Neue gesetzliche Regelungen zu erwarten

Transcription

Neue gesetzliche Regelungen zu erwarten
Technik
■ BAUERNBLATT l 21. Juli 2012
Teilautomatisierung des Überladevorganges. Jedoch werden sich hier
nur Versionen am Markt etablieren
können, die den Mähdrescherfahrer
nicht zusätzlich belasten.
FAZIT
Die Druschfruchternte ist durch
einen fortschreitenden Trend zu
leistungsfähigeren
Mähdreschern mit mehr elektronischen
Hilfssystemen gekennzeichnet.
Motorleistungen und Arbeitsbreiten nehmen stetig zu, sodass
heutige Rotormähdrescher pro
Meter Arbeitsbreite mit zirka 35
bis 45 kW Motorleistung versehen werden. Bei Erntevorsätzen
ergibt sich ein Zwang zu Leichtbaulösungen und veränderten
Antriebskonzepten, wie beispielsweise einem mittigen Messerantrieb. Das Angebot von Erntevorsatz-Zulieferern nimmt zu.
Die Hersteller entwickeln Lösungen zur Reduktion der systembedingten spezifischen Nachteile
der verschiedenen Dresch- und
Trennsysteme. Axialrotor-Mähdrescher werden zunehmend europäisiert. Moderne Großmähdrescher werden mit Gebläsehäckslern zur Verteilung des Strohes auf der gesamten Arbeitsbreite ausgerüstet. Die üblichen
Stopp-Einstellungen werden vermehrt zu Nonstop-Einstellungen
erweitert, um Stillstandszeiten zu
verringern.
Eindeutig ist der Trend zu Bandlaufwerken bei Großmähdreschern, weil diese innerhalb genehmigungsfähiger Transportbreitengrenzen ein Maximum an
Bodenschonung realisieren. Hier
werden Varianten mit unterschiedlichen Bandbreiten angeboten, um die Fahrwerktechnik
an die ortsspezifischen Verhältnisse anpassen zu können. Auch
ist der Trend zu elektronischen
Hilfen ungebrochen. Diese beinhalten neben Möglichkeiten zur
Optimierung und Synchronisation von Mähdreschereinstellungen auch die Teilautomatisierung
des Überladevorganges. Für den
Kunden interessant werden zukünftig sicherlich Hilfen zur Optimierung der Abfuhrlogistik sein,
weil in diesem Bereich noch vergleichsweise große Reserven zu
erschließen sind.
Prof. Dr. Thomas Rademacher
Fachhochschule Bingen
Tel.: 0 67 21-40 91 77
rademacher@fh-Bingen.de
Güllelagerstätten
Neue gesetzliche Regelungen zu erwarten
Bei der Planung und dem Bau von
Lagerbehältern in landwirtschaftlichen Betrieben sind die verschiedensten Anforderungen einzuhalten. In allen Bundesländern werden diese Vorgaben in Landesverordnungen beschrieben.
Diese Regelungen werden voraussichtlich 2013 durch die bundesweit geltende „Verordnung
über Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdenden
Stoffen“
(VAUwS) abgelöst. Der entsprechende Referentenentwurf wurde
am 27. Januar veröffentlicht. Dieser Entwurf wird derzeit zwischen
dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz abgestimmt.
Im Zusammenhang mit der Neufassung der VAUwS wird auch die
Technische Regel „TRwS 792 JGS Anlagen“ für Jauche, Gülle und Silagesickersaft neu definiert. Mit dieser
Neufassung werden vorhandene
technische Regelungen aus Länderverordnungen,
Verwaltungsvorschriften der Länder, Erlassen, Merkblättern und Handlungsempfehlungen als allgemein anerkannte Regeln der Technik zusammengeführt.
Behörden, Planer, Baufirmen und
Betreiber erhalten dadurch umfassende bundeseinheitliche Arbeitsgrundlagen.
Die wichtigsten geplanten Änderungen durch die neue VAUwS
(Stand Mai 2012) in Kürze:
● Einwandige Lagerbehälter für
Gülle, Jauche und Silagesickersaft
müssen mit einem Leckageerkennungssystem ausgerüstet werden.
● Unterirdische Behälter, bei denen
der tiefste Punkt der Bodenplattenunterkante unter dem höchsten
Grundwasserstand liegt, sind doppelwandig mit einem Leckageerkennungssystem auszuführen.
● Der Abstand von Lagerbehältern
und -kanälen hat zu oberirdischen
Gewässern 20 m zu betragen, zu
Brunnen, die der Trinkwassergewinnung dienen, müssen 50 m eingehalten werden.
● Künftig unzulässig werden Behälter aus Holz, Betonringen mit Mörtelfuge sowie Behälter und Sammeleinrichtungen aus Betonformsteinen.
● Alle Anlagen einschließlich der
Rohrleitungen sind bei Inbetriebnahme und Änderung im Abstand
von zehn Jahren durch einen Sachverständigen auf Dichtheit zu prüfen, in Wasserschutzgebieten soll alle fünf Jahre geprüft werden, wie
bisher sollen Gülleerdbecken alle
fünf Jahre beziehungsweise alle 30
Monate (in WSG) geprüft werden.
● Vorhandene Anlagen sollen ebenfalls in regelmäßigen Abständen einer
Überprüfung unterzogen werden.
Als Rechtsgrundlage ist das Wasserhaushaltsgesetz anzusehen. Hier
heißt es in § 62 sinngemäß wie
folgt: „Für Anlagen (…) zum Lagern
und Abfüllen von Jauche, Gülle und
Silagesickersäften (JGS) sowie von
vergleichbaren, in der Landwirtschaft anfallenden Stoffen gilt der
wasserrechtliche Besorgnisgrundsatz für Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU) und
für sogenannte HBV-Anlagen (HerANZEIGE
stellen, Behandeln und Verwenden)
mit der Maßgabe, dass der bestmögliche Schutz der Gewässer vor
nachteiligen Veränderungen ihrer
Eigenschaften erreicht wird.“ Daraus ergeben sich Forderungen an
den landwirtschaftlichen Betrieb
hinsichtlich Beschaffenheit, Errichtung, Unterhaltung, Betrieb und
Stilllegung von JGS-Anlagen. Diese
müssen so gestaltet sein, dass beim
Lagern und Abfüllen ein „bestmöglicher“ Schutz von Oberflächenund Grundwasser vor nachteiligen
Veränderungen ihrer Eigenschaften
gewährleistet ist.
Die TRwS 792 gilt ausschließlich
für selbstständige, ortsfeste und
ortsfest benutzte Funktionseinheiten zum Umgang (Abfüllen und LaGülleerdbecken im Bau: Es fehlen noch Zaun, Befüll- und Entnahmetechnik und gern) von Jauche und Gülle, Silagesickersaft, Silagen und Festmist. Die
Rettungsleitern.
33
34
Technik
BAUERNBLATT l 21. Juli 2012 ■
Größere Risse im Beton der Bodenplatte und der Wand sind unzu- Monolithische Stahlbetonbehälter sind genauso wie Behälter aus Betonfertigteilen weit
lässig und deuten auf eine mangelhafte Ausführung der Betonar- verbreitet. Hier wurde der Einbau einer Mittelstütze für eine Abdeckung vorbereitet. Das
beiten hin.
stationäre, höhenverstellbare Rührwerk ist bereits eingebaut.
Herkunft und die spätere Verwendung dieser Stoffe (landwirtschaftlich oder nichtlandwirtschaftlich)
sind unbeachtlich. Für Anlagen, die
zur Gewinnung von Biogas dienen,
gilt die TRwS 792 nicht.
Kapazität mindestens
für sechs Monate
und der anfallenden Niederschläge
berechnet. Abzüge wegen nicht
entnehmbarer Mengen sind nicht
vorgesehen.
Notwendige
Lagermengen
nen Anlagen zu machen. Dabei sind
sämtliche Behälter zu erfassen, die
für die Jauche- und Güllelagerung
infrage kommen. Anschließend werden die anfallenden Jauche- und
Güllemengen festgestellt. Dazu wird
auf die Angaben der Dünge-Verordnung für die jeweiligen Tiergruppen
und die angewendeten Haltungsverfahren zurückgegriffen.
Während die Lagerdauer recht
gut einzuschätzen ist, ist die Berech-
Zur Berechnung der neu zu schaffenden Kapazitäten für die LageFür Jauche und Gülle muss das Fas- rung von Flüssigmist ist zuerst eine
sungsvermögen der Anlagen seit 31. Bestandsaufnahme der vorhandeDezember 2008 mindestens eine Lagerkapazität von sechs Monaten umfassen. Diese Anforderung ist auch
Cross-Compliance-relevant und wird
im Rahmen der Kontrolle der EU-Nitratrichtlinie überprüft. Zusätzlich zu
Gülle und Jauche müssen auch Reinigungs- und Melkstandsabwässer sowie Silagesickersäfte berücksichtigt
werden. Als weitere Mengen sind die
Niederschlagsabwässer zu erfassen,
die auf verschmutzten Flächen anfallen. Das sind im Allgemeinen Dungplatten, befestigte Auslaufflächen
und Treibwege, Abfüllplätze sowie
nicht überdachte Warteräume vor
dem Melkstand.
Der Entwurf der TRwS 792 sieht
ebenfalls eine sechsmonatige Kapazität der Lager für Festmist, Jauche und Gülle inklusive der anfallenden Niederschläge und anderen
Abwässer vor. Regelungen zur
überbetrieblichen Abgabe sind in
der jetzigen Fassung nicht enthalten. Neu ist, dass „Sammeleinrichtungen“ wie Güllekanäle unter
Abzug eines Freibords von 10 cm
grundsätzlich auf die Lagerkapazi- Die faltenfreie Verlegung der Folie für die Leckageerkennung bereitet vielfach
tät angerechnet werden können. Probleme und ist auch in diesem Fall verbesserungsfähig. Hier wurde eine
Offene Behälter werden wie bisher Kappleiste zum dichten Anschluss an der Behälterwand verwendet. Das KGunter Anrechnung eines Mindest- Rohr dient der Sichtkontrolle und der Probenahme eventuell eingedrungener
freibords von 20 cm (Wellenschlag) Flüssigkeiten.
nung des tatsächlichen Flüssigmistanfalls wesentlich schwieriger. Die
Schwankungsbreiten zwischen den
Betrieben sind selbst bei gleicher
Tierart und gleichen Haltungsverfahren erheblich. Richtig eingestellte und sinnvoll angebrachte Tränken mindern unnötige Wassereinträge genauso wie sparsame Reinigungsverfahren für die Melktechnik.
Lagerung im Stall oder
im Außenbehälter
Die Gülle kann entweder unterhalb des Stalles oder im Außenbehälter erfolgen. Für die Größe der
Lagerkapazität unterhalb des Stalles sind die Kanaltiefe und die für
die Kanalanordnung zur Verfügung
stehende Fläche unterhalb des Stalles maßgebend. Häufig ist jedoch
das notwendige Lagervolumen unter dem Stall bei Einhaltung wirtschaftlicher Kanaltiefen nicht ausreichend. Als Vorteil ist zu nennen,
dass der Mist durch den Spaltenboden direkt ins Güllelager fällt und
keine weitere Entmistungstechnik
wie Mistschieber und Güllepumpen
benötigt wird. Zudem gelangt kein
Niederschlagswasser in den Lagerraum. Die Güllekanäle werden als
Zirkulations- oder Slalomsystem
ausgeführt, in der Schweinehaltung
kommen auch Wechselstau- und
Rohrentmistungssysteme zum Einsatz. In der Rinderhaltung werden
schlepperbetriebene oder elektrische Mixer verwendet, um die Gülle
vor der Entnahme zu homogenisieren, nur in Ausnahmefällen kommt
das Treibmistverfahren mit Staustufen zum Einsatz. Durch richtig be-
Technik
■ BAUERNBLATT l 21. Juli 2012
messene und betriebene Lüftungsanlagen können die Schadgaskonzentrationen im Stall gering gehalten werden, sodass eine Gefährdung von Mensch und Tier ausgeschlossen werden kann.
Güllekanäle unterhalb von Stallgebäuden werden überwiegend in
Ortbeton hergestellt. Je nach vorhandener Schalung lassen sich hier
unterschiedliche Tiefen herstellen.
Von einigen Herstellern werden vorgefertigte Elemente für die Güllekellerwände angeboten. Hierbei ist eine genaue Planung von Aussparungen, Spaltenauflagen und so weiter
notwendig. Die Verkürzung der
Bauzeit wird für diese Bauweise als
Hauptargument angeführt. Allerdings darf der Zeitaufwand für den
Fugenverschluss und die Reparatur
beschädigter Elemente nicht unbeachtet bleiben. Stark an Bedeutung
verloren hat die Verwendung von
Betonschalungssteinen,
obwohl
mehrere Hersteller im Besitz der erforderlichen Zulassung sind. Bei Einhaltung der Vorschriften hinsichtlich
Verarbeitung, Bewehrung und Betonqualität sowie der üblichen Beschichtungsauflagen sind kaum
preisliche Vorteile gegenüber der
geschalten Wand erkennbar.
Aus den neuen gesetzlichen
Grundlagen ist zu entnehmen, dass
Güllelagerbehälter und -kanäle, deren Sohle unterhalb des höchsten
Grundwasserspiegels liegen, doppelwandig ausgeführt werden müssen. In Gegenden mit hohem Grundwasserspiegel werden sich daher
künftig tiefe Kanäle aus Kostengründen verbieten.
Für die Außenlagerung der Gülle
stehen Tief- und Hochbehälter sowie
Erdbecken zur Verfügung. Tiefbehälter können mit einer befahrbaren Decke versehen werden. Auf engen Hofstellen spart diese Lösung
wertvollen Platz, allerdings unter
hohem Kostenaufwand. Wenn ausreichende Höhenunterschiede vorhanden sind, kann die Gülle direkt
in den Behälter laufen. Befüllung
und Entnahme sind häufig einfacher. Allerdings sind nur Betonbehälter für diese Bauweise geeignet.
Hochbehälter sind einfacher auf
Dichtigkeit zu überprüfen, besonders wenn der Fußpunkt einsehbar
ist.
In einem Güllebehälter müssen
55 cm Lagerhöhe für Niederschlagswasser (35 cm) und Freibord (20 cm)
frei gehalten werden. Daraus ergibt
sich, dass höhere Behälter einen größeren Nutzvolumenanteil haben als
flachere Ausführungen. Ebenfalls
für die Güllelagerung geeignet sind
Erdbecken. Als nachteilig sind der
hohe Flächenverbrauch auf dem
Grundstück und die damit verbundene Vergrößerung der emittierenden Fläche sowie der hohe Eintrag
von Niederschlagswasser anzusehen. Durch die geringe Tiefe und die
schrägen Wände beträgt das Nutzvolumen etwa 55 bis 65 % des Gesamtinhalts, Hochbehälter haben je
nach Höhe einen Nutzvolumenanteil von 83 bis 91 %.
Anforderungen
an Lagerbehälter
Für Material-, Konstruktions- und
Bemessungsanforderungen wird die
DIN 11622 in Verbindung mit DIN
1046/DIN EN 206-1 zugrunde gelegt.
nungen können aus einer Dichtschicht (Folie), einer Dränschicht, einer umlaufenden Dränleitung
(ø 100 mm) und einem oder mehreren Kontrollschächten bestehen
(Abbildung). Als Dichtschicht kommen verschweißte und auf Dichtheit
geprüfte Kunststoffdichtungsbahnen infrage. Eine Mindeststärke von
0,8 mm wird als notwendig erachtet.
Für Bahnen, die aufgrund ihrer Größe und Anordnung am Behälter vor
Ort verschweißt werden müssen, ist
eine Mindestdicke von 1,5 mm erforderlich. In das Leckageerkennungssystem sind alle nicht einsehbaren
Bauteile bis zur Oberkante Erdreich
beziehungsweise bis zum höchstzulässigen Flüssigkeitsstand einzube-
gelmäßige Überwachung der Kontrolleinrichtungen (zum Beispiel
Schächte) meist optisch erkennen
lassen, melden Leckerkennungen eine bloße Undichtigkeit mithilfe von
Leckerkennungsgeräten. Bei allen
Rohrleitungen müssen künftig Sichtbeziehungsweise Dichtheitsprüfungen möglich sein. Nur Rohrsysteme,
die in der Bauregelliste aufgeführt
sind beziehungsweise einen Übereinstimmungsnachweis führen, dürfen verwendet werden. Nicht einsehbare Druckleitungen müssen mit
nichtlösbaren Verbindungen (Kleben, Pressen, Schweißen) hergestellt
werden.
Nach derzeitigem Kenntnisstand
ist es nicht notwendig, vorhandene
Abbildung: Güllebehälter und Güllekanäle benötigen Leckageerkennungssysteme
Nach den geltenden Normen und
dem Entwurf der neuen VAUwS gelten folgende Anforderungen:
● Expositionsklassen XC4, XF3 (mit
Beschichtung, sonst XF4), XA1, WA,
● Ausführung nach Bauüberwachungsklasse 2 (Fremdüberwachung),
● Bauteildicke mindestens 18 cm bei
mindestens 25 mm Betonüberdeckung,
● fugenfreie Sohlplatten,
● bewehrte Bodenplatte: maximale
Rissbreite 0,2 mm,
● Rohrdurchführungen durch die
Wand sind bei entsprechender Ausführung möglich, durch die Sohle jedoch keinesfalls.
Leckageerkennungssysteme
und Rohrleitungen
Eine wesentliche Neuerung ist die
Forderung nach Leckageerkennungssystemen für JGS-Anlagen. Je
nach Lesart der neuen Verordnung
ist dieses Verfahren für Kanäle und
Behälter ab einem Volumen von
25 m³ notwendig. Leckageerken-
ziehen. Es wird also eine vollständige
Verlegung auch unterhalb der Behälter- oder Kanalsohle notwendig
und nicht nur im Bereich des Fußpunktes. Die Verwendung der herkömmlichen Kunststoffbahnen dafür ist nur begrenzt möglich, vorkonfektionierte flexible Bahnen sind ab
einer gewissen Größe auf der Baustelle nicht mehr handhabbar. Ebenso fehlen Erfahrungen zur Herstellung der notwendigen wasserundurchlässigen Anschlüsse an den Behälterwandungen. Nicht zu verwechseln sind solche Systeme mit sogenannten Leckerkennungen. Während Leckageerkennungen den Austritt von Flüssigkeiten durch eine re-
Behälter und Kanäle nachzurüsten,
wenn die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist. Allerdings ist in diesem
Fall von kürzeren Kontrollabständen
durch einen Sachverständigen und
von einem größeren Kontrollaufwand auszugehen.
Bauarten
von Güllebehältern
Weitverbreitet sind Güllebehälter
aus Stahlbeton. Von mehreren Anbietern werden Betonfertigteile angeboten, die auf eine entsprechend
gefertigte Sohle gestellt werden. Es
sind Bauhöhen zwischen 3 und 6 m
möglich. Eine andere Bauart von Be-
35
36
Technik
tonhochbehältern ist die Verwendung von Ortbeton. Hierbei wird zunächst die Bewehrung aufgebaut,
anschließend erfolgen der Schalungsaufbau und das Verfüllen der
Zwischenräume mit Beton. Baugrößen bis 3.000 m³ bei Bauhöhen von
4 bis 6 m sind üblich. Für alle Güllebehälter gilt, dass die Bodenplatte
fugenlos und wasserundurchlässig
herzustellen ist. Die Stärke der Bodenplatte ist in Verbindung mit dem
Nachweis der Druckfestigkeit des
Untergrundes statisch nachzuweisen. Befüllung und Entleerung der
Lagerbehälter dürfen nur von oben
erfolgen. Bei der Behälterwand ist
eine Durchdringung nur in begründeten Fällen in Verbindung mit erhöhten
Sicherheitsvorkehrungen
möglich.
Neben den Betonbehältern vertreiben mehrere Hersteller Behälter aus gewelltem oder glattem
Stahlblech. Für die Blechbeschichtung kommen unterschiedliche
Verfahren zur Anwendung, alternativ finden nichtrostende Materialien Verwendung. Die Blechtafeln werden miteinander verschraubt und abgedichtet. Mit herstellerspezifischen Verfahren erfolgt die Befestigung und Abdichtung an der Sohle. Stahlbehälter
müssen gemäß DIN 11622 korrosionsbeständig sein, andernfalls sind
zusätzliche geeignete Beschichtungen oder Anstriche vorzunehmen.
Eine ausschließliche Verzinkung
gilt nicht als ausreichend. Für die
Stahlbetonplatte gelten die gleichen Anforderungen wie bei Stahlbetonbehältern. Als Argumente
für die Behälter aus Stahlplatten
werden häufig die Eigenleistungsfreundlichkeit und die Wiederverwendbarkeit angegeben. Letzteres
stößt besonders in neuerer Zeit bei
der Wiederaufstellung auf Probleme. Baurechtlich gibt es keine „gebrauchten Güllebehälter“, sondern lediglich „Güllebehälter aus
gebrauchten Teilen“. Nach Ansicht
vieler Baubehörden gelten die älteren Typenstatiken nicht mehr,
vielfach müssen neue und teure
Unterlagen beschafft werden. In
einigen Fällen wurde seitens der
Baubehörden die maximal zulässige Füllhöhe des Behälters stark ein-
BAUERNBLATT l 21. Juli 2012 ■
und Freibord sogar 275 m³ benötigt
(Tabelle).
Erdbecken haben eine Gesamttiefe von 2,7 bis 4,2 m. Die Erde wird
zirka 1,5 bis 2,5 m tief ausgehoben.
Der Aushub reicht meist aus, um die
Böschungen herzustellen. Leckageerkennungen für Gülleerdbecken
sind bereits seit vielen Jahren Pflicht
und werden mittels Unterfolien
und Dränmatten hergestellt. Als eigentliche Abdichtung dient eine zugelassene, verschweißte Kunststoffdichtungsbahn. Die Schweißnähte
werden mittels eines speziellen
Prüfkanals auf Dichtigkeit geprüft.
Mindestabstände zum maximalen
Grundwasserstand sind unbedingt
einzuhalten. Trotz immer wieder
geäußerter Mutmaßungen verursachen Gülleerdbecken hinsichtlich
der dauerhaften Dichtigkeit nur
wenige Probleme. Mehrere Hersteller können eine „allgemeine bauaufsichtliche Zulassung“ für die verWanddurchdringungen für Befüllung und Entnahme ohne jede Sicherheits- wendeten Dränmatten, Dichtbahnen und für deren Verarbeitung
maßnahme sind bereits jetzt unzulässig.
nachweisen. Derzeit sind Erdbecken
alle fünf Jahre auf Dichtheit durch
einen Sachverständigen zu überprüfen, in Wasserschutzgebieten alle 2,5 Jahre.
FAZIT
Güllebehälter aus gemauerten Betonsteinen werden genauso wie Holzbehälter nach dem Ablauf der Übergangsfristen ihre Zulassung verlieren.
Fotos: Uwe Weddige
geschränkt oder der Aufbau nicht
genehmigt.
Bei Hochbehältern ohne Abdeckung ist eine hohe Bauform häufig
günstiger als eine niedrige, die mit
einem größeren Durchmesser verbunden ist. Für sechs Monate Lagerdauer sind zirka 35 cm Bauhöhe für
Regenwassereinträge notwendig,
außerdem ist ein Freibord von 20 cm
vorgeschrieben. In einem Rundbehälter mit 2.000 m³ Lagervolumen
stehen bei einer Wandhöhe von 6 m
zirka 183 m³ Lagervolumen nicht zur
Verfügung, bei 5 m Wandhöhe erhöht sich dieser Anteil auf zirka
220 m³, bei einer Wandhöhe von
4 m werden für Niederschlagswasser
Tabelle: Nutzvolumen unterschiedlich großer Güllebehälter (Referenzhöhe jeweils 6 m)
Volumen gesamt (m³)
Bauhöhe (m)
Oberfläche (m²)
Volumen für Niederschläge und Freibord (m³)
nutzbares Volumen (m³)
Volumendifferenz zur Bauhöhe 6,0 m (m³)
4
500
275
1.725
-98
2.000
5
400
220
1.780
-47
3.000
6
333
183
1.827
-
5
600
330
2.670
-55
6
500
275
2.725
-
Häufig steht bei der Planung
der Güllelagerung die Wahl
des Wandmaterials im Mittelpunkt der Entscheidungen.
Mindestens ebenso wichtig ist
aber die Klärung, ob die Lagerung unter dem Stall sinnvoll
ist. Ebenfalls gut zu überlegen
ist der künftige Behälterstandort, um eventuelle Stallerweiterungen nicht zu behindern,
sowie die Findung der richtigen
Behältergröße und der Höhe.
Der Neubau von Güllelagerbehältern unterliegt bereits jetzt
einer Vielzahl von Gesetzen
und Auflagen. Es bleibt zu hoffen, dass die neuen Regelungen Architekten, Planern und
Genehmigungsbehörden klare
und verständliche Arbeitsgrundlagen bieten. Für die zukünftigen Anforderungen an
Dichtheit und Kontrolle der Behälter müssen seitens der Fachfirmen schnellstens zulassungsfähige und preiswerte Techniken entwickelt und erprobt
werden.
Uwe Weddige
Landwirtschaftskammer
Tel.: 0 43 81-90 09-917
uweddige@lksh.de