WIR 1/2015 - Rechtsanwaltskammer Nürnberg
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WIR 1/2015 - Rechtsanwaltskammer Nürnberg
1 2015 Das Thema 3W = Wissen + Wollen + Weiterkommen Die Aktion zur Ausbildungsinitiative 2015 Wissen h nwa tel lte Rec ts a Weit er mmen rko llen Wo e lt sfa c h a n g s Abschlussprüfung 2015/II am 30.06./01.07.2015 Jahreshauptversammlung am 08.05.2015 WISSENSWERTE INFORMATIONEN DER RECHTSANWALTSKAMMER NÜRNBERG Mit Sicherheit besser beraten Datensicherheit als kritischer Aspekt bei Mobilität und Vernetzung Indem Rechtsanwaltskanzleien ihre geschäftlichen Abläufe zunehmend elektronisch abbilden und miteinander vernetzen, können sie von Rationalisierungspotenzialen profitieren. Mandantenakten und die interne Organisation werden in elektronischen Systemen geführt und sollen in vielen Fällen via Notebook, Tablet-PC oder Smartphone zugänglich sein. Solche digitalen Kommunikations- und Abwicklungsmöglichkeiten bringen Kostenersparnis, generieren Wettbewerbsvorteile und ermöglichen einen engen Kundenkontakt. Dem gegenüber stehen ernst zu nehmende Sicherheitsrisiken, die es zu minimieren gilt. Über diese Infrastruktur können Kanzleiinhaber ihren Mitarbeitern auf Wunsch auch mit deren privaten Endgeräten einen abgesicherten Zugriff auf das Kanzleinetz ermöglichen. Um Heimarbeitsplätze sicher mit dem Kanzleinetzwerk zu verbinden, steht DATEVnet pro Telearbeitsplatz zur Verfügung. Damit sind Sie an Ihrem PC oder Notebook von überall sicher mit dem Büro verbunden. Mit der professionellen Kanzleior- dennoch einmal ein bisher unbeganisationssoftware DATEV Anwalt kannter bösartiger Code durch das Netz classic pro zur Steuerung der Kanz- schlüpfen, sorgt das Reverse-Scan- E-Mails automatisch sicher lei und IT-Security-Lösungen hilft die Verfahren für seine umgehende Ent- Mit der DATEV E-Mail-Verschlüsselung DATEV eG dabei, den Gefahren aus tarnung. Das DATEV Web-Radar hilft sind vertrauliche Daten auf Knopfdruck dem Netz zu begegnen. Mit den Lösun- dabei, die Verbreitung von Schadcode sicher. Beim Versenden wird die E-Mail automatisch so verschlüsselt, gen können sensible Daten, wie dass der Empfänger sie lesen beispielsweise anvertraute Mankann. Eine Softwareinstalladantendaten, im elektronischen Ist Ihre Kanzlei-IT wirklich sicher? tion ist dabei weder in der Rechts- und Geschäftsverkehr Kanzlei noch beim Empfänger effektiv gegen unbefugten Mit dem DATEV Sicherheitscheck erfahren erforderlich. Ebenso werden Zugriff abgesichert sowie revisiSie es – schnell, kostenlos und selbstverständlich ankommende verschlüsselte ons- als auch archivierungssicher anonym. Mehr Informationen unter: Nachrichten zentral entschlüsgespeichert werden. Auch bei www.datev.de/sicherheitscheck selt, ohne die Abläufe in der mobiler Nutzung lassen sich die Kanzlei zu behindern. Daten wirkungsvoll und praktikabel schützen. Weitere Services zielen darauf ab, die Funktionsfähigkeit durch präparierte Web-Inhalte einzu- Für den Schutz von Datenbeständen vor der IT-Infrastruktur zu gewährleisten. dämmen. Dafür aktualisiert das Infor- Verlust oder Zerstörung bietet DATEV mationssystem permanent die Liste der mit der „Datensicherung online“ ein Umfassende Leistungen bekannten mit Viren oder Trojanern ver- Backup im Nürnberger Rechenzentrum rund um die Sicherheit seuchten Seiten. Der Zugriff darauf wird an. Dabei erfolgt die Sicherung softEin Kernelement für den sicheren bei DATEV zentral geblockt. Über den waregestützt und automatisch über Zugang zum Internet ist DATEVnet Dienst DATEVnet pro mobil lässt sich eine abgesicherte Internetverbindung. pro. Eine zentrale Sicherheitszone bei der sichere Zugriff von mobilen Endgerä- Darüber hinaus gehören differenzierte DATEV schützt dabei die Anwender ten auf das eigene Netzwerk realisieren. IT-Beratungsleistungen zum Leistungszuverlässig vor Viren, Trojanern oder Er setzt auf eine systematische, über spektrum der DATEV. Phishing-Versuchen. Die Mehrstufig- das Rechenzentrum abgewickelte Mehr Infos unter keit des Sicherheitssystems bedeutet zentrale Verwaltung von Smartwww.datev.de/anwalt-sicherheit auch bei neu auftretenden Angriffen phones und Tablets sowie auf durchKontakt: anwalt@datev.de schnellstmöglichen Schutz. Sollte gängige Authentifizierungsverfahren. Editorial Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei der Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren gemäß dem 2. KostRMoG zum 01.08.2013 ist es der Anwaltschaft meiner Auffassung nach gelungen, mit Augenmaß unserem berechtigten Anliegen nach einer überfälligen Gebührenerhöhung nachzukommen, ohne die Interessen des rechtssuchenden Publikums nach einem Zugang zu einem Recht zu vernachlässigen, den man sich noch leisten kann und möchte. Erstaunt war man jedoch darüber, dass es den Ländern im Vermittlungsausschuss trotz eines Kostendeckungsgrades von knapp 50 % gelungen ist, eine Gerichtskostenerhöhung von durchschnittlich 20 % durchzusetzen. Die Gerichtskostenerhöhung war also höher als die Gebührenanpassung bei uns Anwälten. Kurz nach dem Inkrafttreten sind nun zwei Diskussionen in Gang gekommen. – Welche Auswirkungen hat die Anpassung der Gebühren und der Gerichtskosten auf das Rechtspublikum? – Wann und wie muss die Anwaltschaft die nächste Gebührenerhöhung in Angriff nehmen? Nach noch vorsichtigen Aussagen aus Justizkreisen wird im Jahr 2014 ein starker Rückgang der Klageverfahren vor den Zivilgerichten festzustellen sein. Es ist von einem Rückgang von etwa 25 % die Rede. Das Justizministerium verweist darauf, dass es bereits nach Inkrafttreten des RVG im Jahr 2004 zu einem Rückgang der Verfahrenszahlen von ca. 20 % gekommen sei. Der Unterschied zu damals ist jedoch, dass die kräftige Gerichtskostenerhöhung in Kombination mit der Erhöhung der Anwaltsgebühren befürchten lässt, dass sich Rechtssuchende ohne RS-Versicherung zunehmend einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang nicht mehr leisten zu können. Mit Blick auf die zurückgehenden Eingangszahlen stellt sich um so mehr die Frage, wann und wie man die nächste Gebührenerhöhung in Angriff nimmt. Nach Inkrafttreten des RVG im Jahr 2004 wurde nach einem Zeitraum von 4 Jah- ren erstmals eine Gebührenanpassung von mindestens 15 % vom damaligen Präsidenten des DAV, RA Hartmut Kilger, eingefordert. Es hat dann weitere 5 Jahre gedauert, bis zum 01.08.2013 das 2. KostRMoG in Kraft getreten ist. Mit der Diskussion um eine erneute Anpassung unserer Gebühren hat man diesmal nicht lange gewartet. Bereits nach vier Monaten berichtete Kilian im Anwaltsblatt, dass nach einer Untersuchung des Soldan Institut für Anwaltsmanagement 72 % der Anwaltschaft die Indexierung der Rechtsanwaltsgebühren fordern. INHALTSVERZEICHNIS Das Thema.............................................................4 Ausbildungsinitiative 2015........................................4 Gerichte, Ämter, Ministerien..........................6 PKH – Einatz von Einkommen...................................6 Nürnberger Rechtsanwalt beim BGH.......................6 Es stellt sich die Frage, ob dieser Wunsch nicht nur ein eventuell nicht zielführender Reflex darauf ist, dass jede neue Gebührenerhöhung dem Anschein nach nur in Zeitabständen von knapp 10 Jahren und nach mühseligen und langen Verhandlungen erreicht werden kann. Wiederaufleben der Fachanwaltsbezeichnung ......7 Machen wir Anwälte etwas verkehrt, wenn die freie Berufsgruppe der Architekten in den letzten 10 Jahren dreimal eine Gebührenerhöhung erreicht hat? Europaecke...........................................................10 Der elektronische Fristenkalender............................8 Verrechnung Anwaltshonorar..................................8 Berufspflicht zur Herausgabe von Handakten.........9 Fallliste Fachanwalt für Verkehrsrecht ....................9 Aus der Arbeit des Vorstands.......................11 Tagung der Gebührenreferenten ...........................11 Ich halte den diskutierten Weg einer Indexierung für falsch, weil man hiermit eine offene Flanke für die Abschaffung der gesetzlichen Vergütung schafft. Im Ergebnis löst die automatische Anpassung der Gebühren durch Indexierung auch nicht das Problem der angemessenen Vergütung. Der einzig richtige Weg dürfte sein, eine regelmäßige strukturelle und lineare Anpassung des RVG durch den Gesetzgeber zu erreichen. Nur so werden wir den sich ständig verändernden Anforderungen an die berufliche Leistung der Anwaltschaft gerecht. Einladung zur JHV...................................................13 Mit der Diskussion um eine weitere Anpassung der Gebühren sollte man daher derzeit noch abwarten. Das ändert natürlich nichts daran, dass wir bei den einzelnen Gebührentatbeständen – z.B. Terminsgebühr nach Nr. 1010 RVG für die Streitverkündung – schon heute die Diskussion beginnen müssen. Personalien..........................................................21 Unser Bezirk.........................................................14 Ausbildungsverhältnisse 2013/14...........................14 Aufruf STAR-Umfrage 2015....................................15 Jahressteuererklärungen 2014...............................15 Sommerabschlussprüfung 2015/II ........................16 6. Rednerwettstreit des Alumni-Vereins................18 Beschlüsse der Satzungsversammlung.................19 ReNoPat-Ausbildungsverordnung.........................20 Kanzleiforum.......................................................22 Anwaltsinstitut....................................................25 Fortbildungsveranstaltungen.......................27 Anmeldeformular....................................................38 Ihr Stefan Wolf S.3 1/2015 Das Thema Wissen Weit er h nwa tel lte Rec 3W = ts a mmen rko llen Wo lt sfa c h a n g es Wissen + Wollen + Weiterkommen Die Aktion zur Ausbildungsinitiative 2015 Wissen.Wollen.Weiterkommen, so lautet der Slogan, mit dem die Rechtsanwaltskammer Nürnberg in einer breit gefächerten Aktion 2015 frischen Schwung in unsere gemeinsame Ausbildungsinitiative bringt. Jeder kennt das Stichwort „Fachkräftemangel“, mit dem das Schreckgespenst knapp werdenden Fachpersonals in düsteren Farben gezeichnet wird. In der Tat ist auch die Anwaltschaft betroffen, nachdem die demografische Entwicklung längst den Wettbewerb um die befähigten Schulabgänger eröffnet hat. Dabei ist der Beruf der/des Rechtsanwaltsfachgestellten bei potenziellen Auszubildenden und insbesondere auch deren Eltern vergleichsweise wenig bekannt und zu allem Überfluss auch noch mit einem schlechten Image versehen. Deshalb haben wir schon 2012 mit der Ausbildungsinitiative der Rechtsanwaltskammer Nürnberg ein gemeinsames Konzept auf freiwilliger Basis mit den Kanzleien in unserem Bezirk entwickelt und auch realisiert. 1/2015 S.4 Wen sprechen wir an? Wir selbst, jede Kollegin und jeder Kollege, müssen als Initiatoren und als Gewährleister für die Umsetzung nachlegen und uns für die gesellschaftlich wichtige Aufgabe, junge Menschen auszubilden, noch mehr einsetzen. Die freiwilligen Mitglieder der Ausbildungsinitiative verpflichten sich deshalb, Schülerpraktikanten das Berufsbild vorzustellen und Mindeststandards bei der Ausbildung und insbesondere der Ausbildungsvergütung zu gewährleisten. Selbstverständlich soll damit auch ganz allgemein die grundsätzliche Bereitschaft, junge Menschen in diesem anspruchsvollen und interessanten Beruf auszubilden, gefördert und weiter verbreitet werden. Die Initiative zeigte Erfolg, die Zahl der Ausbildungsverträge stieg im Kammerbezirk um 19%. Aber bereits für 2014 scheinen die Impulse verpufft, die Zahl der Ausbildungsverträge sank von 245 auf nur noch 199. Bei der Zielgruppe unserer Kolleginnen und Kollegen müssen wir also nachlegen und die Bereitschaft, junge Menschen auszubilden, noch besser motivieren. Zielgruppe sind natürlich vor allem auch die potenziellen Auszubildenden und deren Eltern. Die Berufswahl ist für junge Menschen ausgesprochen schwierig. Eine Vorstellung, wie der Beruf in der Praxis läuft, ist kaum vorhanden oder allenfalls schwach ausgeprägt. Eher äußerliche und wenig tragfähige Motive bestimmen die Entscheidung und dann schneidet der Beruf des Rechtsanwaltsfachangestellten mit seinem verstaubten Image im Vergleich zu nur vermeintlich modernen Berufen schlecht ab. Das Thema lte nwa tel ts a h Eine weitere Zielgruppe sind Schulen und Lehrer, die zum einen die Plattform für die Informationsvermittlung bieten, zum anderen bei der Berufswahl den Schülerinnen und Schülern beratend und fördernd zur Seite stehen. Die Vorbereitung auf den Beruf ist eine Bildungsaufgabe der Schulen, weshalb in fast allen Schulzweigen mindestens einwöchige Berufspraktika verpflichtend sind. Hier informierend und unterstützend den Schulen und Lehrkräften bei der Auswahl und Vermittlung eines Praktikumsplatzes zur Seite zu stehen, ist deshalb ein wichtiges Aktionsfeld für diese Initiative. Rec DIE AUSBILDUNGSINITIATIVE FÜR RECHTSANWALTSFACHANGESTELLTE Wissen RECHTSANWALTSKAMMER NÜRNBERG Weit er mmen rko llen Wo lt sf a c h a n g es Das könnte dein Ding sein! Was ist geplant? Weil die bislang „selbstgestrickten“ Aktionen schnell an die Grenze ihrer Wirksamkeit geraten, hat die Rechtsanwaltskammer mit professioneller, kreativer Hilfe auf allen Feldern und Ebenen der Zielgruppen eine Image- und Informationskampagne gestartet, die mit einer Wort-Bild-Marke einen markanten Wiedererkennungseffekt setzt. Überarbeitetes Informationsmaterial, das speziell für die Zielgruppen inhaltlich aufgearbeitet wird und das ansprechende jugendliche Layout wecken die Aufmerksamkeit und steigern die Lesebereitschaft. Der Aktionscharakter der Kampagne wird auch bei Lehrkräften und Informationsveranstaltungen in Schulen sowie durch unsere Präsenz bei Ausbildungsmessen positive Resonanz erzeugen. Mit Dynamik und Attraktivität werden wir das heutige Image des Berufsbildes entstauben. Mit Anzeigen in Magazinen, die sich an die künftigen Auszubildenden und/oder ihre Eltern richten, wollen wir zudem möglichst frühzeitig das Interesse an dem Ausbildungsberuf wecken, noch bevor sich die Jugendlichen entschieden haben. Die erste Anzeige wurde bereits geschalten (siehe rechts) – wir sind gespannt auf die Reaktion. Unser zeichnerisch gestalteter Sympathieträger, der sich Ihnen heute hier vorstellt, verkörpert den coolen und smarten Typen, der die richtige Entscheidung getroffen hat, nämlich mit dem erworbenen Wissen ein erstrebenswertes Ziel anzusteuern, also diese Ausbildung wirklich zu wollen, um beruflich weiterzukommen. Wir alle wissen, der Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten ist alles andere als staubig und langweilig. Der Umgang mit Menschen gestaltet den Tag abwechslungsreich, Teamfähigkeit ist gefragt und die Befassung mit rechtlichen Themen ist anspruchsvoll und hebt den Wissenden aus seinem sozialen Umfeld heraus. Dies gilt es zu transportieren, um die an einer „büroorientierten“ Ausbildung interessierten Jugendlichen auf den sicheren Job in einer Anwaltskanzlei aufmerksam zu machen. Die GESCHAFFT! Mein schulisches Wissen war prima. Nach meinem Praktikum beim Anwalt war klar: Ich muss die Ausbildung echt Wollen und auch dran bleiben. Jetzt habe ich gute Chancen fürs berufliche Weiterkommen! Und super wichtig: Die Arbeit als Rechtsanwaltsfachangestellte macht mir richtig Freude! Wie wär‘s? Kannst auch du dir das Praktikum „Beruf live“ in einer Kanzlei vorstellen? Die Arbeit im Anwaltsbüro ist vielfältig. Sie beschränkt sich nicht aufs Tippen, Telefonieren und Kaffeekochen. Ein Anwalt braucht zuverlässige Unterstützung von qualifizierten Fachkräften. Mit erlerntem Wissen und deinem Wollen hast du gute Voraussetzungen und Chancen zum Weiterkommen. Mach dich schlau! Informiere dich über Praktikum und Ausbildung für diesen abwechslungsreichen Beruf: www.rak-nbg.de/de/service/ ausbildung/ info@rak-nbg.de S.5 Die Ausbildungsinitiative für Rechtsanwaltsfachangestellte 1/2015 Das Thema Weiterbildungsmöglichkeit zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in eröffnet Karrierechancen bis hin zum Hochschulstudium. Damit erweist sich die Berufswahl keineswegs als Sackgasse, sondern als grundlegender Baustein für einen hohen Qualifizierungsgrad. „Weiterkommen“ ist damit entgegen dem ersten Eindruck kein leeres Versprechen. Was können Sie tun? Unsere Aktion wäre jedoch zum kläglichen Scheitern verurteilt, wenn es uns zwar gelänge, auf der Seite der Zielgruppen Jugendliche/Eltern und Schulen/Lehrer eine Erwartungserhaltung zu generieren, die wir dann im Kollegenkreis nicht erfüllen. einen Ausbildungsplatz anzubieten. Ein buntes Berufspraktikum, das die Arbeit in einer Anwaltskanzlei realistisch erfahren lässt, führt zu einem positiven Feedback in der Bevölkerung. Der junge Praktikant berichtet im Familienkreis und von dort wird das positive Bild der Praktikumskanzlei weiter verbreitet. Insgesamt wird auf diese Weise das Ansehen der Anwaltschaft positiv beleuchtet, denn wer vom Berufsbild des/der Rechtsanwaltsfachangestellten eine hohe Meinung hat, verbindet damit automatisch eine positive Grundeinstellung gegenüber dem Anwaltsberuf. Die Ausbildungs- Deshalb rufe ich Sie laut und vernehmlich auf, sich der Ausbildungsinitiative anzuschließen und zumindest Praktikumsplätze anzubieten. Die Ausbildungsinitiative stellt für jede Kanzlei einen Gewinn dar, selbst für diejenigen, die sich aufgrund individueller Situationen nicht im Stande sehen, initiative ist damit auch eine wertvolle, vertrauensbildende Maßnahme. Mitmachen lohnt sich also doppelt: Wir schaffen damit für die Zukunft das für den Kanzleibetrieb erforderliche hochqualifizierte Fachpersonal und fördern gleichzeitig das Image der Anwaltschaft. q RA Dr. Uwe Wirsching, Vizepräsident Machen Sie mit! Sie haben Fragen und Anregungen zu unserer Ausbildungsinitiative? Ich freue mich, wenn Sie sich melden. Ihre Andrea Fendt 0911-92633-0 PKH – Einatz von Einkommen Nürnberger Rechtsanwalt beim BGH Die seit dem 1. Januar 2015 maßgebenden Beträge, die nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1b, Nr. 2 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind, wurden neu bekannt gemacht (BGBl. I 2014, S. 2007). Sie betragen für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen, 210 Euro, für Parteien und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner 462 Euro, für jede weitere Person, der die Partei aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt leistet, in Abhängigkeit von ihrem Alter für Erwachsene 370 Euro, für Jugendliche von Beginn des 15. bis Vollendung des 18. Lebensjahres 349 Euro, für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 306 Euro und für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 268 Euro. q 1/2015 S.6 RA Thomas Kofler, Nürnberg, wurde im Oktober 2014 vom Bundesjustizminister als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof zugelassen. Er wird künftig im Rahmen von Revisionen, Nichtzulassungsbeschwerden und Rechtsbeschwerden vor dem BGH tätig sein. Damit übernimmt nach RA Dr. Büttner, der von 1983 bis 2013 als Anwalt beim BGH zugelassen war, wieder ein Kollege aus unserem Kammerbezirk diese Aufgabe. q Kontaktdaten finden sich auf der Internetseite des BGH unter www.bundesgerichtshof.de oder unter www.rabgh-kofler.de Gerichte, Ämter, Ministerien Weiterbildung ist unser Fall Mehr als 15 Jahre erfolgreiche, praxisnahe Ausbildung Erfahrenes Referententeam Bundesweiter Qualitätsführer: Bestnoten und geringste Durchfallquoten Im Juli 2015 beginnt in Nürnberg ein Seminar zur Erreichung des Abschlusses Gepr. Rechtsfachwirt/in (gem. Bundesgesetzblatt 2001 Teil I Nr. 45) Weitere Informationen: Hans Soldan GmbH Telefon: 0201 8612-304 E-Mail: seminare@soldan.de soldan.de/seminare Zertifiziertes Unternehmen gem. § 2 der RechtsVO zum SGB III (AZAV) In jedem Fall die beste Wahl. Geltungsbereich Seminare. 150115_Rechtsfachwirt_01.indd 1 20.01.15 14:55 BVerfG, Beschl. v. 22.10.2014 – 1 BvR 1815/12 Wiederaufleben der Fachanwaltsbezeichnung bei erneuter Anwaltszulassung Ein einmal erworbener Fachanwaltstitel kann nach einer Wiederzulassung weiterhin geführt werden, wenn die nach § 15 FAO vorgesehene jährliche Fortbildungspflicht erfüllt wurde. Auf die Verfassungsklage einer früheren Rechtsanwältin, die aufgrund einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst auf die Rechte aus der Zulassung zur Anwaltschaft verzichtet hatte, stellten die Karlsruher Richter klar, dass es an einer gesetzlichen Grundlage für das endgültige Erlöschen des Fachanwaltstitels fehle. Es mag legitim sein, nach erneuter Zulassung zur Rechtsanwaltschaft die Fortführung einer bereits vor dem Widerruf erworbenen Fachanwaltsbezeichnung von einem neuerlichen Erwerb und damit insbesondere von zeitlichen Vorgaben für eine anwaltliche Tätigkeit (§ 3 FAO) sowie vom Nachweis dabei erlangter besonderer praktischer Erfahrungen (§ 5 FAO) abhängig zu machen, heißt es im Beschluss des Gerichtes. Gleichwohl habe der Gesetzge- ber in dieser Hinsicht die anwaltliche Berufsfreiheit nicht beschränkt, denn weder den Vorschriften des Gesetzes, noch des Satzungsrechts ließe sich eine dahingehende Regelung entnehmen. Diese gesetzgeberische Grundentscheidung sei zu respektieren. q S.7 1/2015 Gerichte, Ämter, Ministerien Haftungsfalle oder Segen Der elektronische Fristenkalender In vielen Kanzleien ist er nicht mehr wegzudenken. Er begleitet den Rechtsanwalt unterwegs, in der Kanzlei können alle Mitarbeiter darauf zugreifen und er ist immer aktuell. Er hat bei vielen den guten alten Papierkalender vertrieben. Aber welche Vorschriften gelten für den Kalender? Wie muss er geführt werden und von wem? Dürfen erledigte Fristen und Termine einfach gelöscht werden? Viele Fragen, mit denen sich nach und nach die Gerichte befassen: Im April 2012 hat sich der BGH mit den anwaltlichen Organisationspflichten hinsichtlich der Kontrolle von Eingaben von Fristen in einen EDV-Kalender beschäftigt (BGH, Beschluss v. 17.04.2012, Az. VI ZB 55/11). Dabei hat er klargestellt, dass die elektronische Kalenderführung nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich keine geringere Überprüfungssicherheit bieten darf als ein herkömmlicher Fristenkalender. So ist mit Blick auf die spezifischen Fehlermöglichkeiten ein anwaltliches Organisationsverschulden zu sehen, wenn die Eingaben in den EDV-Kalender nicht durch Ausgabe der eingegebenen Einzelvorgänge über den Drucker oder durch Ausgabe eines Fehlerprotokolls durch das Programm kontrolliert werden. Um Datenverarbeitungsfehler des EDV-Programms oder Eingabefehler oder –versäumnisse rechtzeitig erkennen und beseitigen zu können, bedürfe es der Fertigung eines Kontrollausdrucks – so der BGH. Fehlt es daran, sei ein Organisationsverschulden anzunehmen. Diese Anforderungen der Rechtsprechung an einen EDV-Kalender wären grundsätzlich auch dann zu beachten, wenn aufgrund einer konkreten Einzelanweisung eine Eintragung vorzunehmen wäre. Fehlende Kontrollmaßnahmen begründen ein Organisationsverschulden. Im November 2014 hat der BGH entschieden, dass die Überprüfungssicherheit bei einem elektronisch geführten Fristenkalender nicht hinter der manuellen Führung zurückbleiben dürfe. Die allabendliche Ausgangskontrolle fristgebundener Anwaltsschriftsätze mittels Abgleich mit dem Fristenkalender diene nicht nur zur Überprüfung, ob sich aus den Eintragungen noch unerledigt gebliebene Fristsachen ergäben. 1/2015 S.8 Sie solle vielmehr auch gewährleisten festzustellen, ob möglicherweise in einer bereits als erledigt vermerkten Fristsache die fristwahrende Handlung noch ausstehe (BGH, Beschluss vom 04.11.2014, VIII ZB 38/14). In einem elektronisch geführten Kalender dürfen deshalb die erledigten Fristen nicht einfach gelöscht werden, sie müssen durch farbliche Markierung oder sonstige Kennzeichnungen als erledigt ausgewiesen werden. Gesetzlich wurde nicht geregelt, wie und in welcher Form ein Fristenkalender zu führen ist; hier ist die Rechtsprechung gefragt. Schaut man auf vorstehende Entscheidungen zum Organisationsverschulden, birgt die schöne elektronische Welt viele Haftungsfallen. qpp BGH, Versäumnisurt. v. 13.11.2014 – IX ZR 267/13 Verrechnung Anwaltshonorar Die Bestimmung im Mietvertrag über eine Rechtsanwaltskanzlei, dass sich die Höhe der Miete nach dem erzielten Umsatz richtet, ist auch dann nicht wegen Gebührenunterschreitung nichtig, wenn der Mieter den Vermieter anwaltlich vertritt. q Volltext unter www.bundesgerichtshof.de Wir trauern um unsere verstorbenen Kollegen Reiner Grimm, Nürnberg Georg J. Rudolph, Nürnberg Wolfgang Herdegen, Amberg Dieter Griese Ulf Schiel, Schwabach Klaus Meck, Roth Felix Müller, Nürnberg Gerhard Meyer-Heim, Nürnberg verst. 04.12.201472 Jahre verst. 05.12.201473 Jahre verst. 24.12.2014 63 Jahre verst. 29.12.2014 87 Jahre verst. 30.12.201467 Jahre verst. 06.01.2015 67 Jahre verst. 22.01.2015 62 Jahre verst. 24.01.201572 Jahre Gerichte, Ämter, Ministerien Die Anwaltschaft unseres Bezirks trauert um Wolfgang Herdegen *15.12.1953Rechtsanwalt+24.12.2014 Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Nürnberg von 1998 – 2014 Über viele Jahre hat sich unser Kollege Herdegen als Vertreter des Bezirks Amberg im Vorstand für die Kollegenschaft eingesetzt. Von 2001 – 2014 hat er sich zudem als Mitglied im Verwaltungsrat der Bayerischen Rechtsanwaltsund Steuerberaterversorgung ehrenamtlich eingebracht. Wir haben mit ihm einen hochgeschätzten, engagierten und klugen Kollegen verloren. Rechtsanwaltskammer Nürnberg Hans Link, Präsident BGH, Urt. v. 03.11.2014 – AnwZ (Brfg) 72/13 BGH, Urteil vom 27.10.2014 – AnwZ (Brfg) 85/13 Berufspflicht zur Herausgabe Fallliste Fachanwalt für Vervon Handakten kehrsrecht Nach der Entscheidung des BGH besteht eine Berufspflicht zur Herausgabe von Handakten. Der BGH hat sich hierbei auf die Generalklausel des § 43 BRAO i.V.m. §§ 675, 667 BGB und inzidenter auch auf § 50 BRAO gestützt. Nach Auffassung des BGH können zivilrechtliche Pflichten, die den Rechtsanwalt im Rahmen seiner Berufsausübung treffen, in Verbindung mit § 43 BRAO eine Berufspflicht darstellen, wenn es sich um grobe Verstöße handele, welche die äußere Seite der Anwaltstätigkeit beträfen und mit der Stellung des Rechtsanwalts nicht mehr vereinbar seien. Dies sei insbesondere bei Verweigerung der Herausgabe der Handakten ohne rechtfertigenden Grund der Fall. Für den Nachweis der praktischen Erfahrungen auf dem Gebiet des Verkehrsrechts nach der Fachanwaltsordnung (FAO) können – so der BGH – nur solche versicherungsrechtlichen Fälle herangezogen werden, die einen Bezug zum Straßenverkehr aufweisen. In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall hatte der Betroffene sich auf sein Zurückbehaltungsrecht nach § 50 Abs. 3 BRAO berufen, obwohl er gegenüber dem früheren Mandanten zum Zeitpunkt des Herausgabeverlangens nicht abgerechnet hatte. q Zwar werde in § 14d Nr. 2 FAO ein Teilgebiet des Verkehrsrecht mit „Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherung“ umschrieben. Damit würden aber nur versicherungsrechtliche Fälle erfasst, die sich mit dem Fachgebiet Verkehrsrecht befassen. Begründet hat der BGH dies unter anderem mit Verbraucherschutzgesichtspunkten: Wer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufsuche, rechne nicht damit, dass dieser seine besonderen praktischen Erfahrungen zu einem wesentlichen Teil auf Teilgebieten des Versicherungsrechts gesammelt habe, die in keinerlei Zusammenhang mit einem verkehrsrechtlichen Vorgang stünden. q Volltext unter www.bundesgerichtshof.de Volltext unter www.bundesgerichtshof.de S.9 1/2015 Europaecke Neues aus Brüssel Zivilrecht GERINGFÜGIGE FORDERUNGEN UND MAHNVERFAHREN Der Rat der Europäischen Union (Justiz) hat in seiner Sitzung am 4. Dezember 2014 eine allgemeine Ausrichtung zu dem Verordnungsvorschlag für die Überarbeitung des Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen und des Europäischen Mahnverfahrens angenommen. Darin spricht sich der Rat gegen den Vorschlag der Kommission aus, den Gegenstandswert beim Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen von bisher 2.000 EUR auf 10.000 EUR zu erhöhen und schlägt statt dessen eine Anhebung des Schwellenwerts auf 4.000 EUR vor. Ferner hat sich der Rat dafür ausgesprochen, das Verfahren für geringfügige Forderungen mit dem Europäischen Mahnverfahren zu verbinden. Ein Kläger soll danach die Möglichkeit erhalten, das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen zu nutzen, wenn ein Einspruch gegen seinen Europäischen Zahlungsbefehl eingelegt wurde. RICHTLINIENVORSCHLAG ZUR UNSCHULDSVERMUTUNG Der Innen- und Justizministerrat hat am 4. Dezember 2014 eine allgemeine Ausrichtung zum Richtlinienvorschlag zur Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren angenommen. Der aktuelle Vorschlag enthält das von der BRAK geforderte grundsätzliche Verbot zur Ausübung von Zwang, um den Verdächtigen oder Beschuldigten 1/2015 S.10 zu einer Aussage zu bewegen. Darüber hinaus wurde der Grundsatz, wonach die unter Verstoß gegen die Selbstbelastungsfreiheit erlangten Beweismittel unter bestimmten Umständen verwertbar sein sollen, gestrichen. ENGERE POLIZEILICHE UND JUSTIZIELLE ZUSAMMENARBEIT Seit dem 1. Dezember 2014 gelten nach einer Übergangsphase von fünf Jahren die neuen Regeln des Lissabon-Vertrages 2009 für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen in Europa. Dies bedeutet, dass die Befugnisse der Europäischen Kommission und die richterliche Kontrolle durch den Europäischen Gerichtshof nun uneingeschränkt für Rechtsakte in diesem Bereich wie in allen anderen Bereichen des EU-Rechts gelten. Die Kommission kann damit Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten einleiten, die EU-Recht in diesem letzten verbleibenden Teil der sogenannten „dritten Säule“ nicht korrekt umsetzen. EP ERNENNT NEUEN EU-DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN Das EP hat am 27. November 2014 Giovanni Buttarelli zum neuen Europäischen Datenschutzbeauftragten ernannt sowie Wojciech Wiewiórowski, den ehemaligen polnischen Datenschutzbeauftragten, zu dessen Stellvertreter. Buttarelli tritt damit mit rund einem Jahr Verzögerung die Nachfolge von Peter Hustinx an. menschenrechte“ eingerichtet (www. institut-fuer-menschenrechte.de/rechtsprechungsdatenbank-ius-menschenrechte.html). In „ius Menschenrechte“ werden ausgewählte Entscheidungen internationaler Spruchkörper, wie der UNFachausschüsse, des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) eingestellt. Mit der Datenbank soll der Zugang zu menschenrechtlichen Informationen gebündelt und damit verbessert und so insbesondere Rechtsanwälten und Richtern die Arbeit erleichtert werden. EUROPÄISCHES RECHTSANWALTSVERZEICHNIS „FINDA-LAWYER“ (FAL) ONLINE Am 8. Dezember 2014 ist das Europäische Rechtsanwaltsverzeichnis „Find-a-Lawyer“ (FAL) auf dem Europäischen e-Justizportal online gestellt worden. Damit ist es jetzt möglich, auf folgender Website europaweit nach Rechtsanwälten zu suchen: https://e-justice.europa.eu/external.do?idTaxonomy=334&plang= de&init=true Suchkriterien sind Land, Name oder auch Tätigkeitsschwerpunkte. Die Suchmaschine wird gemeinsam von der Europäischen Kommission und den teilnehmenden nationalen Anwaltskammern betrieben. Bislang nehmen Kammern aus 17 EU-Mitgliedstaaten teil, darunter auch die BRAK. NEUE ONLINE-DATENBANK Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat eine neue kostenlose Online-Rechtsprechungsdatenbank „ius Quelle: BRAK, weitergehende Informationen unter www.brak.de (Nachrichten aus Brüssel) Aus der Arbeit des Vorstands Tagung der Gebührenreferenten Am 20.09.2014 fand in Braunschweig die 69. Tagung der Gebührenreferenten der Rechtsanwaltskammern statt. Generalthemen der 69. Tagung waren eine mögliche Indexierung der Rechtsanwaltsvergütung sowie die Praxis der Pauschgebühr. 1.Indexierung der Rechtsanwaltsvergütung Die Gebührenreferenten diskutierten als erstes Generalthema, ob bzw. wie eine Koppelung der Rechtsanwaltsvergütung an einen Index möglich sei, so dass die Rechtsanwaltsvergütung jährlich moderat angepasst werden könnte. Die Gebührenreferenten fassten hierzu folgende gemeinsame Auffassung: Nach einer Untersuchung des Soldan Instituts für Anwaltsmanagement befürwortet ein großer Anteil der Anwaltschaft die Indexierung der Rechtsanwaltsgebühren (so z. B. Kilian in AnwBl. 2013, 882 ff.; Erwiderung Otto in AnwBl. 2014, 318 ff.). Die Konferenz der Gebührenreferenten der Rechtsanwaltskammern hat in ihrer Sitzung am 20.09.2014 die Argumente für und gegen eine automatische Anpassung der Vergütung eingehend diskutiert und sich einstimmig gegen eine Indexierung ausgesprochen. Die automatische Anpassung der Gebühren durch ihre Anbindung an die Veränderung von Indizes löst nicht das Problem der angemessenen Vergütung der Leistungen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Die sich verändernden Anforderungen an die berufliche Leistung der Anwaltschaft, das Wegbrechen von Aufgabenbereichen, der deutliche Rückgang der gerichtlich eingetragenen Rechtsstreitigkeiten, die Tendenz außergerichtlicher Konfliktregulierungen und die Kostensteigerungen in den Anwaltskanzleien werden durch eine Indexierung nicht angemessen abgebildet und berücksichtigt. Nur eine regelmäßige strukturelle und lineare Anpassung des RVG an diese veränderten Vorgaben durch den Gesetzgeber gewährleistet auf Dauer ein angemessenes Gebührenaufkommen der Rechtsanwaltschaft. Diese zu formulieren und in die Diskussion mit dem Gesetzgeber einzubringen, bleibt Aufgabe der BRAK und des DAV. 2.Praxis der Pauschgebühr Die Gebührenreferenten kamen überein, dass das Verfahren zur Festsetzung der Pauschgebühr kompliziert und die Ergebnisse oft wenig befriedigend seien. Gleichwohl werde aber für Verfahren, in denen die gesetzlichen Gebühren nicht auskömmlich seien, mit der Pauschgebühr ein Ausgleich gewährt. Die Gebührenreferententagung stellte daher die Überlegung an, ob das Instrument der Pauschgebühr auf andere Bereiche, wie zum Beispiel das sozialrechtliche Opferentschädigungsverfahren, übertragbar sei und fasste hierzu folgenden Beschluss: Die Tagung der Gebührenreferenten unterstützt den Vorschlag, die Pauschgebühr insbesondere auf Opferentschädigungsverfahren auszuweiten, nachhaltig. Es soll darüber hinaus eine dem § 14 Abs. 2 RVG ähnliche Regelung geschaffen werden, damit der Sachverstand der Rechtsanwaltskammern bei der Bemessung der Pauschgebühr eingeholt wird. Der Ausschuss Rechtsanwaltsvergütung der Bun- Stopp, hier sind Sie richtig! Am Hallplatz in Nürnberg erhalten Sie Ihre komplette juristische Fachliteratur – inklusive Beratung. Unter www.schweitzer-online.de sind wir 24h für Sie da. Schweitzer Fachinformationen Zeiser + Büttner I Hallplatz 3 I 90402 Nürnberg Tel: +49 911 2368-0 zeiser-buettner@schweitzer-online.de Öffnungszeiten: Mo bis Fr 8.00-19.00 Uhr Sa 9.30-19.00 Uhr S.11 1/2015 Aus der Arbeit des Vorstands desrechtsanwaltskammer wird gebeten, sich weitere Gedanken über die Gestaltung der Gesetzgebungsvorschläge zu machen. 3.Zusätzliche Gebühr für die Streitverkündung Die Gebührenreferenten sprachen sich einstimmig dafür aus, dass der zusätzliche Zeitaufwand sowie das besondere Haftungsrisiko in Fällen der Streitverkündung für den Rechtsanwalt gebührenrechtlich Berücksichtigung finden sollten. Der Ausschuss RVG der BRAK wurde gebeten, ggf. gemeinsam mit dem BMJV eine Regelung zu diskutieren, die auch eine Änderung der Nr. 1010 VV RVG bedeuten könne. 4.Erfahrungen mit der Anwendung der Nr. 1010 VV RVG Bereits im Rahmen der 68. Tagung der Gebührenreferenten wurde beschlossen, die Erfahrungen mit der neuen Nr. 1010 VV RVG über die Kammermitteilungen sowie den BRAK-Newsletter abzufragen. Insgesamt sind hier einige Rückmeldungen eingegangen, die bestätigten, dass Erfahrungen mit der Nr. 1010 VV RVG bisher kaum gemacht wurden. Es soll im nächsten Jahr erneut durch die Rechtsanwaltskammern in ihren Kammerbezirken abgefragt werden, in welchen Fällen und wie häufig die Gebühr nach Nr. 1010 VV RVG bereits angefallen und in welchen extremen Fällen trotz erheblichen Aufwands die Gebühr gerade nicht angefallen ist. Gegenüber dem Gesetzgeber solle versucht werden, zwei anstatt drei gerichtliche Beweiserhebungstermine für die Nr. 1010 VV RVG ausreichen zu lassen. 5.Kriterien für die übliche Gebühr für die Beratung nach § 34 Abs. 1 S. 2 RVG Wenn im Rahmen von § 34 RVG keine Vergütungsvereinbarung getroffen werde, stelle sich die Berechnung der üblichen Vergütung i. S. d. BGB oft als problematisch dar, so die Erfahrung der Gebührenreferenten. Zur üblichen Gebühr für die Beratung seien bisher nur wenige Gerichtsentscheidungen bekannt geworden, die inhaltlich Änderungen bei der Fortbildungspflicht Bitte beachten Sie bei Ihrer Jahresplanung, dass seit 2015 diejenigen, die eine Fachanwaltsbezeichnung führen, mindestens 15 Fortbildungsstunden pro Kalenderjahr und Fachanwaltsbezeichnung nachweisen müssen! Die nachzuweisenden Fortbildungsstunden können aufgeteilt werden. Wie bisher müssen 10 Stunden für eine hörende Teilnahme oder dozierende Tätigkeit auf dem jeweiligen Fachgebiet nachgewiesen werden. Anerkannt werden können auch Veröffentlichungen von Aufsätzen, Skripten oder Artikeln mit entsprechendem fachlichen Niveau. Gem. § 15 Abs. 4 FAO n.F. können die zusätzlichen 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums mit Lernerfolgskontrolle absolviert werden. Die reine Lektüre von Fachzeitschriften reicht zur Erfüllung dieser Voraussetzungen aber ebenso wenig aus wie eine anwaltliche Versicherung zum Nachweis des Selbststudiums. q 1/2015 S.12 auch sehr voneinander abwichen. Die Rechtanwaltskammern seien zwar grundsätzlich nicht verpflichtet, hierzu ein Gutachten nach § 14 Abs. 2 RVG abzugeben, sie könnten aber oft bei der Frage zur ortsüblichen Vergütung weiterhelfen und einen Betragsrahmen zur Orientierung angeben. Erfahrungen mit der Bestimmung der Ortsüblichkeit im Rahmen von § 34 RVG i. V. m. § 612 Abs. 2 BGB richten Sie bitte an die Bundesrechtsanwaltskammer (franke@brak.de). Die Zusammenstellung soll ggf. für einen Aufsatz genutzt werden. 6.Rechtsprechungsänderung bei Vergütungsvereinbarungen Die Gebührenreferenten diskutierten auch, ob das Urteil des BGH vom 05.06.2014 (Az. IX ZR 137/12) überhaupt zu Auswirkungen in der Praxis führe und kamen zu dem Schluss, dass dem nicht so sei. Die Vergütungsvereinbarung selbst sei zwar nicht mehr nichtig, aber das Ergebnis bleibe identisch. Neu sei aber, dass der BGH deutlich sage, dass das anwaltliche Berufsrecht im Verhältnis zum Mandanten außer Betracht bleibe und sich der Rechtsanwalt grundsätzlich an dem Vereinbarten festhalten lassen muss, wenn er unter die gesetzliche Vergütung gehe. 7.70. Tagung der Gebührenreferenten Die 70. Tagung der Gebührenreferenten wird voraussichtlich am 21.03.2015 in Leipzig stattfinden. Als Generalthemen sind die Überlegungen zur Nachbesserung der Nr. 1010 VV RVG sowie zu zusätzlichen Gebühren für die Streitverkündung und das Güterichterverfahren vorgesehen. Hierneben soll eine mögliche Ausweitung der Pauschgebühr weiter diskutiert und die „Thesen zu Vergütungsvereinbarungen“ überarbeitet werden. qbrak Aus der Arbeit des Vorstands Einladung zur Jahreshauptversammlung am Freitag, den 08.05.2015 im Arvena Park Hotel, Görlitzer Str. 51, 90473 Nürnberg Uhrzeit: 14:00 Uhr Tagesordnung: 8. Beschluss über die Sonderumlage beA 2016 1. Begrüßung – Ansprache des Präsidenten Die BRAK wird aufgrund der Verpflichtung aus dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten zum 01.01.2016 für jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) einrichten, über das zukünftig die elektronische Kommunikation mit der Justiz abgewickelt wird. 2. Aussprache über den vorgelegten Jahresbericht 3. Bericht des Schatzmeisters / Bericht des vereid. Buchprüfers 4. Beschluss über die Entlastung des Vorstands gem. § 89 Abs. 2 Nr. 6 BRAO 5. Ersatzwahl zum Vorstand Die Mitglieder der Vorstandes werden auf vier Jahre gewählt, § 68 Abs. 1 S. 1 BRAO. RA Wolfgang Herdegen ist am 24.12.2014 verstorben. Gemäß § 69 Abs. 3 S. 1 BRAO ist in der nächsten Versammlung der Kammer für den Rest seiner Amtszeit bis 01.05.2018 ein neues Mitglied zu wählen. Das zu wählende Mitglied muss gemäß § 9 der Geschäftsordnung aus dem Bezirk des LG Amberg sein. Schriftliche Wahlvorschläge sind gem. § 10 Abs. 1 der Geschäftsordnung bis spätestens zwei Wochen vor dem Zeitpunkt der Kammerversammlung (Donnerstag, 23.04.2015) bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Nürnberg einzureichen. In der Jahreshauptversammlung 2014 wurde beschlossen, für die Errichtung des beA eine jährliche Sonderumlage zu erheben, die sich an dem Beitragsanteil bemisst, der von der Bundesrechtsanwaltskammer von der RAK Nürnberg erhoben wird und der zum 01.03. eines jeden Kalenderjahres fällig wird. Für das Jahr 2015 wurde eine Umlage in Höhe von 63,00 € beschlossen. Nunmehr ist über die Höhe der Sonderumlage für das Jahr 2016 zu beschließen. 9. Änderung der Verwaltungsgebühren- und Entschädigungsordnung Bislang wird die Aufwandsentschädigung und Reisekostenvergütung für die Mitglieder des Vorstands und des Anwaltsgerichts zusammen in § 2 geregelt. Die Entschädigungen sollen künftig getrennt geregelt werden. 6. Beschluss über den Haushaltsplan für das Geschäftsjahr 2015 Ab vss. Juli 2015 können sich auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei der Vollmachtsdatenbank registrieren lassen. Die Registrierung erfolgt über die Rechtsanwaltskammer, die auch die erforderlichen Zugangskarten ausgibt. Über die Höhe der Verwaltungsgebühr ist zu beschließen. 7. Beschluss über die Höhe des Jahresbeitrages 2016 10. Verschiedenes Der Jahresbeitrag 2015 ist in der letzten Jahreshauptversammlung beschlossen worden. Er ist am 01.03.2015 zur Zahlung fällig und beträgt Euro 230,00, § 1 Abs. 8 Beitragsordnung. Anträge zur Tagesordnung bitten wir bis spätestens zwei Wochen vor der Jahreshauptversammlung, also bis spätestens 23.04.2015, bei der Kammergeschäftsstelle einzureichen (§ 4 Abs. 3 Geschäftsordnung). IBAN: DE96 7602 0070 2020105979 BIC: HYVEDEMM460, Hypo Vereinsbank Nürnberg Nunmehr ist über den Jahresbeitrag 2016 zu beschließen. Hans Link Präsident S.13 1/2015 Unser Bezirk Neu abgeschlossene Ausbildungsverhältnisse im Schuljahr 2013/14 Die Ausbildungszahlen sind weiter rückläufig, wie die Statistik der BRAK belegt. Die Zahlen der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge beruhen auf den Rückmeldungen der regi- onalen Rechtsanwaltskammern an das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB). Bundesweit wurden im Aus- Neu abgeschlossene Ausbildungsverhältnisse zum 30.09.2014 RAKn ReNoFa Gesamt Vorjahr ReFa Vorjahr ReNoFa Vorjahr gesamt Angaben (%) zu 2013 0 0 0 0 0 0 - Bamberg 171 0 171 173 0 173 99 Berlin 118 94 212 123 108 231 92 BGH Brandenburg 56 0 56 59 0 59 95 Braunschweig 35 47 82 46 55 101 81 Bremen 21 38 59 25 53 78 76 Celle 116 193 309 120 200 320 97 Düsseldorf 342 60 402 322 47 369 109 Frankfurt 140 96 236 131 103 234 101 Freiburg 142 0 142 135 0 135 105 Hamburg 151 0 151 183 0 183 83 Hamm 347 463 810 362 449 811 100 Karlsruhe 110 0 110 134 0 134 82 51 33 84 48 41 89 94 Koblenz 191 0 191 204 0 204 94 Köln 358 0 358 391 0 391 92 53 0 53 56 0 56 95 München 404 0 404 445 0 445 91 Nürnberg 199 0 199 245 0 245 81 Oldenburg 47 173 220 49 166 215 102 Saarbrücken 74 0 74 76 0 76 97 132 0 132 134 0 134 99 Sachsen Anh. 63 0 63 66 0 66 95 Schleswig 40 149 189 27 159 186 102 Stuttgart 222 4 226 267 4 271 83 Thüringen 64 0 64 52 0 52 123 Tübingen 75 0 75 79 1 80 94 Zweibrücken 86 0 86 95 0 95 91 3.808 1.350 5.158 4.047 1.386 5.433 95 Kassel Mecklenb.-Vp. Sachsen Gesamt Quelle: BRAK 1/2015 ReFa S.14 Unser Bezirk bildungsberuf der Rechtsanwaltsfachangestellten 5,9 % weniger Verträge abgeschlossen als im Vorjahr. Bemerkenswert sind erneut die unterschiedlichen regionalen Entwicklungen. Während in sieben Kammern ein Gleichstand bzw. Zuwachs bis zu 23 % zu verzeichnen ist, weisen sechs Kammern einen Rückgang von über 15 % auf. q STAR-Umfrage 2015! Auch 2015 beteiligt sich die Rechtsanwaltskammer Nürnberg wieder an der STAR-Umfrage (STAR = Statistisches Berichtssystem für Rechtsanwälte). Die Umfrage wird vom Institut für Freie Berufe (IFB) an der Universität Erlangen-Nürnberg im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer durchgeführt. Die Erhebung der angeforderten Daten dient dazu, die wirtschaftliche Lage der Rechtsanwaltschaft in Deutschland und im Kammerbezirk zu analysieren und neue Entwicklungen in der Anwaltschaft zu erkennen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im hiesigen Kammerbezirk werden durch eine Stichprobenziehung ermittelt. Wir bitten diejenigen, die für die Beteiligung an der Umfrage ausgewählt werden, mitzuwirken. Die Ergebnisse sind für die gesamte Anwaltschaft von Interesse! Der Fragebogen kann mit einem geringfügigen Aufwand ausgefüllt werden. Um repräsentative Ergebnisse zu erhalten ist es wichtig, dass sich auch die jüngeren Kollegen und Kollegen beteiligen. q Jahressteuererklärungen 2014 Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen (BayStMF) hat mitgeteilt, dass die Jahressteuererklärungen 2014, wie in den vergangenen Jahren, steuerlich beratenen Steuerpflichtigen – ausgenommen sind Genossenschaften – von den Finanzämtern in Bayern nicht zugesandt werden. Die erforderlichen Vordrucke werden stattdessen den Angehörigen der steuerberatenden Berufe auf Anforderung zur Verfügung gestellt. Sie sind bei dem Finanzamt zu bestellen, das für den Berufsangehörigen zuständig ist bzw. bei der zuständigen Außenstelle. Für im Bereich der Finanzämter Nürnberg und Fürth ansässige Rechtsanwälte ist das Finanzamt Nürnberg Süd, Sandstraße 20, 90443 Nürnberg zuständig. Bitte beachten: Im Steuerbürokratieabbaugesetz vom 19.12.2008 wurde für die Gewerbesteuer- und Körperschaftssteuererklärungen sowie für die Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 AO geregelt, dass die Daten ab dem Veranlagungszeitraum 2011 grundsätzlich elektronisch zu übermitteln sind. Für die Umsatzsteuerjahreserklärungen wurde im Jahressteuergesetz 2010 entsprechendes geregelt. Steuervordrucke für diese Steuerarten sind deshalb in der Bestellliste nicht mehr enthalten. Der Bestellschein für die Steuererklärungen 2014 ist auf den Internetseiten der bayerischen Finanzämter unter der Rubrik „Formulare/Weitere Themen von A – Z / Steuerberatende Berufe“ verfügbar. q Österreich: grenzüberschreitende Exekutionen/Zwangsvollstreckungen und Vollstreckbarerklärungsverfahren von Wir führen seit Jahren deutschen Titel in Österreich durch, auch als Substitute für dt. Kollegen/-innen und selbstverständlich bei vollem Mandatsschutz. VIEHBACHER Rechtsanwälte Steuerberater Deutschland Österreich Schweiz Italien Liechtenstein Bischof-von-Henle-Str. 2a DE-93051 Regensburg Tel +49 (0)941 94 66 04-0 Fax +49 (0)941 94 66 04-40 Kärntner Str. 10 AT-1010 Wien Tel +43 (0)1 603 48 75 Fax +43 (0)1 603 48 75-5 office@viehbacher.com www.viehbacher.com S.15 1/2015 Unser Bezirk Sommerabschlussprüfung 2015/II der Rechtsanwaltsfachangestellten Die Abschlussprüfung 2015/II der Rechtsanwaltsfachangestellten findet statt am Dienstag, den 30.06.2015 Mittwoch, den 01.07.2015 Die Anmeldung zur Abschlussprüfung muss fristgemäß (§ 11 Abs. 1 PO) in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Fürther Str. 115, 90429 Nürnberg eingehen. Die Ausbilder sind für die rechtzeitige Anmeldung zur Prüfung verantwortlich. Die Anmeldefrist endet am 22.05.2015. Verspätet eingegangene Anmeldungen können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden. Bitte verwenden Sie für die Anmeldung ausschließlich das Formblatt, das die Auszubildenden über ihre Berufsschulen erhalten (haben). Die Unterlagen stehen Ihnen auch als Download auf unserer Internetseite unter www.rak-nbg.de unter der Rubrik „Service/Ausbildung“ zur Verfügung. Mit der Anmeldung wird die Prüfungsgebühr i. H. v. 125,00 Euro zur Zahlung fällig. Bitte legen Sie der Anmeldung den Überweisungsbeleg bei. Bitte beachten Sie, dass die Auszubildenden, die die Berufsschule in Straubing besuchen, an der bei der Rechtsanwaltskammer München stattfindenden Abschlussprüfung teilnehmen. Die Prüfungstermine weichen ab. Die Betroffenen werden hierüber gesondert unterrichtet. Crash-Kurs Die Crash-Kurse zur Prüfungsvorbereitung finden in diesem Jahr am 12. und 13.06.2015 in Nürnberg sowie am 08.06.2015 in Regensburg statt. Referentinnen sind wie im Vorjahr Martina Hylla (Gepr. Rechtsfachwirtin), Manuela Knauer (Gepr. Rechtsfachwirtin) sowie für das Fach Recht Rechtsanwalt Alexander Grünert. 1/2015 S.16 In der Veranstaltung werden insbesondere die Bereiche RVG, Zwangsvollstreckung, Recht, Rechnungswesen und ZPO vertieft. Die Auszubildenden haben Gelegenheit, ihren eigenen Wissensstand zu überprüfen und bei bestehenden Lücken nachzufragen. Die Anmeldeformulare und weitere Informationen erhalten Sie rechtzeitig über die Berufsschulen. q Unser Bezirk Rezension Retos Verdächtigung Im Herbst 2014 ist bei Der Kleine Buch Verlag in Karlsruhe der Kriminalroman von Rechtsanwalt Dieter Fasel erschienen. Mit seinem spannenden Debüt beweist er eindrucksvoll, dass auch ein Rechtsanwalt dramaturgisch und rhetorisch mehr als nur sachliche Schriftsätze beherrscht. Zum Inhalt: Alles fängt in Venedig an. Der Schweizer Schriftsteller Reto Caminada versucht gerade, seine Schreibblockade in einer anderen Umgebung mit Unmengen Wein zu überwinden, als er eines Abends von einem Fremden angespro- chen wird, der ihm etwas zusteckt. Als er diesen Mann kurze Zeit später ermordet in einem Kanal entdeckt, wittert Reto seine Chance für eine Kriminalgeschichte. Kurzentschlossen nimmt er selbst die Suche nach dem Mörder auf und wird auf einen Pharmakonzern aufmerksam. Die Spuren führen ihn über die Schweiz nach Kenya. Reto hat sich mit einem mächtigen Gegner angelegt – zu mächtig? Der Autor: Dieter Fasel, Jahrgang 1940, ist Rechtsanwalt und Landwirt. Unter anderem ist er als Datenschutzkont- rollbeauftragter für die Rechtsanwaltskammer Nürnberg tätig. Er lebt mit seiner Großfamilie auf einem Hof im Allgäu und schreibt derzeit am zweiten Krimi um den Schweizer Schriftsteller Reto. q Kriminalroman, Der Kleine Buch Verlag, 256 Seiten Preis: € 13,95 ISBN 978-3-7650-8809-4 S.17 1/2015 Unser Bezirk Sechster Rednerwettstreit des Alumni-Vereins Am 09.12.2014 fand zum 6. Mal der Rednerwettstreit des Vereins der Alumni der Juristischen Fakultät Erlangen-Nürnberg statt. fremd sein mag, in wenigen Jahren aber aus der täglichen Arbeit ebenso wenig wegzudenken sein wird wie heute Tablet oder Smartphone. im Kampf ums Recht mit blankgezogener Klinge vor seinen Mandanten stellt“ und empfahl, sich das Kuscheln für zuhause aufzuheben. Die mit hochrangigen Vertretern aus den wichtigsten juristischen Tätigkeitsbereichen besetzte Jury konnte dieses Mal aus 11 Teilnehmerinnen und Teilnehmern den Sieger wählen. Bewertet wurden Inhalt, aber auch und vor allem Wortwahl und Ausstrahlung unter Beachtung der Kunst der freien Rede. Beliebtestes Thema was die Frage nach den Laien auf der Richterbank, wobei die jungen angehenden Kolleginnen und Kollegen den Einsatz von Schöffen durchaus kritisch sahen. Fast genauso gefragt war das Thema „Kuscheln statt kämpfen“, das sich auch der Sieger Benedikt Bachmann ausgesucht hatte. Er hielt ein flammendes Plädoyer für den Kämpfer, „der sich Alle Teilnehmer bewiesen nicht nur großen Mut, sich vor dieser Jury und zahlreichen fachkundigen Zuhörern dem Wettbewerb zu stellen. Sie zeigten auch alle ihr rhetorisches Talent. Ihnen gebührt Respekt und Anerkennung und dem Alumni-Verein Erlangen Dank für die Ausrichtung des Rednerwettstreits. Wir freuen uns auf die angekündigte Neuauflage. q Die Teilnehmer – Studenten, Referendare und junge Assessoren – konnten unter diesen Themen wählen: • Kuscheln statt Kämpfen – das neue Anwaltsbild? • Die elektronische Akte – Albtraum oder Erlösung? • „Im Namen des Volkes“ – Leerformel, Fiktion oder Realität? Laien auf die Richterbank? Zwei Redner sprachen sich in ihrem Vortrag für die elektronische Akte aus, die zwar einigen Juristen heute noch 1/2015 S.18 Jury: PräsOLG Peter Küspert, Oberlandesgericht Nürnberg Ulrike Löw, Gerichtsreporterin, Redaktion der Nürnberger Nachrichten GenStA Hasso Nerlich, Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg Prof. Dr. Reinhard Greger, Richter am BGH a. D., Univ.-Prof. i. R., Mitverfasser des Zöller RA Dr. Uwe Wirsching, Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Nürnberg Folgende Teilnehmer stellten sich dem Urteil der Jury: Bachmann Benedikt, Assessor; Binder Helen, RRefin: Fuhrmann Florian, stud. jur. ; Giersdorf Fabian, stud. jur. ; Kulhanek Tobias, RRef.; Lehner Kristina, RRefin.; Ludolph Melanie, RRefin.; Luft Miron, stud. jur.; Raschpichler Karsten, stud. jur. ; Roth Michael, RRef.; Rühl Daniel, stud. jur. Besuchen Sie unsere Unser Bezirk SCHNELL ANMELDEN! FAST AUSGEBUCHT ! RA-MICRO Kanzlei E-Workflow und ERV Seminare Erfahren Sie mehr zu: E-Postfach, E-Mail-Kontenverwaltung, E-Postkorb, E-Akte, WebAkte, E-Brief, A-Postfach & E-Rechtsschutz Mit ind ns s Sie et üst r e g s s au en best Melden Sie sich an bei K2L-GmbH.de u R BE N R Ü bH m GG N K A N Z L E I S O F T W A R E Beschlüsse der Satzungsversammlung Die 5. Satzungsversammlung hat in ihrer 7. Sitzung am 10./11.11.2014 in Berlin unter anderem folgende Beschlüsse gefasst: Verschwiegenheit Die Satzungsversammlung hat sich in ihrer Sitzung Mitte November unter anderem mit der anwaltlichen Verschwiegenheit befasst und in diesem Zusammenhang insbesondere eine das sog. Non-Legal-Outsourcing betreffende Änderung des § 2 BORA beschlossen. Klargestellt wird, dass kein Verstoß vorliegt, wenn das Verhalten des Rechtsanwalts „im Rahmen der Arbeitsabläufe der Kanzlei einschließlich der Inanspruchnahme von Leistungen Dritter erfolgt und objektiv einer üblichen, von der Allgemeinheit gebilligten Verhaltensweise im sozialen Leben entspricht (Sozialadäquanz)“. Außerdem ist jetzt im Berufsrecht niedergelegt, dass der Rechtsanwalt grundsätzlich auch die Dienste kanzleiexterner Personen in Anspruch nehmen kann, diese aber ebenso wie Kanzleimitarbeiter zur Verschwiegenheit verpflichten muss. Mandatsbearbeitung Die Satzungsversammlung hat ferner eine Neufassung des § 11 BORA beschlossen. Nunmehr muss der Mandant nicht nur unverzüglich über alle für den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen unterrichtet werden, sondern es ist jetzt auch normativ festgelegt, dass das Mandat in angemessener Zeit zu bearbeiten ist. Diese Änderung beschränkt sich darauf, allein das Zeitmoment in die Norm aufzunehmen. Der Inhalt oder die Qualität der anwaltlichen Mandatsbearbeitung wird hingegen nicht zum Gegenstand berufsrechtlicher Pflichten. Die Beschlüsse der Satzungsversammlung müssen nun zunächst vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geprüft werden. Werden sie nicht beanstandet, treten die Beschlüsse mit dem ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf die Veröffentlichung in den BRAKMitteilungen folgt. q Alle Beschlüsse finden Sie unter http://www.brak. de/die-brak/satzungsversammlung/amtszeit-der5-satzungsversammlung/ S.19 1/2015 Unser Bezirk Ehrung von Kanzleiangestellten 10-jähriges Jubiläum Sabrina Berendi Link Siry Rechtsanwälte Nordring 98 90409 Nürnberg 20-jähriges Jubiläum Grit Förster Dr. Schatz & Kollegen Ziegelgasse 6 92224 Amberg Marianne Kohler Dr. Bader & Partner Hauptmarkt 2 90403 Nürnberg 25-jähriges Jubiläum Sylvia Liedel-Illenberger Bleisteiner & Kollegen Oskar-Sembach-Ring 24 91207 Lauf 30-jähriges Jubiläum Petra Schwandner Dr. Wiedemann & Kollegen Hefnersplatz 7 90402 Nürnberg Albrecht Steindorff Dr. Wiedemann & Kollegen Hefnersplatz 7 90402 Nürnberg Novellierung der ReNoPatAusbildungsverordnung Die novellierte Fassung der ReNoPatAusbildungsverordnung und des Ausbildungsrahmenplans wurde am 11. September 2014 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt zum 01. August 2015 in Kraft. Berufsausbildungsverhältnisse, die zu diesem Stichtag bereits bestehen, können nach der neuen Verordnung fortgesetzt werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren und noch keine Zwischenprüfung abgelegt wurde. Die Neuregelung sieht vor, dass im Rahmen der betrieblichen Ausbildung mehr Wert auf die Mandanten- oder Beteiligtenbetreuung gelegt wird. Darüber hinaus sollen den Auszubildenden die Entwicklungen im elektronischen Rechtsverkehr sowie die Grundzüge des Wirtschaftsrechts näher gebracht werden. Dem zunehmenden grenzüberschreitenden Rechtsverkehr soll beispielsweise durch die Vermittlung von englischen Sprachkenntnissen Rechnung getragen werden. Die Zwischenprüfung wird künftig zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres in den Bereichen Kommunikation und Büroorganisation sowie Rechtsanwendung durch schriftliche Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit von jeweils 60 Minuten abgelegt. Die Abschlussprüfung gliedert sich dann in folgende Prüfungsbereiche: • Geschäfts- und Leistungsprozesse •Mandantenbetreuung • Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich • Vergütung und Kosten • Wirtschafts- und Sozialkunde Der Bereich Mandantenbetreuung soll dabei durch ein fallbezogenes Fachgespräch mit der Dauer von höchstens 15 Minuten unter Berücksichtigung der englischen Sprache geprüft werden. Diese Prüfung macht 15 % der Gesamtnote der Abschlussprüfung aus. Die übrigen Prüfungsbereiche werden schriftlich abgeprüft. Hierfür stehen insgesamt 360 Minuten Prüfungszeit zur Verfügung. Das bisherige Prüfungsfach „Fachbezogene Informationsverarbeitung“ entfällt. In den Berufsschulen werden ab dem kommenden Schuljahr nicht mehr „Fächer“ unterrichtet, sondern den Auszubildenden soll im Rahmen von Lernfeldern eine gesamte Handlung vermittelt werden. Die neue ReNoPat-Ausbildungsverordnung nebst Ausbildungsrahmenplan finden Sie auf unserer Homepage. q Juristische Fachübersetzungen bersetzungen Nadine Schnelzer • Verträge • AGB • Kanzlei-Websites • Korrespondenz • beglaubigte Urkundenübersetzungen www.uebersetzungen-schnelzer.de • Telefon: 09131 1235908 1/2015 S.20 Personalien Neue Fachanwälte FA FÜR ARBEITSRECHT RA Dominic Baumüller, Nürnberg RA Moritz Hebold, Nürnberg RA Alex Christ, Nürnberg FA FÜR BANK- UND KAPITALMARKTRECHT RAin Dr. Nadine Ruppel, Schwabach FA FÜR BAU- UND ARCHITEKTENRECHT RA Dr. Konrad Wilfurth, Amberg RA Maximilian Wacker, Nürnberg FA FÜR FAMILIENRECHT RAin Christine Majer, Nürnberg RAin Barbara Wittmann, Straubing RAin Bettina Zebisch, Erlangen FA FÜR INSOLVENZRECHT RA Michael Farnbacher, Nürnberg RA Gerald Markl, Regensburg FA FÜR SOZIALRECHT RA Markus Huber, Amberg FA FÜR STEUERRECHT RA Dr. Florian Maier, LL.M., Straubing FA FÜR TRANSPORT- UND SPEDITIONSRECHT RA Peter Hans Engelmann, Nürnberg FA FÜR VERKEHRSRECHT RAin Verena Möhring, Gunzenhausen Berichtigung Neue Fachanwälte RA Michael Farnbacher, Nürnberg, hat die Befugnis zum Führen der Bezeichnung „Fachanwalt für Insolvenzrecht erworben, nicht wie versehentlich in 6/2014 veröffentlicht „Fachanwalt für IT-Recht“. q Mitgliederentwicklung Mitgliederstand zum 16.01.2015 (einschließlich Rechtsbeistände): 4.770 Aufnahmen (40) Erstzulassung (keine Kennzeichnung) Mitglied durch Kammerwechsel * Mitglied durch Wiederzulassung ** Abd-el-Aal, Yasmin (Nürnberg) Baer, Jochen (Erlangen) ** Balles, Elisabeth (Regensburg) Bär, Maximilian (Nürnberg) Bayer, Nicole (Perkam) Becker, Markus (Gunzenhausen) Bommer, Walter (Kalchreuth) Brandl, Gabi (Cham) Brobeil, Ulrich (Nürnberg) * Bühl, Michael (Nürnberg) Czilwa, Ramona (Nürnberg) Davis, Michael (Ansbach) Denker, Simon (Parkstetten) * Donhauser, Susanne (Weiden) Dotterweich, Sandra (Nürnberg) Dratvová, Kristína (Roding) Ermer, Simone (Nürnberg) Gollwitzer, Robert (Nürnberg) Grätz, Dr. Ute (Erlangen) * Helgert, Miriam (Flossenbürg) ** Henfling, Regina (Nürnberg) Janson, Philipp (Regensburg) Johnson, David (Nürnberg) Koeppelle, Adina (Bad Kötzting) Mainka, Samantha (Lauf) Matthias, Christian (Straubing) Modschiedler, Markus (Fürth) Müller, Andreas (Nürnberg) Munse, Juliane (Neumarkt) Negenborn, Ursus-Mortimer (Nürnberg) Noack, Peter (Nürnberg) * Pinkert, Christian (Nürnberg) Preßmann, Anne (Fürth) Rainer, Johanna (Haselbach) * Rüb, Benedikt (Fürth) Sklenarz, Linus-Laurian (Nürnberg) Speth, Stefanie (Regensburg) Sycha, Sebastian (Erlangen) Tantzscher, Santhosh (Nürnberg) Waltner, Jochen (Neusorg) ** Löschungen (40) ^ Wechsel in anderen Kammerbezirk ^^ verstorben Bachl, Dr. Thomas (Regensburg) ^ Balbinot, Chiara (Tiefenbach) ^ Becker, Lutz (Regensburg) ^ Bräuner, Walter (Regensburg) Brügmann, Nils Peter (Nürnberg) ^ Bülow, Silivia (Amberg) ^ Ellert, Heike (Floß) Gascha, Markus (Wendelstein) Goldberg, Alexander (Erlangen) Grabner, Thomas (Straubing) ^ Grimm, Florian (Gunzenhausen) ^ Grimm, Reiner (Nürnberg) Guja, Kirstin (Fürth) Heißler, Sven-Oliver (Nürnberg) Hensel, Dr. Christian (Nürnberg) ^ Hofmann, Paul (Nittenau) ^ Horvay, Martin (kanzleipflichtbefreit) ^ Jäger, Jennifer (Schwandorf) Jung, Adrian (Erlangen) Korn, Peter (Schwabach) Kruse, Dr. Klaus-Dieter Linke, Gisela (Nürnberg) Müller, Christian (Nürnberg) Pauli, Christiane (Burglengenfeld) Perner, Falk (Regensburg) Pfeiler, Daria (Nürnberg) Prexler, Herbert (Furth i. W.) Saldiray, Yasar (Nürnberg) Schmid, Silke (Parkstetten) Schmidt, Florian (Nürnberg) Schmitt, Rudolf (Nürnberg) Schneider, Wolfgang (Regensburg) Schreiner, Uwe (Roth) Schwinghammer, Franz (Regensburg) Sipos, Norbert (Nürnberg) ^ Sonder, Dr. Nicolas (Nürnberg) ^ U+C Rechtsanwälte Urmann + Collegen RA-GmbH (Regensburg) Urmann, Thomas (Regensburg) Weidlich, Meike (Nürnberg) Zuschrott-Wahl, Iris (Lappersdorf) S.21 1/2015 Kanzleiforum Stellenmarkt Stellenangebote RECHTSANWÄLTE/ RECHTSANWÄLTINNEN Chiffre: 2015-SARA-01 Zivilrechtlich ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei in Nürnberg sucht Rechtsanwalt/Rechtsanwältin zur Anstellung in Teilzeit (20 Wochenstunden). Berufserfahrung wäre von Vorteil. „Stets aktualisiert im Internet unter www.rak-nbg.de“ Rechtsanwalt H. Schwarz Fachanwältin/-anwalt für „Irgendwas“ gesucht – Wir suchen zur Verstärkung unserer Fachanwaltsreferate Fachanwältinnen/-anwälte aus allen Bereichen. Unsere renommierte, überregional empfohlene Kanzlei können Sie unter www.meyerhuber.de näher kennenlernen. Etwaige Bewerbungen bitte unter: schwarz@meyerhuber.de mail@mueller-rae-nbg.de Etablierte zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei sucht motivierte/n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin. Bereitschaft, sich als Fachanwalt zu qualifizieren, sowie fundierte Rechtskenntnisse, die durch Prädikatsexamina belegt werden, setzen wir voraus. Ihre Bewerbung wollen Sie bitte an Frau RAin Gabriele K. Müller richten. Rebekka Lyle, Tel. 09131-7782 246 Gesucht wird ein Inhouse Jurist m/w (VZ; Arbeitsort Erlangen; zunächst befristet auf 1 Jahr EZV) mit Berufser- 1/2015 S.22 fahrung (Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Unternehmenscompliance und Gesellschaftsrecht in D-A-CH, Personalverantwortung). Bewerbungen bitte per Mail an: rebekka.lyle@nutricia.com KSR Rechtsanwaltskanzlei Wir sind eine expandierende Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Nürnberg und suchen zur Erweiterung unseres Teams ab sofort eine/n Rechtsanwalt/in für den Bereich Anlegerschutz und Bankrecht in Vollzeit. Ihre aussagekräf. u. vollständ. Bew.unterlagen übersenden Sie bitte an: i.reulein@ksr-law.de Kanzlei Dr. Jachmann www.jachmann.com Wir sind eine auf Wirtschaftsrecht sowie Unternehmensberatung spezialisierte Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei. Am Standort Freising suchen wir eine/n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin als Assistent/in für unseren Seniorpartner. Bitte senden Sie Ihre Bewerbungen an: lh@jachmann.com kanzlei@foerster-foerster.de Für unsere etablierte Kanzlei suchen wir einen weiteren Rechtsanwalt (m/w) mit mehrjähriger Berufserfahrung. Falls Sie Interesse an einer langfristigen Tätigkeit in einem motivierten Team haben, senden Sie Ihre Bewerbung an o.g. Email-Adresse oder RAe Förster & Förster, Wendelsteiner Str. 2 a, 91126 Schwabach. RAe Dr. Jokisch - www.jockisch.de Für die Erweiterung unserer modernen Kanzlei suchen wir eine(n) Rechtsanwältin/Rechtsanwalt (möglichst mit absolviertem Fachanwaltskurs im immobilienrechtlichen Bereich). Bewerbungen bitte mit den Ergebnissen der schriftlichen Teile der Staatsexamen und Angabe der Gehaltsvorstellungen. Hr. Müller, management@juraflex.de Überwiegend forensisch tätige Kanzlei sucht zur Verstärkung im außergerichtlichen Bereich am Standort Regensburg Rechtsanwälte m/w. Auch Berufseinsteiger sind willkommen. Wir bieten eine Zusammenarbeit auf Basis freier Mitarbeit mit leistungsbezogener Vergütung. Bei Interesse bitte Mail an o.g. Adresse. management@terebe.de Kanzlei für hochqualifizierte juristische Erstberatung am Telefon sucht zur Verstärkung an den Standorten Regensburg und Altmannstein Rechtsanwälte m/w. Auch Berufseinsteiger sind willkommen. Wir bieten eine Zusammenarbeit auf Basis freier Mitarbeit mit fester Vergütung. Bei Interesse bitte Mail an og. Adresse. bewerbung-kanzlei@t-online.de Alteingesessene Kanzlei in Fürth sucht zur Teamverstärkung engagierten Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit Berufserfahrung (Familienrecht, Vertragsrecht, allg. Zivilrecht) in Vollzeit für langfristige Zusammenarbeit. info@von-rochow.de Wir, eine mittelständische Kanzlei in Nürnberg suchen zum baldmöglichsten Zeitpunkt einen weiteren Kollegen (m/w), gerne mit anwaltlicher Berufserfahrung und Kenntnissen im oder Interesse am Versicherungsrecht. info@groda-partner.de Rechtsanwalt/Rechtsanwältin für den Bereich Arbeitsrecht aus dem Raum R, WEN, CHA gesucht. Gerne auch Fachanwalt. Faszinieren Sie die täglichen Herausforderungen einer in unserer Kanzleiforum Stadt gut etablierten und dynamischen Mittelstandskanzlei? Haben Sie Witz und Teamgeist? Bewerbungen bitte an obige Adresse. Stellengesuche RECHTSANWÄLTE/ RECHTSANWÄLTINNEN ra.erlangen@gmail.com Rechtsanwältin mit mehrjähiger Berufserfahrung in Allgmeinkanzlei (u.a. Arbeits-, Miet-, Vertragsrecht, Familien- und Medizinrecht), 2 bay. Ex. und Zusatzquali. (BankKF, Ausland, DHV Speyer) sucht neue Herausforderung im Raum ER, FÜ, N. Wegen Lehr- und Prüfungstätigkeit untervollschichtig. Chiffre: 2015-SGRA-01 Rechtsanwältin mit Heilpraktikerausbildung sucht Anstellung in Teilzeit (10 bis 20 Stunden/Wo.) oder freie Mitarbeit in den Bereichen Zivil- und Medizinrecht in Nürnberger Kanzlei, 2 1/2 Jahre Berufserfahrung als RAin, 2 bayer. Prädikatsexamina, 4 Jahre Berufserfahrung in Arztpraxis. RA-Mitarbeit@gmx-topmail.de RAin mit Berufserfahrung im Arbeitsrecht/allg. Zivilrecht sucht neue Herausforderung im Raum Regensburg/ Schwandorf in Teilzeit (max. 20 Stunden) bzw. freier Mitarbeit. juristin2015@gmail.com Sie suchen eine junge Juristin, mit Interessenschwerpunkt im Baurecht oder Arbeitsrecht, mit verhandlungssicherem Englisch, int. Auslandeserfahrung und einer ausgeprägten Kommunikationsfähigkeit? Nach meinem 2. bayrischen Staatsexamen suche ich ab sofort einen Berufseinstieg als RAin in der Region N/FÜ/ER. Daniela Lampe, info@ra-lampe.net Selbständige Kollegin sucht Tätigkeit als freie MA – Raum N/ER/FÜ – Ich bearbeite gerne Ihre Überhänge bzw. gehe Ihnen als Urlaubs- und Krankheitsvertretung zur Hand. Schwerpunkte: Allg. Zivilrecht, Miet-und WEG, Verkehrsrecht, ArbR (theoretischer Teil des FA vorhanden). www.ra-lampe.net berufseinstieg@gmx.net Engagierte Volljuristin sucht Berufseinstieg als Rechtsanwältin in Nürnberg/Regensburg und Umgebung. Meine Interessengebiete liegen im allg. Zivil-, Arbeits- sowie Bau- und Architektenrecht. Eine Mitarbeit ist ab sofort möglich. Nachrichten bitte an o.g. E-Mail-Adresse. „Stets aktualisiert im Internet unter www.rak-nbg.de“ RECHTSANWALTSFACHANGESTELLTE g.pohensky@web.de, Tel. 0160-93848280 Zuverlässige und erfahrene und belastbare ReFa (50 J.) mit Insolvenzkanzlei-Praxis (Tabelle) sucht zum 01.03.2015 eine Vollzeitstelle, gerne wieder bei einem Insolvenzverwalter. Selbstverständlich auch in Allgemeinkanzlei (Zivil-/Strafrechtserfahrung ebenfalls vorhanden). Eva Haag, eva_haag@yahoo.de Rechtsanwaltsfachangestellte/Sekretärin sucht neuen Wirkungskreis in Nürnberg. Neuen Aufgaben stehe ich offen gegenüber. Sehr gerne würde ich ein Teil Ihres Teams sein und meine Fähigkeiten und mein Potential einbringen und unter Beweis stellen. Bei Interesse bitte ich um Kontaktaufnahme per E-Mail. Tel. 0172-4827461 od. 0911-980 66 144 RA-Fachangestellte zuverlässig, schnell, sucht 450 EUR – Job in Fürth/ Erlangen/Nürnberg. Wenn Sie eine loyale, flexible und engagierte Mitarbeiterin suchen, rufen Sie mich an. SCHREIBKRÄFTE / SONST. BÜROANGESTELLTE Biancatrojahn@gmx.de, Tel. 0171-2053733 Quereinsteigerin sucht ab sofort für allgemeine Bürotätigkeiten, Empfang/ Anmeldung Festanstellung in Vollzeit. Verfüge über abgeschl. Schul- und Berufsausbildung zur ZMF. Sgutzmann@hotmail.de Ich bin gelernte RA-Fachangestellte und übernehme gerne Ihre Schreibarbeiten von zu Hause, gerne auch kurzfristige Termin- und Fristangelegenheiten. Tel. 0172-4827481 RA-Fachangestellte zuverlässig, schnell, sucht 450EUR – Job in Fürth/ Erlangen/Nürnberg. Bürogemeinschaften / Zusammenarbeit Bürogemeinschaft in Regensburg Schöner Altbau in Gerichtsnähe mit ausreichend eigenen Parkplätzen im Hof; Räumlichkeiten insgesamt 149 m²: anteilige Kosten für helles Zimmer, Besprechungsraum sowie kl. Küche und Keller, ggfls. Mitbenutzung Sekretariat. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an RA Beer, Tel. 0941–5 999 556 oder an: office@rabeer.de Rechtsanwalt Unglaub, Tel: 09113943433, www.unglaubrecht.de Suche einen Kollegen/in für Bürogemeinschaft/Untermiete in Nürnberg. Meine hellen und freundlichen Kanzleiräume befinden sich direkt im Zentrum von Nürnberg an der Lorenzkirche. Chiffre: 2014-BGZA-29 Wir betreiben eine Partnergesellschaft S.23 1/2015 Kanzleiforum in bester Lage in Regensburg und sind überwiegend zivil- und arbeitsrechtlich ausgerichtet. Für eine Zusammenarbeit bieten wir eine vorhandene Infrastruktur für weitere 2 RA/innen an. Kanzleiveräußerungen / -vermietungen Kanzlei@RA-Herdegen.de Zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei in Amberg mit zwei Rechtsanwältinnen (FA für Familienrecht, FA für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht) sucht Nachfolger für verstorbenen Kanzleinhaber. Chiffre: 2014-KV-21 Gut eingef. Allgemeinkanzlei, gegr. 1979, Schwerp. VerkehrsR, ziv. Bau- u. ArchitektenR, FamR, zu den übl. Kond. aus Altersgr. abzugeben. Gute Einarb. + Einf. in Mandantenstamm wird zugesichert. Räume ca. 165 qm, 3 Anwaltszi., BR, Sekretariat, Jugendstil, zentr. Lage N-Nord (unmittelb. UBahn-Anschluss). Bürogem. mit einer Kollegin ist vorhanden. Sonstiges „Stets aktualisiert im Internet unter www.rak-nbg.de“ Bitte bewerben Sie sich online unter http://karriere.rohde-schwarz.de/ Christina Ott, Tel. 089-4129 13801 Steigen Sie als Doktorand (m/w) im Rahmen einer promotionsbegleitenden Tätigkeit in unserem Unternehmen ein. Sie unterstützen uns u.a. bei der Rechtsberatung, Vertragserstellung und -prüfung im nationalen sowie internationalen Wirtschaftsrecht. info@wittmann-kollegen.com Wir bieten folgende gebundenen Werke zum Verkauf: Bundesgesetzblätter Jahrgänge 1969-2003, Fundstellennachweise 1979-2003 sowie Bayerische Verwaltungsblätter 1961, 1962, 1965,1966, 1968, 1969, 1971-2001 Einladung Nürnberger Gespräche 2015 Gemeinsame Fortbildungsveranstaltung für Richter, Rechtsanwälte und Sachverständige Am Freitag, den 6. März 2015 von 9:00 bis 17:00 Uhr im Saal 600 im Justizpalast Nürnberg anschl. Führung Memorium und Imbiss Themen: 1. Rechts- und Justizstandort Bayern 2. Aktuelle Rechtsprechung 3. Richterliche Prozessleitung und anwaltliches Fragerecht Rechtsfragen im Beweisbeschluss Nürnberger Gemeinsame Fortbildungsve für Richter, Rechtsanwälte un Schirmherr: Joachim Herrmann, Bayerisc Die Veranstaltung ist ein Gemeinschaftsprojekt der Oberlandesgerichte Nürnberg und Bamberg, der Industrieund Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken, der Handwerkskammer für Mittelfranken und der Rechtsanwaltskammer Nürnberg. Weitere Informationen finden Sie unter: www. lvs-bayern.de Am Freitag, den 6. März 201 von 9:00 bis 17:00 Uhr im Saal 600 im Justizpalast anschl. Führung Memorium Themen: 1/2015 S.24 1. Rechts- und Justizstand 2. Aktuelle Rechtsprechun 3. Richterliche Prozessleitu Rechtsfragen im Beweis Anwaltsinstitut Fortbildungsveranstaltungen des Instituts für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis Anmeldeformulare unter www.arap.jura.uni-erlangen.de/veranstaltungen_praktiker/ oder über die Kontaktstelle wtt/CWW Henkestr. 91, 91052 Erlangen Tel. (09131) 85-25866, Fax (09131) 85-25869, E-Mail: cww@zuv.uni-erlangen.de Veranstaltungsort: Juridicum der Universität, Sitzungssaal JDC 0.283, Erlangen, Schillerstr. 1 Teilnahmegebühr einschl. Getränke, Snacks, ausführliche Seminarunterlagen Behandlung von Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz Prof. Dr. Markus Gehrlein gehört dem für Insolvenzrecht zuständigen IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs an und ist Mitherausgeber des „Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, Fachanwaltskommentar zum Insolvenzrecht“. Hinweis zu § 15 FAO: Das Seminar umfasst 5 Zeitstunden. Eine Teilnahmebescheinigung wird erteilt. Freitag, 13. März 2015 09:00 – 15:00 Uhr Richter am BGH Prof. Dr. Markus Gehrlein Teilnahmegebühr: 140 € 90 € ermäßigt für Rechtsreferendare Aktuelle Beratungsschwerpunkte im Insolvenzsteuerrecht Samstag, 25. April 2015 09:00 bis 14:00 Uhr Prof. Dr. Michael Fischer ist seit August 2013 Inhaber des Lehrstuhls für Steuerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Schwerpunkt seiner Lehr- und Forschungstätigkeit bildet das nationale und internationale Steuerrecht. Er ist Verfasser des gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Abschnitts des von Vallender und Undritz herausgegebenen Bandes Praxis des Insolvenzrechts. Teilnahmegebühr: 140 € Prof. Dr. Michael Fischer, FAU Erlangen-Nürnberg, Rechtsanwalt Dr. Jan Roth, Frankfurt Dr. Jan Roth ist Fachanwalt für Steuerrecht und Insolvenzrecht. Er hat im Otto Schmidt Verlag ein Handbuch zum Insolvenzsteuerrecht veröffentlicht. Hinweis zu § 15 FAO: Das Seminar umfasst 5 Zeitstunden. Eine Teilnahmebescheinigung wird erteilt. S.25 1/2015 Anwaltsinstitut Freitag, 12. Juni 2015 13:00 – 19:00 Uhr Prof. Dr. Robert Esser, Universität Passau Teilnahmegebühr: 140 € 90 € ermäßigt für Rechtsreferendare Strafverteidigung und EMRK Prof. Dr. Esser ist Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht der Universität Passau und Leiter der Forschungsstelle HRCP (Human Rights in Criminal Proceedings – Menschenrechte im Strafverfahren). Er ist außerdem Mitherausgeber des StPO-Großkommentars Löwe-Rosenberg. Hinweis zu § 15 FAO: Das Seminar umfasst 5 Zeitstunden. Eine Teilnahmebescheinigung wird erteilt. Einführung in die VOB/B Freitag, 18.09.2015 09:00 bis 15:30 Uhr Prof. Dr. Jürgen Stamm, Universität Erlangen-Nürnberg Teilnahmegebühr: 140 € 90 € ermäßigt für Rechtsreferendare Prof. Dr. Jürgen Stamm verfügt über eine langjährige Erfahrung als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Insolvenzrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählt das private Bau- und Bauprozessrecht, zu dem er durch zahlreiche Veröffentlichungen in Erscheinung getreten ist. Hinweis zu § 15 FAO: Das Seminar umfasst 5 Zeitstunden. Eine Teilnahmebescheinigung wird erteilt. Schnittpunkte zwischen Gesellschaftsrecht und Steuerrecht Samstag, 19. September 2015 09:00 – 14:00 Uhr Prof. Dr. Georg Crezelius, Linklaters, Dr. Thomas Wachter, Notar München Teilnahmegebühr: 140 € 90 € ermäßigt für Rechtsreferendare Prof. Dr. Georg Crezelius war bis 2013 Inhaber des Lehrstuhls für Steuerrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg und ist nun als Of Counsel bei der Sozietät Linklaters tätig. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen u. a. Gesellschaftsrecht sowie Konzernsteuerund Bilanzrecht. Dr. Thomas Wachter ist Notar in München. Hinweis zu § 15 FAO: Das Seminar umfasst 5 Zeitstunden. Eine Teilnahmebescheinigung wird erteilt. Weitere Seminare sowie ausführliche Seminarbeschreibungen finden Sie auf der Webseite des Veranstalters oder unter www.rak-nbg.de im Bereich Seminare. 1/2015 S.26 Fortbildungsveranstaltungen Seminare Anmeldungen zu den Seminaren der Rechtsanwaltskammer Nürnberg können nur schriftlich erfolgen. Bitte verwenden Sie hierfür das Formular auf Seite 38 oder melden Sie sich online unter www.rak-nbg.de an. Teilnahmebedingungen Mit Ihrer Anmeldung wird der Tagungsbeitrag fällig. Bitte überweisen Sie die Gebühr unter Angabe der jeweiligen Seminarnummer und des Namens des Teilnehmers (HypoVereinsbank Nürnberg, IBAN DE96 7602 0070 2020105979, BIC HYVEDEMM460). Eine Rechnung oder gesonderte Bestätigung Ihrer Anmeldung wird nicht versandt. Anmeldungen, die uns nach Anmeldeschluss erreichen, können wir leider nur berücksichtigen, wenn noch Plätze frei sind. Sollte das Seminar ausgebucht sein, werden wir Sie entsprechend unterrichten. Sie können Ihre Teilnahme bis drei Tage vor dem Veranstaltungstermin kostenlos stornieren. Nur bei rechtzeitiger Abmeldung entfällt die Kostenpflicht, bzw. können wir die bereits entrichteten Seminargebühren erstatten. Am Ende einer jeden Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung. In den Seminargebühren sind bei Ganztagsveranstaltungen in der Regel enthalten: Kaffeepause Mittagessen kalte Getränke im Tagungsraum Die Kosten für alkoholische Getränke sind vom Teilnehmer selbst zu tragen. Wir wünschen Ihnen eine interessante Fortbildung! Weitere Seminare und ausführliche Inhaltsbeschreibungen finden Sie auf unserer Homepage unter www.rak-nbg.de. Sie können sich dort auch direkt registrieren und online anmelden. S.27 1/2015 Fortbildungsveranstaltungen Mitarbeiterseminar Seminar Nr. 7707 Samstag, 14.03.2015 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Anmeldeschluss: 27.02.2015 alternativ: Seminar Nr. 7713 Samstag, 26.09.2015 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Anmeldeschluss: 11.09.2015 Tagungsbeitrag: Teilnehmerzahl: Ort: Novotel Nürnberg Münchener Straße 340 90471 Nürnberg Referentin: Petra Schmidtner, gepr. Rechtsfachwirtin je 80,00 € max. 50 Zwangsvollstreckung intensiv Sachbearbeitung in der Forderungspfändung Das Seminar richtet sich insbesondere an Mitarbeiter im Anwaltsbüro, die schon fundierte Grundkenntnisse in der Zwangsvollstreckung besitzen oder bereits am Seminar Praxis der Zwangsvollstreckung – Grund- und Aufbaukurs teilgenommen haben und sich die Schwerpunkte der Sachbearbeitung in der Forderungspfändung aneignen oder diese vertiefen wollen. Es werden vielfältige Möglichkeiten und Vollstreckungstipps aufgezeigt, um in Geldforderungen des Schuldners pfänden zu können, um so über den/die Drittschuldner eine wesentlich höhere Realisierungschance zu erlangen. Aus dem Inhalt (Kurzübersicht): • • • • • • • • • • • Pfändungsverfahren und Zuständigkeiten Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) Vorpfändung/vorläufiges Zahlungsverbot Pfändung von Arbeitseinkommen Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens Zusammenrechnung mehrerer, einzeln unpfändbarer Arbeitseinkommen Zusammenrechnung von Geld- und Naturalleistungen Auskunfts- und Herausgabeansprüche gemäß § 836 III ZPO Erklärungspflicht des Drittschuldners gemäß § 840 ZPO Besonderheiten der Unterhaltspfändung (bevorrechtigte Gläubiger) Rechtsbehelfe und Pfändungsschutzbestimmungen Achtung: Bitte (aktuelle) Gesetzestexte ZPO, GKG und RVG, Gebührentabelle und Taschenrechner mitbringen. 1/2015 S.28 Fortbildungsveranstaltungen Informationstechnologierecht – Recht des Datenschutzes IT-Recht Referent: Rudolf Fiedler Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) verfügt über langjährige Berufserfahrung in der Informationstechnologie und ist seit 2010 Geschäftsführer eines von ihm gegründeten Beratungsunternehmens für IT-Sicherheit und Datenschutz in Frankfurt am Main. Er berät deutschlandweit Unternehmen bei der Erstellung und Einführung von IT-Risikomanagement-Systemen. Ferner schult er Manager in den Themen IT-Compliance und Datenschutz und ist in verschiedenen Hochschulen als Dozent und Gutachter tätig. Inhalt: Datenschutzrechtliche Anforderungen von Cloudverträgen nach § 11 BDSG • • • • • • • Was ist Cloud-Computing? Service-Level-Agreements (SLAs) Datenübermittlung innerhalb EU und in Drittländer Zugriffsrechte Dritter? Kontrollrechte des Auftraggebers Zulässigkeit von Unterauftragsverhältnissen Exit-Strategien: Laufzeit/Kündigung, Löschung und Rückübertragung von Daten • Sonderfragen: Insolvenz des Auftragnehmers • Praktische Beispiele Seminar Nr. 7705 Dienstag, 17.03.2015 von 17:00 Uhr bis 19:30 Uhr Anmeldeschluss: Tagungsbeitrag: Teilnehmerzahl: 03.03.2015 20,00 € max. 32 Ort: Rechtsanwaltskammer Nürnberg Fürther Str. 115/4. OG 90429 Nürnberg Referent: Rudolf Fiedler Diplom-Wirtschaftsjurist (FH), Frankfurt am Main § 15 FAO 2,5 ZS | FA IT-Recht Haftung und Haftungsvermeidung bei interprofessioneller Zusammenarbeit Handels- und Gesellschaftsrecht Versicherungsrecht Seminar Nr. 7704 Freitag, 20.03.2015 von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr Anmeldeschluss: Tagungsbeitrag: Teilnehmerzahl: 06.03.2015 100,00 € max. 50 Schwerpunkt der Tätigkeit von Herrn Dr. Hölscheidt ist die Abwehr von Haftungsansprüchen für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die Beratung zur Haftungsprävention und zu berufsrechtlichen Fragen. Herr Dr. Hölscheidt hat zahlreiche Beiträge zu Themen des Haftungsrechts und der Haftungsvermeidung veröffentlicht. Ort: Novotel Nürnberg Münchener Str. 340 90471 Nürnberg Inhalt: 1. Rechtsberatung und Steuerberatung sind „gefahrgeneigte Tätigkeiten“ 2. „Uferlose“ Pflichten des rechtlichen und steuerlichen Beraters 3. Schriftlicher Mandatsvertrag: Warum? Referent: Dr. iur. Norbert H. Hölscheidt, Rechtsanwalt/Steuerberater/Wirtschaftsprüfer in Vagen S.29 1/2015 Fortbildungsveranstaltungen 4. Haftungsbeschränkung durch Vereinbarung mit dem Mandanten 5. Haftung bei interprofessioneller Zusammenarbeit 6. Rechtsformen für die gemeinschaftliche Berufsausübung 7. Insbesondere: Partnerschaftsgesellschaft mbB 8. Wege in die Partnerschaftsgesellschaft mbB 9. Auswirkungen der „mbB“ auf das Mandatsverhältnis 10. Wichtige Regelungen im Gesellschaftsvertrag der PartG mbB 11. Berufshaftpflichtversicherung: Kein Rundum-Sorglos-Paket 12. Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung der interprofessionellen PartG mbB 13. Umgang mit Dritten / Gefahr der Dritthaftung 14. Weitere Maßnahmen zur Haftungsprävention § 15 FAO 6 ZS | FA Handels- und Gesellschaftsrecht, Versicherungsrecht Mitarbeiterseminar Seminar Nr. 7708 Samstag, 28.03.2015 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr Anmeldeschluss: 13.03.2015 alternativ: Seminar Nr. 7714 Samstag, 24.10.2015 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Anmeldeschluss: 09.10.2015 Tagungsbeitrag: Teilnehmerzahl: Ort: Novotel Nürnberg Münchener Straße 340 90471 Nürnberg Referentin: Petra Schmidtner, gepr. Rechtsfachwirtin je 80,00 € max. 40 RVG – Einführung und Grundlagen Das Seminar richtet sich insbesondere an Mitarbeiter und Auszubildende im Anwaltsbüro, die sich einen Überblick über die abrechnungsrelevanten Grundsätze nach dem RVG verschaffen wollen. Sie werden daneben anhand von zahlreichen Beispielen mit einfachen und schwierigen Vergütungsabrechnungen vertraut. Aus dem Inhalt (Kurzübersicht): • Aufbau und Einteilung des RVG • Anwendung des Vergütungsverzeichnisses (VV) • Wert- und Rahmengebühren • Wertvorschriften und Wertberechnung • Fälligkeit und Berechnung der Vergütung • Geschäftsgebühr in der außergerichtlichen Vertretung • Gebühren im gerichtlichen Mahnverfahren • Anwaltsgebühren im Zivilprozess •Anrechnungsvorschriften •Prozesskostenhilfevergütung Achtung: Bitte (aktuelle) Gesetzestexte RVG, GKG, FamGKG und ZPO, Gebührentabelle und Taschenrechner mitbringen! 1/2015 S.30 Fortbildungsveranstaltungen Tipps für die erfolgreiche Verteidigung in Strafsachen Aktuelles Strafverfahrensrecht, Jugend- und Betäubungsmittelstrafrecht Strafrecht Themenschwerpunkte sind u.a.: • Aktuelles Straf(verfahrens)recht: Erforderlichkeit einer qualifizierten Belehrung zeugnisverweigerungsberechtigter Zeugen (BGH 2 StR 656/13); Neues zur Verständigung im Strafverfahren (2 BvR 2172/13), Beweisantragsrecht sowie Verfassungsmäßigkeit der ungleichartigen Wahlfeststellung (BGH 2 StR 495/12) • Neue Entwicklungen im Jugendstrafrecht: Gesetzesänderungen, Aktuelles zu den Voraussetzungen schädlicher Neigungen und der Schwere der Schuld; Besonderheiten des Jugendstrafrechtes, insb. Rechtsmittelmöglichkeiten und Einbeziehung von Urteilen Seminar Nr. 7716 Samstag, 18.04.2015 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr Anmeldeschluss: Tagungsbeitrag: Teilnehmerzahl: 02.04.2015 100,00 € max. 40 Ort: Novotel Nürnberg Münchener Str. 340 90471 Nürnberg Referent: Wolfgang Schwürzer Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden • Aktuelles zum Betäubungsmittelstrafrecht: Erforderlichkeit der Feststellung der Mindestqualität bei neuen Drogen, insb. Crystal, Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens bei rechtsstaatswidrigem Lockspitzeleinsatz, Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen zu Konkurrenzverhältnissen bei Betäubungsmitteldelikten (BGH 4 StR 223/13) § 15 FAO 5 ZS | FA Strafrecht S.31 1/2015 Fortbildungsveranstaltungen Aktuelle Fragen des allgemeinen Baurechts Seminar Nr. 7701 Freitag, den 24.04.2015 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr Anmeldeschluss: Tagungsbeitrag: Teilnehmerzahl: 10.04.2015 100,00 € max. 40 Ort: Novotel Nürnberg Münchener Straße 340 90471 Nürnberg Referent: RA Michael Merk, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Frankfurt am Main Schwerpunktthemen „Verjährung“ und „Der Vergleich in Bausachen“ Bau- und Architektenrecht RA Merk ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Bau- und Architektenrecht. Er referiert schon seit Jahren u. a. bei der RAK Koblenz, RAK Frankfurt sowie bei Eiden Seminare. Inhalt: • Einzelprobleme beim Werklieferungsvertrag • Abschluss des Bauvertrages • Wirksamkeit des Bauvertrages (Schwarzarbeitervertrag) •AGB-Problematik •Verjährung • Vergleich in Bausachen (Arten des Vergleichs, außergerichtlicher Vergleich, gerichtlicher Vergleich, Vergleichsinhalte und Umfang des Vergleichs, Nachträgliches Lösen vom Vergleich) § 15 FAO 5 ZS | FA Bau- und Architektenrecht Fernabsatzgesetz Seminar Nr. 7703 Samstag, 09.05.2015 von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Anmeldeschluss: Tagungsbeitrag: Teilnehmerzahl: 24.04.2015 100,00 € max. 40 Ort: Novotel Nürnberg Münchener Str. 340 90471 Nürnberg Referent: RA Dr. Walter Felling, Soest 1/2015 S.32 IT-Recht Gew. Rechtsschutz Der Referent ist seit mehr als 15 Jahren bestens mit dem Fernabsatzrecht vertraut und Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Fernabsatzanwälte. Seit vielen Jahren leitet er die Fortbildung von Rechtsanwälten für verschiedene Rechtsanwaltskammern im Bereich des Fernabsatzrechtes. Er ist Autor verschiedener Bücher und Aufsätze in diesem Bereich. Inhalt: I. Grundlagen des Fernabsatzrechts II. Begriff und Abgrenzung des Fernabsatzrechts III. Aufbau eines Webshops in rechtlicher Hinsicht IV. Der Vertragsschluss im Internet V. Allgemeine Informationspflichten VI. Das Widerrufs- und Rückgaberecht VII. Abmahnungen, einstweilige Verfügung und Hauptsacheverfahren VIII.Negative Feststellungsklage Fortbildungsveranstaltungen Im Rahmen des Seminars werden mehr als 200 aktuelle Urteile der letzten zwei bis drei Jahre erörtert, wobei vom Referenten eine rege Diskussion mit den Teilnehmern ausdrücklich gewünscht wird. Zusätzlich wird auf die umfangreiche gesetzliche Änderung eingegangen, die am 13.06.2014 in Kraft getreten ist und die erheblichen Beratungsbedarf auslösen wird. § 15 FAO 6 ZS | FA IT-Recht, gewerblichen Rechtschutz Mitarbeiterseminar RVG spezial Ausgewählte Abrechnungsprobleme aus dem RVG Das Seminar richtet sich insbesondere an Mitarbeiter im Anwaltsbüro, die über fundierte Kenntnisse in der Vergütungsabrechnung nach dem RVG verfügen oder bereits am Seminar RVG-Einführung und Grundlagen teilgenommen haben. Es werden u. a. die Besonderheiten der gerichtlichen Kostenfestsetzung sowie spezielle Einzelfälle der Gebührenabrechnung behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt sind die Anrechnungsvorschriften des RVG. Anhand von zahlreichen praxisnahen Beispielen wird die Vergütungsabrechnung optimiert, Fehlerquellen im Kostenfestsetzungs- und Kostenausgleichungsverfahren aufgezeigt. Aus dem Inhalt (Kurzübersicht): • Grundlagen der Anrechnungsvorschriften • Anrechnungsreihenfolge und Kürzung • Mehrvergleich (rechtshängige und nicht rechtshängige Ansprüche) • Quotenvorrecht in der Rechtsschutzversicherung • Gerichtliche Kostenausgleichung und Kostenfestsetzung Seminar Nr. 7709 Samstag, 09.05.2015 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Anmeldeschluss: 24.04.2015 alternativ: Seminar Nr. 7715 Samstag, 07.11.2015 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Anmeldeschluss: 23.10.2015 Tagungsbeitrag: Teilnehmerzahl: je 80,00 € max. 50 Ort: Novotel Nürnberg Münchener Str. 340 90471 Nürnberg Referentin: Petra Schmidtner, gepr. Rechtsfachwirtin Achtung: Bitte Gesetzestexte RVG, GKG und ZPO, Gebührentabelle und Taschenrechner mitbringen. S.33 1/2015 Fortbildungsveranstaltungen Mitarbeiterseminar RVG Familienrecht spezial Seminar Nr. 7710 Samstag, 23.05.2015 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Anmeldeschluss: Tagungsbeitrag: Teilnehmerzahl: 08.05.2015 80,00 € max. 50 Ort: Novotel Nürnberg Münchener Str. 340 90471 Nürnberg Referentin: Petra Schmidtner, gepr. Rechtsfachwirtin Die Abrechnung des Ehescheidungsverfahrens mit Folgesachen, einstweiliger Anordnung und Scheidungsvereinbarung Das Seminar richtet sich insbesondere an Mitarbeiter im Anwaltsbüro, die sich einen Überblick über die abrechnungsrelevanten Verfahrensgrundsätze des Ehescheidungsverfahrens mit Folgesachen und einstweiligen Anordnungsverfahren verschaffen wollen. Sie werden daneben auch mit der Verfahrenskostenhilfe vertraut und sind anhand von Musterunterlagen imstande, die richtige Wertfestsetzung zu beantragen und die Verfahren eigenständig abzurechnen. Aus dem Inhalt (Kurzübersicht): • Ehescheidung und Folgesachen • Einstweilige Anordnung Unterhalt • Gerichtliche Protokollierung der Scheidungsvereinbarung und deren wertmäßige Erfassung (rechtshängige und nicht rechtshängige Ansprüche) •Gegenstandswerte •Wertfestsetzung • Anwaltsvergütung im gerichtlichen Verfahren •VKH-Vergütungsfestsetzung Achtung: Bitte (aktuelle) Gesetzestexte FamFG, FamGKG, ZPO und RVG, Gebührentabelle und Taschenrechner mitbringen. Seminar Nr. 7717 Freitag, 12.06.2015 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr Anmeldeschluss: 29.05.2015 Tagungsbeitrag: 100,00 € Teilnehmerzahl: max. 40 Ort: Novotel Nürnberg Münchener Straße 340 90471 Nürnberg Referent: Dr. Hendrik Schutzky, Nürnberg 1/2015 S.34 Beschlüsse der Wohnungseigentümer Mietrecht Referent: Richter am Landgericht Dr. Hendrik Schultzky, zur Zeit abgeordnet an das Oberlandesgericht Nürnberg, war als Richter in der WEG-Kammer am Landgericht Nürnberg-Fürth tätig und als Referatsleiter im Bayerischen Staatsministerium der Justiz für das Wohnungseigentumsrecht zuständig. Als ständiger Autor des Mietrechts-Beraters und Mitautor u. a. im Jennißen, Kommentar zum WEG und Beck-Online Großkommentar veröffentlicht er regelmäßig in diesem Rechtsgebiet. Fortbildungsveranstaltungen Inhalt: Der Beschluss ist das Regelungsinstrument für die Wohnungseigentümer. Das Seminar befasst sich dabei mit den durch die WEG-Reform erweiterten Beschlusskompetenzen ebenso wie mit den derzeit besonders diskutierten Problemfeldern, z.B. Öffnungsklauseln, Rauchwarnmeldern und Wohnungsnutzung als Hotelappartement. Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung werden außerdem das Verfahren der Beschlussfassung in der Versammlung, die Beschlussanfechtungsklage sowie Haftungsfragen behandelt. § 15 FAO 5 ZS | FA Miet- und WEG-Recht Das Mandat im Sozialrecht Sozialrecht Arbeitsrecht Seminar Nr. 7720 RA Fertig ist Fachanwalt für Sozialrecht seit 2002, Einzelanwalt mit Kanzleisitz in Leipzig (bis 2006), seit 2007 im LG-Bezirk Aschaffenburg Samstag, 13.06.2015 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Inhalt: Ausgewählte LSG und BSG-Rechtsprechung 2014, insbesondere zum SGB III und SGB VI, aktuelle Rechtsprechung zur Haftung im Sozialversicherungsrecht, Gebührenoptimierung im Sozialrecht durch Vergütungsvereinbarung/ Erfolgshonorar. Anmeldeschluss: Tagungsbeitrag: Teilnehmerzahl: 29.05.2015 100,00 € max. 40 Die Fortbildung wird im Sinne des § 15 FAO mit 6 Zeitstunden für Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Sozialrecht anerkannt. Ort: Novotel Nürnberg Münchener Str. 340 90471 Nürnberg § 15 FAO 6 ZS | FA Sozialrecht, Arbeitsrecht Referent: RA Thomas Fertig, Bürgstadt S.35 1/2015 Fortbildungsveranstaltungen Anlageberatung und „Schrottimmobilien“ in der forensischen Praxis Seminar Nr. 7719 Freitag, 19.06.2015 von 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr Anmeldeschluss: Tagungsbeitrag: Teilnehmerzahl: 05.06.2015 100,00 € max. 40 Ort: Novotel Nürnberg Münchener Straße 340 90471 Nürnberg Referent: RA Dr. Sven Friedl, MBA (Wales), Augsburg Bank- und Kapitalmarktrecht Der Referent ist als FA für Bank- und Kapitalmarktrecht vorwiegend auf Institutsseite tätig. Neben seiner Dozententätigkeit in diesem Bereich ist er Lehrbeauftragter an der Universität Augsburg und der Frankfurt School of Finance and Management Inhalt: Die vorliegende Veranstaltung soll unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung einen Überblick über die wesentlichen Aspekte der Anlageberatung einerseits aber auch der sog. Schrottimmobilienproblematik andererseits in der forensischen Praxis geben und umfasst insbesondere: • Prozessuale Fragen, • insbesondere Klageanträge und Beweisantritt, •Verjährung, • Tatbestände der Pflichtverletzung, • Fragen der Kausalität und des Verschuldens, •Schadensumfang § 15 FAO 6 ZS | FA Bank- und Kapitalmarktrecht Mitarbeiterseminar Seminar Nr. 7711 Samstag, 20.06.2015 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Anmeldeschluss: Tagungsbeitrag: Teilnehmerzahl: 05.06.2015 80,00 € max. 50 Ort: Novotel Nürnberg Münchener Straße 340 90471 Nürnberg Referentin: Petra Schmidtner, gepr. Rechtsfachwirtin 1/2015 S.36 Insolvenzsachbearbeitung – Grundkurs Grundlagen des Insolvenzverfahrens und der Sachbearbeitung Weitere Informationen finden Sie www.rak-nbg.de Fortbildungsveranstaltungen Keine Angst vor beA – Elektronischer Rechtsverkehr heute und morgen RAin Sabine Ecker ist Leitende Beraterin Rechtsanwaltsmarkt bei der DATEV eG sowie Leiterin der Projekte „Organisation Anwaltskanzlei“ und „Elektronischer Rechtsverkehr im Anwaltsmarkt“ Inhalt: Regelungsinhalt des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehr; technische Voraussetzungen für das beA, das “beA-System“, Voraussetzungen in den Kanzleien. Mitarbeiterseminar Praxis der Zwangsvollstreckung Seminar Nr. 7722 Dienstag, 30.06.2015 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr Anmeldeschluss: Tagungsbeitrag: Teilnehmerzahl: 16.06.2015 20,00 € max. 32 Ort: Rechtsanwaltskammer Nürnberg Fürther Str. 115/ 4. OG 90429 Nürnberg Referentin: RAin Sabine Ecker, Nürnberg, DATEV eG Seminar Nr. 7712 Samstag, 12.09.2015 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Grund- und Aufbaukurs Anmeldeschluss: Tagungsbeitrag: Teilnehmerzahl: Das Seminar richtet sich an Kanzleimitarbeiter und Quer- oder Wiedereinsteiger die sich künftig mit der Zwangsvollstreckung in der Praxis befassen oder ihre Kenntnisse durch geeignete Maßnahmen vertiefen und festigen wollen. Es ist ebenso für Auszubildende geeignet, um sich auf die Abschlussprüfung zur/ zum Rechtsanwaltsfachangestellte(n) vorzubereiten oder sich nach Abschluss der Ausbildung mit der praktischen Zwangsvollstreckung vertraut zu machen. Ort: Novotel Nürnberg Münchener Straße 340 90471 Nürnberg Aus dem Inhalt (Kurzübersicht): • Vollstreckungsvoraussetzungen und Vollstreckungsorgane • Erweiterte Auskunftsrechte und Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers • Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher • Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft • Nachbesserung/Ergänzung oder wiederholte Abgabe der Vermögensauskunft • Schuldnerverzeichnisse bei den zentralen Vollstreckungsgerichten • Pfändung von Arbeitseinkommen • Vorläufiges Zahlungsverbot (Vorpfändung) • Sicherungsvollstreckung gemäß § 720a ZPO • Kosten der Zwangsvollstreckung gemäß § 788 ZPO 28.08.2015 je 80,00 € max. 50 Referentin: Petra Schmidtner, gepr. Rechtsfachwirtin Achtung: Bitte Taschenrechner, Gebührentabelle und (aktuelle) Gesetzestexte ZPO und RVG mitbringen! S.37 1/2015 Fortbildungen Registrieren und b equem online anm elden unter www.rak-nb g.de/de/seminare Anmeldeformular Rechtsanwaltskammer Nürnberg Frau Ziegler Fürther Str. 115 90429 Nürnberg Gerichtsfach: 1 Fax: 0911/92633-33 Entsprechendes bitte ankreuzen! 14.03.2015 80,– 7707 Mitarbeiterseminar – Zwangsvollstreckung intensiv 17.03.2015 20,– 7705 Informationstechnologierecht – Recht des Datenschutzes 20.03.2015 100,– 28.03.2015 80,– 18.04.2015 100,– 7716 24.04.2015 100,– 7701 Aktuelle Fragen des allgemeinen Baurechts 09.05.2015 100,– 7703 Fernabsatzgesetz 09.05.2015 80,– 7709 Mitarbeiterseminar – RVG spezial 23.05.2015 80,– 7710 Mitarbeiterseminar – RVG Familienrecht spezial 12.06.2015 100,– 7717 Beschlüsse der Wohnungseigentümer 13.06.2015 100,– 7720 Das Mandat im Sozialrecht 19.06.2015 100,– 7719 20.06.2015 80,– 7711 Mitarbeiterseminar – Insolvenzsachbearbeitung, Grundkurs 30.06.2015 20,– 7722 Keine Angst vor beA 12.09.2015 80,– 7712 Mitarbeiterseminar – Praxis der Zwangsvollstreckung 26.09.2015 80,– 7713 Mitarbeiterseminar – Zwangsvollstreckung intensiv 24.10.2015 80,– 7714 Mitarbeiterseminar – RVG, Einführung und Grundlagen 07.11.2015 80,– 7715 Mitarbeiterseminar – RVG spezial 7704 Haftung und Haftungsvermeidung 7708 Mitarbeiterseminar – RVG, Einführung und Grundlagen Aktuelles Strafverfahrensrecht, Jugend- und Betäubungsmittelstrafrecht Anlageberatung und „Schrottimmobilien“ in der forensischen Praxis Teilnehmer/in: Bitte mit Schreibmaschine oder in Blockschrift ausfüllen. Name, Vorname: Kanzlei: Straße: PLZ / Ort: Tel. und Fax: Datum:Unterschrift / Kanzleistempel *HypoVereinsbank Nürnberg, BLZ 760 200 70, Ktnr. 2020105979 – IBAN DE96 7602 0070 2020105979, BIC HYVEDEMM460 (Bitte geben Sie als Verwendungszweck die Seminarnummer und den Namen des Teilnehmers an) IMPRESSUM WIR:Wissenswerte Informationen der Rechtsanwaltskammer Nürnberg Herausgeber:Rechtsanwaltskammer Nürnberg Fürther Str. 115, 90429 Nürnberg – Gerichtsfach Nr. 1 Tel: 0911/926 33-0, Fax: 0911/926 33-33 info@rak-nbg.de, www.rak-nbg.de Redaktion:Dr. Uwe Wirsching, Katja Popp Gestaltung:Instant Elephant UG Fotonachweis: Titel © Instant Elephant UG Portraits © Christian Oberlander Erscheinungsweise: 6 Ausgaben pro Jahr Aktuelle Ausgabe: Februar 2015 Der Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Beiträge, die mit Namenskürzeln gekennzeichnet sind, geben nicht in allen Fällen die Meinung des Vorstands wieder. Zwecks Straffung der Darstellung wird oftmals lediglich die männliche Berufsbezeichnung verwendet. Thomas Prochaska Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Würzburg WinMACS User seit 2014 „Nach dem reibungslosen Wechsel zu WinMACS habe ich nun endlich wieder die Gelassenheit, mich voll auf meine eigentliche Arbeit zu konzentrieren. Ich bin begeistert von der Software und der persönlichen Betreuung der Rummel AG.“ WinMACS ist die aktenbasierte Kanzleisoftware der Rummel AG für Anwälte und Anwaltsnotare. Sie begleitet Sie verlässlich durch den Kanzleialltag, vereinfacht diesen immens und sorgt dafür, dass Sie sich auf Ihre eigentliche Arbeit konzentrieren können. Bei evtl. auftretendem Supportbedarf leistet unser hauseigenes Supportteam schnell und unbürokratisch Hilfe. Updates können von Ihnen selbst oder von unserem Team via Fernwartung in wenigen Minuten durchgeführt werden, ohne den Kanzleibetrieb nennenswert zu beinträchtigen. e zu Wechseln auch Si ten ra be ir W S. 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