"Fenster- und Fassadenbau" 2/2009
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"Fenster- und Fassadenbau" 2/2009
Fachverbände Holz und Kunststoff Hamburg z Schleswig-Holstein Verteiler: Fenster- und Fassadenbau November 2009 Fach-Informationsdienst "Fenster- und Fassadenbau" 2/2009 Inhalt: 1. EnEV 2009 Kurzfassung der wichtigsten Anforderungen 2. EnEV 2009 fordert ab 1.10.2009 eine Unternehmererklärung 3. EnEV 2009 Tabelle: Energetische Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen 4. ENEV 2009 ist verpflichtend! 5. EnEV 2009: Zweite Nachkommastelle bei U-Werten ist vom Tisch 6. Einsatzempfehlungen für Sicherheitsgläser 7. Aus der Normung 8. Talsohle im Fenstermarkt 2010 erreicht? 9. KfW-Förderung. Werte angepasst, liegen jetzt unter neuer EnEV 10. Ermäßigte Strom-Steuer für Tischlereien 11. Ankündigung Fenster-Fachtagung 2010: Termin bitte vormerken! Fr., den 26.02.2010, Hotel Park Inn, Hamburg Schnelsen Liebe Leser des Fachinformationsdienstes „Fenster- und Fassadenbau“, wie insbesondere die Technischen Berater in der Geschäftsstelle feststellen, wirft die am 01.10.2009 in Kraft getretene EnEV 2009 in der praktischen Anwendung doch eine Reihe von Fragen auf, auf die wir möglichst frühzeitig eine Antwort geben wollen. Wir haben uns daher entschlossen, eine Fachinformation diesem Schwerpunktthema zu widmen und wünschen Ihnen mit dieser Lektüre persönlichen Nutzen und viel Erfolg. FACHVERBÄNDE HOLZ UND KUNSTSTOFF HAMBURG y SCHLESWIG–HOLSTEN gez. Lutz Lawer gez. Ralf Schröder gez. Wolfgang Kagerer Vorsitzender des des FB Fenster und Fassadenbau stv. Vorsitzender des FB Fenster und Fassadenbau Techn. Betriebsberater -1- 1. Kurzfassung der wichtigsten Anforderungen der EnEV 2009 Anforderungen beim Neubau, Wohngebäude und Nichtwohngebäude: Prinzip: Die Höchstwerte für den Primärenergiebedarf werden jetzt auch für Wohngebäude (wie schon bisher bei Nichtwohngebäuden) mithilfe eines Referenzgebäudes bestimmt. Man rechnet das zu errichtende Gebäude mit einer „Referenz-Ausstattung“ von Gebäudehülle und Anlagentechnik durch. Wohngebäude: Hier wird eine Referenzausführung von Fenstern (Größe 1,23 x 1,48 m) und Fenstertüren mit einem UW von 1,30 (d.h. nach der erfolgten Auslegung jetzt: 1,3) W/(m²K) und ein g-Wert der Verglasung von 0,60 zugrunde gelegt. Nichtwohngebäude: Hier wird noch einmal unterschieden: Bei Raum-Solltemperaturen im Heizfall von > 19°C wird eine Referenzausführung von Fenstern und Fenstertüren mit einem UW von ebenfalls 1,30 (d.h. nach der erfolgten Auslegung jetzt: 1,3) W/(m²K) und ein g-Wert der Verglasung von ebenfalls 0,60 zugrunde gelegt. Bei Raum-Solltemperaturen im Heizfall von 12 bis < 19°C wird eine Referenzausführung von Fenstern und Fenstertüren mit einem UW von 1,90 (d.h. nach der erfolgten Auslegung jetzt: 1,9) W/(m²K) und ein g-Wert der Verglasung von ebenfalls 0,60 zugrunde gelegt. In beiden Fällen hat die Referenzausführung des Nichtwohngebäudes außerdem einen Lichttransmissionsgrad der Verglasung von TD65 = 0,78. Das tatsächlich errichtete Gebäude darf nun von dieser Ausstattung abweichen, dabei aber maximal den Primärenergiebedarf des theoretischen Referenzgebäudes aufweisen. Eine „schlechtere“ Ausstattung in einem Bereich muss man also durch eine „bessere“ in einem anderen Bereich kompensieren. Die oben genannten Werte sind ausschließlich Referenzwerte und keine Maximalanforderungen! Nebenanforderungen an die Qualität der Gebäudehülle: Wohngebäude: Hier gibt es Höchstwerte des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlustes H’T – eine Art „mittlerer U-Wert der Gebäudehülle“. Maximal-U-Werte für Glas oder Fenster sind hier nicht definiert. Nichtwohngebäude: Hier sind Höchstwerte der mittleren U-Werte vorgeschrieben: Für „transparente Außenbauteile“ (also z. B. Fenster) betragen diese im Mittel • • bei Raum-Solltemperaturen im Heizfall von > 19°C max. 1,90 (d.h. nach der erfolgten Auslegung jetzt: 1,9) W/(m²K). bei Raum-Solltemperaturen im Heizfall von 12 bis < 19°C sind es 2,80 (d.h. nach der erfolgten Auslegung jetzt: 2,8) W/(m²K). Anforderungen bei Änderungen von Außenbauteilen (Gebäudebestand): Fenster oder Fenstertüren: Wenn mehr als 10% der Fensterfläche ersetzt oder erstmalig eingebaut werden, gilt für • • Wohngebäude und Zonen von Nicht-Wohngebäuden mit Innentemperaturen von > 19°C: ein maximal zulässiger UW von 1,30 (d.h. nach der erfolgten Auslegung jetzt: 1,3) W/(m²K). Zonen von Nicht-Wohngebäuden mit Innentemperaturen von 12 bis < 19°C: Hier sind es maximal 1,90 (d.h. nach der erfolgten Auslegung jetzt: 1,9) W/(m²K). Gläser: Wenn diese ersetzt werden, gilt für • • Wohngebäude und Zonen von Nicht-Wohngebäuden mit Innentemperaturen von > 19°C: ein maximal zulässiger Ug von 1,10 (d.h. nach der erfolgten Auslegung jetzt: 1,1) W/(m²K). Zonen von Nicht-Wohngebäuden mit Innentemperaturen von 12 bis < 19°C: Hier gibt es in diesem Fall keine Anforderung. -2- Besonderheit: Ist beim Glastausch die Glasdicke „aus technischen Gründen begrenzt“ (d. h.: es passen nur Wärmedämmgläser mit 12 mm und keine 16 mm SZR in den vorhandenen Fensterrahmen), so reicht eine Verglasung mit einem Ug von max.1,30 (d.h. nach der erfolgten Auslegung jetzt: 1,3) W/(m²K) aus – ein Zusatz, der übrigens auf Drängen des BF in die EnEV aufgenommen wurde. Sowohl für Fenster mit „Sonderverglasungen“ (hoher Schallschutz, Durchschuss-, Durchbruch- und Sprengwirkungshemmung sowie bestimmte Brandschutzgläser) als auch für den Austausch von solchen „Sonderverglasungen“ alleine gelten abweichende (höhere) U-Werte. Zusammenfassung: Wichtig für das Verständnis ist, dass die Werte für das Referenzgebäude im Neubau keine Maximalanforderungen sind. Dass dort z. B. ein g-Wert von 0,60 steht, bedeutet keine Ober- oder Untergrenze für den g-Wert! Die Referenzwerte (insbesondere die 1,3 W/(m²K) für Fenster) werden aber natürlich bei den Planern eine gewisse „Strahlkraft“ entfalten und als der „Standard“ gelten. Wirkliche Höchstwert-Grenzen für Fenster- oder Glas-U-Werte gibt es in der EnEV nur an wenigen Stellen – die wichtigste ist: Renovation, Wohngebäude und Nichtwohngebäude mit normalen Temperaturen: • • • bei Fenstertausch: UW max. 1,3 W/(m²K); bei Glastausch: Ug max. 1,1 W/(m²K) bzw. max. 1,3 W/(m²K), wenn der Rahmen die nötige Dicke eines 1,1er Isolierglases nicht aufnehmen kann. Wesentlich ist noch folgender Hinweis: Sowohl die Fenster- als auch die Glas-U-Werte (Uw und Ug) werden in jeder Hinsicht normenkonform ermittelt – daraus folgt nicht nur die Wertangabe auf zwei wertanzeigende Stellen, sondern auch, dass die U-Werte an den Norm-Abmessungen ermittelt werden (1,23 x 1,48) und nicht etwa für jedes konkrete Fenster bzw. jede konkrete Verglasung einzeln! Der VFF hat in Zusammenarbeit mit dem BF das VFF-Merkblatt ES.02 „Anforderungen der Energieeinsparverordnung 2009 für Fenster, Türen und Fassaden“ überarbeitet. Die Veröffentlichung erfolgt nach Drucklegung zum 1. Oktober. Darin enthalten sind weitere ausführliche Informationen, auch zur Handhabung von Fassaden, Außentüren und Wintergärten. Quelle: VFF, Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V. 2. EnEV 2009 fordert ab 1.10.2009 eine Unternehmererklärung ! Die Energieeinsparverordnung – EnEV 2009 - ist zum 01. Oktober 2009 in Kraft getreten. Die von jedem Fensteranbieter zu beachtenden wesentlichen energetischen Änderungen sind oben beschrieben. Doch es gibt auch rechtlich bedeutsame Neuerungen: Gem. § 26a EnEV 2009 ist vom ausführenden Handwerksbetrieb eine sog. Unternehmererklärung abzugeben. Mit dieser Erklärung muss das ausführende Unternehmen bestätigen, dass die Mindestanforderungen gem. EnEV eingehalten worden sind. Ein bestimmtes Formblatt ist hierfür nicht vorgeschrieben. Es reicht ein entsprechender Vermerk auf der Schlussrechnung, die aus steuerlichen Gründen ohnehin auszustellen ist (siehe Beispiel unten). Der Auftragsumfang sollte dabei mit den technischen Details unter Hinweis auf die Vorgaben der EnEV, Anlage 3, Tabelle 1 beschrieben werden. Der Rechnungsempfänger hat diesen Nachweis mind. 5 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. Dies gilt auch für einen eventuellen Rechtsnachfolger. Beispiel für eine Unternehmererklärung: Ich versichere, dass bei der Ausführung der vorgenannten, in Rechnung gestellten Baumaßnahmen die Anforderungen der Energieeinsparverordnung –EnEV 2009- erfüllt worden sind. Diese Erklärung bezieht sich ausschließlich auf die von uns ausgeführten Arbeiten. …………… Datum ……………….. Unterschrift -3- 3. Energetische Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen ab 01.10 2009 - nach EnEV 2009 - Anlage 3 Tabelle 1 Sanierung: bei bestehenden Gebäuden sind diese Anforderungen einzuhalten, wenn mehr als 10% der jeweiligen Bauteilfläche des Gebäudes erneuert werden. 4. EnEV 2009 verpflichtend ! Abweichungen von Vorgaben zulässig? Alle Regelungen der ab dem 1. Oktober 2009 geltenden EnEV 2009 haben nur das eine Ziel, den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich weiter zu senken. Dadurch werden die bei einem Bauvorhaben durch die Bauherren zu beachtenden Anforderungen weiter erhöht. Zur Vermeidung von Problemen ist dringend davon abzuraten, auf Anordnung des Bauherren oder aus einem anderen Grund von den Anforderungen der EnEV abzuweichen. -4- Begründung: Das OLG Brandenburg hat in einer Entscheidung vom 02.10.2008 zu dieser Thematik ausgeführt, dass die EnEV nach Ansicht des Gerichts als allgemein anerkannte Regel der Technik anzusehen ist. Somit stellt eine Abweichung von der EnEV einen Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik, also einen Mangel dar. Das Gericht führt weiter aus, dass sich der AN gem. §4Nr.3 VOB/B durch Bedenkenhinweis gegenüber Mängelansprüchen des AG schützen könne. In diesem Zusammenhang ist aber zu berücksichtigen, was nicht Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens war, dass es sich bei der EnEV um eine zwingende öffentlichrechtliche Bauvorschrift handelt. Die darin festgeschriebenen Vorgaben stehen auf Grund des zwingenden Charakters der Vorschrift nicht zur Disposition der Vertragsparteien. Eine Abweichung ist somit nicht zulässig. Ein Bedenkenhinweis jedoch ist nicht ausreichend für den Ausschluss einer Mängelhaftung. Das OLG Brandenburg hat nicht näher ausgeführt, aufgrund welcher Umstände die EnEV als allgemein anerkannte Regel der Technik zu werten ist. In der Literatur werden dazu jedoch unterschiedliche Auffassungen vertreten. Unter dem Aspekt der genannten Entscheidung und den dazu formulierten Überlegungen ist es sicherlich ratsam, die Anforderungen der EnEV zu erfüllen oder im eigenen Interesse ggf. die Ausführung der Arbeiten, für die Abweichungen gefordert werden, zu verweigern. 5. EnEV 2009: Zweite Nachkommastelle bei U-Werten ist vom Tisch Gemeinsame Initiative des VFF und BF führt zu Auslegung der EnEV: U-Wert-Nachweise mit zwei wertanzeigenden Stellen reichen aus. Im Text der EnEV 2009 findet sich für das Referenzgebäude im Neubaufall ein U-Wert von 1,30 W/(m²K) für das Fenster; für den Renovationsfall gelten laut Verordnungstext 1,30 W/(m²K) für den Fenster- und 1,10 W/m²K für den Glas-Austausch als Obergrenze (vgl. dazu auch die genaue Darstellung unten). Gegen die Angabe einer zweiten Nachkommastelle mit dem Wert Null (drei wertanzeigende Stellen) hatten sowohl der BHKH als auch der Verband der Fenster- und Fassadenhersteller (VFF) gemeinsam mit dem Bundesverband Flachglas (BF) mehrfach Einspruch eingelegt. Da die bestehenden Normen von einer Ermittlung der Werte auf zwei wertanzeigende Stellen (z. B. 1,3) ausgehen (bzw. beim Glas normenkonform immer auf eine Dezimalstelle gerundet), sind diese Anforderungen ausgesprochen problematisch. Gemeinsam mit dem BF hat sich der VFF um eine Lösung bemüht – und sie jetzt erreicht: Der Weg hierhin führte über eine Auslegung zur EnEV, denn der eigentliche Text der Verordnung war nicht mehr zu ändern. Solche „Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung“ sind nichts Ungewöhnliches – die „Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz“ veröffentlicht sie regelmäßig in den DIBt-Mitteilungen. BF und VFF haben gemeinsam mit dem Normenausschuss NABau 005-56-90 "Baulicher Wärmeschutz im Hochbau", in dem diese Verbände mitarbeiten, einen Vorschlag für eine solche Auslegung vorgelegt. In ihrer Sitzung vom 22.09.09 hat die Fachkommission diesem Vorschlag im Wesentlichen zugestimmt. In der Auslegung wurde erklärt, dass der mit den europäischen Normen konforme Nachweis mit zwei wertanzeigenden Stellen ausreichend ist und die EnEV damit als erfüllt gilt. (Beispiel: die Anforderung UW 1,30 W/(m²K) ist mit einem Nachweiswert von UW 1,3 W/(m²K) erfüllt). Ug-Werte (für Glas) sind normenkonform immer auf eine Dezimalstelle gerundet anzugeben. Auch der Verarbeiter, der auf Grundlage dieser Nachweise gearbeitet hat und die Unternehmererklärung nach § 26 a EnEV zur Änderung von Außenbauteilen unterschreiben muss, kann das guten Gewissens tun. Quelle: Glaswelt -5- 6. Einsatzempfehlungen für Sicherheitsgläser im Bauwesen Der Verband der Fenster- und Fassadenhersteller hat das Merkblatt V.05 aktualisiert und vollständig überarbeitet. Der Grund: überarbeitete Regelwerke und neue Erkenntnisse und Erfahrungen der beteiligten Fachleute aus der gesamten Breite des Bereiches "Glas im Bauwesen". Der Verletzungsschutz ist bei einer Vereinbarung über die Verwendung von Glas oft ein wesentliches Kriterium. Die Entscheidung über den Einsatz der für den jeweiligen Einsatzfall notwendigen Glaserzeugnisse setzt umfangreiche Detail- und Fachkenntnisse voraus. Allein die Vielzahl der unterschiedlichen Gesetzte, Richtlinien und Verordnungen verlangt eine akribische Kleinarbeit. Die Arbeitsgruppe "Sicherheitsglas" des VFF hat diese Arbeit für die am häufigsten vorkommenden Konstruktionen und Verwendungen im Bauwesen geleistet. Neben der Auflistung und Beschreibung der einzelnen Sicherheitsgläser, werden in einer nutzerfreundlich gegliederten Tabelle Einsatzempfehlungen für bestimmte Anwendungen im Bauwesen gegeben. Jeder beschriebene Anwendungsfall ist zur Verdeutlichung mit einem Beispielfoto hinterlegt. Hier kann der Planer und Nutzer zielgerichtet die jeweils mindestens geforderte, empfohlene oder nicht zulässige Glasart ablesen. Neben Experten des VFF haben der Bundesverband Flachglas, der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH), der BIV des Glaserhandwerks, das Institut für Fenstertechnik ift und UBF Unabhängige Berater für Fassadentechnik e.V. an diesem Merkblatt mitgewirkt. Quelle: VFF 7. Aus der Normung: Entwürfe prEN 14351-2 (Innentüren ohne Brandschutzanforderungen). Der deutsche Normentwurf zur Produktnorm Innentüren ist mit Ausgabedatum Mai 2009 erschienen. Neu erschienen: EN 14351-1/A1 Amendment (Ergänzung) zur Produktnorm Fenster und Türen ohne Brandschutzanforderungen ist erschienen. Das Hauptziel der Überarbeitung war die Vereinfachung der Anwendung, die Aufnahme weiterer Tabellen, mit denen ein Nachweis auch ohne Prüfungen möglich ist, sowie die Berücksichtigung von Änderungen wichtiger anderer europäischer Normen. Neben editoriellen Korrekturen enthält die Ergänzung die für Hersteller und ihre Produkte wesentlichen Neuerungen in Bezug auf technische Details und Anforderungen sowie bezüglich der Konformitätsverfahren. E DIN EN13633 Schlösser und Baubeschläge in – elektrisch gesteuerte Paniktürverschlüsse für Türen in Rettungswegen – Anforderungen und Prüfverfahren. DIN EN 1634-2 Charakterisierungsprüfung zum Feuerwiderstand von Baubeschlägen für ein- und zweiflügelige vertikalen Drehflügeltüren und –fenstern DIN 1946-6 Raumlufttechnik, Allgemeine Anforderungen zur Bemessung, Ausführung, Kennzeichnung, Übergabe, Übernahme, Instandhaltung Fachliche Empfehlung: Die DEGA (Deutsche Gesellschaft für Akustik) hat im März 2009 die Veröffentlichung einer DEGAEmpfehlung zum Schallschutzausweis beschlossen. Ähnlich wie beim Energiepass kann anhand dieser Empfehlung ein Schallschutzausweis für ein konkretes Gebäude oder auch für einzelne Wohnungen erstellt werden. Download unter www.dega-akustik.de/publikationen/DEGA_Empfehlung_103.pdf -6- 8. Talsohle im Fenstermarkt 2010 erreicht? Die Nachfrage sinkt 2008 erneut um -5,1% geg. VJ. 2009 ist noch Durchtauchen angesagt. 2010 dürfte dann die Talsohle erreicht sein, analysieren KREUTZER FISCHER & PARTNER | Marktanalyse in einer aktuellen Studie. Wie erwartet, ist auch 2008 die Nachfrage nach Fenstern schwach. Der Absatz schrumpft um -5,1% geg. VJ auf nunmehr rd. 10,9 Mio. Flügel. Grund dafür sind extrem niedrige Neubau-Bewilligungen, die selbst durch ein robustes Renovierungsgeschäft nicht ausgeglichen werden. Trotz mäßiger Nachfrage steigen 2008 die Preise, wenngleich nur mehr halb so rasch wie im Jahr davor. Gegenüber 2007 steigt der Durchschnittspreis pro Flügel um +3,2% auf nunmehr € 276,-, wenngleich die Preisentwicklung auch von Marktanteilsverschiebungen zwischen den einzelnen Rahmenmaterialien stark beeinflusst ist. Auch für die nächsten beiden Jahre wird ein schwacher Markt erwartet. Für 2009 gehen wir von einem Rückgang um -2,6% geg. VJ aus. Für 2010 prognostizieren wir das Erreichen der Talsohle bei rd. 10,6 Mio. Flügeln. Aufgrund der schon in den Vorjahren schwachen Nachfrage hat die Wirtschaftskrise auf die Fenster-Konjunktur vergleichsweise wenig Einfluss. Lediglich im Nicht-Wohnbau erwarten wir gröbere Einbußen. Im Gegenzug steigt die Nachfrage aus dem privaten Wohnbau, nicht zuletzt auch aufgrund verschiedener Konjunkturprogramme zur thermischen Sanierung. Preise kommen unter Druck Die anhaltend schrumpfende Nachfrage erhöht die Wettbewerbsrivalität, sodass selbst bei atomisierter Marktstruktur die Verteilungskämpfe zunehmen. Demzufolge erwarten wir ab 2009 insgesamt wieder schrumpfende Preise, bei Kunststoff etwa zwischen -1,0% bis -1,5% p.a. Stütze der Nachfrage nach Fenstern ist 2009 voraussichtlich der private Wohnbau, während das Objektgeschäft signifikant verliert. Die Marktanteile werden sich damit wieder weiter auseinander entwickeln von zuletzt 51:49 zu 54:46 zugunsten des privaten Wohnbaus. Quelle: KREUTZER FISCHER & PARTNER, Markt- und Wettbewerbsanalysen 9. Förderung nach KfW-Programm „energieeffizient Sanieren“ Werte angepasst, liegen jetzt unter neuer EnEV Die technischen Mindestanforderungen bei Förderung nach dem KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ für Maßnahmen zur Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und für Einzelmaßnahmen sind zum 01.10.2009 weiter verschärft worden: Erneuerung der Fenster/Haustür Gefördert wird der Einbau von neuen Fenstern, Türen oder der Austausch vorhandener Verglasung. Die Bemessungswerte der Wärmedurchgangskoeffizienten der nachfolgenden Tabelle 1 (s. unten) sind einzuhalten. NEU ab 01.10.09 Austausch Komplettfenster Erneuerung Verglasung Austausch Komplettfenster bei Sondervergl. Erneuerung Sonderverglasung Austausch von Dachflächenfenstern Fensteraustausch an Denkmälern Außentüren beheizter Räume 1,1 W/(m2 . K) 1,0 W/(m2 . K) 1,3 W/(m2 . K) 1,2 W/(m2 . K) 1,2 W/(m2 . K) 1,7 W/(m2 . K) 1,7 W/(m2 . K) bisher 1,3 W/(m2 . K) 1,1 W/(m2 . K) 1,3 W/(m2 . K) 2,0 W/(m2 . K) Einzelheiten s. www.kfw-foerderbank.de unter Bauen, Wohnen, Energie sparen -7- 10. Ermäßigte Strom-Steuer für Tischlereien (unabhängig vom Stromanbieter). Voraussetzung: der jährliche Stromverbrauch liegt über 25.000 kWh Unternehmen des produzierenden Gewerbes, also auch Tischlereien, können steuerbegünstigten Strom beziehen, wenn sie einen jährlichen Mindeststromverbrauch von über 25.000 kWh haben. Dies setzt allerdings einen einmaligen Antrag auf einen „Erlaubnisschein zum steuerbegünstigten Bezug von Strom“ beim zuständigen Hauptzollamt voraus. Im lfd. Kalenderjahr 2009 kann noch ein Antrag rückwirkend ab 01.01.09 auf „Erteilung einer Erlaubnis zur steuerbegünstigten Stromabnahme nach §9“ gestellt werden. Für das Kalenderjahr 2008 kann noch rückwirkend ein Antrag auf „Entlastung von der Stromsteuer in besonderen Fällen“ nach § 10 des Stromsteuergesetzes gestellt werden. Aus der nachfolgenden Grafik lässt sich erkennen, welche jährliche Kosteneinsparung in Abhängigkeit vom Stromverbrauch erzielt werden kann. Beispiel: ein Betrieb mit einem Jahresstromverbrauch von z.B. 150.000 kWh spart im Jahr –unabhängig vom Stomanbieter- rund 1.000,-EUR. Einsparung Stromsteuer ab 25.000 kWh p.a. 2.000,00 1.800,00 1.600,00 Einsparung EUR p.a. 1.400,00 1.200,00 1.000,00 800,00 600,00 400,00 200,00 - 25.000,00 50.000,00 75.000,00 100.000,00 125.000,00 150.000,00 175.000,00 200.000,00 225.000,00 250.000,00 275.000,00 Strom-Verbrauch in kWh p.a. Tipp: wenn Ihr jährlicher Stromverbrauch spürbar über 25.000 kWh liegt, wenden Sie sich zu Erstattung, Verfahren und Beantragung der ermäßigten Stromsteuer an die Betriebsberatung der HKH-Geschäftsstelle, Tel.: 040/ 66 86 54-0. 11. Ankündigung Fenster-Fachtagung 2010 Die nächste Fenster-Fachtagung wird voraussichtlich stattfinden am: Freitag, den 26.Februar 2010, 9:00 – 16:30 Uhr im Hotel Park Inn, Hamburg Schnelsen (früheres Novotel) Diesen Termin sollten Sie sich unbedingt schon vormerken! -8-