Bad Pyrmont VGA Combi
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Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt FRECHEN Im Auftrag von: Stadt Frechen Projektleitung: Dipl.-Volksw. Angelina Sobotta Projektverantwortung: Dipl.-Ing. Peter U. Berger Köln, Juli 2008 Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH Frankfurter Straße 249b, 51147 Köln Telefon: 02203 - 9643-0 / Telefax: 02203 - 9643-19 Geschäftsführer: Dr. Manfred Bauer, Dr. Stefan Holl Zentrale Ludwigsburg | Büros in Erfurt, Köln, München eMail: office.koeln@gma.biz, http://www.gma.biz 1 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen INHALTSVERZEICHNIS Seite Vorbemerkungen I. Aufgabenstellung, Methodik und Rahmenbedingungen 2 1. Aufgabenstellung 2 2. Methodik 4 3. Entwicklungen und Perspektiven der Nahversorgung 5 3.1 Ursachen und Folgen der strukturellen Veränderungen 5 3.2 Voraussetzungen für eine funktionsfähige Nahversorgung 9 3.3 Alternative Vertriebskonzepte im Lebensmittelbereich 3.4 Ausstattungsmerkmale im Nicht-Lebensmitteleinzelhandel sowie im Dienstleistungssektor 4. 10 15 Das planungsrechtliche Instrumentarium zur Steuerung der Standortentwicklung im Einzelhandel 18 II. Standort und Struktur der Stadt Frechen 23 1. Geographische Lage und Einordnung in die Landesplanung 23 2. Städtebauliche und verkehrliche Rahmenbedingungen 23 3. Bevölkerungsstruktur und -entwicklung 26 4. Wirtschaftsentwicklung und -struktur 28 III. Die Stadt Frechen als Einzelhandelsstandort 31 1. Angebotsstruktur im Einzelhandel 31 1.1 Einzelhandelsausstattung nach Sortimenten 31 1.2 Einzelhandelsausstattung nach Stadtteilen 34 1.3 Entwicklung des Einzelhandelsbestandes seit dem Jahr 2000 37 1.4 Verteilung großflächiger Einzelhandelsbetriebe 38 2. Bewertung der Einzelhandelsausstattung 41 2 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen 3. Räumliche Verteilung der Lebensmittel-SB-Betriebe 42 IV. Einzugsgebiet und Kaufkraftbewegungen 46 1. Abgrenzung des Einzugsgebietes 46 2. Einzelhandelsbezogene Kaufkraft im Einzugsgebiet 48 3. Kaufkraftbewegungen und Entwicklung der Zentralität 51 3.1 Kaufkraftbewegungen im Jahr 2007 51 3.2 Kaufkraftbewegungen in der Entwicklung 54 V. Zukünftiger Verkaufsflächenbedarf in der Stadt Frechen 56 1. Bevölkerungs- und Kaufkraftentwicklung bis zum Jahre 2020 56 1.1 Bevölkerungsprognose 56 1.2 Entwicklung der einzelhandelsrelevanten Pro-Kopf-Ausgaben 56 1.3 Kaufkraftprognose 57 2. Umsatz- und Verkaufsflächenentwicklung bis zum Jahr 2020 59 2.1 Umsatzerwartung bis zum Jahr 2020 59 2.2 Zusätzlicher Verkaufsflächenbedarf bis zum Jahr 2020 61 3. Branchen- und Standortkonzept 64 VI. Handlungsempfehlungen für die Stadt Frechen 70 1. Strategische Ausrichtung 70 1.1 Grundlagen und Ziele 70 1.2 Übergeordnete Rahmensetzungen 72 1.3 Strategische Zielvorstellungen 77 1.4 Weiterentwicklung der Zentrenstruktur 82 1.5 Räumliches Ordnungsmodell 89 2. Steuerung der Einzelhandels- und Standortentwicklung der Stadt Frechen nach städtebaulichen Kriterien 90 3 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen 2.1 Bauplanungsrechtliche Grundlagen 90 2.2 Ausnahmeregelungen 96 3. Bewertung von Ansiedlungs-, Verlagerungs- und Erweiterungsvorhaben des Einzelhandels 100 3.1 Prüfkriterien 100 3.2 Sortimentsliste für die Stadt Frechen 102 4. Versorgungszentrum Frechen, Innenstadt (A-Zentrum) 108 4.1 Ausgewählte Daten zur Einzelhandelsstruktur 108 4.2 Städtebauliche Situation 109 4.3 Entwicklungskonzept 115 4.4 Abschließende Bewertung 116 5. Versorgungszentrum Königsdorf (B-Zentrum) 117 5.1 Ausgewählte Daten zur Einzelhandelsstruktur 117 5.2 Städtebauliche Situation 118 5.3 Entwicklungskonzept 121 5.4 Abschließende Bewertung 123 6. Versorgungszentrum Bachen (potenzielles C-Zentrum) 123 6.1 Ausgewählte Daten zur Einzelhandelsstruktur 123 6.2 Städtebauliche Situation 124 6.3 Entwicklungskonzept 126 6.4 Abschließende Bewertung 128 7. Versorgungszentrum Habbelrath (potenzielles C-Zentrum) 129 7.1 Ausgewählte Daten zur Einzelhandelsstruktur 129 7.2 Städtebauliche Situation 129 7.3. Entwicklungskonzept 129 7.2 Abschließende Bewertung 133 4 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen 8. Dezentrale Agglomerationsbereiche 134 8.1 Ausgewählte Daten zur Einzelhandelsstruktur 134 8.2 Handlungsbedarf 138 9. Zusammenfassende Bewertung 139 VII. Fazit der Untersuchung 141 Betriebsformen - Definition 145 Karten-, Abbildungs- und Tabellenverzeichnis 148 5 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Vorbemerkung Im Oktober 2007 wurde die GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Büro Köln, von der Stadt Frechen mit der Erstellung eines Einzelhandelskonzeptes beauftragt. Die Untersuchung verfolgt das Ziel, ein Entwicklungskonzept für den Einzelhandel in der Stadt Frechen aufzustellen. Dabei sind die ökonomischen und standortbezogenen Eckdaten der im Jahr 2001 vorgelegten GMA-Einzelhandelsuntersuchung für die Stadt Frechen zu aktualisieren und eine Berechnung des branchenbezogenen Verkaufsflächenbedarfs bis zum Jahr 2020 anzustellen. Vor dem Hintergrund der perspektivisch notwendigen Veränderungen im Einzelhandelsbesatz ist im Anschluss ein Entwicklungskonzept für den Einzelhandel im Stadtgebiet Frechen abzuleiten, das Aussagen zur räumlichen Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche, zu den Entwicklungsstandorten und dem Handlungsbedarf in dezentralen Standortlagen enthält und die notwendigen Schritte zur Umsetzung des Konzeptes aufzeigt. Um eine möglichst hohe Akzeptanz des Konzeptes zu erreichen, wurden die wichtigsten Bausteine des Einzelhandelskonzeptes in einem projektbegleitenden Arbeitskreis abgestimmt, der sich aus Vertretern der Frechener Fraktionen, der Verwaltung, des örtlichen Einzelhandels, der Handwerkskammer Köln, des Einzelhandelsverbandes Rhein-ErftKreis, der Industrie- und Handelskammer zu Köln und der Bezirksregierung Köln zusammensetzte. Der nachfolgende Bericht fasst die Ergebnisse zusammen. Der Dank der Gutachter gilt allen an den Arbeitskreissitzungen, Befragungen und Gesprächen beteiligten Personen und Institutionen. GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Büro Köln Köln, im Juli 2008 SB / PB-aw 1 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen I. Aufgabenstellung, Methodik und Rahmenbedingungen 1. Aufgabenstellung Das von der GMA im Jahr 2001 im Auftrag der Stadt Frechen erarbeitete Einzelhandelsgutachten „Die Stadt Frechen als Einzelhandelsstandort" hat in den letzten Jahren die Grundlage für städtische und teilweise privatwirtschaftliche Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur gebildet. Ergänzende Stellungnahmen und projektbezogene Auswirkungsanalysen der GMA im Auftrag der Stadt Frechen und privater Auftraggeber konkretisierten die Aussagen mit Bezug zu Einzelvorhaben. Vor dem Hintergrund der sich bundesweit vollziehenden Strukturveränderungen im Einzelhandel haben sich in den letzten Jahren Veränderungsprozesse in Frechen abgezeichnet, die u.a. folgende Entwicklungstrends aufzeigen: Zunehmende Zahl von Einzelhandelsfachgeschäften im Kern des Hauptgeschäftsbereichs, anhaltender Ansiedlungsdruck bei gleichzeitigem Fehlen größerer Ladeneinheiten; stagnierende Situation des gastronomischen Angebotes im Hauptgeschäftsbereich mit negativen Effekten auf Verbundeffekte für Einzelhandelskunden; Ansiedlungen großflächiger Einzelhandelsbetriebe mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten in dezentraler Lage; Verlagerungstendenzen und Ansiedlungsdruck bundesweit agierender Filialunternehmen auf periphere Lagen, speziell im Segment des Lebensmitteleinzelhandels; starker Ausbau konkurrierender Einzelhandelsstandorte des großflächigen Einzelhandels im benachbarten Oberzentrum Köln, insbesondere im Gewerbegebiet Marsdorf und im Einkaufszentrum Weiden; Bestrebungen zur Realisierung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben mit regionaler Ausstrahlungskraft in benachbarten Mittelzentren, z.B. Kerpen und Pulheim. 2 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Aufgrund der v.g. Entwicklungstrends ist die Stadt Frechen daran interessiert, eine Neubewertung der städtischen Versorgungsfunktionen vorzunehmen, um die Einzelhandelsentwicklung sowohl der Gesamtstadt als auch der Stadtteile zu fördern und zu steuern. Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes soll die quantitativen und qualitativen Entwicklungsmöglichkeiten des Mittelzentrums Frechen als Einzelhandelsstandort im Rahmen eines Zentrenkonzeptes aufzeigen und notwendige Maßnahmen für eine zielgerichtete Entwicklung der Einzelhandelsstruktur verdeutlichen. Dabei sind insbesondere die Strukturveränderungen im Frechener Einzelhandel seit 2000 zu bewerten, Vorschläge zur Stabilisierung und Weiterentwicklung des innerstädtischen Versorgungszentrums zu unterbreiten, Maßnahmen zur Erhaltung und Stabilisierung der gewachsenen Versorgungsstrukturen in der Gesamtstadt bzw. in den Stadtteilzentren / Nahversorgungslagen zu konkretisieren, Leitlinien für eine städtebaulich orientierte Steuerung der Einzelhandelsentwicklung unter den Aspekten der Bauleitplanung aufzustellen, konkrete Empfehlungen zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in den Gewerbegebieten auszusprechen. Die Fortschreibung der Untersuchung „Die Stadt Frechen als Einzelhandelsstandort" soll eine Analyse und Prognose der notwendigen Daten und Informationen für absatzpolitische und bauleitplanerische Entscheidungen bereitstellen. Die Untersuchung soll damit sowohl der Stadt Frechen, der Kaufmannschaft als auch Investoren und Betreibern eine aktualisierte Positionsbestimmung des Frechener Einzelhandels aufzeigen und der Stadt Frechen ein Handlungsraster für eine städtebaulich ausgerichtete Standortpolitik an die Hand geben. 3 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen 2. Methodik In Analogie zur Systematik der amtlichen Statistik werden die Betriebe und Verkaufsflächen zunächst gemäß dem Schwerpunkt ihrer Umsatztätigkeit zugeordnet. Der vorliegenden Untersuchung liegt eine Feingliederung zugrunde, die sich an die Einzelhandelsstatistik anlehnt. Dabei unterscheidet die GMA-Systematik: 1. Nahrungs- und Genussmittel (inkl. Lebensmittel, Getränke, Tabak, Bäckerei- und Fleischereihandwerk), 2. Gesundheits- und Körperpflege (inkl. Drogerie-, Parfümerie- und Apothekenwaren, Sanitätsbedarf), 3. Blumen, Pflanzen, zoologischer Bedarf, 4. Bücher, Zeitschriften, Papier-, Büro-, Schreibwaren (PBS), Spielwaren, 5. Bekleidung, Schuhe, Sport, 6. Elektrowaren (inkl. Elektrogroßgeräte, -zubehör, Beleuchtung, Unterhaltungselektronik, Ton- / Bildträger, Computer / Telekommunikation, Foto und Zubehör) 7. Hausrat, Möbel, Einrichtungsgegenstände (inkl. Glas, Porzellan, Keramik (GPK), Geschenkartikel, Möbel, Küchen, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Farben, Tapeten, Heimtextilien), 8. Sonstiger Einzelhandel (inkl. Bau-, Heimwerker- und Gartenbedarf, Bodenbeläge, Optik, Uhren, Schmuck, Autozubehör, Sportgeräte etc.). Die Zuordnung nach Umsatzschwerpunkt wird im Zuge der Berechnung der Umsatz- / Kaufkraftrelation aufgegeben und ersetzt durch eine warengruppenbezogene Betrachtungsweise, welche auch für die Ableitung von Umsatzpotenzialen und Verkaufsflächenbedarfen bis 2020 herangezogen wird. Die Untersuchungsergebnisse basieren auf ausgewählten primärstatistischen Erhebungen, die im Rahmen der Aktualisierung notwendig waren: Bestandsaufnahme aller im Stadtgebiet ansässigen Betriebe des Ladeneinzelhandels und des Ladenhandwerks (= Totalerhebung) durch GMA-Mitarbeiter im Dezember 2007; 4 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Kartierung der städtebaulich integrierten zentralen Versorgungsbereiche in der Innenstadt und den Stadtteilen Königsdorf, Habbelrath und Bachem sowie der durch Einzelhandel geprägten Gewerbegebiete zur Dokumentation der Nutzungsstruktur im April 2008 / Juni 2008. Das methodische Vorgehen wurde mit dem Auftraggeber abgestimmt. Aus Kostenüberlegungen wurde trotz der eingetretenen Wettbewerbsveränderungen auf umfassende Befragungsaktionen verzichtet. Das methodische Vorgehen und die wesentlichen Bausteine des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen wurden in einem projektbegleitenden Arbeitskreis abgestimmt, der sich aus Vertretern der Frechener Fraktionen, der Verwaltung, des örtlichen Einzelhandels, der Handwerkskammer Köln, des Einzelhandelsverbandes Rhein-Erft-Kreis, der Industrie- und Handelskammer zu Köln und der Bezirksregierung Köln zusammensetzte. Ziel dieses Vorgehens war es, einen möglichst breiten Konsens für das Einzelhandelskonzept zu erreichen und eine konsequente und eine zeitnahe Umsetzung einzuleiten. 3. Entwicklungen und Perspektiven der Nahversorgung Da die in der Vorläuferuntersuchung dargestellten Entwicklungstendenzen im bundesweiten Einzelhandel auch weiterhin Gültigkeit haben, beschränkt sich die Darstellung der übergeordneten Rahmenbedingungen auf Angebots- und Nachfrageseite auf das seinerzeit nicht umfassend behandelte Thema der Nahversorgung. 3.1 Ursachen und Folgen der strukturellen Veränderungen Seit einigen Jahren ist in der wohnungsnahen Versorgung bundesweit eine Abwanderung von Einzelhandelsbetrieben sowohl im ländlichen Raum als auch in Stadtteillagen und Wohngebieten festzustellen, die mit den übergeordneten Trends der Einzelhandelsentwicklung korrespondiert. Die Grundversorgung mit Backwaren, Fleisch- und Wurstwaren, sonstigen Lebensmitteln, Zeitschriften, Schreibwaren, Drogeriewaren, Wasch- und Putzmitteln, Blumen und Apothekenartikeln in unmittelbarer Nähe des Wohnortes ist vielerorts 5 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen nicht mehr bzw. nur noch eingeschränkt möglich, so dass zunehmend weiter entfernte Einkaufsschwerpunkte mit dem Pkw angefahren werden müssen. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist damit perspektivisch insbesondere die Versorgung der älteren, immobileren Bevölkerung gefährdet. Abb. 1: Zahl der Lebensmittelgeschäfte in Deutschland 180.000 161.319 160.000 140.000 117.510 120.000 100.000 85.294 73.545 80.000 68.352 61.460 60.000 40.000 20.000 0 1961 1971 1981 1991 2001 2005 Quelle: EHI, Handel aktuell 2005 (ab 1991 inkl. neue Bundesländer) Mit dem Rückzug des Handels aus Wohnlagen geraten auch konsumnahe Dienstleister unter Druck, so etwa der Friseur, die Reinigung, das Kreditinstitut oder die Post. Idealtypisch sind einem Nahversorgungszentrum nicht nur Angebote aus dem Lebensmittelbereich, sondern auch Angebote aus dem Konsumgüterbereich und dem Dienstleistungssektor zuzuordnen. Je umfassender der Angebots- und Nutzungsmix strukturiert ist, desto höher ist die Versorgungsqualität und damit die Attraktivität des Nahversorgungsangebotes. Die Ursachen für die Ausdünnung des Einzelhandelsangebotes in Nahversorgungslagen sind vielfältig, lassen sich jedoch idealtypisch folgenden Faktoren zurechnen: Nach einer Phase der Ausbreitung der Lebensmittelbetriebe in der Fläche durch zusätzliche Kaufkraft und Suburbanisierungsprozesse ist das Netz der lebensmittelbezogenen 6 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Nahversorgung wieder weitmaschiger geworden (vgl. Abb. 1). Gründe hierfür sind der harte Kostendruck der Unternehmen, der dazu führt, dass Grenzertragsstandorte immer wieder auf den Prüfstand gestellt und ggf. sogar vor Ablauf der Mietverträge aufgegeben werden. Während der discountierende Lebensmitteleinzelhandel in jüngerer Zeit stete Zuwächse aufweist, gerät der „normale Supermarkt“ vielerorts unter Druck. Auf der einen Seite soll er, so die Wünsche der Kunden, ein preisgünstiges Sortiment wie die Discounter bereithalten, auf der anderen Seite konkurriert er im Frischebereich mit dem Lebensmittelhandwerk. Insgesamt stieg der Marktanteil der Lebensmittel-Discountmärkte am gesamten Lebensmittel-Einzelhandelsumsatz von ca. 23 % im Jahr 1991 auf etwa 40 % im Jahr 2005 (vgl. Tabelle 1). Urlaub, Auto und Wohneigentum stehen oben auf der Prioritätenliste der Bundesbürger, hingegen wird immer weniger für Lebensmittel ausgegeben. 1975 flossen noch ca. 30 % der monatlichen Ausgaben eines 4-Personen-Haushaltes mit mittlerem Einkommen in den Lebensmittelbereich, heute sind es deutlich unter 20 %. Die Verbraucher sind darüber hinaus sehr mobil; auch ältere Verbraucher nutzen häufig den eigenen Pkw zum Einkauf und legen sich nicht auf eine Einkaufsstätte fest. Als Folgen der Veränderung der Handelsstruktur und des Verbraucherverhaltens sind bundesweit derzeit folgende Trends festzustellen: Die Nahversorgung in Einzugsgebieten mit weniger als 4.000 - 6.000 Einwohnern gestaltet sich zunehmend schwieriger, dabei spielt es kaum eine Rolle, ob diese Bereiche „auf dem flachen Land“ oder mitten in der Stadt liegen. Die Handelsunternehmen konzentrieren ihre Expansionsplanung auf wenige Standorte, wobei die Mindestanforderungen an die Standorteignung steigen. Aufgrund stagnierender Umsätze nimmt der Verdrängungswettbewerb zu. Die Zahl möglicher Betreiber bei Supermärkten und Discountern, die als Nahversorger in Frage kommen, hat sich in den letzten 20 Jahren von über zehn auf etwa fünf leistungsfähige Anbieter reduziert. 7 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen In Analogie zu anderen Branchen bzw. Betriebstypen des Einzelhandels sind auch für das Ladenhandwerk die Filialisierung und räumliche Konzentration als dominante Entwicklungen zu beobachten. Die starke Filialisierung des Ladenhandwerks lässt sich vor allem im Bäckereisektor nachvollziehen. Stellten die selbständigen Bäckereibetriebe im Jahr 1980 noch einen Anteil von ca. 76 % an der Gesamtheit aller Bäckereifachgeschäfte, so war dies im Jahr 2003 lediglich noch ein Anteil von ca. 37 %.1 Tabelle 1: Struktur im Lebensmitteleinzelhandel nach Betriebstypen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2005 Anzahl der Betriebe Betriebsformen Verkaufsfläche in Mio. m² Umsatz in Mrd. € abs. in % abs. in % abs. in % SB-Warenhäuser / Verbrauchermärkte 2.880 4,7 5,80 20,3 32,9 26,0 Discounter 14.610 23,8 9,48 33,2 50,1 39,6 Supermärkte 8.770 14,2 6,83 23,9 29,7 23,5 übrige SB-Geschäfte 35.200 57,3 6,46 22,6 13,8 10,9 Gesamt 61.460 100,0 28,57 100,0 126,5 100,0 Quelle: EHI, Handel aktuell 2005 Die räumliche Konzentration und die damit zusammenhängende Standortausdünnung vollzog sich hingegen schwerpunktmäßig im Metzgereihandwerk. Während die Anzahl der Bäckereifachgeschäfte in den vergangenen Jahren weitgehend konstant blieb, reduzierte sich die Betriebsstättenzahl im Fleischerhandwerk von ca. 28.700 Geschäften im Jahr 1980 auf zuletzt nur noch knapp 18.270 Geschäfte.2 Eine stärkere Positionierung der Betriebe des Lebensmittelhandwerks erfolgt durch die Sortimentsergänzung um Artikel aus dem Lebensmittelsektor und dem Nonfood-Bereich. Damit übernehmen vielerorts diese Geschäfte die Funktionen der aufgegebenen Lebensmittelmärkte. Als Beispiel lässt sich das Konzept der BÄKO-Einkaufsgenossenschaft3 nennen, das eine Übergangsform zu Convenience-Konzepten darstellt. 1 vgl. Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V., Bad Honnef. 2 vgl. Deutscher Fleischer-Verband, Frankfurt/Main. 3 Das „BÄKO-Konzept“ (Nahversorger-Ausbaustufe) setzt neben dem Kernsortiment (= Backwaren / Snacks) auf sog. „Impulssortimente“ (Tabak, Presse, Getränke, Snacks), und „Ergänzungssortimente“ (Frische-Produkte, sonstige Nonfoodartikel, sonstige Lebensmittel, Dienstleistungen) 8 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Mit dem Rückgang der Handels- und Dienstleistungsbetriebe aus ländlichen Gemeinden und Stadtteillagen kann die wohnortnahe Versorgung an sog. Grenzertragsstandorten nicht mehr gewährleistet werden. Zahlreiche, größtenteils fußläufig erreichbare Standorte wurden zwischenzeitlich aufgegeben oder stehen auf dem Prüfstand. Als Folge werden künftig nicht alle Verbraucher im gleichen Umfang und in der gleichen Qualität versorgt werden. 3.2 Voraussetzungen für eine funktionsfähige Nahversorgung Eine wesentliche Grundvoraussetzung für eine funktionsfähige Nahversorgung ist die Existenz eines modernen und zukunftsfähigen Anbieters aus dem Nahrungs- und Genussmittelsektor. Als wichtige Betriebstypen sind dabei sowohl Discounter wie auch Vollsortimentsangebote sowie ggf. Lebensmittelhandwerker anzuführen. Diese „Magnetnutzung“ einer Nahversorgungslage wird i.d.R. durch weitere Versorgungsbetriebe aus dem kurzfristigen Bedarfsbereich und der konsumnahen Dienstleistungspalette ergänzt. Angaben über die notwendigen Mindestgrößen einer funktionsfähigen Nahversorgungslage lassen sich nur pauschal formulieren. Sie weichen in Abhängigkeit von der unterschiedlichen Standortqualität (z.B. Einwohnerzahl des zu versorgenden Zentrums; verkehrliche Erreichbarkeit) voneinander ab. Dennoch ist zur Sicherung einer adäquaten Nahversorgung folgende idealtypische Branchen- und Verkaufsflächenverteilung anzuführen: - Lebensmittelvollsortimenter: ca. 1.000 - 1.500 m² VK - Lebensmitteldiscounter: ca. 800 m² VK - Getränkemarkt: ca. 300 - 400 m² VK - Bäckerei und Metzgerei (ggf. als Konzessionäre): ca. 50 m² - Drogeriemarkt: ca. 150 - 200 m² VK - Blumengeschäft: ca. 50 - 100 m² VK - Tabak-Toto / Lotto-Geschäft / Zeitschriften: ca. 50 m² VK - Apotheke: ca. 50 m² VK. 1 ggf. zuzüglich der Flächen von Convenience-Angeboten (z.B. Stehcafé, Heiße Theke). VK1 9 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Idealtypisch sind einem Nahversorgungszentrum nicht nur Angebote aus dem Lebensmittelbereich, sondern auch aus dem Nicht-Lebensmittel-Sektor und dem Dienstleistungsbereich zuzuordnen (vgl. Abb. 2). Hinsichtlich der Standortanforderungen sind eine gute Erreichbarkeit seitens des motorisierten und nicht-motorisierten Individualverkehrs (Pkw, Rad, Fuß) genauso erforderlich wie ein ausreichendes Angebot an Pkw-Stellplätzen. Idealtypische Ausstattung eines Nahversorgungszentrums za us st att u Bürgerbüro, Internet-Pool Zu sa t PBS, Bücher, Blumen, Drogeriewaren, Körperpflege, Reformwaren, Apothekenwaren Ärzte, Frisör, Toto/Lotto-Annahme, Fax, Kopiergerät nd es ta us st at Café, Gaststätte, Reinigung, Reisebüro tu ng Spirituosen, Tabakwaren, Zeitungen, Zeitschriften Mi Ei nz e lh an de l/D ien st lei st un g ng Abb. 2: Nahrungs- und Genussmittel, Brot- und Backwaren, Fleisch- und Wurstwaren, Getränke Postagentur, Kreditinstitut * PBS = Papier-, Büro-, Schreibwaren Quelle: GMA Wichtig für die Akzeptanz einer Nahversorgungslage bzw. eines Stadtteilzentrums ist das städtebauliche Umfeld. Kriterien wie Erreichbarkeit, Aufenthaltsqualität, Sicherheit, Sauberkeit, Beleuchtung, Begrünung oder Möblierung sind daher ebenfalls in die Betrachtung einzubeziehen. 3.3 Alternative Vertriebskonzepte im Lebensmittelbereich Bundesweit sind zahlreiche Ansätze zur Sicherung der Nahversorgung auch an „problematischen Standorten“ festzustellen, die von den „konventionellen Betreibern“ (z. B. Dis10 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen counter, Supermärkte) nicht mehr akzeptiert werden (vgl. Tabelle 2). Beispielhaft für alternative Nahversorgung lassen sich folgende Konzepte benennen: Kleinflächenkonzepte Kleinflächenkonzepte wurden u.a. von den Großhandelsfirmen markant / okle (ik ihr Kaufmann) und der Lebensmittelhandelsgesellschaft (LHG, Um´s Eck), beide im süddeutschen Raum ansässig, entwickelt. Ziel ist es, eine Nischenstrategie für kleinflächige Standorte (bis zu 300 m² Verkaufsfläche) in kleineren Gemeinden (ab ca. 1.000 Einwohner) zu bieten, die über keinen Lebensmittelmarkt verfügen. Der selbständige Kaufmann ist Franchisenehmer. i.d.R. werden leerstehende Ladenlokale reaktiviert. Voraussetzung für die Umsetzung sind neben günstigen Mietkonditionen (ca. 5,00 bis 6,00 € / m² Verkaufsfläche), die gute Erreichbarkeit des Standortes auch für den Pkw und fehlende größere Wettbewerbsbetriebe. Genossenschaftlicher Ansatz Versorgungseinrichtungen auf genossenschaftlicher Basis setzen i.d.R. an Standorten unterhalb der wirtschaftlichen Tragfähigkeit an. Die Wohnbevölkerung selbst kann Mitglied der Genossenschaft werden und wirtschaftliche Defizite im Betrieb des Ladens ausgleichen. Umgesetzt wurde dieses Konzept u.a. in Weil im Schönbuch, Pfrondorf (Tübingen). Ladengemeinschaften Eine Möglichkeit zur Steigerung der Ertragskraft einzelner kleiner Betriebe und damit zur Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz besteht in der Bildung von Ladengemeinschaften. Dabei kooperieren einzelne Nahversorger bei Beibehaltung ihrer betrieblichen Eigenständigkeit und bieten ihre Leistungen auf gemeinsamer Fläche an. Dieses Konzept erfordert die Kooperationsbereitschaft der einzelnen Betriebe (vor allem auch Abstimmung der Öffnungszeiten, Bildung einer Mietergemeinschaft) und kann je nach Möglichkeit durch andere Anbieter (z.B. Apotheke, Reinigung, Drogeriefachgeschäft, Blumengeschäft) ergänzt werden. Läden mit Behinderten (sog. Integrationsmärkte) Märkte, die teilweise mit behinderten Mitarbeitern betrieben werden, unterliegen den gleichen ökonomischen Gesetzmäßigkeiten wie der klassische Supermarkt. Voraussetzung für die Realisierung eines solchen Marktes sind ein Mindesteinwohnerpotenzial im Einzugsbereich (ca. 5.000 Einwohner), eine ausreichende Verkaufsflä11 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen che (mind. 500 m² VK) und direkt zugeordnete Parkplätze. Anders hingegen ist die Zielsetzung dieser Märkte, bei denen die Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt und weniger die reine Gewinnmaximierung im Mittelpunkt steht (z.B. Märkte der Landeswohlfahrtsverbände; GDW Genossenschaft der Werkstätten für Behinderte e.G., Sindelfingen). Hofläden In Hofläden wird in aller Regel nur ein kleines Sortimentsprogramm vertrieben. Erhebliche Mängel aus Sicht der Konsumenten sind die eingeschränkten Öffnungszeiten und ein saisonal variierendes Warenangebot, das keine umfassende Versorgung garantiert. Das Modellprojekt Konstanz - u.a. unterstützt durch das Land Baden-Württemberg - zeigt, dass Hofläden auch in Innenstädten durchaus Fuß fassen können (z.B. Singen, Radolfzell, Konstanz). Convenience-Shops Zum Convenience-Bereich zählen Tankstellen-Shops, Bäckereien mit Zusatzsortimenten, Kioske, Bahnhofsmärkte. Das Convenience-Geschäft verzeichnet seit Jahren steigende Zuwachsraten und ihm werden auch zukünftig deutliche Zuwächse prognostiziert. „Convenience“ steht für bequem und verfügbar, wobei das Hauptmerkmal die Kombination aus Handel, Dienstleistung und Gastronomie darstellt. Insbesondere Tankstellenshops bieten z.T. bereits deutlich über 5.000 Artikel an, bei der Preisgestaltung sind zunehmend preisaggressive Strategien festzustellen. Rollende Verkaufswagen, Zustelldienste Bei Verkaufswagenlösungen sind rollende Läden mit bis zu 1.000 Artikeln gleichermaßen im Einsatz wie Frischedienste. Während sich die Verkaufswagen mit einem eingeschränkten Vollsortiment überwiegend an ältere Personen im ländlichen Raum wenden, sind die Frischedienste auf dem Land wie in den Städten gleichermaßen erfolgreich - insbesondere bei größeren Familien. Problematisch sind allerdings die hohen Kosten für Warenbeschaffung und Fahrzeughaltung sowie eine eingeschränkte Sortimentstiefe, begrenzte Standzeiten, i.d.R. höhere Preise und nicht zuletzt ein häufig begrenztes Sortiment an den zuletzt angefahrenen Standorten. 12 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Tabelle 2: Wesentliche Standortanforderungen unterschiedlicher Betriebstypen des Nahrungs- und Genussmitteleinzelhandels Kriterien Betriebstypen Standortorientierung Grundstücksfläche in m² Verkaufsfläche in m² (ca.-Werte) bis 1.500 zzgl. 200 - 300 für Getränke PkwStellplätze (mind.) bis 100 Einwohner im Einzugsgebiet (ca.-Werte) 8.000 Wettbewerbsumfeld Supermarkt, inkl. Getränke Randlage fußläufig noch erreichbar entwicklungsfähige Gemeinde / Stadtteil 5.000 - 6.000 Supermarkt als Nahversorger zentrale Lage fußläufig gut erreichbar Pkw-Erreichbarkeit 2.000 - 4.000 bis 600 bis 50 4.000 Nachbarschaftsladen zentrale Lage in Gemeinde/Stadtteil fußläufig sehr gut erreichbar Pkw-Erreichbarkeit in der Nähe von Schulen, Kindergarten, Bank zentrale Lage i.d. Nähe von Schule, Bahnhof, Firmen, Krankenhaus, Tankstellen Pkw-Frequenz kein Neubau bis 300 5 - 10 1.000 - 1.500 eingebettet in Wohnbebauung 150 5 - 10 1.000 - 1.500 kein Überbesatz an Lebensmittelhandwerk 5.000 - 6.000 800 - 1.000 120 unterschiedlich bis zu 7.000 bis 2.500 120 10.000 (5.000 Mantelbevölkerung) 10.000 (5.000 Mantelbevölkerung) ConvinienceShop/BÄKO Discounter Nahversorgungszentrum (bis 1.500 m² VK Vollversorger; Getränkemarkt, kleinere Anbieter) Randlagen fußläufig erreichbar entwicklungsfähige Gemeinde / Stadtteil 1 Durchschnittswerte, die in Abhängigkeit vom Betreiber deutlich variieren können. Quelle: GMA-Darstellung 2005 kein Vollversorger max. 1 Discounter kein Überbesatz an Lebensmittelhandwerk kein Vollversorger kein Discounter kein Überbesatz an Lebensmittelhandwerk kein direkter Lebensmittelversorger kein Vollsortimenter max. 1 Discounter kein Überbesatz an Lebensmittelhandwerk 13 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Einkauf übers das Internet Der Einkauf von Nahversorgungsartikeln über das Internet hat sich bislang nur in großstädtischen Ballungsgebieten etabliert. Dabei wird die Ware mit einem Preisaufschlag den Kunden ins Haus geliefert. Da vielerorts u.a. logistische Fragen nicht hinreichend gelöst werden können, hat sich der Internethandel im Lebensmittelbereich bislang nicht flächendeckend entwickeln können. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es eine ganze Reihe von Nahversorgungskonzepten gibt, die allerdings hinsichtlich ihrer Eignung als Alternative zur konventionellen Nahversorgung unterschiedlich einzuordnen sind. Die Übertragbarkeit einzelner Konzepte ist meist nicht ohne weiteres möglich, vielmehr entscheiden individuelle örtliche Voraussetzungen über deren Akzeptanz und Tragfähigkeit. Folgende Faktoren sind von entscheidender Bedeutung: Einwohnerpotenzial Grundsätzlich steigt mit zunehmender Einwohnerzahl das zur Verfügung stehende Kaufkraftpotenzial im Standortumfeld. Der konventionelle Lebensmittelmarkt oder Discounter fordert ein Mindesteinwohnerpotenzial von ca. 5.000 Einwohnern im engeren Einzugsgebiet, während z.B. der Bürgerladen oder die Kleinflächenkonzepte bereits ab 1.000 Einwohnern im unmittelbaren Standortumfeld tragfähig sein können. Immobilie Ein Großteil der alternativen Konzepte belegt nur brachgefallene Ladenflächen, Neubauten werden aufgrund der i.d.R. höheren Miet- bzw. Erwerbskonditionen kaum akzeptiert. Erforderlich ist ein geeigneter Verkaufsraum, z.B. in Bezug auf Lage, Größe, Zuschnitt, Erwerbs- und Mietkonditionen. Hofladen und BÄKO-Shop benötigen z.B. eine Ladengröße von bis zu 50 m², Kleinflächenkonzepte wurden speziell für Verkaufsflächen ab 100 bis max. 300 m² entwickelt. Deutlich größere Verkaufsflächen (bis zu 500 m²) beanspruchen z.B. Märkte, die mit Behinderten betrieben werden. Wettbewerbssituation Bei den dargestellten Konzepten handelt es sich um Ansätze, die kaum wettbewerbsfähig sind, da aufgrund der meist problematischen Lieferkonditionen (weitma- 14 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen schiges Vertriebsnetz mit hohen Belieferungskosten und höheren Belieferungsintervallen) vom Kunden i.d.R. erhöhte Preise (teilweise bis zu 10 % im Vergleich zum „normalen“ Supermarkt) in Kauf genommen werden müssen. Verkehrliche Erreichbarkeit, Parkierung Hinsichtlich der Standortrahmenbedingungen werden ähnliche Voraussetzungen benötigt wie beim konventionellen Lebensmittelverbrauchermarkt oder Discounter: Gute verkehrliche Erreichbarkeit sowie ein großzügig dimensioniertes Parkraumangebot im unmittelbaren Standortumfeld. Selbstständigkeit Die Praxis zeigt, dass ein selbstständiger Kaufmann nur in Ausnahmefällen bereit ist, das unternehmerische Risiko kleinerer Nahversorgungsbetriebe zu tragen. Entscheidend für den unternehmerischen Erfolg sind neben den erforderlichen persönlichen Eigenschaften (insbesondere ein überdurchschnittliches Engagement) die Kapitalausstattung und die Zusicherung der Kommune, keine Wettbewerbsstandorte „auf der grünen Wiese“ entstehen zu lassen. Standortrahmenbedingungen Als Standortfaktoren beeinflussen die Lage im Raum, die Nähe zu benachbarten Versorgungszentren und nicht zuletzt auch die strukturelle Ausrichtung (z.B. Fremdenverkehrsort) der Kommune ebenfalls die Tragfähigkeit der Konzepte. Es wird deutlich, dass alle aufgezeigten Alternativen nur sehr begrenzt einsetzbar sind. Die dargestellten alternativen Vertriebsformen können herkömmliche Betriebsformen des Einzelhandels (Vollsortimenter, Discounter usw.) kaum ersetzen und sind nur punktuell als Ergänzung geeignet. 3.4 Ausstattungsmerkmale im Nicht-Lebensmitteleinzelhandel sowie im Dienstleistungssektor Eine qualifizierte Nahversorgung beinhaltet nicht nur die Versorgung mit Nahrungs- und Genussmitteln, sondern auch mit Waren des weiteren täglichen Bedarfs, und darüber 15 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen hinaus bestimmte Dienstleistungen (vgl. Abb. 3). Zu den wichtigsten Bausteinen zählen die folgenden: Nutzungsbaustein Apotheke Die Entwicklung von Apotheken erfolgt letztlich, neben wirtschaftlichen Erwägungen, in Folge von Vorgaben des Gesetzgebers, z.B. im Rahmen des Gesundheitsstrukturgesetzes. Die Entwicklung der Apothekenzahl zeigt seit Mitte der 90er Jahre eine hohe Konstanz auf. Damit bleibt auch die Versorgungsqualität der Bevölkerung weitgehend unverändert. So entfielen im Jahr 2005 ca. 3.842 Einwohner auf eine Apotheke, was in etwa dem Stand des Jahres 1980 entspricht. Entgegen aller Prognosen, die im Zusammenhang mit den erfolgten Gesundheitsstruktur- Reformgesetzen formuliert wurden, ging der Umsatz je Apotheke nach jahrelanger Umsatzsteigerung im Jahr 2004 erstmals zurück.1 In den letzten Jahren durchliefen die Apotheken einen tief greifenden Strukturwandel. So erfordert z.B. die zunehmende Integration sog. „Randsortimente“ (vor allem Drogerieartikel) eine größere Verkaufsflächendimensionierung. Umsatzeinbußen sind künftig insbesondere durch Internet-Einkäufe bei Versand-Apotheken zu erwarten. Nutzungsbaustein Postdienst Mit der Entscheidung zur Überführung der staatlichen Post in ein privatwirtschaftlich ausgerichtetes Unternehmen sind die nach wie vor verfassungsrechtlich garantierten flächendeckenden Vorgaben zur Postversorgung mit einem konsequenten Wettbewerb in Einklang zu bringen. Die Post hat ein Netz zu unterhalten, das von allen Bevölkerungsgruppen mit einer maximalen Distanz von bis zu 2 km ab Wohnung erreichbar ist. Die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen in posteigenen Stellen (Postämter und -stellen) geht jedoch kontinuierlich zurück. In Folge einer zunehmenden Kostenunterdeckung des Filialsystems wurde ein massiver Abbau der Poststellen ausgehend vom Jahr 1989 eingeleitet. Es ist davon auszugehen, dass diese Entwicklung auch in Zukunft fortgesetzt wird (Stichwort: Rückzug aus der Fläche). Nach der Postuniversaldienstleistungsverordnung ist die Post in 1 vgl. ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände), Die Apotheke: Zahlen, Daten, Fakten 2005. 16 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Gemeinden und Städten mit mehr als 2.000 Einwohnern zur Unterhaltung einer stationären Posteinrichtung verpflichtet (zunächst bis zum Jahr 2007)1. Dies bezieht sich nicht nur auf Postämter / -stellen, sondern auch auf sog. Postagenturen. Nutzungsbaustein Kreditinstitut Bei Banken und Sparkassen ist ebenfalls eine rückläufige Entwicklung des Filialnetzes zu beobachten, wobei insbesondere die so genannten Privatbanken (z.B. Deutsche Bank, Commerzbank) das Filialsystem ausgedünnt haben, während die Volksund Raiffeisenbanken sowie die Sparkassen durch ein ausdifferenziertes Filialkonzept weiterhin versuchen, dem Anspruch der Flächenversorgung gerecht zu werden. Dennoch sind auch hier im Rahmen von Kosteneinsparungen weitere Filialschließungen zu erwarten. Für die Volksbanken / Raiffeisenbanken und Sparkassen werden künftig neue Filialkonzeptionen erarbeitet werden müssen, die das grundsätzlich veränderte Kundenverhalten berücksichtigen. Aus heutiger Sicht zeichnen sich folgende Entwicklungen ab: - Sicherung und Ausbau der sog. Dienstleistungszentren in großen Städten (Allround-Angebot). - Reduzierung der Filialen in kleineren Gemeinden und Städten auf sog. Servicestellen. - Sicherstellung der „einfachen Dienste“ und damit zusammenhängend ständige Überprüfung des Filialnetzes und Infragestellung der sog. Ein-MannFiliale. Nutzungsbaustein Friseure sowie sonstige Dienstleistungen Obwohl der Friseursektor noch durch einen hohen Anteil an selbstgeführten Geschäften geprägt ist, hat auch hier bereits eine Filialisierung eingesetzt. Dennoch ist die Versorgungsqualität der Bevölkerung weitgehend gleich geblieben. Darüber hinaus kann durch zusätzliche Dienstleistungsangebote das Angebot in einer Nahversorgungslage sinnvoll ergänzt und aufgewertet werden. Dabei sind schwerpunktmäßig die nachfolgenden Serviceleistungen und Einrichtungen anzuführen: 1 PUDL-V vom 15.12.1999, zuletzt geändert durch 2. Gesetz zur Änderung des PostG vom 06.02.2002. 17 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Lotto / Toto-Annahmestelle Lotto / Toto-Annahmestellen stellen i.d.R. einen hohen Frequenzbringer dar. Die Vergabe einer Annahmestelle erfolgt nach der Maßgabe der bestehenden Vertriebsdichte, dem Einwohnerpotenzial, nach dem Erscheinungsbild des jeweiligen Geschäfts / Gebäudes sowie der Bewerberperson (Inhaber). Annahmestelle für Dienstleistungen Eine sinnvolle Ergänzung des Leistungsspektrums einer Nahversorgungslage stellt das Angebot von Annahmedienstleistungen (z.B. Reinigungs-, Reparaturarbeit, Änderungsschneidereiartikel) dar. Die Annahme und Vermittlung dieser Arbeiten wird i.d.R. über eine Provision geregelt. Fotokopier-, Faxgerätebenutzung/Internet Diese Leistungen können die Angebotsbreite einer Versorgungslage erweitern. Jedoch ist auch hier auf einen recht hohen Verbreitungsgrad der jeweiligen Angebotsformen hinzuweisen. 4. Das planungsrechtliche Instrumentarium zur Steuerung der Standortentwicklung im Einzelhandel Rechtsgrundlagen Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für die Planung und Genehmigung von Einzelhandelsstandorten stellen das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) dar. Nach § 11 Abs. 3 BauNVO i. V. m. der dazu ergangenen Rechtsprechung ist für Neuansiedlungen großflächiger Einzelhandelsbetriebe1, die sich nach Art, Lage oder Umfang auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung oder auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht nur unwesentlich auswirken 1 Gemäß aktueller Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes beginnt die Großflächigkeit eines Einzelhandelsbetriebes bei 800 m² Verkaufsfläche (vgl. u. a. BVerwG 4 C 3.05 und 4 C 10.04 vom 24.11.2005). 18 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen können, ca. 1.200 m² Geschossfläche bzw. ca. 800 m² Verkaufsfläche1 die Festsetzung eines Kern- oder entsprechenden Sondergebietes in der Regel erforderlich. Nach § 11 Abs. 3 S. 2 BauNVO sind insbesondere schädliche Umwelteinwirkungen, Auswirkungen auf die infrastrukturelle Ausstattung, auf den Verkehr, auf die Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich, auf die zentralen Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden, auf das Orts- und Landschaftsbild und auf den Naturhaushalt erfasst. In Bezug auf die Beurteilung der genannten Auswirkungen sind v.a. die Gliederung und die Größe der Gemeinde und ihrer Ortsteile, die Sicherung der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und das Warenangebot des geplanten Betriebs zu berücksichtigen. Aktualisierung des Baugesetzbuches (BauGB) In der aktualisierten Fassung des Baugesetzbuches vom 21.12.2006 sind in § 9 (2a) für im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34 BauGB) zur Erhaltung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche, auch im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und der Innenentwicklung der Gemeinden, folgende Regelungen getroffen: In einem Bebauungsplan können bestimmte Arten der allgemein zulässigen baulichen Nutzungen als zulässig bzw. nicht zulässig oder als ausnahmsweise zulässig festgelegt werden. Die Festsetzungen können für Teile des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans unterschiedlich getroffen werden. Bei den Festsetzungen zur Zulässigkeit von baulichen Nutzungen ist insbesondere ein hierauf bezogenes städtebauliches Entwicklungskonzept (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB) zu berücksichtigen, das Aussagen der Gemeinde / eines Gemeindeteils enthält. 1 Verkaufsfläche wird in dieser Analyse wie folgt definiert: „Verkaufsfläche ist die Fläche, auf der die Verkäufe abgewickelt werden und die vom Kunden zu diesem Zwecke betreten werden darf, einschließlich der Flächen für Warenpräsentation (auch Käse-, Fleisch- und Wursttheken), Kassenvorraum mit „Pack- und Entsorgungszone“ und Windfang. Ebenso zählen zur Verkaufsfläche auch Pfandräume (ohne Fläche hinter den Abgabegeräten), Treppen, Rolltreppen und Aufzüge im Verkaufsraum und Freiverkaufsflächen. Nicht dazu gehören reine Lagerfläche und Flächen, die der Vorbereitung / Portionierung der Waren dienen sowie Sozialräume, WC-Anlagen etc. (vgl. hierzu auch BVerwG 4C 10.04 und 4C 14.04 vom 24.11.2005). 19 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen In den zu erhaltenden / zu entwickelnden zentralen Versorgungsbereichen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Vorhaben, die den Versorgungsbereichen dienen, vorhanden sein oder durch einen in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan vorgesehen sein. Mit der aktuellen Regelung des § 34 Abs. 3a Satz 1 BauGB werden die Erweiterung, Änderung, Nutzungsänderung oder Erneuerung eines zulässigerweise errichteten Gewerbeoder Handwerksbetriebes in Gemengelagen erleichtert. Diese Erleichterung findet aber gem. § 34 Abs. 3a Satz 2 BauGB keine Anwendung auf Einzelhandelsbetriebe, die die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung beeinträchtigen oder schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden haben können. Neben den zentralen Versorgungsbereichen soll also auch ausdrücklich die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung keinen Schaden nehmen. Eine Beeinträchtigung der verbrauchernahen Versorgung liegt dann vor, wenn sich bei Realisierung des Vorhabens etwa kleinere Betriebe in der näheren Umgebung nicht mehr halten könnten und dies für die nicht motorisierte Bevölkerung zu längeren Wegen führen würde. Dabei genügt die Möglichkeit einer solchen Beeinträchtigung. Aktualisierung des Landesplanungsgesetzes NRW (LEPro) Aufgrund der Änderung des § 24 des Gesetzes zur Landesentwicklung1 (Landesentwicklungsprogramm - LEPro) soll großflächiger Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten in NRW grundsätzlich nur noch in sog. zentralen Versorgungsbereichen, d.h. in den Innenstädten, Stadtteilzentren und Ortsmittelpunkten angesiedelt werden. Nach der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände wurde der Vorschlag aufgegriffen, die Neuregelung als verbindliches Ziel der Raumordnung auszuweisen, das damit bei der Regional- und Bauleitplanung zu beachten ist. 1 Beschluss des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 13.06.2007 20 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Die Kernpunkte des geänderten Gesetzes zur Landesentwicklung sind wie folgt zu skizzieren: Zur Belebung der Zentren darf in Zukunft großflächiger Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten1 nur noch in zentralen Versorgungsbereichen angesiedelt werden. Außerhalb der Zentren sollen nur noch großflächige Einzelhandelsbetriebe zugelassen werden, die für eine lebenswerte Entwicklung der Innenstädte nicht zwingend erforderlich sind, z.B. Möbelmärkte, Gartencenter, Baumärkte etc. Solche Betriebe dürfen nur max. 10 % der Verkaufsfläche für zentren- und nahversorgungsrelevante Randsortimente, jedoch nicht mehr als insgesamt 2.500 m², nutzen. Hersteller-Direktverkaufszentren (Factory-Outlet-Center) mit mehr als 5.000 m² Verkaufsfläche dürfen in Zukunft nur noch in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern realisiert werden. Die Landesregierung will darüber hinaus mit den benachbarten Bundesländern Hessen und Niedersachsen einheitliche Linien für die Ansiedlung von Hersteller-Direktverkaufszentren insbesondere an den NRW-Landesgrenzen verabreden. Das Gesetz sieht weiter vor, dass bei großflächigen Einzelhandelsvorhaben mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen geprüft werden muss, ob der zu erwartende Umsatz des geplanten Vorhabens für nicht zentrenrelevante Sortimente die entsprechende Kaufkraft der Einwohner im Gemeindegebiet nicht übersteigt. In diesem Fall „kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass keine Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche oder der wohnungsnahen Versorgung […] vorliegt“. Gleichermaßen ist bei der Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe 1 Als zentrenrelevante Leitsortimente werden dabei Bücher / Zeitschriften / Papier / Schreibwaren, Bekleidung, Lederwaren, Schuhe, Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik / Computer, Elektrohaushaltswaren (Kleingeräte), Foto / Optik, Haus- und Heimtextilien, Haushaltswaren, Einrichtungszubehör (ohne Möbel), Uhren / Schmuck, Spielwaren und Sportartikel eingestuft. Diese sind bei der Festlegung zentren- und nahversorgungsrelevanter Sortimente auf gemeindlicher Ebene zu beachten. 21 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche die Maßstäblichkeit von Planumsatz und Kaufkraft im zugeordneten Verflechtungsbereich der Versorgungslage zu berücksichtigen. Aufgrund des zwischenzeitlich getroffenen Beschlusses des Landtages zur Änderung des Gesetzes zur Landesentwicklung (Landesentwicklungsprogramm - LEPro) werden die vorstehend aufgeführten Kriterien im Rahmen des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen berücksichtigt. Einzelhandelserlass Nordrhein-Westfalen Zur Beurteilung von Einzelhandelsgroßprojekten sind zusätzlich zu den Regelungen durch Gesetze und Verordnungen eine sehr umfängliche Rechtsprechung sowie Verwaltungsvorgaben, in Nordrhein-Westfalen u.a. in der Form des Einzelhandelserlasses, zu würdigen.1 Nach Maßgabe des Einzelhandelserlasses müssen Standorte für großflächigen Einzelhandel (u. a. Sondergebiete) nach Art, Lage und Umfang der angestrebten zentralörtlichen Gliederung und der in diesem Rahmen zu sichernden Versorgung der Bevölkerung entsprechen sowie räumlich und funktional einem Siedlungsschwerpunkt zugeordnet sein (vgl. Ziffer 3.1). Eine Ausnahme ist bei Märkten mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten möglich, wenn der Umfang zentrenrelevanter Randsortimente nicht mehr als 700 m² Verkaufsfläche beträgt und keine wesentlichen Auswirkungen auf das innergemeindliche Zentrensystem eintreten.2 Die Erreichbarkeit mit dem ÖPNV ist zu sichern. 1 Eine Überarbeitung des Einzelhandelserlasses befindet sich in der Beschlussfassung. 2 Zu den zentrenrelevanten Sortimenten gehören u.a. Bücher / Zeitschriften / Papier / Schreibwaren / Büroorganisation, Kunst / Antiquitäten, Baby- / Kinderartikel, Bekleidung, Lederwaren, Schuhe, Unterhaltungselektronik / Computer, Elektrohaushaltswaren, Foto / Optik, Einrichtungszubehör (ohne Möbel), Haus- und Heimtextilien, Bastelartikel, Kunstgewerbe, Musikalienhandel, Uhren / Schmuck, Spielwaren, Sportartikel. Dazu zählen auch die für die Nahversorgung wichtigen Angebote wie Lebensmittel, Getränke, Drogerie-, Kosmetik- und Haushaltswaren. Als „in der Regel zentrenrelevante Sortimente“ sind Teppiche (ohne Teppichboden), Blumen, Campingartikel, Fahrräder und Zubehör, Mofas sowie Tiere und Tiernahrung / Zooartikel festgelegt, sofern die Gemeinde auf der Grundlage eines gemeindlichen Einzelhandelskonzeptes nichts anderes beschließt. 22 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen II. Standort und Struktur der Stadt Frechen 1. Geographische Lage und Einordnung in die Landesplanung Die Stadt Frechen ist dem Rhein-Erft-Kreis zugeordnet und grenzt an das westliche Kölner Stadtgebiet; sie ist somit dem Verdichtungsraum Köln-Bonn zuzuordnen.1 Frechen fungiert nach den Aussagen des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) als Mittelzentrum in der Ballungsrandzone, wobei der Einzugsbereich des Frechener Einzelhandels durch das Oberzentrum Köln und die umgebenden Mittelzentren Hürth, Kerpen, Bergheim und Pulheim begrenzt wird. Die Stadt Frechen übernimmt als Standort von Schulen, gewerblichen Arbeitsplätzen und Einzelhandels- / Dienstleistungsbetrieben zentralörtliche Funktionen für ein übergemeindliches Verflechtungsgebiet. Insbesondere das Gewerbegebiet Europark übernimmt als Einzelhandelsschwerpunkt im Zusammenwirken mit dem benachbarten Einzelhandelsstandort Köln-Marsdorf eine regionale Versorgungsbedeutung. Gleichzeitig hat sich im Gewerbegebiet Europark aufgrund der hohen Verkehrsgunst (Autobahnkreuz Köln-Ost, A 4 und A 1) eine Vielzahl leistungsstarker Großbetriebe angesiedelt. Auch als Wohnstandort für Beschäftigte in der Stadt Köln ist die Stadt Frechen interessant, so dass sich intensive Pendlerverflechtungen zwischen der Stadt Frechen und dem Wirtschaftsraum KölnBonn entwickelt haben. 2. Städtebauliche und verkehrliche Rahmenbedingungen Die Zuordnung des Stadtgebietes zur westlichen Ballungsrandzone des Oberzentrums Köln prägt wesentlich die siedlungsstrukturelle und städtebauliche Situation der Stadt Frechen. Die Frechener Innenstadt bietet den größten zusammenhängenden Siedlungsbereich im westlichen Stadtgebiet, während Königsdorf an der Nordflanke und Habbelrath an der Westflanke stadteilbezogene, vergleichsweise isolierte Siedlungsräume darstellen. 1 vgl. Karte 1: Lage im Raum 23 EINZELHANDELSKONZEPT FRECHEN Karte 1: Lage im Raum Oberzentrum Mittelzentrum Grundzentrum (( 0 2,5 5,0 10,0 km 5 / 10 / 15 km Radien Kartengrundlage: Die Generalkarte GMA-Darstellung 2008 24 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Die Ballungsrandzone stellt sich als Übergangsbereich des dicht besiedelten Ballungskerns des Kölner Siedlungsraums und des dünner besiedelten Gebietes mit überwiegend ländlicher Raumstruktur westlich der Stadt Frechen dar. Innerhalb des Stadtgebietes sind größere zusammenhängende Grünflächen im Bereich des Staatsforstes Ville im Nordwesten sowie zwischen dem Stadtteil Benzelrath und der B 264 im Südwesten der Gemarkungsfläche strukturprägend. Es handelt sich dabei größtenteils um Rekultivierungsflächen ehemaliger Kies- und Quarzsandbauflächen sowie des Braunkohle-Tagebaus innerhalb des stadtgrenzenüberschreitenden Naturparks Kottenforst. Unter städtebaulichen Aspekten bildet die Frechener Innenstadt mit der historisch gewachsenen Bebauung der Stadtmitte den Kristallisationspunkt der Gesamtstadt. Der im Stadtgrundriss und in wesentlichen Elementen - trotz starker Kriegszerstörungen - erhaltene „alte“ Stadtkern kennzeichnet durch das Wechselspiel der Architektur aus unterschiedlichen Bauepochen das innerstädtische Versorgungszentrum als unverwechselbares, städtebauliches Ensemble. Die städtebauliche Situation der Stadtmitte wird durch die bauliche Dichte und die Nutzungsvielfalt wesentlich geprägt. So bildet insbesondere die als Fußgängerzone gestaltete Hauptstraße in ihrem mittleren Abschnitt einen stark frequentierten Geschäfts- und Dienstleistungsschwerpunkt, der das Erscheinungsbild und die Vitalität der Innenstadt maßgeblich bestimmt. Frechen ist über eine eigene Anschlussstelle südlich des Autobahnkreuzes Köln-West an die Autobahn A1 angebunden. Eine weitere Teilanschlussstelle für die A4 (AS Frechen Nord) wurde an der Bonnstraße eingerichtet, ist jedoch bislang lediglich einseitig, d.h. für den Verkehr von und nach Aachen, ausgebaut. Innerhalb der Stadt Frechen wird die Verkehrssituation durch das radial auf die Stadtmitte ausgerichtete Straßennetz geprägt, das im Rahmen des Binnen-, des Ziel- und des Quellverkehrs in Hauptverkehrszeiten eine hohe Verkehrsbelastung der Innenstadt bewirkt. Die Stadt Frechen ist weiterhin an das Schienennetz der Deutschen Bahn (S-Bahn Linien 12 und 13) mit Haltepunkt im Stadtteil Königsdorf, an die Stadtbahn (Linie 7 Köln - Frechen) mit Haltepunkt in der Innenstadt und Endhaltepunkt an der Dürener Straße und an das regionale Busliniennetz (Nr. 145/980) angebunden. Für den Leistungsaustausch zwischen dem Ballungsraum Köln und der Stadt Frechen übernimmt insbesondere die Stadt- 25 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen bahnlinie eine wichtige Zubringerfunktion für den Arbeitsplatz- und Versorgungsstandort Köln. 3. Bevölkerungsstruktur und -entwicklung In der Stadt Frechen leben gegenwärtig ca. 49.640 Einwohner (Stand: November 2007). Die Gliederung nach Stadtteilen zeigt eine disperse räumliche Verteilung der Bevölkerung. Während etwa 45 % der Einwohner dem Siedlungsschwerpunkt der Kernstadt zuzuordnen sind, verteilen sich die übrigen 55 % auf die übrigen Stadtteile.1 Mit einer Einwohnerzahl von ca. 9.750 bildet Königsdorf den größten Stadtteil; die Einwohnerzahlen von Bachem, Habbelrath und Buschbell liegen zwischen ca. 3.000 und ca. 5.550 Einwohnern. Die Einwohnerzahlen der übrigen Stadtteile liegen unter 1.600. Seit der Vorläuferstudie hat sich die administrative Gliederung des Frechener Stadtgebietes geändert: Hinzugekommen ist der von der Kernstadt abgegrenzte Stadtteil Grube Carl, in dem in Ergänzung der bereits erfolgten Neubautätigkeit noch weitere Baugebiete ausgewiesen und erschlossen werden sollen. Tabelle 3: Einwohnerverteilung Stadt Frechen Einwohner Stadtteil abs. in % Innenstadt 22.239 45 Königsdorf 9.749 20 Bachem 5.551 11 Habbelrath 3.588 7 Buschbell 3.001 6 Grefrath 1.375 3 Hücheln 1.438 3 Grube Carl 1.578 3 Benzelrath 1.123 2 Stadt Frechen gesamt 49.642 100 Quelle: 1 Stadt Frechen, Stand November 2007 Einwohnerzahlen Stadt Frechen, Berichtsmonat: November 2007 26 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Beim Vergleich der Stadt Frechen mit dem Landesdurchschnitt Nordrhein-Westfalens zeigen sich hinsichtlich der Altersstruktur der Bevölkerung keine gravierenden Unterschiede. So liegt der Wert der Stadt Frechen in der Altersgruppe bis 18 Jahre mit ca. 17,1 % leicht unter dem Landesdurchschnitt von ca. 18,2 %. Mit Werten von ca. 36,6 % bzw. ca. 36,1 % in der Altersgruppe 18 - 45 Jahre bestehen zwischen Frechen und dem Landesdurchschnitt kaum Unterschiede. In der Bevölkerungsgruppe zwischen 45 und 65 Jahren liegt Frechen wiederum einen Prozentpunkt über dem nordrheinwestfälischen Durchschnitt, in der Gruppe höheren Alters (65 Jahre und älter) sind die Werte mit ca. 19,6 % bzw. ca. 19,7 % nahezu identisch. Abb. 3: Altersstruktur der Bevölkerung im Vergleich 40 35 30 25 20 15 10 5 0 unter 18 Jahre 18 - 45 Jahre Stadt Frechen 45 - 65 Jahre 65 Jahre und älter Nordrhein-Westfalen Quelle: GMA-Darstellung auf Basis von Angaben des LDS NRW, Stand 2006 Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Altersaufbau der Stadt Frechen weitgehend dem Landesdurchschnitt Nordrhein-Westfalens1 entspricht, so dass keine ortsspezifischen Besonderheiten hinsichtlich der Altersgruppenverteilung der Bevölkerung zu beachten sind. 1 GMA-Berechung auf Datengrundlage des LDS NRW, Stichtag 31. Dezember 2006 27 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Hinsichtlich der allgemeinen Bevölkerungsentwicklung ist für Frechen von 1996 - 2006 ein eindeutig positiver Trend zu erkennen. In diesem Zeitraum ist ein Bevölkerungszuwachs von ca. 3.245 Einwohnern festzustellen. Dies entspricht einer Bevölkerungszunahme um ca. 7,1 % im Vergleich zum Jahr 1996. In Nordrhein-Westfalen hat die Bevölkerung im Vergleichszeitraum lediglich um ca. 0,5 % zugenommen, so dass die Stadt Frechen offensichtlich von der Stadt-Umland-Wanderung profitiert hat. Tabelle 4: Einwohnerentwicklung der Stadt Frechen im Zeitraum 1996 - 2006 Veränderung Jahr absolut 1996 = 100 % 1996 45.919 100,0 1997 46.203 100,6 1998 46.208 100,6 1999 46.524 101,3 2000 47.019 102,4 2001 47.382 103,2 2002 47.652 103,8 2003 48.199 105,0 2004 48.654 106,0 2005 48.965 106,6 2006 49.164 107,1 Veränderungen 1996 - 2006 3.245 7,1 % Quelle: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW (Stand jeweils 31.12.) Mit ca. 4.905 nichtdeutschen Einwohnern weist die Stadt Frechen einen Ausländeranteil von ca. 10,0 % auf und liegt damit nahe an dem Landeswert (ca. 10,6 %).1 4. Wirtschaftsentwicklung und -struktur Die zentralörtlichen Versorgungsfunktionen der Stadt Frechen resultieren nicht nur aus dem Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatz der Stadt, sondern auch aus dem Arbeits- 1 Quelle: LDS Nordrhein-Westfalen, Stand 30.06.2006 28 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen platzangebot. Insgesamt sind in Frechen ca. 16.159 Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt.1 Die Arbeitslosigkeit im Bereich der Geschäftsstelle Frechen liegt mit ca. 7,5 % deutlich unter den Werten des Rhein-Erft-Kreises (ca. 9,1 %) und des Landes NordrheinWestfalen (ca. 9,5 %). Allerdings ist davon auszugehen, dass die lokale Arbeitsmarktsituation eng mit der des Wirtschaftraumes Köln verflochten ist.2 Abb. 4: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte nach Wirtschaftsbereichen 100 80 60 40 20 0 Stadt Frechen Rhein-Erft-Kreis Land NRW Sonstige Dienstleistungen (Kredit-/Versicherungsgewerbe, öffentl. Verwaltung etc.) Handel, Gastgewerbe und Verkehr Verarbeitendes Gewerbe Land- und Forstwirtschaft Quelle: GMA-Darstellung auf Basis von Angaben des LDS Nordrhein-Westfalen, Stand 30.06.2006, in % der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten Zudem weist die Stadt einen leicht positiven Pendlersaldo bezüglich der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf. So stehen insgesamt ca. 11.969 Auspendlern ca. 12.919 Einpendler gegenüber. Daraus ergibt sich ein Pendlersaldo von ca. +950 Personen. Die benachbarten Mittelzentren weisen mit Ausnahme von Hürth (+ 891) deutlich negative Pendlersalden auf: Kerpen (- 5.432), Bergheim (- 4.696) und Pulheim (- 6.051).3 Dies belegt die übergemeindliche Funktion der Stadt Frechen als Arbeitsort. 1 Quelle: LDS Nordrhein-Westfalen, Stand 30.06.2006 2 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stand: Mai 2008 3 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Pendler in NRW 2007 29 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Die Struktur der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Stadt Frechen zeigt im Vergleich zum Rhein-Erft-Kreis sowie zum Landesdurchschnitt nennenswerte Unterschiede. Eine Abweichung von den Werten des Kreises und des Landes ergibt sich zum einen im Anteil der Landwirtschaft. Hierbei liegt Frechen mit einem Wert von ca. 0,5 % deutlich unter den Werten des Rhein-Erft-Kreises (ca. 5,5 %) und des Landes NordrheinWestfalen (ca. 1,6 %). Zum anderen ist der Anteil des Verarbeitenden Gewerbes in Frechen mit ca. 11,3 % deutlich geringer als der Kreis- (ca. 29,2 %) und Landesdurchschnitt (ca. 31,1 %). Dagegen liegen die Werte der sonstigen Dienstleistungen (Kredit- und Versicherungsgewerbe, Grundstücks- und Wohnungswesen, Öffentliche Verwaltung, sonstige öffentliche und private Dienstleistungen) mit ca. 36,1 % der Stadt Frechen auf Kreisniveau, jedoch unter dem Landesschnitt von ca. 43,4 %. Daraus ergibt sich für Frechen ein höherer Anteil der Beschäftigten im Bereich Handel, Gastgewerbe und Verkehr. So liegt die Quote der Stadt Frechen in diesem Sektor mit ca. 52,1 % eindeutig über dem Kreisdurchschnitt (ca. 30,1 %) und doppelt so hoch wie der Durchschnitt des Landes Nordrhein-Westfalen (ca. 24,0 %). Gemessen an der Zahl der Beschäftigten ist die Wirtschaftsstruktur der Stadt Frechen somit deutlich stärker durch den Dienstleistungssektor geprägt als die der übergeordneten Räume. Ursächlich hierfür sind u.a. die Großlager und Verteilstationen bedeutender Handelsunternehmen und Speditionen, die sich im Stadtgebiet - speziell im Gewerbegebiet Europark - aufgrund der verkehrsgünstigen Lage angesiedelt haben. Die ehemals bedeutsamen handwerklichen und industriellen Traditionen, die sich aus der Nutzung der Bodenschätze entwickelt haben und jahrzehntelang das Stadtbild durch Braunkohletagebau, Brikettfabriken und Steinzeugindustrie prägten, spielen heute keine dominierende Rolle mehr. 30 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen III. Die Stadt Frechen als Einzelhandelsstandort 1. Angebotsstruktur im Einzelhandel 1.1 Einzelhandelsausstattung nach Sortimenten Zum Zeitpunkt der Erhebung (Dezember 2007) wurde in der Stadt Frechen folgender Einzelhandelsbestand ermittelt: 323 Betriebe des Ladeneinzelhandels und des Ladenhandwerks, eine Verkaufsfläche von insgesamt ca. 153.460 m² und ein Bruttoumsatz von ca. 343,3 Mio. €. Die Daten der Einzelhandelsausstattung nach Sortimenten (Anzahl der Betriebe, Verkaufsfläche und Umsatz) für die Stadt Frechen lassen sich der Tabelle 5 entnehmen, wobei folgende Untersuchungsspezifika zu berücksichtigen sind: Die Betriebe wurden nach dem Umsatzschwerpunkt zugeordnet, sofern unterschiedliche Sortimente geführt werden. Die Verkaufsfläche wurde von GMA-Mitarbeitern durch Inaugenscheinnahme eingeschätzt. Die Umsatzleistungen der Einzelhändler wurden auf Basis durchschnittlicher Betriebskennziffern (z.B. Flächenproduktivitätswerte) bewertet, wobei GMA-Erfahrungswerte aus zahlreichen Befragungen des Einzelhandels (u.a. der Befragungen im Rahmen der Bearbeitung der Vorläuferstudie in Frechen) zugrunde gelegt wurden. 31 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Tabelle 5: Die Einzelhandelsausstattung nach Sortimenten Einzelhandelsausstattung Anzahl der Betriebe Verkaufsfläche Umsatz Abs. In %* in m² in %* in Mio. € in %* Lebensmittel, Getränke 72 22,3 23.800 15,5 104,0 30,3 Brot- und Backwaren 34 10,5 690 0,4 9,5 2,8 Fleisch- und Wurstwaren 5 1,5 80 0,1 3,5 1,0 Nahrungs- und Genussmittel 111 34,4 24.570 16,0 117,0 34,1 Drogerie-, Parfümeriewaren 11 3,4 3.500 2,3 12,2 3,5 Apotheken-, Sanitätswaren 14 4,3 645 0,4 18,2 5,3 Gesundheit, Körperpflege 25 7,7 4.145 2,7 30,4 8,8 Blumen, Pflanzen, zoologischer Bedarf 14 4,3 1.740 1,1 5,2 1,5 Bücher, Papier-, Büro-, Schreib- und Spielwaren 11 3,4 1.555 1,0 4,2 1,2 Oberbekleidung 38 11,7 10.800 7,1 23,7 6,9 Schuhe, Lederwaren 8 2,5 1.500 1,0 3,2 0,9 Sportartikel 6 1,9 3.660 2,4 6,6 1,9 Bekleidung, Schuhe, Sport 52 16,1 15.960 10,4 33,6 9,8 Elektrowaren 21 6,5 3.245 2,1 11,9 3,5 Hausrat, GPK, Geschenke, Heimtextilien, Wolle 16 5,0 3.210 2,1 6,0 1,8 Möbel (einschl. Küchen), Antiquitäten, Kunst 17 4,3 45.215 29,5 65,3 19,0 Hausrat, Möbel, Einrichtung 30 9,3 48.425 31,6 71,3 20,8 Bau-, Heimwerker- und Gartenbedarf 14 4,3 43.810 28,5 53,1 15,5 Teppiche, Bodenbeläge 7 2,2 2.920 1,9 3,5 1,0 Optik, Hörgeräte 8 2,5 500 0,3 3,0 0,9 Uhren, Schmuck 10 3,1 265 0,2 1,5 0,4 Autozubehör, Sportgeräte, sonstige Einzelhandelswaren 7 2,2 1.420 0,9 3,0 0,9 Sonstiges (Musikalien, Waffen etc.) 13 4,0 4.905 3,2 5,5 1,6 Sonstiger Einzelhandel 59 18,3 53.820 35,1 69,7 20,3 Einzelhandelswaren gesamt 323 100 153.460 100 343,3 100 davon Konsumgüter 212 65,6 128.890 84,0 226,3 65,9 Sortiment / Warengruppe * Abweichungen durch Rundungsdifferenzen möglich Quelle: GMA-Bestandserhebungen, Dezember 2007 32 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Für die Einzelhandelsausstattung nach Warengruppen sind folgende Ergebnisse festzuhalten: Im Nahrungs- und Genussmittelbereich werden von 111 Betrieben (= ca. 34 % der ansässigen Betriebe) auf ca. 16 % der Gesamtverkaufsfläche ca. 34 % des Gesamtumsatzes des Einzelhandels in der Stadt Frechen erzielt. Es zeigt sich somit, dass die Flächenproduktivität der Lebensmittelbetriebe im Vergleich aller Warengruppen überdurchschnittlich hoch ist. Der Sparte Gesundheit, Körperpflege sind ca. 8 % der Betriebe mit einem Verkaufsflächenanteil von ca. 3 % und einem Umsatzanteil von ca. 9 % zuzuordnen. Im Vergleich der Warengruppen weisen die Betriebe eine mittlere Betriebsgröße und hohe Leistungsfähigkeit auf, die durch Drogeriemärkte und Apotheken geprägt wird. Für den Bereich Blumen, Pflanzen, zoologischer Bedarf ist - bei Anteilen von ca. 4 % der Betriebe , ca. 1 % der Verkaufsfläche und ca. 2 % des Umsatzes - ein vorwiegend kleinstrukturierter Betriebsbesatz mit geringer Umsatztätigkeit festzustellen. Auf die zum mittelfristigen Bedarf zählende Warengruppe Bücher, Papier-, Büro-, Schreib- und Spielwaren entfallen ca. 3 % der Verkaufsfläche und jeweils 1 % der Betriebe und des Umsatzes. Die - mit Ausnahme eines Bürofachmarktes - überwiegend kleinstrukturierten Fachgeschäfte weisen eine insgesamt unterdurchschnittliche Leistungsfähigkeit auf. Eine wichtige Position im Einzelhandelsbesatz nimmt die Warengruppe Bekleidung, Schuhe, Sport ein, die ca. 16 % der Betriebe und jeweils ca. 10 % der Verkaufsfläche und des Umsatzes auf sich vereinigt und damit auch eine hohe Versorgungsbedeutung dokumentiert. Die Betriebsstruktur ist durch eine Mischung von zahlreichen kleinstrukturierten Geschäftseinheiten, mittelgroßen Fachgeschäften und Fachmärkten gekennzeichnet. Im Angebot des langfristigen Bedarfsbereiches sind die Elektrowaren mit einer geringen Einzelhandelsausstattung (etwa 7 % der Betriebe, ca. 2 % der Verkaufsfläche und ca. 3 - 4 % des Umsatzes der Gesamtstadt) enthalten. Die Einzelhandelsstruktur wird durch eine Reihe kleinteiliger Fachgeschäfte geprägt. 33 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Die Warengruppe Hausrat / Möbel / Einrichtungen zeichnet sich im Vergleich der Warengruppen mit ca. 32 % der Verkaufsfläche als flächenintensiv aus und lässt in Verbindung mit dem Betriebsstättenanteil (ca. 9 %) auf große Flächeneinheiten schließen. Auch der Umsatzanteil von ca. 21 % ist im Vergleich mit anderen Standorten überdurchschnittlich, so dass auch in dieser - ansonsten durch geringere Flächenleistungen geprägten Branche - in Frechen eine hohe Leistungsfähigkeit erzielt wird. Auf die sonstigen, dem langfristigen Bedarf zugeordneten Sortimente entfallen ca. 18 % der Betriebe, ca. 35 % der Verkaufsfläche und ca. 20 % des Umsatzes. Als flächenstarke Betriebstypen mit vergleichsweise geringer Raumleistung sind in dieser Sparte die Bau- und Gartenmärkte festzuhalten, die in Frechen verhältnismäßig stark vertreten sind. Demgegenüber erreichen die Sortimente Foto, Optik und Uhren, Schmuck deutlich höhere Flächenproduktivitäten, die im Durchschnitt von Vergleichsstädten liegen. 1.2 Einzelhandelsausstattung nach Stadtteilen Unter Verwendung der Stadtteilgliederung der Stadt Frechen sind folgende Einzelhandelsbestandsdaten festzuhalten: Die mit Abstand größte Einzelhandelsbedeutung kommt der Kernstadt Frechen mit ca. 75 % der Betriebe, ca. 95 % der Verkaufsfläche und ca. 88 % des Einzelhandelsumsatzes zu. Damit sind die strukturprägenden Betriebe mit hoher Leistungsfähigkeit im Siedlungsschwerpunkt ansässig. Innerhalb des Stadtteils ist jedoch standortbezogen zwischen der Innenstadt sowie der restlichen Kernstadt zu unterscheiden. Gegenüber der Kernstadt übernehmen die übrigen, zum Teil peripher gelegenen Stadtteile nur begrenzte Ergänzungsfunktionen, vor allem in Hinblick auf die Nahversorgung der ortsansässigen Bevölkerung. Aufgrund der geringen Bevölkerungspotenziale sind in vielen Siedlungsbereichen nur ausschnittweise Nahversorgungsfunktionen gegeben. So sind in den Stadtteilen Benzelrath, Grefrath, Hücheln und 34 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Grube Carl keine oder nur bis zu drei Betriebe ansässig. Die Daten der Einzelhandelsausstattung in Bachem, Habbelrath, Buschbell und Hücheln lassen ebenfalls nur nachgeordnete Versorgungsfunktionen erkennen. Fußnote: der Rewe-Markt, der Versorgungsfunktionen im Stadtteil Bachem übernimmt, ist administrativ dem Kernstadtgebiet zuzuordnen. Damit werden nur im Stadtteil Königsdorf adäquate Versorgungsfunktionen wahrgenommen. Tabelle 6: Die Einzelhandelsausstattung nach Stadtteilen Einzelhandelsausstattung Betriebe Verkaufsfläche Umsatz Anzahl in % In m² in % in Mio. € in % Frechen Kernstadt 242 74,6 145.050 94,5 300,5 87,7 Bachem 12 3,7 260 0,2 3,3 1,0 Stadtteil Benzelrath - - - - - - Grefrath * * * * * * Habbelrath 11 3,4 1.390 0,9 8,4 2,5 Buschbell * * * * * * Königsdorf 46 14,2 5.805 3,8 26,3 7,6 Hücheln * * * * * * Grube Carl - - - - - - 323 100 153.460 100 343,3 100 Stadt Frechen - kein Betrieb * nicht darstellbar aus Datenschutzgründen Quelle: GMA-Bestandserhebung, Dezember 2007 Der Vergleich der Einzelhandelsausstattung mit der Einwohnerverteilung1 verdeutlicht die übergeordnete, gesamtstädtische und z.T. übergemeindliche Versorgungsbedeutung der Frechener Kernstadt. Im Fazit ist die Nahversorgungsqualität in den Stadtteilen - mit Ausnahme von Königsdorf - als gering zu bewerten, so dass die Kernstadt auch im Bereich der Grundversorgung wichtige Funktionen für die Einwohner in den peripheren Stadtteilen übernimmt. 1 vgl. hierzu Karte 2: Einzelhandels- und Einwohnerverteilung 35 Königsdorf Buschbell Habbelrath Grefrath Hücheln Grube Carl Benzelrath Kernstadt Frechen EINZELHANDELSKONZEPT FRECHEN Bachem Karte 2: Einzelhandels- und Einwohnerverteilung (prozentuale Anteile) Betriebe Verkaufsfläche Umsatz Einwohner 0 500 1.000 2.000 m Kartengrundlage: Stadt Frechen GMA-Darstellung 2008 36 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen 1.3 Entwicklung des Einzelhandelsbestandes seit dem Jahr 2000 Für die Stadt Frechen ist in den letzten acht Jahren eine dynamische Einzelhandelsentwicklung zu konstatieren. Bei einem geringen Rückgang der Zahl der Betriebe von 326 auf 323 weist der Verkaufsflächenbestand eine Zuwachsrate von ca. 23 % auf (von ca. 125.180 auf ca. 153.460 m² Verkaufsfläche). Der Umsatz stieg von ca. 288,6 Mio. € auf ca. 343,3 Mio. € und hat sich damit nominal um ca. 19 % erhöht, real - unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Preissteigerung im Beobachtungszeitraum - um ca. 7 %. Damit ist - in der Stadt Frechen wie im Bundesgebiet - die durchschnittliche Flächenleistung gesunken. Auch ein weiterer Trend in der bundesweiten Einzelhandelsentwicklung, die Tendenz zu größeren Betriebseinheiten, bestätigt sich in der Entwicklung des Frechener Einzelhandels. Abb. 5: Verkaufsflächenentwicklung in der Stadt Frechen 2000 - 2008 (in m²) Nahrungs- und Genussmittel Gesundheit, Körperpflege Blumen, Pflanzen, zool. Bedarf Bücher, Schreib- und Spielwaren Bekleidung, Schuhe, Sport Elektrowaren Hausrat, Möbel, Einrichtungen sonstiger Einzelhandel 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.000 40.000 45.000 50.000 55.000 2000 Quelle: 2008 GMA-Bestandserhebungen 2000, 2007 In der Sortimentsdifferenzierung sind die Verkaufsflächenrückgänge bei Blumen, Pflanzen, zoologischer Bedarf, Büchern, Schreib- und Spielwaren sowie bei Elektrowaren zu verzeichnen, alle anderen Branchen weisen positive Flächenentwicklungen auf. Beson- 37 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen ders ausgeprägt sind die Zuwächse bei Bekleidung, Schuhe, Sport und im sonstigen Einzelhandel (hier: Bau- und Gartenbedarf). 1.4 Verteilung großflächiger Einzelhandelsbetriebe Die großflächigen Einzelhandelsbetriebe können - je nach sortimentspolitischer Ausrichtung und Standortlage - Magnetfunktionen für den kleinstrukturierten Facheinzelhandel übernehmen. Dem großflächigen Einzelhandel werden Betriebe zugeordnet, die eine Verkaufsfläche von mindestens 800 m² aufweisen. Tabelle 7: Die Struktur der großflächigen Einzelhandelsbetriebe in der Stadt Frechen Anzahl der Betriebe nach Betriebstypen überwiegend zentrenrelevante Sortimente Stadtteil Lebensmittelein* zelhandel FG / FM mit überwiegend nicht WarenFachge- zentrenrelehaus, schäft, vanten Sor(Textil-) Fachmarkt timenten** Kaufhaus Kernstadt 6 - 9 Stadtteile 3 - - Frechen gesamt 9 9 Gesamt Verkaufsfläche in m² 24 115.125 3 2.580 27 117.705 9 9 * SB-Warenhaus, Verbrauchermarkt, Lebensmittelsupermarkt, -Discountmarkt ** Fachmärkte, -geschäfte Quelle: GMA-Bestandserhebung, Dezember 2007 Auf den großflächigen Einzelhandel in Frechen entfallen insgesamt ca. 8 % der Betriebe (= 27 Betriebe) mit einem Verkaufsflächenanteil von ca. 77 % (= 117.705 m²) und einem Umsatzanteil von ca. 64 - 65 % (= 222,8 Mio. €), so dass im interkommunalen Vergleich eine deutlich überdurchschnittliche Bedeutung der Großbetriebe im gesamtstädtischen Kontext festzustellen ist. Die großflächigen Einzelhandelsbetriebe konzentrieren sich auf die Kernstadt Frechen; in zwei Stadtteilen (Königsdorf, Habbelrath) sind insgesamt drei großflächige Betriebe des 38 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Lebensmittelsektors ansässig1. Von den insgesamt 24 Betrieben der Kernstadt befinden sich lediglich vier Betriebsstätten innerhalb des innerstädtischen Versorgungszentrums; hiervon ist ein Unternehmen dem Lebensmittelsektor zuzuordnen, drei Fachmärkte führen zentrenrelevante Sortimente (Drogeriewaren, Bekleidung). Die meisten großflächigen Einzelhandelsbetriebe besetzen verkehrsgünstige Standorte des restlichen Kernstadtbereiches, insbesondere in den Gewerbegebieten des östlichen Stadtgebietes. 9. Hierbei handelt es sich sowohl um Lebensmittel-SB-Betriebe als auch um Fachmärkte mit nahversorgungs- sowie zentrenrelevanten Sortimenten (Getränke, Zoobedarf, Bekleidung, Sport, Sonderposten), deren Frequenzbringerfunktion somit weder der Innenstadt noch den Nahversorgungs- oder Stadtteilzentren zugute kommt. Hingegen sind diese dezentralen Standorte geeignet für die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevantem Sortiment (z.B. Möbel, Bau- und Gartenbedarf, Baustoffe); allerdings ist in Bezug auf die in Frechen dezentral angesiedelten Sortimente auf den teilweise hohen Anteil zentrenrelevanter Sortimente zu verweisen. In der Gesamtbetrachtung ist zum Zeitpunkt der Bestandserhebung eine defizitäre Situation in der Innenstadt im Hinblick auf Einzelhandelsbetriebe mit Magnetfunktionen festzustellen. Die Situation hat sich zwar seit der Vorläuferstudie durch Ansiedlungen (Strauss Innovation, Drogeriemarkt Müller) und Umnutzungen (ehem. Multistore, jetzt C & A) verbessert, gleichwohl geht weiterhin ein hoher Wettbewerbsdruck von den dezentralen Agglomerationsstandorten im Stadtgebiet auf die Frechener Innenstadt aus. 1 vgl. Karte 3: Großflächige Einzelhandelsbetriebe 39 EINZELHANDELSKONZEPT FRECHEN Karte 3: Großflächige Einzelhandelsbetriebe (mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche) SB-Warenhaus/Verbrauchermarkt/ Lebensmittelsupermarkt/-Discountmarkt Warenhaus/Kaufhaus/Textilkaufhaus Fachgeschäft/-markt mit überwiegend zentrenrelevanten Sortimenten Fachgeschäft /-markt mit überwiegend nicht zentrenrelevanten Sortimenten 0 500 1.000 2.000 m Kartengrundlage: Stadt Frechen GMA-Darstellung 2008 40 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen 2. Bewertung der Einzelhandelsausstattung Der Einzelhandel übernimmt einen wichtigen Teil der Versorgung der Bevölkerung. Zur Bewertung werden die Bestandsdaten - bezogen auf das Einwohnerpotenzial der Stadt Frechen - den Kennziffern aus Vergleichsstädten gegenübergestellt. Dabei zeigt sich, dass die Ausstattung der Stadt Frechen eher mit Städten der Größenordnung 50.000 bis 100.000 Einwohner vergleichbar ist als mit Städten von 40.000 bis 50.000 Einwohnern. Im Nahrungs- und Genussmittelbereich lassen die Kennzahlen eine tendenziell durchschnittliche Verkaufsflächenausstattung erkennen. Mit ca. 500 m² Verkaufsfläche / 1.000 Einwohner bei Nahrungs- und Genussmitteln ist im Vergleich zur Vorläuferuntersuchung (485 m² Verkaufsfläche / 1.000 Einwohner) zudem eine leichte Steigerung festzustellen. Bei den Konsumgütern ergibt sich – insbesondere durch den Ausbau in den letzten Jahren - eine überdurchschnittliche Verkaufsflächenausstattung. So lag die Einzelhandelsausstattung in dieser Hauptwarengruppe im Jahr 2000 noch bei ca. 2.262 m² Verkaufsfläche / 1.000 Einwohner, aktuell ist sie auf 2.622 m² Verkaufsfläche / 1.000 Einwohner gestiegen und übersteigt damit die Vergleichswerte deutlich. Abb. 6: Ausstattungskennziffern der Stadt Frechen im Vergleich (in m² je 1.000 Einwohner) Nahrungs- und Genussmittel Gesundheit, Körperpflege Blumen, Pflanzen, zool. Bedarf Bücher, Schreib- und Spielwaren Bekleidung, Schuhe, Sport Elektrowaren Hausrat, Möbel, Einrichtungen sonstiger Einzelhandel 0 200 400 600 800 1000 1200 Frechen 2008 GMA-Vergleichsstädte 40 - 50 TEW GMA-Vergleichsstädte 50 - 100 TEW Quelle: GMA-Bestandserhebungen Dezember 2007, GMA-Grundlagenforschung zu Kennziffern des Einzelhandels in Deutschland und Österreich 2007 41 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen In Ergänzung der Gesamtwerte lässt die Gegenüberstellung der Frechener Werte und der Vergleichsdaten aus der GMA-Grundlagenforschung sortimentsbezogene Abweichungen innerhalb des Konsumgütersektors erkennen. Eine überdurchschnittliche Verkaufsflächenausstattung je Einwohner ist bei Gesundheit / Körperpflege, Hausrat / Möbel / Einrichtungen und im sonstigen Einzelhandel (speziell bei Bau- und Gartenbedarf) festzustellen, somit schwerpunktmäßig in den Warengruppen, die aufgrund ihrer Flächenintensität eher dezentrale Standorte belegen. Eine vergleichsweise geringe Einzelhandelsausstattung ist bei Blumen / Pflanzen / zoologischem Bedarf, Bücher / Schreib- und Spielwaren sowie in den innerstädtischen Schlüsselsegmenten Bekleidung / Schuhe / Sport und Elektrowaren zu verzeichnen. 3. Räumliche Verteilung der Lebensmittel-SB-Betriebe Wie aufgezeigt, liegt die durchschnittliche Lebensmittelverkaufsfläche auf dem Niveau der Vergleichsstädte. Ungeachtet dieses Gesamtwertes ist festzuhalten, dass die Ausstattung der Stadtteile und Siedlungsbereiche stark variiert (vgl. Abb. 7). In der Kernstadt ist eine starke Konzentration erkennbar, die nur in Teilen mit der Bevölkerungsbedeutung korrespondiert und in erster Linie auf die Mittelpunktlage und Erreichbarkeit zurückzuführen ist. Die Stadtteile Königsdorf und Habbelrath weisen eine akzeptable Grundversorgung auf, während in den übrigen Stadtteilen nur Ansätze einer funktionierenden Nahversorgung gegeben sind. In Benzelrath und Grube Carl sind derzeit keine Nahversorgungsbetriebe ansässig. In einer schematischen Betrachtung der fußläufigen Einzugsbereiche (Radius: ca. 700 m)1,2 der Lebensmittel-SB-Betriebe wird deutlich, dass innerhalb der Kernstadt allenfalls am westlichen Siedlungsrand unterversorgte Siedlungsbereiche bestehen. In den Stadt- 1 vgl. Karte 4: Fußläufige Einzugsbereiche der Lebensmittel-SB-Betriebe 2 700 m entsprechen ca. 15 Gehminuten 42 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen teilen hingegen zeigen sich Siedlungsbereiche, die nicht fußläufig an einen LebensmittelSB-Markt angebunden sind. Es handelt sich hierbei um den südöstlichen Teil von Bachem (ca. 2.715 Einwohner), Benzelrath (ca. 760 Einwohner) und Grube Carl (ca. 1.510 Einwohner), südwestliche Teile von Grefrath (ca. 325 Einwohner) und der nordwestliche Teil von Habbelrath (ca. 1.340 Einwohner), den Nordwesten von Königsdorf (ca. 3.325 Einwohner), Teile von Buschbell (ca. 505 Einwohner). Damit leben ca. 10.480 Einwohner (ca. 21 % der Bevölkerung) derzeit nicht im fußläufigen Einzugsbereich eines Lebensmittel-SB-Betriebs. Abb. 7: Ausstattung mit Lebensmittel-VK nach Stadtteilen (je 1.000 Einwohner in m²) 500 Frechen gesamt 851 Kernstadt 17 Bachem 62 Grefrath 294 Habbelrath 58 Buschbell 387 Königsdorf 313 Hücheln 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 Quelle: GMA 43 EINZELHANDELSKONZEPT FRECHEN Karte 4: Verteilung der LebensmittelSB-Betriebe Großflächige Lebensmittelbetriebe (mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche) Lebensmittelbetriebe mit 500 bis 799 m² Verkaufsfläche 700 m-Radius der fußläufigen Versorgung 0 500 1.000 2.000 m Kartengrundlage: Stadt Frechen GMA-Darstellung, Stand April 2008 44 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Da die Tragfähigkeit für Lebensmittelangebote in diesen Siedlungsbereichen zu berücksichtigen ist und alle genannten den erweiterten Einzugsbereichen vorhandener Lebensmittelanbieter zugeordnet werden können, ist an späterer Stelle vor dem Hintergrund des noch zu ermittelnden Zusatzbedarfs im Lebensmittelsegment zu klären, ob einer der vorhandenen Nahversorgungsschwerpunkte zum Ausbau oder der Ausbau eines zusätzlichen Einzelhandelsstandortes empfohlen werden kann. In der abschließenden Betrachtung sind allerdings auch der standortbezogene Bedarf an Magnetbetrieben in den integrierten Versorgungsbereichen und die zu erwartende Bautätigkeit bzw. Einwohnerentwicklung im Stadtgebiet zu berücksichtigen. 45 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen IV. Einzugsgebiet und Kaufkraftbewegungen 1. Abgrenzung des Einzugsgebietes Zur Bewertung des Einzelhandelsstandortes Frechen ist das Einzugsgebiet des Einzelhandels abzugrenzen. Als Einzugsgebiet wird der Raum bezeichnet, in dem sich die Verbraucher überwiegend zum Einkauf nach Frechen orientieren. Das Nachfrageverhalten im Marktgebiet wird durch die spezifische Struktur der Verbraucher beeinflusst. Als Strukturdaten fließen u.a. das Alter, das Pendlerverhalten sowie das Kaufkraftniveau auf Basis der Einkommensstatistik in die Kaufkraftberechnungen ein. Die Abgrenzung des Einzugsgebietes erfolgt unter Berücksichtigung folgender Aspekte: die topographischen und siedlungsstrukturellen Bedingungen sowie die Verkehrserschließung des Raumes, die übergemeindliche Wettbewerbssituation, wobei insbesondere das Einzelhandelsangebot in benachbarten Mittel- und Oberzentren zu berücksichtigen ist, die Pendlerbewegungen (Ein- und Auspendler), Ergebnisse der Befragungen im Rahmen des GMA-Einzelhandelsgutachtens für die Stadt Frechen aus dem Jahr 2000. Vor dem Hintergrund dieser Anknüpfungspunkte lässt sich das Einzugsgebiet des Einzelhandels in der Stadt Frechen nach Intensitätszonen wie folgt abgrenzen:1 1 vgl. hierzu Karte 5: Einzugsgebiet 46 EINZELHANDELSKONZEPT FRECHEN Karte 5: Einzugsgebiet Zone I Zone II Zone III Kartengrundlage: Die Generalkarte GMA-Darstellung 2008 0 2,5 5,0 10,0 km 47 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Zone I: Frechen Zone II: Hürth-Gleuel ca. 49.165 Einwohner ca. 24.735 Einwohner Kerpen-Horrem Pulheim-Brauweiler Zone III: Hürth (restliches Stadtgebiet) Kerpen (restliches Stadtgebiet) Pulheim (restliches Stadtgebiet) Bergheim Köln (Stadtteile Klettenberg, Braunsfeld, Müngerdorf, Junkersdorf, Weiden, Lövenich, Widdersdorf) ca. 282.055 Einwohner. Insgesamt leben im einzelhandelsbezogenen Einzugsgebiet der Stadt Frechen ca. 355.955 Einwohner, wobei hinsichtlich der Intensität der Einkaufsbeziehungen zwischen den drei abgegrenzten Zonen gravierende Unterschiede bestehen. So sind die Einwohner der Städte in der Zone III nicht nur in geringerem Maße auf den Einkauf in Frechen ausgerichtet; sie orientieren sich auch nahezu ausschließlich auf den Einkauf an dezentralen Standorten im Stadtgebiet. Daher werden wie in der Vorläuferuntersuchung vorgeschlagen - insbesondere in Bezug auf die Ausschöpfung des Kaufkraftpotenzials, die für die Prognose des Verkaufsflächenbedarfs entscheidend ist -, die Zonen I und II als Kerneinzugsgebiet des Frechener Einzelhandels betrachtet und Zone III als erweitertes Einzugsgebiet zugrunde gelegt, welches nur für ausgewählte Einzelhandelsanbieter relevant ist. 2. Einzelhandelsbezogene Kaufkraft im Einzugsgebiet Die Grundlage für die Berechnung der Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen bildet das Nettosozialprodukt zu Faktorkosten, aus dem das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte abgeleitet wird. Die Nachfrage der Konsumenten nach Waren und Dienstleistungen errechnet sich aus dem verfügbaren Einkommen wie in Abbildung 8 dargestellt. 48 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Abb. 8: Einzelhandelsrelevante Nachfrage Verfügbares Einkommen Privater Verbrauch Ersparnis Nachfrage der Konsumenten nach - Waren - Dienstleistungen Quelle: GMA-Darstellung Für die Planung von Einzelhandelsflächen können Dienstleistungskäufe vernachlässigt werden. Von Bedeutung sind lediglich die Warenkäufe der privaten Haushalte. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Warenkäufe sowohl in Ladengeschäften (Einzelhandel i.e.S.) als auch in Nichtladengeschäften (z.B. Versandhandel) wirksam werden können. Unterteilt man den gesamten Bedarfsgüterbereich in Nahrungs- und Genussmittel einerseits und Konsumgüter (Nichtlebensmittel) andererseits, dann belaufen sich die Pro-KopfAusgaben1 ohne Berücksichtigung regionaler Kaufkraftunterschiede in den alten Bundesländern im Jahre 2007 auf ca. 1.788,- € für Nahrungs- und Genussmittel, 3.476,- € für Konsumgüter. Die durchschnittlichen Pro-Kopf-Ausgaben müssen um die regionalen Kaufkraftunterschiede bereinigt werden. Die Stadt Frechen weist mit einem regionalen Kaufkraftkoeffizienten von 106,6 bezogen auf den Bundesdurchschnitt ein leicht überdurchschnittliches Kaufkraftniveau auf.2 Für die Städte im Einzugsgebiet sind ebenfalls überdurchschnittliche 1 GMA-Berechnungen auf Basis von Angaben des Statistischen Bundesamtes, Wiesbaden 2 Die GfK, Nürnberg, ermittelt auf der Grundlage der Lohn- und Einkommensstatistiken das Kaufkraftniveau für Städte und Gemeinden sowie Kreise bezogen auf die Kaufkraft im gesamten Bundesgebiet. 49 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Kaufkraftkennziffern festzustellen. Bei der nachfolgenden Berechnung der sortimentsbezogenen Kaufkraft für das Einzugsgebiet der Stadt Frechen werden die standortspezifischen Kaufkraftkennziffern berücksichtigt. Gemäß der in Tabelle 8 ausgewiesenen Werte - auf die Angaben für Brennstoffe, Kraftfahrzeuge etc. wurde bei dieser Untersuchung bewusst verzichtet - beläuft sich das Kaufkraftpotenzial für die ausgewiesenen Einzelhandelsbranchen im Einzugsgebiet der Stadt Frechen im Jahre 2007 auf ca. 2.047,7 Mio. €. Der Bevölkerung in der Stadt Frechen steht ein Kaufkraftpotenzial von ca. 281,8 Mio. € zur Verfügung, das sich mit ca. 95,7 Mio. € auf Nahrungs- und Genussmittel und ca. 186,1 Mio. € auf Konsumgüter verteilt. Tabelle 8: Einzelhandelsrelevante Verbrauchsausgaben (Kaufkraftpotenzial) im Einzugsgebiet der Stadt Frechen im Jahre 2007 Zone Zone I Zone II Sortiment / Warengruppe Zone III Einzugsgebiet gesamt in Mio. € Lebensmittel, Getränke 77,3 38,7 445,6 561,6 Brot- und Backwaren 9,0 4,6 51,9 65,5 Fleisch- und Wurstwaren 9,4 4,7 54,3 68,4 Nahrungs- und Genussmittel 95,7 48,0 551,7 695,4 Drogerie-, Parfümeriewaren 11,0 5,5 63,2 79,7 Apotheker-, Sanitätswaren 23,3 11,7 134,3 169,3 Gesundheit, Körperpflege 34,3 17,2 197,9 249,4 Blumen, Pflanzen 4,1 2,0 23,5 29,6 zoologischer Bedarf, Gartenbedarf 2,0 1,0 11,4 14,4 Blumen, Pflanzen, zoologischer Bedarf 6,0 3,0 34,9 43,9 Bücher, Zeitschriften 5,8 2,9 33,3 42,0 Papier-, Büro-, Schreibwaren 6,2 3,0 35,6 44,8 Spielwaren 1,9 0,9 10,8 13,6 Bücher, Schreib- und Spielwaren 13,8 7,0 79,5 100,3 Damenbekleidung 15,0 7,6 86,3 108,9 Herrenbekleidung 8,3 4,2 47,8 60,3 Kinderbekleidung 1,6 0,8 9,2 11,6 Schuhe 6,7 3,4 39,0 49,1 Lederwaren 1,2 0,6 701 8,9 Sportartikel 3,2 1,6 18,5 23,3 Fortsetzung nächste Seite 50 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Zone Zone I Zone II Sortiment / Warengruppe Zone III Einzugsgebiet gesamt in Mio. € Bekleidung, Schuhe, Sport 36,1 18,1 208,0 262,2 Elektrogroßgeräte / weiße Ware 4,8 2,4 27,7 34,9 Leuchten, Elektroinstallation, zubehör 1,9 0,9 10,8 braune Ware 6,0 3,0 34,9 43,9 Ton-, Bildträger 2,8 1,4 16,4 20,6 Computer, Telefon und Zubehör 5,9 3,0 34,3 43,2 Foto und Zubehör 3,7 1,9 21,2 26,8 Elektrowaren 25,2 12,6 145,3 183,1 Haushaltswaren, Glas, Porzellan, Keramik, Geschenkartikel 5,5 2,8 31,4 Möbel, Küchen 17,7 8,9 101,7 128,3 Heimtextilien, Wolle 4,6 2,3 26,3 33,2 Hausrat, Möbel, Einrichtung 27,7 13,9 159,5 201,1 Bau-, Heimwerker- und Gartenbedarf 21,4 10,8 123,4 Teppiche, Bodenbeläge 2,7 1,3 15,5 19,5 Optik, Hörgeräte, Akustik 2,5 1,3 14,5 18,3 Uhren, Schmuck 3,1 1,3 17,6 22,3 Autozubehör 5,6 1,6 17,6 40,9 Sportgeräte 3,6 1,8 32,4 26,4 sonstige Einzelhandelswaren 4,0 2,0 21,0 29,3 Sonstiger Einzelhandel 42,9 21,5 23,3 312,0 Konsumgüter 186,1 93,4 1.072,5 1.352,0 Einzelhandelswaren gesamt 281,8 141,5 1.624,2 2.047,5 13,6 39,7 155,6 * Berechnungen können Rundungsdifferenzen enthalten Quelle: GMA-Berechnungen (unter Beachtung der regionalen Kaufkraftkoeffizienten und sortimentsspezifischer Einkommenselastizitäten) 3. Kaufkraftbewegungen und Entwicklung der Zentralität 3.1 Kaufkraftbewegungen im Jahr 2007 Zur Berechnung der Kaufkraftbewegungen nach Warengruppen werden die Umsatzwerte (unbereinigte Umsätze) herangezogen und um den Umsatz, der mit auswärtigen Kunden 51 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen erzielt wird, sowie um sortimentsfremde Umsatzanteile1 bereinigt. Für den Einzelhandel der Stadt Frechen insgesamt stellt sich die Berechnung wie folgt dar: ca. 345,2 Mio. € unbereinigter Umsatz - ca. 135,9 Mio. € Kaufkraftzufluss (Umsatz mit auswärtigen Kunden) = ca. 209,3 Mio. € Umsatzanteil der Wohnbevölkerung der Stadt Frechen (bereinigter Umsatz) Zur Ermittlung der Kaufkraftbindung wird der bereinigte Umsatz der Kaufkraft der Bevölkerung der Stadt Frechen gegenübergestellt: ca. 211,3 Mio. € bereinigter Umsatz : ca. 281,8 Mio. € Kaufkraft = ca. 75 % Kaufkraftbindung Der Einzelhandel in der Stadt Frechen bindet insgesamt ca. 75 % der vorhandenen Kaufkraft, d.h. ca. 25 % der Kaufkraft fließen in andere Einkaufsstädte ab. Etwa 38 - 39 % des Einzelhandelsumsatzes in der Stadt Frechen werden mit auswärtigen Kunden erzielt. Die Kaufkraftbewegungen für die einzelnen Warengruppen sind Tabelle 9 zu entnehmen. Die Kaufkraftbindungsquoten variieren nach Bedarfssparten und belegen die engen Verflechtungen mit dem angrenzenden Oberzentrum Köln. So werden in den Sortimenten des kurzfristigen Bedarfs2 eher unterdurchschnittliche Bindungsquoten erzielt (ca. 85 - 88 %), da auch ein Teil des Grundbedarfs im Rahmen von Pendlerbeziehungen an anderen Einkaufsstandorten gedeckt wird. Im mittel- und langfristigen Bedarf bewegen sich die Kaufkraftbindungsquoten zwischen 54 % und 71 %. 1 beispielsweise Umsatz mit Konsumgütern im Nahrungs- und Genussmitteleinzelhandel 2 Warengruppen Nahrungs- und Genussmittel, Gesundheit, Körperpflege, Blumen, Pflanzen, zoologischer Bedarf 52 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Tabelle 9: Die Kaufkraftbewegungen nach Warengruppen Kaufkraftbindung in Frechen Umsatz mit auswärtigen Kunden Kaufkraft in Mio. € Umsatz (unbereinigt) in Mio. € Sortimentsumsatz in Mio. € in Mio. € in % der Kaufkraft in Mio. € in % des Umsatzes Nahrungs- und Genussmittel 95,7 117,0 92,0 82,4 86 9,6 10 13,3 Gesundheit, Körperpflege 34,3 30,4 37,8 30,2 88 7,6 20 4,1 Blumen, Pflanzen, zoologischer Bedarf 6,0 5,2 6,7 5,1 85 1,6 24 0,9 Bücher, Schreib- und Spielwaren 13,8 4,2 9,1 7,4 54 1,7 19 6,4 Bekleidung, Schuhe, Sport 36,1 33,6 35,7 23,8 66 11,9 33 12,3 Elektrowaren 25,2 11,9 26,7 16,6 65 10,4 39 8,9 Hausrat, Einrichtung, Möbel 27,7 71,3 73,8 15,5 56 58,3 79 12,2 Sonstiger Einzelhandel 42,9 69,7 61,5 30,6 71 30,9 50 12,3 Konsumgüter 186,1 226,3 251,3 128,9 69 122,4 49 57,2 Einzelhandel gesamt 281,8 343,3 343,3 211,3 75 132,0 38 - 39 70,5 Branche / Warengruppe Kaufkraftabfluss in Mio. € Quelle: GMA-Berechnungen, Rundungsdifferenzen 53 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Niedrige Werte werden dabei in den Warengruppen mit einer eher schwachen Ausstattung im Stadtgebiet erzielt: bei Büchern / Schreib- und Spielwaren bestehen Angebotslücken, während bei Hausrat / Einrichtung / Möbel zwar drei großflächige Möbelhäuser präsent sind, die eine starke regionale Ausstrahlungskraft entfalten, das Angebot bei Hausrat und sonstigem Einrichtungsbedarf jedoch eher auf das preisgünstige Genre ausgerichtet ist, während mittlere wie gehobene Angebote fehlen. Bei Bekleidung / Schuhen / Sport und Elektrowaren werden mit Kaufkraftbindungsquoten von ca. 65 - 66 % akzeptable Werte erreicht, die in Anbetracht der regionalen Wettbewerbsintensität nur eingeschränkt zu steigern sind. Der sonstige Einzelhandel erreicht eine Kaufkraftbindungsquote von ca. 71 %, die auf den flächenintensiven Einzelhandel, insbesondere Bau- und Gartenbedarf und auf spezialisierte Fachanbieter (Optik, Hörgeräte-Akustik, Schmuck) zurückzuführen ist. Die Umsätze und Umsatzanteile mit auswärtigen Kunden erreichen somit in allen Warengruppen, die am Standort Europaallee vertreten sind, überdurchschnittliche Werte. 3.2 Kaufkraftbewegungen in der Entwicklung Die Gegenüberstellung der aktuellen Umsatz-Kaufkraft-Relation in Frechen von ca. 121,8 % mit dem Vergleichswert aus dem Jahre 2000 von ca. 120,7 % zeigt, dass sich die Zentralität in der gesamtstädtischen Betrachtung tendenziell positiv entwickelt hat (vgl. Abb. 9). Damit konnte die Position der Einkaufsstadt Frechen im regionalen Wettbewerb leicht ausgebaut werden. 54 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Abb. 9: Entwicklung der Zentralität nach Branchen 2000 - 2008 (Umsatz / Kaufkraft) Nahrungs- und Genussmittel Gesundheit, Körperpflege Blumen, Pflanzen, Zoo Bücher, Schreib- und Spielwaren Bekleidung, Schuhe, Sport Elektrowaren Hausrat, Einrichtung, Möbel sonstiger Einzelhandel 0 Quelle: 50 GMA-Bestandserhebungen, 2008 / 2000 100 150 2008 200 250 300 2000 In der Sortimentsbetrachtung wird deutlich, dass ein deutlicher Zuwachs der Zentralität insbesondere in den Warengruppen Bekleidung / Schuhe / Sport und bei Hausrat / Möbel / Einrichtung festzustellen ist, wohingegen in den anderen Warengruppen die Marktbedeutung des Frechener Einzelhandels stagniert oder sich rückläufig entwickelt hat. Der stärkste Rückgang ist in der Warengruppe Elektrowaren zu verzeichnen. 55 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen V. Zukünftiger Verkaufsflächenbedarf in der Stadt Frechen 1. Bevölkerungs- und Kaufkraftentwicklung bis zum Jahre 2020 1.1 Bevölkerungsprognose Für die Einschätzung der zukünftigen Einwohnerentwicklung der Stadt Frechen kann auf Berechnungen der Stadt Frechen zurückgegriffen werden, die auf Prognosen des Landesamtes für Statistik NRW1 aufbauen. Die Modellrechnung geht von einem linearen Zuwachs um ca. 5,1 % bis zum Jahr 2024 aus, so dass sich - aufbauend auf der aktuellen Einwohnerzahl - für das Jahr 2020 eine Bevölkerungszahl von ca. 51.190 Einwohnern ergibt. Der Zuwachs von ca. 1.950 Einwohnern wird sich voraussichtlich nicht gleichmäßig auf das Stadtgebiet verteilen, sondern Stadtteile mit höherer Bautätigkeit verstärken. Demnach werden Königsdorf und Grube Carl, nachgeordnet von der Bedeutung auch Habbelrath, höhere Bevölkerungszuwächse erzielen. Eine stadtteilgenaue Quantifizierung der Zuwächse ist jedoch nicht möglich, da die stadtinternen Bevölkerungsbewegungen nicht zu prognostizieren sind. Für die Entwicklung der Bevölkerung der Nachbarstädte Hürth, Kerpen, Bergheim und Pulheim werden Ausarbeitungen der Bertelsmann-Stiftung herangezogen, für die Stadt Köln liegt eine eigene Bevölkerungsprognose vor. In der Gesamtbetrachtung wird die Einwohnerzahl des regionalen Einzugsbereichs des Frechener Einzelhandels von derzeit ca. 306.790 Einwohner auf ca. 318.730 Einwohner im Jahr 2020 steigen und sich damit in der gleichen Dynamik wie im Frechener Stadtgebiet verändern (Zuwachsrate: ca. 3,9 % im Beobachtungszeitraum). 1.2 Entwicklung der einzelhandelsrelevanten Pro-Kopf-Ausgaben Die für die Kaufkraftprognose bis zum Jahre 2020 wesentlichen Annahmen zur Entwicklung des Verbraucherverhaltens lassen sich wie folgt skizzieren: 1 Quelle: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW 56 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Der Verbraucher verhält sich für die Dauer des Untersuchungszeitraumes „normal”. Dies gilt sowohl für das Spar- als auch für das Ausgabeverhalten. Langfristig dürfte die Sparquote nach gutachterlicher Schätzung bei ca. 13 % liegen. Umgerechnet auf den wertmäßigen Gesamtverbrauch, ergeben sich reale Kaufkraftsteigerungen. Nach gutachterlicher Einschätzung wird der aus dem verfügbaren Einkommen in den Einzelhandel fließende Anteil jedoch künftig weiter zurückgehen, d.h. die reale Umsatzentwicklung im Einzelhandel wird hinter den Einkommenszuwächsen zurückbleiben. Dies liegt u.a. daran, dass die Preise für Dienstleistungen, Energie, Mieten etc. insgesamt schneller steigen als die Ausgaben für Einzelhandelswaren. Die dem Einzelhandel zufließenden Einkommenszuwächse werden sich unterschiedlich auf die einzelnen Sortimente auswirken, wobei diejenigen Branchen, die dem Freizeitsektor zuzuordnen sind, höhere reale Zuwächse erfahren dürften. Für die Kaufkraftentwicklung gehen die GMA-Berechnungen davon aus, dass die durchschnittlichen einzelhandelsrelevanten Pro-Kopf-Ausgaben bis zum Jahre 2020 einen Betrag von € 5.402,- (zu aktuellen Preisen) erreichen. Dieser Entwicklung liegt die Annahme zugrunde, dass sich das Bruttosozialprodukt jährlich um ca. 1 - 1,5 % erhöht, gleichzeitig jedoch die finanziellen Belastungen der privaten Haushalte durch Steuern, Abgaben etc. zunehmen, so dass der private Verbrauch nur unterdurchschnittlich ansteigen wird. 1.3 Kaufkraftprognose Bei Zugrundelegung der v.g. Bevölkerungs- und Verbrauchsausgabenprognose sowie der Annahme, dass der regionale Kaufkraftkoeffizient unverändert bleibt, wird gutachterlicherseits für das Prognosejahr 2020 ein Kaufkraftvolumen von insgesamt ca. 2.179,4 Mio. € (zu aktuellen Preisen) für den Einzelhandel der Stadt Frechen prognostiziert. Damit ist für die Entwicklung des Kaufkraftpotenzials im Einzugsgebiet der Stadt Frechen bis zum Jahre 2020 eine Steigerung um ca. 6 - 7 % anzusetzen (vgl. Tabelle 10). 57 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Tabelle 10: Prognostiziertes Kaufkraftpotenzial in der Stadt Frechen im Jahr 2020 (zu aktuellen Preisen) Zone Zone II Lebensmittel, Getränke 81,3 40,7 478,5 600,5 Brot- und Backwaren 9,5 4,7 56,1 70,3 Fleisch- und Wurstwaren 9,3 4,7 54,6 68,6 Nahrungs- und Genussmittel 100,1 50,1 588,9 739,1 Drogerie-, Parfümeriewaren 11,7 5,8 69,2 86,7 Apotheker-, Sanitätswaren 25,0 12,5 147,3 184,8 Gesundheit, Körperpflege 36,8 18,4 216,5 271,7 Blumen, Pflanzen 4,3 2,1 25,0 31,4 zoologischer Bedarf, Gartenbedarf 2,1 1,1 12,6 15,8 Blumen, Pflanzen, zoologischer Bedarf 6,4 3,2 37,5 47,1 Bücher, Zeitschriften 6,0 3,0 35,3 44,3 Papier-, Büro-, Schreibwaren 6,4 3,2 37,5 47,1 Spielwaren 1,9 0,9 11,4 14,2 Bücher, Schreib- und Spielwaren 14,3 7,1 84,3 105,7 Damenbekleidung 15,7 7,8 92,7 116,2 Herrenbekleidung 8,7 4,3 51,1 64,1 Kinderbekleidung 1,6 0,8 9,8 12,2 Schuhe 7,1 3,6 41,9 52,6 Lederwaren 1,3 0,7 7,3 9,3 Sportartikel 3,4 1,7 20,0 25,1 Bekleidung, Schuhe, Sport 37,8 18,9 222,4 279,1 Elektrogroßgeräte / weiße Ware 5,1 2,6 30,1 37,8 Leuchten, Elektroinstallation, zubehör 2,0 1,0 12,0 15,0 braune Ware 6,4 3,2 37,5 47,1 Ton-, Bildträger 3,0 1,5 17,9 22,4 Computer, Telefon und Zubehör 6,3 3,2 36,9 46,4 Foto und Zubehör 3,9 2,0 22,8 28,7 Elektrowaren 26,7 13,4 157,2 197,3 Haushaltswaren, Glas, Porzellan, Keramik, Geschenkartikel 5,7 2,8 33,5 42,0 Möbel, Küchen 18,4 9,2 108,2 135,8 Sortiment / Warengruppe Zone III Einzugsgebiet gesamt Zone I in Mio. € Fortsetzung nächste Seite 58 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Fortsetzung von vorheriger Seite Zone Zone II Heimtextilien, Wolle 4,8 2,4 28,0 35,2 Hausrat, Möbel, Einrichtung 28,8 14,5 169,4 212,7 Bau-, Heimwerker- und Gartenbedarf 22,1 11,0 129,9 163,0 Teppiche, Bodenbeläge 2,7 1,3 16,0 20,0 Optik, Hörgeräte, Akustik 2,7 1,3 15,7 19,7 Uhren, Schmuck 3,1 1,6 18,4 23,1 Autozubehör 5,8 3,0 34,4 43,2 Sportgeräte 3,7 1,9 21,9 27,5 sonstige Einzelhandelswaren 4,1 2,1 24,2 30,4 Sonstiger Einzelhandel 44,3 22,2 260,4 326,9 Konsumgüter 195,1 97,6 1.147,6 1.440,3 Einzelhandelswaren gesamt 295,2 147,7 1.736,4 2.179,3 Sortiment / Warengruppe Zone III Einzugsgebiet gesamt Zone I in Mio. € * Berechnungen können Rundungsdifferenzen enthalten Quelle: GMA-Berechnungen (unter Beachtung der regionalen Kaufkraftkoeffizienten und sortimentsspezifischer Einkommenselastizitäten) 2. Umsatz- und Verkaufsflächenentwicklung bis zum Jahr 2020 2.1 Umsatzerwartung bis zum Jahr 2020 Die Umsatzprognose für den Einzelhandel in der Stadt Frechen wird unter Verwendung unterschiedlicher Prämissen für den Prognosezeitraum 2020 berechnet. Dabei differieren die Annahmen über die erreichbaren Marktanteile, die auf das prognostizierte Kaufkraftpotenzial in den Szenarien A und B bezogen werden. Die im Rahmen einer modellhaften Betrachtung der künftigen Einzelhandelsentwicklung zugrunde gelegten Szenarien sind als Entwicklungskorridor zu betrachten. Unter der Annahme, dass der Einzelhandel in der Stadt Frechen seine Versorgungsbedeutung für die Verbraucher der Stadt und des Umlandes bis zum Jahre 2020 erhalten, aber nicht ausbauen kann, ist ein Umsatzvolumen von ca. 359,0 Mio. € (zu aktuellen Preisen) zu erwarten (Szenario A). Die Umsatzerwartungen in Stadt und Umland sind der sortimentsbezogenen Aufstellung in Tabelle 11 zu entnehmen. 59 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Tabelle 11: Umsatzerwartung 2020 im Szenario A: Stagnierende Marktanteile (in Mio. €, zu Preisen von 2007) Sortiment / Warengruppe Kaufkraftpotenzial in Frechen in Mio. € Marktanteile des Frechener Einzelhandels Zuflüsse von außerhalb in % in Mio. € in % des Gesamtumsatzes in Mio. € Umsatzerwartung gesamt in Mio. € Nahrungs- und Genussmittel 100,1 86 86,0 10 9,6 95,6 Gesundheit, Körperpflege 36,8 88 32,4 20 8,1 40,5 Blumen, Pflanzen, zoologischer Bedarf 6,4 85 5,4 24 1,7 7,1 Bücher, Schreib- und Spielwaren 14,3 54 7,7 19 1,8 9,5 Bekleidung, Schuhe, Sport 37,8 66 24,9 33 12,3 37,2 Elektrowaren 26,7 65 17,4 39 11,1 28,5 Hausrat, Möbel, Einrichtung 28,8 56 16,1 79 61,6 76,7 Sonstiger Einzelhandel 44,3 71 31,4 50 31,5 62,9 Gesamt 295,2 75 221,3 38 137,7 359,0 Quelle: GMA-Berechnungen Bei einer unveränderten Marktposition des Einzelhandels in der Stadt Frechen ist eine leicht steigende Umsatzerwartung zu prognostizieren (+ 4 - 5 %). In Szenario B wird die Annahme getroffen, dass der Einzelhandel in der Stadt Frechen durch Verbesserung der Angebotsstruktur, des Branchenmixes und durch absatzpolitische Maßnahmen seine Marktposition bis zum Jahre 2020 ausbauen kann. Diese Annahme findet sich in einer Erhöhung der angesetzten Marktanteile um ca. 2 - 4 % wieder - mit Ausnahme der Warengruppe Bücher / Schreib- und Spielwaren, in der eine Erhöhung des Marktanteils im Stadtgebiet um ca. 10 %-Punkte als möglich eingestuft wird. Gleichzeitig wird unterstellt, dass die Einkaufsattraktivität der Stadt dadurch für die Verbraucher der angrenzenden Städte und Gemeinden konstant gehalten werden kann. 60 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Tabelle 12: Umsatzerwartung 2020 im Szenario B: Höhere Marktanteile (in Mio. €, zu Preisen von 2007) Sortiment / Warengruppe Kaufkraftpotenzial in Frechen in Mio. € Marktanteile des Frechener Einzelhandels Zuflüsse von außerhalb in % in Mio. € in % des Gesamtumsatzes in Mio. € Umsatzerwartung gesamt in Mio. € Nahrungs- und Genussmittel 100,1 88 88,1 10 9,8 97,9 Gesundheit, Körperpflege 36,8 90 33,1 20 8,3 41,4 Blumen, Pflanzen, zoologischer Bedarf 6,4 88 5,6 24 1,8 7,4 Bücher, Schreib- und Spielwaren 14,3 64 9,1 19 2,2 11,2 Bekleidung, Schuhe, Sport 37,8 70 26,5 33 13,0 39,5 Elektrowaren 26,7 70 18,7 39 11,9 30,6 Hausrat, Möbel, Einrichtung 28,8 58 16,7 79 62,8 79,5 Sonstiger Einzelhandel 44,3 75 33,2 50 33,3 66,5 Gesamt 295,2 78 231,0 38 143,1 374,0 Quelle: GMA-Berechnungen Unter Berücksichtigung der erweiterten Marktanteile des Einzelhandels in der Stadt Frechen und einer konstanten Marktbedeutung im Umland kann bis zum Jahr 2020 insgesamt ein Umsatzvolumen (zu aktuellen Preisen) von ca. 374,0 Mio. € erreicht werden. Dies entspricht einer Umsatzsteigerung um ca. 30,7 Mio. €, gleichbedeutend einem Anstieg um ca. 9 % gegenüber dem Basisjahr. 2.2 Zusätzlicher Verkaufsflächenbedarf bis zum Jahr 2020 Der Verkaufsflächenbedarf wird aus der prognostizierten Umsatzerwartung unter Verwendung von durchschnittlichen Verkaufsflächenproduktivitätswerten des leistungsfähigen Einzelhandels errechnet. 61 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Tabelle 13: Umsatzerwartung und Flächenbedarf in 2020 nach Szenarien Sortiment / Warengruppe Umsatzveränderung 2020 / 2007 in Mio. € (zu Preisen von 2007) A B Nahrungs- und Genussmittel 3,6 5,9 Gesundheit, Körperpflege 2,7 Blumen, Pflanzen, zoologischer Bedarf durchschnittlicher Umsatz / m² VK Flächenbedarf in m² VK* A B 5.500 655 1.075 3,6 6.500 415 555 0,4 0,7 2000 200 350 Bücher, Schreib- und Spielwaren 0,4 2,1 4.000 100 525 Bekleidung, Schuhe, Sport 1,5 3,8 2.500 600 1.520 Elektrowaren 1,8 3,9 5.500 325 710 Hausrat, Möbel, Einrichtung* 2,9 5,7 3.000 965 1.900 Sonstiger Einzelhandel 1,4 5,0 2.000 700 2.500 Gesamt 14,7 30,7 ./. 3.960 9.135 * gerundete Werte ./. Ausweis nicht sinnvoll Quelle: GMA-Berechnungen Stellt man den prognostizierten Umsatzleistungen im Jahre 2020 in Szenario A - konstante Marktanteile - die notwendigen Flächenproduktivitätswerte gegenüber, so lässt die gegenwärtige Einzelhandelsausstattung in der Stadt Frechen eine rechnerische Verkaufsflächenentwicklung von ca. 3.960 m² erkennen. Diese Prognose gilt unter der Prämisse, dass es nicht gelingt, die Kaufkraftbindung in der Stadt Frechen und den Kaufkraftzufluss aus dem Umland zu steigern. Stellt man der ermittelten Umsatzleistung im Jahre 2020 in Szenario B - erweiterte Marktanteile - (Steigerung der Versorgungsbedeutung des Einzelhandels in Frechen) die notwendigen Flächenproduktivitätswerte gegenüber, so errechnet sich bei einer dynamischen Einzelhandelsentwicklung eine zusätzliche Verkaufsfläche von ca. 9.135 m², gleichbedeutend einer Steigerungsrate von ca. 6 % gegenüber der Verkaufsflächenausstattung im Basisjahr. 62 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Aus der Modellrechnung wird deutlich, dass die Ausschöpfung der Entwicklungspotenziale in der Verkaufsflächenausstattung eine Erweiterung der Versorgungsbedeutung durch eine stärkere Kaufkraftbindung voraussetzt. Ansonsten ist ein Rückgang der Flächenproduktivität der ansässigen Einzelhandelsbetriebe zu erwarten, so dass Betriebsschließungen nicht auszuschließen sind. Aus Gründen der Wettbewerbsfreiheit gilt unter dem Vorbehalt der regionalen Abstimmung der Planungsgrundsatz, dass Einzelhandelsentwicklungen in integrierten Lagen der Stadt Frechen ohne Einschränkungen möglich sein sollten. Steuernde Eingriffe sind aus gutachterlicher Sicht nur im Rahmen der Einzelhandelsentwicklung an nicht integrierten Standorten notwendig. Ansiedlungen in den abgegrenzten Versorgungszentren der Frechener Innenstadt, des Stadtteilzentrums Königsdorf und der Nahversorgungslagen in Bachem und Habbelrath sollten unter Beachtung städtebaulicher Erfordernisse grundsätzlich ohne Flächenbeschränkungen ermöglicht werden, sie können allerdings ggf. zu Umverteilungseffekten bei ansässigen Betrieben führen. Eine bauplanungsrechtliche Steuerung und Begrenzung der Einzelhandelsentwicklung für großflächige Einzelhandelsbetriebe wird dagegen an den dezentralen Standorten unter Nutzung der planungsrechtlichen Instrumente gemäß § 11 (3) BauNVO und § 24a LEPro als notwendig erachtet, um negative versorgungsstrukturelle und städtebauliche Auswirkungen auf das innerstädtische Versorgungszentrum und das Stadtteilzentrum oder auf die wohnungsnahe Versorgung zu vermeiden. Die angegebenen Größenordnungen gelten als grobe Orientierungswerte für eine wirtschaftlich tragfähige Erweiterung des Verkaufsflächenbestandes. Da im Rahmen der Bauleitplanung grundsätzlich nicht in den Wettbewerb eingegriffen werden soll, ist eine unmittelbare Übertragung der Verkaufsflächenempfehlungen in Planungsrecht nicht möglich. Im Rahmen der Marktmechanismen des Wettbewerbs kann die Stadt Frechen lediglich in begrenztem Maße Einfluss auf die Verkaufsflächenentwicklung ausüben, indem die Investitionstätigkeit auf zentrale Standorte gelenkt und dezentrale Standorte für die Ansiedlung großflächiger Betriebe mit nahversorgungs- / zentrenrelevanten Sortimenten gesperrt werden. 63 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen 3. Branchen- und Standortkonzept Zur Verbesserung des Einzelhandelsangebotes in der Stadt Frechen werden zur Komplettierung der Verkaufsflächenausstattung im Rahmen von Modellrechnungen die in Tabelle 14 aufgeführten Ergänzungen vorgeschlagen. Aus gutachterlicher Sicht sollte sich die anzustrebende Verkaufsflächenentwicklung an Szenario B (dynamische Entwicklung) ausrichten, um die Versorgungsbedeutung des Mittelzentrums Frechen zu erhalten und auszubauen. Im Rahmen einer offensiven, zentralitätsstärkenden Strategie sollte die Einzelhandelsentwicklungspolitik je nach Bevölkerungsentwicklung auf eine Expansion der Verkaufsfläche um ca. 7.000 m² bis zum Jahre 2020 mit entsprechenden Sortimentsergänzungen ausgerichtet werden. Tabelle 14: Branchenmix der zusätzlichen Verkaufsfläche für das Jahr 2020 nach Standortlagen (Modellrechnung) integrierte Versorgungsbereiche Standort Sortiment A B C dezentrale Standorte gesamt * Verkaufsflächenzusatzbedarf in m² Nahrungs- und Genussmittel - - 800 - 800 Gesundheit, Körperpflege - 250 200 - 450 Blumen, Pflanzen, zoologischer Bedarf 100 100 100 - 300 Bücher, Schreib- und Spielwaren 350 - - - 350 1.100 - - - 1.100 Elektrowaren 500 - - - 500 Hausrat, Möbel, Einrichtungen 300 - - 1.200 1.500 Sonstiger Einzelhandel 200 - - 1.800 2.000 Einzelhandel gesamt 2.550 350 1.100 3.000 7.000 Bekleidung, Schuhe, Sport * Verkaufsflächenzusatzbedarf gegenüber Bestand im Dezember 2007 Quelle: GMA-Berechnungen Die Differenzierung des Ergänzungsbedarfs nach Sortimenten macht deutlich, dass Entwicklungspotenziale bei einer Reihe von Sortimenten gegeben sind. Die Ergänzungsflächen beziehen sich auf die Verkaufsflächenausstattung zum Zeitpunkt der Erhebung im Dezember 2007. Die ggf. durch Betriebsaufgabe nach Abschluss der Erhebung frei gewordenen Verkaufsflächen können somit grundsätzlich dem errechneten Flächenzusatz64 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen bedarf hinzugefügt werden. Andererseits sind ggf. zwischenzeitlich durch Betriebsansiedlungen bzw. -vergrößerungen hinzugewonnene Verkaufsflächen abzuziehen. Des Weiteren sind die Planungen, insbesondere vorliegende Bauanträge, zu berücksichtigen. Tabelle 15 stellt die größeren der seit der Bestandsaufnahme erfolgten Ansiedlungen sowie die bekannten Planungen sortimentsbezogen dar. Im Hinblick auf den sich unter Berücksichtigung dieser Planvorhaben ergebenden Gestaltungsspielräume ist anzuführen: Das Branchenkonzept für das Jahr 2020 sieht zur Arrondierung des bestehenden Einzelhandelsbestandes eine Erweiterung der Verkaufsfläche mit Nahrungs- und Genussmitteln um ca. 800 m² (ohne Nonfood-Randsortimente) vor. Vor dem Hintergrund der durchschnittlichen Verkaufsflächenausstattung der Stadt Frechen und der Siedlungsstrukturen im Stadtgebiet erscheint die Ansiedlung größerer bzw. die Erweiterung bestehender Lebensmittel-SB-Märkte sowie die Ergänzung von Flächen im spezialisierten Lebensmitteleinzelhandel wirtschaftlich nur noch in begrenztem Umfang tragfähig, ohne dass erhebliche Umsatzumverteilungen bei bestehenden Betrieben ausgelöst werden. Die Größenordnung für eine solche Erweiterung wurde mit ca. 800 m² Verkaufsfläche beziffert. Die bislang vorliegenden Einzelhandelsplanungen sehen vor, sowohl im Stadtteilzentrum Königsdorf als auch im Stadtteil Habbelrath jeweils einen Vollsortimenter mit angegliedertem Back-Shop anzusiedeln. Während in Königsdorf ein Standort innerhalb des abgegrenzten Versorgungszentrums gewählt wurde, ist der Planstandort in Habbelrath am Siedlungsrand (benachbart zum bestehenden Aldi Lebensmitteldiscountmarkt) gelegen. Des Weiteren ist vorgesehen, am Standort Bonnstraße (gegenüber dem Cremer & Breuer-Gelände) einen Lebensmitteldiscounter sowie einen Getränkemarkt anzusiedeln. Bei der letzten Standortlage handelt es sich (bisher) um einen Solitärstandort, der in begrenztem Umfang Verbundeffekte mit dem bereits vorhandenen Dehner Gartenfachmarkt sowie den geplanten, weiteren Fachmärkten erwarten lässt. 65 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Tabelle 15: Einzelhandelsvorhaben nach Abschluss der Bestandsaufnahme Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel Betriebstyp / Betreiber Verkaufsfläche in m² Vollsortimenter (evtl. Kaiser’s) + Backshop 1.500 50 B-Zentrum Königsdorf Baurecht, Bauantrag Vollsortimenter (evtl. Kaiser’s) + Backshop 830 50 dezentral, Habbelrath Baurecht, Bauantrag Discounter 800 Solitärstandort Kernstadt (Bonnstraße) Baurecht Getränkemarkt 500 Solitärstandort Kernstadt (Bonnstraße) Baurecht Gesundheit, Körperpflege - - Blumen, Pflanzen, zoologischer Bedarf - - Standortkategorie Verfahrensstand - - - - 1 dezentral, Kernstadt Baurecht realisiert Bücher, Schreib- und Spielwaren Bürofachmarkt Bekleidung, Schuhe, Sport Bekleidungsfachmarkt Takko 485 dezentrale Agglomeration Dürener Straße - - - 400 dezentrale Agglomeration Dürener Straße realisiert 5.000 1 realisiert 1 Baurecht 1 Baurecht Elektrowaren Hausrat, Einrichtung, Möbel sonstiger Einzelhandel Sonderpostenmarkt T€di Gartenfachmarkt Dehner Fachmarkt Autozubehör Teppich- und Tapetenfachmarkt 1 1.200 1.200 1.200 dezentral, Kernstadt dezentral, Kernstadt dezentral, Kernstadt - Standort: Gelände Cremer & Breuer Quelle: Stadt Frechen, GMA-Zusammenstellung 66 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen In der Summe überschreiten die geplanten Verkaufsflächen - auch unter Berücksichtigung der Nonfood-Anteile - das aus GMA-Sicht bis zum Jahr 2020 als tragfähig einzustufende Verkaufsflächenpotenzial deutlich. Im Hinblick auf die gutachterlich vorgeschlagene Verkaufsflächenverteilung ist anzumerken, dass unter Anlegung städtebaulicher Prüfkriterien Ergänzungsflächen in den Stadtteilen Habbelrath und Bachem als sinnvoll zu bewerten sind. Die Ansiedlungen bzw. Verlagerungen in Königsdorf sowie in der Kernstadt werden somit zu einer Intensivierung des Verdrängungswettbewerbs bei den ansässigen Lebensmittel-SB-Betrieben beitragen. In der Warengruppe Gesundheit / Körperpflege sieht das GMA-Branchenkonzept weitere ca. 250 m² Verkaufsfläche in Königsdorf sowie weitere ca. 200 m² Verkaufsfläche in den Nahversorgungszentren von Habbelrath und Bachem vor. Hier gilt es, das nahversorgungsrelevante Angebot durch gezielte Angebotsergänzungen auszubauen. Planungen in diesem Segment liegen derzeit nicht vor. Auch in dem für die Nahversorgung relevanten Sortiment Blumen / Pflanzen / zoologischer Bedarf ist eine Arrondierung im Bereich des kleinteiligen Einzelhandelsangebots sinnvoll. Ergänzungsbedarf zeigt sich hier in allen abgegrenzten Standortkategorien und summiert sich auf ca. 300 m² Verkaufsfläche. Auch in diesem Segment liegen aktuell keine Planungen vor. In der Warengruppe Bücher / Schreib- und Spielwaren sieht das GMA-Branchenkonzept weitere ca. 350 m² Verkaufsfläche im A-Zentrum Innenstadt vor. Hier ist die Ansiedlung bzw. Erweiterung spezialisierter Facheinzelhandelsbetriebe sinnvoll. Das bekannte Planvorhaben, einen Bürofachmarkt mit insgesamt ca. 1.200 m² Verkaufsfläche auf dem Cremer & Breuer-Gelände anzusiedeln, weist nur in begrenztem Umfang Überschneidungen zu den empfohlenen innerstädtischen Angebotsarrondierungen auf. Hier ist in Abhängigkeit vom Betreiberkonzept zu klären, ob weitere Angebotsergänzungen in der Innenstadt im Schreibewarensortiment sinnvoll sind. Sofern dies nicht der Fall ist, sollte die innerstädtische Angebotsergänzung auf die Segmente Bücher und Spielwaren konzentriert werden. Der größte Teil der innerstädtischen Ergänzungsfläche sollte für Angebote aus dem Schlüsselsegment Bekleidung / Schuhe / Sport genutzt werden. Insgesamt sieht das 67 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen GMA-Branchenkonzept eine tragfähige Verkaufsflächenerweiterung bis zum Jahr 2020 von ca. 1.100 m² Verkaufsfläche vor. Ein Teil dieser Ergänzungsfläche wird durch die bereits realisierte Ansiedlung von Takko an der dezentralen Agglomeration Dürener Straße (ca. 485 m² Verkaufsfläche) absorbiert, so dass sich die tragfähigen innerstädtischen Ergänzungen hinsichtlich ihrer Verkaufsfläche entsprechend reduzieren. Im Bereich der Elektrowaren wird eine innerstädtische Angebotsergänzung um ca. 500 m² Verkaufsfläche vorgeschlagen. Diese sollte - wenn möglich - zur Erweiterung bestehender Betriebe genutzt werden. Planvorhaben in diesem Bereich sind nicht bekannt. In der Warengruppe Hausrat / Möbel / Einrichtungen wird vorgeschlagen, das innerstädtische Angebot im Bereich der zentrenrelevanten Sortimente dieser Warengruppe um ca. 300 m² Verkaufsfläche zu ergänzen. Für dezentrale Standortlagen sollten - mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten - ca. 1.200 m² Verkaufsfläche umgesetzt werden. Die nach Abschluss der Bestandsaufnahme realisierte Ansiedlung eines Sonderpostenmarktes (T€di) in der dezentralen Agglomeration Dürener Straße mit einer Verkaufsfläche von ca. 400 m² reduziert insofern, als es sich hier um zentrenrelevante Sortimente handelt, die wirtschaftlich tragfähigen Ansiedlungen in der Innenstadt. Planungen zur Ergänzung der nicht zentrenrelevanten Sortimente an dezentralen Standorten liegen derzeit nicht vor. Für den sonstigen langfristigen Einzelhandel sieht das GMA-Konzept eine Ergänzungsfläche bis zum Jahr 2020 von insgesamt ca. 2.000 m² Verkaufsfläche vor. Hiervon sollten ca. 200 m² Verkaufsfläche mit spezialisierten Anbietern (z.B. Optik / Hörgeräte / Akustik, Uhren / Schmuck) in der Innenstadt durch Erweiterungen und Ansiedlungen belegt werden. Für die nicht zentrenrelevanten Sortimente dieser Warengruppe sieht das GMA-Konzept einen Erweiterungsspielraum von ca. 1.800 m² Verkaufsfläche vor. Dieser zusätzliche (wirtschaftlich tragfähige) Verkaufsflächenergänzungsbedarf wird durch die bereits realisierte Ansiedlung des Gartenfachmarktes Dehner und weiterer Fachmarktplanungen (Autozubehör, Teppich- und Tapetenfachmarkt) auf dem Cremer & BreuerGelände absorbiert. Da die realisierte zusätzliche Verkaufsfläche sowie die Planungen den vorgeschlagenen Zusatzbedarf deutlich überschreiten, ist mit einer starken Wettbewerbsintensivierung in diesen Segmenten zu rechnen. 68 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Nach gutachterlicher Einschätzung ist in Ergänzung der vorgenannten Verkaufsflächenerweiterungen auch eine Verbesserung der Warenpräsentation und der betrieblichen Leistungsfähigkeit in einzelnen Sortimentsbereichen notwendig, um die Versorgungsqualität für die Bevölkerung zu verbessern und die Einkaufsorientierung der Verbraucher auf die Stadt Frechen zu festigen. 69 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen VI. Handlungsempfehlungen für die Stadt Frechen 1. Strategische Ausrichtung 1.1 Grundlagen und Ziele Der bundesweit zu beobachtende Strukturwandel im Einzelhandel zeigt einen zunehmenden Bedeutungsverlust inhabergeführter Fachgeschäfte und eine steigende Marktbedeutung zumeist großflächiger SB-Betriebsformen des filialisierten Einzelhandels auf. Nachdem in den letzten Jahrzehnten insbesondere die Fachmärkte einen erheblichen Anstieg der Marktanteile und der Umsatzbedeutung erfahren haben, treten nunmehr großflächige Shopping-Center und discountierende Betriebstypen des Einzelhandels in den Vordergrund der Entwicklung. Als besonders marktoffensiv zeigen sich die Lebensmitteldiscounter, die ihre angestammten kleineren Betriebsstätten in zumeist integrierten Geschäftslagen der Innenstädte bzw. Stadtteil- und Nahversorgungszentren zugunsten autokundenorientierter Standorte mit großflächigen Parkierungsangeboten aufgeben. Das veränderte Standortwahlverhalten der Discounter geht einher mit einer zunehmenden Sortimentsausrichtung auf überwiegend zentrenrelevante Nonfood-Angebote, die im wöchentlichen Rhythmus Aktionsartikel umfassen, die im unmittelbaren Wettbewerb zu den klassischen EinzelhandelsFachgeschäften der Innenstädte bzw. Stadtteil- und Nahversorgungszentren stehen. Parallel zu dieser Entwicklung steht eine Ausdünnung des Netzes kleinerer Lebensmittelsupermärkte und -discountmärkte, die aufgrund der gestiegenen Ansprüche der Verbraucher an die Warenvielfalt durch größere Betriebseinheiten ersetzt werden. Die damit einhergehenden Veränderungen der Netzdichte und der Standortwahl der Lebensmittelanbieter beeinträchtigen in vielen Fällen nicht nur das Angebot der wohnungsnahen Grundversorgung mit Nahrungs- und Genussmitteln, sondern gefährden zugleich den Bestand der stadtteilbezogenen Versorgungszentren, die auf einen ausgewogenen Mix von kleinteiligen Einzelhandelsfachgeschäften und großflächigen Magnetbetrieben angewiesen sind. Städtebaulich relevante Konfliktsituationen ergeben sich auch in den integrierten Versorgungszentren der Stadt Frechen, die eine Leitfunktion für die Einzelhandelsbedeutung des Mittelzentrums und die Nahversorgung innerhalb der Stadt Frechen wahrnehmen. Die 70 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen zu beobachtende Schließung kleinerer Lebensmittelanbieter zugunsten einer geringeren Zahl großflächiger Lebensmittelanbietern in dezentralen Lagen bedeutet eine deutliche Verschlechterung der Lebensmittelversorgung und einen nicht zu unterschätzenden Frequenzverlust für die in den integrierten Versorgungszentren ansässigen Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe. Eine Reihe von Ansiedlungsvorhaben des großflächigen Einzelhandels in der Stadt Frechen belegt die Einschätzung1, dass sich die Fokussierung der Investoren und Betreiber von Einzelhandelsbetrieben auf dezentrale, autokundenorientierte Standorte künftig verstärken wird. Damit stellt sich die Aufgabe, die gegenwärtig vorliegenden und künftig zu erwartenden Ansiedlungsanträge des großflächigen Einzelhandels mit den Zielen einer geordneten städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Entwicklung der Stadt Frechen in Einklang zu bringen. Die aktuelle Rechtssprechung der Verwaltungsgerichte bzw. des OVG Münster und des Bundesverwaltungsgerichts zur Standortbestimmung des großflächigen Einzelhandels macht es zwingend notwendig, das vorliegende Gutachten für die Stadt Frechen dafür zu nutzen, eine konsensfähige Entscheidungsgrundlage für die künftige Einzelhandelsentwicklung der Gesamtstadt zu erarbeiten. Aufbauend auf einer Aktualisierung der Einzelhandelsuntersuchung für die Stadt Frechen aus dem Jahr 2001 sollen Leitlinien für aktuell anstehende und künftig zu erwartende Einzelhandelsansiedlungs- bzw. Erweiterungs- und Verlagerungsvorhaben des großflächigen und mittelgroßen Einzelhandels aufgestellt werden, die für die fachliche Bewertung einzelner Vorhaben herangezogen werden. Die nachstehend aufgeführten planerischen Leitvorstellungen bieten ein Entscheidungsraster, das als Grundlage der Stadt Frechen für die künftige Stadtentwicklung im Bereich des Einzelhandels im Rahmen einer Selbstbindung verbindlich beschlossen werden muss. Als informelle Planung i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB liefert das Einzelhandelsund Zentrenkonzept damit Planungsgrundlagen für die Bauleitplanung und für eine Einzelfallprüfung anstehender Einzelhandelsvorhaben im Hinblick auf die aufgestellten städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Entwicklungsziele. 1 vgl. Tabelle 15 71 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen 1.2 Übergeordnete Rahmensetzungen Die vorliegende Untersuchung ist schwerpunktmäßig darauf gerichtet, die Erhaltung und zielgerichtete Weiterentwicklung der Frechener Innenstadt und der Stadtteil- und Nahversorgungszentren planerisch abzusichern und zu fördern. Nachfolgend wird aufbauend auf einem gesamtstädtischen Entwicklungskonzept eine Differenzierung der stadtteilbezogenen Aussagen für die künftige Weiterentwicklung der Zentrenstruktur der Stadt Frechen dargestellt. Das zentrenhierarchisch abgestufte Konzept berücksichtigt sowohl die zentralörtlichen Versorgungsfunktionen des Mittelzentrums Frechen als Gesamtstadt als auch die stadtteilbezogenen Ergänzungsfunktionen mit unterschiedlichen Ausstattungsstandards und Sortimentsausrichtungen. Das polyzentrisch strukturierte Zentrenmodell für die Stadt Frechen soll dazu beitragen, die Leitfunktion der Frechener Innenstadt als mittelzentrales Hauptzentrum zu erhalten und auszubauen und zugleich die Stadtteil- und Nahversorgungszentren in ihren Versorgungsfunktionen aufrecht zu erhalten und maßvoll zu ergänzen. Vor dem Hintergrund des begrenzten ökonomischen Entwicklungsspielraums, der in einem überschaubaren Planungszeitraum für eine Weiterentwicklung der Einzelhandelsfunktionen der Stadt Frechen zur Verfügung steht, kommt es insbesondere darauf an, die Bestandsfähigkeit der stadtgeschichtlich gewachsenen Versorgungskerne zu erhalten und die multifunktionale Struktur der Stadtteil- und Nahversorgungszentren durch wirtschaftlich tragfähige Einzelhandelsfunktionen zu sichern. Aufbauend auf allgemein gültigen Planungsgrundlagen für städtebaulich orientierte Einzelhandelskonzepte sind insbesondere folgende übergeordnete Rahmensetzungen von Bedeutung: Sicherung und Ausbau der mittelzentralen Versorgungsfunktionen der Gesamtstadt Im Rahmen der Ausgestaltung der in der Landesplanung Nordrhein-Westfalen zugewiesenen Funktion als Mittelzentrum kann die Stadt Frechen im Spannungsfeld zum benachbarten Oberzentrum Köln die Entwicklungsspielräume zur Festigung und Ergänzung der mittelzentralen Einzelhandelsbedeutung ausschöpfen, wobei die Interessen benachbarter 72 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Einzelhandelsstandorte an einer der zentralörtlichen Hierarchie entsprechenden Versorgungsbedeutung zu berücksichtigen sind. Im Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Frechen sind die gesamtstädtischen Versorgungsfunktionen im Rahmen einer räumlichen Differenzierung für die Stadtteile zu konkretisieren. In der regionalen Betrachtung der Einzelhandelsfunktionen der Stadt Frechen wird deutlich, dass insbesondere die Frechener Innenstadt innerhalb des städtebaulich integrierten Versorgungszentrums Angebots- und Strukturdefizite aufweist, die einer angemessenen mittelzentralen Versorgungsbedeutung entgegen stehen. Demgemäß muss es ein vorrangiges Entwicklungsziel der Stadt Frechen sein, die Bedeutung des innerstädtischen Versorgungszentrums im Rahmen der mittelzentralen Versorgungsfunktionen zu erhöhen. Diese Empfehlung gilt mit der Einschränkung, dass die Standortentwicklung auf den zentralen Versorgungsbereich der Stadtmitte ausgerichtet wird und die Funktionsfähigkeit der Frechener Stadtteil- und Nahversorgungszentren hierdurch nicht gefährdet wird. Ausbau der Einzelhandelsbedeutung und Funktionsvielfalt des innerstädtischen Hauptzentrums (A-Zentrum) Die Einzelhandelsbedeutung und Ausstrahlungskraft der Frechener Innenstadt bildet die Grundlage für die sozialen, kommunikativen und kommerziellen Zentralfunktionen der Stadtmitte. Demgemäß ist der Erhaltung und Stärkung des Hauptgeschäftsbereichs eine Vorrangstellung in der Stadtentwicklung beizumessen. Die Multifunktionalität der Stadtmitte als Wohnstandort und Schwerpunkt von Versorgungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung, Schulen, Gastronomie, Kultur, Einzelhandel und sonstigen privaten Dienstleistungen lässt es sinnvoll erscheinen, die Vorrangstellung der Innenstadt als Einzelhandelsschwerpunkt des Mittelzentrums zu erhalten und auszubauen. Unter Einsatz der Instrumente des Stadtmarketings sind alle Attraktivitätskomponenten der Frechener Innenstadt unter Einbeziehung stadthistorischer Strukturen, insbesondere aber der Nutzungsdichte des Einzelhandels und des Dienstleistungsgewerbes, für eine zielgerichtete Weiterentwicklung zu nutzen. Der Abbau bestehender Angebots- und Strukturdefizite der Innenstadt gewinnt damit eine Schlüsselrolle für die notwendige Stärkung der mittelzentralen Versorgungsfunktionen der Gesamtstadt. 73 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Sicherung und Ausbau kompakter Handelsstrukturen Aufbauend auf der Nachbarschaftsidee überschaubarer Lebensräume bieten kompakte Geschäfts- und Dienstleistungszentren mit einer hohen Angebotsvielfalt bzw. Angebotsdichte die wichtigsten Merkmale attraktiver urbaner Stadtstrukturen. Vor dem Hintergrund veränderter demografischer Rahmenbedingungen mit einer wachsenden Gruppe älterer bzw. immobiler Bevölkerungsgruppen bieten städtebaulich integrierte Versorgungszentren nicht nur ein Höchstmaß an Bequemlichkeit und Erlebnisvielfalt, sondern auch optimale Voraussetzungen für eine umweltgerechte Gestaltung des Einkaufsverkehrs durch Förderung fußläufiger Einkäufe und Erledigungen. Sicherung der wohnungsnahen Versorgung Die ausgeprägte polyzentrische Siedlungs- und Versorgungsstruktur der Stadt Frechen schließt im Sinne einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung nicht aus, dass im Einzelfall auch eine dezentrale Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des kurzfristigen Bedarfs bereitgestellt wird. Das Entwicklungskonzept ist nämlich darauf gerichtet, insbesondere im Bereich der kurzfristigen Bedarfsgüter eine möglichst flächendeckende, wohnungsnahe Versorgung in den Stadtteilen zu gewährleisten. Diesem Anspruch entspricht die vorhandene polyzentrische Einzelhandelsstruktur der Stadt Frechen weitgehend, so dass künftig der Erhaltung und moderaten Ergänzung der Nahversorgung in den Stadtteilen ein hoher Stellenwert beizumessen ist. Gleichwohl gilt für die Stadtteil- und Nahversorgungszentren der Planungsgrundsatz, dass der Entwicklung kompakter Versorgungsstrukturen Vorrang vor einer rein quantitativen Verbesserung der Angebotsvielfalt einzuräumen ist, damit die notwendigen Synergieeffekte für benachbarte Versorgungseinrichtungen erhalten und verstärkt werden. Im Hinblick auf die quantitativen Entwicklungsspielräume zur Verbesserung der Nahversorgung in den Frechener Stadtteilen wird empfohlen, eine möglichst hohe Eigenständigkeit der Lebensmittelgrundversorgung in den Stadtteil- und Nahversorgungszentren planerisch zu verfolgen. Dabei sollte der städtebaulichen und funktionalen Integration in die abgegrenzten Versorgungszentren ein ebenso hoher Stellenwert beigemessen werden wie der quantitativen Betrachtung von ggf. entstehenden Konkurrenzwirkungen zu benachbarten Stadtteil- und Nahversorgungszentren. Vor dem Hintergrund der begrenzten 74 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen räumlichen Ansiedlungsmöglichkeiten in den städtebaulich integrierten Versorgungszentren der Stadtteile bestehen grundsätzlich keine Bedenken, im Rahmen einer Eigenentwicklung zusätzliche großflächige bzw. mittelgroße Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten anzusiedeln, sofern hierdurch die Versorgungsqualität in benachbarten Stadtteilen nicht gefährdet wird. Insbesondere im Wettbewerb zu nicht integrierten Einzelhandelsstandorten sollte durch eine Forcierung städtebaulich integrierter Ansiedlungen eine Stärkung der untergeordneten Versorgungszentren durchgesetzt werden. Diese Empfehlung gilt mit der Einschränkung, dass die Vorrangstellung der Frechener Innenstadt als mittelzentrales Hauptzentrum durch zusätzliche Betriebsansiedlungen in den übrigen Stadtteilen nicht beeinträchtigt wird. Planungs- und Investitionssicherheit für den Einzelhandel Der sich bundesweit abzeichnende zunehmende Wettbewerb der Städte um Einzelhandelsinvestitionen erfordert einen breiten politischen Konsens zu den Entwicklungszielen und -leitlinien der künftigen Einzelhandelsentwicklung. Die Position des Mittelzentrums Frechen als Investitionsstandort für Einzelhandelsnutzungen kann durch ein verbindliches und transparentes Einzelhandels- und Zentrenkonzept deutlich gestärkt werden. Das Vorgehen der Stadt Frechen ist darauf anzulegen, unter Beachtung der marktwirtschaftlichen Mechanismen Grundstückseigentümern, Betreibern und Investoren eine größtmögliche Planungs- und Investitionssicherheit zu vermitteln. Dabei wird der aus städtebaulichen Gründen in den Mittelpunkt gestellte Schutz der Frechener Innenstadt und der stadtgeschichtlich gewachsenen Stadtteil- und Nahversorgungszentren als selbstverständliche Rahmensetzung einer geordneten Stadt- und Einzelhandelsentwicklung zugrunde gelegt. Die Vorrangstellung städtebaulich integrierter Versorgungsstrukturen gegenüber einer dezentralen Einzelhandelsentwicklung - insbesondere bei der Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungs- / zentrenrelevanten Sortimenten - trägt dem Umstand Rechnung, dass der bestehende Mangel an Chancengleichheit zwischen den in der Innenstadt bzw. in Stadtteil- und Nahversorgungszentren gelegenen Standorten und dezentralen Ansiedlungsstandorten nur über steuernde Eingriffe der Bauleitplanung kompensiert werden kann. Die mit der Erstellung und Verabschiedung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Frechen einhergehende Planungs- und Investitionssicherheit verbessert auch die Chancen 75 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen zur städtebaulichen Erneuerung der historisch gewachsenen Innenstadt bzw. der Stadtteil- und Nahversorgungszentren. Erfahrungsgemäß kann die Investitionsbereitschaft privater Investoren zur Modernisierung / Erneuerung gewachsener Innenstadt-, Stadtteilund Nahversorgungszentren erhöht werden, indem politisch verbindliche Leitlinien für die künftige Entwicklung der Gesamtstadt beschlossen werden. Erhaltung ausreichender Entwicklungsflächen für Industrie und Gewerbe Der allgemein feststellbare Trend zur Umnutzung gewerblicher Bauflächen zugunsten großflächiger Einzelhandelsbetriebe birgt die Gefahr einer schleichenden Fremdbestimmung gewerblicher Bauflächen, die nach dem Willen des Gesetzgebers insbesondere für solche Gewerbebetriebe zur Verfügung gestellt werden sollen, die aus emissionsschutzrechtlichen Gründen in anderen Baugebieten nicht angesiedelt werden können. Aufgrund der im Vergleich zu anderen gewerblichen Nutzungen höheren Flächenrendite des Einzelhandels ist der Gefahr zu begegnen, dass Gewerbegebiete ihrer eigentlichen Zweckbestimmung als Standorte für Industrie und Gewerbe entzogen werden. Im Rahmen einer klar definierten Funktionsergänzung sind Wirtschaftsflächen der Stadt Frechen als prioritäre Flächen für die gewerbliche Entwicklung ausgewiesen, die gegen eine Fremdnutzung durch Einzelhandelsbetriebe mit bauleitplanerischen Mitteln geschützt werden sollen. Kompromisse sind in den Fällen denkbar, in denen produzierende Betriebe oder Handwerksbetriebe am Ort der Produktion in einem begrenzten Umfang den Verkauf ihrer Produkte an Endverbraucher praktizieren. Erhaltung von Grün- und Freiflächen Aufgrund der Zuordnung der Stadt Frechen zur Randzone des Ballungsraumes Köln / Bonn erscheint es sinnvoll, die Siedlungsstruktur im Zusammenhang mit ökologischen Ausgleichsflächen planerisch abzusichern. Die Wohn- und Lebensqualität der Stadt Frechen beruht in hohem Maße auf der starken Durchgrünung der Siedlungsbereiche. Demgemäß ist im Einzelfall sorgfältig abzuwägen, ob bestehende Grün- und Freiflächen für eine Weiterentwicklung der Einzelhandelsstruktur in Anspruch genommen werden können, ohne notwendige ökologische Ausgleichsflächen und die Wohn- und Freizeitqualität in den Siedlungsbereichen bereitzustellen. Besondere Bedeutung ist dabei der Vernet- 76 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen zung von Grünräumen beizumessen, die sowohl für das Kleinklima als auch für die Freizeitgestaltung einen hohen Stellenwert haben. Auswirkungen großflächiger Einzelhandelsnutzungen auf die Verkehrsqualität Ausgelöst durch die polyzentrische Siedlungs- und Versorgungsstruktur ist das Frechener Straßennetz teilweise hohen Verkehrsbelastungen im Rahmen des Berufs- und Versorgungsverkehrs ausgesetzt. Ungeachtet der Tatsache, dass der einzelhandelsbezogene Verkehr nur einen vergleichsweise geringen quantitativen Anteil am tagesdurchschnittlichen Verkehr einnimmt, sind insbesondere in der Frechener Innenstadt erhebliche Verkehrsmengen im Rahmen des Ziel- und Quellverkehrs für Einkäufe und Erledigungen feststellbar. Insbesondere bei Ansiedlung großflächiger bzw. mittelgroßer Einzelhandelsbetriebe ist demgemäß im Einzelfall zu prüfen, ob die zusätzlich ausgelösten Verkehrsmengen auf dem vorhandenen Straßennetz konfliktfrei bewältigt werden können, oder ob vorhabenbezogene Ausbaumaßnahmen durchgeführt werden müssen. Grundsätzlich gilt die Empfehlung, trotz der mit großflächigen und mittelgroßen Einzelhandelsbetrieben einhergehenden Erhöhung der Verkehrsbelastung städtebaulich integrierte Ansiedlungsstandorte zu entwickeln, damit ausreichende Verbundwirkungen durch Kopplungseinkäufe und -erledigungen an städtebaulich integrierten Standorten initiiert werden. Lediglich bei großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment, hohem ebenerdigen Flächenbedarf für Verkaufsflächen und Parkplätze sollten die Vorteile dezentraler Sonderstandorte im Einzelfall genutzt werden, um eine Ergänzungsfunktion zu den städtebaulich integrierten, zentralen Versorgungsbereichen zu ermöglichen. 1.3 Strategische Zielvorstellungen Im Rahmen des Entscheidungsprozesses zur Verabschiedung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Frechen ist es erforderlich, die strategische Ausrichtung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Frechen klar zu definieren. Die Stadt Frechen kann einen breiten Ermessensspielraum zur Weiterentwicklung der vorgegebenen Zentrenstruktur nutzen, soweit bauplanungsrechtliche und raumordnerische Anforderungen an 77 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen den Planungsprozess und an Einzelentscheidungen zur Ansiedlung von großflächigen bzw. mittelgroßen Einzelhandelsbetrieben Berücksichtigung finden. Im Hinblick auf die künftige Entwicklung der Zentrenstruktur der Gesamtstadt und der Stadtteile ist eine Präzisierung der strategischen Zielvorstellungen erforderlich, um die bauleitplanerischen Entscheidungen auf konsensfähige Leitvorstellungen zur Stadt- und Einzelhandelsentwicklung aufbauen zu können. Nachfolgend wird eine kurze Skizzierung unterschiedlicher Entwicklungsszenarien vorgenommen, um die Bandbreite der strategischen Ausrichtung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen aufzuzeigen. Auf der Grundlage der für die Stadtentwicklung der Stadt Frechen maßgeblichen Gliederung der Raumstruktur in ein hierarchisch aufgebautes System von Versorgungszentren unterschiedlicher Bedeutung wird ein Grundkonsens in der Stadt Frechen unterstellt, dass die mittelzentralen Versorgungsfunktionen der Einkaufsstadt ebenso wie die polyzentrische Versorgungsstruktur erhalten und maßvoll ausgebaut werden sollen. Insofern handelt es sich bei den nachfolgend beispielhaft aufgeführten Szenarien um fiktive strategische Ansätze, die nach gutachterlichem Kenntnisstand in der aufgezeigten, polarisierenden Form nicht den politischen Diskussionsprozess in der Stadt Frechen widerspiegeln. Szenario 1 - Verzicht auf kommunale Steuerung der Einzelhandelsentwicklung Im Falle des Verzichts auf eine nach städtebaulichen Ordnungskriterien ausgerichtete kommunale Steuerung der Einzelhandelsentwicklung würden sich nach gutachterlicher Einschätzung künftige Einzelhandelsansiedlungen im Wesentlichen auf dezentrale und verkehrsgünstig gelegene Standorte konzentrieren, so dass die Investitionsbereitschaft in den gewachsenen Versorgungszentren der Frechener Innenstadt und der übrigen Stadtteile erheblich eingeschränkt würde. In der Folge wäre eine undifferenzierte Entwicklung von Einzelhandelsstandorten im Stadtgebiet außerhalb der gewachsenen Versorgungszentren zu erwarten, so dass wirtschaftliche und städtebauliche Erosionsprozesse in den zentralen Versorgungsbereichen ausgelöst würden. Sowohl für die Frechener Innenstadt als auch für die Stadtteil- und Nahversorgungszentren der Stadtteile würde damit ein Funktions- und Bedeutungsverlust eingeleitet, der die städtebauliche Bestandsfähigkeit der strukturprägenden Stadtteil- und Nahversorgungszentren gefährdete. 78 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Szenario 2 - Einzelfallentscheidungen unter Beibehaltung des bisherigen Zentrenkonzeptes Die strategische Ausrichtung auf Einzelfallentscheidungen unter Einbeziehung des bisher verfolgten Zentrenkonzeptes entspräche der bisher in der Stadt Frechen praktizierten Entwicklungsstrategie. Dies bedeutete, dass auch in Zukunft einzelne Ansiedlungsvorhaben aufgrund politischer Weichenstellungen, forciert durch Vermarktungsinteressen von Grundstückseigentümern, trotz des Bestehens eines gesamtstädtischen Zentrenkonzeptes realisiert werden könnten. In diesem Fall wäre zu erwarten, dass zusätzliche, nicht integrierte Einzelhandelsstandorte entwickelt würden, so dass insbesondere die Stadtteilund Nahversorgungszentren ihre Bedeutung und Funktion einbüßten. Die Nachteile einer solchen Strategie sind insbesondere darin zu sehen, dass die Bindungswirkung des Zentrenkonzeptes infrage gestellt würde, Präzedenzwirkungen für andere Ansiedlungsfälle entstünden und die mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Frechen beabsichtigte Planungs- und Investitionssicherheit ausbliebe. Szenario 3 - Vorrangige Entwicklung der städtebaulich integrierten Versorgungszentren (der zentralen Versorgungsbereiche) Im Falle einer konsequenten Verfolgung einer städtebaulich ausgerichteten Einzelhandelsentwicklung im Rahmen des Zielsystems der zentrenhierarchischen Struktur würden die vorhandenen Versorgungsstrukturen im Bestand gesichert und für einen moderaten Ausbau vorbereitet. Neben der Erhaltung der Nahversorgungsfunktionen wäre damit zu rechnen, dass sich die gewachsenen Versorgungszentren stabilisierten. Für die dezentralen Agglomerationsbereiche wäre eine Standortsicherung, ggf. eine Arrondierung, zu erwarten, ohne dass die Versorgungsvielfalt der gewachsenen Versorgungszentren im Bereich der Angebote zentrenrelevanter Sortimente eingeschränkt würde. Diese Strategie schaffte optimale Planungsbedingungen durch die Gewährung von Planungs- und Investitionssicherheit. 79 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Szenario 4 - Entwicklung zusätzlicher großflächiger bzw. mittelgroßer Einzelhandelsschwerpunkte außerhalb der bisherigen Zentrenstruktur Vor dem Hintergrund des in einem überschaubaren Planungszeitraum begrenzten ökonomischen Entwicklungsspielraums des Einzelhandelsstandortes Frechen würde die Entwicklung zusätzlicher Einzelhandelsschwerpunkte bzw. Zentrenstrukturen mit großflächigen Einzelhandelsansiedlungen und zentrenrelevanten Sortimenten außerhalb der gewachsenen Versorgungszentren zwar eine höhere Kaufkraftbindung erwarten lassen, durch die damit verbundene Umsatzumverteilung von den gewachsenen Versorgungszentren zu neuen, dezentralen Standorten würde jedoch eine erhebliche Schwächung der Versorgungszentren ausgelöst, die u.a. auch den Bestand des innerstädtischen Hauptzentrums der Stadt Frechen gefährden könnte. Die Abkoppelung der Einzelhandelsentwicklung von der vorgegebenen Zentrenstruktur birgt die Gefahr einer wirtschaftlichen und städtebaulichen Verödung der geschichtlich gewachsenen Siedlungskerne und würde damit auch die Urbanität und die soziale Integrationskraft der Zentren infrage stellen. Empfehlungen zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung im Rahmen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Die vorstehend vereinfachend skizzierten, denkbaren Szenarien bilden theoretische Varianten der künftigen Einzelhandels- und Standortentwicklung, die zur Verdeutlichung des politischen Entscheidungsrahmens der Stadt Frechen verwendet werden. In der Gesamtbetrachtung der möglichen Auswirkungen der dargestellten Entwicklungsstrategien wird gutachterlicherseits das Szenario 3 „Vorrangstellung für die Entwicklung der Versorgungszentren“ als Basis für die künftige Einzelhandelsentwicklung der Stadt Frechen empfohlen. Die Entwicklungsstrategie erscheint als einzige Lösung geeignet, die in den letzten Jahrzehnten aufgebauten städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Qualitäten der Frechener Innenstadt und der Stadtteile zu sichern und künftig aufzuwerten. Insbesondere die Ziele einer nachhaltigen Stadtentwicklung erfordern im Zusammenhang mit dem begrenzten ökonomischen Entwicklungsspielraum der Einkaufsstadt Frechen eine konsequente Ausrichtung der Entwicklungsstrategie auf die stadtgeschichtlich gewachsenen Versorgungsstrukturen mit einer Vorrangstellung der zentralen Versorgungsbereiche in den Siedlungskernen. Die planerische Weiterverfolgung des vorgeschlagenen Zielkonzeptes erfordert eine klare räumliche Definition der zukünftig abzusichernden Ein- 80 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen zelhandelsstrukturen, damit eindeutige Vorgaben für die Bauleitplanung bzw. für die Baugenehmigungspraxis der Stadt rechen bereitgestellt werden. In Ergänzung der zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Frechen mit hierarchisch abgestuften Versorgungsfunktionen der Stadtteil- und Nahversorgungszentren sind zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der mittelzentralen Versorgungsfunktionen auch dezentral gelegene Agglomerationsbereiche für großflächigen Einzelhandel mit nicht nahversorgungs- / zentrenrelevanten Kernsortimenten erforderlich. Unter Berücksichtigung notwendiger einzelbetrieblicher Anpassungsmaßnahmen wird eine angemessene Angebots- und Verkaufsflächenerweiterung im Rahmen der Standortsicherung für notwendig erachtet. Im Rahmen von Einzelfallprüfungen ist zu klären, ob Vorhaben zur Neuansiedlung / Erweiterung mit den Gesamtzielen des Zentrenkonzeptes vereinbar sind. Demgemäß wird nachfolgend eine Weiterführung der Entwicklungsstrategie mit „Vorrang der gewachsenen Versorgungszentren“ dargestellt. Abweichungen von dem strategischen Grundkonzept werden ausschließlich nach dem nachfolgend konkretisierten Prüfschema empfohlen, damit künftig eine Gleichbehandlung von Ansiedlungsfällen auf der Basis des gesamtstädtischen Zentrenkonzeptes sichergestellt ist. Im Rahmen einer Einzelfallprüfung sollten Ausnahmen von der grundsätzlichen Ausrichtung der Einzelhandelsentwicklung auf die Zentrenstruktur unter Beachtung folgender Gesichtspunkte erfolgen: Zuordnung des Planstandortes zu städtebaulich integrierten Versorgungszentren des Zentrenkonzeptes der Stadt Frechen bzw. zu ausgewiesenen Sonderstandorten für großflächigen Einzelhandel mit nicht nahversorgungs- / zentrenrelevanten Sortimenten, Versorgungsbedeutung und -funktionen der zugeordneten Versorgungszentren unter Einbeziehung der zugrunde gelegten Verkaufsflächenpotenziale und der spezifischen Versorgungsfunktionen nach Fristigkeit des Angebotes, sortimentspolitische Ausrichtung des Vorhabens in Übereinstimmung mit dem städtebaulichen Ordnungskonzept, d.h. Beschränkung großflächiger bzw. mittelgroßer Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungs- / zentrenrelevanten Sortimenten auf städtebaulich integrierte Versorgungszentren; bei großflächigen Betrieben mit nicht 81 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen nahversorgungs- / zentrenrelevanten Sortimenten ist die Ansiedlung in zentralen Versorgungsbereichen mit einer auf den Versorgungsbereich bezogenen Beschränkung der Kern- und Randsortimente strukturverträglich; bei Ansiedlung von Betrieben an städtebaulich nicht integrierbaren Standorten außerhalb der gewachsenen Versorgungszentren sind bei nicht nahversorgungs- / zentrenrelevantem Kernsortiment mit Bezug auf das Zentrenkonzept Obergrenzen für die Verkaufsflächenpotenziale und / oder Beschränkungen der Randsortimente in Anlehnung an § 24a, Abs. 3 festzulegen. 1.4 Weiterentwicklung der Zentrenstruktur Zur Sicherstellung einer zielgerichteten Sicherung und Stärkung der städtebaulich integrierten Versorgungszentren der Stadt Frechen wird eine Weiterentwicklung der Zentrenstruktur auf der Basis des vorliegenden Zentrenkonzeptes vorgeschlagen. Dabei ist kleinräumlich nach versorgungsstrukturellen Einheiten zu differenzieren, die grundsätzlich unterschieden werden in städtebaulich integrierte Versorgungszentren und nicht integrierte Agglomerationsbereiche des großflächigen Einzelhandels. Für die Ausweisung eines städtebaulich integrierten Versorgungszentrums, gleichbedeutend einem zentralen Versorgungsbereich im Sinne der §§ 1 Abs. 6 Satz 11, 2 Abs. 3 und 34 Abs. 3 BauGB wird als wichtigstes Planungskriterium die stadträumlich-funktionale Einbindung des Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatzes in einen überschaubaren, fußläufig erlebbaren Lebensraum der Innenstadt bzw. der Stadtteil- und Nahversorgungszentren zugrunde gelegt. Für die räumliche Abgrenzung eines städtebaulich integrierten Versorgungszentrums gelten folgende Kriterien:1 Kompaktheit der Bebauung, städtebauliche Identifikationswirkung der Baustruktur, 1 unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Änderung des § 24 a Landesplanungsgesetz NRW 82 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Nutzungsdichte und -vielfalt des Geschäfts- und Dienstleistungsbesatzes (öffentliche und private Infrastruktur wie z.B. Schulen, Kindergärten, Geld- und Kreditinstitute), Konzentration der zentralörtlich bedeutsamen Versorgungseinrichtungen in einem fußläufig erlebbaren Bereich (Nachbarschaftsidee), Schwerpunkt des Einzelhandels in Bezug auf Betriebsbesatz, Branchenvielfalt, Verkaufsflächenbestand und Umsatztätigkeit, funktionsfähige Einbindung in das Netz des fußläufigen Verkehrs, des motorisierten Individualverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs. In Ergänzung zu den städtebaulich integrierten Versorgungszentren werden gutachterlicherseits dezentrale Einzelhandelsagglomerationen in das Zentrenkonzept einbezogen, die aufgrund ihrer Angebotsbündelung und -verdichtung die Kriterien eines Einzelhandelsschwerpunktes erfüllen. Sie übernehmen wichtige Ergänzungsfunktionen zu den städtebaulich integrierten Versorgungszentren, indem insbesondere großflächige Betriebe vorgehalten werden, die aus städtebaulichen, verkehrlichen oder betriebswirtschaftlichen Gründen nicht in städtebaulich integrierte Versorgungszentren eingebunden werden können. Es handelt sich dabei überwiegend um Standorte, die dem Pkw-orientierten Zieleinkauf („one-stop-shopping“) gewidmet sind. Sowohl für die Abgrenzung der städtebaulich integrierten Versorgungszentren als auch der dezentralen Einzelhandelsagglomerationen gilt das Kriterium der Angebotsverdichtung und -ergänzung. Die räumliche Zusammenfassung von Einzelhandelsbetrieben unterschiedlicher Größen, Betriebstypen und Sortimente erzeugt Kopplungseffekte, indem Einkaufsvorgänge in benachbarten Einkaufsstätten miteinander kombiniert werden. Die sog. Verbundeffekte räumlich-funktional miteinander korrespondierender Einzelhandelsbetriebe ermöglichen es insbesondere kleinstrukturierten Einzelhandelsfachgeschäften, an der Frequenz- und Attraktionswirkung großflächiger Einzelhandelsbetriebe zu partizipieren. Demgemäß bilden die Kopplungseffekte eine wesentliche Grundlage für die Funktionalität und Wirtschaftskraft städtebaulich integrierter Versorgungszentren, wohingegen großflä83 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen chige Betriebstypen des Einzelhandels aufgrund ihrer Angebotsvielfalt und / oder des Bekanntheitsgrades des Unternehmens u.a. auch in dezentralen Solitärlagen ausreichende Besucherfrequenzen auf sich vereinigen können. Unter Einbeziehung der Siedlungsstruktur der Stadt Frechen wird eine Differenzierung der Versorgungsstruktur nach vier Kategorien zugrunde gelegt: Im Hinblick auf ökonomisch und städtebaulich tragfähige Versorgungsstrukturen wird unter Berücksichtigung der Stadtgröße und Siedlungsstruktur der Stadt Frechen als Untergrenze für die Weiterentwicklung von städtebaulich integrierten Versorgungszentren eine Mindestzahl von 5 Betrieben und eine Mindestfläche von ca. 1.200 m² Verkaufsfläche, gleichbedeutend ca. 1.700 m² Geschossfläche, angesetzt. Unterhalb dieser Schwellenwerte sind die Mindeststandards für funktionsfähige Versorgungsstrukturen aus gutachterlicher Sicht nicht gewährleistet, so dass bei den ausgewiesenen Versorgungszentren teilweise ein Entwicklungsbedarf vorliegt, um mittel- und langfristig bestehende Versorgungsstrukturen erhalten zu können. Die Probleme bei der Sicherung und Verbesserung der Versorgungsstrukturen sind u.a. in der Standortpolitik filialisierender Lebensmittel-SB-Betriebe begründet. Grundsätzlich wäre es wünschenswert, eine flächendeckende Ergänzung der wohnungsnahen Grundversorgung zu erreichen. Dem steht jedoch in vielen Fällen die aus der geringen Einwohnerzahl der Stadtteile resultierende fehlende Wirtschaftlichkeit von Einzelhandelsbetrieben mit tragfähigen Betriebs- und Umsatzgrößen entgegen. Tabelle 16: Definition A-Zentrum Kriterien zur Abgrenzung der Einzelhandelslagen Anforderungen innerstädtisches Hauptzentrum als größte integrierte Geschäftslage der Gesamtstadt mit mittelzentralen Versorgungsfunktionen / vollständigem Einzelhandelsangebot Schwerpunkt der mittelzentralen Versorgungsstruktur mit vielfältigem privaten und öffentlichen Dienstleistungsangebot spezialisierte Güter und Dienstleistungen des mittel- und langfristigen Bedarfs ÖPNV-Erreichbarkeit: Straßenbahn / Bus Fortsetzung nächste Seite 84 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Fortsetzung von vorheriger Seite Definition Anforderungen B-Stadtteilzentrum städtebaulich integrierte Geschäftslage auf stadtteilbezogene Versorgung ausgerichtet, eingeschränktes privates und öffentliches Dienstleistungsangebot überwiegend nahversorgungs- und zentrenrelevante Waren und Dienstleistungen Mindeststandard: 5 Betriebe / 2.500 m² Verkaufsfläche, davon ein größerer Lebensmittelanbieter ÖPNV-Erreichbarkeit: Bahn / Bus C-Nahversorgungszentrum städtebaulich integrierte Geschäftslage auf wohnungsnahe Versorgung ausgerichtet, nur teilweise ergänzt durch private und öffentliche Dienstleistungen überwiegend nahversorgungsrelevante Waren und Dienstleistungen Mindeststandard: 5 Betriebe / 1.200 m² Verkaufsfläche, davon ein größerer Lebensmittelanbieter ÖPNV-Erreichbarkeit: Bus dezentraler Agglomerationsbereich städtebaulich nicht integriert gesamtstädtische Versorgungsfunktionen, keine ergänzenden privaten und öffentlichen Dienstleistungen auf wenige Branchen des großflächigen Einzelhandels spezialisierte dezentrale Geschäftslage Mindeststandard: 5 Betriebe / 3.000 m² Verkaufsfläche ÖPNV-Erreichbarkeit: Bus Quelle: GMA-Darstellung Zur Ausrichtung der Einzelhandelsstruktur auf die Verbesserung der Stadtteilversorgung ist die wirtschaftliche Tragfähigkeit von Lebensmittelbetrieben zu überprüfen. Im Rahmen einer Modellrechnung sind folgende Prämissen zu beachten: Unter Rentabilitätsgesichtspunkten ist die Mindestbetriebsgröße eines Lebensmittelsupermarktes mit ca. 800 m² Verkaufsfläche anzusetzen, wenn dieser als Voll- 85 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen erwerbsquelle dient und einen angemessenen Ertrag und Unternehmerlohn erwirtschaften soll.1 Die durchschnittliche Flächenproduktivität eines Supermarktes dieser Größenordnung liegt gegenwärtig bei ca. 3.948,00 € / m² Verkaufsfläche.2 In der Sortimentsstruktur entfällt auf Lebensmittel bei Betrieben der v.g. Größe ein Umsatzanteil von 85 %. Unter Beachtung der v.g. Prämissen ist der betriebswirtschaftliche Mindestumsatz eines Lebensmittelsupermarktes mit ca. 3,2 Mio. € anzusetzen, davon bezieht sich ein Anteil von 2,7 Mio. € auf Nahrungs- und Genussmittel. Unter Berücksichtigung der siedlungsstrukturellen und wettbewerbsbezogenen Rahmenbedingungen der Stadt Frechen kann ein Lebensmittelsupermarkt in der beschriebenen Größenordnung ca. 25 % des vorhandenen Kaufkraftpotenzials der stadtteilbezogenen Wohnbevölkerung binden.3 Darüber hinaus sind Streuumsätze mit Kunden, die außerhalb des Naheinzugsgebietes wohnen, in Höhe von ca. 25 % zu berücksichtigen.4 Bei einer Kaufkraftbindungsquote von ca. 25 % müsste der Lebensmittelsupermarkt ein Kundeneinzugsgebiet versorgen, in dem ein Kaufkraftpotenzial von ca. 8,4 Mio. € für Nahrungs- und Genussmittel zur Verfügung steht. Bezogen auf die durchschnittlichen Verbrauchsausgaben in der Stadt Frechen entspricht dies einer Einwohnerzahl von etwa 4.500 - 5.000 Personen im Nahbereich des Anbieters (Radius von ca. 700 m). In der Stadt Frechen prägen mehrere Einzelhandelsagglomerationen unterschiedlicher Ausprägung sowohl an städtebaulich integrierten Standorten (Versorgungszentren) als auch an dezentralen Agglomerationsstandorten die Versorgungsbedeutung des Mittelzentrums. Das Standortgefüge in Frechen gliedert sich in derzeit zwei funktionsfähige 1 Ein Lebensmitteldiscountmarkt wird der Nahversorgungsfunktion in geringerem Maße gerecht, da insbesondere die Frischwaren im Sortiment nur begrenzt angeboten werden. 2 vgl. EHI, Handel aktuell 2007, Supermärkte ab 400 m² 3 abhängig von Wettbewerbssituation, Standortbedingungen u.a. 4 unter der Voraussetzung einer günstigen verkehrsstrategischen Lage 86 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Versorgungszentren und vier bestehende dezentrale Agglomerationsstandorte, die den Anforderungskriterien genügen. Die Versorgungslagen in Bachem und Habbelrath sind derzeit aufgrund ihrer ausschnittweisen Ausstattung und des Fehlens bzw. der begrenzten Funktionsfähigkeit von Magnetbetrieben nur eingeschränkt funktionsfähig. Da sie aber die für die Tragfähigkeit von Lebensmittel-SB-Betrieben erforderliche Mantelbevölkerung aufweisen und zudem Standorte mit hoher Verkehrsgunst bieten können, die ergänzende Umsatzanteile mit Kunden aus angrenzenden Stadtteilen ermöglichen, wird der Ausbau dieser bestehenden Versorgungslagen als sinnvoll eingestuft. Beide Standortbereiche stellen auch die notwendige Durchmischung mit öffentlichen und privaten Dienstleistungsbetrieben sicher und verfügen über die städtebaulichen Kriterien, die für die Einstufung als Nahversorgungszentrum bedeutsam sind. Die Zentrenstruktur der Stadt Frechen ist sowohl im Hinblick auf die gegenwärtige Versorgungsstruktur als auch auf den Planungszeitraum bis zum Jahr 2020 planerisch zugrunde zu legen. Insgesamt ist eine Zentrenorientierung von ca. 50 % der Betriebe und ca. 18 % der Verkaufsfläche zu verzeichnen, während die dezentralen Agglomerationsstandorte ca. 16 % der Betriebe und ca. 72 % der Verkaufsfläche auf sich vereinen. Damit ist ein hoher Anteil großflächiger Einzelhandelsbetriebe in dezentralen Agglomerationen festzustellen, wohingegen sich in den städtebaulich integrierten Versorgungszentren überwiegend kleinstrukturierte Betriebe befinden. Es ist darauf zu verweisen, dass der Einzelhandelsanteil der dezentralen Agglomerationen durch Realisierung der Planungen auf dem Cremer & Breuer-Gelände weiter verstärkt wird. Aufgrund des Datenschutzes ist eine detaillierte Darstellung der räumlichen Verteilung der Nahversorgungsbetriebe im Stadtgebiet nicht möglich. Festzustellen sind allerdings die räumlichen Schwerpunkte: Auf das Versorgungszentrum Innenstadt entfallen derzeit ca. 29 % der nahversorgungsrelevanten Betriebe und ca. 40 % der Verkaufsfläche der Gesamtstadt, das B-Zentrum Königsdorf bindet ca. 11 % der Betriebe und ca. 12 % der Verkaufsfläche, während die dezentralen Agglomerationsbereiche insgesamt ca. 11 % der Betriebe und ca. 24 % der Verkaufsfläche auf sich ziehen. 87 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Tabelle 17: Zentrenstruktur der Stadt Frechen Versorgungszentrum (VZ) / dezentrale Agglomeration (D) Stadtteile davon: nahversorgungs-relevanter Einzelhandel Einzelhandel gesamt Einzugsgebiet Zahl der Einwohner Anzahl Verder kaufsBetrie- fläche in be m² Anzahl der Betriebe Verkaufsfläche in m² Umsatz in Mio. € 44 12.050 58,7 16 3.755 18,8 A-Zentrum / innerstädtisches Hauptzentrum (VZ) Innenstadt Gesamtstadt 49.165 116 21.860 B-Zentrum / Stadtteilzentrum (VZ) Königsdorf Königsdorf / Pulheim-Brauweiler** 16.560 30 4.730 C-Zentren / Nahversorgungszentren (VZ) Bachem Bachem / HürthGleuel** 11.555 12 1.010 * * * (VZ) Habbelrath Habbelrath / Grefrath / Kerpen-Horrem** 16.880 5 215 * * * ./. 163 27.815 ./. ./. ./. Versorgungszentren gesamt ./. Dezentrale Agglomerationsstandorte Dürener Straße Gesamtstadt 49.165 14 8.030 8 4.160 19,3 Europaallee Gesamtstadt, Zonen II und III 355.955 17 76.695 * * * Kölner Straße 114 - 118 Gesamtstadt 49.165 12 8.735 * * * Ernst-HeinrichGeist-Straße Gesamtstadt, Zonen II und III 355.955 10 17.240 * * * dezentrale Agglomerationsstandorte gesamt ./. ./. 53 110.700 16 7.405 29,1 Einzelhandelsschwerpunkte in der Stadt Frechen gesamt ./. ./. 216 138.515 ./. ./. ./. 355.955 4 8.600 - - - Planung Cremer & Gesamtstadt, Breuer-Gelände Zonen II und III * kein Ausweis aus Datenschutzgründen ** Streuumsätze ./. Ausweis nicht sinnvoll Quelle: GMA-Bestandserhebung Dezember 2007 88 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Damit entfallen ca. 49 % der nahversorgungsrelevanten Betriebe mit ca. 25 % der Verkaufsfläche auf die Versorgungszentren Bachem und Habbelrath sowie auf Streulagen oder Solitärstandorte im restlichen Stadtgebiet. Diese übernehmen ebenfalls (Nah-) Versorgungsfunktionen, sie entsprechen aber aufgrund der fehlenden Einzelhandelsausstattung in ihrem Standortumfeld nicht den Anforderungskriterien eines Versorgungszentrums. Hierzu zählen u. a. Aldi / Lidl (Lebensmitteldiscountmärkte), Zedernweg Aldi (Lebensmitteldiscountmarkt), Frechener Straße. 1.5 Räumliches Ordnungsmodell Unter Berücksichtigung der v.g. Bewertungskriterien und der vorstehend erläuterten Mindeststandards für die Festlegung von integrierten Versorgungszentren bzw. dezentralen Agglomerationsstandorten werden aus gutachterlicher Sicht insgesamt vier Versorgungszentren und fünf dezentrale Agglomerationsstandorte für das Zentrenkonzept der Stadt Frechen vorgeschlagen:1 Es wird angeregt, die städtebaulich integrierten Versorgungszentren von den städtebaulich nicht integrierten, überwiegend dem Pkw-orientierten Einkauf gewidmeten dezentralen Agglomerationsstandorten abzugrenzen. In der Stadt Frechen sind insgesamt neun Einzelhandelsschwerpunkte zu identifizieren, von denen vier als städtebaulich integriert und fünf als nicht integriert zu klassifizieren sind. Die Einordnung der Einzelhandelsstandorte in die Zentrenhierarchie ist nach der zentralörtlichen Bedeutung bzw. der räumlichen Ausdehnung der Versorgungsbereiche vorzunehmen. Hierbei wird unterschieden in gesamtstädtische und stadtteilbezogene Verflechtungen; im Rahmen der mittelzentralen Versorgungsfunktionen der Stadt Frechen ist das innerstädtische Hauptzentrum von mittelzentraler Bedeutung, während die sonstigen, untergeordneten Versorgungszentren auf den jeweiligen Stadtteil bzw. angrenzende Stadtteile ausgerichtete Versorgungsfunktionen wahrnehmen. Alle dezentralen Agglomerationsstandorte übernehmen 1 vgl. Karte 6: Zentrenkonzept Frechen (Räumliches Ordnungskonzept) 89 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen lediglich mittelzentrale Versorgungsfunktionen. Unter Berücksichtigung der vorgegebenen siedlungsstrukturellen, städtebaulichen und einzelhandelsbezogenen Rahmenbedingungen wird vorgeschlagen, die ausgewiesenen vier städtebaulich integrierten Versorgungszentren und die fünf dezentralen Agglomerationsstandorte im Rahmen der Stadtentwicklung in das Zentrenkonzept der Stadt Frechen aufzunehmen. Zur Durchsetzung der gutachterlich vorgeschlagenen Weiterentwicklung der Einzelhandelsstruktur in den städtebaulich integrierten Versorgungszentren sind sowohl bauplanungsrechtliche Rahmenbedingungen als auch ein aktives Flächenmanagement der Stadt Frechen erforderlich. Nur wenn es gelingt, die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben in das räumliche Ordnungskonzept einzubinden, kann eine städtebaulich dezentrale Flächenexpansion, welche die gewachsenen Versorgungszentren gefährdet, in Zukunft verhindert werden. Dies gilt im besonderen Maße für Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten. 2. Steuerung der Einzelhandels- und Standortentwicklung der Stadt Frechen nach städtebaulichen Kriterien 2.1 Bauplanungsrechtliche Grundlagen Die Erarbeitung des vorliegenden Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Frechen ist darauf angelegt, unter Berücksichtigung der strukturprägenden Elemente des Einzelhandels der Stadt Frechen ein planerisches Steuerinstrumentarium für eine zielgerichtete Sicherung und Stärkung der Einzelhandelsfunktionen zu nutzen. Dabei handelt es sich um Planungsziele und Leitlinien, die eine Vereinfachung und Beschleunigung bei der Bewertung von künftigen Einzelhandelsvorhaben bewirken sollen. 90 Königsdorf Europaallee Kölner Straße Habbelrath Innenstadt EINZELHANDELSKONZEPT FRECHEN E.H.GeistStraße Dürener Straße Karte 6: Zentrenkonzept Frechen (Räumliches Ordnungskonzept) A-Zentrum (innerstädtisches Hauptzentrum) Bachem B-Zentrum (Stadtteilzentrum) potenzielles C-Zentrum dezentrale Agglomerationsstandorte 0 500 1.000 2.000 m Kartengrundlage: Stadt Frechen GMA-Darstellung 2008 91 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Die räumliche Konkretisierung der zentralen Versorgungsbereiche (Versorgungszentren) und der Agglomerationsbereiche des großflächigen Einzelhandels schafft im Rahmen der Stadtentwicklung den planerischen Beurteilungsrahmen für eine Einzelfallprüfung. Da die Festlegung der zentralen Versorgungsbereiche nicht gleichbedeutend mit der Ausweisung von Kerngebieten bzw. Sondergebieten für großflächigen Einzelhandel ist, bedürfen insbesondere großflächige Einzelhandelsvorhaben in jedem Fall einer Einzelbetrachtung, die zwar durch die Rahmensetzungen des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Frechen vorbereitet, nicht jedoch ersetzt werden kann. Aus grundsätzlichen bauplanungsrechtlichen Überlegungen erscheint es nicht durchsetzbar, kleinflächige Einzelhandelsnutzungen, d.h. Betriebe mit weniger als ca. 800 m² Verkaufsfläche bzw. 1.200 m² Geschossfläche, ausschließlich auf die im Einzelhandelsund Zentrenkonzept der Stadt Frechen abgegrenzten zentralen Versorgungsbereiche zu beschränken. Unter Beachtung der Grundsätze der Gewerbefreiheit sowie der Bestimmungen der §§ 1 - 11 BauNVO genießen Einzelhandelsbetriebe unterhalb der Schwelle der Großflächigkeit unabhängig von der Zentrenrelevanz der Sortimente Wahlfreiheit bei der Standortbestimmung, soweit die bauordnungsrechtlichen, verkehrstechnischen und umweltbezogenen Anforderungen im Einzelfall berücksichtigt werden. Dabei ist zu prüfen, ob durch eine Summierung kleinflächiger Einzelhandelsbetriebe in einzelnen Baugebieten u.U. Agglomerationseffekte benachbarter Betriebe eintreten können, die mit den aufgestellten Zielen einer Stärkung und Weiterentwicklung der zentralen Versorgungsbereiche nicht vereinbar sind. Für den Fall, dass in einem Baugebiet durch Ansiedlung eines oder mehrerer Einzelhandelsbetriebe unterhalb der Schwelle der Großflächigkeit die Struktur und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche der Stadt Frechen gefährdet werden, ist ein planungsrechtlicher Ausschluss durch Überplanung erforderlich. Im Umkehrschluss gilt, dass Einzelhandelsvorhaben unterhalb der Schwelle der Großflächigkeit auch außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche auch bei zentrenrelevanten Sortimenten i.S. der „Frechener Sortimentsliste“ grundsätzlich zulässig sind, soweit in den Baugebieten nach den Vorschriften der Baunutzungsverordnung Einzelhandel zulässig ist. Aus gutachterlicher Sicht erscheint eine gesamtstädtische Beschränkung der Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben unterhalb der Schwelle der Großflächigkeit weder unter bauplanungsrechtlichen Aspekten durchsetzbar, noch unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten wünschenswert. 92 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen In Übereinstimmung mit den allgemeinen Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete der BauNVO 1990 gelten im Rahmen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes folgende Zulässigkeitskriterien: Tabelle 18: Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben (mit zentrenrelevanten Sortimenten) mit weniger als 800 m² Verkaufsfläche gemäß BauNVO zulässig nicht zulässig Kleinsiedlungsgebiete (WS)* Industriegebiete (GI) Reine Wohngebiete (WR)** Sondergebiete, die der Erholung dienen (SO)*** Allgemeine Wohngebiete (WA)** Sonstige Sondergebiete (SO)*** Besondere Wohngebiete (WB) Dorfgebiete (MD) Mischgebiete (MI) Kerngebiete (MK) Gewerbegebiete (GE)*** * zulässig sind die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden ** zulässig sind Läden zur Deckung des täglichen Bedarfs der Bewohner des Gebietes *** Zulässigkeit kann je nach Zweckbestimmung des Baugebietes zugelassen, eingeschränkt oder ausgeschlossen werden GMA-Darstellung 2008, Quelle: BauNVO 1990 Der Stadt Frechen stehen nach den Bestimmungen des § 1 Abs. 5 BauNVO Gestaltungsmöglichkeiten zur Regelung der Zulässigkeit von Einzelhandelsnutzungen in den vorstehend dargestellten Baugebieten zur Verfügung. Danach kann in einem Bebauungsplan festgesetzt werden, dass bestimmte Arten von Nutzungen, die grundsätzlich zulässig sind, nicht zugelassen werden oder nur ausnahmsweise zugelassen werden. Der Gestaltungsspielraum bei der Festsetzung von Einzelhandelsausschlüssen wird jedoch dadurch begrenzt, dass die allgemeine Zweckbestimmung des Baugebietes gewahrt und im Falle des Ausschlusses oder der Einschränkung der Ansiedlungsmöglichkeiten von Einzelhandelsbetrieben eine nachvollziehbare städtebauliche Begründung gegeben wird. Ein solcher Ausschluss kann beispielsweise gerechtfertigt sein, wenn in einem Mischgebiet, das unmittelbar an einen im Einzelhandelskonzept festgesetzten zentralen Versorgungsbereich angrenzt, Einzelhandelsbetriebe auch unterhalb der Schwelle der Großflächigkeit ausgeschlossen werden sollen, um den zentralen Versorgungsbereich zu stärken und auszubauen. Es handelt sich hierbei jedoch um eine Ausnahmeregelung, die nach gutachterlicher Einschätzung nicht geeignet ist, flächendeckend in der Stadt Frechen die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben unterhalb der Schwelle der Großflächigkeit zu unterbinden. 93 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Für die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten gilt die grundsätzliche Empfehlung, künftig nur noch eine Ansiedlung im Hauptzentrum der Frechener Innenstadt sowie in den Stadtteil- und Nahversorgungszentren (A-, B- und C-Zentren des Einzelhandelskonzeptes) zuzulassen. Die im Rahmen des Zentrenkonzeptes erarbeitete Zielvorstellung, die Stadtteil- und Nahversorgungszentren als städtebaulich integrierte Geschäftslagen mit einer überwiegend stadtteilbezogenen Versorgung im Bestand zu sichern und strukturell zu verbessern, beinhaltet auch die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben von mehr als 800 m² Verkaufsfläche bzw. einer Bruttogeschossfläche von mehr als 1.200 m², sofern diese den Vorgaben des § 24a Abs. 2 LEPro entsprechen, d.h. die Umsatz-Kaufkraft-Relation im zugeordneten Einzugsbereich berücksichtigen. Weiterhin ist abzuwägen, ob ein in einem kleineren Stadtteil- und Nahversorgungszentrum ansässiges Unternehmen aufgrund seiner spezifischen Sortimentsstruktur unter marktwirtschaftlichen Aspekten ggf. darauf angewiesen ist, eine größere Betriebsgröße zu realisieren, um den Betriebsstandort wettbewerbsfähig zu halten. Bundesweite Entwicklungstrends belegen, dass bereits heute die Mindestbetriebsgröße eines Lebensmitteldiscounters bei ca. 800 m² Verkaufsfläche und eines Lebensmittelvollsortimenters bei ca. 1.200 - 1.400 m² Verkaufsfläche liegt. Auch zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Grundversorgung in kleineren Stadtteil- und Nahversorgungszentren der Stadt Frechen erscheint es demgemäß erforderlich, künftig großflächige Betriebseinheiten zu ermöglichen, um die Lebensmittelversorgung sicherzustellen und die Frequenzwirkung der Lebensmittelanbieter für die Erhaltung und Stabilisierung des ergänzenden Einzelhandelsund Dienstleistungsangebotes einzusetzen. In einer Einzelfallprüfung ist darzulegen, in welchem Umfang ein einzelner Anbieter die Kaufkraft des Stadtteils abschöpft und ob und inwieweit durch das Vorhaben die Versorgungsfunktionen benachbarter Stadtteil- und Nahversorgungszentren beeinträchtigt werden. Für die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten innerhalb und außerhalb des Hauptzentrums der Frechener Innenstadt sowie der Stadtteil- und Nahversorgungszentren der Stadt Frechen gilt die Einschätzung, dass bis zur Schwelle der Großflächigkeit (800 m² Verkaufsfläche) keine Einschränkungen in den Baugebieten erforderlich sind, in denen Einzelhandelsnutzungen grundsätzlich zulässig sind. Gleichwohl ist zu empfehlen, die Standortwahl des Einzelhandels mit nicht 94 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen zentrenrelevanten Sortimenten soweit wie möglich auf bereits etablierte Agglomerationsbereiche zu lenken.1 Die in der Stadt Frechen bereits bestehenden Agglomerationsbereiche bieten Möglichkeiten für eine Angebotsergänzung bzw. für die Erweiterung bestehender Betriebe, so dass nach derzeitigem Planungsstand keine Notwendigkeit besteht, zusätzliche Standorte für den großflächigen Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten (Kernsortiment) auszuweisen. Auch aus Gründen eines sparsamen Flächenverbrauchs, einer Begrenzung des motorisierten Kundenverkehrs und einer kundengerechten Bündelung von Einzelhandelsangeboten wird empfohlen, die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe räumlich zu konzentrieren. Falls in Gewerbegebieten grundsätzlich der Einzelhandel unterhalb der Schwelle der Großflächigkeit zugelassen werden soll, wird auf die Problematik zentrenrelevanter Randsortimente verwiesen. Erfahrungsgemäß verfügen Anbieter mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment oftmals über erhebliche Anteile zentrenrelevanter Randsortimente, die insbesondere bei Agglomerationsstandorten in der Summierung der Flächen eine Konkurrenzwirkung zu den zentrenrelevanten Sortimentsstrukturen der Frechener Innenstadt bzw. der Stadtteil- und Nahversorgungszentren auslösen können. Auch hier gilt die Empfehlung, im Rahmen einer Einzelfallprüfung der Vorhaben die Sortimentsstruktur zu prüfen und ggf. genehmigungsrechtlich Sortimentsbeschränkungen auszusprechen. Im Sinne einer idealtypischen Ausrichtung der Entwicklungsstrategie sollte auch bei großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten eine möglichst zentrumsnahe Ansiedlung angestrebt werden, damit optimale Synergieeffekte für die städtebaulich schutzwürdigen zentralen Versorgungsbereiche erreicht werden. Diese Empfehlung gilt jedoch nur für die Flächen, die den Status eines Agglomerationsbereichs für großflächigen Einzelhandel im Rahmen des Zentrenkonzeptes erhalten. Nach gutachterlicher Einschätzung besteht in einem überschaubaren Planungszeitraum kein Handlungsbedarf zur Ausweisung zusätzlicher Agglomerationsbereiche, so dass vorrangig die Weiterentwicklung der bestehenden Standorte gegenüber einer Neuausweisung weiter verfolgt werden sollte. 1 Unter Berücksichtigung der Vorschriften des novellierten § 24a LEPro würde dies die Ausweisung als ASB voraussetzen, so dass die derzeit als GIB gekennzeichneten Flächen zunächst im Rahmen einer Änderung des Gebietsentwicklungsplans als Allgemeiner Siedlungsbereich darzustellen wären. 95 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen 2.2 Ausnahmeregelungen Die vorstehend skizzierten Grundzüge zur Steuerung der Einzelhandels- und Standortentwicklung in der Stadt Frechen stellen darauf ab, dass eine Gleichbehandlung der Einzelhandelsvorhaben unter Anlegung städtebaulicher Prüfkriterien erforderlich ist, damit die gewünschte Planungs- und Investitionssicherheit erreicht wird. Ausnahmeregelungen sind demgegenüber nur in Betracht zu ziehen, wenn entweder auf der Vorhabenseite oder aufgrund der Standortbedingungen ein Abweichen von den Grundzügen des Einzelhandelskonzeptes erforderlich ist. Hierzu werden nachfolgend exemplarisch Beispiele aufgeführt, die Anhaltspunkte für die Regelung von Ausnahmefällen liefern, die in einer Einzelfallprüfung zu bewerten sind. Sicherung einer angemessenen Eigenentwicklung bestehender großflächiger Betriebe mit nicht zentrenrelevantem Sortiment außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche und der Agglomerationsstandorte Ansässige Einzelhandelsbetriebe, die in ihrem Kernsortiment nicht zentrenrelevante Sortimente führen und deren Standort keinem der im Zentrenkonzept definierten zentralen Versorgungsbereiche und Agglomerationsstandorte zugeordnet sind, genießen gleichwohl Bestandsschutz. Nach allgemeiner Rechtsauffassung umfasst der Bestandsschutz ansässiger Einzelhandelsbetriebe nicht nur die Modernisierung und Umstrukturierung der vorhandenen Baulichkeiten, sondern auch eine im Einzelfall zu bewertende Vergrößerung der Verkaufsfläche. Eine angemessene Verkaufsflächenerweiterung ansässiger Betriebe auch außerhalb der abgegrenzten Versorgungszentren der Stadt Frechen erscheint erforderlich, um den Betrieben vor dem Hintergrund marktwirtschaftlicher Veränderungen mit einem anhaltenden Trend zu größeren Betriebseinheiten eine Standortsicherung durch eine Betriebserweiterung zu ermöglichen. Im Rahmen einer Einzelfallprüfung muss der Vorhabenträger darlegen, ob und inwieweit die beantragte Verkaufsflächenerweiterung zur Sicherung des Betriebsstandortes und im Rahmen marktbedingter Anpassungsmaßnahmen erforderlich ist. Nach gutachterlicher Einschätzung ist eine angemessene Verkaufsflächenerweiterung eines ansässigen Betriebes gegeben, sofern die Zusatzfläche maximal 20 % der bisherigen Gesamtverkaufsfläche ausmacht. Weiterhin sollten i.d.R. in einer vorhabenbezogenen Auswirkungsanalyse die potenziellen versorgungsstrukturellen 96 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen und städtebaulichen Auswirkungen des Erweiterungsvorhabens auf die zentralen Versorgungsbereiche und deren Entwicklungschancen unter Berücksichtigung der Problematik der zentrenrelevanten Randsortimente untersucht und bewertet werden. Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche Grundsätzlich wird der Stadt Frechen empfohlen, künftig großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten nur noch innerhalb der im Zentrenkonzept ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereiche zuzulassen, damit eine zielgerichtete Erhaltung und Weiterentwicklung der Versorgungszentren erreicht wird. Demgemäß sollte die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment an peripheren Standorten des Stadtgebietes nur ausnahmsweise zugelassen werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: Unterversorgung in einem größeren Wohnsiedlungsbereich, dem kein zentraler Versorgungsbereich im Rahmen des Zentrenkonzeptes der Stadt Frechen zugeordnet ist, Einzelnachweis im Rahmen einer vorhabenbezogenen Auswirkungsanalyse, dass durch die Neuansiedlung keine zentralen Versorgungsbereiche in benachbarten Stadtteilzentren / Nahversorgungszentren durch die Ansiedlung gefährdet werden, Nachweis im Rahmen einer Auswirkungsanalyse, dass bestehende kleinteilige wohnungsnahe Nahversorgungsanbieter durch die Ansiedlung nicht im Bestand gefährdet werden. Nahversorgungs- / zentrenrelevante Randsortimente von großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment in den Agglomerationsbereichen Die großflächigen Betriebe in den ausgewiesenen Agglomerationsbereichen der Stadt Frechen übernehmen im Rahmen des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Frechen eine 97 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen wichtige Ergänzungsfunktion für die städtebaulich integrierten, multifunktionalen Versorgungszentren der Innenstadt und der Stadtteile. Die Ergänzungsfunktion erscheint unter der Prämisse sinnvoll, dass großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Kern- und Randsortimenten grundsätzlich die Struktur und die Entwicklungschancen der zentralen Versorgungsbereiche der Frechener Innenstadt und der Stadtteil- und Nahversorgungszentren nicht gefährden. Gleichwohl ist zu beachten, dass bei großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten durch die Dimensionierung der zentrenrelevanten Randsortimente strukturell relevante Konkurrenzwirkungen zu dem innerstädtischen Hauptgeschäftsbereich und den Stadtteil- und Nahversorgungszentren ausgelöst werden können. Da ein völliger Ausschluss von zentrenrelevanten Randsortimenten bei großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment den marktwirtschaftlichen Realitäten und den Kundenwünschen an eine Abrundung der Sortimentsstruktur widerspräche, sind für die Bemessung der zentrenrelevanten Randsortimente jedoch enge Grenzen zu setzen, damit negative Auswirkungen auf die schutzwürdigen zentralen Versorgungsbereiche verhindert bzw. begrenzt werden. Hierzu werden folgende Rahmensetzungen empfohlen: In Analogie zu dem neu gefassten § 24 Landesplanungsgesetz (LEPro) wird eine Begrenzung der zentrenrelevanten Randsortimente auf ca. 10 % der Gesamtverkaufsfläche, maximal 2.500 m² Verkaufsfläche je Betrieb, vorgeschlagen. Zur Erhaltung des im Kernsortiment zum Ausdruck kommenden Betriebstyps (z.B. Möbelhaus, Baumarkt, Gartenmarkt) sind zentrenrelevante Randsortimente nur soweit zulässig, als sie eine Affinität zum Kernsortiment aufweisen (z.B. Wohnbedarf im Möbelhaus, Elektroartikel im Baumarkt, Keramikartikel im Gartenmarkt, kleinteiliger Bürobedarf und Computer im Bürofachmarkt). Zur Vermeidung fachmarktähnlicher Abteilungen in den zentrenrelevanten Randsortimenten wird eine sortimentsbezogene Obergrenze von jeweils 300 m² Verkaufsfläche empfohlen, die nur in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden darf. Bei der Zuordnung der zentrenrelevanten Nebensortimente innerhalb eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment ist sicherzustellen, dass keine eigenständigen Betriebseinheiten (Konzessionäre) etabliert werden, die in der Summierung selbständiger Betriebsstätten als Shop-in-ShopSystem angelegt sind und damit die Merkmale eines Einkaufszentrums erfüllen. 98 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Verkaufsstätten in Verbindung mit Gewerbebetrieben in Gewerbegebieten / Industriegebieten Bundesweit ist zu beobachten, dass in Gewerbe- und Industriegebieten produzierende oder verarbeitende Gewerbebetriebe räumlich zugeordnete Verkaufsstellen einrichten, um Überproduktionen oder reguläre Handelsware unmittelbar an Endverbraucher zu veräußern. Aus gewerbeplanerischer Sicht erscheint eine solche Kombination von Herstellung / Verarbeitung und Verkauf unproblematisch, soweit der Verkauf im Hinblick auf den Betriebsschwerpunkt lediglich eine ergänzende Funktion ausübt. Hierzu müssen folgende Bedingungen eingehalten werden: Der Verkauf von Waren an Endverbraucher steht in einem unmittelbaren betrieblichen Zusammenhang mit der Produktion / Verarbeitung des Gewerbebetriebes, die Verkaufsfläche ist baulich und funktional in den Gewerbebetrieb integriert, der Verkauf von Waren an Endverbraucher ist flächen- und umsatzbezogen dem Gewerbebetrieb deutlich untergeordnet, die innerhalb des Gewerbebetriebes für Verkaufszwecke genutzte Teilfläche (Verkaufsfläche) liegt unterhalb der Grenze der Großflächigkeit gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO. Als weitere Ausnahmeregelungen sind ggf. Gewerbebetriebe in Betracht zu ziehen, die ihren überwiegenden Umsatz durch Produktion, Großhandel oder Versand erzielen, so dass am Ort der Betriebsstätte lediglich auf einer untergeordneten Teilfläche ein Verkauf an Endverbraucher erfolgt. Auch in diesem Fall ist eine Einzelfallprüfung mit Darlegung der betriebsspezifischen Merkmale erforderlich, um eine Ausnahmegenehmigung auszusprechen. Für diese gelten die gleichen Kriterien wie für Gewerbebetriebe. 99 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen 3. Bewertung von Ansiedlungs-, Verlagerungs- und Erweiterungsvorhaben des Einzelhandels 3.1 Prüfkriterien Die Erstellung des aktualisierten Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen soll nicht nur eine zielgerichtete städtebauliche und versorgungsstrukturelle Entwicklung des Mittelzentrums erleichtern, sondern zugleich auch durch eine schematische Anwendung eines Prüfverfahrens zu einer Beschleunigung der Vorprüfung und der daraus resultierenden Genehmigungsschritte bewirken. Auf der Grundlage der planerischen Leitlinien des Einzelhandelskonzeptes, insbesondere der räumlichen Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche, wird ein vorgezogenes und vereinfachtes Prüfverfahren vorgeschlagen, das eine zweistufige Vorgehensweise beinhaltet. In einer ersten Bewertungsphase neuer Planvorhaben geht es darum, die Übereinstimmung der Standortwahl in Bezug auf die zentrenhierarchische Gliederung, die Zentrenrelevanz der geplanten Sortimente und die Dimensionierung der projektierten Verkaufsflächen mit den Leitlinien des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Frechen abzugleichen. Als Leitmotiv der Vorprüfung ist der Grundsatz des Einzelhandelskonzeptes zu berücksichtigen, dass zusätzliche großflächige Einzelhandelsansiedlungen bzw. Erweiterungen von großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Kernsortimenten grundsätzlich nur noch in den abgegrenzten zentralen Versorgungsbereichen der Frechener Innenstadt und der ausgewiesenen Stadtteil- und Nahversorgungszentren zugelassen werden. Abgesehen von den vorstehend beispielhaft aufgeführten Ausnahmen müssen sich künftige Einzelhandelsvorhaben unter dem Aspekt ihrer Größe, Sortimentsstruktur und der versorgungsstrukturellen Bedeutung in die Zentrenstruktur der Stadt Frechen einfügen, damit ein Beitrag zu einer nachhaltigen Stadt- und Einzelhandelsentwicklung geleistet wird. Aufbauend auf der planerischen Leitlinie, eine stadtteiladäquate Versorgung für die Bewohner der Stadt Frechen in der gesamtstädtischen und in der stadtteilbezogenen Betrachtung zu gewährleisten, sind die im Rahmen der vorliegenden Untersuchung erarbeiteten Anforderungen an die Standorte, Sortimente und Verkaufsflächendimensionierungen in einer Einzelfallprüfung zu prüfen. Dabei werden die gutachterlicherseits vorgeschlagenen Schwellenwerte im Rahmen einer ersten Prüfung als Anhaltspunkte herange100 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen zogen und in einem zweiten Bewertungsschritt unter Berücksichtigung der vorhaben- und standortspezifischen Merkmale einer vertiefenden Prüfung unterzogen. Die zweistufige Prüfung von Einzelhandelsvorhaben ist demgemäß wie folgt angelegt: 1. Stufe: Bewertung des Planvorhabens unter betrieblichen Aspekten: Standort, Größe, Sortimentsschwerpunkt, Zentrenrelevanz der Sortimente, Umsatzerwartung, Art des Ansiedlungsvorhabens (Neuansiedlung, Verlagerung, Erweiterung), Einordnung in das Zentrenkonzept der Stadt Frechen: Zuordnung zu zentralen Versorgungsbereichen / zu dezentralen Agglomerationsstandorten, 2. Stufe: Städtebauliche Bewertung des Planvorhabens in Bezug auf die versorgungsstrukturellen und städtebaulichen Rahmenbedingungen (funktionale / städtebauliche Einbindung in gewachsene Geschäftsbereiche, Frequenz- und Magnetwirkung für angrenzende Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen, Synergien durch benachbarte öffentliche Infrastruktureinrichtungen etc.). Tabelle 19: Prüfkriterien für großflächige Einzelhandelsvorhaben Kriterien Zentrenkategorie zentrenrelevantes Kernsortiment (in m² VK) nahversorgungsrelevantes Kernsortiment (in m² VK) nicht zentrenrelevantes Kernsortiment A Innerstädtisches Hauptgeschäftszentrum ohne Beschränkung** ohne Beschränkung** ohne Beschränkung** B Stadtteilzentrum b 1.500 m²* b 2.000 m²* ohne Beschränkung* C Nahversorgungszentrum nur ausnahmsweise zulässig b 1.500 m²* ohne Beschränkung* D Agglomerationsbereich nicht zulässig nicht zulässig ohne Beschränkung* periphere Solitärlage nicht zulässig nur ausnahmsweise zulässig* nur ausnahmsweise zulässig* periphere GE / GIGebietslage nicht zulässig nicht zulässig nur ausnahmsweise zulässig* * sofern Einzelfallprüfung die Vereinbarkeit mit der Versorgungsfunktion des Versorgungsbereichs bestätigt und keine Beeinträchtigung des eigenen oder anderer schutzwürdiger zentraler Versorgungsbereiche in anderen Stadtteilen aufzeigt ** im Rahmen der interkommunalen Abstimmung zu prüfen GMA-Darstellung 101 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Die vorgeschlagene zweistufige Prüfung von Einzelhandelsvorhaben ermöglicht eine vorläufige differenzierte Bewertung der städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Rahmenbedingungen des Vorhabens auf der Basis des aktualisierten Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Frechen. Ungeachtet der vielfältigen Planungskriterien, die in das vorgeschlagene Prüfverfahren Eingang finden, handelt es sich um eine vorbereitende Prüfung, die je nach Größe und Bedeutung des Vorhabens durch eine fundierte Auswirkungsanalyse ergänzt werden muss. Falls sich jedoch bei der Vorprüfung bereits herauskristallisiert, dass ein Vorhaben unter Anlegung der aufgezeigten Prüfkriterien nicht in Übereinklang mit den grundlegenden Entwicklungszielen des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Frechen steht, ist im Einzelfall zu entscheiden, ob eine Weiterführung des Prüfverfahrens durch Vorlage einer vorhabenbezogenen Auswirkungsanalyse Erfolg versprechend ist. 3.2 Sortimentsliste für die Stadt Frechen Zur Umsetzung der vorstehend beschriebenen Entwicklungsziele für eine nach städtebaulichen Ordnungskriterien ausgerichtete Einzelhandelsentwicklung sind Steuerungsmaßnahmen im Rahmen der Flächennutzungsplanung und der verbindlichen Bauleitplanung erforderlich. Während im Flächennutzungsplan durch Darstellung von Bauflächen nur eine vergleichsweise grobe Rahmensetzung für die Nutzungsarten vorgenommen werden kann, bieten die aus dem Flächennutzungsplan entwickelten Bebauungspläne entsprechend der Vorschriften der Baunutzungsverordnung vielfältige Steuerungsmöglichkeiten. Die vorgeschlagene Gliederung der erarbeiteten Sortimentsliste nach Zentrenrelevanz orientiert sich an folgenden Kriterien: In Anlehnung an die derzeit noch geltende Klassifizierung der Zentrenrelevanz der Einzelhandelssortimente im Einzelhandelserlass Nordrhein-Westfalen vom 07.05.1996 wird für die Festsetzung zulässiger bzw. unzulässiger Einzelhandelsnutzungen in Baugebieten die nachfolgende Sortimentsgliederung empfohlen. Die Sortimentsgliederung orientiert sich weiterhin an den im Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Landesentwicklung (Landesentwicklungsprogramm - LEPro) genannten zentrenrelevanten Leitsortimenten, die bei der gemeindlichen Festle102 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen gung der zentren- und nahversorgungsrelevanten Einzelsortimente zu beachten sind. Als zentrenrelevante Leitsortimente gelten demnach Bücher / Zeitschriften / Papier / Schreibwaren, Bekleidung, Lederwaren, Schuhe, Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik / Computer, Elektrohaushaltswaren (Kleingeräte), Foto / Optik, Haus- und Heimtextilien, Haushaltswaren, Einrichtungszubehör (ohne Möbel), Uhren / Schmuck, Spielwaren, Sportartikel. Für die Festlegung der Zentrenrelevanz ist weiterhin die faktische Prägung der abgegrenzten zentralen Versorgungsbereiche von Bedeutung. Derzeit sind gemäß der Betriebs- und Verkaufsflächenverteilung in der Stadt Frechen folgende Sortimente als für die Innenstadt und die Stadtteil- / Nahversorgungszentren prägend zu bewerten: Lebensmittel / Reformwaren / Tabakwaren / Backwaren / Fleischwaren, Drogerie- / Reinigungsartikel, Kosmetikartikel, pharmazeutische Artikel, Sanitätswaren, Blumen / Zimmerpflanzen, Bücher, Zeitschriften, Papier- / Schreibwaren, Spielwaren, Bekleidung, Schuhe / Lederwaren, Sportartikel, Elektrowaren, Computer, Haushaltswaren, Glas / Porzellan / Keramik, Geschenkartikel, Kunst / Kunstgewerbe, Heimtextilien / Raumausstattung, Foto, Optik / Hörgeräte, Uhren / Schmuck, Musikalien. Im Sinne einer perspektivischen Betrachtung der Entwicklungsoptionen werden die vorgenannten zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente gutachterlicherseits um Sortimente ergänzt, die aus städtebaulichen Gründen eine sinnvolle Ergänzung des Angebotes der zentralen Versorgungsbereiche darstellen. Dazu zählen u.a. Tiere / zoologischer Bedarf, Tierfutter, Bastelbedarf, Unterhaltungselektronik, Lampen / Leuchten, Teppiche (handgefertigt), Fahrräder. Bei der Sortimentsgliederung ist neben den städtebaulichen Kriterien auch der Aspekt der Strukturveränderung zulasten des inhabergeführten Einzelhandels zu berücksichtigen. In der Stadt Frechen wird es aus gutachterlicher Sicht analog zu bundesweiten Trends zukünftig vermehrt zu Leerständen kleinerer Geschäftseinheiten in den zentralen Versorgungsbereichen kommen, so dass für eine Wiederbelegung der Ladenlokale in den Versorgungszentren eine Vorrangstellung für solche Sortimenten bauplanungsrechtlich eingeräumt werden sollte, die üblicherweise in kleineren Ladeneinheiten der Innenstadt bzw. der Nahversorgungszentren angeboten werden können. 103 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Entsprechend der aktuellen Rechtsprechung ist die sog. „Frechener Sortimentsliste“ aus den tatsächlichen Sortimentsstrukturen der zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Frechen abgeleitet worden. Dabei sind nicht alle aufgeführten Sortimente derzeit in der Frechener Innenstadt vertreten.1 Die Differenzierung der Sortimente in der Sortimentsliste nach Zentrenrelevanz verfolgt das Ziel, die Zentrumsorientierung innenstadtprägender Einzelhandelsnutzungen zu erhalten und insbesondere den großflächigen Einzelhandel mit derartigen Hauptsortimenten durch bauleitplanerische und genehmigungsrechtliche Maßnahmen auf die im Zentrenkonzept der Stadt Frechen abgegrenzten Versorgungszentren zu beschränken. Die Sortimentsliste soll weiterhin herangezogen werden für Sortimentsfestsetzungen im Rahmen von Bebauungsplänen für den großflächigen Handel und den daraus resultierenden Genehmigungen von Einzelhandelsvorhaben. Sowohl bei Ausschlüssen / Beschränkungen von Sortimenten als auch im Rahmen einzelner Baugenehmigungen soll die Sortimentsliste dazu dienen, die zulässigen Sortimente (Positivliste) oder ausgeschlossenen / beschränkten Sortimente (Negativliste) zu definieren. Ein wichtiges Element zur Durchsetzung der Ziele des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes ist in der Festlegung der Randsortimente großflächiger Einzelhandelsbetriebe zu sehen. Dem bundesweit zu beobachtenden Trend, die nicht zentrenrelevanten Kernsortimente großflächiger Einzelhandelsbetriebe an nicht integrierten Standorten, u.a. Möbelhäuser, Bau- und Gartenmärkte, durch zentrentypische Warenbereiche zu ergänzen oder zu ersetzen, soll durch eine exakte Festelegung der Randsortimente nach Warengruppen sowie durch deren flächenmäßige Beschränkung in den Festsetzungen der Bebauungspläne bzw. Baugenehmigungen Rechnung getragen werden. Die vorgeschlagene planungsrechtliche Steuerung der Einzelhandelsentwicklung der Stadt Frechen mit Differenzierung zentrentypischer und nicht zentrentypischer Warenbereiche ist insbesondere bei den großflächigen Betriebsformen des Einzelhandels geboten, die aufgrund des Logistiksystems, der Kostenstruktur, der Ansprüche an die Architektur und der Ausrichtung auf den motorisierten Verbraucher i.d.R. städtebaulich isolierte Standorte gegenüber den gewachsenen Versorgungszentren der Innenstadt bzw. der Stadtteilzentren präferieren. Die Ausrichtung planungsrechtlicher und bauordnungsrechtlicher Entscheidungen auf die „Frechener Sortimentsliste“ bildet damit einen wichtigen Bestandteil des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes zur Sicherung der städ1 Der Stadt Frechen liegt die Bestandsliste der Frechener Einzelhandelsbetriebe vor. 104 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen tebaulichen und versorgungsstrukturellen Planungsziele der Stadt Frechen (vgl. Tabelle 20). Tabelle 20: Sortimentsliste für die Stadt Frechen Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel Gesundheit, Körperpflege Blumen, Pflanzen, zoologischer Bedarf Bücher, Schreib- und Spielwaren Bekleidung, Schuhe, Sport Elektrowaren zentren- / nahversorgungsrelevante** Einzelhandelssortimente kurzfristiger Bedarf Lebensmittel, Reformwaren Getränke, Tabakwaren Brot, Backwaren Fleisch-, Wurstwaren Drogerie- / Reinigungsartikel Kosmetikartikel pharmazeutische Artikel Sanitätswaren Blumen / Zimmerpflanzen Tiere / zoologischer Bedarf Tierfutter mittelfristiger Bedarf Bücher Zeitschriften Papier- / Schreibwaren Spielwaren Bastelbedarf Bekleidung Wäsche / Miederwaren Schuhe Lederwaren Sportbekleidung Sportschuhe Sportartikel (inkl. Waffen, Jagdbedarf) langfristiger Bedarf Elektrokleingeräte Elektrozubehör Leuchten/Lampen Radio, TV, Video („braune Ware“/ Unterhaltungselektronik) Ton- / Bildträger Telefone / Telefonzubehör Fotoartikel Computer nicht zentren- / nahversorgungsrelevante Einzelhandelssortimente Freilandpflanzen Sämereien / Düngemittel / landwirtschaftlicher Bedarf Bürobedarf / Organisationsartikel (mit überwiegend gewerblicher Ausrichtung)* Sportgroßgeräte Elektrogroßgeräte („weiße Ware“) Fortsetzung nächste Seite 105 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Fortsetzung von vorheriger Seite zentren- / nahversorWarengruppe gungs-relevante Einzelhandelssortimente Hausrat, Möbel, Einrichtungen Sonstiger Einzelhandel Glas / Porzellan / Keramik (GPK) Geschenkartikel Haushaltswaren Kunst / Kunstgewerbe Spiegel Heimtextilien / Bettwaren / Raumausstattungsartikel Kurzwaren / Handarbeitsartikel Optikartikel Hörgeräte Uhren / Schmuck Babyartikel Musikalien Teppiche (handgefertigt) Fahrrad- / Motorradbedarf nicht zentren- / nahversorgungsrelevante Einzelhandelssortimente Möbel Büromöbel Küchen Bau- und Heimwerkerbedarf Gartenbedarf / -möbel Baustoffe Werkzeuge / Maschinen Sanitärartikel (inkl. Installationsbedarf, Badeinrichtungen) Farben / Tapeten Bodenbeläge / Teppichböden / Teppiche (maschinengefertigt) Kamine Sauna- / Schwimmbadanlagen Markisen Campingartikel / Zelte / Campingwagen Autozubehör / Reifen / Kraftfahrzeuge * einem Betrieb wird eine überwiegend gewerbliche Ausrichtung zugeschrieben, wenn dieser mehr als die Hälfte (> 50 %) seines Umsatzes mit gewerblichen Kunden erzielt. ** nahversorgungsrelevante Sortimente sind kursiv gedruckt Quelle: GMA-Darstellung 2008 Nachfolgend werden die einzelnen zentralen Versorgungsbereiche sowie die ergänzenden dezentralen Agglomerationsbereiche des großflächigen Einzelhandels der Stadt Frechen im Hinblick auf ihre Strukturmerkmale bewertet.1 1 vgl. Karte 7: Zentrenstruktur Frechen 106 Königsdorf Europaallee E.H.GeistStraße Kölner Straße 114-118 Innenstadt Habbelrath Dürener Straße EINZELHANDELSKONZEPT FRECHEN Karte 7: Zentrenstruktur Frechen Bachem städtebaulich integrierte Versorgungszentren Dezentrale Agglomerationsstandorte 0 500 1.000 2.000 m Kartengrundlage: Stadt Frechen GMA-Darstellung 2008 107 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen 4. Versorgungszentrum Frechen, Innenstadt (A-Zentrum) 4.1 Ausgewählte Daten zur Einzelhandelsstruktur Der Innenstadt von Frechen kommt im Vergleich mit den anderen Versorgungszentren und Geschäftsbereiche der Stadt die größte, mittelzentrale Einzelhandelsbedeutung zu: Mit 116 Betrieben sind ca. 36 % der Betriebsstätten des gesamten Stadtgebietes dem Versorgungszentrum Innenstadt zuzuordnen; die Betriebe belegen eine Verkaufsfläche von ca. 21.860 m² (= ca. 14 % der im Stadtgebiet durch Einzelhandel genutzten Fläche); im Jahr 2007 wurde ein Umsatz von ca. 87,0 Mio. € erzielt, der ca. 25 % des Umsatzes im Frechener Einzelhandel entspricht. Der Angebotsschwerpunkt der Innenstadt ist nach Bedarfssparten nicht eindeutig festzustellen: Auf den kurzfristigen Bedarf entfallen ca. 37 % der Betriebe, ca. 55 % der Verkaufsfläche und ca. 67 % des Umsatzes, während dem mittel- und langfristigen Bedarfsgüterbereich ca. 63 % der Betriebe, ca. 45 % der Verkaufsfläche und ca. 33 % des Umsatzes des Versorgungszentrums zuzuordnen sind. Die in Vergleichsstädten innenstadtprägenden Sortimente Bekleidung / Schuhe / Sport und andere Warengruppen des mittel- und langfristigen Bedarfs entfalten damit keine übergeordnete Bedeutung für den Angebotsmix der Frechener Innenstadt. Dies spiegelt sich auch im Besatz großflächiger Einzelhandelsbetriebe wider. Der Innenstadt von Frechen sind von den in der Gesamtstadt ansässigen 27 großflächigen Betrieben 4 Betriebsstätten zugeordnet, davon ein SB-Warenhaus, drei Fachmärkte mit zentrenrelevantem Sortiment (Drogerie, Bekleidung). 108 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Tabelle 21: Versorgungsrelevante Einzelhandelsausstattung des Versorgungszentrums Innenstadt Anzahl der Betriebe Nahversorgungsausstattung Sortiment/Warengruppe Verkaufsfläche Umsatz abs. in % in m² in % in Mio. € in % Nahrungs- und Genussmittel 25 21 8.930 41 36,9 42 Gesundheit, Körperpflege 13 11 2.935 13 20,2 23 6 5 185 1 1,8 2 31 27 6.205 28 16,5 19 Elektrowaren 12 10 945 4 3,9 4 Hausrat, Möbel, Einrichtung 13 11 1.670 8 4,5 5 Sonstiger Einzelhandel 16 14 990 5 3,3 4 Einzelhandel gesamt 116 100 21.860 100 87,0 100 Blumen, Pflanzen, zoologischer Bedarf Bücher / Schreib- und Spielwaren / Bekleidung / Schuhe, Sport Quelle: GMA-Bestandserhebung Dezember 2007, ggf. Rundungsdifferenzen Das Versorgungszentrum Innenstadt übernimmt im Wesentlichen auf das Stadtgebiet begrenzte Versorgungsfunktionen. 4.2 Städtebauliche Situation Unter Berücksichtigung städtebaulicher und versorgungsstruktureller Kriterien ist das innerstädtische Versorgungszentrum der Stadt Frechen wie folgt zu charakterisieren: Der innerstädtische Hauptgeschäftsbereich fällt zusammen mit dem historisch gewachsenen Stadtkern, der durch eine vergleichsweise hohe bauliche Dichte, einen verdichteten Geschäfts- und Dienstleistungsbesatz im Bereich der Hauptstraße sowie durch ein radial auf die Stadtmitte ausgerichtetes Straßennetz ablesbar ist. Innerhalb des Stadtkerns bildet die Hauptstraße den Hauptfunktionsträger des innerstädtischen Versorgungszentrums mit einem nahezu geschlossenen Geschäftsund Dienstleistungsbesatz im Abschnitt zwischen Bahnstraße und Breite Straße. Die Besatzdichte sowie der Anteil der einzelhandelsbezogenen Nutzungen nimmt entlang der Hauptstraße in den Randbereichen deutlich ab, so dass die Hauptge- 109 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen schäftslage (1A-Lage) auf den mittleren Abschnitt zwischen Dr.-Tusch-Straße und Sternengasse beschränkt ist. Nur wenige Seitenstraßen fungieren als Geschäftsnebenlagen (Dr.-Tusch-Straße, Keimesstraße, Antoniterstraße / Johann-Schmitz-Platz und Sternengasse), die im Unterschied zur Hauptgeschäftslage über eine deutlich geringere einzelhandelsbezogene Besatzdichte und einen höheren Anteil ergänzender privater Dienstleistungsbetriebe verfügen. Das innerstädtische Versorgungszentrum zeichnet sich durch eine enge Nachbarschaft von Einzelhandelsbetrieben zu ergänzenden Dienstleistungsbetrieben, gastronomischen Betrieben und öffentlichen Einrichtungen aus, so dass umfassende Synergieeffekte entstehen. Der auf dem Rathausplatz stattfindende Wochenmarkt ergänzt das Einzelhandels- und Dienstleistungsangebot und verstärkt die Versorgungsbedeutung der Innenstadt. Die räumliche Ausdehnung des innerstädtischen Versorgungszentrums zeigt, dass mit einer linearen Auffächerung des Geschäfts- und Dienstleistungsbesatzes entlang der Hauptstraße auf ca. 650 m (zwischen Bahnstraße und Sternengasse) eine im Verhältnis zur Ortsgröße überdurchschnittliche Längenausdehnung des Geschäftsbesatzes vorgegeben ist. Diese Einschätzung gilt unter Berücksichtigung der Maßstäblichkeit und der fußläufigen Erlebbarkeit der Innenstadt. Neben der in West-Ost-Richtung verlaufenden Hauptfunktionsachse der Hauptstraße bildet die Dr.-Tusch-Straße eine wichtige Querachse, deren Geschäfts- und Dienstleistungsbesatz im Norden durch das Marktkauf SB-Warenhaus und im Süden durch die Franzstraße begrenzt wird. Die Längenausdehnung der Querachse ist mit ca. 375 m als der Ortsgröße angemessen zu bewerten.1 Abgesehen von der Querachse der Dr.-Tusch-Straße ist keine Seitenstraße der Hauptstraße in punkto Einzelhandelsbesatz so stark ausgebildet, dass ein „Kundenrundlauf“ durch benachbarte Quartiere der Hauptstraße ausgelöst wird. 1 Unter Berücksichtigung der Ortsgröße des Mittelzentrums Frechen ist die zumutbare Fußwegdistanz im innerstädtischen Versorgungszentrum mit ca. 350 m anzusetzen. 110 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Im abgegrenzten Versorgungszentrum dominieren kleinteilige Grundstücks- und Betriebseinheiten1, die nur durch vier großflächige Betriebseinheiten ergänzt werden. Diese großflächigen Einzelhandelsbetriebe der Innenstadt übernehmen wichtige Magnetwirkungen für den benachbarten kleinstrukturierten Einzelhandel der Stadtmitte, ohne dass jedoch eine ausgewogene Mischung unterschiedlicher Betriebstypen und -größen festzustellen ist. In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, dass die Schließung des ehem. Kaufring-Kaufhauses zu einem erheblichen Frequenzverlust in der westlichen Hauptstraße geführt hatte, der durch die Ansiedlung von Strauss Innovation und den Müller Drogeriemarkt sowie die Erweiterung / Verlagerung von C & A zwischenzeitlich teilweise kompensiert werden konnten. Im Hinblick auf die Erlebnis- und Aufenthaltsqualität der Frechener Innenstadt ist hervorzuheben, dass mit der Fußgängerzone im mittleren Abschnitt der Hauptstraße zwischen Dr.-Tusch-Straße und Breite Straße eine fußgängerfreundliche Flaniermeile geschaffen wurde, die günstige Rahmenbedingungen für den Erlebniseinkauf bietet. Die über die Hauptstraße geführte Stadtbahnlinie beeinträchtigt zwar die Aufenthaltsqualität und schränkt die Gestaltungsmöglichkeiten in der Fußgängerzone ein. Gleichwohl bietet die Stadtbahn Erschließungsvorteile, indem der Besucher- / Kundenverkehr mit dem öffentlichen Personennahverkehr unmittelbar in die Hauptgeschäftszone geführt wird. Unter siedlungsstrukturellen Aspekten ist positiv zu bewerten, dass sich das innerstädtische Versorgungszentrum in einer Mittelpunktlage der Wohnsiedlungsbereiche der Kernstadt befindet, so dass ein Großteil der Wohnbevölkerung mit zumutbarem Zeitaufwand zu Fuß oder per Fahrrad den innerstädtischen Geschäfts- und Dienstleistungsschwerpunkt erreichen kann. Diese Einschätzung gilt jedoch nicht für die Bewohner der peripheren Stadtteile, für die eine hohe Pkw-Orientierung im Rahmen des Einkaufsverkehrs zu unterstellen ist. Die Nutzungsstruktur2 des innerstädtischen Versorgungszentrums zeigt hinsichtlich der Nutzungsarten eine starke Durchmischung privater und öffentlicher Infrastruktureinrichtungen auf. Das Angebot öffentlicher Einrichtungen besteht u.a. aus Rat1 Im innerstädtischen Versorgungszentrum der Stadt Frechen liegt die durchschnittliche Betriebsgröße mit ca. 188 m² bei etwa 40 % des gesamtstädtischen Wertes von ca. 475 m² Verkaufsfläche pro Betrieb. 2 vgl. Karte 8: Nutzungsstruktur Innenstadt 111 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen haus, Keramikmuseum, Arbeitsamt, Kolpinghaus / Stadtsaal, Post, Kindergärten und kirchlichen Einrichtungen. Im Bereich der privaten Dienstleistungsangebote ist eine starke Durchmischung des Einzelhandels mit sonstigen privaten Dienstleistungsbetrieben, wie z.B. Geld- und Kreditinstituten, Gaststätten und Freien Berufen festzustellen. Damit ist - im Verhältnis zur Ortsgröße der Stadt Frechen - eine den zentralörtlichen Versorgungsfunktionen angemessene Nutzungsvielfalt in der Innenstadt abzulesen. Im Rahmen der gutachterlicherseits durchgeführten Ortsbegehungen wurden auch Fehlnutzungen und Leerstände ermittelt. Die Fehlnutzungen beziehen sich u.a. auf den Ersatz von Einzelhandelsbetrieben in Erdgeschoss-Lagen durch Dienstleister, wie z.B. Spielhalle, Sonnenstudio und Freie Berufe. Da die v.g. Nutzungen über keine attraktiv gestalteten Schaufensteranlagen verfügen, leisten sie auch keinen positiven Beitrag zur Erlebnisvielfalt und Stadtbildqualität der Innenstadt. In dem abgegrenzten Versorgungszentrum wurden insgesamt 14 leerstehende Ladeneinheiten ermittelt (Stand April 2008). Im Verhältnis zu den insgesamt im Hauptgeschäftsbereich ansässigen 116 Einzelhandels- und Ladenhandwerksbetrieben ist eine Leerstandsquote von ca. 12 % festzustellen, die erheblich über dem Durchschnittswert vergleichbarer Mittelstädte liegt.1 Das innerstädtische Versorgungszentrum der Stadt Frechen2 bietet nach gutachterlicher Einschätzung trotz der Dominanz des großflächigen Einzelhandels in peripheren Standortlagen grundsätzlich geeignete Rahmenbedingungen zur Erhaltung und Weiterentwicklung der Einzelhandelsfunktionen. Aufgrund des verdichteten Geschäfts- und Dienstleistungsbesatzes im Bereich der Hauptstraße kann der Versorgungsschwerpunkt jedoch nur dann aufgewertet werden, sofern es gelingt, zusätzliche niveauvolle Einzelhandelsnutzungen in die Innenstadt zu integrieren. Flankierend sollten städtebauliche Verbesserungsmaßnahmen in Angriff genommen werden, um die teilweise überalterten Bau- und Einzelhandelsstrukturen der Innenstadt zu erneuern. Hierzu wird ein koordiniertes Handeln der Stadt Frechen, der Grundstückseigentümer und der Betreiber im Rahmen eines Stadt- / Citymarketingprozesses für notwendig erachtet. 1 Nach GMA-Recherchen liegt die durchschnittliche Leerstandsquote „gesunder“ innerstädtischer Versorgungszentren bei etwa 5 - 10 %. 2 vgl. Karte 8: Nutzungsstruktur Innenstadt 112 EINZELHANDELSKONZEPT FRECHEN Karte 8: Nutzungsstruktur Innenstadt (Erdgeschossnutzung) Einzelhandel, Ladenhandwerk leer stehendes Ladengeschäft / Gebäude Spielhalle Gastronomie / Hotellerie sonstige private Dienstleistungen (u.a. Freie Berufe, Geld- und Kreditinstitute) öffentliche Einrichtungen (u.a. Kirche, Verwaltung, Schule, Altenheim) 0 50 100 200 m Kartengrundlage: Stadt Frechen GMA-Darstellung, Stand: Juni 2008 113 EINZELHANDELSKONZEPT FRECHEN Karte 9: Zentraler Versorgungsbereich Innenstadt Grenze des zentralen Versorgungsbereichs 0 50 100 200 m Kartengrundlage: Stadt Frechen GMA-Darstellung 2008 114 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen 4.3 Entwicklungskonzept Impulse für die notwendige Angebotserweiterung und die damit verbundene Aufwertung der Frechener Innenstadt könnten aus Ansiedlungen und Erweiterungsmaßnahmen erwachsen. Im Rahmen des Branchenkonzeptes wurden die potenziellen Verkaufsflächenergänzungen für die Frechener Innenstadt abgeleitet. Sie belaufen sich auf insgesamt ca. 2.550 m² Verkaufsfläche; eine Schwerpunktsetzung im Schlüsselsegment Bekleidung / Schuhe / Sport ist zu empfehlen. Ein Großteil der zusätzlichen Verkaufsfläche sollte dabei für die Ansiedlung weiterer Magnetbetriebe bzw. den Ausbau bestehender großflächiger Innenstadtanbieter vorgesehen werden, die eine Leitfunktion für den Einkaufsverkehr übernehmen können. Zudem ist darauf zu verweisen, dass für zukünftige Ansiedlungsvorhaben zunächst die bestehenden Leerstände geprüft werden sollten. In jedem Fall sollten neue Ansiedlungsvorhaben an Standorte innerhalb des gutachterlicherseits vorgeschlagenen Entwicklungsbereichs umgesetzt werden, um die Frequenzen auch auf den umliegenden kleinstrukturierten Einzelhandel lenken zu können. Insbesondere für großflächige Einzelhandelsansiedlungen gilt die Einschätzung, dass nur bei einer Verdichtung des Geschäftsbesatzes innerhalb des gutachterlich abgegrenzten Versorgungszentrums der Innenstadt ein Beitrag zur Erhaltung und Stabilisierung der vorhandenen Versorgungsstruktur geleistet werden kann. Demgegenüber würden dezentrale Einzelhandelsansiedlungen zu einer Umlenkung der Käuferströme führen, so dass struktur- und existenzgefährdende Wirkungen auf das Versorgungszentrum zu erwarten wären. Neben der Ergänzung / Ausweitung des Warenangebotes sind aus gutachterlicher Sicht weitere Veränderungen notwendig, um die Marktbedeutung der Einkaufsstadt Frechen nachhaltig zu stärken: Maßnahmen gegen deutliche trading-down-Tendenzen nicht nur in den Randbereichen des innerstädtischen Versorgungszentrums (Verantwortliche: Grundstückseigentümer, Anbieter, Stadtmarketing-Akteure), Initiative gegen Zunahme von Billiganbietern (Verantwortliche: Grundstückseigentümer, Stadtmarketing-Akteure), 115 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Abbau des Investitionsstaus und Verbesserung des Marktauftritts zahlreicher Frechener Innenstadtbetriebe (Verantwortliche: Grundstückseigentümer, Anbieter). 4.4 Abschließende Bewertung Tabelle 22: Bewertung Versorgungszentrum Innenstadt Kriterien Zentrenkategorie A-Zentrum / innerstädtisches Hauptzentrum Lage im Stadtgebiet zentrale Lage im Stadtgebiet Mittelpunktlage innerhalb der Kernstadt Verkehrsanbindung Nähe zur B 264 innerstädtischer Erschließungsring Straßenbahn / Bus Fußgängerzone, verkehrsberuhigte Straßen Einzugsgebiet ca. 49.165 EW (Stadt) Einzelhandelsbedeutung Hauptzentrum der Stadt mit auf das Stadtgebiet ausgerichteten Versorgungsfunktionen Verteilung auf kurz-, mittel- und langfristigen Bedarf vier Magnetbetriebe des kurz- und mittelfristigen Bedarfs siedlungsstrukturelle / städtebauliche Situation stadtgeschichtlicher / städtebaulicher Mittelpunkt im Verlauf unterschiedlicher Bauepochen des 20. Jahrhunderts entstanden Raumkontinuum von Straßen und Plätzen mit geschlossenem Geschäftsbesatz stärkste Frequenz von Magnetbetrieben im Bereich Hauptstraße zwischen Dr.-Tusch-Straße und Sternengasse Einzelhandelsfunktionen mittelzentrale Versorgungsfunktionen in den letzten Jahren positive Einzelhandelsentwicklung überdurchschnittliche Leerstandsquote (12 %) Mindernutzungen in Nebenlagen Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs keine Veränderung zur Abgrenzung des GMA-Einzelhandelsgutachtens für die Stadt Frechen aus dem Jahr 2001 Fortsetzung nächste Seite 116 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Fortsetzung von vorheriger Seite Kriterien Entwicklungsperspektiven Quelle: Handlungsbedarf zur Verstärkung der mittelzentralen Versorgungsbedeutung durch Magnetbetriebe Intensivierung und Aufwertung des Einzelhandels erforderlich vorrangige Sicherung des Hauptgeschäftsbereichs / Abbau von Leerständen und Mindernutzungen GMA 5. Versorgungszentrum Königsdorf (B-Zentrum) 5.1 Ausgewählte Daten zur Einzelhandelsstruktur Das Versorgungszentrum im Stadtteil Königsdorf lässt sich durch folgende Strukturdaten skizzieren: Mit 30 Einzelhandels- und Ladenhandwerksbetrieben sind ca. 9 % der Betriebsstätten des gesamten Stadtgebietes dem Versorgungszentrum Königsdorf zuzuordnen; die Betriebe belegen eine Verkaufsfläche von ca. 4.730 m² (= 3 % der im Stadtgebiet durch Einzelhandel genutzten Fläche); im Jahr 2007 wurde ein Umsatz von ca. 22,0 Mio. € erzielt, der ca. 6 % des Gesamtumsatzes im Frechener Einzelhandel entspricht. Das Angebot im Versorgungszentrum Königsdorf wird in starkem Maße durch den kurzfristigen Bedarf geprägt, insbesondere Betriebe des Nahrungs- und Genussmittelsektors. Neben zwei Vollsortimentern, einem Lebensmitteldiscountmarkt und zwei Getränkemärkten sind eine Reihe von Bäckereien und Spezialanbietern präsent. 117 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Tabelle 23: Versorgungsrelevante Einzelhandelsausstattung des Versorgungszentrums Königsdorf Nahversorgungsausstattung Sortiment/Warengruppe Anzahl der Betriebe Verkaufsfläche Umsatz abs. in % in m² in % in Mio. € in % Nahrungs- und Genussmittel 11 37 3.470 73 15,5 70 Gesundheit, Körperpflege 5 17 285 6 3,3 15 Blumen, Pflanzen, zoologischer Bedarf - - - - - - mittelfristiger Bedarf 5 17 210 4 0,8 4 langfristiger Bedarf 9 30 765 16 2,5 11 Einzelhandel gesamt 30 100 4.730 100 22,0 100 Quelle: GMA-Bestandserhebung September 2007, ggf. Rundungsdifferenzen Die Ausstrahlungskraft des Versorgungszentrums wird insbesondere durch zwei großflächige Lebensmittel-SB-Märkte mit der Funktion von Magnetbetrieben bestimmt. Der Einzugsbereich des Versorgungszentrums Königsdorf konzentriert sich auf den Stadtteil sowie die angrenzenden Bereiche des Pulheimer Stadtgebietes. 5.2 Städtebauliche Situation Die Standortgliederung des Einzelhandels im Stadtteil Königsdorf ist wie folgt zu charakterisieren:1 Der Geschäfts- und Dienstleistungsbesatz des Stadtteils erstreckt sich überwiegend entlang der Aachener Straße (B 55) zwischen den Einmündungen Friedrich-EbertStraße / Hambloch-Mühlenstraße im Westen und der Brauweilerstraße im Osten. Es handelt sich um eine vergleichsweise gering verdichtete, bandartige Besatzstruktur beidseits der Bundesstraße. Einzelhandels-Streubesatz befindet sich in der westlichen Verlängerung der Aachener Straße sowie im gesamten Verlauf der Kreisstraße 40 (Friedrich-Ebert-Straße / Franz-Lenders-Straße bis in Höhe der Waldstraße). 1 vgl. Karte 10: Nutzungsstruktur Königsdorf 118 EINZELHANDELSKONZEPT FRECHEN Karte 10: Nutzungsstruktur Königsdorf (Erdgeschossnutzung) Einzelhandel, Ladenhandwerk leer stehendes Ladengeschäft / Gebäude Gastronomie / Hotellerie sonstige private Dienstleistungen (u.a. Freie Berufe, Geld- und Kreditinstitute) öffentliche Einrichtungen (u.a. Kirche, Verwaltung, Schule, Altenheim) 0 50 100 200 m Kartengrundlage: Stadt Frechen GMA-Darstellung, Stand: Juni 2008 119 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen In der Nutzungsstruktur des Stadtteils ist eine der Einwohnerzahl angemessene Infrastruktur ablesbar, die u.a. Schule, Kindergarten, Altenzentrum, Tennishalle und kirchliches Gemeindezentrum umfasst. Zahlreiche kleinere Gastronomie- und Dienstleistungsbetriebe runden das Angebot ab. Die Verkehrssituation des Stadtteilzentrums Königsdorf wird durch die Erschließungsvorteile der Aachener Straße (B 55) bestimmt, die einerseits eine funktionsfähige Anbindung des Stadtteils an das regionale und städtische Straßennetz gewährleistet und zugleich als Haupterschließungsstraße des Stadtteils Königsdorf dient. Nach gutachterlicher Einschätzung profitieren die ansässigen Betriebe auch vom Durchgangsverkehr der Aachener Straße, indem Streuumsätze durch auswärtige Besucher, z.B. aus den angrenzenden Siedlungsbereichen der Nachbarstädte Bergheim und Kerpen, erzielt werden. Im Rahmen der gutachterlichen Begehung wurden innerhalb des abgegrenzten Versorgungszentrums keine leerstehenden Ladeneinheiten ermittelt, so dass auch weiterhin von einer insgesamt stabilen Einzelhandelssituation in Königsdorf auszugehen ist. Die Ortsbildqualität des Versorgungszentrums Königsdorf bietet gegenwärtig keine Ansätze für eine anspruchsvolle städtebauliche und architektonische Gestaltung. Die bandartige Struktur der Aachener Straße führt in Verbindung mit fehlenden verkehrsberuhigenden Ausbauelementen dazu, dass durch die Straßenraumgestaltung kein Beitrag zur Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität geleistet wird. Unter Berücksichtigung des Bevölkerungs- und Kaufkraftpotenzials sind aus der ökonomischen Betrachtung gegenwärtig keine gravierenden Defizite in der Versorgungsstruktur des Stadtteilzentrums festzustellen. Gleichwohl sind schwierige Rahmenbedingungen für die Aufrechterhaltung des Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatzes gegeben, da aufgrund der weiten Auffächerung des Geschäfts- und Dienstleistungsbesatzes nur eingeschränkte Verbundeinkäufe im Rahmen fußläufiger Einkaufsvorgänge möglich sind. Demgemäß wird empfohlen, im Rahmen einer langfristig angelegten Standortplanung zur Sicherung und Verbesserung der wohnungsnahen Versorgung eine stärkere räumliche Angebotskonzentration zu verfolgen, um das Nahversorgungszentrum im Bestand zu sichern und in der Standortqualität aufzuwerten. 120 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen 5.3 Entwicklungskonzept Das Versorgungszentrum Königsdorf umfasst im Bereich des täglichen Bedarfs ein überwiegend kleinstrukturiertes Angebot. Die Warengruppe Blumen, Pflanzen, zoologischer Bedarf ist innerhalb des abgegrenzten Versorgungszentrums nicht präsent. Auch ein größerer Drogeriemarkt fehlt bislang. Zudem ist auf den nicht zeitgemäßen Marktauftritt (z.B. Dimensionierung, Stellplätze) von zwei größeren Lebensmittelmärkten hinzuweisen. Als Planung bekannt ist derzeit die Realisierung eines Vollsortimenters auf einer derzeit brachliegenden Fläche neben dem Aldi-Discounter. Noch offen ist, ob es sich um die Verlagerung eines ansässigen Anbieters oder die Ansiedlung eines noch nicht in Königsdorf vertretenen Anbieters handelt. Im Falle der Ansiedlung eines neuen Anbieters ist davon auszugehen, dass sich der Wettbewerbsdruck auf die bereits ansässigen Lebensmittelmärkte deutlich erhöhen wird - möglicherweise mit existenzgefährdenden Auswirkungen. Aus gutachterlicher Sicht ist grundsätzlich anzustreben, angesichts des lang gezogenen Bandes an Versorgungsangeboten eine zielgerichtete Konzentration der Einzelhandelsausstattung innerhalb des abgegrenzten Versorgungszentrums zu erreichen. Insbesondere bei Angebotsergänzungen wird empfohlen, eine Konzentration der Einzelhandelsentwicklung innerhalb des kartografisch ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereichs vorzunehmen, um Kopplungseffekte für die ansässigen Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe zu nutzen. Für die künftige Weiterentwicklung des Versorgungszentrums wird empfohlen, die bestehende Besatzstruktur zu stabilisieren und durch Geschäftserweiterungen oder -neuansiedlungen aufzuwerten. Dabei wird eine Konzentration der Einzelhandelsentwicklung vorgeschlagen, um Synergien im Rahmen von Kopplungseinkäufen in benachbarten Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben zu nutzen. 1 1 vgl. Karte 11: zentraler Versorgungsbereich Königsdorf 121 EINZELHANDELSKONZEPT FRECHEN Karte 11: Zentraler Versorgungsbereich Königsdorf Grenze des zentralen Versorgungsbereichs 0 50 100 200 m Kartengrundlage: Stadt Frechen GMA-Darstellung 2008 122 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen 5.4 Abschließende Bewertung Tabelle 24: Bewertung Versorgungszentrum Königsdorf Kriterien Zentrenkategorie B-Zentrum / Stadtteilzentrum Lage im Stadtgebiet Lage im Nordwesten des Stadtgebietes südlicher Siedlungsrand des Stadtteils Königsdorf Verkehrsanbindung Hauptverkehrsstraße Aachener Straße (B 55) Haltepunkt der Deutschen Bahn, Busanbindung Einzugsgebiet ca. 16.560 EW (Stadtteile Königsdorf, angrenzende Stadtteile von Pulheim) Einzelhandelsbedeutung zwei großflächige Lebensmittel-SB-Märkte als Magnetbetriebe geprägt durch kurzfristigen Bedarf siedlungsstrukturelle / städtebauliche Situation Randlage im Süden des Siedlungsbereich des Stadtteils attraktive städtebauliche Gestaltung vergleichsweise hohe Nutzungsvielfalt öffentlicher und privater Versorgungseinrichtungen Einzelhandelsfunktionen marktfähiges, gut frequentiertes Stadtteil-Versorgungszentrum kein Leerstand Entwicklungsperspektiven Sicherung der Magnetfunktion der Lebensmittel-SB-Betriebe Handlungsbedarf zur Ergänzung / Erweiterung / Konzentration kleinstrukturierter Einzelhandelsangebote Quelle: GMA 6. Versorgungszentrum Bachen (potenzielles C-Zentrum) 6.1 Ausgewählte Daten zur Einzelhandelsstruktur Dem Einzelhandelsstandort Bachem ist im Kontext der Frechener Versorgungszentren eine untergeordnete Bedeutung beizumessen: Mit 12 Einzelhandels- und Ladenhandwerksbetrieben sind ca. 4 % der Betriebsstätten des gesamten Stadtgebietes dem Versorgungszentrum zuzuordnen; 123 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen die Betriebe belegen eine Verkaufsfläche von ca. 1.010 m² (= ca. 1 % der im Stadtgebiet durch Einzelhandel genutzten Fläche); im Jahr 2007 wurde ein Umsatz von ca. 5,9 Mio. € erzielt, der ca. 2 % des gesamtstädtischen Einzelhandelsumsatzes entspricht. Aufgrund der Verkaufsflächenausstattung von ca. 1.010 m² erreicht Bachem derzeit noch nicht die für ein C-Zentrum erforderliche Größenordnung von ca. 1.200 m² Verkaufsfläche. Ein hoher, aus Datenschutzgründen nicht darstellbarer Anteil des Einzelhandelsbesatzes entfällt auf den kurzfristigen Bedarf, wobei sich die Angebote auf unterschiedliche Warengruppen verteilen. Als größter Anbieter sichert ein (großflächiger) Rewe Supermarkt die Versorgungsfunktionen. Der Einzugsbereich dürfte sich auf den Stadtteil Bachem konzentrieren, ergänzende Versorgungsfunktionen für den Hürther Stadtteil Gleuel sind aufgrund der hohen Verkehrsgunst der Standortlage anzunehmen. 6.2 Städtebauliche Situation Das Versorgungszentrum Bachem erstreckt sich entlang der Hubert-Prott-Straße, die das südöstliche Stadtgebiet und den dort liegenden Stadtteil Bachem durchquert.1 Das Versorgungszentrum wird durch die die Hubert-Prott-Straße querende B 264 in zwei Teile gegliedert: der nördliche, zur Innenstadt gelegene Teil beherbergt im Einmündungsbereich der Kapfenberger Straße einen die Großflächigkeit erreichenden Vollsortimenter, während sich der kleinstrukturierte Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatz südlich der B 264 bis zur Höhe der Einmündung der Grachtenhofstraße erstreckt. Aufgrund der Zäsur durch die B 264 wird die fußläufige Anbindung und Frequentierung zwischen dem Magnetbetrieb und dem kleinstrukturierten Einzelhandelsbesatz erschwert. Aus gewerbeplanerischer Sicht ist die fehlende funktionale Anbindung als gravierende Standortschwäche zu bewerten. 1 vgl. Karte 12: Nutzungsstruktur Bachem 124 EINZELHANDELSKONZEPT FRECHEN Karte 12: Nutzungsstruktur Bachem (Erdgeschossnutzung) Einzelhandel, Ladenhandwerk Gastronomie / Hotellerie sonstige private Dienstleistungen (u.a. Freie Berufe, Geld- und Kreditinstitute) öffentliche Einrichtungen (u.a. Kirche, Verwaltung, Schule, Altenheim) 0 50 100 200 m Kartengrundlage: Stadt Frechen GMA-Darstellung, Stand: Juni 2008 125 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Weiter südlich befinden sich - durch Wohnungen auf der östlichen Seite der Hubert-ProttStraße und einen ausgedehnten Platzraum auf der westlichen Seite getrennt - öffentliche Einrichtung und ein größerer privater Dienstleistungsbetrieb, die als publikumswirksame Komplementärnutzungen einzustufen sind und in begrenztem Umfang Synergieeffekte ermöglichen und daher in das Versorgungszentrum einbezogen werden. Die Abgrenzung erfolgt aufgrund der Einschätzung, dass bei den betroffenen Bereichen eine stadträumlich funktional wirksame fußläufige Verbindung besteht, so dass ein Leistungsaustausch zwischen den einzelnen Versorgungsangeboten herzustellen ist. Im Bereich der Komplementärnutzungen zeigt das abgegrenzte Versorgungszentrum demnach eine Reihe öffentlicher Einrichtungen sowie privater Dienstleistungen. Gastronomische Betriebe ergänzen das Angebotsspektrum. Leerstände sind derzeit nicht vorzufinden, vielmehr beeinträchtigen Wohnnutzungen und damit Unterbrechungen des Geschäftsbandes die Erlebbarkeit des Versorgungszentrums. Die Erreichbarkeit des Versorgungszentrums wird durch die Hubert-Prott-Straße hergestellt, die allerdings in Phasen erhöhter Verkehrsbelastung auch die Aufenthaltsqualität mindert. 6.3 Entwicklungskonzept Da das Versorgungszentrum Bachem die von der GMA formulierten Mindestkriterien für ein C-Zentrum im Hinblick auf die Verkaufsflächenausstattung derzeit nicht vollständig erfüllt, ist in jedem Fall eine Arrondierung des Einzelhandelsbesatzes zu empfehlen. Mit Blick auf die aktuelle Nutzungsstruktur im Einzelhandel ist dabei die Ergänzung eines kleineren Drogeriemarktes anzuraten. Augenmerk gelegt werden sollte auch auf die Sicherstellung der Magnetfunktionen des Rewe Supermarktes. Unter Umständen kann in Verbindung mit einer Verlagerung eine Erweiterung des Supermarktes realisiert werden. Hier wäre in jedem Fall zu empfehlen, einen stärker im südlichen Geschäftsbereich gelegenen Standort zu realisieren. 126 EINZELHANDELSKONZEPT FRECHEN Karte 13: Zentraler Versorgungsbereich Bachem (potenzielles C-Zentrum) Grenze des zentralen Versorgungsbereichs 0 50 100 200 m Kartengrundlage: Stadt Frechen GMA-Darstellung 2008 127 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Auch in Bachem ist eine Verdichtung des Geschäfts- und Dienstleistungsbedarfs im abgegrenzten Versorgungszentrum zwingend erforderlich, um die Kopplungseffekte zu intensivieren.1 6.4 Abschließende Bewertung Tabelle 25: Bewertung Versorgungszentrum Bachem Kriterien Zentrenkategorie potenzielles C-Zentrum / Nahversorgungszentrum Lage im Stadtgebiet Lage im südöstlichen Stadtgebiet Lage im Zentrum des Stadtteils Bachem Verkehrsanbindung Hauptverkehrsstraße Hubert-Prott-Straße als wichtige innerstädtische Verkehrsachse querende B 264 als regionale Erschließungsstraße Einzugsgebiet ca. 11.555 EW (Stadtteil Bachem, angrenzender Stadtteil Hürth-Gleuel Einzelhandelsbedeutung Nahversorgungszentrum für den Stadtteil Bachem Angebotsschwerpunkt im kurzfristigen Bedarf siedlungsstrukturelle / städtebauliche Situation Lage in Wohngebiet Nutzungsergänzung durch benachbarte Dienstleistungsund Gastronomiebetriebe Unterbrechung des Bandes an Versorgungseinrichtungen durch Wohnnutzungen und ausgedehnten Platzraum aufwertungsbedürftige Gestaltung Einzelhandelsfunktionen Erweiterung / ggf. Verlagerung des Supermarktes Ergänzung von Drogeriewaren Entwicklungsperspektiven Erhaltung / Ausbau des Versorgungszentrums vorrangige Sicherung des zentralen Versorgungsbereichs / Stabilisierung der Nahversorgung Quelle: GMA 1 vgl. Karte 13: zentraler Versorgungsbereich Bachem (potenzielles C-Zentrum), a.a.O. 128 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen 7. Versorgungszentrum Habbelrath (potenzielles C-Zentrum) 7.1 Ausgewählte Daten zur Einzelhandelsstruktur Der Einzelhandelsstandort Habbelrath erfüllt ebenfalls im Zusammenwirken mit den anderen Frechener Einkaufslagen eine untergeordnete Versorgungsfunktion: Mit 5 Betrieben, einer Verkaufsfläche von ca. 215 m² und einer Umsatztätigkeit von ca. 1,6 Mio. € sind nachgeordnete Versorgungsaufgaben ablesbar. 7.2 Städtebauliche Situation Das Versorgungszentrum in der Ortsmitte Habbelrath erstreckt sich entlang der Klosterstraße von der Dürener Straße bis auf Höhe der Schubertstraße.1 Der kleinteilige Besatz an Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben ist auf der westlichen Straßenseite präsent, auf der östlichen Straßenseite schließen sich mit der Kirche, einem Kindergarten, einer Schule und Sportplätzen publikumswirksame öffentliche Einrichtungen an, welche eine regelmäßige Frequentierung sicherstellen. Auch der Wochenmarkt übt eine starke Attraktivität aus. Die kleinteiligen Betriebe sind in veralteten Ladenzeilen und Geschäftseinheiten untergebracht, die eine geringe Attraktivität entfalten - trotz der ansonsten durch die Platzweite und Begrünung aufgewerteten Umfeldsituation. 7.3. Entwicklungskonzept Das Versorgungszentrum Habbelrath erfüllt derzeit nicht annäherungsweise die von der GMA vorgegebenen Mindestwerte im Hinblick auf die Verkaufsflächenausstattung. 1 vgl. Karte 14: Nutzungsstruktur Habbelrath 129 EINZELHANDELSKONZEPT FRECHEN Karte 14: Nutzungsstruktur Habbelrath (Erdgeschossnutzung) Einzelhandel, Ladenhandwerk Gastronomie / Hotellerie sonstige private Dienstleistungen (u.a. Freie Berufe, Geld- und Kreditinstitute) öffentliche Einrichtungen (u.a. Kirche, Verwaltung, Schule, Altenheim) 0 50 100 200 m Kartengrundlage: Stadt Frechen GMA-Darstellung, Stand: Juni 2008 130 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Allerdings ist anzumerken, dass dieses Versorgungszentrum aufgrund der umgebenden Mantelbevölkerung und der Möglichkeit, zusätzliche Kunden aus angrenzenden Stadtteilen (insbesondere Grefrath, auch Kerpen-Horrem) zu versorgen, ergänzende Kaufkraftpotenziale im erweiterten Einzugsbereich bietet, welche die Tragfähigkeit eines Lebensmittel-SB-Betriebs sicherstellen. Damit können auch die vom kleinstrukturierten Einzelhandel benötigten Frequenzbringerfunktionen hergestellt werden. Gleichwohl ist festzuhalten, dass aufgrund des bereits an der Frechener Straße am Stadtteilrand realisierten Aldi Lebensmitteldiscountmarktes eine intensive Wettbewerbssituation zwischen diesen beiden, im Stadtteil Habbelrath gelegenen Einkaufslagen besteht, die u.U. eine Ansiedlung im gewachsenen Ortskern erschweren. Zudem ist darauf zu verweisen, dass in unmittelbarer Nachbarschaft des Aldi Lebensmitteldiscountmarktes Baurecht für die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters besteht.1 Sollte dieses Vorhaben realisiert werden, ist nicht davon auszugehen, dass die innerörtliche Versorgungslage durch einen Lebensmittel-SB-Betrieb gestärkt werden kann. Insofern ist nach Realisierung dieser Ausbauplanung ggf. eine Korrektur des Zentrenkonzeptes für die Versorgung der Stadtteile Habbelrath und Grefrath vorzunehmen. Sofern an der Zielsetzung, in Habbelrath ein vollwertiges Nahversorgungszentrum zu entwickeln, festgehalten wird, empfiehlt sich eine enge Abgrenzung um die vorhandenen Versorgungseinrichtungen, um die Synergieeffekte nutzen zu können.2 1 Zum Zeitpunkt der Berichtslegung wurde ein Bauantrag für diese Fläche eingereicht. 2 vgl. Karte 15: Zentraler Versorgungsbereich Habbelrath (potenzielles C-Zentrum) 131 EINZELHANDELSKONZEPT FRECHEN Karte 15: Zentraler Versorgungsbereich Habbelrath (potenzielles C-Zentrum) Grenze des zentralen Versorgungsbereichs 0 50 100 200 m Kartengrundlage: Stadt Frechen GMA-Darstellung 2008 132 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen 7.2 Abschließende Bewertung Tabelle 26: Bewertung Versorgungszentrum Habbelrath Kriterien Zentrenkategorie potenzielles C-Zentrum / Nahversorgungszentrum Lage im Stadtgebiet Lage im westlichen Stadtgebiet entlang Klosterstraße zwischen Dürener Straße und Schulstraße Verkehrsanbindung Dürener Straße (Lage an Verbindungsachse zu KerpenHorrem) Einzugsgebiet ca. 16.880 EW (Stadtteile Habbelrath, Grefrath, ggf. Teile von Kerpen-Horrem) Einzelhandelsbedeutung potenzieller Einzelhandelsschwerpunkt der wohnungsnahen Versorgung potenzielles Nahversorgungszentrum mit stadtteilübergreifenden Funktionen starke Ausrichtung auf den kurzfristigen Bedarf, insbesondere Nahrungs- und Genussmittel Ergänzung durch kleinteilige Nahversorgungsangebote bzw. Erweiterungsmaßnahmen bestehender Betriebe sinnvoll siedlungsstrukturelle / städtebauliche Situation Mittelpunktlage im Siedlungsbereich des Stadtteils Einzelhandelsfunktionen in den letzten Jahren deutlich nachlassende Einzelhandelsbedeutung vergleichsweise starke Nutzungsvielfalt öffentlicher Versorgungseinrichtungen, ergänzende private Dienstleistungsangebote Leerstände und Mindernutzungen derzeit nur Lebensmittelhandwerk und kleinteilige Anbieter verortet Entwicklungsperspektiven Ausbau eines Versorgungszentrums Quelle: GMA 133 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen 8. Dezentrale Agglomerationsbereiche 8.1 Ausgewählte Daten zur Einzelhandelsstruktur Die dezentralen Agglomerationsbereiche im Frechener Stadtgebiet verteilen sich auf einzelne Gewerbegebiete und weisen eine Konzentration im Westen des Stadtgebietes an den bedeutsamen regionalen Verkehrsachsen auf (Europaallee, Ernst-Heinrich-GeistStraße, Kölner Straße 114 - 118). Sie wurden ergänzt durch ein weiteres Gewerbegebiet mit Einzelhandelsbedeutung am östlichen Kernstadtrand (Dürener Straße). Ihre Bedeutung für die Frechener Einzelhandelsstrukturen lässt sich aus ökonomischer Sicht wie folgt einzuordnen: Mit 53 Einzelhandels- und Ladenhandwerksbetrieben sind ca. 16 % der Betriebsstätten des gesamten Stadtgebietes den dezentralen Agglomerationsbereichen zuzuordnen; die Betriebe belegen mit einer Verkaufsfläche von ca. 110.700 m² ca. 2 % der im Stadtgebiet durch Einzelhandel genutzten Fläche; im Jahr 2007 wurde ein Umsatz von ca. 169,2 Mio. € erzielt, der ca. 49 % des gesamtstädtischen Einzelhandelsumsatzes der Stadt Frechen entspricht. Die Angebotsschwerpunkte in den dezentralen Standortbereichen Europaallee und ErnstHeinrich-Geist-Straße liegen im langfristigen Bedarf, wobei sowohl Angebote aus den Warengruppen Hausrat, Einrichtung, Möbel als auch aus den Warengruppen Bau- und Gartenbedarf vorgehalten werden. Die Standortbereiche Kölner Straße 114 - 118 und Dürener Straße sind stärker durch den kurz- und mittelfristigen Bedarf geprägt.1, 2, 3 1 vgl. Karte 16: Nutzungsstruktur Europaallee 2 vgl. Karte 17: Nutzungsstruktur E.-H.-Geist-Straße und Kölner Straße 114 - 118 3 vgl. Karte 18: Nutzungsstruktur Dürener Straße 134 EINZELHANDELSKONZEPT FRECHEN Karte 16: Nutzungsstruktur Europaallee (Erdgeschossnutzung) Einzelhandel, Ladenhandwerk leer stehendes Ladengeschäft / Gebäude Spielhalle Gastronomie / Hotellerie sonstige private Dienstleistungen (u.a. Freie Berufe, Geld- und Kreditinstitute) Produzierendes Gewerbe Kartengrundlage: Stadt Frechen GMA-Darstellung, Stand: Juni 2008 0 50 100 200 m 135 Zoo-FM EINZELHANDELSKONZEPT FRECHEN Dehner-GC Karte 17: Nutzungsstruktur E.-H.Geist-Straße und Kölner Straße 114 - 118 (Erdgeschossnutzung) , Planung Cremer & Breuer Einzelhandel, Ladenhandwerk leer stehendes Ladengeschäft / Gebäude Gastronomie / Hotellerie sonstige private Dienstleistungen (u.a. Freie Berufe, Geld- und Kreditinstitute) öffentliche Einrichtungen (u.a. Kirche, Verwaltung, Schule, Altenheim) Produzierendes Gewerbe Plangebiet Cremer & Breuer 0 50 100 200 m Kartengrundlage: Stadt Frechen GMA-Darstellung, Stand Juni 2008 136 136 EINZELHANDELSKONZEPT FRECHEN Karte 18: Nutzungsstruktur Dürener Straße (Erdgeschossnutzung) Einzelhandel, Ladenhandwerk leer stehendes Ladengeschäft / Gebäude Gastronomie / Hotellerie sonstige private Dienstleistungen (u.a. Freie Berufe, Geld- und Kreditinstitute) öffentliche Einrichtungen (u.a. Kirche, Verwaltung, Schule, Altenheim) 0 50 100 200 m Kartengrundlage: Stadt Frechen GMA-Darstellung, Stand: Juni 2008 137 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Von den 53 in den dezentralen Agglomerationsbereichen ansässigen Einzelhandelsbetrieben sind 13 als großflächig einzustufen. Insgesamt werden in den dezentralen Agglomerationsbereichen der Stadt Frechen in beachtlichem Umfang auch nahversorgungsund zentrenrelevante Sortimente geführt. Bei den planerischen Rahmensetzungen für das Gewerbegebiet Cremer & Breuer-Gelände wurden die erhöhten Wettbewerbswirkungen dieser Sortimente insbesondere für die Frechener Innenstadt berücksichtigt. Geplant ist nun dort die Ansiedlung von vier Fachmärkten mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment und begrenzten zentrenrelevanten Randsortimenten.1 Der Einzugsbereich der dezentralen Agglomerationsbereiche Europaallee und ErnstHeinrich-Geist-Straße umfasst das gesamte Stadtgebiet und die Zonen II und III des regionalen Einzugsgebietes, während der Einzelhandel in den dezentralen Agglomerationsbereichen Kölner Straße und Dürener Straße im Wesentlichen Versorgungsfunktionen für das Frechener Stadtgebiet wahrnimmt. 8.2 Handlungsbedarf Ein Ausbau der v.g. dezentralen Einzelhandelsagglomerationen ist aufgrund der begrenzten Entwicklungsperspektiven des Einzelhandels im Hinblick auf die gesamtstädtische Flächenverfügbarkeit und der verkehrlichen Rahmenbedingungen nur eingeschränkt möglich. Aus versorgungsstrukturellen Gründen wird empfohlen, zusätzliche Verkaufsflächen ausschließlich für nicht nahversorgungs- / zentrenrelevante Sortimente zuzulassen, die keine Umverteilungswirkungen auf schutzwürdige innerstädtische oder stadtteilbezogene Versorgungsbereiche auslösen. Die für eine konsequente Umsetzung erforderlichen Rahmenbedingungen sind durch Überplanung / Änderung der Bebauungspläne herzustellen. 1 Die Ansiedlung eines Gartencenters wurde während der Projektbearbeitung realisiert. 138 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen 9. Zusammenfassende Bewertung Die vorliegende Analyse und Bewertung der Einzelhandelsversorgung der Stadt Frechen belegt, dass aufgrund der dispersen Versorgungsstruktur - insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen, durch dezentrale Einzelhandelsagglomerationen und Solitärstandorte geprüften Wettbewerbssituation - die Schaffung eines flächendeckenden Versorgungsnetzes erschwert wird. Trotz einer insgesamt bedarfsgerechten gesamtstädtischen Einzelhandelsausstattung mit Lebensmittelangeboten sind innerhalb der Siedlungsbereiche und Stadtteile erhebliche Ausstattungsungleichgewichte festzustellen, die im Sinne der Herstellung möglichst gleichwertiger Versorgungsstrukturen für die Wohnbevölkerung abgebaut werden sollten. Die betriebswirtschaftlichen Anforderungen an wirtschaftlich tragfähige Nahversorgungsstrukturen führen im Zusammenwirken mit nach wie vor steigenden Betriebsgrößen im Lebensmitteleinzelhandel dazu, dass nur noch bei größeren Wohnsiedlungsbereichen eine Lebensmittelvollversorgung realisiert werden kann. Dies bedeutet, dass im Rahmen des Nahversorgungskonzeptes der Stadt Frechen darauf hingewirkt werden muss, funktionsfähige, größere Einzelhandelsschwerpunkte nur an städtebaulich integrierten Standorten auszubauen, statt eine weitere Dezentralisierung der Versorgungsstruktur vorzunehmen. Es gilt dabei, trotz eines unzureichenden Flächenangebotes innerhalb der Versorgungszentren eine städtebaulich ausgerichtete Sicherung und Ergänzung der Stadtteilnahversorgung durchzusetzen. Nach gutachterlicher Einschätzung kann eine städtebaulich geordnete Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur nur erreicht werden, indem ein zielgerichtetes Flächen- und Interessenmanagement in enger Zusammenarbeit der Stadt Frechen, der Grundstückseigentümer und potenzieller Investoren / Betreiber aufgebaut wird. Hierzu ist eine planerische Rahmensetzung der Stadt Frechen erforderlich, die unter Anlegung städtebaulicher und versorgungsstruktureller Kriterien eine Standortbestimmung für die Weiterentwicklung der Einzelhandelsstruktur vornimmt. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass Standortentscheidungen von Investoren und Betreibern überwiegend unter dem Aspekt der Verkehrslage oder der Grundstücksverfügbarkeit getroffen werden, so dass die dezentrale Ansiedlung von nahversorgungs- / zentrenrelevantem Einzelhandel zu einer fortschreitenden Auflösung städtebaulich integrierter Versorgungsstrukturen führen würde. Der damit einhergehende Verlust an Versorgungsqualität verringert nicht nur die Wettbewerbschancen der verbleibenden Einzelhandels- und Dienstleistungsbe139 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen triebe in den Versorgungszentren, sondern gefährdete zugleich die Lebensqualität und die städtebauliche Entwicklung der Siedlungskerne. Gleichermaßen von Bedeutung ist die Schaffung zusätzlicher Verkaufsflächen in der Frechener Innenstadt, um den Anteil mittel- und langfristiger Warengruppen auszubauen. Hierzu sollten möglichst auch größere Ladeneinheiten bereitgestellt werden. Vor dem Hintergrund der positiven Bevölkerungs- und Kaufkraftentwicklung im Stadtgebiet und die durch die Ansiedlungserfolge in den letzten Jahren (Strauss Innovation, Drogeriemarkt Müller, Vergrößerung C & A) gestiegene Dynamik der Innenstadtentwicklung sollten kurzfristig Maßnahmen eingeleitet werden, um die positiven Wachstumsimpulse nutzen zu können. 140 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen VII. Fazit der Untersuchung Als Fazit der vorliegenden Untersuchung werden nachfolgend die Ergebnisse der Bestandsanalyse und die Handlungsempfehlungen zusammengefasst, die aus gutachterlicher Sicht vorrangig sind: Die Versorgungsfunktionen des Mittelzentrums Frechen beziehen sich im Wesentlichen auf das Stadtgebiet sowie mit geringerer Versorgungsintensität auf die angrenzenden Mittelzentren sowie westliche Teile des Kölner Stadtgebietes. Allerdings wird dieser gesamte Einzugsbereich nur von ausgewählten großflächigen Einzelhandelsbetrieben in verkehrsgünstigen Standortsituationen erreicht, insbesondere im Gewerbegebiet Europaallee. Das erweiterte Einzugsgebiet des Frechener Einzelhandels umfasst derzeit ca. 355.955 Einwohner. Im Stadtgebiet (Kerneinzugsgebiet) leben ca. 49.165 Einwohner. Dem Einzelhandel in der Stadt Frechen steht im Stadtgebiet gegenwärtig ein einzelhandelsbezogenes Kaufkraftpotenzial von ca. 281,8 Mio. € zur Verfügung. Von diesem einzelhandelsrelevanten Kaufkraftpotenzial wird durch den ansässigen Einzelhandel aktuell ca. 75 % gebunden. Mit auswärtigen Kunden wird ein Umsatzanteil von ca. 38 - 39 % erzielt. Der Kaufkraftabfluss aus der Stadt Frechen bewegt sich im gesamten Einzelhandel in einer Größenordnung von ca. 70,5 Mio. €. Die Einzelhandelsausstattung der Stadt Frechen umfasst aktuell insgesamt 323 Betriebe mit einer Verkaufsfläche von ca. 153.460 m² und einer Umsatzleistung von ca. 343,3 Mio. €. Einwohnerbezogen ist im Vergleich zu Städten ähnlicher Größe und regionaler Wettbewerbssituation in den Warengruppen Bekleidung / Schuhe / Sport und Elektrowaren eine unterdurchschnittliche Verkaufsflächenausstattung vorgegeben, wohingegen in den übrigen Warengruppen eine durchschnittliche Verkaufsflächenausstattung zu erkennen ist. Überdurchschnittliche Ausstattungskennziffern werden in den Warengruppen Hausrat / Einrichtung / Möbel und im sonstigen Einzelhandel (hier: Bau- und Gartenbedarf) erzielt. Der großflächige Einzelhandel 141 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen nimmt mit einem Flächenanteil von ca. 77 % eine durchschnittliche gesamtstädtische Bedeutung ein. Die derzeitige Einzelhandelsstruktur lässt vor dem Hintergrund der Erhöhung der Pro-Kopf-Ausgaben (ca. + 2 - 3 %) bei einer positiven Bevölkerungsprognose (ca. + 4 %) bis zum Jahr 2020 einen Entwicklungskorridor von ca. 7.000 m² zusätzlicher Verkaufsfläche zu, der insbesondere zur Diversifizierung der Einzelhandelsangebote und zur Ansiedlung von Betrieben in den integrierten Versorgungszentren genutzt werden sollte. Ziel zusätzlicher Einzelhandelsansiedlungen sollten Angebotsergänzungen in Sortimentsbereichen mit Defiziten sein. In der Stadt Frechen prägen mehrere Einzelhandelsagglomerationen unterschiedlicher Ausprägung an städtebaulich integrierten Standorten die Versorgungsbedeutung des Mittelzentrums. Das Standortgefüge in Frechen gliedert sich in zwei funktionsfähige integrierte Versorgungszentren und vier dezentrale Agglomerationsstandorte. Zwei weitere integrierte Versorgungslagen bieten sich aufgrund ihrer ökonomischen und städtebaulichen Voraussetzungen zum Ausbau an (Bachem, Habbelrath). Eine weitere bedeutsame dezentrale Agglomeration entsteht mit der Realisierung der geplanten Einzelhandelsansiedlungen auf dem Cremer & Breuer-Gelände. Zur Sicherung und Stärkung der städtebaulich integrierten Versorgungszentren ist eine konsequente bauleitplanerische Steuerung der Einzelhandelsentwicklung, insbesondere in Bezug auf die Standorte großflächigen Einzelhandels mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten, erforderlich. Unter Berücksichtigung des bundesweit zu beobachtenden Trends einer fortschreitenden Dezentralisierung innerstädtischer Einzelhandelsstrukturen wird der Stadt Frechen außerhalb der abgegrenzten Versorgungszentren der grundsätzliche Ausschluss zusätzlicher Betriebe für großflächige Betriebe mit nah- und zentrenversorgungsrelevanten Waren empfohlen. Das bedeutet, dass in Einzelfällen, z.B. bei einer drohenden zentrenschädigenden Ansiedlung eines knapp unter der Schwelle der Großflächigkeit liegenden Vorhabens, ein Betrieb mit den v.g. Angebotsschwerpunkten durch Überplanung eines Baugebietes (Allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet) eine solche Ansiedlung verhindert werden sollte (§ 9 Abs. 2a BauGB 2007). 142 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen In Anbetracht der verschärften gesetzlichen Vorschriften des Baugesetzbuches und des novellierten Landesplanungsgesetzes (LEPro § 24a) kommt dem Ausschluss nah- und zentrenversorgungsrelevanter Sortimente an Standorten außerhalb der abgegrenzten, städtebaulich integrierten Versorgungsbereichen eine Schlüsselrolle für eine städtebaulich ausgerichtete Einzelhandels- und Standortentwicklung zu. 143 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Anhang 144 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Betriebsformen - Definition1 Fachgeschäft Das Fachgeschäft ist ein Einzelhandelsbetrieb, der ein branchenspezifisches oder bedarfsorientiertes Sortiment in großer Auswahl und in unterschiedlichen Qualitäten und Preislagen mit ergänzenden Dienstleistungen (z.B. Kundendienst) anbietet. Fachmarkt Der Fachmarkt ist ein meist großflächiger und im allgemeinen ebenerdiger Einzelhandelsbetrieb, der ein breites und oft auch tiefes Sortiment aus einem Warenbereich (z.B. Bekleidungsfachmarkt, Schuhfachmarkt), einem Bedarfsbereich (z.B. Sportfachmarkt, Baufachmarkt) oder einem Zielgruppenbereich (z.B. Möbel- und Haushaltswarenfachmarkt für designorientierte Kunden) in übersichtlicher Warenpräsentation bei tendenziell niedrigen bis mittlerem Preisniveau anbietet. Der Standort ist in der Regel autokundenorientiert entweder isoliert oder in gewachsenen und geplanten Zentren; bei einigen Sortimenten (z.B. Drogeriemarkt) werden überwiegend Innenstadtlagen gewählt. SB-Warenhaus Das SB-Warenhaus ist ein großflächiger, meist ebenerdiger Einzelhandelsbetrieb, der ein umfassendes Sortiment mit einem Schwerpunkt bei Lebensmitteln ganz oder überwiegend in Selbstbedienung ohne kostenintensiven Kundendienst mit hoher Werbeaktivität in Dauerniedrigpreispolitik oder Sonderangebotspreispolitik anbietet. Der Standort ist grundsätzlich autokundenorientiert, entweder isoliert oder in gewachsenen und geplanten Zentren. Die Verkaufsfläche liegt nach der amtlichen Statistik bei mindestens 3.000 m². 1 vgl. Ausschuss für Begriffsdefinitionen aus der Handels- und Absatzwirtschaft, Katalog E, Köln 1995 145 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Verbrauchermarkt Der Verbrauchermarkt ist ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb, der ein breites und tiefes Sortiment an Nahrungs- und Genussmitteln und an Ge- und Verbrauchsgütern des kurz- und mittelfristigen Bedarfs überwiegend in Selbstbedienung anbietet; häufig wird entweder auf eine Dauerniedrigpreispolitik oder auf eine Sonderangebotspolitik abgestellt. Die Verkaufsfläche liegt nach der amtlichen Statistik bei mindestens 1.000 m². Der Standort ist in der Regel autokundenorientiert, entweder in Alleinlage oder innerhalb von Einzelhandelszentren. Supermarkt Der Supermarkt ist ein Einzelhandelsbetrieb, der auf einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² Nahrungs- und Genussmittel einschließlich Frischwaren (z.B. Obst, Gemüse, Südfrüchte, Fleisch) und ergänzend Waren des täglichen und des kurzfristigen Bedarfs anderer Branchen vorwiegend in Selbstbedienung anbietet. Nach der amtlichen Statistik hat der Supermarkt höchstens eine Verkaufsfläche von 1.000 m². Diskontgeschäft Das Diskontgeschäft bietet ein enges, auf raschen Umschlag ausgerichtetes Sortiment zu niedrig kalkulierten Preisen an. Bei hoher Werbeintensität ähnelt die Angebotsstrategie einer permanenten Sonderangebotsstrategie. Da Diskontgeschäfte für diese Strategie große artikelspezifische Einkaufsvolumina und hohe Kundenfrequenz benötigen, wird das Diskontgeschäft fast ausschließlich von großen Einzelhandelsunternehmen nach dem Filialbetrieb betrieben. Warenhaus Das Warenhaus ist ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb, der in der Regel auf mehreren Etagen breite und überwiegend tiefe Sortimente mehrerer Branchen mit tendenziell hoher Serviceintensität und eher hohem Preisniveau an Standorten in der Innenstadt oder in Einkaufszentren anbietet. Die Warensortimente umfassen überwiegend Nichtlebensmittel der Bereiche Bekleidung, Heimtextilien, Sport, Hausrat, Möbel, Einrichtung, Kosmetik, Drogeriewaren, Schmuck, Unterhaltung sowie oft auch Lebensmittel. Dazu kommen 146 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Dienstleistungssortimente der Bereiche Gastronomie, Reisevermittlung und Finanzdienstleistungen. Kaufhaus Ein Kaufhaus ist ein größerer Einzelhandelsbetrieb, der überwiegend im Wege der Bedienung Waren aus zwei oder mehr Branchen, davon wenigstens eine Branche in tiefer Gliederung, anbietet. Am stärksten verbreitet sind Kaufhäuser mit Textilien, Bekleidung und verwandten Bedarfseinrichtungen. 147 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Karten-, Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Seite KARTENVERZEICHNIS Karte 1: Lage im Raum 24 Karte 2: Einzelhandels- und Einwohnerverteilung 36 Karte 3: Großflächige Einzelhandelsbetriebe 40 Karte 4: Fußläufige Einzugsbereiche der Lebensmittel-Betriebe 44 Karte 5: Einzugsgebiet 47 Karte 6: Zentrenkonzept Frechen (Räumliches Ordnungskonzept) 91 Karte 7: Zentrenstruktur Frechen 107 Karte 8: Nutzungsstruktur Innenstadt 113 Karte 9: zentraler Versorgungsbereich Innenstadt 114 Karte 10: Nutzungsstruktur Königsdorf 119 Karte 11: zentraler Versorgungsbereich Königsdorf 122 Karte 12: Nutzungsstruktur Bachem 125 Karte 13: zentraler Versorgungsbereich Bachem (potenzielles C-Zentrum) 127 Karte 14: Nutzungsstruktur Habbelrath 130 Karte 15: Zentraler Versorgungsbereich Habbelrath (potenzielles C-Zentrum) 132 Karte 16: Nutzungsstruktur Europaallee 135 Karte 17: E.-H.-Geist-Straße und Kölner Straße 114 - 118 136 Karte 18: Nutzungsstruktur Dürener Straße 137 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1: Struktur im Lebensmitteleinzelhandel nach Betriebstypen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2005 8 Tabelle 2: Wesentliche Standortanforderungen unterschiedlicher Betriebstypen des Nahrungs- und Genussmitteleinzelhandels 13 Tabelle 3: Einwohnerverteilung Stadt Frechen 26 Tabelle 4: Einwohnerentwicklung der Stadt Frechen im Zeitraum 1996 - 2006 28 Tabelle 5: Die Einzelhandelsausstattung nach Sortimenten 32 Tabelle 6: Die Einzelhandelsausstattung nach Stadtteilen 35 Tabelle 7: Die Struktur der großflächigen Einzelhandelsbetriebe in der Stadt Frechen 38 Tabelle 8: Einzelhandelsrelevante Verbrauchsausgaben (Kaufkraftpotenzial) im Einzugsgebiet der Stadt Frechen im Jahre 2007 50 Tabelle 9: Die Kaufkraftbewegungen nach Warengruppen 53 148 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Frechen Tabelle 10: Prognostiziertes Kaufkraftpotenzial in der Stadt Frechen im Jahr 2020 (zu aktuellen Preisen) 58 Tabelle 11: Umsatzerwartung 2020 im Szenario A: Stagnierende Marktanteile (in Mio. €, zu Preisen von 2007) 60 Tabelle 12: Umsatzerwartung 2020 im Szenario B: Höhere Marktanteile (in Mio. €, zu Preisen von 2007) 61 Tabelle 13: Umsatzerwartung und Flächenbedarf in 2020 nach Szenarien 62 Tabelle 14: Branchenmix der zusätzlichen Verkaufsfläche für das Jahr 2020 nach Standortlagen (Modellrechnung) 64 Tabelle 15: Einzelhandelsvorhaben nach Abschluss der Bestandsaufnahme 66 Tabelle 16: Kriterien zur Abgrenzung der Einzelhandelslagen 84 Tabelle 17: Zentrenstruktur der Stadt Frechen 88 Tabelle 18: Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben (mit zentrenrelevanten Sortimenten) mit weniger als 800 m² Verkaufsfläche gemäß BauNVO 93 Tabelle 19: Prüfkriterien für großflächige Einzelhandelsvorhaben 101 Tabelle 20: Sortimentsliste für die Stadt Frechen 105 Tabelle 21: Versorgungsrelevante Einzelhandelsausstattung des Versorgungszentrums Innenstadt 109 Tabelle 22: Bewertung Versorgungszentrum Innenstadt 116 Tabelle 23: Versorgungsrelevante Einzelhandelsausstattung des Versorgungszentrums Königsdorf 118 Tabelle 24: Bewertung Versorgungszentrum Königsdorf 123 Tabelle 25: Bewertung Versorgungszentrum Bachem 128 Tabelle 26: Bewertung Versorgungszentrum Habbelrath 133 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abb. 1: Zahl der Lebensmittelgeschäfte in Deutschland Abb. 2: Idealtypische Ausstattung eines Nahversorgungszentrums 10 Abb. 3: Altersstruktur der Bevölkerung im Vergleich 27 Abb. 4: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte nach Wirtschaftsbereichen 29 Abb. 5: Verkaufsflächenentwicklung in der Stadt Frechen 2000 - 2008 (in m²) 37 Abb. 6: Ausstattungskennziffern der Stadt Frechen im Vergleich (in m² je 1.000 Einwohner) 41 Abb. 7: Ausstattung mit Lebensmittel-VK nach Stadtteilen (je 1.000 Einwohner in m²) 43 Abb. 8: Einzelhandelsrelevante Nachfrage 49 Abb. 9: Entwicklung der Zentralität nach Branchen 2000 - 2008 (Umsatz / Kaufkraft) 55 6 149