Schulprogramm - Grundschule Neuenkirchen
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Schulprogramm - Grundschule Neuenkirchen
1 Städt. Katholische Grundschule Neuenkirchen Schulprogramm 2 Schulprogramm der Städt. Kath. Grundschule Neuenkirchen Inhalt 1. Leitidee – Motto gemeinsamen Lernens S. 3 2. Schulprofil 2.1 Zahlen, Daten, Fakten 2.1.1 Schuldarstellung- Schulstandort, Schulträger, Schulamt, Schuldaten, Einzugsgebiet 2.1.2 Raumprogramm 2.1.3 Ausstattung der Schule 2.1.4 Lehrerschaft / Mitarbeiter der Schule / Schülerschaft 2.1.5 Schulleitung, Verwaltung, Hausmeisterpool, Kontaktdaten / OGGS 2.1.6 Ablauf des Schultages / Unterrichtsorganisation Busverbindungen, 2.1.7 Schul/Hausordnung 2.1.8 OGGS / Randstunde – Zahlen / Daten / Fakten 2.1.9 Förderverein der Schule 2.1.10 Gremien der Schule S. 7 S. 7 S. 7 2.2 2.2.1 2.2.2 2.2.2.1 2.2.2.2 2.2.2.3 2.2.3 2.2.4 S.23 S.23 S.24 S.24 S.25 S.29 S.32 S.34 2.2.12 2.2.13 2.2.14 2.2.15 2.2.16 2.2.17 Bildungs- und Erziehungsarbeit Erziehungskonzept : Das FORD-Programm Zur individuellen Förderung Förderung von Anfang an Förderung in der Schuleingangsphase Individuelle Förderung in den Jahrgangsstufen 3 und 4 Sprachförderung Leseförderung Lesen- eine Schlüsselqualifikation Mathematische Förderung für leistungsstarke Kinder Sozialpädagogische Fachkraft Schuleingangsphase und Förderung von angehenden Lernanfängern Das ‚Lernen lernen’ Übergänge Zur Leistungsbewertung Medienkonzept - Erwerb des Medienpasses - Schulbücherei Rituale im Schuljahr Bewegungs- und Gesundheitskonzept Vertretungskonzept Ausbildungskonzept Gender Mainstreaming Umwelterziehung 2.3 Kooperationen S.59 3. Standardsicherung Evaluation Neue Entwicklungsziele Fortbildungsplanung S.65 2.2.5 2.2.6 2.2.7 2.2.8 2.2.9 2.2.10 2.2.11 S. 9 S.10 S.11 S.12 S.12 S.14 S.15 S.17 S.18 S.35 S.36 S.36 S.37 S.38 S.41 S.42 S.45 S.50 S.52 S.54 S.57 S.58 3 Schulprogramm Städt. Kath. Grundschule Neuenkirchen Schuljahr 2015/16 Vorbemerkung „Das Schulprogramm enthält als Grundbausteine eine Schuldarstellung (Elemente z.B. Leitbild, pädagogische Grundorientierungen und Erziehungsauftrag, Bericht über die bisherige Entwicklungsarbeit) und eine Planung der bisherigen Schulentwicklung (mit den Elementen Entwicklungsziele, Arbeitsplan, Fortbildungsplanung, Planungen zur Evaluation). Dabei sind die Felder Unterricht und Erziehungsarbeit unter Einbeziehung des Prinzips der umfassenden Förderung aller Schülerinnen und Schüler in besonderer Weise zu berücksichtigen. Die Schulen schreiben das Schulprogramm regelmäßig fort und überprüfen in regelmäßigen Abständen die Wirksamkeit des Schulprogramms sowie den Erfolg ihrer Arbeit. Die ‚Schulaufsicht nutzt die Schulprogramme entsprechend ihrem Auftrag für die kontinuierliche Entwicklung und Sicherung der Qualität der schulischen Arbeit (§3 Abs. 2 i. V. m. §86 Abs. 3 SchulG – Bass 1-1).“ RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 16.9.2005 1. Leitidee – Motto des gemeinsamen Lernens Gemeinsam leben, lernen und wachsen Leitziele der Städt. Kath. Grundschule Neuenkirchen Prolog Die Grundschule versteht sich von jeher als Lebens-, Lern- und Erfahrungsraum für alle Schülerinnen und Schüler. Aktuell versteht sie sich zudem mehr und mehr als eine Schule, die den Schülerinnen und Schülern aufzeigt, dass man Einfluss nehmen kann auf die Welt um uns herum. 4 Dabei steht neben dem Beibringen und Vermitteln vielmehr auch das Darbieten, Argumentieren und selbst Entwickeln im Vordergrund, also die Organisation eigenen Lernens und die selbst gesteuerte Aktivität des Kindes. Ein solcher Unterricht geht von den Fragen der Schülerinnen und Schüler aus und gibt Gelegenheit, das eigene Lernen mit zu planen und umzusetzen – im besten Sinne ‚Erziehender Unterricht‘. Voraussetzung eines so verstandenen Unterrichts ist natürlich die Förderung des Kindes, die ausgehend von den individuellen Lernvoraussetzungen die Grundlage des Lernarrangements bildet. Damit ist auch immer die ganzheitliche Förderung der sozialen, psychomotorischen, kognitiven und kreativen Bereiche gemeint, die sich nicht zuletzt aus einer positiv orientierten Diagnostik ableiten lässt. Schulleben - Leitziele zum Bereich Schulleben: 1. Förderung von sozialem Miteinander 2. Planung und Durchführung schulischer Veranstaltungen in Mitwirkung und Zusammenarbeit der Eltern 3. Offenheit für Anregungen und Ideen der Eltern 4. Integration verschiedener Kulturen 5. Berücksichtigung von lokalem Brauchtum 6. Nutzung außerschulischer Lernorte 7. Kontakt zu außerschulischen Partnern 8. Zusammenarbeit mit den örtlichen Kirchen 9. Förderung kreativer, sportlicher und musischer Fähigkeiten und Neigungen Unterricht - Leitziele zum Bereich Unterrichten 1. Transparente Strukturen und klare Zielvorgaben 2. Aktive Mitgestaltung der Schülerinnen und Schüler an der Planung/Durchführung von Unterrichtsprozessen zur Identifizierung von Lernzielen 5 3. Individuelle Ermutigung und Unterstützung von Schülern im Verfolgen ihrer Lernziele; Schülerbereitschaft zur Anstrengung fördern und fordern 4. Individuelle Rückmeldung über Schülerhandeln und Arbeitsergebnisse 5. Förderung der Wahrnehmung von Lernerfolgen und der Befähigung von Selbsteinschätzungen 6. Förderung von selbstständigem und eigenverantwortlichen Lernen 7. Berücksichtigung der individuellen Lernchancen des Einzelnen im Unterricht unter Augenmerk des Lernfortschritts der Klassengemeinschaft 8. Nutzung und Erlernung unterschiedlicher Lernformen ( Methoden: z.B. Partnerund Gruppenarbeit, Lernen an Stationen und Werkstätten, Schreibkonferenzen, Projektunterricht, Tageswochenplan, … / Nutzung kooperativer Lernformen ) Erziehung - Leitziele zum Bereich Erziehen 1. Vorleben von christlichem Denken und Handeln, das geprägt ist von Respekt und Toleranz 2. Bildung einer Lernatmosphäre des Vertrauens und der Geborgenheit 3. Stärkung der individuellen Anlagen und des Selbstwertgefühls der Schülerinnen und Schüler 4. Befähigung zum Verstehen und Einhalten von Regeln als Voraussetzung für ein soziales Miteinander 5. Hilfestellung zur gewaltfreien Konfliktlösung 6. Stärkung des eigenverantwortlichen Handelns der Schülerinnen und Schüler 7. Förderung selbstkritischen Denkens und Handelns 8. Ermutigung der Schülerinnen und Schüler, Fehler und Misserfolge als neue Chance zu betrachten 6 ‚Gemeinsam leben, lernen und wachsen’ Vertrauensvolles Miteinander zwischen Kindern, Eltern, Lehrkräften, Schulleitung und außerschulischen Partnern der Schule Schulleitung - transparente Strukturen - pädagogische Weiterentwicklung - Gerechtigkeit und Fairness - Kooperation - Innovation Schüler - Vertrauen zu den Lehrkräften - soziales Miteinander - eigene Gestaltungsmöglichkeiten Schüler, Lehrkräfte, Eltern und außerschulische Partner identifizieren sich mit der / „ihrer“ Schule. Eltern - vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit - aktive Mitarbeit Lehrkräfte - Lernchancen eröffnen und weiterentwickeln - Schülerinteressen berücksichtigen - individuelle Förderung - Integration verschiedener Kulturen Außerschulische Partner - Kooperation - Initiativen - Projektentwicklung Aus diesem Leitbild ergeben sich für uns die Prinzipien und Zielsetzungen unseres pädagogischen Handelns. Wir werden unserem Grundsatz "Pädagogik vom Kinde aus" gerecht, indem wir die ständigen Veränderungen der Lebenswirklichkeit unserer Schülerinnen und Schüler flexibel und pädagogisch berücksichtigen. 7 Wir führen in einem erziehenden Unterricht die Schülerinnen und Schüler zu sozialer Kompetenz und befähigen sie dazu, Möglichkeiten und Regeln des toleranten Miteinanders zu entwickeln und zu erproben. Den Schülerinnen und Schülern vermitteln wir Sachkompetenz, sie erwerben grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten. Unsere Städt. Kath. Grundschule Neuenkirchen soll für alle Beteiligten ein Haus des Lernens und des Lebens sein. Mit unseren Leitzielen und Lernkonzepten geben wir den Schülerinnen und Schüler tragfähige Grundlagen für lebenslanges Lernen mit auf den Weg und stärken sie in ihrer Persönlichkeit. Darüber berichten wir in den einzelnen Schulprogrammbausteinen, die ständig aktualisiert werden. 2. Schulprofil 2.1 Zahlen, Daten, Fakten 2.1.1. Schuldarstellung – Schulstandort, Schulträger, Schulamt, Schuldaten, Einzugsgebiet Schuldarstellung Unsere Grundschule ist eine Ortsteilschule für Neuenkirchen, einem Stadtteil von Rietberg. Schulträger ist die Stadt Rietberg, vertreten durch Herrn Sunder als Bürgermeister und Herrn Bartels Leiter des Schulverwaltungsamtes. Seit 2006 bietet die Grundschule Neuenkirchen die ‚Offene Ganztagsgrundschule‘ (OGGS) zusammen mit der Randstundenbetreuung unter der Trägerschaft der Volkshochschule VHS Reckenberg - Ems an. Das Schulamt in Gütersloh ist das zuständige Schulamt unserer Grundschule. Standort der Schule Die Grundschule Neuenkirchen wurde 1969 gegründet (damaliger Standort: alte Volksschule in Neuenkirchen) und mit dem derzeitigen Gebäude 1988 in Betrieb genommen. Seitdem hat die Grundschule Neuenkirchen ihren Standort an der Langen Str. 171, welche zusammen mit der Martinschule (Förderschule für den Förderschwerpunkt Lernen) ab Januar 2014 das Schulzentrum Neuenkirchen bildet. Beiden Schulen ist eine Zweifachturnhalle und ein Hartgummiplatz für den Schulsport angegliedert. Zusätzlich wurde die ,,alte" Turnhalle, welche in unmittelbarer Nähe der Schule liegt bzw. zum Ortszentrum gehört, für den Schulsport neu umgebaut. Seit dem Schuljahr 2012/13 steht uns nach Schließung des alten Neuenkirchener Lehrschwimmbeckens die neu gebaute Sportschwimmhalle in Rietberg zur Verfügung. 8 Die Schülerinnen und Schüler unseres 2. Jahrgangs und die Schwimmlehrkräfte werden von einem Busunternehmer zum Schwimmen nach Rietberg gefahren. Für leichtathletische Sportarten nutzen wir in direkter Nachbarschaft das gut ausgebaute Sportgelände an der Wapel. Unseren Schülerinnen und Schülern steht ferner ein großes bewegungsanregendes Pausen- bzw. Schulhofgelände zur Verfügung, das 1999 umgestaltet, ausgebaut und ferner mit Errichtung des Ganztagsbetriebes 2006 weiterentwickelt wurde. Es beinhaltet zwei große Rasenflächen zum Spielen und Fußballspielen, einen Sandplatz und Spielplatz mit Hochturm, Schaukeln, Reck, einem Balancierbalken und einer Wippe sowie einem drehbaren Klettergerüst. Auf dem betonierten Schulhofgelände befinden sich drei Tischtennisplatten und mehrere aufgemalte Hinkelfelder. Im OGGS-Bereich ist ferner eine Hängematte vorhanden. Auf dem gesamten Schulhofgelände stehen Sitzgelegenheiten in Form von Bänken zur Verfügung. Zwischen den betonierten Flächen und den Spielflächen befindet sich ein tiefergelegtes Rondell mit Sitzbänken für Versammlungen und Auftritte. Schuldaten Die Grundschule Neuenkirchen ist drei- und vierzügig (das 1. Schuljahr ist vierzügig, das 2.-4. Schuljahr ist dreizügig). Derzeit besuchen insgesamt 304 Schüler und Schülerinnen unsere 13 Klassen. Als Stadtteilschule Rietbergs ist unsere Schule eine städtisch katholische Bekenntnisschule, an der ein Migrationsanteil von derzeit ca. 33 Prozent zu verzeichnen ist. Dieser Vielfalt der Kulturen (Türkei, Russland, Polen, Griechenland, Italien, Irak, Iran, Albanien, Portugal, Syrien, Kosovo, übriges Asien …) versuchen wir in unserem Schulleben zu entsprechen und legen Wert auf ein gutes soziales Lernklima und Miteinander. Die Jahrgänge setzen sich aus drei bzw. vier Klassen zusammen, die als a-,b-,c- und dStrang geführt werden. Die Klassengröße beträgt durchschnittlich 24 Schülerinnen und Schüler pro Klasse. Der erste Jahrgang befindet sich im Erdgeschoss links, die restlichen Klassen der Jahrgänge sind im ersten Stock der Schule (2./3. Jahrgang im ersten Stock links und der 4. Jahrgang im ersten Stock rechts) untergebracht. Klassen: An unserer Schule herrscht das Klassenlehrerprinzip. Dabei werden die Klassen in der Regel vier Jahre durchgängig von einer Lehrkraft geführt; ab dem 3. Schuljahr allerdings im „Klassenteam“. Neben der Klassenlehrkraft unterrichtet eine weitere Lehrkraft dann ein weiteres Schwerpunktfache (Mathematik, Deutsch oder Sachunterricht). Als Fachlehrer kommen in den einzelnen Klassen die Fachlehrkräfte für ggf. die Fächer Englisch, Religion, Kunst, Musik oder Sport dazu. Neben dem klasseninternen Förderunterricht in den Kernfächern Sprache und Mathematik werden zusätzliche Förder- und Forderstunden für diese beide Fächer angeboten (Sprachförderung nach ReLv, Forderunterricht für den Bereich Mathematik, Deutsch). Die Sozialpädagogin der Schule fördert die Schülerinnen und Schüler in der Schuleingangsphase bei Bedarf zusätzlich in den Bereichen basale Förderung von Wahrnehmung, in der Motorik, ferner in Mathematik und Sprache sowie im Sozialverhalten. 9 Fächer der Grundschule / Lehrwerke: In der Grundschule werden die Fächer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht (einschließlich Förderunterricht) unterrichtet sowie die Fächer Religion, Kunst, Musik, Sport und Englisch (Englisch ab Klasse 1 ab dem 2. Halbjahr). Die Grundschule Neuenkirchen unterrichtet im Fach Mathematik nach dem Lehrwerk Welt der Zahl und nutzt für das Fach Deutsch die Lehrwerke Löwenzahn und Pusteblume (1. Klassen), das Lehrwerk Bausteine (2. Klassen) und das Zebra-Lehrwerk (3.- 4. Klassen). Als Ausgangsschrift wird die Vereinfachte Ausgangsschrift (VA) vermittelt. Einzugsgebiet Unsere Kinder kommen aus den Ortsteilen Neuenkirchen und Druffel sowie aus den angrenzenden Gebieten von Varensell und aus den Randgebieten von Westerwiehe. Für die Kinder aus Druffel, aus Westerwiehe und den entfernteren Wohngebieten in Varensell fahren Schulbusse. 2.1.2 Raumprogramm Die Städt. Kath. Grundschule Neuenkirchen (Gebäude an der Langen Str. 171 im Jahre 1988 in Betrieb genommen) besteht aus einem Schulgebäude. Im Schuljahr 2005/2006 wurde der ehemalige Schulkindergarten zur Offenen GanztagsGrundschule (OGGS) erweitert bzw. ausgebaut. Das Raumprogramm stellt sich wie folgt dar: Anzahl der - Klassenräume (EG und 1. Stock): 16 (davon ein Raum (EG) = Förderraum) - Schülerbücherei (1. Stock) : 1 - Computerraum (2. Stock) : 1 - Werkraum (2. Stock) : 1 - Forum (Versammlungsraum) : 1 - Sporthallenräume (derzeit: 1 Zweifachsporthalle) : 2 - Förderräume (Soziapädagogin, 1 Raum im EG und im 1. Stock): 2 - Lehrraum (für die Türkischlehrerin, 1. Stock - Vorraum des Forums) : 1 - Ganztagsräume (OGGS) : 4 (EG) und 2 (EG, Dachgeschoss = 2.Stock) - 1 Lehrmittelraum (1. Stock) - 1 Tonbrennraum (2. Stock) - 1 Musikraum (1. Stock) Kindertoiletten im Innen- und Außenbereich: - 2 Außen/Innentoiletten (EG, jeweils 1 für die Mädchen und Jungen) - 2 Innentoiletten im 1. Stock (jeweils 1 für die Mädchen und Jungen) Räume in der Verwaltung: - 1 Lehrerzimmer - 1 Sekretariat - 1 Schulleiterraum - 1 Konrektorenraum (auch Besprechungsraum / Raum der Sozialarbeiterin) - 1 Arztraum mit PC für die Lehrkräfte, der ferner als Ford-Raum (Ford= Erziehungskonzept der Schule) genutzt wird - 1 Medien-/Kopierraum - 1 Damen-WC Lehrkräfte - 1 Herren-WC Lehrkräfte 10 Sonstige Räume: - 1 Hausmeisterraum - 1 Hausanschlussraum - 1 Behinderten-WC - 1 Heizungsraum - 1 Abfallraum - 2 Putzmittelräume 2.1.3 Ausstattung der Schule Die Grundschule Neuenkirchen nutzt derzeit alle Klassen- und Förderräume, die mit Linoleumböden ausgestattet sind und sonstige Fach/Schulräume. Jeder Klassenraum enthält eine altersgemäße Bestuhlung (Schülertische/-stühle) und die nötige Lehr- und Lernmittelausstattung (Tafel; Schreibtisch, Leinwand, Schrank, Regale, Pinnwände, Computerarbeitsplätze in verschiedenen Klassenräumen, CDPlayer ...), das jahrgangsbezogene Lehr- und Lernmaterial (z.T. in der Klasse oder im Lehrmittelraum der Schule aufbewahrt) sowie Spiele und Bücher für die jeweiligen Jahrgangsklassen. Ferner stehen jedem Jahrgang ausreichend Tageslichtprojektoren sowie zwei mobile Media – Racks mit Laptop, Beamer und Lautsprecheranlage und ferner pro Stockwerk ein mobiler Backofen zur Verfügung. Das Forum ist als Versammlungsort mit einer Audio – Video – Anlage mit Beamer und einer großen Projektionsfläche ausgestattet. Die Schulbücherei ist mit einem fest installierten Fernseher mit VCR – DVD – Anlage ausgestattet. In der Schule sind weitere zwei mobile Fernseher mit VCR – DVD – Anlage vorhanden. Alle Funktionsräume der Schule (Schulbücherei, Computerraum - Computerraum mit Arbeitsplätzen für 18 Schülerinnen und Schüler und einem Lehrerarbeitsplatz mit der Möglichkeit, mittels eines Beamers Arbeitsschritte zu visualisieren) Brennofenraum, Werkraum, Forum, Lern- und Förderräume der Schule sowie OGGSBetreuungsräume) sind gemäß ihrer Funktion neben der speziellen Raumausstattung mit entsprechenden Lehr-/Lernmitteln und Arbeitsgeräten ausgestattet. Die Räume der Offenen GanztagsGrundschule (OGGS-Räume im Erdgeschoss und ein Raum im EG und im 2. Stock) sind wie folgt ausgestattet: Der Vorraum der OGGS (Ankommensraum) besitzt 70 Ordnungsfächer für die Schüler und Schülerinnen der Betreuung, der Essraum enthält eine geräumige Küche mit Küchenblock und drei Essgarnituren für die OGGS-Schülerinnen/Schüler, der Gruppenraum enthält ausreichend Gruppentische und Bestuhlung (höhenverstellbar) sowie eine Empore. Neue Medien, d.h. ein Computer und auch sonstige Schul/Medien stehen der Betreuung zur Verfügung. Derzeit ist im Ganztag auch ein Aquarium vorhanden, dass die Kinder mit ihren Betreuern umsorgen. Die zwei weiteren Betreuungsräume (im EG und 2. Stock) der Schule sind von den Randstundenkindern zum Spielen und Arbeiten einschließlich einer Kuschel-/Lesebzw. Ruhezone ausgeschmückt worden. Alle OGGS-Räume sind mit Linoleumböden ausgelegt. 11 Die Verwaltung der Schule im Erdgeschoss enthält eine funktionsgerechte Ausstattung für zwei Schulleiterzimmer, für ein Sekretariat, für einen Kopier-/Medienraum mit zwei Kopiergeräten und für ein Lehrerzimmer. Aufgrund der vorgegeben räumlichen Schulsituation kann man aufgrund der Größe der Schule für den OGGS-Betrieb dennoch von einer beengten Raumsituation sprechen, da derzeit keine sonstigen Betreuungsräume oder Förder- und Fachräume für die Jahrgänge zur äußeren Differenzierung oder für weitere Projekte bzw. Werkstätten zur Verfügung stehen. 2.1.4 Lehrerschaft / Mitarbeiter der Schule / Schülerschaft Kollegium / Mitarbeiter der Schule Zum Kollegium unserer Grundschule gehören derzeit 22 Lehrkräfte einschließlich der Sozialpädagogin der Schule (zwei Lehrkräfte befinden sich momentan in Elternzeit). Zusätzlich werden die türkischen Kinder von einer Türkischlehrerin in ihrer Muttersprache Türkisch und im islamischen Religionsunterricht unterrichtet. Der syrischorthodoxe Religionsunterricht findet auf Wunsch nachmittags mit einem entsprechenden Religionslehrer statt. Zum weiteren Personal gehören als Mitarbeiterinnen der Schule die zwei Leiterinnen der Offenen GanztagsGrundschule (OGGS) (Leiterin der OGGS und der Randstunde), die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuung (Hausaufgabengruppen, Arbeitsgemeinschaften) sowie selbstverständlich die Sekretärin und der Hausmeisterpool (bestehend aus zwei Personen) für das Schulzentrum. Zusätzlich bereichern stets Praktikantinnen und Praktikanten (z.B. Berufspraktikanten für die pastorale Arbeit, Eignungspraktikantinnen bzw. Eignungspraktikanten, Praktikanten der örtlichen Universitäten sowie Praktikanten in der Offenen GanztagsGrundschule (OGGS) seitens des OGGS-Trägers VHS Reckenberg-Ems) das Kollegium. Seit dem Schuljahr 2012/13 ist an der Grundschule Neuenkirchen auch eine Dipl. Sozialarbeiterin tätig. Schülerschaft Obgleich unsere Schule eine katholische Bekenntnisschule ist, wird sie doch als Ortsteilschule von Neuenkirchen von fast allen Eltern als Regelschule gewählt, so dass sich unsere Schülerschaft (derzeit 304 Schülerinnen und Schüler) aus unterschiedlichen Bekenntnissen zusammensetzt (römisch katholisch, evangelisch, islamisch, andere Bekenntnisse: syr.-orth., kurdisch, mennonitisch, baptistisch ; ohne Bekenntnis). 12 2.1.5 Schulleitung , Verwaltung, Hausmeisterpool, Kontaktdaten der Schule / OGGS Ansprechpartner/ Innen Schulleitung: Christel Lehmeyer-Plotzky Stellv. Schulleitung: Ulrike Heinrichsmeier Sekretärin: Claudia Holtkamp (Büro: i.d.R. 8.00 bis 12:00Uhr) Hausmeister-Pool: • Georg Seelig: 01751196038 • Elisabeth Seelig: 0151/ 54260834 Leitung der OGGS: Margarete Mayer-Wittreck (OGGS-Tel.- Nr.: 05244/934220 oder 017651331404) Leitung der Randstunde: Christel Becker (OGGS-Tel.- Nr.: 05244/934220 oder 01712677918) Kontakt Schule: Städt. Kath. Grundschule Neuenkirchen Adresse: Lange Straße 171, 33397 Rietberg-Neuenkirchen Tel. Sekretariat: 05244/2737 Tel. OGGS: 0176/52123034 Fax: 05244/901794 E-Mail: grundschule.neuenkirchen@t-online.de Webseite: www.gs-neuenkirchen.de 2.1.6 Ablauf des Schultages / Unterrichtsorganisation Busverbindungen Tagesabläufe und Uhrzeiten der Grundschule Neuenkirchen Stunden/ Pausen Uhrzeiten Einlass/ Frühaufsicht 7.40 bis 8.00 Uhr 1. Stunde 8.00 bis 8.45 Uhr 2. Stunde 8.50 bis 9.35 Uhr Frühstückspause im Klassenzimmer 9.35 bis 9.40 Uhr 1. große Pause 9.40 bis 10.00 Uhr 3. Stunde 10.00 bis 10.45 Uhr 4. Stunde 10.50 bis 11.35 Uhr 2. große Pause 11.35 bis 11.45 Uhr 5. Stunde 11.45 bis 12.30 Uhr 6. Stunde 12.35 bis 13.20 Uhr 13 Busverbindungen für unsere Fahrschüler - nach Druffel, Westerwiehe und den entfernten Wohngebieten in Varensell Die Busse unserer Busunternehmer Brüggenthies und Klesener fahren nach Koordinierung mit der Grundschule unsere Schülerinnen und Schüler morgens zur ersten/zweiten Stunde zur Schule an und befördern diese mittags in der Regel nach der 4., 5. und 6. Schulstunde wieder nach Hause. Die Buspläne der einzelnen Linien sind in der Schule erhältlich. 14 2.1.7 SCHUL/HAUSORDNUNG Regeln für das Zusammenleben in der Grundschule Neuenkirchen 1) In der Schule Ø Die Schule ist ab 7.40 Uhr geöffnet. Alle begrüßen sich freundlich. Wir gehen in unsere Klassen. Ø Wenn wir zur 2. Stunde kommen, warten wir vor der Schule, bis es schellt, damit der Unterricht nicht gestört wird. Ø Wenn wir den Klassenraum wechseln müssen, machen wir das erst nach der Pause. Ø In den Fluren dürfen wir nicht rennen, schlindern oder schreien. Ich gehe auf dem Flur langsam und leise. Ø Die Toiletten sind nicht zum Spielen da. Ø Gameboys und Computerspiele, Handys, Sammelkarten, Spielzeug, jeglicher Art bleiben zuhause! 2) Auf dem Schulhof Ø Wir dürfen den Schulhof nur verlassen, wenn der Unterricht beendet ist, oder wenn eine Lehrerin oder ein Lehrer dabei ist. Ø Wir bewerfen uns nicht mit Gegenständen! Kämpfen, Beleidigen und Spucken sind verboten. Ø Wir achten Eigentum. 3) Regeln für die Pause Ø In beiden großen Pausen spielen alle Kinder auf dem Schulhof. In der Regenpause spielen oder lesen wir leise in der Klasse. 4) Benehmen allgemein Ø Ich bin höflich, rücksichtsvoll und hilfsbereit. Ich benutze die Wörter: „Guten Morgen“, „Bitte“, „Danke“, „Entschuldigung. Das tut mir leid“. 5) Zur Ordnung / Sauberkeit in der Schule Ø Ich helfe mit, Ordnung und Sauberkeit zu halten. Ich kenne diese Regeln und bemühe mich, sie einzuhalten. 15 2.1.8 OGGS / Randstunde - Zahlen / Daten / Fakten Seit Errichtung der OGGS im Schuljahr 2006/2007 führen wir die Offene GanztagsGrundschule an unserer Schule in Kooperation und Mitwirkung der Stadt Rietberg als Schulträger, des OGGS-Trägers sowie der Eltern erfolgreich durch. Der Träger unserer Offenen GanztagsGrundschule ist seit 2006 die Volkshochschule Reckenberg-Ems. Die Betreuungszeiten sind wie folgt: Randstunde: 7.30 Uhr bis 13.20 Uhr an allen Schultagen OGGS: 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr an allen Schultagen, allen beweglichen Ferientagen, in den Osterferien, den ersten drei Wochen der Sommerferien und in den Herbstferien Zur Verfügung stehen folgende Räumlichkeiten: Eine Küche mit Essgelegenheit für 24 Kinder, ein Gruppenraum neben der Küche und ein Gruppenraum im EG und im Dachgeschoss sowie der Schulhof. Weitere Räumlichkeiten, die in Abstimmung mit der Schule genutzt werden, sind die Turnhalle, das Forum, der Werkraum, der Computerraum, die Klassenräume und die neue Sportschwimmhalle. Zum Personal gehören als Mitarbeiter in der Betreuung fest angestellte Kräfte und die zwei Teamleitungen mit der OGGS; zusätzlich Honorarkräfte für die Hausaufgabengruppen und Ags. Zum Tagesablauf / Essen In der Regel ist von 7.30 Uhr bis 8.45 Uhr Betreuungszeit, dann wieder findet die Betreuung nach den ersten Unterrichtsstunden der Klassen ab 11.35 Uhr statt. Die Schülerinnen und Schüler der OGGS essen gestaffelt in drei Essensgruppen zu den Mittagszeiten 11.45 Uhr, 12.30 Uhr und 13.20 Uhr. Die Abholzeit für die Randstundenkinder ist um 13.20 Uhr. Die Hausaufgabenzeit findet ab 13.30 Uhr gestaffelt bis 15.00 Uhr statt. Die Hausaufgaben werden in altersgemischten Gruppen angefertigt. Jede Hausaufgabengruppe hat eine Hausaufgabenbegleiterin. Zur Förderung der Schülerinnen und Schüler sind zusätzlich Lehrerstunden in der Woche eingesetzt. Der Einsatz der Lehrerstunden ist abhängig von der Anmeldezahl der OGGS-Kinder. Nach den Hausaufgaben können die Schülerinnen und Schüler der OGGS noch einmal eine kleine Mahlzeit, bestehend aus Salaten oder Obst, zu sich nehmen. Die erste OGGS – Abholzeit ist um 15.00 Uhr. 16 Die Arbeitsgemeinschaften (AGs) erstrecken sich von 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr. Die zweite OGGS – Abholzeit ist von 16.30 Uhr bis 17.00 Uhr. Der jeweilige AG-Plan liegt dem OGGS-Flyer, der in der Schule erhältlich ist, bei. Auch der Randstundenflyer ist in der Schule zu erhalten. Essenslieferung Das ‚gesunde’ Essen wird nach Vorauswahl und Bestellung der Teamleitung von Meyer-Menü aus Bielefeld angeliefert. Die Menüs werden nach Vorbestellung der Schule am Tag der Auslieferung frisch gekocht und sind zum sofortigen Verzehr bestimmt. Qualitätssicherung In regelmäßigen Abständen werden schulinterne Evaluationen (alle 1-1,5 Jahre) mit Eltern, Mitarbeitern und Lehrkräften durchgeführt und mit dem Träger ausgewertet. 17 2.1.9 Förderverein der Schule Seit vielen Jahren schon ... ... engagieren sich äußerst erfolgreich Eltern und Lehrkräfte über den Förderverein der Grundschule Neuenkirchen ( Gründungsdatum 17.11.1998), um den Schülern und Schülerinnen ein besonderes Umfeld zu schaffen. Ein Umfeld, in dem das Lernen viel Spaß macht, die Neugierde geweckt wird, das Miteinander und das Selbstbewusstsein gefördert werden. Da, wo öffentliche Mittel nicht reichen, macht der Förderverein sinnvolle, zusätzliche Bildungsangebote/-anschaffungen innerhalb der Schule möglich. Zielsetzung dabei ist stets, zum Wohle der Schülerinnen und Schüler gemeinsam viel zu bewegen. So unterstützt der Förderverein der Schule gezielt Aktionen und Projekte der Schule und finanziert in Absprache erforderlichen Neuanschaffungen mit: Ø finanzielle Unterstützung der Projekte („Mein Körper gehört mir“ ; Zirkusprojekt, zweisprachiges Marionetten-Theater für das Fach Englisch, ...), Ø finanzielle Unterstützung von Elternabenden, Vorträgen und Workshops (Moderatorengelder), Ø Bewirtung an Kennenlern-Nachmittagen, Einschulungstagen, Elternsprechtagen und bei dem Mathematik-Wettbewerb, Ø Kostenlose Fahrradkontrolle in Zusammenarbeit mit der Polizei und den örtlichen Fahrradhändlern (Sicher durch den Straßenverkehr), Ø Unterstützung bei der Spielplatzumgestaltung und Anschaffung von Kleinspielgeräten für die Pause, Ø Anschaffungen für die Schule (u.a. digitale Kamera, zusätzlicher Backofen, ein Schul-Grill, Computeraufrüstungen, weitere Rekorder ..., Ø Lern-/Lehrmittel-Anschaffungen für die Fächer, Bücher für die Schulbücherei ..., Ø Finanzierung von Autorenlesungen und vieles mehr... . Das alles schaffen wir nur mit Ihrer Hilfe. Sie, liebe Eltern, können unseren Förderverein mit Ihrer Mitgliedschaft (12,00 € pro Schuljahr) finanziell unterstützen. Mit einer Mitgliedschaft gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Sie unterstützen Ihr Kind mit einem Beitrag von nur 1,00 € pro Monat. Der Vorstand des Fördervereins ist derzeit wie folgt zusammengestellt: Frau Richter 1. Vorsitzende Frau Kriener 2. Vorsitzende Frau Settertobulte Kassiererin Herr Mückshoff Vorsitzender der Schulpflegschaft Frau Lehmeyer-Plotzky Schriftführerin Christel Lehmeyer-Plotzky Schulleiterin 18 2.1.10 Gremien der Schule Die Schulpflegschaft an der Grundschule Neuenkirchen Die Schulpflegschaft an der Grundschule Neuenkirchen wird entsprechend des § 72 des Schul- und Bildungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen von den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften gebildet. Ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter können, die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an den Sitzungen teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Wählbar sind neben den Mitgliedern der Schulpflegschaft die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Sie werden mit der Wahl Mitglieder der Schulpflegschaft. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungsund Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt 6 Vertreterinnen oder Vertreter für die Schulkonferenz und kann ebenso Vertreterinnen oder Vertreter für die Fachkonferenzen benennen. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten und zu einer Versammlung aller Eltern einberufen. Die Elternversammlung lässt sich über wichtige Angelegenheiten der Schule unterrichten und berät darüber. Sitzungen der Schulpflegschaft Die Sitzungen finden üblicherweise einmal pro Schulhalbjahr statt. Bei speziellen Anlässen können auch Sondersitzungen einberufen werden. Dabei werden Termine für schulische und außerschulische Veranstaltungen und Aktivitäten besprochen. Probleme des Schulalltags werden diskutiert und gemeinsam nach Lösungen gesucht. Aufgaben der Schulpflegschaft an unserer Schule Zu den Aufgaben der Schulpflegschaft gehört die Planung und Durchführung oder Unterstützung von Veranstaltungen (z. B. Schulfeste, Flohmärkte, ...), der Informationsaustausch mit dem Kollegium, die Unterstützung bei Planung von Strategien und Zielsetzungen, die Stärkung der Gemeinschaft der Eltern, die Förderung der Beziehungen zwischen Elternschaft und Lehrerschaft. Schulkonferenz Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium einer Schule in dem Lehrer und Eltern zusammenarbeiten. Die Schulkonferenz setzt sich an der Grundschule Neuenkirchen aus 6 Eltern und 6 Lehrern zusammen und wird geleitet durch die Schulleiterin, die kein Stimmrecht hat. Bei Stimmengleichheit allerdings gibt ihre Stimme den Ausschlag. Die Schulkonferenz entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes NRW über Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Die Schulkonferenz entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften in folgenden Angelegenheiten : 1. Schulprogramm 2. Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung 19 3. Abschluss von Vereinbarungen über die Kooperation von Schulen und Zusammenarbeit mit anderen Partnern 4. Festlegung der beweglichen Ferientage 5. Unterrichtsverteilung auf sechs Wochentage 6. Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote sowie die Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts 7. Organisation der Schuleingangsphase 8. Vorschlag zur Einrichtung des gemeinsamen Unterrichts 9. Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen 10. Einführung von Lernmitteln und Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind 11. Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten 12. Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten sowie zum Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen 13. Information und Beratung 14. Grundsätze für die Betätigung von Schülergruppen 15. Grundsätze über Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnisse 16. Wirtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen und Sponsoring 17. Schulhaushalt 18. Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters 19. Ergänzende Verfahrens- und Wahlvorschriften 20. Einrichtung und Zusammenfassung von Fachkonferenzen oder Bestellung einer Vertrauensperson, Teilkonferenzen und des Vertrauensausschusses 21. Besondere Formen der Mitwirkung 22. Mitwirkung beim Schulträger 23. Erlass einer Schulordnung 24. Ausnahmen vom Alkoholverbot 25. Erhöhung der Zahl der Vertretungen der Eltern in Fachkonferenzen und Bildungskonferenzen 26. Empfehlung zum Tragen einheitlicher Schulkleidung (siehe Schul- und Bildungsgesetze § 65) Lehrerkonferenz Die Lehrerkonferenz setzt sich an der Grundschule Neuenkirchen zusammen aus den angehörigen Lehrern/Lehrerinnen des Kollegiums, der sozialpädagogischen Fachkraft, der Leiterin der Ganztagsschule und der Schulleiterin, die zur Lehrerkonferenz einlädt und den Vorsitz führt. Das Kollegium berät ca. alle 4 bis 6 Wochen über alle wichtigen Belange der Schule. Entscheidungen treffen kann die Konferenz zum Beispiel in den Bereichen o Unterrichtsverteilung und Vertretung, o Verteilung von Sonderaufgaben, o Lehrerfortbildung, o oder Einführung von Lernmitteln. 20 Die Lehrerkonferenz wählt an der GSNK 6 Vertreter des Kollegiums in die Schulkonferenz. Sie hat ebenso die Möglichkeit Anträge an die Schulkonferenz zu richten. Die Lehrerkonferenz kann zudem Teilkonferenzen beschließen, um Aufgabenbereiche auszugliedern und in kleineren Gruppen zu bearbeiten. An der Grundschule Neuenkirchen findet zusätzlich jede Woche eine Dienstbesprechung statt, in der alle Kollegen durch die Schulleiterin über aktuelle Themen und Ereignisse informiert werden, sich darüber austauschen oder im Jahrgang zusammen arbeiten. (vgl. Schul- und Bildungsgesetze § 68) Der Lehrerrat Der Lehrerrat ist ein Gremium der Schulmitwirkung. Er berät die Schulleiterin oder den Schulleiter in Angelegenheiten der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und vermittelt auf Wunsch in deren dienstlichen Angelegenheiten. In geheimer und unmittelbarer Wahl wird durch die Lehrerkonferenz für die Dauer von vier Jahren ein Lehrerrat gewählt. Dem Lehrerrat gehören mindestens drei, höchstens fünf Lehrkräfte oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Der Lehrerrat wählt aus seiner Mitte eine oder einen Vorsitzende/n sowie eine Stellvertretung. Die Mitglieder des Lehrerrats sind zur Verschwiegenheit verpflichtet; dies gilt auch nach Beendigung ihrer Amtszeit. Der Lehrerrat nimmt personalvertretungsrechtliche Aufgaben wahr. Dabei handelt es sich um Weisungen, die die Schulleiterin oder der Schulleiter erteilen kann, so z.B. bei Einzelentscheidungen im Rahmen der Unterrichtsverteilung, der Stundenpläne und der Aufsichtspläne. Angesprochen werden können aber auch Probleme in der Zusammenarbeit zwischen einzelnen Lehrkräften, Gruppen von Lehrkräften und der Schulleitung. Der Lehrerrat kann zu allen Angelegenheiten der Schule Stellungnahmen abgeben und Vorschläge machen. Er hat Anspruch auf die erforderlichen Informationen und ein Auskunfts- und Beschwerderecht mit einer begründeten schriftlichen Antwort durch die Schulleitung. Einmal jährlich hat der Lehrerrat in der Lehrerkonferenz über seine Tätigkeit zu berichten (vgl. Schul- und Bildungsgesetze § 69) Vom Lehrerrat werden u.a. folgende Aufgaben wahrgenommen: - Teilnahme an Auswahlgesprächen ohne Stimmrecht - Mitbestimmung bei der (befristeten) Einstellung von Lehrkräften - Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden oder Mehrarbeit soweit sie vorauszusehen oder nicht durch Erfordernisse des Betriebsablaufs oder der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bedingt ist. - Beteiligungsverfahren und Überwachung z.B. 21 o Benachteiligungsverbot, Chancengleichheit o Haushaltsplanungen o Einhaltung von geltenden Gesetzen, Tarifverträgen, Dienstvereinbarungen, Verwaltungsanordnungen usw. o Wahrung der Vereinigungsfreiheit o Verhütung von Unfall- und Gesundheitsgefahren o Eingliederung und berufliche Entwicklung schwerbehinderter Beschäftigter usw. o Eingliederung von Beschäftigten mit Migrationshintergrund o Grundrechte der Gleichberechtigung von Frauen und Männern o Maßnahmen, die dem Umweltschutz in der Dienststelle dienen. Fachkonferenz An der Grundschule Neuenkirchen wurden aus der Lehrerkonferenz Fachkonferenzen gebildet, um Aufgabenbereiche aus den unterschiedlichen Unterrichtsfächern zu verteilen und zu bearbeiten. Alle Lehrer, die das jeweilige Fach unterrichten oder eine Lehrbefähigung dafür besitzen, können daran teilnehmen. Zurzeit gehört jede Lehrkraft 2 Fachkonferenzen an. Eltern haben ebenso die Möglichkeit an diesen Konferenzen teilzunehmen und abzustimmen. Beraten werden alle Angelegenheiten, die das jeweilige Fach betreffen, zum Beispiel o fachmethodische und fachdidaktische Aspekte, o Leistungsbewertung, o Qualitätssicherung und Entwicklung o sowie die Auswahl an Lehr- und Lernmitteln. (vgl. Schul- und Bildungsgesetze § 70) Die Steuergruppe an der Grundschule Neuenkirchen Das gemeinsame Projekt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung mit der Bertelsmann Stiftung "Schule & Co." (1997 - 2002) und das Nachfolgeprojekt "Selbstständige Schule" (bis 2008) hatte u. a. die Organisationsentwicklung von Schulen durch Steuergruppen als Ziel. In den Fokus genommen wurde die systematische, die ganze Schule erfassende Unterrichtsentwicklung. Mit kontinuierlich steigenden Anforderungen an die Schule werden Steuergruppen für die Qualität und Entwicklung der Schule und des Unterrichts immer bedeutsamer. Die Steuergruppe unterstützt die Entwicklung der schulischen Arbeitsbereiche, die neben der Zuständigkeit der Schulleitung ebenso zu dem Aufgabenbereich des gesamten Kollegiums gehört. Die Steuergruppe hat im weitesten Sinne Managementaufgaben und agiert zwischen Moderation und Koordination auf der einen und aktiver Steuerung auf der anderen 22 Seite. Dabei ist zu beachten, dass die Steuergruppe eine mittel- bis langfristig angelegte informelle Gruppe und kein offizielles Mitwirkungsgremium ist. Der Erfolg ihrer Arbeit hängt allerdings wesentlich von der Kooperations- und Innovationskultur sowie der Verlässlichkeit des Kollegiums ab. In ihrem Engagement für die Schulentwicklung der Grundschule Neuenkirchen übernehmen sie wichtige Aufgaben in folgenden Handlungsfeldern des Schulmanagements: - die Initiierung und Umsetzung einzelner pädagogisch-didaktischer Projekte das Erstellen und Fortschreiben des Schulprogramms die Planung und Koordinierung schulspezifischer Fortbildung die Durchführung oder Nutzung von Evaluationen im Rahmen des Qualitäts- und Schulentwicklungsmanagements der Schule die Steuergruppe entwirft entsprechend des schulischen Entwicklungsziels eine Strategieplanung, organisiert Fortbildungsveranstaltungen, moderiert Konferenzen und übernimmt die Dokumentation und Evaluation des Prozesses und der Einzelmaßnahmen Zusammensetzung der Steuergruppe und Rahmenbedingungen für die Arbeit - Wahl von 3 Mitgliedern der Steuergruppe durch die Lehrerkonferenz (Start Mai 2011) regelmäßige Teilnahme der Schulleitung an den Sitzungen Vereinbarung über regelmäßige, zu festen Zeiten stattfindende Arbeitstermine Qualifizierung der Steuergruppe durch Fortbildung ist erstrebenswert Teilnahme jeweils eines Mitgliedes des Lehrerrates an den Sitzungen der Steuergruppe Anfertigung eines Ergebnisprotokolls nach jeder Sitzung der Steuergruppe Verpflichtung der Berichterstattung an die Lehrerkonferenz 23 2.2 Bildungs- und Erziehungsarbeit 2.2.1 Erziehungskonzept Das FORD-Programm* Das FORD-Programm ist an dieser Schule ein fester Bestandteil der Erziehungsarbeit. Es zielt darauf ab, möglichst früh und möglichst konsequent Störungen im Unterrichtsablauf zu unterbinden. Nach intensiver Ausbildung einiger Kollegen wird dieses Programm seit Beginn des Schuljahres 2004/2005 eingesetzt. Im Laufe des ersten Schuljahres wird das Regelwerk mit den Schülerinnen und Schülern besprochen. Parallel dazu werden die Eltern in den Klassenpflegschaftssitzungen über das FORD-Programm informiert und erhalten ein Informationsblatt. Mit ihrer Unterschrift müssen alle Eltern bestätigen, dass sie den Inhalt zur Kenntnis genommen haben. Die Zusammenarbeit der Eltern mit der Schule ist ein unverzichtbarer Bestandteil für ein gutes Gelingen der Erziehungsarbeit. Nur das konsequente Verhalten aller Erziehungsbeteiligten führt zu den gewünschten Veränderungen. Schülerinnen und Schüler, die Probleme mit der Einhaltung der Klassenregeln haben und durch Störungen die Qualität des Unterrichts beeinträchtigen, werden nach einem festgelegten Verfahren in den Trainingsraum geschickt. Mit der Trainingsraum-Lehrerin müssen die Kinder durch die Beantwortung vorgegebener Fragen ihr Fehlverhalten noch einmal genau schildern und reflektieren lernen. Gemeinsam werden Konzepte entwickelt, anders als bisher mit Konfliktsituationen umzugehen. Die Ergebnisse werden in einem vorgefertigten Protokoll schriftlich festgehalten, so dass die Einhaltung der Ergebnisse jederzeit zu überprüfen sind. Sollte ein Schüler innerhalb eines kürzeren Zeitraumes mehrmals in den Trainingsraum geschickt werden, sind die Eltern darüber zu informieren und können zu einem Gespräch in die Schule geladen werden. Der Trainingsraum ist zur Zeit jeden Tag mindestens eine Schulstunde besetzt. Die dazu notwendigen Stunden werden von den Lehrerinnen freiwillig als zusätzliche Stunde geleistet. Nach jedem Schuljahr wird der Erfolg des FORD-Programms überprüft. Bisher wurde immer wieder die Weiterführung beschlossen. *Literaturangabe: Die Trainingsraum - Methode, Heidrun Bründel, Erika Simon, Beltz Verlag 2003 Gelbe Karten Ø Gelbe Karten werden in den Pausen schon bei kleinen Regelverstößen/Vergehen (zur Prävention ) an Schülerinnen und Schüler durch die Aufsichtslehrkraft vergeben. Ø Sie sollen auf vereinbarte Regeln aufmerksam machen. Ø Die gelben Karten werden von der Klassenleitung gesammelt. Bei drei erhaltenen gelben Karten führt diese ein Rückkopplungsgespräch mit den Eltern. Ø Bei stärkere Regelverstößen werden die Eltern in gemeinsamer Erziehungsmitwirkung sofort in Kenntnis gesetzt. 24 2.2.2 Zur individuellen Förderung 2.2.2.1 Förderung von Anfang an In der Grundschule werden Schülerinnen und Schüler individuell gefördert, insbesondere die Schülerinnen und Schüler, die besondere Förderbedarfe haben. Die Grundschule Neuenkirchen hat daher ein durchgängiges Förderkonzept mit der Intention entwickelt, allen Schülerinnen und Schülern eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht vor und mit Schuleintritt zu ermöglichen. Unser Förderkonzept für die jahrgangsbezogene Schuleingangsphase (Klasse 1 und 2) und weiterführend für die Klassen 3 und 4 sieht Maßnahmen der inneren wie äußeren Differenzierung im Sinne des Konzepts ‚Fördern und Fordern’ vor und umfasst ferner zusätzliche Förderangebote nach erfolgter differenzierter Lernstandsdiagnose (Wo steht das Kind? Was ist es als nächstes zu erlernen in der Lage?) und Förderplanung (vgl. dazu § 4 SchulG und folgende Förderkonzepte unserer Schule). Um ein Kind ‚dort abzuholen, wo es steht’, muss auf Grundlage der individuellen Lernausgangslage und Lernvoraussetzung die ganzheitliche Förderung im sozialen, psychomotorischen, kognitiven und kreativen Bereich stets mit berücksichtigt und darüber hinaus ein passendes Lernarrangement abgeleitet werden. Intention ist uns dabei, die Organisation des eigenen Lernens und die selbstgesteuerte Arbeit der Schülerinnen und Schüler in den Vordergrund zu stellen. Mit Schuleintritt knüpft die Grundschule gemäß der Richtlinien / Lehrpläne und durch die Orientierung an das Schulfähigkeitsprofil und an die Bildungsvereinbarung (für Kinder von 0 bis 10 Jahren) an die Arbeit des Kindergartens an und fördert die Fähigkeiten / Verhaltensformen der Lernanfänger weiter. Unabdingbar ist für uns daher die stetige Zusammenarbeit mit unseren Kindergärten vor Ort. Vertraute Formen des Spielens und Handelns werden aufgegriffen und allmählich werden die Schülerinnen und Schüler an Formen systematischen Lernens und Arbeitens herangeführt. Dabei sollen sie einen freudvollen Schulanfang erleben, der Zuversicht entwickelt und Selbstvertrauen aufbaut. Das Schulfähigkeitsprofil stellt hierzu systematisch Kompetenzbereiche als Voraussetzung für erfolgreiches Lernen zusammen, die aus schulischer Sicht als Förderorientierung in der Schuleingangsphase gelten: körperliche Voraussetzung, Wahrnehmung, Konzentration, Sprache Gedächtnis, Grob- und Feinmotorik, Mengenerfassung, Formerfassung, Gliederungsfähigkeit, schulische Rahmenbedingungen, Anregung durch das häusliche Umfeld, Verhalten und Ansprechbarkeit in der Gruppe, Kontaktfähigkeit, Empfindsamkeit, Leistungsmotivation. Schulfähigkeit ist somit das Produkt vieler sich wechselseitig beeinflussender Faktoren (die familiäre Situation, die körperliche, emotional, psychische und schulische Voraussetzung), die mit zu berücksichtigen sind, um das Kind vor und mit Übergang in die Grundschule seinen Möglichkeiten entsprechend bestmöglich nach differenzierter Schuleingangsdiagnostik zu fördern. Daraus abgeleitete Förderkonzepte der Grundschule Neuenkirchen werden nachfolgend beschrieben. 25 2.2.2.2 Förderung in der Schuleingangsphase Individuelle Förderung (Fördern /Fordern) Jede Grundschule , also auch die Grundschule Neuenkirchen, ist eine gemeinsame Schule für alle Schüler und Schülerinnen: für Schüler mit vielfältigen, individuellen Begabungen, für Schüler ohne und mit Behinderungen, für Schüler unterschiedlicher sozialer und ethnischer Herkunft sowie kultureller Orientierung und religiöser Überzeugung. Intention und Aufgabe der Grundschule ist es, diese Vielfalt als Herausforderung und Chance zu begreifen und durch eine differenzierte Bildungs- und Erziehungsarbeit für das gemeinsame Lernen aller Schülerinnen und Schüler zu nutzen. Um jedes Kind nun ‚dort abzuholen, wo es steht’, muss es hinsichtlich seiner individuellen Begabungen / Stärken (Neigungen) und Schwächen (Lernschwierigkeiten oder Entwicklungsverzögerungen) durch differenzierten Unterricht auf Grundlage der individuellen Lernausgangslage und fortlaufender Beobachtungen gefördert werden Auch Kinder, die mit Schuleintritt noch keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse mitbringen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, werden durch entsprechende Fördermaßnahmen der Schule unterstützt (vgl. Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschule in NRW, 2008). In der Grundschule Neuenkirchen sind wir daher bestrebt, unsere Schülerinnen und Schüler mit Beginn der Schulanmeldung (in der Regel im November) bis zum Schuleintritt und insbesondere in den ersten Schulwochen gut kennen zu lernen. Der Schulstart kann dann nach unserer Erfahrung besonders gut gelingen, je offener und vertrauensvoller die Eltern mit uns, den Lehrkräften, der Schulleitung und der sozialpädagogischen Fachkraft in Austausch treten. In der Regel erteilen die Eltern dazu auch der Schule ihr Einverständnis, für einen guten Übergang /Schulstart mit den Erzieherinnen vorab in Austausch zu treten, um Förderplanungen von Anfang an gemeinsam in den Blick zu nehmen. Seit der Neugestaltung der Schuleingangsphase in NRW pflegt die Grundschule Neuenkirchen intensiven Kontakt mit den umliegenden sechs Kindergärten und führt gemeinsam mit den Erzieherinnen auch die Sprachstandsüberprüfungen der vierjährigen Kinder durch. Unser schuleigenes Förderkonzept für die Schuleingangsphase mit den unten aufgeführten Bausteinen hat sich aus der Erfahrung der letzten Jahre und aus der alltäglichen Arbeit/Zusammenarbeit entwickelt. Wesentliche Bausteine wurden seither evaluiert, neu erprobt und nach gelungener Umsetzung wie folgt fest installiert: I. Vor der Einschulung : Feststellung von individuellen Basiskompetenzen ab Schulanmeldung - Schulanmeldung im Herbst (des Vorjahres) - Feststellung der Schulfähigkeit - Kennen lernen des Kindes im Gespräch mit der Schulleitung und der Dipl. Sozialpädagogin der Schule - Durchführung einer Kurzdiagnostik - Anschließendes Gespräch mit den Eltern (Rückmeldung zur Kurzdiagnostik, ergänzende Hinweise) - Empfehlungen der Schulleitung und/oder der Sozialpädagogin nach Absprache mit dem Kindergarten (bei Einverständnis der Eltern) 26 - - - - Erste Austauschgespräche mit dem Kindergarten zur möglichen Teilnahme des Kindes vor Schuleintritt bei dem Schulpilotprojekt ‚Frühe Hilfe’(Individuelle Förderung von Kinder in der Schuleingangsphase - vor und mit Schuleintritt (* Kinder, die keinen Kindergarten besuchen, sind grundsätzlich für die ‚Frühe Hilfe vorgesehen) Feststellung von Förderbedarfen des Kindes vor Schuleintritt zur Eingliederung in die ‚Frühe Hilfe’ (Schuljahr 2015/16 = 5. Runde) Schulspiel (1.-4.Stunde) für alle ggf. Antragskinder unter Leitung der Dipl. Sozialpädagogin und Gespräch der SL und Dipl. Sozialpädagogin mit den Eltern / Entscheidung der SL Kenntnisnahme der Schulanfängergutachten der Schulärztin Rückkopplungsgespräch der Schulleitung mit der Schulärztin (Abteilung Gesundheit Gütersloh) Ab Februar: Beginn der Individuellen Förderung im Rahmen des Projektes ‚Frühe Hilfe’ (1x wöchentlich für 10 Kinder unter der Leitung der Sozialpädagogin – je zwei Zeitstunden) – Fortlaufend Rückkopplungsgespräche mit den Eltern und Beratung bei Bedarf Besuch der zukünftigen Lernanfänger in der Schule (Besuch der 1. Klassen – Die Kinder erleben eine Schulstunde, das Frühstück und eine Schulpause mit.) Kennenlernnachmittag der neuen Lernanfänger in ihrer neuen 1. Klasse (kurz vor den Sommerferien) - Kennen lernen der neuen Mitschülerinnen und Mitschüler und der Klassenleitung in der neuen Klasse während einer ersten gemeinsamen Schulstunde. Die Eltern begleiten die Kinder und werden zwischenzeitlich vom Förderverein bewirtet. Informationsabend mit Schulleitung, Mitarbeitern und neuen Klassenleitungen für die Eltern der neuen Lernanfänger sowie erstes Kennen lernen der ElternKlassenpflegschaft (kurz vor den Sommerferien) II. Nach der Einschulung : Individuelle Feststellung der Lernausgangslage Die Feststellung der individuellen Lernausgangslage findet mit Schuleintritt durch die stetige Begleitung und Beobachtung im Unterricht (durch die Klassenlehrkraft/Fachkraft/ Sozialpädagogin) und durch die Ermittlung in kleinen Gruppen oder in Einzelbeobachtung (u.a. durch die Sozialpädagogin) statt. Individuelle Fähig- und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler werden auch durch die im Team-Teaching gewonnenen Beobachtungen ermittelt (bei Bedarf: äußere Differenzierung). Folgende Bereiche werden dabei u.a. berücksichtigt: Wahrnehmung und Konzentration (kinästhetische und taktile Wahrnehmung / auditive Wahrnehmung) Motorik / Feinmotorik (Bei individuellem Bedarf wird pro Klasse eine zusätzliche Motorik-Stunde unter Leitung der Sozialpädagogin für einzelne Kinder erteilt.) Visuelle Wahrnehmung Konzentrationsfähigkeit 27 Sprachliche Entwicklung (Phonologische Bewusstheit) (Bei individuellem Bedarf wird eine zusätzliche Stunde Sozialpädagogin für einzelne Kinder erteilt.) unter Leitung der Mathematische Entwicklung - Pränumerische Bereich (Strategien, Mengen bilden, Zahlreihen, Rechnen, Zahlen der Umwelt, Größen, mathematisches Verständnis in Sachzusammenhängen ...) III. Individuelle Förderung / Förderangebote in der Schuleingangsphase - Förderung im Klassenverband – Innere Differenzierung Förderstunden im Klassenverband durch Klassenlehrkräfte und Sozialpädagogin, Differenzierte Lernangebote in fachbezogenen Übungsphasen, Förderung in Kleingruppen / mit Teilgruppen der Klasse Individuelle Förderung von leistungsstarken und leistungsschwachen Schülerinnen und Schülern - Team-Teaching der Klassenleitungen mit der Sozialpädagogin Im Stundenplan der Klassen 1 und 2 werden für die Fächer Deutsch und Mathematik Stunden eingeplant, in denen das Team gemeinsam unterrichtet. So kann gezielt auch in der Klasse in Kleingruppen nach individuellem Bedarf der Schülerinnen und Schüler gefördert werden. Schüler, die eine spezielle Förderung in dem Bereich Wahrnehmung, Konzentration und Motorik, Sprache aufweisen, nehmen an speziellen Förderstunden zusätzlich zum Klassenunterricht teil. - ReLv-Förderung (Rechtschreiben erforschen- Lesen verstehen) Im ersten Halbjahr des 1. Schuljahres werden zwei zusätzliche Förderstunden pro Klasse zur ReLv-Förderung eingesetzt. - Weitere Förderangebote Klassenbezogene Motorik-Förderstunden (zusätzliche Förderung durch die Dipl. Sozialpädagogin) Äußere Differenzierung – Eine klassenübergreifende Förderstunde der 1. Klassen mit der Dipl. Sozialpädagogin (zusätzliche Förderung bei besonderem Bedarf) Relv-Förderstunden mit einer halben Gruppe (parallel 1x wöchentlich mit der Sozialpädagogin / äußere Differenzierung) zusätzliche Förderstunden mit der OGGS-Leitung, - Außerunterrichtliche Förderangebote Zusätzliche Hausaufgabenhilfe am Vormittag nach den Unterrichtsstunden Hausaufgabenhilfe im Rahmen des Ganztages (Die OGGS-Hausaufgabenhilfe findet täglich statt und wird von einer pädagogischen Fachkraft begleitet.) 28 - Zusammenarbeit Schule – Eltern Info/Elternabend vor Schulanfang für die Eltern der Lernanfänger (Lehrkräfte / Schulleitung / Dipl. Sozialpädagogin / Leitung der OGGS) Allgemeine Hinweise und Merkblatt zum Schulanfang für die Eltern Regelmäßige Elterngespräche zur Förderung in der Schule und zu konkreten Fördermaßnahmen zu Hause, evt. Beratung außerschulischer Fördermaßnahmen (Klassenlehrkräfte / Eltern) – bei Bedarf kommt die Dipl. Sozialpädagogin unserer Schule dazu Austausch über die Erfahrungen der Lehrkräfte und der Eltern; Austausch der Dipl. Sozialpädagogin mit den Eltern, deren Kind an der ‚Frühen Hilfe’ (Individuelle Förderung von Lernanfängern in der Schuleingangsphase - . 1. Förderphase) teilnimmt Gemeinsam Förder/Vereinbarungen formulieren und überprüfen (Förderplan) Konkrete Maßnahmen zur Förderung besprechen Informationsabende zu pädagogischen Themen der Schuleingangsphase (z. B. Wie lernt mein Kind schreiben / rechnen, das Lernen ? ...) Individuelle Beratung Individuelle Beratung der Lehrkräfte, Mitarbeiter der OGGS, der Eltern und Schülerinnen/Schüler durch die Sozialarbeiterin der Schule (Start Schuljahr 2012/13) Ggf. Hinzuziehen der Schulberatung Gütersloh : Hinzuziehen von Förder- und Beratungsstellen der Region (ggf. außerschulische Förderung bei individuellem Bedarf) 29 2.2.2.3 Individuelle Förderung in den Jahrgangstufen 3 und 4 (Fördern/Fordern) Die Förderung im 3. und 4. Jahrgang umfasst sowohl den gezielten Abbau von Lerndefiziten als auch die Förderung besonders leistungsstarker Schüler und Schülerinnen. 1. Voraussetzungen Ø Beobachtung und Feststellung des Lernstandes durch schriftliche oder mündliche Überprüfungen (Diagnose) Ø Einbeziehung und Evaluation vorausgegangener Fördermaßnahmen Ø Individuelle Förderplanung Ø Kooperation der Lehrkräfte Ø Einbeziehung der Eltern (zusätzliche Aufgaben für das Elternhaus im Rahmen des Förderplans) 2. Bereiche und Inhalte der Förderung Die Grundschule Neuenkirchen ist bestrebt, möglichst durch den frühen Einsatz von Fördermaßnahmen Wahrnehmung, in der Motorik, Schuleingangsphase Konzentration, Defizite sprachlichen und im Bereich der mathematischen Entwicklung abzubauen. Die Förderung im 3. und 4. Jahrgang bezieht sich schwerpunktmäßig auf die Fächer Deutsch und Mathematik. Folgende Inhalte werden in den Blick genommen: § Sprachkompetenz (Erweiterung des Wortschatzes insbesondere bei Kindern mit Migrationshintergrund, vielfältige Sprachanlässe schaffen, Äußerungen zu vorgegebenen Themen, etc.) § Lesen und Leseverständnis (Lese-WM, Antolin, Büchervorstellungen, Ausleihe Schülerbücherei, etc.) § Rechtschreiben (Anwenden von ReLv-Strategien, gezieltes Training durch Einsatz der ReLv-Materialien, „Lernwerkstatt“ am PC) § Grundrechenarten (Sicherheit gewinnen durch gezieltes Üben, Computerprogramm „Welt der Zahl“ oder „Lernwerkstatt“) § Sachaufgaben (Erfassen von Sachzusammenhängen durch Techniken wie Skizzieren, Tabellen lesen und erstellen, usw.) § Knobelaufgaben, Denkaufgaben (Umgang und Erlernen von Strategien) § Geometrie (Handlungen mit geometrischen Materialien) 30 3. Formen der Differenzierung (Individuelle Förderung) - Innere Differenzierung An unserer Schule findet die individuelle Förderung im Unterricht der einzelnen Klassen durch folgende Maßnahmen statt: o leistungsdifferenzierter Unterricht o leistungsdifferenzierte Hausaufgaben o Lernen an Stationen o Lerntheke o Freiarbeit o differenzierte Tages- und Wochenpläne o Partnerarbeit o Gruppenarbeit o Projekte o schülerzentrierter, interessengeleiteter Unterricht o Werkstattarbeit o Expertengruppen o Kartei-Arbeit, Bereitstellung von „Hilfekarten“ mit zusätzlichen Erklärungen - Äußere Differenzierung Folgende Formen der äußeren Differenzierung werden praktiziert: o Förderunterricht in einer Kleingruppe o Förderunterricht mit der halben Klasse o Team-Teaching o klassenübergreifender Förderunterricht o klassenübergreifender Forderunterricht (Pluskurse) o PC - AGs im 4. Jahrgang 4. Voraussetzungen für die Form der individuellen Fördermaßnahmen Personelle Möglichkeiten Insbesondere die Formen der äußeren Differenzierung bedürfen einer ausreichenden Personalkapazität. Wenn es die personelle Situation zulässt, wird der Unterricht in Doppelbesetzung erteilt, wodurch kleinere Lerngruppen gebildet 31 werden können. In diesem Schuljahr nutzen wir frei gewordene Unterrichtsstunden von Mentoren (durch BDU der Lehramtsanwärterinnen), um in anderen Klassen bzw. Jahrgängen Team-Teaching, Förderunterricht mit einer Kleingruppe oder klassenübergreifenden Forderunterricht zu ermöglichen. Gestaltung des Stundenplans Äußere Differenzierungsmaßnahmen sind gebunden an die personellen und räumlichen Gegebenheiten. Teilweise werden freistehende Klassenräume für Förderunterricht genutzt, wenn gerade Sportunterricht stattfindet. Die Schülerbücherei, der Computerraum und der Förderraum (steht in erster Linie dem 1. und 2. Jahrgang zur Verfügung) können ebenfalls für Kleingruppenförderung genutzt werden. Fördermaterialien Sinnvolle Differenzierungsmaßnahmen bedürfen eines entsprechenden Fördermaterials. Für jede Jahrgangsstufe stehen die ReLv - Fördermaterialkisten zur Verfügung. In jedem Klassenraum stehen vom Finken-Verlag neu angeschaffte Freiarbeitsmaterialien für den sprachlichen Bereich bereit. 5. Evaluation Sowohl bei den Förder- als auch bei den Fordermaßnahmen müssen die beteiligten Lehrkräfte immer wieder die erreichten Ziele und Ergebnisse miteinander vergleichen, bewerten, kritisch überdenken und gegebenenfalls neu ausrichten. Forderkonzept „Drehtürmodell (Pluskurse)“ Um allen Schülern und Schülerinnen gerecht zu werden, also auch den besonders Begabten, wurden in der Grundschule Neuenkirchen sogenannte „Pluskurse“ in den Hauptfächern Mathematik und Deutsch im dritten und vierten Jahrgang in Anlehnung an das Drehtürmodell (vgl. „Drehtür-Modell“- ein individuelles Konzept der Begabtenförderung nach StD Franz Josef Klingen, Wegberg 2001, Modell nach Renzulli für die Grundschule nach Dr. Helga Ulbricht) eingerichtet. Pluskurse sind zusätzliche Lernangebote, deren Inhalt über den regulären Grundschulunterricht hinaus gehen. Für die Pluskurse verlassen die Kinder stundenweise den Klassenunterricht (Drehtürmodell). 32 Geleitet werden diese zwei Pluskurse im Bereich Mathematik und Deutsch von zwei Lehrkräften der Schule. Die Pluskurse finden im Fach Mathematik einmal in der Woche jeweils jahrgangsbezogen statt. Im Fach Deutsch kommen die Kinder für zwei Schulstunden jahrgangsübergreifend montags und donnerstags zum Pluskurs „Reporterkids“ zusammen, um den Newsletter der Schule (‚Pausenfüller’) zu erstellen, die über die Schulhomepage downgeload werden kann. Für die Pluskurse werden Schüler und Schülerinnen nominiert, die besonders begabt und sehr leistungsfähig sind. Der Klassenlehrer bzw. Fachlehrer schlägt geeignete Kinder in Absprache mit der Leiterin des Pluskurses vor. 2.2.3 Sprachförderung Rechtschreiben nach dem Konzept „ReLv“ - Rechtschreiben erforschen, Lesen verstehen Unabhängig von Lehrwerken für das Fach Deutsch, wurde nach einem durchgängigen Unterrichtskonzept zur Entwicklung der Rechtschreibkompetenzen gesucht. Nach einer Fortbildung über das Schulamt Gütersloh im Schuljahr 2010/2011, wurde die Einführung und Umsetzung des Konzeptes „ReLv- Rechtschreiben erforschen, Lesen verstehen“ ab der ersten Klasse beschlossen. Dieses Konzept wurde aus der FreSchMethode entwickelt und basiert darauf, die Silben eines Wortes genau zu sprechen (Robotersprache) und Wörter mit Hilfe gelernter Strategien zu erforschen, um daraus die richtige Schreibung herzuleiten. Die zentrale Strategie ist das Schwingen (∪∪) von Wörtern. Durch das Beherrschen dieser Grundstrategie können bereits etwa 50 % aller Wörter rechtschriftlich korrekt hergeleitet werden. Darauf aufbauend werden die Strategien des Weiterschwingens (∪→) und des Ableitens (7) erarbeitet. Nach all diesen Strategien bleibt nur noch ein geringer Prozentsatz an Wörtern übrig, der nicht hergeleitet werden kann und als Merkwörter (M) erlernt werden muss. Das Konzept basiert auf den folgenden Elementen: • • • • • Aufeinander aufbauende Strategien Forschend-entdeckendes Lernen Gemeinsame Unterrichtssprache Kooperative Lernformen (z.B. Rechtschreibgespräche, Partnerübungsformen;...) Individuelles und selbst bestimmtes Lernen mit Lernkarteien und Übungskärtchen Ziel dieses Konzeptes ist es durch die Anwendung der Basisstrategien das Rechtschreibgespür der Schülerinnen und Schüler zu entwickeln, um zunehmend selbstständiger Texte fehlerfrei zu schreiben und zu überarbeiten. 33 Zur Sprachförderung von Kindern mit Migrationshintergund In unserer Grundschule Neuenkirchen lernen die Schülerinnen und Schüler in ihren Klassen mit und ohne Migrationshintergund selbstverständlich gemeinsam. Dieses grundlegende Förderverständnis eröffnet viele Chancen für alle Beteiligten im Schul-, Lebens- und Lernprozess. Die gezielte Sprachförderung soll darüber hinaus unseren Schülern mit Migrationshintergrund unter Einbeziehung ihrer jeweiligen kulturellen Herkunft und ihrer Lebensumstände den Zugang zur deutschen Sprache und Kultur als notwendige Vorraussetzung für den schulischen Erfolg und eine gelungene Integration ermöglichen. Dabei ist ferner die Zusammenarbeit mit den Eltern, besonders aus verschiedenen Kulturkreisen, ein wichtiger Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit, um nicht nur die Kinder, sondern auch die Elternteile noch weiter in die schulische Arbeit zu integrieren. Über unsere Prinzipien eines individuell-fördernden Sprachunterrichts hinaus (Aufbau von individuellen Sozial- und Sprach/Kommunikationskompetenzen ...) unterstützen wir die Schülerinnen und Schüler von Anfang an durch weitere Sprach/Fördermaßnahmen. Eine zusätzliche Sprachförderung findet nach erfolgter Sprach/Lernstandserhebung für unsere Schülerinnen und Schüler durch folgende Fördermaßnahmen statt: Teilnahme an dem Projekt der ‚individuellen Förderung von Lernanfängern in der Schuleingangsphase vor Schuleintritt, Teilnahme an zusätzlichen Sprach/Förderstunden (über die Förderstunden in der Klasse hinaus); Teilnahme an den zusätzlichen Stunden zur Hausaufgabenhilfe und Teilnahme an Sprachfördermaßnahmen im Ganztag unserer Schule sowie Unterstützung in den Hausaufgabengruppen (einschließlich der Förderung der teilnehmenden Lehrkräfte im Ganztag). Unterricht in der Herkunftssprache - Muttersprachlicher Unterricht (MU) Gemäß des Schulerlasses zum Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte insbesondere im Bereich Sprachen (RdErl. des Ministeriums v. 2009) ist der Unterricht in der Herkunftssprache (Muttersprache) ein zusätzliches Angebot, das auch für unsere Schülerinnen und Schüler mit der Herkunftssprache ‚Türkisch’ angeboten wird. Der Unterricht wird von einer Lehrkraft mit der entsprechenden Lehrbefähigung bzw. Sprachqualifikation für die Jahrgänge 1-4 erteilt. Falls möglich, erfolgt der Unterricht parallel zu den im Stundenplan gesetzten Religionsstunden der deutschen Schüler) oder nach Zustimmung der Eltern zu anderen Unterrichtszeiten am Unterrichtsmorgen/-mittag. Die Teilnahme ist freiwillig. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler angemeldet ist, ist sie/er grundsätzlich verpflichtet für die Dauer eines Schuljahres regelmäßig teilzunehmen. Über die Teilnahme am herkunftssprachlichen Unterricht wird gemäß der Verwaltungsvorschriften eine Bescheinigung ausgestellt; die Leistungsbewertung wird im Zeugnis vermerkt. Dies gilt auch für die Teilnahme am islamischen Religionsunterricht. 34 2.2.4 Leseförderung Lesen – eine Schlüsselqualifikation In vielfältiger Weise versuchen wir, die im Lehrplan Deutsch geforderte Lesekompetenz zu fördern. Entscheidend wird sein, ob es gelingt, bei den Schülerinnen und Schülern Lesefreude zu wecken, sodass sie Lesen in ihr Freizeitverhalten einbeziehen. - Im Unterricht achten wir beim Lesen sehr viel mehr auf das Textverständnis und überprüfen es häufiger und genauer durch vielfältige schriftliche Kontrollen. Auch zu den Lesehausaufgaben gibt es schriftliche Überprüfungen. - Eine lesemotivierende Ergänzung des Literaturunterrichts besteht darin, Ganzschriften als Klassensätze einzusetzen. - Auch verfügt jede Klasse über eine Bücherkiste mit altersgerechter Buchauswahl, die sich u.a. an den in den Lesebüchern vorgestellten Kinderbüchern orientiert. - Themenbezogene Bücherkisten ergänzen den Unterricht und ermöglichen den Schülerinnen und Schülern das selbstständige Einholen weiterer Informationen. - Unsere Schülerbücherei bietet den Schülerinnen und Schülern eine vielseitige Auswahl altersgerechter Bücher. Die 2. bis 4. Klassen haben in der Regel feste Lese- und Ausleihzeiten in den Stundenplan integriert. - Schülergeburtstage und besonders die Adventszeit werden oft zum Vorstellen und Anlesen von Büchern genutzt. „Offenes Vorlesen“ : - Vierteljährlich gibt es für die Schüler aller Klassen eine gemeinsame Vorlesestunde, die klassenübergreifend jahrgangsintern organisiert wird, genannt „Offenes Vorlesen“. - Im Laufe der Grundschulzeit soll jeder Schüler / jede Schülerin mindestens einen Autor / eine Autorin kennenlernen. In jedem Schuljahr findet deshalb eine Autorenlesung in unserer Schule statt. Die Erfahrung aus den bisher veranstalteten Lesungen zeigt, dass von diesen Begegnungen ein nachhaltiger Leseanreiz ausgeht und dass vielfältige Fragen zum literarischen Leben aufgegriffen werden können. Interaktives Lesen mit Antolin Antolin ist ein Internet-Portal zur Leseförderung von der ersten bis zur zehnten Klasse. Die Schülerinnen und Schüler lesen zu Hause oder im Unterricht ein Buch und beantworten dann interaktiv Quizfragen zum Inhalt. Richtige Antworten werden mit Punkten belohnt. So steigert Antolin die Lesemotivation und fördert dabei das Textverständnis. Antolin enthält Quizfragen zu den Klassikern der Kinder- und Jugendbuchliteratur ebenso wie zu wichtigen Neuerscheinungen. Die Grundschule Neuenkirchen hat seit 2005 eine Antolin-Lizenz für ihre Schülerinnen und Schüler erworben. In der Regel werden die Schüler und 35 Schülerinnen im Verlauf der Klasse 2 mit dem Programm vertraut gemacht. Mithilfe eines Passwortes kann sich jeder Schüler bei Antolin anmelden. Dabei ist über den Klassenlehrer lediglich der Vorname eines Schülers registriert. Die Bücher in unserer Schulbücherei sind mit einem Antolin-Aufkleber versehen, wenn sie im Internet-Portal bearbeitet werden können. Die Kinder können sowohl im Unterricht als auch zu Hause ein Buch-Quiz bearbeiten. So wird das Lernen in der Schule mit dem Lesen in der Freizeit verbunden. Die Ergebnisse der Lese-Fragen sind von den Klassenlehrern stets einsehbar. Sie bieten aussagekräftige Informationen zum Textverständnis und zur Leseleistung der Schülerinnen und Schüler. Im Deutschunterricht oder im Förderunterricht kann darauf aufbauend gezielte Leseförderung stattfinden. Die Kinder können aufgrund der verschiedenen Schwierigkeitsgrade von Büchern sehr differenziert arbeiten. 2.2.5 Mathematische Förderung für leistungsstarke Kinder (Forder-Förderkonzept) Hierbei handelt es sich um eine Forderstunde für mathematisch interessierte Schülerinnen und Schüler. Die Forderstunde basiert auf dem entdeckenden Lernkonzept: In dieser werden die Kinder zur selbstständigen Bearbeitung von Knobel- und Denkaufgaben angehalten. Sie lösen herausfordernde Aufgaben und entdecken dabei Muster, die sie erklären und in neuen Zusammenhängen anwenden sollen. Somit lernen sie neben neuen Erkenntnissen oder Einsichten auf einer höheren Stufe vor allem, ihre mathematischen Beobachtungen darzustellen und über diese in Zusammenhängen zu berichten. Die Forderstunde ist in den Schulvormittag eingebunden und findet einmal pro Woche in klassenübergreifenden Gruppen (Förderband) statt. Wenn stundenplantechnisch möglich erfolgt die Forderstunde parallel zum regulären Mathematikunterricht. Alternativ wird sie parallel zu anderem Fachunterricht durchgeführt, so dass die teilnehmenden Kinder im Sinne der Selbstständigkeitsförderung verpasste Inhalte nachholen müssen. Die Forderstunde wird, wenn personell möglich, für jede Schulstufe angeboten. 36 2.2.6 Sozialpädagogische Fachkraft SOZIALPÄDAGOGISCHE FACHKRAFT An unserer Schule arbeitet eine sozialpädagogische Fachkraft. Ihr Zuständigkeitsbereich umfasst die Diagnostik, die Förderung und Elternberatung. Bei der Schulanmeldung im November wird eine Kurzdiagnostik durchgeführt, um eventuell notwendige Fördermaßnahmen, die noch vor Schulbeginn greifen sollen, mit den anmeldenden Eltern abstimmen zu können. Die Sozialpädagogin arbeitet in der Schuleingangsphase (SEP) als Förderlehrerin mit. Dies erfolgt sowohl im Unterricht (innere Differenzierung) als auch in Kleingruppen in einem speziell ausgestatteten Förderraum (äußere Differenzierung). Der zeitliche Umfang bezieht sich mit 18 Stunden im 1.Schulhalbjahr und 14 Stunden im 2. Halbjahr auf die Förderung der vier 1. Klassen, mit 4 Stunden auf die Förderung von Lernanfängern vor Schuleintritt im 2. Schulhalbjahr (‚Frühe Hilfe’) und mit je 2 Stunden auf die 2.Schuljahre. Die inhaltliche Förderung richtet sich nach den Förderbedarfen der Schülerinnen und Schüler; sie wird anhand von Diagnose und Beobachtung der Kinder von den Klassenlehrkräften und der Sozialpädagogin geplant und entsprechend umgesetzt. ZUSTÄNDIGKEITEN DER SOZIALPÄDAGOGIN Ø Ø Ø Ø Ø Ø Ø Ø Ø Ø Ø Ø Ø Ø Ø Kurz/Diagnostik bei der Anmeldung Beobachtung der Schüler im Unterricht Diagnostik im Schuleingangsbereich Gezieltere Diagnostik - falls erforderlich Förderung im Unterricht - Innere Differenzierung Förderung in Kleingruppen - Äußere Differenzierung Kooperation bei der Erstellung von Förderplänen Basale Förderung von Wahrnehmung, Motorik, Mathematik, Sprache und Sozialverhalten Sprachüberprüfung der 4Jährigen / Delfin 4 Sprachüberprüfung der 5Jährigen / Delfin 5 Elternberatung Zusammenarbeit mit Kindergärten und Tagesstätten Zusammenarbeit mit Förderstellen/Förderschulen/Erziehungsberatung/ Ärzten/Therapeuten Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeiterin Projekt „Frühe Hilfe“ 2.2.7 Schuleingangsphase und Förderung von angehenden Lernanfängern SCHULEINGANGSPHASE Die Schuleingangsphase wird an unserer Schule getrennt nach Jahrgängen geführt. Alle Kinder werden ins 1.Schuljahr eingeschult und entsprechend ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten unterrichtet. Entsprechend ihrem individuellem Förderbedarf erhalten sie gezielte Unterstützung und Förderung. Förderunterricht wird sowohl von den Klassenlehrern, den Fachlehrern oder der Sozialpädagogin erteilt. Unser Ziel ist es, die Lernfreude zu wecken und zu unterstützen, die individuellen Lernleistungen zu sichern und besondere Begabungen zu fördern. Nach dem 1.Schuljahr gehen die Kinder ohne Versetzung ins 2. Schuljahr. Das Konzept der Schuleingangsphase (SEP) sieht eine zweijährige Verweildauer vor, sie kann auch in einem oder in drei Jahren durchlaufen werden. 37 FÖRDERUNG VON ANGEHENDEN LERNANFÄNGERN Pilotprojekt zur individuellen Förderung von Schulkindern in der Schuleingangsphase vor Schuleintritt („FRÜHE HILFE“) Seit dem 2. Schulhalbjahr des Schuljahres 2011/12 gibt es an unserer Schule das Modellprojekt „Frühe Hilfe“. Es hat sich zur Aufgabe gemacht, Lernanfänger, bei denen bei der Schulanmeldung ein besonderer Förderbedarf festgestellt worden ist, gezielt zu fördern. Diese individuelle Förderung findet einmal wöchentlich nachmittags von 14 -16 Uhr im Förderraum der Sozialpädagogin in der Schule statt. Die zukünftigen Schulkinder werden in allen wichtigen Entwicklungsbereichen unterstützt und so schon vor Schuleintritt gezielt gefördert. Wenn die Eltern es wünschen, erhalten sie Tipps und Beratung zur Förderung ihres Kindes. Diese Gruppe umfasst maximal 10 Kinder; sie werden bis zur Einschulung von der Sozialpädagogin gefördert. Für diese Förderphase wird daher für die angehenden Lernanfänger alles an Materialien kostenlos bereitgestellt. 2.2.8 Das ‚Lernen lernen’ Zielsetzungen unseres Grundschulunterrichts an der Grundschule Neuenkirchen ist es, gemäß der Kernlehrpläne, Kompetenzorientierung, individuellen Förderung und Unterrichtsentwicklung Methoden und Arbeitstechniken in den Blick zu nehmen, die den Schülerinnen und Schülern zu einem selbstständigen und eigenverantwortlichen Lernen verhelfen. An der Grundschule Neuenkirchen erweitern die Schülerinnen und Schüler ihre Methodenkompetenzen, indem sie vom 1. bis 4. Jahrgang an grundlegende Strategien zur Organisation des Schulalltags kennen lernen. Dieses Konzept zur Vermittlung von Lernstrategien wird in allen Jahrgängen fächerübergreifend umgesetzt und zielt auf die Förderung folgender Schwerpunkte: Konzentration und Kommunikation Lernen lernen Zeitmanagement Informationsbeschaffung Präsentation In Lernarrangements werden diese Methoden bei der Arbeit an einem kindgemäßen Thema kennen gelernt, erprobt und auf ihre Wirksamkeit überprüft. Dabei wird in immer gleicher Schrittfolge Vorwissen aktiviert, Information beschafft und verarbeitet sowie gesichert und präsentiert. Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler zu eigenverantwortlichem Lernen zu motivieren und langfristig zu befähigen, sich mit- und voneinander lernend Wissensgebiete eigenaktiv erschließen zu können. Als Lernarrangement dienen uns neben eigenen Arrangements auch die Lernarrangements des Finken-Verlags zum ‚ Lernen lernen konkret’ und ‚Lernen lernen – individuell & kooperativ’. 38 2.2.9 Übergänge Die Grundschule umfasst die Klassen 1 bis 4. und vermittelt den Schülerinnen und Schülern grundlegende Fähig- und Fertigkeiten sowie Kenntnisse. Sie führt die Schülerinnen und Schüler zu systematischen Formen des Lernens und legt damit für die weitere Schullaufbahn wichtige Grundlagen. Dabei arbeitet sie in Kooperation mit den Eltern, Kindertagesstätten und weiterführenden Schulen sowie bei Bedarf mit den Förderschulen eng zusammen (vgl. § 11 SchulG). Übergang vom Kindergarten in die Grundschule Neuenkirchen Nach den Anmeldungen der Schulanfänger im November finden in den Kindergärten pädagogische Gespräche statt. Diesen Austausch führt unsere Sozialpädagogin mit den Leitungen und Erzieherinnen der Einrichtungen. Er hat zum Ziel die Entwicklung der Kinder gemeinsam in den Blick zu nehmen und die Förderung der Kinder abzustimmen. Nach den Osterferien besuchen die Kindergartenkinder, unsere zukünftigen Schulkinder, die 1. Schuljahre. Sie sollen unsere Schule und den Unterricht kennen lernen. Sie werden von ihren Erzieherinnen begleitet und nehmen in kleinen Gruppen am Unterricht des 1.Schuljahres teil. Vor den Sommerferien findet ein Kennenlernnachmittag für die Schulanfänger statt. So lernen sie ihre zukünftigen Klassenlehrkräfte und ihre Mitschülerinnen und Mitschüler in ihrem Klassenraum kennen. Übergang von der Grundschule Neuenkirchen zur weiterführenden Schule In der Grundschule Neuenkirchen werden die Eltern der Viertklässler nach folgendem Ablauf/Konzept in ihrer Entscheidung für eine weiterführende Schule unterstützt: Im Oktober bzw. November informiert die Schulleitung die Eltern der Viertklässler über die unterschiedlichen Bildungsgänge in der Sekundarstufe I. Ferner werden die örtlichen Schulsysteme der Sekundarstufe I auch durch entsprechende Vertreter der Schulen vorgestellt. Die Schulleitung verteilt an die Eltern ein Informationspaket mit den wichtigsten Angaben zum Ablauf, zum Verfahren und zu den Terminen der Beratung. Ferner werden Informationsbroschüren zum Übergang in die Sekundarstufe I u.a. vom Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW ausgeteilt. Im November findet ein Elternsprechtag mit den Klassenlehrkräften statt, bei dem die Selbst-, Sach- und Sozialkompetenzen des Kindes (Persönlichkeitsmerkmale, Denkvermögen, Selbstvertrauen, Selbstständigkeit, Frustrationstoleranz, Lernwege und Leistungen in den Fächern, Arbeits- und Sozialverhalten ...) Gesprächsinhalte sind. Die Klassenlehrkraft berät dabei die Eltern in einem persönlichem Gespräch über die weitere schulische Förderung. Zum Jahreswechsel haben die Eltern die Gelegenheit, sich vor Ort die weiterführenden Schulsysteme der Sekundarstufe I , die zur weiteren Information bzw. zum Tag der ‚Offenen Tür’ einladen, mit ihren Kindern anzuschauen. Im Januar findet ein weiterer Elternsprechtag mit abschließendem Beratungsgespräch statt. Es soll den Eltern helfen, eine Entscheidung für ihr Kind treffen zu können. Auf Grundlage der individuellen Kompetenzen des Kindes geben die Lehrkräfte und die Eltern ihre Einschätzungen ab und protokollieren diese auf einem Protokollbogen. Bei Bedarf treffen sich die Klassenlehrkraft und die Eltern ggf. nochmals zu einem zusätzlichen Gesprächstermin. 39 Im Januar/Februar entscheidet die Klassenkonferenz als Versetzungskonferenz über die Empfehlung und deren Begründung. Die begründete Empfehlung für die Schulform ist Teil des Halbjahreszeugnisses. Die Eltern melden dann in der Regel ab Februar unter Vorlage des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4 ihr Kind an einer Schule der von ihnen gewählten Schulform an. § 8 Übergang (1) Im ersten Schulhalbjahr der Klasse 4 informiert die Grundschule über die Bildungsgänge in den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I und das örtliche Schulangebot. (2) Anschließend berät die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer mit den Eltern in einem persönlichen Gespräch über die weitere schulische Förderung des Kindes. (3) Die Empfehlung für die Schulform gemäß §11 Abs. 4 Satz 1 SchulG (jetzt: §11 Abs. 5 Satz 1 Schulgesetz) ist Teil des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4. Darin werden die Schulform Hauptschule, Realschule oder Gymnasium benannt, für die das Kind nach Auffassung der Grundschule geeignet ist, daneben auch die Gesamtschule und Sekundarschule. Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform mit Einschränkungen geeignet, wird auch diese mit dem genannten Zusatz benannt. Die Empfehlung ist zu begründen. Über die Empfehlung und deren Begründung entscheidet die Klassenkonferenz als Versetzungskonferenz. (4) Die Eltern melden die Schülerin oder den Schüler unter Vorlage des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4 an einer Schule der von ihnen gewählten Schulform an. Diese Schule unterrichtet die Grundschule über die Anmeldung. VV zu § 8 8.2 zu Absatz 2 Die Ergebnisse des Gesprächs sind in einem Vermerk festzuhalten. 40 Förderschulen – Orte der sonderpädagogischen Förderung Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung bzw. wegen eines erheblichen beeinträchtigten Lernvermögens nicht mehr am Unterricht der Grundschule als allgemeine Regelschule teilnehmen können, werden gemäß ihres individuellen Bedarfs sonderpädagogisch gefördert. Auf Antrag der Eltern oder Schule entscheidet dabei die Schulaufsicht über den entsprechenden Förderbedarf, über die Förderschwerpunkte und den Förderort nach sonderpädagogischem und medizinischem Gutachten. 41 2.2.10 Zur Leistungsbewertung Die Grundlagen der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz und in der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule verankert. Die Leistungsbewertung orientiert sich dabei grundsätzlich an den Anforderungen der Richtlinien und Lehrpläne und am erteilten Unterricht. Sie berücksichtigt auch die individuelle Lernentwicklung der einzelnen Schülerinnen und Schüler. In die Leistungsbewertung fließen alle von der einzelnen Schülerin oder dem einzelnen Schüler in Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen ein. Dazu gehören schriftliche Arbeiten und sonstige Leistungen wie mündliche und praktische Beiträge sowie gelegentliche kurze schriftliche Übungen. Ebenso berücksichtigt werden den Unterricht vorbereitende und ergänzende Leistungen. In unserer Schule wurden für alle Fächer allgemeine Kriterien zur Leistungsbewertung festgelegt. Für die Fächer Mathematik und Deutsch wurden zusätzlich konkrete Absprachen über Art, Anzahl, Zeitdauer und Rückmeldung von schriftlichen Lernzielkontrollen getroffen. Zu wie viel Prozent die schriftlichen und mündlichen Leistungen (d.h. auch mündliche Arbeiten/Mitarbeit) jeweils in die Zeugnisnote mit einfließen, wird nicht ganz starr in Prozenten festgelegt, da individuelle Aspekte immer mit zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus ist es uns ein Anliegen, dass die Schülerinnen und Schüler lernen ihre Leistungen selbst einzuschätzen. Daher wurden in allen Fächern entsprechende Selbsteinschätzungsbögen entwickelt, die regelmäßig eingesetzt werden. Die schulinternen Absprachen zur Leistungsbewertung und die Selbsteinschätzungsbögen werden den Eltern und Schülerinnen/Schülern transparent gemacht (im Unterricht/ in der Pflegschaft, bei der individuellen Beratung...) und sind jederzeit – wie auch die schuleigenen Lehrpläne - in der Schule oder bei Elternsprechtagen einzusehen. Nach der Ordnung des Bildungsganges § 6 (SchulG) erhalten die Schülerinnen und Schüler in der Schuleingangsphase jeweils zum Schuljahresende Zeugnisse, die Schülerinnen und Schüler in den Klassen 3 und 4 dagegen zum Schulhalbjahr und zum Schuljahresende. In der Schuleingangsphase und in der Klasse 3 beschreiben die Zeugnisse die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern als Bericht. Das Versetzungszeugnis in die Klasse 3 enthält in der Grundschule Neuenkirchen nach Beschluss der Schulkonferenz keine Noten. Die Zeugnisse der 4. Klassen enthalten Noten für die Fächer; die Empfehlung für die Schulform gemäß § 11 Abs. 4 Satz 1 SchulG Teil des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4. Nach § 48 (SchulG) Abs. 3 werden zur Bewertung der Leistungen die Notenstufen ‚sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend, mangelhaft, ungenügend’ zu Grunde gelegt. 42 2.2.11 Medienkonzept Medienkonzept der Grundschule Neuenkirchen - Erwerb des Medienpasses Schülerinnen und Schüler sollen durch die Arbeit mit den Neuen Medien Medienkompetenz erwerben. Durch einen sinnvollen Einsatz im Unterricht werden die Schülerinnen und Schüler zu einem sachgerechten und selbstverantwortlichen Umgang mit den Neuen Medien erzogen. Die Ausstattung mit Neuen Medien umfasst: Hardware - Computerraum mit Arbeitsplätzen für 18 Schülerinnen und Schüler und einem Lehrerarbeitsplatz mit der Möglichkeit mittels eines Beamers Arbeitsschritte zu visualisieren - Computerarbeitsplätze in verschiedenen Klassenräumen - zwei mobile Media – Racks mit Laptop, Beamer und Lautsprecheranlage - fest installierter Fernseher mit VCR – DVD – Anlage in der Schulbücherei und zwei mobile Fernseher mit VCR – DVD – Anlage - Audio – Video – Anlage im Forum mit Beamer und einer großen Projektionsfläche - CD – Player in allen Klassenräumen Software - Lernwerkstatt 8 - Welt der Zahl 1 – 4 - Schreiblabor ... - ... und individuell von den Lehrkräften eingesetzte Lernsoftware - DVDs zu verschiedenen Themenbereichen - Nutzung von Medien, die von den Medienzentren in Nordrhein – Westfalen im Rahmen von EDMOND – NRW zur Verfügung gestellt werden Die Schule besitzt ferner Lizenzen für ‚Antolin’ und die ‚Hamsterkiste’. Im halbjährlichen Wechsel erarbeiten Schülerinnen und Schüler der vierten Schuljahre die Inhalte eines Medienportfolios. Dabei setzen sie sich mit dem sachgerechten Umgang der Hard – und Software auseinander. Zudem beschäftigen sie sich mit der Erarbeitung von Grundbegriffen des Internets und der Einhaltung von Internetregeln. Die erfolgreiche Teilnahme wird mit einem Zertifikat bescheinigt. 43 1. Regeln für Kinder zum Verhalten im Internet Ich gebe keine Informationen über mich, meine Familie und Freunde weiter. Ich gebe auch keine Informationen über Leute, die ich nicht mag, weiter. Das heißt: Name, Wohnort, Geburtsdatum, Name der Schule, E-Mail-Adresse, Wohn-Adresse, Telefonnummer und Handynummer dürfen niemals an Fremde weitergegeben werden. 2. Ich verabrede mit meinen Eltern, auf welchen Seiten ich surfe -und chatte und wie lange ich im Internet sein darf. Ich halte mich an die Computerzeiten, die ich mit meinen Eltern vereinbart habe. 3. Ich frage meine Eltern, bevor ich mir aus dem Internet etwas herunterlade, kaufe oder an Gewinnspielen teilnehme. 4. Ich halte mich an das Urheberrecht, wenn ich Inhalte aus dem Internet weiterverwende. 5. Ich gebe keine Dateien mit Fotos von mir und anderen Personen an Fremde weiter. Ich zeige meinen Eltern Seiten, die mir Angst machen oder bei denen ich mich nicht wohl fühle. Ich verabrede mich nicht mit Leuten, die ich im Internet kennen gelernt habe. Ich treffe mich auch nicht mit ihnen. Ich bin anderen gegenüber freundlich und fair, ich mobbe nicht im Internet. 6. 7. 8. 9. 10. 11. Ich breche in einem Chat die Unterhaltung ab, wenn jemand persönliche Dinge über mich und andere Personen fragt. Ich verwende sichere Passwörter und ändere sie regelmäßig. Meine Passwörter kenne nur ich. Ich gebe keine Inhalte mit Gewalt verherrlichenden oder pornographischen Botschaften weiter. 12. Ich lese die Informationen im Internet kritisch und prüfe, wenn ich Zweifel habe, ob sie stimmen. 13. Wenn ich mir Informationen im Internet beschaffen möchte, benutze ich eine Suchmaschine für Kinder. Die bekannteste Kindersuchmaschine hat die Internetadresse: www.blinde-kuh.de. Die Seiten, die hier zu einem Suchbegriff angeboten werden, sind vorher geprüft worden, ob sie für Kinder wirklich geeignet sind und enthalten keine Jugend gefährdenden Inhalte. 44 Schulbücherei Unsere Schülerbücherei bietet unseren Schülerinnen und Schülern eine vielseitige und ausreichende Auswahl altersgerechter Bücher, die in regelmäßigen Abständen aufgestockt oder durch themenbezogene Bücherkisten für besondere Lesaktionen bereichert werden. Bedingt durch Autorenlesungen sind hier natürlich auch persönlich signierte Bücher der Autoren u.a. als Geschenk an die Schule inventarisiert. Für die Organisation und Inventarisierung in der Bücherei ist eine Lehrkraft der Schule zuständig. Die Klassen bzw. Jahrgänge haben nach Einweisung durch die Klassenlehrkraft in der Regel feste Lese- und Ausleihzeiten in den Stundenplan integriert. Individuelle Lesezeit wird in der Schulbücherei besonders durch die gelungen angelegte Lesetreppe ermöglicht. Besondere lesegestaltende Unterrichtsaktionen oder Arbeitsgemeinschaften (AGs der Schule ohne/mit Eltern) werden gerne in der Bücherei als adäquaten Leseort mit besonderem Ambiente umgesetzt. Für das ‚Offene Vorlesen’ wird die Bücherei als ein Ort des Vorlesens natürlich grundsätzlich frequentiert. Zur Umsetzung und Erleichterung des interaktiven Lesens mit ‚Antolin’ sind die Bücher in unserer Schulbücherei mit einem Antolin-Aufkleber versehen, wenn sie im Internet-Portal bearbeitet werden können. 45 2.2.12 Rituale im Schuljahr Neuenkirchener Jahresuhr Als fester Bestandteil unseres Schulprogramms hat sich im Laufe der Zeit ein Jahreszyklus von bestimmten Traditionen herausgebildet, der unsere Schule als Lebensraum kennzeichnet. Das Schuljahr beginnt mit der Einschulung der Lernanfänger und findet seinen Abschluss mit der Verabschiedung der vierten Klassen. Seinen prägenden Rhythmus erhält es durch weitere jahreszeitliche Veranstaltungen und Projekte. Der Einschulungsvormittag beginnt in der Regel um 9.00 Uhr mit einem ökumenischen Gottesdienst in der St.-Margareta-Kirche, im Anschluss daran findet um 10.00 Uhr die Einschulungsfeier in unserer Turnhalle statt. Die Gestaltung der Feier übernimmt das zweite Schuljahr. Im Ausklang der Feier finden sich die Schulanfänger mit Hilfe ihres Erkennungssymbols bei ihren Klassenlehrer/innen ein. Anschließend erleben sie ihre erste Unterrichtsstunde im Klassenraum. Zum Abschluss des ersten Tages wird von jeder Klasse ein Foto im Eingangsbereich der Schule von einem Fotografen aufgenommen. Die örtliche Presse fotografiert in den ersten Schultagen ferner alle Lernanfänger mit Erlaubnis der Eltern und stellt diesen eine Zeitungsbeilage aller Lernanfänger zur Verfügung. Adventliches Schmücken der Schule Der Projekttag Advent findet am Freitag vor dem ersten Advent statt und stimmt die Schülerinnen und Schüler durch vorweihnachtliches Basteln und Gestalten auf die Adventszeit ein. Alle Klassen basteln z.B. Tischlaternen, Adventskalender und Fensterschmuck. Ziel dieses Tages ist es, gemeinsam und frühzeitig die Schule adventlich auszugestalten. Viele Eltern beteiligen sich an diesem Projekttag und unterstützen ihn durch ihre Mithilfe und durch Einbringen von eigenen Ideen und Vorschlägen. In 24 Fensterfeldern des Eingangsbereichs lässt das Kollegium alljährlich einen Adventskalender entstehen. Dort steht dann auch eine große Lichtertanne, die von den Kindern der OGGS geschmückt wird. Weihnachtshilfsaktionen der Schule Viele Jahre haben wir Unicef – Projekte mit den Erlösen unseres Adventbazars unterstützt. Seit 2009 fand unsere Aktion „Weihnachten im Geschenkpaket“, die wir in Zusammenarbeit mit der Diakonie und dem Caritasverband Gütersloh durchführen, großen Anklang. Nachdem die o.g. Aktion nicht mehr stattfinden kann, werden ab dem Schuljahr 2012/13 laut Beschluss nun Kinder im Kosovo unterstützt. Der Hilfsverein und ein Elternteil aus Rietberg organisieren und begleiten jährlich die Fahrt und überreichen die Geschenke persönlich. Der „St. Nikolaus“ kommt traditionell am 6.Dezember zu den Erstklässlern. Ein Vater bringt ihnen die Legende vom Bischof Nikolaus nah. Zusätzlich zu den klasseninternen Weihnachtsfeiern, die wir mit Eltern, Geschwistern und Großeltern veranstalten, findet eine Schulweihnachtsfeier im Forum statt. Wegen der Größe unserer Schule teilen wir die Klassen in vier Gruppen auf: alle a-, b-, c-, d- 46 Klassen gestalten in der Regel jeweils gemeinsam eine Feier. Die Klassen stimmen sich untereinander ab und legen das Programm fest. Sportliche Wettkämpfe - Bundesjugendspiele im Sommer: Jedes Jahr im Sommer finden an unserer Schule die Bundesjugendspiele Leichtathletik auf dem Sportplatz statt. Alle Schülerinnen und Schüler vom 1. – 4. Jahrgang nehmen daran teil. Zur Auflockerung starten an diesem Morgen alle SchülerInnen mit einem musikalisch untermalten Aufwärmprogramm. Danach beginnen die leichtathletischen Wettkämpfe Laufen-Werfen-Springen. In einem festgelegten Zeitraum sollen die SchülerInnen immer eine der Disziplinen ausführen. In der verbleibenden Zeit haben sie die Gelegenheit, sich mit alternativen Wurf-Sprung- und Laufspielen zu beschäftigen, z.B. Zielwurf mit Ringen, Trockenski-Lauf zu viert, Torwandschießen, Dreibeinlauf, SchlussWeitsprung etc. Nach Beendigung des letzten leichtathletischen Wettkampfes werden alle Schülerinnen und Schüler verabschiedet. Am nächsten Tag werden dann die Urkunden verteilt. Alle Schülerinnen und Schüler des 1. Jahrgangs erhalten eine Teilnehmer-Urkunde. Ab dem 2. Schuljahr erhalten die Schülerinnen und Schüler für erfolgreiche Leistungen Sieger- und Ehrenurkunden. Am nächsten Tag werden jeweils die klassenbesten Jungen und Mädchen im großen Rahmen geehrt. - Bundesjugendspiele im Winter: Im Winter finden die Bundesjugendspiele Geräteturnen für alle Schülerinnen und Schüler der 4.Jahrgänge statt. Schon nach den Herbstferien beginnen die Schüler und Schülerinnen für die einzelnen Übungen zu trainieren. Im Januar turnt jedes Kind eine Übung am Reck, am Kasten, an den Matten und auf einer erhöhten umgedrehten Schwebebank. Dafür bekommt es bestimmte Punkte, die von dem Schwierigkeitsgrad der geturnten Übung abhängen. Für perfekt geturnte Übungen können noch Extrapunkte erzielt werden. Auch hier gibt es für erfolgreich vorgeturnte Übungen Siegerurkunden und Ehrenurkunden. - Kreismeisterschaften Fußball / Fußball-Cup Ein weiterer sportlicher Höhepunkt ist die jährliche Teilnahme an den Kreismeisterschaften der Grundschulen im Fußball. Schon mehrfach hintereinander ist es unseren Schülern hierbei gelungen in die Endrunde zu kommen und einen Pokal zu erlangen. - Handball-Spieletag (erfolgreiche Teilnahme in Kooperation mit dem Handballverein) Crosslauf (Teilnahme 2016) Karneval Am Rosenmontag war bis 2012 für die Grundschule unterrichtsfrei. Interessierte Kinder konnten jedoch freiwillig am Kinderumzug in Rietberg teilnehmen. 47 Die Planung übernahm ein Vorbereitungsteam, das aus einigen Lehrern und Eltern bestand. Nachdem gemeinsam ein übergeordnetes Motto gefunden worden war, wurden drei bis vier Kostümvorschläge geplant und vorbereitet, für die sich die Kinder anmelden konnten. Seit dem Jahr 2013 ist ein neues Karnevalskonzept entwickelt werden. Dafür liegt der Beschluss vor, dass der Rosenmontag nun ein regulärer Schultag ist. Die Kinder können sich entscheiden, ob sie am Kinderumzug oder am Unterricht teilnehmen möchten. Gemeinsam feiert die ganze Schulgemeinde an Weiberfastnacht. Dann wird zuerst im eigenen Klassenverband gefeiert und danach ausgelassen mit allen in der Turnhalle getanzt und geschunkelt. Malwettbewerb Jedes Jahr nehmen etliche Klassen unserer Schule am internationalen Malwettbewerb der Volksbanken teil. Auf Ortsebene erzielen wir stets beachtliche Erfolge. Mathematik-Wettbewerb für Kinder des vierten Schuljahres A) Vorstellung des Wettbewerbs Der Wettbewerb wird in NRW seit dem Schuljahr 1998/1999 durchgeführt. Der Wettbewerb setzt sich das Ziel, „Freude und Interesse am Fach Mathematik zu wecken und interessierte und begabte Schülerinnen und Schüler zu finden und zu fördern“ Er wird in drei Runden ausgetragen: 1. Runde im Oktober/November in der eigenen Schule 2. Runde im Februar in regionalen Gruppen in einer Schule des Kreises Gütersloh 3. Runde im April/Mai auf Kreisebene in der Grundschule Neuenkirchen Die Kinder bearbeiten eine Klausur mit jeweils 3-5 Aufgaben pro Runde in ca. 90 Minuten. In einer Siegerehrung werden die dann letztendlich qualifizierten Kinder an einem Samstag kurz vor den jeweiligen Sommerferien in Dortmund geehrt. B) Der Wettbewerb in unserer Schule Unsere Schule beteiligt sich seit dem Schuljahr 2002/2003 am Wettbewerb. Die Schüler werden z.B. durch die Bearbeitung alter Wettbewerbsaufgaben und diverser Knobelaufgaben vorbereitet. Die erste Runde wird in allen vierten Klassen in der Regel unter Leitung der Klassen-/oder Mathematiklehrkräfte an einem Vormittag im November durchgeführt. Die zweite Runde erfolgt zentral seit dem Schuljahr 2003/2004 für alle Kinder des Kreises Gütersloh in der Grundschule Neuenkirchen und seit dem Schuljahr 2008/2009 aufgrund der weiten Fahrtwege in einer zusätzlichen Schule des 48 - - westlichen Kreises Gütersloh, wobei in der zweiten Runde an 3-4 Nachmittagsterminen z.T. über 700 Kinder zu betreuen waren. Das Konzept einer Regionalisierung mit dem Zusammenschluss einiger weniger Schulen wird seit dem Schuljahr 2011/2012 zugunsten kleinerer Gruppen und noch näherer Fahrtwege erprobt. Die dritte Runde (Regionalrunde) findet seit dem Schuljahr 2004/2005 in der Grundschule Neuenkirchen statt. Die Durchführungen des Wettbewerbs werden unterstützt durch Lehrerinnen und Lehrer aller sich beteiligenden Schulen. Nach dem Schreiben der Klausur in der zweiten und dritten Runde erhalten die Kinder eine Urkunde und ein kleines von Firmen des Kreises Gütersloh gesponsertes Geschenk und eine kleine Stärkung in Form eines „Hefeigels“. Der Förderverein der Grundschule Neuenkirchen hat während der Klausurzeit immer die wartenden Eltern und Lehrer mit Kuchen und Getränken bewirtet. Schulabschlussfeier Die eigentliche Verabschiedung des 4. Jahrgangs, zu der auch die Eltern, Großeltern und Paten eingeladen sind, findet jeweils am vorletzten Schultag statt. So wie wir die Grundschulzeit begonnen haben, schließen wir sie mit einem ökumenischen Gottesdienst in der St.- Margareta Kirche ab. Die Verabschiedung findet wiederum in der Turnhalle statt. Sie wird von den Klassenlehrer/innen, der Schulleitung und dem 3. Jahrgang vorbereitet. Ein besonderer Schlusspunkt ist das große Fähnchenspalier, das alle anderen Schülerinnen und Schüler dem entlassenen 4. Jahrgang bilden. Klassenfeste In Absprache der Klassenlehrkraft und den Eltern sowie Pflegschaftsvorsitzenden jeder Klasse findet neben den vorgesehenen Klassenfahrten und Wanderungen auch mindestens ein klasseninternes Fest pro Schuljahr statt. Dieses orientiert sich oft an die Jahreszeiten und jahreszeitliche Gebräuche sowie Vorhaben/Wünsche der Schüler und Schülerinnen. Die Klassenfeste finden in der Regel in der Schule, auf dem Schulhofgelände oder auch in der Landesgartenschau Rietbergs (vielfältige Angebote u.a. mit Kletterpark vorhanden ...) statt. So feiern die Klassen u.a. Frühjahrsfeste, Grillfeste, Spielefeste, Sommerfeste, Halloween, Advent, Weihnachten oder Winterfeste. Radfahrausbildung Im 4. Schuljahr wird die Radfahrausbildung im Straßenverkehr mit anschließender Radfahrprüfung durchgeführt. Sie baut auf den Unterrichtseinheiten der vorangehenden Jahrgangsstufen auf. (Im 2. Schuljahr das Geschicklichkeitstraining zum Teil mit Hilfe der Eltern, im 3. Schuljahr das Sicherheitstraining mit dem ADAC.) Unter Anleitung der Lehrer und eines Verkehrspolizisten des Kreises Gütersloh erlernen die Schülerinnen und Schüler die theoretischen und praktischen Grundlagen für eine sichere 49 Verkehrsteilnahme. Themen wie Überqueren einer verkehrsreichen Straße, Verhalten beim Linksabbiegen, Vorfahrtsregeln und vieles mehr ...werden im Unterricht erarbeitet und anschließend auf der Straße trainiert. Den Abschluss bildet die Radfahrprüfung. Auf einer ausgewiesenen Strecke im Zentrum von Neuenkirchen müssen die Schüler ihr Können unter Beweis stellen. Bei dieser Prüfung wirken viele Eltern als Kontrollposten mit. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten unsere Schüler und Schülerinnen einen Radfahrausweis sowie ein kleines Geschenk der Sparkasse. Die Besten erhalten darüber hinaus eine Urkunde. An der Prüfung durch Krankheit verhinderte Schülerinnen und Schüler oder bei der praktischen Prüfung durchgefallene Schüler erhalten die Möglichkeit einer Nachprüfung. Präventionsprojekt "Mein Körper gehört mir" Im 3. oder 4. Schuljahr nimmt jedes Schulkind an dem Präventionsprogramm „Mein Körper gehört mir“ teil. Das von den Mitgliedern der theaterpädagogischen Werkstatt Osnabrück konzipierte Stück stellt die Stärkung der Persönlichkeit von Jungen und Mädchen in den Vordergrund. Dadurch soll auf behutsame und kindgerechte Art eine sinnvolle Vorbeugung gegen sexuellen Missbrauch erreicht werden. Diesem Projekt messen wir im Hinblick auf Prävention hohe Bedeutung bei. Selbstbehauptungskurse Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurse sollen Angst nehmen und Mut machen. Sie leisten Prävention vor Gewalt und haben das Ziel, Selbstbewusstsein zu stärken und Mut zur Selbstverteidigung zu entwickeln. Zur Selbstbehauptung und Selbstverteidigung bieten wir den Mädchen und Jungen des 3. und 4. Schuljahres im Frühjahr des Schuljahres regelmäßig speziell ausgearbeitete Kursangebote mit Erfolg an. In fester Kooperation mit den entsprechenden Anbietern für Mädchen und Jungen lassen wir zusammen mit dem Schulträger in Unterstützung zwei Kurse für die Mädchen und Jungen (ggf. auch Fortgeschrittenenkurse bei Bedarf) über je zwei Tage am Wochenende (samstags und sonntags) stattfinden. Den Eltern werden am Ende des Kurses die Kursinhalte und Erarbeitetes mit den Schülerinnen und Schülern vorgeführt. Die Trainer stehen den Eltern für weitere Anfragen gerne zur Verfügung. Wandertage / Klassenfahrten / Theaterfahrten Wandertage - Klassenfahrten - Theaterfahrten An der Grundschule werden regelmäßig eintägige Ausflüge durchgeführt (in der Regel pro Halbjahr ein Ausflug). Sie führen in die nähere Schulumgebung und erweitern oft die Themen des Sachunterrichts, z.B. Kartoffelhof, Sparrenburg, Freilichtmuseum Detmold. Ein fester Bestandteil des Schulprogramms bildet auch die Klassenfahrt am Ende des 3. bzw. Anfang des 4. Schuljahres, die mit mindestens zwei Übernachtungen verbunden ist. Zudem ist für jede Klasse eine Theaterfahrt zu den nahe gelegenen Theatern oder einer Freilichtbühne, meist Schloß Neuhaus, vorgesehen. Schulinterne Theaterveranstaltungen finden ebenfalls regelmäßig an unserer Schule statt. So sollen alle Kinder im 3. und 4. Schuljahr sowohl an dem Projekt „Mein Körper gehört mir“ (langjährig bewährt) als auch an einem zweisprachigen Marionetten Theaterstück für das Fach Englisch (ab 2012) teilnehmen. 50 Zirkusprojekt Für die Dauer einer Woche besucht ein professioneller Schulzirkus die Grundschule Neuenkirchen. Die Schüler proben in dieser Woche typische Zirkusdarbietungen, wie Akrobatik, Fakirshow, Jonlage und Clownerien. Diese werden am Ende der Woche den Eltern, Geschwistern und anderen interessierten Zuschauern in einer echten Zirkusarena als Gala-Show präsentiert. Die Schüler lernen an einem besonderen Ort außerhalb des Klassenraumes und können ihren Mut, ihre Sportlichkeit, ausbauen und manchmal auch erst entdecken. Diese Erfahrungen. mit dem Gefühl des Stolzes und des Selbstvertrauens in die eigene Leistungsfähigkeit, motivieren die Schüler auch für das weitere Lernen. Dieses Projekt findet alle vier Jahre statt, damit jedes Kind in seiner Grundschulzeit einmal daran teilnehmen kann. Für die Projektwoche im Schuljahr 2013/14 ist jetzt erstmalig der Zirkus Tausendtraum gebucht. 2.2.13 Bewegungs- und Gesundheitskonzept Gesunde Ernährung, Bewegung, Spiel und Sport leisten einen wichtigen Beitrag zur Entwicklungs- und Gesundheitsförderung. Bewusste Ernährung und Bewegung fördern die körperliche, kognitive, soziale und emotionale Entwicklung der Schülerinnen und Schüler. Die Grundschule kommt der Gesundheitserziehung sowie dem natürlichen Bewegungsdrang der Schülerinnen und Schüler entgegen, indem die Möglichkeiten genutzt werden, das Lernen in vielen Bereichen durch Bewegung zu unterstützen (vgl. Richtlinien NRW 2008). Praktizierte Inhalte im Schulalltag unserer Grundschule : Ø der Gesundheitsförderung und dem Bewegungsdrang der Schülerinnen und Schüler in allen Fächern entgegenkommen (u.a. sachunterrichtliche auseinandersetzung) Ø Gemeinsame Arbeit mit den Landfrauen und anderen außerschulischen (örtlichen) Partnern im Unterricht, in der OGGS und bei außerschulischen Schulund Klassenaktivitäten Ø Nutzung der Küche in der OGGS Ø Nutzung der Bewegungsangebote auf dem Schulhof (Hüpfspiele, Klettergerüst, Schaukeln, Wippen, Kletterturm, Tischtennisplatten, Rasen- und Sportfelder für Ballspiele, Hartgummiplatz) Ø Projekttage und Projektwochen Ø Wandertage Ø Elterninformation /-abend zur gesunden Ernährung und Bewegung Ø Klassenfeste mit besonderen Bewegungsangeboten Ø der Sicherheits-/Geschicklichkeitsparcour durch den ADAC im Rahmen der Verkehrserziehung Ø Bundesjugendspiele „Leichtathletik“ in Klasse 1 bis 4 und die Bundesjugendspiele „Geräteturnen“ in Klasse 4 Ø die Kreismeisterschaft im Fußball; Teilnahme am Handball-Spieletag & Crosslauf Ø das alle 4 Jahre stattfindende Zirkusprojekt Ø Teilnahme am Projekt ‚Gesund auf Dauer’ sowie Implementierung der Kinderkonferenz (Kindergremium der Schule, das sich auch mit dem Thema 51 ‚Gesundheit und Bewegung in der Schule’ auseinandersetzt) Ø das regelmäßig thematisierte und praktizierte gesunde Schulfrühstück Ø Teilnahme am EU-Schulobst- und –gemüseprogramm (Schj. 2015/16) Angebote im Rahmen der Randstundenbetreuung und Offenen GanztagsGrundschule: l Tanz-/Tischtennis-/Sport-AG l Schwimm-AG l Fitness-AG l Töpfer-/Orchester-AG l Koch-AG l Bildhauer-AG (zeitweise) l Angebote in der Turnhalle mit Kleinspielgeräten l bewegte Pausen mit Angeboten an Kleinspielgeräten Außerschulische Angebote: l Angebote oder Wettbewerbe durch ortsansässige Vereine l Angebote der Landfrauen l die Selbstbehauptungskurse l bewegungs- und gesundheitsfördernde Angebote im Rahmen der jährlichen Eltern-AGs am Nachmittag l Kooperation mit dem Handball-Verein im Sportunterricht l Zusammenarbeit mit dem Hof Mertens-Wiesbrock ‚Gesund auf Dauer’ – Kompetenzen bündeln für eine gesunde Schule Projekt der Grundschule Neuenkirchen Im Rahmen der Gesundheitsförderung von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften und Mitarbeitern der Schule haben wir als Pilotschule seit Frühjahr 2012 zusammen mit dem Bildungsbüro des Kreises Gütersloh, dem Kreissportbund und der Abteilung Gesundheit an der Konzeptionsentwicklung des Projektes ‚Gesund auf Dauer’ gearbeitet. Neben einer auch konzeptionellen und finanziellen Unterstützung zur Stärkung des Kollegiums im Rahmen der Gesundheitsförderung (Fortbildung, Kollegiale Beratung...) sollte das Konzept ‚Gesund auf Dauer’ zunächst bewusst bei den Schülerinnen und Schülern in Mitwirkung ansetzen. Die allgemeine Leitidee war / ist dabei, u.a. eine Kinderkonferenz zu implementieren, in der die Schülerinnen und Schüler ihre Rechte in der Schule vertreten und Ideen zu wichtigen Themen ( u.a. zu einer/ihrer gesunden und bewegten Schule) mit einbringen. Die Kinderkonferenz tagt seit Dezember 2012 fest implementiert in der Schule und konnte seither in der Mitwirkung mit den anderen Schulgremien und dem Schulträger Rietberg wichtige Anliegen, zunächst zur gesunden Pausengestaltung und zum gesunden Frühstück etc. ..., gelungen fortschreiben. Die Schülerinnen und Schüler (je ein Mädchen und ein Junge als Klassenvertreter aus jeder Klasse) tagen zu festen Terminen außerordentlich in der Schule und werden dabei von einer Lehrkraft und einer zusätzlichen Mitarbeiterin begleitet. Die Kinderkonferenz soll so langfristig ein lebendiger Prozess sein, bei dem die Schülerinnen und Schüler in die Gestaltung unserer Schule mit eingebunden werden und selbstverantwortlich mitbestimmen können. 52 2.2.14 Vertretungskonzept Vertretungskonzept für die Grundschule Neuenkirchen 1. 2. 3. 4. Organisation Grundsätze zu Erstellung eines Vertretungsplanes Kurzfristiger Unterrichtsausfall Langfristiger Unterrichtsausfall 1. Organisation Notfallmappe: Im Klassenraum befindet sich eine Notfallmappe, in der Schublade des Pults, in der sich die aktuellen Telefon- und Notfalllisten der jeweiligen Klasse befinden. Ebenso befindet sich in dieser Mappe ein Aufteilungsplan für die Schülerinnen und Schüler. Im Klassenraum befindet sich ein aktueller Stundenplan, der in Nähe der Tür angebracht ist. Die Listen mit Aufteilungsplänen, Fördergruppen, Religionsgruppen, Buskindern, Randstunden- und OGGS-Kindern liegen in einer Notfallmappe im Pult (Schublade). Materialschnellhefter: Für die Schülerinnen und Schüler werden von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer Materialien zusammengestellt, mit denen sie im Falle einer Aufteilung an wenigstens zwei Schultagen arbeiten können. Diese Materialien werden für jedes Kind in einem Schnellhefter gesammelt und gegebenenfalls aktualisiert und ergänzt. Klassenteams: In den einzelnen Klassen arbeiten Klassenteams, die sich über die Themen und Inhalte in den verschiedenen Lernbereichen und über das Sozial-, Lernund Arbeitsverhalten der Schülerinnen und Schüler abstimmen. Dadurch ist gewährleistet, dass im Bedarfsfall durch die verbleibende Kollegin oder dem verbleibenden Kollegen im Team die Arbeit in der Klasse fortgeführt werden kann. Das bedeutet: Diese „kommissarische“ Klassenleitung teilt der Klasse einen geänderten Stundenplan, Unterrichtsausfall oder sonstige Informationen mit und nimmt gegebenenfalls die Aufteilung der Klasse vor oder gibt weitere Informationen an die Kinder und die Kolleginnen und Kollegen. Bei längeren Unterrichtsausfällen fühlt sich das gesamte Jahrgangsteam für die zu vertretende Klasse verantwortlich. Aufteilung: Das erste Schuljahr ist von der Aufteilung ausgenommen. Im Falle der Aufteilung werden Klassen aus dem 2. Jahrgang auf die Klassen aus dem 1. und 2. Jahrgang aufgeteilt. Entsprechend werden Klassen aus dem 3. oder 4. Jahrgang auf entsprechende Klassen dieser Jahrgänge aufgeteilt. Für den Fachunterricht kehren alle Kinder wie gewohnt in ihren Klassenraum zurück. 53 Rückmeldung zum vertretenen Unterricht: Vertretungslehrer schreiben eine Notiz zum Inhalt des Vertretungsunterrichts und hinterlegen sie auf dem Pult der jeweiligen Klasse, sodass die fehlende Lehrkraft und die folgenden Vertretungslehrer informiert sind. 2. Grundsätze zur Erstellung eines Vertretungsplanes Jede Kollegin und jeder Kollege ist verpflichtet, an jedem Morgen 15 Minuten vor Beginn der eigenen ersten Unterrichtsstunde darauf zu achten, ob ein Vertretungsplan aushängt und ob sich für ihre oder seine Unterrichtsdurchführung daraus Änderungen ergeben. Krankmeldungen sollten am Abend vor dem Fehlen bei der Schulleitung oder am Morgen bis spätestens 7.40 Uhr in der Schule eingehen. Im vorhersehbaren Vertretungsfall ist die zu vertretende Lehrkraft für den Inhalt des Vertretungsunterrichtes zuständig. Sie sorgt dafür, dass die vertretenden Lehrkräfte über entsprechende Unterrichtsplanungen und die notwendigen Materialien informiert sind. Der Vertretungsplan wird in der Regel durch die Konrektorin erstellt. Bei der Planung des Vertretungsunterrichts beachtet sie folgende Kriterien: Unterrichtsausfall: Die Grundschule Neuenkirchen ist bestrebt, den Unterrichtsausfall möglichst gering zu halten. Es ist aber nicht immer möglich, alle ausfallenden Stunden zu vertreten. Die Kinder werden grundsätzlich nur dann vorzeitig nach Hause entlassen, wenn die Eltern mindestens einen Tag zuvor von der Schule über den Unterrichtsausfall angemessen informiert wurden. 3. Kurzfristiger Unterrichtsausfall Im Vertretungsfall werden die Teamteaching -Stunden zuerst aufgelöst. Stehen keine Teamteaching-Stunden mehr zur Verfügung kann im Einzelfall eine Beaufsichtigung einer anderen Klasse angeordnet werden. Sollte auch dann noch ein Vertretungsbedarf von drei Unterrichtsstunden in einer Klasse an einem Tag bestehen, wird die betroffene Klasse nach dem Aufteilungsplan auf weitere Klassen aufgeteilt. Sollte auch so ein konstantes Fortführen des Unterrichts nicht möglich sein, wird im Einzelfall Mehrarbeit angeordnet. Auf dem Vertretungsplan wird die angeordnete Mehrarbeit ausgewiesen. 4. Langfristiger Unterrichtsausfall. Bei einer langfristigen Erkrankung einer Kollegin oder eines Kollegen bemüht sich die Schulleitung um eine Pool- Kraft. Sollte keine Poolkraft zur Verfügung stehen, muss eventuell der Stundenplan dahingehend geändert werden, dass Unterrichtsstunden ausfallen. 54 2.2.15 Ausbildungskonzept Ausbildungskonzept der Grundschule Neuenkirchen 1. Rechtliche Grundlagen Die Grundschule Neuenkirchen sowie die ihnen zugewiesenen Lehramtsanwärter (LAA) orientieren sich in der Durchführung des Vorbereitungsdienstes an aktuelle rechtliche Vorgaben. Dazu gehören - das Kerncurriculum für die Ausbildung für Lehramtsanwärter des Landes NRW (01.2012) die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung – OVP (10.04.2011) die Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschule in NRW (01.08.2008) das Schulprogramm der Grundschule Neuenkirchen das Ausbildungskonzept alle relevanten Schulkonferenzbeschlüsse 2. Aufbau des Ausbildungskonzeptes Das hier dargestellte Ausbildungskonzept gibt einen Überblick über die an der schulischen Ausbildung beteiligten Personen und deren Funktion bzw. Aufgabe. 2.1. Die Lehramtsanwärterin1 Die Lehramtsanwärterin gestaltet und steuert ihre Ausbildung selbstständig und aktiv im Rahmen der schulischen Möglichkeiten. Zu Beginn nimmt sie Einblick in das Schulprogramm sowie der Homepage der Schule. Sie verschafft sich einen Überblick über die Räumlichkeiten der Schule sowie der offenen Ganztagsschule und sichtet die verwendeten Lehr- und Lernmittel in ihren Ausbildungsfächern. Des Weiteren macht sie sich vertraut mit der Schulordnung und organisatorischen Aspekten des Schulalltags (Unterrichtszeiten, Pausenzeiten, Termine u. ä.). In Hospitationen nimmt die Lehramtsanwärterin Einblick in zentrale Aspekte eines Unterrichtskonzeptes für die Grundschule. Sie erprobt erste Unterrichtssequenzen und reflektiert ihre eigene Lernbiografie. Die Lehramtsanwärterin nimmt sich als aktives Mitglied des Kollegiums wahr und lernt ihre Ausbildungslehrerin, die Ausbildungsbeauftragte sowie weitere Fachkollegen als Ansprechpartner kennen. Im Laufe der Ausbildung plant die Lehramtsanwärterin zunehmend selbstständiger ihren Unterricht und bringt auch neue Ideen ein. Sie verwirklicht geforderte Unterrichtsprinzipien (Handlungsorientierung, entdeckendes Lernen u. ä.) und hält ihre Planung in einer schriftlichen Skizze fest. Dabei berücksichtigt sie die Lernvoraussetzungen der Schüler/innen und erstellt auf dieser Grundlage Pläne zur individuellen Förderung. Die Lehramtsanwärterin leitet die Schüler/innen zu Kritikfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Konfliktfähigkeit an. Hierbei erwirbt sie selbst 1 Um die Ausbildungssituation an Grundschulen wiederzuspiegeln, wurde bei der Auflistung bewusst die weibliche Form gewählt. Wir bitten darum, dass sich männliche Beteiligte ebenso angesprochen fühlen. 55 Strategien im Umgang mit Konfliktsituationen und Unterrichtsstörungen. Sie zeigt sich innovativ und kann so flexibel auf Unterrichtsprozesse eingehen und entsprechend souverän agieren. Hierdurch schafft sie eine angenehme Lernatmosphäre. In eigener und gemeinsamer Verantwortung mit der Ausbildungslehrerin nimmt sie transparent Leistungsbewertungen vor. Die Lehramtsanwärterin zeigt sich offen, kann konstruktive Kritik annehmen und diese entsprechend umsetzen. Für den Bedarfsdeckenden Unterricht zeichnet sich die Lehramtsanwärterin in besonderer Weise verantwortlich. Sie plant diesen in enger Abstimmung mit den Fachkollegen und der Klassenlehrerin. Bei Problemen wendet sie sich umgehend an die Ausbildungslehrerin oder an die Ausbildungsbeauftragte. Die Lehramtsanwärterin sieht die Eltern als wichtigen Partner des schulischen Erziehungsauftrags. Daher ist ihre Teilnahme an Elternabenden, - gesprächen und – sprechtagen selbstverständlich. Sie nimmt am Schulleben aktiv teil und kooperiert mit außerschulischen Partnern (Kirche, Einrichtungen u. ä.). Die Lehramtsanwärterin wirkt aktiv in schulischen Gremien mit. 2.2. Die Ausbildungslehrerin Die Ausbildungslehrerin (Mentorin) leitet die Lehramtsanwärterin (LAA) in der schulischen Bildungs- und Erziehungsarbeit an. Sie zeichnet sich fachlich verantwortlich und berät und unterstützt die LAA in ihren Unterrichtsvorhaben. Die Mentorin ermöglicht der LAA durch ihren eigenen lehrplanbezogenen Unterricht Einblicke in fachspezifische Unterrichtsprinzipien. Sie weist die LAA in die Lehrerbücherei ein und gibt Materialhinweise zu dem Ausbildungsfach. Schrittweise überträgt die Mentorin die Unterrichtsverantwortung auf die Lehramtsanwärterin. Dabei unterstützt sie sowohl die Planung als auch Reflexion des Unterrichtsvorhabens. Sie übt konstruktive Kritik in angemessener Weise und zeigt sich thematisch offen und flexibel. Als Ansprechpartner steht sie auch bei schwierigen Unterrichtssituationen zur Verfügung. Regelmäßig berichtet die Ausbildungslehrerin der Schulleitung und der Ausbildungsbeauftragten über die Tätigkeit der Lehramtsanwärterin. Gemäß der OVP erstellen sie schriftliche Beurteilungsbeiträge. Dabei sind sowohl die fachlichen als auch die überfachlichen Kompetenzen in ihrer Gesamtheit zu bewerten. Wechselt die Ausbildungslehrerin im Verlauf der Ausbildung, ist ein Beurteilungsbeitrag unverzüglich nach dem Wechsel zu erstellen. Verantwortungsbewusst sorgt die Ausbildungslehrerin für eine eigene fortgesetzte Weiterbildung. Dazu gehört auch die Teilnahme an Veranstaltungen des Zentrum für Schulpraktische Lehrerausbildung in Paderborn (ZFSL). 2.3. Die Ausbildungsbeauftragte Die Ausbildungsbeauftragte (ABB) koordiniert in Abstimmung mit der Schulleitung die Ausbildungstätigkeit an der Schule und ist zentrale Ansprechpartnerin für die Lehramtsanwärterin. Sie informiert und berät die LAA und die Mentorin in Fragen der schulischen Ausbildung. Zudem berät sie die Schulleitung beim Einsatz der Lehramtsanwärterin. In Zusammenarbeit mit der Mentorin erarbeitet die ABB einen individuellen Ausbildungsplan für die LAA. In Konfliktsituationen zwischen der 56 Lehramtsanwärterin und der Ausbildungslehrerin steht sie als Moderatorin zur Verfügung. Regelmäßig geführte Quartalsgespräche zwischen der Ausbildungsbeauftragten und der Lehramtsanwärterin dokumentieren den Stand der Ausbildung. Ein Gesprächsprotokoll wird durch die LAA angefertigt und der Schulleitung zur Kenntnisnahme vorgelegt. Um eine Vernetzung von Ausbildungsstandards und schulischen Alltag zu gewährleisten, nimmt die ABB an Kooperations- und Informationsveranstaltungen des ZFSL teil. Sie informiert das Kollegium über Ausbildung und initiiert und koordiniert die Weiterentwicklung des schulischen Ausbildungskonzepts. Die Ausbildungsbeauftragte hält Kontakt zu anderen Ausbildungsschulen, um ggf. Anregungen daraus einzubringen. Nach Rücksprache mit der Schulleitung evaluiert sie die schulische Ausbildung. Gemäß der OVP nimmt die Ausbildungsbeauftragte an den Eingangs- und Perspektivgesprächen zu Beginn der Ausbildung teil und ist selbst regelmäßig als Ausbildungslehrerin tätig. 2.4. Die Schulleiterin Die Schulleiterin ist gesamtverantwortlich für den Unterricht der Lehramtsanwärterin und arbeitet im Interesse von Ausbildung eng mit dem ZFSL zusammen. Nach Einbeziehung der Lehrerkonferenz bestimmt die Schulleitung den Einsatz qualifizierter Mentorinnen und benennt die Ausbildungsbeauftragte. Ebenso obliegt ihr die Verteilung der Anrechnungsstunden für Ausbildungszwecke an die Mentorinnen bzw. der Ausbildungsbeauftragten nach Rücksprache mit dem Kollegium. Im Rahmen von Stundenplanung sorgt die Schulleitung für den ausbildungsgerechten Einsatz der LAA im Bedarfsdeckenden Unterricht. Sie hat das Recht, wie bei jeder anderen Kollegin, Einblick in den Unterricht zu nehmen. Meist wird dieses im Rahmen eines angekündigten Unterrichtsbesuchs des ZFSL abgehandelt. Auf der Grundlage von eigenen Beobachtungen, der Beurteilungsbeiträge der Ausbildungslehrerinnen und den Protokollen der Quartalsgespräche zwischen der Lehramtsanwärterin und der Ausbildungsbeauftragten erstellt die Schulleiterin ihre Langzeitbeurteilung am Ende der Ausbildung. (Stand Februar 2012) 57 2.2.16 Gender Mainstreaming Der Begriff ‚Gender –Mainstreaming’ bezeichnet grundsätzlich die Initiative / Strategie, die Gleichstellung der Geschlechter , d.h. das Vorantreiben der Chancengleichheit auf allen gesellschaftlichen Ebenen durchzuführen und zu fördern und dabei unterschiedliche Ausgangslagen und möglicherweise unterschiedliche Wirkungen von Maßnahmen auf Männer und Frauen bzw. Jungen und Mädchen systematisch zu berücksichtigen. In der Grundschule Neuenkirchen werden u.a. folgende Strategien/Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Mädchen und Jungen durchgeführt: . § Heranführung von Jungen, insbesondere Mädchen an Naturwissenschaften, (naturwissenschaftliche Themen / Experimente) im Sachunterricht / im Fach Mathematik und an außerschulischen Lernorten. § Im Fach Sachunterricht, Bereich Sexualerziehung gibt es phasenweise eine Trennung beider Geschlechter im 4. Jahrgang. § Die Stärkung der Jungen / Mädchen wird einerseits im Rahmen der Betreuung bei den OGGS AGs, andererseits bei den Eltern-AGs berücksichtigt. § Durch den Einsatz unserer Schulsozialarbeiterin – seit August 2012 - haben wir nun grundsätzlich die Möglichkeit, je 1 Wochentag in der GS Neuenkirchen für Jungen- und Mädchenarbeit in den Jahrgängen bereitzustellen. § Die Stärkung der Mädchen und Jungen findet ebenfalls im Rahmen unserer Selbstbehauptungskurse im 3. / 4. Schuljahr statt. § In der Schuleingangsphase werden Mädchen und Jungen ferner in Kleingruppen durch die gezielte Arbeit und Förderung unserer Sozialpädagogin gestärkt. § Durch die Auswahl und Bereitstellung geeigneter Kinderliteratur soll das Leseinteresse vor allem bei Jungen gestärkt und gefördert werden. 2.2.17 Umwelterziehung 58 Der lange Weg zu einem bewussten ökologischen Handeln Maßnahmen der Grundschule Neuenkirchen zur Umwelterziehung Daten über den Ressourcenverbrauch in der Schule werden in Zusammenarbeit der Schulleitung mit dem Schulträger überwacht (Strom, Wasser, Heizung, Müllaufkommen), um Verbesserungsmöglichkeiten zu prüfen. Das Schulgelände wird mit Unterstützung des Schulträgers seit Oktober 2011 von einer Hilfskraft, die den Hausmeistern unterstellt ist, gesäubert. Alle Lehrkräfte werden dazu angehalten, den Energieverbrauch in der Schule ökonomisch zu tätigen. In den Ferien werden alle nicht benötigten Stromverbraucher abgestellt. Die Wasserhähne der Schule sind im WC-Bereich und in den Klassen im Zeitsparmodus eingestellt. Im Unterricht werden zudem umweltrelevante Themen mit den Schülerinnen und Schülern behandelt. Die Eltern und Kinder werden darauf hingewiesen, das Pausenbrot in einer Brotdose mitzugeben und für das Getränk eine wiederbefüllbare Flasche zu nutzen. Verpackungsmüll wird daher möglichst gering gehalten. Papiermüll der Klassen wird von den Schülerinnen und Schülern der jeweiligen Klassen (Klassendienst) selbstständig nach Anweisung in der blauen Mülltonne entsorgt. Ferner werden die Schüler angehalten, das Schulgelände, die Schule und die Klassen zu achten und sauber zu halten. Abfall und Papier sind in die entsprechenden Mülleimer zu werfen. Im Ganztag wird das Essen für die OGGS-Schülerinnen und Schüler umweltfreundlich, d.h. ohne Verpackungsmüll angeliefert. In der OGGS- Koch-AG der Landfrauen werden die Schülerinnen und Schüler ferner über umweltrelevante Aspekte beim Kochen und Backen informiert bzw. unterrichtet. Kompostierbare Abfälle fallen in der Regel nicht an. Alle Küchenreste der Schule werden vom Hausmeister entsorgt. Mit Hilfe der Aktion ‚Meike – Der Sammeldrache’ sammeln wir schon langjährig ganz fleißig seit März 2006 mit unseren Eltern/Kindern Tinten- und Tonerkartuschen aus Druckern, Kopierern und Faxgeräten. Diese sind nämlich kein Abfall, sondern lassen sich wieder verwerten. Als Schule erhalten wir dafür bei dem Sammeldrachen sogenannte GUPs-Punkte gutgeschrieben und können uns damit kostenlos Schulmaterialien und Medien aus dem Sortiment bzw. Kaufladen wieder erwerben (Projektionsleinwand, Rekorder, Stellwand, Magnete, CD-Rohlinge, Flip-Chart, ...). Bei Anschaffungen (Schulwaschmaschine, Küchengeräte, Computer, ...) werden in der Regel ökologische Aspekte berücksichtigt. 2.3 Kooperationen 59 Kooperation mit Eltern Elternarbeit bedeutet vor allem Beratung durch die Klassen- und Fachlehrkräfte, Mitwirkung in den verschiedenen Schulgremien und gewünschte aktive Beteiligung an unterschiedlichen Schulvorhaben und Schulaktionen. Nur durch eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern kann die Erziehungs- und Bildungsarbeit (vor allem der erziehende Unterricht) in gemeinsamer Verantwortung erst gelungen umgesetzt werden. Neben der Unterstützung in den Klassen bei Projekttagen, Festen, Ausflügen und sonstigen Aktionen und der aktiven Mitwirkung im Förderverein wirken die Eltern an der Grundschule Neuenkirchen auch in außerordentlichen Gremien (z.B. Schulfest, Karneval, ...) mit und engagieren sich gerne bei Schulprojekten und Schulfesten (Kommunion, Radfahrausbildung, Schulfest, ...). In Eigenverantwortung führen sie seit Jahren über zwei Wochen laufende ElternArbeitsgemeinschaften zu den unterschiedlichsten Themenbereichen für alle Jahrgänge (inzwischen einmal pro Jahr – jeweils nachmittags) durch. Diese sind bei den Schülerinnen und Schüler sehr beliebt und werden rege und mit großer Freude wahrgenommen. Auch der von Eltern initiierte Flohmarkt findet regelmäßig einmal im Jahr statt. Mit den Vorsitzenden der Schulpflegschaft und des Fördervereins trifft sich die Schulleitung darüber hinaus in der Regel einmal pro Schulhalbjahr zu einem offenen Gesprächsaustausch. Kooperation mit der OGGS / Randstunde / VHS Reckenberg-Ems sowie den OGGS-Schulen Rietbergs Kommunikation Jährlich finden ein Elternabend und ein Elternnachmittag statt. Die Teambesprechungen sind in der Regel 14-tägig. Der Informationsaustausch zwischen Schulleitung und Teamleitung sowie Teamleitung und Lehrkräften, Hausaufgabenbegleitern und Lehrkräften, findet regelmäßig - bei Bedarf - statt. Ebenso gibt es den regelmäßigen Austausch zwischen der Lehrkraft für den Kurs Deutsch als Zweitsprache (DaZ) und den Fachlehrern statt. Die Teamleitung nimmt an Konferenzen teil. Kooperation OGGS / Randstunde / VHS Das OGGS Personal betreut auch die Randstundenkinder, die bis 13.20 Uhr mit den Ganztagskindern zusammen sind. Ansprechpartnerin für die OGGS ist Frau MayerWittreck (Teamleiterin) und Ansprechpartnerin für die Randstunde ist Frau Becker (siehe 2.1.5). Die VHS hat ferner eine Koordinatorin bereitgestellt, die erste Ansprechpartnerin für die Teamleitung ist. Angebote und Veranstaltungen Für die Mitarbeiter in der Betreuung werden regelmäßig Fortbildungen angeboten. Für die OGGS-Grundschulen findet jährlich ein Primarschultag mit Vorträgen für Eltern, Lehrkräfte und für das OGGS-Personal statt. 60 Ein großer Primarschultag mit Vorträgen und Präsentationen der OGGSn ist alle vier Jahre vorgesehen. Kinder, Eltern, OGGS-Personal, Lehrkräfte und andere Interessierte sind zum großen Primarschultag stets eingeladen. Zur Qualitätssicherung/-entwicklung und Fortschreibung der OGGS finden regelmäßig Qualitätszirkel-Sitzungen (2x im Jahr mit den drei Rietberger OGGS-Grundschulen, den gemeinsamen Trägern und ggf. externen Schulpartnern sowie 2x schulintern vor Ort) statt. In regelmäßigen Abständen werden schulinterne Evaluationen (alle 1-1,5 Jahre) mit Eltern, Mitarbeitern und Lehrkräften durchgeführt und mit dem Träger ausgewertet. Kooperation mit dem Förderverein Der Förderverein der Grundschule Neuenkirchen besteht seit dem 27.11. 1998. Mitglieder sind Eltern, ggf. ehemalige Eltern und Lehrkräfte der Schule. Er unterstützt Projekte und Vorhaben der Schule finanziell und ideell; derzeit sind 163 Mitglieder in unserem Förderverein. Der Vorstand des Fördervereins bzw. die Vorsitzenden arbeiten in engem Austausch mit der Schule und der Schulleitung zum Wohle aller Schülerinnen und Schüler der Schule jeweils im laufenden Schuljahr zu allen wichtigen gemeinsamen Schulaktionen (Kennenlernnachmittag der Lernanfänger, Einschulung, Vorstellung des Fördervereins in den Pflegschaften, Bewirtung und Verkauf bei Elternsprechtagen, Wettbewerbe der Schule, Schul/Feste, Flohmarkt, Absprachen zu Neuanschaffungen, finanzielle Unterstützung laufender Projekte etc....) zusammen. Mit Beginn des Schuljahres werden in der Jahreshauptversammlung der Fördervereinsmitglieder gemäß der Satzung anstehende Neu/Wahlen durchgeführt und die wesentlichen Schulbelange und Vorhaben der Schule/Schulleitung thematisiert und Anträge genehmigt. Ein Austausch der Vorsitzenden mit der Schulleitung findet in regelmäßigen Abständen statt. In gemeinsamer Kooperation wurde in den letzten Jahren zur Information aller Eltern der Schule ein Flyer über den Förderverein erstellt, der mit Neuwahlen wieder aktualisiert aufgelegt werden soll. Kooperation mit den Kirchen Zusammenarbeit mit der katholischen und evangelischen Kirchengemeinde In der Regel findet monatlich ein Schulgottesdienst (oder auch Wortgottesdienste) in der jeweiligen Kirche statt, an dem die Schüler des 3. und 4. Jahrgangs (punktuell auch das 1. und 2. Schuljahr) teilnehmen. Die katholischen Gottesdienste werden von den jeweiligen Religionsgruppen und ihren Lehrern vorbereitet bzw. auch nach Absprache vom Pfarrer oder der Gemeindereferentin. Das Thema orientiert sich am Kirchenjahr oder ist frei wählbar. Die evangelischen Gottesdienste werden vom Pastor vorbereitet, da hier die Kinder aller Grundschulen der Stadt Rietberg zusammen kommen. 61 Besondere Gottesdienste Am Weihnachtsgottesdienst in der katholischen Kirche nehmen auch die Kinder des 1. und 2. Jahrgangs teil. Der Einschulungsgottesdienst (Wortgottesdienst), zu dem alle Kinder mit ihren Eltern eingeladen sind, findet in der katholischen Kirche statt. Der ökumenische Abschlussgottesdienst für die Kinder und Eltern des 4. Jahrgangs wird von ihren Religionslehrern vorbereitet und von den Vertretern beider Kirchengemeinden in der katholischen Kirche durchgeführt. Seelsorgeunterricht Im Rahmen des Seelsorgeunterrichts, der einmal wöchentlich an unserer Schule stattfindet, bereiten Pfarrer Herr Dröge und die Gemeindereferentin Frau Maasmeier die katholischen Kinder des 3. Jahrganges auf die Erstkommunion vor. Eine Kontaktstunde für die evangelischen Schüler findet zur Zeit nicht statt. Kooperationsverträge Die Städt. Kath. Grundschule Neuenkirchen hat mit dem Familienzentrum Neuenkirchen (bestehend aus dem Familientreff Neuenkirchen und der AWO- Kita Feldmaus) im Rahmen der Entwicklung von Familienzentren des Landes NRW für Leistungen im Bereich des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule eine entsprechende Kooperationsvereinbarung seit Frühjahr 2012 geschlossen. • Weitere Kooperationspartner der Schule sind u.a. : Der Schulträger Stadt Rietberg Das Schulamt Gütersloh ( u.a. gemeinsames Pilotprojekt ‚Frühe Hilfe’) Schulberatung Gütersloh Kompetenzteam Gütersloh Kreis Gütersloh / Jobcenter ( gemeinsames Pilotprojekt ‚Frühe Hilfe’) Bildungsbüro Kreis Gütersloh, Kreissportbund und Abteilung Gesundheit * Gütersloh (gemeinsame Kooperation - Projekt ‚Gesund auf Dauer’) * Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Kreis Gütersloh Die Grundschulen / Weiterführenden Schulen und Förderschulen Rietbergs Die Schulleitungen aller Schulen der Region (Schulleiterkreise) Stadtbücherei Rietberg 62 Für die Lehrerausbildung : in der Regel das Lehrerausbildungszentrum ZFSL in Paderborn (siehe auch Ausbildungskonzept) Außerschulische Lernorte der Region in Passung zu den Fächern der Grundschule ( u.a. Grünes Klassenzimmer – Landesgartenschau Beauftragte für die Schulen), Kartoffelhof, Bibeldorf Rietberg, Jüdischer Friedhof , Waldjugendspiele Gütersloh, Sparrenburg Bielefeld, Freilichtmuseum Detmold, ...) Lernorte Sachunterricht: siehe ‚Gelbe Seiten’ in der Schule (= Exkurskatalog mit Auflistung unserer außerschulischen Lernorte ) Freilichtbühne Schloß Neuhaus Jugendherbergen (mehrtägige Klassenfahren nach Detmold, Osnabrück, Rüthen, ...) Friedrich-Bödecker-Kreis NRW e.V. Kinderbuchautoren (Sarah Bosse, Guido Kasmann u.a. ...) Die Kindergärten des Ortes und der Region (Rietberg/Gütersloh) Erzbischöfliches Generalvikariat Paderborn Pfarrbüro Neuenkirchen / Druffel ... Die Bürgerstiftung Rietberg Die Presse / Zeitungen der Region Familie – Osthushenrich – Stiftung Caritasverband für den Kreis Gütersloh e.V. und die Diakonie Gütersloh: gemeinsame Weihnachtshilfsaktionen, Unterstützung sozialschwacher Familien, Schulsozialarbeit ...) Verein ‚Familie in Not’ – neue Weihnachtshilfsaktion Ortsansässige Vereine (Schwimm-, Handball-, Fußball- Tischtennis-Verein, ... – gemeinsame Unterrichtsprojekte/AGs, OGGS – Kooperation ...) Karnevalsverein Rietberg – Planung/Teilnahme am Kinderumzug Ortsansässige Banken (Sparkasse und Volksbank) – Unterstützung und Sponsoring bei Schulaktionen/-projekten Ortsansässige Fahrradhändler (Kostenlose Fahrradkontrolle) Ortsansässige Geschäfte / Betriebe / Firmen ( u.a. Unterstützung bei Festen / Anschaffungen...) Musikverein Neuenkirchen 63 Waldschule Gütersloh Ortsansässiger Sanitätsdienst Die Landfrauen (gemeinsame AGs) / Künstler (OGGS-Mitarbeit) Rietberger Polizei- gemeinsame Fahrradkontrolle /Unterrichtsprojekte ... Jugendverkehrsschule / Verkehrswacht (Radfahrausbildung und Prüfung) ADAC Ortsansässige Feuerwehr Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Rietberg e.V. Altenheim in Neuenkirchen Die Familienbildungsstätte / Elternschule Familienzentrum Neuenkirchen Türkischer Verein - Moschee in Rietberg – kultureller Austausch – gemeinsame Aktionen (gegenseitige Besuche , Teilnahme und Mitgestaltung von Festen ...) Vereine anderer Kulturen in Neuenkirchen (gemeinsames Fest der Kulturen...) Das Jugendwerk in Rietberg - Unterstützung, Beratung, Elternabende : u.a. Mithilfe zur Umsetzung des Projekt zur individuellen Förderung von Schulkindern in der Schuleingangsphase durch Elternnachmittage und Elternabend ...) Erziehungs- und Beratungsstellen der Region (siehe Broschüre in der Schule) Kinder/Ärzte der Region (Rietberg, Verl, Rheda-Wiedenbrück, Gütersloh, ...) Schulsozialarbeiterin Seit September 2012 ist an unserer Schule eine Sozialarbeiterin tätig. Kompetenzteam Gütersloh Fortbilder / Moderatoren ( aus dem Kompetenzteam Gütersloh sowie u.a. Herr Rottmann (Universität Bielefeld), Dr. D. Böhm , Prof. Dr. Sieland u. Herr Tarnowski (Uni Lüneburg) , Herr Hake .. Musikschule Gütersloh (AG-Angebote in der OGGS, außerordentlicher Flöten- und Klavierunterricht, Mitgestaltung/Vorstellung von Instrumenten im Unterricht / bei Schul/Festen) WoSeDe – Frauen und Mädchen Selbstverteidigung und Selbstbehauptung 64 Selbstbehauptungsinstitut für Gewaltprävention, Selbstbehauptung und Konflikttraining ‚i gsk’ Theaterpädagogische Werkstatt Osnabrück (Präventionsprojekt) Niekamp - Zweisprachiges Marionetten/Theater (Deutsch/Englisch) Biohof Mertens-Wiesbrock Zirkus Tausendtraum (vorher Zirkus Casselly) – gemeinsame Projektwoche) Erziehungs- und Beratungsstellen aus Rietberg/Gütersloh und der Region (s. Broschüre Wegweiser Kindergesundheit vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Kreis Gütersloh) 65 3. Standardsicherung „Die Schulen schreiben das Schulprogramm regelmäßig fort und überprüfen in regelmäßigen Abständen die Wirksamkeit des Schulprogramms sowie den Erfolg ihrer Arbeit. Die ‚Schulaufsicht nutzt die Schulprogramme entsprechend ihrem Auftrag für die kontinuierliche Entwicklung und Sicherung der Qualität der schulische Arbeit (§3 Abs. 2 i. V. m. §86 Abs. 3 SchulG – Bass 1-1).“ RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 16.9.2005 Auch wir, die Städt. Kath. Grundschule Neuenkirchen, schreiben unser Schulprogramm als auch Schulportfolio (u.a. schulinterne Lehrpläne der Fächer/Konzepte/Vorhaben der Schule und vieles mehr...) stets fort und überprüfen die Wirksamkeit sowie den Erfolg unserer Arbeit. Dieses erfolgt in Form von mündlichen und schriftlichen Überprüfungen bzw. Evaluationsmaßnahmen für die Schule, z. B. in den Jahrgängen und Klassen durch die Lehrerschaft, bei den Lehrkräften und Mitarbeitern, in den Schulgremien, an Elternsprechtagen, mit dem Förderverein ... und auch in Kooperation mit unseren Schulpartnern und Schul/Trägern (interne und externe Evaluationen). Evaluation Gegeben durch unseren Qualitätszirkel für die OGGS werden in regelmäßigen Abständen mit unseren Träger VHS Reckenberg-Ems Überprüfungen bzw. Evaluationen für den ‚Offenen Ganztag’ mit der Lehrerschaft und den Eltern durchgeführt und entsprechend Zielvereinbarungen zur Optimierung neu abgeleitet. Derzeit ist der Einsatz der Lehrkräfte in der OGGS, genauer der effektivere Einsatz dieser bei den Hausaufgaben das Evaluationsthema und -vorhaben. Für unserer Grundschule Neuenkirchen haben wir ferner als breit angelegtes Evaluationsvorhaben eine ausführliche wie erfolgreiche Eltern- und Schülerbefragung zu den wichtigen Aspekten der schulischen Arbeit und gemeinsamen Zusammenarbeit (im Jahr 2012-2013) durchgeführt sowie im Schuljahr 2013/14 eine breit angelegte Kollegiumsbefragung. Es wurden konsequent Maßnahmen abgeleitet, die in gemeinsamer Umsetzung und Fortschreibung schulischer Entwicklungs- und Evaluationsvorhaben zur Optimierung genutzt werden. Die Qualitätsanalyse an unserer Schule im Schuljahr 2012/13) ist seitens der Bezirksregierung Detmold sehr erfolgreich für uns als Grundschule ausgefallen; von 25 überprüften Bereichen waren 24 Qualitätsbereiche der Schule im oberen und teils höchsten Qualitätsbereich. Weitere Zielvereinbarungen wurden mit der Schulaufsicht getroffen. Lernstandserhebungen (Vera) – seit 2004 Mit der Einführung der landesweiten Lernstanderhebungen in den Fächern Mathematik und Deutsch für die 4. jetzt 3. Jahrgänge wurde der durch PISA und IGLU ausgelöste Trend hin zur Qualitätserhebung und –sicherung von Unterricht gleichsam zum Pflichtprogramm für alle Schulen. Auch in unserem Kollegium haben sich dadurch neue Fragen zum schuleigenen Lehrplan und Stoffverteilungsplan ergeben. Gemeinsames Planen, Durchführen und Bewerten von Klassenarbeiten werden noch konsequenter praktiziert. Die Auswertung 66 der Ergebnisse in Lehrerkonferenzen und die Darstellung der Schulergebnisse in der Schulkonferenz gehören seitdem zum festen Bestandteil unserer Arbeit. Die Lernstandsergebnisse werden mit den konkreten Konsequenzen für die Unterrichtsund Schulentwicklung jährlich als Bericht an die Schulaufsicht in Gütersloh weitergeleitet. Entwicklungsziele der Grundschule Neuenkirchen An der Städt. Kath. Grundschule stehen ab dem Schuljahr 2015/16 folgende Entwicklungsvorhaben für die Weiterarbeit am Schulprogramm mit den verschiedenen Schulgremien, den Schülerinnen und Schülern sowie Eltern an: - - Umsetzung von Methodentrainings-Inhalten zum ‚Methodenlernen’ und ‚kooperativem Lernen’ (QA_Zielvereinbarung 2013 -14) in den Fächern Fortschreibung der individuellen Sprach/Förderung ( u.a. zugewandeter Kinder) Fortschreibung der Kinderkonferenz (bestehend aus 2 Vertreterkindern (Mädchen/Junge) aus jeder Klasse); Die Kinderkonferenz soll weiterhin mit Hilfe einer Lehrkraft und einer weiteren Mitarbeiterin zu wichtigen Themen (gesunde Pausengestaltung / gesunde Ernährung , Anschaffungen von Pausenspielen / Büchern etc. ...) tagen und ihre Rechte / Ideen selbstverantwortlich vertreten. Intention ist dabei weiterhin, dass die Schülerinnen und Schüler die Gestaltung einer ‚gesunden’ Schule mitbestimmen. Evaluation der Elternmitwirkung (Weihnachtsverkauf, Flohmarkt, Eltern-AG’s, Schulfest...) Effektiver Einsatz der Lehrkräfte in den OGGS-Hausaufgabengruppen Esskultur im OGGS-Bereich Vorbereitung / erste Umsetzung(en) der Verbundbildung mit der GS Varensell (Start: 01.02.2016) Fortbildungsplanung Die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen bzw. Qualifizierungen von Lehrkräften, Kollegien und Mitarbeitern der Schule liegt im besonderen dienstlichen Interesse. Durch Fortbildungsangebote bekommen die Lehrkräfte/Mitarbeiter ( der OGGS z. B. individuell wie kollegiumsintern die Möglichkeit, sich mit aktuellen fachlichen und dienstrechtlichen Entwicklungen im Berufsfeld Schule oder mit speziellen Fachthemen zur weiteren Professionalisierung auseinander zu setzen. Die Fortbildungsbeauftragten der Schule stimmen mit dem Kollegium die Bedarfe und Wünsche ab und sichern in der Regel durch Beauftragung externer Moderatoren u.a. aus dem Kompetenzteam Gütersloh fortlaufend die Fortbildungsstruktur und Fortbildungsplanung der Schule. Den Mitgliedern des Lehrerrates wird zur Vorbereitung auf die Wahrnehmung der Rechte für die Beteiligung des Lehrerrates an den Entscheidungen der Schulleitung gemäß § 69 Abs. 4 SchulG eine Qualifizierung notwendig angeboten. 67 Auch die Städt. Kath. Grundschule Neuenkirchen nimmt entsprechende Qualifizierungen und Fortbildungen regelmäßig im laufenden Schuljahr zur Qualifikationserweiterung von Lehrkräften und zur Weiterentwicklung der Schule, des Schulprogramms sowie Schulportfolios in den Blick. Seit dem Schuljahr 2012/13 stehen den Kollegien gemäß der neuen ‚Allgemeinen Dienstordnung’ zwei Tage pro Schuljahr für ‚Pädagogische Konferenzen’ zur Verfügung, um zu tragfähigen Verabredungen von Schulentwicklungsprozessen zu kommen. Der Fortbildungsschwerpunkt im Schuljahr 2015/16 wird für unsere Grundschule mit kommender Verbundbildung (geplant seitens der Stadt Rietberg ab dem 01.02.2016) mit der Marienschule Varensell die Vorbereitung der Fusion sein. Frau E. Weber (Moderatorin zum Verbund) wird dem Kollegium für die Verbundbildung beratend in diesem Schuljahr als und auch im kommenden Schuljahr zur Verfügung stehen. Die Steuergruppe (erweitert um 2 Lehrkräfte aus Varensell) nimmt ferner ab dem Schuljahr 2015/16 an einer langfristigen Steuergruppenqualifizierung ( auch zum Thema Verbund) teil. In pädagogischen Konferenzen / Fachkonferenzen werden folgende Inhalte schwerpunktmäßig weiter erarbeitet: die ‚individuelle Sprach/Förderung’ der zugewanderten Schülerinnen und Schüler, Vorbereitung / erste Umsetzung der Verbundbildung mit Varensell Englisch – Konzepterarbeitung in gemeinsamer Arbeitsgemeinschaft der Rietberger Schulen ( GS und Sek I ) Im Schuljahr 2016/17 wird mit Zusammenlegung aller Schulgremien vorrangig die Entwicklung eines gemeinsamen pädagogischen Konzepts der Verbundschule ‚Kath. Grundschule Neuenkirchen/Varensell Grundschulverbund der Stadt Rietberg – Primarstufe Thema sein. (Zeitrahmen für die Entwicklung des Konzepts laut Bezirksregierung: 5 Jahre)