Bebauungsplan Nr. 106
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Bebauungsplan Nr. 106
Stadt Werl Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“ Begründung (Teil I) zum Bebauungsplan mit Umweltbericht (Teil II) zum Bebauungsplan und zur 81. Änderung des Flächennutzungsplanes Stadt Werl Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“ Begründung Teil I - Städtebauliche Begründung Inhalt Teil I Städtebauliche Begründung .................................................................................... 2 1. Planungsanlass ............................................................................................................... 2 2. Angaben zum Plangebiet................................................................................................ 3 3. Übergeordnete und sonstige Planungen ......................................................................... 3 4. Allgemeiner Planinhalt................................................................................................... 4 4.1 Verkehrsflächen ..................................................................................................... 4 4.2 Art und Maß der baulichen Nutzung...................................................................... 4 4.3 Überbaubare Grundstücksfläche ............................................................................ 5 4.4 Grünflächen , Flächen zum Anpflanzen................................................................. 5 4.5 Sonstige Festsetzungen .......................................................................................... 5 4.6 Nachrichtlich übernommene Festsetzungen........................................................... 5 5. Erschließung, Versorgung und Entsorgung ................................................................... 6 6. Berücksichtigung der Planungsgrundsätze, Auswirkungen der Planung....................... 6 7. Planverwirklichung, Kosten ........................................................................................... 8 Teil II Umweltbericht .......................................................................................................... 1 1. Einleitung ........................................................................................................................... 1 1.1. Inhalt und Ziele des Bebauungsplans......................................................................... 1 1.2. Ziele des Umweltschutzes.......................................................................................... 1 2. Umweltauswirkungen , Beschreibung des Bestandes und Prognose der Auswirkungen der Plandurchführung................................................................................................................. 2 2.1. Schutzgut Mensch ..................................................................................................... 2 2.2. Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt.................................................................... 3 2.3. Boden ......................................................................................................................... 5 2.4. Wasser ........................................................................................................................ 5 2.5. Luft und Klima ........................................................................................................... 5 2.6. Landschafts- und Ortsbild .......................................................................................... 6 2.7. Kultur und Sachgüter ................................................................................................. 6 2.8. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ........................................................ 6 2.9. Zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen ....................................... 7 3. Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung.......................... 8 4. Planungsalternativen, Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen ........................................................................................................ 8 5. Zusätzliche Angaben .......................................................................................................... 9 6. Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring) .............................................................................. 10 7. Zusammenfassung............................................................................................................ 10 Seite 1 Stadt Werl Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“ Begründung Teil I - Städtebauliche Begründung Teil I Städtebauliche Begründung 1. Planungsanlass Das an der Unionstraße angesiedelte Unternehmen RK Autowelt plant die Ausdehnung seines Geschäftsbetriebes und die Errichtung eines VW- Autohauses als Neubau, da der Fortbestand des derzeitigen Betriebes auf Grund der beschränkten Platzverhältnisse gefährdet ist. Im Gewerbegebiet Unionstraße sind keine freien Flächen mehr vorhanden. Mit dem Bebauungsplan sollen daher die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung nahe gelegener Flächen geschaffen werden. Hiermit will die Stadt Werl sowohl die Belange der mittelständischen Wirtschaft fördern, als auch die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen sicherstellen. Aus diesem Grunde wurde zunächst versucht die Erweiterung des vorhandenen Betriebes in östliche Richtung entlang der Soester Straße zu ermöglichen. Mit Beschluss vom 14.05.2009 hatte der Planungs- und Bauausschuss daher die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 103 „Gewerbegebiet Unionstraße“ mit entsprechendem Geltungsbereich östlich des vorhandenen Gewerbegebietes beschlossen. Im Laufe des Bauleitplanverfahrens stellte sich jedoch heraus, dass bei der Erschließung dieses Geländes insbesondere hinsichtlich der Anbindung an die Soester Straße Schwierigkeiten und Kosten entständen, die eine derartige Planung als nicht sinnvoll erscheinen ließen. Da für die Betriebserweiterung auch Flächen südöstlich der Kreuzung Stralsunder Straße / Soester Straße zur Verfügung standen und dieser Bereich sowohl hinsichtlich der Stadtentwicklung als auch hinsichtlich der Erschließung für die Errichtung eines Autohauses besser geeignet ist, hat der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 02.12.2009 beschlossen, auf Antrag der Bollmeyer Verwaltungs GbR, Beckum den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 „Stralsunder Straße“ aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 103 „Gewerbegebiet Unionstraße“ wurde aufgehoben. In Abstimmungsgesprächen mit dem Investor hat sich aus verschiedenen Gründen ergeben, dass von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan abgesehen und nunmehr die planungsrechtliche Grundlage für das geplante Autohaus im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 106 „Stralsunder Straße“ geschaffen werden soll. Der Geltungsbereich bleibt unverändert. Parallel erfolgt der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, der Regelungen zur Erschließung, zu Fragen der Bepflanzung und zur Eingriffsregelung trifft. Während des laufenden Planungsverfahrens hat sich eine Erweiterung des beabsichtigten Bauvorhabens dahingehend ergeben, dass zusätzlich zum Autohaus noch eine Prüfstation für den Technischen Überwachungsverein (TÜV) errichtet werden soll. Die Bollmeyer Verwaltungs GbR hat daher den Antrag auf Änderung und erneute Offenlegung des Bebauungsplans gestellt. Seite 2 Stadt Werl Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“ Begründung Teil I - Städtebauliche Begründung Ferner hat sich während des laufenden Planverfahrens herausgestellt, dass sich im gesamten Plangebiet und darüber hinaus Bodendenkmäler („Bandkeramische Siedlung an der Soester Straße“) befinden. Die Festsetzungen werden dem notwendigen Schutz dieses Fundes angepasst. 2. Angaben zum Plangebiet Das Plangebiet liegt am östlichen Rand des städtischen Siedlungsgebietes in einem landwirtschaftlich genutzten Areal, das durch die seit einigen Jahren als Umgehungsstraße um die Stadt herumgeführte Bundesstraße 1 von der freien Landschaft abgetrennt wird und sich zur Abrundung des städtischen Siedlungsgebietes anbietet. Das Plangebiet wird im Westen durch die Stralsunder Straße und im Norden durch die Soester Straße begrenzt. Die südliche und die östliche Abgrenzung ergeben sich aus den Grenzen der zur Verfügung stehenden Grundstücke, das Plangebiet umfasst die Grundstücke Gemarkung Werl, Flur 10, Flurstücke 2 – 4, 125 und 126. Die Ostwestausdehnung des Plangebiets beträgt ca. 110 m, die Nordsüdausdehnung ca. 85 m. Es weist ein gleichmäßiges Gefälle von Süd-Ost nach Nord-West auf, das Gelände fällt von 100,5 m ü NHN auf 94,2 m ü NHN. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 9 461 m². Das von der Planung umfasste Gelände wird zurzeit ausschließlich landwirtschaftlich genutzt, es ist frei von baulichen Anlagen. Die Grundstücke wurden vom betreibenden Investor teilweise angekauft und teilweise langfristig angepachtet. 3. Übergeordnete und sonstige Planungen Der bestehende Gebietsentwicklungsplan (heute Regionalplan) für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund – östlicher Teil (Kreis Soest und Hochsauerlandkreis) stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplans als Agrarbereich, die angrenzenden bebauten Gebiete als Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche dar. Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Landschaftsplanes, der Landschaftsplan für den Bereich Werl befindet sich zur Zeit im Aufstellungsverfahren. Der Planentwurf sieht für die vom künftigen Bebauungsplan erfasste Fläche das Entwicklungsziel 2, Anreicherung der Landschaft eine Siedlungsfläche, die sich außerhalb der Festsetzungsräume befindet, vor. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Werl ist die in Rede stehende Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt, die westlich und nördlich angrenzenden Bereiche sind als Gewerbegebiete [GE(E) Gewerbegebiete mit Gliederungserfordernissen] dargestellt und werden auch entsprechend genutzt. Die vorgesehene Planung macht die Anpassung des Flächennutzungsplans erforderlich, diese erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB. Mit Beschluss vom 02.12.2009 hat Seite 3 Stadt Werl Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“ Begründung Teil I - Städtebauliche Begründung der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss die 81. Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet. Durch die 81. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt eine östliche Erweiterung des Siedlungsgebietes um ca. 100 m. Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 106 überschneidet sich teilweise mit dem Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 21 „Gewerbegebiet Soester Straße“, der zur Verbreiterung der Stralsunder Straße eine öffentliche Verkehrsfläche, im übrigen Fläche für die Landwirtschaft festsetzt. Diese Festsetzungen treten mit Rechtskraft des neuen Bebauungsplans außer Kraft. Weitere Fachplanungen liegen nicht vor. 4. Allgemeiner Planinhalt Anlass für die Planung ist die Neuerrichtung eines Autohauses mit einer TÜVPrüfstation. Aus diesem Anlass und in Übereinstimmung mit den allgemeinen Zielen der Bauleitplanung gem. § 1 BauGB werden die Festsetzungen getroffen: 4.1 Verkehrsflächen Im Bereich des Knotenpunktes Stralsunder Straße / Soester Straße wird ein Teil des Plangebietes als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 21 setzte hier bereits teilweise die Nutzung als öffentliche Verkehrsfläche fest. Eine vorsorgliche, in Abstimmung mit der Straßenverwaltung erfolgte, Neuplanung der Kreuzung ergab, dass diese Fläche auszuweiten war. Die vorgesehene Festsetzung entspricht dem nach derzeitigem Kenntnisstand zukünftig erforderlichen Flächenbedarf. Hierbei wird den Anforderungen, die sich durch eine Entwicklung der weiter südlich gelegenen Flächen möglicherweise ergeben können, Rechnung getragen. 4.2 Art und Maß der baulichen Nutzung Entsprechend der unmittelbar geplanten Nutzung und der in der Umgebung vorhandenen Nutzung wird die Art der baulichen Nutzung als gegliedertes Gewerbegebiet festgesetzt. Im Interesse der Stadtentwicklung und mit Rücksicht auf die südlich sich befindende Wohnbebauung werden Betriebe der Abstandsklassen I – VI, Anlagen für sportliche Zwecke und Vergnügungsstätten ausgeschlossen. Der Einzelhandel wird auf handwerksbezogenes Sortiment beschränkt. Auf Grund der bei Erdarbeiten vorgefundenen Bodendenkmäler ist eine vorläufige Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Werl erfolgt. Der Bereich des Bodendenkmals ist mit dem Geltungsbereich identisch. Die festgesetzte gewerbliche Nutzung ist erst nach Aufhebung der vorläufigen Eintragung in die Denkmalliste oder nach Freigabe der Fläche durch die Stadt Werl zulässig. Die Geschossanzahl wird entsprechend der Festsetzungen für die anschließenden vorhandenen Baugebiete auf höchstens zwei Vollgeschosse begrenzt. Darüber hinaus wird die maximale Gebäudehöhe entsprechend der Topographie des Geländes in zwei Stufen so beschränkt, dass am Hang keine überhohen Gebäudewände entstehen, die Höhe der baulichen Anlagen über dem heutigen Gelände beträgt maximal 10m. Seite 4 Stadt Werl Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“ Begründung Teil I - Städtebauliche Begründung Die Festsetzung der Grundflächenzahl auf 0,6 dient der Verhinderung einer zu starken baulichen Verdichtung. 4.3 Überbaubare Grundstücksfläche Die überbaubare Fläche wird durch Baugrenzen auf einen zentralen Bereich in der Mitte des Plangebietes beschränkt. Die westliche und nördliche Baugrenze verlaufen parallel zu den angrenzenden Straßen. Östliche und südliche Baugrenze gewährleisten den notwendigen Abstand zu vorgesehenen Grünflächen. 4.4 Grünflächen , Flächen zum Anpflanzen Das Baugebiet wird ringsum mit Grünflächen abgegrenzt, festgesetzt als Fläche zum Anpflanzen von heimischen Laubbäumen und Sträuchern. Diese nehmen gleichzeitig Entwässerungsmulden auf, die der Rückhaltung des Niederschlagswassers dienen. Hiermit wird auch sichergestellt, dass entlang der Soester Straße in einem Streifen von 15 m parallel zum Fahrbahnrand keine Fahrzeuge abgestellt werden und Werbeanlagen nur unter Zustimmung der Straßenverwaltung errichtet werden können. Unterbrechungen für Zufahrten werden zugelassen, ohne den Ort dieser Zufahrten genau festzulegen. Hierdurch verbleibt den Bauherren mehr Gestaltungsraum. 4.5 Sonstige Festsetzungen Entlang der Soester Straße werden Nebenanlagen eingeschränkt. Die Ausstellung von Fahrzeugen ist hier möglich. Sollen jedoch Stellplätze für Kunden- und Mitarbeiter angelegt werden, sind besondere Vorkehrungen (z.B. Anpflanzung von Hecken) zu treffen, um einer Blendung des übergeordneten Verkehrs auf der Soester Straße entgegenzuwirken. Einer zusätzlichen Durchgrünung und Auflockerung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen dienen Festsetzungen zum Anpflanzen von Einzelbäumen im Zusammenhang mit der Erstellung von Stellplätzen. Die Gestaltungsvorschrift zur Ausführung von Stellplätzen in wasserdurchlässiger Form wirkt einer übermäßigen Versiegelung entgegen. Werbeanlagen werden generell höhenmäßig auf die Gebäudehöhen beschränkt. 4.6 Nachrichtlich übernommene Festsetzungen Für das gesamte Plangebiet besteht derzeit eine vorläufige Unterschutzstellung eines Bodendenkmals aufgrund des § 4 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz (DSchG). Das Bodendenkmal gilt vorläufig als in die Denkmalliste der Stadt Werl eingetragen und wird als nachrichtliche Festsetzung in den Bebauungsplan übernommen. Im Plangebiet wurden während des Planverfahrens archäologische Ausgrabungen durchgeführt. Eine aus Denkmalschutzgründen vorläufige Unterschutzstellung des gesamten Plangebietes wurde bis auf eine nördlich im Plangebiet gelegene Teilfläche aufgehoben. Seite 5 Stadt Werl Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“ Begründung Teil I - Städtebauliche Begründung Konflikte in Bezug auf das festgesetzte Bodendenkmal und den vorgesehenen Nutzungen (verkehrs-,Stell- und Grünflächen) sind nicht zu erwarten, da keine tiefen Eingriffe in den Boden erfolgen. 5. Erschließung, Versorgung und Entsorgung Erschließung, Ver- und Entsorgung erfolgen über die Stralsunder Straße. Ver- und Entsorgungsanlagen sind hier weitgehend vorhanden. Verkehr Die Sicherung der Fläche für den endgültigen Ausbau der Stralsunder Straße und ihres Anschlusses an die Soester Straße wird durch die Festsetzung der öffentlichen Verkehrsfläche gewährleistet. Bereits jetzt befindet sich die Stralsunder Straße im unteren Bereich im Ausbaustand einer Baustraße, die vom gegenüberliegenden Automobilbetrieb zur Erschließung genutzt wird. Für den zur Zeit zur Errichtung anstehenden Automobilbetrieb reicht diese nicht völlig aus. In Abstimmung mit der Straßenverwaltung soll eine Aufweitung der Baustraße auf eine begegnungsgerechte Breite von ca. 6,50 m erfolgen, die eine ausreichende Zuwegung sicherstellt. Der endgültige Ausbau ist zur Zeit nicht erforderlich. Die Verpflichtung zur Herstellung der Baustraße erfolgt im städtebaulichen Vertrag. Die Erstellung einer Zufahrt kann nur von der Stralsunder Straße her erfolgen, die Soester Straße befindet sich hier außerhalb der Ortsdurchfahrt. Entwässerung Der Geltungsbereich liegt im kanalisierten Einzugsbereich der Kläranlage Westönnen. In der Stralsunder Straße liegt ein Mischwasserkanal, der zur Entwässerung des Plangebietes ausreichend dimensioniert ist. Niederschlagswasser wird im Plangebiet durch einen Muldenring aufgefangen bzw. zurückgehalten. Die Anlage erhält ein Überlaufbauwerk zur Einleitung in den Mischwasserkanal, wird aber gleichzeitig so ausgeführt, dass bei einer Umwandlung der städtischen Anlage in ein Trennsystem auch kostengünstig die getrennte Einleitung von Abwasser und Niederschlagswasser erfolgen kann. Die Sicherung der Herstellung eines solchen Anschlusses erfolgt im städtebaulichen Vertrag. 6. Berücksichtigung der Planungsgrundsätze, Auswirkungen der Planung Die vorliegende Planung bietet die auch im Interesse der Allgemeinheit liegende Möglichkeit einen einheimischen Gewerbebetrieb durch Erweiterung zu erhalten. Die Lage des Plangebietes gewährleistet eine geordnete städtebauliche Entwicklung: Seite 6 Stadt Werl Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“ Begründung Teil I - Städtebauliche Begründung Durch die Straßenbaumaßnahme der vergangenen Jahre (Umgehungsstraße B1n) ist ein Bereich entstanden, der bereits von der freien Landschaft abgegrenzt ist. Die geplante gewerbliche Nutzung passt sich der Umgebung, die überwiegend von Automobilbetrieben geprägt ist, an. Zur südlich gelegenen Wohnbebauung, die zudem höher liegt, verbleibt ein Abstand von über 100 m. Durch die Nutzung einer bereits vorhandenen bzw. vorbereiteten Erschließungsanlage wird der „Landschaftsverbrauch“ möglichst gering gehalten. Die Soester Straße L 795 liegt außerhalb des Geltungsbereiches und bleibt unberührt, insbesondere ihr mit Alleebäumen versehener Randbereich. Umweltschutzbelange Durch die Planungen erfolgt ein Eingriff in Natur und Landschaft. Die Umweltprüfung nach §2(4) BauGB für die Belange des Umweltschutzes nach § 1(6) Nr. 7 BauGB und nach § 1a BauGB wurde durchgeführt. Im Zuge dieser Umweltprüfung wurden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und werden im mit dieser Begründung verbundenen Umweltbericht (Teil II) beschrieben und bewertet. Der Eingriff konnte im Plangebiet nicht vollständig ausgeglichen werden, es erfolgt daher eine Abgeltung über das städtische Ökokonto. Artenschutzbelange Die durch das Bundesnaturschutzgesetz vorgeschriebene Artenschutzprüfung wurde gemäß den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (VRL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV- Artenschutz) vom 13.04.2010 vorgenommen. Die Vorprüfung kam zu dem Ergebnis, dass davon ausgegangen werden kann, dass bei Realisierung des Vorhabens keine Verbotstatbestände des § 44 Abs.1 BNatSchG bei FFHAnhang IV-Arten oder bei europäischen Vogelarten ausgelöst werden. Sollten sich dennoch bei der Bauausführung Hinweise auf vorkommende geschützte Tierund Pflanzenarten ergeben, ist die Untere Landschaftsschutzbehörde des Kreises Soest als die für den Artenschutz zuständige Behörde unverzüglich zu informieren. Eine detaillierte Darstellung findet sich im mit dieser Begründung verbundenen Umweltbericht (Teil II). Altlasten, Abfallwirtschaft/ Bodenschutz In der Aufstellung „Erfassung von Altlasten im Kreis Soest“ ist der Planbereich nicht aufgeführt. Daher bestehen für einen Altlastenverdacht zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Hinweise. Seite 7 Stadt Werl Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“ Begründung Teil I - Städtebauliche Begründung Vorsorglich werden jedoch weitere Hinweise zum Umgang mit Abfall und zum Bodenschutz in den Bebauungsplan aufgenommen. Denkmäler und denkmalpflegerische Belange Bei Erdarbeiten zum Zwecke des geplanten Bauvorhabens wurden vorher nicht bekannte Bodendenkmäler entdeckt. Nach einer Bewertung des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe, LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Olpe, liegen für das vorgenannte Grundstück die Tatbestandsvoraussetzungen für ein Denkmal im Sinne des § 2 Denkmalschutzgesetz vor. Der Landschaftsverband hat das Grundstück eine Teilfläche im Geltungsbereich des Bebauungsplans als ortsfestes Bodendenkmal eingestuft. „Die „Bandkeramische Siedlung an der Soester Straße“ ist bedeutend für die Geschichte des Menschen (insbesondere der Stadt Werl), weil sie eine wichtige wissenschaftliche Quelle zur Erforschung der ältesten Bauernkultur in Westfalen (um 5500 Jahre v. Chr.) darstellt. Für eine Erhaltung des ortsfesten Bodendenkmals sprechen wissenschaftliche Gründe, denn es stellt eine für die historische Forschung wichtige archäologische Quelle dar, deren Auswertung neue und weitergehende Erkenntnisse vermittelt, die auf keinem anderen Wege gewonnen werden können.“ Nach § 16 Abs. 4 DSchG sind das Land und der Landschaftsverband berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu sechs Monaten in Besitz zu nehmen. Der Schutz des Bodendenkmals wird im Bebauungsplan durch die nachrichtliche Übernahme der gemäß Denkmalschutzrecht getroffenen Festsetzungen und durch die Festsetzung einer bedingten Unzulässigkeit der langfristig angestrebten gewerblichen Nutzung gewährleistet. Im Plangebiet wurden während des Planverfahrens archäologische Ausgrabungen durchgeführt. Eine aus Denkmalschutzgründen vorläufige Unterschutzstellung des gesamten Plangebietes wurde bis auf eine nördlich im Plangebiet gelegene Teilfläche aufgehoben. 7. Planverwirklichung, Kosten Die Durchführung des Vorhabens erfolgt im Rahmen der Festsetzungen des aufzustellenden Bebauungsplans ergänzt um die Regelungen des abzuschließenden städtebaulichen Vertrages. Erschließungs- und Durchführungskosten sind vom Maßnahmenträger zu tragen. Seite 8 Stadt Werl 81. Änderung des Flächennutzungsplanes Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“ Begründung Teil II - Umweltbericht Teil II Umweltbericht Durch die Umsetzung der Planung erfolgt ein Eingriff in Natur und Landschaft. Im Folgenden wird die Umweltprüfung nach §2(4) BauGB für die Belange des Umweltschutzes nach § 1(6) Nr. 7 BauGB und nach § 1a BauGB durchgeführt. Im Zuge dieser Umweltprüfung werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet. 1. Einleitung 1.1. Inhalt und Ziele des Bebauungsplans Anlässlich der geplanten Errichtung eines Autohauses und einer TÜV- Prüfstation soll durch den Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“ der Stadt Werl eine neue Gewerbefläche geschaffen werden. Eine Fläche von ca. 9 461 m², die bisher als Ackerfläche genutzt wurde, soll durch den Bebauungsplan geordnet der gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Entlang der bereits als Baustraße bestehenden Stralsunder Straße erfolgt eine zusätzliche Ausweisung öffentlicher Verkehrsflächen. Im Innern des Plangebiets wird eine überbaubare Fläche festgesetzt in einer Größe von 5 133 m². Zulässig sind mit Einschränkungen Gewerbebetriebe der Abstandsklasse VII in maximal zweigeschossiger Bauweise. Das Gebiet wird durch einen durchschnittlich 3 – 5 m breiten „Grüngürtel“ zur freien Landschaft abgegrenzt. Hierin sind Mulden u.a. zum Auffangen von oberirdisch abfließendem Niederschlagswasser vorgesehen. Diese Teile des Plangebietes umfassen eine Fläche von ca. 1 745 m². Für die weiteren nicht überbaubaren Grundstücksflächen erfolgen Festsetzungen zur Gestaltung von Stellplätzen in wasserdurchlässiger Form und zur Auflockerung durch das Anpflanzen von Einzelbäumen. Die Verwirklichung der o.g. Nutzung ist an den Wegfall von Hindernissen aus Sicht des Denkmalschutzes gebunden. 1.2. Ziele des Umweltschutzes Zur Bewertung des vorliegenden Vorhabens spielen insbesondere die folgenden Umweltschutzziele eine Rolle: Schutzgut Mensch Wesentliche , festgelegte Ziele Schutz des Menschen vor schädlichen Umwelteinflüssen gemäß einschlägiger fachlicher Normen, Erhaltung geeigneter Flächen zur Erholung in der Landschaft Seite 1 Stadt Werl 81. Änderung des Flächennutzungsplanes Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“ Begründung Teil II - Umweltbericht Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt Boden Wasser Luft und Klima Landschafts- und Ortsbild Kultur- und Sachgüter Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft möglichst vor Ort, keine Gefährdung geschützter Arten und Biotope sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden, langfristiger Schutz des Bodens hinsichtlich seiner Funktionen im Naturhaushalt, keine Verunreinigung von Boden keine Gefährdung von Gewässern, keine Verunreinigung von Wasser, keine Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes Erhaltung bestmöglicher Luftqualität, Vermeidung von negativen Klimaeinflüssen Schutz, Pflege, Entwicklung und ggf. Wiederherstellung der Landschaft Schutz der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umweltauswirkungen, Schutz von Bau- und Bodendenkmälern 2. Umweltauswirkungen , Beschreibung des Bestandes und Prognose der Auswirkungen der Plandurchführung Wie in Teil I dieser Begründung bereits dargelegt, wurde das Grundstück bisher zum Ackerbau genutzt. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass sich auf dem Gelände Altlasten aus früheren Nutzungen befinden. Vor diesem Hintergrund werden der jetzige Umweltzustand und die Auswirkungen der Planung auf die Umwelt hinsichtlich der einzelnen genannten Umweltschutzziele sowie die geplanten Festsetzungen zur Verminderung der Auswirkungen im Folgenden dargestellt. 2.1. Schutzgut Mensch Das Gelände wird zur Zeit ausschließlich zum Ackerbau genutzt. Die bisherige Nutzung erzeugt keine nennenswerten Emissionen, der Erholungswert des Gebietes ist durch die unmittelbar angrenzenden Straßen und den intensiv betriebenen Ackerbau gering. Die vorhandenen Lärmimmissionen sind hinsichtlich der geplanten Nutzung ohne weitere Schutzmaßnahmen hinnehmbar. Die von der neuen Nutzung möglicherweise ausgehenden Emissionen stellen Lärm durch Betrieb und Verkehr, sowie Beeinträchtigungen durch Licht dar. Durch die topographische Lage des Baugrundstückes am Fuße des nach Süden ansteigenden Hanges und der vorherrschenden Windrichtung von Süd-West werden sich die entstehenden Emissionen im Wesentlichen im Norden auswirken. Hier befinden sich mit der L 795 – Soester Straße eine Hauptverkehrsstraße und das anschließende Seite 2 Stadt Werl 81. Änderung des Flächennutzungsplanes Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“ Begründung Teil II - Umweltbericht Gewerbegebiet ohne nennenswerte Wohnnutzung, so dass die schädlichen Auswirkungen gering bleiben. Die südlich und weit höher gelegenen Wohngebiete werden kaum betroffen. Durch die Beschränkung der Gewerbebetriebe auf solche der Abstandsklasse VII und die umfassende Eingrünung des Gebietes wird die möglichst weitgehende Vermeidung nachteiliger Auswirkungen bezweckt. Blendwirkungen auf den Straßenverkehr werden durch entsprechende Festsetzungen reduziert. 2.2. Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt Artenschutz Die durch das Bundesnaturschutzgesetz vorgeschriebene Artenschutzprüfung wurde gemäß den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (VRL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV- Artenschutz) vom 13.04.2010 vorgenommen. Der Umfang der Artenschutzprüfung beschränkt sich auf die europäischen Vogelarten und die in Anhang IV der FFH-Richtlinien genannten Arten. Die Prüfung hat sich auf die in §44 (1) BNatSchG formulierten Verbotstatbestände zu beziehen: 1. Wild lebende Tiere zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören 2. Wild lebende Tiere während der Fortpflanzung-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten so erheblich zu stören, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wild lebender Tiere aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören 4. Wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören Zunächst wird durch überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten könnten. Zur Bestimmung der planungsrelevanten Arten wurde auf die Liste der geschützten Arten in Nordrhein-Westfalen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW zurückgegriffen. Diese weist im Bereich des Messtischblattes 4413 „Werl“ für den Lebensraumtyp „Acker“ 24 planungsrelevante Arten, 2 Fledermausarten und 22 Vogelarten, aus. Der Erhaltungszustand in NRW wird für 16 dieser Arten als günstig, für 8 Vogelarten als ungünstig oder schlecht angegeben. Auf das tatsächliche Vorkommen einer dieser Arten liegen keine Hinweise vor Bezüglich der genannten Verbote ergibt sich folgendes: Seite 3 Stadt Werl 81. Änderung des Flächennutzungsplanes Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“ Begründung Teil II - Umweltbericht Auf Grund der vorhandenen Struktur des Plangebietes (intensiver Ackerbau) und der Ansprüche der planungsrelevanten Arten ist nicht davon auszugehen, dass das Plangebiet selbst von einer dieser Arten als Brut- oder Ruhestätte genutzt wird. Von einer unmittelbaren Gefährdung von Tieren ist daher nicht auszugehen. Da das Plangebiet am Rande des Siedlungsgebietes unmittelbar an einer stark befahrenen Straße liegt, mag der Nahrungsraum einzelner Arten eingeschränkt werden, jedoch ist, auch im Hinblick auf die kleine Ausdehnung des künftigen Gewerbegebietes, nicht die Gefährdung einer lokalen Population zu erwarten. Die Auswertung bereits vorhandener Kenntnisse wurde ferner um die Angaben des Fachinformationssystems des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW ergänzt. Dies weist für die Umgebung des Plangebietes zwei Biotope aus. Es handelt sich einmal um die Uffelbachquellen nördlich des Hellweg Baumarktes, sowie um die Hecke ca. 300 m südöstlich des Plangebietes. Beide Biotope sind so weit vom Bauvorhaben entfernt, das negative Auswirkungen auf die Biotope und Gefährdungen hier ggf. angesiedelter Arten nicht zu erwarten sind. Das Vogelschutzgebiet Hellwegbörde liegt erst südlich und östlich der Umgehungsstraße B1 n, so dass hier eine Abgrenzung vorliegt und erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele nicht zu erwarten sind. Dies stellt auch der Kreis Soest als Untere Landschaftsbehörde in seiner Stellungnahme fest. Die Zerstörung der Lebensstätten planungsrelevanter Arten ist nicht zu erwarten. Auf Bestandserfassungen vor Ort und eine über die Vorprüfung hinausgehende Art-fürArt-Betrachtung wird daher verzichtet. Es kann davon ausgegangen werden, dass bei Realisierung des Vorhabens keine Verbotstatbestände des § 44 Abs.1 BNatSchG bei FFH- Anhang IV-Arten oder bei europäischen Vogelarten ausgelöst werden. Biologische Vielfalt Die vorhandene biologische Vielfalt ist auf Grund des intensiv betriebenen Ackerbaus gering. An der Stralsunder Straße befinden sich keine Straßenseitengräben, der Streifen zur Soester Straße verbleibt außerhalb des Plangebietes und wird zusätzlich durch die festgesetzte Fläche zum Anpflanzen von standortgemäßen, heimischen Laubbäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen von den Gewerbeflächen abgeschirmt. Durch die umfassende Eingrünung des Baugebietes ist zwar teilweise eine Anreicherung der biologischen Vielfalt zu erwarten, der Eingriff in Natur und Landschaft kann jedoch nicht vollständig vor Ort ausgeglichen werden kann. Die vorgenommene Planung trifft durch Festsetzungen von Grünflächen und Anpflanzvorschriften die im Rahmen der angestrebten Nutzung möglichen Festsetzungen zum Eingriffsausgleich. Das verbleibende Eingriffsdefizit wird durch Leistung auf das städtische Ökokonto ausgeglichen. Seite 4 Stadt Werl 81. Änderung des Flächennutzungsplanes Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“ Begründung Teil II - Umweltbericht 2.3. Boden Im derzeitigen Zustand ist von lediglich durch Ackerbau in Anspruch genommenem Boden auszugehen. Gemäß Untersuchung des geologischen Dienstes befindet sich auf dem Gelände nicht wiederherstellbarer, sehr hochwertiger Boden der Schutzstufe 2. Eine Verwirklichung der geplanten gewerblichen Nutzung wird zu einer Störung und zu einer teilweisen Versiegelung dieses Bodens führen. Diese Störung ist unvermeidlich. Auf Grund der geringen Ausdehnung des Vorhabens kann sie hingenommen werden, zumal aus geowissenschaftlicher Sicht laut Mitteilung des geologischen Dienstes keine Bedenken bestehen. Die Planung ist so ausgelegt, dass der Bodenverbrauch möglichst gering bleibt. Durch den unmittelbaren Anschluss an die vorhandene Bebauung erfolgt nur ein geringer Eingriff in die freie Landschaft. Durch kompakte Bauweise soll der Flächenverbrauch möglichst gering gehalten werden. Das Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden gem. § 1a BauGB wird durch die vorliegende Planung beachtet. 2.4. Wasser In der Nähe des Plangebietes befinden sich keine natürlichen Gewässer. Durch die jetzige Nutzung des Geländes entstehen keine Abwässer. Niederschlagswasser wird vor Ort dem Boden zugeführt. Eine Verunreinigung des Grundwassers durch Pflanzenschutzmittel kann nicht ausgeschlossen werden. Die geplante Nutzung führt zu einer teilweisen Versiegelung des Geländes die dem Boden Niederschlagswasser entzieht und erzeugt darüber hinaus Abwasser. Die im Autohaus entstehenden Abwässer werden entsprechend dem heutigen Stand der Technik aufgefangen und der städtischen Kanalisation zugeführt. Anfallendes Niederschlagswasser wird soweit möglich an Ort und Stelle versickert, im Übrigen ebenfalls der städtischen Mischwasserkanalisation zugeführt. Der Anschluss an eine spätere Entwässerung im Trennsystem wird sichergestellt. Die Versiegelung des Bodens wird auf ein Mindestmaß beschränkt, Stellplatzflächen werden weitgehend in wasserdurchlässiger Bauweise bzw. mit wassergebundenen Decken befestigt. 2.5. Luft und Klima Durch die jetzige Nutzung ist keine Beeinträchtigung von Luft und Klima erkennbar. Das Gebiet ist jedoch immissionsbelastet durch den Verkehr auf der Soester Straße -L 795. Die künftig zulässigen Gewerbebetriebe emittieren keine nennenswerten Luft verunreinigenden Stoffe. Unmittelbar negative Auswirkungen auf das lokale Klima sind Seite 5 Stadt Werl 81. Änderung des Flächennutzungsplanes Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“ Begründung Teil II - Umweltbericht gering und in Bezug auf durch Gewerbebetriebe und Straßen geprägte Umgebung zu vernachlässigen. Durch die genannten Begrünungs- und Anpflanzvorschriften wird das Mögliche an Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen bezüglich Luft und Klima getan. 2.6. Landschafts- und Ortsbild Das Landschaftsbild wird in der Umgebung des Plangebietes (südlich und östlich) von der landwirtschaftlichen Nutzung durch Ackerbau bestimmt. Dem entspricht die derzeitige Nutzung des Geländes. Das Ortsbild des unmittelbar anschließenden Siedlungsgebietes wird durch Hauptverkehrsstraßen und Gewerbebetriebe bestimmt. Das Plangebiet liegt am Fuß des Haarstranges. Die entstehenden baulichen Anlagen werden daher von der Soester Straße aus deutlich zu sehen sein, jedoch für die südlich und damit höher gelegen sich befindende Umgehungsstraße B1n, sowie die Wohnbebauung an der Breslauer Straße usw. kaum eine Beeinträchtigung des Landschafts- und Ortsbildes bewirken. Durch die Beschränkungen der maximalen Gebäudehöhen wird vermieden, dass zur tiefer liegenden Soester Straße zu hohe Gebäudewände entstehen, die zu einer massiven Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führen könnten. In das durch Gewerbe geprägte Ortsbild passt sich das Bauvorhaben auf Grund seiner gleichartigen Nutzung und Bauweise gut ein. Der Übergang in die freie Landschaft wird durch Grünflächen gestaltet. 2.7. Kultur und Sachgüter Auf dem Gelände wurden Bodendenkmäler (Bandkeramische Siedlung) gefunden. Eine geordnete Bergung und Auswertung dieses Denkmals durch den Landschaftsverband Westfalen- Lippe ist gewährleistet und wird durch die getroffenen Festsetzungen gesichert. 2.8. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Die betrachteten Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße. Die einzelnen Umweltauswirkungen können sich gegenseitig verstärken, aber auch mindern. Im vorliegenden Fall ist jedoch auch im Hinblick auf die geringe Ausdehnung des Plangebietes eine Verstärkung der Umweltauswirkungen durch sich negativ verstärkende Wechselwirkungen nicht zu erwarten. Seite 6 Stadt Werl 81. Änderung des Flächennutzungsplanes Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“ Begründung Teil II - Umweltbericht 2.9. Zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen Die dargestellten Umweltauswirkungen werden im Folgenden tabellarisch dargestellt und in einem fünfstufigen System bewertet: erhebliche negative Auswirkungen -negative Auswirkungen keine oder vernachlässigbare Auswirkungen 0 positive Auswirkungen + erhebliche positive Auswirkungen ++ Eine Auswirkung wird dabei als erheblich negativ (oder positiv) eingeschätzt, wenn die Auswirkung besonders schwer wiegt, einen räumlich großen Wirkbereich hat und ein deutliches Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellt. Zu prüfender Aspekt / Schutzgut Bestand Prognose bei Durchführung der Planung Menschen geringer Erholungswert, keine nennenswerten Emissionen keine geschützte Arten, keine Biotope, geringe biologische Vielfalt Erzeugung von Verkehr, Lärm- und Lichtemissionen Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt Boden Wasser Luft und Klima Reduzierung der bewachsenen Flächen, Anreicherung der biologischen Vielfalt hochwertiger Boden Störung, teilweise Versiegelung des Bodens, keine Bedenken aus geowissenschaftlicher Sicht Erzeugung von keine natürlichen Abwässern, Entzug Gewässer, keine von NiederschlagsAbwässer, Niederschlagswasser wasser wird vor Ort dem Boden zugeführt natürliche Luft- und ggf . geringfügige Emissionen, geringe Klimaverhältnisse, Auswirkungen auf Imissionen aus das lokale Klima Straßenverkehr BeGeplante werFestsetzungen zur tung Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen Beschränkung der Betriebsarten, umfassende Eingrünung umfassende Eingrünung, Pflanzgebote - durch Lage und Begrenzung des Plangebietes möglichst sparsamer Umgang mit Boden - Entsorgung von Abwässern gemäß heutigem Stand der Technik, Versickerung von Niederschlagswasser, soweit möglich Beschränkung der zulässigen Gewerbebetriebe, Eingrünung - - Seite 7 Stadt Werl 81. Änderung des Flächennutzungsplanes Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“ Begründung Teil II - Umweltbericht Landschafts- Übergang vom und Ortsbild gewerblich genutzten Siedlungsgebiet in durch Landwirtschaft geprägte freie Landschaft Ausdehnung des Siedlungsbereiches in Anlehnung an Nachbarschaft Kultur- und Sachgüter Teilweise Zerstörung des Bodendenkmals Fund einer Bandkeramischen Siedlung 0 Festsetzung zur Bebauung gewährleisten Anpassung an die Nachbarschaft, umfassende Eingrünung zur Gestaltung des Übergangs zur freien Landschaft, Höhenbegrenzungen zur Schonung des Landschaftsbildes Nachrichtl. Übernahme der Festsetzung nach Denkmalschutzrecht, „Zurückstellung“ der gewerblichen Nutzung - Wechselwirkungen 0 Die durch den Bebauungsplan bewirkte Umwandlung von Ackerland in gewerbliche Bauflächen hat negative Auswirkungen. Es ist aber für keines der Schutzgüter mit erheblichen Auswirkungen zu rechnen. 3. Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Die Umwelt ist im Plangebiet in einem stabilen Zustand, so dass bei Nichtdurchführung der Planung keine besonderen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. 4. Planungsalternativen, Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen Planungsalternativen Andere Standorte stehen für die Betriebserweiterung nicht zur Verfügung. Die Festsetzungen sind so vorgesehen, dass im Rahmen der geplanten Nutzung negative Auswirkungen auf die Umwelt möglichst minimiert werden. Weitere Möglichkeiten zur Vermeidung oder Verringerung der Auswirkungen stehen nicht zur Verfügung. Ausgleich nachteiliger Auswirkungen Zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen an anderer Stelle in der Nähe des Plangebietes stehen keine Flächen zur Verfügung. Seite 8 Stadt Werl 81. Änderung des Flächennutzungsplanes Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“ Begründung Teil II - Umweltbericht Der bestehende Eingriff wurde gemäß des Leitfadens „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen bewertet. Dabei wurden die nicht überbaubaren Grundstücksflächen (Code 1.2) um 0,3 aufgewertet (30% mit Baumkronen überdeckte Fläche, pro 4 Stellplätze ein Baum festgeschrieben). Die Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern usw. (Code 7.2) wurden um eine Wertstufe abgewertet aufgrund angepasster Pflegeintensität an die Nutzung und der Übernahme von Entwässerungsfunktionen. Unter diesen Voraussetzungen ergibt sich die folgende tabellarische Aufstellung: Flächenbezeichnung Beztext Code Wert Num. Bewertung [Punkte] Fläche [m²] Altbestand A1 A2 öff. Verkehrsfläche, best. Planung 1.1 Acker 3.1 0 2 188 9273 0 18546 9461 18546 Neubestand öff. Verkehrsfl. B1 überbaubare Grundstücksfläche B2 1.1 0 227 0 1.1 0 5133 0 B3 nicht übrbaubare Grundstücksfläche 1.2 1,3 2356 3063 B4 Fläche zum Anpflanzen 7.2 4 1745 6980 9461 10043 Summe Veränderung -8503 In der Bilanz verbleibt ein Defizit von 8 503 Punkten. Diese kann nur an anderer Stelle im Stadtgebiet kompensiert werden. Hierzu erfolgt eine entsprechende Ausgleichszahlung auf das städtische Ökokonto, die im städtebaulichen Vertrag geregelt wird. 5. Zusätzliche Angaben Besondere technische Verfahren waren bei der Umweltprüfung nicht anzuwenden. Die Angaben beruhen auf den Angaben des Fachinformationssystems des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW und örtlichen Kenntnissen. Seite 9 Stadt Werl 81. Änderung des Flächennutzungsplanes Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“ Begründung Teil II - Umweltbericht Die Eingriffsbewertung erfolgte gemäß des Leitfadens „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. 6. Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring) Da keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind, sind besondere Überwachungsmaßnahmen nicht vorzusehen. Die Einhaltung der Festsetzungen des Bauleitplans wird im Zuge der Baugenehmigung und der Bauabnahme nach den Bestimmungen des Bauordnungsrechtes erfolgen. Die Überwachung von Emissionen erfolgt auch im Rahmen der Gewerbeaufsicht. 7. Zusammenfassung Die mit dem Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“ bezweckte Umwandlung einer Ackerfläche in gewerbliche Bauflächen stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft mit negativen Auswirkungen auf die Umwelt dar. Die Überprüfung ergab, dass keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter vorliegen. Die Gefährdung geschützter Arten ist nicht zu erwarten. Insgesamt verbleibt eine negative Eingriffsbilanz, die bei Anstrebung des Planungsziels, Sicherung eines einheimischen Gewerbebetriebs unvermeidlich ist, zumal Planungsalternativen nicht erkennbar sind. Zum Ausgleich erfolgt eine Abgeltung über das städtische Ökokonto zur ersatzweisen Verbesserung der Umweltverhältnisse an anderer Stelle. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die mit der Errichtung des Autohauses verbundenen Auswirkungen auf die Umwelt hinsichtlich der angestrebten städtebaulichen Ziele als angemessen einzustufen sind. Werl, im Oktober 2011 Stadt Werl Der Bürgermeister Fachbereich III - Abt. Stadtplanung, Straßen und Umwelt Im Auftrag gez. Juchheim Seite 10 Zusammenfassende Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 106 der Stadt Werl „Stralsunder Straße“ Ziel der Bebauungsplanaufstellung Angesichts des Erweiterungswunsches eines in der nähe angesiedelten Unternehmens sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung weiterer Gewerbeflächen geschaffen werden. Hiermit will die Stadt Werl sowohl die Belange der mittelständischen Wirtschaft fördern, als auch die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen sicherstellen. Verfahrensablauf Nachdem der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 2.12.2009 zunächst die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17 „Stralsunder Straße“ beschlossen hatte, fasste er am 05.10.10 den Beschluss, das Verfahren auf den Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“ umzustellen. Die Unterrichtung über die voraussichtlichen Auswirkungen des Planes im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) fand in Form einer öffentlichen Auslegung im Rathaus vom 16.12.2009 bis zum 22.01.2010 statt. Es ging hierauf nur eine Anregung ein, die eine Ausweitung des Plangebietes vorschlug. Die frühzeitige Behördenbeteiligung fand auf Beschluss des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 02.12.2009 in der Zeit vom 15.12.2009 bis zum 22.01.2010 statt. Die eingegangenen Stellungnahmen bezogen sich auf Bodenschutz, Bodendenkmalschutz, Umweltschutz und Belange der Verkehrssicherheit bezüglich der angrenzenden Bundesstraße. Im Zuge der öffentlichen Auslegung gem. § 3(2) BauGB vom 25.10.2010 bis zum 26.11.2010 wurden von Bürgern keine Stellungnahmen abgegeben. Bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2) BauGB in der Zeit vom 20.10.2010 bis zum 26.11.2010 wurde bestätigt, dass die bei der frühzeitigen Anhörung gemachten Anregungen berücksichtigt wurden. Verbliebene Bedenken bezüglich Oberflächenentwässerung und vorgefundenen Bodendenkmälern wurden durch Anpassung der Festsetzungen berücksichtigt. Auf Grund einer vom künftigen Bauherren gewünschten Änderung der überbaubaren Flächen wurde der Bebauungsplanentwurf abgeändert und auf Beschluss des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 15.03.2011 in der Zeit vom 26.04.2011 bis zum 27.05.2011 erneut gem. § 3(2) BauGB öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange gem. § 4a(3) BauGB erneut um Stellungnahme gebeten. Von Bürgern wurden wiederum keine Stellungnahmen abgegeben. Bei den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ergaben sich zwei neue Aspekte, nämlich hinsichtlich der Eingrünung des Baugebietes und hinsichtlich des Bodendenkmalschutzes. Parallel zum Bebauungsplanverfahren erfolgte gem. § 8(3) BauGB die 81. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Werl. Ferner wurde mit dem Bauherren ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans wurde vom Rat der Stadt Werl am 15.12.2011 gefasst. Der Bebauungsplan Nr. 106 „Stralsunder Straße“ ist nach ortsüblicher Bekanntmachung seit dem 05.07.2012 rechtskräftig (Amtsblatt Nr. 06 / 2012). Umweltrelevante Stellungnahmen und Abwägung Vom Kreis Soest wurden Hinweise zur Eingriffsregelung und zum Artenschutz abgegeben, die durch die Planungen bzw. durch den abgeschlossenen Erschließungsvertrag berücksichtigt wurden. In einer späteren Stellungnahme des Kreises wurde eine wirkungsvollere Eingrünung des Baugebietes gewünscht. In der Abwägung wurde, insbesondere hinsichtlich der Lage des Baugebietes zur umgebenden Bebauung, hiervon jedoch abgesehen. Vom Geologischen Dienst NRW wurde auf den im Plangebiet vorhandenen hochwertigen Boden hingewiesen. Bei der Abwägung wurde dem Ziel des Bebauungsplans jedoch Vorrang eingeräumt, zumal der Geologische Dienst NRW ausdrücklich keine Bedenken aus geowissenschaftlicher Sicht äußerte. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe wies frühzeitig auf möglicherweise vorhandene Bodendenkmäler hin. Diese wurden dann während des laufenden Bauleitplanverfahrens auch vorgefunden. Nach umfangreichen Ausgrabungen konnte der Großteil der Fläche wieder freigegeben werden. Ein Teilbereich wurde auf Antrag des Landschaftsverbandes WestfalenLippe gemäß Denkmalschutzgesetz unter Schutz gestellt. Diese Festsetzung, die den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entgegenstand, wurde im Bebauungsplan nachrichtlich dargestellt.