Schulprogramm - Grundschule Neuenkirchen

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Schulprogramm - Grundschule Neuenkirchen
1
Städt. Katholische Grundschule Neuenkirchen
Schulprogramm
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Schulprogramm der Städt. Kath. Grundschule Neuenkirchen
Inhalt
1.
Leitidee – Motto gemeinsamen Lernens
S. 3
2.
Schulprofil
2.1
Zahlen, Daten, Fakten
2.1.1 Schuldarstellung- Schulstandort, Schulträger, Schulamt,
Schuldaten, Einzugsgebiet
2.1.2 Raumprogramm
2.1.3 Ausstattung der Schule
2.1.4 Lehrerschaft / Mitarbeiter der Schule / Schülerschaft
2.1.5 Schulleitung, Verwaltung, Hausmeisterpool, Kontaktdaten / OGGS
2.1.6 Ablauf des Schultages / Unterrichtsorganisation
Busverbindungen,
2.1.7 Schul/Hausordnung
2.1.8 OGGS / Randstunde – Zahlen / Daten / Fakten
2.1.9 Förderverein der Schule
2.1.10 Gremien der Schule
S. 7
S. 7
S. 7
2.2
2.2.1
2.2.2
2.2.2.1
2.2.2.2
2.2.2.3
2.2.3
2.2.4
S.23
S.23
S.24
S.24
S.25
S.29
S.32
S.34
2.2.12
2.2.13
2.2.14
2.2.15
2.2.16
2.2.17
Bildungs- und Erziehungsarbeit
Erziehungskonzept : Das FORD-Programm
Zur individuellen Förderung
Förderung von Anfang an
Förderung in der Schuleingangsphase
Individuelle Förderung in den Jahrgangsstufen 3 und 4
Sprachförderung
Leseförderung
Lesen- eine Schlüsselqualifikation
Mathematische Förderung für leistungsstarke Kinder
Sozialpädagogische Fachkraft
Schuleingangsphase und Förderung von angehenden Lernanfängern
Das ‚Lernen lernen’
Übergänge
Zur Leistungsbewertung
Medienkonzept
- Erwerb des Medienpasses
- Schulbücherei
Rituale im Schuljahr
Bewegungs- und Gesundheitskonzept
Vertretungskonzept
Ausbildungskonzept
Gender Mainstreaming
Umwelterziehung
2.3
Kooperationen
S.59
3.
Standardsicherung
Evaluation
Neue Entwicklungsziele
Fortbildungsplanung
S.65
2.2.5
2.2.6
2.2.7
2.2.8
2.2.9
2.2.10
2.2.11
S. 9
S.10
S.11
S.12
S.12
S.14
S.15
S.17
S.18
S.35
S.36
S.36
S.37
S.38
S.41
S.42
S.45
S.50
S.52
S.54
S.57
S.58
3
Schulprogramm
Städt. Kath. Grundschule Neuenkirchen
Schuljahr 2015/16
Vorbemerkung
„Das Schulprogramm enthält als Grundbausteine eine Schuldarstellung (Elemente z.B. Leitbild,
pädagogische Grundorientierungen und Erziehungsauftrag, Bericht über die bisherige
Entwicklungsarbeit) und eine Planung der bisherigen Schulentwicklung (mit den Elementen
Entwicklungsziele, Arbeitsplan, Fortbildungsplanung, Planungen zur Evaluation). Dabei sind die
Felder Unterricht und Erziehungsarbeit unter Einbeziehung des Prinzips der umfassenden
Förderung aller Schülerinnen und Schüler in besonderer Weise zu berücksichtigen.
Die Schulen schreiben das Schulprogramm regelmäßig fort und überprüfen in regelmäßigen
Abständen die Wirksamkeit des Schulprogramms sowie den Erfolg ihrer Arbeit.
Die ‚Schulaufsicht nutzt die Schulprogramme entsprechend ihrem Auftrag für die kontinuierliche
Entwicklung und Sicherung der Qualität der schulischen Arbeit (§3 Abs. 2 i. V. m. §86 Abs. 3
SchulG – Bass 1-1).“
RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 16.9.2005
1. Leitidee – Motto des gemeinsamen Lernens
Gemeinsam leben, lernen und wachsen
Leitziele der Städt. Kath. Grundschule Neuenkirchen
Prolog
Die Grundschule versteht sich von jeher als Lebens-, Lern- und Erfahrungsraum
für alle Schülerinnen und Schüler. Aktuell versteht sie sich zudem mehr und
mehr als eine Schule, die den Schülerinnen und Schülern aufzeigt, dass man
Einfluss nehmen kann auf die Welt um uns herum.
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Dabei steht neben dem Beibringen und Vermitteln vielmehr auch das Darbieten,
Argumentieren und selbst Entwickeln im Vordergrund, also die Organisation
eigenen Lernens und die selbst gesteuerte Aktivität des Kindes.
Ein solcher Unterricht geht von den Fragen der Schülerinnen und Schüler aus
und gibt Gelegenheit, das eigene Lernen mit zu planen und umzusetzen – im
besten Sinne ‚Erziehender Unterricht‘.
Voraussetzung eines so verstandenen Unterrichts ist natürlich die Förderung des
Kindes, die ausgehend von den individuellen Lernvoraussetzungen die
Grundlage des Lernarrangements bildet.
Damit ist auch immer die ganzheitliche Förderung der sozialen,
psychomotorischen, kognitiven und kreativen Bereiche gemeint, die sich nicht
zuletzt aus einer positiv orientierten Diagnostik ableiten lässt.
Schulleben - Leitziele zum Bereich Schulleben:
1. Förderung von sozialem Miteinander
2. Planung und Durchführung schulischer Veranstaltungen in Mitwirkung und
Zusammenarbeit der Eltern
3. Offenheit für Anregungen und Ideen der Eltern
4. Integration verschiedener Kulturen
5. Berücksichtigung von lokalem Brauchtum
6. Nutzung außerschulischer Lernorte
7. Kontakt zu außerschulischen Partnern
8. Zusammenarbeit mit den örtlichen Kirchen
9. Förderung kreativer, sportlicher und musischer Fähigkeiten und Neigungen
Unterricht - Leitziele zum Bereich Unterrichten
1. Transparente Strukturen und klare Zielvorgaben
2. Aktive Mitgestaltung der Schülerinnen und Schüler an der Planung/Durchführung
von Unterrichtsprozessen zur Identifizierung von Lernzielen
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3. Individuelle Ermutigung und Unterstützung von Schülern im Verfolgen ihrer
Lernziele; Schülerbereitschaft zur Anstrengung fördern und fordern
4. Individuelle Rückmeldung über Schülerhandeln und Arbeitsergebnisse
5. Förderung der Wahrnehmung von Lernerfolgen und der Befähigung von
Selbsteinschätzungen
6. Förderung von selbstständigem und eigenverantwortlichen Lernen
7. Berücksichtigung der individuellen Lernchancen des Einzelnen im Unterricht
unter Augenmerk des Lernfortschritts der Klassengemeinschaft
8. Nutzung und Erlernung unterschiedlicher Lernformen ( Methoden: z.B. Partnerund Gruppenarbeit, Lernen an Stationen und Werkstätten, Schreibkonferenzen,
Projektunterricht, Tageswochenplan, … / Nutzung kooperativer Lernformen )
Erziehung - Leitziele zum Bereich Erziehen
1. Vorleben von christlichem Denken und Handeln, das geprägt ist von Respekt
und Toleranz
2. Bildung einer Lernatmosphäre des Vertrauens und der Geborgenheit
3. Stärkung der individuellen Anlagen und des Selbstwertgefühls der
Schülerinnen und Schüler
4. Befähigung zum Verstehen und Einhalten von Regeln als Voraussetzung für
ein soziales Miteinander
5. Hilfestellung zur gewaltfreien Konfliktlösung
6. Stärkung des eigenverantwortlichen Handelns der Schülerinnen und Schüler
7. Förderung selbstkritischen Denkens und Handelns
8. Ermutigung der Schülerinnen und Schüler, Fehler und Misserfolge als neue
Chance zu betrachten
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‚Gemeinsam leben, lernen und wachsen’
Vertrauensvolles Miteinander zwischen Kindern, Eltern, Lehrkräften, Schulleitung
und außerschulischen Partnern der Schule
Schulleitung
- transparente Strukturen
- pädagogische
Weiterentwicklung
- Gerechtigkeit und
Fairness
- Kooperation
- Innovation
Schüler
- Vertrauen zu den
Lehrkräften
- soziales Miteinander
- eigene Gestaltungsmöglichkeiten
Schüler, Lehrkräfte,
Eltern und
außerschulische
Partner
identifizieren sich
mit der / „ihrer“
Schule.
Eltern
- vertrauensvolle
und offene
Zusammenarbeit
- aktive Mitarbeit
Lehrkräfte
- Lernchancen eröffnen
und weiterentwickeln
- Schülerinteressen
berücksichtigen
- individuelle Förderung
- Integration
verschiedener
Kulturen
Außerschulische
Partner
- Kooperation
- Initiativen
- Projektentwicklung
Aus diesem Leitbild ergeben sich für uns die Prinzipien und Zielsetzungen unseres
pädagogischen Handelns.
Wir werden unserem Grundsatz "Pädagogik vom Kinde aus" gerecht, indem wir die
ständigen Veränderungen der Lebenswirklichkeit unserer Schülerinnen und
Schüler flexibel und pädagogisch berücksichtigen.
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Wir führen in einem erziehenden Unterricht die Schülerinnen und Schüler zu sozialer
Kompetenz und befähigen sie dazu, Möglichkeiten und Regeln des toleranten
Miteinanders zu entwickeln und zu erproben.
Den Schülerinnen und Schülern vermitteln wir Sachkompetenz, sie erwerben
grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten.
Unsere Städt. Kath. Grundschule Neuenkirchen soll für alle Beteiligten ein Haus
des Lernens und des Lebens sein.
Mit unseren Leitzielen und Lernkonzepten geben wir den Schülerinnen und
Schüler tragfähige Grundlagen für lebenslanges Lernen mit auf den Weg und
stärken sie in ihrer Persönlichkeit.
Darüber berichten wir in den einzelnen Schulprogrammbausteinen, die ständig
aktualisiert werden.
2. Schulprofil
2.1
Zahlen, Daten, Fakten
2.1.1. Schuldarstellung – Schulstandort, Schulträger, Schulamt,
Schuldaten, Einzugsgebiet
Schuldarstellung
Unsere Grundschule ist eine Ortsteilschule für Neuenkirchen, einem Stadtteil von
Rietberg.
Schulträger ist die Stadt Rietberg, vertreten durch Herrn Sunder als Bürgermeister und
Herrn Bartels Leiter des Schulverwaltungsamtes.
Seit 2006 bietet die Grundschule Neuenkirchen die ‚Offene Ganztagsgrundschule‘
(OGGS) zusammen mit der Randstundenbetreuung unter der Trägerschaft der
Volkshochschule VHS Reckenberg - Ems an.
Das Schulamt in Gütersloh ist das zuständige Schulamt unserer Grundschule.
Standort der Schule
Die Grundschule Neuenkirchen wurde 1969 gegründet (damaliger Standort: alte
Volksschule in Neuenkirchen) und mit dem derzeitigen Gebäude 1988 in Betrieb
genommen.
Seitdem hat die Grundschule Neuenkirchen ihren Standort an der Langen Str. 171,
welche zusammen mit der Martinschule (Förderschule für den Förderschwerpunkt
Lernen) ab Januar 2014 das Schulzentrum Neuenkirchen bildet.
Beiden Schulen ist eine Zweifachturnhalle und ein Hartgummiplatz für den Schulsport
angegliedert. Zusätzlich wurde die ,,alte" Turnhalle, welche in unmittelbarer Nähe der
Schule liegt bzw. zum Ortszentrum gehört, für den Schulsport neu umgebaut.
Seit dem Schuljahr 2012/13 steht uns nach Schließung des alten Neuenkirchener
Lehrschwimmbeckens die neu gebaute Sportschwimmhalle in Rietberg zur Verfügung.
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Die Schülerinnen und Schüler unseres 2. Jahrgangs und die Schwimmlehrkräfte
werden von einem Busunternehmer zum Schwimmen nach Rietberg gefahren.
Für leichtathletische Sportarten nutzen wir in direkter Nachbarschaft das gut
ausgebaute Sportgelände an der Wapel.
Unseren Schülerinnen und Schülern steht ferner ein großes bewegungsanregendes
Pausen- bzw. Schulhofgelände zur Verfügung, das 1999 umgestaltet, ausgebaut und
ferner mit Errichtung des Ganztagsbetriebes 2006 weiterentwickelt wurde.
Es beinhaltet zwei große Rasenflächen zum Spielen und Fußballspielen, einen
Sandplatz und Spielplatz mit Hochturm, Schaukeln, Reck, einem Balancierbalken und
einer Wippe sowie einem drehbaren Klettergerüst. Auf dem betonierten
Schulhofgelände befinden sich drei Tischtennisplatten und mehrere aufgemalte
Hinkelfelder. Im OGGS-Bereich ist ferner eine Hängematte vorhanden.
Auf dem gesamten Schulhofgelände stehen Sitzgelegenheiten in Form von Bänken zur
Verfügung. Zwischen den betonierten Flächen und den Spielflächen befindet sich ein
tiefergelegtes Rondell mit Sitzbänken für Versammlungen und Auftritte.
Schuldaten
Die Grundschule Neuenkirchen ist drei- und vierzügig (das 1. Schuljahr ist vierzügig,
das 2.-4. Schuljahr ist dreizügig). Derzeit besuchen insgesamt 304 Schüler und
Schülerinnen unsere 13 Klassen.
Als Stadtteilschule Rietbergs ist unsere Schule eine städtisch katholische
Bekenntnisschule, an der ein Migrationsanteil von derzeit ca. 33 Prozent zu
verzeichnen ist. Dieser Vielfalt der Kulturen (Türkei, Russland, Polen, Griechenland,
Italien, Irak, Iran, Albanien, Portugal, Syrien, Kosovo, übriges Asien …) versuchen wir in
unserem Schulleben zu entsprechen und legen Wert auf ein gutes soziales Lernklima
und Miteinander.
Die Jahrgänge setzen sich aus drei bzw. vier Klassen zusammen, die als a-,b-,c- und dStrang geführt werden.
Die Klassengröße beträgt durchschnittlich 24 Schülerinnen und Schüler pro Klasse.
Der erste Jahrgang befindet sich im Erdgeschoss links, die restlichen Klassen der
Jahrgänge sind im ersten Stock der Schule (2./3. Jahrgang im ersten Stock links und
der 4. Jahrgang im ersten Stock rechts) untergebracht.
Klassen:
An unserer Schule herrscht das Klassenlehrerprinzip. Dabei werden die Klassen in der
Regel vier Jahre durchgängig von einer Lehrkraft geführt; ab dem 3. Schuljahr
allerdings im „Klassenteam“. Neben der Klassenlehrkraft unterrichtet eine weitere
Lehrkraft dann ein weiteres Schwerpunktfache (Mathematik, Deutsch oder
Sachunterricht). Als Fachlehrer kommen in den einzelnen Klassen die Fachlehrkräfte
für ggf. die Fächer Englisch, Religion, Kunst, Musik oder Sport dazu. Neben dem
klasseninternen Förderunterricht in den Kernfächern Sprache und Mathematik werden
zusätzliche Förder- und Forderstunden für diese beide Fächer angeboten
(Sprachförderung nach ReLv, Forderunterricht für den Bereich Mathematik, Deutsch).
Die Sozialpädagogin der Schule fördert die Schülerinnen und Schüler in der
Schuleingangsphase bei Bedarf zusätzlich in den Bereichen basale Förderung
von Wahrnehmung, in der Motorik, ferner in Mathematik und Sprache sowie im
Sozialverhalten.
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Fächer der Grundschule / Lehrwerke:
In der Grundschule werden die Fächer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht
(einschließlich Förderunterricht) unterrichtet sowie die Fächer Religion, Kunst, Musik,
Sport und Englisch (Englisch ab Klasse 1 ab dem 2. Halbjahr).
Die Grundschule Neuenkirchen unterrichtet im Fach Mathematik nach dem Lehrwerk
Welt der Zahl und nutzt für das Fach Deutsch die Lehrwerke Löwenzahn und
Pusteblume (1. Klassen), das Lehrwerk Bausteine (2. Klassen) und das Zebra-Lehrwerk
(3.- 4. Klassen). Als Ausgangsschrift wird die Vereinfachte Ausgangsschrift (VA)
vermittelt.
Einzugsgebiet
Unsere Kinder kommen aus den Ortsteilen Neuenkirchen und Druffel sowie aus den
angrenzenden Gebieten von Varensell und aus den Randgebieten von Westerwiehe.
Für die Kinder aus Druffel, aus Westerwiehe und den entfernteren Wohngebieten in
Varensell fahren Schulbusse.
2.1.2 Raumprogramm
Die Städt. Kath. Grundschule Neuenkirchen (Gebäude an der Langen Str. 171 im Jahre
1988 in Betrieb genommen) besteht aus einem Schulgebäude.
Im Schuljahr 2005/2006 wurde der ehemalige Schulkindergarten zur Offenen
GanztagsGrundschule (OGGS) erweitert bzw. ausgebaut.
Das Raumprogramm stellt sich wie folgt dar:
Anzahl der
- Klassenräume (EG und 1. Stock): 16 (davon ein Raum (EG) = Förderraum)
- Schülerbücherei (1. Stock) : 1
- Computerraum (2. Stock) : 1
- Werkraum (2. Stock) : 1
- Forum (Versammlungsraum) : 1
- Sporthallenräume (derzeit: 1 Zweifachsporthalle) : 2
- Förderräume (Soziapädagogin, 1 Raum im EG und im 1. Stock): 2
- Lehrraum (für die Türkischlehrerin, 1. Stock - Vorraum des Forums) : 1
- Ganztagsräume (OGGS) : 4 (EG) und 2 (EG, Dachgeschoss = 2.Stock)
- 1 Lehrmittelraum (1. Stock)
- 1 Tonbrennraum (2. Stock)
- 1 Musikraum (1. Stock)
Kindertoiletten im Innen- und Außenbereich:
- 2 Außen/Innentoiletten (EG, jeweils 1 für die Mädchen und Jungen)
- 2 Innentoiletten im 1. Stock (jeweils 1 für die Mädchen und Jungen)
Räume in der Verwaltung:
- 1 Lehrerzimmer
- 1 Sekretariat
- 1 Schulleiterraum
- 1 Konrektorenraum (auch Besprechungsraum / Raum der Sozialarbeiterin)
- 1 Arztraum mit PC für die Lehrkräfte, der ferner als Ford-Raum (Ford= Erziehungskonzept
der Schule) genutzt wird
- 1 Medien-/Kopierraum
- 1 Damen-WC Lehrkräfte
- 1 Herren-WC Lehrkräfte
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Sonstige Räume:
- 1 Hausmeisterraum
- 1 Hausanschlussraum
- 1 Behinderten-WC
- 1 Heizungsraum
- 1 Abfallraum
- 2 Putzmittelräume
2.1.3 Ausstattung der Schule
Die Grundschule Neuenkirchen nutzt derzeit alle Klassen- und Förderräume, die mit
Linoleumböden ausgestattet sind und sonstige Fach/Schulräume.
Jeder Klassenraum enthält eine altersgemäße Bestuhlung (Schülertische/-stühle) und
die nötige Lehr- und Lernmittelausstattung (Tafel; Schreibtisch, Leinwand, Schrank,
Regale, Pinnwände, Computerarbeitsplätze in verschiedenen Klassenräumen, CDPlayer ...), das jahrgangsbezogene Lehr- und Lernmaterial (z.T. in der Klasse oder im
Lehrmittelraum der Schule aufbewahrt) sowie Spiele und Bücher für die jeweiligen
Jahrgangsklassen.
Ferner stehen jedem Jahrgang ausreichend Tageslichtprojektoren sowie zwei mobile
Media – Racks mit Laptop, Beamer und Lautsprecheranlage und ferner pro Stockwerk
ein mobiler Backofen zur Verfügung.
Das Forum ist als Versammlungsort mit einer Audio – Video – Anlage mit Beamer und
einer großen Projektionsfläche ausgestattet.
Die Schulbücherei ist mit einem fest installierten Fernseher mit VCR – DVD – Anlage
ausgestattet. In der Schule sind weitere zwei mobile Fernseher mit VCR – DVD –
Anlage vorhanden.
Alle Funktionsräume der Schule (Schulbücherei, Computerraum - Computerraum mit
Arbeitsplätzen für 18 Schülerinnen und Schüler und einem Lehrerarbeitsplatz mit der
Möglichkeit, mittels eines Beamers Arbeitsschritte zu visualisieren)
Brennofenraum, Werkraum, Forum, Lern- und Förderräume der Schule sowie OGGSBetreuungsräume) sind gemäß ihrer Funktion neben der speziellen Raumausstattung
mit entsprechenden Lehr-/Lernmitteln und Arbeitsgeräten ausgestattet.
Die Räume der Offenen GanztagsGrundschule (OGGS-Räume im Erdgeschoss und ein
Raum im EG und im 2. Stock) sind wie folgt ausgestattet:
Der Vorraum der OGGS (Ankommensraum) besitzt 70 Ordnungsfächer für die Schüler
und Schülerinnen der Betreuung, der Essraum enthält eine geräumige Küche mit
Küchenblock und drei Essgarnituren für die OGGS-Schülerinnen/Schüler, der
Gruppenraum enthält ausreichend Gruppentische und Bestuhlung (höhenverstellbar)
sowie eine Empore. Neue Medien, d.h. ein Computer und auch sonstige Schul/Medien
stehen der Betreuung zur Verfügung. Derzeit ist im Ganztag auch ein Aquarium
vorhanden, dass die Kinder mit ihren Betreuern umsorgen.
Die zwei weiteren Betreuungsräume (im EG und 2. Stock) der Schule sind von den
Randstundenkindern zum Spielen und Arbeiten einschließlich einer Kuschel-/Lesebzw. Ruhezone ausgeschmückt worden.
Alle OGGS-Räume sind mit Linoleumböden ausgelegt.
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Die Verwaltung der Schule im Erdgeschoss enthält eine funktionsgerechte Ausstattung
für zwei Schulleiterzimmer, für ein Sekretariat, für einen Kopier-/Medienraum mit zwei
Kopiergeräten und für ein Lehrerzimmer.
Aufgrund der vorgegeben räumlichen Schulsituation kann man aufgrund der Größe der
Schule für den OGGS-Betrieb dennoch von einer beengten Raumsituation sprechen, da
derzeit keine sonstigen Betreuungsräume oder Förder- und Fachräume für die
Jahrgänge zur äußeren Differenzierung oder für weitere Projekte bzw. Werkstätten zur
Verfügung stehen.
2.1.4 Lehrerschaft / Mitarbeiter der Schule / Schülerschaft
Kollegium / Mitarbeiter der Schule
Zum Kollegium unserer Grundschule gehören derzeit 22 Lehrkräfte einschließlich der
Sozialpädagogin der Schule (zwei Lehrkräfte befinden sich momentan in Elternzeit).
Zusätzlich werden die türkischen Kinder von einer Türkischlehrerin in ihrer
Muttersprache Türkisch und im islamischen Religionsunterricht unterrichtet. Der syrischorthodoxe Religionsunterricht findet auf Wunsch nachmittags mit einem
entsprechenden Religionslehrer statt.
Zum weiteren Personal gehören als Mitarbeiterinnen der Schule die zwei Leiterinnen
der Offenen GanztagsGrundschule (OGGS) (Leiterin der OGGS und der Randstunde),
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuung (Hausaufgabengruppen,
Arbeitsgemeinschaften) sowie selbstverständlich die Sekretärin und der
Hausmeisterpool (bestehend aus zwei Personen) für das Schulzentrum.
Zusätzlich bereichern stets Praktikantinnen und Praktikanten (z.B. Berufspraktikanten
für die pastorale Arbeit,
Eignungspraktikantinnen bzw. Eignungspraktikanten,
Praktikanten der örtlichen Universitäten sowie Praktikanten in der Offenen
GanztagsGrundschule (OGGS) seitens des OGGS-Trägers VHS Reckenberg-Ems) das
Kollegium.
Seit dem Schuljahr 2012/13 ist an der Grundschule Neuenkirchen auch eine Dipl.
Sozialarbeiterin tätig.
Schülerschaft
Obgleich unsere Schule eine katholische Bekenntnisschule ist, wird sie doch als
Ortsteilschule von Neuenkirchen von fast allen Eltern als Regelschule gewählt, so dass
sich unsere Schülerschaft (derzeit 304 Schülerinnen und Schüler) aus unterschiedlichen Bekenntnissen zusammensetzt (römisch katholisch, evangelisch, islamisch,
andere Bekenntnisse: syr.-orth., kurdisch, mennonitisch, baptistisch ; ohne Bekenntnis).
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2.1.5
Schulleitung , Verwaltung, Hausmeisterpool,
Kontaktdaten der Schule / OGGS
Ansprechpartner/ Innen
Schulleitung:
Christel Lehmeyer-Plotzky
Stellv. Schulleitung: Ulrike Heinrichsmeier
Sekretärin:
Claudia Holtkamp (Büro: i.d.R. 8.00 bis 12:00Uhr)
Hausmeister-Pool:
• Georg Seelig: 01751196038
•
Elisabeth Seelig: 0151/ 54260834
Leitung der OGGS: Margarete Mayer-Wittreck
(OGGS-Tel.- Nr.: 05244/934220 oder 017651331404)
Leitung der Randstunde: Christel Becker
(OGGS-Tel.- Nr.: 05244/934220 oder 01712677918)
Kontakt
Schule: Städt. Kath. Grundschule Neuenkirchen
Adresse: Lange Straße 171, 33397 Rietberg-Neuenkirchen
Tel. Sekretariat: 05244/2737
Tel. OGGS: 0176/52123034
Fax: 05244/901794
E-Mail: grundschule.neuenkirchen@t-online.de
Webseite: www.gs-neuenkirchen.de
2.1.6 Ablauf des Schultages / Unterrichtsorganisation
Busverbindungen
Tagesabläufe und Uhrzeiten der Grundschule Neuenkirchen
Stunden/ Pausen
Uhrzeiten
Einlass/ Frühaufsicht
7.40 bis 8.00 Uhr
1. Stunde
8.00 bis 8.45 Uhr
2. Stunde
8.50 bis 9.35 Uhr
Frühstückspause im Klassenzimmer
9.35 bis 9.40 Uhr
1. große Pause
9.40 bis 10.00 Uhr
3. Stunde
10.00 bis 10.45 Uhr
4. Stunde
10.50 bis 11.35 Uhr
2. große Pause
11.35 bis 11.45 Uhr
5. Stunde
11.45 bis 12.30 Uhr
6. Stunde
12.35 bis 13.20 Uhr
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Busverbindungen für unsere Fahrschüler
- nach Druffel, Westerwiehe und den entfernten Wohngebieten in Varensell
Die Busse unserer Busunternehmer Brüggenthies und Klesener fahren nach
Koordinierung mit der Grundschule unsere Schülerinnen und Schüler morgens zur
ersten/zweiten Stunde zur Schule an und befördern diese mittags in der Regel nach
der 4., 5. und 6. Schulstunde wieder nach Hause. Die Buspläne der einzelnen Linien
sind in der Schule erhältlich.
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2.1.7 SCHUL/HAUSORDNUNG
Regeln für das Zusammenleben in der Grundschule Neuenkirchen
1)
In der Schule
Ø Die Schule ist ab 7.40 Uhr geöffnet. Alle begrüßen sich freundlich.
Wir gehen in unsere Klassen.
Ø Wenn wir zur 2. Stunde kommen, warten wir vor der Schule, bis es schellt,
damit der Unterricht nicht gestört wird.
Ø Wenn wir den Klassenraum wechseln müssen, machen wir das erst nach
der Pause.
Ø In den Fluren dürfen wir nicht rennen, schlindern oder schreien.
Ich gehe auf dem Flur langsam und leise.
Ø Die Toiletten sind nicht zum Spielen da.
Ø Gameboys und Computerspiele, Handys, Sammelkarten, Spielzeug,
jeglicher Art bleiben zuhause!
2)
Auf dem Schulhof
Ø Wir dürfen den Schulhof nur verlassen, wenn der Unterricht beendet ist,
oder wenn eine Lehrerin oder ein Lehrer dabei ist.
Ø Wir bewerfen uns nicht mit Gegenständen! Kämpfen, Beleidigen und
Spucken sind verboten.
Ø Wir achten Eigentum.
3)
Regeln für die Pause
Ø In beiden großen Pausen spielen alle Kinder auf dem Schulhof.
In der Regenpause spielen oder lesen wir leise in der Klasse.
4)
Benehmen allgemein
Ø Ich bin höflich, rücksichtsvoll und hilfsbereit. Ich benutze die Wörter:
„Guten Morgen“, „Bitte“, „Danke“, „Entschuldigung. Das tut mir leid“.
5)
Zur Ordnung / Sauberkeit in der Schule
Ø Ich helfe mit, Ordnung und Sauberkeit zu halten.
Ich kenne diese Regeln und bemühe mich, sie einzuhalten.
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2.1.8 OGGS / Randstunde - Zahlen / Daten / Fakten
Seit Errichtung der OGGS im Schuljahr 2006/2007 führen wir die Offene
GanztagsGrundschule an unserer Schule in Kooperation und Mitwirkung der Stadt
Rietberg als Schulträger, des OGGS-Trägers sowie der Eltern erfolgreich durch.
Der Träger unserer Offenen GanztagsGrundschule ist seit 2006 die Volkshochschule
Reckenberg-Ems.
Die Betreuungszeiten sind wie folgt:
Randstunde: 7.30 Uhr bis 13.20 Uhr an allen Schultagen
OGGS:
7.30 Uhr bis 17.00 Uhr an allen Schultagen, allen beweglichen
Ferientagen, in den Osterferien, den ersten drei Wochen der
Sommerferien und in den Herbstferien
Zur Verfügung stehen folgende Räumlichkeiten:
Eine Küche mit Essgelegenheit für 24 Kinder, ein Gruppenraum neben der Küche und
ein Gruppenraum im EG und im Dachgeschoss sowie der Schulhof.
Weitere Räumlichkeiten, die in Abstimmung mit der Schule genutzt werden, sind die
Turnhalle, das Forum, der Werkraum, der Computerraum, die Klassenräume und die
neue Sportschwimmhalle.
Zum Personal gehören als Mitarbeiter in der Betreuung fest angestellte Kräfte und
die zwei Teamleitungen mit der OGGS; zusätzlich Honorarkräfte für die
Hausaufgabengruppen und Ags.
Zum Tagesablauf / Essen
In der Regel ist von 7.30 Uhr bis 8.45 Uhr Betreuungszeit, dann wieder findet die
Betreuung nach den ersten Unterrichtsstunden der Klassen ab 11.35 Uhr statt.
Die Schülerinnen und Schüler der OGGS essen gestaffelt in drei Essensgruppen zu
den Mittagszeiten 11.45 Uhr, 12.30 Uhr und 13.20 Uhr.
Die Abholzeit für die Randstundenkinder ist um 13.20 Uhr.
Die Hausaufgabenzeit findet ab 13.30 Uhr gestaffelt bis 15.00 Uhr statt. Die
Hausaufgaben werden in altersgemischten Gruppen angefertigt.
Jede Hausaufgabengruppe hat eine Hausaufgabenbegleiterin. Zur Förderung der
Schülerinnen und Schüler sind zusätzlich Lehrerstunden in der Woche eingesetzt. Der
Einsatz der Lehrerstunden ist abhängig von der Anmeldezahl der OGGS-Kinder.
Nach den Hausaufgaben können die Schülerinnen und Schüler der OGGS noch einmal
eine kleine Mahlzeit, bestehend aus Salaten oder Obst, zu sich nehmen.
Die erste OGGS – Abholzeit ist um 15.00 Uhr.
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Die Arbeitsgemeinschaften (AGs) erstrecken sich von 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr.
Die zweite OGGS – Abholzeit ist von 16.30 Uhr bis 17.00 Uhr.
Der jeweilige AG-Plan liegt dem OGGS-Flyer, der in der Schule erhältlich ist, bei.
Auch der Randstundenflyer ist in der Schule zu erhalten.
Essenslieferung
Das ‚gesunde’ Essen wird nach Vorauswahl und Bestellung der Teamleitung von
Meyer-Menü aus Bielefeld angeliefert. Die Menüs werden nach Vorbestellung der
Schule am Tag der Auslieferung frisch gekocht und sind zum sofortigen Verzehr
bestimmt.
Qualitätssicherung
In regelmäßigen Abständen werden schulinterne Evaluationen (alle 1-1,5 Jahre) mit
Eltern, Mitarbeitern und Lehrkräften durchgeführt und mit dem Träger ausgewertet.
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2.1.9
Förderverein der Schule
Seit vielen Jahren schon ...
... engagieren sich äußerst erfolgreich Eltern und Lehrkräfte über den Förderverein
der Grundschule Neuenkirchen ( Gründungsdatum 17.11.1998), um den Schülern und
Schülerinnen ein besonderes Umfeld zu schaffen.
Ein Umfeld, in dem das Lernen viel Spaß macht, die Neugierde geweckt wird, das
Miteinander und das Selbstbewusstsein gefördert werden.
Da, wo öffentliche Mittel nicht reichen, macht der Förderverein sinnvolle, zusätzliche
Bildungsangebote/-anschaffungen innerhalb der Schule möglich.
Zielsetzung dabei ist stets, zum Wohle der Schülerinnen und Schüler gemeinsam
viel zu bewegen.
So unterstützt der Förderverein der Schule gezielt Aktionen und Projekte der Schule
und finanziert in Absprache erforderlichen Neuanschaffungen mit:
Ø finanzielle Unterstützung der Projekte („Mein Körper gehört mir“ ; Zirkusprojekt,
zweisprachiges Marionetten-Theater für das Fach Englisch, ...),
Ø finanzielle Unterstützung von Elternabenden, Vorträgen und Workshops
(Moderatorengelder),
Ø Bewirtung an Kennenlern-Nachmittagen, Einschulungstagen, Elternsprechtagen
und bei dem Mathematik-Wettbewerb,
Ø Kostenlose Fahrradkontrolle in Zusammenarbeit mit der Polizei und den örtlichen
Fahrradhändlern (Sicher durch den Straßenverkehr),
Ø Unterstützung bei der Spielplatzumgestaltung und Anschaffung von
Kleinspielgeräten für die Pause,
Ø Anschaffungen für die Schule (u.a. digitale Kamera, zusätzlicher Backofen, ein
Schul-Grill, Computeraufrüstungen, weitere Rekorder ...,
Ø Lern-/Lehrmittel-Anschaffungen für die Fächer, Bücher für die Schulbücherei ...,
Ø Finanzierung von Autorenlesungen und vieles mehr... .
Das alles schaffen wir nur mit Ihrer Hilfe.
Sie, liebe Eltern, können unseren Förderverein mit Ihrer Mitgliedschaft (12,00 € pro
Schuljahr) finanziell unterstützen. Mit einer Mitgliedschaft gehen Sie keinerlei
Verpflichtungen ein. Sie unterstützen Ihr Kind mit einem Beitrag von nur 1,00 € pro
Monat.
Der Vorstand des Fördervereins ist derzeit wie folgt zusammengestellt:
Frau Richter
1. Vorsitzende
Frau Kriener
2. Vorsitzende
Frau Settertobulte
Kassiererin
Herr Mückshoff
Vorsitzender der
Schulpflegschaft
Frau Lehmeyer-Plotzky
Schriftführerin
Christel Lehmeyer-Plotzky
Schulleiterin
18
2.1.10 Gremien der Schule
Die Schulpflegschaft an der Grundschule Neuenkirchen
Die Schulpflegschaft an der Grundschule Neuenkirchen wird entsprechend des § 72
des Schul- und Bildungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen von den
Vorsitzenden der Klassenpflegschaften gebildet. Ihre Stellvertreterinnen und
Stellvertreter können, die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an den
Sitzungen
teilnehmen.
Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei
Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Wählbar sind neben den Mitgliedern der
Schulpflegschaft die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Sie
werden mit der Wahl Mitglieder der Schulpflegschaft.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungsund Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der
Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft
wählt 6 Vertreterinnen oder Vertreter für die Schulkonferenz und kann ebenso
Vertreterinnen oder Vertreter für die Fachkonferenzen benennen. Die Eltern können
über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten und zu einer
Versammlung aller Eltern einberufen. Die Elternversammlung lässt sich über wichtige
Angelegenheiten
der
Schule
unterrichten
und
berät
darüber.
Sitzungen der Schulpflegschaft
Die Sitzungen finden üblicherweise einmal pro Schulhalbjahr statt. Bei speziellen
Anlässen können auch Sondersitzungen einberufen werden.
Dabei werden Termine für schulische und außerschulische Veranstaltungen und
Aktivitäten besprochen. Probleme des Schulalltags werden diskutiert und gemeinsam
nach Lösungen gesucht.
Aufgaben der Schulpflegschaft an unserer Schule
Zu den Aufgaben der Schulpflegschaft gehört die Planung und Durchführung oder
Unterstützung von Veranstaltungen (z. B. Schulfeste, Flohmärkte, ...), der
Informationsaustausch mit dem Kollegium, die Unterstützung bei Planung von
Strategien und Zielsetzungen, die Stärkung der Gemeinschaft der Eltern, die Förderung
der Beziehungen zwischen Elternschaft und Lehrerschaft.
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium einer Schule in dem Lehrer
und Eltern zusammenarbeiten. Die Schulkonferenz setzt sich an der Grundschule
Neuenkirchen aus 6 Eltern und 6 Lehrern zusammen und wird geleitet durch die
Schulleiterin, die kein Stimmrecht hat. Bei Stimmengleichheit allerdings gibt ihre Stimme
den Ausschlag. Die Schulkonferenz entscheidet im Rahmen der Rechts- und
Verwaltungsvorschriften des Landes NRW über Bildungs- und Erziehungsarbeit der
Schule. Die Schulkonferenz entscheidet im Rahmen der Rechts- und
Verwaltungsvorschriften in folgenden Angelegenheiten :
1. Schulprogramm
2. Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
19
3. Abschluss von Vereinbarungen über die Kooperation von Schulen und
Zusammenarbeit mit anderen Partnern
4. Festlegung der beweglichen Ferientage
5. Unterrichtsverteilung auf sechs Wochentage
6. Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote sowie die
Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts
7. Organisation der Schuleingangsphase
8. Vorschlag zur Einrichtung des gemeinsamen Unterrichts
9. Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen
10. Einführung von Lernmitteln und Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des
Eigenanteils zu beschaffen sind
11. Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten
12. Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten sowie zum
Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen
13. Information und Beratung
14. Grundsätze für die Betätigung von Schülergruppen
15. Grundsätze über Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnisse
16. Wirtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen und Sponsoring
17. Schulhaushalt
18. Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters
19. Ergänzende Verfahrens- und Wahlvorschriften
20. Einrichtung und Zusammenfassung von Fachkonferenzen oder Bestellung einer
Vertrauensperson, Teilkonferenzen und des Vertrauensausschusses
21. Besondere Formen der Mitwirkung
22. Mitwirkung beim Schulträger
23. Erlass einer Schulordnung
24. Ausnahmen vom Alkoholverbot
25. Erhöhung der Zahl der Vertretungen der Eltern in Fachkonferenzen und
Bildungskonferenzen
26. Empfehlung zum Tragen einheitlicher Schulkleidung
(siehe Schul- und Bildungsgesetze § 65)
Lehrerkonferenz
Die Lehrerkonferenz setzt sich an der Grundschule Neuenkirchen zusammen aus den
angehörigen Lehrern/Lehrerinnen des Kollegiums, der sozialpädagogischen Fachkraft,
der Leiterin der Ganztagsschule und der Schulleiterin, die zur Lehrerkonferenz einlädt
und den Vorsitz führt. Das Kollegium berät ca. alle 4 bis 6 Wochen über alle wichtigen
Belange der Schule.
Entscheidungen treffen kann die Konferenz zum Beispiel in den Bereichen
o Unterrichtsverteilung und Vertretung,
o Verteilung von Sonderaufgaben,
o Lehrerfortbildung,
o oder Einführung von Lernmitteln.
20
Die Lehrerkonferenz wählt an der GSNK 6 Vertreter des Kollegiums in die
Schulkonferenz. Sie hat ebenso die Möglichkeit Anträge an die Schulkonferenz zu
richten.
Die Lehrerkonferenz kann zudem Teilkonferenzen beschließen, um Aufgabenbereiche
auszugliedern und in kleineren Gruppen zu bearbeiten.
An der Grundschule Neuenkirchen findet zusätzlich jede Woche eine
Dienstbesprechung statt, in der alle Kollegen durch die Schulleiterin über aktuelle
Themen und Ereignisse informiert werden, sich darüber austauschen oder im Jahrgang
zusammen arbeiten.
(vgl. Schul- und Bildungsgesetze § 68)
Der Lehrerrat
Der Lehrerrat ist ein Gremium der Schulmitwirkung. Er berät die Schulleiterin oder den
Schulleiter in Angelegenheiten der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter und vermittelt auf Wunsch in deren dienstlichen Angelegenheiten.
In geheimer und unmittelbarer Wahl wird durch die Lehrerkonferenz für die Dauer von
vier Jahren ein Lehrerrat gewählt.
Dem Lehrerrat gehören mindestens drei, höchstens fünf Lehrkräfte oder
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an.
Der Lehrerrat wählt aus seiner Mitte eine oder einen Vorsitzende/n sowie eine
Stellvertretung.
Die Mitglieder des Lehrerrats sind zur Verschwiegenheit verpflichtet; dies gilt auch nach
Beendigung ihrer Amtszeit.
Der Lehrerrat nimmt personalvertretungsrechtliche Aufgaben wahr. Dabei handelt es
sich um Weisungen, die die Schulleiterin oder der Schulleiter erteilen kann, so z.B. bei
Einzelentscheidungen im Rahmen der Unterrichtsverteilung, der Stundenpläne und der
Aufsichtspläne. Angesprochen werden können aber auch Probleme in der
Zusammenarbeit zwischen einzelnen Lehrkräften, Gruppen von Lehrkräften und der
Schulleitung.
Der Lehrerrat kann zu allen Angelegenheiten der Schule Stellungnahmen abgeben und
Vorschläge machen. Er hat Anspruch auf die erforderlichen Informationen und ein
Auskunfts- und Beschwerderecht mit einer begründeten schriftlichen Antwort durch die
Schulleitung.
Einmal jährlich hat der Lehrerrat in der Lehrerkonferenz über seine Tätigkeit zu
berichten (vgl. Schul- und Bildungsgesetze § 69)
Vom Lehrerrat werden u.a. folgende Aufgaben wahrgenommen:
-
Teilnahme an Auswahlgesprächen ohne Stimmrecht
-
Mitbestimmung bei der (befristeten) Einstellung von Lehrkräften
-
Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden oder Mehrarbeit
soweit sie vorauszusehen oder nicht durch Erfordernisse des
Betriebsablaufs oder der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bedingt ist.
-
Beteiligungsverfahren und Überwachung z.B.
21
o Benachteiligungsverbot, Chancengleichheit
o Haushaltsplanungen
o Einhaltung von geltenden Gesetzen, Tarifverträgen,
Dienstvereinbarungen, Verwaltungsanordnungen usw.
o Wahrung der Vereinigungsfreiheit
o Verhütung von Unfall- und Gesundheitsgefahren
o Eingliederung und berufliche Entwicklung schwerbehinderter Beschäftigter
usw.
o Eingliederung von Beschäftigten mit Migrationshintergrund
o Grundrechte der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
o Maßnahmen, die dem Umweltschutz in der Dienststelle dienen.
Fachkonferenz
An der Grundschule Neuenkirchen wurden aus der Lehrerkonferenz Fachkonferenzen
gebildet, um Aufgabenbereiche aus den unterschiedlichen Unterrichtsfächern zu
verteilen und zu bearbeiten. Alle Lehrer, die das jeweilige Fach unterrichten oder eine
Lehrbefähigung dafür besitzen, können daran teilnehmen. Zurzeit gehört jede Lehrkraft
2 Fachkonferenzen an.
Eltern haben ebenso die Möglichkeit an diesen Konferenzen teilzunehmen und
abzustimmen.
Beraten werden alle Angelegenheiten, die das jeweilige Fach betreffen, zum Beispiel
o fachmethodische und fachdidaktische Aspekte,
o Leistungsbewertung,
o Qualitätssicherung und Entwicklung
o sowie die Auswahl an Lehr- und Lernmitteln.
(vgl. Schul- und Bildungsgesetze § 70)
Die Steuergruppe an der Grundschule Neuenkirchen
Das gemeinsame Projekt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung mit der
Bertelsmann Stiftung "Schule & Co." (1997 - 2002) und das Nachfolgeprojekt
"Selbstständige Schule" (bis 2008) hatte u. a. die Organisationsentwicklung von
Schulen durch Steuergruppen als Ziel. In den Fokus genommen wurde die
systematische, die ganze Schule erfassende Unterrichtsentwicklung. Mit kontinuierlich
steigenden Anforderungen an die Schule werden Steuergruppen für die Qualität und
Entwicklung der Schule und des Unterrichts immer bedeutsamer. Die Steuergruppe
unterstützt die Entwicklung der schulischen Arbeitsbereiche, die neben der
Zuständigkeit der Schulleitung ebenso zu dem Aufgabenbereich des gesamten
Kollegiums gehört.
Die Steuergruppe hat im weitesten Sinne Managementaufgaben und agiert zwischen
Moderation und Koordination auf der einen und aktiver Steuerung auf der anderen
22
Seite. Dabei ist zu beachten, dass die Steuergruppe eine mittel- bis langfristig
angelegte informelle Gruppe und kein offizielles Mitwirkungsgremium ist.
Der Erfolg ihrer Arbeit hängt allerdings wesentlich von der Kooperations- und
Innovationskultur sowie der Verlässlichkeit des Kollegiums ab.
In ihrem Engagement für die Schulentwicklung der Grundschule Neuenkirchen
übernehmen sie wichtige Aufgaben in folgenden
Handlungsfeldern des
Schulmanagements:
-
die Initiierung und Umsetzung einzelner pädagogisch-didaktischer Projekte
das Erstellen und Fortschreiben des Schulprogramms
die Planung und Koordinierung schulspezifischer Fortbildung
die Durchführung oder Nutzung von Evaluationen im Rahmen des Qualitäts- und
Schulentwicklungsmanagements der Schule
die Steuergruppe entwirft entsprechend des schulischen Entwicklungsziels eine
Strategieplanung,
organisiert
Fortbildungsveranstaltungen,
moderiert
Konferenzen und übernimmt die Dokumentation und Evaluation des Prozesses
und der Einzelmaßnahmen
Zusammensetzung der Steuergruppe und Rahmenbedingungen für die Arbeit
-
Wahl von 3 Mitgliedern der Steuergruppe durch die Lehrerkonferenz
(Start Mai 2011)
regelmäßige Teilnahme der Schulleitung an den Sitzungen
Vereinbarung über regelmäßige, zu festen Zeiten stattfindende Arbeitstermine
Qualifizierung der Steuergruppe durch Fortbildung ist erstrebenswert
Teilnahme jeweils eines Mitgliedes des Lehrerrates an den Sitzungen der
Steuergruppe
Anfertigung eines Ergebnisprotokolls nach jeder Sitzung der Steuergruppe
Verpflichtung der Berichterstattung an die Lehrerkonferenz
23
2.2 Bildungs- und Erziehungsarbeit
2.2.1
Erziehungskonzept
Das FORD-Programm*
Das FORD-Programm ist an dieser Schule ein fester Bestandteil der Erziehungsarbeit.
Es zielt darauf ab, möglichst früh und möglichst konsequent Störungen im
Unterrichtsablauf zu unterbinden.
Nach intensiver Ausbildung einiger Kollegen wird dieses Programm seit Beginn des
Schuljahres 2004/2005 eingesetzt.
Im Laufe des ersten Schuljahres wird das Regelwerk mit den Schülerinnen und
Schülern besprochen. Parallel dazu werden die Eltern in den Klassenpflegschaftssitzungen über das FORD-Programm informiert und erhalten ein Informationsblatt. Mit
ihrer Unterschrift müssen alle Eltern bestätigen, dass sie den Inhalt zur Kenntnis
genommen haben. Die Zusammenarbeit der Eltern mit der Schule ist ein
unverzichtbarer Bestandteil für ein gutes Gelingen der Erziehungsarbeit. Nur das
konsequente Verhalten aller Erziehungsbeteiligten führt zu den gewünschten
Veränderungen.
Schülerinnen und Schüler, die Probleme mit der Einhaltung der Klassenregeln haben
und durch Störungen die Qualität des Unterrichts beeinträchtigen, werden nach einem
festgelegten Verfahren in den Trainingsraum geschickt. Mit der Trainingsraum-Lehrerin
müssen die Kinder durch die Beantwortung vorgegebener Fragen ihr Fehlverhalten
noch einmal genau schildern und reflektieren lernen. Gemeinsam werden Konzepte
entwickelt, anders als bisher mit Konfliktsituationen umzugehen. Die Ergebnisse werden
in einem vorgefertigten Protokoll schriftlich festgehalten, so dass die Einhaltung der
Ergebnisse jederzeit zu überprüfen sind.
Sollte ein Schüler innerhalb eines kürzeren Zeitraumes mehrmals in den Trainingsraum
geschickt werden, sind die Eltern darüber zu informieren und können zu einem
Gespräch in die Schule geladen werden.
Der Trainingsraum ist zur Zeit jeden Tag mindestens eine Schulstunde besetzt. Die
dazu notwendigen Stunden werden von den Lehrerinnen freiwillig als zusätzliche
Stunde geleistet.
Nach jedem Schuljahr wird der Erfolg des FORD-Programms überprüft. Bisher wurde
immer wieder die Weiterführung beschlossen.
*Literaturangabe: Die Trainingsraum - Methode, Heidrun Bründel, Erika Simon, Beltz Verlag 2003
Gelbe Karten
Ø Gelbe Karten werden in den Pausen schon bei kleinen Regelverstößen/Vergehen (zur
Prävention ) an Schülerinnen und Schüler durch die Aufsichtslehrkraft vergeben.
Ø Sie sollen auf vereinbarte Regeln aufmerksam machen.
Ø Die gelben Karten werden von der Klassenleitung gesammelt. Bei drei erhaltenen gelben
Karten führt diese ein Rückkopplungsgespräch mit den Eltern.
Ø Bei stärkere Regelverstößen werden die Eltern in gemeinsamer Erziehungsmitwirkung
sofort in Kenntnis gesetzt.
24
2.2.2
Zur individuellen Förderung
2.2.2.1 Förderung von Anfang an
In der Grundschule werden Schülerinnen und Schüler individuell gefördert, insbesondere die Schülerinnen und Schüler, die besondere Förderbedarfe haben.
Die Grundschule Neuenkirchen hat daher ein durchgängiges Förderkonzept mit der
Intention entwickelt, allen Schülerinnen und Schülern eine erfolgreiche Teilnahme am
Unterricht vor und mit Schuleintritt zu ermöglichen.
Unser Förderkonzept für die jahrgangsbezogene Schuleingangsphase (Klasse 1 und 2)
und weiterführend für die Klassen 3 und 4 sieht Maßnahmen der inneren wie äußeren
Differenzierung im Sinne des Konzepts ‚Fördern und Fordern’ vor und umfasst ferner
zusätzliche Förderangebote nach erfolgter differenzierter Lernstandsdiagnose (Wo steht
das Kind? Was ist es als nächstes zu erlernen in der Lage?) und Förderplanung
(vgl. dazu § 4 SchulG und folgende Förderkonzepte unserer Schule).
Um ein Kind ‚dort abzuholen, wo es steht’, muss auf Grundlage der individuellen
Lernausgangslage und Lernvoraussetzung die ganzheitliche Förderung im sozialen,
psychomotorischen, kognitiven und kreativen Bereich stets mit berücksichtigt und
darüber hinaus ein passendes Lernarrangement abgeleitet werden.
Intention ist uns dabei, die Organisation des eigenen Lernens und die selbstgesteuerte
Arbeit der Schülerinnen und Schüler in den Vordergrund zu stellen.
Mit Schuleintritt knüpft die Grundschule gemäß der Richtlinien / Lehrpläne und durch
die Orientierung an das Schulfähigkeitsprofil und an die Bildungsvereinbarung (für
Kinder von 0 bis 10 Jahren) an die Arbeit des Kindergartens an und fördert die
Fähigkeiten / Verhaltensformen der Lernanfänger weiter. Unabdingbar ist für uns daher
die stetige Zusammenarbeit mit unseren Kindergärten vor Ort.
Vertraute Formen des Spielens und Handelns werden aufgegriffen und allmählich
werden die Schülerinnen und Schüler an Formen systematischen Lernens und
Arbeitens herangeführt.
Dabei sollen sie einen freudvollen Schulanfang erleben, der Zuversicht entwickelt und
Selbstvertrauen aufbaut.
Das Schulfähigkeitsprofil stellt hierzu systematisch Kompetenzbereiche als
Voraussetzung für erfolgreiches Lernen zusammen, die aus schulischer Sicht als
Förderorientierung in der Schuleingangsphase gelten: körperliche Voraussetzung,
Wahrnehmung, Konzentration, Sprache Gedächtnis, Grob- und Feinmotorik,
Mengenerfassung, Formerfassung, Gliederungsfähigkeit, schulische Rahmenbedingungen, Anregung durch das häusliche Umfeld, Verhalten und Ansprechbarkeit in
der Gruppe, Kontaktfähigkeit, Empfindsamkeit, Leistungsmotivation.
Schulfähigkeit ist somit das Produkt vieler sich wechselseitig beeinflussender Faktoren
(die familiäre Situation, die körperliche, emotional, psychische und schulische
Voraussetzung), die mit zu berücksichtigen sind, um das Kind vor und mit Übergang in
die Grundschule seinen Möglichkeiten entsprechend bestmöglich nach differenzierter
Schuleingangsdiagnostik zu fördern.
Daraus abgeleitete Förderkonzepte der Grundschule Neuenkirchen werden
nachfolgend beschrieben.
25
2.2.2.2 Förderung in der Schuleingangsphase
Individuelle Förderung (Fördern /Fordern)
Jede Grundschule , also auch die Grundschule Neuenkirchen, ist eine gemeinsame
Schule für alle Schüler und Schülerinnen: für Schüler mit vielfältigen, individuellen
Begabungen, für Schüler ohne und mit Behinderungen, für Schüler unterschiedlicher
sozialer und ethnischer Herkunft sowie kultureller Orientierung und religiöser
Überzeugung.
Intention und Aufgabe der Grundschule ist es, diese Vielfalt als Herausforderung und
Chance zu begreifen und durch eine differenzierte Bildungs- und Erziehungsarbeit für
das gemeinsame Lernen aller Schülerinnen und Schüler zu nutzen.
Um jedes Kind nun ‚dort abzuholen, wo es steht’, muss es hinsichtlich seiner
individuellen Begabungen / Stärken (Neigungen) und Schwächen (Lernschwierigkeiten
oder Entwicklungsverzögerungen) durch differenzierten Unterricht auf Grundlage der
individuellen Lernausgangslage und fortlaufender Beobachtungen gefördert werden
Auch Kinder, die mit Schuleintritt noch keine ausreichenden deutschen
Sprachkenntnisse mitbringen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, werden durch
entsprechende Fördermaßnahmen der Schule unterstützt (vgl. Richtlinien und
Lehrpläne für die Grundschule in NRW, 2008).
In der Grundschule Neuenkirchen sind wir daher bestrebt, unsere Schülerinnen und
Schüler mit Beginn der Schulanmeldung (in der Regel im November) bis zum
Schuleintritt und insbesondere in den ersten Schulwochen gut kennen zu lernen.
Der Schulstart kann dann nach unserer Erfahrung besonders gut gelingen, je offener
und vertrauensvoller die Eltern mit uns, den Lehrkräften, der Schulleitung und der
sozialpädagogischen Fachkraft in Austausch treten. In der Regel erteilen die Eltern
dazu auch der Schule ihr Einverständnis, für einen guten Übergang /Schulstart mit den
Erzieherinnen vorab in Austausch zu treten, um Förderplanungen von Anfang an
gemeinsam in den Blick zu nehmen.
Seit der Neugestaltung der Schuleingangsphase in NRW pflegt die Grundschule
Neuenkirchen intensiven Kontakt mit den umliegenden sechs Kindergärten und führt
gemeinsam mit den Erzieherinnen auch die Sprachstandsüberprüfungen der
vierjährigen Kinder durch.
Unser schuleigenes Förderkonzept für die Schuleingangsphase mit den unten
aufgeführten Bausteinen hat sich aus der Erfahrung der letzten Jahre und aus der
alltäglichen Arbeit/Zusammenarbeit entwickelt. Wesentliche Bausteine wurden seither
evaluiert, neu erprobt und nach gelungener Umsetzung wie folgt fest installiert:
I. Vor der Einschulung : Feststellung von individuellen Basiskompetenzen ab
Schulanmeldung
- Schulanmeldung im Herbst (des Vorjahres) - Feststellung der Schulfähigkeit
- Kennen lernen des Kindes im Gespräch mit der Schulleitung und der Dipl.
Sozialpädagogin der Schule
- Durchführung einer Kurzdiagnostik
- Anschließendes Gespräch mit den Eltern (Rückmeldung zur Kurzdiagnostik,
ergänzende Hinweise)
- Empfehlungen der Schulleitung und/oder der Sozialpädagogin nach Absprache
mit dem Kindergarten (bei Einverständnis der Eltern)
26
-
-
-
-
Erste Austauschgespräche mit dem Kindergarten zur möglichen Teilnahme des
Kindes vor Schuleintritt bei dem Schulpilotprojekt ‚Frühe Hilfe’(Individuelle
Förderung von Kinder in der Schuleingangsphase - vor und mit Schuleintritt
(* Kinder, die keinen Kindergarten besuchen, sind grundsätzlich für die ‚Frühe
Hilfe vorgesehen)
Feststellung von Förderbedarfen des Kindes vor Schuleintritt zur Eingliederung in
die ‚Frühe Hilfe’ (Schuljahr 2015/16 = 5. Runde)
Schulspiel (1.-4.Stunde) für alle ggf. Antragskinder unter Leitung der Dipl.
Sozialpädagogin und Gespräch der SL und Dipl. Sozialpädagogin mit den Eltern
/ Entscheidung der SL
Kenntnisnahme der Schulanfängergutachten der Schulärztin
Rückkopplungsgespräch der Schulleitung mit der Schulärztin (Abteilung
Gesundheit Gütersloh)
Ab Februar: Beginn der Individuellen Förderung im Rahmen des Projektes ‚Frühe
Hilfe’ (1x wöchentlich für 10 Kinder unter der Leitung der Sozialpädagogin – je
zwei Zeitstunden) – Fortlaufend Rückkopplungsgespräche mit den Eltern und
Beratung bei Bedarf
Besuch der zukünftigen Lernanfänger in der Schule (Besuch der 1. Klassen –
Die Kinder erleben eine Schulstunde, das Frühstück und eine Schulpause mit.)
Kennenlernnachmittag der neuen Lernanfänger in ihrer neuen 1. Klasse (kurz vor
den Sommerferien) - Kennen lernen der neuen Mitschülerinnen und Mitschüler
und der Klassenleitung in der neuen Klasse während einer ersten gemeinsamen
Schulstunde.
Die Eltern begleiten die Kinder und werden zwischenzeitlich vom Förderverein
bewirtet.
Informationsabend mit Schulleitung, Mitarbeitern und neuen Klassenleitungen
für die Eltern der neuen Lernanfänger sowie erstes Kennen lernen der ElternKlassenpflegschaft (kurz vor den Sommerferien)
II. Nach der Einschulung : Individuelle Feststellung der Lernausgangslage
Die Feststellung der individuellen Lernausgangslage findet mit Schuleintritt durch die
stetige Begleitung und Beobachtung im Unterricht (durch die Klassenlehrkraft/Fachkraft/
Sozialpädagogin) und durch die Ermittlung in kleinen Gruppen oder in
Einzelbeobachtung (u.a. durch die Sozialpädagogin) statt.
Individuelle Fähig- und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler werden auch durch
die im Team-Teaching gewonnenen Beobachtungen ermittelt (bei Bedarf: äußere
Differenzierung).
Folgende Bereiche werden dabei u.a. berücksichtigt:
Wahrnehmung und Konzentration (kinästhetische und taktile Wahrnehmung /
auditive Wahrnehmung)
Motorik / Feinmotorik (Bei individuellem Bedarf wird pro Klasse eine zusätzliche
Motorik-Stunde unter Leitung der Sozialpädagogin für einzelne Kinder erteilt.)
Visuelle Wahrnehmung
Konzentrationsfähigkeit
27
Sprachliche Entwicklung (Phonologische Bewusstheit)
(Bei individuellem Bedarf wird eine zusätzliche Stunde
Sozialpädagogin für einzelne Kinder erteilt.)
unter
Leitung
der
Mathematische Entwicklung - Pränumerische Bereich (Strategien, Mengen bilden,
Zahlreihen, Rechnen, Zahlen der Umwelt, Größen, mathematisches Verständnis in
Sachzusammenhängen ...)
III. Individuelle Förderung / Förderangebote in der Schuleingangsphase
-
Förderung im Klassenverband – Innere Differenzierung
Förderstunden im Klassenverband durch Klassenlehrkräfte und Sozialpädagogin,
Differenzierte Lernangebote in fachbezogenen Übungsphasen,
Förderung in Kleingruppen / mit Teilgruppen der Klasse Individuelle Förderung von leistungsstarken und leistungsschwachen
Schülerinnen und Schülern
-
Team-Teaching der Klassenleitungen mit der Sozialpädagogin
Im Stundenplan der Klassen 1 und 2 werden für die Fächer Deutsch und
Mathematik Stunden eingeplant, in denen das Team gemeinsam unterrichtet. So
kann gezielt auch in der Klasse in Kleingruppen nach individuellem Bedarf der
Schülerinnen und Schüler gefördert werden. Schüler, die eine spezielle
Förderung in dem Bereich Wahrnehmung, Konzentration und Motorik, Sprache
aufweisen,
nehmen
an
speziellen
Förderstunden
zusätzlich
zum
Klassenunterricht teil.
- ReLv-Förderung (Rechtschreiben erforschen- Lesen verstehen)
Im ersten Halbjahr des 1. Schuljahres werden zwei zusätzliche Förderstunden
pro Klasse zur ReLv-Förderung eingesetzt.
-
Weitere Förderangebote
Klassenbezogene Motorik-Förderstunden (zusätzliche Förderung durch die
Dipl. Sozialpädagogin)
Äußere Differenzierung –
Eine klassenübergreifende Förderstunde der 1. Klassen
mit der Dipl. Sozialpädagogin (zusätzliche Förderung bei besonderem Bedarf)
Relv-Förderstunden mit einer halben Gruppe (parallel 1x wöchentlich
mit der Sozialpädagogin / äußere Differenzierung)
zusätzliche Förderstunden mit der OGGS-Leitung,
-
Außerunterrichtliche Förderangebote
Zusätzliche Hausaufgabenhilfe am Vormittag nach den Unterrichtsstunden
Hausaufgabenhilfe im Rahmen des Ganztages (Die OGGS-Hausaufgabenhilfe
findet täglich statt und wird von einer pädagogischen Fachkraft begleitet.)
28
-
Zusammenarbeit Schule – Eltern
Info/Elternabend vor Schulanfang für die Eltern der Lernanfänger
(Lehrkräfte / Schulleitung / Dipl. Sozialpädagogin / Leitung der OGGS)
Allgemeine Hinweise und Merkblatt zum Schulanfang für die Eltern
Regelmäßige Elterngespräche zur Förderung in der Schule und zu konkreten
Fördermaßnahmen zu Hause, evt. Beratung außerschulischer Fördermaßnahmen (Klassenlehrkräfte / Eltern) –
bei Bedarf kommt die Dipl. Sozialpädagogin unserer Schule dazu
Austausch über die Erfahrungen der Lehrkräfte und der Eltern;
Austausch der Dipl. Sozialpädagogin mit den Eltern, deren Kind an der ‚Frühen
Hilfe’ (Individuelle Förderung von Lernanfängern in der Schuleingangsphase - .
1. Förderphase) teilnimmt
Gemeinsam Förder/Vereinbarungen formulieren und überprüfen (Förderplan)
Konkrete Maßnahmen zur Förderung besprechen
Informationsabende zu pädagogischen Themen der Schuleingangsphase
(z. B. Wie lernt mein Kind schreiben / rechnen, das Lernen ? ...)
Individuelle Beratung
Individuelle Beratung der Lehrkräfte, Mitarbeiter der OGGS, der Eltern und
Schülerinnen/Schüler durch die Sozialarbeiterin der Schule (Start Schuljahr
2012/13)
Ggf. Hinzuziehen der Schulberatung Gütersloh :
Hinzuziehen von Förder- und Beratungsstellen der Region (ggf. außerschulische
Förderung bei individuellem Bedarf)
29
2.2.2.3
Individuelle Förderung in den Jahrgangstufen 3 und 4
(Fördern/Fordern)
Die Förderung im 3. und 4. Jahrgang
umfasst sowohl den gezielten Abbau von
Lerndefiziten als auch die Förderung besonders leistungsstarker Schüler und
Schülerinnen.
1. Voraussetzungen
Ø Beobachtung und Feststellung des Lernstandes durch schriftliche oder
mündliche Überprüfungen (Diagnose)
Ø Einbeziehung und Evaluation vorausgegangener Fördermaßnahmen
Ø Individuelle Förderplanung
Ø Kooperation der Lehrkräfte
Ø Einbeziehung der Eltern (zusätzliche Aufgaben für das Elternhaus im
Rahmen des Förderplans)
2. Bereiche und Inhalte der Förderung
Die Grundschule Neuenkirchen ist bestrebt, möglichst durch den frühen Einsatz von
Fördermaßnahmen
Wahrnehmung,
in
der
Motorik,
Schuleingangsphase
Konzentration,
Defizite
sprachlichen
und
im
Bereich
der
mathematischen
Entwicklung abzubauen.
Die Förderung im 3. und 4. Jahrgang bezieht sich schwerpunktmäßig auf die Fächer
Deutsch und Mathematik.
Folgende Inhalte werden in den Blick genommen:
§
Sprachkompetenz (Erweiterung des Wortschatzes insbesondere bei Kindern
mit Migrationshintergrund, vielfältige Sprachanlässe schaffen, Äußerungen zu
vorgegebenen Themen, etc.)
§
Lesen und Leseverständnis (Lese-WM, Antolin, Büchervorstellungen,
Ausleihe Schülerbücherei, etc.)
§
Rechtschreiben (Anwenden von ReLv-Strategien, gezieltes Training durch
Einsatz der ReLv-Materialien, „Lernwerkstatt“ am PC)
§
Grundrechenarten
(Sicherheit
gewinnen
durch
gezieltes
Üben,
Computerprogramm „Welt der Zahl“ oder „Lernwerkstatt“)
§
Sachaufgaben (Erfassen von Sachzusammenhängen durch Techniken wie
Skizzieren, Tabellen lesen und erstellen, usw.)
§
Knobelaufgaben, Denkaufgaben (Umgang und Erlernen von Strategien)
§
Geometrie (Handlungen mit geometrischen Materialien)
30
3. Formen der Differenzierung (Individuelle Förderung)
-
Innere Differenzierung
An unserer Schule findet die individuelle Förderung im Unterricht der einzelnen
Klassen durch folgende Maßnahmen statt:
o leistungsdifferenzierter Unterricht
o leistungsdifferenzierte Hausaufgaben
o Lernen an Stationen
o Lerntheke
o Freiarbeit
o differenzierte Tages- und Wochenpläne
o Partnerarbeit
o Gruppenarbeit
o Projekte
o schülerzentrierter, interessengeleiteter Unterricht
o Werkstattarbeit
o Expertengruppen
o Kartei-Arbeit, Bereitstellung von „Hilfekarten“ mit zusätzlichen Erklärungen
-
Äußere Differenzierung
Folgende Formen der äußeren Differenzierung werden praktiziert:
o Förderunterricht in einer Kleingruppe
o Förderunterricht mit der halben Klasse
o Team-Teaching
o klassenübergreifender Förderunterricht
o klassenübergreifender Forderunterricht (Pluskurse)
o PC - AGs im 4. Jahrgang
4. Voraussetzungen für die Form der individuellen Fördermaßnahmen
Personelle Möglichkeiten
Insbesondere
die
Formen
der
äußeren
Differenzierung
bedürfen
einer
ausreichenden Personalkapazität. Wenn es die personelle Situation zulässt, wird der
Unterricht in Doppelbesetzung erteilt, wodurch kleinere Lerngruppen gebildet
31
werden können. In diesem Schuljahr nutzen wir frei gewordene Unterrichtsstunden
von Mentoren (durch BDU der Lehramtsanwärterinnen), um in anderen Klassen
bzw. Jahrgängen Team-Teaching, Förderunterricht mit einer Kleingruppe oder
klassenübergreifenden Forderunterricht zu ermöglichen.
Gestaltung des Stundenplans
Äußere Differenzierungsmaßnahmen sind gebunden an die personellen und
räumlichen Gegebenheiten. Teilweise werden freistehende Klassenräume für
Förderunterricht
genutzt,
wenn
gerade
Sportunterricht
stattfindet.
Die
Schülerbücherei, der Computerraum und der Förderraum (steht in erster Linie dem
1. und 2. Jahrgang zur Verfügung) können ebenfalls für Kleingruppenförderung
genutzt werden.
Fördermaterialien
Sinnvolle
Differenzierungsmaßnahmen
bedürfen
eines
entsprechenden
Fördermaterials. Für jede Jahrgangsstufe stehen die ReLv - Fördermaterialkisten
zur Verfügung. In jedem Klassenraum stehen vom Finken-Verlag neu angeschaffte
Freiarbeitsmaterialien für den sprachlichen Bereich bereit.
5. Evaluation
Sowohl bei den Förder- als auch bei den Fordermaßnahmen müssen die beteiligten
Lehrkräfte immer wieder die erreichten Ziele und Ergebnisse miteinander
vergleichen, bewerten, kritisch überdenken und gegebenenfalls neu ausrichten.
Forderkonzept „Drehtürmodell (Pluskurse)“
Um allen Schülern und Schülerinnen gerecht zu werden, also auch den besonders
Begabten, wurden in der Grundschule Neuenkirchen sogenannte „Pluskurse“ in den
Hauptfächern Mathematik und Deutsch im dritten und vierten Jahrgang in Anlehnung an
das Drehtürmodell (vgl. „Drehtür-Modell“- ein individuelles Konzept der Begabtenförderung nach StD Franz Josef Klingen, Wegberg 2001, Modell nach Renzulli für die
Grundschule nach Dr. Helga Ulbricht) eingerichtet.
Pluskurse sind zusätzliche Lernangebote, deren Inhalt über den regulären
Grundschulunterricht hinaus gehen. Für die Pluskurse verlassen die Kinder
stundenweise den Klassenunterricht (Drehtürmodell).
32
Geleitet werden diese zwei Pluskurse im Bereich Mathematik und Deutsch von zwei
Lehrkräften der Schule.
Die Pluskurse finden im Fach Mathematik einmal in der Woche jeweils jahrgangsbezogen statt. Im Fach Deutsch kommen die Kinder für zwei Schulstunden
jahrgangsübergreifend montags und donnerstags zum Pluskurs „Reporterkids“
zusammen, um den Newsletter der Schule (‚Pausenfüller’) zu erstellen, die über die
Schulhomepage downgeload werden kann.
Für die Pluskurse werden Schüler und Schülerinnen nominiert, die besonders begabt
und sehr leistungsfähig sind. Der Klassenlehrer bzw. Fachlehrer schlägt geeignete
Kinder in Absprache mit der Leiterin des Pluskurses vor.
2.2.3
Sprachförderung
Rechtschreiben nach dem Konzept „ReLv“ - Rechtschreiben erforschen, Lesen verstehen
Unabhängig von Lehrwerken für das Fach Deutsch, wurde nach einem durchgängigen
Unterrichtskonzept zur Entwicklung der Rechtschreibkompetenzen gesucht. Nach einer
Fortbildung über das Schulamt Gütersloh im Schuljahr 2010/2011, wurde die
Einführung und Umsetzung des Konzeptes „ReLv- Rechtschreiben erforschen, Lesen
verstehen“ ab der ersten Klasse beschlossen. Dieses Konzept wurde aus der FreSchMethode entwickelt und basiert darauf, die Silben eines Wortes genau zu sprechen
(Robotersprache) und Wörter mit Hilfe gelernter Strategien zu erforschen, um daraus
die richtige Schreibung herzuleiten.
Die zentrale Strategie ist das Schwingen (∪∪) von Wörtern. Durch das Beherrschen
dieser Grundstrategie können bereits etwa 50 % aller Wörter rechtschriftlich korrekt
hergeleitet werden. Darauf aufbauend werden die Strategien des Weiterschwingens
(∪→) und des Ableitens (7) erarbeitet. Nach all diesen Strategien bleibt nur noch ein
geringer Prozentsatz an Wörtern übrig, der nicht hergeleitet werden kann und als
Merkwörter (M) erlernt werden muss.
Das Konzept basiert auf den folgenden Elementen:
•
•
•
•
•
Aufeinander aufbauende Strategien
Forschend-entdeckendes Lernen
Gemeinsame Unterrichtssprache
Kooperative Lernformen (z.B. Rechtschreibgespräche, Partnerübungsformen;...)
Individuelles und selbst bestimmtes Lernen mit Lernkarteien und
Übungskärtchen
Ziel dieses Konzeptes ist es durch die Anwendung der Basisstrategien das
Rechtschreibgespür der Schülerinnen und Schüler zu entwickeln, um zunehmend
selbstständiger Texte fehlerfrei zu schreiben und zu überarbeiten.
33
Zur Sprachförderung von Kindern mit Migrationshintergund
In unserer Grundschule Neuenkirchen lernen die Schülerinnen und Schüler in ihren
Klassen mit und ohne Migrationshintergund selbstverständlich gemeinsam. Dieses
grundlegende Förderverständnis eröffnet viele Chancen für alle Beteiligten im Schul-,
Lebens- und Lernprozess.
Die gezielte Sprachförderung soll darüber hinaus unseren Schülern mit Migrationshintergrund unter Einbeziehung ihrer jeweiligen kulturellen Herkunft und ihrer
Lebensumstände den Zugang zur deutschen Sprache und Kultur als notwendige
Vorraussetzung für den schulischen Erfolg und eine gelungene Integration ermöglichen.
Dabei ist ferner die Zusammenarbeit mit den Eltern, besonders aus verschiedenen
Kulturkreisen, ein wichtiger Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit, um nicht nur die
Kinder, sondern auch die Elternteile noch weiter in die schulische Arbeit zu integrieren.
Über unsere Prinzipien eines individuell-fördernden Sprachunterrichts hinaus (Aufbau
von individuellen Sozial- und Sprach/Kommunikationskompetenzen ...) unterstützen wir
die Schülerinnen und Schüler von Anfang an durch weitere Sprach/Fördermaßnahmen.
Eine zusätzliche Sprachförderung findet nach erfolgter Sprach/Lernstandserhebung für
unsere Schülerinnen und Schüler durch folgende Fördermaßnahmen statt:
Teilnahme an dem Projekt der ‚individuellen Förderung von Lernanfängern in der
Schuleingangsphase vor Schuleintritt,
Teilnahme an zusätzlichen Sprach/Förderstunden (über die Förderstunden in der
Klasse hinaus);
Teilnahme an den zusätzlichen Stunden zur Hausaufgabenhilfe und
Teilnahme an Sprachfördermaßnahmen im Ganztag unserer Schule sowie
Unterstützung in den Hausaufgabengruppen (einschließlich der Förderung der
teilnehmenden Lehrkräfte im Ganztag).
Unterricht in der Herkunftssprache - Muttersprachlicher Unterricht (MU)
Gemäß des Schulerlasses zum Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit
Zuwanderungsgeschichte insbesondere im Bereich Sprachen (RdErl. des Ministeriums
v. 2009) ist der Unterricht in der Herkunftssprache (Muttersprache) ein zusätzliches
Angebot, das auch für unsere Schülerinnen und Schüler mit der Herkunftssprache
‚Türkisch’ angeboten wird. Der Unterricht wird von einer Lehrkraft mit der
entsprechenden Lehrbefähigung bzw. Sprachqualifikation für die Jahrgänge 1-4 erteilt.
Falls möglich, erfolgt der Unterricht parallel zu den im Stundenplan gesetzten
Religionsstunden der deutschen Schüler) oder nach Zustimmung der Eltern zu anderen
Unterrichtszeiten am Unterrichtsmorgen/-mittag.
Die Teilnahme ist freiwillig. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler angemeldet ist, ist
sie/er grundsätzlich verpflichtet für die Dauer eines Schuljahres regelmäßig
teilzunehmen. Über die Teilnahme am herkunftssprachlichen Unterricht wird gemäß der
Verwaltungsvorschriften eine Bescheinigung ausgestellt; die Leistungsbewertung wird
im Zeugnis vermerkt.
Dies gilt auch für die Teilnahme am islamischen Religionsunterricht.
34
2.2.4
Leseförderung
Lesen – eine Schlüsselqualifikation
In vielfältiger Weise versuchen wir, die im Lehrplan Deutsch geforderte
Lesekompetenz zu fördern. Entscheidend wird sein, ob es gelingt, bei den
Schülerinnen und Schülern Lesefreude zu wecken, sodass sie Lesen in ihr
Freizeitverhalten einbeziehen.
- Im Unterricht achten wir beim Lesen sehr viel mehr auf das Textverständnis und
überprüfen es häufiger und genauer durch vielfältige schriftliche Kontrollen. Auch
zu den Lesehausaufgaben gibt es schriftliche Überprüfungen.
-
Eine lesemotivierende Ergänzung des Literaturunterrichts besteht darin,
Ganzschriften als Klassensätze einzusetzen.
-
Auch verfügt jede Klasse über eine Bücherkiste mit altersgerechter
Buchauswahl, die sich u.a. an den in den Lesebüchern vorgestellten
Kinderbüchern orientiert.
-
Themenbezogene Bücherkisten ergänzen den Unterricht und ermöglichen den
Schülerinnen und Schülern das selbstständige Einholen weiterer Informationen.
-
Unsere Schülerbücherei bietet den Schülerinnen und Schülern eine vielseitige
Auswahl altersgerechter Bücher. Die 2. bis 4. Klassen haben in der Regel feste
Lese- und Ausleihzeiten in den Stundenplan integriert.
-
Schülergeburtstage und besonders die Adventszeit werden oft zum Vorstellen
und Anlesen von Büchern genutzt.
„Offenes Vorlesen“ :
-
Vierteljährlich gibt es für die Schüler aller Klassen eine gemeinsame
Vorlesestunde, die klassenübergreifend jahrgangsintern organisiert wird, genannt
„Offenes Vorlesen“.
-
Im Laufe der Grundschulzeit soll jeder Schüler / jede Schülerin mindestens einen
Autor / eine Autorin kennenlernen. In jedem Schuljahr findet deshalb eine
Autorenlesung in unserer Schule statt.
Die Erfahrung aus den bisher veranstalteten Lesungen zeigt, dass von diesen
Begegnungen ein nachhaltiger Leseanreiz ausgeht und dass vielfältige Fragen zum
literarischen Leben aufgegriffen werden können.
Interaktives Lesen mit Antolin
Antolin ist ein Internet-Portal zur Leseförderung von der ersten bis zur zehnten
Klasse. Die Schülerinnen und Schüler lesen zu Hause oder im Unterricht ein Buch und
beantworten dann interaktiv Quizfragen zum Inhalt. Richtige Antworten werden mit
Punkten belohnt. So steigert Antolin die Lesemotivation und fördert dabei das
Textverständnis.
Antolin enthält Quizfragen zu den Klassikern der Kinder- und Jugendbuchliteratur
ebenso wie zu wichtigen Neuerscheinungen.
Die Grundschule Neuenkirchen hat seit 2005 eine Antolin-Lizenz für ihre
Schülerinnen und Schüler erworben. In der Regel werden die Schüler und
35
Schülerinnen im Verlauf der Klasse 2 mit dem Programm vertraut gemacht. Mithilfe
eines Passwortes kann sich jeder Schüler bei Antolin anmelden. Dabei ist über den
Klassenlehrer lediglich der Vorname eines Schülers registriert.
Die Bücher in unserer Schulbücherei sind mit einem Antolin-Aufkleber versehen,
wenn sie im Internet-Portal bearbeitet werden können. Die Kinder können sowohl im
Unterricht als auch zu Hause ein Buch-Quiz bearbeiten. So wird das Lernen in der
Schule mit dem Lesen in der Freizeit verbunden.
Die Ergebnisse der Lese-Fragen sind von den Klassenlehrern stets einsehbar. Sie
bieten aussagekräftige Informationen zum Textverständnis und zur Leseleistung der
Schülerinnen und Schüler. Im Deutschunterricht oder im Förderunterricht kann
darauf aufbauend gezielte Leseförderung stattfinden. Die Kinder können
aufgrund der verschiedenen Schwierigkeitsgrade von Büchern sehr differenziert
arbeiten.
2.2.5
Mathematische Förderung für leistungsstarke Kinder
(Forder-Förderkonzept)
Hierbei handelt es sich um eine Forderstunde für mathematisch interessierte
Schülerinnen und Schüler.
Die Forderstunde basiert auf dem entdeckenden Lernkonzept:
In dieser werden die Kinder zur selbstständigen Bearbeitung von Knobel- und
Denkaufgaben angehalten. Sie lösen herausfordernde Aufgaben und entdecken dabei
Muster, die sie erklären und in neuen Zusammenhängen anwenden sollen. Somit
lernen sie neben neuen Erkenntnissen oder Einsichten auf einer höheren Stufe vor
allem, ihre mathematischen Beobachtungen darzustellen und über diese in
Zusammenhängen zu berichten.
Die Forderstunde ist in den Schulvormittag eingebunden und findet einmal pro
Woche in klassenübergreifenden Gruppen (Förderband) statt. Wenn
stundenplantechnisch möglich erfolgt die Forderstunde parallel zum regulären
Mathematikunterricht. Alternativ wird sie parallel zu anderem Fachunterricht
durchgeführt,
so
dass
die
teilnehmenden
Kinder
im
Sinne
der
Selbstständigkeitsförderung verpasste Inhalte nachholen müssen. Die Forderstunde
wird, wenn personell möglich, für jede Schulstufe angeboten.
36
2.2.6
Sozialpädagogische Fachkraft
SOZIALPÄDAGOGISCHE FACHKRAFT
An unserer Schule arbeitet eine sozialpädagogische Fachkraft.
Ihr Zuständigkeitsbereich umfasst die Diagnostik, die Förderung und Elternberatung.
Bei der Schulanmeldung im November wird eine Kurzdiagnostik durchgeführt, um
eventuell notwendige Fördermaßnahmen, die noch vor Schulbeginn greifen sollen, mit
den anmeldenden Eltern abstimmen zu können.
Die Sozialpädagogin arbeitet in der Schuleingangsphase (SEP) als Förderlehrerin mit.
Dies erfolgt sowohl im Unterricht (innere Differenzierung) als auch in Kleingruppen in
einem speziell ausgestatteten Förderraum (äußere Differenzierung). Der zeitliche
Umfang bezieht sich mit 18 Stunden im 1.Schulhalbjahr und 14 Stunden im 2. Halbjahr
auf die Förderung der vier 1. Klassen, mit 4 Stunden auf die Förderung von
Lernanfängern vor Schuleintritt im 2. Schulhalbjahr (‚Frühe Hilfe’) und mit je 2 Stunden
auf die 2.Schuljahre. Die inhaltliche Förderung richtet sich nach den Förderbedarfen der
Schülerinnen und Schüler; sie wird anhand von Diagnose und Beobachtung der Kinder
von den Klassenlehrkräften und der Sozialpädagogin geplant und entsprechend
umgesetzt.
ZUSTÄNDIGKEITEN DER SOZIALPÄDAGOGIN
Ø
Ø
Ø
Ø
Ø
Ø
Ø
Ø
Ø
Ø
Ø
Ø
Ø
Ø
Ø
Kurz/Diagnostik bei der Anmeldung
Beobachtung der Schüler im Unterricht
Diagnostik im Schuleingangsbereich
Gezieltere Diagnostik - falls erforderlich
Förderung im Unterricht - Innere Differenzierung
Förderung in Kleingruppen - Äußere Differenzierung
Kooperation bei der Erstellung von Förderplänen
Basale Förderung von Wahrnehmung, Motorik, Mathematik, Sprache und
Sozialverhalten
Sprachüberprüfung der 4Jährigen / Delfin 4
Sprachüberprüfung der 5Jährigen / Delfin 5
Elternberatung
Zusammenarbeit mit Kindergärten und Tagesstätten
Zusammenarbeit mit Förderstellen/Förderschulen/Erziehungsberatung/
Ärzten/Therapeuten
Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeiterin
Projekt „Frühe Hilfe“
2.2.7
Schuleingangsphase und Förderung von angehenden Lernanfängern
SCHULEINGANGSPHASE
Die Schuleingangsphase wird an unserer Schule getrennt nach Jahrgängen geführt.
Alle Kinder werden ins 1.Schuljahr eingeschult und entsprechend ihren Fähigkeiten und
Fertigkeiten unterrichtet. Entsprechend ihrem individuellem Förderbedarf erhalten sie
gezielte Unterstützung
und Förderung. Förderunterricht wird sowohl von den
Klassenlehrern, den Fachlehrern oder der Sozialpädagogin erteilt. Unser Ziel ist es, die
Lernfreude zu wecken und zu unterstützen, die individuellen Lernleistungen zu sichern
und besondere Begabungen zu fördern.
Nach dem 1.Schuljahr gehen die Kinder ohne Versetzung ins 2. Schuljahr.
Das Konzept der Schuleingangsphase (SEP) sieht eine zweijährige Verweildauer vor,
sie kann auch in einem oder in drei Jahren durchlaufen werden.
37
FÖRDERUNG VON ANGEHENDEN LERNANFÄNGERN
Pilotprojekt zur individuellen Förderung von Schulkindern in der Schuleingangsphase
vor Schuleintritt („FRÜHE HILFE“)
Seit dem 2. Schulhalbjahr des Schuljahres 2011/12 gibt es an unserer Schule das
Modellprojekt „Frühe Hilfe“. Es hat sich zur Aufgabe gemacht, Lernanfänger, bei denen
bei der Schulanmeldung ein besonderer Förderbedarf festgestellt worden ist, gezielt zu
fördern. Diese individuelle Förderung findet einmal wöchentlich nachmittags von 14 -16
Uhr im Förderraum der Sozialpädagogin in der Schule statt. Die zukünftigen
Schulkinder werden in allen wichtigen Entwicklungsbereichen unterstützt und so schon
vor Schuleintritt gezielt gefördert. Wenn die Eltern es wünschen, erhalten sie Tipps und
Beratung zur Förderung ihres Kindes.
Diese Gruppe umfasst maximal 10 Kinder; sie werden bis zur Einschulung von der
Sozialpädagogin gefördert.
Für diese Förderphase wird daher für die angehenden Lernanfänger alles an
Materialien kostenlos bereitgestellt.
2.2.8 Das ‚Lernen lernen’
Zielsetzungen unseres Grundschulunterrichts an der Grundschule Neuenkirchen ist es,
gemäß der Kernlehrpläne, Kompetenzorientierung, individuellen Förderung und
Unterrichtsentwicklung Methoden und Arbeitstechniken in den Blick zu nehmen, die den
Schülerinnen und Schülern zu einem selbstständigen und eigenverantwortlichen Lernen
verhelfen.
An der Grundschule Neuenkirchen erweitern die Schülerinnen und Schüler ihre
Methodenkompetenzen, indem sie vom 1. bis 4. Jahrgang an grundlegende Strategien
zur Organisation des Schulalltags kennen lernen. Dieses Konzept zur Vermittlung von
Lernstrategien wird in allen Jahrgängen fächerübergreifend umgesetzt und zielt auf die
Förderung folgender Schwerpunkte:
Konzentration und Kommunikation
Lernen lernen
Zeitmanagement
Informationsbeschaffung
Präsentation
In Lernarrangements werden diese Methoden bei der Arbeit an einem kindgemäßen
Thema kennen gelernt, erprobt und auf ihre Wirksamkeit überprüft.
Dabei wird in immer gleicher Schrittfolge Vorwissen aktiviert, Information beschafft und
verarbeitet sowie gesichert und präsentiert.
Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler zu eigenverantwortlichem Lernen zu
motivieren und langfristig zu befähigen, sich mit- und voneinander lernend
Wissensgebiete eigenaktiv erschließen zu können.
Als Lernarrangement dienen uns neben eigenen Arrangements auch die
Lernarrangements des Finken-Verlags zum ‚ Lernen lernen konkret’ und ‚Lernen lernen
– individuell & kooperativ’.
38
2.2.9 Übergänge
Die Grundschule umfasst die Klassen 1 bis 4. und vermittelt den Schülerinnen und
Schülern grundlegende Fähig- und Fertigkeiten sowie Kenntnisse. Sie führt die
Schülerinnen und Schüler zu systematischen Formen des Lernens und legt damit für
die weitere Schullaufbahn wichtige Grundlagen.
Dabei arbeitet sie in Kooperation mit den Eltern, Kindertagesstätten und
weiterführenden Schulen sowie bei Bedarf mit den Förderschulen eng zusammen (vgl.
§ 11 SchulG).
Übergang vom Kindergarten in die Grundschule Neuenkirchen
Nach den Anmeldungen der Schulanfänger im November finden in den Kindergärten
pädagogische Gespräche statt. Diesen Austausch führt unsere Sozialpädagogin mit
den Leitungen und Erzieherinnen der Einrichtungen. Er hat zum Ziel die Entwicklung
der Kinder gemeinsam in den Blick zu nehmen und die Förderung der Kinder
abzustimmen.
Nach den Osterferien besuchen die Kindergartenkinder, unsere zukünftigen
Schulkinder, die 1. Schuljahre. Sie sollen unsere Schule und den Unterricht kennen
lernen. Sie werden von ihren Erzieherinnen begleitet und nehmen in kleinen Gruppen
am Unterricht des 1.Schuljahres teil.
Vor den Sommerferien findet ein Kennenlernnachmittag für die Schulanfänger statt. So
lernen sie ihre zukünftigen Klassenlehrkräfte und ihre Mitschülerinnen und Mitschüler in
ihrem Klassenraum kennen.
Übergang von der Grundschule Neuenkirchen zur weiterführenden Schule
In der Grundschule Neuenkirchen werden die Eltern der Viertklässler nach folgendem
Ablauf/Konzept in ihrer Entscheidung für eine weiterführende Schule unterstützt:
Im Oktober bzw. November informiert die Schulleitung die Eltern der Viertklässler über
die unterschiedlichen Bildungsgänge in der Sekundarstufe I. Ferner werden die
örtlichen Schulsysteme der Sekundarstufe I auch durch entsprechende Vertreter der
Schulen vorgestellt.
Die Schulleitung verteilt an die Eltern ein Informationspaket mit den wichtigsten
Angaben zum Ablauf, zum Verfahren und zu den Terminen der Beratung. Ferner
werden Informationsbroschüren zum Übergang in die Sekundarstufe I u.a. vom
Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW ausgeteilt.
Im November findet ein Elternsprechtag mit den Klassenlehrkräften statt, bei dem die
Selbst-, Sach- und Sozialkompetenzen des Kindes (Persönlichkeitsmerkmale,
Denkvermögen, Selbstvertrauen, Selbstständigkeit, Frustrationstoleranz, Lernwege und
Leistungen in den Fächern, Arbeits- und Sozialverhalten ...) Gesprächsinhalte sind. Die
Klassenlehrkraft berät dabei die Eltern in einem persönlichem Gespräch über die
weitere schulische Förderung.
Zum Jahreswechsel haben die Eltern die Gelegenheit, sich vor Ort die weiterführenden
Schulsysteme der Sekundarstufe I , die zur weiteren Information bzw. zum Tag der
‚Offenen Tür’ einladen, mit ihren Kindern anzuschauen.
Im Januar findet ein weiterer Elternsprechtag mit abschließendem Beratungsgespräch
statt. Es soll den Eltern helfen, eine Entscheidung für ihr Kind treffen zu können.
Auf Grundlage der individuellen Kompetenzen des Kindes geben die Lehrkräfte und die
Eltern ihre Einschätzungen ab und protokollieren diese auf einem Protokollbogen.
Bei Bedarf treffen sich die Klassenlehrkraft und die Eltern ggf. nochmals zu einem
zusätzlichen Gesprächstermin.
39
Im Januar/Februar entscheidet die Klassenkonferenz als Versetzungskonferenz über
die Empfehlung und deren Begründung.
Die begründete Empfehlung für die Schulform ist Teil des Halbjahreszeugnisses. Die
Eltern melden dann in der Regel ab Februar unter Vorlage des Halbjahreszeugnisses
der Klasse 4 ihr Kind an einer Schule der von ihnen gewählten Schulform an.
§ 8 Übergang
(1) Im ersten Schulhalbjahr der Klasse 4 informiert die Grundschule über die Bildungsgänge
in den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I und das örtliche Schulangebot.
(2) Anschließend berät die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer mit den Eltern in einem
persönlichen Gespräch über die weitere schulische Förderung des Kindes.
(3) Die Empfehlung für die Schulform gemäß §11 Abs. 4 Satz 1 SchulG (jetzt: §11 Abs. 5
Satz 1 Schulgesetz) ist Teil des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4. Darin werden die
Schulform Hauptschule, Realschule oder Gymnasium benannt, für die das Kind nach
Auffassung der Grundschule geeignet ist, daneben auch die Gesamtschule und
Sekundarschule. Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere
Schulform mit Einschränkungen geeignet, wird auch diese mit dem genannten Zusatz
benannt. Die Empfehlung ist zu begründen. Über die Empfehlung und deren Begründung
entscheidet die Klassenkonferenz als Versetzungskonferenz.
(4) Die Eltern melden die Schülerin oder den Schüler unter Vorlage des
Halbjahreszeugnisses der Klasse 4 an einer Schule der von ihnen gewählten Schulform
an. Diese Schule unterrichtet die Grundschule über die Anmeldung.
VV zu § 8
8.2 zu Absatz 2
Die Ergebnisse des Gesprächs sind in einem Vermerk festzuhalten.
40
Förderschulen – Orte der sonderpädagogischen Förderung
Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer körperlichen, seelischen oder geistigen
Behinderung bzw. wegen eines erheblichen beeinträchtigten Lernvermögens nicht mehr
am Unterricht der Grundschule als allgemeine Regelschule teilnehmen können, werden
gemäß ihres individuellen Bedarfs sonderpädagogisch gefördert. Auf Antrag der Eltern
oder Schule entscheidet dabei die Schulaufsicht über den entsprechenden
Förderbedarf, über die Förderschwerpunkte und den Förderort nach sonderpädagogischem und medizinischem Gutachten.
41
2.2.10 Zur Leistungsbewertung
Die Grundlagen der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz und in der Verordnung
über den Bildungsgang in der Grundschule verankert. Die Leistungsbewertung orientiert
sich dabei grundsätzlich an den Anforderungen der Richtlinien und Lehrpläne und am
erteilten Unterricht. Sie berücksichtigt auch die individuelle Lernentwicklung der
einzelnen Schülerinnen und Schüler.
In die Leistungsbewertung fließen alle von der einzelnen Schülerin oder dem einzelnen
Schüler in Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen ein. Dazu
gehören schriftliche Arbeiten und sonstige Leistungen wie mündliche und praktische
Beiträge sowie gelegentliche kurze schriftliche Übungen. Ebenso berücksichtigt werden
den Unterricht vorbereitende und ergänzende Leistungen.
In unserer Schule wurden für alle Fächer allgemeine Kriterien zur Leistungsbewertung
festgelegt. Für die Fächer Mathematik und Deutsch wurden zusätzlich konkrete
Absprachen über Art, Anzahl, Zeitdauer und Rückmeldung von schriftlichen
Lernzielkontrollen getroffen.
Zu wie viel Prozent die schriftlichen und mündlichen Leistungen (d.h. auch mündliche
Arbeiten/Mitarbeit) jeweils in die Zeugnisnote mit einfließen, wird nicht ganz starr in
Prozenten festgelegt, da individuelle Aspekte immer mit zu berücksichtigen sind.
Darüber hinaus ist es uns ein Anliegen, dass die Schülerinnen und Schüler lernen ihre
Leistungen selbst einzuschätzen. Daher wurden in allen Fächern entsprechende
Selbsteinschätzungsbögen entwickelt, die regelmäßig eingesetzt werden.
Die
schulinternen
Absprachen
zur
Leistungsbewertung
und
die
Selbsteinschätzungsbögen werden den Eltern und Schülerinnen/Schülern transparent
gemacht (im Unterricht/ in der Pflegschaft, bei der individuellen Beratung...) und sind
jederzeit – wie auch die schuleigenen Lehrpläne - in der Schule oder bei
Elternsprechtagen einzusehen.
Nach der Ordnung des Bildungsganges § 6 (SchulG) erhalten die Schülerinnen und
Schüler in der Schuleingangsphase jeweils zum Schuljahresende Zeugnisse, die
Schülerinnen und Schüler in den Klassen 3 und 4 dagegen zum Schulhalbjahr und zum
Schuljahresende.
In der Schuleingangsphase und in der Klasse 3 beschreiben die Zeugnisse die
Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern als Bericht.
Das Versetzungszeugnis in die Klasse 3 enthält in der Grundschule Neuenkirchen nach
Beschluss der Schulkonferenz keine Noten.
Die Zeugnisse der 4. Klassen enthalten Noten für die Fächer; die Empfehlung für die
Schulform gemäß § 11 Abs. 4 Satz 1 SchulG Teil des Halbjahreszeugnisses der
Klasse 4.
Nach § 48 (SchulG) Abs. 3 werden zur Bewertung der Leistungen die Notenstufen
‚sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend, mangelhaft, ungenügend’ zu Grunde gelegt.
42
2.2.11 Medienkonzept
Medienkonzept der Grundschule Neuenkirchen
- Erwerb des Medienpasses
Schülerinnen und Schüler sollen durch die Arbeit mit den Neuen Medien Medienkompetenz
erwerben. Durch einen sinnvollen Einsatz im Unterricht werden die Schülerinnen und Schüler
zu einem sachgerechten und selbstverantwortlichen Umgang mit den Neuen Medien erzogen.
Die Ausstattung mit Neuen Medien umfasst:
Hardware
- Computerraum mit Arbeitsplätzen für 18 Schülerinnen und Schüler und einem
Lehrerarbeitsplatz mit der Möglichkeit mittels eines Beamers Arbeitsschritte zu
visualisieren
- Computerarbeitsplätze in verschiedenen Klassenräumen
- zwei mobile Media – Racks mit Laptop, Beamer und Lautsprecheranlage
- fest installierter Fernseher mit VCR – DVD – Anlage in der Schulbücherei und
zwei mobile Fernseher mit VCR – DVD – Anlage
- Audio – Video – Anlage im Forum mit Beamer und einer großen
Projektionsfläche
- CD – Player in allen Klassenräumen
Software
- Lernwerkstatt 8
- Welt der Zahl 1 – 4
- Schreiblabor ...
- ... und individuell von den Lehrkräften eingesetzte Lernsoftware
- DVDs zu verschiedenen Themenbereichen
- Nutzung von Medien, die von den Medienzentren in Nordrhein – Westfalen im
Rahmen von EDMOND – NRW zur Verfügung gestellt werden
Die Schule besitzt ferner Lizenzen für ‚Antolin’ und die ‚Hamsterkiste’.
Im halbjährlichen Wechsel erarbeiten Schülerinnen und Schüler der vierten Schuljahre
die Inhalte eines Medienportfolios. Dabei setzen sie sich mit dem sachgerechten
Umgang der Hard – und Software auseinander. Zudem beschäftigen sie sich mit der
Erarbeitung von Grundbegriffen des Internets und der Einhaltung von Internetregeln.
Die erfolgreiche Teilnahme wird mit einem Zertifikat bescheinigt.
43
1.
Regeln für Kinder zum Verhalten im Internet
Ich gebe keine Informationen über mich, meine Familie und Freunde weiter. Ich
gebe auch keine Informationen über Leute, die ich nicht mag, weiter. Das heißt:
Name, Wohnort, Geburtsdatum, Name der Schule, E-Mail-Adresse,
Wohn-Adresse, Telefonnummer und Handynummer dürfen niemals an Fremde
weitergegeben werden.
2.
Ich verabrede mit meinen Eltern, auf welchen Seiten ich surfe -und chatte und
wie lange ich im Internet sein darf. Ich halte mich an die Computerzeiten, die ich
mit meinen Eltern vereinbart habe.
3.
Ich frage meine Eltern, bevor ich mir aus dem Internet etwas herunterlade, kaufe
oder an Gewinnspielen teilnehme.
4.
Ich halte mich an das Urheberrecht, wenn ich Inhalte aus dem Internet
weiterverwende.
5.
Ich gebe keine Dateien mit Fotos von mir und anderen Personen an Fremde
weiter.
Ich zeige meinen Eltern Seiten, die mir Angst machen oder bei denen ich mich
nicht wohl fühle.
Ich verabrede mich nicht mit Leuten, die ich im Internet kennen gelernt habe. Ich
treffe mich auch nicht mit ihnen.
Ich bin anderen gegenüber freundlich und fair, ich mobbe nicht im Internet.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
Ich breche in einem Chat die Unterhaltung ab, wenn jemand persönliche Dinge
über mich und andere Personen fragt.
Ich verwende sichere Passwörter und ändere sie regelmäßig. Meine Passwörter
kenne nur ich.
Ich gebe keine Inhalte mit Gewalt verherrlichenden oder pornographischen
Botschaften weiter.
12.
Ich lese die Informationen im Internet kritisch und prüfe, wenn ich Zweifel
habe, ob sie stimmen.
13.
Wenn ich mir Informationen im Internet beschaffen möchte, benutze ich eine
Suchmaschine für Kinder. Die bekannteste Kindersuchmaschine hat die
Internetadresse: www.blinde-kuh.de. Die Seiten, die hier zu einem Suchbegriff
angeboten werden, sind vorher geprüft worden, ob sie für Kinder wirklich
geeignet sind und enthalten keine Jugend gefährdenden Inhalte.
44
Schulbücherei
Unsere Schülerbücherei bietet unseren Schülerinnen und Schülern eine
vielseitige und ausreichende Auswahl altersgerechter Bücher, die in
regelmäßigen Abständen aufgestockt oder durch themenbezogene Bücherkisten
für besondere Lesaktionen bereichert werden.
Bedingt durch Autorenlesungen sind hier natürlich auch persönlich signierte Bücher der
Autoren u.a. als Geschenk an die Schule inventarisiert. Für die Organisation und
Inventarisierung in der Bücherei ist eine Lehrkraft der Schule zuständig.
Die Klassen bzw. Jahrgänge haben nach Einweisung durch die Klassenlehrkraft
in der Regel feste Lese- und Ausleihzeiten in den Stundenplan integriert.
Individuelle Lesezeit wird in der Schulbücherei besonders durch die gelungen
angelegte Lesetreppe ermöglicht.
Besondere lesegestaltende Unterrichtsaktionen oder Arbeitsgemeinschaften (AGs der
Schule ohne/mit Eltern) werden gerne in der Bücherei als adäquaten Leseort mit
besonderem Ambiente umgesetzt.
Für das ‚Offene Vorlesen’ wird die Bücherei als ein Ort des Vorlesens natürlich
grundsätzlich frequentiert.
Zur Umsetzung und Erleichterung des interaktiven Lesens mit ‚Antolin’ sind die Bücher
in unserer Schulbücherei mit einem Antolin-Aufkleber versehen, wenn sie im
Internet-Portal bearbeitet werden können.
45
2.2.12 Rituale im Schuljahr
Neuenkirchener Jahresuhr
Als fester Bestandteil unseres Schulprogramms hat sich im Laufe der Zeit ein
Jahreszyklus von bestimmten Traditionen herausgebildet, der unsere Schule als
Lebensraum kennzeichnet.
Das Schuljahr beginnt mit der Einschulung der Lernanfänger und findet seinen
Abschluss mit der Verabschiedung der vierten Klassen. Seinen prägenden Rhythmus
erhält es durch weitere jahreszeitliche Veranstaltungen und Projekte.
Der Einschulungsvormittag beginnt in der Regel um 9.00 Uhr mit einem
ökumenischen Gottesdienst in der St.-Margareta-Kirche, im Anschluss daran findet um
10.00 Uhr die Einschulungsfeier in unserer Turnhalle statt. Die Gestaltung der Feier
übernimmt das zweite Schuljahr. Im Ausklang der Feier finden sich die Schulanfänger
mit Hilfe ihres Erkennungssymbols bei ihren Klassenlehrer/innen ein. Anschließend
erleben sie ihre erste Unterrichtsstunde im Klassenraum. Zum Abschluss des ersten
Tages wird von jeder Klasse ein Foto im Eingangsbereich der Schule von einem
Fotografen aufgenommen.
Die örtliche Presse fotografiert in den ersten Schultagen ferner alle Lernanfänger mit
Erlaubnis der Eltern und stellt diesen eine Zeitungsbeilage aller Lernanfänger zur
Verfügung.
Adventliches Schmücken der Schule
Der Projekttag Advent findet am Freitag vor dem ersten Advent statt und stimmt die
Schülerinnen und Schüler durch vorweihnachtliches Basteln und Gestalten auf die
Adventszeit ein. Alle Klassen basteln z.B. Tischlaternen, Adventskalender und
Fensterschmuck. Ziel dieses Tages ist es, gemeinsam und frühzeitig die Schule
adventlich auszugestalten. Viele Eltern beteiligen sich an diesem Projekttag und
unterstützen ihn durch ihre Mithilfe und durch Einbringen von eigenen Ideen und
Vorschlägen.
In 24 Fensterfeldern des Eingangsbereichs lässt das Kollegium alljährlich einen
Adventskalender entstehen. Dort steht dann auch eine große Lichtertanne, die von den Kindern
der OGGS geschmückt wird.
Weihnachtshilfsaktionen der Schule
Viele Jahre haben wir Unicef – Projekte mit den Erlösen unseres Adventbazars
unterstützt.
Seit 2009 fand unsere Aktion „Weihnachten im Geschenkpaket“, die wir in
Zusammenarbeit mit der Diakonie und dem Caritasverband Gütersloh durchführen,
großen Anklang.
Nachdem die o.g. Aktion nicht mehr stattfinden kann, werden ab dem Schuljahr 2012/13
laut Beschluss nun Kinder im Kosovo unterstützt. Der Hilfsverein und ein Elternteil aus
Rietberg organisieren und begleiten jährlich die Fahrt und überreichen die Geschenke
persönlich.
Der „St. Nikolaus“ kommt traditionell am 6.Dezember zu den Erstklässlern. Ein Vater
bringt ihnen die Legende vom Bischof Nikolaus nah.
Zusätzlich zu den klasseninternen Weihnachtsfeiern, die wir mit Eltern, Geschwistern
und Großeltern veranstalten, findet eine Schulweihnachtsfeier im Forum statt. Wegen
der Größe unserer Schule teilen wir die Klassen in vier Gruppen auf: alle a-, b-, c-, d-
46
Klassen gestalten in der Regel jeweils gemeinsam eine Feier. Die Klassen stimmen
sich untereinander ab und legen das Programm fest.
Sportliche Wettkämpfe
- Bundesjugendspiele im Sommer:
Jedes Jahr im Sommer finden an unserer Schule die Bundesjugendspiele Leichtathletik
auf dem Sportplatz statt. Alle Schülerinnen und Schüler vom 1. – 4. Jahrgang nehmen
daran teil.
Zur Auflockerung starten an diesem Morgen alle SchülerInnen mit einem musikalisch
untermalten Aufwärmprogramm. Danach beginnen die leichtathletischen Wettkämpfe
Laufen-Werfen-Springen. In einem festgelegten Zeitraum sollen die SchülerInnen
immer eine der Disziplinen ausführen. In der verbleibenden Zeit haben sie die
Gelegenheit, sich mit alternativen Wurf-Sprung- und Laufspielen zu beschäftigen, z.B.
Zielwurf mit Ringen, Trockenski-Lauf zu viert, Torwandschießen, Dreibeinlauf, SchlussWeitsprung etc.
Nach Beendigung des letzten leichtathletischen Wettkampfes werden alle Schülerinnen
und Schüler verabschiedet. Am nächsten Tag werden dann die Urkunden verteilt.
Alle Schülerinnen und Schüler des 1. Jahrgangs erhalten eine Teilnehmer-Urkunde. Ab
dem 2. Schuljahr erhalten die Schülerinnen und Schüler für erfolgreiche Leistungen
Sieger- und Ehrenurkunden. Am nächsten Tag werden jeweils die klassenbesten
Jungen und Mädchen im großen Rahmen geehrt.
- Bundesjugendspiele im Winter:
Im Winter finden die Bundesjugendspiele Geräteturnen für alle Schülerinnen und
Schüler der 4.Jahrgänge statt. Schon nach den Herbstferien beginnen die Schüler und
Schülerinnen für die einzelnen Übungen zu trainieren. Im Januar turnt jedes Kind eine
Übung am Reck, am Kasten, an den Matten und auf einer erhöhten umgedrehten
Schwebebank. Dafür bekommt es bestimmte Punkte, die von dem Schwierigkeitsgrad
der geturnten Übung abhängen. Für perfekt geturnte Übungen können noch
Extrapunkte erzielt werden.
Auch hier gibt es für erfolgreich vorgeturnte Übungen Siegerurkunden und
Ehrenurkunden.
- Kreismeisterschaften Fußball / Fußball-Cup
Ein weiterer sportlicher Höhepunkt ist die jährliche Teilnahme an den
Kreismeisterschaften der Grundschulen im Fußball. Schon mehrfach hintereinander ist
es unseren Schülern hierbei gelungen in die Endrunde zu kommen und einen Pokal zu
erlangen.
-
Handball-Spieletag (erfolgreiche Teilnahme in Kooperation mit
dem Handballverein)
Crosslauf (Teilnahme 2016)
Karneval
Am Rosenmontag war bis 2012 für die Grundschule unterrichtsfrei. Interessierte Kinder
konnten jedoch freiwillig am Kinderumzug in Rietberg teilnehmen.
47
Die Planung übernahm ein Vorbereitungsteam, das aus einigen Lehrern und Eltern
bestand. Nachdem gemeinsam ein übergeordnetes Motto gefunden worden war,
wurden drei bis vier Kostümvorschläge geplant und vorbereitet, für die sich die Kinder
anmelden konnten.
Seit dem Jahr 2013 ist ein neues Karnevalskonzept entwickelt werden. Dafür liegt der
Beschluss vor, dass der Rosenmontag nun ein regulärer Schultag ist. Die Kinder
können sich entscheiden, ob sie am Kinderumzug oder am Unterricht teilnehmen
möchten.
Gemeinsam feiert die ganze Schulgemeinde an Weiberfastnacht. Dann wird zuerst im
eigenen Klassenverband gefeiert und danach ausgelassen mit allen in der Turnhalle
getanzt und geschunkelt.
Malwettbewerb
Jedes Jahr nehmen etliche Klassen unserer Schule am internationalen Malwettbewerb
der Volksbanken teil. Auf Ortsebene erzielen wir stets beachtliche Erfolge.
Mathematik-Wettbewerb für Kinder des vierten Schuljahres
A) Vorstellung des Wettbewerbs
Der Wettbewerb wird in NRW seit dem Schuljahr 1998/1999 durchgeführt.
Der Wettbewerb setzt sich das Ziel,
„Freude und Interesse am Fach Mathematik zu wecken und interessierte und
begabte Schülerinnen und Schüler zu finden und zu fördern“
Er wird in drei Runden ausgetragen:
1. Runde im Oktober/November in der eigenen Schule
2. Runde im Februar in regionalen Gruppen in einer Schule des Kreises
Gütersloh
3. Runde im April/Mai auf Kreisebene in der Grundschule Neuenkirchen
Die Kinder bearbeiten eine Klausur mit jeweils 3-5 Aufgaben pro Runde in ca. 90
Minuten.
In einer Siegerehrung werden die dann letztendlich qualifizierten Kinder an einem
Samstag kurz vor den jeweiligen Sommerferien in Dortmund geehrt.
B) Der Wettbewerb in unserer Schule
Unsere Schule beteiligt sich seit dem Schuljahr 2002/2003 am Wettbewerb.
Die Schüler werden z.B. durch die Bearbeitung alter Wettbewerbsaufgaben
und diverser Knobelaufgaben vorbereitet.
Die erste Runde wird in allen vierten Klassen in der Regel unter Leitung der
Klassen-/oder Mathematiklehrkräfte an einem Vormittag im November
durchgeführt.
Die zweite Runde erfolgt zentral seit dem Schuljahr 2003/2004 für alle Kinder
des Kreises Gütersloh in der Grundschule Neuenkirchen und seit dem Schuljahr
2008/2009 aufgrund der weiten Fahrtwege in einer zusätzlichen Schule des
48
-
-
westlichen Kreises Gütersloh, wobei in der zweiten Runde an 3-4
Nachmittagsterminen z.T. über 700 Kinder zu betreuen waren.
Das Konzept einer Regionalisierung mit dem Zusammenschluss einiger weniger
Schulen wird seit dem Schuljahr 2011/2012 zugunsten kleinerer Gruppen und
noch näherer Fahrtwege erprobt.
Die dritte Runde (Regionalrunde) findet seit dem Schuljahr 2004/2005 in der
Grundschule Neuenkirchen statt.
Die Durchführungen des Wettbewerbs werden unterstützt durch Lehrerinnen und
Lehrer aller sich beteiligenden Schulen.
Nach dem Schreiben der Klausur in der zweiten und dritten Runde erhalten die
Kinder eine Urkunde und ein kleines von Firmen des Kreises Gütersloh
gesponsertes Geschenk und eine kleine Stärkung in Form eines „Hefeigels“.
Der Förderverein der Grundschule Neuenkirchen hat während der Klausurzeit
immer die wartenden Eltern und Lehrer mit Kuchen und Getränken bewirtet.
Schulabschlussfeier
Die eigentliche Verabschiedung des 4. Jahrgangs, zu der auch die Eltern, Großeltern
und Paten eingeladen sind, findet jeweils am vorletzten Schultag statt. So wie wir die
Grundschulzeit begonnen haben, schließen wir sie mit einem ökumenischen
Gottesdienst in der St.- Margareta Kirche ab. Die Verabschiedung findet wiederum in
der Turnhalle statt. Sie wird von den Klassenlehrer/innen, der Schulleitung und dem 3.
Jahrgang vorbereitet. Ein besonderer Schlusspunkt ist das große Fähnchenspalier, das
alle anderen Schülerinnen und Schüler dem entlassenen 4. Jahrgang bilden.
Klassenfeste
In Absprache der Klassenlehrkraft und den Eltern sowie Pflegschaftsvorsitzenden jeder
Klasse findet neben den vorgesehenen Klassenfahrten und Wanderungen auch
mindestens ein klasseninternes Fest pro Schuljahr statt. Dieses orientiert sich oft an die
Jahreszeiten und jahreszeitliche Gebräuche sowie Vorhaben/Wünsche der Schüler und
Schülerinnen. Die Klassenfeste finden in der Regel in der Schule, auf dem Schulhofgelände oder auch in der Landesgartenschau Rietbergs (vielfältige Angebote u.a. mit
Kletterpark vorhanden ...) statt. So feiern die Klassen u.a. Frühjahrsfeste, Grillfeste,
Spielefeste, Sommerfeste, Halloween, Advent, Weihnachten oder Winterfeste.
Radfahrausbildung
Im 4. Schuljahr wird die Radfahrausbildung im Straßenverkehr mit anschließender
Radfahrprüfung durchgeführt. Sie baut auf den Unterrichtseinheiten der vorangehenden
Jahrgangsstufen auf. (Im 2. Schuljahr das Geschicklichkeitstraining zum Teil mit Hilfe
der Eltern, im 3. Schuljahr das Sicherheitstraining mit dem ADAC.) Unter Anleitung der
Lehrer und eines Verkehrspolizisten des Kreises Gütersloh erlernen die Schülerinnen
und Schüler die theoretischen und praktischen Grundlagen für eine sichere
49
Verkehrsteilnahme. Themen wie Überqueren einer verkehrsreichen Straße, Verhalten
beim Linksabbiegen, Vorfahrtsregeln und vieles mehr ...werden im Unterricht erarbeitet
und anschließend auf der Straße trainiert. Den Abschluss bildet die Radfahrprüfung. Auf
einer ausgewiesenen Strecke im Zentrum von Neuenkirchen müssen die Schüler ihr
Können unter Beweis stellen. Bei dieser Prüfung wirken viele Eltern als Kontrollposten
mit. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten unsere Schüler und Schülerinnen einen
Radfahrausweis sowie ein kleines Geschenk der Sparkasse. Die Besten erhalten
darüber hinaus eine Urkunde.
An der Prüfung durch Krankheit verhinderte Schülerinnen und Schüler oder bei der
praktischen Prüfung durchgefallene Schüler erhalten die Möglichkeit einer Nachprüfung.
Präventionsprojekt "Mein Körper gehört mir"
Im 3. oder 4. Schuljahr nimmt jedes Schulkind an dem Präventionsprogramm „Mein
Körper gehört mir“ teil. Das von den Mitgliedern der theaterpädagogischen Werkstatt
Osnabrück konzipierte Stück stellt die Stärkung der Persönlichkeit von Jungen und
Mädchen in den Vordergrund. Dadurch soll auf behutsame und kindgerechte Art eine
sinnvolle Vorbeugung gegen sexuellen Missbrauch erreicht werden. Diesem Projekt
messen wir im Hinblick auf Prävention hohe Bedeutung bei.
Selbstbehauptungskurse
Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurse sollen Angst nehmen und Mut machen. Sie
leisten Prävention vor Gewalt und haben das Ziel, Selbstbewusstsein zu stärken und Mut zur
Selbstverteidigung zu entwickeln.
Zur Selbstbehauptung und Selbstverteidigung bieten wir den Mädchen und Jungen des
3. und 4. Schuljahres im Frühjahr des Schuljahres regelmäßig speziell ausgearbeitete
Kursangebote mit Erfolg an. In fester Kooperation mit den entsprechenden Anbietern für
Mädchen und Jungen lassen wir zusammen mit dem Schulträger in Unterstützung zwei
Kurse für die Mädchen und Jungen (ggf. auch Fortgeschrittenenkurse bei Bedarf) über
je zwei Tage am Wochenende (samstags und sonntags) stattfinden. Den Eltern werden
am Ende des Kurses die Kursinhalte und Erarbeitetes mit den Schülerinnen und
Schülern vorgeführt. Die Trainer stehen den Eltern für weitere Anfragen gerne zur
Verfügung.
Wandertage / Klassenfahrten / Theaterfahrten
Wandertage - Klassenfahrten - Theaterfahrten
An der Grundschule werden regelmäßig eintägige Ausflüge durchgeführt (in der Regel
pro Halbjahr ein Ausflug). Sie führen in die nähere Schulumgebung und erweitern oft
die Themen des Sachunterrichts, z.B. Kartoffelhof, Sparrenburg, Freilichtmuseum
Detmold.
Ein fester Bestandteil des Schulprogramms bildet auch die Klassenfahrt am Ende des
3. bzw. Anfang des 4. Schuljahres, die mit mindestens zwei Übernachtungen verbunden
ist.
Zudem ist für jede Klasse eine Theaterfahrt zu den nahe gelegenen Theatern oder einer
Freilichtbühne, meist Schloß Neuhaus, vorgesehen.
Schulinterne Theaterveranstaltungen finden ebenfalls regelmäßig an unserer Schule
statt. So sollen alle Kinder im 3. und 4. Schuljahr sowohl an dem Projekt „Mein Körper
gehört mir“ (langjährig bewährt) als auch an einem zweisprachigen Marionetten Theaterstück für das Fach Englisch (ab 2012) teilnehmen.
50
Zirkusprojekt
Für die Dauer einer Woche besucht ein professioneller Schulzirkus die Grundschule
Neuenkirchen.
Die Schüler proben in dieser Woche typische Zirkusdarbietungen, wie Akrobatik,
Fakirshow, Jonlage und Clownerien. Diese werden am Ende der Woche den Eltern,
Geschwistern und anderen interessierten Zuschauern in einer echten Zirkusarena als
Gala-Show präsentiert.
Die Schüler lernen an einem besonderen Ort außerhalb des Klassenraumes und
können ihren Mut, ihre Sportlichkeit, ausbauen und manchmal auch erst entdecken.
Diese Erfahrungen. mit dem Gefühl des Stolzes und des Selbstvertrauens in die eigene
Leistungsfähigkeit, motivieren die Schüler auch für das weitere Lernen.
Dieses Projekt findet alle vier Jahre statt, damit jedes Kind in seiner Grundschulzeit
einmal daran teilnehmen kann. Für die Projektwoche im Schuljahr 2013/14 ist jetzt
erstmalig der Zirkus Tausendtraum gebucht.
2.2.13 Bewegungs- und Gesundheitskonzept
Gesunde Ernährung, Bewegung, Spiel und Sport leisten einen wichtigen Beitrag zur
Entwicklungs- und Gesundheitsförderung. Bewusste Ernährung und Bewegung fördern
die körperliche, kognitive, soziale und emotionale Entwicklung der Schülerinnen und
Schüler. Die Grundschule kommt der Gesundheitserziehung sowie dem natürlichen
Bewegungsdrang der Schülerinnen und Schüler entgegen, indem die Möglichkeiten
genutzt werden, das Lernen in vielen Bereichen durch Bewegung zu unterstützen (vgl.
Richtlinien NRW 2008).
Praktizierte Inhalte im Schulalltag unserer Grundschule :
Ø der Gesundheitsförderung und dem Bewegungsdrang der Schülerinnen und
Schüler in allen Fächern entgegenkommen (u.a. sachunterrichtliche
auseinandersetzung)
Ø Gemeinsame Arbeit mit den Landfrauen und anderen außerschulischen
(örtlichen) Partnern im Unterricht, in der OGGS und bei außerschulischen Schulund Klassenaktivitäten
Ø Nutzung der Küche in der OGGS
Ø Nutzung der Bewegungsangebote auf dem Schulhof (Hüpfspiele, Klettergerüst,
Schaukeln, Wippen, Kletterturm, Tischtennisplatten, Rasen- und Sportfelder für
Ballspiele, Hartgummiplatz)
Ø Projekttage und Projektwochen
Ø Wandertage
Ø Elterninformation /-abend zur gesunden Ernährung und Bewegung
Ø Klassenfeste mit besonderen Bewegungsangeboten
Ø der Sicherheits-/Geschicklichkeitsparcour durch den ADAC im Rahmen der
Verkehrserziehung
Ø Bundesjugendspiele „Leichtathletik“ in Klasse 1 bis 4 und die
Bundesjugendspiele „Geräteturnen“ in Klasse 4
Ø die Kreismeisterschaft im Fußball; Teilnahme am Handball-Spieletag & Crosslauf
Ø das alle 4 Jahre stattfindende Zirkusprojekt
Ø Teilnahme am Projekt ‚Gesund auf Dauer’ sowie Implementierung der
Kinderkonferenz (Kindergremium der Schule, das sich auch mit dem Thema
51
‚Gesundheit und Bewegung in der Schule’ auseinandersetzt)
Ø das regelmäßig thematisierte und praktizierte gesunde Schulfrühstück
Ø Teilnahme am EU-Schulobst- und –gemüseprogramm (Schj. 2015/16)
Angebote im Rahmen der Randstundenbetreuung und Offenen GanztagsGrundschule:
l
Tanz-/Tischtennis-/Sport-AG
l
Schwimm-AG
l
Fitness-AG
l
Töpfer-/Orchester-AG
l
Koch-AG
l
Bildhauer-AG (zeitweise)
l
Angebote in der Turnhalle mit Kleinspielgeräten
l
bewegte Pausen mit Angeboten an Kleinspielgeräten
Außerschulische Angebote:
l
Angebote oder Wettbewerbe durch ortsansässige Vereine
l
Angebote der Landfrauen
l
die Selbstbehauptungskurse
l
bewegungs- und gesundheitsfördernde Angebote im Rahmen der jährlichen
Eltern-AGs am Nachmittag
l
Kooperation mit dem Handball-Verein im Sportunterricht
l
Zusammenarbeit mit dem Hof Mertens-Wiesbrock
‚Gesund auf Dauer’ – Kompetenzen bündeln für eine gesunde Schule
Projekt der Grundschule Neuenkirchen
Im Rahmen der Gesundheitsförderung von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften und Mitarbeitern der Schule haben wir als Pilotschule seit Frühjahr 2012
zusammen mit dem Bildungsbüro des Kreises Gütersloh, dem Kreissportbund und der
Abteilung Gesundheit an der Konzeptionsentwicklung des Projektes ‚Gesund auf Dauer’
gearbeitet.
Neben einer auch konzeptionellen und finanziellen Unterstützung zur Stärkung des
Kollegiums im Rahmen der Gesundheitsförderung (Fortbildung, Kollegiale Beratung...)
sollte das Konzept ‚Gesund auf Dauer’ zunächst bewusst bei den Schülerinnen und
Schülern in Mitwirkung ansetzen.
Die allgemeine Leitidee war / ist dabei, u.a. eine Kinderkonferenz zu implementieren, in
der die Schülerinnen und Schüler ihre Rechte in der Schule vertreten und Ideen zu
wichtigen Themen ( u.a. zu einer/ihrer gesunden und bewegten Schule) mit einbringen.
Die Kinderkonferenz tagt seit Dezember 2012 fest implementiert in der Schule und
konnte seither in der Mitwirkung mit den anderen Schulgremien und dem Schulträger
Rietberg wichtige Anliegen, zunächst zur gesunden Pausengestaltung und zum
gesunden Frühstück etc. ..., gelungen fortschreiben.
Die Schülerinnen und Schüler (je ein Mädchen und ein Junge als Klassenvertreter aus
jeder Klasse) tagen zu festen Terminen außerordentlich in der Schule und werden
dabei von einer Lehrkraft und einer zusätzlichen Mitarbeiterin begleitet.
Die Kinderkonferenz soll so langfristig ein lebendiger Prozess sein, bei dem die
Schülerinnen und Schüler in die Gestaltung unserer Schule mit eingebunden werden
und selbstverantwortlich mitbestimmen können.
52
2.2.14 Vertretungskonzept
Vertretungskonzept
für die Grundschule Neuenkirchen
1.
2.
3.
4.
Organisation
Grundsätze zu Erstellung eines Vertretungsplanes
Kurzfristiger Unterrichtsausfall
Langfristiger Unterrichtsausfall
1. Organisation
Notfallmappe: Im Klassenraum befindet sich eine Notfallmappe, in der Schublade des
Pults, in der sich die aktuellen Telefon- und Notfalllisten der jeweiligen Klasse befinden.
Ebenso befindet sich in dieser Mappe ein Aufteilungsplan für die Schülerinnen und
Schüler.
Im Klassenraum befindet sich ein aktueller Stundenplan, der in Nähe der Tür
angebracht ist. Die Listen mit Aufteilungsplänen, Fördergruppen, Religionsgruppen,
Buskindern, Randstunden- und OGGS-Kindern liegen in einer Notfallmappe im Pult
(Schublade).
Materialschnellhefter: Für die Schülerinnen und Schüler werden von der
Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer Materialien zusammengestellt, mit denen sie
im Falle einer Aufteilung an wenigstens zwei Schultagen arbeiten können. Diese
Materialien werden für jedes Kind in einem Schnellhefter gesammelt und
gegebenenfalls aktualisiert und ergänzt.
Klassenteams: In den einzelnen Klassen arbeiten Klassenteams, die sich über die
Themen und Inhalte in den verschiedenen Lernbereichen und über das Sozial-, Lernund Arbeitsverhalten der Schülerinnen und Schüler abstimmen.
Dadurch ist gewährleistet, dass im Bedarfsfall durch die verbleibende Kollegin oder dem
verbleibenden Kollegen im Team die Arbeit in der Klasse fortgeführt werden kann. Das
bedeutet: Diese „kommissarische“ Klassenleitung teilt der Klasse einen geänderten
Stundenplan, Unterrichtsausfall oder sonstige Informationen mit und nimmt
gegebenenfalls die Aufteilung der Klasse vor oder gibt weitere Informationen an die
Kinder und die Kolleginnen und Kollegen.
Bei längeren Unterrichtsausfällen fühlt sich das gesamte Jahrgangsteam für die zu
vertretende Klasse verantwortlich.
Aufteilung: Das erste Schuljahr ist von der Aufteilung ausgenommen. Im Falle der
Aufteilung werden Klassen aus dem 2. Jahrgang auf die Klassen aus dem 1. und 2.
Jahrgang aufgeteilt.
Entsprechend werden Klassen aus dem 3. oder 4. Jahrgang auf entsprechende
Klassen dieser Jahrgänge aufgeteilt.
Für den Fachunterricht kehren alle Kinder wie gewohnt in ihren Klassenraum zurück.
53
Rückmeldung zum vertretenen Unterricht: Vertretungslehrer schreiben eine Notiz
zum Inhalt des Vertretungsunterrichts und hinterlegen sie auf dem Pult der jeweiligen
Klasse, sodass die fehlende Lehrkraft und die folgenden Vertretungslehrer informiert
sind.
2. Grundsätze zur Erstellung eines Vertretungsplanes
Jede Kollegin und jeder Kollege ist verpflichtet, an jedem Morgen 15 Minuten vor
Beginn der eigenen ersten Unterrichtsstunde darauf zu achten, ob ein Vertretungsplan
aushängt und ob sich für ihre oder seine Unterrichtsdurchführung daraus Änderungen
ergeben.
Krankmeldungen sollten am Abend vor dem Fehlen bei der Schulleitung oder am
Morgen bis spätestens 7.40 Uhr in der Schule eingehen.
Im vorhersehbaren Vertretungsfall ist die zu vertretende Lehrkraft für den Inhalt des
Vertretungsunterrichtes zuständig. Sie sorgt dafür, dass die vertretenden Lehrkräfte
über entsprechende Unterrichtsplanungen und die notwendigen Materialien informiert
sind.
Der Vertretungsplan wird in der Regel durch die Konrektorin erstellt. Bei der Planung
des Vertretungsunterrichts beachtet sie folgende Kriterien:
Unterrichtsausfall: Die Grundschule Neuenkirchen ist bestrebt, den Unterrichtsausfall
möglichst gering zu halten. Es ist aber nicht immer möglich, alle ausfallenden Stunden
zu vertreten.
Die Kinder werden grundsätzlich nur dann vorzeitig nach Hause entlassen, wenn die
Eltern mindestens einen Tag zuvor von der Schule über den Unterrichtsausfall
angemessen informiert wurden.
3. Kurzfristiger Unterrichtsausfall
Im Vertretungsfall werden die Teamteaching -Stunden zuerst aufgelöst.
Stehen keine Teamteaching-Stunden mehr zur Verfügung kann im Einzelfall eine
Beaufsichtigung einer anderen Klasse angeordnet werden.
Sollte auch dann noch ein Vertretungsbedarf von drei Unterrichtsstunden in einer
Klasse an einem Tag bestehen, wird die betroffene Klasse nach dem Aufteilungsplan
auf weitere Klassen aufgeteilt.
Sollte auch so ein konstantes Fortführen des Unterrichts nicht möglich sein, wird im
Einzelfall Mehrarbeit angeordnet. Auf dem Vertretungsplan wird die angeordnete
Mehrarbeit ausgewiesen.
4. Langfristiger Unterrichtsausfall.
Bei einer langfristigen Erkrankung einer Kollegin oder eines Kollegen bemüht sich die
Schulleitung um eine Pool- Kraft.
Sollte keine Poolkraft zur Verfügung stehen, muss eventuell der Stundenplan
dahingehend geändert werden, dass Unterrichtsstunden ausfallen.
54
2.2.15 Ausbildungskonzept
Ausbildungskonzept der Grundschule Neuenkirchen
1. Rechtliche Grundlagen
Die Grundschule Neuenkirchen sowie die ihnen zugewiesenen Lehramtsanwärter (LAA)
orientieren sich in der Durchführung des Vorbereitungsdienstes an aktuelle rechtliche
Vorgaben. Dazu gehören
-
das Kerncurriculum für die Ausbildung für Lehramtsanwärter des Landes
NRW (01.2012)
die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung – OVP
(10.04.2011)
die Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschule in NRW (01.08.2008)
das Schulprogramm der Grundschule Neuenkirchen
das Ausbildungskonzept
alle relevanten Schulkonferenzbeschlüsse
2. Aufbau des Ausbildungskonzeptes
Das hier dargestellte Ausbildungskonzept gibt einen Überblick über die an der
schulischen Ausbildung beteiligten Personen und deren Funktion bzw. Aufgabe.
2.1.
Die Lehramtsanwärterin1
Die Lehramtsanwärterin gestaltet und steuert ihre Ausbildung selbstständig und aktiv im
Rahmen der schulischen Möglichkeiten. Zu Beginn nimmt sie Einblick in das
Schulprogramm sowie der Homepage der Schule. Sie verschafft sich einen Überblick
über die Räumlichkeiten der Schule sowie der offenen Ganztagsschule und sichtet die
verwendeten Lehr- und Lernmittel in ihren Ausbildungsfächern. Des Weiteren macht sie
sich vertraut mit der Schulordnung und organisatorischen Aspekten des Schulalltags
(Unterrichtszeiten, Pausenzeiten, Termine u. ä.).
In Hospitationen nimmt die Lehramtsanwärterin Einblick in zentrale Aspekte eines
Unterrichtskonzeptes für die Grundschule. Sie erprobt erste Unterrichtssequenzen und
reflektiert ihre eigene Lernbiografie. Die Lehramtsanwärterin nimmt sich als aktives
Mitglied des Kollegiums wahr und
lernt ihre Ausbildungslehrerin, die
Ausbildungsbeauftragte sowie weitere Fachkollegen als Ansprechpartner kennen.
Im Laufe der Ausbildung plant die Lehramtsanwärterin zunehmend selbstständiger
ihren Unterricht und bringt auch neue Ideen ein. Sie verwirklicht geforderte
Unterrichtsprinzipien (Handlungsorientierung, entdeckendes Lernen u. ä.) und hält ihre
Planung in einer schriftlichen Skizze fest. Dabei berücksichtigt sie die
Lernvoraussetzungen der Schüler/innen und erstellt auf dieser Grundlage Pläne zur
individuellen Förderung.
Die
Lehramtsanwärterin
leitet
die
Schüler/innen
zu
Kritikfähigkeit,
Verantwortungsbewusstsein und Konfliktfähigkeit an. Hierbei erwirbt sie selbst
1
Um die Ausbildungssituation an Grundschulen wiederzuspiegeln, wurde bei der Auflistung bewusst die weibliche
Form gewählt. Wir bitten darum, dass sich männliche Beteiligte ebenso angesprochen fühlen.
55
Strategien im Umgang mit Konfliktsituationen und Unterrichtsstörungen. Sie zeigt sich
innovativ und kann so flexibel auf Unterrichtsprozesse eingehen und entsprechend
souverän agieren. Hierdurch schafft sie eine angenehme Lernatmosphäre. In eigener
und gemeinsamer Verantwortung mit der Ausbildungslehrerin nimmt sie transparent
Leistungsbewertungen vor. Die Lehramtsanwärterin zeigt sich offen, kann konstruktive
Kritik annehmen und diese entsprechend umsetzen.
Für den Bedarfsdeckenden Unterricht zeichnet sich die Lehramtsanwärterin in
besonderer Weise verantwortlich. Sie plant diesen in enger Abstimmung mit den
Fachkollegen und der Klassenlehrerin. Bei Problemen wendet sie sich umgehend an
die Ausbildungslehrerin oder an die Ausbildungsbeauftragte.
Die Lehramtsanwärterin sieht die Eltern als wichtigen Partner des schulischen
Erziehungsauftrags. Daher ist ihre Teilnahme an Elternabenden, - gesprächen und –
sprechtagen selbstverständlich. Sie nimmt am Schulleben aktiv teil und kooperiert mit
außerschulischen Partnern (Kirche, Einrichtungen u. ä.). Die Lehramtsanwärterin wirkt
aktiv in schulischen Gremien mit.
2.2. Die Ausbildungslehrerin
Die Ausbildungslehrerin (Mentorin) leitet die Lehramtsanwärterin (LAA) in der
schulischen Bildungs- und Erziehungsarbeit an. Sie zeichnet sich fachlich verantwortlich
und berät und unterstützt die LAA in ihren Unterrichtsvorhaben. Die Mentorin ermöglicht
der LAA durch ihren eigenen lehrplanbezogenen Unterricht Einblicke in fachspezifische
Unterrichtsprinzipien. Sie weist die LAA in die Lehrerbücherei ein und gibt
Materialhinweise zu dem Ausbildungsfach.
Schrittweise überträgt die Mentorin die Unterrichtsverantwortung auf die
Lehramtsanwärterin. Dabei unterstützt sie sowohl die Planung als auch Reflexion des
Unterrichtsvorhabens. Sie übt konstruktive Kritik in angemessener Weise und zeigt sich
thematisch offen und flexibel. Als Ansprechpartner steht sie auch bei schwierigen
Unterrichtssituationen zur Verfügung.
Regelmäßig berichtet die Ausbildungslehrerin der Schulleitung und der Ausbildungsbeauftragten über die Tätigkeit der Lehramtsanwärterin. Gemäß der OVP erstellen sie
schriftliche Beurteilungsbeiträge. Dabei sind sowohl die fachlichen als auch die
überfachlichen Kompetenzen in ihrer Gesamtheit zu bewerten. Wechselt die
Ausbildungslehrerin im Verlauf der Ausbildung, ist ein Beurteilungsbeitrag unverzüglich
nach dem Wechsel zu erstellen.
Verantwortungsbewusst sorgt die Ausbildungslehrerin für eine eigene fortgesetzte
Weiterbildung. Dazu gehört auch die Teilnahme an Veranstaltungen des Zentrum für
Schulpraktische Lehrerausbildung in Paderborn (ZFSL).
2.3.
Die Ausbildungsbeauftragte
Die Ausbildungsbeauftragte (ABB) koordiniert in Abstimmung mit der Schulleitung die
Ausbildungstätigkeit an der Schule und ist zentrale Ansprechpartnerin für die
Lehramtsanwärterin. Sie informiert und berät die LAA und die Mentorin in Fragen der
schulischen Ausbildung. Zudem berät sie die Schulleitung beim Einsatz der
Lehramtsanwärterin. In Zusammenarbeit mit der Mentorin erarbeitet die ABB einen
individuellen Ausbildungsplan für die LAA. In Konfliktsituationen zwischen der
56
Lehramtsanwärterin und der Ausbildungslehrerin steht sie als Moderatorin zur
Verfügung.
Regelmäßig geführte Quartalsgespräche zwischen der Ausbildungsbeauftragten und
der Lehramtsanwärterin dokumentieren den Stand der Ausbildung. Ein
Gesprächsprotokoll wird durch die LAA angefertigt und der Schulleitung zur
Kenntnisnahme vorgelegt.
Um eine Vernetzung von Ausbildungsstandards und schulischen Alltag zu
gewährleisten, nimmt die ABB an Kooperations- und Informationsveranstaltungen des
ZFSL teil. Sie informiert das Kollegium über Ausbildung und initiiert und koordiniert die
Weiterentwicklung des schulischen Ausbildungskonzepts. Die Ausbildungsbeauftragte
hält Kontakt zu anderen Ausbildungsschulen, um ggf. Anregungen daraus einzubringen.
Nach Rücksprache mit der Schulleitung evaluiert sie die schulische Ausbildung.
Gemäß der OVP nimmt die Ausbildungsbeauftragte an den Eingangs- und
Perspektivgesprächen zu Beginn der Ausbildung teil und ist selbst regelmäßig als
Ausbildungslehrerin tätig.
2.4.
Die Schulleiterin
Die Schulleiterin ist gesamtverantwortlich für den Unterricht der Lehramtsanwärterin
und arbeitet im Interesse von Ausbildung eng mit dem ZFSL zusammen.
Nach Einbeziehung der Lehrerkonferenz bestimmt die Schulleitung den Einsatz
qualifizierter Mentorinnen und benennt die Ausbildungsbeauftragte. Ebenso obliegt ihr
die Verteilung der Anrechnungsstunden für Ausbildungszwecke an die Mentorinnen
bzw. der Ausbildungsbeauftragten nach Rücksprache mit dem Kollegium.
Im Rahmen von Stundenplanung sorgt die Schulleitung für den ausbildungsgerechten
Einsatz der LAA im Bedarfsdeckenden Unterricht. Sie hat das Recht, wie bei jeder
anderen Kollegin, Einblick in den Unterricht zu nehmen. Meist wird dieses im Rahmen
eines angekündigten Unterrichtsbesuchs des ZFSL abgehandelt.
Auf der Grundlage von eigenen Beobachtungen, der Beurteilungsbeiträge der
Ausbildungslehrerinnen und den Protokollen der Quartalsgespräche zwischen der
Lehramtsanwärterin und der Ausbildungsbeauftragten erstellt die Schulleiterin ihre
Langzeitbeurteilung am Ende der Ausbildung.
(Stand Februar 2012)
57
2.2.16 Gender Mainstreaming
Der Begriff ‚Gender –Mainstreaming’ bezeichnet grundsätzlich die Initiative / Strategie,
die Gleichstellung der Geschlechter , d.h. das Vorantreiben der Chancengleichheit auf
allen gesellschaftlichen Ebenen durchzuführen und zu fördern und dabei
unterschiedliche Ausgangslagen und möglicherweise unterschiedliche Wirkungen von
Maßnahmen auf Männer und Frauen bzw. Jungen und Mädchen systematisch zu
berücksichtigen.
In der Grundschule Neuenkirchen werden u.a. folgende Strategien/Maßnahmen zur
Förderung der Gleichstellung von Mädchen und Jungen durchgeführt:
.
§
Heranführung von Jungen, insbesondere Mädchen an Naturwissenschaften,
(naturwissenschaftliche Themen / Experimente) im Sachunterricht / im Fach
Mathematik und an außerschulischen Lernorten.
§
Im Fach Sachunterricht, Bereich Sexualerziehung gibt es phasenweise eine
Trennung beider Geschlechter im 4. Jahrgang.
§
Die Stärkung der Jungen / Mädchen wird einerseits im Rahmen der Betreuung
bei den OGGS AGs, andererseits bei den Eltern-AGs berücksichtigt.
§
Durch den Einsatz unserer Schulsozialarbeiterin – seit August 2012 - haben wir
nun grundsätzlich die Möglichkeit, je 1 Wochentag in der GS Neuenkirchen für
Jungen- und Mädchenarbeit in den Jahrgängen bereitzustellen.
§
Die Stärkung der Mädchen und Jungen findet ebenfalls im Rahmen unserer
Selbstbehauptungskurse im 3. / 4. Schuljahr statt.
§
In der Schuleingangsphase werden Mädchen und Jungen ferner in Kleingruppen
durch die gezielte Arbeit und Förderung unserer Sozialpädagogin gestärkt.
§
Durch die Auswahl und Bereitstellung geeigneter Kinderliteratur soll das
Leseinteresse vor allem bei Jungen gestärkt und gefördert werden.
2.2.17 Umwelterziehung
58
Der lange Weg zu einem bewussten ökologischen Handeln
Maßnahmen der Grundschule Neuenkirchen zur Umwelterziehung
Daten über den Ressourcenverbrauch in der Schule werden in Zusammenarbeit der
Schulleitung mit dem Schulträger überwacht (Strom, Wasser, Heizung,
Müllaufkommen), um Verbesserungsmöglichkeiten zu prüfen.
Das Schulgelände wird mit Unterstützung des Schulträgers seit Oktober 2011 von einer
Hilfskraft, die den Hausmeistern unterstellt ist, gesäubert.
Alle Lehrkräfte werden dazu angehalten, den Energieverbrauch in der Schule
ökonomisch zu tätigen. In den Ferien werden alle nicht benötigten Stromverbraucher
abgestellt.
Die Wasserhähne der Schule sind im WC-Bereich und in den Klassen im
Zeitsparmodus eingestellt.
Im Unterricht werden zudem umweltrelevante Themen mit den Schülerinnen und
Schülern behandelt.
Die Eltern und Kinder werden darauf hingewiesen, das Pausenbrot in einer Brotdose
mitzugeben und für das Getränk eine wiederbefüllbare Flasche zu nutzen.
Verpackungsmüll wird daher möglichst gering gehalten.
Papiermüll der Klassen wird von den Schülerinnen und Schülern der jeweiligen Klassen
(Klassendienst) selbstständig nach Anweisung in der blauen Mülltonne entsorgt.
Ferner werden die Schüler angehalten, das Schulgelände, die Schule und die Klassen
zu achten und sauber zu halten. Abfall und Papier sind in die entsprechenden Mülleimer
zu werfen.
Im Ganztag wird das Essen für die OGGS-Schülerinnen und Schüler umweltfreundlich,
d.h. ohne Verpackungsmüll angeliefert.
In der OGGS- Koch-AG der Landfrauen werden die Schülerinnen und Schüler ferner
über umweltrelevante Aspekte beim Kochen und Backen informiert bzw. unterrichtet.
Kompostierbare Abfälle fallen in der Regel nicht an. Alle Küchenreste der Schule
werden vom Hausmeister entsorgt.
Mit Hilfe der Aktion ‚Meike – Der Sammeldrache’ sammeln wir schon langjährig ganz
fleißig seit März 2006 mit unseren Eltern/Kindern Tinten- und Tonerkartuschen aus
Druckern, Kopierern und Faxgeräten. Diese sind nämlich kein Abfall, sondern lassen
sich wieder verwerten.
Als Schule erhalten wir dafür bei dem Sammeldrachen sogenannte GUPs-Punkte
gutgeschrieben und können uns damit kostenlos Schulmaterialien und Medien aus dem
Sortiment bzw. Kaufladen wieder erwerben (Projektionsleinwand, Rekorder, Stellwand,
Magnete, CD-Rohlinge, Flip-Chart, ...).
Bei Anschaffungen (Schulwaschmaschine, Küchengeräte, Computer, ...) werden in der
Regel ökologische Aspekte berücksichtigt.
2.3
Kooperationen
59
Kooperation mit Eltern
Elternarbeit bedeutet vor allem Beratung durch die Klassen- und Fachlehrkräfte,
Mitwirkung in den verschiedenen Schulgremien und gewünschte aktive Beteiligung an
unterschiedlichen Schulvorhaben und Schulaktionen.
Nur durch eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern kann
die Erziehungs- und Bildungsarbeit (vor allem der erziehende Unterricht) in
gemeinsamer Verantwortung erst gelungen umgesetzt werden.
Neben der Unterstützung in den Klassen bei Projekttagen, Festen, Ausflügen und
sonstigen Aktionen und der aktiven Mitwirkung im Förderverein wirken die Eltern an der
Grundschule Neuenkirchen auch in außerordentlichen Gremien (z.B. Schulfest,
Karneval, ...) mit und engagieren sich gerne bei Schulprojekten und Schulfesten
(Kommunion, Radfahrausbildung, Schulfest, ...).
In Eigenverantwortung führen sie seit Jahren über zwei Wochen laufende ElternArbeitsgemeinschaften zu den unterschiedlichsten Themenbereichen für alle Jahrgänge
(inzwischen einmal pro Jahr – jeweils nachmittags) durch. Diese sind bei den
Schülerinnen und Schüler sehr beliebt und werden rege und mit großer Freude
wahrgenommen.
Auch der von Eltern initiierte Flohmarkt findet regelmäßig einmal im Jahr statt.
Mit den Vorsitzenden der Schulpflegschaft und des Fördervereins trifft sich die
Schulleitung darüber hinaus in der Regel einmal pro Schulhalbjahr zu einem offenen
Gesprächsaustausch.
Kooperation mit der OGGS / Randstunde / VHS Reckenberg-Ems
sowie den OGGS-Schulen Rietbergs
Kommunikation
Jährlich finden ein Elternabend und ein Elternnachmittag statt.
Die Teambesprechungen sind in der Regel 14-tägig. Der Informationsaustausch
zwischen Schulleitung und Teamleitung sowie Teamleitung und Lehrkräften,
Hausaufgabenbegleitern und Lehrkräften, findet regelmäßig - bei Bedarf - statt.
Ebenso gibt es den regelmäßigen Austausch zwischen der Lehrkraft für den Kurs
Deutsch als Zweitsprache (DaZ) und den Fachlehrern statt. Die Teamleitung nimmt an
Konferenzen teil.
Kooperation OGGS / Randstunde / VHS
Das OGGS Personal betreut auch die Randstundenkinder, die bis 13.20 Uhr mit den
Ganztagskindern zusammen sind. Ansprechpartnerin für die OGGS ist Frau MayerWittreck (Teamleiterin) und Ansprechpartnerin für die Randstunde ist Frau Becker
(siehe 2.1.5).
Die VHS hat ferner eine Koordinatorin bereitgestellt, die erste Ansprechpartnerin für die
Teamleitung ist.
Angebote und Veranstaltungen
Für die Mitarbeiter in der Betreuung werden regelmäßig Fortbildungen angeboten.
Für die OGGS-Grundschulen findet jährlich ein Primarschultag mit Vorträgen für Eltern,
Lehrkräfte und für das OGGS-Personal statt.
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Ein großer Primarschultag mit Vorträgen und Präsentationen der OGGSn ist alle vier
Jahre vorgesehen. Kinder, Eltern, OGGS-Personal, Lehrkräfte und andere Interessierte
sind zum großen Primarschultag stets eingeladen.
Zur Qualitätssicherung/-entwicklung und Fortschreibung der OGGS finden regelmäßig
Qualitätszirkel-Sitzungen (2x im Jahr mit den drei Rietberger OGGS-Grundschulen, den
gemeinsamen Trägern und ggf. externen Schulpartnern sowie 2x schulintern vor Ort)
statt.
In regelmäßigen Abständen werden schulinterne Evaluationen (alle 1-1,5 Jahre) mit
Eltern, Mitarbeitern und Lehrkräften durchgeführt und mit dem Träger ausgewertet.
Kooperation mit dem Förderverein
Der Förderverein der Grundschule Neuenkirchen besteht seit dem 27.11. 1998.
Mitglieder sind Eltern, ggf. ehemalige Eltern und Lehrkräfte der Schule. Er unterstützt
Projekte und Vorhaben der Schule finanziell und ideell; derzeit sind 163 Mitglieder in
unserem Förderverein.
Der Vorstand des Fördervereins bzw. die Vorsitzenden arbeiten in engem Austausch
mit der Schule und der Schulleitung zum Wohle aller Schülerinnen und Schüler der
Schule jeweils im laufenden Schuljahr zu allen wichtigen gemeinsamen Schulaktionen
(Kennenlernnachmittag der Lernanfänger, Einschulung, Vorstellung des Fördervereins
in den Pflegschaften, Bewirtung und Verkauf bei Elternsprechtagen, Wettbewerbe der
Schule, Schul/Feste, Flohmarkt, Absprachen zu Neuanschaffungen, finanzielle
Unterstützung laufender Projekte etc....) zusammen.
Mit Beginn des Schuljahres werden in der Jahreshauptversammlung der
Fördervereinsmitglieder gemäß der Satzung anstehende Neu/Wahlen durchgeführt und
die wesentlichen Schulbelange und Vorhaben der Schule/Schulleitung thematisiert und
Anträge genehmigt.
Ein Austausch der Vorsitzenden mit der Schulleitung findet in regelmäßigen Abständen
statt. In gemeinsamer Kooperation wurde in den letzten Jahren zur Information aller
Eltern der Schule ein Flyer über den Förderverein erstellt, der mit Neuwahlen wieder
aktualisiert aufgelegt werden soll.
Kooperation mit den Kirchen Zusammenarbeit mit der katholischen und evangelischen Kirchengemeinde
In der Regel findet monatlich ein Schulgottesdienst (oder auch Wortgottesdienste) in
der jeweiligen Kirche statt, an dem die Schüler des 3. und 4. Jahrgangs (punktuell auch
das 1. und 2. Schuljahr) teilnehmen. Die katholischen Gottesdienste werden von den
jeweiligen Religionsgruppen und ihren Lehrern vorbereitet bzw. auch nach Absprache
vom Pfarrer oder der Gemeindereferentin.
Das Thema orientiert sich am Kirchenjahr oder ist frei wählbar. Die evangelischen
Gottesdienste werden vom Pastor vorbereitet, da hier die Kinder aller Grundschulen der
Stadt Rietberg zusammen kommen.
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Besondere Gottesdienste
Am Weihnachtsgottesdienst in der katholischen Kirche nehmen auch die Kinder des 1.
und 2. Jahrgangs teil. Der Einschulungsgottesdienst (Wortgottesdienst), zu dem alle
Kinder mit ihren Eltern eingeladen sind, findet in der katholischen Kirche statt.
Der ökumenische Abschlussgottesdienst für die Kinder und Eltern des 4. Jahrgangs
wird von ihren Religionslehrern vorbereitet und von den Vertretern beider
Kirchengemeinden in der katholischen Kirche durchgeführt.
Seelsorgeunterricht
Im Rahmen des Seelsorgeunterrichts, der einmal wöchentlich an unserer Schule
stattfindet, bereiten Pfarrer Herr Dröge und die Gemeindereferentin Frau Maasmeier die
katholischen Kinder des 3. Jahrganges auf die Erstkommunion vor.
Eine Kontaktstunde für die evangelischen Schüler findet zur Zeit nicht statt.
Kooperationsverträge
Die Städt. Kath. Grundschule Neuenkirchen hat mit dem Familienzentrum
Neuenkirchen (bestehend aus dem Familientreff Neuenkirchen und der AWO- Kita
Feldmaus) im Rahmen der Entwicklung von Familienzentren des Landes NRW für
Leistungen im Bereich des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule eine
entsprechende Kooperationsvereinbarung seit Frühjahr 2012 geschlossen.
•
Weitere Kooperationspartner der Schule sind u.a. :
Der Schulträger Stadt Rietberg
Das Schulamt Gütersloh ( u.a. gemeinsames Pilotprojekt ‚Frühe Hilfe’)
Schulberatung Gütersloh
Kompetenzteam Gütersloh
Kreis Gütersloh / Jobcenter ( gemeinsames Pilotprojekt ‚Frühe Hilfe’)
Bildungsbüro Kreis Gütersloh, Kreissportbund und Abteilung Gesundheit *
Gütersloh (gemeinsame Kooperation - Projekt ‚Gesund auf Dauer’)
* Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Kreis Gütersloh
Die Grundschulen / Weiterführenden Schulen und Förderschulen Rietbergs
Die Schulleitungen aller Schulen der Region (Schulleiterkreise)
Stadtbücherei Rietberg
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Für die Lehrerausbildung : in der Regel das Lehrerausbildungszentrum
ZFSL in Paderborn (siehe auch Ausbildungskonzept)
Außerschulische Lernorte der Region in Passung zu den Fächern der
Grundschule ( u.a. Grünes Klassenzimmer – Landesgartenschau
Beauftragte für die Schulen), Kartoffelhof, Bibeldorf Rietberg, Jüdischer
Friedhof , Waldjugendspiele Gütersloh, Sparrenburg Bielefeld,
Freilichtmuseum Detmold, ...)
Lernorte Sachunterricht: siehe ‚Gelbe Seiten’ in der Schule (= Exkurskatalog
mit Auflistung unserer außerschulischen Lernorte )
Freilichtbühne Schloß Neuhaus
Jugendherbergen (mehrtägige Klassenfahren nach Detmold, Osnabrück,
Rüthen, ...)
Friedrich-Bödecker-Kreis NRW e.V.
Kinderbuchautoren (Sarah Bosse, Guido Kasmann u.a. ...)
Die Kindergärten des Ortes und der Region (Rietberg/Gütersloh)
Erzbischöfliches Generalvikariat Paderborn
Pfarrbüro Neuenkirchen / Druffel ...
Die Bürgerstiftung Rietberg
Die Presse / Zeitungen der Region
Familie – Osthushenrich – Stiftung
Caritasverband für den Kreis Gütersloh e.V. und die Diakonie Gütersloh:
gemeinsame Weihnachtshilfsaktionen, Unterstützung sozialschwacher
Familien, Schulsozialarbeit ...)
Verein ‚Familie in Not’ – neue Weihnachtshilfsaktion
Ortsansässige Vereine (Schwimm-, Handball-, Fußball- Tischtennis-Verein,
... – gemeinsame Unterrichtsprojekte/AGs, OGGS – Kooperation ...)
Karnevalsverein Rietberg – Planung/Teilnahme am Kinderumzug
Ortsansässige Banken (Sparkasse und Volksbank) – Unterstützung und
Sponsoring bei Schulaktionen/-projekten
Ortsansässige Fahrradhändler (Kostenlose Fahrradkontrolle)
Ortsansässige Geschäfte / Betriebe / Firmen ( u.a. Unterstützung bei Festen /
Anschaffungen...)
Musikverein Neuenkirchen
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Waldschule Gütersloh
Ortsansässiger Sanitätsdienst
Die Landfrauen (gemeinsame AGs) / Künstler (OGGS-Mitarbeit)
Rietberger Polizei- gemeinsame Fahrradkontrolle /Unterrichtsprojekte ...
Jugendverkehrsschule / Verkehrswacht
(Radfahrausbildung und Prüfung)
ADAC
Ortsansässige Feuerwehr
Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Rietberg e.V.
Altenheim in Neuenkirchen
Die Familienbildungsstätte / Elternschule
Familienzentrum Neuenkirchen
Türkischer Verein - Moschee in Rietberg – kultureller Austausch –
gemeinsame Aktionen
(gegenseitige Besuche , Teilnahme und Mitgestaltung von Festen ...)
Vereine anderer Kulturen in Neuenkirchen (gemeinsames Fest der Kulturen...)
Das Jugendwerk in Rietberg - Unterstützung, Beratung, Elternabende :
u.a. Mithilfe zur Umsetzung des Projekt zur individuellen Förderung von
Schulkindern in der Schuleingangsphase durch Elternnachmittage und
Elternabend ...)
Erziehungs- und Beratungsstellen der Region (siehe Broschüre in der
Schule)
Kinder/Ärzte der Region (Rietberg, Verl, Rheda-Wiedenbrück, Gütersloh, ...)
Schulsozialarbeiterin
Seit September 2012 ist an unserer Schule eine Sozialarbeiterin tätig.
Kompetenzteam Gütersloh
Fortbilder / Moderatoren ( aus dem Kompetenzteam Gütersloh sowie u.a.
Herr Rottmann (Universität Bielefeld),
Dr. D. Böhm , Prof. Dr. Sieland u. Herr Tarnowski (Uni Lüneburg) , Herr Hake ..
Musikschule Gütersloh
(AG-Angebote in der OGGS, außerordentlicher Flöten- und Klavierunterricht,
Mitgestaltung/Vorstellung von Instrumenten im Unterricht / bei Schul/Festen)
WoSeDe – Frauen und Mädchen Selbstverteidigung und Selbstbehauptung
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Selbstbehauptungsinstitut für Gewaltprävention, Selbstbehauptung und
Konflikttraining ‚i gsk’
Theaterpädagogische Werkstatt Osnabrück (Präventionsprojekt)
Niekamp - Zweisprachiges Marionetten/Theater (Deutsch/Englisch)
Biohof Mertens-Wiesbrock
Zirkus Tausendtraum (vorher Zirkus Casselly) – gemeinsame Projektwoche)
Erziehungs- und Beratungsstellen aus Rietberg/Gütersloh und der Region
(s. Broschüre Wegweiser Kindergesundheit
vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Kreis Gütersloh)
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3. Standardsicherung
„Die Schulen schreiben das Schulprogramm regelmäßig fort und überprüfen in
regelmäßigen Abständen die Wirksamkeit des Schulprogramms sowie den Erfolg
ihrer Arbeit.
Die ‚Schulaufsicht nutzt die Schulprogramme entsprechend ihrem Auftrag für die
kontinuierliche Entwicklung und Sicherung der Qualität der schulische Arbeit (§3 Abs. 2 i. V. m.
§86 Abs. 3 SchulG – Bass 1-1).“ RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 16.9.2005
Auch wir, die Städt. Kath. Grundschule Neuenkirchen, schreiben unser Schulprogramm
als auch Schulportfolio (u.a. schulinterne Lehrpläne der Fächer/Konzepte/Vorhaben der
Schule und vieles mehr...) stets fort und überprüfen die Wirksamkeit sowie den Erfolg
unserer Arbeit. Dieses erfolgt in Form von mündlichen und schriftlichen Überprüfungen
bzw. Evaluationsmaßnahmen für die Schule, z. B. in den Jahrgängen und Klassen
durch die Lehrerschaft, bei den Lehrkräften und Mitarbeitern, in den Schulgremien, an
Elternsprechtagen, mit dem Förderverein ... und auch in Kooperation mit unseren
Schulpartnern und Schul/Trägern (interne und externe Evaluationen).
Evaluation
Gegeben durch unseren Qualitätszirkel für die OGGS werden in regelmäßigen
Abständen mit unseren
Träger VHS Reckenberg-Ems Überprüfungen bzw.
Evaluationen für den ‚Offenen Ganztag’ mit der Lehrerschaft und den Eltern
durchgeführt und entsprechend Zielvereinbarungen zur Optimierung neu abgeleitet.
Derzeit ist der Einsatz der Lehrkräfte in der OGGS, genauer der effektivere Einsatz
dieser bei den Hausaufgaben das Evaluationsthema und -vorhaben.
Für unserer Grundschule Neuenkirchen haben wir ferner als breit angelegtes
Evaluationsvorhaben eine ausführliche wie erfolgreiche Eltern- und Schülerbefragung
zu den wichtigen Aspekten der schulischen Arbeit und gemeinsamen Zusammenarbeit
(im Jahr 2012-2013) durchgeführt sowie im Schuljahr 2013/14 eine breit angelegte
Kollegiumsbefragung. Es wurden konsequent Maßnahmen abgeleitet, die in
gemeinsamer Umsetzung und Fortschreibung schulischer Entwicklungs- und
Evaluationsvorhaben zur Optimierung genutzt werden.
Die Qualitätsanalyse an unserer Schule im Schuljahr 2012/13) ist seitens der
Bezirksregierung Detmold sehr erfolgreich für uns als Grundschule ausgefallen;
von 25 überprüften Bereichen waren 24 Qualitätsbereiche der Schule im oberen
und teils höchsten Qualitätsbereich. Weitere Zielvereinbarungen wurden mit der
Schulaufsicht getroffen.
Lernstandserhebungen (Vera) – seit 2004
Mit der Einführung der landesweiten Lernstanderhebungen in den Fächern Mathematik
und Deutsch für die 4. jetzt 3. Jahrgänge wurde der durch PISA und IGLU ausgelöste
Trend hin zur Qualitätserhebung und –sicherung von Unterricht gleichsam zum
Pflichtprogramm für alle Schulen.
Auch in unserem Kollegium haben sich dadurch neue Fragen zum schuleigenen
Lehrplan und Stoffverteilungsplan ergeben. Gemeinsames Planen, Durchführen und
Bewerten von Klassenarbeiten werden noch konsequenter praktiziert. Die Auswertung
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der Ergebnisse in Lehrerkonferenzen und die Darstellung der Schulergebnisse in der
Schulkonferenz gehören seitdem zum festen Bestandteil unserer Arbeit.
Die Lernstandsergebnisse werden mit den konkreten Konsequenzen für die Unterrichtsund Schulentwicklung jährlich als Bericht an die Schulaufsicht in Gütersloh
weitergeleitet.
Entwicklungsziele der Grundschule Neuenkirchen
An der Städt. Kath. Grundschule stehen ab dem Schuljahr 2015/16 folgende
Entwicklungsvorhaben für die Weiterarbeit am Schulprogramm mit den
verschiedenen Schulgremien, den Schülerinnen und Schülern sowie Eltern an:
-
-
Umsetzung von Methodentrainings-Inhalten zum ‚Methodenlernen’ und
‚kooperativem Lernen’ (QA_Zielvereinbarung 2013 -14) in den Fächern
Fortschreibung der individuellen Sprach/Förderung ( u.a. zugewandeter Kinder)
Fortschreibung der Kinderkonferenz (bestehend aus 2 Vertreterkindern
(Mädchen/Junge) aus jeder Klasse);
Die Kinderkonferenz soll weiterhin mit Hilfe einer Lehrkraft und einer weiteren
Mitarbeiterin zu wichtigen Themen (gesunde Pausengestaltung / gesunde
Ernährung , Anschaffungen von Pausenspielen / Büchern etc. ...) tagen und ihre
Rechte / Ideen selbstverantwortlich vertreten. Intention ist dabei weiterhin, dass
die Schülerinnen und Schüler die Gestaltung einer ‚gesunden’ Schule
mitbestimmen.
Evaluation der Elternmitwirkung (Weihnachtsverkauf, Flohmarkt, Eltern-AG’s,
Schulfest...)
Effektiver Einsatz der Lehrkräfte in den OGGS-Hausaufgabengruppen
Esskultur im OGGS-Bereich
Vorbereitung / erste Umsetzung(en) der Verbundbildung mit der GS
Varensell (Start: 01.02.2016)
Fortbildungsplanung
Die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen bzw. Qualifizierungen von Lehrkräften,
Kollegien und Mitarbeitern der Schule liegt im besonderen dienstlichen Interesse.
Durch Fortbildungsangebote bekommen die Lehrkräfte/Mitarbeiter ( der OGGS z. B.
individuell wie kollegiumsintern die Möglichkeit, sich mit aktuellen fachlichen und
dienstrechtlichen Entwicklungen im Berufsfeld Schule oder mit speziellen Fachthemen
zur weiteren Professionalisierung auseinander zu setzen. Die Fortbildungsbeauftragten
der Schule stimmen mit dem Kollegium die Bedarfe und Wünsche ab und sichern in der
Regel durch Beauftragung externer Moderatoren u.a. aus dem Kompetenzteam
Gütersloh fortlaufend die Fortbildungsstruktur und Fortbildungsplanung der Schule.
Den Mitgliedern des Lehrerrates wird zur Vorbereitung auf die Wahrnehmung der
Rechte für die Beteiligung des Lehrerrates an den Entscheidungen der Schulleitung
gemäß § 69 Abs. 4 SchulG eine Qualifizierung notwendig angeboten.
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Auch die Städt. Kath. Grundschule Neuenkirchen nimmt entsprechende
Qualifizierungen und Fortbildungen regelmäßig im laufenden Schuljahr zur
Qualifikationserweiterung von Lehrkräften und zur Weiterentwicklung der Schule, des
Schulprogramms sowie Schulportfolios in den Blick.
Seit dem Schuljahr 2012/13 stehen den Kollegien gemäß der neuen ‚Allgemeinen
Dienstordnung’ zwei Tage pro Schuljahr für ‚Pädagogische Konferenzen’ zur
Verfügung, um zu tragfähigen Verabredungen von Schulentwicklungsprozessen zu
kommen.
Der Fortbildungsschwerpunkt im Schuljahr 2015/16 wird für unsere Grundschule mit
kommender Verbundbildung (geplant seitens der Stadt Rietberg ab dem 01.02.2016)
mit der Marienschule Varensell die Vorbereitung der Fusion sein.
Frau E. Weber (Moderatorin zum Verbund) wird dem Kollegium für die Verbundbildung
beratend in diesem Schuljahr als und auch im kommenden Schuljahr zur Verfügung
stehen.
Die Steuergruppe (erweitert um 2 Lehrkräfte aus Varensell) nimmt ferner ab dem
Schuljahr 2015/16 an einer langfristigen Steuergruppenqualifizierung ( auch zum
Thema Verbund) teil.
In pädagogischen Konferenzen / Fachkonferenzen werden folgende Inhalte
schwerpunktmäßig weiter erarbeitet:
die ‚individuelle Sprach/Förderung’ der zugewanderten Schülerinnen und
Schüler,
Vorbereitung / erste Umsetzung der Verbundbildung mit Varensell
Englisch – Konzepterarbeitung in gemeinsamer Arbeitsgemeinschaft der
Rietberger Schulen ( GS und Sek I )
Im Schuljahr 2016/17 wird mit Zusammenlegung aller Schulgremien vorrangig die
Entwicklung eines gemeinsamen pädagogischen Konzepts der Verbundschule
‚Kath. Grundschule Neuenkirchen/Varensell
Grundschulverbund der Stadt Rietberg – Primarstufe
Thema sein.
(Zeitrahmen für die Entwicklung des Konzepts laut Bezirksregierung: 5 Jahre)