Auswirkungs
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Auswirkungs- und Verträglichkeitsanalyse für einen Reitsportfachmarkt in Lengerich (Westf.) - Bericht - Von-Esmarch-Straße 168 48149 Münster Tel. (02 51) 87 119-0 Fax (02 51) 87 119-19 Internet: www.bbe-standort.de E-Mail: info@bbe-muenster.de Dipl.-Kfm. Hans-Joachim Schrader Dipl.-Ing. Christian Paasche Münster, im November 2013 Inhalt Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung & Auftragsdurchführung ........................................................................... 1 1.1 Ausgangssituation und Zielsetzung der Untersuchung........................................................ 1 1.2 Methodische Vorgehensweise ............................................................................................. 2 1.3 Umsatzherkunft von Planvorhaben ...................................................................................... 5 1.4 Zur Verträglichkeit von Vorhaben ......................................................................................... 6 1.5 Absatzwirtschaftliche Auswirkungen .................................................................................... 8 1.6 Städtebauliche Prüfkriterien ................................................................................................. 9 1.7 Untersuchte Standorte ........................................................................................................ 10 2 Planstandort & Planvorhaben ................................................................................................ 12 2.1 Planstandort – Makrostandort ............................................................................................ 12 2.2 Planstandort - Mikrostandort .............................................................................................. 13 2.3 Exkurs: Betriebstypus Reitsportfachmarkt ......................................................................... 15 2.3.1 Sortimentscharakteristik ........................................................................................... 15 2.3.2 Relevanz und Diversifizierung der Sortimente ......................................................... 17 2.4 Objekteigenschaften des Planvorhabens ........................................................................... 21 2.5 Flächenaufteilung ............................................................................................................... 22 2.6 Flächenleistung des Planvorhabens .................................................................................. 23 3 Untersuchungsraum ............................................................................................................... 25 4 Nachfragesituation im Untersuchungsraum ........................................................................ 32 5 Angebotssituation im Untersuchungsraum ......................................................................... 36 5.1 Schützenswerte Lagen und Angebotsstandorte im Untersuchungsraum.......................... 37 5.1.1 Stadtteilzentrum Johannisstraße, Osnabrück .......................................................... 37 5.1.2 Vermutungsraum ZVB Hagen a.T.W. ....................................................................... 39 5.1.3 Ergänzungslage ZVB, Ladbergen ............................................................................ 40 5.1.4 Hauptzentrum Nordwalde ......................................................................................... 42 5.1.5 Hauptzentrum Havixbeck.......................................................................................... 43 Inhalt 5.1.6 Sonstige Standortlagen innerhalb des Untersuchungsraumes ................................ 44 6 Absatzwirtschaftliche Auswirkungen ................................................................................... 47 6.1 Umlenkungswirkungen ....................................................................................................... 47 7 Städtebauliche Bewertung ..................................................................................................... 50 7.1 Städtebauliche Auswirkungen im Untersuchungsraum ..................................................... 51 7.2 Auswirkungen auf Entwicklungsmöglichkeiten................................................................... 52 7.3 Einordnung in das Einzelhandelskonzept der Stadt .......................................................... 53 7.4 Bewertung der Vorgaben der Landesplanung ................................................................... 53 8 Zusammenfassung & Empfehlungen .................................................................................... 55 9 Anhang ..................................................................................................................................... 56 9.1 Abbildungen ........................................................................................................................ 56 Der Bericht fällt unter § 2 Abs. 2 sowie § 31 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutze der Urheberrechte. Der Auftraggeber kann den vorliegenden Bericht innerhalb sowie außerhalb seiner Organisation unter Angabe der Quelle, d. h. Nennung der BBE Standort- und Kommunalberatung Münster als Urheber, verwenden und verbreiten, soweit dies mit dem Zweck der Untersuchung in unmittelbarem Zusammenhang steht. Darüber hinaus ist die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Ähnliches insbesondere auch durch andere als den Auftraggeber (auch auszugsweise) nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Urhebers gestattet. Sämtliche Rechte verbleiben bei der BBE Standort- und Kommunalberatung Münster. Aufgabenstellung & Auftragsdurchführung 1 Aufgabenstellung & Auftragsdurchführung 1.1 Ausgangssituation und Zielsetzung der Untersuchung In der Stadt Lengerich (Westf.) liegen Planungen zur Errichtung eines Fachmarktes für Reitsportartikel und -bedarf vor. Die Firma KRÄMERPferdesport mit Sitz in Hockenheim-Talhaus plant dort einen Fachmarkt mit einer Verkaufsfläche von 1.200 qm. Es handelt sich somit um einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb gemäß BauNVO. Neuansiedlung Reitsportfachmarkt Der Planstandort befindet sich innerhalb des Fachmarktstandortes TEUTOPARK und ist somit als Standort des großflächigen Einzelhandels mit nicht zentrenrelevantem Sortimentsschwerpunkt grundsätzlich geeignet. Fachmarktstandort Im Zuge des geplanten Bauleitplanverfahrens ist für das Untersuchungsvorhaben zu prüfen, ob und inwiefern durch die Neuansiedlung ggf. landesplanerisch und städtebaulich negative Auswirkungen im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO eintreten können. Prüfung nach § 11 Abs. 3 BauNVO Zu untersuchen sind demnach die Auswirkungen auf die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in Lengerich (Westf.) und in anderen Städten und Gemeinden innerhalb des Untersuchungsraumes. Die vorliegende Auswirkungs- und Verträglichkeitsanalyse wird hierbei die folgenden, wesentlichen Fragestellungen und Aspekte untersuchen: Schutzgüter: zentrale Versorgungsbereiche Wie stellt sich die städtebauliche Ausgangssituation sowie möglicher Entwicklungspotenziale im Einzugsbereich dar? Untersuchungsrelevante Fragestellungen Welche absatzwirtschaftlichen Umsatzumlenkungen werden in den schützenswerten Lagen und an sonstigen Standorten ausgelöst? Wie sind die absatzwirtschaftlichen Auswirkungen landesplanerisch und städtebaulich einzuordnen hinsichtlich möglicher Veränderungen: - der landesplanerischen Versorgungsfunktion? - der örtlichen Zentrenstruktur? - zentraler Versorgungsbereiche? - zukünftiger Entwicklungspotenziale der Zentren? Ist es nach den Kriterien der Stadt- und Landesplanung bzw. anhand der Rechtsprechung als un- / verträglich einzustufen? 1 Aufgabenstellung & Auftragsdurchführung Mit der obigen Aufgabenstellung wurde die BBE Standort- und Kommunalberatung Münster im Oktober 2013 durch die Firma KRÄMERPferdesport mit Sitz in Hockenheim-Talhaus beauftragt. Als Projektleiter sind Dipl.-Kfm. Hans-Joachim Schrader sowie Dipl.-Ing. Raumplanung Christian Paasche von der BBE Standort- und Kommunalberatung Münster für die Durchführung verantwortlich. 1.2 Methodische Vorgehensweise Mit den nachfolgend aufgeführten methodischen Analysebausteinen erfüllt die vorliegende Untersuchung die Leistungen und rechtlichen Anforderungen, die aufgrund aktueller Gerichtsurteile (u. a. OVG Münster, 06.11.2008, Az: 10 A 2601/07) sowie gutachterlicher Praxis als Bestandteile einer rechtssicheren Analyse als erforderlich betrachtet werden müssen. Die Untersuchung entspricht dabei den Regelungen des BauGB, der BauNVO, des Einzelhandelserlasses NRW vom 22. September 2008 sowie dem Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) – Sachlicher Teilplan „Großflächiger Einzelhandel“.1 Grundlage der Auswirkungs- und Verträglichkeitsanalyse ist die Gewinnung und Auswertung aktueller und differenzierter relevanter Daten und Informationen. Die Untersuchung basiert dabei auf einer umfangreichen städtebaulichen und einzelhandelsrelevanten Analyse der projektrelevanten Angebotsstrukturen sowie der Nachfragesituation in der Stadt Lengerich (Westf.) bzw. im Untersuchungsraum. Im Rahmen der Analyse sind dabei sowohl primär- als auch sekundärstatistische Daten verwendet worden. Bei der Aufbereitung relevanter sekundärstatistischer Daten und Informationen ist insbesondere auf nachfolgende Quellen zurückgegriffen worden: Grundlagenerhebung im Rahmen des Handelsreports Münsterland, BBE Standort- und Kommunalberatung Münster, 2011 Überprüfung der Differenzierungsmöglichkeit der Warengruppe Reitsportartikel im Münsterland, Projektgemeinschaft Junker und Kruse / BBE Standort- und Kommunalberatung Münster / Stadt + Handel, 2010 1 Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) – Sachlicher Teilplan „Großflächiger Einzelhandel“ ist von der Landesregierung mit Zustimmung des Landtags als Rechtsverordnung beschlossen worden. Die Veröffentlichung der Rechtsverordnung ist im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen am 12. Juli 2013 erfolgt. Damit ist der LEP NRW – Sachlicher Teilplan „Großflächiger Einzelhandel“ am 13. Juli 2013 in Kraft getreten. Sekundärdaten 2 Aufgabenstellung & Auftragsdurchführung Einzelhandelskonzept für die Stadt Lengerich (Westf.), BBE Standort- und Kommunalberatung Münster, 2008; Teilaktualisierung 2011 Einzelhandels- und Zentrenkonzepte der Städte und Gemeinden im Einzugsgebiet Bevölkerungsprognose und -verteilung Zudem stellen die Daten, Marktforschungsuntersuchungen und Statistiken der nachfolgenden Institute eine wesentliche Grundlage dar: EHI Retail Institute, 2013 IFH Retail Consultants Köln, 2013 Landesbetrieb Information (IT.NRW), 2013 und Technik Marktforschung Nordrhein-Westfalen Neben den obigen Sekundärdaten wurden originäre Erhebungen, VorOrt-Recherchen und Berechnungen für die im Sinne des Untersuchungsgegenstandes relevanten Sortimente und Warengruppen vorgenommen. Der Analyse liegen detaillierte Informationen zu Verkaufsflächen und Betreibern insbesondere in den zentralen Versorgungsbereichen bzw. schützenswerten Standortbereichen des Untersuchungsraumes sowie an sonstigen Standortlagen zu Grunde. Die Stellungnahme basiert somit auf einer vollständigen Erhebung aller projektrelevanten Betriebsstätten mit einem Angebot an untersuchungsrelevanten Sortimenten innerhalb schützenswerter Lagen sowie relevanter Wettbewerbsstandorte innerhalb und außerhalb des Untersuchungsraumes mit entsprechenden Verflechtungsbeziehungen zum Untersuchungsstandort durch Projektmitarbeiter der BBE Standort- und Kommunalberatung Münster. Primärerhebungen Die Betriebsstätten wurden dabei hinsichtlich ihres Marktauftrittes (einschließlich des Sortimentsangebotes), ihrer Standortgüte sowie der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bewertet. Auf Basis dieser Flächenerhebungen und unter Verwendung aktueller branchenbezogener und betriebsspezifischer Flächenproduktivitäten2, qualitativer Faktoren wie Standortbedingungen, Objekteigenschaften, Erscheinungsbild, Marktauftritt oder Sortimentsgenre der einzelnen Betriebsstätten wurde für das Jahr 2013 eine Umsatzprognose und damit eine absatzwirtschaftliche Einordnung für den untersuchungsrelevanten Einzelhandel im Untersuchungsraum vorgenommen. Beurteilung der Angebotsstrukturen Die Analyse zur Nachfragesituation basiert neben der Zahl der Einwohner (= Bedarfsträger) im Untersuchungsraum auf den privaten jährlichen Verbrauchsausgaben für die untersuchungsrelevanten Sortimentsgrup- Nachfrageanalyse 2 EHI Retail Institute, Köln 2013 3 Aufgabenstellung & Auftragsdurchführung pen. Die Datenbasis hierzu bilden die sortimentsspezifischen Kaufkraftkennziffern der IFH Retail Consultants aus dem Jahre 2013. Für die schützenswerten Lagen mit projektrelevantem Einzelhandelsbesatz erfolgt eine an den untersuchungsrelevanten Fragestellungen ausgerichtete Analyse der städtebaulichen Ausgangssituation. Durch die Analyse der städtebaulichen Strukturen sowie die Zuordnung der vorhandenen Betriebsstätten zu städtebaulichen Lagen wird ein räumlicher Bezug hergestellt, der eine gutachterliche Bewertung des Planvorhabens mit seinen absatzwirtschaftlichen und hierauf basierend etwaigen städtebaulichen Auswirkungen zulässt. Städtebauliche Analyse Die Beurteilung etwaiger städtebaulicher Verträglichkeiten sowie die Übereinstimmung mit den landesplanerischen Vorgaben erfolgt somit zunächst auf Basis der zu erwartenden Umsatzleistungen und Umsatzumverteilungen des Planvorhabens. Die hergeleiteten absatzwirtschaftlichen Auswirkungen werden anschließend vor dem Hintergrund der jeweiligen tatsächlichen städtebaulichen Situation reflektiert, d. h. es wird geprüft, inwieweit durch das Vorhaben absatzwirtschaftliche Umlenkungen in städtebaulich schädliche Auswirkungen umschlagen. Beurteilung städtebaulicher Auswirkungen Um die zu Grunde liegenden Untersuchungsfragen beantworten und damit die notwendige Rechtssicherheit sicherstellen zu können, gliedert sich die Erarbeitung somit im Wesentlichen in zwei Leistungsbausteine mit unterschiedlichen Schwerpunkten und aufeinander aufbauenden Erarbeitungsschritten, wie es der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen ist. 4 Aufgabenstellung & Auftragsdurchführung Abb. 1: Vorgehensweise ANALYSE Analyse der Angebotssituation Analyse der Nachfragesituation BEWERTUNG Analyse der städtebaul. Situation Auswirkungen auf schützenswerte Bereiche Handlungsebenen Bauleitplanverfahren Handlungsebenen Einordnung des Planvorhabens Absatzwirtschaftliche Betrachtung Abgrenzung Untersuchungsraum Bewertung Gesamtvorhaben Analyse der Angebotssituation Städtebauliche Auswirkungen Analyse der Nachfragesituation Landesplanerische Auswirkungen Analyse schützenswerter Bereiche Einordnung Einzelhandelskonzept Analyse der städtebaulichen Ausgangssituation Beurteilungs- und Abwägungsgrundlage für die Bauleitplanung Quelle: eigene Darstellung 1.3 Umsatzherkunft von Planvorhaben Der (prognostizierte) Umsatz eines Planvorhabens wird aus unterschiedlichen Quellen generiert. Dies sind zum einen die Umverteilungswirkungen, die sich innerhalb des Untersuchungsraumes aus Umlenkungen gegenüber bestehenden Betriebs- oder Angebotsstätten ergeben. Umverteilungen im Untersuchungsraum Zum anderen schafft ein Vorhaben oftmals aber auch neue Verflechtungen, die sich aus der Rückholung bislang abfließender Kaufkraft generieren sowie darüber hinaus eine neue zusätzliche Anziehungskraft schaffen. Neue Verflechtungen; Streuumsätze Neben den obigen Effekten sind in einem, wenn auch geringen Umfang, so genannte Streuumsätze zu berücksichtigen. Es handelt sich hier um überwiegend zufallsbedingte Umsätze durch Pendler, Touristen oder sonstige Ortsfremde. Die unterschiedlichen Quellen der Umsatzherkunft können der nachfolgenden Grafik entnommen werden. 5 Aufgabenstellung & Auftragsdurchführung Abb. 2: Umsatzquellen von Planvorhaben Umsatzherkunft eines Planvorhabens Umverteilung zu Lasten bestehender Betriebsstätten Anbieter innerhalb schützenswerter Bereiche Anbieter außerhalb schützenswerter Bereiche Reduzierung von Kaufkraftabflüssen / Ausweitung des wirtschaftlichen Einzugsgebiets Zufallsbedingte Streuumsätze Rück- und Neugewinnungseffekte Quelle: eigene Darstellung Die obigen Rückholungs- und Neugewinnungseffekte sind somit nicht gegenüber den Bestandsumsätzen als verteilungsrelevant einzuordnen. In der späteren städtebaulichen Bewertung des Vorhabens sind insbesondere die Auswirkungen auf die schützenswerten Bereiche wie die Zentren abwägungsrelevant. 1.4 Zur Verträglichkeit von Vorhaben Eine erste Orientierung zur Bewertung der Auswirkungen großflächiger Einzelhandelsansiedlungsvorhaben liefert der sogenannte Schwellenwert von 10 %. Hierbei wird davon ausgegangen, dass eine von Einzelhandelsgroßvorhaben erzeugte Umsatzumverteilung in den zentralen Strukturen der Ansiedlungskommunen bzw. der benachbarten Städte und Gemeinden von weniger als 10 % keine negativen städtebaulichen Auswirkungen im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO nach sich zieht. Demnach sind die Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit betroffener zentraler Versorgungsbereiche bzw. schützenswerter Standortbereiche lediglich absatzwirtschaftlicher, nicht jedoch städtebaulicher Art. Erhebliche städtebauliche Folgen werden erst für wahrscheinlich erachtet, wenn mit Realisierung eines großflächigen Ansiedlungsvorhabens Umsatzumverteilungen von über 10 % ausgelöst werden. Auswirkungen ab 10%-Schwellenwert Wenngleich eine quantitative und operationalisierbare Bemessungsgröße wünschenswert ist, ist vor allem die Herleitung, aber auch der Herleitung 6 Aufgabenstellung & Auftragsdurchführung Schwellenwert als solcher, als alleiniger Maßstab zur Bewertung städtebaulicher und raumordnerischer Auswirkungen als kritisch zu betrachten. Der Schwellenwert basiert auf den Ergebnissen einer Langzeit-Studie3, welche im Rahmen einer Vorher-Nachher-Untersuchung die raumordnerischen und städtebaulichen Auswirkungen von acht unterschiedlichen Ansiedlungsvorhaben vom Supermarkt mit 900 qm Verkaufsfläche bis hin zum Einkaufszentrum mit 21.000 qm Verkaufsfläche in Klein- bzw. Unter- sowie Mittelzentren des Landes Baden-Württemberg näher untersucht hat. Aus den Ergebnissen wurde eine Querschnittsauswertung vorgenommen, wonach sich für innenstadtrelevante Sortimente erhebliche städtebauliche Folgen zwischen 10 % und 20 % Umsatzumverteilung ableiten lassen. Angemerkt wurde im Rahmen der Studie, dass die Auswirkungen im Einzelfall zu verifizieren und nicht ohne weiteres pauschal bei anderen Fallkonstellationen anzuwenden seien. In der Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen sind beispielsweise Umverteilungseffekte von bereits 7 % bis 11 % als abwägungsrelevant zu bezeichnen, ab denen negative städtebauliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche erwartet werden können.4 Andere Urteile beziffern entsprechende Auswirkungen auf Werte oberhalb von 20 %.5 In der gerichtlichen Rechtsprechung wird die Frage des „Umschlagens“ von absatzwirtschaftlichen Umsatzumlenkungen in städtebaulich negative Auswirkungen somit mit unterschiedlichen Ergebnissen diskutiert. Rechtsprechung Es wird deutlich, dass die absatzwirtschaftlichen Umverteilungseffekte als alleiniger Maßstab zur Beurteilung städtebaulicher und raumordnerischer Auswirkungen nicht genügen können. Vielmehr ist neben dem Maßstab der Umverteilungswirkungen die Erfassung und Bewertung der örtlichen Ausgangssituation des jeweiligen betroffenen Einkaufsbereiches sowie der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit strukturrelevanter Anbieter im Einzelfall erforderlich. Die Verträglichkeit großflächiger Planvorhaben ist somit auch immer aus den individuellen lokalen Gegebenheiten betroffener Versorgungsbereiche abzuleiten.6 Städtebauliche Betrachtung Insbesondere die Bedeutung absatzwirtschaftlich betroffener Magnetbetriebe für den jeweiligen zentralen Versorgungsbereich ist ausschlaggebend dafür, ob aus absatzwirtschaftlichen auch negative städtebauliche Auswirkungen werden und somit eine Funktionsstörung der zentralen Versorgungsstrukturen vorliegt. Somit gilt es zur Bewertung städtebaulicher und raumordnerischer Auswirkungen zu analysieren, wie die vom Funktionsstörung 3 4 5 6 Langzeitstudie im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg mit Förderung des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg, 1997 OVG Münster (07.12.2000), Az.: 7A D 60/99.NE VGH München (07.06.2000), Az: 26 N 99.2961 BVerwG (11.10.2007), Az: 4 C 7.07 7 Aufgabenstellung & Auftragsdurchführung Vorhaben betroffenen Betriebsstätten in die Einkaufslagen eingebunden sind und welche Funktionen sie dort erfüllen. 1.5 Absatzwirtschaftliche Auswirkungen Zur Prognose der von Einzelhandelsvorhaben ausgehenden absatzwirtschaftlichen und städtebaulichen Wirkungen hat sich in der Einzelhandelsbegutachtung der Gravitationsansatz bewährt. Das in Gutachten am häufigsten verwendete Verfahren ist das Modell von D.L. HUFF, das auch im vorliegenden Fall Anwendung findet. Das HUFF-Modell ist ein ökonometrisches Interaktions- und Prognosemodell zur Herleitung von Kaufkraftströmen bzw. des Einkaufsverhaltens der Bevölkerung im Untersuchungsraum. Es berücksichtigt die Attraktivität der Einkaufsstätten sowie die Zeitdistanzen zwischen Wohn- und Einkaufsorten. Das Modell wird hierbei auf Grundlage der heutigen Einzelhandels- und Umsatzstrukturen im Untersuchungsraum kalibriert, um eine Prognose der Umsatzverlagerungen bei einer Realisierung des Vorhabens darstellen zu können. Gravitationsmodell Unter Anwendung dieses differenzierten Gravitationsmodells wird die durch das Einzelhandelsvorhaben induzierte Umsatzumverteilung ermittelt. Im Ergebnis dieser absatzwirtschaftlichen Untersuchung kann dann eine Beurteilung und Folgenabschätzung der potenziellen städtebaulichen Auswirkungen des Vorhabens erfolgen. Absatzwirtschaftliche Umverteilung Die im modifizierten Gravitationsmodell berücksichtigten Parameter können der nachfolgenden Abbildung entnommen werden. Modellparameter Abb. 3: Parameter der Modellberechnung (vereinfacht) PARAMETER DER MODELLBERECHNUNG Einwohner Kaufkraft Zeit-Wege-Distanz Widerstandsfaktor Attraktivität der Standorte Attraktivitäts-Exponent Modellhafte Berechnung der Umsatzumlenkung Quelle: eigene Darstellung 8 Aufgabenstellung & Auftragsdurchführung Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Ergebnisse der Modellberechnung nur eine erste Einschätzung möglicher Auswirkungen erlauben. Darüber hinaus ist eine städtebauliche Bewertung der Auswirkungen unabdingbar. Basis der städtebaulichen Bewertung Weitere Indikatoren, die Hinweise über die Verträglichkeit von Einzelhandelsansiedlungen bzw. -erweiterungen geben können, sind Verkaufsflächen- bzw. Umsatzrelationen. Hierbei wird die Verkaufsfläche eines Vorhabens bzw. deren prognostizierte Umsatzwirkung mit den relevanten Bestandswerten innerhalb schützenswerter Bereiche in Relation gesetzt. Allerdings liegt bis heute keine Rechtsprechung7 vor, die eindeutig Schwellenwerte festlegt, ab denen grundsätzlich von einer Schädigung ausgegangen werden kann. Verhältniszahlen 1.6 Städtebauliche Prüfkriterien Zur Einordnung möglicher Auswirkungen ist von der tatsächlichen städtebaulichen Situation auszugehen, die neben dem Planvorhaben durch alle weiteren Einzelhandelsbetriebe im Einzugsgebiet geprägt wird.8 In diesem Sinne sind innerhalb der schützenswerten Lagen im Einzugsgebiet der Betriebsstätte insbesondere folgende Anhaltspunkte städtebaulicher Unverträglichkeiten qualitativ zu überprüfen: Störung der städtebaulichen Versorgungsfunktion: Es ist zu untersuchen, inwieweit das Vorhaben das Niveau und die Vielfalt der Einzelhandelsgeschäfte in den Haupteinkaufslagen absinken lässt, weil es dort zu Leerständen von Geschäften kommt mit der Folge einer substanziellen Funktionsstörung der zentralen Versorgungsbereiche. Sensibilität der städtebaulichen Ausgangssituation: Es ist hierbei zu prüfen, inwieweit die betroffenen zentralen Versorgungsbereiche in besonderem Maße empfindlich gegenüber Umsatzabflüssen reagieren werden. Parameter der Beurteilung sind hierbei u. a. die städtebauliche Qualität betroffener Bereiche hinsichtlich Verweilqualität oder Gestaltung des öffentlichen Raumes sowie insbesondere der Qualität und Dichte der dortigen Angebotsstrukturen. Betroffenheit von Magnetbetrieben: Der unbeeinträchtigte Fortbestand von Magnetbetrieben hat maßgebliche Bedeutung für die weitere Funktionsfähigkeit der Haupteinkaufslage. Deren Beeinträchti- 7 Das Bundesverwaltungsgericht stützt allerdings die Ansicht, dass bei einem Vorhaben mit einer Größe von 75 % der im Versorgungsbereich bereits vorhandenen Verkaufsfläche bzw. einem erwarteten Umsatz von 60 % des vorhandenen Umsatzes, negative städtebauliche Folgen bei Realisierung des Vorhabens wahrscheinlich sind (BVerwG (11.10.2007), Az: 4 C 7.07). BVerwG (11.10.2007), Az: 4 C 7.07 8 Prüfkriterien 9 Aufgabenstellung & Auftragsdurchführung gung zieht in besonderem Maße die o. g. Störung der städtebaulichen Ausgangssituation nach sich. Zusammengefasst ist somit zu prüfen, inwieweit durch das Vorhaben absatzwirtschaftliche Umlenkungen in städtebaulich schädliche Auswirkungen umschlagen. Umschlagen der Umlenkungen 1.7 Untersuchte Standorte Schwerpunkt der Auswirkungs- und Verträglichkeitsanalyse ist die Ermittlung der Auswirkungen des Planvorhabens auf die zentralen Versorgungsbereiche und somit schützenswerten Bereiche innerhalb des Untersuchungsraumes. Diese Bereiche übernehmen wichtige Versorgungsfunktionen in städtebaulich integrierter Lage innerhalb des Untersuchungsraumes und sichern somit die Versorgung der Bevölkerung. Fokus: Auswirkungen auf ZVB Die Festlegung der zentralen Versorgungsbereiche bzw. schützenswerten Standortkategorien hinsichtlich ihrer konkreten Lage und räumlichen Abgrenzung sowie der konkret gegebenen Versorgungsfunktion ist zunächst Aufgabe der Städte und Gemeinden. Zentrale Versorgungsbereiche können sich insbesondere aus entsprechenden Darstellungen und Festsetzungen in Bauleit- bzw. Raumordnungsplänen ergeben. Sie können sich aber auch aus sonstigen raumordnerischen oder städtebaulichen Konzeptionen (z. B. Zentrenkonzepte) ableiten, nicht zuletzt auch aus nachvollziehbar eindeutigen tatsächlichen Verhältnissen.9 Festlegung durch die Kommune Die Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche wird unter städtebaulichen und funktionalen Aspekten vorgenommen und kann auch über die Grenzen des Hauptgeschäftsbereiches hinausgehen. Funktionale Kriterien sind neben der Einzelhandelsdichte sowie der Passantenfrequenz insbesondere die Funktionsmischung mit anderen Nutzungen. Städtebauliche Kriterien sind neben der Bebauungsstruktur, der Verkehrsstruktur, Gestaltung des öffentlichen Raumes auch mögliche räumliche Barrieren. Städtebaulichfunktionale Kriterien Basierend hierauf hat die Stadt Lengerich (Westf.) ihr Zentrenkonzept im Sinne einer räumlich-funktionalen „Arbeitsteilung“ hergeleitet, d. h. die räumlichen Versorgungsschwerpunkte sind in ein hierarchisch aufgebautes, mehrstufiges Zentrenmodell mit nachfolgenden Zentrentypen integriert worden, wobei jeder Zentrentyp hierbei eine spezifische Versorgungsfunktion wahrnimmt: Zentrenstruktur Lengerich (Westf.) 9 Hauptzentrum (ZVB) Begründung des Regierungsentwurfes zum Europarechtsanpassungsgesetz; BTDr 15/2250 10 Aufgabenstellung & Auftragsdurchführung Entwicklungsstandorte Nahversorgung Bestandsstandorte Nahversorgung Ergänzt wird dies um sonstige Standortlagen sowie Fachmarktstandorte (TEUTOPARK) innerhalb des Stadtgebiets von Lengerich (Westf.). Abb. 4: Zentrenstruktur der Stadt Quelle: Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Lengerich (Westf.), 2007 Auch die angrenzenden Städte haben zum Teil jeweils ein ähnlich gelagertes, mehrstufiges Zentrenmodell im Sinne einer räumlich-funktionalen „Arbeitsteilung“ beschlossen. Als Basis für die hier vorliegende Modellberechnung sind somit folgende räumliche Zuordnungen der Einzelhandelsbetriebe nach Standortkategorien festzuhalten, aus denen sich der Planumsatz des Vorhabens generiert bzw. etwaige absatzwirtschaftliche und damit einhergehend städtebauliche Auswirkungen gemäß nachfolgenden Ausführungen zum Einzugsgebiet (siehe Kap. 3) ergeben: Zentrale Versorgungsbereiche / schützenswerte Standortlagen Sonstige Standortlagen Nicht weiter differenziert betrachtet werden die weiteren Standortkategorien wie die nicht integrierten Standorte innerhalb des Untersuchungsraumes sowie die größeren Wettbewerbsstandorte außerhalb des Untersuchungsraumes. Deren Bestandsdaten fließen zwar in die Modellberechnung als Parameter mit ein, sie sind aber z. B. im Falle der nicht integrierten Standorte als keine „schützenswerten Standorte“ im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO zu bezeichnen. Standortkategorien Standortkategorien Sonstige Standorte 11 Planstandort & Planvorhaben 2 Planstandort & Planvorhaben 2.1 Planstandort – Makrostandort Die Stadt Lengerich (Westf.) liegt in der Region Tecklenburger Land im Norden Nordrhein-Westfalens. Nachbarstädte sind im Norden die Gemeinde Tecklenburg, im Osten die Gemeinde Hagen am Teutoburger Wald (LK Osnabrücker Land), im Südosten die Gemeinde Lienen und im Südwesten die Gemeinde Ladbergen. Lage im Raum Die Stadt übernimmt als kreisangehörige Kommune des münsterländischen Kreises Steinfurt im Regierungsbezirk Münster die zentralörtliche Versorgungsfunktion eines Mittelzentrums. Ausgewiesenes Mittelzentrum Abb. 5: Räumliche Lage und zentralörtliche Stellung in der Region Quelle: eigene Darstellung; © GeoBasis-DE / BKG 2013 Zum 31.12.2012 weist die Stadt 21.867 Einwohner auf10, die sich auf die Stadtteile Antrup, Aldrup, Exterheide, Hohne, Intrup, Niederlengerich, Niedermark, Ringel, Schollbruch, Settel, Stadtfeldmark und Wechte verteilen. Bei einer Fläche von insgesamt 90,8 km² entspricht die Einwohnerzahl einer Bevölkerungsdichte von 242 Einwohnern je km². 10 Etwa 21.867 Einwohner Bevölkerungszahlen auf Basis des Zensus vom 9. Mai 2011; Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) 12 Planstandort & Planvorhaben Nach den Vorausberechnungen des Landesbetriebs Information und Technik NRW (IT.NRW) wird sich die Einwohnerzahl bis 2030 auf insgesamt rd. 20.000 Einwohner verringern. Rückläufige Bevölkerungsprognose 2.2 Planstandort - Mikrostandort Der Standort des Planvorhabens befindet sich innerhalb der Fachmarktzentrums TEUTOPARK, das sich rd. 3 km westlich zur eigentlichen Kernstadt von Lengerich (Westf.) in unmittelbarer Nähe zur Bundesautobahn BAB 1 (Dortmund – Bremen) befindet. Der geplante Reitsportfachmarkt nimmt damit eine aus städtebaulicher Sicht nicht integrierte, ausschließlich autokundenorientierte Standortlage ein. Nicht integrierte Lage Abb. 6: Karte Lage im Raum Quelle: eigene Darstellung; Landesvermessungsamt NRW (ArcGIS Online) Das nähere Standortumfeld wird insbesondere durch die weiteren, im TEUTOPARK ansässigen Einzelhandelsfachmärkte bestimmt, wobei ein TOOM-Baumarkt als flächengrößter Anbieter wesentlicher Magnetbetrieb ist. Zudem haben sich mit FRESSNAPF und DÄNISCHES BETTENLAGER zwei weitere Betriebsstätten des Einzelhandels angesiedelt. Ergänzende Nutzungen sind eine Tankstelle (SHELL), Schnellrestaurants (BURGERKING, MC DONALD´S) sowie eine Spielstätte. Ansonsten wird das erweiterte Standortumfeld neben zahlreichen Frei- bzw. Standortumfeld 13 Planstandort & Planvorhaben landwirtschaftlich genutzten Flächen insbesondere durch den Gewerbepark „Antrup A 1“ bestimmt. Abb. 7: Fotos Planstandort Quelle: eigene Fotos Aufgrund o. g., ergänzender Einzelhandelsnutzungen sind im Rahmen der weiteren Analyse Agglomerationseffekte zu berücksichtigen. Agglomerationseffekte Die verkehrliche Erschließung des motorisierten Individualverkehrs erfolgt über die gut frequentierte Landesstraße L 591 („Ibbenbürener Straße“), die neben der unmittelbaren Autobahnanbindung in ihrer jeweiligen Verlängerung einen Anschluss zu den nächstgelegenen Städten und Gemeinden in der Region (u. a. Tecklenburg, Ibbenbüren) sowie in östlicher Richtung zum Südring als Umgehungsstraße der Stadt Lengerich (Westf.) herstellt. Einbindung in das Verkehrsnetz Während sich im noch gültigen Gebietsentwicklungsplan (GEP), Teilabschnitt Münsterland (Stand: 09/2004), der Planstandort innerhalb eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) befindet, ist dieser Bereich gemäß dem Auslegungsentwurf zur Fortschreibung des Regionalplanes Münsterland11 künftig als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) für zweckgebundene Nutzungen (hier: Standort des großflächigen Einzelhandels) ausgewiesen. Planungsrechtliche Einordnung 11 Stand: Oktober 2013 14 Planstandort & Planvorhaben Abb. 8: GEP Teilabschnitt Münsterland; Auslegungsentwurf zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland Quelle: Website der Bezirksregierung Münster; Zugriff erfolgte am 19.11.2013 Im Rahmen des kommunalen Einzelhandelskonzeptes als städtebauliches Entwicklungskonzept der Stadt Lengerich (Westf.) im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB ist der Standort des Planvorhabens als Fachmarktstandort eingeordnet worden. Einordnung in das Zentrenkonzept 2.3 Exkurs: Betriebstypus Reitsportfachmarkt Ein Fachmarkt ist grundsätzlich ein größeres Fachgeschäft mit einem branchengebundenen breiten und tiefen Angebot (z. B. Elektrogeräte, Bekleidung, Autozubehör, Spielzeug, Tiernahrung, usw.), das überwiegend in Selbstbedienung, aber auch mit Beratung und Service geführt wird. Ein Reitsportfachmarkt stellt hierbei einen Fachmarkt mit einem hoch spezialisierten Zielgruppencharakter dar. Betriebsform Fachmarkt 2.3.1 Sortimentscharakteristik Das Sortiment von Reitsportfachmärkten zeichnet sich durch eine hohe Sortimentsbreite bei gleichzeitig hoher Sortimentstiefe bzw. -spezialisierung aus. Das Sortimentsspektrum entsprechender Fachmärkte reicht von Angeboten aus den Bereichen Reitbekleidung, Reitschuhe und -stiefel, Reithelme über Sättel und Sattelzubehör, Trensen und Reithalfter, Gamaschen, Bandaschen und Hufschuhe bis zu Futtermitteln, Pferdepflegeartikeln sowie Stall- und Weidezubehör. Sortimentsbreite 15 Planstandort & Planvorhaben Abb. 9: Sortimentsvielfalt Reitsport Quelle: Website der Firma Richard KRÄMER Pferdesport GmbH & Co. KG Auch die Auswahl der dort angebotenen Marken macht die hohe Spezialisierung des Angebotes deutlich, da kaum Marken vertreten sind, die außerhalb des Reitsportes eine größere Bedeutung oder einen Bekanntheitsgrad aufweisen. Reitsportmarken Abb. 10: Reitsport-Marken Quelle: EQUIVA GmbH Neben einem breiten Angebot der aufgeführten Sortimentsgruppen zeichnen sich die Märkte zudem durch ihre angebotene Sortimentstiefe wie spezialisierte Fachabteilungen innerhalb der einzelnen Sortimentsbereiche aus. Sortimentstiefe 16 Planstandort & Planvorhaben Abb. 11: Fachabteilungen Quelle: eigene Fotos Derartige Fachmärkte generieren oftmals überörtliche Einzugsbereiche, da aufgrund der starken Spezialisierung und branchenspezifischen Sortimentskompetenz grundsätzlich längere Anfahrtswege in Kauf genommen werden. Bedingt durch diese großen Einzugsbereiche präferieren diese Betriebstypen in aller Regel autokundenorientierte Standorte. Auch vor dem Hintergrund des oftmals hohen Flächenverbrauchs sowie der Transportbedürftigkeit der (in aller Regel nicht zentrenrelevanten) Kernsortimente werden Standorte in gewerblich geprägten Lagen oder aber agglomerierte Sonderstandorte bevorzugt. An diesen nicht integrierten Standorten kommt der Bewertung der zentrenrelevanten Randsortimente eine besondere Bedeutung zu. Feindifferenzierung der Sortimente 2.3.2 Relevanz und Diversifizierung der Sortimente Zunächst sind Reitsportartikel als Untergruppe dem Sortiment Sportartikeln zuzuordnen und somit gemäß Sachlichem Teilplan „Großflächiger Einzelhandel“ (LEP NRW) als zentrenrelevantes Leitsortiment12 einzustufen. Gemäß den Ausführungen des LEP in Verbindung mit dem Einzelhandelserlass NRW ist jedoch eine ortsspezifische Konkretisierung der vorgegebenen Leitsortimente möglich. Konkretisierung zentrenrelevanter Leitsortimente Die Möglichkeit der begründeten Feindifferenzierung des Sortimentes Reitsportartikel wurde für die Region Münsterland in einem entsprechenden Fachgutachten untersucht.13 Gemäß den Ausführungen des Gutachtens weist die Region Münsterland eine besondere regionale Kompetenz und Strukturprägung im Bereich Reitsport auf. Der Pferdesport ist demnach als Stück regionaler Identität zu sehen und findet auch in der Vermarktung des Münsterlandes als Pferderegion seinen Niederschlag. Die- Gutachterliche Prüfung zur Feindifferenzierung 12 13 vgl. Anlage 1 zu Ziel 2, Sachlicher Teilplan „Großflächiger Einzelhandel“ (LEP NRW) Gutachten zur Überprüfung der Differenzierungsmöglichkeit der Warengruppe Reisportartikel im Münsterland, Projektgemeinschaft Junker und Kruse / BBE Standort- und Kommunalberatung Münster / Stadt + Handel, 2010 im Auftrag der IHK Nordwestfalen 17 Planstandort & Planvorhaben se regionalen Spezifika machen grundsätzlich eine Feindifferenzierung des Leitsortiments Sportartikel mit einer konkreten Nennung und Bestimmung der Untergruppe „Pferdesportartikel“ sinnvoll und notwendig. So ist es Aufgabe der Städte und Gemeinden anhand der ortsspezifischen Verhältnisse örtliche Sortimentslisten zu erarbeiten14, in denen zentren- und nahversorgungsrelevante bzw. nicht zentrenrelevante Sortimente definiert werden. Grundsätzlich lassen sich Sortimente hinsichtlich ihrer Fristigkeit, ihrem Charakter sowie ihrer Relevanz differenzieren. Zentrenrelevante Sortimente zeichnen sich üblicherweise dadurch aus, dass sie für das Einzelhandelsangebot eines zentralen Versorgungsbereiches prägend und somit für eine starke und intakte Zentrenbildung bedeutsam sind (Kriterien: Kundenmagnet, hohe Flächenintensität, Zusammenhang mit anderen Innenstadtnutzungen, gute Handlichkeit bzw. geringe Sperrigkeit usw.). Nicht zentrenrelevante Sortimente hingegen verfügen aufgrund der Sperrigkeit der Waren in der Regel über einen hohen Flächenverbrauch sowie die Notwendigkeit zum Abtransport mit dem PKW. Relevanz der Sortimente Betrachtet man die wesentlichen Angebotsbestandteile eines Reitsportfachmarktes hinsichtlich ihrer Zentrenrelevanz, so sind folgende Kernsortimente eines solchen Fachmarktes per se als nicht zentrenrelevant (hoher Flächenbedarf, Sperrigkeit, Transportbedürftigkeit) einzuordnen15: Reitsportfachmarkt: nicht zentrenrelevante Kernsortimente Sättel und Zubehör Zaumzeug, Geschirre, Halfter, Beinschutz u. ä. Pferdedecken Futtermittel und -zusätze 14 15 In der Vergangenheit wurden bundesweit von verschiedenen Kommunen, Planungsbehörden und Trägern öffentlicher Belange Sortimentslisten entwickelt, in denen die zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente definiert worden sind (z. B. „Kölner Liste“). Eine allgemeingültige Aufstellung oder Übernahme einer derartigen Liste ist allerdings nicht zulässig. Hierzu gab es in der Vergangenheit eine Vielzahl von Urteilen seitens der Verwaltungsgerichte. Beispielsweise urteilte das Oberverwaltungsgericht Münster im Jahr 2004, dass eine allgemeine Liste rechtswidrig sei und zu Abwägungsfehlern führe (OVG Münster (22.04.2004); Az: 7a D 142/02.NE). In dem Urteil wird u. a. ausgeführt, dass es keine Legaldefinition für die Einordnung eines nahversorgungs- oder zentrenrelevanten Sortimentes gibt. Sollen vielmehr zum Schutz zentraler Versorgungsbereiche bestimmte Warensortimente an nicht integrierten Standorten ausgeschlossen werden, muss die Liste nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Münster den örtlichen Gegebenheiten entsprechen und im gesamtstädtischen Kontext entstehen. So hat die planende Kommune sortimentsspezifisch darzulegen, welche aktuellen und insbesondere örtlichen städtebaulichen Gründe für bzw. gegen ein Einzelhandelsvorhaben sprechen. Gutachten zur Überprüfung der Differenzierungsmöglichkeit der Warengruppe Reisportartikel im Münsterland, Projektgemeinschaft Junker und Kruse / BBE Standort- und Kommunalberatung Münster / Stadt + Handel, 2010, S. 16 18 Planstandort & Planvorhaben Pferdepflegeartikel, Putzzeug Stall- und Weidebedarf Dem stehen Sortimente und Sortimentsteile gegenüber, die vom Grundsatz allein durch die Festlegung im Rahmen der Leitsortimente als zentrenrelevant eingeordnet werden müssen. Dies sind insbesondere die Sortimentsgruppen: Bekleidung Schuhe Wäsche Sonstige Randsortimente (Bücher/Fachliteratur, CDs, DVDs o. ä.) Grundsätzlich zentrenrelevante Sortimentsgruppen Während die letztgenannte Sortimentsgruppe eine deutlich untergeordnete Bedeutung innerhalb des Sortimentskonzeptes eines Reitsportfachmarktes ausübt, so sind doch die vorgenannten Sortimente (insb. Bekleidung und Schuhe) in ihrer gesamten Bedeutung für die Funktion des Marktes erheblich wichtiger und nehmen einen Flächenanteil in Anspruch, der unabhängig von einer weiteren Diversifizierung der Sortimente über den zulässigen Verkaufsflächenanteil von 10 %16 zumindest hinausgehen kann. Angesichts der Beschaffenheit sowie der Funktion einiger Teilsortimente ist allerdings die Frage zu klären, inwieweit sie von ihrem Charakter sowie der daraus abzuleitenden Relevanz tatsächlich als zentrenrelevant einzuordnen sind. Basierend auf den Untersuchungen und Bewertungen im Rahmen der angeführten gutachterlichen Überprüfung17 lassen sich einige Teilsortimente anhand der nachfolgenden Kriterien von ansonsten handelsüblichen Sortimenten deutlich unterscheiden: Schnitt und Funktion: Dies sind insbesondere Eigenschaften und Ausprägungen der Produkte, die vorrangig für den Reitsport eine funktionale Bedeutung wie Schutz oder bessere Handhabbarkeit aufweisen oder aber aus der Wettkampfordnung abzuleiten sind. Alltagstauglichkeit: Die obigen Produkteigenschaften stehen oftmals im unmittelbaren Zusammenhang mit einer eingeschränkten Alltagstauglichkeit. Mit anderen Worten bedeutet dies, dass die Produkte außerhalb der eigentlichen Nutzung im Reitsport kaum oder gar nicht Verwendung finden und somit auch im Stadtbild so gut wie nie auftauchen. 16 17 Kriterien zur Diversifizierung vgl. Ziel 5, Sachlicher Teilplan „Großflächiger Einzelhandel“ (LEP NRW) Gutachten zur Überprüfung der Differenzierungsmöglichkeit der Warengruppe Reisportartikel im Münsterland, Projektgemeinschaft Junker und Kruse / BBE Standort- und Kommunalberatung Münster / Stadt + Handel, 2010 19 Planstandort & Planvorhaben Verbindung mit anderen Innenstadtnutzungen: Die beschriebenen Sortimente werden in aller Regel lediglich durch fachsportspezifische Anbieter vertrieben. Diese finden sich zwar in einigen Fällen auch in zentralen Lagen der Städte wieder, werden aber in aller Regel nicht von fachfremden Verbrauchern aufgesucht. Durch diese fehlende Wechselwirkung mit anderen Anbietern und Nutzungen ist der Beitrag solcher Sortimente oder Anbieter zur Zentrenbildung eher gering einzuschätzen. Zudem übernehmen Betriebe mit Pferdesportartikeln derzeit keine strukturprägende Bedeutung für das Gros der zentralen Versorgungsbereiche im Münsterland. Zugleich muss jedoch auch deutlich hervorgehoben werden, dass einzelne Eigenschaften allein nicht zu einer Besonderheit des Sortimentes führen. So ist beispielsweise die Funktion „Atmungsaktiv“, wie sie oftmals bei Sport- oder Trekkingbekleidung anzutreffen ist, kein ausreichendes Differenzierungsmerkmal für die Besonderheit eines Sortimentes. Um die Besonderheit eines solchen Sortimentes trennscharf und überprüfbar darlegen zu können, ist somit die Einhaltung aller drei aufgezeigten Kriteriengruppen zu gewährleisten. Einhaltung aller Kriterien Anhand des Beispiels der Reithose soll dies kurz vertiefend erläutert werden. Reitsporthosen z. B. unterscheiden sich durch Schnitt und Funktion deutlich von sonstigen Hosen. Durch den Gebrauch im Pferdesport sind enge Schnitte notwendig, um so nicht nur lästiges Scheuern zu vermeiden, sondern auch die Führung des Pferdes zu erleichtern. Zugleich sind die Reithosen an den Innenseiten verstärkt, um somit zugleich dem Schutz als auch einer verstärkten Materialbeanspruchung gerecht zu werden. Beispiel Reithose Abb. 12: Beispiel für eine Sortimentsdiversifizierung Quelle: Website der Firma KRÄMER GmbH & Co. KG 20 Planstandort & Planvorhaben Aus der Diversifizierung nach oben genannten Kriterien ergeben sich in Ergänzung zu den oben bereits definierten nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten nachfolgende Feindifferenzierungen einzelner Sortimentsbestandteile von Reitsportfachmärkten, die ebenfalls als nicht zentrenrelevant eingeordnet werden können: Reitsportspezifische Bekleidung (ohne Wäsche), bspw. Helme, Reithosen, Turnierjacken, Reithandschuhe Reitsportspezifische Schuhe, bspw. Reitletten, Schaftstiefel ZWISCHENFAZIT Reitsportfachmärkte verfügen über ein breites und tiefes Spezialangebot aus dem Bereich Reitsportartikel und -bedarf. Aufgrund ihrer Spezialisierung generieren sie ein relativ großes Einzugsgebiet und bevorzugen u. a. vor diesem Hintergrund mehrheitlich autokundenorientierte Standortlagen außerhalb der Zentren. Das Sortiment Reitsport verfügt in der Region Münsterland über eine besondere Bedeutung. Gemäß den Ergebnissen des genannten Fachgutachtens lassen sich einige Sortimente von Reitsportfachmärkten hinsichtlich Produktbeschaffenheit und Funktionalität stark von handelsüblichen Sortimenten unterscheiden und lassen damit eine Einstufung als nicht zentrenrelevant zu. Ergänzung nicht zentrenrelevante Sortimente Zwischenfazit 2.4 Objekteigenschaften des Planvorhabens Am skizzierten Planstandort wird die Realisierung eines Reitsportfachmarkts mit einer Verkaufsflächengröße von 1.200 qm avisiert. Die geplante Anlage soll auf einer derzeitigen Grünfläche neben dem bestehenden TOOM Bau- und Gartenmarkt realisiert werden. Stellung und Flächenzuschnitt 21 Planstandort & Planvorhaben Abb. 13: Lageplan TEUTOPARK Quelle: Eggemann Architekten, Stand: 12/2012 Die ebenerdige, zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung stehende Stellplatzanlage ist den Baukörpern günstig vorgelagert. Das quantitativ zur Verfügung stehende Stellplatzangebot ist mit rd. 600 Parkflächen aus betrieblicher Sicht sehr großzügig bemessen. Stellplatzangebot Die Anbindung der Stellplätze an den öffentlichen Straßenraum (Endanbindung) erfolgt über einen ampelgeregelten und damit leistungsfähigen Kreuzungsbereich mit separaten Abbiegespuren und damit ohne verkehrstechnische Reglementierungen. Endanbindung Die Sicht- und damit werbewirksame Wahrnehmbarkeit von der vorbeiführenden Straße sowie von der Bundesautobahn BAB 1 ist sehr günstig, zumal diese mit Hilfe entsprechender (außen-)werblicher Maßnahmen (Werbepylon) zusätzlich gestützt wird. Sicht- und Wahrnehmbarkeit 2.5 Flächenaufteilung Für das Vorhaben ist o. g. Gesamtverkaufsfläche von 1.200 qm geplant. Wenngleich derzeit keine detaillierte Flächenplanung für die einzelnen Sortimente vorliegt, so ist aufgrund der Standortwahl sowie des nicht Maximal 10 % Randsortimente 22 Planstandort & Planvorhaben zentrenrelevanten Sortimentsschwerpunktes von einer Beschränkung der zulässigen Randsortimente auf maximal 10 % und somit 120 qm Verkaufsfläche auszugehen. Für die Einordnung der jeweiligen Sortimente hinsichtlich ihrer Relevanz wird grundsätzlich die örtliche Sortimentsliste einer Stadt oder Gemeinde zu Grunde gelegt. Örtliche Sortimentslisten sind hierbei ein unverzichtbares Instrument zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung im Rahmen der Bauleitplanung. In der Bauleitplanung ist hierbei die örtliche Sortimentsliste für Bindungen des Sortiments bei der Festsetzung von SOGebieten für den großflächigen Einzelhandel sowie bei der Zulässigkeit bzw. dem Ausschluss von Einzelhandel in den einzelnen Baugebieten der BauNVO (§§ 1 – 11) relevant. Einordnung nach Relevanz 2.6 Flächenleistung des Planvorhabens Im Zuge der Vorhabenrealisierung sind aufgrund der Standortlage, der Sortimentsstruktur sowie insbesondere der Dimensionierung des Vorhabens mögliche Beeinträchtigungen schützenswerter Strukturen und somit auch etwaige städtebauliche Folgewirkungen zu prüfen. Eine wesentliche Messgröße zur Beurteilung städtebaulicher Verträglichkeiten ist die absatzwirtschaftliche Bedeutung eines Vorhabens. Nach einschlägiger Rechtsprechung18 ist die absatzwirtschaftliche Bewertung eines Planvorhabens auf Basis einer maximalen Betrachtung (als „schlimmster“ Fall) anzusetzen, da Planungsrecht unabhängig von möglichen Betreibern geschaffen wird und zunächst die maximal möglichen absatzwirtschaftlichen Auswirkungen eines Vorhabens anzunehmen sind.19 Diese beruht auf den maximal zu erwartenden Rahmendaten, insbesondere der Flächenleistung.20 Das Erreichen dieser maximalen Leistung ist zwar eher unwahrscheinlich, muss aber hinsichtlich möglicher sortimentsspezifischer Auswirkungen als städtebauliche Maximalvariante zu Grunde gelegt werden. Maximale Flächenleistung Durch die Auswertung fachwissenschaftlicher Grundlagen sowie unter Beachtung standortspezifischer Rahmenbedingungen wie eine erhöhte Kaufkraft in der Region, die Strukturprägung des Münsterlandes durch den Reitsport und die damit einhergehenden Angebotsstrukturen etc. können aktuelle Flächenproduktivitäten für den geplanten Reitsportfachmarkt hergeleitet werden. 18 19 20 OVG Münster (07.12.2000), Az.: 7A D 60/99.NE Auch wenn einzelne Betreiber z. B. aufgrund der Standortgegebenheiten diese maximalen Flächenleistungen nicht realisieren können. Als Maximalwerte wurden die Werte zu Grunde gelegt, welche auch im Rahmen neuerlicher OVG Urteile als sachgerecht eingeordnet wurden. 23 Planstandort & Planvorhaben Abb. 14: Absatzwirtschaftliche Leistung des Flächensaldos Sortiment Flächenleistung maximal Verkaufsfläche Flächenleistung wahrscheinlich in qm in % in € je qm in Tsd. € in € je qm in Tsd. € Reitsportartikel 1.222 100% 1.900 2.321 1.700 2.077 Gesamt 1.222 100% 2.321 2.077 Quelle: eigene Berechnungen; EHI Retail Institute, Köln 2013 Diese Angabe stellt hierbei eine durchschnittliche Flächenleistung quer über alle angebotenen Sortimente dar. Bei einer anvisierten Flächenerweiterung von rd. 1.200 qm Verkaufsfläche wird das Planvorhaben demnach eine absatzwirtschaftliche Leistung über alle Sortimente von maximal 2,3 Mio. € generieren. Maximal 2,3 Mio. € 24 Untersuchungsraum 3 Untersuchungsraum Die Ermittlung des wirtschaftlichen Einzugsgebiets und damit des Untersuchungsraumes dient der Analyse absatzwirtschaftlicher Auswirkungen als Grundlage für etwaige städtebauliche Folgewirkungen. Für die Abgrenzung des Einzugsgebiets bzw. des Untersuchungsraumes wird dabei u. a. die grundlegende Annahme getroffen, dass ein potenzieller Kunde die Erreichbarkeit eines Standorts nach der Zeit beurteilt, die er aufwenden muss, um die Distanz zwischen seinem Ausgangsort und dem Zielstandort zu überwinden. Mit zunehmender Entfernung sowie aufgrund räumlicher Barrieren ergibt sich somit ein steigender ZeitWege-Aufwand. Übersteigt dieser Zeit-Wege-Aufwand einen ökonomischen Schwellenwert, so wird die Attraktivität eines Standorts deutlich gemindert. Zeit-Wege-Aufwand Dieser ökonomische Schwellenwert richtet sich auch nach dem jeweiligen Sortimentsschwerpunkt des Vorhabens. Während bei Bedarfsgütern des langfristigen Bedarfsbereichs bzw. bei spezialisierten Bedarfsgütern (hier: Reitsportartikel) die Bereitschaft zur Überwindung größerer ZeitWege-Distanzen hoch ist, werden bei Bedarfsgütern des kurz- und mittelfristigen Bedarfsbereichs zumeist nur deutlich kürzere Zeit-WegeAufwendungen akzeptiert. Reitsportfachmärkte können hierbei aufgrund ihrer Sortimentsbreite bei gleichzeitig hoher Sortimentstiefe bzw. -spezialisierung und dem damit einhergehenden hoch spezialisierten Zielgruppencharakter deutlich größere Einzugsbereiche von mindestens 30 bis 40 km erschließen. Differenzierung nach Fristigkeit Neben den Zeit-Wege-Distanzen und somit der Fristigkeit der Sortimente fließen weitere Faktoren und Attraktivitätsmerkmale wie Standortlage, Dimension und Ausstrahlungskraft des Planvorhabens sowie der relevanten Wettbewerbsstandorte ein. Wesentliche Einflussgrößen bei der Abgrenzung des Einzugsbereichs sowie des Untersuchungsraumes sind somit: die Fristigkeit und der Charakter der angebotenen Sortimente bzw. die Häufigkeit der Bedarfsdeckung im jeweiligen Sortimentsbereich, die räumliche Lage des Standorts sowie dessen verkehrliche Einbindung in das lokale und regionale Straßennetz, die topographischen Gegebenheiten und damit einhergehende Barrierewirkungen und Raumüberwindungswiderstände (z. B. naturräumliche Barrieren wie Flüsse), die branchenbezogene Angebots- / Wettbewerbssituation, Einflussgrößen 25 Untersuchungsraum die Standortqualität, Dimensionierung, konzeptionelle Ausrichtung und Attraktivität des Vorhabens sowie die der Mitbewerber (inkl. etwaiger Agglomerationseffekte), die räumliche Distanz zum Standort sowie zu alternativen Wettbewerbsstandorten und die Entfernungen sowie räumlichen Barrieren und die damit einhergehenden Erreichbarkeiten zwischen den Wettbewerbsstandorten traditionelle Einkaufsorientierungen innerhalb der Bevölkerung Das abzugrenzende Einzugsgebiet und damit der Untersuchungsraum werden neben der Qualität und Attraktivität des Planvorhabens dabei im Besonderen durch die Wettbewerbs- und Wegebeziehungen relevanter Wettbewerbsstrukturen bestimmt. Die Mitbewerber bestimmen somit neben der potenziellen Bindungsfähigkeit auch die räumliche Ausdehnung des Marktgebiets. Zur Herleitung des wirtschaftlichen Einzugsgebiets des Planvorhabens bzw. des Untersuchungsraumes ist eine Bewertung der Attraktivität der relevanten Mitbewerber zur Einschätzung von deren Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit daher unabdingbar. Im Rahmen der Erhebungen zur vorliegenden Untersuchung wurde eine Betriebsstättenbegehung der relevanten Angebotsformen in Lengerich sowie in den angrenzenden Städten und Gemeinden in der Region vorgenommen und insbesondere hinsichtlich der Funktion, Attraktivität und Leistungsfähigkeit der Betriebsstätten bewertet. Herleitung des wirtschaftlichen Einzugsgebiets Zur ersten Annäherung an das wirtschaftliche Einzugsgebiet wird mittels der Zeitdistanzmethode eine Zonierung vorgenommen. Das Planvorhaben kann in der 20- und 30-Min-Fahrisochrone (Pkw-Fahrdistanz) folgende Räume erschließen. Annäherung über Fahrisochronen 26 Untersuchungsraum Abb. 15: Karte 20- / 30-Min-Fahrzeitisochrone Quelle: eigene Darstellung; MapPoint 2010 Es zeigt sich, dass die 20-Minuten-Fahrisochrone in etwa deckungsgleich mit einer räumlichen Ausdehnung (radial) von rd. 20 km ist, während die 30-Minuten-Fahrisochrone eine radiale Ausdehnung von bis zu 40 km umfasst. Darüber hinaus sind die weiteren wesentlichen Angebotsstätten für Reitsportartikel innerhalb der Region zu berücksichtigen. Diese sind der nachfolgenden Karte zu entnehmen. Wettbewerbsstrukturen in der Region 27 Untersuchungsraum Abb. 16: Wettbewerbsstrukturen in der Region Relevante Angebotsstrukturen Reitsportfachmärkte Quelle: eigene Darstellung; Landesvermessungsamt NRW (ArcGIS Online) Neben den in der Karte abgebildeten Reitsportfachgeschäften und -märkten, die sich auf Reitsportartikel und -zubehör spezialisiert haben, gibt es weitere Angebotsstrukturen in der Region, die diesen Sortimentsbereich als Teil- / Randsortiment vorhalten. Hierbei handelt es sich z. B. um RAIFFEISEN-Märkte, die unter den Marken „Kantrie Classic“ und „Kantrie Professional" eine Auswahl von der Reitbekleidung über Zubehör und Pflegemittel bis hin zum Pferdefutter vorhalten.21 Wenngleich diese nicht explizit dargestellt werden, werden diese Betriebsstätten in den weiteren Untersuchungsschritten adäquat berücksichtigt. Weitere Wettbewerbsstrukturen / Angebotsformen Aus den räumlichen, verkehrlichen sowie insbesondere den vorgenannten wettbewerblichen Gegebenheiten leitet sich letztlich das wirtschaftliche Einzugsgebiet ab. Abgrenzung wirtschaftliches Einzugsgebiet 21 http://www.raiffeisen.com/webedit/raimarkt/web/1869 28 Untersuchungsraum Abb. 17: Abgrenzung des wirtschaftlichen Einzugsgebiets Quelle: eigene Darstellung; Landesvermessungsamt NRW (ArcGIS Online) Innerhalb der Einzugsgebietszonen bestehen unterschiedliche Einkaufsintensitäten. Während die Zone I als Kerneinzugsgebiet die höchste Marktbindung auf den Untersuchungsstandort aufweist, nimmt die Einkaufsintensität und damit das bindungsfähige Kaufkraftpotenzial bzw. die Marktstellung und Bedeutung des Untersuchungsvorhabens in der weiteren Zone als Einkaufsalternative deutlich ab. Unterschiedliche Einkaufsintensitäten Das wirtschaftliche Einzugsgebiet stellt letztlich die wesentliche Grundlage zur Ableitung des Untersuchungsraumes für die hier vorliegende Auswirkungs- und Verträglichkeitsanalyse dar. Darüber hinaus sind aufgrund der örtlichen Gegebenheiten weitere Einkaufsverflechtungen zu den nächstgelegenen größeren Angebotsstätten zu berücksichtigen. Berücksichtigung von Einkaufsverflechtungen (Rückholungseffekte) 29 Untersuchungsraum Abb. 18: Abgrenzung des Untersuchungsraumes Quelle: eigene Darstellung; Landesvermessungsamt NRW (ArcGIS Online) Bei der räumlichen Zonierung des wirtschaftlichen Einzugsgebiets bzw. des Untersuchungsraums ist zudem zu beachten, dass es sich hierbei um den Raum handelt, aus dem der wesentliche Markt- und damit Umsatzanteil generiert werden kann. Dies bedeutet, dass zumindest einige Kundenanteile aus einem darüber hinausgehenden Bereich nicht ausgeschlossen werden können bzw. zu erwarten sind. Zudem sind, wenn auch im geringen Umfang, so genannte Streuumsätze wie zufallsbedingte Umsätze durch Pendler, Touristen oder sonstige Ortsfremde zu berücksichtigen. Streuumsätze Eine weitere Ausweitung des Untersuchungsraumes würde allerdings die absatzwirtschaftlichen Auswirkungen „verwässern“, da sich durch die Einbeziehung weiterer Wettbewerbsstandorte die absatzwirtschaftlichen Umlenkungen gegenüber weiteren Bestandsumsätzen weiter relativieren würden. Anders formuliert bedeutet dies: sofern sich im engeren Untersuchungsraum keine Schädigungen feststellen lassen, sind diese auch in einem erweiterten nicht zu erwarten. Gefahr des „Verwässerns“ 30 Untersuchungsraum Die den Untersuchungsraum begrenzenden Angebotsstätten in den untersuchungsrelevanten Sortimenten finden im Rahmen der weiteren Betrachtung und modellhaften Berechnung dennoch Berücksichtigung. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass diese Angebotsstätten ihr „eigenes“ räumliches Einzugsgebiet generieren und demnach Überschneidungsbereiche der einzelnen Einzugsgebiete mit dem Untersuchungsstandort generieren. Kritische Würdigung begrenzender Angebotsstandorte Die möglichen städtebaulichen Auswirkungen der Planungen werden im Nachfolgenden innerhalb des Einzugsgebietes näher betrachtet. Bewertung der städtebaulichen Folgen 31 Nachfragesituation im Untersuchungsraum 4 Nachfragesituation im Untersuchungsraum Zur Ermittlung des einzelhandelsrelevanten Kaufkraftpotenzials im Stadtbzw. im hergeleiteten Untersuchungsgebiet werden neben der Zahl der Einwohner (Bedarfsträger) die privaten jährlichen Verbrauchsausgaben22 zu Grunde gelegt, die wiederum aus dem verfügbaren Einkommen abzüglich der Sparquote resultieren. Von den privaten Verbrauchsausgaben im gesamten Bundesgebiet sind für das Jahr 2013 pro Kopf insgesamt 6.055 € einzelhandelsrelevant. Auf das untersuchungsrelevante Sortiment „Reitsportartikel“ entfällt hierbei nur ein deutlich geringer Anteil. Dies hängt mit der Struktur und dem Marktpotenzial des Pferdesports zusammen. Verbrauchsausgaben Nach einer Befragung des Marktforschungsinstituts IPSOS reiten in der Bundesrepublik Deutschland regelmäßig 1,24 Mio. Personen.23 Befragt wurden dabei Personen ab 14 Jahren. Rechnet man auf der Basis der Vereinsmitgliedszahlen Jugendliche unter 14 Jahren hinzu, so ergibt sich eine Gesamtzahl von bis zu 1,7 Mio. regelmäßig aktiven Pferdesportlern. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Einwohnerzahl von rd. 80,5 Mio. Menschen ergibt dies einen Anteil von rd. 2,2 %. Der Pferdesport stellt im deutschen Vergleich damit eher eine Nischensportart dar, wenngleich es regionale Schwerpunkte gibt. Gemäß der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (Fédération Equestre Nationale, FN), dem nationalen Dachverband des Pferdesports, sind im Jahre 2012 hiervon 719.525 Personen in insgesamt 7.685 Reit- und Fahrvereinen der einzelnen Landesverbände organisiert.24 Marktkennzahlen des Segments Pferdesportbedarfs Der jährliche Gesamtumsatz durch den Kauf von Ausrüstung, Futter etc. beläuft sich auf über 5 Mrd. €, wobei hiervon etwa 2,6 Mrd. € für laufende Kosten auf die Pferdehaltung entfallen.25 Die durchschnittlichen Gesamtausgaben für das Pferd liegen bei Vereinsmitgliedern bei bis zu 239 € p.m., während Nicht-Mitglieder immerhin noch bis zu 168 € p.m. ausgeben.26 Dieser Betrag setzt sich im Wesentlichen aus den Ausgaben für die Versorgung, Unterkunft und Haltung der Tiere zusammen. 22 23 24 25 26 Unter den einzelhandelsrelevanten Ausgaben ist derjenige Ausgabenteil zu verstehen, der pro Kopf der Bevölkerung dem Einzelhandel zufließt. Um zu diesem Wert zu gelangen, werden von der Gesamtkaufkraft die pro Gebiet unterschiedlichen Ausgaben für u. a. Dienstleistungen, Wohnung, Reisen und Altersvorsorge abgezogen. Unberücksichtigt bleiben u. a. auch die Ausgaben für Kraftfahrzeuge, Brennstoffe und Reparaturen. Ipsos, Marktanalyse Pferdesportler in Deutschland 2001 Website der FN – Deutsche Reiterliche Vereinigung, Zahlen & Fakten; Zugriff erfolgte am 22.11.2013 ebd. Ipsos, Marktanalyse Pferdesportler in Deutschland 2001 32 Nachfragesituation im Untersuchungsraum Zur Abbildung der Nachfragesituation in dem untersuchungsrelevanten Sortiment Reitsportartikel wird neben sekundärstatistischen Daten der IFH Retail Consultants, Köln daher auf die bereits angeführte Studie zum Reitsport in der Region Münsterland zurückgegriffen. In genannter Studie wird nach Untersuchungen der BBE Handelsberatung München für den Sortimentsbereich Reitsportartikel eine bundesdurchschnittliche Verbrauchsausgabe pro Kopf ermittelt. Für den Untersuchungsraum ist allerdings davon auszugehen, dass für die sortimentsspezifische Verbrauchsausgabe pro Kopf aufgrund der regionalen Besonderheit und Strukturprägung des Münsterlandes durch den Reitsport sowie unter Berücksichtigung von Randsortimenten von einer überdurchschnittlichen Kaufkraft auszugehen ist. Die Verbrauchsausgaben für Reitsportartikel werden zudem mit einem Faktor gewichtet, welcher differenziert Angaben über die Struktur und Größe der potenziell für den Einzelhandel in Frage kommenden Einkünfte der ortsansässigen Verbraucher macht. Diesem Aspekt wird durch die Gewichtung der Verbrauchsausgaben mit der örtlichen Kaufkraftkennziffer in die Potenzialermittlung entsprochen. Die IFH Retail Consultants, Köln weisen für das Jahr 2013 in der Stadt Lengerich eine einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffer von 97,42 % aus. Die einzelhandelsrelevanten Verbrauchsausgaben liegen somit um 2,58 %-Punkte unter dem Bundesdurchschnitt. Hierbei handelt es sich gemäß nachfolgender Abbildung um einen für die Region typischen Wert. Kaufkraftkennziffer 33 Nachfragesituation im Untersuchungsraum Abb. 19: Regionales Kaufkraftniveau Quelle: eigene Berechnungen und Darstellung; IFH Retail Consultants, Köln 2013; © GeoBasis-DE / BKG 2013 Hieraus ergibt sich in der relevanten Warengruppe eine einzelhandelsrelevante Kaufkraft im Untersuchungsraum in Höhe von insgesamt rd. 9,4 Mio. € für das Jahr 2013. Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial Abb. 20: Vorhabenrelevantes Kaufkraftpotenzial Stadt EZG Kaufkraft Kaufkraft in Tsd. € Zone Kaufkraftniveau Einwohner in % Reitsportartikel Bad Iburg I 99,85 11.601 92,7 Georgsmarienhütte I 101,14 32.026 259,1 Glandorf I 97,11 6.713 52,2 Greven I 99,65 36.115 287,9 Hagen a.T.W. I 97,20 13.847 107,7 Hasbergen I 103,78 11.034 91,6 Ibbenbüren I 95,13 51.487 391,8 Ladbergen I 100,29 6.392 51,3 Lengerich I 97,42 22.174 172,8 34 Nachfragesituation im Untersuchungsraum Lienen I 98,58 8.541 67,4 Lotte I 96,87 13.972 108,3 Mettingen I 94,46 12.053 91,1 Osnabrück I 97,36 165.021 1.285,4 Ostbevern I 98,52 10.500 82,8 Saerbeck I 97,55 7.242 56,5 Tecklenburg I 101,61 9.082 73,8 Westbevern I 104,41 3.880 32,4 Wallenhorst I 100,03 23.557 188,5 Westerkappeln I 97,00 11.139 86,4 456.376 3.580 Zone I - Gesamt Alfhausen II 91,41 3.800 27,8 Altenberge II 105,73 10.238 86,6 Bad Laer II 98,05 9.092 71,3 Bad Rothenfelde II 100,32 7.531 60,4 Belm II 96,25 13.516 104,1 Bissendorf II 102,53 14.253 116,9 Bramsche II 93,78 30.992 232,5 Dissen II 98,45 9.396 74,0 Emsdetten II 100,11 35.376 283,3 Everswinkel II 103,40 9.339 77,3 Havixbeck II 102,82 11.842 97,4 Hilter II 97,67 10.267 80,2 Hopsten II 93,85 7.522 56,5 Hörstel II 95,71 19.806 151,7 Melle II 98,81 46.093 364,3 Münster II 105,82 291.754 2.469,8 Neuenkirchen-Vörden II 94,88 7.944 60,3 Nordwalde II 97,40 9.305 72,5 Ostercappeln II 94,54 9.502 71,9 Recke II 92,75 11.438 84,9 Rheine II 94,76 76.563 580,4 Rieste II 93,11 3.277 24,4 Sassenberg II 96,06 14.122 108,5 Telgte (ohne Westbevern) II 104,41 15.180 126,8 Warendorf II 100,04 38.047 304,5 Zone II - Gesamt 716.195 5.788 Zone I + II - Gesamt 1.172.571 9.368 Quelle: eigene Berechnungen; IFH Retail Consultants, Köln 2013 35 Angebotssituation im Untersuchungsraum 5 Angebotssituation im Untersuchungsraum Im Rahmen der Analyse haben Standortund Betriebsstättenbegehungen im Untersuchungsraum sowie relevanter Wettbewerbsstandorte stattgefunden, um zum einen die projektrelevanten Betriebsstätten zu erheben, zum anderen aber auch die städtebauliche Bedeutung und Funktion der Betriebsstätten innerhalb der schützenswerten Bereiche (zentrale Versorgungsbereiche) zu bewerten. Unter Einbeziehung der aufgeführten Rahmenbedingungen können im Weiteren die möglichen absatzwirtschaftlichen Folgewirkungen des Vorhabens ermittelt und bewertet werden. Grundlage: Begehungen Die Wettbewerbsstandorte im Untersuchungsraum sind von daher gemäß ihrer städtebaulichen Lagequalität in nachfolgende Standortkategorien eingeordnet worden: Differenzierung nach Lagen Standortlagen innerhalb zentraler Versorgungsbereiche Sonstige Standortlagen Die konzeptionelle Ausrichtung insbesondere größerer Reitsportfachmärkte und die damit einhergehende Orientierung vorrangig auf Kunden des motorisierten Individualverkehrs (ggf. mit Pferdeanhänger) bedingt in aller Regel eine eher verkehrsorientierte Standortlage, auch um aufgrund des hohen Spezialisierungsgrades bzw. Zielgruppenspezialisierung ein hohes Bevölkerungspotenzial zu erreichen. In der Konsequenz befinden sich nur wenige Betriebsstätten innerhalb zentraler Versorgungsbereiche. Dies sind innerhalb des EZG 1 lediglich: RS Steigbügel, Hagen a.T.W. Pferdeszene, Osnabrück Darüber hinaus befindet sich in Ladbergen ein RAIFFEISEN-Markt mit Reitsportartikel als Teil- / Randsortiment innerhalb einer Ergänzungslage zum zentralen Versorgungsbereich, so dass sich auch für diesen Markt bzw. das Teilsortiment zumindest eine bedingte Schutzwürdigkeit ableiten lässt. Innerhalb der Einzugsgebietszone II liegen nachfolgende zentrale Versorgungsbereich mit einem untersuchungsrelevanten Einzelhandelsbesatz: 36 Angebotssituation im Untersuchungsraum Horse-Equipe, Nordwalde27 Pferdewelt Baumberge, Havixbeck Aufgrund der Standortlage genannter Betriebsstätten innerhalb eines (potenziellen28) schützenswerten Standortbereichs erfolgt eine Betrachtung dieser zentraler Versorgungsbereiche. Im Rahmen der Untersuchung gilt es insbesondere die Auswirkungen auf diese Lagen zu analysieren und zu bewerten. Relevante zentrale Versorgungsbereiche im Untersuchungsraum Darüber hinaus sind die weiteren integrierten sowie nicht integrierten Standortlagen in die Betrachtung mit einzubeziehen. Neben den Reitsportfachgeschäften und –märkten finden hier auch branchenfremde Anbieter, sofern sie ein Teilsortiment Reitsportartikel führen, ebenfalls Eingang in die weitere Untersuchung. Sonstige Standortlagen 5.1 Schützenswerte Lagen und Angebotsstandorte im Untersuchungsraum Aufgrund der räumlichen Nähe sowie der hier vorhandenen Angebotsstrukturen stellt insbesondere der Einzugsbereich I den Raum dar, aus dem der weitaus überwiegende Teil der prognostizierten Umsatzleistung des Vorhabens generiert wird und somit auch die potenziellen absatzwirtschaftlichen Umlenkungseffekte hervorruft. Hierbei sind insbesondere obig angeführte, schützenswerte Bereiche mit einem entsprechenden Angebotsbesatz näher zu betrachten, um somit mögliche städtebaulich negative Auswirkungen auf diese Zentrenstrukturen bewerten zu können. Zudem werden die weiteren zentralen Versorgungsbereiche im erweiterten Einzugsgebiet einer städtebaulichen Einordnung unterzogen. 5.1.1 Stadtteilzentrum Johannisstraße, Osnabrück Das Stadtteilzentrum erstreckt sich entlang des südlichen Teils der Johannisstraße mit dem Petersburger Wall und in Teilen des Rosenplatzes bis hin zum Beginn der Iburger Straße. 27 28 Räumliche Ausdehnung Derzeit wird die Verlagerung dieser Betriebsstätte an eine nicht integrierte Standortlage in der Nachbargemeinde Altenberge anvisiert. Da diese Planung planungsrechtlich bereits abgesichert ist, wird im Sinne einer worst-case-Betrachtung in der hier vorliegenden Analyse von einer Belegung des Planstandorts in Altenberge bei gleichzeitiger Weiternutzung der bestehenden Betriebsstätte in Nordwalde ausgegangen, gleichwohl dies aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten wenig wahrscheinlich ist. Da für die Stadt Hagen a.T.W. lt. derzeitigem Kenntnisstand keine planerische ZVB-Abgrenzung im Rahmen eines kommunalen Konzeptes vorliegt, erfolgt die Abgrenzung eines Vermutungsraums ZVB auf Grundlage der tatsächlichen Verhältnisse. 37 Angebotssituation im Untersuchungsraum Das Stadtteilzentrum verfügt über eine gute Nahversorgungssituation. Ergänzt wird das Einzelhandelsangebot durch zahlreiche Betriebe des aperiodischen Bedarfsbereichs, darunter auch zahlreiche Fach- und Spezialgeschäfte, sowie ein breites Spektrum an handelsaffinen Nutzungen Einzelhandelsbesatz Die städtebauliche Ausgangssituation im Zentrum wird im nachfolgenden Kurzprofil beschrieben. Abb. 21: Profil Stadtteilzentrum Johannisstraße, Osnabrück Räumliche Funktionszuweisung Stadtteilzentrum Raum- / Bebauungsstruktur Geschlossene Bebauungsstrukturen mit überwiegend 4-5 geschossiger, straßenbegleitender Blockrandbebauung Städtebaul. Erscheinungsbild / Gestaltung öffentlicher Raum Stadtteilzentrum mit zumeist moderner bzw. funktionaler Bausubstanz; ansonsten keine nennenswerten städtebaulichen Besonderheiten Nur mäßige Verweil- und Aufenthaltsqualität aufgrund der vorhandenen verkehrlichen Belastung (fließender, ruhender Verkehr) Nutzungsstruktur Verdichtetes Nutzungs- und Angebotsgefüge nicht nur im Bereich Einzelhandel, sondern auch bei handelsaffinen Nutzungen (z. B. Dienstleistung) Der Einzelhandel konzentriert sich im Wesentlichen auf die Erdgeschosslagen der einzelnen Geschäftseinheiten Gewisse trading-down-Tendenzen aufgrund einzelner Zwischennutzungen sowie einer zunehmenden Leerstandsqoute Einzelhandelsbesatz, Magnetbetriebe, zentrenprägende Einrichtungen Gute Nahversorgungssituation aufgrund zahlreicher Lebensmittelbetriebe (Supermarkt, Discountmarkt etc.) sowie ergänzendem Ladenhandwerk Strukturprägende Magnetbetriebe sind die (großflächigen) Anbieter der Nahversorgung Ansonsten zahlreiche Fach- und Spezialgeschäfte insbesondere auch des aperiodischen Bedarfssegments Ausstattung projektrelevanter Anbieter (wesentliche Angebotsstrukturen) Fachgeschäft „PFERDESZENE“ Entfernung zum Vorhabenstandort Rd. 25,0 km 38 Angebotssituation im Untersuchungsraum Entwicklungsziel lt. Einzelhandelskonzept (u. a.) Gezielte Stärkung zentraler Versorgungsbereiche in den Stadtteilen Sicherung und Weiterentwicklung der Versorgungsfunktion des Stadtteilzentrums zur Sicherung der Nahversorgung der umgebenden Wohngebiete Vermeidung von trading-down-Tendenzen durch geeignete Maßnahmen Zwischenfazit / Kurzbeurteilung Das Stadtteilzentrum kann seiner zugetragenen Versorgungsfunktion zur Sicherung der Nahversorgung der umgebenden Wohngebiete grundsätzlich gerecht werden, gleichwohl gewisse trading-downTendenzen festzustellen sind, welche insbesondere die Angebotsvielfalt im mittel- und langfristigen Bedarfssegment einschränkt. Quelle: Karte Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Osnabrück, 2010; eigenes Foto; eigene Darstellung 5.1.2 ZVB Hagen a.T.W. Der Bereich des (Vermutungsraums) ZVB der Stadt Hagen a.T.W. umfasst im Wesentlichen die eigentliche Ortskernlage im Bereich Schulstraße, Osnabrücker Straße, Alte Straße, Am Dorfbrunnen und Martinistraße. Räumliche Ausdehnung Der vorhandene kleinteilige bzw. kleinflächig strukturierte Einzelhandelsbesatz innerhalb des Ortskernbereichs konzentriert sich insbesondere auf den kurz- und mittelfristigen Bedarfsdeckungsbereich. Einzelhandelsbesatz Die städtebauliche Ausgangssituation sowie das Nahversorgungsangebot im Zentrum werden auch hier im nachfolgenden Standortprofil kurz beschrieben. Abb. 22: Profil Vermutungsraum ZVB Hagen a.T.W Räumliche Funktionszuweisung Vermutungsraum ZVB Raum- / Bebauungsstruktur Dörfliche Strukturen mit aufgelockerter bis teilverdichteter Bebauung Kleinteilige Bebauungsstruktur mit Einzelhandelsnutzungen sowie handelsaffinen Nutzungen (u. a. Dienstleistung) in den Erdgeschosslagen Einzelhandelsschwerpunkt mit großflächigen Fachmärkten in Randlage Städtebaul. Erscheinungsbild / Städtebaulich ansprechendes Ortsbild mit z. T. historischer, ortsbild39 Angebotssituation im Untersuchungsraum Gestaltung öffentlicher Raum prägender Bausubstanz Die bauliche Substanz weist insgesamt einen zufriedenstellenden Erhaltungszustand auf; wesentliche, im Stadtbild auffallende Mängel sind nicht feststellbar Zufriedenstellende Aufenthalts- und Verweilqualität mit einzelnen Aufenthaltsbereichen bzw. stadtgestalterischen Elementen Nutzungsstruktur Wenige kleinteilige Nutzungen bestimmen den Besatz Ergänzung durch Dienstleistungen, Gastronomie sowie Gemeinbedarfseinrichtungen Einzelhandelsbesatz, Magnetbetriebe, zentrenprägende Einrichtungen Vorrangig kleinflächig strukturierte Fachgeschäfte und ergänzende frequenzerzeugende öffentliche bzw. handelsaffine Einrichtungen Ausstattung projektrelevanter Anbieter (wesentliche Angebotsstrukturen) Fachgeschäft „RS Steigbügel“ Entfernung zum Vorhabenstandort Ca. 11,0 km Entwicklungsziel lt. Einzelhandelskonzept (u. a.) Kein Konzept vorhanden Zwischenfazit / Kurzbeurteilung Der Ortskern kann seiner zugetragenen Versorgungsfunktion in den Grundzügen gerecht werden. Die städtebauliche Ausgangssituation kann als weitestgehend stabil eingestuft werden. Quelle: Karte Landesvermessungsamt NRW; eigenes Foto; eigene Darstellung 5.1.3 Ergänzungslage ZVB, Ladbergen Das Hauptzentrum der Stadt Ladbergen mit seiner Ergänzungslage erstreckt sich im Wesentlichen ab dem Kreisverkehr (Lengericher Straße / Grevener Straße) im Norden entlang der Mühlenstraße, Dorfstraße und Kattenvenner Straße bis etwa zum Einmündungsbereich des Lenhartzwegs im Osten. Räumliche Ausdehnung Das Hauptzentrum übernimmt grundzentrale Versorgungsfunktionen. Wesentliche Magnetbetriebe für die Innenstadt sind ein Supermarkt des Betreibers EDEKA sowie zwei Lebensmitteldiscounter (ALDI, PENNY). Der Angebotsschwerpunkt liegt somit vorrangig im kurzfristigen Bedarfsbereich. Ergänzt wird das Angebot durch einige kleinflächig strukturierte Fachgeschäfte sowie um Dienstleistungs- bzw. gastronomische Angebote und weitere komplementäre bzw. handelsaffine Nutzungen. Magnetbetriebe: Anbieter der Nahversorgung 40 Angebotssituation im Untersuchungsraum Abb. 23: Profil Ergänzungslage ZVB, Ladbergen PENNY SCHLECKER Einzelhandel Gastronomie Dienstleistungen Gemeinbedarf Leerstand atypischer Handel ZVB Potenzialfläche Ergänzung Nahversorgung Strukturprägende Betriebe Trinkparadies ALDI EDEKA Hakmann Räumliche Funktionszuweisung Hauptzentrum Raum- / Bebauungsstruktur Ortskern mit teilweise dörflich geprägten Bebauungsstrukturen Vorrangig aufgelockerte Bebauungsstrukturen mit zumeist zwei- bis dreigeschossiger, teilverdichteter Bebauung Städtebaul. Erscheinungsbild / Gestaltung öffentlicher Raum Attraktives Stadtbild mit zum Teil moderner sowie historischer Bausubstanz Gewisse Einschränkung bei der Aufenthalts- und Verweilqualität aufgrund der z. T. erhöhten Verkehrsbelastung (Durchgangsverkehr) Nutzungsstruktur Straßenbegleitender Einzelhandelsbesatz zumeist kleinflächiger Angebotsstrukturen Nutzungsverdichtung insbesondere entlang der Grevener Straße, Mühlenstraße und Dorfstraße mit Einzelhandelsnutzung vorrangig in den Erdgeschosslagen bei einer räumlichen Ausdehnung von etwa 400 m Weitere Nutzungen im Bereich Dienstleistung und handelsaffinen Nutzungen Einzelhandelsbesatz, Magnetbetriebe, zentrenprägende Einrichtungen Einzelhandelsangebot konzentriert sich im Besonderen auf den kurzund in Teilen auf den mittelfristigen Bedarfsbereich Wesentliche Magnetbetriebe sind die Betriebsstätten der Nahversorgung (u. a. ALDI, PENNY, EDEKA) Ansonsten vorrangig kleinflächig strukturierte Fachgeschäfte und ergänzende frequenzerzeugende öffentliche bzw. handelsaffine Einrichtungen Ausstattung projektrelevanter Anbieter (wesentliche Angebotsstrukturen) Randsortiment des Fachmarkts „RAIFFEISENMARKT“ Entfernung zum Vorhabenstandort Rd. 11,0 km Entwicklungsziel lt. Einzelhandelskonzept (u. a.) Sicherung und Ausbau der Versorgungsfunktion des Zentralen Versorgungsbereichs unter Berücksichtigung der Zielvorstellungen und Grundsätze des Einzelhandelskonzeptes Konzentration und Bündelung von zentren- und nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten auf den Ortskern Zwischenfazit / Kurzbeurteilung Das Zentrum kann seiner zugetragenen Versorgungsfunktion gerecht werden, so dass die städtebauliche und versorgungsstrukturelle Ausgangssituation als stabil eingestuft werden kann Quelle: Karte Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Ladbergen, 2010; eigenes Foto; eigene Darstellung 41 Angebotssituation im Untersuchungsraum 5.1.4 Hauptzentrum Nordwalde Die zentrale Ortskernlage der Gemeinde Nordwalde erstreckt sich im Wesentlichen von der Finkenbreil im Westen entlang der Bahnhofstraße, Welle und Emsdettener Straße bis zum Einmündungsbereich Krummer Timpen im Osten. Räumliche Ausdehnung Der vorhandene kleinflächig strukturierte Einzelhandelsbesatz innerhalb des Ortskernbereichs konzentriert sich in erster Linie auf den kurz- und mittelfristigen Bedarfsdeckungsbereich. Wesentliche Magnetbetriebe sind die Angebotsstätten der Nahversorgung (ALDI, LIDL). Einzelhandelsbesatz Abb. 24: Profil Zentraler Versorgungsbereich Nordwalde Räumliche Funktionszuweisung Hauptzentrum Raum- / Bebauungsstruktur Kleinstädtische Strukturen mit einer zumeist aufgelockerter Bebauung sowie einzelnen großmaßstäblichen Gebäudeeinheiten Städtebaul. Erscheinungsbild / Gestaltung öffentlicher Raum Städtebaulich ansprechendes Ortsbild ohne wesentliche, im Stadtbild auffallende Mängel oder städtebauliche Besonderheiten Zufriedenstellende Aufenthalts- und Verweilqualität Nutzungsstruktur Vorrangig kleinteilige Nutzungen bestimmen den Besatz Ergänzung durch Dienstleistungen, Gastronomie sowie Gemeinbedarfseinrichtungen Einzelhandelsbesatz, Magnetbetriebe, zentrenprägende Einrichtungen Der Einzelhandel konzentriert sich bandartig entlang der Bahnhofstraße Insbesondere kleinflächig strukturierte Fachgeschäfte und ergänzende frequenzerzeugende öffentliche bzw. handelsaffine Einrichtungen Magnetbetriebe sind die großflächigen Angebotsformen der Nahversorgung (ALDI, LIDL) Leerstände vorhanden Ausstattung projektrelevanter Anbieter (wesentliche Angebotsstrukturen) Fachgeschäft „Horse-Equipe“ Entfernung zum Vorhabenstandort Ca. 31,0 km Entwicklungsziel lt. Einzelhandelskonzept (u. a.) Keine Aussagen 42 Angebotssituation im Untersuchungsraum Zwischenfazit / Kurzbeurteilung Der Ortskern kann seiner zugetragenen Versorgungsfunktion für die Gemeinde Nordwalde mit Schwerpunkt im nahversorgungsrelevanten Sortimentsbereich insgesamt gerecht werden. Quelle: Karte Einzelhandelsstrukturgutachten für die Gemeinde Nordwalde, 2006; eigenes Foto; eigene Darstellung 5.1.5 Hauptzentrum Havixbeck Das Hauptzentrum des Ortes hat sich entlang der Hauptstraße, der Altenberger Straße sowie angrenzender Straßen wie der Blickallee gebildet. Räumliche Ausdehnung Der Ortskern übernimmt grundzentrale Versorgungsfunktionen. Wesentliche Magnetbetriebe sind die hier ansässigen Lebensmittelanbieter im westlichen Standortbereich (Blickallee) sowie das Modehaus MEYER. Ergänzt wird das Angebot durch einige kleinflächig strukturierte Fachgeschäfte, Dienstleistungs- bzw. gastronomische Angebote und öffentliche Einrichtungen. Magnetbetriebe Die städtebauliche Ausgangssituation wird auch hier im nachfolgenden Kurzprofil beschrieben. Abb. 25: Profil Hauptzentrum Havixbeck Einzelhandel Gastronomie Dienstleistungen Gemeinbedarf Leerstand ZVB Hauptzentrum Havixbeck ZVB Nahversorgungszentrum potenzielle Entwicklungsfläche innerhalb des ZVB Räumliche Funktionszuweisung Hauptzentrum Raum- / Bebauungsstruktur Kleinstädtische Strukturen mit überwiegend zwei- bis dreigeschossiger, straßenbegleitender Bebauung Die bauliche Substanz weist insgesamt einen guten Erhaltungszustand auf Städtebaul. Erscheinungsbild / Gestaltung öffentlicher Raum Regionaltypische Bausubstanz bei einem ansprechenden Erscheinungsbild zahlreicher Geschäfts- / Wohnhäuser Ansprechende Gestaltung des öffentlichen Raumes hinsichtlich Oberflächengestaltung, Mobiliar, Begrünung und Beleuchtung Überwiegend gute Aufenthalts- und Verweilqualität aufgrund der verkehrsberuhigten Bereiche sowie einer attraktiven Straßenraumgestaltung Nutzungsstruktur Nutzungs- und Angebotsgefüge mit Einzelhandelsnutzung, Dienstleistung und handelsaffinen Nutzungen in den einzelnen Erdgeschosslagen 43 Angebotssituation im Untersuchungsraum Neben örtlichen Magnetbetrieben wie MEYER finden sich strukturprägende, filialisierte Betriebsstätten (Fach- / Supermärkte) im westlichen Ergänzungsbereich Lauflagen insbesondere im Bereich Hauptstraße Einzelhandelsbesatz, Magnetbetriebe, zentrenprägende Einrichtungen Anbieter der Nahversorgung (EDEKA, K+K) als wesentliche Magnetbetriebe sowie kleinteilige ergänzende Nutzungen bestimmen den Besatz Gute Einbindung der strukturprägenden Magnetbetriebe Im Kernbereich vorrangig kleinteilige Angebotsstrukturen inhabergeführter Geschäfte Ergänzende Dienstleistungen, öffentliche Einrichtungen, vereinzelte gastronomische Angebote Ausstattung projektrelevanter Anbieter (wesentliche Angebotsstrukturen) Fachgeschäft „Pferdewelt Baumberge“ Entfernung zum Vorhabenstandort Rd. 43 km Entwicklungsziel lt. Einzelhandelskonzept (u. a.) Stärkung und Sicherung der Versorgungsfunktion des Hauptzentrums der Gemeinde Havixbeck Festigung und Erhöhung der Kaufkraftbindung im Gemeindegebiet, sowohl in den nahversorgungs- und zentren- als auch in den nichtzentrenrelevanten Sortimenten Zwischenfazit / Kurzbeurteilung Das Zentrum kann seiner zugetragenen Versorgungsfunktion gerecht werden, so dass die städtebauliche und versorgungsstrukturelle Ausgangssituation als stabil eingestuft werden kann. Quelle: Karte Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Havixbeck, 2009; eigenes Foto; eigene Darstellung 5.1.6 Sonstige Standortlagen innerhalb des Untersuchungsraumes Zur Herleitung absatzwirtschaftlicher und damit auch etwaiger städtebaulichen Auswirkungen ist der vorhandene untersuchungsrelevante Angebotsbesatz nicht nur in den schützenswerten Bereichen, sondern auch im gesamten Untersuchungsraum sowie im unmittelbaren Verflechtungsraum heranzuziehen. Bei den genannten Standortlagen handelt es sich um weitere Reitsportfachgeschäfte und -märkte innerhalb des Untersuchungsraumes bzw. im Verflechtungsraum. Neben siedlungsintegrierten Lagen finden sich diese auch in Fachmarktagglomerationen (Osnabrück) bzw. Gewerbegebietslagen (Münster) sowie in Einzellagen und Streulagen außerhalb des Siedlungsbereichs (z. B. Glandorf, Dissen a.T.W.) Reitsportfachgeschäfte und -märkte 44 Angebotssituation im Untersuchungsraum Abb. 26: Beispiel für Reitsportfachgeschäfte und -märkte im Untersuchungsraum LEO NOSTHOFF, Westbevern MZD PFERDESPORT, Dissen a.T.W. EQUIVA, Osnabrück EQUIVA, Münster PFERD UND SPORT, Emsdetten OTTENHUES, Ibbenbüren KORTLÜCKE, Tecklenburg WOHLHORN, Everswinkel (Alversk.) SATTELKAMMER, Warendorf Quelle: eigene Fotos Neben den vorgenannten Reitsportfachgeschäften und -märkten haben weitere Angebotsstrukturen in der Region, die diesen Sortimentsbereich zumindest als Teil- / Randsortiment vorhalten, Eingang in die Berechnungen gefunden. Hierbei handelt es sich um Fachmärkte wie RAIFFEISEN- oder KIEBITZ-Märkte, die i.d.R. ein begrenztes Sortiment von der Reitbekleidung über Zubehör und Pflegemittel bis hin zum Pferdefutter haben. Randsortimente in sonstigen Fachmärkten 45 Angebotssituation im Untersuchungsraum Abb. 27: Beispiel für Anbieter mit Randsortimenten RAIFFEISEN, Georgsmarienhütte RAIFFEISEN, Ostbevern RAIFFEISEN, Greven KIEBITZ, Lengerich Quelle: eigene Fotos Darüber hinaus haben die Untersuchungen in der Region gezeigt, dass in den Tierfachmärkten (FRESSNAPF, DAS FUTTERHAUS, TIERGARTEN) sowie auch in weiteren Bau- und Gartenmärkten mit ihren z. T. vorhandenen zoologischen Abteilungen keine untersuchungsrelevanten Sortimente des Reitsportbedarfs vorzufinden sind. Allerdings ist für einige Teilsortimente davon auszugehen, dass diese in der Region auch über andere nicht detailliert zu erfassende Anbieter vertreiben werden. Dies können z.B. weitere Dienstleister, Futtermittelanbieter oder auch Vereine sein, zudem auch ein nicht unerheblicher Teil durch den Online-Handel abgedeckt wird und somit ein leistungsfähiges stationäres Angebot auch zu Rückholungseffekten führen wird. Sonstige Vertriebswege Eine detaillierte Erfassung dieser Strukturen ist methodisch nicht möglich, womit zugleich eine Betrachtung auf Grundlage des Nachfragepotenzials methodisch zweckmäßig erscheint. Grundlage Potenziale 46 Absatzwirtschaftliche Auswirkungen 6 Absatzwirtschaftliche Auswirkungen Mit Hilfe eines differenzierten Gravitationsmodells (siehe Kapitel 1.5) wird die durch das Einzelhandelsvorhaben induzierte Umsatzumverteilung ermittelt. Im Ergebnis dieser absatzwirtschaftlichen Untersuchung erfolgt eine Beurteilung und Folgenabschätzung der potenziellen städtebaulichen Auswirkungen des Vorhabens Neben dem sortimentsspezifischen Nachfragevolumen haben u. a. folgende Parameter Eingang in die Berechnung zur absatzwirtschaftlichen Umsatzumverteilung gefunden: Sortimentsspezifische Verkaufsflächenausstattung des chungsvorhabens sowie der untersuchten Betriebsstätten Absatzwirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Untersuchungsvorhabens sowie der sonstigen Betriebsstätten in den untersuchungsrelevanten Sortimenten Räumliche Lage bzw. Entfernung sowie Wettbewerbsrelevanz der Mitbewerber und Angebotsstandorte zum Untersuchungsstandort Objekteigenschaften (z. B. Stellplatzausstattung) und Attraktivität des Untersuchungsvorhabens sowie der wettbewerbsrelevanten Anbieter Siedlungsstrukturelle Einbindung der untersuchten Betriebsstätten in das städtische Verkehrsnetz (Erreichbarkeiten) Angebotsvielfalt und räumliche Entfernung der schützenswerten Lagen zum Vorhabenstandort Modellparameter Untersu- Die Parameter werden nach Sortimentsgruppen und Standortlagen unter Berücksichtigung eines Raumüberwindungskoeffizienten bzw. eines Widerstandsfaktors in das Berechnungsmodell eingestellt. Bei den modellhaften Betrachtungen werden die absatzwirtschaftlichen Leistungen zu Grunde gelegt, wie sie zuvor erläutert worden sind. Auf Grundlage der obigen Daten und Annahmen entsteht eine absatzwirtschaftliche Leistung von maximal 2,3 Mio. € durch die Vorhabenrealisierung. Maximal 2,3 Mio. € Umsatzleistung 6.1 Umlenkungswirkungen Bei Realisierung des Planvorhabens werden Umsatzanteile am Untersuchungsstandort gebunden, so dass eine räumliche Umverteilung der Umsätze zwischen den einzelnen Wettbewerbsstandorten sowie entsprechende Rückholungseffekte prognostiziert werden. Nachfolgend werden zunächst die absatzwirtschaftlichen und hieran anschließend die Maximal- und Wahrscheinlichkeitsszenarien 47 Absatzwirtschaftliche Auswirkungen städtebaulichen Auswirkungen auf die im Untersuchungsraum liegenden zentralen Versorgungsbereiche mit einem entsprechenden Besatz an Reitsportfachanbietern sowie die sonstigen Standorte (integriert, nicht integriert) dargestellt. Bei der absatzwirtschaftlichen Einordnung sowie Darstellung der Umsatzumlenkungen des Vorhabens werden durch die Betrachtung von städtebaulichen Maximal- und Wahrscheinlichkeitsszenarien die für eine sachgerechte Abwägung erforderlichen Spannweiten möglicher Auswirkungen aufgezeigt. Monetäre Umsatzumverteilungen von weniger als 50 T€ (= Messbarkeitsschwelle) lassen sich dabei nicht mehr hinreichend genau ermitteln sowie in ihrer städtebaulichen Relevanz bewerten und sind damit methodisch nicht valide herleitbar29, so dass sich die nachfolgenden Ausführungen ausschließlich auf Umsatzumverteilungen oberhalb dieses Grenzwertes beschränken müssen. Zugleich sei auf die teilweise „atomisierten“ Angebotsstrukturen verwiesen und somit die methodische Schwierigkeit, die prognostizierten Umsätze augenblicklichen Bestandsstrukturen in der Region gegenüberzustellen. Abb. 28: Umlenkungswirkungen Standort Umverteilung ggü. Potenzial im EZG I davon ggü. zentralen Versorgungsbereichen Umverteilung ggü. Potenzial im EZG II davon ggü. zentralen Versorgungsbereichen Umverteilung worst case Umverteilung wahrscheinlicher Fall in T€ in % in T€ in % 1.277 35,7% 1.142 31,9% 240 8,6% 215 7,7% 696 12,0% 623 10,8% 197 7,7% 176 6,9% Streuumsätze 116 104 Rückholungseffekte 116 104 Umverteilung ggü. Wettb. außerhalb EZG 116 104 Quelle: eigene Erhebungen und Berechnungen Bei der Modellrechnung werden darüber hinaus Anteile des prognostizierten Umsatzes außerhalb des Untersuchungsraumes umverteilt. Weitere Streuumsätze resultieren vorrangig aus zufallsbedingten Käufen sowie aus touristischen Potenzialen. 29 Streuumsätze Umverteilungseffekte unterhalb bestimmter Werte und Quoten lassen sich nicht mehr hinreichend genau ermitteln sowie in ihrer städtebaulichen Relevanz bewerten. Dies hängt insbesondere mit der Schwierigkeit zusammen, dass sich das (prognostizierte) Einkaufsverhalten auch von nicht quantitativen Parametern wie Image, Geschäftspolitik, Liquidität oder Anpassungsfähigkeit des Betreibers in Abhängigkeit befinden kann. 48 Absatzwirtschaftliche Auswirkungen Zudem hat die Rückholung heute abfließender Kaufkraft gegenüber sonstigen Standorten außerhalb des Untersuchungsraumes Berücksichtigung gefunden. Rückholungseffekte Im Sinne einer worst-case-Betrachtung haben die vorgenannten Effekte jedoch nur mit einem Anteil von lediglich 5 % Berücksichtigung gefunden. 49 Städtebauliche Bewertung 7 Städtebauliche Bewertung Wie dargestellt, ist der 10 %-Schwellenwert absatzwirtschaftlicher Umverteilungswirkungen allein nicht maßgebend zur Bewertung städtebaulicher Auswirkungen. Während bereits Umverteilungswirkungen unterhalb von 10 % in einigen Einkaufslagen städtebaulich negative Auswirkungen hervorrufen, können im Umkehrschluss auch oberhalb von 10 % keine negativen Auswirkungen eintreten. Die Schwellenwerte stellen somit lediglich ein Instrument dar, städtebaulich negative Auswirkungen eines Vorhabens auf Einkaufslagen näher zu betrachten. Wesentliche Anhaltspunkte städtebaulicher Unverträglichkeiten können insbesondere sein: Wenn ein Vorhaben das Niveau und die Vielfalt der Einzelhandelsgeschäfte in den Einkaufslagen absinken lässt, weil es dort zu Leerständen von Geschäften kommt – mit der Folge einer substanziellen Funktionsstörung der Einkaufslagen. Dies bedeutet, dass deren Funktionsfähigkeit so nachhaltig gestört wird, dass sie ihren Versorgungsauftrag generell oder hinsichtlich einzelner Branchen nicht mehr substanziell wahrnehmen können.30 Damit einher gehen in der Regel flächendeckende Geschäftsaufgaben, so dass die Versorgung der Bevölkerung nicht mehr gesichert ist. Funktionsstörung In der betroffenen Einkaufslage befinden sich bereits zahlreiche Leerstände, so dass der Einkaufsbereich und damit die vorhandene städtebauliche Ausgangssituation in besonderem Maße empfindlich gegenüber Umsatzabflüssen reagiert.31 Vorschädigungen Die Betroffenheit von Magnetbetrieben, deren unbeeinträchtigter Fortbestand maßgebliche Bedeutung für die weitere Funktionsfähigkeit der Einkaufslage hat.32 Betroffene Magnetbetriebe Um somit möglichen städtebaulichen Folgewirkungen auch bei Werten unterhalb des 10 %-Schwellenwertes Genüge zu tun, soll ab einem Umlenkungswert von 7 % der Bestandsumsätze eine städtebauliche Würdigung der Auswirkungen als abwägungsrelevant einbezogen werden. Abwägungsrelevante Spannbreite 30 31 32 BVerwG (11.10.2007), Az: 4 C 7.07 ebenda ebenda 50 Städtebauliche Bewertung 7.1 Städtebauliche Auswirkungen im Untersuchungsraum Städtebauliche Auswirkungen sind dann zu konstatieren, wenn die absatzwirtschaftlichen Auswirkungen in negative städtebauliche Auswirkungen „umschlagen“. Angesichts der absatzwirtschaftlichen Umverteilungseffekte ist folgendes festzustellen: Die absatzwirtschaftlichen Auswirkungen führen insbesondere zu Umlenkungseffekten innerhalb des Einzugsbereichs I mit einer Fahrzeit von etwa 20 Minuten. Die Umverteilung erreicht hierbei einen maximalen Wert von 35,7 % des vorhabenrelevanten Potenzials. Betroffen sind hiervon insbesondere Anbieter außerhalb schützenswerter Bereiche (z. B. EQUIVA, Osnabrück) und somit gleicher Standortkategorie wie das Planvorhaben. Auswirkungen im EZG I Die Umsatzumlenkungen gegenüber schützenswerten Bereichen liegen bei maximal 8,6 % und somit unterhalb des Schwellenwertes. Auch handelt es sich bei den absatzwirtschaftlich betroffenen Betrieben nicht um zentrenprägende Betriebe mit Magnetcharakter, zumal es sich in einigen Fällen um Randsortimente innerhalb des angebotenen Leistungsspektrums handelt. Städtebauliche Folgewirkungen sind daher auszuschließen. Zentren im EZG I Die absatzwirtschaftlichen Umlenkungen gegenüber Strukturen innerhalb des erweiterten wirtschaftlichen Einzugsbereiches (EZG II) liegen bei maximal 12,0 % des vorhabenrelevanten Potenzials. Auch hier handelt es sich im Besonderen um Anbieter außerhalb schützenswerter Bereiche (z. B. EQUIVA in Münster, WOHLHORN in Everswinkel). Auch hieraus lassen sich zunächst keine negativen städtebaulichen Folgewirkungen ableiten. Auswirkungen im EZG II Die vertiefende Analyse zu den Betriebsstätten innerhalb schützenswerter Standortbereiche des Einzugsgebiets II lässt Umverteilungswirkungen von maximal 7,7 % über alle Standortbereiche bzw. Angebotsstätten erkennen. Die Umverteilungswirkungen liegen damit zwar unterhalb des 10 %-Wertes, jedoch knapp oberhalb des definierten Schwellenwertes von 7 %. Zentren im EZG II Im Besonderen handelt es sich hierbei um die Anbieter in Havixbeck und Nordwalde. Während in Havixbeck ansässige Anbieter innerhalb der örtlichen Verhältnisse keine struktur- oder standortprägende Funktion im Sinne der Aufrechterhaltung der weiteren Funktionsfähigkeit der Einkaufslage inne hat, stellt sich dies in Nordwalde auch aufgrund der Dimensionierung des hier ansässigen Marktes differenzierter dar. Eine Betriebsaufgabe ist dann als städtebaulich schädlich zu beurteilen, wenn die angebotenen Sortimente eine erhöhte Zentrenrelevanz 51 Städtebauliche Bewertung aufweisen bzw. der Betrieb eine wesentliche Frequenzfunktion auch für den weiteren Angebotsbesatz aufweist. Gemäß dem bereits in Kapitel 2.3.2 beschriebenen Charakters des hier angebotenen Sortiments zeigt sich allerdings, dass eine Zentrenrelevanz von Reitsportartikeln in Nordwalde derzeit nahezu ausschließlich aus dem Bestand heraus begründbar wäre. Eine etwaige Betriebsaufgabe wäre für den zentralen Versorgungsbereich Nordwalde damit als städtebaulich nicht erheblich zu bewerten. Anzumerken ist darüber hinaus, dass der in Nordwalde ansässige Markt nach derzeitigem Stand und unabhängig von der hier vorliegenden Planung voraussichtlich an einen anderen Standort (Altenberge) verlagert wird. Aufgrund der Reichweite des Vorhabens sind, wenn auch in einem eher moderaten Maße (s. o.), weitere Umlenkungseffekte durch Rückholungen sowie Streuumsätze berücksichtigt worden. Festzustellen ist somit, dass die Umlenkungseffekte nicht auf städtebauliche Fehlentwicklungen schließen lassen. ZWISCHENFAZIT Zwischenfazit Aus den Umlenkungswirkungen lassen sich keine städtebaulich schädlichen Folgewirkungen ableiten 7.2 Auswirkungen auf Entwicklungsmöglichkeiten Neben dem Schutz zentraler Versorgungsbereiche ist auch die Entwicklung der Zentren wesentliche Zielvorstellung. Über die bereits thematisierten Auswirkungen gegenüber den bestehenden Strukturen bzw. Beständen hinaus rückt somit auch der Entwicklungsgedanke in den Fokus der Betrachtung. Wie die Untersuchungen der regionalen Angebotsstrukturen ergeben haben, befindet sich der weitaus größte Teil der derzeitigen Angebotsstrukturen außerhalb der Zentren. Diese Entwicklung wird sich nach Auffassung der BBE Standort- und Kommunalberatung Münster zukünftig noch weiter auf Standorte außerhalb der Zentren konzentrieren, was sich auch durch planungsrechtlich bereits abgesicherte Entwicklungen wie z. B. in Altenberge ablesen lässt. Entwicklung außerhalb der Zentren Angesichts der bereits eingeleiteten Entwicklungen der Branche hin zu leistungsfähigen Fachmärkten scheint eine Entwicklung solcher Formate 52 Städtebauliche Bewertung in gewachsenen Zentren auch zukünftig wenig wahrscheinlich, zumal in vielen Kommunen das Sortiment mittlerweile als nicht zentrenrelevant eingestuft wird bzw. worden ist. ZWISCHENFAZIT Zwischenfazit Durch die Planungen werden mögliche Entwicklungen an anderen (schützenswerten) Standorten nicht maßgeblich beeinträchtigt 7.3 Einordnung in das Einzelhandelskonzept der Stadt Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Lengerich mit seinen Steuerungselementen (als städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. v. § 1 Abs. 6 Nr. 11) bildet den Rahmen für eine städtebaulich geordnete Entwicklung des Einzelhandels. Im Sinne einer räumlich-funktionalen Arbeitsteilung sind für die zentralen Versorgungsbereiche unterschiedlicher Hierarchieebenen sowie weiteren Standortlagen zudem spezifische Zielvorstellungen abgeleitet worden. Der Planstandort ist im Einzelhandelskonzept der Stadt Lengerich (Westf.) als Sonderstandort für den (großflächigen) Handel mit nicht zentrenrelevantem Sortimentsschwerpunkt eingeordnet worden und ist somit für das Planvorhaben geeignet. ZWISCHENFAZIT Einordnung als Sonderstandort Zwischenfazit Das Planvorhaben entspricht den Zielsetzungen des kommunalen Einzelhandelskonzeptes 7.4 Bewertung der Vorgaben der Landesplanung Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) – Sachlicher Teilplan „Großflächiger Einzelhandel“ ist von der Landesregierung mit Zustimmung des Landtags als Rechtsverordnung beschlossen worden. Die Veröffentlichung der Rechtsverordnung ist im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen am 12. Juli 2013 erfolgt. Damit ist der LEP NRW – Sachlicher Teilplan „Großflächiger Einzelhandel“ am 13. Juli 2013 in Kraft getreten. LEP – Sachlicher Teilplan 53 Städtebauliche Bewertung Neben dem in Ziel 3 festgelegten Beeinträchtigungsverbot im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO, welches zentraler Prüfauftrag des vorliegenden Gutachtens ist, stellen insbesondere das Ziel 1 (Lage nur in Allgemeinen Siedlungsbereichen) sowie der Grundsatz 4 („Kongruenzgebot“) wesentliche Anforderungen hinsichtlich der Standortwahl u. a. des großflächigen Einzelhandels mit nicht zentrenrelevantem Sortimentsschwerpunkt dar. Ziele der Landesplanung Hinsichtlich der Beeinträchtigung auf zentrale Versorgungsbereiche innerhalb des Untersuchungsraumes sei auf die Ergebnisse der hier vorliegenden Auswirkungs- und Verträglichkeitsanalyse verwiesen. Keine Beeinträchtigung Hinsichtlich der Umsatzleistung des Vorhabens in Relation zur projektrelevanten kommunalen Kaufkraft muss festgestellt werden, dass durch das Vorhaben eine deutliche Überschreitung der kommunalen Kaufkraft gegeben ist. In der Bewertung muss allerdings angesichts der sehr geringen sortimentsspezifischen Kaufkraft berücksichtigt werden, dass sich eine Übereinstimmung lediglich nur noch in regional bedeutsamen Großstädten herstellen ließe und sich somit eine faktische Marktzugangsbeschränkung für alle anderen Städte ergäbe. Kongruenzgebot Zugleich entspräche es aber nicht den wirtschaftlichen Realitäten, hieraus eine flächendeckende Entwicklung kleinteiliger Strukturen auf Grundlage der örtlichen Kaufkraftpotenziale ableiten zu wollen. Ähnlich wie in einigen anderen Branchen (z. B. Möbel) konzentrieren sich somit die Angebotsstrukturen in der Region auf einige leistungsfähige Standorte, auch wenn diese nicht zwangsläufig in den jeweiligen Oberzentren liegen. Vielmehr dürfte auch unter dem Aspekt einer verbesserten stationären Versorgung der Region mit entsprechenden Angeboten insgesamt eine Überschreitung der kommunalen Kaufkraft durchaus den Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung entsprechen können. ZWISCHENFAZIT Aus gutachterlicher Sicht entspricht das Planvorhaben den Vorgaben des Ziels 3 (Beeinträchtigungsverbot) Die kommunale Kaufkraft gemäß Grundsatz 4 des LEP wird überschritten, stellt jedoch nach Auffassung der BBE keinen grundlegenden Verstoß gegen die Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung dar Zwischenfazit 54 Zusammenfassung & Empfehlungen 8 Zusammenfassung & Empfehlungen Die vorliegende Untersuchung dient der Abwägung eines großflächigen Vorhabens in der Stadt Lengerich (Westf.). Die Untersuchungen und Bewertungen konnten keine städtebaulich negativen Folgewirkungen feststellen. Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage folgender Bewertungen: Die Umlenkungswirkungen des Vorhabens wirken sich insbesondere auf nicht schützenswerte Standorte außerhalb der Zentren aus. Die Auswirkungen gegenüber schützenswerten Strukturen bewegen sich unterhalb der Schwellenwerte und lassen keine städtebaulich negativen Folgewirkungen erwarten. Wesentliche Auswirkungen auf Entwicklungsmöglichkeiten an anderen Stellen sind nicht gegeben. Das Vorhaben entspricht den Zielvorgaben des kommunalen Einzelhandelskonzeptes der Stadt Lengerich. Beeinträchtigungen gemäß Ziel 3 des LEP sind nicht festzustellen. Auch wenn die kommunale Kaufkraft durch das Vorhaben überschritten wird, so erscheint eine Übereinstimmung mit dem Grundsatz 4 des LEP zumindest abwägungsfähig. Keine negativen Folgewirkungen Die Untersuchungen konnten somit keine negativen städtebaulichen oder landesplanerischen Auswirkungen feststellen. Münster, 29.11.2013 Dipl.-Kfm. Hans-Joachim Schrader Die Stellungnahme wurde nach bestem Wissen und Gewissen und auf der Basis der Informationen und Auskünfte erstellt, die zum Zeitpunkt der Untersuchung zur Verfügung standen. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Beratungsgesellschaft behält sich das Recht vor, bei evtl. aufgetretenen mathematischen Fehlern bzw. bei etwaig vernachlässigten Informationen, nachzubessern. Mögliche zukünftige extreme ökonomische Ereignisse am Standort können entsprechend ihrer Art nicht vorhergesehen werden. 55 Anhang 9 Anhang 9.1 Abbildungen Abb. 1: Vorgehensweise .................................................................................................................. 5 Abb. 2: Umsatzquellen von Planvorhaben ....................................................................................... 6 Abb. 3: Parameter der Modellberechnung (vereinfacht) .................................................................. 8 Abb. 4: Zentrenstruktur der Stadt ................................................................................................... 11 Abb. 5: Räumliche Lage und zentralörtliche Stellung in der Region ............................................. 12 Abb. 6: Karte Lage im Raum .......................................................................................................... 13 Abb. 7: Fotos Planstandort ............................................................................................................. 14 Abb. 8: GEP Teilabschnitt Münsterland; Auslegungsentwurf zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland ............................................................................................................ 15 Abb. 9: Sortimentsvielfalt Reitsport ................................................................................................ 16 Abb. 10: Reitsport-Marken ............................................................................................................. 16 Abb. 11: Fachabteilungen .............................................................................................................. 17 Abb. 12: Beispiel für eine Sortimentsdiversifizierung ..................................................................... 20 Abb. 13: Lageplan TEUTOPARK ................................................................................................... 22 Abb. 14: Absatzwirtschaftliche Leistung des Flächensaldos ......................................................... 24 Abb. 15: Karte 20- / 30-Min-Fahrzeitisochrone .............................................................................. 27 Abb. 16: Wettbewerbsstrukturen in der Region ............................................................................. 28 Abb. 17: Abgrenzung des wirtschaftlichen Einzugsgebiets ........................................................... 29 Abb. 18: Abgrenzung des Untersuchungsraumes ......................................................................... 30 Abb. 19: Regionales Kaufkraftniveau ............................................................................................. 34 Abb. 20: Vorhabenrelevantes Kaufkraftpotenzial........................................................................... 34 Abb. 21: Profil Stadtteilzentrum Johannisstraße, Osnabrück ........................................................ 38 Abb. 22: Profil Vermutungsraum ZVB Hagen a.T.W...................................................................... 39 Abb. 23: Profil Ergänzungslage ZVB, Ladbergen .......................................................................... 41 Abb. 24: Profil Zentraler Versorgungsbereich Nordwalde ............................................................. 42 56 Anhang Abb. 25: Profil Hauptzentrum Havixbeck ....................................................................................... 43 Abb. 26: Beispiel für Reitsportfachgeschäfte und -märkte im Untersuchungsraum ...................... 45 Abb. 27: Beispiel für Anbieter mit Randsortimenten ...................................................................... 46 Abb. 28: Umlenkungswirkungen..................................................................................................... 48 57