Neue gesetzliche Regelungen zu erwarten
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Neue gesetzliche Regelungen zu erwarten
Technik ■ BAUERNBLATT l 21. Juli 2012 Teilautomatisierung des Überladevorganges. Jedoch werden sich hier nur Versionen am Markt etablieren können, die den Mähdrescherfahrer nicht zusätzlich belasten. FAZIT Die Druschfruchternte ist durch einen fortschreitenden Trend zu leistungsfähigeren Mähdreschern mit mehr elektronischen Hilfssystemen gekennzeichnet. Motorleistungen und Arbeitsbreiten nehmen stetig zu, sodass heutige Rotormähdrescher pro Meter Arbeitsbreite mit zirka 35 bis 45 kW Motorleistung versehen werden. Bei Erntevorsätzen ergibt sich ein Zwang zu Leichtbaulösungen und veränderten Antriebskonzepten, wie beispielsweise einem mittigen Messerantrieb. Das Angebot von Erntevorsatz-Zulieferern nimmt zu. Die Hersteller entwickeln Lösungen zur Reduktion der systembedingten spezifischen Nachteile der verschiedenen Dresch- und Trennsysteme. Axialrotor-Mähdrescher werden zunehmend europäisiert. Moderne Großmähdrescher werden mit Gebläsehäckslern zur Verteilung des Strohes auf der gesamten Arbeitsbreite ausgerüstet. Die üblichen Stopp-Einstellungen werden vermehrt zu Nonstop-Einstellungen erweitert, um Stillstandszeiten zu verringern. Eindeutig ist der Trend zu Bandlaufwerken bei Großmähdreschern, weil diese innerhalb genehmigungsfähiger Transportbreitengrenzen ein Maximum an Bodenschonung realisieren. Hier werden Varianten mit unterschiedlichen Bandbreiten angeboten, um die Fahrwerktechnik an die ortsspezifischen Verhältnisse anpassen zu können. Auch ist der Trend zu elektronischen Hilfen ungebrochen. Diese beinhalten neben Möglichkeiten zur Optimierung und Synchronisation von Mähdreschereinstellungen auch die Teilautomatisierung des Überladevorganges. Für den Kunden interessant werden zukünftig sicherlich Hilfen zur Optimierung der Abfuhrlogistik sein, weil in diesem Bereich noch vergleichsweise große Reserven zu erschließen sind. Prof. Dr. Thomas Rademacher Fachhochschule Bingen Tel.: 0 67 21-40 91 77 rademacher@fh-Bingen.de Güllelagerstätten Neue gesetzliche Regelungen zu erwarten Bei der Planung und dem Bau von Lagerbehältern in landwirtschaftlichen Betrieben sind die verschiedensten Anforderungen einzuhalten. In allen Bundesländern werden diese Vorgaben in Landesverordnungen beschrieben. Diese Regelungen werden voraussichtlich 2013 durch die bundesweit geltende „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (VAUwS) abgelöst. Der entsprechende Referentenentwurf wurde am 27. Januar veröffentlicht. Dieser Entwurf wird derzeit zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz abgestimmt. Im Zusammenhang mit der Neufassung der VAUwS wird auch die Technische Regel „TRwS 792 JGS Anlagen“ für Jauche, Gülle und Silagesickersaft neu definiert. Mit dieser Neufassung werden vorhandene technische Regelungen aus Länderverordnungen, Verwaltungsvorschriften der Länder, Erlassen, Merkblättern und Handlungsempfehlungen als allgemein anerkannte Regeln der Technik zusammengeführt. Behörden, Planer, Baufirmen und Betreiber erhalten dadurch umfassende bundeseinheitliche Arbeitsgrundlagen. Die wichtigsten geplanten Änderungen durch die neue VAUwS (Stand Mai 2012) in Kürze: ● Einwandige Lagerbehälter für Gülle, Jauche und Silagesickersaft müssen mit einem Leckageerkennungssystem ausgerüstet werden. ● Unterirdische Behälter, bei denen der tiefste Punkt der Bodenplattenunterkante unter dem höchsten Grundwasserstand liegt, sind doppelwandig mit einem Leckageerkennungssystem auszuführen. ● Der Abstand von Lagerbehältern und -kanälen hat zu oberirdischen Gewässern 20 m zu betragen, zu Brunnen, die der Trinkwassergewinnung dienen, müssen 50 m eingehalten werden. ● Künftig unzulässig werden Behälter aus Holz, Betonringen mit Mörtelfuge sowie Behälter und Sammeleinrichtungen aus Betonformsteinen. ● Alle Anlagen einschließlich der Rohrleitungen sind bei Inbetriebnahme und Änderung im Abstand von zehn Jahren durch einen Sachverständigen auf Dichtheit zu prüfen, in Wasserschutzgebieten soll alle fünf Jahre geprüft werden, wie bisher sollen Gülleerdbecken alle fünf Jahre beziehungsweise alle 30 Monate (in WSG) geprüft werden. ● Vorhandene Anlagen sollen ebenfalls in regelmäßigen Abständen einer Überprüfung unterzogen werden. Als Rechtsgrundlage ist das Wasserhaushaltsgesetz anzusehen. Hier heißt es in § 62 sinngemäß wie folgt: „Für Anlagen (…) zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften (JGS) sowie von vergleichbaren, in der Landwirtschaft anfallenden Stoffen gilt der wasserrechtliche Besorgnisgrundsatz für Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU) und für sogenannte HBV-Anlagen (HerANZEIGE stellen, Behandeln und Verwenden) mit der Maßgabe, dass der bestmögliche Schutz der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften erreicht wird.“ Daraus ergeben sich Forderungen an den landwirtschaftlichen Betrieb hinsichtlich Beschaffenheit, Errichtung, Unterhaltung, Betrieb und Stilllegung von JGS-Anlagen. Diese müssen so gestaltet sein, dass beim Lagern und Abfüllen ein „bestmöglicher“ Schutz von Oberflächenund Grundwasser vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften gewährleistet ist. Die TRwS 792 gilt ausschließlich für selbstständige, ortsfeste und ortsfest benutzte Funktionseinheiten zum Umgang (Abfüllen und LaGülleerdbecken im Bau: Es fehlen noch Zaun, Befüll- und Entnahmetechnik und gern) von Jauche und Gülle, Silagesickersaft, Silagen und Festmist. Die Rettungsleitern. 33 34 Technik BAUERNBLATT l 21. Juli 2012 ■ Größere Risse im Beton der Bodenplatte und der Wand sind unzu- Monolithische Stahlbetonbehälter sind genauso wie Behälter aus Betonfertigteilen weit lässig und deuten auf eine mangelhafte Ausführung der Betonar- verbreitet. Hier wurde der Einbau einer Mittelstütze für eine Abdeckung vorbereitet. Das beiten hin. stationäre, höhenverstellbare Rührwerk ist bereits eingebaut. Herkunft und die spätere Verwendung dieser Stoffe (landwirtschaftlich oder nichtlandwirtschaftlich) sind unbeachtlich. Für Anlagen, die zur Gewinnung von Biogas dienen, gilt die TRwS 792 nicht. Kapazität mindestens für sechs Monate und der anfallenden Niederschläge berechnet. Abzüge wegen nicht entnehmbarer Mengen sind nicht vorgesehen. Notwendige Lagermengen nen Anlagen zu machen. Dabei sind sämtliche Behälter zu erfassen, die für die Jauche- und Güllelagerung infrage kommen. Anschließend werden die anfallenden Jauche- und Güllemengen festgestellt. Dazu wird auf die Angaben der Dünge-Verordnung für die jeweiligen Tiergruppen und die angewendeten Haltungsverfahren zurückgegriffen. Während die Lagerdauer recht gut einzuschätzen ist, ist die Berech- Zur Berechnung der neu zu schaffenden Kapazitäten für die LageFür Jauche und Gülle muss das Fas- rung von Flüssigmist ist zuerst eine sungsvermögen der Anlagen seit 31. Bestandsaufnahme der vorhandeDezember 2008 mindestens eine Lagerkapazität von sechs Monaten umfassen. Diese Anforderung ist auch Cross-Compliance-relevant und wird im Rahmen der Kontrolle der EU-Nitratrichtlinie überprüft. Zusätzlich zu Gülle und Jauche müssen auch Reinigungs- und Melkstandsabwässer sowie Silagesickersäfte berücksichtigt werden. Als weitere Mengen sind die Niederschlagsabwässer zu erfassen, die auf verschmutzten Flächen anfallen. Das sind im Allgemeinen Dungplatten, befestigte Auslaufflächen und Treibwege, Abfüllplätze sowie nicht überdachte Warteräume vor dem Melkstand. Der Entwurf der TRwS 792 sieht ebenfalls eine sechsmonatige Kapazität der Lager für Festmist, Jauche und Gülle inklusive der anfallenden Niederschläge und anderen Abwässer vor. Regelungen zur überbetrieblichen Abgabe sind in der jetzigen Fassung nicht enthalten. Neu ist, dass „Sammeleinrichtungen“ wie Güllekanäle unter Abzug eines Freibords von 10 cm grundsätzlich auf die Lagerkapazi- Die faltenfreie Verlegung der Folie für die Leckageerkennung bereitet vielfach tät angerechnet werden können. Probleme und ist auch in diesem Fall verbesserungsfähig. Hier wurde eine Offene Behälter werden wie bisher Kappleiste zum dichten Anschluss an der Behälterwand verwendet. Das KGunter Anrechnung eines Mindest- Rohr dient der Sichtkontrolle und der Probenahme eventuell eingedrungener freibords von 20 cm (Wellenschlag) Flüssigkeiten. nung des tatsächlichen Flüssigmistanfalls wesentlich schwieriger. Die Schwankungsbreiten zwischen den Betrieben sind selbst bei gleicher Tierart und gleichen Haltungsverfahren erheblich. Richtig eingestellte und sinnvoll angebrachte Tränken mindern unnötige Wassereinträge genauso wie sparsame Reinigungsverfahren für die Melktechnik. Lagerung im Stall oder im Außenbehälter Die Gülle kann entweder unterhalb des Stalles oder im Außenbehälter erfolgen. Für die Größe der Lagerkapazität unterhalb des Stalles sind die Kanaltiefe und die für die Kanalanordnung zur Verfügung stehende Fläche unterhalb des Stalles maßgebend. Häufig ist jedoch das notwendige Lagervolumen unter dem Stall bei Einhaltung wirtschaftlicher Kanaltiefen nicht ausreichend. Als Vorteil ist zu nennen, dass der Mist durch den Spaltenboden direkt ins Güllelager fällt und keine weitere Entmistungstechnik wie Mistschieber und Güllepumpen benötigt wird. Zudem gelangt kein Niederschlagswasser in den Lagerraum. Die Güllekanäle werden als Zirkulations- oder Slalomsystem ausgeführt, in der Schweinehaltung kommen auch Wechselstau- und Rohrentmistungssysteme zum Einsatz. In der Rinderhaltung werden schlepperbetriebene oder elektrische Mixer verwendet, um die Gülle vor der Entnahme zu homogenisieren, nur in Ausnahmefällen kommt das Treibmistverfahren mit Staustufen zum Einsatz. Durch richtig be- Technik ■ BAUERNBLATT l 21. Juli 2012 messene und betriebene Lüftungsanlagen können die Schadgaskonzentrationen im Stall gering gehalten werden, sodass eine Gefährdung von Mensch und Tier ausgeschlossen werden kann. Güllekanäle unterhalb von Stallgebäuden werden überwiegend in Ortbeton hergestellt. Je nach vorhandener Schalung lassen sich hier unterschiedliche Tiefen herstellen. Von einigen Herstellern werden vorgefertigte Elemente für die Güllekellerwände angeboten. Hierbei ist eine genaue Planung von Aussparungen, Spaltenauflagen und so weiter notwendig. Die Verkürzung der Bauzeit wird für diese Bauweise als Hauptargument angeführt. Allerdings darf der Zeitaufwand für den Fugenverschluss und die Reparatur beschädigter Elemente nicht unbeachtet bleiben. Stark an Bedeutung verloren hat die Verwendung von Betonschalungssteinen, obwohl mehrere Hersteller im Besitz der erforderlichen Zulassung sind. Bei Einhaltung der Vorschriften hinsichtlich Verarbeitung, Bewehrung und Betonqualität sowie der üblichen Beschichtungsauflagen sind kaum preisliche Vorteile gegenüber der geschalten Wand erkennbar. Aus den neuen gesetzlichen Grundlagen ist zu entnehmen, dass Güllelagerbehälter und -kanäle, deren Sohle unterhalb des höchsten Grundwasserspiegels liegen, doppelwandig ausgeführt werden müssen. In Gegenden mit hohem Grundwasserspiegel werden sich daher künftig tiefe Kanäle aus Kostengründen verbieten. Für die Außenlagerung der Gülle stehen Tief- und Hochbehälter sowie Erdbecken zur Verfügung. Tiefbehälter können mit einer befahrbaren Decke versehen werden. Auf engen Hofstellen spart diese Lösung wertvollen Platz, allerdings unter hohem Kostenaufwand. Wenn ausreichende Höhenunterschiede vorhanden sind, kann die Gülle direkt in den Behälter laufen. Befüllung und Entnahme sind häufig einfacher. Allerdings sind nur Betonbehälter für diese Bauweise geeignet. Hochbehälter sind einfacher auf Dichtigkeit zu überprüfen, besonders wenn der Fußpunkt einsehbar ist. In einem Güllebehälter müssen 55 cm Lagerhöhe für Niederschlagswasser (35 cm) und Freibord (20 cm) frei gehalten werden. Daraus ergibt sich, dass höhere Behälter einen größeren Nutzvolumenanteil haben als flachere Ausführungen. Ebenfalls für die Güllelagerung geeignet sind Erdbecken. Als nachteilig sind der hohe Flächenverbrauch auf dem Grundstück und die damit verbundene Vergrößerung der emittierenden Fläche sowie der hohe Eintrag von Niederschlagswasser anzusehen. Durch die geringe Tiefe und die schrägen Wände beträgt das Nutzvolumen etwa 55 bis 65 % des Gesamtinhalts, Hochbehälter haben je nach Höhe einen Nutzvolumenanteil von 83 bis 91 %. Anforderungen an Lagerbehälter Für Material-, Konstruktions- und Bemessungsanforderungen wird die DIN 11622 in Verbindung mit DIN 1046/DIN EN 206-1 zugrunde gelegt. nungen können aus einer Dichtschicht (Folie), einer Dränschicht, einer umlaufenden Dränleitung (ø 100 mm) und einem oder mehreren Kontrollschächten bestehen (Abbildung). Als Dichtschicht kommen verschweißte und auf Dichtheit geprüfte Kunststoffdichtungsbahnen infrage. Eine Mindeststärke von 0,8 mm wird als notwendig erachtet. Für Bahnen, die aufgrund ihrer Größe und Anordnung am Behälter vor Ort verschweißt werden müssen, ist eine Mindestdicke von 1,5 mm erforderlich. In das Leckageerkennungssystem sind alle nicht einsehbaren Bauteile bis zur Oberkante Erdreich beziehungsweise bis zum höchstzulässigen Flüssigkeitsstand einzube- gelmäßige Überwachung der Kontrolleinrichtungen (zum Beispiel Schächte) meist optisch erkennen lassen, melden Leckerkennungen eine bloße Undichtigkeit mithilfe von Leckerkennungsgeräten. Bei allen Rohrleitungen müssen künftig Sichtbeziehungsweise Dichtheitsprüfungen möglich sein. Nur Rohrsysteme, die in der Bauregelliste aufgeführt sind beziehungsweise einen Übereinstimmungsnachweis führen, dürfen verwendet werden. Nicht einsehbare Druckleitungen müssen mit nichtlösbaren Verbindungen (Kleben, Pressen, Schweißen) hergestellt werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist es nicht notwendig, vorhandene Abbildung: Güllebehälter und Güllekanäle benötigen Leckageerkennungssysteme Nach den geltenden Normen und dem Entwurf der neuen VAUwS gelten folgende Anforderungen: ● Expositionsklassen XC4, XF3 (mit Beschichtung, sonst XF4), XA1, WA, ● Ausführung nach Bauüberwachungsklasse 2 (Fremdüberwachung), ● Bauteildicke mindestens 18 cm bei mindestens 25 mm Betonüberdeckung, ● fugenfreie Sohlplatten, ● bewehrte Bodenplatte: maximale Rissbreite 0,2 mm, ● Rohrdurchführungen durch die Wand sind bei entsprechender Ausführung möglich, durch die Sohle jedoch keinesfalls. Leckageerkennungssysteme und Rohrleitungen Eine wesentliche Neuerung ist die Forderung nach Leckageerkennungssystemen für JGS-Anlagen. Je nach Lesart der neuen Verordnung ist dieses Verfahren für Kanäle und Behälter ab einem Volumen von 25 m³ notwendig. Leckageerken- ziehen. Es wird also eine vollständige Verlegung auch unterhalb der Behälter- oder Kanalsohle notwendig und nicht nur im Bereich des Fußpunktes. Die Verwendung der herkömmlichen Kunststoffbahnen dafür ist nur begrenzt möglich, vorkonfektionierte flexible Bahnen sind ab einer gewissen Größe auf der Baustelle nicht mehr handhabbar. Ebenso fehlen Erfahrungen zur Herstellung der notwendigen wasserundurchlässigen Anschlüsse an den Behälterwandungen. Nicht zu verwechseln sind solche Systeme mit sogenannten Leckerkennungen. Während Leckageerkennungen den Austritt von Flüssigkeiten durch eine re- Behälter und Kanäle nachzurüsten, wenn die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist. Allerdings ist in diesem Fall von kürzeren Kontrollabständen durch einen Sachverständigen und von einem größeren Kontrollaufwand auszugehen. Bauarten von Güllebehältern Weitverbreitet sind Güllebehälter aus Stahlbeton. Von mehreren Anbietern werden Betonfertigteile angeboten, die auf eine entsprechend gefertigte Sohle gestellt werden. Es sind Bauhöhen zwischen 3 und 6 m möglich. Eine andere Bauart von Be- 35 36 Technik tonhochbehältern ist die Verwendung von Ortbeton. Hierbei wird zunächst die Bewehrung aufgebaut, anschließend erfolgen der Schalungsaufbau und das Verfüllen der Zwischenräume mit Beton. Baugrößen bis 3.000 m³ bei Bauhöhen von 4 bis 6 m sind üblich. Für alle Güllebehälter gilt, dass die Bodenplatte fugenlos und wasserundurchlässig herzustellen ist. Die Stärke der Bodenplatte ist in Verbindung mit dem Nachweis der Druckfestigkeit des Untergrundes statisch nachzuweisen. Befüllung und Entleerung der Lagerbehälter dürfen nur von oben erfolgen. Bei der Behälterwand ist eine Durchdringung nur in begründeten Fällen in Verbindung mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen möglich. Neben den Betonbehältern vertreiben mehrere Hersteller Behälter aus gewelltem oder glattem Stahlblech. Für die Blechbeschichtung kommen unterschiedliche Verfahren zur Anwendung, alternativ finden nichtrostende Materialien Verwendung. Die Blechtafeln werden miteinander verschraubt und abgedichtet. Mit herstellerspezifischen Verfahren erfolgt die Befestigung und Abdichtung an der Sohle. Stahlbehälter müssen gemäß DIN 11622 korrosionsbeständig sein, andernfalls sind zusätzliche geeignete Beschichtungen oder Anstriche vorzunehmen. Eine ausschließliche Verzinkung gilt nicht als ausreichend. Für die Stahlbetonplatte gelten die gleichen Anforderungen wie bei Stahlbetonbehältern. Als Argumente für die Behälter aus Stahlplatten werden häufig die Eigenleistungsfreundlichkeit und die Wiederverwendbarkeit angegeben. Letzteres stößt besonders in neuerer Zeit bei der Wiederaufstellung auf Probleme. Baurechtlich gibt es keine „gebrauchten Güllebehälter“, sondern lediglich „Güllebehälter aus gebrauchten Teilen“. Nach Ansicht vieler Baubehörden gelten die älteren Typenstatiken nicht mehr, vielfach müssen neue und teure Unterlagen beschafft werden. In einigen Fällen wurde seitens der Baubehörden die maximal zulässige Füllhöhe des Behälters stark ein- BAUERNBLATT l 21. Juli 2012 ■ und Freibord sogar 275 m³ benötigt (Tabelle). Erdbecken haben eine Gesamttiefe von 2,7 bis 4,2 m. Die Erde wird zirka 1,5 bis 2,5 m tief ausgehoben. Der Aushub reicht meist aus, um die Böschungen herzustellen. Leckageerkennungen für Gülleerdbecken sind bereits seit vielen Jahren Pflicht und werden mittels Unterfolien und Dränmatten hergestellt. Als eigentliche Abdichtung dient eine zugelassene, verschweißte Kunststoffdichtungsbahn. Die Schweißnähte werden mittels eines speziellen Prüfkanals auf Dichtigkeit geprüft. Mindestabstände zum maximalen Grundwasserstand sind unbedingt einzuhalten. Trotz immer wieder geäußerter Mutmaßungen verursachen Gülleerdbecken hinsichtlich der dauerhaften Dichtigkeit nur wenige Probleme. Mehrere Hersteller können eine „allgemeine bauaufsichtliche Zulassung“ für die verWanddurchdringungen für Befüllung und Entnahme ohne jede Sicherheits- wendeten Dränmatten, Dichtbahnen und für deren Verarbeitung maßnahme sind bereits jetzt unzulässig. nachweisen. Derzeit sind Erdbecken alle fünf Jahre auf Dichtheit durch einen Sachverständigen zu überprüfen, in Wasserschutzgebieten alle 2,5 Jahre. FAZIT Güllebehälter aus gemauerten Betonsteinen werden genauso wie Holzbehälter nach dem Ablauf der Übergangsfristen ihre Zulassung verlieren. Fotos: Uwe Weddige geschränkt oder der Aufbau nicht genehmigt. Bei Hochbehältern ohne Abdeckung ist eine hohe Bauform häufig günstiger als eine niedrige, die mit einem größeren Durchmesser verbunden ist. Für sechs Monate Lagerdauer sind zirka 35 cm Bauhöhe für Regenwassereinträge notwendig, außerdem ist ein Freibord von 20 cm vorgeschrieben. In einem Rundbehälter mit 2.000 m³ Lagervolumen stehen bei einer Wandhöhe von 6 m zirka 183 m³ Lagervolumen nicht zur Verfügung, bei 5 m Wandhöhe erhöht sich dieser Anteil auf zirka 220 m³, bei einer Wandhöhe von 4 m werden für Niederschlagswasser Tabelle: Nutzvolumen unterschiedlich großer Güllebehälter (Referenzhöhe jeweils 6 m) Volumen gesamt (m³) Bauhöhe (m) Oberfläche (m²) Volumen für Niederschläge und Freibord (m³) nutzbares Volumen (m³) Volumendifferenz zur Bauhöhe 6,0 m (m³) 4 500 275 1.725 -98 2.000 5 400 220 1.780 -47 3.000 6 333 183 1.827 - 5 600 330 2.670 -55 6 500 275 2.725 - Häufig steht bei der Planung der Güllelagerung die Wahl des Wandmaterials im Mittelpunkt der Entscheidungen. Mindestens ebenso wichtig ist aber die Klärung, ob die Lagerung unter dem Stall sinnvoll ist. Ebenfalls gut zu überlegen ist der künftige Behälterstandort, um eventuelle Stallerweiterungen nicht zu behindern, sowie die Findung der richtigen Behältergröße und der Höhe. Der Neubau von Güllelagerbehältern unterliegt bereits jetzt einer Vielzahl von Gesetzen und Auflagen. Es bleibt zu hoffen, dass die neuen Regelungen Architekten, Planern und Genehmigungsbehörden klare und verständliche Arbeitsgrundlagen bieten. Für die zukünftigen Anforderungen an Dichtheit und Kontrolle der Behälter müssen seitens der Fachfirmen schnellstens zulassungsfähige und preiswerte Techniken entwickelt und erprobt werden. Uwe Weddige Landwirtschaftskammer Tel.: 0 43 81-90 09-917 uweddige@lksh.de