Vortrag Aktuelles zur Rentenbesteuerung

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Vortrag Aktuelles zur Rentenbesteuerung
Muss ich meine Rente
versteuern?
Referentinnen: Christina Lauterbach, Steuerberaterin
Silke Lebert, Steuerfachwirtin
Aschaffenburg, 08. Februar 2011
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Was passiert aktuell !
=> Einleitung eines Steuerstrafverfahrens
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Was passiert diese Jahr?
n Bisher wurden Strafverfahren für Rentner/innen, die bereits
steuerlich erfasst sind bzw. Steuererklärungen eingereicht
haben eingeleitet, soweit diese Ihre Renten nicht erklärt bzw.
unrichtig erklärt haben.
n Ab Mitte des Jahres werden Strafverfahren auch auf alle
Rentner/innen zukommen:
– die noch keine Steuererklärungen abgegeben haben
– die durch das Finanzamt von der Abgabe befreit waren
– die im Besitz einer Nichtveranlagungsbescheinigungen sind
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Warum jetzt?
n Seit 01.10.2009 übermitteln die gesetzlichen und privaten
Rentenversicherungsträger die Rentenbezugsmitteilungen an
die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)
n Die ZfA ordnet die mitgeteilten Zahlungen mittels persönlicher
Identifikationsnummer den einzelnen Leistungsempfängern
zu und gibt danach die Daten an die Länderfinanzbehörden
n Seit Ende 2010 sind die ersten Listen für steuerlich erfasste
Rentner/innen in den Finanzämtern ausgewertet und in
Nachzahlungsfällen an die Bußgeld und Strafsachenstelle
übergeben worden.
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Wann ist mit Strafe zu rechnen?
n Wenn keine Steuerschuld ermittelt wird, passiert nichts
n Wenn eine Einkommensteuernachzahlung ermittelt wird, ist
diese zuzügl. Zinsen und ggf. Verspätungszuschlag zu
leisten. (Die Zinsen betragen 6% ab einer Laufzeit von 15
Monaten)
n In Nachzahlungsfällen wird ein Steuerstrafverfahren
grundsätzlich eingeleitet
n Bisher wurden die Strafverfahren regelmäßig gegen
Geldauflage wieder eingestellt.
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Selbstanzeige
n Straffreiheit durch Selbstanzeige möglich, wenn Tat noch nicht
entdeckt und Steuerschuld unverzüglich nachgezahlt wird
n Neuregelung ab 01.04.2011, Vertrauensschutz für Altfälle
n Neu: Keine Straffreiheit, wenn die Anzeige unvollständig oder
unrichtig ist
n Die Vollständigkeit muss sich auf alle in Betracht kommenden
Steuerarten beziehen (i.d.R. nur Einkommensteuer)
n Die Anzeige muss alle strafrechtlich noch nicht verjährten
Besteuerungszeiträume umfassen (Anzeige für 5 Jahre)
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Seit wann und warum gibt es die
Rentensteuer?
n Mit Wirkung zum 01.01.2005 ist das
Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten
n Auch vor 2005 wurden Renten schon besteuert
n Die Besteuerung für Pensionäre und die übrigen
Rentenbezieher erfolgte bis 2005 in unterschiedlicher
Höhe
n Das Bundesverfassungsgericht erklärte die
unterschiedliche Besteuerung für verfassungswidrig
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Unterscheidung der Alterseinkünfte
I.
Renten
II. Pensionen und Betriebsrenten
III. Kapitallebensversicherungen
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I. Renten
n Aus der gesetzlichen Rentenversicherung DRV (BfA, LVA)
n Aus den landwirtschaftlichen Alterskassen (ALG)
n Aus den berufsständischen Versorgungseinrichtungen
(z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater)
n Aus privaten Versicherungsverträgen
n Aus Zusatzversorgungseinrichtungen (VBL)
n Aus sonstigen Verpflichtungsgründen
(z.B. Betriebsveräußerung, vorweggenommene Erbfolge)
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II. Pensionen und Betriebsrenten
n Beamtenpensionen und Bezüge nach beamtenrechtlichen
Grundsätzen
n Von privaten Arbeitgebern gezahlte Bezüge wegen
Erreichen der Altersgrenze, wegen Berufs- und
Erwerbsunfähigkeit oder als Hinterbliebenenbezüge
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III. Kapitallebensversicherungen
n Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht
n Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht
von privaten Versicherungsunternehmen
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Was hat sich seit 2005 bei der gesetzlichen
Rente geändert
n die Höhe des steuerpflichtigen Rentenbetrages
n Vor 2005 wurde nur der sog. Ertragsanteil der Rente
besteuert, dieser betrug bei einem Renteneintrittalter von
65 Jahren 27% des Rentenbetrages
n Ab 2005 wird der Rentenbetrag zu 50% versteuert
n Mit 50% ist nicht der Steuersatz, sondern der
steuerpflichtige Rentenanteil gemeint.
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Was ändert sich in den Folgejahren
n Keine Änderung des Rentenfreibetrages aus 2005 bzw.
dem Renteneintrittsjahr
n Rentenerhöhungen werden mit 100% besteuert.
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Änderungen für Neurentner ab 2006
n der Satz von 50% steigt
jährlich ab 2006 um 2%
n ab 2021 steigt der Satz
nur noch jährlich um 1%
n bis auf schließlich 100%
im Jahr 2040 für
Neurenten.
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Zukünftig geplante Änderung in der
Rentenbesteuerung
n Eine „Vereinfachung“ der neuen Rentenbesteuerung ist im
Koalitionsvertrag von Union und FDP festgehalten.
n Es war zunächst geplant, dass die
Rentenversicherungsträger die Steuer bei hohen, also
steuerpflichtigen Renten künftig automatisch einbehalten und
an das Finanzamt abführen.
n Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzämter wären
entfallen
n Lt. Pressemitteilung der OFD Koblenz vom 01.02.2011 ist
geplant, das bisherige Rentenbezugsmitteilungsverfahren auf
eine vorausgefüllte Steuererklärung anzupassen.
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Beispiel 1
a) Ein Rentner bekommt seit 2003 mtl. 1.000,- € Rente von der DRV (BfA/LVA).
b) Ein Rentner bekommt ab 2010 mtl. 1.000,- € Rente von der DRV (BfA/LVA).
c) Ein Rentner bekommt ab 2040 mtl. 1.000,- € Rente von der DRV (BfA/LVA).
Lösung:
a) Rente
Þ 50% steuerpflichtig
Freibetrag
b) Rente
Þ 60% steuerpflichtig
Freibetrag
c) Rente
Þ 100% steuerpflichtig
Freibetrag
1.000,- €
500,- €
500,- €
1.000,- €
600,- €
400,- €
1.000,- €
1.000,-€
0,- €
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Beispiel 2
a) Ein Rentner bekommt seit 2003 mtl. 1.000,- € Rente von der DRV. In 2007
erhält er eine Rentenerhöhung in Höhe von 100,- €
b) Rente ab 2010 in gleicher Höhe mit Rentenerhöhung in 2011 von 100,- €
c) Rente ab 2040 in gleicher Höhe mit Rentenerhöhung in 2042 von 100,- €
Lösung:
a) Rente
Þ Feibetrag
= Steuerpflichtig
1.100,- €
500,- €
600,- €
b) Rente
Þ Feibetrag
= Steuerpflichtig
1.100,- €
400,- €
700,- €
c) Rente
Þ Feibetrag
= Steuerpflichtig
1.100,- €
0,- €
1.100,- €
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Beispiel 3:
Ein Rentnerehepaar bekommt mtl. zusammen 2.500,- € Rente von der DRV. Rentenbeginn
liegt vor 2005. Ansonsten haben Sie keine weiteren Einkünfte.
Lösung fü
für 2010:
Jahresrente (mtl. 2.500,00€)
Þ 50% steuerpflichtig
./. Div. Freibeträge
= zu versteuernde Einkommen
Þ Steuerschuld
30.000,- €
15.000,- €
3.300,- €
11.700,- €
0,- €
Steuern fallen erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 16.009,- € an.
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Wer ist betroffen?
n Grundsätzlich sind alle bisherigen und zukünftigen
Rentner betroffen.
n Ob es zu einer tatsächlichen Besteuerung kommt, hängt
von der Höhe der Rente und den übrigen Einkünften ab.
n Als weitere Einkünfte kommen insbesondere in Betracht:
Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen (z.B.
Zinsen, Dividenden => bis 2008, danach
Abgeltungssteuer) und Einkünfte aus nichtselbständiger
Arbeit (Betriebsrente, Pensionen)
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Was sind die Folgen!
n Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, Steuernachzahlung,
ggf. Zahlung von Zinsen und Verspätungszuschlag
n Bei Nichtabgabe drohen Strafrechtliche Konsequenzen bei
Steuernachzahlungen + Geldauflage für evtl. Einstellung des
Verfahrens
n Auch wenn keine Aufforderung des Finanzamts zur Abgabe
der Steuererklärung vorliegt, entbindet dies nicht von der
grundsätzlichen Erklärungspflicht ab 2005.
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Beispiel 4:
Eine Rentnerin bekommt Rente in Höhe von 1.250,- € mtl. und Ihr Ehemann bekommt eine
Pension in Höhe von 2.000,- € mtl. Beide Renten haben bereits vor 2005 begonnen. Auf die
Pension wurde insgesamt Lohnsteuer einbehalten von 1.400,- € jährl.. Ansonsten haben sie
keine weiteren Einkünfte.
Lösung fü
für 2010:
Jahresrente
Þ 50% steuerpflichtig
+ Pension
= Summe
./. Div. Freibeträge
= zu versteuernde Einkommen
Þ Steuerschuld
./. Lohnsteuer
Þ nachzuzahlen
15.000,- €
7.500,- €
24.000,- €
31.500,- €
7.000,- €
24.500,- €
Steuern fallen ab 16.009,- € an.
Nach der Rechtlage von 2004 wären 450,- € erstattet worden
1.520,- €
1.400,- €
120,- €
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Beispiel 5:
Eine Rentnerin (62 Jahre) erhält eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente von 500,- € mtl.
und eine Witwenrente in Höhe von 1.200,-€ mtl.. Sie hat Einkünfte aus Vermietung einer
Wohnung in Höhe von 550,- € mtl. (dies entspricht mtl. Mieteinnahmen von 900,- € abzüglich
Abschreibung, Reparaturen, Grundsteuer und Versicherungen von 350,- €), Einkünfte aus
Zinsen ein Höhe von 200,- € mtl. (Zinsen die bereits mit Zinsabschlagsteuer abgegolten sind.)
Lösung fü
für 2010:
Jahresrente
Þ 50% steuerpflichtig
+ Einkünfte aus Vermietung
= Summe
./. Div. Freibeträge
= zu versteuernde Einkommen
Þ Steuerschuld
20.400,- €
10.200,- €
6.600,- €
16.800,- €
1.800,- €
15.000,- €
1.400,- €
Steuern fallen ab 8.004,- € an.
Nach der Rechtlage von 2004 wären nur 328,- € (inkl. Einkünfte aus KapV) zu zahlen.
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Vorher < > Nachher Vergleich
Vorher (2004)
Nachher (2005)
Ertragsanteil (65J.)
n
Gesetzliche Renten:
- Altersrente
- Erwerbsminderungsrente
- Witwen- und Waisenrente
ca. 27%
ca. 4%
50%
50%
50%
priv. Renten- und
Lebensversicherungsverträge
ca. 27%
50%
n
best. priv. Renten- und
Lebensversicherungsverträge
Ertragsanteil
ca. 27%
Ertragsanteil
ca.18%
n
priv. Erwerbminderungs- und
Unfallrenten
ca. 27%
ca.18%
Pensionen/Betriebsrenten
zu 100% mit
zu 100% mit
~ 4.000€ Abzügen
~ 4.000€ Abzügen
(wird immer weniger)
n
n
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Steuerfreie Renten
n Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung (z.B.
Berufsgenossenschaftsrenten)
n Gesetzliche Renten aus öffentlichen Mitteln (z.B. für Wehrund Zivildienstgeschädigte, Kriegsbeschädigte und deren
Hinterbliebenen)
n Wiedergutmachungsrenten (f. nationalsozialistisches Unrecht)
n bestimmte Schadensersatzrenten, Schmerzensgeldrenten
n Sozialhilferenten, z.B. Grundsicherungsrente
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Übersicht zur Rentenbesteuerung
Jahr (Rentenbeginn)
Jahresrente (ledig)
Monatsrente (ledig)
Beitrag zur Krankenversicherung der
Renter (Eigenanteil)
Beitrag zur Pflegeversicherung der
Renter
Summe Vorsorgeaufwendungen
steuerpfl. Rente
- Anteil
- stpfl. Jahresbruttorente
W erbungskostenpauschbetrag
Sonderausgabenpauschbetrag
abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen
zu versteuerndes Einkommen
geltender Grundfreibetrag
Steuer
2005
2006
2007
2008
2009
2010
19.193,00 €
1.599,00 €
18.293,00 €
1.524,00 €
17.572,00 €
1.464,00 €
16.906,00 €
1.409,00 €
16.626,00 €
1.385,00 €
16.235,00 €
1.353,00 €
1.468,00 €
1.399,00 €
1.388,00 €
1.336,00 €
1.347,00 €
1.283,00 €
326,00 €
1.795,00 €
311,00 €
1.710,00 €
299,00 €
1.687,00 €
330,00 €
1.665,00 €
324,00 €
1.671,00 €
317,00 €
1.599,00 €
50%
9.597,00 €
102,00 €
36,00 €
1.795,00 €
7.664,00 €
7.664,00 €
- €
52%
9.512,00 €
102,00 €
36,00 €
1.710,00 €
7.664,00 €
7.664,00 €
- €
54%
9.489,00 €
102,00 €
36,00 €
1.687,00 €
7.664,00 €
7.664,00 €
- €
56%
9.467,00 €
102,00 €
36,00 €
1.665,00 €
7.664,00 €
7.664,00 €
- €
58%
9.643,00 €
102,00 €
36,00 €
1.671,00 €
7.834,00 €
7.834,00 €
- €
60%
9.741,00 €
102,00 €
36,00 €
1.599,00 €
8.004,00 €
8.004,00 €
- €
7,65%
7,65%
7,90%
7,90%
8,10%
7,90%
1,70%
1,70%
1,70%
1,95%
1,95%
1,95%
nachträglich:
Beitragssatz Krankenversicherung
der Rentner (Eigenanteil) in %
Beitragssatz Pflegeversicherung der
Rentner in %
bei Ehegatten verdoppeln sich diese Beträge
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Zusammenfassung
n Prüfen Sie, ob Ihre jährliche Rente über den vorgestellten
Beträgen liegt und/oder ob Sie weitere Einkünfte haben.
n Sollten Sie nur Renten beziehen und die oben genannten
Beträge nicht übersteigen, müssen Sie nicht tätig werden.
n In allen anderen Fällen ist zunächst eine genauere
Einkommensberechnung vorzunehmen und dringend eine
Einkommensteuererklärung abzugeben.
n Bei Problemen, Unklarheiten oder bei Unverständlichkeiten
wenden Sie sich gerne an uns
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Vielen Dank
für Ihre
Aufmerksamkeit!
Offene Fragen?
Sprechen Sie uns an!
Frau Lauterbach Steuerberaterin 06021 / 795 120
Frau Lebert Steuerfachwirtin Telefon 06021 / 795 113
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