Verträglichkeitsgutachten zur Realisierung eines
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Verträglichkeitsgutachten zur Realisierung eines
Verträglichkeitsgutachten zur Realisierung eines Baufachmarktes mit Gartencenterabteilung an der Dingdener Straße in Bocholt Gutachten zur Änderung des Bebauungsplanes SW 41 München Stuttgart Forchheim Köln Leipzig Lübeck Ried(A) CIMA Beratung + Management GmbH Eupener Straße 150 50933 Köln T 0221-93 729 620 F 0221-93 729 621 cima.koeln@cima.de www.cima.de Stadtentwicklung Marketing Regionalwirtschaft Einzelhandel Wirtschaftsförderung Ansprechpartner: Dipl.-Geogr. Michael Karutz Köln, Februar 2015 Citymanagement Immobilien Organisationsberatung Kultur Tourismus Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT Nutzungs- und Urheberrechte Der Auftraggeber kann den vorliegenden Projektbericht innerhalb und außerhalb seiner Organisation verwenden und verbreiten, wobei stets auf die angemessene Nennung der CIMA Beratung + Management GmbH als Urheber zu achten ist. Jegliche – vor allem gewerbliche – Nutzung darüber hinaus ist nicht gestattet. Der Bericht fällt unter § 2, Abs. 2 sowie § 31, Abs. 2 des Gesetzes zum Schutze der Urheberrechte. Die Weitergabe, Vervielfältigungen und Ähnliches durch andere als den Auftraggeber auch auszugsweise, sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verfassers gestattet. Sämtliche Rechte, vor allem Nutzungs- und Urheberrechte, verbleiben bei der CIMA Beratung + Management GmbH, Köln. Seite 2 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT Inhalt 1 Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen 6 2 Einzugsbereich des Bocholter Einzelhandels unter Berücksichtigung der Segmente ‚Baumarktartikel‘ und ‚Gartenbedarf‘ 9 2.1 Abgrenzung des Einzugsbereichs 2.2 Einzelhandelsrelevante Nachfragevolumina 3 Angebotsstrukturen im Baumarkt- und Gartencentersegment im potenziellen Einzugsbereich 4 Bewertung des Projektvorhabens im Kontext der Vorgaben der Landesplanung und der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Bocholt 2011 4.1 9 11 14 3.1 Vorbemerkungen 14 3.2 Bocholt 15 3.3 Isselburg 19 3.4 Rees 19 3.5 Hamminkeln 22 3.6 Rhede 24 3.7 Borken 28 3.8 Zum relevanten Einzelhandelsbesatz in den Zentralen Versorgungsbereichen der relevanten Städte im Einzugsgebiet 32 4.2 4.3 35 Lage im Allgemeinen Siedlungsbereich (Ziel 1 des ‚Sachlichen Teilplanes Großflächiger Einzelhandel‘ zum LEP NRW) 35 Einhaltung von Grundsatz 3 der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Bocholt 35 Einhaltung des Beeinträchtigungsverbotes (Ziel 3 und Grundsatz 4 des ‚Sachlichen Teilplanes Großflächiger Einzelhandel‘ zum LEP NRW‘) 36 4.3.1 Ermittlung der relevanten warengruppenspezifischen Umsatz-Kaufkraft-Relationen 4.3.2 Ökonometrische Auswirkungsanalyse 36 38 5 Anmerkungen zum Entwurf der textlichen Festsetzungen in Bezug auf die Randsortimente des Baufachmarktes zum Bebauungsplan SW 41 44 6 Anhang 52 Seite 3 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT Abbildungen Abb. 1: Marktgebiet des Bocholter Einzelhandels 10 Abb. 2: Einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffern im Einzugsbereich des Bocholter Einzelhandels (2014 / 2015) 11 Abb. 3: Einzelhandelsrelevantes Nachfragevolumen des stationären Einzelhandels im Marktgebiet des Bocholter Einzelhandels (in Mio. €) 12 Abb. 4: Das einzelhandelsrelevante Nachfragevolumen in den baumarkt- und gartencenterrelevanten Warengruppen in den Städten des relevanten Verflechtungsbereichs (in Mio. €) 13 Abb. 5: Angebotsstrukturen im baumarkt- und gartencenterrelevanten Sortiment in der Stadt Bocholt 15 Abb. 6: Relevante Baufachmärkte und Gartencenter in Bocholt 16 Abb. 7: Marktabschöpfungsquoten der relevanten baumarktund gartencenterrelevanten Kernsortimente sowie im Segment ‚Schnittblumen‘ in der Stadt Bocholt 17 Abb. 8: RAIFFEISENMARKT in Isselburg-Werth 19 Abb. 9: Angebotsstrukturen im baumarkt- und gartencenterrelevanten Sortiment in der Stadt Rees 20 Abb. 10: Marktabschöpfungsquoten der relevanten baumarktund gartencenterrelevanten Kernsortimente sowie im Segment ‚Schnittblumen‘ in der Stadt Rees 21 Abb. 12: Marktabschöpfungsquoten der relevanten baumarktund gartencenterrelevanten Kernsortimente sowie im Segment ‚Schnittblumen‘ in der Stadt Hamminkeln 23 Abb. 13: BORGERS Bauzentrum in Hamminkeln 24 Abb. 14: Angebotsstrukturen im baumarkt- und gartencenterrelevanten Sortiment in der Stadt Rhede 25 Abb. 15: Marktabschöpfungsquoten der relevanten baumarktund gartencenterrelevanten Kernsortimente sowie im Segment ‚Schnittblumen‘ in der Stadt Rhede 26 Abb. 16: HAGEBAU Baufachmarkt in Rhede 26 Abb. 17: Angebotsstrukturen im baumarkt- und gartencenterrelevanten Sortiment in der Stadt Borken 28 Abb. 18: Baufachmärkte in Borken 29 Abb. 19: Marktabschöpfungsquoten der relevanten baumarktund gartencenterrelevanten Kernsortimente sowie im Segment ‚Schnittblumen‘ in der Stadt Borken 30 Abb. 20: Standorte der relevanten Baufachmärkte und Gartencenter im Einzugsbereich (Großflächige Anbieter) 31 Abb. 21: Einzelhandelsbesatz in den baumarktund gartencenterrelevanten Sortimenten in den Zentralen Versorgungsbereichen der Städte im relevanten Einzugsbereich. 32 Abb. 11: Angebotsstrukturen im baumarkt- und gartencenterrelevanten Sortiment in der Stadt Hamminkeln. 22 Seite 4 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT Abb. 22: Einzelhandelsstrukturen im Zentralen Versorgungsbereich ‚Bocholt Innenstadt‘ (Erhebungsstand: Juni 2014) 34 Abb. 23: Umsatzerwartung des projektierten Baufachmarktes mit Gartencenterabteilung in Bocholt mit einer Gesamtverkaufsfläche von 9.000 m² 36 Abb. 24: Umsatz-Kaufkraft-Relation in den relevanten Kernsortimentsbereichen des projektierten Baufachmarktes in Bocholt 37 Abb. 25: Prognose der regionalen Umsatzverlagerungen bei Realisierung eines zusätzlichen Baufachmarktes im Segment der ‚Baumarktkernsortimente‘ 41 Abb. 26: Prognose der regionalen Umsatzverlagerungen bei Realisierung eines zusätzlichen Baufachmarktes im Segment der ‚Gartencenterrelevante Sortimente‘ (Pflanzen, Gartenbedarf‘) 42 Abb. 27: Entwurf der textlichen Festsetzungen für den Standortbereich des Baufachmarktes zum Bebauungsplan SW 41 (1. vorgelegte Entwurfsfassung) 46 Abb. 28: Überarbeiteter Entwurf der textlichen Festsetzungen für den Standortbereich des Baufachmarktes zum Bebauungsplan SW 41 (2. vorgelegte Entwurfsfassung) 47 Abb. 29: CIMA-Warengruppen 53 Seite 5 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT 1 Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen Planungsanlass für die 1. Änderung des Bebauungsplanes SW 41 im Standortbereich ‚Dingdener Straße‘ ist die Wiedernutzung des Areals des leestehenden Baumarktes.. An die Stelle des ehemaligen PRAKTIKER Baumarktes soll ein neuer Baufachmarkt mit Gartencenter treten. Die Verkaufsfläche des neu zu etablierenden Baufachmarktes einschließlich Gartencenter soll bei rd. 9.000 m² liegen. Die vorgesehene Verkaufsfläche liegt um knapp 3.000 m² über der Verkaufsfläche des seinerzeit dort etablierten PRAKTIKER Baumarktes. Die Änderung des Bebauungsplanes SW 41 (1. Änderungsplan) unter Einbeziehung einer Teilfläche des Bebauungsplanes SW 14 umfasst das Gebiet westlich der Dingdener Straße, nördlich der Schaffeldstraße, östlich der Eisenbahnlinie Bocholt-Wesel und südlich der Umspannanlage der Bocholter Energie- und Wasserversorgungs-GmbH (BEW). Das Plangebiet ist heute überwiegend bebaut aber nicht in allen Bereichen baulich genutzt. Den größten Bereich nahm bis 2013 als Nachfolgenutzung eines aufgegebenen Holzverarbeitungsbetriebes ein Baumarkt mit rd. 6000 m² Verkaufsfläche und seinen zugehörigen Stellplätzen ein. Dieser Baumarkt steht seit 2013 leer. Bereits im Bauleitplan (Flächennutzungsplan) von 1960 wurde der gesamte Bereich vorwiegend als vorhandenes, teilweise als geplantes Industriegebiet gekennzeichnet. Aufgrund der Geschichte der Aufstellung des Bebauungsplanes SW 41 wurde in der Bearbeitungszeit 1996 bis 2003 die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung Gewerbegebiet für den Geltungsbereich gewählt. 2006 wurde dann eine Ausnahme hinsichtlich des Verkaufs von zentrenund nahversorgungsrelevanten Sortimenten in einer Größenordnung von 10 % der Verkaufsfläche, maximal 700 m² in den Bebauungsplan eingeführt. Dies wurde notwendig, um den vorhandenen Fachmarkt wirtschaftlich führen zu können. Gemäß des Einzelhandelsgutachtens von 2005 wurde bei diesen betrieben ein Anteil von zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten auf 10 % der Verkaufsfläche (maximal 700 m²) als stadtverträglich angesehen. Der nunmehr vorgesehenen Neuansiedlung eines Baufachmarktes mit Gartencenter auf einer Verkaufsfläche von rd. 9.000 m² erfordert sowohl mit Blick auf das vorliegende Einzelhandelskonzept der Stadt Bocholt von 20111 als auch den ‚Sachlichen Teilplan Großflächiger Einzelhandel‘ zum LEP NRW2 eine Änderung des Bebauungsplanes. Für den Planbereich des projektierten Baumarktes soll ein Sondergebiet mit der entsprechenden Zweckbestimmung ‚Bau- und Heimwerkermarkt‘ festgesetzt werden. Dabei sollen dezidierte Regelungen zur Größe der Verkaufsfläche und der Teilsortimente aufgenommen werden. Die cima prüft die Vereinbarkeit dieser Festsetzungen mit den Vorgaben der zweiten Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Bocholt von 2011 sowie den resultierenden landesplanerischen Vorgaben des ‚Sachlichen Teilplanes Großflächiger Einzelhandel‘ zum LEP NRW‘. Darüber hinaus erfolgt eine Überprüfung der Vermutungsregel nach § 11 Abs. 3 BauNVO hinsichtlich der Auswirkungen. Voraussetzung hierfür war die Aktualisierung der Bestandsdaten aus der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Bocholt 2011 für die relevanten Kernsortimente eines Baufachmarktes mit Gartencenter für die Stadt Bocholt und die 1 Am 21.12.2011 durch die Stadtverordnetenversammlung gem. § 1 Abs. 6 Ziffer 11 BauGB als Leitlinie der Bauleitplanung beschlossen. 2 In Kraft getreten am 11.07.2013 Seite 6 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT Neuerhebung des relevanten Einzelhandels im Naheinzugsbereich3. Die relevanten Bestandserhebungen wurden im Februar 2015 durchgeführt. zelhandelskonzeptes nicht verletzt wird. Ebenso ist Bezug zu nehmen auf die Grundsätze 3 und 44. Die cima wird hier den Nachweis über die warengruppenspezifischen Handelszentralitäten und Marktabschöpfungsquoten auf Basis der aktuellen Bestandserhebungen führen. Außerdem werden die durch den zu etablierenden Baufachmarkt ausgelösten Umsatzverlagerungen für die relevanten Kernsortimente ‚Baumarktartikel‘ und ‚Gartenbedarf‘ dokumentiert. Voraussetzung hierfür ist eine Abschätzung der Umsatzerwartung des projektierten Baufachmarktes mit Gartencenterabteilung. Darüber hinaus ist die Einhaltung der Ziele und Grundsätze des ‚Sachlichen Teilplanes Großflächiger Einzelhandel‘ zum LEP NRW nochmals zu belegen. Die Bezirksregierung Münster sieht mit Blick auf den vorgelegten Bebauungsplanentwurf SW 41 noch weiteren Klärungsbedarf zur landesplanerischen Abstimmung hinsichtlich der Ansiedlung eines Baufachmarktes mit Gartencenter an der Dingdener Straße in Bocholt: Die Bezirksregierung fordert einen dezidierten Nachweis der Stadt- und Regionalverträglichkeit des Neubauvorhabens vor dem Hintergrund der 2011 im Einzelhandelskonzept dokumentierten Handelszentralität des Bocholter Einzelhandels im Baumarkt- und Gartencentersegment von 144. Damit wird insbesondere auf Grundsatz 5 des Einzelhandelskonzeptes hingewiesen: „Auch bei Ansiedlungsvorhaben des Die Bezirksregierung Münster regt an auch die Verkaufsfläche für das Sortiment ‚Gartenbedarf‘ separat als Hauptsortiment auszuweisen. Die cima hält diese Empfehlung für nachvollziehbar und nimmt entsprechend Stellung. Somit werden die Auswirkungen, hier insbesondere dokumentiert durch die jeweiligen Umsatzverlagerungen, separat für ‚Baumarktsortimente‘ und ‚Gartenbedarf‘ ausgewiesen. großflächigen Einzelhandels mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten sind Standortentwicklungen mit nahezu ausschließlichen Verdrängungseffekten zu vermeiden. Sie induzieren in der Regel zusätzliche Ladenleerstände. Ein Eingriff in den ‚normalen‘ Wettbewerb darf jedoch nicht mit einem solchen Handeln nicht verbunden sein. Es muss ausschließlich städtebaulich argumentiert werden. In Bocholt dürfte dieser Grundsatz insbesondere für das Segment der Bau- und Heimwerkermärkte gelten“. Die Bezirksregierung fordert ei- Des Weiteren hält die Bezirksregierung Münster die Festsetzungen zu den zentrenrelevanten Randsortimenten für nicht hinreichend begründet und nimmt hier Bezug zu Ziel 5 des ‚Sachlichen Teilplanes zum großflächigen Einzelhandel‘ zum LEP NRW. Die cima wird hier dezidiert begründen, dass die vorgesehenen textlichen Festsetzungen aus dem derzeit gül- nen Nachweis, dass dieser formulierte Grundsatz 5 des Ein3 Für die jeweiligen beschlossenen und faktischen Zentralen Versorgungsbereiche erfolgte eine vollständige Bestandserhebung. Außerhalb der Zentralen Versorgungsbereiche wurden alle relevanten Verkaufsflächen ab 400 m² im Kernsortiment erfasst. Die relevanten Warengruppen sind in der cimaWarengruppensystematik die Warengruppen ‚Schnittblumen‘ (5), Baumarktkernsortimente (18), ‚Farben, Tapeten, Lacke, Bodenbeläge‘ (20), ‚Gartenbedarf‘ (32). 4 CIMA GmbH (2011): Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Bocholt 2011_Kurzfassung, S. 41f. Seite 7 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT tigen Einzelhandelskonzept der Stadt Bocholt sowie den stadträumlichen Einzelhandelsstrukturen der Stadt Bocholt abgeleitet sind. Abschnitt 5 kommentiert den Entwurf der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan SW 41 hinsichtlich der Sortimentsgestaltung des projektierten Baufachmarktes. Die relevanten Bestandserhebungen ‚vor Ort‘ sowie statistischen Recherchen wurden im Februar 2015 durchgeführt. Das vorliegende Gutachten gliedert sich in folgende Abschnitte: Abschnitt 2 dokumentiert den relevanten Einzugsbereich und weist die relevanten warengruppenspezifischen Nachfragevolumina aus. Abschnitt 3 beschreibt die relevanten Angebotsstrukturen im Baumarkt- und Gartencentersegment. Es werden die Daten der durchgeführten warengruppenspezifischen Bestandserhebungen dokumentiert. Abschnitt 4 bewertet des Projektvorhaben des projektieren Baufachmarktes mit Gartencenterabteilung in Bezug auf die Vorgaben der Landesplanung und hinsichtlich der relevanten Grundsätze zur Steuerung des Einzelhandels der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Bocholt 2011. An die Analyse der warengruppenspezifischen Umsatz-Kaufkraftrelationen, schließt sich die ökonometrische Auswirkungsanalyse mit der Prognose relevanter Umsatzverlagerungen. Dieser Abschnitt bewertet abschließend die Stadt- und Regionalverträglichkeit des Projektvorhabens. Seite 8 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT 2 Einzugsbereich des Bocholter Einzelhandels unter Berücksichtigung der Segmente ‚Baumarktartikel‘ und ‚Gartenbedarf‘ 2.1 Abgrenzung des Einzugsbereichs Rees und Hamminkeln im Westen bis Rhede im Osten. Im Naheinzugsbereich leben 77.564 Einwohner6. Nach wie vor gelten die in der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes (2011) formulierten Rahmenbedingungen hinsichtlich der Kundenbindung des Bocholter Einzelhandels. Fußend auf einen Bevölkerungsstand vom 31.12.2014 bzw. vom 30.06.2014 kann für das Marktgebiet von einem Einwohnerpotenzial von rd. 4558.340 Einwohnern ausgegangen werden. Mit zunehmender Entfernung von Bocholt nimmt die Intensität der der Marktabschöpfung durch den Bocholter Einzelhandel ab. Das Marktgebiet gliedert sich in drei Marktgebietszonen und weiteren diffusen Kaufkraftzuflüssen (Zone IV) aus den Städten Emmerich am Rhein und Wesel. Dementsprechend kann nachfolgende Gliederung des Einzugsbereichs nach Marktgebietszonen vorgenommen werden. Der weitere Verflechtungsbereich (Zone III) umfasst den ländlichen Standortbereich bis unmittelbar vor die Gemarkung Rees und schließt in östlicher bzw. nordöstlicher Richtung die Städte Borken, Südlohn, Stadtlohn und Vreden mit ein. Auf niederländischer Seite sind die Gemeinden Aalten (mit den unmittelbar an Bocholt-Suderwick angrenzenden Ortsteil Dinxperloo) sowie ‚Oost-Gelre‘ und ‚Oude Ijsselstreek‘ zu berücksichtigen. Im weiteren Verflechtungsbereich leben 218.407 Einwohner Zone IV berücksichtigt ergänzende, als diffus einzuordnende unregelmäßige Kaufkraftzuflüsse aus Emmerich am Rhein und Wesel. Hier leben zusammen 90.184 Einwohner. Zone I des Marktgebietes umfasst das Gebiet der Stadt Bocholt. Hier leben derzeit rd. 72.185 Einwohner5. Zone II des Marktgebietes als Naheinzugsbereich umfasst, die an Bocholt angrenzenden Gemeinden auf ‚deutscher Seite‘ von 6 5 Einwohner mit 31.12.2014 Hauptwohnsitz nach Melderegister der Stadt Bocholt zum Einwohnerzahlen der Städte und Gemeinden im Einzugsbereich: Hauptwohnsitz zum 30.06.2014 auf Basis der Bevölkerungsfortschreibung durch it.nrw. Einwohnerzahlen Niederlande: Bevölkerungsstand zum 31.12.2013. Seite 9 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT Abb. 1: Marktgebiet des Bocholter Einzelhandels Seite 10 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT Baumarktsortimente und Gartenbedarf sind Sortimente mit geringerer Zentralität. Überdurchschnittliche Fahrwege werden zur Deckung des relevanten Bedarfs vom Konsumenten nicht mehr wahrgenommen. Die Baumarktbetreiber haben ihre Standorte dementsprechend angepasst. Neue Standorte werden in der Regel nur noch dort realisiert, wo der regionale Wettbewerb Gestaltungsspielräume zulässt, die Kaufkraft sich positiv entwickelt und wo durch anhaltende Weiterentwicklung von Neubaugebieten eine nachhaltige Nachfrage erwartet und gestützt wird. Abb. 2: Einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffern im Einzugsbereich des Bocholter Einzelhandels (2014 / 2015) relevante Gemeinden Niederlande 106,0 Hamminkeln 100,8 BOCHOLT 99,6 Wesel 98,7 Rhede 98,5 Borken Als relevanter Einzugsbereich für den hier in Rede stehenden in Bocholt neu anzusiedelnden Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung in einer Dimensionierung von 9.000 m² sind die Zonen I und II des Marktgebietes sowie die Stadt Borken aus Zone III zu berücksichtigen. In diesem spezifisch abzugrenzenden Einzugsbereich leben 191.216 Einwohner. Die rechts stehende Abb. 2 dokumentiert die einzelhandelsrelevanten Kaufkraftkennziffern in den Städten und Gemeinden des Einzugsbereichs des Bocholter Einzelhandels. Das einzelhandelsrelevante Kaufkraftniveau in der Stadt Bocholt liegt mit einer Kennziffer von 99,6 auf dem Niveau des Bundesdurchschnittes. Im deutschen Einzugsbereich verzeichnet Bocholt damit das zweithöchste Niveau. Nur in Hamminkeln wird mit 100,8 ein leicht höheres Niveau realisiert. 98,3 Vreden 97,0 Südlohn 95,8 Stadtlohn 95,6 Isselburg 93,0 Rees 92,5 Emmerich 89,6 85 90 95 100 105 110 Quelle: mb research, Nürnberg, 2014 2.2 Einzelhandelsrelevante Nachfragevolumina Die nachfolgende Abb. 3 dokumentiert nachrichtlich für den Einzugsbereich des Bocholter Einzelhandels das einzelhandelsrelevante Nachfragevolumen über alle Warengruppen, auf das der stationäre Einzelhandel zurückgreifen kann. Als Potenzialreserve für zusätzliche Besucher und Gäste werden konservativ 0,5 % des Nachfragevolumens über die Marktgebietszonen I – III angesetzt. Seite 11 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT Abb. 3: Einzelhandelsrelevantes Nachfragevolumen des stationären Einzelhandels im Marktgebiet des Bocholter Einzelhandels (in Mio. €) Z on e I V: Erg än z ände CIMA Ware n g ru pp e n Pe riodi sche r Be da rf Lebensmittel, Reformwaren Gesundheit, Körperpflege Schnittblumen, Zeitschriften Z one II: Z one III : Ka u fkra f t- Z on e I: Na h- we i te re r b in du ng Stadt e in z ug s- Ve rf le chtu ng s- ( We se l, Pote n z ia l- Boch olt be re i ch be re i ch Em m e rich ) re se rv e in sg e sa m t 213,7 223,3 663,6 256,4 5,5 1.362, 6 150,0 156,8 466,0 180,0 3,9 956,8 57,0 59,6 177,1 68,4 1,5 363,6 6,6 6,9 20,5 7,9 0,2 42,2 62,3 65,2 193,6 74,8 1,6 397,5 Bekleidung, Wäsche 34,6 36,1 107,4 41,5 0,9 220,5 Schuhe, Lederwaren 11,5 12,0 35,7 13,8 0,3 73,4 Uhren, Schmuck, medizinisch-orthopädischer Bedarf 16,2 17,0 50,5 19,5 0,4 103,6 42,7 44,6 132,6 51,2 1,1 272, 3 8,4 8,8 26,1 10,1 0,2 53,6 34,3 35,8 106,5 41,2 0,9 218,7 20,2 21,1 62,7 24,2 0,5 128, 8 11,6 12,1 36,0 13,9 0,3 73,8 Spielwaren 4,1 4,3 12,7 4,9 0,1 26,1 Hobbybedarf, Zooartikel 4,5 4,7 14,1 5,4 0,1 28,9 Gla s, P orz e lla n , Ke ra m i k, Ha usra t 6,4 6,7 19,9 7,7 0,2 40, 8 28,0 29,3 87,1 33,6 0,7 178, 8 22,8 23,8 70,8 27,3 0,6 145,3 5,2 5,5 16,3 6,3 0,1 33,5 34,2 35,7 106,1 41,0 0,9 217, 8 407,5 425,9 1.265,7 489,0 10,5 2.598, 6 72.185 77.564 218.407 90.184 Pe rsön li che r Be da rf in sg e sam t Me die n u nd Te ch ni k in sg e sam t Bücher, Schreibwaren Elektroartikel, Foto, Unterhaltungselektronik Sp ie l, Sp ort, Hob by i nsg e sa m t Sportartikel, Fahrräder Ein richtu ng sb e darf Möbel, Antiquitäten Heimtextilien Ba u m a rktartike l, Garte nb e da rf SU MME EINWO HNER Quelle: 458.340 cima Kaufkraftanalysen 2015 Seite 12 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT In der Stadt Bocholt (Zone I) beläuft sich das einzelhandelsrelevante Nachfragevolumen für die Hauptwarengruppe ‚Baumarktartikel und Gartenbedarf‘ auf 34,2 Mio. €. Davon entfallen 30,4 Mio. € auf ‚Baumarktartikel‘7 und 3,8 Mio. € auf ‚Gartenbedarf‘. Auf das Sortiment ‚Schnittblumen‘ entfallen weitere 3,2 Mio. €. Im Naheinzugsbereich des Bocholter Einzelhandels beläuft sich das einzelhandelsrelevante Nachfragevolumen in der Hauptwarengruppe ‚Baumarktartikel, Gartenbedarf‘ insgesamt auf 35,7 Mio. €. Davon entfallen 4,0 Mio. € auf das Segment ‚Gartenbedarf‘. Der Naheinzugsbereich umfasst die Städte Rees, Isselburg, Hamminkeln und Rhede. die Städte Vreden, Stadtlohn und Borken umfasst beläuft sich das einzelhandelsrelevante Nachfragevolumen in der Hauptwarengruppe ‚ Baumarktsortimente, Gartenbedarf‘ auf 106,1 Mio. €. Davon entfallen auf das Segment ‚Gartenbedarf‘ auf 11,8 Mio. €. Im Standortraum mit zusätzlichen diffusen Kaufkraftzuflüssen nach Bocholt (Städte Wesel, Emmerich) beträgt das einzelhandelsrelevante Nachfragevolumen auf 41,0 Mio. €. Davon entfallen 4,6 Mio. € auf das Segment ‚Gartenbedarf‘. Die Abb. 4 dokumentiert das einzelhandelsrelevante Nachfragevolumen in den baumarkt- und gartencenterrelevanten Kernsortimenten in den Städten des zu berücksichtigenden Einzugsbereichs. Abb. 4: Das einzelhandelsrelevante Nachfragevolumen in den baumarkt- und gartencenterrelevanten Warengruppen in den Städten des relevanten Verflechtungsbereichs (in Mio. €) CI MA Ware ng ruppe n Baumarktartikel, Farben, Lacke, Tapeten, Kfz-Zubehör Stadt Stadt Stadt Stadt Stadt Stadt Boch olt I s s e lburg Re es Ham m inke ln Rh e de Borke n 30,3 4,2 8,3 11,3 7,9 17,2 Gartenbedarf 3,8 0,5 1,0 1,4 1,0 2,2 Schnittblumen 3,2 0,4 0,9 1,2 0,8 1,8 Quelle: cima Kaufkraftanalysen 2015 Im weiteren Verflechtungsbereich, der die angrenzenden Städte und Gemeinden in den Niederlanden sowie die Gemeinde Südlohn und 7 Die Warengruppe ‚Baumarktartikel‘ fasst die Sortimente Baumarktartikel (CIMA Warengruppe 18), ‚Farben, Lacke, Tapeten, Teppichböden‘ (CIMA Warengruppe 20) und ‚Kfz-Zubehör (CIMA Warengruppe 29) zusammen. Seite 13 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT 3 Angebotsstrukturen im Baumarkt- und Gartencentersegment im potenziellen Einzugsbereich 3.1 Vorbemerkungen Im Anschluss an die Dokumentation der Strukturdaten werden die Marktabschöpfungsquoten für die relevanten Sortimente In den Zentralen Versorgungsbereichen in den Städten und Gemeinden des Einzugsbereichs eines sich zusätzlich in Bocholt etablierenden Baufachmarktes erfolgte die vollständige Erhebung des Einzelhandels mit Kernsortiment in den Warengruppen Eisenwaren, Baumarktsortimente, Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden, Kfz-Zubehör (CIMA Warengruppen 18, 20 und 29) Gartenbedarf (Warengruppe 32), Schnittblumen (Warengruppe 5) Eisenwaren, Baumarktsortimente (CIMA Warengruppe 18), Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden (CIMA Warengruppe 20) Gartenbedarf (CIMA Warengruppe 32) Schnittblumen (CIMA Warengruppe 5)8 die Marktabschöpfungsquoten ausgewiesen. Der jeweils erfasste Einzelhandelsumsatz wird den jeweiligen einzelhandelsrelevanten Nachfragevolumina gegenüber gestellt9. Die Marktabschöpfungsquote vermitteln erste Hinweise auf die Auswirkungen eines sich zusätzlich in Bocholt etablierenden Baufachmarktes mit Gartencenterabteilung. Außerhalb der Zentralen Versorgungsbereiche wurden alle Fachmärkte mit Verkaufsflächenanteilen in den relevanten Sortimenten von über 200 m² erfasst. In den als relevant zu erfassenden Fachmärkten wurden dort alle relevanten Ergänzungs- und Randsortimente erfasst, sofern mit Verkaufsflächen von über 20 m² eindeutig identifizierbar.. 8 Vor dem Hintergrund der geringen Relevanz des Segmentes Kfz-Zubehörs in Baufachmärkten wird auf die Erfassung weiterer Betriebe in diesem Segment verzichtet. Die Warengruppe ‚Schnittblumen‘ wird mit Blick auf den im B-PlanEntwurf vorgesehenen nur marginalen Verkaufsflächenanteil von 10 m² nur in Bocholt im Stadtgebiet umfassend erhoben, in den übrigen Städten beschränkt sich die Erhebung auf die Zentralen Versorgungsbereiche. 9 Die Marktabschöpfungsquote beschreibt die Division eines warengruppenspezifischen Einzelhandelsumsatzes durch das entsprechende Nachfragevolumen im Stadtgebiet. Durch Multiplikation dieser Division mit dem Faktor 100 wird die Marktabschöpfungsquote als Messzahl ausgewiesen. Werte von über 100 signalisieren relevante Kaufkraftzuflüsse. Es wird hier der Begriff ‚Marktabschöpfungsquote‘ verwendet, da die Sortimente nicht vollständig erfasst werden. Außerhalb der Zentralen Versorgungsbereiche wird in den Städten des Einzugsbereichs auf die Erfassung des Sortimentes ‚Schnittblumen‘ verzichtet. Ebenso unterblieb wegen ihrer nachrangigen Relevanz grundsätzlich die Erfassung von ‚KfzFachmärkten. Seite 14 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT 3.2 Im Segment der ‚Eisenwaren‘ und Baumarktartikel beläuft sich die erhobene Verkaufsfläche auf 10.120 m². Der dort realisierte Einzelhandelsumsatz beläuft sich auf 19,3 Mio. €. Bocholt In der Stadt Bocholt wurden in den baumarkt- und gartencenterrelevanten Sortimenten im Kernsortiment insgesamt 42 Betriebe mit einer Verkaufsfläche von 26.800 m² erhoben. Sie realisieren einen Einzelhandelsumsatz von 42,7 Mio. €. Auf die Warengruppe ‚Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden‘ entfallen 3.280 m² Verkaufsfläche. Der dort realisierte Einzelhandelsumsatz beläuft sich auf 7,5 Mio. €. Abb. 5: Angebotsstrukturen im baumarkt- und gartencenterrelevanten Sortiment in der Stadt Bocholt Ve rka uf sAn z . de r CI MA Ware ng rup pe Lebensmittel, Reformwaren U m s atz - f lä che in Be trie b e in % m² VKF in % U m sa tz in v e rte ilu ng Mio. € in % 0 0,0% 20 0,1% 0,1 0,2% 18 42,9% 1.260 4,7% 2,8 6,6% Bekleidung, Wäsche 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0% Heimtextilien 0 0,0% 550 2,1% 1,2 2,8% Spielwaren 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0% Zooartikel 0 0,0% 1.060 4,0% 0,0 0,0% Schnittblumen Möbel 0 0,0% 110 0,4% 0,2 0,5% 10 23,8% 10.120 37,8% 19,3 45,2% Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden 9 21,4% 3.280 12,2% 7,5 17,6% Geschenkartikel, Glas, Porzellan, Keramik, Hausrat 0 0,0% 770 2,9% 1,5 3,5% Elektroartikel, Leuchten 0 0,0% 580 2,2% 1,7 4,0% Fahrräder 0 0,0% 200 0,7% 0,6 1,4% Kfz-Zubehör 0 0,0% 50 0,2% 0,1 0,2% Pflanzen, Gartenbedarf 5 11,9% 8.800 32,8% 7,7 18,0% 42 100,0% 26.800 100,0% 42,7 100,0% Eisenwaren, Baumarktartikel Sortim e n te in sg e sam t Quelle: cima Bestandserhebungen 2015 Im Segment der Gartencenter wurden fünf Betriebe erfasst. Auf die gartencenterrelevanten Sortimente entfällt insgesamt eine Verkaufsfläche von 8.800 m² mit einem realisierten Einzelhandelsumsatz von 7,7 Mio. €. Seite 15 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT In der Stadt Bocholt wurden in der Warengruppe ‚Schnittblumen‘, zumeist in Blumenfachgeschäften 18 Betriebe erfasst. Sie verfügen über eine Verkaufsfläche von 1.260 m². Der dort realisierte Einzelhandelsumsatz beläuft sich auf 2,8 Mio. €. GARTENWELT Gartencenter mit 1.500 m² Verkaufsfläche. Abb. 6: Relevante Baufachmärkte und Gartencenter in Bocholt Die maßgeblich relevanten Randsortimente der Baumärkte und Gartencenter sind Geschenkartikel, Glas, Porzellan, Keramik, Hausrat mit 770 m² Verkaufsfläche und einem Umsatzanteil von 1,5 Mio. €, Elektroartikel, Leuchten mit 580 m² Verkaufsfläche und einem Umsatzanteil von 1,7 Mio. €, Heimtextilien mit 550 m² Verkaufsfläche und einem Umsatzanteil von 1,2 Mio. €, Fahrräder mit 200 m² Verkaufsfläche und einem Umsatzanteil von 0,6 Mio. €. Die maßgeblich relevanten Baufachmärkte und Gartencenter in Bocholt sind derzei10t: HAGEBAU Baufachmarkt an der Werther Straße mit 9.320 m² Verkaufsfläche, I & M GEUKES Baufachmarkt Werkstraße mit 4.250 m², in Bocholt-Lowick an der MEYERING’s Blumenparadies mit 1.000 m² Verkaufsfläche, METELING Gartencenter mit 2.150 m² Verkaufsfläche, 10 Es werden hier jeweils nur die maßgeblich relevanten großflächigen Anbieter genannt Die Abbildung oben links zeigt den HAGEBAU Baufachmarkt; die Abbildung oben rechts den I & M GEUKES Baufachmarkt. Die Abbildung unten links zeigt den leerstehenden ehemaligen PRAKTIKER Baufachmarkt. An diesem Standort soll der neue Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung mit einer Gesamtverkaufsfläche von 9.000 m² etabliert werden. Die Abbildung rechts unten zeigt das Gartencenter METELING. Fotos: cima 2015. Die Marktabschöpfungsquote im Segment ‚Schnittblumen‘ liegt bei 87. Einem realisierten Einzelhandelsumsatz von 2,8 Mio. € steht ein einzelhandelsrelevantes Nachfragevolumen von 3,2 Mio. € gegenSeite 16 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT über. Diese Quote ist mit Blick auf den starken Besatz an Gartencentern als akzeptabel einzuordnen. Abb. 7: Marktabschöpfungsquoten der relevanten baumarkt- und gartencenterrelevanten Kernsortimente sowie im Segment ‚Schnittblumen‘ in der Stadt Bocholt Nachf rag e U m s atz CI MA Ware n g rupp e Schnittblumen v olu m e n Ma rktab schöp fu ng Sta dt Stadt Bocholt Bocholt Stadt (in Mio. €) ( in Mio. €) Bocholt 2,8 3,2 87 26,9 30,3 89 7,7 3,8 202 Eisenwaren, Baumarktartikel Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden, Kfz-Zubehör Pflanzen, Gartenbedarf Quelle: cima Bestandserhebungen und Kaufkraftanalysen 2015. Rundungsdifferenzen in der Marktabschöpfungsquote, da nicht ausgewiesene Nachkommastellen des Nachfragevolumens in die Berechnung mit einfließen. In den Warengruppen der baumarktspezifischen Sortimente (Eisenwaren, Baumarktartikel, Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden, KfzZubehör) realisiert der relevante Einzelhandel in Bocholt eine Marktabschöpfungsquote von 89. Nach Schließung des PRAKTIKER Baufachmarktes realisiert die Warengruppe nunmehr geringfügige Kaufkraftabflüsse. Einem realisierten Einzelhandelsumsatz von 26,9 Mio. € steht ein einzelhandelsrelevantes Nachfragevolumen von 30,3 Mio. € gegenüber. In der Warengruppe Pflanzen, Gartenbedarf‘ resultiert eine Marktabschöpfungsquote von 202 deutliche Kaufkraftzuflüsse aus dem Umland. Einem realisierten Einzelhandelsumsatz von 7,7 Mio. € steht ein einzelhandelsrelevantes Nachfragevolumen von 3,8 Mio. € gegenüber. Die Etablierung eines zusätzlichen Baufachmarktes in Bocholt mit einer Verkaufsfläche von 9.000 m² und einer Umsatzerwartung von rd. 12,3 Mio. €11 wird sich mit Blick auf die vergleichsweise hohe, sich dem Wert von 100 annähernde, Marktabschöpfungsquote im Baumarktsegment vor allem der Wettbewerbsdruck auf das bestehende Angebot deutlich erhöhen. Insgesamt dürften sich die Flächenproduktivitäten in diesem Sortimentssegment spürbar verringern. Darüber hinaus dürften sich die mittlerweile eingetretenen Kaufkraftabflüsse abbauen lassen. Im ‚Gartencentereffekt‘ sind deutliche Umverteilungen innerhalb der Stadt Bocholt zu erwarten, da hier bereits heute mehr als das Doppelte der örtlichen Kaufkraft erwirtschaftet wird.. 11 Siehe hierzu insbesondere auch Abschnitt 4.3.2 Seite 17 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT Seite 18 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT 3.3 Isselburg In der Stadt Isselburg wurden in den baumarkt- und gartencenterrelevanten Sortimenten lediglich der RAIFFEISENMARKT im Ortsteil Werth mit einer Verkaufsfläche von 800 m² erhoben. Aus Datenschutzgründen können hier keine sortimentsspezifischen Umsätze und konkreten Marktabschöpfungsquoten ausgewiesen werden12. Auf die Warengruppe ‚Pflanzen, Gartenbedarf‘ entfällt ein Verkaufsflächenanteil von 370 m², auf die Warengruppe ‚Zooartikel‘ 300 m² und auf die Warengruppe ‚Lebensmittel, Reformwaren‘ 100 m². burger Bevölkerung wird vornehmlich in Bocholt und Hamminkeln gedeckt werden. In der Warengruppe ‚Pflanzen, Gartenbedarf‘ legt die Marktabschöpfungsquote bei unter 60, in der Warengruppe ‚Schnittblumen resultiert eine Marktabschöpfungsquote von unter 30. Das Angebot in Isselburg im Segment der Baumarkt- und Gartensortimente ist weniger attraktiv. Der in Bocholt projektierte zusätzliche Baufachmarkt dürfte hier nur in sehr marginalem Umfang Kaufkraft binden können. Das Sortiment ‚Schnittblumen‘ ist mit rd. 30 m² präsent. Abb. 8: RAIFFEISENMARKT in Isselburg-Werth 3.4 Rees In der Stadt Rees wurden in den baumarkt- und gartencenterrelevanten Sortimenten im Kernsortiment insgesamt 11 Betriebe mit einer Verkaufsfläche von 5.490 m² erhoben. Sie realisieren einen Einzelhandelsumsatz von 10,3 Mio. €. Im Segment der ‚Eisenwaren‘ und Baumarktartikel‘ beläuft sich die erhobene Verkaufsfläche auf 1.620 m². Der dort realisierte Einzelhandelsumsatz beläuft sich auf 3,6 Mio. €. Foto: cima 2015 Da kein Angebot in den Baumarktsortimenten vorliegt, resultiert hier eine Marktabschöpfungsquote von 0. Die Nachfrage der Issel- 12 Die relevanten Einzelhandelsstrukturen in der Differenzierung nach Teilsortimenten beschränken sich auf einen Betrieb. Auf die Warengruppe ‚Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden‘ entfallen 950 m² Verkaufsfläche. Der dort realisierte Einzelhandelsumsatz beläuft sich auf 2,0 Mio. €. Im Segment der Gartencenter wurden zwei Betriebe erfasst. Auf die gartencenterrelevanten Sortimente entfällt insgesamt eine Verkaufsfläche von 2.090 m² mit einem realisierten Einzelhandelsumsatz von 2,5 Mio. €. Seite 19 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT Abb. 9: Angebotsstrukturen im baumarkt- und gartencenterrelevanten Sortiment in der Stadt Rees Ve rkaufs An z. de r CIMA Ware n g rup pe U m satz- fläche i n Be trie b e in % m² VKF in % U m s atz in v e rte ilun g Mio. € in % Lebensmittel, Reformwaren 0 0,0% 250 4,6% 1,0 9,7% Schnittblumen 6 54,5% 270 4,9% 0,7 6,8% Bekleidung, Wäsche 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0% Heimtextilien 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0% Spielwaren 0 0,0% 0 0,0% 0,1 1,0% Zooartikel 0 0,0% 280 5,1% 0,4 3,9% Möbel 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0% Eisenwaren, Baumarktartikel 2 18,2% 1.650 30,1% 3,6 35,0% Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden 1 9,1% 950 17,3% 2,0 19,4% Geschenkartikel, Glas, Porzellan, Keramik, Hausrat 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0% Elektroartikel, Leuchten 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0% Fahrräder 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0% Kfz-Zubehör 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0% Pflanzen, Gartenbedarf 2 18,2% 2.090 38,1% 2,5 24,3% 11 100,0% 5.490 100,0% 10,3 100,0% Sortim e nte in sg e sam t Quelle: cima Bestandserhebungen 2015 In der Stadt Rees wurden in der Warengruppe ‚Schnittblumen‘, in Blumenfachgeschäften in den ausgewiesenen Zentralen Versorgungsbereichen 6 Betriebe erfasst. Sie verfügen über eine Verkaufsfläche von 270 m². Der dort realisierte Einzelhandelsumsatz beläuft sich auf 0,7 Mio. €. Die maßgeblich relevanten Randsortimente der in Rees etablierten Baufachmärkte und Gartencenter sind: Zooartikel mit 280 m² Verkaufsfläche und einem Umsatzanteil von 0,4 Mio. €. Lebensmittel, Reformwaren mit 250 m² Verkaufsfläche und einem Umsatzanteil von 1,0 Mio. €. Die maßgeblich relevanten Baufachmärkte und Gartencenter in Rees sind derzeit: BORGERS Bauzentrum an der Max-Planck-Straße mit 2.800 m² Verkaufsfläche, Seite 20 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT RAIFFEISENMARKT am Groiner Kirchweg mit 1.100 m² Verkaufsfläche. Abb. 10: Marktabschöpfungsquoten der relevanten baumarkt- und gartencenterrelevanten Kernsortimente sowie im Segment ‚Schnittblumen‘ in der Stadt Rees 240 gegenüber. Das Segment profitiert von relevanten Kaufkraftzuflüssen aus Isselburg, Kalkar und Xanten. In der Warengruppe ‚Schnittblumen‘ beläuft sich die Marktabschöpfungsquote der Betriebe in den Zentralen Versorgungsbereichen auf gute 79. Nach f rag e - CI MA Ware ngruppe Schnittblumen U m satz in v olum e n Markt- Mio. € Stadt absch öpf ung Stadt Re e s Stadt Re e s ( in Mio. €) Re e s 0,7 0,9 79 Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden, Kfz-Zubehör 5,6 8,3 68 Pflanzen, Gartenbedarf 2,5 1,0 240 Eisenwaren, Baumarktartikel Quelle: cima Bestandserhebungen und Kaufkraftanalysen 2015. Rundungsdifferenzen in der Marktabschöpfungsquote, da nicht ausgewiesene Nachkommastellen des Nachfragevolumens in die Berechnung mit einfließen. Die Marktabschöpfungsquote in den Warengruppen der ‚Baumarktsortimente‘ (Eisenwaren, Baumarktartikel, Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden, Kfz-Zubehör) beläuft sich auf 68. Einem realisierten Einzelhandelsumsatz von 5,6 Mio. € steht einem warengruppenspezifischen Nachfragevolumen von 8,3 Mio. € gegenüber. In maßgeblich relevantem Umfang fließt hier Kaufkraft insbesondere nach Bocholt und Emmerich ab. Mit Blick auf die Etablierung eines zusätzlichen Baufachmarktes in Bocholt ist davon auszugehen, dass im Baumarktsegment nur in sehr mäßigembegrenztem Umfang zusätzlich Kaufkraft gebunden werden kann. Vom hohen Kaufkraftzufluss im Segment der ‚Gartenmarktsegmente‘ könnte durchaus in relevantem Umfang Kaufkraft auch nach Bocholt umgelenkt werden. Im Segment ‚Pflanzen, Gartenbedarf‘ ermittelt sich eine Marktabschöpfungsquote von 240. Einem realisierten Umsatz von 2,5 Mio. € steht ein einzelhandelsrelevantes Nachfragevolumen von Seite 21 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT 3.5 Im Segment der ‚Eisenwaren‘ und Baumarktartikel‘ beläuft sich die erhobene Verkaufsfläche auf 2.580 m². Der dort realisierte Einzelhandelsumsatz beläuft sich auf 5,1 Mio. €. Hamminkeln In der Stadt Hamminkeln wurden in den baumarkt- und gartencenterrelevanten Sortimenten im Kernsortiment insgesamt 14 Betriebe mit einer Verkaufsfläche von 9.330 m² erhoben. Sie realisieren einen Einzelhandelsumsatz von 12,4 Mio. €. Auf die Warengruppe ‚Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden‘ entfallen 1.300 m² Verkaufsfläche. Der dort realisierte Einzelhandelsumsatz beläuft sich auf 2,0 Mio. €. Abb. 11: Angebotsstrukturen im baumarkt- und gartencenterrelevanten Sortiment in der Stadt Hamminkeln. Ve rkaufs An z. de r CIMA Ware n g rup pe U m satz- fläche i n Be trie b e in % m² VKF in % U m s atz in v e rte ilun g Mio. € in % Lebensmittel, Reformwaren 0 0,0% 40 0,4% 0,2 1,6% Schnittblumen 5 35,7% 520 5,6% 1,3 10,5% Bekleidung, Wäsche 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0% Heimtextilien 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0% Spielwaren 0 0,0% 0 0,0% 0,4 3,2% Zooartikel 0 0,0% 220 2,4% 0,4 3,2% Möbel 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0% Eisenwaren, Baumarktartikel 3 21,4% 2.580 27,7% 5,1 41,1% Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden 1 7,1% 1.300 13,9% 2,0 16,1% Geschenkartikel, Glas, Porzellan, Keramik, Hausrat 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0% Elektroartikel, Leuchten 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0% Fahrräder 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0% Kfz-Zubehör 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0% Pflanzen, Gartenbedarf 5 35,7% 4.670 50,1% 3,0 24,2% 14 100,0% 9.330 100,0% 12,4 100,0% Sortim e nte in sg e sam t Quelle: cima Bestandserhebungen 2015 Auf die gartencenterrelevanten Sortimente entfällt insgesamt eine Verkaufsfläche von 4.670 m² mit einem realisierten Einzelhandelsumsatz von 3,0 Mio. €. Seite 22 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT In der Stadt Hamminkeln wurden in der Warengruppe ‚Schnittblumen‘ in Blumenfachgeschäften in den ausgewiesenen Zentralen Versorgungsbereichen 5 Betriebe erfasst. Sie verfügen über eine Verkaufsfläche von 520 m². Der dort realisierte Einzelhandelsumsatz beläuft sich auf 1,3 Mio. €. Die maßgeblich relevanten Randsortimente der in Hamminkeln etablierten Baufachmärkte und Gartencenter sind: ‚Zooartikel‘ mit 220 m² Verkaufsfläche und einem Umsatzanteil von 0,4 Mio. €. ‚Lebensmittel, Reformwaren‘ mit 40 m² Verkaufsfläche und einem Umsatzanteil von 0,2 Mio. €. Die maßgeblich relevanten Baufachmärkte und Gartencenter in Hamminkeln sind derzeit: BORGERS Baustoffe an der Dasshorst mit 3.400 m² Verkaufsfläche, Die Marktabschöpfungsquote der erfassten Betriebe mit Baumarktsortimenten (Eisenwaren, Baumarktartikel, Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden, Kfz-Zubehör) beläuft sich auf 63. Einem realisierten Einzelhandelsumsatz von 7,1 Mio. € steht ein einzelhandelsrelevantes Nachfragevolumen von 11,3 Mio. € gegenüber. Im maßgeblichen Umfang fließt hier somit Kaufkraft ab. Es dürften Wechselbeziehungen nach Bocholt und Wesel bestehen. RAIFFEISENMARKT an der Güterstraße mit 340 m² Verkaufsfläche VALK Gartenfachmarkt an der Vennstraße mit 800 m² Verkaufsfläche, BITTERS, Gartencenter am Standort ‚Up de Woort‘ mit 2.400 m² Abb. 12: Marktabschöpfungsquoten der relevanten baumarkt- und gartencenterrelevanten Kernsortimente sowie im Segment ‚Schnittblumen‘ in der Stadt Hamminkeln Im Segment ‚Pflanzen, Gartenbedarf‘ beläuft sich die Marktabschöpfungsquote auf 211. Auch Hamminkeln verzeichnet in diesem Segment deutliche Kaufkraftzuflüsse. Nach f rag e U m satz CI MA Ware ng rupp e Schnittblumen v olum e n Marktabsch öp f ung Stadt Stadt Ham m inke ln Ham m inke ln Stadt (i n Mio. €) (in Mio.€) Ham m inke ln 1,3 1,2 108 Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden, Kfz-Zubehör 7,1 11,3 63 Pflanzen, Gartenbedarf 3,0 1,4 211 Eisenwaren, Baumarktartikel Quelle: cima Bestandserhebungen und Kaufkraftanalysen 2015. Rundungsdifferenzen in der Marktabschöpfungsquote, da nicht ausgewiesene Nachkommastellen des Nachfragevolumens in die Berechnung mit einfließen. Seite 23 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT Einem realisierten Kaufkraftzufluss von 3,0 Mio. € steht ein einzelhandelsrelevantes Nachfragevolumen von 1,4 Mio. € gegenüber. Der Kaufkraftzufluss konstituiert sich sowohl aus Isselburg, als auch aus den nördlichen Ortsteilen von Wesel und den Städten Hünxe und Raesfeld. Abb. 13: BORGERS Bauzentrum in Hamminkeln 3.6 Rhede In der Stadt Rhede wurden in den baumarkt- und gartencenterrelevanten Sortimenten im Kernsortiment insgesamt 6 Betriebe mit einer Verkaufsfläche von 4.410 m² erhoben. Sie realisieren einen Einzelhandelsumsatz von 8,2 Mio. €. Im Segment der ‚Eisenwaren‘ und Baumarktartikel‘ beträgt die erhobene Verkaufsfläche auf 2.300 m². Der dort realisierte Einzelhandelsumsatz beläuft sich auf 4,6 Mio. €. Auf die Warengruppe ‚Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden‘ entfallen 460 m² Verkaufsfläche. Der dort realisierte Einzelhandelsumsatz beläuft sich auf 0,9 Mio. €. Auf die gartencenterrelevanten Sortimente entfällt insgesamt eine Verkaufsfläche von 950 m² mit einem realisierten Einzelhandelsumsatz von 1,0 Mio. €. Fotos: cima 2015 Im der Warengruppe ‚Schnittblumen‘ beläuft sich die Marktabschöpfungsquote der Betriebe in den Zentralen Versorgungsbereichen auf 108. Auch hier wird Kaufkraft aus dem Umland gebunden. Der projektierte Baufachmarkt in Bocholt dürfte in nur mäßigen Umfang Kaufkraft aus Hamminkeln in den ‚Baumarktsortimenten‘ binden. In der Stadt Rhede wurden in der Warengruppe ‚Schnittblumen‘, in Blumenfachgeschäften in den ausgewiesenen Zentralen Versorgungsbereichen 3 Betriebe erfasst. Sie verfügen über eine Verkaufsfläche von 220 m². Der dort realisierte Einzelhandelsumsatz beläuft sich auf 0,6 Mio. €. Der maßgeblich relevante Baufachmarkt in Rhede ist derzeit: HAGEBAU Baufachmarkt an der Gronauer Straße mit 3.400 m² Verkaufsfläche.13 Im Segment ‚Pflanzen, Gartenbedarf‘ könnten in begrenzten Umfang Kaufkraftzuflüsse nach Hamminkeln durch das zusätzliche Angebot im Gartencentersegment in Bocholt abgeschmolzen werden. 13 Als kleinflächiger Anbieter ist innerhalb des Zentralen Versorgungsbereichs Rhede ist noch der Werkzeugmarkt STRAATMAN zu nennen. Seite 24 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT Abb. 14: Angebotsstrukturen im baumarkt- und gartencenterrelevanten Sortiment in der Stadt Rhede Ve rkauf sAnz. de r CI MA Wa re ng ruppe U m satz - f läche in Be trie be in % m² VKF in % U m sa tz in v e rte ilun g Mio. € in % Lebensmittel, Reformwaren 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0% Schnittblumen 3 50,0% 220 5,0% 0,6 7,3% Bekleidung, Wäsche 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0% Heimtextilien 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0% Spielwaren 0 0,0% 0 0,0% 0,1 1,2% Zooartikel 0 0,0% 280 6,3% 0,4 4,9% Möbel 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0% Eisenwaren, Baumarktartikel 2 33,3% 2.300 52,2% 4,6 56,1% Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden 1 16,7% 460 10,4% 0,9 11,0% Geschenkartikel, Glas, Porzellan, Keramik, Hausrat 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0% Elektroartikel, Leuchten 0 0,0% 200 4,5% 0,6 7,3% Fahrräder 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0% Kfz-Zubehör 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0% Pflanzen, Gartenbedarf 0 0,0% 950 21,5% 1,0 12,2% Sortim e nte in sg e s am t 6 100,0% 4.410 100, 0% 8,2 100,0% Quelle: cima Bestandserhebungen 2015 Die maßgeblich relevanten Randsortimente des in Rhede etablierten Baufachmarktes sind: ‚Zooartikel‘ mit 280 m² Verkaufsfläche und einem Umsatzanteil von 0,4 Mio. €, ‚Elektroartikel, Leuchten‘ mit 200 m² Verkaufsfläche und einem Umsatzanteil von rd. 0,6 Mio. €. Die Marktabschöpfungsquote der in den Warengruppen der Baumarktsortimente (Eisenwaren, Baumarktartikel, Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden, Kfz-Zubehör) in den in Rhede erfassten Betrieben beläuft sich auf 69. Einem realisierten Einzelhandelsumsatz von 5,5 Mio. € steht ein einzelhandelsrelevantes Nachfragevolumen von 7,9 Mio. € gegenüber. Die niedrige Marktabschöpfungsquote resultiert hier aus der intensiven Wettbewerbslage zwischen Bocholt und Borken. Seite 25 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT Im Segment der gartencenterrelevanten Sortimente wird eine Marktabschöpfungsquote von 100 realisiert. Umsatz und Nachfragevolumen liegen auf dem gleichen Niveau von 1,0 Mio. €. Es ist davon auszugehen, dass unter Berücksichtigung von Wechselbeziehungen Kaufkraftabflüsse sowohl nach Bocholt, als auch nach Borken bestehen. Gleichzeitig wird ein entsprechendes Volumen auch ‚von außen‘ gebunden. Auch im Segment ‚Pflanzen, Gartenbedarf‘ profitiert Bocholt bereits heute, zusätzliche Kaufkraftzuflüsse sind kaum zu erschließen.. Abb. 15: Marktabschöpfungsquoten der relevanten baumarkt- und gartencenterrelevanten Kernsortimente sowie im Segment ‚Schnittblumen‘ in der Stadt Rhede Nach f rag e U m s atz CIMA Ware ng ru ppe v olum e n Markt- Stadt Stadt absch öpf ung Rh e de Rh e de Stadt ( in Mio. €) Schnittblumen ( in Mio.€) Rh e de 0,6 0,8 71 Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden, Kfz-Zubehör 5,5 7,9 69 Blumen, Gartenbedarf 1,0 1,0 100 Eisenwaren, Baumarktartikel Quelle: cima Bestandserhebungen und Kaufkraftanalysen 2015. Rundungsdifferenzen in der Marktabschöpfungsquote, da nicht ausgewiesene Nachkommastellen des Nachfragevolumens in die Berechnung mit einfließen. Abb. 16: HAGEBAU Baufachmarkt in Rhede Im der Warengruppe ‚Schnittblumen‘ beläuft sich die Marktabschöpfungsquote der Betriebe im ausgewiesenen Zentralen Versorgungsbereichen auf zufriedenstellende 71. Einem realisierten Einzelhandelsumsatz von 0,6 Mio. € steht ein einzelhandelsrelevantes Nachfragevolumen von rd. 0,8 Mio. € gegenüber. Der in Bocholt projektierte Baufachmarkt mit einer Verkaufsfläche von 9.000 m² dürfte aufgrund der Nähe zu Rhede noch zusätzlich Kaufkraft im Segment der ‚Baumarktartikel binden. Seite 26 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT Foto: cima 2015 Seite 27 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT 3.7 Borken In der Stadt Borken wurden in den baumarkt- und gartencenterrelevanten Sortimenten im Kernsortiment insgesamt 9 Betriebe mit einer Verkaufsfläche von 17.880 m² erhoben. Sie realisieren einen Einzelhandelsumsatz von 30,7 Mio. €. Auf die Warengruppe ‚Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden‘ entfallen 3.650 m² Verkaufsfläche. Der dort realisierte Einzelhandelsumsatz beläuft sich auf 7,3 Mio. €. Auf die gartencenterrelevanten Sortimente entfällt insgesamt eine Verkaufsfläche von 6.650 m² mit einem realisierten Einzelhandelsumsatz von 5,8 Mio. €. Abb. 17: Angebotsstrukturen im baumarkt- und gartencenterrelevanten Sortiment in der Stadt Borken Ve rkau f sAnz. de r CI MA Ware ng rup pe U m satz - f läche in Be trie b e in % m² VKF in % U m satz in v e rte ilu ng Mio. € in % Lebensmittel, Reformwaren 0 0,0% 230 1,3% 0,9 2,9% Schnittblumen 2 22,2% 180 1,0% 0,4 1,3% Bekleidung, Wäsche 0 0,0% 450 2,5% 1,2 3,9% Heimtextilien 0 0,0% 200 1,1% 0,4 1,3% Spielwaren 0 0,0% 170 1,0% 0,4 1,3% Zooartikel 0 0,0% 900 5,0% 1,4 4,6% Möbel 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0% Eisenwaren, Baumarktartikel 1 11,1% 4.100 22,9% 9,8 31,9% Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden 2 22,2% 3.650 20,4% 7,3 23,8% Geschenkartikel, Glas, Porzellan, Keramik, Hausrat 0 0,0% 200 1,1% 0,4 1,3% Elektroartikel, Leuchten 0 0,0% 800 4,5% 2,2 7,2% Fahrräder 0 0,0% 130 0,7% 0,3 1,0% Kfz-Zubehör 0 0,0% 220 1,2% 0,2 0,7% Pflanzen, Gartenbedarf 4 44,4% 6.650 37,2% 5,8 18,9% Sortim e nte insg e sam t 9 100,0% 17.880 100,0% 30,7 100, 0% Quelle: cima Bestandserhebungen 2015 Im Segment der ‚Eisenwaren‘ und Baumarktartikel‘ beläuft sich die erhobene Verkaufsfläche auf 4.100 m². Der dort realisierte Einzelhandelsumsatz beläuft sich auf 9,8 Mio. €. In der Stadt Borken wurden in der Warengruppe ‚Schnittblumen‘, in Blumenfachgeschäften im ausgewiesenen Zentralen Versorgungsbereich der Innenstadt 2 Betriebe erfasst. Sie verfügen über eine Ver- Seite 28 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT kaufsfläche von 180 m². Der dort realisierte Einzelhandelsumsatz beläuft sich auf 0,4 Mio. €. Die maßgeblich relevanten Randsortimente der in Borken etablierten Baufachmärkte und Gartencenter sind: Die maßgeblich relevanten Baufachmärkte und Gartencenter in Borken sind derzeit: ‚Zooartikel‘ mit 900 m² Verkaufsfläche und einem Umsatzanteil von 1,4 Mio. €, OBI Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung an der Gelsenkirchener Straße mit einer Verkaufsfläche von 6.200 m², WESCH Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung an der OttoHahn-Straße mit einer Verkaufsfläche von 4.800 m², WANSING Gartencenter an der Heidener Straße mit 1.300 m² Verkaufsfläche, RAIFEISENMARKT an Raiffeisenstraße mit 3.700 m² Verkaufsfläche, RAIFFEISENMARKT an der Bocholter Straße mit 400 m² Verkaufsfläche. ‚Elektroartikel, Leuchten‘ mit 800 m² Verkaufsfläche und einem Umsatzanteil von rd. 0,6 Mio. €, ‚Bekleidung, Wäsche‘ mit 450 m² und einem Umsatzanteil von 1,2 Mio. €, ‚Lebensmittel, Reformwaren‘ mit 230 m² Verkaufsfläche und einem Umsatzanteil von 0,9 Mio. €, ‚Heimtextilien‘ mit 200 m² Verkaufsfläche und einem Umsatzanteil von 0,4 Mio. €, ‚Geschenkartikel, Glas, Keramik, Porzellan, Hausrat‘ mit 200 m² Verkaufsfläche und einem Umsatzanteil von 0,4 Mio. €, Spielwaren mit 170 m² Verkaufsfläche und einem Umsatzanteil von 0,4 Mio. €, Abb. 18: Baufachmärkte in Borken Fahrräder mit 130 m² Verkaufsfläche und einem Umsatzanteil von 0,3 Mio. €. Im regionalen Vergleich beherbergen die Baufachmärkte und Gartencenter den höchsten Anteil zentrenrelevanter Sortimente. Er liegt bei Aufsummierung der Warengruppen ‚Lebensmittel, Reformwaren‘, ‚Bekleidung, Wäsche‘, ‚Heimtextilien‘ sowie ‚Geschenkartikel, Glas, Keramik, Porzellan, Hausrat‘ und ‚Spielwaren‘ bei 1.050 m² Er liegt damit dennoch unter 10 % der Gesamtverkaufsfläche der Baufachmärkte und Gartencenter in Borken von 17.650 m², ist aber durchaus als relevant einzuordnen. Die linke Abbildung zeigt den OBI Baufachmarkt, die rechte Abbildung den WESCH Baufachmarkt mit Gartencenter. Fotos: cima 2015 Seite 29 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT handelsumsatz von 5,8 Mio. € steht ein einzelhandelsrelevantes Nachfragevolumen von 2,2 Mio. € gegenüber. Abb. 19: Marktabschöpfungsquoten der relevanten baumarkt- und gartencenterrelevanten Kernsortimente sowie im Segment ‚Schnittblumen‘ in der Stadt Borken . Nach frag e - CI MA Ware n g rup pe U m s atz v olu m e n Markt- Stadt Stadt ab sch öp f un g Borke n Borke n Stadt ( in Mio. €) Schnittblumen ( in Mio.€) Borke n 0,4 1,8 22 17,3 17,2 101 5,8 2,2 268 Eisenwaren, Baumarktartikel Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden, Kfz-Zubehör Blumen, Gartenbedarf Quelle: cima Bestandserhebungen und Kaufkraftanalysen 2015. Rundungsdifferenzen in der Marktabschöpfungsquote, da nicht ausgewiesene Nachkommastellen des Nachfragevolumens in die Berechnung mit einfließen. In den Warengruppen der Baumarktsortimente ((Eisenwaren, Baumarktartikel, Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden, Kfz-Zubehör) realisieren die in Borken erfassten Betriebe eine Marktabschöpfungsquote von 101. Einem realisierten Einzelhandelsumsatz von 17,3 Mio. € steht ein einzelhandelsrelevantes Nachfragevolumen von 17,2 Mio. € gegenüber. Der Bocholter Einzelhandel deckt hier seinen Markt selbst. Diese Marktabschöpfungsquote signalisiert, dass der projektierte Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung in Bocholt mit einer Verkaufsfläche von 9.000 m² die Versorgungsfunktion des Borkener Einzelhandels in diesem Segment nicht gefährden kann. Der relevante Borkener Einzelhandel dürfte hier Kaufkraftzuflüsse aus Südlohn, Velen, Raesfeld und Reken binden. Das breite, robuste Angebot in Borken stellt sicher, dass der in Bocholt projektierte Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung hier nicht in einem relevanten Umfang Kaufkraft binden kann, so dass die Versorgungsfunktion in Borken gefärdet werden könnte. Im Segment ‚Schnittblumen realisiert der Einzelhandel in den Blumenfachgeschäften im Zentralen Versorgungsbereich Borken lediglich eine Marktabschöpfungsquote von 22. Dieser Wert ist zu relativieren, da ein Teil des Umsatzes im Segment ‚Pflanzen, Gartenbedarf‘ gebunden werden dürfte und Betriebe in den Ortsteilen außerhalb von Zentralen Versorgungsbereichen nicht erfasst wurden. Im Segment ‚Pflanzen, Gartenbedarf‘ realisiert der Borkener Einzelhandel eine Handelszentralität von 268. Einem realisierten EinzelSeite 30 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT Abb. 20: Standorte der relevanten Baufachmärkte und Gartencenter im Einzugsbereich (Großflächige Anbieter) Seite 31 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT 3.8 Zum relevanten Einzelhandelsbesatz in den Zentralen Versorgungsbereichen der relevanten Städte im Einzugsgebiet Die nachfolgende Abb. 21 dokumentiert den in den relevanten Sortimenten erhobenen Einzelhandelsbesatz in den Zentralen Versorgungsbereichen der zu berücksichtigtenden Städte. Erfasst wurden nur die Betriebe mit den relevanten Sortimenten als Hauptsortiment.14 Abb. 21: Einzelhandelsbesatz in den baumarkt- und gartencenterrelevanten Sortimenten in den Zentralen Versorgungsbereichen der Städte im relevanten Einzugsbereich. Zentrale Versorgungsbereiche Bocholt (Innenstadt, Birkenallee) Ve rkauf s Anz . de r CI MA Ware ngrup p e U m satz - f läch e in Betriebe in % m² VKF in % U m satz in v e rte ilung Mio. € in % Lebensmittel, Reformwaren 0 0,0% 20 0,0% 0,1 0,0% Schnittblumen 3 50,0% 335 21,6% 0,5 13,6% Eisenwaren, Baumarktartikel 1 16,7% 100 7,8% 0,1 4,5% Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden 2 33,3% 750 58,8% 1,5 68,2% Sortim e nte ins g es am t 6 100,0% 1.275 100,0% 2,2 100,0% Zentrale Versorgungsbereiche Rees (Rees, Haldern, Millingen) Ve rkaufsAnz . de r CI MA Ware ng ruppe U m satz - f läche in Be trie b e in % m² VKF in % U m satz in v e rte ilu ng Mi o. € in % Schnittblumen 6 100,0% 270 100,0% 0,8 100,0% Sortim e n te insg e sa m t 6 100,0% 270 100,0% 0,8 100,0% 14 Siehe hierzu die Vorbemerkungen in Abschnitt 3.1. Seite 32 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT Zentrale Versorgungsbereiche Hamminkeln (Hamminkeln, Dingden, Brünen) Ve rkauf sAnz . de r CIMA Wa re n g rup pe U m satz - f läche i n Be trie be in % m² VKF i n % U m satz in v e rte i lung Mi o. € in % Schnittblumen 4 100,0% 220 100,0% 0,5 100,0% Sorti m e nte insg e sa m t 4 100,0% 220 100,0% 0,5 100,0% Zentraler Versorgungsbereich Rhede Ve rkauf sAn z. de r CIMA Ware n g rupp e U m s atz - f läch e i n Be tri e b e in % m² VKF in % U m s atz i n v e rte ilun g Mio. € in % Schnittblumen 3 60,0% 220 30,1% 0,7 43,8% Eisenwaren, Baumarktartikel 1 20,0% 300 41,1% 0,6 37,5% Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden 1 20,0% 60 8,2% 0,1 6,3% Geschenkartikel, Glas, Porzellan, Keramik, Hausrat 0 0,0% 0 0,0% 0,0 0,0% Blumen, Gartenbedarf 0 0,0% 150 20,5% 0,2 12,5% Sortim e nte in s g e s am t 5 100,0% 730 100,0% 1,6 100,0% Zentraler Versorgungsbereich Borken Ve rkauf s Anz. de r CI MA Ware ng ru ppe U m s atz- f läche in Be trie be in % m² VKF in % U m sa tz i n v e rte ilung Mio. € in % Schnittblumen 2 66,7% 80 7,1% 0,2 9,1% Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden 1 33,3% 900 79,6% 1,8 81,8% Blumen, Gartenbedarf 0 0,0% 150 13,3% 0,2 9,1% Sortim e nte ins g e sa m t 3 100,0% 1.130 100,0% 2,2 100,0% Quelle: cima Bestandserhebungen 2015 Das Gros des Einzelhandelsbesatzes in den baumarkt- und gartencenterrelevanten Sortimenten in den Zentralen Versorgungsbereichen der zu berücksichtigen Städte entfällt auf ‚Schnittblumen‘. Mit Blick auf die für dieses Sortiment vorgesehene Verkaufsflächenbegrenzung auf 10 m² der Gesamtverkaufsfläche im Rahmen der Sortimentsfestsetzungen zum Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung im Bebauungsplan SW 41 ist keine wesentliche Beeinträchtigung der relevanten Zentralen Versorgungsbereiche zu erwarten. Seite 33 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT Für die Zentralen Versorgungsbereiche ‚Bocholt‘, ‚Rhede‘ und Borken sind die dort realisierten Umsätze in den Warengruppen ‚Eisenwaren, Bauartikel‘, ‚Tapeten, Farben, Lacke, Teppiche‘ und ‚Pflanzen, Gartenbedarf‘ explizit in der Auswirkungsanalyse zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund der bis auf eine Ausnahme unter der Grenze zur Großflächigkeit liegenden Verkaufsflächenansätze sind alles in allem nur zu vernachlässigende Umsatzverlagerungen zu erwarten. Abb. 22: Einzelhandelsstrukturen im Zentralen Versorgungsbereich ‚Bocholt Innenstadt‘ (Erhebungsstand: Juni 2014) Ve rkaufs Anz . de r CI MA Ware ng ru ppe Le be ns m i tte l Bücher mit 1.465 m², Spielwaren, Bastelbedarf, Sammlerhobbies mit 1.045 m², VKF in % 6.625 10,0% Reformwaren 1 0,4% 170 0,3% Apotheken 9 3,2% 485 0,7% 11 3,9% 2.735 4,1% Blumen (5) 2 0,7% 110 0,2% Zeitschriften (33) 1 0,4% 150 0,2% kurzfristiger Bedarf 24 8,6% 3.650 5,5% Oberbekleidung 82 29,4% 20.945 31,6% 3 1,1% 995 1,5% 10 3,6% 2.320 3,5% Heimtextilien, Kurzwaren, Teppiche Sportartikel Sportartikel mit 2.735 m², m² 13,3% Wäsche, Strümpfe Heimtextilien, Kurzwaren, Teppiche mit 2.320 m² in % 37 Drogerien, Parfümerien Die Abb. 22 dokumentiert die Einzelhandelsstrukturen im Zentralen Versorgungsbereich ‚Bocholt Innenstadt‘ insgesamt. Die relevanten etablierten Verkaufsflächendimensionierungen in den Warengruppen f läche in Be tri e be 3 1,1% 2.735 4,1% 15 5,4% 2.505 3,8% Sanitätshäuser 3 1,1% 270 0,4% Bücher 4 1,4% 1.465 2,2% Schreibwaren 4 1,4% 850 1,3% Spielwaren, Bastelbedarf, Sammlerhobbies 4 1,4% 1.045 1,6% Zoobedarf 2 0,7% 1.060 1,6% 130 46,6% 34.190 51,6% Schuhe Elektroartikel, Leuchten (inklusive ‚Weißer Ware‘) mit 750 m² m itte lfris tig e r Be darf Möbel, Antiquitäten mit 9.110 m² Möbel 5 1,8% 8.620 13,0% Antiquitäten 4 1,4% 490 0,7% Eisenwaren, Baumarktsortimente 2 0,7% 130 0,2% 17 6,1% 3.730 5,6% Farben, Lacke, Tapeten 2 0,7% 900 1,4% Elektrogeräte, Leuchten 2 0,7% 750 1,1% Unterhaltungselektronik 9 3,2% 2.320 3,5% Foto 2 0,7% 495 0,7% Optik 12 4,3% 970 1,5% Uhren, Schmuck 21 7,5% 910 1,4% Lederwaren 4 1,4% 345 0,5% Musikinstrumente, Musikalien 1 0,4% 320 0,5% Fahrräder 1 0,4% 1.000 1,5% Autozubehör 0 0,0% 0 0,0% Büromaschinen, PC 6 2,2% 875 1,3% Babybedarf 0 0,0% 0 0,0% Blumen, Gartenbedarf 0 0,0% 0 0,0% lang f ris tig e r Be darf 88 31,5% 21.855 33,0% 279 100, 0% 66.320 100,0% sind im Kontext der Sortimentsfestsetzungen besonders zu beachten. Die Gestaltungsspielräume des innenstädtischen Angebotes sollen in vollem Umfang erhalten bleiben. Hausrat, Glas, Porzellan, Keramik, Geschenke Seite 34 ins g e s am t Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT 4 Bewertung des Projektvorhabens im Kontext der Vorgaben der Landesplanung und der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Bocholt 2011 4.1 Lage im Allgemeinen Siedlungsbereich (Ziel 1 des Sachlichen Teilplanes Großflächiger Einzelhandel‘ zum LEP NRW) Der vorgesehene Projektstandort liegt innerhalb des ASB (Allgemeiner Siedlungsbereich). Dementsprechend ist Ziel 1 des ‚Sachlichen Teilplanes Großflächiger Einzelhandel‘ zum LEP NRW zur Ausweisung eines Sondergebietes für Großflächigen Einzelhandel erfüllt. Bei dem Standort handelt es sich um eine nicht integrierte Standortlage. Sie kann zur Realisierung eines Sondergebietes für Großflächigen Einzelhandel mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment herangezogen werden, sofern im Rahmen eines Einzelhandelskonzeptes der entsprechende Standortraum als ‚Sonderstandort‘ für großflächigen Einzelhandel mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment ausgewiesen wird. 4.2 Einhaltung von Grundsatz 3 der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Bocholt Grundsatz 3 des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Bocholt 201115 weist dem Standortraum an der Dingender Straße explizit diese Funktion zu: „‚Großflächiger nicht-zentrenrelevanter Einzelhandel‘ kann sowohl in der Innenstadt, aber auch entlang der definierten Verkehrsachsen Münsterstraße, Dingender Straße / Kaiser-WilhelmStraße und Werther Straße etabliert werden. Für Fachmarktkonzepte mit Nischenangeboten und begrenzter Verkehrserzeugung können auch Revitalisierungsflächen im ‚Alten Industriegürtel‘ südöstlich der Innenstadt in Frage kommen. Grundsätzlich können nur Standorte entwickelt werden, die in ASB-Bereichen liegen.“ Grundsatz 3 der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Bocholt 2011 wird eingehalten. 15 CIMA GmbH (2011): Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Bocholt 2011_Kurzfassung, S. 41. Seite 35 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT 4.3 Einhaltung des Beeinträchtigungsverbotes (Ziel 3 und Grundsatz 4 des ‚Sachlichen Teilplanes Großflächiger Einzelhandel zum LEP NRW‘) 4.3.1 Ermittlung der relevanten warengruppenspezifischen Umsatz-Kaufkraft-Relationen Grundsatz 4 des ‚Sachlichen Teilplanes Großflächiger Einzelhandel‘ zum LEP NRW führt aus: „Bei der Darstellung von und Festsetzung von Sondergebieten für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten soll der erwartete Gesamtumsatz der durch die jeweilige Festsetzung ermöglichten Einzelhandelsnutzungen die Kaufkraft der Einwohner der jeweiligen Gemeinde für die geplanten Sortimentsgruppen nicht überschreiten.“ Der projektierte Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung mit einer Gesamtverkaufsfläche von 9.000 m² dürfte dann eine Umsatzerwartung von 12,3 Mio. € realisieren können. Diese Umsatzerwartung trägt in ihrer warengruppenspezifischen Differenzierung der intensiven örtlichen und regionalen Wettbewerbssituation Rechnung. Auch im Kontext eines ‚Worst Case‘-Szenarios werden keine überdurchschnittlichen warengruppenspezifischen Flächenproduktivitäten realisiert werden können. Die nachfolgende Abb. 23 dokumentiert die warengruppenspezifischen Umsatzerwartungen und Flächenproduktivitäten des projektierten Baufachmarktes mit Gartencenterabteilung. Abb. 23: Umsatzerwartung des projektierten Baufachmarktes mit Gartencenterabteilung in Bocholt mit einer Gesamtverkaufsfläche von 9.000 m² Pr ojektier ter Ba ufachmar kt mit Gartencentera bteilung mit einer Gesamtvekaufsfläche von 9.000 m² FlächenVer kaufs- Umsatz fläche in m2 in Mio. € pr oduktivität (in € /m2 VKF) Ausgangspunkt zur Überprüfung der Einhaltung des Grundsatzes 4 des ‚Sachlichen Teilplanes Großflächiger Einzelhandel zum LEP NRW ist die Prognose der warengruppenspezifischen Umsatzerwartungen für den projektierten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung. Mit einer Gesamtverkaufsfläche von 9.000 m² im Standortbereich des aufgegebenen PRAKTIKER Baufachmarktes. Die Prognose der Umsatzerwartung fußt auf den Festsetzungen des Bebauungsplanes SW 41, der für das gartencenterrelevante Sortiment eine maximale Verkaufsfläche von 3.000 m² vorsieht. Unter Berücksichtigung eines Randsortimentsanteils von 800 m², resultiert für das Baumarktsortiment eine Verkaufsflächendimensionierung von 5.200 m². Baufachmarkt mit Gar tencenter abteilung 9.000 12,3 1.367 5.200 8,0 1.538 3.000 2,7 900 800 1,6 2.000 davon Eisenwaren, Baumarktartikel, Tapeten, Farben, Lacke, Teppiche, Kfz-Handel; KfzZubehör davon Pflanzen, Gartenbedarf davon Randsortimente Quelle: cima Betriebsanalysen2015 Seite 36 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT Auf die Baumarktkernsortimente entfällt bei einer Verkaufsfläche von 5.200 m² ein Umsatzanteil von 8,0 Mio. €. Im Segment ‚Pflanzen, Gartenbedarf‘ dürfte mit einer Verkaufsfläche von 3.000 m² ein Umsatzvolumen von 2,7 Mio. € realisiert werden. Die Randsortimente könnten bei einer Verkaufsfläche von 800 m² einen Umsatzanteil von 1,6 Mio. € erwirtschaften. Die nachfolgende Abb. 24 dokumentiert, fußend auf den ermittelten Umsatzerwartungen die projektspezifischen Umsatz-KaufkraftRelationen. Verkaufsflächendimensionierung des projektierten Baufachmarktes ist mit den Zielen der Landesplanung grundsätzlich konform. Die Verkaufsfläche der dem Kernsortimenten zu zuordnenden Randsortimente darf gemäß den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes SW 41 800 m² nicht überschreiten. Der in den Randsortimenten erzielbare Gesamtumsatz dürfte bei maximal 1,6 Mio. € liegen. Es ist davon auszugehen, dass in allen Sortimenten der erwartete Umsatz unter dem entsprechenden Nachfragevolumen in der Stadt Bocholt liegt. Abb. 24: Umsatz-Kaufkraft-Relation in den relevanten Kernsortimentsbereichen des projektierten Baufachmarktes in Bocholt CI MA Ware ng rup pe U m satz Nach fra g e - e rwartung v olum e n Ba ufa ch- Stadt U m satz - m a rkt Boch olt Kau fkraft- ( in Mio. €) (in Mi o. €) Re la tion Eisenwaren, Baumarktartikel Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden, Kfz-Zubehör 8,0 30,3 26 Pflanzen, Gartenbedarf 2,7 3,8 71 Quelle: cima Kaufkraft- und Betriebsanalysen2015 Die resultierenden Umsatz-Kaufkraft-Relationen für die beiden Kernsortimente ‚Baumarktsortimente‘ und ‚Pflanzen, Gartenbedarf liegen deutlich unter 100. Damit liegt die sortimentsspezifische Umsatzerwartung deutlich unter dem Nachfragevolumen der Standortgemeinde. Somit ist auch Grundsatz 4 des ‚Sachlichen Teilplanes Großflächiger Einzelhandel‘ zum LEP NRW wird somit erfüllt. Die Die Bezirksregierung Münster gibt jedoch vor dem Hintergrund der in der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Bocholt 2011 ausgewiesenen hohen Handelszentralität für die CIMA Hauptwarengruppe Baumarktartikel, Gartenbedarf‘ von insgesamt 144 zu bedenken, dass dennoch schädliche Auswirkungen im Kontext einer deutlichen Angebotsverschlechterung auftreten könnten, Seite 37 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT sollte ein zusätzlicher Baufachmarkt in Bocholt realisiert werden16. Sie verweist dabei insbesondere auch auf den in der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Bocholt 2011 formulierten Grundsatz 517: „Auch bei Ansiedlungsvorhaben des großflächigen Einzelhandels mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten sind Standortentwicklungen mit nahezu ausschließlichen Verdrängungseffekten zu vermeiden. Sie induzieren in der Regel zusätzliche Ladenleerstände. Ein Eingriff in den ‚normalen‘ Wettbewerb darf jedoch nicht mit einem solchen Handeln nicht verbunden sein. Es muss ausschließlich städtebaulich argumentiert werden. In Bocholt dürfte dieser Grundsatz insbesondere für das Segment der Bau- und Heimwerkermärkte gelten“. Die Bezirksregierung fordert einen Nachweis, dass dieser formulierte Grundsatz 5 des Einzelhandelskonzeptes nicht verletzt wird. Ebenso ist Bezug zu nehmen auf die Grundsätze 3 und 418. Dieser Nachweis ist nur über eine dezidierte ökonometrische Auswirkungsanalyse abzuklären die in Abschnitt 4.3.2 dokumentiert ist. Mit der Begrenzung der Randsortimente auf maximal 800 m² werden sowohl das Ziel 5 und der der Grundsatz 6 des Sachlichen Teilplanes Großflächiger Einzelhandel‘ zum LEP NRW erfüllt. Gleiches gilt auch für den Grundsatz 4 des Einzelhandelskonzeptes 2011: „Die Beschränkung zentrenrelevanter Randsortimente bei nicht zen- trenrelevantem Kernsortiment ist strikt einzuhalten. Bewährt hat sich eine Begrenzung auf maximal 10 % der Gesamtverkaufsfläche, aber jedoch maximal 800 m² Verkaufsfläche. Standortanfragen regionaler Möbelhäuser mit Verkaufsflächen über 10.000 m² sind hinsichtlich des Randsortiments gesondert zu regeln. Vor dem Hintergrund des noch diversifizierten Besatzes in den Sortimenten ‚Hausrat, Einrichtungszubehör‘ in der Innenstadt von Bocholt sollte dennoch die Verkaufsfläche des zentrenrelevanten Randsortimentes des eher restriktiv behandelt werden. Grundsätzlich ist bei jedem Ansiedlungsvorhaben abzuklären, dass die Versorgungsfunktion der ausgewiesenen Zentralen Versorgungsbereiche nicht gefährdet wird.“ Mit der Einziehung von Obergrenzen für die zentrenrelevanten Randsortimente ‚Einrichtungszubehör (ohne Möbel) / Haus- und Heimtextilien‘ bzw. ‚Haushaltswaren und Hausratsartikel‘ auf jeweils 100 m² wird grundsätzlich der Relevanz dieser Sortimente in der Bocholter Innenstadt Rechnung getragen19. Damit wird dem Grundsatz 4 des Einzelhandelskonzeptes hinsichtlich der Bedeutung der Sortimente ‚Einrichtungsbedarf‘ und ‚Hausrat‘ für die Bocholter Innenstadt beachtet20. 4.3.2 Ökonometrische Auswirkungsanalyse 4.3.2.1 Vorbemerkungen 16 Die seinerzeit ausgewiesene Handelszentralität berücksichtigte seinerzeit noch den PRAKTIKER Baumarkt. Heute beläuft sich die Marktabschöpfungsquote in der Hauptwarengruppe Baumarktartikel, Gartenbedarf‘ auf 101. Einem realisiertem Einzelhandelsumsatz von 34,6 Mio. € steht ein einzelhandelsrelevantes Nachfragevolumen von 34,1 Mio. € gegenüber. 17 Schreiben der Bezirksregierung Münster vom 30.09.2014 18 CIMA GmbH (2011): Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Bocholt 2011_Kurzfassung, S. 41f. Die Prognose der Umsatzverlagerungen der Absatzformen des hier in Rede stehenden Projektvorhabens geht auf den ökonometrischen Modellansatz von HUFF zurück. In die Berechnungen fließen die At19 Siehe hierzu auch Abb.22 auf S.30 sowie Abb. 27 auf S.42 20 Siehe hierzu insbesondere auch Abschnitt 5 Seite 38 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT traktivität aller konkurrierenden Einzelhandelsstandorte sowie das Abwägen des Zeitaufwandes zum Aufsuchen von unterschiedlichen Wettbewerbsstandorten ein. Voraussetzung für die Entwicklung eines für Bocholt und das Segment ‚Baufachmärkte‘ spezifischen Verhaltensmodells war die detaillierte Analyse der Einzelhandelsstrukturen im relevanten Einzugsbereich des projektierten Baufachmarktes. Die cima GmbH interpretiert das HUFF-Modell als ein Denkmodell, das keine schlussfertigen Ergebnisse aus einer Formel ableitet. Vielmehr sind die Ergebnisse immer wieder in ihrer Plausibilität zu hinterfragen, ob tatsächlich ein realistisches Konsumverhalten abgebildet wird. So sind z.B. spezifische Vorlieben für einzelne Betriebstypen und Anbieter (z.B. Oligopol- oder Monopolvorteile einzelner Betreiber) regionalspezifisch zu berücksichtigen. Im vorliegenden Falle spielen die engen Verflechtungen in der Region und die spezifische Attraktivität der Gartencenter, die aus Gartenbaubetrieben hervorgegangen sind, eine besondere Rolle. Bei den nachfolgend gerechneten Umverteilungswirkungen wurden folgende Prämissen berücksichtigt: Gleichartige Betriebskonzepte und Absatzformen stehen intensiver im Wettbewerb als unterschiedliche Absatzformenkonzepte. Somit konkurriert ein Baufachmarkt zunächst unmittelbar mit benachbarten Baufachmarktstandorten; ein Gartencenter unmittelbar mit benachbarten Gartencentern. Maßgebliche Relevanz hat hierbei der bereits bestehende intensive Wettbewerb innerhalb der Stadt Bocholt. Je besser die regionale Verkehrsanbindung des Projektstandortes, umso größer ist die Reichweite in die Region. Der vorgesehene Realisierungsstandort des projektierten Baufachmarktes an der Hauptverkehrsachse Dingdener Straße ist durch eine gute verkehrliche Erreichbarkeit gekennzeichnet. Dementsprechend kann grundsätzlich von einer hohen Reichweite in die Region ausgegangen werden. Erfolgt eine Projektentwicklung an einem Standort und in einem Segment mit bereits deutlichen Kaufkraftzuflüssen aus dem Umfeld, werden deutlich höhere Umsatzverlagerungen ‚vor Ort’ generiert, als wenn noch von einem Angebotsdefizit auszugehen wäre. Es bestehen bereits heute hohe Handelszentralitäten in den beiden Kernsortimentsbereichen ‚Baumarktsortimente‘ und ‚Pflanzen, Gartenbedarf‘ in Bocholt. Dementsprechend dürfte sich ein maßgeblich relevanter Anteil der resultierenden Umsatzverlagerungen sich auf das Stadtgebiet von Bocholt konzentrieren. Die Umsatzerwartungen und Reichweiten einzelner Betriebstypen fußen auf den der cima bekannten branchenüblichen Kennzahlen. Grundlage sind ‚Experteninformationen‘ und kontinuierliche Auswertungen der Branchenberichterstattung. Die seitens der cima prognostizierten Umsatzpotenziale orientieren sich an der maximal erreichbaren Attraktivität und sind als ‚Worst Case‘ im Sinne der zu beurteilenden Auswirkungen zu verstehen. Hinsichtlich der Kaufkraftzuflüsse von außerhalb des Einzugsbereichs wird davon ausgegangen, dass rd. 10 % der warengruppenspezifischen Umsatzerwartungen durch Kunden aus den Niederlanden gebunden werden. In Bezug auf zusätzliche ‚diffuse Kaufkraftzuflüsse‘ von außerhalb des abgegrenzten Einzugsbereichs (z.B. aus Emmerich, Wesel, SüdSeite 39 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT lohn) ist davon auszugehen, dass dieser Anteil in Bezug auf die warengruppenspezifischen Umsatzerwartungen bei unter 10 % liegt. Aus der Summe der ausgewiesenen Umsatzverlagerungen resultiert die prognostizierte warengruppenspezifische Umsatzerwartung. Die räumlichen Umsatzverlagerungseffekte werden für das Projektvorhaben warengruppenspezifisch für die Sortimentssegmente ‚Baumarktsortimente (Warengruppen ‚Eisenwaren, Baumarktsortimente‘, Tapeten, Farben, Lacke, Teppichboden‘, ‚Kfz-Zubehör‘) und Gartencenterrelevante Sortimente (‚Pflanzen, Gartenbedarf‘) ausgewiesen. Dabei erfolgt die Ausweisung der Umsatzverlagerungseffekte für folgende räumliche Einheiten: 4.3.2.2 Auswirkungsanalyse für die Baumarktkernsortimente (Warengruppen ‚Eisenwaren, Baumarktartikel‘, ‚Tapeten, Farben, Lacke, Teppichböden‘, ‚Kfz-Zubehör‘) Zentrale Versorgungsbereiche in Bocholt, übrige Standorte in Bocholt, Isselburg21, Zentrale Versorgungsbereiche in Rees, übrige Standorte in Rees, Zentrale Versorgungsbereiche in Hamminkeln, übrige Standorte in Hamminkeln, Zentraler Versorgungsbereich in Rhede, Die Abb. 25 auf der nächsten Seite (rechts stehend) dokumentiert die resultierenden Umsatzverlagerungseffekte für die Baumarktkernsortimente. Aus den Zentralen Versorgungsbereichen im Einzugsbereich werden keine Umsatzverlagerungen ausgelöst, die das alles in allem hier niedrige Angebotsniveau gefährden könnten. Lediglich in Bocholt, Rhede und Borken sind hier relevante Betriebe etabliert. Aus dem Zentralen Versorgungsbereich ‚Bocholt Innenstadt werden 0,1 Mio. €, aus den Zentralen Versorgungsbereichen ‚Borken‘ und ‚Rhede‘ werden jeweils rd. 0,05 Mio. € zum projektierten Baufachmarkt in Bocholt umgelenkt. Dies entspricht relativen Umsatzverlagerungen zwischen 2,8 % und 7,1 %. Die in den Zentralen Versorgungsbereichen etablierten Betriebe werden nicht gefährdet. übrige Standorte in Rhede, Zentraler Versorgungsbereich in Borken, übrige Standorte in Borken, diffuse Kaufkraftzuflüsse aus Städten und Gemeinden von außerhalb des relevanten Einzugsbereichs, diffuse Kaufkraftzuflüsse aus den Niederlanden, 21 Die Stadt Isselburg hat keine Zentralen Versorgungsbereiche ausgewiesen. Seite 40 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT Von den übrigen relevanten Standorten der Stadt Bocholt dürften 3,95 Mio. € zum projektierten Baufachmarkt an der Dingdener Straße umgelenkt werden. Dies entspricht einer relativen Umsatzverlagerung von 15,6 %. Die Etablierung des zusätzlichen Baufachmarktes in Bocholt löst einen erheblichen Wettbewerbsdruck innerhalb der bestehenden Fachmarktsegmente aus. Die erzielbaren Flächenproduktivitäten in diesem Segment werden sich spürbar reduzieren. Alles in allem dürften die hier ermittelten Umsatzverlagerungen dennoch als beherrschbar eingeordnet werden.22 Der Wettbewerb wird sich jedoch umfassend auf die neue Konkurrenzkonstellation einstellen müssen. Abb. 25: Prognose der regionalen Umsatzverlagerungen bei Realisierung eines zusätzlichen Baufachmarktes im Segment der ‚Baumarktkernsortimente‘ Umsatzumverteilung Baumarktkernsortimente Projektierter Baufachmarkt BOCHOLT Umsatz ak tuell Bocholt Bocholt Zentrale Versorgungsbereiche übrige Standorte Isselburg Aus allen Standorten außerhalb der Zentralen Versorgungsbereiche in den Städten Isselburg, Rees, Hamminkeln, Rhede und Borken liegen die relativen Umsatzverlagerungen in Bezug auf die Baumarktkernsortimente unter 10 %. Damit ist eine Gefährdung der entsprechenden Fachmarktstandorte grundsätzlich auszuschließen. Die höchsten relativen Umsatzverlagerungen werden für die ‚übrigen Standorte‘ in Rees und Rhede mit 8,9 % bzw. 9,1 % ausgewiesen. Die absoluten Umsatzverlagerungen lieben dabei bei 0,50 Mio. € bzw. 0,45 Mio. €. Rees Rees Hamminkeln Hamminkeln Rhede Rhede Borken Borken Zentrale Versorgungsbereiche übrige Standorte Zentrale Versorgungsbereiche übrige Standorte Zentrale Versorgungsbereiche übrige Standorte Zentrale Versorgungsbereiche übrige Standorte Umsatzumver teilung in Mio. € in Mio. € in % 1,6 0,10 6,3 25,3 3,95 15,6 0,0 0,00 0,0 0,0 0,00 0,0 5,6 0,50 8,9 0,0 0,00 0,0 7,1 0,60 8,5 0,7 0,05 7,1 4,8 0,45 9,4 1,8 0,05 2,8 15,5 0,80 5,2 diffuse Kaufkraftzuflüsse aus weiteren deutschen Gemeinden 0,70 diffuse Kaufkraftzuflüsse Niederlande 0,80 Umsatzerw artung Baumark t 8 ,00 Quelle. Cima Auswirkungsanalysen nach HUFF 2015 22 In Bezug auf Einzelhandel mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment kann davon ausgegangen werden, dass eine wesentliche Beeinträchtigung der Versorgungsbzw. Angebotsstrukturen erst bei Umsatzverlagerungsquoten von über 20 % zu erwarten sind. Der diffuse Kaufkraftzuflüsse aus weiteren deutschen Gemeinden dürfte bei 0,70 Mio. € liegen, aus den Niederlanden dürften zusätzlich 0,80 Mio. € gebunden werden. Seite 41 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT 4.3.2.3 Auswirkungsanalyse für das Segment ‚Gartencenterrelevante Sortimente‘ Die Abb. 26 (rechts stehend) dokumentiert die resultierenden Umsatzverlagerungseffekte für das Segment der ‚Gartencenterrelevanten Sortimente (‚Pflanzen, Gartenbedarf‘). Aus den Zentralen Versorgungsbereichen innerhalb des relevanten Einzugsbereichs sind keine Umsatzverlagerungen nachzuweisen. Es fehlt hier an relevantem Angebot. Somit liegen hier keine messbaren Auswirkungen für die Zentralen Versorgungsbereiche vor. Von den ‚übrigen Standorten‘ in Bocholt dürften zum projektierten Baufachmarkt rd. 1,15 Mio. € umgelenkt werden. Dies entspricht einer relativen Umsatzverlagerung von 14,9%. Diese prognostizierten Umsatzverlagerungen dürften einen deutlichen Wettbewerbsdruck auf die derzeit etablierten Baufachmärkte und Gartencenter auslösen. Es ist von deutlich abnehmenden Flächenproduktivitäten auszugehen. Unseres Erachtens dürfte bei Einstellung auf die sich neu einstellenden Wettbewerbsbedingungen, das bestehende breite Angebot nur unwesentlich in seiner Versorgungsfunktion beeinträchtigt werden. Von den übrigen Standorten in Rees dürften rd. 0,3 Mio. € zum projektierten Baufachmarkt in Bocholt umgelenkt werden. Dies entspricht einer relativen Umsatzverlagerung von 12,0 % und bedeutet das Abschmelzen bestehender hoher Kaufkraftzuflüsse nach Rees. Die Versorgungsfunktion in diesem Segment dürfte nicht gefährdet werden. Abb. 26: Prognose der regionalen Umsatzverlagerungen bei Realisierung eines zusätzlichen Baufachmarktes im Segment der ‚Gartencenterrelevante Sortimente‘ (Pflanzen, Gartenbedarf‘) Umsatzumverteilung 'Gartencenterrelevante Sortimente' Projektierter Baufachmarkt BOCHOLT Umsatz ak tuell Bocholt Bocholt Zentrale Versorgungsbereiche übrige Standorte Isselburg Rees Rees Hamminkeln Hamminkeln Rhede Rhede Borken Borken Zentrale Versorgungsbereiche übrige Standorte Zentrale Versorgungsbereiche übrige Standorte Zentrale Versorgungsbereiche übrige Standorte Zentrale Versorgungsbereiche übrige Standorte Umsatzumver teilung in Mio. € in Mio. € in % 0,0 0,00 0,0 7,7 1,15 14,9 0,3 0,00 0,0 0,0 0,00 0,0 2,5 0,30 12,0 0,0 0,00 0,0 3,0 0,35 11,7 0,2 0,00 0,0 0,8 0,05 6,3 0,2 0,00 0,0 5,6 0,40 7,1 diffuse Kaufkraftzuflüsse aus weiteren deutschen Gemeinden 0,20 diffuse Kaufkraftzuflüsse Niederlande 0,25 Umsatzerw artung Baumark t 2 ,70 Quelle. Cima Auswirkungsanalysen nach HUFF 2015 Von den ‚übrigen Standorten‘ in Hamminkeln dürften rd. 0,35 Mio. € umgelenkt werden. Dies entspricht einer relativen Umsatzverlagerung von 11,7 %. Dies bedeutet auch her das AbSeite 42 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT schmelzen bestehender hoher Kaufkraftzuflüsse nach Hamminkeln. Die Versorgungsfunktion dürfe nicht gefährdet werden. mit Gartencenterabteilung mit einer Verkaufsfläche von 9.000 m² in Bocholt nicht zu einer Verwerfung der Angebotsstrukturen. Von den ‚übrigen Standorten‘ in Rhede dürften 0,05 Mio. € zum projektierten Baufachmarkt in Bocholt umgelenkt werden. Die relative Umsatzverlagerung liegt bei 6,3 %. Damit wird das in Rhede vorliegende Angebot nicht in seiner Substanz gefährdet. Das Projektvorhaben erreicht in seiner Dimensionierung die Verträglichkeitsschwelle; alles in allem wird das Beeinträchtigungsverbot gemäß Ziel 3 des ‚Sachlichen Teilplanes Großflächiger Einzelhandel‘ zum LEP NRW jedoch nicht verletzt. Von den ‚übrigen Standorten‘ in Borken dürften 0,4 Mio. € projektierten Baufachmarkt in Bocholt umgelenkt werden. Dies spricht einer relativen Umsatzverlagerung von 7,1 %. Das sehr aufgestellte Angebot im Segment der ‚Gartencenter‘ in Borken damit nicht wesentlich beeinträchtigt. zum entbreit wird Der diffuse Kaufkraftzuflüsse aus weiteren deutschen Gemeinden dürfte bei 0,20 Mio. € liegen, aus den Niederlanden dürften zusätzlich 0,25 Mio. € gebunden werden. 4.3.2.4 Fazit Auswirkungsanalyse Das Gros der Umsatzverlagerungen konzentriert sich vor dem Hintergrund der bereits hohen Marktabschöpfungsquoten in den beiden Segmenten ‚Baumarktkernsortimente‘ und ‚Gartencenterrelevante Sortimente‘ auf die Stadt Bocholt selbst. Der Wettbewerbsdruck wird deutlich spürbar werden und Umstrukturierungen auslösen. In seiner Substanz wird das bestehende Angebot jedoch nicht wesentlich beeinträchtigt werden, da der Wettbewerb sich auf die neue Konkurrenzkonstellation einstellen wird. Für die Angebotsstrukturen in den Städten des abgegrenzten Einzugsbereichs führt die Realisierung eines weiteren Baufachmarktes Seite 43 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT 5 Anmerkungen zum Entwurf der textlichen Festsetzungen in Bezug auf die Randsortimente des Baufachmarktes zum Bebauungsplan SW 41 Die Abb. 27 (nächste Seite) dokumentiert den Entwurf der textlichen Festsetzungen zum Standortbereich des projektierten Baufachmarktes (Sondergebiet) innerhalb des Bebauungsplanes SW 41. Nur zu diesem Standortbereich nehmen die nachfolgenden Ausführungen Stellung. Die Aufgliederung der Sortimentssegmente auf maximal 6.000 m² Baumarktsortimente und maximal 3.000 m² Gartencentersegmente entspricht den Marktgegebenheiten und ist somit nachvollziehbar23. Die aufgeführten Kernsortimente des Baumarktsortimentes sind korrekt wiedergegeben. Innerhalb des Sortimentsbündels sind jedoch die Sortimente k) Lampen, m) Fahrräder, n) Haushaltsgroßgeräte (Weiße Ware), o) Möbel, Büromöbel, Küchen als der Betriebsform Baufachmarkt zuzuordnende Ergänzungssortimente einzuordnen. 23 Für die dokumentierte Auswirkungsanalyse splitten wir das maximal zu realisierende Baumarktsortiment in 5.200 m² Baumarktkernsortiment und 800 m² Randsortimente auf. Damit wird dem ‚Worst Case‘-Ansatz Rechnung getragen, da die Baumarktsegmente höhere Flächenproduktivitäten realisieren als die gartencenterrelevanten Sortimente. Unseres Erachtens sind die Sortimentsbegrenzungen für Fahrräder (30 m²), Haushaltsgroßgeräte (weiße Ware), Möbel, Büromöbel (40 m²) sowie Möbel, Büromöbel, Küchen (100 m²) mit Blick auf das robuste Angebot in Bocholt als nicht nachvollziehbar einzuordnen. Mit Blick insbesondere auch auf die vorliegenden Angebotsstrukturen in der Innenstadt von Bocholt werden folgende Verkaufsflächenobergrenzen vorgeschlagen: Haushaltsgroßgeräte (weiße Ware): 100 m², Fahrräder: 200 m² Möbel, Büromöbel, Küchen: 200 m² Es handelt sich hier um Verkaufsflächendimensionierungen, die für Baufachmärkte durchaus üblich sind. Darüber hinaus liegt in der Stadt Bocholt in diesen Warengruppen im Stadtgebiet ein robustes Angebot mit einer Gesamtverkaufsfläche im Stadtgebiet von jeweils über 900 m² vor. Anbieter im Segment der Haushaltsgroßgeräte sind SATURN 24 (230 m²) , HOLZLEITNER (230 m²), I&M GEUKES (180 m²), HARTZ (180 m²), NIENHAUS (100 m²), MEYERS HAUSGERÄTE (120 m²), REAL (80 m²), MÖLDERS (60 m²), Das Gros des Angebotes liegt außerhalb von Zentralen Versorgungsbereichen der Stadt Bocholt. Eine wesentliche Beeinträchtigung der Versorgungsfunktion Zentraler Versorgungsbereiche ist mit Blick auf die eingezogene Verkaufsfläche von 100 m² auszuschließen. 24 Alle Verkaufsflächenanteil beziehen sich auf den Verkaufsflächenanteil des Sortimentes ‚Elektrohaushaltsgeräte (Weiße Ware). Seite 44 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT Im Segment Fahrräder liegt ein überdurchschnittlich attraktives Angebot in der Stadt Bocholt vor. Stellvertretend seien das ROSE RAD CENTER (1.000 m²)25 und die ROSE BIKE TOWN (3.860 m²) genannt. Eine Verkaufsflächendimensionierung von 200 m² im projektierten Baufachmarkt kann das insgesamt breite Angebot in der Stadt Bocholt nicht gefährden. zitierten Sortimenten handelt es sich um Kernsortimente eines Gartencenters. In Bezug auf die als Randsortimente ausgewiesenen Sortimente sind die nachfolgend dokumentierten Anmerkungen relevant: Maßgeblicher Anbieter im Segment Möbel ist das Möbelhaus VAN OEPEN. Es belegt im in seinem Kernsortiment ‚Möbel‘ alleine eine Verkaufsfläche von 9.500 m²26. Darüber hinaus sind als relevante Anbieter zu nennen INSOLVENZHALLE (2.000 m²), JAKUBERT WASSERBETTEN (265 m²), WATERBED DISCOUNT (150 m²), DÄNISCHES BETTENLAGER (200 m²), EICHENSCHEUNE (500 m²), TEBROKE KÜCHENSTUDIO (400 m²), I & M GEUKES (110 m²), KEITEN-SCHMITZ Küchen (600 m²), ANKO Wasserbetten (340 m²); WÜPPING (800 m²), COLLIN KG Bäder (1.000 m²), KÜCHEN HORMANN (200 m²), KEITEN-SCHMITZ (2.200 m²), HEGERING Büromöbel (600 m²), KLEINMEIER Küchen (100 m²) und BÜINK Küchen (200 m²). Das breit aufgestellte Angebot wird durch 200 m² Nebensortiment im projektierten Möbelfachmarkt nicht gefährdet. Diese Sortimente werden nunmehr in der überarbeiteten Fassung der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan SW 41 korrekterweise als Nebensortimente innerhalb der Randsortimente des Baufachmarktes aufgeführt. Die aufgeführten Kernsortimente für das Segment ‚Gartenbedarf‘ sind umfassend und korrekt widergegeben. Bei den unter p) bis z 25 Alle Verkaufsflächen 26 Alle Verkaufsflächenangaben beziehen sich auf das Kernsortiment Möbel, Büromöbel, Küchen, Badmöbel. Seite 45 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT Abb. 27: Entwurf der textlichen Festsetzungen für den Standortbereich des Baufachmarktes zum Bebauungsplan SW 41 (1. vorgelegte Entwurfsfassung) Seite 46 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT Abb. 28: Überarbeiteter Entwurf der textlichen Festsetzungen für den Standortbereich des Baufachmarktes zum Bebauungsplan SW 41 (2. vorgelegte Entwurfsfassung) Zulässig sind: 1. eine Verkaufsfläche (VK) und Ausstellungsfläche von max. 9.000 m2 VK. 2. Folgende nicht zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente als Hauptsortiment. Baumarktartikel max. 6.000 m² VK a) Autoteile, -Zubehör und Reifen b) Baustoffe (inkl. Fliesen) c) Bauelemente (inkl. Fenster, Türen, Bau- und Heimwerkerbedarf) d) Werkzeuge, Beschläge e) Sanitärartikel, Installationsbedarf für Gas, Sanitär und Heizung, Badeinrichtungen, f) Holzprodukte g) Blockhäuser, Wintergärten, Zäune h) Malerartikel, Tapeten, Lacke i) Rollos, Rollläden, Markisen j) Teppichböden k) Herde, Öfen, Kamine, Holzbrennstoffe l) Lampen Gartenbedarf max. 3.000 m² VK m) Beet-/ Balkonpflanzen, Zimmerpflanzen, Sämereien, Blumenzwiebeln, Gemüsepflanzen n) Gartendünger und Pflanzenschutz o) Freilandpflanzen, Bäume, Sträucher, Stauden p) Gartengeräte und –maschinen q) Gartenmöbel (inklusive Stuhl- und Sesselauflagen), Campingartikel (-möbel, mobile, Großzelte), Grillgeräte r) Brunnen, Artikel zur Teichtechnik, Wasserpflanzen s) Gartentöpfe aus Metall, Terrakotta und Kunststoff, Großkeramik und Übertöpfe t) Tröge, Findlinge, Gartenabtrennungen, Gartenfiguren (Stein, Ton und Kunststoff) u) Außenspielgeräte v) Gartenhäuser und –pavillons w) Blumen- und Gartenerde (keine Schnittblumen) 3. Das nachfolgende Randsortiment ist in einer Größe von 10 % der Gesamtverkaufsfläche, höchstens jedoch auf 800 m2 Verkaufsfläche zulässig. Das Randsortiment gehört zur Gesamtverkaufsfläche. Für die einzelnen Sortimentsgruppen des Randsortimentes ist eine höchstzulässige Verkaufsfläche erlaubt. Diese darf nicht überschritten werden. a) Einrichtungszubehör (ohne Möbel), Haus- und Heimtextilien 100 m² b) Bastelartikel, Geschenkartikel, Kunstbewerbe 40 m² c) Haushaltswaren und Hausratsartikel 100 m2 d) Tierfutter, Zoobedarf 100 m² e) Arbeits- und Berufskleidung 100 m2 f) Modellbau 30 m2 g) Fachbücher im Segment Heimwerken, Garten, Grillen, Campen sowie Bastel- und Betriebsanleitungen 10 m2 h) Schnittblumen 10 m2 i) Lebensmittel, Genussmittel, Getränke, Tabak, 10 m2 j) Elektrohaushaltswaren (Kleingeräte), Computerbedarf und - zubehör, 100 m2 a) b) 4. 5. 6. Teppiche (ohne Teppichböden) Campingartikel 50 m2 50 m2 Innerhalb dieser festgesetzten Verkaufsfläche für Randsortimente ist Aktionsware auf einer Fläche von 180 m2 Verkaufsfläche zulässig. Unter Aktionsware werden Saisonartikel verstanden, dies können z.B. Karnevals-, Oster- oder Weihnachtsartikel sein. Nahversorgungsrelevante Sortimente (Lebensmittel, Genussmittel, Getränke, Tabak) gehören nicht zu den Aktionswaren. Innerhalb dieser festgesetzten Verkaufsfläche für Randsortimente ist ein Nebensortiment auf einer Fläche von insgesamt 500 m2 Verkaufsfläche zulässig. Nebensortimente sind: a) Fahrräder 200 m² b) Haushaltsgroßgeräte (weiße Ware), 100 m² c) Möbel, Büromöbel, Küchen 200 m² Für die einzelnen Sortimentsgruppen des Nebensortimentes ist eine höchstzulässige Verkaufsfläche erlaubt. Diese darf nicht überschritten werden. Ein Café oder ein Gastronomiebetrieb zur Bewirtung der Kunden ist zulässig. Die Flächen für den Aufenthalt und das Cafe/Gastronomiebetrieb ist auf 200 m2 Bruttogeschossfläche beschränkt. Seite 47 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT Das dem Baufachmarkt zu zuordnende zentrenrelevante Randsortiment beläuft sich einschließlich einer maximalen Verkaufsfläche für Aktionsware von 180 m² auf insgesamt auf 800 m². Die vorgeschlagene Einziehung von Verkaufsflächenobergrenzen für Teilsortimente berücksichtigend erfüllt dieser Ansatz den Grundsatz 4 des Einzelhandelskonzeptes 2011 sowie die Grundsätze 4 und 6 bzw. Ziel 5 des ‚Sachlichen Teilplanes Großflächiger Einzelhandel‘ zum LEP NRW. Mit Ausnahme des Sortimentsbündels ‚Spielwaren, Sportartikel‘ sind alle genannten Teilsortimente dem Betriebstyp ‚Baufachmarkt mit Gartencenter‘ als Randsortimente zuzuordnen. Die im Bebauungsplanentwurf eingezogenen Verkaufsflächenobergrenzen garantieren, dass die zentrenrelevanten Randsortimente als ‚räumlich deutlich untergeordnet‘ eingeordnet werden können.27 Darüber hinaus werden folgende Empfehlungen gegeben: Mit Blick auf eine umfassende Beachtung des Grundsatzes 4 der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Bocholt 2011 ist die eingezogene Verkaufsflächenobergrenze von 100 m² als logisch abgeleitet und den örtlichen Versorgungsstrukturen Rechnung tragend einzuordnen. Das Sortiment ist dem Kernsortiment ‚Baumarktartikel‘ zuzuordnen. beachtet. Bei dieser Verkaufsflächendimensionierung bleibt das Sortiment auch räumlich deutlich untergeordnet. Die Bocholter Innenstadt verfügt mit den Häusern I und II des Unternehmens MÖBEL VAN OEPEN über ein relevantes Angebot im Angebot Einrichtungsbedarf. Die qualitätsorientierten Anbieter im Segment ‚Heimtextilien‘ (u.a. BED, BAD & CO., DER NÄHKASTEN, DIE WÄSCHETRUHE, RAUMGENUSS, HAUS DER STOFFE) tragen zur Angebotskompetenz der Bocholter Innenstadt maßgeblich bei. Die ausgewiesene Verkaufsflächenobergrenze sichert die Gestaltungsspielräume des relevanten Einzelhandels in den Zentralen Versorgungsbereichen und insbesondere in der Innenstadt von Bocholt ab. Die Verkaufsflächenobergrenze für das Sortiment ‚Haushaltswaren / Hausratsartikel‘ von 100 m² ist angemessen und trägt dem besonderen Schutz der Absicherung der Angebotsvielfalt in der Innenstadt von Bocholt Rechnung. Grundsatz 4 der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Bocholt 2011 wird umfassend beachtet. Bei dieser Verkaufsflächendimensionierung bleibt das Sortiment auch räumlich deutlich untergeordnet. Die Warengruppe ‚Glas, Porzellan, Keramik‘ Hausrat verfügt über ein solides, qualifiziertes Angebot in der Innenstadt von Bocholt. Im Segment der Inhaber geführten Konzepte sind die Unternehmen HUNGERKAMP, WOHNTREND und LOHSCHELLER hervorzuheben. Sie profilieren sich insbesondere auch über Qualitätsmarken. Das stärker konsumige Segment wird als Randsortiment durch das Möbelhaus VAN OEPEN bedient. Als Fachmarktkonzepte sind XENOS und ALKAZAR ansässig. Die Verkaufsflächenobergrenze von 40 m² für ‚Bastelartikel, Geschenkartikel, Kunstgewerbe‘ trägt ebenfalls dem Schutz des leistungsstarken Angebotes der Innenstadt Rechnung. Diese Dimensionierung garantiert, dass kein spezifisches Anbieterkonzept in der Bocholter Innenstadt gefährdet wird. 27 Vgl. OVG NRW vom 22.06.1998 – 7a D 108/96 Seite 48 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT Die Verkaufsflächenobergrenze von 100 m² für das Sortiment ‚Tierfutter, Zoobedarf‘‘ ist angemessen. Diese Verkaufsflächendimensionierung schließt nicht aus, dass sich ein Fachmarkt mit diesem Kernsortiment innerhalb der Zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Bocholt etablieren kann. Das Sortiment ist dem Kernsortiment ‚Baumarktartikel‘ zuzuordnen und räumlich dem Kernsortiment deutlich untergeordnet. Das Sortiment ‚Arbeits- und Berufsbekleidung‘ ist in dieser engen Definition dem Kernsortiment ‚Baumarktartikel‘ zuzuordnen. Wir verstehen hierunter Arbeitsgarnituren, die ausgelegt sind, Schmutz aus der handwerklichen Tätigkeit (Holzreste, Schmierstoffe, Öle, Farben und Lacke aufzunehmen) und die den Transport von Kleinwerkzeug mittels Spezialtaschen ermöglichen. Die empfohlene Verkaufsflächenobergrenze von 100 m² sichert Gestaltungsspielräume in den Zentralen Versorgungsbereichen ab. Es wird empfohlen, das Sortimentsbündel ‚Spielwaren, Sportartikel, Modellbau‘ als zulässiges zentrenrelevantes Sortiment zu streichen, da hier keine Zuordnung zum Betriebstyp des ‚Baufachmarktes mit Gartencenter‘ besteht. Allenfalls könnte das Segment ‚Modellbau‘28 als den ‚Baumarktartikeln‘ zu zuordnendes Sortiment definiert werden. Da sich dieses Marktsegment mittlerweile überwiegend ‚online‘ abspielt, wäre eine Verkaufsflä28 Die im vorliegenden Gutachten in den Städten des Einzugsbereichs zum Teil erhobenen Verkaufsflächen im Segment Spielwaren in Baufachmärkten und Raiffeisenmärkten sind als ‚grenzwertig‘ anzusehen, die zum Teil eine nachhaltige Standortsicherung dieses Sortimentes in Zentralen Versorgungsbereichen gefährden. chenobergrenze von 30 m² akzeptabel, ohne die Gestaltungsspielräume in der Bocholter Innenstadt einzuschränken Das sehr eng und spezifisch definierte Sortiment ‚Fachbücher im Segment Heimwerken, Garten, Grillen, Campen sowie Bastel- und Betriebsanleitungen mit einer Verkaufsflächenobergrenze von 10 m² ist eine der Absatzform ‚Baumarkt‘ gerecht werdende Dimensionierung. Es erfolgt damit eine umfassende Klarstellung, dass das Sortiment den Kernsortimenten ‚Baumarktartikel, Gartenbedarf‘ zugeordnet ist Die strikte Verkaufsflächenobergrenze von 10 m² garantiert ebenfalls die Begrenzung auf ein schmales Teilsortiment aus dem Segment Bücher. Sie, sichert Gestaltungsspielräume in den Zentralen Versorgungsbereichen der Stadt Bocholt ab und garantiert, dass das Sortiment räumlich deutlich untergeordnet ist. Die Zulässigkeit von 10 m² Verkaufsfläche im Sortiment ‚Schnittblumen‘ gefährdet das entsprechende Versorgungsangebot in den Zentralen Versorgungsbereichen im Einzugsbereich des Baufachmarktes nicht. Die strikte Verkaufsflächenobergrenze garantiert, dass es auch in den Bocholter Nahversorgungslagen nicht zu Verwerfungen kommt. Die Begrenzung des nahversorgungsrelevanten Sortimentes ‚Lebensmittel, Genussmittel, Getränke, Tabak‘ auf 10 m² garantiert, dass das Sortiment räumlich untergeordnet ist und sich in der Regel auf die Kassenzone beschränken dürfte. Das Sortiment muss mittlerweile im Kontext der Konsumerwartungen von Besuchern als ein nachgeordnetes Sortiment in Baufachmärkten einSeite 49 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT geordnet werden. Die strikte Verkaufsflächenobergrenze garantiert, dass selbst die Etablierung von Kioskangeboten in den Zentralen Versorgungsbereichen der Stadt Bocholt weiter möglich bleibt. Relevant ist auch, dass, wie vorgesehen, die nahversorgungsrelevanten Sortimente von der Aktionsware explizit ausgeschlossen werden29. Das Sortiment ‚Elektrohaushaltswaren, Computerbedarf und – Zubehör‘ ist mit Blick auf Schnittstellen zum Heimwerker- und Bastelbedarf als Randsortiment dem Kernsortiment ‚Baumarktartikel‘ zuzuordnen. Dies gilt insbesondere für die Segmente der Sicherheits- und Haustechnik, aber auch dem Modellbau als Segment des Bastelns und Heimwerkens. Die cima widerspricht hier fachlich der Stellungnahme der Bezirksregierung Münster. Beispielhaft zu nennen ist z.B. die Steuerung von Haustechnik über Tablets. In den kommenden Jahren werden Sicherheitsund Kommunikationssysteme noch viel stärker mit Komponenten des Computerbedarfs verschmelzen. Die empfohlene Verkaufsflächenobergrenze von 100 m² sichert ab, dass Gestaltungsspielräume für das Angebotsentwicklungen in der Bocholter Innenstadt, aber auch in übrigen zentralen Versorgungsbereichen gewahrt bleiben. Das Sortimentsbündel bleibt deutlich dem Kernsortiment untergeordnet. Das im Baufachmarkt vorgesehene Sortiment ist kaum vergleichbar mit dem Sortiment eines Elektrofachmarktes. Der SATURN Elektrofachmarkt beherbergt im Segment Computerbedarf und Zubehör alleine eine Verkaufsfläche 29 Ein zeitlich befristeter Ausschank von z.B. Glühwein in der Weihnachtszeit (z.B. Adventssamstage) oder anderen alkoholischen Getränken z.B. an Weiberfastnacht kann ggf. unter Berücksichtigung des Jugendschutzes gesondert genehmigt werden von 640 m². Darüber hinaus sind acht Fachgeschäfte mit Verkaufsflächen zwischen 30 m² und 100 m² in Bocholt etabliert. Die Versorgungsfunktion des vorliegenden Angebots in der Stadt Bocholt wird durch die vorgesehene Verkaufsflächendimensionierung im projektierten Baufachmarkt von 100 m² nicht gefährdet. Die Fakten sprechen u.E. eine deutliche Sprache, dass durch diese Verkaufsflächendimensionierung das Ziel 5 zum ‚Sachlichen Teilplan Großflächiger Einzelhandel‘ zum LEP nicht verletzt wird. Die Bewertung seitens der Bezirksregierung im Schreiben an die Stadt Bocholt vom 11.03.2015 bleibt uns unverständlich und wir sehen in dieser sehr strikten Bewertung einen Eingriff in die betrieblichen Gestaltungspotenziale eines Baufachmarktes. Die Zulässigkeit von Teppichen auf einer Verkaufsfläche von maximal 50 m² sichert ebenfalls deutlich die relevanten Gestaltungsspielräume für die Bocholter Innenstadt und die übrigen Hauptzentren im Einzugsbereich ab. Die Verkaufsflächendimensionierung bleibt deutlich unter der erforderlichen Verkaufsfläche eines qualitätsorientierten Orientteppichfachgeschäftes. Die Verkaufsfläche von maximal 10 m² Verkaufsfläche im Segment ‚Campingartikel‘ sichert in jedem Fall die Gestaltungsspielräume für Betriebe in der Innenstadt von Bocholt ab. Mit Blick auf das robuste Qualitätsangebot in der Bocholter City, würde jedoch auch eine Verkaufsflächenobergrenze von 50 m² akzeptabel sein. Die vorgesehene Verkaufsfläche für Aktionsware von 180 m² ist auf das gesamte zentrenrelevante Randsortiment anzurechnen. Seite 50 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT Der Bebauungsplanentwurf SW 41 nennt explizit Saisonware wie Karnevals-, Oster- oder Weihnachtsartikel. Die vorgesehene Verkaufsflächendimensionierung ist akzeptabel und hinsichtlich der Absicherung eines nachhaltigen Geschäftsbetriebes erforderlich. Da es sich hierbei in der Regel um niedrigpreisige ‚Schnelldreher‘ im Discountsegment handelt, ist keine Gefährdung der Versorgungsfunktion zentraler Versorgungsbereiche in Bocholt und den weiteren Städten des Einzugsbereichs zu sehen. Insbesondere das qualitätsorientierte Angebot in der Bocholter Innenstadt wird sich deutlich gegenüber dieser Aktionsware behaupten. Die cima begrüßt die detaillierte Festsetzung der Verkaufsflächenobergrenzen für die zulässigen zentrenrelevanten Randsortimente. Sie sind konservativ gesetzt, das heißt sie sind so gesetzt, dass die Einschränkung der Versorgungsfunktion der zentralen Versorgungsbereiche grundsätzlich ausgeschlossen werden kann und die Gestaltungsmöglichkeiten zur Weiterentwicklung der zentralen Versorgungsbereiche in Bocholt und im Einzugsbereich umfassend gegeben sind. Seite 51 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT 6 Anhang 6.1 Bestimmung des Marktgebietes und des Nachfragepotenzials Das Marktgebiet wird auf Basis einer intensiven Wettbewerbsanalyse vor Ort abgegrenzt. Ergänzend werden auch ökonometrische Modellrechnungen nach HUFF (siehe nähere Erläuterung im Glossar) berücksichtigt. In der Regel erfolgen Anpassungen gegenüber dem Rechenmodell. Ggf. liefern Haushaltsbefragungen und Expertengespräche auch aus vorangegangenen Gutachten in der Region ergänzende Informationen. Einflussgrößen für die Berechnung des Marktgebietes sind: Geographische, örtliche und verkehrsbedingte Faktoren, Zeitdistanzen (Messungen der Wegezeiten) zwischen den Wohnorten der Konsumenten und den zentralen Einkaufsorten im Einzugsbereich, Attraktivität konkurrierender Einkaufsorte gemessen an der Kaufkraft, Attraktivität konkurrierender Einkaufsorte gemessen an Zentralitätsindices der verschiedenen Bedarfsbereiche. Das einzelhandelsrelevante Nachfragepotenzial leitet sich ab aus: der Attraktivität der Konkurrenzorte, der geographischen Lage der Konkurrenzorte, den einzelhandelsrelevanten Verbrauchsausgaben pro Kopf und Jahr. Grundlage für die Potenzialberechnung im Einzelhandel sind die jährlichen Verbrauchsausgaben pro Kopf der Bevölkerung. Hierzu liegen Daten vor, die aus umfangreichem, sekundärstatistischem Material, Eigenerhebungen im Rahmen von Standortanalysen und Betriebsberatungen resultieren. Keine Berücksichtigung finden dabei die Verbrauchsausgaben für Kraftfahrzeuge, Landmaschinen, Brennstoffe und Mineralölerzeugnisse. In Abzug gebracht ist der Anteil des Versandhandels und e-commerce an den Verbrauchsausgaben, sodass nur der Pro-Kopf-Verbrauch, der im stationären Einzelhandel realisiert wird, in die Berechnungen eingeht. Jeder Person, vom Baby bis zum Greis, steht entsprechend dieser Verbrauchsausgaben-Ermittlung pro Jahr ein Betrag in Höhe von 5.668 € für Ausgaben im Einzelhandel zur Verfügung (Vorausberechnung für das Jahr 2014). Die Nachfragepotenziale in den einzelnen Warengruppen ergeben sich aus dem Produkt der (rein rechnerisch) gebundenen Einwohner und den Pro-Kopf-Verbrauchsausgaben. Diese werden mit den jeweiligen einzelhandelsrelevanten Kaufkraftkennziffern gewichtet. Die verwendeten Kaufkraftkennziffern wurden von mb research, Nürnberg ermittelt. der Einwohnerzahl im Einzugsbereich, den Kaufkraftverhältnissen im Einzugsbereich und Seite 52 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT 6.2 Erhebung des bestehenden Einzelhandelsangebotes und Analyse der örtlichen Situation Bei der Bestandserhebung erfolgt eine Differenzierung nach 33 Warengruppen, die in folgender Abb. 40 dokumentiert sind. Abb. 29: CIMA-Warengruppen Im Rahmen der Untersuchung wurde eine Bestandsaufnahme aller existierenden Einzelhandelsbetriebe durchgeführt. Entscheidendes Kriterium für die Erfassung eines Betriebes ist dabei die Tatsache, dass zum Zeitpunkt der Erhebung von einer branchentypischen Geschäftstätigkeit ausgegangen werden kann. Die Klassifizierung aller erfassten Betriebe erfolgte nach folgenden Merkmalen: Lage des Betriebes (Zentrum, integrierte Lage sowie Peripherie), Branche, Betriebstyp, Verkaufsfläche, Sortimentsniveau, allgemeiner Zustand des Betriebes. Die Zuordnung eines Betriebes zu einer Branche orientiert sich grundsätzlich am Schwerpunkt des angebotenen Sortiments. Handelt es sich um Betriebe mit mehreren Sortimentsbereichen (z.B. Warenhäuser, Verbrauchermärkte), so wird für die Bestimmung der gesamten Verkaufsfläche je Branche im betreffenden Untersuchungsort eine Aufspaltung in alle wesentlichen Warengruppen vorgenommen. Die Klassifizierung der Betriebstypen orientiert sich an folgenden Kriterien (vgl. auch nachfolgende Seite): Bedienungsform, Preisniveau, Periodischer Bedarf Lebensmittel Reformwaren Apotheken Drogerie- und Parfümerieartikel Persönlicher Bedarf Bekleidung Wäsche Schuhe Medien, Technik Bücher Bürobedarf, Schreibwaren Elektrogeräte, Leuchten Spiel, Sport, Hobby Sportartikel Spielwaren Fahrräder Geschenke, Glas, Keramik, Porzellan GPK, gehobener Hausrat Einrichtungsbedarf Heimtextilien, Teppiche Möbel Baumarktspezifisches Sortiment Blumen (Großgebinde, Gartenmarktsortimente) Zooartikel Baumarktspezifisches Sortiment, einfacher Hausrat Sanitätshäuser Schnittblumen Kioske, Zeitschriften Akustik, Optik Schmuck, Uhren Koffer, Lederwaren Unterhaltungselektronik Foto Bürokommunikation, PC Musikinstrumente, Sammelhobbies, Waffen, etc. Antiquitäten, Galerien, weiterer Einrichtungsbedarf Bodenbeläge, Farben, Lacke, Tapeten Kfz-Zubehör Quelle: CIMA GmbH. 2009 Sortimentstiefe und -breite, Verkaufsfläche. Seite 53 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT 6.3 Abgrenzung von Betriebstypen Fachmarktzentrum Wir unterscheiden zwischen den folgenden Betriebstypen: Fachgeschäft Sehr unterschiedliche Verkaufsflächengrößen, branchenspezialisiert, tiefes Sortiment, in der Regel umfangreiche Beratung und Kundenservice. Großflächige Konzentration mehrerer Fachmärkte verschiedener Branchen, i.d.R. kombiniert mit einem Verbrauchermarkt und/oder einem Lebensmittel-Discounter, meist zusammen über 8.000 m² VKF, periphere Lage, viele Parkplätze. Verbrauchermarkt Fachmarkt Großflächiges Fachgeschäft mit breitem und tiefem Sortimentsangebot, in der Regel viel Selbstbedienung und Vorwahl, häufig knappe Personalbesetzung. Supermarkt Ca. 400 m² bis 1.500 m² Verkaufsfläche, Lebensmittelvollsortiment inklusive Frischfleisch, in der Regel ab 800 m² Verkaufsfläche bereits zunehmender Non-Food-Anteil. Lebensmittel-Discounter Meist Betriebsgrößen zwischen ca. 300 m² und 800 m² Verkaufsfläche, ausgewähltes, spezialisiertes Sortiment mit geringer Artikelzahl, grundsätzlich ohne Bedienungsabteilungen. Verkaufsfläche ca. 1.500 m² bis 5.000 m², Lebensmittelvollsortiment und mit zunehmender Fläche ansteigender Anteil an Non-FoodAbteilungen (Gebrauchsgüter). Der Begriff SB-Warenhaus wird in der Fachwelt hier synonym verwendet. SB-Warenhaus Verkaufsfläche über 5.000 m², neben einer leistungsfähigen Lebensmittelabteilung umfangreiche Non-Food-Abteilungen, Standort häufig peripher, großes Angebot an eigenen Kundenparkplätzen. Warenhaus In der Regel Verkaufsflächengröße über 3.000 m², Lebensmittelabteilung, breites und tiefes Sortiment bei den Non-Food-Abteilungen, in der Regel zentrale Standorte. Seite 54 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT Kaufhaus In der Regel Verkaufsflächen über 1.000 m², breites, tiefes Sortiment, im Gegensatz zum Warenhaus meist mit bestimmtem Branchenschwerpunkt. Shopping-Center Großflächige Konzentration vieler Einzelhandelsfachgeschäfte diverser Branchen, Gastronomie- und Dienstleistungsbetriebe i.d.R. unter einem Dach, oft ergänzt durch Fachmärkte, Kaufhäuser, Warenhäuser und Verbrauchermärkte; großes Angebot an Kundenparkplätzen; i.d.R. zentrale Verwaltung und Gemeinschaftswerbung. Mall in einem Shopping-Center Zentraler, oft hallenartiger, überdachter Raum im Shopping-Center, von dem aus die einzelnen Betriebe zugänglich sind. Hier finden Aktionen und Veranstaltungen statt, Einzelhändler präsentieren ihre Waren in der Mall oft vor dem Geschäft. 6.4 Glossar Handelszentralität: Relation von Einzelhandelsumsatz zu Nachfragevolumen bezogen auf eine definierte räumliche Einheit. Die Handelszentralität wird in Prozent als Messzahl ausgewiesen. Handelszentralitäten von über 100 signalisieren Kaufkraftzuflüsse. Der Umsatz liegt dann über dem Nachfragevolumen. Handelszentralitäten von unter 100 zeigen per Saldo Kaufkraftabflüsse auf. Der realisierte Einzelhandelsumsatz liegt unter dem Nachfragevolumen. Handelszentralitäten werden für Stadtgebiete insgesamt, aber auch für Stadtteile und einzelne Nahversorgungsbereiche ausgewiesen. Marktdurchdringung Innenstadt: Relation von Einzelhandelsumsatz in der Innenstadt zum Nachfragevolumen im Stadtgebiet. Die Marktdurchdringung beschreibt die Stärke des innerstädtischen Einzelhandels in der Kaufkraftbindung im Stadtgebiet. In den innerstädtischen Kernsortimenten sollten die Marktdurchdringungskennziffern im Bereich von 100 oder darüber liegen. Marktabschöpfung: Relation des Einzelhandelsumsatzes einer Stadt/ Gemeinde zum Nachfragevolumen im gesamten Einzugsbereich. Die Marktabschöpfung beschreibt somit den Marktanteil des städtischen Einzelhandels im Einzugsbereich. Nachfragevolumen: Verfügbares Einkommen für Ausgaben im Einzelhandel. Das Nachfragevolumen berechnet sich aus dem Produkt der warengruppenspezifischen Verbrauchsausgaben je Einwohner und der Einwohnerzahl. Das Ergebnis wird gewichtet mit der einzelhandelsrelevanten Kaufkraftkennziffer der CIMA / BBE in Kooperation mit mb research, Nürnberg. Hierdurch werden regionale Einkommensunterschiede nachgezeichnet. Die Verbrauchsausgaben im Einzelhandel je Einwohner belaufen sich für 2011 auf 5.506 € je Einwohner. Potenzialreserve: beschreibt Kaufkraft, die zusätzlich von außerhalb des Einzugsbereichs oder durch zusätzliche Bevölkerungspotenziale im Einzelhandel einer Stadt/ Gemeinde gebunden werden kann. Dies sind Ausgaben von Gästen, Geschäftsreisenden und Touristen Seite 55 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT sowie seltene Einkäufe von Kunden von außerhalb des Einzugsgebietes. Ebenso fallen Ausgaben von Einwohnern mit Zweitwohnsitz in diese Kategorie. Dies betrifft z.B. im Besonderen Studenten. Die Potenzialreserve wird je nach den städtischen Strukturen, ihrem Aufkommen an Studenten und ihrer Bedeutung als Tourismusdestination mit 2 % bis 8 % des Nachfragevolumens im Einzugsgebiet angesetzt. HUFF-Modell: Das HUFF-Modell ist ein ökonometrisches Rechenmodell zur Ermittlung von Kaufkraftströmen. Es berücksichtigt die Attraktivitäten von Einkaufsorten und Zeitdistanzen zwischen Wohnund Einkaufsorten. Der Wettbewerb zwischen verschiedenen Zentren und die Distanzen zwischen Wohn- und Einkaufsorten bestimmen die Sogwirkung (Gravitation) einzelner Einkaufsorte. Im Modell können auch besondere Barrieren wie Grenzen, topographische Hindernisse (Bergrücken, Flüsse) oder landsmannschaftlich geprägte Verhaltensmuster berücksichtigt werden. Eine rein mathematische Betrachtung führt immer nur zu einer Annäherung an die Wirklichkeit. Anpassungen sind aufgrund von Befragungen, Expertengesprächen und Standortbewertungen vor Ort vorzunehmen. Entscheidend für das jeweilige Ergebnis sind die Prämissen in Bezug auf das örtliche Konsumentenverhalten und die jeweilige Attraktivität der Einkaufsorte. Das HUFF-Modell dient nicht nur der Abgrenzung von Einzugsbereichen, sondern ist als ‚Denkmodell’ auch Ansatz zur Ermittlung von Umsatzverlagerungseffekten bei neu in den Markt eintretenden Mitbewerbern. Grundsätzlich sind folgende Prämissen bei der Ermittlung von Umsatzverlagerungseffekten von Bedeutung: Gleichartige Betriebskonzepte und Absatzformen stehen intensiver im Wettbewerb als unterschiedliche Absatzformenkonzepte. Somit konkurriert ein SB-Warenhaus zunächst unmittelbar mit benachbarten SB-Warenhausstandorten; ein Lebensmitteldiscounter unmittelbar mit benachbarten Lebensmitteldiscountern. Große Unterschiede in den Angebotsqualitäten zwischen den geplanten Vorhaben und dem vorhanden Einzelhandelsangebot führen schneller zu einem ‚Rutschbahneffekt’ und somit zu höheren Umsatzverlagerungen. Sie sind geringer, wenn der Abstand in den Angebotsqualitäten deutlich geringer ausgeprägt ist. Je besser die regionale Verkehrsanbindung des Projektstandortes, umso größer ist die Reichweite in die Region. Es bestehen optimale Akquisitionspotenziale. Erfolgt eine Projektentwicklung an einem Standort und in einem Segment mit bereits deutlichen Kaufkraftzuflüssen aus dem Umfeld, werden deutlich höhere Umsatzverlagerungen vor Ort generiert, als wenn noch von einem Angebotsdefizit auszugehen wäre. Seite 56 Verträglichkeitsgutachten Baufachmarkt mit Gartencenterabteilung BOCHOLT Die prognostizierten Umsatzerwartungen der zu diskutierenden Projektvorhaben fußen auf warengruppen-, betriebstypen- und firmenspezifischen Flächenproduktivitäten. Neben der CIMA GmbH vorliegenden Umsatzdaten wird der aktuelle Stand der Branchenberichterstattung berücksichtigt. In die Ausweisung konkreter Planumsätze fließen die konkreten Standortbedingungen und die Attraktivität der Projektentwicklung aus der Kopplung mit anderen Absatzformen mit ein. Seite 57