Neues Lehrerdienstrecht: Verhandlungen wieder
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Neues Lehrerdienstrecht: Verhandlungen wieder
Neues Lehrerdienstrecht: Verhandlungen wieder aufnehmen! BREGENZ (GÖD) Entgegen allen sozialpartnerschaftlichen Gepflogenheiten wurde das Begutachtungsverfahren zum Dienstrecht für Lehrerinnen und Lehrer ohne Zustimmung der Lehrergewerkschaften eingeleitet. Nahezu 1800 größtenteils negative Stellungnahmen sind eingegangen. Die Kritikpunkte blieben weitgehend unberücksichtigt. Diese Vorgangweise ist nicht nur demokratiepolitisch bedenklich, sondern führt auch das Begutachtungsverfahren an sich ad absurdum. Nun wurde ein Regierungsentwurf ebenfalls ohne Zustimmung des Sozialpartners im Ministerrat beschlossen. Das Dienstrecht im Öffentlichen Dienst ist der arbeitsrechtliche Rahmen für die öffentlich Bediensteten und ist vergleichbar mit Kollektivverträgen in der Privatwirtschaft. Auch Kollektivverträge können nur einvernehmlich zustande kommen. Eugen Lampert, Landesvorsitzender der GÖD: “Dieses sozialpartnerschaftlich geübte Recht den Lehrerinnen und Lehrern abzuerkennen ist ein Bruch der Sozialpartnerschaft!“ Gemeinsam mit VertreterInnen aller fünf Sektionen der Lehrergewerkschaft in der GÖD fordert Lampert die Bundesregierung auf, die Verhandlungen mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung wieder aufzunehmen. Die GÖD hat am 20. November 2013 einstimmig eine Resolution mit folgenden Forderungen beschlossen: • Gehaltsverhandlungen mit einem fairen und kaufkrafterhaltenden Angebot. • Dienstrecht Neu: Eine moderne, leistungsstarke und bürgerorientierte Verwaltung erfordert entsprechende besoldungs- und dienstrechtliche Rahmenbedingungen. • Lehrerdienstrecht: Wiederaufnahme der Verhandlungen mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung. Auf Basis der Resolution wurde vom ÖGB-Bundesvorstand einstimmig beschlossen, dass die GÖD gewerkschaftliche Maßnahmen zur Abwendung dieser Entwicklung einsetzen kann. Die ersten Maßnahmen sind die Durchführung von Dienststellenversammlungen an den Schulen. Diese sollen am 5. Dezember im ganzen Bundesgebiet durchgeführt werden. Ziel ist dabei nicht die Störung des Unterrichts, sondern eine objektive Information an die Betroffenen, Eltern und letztendlich auch Schüler. Beim vorgelegten Entwurf handelt es sich laut Lampert um ein klassisches Sparpaket: „Mehr Arbeit für weniger Geld! Die Anhebung der Anfangsgehälter ist in Wirklichkeit eine „Mogelpackung“, da sich die Pädagogen diese Erhöhung letztendlich selbst zahlen müssen – in den ersten 15 Jahren gibt es nur noch eine staffelwirksame Gehaltserhöhung! Qualität und Nachhaltigkeit in der Bildung finden sich im Begutachtungsentwurf nicht.“ Der Landesvorstand der GÖD Vorarlberg unterstützt den Inhalt der Resolution vollinhaltlich. „Es ist erschütternd, dass es der Regierung gelungen ist, die Lehrerschaft an den Rand einer Spaltung zu bringen“, so Eugen Lampert abschließend. Stellungnahmen der fünf Sektionen der Lehrergewerkschaft in der GÖD Vorarlberg zum neuen Lehrerdienstrecht Stellungnahme der PflichtschullehrerInnen: Angelika Baur (Stellvertreterin der Pflichtschullehrergewerkschaft, Volksschuldirektorin) Für die PflichtschullehrerInnen geht das Dienstrecht NEU in die richtige Richtung: • gleicher Grundgehalt • gleiches Dienstrecht für alle LehrerInnen • führt uns einen Schritt näher zur Gesamtschule • höherer Anfangsgehalt für JunglehrerInnen Aber es gibt noch einige Kritikpunkte, wie etwa: • keine Zulagenmöglichkeit für Volksschulen • Klassenvorstände erhalten keine Entschädigung für ihre wichtige Arbeit Maria Taferner (Stellvertreterin der Pflichtschullehrergewerkschaft und Mittelschullehrerin) Die Pflichtschullehrer haben sich letzte Woche für zwei Maßnahmen entschieden: In Vorarlberg wird nächste Woche in jedem Bezirk eine Dienststellenversammlung zur Information der Pflichtschullehrer über das neue Dienstrecht abgehalten. Außerdem hat die Pflichtschullehrergewerkschaft bereits in dieser Woche österreichweit eine Unterschriftenaktion gestartet. Darin sind folgende Forderungen enthalten: • • • • • • Verbesserung der Arbeitsplatzsituation an den Schulen Forderung nach einer Arbeitszeitstudie für Lehrpersonen Unterstützungspersonal Fächerzulagen für die Volksschullehrer (faire Bezahlung) weniger Verwaltung und Bürokratie zusätzliche Lehrerresourcen für Förderungen und Sonderpädagogik Rückfragehinweis: Gerhard Unterkofler Tel. 0664 73 71 97 92 unterkofler.gerhard@aon.at Stellungnahme der AHS-LehrerInnen: Schule ohne Lehrer Oder: Uns gehen die Lehrer aus. In Vorarlberg treten in den nächsten fünf Jahren ca. 300 Bundeslehrer (ahs und bmhs) den Ruhestand an. Der Neuzugang hält sich mit geschätzten 100 Junglehrern in Grenzen. Im Pflichtschulbereich herrscht dieselbe Situation vor. Die Diskussion um das neue Lehrerdienstrecht hält derzeit viele junge Leute davon ab, die Ausbildung zum Lehrerberuf zu ergreifen. Wann immer sie in ihrem Bekanntenkreis bei gesellschaftlichen Anlässen mit einem Lehrer ins Gespräch kommen, lautet die Botschaft glasklar: „Ich würde gerne wieder Lehrer werden wollen, aber ganz sicher nicht mehr in Österreich.“ Dies ist der Ausstieg vor dem Einstieg. Der Schaden ist angerichtet. Schule ohne Qualität Oder: Das Masterstudium ist gar nicht möglich. Neulehrer müssen in der Praktikumsphase bis zu 20 % mehr Unterricht halten. Dies entspricht etwa einem Unterrichtstag pro Woche. Damit werden sie maßlos überfordert und haben keine Gelegenheit, den Unterricht mit einem Betreuungslehrer gemeinsam zu üben und zu erproben. In derselben Zeit müssen die Neulehrer innerhalb von fünf Jahren auch noch berufsbegleitend das Masterstudium an der Universität abschließen. Ansonsten liegt ein Kündigungsgrund vor. Für Junglehrer in Vorarlberg ohne Universität ist das berufsbegleitende Masterstudium gar nicht möglich. Am Ende dieses Problems steht ein schlechtes Unterrichtsniveau und das hat mit einer bestmöglichen Bildung für unsere Kinder nichts mehr zu tun. Der Schaden ist angerichtet. Schule ohne Feedback Oder: Es gibt keine korrigierten Aufsätze und Übungen mehr. Die sorgfältige Begutachtung und Korrektur eines Schüleraufsatzes dauert mindestens 15 bis 30 Minuten. Bei einer vermehrten Unterrichtsverpflichtung mit zwei weiteren Deutschklassen bei ca. fünfzig zusätzlichen Schülern bedeutet das eine Arbeitszeiterhöhung von mehr als zwölf Stunden in der Woche. Es lässt sich leicht überprüfen, dass Lehrer mit Schularbeitenfächern tagsüber kein normales Wohnzimmer besitzen, sondern ein Hefte-Depot, das vom einen bis zum anderen Wohnzimmereck reicht. Die Lehrer können daher den Schülern kaum mehr ein notwendiges Feedback ihrer Lernfortschritte geben, obwohl sich die Schüler zu Recht eine Betreuung mit Rückmeldung erwarten. Das Internet korrigiert nun einmal keine Schüleraufsätze. Der Schaden ist angerichtet. Rückfragehinweis: Mag. Robert Lorenz Vorsitzender der göd-ahs in der GÖD Vorarlberg Mobil: 0699/11657671 E-Mail: rolo@aon.at Mag. Markus Böckle Stv.-Vors.der göd-ahs Mobil: 0699/10253081 E-Mail:markus.boeckle@gmx.at Stellungnahme der Berufsschullehrer Die Vorarlberger Berufsschullehrer sehen eine eventuelle Gesetzeswerdung der aktuellen Regierungsvorlage insofern kritisch, als das es unserer Meinung nach unbedingt erforderlich ist, die Lehrer in den Entscheidungsprozess miteinzubeziehen, damit die Lehrer dann auch hinter dem Gesetz stehen. So ist es auch in der Privatwirtschaft eine Tatsache, dass ein neues Konzept der Managementebene nur dann erfolgreich angewendet wird, wenn es auch von der Mehrheit der Bevölkerung getragen wird. Ganz abgesehen davon, dass die Sozialpartnerschaft in Österreich noch nicht abgeschafft wurde. Der für uns jedoch wichtigste Punkt ist, dass mit dem neuen Gehaltsschema das Verweilen in der ersten Gehaltsstufe 13! Jahre dauert. Falls nun keine Praxiszeiten angerechnet werden, würde das heißen, dass für einen Berufsschullehrer von der Praxis kommend, das gehaltsmäßige Angebot zu schlecht sein wird. Ein eklatanter Lehrermangel wäre die Folge, da die Voraussetzungen nicht mehr so attraktiv sind wie mit der jetzigen Sondervertragsregelung. Weiters gibt es im Berufsschulbereich fast keine Dienstzulagen mehr. Der kaufmännische und der technische Berufsschultheorielehrer wird auch nicht mehr als solcher erwähnt. Es existiert im Gesetz nur noch der Berufsschulpraxislehrer. Robert Fink, Vorsitzender der Berufsschullehrer Stellungnahme der Berufsbildenden mittleren und höheren Schulen Vorarlberg (BMHS) Die Gewerkschaft der Berufsbildendenden mittleren und höheren Schulen Vorarlberg lehnt das neue Dienstrecht aus folgenden Gründen ab: Der vorliegende Entwurf entspricht im Großen und Ganzen dem am 3. Mai 2012 (!) vorgelegten Entwurf. Auf Einwände, Verbesserungsvorschläge seitens der BMHSVertreter wurde nicht oder nur kaum eingegangen. Besonders hervorzuheben ist der mit der Gesetzesvorlage drohende Qualitätsverlust für das berufsbildende mittlere und höhere Schulwesen, weil in der Induktionsphase nicht fertig ausgebildete Lehrer/innen ohne Praxiserfahrung alleinverantwortlich in die Klassen geschickt werden. Wirtschaftspädagogen künftig nicht mehr zwingend Praxiszeiten nachweisen müssen. auf Lehrende wie Ärzte und Therapeuten, die nur wenige Stunden z.B. in Schulen für Sozialberufsbildung im Gesetzesentwurf vergessen wurde, obwohl von unserer Seite darauf hingewiesen wurde. weil in unseren Schultypen Lehrende mit mehrjähriger erfolgreicher Wirtschaftspraxis unterrichten, der Entwurf aber vorsieht, dass diese Quereinsteiger ohne Anrechnung ihrer bereits erworbenen Kompetenzen und Fertigkeiten ein 8-semestriges Vollzeitstudium absolvieren müssen. Es wird daher noch schwieriger werden, gut ausgebildete Fachpraktiker und Fachtheoretiker zu finden. derzeit Lehrer/innen an BMHS (Allgemeinbildung) ein Universitätsstudium mit Magisterabschluss (mindestens 9 Semester) und anschließende ein einjähriges Unterrichtspraktikum absolvieren, um die Ernennungserfordernisse zu erfüllen. Nun soll ein 8-semestriges Bachelorstudium ohne Unterrichtspraktikum ausreichen. Lehrer/innen vorübergehend zur Erfüllung des Unterrichts in Unterrichtsgegenständen angehalten werden können, für die sie nicht lehrbefähigt sind. Lehrer/innen an jeder beliebigen Schulart in jedem beliebigen Ausmaß auch gegen deren Willen eingesetzt werden können. in nicht ganzjährig geführten Klassen (8 bzw. 9 Monate) es zu einer unzulässigen Verdichtung der wöchentlichen Arbeitszeit kommt (27 Stunden). Unterrichtsverpflichtung, das sind wöchentlich mehr als 50 Stunden Arbeitszeit, was arbeitsrechtlich nicht zulässig ist. ein „all inclusive“ Dienstvertrag, der dem unterschiedlichen Arbeitsaufwand der Lehrer/innen nicht gerecht wird. eine Arbeitszeiterhöhung von 4 Stunden, z. B. in Mathematik 2 zusätzliche Klassen mit entsprechendem Korrekturaufwand bedeutet. Die Lehrer/innen haben somit sicher nicht mehr Zeit für die Schüler, sondern - in BMHS nicht unüblich – bis zu 70 Schüler/innen mehr. das neue Gehaltsschema für künftige Lehrende nicht nur unattraktiv ist, sondern eine Schlechterstellung gegenüber den Lehrern im „alten Dienstrecht“ darstellt. Berechnungen ergeben haben, dass Frauen mit Karenzzeiten besonders benachteiligt werden. Wir sind es der kommenden Lehrergeneration schuldig, dass wir dieses Dienstrecht ablehnen! Mag. Elmar Buda, Landesvertretung Lehrer an berufsbildenden Schulen Stellungnahme der Landwirtschaftslehrer Neues Dienstrecht - Besonderheiten im mittleren landwirtschaftlichen Schulwesen Das „Mittlere Landwirtschaftliche Schulwesen“ bildet Schülerinnen und Schüler zwischen dem 14. und 17. Lebensjahr aus. Dabei sind Lehrpersonen mit Universitätsabschluss (Bodenkultur) neben Lehrpersonen mit Matura (HBLA’s mit land-, forst- und hauswirtschaftlichen Schwerpunkten) und pädagogischer Ausbildung in gleichen Fächern beschäftigt. Schon heute gibt es offene Fragen über die unterschiedliche Bezahlung dieser beiden Gruppen (L1 und L2), die auf Grund ihrer Lehrbefähigung die gleichen Fächer unterrichten dürfen. Dies bedeutet derzeit einen Unterschied von rund 500,- € in der 10. Gehaltsstufe bei gleichem Unterricht (z.B.: Pflanzenbau, Tierzucht usw.). Das neue Dienstrecht sieht nun ab 2019 eine dritte Gruppe von Lehrern nebeneinander vor, für die eine andere Wochen-Lehrverpflichtung und eine andere Bezahlung gilt. Zudem werden bestimmte Nebenleistungen bei der neuen Gruppe entweder gar nicht oder anders abgegolten, wie im „Altrecht“. Nicht berücksichtigt wurden bisher die Besonderheiten des landwirtschaftlichen Schulwesens: Es gibt ein Internat, es gibt einen Lehrhof, es gibt Lehrwerkstätten wie Holzbearbeitung, Metallbearbeitung, Garten, Lehr-Küchen, Produktveredelungsräume, Hofladen und andere mehr. Die Schülerinnen und Schüler werden entsprechend ihrem Lehrplan in diesen Räumlichkeiten eingesetzt, sind zu betreuen und haben gewisse Arbeitsprogramme zu erfüllen. Die Lehrpersonen sind durch entsprechende Mehrarbeit verantwortlich für das klaglose Funktionieren. Von Bezahlung wurde bisher noch nicht gesprochen bzw. geschrieben! Der landwirtschaftliche Fachunterricht wird – so ist die geübte Praxis – in vielen Landwirtschaftsschulen vorrangig von Absolventen der Universität für Bodenkultur bestritten. Wenn in Hinkunft diese Ausbildung keinen finanziellen Anreiz bietet, werden auch kaum noch Lehrpersonen diesen Weg der Ausbildung gehen. Die Folge: Ein Qualitätsverlust der Bildung – also genau das Gegenteil dessen, was man (zumindest nach außen hin) bezwecken wollte. Unsere größte Sorge gilt aber dem Verlust der Sozialpartnerschaft. Eine Regierung, die über ihre Betroffenen „drüberfährt“, hat erstens „Nichts begriffen“ und zweitens ihr Mandat verspielt. Und zum Thema „Erhöhung der Arbeitszeit“ um über 33% (z.B.: von 18 auf 24 WSt.) möchten wir einmal die Metaller fragen, wie sie reagieren würden. Aber dort sind alle Verschlechterungen, die im Lehrerdienstrecht angedacht sind, absolutes Tabu! Wir sind der Meinung, dass es sich bei diesem Machwerk ohnehin nicht um Qualitätsverbesserung für die Schüler handelt, sondern um bloße (schnöde) Sparmaßnahmen. Dipl.Ing.Hanspeter RALSER, Vorsitzender der Landesleitung GÖD 27, Vorarlberg