BZP-Report 2013 Heft 7 - Landesverband Sächsischer Taxi

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BZP-Report 2013 Heft 7 - Landesverband Sächsischer Taxi
Report
31.10.2013
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I n f o r m a t i o n s s e r v i c e d e s d e u t s c h e n Ta x i - u n d M i e t w a g e nve r b a n d s e. V.
Kommentar
Recht
Strukturwandel:
Gefahr oder Chance?
Hinweis auf Gesetz
reicht aus
Kündigung: Der Termin kann
auch ohne konkretes Datum
erkennbar sein
Ulrich Romeike verstarb im Alter von
63 Jahren
PERSON
Der allseits bekannte und beliebte
Kollege Ulrich Romeike, Vorstand
der Taxizentrale Nürnberg eG, ist am
19. September unerwartet im Alter
von 63 Jahren verstorben. Ulli war
ein echtes Taxi-Original und weit
über Nürnberg hinaus der Inbegriff
eines außergewöhnlichen Gewerbevertreters. Seine Geradlinigkeit,
Hartnäckigkeit, Integrität und Fachkompetenz haben nachhaltigen Eindruck hinterlassen. Romeike war seit
1974 Taxiunternehmer, wurde 1978
Mitglied und 1993 Vorstand in der
Nürnberger Genossenschaft. Im Landesverband Bayerischer Taxi- und
Mietwagen-Unternehmen e.V. wirkte er seit 2005 im Vorstand mit.
Impressum
BZP-Report, Mitteilungen des Deutschen
Taxi- und Mietwagenverbands e. V. (BZP)
Zeißelstraße 11, 60318 Frankfurt/Main
Hauptstadtbüro:
Friedrichstraße 88, 10117 Berlin
E-Mail: info@bzp.org;
Hauptstadtbüro@bzp.org
Internet: www.bzp.org
https://twitter.com/BZPorg
Redaktion: Thomas Grätz (verantwortlich)
Frankfurt/Main
Verlag: Springer Fachmedien München GmbH
D
as Gewerbe steht vor
einem Berg von Herausforderungen, dem
größten seit wohl 50 Jahren.
Mindestlohn, Arbeitszeitgesetz,
„Flucht in den Mietwagen“, weitere Aushöhlung des Ordnungsrahmens und nicht zuletzt brechen die Wellen der
Digitalisierung von Abläufen
des alltäglichen Lebens über
uns herein. Erwarten Sie bitte
nicht, dass wir alles abwehren
können. In allen diesen Themen liegen neben den Gefahren
auch Chancen. Wenn wir diese
Chancen nutzen, statt die Gefahr zu verteufeln, kann das
unsere wirtschaftliche Situation
verbessern. Ein gutes Beispiel
dafür ist die Bestellmöglichkeit
über Applikationen für Smartphones. Am Anfang war das
Geschrei groß. Inzwischen
haben wir mit der Entwicklung
der BZP-Schnittstelle das
Kirchturmdenken hoffentlich
überwunden und eine Lösung
gefunden, die das Gewerbe über
Systemgrenzen hinweg eint.
Weiteres Beispiel: car2go war zu
Beginn in der Branche absolut
verteufelt. Nachdem man nun
in einigen Bereichen zusammenarbeitet, sind die Ängste
überwunden und faktisch kommen für alle drei Seiten, also
auch die Kunden, positive Aspekte zum Tragen.
Das Thema Mindestlohn dagegen wird uns noch intensiv beschäftigen, wobei ich mich ein-
Klare Mehrheiten für
Präsident und Vorstand
deutig festlege: Es macht keinen
Sinn, für die Beibehaltung von
sechs Euro Stundenlohn zu
kämpfen, wenn es schon heute
immer schwerer wird, geeignetes Fahrpersonal zu finden.
Qualifiziertes Personal erfordert anständige Bezahlung.
Gleich wie und in welcher Höhe
der Mindestlohn kommt, er belastet die Unternehmen drama-
Präsident Michael Müller: „Großer
Berg an Problemen ist abzutragen“
tisch. Tarifänderungen in der
notwendigen Höhe von 20 bis
25 Prozent erfordern einen
Zeitraum von bis zu 24 Monaten, wenn denn überhaupt die
Kommunen mitspielen. Verbündete haben wir nicht, wir
kämpfen allein, da wir auch ein
Alleinstellungsmerkmal haben:
Wir können unsere Preise nicht
selbsttätig erhöhen!
Besondere Probleme bereitet
der Fiskaltaxameter bei isolierter Betrachtung nur der Taxi-
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gewerbe
Hersbsttagung: Präsident
Michael Müller und Vorstandsmitglied Frank Kuhle bestätigt
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industrie
Über Rahmenvertrag
günstige Winterräder
A.T.U: Weiterhin zehn Prozent
für BZP-Mitglieder auf Winterreifen und Kompletträder
© BZP
© ?Taxi-Zentrale Nürnberg
Der mit großer Mehrheit wiedergewählte Präsident
Michael Müller zeigt die Aufgabenstellung auf.
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branche nicht. In Politik und
Verwaltung ist aber noch nicht
angekommen, dass damit eine
massive Flucht in den weniger
kontrollierbaren Mietwagen
kommt. Die Bedrohungsszenarien müssen in die Öffentlichkeit getragen werden, weil wir
nur so Unterstützung erreichen
werden. Ich forciere auch die
Einrichtung von gewerblichen
think tanks in Form eines „Taxizukunft 2020“-Arbeitskreises.
Denn wir müssen handeln und
Konzepte erarbeiten, ein Verband, der wie das Kaninchen
vor der Schlange erstarrt, wird
seine Handlungsfähigkeit einbüßen, was letztlich für das Gewerbe zur Kapitulation vor den
Zukunftsaufgaben.
Ihr
Michael Müller
TAXI 7/2013
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REPORT
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Recht
Hinweis auf das Gesetz reicht
Als Formulierung genügt auch der Hinweis auf
die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen.
Entscheidet sich ein Taxifahrer, eine
Fahrspur entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu nutzen, muss er insbesondere in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen jederzeit damit rechnen, dass
andere Verkehrsteilnehmer – auch
Fußgänger – sich darauf verlassen,
dass ihnen keine Gefahren von
Kraftfahrzeugen infolge Fahrens
entgegen der Fahrtrichtung drohen. Passt er seine Geschwindigkeit dabei nicht angemessen an,
stellt dies ein zu schnelles Fahren
an einer Straßenkreuzung beziehungsweise -einmündung und
damit eine vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung im Sinne des §
315c Abs. 1 Nr. 2d StGB dar.
§
Oberlandesgericht Celle
Beschluss vom 3.1.2013
Aktenzeichen 31 Ss 50/12
Schichtzettelführen
ist Kardinalspflicht
Bei den abgabenrechtlichen Dokumentationspflichten, die im Taxenbetrieb durch Führen und Aufbewahren der Schichtzettel gewahrt
werden, handelt es sich um im
öffentlichen Interesse bestehende
Kardinalspflichten des Beförderungsunternehmers. Sofern dagegen verstoßen wird, handelt es sich
um einen schweren Verstoß gegen
abgabenrechtliche Verpflichtungen nach § 1 Abs. 2 PBZugV, so
dass die Unzuverlässigkeit des
Unternehmers zu bejahen ist.
§
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Beschluss vom 8.10.2013
Aktenzeichen 13 B 576/13
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7/2013 TAXI
©Picture Alliance/dpa/Klaus Ohlenschläger
Entgegen
der Fahrtrichtung
Der Empfänger muss erfahren, wann die Kündigung greift
§
Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 20.6.2013
Aktenzeichen 6 AZR 805/11
Keine Führerschein-Theorieprüfung in Thailändisch
Fahrerlaubnis Die Festlegung
des Deutschen als Schul-, Amtsund Gerichtssprache bedeutet
trotz der mittelbaren Nachteilswirkungen für in Deutschland
lebende, der deutschen Sprache
jedoch nicht oder nicht ausreichend mächtige Personen keine
Grundrechtsverletzung und
führt nicht zur Pflicht des Staates,
Dolmetscher und Übersetzungen
zu stellen. Die bundeseinheitliche
Reduzierung der Anzahl der zulässigen Fremdsprachen für die
theoretische Fahrerlaubnisprüfung auf elf Sprachen sei insbe-
Umfahren des Rotlichts
Rotlichtverstoß Eine Lichtzeichenanlage, die für den Betroffenen Rotlicht zeigt, verbietet
nicht, vor der Ampelanlage auf
einen nicht durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich
– hier war es ein Tankstellengelände - abzubiegen und nach
Durchfahren dieses Geländes
hinter der Lichtzeichenanlage
wieder in den durch sie geschützten Verkehrsraum einzu-
sondere aus Gründen der Prüfungsgerechtigkeit und der
Gleichbehandlung innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland
sachlich gerechtfertigt.
§
Verwaltungsgericht Neustadt
Beschluss vom 27.9.2013
Aktenzeichen 3 K 623/13
fahren. Das gilt auch dann,
wenn dieser Fahrvorgang der
Umfahrung der Lichtzeichenanlage dient. Es liegt kein Rotlichtverstoß vor.
§
Oberlandesgericht Hamm
Beschluss vom 2.7.2013
Aktenzeichen 1 RBs 98/13
Parken ohne gültige Umweltplakette
Umweltzone Ein Fahrzeug verfügt über keine gültige Umweltplakette, wenn das auf der Plakette am Fahrzeug eingetragene
Kennzeichen nicht mit dem am
Fahrzeug angebrachten Kennzeichen übereinstimmt. Bereits
das Parken eines Fahrzeugs in
einer Umweltzone ohne gültige
Plakette stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem
Bußgeld in Höhe von 40 Euro
geahndet werden kann.
§
Oberlandesgericht Hamm
Beschluss vom 24.09.2013
Aktenzeichen 1 RBs 135/13
Das Kennzeichen auf der Plakette
muss mit dem Auto gleich sein
© ?Picture Alliance/dpa/Wolfram Steinberg
Kurzurteile
Kündigung: Der Empfänger
einer ordentlichen Kündigungserklärung muss erkennen
können, wann das Arbeitsverhältnis enden soll. Regelmäßig
genügt hierfür die Angabe des
Kündigungstermins oder der
Kündigungsfrist. Ausreichend
ist aber auch ein Hinweis auf die
maßgeblichen gesetzlichen
Fristenregelungen, wenn der
Erklärungsempfänger hierdurch unschwer ermitteln kann,
zu welchem Termin das Arbeitsverhältnis enden soll.
REPORT
Gewerbe
Drei Mal goldene Ehrennadel
dentätigkeit im Fachausschuss
Krankenfahrten sowie ihr auch
darüber hinausgehendes ständiges Engagement in diesem für
viele Unternehmer so wichtigem Gebiet sind die Gründe für
diese hohe Ehrung.
© BZP
Der BZP nutzte den Rahmen seiner Mitgliederversammlung in Würzburg auch
dazu, verdiente Persönlichkeiten zu ehren. Der Verband verlieh drei Mal „Gold“.
Drei Teilnehmer der Herbsttagung des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands (BZP) brachten aus Würzburg Gold
mit nach Hause: Gisela Spitzlei mit Peter Zander (linkes Bild), Herbert Brenner (Mitte) und Ralf Asche (rechts)
Ehrungen: Für seine langjährige Verbundenheit mit Branche
und Verband erhielt Ralf Asche
von Volkswagen Nutzfahrzeuge
die goldenen Ehrennadel des
Verbandes. Insbesondere die
Tatsache, dass Asche 1995 die
Marke Volkswagen wieder - damals war er noch für den Pkw-
Bereich von VW unterwegs ins Gewerbe zurückbrachte und
damit die Grundlage für die
heutige tolle Zusammenarbeit
legte, ist die Ehrung mehr als
wert, so Präsident Michael Müller bei seiner Laudatio. Nicht
gerechnet habe sie damit, so
Gisela Spitzlei gerührt und
überrascht, eben noch Diskussionsteilnehmerin bei der gewerbepolitischen Runde, als
Müller und ihr Landesverbandsvorsitzender Peter Zander sie auf der Bühne behielten,
um ihr ebenfalls die goldene
BZP-Nadel ans Revers zu heften. Die langjährige Vorsitzen-
VDK-Mann geht
Zu seinem Abschied erhielt last
but not least Herbert Brenner die
Verbandsauszeichnung. Brenner
wurde mit Gold geehrt für sein
sieben Jahre währendes Wirken
als Direktor der Versicherung
der Kraftfahrt, welcher Ende
Oktober mit dem Eintritt in den
verdienten Altersruhestand
endet. Brenner hatte in dieser
nicht einfachen Zeit die Grundlagen für eine Umstrukturierung
dieser Fachversicherung gelegt
und damit mit Sorge dafür getragen, dass die VdK auch weiterhin
ein wichtiger Player und Partner
des Gewerbes bleiben wird. Die
BZP-Mitgliederversammlung
nutzte dann auch Adolf Totzauer-Levermann, um sich als
Nachfolger in dieser Funktion
dem Gewerbe vorzustellen.
Klare Mehrheiten für Präsident und Vorstand
Tagung: Michael Müller ist bei
der Mitgliederversammlung
des BZP am 18. Oktober in
Würzburg als Präsident des
Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes BZP im Amt bestätigt worden. Für ihn wurden
520 der 583 Teilnehmerstimmen gezählt. Bei seinem Dank
für den Vertrauensbeweis an die
Delegierten machte er deutlich,
dass das Gewerbe eine ganze
Reihe von Baustellen vor sich
habe. So will der Bundesverband unverändert die Qualität
der Dienstleistung erhöhen,
was nach sich zieht, das die Fahrer auch ordentlich bezahlt werden müssen. Die Höhe der
Löhne werde dabei vermutlich
regional unterschiedlich ausfallen, laut einem Gutachten würden bei einem Mindestlohn von
8,50 Euro die Preise für TaxiFahrten um etwa 20 bis 25 Prozent steigen müssen.
Zugleich mit dem Präsidenten
bestätigten die Delegierten auch
Vorstandsmitglied Frank Kuhle
in seinem Amt. Der Münchener
©BZP
Müller und Kuhle wiedergewählt - Mindestlohn,
Fiskaltaxameter und Qualität weiter im Brennpunkt Interessante Kooperationen und Konzepte.
Mit einer gewerbepolitischen Runde zeigte der Bundesverband die
aktuellen Baustellen der Gewerbepolitik auf
sprach sich für mehr Selbstbewusstsein der Branche aus. Mit
Blick auf die von vielen Seiten
auftretende Konkurrenz wie
myTaxi oder aber auch die
neuen, zentral vermittelten
Mietwagenangebote warb er für
mehr Selbstvertrauen. Die
Branche sei viel stärker als von
ihr selbst geglaubt und müsse
TAXI 7/2013
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REPORT
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Gewerbe
© Hans Kitzberger
+++ Termine +++
Norddeutscher
Taxitag 2013
2.11.2013
Hamburg, MagnusHall - Die Eventlocation, Amsinckstr. 70
Herbsttagung
IRU-Gruppe „Taxis und
Mietwagen mit Fahrer“
6.11.2013
Genf, Conference Centre Varembé
(CCV)
Spring Cocktail der
IRU-Delegation zu der EU
5.3.2014
Brüssel
Frühjahrstagung IRUGruppe „Taxis und
­Mietwagen mit Fahrer“
2.4.2014
Genf, Conference Centre Varembé
„Offener“ erweiterter
­Vorstand des BZP
2.6.2014
Leipzig, Congress Center Leipzig
AMI Taxitag
3.6.2014
Leipzig, Messe Leipzig
Herbsttagung
IRU-Gruppe „Taxis und
Mietwagen mit Fahrer“
5.11.2014
Genf, Conference Centre Varembé
BZPMitgliederversammlung
6.11.2014
Köln, Hotel Pullman
Europäische Taximesse
7./8.11.2014
Köln, Messegelände
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7/2013 TAXI
Die Mitgliederversammlung fand im Congress Centrum Würzburg statt
Thomas Sell brachte interessante
Neuheiten der Telekom mit
nicht vor jedem Bewerber, der
mit viel Aufwand in den Markt
drängt, gleich vor Ehrfurcht erstarren. In der Diskussion in
einer erstmals durchgeführten
und durchweg positiv aufgenommenen „gewerbepolitischen Runde“ wurde überdeutlich, dass neben dem Mindestlohn die Einführung des Fiskaltaxameters Oktober 2016 sowie
die Auswirkungen dieser gewaltigen Umwälzungen auf den
künftigen Ordnungsrahmen
weitere Themen der künftigen
Arbeit sein werden. So wies
BZP-Geschäftsführer Thomas
Grätz darauf hin, dass zwar
viele in der Branche mittlerweile die Befürchtungen gegen die
gesteigerten Aufzeichnungsund Speicherungspflichten zurückgestellt hätten, dabei aber
verkennen, dass eine gewaltige
Bruchstelle in Gestalt des nicht
eingebundenen Wegstreckenzählers weiterhin offen steht
und damit eine „Flucht in den
Mietwagen“ drohe. Verwaltung
und Politik müssten hier endlich und schnell ihre Verantwortungen wahrnehmen. Zur
„Taxizukunft 2020“ gab es eher
entgegengesetzte Positionierungen. Während BZP-Vizepräsident Dietmar Schmidt in
der weitgehenden Beibehaltung
des Ordnungsrahmens ein probates Abwehrmittel gegen die
neuen und finanzstark ausgestatteten Mitbewerber sah,
sprach sich der Vorsitzende des
gewerbepolitischen Ausschus-
ses, Herwig Kollar, für Liberalisierungen aus, weil er sich
davon eine Stärkung der unternehmerischen Konkurrenzfähigkeit erhoffe.
Holger Goldberg vom Ausschuss Arbeit sprach sich gegen
einen flächendeckenden Mindestlohn und für Verhandlungslösungen aus, alles andere
verstoße gegen die Tarifautonomie.
Krankenfahrten
Seine Kollegin aus dem Fachausschuss Krankenfahrten, die
Abrechnungsunternehmerin
Gisela Spitzlei, sieht auch in Zukunft die überragende Bedeutung der Krankenfahrten einerseits für viele Unternehmen
insbesondere auf dem Land,
andererseits aber für eine moderne und kostensparendes,
weil auf nicht-stationäre Behandlung setzendes, Gesundheitswesen. Ufuk Gergin, Initiator des Arbeitskreises „Integration“ unterbreitete Vorschläge, wie die Kolleginnen und
Kollegen mit Migrationshintergrund, die eine immer stärkere
Bedeutung in der Branche einnehmen, in die Verbands- und
Zentralenarbeit eingebunden
werden können. Er sieht darin
eine entscheidende Bedeutung
für die gesamte qualitative Ausrichtung des Gewerbes.
Christoph Piontek von der Post
Mobility schlug der Branche
eine Kooperation mit dem
ADAC Postbus vor. „Machen“,
so lautete das knappe, aber eindeutige Delegiertenvotum zu
der Idee, Taxen bei stau- oder
technikbedingten Verspätun-
gen als Busersatz einzusetzen.
Unter dem Dach des BZP entsteht für die Taxi-Bestell-Applikationen taxi.eu, Taxi Deutschland und cab4me eine vernetzende Datenschnittstelle. Die
Neuerung erweitert den Serviceradius der Taxi-Order-Apps
fürs Smartphone schlagartig,
die Taxi-Kunden erhalten einen
flächendeckenden Service. Jörg
Neubert vom Softwarehaus wissenswerft stellte das Thema vor.
Thomas Sell von der Telekom
stellte ein m2m-Portal vor, das
den Taxizentralen die eigenständige Verwaltung der zentralenausgegebenen SIM-Karten, die für die Vermittlung
eingesetzt werden, erlaubt. Großes Interesse erzeugte auch sein
Ausblick in die kommende
„WLan-to-go“-Welt mit flächendeckendem WLan-Netz
und preisgünstiger und schneller Datenübertragung für jeden
Telekom-Kunden.
Am Ende dieser erfolgreichen
Mitgliederversammlung dankte der neu gewählte Präsident
den Sponsoren dieser Tagung,
der Telekom, der VW AG Pkw,
der VdK sowie last but not least
dem Mercedes-Benz Vertrieb
Deutschland.
Hier können Sie einen Film über
die Herbsttagung herunterladen
REPORT
Gewerbe
Taxistiftung hilft einem Überfallopfer
Unterstützung: Ein Horrorszenario musste der saarländische
Kollege Friedrich Trautmann
erfahren, als er im Januar bei
einer Fahrt nach Neunkirchen
plötzlich einen Elektroschocker
am Hals hatte. Die Attacke des
24-jährigen Täters hatte schlimme Verletzungsfolgen am Hals
und an der Hand des 57-jährigen Taxifahrers zur Folge.
Nachdem der Täter beutelos
geflüchtet war, wurde er glücklicherweise wenig später von
der Polizei festgenommen und
letztlich schickte ihn der Richter für 31 Monate in das Gefängnis. Der angegriffene Taxifahrer leidet aber noch heute
© BZP
Nach einem brutalen Überfall auf einer Fahrt nach Neunkirchen leidet ein saarländischer Taxifahrer
an den Spätfolgen. Die Taxistiftung unterstützt den 57-jährigen Fahrer mit einer Spende.
Der Vorsitzende des LVS, der Kollege Hans-Jörg Hartmann, bei der
­Überreichung des Hilfeschecks der Taxistiftung Deutschland
psychisch an den schweren Folgen des Angriffs und würde am
liebsten seinem Job gar nicht
mehr nachgehen.
Die Kollegen des Landesverbandes Saarland haben den
Vorstand der Taxistiftung auf
diesen Überfall aufmerksam
gemacht und letzterer entschied
sehr schnell, dem Kollegen
Trautmann eine höhere Summe
als Zeichen der Solidarität und
Unterstützung des Gewerbes in
dieser schwierigen Lage zu
übermitteln. Letztlich kann dieser Betrag dem Kollegen hoffentlich auch ein wenig über die
psychische Belastung hinweg
helfen.
Jahresbericht 2012 der TAXIstiftung
Insgesamt gehen die Raubüberfälle auf Taxifahrerinnen und Taxifahrer Gott sei Dank zurück. Nach 22 Jahren
Stiftungsarbeit ist die Nachfrage nach Unterstützung durch die Taxistiftung aber nach wie vor groß.
Taxistiftung: Raubüberfälle auf
Taxifahrerinnen und Taxifahrer
gehören trotz eines erfreulicherweise rückläufigen Trends
leider weiterhin zur Tagesordnung. So wurden 2012 wieder
242 Kolleginnen und Kollegen
bei Überfällen und Tätlichkeiten verletzt. Im Zeitraum von
1985 bis 2012 wurden insgesamt 84 Taxifahrer und Taxifahrerinnen ermordet und über
9.200 bei Überfällen und Tätlichkeiten verletzt! Hinzu
kommt noch eine beachtliche
Dunkelziffer durch Fälle, die
von der Statistik der Berufsgenossenschaft für Transport und
Verkehrswirtschaft nicht erfasst
werden. Im zweiundzwanzigsten Jahr ihres Bestehens verfügt
die Taxistiftung Deutschland –
durch zahlreiche Spenden von
Taxifahrerinnen und -fahrern,
von Taxizentralen sowie Spendern aus der Wirtschaft, Industrie und anderen Verbänden –
über ein Stiftungsvermögen von
908.765,70 Euro. Gleichzeitig
konnte in schon vielen Fällen
Unterstützung für Opfer geleistet werden, um die größte Not
zu lindern.
Satzungsgemäße Zwecke
Für satzungsgemäße Zwecke,
also die Betreuung von Taxifahrerinnen und -fahrern sowie
deren Angehörige durch Gewährung von Geldleistungen,
wurden 2012 in acht Fällen insgesamt 23.000 Euro als Unterstützungsgelder ausgegeben.
Damit beläuft sich die Gesamtleistung bis Ende 2012 auf
620.048,95 Euro. Sehr erfreulich die Spendenbereitschaft: So
spendete die Daimler AG der
Stiftung wie in den Vorjahren
2.500 Euro, von der Grazer
Firma fms Datenfunk GmbH
gingen wieder 1.000 Euro auf
das Konto der Stiftung ein.
Auch Taxizentralen und Taxiunternehmer zeigen ungebrochene Solidarität. So überwies
der Münchener IsarFunk 9.820
Euro, die Taxigenossenschaft
Nürnberg 2.400 Euro. Aus
Monheim kamen 2.000 Euro
von der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein TaxiMietwagen e.V. anlässlich der
Europäischen Taximesse 2012.
Auf dieser Taximesse wurde
auch ansonsten fleißig gesammelt: Mit vom Taxi Ruf Köln
gestifteten Modellautos wurden
1.567,55 Euro für die Stiftung
erzielt, die Kerpener Krankenfahrtenabrechnungsunternehmerin Gisela Spitzlei versteigerte
ein selbstgemaltes Bild, wodurch
900 Euro für den guten Zweck
erzielt wurden. Die Taxi-München eG überwies 577,30 Euro,
der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. 340
Euro. Taxi Garven aus München
spendete 300 Euro. Auch die
Dauerspenden von Kollegen
sind bemerkenswert, so überwies der Stuttgarter Taxiunternehmer Bernd Geisbüsch wieder insgesamt 300 Euro, der
Kollege Christoph Mensch aus
Kempten (Allgäu) 120 Euro. Wir
bedanken uns natürlich auch bei
allen hier nicht ausdrücklich erwähnten Spendern, die einen
wichtigen Beitrag für die Arbeit
der TAXIstiftung geleistet
haben! Für die Solidarität all
derjenigen, die mitgeholfen
haben, die Taxistiftung zu stärken: herzlichen Dank!
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A.T.U-Rahmenvertrag: Weiterhin zehn
Prozent auf Reifen und Kompletträder!
Mit dem Rahmenvertrag können die Mitglieder des BZP günstig auf Winterreifen umrüsten .
© dpa/Andreas Gebert
© dpa/Andreas Gebert
Der Nachlass gilt nicht nur für den
Kauf von Winterreifen, sondern
auch für diverse Servicearbeiten
Erst im Frühjahr hatte A.T.U die
Konditionen verbessert
Rahmenvereinbarung: Schon
sehr bald steht wieder der Wechsel auf Winterreifen ins Haus.
Umso besser, dass der Marktführer A.T.U die Konditionen
für die Mitglieder des Deutschen
Taxi- und Mietwagenverbands
(BZP) in diesem Frühjahr verbessert hat und jetzt auch im
Herbst und Winter zehn Prozent
Rabatt auf Reifen sowie auf
Kompletträder anbietet.
Neben der „klassischen“ A.T.UCard, mit der alle Reparaturen
und Einkäufe bargeldlos erfolgen, kann der Unternehmer die
BZP-Exklusivvorteile auch mit
einer gesonderten Rabattkarte
nutzen und bar bezahlen. Vom
1. Oktober 2013 bis zum 31.
März 2014 gelten für Inhaber der
A.T.U-Card dabei folgende Rabattkonditionen:
• Verschleißteile 30 Prozent
• Motoröle 20 Prozent
• Scheibenaustausch 25 Prozent
(Rabatt auf Gesamtrechnung)
• Zubehör 5 Prozent
• Reifen oder Kompletträder 10
Prozent (!) auf den jeweiligen
Filialpreis
Die Anträge für beide Kartenar-
zitat
ten erhalten Taxi- und Mietwagenunternehmer weiterhin
über ihren Landesverband beziehungsweise ihre regionale
Mitgliedsorganisation. Diese
müssen den Antragstellern
dann die Mitgliedschaft im BZP
bestätigen.
WIR DANKEN ALLEN SPENDERN DER TAXISTIFTUNG
Die Spender im
September / Oktober 2013
Alexandra und Ricardo Eismann /
Christoph Mensch / Isarfunk GmbH
& CO. KG München / Jerzy Bielecki /
Mobile Garantie Deutschland /
Moritz Vonier / Much-Taxitreff 2013
in Bad Tölz / Pantelis Kefalianakis /
Taxi Unternehmen Arle Harald,
­München / Taxi 283 Geisbüsch,
Stuttgart / Taxi München eG, d
­ iverse Spender / Tobias Sandkühler
Anlässlich Trauerfall Ulrich Romeike spendeten:
Angelika Romeike / Bartonitz und
Bartonitz Nürnberg / Carl M.
Götte KG / Deutscher Taxi- und
Mietwagenverband e.V. (BZP) /
Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi und Mietwagen e.V. / FG Frankengarage
Gmbh & CO.KG, Nürnberg / fms
Datenfunk GmbH, Graz / Irma E.
Lowig / Signal Iduna VdK / Kienzle
Argo Taxi international GmbH /
Landesverband Bayerischer Taxiund Mietwagen-Unternehmen
e.V. / Microtec S.R.L. / Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation / Springer Fachmedien
München GmbH / Taxi Dortmund
eG / Taxi München eG / Taxiteam
GmbH Taxigesellschaft / TaxiZentrale Nürnberg eG
So kann man`s auch sehen
Möchten Sie eine Spendenquittung, dann geben Sie
bitte Ihre Adresse oder Telefonnummer an.
Ein schweres Geschütz fährt Curt Goetz auf mit dem Spruch: „Wer in
einem gewissen Alter nicht merkt, dass er hauptsächlich von Idioten
umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht.“ Curt
Goetz, eigentlich Kurt Walter Götz (geb. 17.11.1888 in Mainz; verst.
12. 11.1960 in Grabs, Schweiz; beigesetzt auf dem Berliner Waldfriedhof Heerstraße) war ein deutsch-schweizerischer Schriftsteller und
Schauspieler.
Denken Sie bitte daran:
Wir hoffen, dass Sie
uns niemals brauchen –
aber wir brauchen Sie!
Taxistiftung Deutschland
Frankfurter Volksbank eG
Konto-Nr. 37 33 11
BLZ 501 900 00
30
7/2013 TAXI
Bitte bei Spenden auf dem
Überweisungsschein an die Taxistiftung Deutschland im Feld Verwendungszweck unbedingt die
folgende Formulierung angeben:
Zuwendung zum
Stiftungs­kapital der
Taxistiftung Deuschland