Hallo_Taxi_Ausgabe 3/2015

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Hallo_Taxi_Ausgabe 3/2015
HALLO
TAXI
ZEITSCHRIFT FÜR DAS TAXI-, MIET- & LEIHWAGEN UND FIAKERGEWERBE ÖSTERREICHS
Ausgabe 3 / 2015
EUR 3,10
P.b.b.
Verlagsort 1230 Wien
07Z037642 M
Rücksendung an: CC Taxicenter GmbH, Pfarrgasse 54, 1230 Wien
Projekt
„eTaxi Wien“
HALLO
TAXI
GESCHÄTZTE LESERINNEN UND LESER!
GESCHÄTZTE LESERINNEN UND LESER!
Das Wetter – vor allem seine Extreme – ist der
Freund des Gewerbes: der heiße Sommer hat
uns und hoffentlich auch Ihnen eine höchst
erfreuliche Entwicklung der Auftragszahlen beschert. Aber sich auf das Wetter alleine zu verlassen, wäre leichtsinnig – zum Erfolg gehört
auch die eigene Leistung. Für eine Taxizentrale
heißt das Schnelligkeit und guter Service – und
die Kooperation mit qualitätsbewussten Partnern.
Ein wichtiger Teil, unsere gemeinsame Qualität
zu überprüfen und weiter zu entwickeln, ist das
Mystery Shopping, das wir im Rhythmus von ca.
zwei Jahren durchführen lassen. Der aktuelle –
heurige – Durchgang zeigte wieder ausgezeichnete Resultate – wir haben eine großartige Flotte.
Danke Ihnen allen, die zu diesem tollen Ergebnis
beigetragen haben!
Andere verlassen sich weniger auf Qualität
sondern setzen auf Primitiv-Instrumente des
Marketings. So MyTaxi – neuerdings mit Daimler
im Rücken – wo man nun mit Rabattaktionen in
den Markt einzudringen versucht, nachdem der
bisherige Erfolg der Hamburger am österreichischen Markt – na, sagen wir – überschaubar war.
Preispolitische Instrumente wie Rabatte sind immer ein Indiz von Hilflosigkeit und mangelnder
Kreativität. Und in unserem Gewerbe aufgrund in
zahlreichen Städten existierenden amtlichen
Impressum
Medieninhaber:
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CC
WIHUP
Taxicenter
Taxiservice
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GmbH, Laaer Berg Straße
Pfarrgasse
32, Ladenzeile,
54, A-1230
A-1100 Wien
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Karin Cisar-Loder
31 45 – DW 212,
Fax: 01/602 31 45 – DW 744;
Fixtarifen rechtlich mehr als
bedenklich.
Die Gerichte in
Wien sahen
das genauso
und untersagten mittels
einstweiliger
Verfügung
MyTaxi weitere Rabattaktionen in Wien.
Nachdem man sich in den vergangenen
Jahren auf Bundesebene, also im Fachverband,
den brennenden Fragen unseres Gewerbes –
neue Konkurrenten, Änderungen im Steuerrecht,
Ausbildung, etc. – eher hmmmm – zögerlich
widmete, scheint mit dem neuen Fachverbandsobmann Erwin Leitner ein neuer, frischer Wind zu
wehen: lesen Sie in diesem Heft, welchen Initiativen der oberste Interessenvertreter unseres
Gewerbe die größte Priorität zuordnet.
Das und viele andere interessante Neuigkeiten aus unserem Gewerbe finden Sie auf den
kommenden Seiten. Ich wünsche Ihnen eine
spannende Lektüre
Redaktion
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64
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Hersteller: Otto Stutzig Werbeagentur;
www.stutzig.at
“agensketterl“ Druckerei GmbH,
Kreuzbrunn 19, A-3001 Mauerbach
Die Redaktion behält sich Kürzungen und
stilistische
Die Redaktion
Modifizierungen
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gezeichnete
stilistische Modifizierungen
Beiträge müssen
vor.sich nicht
unbedingt
Namentlichmit
gezeichnete
der redaktionellen
BeiträgeMeinung
müssen
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HALLO TAXI 3|15
Ihr
Martin Hartmann
oder
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erfolgen.
Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz:
Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz:
„Hallo
“Hallo Taxi”
Taxi” versteht
versteht sich
sich als
als unabhängige
unabhängige
Taxi-Zeitschrift
Taxi-Zeitschrift für
für das
das österreichische
österreichische
Personenbeförderungsgewerbe
Personenbeförderungsgewerbe mit
mit PKW
PKW
und
und dessen
dessen LenkerInnen
Lenker und erscheint
und erscheint
4x jähr4x
lich.
jährlich. Unternehmensgegenstand:
Taxiservice
Unternehmensgegenstand: Taxiservice
3
Registrierkassenpflicht:
TITELGESCHICHTE Registrierkassenpflicht
Vieles ist noch nicht definiert
Im Juli wurde vom Nationalrat die Steuerreform 2015/2016 – in Form eines
ebenso umfangreichen wie komplexen Gesetzespakets – beschlossen. Das
W
Steuerreformgesetz 2015/2016 bringt zahlreiche Gesetzesänderungen mit sich
und sieht u.a. für bestimmte Unternehmen eine Registrierkassenpflicht vor.
Zudem wird auch eine Belegerteilungsverpflichtung eingeführt.
elche Auswirkungen die Registrierkassenpflicht auf die Taxi- und
Mietwagenbranche haben wird
bzw. welche konkreten Maßnahmen Taxi- und Mietwagenunternehmer werden setzen müssen, ist
zum jetzigen Zeitpunkt nicht eindeutig zu beantworten.
Mittlerweile hat das Finanzministerium eine „Registrierkassensicherheitsverordnung“ erarbeitet, die die technischen Einzelheiten für Sicherheitseinrichtungen in Registrierkassen definieren soll. Dieser Verordnungsentwurf mit derzeit
25 Paragrafen wird (nicht nur) von Interessensvertretern der
Wirtschaft als außerordentlich kompliziert kritisiert und daher
Änderungen eingefordert.
Nicht geklärt für die Taxibranche ist beispielsweise die
grundlegende Frage, ob ein Taxameter als Sicherungsinstrument oder als Registrierkasse einzustufen ist. Welche
Maßnahmen sind von Mietwagenunternehmern zu setzen,
fallen sie eventuell unter den Begriff „mobile Berufe“?
Vieles ist also noch nicht abgeklärt, muss noch näher definiert werden. Eine Beantwortung durch das Ministerium
steht ebenfalls noch aus.
Wo findet man weiterführende
Informationen?
Einen Überblick über die gesetzlichen Änderungen und zum
aktuell gültigen Stand kann man auf verschiedenen Homepages (siehe Info-Kasten auf Seite 6) finden.
Seitens des Fachverbandes und der Fachgruppen ist man
natürlich bemüht die Taxi- und Mietwagenunternehmer so
rasch als möglich und vor allem umfassend zu informieren –
sobald Klarheit herrscht. So soll das Handbuch „Steuerliche
Aufzeichnungen für Taxi- und Mietwagenunternehmen“,
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..
4
HALLO TAXI 3|15
das vom Steuer-, Unternehmens- und IT-Berater Ing. Dr. Axel
Kutschera 2012 erstellt wurde, den finalen Gesetzesanforderungen angepasst werden und als Gratis-Download zur
Verfügung stehen. Zudem wird Dr. Kutschera, der die
Besonderheiten des Personenbeförderungsgewerbes
bestens kennt, z.B. auf Einladung der Wiener Fachgruppe
einen Vortrag zum „ Steuerreformgesetz 2015/2016“ für
interessierte Unternehmer am 24. September halten.
Fragen & Antworten
Nachfolgend – auszugsweise – einige Informationen
(Quelle: Homepage des BMF) in Form von „Fragen und
Antworten" zur allgemeinen Registrierkassenpflicht, die mit 1. Jänner 2016 in
Kraft tritt sowie zum Entwurf Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV), die
mit 1. Jänner 2017 umgesetzt werden soll.
HALLO
TAXI
Was versteht man unter der
Registrierkassenpflicht?
Unter der Registrierkassenpflicht versteht man die Verpflichtung, alle Bareinnahmen zum Zweck der Losungsermittlung
mit elektronischer Registrierkasse, Kassensystem oder sonstigem elektronischen Aufzeichnungssystem einzeln zu
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>>
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TITELGESCHICHTE Registrierkassenpflicht
erfassen. Diese Verpflichtung besteht generell bei Überschreiten der Grenzen des § 131b Abs. 1 Z.2 Bundesabgabenordnung (BAO) ab 1. Jänner 2016.
Ab 1. Jänner 2017 ist die Registrierkasse mit einer technischen Sicherheitseinrichtung zu versehen…
Für wen gilt die Registrierkassenpflicht?
Sie gilt für Unternehmer, die betriebliche Einkünfte erzielen
… ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro je Betrieb, sofern
die Barumsätze 7.500 Euro je Betrieb im Jahr überschreiten.
Anm.d.Red.: Zu den Bargeschäften zählen auch Umsätze
mit Bankomat- oder Kreditkarte.
Was versteht man unter einer
Registrierkasse?
Unter Registrierkasse versteht man jedes elektronische Aufzeichnungssystem, das zur Losungsermittlung und Dokumentation einzelner Bareinnahmen eingesetzt wird. Als Registrierkasse können auch serverbasierte Aufzeichnungssysteme, Waagen und Taxameter mit Kassenfunktionen
dienen.
Welche Voraussetzungen muss die
Registrierkasse zwischen 1. Jänner 2016 und
1. Jänner 2017 erfüllen?
Ab 1. Jänner 2016 muss der Unternehmer eine Registrierkasse führen, die den Vorgaben der Kassenrichtlinie (KRL
2012) entspricht, seine Bareinnahmen mit dieser erfassen
und Belege ausstellen, die den Anforderungen des § 132a
BAO entsprechen.
Ab 1. Jänner 2017 muss die Registrierkasse mit einer technischen Sicherheitseinrichtung versehen sein. Die Details werden in einer technischen Verordnung (Registrierkassensicherheitsverordnung …) näher geregelt.
Was passiert, wenn ich keine Registrierkasse
nutze? Wird es Sanktionen geben, wenn ein
Unternehmer seine Kasse nicht zeitgerecht
aufrüstet bzw. keine Registrierkasse
anschafft?
Wird ab 1. Jänner 2016 keine Registrierkasse genutzt oder
verfügt die Registrierkasse ab 1. Jänner 2017 nicht über die
technische Sicherheitseinrichtung, ist dies als Finanzordnungswidrigkeit strafbar (… Finanzstrafgesetz (FinStrG); Strafrahmen bis 5.000 Euro Strafe).
Weiters führt dies nach § 163 BAO zum Verlust der Vermutung der sachlichen Richtigkeit der geführten Bücher
und Aufzeichnungen und kann zu einer Schätzung der
Besteuerungsgrundlagen nach § 184 BAO durch die Abgabenbehörde führen.
Wer kontrolliert, ob die Kassen den neuen
Standards entsprechen?
Ob Kassen verwendet werden bzw. die Kassen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, wird durch die Organe
der Abgabenbehörde kontrolliert.
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Muss ich eine Registrierkasse mitnehmen,
wenn ich meine Leistung außerhalb der
Betriebsstätte erbringe?
In der Barumsatzverordnung (BarUV 2015) sollen Erleichterungen bei der zeitlichen Erfassung der Barumsätze für so
genannte „mobile Gruppen“ ermöglicht werden. Darunter
versteht man Unternehmer, die ihre Leistungen außerhalb
der Betriebsstätte erbringen.
Beispiele: (Tier-) Arzt, Friseur, Masseur, Reiseleiter, Fremdenführer. Diese müssen keine Registrierkasse mitführen, sondern können bei Leistungserbringung einen Beleg ausstellen
und die Belegdurchschrift bei Rückkehr an die Betriebsstätte ohne unnötigen Aufschub nachträglich erfassen.
Was bedeutet die Belegerteilungsverpflichtung für den Unternehmer?
Der Unternehmer hat über jede empfangene Barzahlung
einen Beleg, der den Anforderungen des § 132a Abs. 3
BAO entspricht, auszufolgen. Diese Verpflichtung besteht
ab 1. Jänner 2016 unabhängig vom Jahresumsatz und vom
Betrag der Barzahlung. … Die Nichtausfolgung eines Belegs
stellt eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. d
FinStrG dar (Strafrahmen bis 5.000 Euro).
Was bedeutet die Belegerteilungsverpflichtung für den Kunden?
Der Kunde hat den Beleg entgegenzunehmen und bis
außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten mitzunehmen.
Fazit:
Man kann davon ausgehen, dass es im Laufe der kommenden Wochen nach und nach aufklärende Details für das
Taxi- und Mietwagengewerbe von offizieller Seite geben
wird. Sind diese Informationen noch vor dem Dezember
2015 verfügbar, planen wir eine Sonderausgabe zu diesem
wichtigen Thema.
Weiterführende Informationen
im Internet:
Bundesministerium für Finanzen:
www.bmf.gv.at/top-themen/Registrierkassen
Fachverband Beförderungsgewerbe mit PKW:
www.wko.at
(Rubrik „Meine Branche“ –> Österreich –> Sparte
Transport und Verkehr)
www.fiskaltrust.at
www.globaltrust.eu
www.ris.bka.gv.at
HALLO TAXI 3|15
Einstweilige Verfügung verbietet
myTaxi Rabattierungen
Die Daimler-Tochterfirma myTaxi geht immer wieder mit
50 %-Rabattaktionen auf Kundenfang. Zuletzt in zahlreichen
Städten Deutschlands, wo vom 7. bis 21. Juli Fahrgäste, die
über diese App zahlten, die Hälfte des Fahrpreises zurückbekamen.
In Stuttgart, Filderstadt und Leinfelden-Echterdingen war
dies myTaxi jedoch gerichtlich untersagt, denn die TaxiAuto-Zentrale Stuttgart hat im Zuge der Mai-Rabattaktion
eine einstwillige Verfügung erwirkt, die im Juni bestätigt
wurde. Die Rabattierung wird myTaxi vom Landgericht
Stuttgart als wettbewerbswidrig untersagt. Ende September
soll das Oberlandesgericht Stuttgart über die Berufung von
myTaxi verhandeln.
Auch der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband BZP hat
beim Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung
gegen die neuerlich im Juli veranstaltete myTaxi-Rabattierung beantragt. Denn laut Personenbeförderungsgesetz
dürfen kommunal festgelegte Taxitarife weder unter- noch
überschritten werden. Stimmt das Gericht der einstweiligen
Verfügung zu, würde sie bundesweit gelten, da der klagende Verband in ganz Deutschland tätig ist.
CC Taxicenter erwirkt einstweilige Verfügung
BUNDESLÄNDER Aktuell
Wien
In Wien und Graz hat der myTaxi-App-Anbieter, die Intelligent
Apps GmbH, im Mai mit einer 50 %-Rabattaktion versucht
Kunden anzulocken und sogar bis Ende Mai verlängert. Aus
Sicht der CC Taxicenter GmbH ist dies eine unlautere Weise
Kunden zu gewinnen und der verbindliche Wiener Taxitarif
wird missachtet. Bei Gericht wurde sofort Klage und ein Antrag auf einstweilige Verfügung eingebracht. Intelligent Apps
suchte um Verschiebung des Gerichtstermins an, so dass die
Erstverhandlungen Mitte August stattfanden.
CC Taxicenter kann nun einen gerichtlichen Erfolg gegen
dieses Preisdumping und damit auch gegen einen Verdrängungswettbewerb verbuchen: Das Handelsgericht Wien hat
am 24. August mit einer einstweiligen Verfügung Intelligent
Apps aufgetragen, Rabattierungen zu unterlassen. Wesentlich ist, dass myTaxi in Wien keine Rabattwerbung mehr vornehmen darf und darüber hinaus ganz allgemein nicht unter
Außerachtlassung des Wiener Taxitarifs vermitteln und Taxifahrten anbieten darf; das heißt: es darf auch keinen Zuschuss
zum Tarifpreis durch Intelligent Apps geben – der Taxitarif ist
somit laut Handelsgericht schlicht einzuhalten.
Österreich
BUNDESLÄNDER Aktuell
Messe- und Veranstaltungstermine
von Oktober bis Dezember 2015
Biberwier/T
Breitenau/NÖ
Dornbirn
11. - 13.12.2015
7. - 08.11.2015
24. - 25.10.2015
14. - 15.11.2015
14. - 15.11.2015
Feldkirch/V
6. - 8.11.2015
Furth/Göttweig
7. - 8.11.2015
Graz
15. - 17.10.2015
15. - 17.10.2015
7. - 8.11.2015
14. - 15.11.2015
14. - 15.11.2015
Hollabrunn
24. - 26.10.2015
Innsbruck
7. - 11.10.2015
7. - 11.10.2015
21. - 23.10.2015
7. - 8.11.2015
20. - 22.11.2015
20. - 22.11.2015
27. - 29.11.2015
Klagenfurt
13. - 15.11.2015
13. - 15.11.2015
13. - 15.11.2015
21. - 22.11.2015
Leobersdorf/NÖ 10. - 11.10.2015
Linz
16. - 18.10.2015
12. - 14.11.2015
20. - 22.11.2015
Ried i. Innkreis 10. - 11.10.2015
6. - 8.11.2015
Salzburg
6. - 9.10.2015
16. - 18.10.2015
23. - 25.10.2015
7. - 11.11.2015
19. - 22.11.2015
19. - 22.11.2015
26. - 28.11.2015
28. - 29.11.2015
3. - 6.12.2015
Steyr
16. - 18.10.2015
Tulln
24. - 26.10.2015
25. - 28.11.2015
Wels
Vösendorf
Wien
8
14. - 18.10.2015
15. - 17.10.2015
24. - 25.10.2015
24. - 26.10.2015
6. - 8.11.2015
13. - 15.11.2015
15. - 16.10.2015
16. - 18.10.2015
22.10.2015
23. - 26.10.2015
23. - 26.10.2015
3. - 5.11.2015
4. - 5.11.2015
6. - 15.11.2015
Students on Snow – Jobbörse für Studierende u. Vertreter der Wirtschaft
Event & Hochzeitsmesse – Messe für Verwöhnprogramm und Brautmodenschau
Gustav – Internationaler Salon für Konsumkultur
Hochzeit & Event – Hochzeitsmesse
Baby & Kind – Messe für Baby- und Kinderprodukte
ArtDesign – Messe für Design, Kunst und Mode
Hochzeitswelt Niederösterreich – Hochzeitsmesse
SBim – Die Schul- und Berufsinfomesse
BeSt³ – Messe für Beruf, Studium und Weiterbildung
Hochzeitsmesse
Haustiermesse – für die ganze Familie mit einem informativen Vortragsprogramm
55PLUS – Die Messe für alle Junggebliebenen
Haus Bau Messe – Fachmesse für Hausbau und Energiesparen
Innsbrucker Herbstmesse – Herbstmesse für Wohnen und Mode
Aqua Life – Ausstellung für die neuesten Trends für das eigene Traumbad
Visio Tirol – Bildungsmesse
Alpinmesse – Messe für Outdoorbegeisterte und alpines Führungspersonal
senaktiv – Tiroler Seniorenmesse
Happiness-Messe –Messe für Gesundheit, Spiritualität und Heilung
Euroantik – Kunst- und Antiquitätenausstellung
gesund & glücklich – Die österr. Messe für Körper, Geist & Seele
Familienmesse – Die Erlebnismesse für die ganze Familie
Gesund Leben – Messe für Gesundheit, Schönheit und Wohlbefinden
Hochzeitslust – Hochzeitsmesse
Autojumble Austria – Verkaufsmarkt für Oldtimer, Zweiräder, Traktoren, Ersatzteile,...
gesund & wellness – Messe für Gesundheit und Wellness
Interpädagogica – Bildungsfachmesse für Lehrmittel, Ausstattung, Kultur und Sport
Haus & Wohnen – Baumesse
Int. Modellbau Messe – Österreichs zweitgrößte Int. Modellbaumesse
Haus & Bau – Fachmesse für Haus und Bau
BWS – Int. Fachmesse für Fertigungsbedarf, Holzbe- und -verarbeitung, ...
Classic Expo – Internationale Oldtimermesse
Fit Your Body – Publikumsmesse rund um Fitness-, Kraft- und Kampfsport
Alles für den Gast-Herbst – Int. Fachmesse für Gastronomie und Hotellerie
BeSt³ – Messe für Beruf, Studium und Weiterbildung
bim – Berufsinformationsmesse
Renexpo® Hydro – Europäische Wasserkraftmesse mit Kongress
Biker-s-World – Das Motorradevent mit Motorrädern, Roller & Scooter, Quads, …
Mevisto Amadeus Horse Indoors – Pferde- und Hundeshow mit Pferdemesse
Messe Steyr – Wirtschaftsschau mit Steyrer Markt und Autoherbst
gesund & wellness – Messe für Gesundheit und Wellness
Austro Agrar – Fachmesse für Landtechnik, Stalltechnik, Saatgut, Direktvermaktung,
Kommunaltechnik, Wein- und Obstbau ...
Caravan Salon Austria – Messe für mobiles Reisen, Camping und Caravaning
Jugend & Beruf – Österreichs größte Messe für Beruf und Ausbildung
Hochzeitswelt – Hochzeitsmesse
PS Show & Autosalon – Automesse
Gesund leben – Messe für Gesundheit, Wellness und Ernährung
Haus Bau Messe – Fachmesse für Hausbau und Energiesparen
Gewinn-Messe – Europäische Messe für Kapitalanlage
Blickfang – Designmesse für Möbel, Mode und Schmuck
Career Calling – Karrieremesse
Ideenwelt – Publikumsmesse für kreatives Gestalten, Basteln, Malen, Aufmöbeln. ...
Modellbau-Messe – Österreichs größte Messe & Show f. Modelltechnik, Spielen,
Hobby...
European Utility Week – Smart Energy in Europa
Personal Austria – Fachmesse für Personalwesen
wikam – Wiener Internationale Kunst- & Antiquitätenmesse
HALLO TAXI 3|15
Wien
Art & Antique – Messe für Kunst und Antiquitäten
Master and More – Messe für Master-Studiengänge
Wiener Herbst Senioren Messe – Europas größte Messe für die 50+ Generation
Buch – Internationale Buchmesse
Europäische Schlösser & Gärten Tage – Messe f. Denkmalpflege, Restaurierung, Kulturerbe
Esoteriktage – Messe und Verkaufsveranstaltung für Esoterik
Spielefest – Österreichische Spielemesse
Photo + Adventure – Fachmesse für Reise, Fotografie und Outdoor
ReiseSalon – Die Messe für einzigartige Reisen
Implant expo® – Messe der Dentalimplantologie
Hochzeitsmesse – Die Messe für Braut und Bräutigam und Hochzeitsgesellschaft
Schule & Beruf – Messe für Aus- und Weiterbildung
Hochzeitsmesse – Fachmesse für Heiratsausstattung
Weihnachtsmärkte
Altenmarkt/S
Dornbirn
Engelhartstetten/NÖ
Garsten/OÖ
Gmunden/OÖ
Graz
Großarl/S
Kufstein/T
Mondsee/OÖ
Regau/OÖ
Salzburg
Schwarzenberg/V
Steyr/OÖ
Velden/K
Wien
28. - 29.11.2015
5. - 6.12.2015
12. - 13.12.2015
19. - 20.12.2015
27.11. - 23.12.2015
21. - 22.11.2015
28. - 29.11.2015
5. - 8.12.2015
12. - 13.12.2015
28. - 29.11.2015
5. - 6.12.2015
20. - 22.11.2015
27. - 29.11.2015
4. - 6.12.2015
11. - 13.12.2015
20.11. - 24.12.2015
20. - 22.11.2015
20.11. - 24.12.2015
27.11. - 29.11.2015
27.11. - 23.12.2015
4. - 8.12.2015
11. - 13.12.2015
27.11. - 20.12.2015
27.11. - 23.12.2015
28. - 29.11.2015
4. - 8.12.2015
11. - 13.12.2015
18. - 20.12.2015
28. - 29.11.2015
19.11. - 26.12.2015
27. - 29.11.2015
4. - 6.12.2015
11. - 13.12.2015
18. - 20.12.2015
27. - 28.11.2015
20.11. - 23.12.2015
27. - 29.11.2015
4. - 6.12.2015
7. - 8.12.2015
11. - 13.12.2015
13.11. - 23.12.2015
14.11. - 23.11.2015
18.11. - 26.12.2015
20.11. - 23.12.2015
20.11. - 23.12.2015
21.11.2015 - 3.1.2016
Adventsmarkt in Altenmarkt-Zauchensee
Adventsmarkt in Altenmarkt-Zauchensee
Adventsmarkt in Altenmarkt-Zauchensee
Adventsmarkt in Altenmarkt-Zauchensee
Dornbirner Christkindlemarkt auf dem Marktplatz
Weihnachtsmarkt im Schloss Hof in Engelhartstetten
Weihnachtsmarkt im Schloss Hof in Engelhartstetten
Weihnachtsmarkt im Schloss Hof in Engelhartstetten
Weihnachtsmarkt im Schloss Hof in Engelhartstetten
Garstner Adventsmarkt
Garstner Adventsmarkt
Schlösser Advent
Schlösser Advent
Schlösser Advent
Schlösser Advent
Altgrazer Christkindlmarkt im Franziskanerviertel
Aufsteirern – Weihnachtsmarkt am Schlossberg
Adventmarkt am Glockenspielplatz
Aufsteirern – Weihnachtsmarkt am Schlossberg
Grazer Kunsthandwerksmarkt am Färberplatz
Aufsteirern – Weihnachtsmarkt am Schlossberg
Aufsteirern – Weihnachtsmarkt am Schlossberg
Salzburger Bergadvent im Großarltal
Weihnachtsmarkt im Stadtpark
Weihnachtsmarkt auf der Festung Kufstein
Adventsmarkt
Adventsmarkt
Adventsmarkt
Regauer Adventsmarkt
Salzburger Christkindlmarkt
Salzburger Festungsadvent
Salzburger Festungsadvent
Salzburger Festungsadvent
Salzburger Festungsadvent
Adventsmarkt in Schwarzenberg
Weihnachtsmarkt in der Steyrer Altstadt
Veldener Adventsmarkt
Veldener Adventsmarkt
Veldener Adventsmarkt
Veldener Adventsmarkt
Spittelberger Weihnachtsmarkt
Weihnachtsmarkt im Alten AKH
Weihnachtsmarkt auf dem Maria-Theresien-Platz
Weihnachtsmarkt auf dem Karlsplatz
Weihnachtsdorf im Schloss Belvedere
Weihnachtsmarkt vor Schloss Schönbrunn
HALLO TAXI 3|15
9
BUNDESLÄNDER Aktuell
Wr. Neustadt
Wieselburg
Wolfsberg/K
7. - 15.11.2015
10.11.2015
11. - 14.11.2015
12. - 15.11.2015
13. - 15.11.2015
13. - 15.11.2015
20. - 22.11.2015
20. - 22.11.2015
20. - 22.11.2015
27. - 28.11.2015
25. - 26.10.2015
8. - 10.10.2015
24. - 25.10.2015
Fachverband Beförderungsgewerbe mit PKW
BUNDESLÄNDER Aktuell
Obmann Erwin Leitner
Bei der konstituierenden Sitzung am 10. Juni wurde der Salzburger Fachgrup-
pen-Obmann Erwin Leitner zum neuen Obmann des Fachverbands für die
Beförderungsgewerbe mit PKW gewählt. Ihm zur Seite stehen als Vertreter Felix
Pribil aus Niederösterreich und Christian Holzhauser aus Wien. „Hallo Taxi“ hat
Obmann Erwin Leitner im August zum Interview gebeten.
Hallo Taxi:
Herr Leitner, Sie waren seit 2005 bereits
stellvertretender FV-Obmann und wurden im Juni von den Ausschussmitgliedern einstimmig zum Obmann gewählt. Mit mehr als 13.000 Mitgliedern
vertreten Sie somit den mitgliederstärksten österreichischen Verkehrszweig.
Eine große Verantwortung, die eine
besondere Herausforderung darstellt?
Erwin Leitner:
„ Ja, eine Herausforderung für mich
liegt darin, dass unser Gewerbe
näher zusammenrückt und damit die
Anerkennung, die ihm zusteht, in der
Öffentlichkeit aber auch bei den
Politikern erhält. Die Taxi- und Mietwagenunternehmen sind die einzigen Personenbeförderer, die 365
Tage im Jahr rund um die Uhr – und
das ohne jegliche Subvention – ihre
Dienstleistungen mit ca. 10.000 Taxis
und 8.000 Mietwagen in ganz Österreich anbieten. Dabei sind die
Marktstrukturen sehr unterschiedlich. Die Hauptaufgaben unserer
Mitgliedsbetriebe in den Ballungsräumen bestehen zurzeit aus dem
normalen Taxibetrieb, den Krankenbeförderungen, Behindertentransporten, Flughafenfahrten, AnrufSammelTaxi und vielem mehr. Im
ländlichen Bereich sind es eher die
Schüler- und Kindergartenbeförderungen, Krankenbeförderungen,
Taxidienste usw.
Wichtig für die Zukunft ist, dass wir
mehr in den ÖPNV eingebunden
werden. Etwa durch Linienersatzverkehre, Anrufsammeltaxi, Ruftaxi,
Heimbringerdienste usw. Und wir
müssen versuchen eine Ausweitung
der Gemeinde-Busse zu verhindern,
da diese eine wettbewerbsverzerrende Konkurrenz darstellen.“
10
Hallo Taxi:
Im Laufe der letzten
Wochen hat sich herauskristallisiert, dass das
Steuerreformgesetz
2015/2016 auch auf das
gewerbliche Personenbeförderungsgewerbe
Auswirkungen haben
wird. Die Einführung der
Registrierkassenpflicht
und Belegerteilungspflicht
ist vermutlich die größte
Herausforderung für die
Unternehmer. Können Sie
schon nähere Details zu
diesen gesetzlichen
Änderungen bekannt
geben?
Fotos: WKS
Erwin Leitner:
„Die Registrierkassenpflicht und Belegerteilungspflicht werden
für unsere Branche eine
sehr große Veränderung
bringen. Die endgültige
Verordnung haben wir
leider bis heute noch
FV-Obmann Erwin Leitner: „Unsere Unternehnicht erhalten. Aber die men sichern Mobilität für die Bevölkerung.
wenigen Informationen, Leider wird das von der Politik noch viel zu
die wir bisher haben,
wenig geschätzt. Unser Gewerbe könnte noch
werden eine große
viel mehr zu einer kostengünstigeren und flexibadministrative und
leren Mobilität beitragen.“
finanzielle Herausforderung für unser
fahrgastschwachen Zeiten aufrecht zu
Gewerbe. Sobald wir die genauen
halten. Wird dieser wichtige Beitrag
Details kennen, werden wir mit den
von
der Politik und der Gesellschaft
Herstellern von Kassensystemen
gebührend
anerkannt?
Kontakt aufnehmen und unsere Mitglieder über die Angebote informieren.“
Erwin Leitner:
„Der Beitrag zum ÖPNV, den die
Hallo Taxi:
Taxis und Mietwagen bereits leisten,
Das Taxi- und Mietwagengewerbe
ist sehr wichtig. Ob Linienersatzträgt dazu bei, den ÖPNV speziell in
verkehr, Jugendtaxi, Seniorentaxi,
HALLO TAXI 3|15
Hallo Taxi:
Immer öfter investieren Taxi- und
Mietwagenbetriebe in umweltfreundliche Fahrzeuge. Sie selbst
haben in ihrem Unternehmen
(siehe Portrait-Kasten) die Fahrzeugflotte auf Erdgas-Antrieb
umgestellt. Unterschiedlichste
Förderungen seitens der Länder und
des Bundes machen aber den
Umstieg auf umweltfreundlichere
Fahrzeuge nicht gerade einfach.
Wäre eine Vereinheitlichung wünschenswert?
BUNDESLÄNDER Aktuell
Citytaxi, Heimbringerdienst, Weinmobil oder Istmobil – unsere
Unternehmen sichern Mobilität für
die Bevölkerung. Leider wird das
von der Politik noch viel zu wenig
geschätzt. Unser Gewerbe könnte
noch viel mehr zu einer kostengünstigeren und flexibleren Mobilität beitragen.“
Erwin Leitner ist seit Juni Obmann des Fachverbands für die Beförderungsgewerbe mit PKW. Ihm zur Seite stehen als Vertreter Felix Pribil (li.) aus
Niederösterreich und Mag. Christian Holzhauser (re.) aus Wien.
Erwin Leitner:
„Fahrzeuge mit Alternativantrieben, die derzeit am Markt angeboten werden,
sind für einen Großteil der Unternehmen noch nicht
geeignet. Gründe dafür sind etwa eine zu geringe
Reichweite, fehlende Infrastruktur und eine zu geringe
Fahrzeugpalette.
Die vielen unterschiedlichen Förderungen und Förderstellen sind für viele Unternehmer zu kompliziert. Eine
einheitliche und einfachere Vorgehensweise bei den
Förderungen ist notwendig, um den Betrieben den
Umstieg auf alternativ angetriebene Fahrzeuge zu
erleichtern.“
wieder ein besseres Image bekommt. Und der Kampf
gegen Gemeinde-Busse und unlautere Anbieter wie
Uber.“
>>
Hallo Taxi:
Gibt es Pläne, Änderungen in der Bundesbetriebsordnung
vorzunehmen? Wenn ja, welche?
Erwin Leitner:
„Ja, Änderungen stehen an, z.B. die Aus- und Weiterbildung für Lenker in der Schülerbeförderung oder
der Personenbeförderungsausweis für Taxi-, Mietwagen- und Schulbuslenker, in dem dann die jeweiligen
Berechtigungen eingetragen sind. Außerdem soll der
Ausweis Scheckkartenformat haben, wie man das ja
vom Personalausweis und Führerschein kennt. Notwendig wäre auch eine einheitliche Prüfungsverordnung für die Taxilenkerprüfung.“
Hallo Taxi:
Haben Sie sich bestimmte Ziele gesetzt? Welche Themen/
Branchenanliegen stehen in naher Zukunft an?
Erwin Leitner:
„Meine Ziele für die nächsten Jahre sind: Mehr Zusammenhalt und Zusammenarbeit innerhalb der Branche.
Information und Hilfestellung bei der Registrierkassenund Belegerteilungspflicht.
Bessere Einbindung in den öffentlichen Verkehr. Ausund Weiterbildung aller Lenker, damit unser Gewerbe
HALLO TAXI 3|15
11
BUNDESLÄNDER Aktuell
Burgenland
Mobilitätspreis
für Ruftaxisystem
Erwin Leitner
FV-Obmann
Der Gemeindeverband Pinka- und Stremtal
gewann mit seinem Ruftaxi-System den
VCÖ-Mobilitätspreis 2015. Mit dabei sind die
Gemeinden Deutsch Schützen, Bildein,
Eberau, Strem, Moschendorf und Güssing.
geboren am 26.8.1959,
seit 1987 verheiratet, 2 erwachsene Söhne
Berufsausbildung: gelernter Koch
Beruflicher Werdegang:
1984 als Taxilenker in der Stadt Salzburg begonnen
seit 1989 selbstständig
2002 übernahm Erwin Leitner die Firma SMS von Herrn
Gerner mit damals 13 Mitarbeitern und 11 Mietwagen.
Derzeit sind bei SMS-Flughafentransfer 125 Mitarbeiter
beschäftigt und 55 Mietwagen im Einsatz. Das Unternehmen hat Standorte in Salzburg, Linz, Graz, Klagenfurt, Innsbruck, Dornbirn, Wien und am Flughafen
München.
seit 1994 im Vorstand der
Salzburger Funktaxi Vereinigung 8111
1995 – 2000 Vorsteher Stv. in Fachvertretung
Allgemeiner Verkehr
2000 – 2010 Vorsteher Fachvertretung Allgemeiner
Verkehr
2000 – 2015 Fachverband Allgemeiner Verkehr
seit 2000 Mitglied in der Fachgruppe für Beförderungsgewerbe mit PKW Salzburg
2005 – 2009 Obmann Stv. der Fachgruppe Salzburg
seit 2009 Obmann der Fachgruppe Salzburg
seit 2009 Mitglied der Spartenkonferenz
seit 2005 Mitglied des Fachverbandes für Beförderungsgewerbe mit PKW
2010 – 2015 Obmann Stv. des Fachverbandes
seit Juni 2015 Obmann des Fachverbandes
seit 2015 Delegierter zum Wirtschaftsparlament Salzburg
Hallo Taxi:
Wo sehen Sie das Gewerbe in zehn Jahren? Wird sich die
Lage verschärfen durch international agierende Konkurrenz
wie etwa Uber?
Erwin Leitner:
„Wenn wir unser Image und die Aus- und Weiterbildung
nicht verbessern, dann sieht es in zehn Jahren für unser
Gewerbe nicht gut aus. Wir können nur durch Zusammenarbeit und guten Willen sowie mit Offenheit für neue
Märkte gegen Anbieter wie Uber, Gemeinde-Busse,
Go Mobil und sonstige Konkurrenz bestehen. Dass wir
die Stärke haben, davon bin ich überzeugt.“
Hallo Taxi:
Wir danken für das Gespräch.
12
„Anrufen und abfahren“ – so einfach funktioniert das Anruftaxisystem des südburgenländischen Gemeindeverbands
„Personennahverkehr Pinka- und Stremtal und Güssing“, das
kürzlich mit dem Mobilitätspreis des Verkehrsclub Österreich
ausgezeichnet wurde.
Ein sogenannter Ökotrip vom Pinka- oder Stremtal nach
Güssing kostet drei Euro. Die Fahrt wird telefonisch bestellt –
gemäß dem Motto „anrufen und abfahren“. In Güssing angekommen geht die Fahrt weiter mit dem City-Taxi. Die
Sammeltaxis werden gut angenommen, seit April des Vorjahres haben über 5.000 Fahrgäste diesen Service schon in
Anspruch genommen.
Foto:WKB
Landeshauptmann Hans Niessl zeigt sich vom heurigen
VCÖ-Mobilitätsgewinner begeistert – vor allem weil bereits
mehr als 3.700 Fahrten mit den Ökobuslinien und dem
Güssinger Citytaxi durchgeführt wurden. „Wir können keine
Geisterbusse unterstützen, mit denen keiner fährt und wir
können auch keine Züge unterstützen, mit denen keiner
fährt. Wir unterstützen alle sinnvollen Einrichtungen, die von
den Menschen angenommen werden“, so Niessl.
Mobilität wird zu einem Grundbedürfnis unserer Gesellschaft. Nur wer mobil ist, kann am heutigen Arbeits- und
Gesellschaftsleben teilnehmen – sei es der Weg zur Arbeit,
in die Schule, ins Freizeitvergnügen oder um soziale Kontakte zu pflegen. „Wir müssen Mobilität neu denken, abseits
eingefahrener Pfade, angepasst an die Region und die
Menschen. Mobilitätsangebote müssen so gestaltet werden, dass sie flexibel, innovativ, sicher, leistbar und vor
allem nachhaltig sind. Mit dem Anrufsammeltaxi im Pinkaund Stremtal werden genau diese Anforderungen erfüllt –
ein Vorzeigemodell für das ganze Südburgenland“, meint
Patrick Poten, Obmann der Fachgruppe Taxi/Mietwagen.
HALLO TAXI 3|15
Kärnten
BUNDESLÄNDER Aktuell
Mag. Andreas Michor ist neuer
Geschäftsführer
Mag. Andreas Michor ist seit 24. Juni 2015 neuer Geschäftsführer der Fach-
gruppe der Beförderungsgewerbe mit PKW. Er übernahm dieses Amt von
Mag. Gerhard Eschig.
Foto: WKK
Andreas Michor wuchs im Gailtal auf
und maturierte 2003 am BORG Hermagor. Nach geleistetem Zivildienst beim
Roten Kreuz Hermagor absolvierte er
sein Jus-Studium an der Universität
Wien.
im Notariat seines Vaters Dr. Thomas
Michor in Arnoldstein tätig.
Anlässlich seines Wechsels in die Wirtschaftskammer Kärnten übernahm er
in der Sparte Transport und Verkehr
neben der Fachgruppe der Beförderungsgewerbe mit PKW auch noch
jene der Autobus-, Luftfahrt- und
Schifffahrtunternehmungen. Andreas
Michor ist ledig, wohnt in Förolach bei
Hermagor und widmet sich in seiner
Freizeit der Fischerei sowie der Imkerei.
Schon während des Studiums und
auch unmittelbar danach arbeitete
Mag. Michor projektbezogen für die
ASFINAG Holding AG. Von Februar
2010 bis Oktober 2010 legte er die
Gerichtspraxis beim Handelsgericht
Wien sowie beim Bezirksgericht Liesing
(Wien) ab.
Mag. Andreas Michor ist seit Juni
Geschäftsführer der Fachgruppe
der Beförderungsgewerbe mit PKW.
Von November 2010 bis Juni 2015 war
Andreas Michor als Notariatskandidat
N
Wien
Fiaker-Wallfahrt in St. Leonhard
icht hoch zu Ross oder flott mit der
Kutsche, sondern mit zwei Reisebussen
kamen am 26. Juni die Wiener Fiaker
zur alljährlichen Wallfahrt nach St. Leonhard. Mitglieder und Funktionäre der
Fachgruppe Wien sowie zahlreiche
Gäste reisten bereits zum 42. Mal zum
Schutzpatron der Fiaker an.
Foto: Dr. Andreas Curda
Nach einem Frühstück wurden die Wallfahrer am Dorfplatz
in St. Leonhard herzlich begrüßt und die Trachtenmusikkapelle sorgte für die musikalische Unterhaltung. Dabei
durfte natürlich das obligatorische Stamperl Schnaps keinesfalls fehlen. Dermaßen gestärkt ging es in die von
Dechant Herbert Döller zelebrierte Heilige Messe, bevor zum
Gedenken an die verstorbenen Innungsmitglieder ein Kranz
niedergelegt wurde. Anschließend ging man wieder zum
gemütlichen Teil über, der bei einer Wallfahrt nie fehlen
Nicht hoch zu Ross oder flott mit der Kutsche, sondern
darf. Und Übung haben die Wiener Fiaker – immerhin fand mit zwei Reisebussen kamen am 26. Juni die Wiener
die erste Wallfahrt nach St. Leonhard bereits 1826 statt.
Fiaker zur alljährlichen Wallfahrt nach St. Leonhard.
HALLO TAXI 3|15
13
Wien
BUNDESLÄNDER Aktuell
Ab März fahren 120 eTaxis
Das Projekt eTaxi der Wiener Stadtwerke ist Sieger einer Ausschreibung des
D
Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) und wird
vom bmvit mit drei Millionen Euro gefördert. In zwei Jahren sollen insgesamt
250 eTaxis in Wien unterwegs sein.
ie erste Projektphase startet mit März
2016, dann werden rund 120 neue
eTaxis im Rahmen des Projekts der
Wiener Stadtwerke auf Wiens Straßen
sein, das gaben Mitte August Wiens
Vizebürgermeisterin Renate Brauner
und Verkehrsminister Alois Stöger bei
einer Pressekonferenz bekannt.
Unter den zahlreichen Projektpartner sind u.a. die TU Wien,
Wien Energie, die Wiener Fachgruppe Taxi und Mietwagen,
die Taxivermittler Taxi 40 100 und 31 300.
Attraktive Anreize für eTaxiUnternehmen
Für Wiener Taxiunternehmen bedeutet das Projekt eTaxi
die Chance, auf umweltfreundliche und günstige E-Fahrzeuge umzusteigen und sich dadurch für die Zukunft zu
rüsten. Durch die Förderung des Bundesministeriums gibt
es pro Fahrzeug 8.000 Euro zur Anschaffung eines E-Autos
und ein speziell auf Wiener Taxibetriebe abgestimmtes
Schnell-Ladenetz. Wien Energie stellt zehn Schnell-Ladestationen – an Tankstellen positioniert, die nur eTaxis benüt-
Foto: Wiener Stadtwerke
Vizebürgermeisterin Renate Brauner und Verkehrsminister Alois Stöger präsentierten das Projekt „eTaxi Wien“.
Projektpartner sind die Wiener Stadtwerke mit ihren Töchtern Wien Energie und Wien Netze, die Wiener TaxiFachgruppe, die beiden großen Wiener Funkzentralen sowie tbw research GesmbH, Technische Universität Wien
und Austrian Institute of Technology (AIT).
14
HALLO TAXI 3|15
Unterstütztung bei Suche und
Ausbildung von
eTaxilenkerInnen
Und nicht zuletzt unterstützen der Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff) und das AMS Wien die Unternehmen gezielt bei der Suche und Ausbildung von künftigen eTaxilenkerinnen und -lenkern. Für arbeitsuchende
Wienerinnen und Wiener bietet das die Chance auf einen
beruflichen Neustart. Das gilt sowohl für ältere arbeitsuchende
Taxilenkerinnen und Taxilenker, als
auch für Arbeitsuchende, die sich
im Rahmen des waff-Programms
„Job mit Ausbildung" zur Taxilenkerin
beziehungsweise zum Taxilenker
qualifizieren wollen.
Vizebürgermeisterin Renate
Brauner: „Es freut mich ganz besonders, dass das eTaxi Projekt der
Wiener Stadtwerke nicht nur einen
Beitrag zum Umweltschutz und zur Wiener Lebensqualität
leistet, sondern auch neue Jobperspektiven für arbeitsuchende Wienerinnen und Wiener bietet. Das Besondere
an diesem Programm ist, dass es eine fixe Jobzusage für
jene gibt, die das Auswahlverfahren erfolgreich absolviert
haben und danach in die Ausbildung einsteigen."
Konkret hilft der waff bei der Suche und Vorauswahl von
BewerberInnen, die den Taxilenkerausweis machen und ein
neues eTaxi fahren wollen, und er fördert 50 Prozent der
Ausbildungskosten (bis zu 1.000 Euro pro Person). Das AMS
Wien unterstützt außerdem eTaxi Unternehmer, indem es
arbeitsuchende Taxilenkerinnen und -lenker vermittelt. Bei
der Einstellung älterer arbeitsuchender Lenkerinnen und
Lenker gibt es attraktive Lohnkostenzuschüsse.
Über drei Millionen Euro
Bundesförderung
Dem Projekt eTaxi wurden über drei Millionen Euro an Förderung des bmvit zugesprochen. Beschlossen wurde diese
finanzielle Unterstützung nach einem Auswahlverfahren
durch eine unabhängige und international besetzte
ExpertInnen-Jury.
Schon seit vielen Jahren setzt das Bundesministerium für Verkehr, Innovation
und Technologie (bmvit) einen Förderschwerpunkt auf Forschungs- und
Entwicklungsprogramme im Bereich
Elektromobilität als Baustein für ein
umweltfreundliches Verkehrssystem.
Dazu erklärt Verkehrsminister Alois
Stöger: „Zusätzlich zur Förderung der
Technologien brauchen wir einen
Wandel des Mobilitätssystems. Viele Autos stehen gerade
in Städten im Normalfall 23 von 24 Stunden am Tag und
werden nicht genutzt; hier muss man an neuen Nutzungsmodellen – Stichwort Teilen statt Besitzen – arbeiten. Mit
dem Programm: „E-Mobilität für Alle: Urbane Elektromobilität“ unterstützen wir Projekte wie eTaxi Wien, die den
breiten Einsatz von Elektromobilität vorantreiben. So erleben möglichst viele Menschen E-Fahrzeuge einfach und
kostengünstig und damit verleihen wir der Elektromobilität
zusätzlichen Auftrieb.“
Das bmvit Programm „E-Mobilität für Alle: Urbane Elektromobilität“ ist mit mehr als sechs
Mio Euro dotiert. Minister Alois
Stöger wünscht sich: „Ab 2018
soll es selbstverständlich sein,
ein eTaxi zu fahren."
In der ersten Phase des eTaxiProjekts werden ab März 2016
bis zu 120 eTaxis in Wien unterwegs sein. Mit den gesammelten Erfahrungen und Erkenntnissen sollen dann im zweiten
Projektjahr bis zu 250 Fahrzeuge im Einsatz sein.
In der Taxi 40 100-Flotte von 1.900 Fahrzeugen sind mittlerweile rund 500 HybridFahrzeuge, rein elektrisch angetriebene Tesla und Nissan e-NV200 unterwegs.
HALLO TAXI 3|15
Aktuell gibt es in Wien rund
4.800 Taxis. 250 von ihnen auf
Elektromobilität umzustellen,
bedeutet binnen vergleichsweise kurzer Zeit einen Anteil von
fünf Prozent in diesem Segment
zu haben. Die Projektlaufzeit
beträgt insgesamt drei Jahre.
15
BUNDESLÄNDER Aktuell
zen dürfen – im gesamten Stadtgebiet zur Verfügung. Als
zusätzlichen Anreiz erhalten die ersten 120 eTaxis gratis
Strom für ein Jahr und attraktive Tarife für die weitere
Nutzung.
Juristisches:
SERVICE für Profis
Baucontainer verdeckt
Nachrangzeichen
I
von Rechtsanwalt Dr. Christian Preschitz, e-Mail: ra@preschitz.eu
m Zuge von Straßenbauarbeiten werden häufig von den Baufirmen Baucontainer aufgestellt, welche den Arbeitern zum Umziehen,
zum Aufenthalt in den Arbeitspausen bzw. als
Werkzeuglager dienen. Im gegenständlichen
Fall wurden Wiederherstellungsarbeiten an
einer Fahrbahn vorgenommen.
Im Genehmigungsbescheid der Behörde wurde unter
anderem unter „Bedingungen und Auflagen“ festgehalten: „außerhalb der Arbeitszeit sind Behinderungen jeglicher Art zu vermeiden“.
Vor einem Wochenende
wurde der Baucontainer
neben dem letzten Einsatzort am Fahrbahnrand
abgestellt, wobei der
3,2 Meter hohe Container
knapp vor dem Verkehrszeichen „Vorrang geben“,
nämlich etwa 2,5 Meter
entfernt, abgestellt war
und dieses Verkehrszeichen erheblich verdeckte.
In weiterer Folge fuhr eine
ortsunkundige Lenkerin in
dieser Gasse auf die
davorliegende Kreuzung
zu. Vor Erreichen des sich
aus ihrer Sicht am rechten Fahrbahnrand befindlichen
Containers hielt sie eine Geschwindigkeit von 30 km/h ein,
die sie in weiterer Annäherung an die Kreuzung stark reduzierte. Das für sie geltende Nachrangzeichen konnte sie
dabei zunächst nicht erkennen, da es durch den Baucontainer vollständig verdeckt war. Sie ging davon aus –
das Nachrangzeichen hatte sie ja nicht gesehen –, dass
sie als Rechtskommende gegenüber den in der Querstraße von links kommenden Fahrzeugen bevorrangt sei
und richtete ihre ganze Aufmerksamkeit auf den rechts
kommenden Verkehr. Auf mögliche hinter diesem Baucontainer stehende und durch diesen verdeckte Verkehrszeichen achtete sie nicht.
Ohne anzuhalten ist sie etwa mit 10 km/h in die Kreuzung
eingefahren, wobei es zur Kollision mit einem von links
kommenden Fahrzeug kam, das sie vorher nicht gesehen
16
hatte. Hätte die Klägerin den Container in Schrittgeschwindigkeit passiert und unmittelbar nach dem Container zum rechtsgelegenen Gehsteig geschaut, hätte sie
das Nachrangzeichen erkennen können.
Die Lenkerin forderte nunmehr den ihr erwachsenen
Schaden bei der Baufirma ein. Diese lehnte ab und argumentierte, die Lenkerin hätte bei ausreichender Sorgfalt
das Nachrangzeichen erkennen können. Sie wäre beim
Vorbeifahren an dem Container zu erhöhter Aufmerksamkeit verpflichtet gewesen, um darauf zu achten, ob danach vielleicht ein Verkehrszeichen aufgestellt ist.
Das Verfahren ging bis zum
Obersten Gerichtshof. Dieser gelangte zu einer Verschuldensteilung im Ausmaß 1:1. Der OGH argumentierte, das Verschulden des Bauunternehmens
liegt darin, dass mit dem
Abstellen des Containers
gegen die Bestimmungen
im Genehmigungsbescheid
verstoßen wurde, da das
Halten und Parken gemäß
§ 24 Abs 1 lit G verboten
ist, wenn durch das haltende und parkende Fahrzeug der Lenker eines
anderen Fahrzeuges gehindert wird, Einrichtungen zur
Regelung und Sicherung des Verkehrs, wie etwa Straßenverkehrszeichen wahrzunehmen.
Dem gegenüber hätte die PKW-Lenkerin nicht einfach
davon ausgehen dürfen, dass ein Verkehrszeichen zur
Vorrangregelung, welches durch den mobilen Baucontainer verdeckt war, nicht vorhanden wäre. Bei richtiger
Verhaltensweise hätte sie der für sie unklaren Vorrangsituation dadurch Rechnung tragen müssen, dass sie ihre
Geschwindigkeit auf Schritttempo reduziert und nach dem
Vorbeifahren am Container nach rechts schaut, ob dort
ein Nachrangzeichen angebracht ist. Durch das sichtbehindernde Abstellen des Containers war eine unklare Verkehrslage für die Lenkerin gegeben, der sie durch mehr
Aufmerksamkeit Rechnung hätte tragen müssen. Aufgrund
dessen kam es zu einer Aufteilung im Verhältnis 1:1.
HALLO TAXI 3|15
Im Zeichen von Europa stand eine Exkursion nach Brüssel Anfang Juli, an der Vertreter
der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs aus ganz Österreich teilnahmen. Organisiert wurde die Veranstaltung vom Fachverband der Wirtschaftskammer mit Obmann
Ing. Herbert Wiedermann und Geschäftsführer Dr. Stefan Ebner an der Spitze. Die Interessensvertreter erhielten einen fundierten Einblick in die Aufgaben der EU und die Arbeit
von EU-Parlamentariern.
Fotos: WKO
Bei den häufigsten EU-Gesetzen agieren das Europäische Parlament und der Rat der EU als gleichberechtigte Partner. So unterliegt z.B. auch die EUFührerschein-Richtlinie dem Mitentscheidungsverfahren. „Um wichtige Forderungen der Branche in
Europa durchsetzen zu können, müssen diese
rechtzeitig im Vorfeld bei den zuständigen EU-Einrichtungen vorgetragen werden. Alle Verkehrsthemen müssen einen ausführlichen Diskussionsprozess durchlaufen, um als Änderungen gegebenenfalls durchgesetzt zu werden“, erklärt Dr. Stefan Ebner, Geschäftsführer des Fachverbandes
der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs.
Brüsseler Gesprächspartner waren der EU-Abgeordnete Dr. Paul Rübig, der die Arbeitsweisen und
die Schwerpunkte der EU wie Mobilität, Energie
und Making Perfect Life schilderte und John Lepine, Präsident der Europäischen Fahrschulen.
Österreich ist ein Vorbild in Europa bei der Berufsausübung.
Wer ein anspruchsvolles Gewerbe ausüben will, soll eine
Qualifizierung dafür besitzen. Die Regeln des Gewerberechts sollen gewährleisten, dass Dienstleistungen in guter
Qualität erbracht werden – seien es Kundenbeförderungen
oder die Führerscheinausbildung. Gewerbevorschriften sind
einzuhalten. Jene, die die Auflagen ordnungsgemäß ein-
SERVICE für Profis
Gewerbevorschriften auf
Prüfstand in Europa
halten, sollen bei Preisen nicht von jenen „unterfahren“ werden, die dies nicht tun. Auch die Problematik von OnlineVermittlungsdiensten wie Uber wurde daher angesprochen.
„Österreichweit gewährleisten 45 Funktaxizentralen mit ihren
Partnern 24 Stunden rund um die Uhr eine sichere Mobilitätsversorgung“, betont Geschäftsführer Dr. Ebner.
Dr. Stefan Ebner, FV-GF Fahrschulen/Allg. Verkehr, EU-Abgeordneter Dr. Paul Rübig, Ing. Herbert Wiedemann, FVObmann Fahrschulen/Allg. Verkehr, Dr. Erik Wolf, GF Bundessparte Transport & Verkehr und John Lepine, Präsident
der Europäischen Fahrschulen (v. li.n.re.)
Taxis sichern Mobilität
„Taxis werden auch in Zukunft
gefragt sein“, ist Dr. Stefan
Ebner überzeugt, denn sie
entlasten das Verkehrsaufkommen in der Wiener Innenstadt, in den inneren Bezirken
und sichern die Versorgung in
Randgebieten, insbesondere
zu Tagesrandzeiten.
Sein Credo: Ja zum Taxi.
„Taxis haben eine hohe Existenzberechtigung im StadtGF Dr. Stefan Ebner
verkehr. Magistrate dürfen
zwar autofreie Zonen als Alternativen anbieten, aber
es kann nicht Aufgabe einer Verwaltung sein, die
Menschen zu einem einseitigen Verhalten zu zwingen.
Insbesondere dann nicht, wenn die vorgebrachten
Argumente ideologisch motiviert sind. Ein intelligentes
Verkehrssystem berücksichtigt Taxis: schneller, effizienter, klimafreundlicher und kostengünstiger auf Kurzstrecken, egal an welchem Standplatz man startet.“
HALLO TAXI 3|15
17
SERVICE für Profis
Tipps für Unternehmen:
von Mag. Daniel Mercsanits und Mag. Katrin Mercsanits
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Grunderwerbsteuer
Die (wesentlichen) Neuerungen ab 2016
Die Grunderwerbsteuer (GrESt) zielt auf die Übertragung von inländischen
Grundstücken ab. Es werden sowohl entgeltliche als auch unentgeltliche
Rechtsvorgänge wie zB Schenkungen von Grundstücken besteuert.
Erst 2014 wurde die GrESt weitgehend geändert. Insbesondere die Anwendung der „veralteten Einheitswerte“ als
Bemessungsgrundlage für Grundstücksübertragungen im
Familienverband wurde eingegrenzt. Mit der Steuerreform
2015/2016 wird die GrESt (wieder) umfassend novelliert.
Änderungen zur Bemessungsgrundlage für die
Berechnung der GrESt
Für entgeltliche Grundstücksübertragungen wird die GrESt
grundsätzlich vom Wert der Gegenleistung (zB Kaufpreis) berechnet. Neu ist, dass für unentgeltliche (zB Schenkung) bzw.
teilentgeltliche Grundstücksübertragungen (für den unentgeltlichen Teil) ab 1.1.2016 für die Berechnung der „Grundstückswert“ herangezogen wird. Unentgeltliche, teilentliche
und entgeltliche Erwerbe definieren sich wie folgt:
Erwerb
unentgeltlich
teilentgeltlich
entgeltlich
Gegenleistung
≤30%
>30% und ≤ 70%
>70%
vom
Grundstückswert
Bei bestimmten Übertragungen in Zusammenhang mit landund forstwirtschaftlichen Grundstücken bleibt die Anknüpfung an den Einheitswert bestehen.
Was ist der Grundstückswert?
Der Grundstückswert ermittelt sich
ENTWEDER
• aus der Summe des dreifachen Bodenwerts (gemäß Bewertungsgesetz) und des Gebäudewerts
ODER
• aus einem von einem geeigneten Immobilienpreisspiegel
abgeleiteten Wert.
Die Ermittlung des Grundstückswerts soll noch durch eine
Verordnung genauer geregelt werden.
Alternativ zum Grundstückswert kann der allfällig geringere
Wert vom Steuerschuldner mittels Gutachtens eines gerichtlich beeideten Immobiliensachverständigen nachgewiesen
werden. Dieser festgestellte (geringere) Wert hat die Vermutung der Richtigkeit für sich.
>>
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Tarif samt neuem Stufentarif
Grundstückswert
für die ersten EUR 250.000
für die nächsten EUR 150.000
darüber hinaus
Steuersatz
0,5%
2%
3,5%
Bestimmte begünstigte Erwerbe (zB durch Erbanfall) sowie
(entgeltliche) Erwerbe im Familienverband gelten als unentgeltlich.
Für entgeltliche Erwerbe bzw. für den entgeltlichen Teil beim
teilentgeltlichen Erwerb beträgt der Steuersatz einheitlich
3,5%.
Ermäßigte Steuersätze gelten für bestimmte Übertragungen
in Zusammenhang mit land- und forstwirtschaftlichen
Grundstücken (2%) und für Erwerbe durch Anteilsvereinigung, -übertragung und Umgründungen (0,5%).
Höherer Freibetrag bei Betriebsübergaben
Für unentgeltliche bzw. teilentgeltliche Betriebsübergaben
wird der Freibetrag auf bis zu EUR 900.000 angehoben. Die
GrESt für den unentgeltlichen Teil ist zudem mit 0,5% des
(anteiligen) Grundstückswertes begrenzt.
Erweiterungen der GrESt-Tatbestände für
Gesellschaften mit inländischen Grundstücken
Durch Übertragung von 95% der Anteile an Gesellschaften
(Kapitalgesellschaften wie GmbH’s und Personengesellschaften), die inländische Grundstücke halten, bzw. durch
Vereinigung von 95% der Anteile an Gesellschaften in einer
Hand, entsteht künftig GrESt-Pflicht – bisher war die Grenze
100%. Geändert wurde, dass Treuhandanteile künftig dem
Treugeber zugerechnet werden.
Flughafen
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Für unentgeltliche Erwerbe bzw. für den unentgeltlichen Teil
beim teilentgeltlichen Erwerb kommt der neue Stufentarif
wie folgt zur Anwendung:
Abschleppzone vor
Terminal 3-Abflug
Im Juni wurden im Bereich vor dem
Terminal 3 – Ebene Abflug – neue
Maßnahmen gesetzt, um für Taxis
und Mietwagen das Austeigen ihrer
Fahr-gäste zu verbessern. So wurden
eine schräge Bodenmarkierung und
eine Halte- und Parkverbotstafel
angebracht – in dieser Zone darf nur
mehr zum Aus- und Einsteigen kurz
gehalten werden.
„Die Situation vor Terminal 3 war untragbar“, sagt dazu KommR Walter Bruckberger, „denn es war kaum
mehr möglich die Fahrgäste hier aussteigen zu lassen.
Ich freue mich, dass meine Anregungen zur Parkraumbewirtschaftung aufgenommen wurden und bereits
eine erste Verbesserung der Situation erfolgte.“
Zur Überwachung des Parkraums soll demnächst auch
ein vom Flughafen abgestelltes Personal aktiv werden.
Es wird derzeit von der Polizei auf seine Kontrolltätigkeit eingeschult und wird vermutlich auch berechtigt
sein bei Verstößen Strafmandate auszustellen.
Neu ist auch, dass eine (sukzessive) Änderung des Gesellschafterbestandes bei Personengesellschaften zu mindestens 95% innerhalb von fünf Jahren auch zu einer
GrESt-Pflicht führt.
Fazit:
Bei der Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Grundstücksübertragungen – künftig gilt der Grundstückswert –
wird die Trennung zwischen Übertragungen innerhalb und
außerhalb des Familienverbandes aufgegeben. Begünstigungen im Familienverband schlagen sich im neuen
Stufentarif nieder. Die GrESt für entgeltliche Grundstücksübertragungen ist vom Wert der Gegenleistung zu berechnen, mindestens aber vom Grundstückswert.
Tipp:
Für (anstehende) Grundstücksübertragungen ist zu prüfen,
ob die alte oder neue GrESt günstiger ist. Abhängig davon
ist eine Grundstücksübertragung im Jahr 2015 oder ab 2016
zu überlegen. Hinzuweisen ist, dass nicht nur steuerliche
Gründe alleine für eine Vermögensübetragung maßgeblich sein sollten.
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SERVICE für Profis
Mystery Shopping 2015
Bereits zum zehnten Mal führte Österreichs größter Taxivermittler CC Taxicenter
GmbH ein breit angelegtes Mystery Shopping Projekt durch. Heuer wurden
nicht nur in der Bundeshauptstadt Wien, sondern erstmals auch in Oberösterreichs Landeshauptstadt Linz Taxis und deren Lenker von anonym testenden
Fahrgästen einem schonungslosen Qualitätstest unterzogen.
Z
ahlreiche Untersuchungen belegen: Ist ein
Kunde mit einer Leistung unzufrieden, so beschwert er sich nur in besonderen Ausnahmefällen – und wechselt meist wortlos zur
Konkurrenz. Gegenüber seiner Umwelt
macht der frustrierte Kunde indes seinem
Unmut sehr wohl Luft. Schlechte Erfahrungen
werden von Kunden also nicht nur nachhaltiger gespeichert, sondern, so die Faustregel der Marketingexperten, fünfmal so oft weitererzählt wie positive. Will man
derlei folgenschweren Entwicklungen entgegentreten, bevor die Umsatzzahlen Alarm schlagen, gibt es nur ein wirklich verlässliches Verfahren: Die Leistung ungeschminkt aus
der Sicht der Konsumenten überprüfen.
Die Wiener Taxizentrale Taxi 40 100 hat 1995 zum ersten Mal
ein Mystery Shopping Projekt durchführen lassen, bei dem
die Qualität der einzelnen Taxis und deren Fahrer von speziell geschulten Testkunden untersucht wird. Im heurigen
Frühjahr war es bereits die zehnte Untersuchung, die unter
fundierter wissenschaftlicher Leitung erfolgt ist.
Die Sichtung durch ein unabhängiges Marktforschungsinstitut, das nach objektiv-wissenschaftlichen Kriterien vorgeht, zeigt oft zusätzlich wichtige Aspekte. Speziell geschulte TesterInnen, die so ausgewählt wurden, dass sie dem
soziodemografischen Schnitt der Fahrgäste entsprechen,
testen anonym die Dienstleistungsqualität. Dabei werden
standardisierte Routen gefahren. Ein ebenfalls standardisierter Erhebungsbogen mit 80 Kategorien stellt die Vergleichbarkeit der Testergebnisse sicher.
Eine solche Untersuchung kann nur unter fundierter wissenschaftlicher Leitung erfolgen: Testpsychologe Universitätsassistent Mag. Ing. Peter Eberle zeichnet bei allen bisher
durchgeführten Mystery-Aktionen sowohl für die Methodik,
den Aufbau der Bewertungsbögen, die Auswahl und
Schulung der Tester als auch die umfangreiche Auswertung
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und schlussendlich die wissenschaftliche Interpretation der
Ergebnisse verantwortlich.
Bei der Untersuchung werden beim Taxi etwa Platzmangel,
störende Gerüche, genauso aber positive Faktoren wie
Sauberkeit, Geräumigkeit und hoher Ausstattungskomfort
dokumentiert. Der Fahrer wird an seinem Erscheinungsbild
(Bekleidung, gepflegter Eindruck ...) gemessen und an seinen fahrerischen Fähigkeiten, seinem Benehmen und seinen kommunikativen Qualitäten. Ortskenntnis und die
Anwendung der Beförderungsbestimmungen sind für die
Beurteilung genauso wichtig, wie Freundlichkeit, Unhöflichkeit und vieles mehr.
800 Testfahrten in Wien
Insgesamt wurden in Wien heuer 800 Fahrten durchgeführt –
500 mit Fahrzeugen aus der Taxi 40 00-Flotte, je 150 mit Fahrzeugen der Konkurrenzzentrale bzw. funklosen Taxis. Erhoben
wurden u.a. Anfahrtszeit, Zustand des Fahrzeugs (Schäden
und Sauberkeit) außen und innen, die Kommunikation mit
dem Lenker von der Begrüßung bis zur Verabschiedung,
Ortskenntnis, Routenwahl, ob Hilfsmittel zur Orientierung
(Plan, Navi) benutzt werden, Bezahlung mit Karte, usw.
Martin Hartmann, Taxi 40 100-Geschäftsführer fasst die Ergebnisse kurz zusammen: „Unsere Flotte, sowohl die Lenker
und Lenkerinnen als auch die Fahrzeuge, erfüllen die höchsten Ansprüche. Der Zustand der Taxis ist sehr gut, keine
Rede von den immer wieder durch die Medien geisternden
„Rostschüsseln“. Auch die Sauberkeit ist überaus zufrieden
stellend. Die Fahrer sind in der Regel kompetent, d.h. sie fahren die richtige – kürzeste – Route und befleißigen sich einer
angenehmen Fahrweise. Die Kommunikation zwischen LenkerInnen und Fahrgästen ist freundlich. Bargeldlose Zahlung
ist zur Selbstverständlichkeit geworden und wird praktisch
immer akzeptiert.“
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SERVICE für Profis
und hoher Ausstattungskomfort dokumentiert. Der Fahrer
wurde an seinem Erscheinungsbild (Bekleidung, gepflegter
Eindruck ...) gemessen und an seinen fahrerischen Fähigkeiten, seinem Benehmen und seinen kommunikativen
Qualitäten. Ortskenntnis und die Anwendung der Beförderungsbestimmungen waren für die Beurteilung genauso
wichtig, wie Freundlichkeit, Unhöflichkeit und vieles mehr.
Wie in Wien wurde auch in Linz jede Testfahrt in einem standardisierten Erhebungsbogen mit 80 Kategorien exakt dokumentiert, der die Vergleichbarkeit der Testergebnisse
sichert.
Heuer wurde im Rahmen des Mystery Shopping zum
ersten Mal auch getestet, ob die Kleidung der LenkerInnen der Wiener Landesbetriebsordnung entspricht.
Der – positive – Abstand der Flotte zur Konkurrenz ist zwar
gering, so Hartmann, „aber konsistent, das heißt er besteht
in praktisch allen getesteten Kategorien. Der Abstand zu
den funklosen Fahrzeugen und Kollegen ist recht deutlich
positiv. Herzliches Danke allen, die durch gepflegte Fahrzeuge, freundliches Auftreten, Kompetenz bei der Ortskenntnis, angenehme Fahrweise und generelle Kundenorientierung zu diesem tollen Ergebnis beitragen! So verschaffen wir uns den wichtigen „kleinen, aber entscheidenden“ Vorsprung in einem immer härter werdenden Wettbewerb.“
Trotzdem, in manchen Bereichen ist noch Raum für Verbesserung: das betrifft vor allem die Kleidung. Hartmann:
„Wir haben heuer zum ersten Mal auch getestet, ob die
Kleidung der LenkerInnen der Wiener Landesbetriebsordnung entspricht. Also, lange Hose, geschlossene Schuhe,
Oberbekleidung mit Kragen wie Hemd oder Polo aber
keine T-Shirts. Hier gibt es noch die größten Defizite, sowohl
was die Übereinstimmung mit der Betriebsordnung angeht,
als auch – noch wichtiger – der Auftritt gegenüber dem
Kunden und damit den Eindruck, den wir vermitteln.“ Und
Hartmann verweist hier auf den Mietwagen-Sektor: „ Im
Sprichwort ‚Kleider machen Leute‘ steckt ein wahrer Kern.
Denken wir nur an die Mietwagen: eine lästige Konkurrenz,
deren Service (Schnelligkeit, Verfügbarkeit) in der Regel
meist viel schlechter ist als unseres. Trotzdem – allein durch
ihre Kleidung stechen deren Lenker positiv vorher – man
kann sich (leider) tagtäglich davon etwa am Flughafen
überzeugen. Wir werden jedenfalls an diesem Thema weiter
arbeiten – damit der Auftritt unserer Partner auch optisch
und im ersten Eindruck unserer – guten – Leistung entspricht.“
100 Testfahrten in Linz
Erstmals wurde das Mystery Shopping Projekt heuer auch in
Linz durchgeführt. Die insgesamt 100 Testfahrten erfolgten
mit Fahrzeugen der Taxi 2244-Flotte, des Mitbewerbers 6969
und funklosen Taxis. Auch hier wurden von den TesterInnen
beim Fahrzeug etwa Platzmangel, störende Gerüche, genauso aber positive Faktoren wie Sauberkeit, Geräumigkeit
Insgesamt schnitten bei der Untersuchung die Taxis und
Lenker in der Landeshauptstadt recht positiv ab. Sonja
Benedik, Betriebsleiterin von Taxi 2244, freut besonders die
sehr gute Gesamtbewertung der 2244-Flotte, die sich aus
den guten Einzelergebnissen ergab: 96 % der Wagen von
Linzer Taxi 2244 erwiesen sich als einwandfrei und sauber,
79 % davon wurden als top gepflegt eingestuft. 96 % der
LenkerInnen traten freundlich, kompetent und gepflegt auf.
Über 90 % waren kompetent bei der Zielfindung. Wer im
Plan nachschlug oder das Navi bediente, punktete damit,
dass der Taxameter währenddessen nicht eingeschaltet
war.
Einen deutlichen Wettbewerbsvorteil verbucht Taxi 2244 bei
der Akzeptanz bargeldloser Zahlungen: 70 % der LenkerInnen sind dem Wunsch ihres Kunden nach bargeldloser
Zahlung nachgekommen. Bei den Mitbewerbern waren nur
10 % bereit, den Fahrtgast mit Karte bezahlen zu lassen.
„Gerade in einer Kongress- und Tourismus-Stadt wie Linz ist
es wichtig, diese Dienstleistung anzubieten. Auch wenn wir
schon recht gut liegen – hier ist noch Raum für Verbesserung, um uns von der Konkurrenz noch positiver abzuheben“, sagt Sonja Benedik. Beim Vergleich, in welcher Flotte
die Lenker besonders zuvorkommend, freundlich oder höflich waren, schnitt Taxi 2244 am besten ab. Verbesserungspotential gibt es aber laut den Testern, wenn es darum
geht, nach dem richtigen Fahrgast zu fragen und ihm beim
Ein- und Aussteigen behilflich zu sein. „Auf jeden Fall hat
dieses Mystery Shopping gezeigt, dass das Linzer Taxi 2244
Markenzeichen für saubere, gepflegte Fahrzeuge, für
freundliche Taxilenker und einwandfreie Dienstleistung ist“,
so Benedik.
Alle Taxi 40 100-Lenker, die im Rahmen dieses Mystery
Shopping getestet wurden, haben einen persönlichen Brief
mit ihren individuellen Testergebnissen erhalten. Martin
Hartmann: „Die Besten werden wir demnächst in einer
eigenen Veranstaltung vor den Vorhang bitten und als
Vorbild für uns alle präsentieren.“
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SERVICE für Profis
Ende des Betriebsfunks
Am 15. Oktober ist es soweit: Taxi 40 100, Österreichs größte Taxivermittlungs-
zentrale, stellt den Betriebsfunk ein, die Fahrtenvermittlung der Flotte von rund
1900 Taxis erfolgt nun über die moderne HUB-Technologie, basierend auf
GPRS/3G. Eine neue Ära bei Taxi 40 100 beginnt.
„In den vergangenen Jahrzehnten hat
unser analoger Betriebsfunk sehr gute
Dienste geleistet“, sagt Funkleiter Manfred
Schmid, „doch mit den steigenden Anforderungen und Datenmengen sind immer
deutlicher Kapazitätsprobleme aufgetreten.“ So wurde beispielsweise die Aufrechterhaltung der notwendigen technischen Infrastruktur – insgesamt 18 Sendeanlagen über ganz Wien verteilt –
immer schwieriger: „Unsere Ersatzteile für
diese Sendestationen gehen zur Neige
und sie sind auch nicht mehr erhältlich.
Es war absehbar, dass eine flächendekkende Versorgung mit Betriebsfunk nur
mehr schwer möglich sein wird, und daher
haben wir mit der notwendigen Flottenumstellung zeitgerecht begonnen.“
Durch die hohe Bereitschaft der angeschlossenen Partner ist die Umstellung auf
HUB-Technologie relativ zügig verlaufen.
Manfred Schmid: „An dieser Stelle möchten
wir uns bei unseren Unternehmern herzlich
bedanken, die in den vergangenen Monaten nicht lange gezögert und zügig alle
ihre analogen Funkanlagen auf HUB-Anlagen umgerüstet haben. Auch die letzten
Nachzügler wurden von uns kürzlich noch
einmal persönlich kontaktiert, so dass mittlerweile die Flotten-Umstellung fast zu 100%
abgeschlossen ist.“
Damit hat nun das Warten ein Ende: ab
15. Oktober läuft bei Taxi 40 100 die Vermittlung nur mehr über das bestens ausgebaute, schnelle Funknetz der Mobilfunknetzbetreiber T-mobile und A1. Und die
Lenker profitieren nun von den Vorteilen,
die die HUB-Technologie bietet.
Bis Mitte Oktober kann es beim analogen
Betriebsfunk vermehrt zu Ausfällen kommen, da viele der Sender nicht mehr in
Betrieb sind. Ab 15. Oktober erfolgt dann
die Fahrtenvermittlung nur mehr mit HUBTechnologie – eine neue, moderne Ära
der Vermittlung bei Taxi 40 100 beginnt.
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Ausgedient: die ersten von insgesamt 18 Sendeanlagen wurden
bereits im Vorjahr von Funkleiter Manfred Schmid still gelegt.
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FUNK Geflüster
„Sehr erfreut, Grand Ferdinand!“
Ende September eröffnet das „Grand Ferdinand“. Das glanzvolle Hotel liegt in einem
eleganten 1950er Gebäude in der Wiener Ringstraße. Es vereint die mondäne Aura
klassischer Hotels in Wien mit modernem Design.
In Florian Weitzers neuem Hotel „Grand
Ferdinand“ feiert die Wiener Eleganz
ein beispielloses Comeback an der
weltberühmten Ringstraße. Das Hotel
liegt perfekt positioniert im Herzen der
Stadt und ist nur wenige Minuten vom
Stadtpark, dem Stephansdom und
dem Naturhistorischen Museum entfernt.
Die 188 Zimmer, darunter vier Suiten
plus einer Grand Suite, sind mit maßgefertigten Möbeln eingerichtet und
mit allem modernen Komfort ausgestattet. Ausgewählte Zimmer besitzen
eine ‘Champagnerbar’, geräumige
Suiten verfügen über separaten Wohnbereich und Privatterrasse.
Drei Restaurants bieten Gastronomie
für jeden Geschmack, ob Gourmetküche oder leichte Mahlzeit auf dem
Dach. Zum Grand Ferdinand gehört
zudem ein Dachpool mit herrlichem
Panoramablick.
Grand Ferdinand – Hotel am Ring,
Schubertring 10-12, 1010 Wien
Telefon: +43 1 91 880
E-Mail:
welcome@grandferdinand.com
Taxitreff auf Mallorca
Alle zwei Jahre veranstaltet die Much Autohaus GmbH in Bad Tölz eine Taximesse. Doch für heuer hat sich Organisator Michael Much etwas ganz Besonderes einfallen lassen: der 7. Taxitreff findet auf der Sonneninsel Mallorca vom
29. bis zum 31. Oktober 2015 statt.
Seit vielen Jahrzehnten ist Much mit der Taxibranche eng
verbunden und sorgte als Messe-Veranstalter in den letzten
Jahren mit hochkarätigen Ausstellern für Highlights im Gewerbe. Aufgrund rückläufiger Besucherzahlen quer durch
bundesdeutsche Veranstaltungen war Michael Much nun
auf der Suche nach etwas Neuem: „Entgegen dem gewohnten Messecharakter wird unser Event diesmal ein Taxitreff unter Palmen – in sonniger, lockerer, noch nie dagewesener Atmosphäre.“
Schauplatz des 7. Taxitreffs ist das Viersterne-Hotel Lido Park,
das rund 22 Kilometer von der Inselhauptstadt Palma de
Mallorca entfernt liegt. Zahlreiche Taxi- und Mietwagenunternehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
haben das dreitägige Ereignis bereits gebucht. Noch sind
freie Plätze verfügbar, das Arrangement kann zu einem
speziellen Sonderpreis inklusive zahlreicher Extras auf der
Homepage taxitreff.de gebucht werden.
Die Besucher dieses außergewöhnlichen Taxitreffs erwarten
bis zu 50 Aussteller, geplant ist auch eine Präsentation
eines neuen Taximodells. Zusätzlich kann ein Seminar mit
Themen zur Gegenwart und Zukunft des Taxigewerbes
gebucht werden. Für die Anreise empfiehlt Michael Much,
der sich auf viele Besucher aus Österreich freut, die Flüge
z.B. über die Internetseite fluege.de zu buchen. „Außerdem
erhält jede Taxitreff-Teilnehmerin aus Österreich auch einen
Gutschein für einen Monat kostenlos Fitness & Wellness im
1. Bezirk (www.femmefitness.at).“
7. Taxitreff auf Mallorca vom 29. bis 31. Okt. 2015:
alle Infos zum Event sowie Buchung auf taxitreff.de
Flugbeispiele für Wien bzw. Salzburg
Wien mit Niki:
Hinflug Do, 29.10. um 5.45 h
Rückflug Sa, 31.10. um 14.40 h
Flugzeit ca. 2,25 Std.
zum Preis von € 222,–/p.P.
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Salzburg mit Niki:
Hinflug Do, 29.10. um 17.40 h
Rückflug So, 1.11. um 20.25 h
Flugzeit ca. 2,05 Std.
zum Preis von € 215,– /p.P.
Quelle: www.fluege.de
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FUNK Geflüster
Hinter den Kulissen
Einmal hinter die Kulissen einer Taxizentrale schauen – für
einige LeserInnen des Wiener Bezirksblatt ging dieser Wunsch
in Erfüllung. Als Gewinner eines Preisausschreibens besuchten sie im Juni Taxi 40 100, die größte Wiener Taxizentrale,
wo sie ein buntes Programm erwartete. So erfuhren sie Interessantes über die Geschichte des Taxis und im Besonderen
über den Taxifunk in Wien, schließlich ist Taxi 40 100 die Taxizentrale mit der längsten Erfahrung – gegründet vor über
50 Jahren.
Nach einer kurzen allgemeinen
Einweisung in die Technik ging
es dann in das Herz der Firma,
das Call Center. Funkleiter
Manfred Schmid erläuterte den
Ablauf einer Auftragsvergabe –
und verursachte damit Staunen
bei den Besuchern. Von der
komplexen Technik und den
Prozessen, die hinter einer
Vermittlung stehen – mit dem
einzigen Ziel, dass das Taxi so schnell als möglich beim Kunden ist – waren sie sichtlich beeindruckt. Doch es blieb nicht
bei der Theorie, am so genannten „dash board“ (hier ist die
aktuelle Betriebssituation ersichtlich) und auf den Bildschirmen der Disponentinnen konnten die Gewinner live mitverfolgen, wie schnell und effektiv die Vermittlung läuft.
Fotos: Stefan Diesner
Nach dem Besuch im Call Center
standen abschließend Green
Taxis bereit – beeindruckt hörten
die Besucher, dass bereits über
25 % der 40 100- Flotte von fast
1.900 Wagen umweltfreundlich
unterwegs sind. So leistet das
Unternehmen einen Beitrag,
damit der Verkehr in der Stadt umweltverträglicher wird.
Natürlich konnten die Besucher einige Gast-Runden in
einem Tesla und Prius Hybrid drehen. Für alle war es ein
interessanter und ereignisreicher Tag – und viele der Gäste
bekundeten Respekt, wie toll der Betrieb „hinter den
Kulissen“ läuft.
Mit 40 100-Boliden an die Spitze
Mit Papas Hilfe zusammengebaut,
knallgelb und ein Taxi 40 100-Logo:
mit diesem schnittigen Seifenkistl belegte Maximilian den tollen zweiten
Platz beim 26. Seifenkisten Grand Prix
der Freiwilligen Feuerwehr Ollern.
Maximilian ist der Enkel von Ernst Paul, der Stellvertreter des Taxi 40 100 Beiratsvorsitzenden ist,
und der junge Mann liebt Seifenkistl-Rennen.
Neben dem gelben Boliden besitzt er noch ein
weiteres Gefährt. Dass der Achtjährige durchaus Talent hat, bewies er zuletzt im Mai beim
Seifenkisten Grand Prix in Ollern. Insgesamt
waren 59 Mädchen und Buben am Start, die
sich ein spannendes Rennen lieferten.
Lautstark angefeuert von den Eltern und Oma
und Opa erzielte Maximilian den zweiten Platz –
nur um Zehntelsekunden hinter der Siegerzeit.
Seine Urkunde und sein Pokal haben schon einen
Ehrenplatz im Kinderzimmer. Wir wünschen ihm
weiterhin Spaß mit seinem gelben 40 100-Boliden
und noch viele Siege.
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Der achtjährige Maximilian fährt mit Begeisterung SeifenkistlRennen. Mit seinem gelben Flitzer belegte er kürzlich den zweiten Platz. Urkunde und Pokal haben schon einen Ehrenplatz in
seinem Kinderzimmer bekommen.
HALLO TAXI 3|15
Sharing-Economy:
FUNK Geflüster
Stadt Wien rüstet sich gegen
Uber, Airbnb und Co.
Internationale Online-Vermittler wie der Taxikonkurrent Uber oder die Hotel-
alternative Airbnb stellen nicht nur ganze Branchen auf den Kopf, sondern
auch die Politik vor große Herausforderungen. Die Stadt Wien erarbeitet nun
G
eine Strategie für den Umgang mit der Sharing-Economy. Die Problemfelder
reichen von Steuerentgang über prekäre Arbeitsverhältnisse bis hin zu fehlen-
den Rechtsnormen.
roße Unternehmen
mit entsprechender
Finanz- und Marketingmacht sind
eine besondere
Herausforderung,
weil sie einen
etablierten Markt gehörig „durcheinanderschütteln“ können und bisweilen
die öffentliche Meinung mobilisieren,
um ihre Interessen durchzusetzen. Die
öffentliche Hand ist daher besonders
gefragt, effiziente und effektive Antworten auf die neuen Geschäftsmodelle zu finden.
Holzhauser als Vertreter der Wirtschaftskammer/Allgemeiner Verkehr angehört. In ihr werden Handlungsgrundlagen für die Stadt erarbeitet – also,
wo geltendes Recht bereits greift, welche neuen Regelungen es braucht
und wo das Land überhaupt selbst
tätig werden kann.
Die Arbeitsgruppe wurde mittlerweile
in die drei Untergruppen Hotellerie,
Kleintransport und Personenbeförderung mit PKW unterteilt, um facheffizienter zu arbeiten. „Bei den bis-
herigen Treffen hat sich in den Diskussionen deutlich gezeigt, dass eine
nichtgewerbliche Personenbeförderung auch seitens der Stadt negativ
gesehen wird“, sagt Mag. Holzhauser.
Bei der Vermittlungsplattform Uber, die
Privatfahrer mit Fahrgästen verknüpft
und dafür einen gewissen Prozentsatz
des Umsatzes einbehält, sieht die Stadt
die Gefahr prekärer Arbeitsverhältnis-
„Diese Plattformen verändern die
gesamten Wirtschaftsbeziehungen",
sagt dazu Finanzstadträtin Renate
Brauner. Die Player würden bestehende Regeln umgehen, Verantwortung
abwälzen oder den Wettbewerb verzerren: „Sie wirken oberflächlich wie
kleine nette alternative Pop-up-Initiativen, dahinter stehen allerdings
machtvolle milliardenschwere Unternehmen."
Eine 75-seitige, vom Europaforum Wien
verfasste Publikation mit dem Titel
"The Big Transformers. Sharing- und
On-Demand-Economy auf dem Vormarsch" ist Faktenzusammenstellung
und Problemaufriss zugleich und war
Diskussionsbasis einer rathausinternen
Enquete Ende Mai.
Es wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, der u.a. auch Mag. Christian
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FUNK Geflüster
se. Denn das Unternehmen habe weder einen eigenen
Fuhrpark noch stelle es Chauffeure an. Man müsse außerdem überprüfen, ob die fix vorgegebenen Tarife nicht das
Kartellrecht tangierten, sagt dazu der MA 23-Leiter Klemens
Himpele. Fraglich seien auch Versicherung und Haftung bei
Unfällen.
Ziel ist ein der Sharing-Economy
adäquates Regelwerk zu finden
Zu spät sei man damit jedenfalls nicht dran. „Die Umbrüche
in der Ökonomie durch das Internet finden erst jetzt statt",
so Himpele. Die Folgen: Bestehende Strukturen des Sozial-,
Steuer- und Arbeitsrechts würden infrage gestellt.
Wobei Uber in Wien derzeit eine wesentlich geringere Rolle
spiele als Airbnb: „Wir gehen von 4.000 bis 5.000 Wohnungen aus, die derzeit vermietet werden. Damit hat sich der
Wert im vergangenen Jahr verdreifacht." Doch viele Vermieter zahlen, teilweise schlicht aus Unwissenheit, keine
Ortstaxe, was die Kommune um Steuerabgaben bringt, so
die Studie. Andere Städte gehen teils sehr restriktiv vor. Paris
und Berlin schicken etwa Kontrollteams aus, New York hat
die Vermietung von Apartments unter 30 Tage verboten, in
Barcelona drohen bis zu 30.000 Euro Strafe bei illegalen
Angeboten. „Ein wirkliches Role-Model in der Handhabung
gibt es aber nicht", meint Himpele.
Ziel sei es, ein der Sharing- und On-Demand-Economy
adäquates Regelwerk zu finden, das für fairen Wettbewerb
ebenso sorgt wie für Schutzmechanismen für Konsumenten
und Beschäftigte. Verteufeln will man die Online-Plattformen nicht, sondern vielmehr die Chancen nutzen und
"gestaltend eingreifen", betont Finanzstadträtin Brauner.
Städtekonferenz am 2. November
Daher wurde das Europaforum Wien beauftragt, eine internationale Städtekonferenz zu organisieren. Diese wird am
2. November in Wien stattfinden. Mag. Christian Holzhauser:
„Als Gastredner für das europäische Taxigewerbe wird
Thomas Grätz, Vizepräsident der IRU-Gruppe Taxi & Mietwagen und Geschäftsführer des Deutschen Taxi- und
Mietwagenverbands BZP, teilnehmen.“
Taxifahrer wird gesucht
Bei ihrer Suche nach jenem Taxifahrer, der sie im März in
Wien chauffiert hatte, hat sich nun eine Dame an „Hallo
Taxi“ gewandt und um folgenden Aufruf gebeten:
„Ich suche jenen Taxi 40 100-Chauffeur, der mich am
Freitag, den 13. März um 16 Uhr von der Sturzgasse in
die Penzinger Straße zum Arzt gebracht hat. Ich möchte
mich für seine Fürsorge noch einmal recht herzlich
bedanken!
Bitte melden Sie sich unter Tel.: 789 68 53.“
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Neuer GTN-Partner
eCab, Gründungsmitglied des IRU Global Taxi Network
(GTN) und Tele Maxi Madrid unterzeichneten kürzlich eine
Vereinbarung, die Fahrgästen legale, sichere und qualitätsvolle Taxifahrten in Madrid mit der eCab-App ermöglicht.
Mit der Service-Ausdehnung auf Spanien bietet GTN bereits
ein Mobilitätsnetz von mehr als 250.000 Taxis auf vier Kontinenten an.
Im Laufe der letzten Wochen hat das GTN-Team zahlreiche
Vertreter der Europäischen Institutionen, der internationalen
Regierungsorganisationen und NGO-Partner, wie Gewerkschaften und Reisepartner mit dem Ziel getroffen, das globale Taxinetzwerk zu forcieren. Mehr Informationen über
diese Aktivitäten und der zu erwartenden Ergebnisse werden beim nächsten GTN-Treffen am 24. September in
Athen den Mitgliedern und Partnern präsentiert.
Projekt„TAXIstars“
„TAXIstars“ ist eine Ende 2012 gestartete Ausbildungsinitiative,
die von einem internationalen Expertenteam aus sieben
Ländern getragen wird. Mitglieder sind der BZP, die IRU und
der finnische Taxiverband STL, IT- und Ausbildungsspezialisten
aus Griechenland, Italien, Österreich und Zypern sorgen für
den europäischen Input. Das Projekt wird innerhalb des EUProgramms „Lebenslanges Lernen“ gefördert. Der Nutzer soll
mit TAXIstars nicht nur auf einem PC online arbeiten können,
sondern auch mobil auf Apple- und Android-Geräten. Seit
Juli 2015 steht die IT-Plattform in einer Vorabversion zur Verfügung. Das EU-Ausbildungsprojekt wird am 25. September
in Athen im Rahmen einer Abschlusskonferenz offiziell vorgestellt.
China plant
strengere Auflagen
Laut chinesischen Medien plant die Regierung für internetbasierte Fahrtenvermittler strengere Auflagen. Die Fahrzeuge sollen demnach registriert sein und die Fahrer eine
gültige Arbeitserlaubnis besitzen – ein herber Rückschlag für
das US-amerikanische Unternehmen Uber und für das
chinesische Pendant Didi Mobility, das vor knapp zwei
Jahren mit seiner Taxi-App startete und dem Kunden nicht
nur Taxifahrten, sondern auch Privatfahrer oder Fahrgemeinschaften vermittelt. Mehr als zehn Millionen Chinesen
täglich nutzen den Didi-Service. Uber nimmt daher jetzt viel
Geld in die Hand, um sich auf dem chinesischen Markt zu
behaupten.
Die geplanten Regulierungen sehen auch vor, dass die von
internetbasierten Fahrtenvermittlern angebotenen Dienstleistungen um mindestens 50 Prozent mehr kosten müssen
als Taxis. Zurzeit verpflichten sowohl Didi als auch Uber
private Autobesitzer für ihren App-Fahrtendienst. Die Regierung könnte jedoch fordern, dass mindestens ein Teil der
Flotte im Besitz der Gesellschaften sein muss.
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Rund 1.500 Brüsseler Taxis fuhren am 13. September zum halben Tarif. Damit
protestierten sie gegen den umstrittenen App-Fahrdienst Uber, der trotz Verbots noch immer in der belgischen Hauptstadt aktiv ist. Uber bietet Fahrten
zu Tarifen an, die deutlich unter denen der offiziellen Taxifahrer liegen.
In vielen europäischen Städten kommt es regelmäßig zu
Protesten der Taxifahrer. Diese werfen Uber einen unfairen
Wettbewerb vor, weil die Uber-Fahrer in der Regel keinen
Taxischein besitzen und auch viele der damit verbundenen
Auflagen nicht erfüllen. Außerdem biete man nicht, wie
lizensierte Taxifahrer, flächendeckend und rund um die Uhr
Taxis an. Die Kritik der Taxifahrer umfasst faktisch die gesamte Europäische Union: Ob Deutschland, Niederlande,
Spanien oder Frankreich – überall hagelt es Kritik an dem
US-Unternehmen aus San Francisco. In vielen Städten und
Ländern wird deren Geschäftsmodell daher auch von den
Aufsichtsbehörden sehr kritisch gesehen.
Demonstrationsfahrt im Europaviertel
Die Aktion des Halbierens von Taxipreisen in Brüssel war
zunächst einmal ein Auftakt zu einer großen TaxifahrerDemonstration, teilte die Taxilobby aus Brüssel mit. Diese soll
am 16. September in der belgischen Hauptstadt stattfinden.
Und zwar direkt da, wo die Europäische Union sitzt – im
Europaviertel. Man hofft, dass auch Taxifahrer aus anderen
Ländern hinzustoßen werden, um möglichst große mediale
Aufmerksamkeit zu erzielen. Die Taxifahrer befürchten, dass
der von US-Investoren mit Milliarden-Geldern hochgepumpte Fahrkonzern Uber mit Preissenkungen und Dumpingpreisen das in Jahrzehnten aufgebaute und von den Kommunen regulierte Taxigewerbe in Europa zerstören könnte –
letztlich zum Nachteil der Verbraucher. Aber auch in der
Heimat hat Uber vermehrt mit Widerstand aus der Branche
zu kämpfen.
Sammelklage in Kalifornien zu gelassen
Seit 2013 streiten drei Fahrer von Uber darum, als Angestellte
eingestuft zu werden und begründen dies damit, dass das
Unternehmen praktisch sämtliche Aspekte ihres Arbeitslebens
bestimme und festlege. Außerdem wirbt Uber damit, dass
Trinkgelder an die Fahrer im Preis inbegriffen sind. Die Trinkgelder wiederum behält Uber aber ein und weigert sich, sie
an die Fahrer, die Unternehmer, weiterzuleiten. Seit 1. September können sich Tausende Kollegen praktisch mit nur
einer Unterschrift an der Klage beteiligen, die das Geschäftsmodell des Chauffeurdienstes auf den Kopf stellen könnte.
Ein Richter gewährte der Klage den sogenannten „Class
action“-Status. Sollte Uber keinen Vergleich aushandeln, landet der Fall vor einem Geschworenengericht. Werden die
Fahrer dort statt als „freie Unternehmer“ als Angestellte deklariert, könnte das auch den Börsengang von Uber gefährden.
erlauben, im Juli begraben. Uber führte eine aggressive
Kampagne gegen die Gesetzespläne, denn in New York
sind nach Angaben des Unternehmens schon rund 20.000
Privatautos für Uber unterwegs – das sind deutlich mehr als
die 13.587 Lizenz-Taxis in der Stadt.
Um die Beliebtheit der "Yellow Cabs" anzukurbeln, haben
sich die zuständigen Behörden für eine andere Antwort auf
Uber entschieden: Sie forcieren die Modernisierung der
eigenen Taxiflotte.
Bereits unter der Amtszeit von Bürgermeister Michael Bloomberg war die Entscheidung für den Nissan NV200 als neues
New Yorker Taxi gefallen. Dieser soll den Komfort der Fahrgäste schon alleine dadurch erhöhen, dass er deutlich
mehr Beinfreiheit bietet. Die Uber-Fahrer hingegen sind
meist in ihren Privatwagen unterwegs. Man weiß bei der
Buchung also nie genau, ob man in einem Kleinwagen
oder Kombi fahren wird. Zudem sind die Rückbänke des
Nissans mit einigen zusätzlichen Funktionen ausgestattet. So
kann der Fahrgast die Klimaanlage selbst kontrollieren oder
an den Ladegeräten Laptop und Smartphone anschließen.
Steht das Taxi einmal im Stau, kann die Zeit sinnvoll zum
Arbeiten genutzt werden.
Bereits jetzt sind rund 800 der neuen gelben Taxis in New
York unterwegs. Pro Jahr werden bis zu 2600 alte Taxis durch
neue ersetzt – demnach wäre die New Yorker Taxiflotte in
etwa fünf Jahren vollständig modernisiert. Auch die Bestellung der Taxis wurde zuletzt erleichtert. Ähnlich wie bei Uber
können auch die offiziellen New Yorker Taxis nun per App
geordert werden.
Foto: Werk
New York knickte gegenüber Uber ein
Die Stadt New York hat ihre Pläne, den Fahrdienst-Anbieter
Uber für ein Jahr lang nur ein Wachstum um ein Prozent zu
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TAXI Aus aller Welt
Protest-Demo gegen Uber