Wir wünschen schöne Festtage!
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Wir wünschen schöne Festtage!
HALLO TAXI ZEITSCHRIFT FÜR DAS TAXI-, MIET- & LEIHWAGEN UND FIAKERGEWERBE ÖSTERREICHS Ausgabe 4 / 2015 EUR 3,10 P.b.b. Verlagsort 1230 Wien 07Z037642 M Rücksendung an: CC Taxicenter GmbH, Pfarrgasse 54, 1230 Wien Wir wünschen schöne Festtage! HALLO TAXI 4 TITELGESCHICHTE Registrierkassenpflicht ab 1. Jänner 2016: Keine Ausnahmeregelung für Taxi und Mietwagen BUNDESLÄNDER AKTUELL Messe- und Veranstaltungstermine von Jänner bis April 2016 Niederösterreich: TX-Kennzeichen in Wr. Neustadt Tirol: Regelung Flughafen Innsbruck 1. Villacher Funktaxiverein fährt Taxi.eu 4 9 10 12 15 SERVICE FÜR PROFIS Juristisches: Drei Strafmandate für Parken am selben Ort an drei Tagen OGH-Entscheidung zu Schlepperei durch Taxilenker: Angemessener Fuhrlohn ist kein Haftgrund Tipps für Unternehmen: Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder GmbH? Eurocab-Treffen in Antwerpen 16 15 17 18 21 19 FUNKGEFLÜSTER Spectre-Filmpremiere in Berlin: Mit Taxi 40 100 waren zwei Wienerinnen live dabei 21 Die Besten wurden geehrt 23 Verleihung des Landeswappens an Funktaxi-Vereinigung 81-11 22 AUS ALLER WELT CO2 Emissionsreduzierung in Europa: E-Taxiflotten haben Signalwirkung 25 Uber: Ärger mit der Justiz 27 myTaxi-Rabatte: Oops, der Streit geht weiter 26 22 HALLO TAXI GESCHÄTZTE LESERINNEN UND LESER! GESCHÄTZTE LESERINNEN UND LESER! Lässt man das Jahr 2015 Revue passieren, so dominiert seit dem Frühjahr nur ein Thema unser Gewerbe: Das Steuerreformgesetz 2015/2016. In Form eines ebenso umfangreichen wie komplexen Gesetzespakets enthält es einschneidende Gesetzesänderungen (Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht), die bis vor wenigen Tagen für unsere Branche nicht eindeutig geklärt waren. Sämtliche Aktivitäten der neuen Protagonisten an der Spitze des Fachverbands für die Beförderungsgewerbe mit PKW (Wirtschaftskammerwahlen 2015) waren geprägt von den intensiven Bemühungen, die Auswirkungen dieses übers Knie gebrochene Gesetz für unser Gewerbe so gering als möglich zu halten. Die Registrierkassenpflicht ist seit Juli fixiert, ein ergänzender Erlass seitens des Finanzministeriums ist seit 13. November finalisiert – damit steht nun fest, dass das Taxi- und Mietwagen- Impressum Medieninhaber: Medieninhaber: CC WIHUP Taxicenter Taxiservice GmbH, GmbH, Laaer Berg Straße Pfarrgasse 32, Ladenzeile, 54, A-1230 A-1100 Wien, Wien Tel.: Herausgeber 01/614 55&-Geschäftsführer: 0 Gerhard Pfister Herausgeber Leitende Redakteurin: & Geschäftsführer: Karin Cisar-Loder Mag. Auslandskorrespondent: Christian Holzhauser Wim Faber Layout & Grafik: Chefredakteurin: Adele Formanek, Karin Cisar-Loder Karin Adresse Cisar-Loder von Redaktion & Anzeigenverwaltung: Layout Laaer Berg & Grafik: Straße 32, Ladenzeile, Adele A-1100Formanek, Wien, Tel.: 01/602 Karin Cisar-Loder 31 45 – DW 212, Fax: 01/602 31 45 – DW 744; gewerbe von der Registrierkassenpflicht nicht ausgenommen ist. Wichtig für Sie: Aus technischer Sicht gibt es keinen Grund für Panik! Als betroffener Unternehmer sind Sie nicht gezwungen noch im Dezember auf irgendeine Lösung greifen zu müssen – das ermöglicht die Übergangsfrist bis zum Frühjahr 2016. Denn auch Software-Firmen können jetzt erst beginnen gewerbespezifische Lösungen zu erarbeiten. Abschießend wünsche ich Ihnen für die kommenden Wochen ein gutes Geschäft – ein schönes Weihnachtsfest mit Ihrer Familie, einen angenehmen Jahreswechsel und ein erfolgreiches Jahr 2016! Ihr Christian Holzhauser Redaktion e-mail: hallotaxi@taxi & Anzeigenverwaltung: 60160.at Pfarrgasse Internet: www.taxi60160.at 54, A-1230 Wien, Tel.: Verlag 01/614 & Produktion: 55 – DW 833, Fax: DW 838 e-mail: Businessworld hallotaxi@taxi Media, A-1106 60160.at Wien, Internet: Postfach www.taxi60160.at 64 Produktion: Hersteller: Otto Stutzig Werbeagentur; www.stutzig.at “agensketterl“ Druckerei GmbH, Kreuzbrunn 19, A-3001 Mauerbach Die Redaktion behält sich Kürzungen und stilistische Die Redaktion Modifizierungen behält sich Kürzungen vor. Namentlich und gezeichnete stilistische Modifizierungen Beiträge müssen vor.sich nicht unbedingt Namentlichmit gezeichnete der redaktionellen BeiträgeMeinung müssen decken. sich nichtNachdruck unbedingt –mit auch derauszugsweise redaktionellen– Meinung decken. HALLO TAXI 4|15 oder Nachdruck Fotokopien –auch dürfen auszugsweise– nur mit Quellenoder angabe Fotokopien unddürfen schriftlicher nur mitGenehmigung Quellenangaben des undMedieninhabers schriftlicher Genehmigung oder derendes Autoren erfolgen. Medieninhabers oder deren Autoren erfolgen. Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz: Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz: „Hallo “Hallo Taxi” Taxi” versteht versteht sich sich als als unabhängige unabhängige Taxi-Zeitschrift Taxi-Zeitschrift für für das das österreichische österreichische Personenbeförderungsgewerbe Personenbeförderungsgewerbe mit mit PKW PKW und und dessen dessen LenkerInnen Lenker und erscheint und erscheint 4x jähr4x lich. jährlich. Unternehmensgegenstand: Taxiservice Unternehmensgegenstand: Taxiservice 3 Registrierkassenpflicht TITELGESCHICHTE Registrierkassenpflicht Keine Ausnahmeregelung für T Im Juli wurde vom Nationalrat die Steuerreform 2015/2016 – in Form eines ebenso umfangreichen wie komplexen Gesetzespakets – beschlossen. Das M Steuerreformgesetz 2015/2016 bringt zahlreiche Gesetzesänderungen mit sich und sieht u.a. für bestimmte Unternehmen eine Registrierkassenpflicht vor. Zudem wird auch eine Belegerteilungsverpflichtung eingeführt. it der Registrierkassenpflicht will die Regierung Schwarzumsätze und Abgabenverkürzungen bekämpfen. Laut § 131b Bundesabgabenordnung BAO haben Betriebe alle Bareinnahmen zur Losungsermittlung ab 1. Jänner 2016 mit „elektronischer Registrierkasse, Kassensystem oder sonstigem elektronischen Aufzeichnungssystem … einzeln zu erfassen.“ Diese Verpflichtung besteht ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro netto, sofern die Barumsätze 7.500 Euro im Kalenderjahr überschreiten. Mit § 132a BAO wurde zudem die Belegerteilungsverpflichtung für alle Barzahlungen ebenfalls ab 1. Jänner 2016 eingeführt. Keine mobile Gruppe Unklar war in den letzten Wochen vor allem, ob die Betriebe des Personenbeförderungsgewerbes mit PKW als sogenannte „Mobile Gruppe“ gelten und damit Anspruch auf gewisse Erleichterungen bei der Erfüllung der Registrierkassenpflicht hätten. Mobile Gruppen (Masseure, Ärzte, Fremdenführer usw.) dürfen ihre Umsätze nach Rückkehr in die Betriebsstätte in die Registrierkasse eingeben. Dieser kleine Hoffnungsschimmer hat sich nicht erfüllt. Der vom Finanzministerium am 13. November veröffentlichte Erlass zur Registrierkassenpflicht erklärt Taxis zu fahrenden Räumlichkeiten: „Unter fest umschlossene Räumlichkeiten sind nicht nur Räume im eigentlichen Sinn (zB Geschäftslokale, Werkstätten, Lagerhallen), die dem Unternehmer zugeordnet werden können, zu verstehen. Darunter fallen auch fahrbare Räumlichkeiten (zB Taxis, Verkaufsbusse) …“. Damit steht fest: alle Taxis und Mietwagen, in denen Barumsätze stattfinden (bzw. der Betrieb die Grenzen von 15000 Euro Jahresumsatz und 7500 Euro Jahres-Barumsatz überschreitet) müssen mit „Registrierkassen-Systemen" ausgerüstet werden. Und zwar bis spätestens 31. März 2016, denn im Erlass wurde eine Übergangsphase fixiert. Demnach soll es zu keinen finanzstrafrechtlichen Konsequenzen führen, wenn vom 1. Jänner 2016 bis 31. März 2016 noch keine 4 Registrierkasse verwendet wird. Wird die Registrierkassenpflicht vom 1. April 2016 bis 30. Juni 2016 nicht erfüllt, sind dann keine finanzstrafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten, wenn der Unternehmer Gründe für die Nichterfüllung dieser Pflichten glaubhaft machen kann (wie beispielsweise: die Anschaffung einer Registrierkasse war aufgrund Lieferschwierigkeiten nicht möglich). Registrierkassenpflicht Die Registrierkassenpflicht ist die Verpflichtung, alle Bareinnahmen mit einer elektronischen Registrierkasse (elektronischem Aufzeichnungssystem) einzeln zu erfassen. Sie tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft. Die Vorschriften für den sogenannten Manipulationsschutz bei Registrierkassen treten erst ab 1. Jänner 2017 in Kraft, die Registrierung der dafür notwendigen Sicherheitseinrichtung (Signaturerstellungseinheiten) ist frühestens ab 1. Juli 2016 möglich. Bis Jahresende 2016 hat der Unternehmer Zeit für jede Registrierkasse ein Signaturzertifikat über einen Zertifizierungsdienstanbieter zu erwerben und über FinanzOnline in der Registrierkassendatenbank anzumelden. Die übrigen Komponenten der Sicherheitseinrichtung müssen vom Kassenhersteller bereitgestellt werden. HALLO TAXI 4|15 ab 1. Jänner 2016: axi und Mietwagen Die Registrierkassenpflicht gilt für Betriebe ab einem NettoJahresumsatz von 15.000 Euro, wenn die Barumsätze 7.500 Euro im Kalenderjahr überschreiten (siehe dazu Info-Kasten auf Seite 7). Das heißt: Alle Bareinnahmen sind mit einer elektronischen Registrierkasse einzeln zu erfassen. HALLO TAXI Die Nichtverwendung einer Registrierkasse stellt grundsätzlich eine Finanzordnungswidrigkeit dar, die mit einem Strafrahmen bis 5.000 Euro bedroht ist. Außerdem kann die fehlende Registrierkasse in begründeten Fällen zu einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach § 184 BAO führen. HALLO TAXI 4|15 >> 5 TITELGESCHICHTE Registrierkassenpflicht Was ist eine Registrierkasse? „Unter Registrierkasse versteht man jedes elektronische Aufzeichnungssystem, das zur Losungsermittlung bzw. Dokumentation einzelner Bareinnahmen eingesetzt wird. Als Registrierkasse können serverbasierte Aufzeichnungssysteme, … und Taxameter mit Kassenfunktion dienen. Jede Registrierkasse hat über ein Datenerfassungsprotokoll (Kassenjournal) zu verfügen. Sie … muss ab 01. Jänner 2017 auf eine Signaturerstellungseinheit, die ein dem Unternehmer zugeordnetes Zertifikat besitzt, zugreifen sowie die Erstellung von Belegen gemäß § 132a BAO auslösen können.“ (Erlass Punkt 3.1. Begriff der Registrierkasse). Das bedeutet also, dass der Unternehmer zwei Optionen hat: Entweder er setzt einen Taxameter (der Barzahlungen erfassen, speichern und Belege ausstellen kann) oder ein elektronisches Aufzeichnungssystem – z.B. eine App – als Registrierkasse in seinem Fahrzeug ein. „Nachdem jetzt endlich alle Fakten am Tisch liegen, wollen wir in Zusammenarbeit mit den Firmen Austrosoft und fms eine derartige App anbieten“, erklärt dazu Taxi 40 100Geschäftsführer Mag. Christian Holzhauser. „Wir wissen aus Gesprächen mit Unternehmern, dass das Interesse an so einer Lösung sehr groß ist und wollen sie noch im November unseren Taxi-Partner präsentieren.“ 6 Taxameter „Taxameter dienen – auf Basis von Taxitarifen – der Berechnung von Fahrpreisen in Taxis. Wenn sie auch zur Erfassung der Bareinnahmen eingesetzt werden, müssen sie … Belege ausstellen können. Entsprechen Taxameter nicht diesen Vorgaben, sind die Barumsätze in einer eigenen Registrierkasse zu erfassen“ (Erlass Punkt 3.1.3.2. Taxameter). Was sind Barumsätze? Barumsätze sind Umsätze, bei denen das Entgelt als Barzahlung erfolgt. Barumsätze sind auch Zahlungen mit Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere vergleichbare elektronische Zahlungsform, Barschecks, Gutscheine, Bons, Geschenkmünzen. Auch Trinkgelder, die dem Unternehmer zufließen sind Bareinnahmen. Trinkgelder des Arbeitnehmers hingegen sind nicht für die Berechnung der Umsatzgrenzen für die Registrierkassenpflicht heranzuziehen, und sind wie Durchlaufposten vom Unternehmer zu behandeln. HALLO TAXI 4|15 Bei Barumsätzen über 7.500 Euro im Kalenderjahr und 15.000 Euro Jahresumsatz je Betrieb muss eine Registrierkasse mit Beginn des viertfolgenden Monats nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem die Grenzen überschritten werden, erstmals verwendet werden. Bei Kleinunternehmern im Sinne des UStG, die von der Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung befreit sind, gilt das Quartal als jeweiliger Voranmeldungszeitraum. Beispiele aus dem Erlass des BMF 2015: Erstmaliges Überschreiten der Umsatzgrenzen im Juni 2015 (Umsatz Jänner bis Juni 2015: 18.000 Euro, davon 11.000 Euro Barumsätze). Registrierkassenpflicht ab 1. Jänner 2016. • Erstmaliges Überschreiten der Umsatzgrenzen im November 2015 (Jänner bis November 2015: Umsatz 16.000 Euro, Barumsätze 9.000 Euro). Registrierkassenpflicht ab 1. März 2016. • Kleinunternehmer: Erstmaliges Überschreiten der Grenzen im 4. Quartal 2015 (Okt. bis Dez.): Umsatz 18.000 Euro, davon bar bezahlt 12.000 Euro. Registrierkassenpflicht ab 1. April 2016. • Belegerteilungspflicht Auch hier gilt die gleiche Übergangsfrist wie für Registrierkassen. Demnach soll es zu keinen finanzstrafrechtlichen Konsequenzen führen, wenn vom 1.1. 2016 bis 31.3. 2016 keine Belege erteilt werden. Bis zum 30.6.2016 sind keine finanzstrafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten, wenn der Unternehmer Gründe für die Nichterfüllung dieser Pflichten glaubhaft machen kann. Ab 1. April 2016 (bzw. ab 1. Juli 2016) ist bei Barzahlung ein Beleg vom Unternehmen für den Kunden zu erstellen, und zwar: • Als elektronischer Beleg (Übermittlung als e-mail, als • • e-Mail-Anhang oder Web-Download, als PDF- oder Textdatei), der für den Kunden unmittelbar verfügbar ist. Ein bloßes Ansehen oder Abfotografieren des auf einem Bildschirm angezeigten Beleginhaltes erfüllt NICHT die Belegerteilungspflicht. TITELGESCHICHTE Registrierkassenpflicht Die Registrierkassenpflicht gilt ab wann? oder mit Belegdrucker, der mit dem Taxameter verbunden ist bzw. über eine Registrierkassen-App aktiviert wird. händisch ausgestellte Belege (mit Durchschrift oder Zweitschrift) sind für Taxi- und Mietwagenunternehmen nicht erlaubt, da sie nicht als mobile Gruppen gelten! >> TITELGESCHICHTE Registrierkassenpflicht • • • • • • Fachverband erarbeitet Empfehlungen Mindestanforderungen an den Beleg: Unternehmen ist eindeutig anzugeben (Name, Adresse) Fortlaufende Nummer (ein täglicher Nummernbeginn wäre zulässig) Datum handelsübliche Bezeichnung, d.h. „Taxifahrt“ oder „Mietwagenfahrt“ Bei Ausstellung einer Rechnung nach dem Umsatzsteuergesetz wäre hingegen die ausführlichere Bezeichnung, z.B. „Taxifahrt von St. Pölten nach Krems“ zu vermerken. Fahrpreis Eine Durchschrift/Zweitschrift ist verpflichtend anzufertigen und muss 7 Jahre aufbewahrt werden. Als Zweitschrift gilt auch die Speicherung im Datenerfassungsprotokoll. Derzeit sind der Fachverband und die Fachgruppen für Beförderungsgewerbe mit PKW bemüht, Informationen über die am Markt befindlichen Systeme einzuholen. Es ist davon auszugehen, dass es in den nächsten Wochen noch einige neue, womöglich kostengünstigere Lösungen geben wird. Der Fachverband will ehestmöglich die Unternehmer informieren. Abgeklärt werden muss zudem noch mit den Behörden der Einsatz des Taxameters als Registrierkasse, wenn z.B. auch Pauschalfahrten ausgeführt werden. Variante 1 Bareinnahmen werden AUSSCHLIESSLICH durch Tariffahrten innerhalb des Tarifgebietes erzielt: In diesem Fall kann ein geeigneter Taxameter mit Belegdrucker (alternativ: „elektronischer Beleg“ gemäß 4.1.1. des Erlasses, falls technisch möglich) als alleinige Registrierkasse verwendet werden und es können ALLE diese Bareinnahmen über den Taxameter erfasst werden. Variante 2 Bareinnahmen werden über Tariffahrten innerhalb des Tarifgebietes + zulässige Pauschalfahrten (Botenfahrten etc.) erzielt: In diesem Fall werden einzelne Fahrten – trotz vorhandenem Taxameter – zulässigerweise ohne Verwendung des Taxameters verrechnet (Pauschalfahrten außerhalb des Tarifgebiets, Fahrten im Tarifgebiet ohne Tarifpflicht zB Anrufsammeltaxi, Citytaxi, Patientenbeförderung mit Selbstbehalt, besondere Anlässe). Ob der Taxameter in diesem Fall tatsächlich als alleinige Registrierkasse verwendet werden kann/darf oder für diese Fälle ein zusätzliches Eingabegerät für die Pauschalfahrten notwendig sein wird, ist Gegenstand von abschließenden Gesprächen mit Behörden und Finanzministerium. Ab 1. Jänner 2017 sind dann noch zusätzliche Angaben auf dem Beleg erforderlich: • Kassenidentifikationsnummer • maschinenlesbarer Code zur Überprüfung der Signatur. • Uhrzeit der Belegausstellung Ein Verstoß gegen die Belegerteilungspflicht wird als Finanzordnungswidrigkeit mit bis zu 5.000 Euro geahndet. Der Beleg ist vom Kunden entgegenzunehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeit mitzunehmen. Zur Entgegennahme kann der Kunde nicht gezwungen werden. 8 Ein Taxameter ist nur dann als alleinige Registrierkasse ausreichend, wenn ALLE Bareinnahmen über den Taxameter erfasst werden dürfen. Die Klärung wird in Kürze erfolgen und daher sollten die Unternehmer mit dem endgültigen Kauf von Registrierkassen-Systemen für Fahrzeuge bzw. mit der Nachrüstung von Druckern diese Klärung noch zuwarten. Weiterführende Informationen im Internet: Bundesministerium für Finanzen: www.bmf.gv.at/top-themen/Registrierkassen Fachverband Beförderungsgewerbe mit PKW: www.wko.at/taxi www.fiskaltrust.at www.globaltrust.eu www.ris.bka.gv.at HALLO TAXI 4|15 Messe- und Veranstaltungstermine von Jänner bis April 2016 Bergheim Dornbirn Freistadt Goldegg Graz Innsbruck Klagenfurt Linz Mattsee Mondsee Ried i. Innkreis 26. - 27.1.2016 31.1. - 1.2.2016 4. - 6.3.2016 29. - 31.1.2016 9. - 10.1.2016 14. - 17.1.2016 2. - 3.3.2016 9.4.2016 16. - 17.4.2016 16. - 17.4.2016 16. - 17.1.2016 28. - 31.1.2016 5. - 7.2.2016 26. - 28.2.2016 10. - 13.3.2016 15. - 17.1.2016 29. - 31.1.2016 19. - 21.2.2016 13. - 15.3.2016 13. - 15.3.2016 8. - 10.4.2016 8. - 10.4.2016 9. - 10.1.2016 9.3.2016 16.4.2016 16. - 17.1.2016 2. - 3.4.2016 23. - 24.1.2016 5. - 7.2.2016 11. - 13.3.2016 9. - 10.4.2016 9. - 10.4.2016 27. - 30.1.2016 Salzburg 28. - 30.1.2016 11. - 14.2.2016 25. - 28.2.2016 25. - 28.2.2016 4. – 6.3.2016 18. - 20.3.2016 18. - 20.3.2016 7. - 10.4.2016 St. Pölten 22. - 24.1.2016 Tulln 3. - 6.3.2016 31.3. - 3.4.2016 31.3. - 3.4.2016 Unterpremstätten 19. - 20.3.2016 20. - 22.1.2016 Wels 6. - 7.2.2016 6. - 7.2.2016 HOT1 2 – Modemesse Schuh Austria – Orderfachmesse für den Schuhgroß- und Einzelhandel Com:bau – Messe für Architektur, Bauhandwerk, Energie und Immobilien Mühlviertler Baumesse Hochzeitsmesse – Alles rund um den schönsten Tag im Leben Häuslbauer – Baufachmesse Urban Future – Konferenz mit Messe rund um das Thema Stadtentwicklung Gründermesse – Die Kongressmesse für Gründer/Innen und Jungunternehmer/Innen Trends of Beauty – Fachmesse für Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure Hair – Die Fachmesse für Friseure & Hairstylisten Tiroler Hochzeitsmesse Art – Internationale Kunstmesse Tiroler Hausbau & Energie Messe – Die Messe für Planen, Bauen, Sanieren, Finanzieren Internationale Weinmesse Tiroler Frühjahrsmesse – Verbrauchermesse für Garten, Urlaub, Freizeit, Sport, Wellness,... Agrarmesse Alpen-Adria – Größte Landwirtschaftsmesse im Alpen-Adria-Raum Weidwerk & Fischweid – Fachmesse für Jagd und Fischerei Häuslbauermesse – Fachmesse für Bauen, Renovieren und Energiesparen Gast – Int. Fachmesse für Gastronomie und Hotellerie Intervino – Weinmesse für Südösterreich und den Alpen-Adria Raum Freizeit – Frühjahrsmesse für Reisen, Sport, Wandern, Boote, Caravan und Garten Auto & Bike – Messe für Auto, Motorrad, Tuning und Car-Hi-Fi Hochzeitswelt Oberösterreich – Hochzeitsmesse TECONOMY – Karrieremesse f. Studierende techn. & wirtschaftl. Studienrichtungen Youth Education & Travel Fair – Messe zum Thema Jugendreisen & Bildung im Ausland Hochzeitstraum – Hochzeitsmesse Wein im Schloss – Weinevent für Liebhaber von Wein, Sekt, Destillaten und kulinarischen Kostbarkeiten Innviertler Hochzeitstage – Hochzeitsmesse für Braut, Bräutigam und Gast Automesse Sport & Fun – Die Messe für alle Sportinteressierten Guten Appetit – Messe f. erlebbaren Genuss, bewusste Ernährung, stilvolle Deko & Küche 50 Plus – Die Messe für die zweite Lebenshälfte CASA – Int. Fachmesse für kreatives Wohnen, Einrichten und Lifestyle Monumento – Fachmesse für Denkmalpflege, Restaurierung und Konservierung bauen + wohnen – Baumesse Die Hohe Jagd & Fischerei – Int. Messe f. Jagd & Fischerei, Abenteuer, Natur & Reisen Absolut Allrad – Messe für Allrad- und Geländefahrzeuge Tracht & Country – Die Messe für alpinen Lifestyle Automesse – Int. Messe für Auto, Motorrad und Tuning Garten – Trendmesse für blühende Erholungsoasen! Wisa – Messe für Wohnen, Bauen, Energiesparen, Auto, Freizeit, Gartenbau und Erfinder HausBau + EnergieSparen – Messe für Bauen, Energie und Wohnen Austrian Boat Show Boot Tulln – Boots- und Wassersportfachmesse pool + garden – Messe für Pools, Wellness und Gartengestaltung Kulinar – Messe für Nahrungsmittel Austrian Fishing Show – Erste Anglermesse in Europa direkt am Wasser KOK Austria – Europäische Fachmesse für Kachelofenbau und Wohnkeramik Bogensportmesse – Messe für den Bogenschießsport Fishing Festival – Angelmesse für Profi- und Hobbyangler >> HALLO TAXI 4|15 9 BUNDESLÄNDER Aktuell Österreich Wels BUNDESLÄNDER Aktuell Wien 24. - 28.2.2016 1. - 3.4.2016 1. - 3.4.2016 8. - 10.4.2016 15. - 17.4.2016 15. - 17.4.2016 14. - 17.1.2016 14. - 17.1.2016 22. - 24.1.2016 23.1.2016 26. - 2901.2016 28. - 31.1.2016 3. - 4.2.2016 5. - 13.3.2016 Wieselburg 12. - 13.3.2016 3. - 5.4.2016 8. - 9.4.2016 15. - 17.4.2016 18. - 20.3.2016 Energiesparmesse – Int. Fachmesse für Energieeffizienz & Ökoenergie Urlaub & Camping – Freizeitmesse Blühendes Österreich – Messe für Garten, Urlaub und Camping Modellbaumesse Die Kuchenmesse – Messe rund um Kuchen & Torten Kreativmesse – Messe für Basteln, Handarbeiten und Handwerken Ferien Messe – Der Event für Urlaub, Reisen, Freizeit, Genuss und gesundes Leben Vienna Autoshow Trau Dich – Österreichs größte und bedeutendste Hochzeitsmesse Youth Education & Travel Fair – Messe zum Thema Jugendreisen und Bildung im Ausland aquatherm Vienna – Int. Fachmesse für Heizungs-, Lüftungs-, Klima-, Sanitär- und Umwelttechnik Bauen & Energie – Messe f. gesundes Bauen, Renovieren, Sicherheit, Wellness, Finanzieren & Energiesparen Orderstart DOB & HAKA – Textilordermesse Wohnen & Interieur – Messe f. Wohnräume, Design, Accessoires, Home Entertainment und Garten Wiener Immobilienmesse Hotel und Gast – Fachmesse für Hoteliers, Gastronomen und Gemeinschaftsverpfleger Numismata – Internationale Messe für Münzen, Banknoten und Wertpapiere Wiener Kleingarten-Messe Jagd & Fischerei – Erlebnis Natur – Fachmesse für Jagd und Fischerei Niederösterreich TX-Kennzeichen in Wr. Neustadt Mit 1. Oktober wurde in Wiener Neustadt das verpflichtende TX-Vormerkkennzeichen für in der Stadt zu gelassene Taxis eingeführt. In nur wenigen Tagen wurden fast alle 90 Fahrzeuge der in Wiener Neustadt aktiven 38 Taxiunter- nehmen umgestellt. Auf Initiative des Bürgermeisters von Wiener Neustadt, Mag. Klaus Schneeberger, wurde das TX-Kennzeichen in Wiener Neustadt eingeführt. Sie erfolgte in enger Abstimmung mit der Fachgruppe und ist ein wirksamer Beitrag, die rechtskonforme und geordnete Ausübung des Taxigewerbes zu fördern. Damit wurde aber auch der Wunsch seitens vieler Unternehmer nach besserer Erkennbarkeit als Wiener Neustädter Taxi erfüllt. Für die 38 Taxiunternehmer entstehen keine Umstellungskosten, diese werden dankenswerterweise von der Stadt Wiener Neustadt getragen. 10 Spätestens mit 1. Jänner 2016 müssen alle Taxi-Kennzeichen (ausgenommen bestehende Wunschkennzeichen) mit TX enden. Foto: WKNö „Wir hätten uns auch die Schaffung von MW-Kennzeichen gewünscht – dies wurde vorerst leider nicht umgesetzt“, sagt FG-Obmann Felix Pribil. „ In einem nächsten Schritt werden wir eine Ausweitung der TX-Kennzeichen auf den gesamten Bezirk Wiener Neustadt bzw. generell für ganz Niederösterreich anstreben.“ FG-Obmann Felix Pribil strebt eine Ausweitung der TX-Kennzeichen für ganz Niederösterreich an. HALLO TAXI 4|15 Salzburg BUNDESLÄNDER Aktuell Seniorenkutschenfahrt Die Fachgruppe Taxi- und Mietwagenunternehmen hat Salzburger SeniorInnen auch heuer wieder zu einem kostenlosen Ausflug zum Gasthaus zur Einkehr – Heimathaus Maxglan eingeladen. Eine Tradition, die seit 2010 schon vielen Teilnehmern schöne Stunden beschert hat. An zwei Nachmittagen lud die Salzburger Fachgruppe, zu der auch die Fiaker gehören, wieder über 90 SeniorInnen aus den städtischen Seniorenwohnhäusern sowie aus dem Seniorenwohnhaus Bergheim zu einer Kutschenfahrt durch Salzburg ein. Die betagten aber durchaus rüstigen Passagiere wurden mit dem Taxi beim Seniorenheim abgeholt und zum Mirabellplatz gebracht. Hier warteten bereits die Gesellschaftskutschen der Fiaker in prächtiger Aufstellung direkt vor dem Schloß Mirabell auf die „Ausflügler“. bieten“, betonen FG-Obmann Erwin Leitner und der Obmann der Salzburger Fiakervereinigung Franz Winter jun. Die Kosten für die Fiakerfahrt und den Besuch im Gasthaus zur Einkehr wurden heuer wieder von der Fachgruppe über Von hier ging es – nunmehr durch echte Pferdestärken gezogen – weiter durch die Salzburger Altstadt zum Gasthaus zur Einkehr, wo eine ordentliche Jause auf die SeniorInnen wartete. Abschließend wurden sie wieder per Taxi heim chauffiert. Für jedes Seniorenwohnhaus standen ca. 15 Plätze zur Verfügung. Wurde eine Betreuungsperson benötigt, konnte auch diese teilnehmen. „Seit dem Jahr 2010 wird diese Aktion mit großem Erfolg durchgeführt. Wir wollen damit den Seniorinnen und Senioren Abwechslung vom Heimalltag und einmal etwas Besonderes Fiaker kutschierten die SeniorInnen durch die Altstadt und weiter zum Gasthaus zur Einkehr. Fotos: WKS nommen. Gesponsert wurden die Ausflugsfahrten zudem von der Funktaxi-Vereinigung 81-11, die den kostenlosen Taxitansport der Teilnehmer zum Schloss Mirabell und wieder zurück in die Seniorenwohnhäuser ermöglichte. Wir wünschen unseren Leserinnen und Lesern Frohe Festtage und ein erfolgreiches Jahr 2016 „Hallo Taxi“-Redaktionsteam HALLO TAXI 4|15 11 Tirol BUNDESLÄNDER Aktuell Regelung Flughafen Innsbruck F Die Erweiterung des Parkhauses am Flughafen Innsbruck wird Anfang Dezember fertiggestellt. Dann wird es neben dem neuen Mietwagenzentrum auch Änderungen für gewerbliche Abholer geben. ür die Innsbrucker Taxilenker steht wie in der Vergangenheit der Taxistandplatz direkt vor dem Flughafen-Eingang zur Verfügung. Wie in der vergangenen Wintersaison wird es auch heuer wieder einen Aufenthaltsraum am Nachfahrparkplatz P-3 geben. Dort können sich jene Innsbrucker Taxiunternehmer anreihen, die nicht direkt auf den Taxistandplatz fahren konnten. Diese Regelung gilt von Dezember bis April und von Montag bis Sonntag. Der Parkplatz P-3 wird neben den Innsbrucker Taxis auch General-Aviation-, VIP- als auch Privatfahrzeugen zur Verfügung stehen. Erfreulich für die Innsbrucker Taxibranche: für die kommende Winter-Charter-Saison wurde der Preis der Jahreskarte nicht erhöht, auch die Anzahl an ausgegebenen Karten bleibt unverändert. Für gewerbliche Abholer mit Wertkarte stehen folgende Parkplätze zur Verfügung: • • Parkplatz P-1: Montag bis Freitag und Sonntag – Sektor OST! Parkplatz P-5: Montag bis Sonntag / Samstag eingeschränkte Kapazität • • Parkplatz P-3: für Abholer/Zubringer GAC-Kunden Parkhaus: Montag bis Sonntag (Höhenbeschränkung: max. 2,30 m) Für gewerbliche Abholer ohne Wertkarte stehen Parkplätze zur Verfügung: • Parkhaus: Montag bis Sonntag (Höhenbeschränkung: max. 2,30 m) Landesbetriebsordnung und FlughafenHausordnung sind einzuhalten Der Flughafen Innsbruck weist eingehend darauf hin, dass Abholer im Ankunftswartebereich lediglich Schilder mit dem Namen der Kunden bzw. dem Hotelnamen verwenden dürfen. Ein reiner Hinweis auf einen Ort wie z.B. Sölden, Ischgl oder Kitzbühel ist strengstens untersagt. Zudem ist die Hausordnung der Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft strikt einzuhalten. Diese ist allen Jahreskartenbesitzern bzw. allen gewerblichen Abholern mit Wertkarte zugegangen. Auch die Tiroler PersonenbeförderungsBetriebsordnung ist einzuhalten. Bei Verstößen dagegen werden Jahreskarten und Wertkarten zeitlich gesperrt bzw. entzogen. Foto: „Airport Innsbruck (LOWI) Panorama“ von Rifl8, http://commons.wikimedia.org 12 HALLO TAXI 4|15 Burgenland BUNDESLÄNDER Aktuell 9.600 Euro für „60plusTaxi“ Die burgenländischen Taxiunternehmen starteten im Jahr 2008 mit Unter- stützung der Landesregierung die Aktion „60plusTaxi". Mittlerweile sind 59 Gemeinden des Burgenlandes an diesem Projekt beteiligt. Foto: Landesmedienservice Burgenland „Ein Erfolgsmodell für den ländlichen Raum. Dieses Projekt hat sich mittlerweile zu einer großen Verkehrsinitiative entwickelt", betonte Landeshauptmann-Stellvertreter Johann Tschürtz am 21. Oktober bei der Scheckübergabe an den Obmann des Vereines „Mobiles Burgenland", Patrick Poten, und Spartenobmann Martin Horvath in der Wirtschaftskammer in Eisenstadt. Der Scheck ist mit 9.600 Euro dotiert. LH-Stellvertreter Tschürtz stellt diese Mittel aus dem Verkehrs-Ressort zur Verfügung. „Wir unterstützen diese Aktion, weil uns Mobilität und Verkehrssicherheit unserer älteren Menschen sehr viel wert ist – jeder Euro ist hier gut investiert. Ein großer Dank gilt auch den Projektgemeinden, die die Taxischecks finanziell fördern“, betonte LH-Stv. Tschürtz. „Das 60plusTaxi macht ältere Menschen flexibel und mobil. Ein Arzttermin, ein Behördentermin oder der Besuch von Verwandten und Bekannten – für ältere Menschen ohne eigenes Fahrzeug oder einem fehlenden öffentlichen Verkehrsangebot stellt dies oft ein großes Problem dar. Tatsächlich kann nur jemand am heutigen Gesellschaftsleben teilnehmen, der auch mobil ist", erläuterte der Vereinsobmann „Mobiles Burgenland" und Obmann der Fachgruppe Taxi und Mietwagen, Patrick Poten. „Durch dieses individuelle und bedarfsorientierte Taxiangebot wurde mit dem 60plusTaxi speziell für ältere Menschen ein attraktives Angebot für den Erhalt der Mobilität geschaffen. Es geht uns dabei um leistbare Mobilität", betonte auch Martin Horvath, Spatenobmann für Transport und Verkehr in der Wirtschaftskammer Burgenland. Abwicklung: Die Anspruchsberechtig- Obmann Patrick Poten, LH-Stv. Johann Tschürtz und Spartenobmann für Transport und Verkehr Martin Horvath bei der Scheckübergabe (v.l.n.r.). ten bekommen auf dem Gemeindeamt einen „60plusTaxi-Scheck" für Taxifahrten ausgehändigt. Jede Gemeinde bzw. Stadt des Burgenlandes kann bei dieser Aktion mitmachen und „60plusTaxi-Schecks" an ihre älteren Einwohner ausgeben. Derzeit beteiligen sich 59 Gemeinden. Ein „60plusTaxi-Scheck" hat einen Wert von fünf Euro. Druck und Verteilung dieser Schecks erfolgt durch mit GesmbH-Mantel, verkehrsgünstige Lage in Wien den Verein „Mobiles ► § 57a Überprüfung Burgenland" in ► Mechanik Kooperation mit der Wirtschafts► Karosserie kammer ► Lack Burgenland. KFZ-Fachbetrieb abzugeben! Der Verein verteilt die Schecks nach Anfrage an die einzelnen Gemeinden. ► DIESEL-TANKSTELLE ► Reifendienst Bei Interesse Kontaktaufnahme per e-Mail an: redaktion@taxi40100.at mit Betreff „KFZ-Betrieb“ HALLO TAXI 4|15 13 Welser Sammeltaxi: BUNDESLÄNDER Aktuell WEST-Flotte fährt mit LenkerAPP Im Frühjahr 2015 wurde in Gesprächen mit Mag. Wolfgang Stöttinger, Geschäftsführer der sabtours GmbH und Betreiber des Welser Anrufsammeltaxis (WEST), beschlossen für die Durchführung der WEST-Fahrten vom HUB auf die LenkerAPP der Firma Austrosoft GmbH umzustellen. Vermittelt werden diese Fahrten wie bisher von Linzer Taxi 2244. Dafür investierte die sabtours GmbH in die Fahrzeugausrüstung (fms Datenfunk) und konnte so sofort die gesamte technische und personelle Infrastruktur der Linzer Funkzentrale nutzen. Alle bisher notwendigen – und kostenintensiven – Aufwendungen für die Herstellung und Anbindung eines eigenen Funknetzes konnten eingespart werden. Im Jahr 2014 wurden beim Welser Sammeltaxi insgesamt 12. 418 Personen bei 10.653 Fahrten befördert. Durch die ständige Weiterentwicklung der Vermittlungstechnologie wurde die Welser Flotte nun auf die LenkerAPP umgestellt. Damit handelt es sich in Wels um die erste innovative Flotte, die mittels eines Tablets AST-Fahrten durchführt. Dies bringt für den Taxilenker vor Foto: sabtours GmbH Bereits seit dem Jahr 1995 besteht beim AnrufsammeltaxiVerkehr für die Stadt Wels eine enge Kooperation zwischen dem Unternehmen sabtours GmbH, das das Welser Sammeltaxi (WEST) betreibt, und der Linzer Zentrale Taxi 2244, die diese Welser Anrufsammeltaxi-Aufträge mitvermittelt. allem mobile Vorteile, da er das Tablet bei sich führen und auch außerhalb des Taxis Aufträge annehmen kann. Weiters sind die Anschaffungskosten geringer, die Einbaukosten entfallen und längere Reparatur- und Ausfallzeiten können vermieden werden. Die frühere Einstiegshürde der Investitionskosten, um sich der Fahrtenvermittlung anzuschließen, konnte damit beseitigt werden. Mag. Wolfgang Stöttinger ist Geschäftsführer der sabtours GmbH, die das Welser Sammeltaxi (WEST) seit 1995 betreibt. Von der Handhabung ist die LenkerAPP ähnlich dem klassischen Bedienterminal: ein Auftrag wird aufs Tablet eingespielt, angenommen, man trifft beim Kunden ein, schaltet besetzt, gibt das Fahrziel ein, schaltet besetzt aus und meldet den Preis der Zentrale. Dank des benutzerfreundlichen Designs und des begeisterten Engagements der Welser Lenker klappte die Umstellung mit 1. September 2015 reibungslos. Von der Handhabung ist die fms LenkerAPP ganz ähnlich den klassischen Bedienterminals: ein Auftrag wird aufs Tablet eingespielt, angenommen, man trifft beim Kunden ein, schaltet besetzt ein, gibt das Fahrziel ein, schaltet besetzt aus und meldet den Preis der Zentrale. 14 HALLO TAXI 4|15 BUNDESLÄNDER Aktuell 1. Villacher Funktaxiverein fährt Mitte September präsentierte der 1. Villacher Funktaxiverein bei einer Pressekonferenz seinen neuen Service: Seit August können die Taxifahrzeuge von 13 Villacher Unternehmen auch über die „Taxi.eu-App“ bestellt werden. Zeitgleich wurde die Flotte dafür mit der fms FahrerAPP ausgestattet. Mag. Christian Holzhauser, Michael Lumetzberger, Sonja Benedik, Walter Petru, Aldin Hodzic, Wolfgang Robier, Verkehrsplanungsstadtrat Mag. Peter Weidinger, Daniel Gruber, Tourismusstadträtin Katharina Spanring (v.l.n.r.) Der 1. Villacher Funktaxiverein mit Obmann Wolfgang Robier entschied sich in Kooperation mit CC Taxicenter GmbH Linz zu diesem innovativen Schritt. Damit können nun Villacher Kunden die moderne Möglichkeit nutzen, Taxis per Smartphone oder Tablet zu bestellen. Bei taxi.eu sind in über 100 Städten bereits mehr als 62.000 Taxis angeschlossen, damit ist dieses österreichische Produkt der Austrosoft GmbH das größte Taxi-Buchungsportal in Europa. Mit ihrer Entscheidung, Taxi.eu beizutreten, sind die Villacher Kollegen bislang die einzigen, die eine Taxi-App in Kärnten anbieten. Der Kunde kann die taxi.eu-App kostenlos über Google Play und App Store beziehen. Ist sie einmal heruntergeladen, und der Kunde hat sich registriert, sind Bestellungen jederzeit möglich: Der Nutzer wird per GPS geortet oder er gibt seine gewünschte Abfahrtsadresse ein. Auch eine Vorbestellung ist möglich und er kann Veränderungen oder Stornierungen seiner Taxi-Buchungen vornehmen. „Unsere Kunden erhalten bei ihrer Bestellung zusätzliche Informationen, wie z.B. den ungefähren Fahrpreis und das Kennzeichen ihres Taxis“, unterstreicht Walter Petru, Schrift- führer des Funktaxivereins die Vorteile der App. „Besonders toll ist, dass sie am Display zuschauen können, wie ihr Taxi zu ihnen fährt. Und die App ist europaweit nutzbar, taxi.eu arbeitet nur mit lizensierten Taxi-Unternehmen zusammen, was dem Kunden zusätzlich Sicherheit bietet.“ Villachs Tourismusstadträtin Katharina Spanring begeistert insbesondere die Nutzung am PC, die der Tourismusbranche – vor allem Hotels, Gasthöfen, Lokalen etc – die Möglichkeit gibt, selbst spontan nachzusehen, wie viel ein Taxi für die Gäste kostet und wie lange es dauert, bis das nächste Fahrzeug vor Ort ist. „Dass dank des Funktaxivereins die Stadt Villach nun in Kärnten eine solche Vorreiterrolle bei innovativer Technik innehat“, darauf ist Verkehrsplanungsstadtrat Mag. Peter Weidinger besonders stolz. Über den gelungenen Start der Taxi.eu-App freuen sich auch Mag. Christian Holzhauser, Geschäftsführer der CC Taxicenter GmbH und Taxi 2244-Betriebsleiterin Sonja Benedik, die betont, dass so eine Kooperation – mit Einführung der Taxi.eu und gleichzeitiger Errichtung der LenkerAPP – in Österreich ganz neu ist. „Umso mehr freut uns, wie toll die Einführung und der Start geklappt haben. Für die gute Zusammenarbeit möchte ich mich ganz herzlich bedanken und dem 1. Villacher Funktaxiverein noch einmal ausdrücklich gratulieren.“ HALLO TAXI 4|15 15 Juristisches: SERVICE für Profis Drei Strafmandate für Parken am selben Ort an drei Tagen W von Rechtsanwalt Dr. Christian Preschitz, e-Mail: ra@preschitz.eu as passiert, wenn ein Fahrzeug mehrere Tage – ohne Weggefahren zu werden – an der gleichen Stelle in einer Straße geparkt ist, in der eine gebührenpflichtige Kurzparkzone besteht? Diese Frage wurde unlängst vom Bundesfinanzgericht entschieden. In der gegenständlichen Straße besteht eine Kurzparkzone jeweils von 09:00 bis 19:00 Uhr. Der PKW war drei Tage dort geparkt und der Lenker wurde jedes Mal wegen Abgabenverkürzung bestraft. neues Delikt gesetzt, sodass die drei Strafen gerechtfertigt waren. Ähnliches hat das Landesverwaltungsgericht Wien hinsichtlich der Begutachtungsplaketten entschieden. So wurde ein Kraftfahrzeug am selben Tag, jedoch an zwei Vom Beschwerdeführer wurde vorgebracht, es handle sich lediglich um eine einzige Verwaltungsstraftat. Denn er wäre für ein einmaliges Abstellen eines Fahrzeugs drei Mal bestraft worden. Das würde gegen den Rechtsgrundsatz verstoßen, dass man nicht zwei Mal für dieselbe Sache bestraft werden dürfe. Das Bundesfinanzgericht ist diesem Einwand nicht gefolgt. Das Gericht hat ausgeführt, dass ein Abstellen eines Kraftfahrzeugs an drei Tagen in einer Kurzparkzone ohne Ortsveränderung eine dreimalige Abgabenpflicht auslöst. Entscheidend ist die Tatsache, dass das Fahrzeug an drei verschiedenen Tagen jeweils ohne gültigen Parkschein in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt war. Darauf, ob das Fahrzeug zwischen den Zeitpunkten, in denen es vom Kontrollorgan ohne gültigen Parkschein angetroffen wurde, aus der Kurzparkzone weg- und wieder hinbewegt wurde oder ob es während der angeführten drei Tage ununterbrochen unbewegt in der Kurzparkzone gestanden ist, kommt es nicht an. Jeden Tag wurde mit Beginn der Kurzparkzone daher ein 16 verschiedenen Orten ohne gültige Begutachtungsplakette abgestellt. Das Landesverwaltungsgericht Wien stellte fest, dass bei beiden Übertretungen gesondert gefasste und voneinander getrennt zu beurteilende Entschlüsse zur Verwendung dieses Kraftfahrzeuges vorliegen, welche jedes Mal als eigenes Delikt zu bestrafen seien. HALLO TAXI 4|15 N OGH-Entscheidung zu Schlepperei durch Taxilenker: ach Rechtsansicht des Obersten Gerichtshofs OGH macht sich ein Taxifahrer der Schlepperei nur dann gerichtlich strafbar, „wenn er die rechtswidrige Ein- oder Durchreise eines Fremden durch dessen Transport fördert, auf einen überhöhten Fuhrlohn, sohin eine unrechtmäßige Bereicherung aus seiner Dienstleistung, abzielt“ (OGH, 11Os125/15i vom 28.9.2015). Grund für dieses OGH-Urteil war der Fall eines Wiener Taxifahrers, der Mitte August 2015 Asylsuchende für 500 Euro von Wien nach Schärding an die deutsche Grenze brachte. Doch bevor er dort ankam, wurde er von der Polizei kontrolliert und in Untersuchungshaft genommen. Nachdem das Oberlandesgericht Linz seine U-Haft bestätigte und sogar verlängerte, legte er beim OGH eine Grundrechtsbeschwerde ein. Der OGH kam zur Erkenntnis, dass ein angemessener Fuhrlohn niemals den gerichtlich strafbaren Tatbestand der Schlepperei herstellen kann und der Taxifahrer im Grundrecht auf persönliche Freiheit verletzt wurde. Der Mann SERVICE für Profis Angemessener Fuhrlohn ist kein Haftgrund wurde sofort enthaftet, ebenso sein Kollege. Beide hatten 100 Euro pro Person für die Beförderung verlangt. Der Anwalt des Lenkers argumentierte, dass ein Fuhrlohn von einem Euro pro Kilometer angemessen sei und eine freie Preisvereinbarung für Fahrten durch mehrere Bundeländer gelte. Der OGH folgte dieser Argumentation: „Durch Beförderung eines rechtswidrig reisenden Fremden macht sich ein Taxilenker nur dann gerichtlich strafbar, wenn er sich … durch einen objektiv überhöhten Fuhrlohn unrechtmäßig zu bereichern trachtet.“ (OGH, 11Os125/15i vom 28.9.2015). BZP-Tagung in Chemnitz Wahlen zum Vorstand und Präsidium und die Vorstellung eines neuen VerbandsfinanzierungsModells waren Schwerpunkte des internen Teils der Herbstversammlung des Deutschen Taxiund Mietwagenverbands (BZP) am 22.10.2015 in Chemnitz. Im öffentlichen Teil wurden mit einer eigenen Initiative zur Integration von Flüchtlingen auch neue Akzente gesetzt. Bei den Wahlen wurden Vizepräsident Peter Zander und Vorstandsmitglied Roland Böhm von den rund 100 Delegierten im Amt bestätigt. Nach zwölf Jahren im BZP-Vorstand verabschiedete sich Dirk Senkbeil aus der aktiven Gewerbearbeit. Sein Nachfolger ist der Frankfurter Herwig Kollar, der als Gewerbevertreter eng mit der Taxibranche verbunden und als Anwalt mit Schwerpunkt Personenbeförderungsrecht regional und bundesweit tätig ist. Vorgestellt wurde ein neues Modell der Verbandsfinanzierung, das jetzt bei den Mitgliedsorganisationen intern diskutiert und auf der Frühjahrs-tagung 2016 in Leipzig auf den Weg gebracht werden soll. Im öffentlichen Teil wurden die „Taxifahrerin des Jahres“ und die „Service-Idee des Jahres“ ausgezeichnet. Damit will man den besonderen Einsatz im Umgang mit Kunden und einfallsreiche Aktionen würdigen. Taxifahrerin des Jahres wurde Roswitha Eichinger, der Preis für die Service-Idee ging an die Funktaxizentrale Hallo Taxi 3811 aus Hannover, die schwer kranken Kindern einen Theaterbesuch ermöglicht und für die nicht transportfähigen kleinen Patienten sogar eine Sonderaufführung im Kinderkrankenhaus organisierte hatte. Traditioneller Schwerpunkt der Versammlung war der gewerbepolitische Bericht des Vorstandes. Auch hier war der Qualitäts- und Servicegedanke Leitmotiv, z.B. als Rezept gegen die Bedrohung des Gewerbes durch neuartige Mobilitätsdienstleistungen. Präsident Michael Müller hob hervor, dass die Stärken des Gewerbes – Qualität und Zuverlässigkeit – viel stärker betont werden sollten, diese sind zugleich nämlich auch die Schwächen der neuen Angreifer. Die andauernden Rabattaktionen von MyTaxi belasteten das Gewerbe massiv, was nicht ohne Folgen für die Partnerschaft zu Daimler bleibt. Einerseits suche man hier die gerichtliche Klärung und beziehe klar gegen die nach Verbandsmeinung nicht nur wettbewerbs-, sondern auch gesetzwidrigen Dumping-Aktionen Position. Auch wenn der BZP in erster Instanz mit dem Eilantrag beim Landgericht Hamburg gescheitert ist, werde man jetzt dort in das Hauptsacheverfahren eintreten. Vorgestellt wurde in Chemnitz auch eine Flüchtlingsinitiative, die Menschen mit sicherem Asylstatus in das Taxigewerbe führen soll. In einer Art Patenschaft sollen Unternehmer und Gewerbevertreter die Menschen bei der Ankunft im deutschen Alltag und dem Kampf mit bürokratischen Hürden unterstützen, führte BZP-Präsident Müller aus. „Gerade im Taxi- und Mietwagengewerbe erleben wir täglich das gemeinsame Miteinander von Menschen, die aus ganz unterschiedlichen Kulturkreisen kommen und sich hier auf dem Beförderungsmarkt engagieren – sei es als Fahrer oder als Unternehmer”. Der BZP gehe aktuell mit diesem Konzept auf die Politik zu, sagte Müller. HALLO TAXI 4|15 17 SERVICE für Profis Tipps für Unternehmen: von Mag. Daniel Mercsanits und Mag. Katrin Mercsanits daniel.mercsanits@com-conzult.at Die Frage steht (wieder einmal) an: Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder GmbH? Die Steuerreform 2015/2016 „zwingt“ die Unternehmer (wieder einmal) ihre Rechtsform zu überdenken. Verantwortlich dafür ist der neue Einkommenssteuertarif. Der Eingangssteuersatz wird von 36,5 % auf 25 % gesenkt und der Beginn des bisherigen Spitzensteuersatzes von 50 % von EUR 60.000 auf EUR 90.000 angehoben. Der neue Spitzensteuersatz von 55 % greift erst ab über EUR 1 Mio Einkommen. Die Steuerzahler sollen durch die Tarifmaßnahmen insgesamt um ca. EUR 4,3 Mrd. entlastet werden. Als eine der Maßnahmen zur Gegenfinanzierung der Tarifentlastung wird der Steuersatz für bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen von 25 % auf 27,5 % erhöht. Dies trifft insbesondere Gewinnausschüttungen und Dividenden, deren steuerliche Auswirkungen Einfluss auf die Rechtsformwahl haben. Im Folgenden werden die wesentlichen steuerlichen Grundsätze, die für Einzelunternehmen und Personengesellschaften einerseits und für GmbHs andererseits gelten, dargestellt. Einzelunternehmen (EU) bzw. Personengesellschaft (PG) und Ertragsteuern Einzelunternehmen und natürliche Personen als Gesellschafter von Personengesellschaften (Offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft etc.) sind einkommensteuerpflichtig und werden mit einem progressiven Steuertarif (0 - 55 % je nach Grenzsteuersatz) belastet. Die Einkommenssteuer trifft Einzelunternehmen und Gesellschafter von Personengesell- schaften unabhängig davon, ob der Gewinn entnommen wird oder im Unternehmen verbleibt. GmbH und Ertragsteuern Die GmbH ist für sich gesehen Steuersubjekt. Erst wenn der Gewinn auch ausgeschüttet wird, erfolgt die Erfassung beim Gesellschafter. Damit kann der Gewinn steuergünstig in einer GmbH „gespeichert“ (thesauriert) werden. Gewinn vor Steuern – 25 % Körperschaftsteuer ausschüttbarer Gewinn – 27,5 % Kapitalertragsteuer Ausschüttung nach KESt EUR 100.000 – 25.000 75.000 – 20.625 54.375 Die Gesamtsteuerlast (KöSt und KESt) beträgt somit 45,625 %. Sollte keine Ausschüttung vorgenommen werden, beträgt die Steuerbelastung nur 25 %. Vergleich und Optimierung Entscheidend für die steuerliche Attraktivität des EU im Vergleich zur GmbH ist, ob die GmbH Gewinne ausschüttet oder nicht ausschüttet. Wird in der GmbH vollständig thesauriert, ist das EU bis zu einem Gewinn von rund EUR 60.000 steuerlich attraktiver als die GmbH. Eine Thesaurierung macht beispielsweise dann Sinn, wenn in der >> com-conzult ... verbindet („combined“) Unternehmensberatung und Steuerberatung mit Kreativität, Erfahrung, Mut zum Unternehmertum und Freude an der Arbeit mit Menschen. … schafft neue Perspektiven und wirksame Lösungen für Unternehmer und Unternehmen. com-conzult I 18 Combined Consulting GmbH & Co KG Unternehmensberatung Antonigasse 20/1/14, A-1180 Wien T + 43 676 401 58 60 FN 387095 h I ATU 67549003 Firmensitz Wien I Firmenbuchgericht Wien HALLO TAXI 4|15 MD Steuerberatung GmbH Steuerberatung Antonigasse 20/1/14 A-1180 Wien FN 387037 y I ATU 67593017 Firmensitz Wien I Firmenbuchgericht Wien Die obigen Erläuterungen für EU gelten grundsätzlich auch für natürliche Personen als Gesellschafter von Personen- Die Attraktivität der GmbH im Vergleich mit EU/PG nimmt durch die Steuerreform 2015/2016 wesentlich ab. Jedenfalls ist festzuhalten, dass bei der Rechtsformwahl auch außersteuerliche Aspekte wie insbesondere Haftung, Geschäftsführung und Vertretung, Erbfolgeregelung, Kooperationen mit einbezogen werden sollten. Natürlich wird es auch GmbHs geben, die teilweise ausschütten und teilweise thesaurieren. Unter der Annahme einer Ausschüttung von 50 % und vollständiger Ausnützung des Gewinnfreibetrags des EU ist das EU bis ca. EUR 150.000 günstiger. Fazit SERVICE für Profis Schüttet die GmbH vollständig aus, ist das EU bis zu einem Gewinn von rund EUR 800.000 günstiger. Dabei wird davon ausgegangen, dass der EU den Gewinnfreibetrag vollständig ausnützt. gesellschaften. In der Betrachtung wurde kein GmbHGeschäftsführerbezug angesetzt und an der GmbH ist nur eine natürliche Person beteiligt. Eine Optimierung der Rechtsform kann nur anhand der konkreten Umstände erfolgen – allenfalls ist dabei auch ein (optimaler) GmbHGeschäftsführerbezug (mit Neuberechnung der oben dargestellten Gewinn-Vergleichsgrenzen) einzubeziehen. GmbH die Liquidität für die Abdeckung von Verbindlichkeiten benötigt wird. Eurocab-Treffen in Antwerpen Seit 1993 gibt es die Eurocab-Treffen, wo alle Anwender des fms-AustrosoftVermittlungssystems regelmäßig zusammenkommen. Heuer fand dieses Treffen vom 14. bis 16. Oktober in Antwerpen, Belgien statt. Gastgeber und Organisator war die Zentrale AntwerpTax. Über 130 Zentralenvertreter konnte Koen Van Oorschot, EurocabPräsident und Geschäftsführer von AntwerpTax in diesem Jahr begrüßen. Das Flotten-Management-System der Firmen fms und Austrosoft kommt heute bereits in mehr als 145 Vermitt- lungszentralen in zwölf Ländern zum Einsatz. Von den fms-Anwendern werden jährlich rund 180 Millionen Fahrten an mehr als 62.000 Fahrzeuge mit ca. 180.000 Fahrern vermittelt. Das Eurocab-Treffen dient zum Austausch von Erfahrungen und Meinun- HALLO TAXI 4|15 gen, außerdem werden Produktneuheiten und zukünftige Projekte vorgestellt. Fms und Austrosoft präsentierten u.a. die Taxi Bestell-APP mit Bezahlfunktion. App Payment mit Kreditkarte und PayPal ist in Berlin und Hamburg schon 19 SERVICE für Profis aktiviert, in Wien, Amsterdam, Antwerpen, München und Prag in der Testphase. MirrorLink Ganz neue Möglichkeiten bietet die fms FahrerAPP in Verbindung mit MirrorLink. MirrorLink ist ein Standard, der Funktionen und Oberfläche des per USB-Kabel angeschlossenen Smartphones auf das Fahrzeugdisplay „spiegelt“. Die Technik inklusive SIMKarte steckt also im vorhandenen Handy, das Display im Auto fungiert als Funktionseinheit mit großem Touchdisplay. Die Fahrzeughersteller Daimler Gastredner und Podiumsdisskussion Auch der Vortrag des New Yorker Anwalts Matthew W. Daus stand ganz im Zeichen einer App und zwar Uber. Der Vorsitzende der International Association of Transportation Regulators (IATR), der vormals auch Beauftragter der New York City‘s Taxiund Mietwagenkommission war, referierte kritisch über die vermeintliche App-„Revolution“ durch Uber. Bei einer abschließenden Podiumsdiskussion zur Frage wie das Taxigewerbe in zehn Jahren aussieht, waren sich - Der Vortrag des New Yorker Anwalts Matthew W. Daus stand ganz im Zeichen einer vermeintlichen App-“Revolution“ und zwar Uber. Referenten und Publikum einig, dass die Vernetzung auf regionaler und globaler Ebene (z.B. Taxi.eu) sowie die Automatisierung in Zukunft noch viel weiter in den Vordergrund treten wird. In Antwerpen war ein Mercedes B-Klasse Taxi, ausgestattet mit der Funktion MirrorLink, ausgestellt. Diese Option ist bereits ab Jänner 2016 für Taximodelle der B-Klasse verfügbar. Abgerundet wurde das EurocabTreffen mit einem Besuch im Rathaus Antwerpen am Grote Markt, das heuer sein 450-jähriges Bestehen feiert und mit einem festlichen Dinner, bei dem die Teilnehmer mit kulinarischen Köstlichkeiten verwöhnt wurden. und VW haben die FahrerAPP zertifiziert, so dass die Option MirrorLink ab Jänner 2016 für Taximodelle der BKlasse, ab März 2016 für die E-Klasse und ab September für VW TouranTaximodelle verfügbar sein soll. Die fms FahrerApp ist ein vollständiges Fahrerterminal für Android-Smartphones, die z.B. seit kurzem bei der Welser Sammeltaxi-Flotte und beim 1. Villacher Taxiverein zum Einsatz kommt (mehr dazu auf Seite 14). Auch bei der Wiener Taxizentrale Taxi 40 100 denkt man über einen möglichen Einsatz der FahrerAPP nach. „Dieses mobile Bedienterminal wäre für den Lenker etwa bei einer Pause am Flughafen oder wenn er sich außerhalb seines Fahrzeugs befindet, durchaus interessant“, sagt dazu Geschäftsführer Mag. Christian Holzhauser. 20 Bei einer Podiumsdiskussion zur Frage wie das Taxigewerbe in zehn Jahren aussieht, waren sich Referenten und Publikum einig, dass die Vernetzung auf regionaler und globaler Ebene (z.B. Taxi.eu) sowie die Automatisierung in Zukunft noch mehr in den Vordergrund treten wird. HALLO TAXI 4|15 Mit Taxi 40100 waren zwei Wienerinnen live dabei Seit den – fast – geheimen Dreharbeiten in Österreich im letzten Winter wurde der neue James Bond-Film „Spectre“ mit großer Spannung erwartet. Das besondere Erlebnis, bei der Filmpremiere in Berlin am 28. Oktober persönlich dabei zu sein, hat Taxi 40 100 in Kooperation mit dem Kinomagazin SKIP zwei jungen Wienerinnen ermöglicht. Fotos: Skip Kinomagazin Die Freundinnen Jasmin und Nina aus Wien konnten es anfangs kaum glauben, dass sie beim Taxi 40 100-Skip-Gewinnspiel das dreitägige Erlebnispakets nach Berlin zur Filmpremiere von James Bond Spectre gewonnen hatten. Und das konnte sich sehen lassen: Taxifahrt mit Chauffeur hin und zurück, Übernachtung im Luxushotel, Karten für die Premiere inklusive dem Gang über den roten Teppich und Tickets für das Galaevent im Anschluss. Pünktlich um 8 Uhr morgens wurden Jasmin und Nina vom Taxikollegen Walter am 27. Oktober abgeholt und los ging die Fahrt mit dem 40 100-Taxi nach Berlin. Die Vorfreude, bei der Filmpremiere von Spectre auf den Agenten 007 zu treffen, war groß. FUNK Geflüster Spectre-Filmpremiere in Berlin: Stilsicher überquerten Jasmin und Nina bei der Premiere den roten Am Tag der Film-Premiere, die abends Teppich und wurden vom Blitzlichtgewitter der Journalisten empfangen. stattfand, organisierte Kollege Walter, Gegen Abend stieg die Aufregung bei Jasmin und Nina der Berlin wie seine Westentasche kennt, spontan eine und dann war es endlich so weit: stilsicher überquerten die Sightseeing Tour für die Freundinnen. Zu Fuß, mit dem Schiff Freundinnen bei der Spectre-Premiere den roten Teppich und natürlich mit seinem Taxi kamen sie in den Genuss Berlin kulturell zu erleben. Mit der abschließenden Shopping- und wurden vom Blitzlichtgewitter der Journalisten empfangen. Geheimnisvoll wirkten die Gewinnerinnen wohl auf die tour konnte er dann besonders punkten. Presseleute und so erfuhren sie am eigenen Leib, wie es wohl sein muss, berühmt zu sein. Nach geschlagenen 148 Film-Minuten bestätigten sie, dass es sich tatsächlich um den längsten Bond-Film aller Zeiten handelt: „Zugegeben, es war Spannung pur, aber man benötigt auch gutes Sitzfleisch.“ Ein Foto mit Daniel Craig ergatterten sie leider nicht, zu groß war der Medienrummel. Aber sie kamen bei der anschließenden Promi-Gala ganz schön dicht an ihn heran. „Es war einfach nur aufregend und unvergesslich und wir danken Taxi 40 100 für dieses einzigartige Erlebnis“, strahlten Jasmin und Nina am Ende ihrer Berlin-Reise. HALLO TAXI 4|15 Der Medienrummel bei der SpectrePremiere war enorm – für Jasmin und Nina aufregende Momente. 21 FUNK Geflüster Verleihung des Landeswappens an Funktaxi-Vereinigung 81-11 Am 13. Oktober erhielt die Salzburger Funktaxivereinigung 81-11 eine ehrenvol- le Auszeichnung: Landeshauptmann Wilfried Hauslauer verlieh dem Unter- nehmen das Recht zur Führung des Salzburger Landeswappens. „81-11 ist eine einzigartige Erfolgsgeschichte, die im Gründungsjahr 1963 ihren Ausgang nahm und rechtzeitig zum 50-Jahr-Jubiläum im Jahr 2013 die neue Funktaxizentrale am Standort Bayerhamerstraße in Salzburg in Betrieb nahm", betonte Salzburgs Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer am 13. Oktober, bei der Verleihung des Landeswappens an die Funktaxivereinigung 81-11. einer GmbH gegründet. Nach einiger Zeit wurde aus der Gesellschaft die Salzburger Funktaxi-Vereinigung. Zuvor gab es nur zwei Möglichkeiten, ein Taxi zu beauftragen: Entweder begab sich der Fahrgast zum nächsten Taxistandplatz oder er rief bei einem der wenigen Standplatztelefone an. Taxi 81-11 vermittelt täglich 3.200 Fahrtaufträge, im Turnusdienst werden die Taxis von rund 950 Taxifahrerinnen und Taxifahrern gelenkt. Die Zentrale wird von den Mitgliedern und Partnern der Vereinigung finanziell getragen und erhalten. Das System der Fahrtenvergabe mittels vollautomatischer Datenübertragung hat – auch international Fotos: LMZ/Otto Wieser Es ist dies die Verleihung des Rechtes zur Führung des Salzburger Landeswappens an das Unternehmen und zugleich die Anerkennung der Landesregierung, dies auf besondere Weise zum Ausdruck zu bringen. „So darf ich der Salzburger Funktaxivereinigung 81-11, stellvertretend an Direktor Peter Tutschku, mit der offiziellen Verleihung des Salzburger Landeswappens die gebührende Reverenz erweisen und die Ehrenurkunde überreichen", betonte der Landeshauptmann in seiner Ansprache. Mit dieser Verleihung wird der Salzburger Funktaxivereinigung 81-11 gemäß des Salzburger Landeswappengesetzes die Bewilligung zur Führung des Landeswappens im Geschäftsbereich, auf dem Briefpapier und Kuverts sowie in der Unternehmenszeitung und auf dem Firmenstempel erteilt. Aufgrund der positiv vorliegenden Voraussetzungen zur Führung des Landeswappens hatte die Landesregierung die Verleihung einstimmig beschlossen. Gemeinschaft 81-11 im Jahr 1963 gegründet Die Gemeinschaft Taxi 81-11 wurde im Jahre 1963 von Taxiunternehmern der Stadt Salzburg zuerst in der Rechtsform 22 Obmann Christian Reiner und Geschäftsführer KommR Dir. Peter Tutschku von der Funktaxi-Vereinigung 81-11 mit Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer bei der Verleihung des Salzburger Landeswappens (v.l.n.r.). Die Vermittlung von Fahrtaufträgen mittels Funk war damals für Salzburg Neuland. Diese Idee stieß anfangs bei etlichen Taxiunternehmerinnen und -unternehmern auf heftigen Widerstand, ist jedoch heute nicht mehr wegzudenken. Die Salzburger Funktaxi-Vereinigung 81-11 betreut rund 320 Fahrzeuge ihrer Mitglieder und Partnerinnen und Partner und ist in Salzburg Marktführer. HALLO TAXI 4|15 gesehen – Anerkennung und viele Nachahmer gefunden. Neben den „normalen Taxifahrten" gibt es noch viele Einrichtungen, die von der Funktaxi-Vereinigung ins Leben gerufen und befahren werden. Seit 1991 gibt es in Zusammenarbeit mit den Salzburger Verkehrsbetrieben das „BusTaxi". Dieses Nachtangebot anstatt des Obusses erschließt ein Gebiet von 160 Quadratkilometern für zirka FUNK Geflüster 170.000 BewohnerInnen und wird von tausenden, meist jungen, Fahrgästen gut angenommen. Vor zwei Jahren wurde der „Ersatzverkehr für Lokalbahn und Obus" eingerichtet, ein Novum in Österreich als Taxi-Ersatzverkehr für durch Störungsfälle ausfallende Obusse und Lokalbahn. Erfolgreiche Einrichtungen sind auch die in Kooperation mit dem Magistrat geführte „Mobilitätsverbesserung für behinderte Personen" und das NotschlüsselDepot-Service „Emergency Key 81-11". Weitere Dienstleistungen sind Krankenbeförderungen, Botendienste, Sachtransporte, Einkaufsfahrten und Bargeldlosfahrten für Firmen. Über die ehrenvolle Auszeichnung durch die Landesregierung freuten sich mit den MitarbeiterInnen der Funktaxi-Vereinigung 81-11 auch Standesvertreter. Die Besten wurden geehrt Bereits zum zehnten Mal führte Taxi 40 100 ein breit angelegtes Mystery Shopping Projekt durch, bei dem Taxis und deren Lenker von Testkunden einem schonungslosen Qualitätstest unterzogen wurden. Die besten Lenker wurden für ihre hervorragende Leistung geehrt. Taxi 40 100 hat 1995 zum ersten Mal ein Mystery Shopping Projekt durchführen lassen, bei dem die Qualität der einzelnen Taxis und deren Fahrer von speziell geschulten Testkunden untersucht wird. Im heurigen Frühjahr war es bereits die zehnte Untersuchung, die unter wissenschaftlicher Leitung erfolgt ist. Insgesamt wurden in Wien heuer 800 Fahrten durchgeführt – 500 mit Fahrzeugen aus der Taxi 40 100-Flotte, je 150 mit Fahrzeugen der Konkurrenz bzw. funklosen Taxis. Erhoben wurden u.a. Anfahrtszeit, Zustand des Fahrzeugs außen und innen, die Kommunikation mit dem Lenker von der Begrüßung bis hin zur Verabschiedung, Ortskenntnis, Routenwahl, ob eventuell Hilfsmittel zur Orientierung (Plan, Navi) benutzt wurden, Bezahlung mit Karte, usw. Alle Taxi 40 100-Lenker, die im Rahmen des Mystery Shoppings getestet wurden, haben einen persönlichen Brief mit ihren individuellen Testergebnissen erhalten. Besonders erfreulich: die fünf Besten waren aufgrund von Punktegleichstand heuer gleich neun, die in einer Feier geehrt wurden. FG-Obmann Gökhan Keskin und seine Stellvertreter Khachador Jalmanian und Dusan Roggisch gratulierten den Top-Lenkern persönlich und betonten ihre Vorbildwirkung. Für ihre hervorragende Leistung wurden die Kollegen Mehmet Ufuk Altug, Kemal Türel, Ahmed Khaled, Erich Krobath, Rahmi Yildizdal, Ioan Chirila, Abdul Razaq Daizangy, Erdogan Durak und Gerhard Brunnauer geehrt. Als Anerkennung erhielten sie von Taxi 40 100 eine Urkunde, die mit Dukaten vergoldet wurde. Die Taxikollegen Mehmet Ufuk Altug, Kemal Türel, Ahmed Khaled, Erich Krobath, Rahmi Yildizdal, Ioan Chirila, Abdul Razaq Daizangy, Erdogan Durak und Gerhard Brunnauer wurden von Taxi 40 100 geehrt. HALLO TAXI 4|15 23 TAXI Aus aller Welt Taxi-Zukunft-Kongress zu den Herausforderungen der Branche Foto: BZP Die Digitalisierung wird auch für das Taxigewerbe Veränderungen bringen. Die damit verbundenen Herausforderungen thematisierte der Deutsche Taxi- und Mietwagen- verband (BZP) am 18. November 2015 bei seinem Taxi-Zukunft-Kongress in Berlin. [ Vieles deutet darauf hin, dass die bisherigen Strukturen und Abläufe nicht nur durch Neuanbieter (nicht nur illegale) angegriffen werden, sondern sich auch die Gesellschaft durch die digitale Revolution wandelt. All dies kann nicht ohne Auswirkungen auf die Personenbeförderungsgewerbe bleiben. Um die Branche darauf vorzubereiten, hat der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband am 18. November 2015 im Maritim proArte Hotel Berlin einen Kongress Taxi-Zukunft veranstaltet. „Die Geschäftsmodelle, die die Vermittlung zwischen Kunde und Leistung als eigenes Business-Modell aufgebaut haben, leben von der Bequemlichkeit der Kunden, auch von uns selbst. Denn auch wir bestellen geschäftlich oder privat über Amazon, buchen unser Hotel bei HRS und Konsorten, unsere Urlaubsreise bei expedia.“, veranschaulichte der Präsident des BZP Michael Müller bei der Veranstaltung. „Nicht nur die Taxi- und KaufobjektVermittlung verändert sich mit der Smartphone-Welt von heute, genauso Arbeitsverhältnisse, Akquise, Kundenbindung, Bezahlmöglichkeiten usw.“ 24 ] Um in diesem von Digitalisierung geprägten Wettbewerb nicht das Nachsehen zu haben, sollten daher Taxiunternehmen als Mobilitätsdienstleister auch die neuen Mobilitätsplattformen nutzen. Tom Kirschbaum (Ally-App) und Eileen Mandir (Daimler-Tochter moovel). In der Diskussion stellte sich schnell die Frage, welche der vielen Plattformen, die schon bestehen bzw. kurz vor ihrem Start stehen, sich durchsetzen Die Veranstaltung war in drei Themenblöcke, und zwar zu technischen Herausforderungen, zu Mobilitätsplattformen und zu Erwartungen der Verbraucher zur Qualität und Sicherheit eingeteilt. Nach den Eingangs-Statements der Referenten konnte sich auch das Publikum bei den anschließenden Diskussionsrunden einbringen. Kaum Neues hörte man etwa über die Zukunft des Hybridantriebs bei Toyota oder über die Elektromobilität bei Volkswagen. wird. Keine Monopolstellung sondern eine Vielfalt an regionalen und überregionalen Plattformen wäre daher wünschenswert. In diesem Zusammenhang unterstrich Michael Nielsen von der IRU, wie wichtig es sei, dass es nur eine Art der Gesetzgebung für die Personenbeförderung in Europa geben sollte. „Die Digitalisierung wird auch für das Taxigewerbe Veränderungen bringen. Bisherige Strukturen wandeln sich.“ Interessanter waren die Beiträge zum Thema Mobilitätsplattformen. Als Vertreter von zwei Plattformen referierten HALLO TAXI 4|15 Die Antwort der Politik auf die neue Mobilität erläuterten u.a. ein Vertreter der CDU und SPD. Wobei sich so mancher Besucher am Ende die Frage stellte, ob die Politiker über das Personenbeförderungsgewerbe eigentlich wirklich Bescheid wissen. TAXI Aus aller Welt CO2 Emissionsreduzierung in Europa: E-Taxiflotten haben Signalwirkung Am 13. November lud die International Road Union (IRU) im Rahmen des D I-CVUE Projekts (Incentives for Cleaner Vehicles in Urban Europe) nach Berlin zu einem ersten Erfahrungsaustausch zu den verschiedenen europäischen Elektrotaxiprojekten. as von der Europäischen Union finanzierte I-CVUE Projekt (es läuft noch bis März 2017) unterstützt die Umstellung auf Elektrofahrzeuge, um das Ziel einer effektiven CO2 Emissionsreduzierung in Europa voranzutreiben. Im Rahmen dieses Projekts sollen europaweit 1000 Elektrofahrzeuge herkömmliche Benzin/Diesel-Fahrzeuge ersetzen. Die beim IRU-Workshop in Berlin vorgestellten Projekte aus Berlin, Stuttgart und Wien befinden sich in unterschiedlichen Projektphasen. Positiv ist zu vermerken, dass Grundfragen wie z.B. Platzierung der E-Tankmöglichkeiten im Stadtzentrum oder die möglichst hohe Leistungsstärke der Lademöglichkeiten im Taxibereich, eine übereinstimmende Antwort in allen Projektstudien gefunden haben. Der Projekttag wurde von allen Projektbeteiligten positiv wahrgenommen, hörte man doch neue Lösungsansätze wie z.B. zu der Frage wie man am Taxistandplatz auflädt. Hier waren alle Teilnehmer von der Wiener Lösung – eben nicht am Standplatz sondern an Schnellladestationen in Tankstellen – aufzuladen, überrascht. Aber auch die Stuttgarter Lösung, Ladestände tatsächlich in der Zentrale anzuzeigen, bzw. bei Fahrten über die Ladekapazität hinaus ein ErsatzFahrzeug zu einem Umstiegspunkt zu bestellen, ist ein neuer Ansatz. Ein Überblickvortrag erläuterte die europäische Situation mit positiven Beispielen. Etwa die Niederlande mit einer hohen Anzahl an professionellen Lademöglichkeiten oder die nordischen Länder wie z.B. Norwegen. Sie machen mit hohen Förderungen die E-Mobilität auch auf der Kostenseite attraktiv, und schaffen Vorteile auch im Straßenverkehr. Die Benutzung von Taxispuren durch private E-Fahrzeuge wurde naturgemäß kritisch gesehen. Dieser erste Erfahrungsaustausch hat gezeigt, dass erhebliches Interesse der Länder an E-Mobilität besteht und Taxis Fotos: www.icvue.eu als „Leuchtturmprojekt" dies dem Endkonsumenten präsentieren können. Weitere Treffen sind geplant um die Entwicklung neuer Elektrofahrzeugflotten in ganz Europa voranzutreiben und auch Mehrfachforschungen zu vermeiden. HALLO TAXI 4|15 25 myTaxi-Rabatte: TAXI Aus aller Welt Oops, der Streit geht weiter Die zum Daimler-Konzern gehörende Vermittlungs-App myTaxi gewährt immer wieder Rabattaktionen von 50 Prozent. Kunden, die über diesen App-Dienst bezahlen, wird die Hälfte des Fahrpreises erstattet. Deutsche Taxi-Zentralen und Verbände laufen dagegen Sturm und klagten. Gerichtsverfahren laufen in Stuttgart, Hamburg und Frankfurt. In Deutschland gelten eigentlich Festpreise für Taxifahrten. Dadurch sollen Taxifahrer vor ruinösem Wettbewerb geschützt werden. Diese Vorgabe umgeht myTaxi mit Rabattaktionen, indem die App ihren Kunden, wenn sie ein Taxi über den Dienst rufen, 50 Prozent des Fahrpreises erstattet. Und myTaxi macht weiter: „Oops, we do it again: Halber Preis bei jeder Tour vom 12. bis 26. November“ ist auf der Homepage zu lesen. In Hamburg war der Deutsche Taxiund Mietwagenverband (BZP) mit einer einstweiligen Verfügung gegen die bundesweiten Rabatte im September gescheitert. Das Landgericht stellte sich auf die Seite von myTaxi. Deshalb konnte myTaxi bundesweit weiter Rabatte gewähren – mit Ausnahme in Stuttgart. In Stuttgart und Umgebung hingegen hatte die dortige Taxi-Auto-Zentrale eine einstweilige Verfügung am Landgericht im Juni durchgesetzt, das die Rabatte für rechtswidrig erklärte. MyTaxi war dagegen in Berufung gegangen, der Fall ging ans Oberlandesgericht Stuttgart. Dieses hob am 19. November die einstweilige Verfügung auf, mit der die Taxi-Auto-Zentrale in den vergangenen Monaten solche Aktionen in Stuttgart, Filderstadt und Leinfelden-Echterdingen verboten hatte. Der Richter machte noch einmal klar, dass er die Rabatte nicht grundsätzlich verbieten würde. Der konkrete, über zwei Wochen gewährte Rabatt von 50 Prozent könne aber als unlauterer Wettbewerb gesehen werden. Weil die Taxi-Auto-Zentrale allerdings in ihren Schriftsätzen nicht den für eine solche Entscheidung maßgeblichen Kern getroffen habe, wies das Oberlandesgericht den ursprünglichen Antrag auf einstweilige Verfügung ab. Zu Ende ist der Streit damit aber nicht. Die Stuttgarter Taxifahrer wollen mit einer weiteren Klage gegen die Rabatte vorgehen, sollte nicht vorher andernorts schon eine bundesweite Entscheidung fallen. Denn die Servicegesellschaft Taxi Deutschland hat vor dem Landgericht Frankfurt eine Klage gegen die bundesweit laufenden Rabattaktionen eingereicht, weil sich die der Gesellschaft angeschlossenen Taxi-Zentralen einem ruinösen Wettbewerb ausgeliefert sehen. Die Verhandlung soll am 24. November beginnen. Vor dem Landgericht Frankfurt war schon der Mitfahrdienst UberPop, bei dem Privatleute Fahrten in ihren Autos anbieten, nach einer Klage für wettbewerbswidrig erklärt worden. Eigene Mobilitätsplattform „Mobility as a Service“ (MaaS) Die geplante Vermittlungs-Plattform würde zunächst im Raum Stuttgart starten. Damit geht die Taxi-Zentrale auf Konfrontationskurs zu Daimler. Der Autobauer hatte 2012 die App Moovel ins Leben gerufen, die Verkehrsmittel von der Bahn über öffentlichen Nahverkehr bis zu Daimlers eigenem Carsharing-Angebot vereint. Hier setzt die Idee von „Mobilität als Service“ (kurz MaaS genannt) an. Es ist als ein Mobilitäts-Vertriebsmodell zu verstehen, mit dem die wichtigsten Transport-Bedürfnisse Kunden über eine Plattform angeboten werden. Leistungen sind in einem Paket gebündelt – ähnlich wie bei Handytarif-Paketen. Kundenoptimiert will man Verkehrsinfrastruktur (z.B. Radwege), Transportdienstleistungen (z.B. öffentliche Verkehrsmittel, Fahrrad, Taxi, Car-Sharing), Transportinformationen (z.B. Preis, Fahrzeiten) und Zahlungsmöglichkeiten gebündelt anbieten, die den Benützern am Handy, Tablet oder PC rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Nach der Niederlage gegen die zum DaimlerKonzern gehörende Vermittlungs-App myTaxi will die Stuttgarter Taxi-Auto-Zentrale einem anderen Angebot des Autobauers Konkurrenz machen. Angedacht sei eine Plattform, mit deren Hilfe Fahrten von Haustür zu Haustür geplant und gebucht werden könnten, sagte der ZentralenVorsitzende Murat Arslan der Deutschen PresseAgentur. 26 Mit der fortschreitenden globalen Digitalisierung hat sich das Verhalten der Gesellschaft in vielen Bereichen stark verändert. Das gilt auch für den Sektor Transport. Längst verzichten viele Menschen ganz bewusst auf ein eigenes Fahrzeug und wollen trotzdem regional und überregional mobil sein. HALLO TAXI 4|15 Das US-Unternehmen Uber bietet über eine Smartphone-App verschiedene Fahrdienste an, darunter auch von privaten Fahrern (UberPop). Die Angebote sorgen weltweit für massiven Widerstand von Taxi-Branche und Behörden, die dem Dienst unfairen Wettbewerb vorwerfen. Die aggressive Expansion in Europa beschert dem umstrittenen Fahrdienst-Vermittler Uber juristischen Ärger. So wurde im September die Uber-Zentrale in Amsterdam von der Staatsanwaltschaft durchsucht, in Paris stehen zwei TopManager vor Gericht. In Bulgarien hat das oberste Verwaltungsgericht angeordnet, dass Uber seine Tätigkeit vorläufig einstellen muss. In Deutschland wurde das Uber-Geschäft durch mehrere Gerichtsentscheidungen deutlich eingeschränkt. Vor kurzem hat sich Uber hier vom Markt zurückgezogen und ist nur mehr in München und Berlin aktiv. Beobachter deuten das allerdings als Reaktion auf derzeit laufende Untersuchungen durch das Europa-Parlament. Paris: Prozess gegen Uber-Manager Der Prozess gegen zwei europäische Top-Manager von Uber in Paris wurde bis Februar 2016 vertagt. Die Parteien sollen mehr Zeit bekommen, sich mit den gesamten Daten beschlagnahmter Festplatten und Computer vertraut zu machen, entschied das Gericht Ende September. Dem Frankreich-Chef Thibault Simphal und dem für Westeuropa zuständigen Pierre Dimitri Gore-Coty werden diverse Gesetzesverstöße im Zusammenhang mit dem Service UberPop vorgeworfen. Dazu gehören Beihilfe zum Betrieb illegaler Taxi-Dienste und gesetzwidrige Speicherung persönlicher Daten. UberPop wurde in vielen europäischen Städten bereits untersagt und eingestellt. In Frankreich setzte Uber ihn im Juli kurz nach der Festnahme der beiden Manager aus. UberPop war mit einem Gesetz verboten worden, das jüngst vom französischen Verfassungsrat bestätigt wurde. Nach dem Gesetz drohen für illegale Taxi-Dienste Strafen von bis zu 300.000 Euro und bis zu zwei Jahre Haft. Uber als Firma könnte zu einer Strafe von 1,5 Millionen Euro verurteilt werden. Amsterdam: Razzia in Uber-Zentrale Bereits letztes Jahr hatte ein niederländisches Gericht geurteilt, dass der UberPop-Dienst illegal ist. Uber erhob Einspruch. Nun hat die niederländische Staatsanwaltschaft die Europazentrale von Uber in Amsterdam durchsucht. Es bestehe der Verdacht, das Unternehmen habe mit seiner umstrittenen App UberPop illegale Taxidienste angeboten, teilten die Ermittler mit. Nutzern sei es durch die App möglich gewesen, auch bei nicht registrierten Taxifahrern mitzufahren. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden gegen Uber bereits Geldstrafen in Höhe von 450.000 Euro verhängt. Uber wies die Vorwürfe zurück: Über den rechtlichen Status von UberPop werde noch vor Gericht verhandelt und das entsprechende Gesetz überprüft. Man kooperiere mit den niederländischen Behörden weiterhin bei den laufenden Ermittlungen zu UberPop. Innerhalb von Monaten wollen die Behörden entscheiden, ob gegen das Unterneh- men oder gegen Einzelpersonen Anklage erhoben wird. Auch in den Niederlanden hat Uber mit 18. November nun seinen besonders umstrittenen Service UberPop eingestellt, will jedoch mit seinen anderen Diensten auf dem niederländischen Markt bleiben. London: Strengere Regeln geplant Eine Verschärfung der Beförderungsvorschriften plant die Stadt London, um die berühmten Londoner Taxis vor der Konkurrenz durch Uber zu schützen. Mitte September hat die Londoner Verkehrsbehörde die öffentliche Anhörung zu den geplanten neuen Regeln gestartet, die noch bis kurz vor Weihnachten läuft. Geplant ist, dass Fahrer privater Dienste wie Uber einen Englisch-Test und einen Kartenlese-Test absolvieren müssen. Die Anbieter müssen einen Festnetzanschluss nachweisen und Buchungen ihrer Wagen bis zu sieben Tage im Voraus akzeptieren. Auch die Versicherungsvorschriften sollen verschärft werden. Vorgesehen ist zudem, dass zwischen Buchung und Beginn einer Fahrt mindestens fünf Minuten verstreichen müssen, um den Fahrern Zeit für die Planung ihrer Route zu geben. Brüssel: UberPop eingestellt Uber stellte seinen Dienst UberPop in der belgischen Hauptstadt Brüssel nach einem Gerichtsbeschluss nun tatsächlich ein. Mitte Oktober teilte Uber dies in einer E-Mail seinen Kunden mit. Damit reagierte das US-Unternehmen auf den Beschluss des Brüsseler Handelsgericht, das Ende September UberPop für illegal erklärt hatte. Die Richter drohten mit Strafen von 10.000 Euro pro Verstoß, falls der umstrittene Fahrdienst-Vermittler sich nicht an das Urteil halte. Erst Mitte September hatten Brüsseler Taxifahrer zum zweiten Mal in diesem Jahr gegen Uber protestiert und damit ein Verkehrschaos in der Hauptstadt ausgelöst. Bulgarien: Tätigkeit untersagt In Bulgarien hat das oberste Verwaltungsgericht die Tätigkeit von Uber vorläufig untersagt, bis der Streit des Unternehmens mit dem Wettbewerbsregulator KZK entschieden ist. Kunden und Fahrer des Dienstes würden die Gerichtsentscheidung aber ignorieren, berichtete die Tageszeitung "Trud". Dem Bericht zufolge will Uber den Server, über den der Dienst gesteuert wird, von Sofia nach Finnland verlegen, um ihn dem Zugriff der bulgarischen Behörden zu entziehen. Anfang Juli hatte die bulgarische Wettbewerbsbehörde Geldstrafen in Höhe von 100.000 Euro gegen zwei Uber-Firmen verhängt. HALLO TAXI 4|15 27 TAXI Aus aller Welt Uber: Ärger mit der Justiz