SO Lebensmitteleinzelhandel Einfangstraße
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SO Lebensmitteleinzelhandel Einfangstraße
Verträglichkeitsuntersuchung zur Ansiedlung eines Supermarktes an der Einfangstraße in Moosinning für die EGS Erschließung Gewerbegebiet Spörerau GmbH Am Steinberg 1 84051 Unterwattenbach Ihre Ansprechpartner: Dr. Angelus Bernreuther (Gesamtleitung) Dipl.-Geogr. Marius Malek (Projektleitung) BBE Handelsberatung GmbH Brienner Straße 45 80333 München Tel.: +49 89 55118-181 Fax: +49 89 55118-450-181 Mail: bernreuther@bbe.de BBE Handelsberatung GmbH Der Auftraggeber kann die vorliegende Unterlage für Druck und Verbreitung innerhalb seiner Organisation verwenden; jegliche - vor allem gewerbliche - Nutzung darüber hinaus ist nicht gestattet. Diese Entwurfsvorlagen und Ausarbeitungen usw. fallen unter § 2, Abs. 2 sowie § 31, Abs. 2 des Gesetzes zum Schutze der Urheberrechte. Sie sind dem Auftraggeber nur zum eigenen Gebrauch für die vorliegende Aufgabe anvertraut. Weitergabe, Vervielfältigungen und ähnliches, auch auszugsweise, sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verfassers gestattet. Sämtliche Rechte, vor allem Nutzungs- und Urheberrechte, verbleiben bei der BBE Handelsberatung GmbH. München, 16. Juni 2011 Seite 1 von 47 Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangssituation und Zielsetzung ............................................................................................ 5 2. Marktsituation im Lebensmitteleinzelhandel............................................................................... 7 2.1. Aktuelle Entwicklung ................................................................................................................ 7 2.2. Trends und Perspektiven ......................................................................................................... 8 2.3. Exkurs: Supermärkte in Deutschland .................................................................................... 13 2.3.1. Erhöhter Flächenbedarf bei Supermärkten ................................................................... 14 2.3.2. 3. Problembezogene Strukturanalyse (Makrostandortanalyse) .................................................. 18 3.1. 3.2. 3.3. 4. Lage des Projektgrundstücks und derzeitige Situation am Planstandort .............................. 23 Anteilige Wohnbevölkerung im Umfeld ................................................................................. 25 Verkehrliche Anbindung ........................................................................................................ 25 Baurechtliche Einstufung ....................................................................................................... 26 Angebots- und Wettbewerbsanalyse ......................................................................................... 27 5.1. 5.2. 5.3. 6. Lage und landesplanerische Einstufung ............................................................................... 18 Soziodemographie, Arbeitsmarkt und Verkehr ...................................................................... 18 Determinanten der Nachfrageseite........................................................................................ 20 Mikrostandortanalyse .................................................................................................................. 23 4.1. 4.2. 4.3. 4.4. 5. Das neue Supermarkt-Konzept ..................................................................................... 15 Gemeinde Moosinning ........................................................................................................... 27 Nahversorgungssituation in umliegenden Gemeinden.......................................................... 28 Regionale Wettbewerbssituation ........................................................................................... 29 Einzugsgebiet des Vorhabens und Marktpotenziale ................................................................ 32 6.1. Festlegung des Einzugsgebietes für das Planvorhaben ....................................................... 32 6.2. Marktpotenzial und Bindungsquoten im gesamten Gebiet und im abgegrenzten Einzugsgebiet..................................................................................................................................... 35 7. Rechtliche Beurteilungsgrundlagen .......................................................................................... 36 7.1. Definition Einzelhandelsgroßprojekte .................................................................................... 36 7.2. Städtebauliche Beurteilung der Verträglichkeit ..................................................................... 37 7.2.1. Einschätzung von Umsatzumlenkungen ....................................................................... 38 7.2.2. Berechnung von Umsatzumlenkungen.......................................................................... 39 7.2.3. Umsatzprognose des geplanten Vorhabens ................................................................. 40 7.2.4. EXKURS: Rolle der Zentralen Versorgungsbereiche .................................................... 41 7.2.5. Auswirkungen des Planvorhabens auf die Zentralen Versorgungsbereiche in Moosinning und in den Gemeinden des Nahbereichs bzw. des Einzugsbereiches ...................... 42 8. Fazit ............................................................................................................................................... 45 Seite 2 von 47 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Entwicklung der Marktanteile im Lebensmittelhandel ....................................................... 7 Abbildung 2: Durchschnittliche Artikelanzahl nach Betriebstyp ............................................................. 9 Abbildung 3: Neue Flächenanforderungen ............................................................................................. 9 Abbildung 4: Kleinflächenkonzepte in der Innenstadt .......................................................................... 10 Abbildung 5: Bio – Supermärkte und Bio - Sortimente ......................................................................... 10 Abbildung 6: Technische Innovationen ................................................................................................ 11 Abbildung 7: Beispiel Eigenmarke Rewe ............................................................................................. 11 Abbildung 8: Verbundstandorte und Nahversorgungszentren ............................................................. 11 Abbildung 9: Nahversorgung im ländlichen Raum ............................................................................... 12 Abbildung 10: Eigenschaften von Handelsformen aus Verbrauchersicht ............................................ 13 Abbildung 11: Erhöhter Platzbedarf in modernen Lebensmittelmärkten .............................................. 15 Abbildung 12: Großzügige Präsentation von frischen Obst- und Gemüsewaren ................................ 16 Abbildung 13: Frischetheke für Fisch ................................................................................................... 16 Abbildung 14: Getränkesortiment auf Sockel in bequemer Griffhöhe .................................................. 16 Abbildung 15: Offene Gestaltung: Breite Gänge, niedrige Regalhöhen .............................................. 16 Abbildung 17: Einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffer 2009 ......................................................... 20 Abbildung 18: Einzelhandelszentralitätskennziffer 2008 ...................................................................... 21 Abbildung 19: Bewertung Makrostandort ............................................................................................. 22 Abbildung 20: Blick auf das Projektgrundstück .................................................................................... 24 Abbildung 21: Nachbarnutzungen rund um den Planstandort ............................................................. 24 Abbildung 22: Anbindung an den ÖPNV am Planstandort ................................................................... 26 Abbildung 23: Nahversorgung Moosinning .......................................................................................... 27 Abbildung 24: Lebensmittelangebot in den benachbarten Gemeinden Moosinnings .......................... 29 Abbildung 25: Erding Gewerbegebiet Süd ........................................................................................... 29 Abbildung 26: Erding Gewerbegebiet West ......................................................................................... 30 Abbildung 27: Lebensmittelangebot der Gemeinde Markt Schwaben ................................................. 30 Abbildung 28: Gemeinde Moosinning und Umgebung mit Fahrzeitzonen 5 - 10 Minuten ................... 32 Abbildung 29: Prüfungsverfahren zu Einzelhandelsgroßprojekten ...................................................... 37 Abbildung 30: Grenzwerte der Umsatzumverteilung ............................................................................ 38 Abbildung 31: Quellen der Umsatzherkunft eines Einzelhandelsvorhabens ....................................... 39 Seite 3 von 47 Kartenverzeichnis Karte 1: Moosinning im regionalen Kontext (Karte Regionalplan) ....................................................... 18 Karte 2: Lage des Projektgrundstücks ................................................................................................. 23 Karte 3: Anteilige Wohnbevölkerung im Umfeld des Planstandorts ..................................................... 25 Karte 4: Überblick über die Versorgungsbereiche in Moosinning ........................................................ 28 Karte 5: Regionale Wettbewerbssituation (großflächige Filialisten) ..................................................... 31 Karte 6: Einzugsgebiet des geplanten Supermarktes .......................................................................... 34 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Entwicklung von Fläche und Flächenleistung ..................................................................... 17 Tabelle 3: Bevölkerungsentwicklung .................................................................................................... 19 Tabelle 4: Einwohner im Einzugsgebiet ............................................................................................... 34 Tabelle 5: Marktpotenzial im Einzugsgebiet des Vorhabens (Lebensmittel) ....................................... 35 Tabelle 7: Branchenübliche Raumleistungen des Supermarkts .......................................................... 40 Tabelle 8: Umsatzprognose des geplanten Supermarktes .................................................................. 40 Tabelle 9: Umsatzherkunft des Supermarktes ..................................................................................... 43 Tabelle 10: Umsatzherkunft des Supermarktes nach Gebieten ........................................................... 43 Seite 4 von 47 1. Ausgangssituation und Zielsetzung EGS Erschließung Gewerbegebiet Spörerau GmbH plant in Moosinning die Errichtung eines Supermarktes mit integriertem Getränkemarkt mit rd. 1.350 m² Verkaufsfläche. Laut Auftraggeber befindet sich der Bebauungsplan für den Planstandort in Aufstellung und soll Mitte 2011 beschlossen sein. Die planvorhabenrelevanten Flächen sollen als Gewerbegebiet (GE) klassifiziert werden. Für die Realisierung wird eine Einschätzung zur Verträglichkeit des Vorhabens aus städtebaulicher und landesplanerischer Sicht benötigt. Eine Verträglichkeitsuntersuchung soll sachliche Argumente gegenüber der Gemeinde und Genehmigungsbehörde im Landratsamt bzw. bei der Regierung einbringen. Aufgrund der Dimensionierungen steht eine Ausweisung eines Sondergebiets nach §11 Abs. 3 BauNVO im Raum. Damit ergeben sich jedoch Komplikationen mit den Vorgaben der bayerischen Landesplanung, da die Gemeinde Moosinning mangels ausreichender zentralörtlicher Einstufung kein Sondergebiet nach §11 Abs. 3 BauNVO in Verbindung mit dem LEP Bayern 2006 ausweisen darf. Da die Nahversorgung am Ort zum Teil nicht gewährleistet werden kann, ist eine Widerlegung dieser Vermutungsregel nach §11 Abs. 3 BauNVO im Rahmen des Satz 4 des o.g. Paragraphen zu prüfen. Liegen keine überörtlichen Auswirkungen vor, kann das Vorhaben auch in einem Gewerbegebiet nach §8 BauNVO errichtet werden. Derzeit ist als weitere Rahmenbedingung das geltende Landesentwicklungsprogramm Bayern 2006 und das Landesplanungsgesetz als Grundlage im Prozess der Neufassung. Obwohl bis zum Inkrafttreten eines neuen Landesentwicklungsprogramms das derzeitige LEP voll in Kraft bleibt, ist nach unserem Kenntnisstand beim Thema Nahversorgung eine deutliche Erhöhung der landesplanerisch zulässigen Flächen auf die Mindestbetriebsgröße angedacht. Die Regelungen, insbesondere zu den städtebaulichen Auswirkungen nach § 11 Abs. 3 BauNVO bleiben davon jedoch unberührt. Der ortsansässige Supermarkt, welcher in seiner Bestandsimmobilie nicht mehr einen zeitgemäßen Marktauftritt wahren kann, beabsichtigt laut Auftraggeber seinen Standort aufzugeben und im Falle der Realisierung den neuen Standort zu belegen. Hierzu bietet die BBE Handelsberatung folgendes Vorgehen an. Umfassende Markt- und Standortanalyse und anschließende Verträglichkeitsuntersuchung: In vertiefter Form wird das Projekt hinsichtlich der nachfrage- und angebotsseitigen Rahmenbedingungen begutachtet, insbesondere auch die lokale und regionale Wettbewerbsposition einer genauen Prüfung unterzogen. Aufgrund der detaillierten Betrachtung der lokalen Situation werden konkrete Aussagen zu den Auswirkungen auf die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung erarbeitet. Seite 5 von 47 Im Zuge der umfassenden Fragestellungen thematisiert: ■ Welche Verträglichkeitsuntersuchung einzelhandelsrelevanten Arbeitsmarkt, Pendler, Rahmenbedingungen Erreichbarkeit etc.)? Welche werden herrschen angebots- insbesondere vor und folgende (Soziodemographie, nachfrageseitigen Strukturdaten sind für den Einzelhandel vor Ort von Bedeutung (Makrostandortanalyse)? ■ Wie gestaltet sich der Mikrostandort des Vorhabens? ■ Welchen Einzugsbereich hat das geplante Vorhaben? ■ Wie ist das Vorhaben aus landesplanerischen und städtebaulichen Gesichtspunkten zu bewerten? Welche Auswirkungen sind insbesondere auf Versorgungszentren am Ort und umliegende Gemeinden zu erwarten? Seite 6 von 47 2. Marktsituation im Lebensmitteleinzelhandel Zur Einordnung des geplanten Projektes in einen übergeordneten Rahmen innerhalb der deutschen Handelslandschaft werden im Folgenden einige Entwicklungen und dominante Trends im Lebensmitteleinzelhandel dargelegt. 2.1. Aktuelle Entwicklung Im Einzelhandel generell und insbesondere im Lebensmittelhandel lässt sich seit Jahren eine Polarisierung zwischen den Betriebsformen SB-Warenhaus / Verbrauchermarkt auf der einen Seite und Discountern auf der anderen Seite erkennen (vgl. Abbildung 1). Abbildung 1: Entwicklung der Marktanteile im Lebensmittelhandel Insbesondere durch die gefühlte Teuerung seit der Euro-Einführung haben die Discounter Marktanteile gewonnen. Es ist zu beobachten, dass die gegenwärtige Debatte über eine Inflation der Lebensmittelpreise (vgl. Preisentwicklung bei Milch- und Getreideprodukten) und die weltweite Finanzkrise den Discountern weitere Zuwächse beschert. Die Supermärkte schafften es 2007 den Negativtrend zu stoppen und konnten in den letzten Jahren zu Lasten der SB-Warenhäuser wieder Marktanteile gewinnen. Da die Übergänge zwischen Supermärkten und (kleinen) Verbrauchermärkten bezüglich der Größe der Verkaufsfläche fließend sind, lässt sich hinsichtlich des Zuwachses an Marktanteilen noch keine genaue Aussage treffen. Viele neue Märkte in den Einkaufszentren der Städte laufen aufgrund ihrer Größe in vielen Statistiken als Verbrauchermarkt (Non-Food-Anteil ca. 30%), obwohl sie bei einer Betrachtung der angebotenen Sortimente dem Betriebstyp Supermarkt (Non-Food-Anteil ca. 10%) zuzuordnen sind. Der Ausgaben-Anteil für Lebensmittel hat im Gegensatz zu anderen Bereichen des Handels wieder leicht zugenommen. Der Grund dafür liegt zum einen in der Nachfrage und steigenden Preisen begründet, zum anderen in einer Verbesserung des Angebotes. Nachfrageseitig haben verschiedene Seite 7 von 47 Lebensmittelskandale ein Umdenken in Gang gesetzt, welches bei den Verbrauchern zu einer leicht gestiegenen Ausgabebereitschaft für qualitativ hochwertige Lebensmittel geführt hat. Insbesondere lässt sich dies an der boomenden Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln ablesen, welche vom Discounter bis zum Bio-Supermarkt heute alle Anbieter zunehmend im Sortiment haben. Von den 436 Mrd. € inkl. Apothekenumsätzen, die die 82 Mio. Einwohner in Deutschland im Einzelhandel ausgeben, entfallen 217 Mrd. € auf die Kernsortimente der Nahversorgung (Lebensmittel, Getränke, Drogeriewaren, Apothekenwaren, Blumen). Dies entspricht einem Anteil von knapp 50 Prozent und dokumentiert die hohe Bedeutung dieses Marktsegmentes. Keine andere Branche hat eine so hohe Konzentration auf Handels- wie auch auf Lieferantenseite. Unter den Filialen, z. B. der Rewe-Group und der Edeka befindet sich eine Vielzahl selbständiger Kaufleute, die mit ihrer lokalen Präsenz auf Besonderheiten des regionalen Marktes schnell und kompetent reagieren können. Wichtige Rahmendaten zur Branche sind in der folgenden Tabelle (BBE Handelsberatung, 2009; Destatis, 2009; Handel aktuell, 2009/2010, S. 179/182): Der Lebensmittelhandel hat sich mit einer nominalen Umsatzsteigerung von 19,4% von 1995 bis 1998 weit besser entwickelt als die meisten anderen Einzelhandelsbranchen. Eine überdurchschnittlich hohe sortimentsspezifische Inflationsrate hat jedoch im gleichen Zeitraum nur zu einem realen Wachstum von 1,1% geführt. 2.2. Trends und Perspektiven Für die Beurteilung der zukünftigen Perspektiven sollen die nachstehenden Trends Orientierung geben: Konzentration: Nur wenige Handelsbetreiber dominieren den Lebensmitteleinzelhandel. Die 6 größten Anbieter vereinen bereits einen Anteil von über 90% des Marktes auf sich. Die Konzentrationsprozesse werden im Zuge der fortsetzenden Konsolidierungen des Marktes weiter andauern. Aktuell werden durch die Übernahme von Plus durch Netto im Discountbereich sowie durch die (kleinere) Übernahme von Sky-Supermärkten durch Rewe im Vollsortimentbereich weiter deutliche Konzentrationstendenzen ausgemacht. Discounter wie Aldi, Lidl, Netto und Penny befinden sich weiter auf dem Vormarsch. Weiteres Wachstum wird durch zunehmende Nachverdichtung, Flächenausweitungen und Diversifikation des Angebots generiert. Doch auch die klassischen Supermärkte werden vor allem durch Konzeptanpassungen und neue Formate wieder dynamischer. Der Umfang eines durchschnittlichen Supermarktsortiments umfasst rund 9.300 Artikel. Damit stehen Supermärkte zwischen den preisorientierten Discountern mit eng umgrenztem Sortiment und den Verbrauchermärkten bzw. SB-Warenhäusern, deren Sortiment weit über das der Nahversorgung hinausgeht und bereits den mittel- bis langfristigen Bedarfsbereich abdeckt. SB-Warenhäuser zielen mit ihrem umfassenden Sortiment somit nicht primär auf eine Nahversorgung ab, sondern führen ein deutlich erweitertes Angebot. Seite 8 von 47 Abbildung 2: Durchschnittliche Artikelanzahl nach Betriebstyp Quelle: Trade Dimensions; Bearbeitung BBE Handelsberatung GmbH. Neue Anforderungen an die Fläche: Während Discounter von den Konsumenten in der Regel zum preisgünstigen Grundeinkauf aufgesucht werden, sind Supermärkte v. a. wegen ihres umfassenden Sortiments, einer großen Auswahl an Frischartikeln, der attraktiveren Warenpräsentation und Ladenatmosphäre, des fachkundigen Personals und der Service-Elemente gefragt. Übersichtlichkeit und angenehme Atmosphäre sind bei deutlich mehr Artikeln nur auf einer vergrößerten Fläche zu realisieren, was in den letzten Jahren jedoch auch verstärkt von Discountern angestrebt wird. Zudem sind Entwicklungen wie: Zunehmende Convenience-Orientierung (z. B. im Fertiggerichtebereich), aufwändigere Ladengestaltungen (z. B. niedrigere Regale, breite Gänge zum stressfreien Einkauf), Zusatzangebote und Sortimentsausweitungen (z. B. im Frischfleischbereich) und gesetzliche Vorgaben (vgl. Auswirkungen der Pfandverordnung auf ladeninterne Logistik in Form von Pfandrückgabeautomaten) für einen größeren Platzbedarf entscheidend. Abbildung 3: Neue Flächenanforderungen Quelle: BBE Handelsberatung GmbH, Eigene Aufnahmen. Mit Kleinflächenkonzepten zurück in die Stadt: Neben den Entwicklungen in der Großfläche werden zunehmend auch Kleinflächenkonzepte mit hohem Qualitätsniveau und starker ConvenienceAusrichtung an hochverdichteten Standorten (v. a. in Großstädten mit hoher Anzahl an SingleHaushalten bzw. urbanen Kleinhaushalten sowie älteren Menschen mit eingeschränkter Mobilität) realisiert. Die innerstädtischen Kleinflächenkonzepte bieten auf 500 bis 1.000 m² Verkaufsfläche alle wichtigen Artikel des täglichen Bedarfs darunter ein umfangreiches Angebot an Frischware und BioArtikel (vgl. Nahversorgungsstudie 2010, S. 14). Seite 9 von 47 Abbildung 4: Kleinflächenkonzepte in der Innenstadt Quelle: BBE Handelsberatung GmbH, Eigene Aufnahmen, Rewe City Supermarkt. Spezialisierung - Bio-Supermarkt: Der allgemeine Konsumtrend Gesundheit und Wellness unterstützte in den letzten Jahren zunehmend das Segment für Bio-Produkte. Als erfolgreichstes Vertriebskonzept setzte sich dabei der Bio-Supermarkt durch. So haben sich u. a. Alnatura, denn’s und Basic durch ihre modernen Ladenkonzepte, Produktvielfalt und umfangreichen Frischeangebot etabliert und ihr Standortnetz zunehmend verdichtet. Die Ausweitung des Sortiments mit BioProdukten bei Vollsortimentern und Discountern führt jedoch zu einer fortschreitenden Intensivierung des Wettbewerbs. Der Markt um das Bio-Sortiment ist hart umkämpft. Vor allem kleinere Betriebsformen (z. B. klassisches Biofachgeschäft, Reformhaus) zählen dadurch zu den Verlierern (vgl. Nahversorgungsstudie S. 16 und 44 ff). Abbildung 5: Bio – Supermärkte und Bio - Sortimente Quelle: BBE Handelsberatung GmbH, Eigene Aufnahmen. Technische Innovationen: Zusätzliche Wettbewerbsvorteile erhofft sich der Lebensmitteleinzelhandel in Zukunft durch die Implementierung von technischen Innovationen. Hierzu zählen neben neuen Kassenund Selbstbedienungssystemen auch eine neue Radiofrequenztechnologie (RFID). Dabei werden Artikel mit einem Chip ausgestattet, der zahlreiche Informationen gespeichert hat. Diese Technologie kann zukünftig nicht nur die Optimierung der Zeitersparnis in der Logistik eines Einzelhandelsbetriebs unterstützen (z. B. Überprüfung des Warenbestandes durch „intelligente Regale“). Perspektivisch könnte diese Technologie so ausgebaut werden, dass der Kunde nach beendetem Einkauf ein Lesegerät passiert, das die gekauften Artikel registriert und er somit nur noch mit Kreditkarte bezahlen muss. Dem Kunden bietet diese Technologie ein schnelles Bezahlverfahren - für den Einzelhandelsbetrieb bedeutet dies einen erhöhten Durchlauf in der Kassenzone. Seite 10 von 47 Abbildung 6: Technische Innovationen Quelle: BBE Handelsberatung GmbH, Eigene Aufnahmen. Eigenmarken: In den letzten Jahren hat der Anteil der Eigenmarken im Lebensmittelbereich enorm zugenommen. Vor allem Supermärkte haben die Einführung von hauseigenen, preisgünstigen Handelsmarken forciert um sich damit auch stärker gegenüber dem Wettbewerb durch preisaggressive Discounter zu profilieren. Die Unterscheidung durch den Kunden erfolgt bei weitgehend ähnlichen Sortimenten, die keine Serviceleistung erfordern, größtenteils über den Preis. Ist die Positionierung einer Eigenmarke erfolgreich, schwächt die Vergleichbarkeit ab und sie wird zum Alleinstellungsmerkmal (vgl. KPMG, 2006b, S. 57). Abbildung 7: Beispiel Eigenmarke Rewe Quelle: REWE. Verbundstandorte: Ein adäquater Nahversorgungsstandort, der die Versorgung in einem Gebiet sicherstellen kann, zeichnet sich durch einen attraktiven Mix von Handelsbetrieben unterschiedlicher nahversorgungsrelevanter Branchen und Betriebsformen aus. Die Realisierung von Nahversorgungszentren bzw. –agglomerationen sind in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus von Entwicklern und Handelsunternehmen getreten. Derartige Verbundstandorte steigern die Attraktivität eines Einzelhandelsstandortes für die Kunden, was ein vergrößertes Einzugsgebiet bedeutet, aber auch das Umsatzpotenzial der einzelnen Betriebe erhöht (vgl. Nahversorgungsstudie 2010, S. 64 ff). Vollsortimenter und Discounter kannibalisieren sich aber zunehmend an derartigen Verbundstandorten. Abbildung 8: Verbundstandorte und Nahversorgungszentren Quelle: BBE Handelsberatung GmbH, Eigene Aufnahmen. Seite 11 von 47 Demografischer Wandel: Best-Practice-Beispiele (Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V., 2009, S. 4-6) zeigen viele Möglichkeiten wie die Branche auf den demografischen Wandel reagiert, z.B. durch große Auswahl an Fertigprodukten, Diabetiker- und Diätprodukte, Klein- und Einzelpackungen, große Etiketten, Leselupen und Verleih von Lesebrillen, helle/breite Gänge, extrabreite Parkplätze, Ruhezonen mit Wasser- und Kaffeeautomaten, gemischte Altersstruktur im Personal u. v. m.) Dorfladenkonzept für den ländlichen Raum: Kleinere Gemeinden im ländlichen Raum sind für große Handelsketten größtenteils uninteressant (zu wenig Laufkundschaft, Umsatz zu gering). Um dennoch die fußläufige Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs dort sicherzustellen, wurde der „alte“ Tante-Emma-Laden als neues Dorfladen-Konzept wiederbelebt. Dorfladen-Projekte entstehen zunehmend durch die Gründung einer Genossenschaft, die von der Bevölkerung getragen und finanziert wird. Viele Unternehmer vor Ort werden aus Existenzgründern rekrutiert (vgl. Nahversorgungsstudie 2010, S. 49ff). Abbildung 9: Nahversorgung im ländlichen Raum Quelle: BBE Handelsberatung GmbH, Eigene Aufnahmen. Fazit zu Entwicklungen und Trends in der Lebensmittelbranche: Qualitätsstrategien der Vollsortimenter vs. Preisstrategien der Discounter. Verkaufsfläche steigt bei Supermärkten und Discountern. Neue Konzepte nach Gesundheitsbewusstsein und Nachhaltigkeitsstreben (Bio und Convenience). SB-Warenhäuser und Verbrauchermärkte bieten das umfassendste Sortiment, v.a. auch im Non-Food-Bereich. Für einen Nahversorgungsstandort kommt es auf einen attraktiven Mix an Handelsbetrieben unterschiedlicher Branchen, Betriebsformen und -lagen an. Antwort auf demografische Entwicklung mit wohnortnahen Standorten und neuen Servicekonzepten. Wiederbelebung eines neuen Dorfladenkonzeptes im ländlichen Raum, hohe Qualität selbständiger Unternehmer. Supermärkte garantieren eine umfassende Grundversorgung (bis zu 14.000 Artikel), Discounter ergänzen die Grundversorgung durch preisorientierte Deckung des Bedarfs bei Grundnahrungsmitteln (bis zu 1.900 Artikel plus Aktionsware). Seite 12 von 47 2.3. Exkurs: Supermärkte in Deutschland Der Umfang eines durchschnittlichen Supermarktsortiments umfasst rund 9.300 Artikel. Damit stehen Supermärkte zwischen den preisorientierten Discountern mit eng umgrenztem Sortiment und den Verbrauchermärkten bzw. SB-Warenhäusern, deren Sortiment weit über das der Nahversorgung hinausgeht und bereits den mittel- bis langfristigen Bedarfsbereich abdeckt. Der Supermarkt ist die Vertriebsform des Lebensmitteleinzelhandels, in der sich die Haushalte im kurzfristigen täglichen Bedarfsbereich umfassend versorgen können, da Supermärkte über ein dichteres Standortnetz verfügen als Verbrauchermärkte und SB-Warenhäuser. Gleichzeitig halten sie kontinuierlich (im Gegensatz zu den Aktionsangeboten der Discounter) ein grundlegendes Angebot im Non-Food-Bereich (z.B. Haushaltswaren) vor. Im Gegensatz zum Discounter beziehen Supermärkte ihre Attraktivität weniger aus dem preislichen Vorteil, sondern aus den Serviceelementen und der Auswahl der dargebotenen Artikel. Es ist vor allem der Service, den viele Verbraucher an der Betriebsform des Supermarktes schätzen. Abbildung 10: Eigenschaften von Handelsformen aus Verbrauchersicht Quelle: ZMG (Branchenreport LEH). Eine klare Unterscheidung der beiden Betriebstypen Discounter und Supermarkt durch die Verbraucher, bestätigt eine Studie des Zeitungsmonitors mit rund 1.400 Befragten. Geschätzt werden am Supermarkt (rote Linie) vor allem Frische, Qualität, Sauberkeit, Übersichtlichkeit und das reichhaltige Angebot. Entscheidend für den Einkauf beim Discounter (blaue Linie) sind eindeutig die günstigen Preise vor allem bei Grundnahrungsmitteln sowie die wöchentlich wechselnden und mit hoher Werbekraft angepriesenen Sonderangebote (hier vor allem der Non-Food-Bereich). Seite 13 von 47 2.3.1. Erhöhter Flächenbedarf bei Supermärkten Ein Grund für die Entwicklung hin zu größeren Flächen bei Supermärkten ist die Notwendigkeit, sich stärker von Discountern abzusetzen, deren Dimensionen seit Jahren wachsen. Neueröffnungen bringen es hier auf über 1.000 m² Verkaufsfläche, bei gleichzeitigem Anstieg der Artikelzahl. Auch der Non-Food-Bereich wird von Discountern durch Aktionsware immer stärker bedient. Während Discounter von den Konsumenten in der Regel zum preisgünstigen Grundeinkauf aufgesucht werden, sind Supermärkte v.a. wegen ihres umfassenden Sortiments, einer großen Auswahl an Frischartikeln, der attraktiveren Warenpräsentation und Ladenatmosphäre, des fachkundigen Personals und der Service-Elemente gefragt. Übersichtlichkeit und angenehme Atmosphäre sind bei deutlich mehr Artikeln also nur auf einer vergrößerten Fläche zu realisieren, was in den letzten Jahren jedoch auch verstärkt von Discountern angestrebt wird. Daneben sind noch andere Entwicklungen für einen größeren Platzbedarf entscheidend: Die Nachfrage nach Convenience-Produkten (z.B. Tiefkühl- und Halbfertigware) ist in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. Daher sind größere Kühlregale und Tiefkühlbereiche erforderlich. Die Erhöhung der Artikelzahl beim SB-Trockensortiment führt zwangsläufig zu mehr Regalfläche. Die Kunden erwarten möglichst geringe Wartezeiten in den Bedienabteilungen. Daher wird bei Supermärkten zunehmend ein Teil der Frischwaren (insbesondere Fleisch- und Wurstwaren sowie Käse) zusätzlich in Kühlmöbeln zur Selbstbedienung angeboten, um den Personalaufwand in Grenzen zu halten. Um eine angenehmere Ladenatmosphäre und attraktivere Warenpräsentation bei gleichzeitig besserem Überblick und besserer Orientierung zu erreichen, wird bei neuen Supermärkten eine niedrigere Höhe der Mittelregale gewählt. Dies führt bei gleichem Sortiment zu einer größeren Verkaufsfläche. Im Sinne der Verbesserung der Ladenatmosphäre und einer vereinfachten, zeitsparenden Warenbestückung werden die Laufwege und Gänge in den Märkten breiter als früher gehalten. Als Faustregel wird hier im Idealfall eine Breite gewählt, die vier Einkaufswägen nebeneinander zulässt. Der Kunde soll sich in Ruhe im Regal umsehen können, ohne sich von hinter ihm wartenden anderen Kunden zum Weiterfahren gedrängt zu fühlen. Auch der Kassenbereich soll nicht den Charakter einer reinen „Warteschlange“ haben, sondern ein offener Bereich sein, der zu Zusatzkäufen anregt. Den Kunden werden verstärkt saisonale und regionale Artikel außerhalb der Regale auf Zusatzflächen in Form von Sonder-, Aktions- und Zweitplatzierungen präsentiert. Außerdem werden Abteilungen, die eine gewisse Lebensqualität (z.B. Wein, Feinkost, Obst) vermitteln sollen, entsprechend aufwendig gestaltet. Zusatzangebote wie Foto-Service-Stationen, spezielle Warenpräsentationen mit der Möglichkeit zur Verkostung (Weinproben, Käsepräsentation) benötigen zusätzlichen Raum. Gesetzliche Vorgaben machen einen zusätzlichen Platzbedarf erforderlich, so zum Beispiel die Anforderungen der geänderten Verpackungsverordnung, nach der Kunden Seite 14 von 47 Verpackungsmaterial sofort im Laden entsorgen können oder die neue Pfandregelung für Plastikflaschen und Getränkedosen (u.a. zusätzlicher Platzbedarf für Automaten zur Leergutrücknahme). Zuletzt führten die verschärften Regelungen zum Einwegpfand vom 1.Mai 2006 zu einem höheren Aufwand für die Einzelhandelsunternehmen. Um die bislang existierenden „Insellösungen“ der einzelnen Betreiber zu überwinden, ist nun jeder Händler dazu verpflichtet, Einwegflaschen von anderen Anbietern zurückzunehmen, wenn er Einwegflaschen aus demselben Material anbietet. Dies kann nach Betreiberangaben dazu führen, dass ein einzelner (Auto-)Kunde bei seinem Besuch mehr als hundert gesammelte Flaschen abgibt. Nach Angaben von Wincor-Nixdorf, einem Hersteller von Rückgabeautomaten, fasst ein Automat bis zu 900 Flaschen. Daher muss dieser in regelmäßigen Abständen, unter Umständen mehrmals täglich geleert und das Leergut bis zur Abholung zwischengelagert werden. In vielen Fällen geschieht dies direkt im Verkaufsraum (vgl. Abbildung 5). Abbildung 11: Erhöhter Platzbedarf in modernen Lebensmittelmärkten Zubereitung von frischen Obstprodukten und Salaten an der Bedientheke Platzbedarf für einen Pfandautomaten 2.3.2. Das neue Supermarkt-Konzept Um sich gegenüber den konkurrierenden Vertriebstypen wie den Discountern und den Verbrauchermärkten besser profilieren zu können, wurden Supermarktkonzepte aller Betreiber in der Vergangenheit strukturellen Veränderungen unterzogen. So hat beispielsweise die Gestaltung der Bedientheken für Frischeprodukte (Wurst, Fleisch, Käse, Delikatessen, etc.) deutlich an Qualität gewonnen. Insbesondere um sich deutlich von den expansiven Discountern abzugrenzen, genügen rein sortimentspolitische Maßnahmen jedoch nicht, da diese von den Discountern teilweise sehr schnell nachvollzogen werden können. So zeigt sich, dass alle Discounter in letzter Zeit ihr Obst- und Gemüse-Sortiment ausgebaut haben oder Frischfleisch anbieten. Weitere Faktoren: die noch stärkere Betonung der Frische-Sortimente (inklusive Verarbeitung von Frischware im Markt selbst), neuartige und umfangreiche Convenience-Produkte (Tiefkühl- und Halbfertigwaren), umfangreiche Service-Angebote, Seite 15 von 47 Angebote für ältere Kundengruppen (Ruhezonen, Sitzbänke), helle, freundliche Atmosphäre, breite Gänge, attraktive Bedientheken (Salat, Fleisch, Wurst, Käse, Fisch), lose Sortimente in Selbstbedienung (Gewürze, Fruchtgummis), technologische Innovationen (Self-scanning, Bezahlen mit Fingerabdruck, Info-Terminals zu Fertiggerichten, Weinen, etc.), kurze Wartezeiten an Kassen und Bedientheken, ansprechende Architektur. Nicht nur die breiten Gänge und die niedrigen Regal- bzw. Stapelhöhen (vgl. Abbildung 13, 14), sondern vor allem die Betonung der Frischekompetenz in Selbst- (vgl. Abbildung 12, 13) und Fremdbedienung erfordert deutlich mehr Fläche als in modernen konventionellen Supermärkten (bis 1.500m² Verkaufsfläche). Neben zusätzlichen Angeboten im Tiefkühl- und Convenience-Bereich (z.B. Salat-Theke, frische – nicht tiefgefrorene – Fertigpizzen, Fertiggerichte) und Selbstbedienungstheken für Gewürze und Süßwaren erfordern z.B. großzügige Wein- und Bioabteilungen entsprechend Platz. Abbildung 12: Großzügige Präsentation von frischen Obst- und Gemüsewaren Abbildung 13: Frischetheke für Fisch Abbildung 14: Getränkesortiment auf Sockel in bequemer Griffhöhe Abbildung 15: Offene Gestaltung: Breite Gänge, niedrige Regalhöhen Quelle: BBE Handelsberatung GmbH, eigene Aufnahmen. Seite 16 von 47 Maßnahmen wie diese, die zur Attraktivitätssteigerung beitragen, sorgen nicht primär für Mehrumsätze, sondern zunächst für eine Minderung von Umsatzrückgängen. Dies lässt sich aus der folgenden Tabelle ablesen, die die Flächenentwicklung pro Betrieb der Flächenleistung gegenüberstellt. In den vergangenen zehn Jahren ist der durchschnittliche Supermarkt um rund 13% in der Fläche gewachsen, der Umsatz je Quadratmeter ging im selben Zeitraum jedoch um rund 3% zurück. Ein flächenbereinigter Umsatzzuwachs hat also in nur geringem Maße stattgefunden. Tabelle 1: Entwicklung von Fläche und Flächenleistung Entwicklung 1997-2007 Betriebsform Fläche in m² pro Betrieb Flächenleistung in €/m² Discounter 73,1% -31,90% SB-Warenhaus -5,5% -11,70% Supermarkt 12,8% -3,20% LEH gesamt 69,6% -31,70% Quelle: EHI, 1998 und 2008. Fazit zu Eigenschaften und Entwicklungen von Supermärkten: Zunehmende Convenience-Orientierung, aufwändigere Ladengestaltungen. Zusatzangebote und gesetzliche Vorgaben erhöhen den Platzbedarf. Neue Supermarktkonzepte mit deutlicher Betonung von Qualität und Frische und großzügigem Ladenbau. Supermärkte garantieren eine umfassende Grundversorgung (bis zu 15.000 Artikel), Discounter ergänzen die Grundversorgung durch preisorientierte Deckung des Bedarfs bei Grundnahrungsmitteln (bis zu 1.900 Artikel plus Aktionsware). Neue Supermarktkonzepte (realisiert in Klein- und Mittelzentren) mit deutlicher Betonung von Architektur, Qualität und Frische. Edeka in Krün (Kleinzentrum, ca. 1.400 Einwohner) Quelle: Eigene Aufnahmen. August 2008 REWE in Lahr/Schwarzwald (Mittelzentrum, ca. 42.000 Einwohner) Seite 17 von 47 3. Problembezogene Strukturanalyse (Makrostandortanalyse) Im Folgenden werden einzelhandelsrelevante Rahmendaten dargestellt, die zur Beurteilung des geplanten Vorhabens notwendig sind. Dazu zählen soziodemographische und arbeitsmarktbezogene Daten sowie nachfrage- und angebotsseitige Strukturdaten des Ortes, in dem der Planstandort liegt (Makro- und Mikrostandortanalyse). 3.1. Lage und landesplanerische Einstufung Die Gemeinde Moosinning liegt im Landkreis Erding (Regierungsbezirk Oberbayern). Laut Landesplanung Bayern ist Moosinning als Kleinzentrum ausgewiesen und verfügt über einen Nahbereich, welcher die Gemeinden Neuching, Finsing und Ottenhofen umfasst. Mit rund 5.500 Einwohnern liegt die Gemeinde ca. 30 km nord-östlich der Landeshauptstadt München. Karte 1: Moosinning im regionalen Kontext (Karte Regionalplan) Quelle: Regionaler Planungsverband München; Stand:14.09.2005. 3.2. Soziodemographie, Arbeitsmarkt und Verkehr Bevölkerungsentwicklung Die Gemeinde Moosinning hatte am 31.12.2009 einen Bevölkerungsstand von 5.477 Einwohnern. In den letzten zehn Jahren war ein mit ca. 19 % sehr hoher Bevölkerungszuwachs zu verzeichnen, welcher weit über dem des Bundeslandes Bayern (ca. 3%) liegt. Somit stellt die Gemeinde Moosinnig eine wachsende Region dar. Seite 18 von 47 Tabelle 2: Bevölkerungsentwicklung Gebietseinheit Moosinning Neuching Erding, Stadt Oberding Hallbergmoos Ismaning Markt Schwaben, Markt Einwohner 1999 Einwohner 2009 Veränderung in % 4.616 2.162 30.242 4.692 6.865 14.035 10.599 5.477 2.398 34.410 5.358 9.042 15.221 11.568 18,7% 10,9% 13,8% 14,2% 31,7% 8,5% 9,1% Arbeitsmarkt Insgesamt lässt sich für den Landkreis Erding, in dem die Gemeinde Moosinning liegt, eine positive Beschäftigungssituation feststellen. Die Arbeitslosenquote 2009 im Jahresdurchschnitt lag lediglich bei 2,8 % und damit deutlich unter dem bayerischen Durchschnitt von 4,8 % und unter dem 1 deutschlandweiten Durchschnitt von 8,2 %. Die Arbeitsmarktsituation profitiert stark von der Nähe zum Mittelzentrum Erding, sowie der Landeshauptstadt München. Wichtigster und größter Arbeitgeber in der Region ist der stetig wachsende Flughafen München. Pendler Anhand der Pendlersituation zeigt sich, dass die Gemeinde Moosinning stark mit den umliegenden Kreisen und Zentren verflochten ist. Das Pendlersaldo der Gemeinde ist negativ und betrug 2009 insgesamt ein Minus von 1.381. Moosinnig weist demnach mehr Auspendler als Einpendler auf. Dies unterstreicht die Attraktivität Moosinnings als Wohnort für die Bevölkerung. Verkehrssituation Moosinning ist durch die B 388 in das übergeordnete Straßennetz eingebunden. Nördlich von Moosinnig verläuft die A 92, westlich verläuft die A9. Die Gemeinde ist über eine Buslinie mit der Stadt Erding verbunden und so an den Regionalverkehr angeschlossen. Dort besteht ein S-Bahnanschluss, welcher die Region mit der Landeshauptstadt München verbindet. 1 Bundesagentur für Arbeit 2009 Seite 19 von 47 3.3. Determinanten der Nachfrageseite Kaufkraftniveau Die einzelhandelsrelevante Kaufkraft bezeichnet den Teil des Nettoeinkommens, der nach Abzug von Miete, Vorsorgeleistungen, Versicherungen etc. potenziell dem Einzelhandel zur Verfügung steht. Der Bundesdurchschnitt beträgt 100, der Wert für die Gemeinde Moosinning liegt bei ca. 112,2. Dieser Wert liegt über der Kaufkraftziffer für das Bundesland Bayern mit 104,7. Die einzelhandelsrelevante Kaufkraft unterscheidet sich von der („normalen“) Kaufkraft durch die Berücksichtigung von Elastizitäten. So führt beispielsweise ein 5 % höheres Netto-Einkommen eines Haushalts nicht automatisch zu Mehrausgaben in gleicher Höhe im Einzelhandel, da hier der Bedarf bereits gedeckt ist und der Haushalt die Kaufkraftsteigerung vielleicht lieber in Freizeitangebote investiert. Die einzelhandelsrelevante Kaufkraft ist bei der Berechnung von Marktpotenzialen von Bedeutung. Die Pro-Kopf-Ausgabe wird mit der Kaufkraftkraftkennziffer der jeweiligen Gemeinde gewichtet (Verbrauchsausgabe x Kaufkraftkennziffer / 100). Abbildung 16: Einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffer 2009 München 121 Ismaning 117,2 Kirchheim b. München 116,8 Moosinning 112,2 Erding Stadt 110,4 Freising 109,6 Landkreis Erding 107,2 Garching 105,5 Bayern 104,7 95 100 105 110 115 120 125 Quelle: BBE!CIMA!MB-Research Marktdaten Einzelhandelszentralität Die Einzelhandelszentralität stellt das Verhältnis von einzelhandelsrelevanter Kaufkraft vor Ort (Kaufkraftkennziffer) und getätigten Umsätzen vor Ort (Umsatzkennziffer) dar. Die Umsatzkennziffer wird von Marktforschungsinstituten regelmäßig für Gemeinden ab 10.000 Einwohnern ermittelt. Eine Zentralität über 100 bedeutet, dass die Gemeinde per saldo von Kaufkraftzuflüssen profitiert, bei einer Zentralität von genau 100 halten sich Zu- und Abflüsse die Waage. Da die Gemeinde Moosinning lediglich ca. 5.500 Einwohner zählt, wird für diese Gemeinde keine Einzelhandelszentralität ausgewiesen. Seite 20 von 47 Die Bedeutung der Stadt Erding für das Umland wird durch die hohe Einzelhandelszentralität deutlich (140,9). Als Mittelzentrum stellt Erding somit die Versorgung mit Gütern, vor allem im mittel- und langfristigen Bedarf für die schwach strukturierten ländlichen Gemeinden sicher. Der Landkreis Erding, in dem die Gemeinde Moosinning liegt, hat einen Wert 86,2. Das bedeutet, dass Kaufkraft aus dem Landkreis abfließt. Abbildung 17: Einzelhandelszentralitätskennziffer 2008 140,9 Erding Stadt 126,1 München 117,2 Freising Dachau 113 Markt Schwabing 110,5 105,1 Bayern Landkreis Erding 86,2 Unterschleißheim 85,7 82,8 Kirchheim b. München 82,4 Ismaning 78,1 Garching 0 50 100 150 Quelle: BBE!CIMA!MB-Research Marktdaten Fazit zu Makrostandortanalyse Moosinning liegt in der Nähe des Mittelzentrums Erding und ist selbst als Kleinzentrum eingestuft. Hohe Kaufkraft im Bereich des Einzelhandels. Hoher Bevölkerungszuwachs. Negatives Pendlersaldo, aber attraktiver Wohnort. Gute verkehrliche Erschließung durch Bundesstraße und nahe Autobahnen. Seite 21 von 47 Abbildung 18: Bewertung Makrostandort Übersichtskarte Makrostandort ■ Standortgemeinde ■ Zentralität ■ Einwohner (12/2009) ■ Bevölkerungsentwicklung Moosinning Kleinzentrum 5.477 18,7 % (1999-2009) ■ Bevölkerungsprognose 13,5 % (2020) ■ Einzelhandelsrelevante 112,2 Kaufkraftkennziffer (2010) ■ Einzelhandelszentralität (2010) ■ Pendlersaldo (2009) ■ Arbeitslosenquote (2008) k. A. für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern -1.381 Pers. 2,8 % Bewertung Makrostandort Zentralörtliche Einstufung 25 Einzelhandelszentralität 0 Einzelhandelsrelevante Kaufkraft der Standortgemeinde 75 Einwohnerprognose 100 Pendlersaldo zu Einwohnern 0 Arbeitslosenquote (in Relation zum Bundesdurchschnitt) 100 0 schlecht 25 50 75 100 optimal Quellen: BBE!CIMA!MB-Research, Bundesagentur für Arbeit, Bertelsmanns Stiftung Wegweiser Demographie, Bayerisches Landesamt für Statistik. Seite 22 von 47 4. Mikrostandortanalyse Neben der Analyse des Makrostandortes stellt die Mikrostandortanalyse den zweiten wichtigen Teil der Standortbewertung dar. Dabei werden insbesondere die Aspekte der Lage und der verkehrlichen Erreichbarkeit thematisiert. Die qualitative Bewertung und Einordnung des Mikrostandortes ist insbesondere auch für die Festlegung des Einzugsgebietes von Relevanz. 4.1. Lage des Projektgrundstücks und derzeitige Situation am Planstandort Der Planstandort liegt an der Einfangstraße im Westen von Moosinning. Etwas nördlich von dem Projektgrundstück verläuft die Bundesstraße B 388 (Münchner Straße), welche die Orte Ismaning im Westen und Erding, Eggenfelden und Pfarrkirchen im Osten verbindet. Karte 2: Lage des Projektgrundstücks Planstandort Quelle: Google Earth, BBE Handelsberatung, eigene Darstellung. Seite 23 von 47 Abbildung 19: Blick auf das Projektgrundstück Quelle: BBE Handelsberatung GmbH, eigene Aufnahmen (Dezember 2010). Im unmittelbaren Umfeld des Planstandortes befindet sich kein Einzelhandel. Nördlich des Planstandorts, auf der gegenüberliegenden Seite der Münchner Straße, ist ein Kindergarten angesiedelt. Südlich sowie östlich des Standortes befinden sich Wohnhäuser. Die westlich des Standortes liegenden Flächen werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. Abbildung 20: Nachbarnutzungen rund um den Planstandort Quelle: BBE Handelsberatung GmbH, eigene Aufnahmen (Dezember 2010). Seite 24 von 47 4.2. Anteilige Wohnbevölkerung im Umfeld Im näheren Umkreis des Planstandortes gibt es eine mittelhohe Einwohnerdichte. Die Wohnbevölkerung in fußläufiger Entfernung zum Planstandort wird in Karte 3 mit gelben Markierungen dargestellt. Diese Wohngebiete befinden sich in einem 700 m Radius. Die fußläufige Erreichbarkeit des Planstandortes wird durch Nebenstraßen und die Münchner Straße für die angrenzende Wohnbevölkerung gewährleistet. Karte 3: Anteilige Wohnbevölkerung im Umfeld des Planstandorts Planstandort Anteilige Wohnbevölkerung (im 700m Radius) Quelle: Google Earth Pro, BBE Handelsberatung GmbH, Eigene Darstellung. 4.3. Verkehrliche Anbindung Für den motorisierten Individualverkehr ist der Standort sehr gut zu erreichen. Über die B 388 besteht eine Anbindung an die A 92 und A 94, welche zwei bedeutende Verbindungen zwischen München und Deggendorf bzw. Passau darstellen. Die St2580 ist die Nord-Süd-Achse östlich von Moosinning. Die Verbindungsstraßen bieten eine optimale Anbindung und Erreichbarkeit der umliegenden Gemeinden. Etwa 100 Meter östlich des Planstandorts, an der Ismaninger Straße, befindet sich eine ÖPNVAnbindung durch die Buslinien 531 nach Ismaning sowie 5311 nach Zengermoos. Seite 25 von 47 Abbildung 21: Anbindung an den ÖPNV am Planstandort Quelle: BBE Handelsberatung GmbH, eigene Aufnahmen (Dezember 2010). 4.4. Baurechtliche Einstufung Das Gebiet in dem der Supermarkt angesiedelt werden soll, befindet sich derzeit in Aufstellung. Laut Auftraggeber ist die Gemeinde Moosinning dabei dieses Gebiet nach § 9 BauGB i.V.m. § 8 BauNVO als Gewerbegebiet (GE) auszuweisen. Die Festsetzung soll Mitte 2011 beschlossen sein. Fazit zu Mikrostandortanalyse Das Umfeld des Planstandortes ist hauptsächlich durch Wohnnutzung gekennzeichnet. Die verkehrliche Anbindung ist für die geplante Nutzung als sehr gut einzustufen Die Anbindung an das ÖPNV-Netz ist gegeben Die fußläufige Erreichbarkeit ist gegeben. Seite 26 von 47 5. Angebots- und Wettbewerbsanalyse Im Folgenden wird die Wettbewerbssituation vor Ort und im Umlandbereich des Planvorhabens begutachtet und bewertet. Dazu wird zuerst das vorhandene Angebot vor Ort betrachtet, bevor auf die Nachfrageseite eingegangen wird. Die genaue Analyse der dortigen Nachfrage- und Wettbewerbssituation ist einer der wichtigsten Bausteine für die Bewertung des Planvorhabens. Zur Beurteilung der Wettbewerbssituation in und um Moosinning erfolgte im Dezember 2010 im Zuge des vorliegenden Gutachtens eine durch BBE-Berater durchgeführte Begehung und Einzelhandelsaufnahme vor Ort. Die Analyse der Angebotsseite der vorhabenrelevanten Branchen ermöglicht einen aktuellen Abgleich zum vorhandenen Marktpotenzial der Nachfrageseite im Umfeld des Planstandortes. Im Folgenden werden zunächst die wichtigsten Einzelhandelslagen identifiziert und beschrieben. 5.1. Gemeinde Moosinning Die Gemeinde Moosinning wird durch die Bundesstraße B 388 zweigeteilt. Der zentrale Kern der Gemeinde Moosinning liegt entlang der Erdinger Straße (B 388) sowie der Dorfstraße im südlichen Teil Moosinnings. Der Planstandort befindet sich am westlichen Ortseingang. In der Gemeinde Moosinning befinden sich neben einem Supermarkt (Rewe) nur kleinteilige Anbieter im Lebensmittelbereich: Ein Metzger (Erdinger Straße), drei Bäcker, ein Getränkemarkt (Sonnenstraße) und ein kleiner Dorfladen. Eine grundlegende Nahversorgung ist in der Gemeinde damit gegeben. In Moosinning ist kein zentraler Versorgungsbereich erkennbar; die Anbieter sind weitläufig über den Ort verteilt. Problematisch ist die Versorgungsqualität dann einzustufen, wenn der bisherige Rewe Supermarkt schließen würde. Nach Aussagen des Auftraggebers wird dieser Markt in einer zeitgemäßen Aufmachung an den Planstandort verlegt. Somit erfährt die Versorgungsqualität in Moosinning eine Aufwertung. Abbildung 22: Nahversorgung Moosinning Quelle: BBE Handelsberatung GmbH, Eigene Erhebung (Dezember 2010). Seite 27 von 47 Karte 4: Überblick über die Versorgungsbereiche in Moosinning Quelle: MS Mappoint; BBE Handelsberatung, eigene Darstellung. 5.2. Nahversorgungssituation in umliegenden Gemeinden In den direkt umliegenden ländlichen Gemeinden von Moosinning gibt es nur sehr wenige, kleinteilige Lebensmittelanbieter: zwei Bäckereien (in Ottenhofen und Oberding), eine Metzgerei (in Notzing) sowie zwei Getränkemärkte (in Oberneuching und Notzing). In Oberding ist zudem ein Lebensmitteldiscounter (Netto) ansässig und in der Gemeinde Neufinsing befindet sich ein ‚nah und gut‘. Die benachbarten ländlichen Gemeinden von Moosinning verfügen insgesamt über keine differenzierte Handelsstruktur. Kurzfristige Bedarfsbereiche werden dabei nur minimal abgedeckt. Seite 28 von 47 Abbildung 23: Lebensmittelangebot in den benachbarten Gemeinden Moosinnings Quelle: BBE Handelsberatung GmbH, Eigene Erhebung (Dezember 2010). 5.3. Regionale Wettbewerbssituation Bei der Betrachtung der regionalen Wettbewerbssituation in ländlichen Gebieten, die größtenteils unterversorgt bzw. nur eingeschränkt über eine adäquate verbrauchernahe Versorgung verfügen, ist zu prüfen, in welchen größeren umliegenden Zentren ein umfassendes Lebensmittelangebot vorgehalten wird. Verbraucher, die in ländlichen und schwach strukturierten Gebieten leben, nehmen erfahrungsgemäß längere Wege in Kauf um sich adäquat mit Lebensmitteln zu versorgen. So ist davon auszugehen, dass die SB-Warenhäuser der Firma Kaufland, welche in den nächstgrößeren Zentren (Erding und Markt Schwaben) liegen, eine starke Sogwirkung in das ländliche Umland entwickeln. Das Einzugsgebiet dieses Branchentyps ist gegenüber Supermärkten und Discountern deutlich größer ausgeprägt. Vor diesem Hintergrund ist daher die Limitierung des Einzugsgebietes in Bezug auf Fahrzeiten, Erreichbarkeit und Attraktivität abzuwägen. ■ Erding Die Kreisstadt Erding liegt ca. 10 km nordöstlich von Moosinning und ist über die Bundesstraße B 388 bzw. die ST 2580 von Moosinning aus in etwa zehn Minuten zu erreichen. Die Gemeinde verfügt über die meisten Anbieter im Lebensmittelbereich unter allen umliegenden Gemeinden Moosinnings, weshalb Erding als größter Einkaufsstandort mit einem weiter reichenden Einzugsgebiet zu betrachten ist. Die meisten Anbieter befinden sich in den beiden Gewerbegebieten Süd und West; beide sind von Moosinning mit dem Auto schnell zu erreichen. Im Gewerbegebiet Süd befindet sich der Supermarkt Edeka (E-Center) mit angegliedertem Getränkemarkt und der Lebensmitteldiscounter Aldi Abbildung 24: Erding Gewerbegebiet Süd Quelle: BBE Handelsberatung GmbH, Eigene Erhebung (Dezember 2010). Seite 29 von 47 Im deutlich größeren Gewerbegebiet West verfügt Erding über den Verbrauchermarkt HIT, einen weiteren Edeka-Supermarkt, einen Feneberg sowie drei Lebensmitteldiscounter (Penny, Lidl, Norma). In Richtung Westen etwas abseits befindet sich zudem ein Kaufland SB-Warenhaus. Abbildung 25: Erding Gewerbegebiet West Quelle: BBE Handelsberatung GmbH, Eigene Erhebung (Dezember 2010). ■ Markt Schwaben Markt Schwaben liegt ca. 10 km in südlicher Richtung von Moosinning entfernt. In Markt Schwaben ist ein überaus großes Angebot an Lebensmitteleinzelhandel vorhanden. Im Gewerbegebiet Süd befinden sich ein Lebensmitteldiscounter (Aldi), ein Supermarkt (Edeka), ein SB-Warenhaus (Kaufland) sowie ein Getränkemarkt (Fristo). Im übrigen Ortsgebiet verfügt Markt Schwaben über zwei weitere Lebensmitteldiscounter (Norma und Penny), einen Supermarkt (Tengelmann) und einen Bioladen. Zudem sind in Markt Schwaben zahlreiche Anbieter des traditionellen Lebensmittelhandwerks vorhanden. Die Gemeinde verfügt somit über eine überörtliche Strahlkraft auf die umliegenden ländlichen Gemeinden. Abbildung 26: Lebensmittelangebot der Gemeinde Markt Schwaben Quelle: BBE Handelsberatung GmbH, Eigene Erhebung (Dezember 2010) Seite 30 von 47 Karte 5: Regionale Wettbewerbssituation (großflächige Filialisten) Quelle: Google Earth; Eigene Darstellung. Seite 31 von 47 6. Einzugsgebiet des Vorhabens und Marktpotenziale Die Abgrenzung des Einzugsgebiets und damit verbundener Kaufkraftpotenziale stellt den wichtigsten Bezugspunkt für die spätere Analyse der Auswirkungen dar. Im Folgenden wird zuerst nach bisheriger Analyse des Lebensmittelangebotes der Einzugsbereich definiert. Darauf aufbauend folgt eine Einschätzung der momentanen Angebotssituation im Lebensmittelbereich im Verhältnis zur Nachfrage in und um Moosinning. 6.1. Festlegung des Einzugsgebietes für das Planvorhaben Aus den Darstellungen und Ergebnissen der Analyse des Mikro- und Makrostandorts ergibt sich nachstehend ein abgegrenztes Einzugsgebiet für das geplante Vorhaben. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die vorhandene Angebotsstruktur, Wegeverbindungen und Entfernungen zum Planstandort sowie der örtlichen/regionalen Wettbewerbssituation gelegt. Das Einzugsgebiet des geplanten Vorhabens ergibt sich in einem ersten Schritt durch die Betrachtung eines 5- bis 10-Minuten-Fahrzeitradius. Demnach werden hierbei bereits das gesamte Gemeindegebiet Moosinning sowie Teile der Gemeinden Neuching, Oberding und Erding tangiert. Abbildung 27: Gemeinde Moosinning und Umgebung mit Fahrzeitzonen 5 - 10 Minuten Planstandort Quelle: Microsoft MapPoint; BBE Handelsberatung GmbH, Eigene Darstellung. Aufgrund der Dimensionierung und Art des Planvorhabens (rein nahversorgungsrelevantes Sortiment) und der beobachteten stark eingeschränkten Versorgungssituation wird der Markt primär die Versorgung in der Gemeinde Moosinning sicherstellen und ein örtliches Einzugsgebiet erschließen. Seite 32 von 47 Im Detail lässt sich aufgrund der Analyse der Wettbewerbssituation die Marktbedeutung des geplanten Supermarktes feststellen: Im direkten Umfeld bzw. in der Gemeinde selbst befindet sich bis auf den bestehenden Rewe Supermarkt kein entsprechendes Lebensmittelangebot. Die Gemeinde weist dahingehend eine deutliche Unterversorgung auf. Es existieren zwar ein kleiner Dorfladen und Lebensmittelhandwerksbetriebe, die jedoch mit ihrem eingeschränkten Sortiment und Öffnungszeiten keine ausreichende Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs sicherstellen können. Auf Grund der Wettbewerbssituation im Umfeld von Moosinning (v.a. Erding) ist davon auszugehen, dass nur Teile des umliegenden stark ländlich strukturierten und schwach versorgten Gebietes durch die Ansiedlung eines modernen Supermarktes mitversorgt werden können (Ergänzungsgebiet). Die Gemeinden des zugehörigen Nahbereichs Ottenhofen und Finsing liegen in weiterer Entfernung zum Planstandort, sind eher nach Mart Schwaben ausgerichtet und verfügen über eine Grundversorgung im Lebensmittelsegment. Daher können diese Gemeinden nur in Form von Streupotenzialen berücksichtigt werden. Damit stellt der zu realisierende Lebensmittelmarkt einen Nahversorger dar, der die Versorgung mit Waren des täglichen, kurzfristigen Bedarfs für die Ansiedlungsgemeinde sowie für einen Ergänzungsbereich (Neuching) sicherstellt. Unter der Berücksichtigung weiterer Faktoren wie der qualitativen Bewertung der Wettbewerbssituation sowie von Barrieren (z.B. Straßen) ergibt sich folgendes Einzugsgebiet: Das Kerneinzugsgebiet (Zone I) umfasst das Gemeindegebiet Moosinning. Das Kerneinzugsgebiet definiert sich dadurch, dass aus diesem Gebiet der Hauptumsatz des Vorhabens generiert wird, also aus der Ansiedlungsgemeinde an sich. Das Ergänzungsgebiet (Zone II) wird durch die ländliche Gemeinde Neuching abgebildet. Diese Gemeinde liegt dem Planstandort am nächsten und hat eine schnelle Pkw-Anbindung über die Moosinninger bzw. Neuchinger Straße. Zudem stellt Moosinning für die Gemeinde den ersten Einkaufsstandort in der näheren Umgebung dar. Darüber hinaus ist aber aufgrund der verkehrsgünstigen Lage an der B 388 von einem erhöhten Streupotenzial auszugehen. Das Ergänzungsgebiet wird neben der Entfernung zum Planstandort sehr stark von einer adäquaten Angebotsstruktur in der Umgebung des Vorhabens beeinträchtigt. Dabei sind überwiegend Wettbewerber des gleichen Branchentyps bestimmend. In diesem Fall handelt es sich um Supermärkte, die obwohl sie in weiterer Entfernung zu den untersuchten ländlichen Gemeinden liegen, dennoch eine gewisse Sogwirkung ausüben. Größter Wettbewerber und das Einzugsgebiet dezimierender Anbieter in den Umlandgemeinden ist Edeka mit einer Ansiedlung im Gewerbegebiet Süd in Erding. Seite 33 von 47 In der abgebildeten Karte sind die zwei Zonen des Einzugsgebietes aufgezeigt: Karte 6: Einzugsgebiet des geplanten Supermarktes ZONE I – Kerneinzugsgebiet Planstandort ZONE II - Ergänzungsgebiet Quelle: MS Mappoint; BBE Handelsberatung, eigene Darstellung. Die folgende Tabelle gibt Aufschluss darüber wie viele Einwohner in den jeweiligen Gemeinden sowie in den einzelnen Zonen des Einzugsgebietes leben. Tabelle 3: Einwohner im Einzugsgebiet Gemeinde Einwohner 2009 ZONE I Moosinning 5.477 ZONE II Neuching 2.398 Insgesamt 7.875 Quelle: Bayerisches Statistisches Landesamt; Eigene Darstellung. Seite 34 von 47 6.2. Marktpotenzial und Bindungsquoten im gesamten Gebiet und im abgegrenzten Einzugsgebiet Aus der Gegenüberstellung von Angebots- und Nachfrageseite lassen sich Bindungsquoten ableiten. Dabei werden die geschätzten Jahresumsätze der Anbieter, basierend auf der vor Ort durchgeführten Erhebung, dem potenziellen Nachfragevolumen gegenübergestellt. Eine Zahl über 1 bedeutet in diesem Fall, dass rechnerisch deutliche Kaufkraftzuflüsse zu verzeichnen sind bzw. eine starke Wettbewerbssituation vorherrscht. Eine Bindungsquote von unter 1 heißt im Umkehrschluss, dass die vorhandene Kaufkraft durch ein mangelndes Angebot nicht am Ort selber bedient werden kann und somit ins Umland abfließt. Die Grundlage der Angebotsseite bildet dabei die von der BBE Handelsberatung GmbH im Dezember 2010 durchgeführte Einzelhandelserhebung im Einzugsgebiet. Die Umsätze der erhobenen Einzelhandelsunternehmen wurden dazu mit einer Produktrechnung der vorhandenen Flächen und den sortimentsspezifischen durchschnittlichen Flächenleistungen geschätzt. Aufgrund der Verlagerungsabsicht des bestehenden Rewe Supermarktes in Moosinning geht dieser mit seinem derzeitigen Umsatz nicht in die Berechnung mit ein. Folgende Tabelle gibt eine Übersicht zum Marktpotenzial im Lebensmittelbereich in der Ansiedlungsgemeinde sowie dem festgelegten Einzugsgebiet. Demnach stehen für den Lebensmitteleinzelhandel rd. 18,6 Mio. € zur Verfügung. Tabelle 4: Marktpotenzial im Einzugsgebiet des Vorhabens (Lebensmittel) Einwohner 2009 Sortimentsspezifische KKZ Marktpotenzial in € Realisierte Umsätze in € Bindungsquote ZONE I Moosinning 5.477 109,7 12,9 3,6 0,28 ZONE II Neuching 2.398 109,8 5,7 0,2 0,03 Insgesamt 7.875 18,6 3,7 0,20 Gemeinde Quelle: BBE!CIMA!MB-Research Marktdaten; BBE Handelsberatung GmbH. Auf Grundlage des berechneten einzelhandelsrelevanten Nachfragevolumens (Marktpotenzial) und der Einzelhandelsumsätze der Branche Lebensmittel errechnet sich für die Gemeinde Moosinning eine Zentralität von 0,28 im Bereich Lebensmittel. Betrachtet man das gesamte Einzugsgebiet, so kann eine Bindungsquote von rund 0,2 festgestellt werden. Seite 35 von 47 7. Rechtliche Beurteilungsgrundlagen Das Gebiet in dem der Supermarkt angesiedelt werden soll, soll laut Auftraggeber nach § 9 BauGB i.V.m. § 8 BauNVO als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden. In einem ersten Schritt ist nun zu prüfen, ob es sich bei dem Vorhaben um ein Einzelhandelsgroßprojekt i.S.v. § 11 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO handelt. Hierzu ist die angedachte Änderung des Landesentwicklungsplans zu erwähnen, welche sich derzeit in Abstimmung befindet und eine Lockerung der Verkaufsflächengrenzen bei Genehmigungen, vor allem im ländlichen Raum vorsieht. Die Diskussion dreht sich hauptsächlich um eine landesplanerische Zulassung von Vollsortimentern in allen Gemeinden Bayerns bis zur Mindestbetriebsgröße. Die Regelungen, insbesondere zu den städtebaulichen Auswirkungen nach § 11 Abs. 3 BauNVO bleiben davon jedoch unberührt. 7.1. Definition Einzelhandelsgroßprojekte Eine Beurteilung, ob ein Vorhaben als Einzelhandelsgroßprojekt zu betrachten ist, richtet sich im Wesentlichen nach den Bestimmung des § 11 Abs.3 BauNVO. Dabei sind zwei Aspekte zunächst getrennt voneinander zu prüfen: Der Sachverhalt der Großflächigkeit des Vorhabens muss erfüllt sein, was nach höchstrichterlicher Entscheidung ab einer Verkaufsfläche von über 800 m² zutrifft. Von dem Vorhaben (Einkaufszentrum bzw. großflächiger Einzelhandelsbetrieb) müssen negative Auswirkungen auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung oder auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in einem wesentlichen Maße ausgehen. Solche Auswirkungen sind gemäß der sog. Regelvermutung ab einer Bruttogeschossfläche von 1.200 m² zu erwarten. Für eine Einstufung als Einzelhandelsgroßprojekt müssen beide Sachverhalte (über 800 m² Verkaufsfläche und gleichzeitig Auswirkungen bei über 1.200 m² Geschossfläche) kumulativ auftreten. Im Fall der hier zugrundeliegenden Planung überschreitet der geplante Supermarkt (ca. 1.350 m² Verkaufsfläche) die Grenze der Großflächigkeit und fällt somit in die Vermutungsregel als Einzelhandelsgroßprojekt eingestuft zu werden. Damit steht eine Ausweisung als Sondergebiet nach § 11 Abs. 3 BauNVO im Raum. Seite 36 von 47 Abbildung 28: Prüfungsverfahren zu Einzelhandelsgroßprojekten Zweistufiges Prüfungsverfahren zu Einzelhandelsgroßprojekten 1: Liegt ein großflächiger Handelsbetrieb vor? (Verkaufsfläche > 800m²) nein Kein Einzelhandelsgroßprojekt nein Kein Einzelhandelsgroßprojekt ja großflächiger Einzelhandel 2: Können vom Vorhaben städtebaulich negative Auswirkungen ausgehen? (Gutachterliche Prüfung) Wird nach § 11 Abs. 3 BauNVO ab 1.200 m² Geschoßfläche regelmäßig angenommen (Regelvermutung) ja Einzelhandelsgroßprojekt Quelle: Rechtsfolge Zulässigkeit nur im Kern- oder Sondergebiet BBE Handelsberatung GmbH. Gemäß § 11 Abs. 3 Satz 4 kann die Ausweisung jedoch auch in einem Gewerbegebiet erfolgen, wenn trotz der Überschreitung der Regelvermutung keine negativen Auswirkungen entstehen. 2 Die möglichen Auswirkungen hängen nach einem Urteil des BVerwG von: der Größe der Gemeinde und des Ortsteils, der Sicherung der verbrauchernahen Bevölkerung, dem Warenangebot des Betriebes (begrenzter Non-Food-Anteil 10%) und dem dem Einzugsbereich des Vorhabens ab. Zur Widerlegbarkeit der Regelvermutung bedarf es neben dem Fehlen schädlicher Auswirkungen jedoch gemäß der Rechtsprechung des BVerwG weiterhin einem atypischen Fall. Nach § 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO ist nun konkret zu prüfen, ob „nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung oder auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung“ anzunehmen sind. 7.2. Städtebauliche Beurteilung der Verträglichkeit Insbesondere nach städtebaulichen Kriterien ist zu prüfen, welche Auswirkungen das geplante Projekt unter der Maßgabe der Möglichkeiten des bestehenden Bebauungsplanes haben wird. Dazu sind die einschlägigen Vorschriften des Bauplanungsrechts heranzuziehen. Vorab ist eine Umsatzprognose für das geplante Vorhaben durchzuführen. Für die Gemeinde ist insbesondere von Interesse, welche Auswirkungen die Ansiedlung (Verlagerung) des Supermarktes (unabhängig von einer formalrechtlichen Zulässigkeit) auf die Versorgung am Ort und in den Nachbargemeinden haben. 2 BVerwG, Urteil v. 24.11.2005 – 10 C 10.04. Seite 37 von 47 7.2.1. Einschätzung von Umsatzumlenkungen Bei der Ansiedlung von Einzelhandelsvorhaben ist immer die Frage nach den Umsatzumlenkungen zu stellen, die ein Vorhaben in den Zentralen Versorgungsbereichen verursacht. Die Umsatzumlenkungen dürfen nicht so hoch sein, dass eine Innenstadt oder ein Ortszentrum dadurch ihre zentrale Versorgungsfunktion verliert und verödet und somit negative städtebauliche Auswirkungen erzeugt. In der Planungs- und Rechtsprechungspraxis hat sich als quantitative Orientierungsgröße etabliert, dass bei zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten ein Umsatzverlust von 10 Prozent, bei anderen Sortimenten von 20 Prozent als abwägungsrelevant angesehen wird. Bis zu diesen Abwägungsschwellenwerten ist regelmäßig davon auszugehen, dass sich keine erheblichen städtebaulichen und raumordnerischen Folgen ergeben werden. Abbildung 29: Grenzwerte der Umsatzumverteilung Auswirkungen Grenzwerte der Umsatzverteilung für zentrenrelevante Sortimente Abwägungsschwellenwert: Auswirkungen auf < 10 % den Wettbewerb möglich Nicht nur unwesentliche städtebauliche 10 – 20 % Auswirkungen sind wahrscheinlich Nicht nur unwesentliche raumordnerische > 20 % Auswirkungen sind wahrscheinlich Unverträglich > 20 % Vorhaben, die solche und andere Auswirkungen nach sich ziehen, dürfen in der Regel nur in Kerngebieten oder eigens ausgewiesenen Sondergebieten errichtet werden (§ 11 Abs. 3 BauNVO). Bei einer Umsatzumlenkung von unter 10 Prozent sind lediglich Auswirkungen auf den Wettbewerb anzunehmen, die jedoch bei der Beurteilung der baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit hinzunehmen sind, da die Genehmigungsverfahren in einer Marktwirtschaft kein Instrument zur Wettbewerbssteuerung darstellen sollen. Schädliche Auswirkungen dürfen daher nicht unter dem Aspekt des Wettbewerbsschutzes gesehen werden. Vielmehr muss durch die Neuansiedlung eines Projektes die Funktionsfähigkeit des gesamten Zentralen Versorgungsbereichs gefährdet sein. Die reine Konkurrenz ist somit als zumutbar hinzunehmen. Selbst ein größerer Umsatzverlust in einzelnen Branchen gilt als unschädlich, solange der gesamte Versorgungsbereich nicht in eine kritische Lage versetzt wird. Die 10-Prozent-Marke ist jedoch nur als Orientierungswert zu sehen. Die bloße Berechnung der Umsatzumlenkungen aus den Zentralen Versorgungsbereichen ist kein alleiniger Ansatz zur Beurteilung „schädlicher“ Auswirkungen. Es müssen noch weitere Indikatoren geprüft werden, um die Auswirkungen des Planvorhabens besser beurteilen zu können. Seite 38 von 47 Anmerkung: Die 10-Prozent-Umsatzumlenkung sind nicht zu verwechseln mit der maximal zulässigen Kaufkraftabschöpfung in Höhe von 25 Prozent bzw. 30 Prozent (abhängig von der Fristigkeit des Sortiments), die im Landesentwicklungsprogramm Bayern geregelt ist. Das Landesentwicklungsprogramm besagt, dass z.B. ein Lebensmittelanbieter im Nahbereich der jeweiligen Gemeinde einen Marktanteil von maximal 25 Prozent erreichen darf („Abschöpfung von max. 25 Prozent der sortimentsspezifischen Kaufkraft im Nahbereich“). Das bedeutet, dass er nicht mehr Umsatz erwirtschaften darf, als ein Viertel dessen, was die Einwohner im Nahbereich in einem Jahr ausgeben können, egal wie viel Umsatz bereits durch andere Anbieter gebunden ist. Diese Regelung ist insofern wettbewerbsneutral. 7.2.2. Berechnung von Umsatzumlenkungen Die BBE Handelsberatung GmbH hat für die geplanten Vorhaben mit einem computergestützten Simulationsmodell errechnet, zu welchem Anteil die geplanten Umsätze zu zusätzlicher Kaufkraftbindung am Ort führen und zu welchem Anteil sich hieraus Umsatzverluste für die bestehenden Betriebe ergeben. Insgesamt setzen sich die Umsätze eines neuen Vorhabens aus mehreren Bausteinen zusammen und nicht zu 100 Prozent aus Verdrängungsumsätzen zu Lasten der bestehenden Anbieter in sowohl innerörtlichen, als auch in peripheren Lagen. Neuvorhaben führen immer auch zu Reduzierung von Kaufkraftabflüssen und zu verstärktem Zufluss aus dem Umland (vgl. Abbildung 30). In Abhängigkeit von Art, Größe und Lage des Vorhabens fallen die verschiedenen Quellen der Umsatzherkunft unterschiedlich ins Gewicht. Je geringer das bestehende Angebot an einem Standort in Relation zur durch die Verbraucher dort erzeugten Nachfrage, desto höher ist regelmäßig der Umsatzanteil der Neuansiedlung, der aus der Reduzierung von Kaufkraftabflüssen resultiert. Abbildung 30: Quellen der Umsatzherkunft eines Einzelhandelsvorhabens Umsatz des Planvorhabens Umsatzverlust bestehender Anbieter Umsatzverlust bestehender Anbieter im Ortszentrum Quelle: Umsatzverlust Umsatzverlust bestehender bestehender Anbieter in Anbieter Gewerbein integrierten gebiets- und Wohngebieten Fachmarktlagen Reduzierung von Kaufkraftabflüssen Verstärkter Zufluss aus dem Umland BBE Handelsberatung GmbH, eigene Darstellung. Seite 39 von 47 Zufluss aus dem Umland, d.h. aus anderen Kommunen entsteht, wenn das Vorhaben deutlich attraktiver ist als die dort vorhandenen Angebote, im Quellgebiet ein Angebotsdefizit existiert oder das Vorhaben an einer übergeordneten Verkehrsachse liegt. Umsatzumverteilungen entstehen - wie der Kaufkraftzufluss aus dem Umland - wenn ein Attraktivitätsgefälle zwischen den bestehenden Anbietern und dem Planvorhaben besteht. Sie fallen umso höher aus, je größer der Unterschied zu den bestehenden Anbietern ist. Städtebaulich relevant sind Umsatzumverteilungen jedoch nur, wenn sie zu Lasten schützenswerter Bereiche gehen und dabei eine bestimmte Schwelle überschreiten. 7.2.3. Umsatzprognose des geplanten Vorhabens Im Gegensatz zur Berechnung der landesplanerischen Verträglichkeit auf der Basis von Durchschnittswerten, ist bei der städtebaulichen Beurteilung der prognostizierte Umsatz auf Basis aller lokalen Besonderheiten (Standort, Kaufkraft etc.) heranzuziehen. So dann ist ein gewisser Aufschlag geboten, um eine Unterschätzung der Auswirkungen zu vermeiden (Worst-Case-Szenario, s.u.). Zur Verdeutlichung werden in folgender Tabelle zunächst die typischen Flächenleistungen für einen Lebensmittelvollsortimenter (Supermarkt) angegeben, die zur Berechnung der landesplanerischen Verträglichkeit herangezogen werden. Tabelle 5: Branchenübliche Raumleistungen des Supermarkts Branche (Betriebstyp) Raumleistung MIN (in TEUR/m²) Raumleistung MAX (in TEUR/m²) 3.500 4.000 Lebensmittel (Supermarkt) Quelle: Aktuelle Markt- und Strukturdaten des Einzelhandels im Auftrag der Bay. Staatsministeriums, 2008. Unter Berücksichtigung branchenüblicher Flächenleistungen., des konkreten Planstandortes, der Marktpotenziale im abgegrenzten Einzugsgebiet, des geplanten Betriebstyps, aber auch der Wettbewerbsstandorte wurde für das Projektvorhaben (Lebensmittelvollsortimenter) folgende Umsatzprognose errechnet: Tabelle 6: Umsatzprognose des geplanten Supermarktes Branche (Betriebstyp) Lebensmittel (Supermarkt) Fläche (in m²) Angesetzte Raumleistung (in TEUR/m²) Prognostizierter Umsatz (in TEUR/m²) 1.350 3.800 5,1 Quelle: BBE Handelsberatung GmbH, BBE Markt und Strukturdaten, eigene Berechnungen. Die ermittelten Umsatzleistungen basieren auf realistischen branchenüblichen Raumleistung, die aufgrund der lokalen Situation (Lage an Hauptverkehrsstraße, hohes Kaufkraftniveau im Nahbereich, einziges modernes Vollsortimentskonzept im Einzugsgebiet) nach oben angepasst wurden. Die Umsatzprognose führt dabei tendenziell zu einer systematischen Überschätzung der Umsatzleistung, was bei der Bewertung der städtebaulichen Auswirkungen zu einer höheren Sicherheitsmarge führt (Worst-Case-Szenario). Der Umsatz des geplanten Supermarktes mit einer Gesamtverkaufsfläche von 1.350 m² beläuft sich nach unseren Berechnungen auf ca. 5,1 Mio. EUR. Seite 40 von 47 7.2.4. EXKURS: Rolle der Zentralen Versorgungsbereiche Rechtsinstrumente zur städtebaulichen und landesplanerischen Einzelhandelssteuerung stellen vor allem die Baunutzungsverordnung (§ 11 Abs. 3) sowie das Baugesetzbuch (§ 34 Abs. 3 / § 2 Abs. 2 / § 9 Abs. 2a) dar. In erster Linie kann hiermit die Zulässigkeit von Einzelhandelsgroßprojekten gesteuert sowie auch ein Schutz von zentralen Versorgungsbereichen sichergestellt werden. Bei dem Begriff „Zentraler Versorgungsbereich“ handelt es sich um räumlich abgrenzbare Bereiche im Gebiet einer Gemeinde, denen auf Grund vorhandener Einzelhandelsnutzungen eine bestimmte Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt (BVerwG 11.10.2007 - 4 C 7.07). Neben Handelsbetrieben sollte der Zentrale Versorgungsbereich auch Dienstleistungsbetriebe oder sonstige Nutzungen aufweisen, welche die Einzelhandelsfunktion ergänzen. Für einen Zentralen Versorgungsbereich existiert keine Mindestgröße. Dem Zentralen Versorgungsbereich muss die Funktion eines Zentrums zukommen, welches die Versorgung des Gemeindegebietes oder eines Teils davon mit einem bestimmten Spektrum an Waren und Dienstleistungen funktionsgerecht sicherstellen kann. Idealerweise sind Zentrale Versorgungsbereiche - insbesondere auch für den ÖPNV und für Radfahrer - verkehrsgünstig angebunden. Innerhalb von Gemeinden kann es mehr als einen Zentralen Versorgungsbereich und somit auch unterschiedliche Typen von Versorgungsbereichen (Innenstadtzentrum, Nebenzentrum, Grund- und Nahversorgungszentrum) geben. Innenstadtzentren versorgen meist einen größeren Einzugsbereich (Stadtgebiete und darüber hinaus) und bieten regelmäßig ein breites Spektrum von Waren für den kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfsbereich an. Ergänzt wird das Einzelhandelsangebot durch die öffentliche Verwaltung, Finanz- und konsumorientierte Dienstleister, Post, freie Berufe, Gastronomie, Entertainment- und Kulturanbieter. Nebenzentren haben meist einen mittleren Einzugsbereich (Stadtteile, Stadtbezirke größerer Städte), in denen ein breiteres Spektrum von Waren des kurz- und mittelfristigen (ggf. auch des langfristigen) Bedarfs angeboten wird. Nebenzentren können auch eine Teilfunktion des eigentlichen Innenstadtzentrums übernehmen, jedoch bleiben der Umfang des Angebots (Verkaufsfläche) sowie die Diversifizierung (Sortimentsbreite und – tiefe) deutlich hinter dem Angebot eines Innenstadtzentrums zurück. Grund- bzw. Nahversorgungszentren besitzen einen kleineren Einzugsbereich (Stadtquartiere, Wohnortlagen), in denen vorwiegend Waren des kurzfristigen Bedarfs und auch Teilbereiche des mittelfristigen Bedarfs angeboten werden. Meist sind diese Versorgungszentren durch einen „Frequenzbringer“ gekennzeichnet, um welchen sich diverse andere Einzelhandelsanbieter mit einem ergänzenden, ggf. auch konkurrierenden Angebot gruppieren. Ergänzt wird das in den Zentralen Versorgungslagen verortete Einzelhandelsangebot üblicherweise durch Agglomerationsstandorte bzw. (großflächige) Sonderstandorte des Einzelhandels, welche vor allem durch eine Ansiedlung von Fachmärkten in meist dezentraler Lage gekennzeichnet sind. Die meistens auf wenige Branchen des großflächigen Einzelhandels spezialisierten Geschäftslagen sind vor allem außerhalb von Wohnquartieren an verkehrsgünstig gelegenen Standorten mit einer Seite 41 von 47 ausreichend dimensionierten Parkplatzanlage angesiedelt. Diese Lagen sind als nicht schützenswert einzustufen. Weiterhin sind solitäre Nahversorgungslagen vorhanden, welche funktional und städtebaulich keinen Zentrencharakter haben. Diese Lagen dienen vorwiegend der Versorgung der umliegenden örtlichen Bevölkerung und zeichnen sich vor allem durch eine zentrale Lage in einem Wohngebiet mit meist eingeschränkten Parkmöglichkeiten aus. Ferner stammt ein großer Teil des Umsatzes bzw. der Kunden aus dem fußläufigen Einzugsgebiet (bis ca. 750 m bzw. 10 bis 12 Gehminuten). Der Sortimentsschwerpunkt wird vor allem durch nahversorgungsrelevante Sortimente bzw. den kurzfristigen Bedarfsbereich bestimmt. Hierbei handelt es sich vor allem um Anbieter der Lebensmittelbranche (Supermarkt), welcher meist durch Nahrungsmittelhandwerker ergänzt werden. Eine Schutzmöglichkeit dieser sog. Nahversorger ist aus Gründen eines individuellen Konkurrenzschutzes einzelner Anbieter unzulässig, so dass diese Lagen nicht als schützenswerte Versorgungsbereiche eingestuft werden können. Die Abgrenzung eines Zentralen Versorgungsbereiches ist grundsätzlich unter städtebaulichen und funktionalen Gesichtspunkten vorzunehmen. Dabei muss ein Zentraler Versorgungsbereich nicht zwingend dem Hauptgeschäftsbereich entsprechen und muss bspw. auch nicht mit einer Kerngebietsausweisung in Baubauungsplänen übereinstimmen. Entscheidend für das tatsächliche Vorhandensein eines Zentralen Versorgungsbereiches ist das Bilden einer funktionalen Einheit, die neben Einzelhandelsnutzungen noch weitere Komplementärnutzungen umfasst. Als wesentliche Abgrenzungskriterien gelten weiterhin: Quantitative Kriterien (z.B. Verkaufsflächenbestand, Branchenmix, vorhandene Dienstleister, Gastronomie, öffentliche Nutzungen) Qualitative Kriterien (z.B. Ladenstruktur, Ladengestaltung, Werbung, Präsentation) Bevölkerung (z.B. ausreichende Mantelbevölkerung, Zuordnung zu einem Einzugsgebiet bzw. einem Gemeindeteil) Nahversorgungscharakter (z.B. fußläufige Erreichbarkeit, Verkehrsanbindung, ÖPNVAnschluss). 7.2.5. Auswirkungen des Planvorhabens auf die Zentralen Versorgungsbereiche in Moosinning und in den Gemeinden des Nahbereichs bzw. des Einzugsbereiches Von besonderem Interesse für die Einzelhandelssituation vor Ort sind die konkreten Auswirkungen, die von den geplanten Vorhaben auf die ausgewiesenen Zentralen Versorgungsbereiche ausgehen. Ein quantitatives Entscheidungskriterium für das Vorliegen eines verträglichen Vorhabens ist, wie viel Umsatz aus den Zentralen Versorgungsbereichen durch das neue Vorhaben abgezogen wird. Dazu wurden zunächst die Umsatzquellen mit Hilfe eines computergestützten Simulationsmodells ermittelt. Im gesamten Einzugsgebiet, also in der Ansiedlungsgemeinde selbst und in Neuching, konnten keine konkret definierbaren Zentralen Versorgungsbereiche definiert werden. Das Einzelhandels- sowie Dienstleistungsangebot ist in beiden Gemeinden dispers über das gesamte Siedlungsgebiet verteilt. Folgende Auswirkungsberechnungen werden sich somit auf die Gemeinden als Ganzes beziehen. Seite 42 von 47 Auch wenn im Folgenden die Auswirkungen nach Sortimenten berechnet werden, um diese so präzise wie möglich evaluieren zu können, darf nicht vergessen werden, dass die Auswirkungen eines Vorhabens stets zuerst auf Anbieter gleichen Betriebstyps am stärksten durchschlagen, dann auf nächstähnliche usw. In diesem Fall sind die am stärksten betroffenen Betriebstypen die Supermärkte dann erst die Discounter und letztendlich die Betriebe des Lebensmittelhandwerks. Nachfolgend werden die Umsatzquellen des Supermarktes dargestellt. Zunächst sind die Auswirkungen einer Neuansiedlung eines Supermarktes im Lebensmittelsegment mit einem Umsatz von 5,1 Mio. €, gemäß der in Tabelle 8 errechneten Umsätze, zu bewerten. Im Folgenden wird auf die Verteilung der Umsatzherkunft des geplanten Vorhabens im Lebensmittelsegment eingegangen. Der bestehende Rewe Supermarkt geht dabei im Worst-Case Ansatz als Verlagerung nicht in die Berechnung mit ein. Tabelle 7: Umsatzherkunft des Supermarktes Umsatz Planvorhaben davon Reduzierung Abflüsse davon erhöhter Umsatzzufluss von außerhalb davon Umsatzumlenkung zu Lasten bestehender Betriebe in € in % des Umsatzes 5,13 100,0% 4,65 90,6% 0,47 9,1% 0,01 0,3% Quelle: BBE Handelsberatung GmbH; Eigene Erhebung und Berechnung. Es zeigt sich, dass der Umsatz weitestgehend aus der Reduzierung der Kaufkraftabflüsse bzw. durch eine verstärkte Kaufkraftbindung im Einzugsgebiet generiert wird (ca. 90,6 %). Die niedrige Bindungsquote im gesamten Einzugsgebiet v.a. in der Ansiedlungsgemeinde (Kerneinzugsgebiet) weist auf das hohe offene Potenzial, welches derzeit wohl durch ein sehr starkes Angebot v.a. in Erding abgezogen wird. Dies ist einer verbrauchernahen Versorgung jedoch nicht entsprechend. Unterteilt nach Kerneinzugsgebiet und Ergänzungsgebiet wird deutlich, dass sich der Großteil des Umsatzes aus dem Kerneinzugsgebiet, der Ansiedlungsgemeinde selbst rekrutieren wird. Dies begründet sich dadurch, dass die derzeitige defizitäre Nahversorgungssituation und den daraus resultierenden starken Abfluss der Kaufkraft, der mit der geplanten Ansiedlung in der Gemeinde reduziert werden kann, sowie dadurch, dass der Planstandort sehr gut zu erreichen ist. Insgesamt liegt damit der Umsatzanteil des Gesamtvorhabens aus dem Kerneinzugsgebiet bei über 76 %. Ferner ist aber auch von Kaufkraftzuflüssen aus dem Ergänzungsgebiet auszugehen, welche jedoch nur einen Anteil von ca. 15 % einnehmen. Tabelle 8: Umsatzherkunft des Supermarktes nach Gebieten Umsatz Planvorhaben Kerneinzugsgebiet (Moosinning) Ergänzungsgebiet (Neuching) Streuumsätze (z.B. Touristen, Pendler etc.) Umsatzumlenkung zu Lasten bestehender Betriebe in € 5,13 3,90 0,75 0,47 0,01 in % des Umsatzes 100,0% 76,0% 14,6% 9,1% 0,3% Quelle: BBE Handelsberatung GmbH; Eigene Erhebung und Berechnung. Erhöhte Umsatzzuflüsse von außerhalb (z.B. durch weitere Streuumsätze) sind in Relation mit rund 9 % aufgrund der verkehrsgünstigen Lage bedeutsam. Damit geht nur ein zu vernachlässigender Teil des Planumsatzes Verdrängungswettbewerb mit den bereits vorhandenen Betreibern. (0,3 %) in einen Seite 43 von 47 Demzufolge sind durch die Neuansiedlungen keine Auswirkungen auf Anbieter in zentralen Versorgungsbereichen der umliegenden Gemeinden zu erwarten. Bei der Betrachtung des gesamten Untersuchungsgebietes konnte festgestellt werden, dass hohe offene Nachfragepotenziale bereitstehen, die die geplante Ansiedlung im Vollsortimentsbereich selbst auch nur teilweise absorbieren kann. Seite 44 von 47 8. Fazit Die Analyse des Mikro- und Makrostandortes sowie der Wettbewerbssituation und der darauf aufbauenden Verträglichkeitsuntersuchung des geplanten Vollsortimenters (Supermarkt inkl. Getränke) mit rd. 1.350 m² Verkaufsfläche im Gewerbegebiet (B-Plan in Aufstellung bis voraussichtlich Mitte 2011) an der Einfangstraße in Moosinning haben ergeben, dass der Supermarkt zwar die Schwelle der Großflächigkeit überschreitet, jedoch keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung nach sich zieht. Demnach handelt es sich bei dem Vorhaben um kein Einzelhandelsgroßprojekt i.S.v. § 11 Abs. 3 BauNVO und eine Ansiedlung ist in einem ausgewiesenen Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO möglich. Die fußläufige Erreichbarkeit des Planstandortes ist durch die Lage in der Nähe zum Wohngebiet im Westen gegeben. Die dort lebende Bevölkerung kann den Planstandort fußläufig erreichen. Eine direkte Anbindung an das ÖPNV-Netz befindet sich mit der Haltestelle „Fehlbachstraße“. Der Standort erfüllt mit der Lage an der Einfangstraße somit die Anforderungen an eine städtebaulich integrierte Lage. Berücksichtigung der Sicherung der Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich, insbesondere Berücksichtigung der verbrauchernahen Versorgung und des Warenangebots des Betriebes (§11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO und §11 Abs. 3 Satz 4 BauNVO) Der geplante Vollsortimenter (Supermarkt) an der Einfangstraße verfügt über einen fußläufigen Einzugsbereich. So erfährt die verbrauchernahe Versorgung durch die Ansiedlung eine bemerkenswerte Aufwertung, sowohl qualitativ als auch quantitativ. Darüber hinaus stellt der Lebensmittelmarkt, welcher innerhalb der Gemeinde verlagern und mit einem zeitgemäßen Konzept auftreten will für die deutlich unterversorgten Gemeinden Moosinning und Neuching einen wichtigen Versorgungsstandort dar. Zudem wird durch das Warenangebot des geplanten Vorhabens eine umfassende Versorgung gewährleistet. Supermärkte der neuesten Generation halten insbesondere im Bereich Frische und Qualität einen besonderen Verbrauchervorteil vor. Eingangs dargestellte Konzepte geben einen Überblick zu den aktuellen Strömungen bei neuen Konzepten der Supermärkte. Durch dieses Trading-Up der Betriebsform wird eine klarere Abgrenzung gegenüber den weit mehr vertretenen Discountern erreicht, die eine deutlich größere Uniformität und weniger Versorgungstiefe erreichen. Gerade in ländlichen Gebieten ist die eine mögliche Vollversorgung durch einen Supermarkt nicht immer verbrauchernah gewährleistet. Durch eine Ansiedlung eines Vollsortimenters kann die Kaufkraft, welche durch den bestehenden Supermarkt nicht mehr adäquat gebunden werden kann, wieder verstärkt in die Ansiedlungsgemeinde bzw. in den Einzugsbereich zurück geholt werden. Die Versorgungsqualität in der Ansiedlungsgemeinde wird deutlich erhöht und die Versorgung der Bevölkerung kann somit langfristig adäquat gesichert werden. Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche (§11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO) Zentrale Versorgungsbereiche genießen im Planungsrecht besondere Schutzwürdigkeit. Durch ein möglichst flächendeckendes Netz soll sichergestellt werden, dass die verbrauchernahe Versorgung gewährleistet wird. Die qualitativen (neue Lebensmittelkonzepte und Versorgungsqualität; vorhandenes Angebot; verbrauchernahe Versorgung) und quantitativen Analysen (vgl. Umlenkungsquoten) haben gezeigt, dass die Ansiedlungsgemeinde und die Gemeinde im erweiterten Einzugsbereich über keine zentralen Versorgungsbereiche verfügen und somit keine Gefährdung Seite 45 von 47 entstehen kann. Es zeigt sich jedoch, dass im gesamten Gebiet sehr hohe Nachfragepotenziale identifiziert wurden, so dass Kaufkraft vor allem in der Ansiedlungsgemeinde (zumindest größtenteils) am Ort selbst stärker gebunden werden kann. Berücksichtigung der Gliederung und Größe der Gemeinde und ihrer Ortsteile (§11 Abs. 3 Satz 4 BauNVO) Die Gemeinde Moosinning ist mit der Einstufung als Kleinzentrum für die Ansiedlung eines Einzelhandelsgroßprojektes nach den Vorgaben der Landesplanung im Grunde nicht geeignet. Vorstehende Überprüfung, ob es sich bei dem Planvorhaben um ein Einzelhandelsprojekt nach § 11 Abs. 3 BauNVO handelt, hat jedoch ergeben, dass der geplante Supermarkt zwar die Grenze der Großflächigkeit überschreitet, jedoch keine wesentlichen Auswirkungen i.S.v. § 11 Abs. 3 BauNVO vorliegen. Damit handelt es sich bei dem Vorhaben nicht um ein Einzelhandelsgroßprojekt. Die Auswirkungsanalyse hat zudem ergeben, dass größtenteils ein relativ enges Einzugsgebiet versorgt wird (vornehmlich Kerneinzugsgebiet: Moosinning). Ein Großteil des prognostizierten Umsatzes (Supermarkt: 76 %) wird nach unseren Berechnungen aus der Ansiedlungsgemeinde selbst rekrutiert werden. Umliegende Gemeinden werden nur teilweise mitversorgt. Dies liegt jedoch am Standort selbst, der auch verkehrsgünstig sehr gut zu erreichen ist (Bundesstraße). Auch bei geringeren Verkaufsflächen ist von einem gleichen Einzugsbereich auszugehen. Dementsprechend ist das Vorhaben auch hinsichtlich der Gliederung und Größe der Ansiedlungsgemeinde nicht überdimensioniert. Aufgrund der Analyseergebnisse sind demnach keine wesentlichen Auswirkungen auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung zu erwarten. Die Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters (Supermarkt) kann in dem in Aufstellung befindenden Gewerbegebiet erfolgen. Vorstehendes Gutachten dient als Beurteilungsgrundlage für zukünftige Planungs- und Genehmigungsprozesse. Für Fragen zu unseren Ausarbeitungen stehen wir Ihnen ebenso gerne zur Verfügung wie für die weitere beratende Unterstützung. BBE Handelsberatung GmbH Mirjam Adamovicz Marius Malek Dipl.-Geographin BBE Standortforschung Projektleitung Dipl.-Wirtschaftsgeograph BBE Standortforschung München, 16. Juni 2011 Seite 46 von 47 Anhang Definitionen verschiedener Lebensmittel-Vertriebsformen: Lebensmittel SB-Geschäft ■ Verkaufsfläche meist unter 400 m². ■ Allgemeines Lebensmittelsortiment mit Frischwaren, mitunter jedoch ohne Frischfleisch. Umsatzanteil branchenüblicher Non-Food-Artikel ca. 8 - 12 %. ■ Beispiele: Edeka-Nachbarschaftsläden (nah & gut), Rewe (Nahkauf), Um´s Eck. Lebensmittel-Discounter ■ Meist Betriebsgrößen von ca. 800 m² Verkaufsfläche. ■ Ausgewähltes, spezialisiertes, schnelldrehendes Sortiment mit relativ niedriger Artikelzahl (ca. 600 bis 1.200 Artikel), Non-Food-Umsatzanteil ca. 10 - 13 %. ■ Schwerpunkt ist ein Trockensortiment (ergänzt um Getränke) mit wenigen Frischwaren. ■ Ohne Bedienungsabteilungen und weiteren Dienstleistungen, preisaggressiv, werbeintensiv. ■ Beispiele: Aldi, Lidl, Penny, Norma, Netto, Diska. Supermarkt ■ Ca. 400 bis 1.500 m² Verkaufsfläche (neue Konzepte auch bis 3.000 m²). ■ Lebensmittelvollsortiment inkl. Frischfleisch, ab 800 m² Verkaufsfläche bereits höherer Non-Food-Anteil: Umsatzanteil ca. 10 - 15 %, Flächenanteil ca. 20 - 25 %. ■ Standorte vor allem in Wohngebieten und verkehrsgünstigen Lagen. ■ Hauptkundenpotential innerhalb von ca. 750 Metern Umkreis. ■ Beispiele: Tengelmann, Tegut, Rewe, Edeka, Kaiser´s. Verbrauchermarkt ■ Verkaufsfläche ca. 1.500 bis ca. 5.000 m². ■ Breites und tiefes Lebensmittelvollsortiment, mit zunehmender Fläche stark ansteigender Flächenanteil an Non-Food-Abteilungen (Ge- und Verbrauchsgüter des kurz- und mittelfristigen Bedarfs), Non-FoodUmsatzanteil bis ca. 20 %, Non-Food-Flächenanteil bis ca. 30 %. ■ Meist autokundenorientierter Standort. ■ Beispiele: E-Center/Herkules, Handelshof, Kaufland. SB-Warenhaus ■ Verkaufsfläche über 5.000 m². ■ Neben einer leistungsfähigen Lebensmittelabteilung (Umsatzanteil i.d.R. über 50 %) umfangreiche NonFood-Abteilungen, Non-Food-Umsatzanteil 35 - 50 %, Non-Food-Flächenanteil bis zu 60 - 75 %. ■ Ganz oder überwiegend in Selbstbedienung ohne kostenintensiven Kundendienst. ■ Hohe Werbeaktivität, Dauerniedrigpreispolitik oder Sonderangebotspolitik. ■ Autokundenorientierter, häufig peripherer Standort. ■ Häufig als Mittelpunkt einer größeren Fachmarktagglomeration. ■ Beispiele: Globus, Toom, Marktkauf, Real. Seite 47 von 47