Steuerfalle für Eheleute

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Steuerfalle für Eheleute
Die Kanzlei-Inhaber
Unsere Hauptniederlassung in Offenburg
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Thomas Juhl
Dipl.-Betriebswirt (BA)
Steuerberater
MBA Internat. Taxation
Ortenau
Klinikum
Offenburg
Vera Gormanns-Hug
Dipl.-Betriebswirtin (BA)
Steuerberaterin
Ortenauer Steuertipp, Ausgabe 1/2012
Steuerfalle für Eheleute
Parkplätze sind ausreichend auf dem Gelände der
Sparkasse vorhanden.
Kanzleianschrift:
 Beratung und Vertretung in Steuersachen
 Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und in
Bußgeldangelegenheiten
 F ühren der laufenden Finanz- und Lohnbuchhaltung
 Erstellung von Jahresabschlüssen und
Steuer­erklärungen für alle Rechtsformen,
Privatpersonen und Vereine
 Internationales Steuerrecht
 Umsatzsteuer im In- und Ausland
 Gestaltungsberatung zur Steuerplanung und
Steuerminimierung
 Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung
und Analysen
Gormanns + Juhl
Steuerberater
Bertha-von-Suttner-Straße 8a
77654 Offenburg
Telefon 0781 96862-0
info@gormanns-juhl.de
Zweigniederlassung:
Runzweg 19
77767 Urloffen
Eine Informationsbroschüre von Gormanns + Juhl
Autor: Thomas Juhl, Steuerberater
Tätigkeitsfelder
Telefon: 0781 96862-0
E-Mail: info@gormanns-juhl.de
Neues Verfahren seit 2012
Folgen der Nichtabgabe
Praxisbeispiel
Die Lohnsteuerkarten wurden bis einschließlich 2011
durch die Gemeinden verwaltet und ausgegeben. Zur
Vereinfachung und Umstellung auf ein elektronisches
Verfahren übernehmen ab 2012 die Finanzämter diese
Aufgabe. Hierfür werden neben den Angaben über die
Religionsgemeinschaft und die Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder auch Angaben über die Lohnsteuerklasse geführt.
Da viele nichts von ihrer Verpflichtung zur Abgabe
von Steuererklärungen wissen, werden entsprechende
Steuererklärungen nicht eingereicht. Doch auch hier
gilt der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe
nicht! Durch die unterlassene Abgabe von Steuererklärungen wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die
mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro bestraft werden
kann. Diese Geldbuße kann in der Regel verhindert
werden, indem die Abgabe der versäumten Steuererklärungen nachgeholt wird. Soweit keine Steuerhinterziehung vorliegt, müssen im Höchstfall die Steuererklärungen der letzten 8 Jahre beim Finanzamt
eingereicht werden. Da sich bei der Kombination der
Steuerklassen 3 und 5 regelmäßig eine Steuernachzahlung ergibt, können sich hier beachtliche Steuernachzahlungen ergeben. Dazu kommt, dass diese mit
6% pro Jahr verzinst werden müssen.
Ein Beispielsfall aus unserer Praxis zeigt die Folgen
sehr deutlich auf: Der Ehemann hat ein Gehalt von
ca. 45.000 Euro und die Ehefrau hat aus ihrem Halbtagsjob ein Gehalt von ca. 15.000 Euro. Die Eheleute
haben 2 Kinder im Alter von 14 und 16. Das Ehepaar muss jährlich rd. 1.400 Euro Einkommensteuern nachzahlen. Für die Nachmeldung der letzten
8 Jahre ergibt sich eine Gesamtnachzahlung inklusive Zinsen in Höhe von ca. 13.500 Euro.
Wahl der Steuerklasse und Pflicht zur Abgabe von
Steuererklärungen
Bei Eheleuten kann hier zwischen der Steuerklasse
4 für beide und der Kombination aus Steuerklasse 3
und 5 gewählt werden.1 Bei Wahl der Steuerklassen 3
und 5 ergibt sich in manchen Fällen monatlich mehr
Nettolohn. Häufig wird diese Kombination gewählt,
wenn nur ein Ehepartner erwerbstätig ist, oder die
Vergütungen unterschiedlich hoch sind. Sobald sich
Ehegatten aber für die Kombination der Steuerklassen
3 und 5 entscheiden und beide in einem Beschäftigungsverhältnis2 sind, muss jedes Jahr zum 31. Mai
eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgegeben werden. Da heutzutage oft beide Ehegatten
berufstätig sein müssen, um das notwendige Familieneinkommen zu sichern, entsteht vielfach unbemerkt
die Pflicht zur Abgabe dieser jährlichen Einkommensteuererklärungen.
Daneben kann das sog. Faktorverfahren gewählt werden.
Die Rechtsfolgen entsprechen der Kombination 3 und 5.
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Ausgenommen sind die sog. 400-Euro-Jobs.
1 Ermittlung durch die Finanzbehörden
Da den Finanzbehörden ab 2012 die Informationen
über die Steuerklassenwahl vorliegen, ist es nur
noch ein kleiner Schritt – ähnlich wie bei der Identifikation von steuerpflichtigen Renteneinkünften vor
einigen Jahren – zur automatischen Erfassung der
Abgabepflicht aufgrund der gewählten Steuerklassenwahl. Die Einleitung von Steuerstrafverfahren ist
nicht auszuschließen. Daher empfehlen wir jedem
der betroffen sein könnte, sich über seine Verpflichtungen zur Abgabe von Steuererklärungen und im
Zweifelsfall über die Höhe der Nachzahlungslast zu
informieren. Wir helfen Ihnen gerne.
Ihre Berater von Gormanns + Juhl
Diese Informationsbroschüre wurde mit äußerster Sorgfalt bearbeitet, für den Inhalt kann jedoch keine Gewähr übernommen
werden.