verträglichkeitsuntersuchung zur ansiedlung von möbel roller in soest
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verträglichkeitsuntersuchung zur ansiedlung von möbel roller in soest
VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG ZUR ANSIEDLUNG VON MÖBEL ROLLER IN SOEST CIMA Beratung + Management GmbH Köln | Leipzig | Lübeck | München | Ried (A) | Stuttgart Eupener Straße 150 50933 Köln Tel: Fax: Email: Web: Bearbeitung: Dr. Wolfgang Haensch Julia Lemke Köln, im Januar 2013 0221/937296 20 0221/937296 21 cima.koeln@cima.de www.cima.de Stadt- und Regionalmarketing City-Management Stadtentwicklung Einzelhandel Wirtschaftsförderung Immobilienentwicklung Tourismus Personalberatung Gutachterliche Stellungnahme zur Ansiedlung von Möbel ROLLER in Soest Nutzungs- und Urheberrechte Der Auftraggeber kann den vorliegenden Projektbericht innerhalb und außerhalb seiner Organisation verwenden und verbreiten, wobei stets auf die angemessene Nennung der CIMA Beratung + Management GmbH als Urheber zu achten ist. Jegliche – vor allem gewerbliche – Nutzung darüber hinaus ist nicht gestattet. Der Bericht fällt unter § 2, Abs. 2 sowie § 31, Abs. 2 des Gesetzes zum Schutze der Urheberrechte. Die Weitergabe, Vervielfältigungen und Ähnliches durch andere als den Auftraggeber auch auszugsweise, sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verfassers gestattet. Sämtliche Rechte, vor allem Nutzungs- und Urheberrechte, verbleiben bei der CIMA Beratung + Management GmbH, Köln. CIMA Beratung + Management GmbH | 2013 2 Gutachterliche Stellungnahme zur Ansiedlung von Möbel ROLLER in Soest Inhalt 6 AUSWIRKUNGSANALYSE 29 6.1 6.2 29 2 EINZELHANDELSSTANDORT SOEST 7 6.2.3 Methodische Vorbemerkungen Ökonomische und städtebauliche Auswirkungsanalyse für das Vorhaben Auswirkungsanalyse für die Warengruppe „Möbel“ Auswirkungsanalyse für die Warengruppe „Glas, Porzellan, Keramik, Hausrat“ Auswirkungsanalyse für die Warengruppe „Heimtextilien“ 2.1 2.2 Rahmenbedingungen der Einzelhandelsentwicklung Einzelhandelsstandort Soest im Überblick 7 7 7 ZUSAMMENFASSUNG UND ABSCHLIESSENDE EMPFEHLUNGEN 3 PLANVORHABEN MÖBEL ROLLER IN SOEST 8 3.1 3.2 3.3 Standortanalyse und -bewertung Sortiments- und Verkaufsflächenstruktur Umsatzerwartung für das Vorhaben 8 10 12 4 WETTBEWERBSANALYSE 13 4.1 4.2 Vorhabenrelevante Nachfragesituation im Untersuchungsgebiet Vorhabenrelevante Angebotssituation im Untersuchungsgebiet 14 15 5 ÜBEREINSTIMMUNG DES VORHABENS MIT DEN ZIELEN DER LANDESPLANUNG UND DER RAUMORDNUNG SOWIE DEM EINZELHANDELSKONZEPT SOEST 25 Ziele der Landesplanung und Raumordnung Ziele des Einzelhandelskonzeptes Soest 25 27 1 EINLEITUNG 5 1.1 1.2 Anlass und Aufgabenstellung Methodik der Untersuchung 5 5 5.1 5.2 6.2.1 6.2.2 CIMA Beratung + Management GmbH | 2013 30 31 32 33 34 3 Gutachterliche Stellungnahme zur Ansiedlung von Möbel ROLLER in Soest Abbildungen Abb. 1: Abb. 2: Abb. 3: Abb. 4: Abb. 5: Abb. 6: Abb. 7: Abb. 8: Abb. 9: Abb. 10: Abb. 11: Abb. 12: Abb. 13: Abb. 14: Abb. 15: Abb. 16: Abb. 17: Planvorhaben Soest Lage des Plangebietes im Stadtgebiet Soest Luftbild des Planstandortes Geplante Verkaufsflächen nach Sortimenten Verkaufsflächenübersicht für das Vorhaben Umsatz für das Planvorhaben nach Warengruppen Untersuchungsgebiet mit der 25 Minuten Isochrone Vorhabenrelevantes Nachfragevolumen im Untersuchungsgebiet Einzelhandelsbesatz in der Warengruppe „Möbel“ Einzelhandelsbesatz in der Warengruppe „Geschenke, Porzellan, Keramik, Hausrat“ Einzelhandelsbesatz in der Warengruppe „Heimtextilien“ Städte des Untersuchungsgebietes Lage des Plangebietes im Allgemeinen Siedlungsbereich Kaufkraftpotenzials Soest und Umsatz des Planvorhabens nach Warengruppen Auswirkungsanalyse Warengruppe „Möbel“ Auswirkungsanalyse Warengruppe „Glas, Porzellan, Keramik, …“ Auswirkungsanalyse Warengruppe „Heimtextilien“ 8 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 25 26 31 32 33 CIMA Beratung + Management GmbH | 2013 4 Gutachterliche Stellungnahme zur Ansiedlung von Möbel ROLLER in Soest 1 1.1 EINLEITUNG Anlass und Aufgabenstellung In der Stadt Soest ist die Ansiedlung eines ROLLER Möbelmarktes mit einer Gesamtverkaufsfläche von 7.000 m2 geplant. Der Planvorhabenstandort befindet sich im Westen des Stadtgebietes an der Werler Landstraße (B 1). Da es sich um ein Vorhaben des großflächigen Einzelhandels handelt, wird die Ausweisung eines Sondergebietes (Möbeleinzelhandel) erforderlich sein. Eine Grundlage für das weitere Plan- und Genehmigungsverfahren soll u.a. eine Untersuchung der Stadt- und Regionalverträglichkeit des Vorhabens bilden. Es sind dabei gemäß der relevanten rechtlichen Vorgaben (BauGB, BauNVO (§ 11 Abs. 3), Sachlicher Teilplan großflächiger Einzelhandel zum LEP NRW) die Auswirkungen auf die ausgewiesenen Zentren und Versorgungsstrukturen in der Stadt Soest und relevanten Nachbarstädten sowie auf die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung zu analysieren und zu bewerten. 1.2 Methodik der Untersuchung Die Auswirkungsanalyse gliedert sich in die Projektbausteine: Analyse des Planvorhabens Wettbewerbsanalyse Auswirkungsanalyse Abschließende Empfehlungen Die gutachterlichen Empfehlungen basieren auf den nachfolgenden aufgeführten Primärerhebungen und Analyseschritten. Analyse des Planvorhabens Zur Aufnahme und Analyse des Planvorhabens wurden folgende Arbeitsschritte durchgeführt: Standortanalyse und -bewertung: Aufnahme des geplanten Standorts und Bewertung seiner Eignung als Möbelstandort (Erreichbarkeit, Umfeld etc.); Analyse der planungsrechtlichen Situation Aufnahme der geplanten Sortimente und Verkaufsflächen nach Warengruppen differenzierte Berechnung des erwarteten Umsatzes des Planvorhabens; die verwendeten Flächenproduktivitäten basieren auf einem „Worst-Case-Ansatz“ Abgrenzung des potenziellen Einzugsgebietes des Vorhabens unter Berücksichtigung einer differenzierten Wettbewerbsanalyse Angebotsanalyse Stadt Soest und potenzielles Einzugsgebiet des Vorhabens Neben einer Analyse des projektrelevanten Einzelhandelsbesatzes im Möbelkernsortiment wurde ebenso eine Wettbewerbsanalyse in den bedeutenden zentrenrelevanten Randsortimenten des Vorhabens im Stadtgebiet Soest sowie im potenziellen Einzugsgebiet des Vorhabens durchgeführt. Die CIMA kann hier auf eigene Einzelhandelsbestandsdaten zurückgreifen, die erstmalig 2010 durch eine flächendeckende CIMA-Begehung des Untersuchungsgebietes und differenzierten Aufnahme der Einzelhandelsbetriebe erhoben und in den Jahren 2010 und 2012 durch Desk-Research-Arbeiten aktualisiert wurden. Die vorliegenden Bestandsdaten wurden für die vorliegende Verträglichkeitsuntersuchung stichpunktartig erneut überprüft (u.a. fand ein Austausch über Veränderungen des Einzelhandelsbesatzes mit der Bezirksregierung Arnsberg und der Stadt Soest statt). Der vorliegenden Verträglichkeitsuntersuchung liegt eine vollständige Erhebung aller Wettbewerber in den vorhabenrelevanten Branchen Möbel, Heim- CIMA Beratung + Management GmbH | 2013 5 Gutachterliche Stellungnahme zur Ansiedlung von Möbel ROLLER in Soest textilien und Glas, Porzellan, Keramik, Hausrat in den Zentralen Versorgungsbereichen bzw. Innenstädten und Ortskernen des definierten Untersuchungsgebietes mit einer Aufnahme der Verkaufsflächen und der Sortimente zugrunde; Angebote in Form von Randsortimenten von Fachmärkten, Abteilungen von Kauf- und Warenhäuser etc. wurden ab einer Verkaufsfläche von ca. 200 m² erhoben. Nicht flächendeckend erhoben wurde der Geschäftsbesatz außerhalb der Zentralen Versorgungsbereiche. Hier wurden die Wettbewerber ab einer Verkaufsflächengröße von ca. 400 m2 aufgenommen. Somit wurden alle relevanten Möbelhäuser und Möbelfachmärkte, Fachmärkte für Heimtextilien etc. im gesamten Untersuchungsgebiet erfasst. Nachfrageanalyse Das projektrelevante Kaufkraftpotenzial im erwarteten Marktgebiet wurde auf der Grundlage aktueller Einwohnerzahlen, warengruppenspezifischer Verbrauchsausgaben und des örtlichen Kaufkraftniveaus berechnet. Abschließende gutachterliche Stellungnahme Die erzielten Projektergebnisse gehen in die abschließende Wertung zur Übereinstimmung bzw. Nichtübereinstimmung des Vorhabens mit den Zielen der Raumordnung und der Landesplanung bzw. des Einzelhandelskonzeptes Soest sowie in die Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise ein: Übereinstimmung des Vorhabens mit den formulierten Zielen des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Soest (Dezember 2010), u.a. erwartete Auswirkungen der zentrenrelevanten Randsortimente auf die Zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Soest. Übereinstimmung des Vorhabens mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und der Landesplanung, u.a. Auswirkungen auf die Versorgungsfunktion der Nachbarstädte, Auswirkungen auf die ausgewiesenen Zentralen Versorgungsbereiche der Städte und Gemeinden im Einzugsgebiet des Vorhabens Empfehlungen zum weiteren Vorgehen Auswirkungsanalyse Die Auswirkungsanalyse zeigt die Auswirkungen des Planvorhabens auf die bestehenden Zentren und relevante Fachmarktstandorte im Stadtgebiet Soest und im erwarteten Einzugsgebiet des Planvorhabens auf.1 Für die angeführten Warengruppen wurden die erwarteten Umsatzverlagerungen in absoluten und relativen Werten auf der Grundlage einer ökonometrischen Modellrechnung nach HUFF2 berechnet. 1 2 Im Sinne eines notwendigen „Worst-Case-Szenarios“ wird das Einzugsgebiet, das dem HUFF-Modell zugrunde liegt, eng abgegrenzt, d.h. es wird auf das Kerneinzugsgebiet begrenzt. Das HUFF-Modell ist ein ökonometrisches Denk- und Rechenmodell das Einkaufsattraktivitäten und Zeitdistanzen zur Berechnung von Kaufkraftströmen miteinander gewichtet. Die CIMA hat langjährige Erfahrung die theoretischen Modellrechnungen auf Plausibilität zu prüfen und realistische regionale Szenarien abzuleiten. CIMA Beratung + Management GmbH | 2013 6 Gutachterliche Stellungnahme zur Ansiedlung von Möbel ROLLER in Soest 2 EINZELHANDELSSTANDORT SOEST 2.1 Rahmenbedingungen der Einzelhandelsentwicklung Die Stadt Soest ist Mittelzentrum und - zusammen mit der Stadt Lippstadt wichtiges wirtschaftliches Zentrum im Kreis Soest. Die Stadt verfügt über 48.550 Einwohner3. Nach ihrer Einwohnerzahl liegt die Stadt Soest innerhalb des Kreises Soest nach Lippstadt (rd. 67.000 Einwohner) auf Platz 2, aber deutlich vor Werl (rd. 32.000 Einwohner) und Warstein (rd. 26.900 Einwohner). Außerhalb des Kreises Soest, aber im Einzugsgebiet des zu überprüfenden Vorhabens liegt das Mittelzentren Arnsberg (rd. 73.700 Einwohner). Der Landesbetrieb IT NRW geht in einer aktuellen Bevölkerungsprognose für den Zeitraum 2012 bis 2030 für den Kreis Soest von einem Rückgang der Bevölkerung von 303.262 Einwohnern (2012) auf 285.867 Einwohner (2030) aus (- 5,7 %). Für die Stadt Soest erwartet der Landesbetrieb IT NRW weitgehend konstante bzw. nur leicht rückläufige Einwohnerzahlen. Für das Jahr 2030 wird ein Einwohnerstand von 47.174 Einwohner angenommen (- 2,8 %). 2.2 Einzelhandelsstandort Soest im Überblick Betriebsbesatz: 387 Betriebe mit insgesamt 140.920 m² Verkaufsfläche4 Der Einzelhandel innerhalb der Stadt Soest setzt sich aus 387 Betrieben mit einer Verkaufsfläche von 140.920 m² zusammen. Bei einer Einwohnerzahl von rd. 48.600 Einwohnern verfügt die Stadt Soest damit über einen Einzelhandelsbesatz von 2,9 m² VKF/ Einwohner; dieser Wert liegt deutlich über den bundesdeutschen Durchschnitt (1,5 m²/ Einwohner) und ist als Beleg für die regionale Bedeutung der Einkaufsstadt Soest zu werten. 3 4 Quelle: Landesbetrieb IT NRW (Stand: 31.12.2011). Quelle: Stadt Soest (2010): Einzelhandelskonzept Soest 2010. Soest. Zentrenstruktur der Stadt Soest5 Mit 260 Betrieben (67 % aller Betriebe), die insgesamt über eine Verkaufsfläche von 50.450 m² verfügen (36 % der Gesamtverkaufsfläche), bildet die Innenstadt den wichtigsten Einzelhandelsstandort innerhalb des Stadtgebietes. Der vergleichsweise hohe Verkaufsflächenanteil belegt die besondere Bedeutung der Innenstadt für den Einkaufsstandort Soest und die Konzentration des Handels auf die Innenstadt. Die Soester Innenstadt hat in den letzten Jahren deutlich an Attraktivität gewonnen. Nachdem in der Vergangenheit bereits durch die Sanierung der Fußgängerzone sowie die Neugestaltung des Hansaplatzes und des Vreithofs städtebauliche Akzente gesetzt wurden und mit der Realisierung des City-Center Soest (ca. 10.000 m² VKF) und der Ansiedlung eines SATURN-Elektromarktes, des Kleinkaufhauses DROGERIE MÜLLER und des Textilhauses H&M der Einzelhandelsbesatz weiterentwickelt wurde, steht aktuell die Ansiedlung eines zusätzlichen Textilhauses (MODE KRESS) in der Soester Innenstadt an. Neben der Innenstadt weist die Stadt Soest in dem vorliegenden Entwurf des Zentrenkonzeptes ein Nebenzentrum Soest-Ost (Rigaring) und zwei Nahversorgungszentren (Niederbergheimer Straße und Herzog-Adolf-Weg) aus. Das Nebenzentrum Soest Ost ist mit 20 Betrieben und insgesamt 13.380 m² VKF der Innenstadt deutlich nachgeordnet. Außerhalb der ausgewiesenen Zentren ist vor allem der Sondergebietsstandort „Soest West“ zu beachten. Es handelt sich hierbei um einen typischen Fachmarktstandort mit einem SB-Warenhaus der Firma KAUFLAND (6.300 m² VKF) als Ankermieter. Zu den 28 ansässigen Unternehmen mit insgesamt 26.540 m² VKF zählen neben dem KAUFLAND SB-Warenhaus u.a. ein TOOM-Baumarkt und ein MEDIMAX-Elektrofachmarkt. 5 Alle nachfolgenden Angaben nach: Stadt Soest (2010), a.a.O. CIMA Beratung + Management GmbH | 2013 7 Gutachterliche Stellungnahme zur Ansiedlung von Möbel ROLLER in Soest 3 PLANVORHABEN MÖBEL ROLLER IN SOEST 3.1 Standortanalyse und -bewertung Abb. 2: Lage des Plangebietes im Stadtgebiet Soest Für die Stadt Soest liegen Planungen zur Ansiedlung eines ROLLER Möbelmarktes vor. Die potentielle Entwicklungsfläche befindet sich an der Werler Landstraße (B 1) südwestlich der Innenstadt Soest. Planungsinhalt ist die Realisierung eines Möbelmarktes mit einer Gesamtverkaufsfläche von 7.000 m2. Abb. 1: Planvorhaben Soest Planvorhabenstandort Kartengrundlage: www.opensteetmap.de Die Erreichbarkeit des Standortes ist sowohl für Kunden aus dem Stadtgebiet als auch von außerhalb als sehr gut zu bezeichnen: Über B 1 (Werler Landstraße) ist die Innenstadt in wenige Minuten zu erreichen, die B 1 sichert auch eine gute Zufahrt von der BAB 44 sowie aus Richtung Werl kommend. Im fußläufigen Umfeld befinden sich mehrere Haltestellen des Öffentlichen Nahverkehrs (u.a. Haltestelle „Kaufland“ am Senator-Schwarz-Ring). Quelle: IN BAU GmbH, 2012 Das Plangebiet befindet sich in einem überwiegend gewerblich geprägten Umfeld, unmittelbar nördlich angrenzend liegen jedoch größere Wohnbereiche von Soest. Im Nahbereich befindet sich an der Werler Landstraße die BenAdam-Kaserne, eine der großen Konversionsvorhaben der Stadt Soest. In fußCIMA Beratung + Management GmbH | 2013 8 Gutachterliche Stellungnahme zur Ansiedlung von Möbel ROLLER in Soest läufiger Entfernung zum Planstandort befindet sich stadtauswärts auf der gegenüberliegenden Seite der Werler Landstraße der im Einzelhandelskonzept Soest ausgewiesene Sondergebietsstandort Soest – West mit einem SBWarenhaus und weiteren Einzelhandelsbetrieben. Nach dem Einzelhandelskonzept Soest liegt das Plangebiet außerhalb eines Zentralen Versorgungsbereiches. Es wird daher die Ausweisung eines Sondergebietes „Großflächiger Einzelhandel - Möbel-Einrichtungshaus“ erforderlich sein. Eine entsprechende Änderung des Bebauungsplans Nr. 56/2 ist eingeleitet worden. Abb. 3: Luftbild des Planstandortes Aus gutachterlicher Sicht verfügt der Standort damit zusammenfassend über eine sehr gute Eignung für ein Möbelhaus, u.a. ist auf folgende Punkte zu verweisen: Die Lage des Plangebietes an der Werler Landstraße sichert eine sehr gute Erreichbarkeit sowohl aus dem Stadtgebiet Soest als auch von außerhalb und damit eine hohe Eignung für ein Möbelhaus. Die Nutzungen im Umfeld des Planstandortes sind mit der Ansiedlung eines Möbelhauses sehr gut in Einklang zu bringen; die Nähe zum Sondergebietsstandort Soest – West bietet aus betriebswirtschaftlicher Sicht bzw. Kundensicht interessante Synergieeffekte. Im Regionalplan wird der Standort als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt; damit ist aus regionalplanerische Sicht die Voraussetzung für die Ausweisung eines Sondergebietes „Großflächiger Einzelhandel – MöbelEinrichtungshaus“ gegeben. Quelle: www.google.de/earth/index.htm CIMA Beratung + Management GmbH | 2013 9 Gutachterliche Stellungnahme zur Ansiedlung von Möbel ROLLER in Soest 3.2 Sortiments- und Verkaufsflächenstruktur Die Firma ROLLER hat der CIMA eine differenzierte Aufstellung der geplanten Sortimente vorgelegt (Abb. 4; Stand: Januar 2013). Die CIMA hat diese Angaben in Hinblick auf die Systematik der Soester Sortimentsliste ausgewertet. Mit 5.345 m² entfällt der mit Abstand größte Flächenanteil auf das Kernsortiment Möbel; die nicht zentrenrelevanten Sortimente umfassen insgesamt einen Anteil von 90 % der Gesamtverkaufsfläche. Für das Gesamtprojekt ergibt sich damit bei einer Gesamtverkaufsfläche von 7.000 m² ein Anteil der zentrenrelevanten Sortimente von insgesamt 700 m² VKF. Die größten Flächenanteile bei den zentrenrelevanten Sortimente entfallen auf die Warengruppen Heimtextilien (400 m² VKF) und Tafel-, Küchen- u.ä., Haushaltsgeräte (ohne elektrische) (275 m² VKF). Abb. 4: Geplante Verkaufsflächen nach Sortimenten Flächenkonzept ROLLER Sortimentsbezeichnung Möbel, Matratzen Flächenkonzept entsprechend der Soester Sortimentsliste Verkaufsfläche in m2 5.345 Sortimentsbezeichnung Wohn- und Küchenmöbel, Schulmöbel VerkaufsZentrenrelevanz fläche in m2 5.345 nicht-zentrenrelevant Tapeten und Zubehör, Teppiche 480 Teppiche, Bodenbeläge Anstrichfarben, Lacke, Tapeten, … 480 nicht-zentrenrelevant Kleinelektro, Leuchten, Zusatzsortiment (Bad, Baumarkt) 380 Elektrotechnische Erzeugnisse Installationsgeräte, … 380 nicht-zentrenrelevant Aktionsfläche (1) 95 Aktionsfläche 95 nicht-zentrenrelevant Tafel-, Küchen- u.ä., Haushaltsgeräte 135 Tafel-, Küchen- u.ä. Haushaltsgeräte (ohne elektrische) 135 zentrenrelevant Heimtextilien 400 Heimtextilien, … 400 zentrenrelevant Bilder, Boutique, Dekoration 140 Tafel-, Küchen- u.ä. Haushaltsgeräte (ohne elektrische) 140 zentrenrelevant sonstige zentrenrelevante Randsortimente SUMME 25 7.000 sonstige zentrenrelevante Randsortimente SUMME 25 zentrenrelevant 7.000 1: Auf der Aktionsfläche sollen saisonale Waren und Sonderaktionen durchgeführt werden. Der Angebotsschwerpunkt wird dabei auf Waren des Kernsortiments Möbel liegen, u.a. Campingstühle, MöbelSonderangebote. Die Aktionsfläche wird daher der Verkaufsfläche der nicht-zentrenrelevanten Sortimente zugerechnet. Quelle: CIMA GmbH 2013 CIMA Beratung + Management GmbH | 2013 10 Gutachterliche Stellungnahme zur Ansiedlung von Möbel ROLLER in Soest Aufgrund der aufgeführten Flächenanteile hat die CIMA in dem vorliegenden Gutachten eine differenzierte Verträglichkeitsanalyse für die CIMA-Warengruppen „Möbel“ (= Warengruppe Wohn- und Küchenmöbel, Schulmöbel lt. Soester Liste) mit einer geplanten Verkaufsfläche von 5.345 m², verkaufsfläche des Planvorhabens (entspr. 700 m2) betragen. Auf die Bedeutung des Sachlichen Teilplan für das Vorhaben wird vertiefend in Kap. 5.1 eingegangen. Abb. 5: Verkaufsflächenübersicht für das Vorhaben CIMA-Warengruppe die CIMA-Warengruppe „Heimtextilien“ (= Warengruppe „Haus-, Tischund Bettwäsche, Bettwaren, Heimtextilien“ lt. Soester Liste) mit einer geplanten Verkaufsfläche von 400 m² und Möbel die CIMA Warengruppe „Geschenke, Porzellan, Keramik, Haurat“ (= „Tafel-, Küchen- u.ä., Haushaltsgeräte (ohne elektrische)“ lt. Soester Liste) mit einer geplanten Verkaufsfläche von 275 m² Farben, Tapeten, Bodenbeläge, Teppiche Elektrogeräte, Leuchten Eisenwaren, Baumarktartikel durchgeführt. Damit wird sowohl das Kernsortiment Möbel als auch die wichtigsten zentrenrelevanten Randsortimente im Rahmen der vorliegenden Studie auf ihre Stadt- und Regionalverträglichkeit hin untersucht. Aus gutachterlicher Sicht nicht erforderlich ist eine Auswirkungsanalyse für die übrigen nichtzentrenrelevanten Sortimente, da von ihnen definitionsgemäß keine schädlichen Auswirkungen auf Zentrale Versorgungsbereiche ausgehen können und sie aufgrund der vorgesehenen Flächendimensionierung keine überörtliche Bedeutung haben. Die „sonstigen zentrenrelevanten Randsortimente“ haben mit 25 m² für die Frage der Stadt- und Regionalverträglichkeit keine Bedeutung. Einen Überblick der geplanten Sortimente für das Vorhaben gibt Abb. 5. VerkaufsZentrenrelevanz fläche lt. Soester Liste 2 in m 5.345 nicht-zentrenrelevant Aktionsfläche 480 nicht-zentrenrelevant 380 nicht-zentrenrelevant 95 nicht-zentrenrelevant Geschenke, Porzellan, Keramik, Hausrat 275 zentrenrelevant Heimtextilien 400 zentrenrelevant 25 zentrenrelevant sonstige zentrenrelevante Randsortimente SUMME Quelle: 7.000 CIMA GmbH 2013 Unabhängig von den möglichen Auswirkungen der angeführten Randsortimente auf die Funktionstüchtigkeit der Zentren in Soest und in den Umlandkommunen ist bereits an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass das Planvorhaben in Bezug auf den Anteil der zentrenrelevanten Randsortimente den Vorgaben des Sachlichen Teilplan Großflächiger Einzelhandel zum LEP NRW im Entwurf entspricht: Nach dem Ziel 5 des Sachlichen Teilplan großflächiger Einzelhandel darf der Anteil der zentrenrelevanten Randsortimente max. 10 % der GesamtCIMA Beratung + Management GmbH | 2013 11 Gutachterliche Stellungnahme zur Ansiedlung von Möbel ROLLER in Soest 3.3 Umsatzerwartung für das Vorhaben Planungsinhalt ist die Realisierung eines ROLLER Möbelmarktes mit einer Gesamtverkaufsfläche von 7.000 m2. Zur Berechnung der Umsätze sind Flächenproduktivitäten zu Grunde gelegt worden, die sich an der örtlichen Wettbewerbssituation in Soest orientieren sowie auf Grundlage der durchschnittlichen Flächenproduktivitäten entsprechender Betriebstypen und vergleichbarer Verkaufsflächendimensionierungen im Bundesdurchschnitt ermittelt worden sind. In die Ausweisung der Planumsätze fließen die konkreten Standortbedingungen mit ein. Übereinstimmend wird in allen Veröffentlichungen zur Entwicklung des Möbeleinzelhandels von rückläufigen Flächenleistungen bei gleichzeitigem Verkaufsflächenanstieg ausgegangen. Die BBE Handelsberatung, München, hat für den Zeitraum 1995 – 2005 einen Anstieg der Verkaufsfläche von 18,4 % bei gleichzeitigem Rückgang der Flächenproduktivität um 30,7 % ermittelt.6 Branchenkenner gehen bei Wohnkaufhäusern von einer Flächenleistung im Kernsortiment Möbel von 1.100 – 1.450 €/ m² bzw. bei Fachsortimenten von 1.800 – 2.000 €/ m² aus.7 Der Handelsverband BAG Bayern e.V. gibt als Richtwert für die Flächenproduktivität im Möbeleinzelhandel 1.200 - 1.800 €/ m² an; das Institut für Handelsforschung ermittelte für 2005 eine Flächenproduktivität von 1.216 €/ m², wobei für Betriebe mit mehr als 6.000 m² eine Flächenleistung von 896 €/m² angegeben wird. Unter Berücksichtigung dieser Angaben und den bei der CIMA durch frühere Untersuchungen vorliegenden Informationen zum Möbeleinzelhandel wurde ein erwarteter Umsatz von 9,4 Mio. € errechnet; die verwendeten Flächenproduktivitäten sind Abb. 6 zu entnehmen. Abb. 6: Umsatz für das Planvorhaben nach Warengruppen Warengruppe Verkaufsfläche in m2 Möbel Farben, Tapeten, Bodenbeläge, Teppiche Elektrogeräte, Leuchten Eisenwaren, Baumarktartikel 5.345 480 1.200 1.800 6,4 0,9 380 2.000 0,8 Aktionsfläche SUMME nicht zentrenrelevante Sortimente Geschenke, Porzellan, Keramik, Hausrat Heimtextilien 95 2.000 0,2 6.300 275 1.306 1.700 8,2 0,5 400 1.600 0,6 25 2.200 0,1 700 7.000 1.661 1.342 1,2 9,4 sonstige zentrenrelevante Randsortimente SUMME zentrenrelevante Sortimente SUMME Quelle: 6 7 BBE Handelsberatung (2008): Möbel-Atlas 2008. München. Möbel Kultur – Magazin für das Möbel Business (POS-Guide 2010): Moderne Konzepte steigern die Rendite. Umsatz in €/ m² Umsatz in Mio. € CIMA GmbH 2013 Die Abbildung zeigt, dass für das Vorhaben insgesamt von einer Flächenproduktivität von 1.342 €/ m² ausgegangen wird. Diese Annahme entspricht dem für Verträglichkeitsuntersuchungen geforderten Worst-Case-Szenario. CIMA Beratung + Management GmbH | 2013 12 Gutachterliche Stellungnahme zur Ansiedlung von Möbel ROLLER in Soest 4 WETTBEWERBSANALYSE Das Untersuchungsgebiet des Planvorhabens beschreibt den Raum, innerhalb dessen wettbewerbsrelevante Einzelhandelsstandorte durch das Vorhaben in Form von Umsatzverlagerungen betroffen sein können. Für die Beurteilung der Auswirkungen der Neuansiedlung eines ROLLER Möbelmarktes in der Stadt Soest ist eine detaillierte Analyse der Wettbewerbssituation innerhalb des definierten Raumes erforderlich. Die Attraktivität der konkurrierenden Wettbewerber innerhalb des dargestellten Untersuchungsgebietes wurde durch „Vor-Ort“-Recherchen des CIMA-Teams aufgenommen. Insbesondere die Lage, die Betriebsform und die Größe der Wettbewerber sind dabei von großer Relevanz. In diesem Zusammenhang wurden auch detaillierte Einschätzungen zur verkehrlichen Erreichbarkeit des Vorhabenstandortes an der Werler Landstraße (B 1) und der Konkurrenzzentren gewonnen. grund der Überscheidungen der Einzugsgebiete dieser Städte mit dem allgemeinen Einzugsgebiet der Stadt Soest. Von Bedeutung sind zudem die bestehenden Planvorhaben in der Region, die vielfältige Wechselbeziehungen zwischen den Wettbewerbsstandorten nach sich ziehen: u.a. planen die Möbelhäuser ZURBRÜGGEN in Unna und TURFLON in Werl bereits seit längerem Verkaufsflächenerweiterungen, in Hamm ist die Ansiedlung von Möbel FINKE in der konkreten Planung. Abb. 7: Untersuchungsgebiet mit der 25 Minuten Isochrone In Abhängigkeit von der regionalen Wettbewerbssituation sowie unter Berücksichtigung der von der Rechtsprechung geforderten Worst-Case-Annahme wird im Folgenden von einem engeres Einzugsgebiet mit einer Fahrzeit von maximal 25 Minuten ausgegangen. Die Auswirkungen des Vorhabens werden damit nicht auf eine Vielzahl von Kommunen verteilt, der „Verdünnungseffekt“ wird vermieden. Ausgehend von einem erwarteten Einzugsgebiet von bis zu 25 Minuten Fahrtzeit und unter Berücksichtigung der bestehenden ROLLER Märkte in Dortmund und Werl umfasst das Untersuchungsgebiet die folgenden Städte und Gemeinden: Arnsberg, Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Erwitte, Lippetal, Lippstadt, Möhnesee, Soest, Warstein, Welver, Werl Kartengrundlage: MapPoint Quelle: CIMA GmbH 2013 Die Städte Arnsberg, Lippstadt und Warstein liegen zwar außerhalb der 25-Minuten-Isochrone, eine Einbeziehung dieser Städte erfolgt jedoch aufCIMA Beratung + Management GmbH | 2013 13 Gutachterliche Stellungnahme zur Ansiedlung von Möbel ROLLER in Soest 4.1 Vorhabenrelevante Nachfragesituation im Untersuchungsgebiet Die Berechnung des vorhabenrelevanten Nachfragepotenzials8 erfolgt auf der Basis der gemeindescharfen Einwohnerzahlen9 und der spezifischen einzelhandelsrelevanten Kaufkraftkennziffern10. Für die vorhabenrelevante Warengruppe Möbel wird ein Ausgabesatz pro Kopf im Einzelhandel von 309 € (BUND) für das Jahr 2012 zugrunde gelegt. Für die ebenfalls vorhabenrelevante Branche Glas, Porzellan, Keramik, Hausrat steht ein Ausgabesatz pro Kopf von 91 € für Ausgaben im Einzelhandel zur Verfügung. Auf die Branche Heimtextilien entfallen weitere 82 € pro Kopf und Jahr. Diese Beträge werden an das Kaufkraftniveau der jeweiligen Kommune mit Hilfe der Kaufkraftkennziffer angepasst. Die Kaufkraftkennziffer der Stadt Soest beträgt nach Angaben der Firma MB Research 96,3 (Bund = 100). Insgesamt leben 334.489 Einwohner innerhalb des abgegrenzten Raumes. Das vorhabenrelevante Nachfragepotenzial im Untersuchungsgebiet beläuft sich auf insgesamt 158,2 Mio. €, davon entfallen 101,4 Mio. € auf das Möbelkernsortiment. Abb. 8: Vorhabenrelevantes Nachfragevolumen im Untersuchungsgebiet Kommune 10 Kaufkraftpotenzial (in Mio. €) Möbel Glas, Porzellan, Keramik, Hausrat Teppiche, Gardinen, Heimtextilien 73.732 99,8 22,7 6,7 6,0 Anröchte 10.464 98,5 3,2 0,9 0,8 BadSassendorf 11.728 99,0 3,6 1,1 1,0 Ense 12.584 98,2 3,8 1,1 1,0 Erwitte 15.711 101,1 4,9 1,4 1,3 Lippetal 12.227 96,1 3,6 1,1 1,0 Lippstadt 66.936 99,3 20,5 6,0 5,5 Möhnesee 11.349 104,0 3,6 1,1 1,0 Soest 48.543 96,3 14,4 4,3 3,8 Warstein 26.893 97,9 8,1 2,4 2,2 Welver 12.304 98,0 3,7 1,1 1,0 Werl 32.018 91,7 9,1 2,7 2,4 101,4 29,9 26,9 Quelle: 9 Kaufkraftkennziffer Arnsberg SUMME 8 Einwohner 334.489 CIMA GmbH 2013 Das Nachfragepotenzial entspricht den Ausgaben (in €) der Bevölkerung einer jeden Stadt, die dem Einzelhandel zur Verfügung stehen (statistischer Wert). Quelle: Michael Bauer Research GmbH 2012 Quelle: Michael Bauer Research GmbH 2012 CIMA Beratung + Management GmbH | 2013 14 Gutachterliche Stellungnahme zur Ansiedlung von Möbel ROLLER in Soest 4.2 Vorhabenrelevante Angebotssituation im Untersuchungsgebiet Die nachfolgende Wettbewerbsanalyse beruht auf intensiven Recherchearbeiten zum projektrelevanten Einzelhandelsbesatz (Auswertung vorliegender kommunaler Einzelhandelskonzepte, sonstiger Studien und Firmenverzeichnisse), einer Aufnahme und Bewertung der vorhandenen Betriebe durch Vor-OrtBegehungen des CIMA-Projektteams sowie einer stichpunktartigen Aktualisierung und Fortschreibung der erhobenen Informationen. Wettbewerbsanalyse Warengruppe „Möbel“ Die räumliche Verteilung der Möbelangebote zeigt Abb. 9; es wird deutlich: Das Angebot im Segment Möbel wird dominiert durch die großen Anbieter TURFLON (ca. 41.000 m2 VKF) und ROLLER (rd. 4.500 m2 VKF) in Werl sowie Möbel STEINMANN (rd. 9.000 m2 VKF) und Möbel BOSS (ca. 4.000 m2 VKF) in Lippstadt. Abb. 9: Einzelhandelsbesatz in der Warengruppe „Möbel“ Stadt Innerhalb der Haupt- und Nebenzentren wurden alle Anbieter mit den Hauptsortimenten „Möbel“, „Glas, Porzellan, Keramik, Hausrat“ und „Heimtextilien“ nach ihren Sortimenten und der Verkaufsfläche aufgenommen; zusätzlich wurden in den Zentren alle Anbieter aufgenommen, die über die o.g. Sortimente in Form von Randsortimenten mit mindestens ca. 200 m² VKF verfügen. Außerhalb der Haupt- und Nebenzentren wurden alle Anbieter mit den o.g. Sortimenten ab einer Größe von mindestens 400 m² projektrelevanter Verkaufsfläche erhoben. Betriebe unterhalb der angeführten Schwellenwerte wurden in die Analyse einbezogen, soweit sie im Rahmen der Begehung mit erfasst wurden. Mit dieser Vorgehensweise ist sichergestellt, dass alle standortprägenden Anbieter in den Zentren erhoben wurden und zugleich die Kaufkraftströme innerhalb des Untersuchungsgebietes in größtmöglicher Annäherung an die Wirklichkeit nachvollzogen werden können. Anröchte Arnsberg Bad Sassendorf Ense Erwitte Lippetal Lippstadt Möhnesee Soest Warstein Welver Werl SUMME Verkaufsfläche (m²) Zenaußergetren halb samt 1.620 13.400 15.020 * * * * * * * * * * * * 760 26.760 27.520 2.425 26.270 28.695 * * * 1.405 42.055 43.460 8.170 111.465 119.635 Zentren Umsatz (Mio. €) außerhalb 2,2 * * * * 1,4 3,2 * 1,7 11,0 17,1 * * * * 35,3 31,1 * 58,2 145,9 gesamt 19,3 * * * * 36,7 34,3 * 59,8 156,9 Hinweis: Zentren = Haupt- und Nebenzentren (ohne Nahversorgungszentren) * aus Datenschutzgründen keine Angaben (drei oder weniger Anbieter) Quelle: CIMA GmbH 2013 CIMA Beratung + Management GmbH | 2013 15 Gutachterliche Stellungnahme zur Ansiedlung von Möbel ROLLER in Soest In Soest findet sich außerhalb der Innenstadt mit dem Möbelhaus WIEMER an der Martin-Opitz-Straße ein Wohnkaufhaus mit einer Verkaufsfläche von rd. 21.000 m² sowie das Möbelhaus MÖBEL BOSS mit rd. 3.900 m². Bei den weiteren Angeboten außerhalb des Zentrums handelt es sich um einzelne kleinere Küchenfachgeschäfte (max. 500 m² VKF) bzw. Möbelanbieter unter 1.000 m² VKF. In Arnsberg wird das Möbelangebot hauptsächlich durch den Anbieter POCO (ca. 6.100 m2 VKF) abgedeckt sowie das wiedereröffnete Möbelhaus WORTMANN (rd. 5.300 m2 VKF) an der Arnsberger Straße. Wettbewerbsanalyse Warengruppe „Geschenke, Porzellan, Keramik, Hausrat“ Auf die Warengruppe „Geschenke, Porzellan, Keramik und Hausrat“ entfällt nach den vorliegenden Planungen eine Verkaufsfläche von 275 m². Wenn nachfolgend auch für diese Warengruppe eine differenzierte Wettbewerbsanalyse vorgenommen wird und in Kap. 6.2.2 die zu erwartenden Umsatzverlagerungen durch das Vorhaben dargestellt werden, beruht dies weniger auf dem Umfang der geplanten Verkaufsfläche als vielmehr auf der Bedeutung dieser Warengruppe als traditionelles Innenstadtsortiment. Innerhalb des Untersuchungsgebietes wurden für die Warengruppe „Geschenke, Porzellan, Keramik, Hausrat“ eine Gesamtverkaufsfläche von rd. 15.100 m² durch die Vorortbegehungen erhoben (Abb. 10). Die Angebote verteilen sich zu etwa 40 % auf die vorhandenen Haupt- und Nebenzentren. Bei den verbleibenden 60 % handelt es sich vor allem um die Randsortimente in Möbelhäusern, Baumärkten und SB-Warenhäusern. Damit ist festzuhalten, dass die in allen Untersuchungsstädten als zentrenrelevantes Sortiment eingestufte Warengruppe „Geschenke, Porzellan, Keramik, Hausrat“ heute bereits maßgeblich von den Anbietern außerhalb der Zentren bestimmt wird; herausragend dabei die Städte mit den großen Möbelhäusern. Abb. 10: Einzelhandelsbesatz in der Warengruppe „Geschenke, Porzellan, Keramik, Hausrat“ Stadt Anröchte Arnsberg Bad Sassendorf Ense Erwitte Lippetal Lippstadt Möhnesee Soest Warstein Welver Werl SUMME Verkaufsfläche (m²) Zenaußertren halb 1.070 1.410 * * * * * * * * 820 2.040 * * 2.725 1.805 * * 490 2.840 6.285 8.845 gesamt 2.480 * * * * 2.860 * 4.530 * 3.330 15.130 Zentren Umsatz (Mio.€) außerhalb 2,6 * * * * 2,1 * 7,0 * 1,2 15,6 3,2 * * * * 4,4 * 4,1 * 5,8 19,2 gesamt 5,9 * * * * 6,5 * 11,0 * 7,0 34,7 Hinweis: Zentren = Haupt- und Nebenzentren (ohne Nahversorgungszentren) * aus Datenschutzgründen keine Angaben (drei oder weniger Anbieter) Quelle: CIMA GmbH 2013 Zur Charakterisierung der Angebotsstrukturen ist auf folgende ortsspezifische Besonderheiten hinzuweisen: Nach den erhobenen Verkaufsflächen besteht das größte Angebot in der Innenstadt von Soest. Hier finden sich neben einer Vielzahl von Fachgeschäften auch eine qualifizierte Geschenke-/ Porzellanabteilung der Firma CIMA Beratung + Management GmbH | 2013 16 Gutachterliche Stellungnahme zur Ansiedlung von Möbel ROLLER in Soest DROGERIE MÜLLER. Außerhalb der Innenstadt bildet die Fachabteilung von MÖBEL WIEMER das größte Angebot. In den Mittelzentren Arnsberg, Lippstadt, Werl und – mit Einschränkungen auch in Warstein - finden sich in den Zentren diverse Fachgeschäfte mit zumeist Verkaufsflächen von weniger als 250 m². Hinzu kommen im Falle von Arnsberg, Lippstadt und Werl relevante Angebote außerhalb der Zentren; namentlich zu erwähnen sind die Anbieter TURFLON (Werl), ZURBRÜGGEN (Unna) sowie MÖBEL STEINMANN und BLUMEN RISSE (Lippstadt). In den Städten Bad Sassendorf, Ense, Erwitte, Lippetal, Möhnesee und Welver findet sich nur eine sehr begrenzte Anzahl von Anbietern, zum Teil ist die Branche gar nicht besetzt. In allen Fällen handelt es sich um Grundzentren, deren Angebot sich vor allem auf Waren des täglichen Bedarfs konzentriert. Wettbewerbsanalyse Warengruppe „Heimtextilien“ Zur Warengruppe Heimtextilien zählen u.a. Bett- und Tischwäsche, Oberbetten, Kopfkissen und Gardinen. Für den geplanten ROLLER-Möbelmarkt ist hier eine Verkaufsfläche von 400 m² vorgesehen. Die Wettbewerbsanalyse ergab eine branchenspezifische Verkaufsfläche von insgesamt ca. 11.800 m² VKF und einen erwarteten Umsatz von 27,1 Mio. €. Noch stärker als bei der Warengruppe „Geschenke, Porzellan, Keramik und Hausrat“ dominieren bei Heimtextilien die Angebote außerhalb der Zentren. Ferner ist ein noch stärker auf wenige Standorte konzentriertes Angebot festzustellen. 30 % der Angebote findet sich in den Innenstädten, 70 % an außerhalb der Zentren gelegenen Standorten. 71 % der innerstädtischen Angebote finden sich in den Innenstädten von Soest, Lippstadt und Arnsberg (jeweils rd. 700 – 900 m² VKF). Nahezu das gesamt erfasste Warenangebot der peripheren Standorte findet sich in Lippstadt (ca. 3.300 m²), Soest (ca. 2.000 m²), Werl (ca. 1.700 m²) und Arnsberg (ca. 1.000 m²). Dies unterstreicht die dominierende Stellung der vorhandenen Möbelhäuser für dieses Sortiment. Abb. 11: Einzelhandelsbesatz in der Warengruppe „Heimtextilien“ Stadt Verkaufsfläche (m²) Zentren Anröchte Arnsberg Bad Sassendorf Ense Erwitte Lippetal Lippstadt Möhnesee Soest Warstein Welver Werl SUMME * 840 * * * 715 915 * 355 3.495 außerhalb * 990 * * * 3.345 2.020 * 1.675 8.305 gesamt * 1.830 * * * 4.060 2.935 * 2.030 11.800 Zentren Umsatz (Mio.€) außerhalb * 1,9 * * * 1,6 2,3 * 0,9 8,3 * 2,2 * * * 7,7 5,0 * 3,2 18,7 gesamt * 4,1 * * * 9,4 7,3 * 4,1 27,1 Hinweis: Zentren = Haupt- und Nebenzentren (ohne Nahversorgungszentren) * aus Datenschutzgründen keine Angaben (drei oder weniger Anbieter) Quelle: CIMA GmbH 2013 CIMA Beratung + Management GmbH | 2013 17 Gutachterliche Stellungnahme zur Ansiedlung von Möbel ROLLER in Soest Städteprofile mit den wichtigsten Kenndaten und Anbietern Wettbewerbsanalyse Mittelzentrum Soest Ergänzend zu der vorherigen Übersicht werden nachfolgend für die zwölf untersuchten Städte im erwarteten Kerneinzugsgebiet in Form von Steckbriefen die wichtigsten Kennzahlen und Charakteristika dargestellt. In der Stadt Soest wurde in den vorhabenrelevanten Sortimenten eine Verkaufsfläche von 36.160 m² erhoben. Der realisierte Einzelhandelsumsatz in den vorhabenrelevanten Sortimenten insgesamt beläuft sich auf 52,6 Mio. €. Folgende allgemeine Aussagen können zur aktuellen Betriebs- und Branchenstruktur des vorhabenrelevanten Einzelhandels in der Stadt Soest getroffen werden: Abb. 12: Städte des Untersuchungsgebietes Strukturdaten: Einwohner: 48.543 Einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffer (2012): 96,3 vorhabenrelevante Verkaufsfläche: 36.160 m² davon im Möbelkernsortiment: 28.695 m² vorhabenrelevanter Umsatz: 52,6 Mio. € davon im Möbelkernsortiment: 34,3 Mio. € Nachfragevolumen im Möbelkernsortiment: 14,4 Mio. € vorhabenrelevante Zentralitätskennziffer im Möbelkernsortiment: 238 Wettbewerber: Kartengrundlage: MapPint Quelle: CIMA GmbH 2013 6 Anbieter im Möbelkernsortiment (> 650 m2 VKF) (Auswahl) MÖBEL WIEMER, Martin-Opitz-Straße MÖBEL BOSS, Warsteiner Weg BETTENWELT SOEST, Riga-Ring LEIMBACH KÜCHE AKTIV, Holtweg CIMA Beratung + Management GmbH | 2013 18 Gutachterliche Stellungnahme zur Ansiedlung von Möbel ROLLER in Soest Wettbewerbsanalyse Mittelzentrum Lippstadt Wettbewerbsanalyse Mittelzentrum Arnsberg Das Mittelzentrum Lippstadt befindet sich rd. 24 km von der Stadt Soest entfernt. Insgesamt leben knapp 67.000 Einwohner in Lippstadt. In der Stadt Lippstadt sind die Zentralen Versorgungsbereiche Innenstadt (Hauptzentrum), Bad Waldliesborn (Nebenzentrum) und Lipperode (Nebenzentrum) von Relevanz. Auf Grundlage der Wettbewerbsanalyse können folgende projektbezogene Strukturdaten dokumentiert werden. Die Stadt Arnsberg befindet sich ca. 25 km südlich der Stadt Soest. Mit über 74.000 Einwohnern ist die Stadt Arnsberg die einwohnerstärkste Stadt innerhalb des projektrelevanten Untersuchungsgebietes. In der Stadt Arnsberg sind die Zentralen Versorgungsbereiche Neheim (Hauptzentrum) sowie AltArnsberg und Hüsten (Nebenzentren) relevant. Im Rahmen der Wettbewerbsanalyse konnten die nachfolgende aufgeführten Werte und Kenndaten ermittelt werden. Strukturdaten: Strukturdaten: Einwohner: 66.936 Einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffer (2012): 99,3 vorhabenrelevante Verkaufsfläche: 34.440 m² davon im Möbelkernsortiment: 27.520 m² vorhabenrelevanter Umsatz: 52,5 Mio. € davon im Möbelkernsortiment: 36,7 Mio. € Nachfragevolumen im Möbelkernsortiment: 20,5 Mio. € vorhabenrelevante Zentralitätskennziffer im Möbelkernsortiment: 179 Einwohner: 73.732 Einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffer (2012): 99,8 vorhabenrelevante Verkaufsfläche: 19.330 m² davon im Möbelkernsortiment: 15.220 m² vorhabenrelevanter Umsatz: 29,3 Mio. € davon im Möbelkernsortiment: 19,3 Mio. € Nachfragevolumen im Möbelkernsortiment: 22,7 Mio. € vorhabenrelevante Zentralitätskennziffer im Möbelkernsortiment: 85 Wettbewerber: Wettbewerber: 2 6 Anbieter im Möbelkernsortiment (> 650 m VKF) (Auswahl) BETTENWELT LIPPSTADT, Erwitter Straße PLANA KÜCHENWELT, Erwitter Straße POLSTERWELT, Erwitter Straße MÖBEL BOSS, Windmüllerstraße MÖBEL STEINMANN, Erwitter Straße 5 Anbieter im Möbelkernsortiment (> 650 m2 VKF) POCO, Arnsberger Straße MÖBEL WORTMANN, Arnsberger Straße MÖBELHAUS KRAAS, Glösinger Straße MÖBEL WIETHOFF, Lange Wende ANTIQUITÄTEN BECKSCHÄFER, Marktstraße CIMA Beratung + Management GmbH | 2013 19 Gutachterliche Stellungnahme zur Ansiedlung von Möbel ROLLER in Soest Wettbewerbsanalyse Mittelzentrum Werl Wettbewerber: Die Stadt Werl befindet sich unmittelbar im Westen angrenzend an die Stadt Soest. Die Entfernung für den PKW-Kunden beträgt nur rd. 15 km. Insgesamt leben rd. 32.000 Einwohner im Stadtgebiet. Mit dem Möbelhaus TURFLON verfügt die Stadt Werl über ein regional bedeutsames Möbelhaus. Aktuelle Planungen sehen eine Erweiterung des bereits heute über 40.000 m² großen Hauses auf 69.000 m² VKF vor. 4 Anbieter im Möbelkernsortiment (> 650 m2 VKF) CREATIV EINRICHTEN MÜNSCH, Steinerstraße ROLLER, Am Maifeld TURFLON, Prozessionsweg LICHTE & CO., Salinenring Bezogen auf den erhobenen Einzelhandelsbestand im Möbelkernsortiment resultiert hieraus trotz der Nähe zum Oberzentrum Dortmund und den in der Region ansässigen weiteren Möbelhäusern (IKEA, ZURBRÜGGEN) eine warengruppenspezifische Handelszentralität der Stadt Werl von 659. Im Rahmen der Vor-Ort-Begehungen wurden folgende projektbezogene Werte und Strukturdaten für die Stadt Werl erhoben: Strukturdaten: Einwohner: 32.018 Einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffer (2012): 91,7 vorhabenrelevante Verkaufsfläche: 48.820 m² davon im Möbelkernsortiment: 43.460 m² vorhabenrelevanter Umsatz: 70,9 Mio. € davon im Möbelkernsortiment: 59,8 Mio. € Nachfragevolumen im Möbelkernsortiment: 9,1 Mio. € vorhabenrelevante Zentralitätskennziffer im Möbelkernsortiment: 659 CIMA Beratung + Management GmbH | 2013 20 Gutachterliche Stellungnahme zur Ansiedlung von Möbel ROLLER in Soest Wettbewerbsanalyse Mittelzentrum Warstein Wettbewerbsanalyse Grundzentrum Bad Sassendorf Die Stadt Warstein mit rd. 27.000 Einwohnern nimmt die zentralörtliche Funktion eines Mittelzentrums ein. Die Entfernung für den PKW-Kunden zwischen Warstein und der Innenstadt Soest beträgt 29 km. Im Zuge der Bestandserhebung in der Stadt Warstein wurde eine vorhabenrelevante Gesamtverkaufsfläche von 3.225 m² erfasst. Der realisierte Einzelhandelsumsatz wird auf rd. 5,8 Mio. € geschätzt. Auf die Zentralen Versorgungsbereiche (Innenstadt, Belecke) entfällt ein vorhabenrelevanter Verkaufsflächenbestand von 2.460 m². Der dort realisierte Einzelhandelsumsatz liegt bei rd. 3,9 Mio. €. Das Grundzentrum Bad Sassendorf zählt rd. 12.000 Einwohner. Die Entfernung zwischen dem Gemeindegebiet und dem Plangebiet an der Werler Landstraße in Soest beträgt nur rd. 6 km für den PKW-Fahrer. Die Erreichbarkeit ist entsprechend als optimal zu bewerten. Folgende Aussagen können zur vorhabenrelevanten Betriebs- und Branchenstruktur der Gemeinde Bad Sassendorf getroffen werden: Strukturdaten: Strukturdaten: Einwohner: 26.893 Einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffer (2012): 97,9 vorhabenrelevante Verkaufsfläche: 3.525m² davon im Möbelkernsortiment: - m² * vorhabenrelevanter Umsatz: 5,8 Mio. € davon im Möbelkernsortiment: - Mio. € * Nachfragevolumen im Möbelkernsortiment: 8,1 Mio. € vorhabenrelevante Zentralitätskennziffer im Möbelkernsortiment: 22 Einwohner: 11.728 Einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffer (2012): 99,0 vorhabenrelevante Verkaufsfläche: 630 m² davon im Möbelkernsortiment: - m² * vorhabenrelevanter Umsatz: 1,2 Mio. € davon im Möbelkernsortiment: - Mio. € * Nachfragevolumen im Möbelkernsortiment: 3,6 Mio. € vorhabenrelevante Zentralitätskennziffer im Möbelkernsortiment: 14 * aus Datenschutzgründen keine Angaben (drei oder weniger Anbieter) * aus Datenschutzgründen keine Angaben (drei oder weniger Anbieter) Wettbewerber: Wettbewerber: kein Anbieter im Möbelkernsortiment (> 650 m2 VKF) 1 Anbieter im Möbelkernsortiment (> 650 m2 VKF) GAB, Hauptstraße CIMA Beratung + Management GmbH | 2013 21 Gutachterliche Stellungnahme zur Ansiedlung von Möbel ROLLER in Soest Wettbewerbsanalyse Grundzentrum Möhnesee Wettbewerbsanalyse Grundzentrum Ense Die Gemeine Möhnesee zählt rd. 11.500 Einwohner. Die Entfernung für den PKW-Kunden zwischen der Gemeinde Möhnesee und der Stadt Soest beträgt ca. 11 km. In der Gemeinde Möhnesee wurden keine Angeboten im Bereich Möbel und Einrichtungsbedarf aufgenommen. Die Gemeinde Ense übernimmt die zentralörtliche Funktion eines Grundzentrums im Kreis Soest. Insgesamt leben 12.584 Einwohner im Gemeindegebiet. Der Siedlungsbereich der Gemeinde Ense grenzt im Nordosten an das Soester Stadtgebiet an. Für den PKW-Kunden beträgt die Entfernung zwischen den Standorten ca. 16 km. Strukturdaten: Strukturdaten: Einwohner: 11.349 Einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffer (2012): 104,0 vorhabenrelevante Verkaufsfläche: - m² * davon im Möbelkernsortiment: - m² * vorhabenrelevanter Umsatz: - Mio. € * davon im Möbelkernsortiment: - Mio. € * Nachfragevolumen im Möbelkernsortiment: 3,6 Mio. € vorhabenrelevante Zentralitätskennziffer im Möbelkernsortiment: 0 * aus Datenschutzgründen keine Angaben (drei oder weniger Anbieter) Einwohner: 12.584 Einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffer (2012): 98,2 vorhabenrelevante Verkaufsfläche: - m² * davon im Möbelkernsortiment: - m² * vorhabenrelevanter Umsatz: - Mio. € * davon im Möbelkernsortiment: - Mio. € * Nachfragevolumen im Möbelkernsortiment: 3,8 Mio. € vorhabenrelevante Zentralitätskennziffer im Möbelkernsortiment: 11 * aus Datenschutzgründen keine Angaben (drei oder weniger Anbieter) Wettbewerber: Wettbewerber: 2 kein Anbieter im Möbelkernsortiment (> 650 m VKF) kein Anbieter im Möbelkernsortiment (> 650 m2 VKF) CIMA Beratung + Management GmbH | 2013 22 Gutachterliche Stellungnahme zur Ansiedlung von Möbel ROLLER in Soest Wettbewerbsanalyse Grundzentrum Lippetal Wettbewerbsanalyse Grundzentrum Welver Die Gemeinde Lippetal findet sich im äußersten Norden des definierten Untersuchungsgebietes. Die Entfernung zwischen der Stadt Soest und der Gemeinde Lippetal beträgt ca. 15 km. Als Grundzentrum übernimmt die Gemeinde Lippetal die Versorgungsaufgabe der rd. 12.200 Einwohner. In der Gemeinde Lippetal wurden im Rahmen der Vor-Ort-Recherchen des CIMA Teams insgesamt 450 m² vorhabenrelevanter Verkaufsflächen erfasst. Der realisierte Einzelhandelsumsatz beläuft sich auf 0,9 Mio. €. Die Gemeinde Welver befindet sich ca. 13 km nördlich der Stadt Soest. Knapp 12.000 Einwohner leben im Gemeindegebiet. Die Einzelhandelssituation in der Gemeinde Welver ist sehr stark durch die Nähe zu den dominanten Einzelhandelsstandorten Dortmund und Hamm geprägt. In der Gemeinde Welver wurde in den vorhabenrelevanten Sortimenten kein wettbewerbsrelevanter Einzelhandelsbetrieb erfasst. Strukturdaten: Strukturdaten: Einwohner: 12.227 Einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffer (2012): 96,1 vorhabenrelevante Verkaufsfläche: 450 m² davon im Möbelkernsortiment: - m² * vorhabenrelevanter Umsatz: 0,9 Mio. € davon im Möbelkernsortiment: - Mio. € * Nachfragevolumen im Möbelkernsortiment: 3,6 Mio. € vorhabenrelevante Zentralitätskennziffer im Möbelkernsortiment: 28 Einwohner: 12.304 Einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffer (2012): 98,0 vorhabenrelevante Verkaufsfläche: - m² * davon im Möbelkernsortiment: - m² * vorhabenrelevanter Umsatz: - Mio. € * davon im Möbelkernsortiment: - Mio. € * Nachfragevolumen im Möbelkernsortiment: 3,7 Mio. € vorhabenrelevante Zentralitätskennziffer im Möbelkernsortiment: 0 * aus Datenschutzgründen keine Angaben (drei oder weniger Anbieter) * aus Datenschutzgründen keine Angaben (drei oder weniger Anbieter) Wettbewerber: Wettbewerber: kein Anbieter im Möbelkernsortiment (> 650 m2 VKF) 2 kein Anbieter im Möbelkernsortiment (> 650 m VKF) CIMA Beratung + Management GmbH | 2013 23 Gutachterliche Stellungnahme zur Ansiedlung von Möbel ROLLER in Soest Wettbewerbsanalyse Grundzentrum Anröchte Wettbewerbsanalyse Grundzentrum Erwitte Die Gemeinde Anröchte mir rd. 11.000 Einwohnern nimmt die zentralörtliche Funktion eines Grundzentrums im Kreis Soest ein. Die Entfernung für den PKW-Kunden zwischen Anröchte und Soest beträgt 20 km. Folgende vorhabenrelevante Strukturdaten können für die Gemeinde Anröchte dokumentiert werden: Die Stadt Erwitte befindet sich im Nordosten der Stadt Soest, unmittelbar im Süden der Stadt Lippstadt. Die Entfernung für den PKW-Kunden beträgt knapp 20 km. Insgesamt leben rd. 16.000 Einwohner im Stadtgebiet. Innerhalb des Zentralen Versorgungsbereiches wurde ein Fachbetrieb für Gartenmöbel erfasst; der tabellarisch aufgeführte Betrieb FISCHERS LAGERHAUS befindet sich an einem dezentralen Standort. Im Rahmen der Vor-Ort-Begehungen wurden folgende projektbezogene Werte und Strukturdaten für die Stadt Erwitte erhoben: Strukturdaten: Einwohner: 10.464 Einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffer (2012): 98,5 vorhabenrelevante Verkaufsfläche: - m² * davon im Möbelkernsortiment: - m² * vorhabenrelevanter Umsatz: - Mio. € * davon im Möbelkernsortiment: - Mio. € * Nachfragevolumen im Möbelkernsortiment: 3,2 Mio. € vorhabenrelevante Zentralitätskennziffer im Möbelkernsortiment: 0 * aus Datenschutzgründen keine Angaben (drei oder weniger Anbieter) Wettbewerber: kein Anbieter im Möbelkernsortiment (> 650 m2 VKF) Strukturdaten: Einwohner: 15.711 Einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffer (2012): 101,1 vorhabenrelevante Verkaufsfläche: 2.820 m² davon im Möbelkernsortiment: 2.360 m² vorhabenrelevanter Umsatz: 4,7 Mio. € davon im Möbelkernsortiment: 3,5 Mio. € Nachfragevolumen im Möbelkernsortiment: 4,9 Mio. € vorhabenrelevante Zentralitätskennziffer im Möbelkernsortiment: 71 Wettbewerber: 1 Anbieter im Möbelkernsortiment (> 650 m2 VKF) FISCHERS LAGERHAUS, Handwerkerstraße CIMA Beratung + Management GmbH | 2013 24 Gutachterliche Stellungnahme zur Ansiedlung von Möbel ROLLER in Soest 5 5.1 ÜBEREINSTIMMUNG DES VORHABENS MIT DEN ZIELEN DER LANDESPLANUNG UND DER RAUMORDNUNG SOWIE DEM EINZELHANDELSKONZEPT SOEST Ziele der Landesplanung und Raumordnung Die bisherigen landesplanerischen Regelungen zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels (§ 24a LEPro) sind am 31.12.2011 ausgelaufen. Das Kabinett des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 17.04.2012 den Entwurf „Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel“ zum neuen Landesentwicklungsprogramm Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) gebilligt und entschieden, dass zu diesem Planentwurf ein breites Beteiligungsverfahren durchgeführt wird. Ziel 1: Lage im Allgemeinen Siedlungsbereich Standorte nur in Allgemeinen Siedlungsbereichen: Kerngebiete und Sondergebiete für Vorhaben i. S. des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung dürfen nur in regionalplanerisch festgelegten Allgemeinen Siedlungsbereichen. Das Plangebiet wird im zuständigen Regionalplan als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt. Die im Sachlichen Teilplan großflächiger Einzelhandel geforderte räumliche Lage des Plangebietes ist gegeben. Abb. 13: Lage des Plangebietes im Allgemeinen Siedlungsbereich Die dort enthaltenen neun Ziele bzw. Grundsätze befinden sich somit in Aufstellung. Für die Ziele in Aufstellung heißt dies, dass diese nunmehr bei Planungsentscheidungen wie Grundsätze der Landesplanung zu berücksichtigen sind. Damit wurde die seit außer Kraft treten des § 24a LEPro in NordrheinWestfalen bestehende Rechtslücke in Teilen geschlossen. Planstandort Nachfolgend wird die Ansiedlung eines ROLLER-Möbelhauses nach den für das Vorhaben relevanten Ziele und Grundsätze des Sachlichen Teilplans gutachterlich bewertet. Quelle: Bezirksregierung Arnsberg (2012): Regionalplan Arnsberg. Teilabschnitt Soest und Hochsauerlandkreis (Stand März 2012). CIMA Beratung + Management GmbH | 2013 25 Gutachterliche Stellungnahme zur Ansiedlung von Möbel ROLLER in Soest Grundsatz 4: Verkaufsfläche von großflächigen Einzelhandelsbetrieben ohne zentrenrelevante Kernsortimente Bei der Darstellung und Festsetzung von Sondergebieten für Vorhaben i. S. des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung mit nicht-zentrenrelevantem Kernsortiment außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen soll der zu erwartende Gesamtumsatz der durch die jeweilige Festsetzung ermöglichten Einzelhandelsnutzungen die Kaufkraft der Einwohner der jeweiligen Gemeinde für die geplanten Sortimentsgruppen nicht überschreiten. Von einer maßstäblichen Dimensionierung eines großflächigen Planvorhabens mit einem nicht-zentrenrelevanten Kernsortiment ist nach den Erläuterungen zum Sachlichen Teilplan auszugehen, wenn der zu erwartende Umsatz des Planvorhabens in allen oder in einzelnen Sortimentsgruppen die Kaufkraft der Einwohner in der jeweiligen Gemeinde nicht übersteigt. Übersteigt der prognostizierte Planvorhabenumsatz in einer oder allen Sortimentsgruppen die örtliche Nachfrage ist eine vertiefende Einzelfallprüfung der möglichen Auswirkungen i.S. § 34 Abs. 3 BauGB bzw. § 11 Abs. 3 BauNVO durchzuführen. In der Stadt Soest leben aktuell 48.543 Einwohner11, die ein Nachfragevolumen in den vorhabenrelevanten Branchen insgesamt von rd. 41,3 Mio. € darstellen. Dem gegenüber steht der Planvorhabenumsatz, der ca. 9,4 Mio. € erzielen dürfte. Der Umsatz des Planvorhabens liegt somit deutlich unterhalb der relevanten Kaufkraft der Bevölkerung im Stadtgebiet Soest. Abb. 14: Kaufkraftpotenzials Soest und Umsatz des Planvorhabens nach Warengruppen Warengruppe Kaufkraftpotenzial Soest in Mio. € 14,4 2,3 Umsatz Planvorhaben in Mio. € 6,4 0,9 16,5 0,8 Aktionsfläche Geschenke, Porzellan, Keramik, Hausrat 4,3 0,2 0,5 Heimtextilien 3,8 0,6 41,3 0,1 9,4 Möbel Farben, Tapeten, Bodenbeläge, Teppiche Elektrogeräte, Leuchten Eisenwaren, Baumarktartikel sonstige zentrenrelevante Randsortimente SUMME Quelle: CIMA GmbH 2013 Im Ergebnis kann konstatiert werden, dass der Planvorhabenumsatz weder in der Summe noch in einzelnen Sortimentsgruppen das Nachfragepotenzial im Stadtgebiet Soest übersteigt; dem Grundsatz 4 des Sachlichen Teilplan großflächiger Einzelhandel wird daher entsprochen. Ebenfalls liegt die relevante Kaufkraft der Bevölkerung sowohl bei dem Hauptsortiment Möbel als auch allen Randsortimenten über den prognostizierten Planvorhabenumsätzen. 11 Quelle: IT NRW, Stand 31.12.2011 CIMA Beratung + Management GmbH | 2013 26 Gutachterliche Stellungnahme zur Ansiedlung von Möbel ROLLER in Soest Ziel 5: Relativer Anteil der zentrenrelevanten Randsortimente und Beeinträchtigungsverbot Sondergebiete für Vorhaben i. S. des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment dürfen auch außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen dargestellt und festgesetzt werden, wenn der Umfang der zentrenrelevanten Randsortimente maximal 10 % der Verkaufsfläche beträgt. Dabei dürfen zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden durch den absoluten Umfang der zentrenrelevanten Randsortimente nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Der Umfang der zentrenrelevanten Randsortimente eines großflächigen Planvorhabens außerhalb Zentraler Versorgungsbereiche darf maximal 10 % der Gesamtverkaufsfläche der geplanten Einzelhandelsnutzung betragen. Der geplante Möbelfachmarkt soll eine Gesamtverkaufsfläche von 7.000 m2 darstellen, daraus ergibt sich ein maximal zulässiger Anteil der zentrenrelevanten Randsortimente von insgesamt 700 m² VKF. Wie die Analyse des Plankonzeptes der Fa. ROLLER gezeigt hat, stimmt das Vorhaben mit den Vorgaben des Sachlichen Teilplans hinsichtlich des Anteils der zentrenrelevanten Randsortimente überein. Von den insgesamt geplanten 7.000 m² VKF entfallen 700 m² (10 %) auf die nach der Soester Liste zentrenrelvanten Sortimente (s. auch Kap. 3.2). Die möglichen städtebaulichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der angeführten Randsortimente auf die Funktionstüchtigkeit der Zentralen Versorgungsbereiche in Soest und den Umlandkommunen werden im folgenden Kap. 6.2 zur ökonomischen Wirkungsanalyse des Planvorhabens in einer detaillierten Einzelfallprüfung analysiert und bewertet. Grundsatz 6: Absoluter Anteil der zentrenrelevanten Randsortimente Der Umfang der zentrenrelevanten Randsortimente eines Sondergebietes für Vorhaben i. S. des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment soll 2.500 m² Verkaufsfläche nicht überschreiten. Die im Sachlichen Teilplan großflächiger Einzelhandel aufgeführte Obergrenze der zentrenrelevanten Randsortimente wird eingehalten; das Planvorhaben sieht 700 m² zentrenrelevante Randsortimente vor. 5.2 Ziele des Einzelhandelskonzeptes Soest Das Einzelhandelskonzept Soest enthält folgende übergeordneten Ziele der zukünftigen Einzelhandelsentwicklung: Entwicklung eines Zentrenkonzeptes mit Festlegung der „Zentralen Versorgungsbereiche“ Sicherung und Stärkung der bestehenden differenzierten Angebotsstrukturen Entwicklung von Flächenpotentialen in der Innenstadt zur Ansiedlung von Fachgeschäften (z.B. Bereich des ehem. Finanzamtes) Sicherung einer hochwertigen Nahversorgungsqualität für alle Bereiche der Stadt Bindung der Kaufkraftpotentiale aus der Stadt Soest und dem Umland Beschränkung der Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsnutzungen außerhalb der festzulegenden zentralen Versorgungsbereiche Realisierung neuer Einzelhandelsgroßformen mit regionaler Ausstrahlung nur an städtebaulich und verkehrlich prädestinierten Standorten unter Wahrung der Interessen der Innenstadt Soest. CIMA Beratung + Management GmbH | 2013 27 Gutachterliche Stellungnahme zur Ansiedlung von Möbel ROLLER in Soest Die Zielvorgaben beziehen sich schwerpunktmäßig auf die Entwicklung der Zentren und die Sicherung der wohnungsnahen Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs. Zur Entwicklung des Möbeleinzelhandels enthält das Einzelhandelskonzept folgende Aussagen: dass aus dem Einzelhandelskonzept keine kleinräumigen Standortempfehlungen/ -vorgaben abzuleiten sind. Die im Einzelhandelskonzept enthaltenen Aussagen zum Standort Arnsberger Str./ Lübecker Ring sind nach Auffassung der CIMA nicht als planerischer Vorschlag im Sinne eines gesamtstädtischen Standortkonzeptes, sondern vielmehr als Dokumentation und Bewertung einer laufenden Planung anzusehen. Die Ansiedlung zusätzlicher Anbieter bzw. die Erweiterung bestehender Möbelhäuser ist in Hinblick auf die die stadträumliche und regionalräumliche Verträglichkeit zu überprüfen (Stadt Soest 2010, S. 42). Die zum Zeitpunkt der Erstellung des Einzelhandelskonzeptes geplante Ansiedlung von zwei großflächigen Möbelhäusern mit ca. 30.000 m² bzw. 9.000 m² Verkaufsfläche am Standort Arnsberger Str./ Lübecker Ring wird grundsätzlich befürwortet. Der Standort ist im Einzelhandelskonzept als (einzige) Entwicklungsfläche für den nicht-zentrenrelevanten Einzelhandel gekennzeichnet worden. Auch für dieses Vorhaben wird eine gutachterliche Überprüfung der Stadt- und Regionalverträglichkeit gefordert (Stadt Soest, 2010, S. 43). Die Planungen zur Ansiedlung eines Möbelhauses am Standort Arnsberger Str./Lübecker Ring wurden nach der Vorlage des Einzelhandelskonzeptes zunächst weiter konkretisiert. Die Firma FINKE, Paderborn, hatte hierzu detaillierte Planungen vorgelegt. Im Laufe des Jahres 2012 wurde jedoch von dem Unternehmen die Entscheidung getroffen, die Ansiedlung in Soest nicht mehr weiterzuverfolgen. Aus gutachterlicher Sicht steht das Vorhaben im Einklang mit den grundsätzlichen Zielen der Einzelhandelsentwicklung von Soest. Mit der vorliegenden Begutachtung wird der Forderung des Einzelhandelskonzeptes nach der Vorlage einer Verträglichkeitsuntersuchung als Entscheidungsgrundlage für das Bauleitverfahren bei derartigen Vorhaben entsprochen. Das Einzelhandelskonzept enthält keine differenzierten Aussagen zu planerisch gewünschten Standorten des großflächigen Einzelhandels ohne zentrenrelevante Sortimente, so CIMA Beratung + Management GmbH | 2013 28 Gutachterliche Stellungnahme zur Ansiedlung von Möbel ROLLER in Soest 6 AUSWIRKUNGSANALYSE 6.1 Methodische Vorbemerkungen Im Nachfolgenden werden die städtebaulichen und ökonomischen Auswirkungen des Planvorhabens ermittelt. Bei dem zugrunde gelegten Projektansatz handelt es sich um einen „Worst-Case“-Ansatz u.a. durch die Annahme einer hohen Flächenproduktivität für das Vorhaben und der Definition eines räumlich engen Haupteinzugsgebietes. Grundsätzlich sind bei der Bewertung der städtebaulichen Auswirkungen derartiger Vorhaben folgende Parameter zu überprüfen: Die standörtlichen Parameter zielen auf mögliche Kopplungspotenziale zu bestehenden Einzelhandelsstrukturen ab. Das Ausmaß der städtebaulichen Integration entscheidet darüber, ob ein zusätzlich zu realisierender Einzelhandelsbetrieb nur Wettbewerbsdruck erzeugt oder auch neue Verbundvorteile mit der nachhaltigen Absicherung eines Standortes geschaffen werden können. Die ökonomischen Parameter beschreiben konkret die wirtschaftlichen Auswirkungen eines Projektvorhabens auf den Einzelhandel im Einzugsgebiet. Bei warengruppenspezifischen Umsatzverlagerungen ab ca. 7 % des in einem Versorgungsbereich oder Zentralen Haupteinkaufsbereichs vorliegenden Umsatzvolumens können die Entwicklungsperspektiven des ansässigen Einzelhandels deutlich beeinflusst werden.12 Bei relativen Umsatzverlagerungen von über 10 % gehen weite Teile der Rechtsprechung davon aus, dass negative Auswirkungen auf die Versorgungsfunktion eines Zentrums zu erwarten sind. 12 Im Rahmen der Bauleitplanung wird bei dieser Größenordnung von einem abwägungsrelevanten Tatbestand gesprochen. Die entstehenden Umsatzverlagerungseffekte sind in der Abwägung eines Projektvorhabens zu würdigen. Siehe hierzu auch die umfängliche Kommentierung zum „PREUSSEN-ParkUrteil“ des OVG Münster vom 7.12.2000. Die CIMA greift bei vergleichbaren Auswirkungsanalysen regelmäßig auf den ökonometrischen Modellansatz von HUFF zurück. In die Berechnungen fließen die Attraktivität aller konkurrierenden Einzelhandelsstandorte sowie das Abwägen des Zeitaufwandes zum Aufsuchen von unterschiedlichen Wettbewerbsstandorten ein. Voraussetzung für die Prognose der ökonomischen Auswirkungen ist die detaillierte Analyse der Einzelhandelsstrukturen im Untersuchungsgebiet sowie die Kenntnis um die Attraktivität von Konkurrenzstandorten. Es wird von folgenden Prämissen ausgegangen: Gleichartige Betriebskonzepte und Absatzformen stehen intensiver im Wettbewerb als unterschiedliche Absatzformenkonzepte. Somit konkurriert ein SB-Warenhaus oder ein Fachmarkt zunächst unmittelbar mit benachbarten Anbietern gleichen Betriebstyps. Große Unterschiede in den Angebotsqualitäten zwischen dem Planvorhaben und dem vorhanden Einzelhandelsangebot führen schneller zu Veränderungen der Kaufkraftströme als bei der Konkurrenz gleichartiger Anbieter. Je besser die Verkehrsanbindung des Projektstandortes, umso größer ist die räumliche Reichweite. Die prognostizierten Umsatzerwartungen der zu diskutierenden Projektvorhaben basieren auf warengruppen-, betriebstypen- und firmenspezifischen Flächenproduktivitäten. Neben eigenen Brancheninformationen werden entsprechende Veröffentlichungen und Branchenreports berücksichtigt. Die CIMA interpretiert das HUFF-Modell als ein Denkmodell, das keine schlussfertigen Ergebnisse aus einer Formel ableitet. Vielmehr sind die Ergebnisse immer wieder in ihrer Plausibilität zu hinterfragen, ob tatsächlich ein realistisches Konsumverhalten abgebildet wird. CIMA Beratung + Management GmbH | 2013 29 Gutachterliche Stellungnahme zur Ansiedlung von Möbel ROLLER in Soest 6.2 Ökonomische und städtebauliche Auswirkungsanalyse für das Vorhaben Die geplante Ansiedlung des ROLLER Möbelhauses in Soest wird eine Verlagerung von Kundenfrequenzen innerhalb des definierten Untersuchungsgebietes zur Folge haben. Daher ist abzuwägen, in wie weit der bestehende Einzelhandel in der Stadt Soest sowie in den angrenzenden Kommunen durch Frequenzverluste und Verdrängungsumsätze betroffen ist und negative städtebauliche Effekte zu erwarten sind. Die Auswirkungen auf die Zentralen Versorgungsbereiche sind dabei das maßgebliche Bewertungskriterium. In die folgende ökonomische Wirkungsanalyse geht das Hauptsortiment des ROLLER Möbelmarktes sowie die zentrenrelevanten Randsortimente Heimtextilien und Glas, Porzellan, Keramik, Hausrat ein. Für die Sortimentsgruppen der sonstigen zentrenrelevanten Sortimente liegen der CIMA Planunterlagen zur Sortiments- und Verkaufsflächenstruktur vor, die verdeutlichen, dass nur eine sehr geringe Verkaufsfläche vorgesehen sind (25 m²). Eine Berücksichtigung dieser Verkaufsflächen im HUFF-Modell ist aus methodischen Gründen nicht durchführbar und aus gutachterlicher Sicht auch nicht erforderlich. Die sonstigen nicht-zentrenrelevanten Sortimente werden ebenso nicht in der ökonomischen Wirkungsanalyse berücksichtigt. Eine Gefährdung der Zentralen Versorgungsbereiche in Folge der Realisierung nicht-zentrenrelevanter Einzelhandelsnutzungen ist per Definition grundsätzlich ausgeschlossen. Die nachfolgend ausgewiesenen Umsatzumverteilungsquoten beziehen sich nicht auf die vorhandene Nachfrage, sondern auf den im Einzelhandel getätigten Umsatz. CIMA Beratung + Management GmbH | 2013 30 Gutachterliche Stellungnahme zur Ansiedlung von Möbel ROLLER in Soest 6.2.1 Auswirkungsanalyse für die Warengruppe „Möbel“ Der geplante ROLLER Möbelmarkt wird auf Basis der vorliegenden Planunterlagen eine Gesamtverkaufsfläche von 7.000 m2 erreichen. In der Branche Möbel/ Küchen/ Matratzen entstehen max. 5.345 m2 Verkaufsfläche. Der errechnete Umsatz im Hauptsortiment Möbel beträgt ca. 6,4 Mio. €. Abb. 15: Auswirkungsanalyse Warengruppe „Möbel“ Standortbereich Soest Umsatz aktuell in Mio. € Zentrale Versorgungsbereiche sonstiges Stadtgebiet Die Ergebnisse der ökonometrischen Auswirkungsanalyse des Vorhabens für die Warengruppe Möbel sind in Abb. 15 dokumentiert. Die ermittelten Verlagerungsquoten von max. 5,7 % zu Lasten der Zentren belegen, dass für einzelne Innenstädte geringe Umsatzverluste zu erwarten sind. Der Umfang liegt weit unterhalb der abwägungsrelevanten Quote für Umsatzverluste von zentrenrelevanten Sortimenten. Beachtet man zusätzlich, dass es sich bei den vorhandenen innerstädtischen Anbietern vor allem um spezialisierte Fachgeschäfte mit einer entsprechenden Zielgruppenausrichtung und nicht um Möbelhäuser handelt, die mit dem geplanten ROLLER Markt unmittelbar vergleichbar sind, werden Betriebsschließung von innerstädtischen Betrieben nicht erwartet. Eine Gefährdung vorhandener innerstädtischer Anbieter durch das Vorhaben ist nicht zu erkennen. Insgesamt ist die geplante Verkaufsfläche von 5.345 m2 im Kernsortiment Möbel als stadt- und regionalverträglich zu bewerten. 3,2 0,1 2,8 31,1 1,7 5,4 Anröchte Gemeindegebiet 0,0 0,0 Arnsberg Zentrale Versorgungsbereiche 2,2 0,1 4,1 2,1 17,1 0,4 Bad Sassendorf sonstiges Stadtgebiet Zentrale Versorgungsbereiche * * sonstiges Gemeindegebiet * * Ense Zentrale Versorgungsbereiche * * sonstiges Gemeindegebiet * * Zentrale Versorgungsbereiche * * sonstiges Stadtgebiet * * Zentrale Versorgungsbereiche * * sonstiges Gemeindegebiet * * Erwitte Lippetal Lippstadt Zentrale Versorgungsbereiche Möhnesee * 1,4 < 0,1 3,2 35,3 0,9 2,5 Zentrale Versorgungsbereiche * * sonstiges Stadtgebiet * * Zentrale Versorgungsbereiche * * sonstiges Stadtgebiet Warstein sonstiges Stadtgebiet * * Welver Gemeindegebiet 0 0,0 Werl Zentrale Versorgungsbereiche 1,7 0,1 5,7 58,2 1,8 3,1 sonstiges Stadtgebiet * aus Datenschutzgründen keine Angaben (drei oder weniger Anbieter) Umsatzumverteilung in Mio. € in % Umsatzumverteilung von außerhalb 1,2 SUMME 6,4 Quelle: CIMA GmbH 2013 CIMA Beratung + Management GmbH | 2013 31 Gutachterliche Stellungnahme zur Ansiedlung von Möbel ROLLER in Soest 6.2.2 Auswirkungsanalyse für die Warengruppe „Glas, Porzellan, Keramik, Hausrat“ Der Branchenmix des ROLLER Möbelmarktes beinhaltet für die Warengruppe Glas, Porzellan, Keramik, Hausrat eine Verkaufsfläche von. 275 m². Der erwartete Umsatz auf dieser Fläche beträgt rd. 0,5 Mio. €. Die Umsatzverlagerungsquoten liegen im gesamten Untersuchungsgebiet deutlich unter dem Schwellenwert von 10 %; es können keine Umsatzumverteilungsquoten mit Abwägungsrelevanz identifiziert werden. Insgesamt ist die Entwicklung der geplanten Verkaufsflächen in der Branche Glas, Porzellan, Keramik, Hausrat als stadt- und regionalverträglich anzusehen. Abb. 16: Auswirkungsanalyse Warengruppe „Glas, Porzellan, Keramik, …“ Standortbereich Soest Umsatz aktuell in Mio. € Zentrale Versorgungsbereiche 7,0 0,1 1,4 sonstiges Stadtgebiet 4,1 0,1 1,7 Anröchte Gemeindegebiet 0,0 0,0 Arnsberg Zentrale Versorgungsbereiche * * sonstiges Stadtgebiet * * Bad Sassendorf Zentrale Versorgungsbereiche * * sonstiges Gemeindegebiet * * Ense Zentrale Versorgungsbereiche * * sonstiges Gemeindegebiet * * Zentrale Versorgungsbereiche * * sonstiges Stadtgebiet * * Zentrale Versorgungsbereiche 0,3 < 0,1 sonstiges Gemeindegebiet 0,0 0,0 Zentrale Versorgungsbereiche 2,1 < 0,1 0,9 sonstiges Stadtgebiet 4,4 < 0,1 0,6 Zentrale Versorgungsbereiche 0,1 < 0,1 0,9 sonstiges Stadtgebiet 0,0 0,0 * * Erwitte Lippetal Lippstadt Möhnesee Warstein Zentrale Versorgungsbereiche sonstiges Stadtgebiet * aus Datenschutzgründen keine Angaben (drei oder weniger Anbieter) Umsatzumverteilung in Mio. € in % * 3,1 * * Welver Gemeindegebiet 0,0 0,0 Werl Zentrale Versorgungsbereiche 1,2 < 0,1 0,8 sonstiges Stadtgebiet 5,8 0,1 1,5 Umsatzumverteilung von außerhalb 1,2 SUMME 0,5 Quelle: CIMA GmbH 2013 CIMA Beratung + Management GmbH | 2013 32 Gutachterliche Stellungnahme zur Ansiedlung von Möbel ROLLER in Soest 6.2.3 Auswirkungsanalyse für die Warengruppe „Heimtextilien“ Abb. 17: Auswirkungsanalyse Warengruppe „Heimtextilien“ Standortbereich Auf Basis der geprüften Sortiments- und Verkaufsflächenstruktur des ROLLER Möbelmarktes sind insgesamt max. 400 m² Verkaufsfläche mit Heimtextilien vorgesehen. Der erwartete Umsatz auf diesen Flächen beträgt rd. 0,6 Mio. €. Soest Heimtextilien sind nach der Soester Liste als zentrenrelevantes Sortiment einzustufen, auch in den übrigen Städten wird das Sortiment als zentrenrelevant klassifiziert. Die in Abb. 17 dokumentierten Ergebnisse der HUFF-Modellberechnung zeigen, dass die Zentralen Versorgungsbereiche in Soest und den Nachbarstädten nicht oder nur im untergeordneten Umfang von den geplanten Verkaufsflächen für Heimtextilien betroffen sind. Eine planerisch nicht wünschenswerte Gefährdung vorhandener Versorgungsstrukturen ist aus diesen Ergebnissen eindeutig nicht abzuleiten. Wir verweisen an dieser Stelle auch auf den geringen absoluten Umfang der geplanten Verkaufsflächen (400 m²). Insgesamt ist die Entwicklung der geplanten Verkaufsfläche in der Branche Heimtextilien als stadt- und regionalverträglich anzusehen. Umsatz aktuell in Mio. € Umsatzumverteilung in Mio. € in % Zentrale Versorgungsbereiche 2,3 < 0,1 2,2 sonstiges Stadtgebiet 5,0 0,2 4,0 Zentrale Versorgungsbereiche * * sonstiges Stadtgebiet * * Zentrale Versorgungsbereiche * * sonstiges Stadtgebiet * * Bad Sassendorf Zentrale Versorgungsbereiche * * sonstiges Gemeindegebiet * * Ense Zentrale Versorgungsbereiche * * sonstiges Gemeindegebiet * * Zentrale Versorgungsbereiche * * sonstiges Stadtgebiet * * Anröchte Arnsberg Erwitte Lippetal Gemeindegebiet 0,0 0,0 Lippstadt Zentrale Versorgungsbereiche 1,6 < 0,1 0,4 sonstiges Stadtgebiet 7,7 0,1 1,5 Möhnesee Gemeindegebiet 0,0 0,0 Warstein Zentrale Versorgungsbereiche * * sonstiges Stadtgebiet * * Welver Gemeindegebiet 0,0 0,0 Werl Zentrale Versorgungsbereiche 0,9 < 0,1 0,6 sonstiges Stadtgebiet 3,2 0,1 3,3 Umsatzumverteilung von außerhalb 0,1 SUMME 0,6 * aus Datenschutzgründen keine Angaben (drei oder weniger Anbieter) Quelle: CIMA GmbH 2013 CIMA Beratung + Management GmbH | 2013 33 Gutachterliche Stellungnahme zur Ansiedlung von Möbel ROLLER in Soest 7 ZUSAMMENFASSUNG UND ABSCHLIESSENDE EMPFEHLUNGEN Aufgabe der vorliegenden Verträglichkeitsuntersuchung war die Untersuchung der Stadt- und Regionalverträglichkeit des geplanten ROLLER-Möbelmarktes an der Werler Landstraße im westlichen Stadtgebiet Soest. Aufbauend auf einer differenzierten Wettbewerbsanalyse und einer Aufnahme und Bewertung des Planstandortes und des Vorhabens kommt die Verträglichkeitsuntersuchung zu folgenden zentralen Projektergebnissen: dem widerlegt, dass Zentrale Versorgungsbereiche durch den absoluten Umfang der zentrenrelevanten Randsortimente in einem abwägungsrelvanten Umfang beeinträchtigt werden. Die im Sachlichen Teilplan großflächiger Einzelhandel augeführte Verkaufsflächenobergrenze der zentrenrelevanten Randsortimente von maximal 2.500 m2 wird eingehalten (Grundsatz 6). Das Vorhaben erfüllt somit die Anforderungen des Sachlichen Teilplans großflächiger Einzelhandel an die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens. Ergebnisse der ökonometrischen Modellberechnung nach HUFF Übereinstimmung des Vorhabens mit den Grundsätzen der Raumordnung (Sachliche Teilplan großflächiger Einzelhandel zum LEP NRW; Ziele in Aufstellung gem. Kabinettsbeschluss vom 17.04.2012) Die im Sachlichen Teilplan großflächiger Einzelhandel geforderte Lage des Planvorhabens innerhalb des Allgemeinen Siedlungsbereichs der Gemeinde Selfkant (Ziel 1) ist gegeben. Die maßstäbliche Dimensionierung des ROLLER Marktes konnte belegt werden. Weder in der Summe der Warengruppen noch in einzelnen Sortimentsgruppen übersteigt der Umsatz des Planvorhabens das Nachfragepotenzial innerhalb der Stadt Soest; es wird damit Grundsatz 4 des Sachlichen Teilplanes großflächiger Einzelhandel entsprochen. Zur gutachterlichen Bewertung der städtebaulichen Verträglichkeit der zentrenrelevanten Randsortimente hat die CIMA eine Projektbewertung nach dem Prüfschema zum Beeinträchtigungsverbot (Ziel 5 des Sachlichen Teilplan großflächiger Einzelhandel zum LEP NRW) durchgeführt. Grundsätzlich liegt der Anteil der zentrenrelevanten Randsortimente an der Gesamtverkaufsfläche des Vorhabens bei 10 % und entspricht somit den Vorgaben des Sachlichen Teilplans. Die ökonomische Wirkungsanalyse hat zu- Die CIMA hat im Rahmen der Verträglichkeitsuntersuchung eine ökonomische Wirkungsanalyse auf der Basis des HUFF-Modells angestellt. Im Ergebnis ist festzustellen, dass durch das Vorhaben für keinen planerisch zu schützenden Standort innerhalb des Untersuchungsgebietes Umsatzverluste im abwägungsrelevanten Umfang zu erwarten sind. Weder ist die Schließung strukturprägender Betriebe zu befürchten noch ist die wohnungsnahe Versorgung durch das Vorhaben gefährdet. Die zentralen Projektergebnisse der Auswirkungsanalyse lauten: Die für das Kernsortiment Möbel insgesamt geplante Verkaufsfläche von 5.345 m² ist als stadt- und regionalverträglich einzustufen. Die geplanten Verkaufsflächen für Geschenke, Porzellan, Keramik und Hausrat im Umfang von 275 m² sind ebenfalls als stadt- und regionalverträglich einzustufen. Die durch das Vorhaben zu erwartenden Umsatzverlagerungen zu Lasten der ausgewiesenen Zentren liegen deutlich unterhalb eines abwägungsrelevanten Bereiches. In der allgemeinen Rechtsprechung werden Umsatzverlagerungen ab 10 % als abwägungsrelevant eingeordnet. CIMA Beratung + Management GmbH | 2013 34 Gutachterliche Stellungnahme zur Ansiedlung von Möbel ROLLER in Soest Auch für die Warengruppe Heimtextilien kommt die CIMA zu dem Ergebnis, dass die vorgesehenen 400 m² Verkaufsfläche stadt- und regionalverträglich sind. Die Ergebnisse der ökonomischen Modellberechnung zeigen, dass die absoluten Umsatzverluste der ausgewiesenen Zentren in allen Städten vergleichsweise gering ausfallen und max. 3,1 % erreichen. Die angeführten Ergebnisse verdeutlichen die zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf den vorhandenen Einzelhandelsbesatz in Soest und der Region. Aus gutachterlicher Sicht ist eine Gefährdung strukturprägender Betriebe in den planerisch ausgewiesenen Zentren nicht zu erwarten. Die CIMA empfiehlt der Stadt Soest, die Realisierung des Planvorhabens zu ermöglichen und die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. che zulässig (= Sortimentsgruppen „Elektrotechnische Erzeugnisse“ und „Installationsgeräte, Baustoffe, Holz, Anstrichfarben, Lacke, Tapeten“) Der Anteil der zentrenrelevanten Randsortimente beträgt max. 700 m2 Verkaufsfläche. Für die Warengruppe Heimtextilien sind bis zu 400 m2 Verkaufsfläche zulässig (= „Haus-, Tisch- und Bettwäsche, Bettwaren, Heimtextilien“ lt. Soester Sortimentsliste); die maximal zulässige Verkaufsfläche für Glas, Porzellan, Keramik und Hausrat beträgt 275 m2 Verkaufsfläche (= Tafel-, Küchen- u.a. Haushaltsgeräte (ohne elektrische)“ lt. Soester Sortimentsliste). Sonstige zentrenrelevante Randsortimente sind auf einer Verkaufsfläche von bis zu 25 m² zulässig. Empfehlungen zu den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Die überprüften Verkaufsflächen und Sortimente sind in die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans zu übernehmen: Die zulässige maximale Gesamtverkaufsfläche des ROLLER Möbelmarktes beträgt 7.000 m2 Verkaufsfläche. Auf das Hauptsortiment Möbel (= „Wohn- und Küchenmöbel, Schulmöbel“ lt. Soester Sortimentsliste) entfallen bis zu 5.345 m2 Verkaufsfläche. Waren des Sortiments Farben, Lacke, Tapeten, Bodenbeläge sind bis zu einer Verkaufsfläche von 480 m² zulässig (= Sortimentsgruppen „Teppiche, Bodenbeläge“ und „Installationsgeräte, Baustoffe, Holz, Anstrichfarben, Lacke, Tapeten“ lt. Soester Sortimentsliste) Waren des Sortiments Elektrogeräte, Leuchten und Eisenwaren, Baumarktsortimente sind bis zu einer Verkaufsfläche von 380 m² VerkaufsfläCIMA Beratung + Management GmbH | 2013 35