Bundeszentralamt für Steuern
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Bundeszentralamt für Steuern
Bundeszentralamt für Steuern Ausgangslage Das Feinkonzept „Strukturentwicklung Bundesfinanzverwaltung“ sieht vor, administrative steuerfachliche Aufgaben des Bundesministeriums der Finanzen und steuerliche Aufgaben des Bundesamts für Finanzen in einem Bundeszentralamt für Steuern zu bündeln. Mit der neuen Oberbehörde soll ein leistungsstarker und kostengünstiger Dienstleister zu zentralen steuerlichen Fragestellungen für die Bundes-, Landes- und ausländischen Finanzverwaltungen aufgebaut werden. In einem ersten Schritt wurden zunächst die Abteilungen Steuern (rd. 400 Arbeitskräfte) und Bundesbetriebsprüfung (rd. 160 Arbeitskräfte) im Rahmen einer Neugliederung der heterogenen Aufgabenstruktur des Bundesamts für Finanzen in einer Hauptabteilung zusammengefasst und mit operativer Organisations- und Personalkompetenz ausgestattet. Zentraler steuerlicher Dienstleister Mit der Zukunftsbehörde soll der Steuervollzug effektiver und effizienter werden. Dafür ist die verstärkte Wahrnehmung von steuerlichen Zentralfunktionen durch den Bund erforderlich, um die Steuerverwaltungen der Länder bei ihrer Aufgabenerledigung zu unterstützen, die Koordinierung in länderübergreifenden Fällen zu verbessern und die Einhaltung bundeseinheitlicher Kriterien sicherzustellen. Es gilt, gemeinsam mit den Ländern Steuerschlupflöcher aufzuzeigen, Steuervermeidungsstrategien zu erschweren und die Steuerbasis unter Ausschöpfung der vorhandenen Steuerquellen zu festigen. Ziel ist mittel- bis langfristig die Einführung eines einheitlichen Kontraktmanagements zwischen Bund und Ländern. Effektiver und effizienter Steuervollzug Durch eine umfangreiche interne Optimierung, insbesondere durch die im Zusammenwirken mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz erfolgende Fortentwicklung automationsgestützter Verfahrenskomponenten sowie die Einrichtung elektronischer Antragsverfahren, sollen wesentliche Beiträge zum Bürokratieabbau geleistet und eine stärkere Serviceorientierung sowohl gegenüber den Steuerbürgern als auch den Partnerfinanzverwaltungen realisiert werden. Neuausrichtung Schwerpunkt des weiteren Strukturentwicklungsprozesses ist neben der internen Optimierung die Eingliederung neuer steuerlicher Aufgaben einschließlich des Transfers von Aufgaben aus der Steuer- Schwerpunkte der Strukturentwicklung ____________________________________________________________ 9 ______________________ Bundeszentralamt für Steuern abteilung des Bundesministeriums der Finanzen an das Bundesamt für Finanzen. Eingliederung neuer steuerlicher Aufgaben Vor dem Hintergrund der sich wandelnden Anforderungen und des steuerpolitischen Bestrebens um zentralisierte Wahrnehmung verschiedenster Aufgabenbereiche ist die Eingliederung neuer steuerlicher Aufgaben in das Organisationsgefüge der Behörde ein andauernder Prozess. In diesem Rahmen sind folgende Tätigkeitsfelder hervorzuheben: • Organisationseinheiten für die Entwicklung und den Betrieb institutionalisierter Systeme zur Steigerung der Effizienz und der Effektivität der Steuerverwaltung Zur Verminderung der Komplexität des Steuerrechts und zur Verbesserung des Zielerreichungsgrades steuergesetzlicher Regelungen sollen systematische Ansätze entwickelt werden. Für die Bekämpfung von Steuerumgehungen und Steuerbetrug sollen strategische Ansätze verstärkt geschaffen werden. Das Bundesministerium der Finanzen soll durch Implementierung der Aufgabenfelder Gesetzesfolgenabschätzung, Risiko-Management-Systeme und Berichtswesen in das Bundesamt für Finanzen bei seiner Aufgabenerledigung unterstützt werden. Gesetzesfolgenabschätzung Steuerliche Gesetzesvorhaben sollen vor Einbringung in den parlamentarischen Raum einer strukturierten Gesetzesfolgenabschätzung unterzogen werden. Die Durchführung von Planspielen zur Überprüfung der Rechts- und Vollzugstauglichkeit eines Gesetzentwurfs ist darin eingeschlossen. Risiko-ManagementSysteme Potenzielle Risiken, wie Steuerbetrug und Steuerumgehung, sollen durch systematische Erhebung und Auswertung steuerlicher Informationen sowie durch den gezielten und effizienten Einsatz von Verwaltungsressourcen minimiert werden. ___________________ 10 ______________________________________________________________ Bundeszentralamt für Steuern Voraussetzung dafür ist die Entwicklung bundeseinheitlicher Datenstrukturen, die es ermöglichen, gesicherte Erkenntnisse über die Steuergesetzgebung und den Steuervollzug in der Bundesrepublik Deutschland und deren volkswirtschaftliche und gesellschaftspolitische Auswirkungen bereitzustellen. Berichtswesen • Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung Die auf Bundesebene zur Abmilderung von Nachteilen einer dezentralen Steuerverwaltung eingeleiteten Maßnahmen zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs umfassen die Unterstützung der Länderfinanzverwaltungen insbesondere durch: - Koordinierung der Maßnahmen der beteiligten Stellen zur Betrugsbekämpfung bei staaten- und länderübergreifenden Fallkonstellationen (einschließlich der Vorbereitung „konzertierter“ Aktionen) Zentrale Koordinierung - Bereitstellung sachdienlicher Informationen der Länder in Betrugsfällen in einer zentralen Datenbank (ZAUBER) und Auswertung dieser Informationen zur Erstellung von Risikoprofilen ZAUBER / Risikoprofile - systematische Kontrolle von im Internet handelnden Unternehmen. Internet-Abgleich Für eine effektive Aufgabenwahrnehmung sind dabei der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden sowie ausländischen Dienststellen, die mit der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung befasst sind, von besonderer Bedeutung. Zusammenarbeit mit anderen Behörden Die Identifizierung und Analyse von Risiken sollen anhand des vorhandenen Datenmaterials im Sinne eines Risiko-Management-Systems ausgestaltet werden. Der automationsgestützte Internet-Abgleich wurde als wesentliches Segment der zentralen Koordinierung bereits realisiert. Risiko-Management Die gefundenen Ansätze für die koordinierte Betrugsbekämpfung sollen auf der Grundlage der bislang gesammelten Erfahrungen bewertet und in Abstimmung mit den Ländern fortentwickelt wer- Fortentwicklung ____________________________________________________________ 11 ______________________ Bundeszentralamt für Steuern den. Dies schließt Empfehlungen für strukturelle, gesetzliche, strategische und taktische Verbesserungen ein. Es ist beabsichtigt, diese in die Feinplanung einzubringen. • Umsatzbesteuerung eCommerce Zentrale Stelle für die Umsatzbesteuerung elektronischer Dienstleistungen Die zunehmende Abwicklung von Leistungen über das Internet stellt neue Anforderungen an den Steuervollzug. Das Bundesamt für Finanzen wird über den systematischen Internet-Abgleich im Rahmen der Betrugsbekämpfung hinaus einen wesentlichen Beitrag dazu erbringen, dass derartige Leistungen korrekt besteuert und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Es wird für die Bundesrepublik Deutschland als zentrale Stelle für die Umsatzbesteuerung elektronischer Dienstleistungen von Drittlandsunternehmen an in der Europäischen Union ansässige Privatpersonen tätig werden. Der Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen die Identifizierung und Registrierung nicht in der Europäischen Union ansässiger Steuerpflichtiger, die Entgegennahme elektronischer Umsatzsteuererklärungen (einschließlich Vereinnahmung der Steuer), die Weiterleitung der Daten an die anderen Mitgliedstaaten und die Zerlegung der eingenommenen Steuer in die Anteile der Mitgliedstaaten. Voraussetzung für die Aufgabenerledigung ist ein Informationsund Datenaustausch mit den zentralen Anlaufstellen anderer Mitgliedstaaten. Eine innerbehördliche und darüber hinaus innerstaatliche Datenvernetzung ist zu implementieren, um alle beteiligten Stellen mit den Informationen zu versorgen, die sie für ihre Aufgabenerfüllung benötigen. Bekämpfung illegaler Betätigung im Baugewerbe Die aufbau- und ablauforganisatorische Eingliederung der Aufgaben im Rahmen der Bekämpfung illegaler Betätigung im Baugewerbe (Datenbank zum elektronischen Abruf von Informationen über erteilte Freistellungsbescheinigungen durch den Leistungsempfänger) wurde abgeschlossen. ___________________ 12 ______________________________________________________________ Bundeszentralamt für Steuern Die Ausgestaltung der vorgesehenen neuen steuerlichen Aufgaben wie z. B. • Vergabe und Verwaltung eines allgemeinen Ordnungsmerkmals für das Besteuerungsverfahren („Identifikationsmerkmal“) • Einrichtung und Betrieb eines elektronischen Informationssystems für einen Datenaustausch der Finanzbehörden (Bund / Länder / Europäische Union) im Hinblick auf eine einheitliche Zinsmindestbesteuerung innerhalb der Europäischen Union („ZinsRichtlinie“) Identifikationsmerkmal Zins-Richtlinie ist noch abhängig von der Gestaltung entsprechender Rechtsgrundlagen und wird ggf. Eingang in die Feinplanung finden. Aufgabentransfer aus dem Bundesministerium der Finanzen Die Strukturoptimierung der Steuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen sieht eine Konzentration auf ministerielle Kernaufgaben auf den Gebieten Steuerpolitik, Steuergesetzgebung sowie zentraler Aspekte der Rechtsauslegung vor. Administrativ geprägte Aufgaben werden auf das Bundesamt für Finanzen bzw. künftige Bundeszentralamt für Steuern verlagert. In diesem Zusammenhang werden die Schwerpunkte neu gesetzt, die Aufgabenerledigung gestrafft und Synergien erschlossen. Verlagerung administrativer Aufgaben Die Analyse der Transferpotenziale wurde für folgende Aufgabenbereiche abgeschlossen: Analyse der Transferpotenziale • Automation in der Steuerverwaltung • Außensteuerrecht • Verfahrensrecht • Umsatzsteuer und sonstige Verkehrsteuern sowie • Ertragsteuern. ____________________________________________________________ 13 ______________________ Bundeszentralamt für Steuern Verzahnung mit der Umstrukturierung im BMF Mit der Neuorganisation der Steuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen wird die auf den Fachkonzepten aufbauende organisatorische und personalwirtschaftliche Zeit- und Maßnahmenplanung verzahnt. Soweit dies erforderlich ist, soll die Verlagerung jeweils durch eine Pilotphase in einem gesonderten Arbeitsbereich vorbereitet werden. Schnittstelle zur Bundesfinanzakademie Im Bundesministerium der Finanzen wird derzeit geprüft, ob Zielsetzung und Auftrag der Bundesfinanzakademie im Hinblick auf eine bessere, strategische Grundlage für die Steuerpolitik und einen effizienteren Vollzug der Steuergesetze über die bestehende gesetzliche Regelung hinaus erweitert werden müssen. Hierbei sollen auch die Schnittstellen zwischen der Bundesfinanzakademie und dem Bundeszentralamt für Steuern hinsichtlich der Unterstützung der Steuerverwaltungen der Länder u. a. im Bereich der Aus- und Fortbildung bestimmt werden. Interne Optimierung Im Bundesamt für Finanzen ist die Erledigung der steuerfachlichen Aufgaben durch Arbeitsgruppen auf Verbesserungspotenziale hin untersucht worden. Der auf den gewonnenen Erkenntnissen aufsetzende Optimierungsprozess stellt sich in den Schwerpunktbereichen wie folgt dar: • Bundesbetriebsprüfung Strategische Ausrichtung Die strategische Ausrichtung und der methodische Einsatz der Bundesbetriebsprüfung sowie das Zusammenwirken mit den Landesfinanzbehörden bei Außenprüfungen werden vom Bundesministerium der Finanzen im Rahmen eines Projekts bis Mitte 2004 weiter entwickelt. Die vorhandenen Ressourcen sollen zielgerichteter eingesetzt werden. Mittelfristig gilt es, die Bundesbetriebsprüfung im föderalen Gefüge der Finanzverwaltungen neu zu positionieren, um über eine stärkere Einflussnahme des Bun- ___________________ 14 ______________________________________________________________ Bundeszentralamt für Steuern des auf den Steuervollzug die Gleichmäßigkeit der Besteuerung zu gewährleisten. Eckpunkte einer verbesserten Aufgabenerledigung sind: Eckpunkte - eine straffere Aufbauorganisation, die Bildung von Großreferaten und die Ausweitung der Leitungsspannen - eine methodische Analyse von Prüfungsschwerpunkten mit Methoden der Risikoanalyse - die Neugestaltung der Zusammenarbeit mit den Betriebsprüfungen der Länder - die Berücksichtigung der gegenwärtigen Überlegungen zum einheitlichen steuerlichen Identifikationsmerkmal und zur Gesetzesfolgenabschätzung - der Ausbau der internationalen Zusammenarbeit. Die Einzelheiten werden Gegenstand der Feinplanung sein. • Auskunftsdienste Die ursprünglich in zwei Referate aufgeteilte Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen (IZA) ist in einem Referat zusammengeführt worden. Die Auskunftserteilung wurde stärker an der steuerlichen Bedeutung ausgerichtet. Informationszentrale Die Vorgänge im Rahmen der Aufklärung von Auslandssachverhalten werden gescannt und als elektronische Akten mit den Einträgen in der Datenbank natürlicher und juristischer Subjekte im Ausland (ISI-Datenbank) verknüpft. Auf nationaler Ebene wurden die Vorbereitungen für einen flächendeckenden Anschluss der Länder an die ISI-Datenbank abgeschlossen. Anfragen der Finanzämter an die Datei beschränkt Steuerpflichtiger und Unternehmer mit Sitz im Ausland (BEST-Datei) werden zeit- und kostensparend nur noch IT-gestützt im Dialogverfahren beantwortet. Das neue Verfahren verbessert die Recherche und vernetzt stärker die steuerlichen Informationen auf nationaler Ebene. Vernetzung steuerlicher Informationen ____________________________________________________________ 15 ______________________ Bundeszentralamt für Steuern Verstärkung der Serviceorientierung Für die Einführung eines Qualitätsmanagements soll eine „Kundenbefragung“ bei den Landesfinanzbehörden durchgeführt werden. Ziel ist es, die Serviceorientierung des Informationsdienstes zu verstärken und eine bessere Rückkoppelung zu erreichen. Informationszentrum Seit Anfang 2002 werden im Informationszentrum „Steuern im Inund Ausland“ (IZSt) Anfragen aus dem Bundesministerium der Finanzen zum ausländischen Steuerrecht beantwortet und steuerliche Gesetzgebungsvorhaben auf ihre Vereinbarkeit mit internationalen Entwicklungen sowie mit den Grundzügen der Steuersysteme anderer EU- und OECD-Staaten überprüft. Der Ausbau des Auskunftsdienstes wird mit einer Bedarfsanfrage an die Länderfinanzverwaltungen vorbereitet. • Internationale Amtshilfe Der Aufgabenbereich der zwischenstaatlichen Amtshilfe umfasst den Auskunftsaustausch in Steuersachen und die Unterstützung im Rahmen der Beitreibung und Zustellung. Die Koordination der passiven Prüfungen bei multilateralen Umsatzsteuerprüfungen, die nach dem Fiscalis-Programm der Europäischen Union gefördert werden, soll wegen der bestehenden Sachnähe in den Aufgabenbereich der zentralen Koordinierung von Maßnahmen zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs überführt werden. Aufgabenbündelung Die in der Außenstelle Saarlouis auch weiterhin wahrgenommene Aufgabe Amtshilfe wurde im Zuge der einheitlichen Gestaltung vergleichbarer Arbeitsabläufe in Bonn organisatorisch zusammengefasst. Auswertung der Auskunftsvorgänge Die Vorgänge im Amtshilfeverkehr werden für die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs von Abwicklungsteams ausgewertet. Steuerlich relevante Informationen werden an die zuständigen Steuerverwaltungen der Länder weitergeleitet. Elektronische Erledigung Im internationalen Amtshilfeverkehr soll die elektronische Erledigung von Auskunfts- und Beitreibungsfällen realisiert werden. Mit ___________________ 16 ______________________________________________________________ Bundeszentralamt für Steuern den Ländern soll ein Verfahren über die Rückmeldung von Auswertungsergebnissen vereinbart werden. • Fachaufsichtsbereiche Die Gewährung des Familienleistungsausgleichs (Festsetzung und Auszahlung des Kindergelds) erfolgt gegenwärtig in rd. 16.000 Familienkassen (Bundesanstalt für Arbeit und öffentlichrechtliche Arbeitgeber). Einer effizienten Aufgabenerledigung und der gebotenen Spezialisierung der Bearbeiter steht die Größe der Familienkassen entgegen (in 50 % der Familienkassen ist nur ein Bearbeiter eingesetzt, in weiteren 25 % sind es zwei Bearbeiter). Familienleistungsausgleich Die Fachaufsicht wird dadurch erschwert. Die Schwerpunkte von Optimierungsbemühungen liegen in: - der Verbesserung des Betreuungsangebots, insbesondere durch die Einrichtung eines fachspezifischen Internetforums - der Ausweitung der Fachgeschäftsprüfungen - dem Ausbau des Schulungsangebots. Im Hinblick auf die auch durch den Bundesrechnungshof festgestellten Fehlerquoten in Höhe von bis zu 20 % wurde die Anzahl der Fachgeschäftsprüfungen deutlich gesteigert. Die Fehleranalyse soll Anhaltspunkte für die Rückführung der Fehlerschwerpunkte und für die Ausrichtung des Prüfungsgeschäfts nach Risikogesichtspunkten aufzeigen. Die konzeptionelle und inhaltliche Betreuung der Schulungen erfolgt in Zusammenarbeit mit der Bundesfinanzakademie. Der Wissensstand der Bearbeiter in den Familienkassen soll dabei auch über ein Online-Schulungs- und Informationssystem („LernCULtur Familienkasse - CUL“) verbessert werden. Eine erste Version wird derzeit im Rahmen eines Pilotverfahrens in verschiedenen Familienkassen getestet. Ein ganzheitliches Konzept zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Durchführung des Familienleistungsausgleichs - insbe- Interministerielle Arbeitsgruppe ____________________________________________________________ 17 ______________________ Bundeszentralamt für Steuern sondere durch weiter gehende Konzentration der Familienkassen - einschließlich entsprechender Konsequenzen für die organisatorische Zuordnung der Aufgabe sowie für die Fachaufsicht wird bis zum Frühjahr 2004 von einer interministeriellen Arbeitsgruppe des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erarbeitet. Die Arbeitsgruppe wird dabei auch Vorschläge für eine Änderung des materiellrechtlichen Anspruchsrahmens und eine Standardisierung des Bearbeitungsverfahrens entwickeln. Ergebnisse sollen in die Initiative Bürokratieabbau eingebracht werden. Altersvermögensgesetz und geringfügige Beschäftigungen Die weiteren Fachaufsichtsbereiche über die Zulagengewährung im Rahmen des Altersvermögensgesetzes durch die zentrale (Zulagen-) Stelle bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und über den Einzug der einheitlichen Pauschsteuer für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse durch die Bundesknappschaft / Verwaltungsstelle Cottbus wurden mit der Fachaufsicht über den Familienleistungsausgleich zusammengeführt. • Zentralstelle Umsatzsteuer UmsatzsteuerKontrollverfahren Die Zentralstelle Umsatzsteuer ist bei der Durchführung des Umsatzsteuer-Kontrollverfahrens im Rahmen des europäischen Binnenmarktes insbesondere zuständig für: - die zentrale Datenbank zur Erfassung aller Unternehmer in Deutschland, die umsatzsteuerlich geführt werden und am innergemeinschaftlichen Warenverkehr teilnehmen - die Vergabe von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern - die Bestätigung ausländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern für inländische Unternehmer - die Entgegennahme der „Zusammenfassenden Meldungen“ und Speicherung der Daten - den Austausch der gespeicherten Informationen mit anderen Mitgliedstaaten. ___________________ 18 ______________________________________________________________ Bundeszentralamt für Steuern Sie ist als Dienstleister gegenüber Unternehmern, den Länderfinanzbehörden sowie den übrigen Mitgliedstaaten tätig. Die föderale Struktur der deutschen Finanzverwaltung führt zu einer Vielzahl von Schnittstellen, die eine automationsgestützte Aufgabenerledigung unabdingbar machen. Über den laufenden Strukturentwicklungsprozess soll der Aufgabenbereich den Anforderungen an ein zukunftsfähiges Kontrollsystem, insbesondere unter Berücksichtigung moderner elektronischer Kommunikationsformen, angepasst und gleichzeitig auf die Osterweiterung der Europäischen Union ausgerichtet werden. Dies umfasst vor allem: Zukunftsfähigkeit des Kontrollverfahrens - die aufbauorganisatorische Straffung und stärkere Serviceorientierung - die Einrichtung von Onlineverfahren zur Vergabe von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen und zur Bestätigungsabfrage Onlineverfahren - eine bessere Informationsvernetzung auf nationaler und auf europäischer Ebene - die bessere Verzahnung der einzelnen Kontrollsegmente. Nach einer multilateralen Vereinbarung soll ab Mitte 2004 die Meldepflicht bei innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Rahmen eines neuen Kontrollverfahrens begründet werden. Kontrollverfahren zur Erwerbsbesteuerung neuer Fahrzeuge Es ist beabsichtigt, dass die Unternehmer bzw. Fahrzeuglieferer die Meldungen - entsprechend dem für Zusammenfassende Meldungen bestehenden Verfahren - direkt beim Bundesamt für Finanzen abgeben. Informationen der anderen europäischen Mitgliedstaaten gehen ebenfalls beim Bundesamt für Finanzen ein und werden an die zuständigen Landesfinanzbehörden weitergeleitet. Ab Herbst 2003 wird zunächst in Abstimmung mit den Bundesländern eine Verfahrensbeschreibung entwickelt. ____________________________________________________________ 19 ______________________ Bundeszentralamt für Steuern • Zentralisierte Verfahren zur Steuerentlastung Im Bundesamt für Finanzen sind in den Bereichen Umsatz- und Ertragsteuern verschiedene Entlastungsverfahren für in- und ausländische Antragsteller zentralisiert. Umsatzsteuervergütung Im Umsatzsteuervergütungsverfahren erhalten ausländische Unternehmer, die im Inland selbst keine Umsätze oder nur bestimmte, im Gesetz genannte Umsätze tätigen, die Umsatzsteuer, die sie für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland bezahlt haben, in einem besonderen Verfahren vergütet, ohne dass sie bei einem inländischen Finanzamt registriert sein müssen. Darüber hinaus sind bestimmte internationale Einrichtungen, Auslandsvertretungen sowie deren Mitglieder von Verkehrsteuern (insbesondere von der Umsatzsteuer) und bestimmten Verbrauchsteuern zu entlasten. Die bevorrechtigten Mitglieder entsprechender Einrichtungen werden im Rahmen der für ausländische Diplomaten / Konsularbeamte geltenden Regelungen von der Umsatzsteuer entlastet. Umstrukturierung der Aufgabenwahrnehmung Als Ergebnis der durchgeführten Strukturanalyse wurde die Anzahl der Fachreferate von drei auf zwei reduziert und die Aufgabenwahrnehmung umstrukturiert. In einem Referat werden Klageverfahren, Grundsatzfragen sowie die Umsatzsteuervergütung an internationale Einrichtungen, Auslandsvertretungen sowie deren Mitglieder bearbeitet. Dem zweiten Referat obliegt die Umsatzsteuervergütung an ausländische Unternehmer. In dem Referat „Klageverfahren“ soll darüber hinaus referatsübergreifend die Bearbeitung aller zweitinstanzlichen Streitverfahren konzentriert werden. Ganzheitliche Vorgangsbearbeitung Die Antragsbearbeitung soll durch die Neugliederung der Sachbezirke, je nach Branche unter Bildung von Poolsystemen, sowie durch eine ganzheitliche Vorgangsbearbeitung optimiert werden. ___________________ 20 ______________________________________________________________ Bundeszentralamt für Steuern Die im Bereich der Ertragsteuern konzentrierten Steuererstattungs- und Steuerfreistellungsverfahren betreffen im Wesentlichen: Entlastung von Ertragsteuern - die Entlastung von Kapitalertragsteuer nach Doppelbesteuerungsabkommen, Mutter-Tochter-Richtlinie der Europäischen Union und besonderen Vereinbarungen für internationale Organisationen - die Vergütung von Körperschaftsteuer und Erstattung von Kapitalertragsteuer an bestimmte inländische Steuerbeteiligte - die Entlastung von Abzugsteuern auf Einnahmen von im Ausland ansässigen Personen aus Lizenzgebühren, der Verwertung von Urheberrechten oder der Überlassung von Know-how sowie aus künstlerischen oder sportlichen Darbietungen auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen. Synergieeffekte sollen durch die Zusammenführung der bislang getrennten Entlastungsbereiche in einem Großreferat erzielt werden. Organisatorische Straffung Die Zuständigkeit für die Kontrolle der Freistellungsaufträge für Kapitalerträge wurde in der bisherigen Organisationseinheit belassen. Bei Massenverfahren zur Steuerentlastung kann eine weitere Ablaufoptimierung über einen verstärkten Einsatz automatisierter Verfahrenskomponenten erreicht werden. Durch die eGovernment-Initiative BundOnline 2005 werden Möglichkeiten zur elektronischen Antragstellung mit elektronischer Signatur sowie einer elektronischen Bescheiderteilung eröffnet. Elektronische Geschäftsabwicklung Ziel ist eine gesamtheitliche elektronische Geschäftsabwicklung. Die Entlastung von Kapitalertragsteuer wurde für bestimmte Fälle bereits in ein elektronisches Antragsverfahren überführt („Datenträgerverfahren“ - DTV). Für die Steuerentlastung bei Einkünften aus der Verwertung von Rechten sowie aus künstlerischen oder ____________________________________________________________ 21 ______________________ Bundeszentralamt für Steuern sportlichen Darbietungen werden derzeit die Voraussetzungen für eine entsprechende Pilotphase erarbeitet. Im Umsatzsteuervergütungsverfahren ist die Pilotierung eines elektronischen Antragsverfahrens für Anfang 2004 vorgesehen. Querschnittaufgaben Aufgabenbündelung Übergreifende Aufgaben sollen von den Fachaufgaben getrennt und in einem Querschnittbereich gebündelt werden. Dies betrifft insbesondere OPH- und Justitiariatsaufgaben sowie die Schnittstelle zwischen den Fachbereichen und dem zentralen IT-Dienstleister und abteilungsübergreifende Projekt- und Fachaufgaben. IT-Schnittstelle Der Bereich der IT-Schnittstelle soll die steuerfachlichen Erfordernisse mit den IT-technischen Möglichkeiten verzahnen und folgende Aufgaben umfassen: DokumentManagement-System • die Mitwirkung bei der Entwicklung einer IT-Strategie sowie bei der Konzeption und Einführung steuerfachbezogener IT-Anwendungen • die systematische, dem Auftraggeber eines IT-Entwicklungsvorhabens im Vorfeld der Abnahme obliegende, qualitätssichernde Begleitung • Aufbau und Pflege der Internet-Darstellung. Im Vorfeld dieser Entwicklung soll in einem Projekt zur innerbehördlichen Ablaufoptimierung das derzeitige großrechnergestützte Registratur- und Ablagesystem durch ein Dokument-ManagementSystem ersetzt werden. Zum Jahresende 2003 soll in ausgewählten Arbeitsbereichen der Einsatz des Dokument-Management-Systems erprobt werden. Nach Auswertung der Ergebnisse soll in einem zweiten Schritt der Ausbau zur kompletten Workflow-Bearbeitung erfolgen. ___________________ 22 ______________________________________________________________ Bundeszentralamt für Steuern Ein weiteres Großvorhaben soll eine zentrale IT-gestützte Recherchemöglichkeit über alle angeschlossenen Datenbanken schaffen (PORTAL). Eine Pilotierung ist für Anfang 2004 vorgesehen. PORTAL Künftige Organisationsstruktur Die Aufbauorganisation des einzurichtenden Bundeszentralamts für Steuern wird im Wesentlichen bestimmt durch: Aufbauorganisation • Bündelung der operativen steuerlichen Aufgaben des Bundes • Fortentwicklung der steuerfachlichen Kompetenz für länderübergreifende und internationale Fragestellungen und Optimierung der Serviceaufgaben • Informationsvernetzung im Bund / Länder- und im internationalen Bereich unter Einbettung eines zentralen Risiko-Managements und eines Berichtswesens • Institutionalisierung der Gesetzesfolgenabschätzung im Steuerbereich, einschließlich der Durchführung von Planspielen und der Erarbeitung von Strategien zur Verhinderung von Steuerumgehung • Unterstützung der Länder bei der Bekämpfung des Steuerbetrugs • strategische Neuausrichtung der Bundesbetriebsprüfung. Die Aufbauorganisation soll unter den vorgegebenen organisatorischen und personalwirtschaftlichen Parametern in fachspezifische Abteilungen für Aufgaben mit nationalem und internationalem Bezug, für Aufgaben mit stark wiederholenden Tätigkeitsstrukturen, für die Bundesbetriebsprüfung sowie eine Abteilung für Querschnittaufgaben gegliedert werden. Fachspezifische Ausrichtung Die Behördenleitung wird durch einen Leitungsstab unterstützt, dem konzeptionelle und strategische Aufgaben übertragen werden. Der Vizepräsident leitet die Querschnittabteilung. ____________________________________________________________ 23 ______________________ Bundeszentralamt für Steuern Die Grobplanung zur Aufbauorganisation ist im nachfolgenden Organigramm dargestellt: ___________________ 24 ______________________________________________________________ Bundeszentralamt für Steuern Bundeszentralamt für Steuern Präsident Leitungsstab 6 WHX HUXQ JVD XIJ DEHQ *) Abteilung Q *) Abteilung Steuern I 4XHUVFKQLWW3URMHNW DEWEHUJUHLIHQGH )DFKDXIJDEHQ QWHUQDWLRQDOHU %HUHLFK8PVDW]VWHXHU EHWUXJVEHNlPSIXQJ R eferat Organisation, Personal, Innenrevision R eferat internationale Amtshilfe L *) Abteilung Steuern II (UVWDWWXQJV9HU JWXQJVXQG5HFKWV PLWWHOYHUIDKUHQ R eferat Klageverfahren, U msatzsteuerVergütung *) Abteilung Steuern III )DFKDXIVLFKW*HVHW]HV IROJHQDEVFKlW]XQJ R eferat Autom ation in den Steuerverwaltungen der Länder, JUR IS **) Abteilung Bundesbetriebsprüfung Bp-Innendienst Prüfungsreferat (QH UJLH %LODQ ]VW HXH UUH FKW R eferat Innerer Dienst, H aushalt, Justitiariat R eferat Umsatzsteuerbetrugsbekäm pfung R eferat Entlastung von Ertragsteuern R eferat ) DF KDXIVLF KW ) D P LOLHQ OHLV WXQ JVD XVJOH LFK $ OWH UV Y HUP |JHQ VJHV HW ] XD Prüfungsreferat ( OHN WURWH FKQ LN LQW HUQ 6 WH XHUUHFK W Prüfungsreferat Fahrzeugbau, . |US HUV FKD IW * H ZHUE H6 W R eferat ITQuerschnittaufgaben, IT-Schnittstelle R eferat 3 URMHN W E]Z DEW HLOXQJ V EH UJUHLIHQ GH 6 WH XHUIDF KDXIJDE HQ R eferat U msatzsteuerkontrollverfahren R eferat U msatzsteuervergütung R eferat G esetzesfolgenabschätzung Prüfungsreferat Bau, Maschinenbau, %H WULH EVW lW WHQ Prüfungsreferat Chemie, Pharmazie, 9 HUUHF KQXQ JVS UHLV H R eferat Verständigungs- und Schiedsverfahren R eferat steuerliche Kontrollverfahren R eferat Steuerliches Servicecenter Inland Prüfungsreferat 1 DK UXQ JV* H QXVV P LWW HO 8 P ZDQ GOXQJV VW HXH UUH FKW Prüfungsreferat 6 RQ VW )H UW LJ XQJ + D QGHO R eferat 3 URMHN W E]Z DEW HLOXQJ V EH UJUHLIHQ GH 6 WH XHUIDF KDXIJDE HQ R eferat Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen R eferat weitere Steuerfachaufgaben R eferat weitere Steuerfachaufgaben ( LQ NRP P HQV WH XHUUHF KW Prüfungsreferat 6R QVW LJH ) LQDQ] GLHQV WO 6 WH XHUV SDUP R GHOOH Prüfungsreferat R eferat 3 URMHN W E]Z DEW HLOXQJ V EH UJUHLIHQ GH 6 WH XHUIDF KDXIJDE HQ E HWU $ OWHUVY HUV RUJX QJ R eferat Informationszentrum Steuern P D WKH P D W 6 W DWLV WLN Prüfungsreferat 9 HUVLFK HUXQ JHQ 9 HUV LFKH UXQJ VV WHX HU Prüfungsreferat *) Leitungsspannen für Abteilungen: für Referate: für Referate m it stark wiederholenden Tätigkeiten: )LQ DQ]LQ QRY DWLRQ HQ . UH GLWLQ VWLW XW H m ittelfristig m indestens 8 Referate > 25 Arbeitskräfte > 50 Arbeitskräfte Prüfungsreferat 9 HUN HKU VRQ VW ' LHQV WO 9H UN HKUV 8 P VD W]V WH XHU Prüfungsreferat /R KQV WHX HU$X H QSU IX QJ /RKQ VW HXHU **) Im Rahm en der Feinplanung wird untersucht, - ob und inwieweit eine Aufteilung der Aufgaben auf zwei Abteilungen nowendig ist - welche Leitungsspannen für die Bundesbetriebsprüfung sachgerecht sind Prüfungsreferat 0H GLHQ . RP P XQLN DW LR Q H& R P P HUFH Prüfungsreferat 6R QVW LJH $ 2 * HP HLQQW ]LJ NHLW VUH FKW ____________________________________________________________25 ______________________ Bundeszentralamt für Steuern In der Zukunftsbehörde werden Referate mit größeren Leitungsspannen eingerichtet. Durch eine zunehmend eigenverantwortliche Aufgabenerledigung werden die Beschäftigten des mittleren und gehobenen Dienstes verstärkt in die Entscheidungsprozesse eingebunden. Die Referatsleitung wird von operativen Aufgaben entlastet und soll die frei werdenden Ressourcen für Management-Aufgaben nutzen. Führungs- und Steuerungsinstrumente Unterstützt wird sie dabei durch die Einführung neuer Steuerungsinstrumente, insbesondere durch ein Qualitätsmanagement und die Kosten- und Leistungsrechnung. Mittelfristig soll eine Ergänzung um Zielvereinbarungssysteme und eine Plankostenrechnung mit Entwicklung von Betriebszahlen erfolgen. Letztere sieht die Einführung einer um Qualitätsindikatoren erweiterten Leistungsrechnung und einer Kostenkontrolle mit Abweichungsanalysen vor. Standorte Der Dienstsitz in Bonn sowie die Standorte Berlin und Saarlouis werden für die Aufgabenerledigung des künftigen Bundeszentralamts für Steuern beibehalten. Unabhängig davon ist im Rahmen der Planungen in der Bundeszollverwaltung „Arbeit für den Osten“ vorgesehen, steuerfachliche Aufgaben mit einer Personalbindung von etwa 85 Arbeitskräften an den Standort Schwedt zu verlagern. Für das einheitliche Unterbringungskonzept werden insbesondere Lösungsansätze für die derzeitige räumliche Verteilung am Standort Bonn und eine übergreifende Unterbringung in Berlin geprüft. Die Standorte des künftigen Bundeszentralamts für Steuern sind im Anhang dargestellt. Dem Bundeszentralamt für Steuern stehen alle Planstellen und Stellen der Abteilungen Steuern und Bundesbetriebsprüfung des Bundesamts für Finanzen, einschließlich der anteiligen Planstellen und Stellen des OPH-Bereichs, zur Verfügung. Personalwirtschaftliche Maßnahmen Personalwirtschaftliche Maßnahmen werden unter Beibehaltung der bisherigen Standards der Sozialverträglichkeit durchgeführt. Dazu gehört auch, dass die Beschäftigten ihre Aufgaben weiterhin an ihren derzeitigen Standorten wahrnehmen können. ___________________ 26 ______________________________________________________________ Bundeszentralamt für Steuern Die Detailplanung einschließlich der Ermittlung des mit Errichtung der neuen Oberbehörde entstehenden gesetzlichen Änderungsbedarfs über die Anpassung des Finanzverwaltungs- sowie des Bundesbesoldungsgesetzes (Behörden- und Amtsbezeichnungen) hinaus ist Gegenstand der Feinplanung. Meilensteine der Realisierung Der weitere Strukturentwicklungsprozess stellt sich in zeitlicher Abstufung wie folgt dar: Stufenprozess 1. Stufe ab 2004 Die Verbesserung der Aufgabenerledigung infolge der Umsetzung des Feinkonzepts und die Eingliederung der beschriebenen neuen Aufgaben werden bis zur Jahresmitte 2004 abgeschlossen. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zur Neuorganisation der Familienkassen werden, insbesondere soweit die Fachaufsicht betroffen ist, einbezogen. Reorganisation Die Gesetzesfolgenabschätzung, Risiko-Management-Systeme und ein Berichtswesen bilden neue zusätzliche Aufgabenschwerpunkte. Der Aufgabentransfer aus dem Bundesministerium der Finanzen wird nach Abschluss der Planungen Ende 2003 mit den Bereichen Automation und Außensteuerrecht eingeleitet. Aufgabentransfer 2. Stufe ab 2006 Mit Ausgliederung des Dienstleistungszentrums und der Abteilung Informationsverarbeitung aus dem Bundesamt für Finanzen wird aus den verbleibenden Bereichen am 1. Januar 2006 das Bundeszentralamt für Steuern im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen mit Dienstsitz in Bonn und Standorten in Berlin, Saarlouis und Schwedt eingerichtet. Einrichtung des Bundeszentralamts für Steuern Spätestens im Jahr 2008 soll die Aufgabenverlagerung aus der Steuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen abgeschlossen sein. ____________________________________________________________ 27 ______________________