E-Book: Pauschalsteuer für Sachzuwendungen
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E-Book: Pauschalsteuer für Sachzuwendungen
Pauschalsteuer für Sachzuwendungen Sie sind Unternehmer? Dann wissen Sie sicherlich, wie wichtig es ist, im richtigen Zeitpunkt auch mal spendabel zu sein. Geschäftspartner und Kunden zu beschenken ist eine lohnende Zukunftsinvestition und füllt im Zweifel die Auftragsbücher. Doch aufgepasst: Leider ist bei jedem Geschenk auch das Finanzamt mit von der Partie. Denn wird beispielsweise ein Geschäftspartner von Ihnen beschenkt und das Finanzamt bekommt Wind davon, muss der Beschenkte in Höhe des Werts des Präsents eine steuerpflichtige Betriebseinnahme verbuchen. Da bekommt Ihr Geschenk schnell einen bitteren Beigeschmack und der Geschäftspartner verbindet mit Ihnen vielleicht ein ungutes Gefühl. Doch genau das sollte natürlich nicht passieren. Gute Nachricht: Es gibt eine Lösung für dieses Problem. Damit die Freude über Ihr Geschenk nicht getrübt wird, können Sie den Beschenkten beim Finanzamt „freikaufen“. „Freikaufen“ bedeutet, dass Sie eine pauschale Steuer von 30% plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ans Finanzamt überweisen, und das Finanzamt belästigt den Beschenkten nicht mit Steuern auf sein Präsent. In der Praxis ist es gar nicht so einfach mit dieser Pauschalsteuer. In diesem eBook schließt Lexware Wissenslücken, beantwortet Praxisfragen und gibt Ihnen einen Verhaltensknigge an die Hand, wie Sie sich als Schenkender gegenüber dem Finanzamt verhalten sollten. Die Regelungen zur Pauschalsteuer nach § 37b EStG können auch für Sachzuwendungen an Arbeitnehmer angewandt werden. Das verhindert, dass Mitarbeiter für Präsente ihres Arbeitgebers Steuern bezahlen müssen. Viel Erfolg beim Umsetzen unserer Tipps und seien Sie spendabel. Es lohnt sich für Sie! 2Pauschalsteuer | www.lexware.de Steuerliches Drama, das es zu vermeiden gilt Beschenken Sie einen Geschäftspartner oder laden Sie ihn aus betrieblichen Gründen auf eine Reise oder zu einem Fußballspiel ein, um neue Aufträge zu bekommen, kann es passieren, dass der Beschenkte vom Finanzamt zur Versteuerung dieser Zuwendungen verdonnert wird. Ein Ärgernis, das die Auftragsvergabe oder sogar die Zusammenarbeit gefährden könnte und deshalb unbedingt verhindert werden sollte. Hier ein typisches Praxisbeispiel, wie dieses steuerliche Drama seinen Lauf nehmen kann und wie Sie es als Schenkender verhindern können. Typisches Praxisbeispiel: Sie sind selbstständiger Handwerker und schenken einem Geschäftspartner, von dem Sie laufend Aufträge erhalten, acht Kartons mit je sechs Flaschen Champagner. Kosten: 2.000 Euro zuzüglich 380 Euro Umsatzsteuer. Bei einer Lohnsteuerprüfung stößt der Prüfer des Finanzamts auf dieses Präsent. Er stellt Sie vor die Wahl: Sie führen eine Pauschalsteuer nach § 37b EStG auf das Geschenk ab oder der Prüfer informiert das Finanzamt des Beschenkten. Je nachdem, wie Sie Ihr Wahlrecht ausüben, treten folgende steuerliche Konsequenzen ein: Keine Pauschalierung nach § 37b EStG Pauschalierung nach § 37b EStG Geschenkaufwendungen 2.380 Euro 2.380 Euro Ausgaben für Pauschalsteuer (30% Lohnsteuer, 5,5% Soli, 8% Kirchensteuer) 0 Euro 810,39 Euro (30% von 2.380 Euro + Soli + KiSt) Gesamtausgaben für das Präsent 2.380 Euro 3.190,39 Euro Aus der Sicht des Schenkendens Aus der Sicht des Beschenkten Versteuerung einer Einnahme 999,60 Euro im Wert des Präsents (unterstellter Steuersatz 42%) 0 Euro Fazit: Pauschalieren und überweisen Sie die Lohnsteuer für das Präsent nicht ans Finanzamt, dürfte der Geschäftspartner alles andere als erfreut sein über Ihr Geschenk. Er muss für Ihre gut gemeinte Aktion rund 1.000 Euro Steuern ans Finanzamt zahlen. Folgeaufträge: ungewiss angesichts dieses Ärgernisses. 3Pauschalsteuer | www.lexware.de Voraussetzungen für die Pauschalsteuer nach § 37b EStG im Überblick Zur Pauschalsteuer nach § 37b EStG sollten Sie als Schenkender folgende elementaren Grundsätze kennen und beachten: Steuer-1x1 zur Pauschalsteuer für Sachzuwendungen Steuerspielregel Darum geht es im Einzelnen 1 Die Pauschalsteuer für Sachzuwendungen an Arbeitnehmer bzw. Kunden und Geschäftspartner kann abgeführt werden, wenn es sich bei dem Präsent nicht um ein Geldgeschenk handelt. 2. Die Zuwendung muss betrieblich veranlasst sein. Private Geschenke, die nicht über die Buchhaltung laufen, können nicht mit der Pauschalsteuer abgegolten werden. 3. Die Sachzuwendungen müssen zusätzlich zur ohnehin geschuldeten Leistung erbracht werden. 4. Die Pauschalsteuer ist nur abzuführen, wenn die Sachzuwendung beim Empfänger zu einem steuerpflichtigen Einkommen führt. Im Klartext: Wird ein im Ausland lebender und in Deutschland steuerlich nicht erfasster Arbeitnehmer bzw. Kunde oder Geschäftspartner beschenkt oder ein Privatkunde, fällt keine Pauschalsteuer an. 5. Sie haben ein Wahlrecht. Sie müssen die Pauschalsteuer für Sachzuwendungen nicht ans Finanzamt abführen, Sie können aber. 6. Entscheiden Sie sich als Schenkender für die Abführung der Pauschalsteuer, muss die Pauschalsteuer zwingend für jede Sachzuwendung abgeführt werden. Ausnahme: Das Wahlrecht kann für Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und für Sachzuwendungen an Dritte wie Kunden und Geschäftspartner unterschiedlich ausgeübt werden. 7. Die Pauschalsteuer kann nur für Sachzuwendungen angewandt werden, deren Wert nicht über 10.000 Euro liegt. 8. Die Pauschalsteuer ist eine Art Lohnsteuer und muss in der Lohnsteueranmeldung erklärt werden. 9. Die Pauschalsteuer darf als Betriebsausgabe den Gewinn mindern, wenn auch für die Sachzuwendung selbst ein Betriebsausgabenabzug in Betracht kommt. 10. Ausgangswert für die Ermittlung der Pauschalsteuer ist stets der Bruttobetrag der Sachzuwendung, also der Wert des Präsents inklusive Umsatzsteuer. 4Pauschalsteuer | www.lexware.de In den folgenden Passagen erklären wir Ihnen diese Voraussetzungen ausführlich anhand zahlreicher Praxisbeispiele. Dieser Lexware-Praxis-Ratgeber sollte Sie in die Lage versetzen, finanzamtsicher entscheiden zu können, ob und in welcher Höhe für Sachzuwendungen eine Pauschalsteuer fällig wird. Steuerspielregel 1: Geldgeschenke bei Pauschalsteuer tabu Schenken Sie einem Arbeitnehmer, einem Kunden oder einem Geschäftspartner einen Gegenstand, eine Reise oder einen Gutschein, spricht man aus steuerlicher Sicht von Sachzuwendungen. Und bei Gewährung von Sachzuwendungen können Sie den Beschenkten durch Abführung der Pauschalsteuer „freikaufen“. Schenken Sie dagegen Geld, muss der Empfänger der Geldschenkung sein Präsent stets mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Die Pauschalsteuer greift niemals für Geldschenkungen. Beispiel: Sie schenken einem Geschäftspartner a) einen Laptop im Wert von 400 Euro oder b) einen Geldbetrag von 400 Euro per Überweisung, damit er sich einen Laptop kaufen kann. Variante a): Schenkung Laptop Variante b): Schenkung Geldbetrag Besteuerungsmöglichkeit Wahlrecht: Pauschalsteuer durch Schenker oder Besteuerung mit persönlichem Steuersatz beim Beschenkten Besteuerung mit persönlichem Steuersatz beim Beschenkten Begründung Sachzuwendung Geldzuwendung Der Beschenkte hat also mehr von seinem Präsent, wenn Sie sich für die Variante „Sachzuwendung“ entscheiden und die Pauschalsteuer abführen. 5Pauschalsteuer | www.lexware.de Steuerspielregel 2: Zuwendungen müssen betrieblich veranlasst sein PRAXIS – TIPP Die Pauschalsteuer wird immer dann fällig, wenn die Sachzuwendungen an Arbeitnehmer, Kunden oder Geschäftspartner von einem Unternehmen gewährt werden. Schenkt ein GmbH-Gesellschafter privat, ist er als Privatmann kein Unternehmer und folglich kommt auch die Pauschalsteuer nicht zur Anwendung (Bundesfinanzhof, Urteil v. 12.12.2013, Az. VI R 47/12). Die Pauschalsteuer ist nur für betrieblich veranlasste Zuwendungen ans Finanzamt abzuführen. In folgenden Situationen führen Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Dritte deshalb nicht zur Fälligkeit der Pauschalsteuer: » Der Geschäftsführer einer GmbH schenkt drei angestellten Top- Verkäufern der GmbH jeweils zwei Opernkarten im Wert von 1.000 Euro. Diese Präsente bezahlt er von seinem Privatkonto. » Ein Kunde erhält auf Veranlassung des GmbH-Gesellschafters von der GmbH eine Reise im Wert von 5.000 Euro geschenkt. Das Finanzamt stuft diese Zuwendung als verdeckte Gewinnausschüttung ein. Folge: Da die Zuwendung nicht betrieblich, sondern gesellschaftsrechtlich veranlasst ist, muss keine Pauschalsteuer abgeführt werden. Beispiel: Bei der X-GmbH findet eine Lohnsteuerprüfung statt. Der Lohnsteuerprüfer stößt auf Sachzuwendungen in Höhe von 15.000 Euro, für die die X-GmbH Betriebsausgaben verbucht, aber bislang noch keine Pauschalsteuer nach § 37b EStG ans Finanzamt abgeführt hat. Daneben entdeckt er im Schriftverkehr mit Geschäftspartnern, dass ein Gesellschafter der X-GmbH ebenfalls Geschäftspartner mit Präsenten im Wert von 20.000 Euro beschenkt hat. Folge: Der Lohnsteuerprüfer darf nur für die von der GmbH gewährten Sachzuwendungen die Pauschalsteuer nach § 37b EStG fordern. Sachzuwendungen Fälligkeit der Pauschalsteuer von der X-GmbH Ja, da betriebliche Veranlassung durch Zuwendung von Unternehmen vom Gesellschafter der Nein, da keine betriebliche Veranlassung. Keine Zuwendung durch Unternehmen, X-GmbH sondern Zuwendung durch Privatmann 6Pauschalsteuer | www.lexware.de Steuerspielregel 3: Zusätzlichkeitsvoraussetzung beachten Als schenkender Unternehmer können Sie die Pauschalsteuer nur ans Finanzamt abführen und somit eine Besteuerung von Sachzuwendungen beim Empfänger vermeiden, wenn die Sachzuwendungen zur ohnehin vereinbarten Leistung erbracht werden. Hier sollten Sie folgende Feinheiten bei Sachzuwendungen an Dritte beachten: Geschenke Geschenke an Dritte führen stets zur Anwendung der Regelungen zur Pauschalsteuer nach § 37b EStG. Werden dem Vermittler für die Werbung von NeuWerbeprämien kunden Werbeprämien und Vermittlungsprovisionen und Vermittlungsprovisionen in Form von Sachzuwendungen gewährt, sind diese Teil eines Leistungsaustauschs. Solche Sachzuwendungen werden also nicht zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung erbracht. Es wird keine Pauschalsteuer fällig. Bonuspunkte Erhalten Geschäftspartner im Rahmen von Kundenbindungsprogrammen Bonuspunkt, die gegen Sachprämien eingetauscht werden können, handelt es sich bei diesen Bonuspunkten um einen Teil des Leistungsaustauschs. Auch hier kommen die Vorschriften zur Pauschalsteuer nicht zur Anwendung. Bei Arbeitnehmern dürfte ein Blick in den Arbeitsvertrag zeigen, ob Sachzuwendungen zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden oder ob der Arbeitgeber diese Sachzuwendungen arbeitsvertraglich schuldet. 7Pauschalsteuer | www.lexware.de Steuerspielregel 4: Sachzuwendung muss steuerpflichtig sein PRAXIS – TIPP Nicht in Deutschland einkommensteuerpflichtig und damit von der Pauschalsteuer nach § 37b EStG befreit sind Sachzuwendungen in folgenden Fällen: » Bei dem Beschenkten handelt es sich um einen Arbeitnehmer eines verbundenen Unternehmens oder einer Zweigniederlassung im Ausland und der ausländische Arbeitnehmer ist in Deutschland steuerlich nicht erfasst. » Der Empfänger der Sachzuwendungen ist ein im Ausland ansässiger Unternehmer, der in Deutschland steuerlich nicht erfasst ist. » Bei dem Beschenkten handelt es sich um einen Privatkunden, der mit dem Geschenk zu einem Vertragsabschluss überredet werden soll. Privatkunden erhalten die Zuwendungen nicht im Zusammenhang mit einer Einkunftsart. Für Sachzuwendungen an Arbeitnehmer bzw. Geschäftspartner und Kunden ist die Pauschalsteuer nach § 37b EStG nur dann ans Finanzamt abzuführen, wenn die Zuwendung beim Empfänger steuerpflichtig ist. Das setzt voraus, dass der Beschenkte in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte erzielt und im Zusammenhang mit einer Einkunftsart die Sachzuwendungen erhält. Die Sachzuwendungen alleine – also ohne Einkunftsart – sind in Deutschland nicht steuerpflichtig. Um auf Nummer sicher zu gehen und bei Jahre später stattfindenden Lohnsteuerprüfungen nicht in Nachweisschwierigkeiten zu kommen, sollten Sie bei Sachzuwendungen stets aufzeichnen, wer der Beschenkte ist und ob das Präsent in Deutschland je nach Beschenktem steuerpflichtig ist oder nicht. Im Zweifel sollten Sie sich von dem Beschenkten schriftlich (per Mail genügt) bescheinigen lassen, dass er einkommensteuerlich nicht in Deutschland erfasst ist. Beispiel: Sie entscheiden sich für Sachzuwendungen an Dritte für die Abführung der Pauschalsteuer nach § 37b EStG. Nach Ihren Aufzeichnungen erfolgten die Sachzuwendungen eines Jahres an folgende Personen: Beschenkter Personenkreis Höhe der Zuwendungen brutto Einnahmen steuerpflichtig = Pauschalsteuer Ja Geschäftspartner (Unternehmer) mit Sitz in Deutschland 15.000 Euro Geschäftspartner (Unternehmer) mit Ansässigkeit im Ausland 5.000 Euro Privatkunden im In- und Ausland 25.000 Euro 8Pauschalsteuer | www.lexware.de Nein X X X Steuerspielregel 5: Pauschalsteuer ist ein echtes Wahlrecht Bei der Abführung der Pauschalsteuer haben Sie ein echtes Wahlrecht. Sie können die Pauschalsteuer für Sachzuwendungen nach § 37b EStG ans Finanzamt abführen, Sie müssen es aber nicht. Falls Sie sich gegen die Abführung der Paushalsteuer entscheiden, muss der Empfänger der Sachzuwendungen in Höhe des Werts der Sachzuwendungen eine Einnahme versteuern. Die Höhe der Steuer richtet sich dabei nach seinem persönlichen Einkommensteuersatz. PRAXIS – TIPP Stößt das Finanzamt auf Sachzuwendungen an Geschäftspartner und Sie lehnen die Abführung einer Pauschalsteuer ab, wird der Lohnsteuerprüfer postwendend das für den Geschäftspartner zuständige Finanzamt über die zu versteuernden Sachzuwendungen informieren. Das Finanzamt wird die Besteuerung dann im Einkommensteuerbescheid des Empfängers vornehmen. 9Pauschalsteuer | www.lexware.de Steuerspielregel 6: Ganz-oder-garnicht-Prinzip Entscheiden Sie sich für die Abführung der Pauschalsteuer nach § 37b EStG für Sachzuwendungen an einen Dritten (Kunden und Geschäftspartner), muss die Pauschalsteuer in diesem Jahr auch für Sachzuwendungen an alle anderen Dritten abgeführt werden. Es gilt das Ganz-oder-gar-nicht-Prinzip. Sie haben jedoch dennoch ein Wahlrecht. Führen Sie die Pauschalsteuer für Sachzuwendungen an Dritte ab, können Sie für Sachzuwendungen an Arbeitnehmer auf die Abführung der Pauschalsteuer verzichten und umgekehrt. Beispiel: Sie führen für Sachzuwendungen an Arbeitnehmer die 30%ige Pauschalsteuer ans Finanzamt ab. Bei den Sachzuwendungen an Dritte verzichten Sie auf die Abführung der Pauschalsteuer. Folge: Das ist zulässig. 10Pauschalsteuer | www.lexware.de Steuerspielregel 7: Pauschalsteuer nur für Zuwendungen bis 10.000 Euro Die Abführung der 30%igen Pauschalsteuer ist nach § 37b Abs. 1 Satz 3 EStG nicht möglich, soweit 1. die Aufwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr (= Freibetrag) oder 2. für einzelne Sachzuwendungen den Bruttobetrag von 10.000 Euro übersteigen (= Höchstgrenze). Bei Prüfung der 10.000-Euro-Grenze sind Sachzuwendungen an nahestehende Personen der Beschenkten einzubeziehen. Beispiel: Sie schenken einem Geschäftspartner dreimal im Jahr Gegenstände im Wert von 4.000 Euro. Folge: Hier greift Variante 1 mit dem Freibetrag. Für die ersten beiden Schenkungen im Wert von 8.000 Euro und für 2.000 Euro der dritten Schenkung können Sie die Pauschalsteuer abführen. Die restlichen 2.000 Euro der dritten Schenkung muss der Beschenkte selbst versteuern. Variante 1: Sie laden einen langjährigen Geschäftspartner und seine Familie (Ehefrau und drei Kinder) auf Geschäftskosten für zwei Wochen in die Karibik ein. Kosten für fünf Reisende: 10.800 Euro. Folge: Hier dürfen Sie keine Pauschalsteuer abführen, weil der Höchstbetrag von 10.000 Euro für eine einzige Zuwendung überschritten wurde. Der Geschäftspartner muss den Wert der Reise in seiner Einkommensteuererklärung als Einnahme erfassen und mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. 11Pauschalsteuer | www.lexware.de Steuerspielregel 8: Pauschalsteuer ist Lohnsteuer Die Pauschalsteuer für Sachzuwendungen nach § 37b EStG gilt als Lohnsteuer und ist deshalb im Rahmen der elektronischen LohnsteuerAnmeldung zu erklären und ans Finanzamt abzuführen. In der Praxis kann es vorkommen, dass ein Unternehmer zwar kein Personal hat, aber trotzdem eine Lohnsteuer-Anmeldung beim Finanzamt einreichen muss. Das ist immer dann der Fall, wenn der Unternehmer für Sachzuwendungen an Dritte die Pauschalsteuer nach § 37b EStG abführen möchte. Auszug aus Lohnsteuer-Anmeldung 2015 Bei Abführung der Pauschalsteuer für Sachzuwendungen an Arbeitnehmer oder/und Kunden oder Geschäftspartner sind die Zeilen 19, 23 und 24 der Lohnsteuer-Anmeldung auszufüllen. 12Pauschalsteuer | www.lexware.de Steuerspielregel 9: Betriebsausgabenabzug möglich PRAXIS – TIPP Zum Betriebsausgabenabzug für die Pauschalsteuer nach § 37b EStG können Sie sich folgende Faustregel einprägen: „Die Pauschalsteuer ist als Betriebsausgabe abziehbar, wenn die Aufwendungen für Sachzuwendungen auch als Betriebsausgabe abziehbar sind. Das bedeutet im Umkehrschluss: Sind Aufwendungen für Geschenke nicht als Betriebsausgabe abziehbar, gilt das Betriebsausgabenabzugsverbot auch für die Pauschalsteuer.“ In der Praxis stellt sich für Unternehmer zwangsläufig die Frage, ob die ans Finanzamt abgeführte Pauschalsteuer als gewinnmindernde Betriebsausgabe abziehbar ist. Die Antwort lautet: Es kommt darauf an. Die Pauschalsteuer nach § 37b EStG teilt in puncto Betriebsausgabenabzug also das steuerliche Schicksal der Aufwendungen für Sachzuwendungen. Hier gilt Folgendes: Zuwendungen an Höhe der Aufwendungen Arbeitnehmer Höhe der Aufwendungen spielt keine Rolle Ja Kunden und Geschäftspartner Geschenke je Empfänger und Jahr von netto mehr als 35 Euro Nein Kunden und Geschäftspartner Keine Belege für Geschenke oder keine Aufzeichnungen zum Empfänger Nein Kunden und Geschäftspartner Nicht nach § 4 Abs. 7 EStG getrennt von den übrigen Betriebsausgaben verbucht Nein Kunden und Geschäftspartner Geschenke je Empfänger und Jahr unter netto 35 Euro Ja Kunden und Geschäftspartner Geschenke, unabhängig von der Höhe der Aufwendungen; Geschenke können nur beruflich genutzt werden Ja 13Pauschalsteuer | www.lexware.de Betriebsausgabenabzug für Sachzuwendungen und Pauschalsteuer Steuerspielregel 10: Pauschalsteuer hängt vom Bruttowert ab Bei Ermittlung der Pauschalsteuer ist stets vom Bruttowert der Sachzuwendung auszugehen, also von dem Wert inklusive Umsatzsteuer. Ermittlungsschema für Pauschalsteuer Bruttowert der Sachzuwendung ……… Euro x 30% = Pauschalsteuer ………. Euro + 5,5% der Pauschalsteuer = Solidaritätszuschlag ………. Euro + 8% oder 9% (je nach Religionszugehörigkeit des ………. Euro Geschenkempfängers) der Pauschalsteuer = Kirchensteuer = Gesamte Pauschalsteuer ………. Euro Beispiel: Sie schenken einem Geschäftspartner (katholisch) eine hochwertige Reise für 5.000 Euro zzgl. 950 Euro Umsatzsteuer. Die abzuführende Pauschalsteuer für diese Sachzuwendung beträgt: Bruttowert der Sachzuwendung 5.950 Euro x 30% = Pauschalsteuer 1.785 Euro + 5,5% von 1.785 = Solidaritätszuschlag 98,18 Euro + 8% von 1.785 Euro = Kirchensteuer 142,80 Euro = Gesamte Pauschalsteuer 2.025,98 Euro 14Pauschalsteuer | www.lexware.de Ausnahmen zur Pauschalsteuer Es gibt einige Sachzuwendungen, bei denen die Pauschalsteuer nach § 37b EStG nicht abgeführt werden kann bzw. muss. Hier diese Ausnahmen im Überblick: » Sachzuwendungen mit einem Wert von maximal 10 Euro gelten PRAXIS – TIPP Die Pauschalsteuer erhöht nicht die Aufwendungen für Geschenke. Das bedeutet im Klartext: Kostet ein Präsent netto 30 Euro, führt die Abführung der Pauschalsteuer ans Finanzamt nicht dazu, dass der Wert des Präsents auf 40,22 Euro steigt und deshalb wegen Überschreitung der Höchstgrenze von 35 Euro die Geschenkaufwendungen nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar sind. als Streuwerbeartikel. Eine Pauschalsteuer muss für diese Sachzuwendungen nicht ans Finanzamt abgeführt werden. Hier empfiehlt sich aus Vereinfachungsgründen ein eigenes Konto mit der Bezeichnung „Streuwerbeartikel“. » Für Gewinne aus Verlosungen, Preisausschreiben und sonstigen Gewinnspielen sowie Prämien aus Neukundenwerbeprogrammen und Vertragsneuabschlüssen ist § 37b EStG nicht anzuwenden. » Für geschäftlich veranlasste Bewirtungen muss keine Pauschalsteuer ans Finanzamt abgeführt werden. 15Pauschalsteuer | www.lexware.de Antworten auf häufige Praxisfragen Frage 1: Ich habe einem Mitarbeiter einer ausländischen Niederlassung wegen seiner besonderen Leistungen ein Moped im Wert von 2.000 Euro geschenkt. Muss ich hierfür die Pauschalsteuer abführen? Antwort: Nein, müssen Sie nicht. Denn der im Ausland lebende Mitarbeiter ist in Deutschland nicht steuerpflichtig. Die Sachzuwendung führt bei ihm also nicht zu steuerpflichtigen Einnahmen in Deutschland. Frage 2: Wo finde ich eigentlich brauchbare Infos, wenn ich praktische Fragen rund um das Thema Pauschalsteuer nach § 37b EStG habe? Antwort: Neben den Gesetzestexten in § 37b EStG hat das Bundesfinanzministerium in einem Infoschreiben die Spielregeln zur Pauschalsteuer unter Einbeziehung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs erläutert (BMF, Schreiben v. 19.5.2015, Az. IV C 6 – S 2297-b/14/10001; abrufbar unter www.bundesfinanzministerium.de in den Rubriken „Service“ und „BMF-Schreiben“). Frage 3: Ich habe die Pauschalsteuer bislang nicht einbehalten, möchte das aber für das komplette Jahr 2015 nachholen. Ist das erlaubt? Antwort: Ja, das ist erlaubt. Die Pauschalsteuer kann 2015 auch für die zurückliegenden Monate gemeldet und abgeführt werden. Die Meldung der Pauschalsteuer für Sachzuwendungen an Dritte (Kunden, Geschäftspartner) ist spätestens in der letzten Lohnsteuer-Anmeldung für das Wirtschaftsjahr 2015 vorzunehmen. Bei Abführung der Pauschalsteuer für Sachzuwendungen an Arbeitnehmer soll die Entscheidung zur Anwendung der Pauschalierung spätestens bis zu der für die Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung geltenden Frist (28.2. des Folgejahrs) getroffen werden. Frage 4: Muss ich wirklich für jede einzelne Sachzuwendung aufzeichnen, wer der Beschenkte ist, ob die Pauschalsteuer anfällt oder nicht? Oder gibt es vielleicht eine Vereinfachungsregelung? Antwort: Zumindest bei Zuwendungen an Dritte (Kunden und Geschäftspartner) gibt es eine Vereinfachungsregelung. Das Bundesfinanzministerium erlaubt es, für drei Monate Aufzeichnungen zur Pauschalsteuer zu führen. Der in diesem repräsentativen Zeitraum ermittelte Prozentsatz der Sachzuwendungen, für die die Pauschalsteuer fällig wird, kann für alle künftigen Sachzuwendungen angewandt werden. Das Finanzamt wird bei Lohnsteuerprüfungen natürlich durch gezielte Überprüfungen sicherstellen, dass die Aufzeichnungen in etwa der Praxis entsprechen. Falls nicht, drohen Zuschätzungen und damit eine höhere Pauschalsteuer. 16Pauschalsteuer | www.lexware.de Frage 5: Wie wird verhindert, dass der Empfänger der Zuwendung in Höhe des Werts der Zuwendung eine Einnahme versteuert und mein Unternehmen gleichzeitig die Pauschalsteuer abführt? Antwort: Zu einer Doppelbesteuerung der Sachzuwendungen dürfte es nicht kommen. Denn führen Sie die Pauschalsteuer für Sachzuwendungen ab, sind Sie dazu verpflichtet, den Empfänger formlos über die Abführung der Pauschalsteuer zu informieren. Das kann per Mail passieren. Frage 6: Mein Unternehmen beschenkt ausschließlich Privatkunden, damit diese auf unsere Produkte aufmerksam werden und bei uns bestellen. Wie reagiert das Finanzamt, wenn ich keinen Euro für § 37b EStG anmelde? Antwort: Bei einer Lohnsteuerprüfung wird der Lohnsteuerprüfer hier sicherlich nach Anhaltspunkten suchen, dass nicht nur Privatkunden beschenkt wurden, bei denen die Sachzuwendungen nicht als Einnahmen steuerpflichtig werden. Sollte er fündig werden, also Sachzuwendungen an Dritte finden, wird er Ihnen die folgende Wahl lassen: Entweder eine geschätzte Pauschalsteuer abführen oder die Finanzämter der Beschenkten informieren, damit diese die Sachzuwendungen als Einnahmen besteuern. Frage 7: Ich habe einem wichtigen Geschäftspartner dreimal im Jahr Waren im Wert von 3.000 Euro, 14.000 Euro und 5.000 Euro geschenkt. Für welche dieser Schenkungen darf ich die Pauschalsteuer abführen, um den Geschäftspartner nicht zu verärgern? Antwort: für die Warenschenkungen von 3.000 Euro und 5.000 Euro können Sie die Pauschalsteuer abführen. Für die Schenkung mit dem Wert von 14.000 Euro scheidet die Abführung der Pauschalsteuer aus. Die Systematik können Sie auch im BMF-Schreiben v. 19.5.2015 (Az. IV C 6 – S 2297-b/14/10001) in Textziffer 21 nachlesen. Frage 8: Muss ich bei Abführung der Pauschalsteuer auch Kirchensteuer abführen, obwohl der Beschenkte keiner Religionsgemeinschaft angehört? Muss ich die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft nachweisen? Antworten: Nein, gehört der Beschenkte keiner Religionsgemeinschaft an, müssen Sie für ihn auch keine Kirchensteuer ans Finanzamt abführen. Hier genügen die Abführung der 30%igen Pauschalsteuer und der Solidaritätszuschlag. Fragen Sie beim Beschenkten nach, ob er einer Religionsgemeinschaft angehört. Lassen Sie sich die Antwort per Mail geben (also schriftlich) und bewahren Sie diese Antwort bei Ihren Aufzeichnungen zur Pauschalsteuer nach § 37b EStG auf. 17Pauschalsteuer | www.lexware.de Frage 9: Schütze ich den Beschenkten vor der Besteuerung der Sachzuwendungen durch das Finanzamt, könnte das Finanzamt doch auf die Idee kommen, Schenkungssteuer festzusetzen? Liege ich da richtig? Antwort: Nein, zum Glück nicht. Denn da die Sachzuwendungen als betrieblich veranlasst gelten, liegen ja betriebliche Einnahmen vor. Und eine Besteuerung von Zuwendungen gleichzeitig als Einnahmen und schenkungssteuerpflichtiges Vermögen ist nicht zulässig. Frage 10: Kann es vorkommen, dass ich zwar keine Arbeitnehmer habe, aber wegen der Abführung der Pauschalsteuer nach § 37b EStG für Sachzuwendungen auf einmal ein Lohnsteuerprüfer vor der Türe steht? Antwort: Ja, das kann durchaus passieren. Denn entscheiden Sie sich dafür, die Pauschalsteuer für Sachzuwendungen nach § 37b EStG abzuführen, interessiert sich das Finanzamt natürlich dafür, ob die Höhe der abgeführten Pauschalsteuer korrekt ist. Das kann schlimmstenfalls in einer Lohnsteuerprüfung enden. 18Pauschalsteuer | www.lexware.de Impressum Haufe-Lexware GmbH & Co. KG Small Business & Consumer – M. 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