Herrn Dr. Josef Preßlmayer Diözesanbischof
Transcription
Herrn Dr. Josef Preßlmayer Diözesanbischof
1. Europäisches Lebensschutz-Museum Steinbach bei Schrems/NÖ Herrn Diözesanbischof DDr. Klaus Küng Domplatz 1 3100 St. Pölten Kreuzmitte des Sühnekreuzes aus Abtreibungsinstrumenten. Im Mittelpunkt das vom FolterTod bedrohte Kind, davor Jesus, in welchem heute unsere geringsten Nächsten gekreuzigt werden. Baby-Holocaust-Gedenkstätte; Sühnekreuz, Gynstuhl des Dr. Schlebaum, Nachbildung des vor der Sondermüll-Deponie „Rautenweg“ stehenden Gedenk-Kreuzes für die ca. 2 Millionen Kinder, deren Asche dort einzementiert ist. Dr. Josef Preßlmayer Gesundheitspsychologe 1. Europäisches Lebensschutz-Museum 3871, Steinbach 63 www.lebensschutzmuseum.at 13. August 2009 Sehr geehrter Herr Bichof DDr. Küng! Ich bedanke mich noch einmal sehr herzlich für das ausführliche Gespräch mit Ihnen und darf, wie üblich, bei wichtigen Gesprächen, die mir zu führen erlaubt sind, die wesentlichen Punkte, zwecks Dokumentation zusammenfassen: 1.) Der „Aktion Leben“ wurde seitens der Bischofkonferenz untersagt, „ohne tatsächlich durchgeführte Beratung“ eine Beratungsbestätigung auszustellen. 2.) Die Ausstellung von Scheinen ist „möglichst zu vermeiden“, das heißt aber auch, dass sie nicht verboten sind. 3.) Die katholische Kirche Österreichs bemüht sich um eine Beratungsregelung, die keinerlei Bestätigungen für erfolgte Beratungen vorsieht. 4.) Mit dem Fall der Forderung aus dem seinerzeitigem 9-Punkte-Programm der Bischofskonferenz, „Trennung von beratendem und abtreibendem Arzt“, Punkt 4, sind auch keine Dokumentationen, somit Bescheinigungen einer solchen Trennung mehr nötig. 5.) Sie lehnen die Beratung durch Abtreibungsärzte wie Dr. Fiala ab und sind mit einer solchen, von der Lebensschutz-Beauftragten der Erzdiözese Wien, Dr. Stephanie Merckens, geforderten Regelung, wonach eine medizinische Beratung auch durch den abtreibenden Arzt erfolgen könne, wenn dieser einer Hinweispflicht auf weitere Beratungsmöglichkeiten nachkommt, nicht einverstanden und werden dies auch Dr. Merckens mitteilen. 6.) Die im Katechismus der Katholischen Kirche im Abschnitt 2273 festgehaltene Lehre, wonach „das Gesetz die geeigneten Strafmaßnahmen“ vorsehen „muss“, ist für Sie nicht bindend. Kardinäle und Bischöfe können auch erklären, dass sie von Strafmaßnahmen absehen wollen. Ich ersuche Sie, sehr geehrter Herr Bischof, die Punkte, die in der Ihnen vorgelegten „RoadMap“ genannt sind, in dem, von Ihnen nicht abgelehnten Zeit-Horizont von drei Wochen, zu beantworten. Bitte senden Sie mir auch, wie zugesagt, den Laudatio-Text. Ich grüße Sie recht herzlich und erbitte Ihren Segen!