Hallo Taxi 2008
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Hallo Taxi 2008
Das Magazin für Taxiunternehmer Dezember 2014 31. Jahrgang • €2,30 • ISSN 0949-9288 • 9461 die neue b-Klasse Das Gewerbe ist tot - Lang lebe das Gewerbe* *Nur noch wenige Tage bis zum Mindestlohn mytaxi zahlt 50% des fahrpreises ubergeschnappt? Uber bedroht familien von journalisten unternehmer, fahrer, politik und verwaltung an einem tisch messe in köln - von gewinnern und verlierern Zeigt im dichten Stadtverkehr ihre wahre Größe. Die neue B-Klasse. Außen kompakt, innen geräumig. Eine Marke der Daimler AG Fahrgäste werden anspruchsvoller. So wie die neue B-Klasse. Viele kleine Details machen sie noch komfortabler, effizienter und sicherer. Und damit auch für Ihre Fahrgäste zur ersten Wahl. Mercedes. Das Taxi. Jetzt informieren unter: www.mercedes-benz.de/taxi Kraftstoffverbrauch kombiniert: 6,7–3,6 l/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 156–94 g/km. Anbieter: Daimler AG, Mercedesstraße 137, 70327 Stuttgart 12/2014 Ist Abwarten eigentlich Arbeitszeit? Kurz vor Einführung des Mindestlohnes wird vielerorts noch spekuliert und abgewartet. Keiner traut sich so recht eine Prognose darüber zu, was im Taxigewerbe in wenigen Wochen so vor sich gehen wird. Ein 3-Milliarden-EuroGewerbe fährt auf Sicht. Dabei sind die Rahmenbedingungen, die ab dem 1.1.2015 gelten werden, seit Monaten genau bekannt. Es gibt überhaupt keine Zweifel. Deutlich wird aber auch eines: Dass wir die Gräben im Gewerbe zwischen Einund Mehrwagenunternehmern, zwischen Zentralen und Verbänden und zwischen all den anderen tatsächlichen oder selbsternannten Gewerbevertretern nicht mehr wegdiskutieren können. Das Schließen unserer Reihen, das Ziehen an einem Strang wäre doch mal ein guter Vorsatz für das nächste Jahr. Die (unfreiwillige) mediale Präsenz des Gewerbes der vergangenen Monate hat schließlich auch gezeigt: Das Taxi steht gut da. Es wird in der Öffentlichkeit besser wahrgenommen als man vielleicht befürchten müsste. Unsere Dienstleistung genießt einen guten Ruf. Die Nachfrage wird in den nächsten wenigen Jahrzehnten dramatisch steigen. Es gab schon düsterere Ausblicke auf unser Gewerbe, das schon ganz andere Krisen überlebt hat. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen viel Erfolg und alles Gute für das kommende Jahr 2015. Titelbild: (c) fPat Murray (https://www.flickr. com/photos/fpat), unter Creative Commens Lizenz, CC BY 2.0, (https://creativecommons.org/ licenses/by/2.0), keine Änderungen vorgenommen, Titel: Cadillac Ranch, Amarillo, Texas Hallo TAXI • 3 12/2014 „Das Gewerbe im Wandel“ Die Bremer Bürgerschaftsfraktion der SPD lädt zur Diskussion Von Jan Cassalette (jan.cassalette@hallo-taxi.de) Wenige Wochen vor der Einführung des Mindestlohnes im Taxigewerbe liegen die Nerven blank. Das macht eine Veranstaltung in Bremen deutlich. Gewerbe- und Arbeitnehmervertreter sowie Politik und Verwaltung diskutierten mit dem Ex-Taxifahrer und Bürgerschaftsabgeordneten Rainer Hamann (SPD) über die Zukunft des Taxigewerbes. Steffen Breyer, erst seit einigen Wochen diesen Jahres beim Verkehrssenator zuständig für das Taxigewerbe zuständig, führte mit einem thematischen Rundumschlag in die Diskussion ein: Eine Änderung der Taxitarifordnung für Bremen sei in Arbeit und soll noch zum 1.3.2015 in Kraft treten. Allgemeine Kostensteigerungen, vor allem aber der Mindestlohn, würde zu einer Tariferhöhung führen müssen. Bisher be- wege sich das Bremer Gewerbe im bundesdeutschen Mittelfeld, wo es sich in einem Jahr bewegen wird, sei noch nicht absehbar. Auch zur Einführung des Fiskaltaxameters könne man derzeit noch nichts genaueres bekannt oder geplant. Federführend Philipp Seloff, Mitglied im Vorstand der Fachvereinigung Bremen (unten) und Kai Düvell von der IG Bremer Taxifahrer diskutierten mit einem Vertreter der Verkehrsbehörde und Rainer Hamann, Sprecher für Datenschutz und Informationsfreiheit und ehemaliger Taxifahrer 4 • Hallo TAXI sei hierbei das Finanzressort. Auch mit Uber und anderen Mietwagenvermittler setzte sich der Behördenvertreter auseinander und kündigte an dass man die Entwicklung genau beobachten werde. Phlipp Seloff, selbst Taxiunternehmer und Mitglied des Vorstandes der Fachvereinigung Personenverkehr, berichtete anschließend von den Diskussionen im Verband und davon, dass man sich auf eine sehr moderate Tariferhöhung geeingt hatte um die Kunden nicht zu vergraulen. Allerdings sei seiner Ansicht vor allem die zu hohe Anzahl ausgegebener Konzessionen Grund vielen Übels sei. Uber sei außerdem ein illegaler Marktteilnehmer der eine Bedrohung des etablierten Taxigewerbes darstellt. Auch über die Freistellungsverkehre müssten diskutiert werden. Die Politik müsse prüfen ob hier Anpassungen notwendig seinen. 12/2014 Kay Düvell, Mitglied der Arbeitnehmervertretung „IG Bremer Taxiunternehmer“ wurde dann sehr deutlich und sprach zu den anwesenden Taxifahrern: „Das Taxigewerbe hat verschlafen. Wisst ihr eigentlich was am 1. Januar 2015 auf Euch zukommt? Als betroffene Fahrer sind Fragen nach der Entlohnung oder nach dem Erhalt des Arbeitsplatzes aber sehr wichtig. Die Unternehmer hätten nach wie vor noch nicht begriffen dass auch sie sich an die Regeln halten müssten. Es sei zu befürchten dass auch im kommenden Jahr kein Mindestlohn gezahlt werden wird. Die derzeit gezahlten Löhne von teilweise 3 oder 4 Euro würden auch mit dem Mindestlohn nicht verschwinden.“ sel zu einer Genesung des Gewerbes angeführt. Auch auf Nachfrage dieses Magazins betonte Steffen Breyer jedoch, dass sich bis zum 1.1.2017 keine wesentliche Veränderung der Personaldecke geben kann. Ein Einzelunternehmer stelle der Politik und Verwaltung die Frage wieso Mehrwagenunternehmer nicht auf z.B. 5 Konzessionen begrenzt werden könnten. Seloff schlug als Alternative vor, dass man auch das Herausbrechen einer einzelnen Konzession aus einem Mehrwagenunternehmen ermöglichen sollte, damit sich derzeitges Fahrpersonal selbständig machen könne. Der Vertreter der IG Bremen bestätigte die Befürchtun- gen, dass es durch den Mindestlohn zu einem Verlust von Arbeitsplätzen kommen wird, fügte aber hinzu, dass „nicht jeder Arbeitsplatz seinen Namen verdient. Es sollten doch lieber etwas weniger Menschen von ihrer Arbeit leben können als dass etwas mehr Menschen nicht von ihrer Arbeit leben können.“ Rainer Hamann schlug abschließend vor, möglichen Bedarf einer Anpassung des Personenbeförderungsgesetztes zu identifizieren. Breyer sieht so zumindest die Ortskundeprüfung zur disponabel, während die Gesundheitsprüfung, das Steuerund Gewerberecht nicht angefasst werden dürften. Philip Seloff betonte dass im Verband ein Flottenmanagement diskutiert wurde, dass es derzeit aber nicht absehbar sein wie sich dies umsetzen ließe. Die Unternehmer und das Fahrpersonal müsse zusammenrücken, so ließen sich die Probleme lösen. Herr Breyer machte dem Gewerbe allerdings wenig Hoffnung, dass die Behörde eine Möglichkeit hätte, durch das Ordnungsrecht ein Flottenmanagement zu etablieren. Dies müsste das Gewerbe selbst auf die Beine gestellt bekommen. Düvell bestätigte das. Letztendlich habe das Überangebot zu einer Verschlechterung der Dienstleistungsqualität und Steuerehrlichkeit geführt. Die IG Bremen hätte es außerdem befürwortet, den Mindestlohn zeitgleich mit dem Fiskaltaxameter einzuführen. Rainer Hamann brachte ins Gespräch dass das Hamburger Modell ja zu einer Reduzierung der Konzessionen geführt habe. Steffen Breyer machte dem Bremer Gewerbe jedoch keine Hoffnung dass vor der Einführung des Fiskaltaxameters ausreichend Personal zur Verfügung steht um die Unternehmen so intensiv zu kontrollieren dass es tatsächlich zu einem Einzug von Konzessionen in wesentlicher Größenordnung kommen würde. In der anschließenden Diskussion wurde immer wieder die Erhöhung der Abgabenehrlichkeit als Schlüs- Hallo TAXI • 5 12/2014 Neue Verordnung regelt Arbeitszeiterfassung... Das Bundeskabinett hat die Verordnung zur Abwandlung der Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz sowie die Verordnung über Meldepflichten nach dem Mindestlohngesetz, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz zur Kenntnis genommen. Die beiden Verordnungen regeln im Detail die gesetzlichen Pflichten nach dem Mindestlohngesetz. Die Mindestlohnkontrollen der Zollver- waltung werden dadurch effizienter und effektiver. Beide Verordnungen sollen zum 1. Januar 2015 in Kraft treten, eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgt in Kürze. Arbeitgeber und Entleiher sind zur Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtet. Mit der neuen Verordnung wird diese Aufzeichnungspflicht vereinfacht. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit ausschließlich mobilen Tätigkeiten, die keinen Vorgaben zu Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit unterliegen und die sich ihre tägliche Arbeitszeit eigenverantwortlich einteilen, entfällt die Aufzeichnung von Beginn und Ende der Arbeitszeit. Liegen diese drei Voraussetzungen vor, reicht es aus, nur die Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen. Diese Erleichterungen gelten nur für einen sehr kleinen Kreis von Fällen, wie zum Beispiel für Zeitungszusteller und Kurierdienste. Sie gelten z.B. nicht für die Baubranche oder das Transport- und Gaststättengewerbe. ...und alarmiert den BZP: „Keine voreiligen Schlüsse“ Im August 2014 ist das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns in Kraft getreten, das die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes zum 1. Januar 2015 von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde für das ganze Bundesgebiet vorgeschrieben. Weiter enthält das MiLoG weitere Pflichten für Arbeitgeber und Entleiher, die den Behörden der Zollverwaltung die Prüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes erleichtern sollen. Besonders beachtlich ist aus Sicht der Branche die Verpflichtung für Arbeitgeber (und Entleiher) zur Aufzeichnung der täglichen Arbeitszeit (Beginn, Ende, Dauer). Zugleich enthält das MiLoG die Ermächtigung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), die angesprochenen Verpflichtungen durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ohne Zustimmung des Bundesrates zu vereinfachen oder abzuwandeln, sofern 6 • Hallo TAXI Besonderheiten der zu erbringenden Werk- oder Dienstleistungen oder Besonderheiten des jeweiligen Wirtschaftsbereiches oder Wirtschaftszweiges dies erfordern. Einer Presseerklärung aus dem BMF ist zu entnehmen, dass von den Verordnungsermächtigungen Gebrauch gemacht wird und das Bundeskabinett letzte Woche u.a. den Entwurf einer Verordnung zur Abwandlung der Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (MiLoAufzV) verabschiedet hat. Kern dieser Verordnung ist, dass für Arbeitnehmer mit ausschließlich mobilen Tätigkeiten, die keinen Vorgaben zu Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit unterliegen und die sich ihre tägliche Arbeitszeit eigenverantwortlich einteilen, die Aufzeichnung vom Beginn und Ende der Arbeitszeit entfällt, also nur die Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen ist. Auch wenn die Tätigkeit des Fahrpersonals im Taxi- und Mietwagenbereich sicherlich eine ausschließlich mobile Tätigkeit ist, ist damit das Vorliegen der anderen beiden Voraussetzungen - keine Vorgaben zu Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie eigenverantwortliche Einteilung der täglichen Arbeitszeit – nach Bewertung des BZP sehr fraglich. Der BZP ist aber einer endgültigen und verbindlichen Klärung dieser Frage auf der Spur und wir werden auch sofort informieren, wenn hier Rechtssicherheit besteht. Nach derzeitiger Sachlage wollen wir aber davor warnen, dass Unternehmen vorschnelle Schlüsse ziehen, die sich später als sehr teuer erweisen könnten. Die Unternehmen des Taxi- und Mietwagengewerbes sollten also zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgehen, dass sie in ihrer Arbeitgebereigenschaft verpflichtet sind, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer innerhalb von sieben Tagen aufzuzeichnen und zwei Jahre aufzubewahren haben. 12/2014 myTaxi verschenkt 50% Taxifahren zu Preisen wie zu Großmutters Zeiten. Mit einer Rabattaktion macht die Intelligent Apps GmbH, Betreiber der populären Taxibestell-App mytaxi, auf sich aufmerksam. Vom 1. bis einschließlich 24. Dezember übernimmt mytaxi die Hälfte der Taxirechnung für alle Taxifahrten in Hamburg, die per mytaxi App bezahlt werden. Nicht jeder kann oder will sich ein Taxi leisten. Da kommt das vorweihnachtliche “Geschenk” von mytaxi gerade richtig. Eine Fahrt zum Flughafen Hamburg, die im Schnitt um die 30 Euro kostet, kann nun für 15 Euro durchgeführt werden. Eine typische Stadtfahrt im Wert von 10 Euro kostet so nur noch 5 Euro. Wer clever ist und sich zusätzlich noch ein Taxi teilt, kommt mit mytaxi teilweise günstiger und schneller an sein Ziel als mit anderen öffentlichen Verkehrsmitteln. Interessierte laden sich die mytaxi App kostenlos in einem der App Stores (iOS, Android, Windows oder Blackberry) herunter. Während der einmaligen Registrierung hinterlegt man entweder seinen PayPal Account oder seine Kreditkarte als Zahlungsmittel. Mit nur einem Klick bestellt man anschließend ein mytaxi mit der Buchungsoption “Zahlen per App”. Die GPS-Ortung erkennt den Aufenthaltsort des Fahrgasts automatisch und der Fahrgast kann über die App mitverfolgen, wie sich sein bestelltes Taxi nähert. Am Ende der Fahrt tippt der Taxifahrer den regulären Fahrpreis in seine App ein und der Fahrgast bekommt den Preis bei sich in der App angezeigt. Genau in diesem Moment erhält der mytaxi Nutzer automatisch einen Gutschein in Höhe von 50 Prozent des Fahrpreises, der sofort mit der Tour verrechnet werden kann. Nic Mewes, Gründer und CEO von mytaxi, erklärt den Hintergrund dieser einmaligen Aktion: „Hier in Hamburg hat für uns alles begonnen. Die Hamburger haben unseren neuen Service sehr gut angenommen und haben damit wesentlich zum Erfolg von mytaxi beigetragen. Als Hamburger Unternehmen fühlen wir uns verpflichtet den Hamburgern etwas zurück zu geben. Dies tun wir mit der 50 Prozent Aktion. Das Gedrängel in vollbesetzten Bussen und Bahnen in der Vorweihnachtszeit ist nicht jedermanns Sache. Mit unserer Aktion bieten wir den Hamburger Bürgern einen Anreiz beispielsweise ihre Weihnachtseinkäufe bequem und günstig nach Hause zu bringen, oder sicher und schnell von der Weihnachtsfeier nach Hause zu kommen oder aber auf günstige Weise Freunde oder Familienangehörige zu besuchen, die man lange nicht gesehen hat”.Von der 50 Prozent Aktion profitieren übrigens nicht nur die Fahrgäste. mytaxi Fahrer zahlen bis zum Jahresende nur die Hälfte der Vermittlungsgebühren die mytaxi normalerweise berechnet. Ein guter Deal für alle Beteiligten. Die 50 Prozent Aktion startet am 1. Dezember und gilt bis Mitternacht am 24. Dezember 2014 und ist beschränkt auf Fahrten innerhalb des Hamburger Stadtgebietes. Eines steht heute schon fest: Günstiger wird man in Hamburg wohl nie wieder Taxi fahren können. Intax-Taxi wieder schnell Nachdem im Laufe des Jahres die Vorlaufzeiten vor allem in der Taxi-Produktion aufgrund einer über 30%igen Auftragssteigerung auf zwölf Wochen angestiegen waren, ist es INTAX gelungen diese erheblich zu reduzieren. Zum Jahresende werden die Vorlaufzeiten wieder die von INTAX gewohnten vier Wochen betragen, so dass wieder zeitnah Neufahrzeuge in die Serienfertigung der Taxi-Manufactur eingeplant werden können. Die Zeiten-Reduzierung wurde durch diverse Maßnahmen in Form eines separaten Produktionszelts, Aufstockung der Belegschaft und Mehrarbeit realisiert. Um zukünftig der gestiegenen Anfrage gewachsen zu sein sind weitere Schritte der Unternehmensvergrößerung wie die Erweiterung der Parkflächen und ein Hallenneubau in die Wege geleitet worden. Foto: Intax Hallo TAXI • 7 12/2014 myDriver darf nicht als „Taxi“ werben Sixt unterliegt vor Gericht / Google-Anzeigen bei Suchbegriff „Taxi“ untersagt Ab sofort darf Mydriver bei Google keine Anzeigen mehr mit dem Suchbegriff „Taxi“ schalten, wenn nicht gleichzeitig darauf hingewiesen wird, dass gar kein Taxiverkehr angeboten wird. Das Landgericht Berlin hat dies in einem Urteil gerichtlich verboten. Die Taxivereinigung Frankfurt e.V. hatte argumentiert, dass Mydriver damit Verbraucher täuscht (Urteil des LG Berlin, Az. 15 O 290/14 vom 04.11.2014, schriftlich zugestellt am 10.11.2014). Die Taxivereinigung hatte erfolgreich gegen den unlauteren Wettbewerb geklagt. Mydriver vermittelt Mietfahrzeuge mit Fahrer und hatte dies online mit ‚Taxi für Frankfurt buchen‘ beworben. „Grundsätzlich unterliegen Trittbrettfahrer-Anzeigen bei Google strengen Regeln“, erläutert Rechtsanwältin Sandra Charalambis von der Rechtsanwaltskanzlei Charalambis & Bonn, die das Urteil erstritten hat. „Erlaubt ist, eine Adwords-Anzeige auf den Suchbegriff ‚Taxi‘ zu schalten“, so Charalambis. „Der Verbraucher muss aber am Anzeigentext erkennen können, dass die Anzeige nicht von einem Taxiunternehmen stammt, damit er nicht getäuscht wird.“ Mietwagenunternehmen ist es gesetzlich verboten, eine Verwechslung zum Taxi herzustellen (PBefG § 49, Absatz 4, Satz 5). Hintergrund war eine umfangreiche Werbekampagne von Mydriver bei Google. „Nur, wer sich als Taxiunternehmen prüfen und regulieren lässt, soll auch als Taxiservice werben dürfen“, meint Hans-Peter Kratz, der erste Vorsitzende der Taxi- Vereinigung Frankfurt am Main e.V., der im Interesse seiner rund 800 Mitgliedsunternehmen gegen den unlauteren Wettbewerb vorgegangen war. Kratz selbst hatte zuvor bereits als Taxiunternehmer erfolgreich gegen einen Uberpop-Fahrer geklagt (siehe http://taxi-deutschland.net/ index.php/pressemitteilung/112zweite-einstweilige-verfuegung-gegen-uberpop-fahrer). Hält sich Mydriver nicht an das Urteil, kündigt die Taxi-Vereinigung Frankfurt am Main e.V. an, von der Festsetzung eines Ordnungsgeldes oder einer Ordnungshaft Gebrauch zu machen. Rückfragen zum Urteil beantwortet die Rechtsanwältin Sandra Charalambis (Tel.: +49 69 959 282 92). Das Urteil zum Download finden Sie unter: www.taxi-vereinigung-frankfurt.de UberProphylaxe Stuttgarter Taxi-Zentrale geht vorsorglich gegen illegale Personenbeförderer vor Uber ist in Stuttgart noch gar nicht vertreten, dennoch zückt die „Stuttgarter Taxi-Auto-Zentrale“ schon die ersten juristischen Knüppel. Per Unterlassungserklärung wollte man Uber an einem Start in der Hauptstadt Baden-Württembergs hindern. Die hatte das Unternehmen allerdings nicht unterzeichnet und sah sich prompt mit einer Unterlassungsklage konfrontiert. „Die Erfahrung aus anderen Städten zeigt, 8 • Hallo TAXI dass Uber auf einmal auftaucht und dann erst einmal da ist. Das wollen wir verhindern“, sagte Murat Arslan, Vorstandsvorsitzender der Stuttgarter Taxi-Auto-Zentrale, den Stuttgarter Nachrichten. Im Januar will das Landesgericht über die Klage entscheiden. Sollten die Kolleginnen und Kollegen der Stuttgarter Taxi-Auto-Zentrale Erfolg haben, wäre das ein weiterer heftiger Rückschlag für illegalen Personenbeförde- rer. Bislang ist jedoch nicht bekannt, wann Uber den Betrieb in Stuttgart aufnehmen will. Dort hatte schon die Stadtverwaltung erklärt, den Markteinstieg von Uber verhindern zu wollen. Trete Uber in Stuttgart auf, sei beabsichtigt, das per Unterlassungsverfügung zu unterbinden, hatte das Amt für öffentliche Ordnung bereits im August mitgeteilt. Nachahmer waren bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt. 12/2014 Start des „Deutschen Taxi-Service-Netzwerks“ Taxigewerbe installiert marktübergreifendes Bestellsystem Dank einer gemeinsamen Datenschnittstelle kann man von nun an Taxis bundesweit aus verschiedenen Apps heraus bestellen. „Mit unserem Deutschen Taxi-ServiceNetzwerk wird der Serviceradius der angeschlossenen Taxi-Apps für Smartphones schlagartig erweitert und Taxi-Kunden erhalten in Deutschland einen flächendeckenden Service für praktisch jedes Smartphone“, sagte BZP-Präsident Michael Müller vor Beginn der Europäischen Taximesse in Köln. Taxi schnell für den Fahrgast bereit steht – egal, ob in Flensburg, Garmisch, Aachen oder Görlitz“, ergänzte Müller. heraus gewachsen sind.“ Während ihrer Herbst-Konferenz in Kiel hatten die Verkehrsminister einhellig die Personenbeförderungsrichtlinien bekräftigt und zugleich digitale Steuerungssysteme als innovatives Element aus der Branche begrüßt. „Das Taxigewerbe ist innovativ und entwickelt ihren digitalen und kundenfreundlichen Fahrgastservice innerhalb der gesetzlichen Richtlinien kontinuierlich weiter“, so BZP-Präsident Müller. Unter dem Dach des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands (BZP) wurde die Schnittstelle für die Applikationen „cab4me“, „Taxi Deutschland“ und „taxi.eu“ bereits 2013 entwickelt. Nach einer intensiven Testphase wird sie nun in Betrieb genommen. Müller: „Vermittelt werden ausschließlich Taxifahrer, Foto: Michael Linke Branchenexperten sprechen von einem marktübergreifenden Bestellsystem. „Mit dem Deutschen Taxi-Service-Netzwerk ist es uns gelungen, von Kiel bis Ulm über 90 Prozent aller Taxis in Deutschland elektronisch zu vereinen. Kunden, die über eine unserer Apps ein Fahrzeug ordern, werden zuverlässig ihren gewünschten Service erhalten – egal, wann oder wo“, erläutert Hermann Waldner, Geschäftsführer der Applikation taxi.eu, die Idee dahinter. Es sei dabei unerheblich, welche App der Kunde nutze und wo in Deutschland er sich befindet: „DTN leitet den Kundenwunsch über ein Autobooking-System an die richtige Adresse weiter, damit das gewünschte die ihren Service nach den Bestimmungen der Personenbeförderungsregelungen anbieten und deren Service von einer örtlichen Taxizentrale überwacht wird. Die gemeinsame Schnittstelle stärkt internetbasierte Systeme, die aus dem Taxigewerbe Dieter Schlenker, Vorstandsvorsitzender Taxi Deutschland eG: „Das Teamwork der Taxizentralen ist unser Signal. Die Taxiindustrie ist technisch innovativ, flächendeckend aufgestellt und zuverlässig für jeden da, in jeder Kleinstadt und in jeder Großstadt.“ taxi.eu, Taxi Deutschland und cab4me sind Applikationen, die kostenfrei aus den Markets von Apple und Android auf das Smartphone geladen werden können. In Deutschland werden bei den Taxi-Services lediglich die nach den gesetzlichen Bestimmungen gültigen Tarife abgerechnet. Hallo TAXI • 9 12/2014 B-Klasse wird fröhlich und elektrisch Die 3. Generation der B-Klasse im Hallo TAXI-Test Von Klaus-Peter Berg (klaus-peter.berg@hallo-taxi.de) Für die nunmehr dritte Generation der B-Klasse – sie ist seit 2005 auf dem Markt und wurde inzwischen über eine Million Mal verkauft – hat sich Mercedes einen eingängigen Slogan ausgedacht. „B-Happy“ heißt die Werbebotschaft. Sei fröhlich. Für die Branche lässt sie sich mühelos erweitern: B-Taxi. Denn die deutlich aufgewertete Kompaktklasse aus Stuttgart hat durchaus das Zeugs, ein erfolgreiches PersonenTransportmittel zu werden. Optisch hat sich die neue B-Klasse nur auf dem zweiten Blick verän- dert. Ein neuer Stoßfänger vorn, eine verbreiterte Kühlerverkleidung mit zwei Lamellen und das in die Scheinwerfer integrierte LED-Tagfahrlicht sind die auffälligsten Veränderungen. Auch das Heck wurde etwas modifiziert. Am meisten jedoch tat sich in Technik und Ausstattung. Vor allem eine Vielzahl zum Teil sogar serienmäßige Fahr-Assistenz-Systeme definiert den Sicherheitsstandard in der Kompaktklasse nahezu neu. Viele dieser Systeme sind zwar bekannt, waren bisher aber auf die höherwertigen Modelle aus der C- und E-Klasse beschränkt. Jetzt haben sie auch in der B-Klasse Einzug gehalten. Die wesentlichste Neuerung ist der serienmäßige Collision Prevention Assist Plus (Auffahr-VerhinderungsAssistent). Er verringert die Gefahr eines Auffahrunfalls wesentlich und auch messbar – im engen Stadtverkehr eine für Fahrer und Passagiere nicht zu unterschätzende Verbesserung. Er leitet, sollte eine solche Situation unverhofft auftauchen, selbstständig die Bremsung ein. Und das bis zum vollständigen Stillstand. Bremst der Fahrer eigenständig, wird das System abgeschaltet, bleibt aber wachsam und warnt, wenn es dennoch eng werden sollte. Serienmäßig ist jetzt auch ein AufmerksamkeitsAssistent, der mit einer fünfstufigen Balkenanzeige den aktuellen Aufmerksamkeits-Zustand des Fahrers in einem erweiterten Geschwindigkeitsbereich (60 bis 200 km/h) anzeigt. Mit dem ebenfalls serienmäßigen Kommunikations-Modul „Mercedes connect me“ vernetzt Die neue B-Klasse ist auch als elektrisch unterwegs und heißt dann „Electric Drive“ 10 • Hallo TAXI Fotos: Mercedes-Benz 12/2014 sich die B-Klasse mit der Umwelt. Zu den bisher verfügbaren Diensten zählen das Unfall-, Pannen- und Wartungs-Management. Das Notrufsystem verbindet die Insassen im Fall eines (Un-)-Falles automatisch mit der Notrufzentrale. Es sendet Position und Zustand des Fahrzeuges an die Rettungsleitstelle, die im Notfall direkt einen Rettungswagen schicken kann. Gerade, wer viel im Stadtverkehr unterwegs ist – und das sind Taxifahrer in der Regel fast immer – wird die vielen, allerdings zum Teil auch Aufpreis pflichtigen, Helferlein zu schätzen wissen, die den Fahrer auf jedem Meter unterstützen. Der „Tote-Winkel-Warner“ lässt in den Außenspiegeln ein rotes Lämpchen aufleuchten, wenn man die Spur wechseln möchte, dort aber schon jemand fährt. Geht es zu flott vorwärts, blinkt im Display ein entsprechendes Warn-Verkehrszeichen auf und ein leichtes Vibrieren des Lenkrades weist den Fahrer darauf hin. Auch Spurhalte-Systeme oder Rückfahr-Kamera können geordert werden. Es sind besonders diese Features, die die neue B-Klasse auch für das Gewerbe interessant machen. Doch auch als Diesel ist die neue B-Klasse ein hervorragendes Taxi Denn Platz für bis zu vier Mitfahrer einschließlich Gepäck ist reichlich vorhanden. Die große Heckklappe erleichtert das Einräumen. Übersichtlich gestaltet ist das Cockpit, über dem mittig ein großes, 20,3 Zentimeter in der Diagonale messendes, Display thront. Dass die Mercedes-Spezifische Taxiausstattung für nahezu alle Modelle orderbar ist, versteht sich von selbst. Vier sparsame Diesel-Aggregate (90, 109, 136 und 177 PS) mit einer Verbrauchsspanne von 3,6 bis 5,0 Liter sowie vier Benzin-Varianten (90, 115, 135 und 155 PS) mit Verbräuchen zwischen 5,4 bis 6,6 Liter stehen zur Verfügung. Hinzu kommen zwei alternative Antriebe mit Erdgas bzw. Elektro-Motoren. Die Preisspanne reicht beim Modell Style von 27 102 Euro beim B 180 bis zu 38 228,75 für den B 220 CDI 4Matic. Der B 200 Natural Gas Drive mit Handschalter, 115 kW / 156 PS und einem Normverbrauch von 4,4 kg Erdgas pro 100 km kostet 32 903,50 Euro. Als Alternative für die in der Taxibranche dominierende E- und auch C-Klasse taugt die neue B-Klasse allemal. Das umso mehr, als die Bran- che durchaus unter finanziellem Druck steht. Denn die MindestlohnEntscheidung und das Vordringen privater Anbieter belasten. Dennoch sieht man bei den Stuttgartern die aufgepeppte Kompaktklasse nicht als Konkurrenz aus dem eigenen Haus. „Hauptsache ist doch, man fährt überhaupt mit dem Stern“, heißt es hier. Einige Daten der Mercedes-Benz B-Klasse (Hier B 180 CDI Blue Efficiency Edition): Länge x Breite x Höhe (in m): 4,36 x 1,79 (mit Spiegeln 2,01) x 1,56 Radstand: 2,70 m Motor: R4-Diesel, 1461 ccm, Turbo, Direkteinspritzung Getriebe: 6-Gang-Schaltung oder 7-Gang Doppelkupplungsautomat Leistung: 80 kW /109 PS bei 4000 U/min Höchstgeschwindigkeit: 190 km/h Beschleunigung 0 auf 100 km/h: 11,6 Sek. Durchschnittsverbrauch: 3,6 Liter CO2-Emissionen: 94 g/km (Euro 5), Emissionsklasse: A+ Leergewicht: 1395 kg Kofferraumvolumen: 488 bis 1547 Liter Zuladung: 505 Kilo Preis: 24.650 Euro (zzgl. MwSt.) Hallo TAXI • 11 12/2014 Leserbrief eines Unternehmers „Das Taxigewerbe und der Mindestlohn“ Von Ralf Senck 1. Vorsitzender der Taxi-Zentrale Ludwigshafen e.V. Wie Politiker rechnen können oder die Kreisur des Quadrates …. …..oder hieß es umgekehrt? Ich weiß es gar nicht mehr. Hab da in Geometrie und Mathe nicht so aufgepasst. Oje, da hab ich ja doch etwas mit den Gesetzgeberianern gemeinsam. Da waren die Politiker, Richter, Anwälte, Gewerkschaftler etc. welche mithalfen das Mindestlohngesetz zu entwerfen bestimmt Taxi fahren! Damals, als wir noch Studenten hatten, welche in höchster Dankbarkeit ihr Studium mit dem Taxi finanzieren durften, war es doch der einzige „Job“, welcher flexibel genug war sich den Studienzeiten anzupassen und wo man auch noch was in der Tasche hatte. Gleich! So mancher verfiel „dem taxeln“ und musste Semester nachholen, weil man lieber Taxi fuhr als zu studieren. Das waren noch Zeiten. Wer hatte denn damals nach Stunden gefragt? Wie könnt ihr die Kuh, die Euch die Milch gab, jetzt wo ihr sie nicht mehr braucht, schlachten? So etwas Undankbares. Hätten wir das nur gewusst, wir hätten Euch zu Aldi geschickt, Regale einräumen. Aber nein, ihr liebtet sie auch, unsere „taxlerische Freiheit“, das Ungebunden sein, das Geld verdienen dürfen. In Ihrer blindwütigen, gesetzgeberischen Art alles bis ins Kleinste zu reglementieren, um auch ihre Daseinsberechtigung zu festigen, hat „das Gesetzgeberin“ nun mal eben ohne nachzudenkenrechnen dieses Mindestlohnungeheuer auf uns Tax- 12 • Hallo TAXI ler gehetzt. „Ihr zahlt 8,50 € bei maximal 9 Stunden Arbeitszeit, rund um die Uhr, egal ob sich das rechnet oder nicht, basta! Ach so….Wer unsere Zahlen kennt, weiß auch, dass die prognostizierten 25 % Arbeitsplatzverlust bei Weitem nicht ausreichen. Da wird wohl mindestens jeder zweite Arbeitsplatz draufgehen und die Taxen werden unter der Woche nachts stehen. Aber halt, geht ja auch nicht. Betriebspflicht !!! Da war doch was! Die Quadratur des Kreises eben, frei nach dem Motto: Diejenigen, die das Unmögliche fordern, erreichen wenigstens das Mögliche! Aber Moment mal, das Mögliche hatten wir Taxiunternehmer und Fahrer / innen doch schon „ohne Euch“ möglich gemacht. Er hat funktioniert – unser Taximarkt, bevor Ihr darin herumgestochert habt. Was habt Ihr eigentlich gegen die Taxirianer? Aufgezwungener Mindestlohn ob der Fahrer ihn will oder nicht, Arbeitszeitbeschneidung (Übrigends: wenn wir am Halteplatz stehen und warten, ist das keine Arbeit, das dürft ihr einem glauben, der schon 34 Jahre aufm Bock sitzt, das ist ermüdender als Fahren), Fiskaltaxameter um den letzten aller Cents heraus zu quetschen und dann lasst Ihr noch die Uber-Geier und Konsorten auf uns los, weil Ihr Angst vor der Prozesslawine habt, die durch Milliarden von Euro abgesichert ist. Um jedoch den Gesetzgebungswahn dennoch zu befriedigen, hauen wir mal den Leuten den Mindestlohn auf die Backe, die haben ja nicht Goldman und Sachs oder Google im Rücken, die klagen nicht. Die haben ja keine Zeit mehr, da sie ihr Taxi wieder selbst bewegen müs- sen. Den Rest der Zeit steht es eben. Bisher bekam man auch mitten in der Nacht oder sonntags mittags eine Taxe, wenn man eine brauchte. Und man braucht sie immer, oder fährt jemand zum Spaß mit dem Taxi herum? Das wird bald vorbei sein, wenn das Bereitstellen der Taxen mehr kostet als es bringt. Unwirtschaftlich ist eben. Aber da sind wir ja wieder beim Rechnen….Mathevorlesung… erinnert Ihr Euch? Hättet Ihr uns doch einfach mal unternehmen lassen und uns nicht dazwischen wurschteln, hättet Ihr uns Jobs schaffen lassen, in denen nur zu oft Ungelernte etwas leisten konnten und nicht dem Staat auf der Tasche lagen. Die werden jetzt bald kommen und die Hand aufhalten, denn wir, wir können sie nicht mehr beschäftigen. Dann gehen sie eben hartzeln statt taxeln. Also Taxi steht, weil unrentabel. Dann brechen ja die Umsätze ein und Ihr bekommt weniger Steuern als das erhoffte Mehr, welches Ihr uns auszuquetschen versuchtet. Zusätzlich die Belastung der 100000 arbeitslosen Fahrer / innen, welche nicht mehr beschäftigbar sind, gibt zusammen: Weniger Steuern plus Mehrausgaben für Arbeitslosengeld incl. Hartz4 macht ein Plus von: „viel Minus“ ! Gut gemacht! ……..oder doch nicht? Dabei ist Addieren die leichteste aller Mathematik Genres. Mal wieder gefehlt bei der Mathevorlesung, damals, als Ihr noch Studenten wart und Taxi gefahren seid… www.volkswagen-taxi.de EINZIGER NACHTEIL FÜR FAHRGÄSTE: SIE DÜRFEN IHN NICHT SELBST FAHREN. Besonders für Sie. Der Sharan1 als Taxi. Bei Fahrgästen lässt der Sharan fast keine Wünsche offen. Kein Wunder bei seinem großzügigen Platzangebot und überragenden Komfort auf bis zu drei Sitzreihen. Ein ganz besonderer Vorzug aber bleibt dem Fahrer vorbehalten: das Vergnügen, hinterm Steuer Platz zu nehmen. Dort erwarten ihn eine angenehm hohe Sitzposition, Fahrspaß und kräftige Motoren. Und die sorgen mit ihrer Sparsamkeit dafür, dass er seinen Platz selten verlassen muss. Die gesamte Taxiausstattung ist natürlich bereits ab Werk bestellbar. Mehr Informationen erhalten Sie bei Ihrem Volkswagen Partner. 1 Kraftstoffverbrauch des Sharan in l/100 km: kombiniert 8,4 – 5,5, CO2-Emissionen in g/km: kombiniert 196 –143. Abbildung zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis. 12/2014 Uber geht unter Kommentar: Ist Uber noch eine Firma oder schon eine kriminelle Vereinigung? Von Jan Cassalette (jan.cassalette@hallo-taxi.de) Derzeit erreichen uns fast jeden Tag beinahe unglaubliche Nachrichten über Uber. So droht ein Unternehmenssprecher in aller Öffentlichkeit den Familien von Journalisten mit Vergeltung für die kritische Berichterstattung. Und der deutsche Statthalter fordert mal eben die Legalisierung von Sozialversicherungsbetrug. teshaltung: Für Uber-Fahrer solle der Gesetzgeber doch bitteschön eine Beschäftigungsform entwickeln, bei der der angestellte Fahrer keine Sozialabgaben und Versicherungsbeiträge zahlen soll und die Fahrten darüberhinaus gleich als Privatfahrten gelten: So müssten dann ja auch keine Steuern gezahlt werden. Dass nach Nestmanns Meinung auch gleich die Gesundheitsprüfung für Uber-Personal entfallen sollte, war im Verhältnis ja schon fast lustig. Konsequenzen hat das Unternehmen bisher nicht gezogen. Sowohl der US-Sprecher als auch der Deutschland-Chef Fabien Nestmann sind nach wie vor im Amt und versuchen nicht einmal, das Gesagte zu relativieren. Vielmehr gehört dieses aggressive Auftreten zum Geschäftmodell: Kunden, Fahrer und die Öffentlichkeit werden belogen, z.B. was den Versicherungsschutz angeht. So behauptete Uber, dass Fahrten mit dem inzwischen verbotenen Dienst UberPop versichert seien. Auch als längst klar war dass die private Kfz-Haftpflicht-Versicherung nicht für Schäden aufkommt, die während gewerbsmäßigen Fahrten anfallen. Ein Kunde, der in einem Uber-Auto zu einem Pflegefall wird, würde unter Umständen auf seinen Ansprüchen sitzen bleiben und zum Sozialfall werden. Ubers Geschäftsmodell: Profitmaximierung auf Kosten der Allgemeinheit. In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung machte Deutschlands Uber-Soldat auch keinen Hehl aus dieser Geis- Beinahe täglich erreichen uns Nachrichten wozu die völlige Liberalisierung des Personenbeförderungsgewerbe führt: Der 35jährigen Roberto Chicas aus San Francisco verlor ein Auge nachdem ihn sein Uber-Fahrer mit einem Hammer ins Gesicht geschlagen hat. In Los Angeles wurde ein Uber-Fahrer festgenommen nachdem dieser eine Frau entführt und vergewaltigt haben soll. Und in Florida wurde ein Fahrer nach einem sexuellen Übergriff festgenommen, für den die Frau Schuld war, da sie sich zu aufreizend angezogen habe. Doch nicht nur das Fahrpersonal 14 • Hallo TAXI scheint von Schwerkriminellen unterwandert zu sein. Auch Vertreter des Unternehmens selbst nehmen es mit Recht und Gesetz häufig nicht so genau. So sprach der Sprecher des Unternehmens, Emil Michael, in einem kleinen, aber öffentlichen Kreis davon, Journalisten mit Details aus ihrem Privatleben unter Druck zu setzen. Michael ist nach wie vor im Amt und das Gesagte dürfte der Unternehmenskultur entsprechen. Uber dementiert das zwar, doch die Aussage dürfte ihren Zweck erfüllt haben: Kritische Journalisten sind vor diesem Unternehmen nicht sicher. Und vor einigen Tagen kam heraus, dass Uber den Aufenthaltsord der Kunden ausspioniert durch eine Lücke in der Smartphone-App. Das geht selbst dem USamerikanischen Senator Al Franken zu weit. Er schrieb einen bösen Brief ab Uber. Chef Kalanick und verlangte Antworten. Und der liberale US-Bundesstaat, der einzige in dem Prostitution erlaubt ist, hat Uber nun verboten. Früher oder später werden auch die Gerichte anderswo reagieren und Recht sprechen. Uber setzt ein im Kern illegales Geschäftsmodell um und kann durch Anpassungen hier und dort den eigenen Untergang nur verzögern, aber nicht aufhalten. Dass Uber-Boss Kalanick, dessen Unternehmen nun mit ca. 40 Milliarden Dollar bewertet wird, anlässlich eines Gespräches mit Investoren die Schwierigkeiten seines Unternehmens mit den Unruhen US-amerikanischen Ferguson verglich, überrascht jedenfalls auch nicht mehr besonders. Geschmack kann man eben nicht kaufen. 12/2014 DA DAS AUTOHAUS FÜR TAXIFAHRZEUGE BIST WEG MIT DER ALTEN KAROSSE DU JA! Wir kaufen Ihr gebrauchtes Taxi. Und Sie machen Kurzurlaub. 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Damit wurde nicht nur ihre Rolle als weltweit größte Messe für das Taxigewerbe, sondern auch als herausragender Ort für gewerbepolitische Diskussionen unterstrichen. Auf der BZP-Mitgliederversammlung am 6.11.2014 wurden im internen Teil vor allem die Positionen des BZP zu den derzeitigen Angriffen auf den Ordnungsrahmen durch ille- gale Privatfahrtenvermittler beraten. Ergebnis war der Appell, dass alle Teile des BZP im Rahmen ihrer Möglichkeiten dazu beitragen sollen, die gemeinsamen Gegner zu bekämpfen. Einstimmig dabei auch das ausdrückliche Bekenntnis der Delegierten zum bestehenden Ordnungsrahmen. Dieses Thema beherrschte neben dem zweiten Topthema Mindestlohn auch die Diskussionen im öffentlichen Teil der Herbstversammlung. BZP-Präsident Michael Müller fasste sich bei seinem Abriss über die Verbandsaktivitäten im laufenden Jahr dabei bewusst kurz – allerdings nicht ohne zu betonen, dass die Fülle der auf das Gewerbe einbrechenden Themen sowohl Ausschüssen und Arbeitskreisen des BZP und Auch die diesjährige Taximesse war, trotz einiger Verunsicherung, sehr gut besucht 16 • Hallo TAXI 12/2014 seiner Mitgliedsorganisationen als auch Vorstand und dem Team der Geschäftsstelle im laufenden Jahr wirklich viel abverlangen. Mit Herausforderungen wie der Umsetzung des Mindestlohnes, kommenden steuerlichen Aufzeichnungspflichten in Gestalt des Fiskaltaxameters und insbesondere der Bedrohung durch Schwarzkonkurrenz stünden auch für 2015 mehr als genug Hausaufgaben für die Gewerbevertretungen an. Der BZP werde dafür z.B. seine Kontakte zur Politik und anderen Interessenverbänden ausbauen. Trotz aller ernsten Sachthemen blieb bei der Versammlung auch Raum für zwischenzeitliche Ehrungen: so wurden der Klever Taxiunternehmer Rolf Peters sowie der langjährige fms-Geschäftsführer Herbert Adler als auch der von 2001 bis 2014 tätige oberste Taxibeauftragte von Mercedes-Benz Deutschland, Robert Wilhelm, für herausragende Verdienste für das deutsche Taxi Gewerbe mit der goldenen Ehrennadel des BZP ausgezeichnet. Mit einer humorigen Bilderreihe wurde dann eine weitere Laudatio eingeleitet: auch BZP-Geschäftsführer Thomas Grätz konnte sich über die goldene Ehrennadel freuen, eine für aktive Hauptamtliche eigentlich sehr seltene Ehrung. Das BZP-Präsidium würdigte damit aber herausragende Verdienste des Frankfurter Rechtsanwaltes, der seit 1990 und damit fast einem Vierteljahrhundert die Geschäfte des Bundesverbandes führt. Präsident Müller konnte bei allem gewerbepolitischen Gegenwind auch Positives herausstellen: das Taxigewerbe genieße z.B. im Zusammenhang mit dem Mindestlohn eine mediale Aufmerksamkeit wie selten zuvor, es könne so seine Positionen und sein weites Leistungsspektrum klar und deutlich vermitteln. In der Auseinandersetzung mit Firmen wie Uber erfahre die Branche viel Rückenwind und Unterstützung in der Presse und Öffentlichkeit, auch die wichtige Rolle des Taxis in der ÖPNV-Systematik werde dabei hinreichend gewürdigt. Dies sei wesentlich der deutlich verbesserten Wir ir machen mobil! Rollstuhlrückhaltesystem Trittstufen Trit Lifte Rampe Rampen Schoon Fahrzeugsys rzeugsysteme & Metalltechnik GmbH Oldenburger Str. 40 26639 Wiesmoor Fon: 04944/9169 44/91696-0 www.fahrzeugsysteme.de schoon@fahrzeugsysteme.de Fax: 04944/91696 44/91696-28 Hallo TAXI • 17 12/2014 Kommunikation des Verbandes zuzuschreiben. Fotos: Jan Cassalette Im Mittelpunkt der folgenden Podiumsdiskussion stand dann wieder der Mindestlohn: BZP-Geschäftsführer Thomas Grätz stellte klar, dass die mit ver.di geführten Verhandlungen nach dem Scheitern aller politischen Initiativen für eine Übergangslösung vom Bundesarbeitsministerium als Königsweg aufgezeigt wurden, um doch noch eine Übergangslösung für das besonders betroffene Taxigewerbe hinzubekommen. Nach seiner Auffassung sei es absolut richtig gewesen, diesen Weg wenigstens zu versuchen. Geschäftsführer Guido Borning vom Koblenzer Landesverband berichtete dann als Mitglied der Tarifkommission von den Verhandlungen. So sei er selbst als langjähriger Begleiter von Tarifverhandlungen im Busbereich von der Härte der Forderungen 18 • Hallo TAXI überrascht gewesen, die überhaupt nicht zu den positiven Signalen der Gewerkschaft im Vorfeld passten. Z.B. sei die technische Dokumentation der Arbeitszeiten ab 1.1.2015 Kernforderung von ver.di gewesen, obwohl die hierfür notwendigen technischen Ausrüstungen weder verfügbar noch überhaupt in Sichtweite sind. Als regelrechtes Dogma wurde auch die 40-Stunden-Woche behandelt, ab der 41. Stunde habe Verdi einen Mehrarbeitszuschlag von 25 % verlangt. Auf der Gegenseite habe keinerlei Bereitschaft bestanden, für Bereitschaftszeiten eine zweite, geringere Lohnstufe zu akzeptieren. Persönlich könne er sich des Eindrucks nicht erwehren, dass weniger ernsthafter Verhandlungswille als vielmehr die Demonstration guten Willens gegenüber der Bundesarbeitsministerin ver.di´s Motivation für die Gespräche war. Präsident Müller betonte hier, dass das Gewerbe wirklich alles getan habe, um eine Lösung zu ermöglichen. Auch nach den gescheiterten Tarifverhandlungen gebe es aber das klare Signal aus der Politik, dass man keinerlei Zugeständnisse mehr erwarten kann. Der Fachspartengeschäftsführer Gunter Zimmermann vom Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) erläuterte anschließend Anwendungsfragen rund um den Mindestlohn, die GVN-Justitiar Benjamin Sokolovic im Auftrag des BZP in einer Broschüre zusammengefasst hat. Die sechsseitige Informationsschrift steht allen BZP-organisierten Unternehmen über die Mitgliedsorganisationen zur Verfügung. Hans-Jürgen Zetzsche, Vorstandsmitglied des sächsischen Landesverbandes LVS, berichtete von der Zahlreiche Aussteller und Besucher machten die diesjährige zur spannendsten Taximesse bisher 12/2014 praktischen Umsetzung und den Auswirkungen des Mindestlohns. Als Unternehmer habe er bereits einen Mitarbeiter entlassen müssen, als Leiter einer Funkzentrale in Leipzig habe er mitgewirkt, bereits viele Fahrzeuge vorübergehend von der Betriebspflicht entbinden zu lassen. Man werde die Entwicklung bis Frühjahr 2015 abwarten und dann neu bewerten. In den Kreisen und Städten des regionalen, mitteldeutschen Taxitarifes sei eine Erhöhung um 26 % beantragt. In der Höhe werde dies voraussichtlich akzeptiert, die beteiligten Landkreise würden die Tarife bis spätestens Mai 2015 umsetzen. Auftretende Verzögerungen seien auch auf die Inaktivität der Unternehmer vor Ort zurückzuführen. Mobilität aus Bremen ... 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Rechtsanwalt Herwig Kollar berichtete dann vom Stand der Auseinandersetzung mit illegalen Privatfahrtenvermittlern wie Uber. Auf der Verwaltungsebene hätten die Städte Hamburg und Berlin Uber-Angebote mittlerweile untersagt. Die zwischenzeitliche Aufhebung der Hamburger Verordnung durch das Verwaltungsgericht aus formalen Gründen sei vom OVG mittlerweile gekippt, die Untersagungsverfügung gelte also. Die Berliner Verfügung gegen UberPOP und UberBLACK (wegen im System organisierten Verstoßes gegen die Rückkehrpflicht) sei vom VG Berlin mittlerweile bestätigt und beim OVG anhängig. Absolut beklagenswert sei allerdings, dass bisher in anderen Uber-Städten wie Düsseldorf und Frankfurt trotz offenen Rechtsbruchs keine weiteren Behörden aktiv wurden. Auch wettbewerbsrechtlich werde vom Gewerbe vorgegangen, neben einem Verfahren in Berlin habe vor allem das in Frankfurt betriebene Verfahren viel (sogar internationale) Aufmerksamkeit erfahren, in dem er die Genossenschaft Taxi Deutschland rechtlich vertritt. Ohne mündliche Verhandlung habe das LG Frankfurt am 25.8.14 den UberPOP-Dienst bundesweit untersagt, da dieser entgeltliche Personenbeförderung an Fahrer ohne PBefG-Genehmigung vermittelt. Nach einer späteren mündlichen Hallo TAXI • 19 12/2014 Verhandlung habe das Gericht dann zwar die Eilbedürftigkeit wieder verneint und die einstweilige Anordnung aufgehoben, ausdrücklich aber seine Überzeugung von der Rechtswidrigkeit des Uber-Angebotes unterstrichen. Hier werde jetzt das Hauptsacheverfahren angestrengt. Unabhängig davon betrieben Frankfurter Unternehmer auch diverse einstweilige Verfügungen gegenüber Uber-Fahrer, die zumindest bisher nicht juristisch angegriffen wurden. Die rechtliche Auseinandersetzung sei insgesamt schwierig, aber auf einem guten Weg. Positiv festzuhalten sei, dass sich kein einziges Gericht bisher ernsthaft mit den Uber-Vorträgen zur angeblichen Rechtmäßigkeit der angebotenen Dienstleistungen auseinandergesetzt habe. Präsident Müller betonte, dass in der Auseinandersetzung mit Uber alle Wege – einschließlich der verwaltungs- und zivilrechtlichen – weiterverfolgt werden müssen. Für die Koordination der rechtlichen Schritte und der Öffentlichkeitsarbeit sei innerhalb des BZP eine Taskforce eingerichtet worden. Ein Arbeitsergebnis sei das Schwarzbuch Uber, das auf der Messe vorgestellt und verteilt wird. Für den Wettbewerb mit anderen Anbietern habe das traditionelle Taxigewerbe mit dem aktuell initiierten Deutschen Taxi-Service-Netzwerk (bisher auch als BZP-Schnittstelle bekannt) jetzt auch ein technisches Eisen im Feuer. Mit den bekannten Taxi-Apps taxi. eu, Taxi Deutschland und Cab4me könne man damit ab sofort deutschlandweit praktisch flächendeckend Taxis bestellen. Präsident Müller beendete dann die Sitzung mit seinem herzlichen Dank an die Sponsoren und Veranstalter der begleitenden Rahmenveranstaltungen und Events, insbesondere Mercedes-Benz und Volkswagen für deren eigenen Abendveranstaltungen, der Signal Iduna-Versicherung, sowie Citroën, Hale, Ford-Fiegl, Deutsche Telekom und Toyota. Angesichts des Bahnstreiks waren die Besucherprognosen für die Eu- 20 • Hallo TAXI Ulrike Downar-Gröne, Gewinnerin des E-Klasse-Taxis, war eine der wenigen wirklich glücklichen Unternehmerinnen auf der diesjährigen Taximesse. Andreas Bösche, der neue Taximann bei Mercedes-Benz, durfte als eine seiner ersten Amtshandlungen den Schlüssel übergeben. Ob es sich dabei um das Original handelte, konnte nicht geklärt werden ropäische Taximesse am 7. und 8. November eigentlich ziemlich gedämpft. Doch spätestens am Samstag war klar, dass diese wieder ein herausragender Erfolg war. Über 14.000 Besucher ließen sich von streikbedingt erschwerter Anreise oder Zusatzgeschäft daheim nicht davon abhalten, die Angebote von über 100 Ausstellern aus 14 Nationen persönlich in Augenschein zu nehmen, rund ein Viertel der Besucher kam wieder aus dem Ausland. Kein Wunder bei der enormen Bandbreite an Produkten und Dienstleistungen von Abrechnungsdienstleistern für Krankenfahrten, Anbietern von Vermittlungssystemen und Taxametern bis hin zu Spezialversicherern. Bei den Autos waren wieder vor allem die zahlreichen behindertengerechten Umbauten von diversen Anbietern bemerkenswert. Insbesondere bei den traditionellen Hauptlieferanten Mercedes und VW herrschte reger Betrieb. Der Marktführer hatte mit dem neuen Vito, der 12/2014 facegelifteten B-Klasse und der TaxiWeltpremiere des neuen T-Modells der C-Klasse gleich drei Neuheiten zu bieten. VW zeigte den nagelneuen Passat gleich in mehreren Varianten. Vorschläge für Elektro- und Hybridtaxis kamen vor allem von den asiatischen Anbietern, Toyota kann z.B. neben gleich drei Hybridfahrzeugen im Taxitrimm mit dem neuen Lexus GS 300h auch eine regelrechte Luxusvariante anbieten. Citroën stellte mit dem Concept Car C4 Cactus Urban Taxi die Frage, ob auch originelle Fahrzeuge im Taxigewerbe eine Chance haben. Der BZP-Messestand erwies sich wieder als Mittelpunkt des MesseDialogs. Tausende von Besuchern hielten Delegierte, Ausschussmitglieder und das Messe-Team des Bundesverbandes insbesondere am Samstag gehörig in Schwung, allein fast 2.500 BZP-Umhängetaschen mit Infomaterial gingen über die Theken. Die International Road Transport Union (IRU) richtete sich mit einem hier integrierten Counter vor allem an das internationale Publikum. Bei der Podiumsdiskussion am Messe-Freitag erläuterte Präsident Müller die BZP-Positionen zu Schwarzkonkurrenz, Mindestlohn und Fiskaltaxameter. Neben Forderungen an Politik, Kommunen und Krankenkassen formulierte er hinsichtlich des Mindestlohnes auch dringende Empfehlungen an die Unternehmerschaft: diese müsste zum Beispiel ihre Einsatzzeiten genau analysieren und ggf. den Flotteneinsatz entsprechend anpassen. Sein besonderer Dank galt in diesem Zusammenhang dem Geschäftsführer der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein, Holger Goldberg, der – zeitgleich neben der Vorbereitung der Taximesse – auch die BZP-Tarifkommission bei den Gesprächen mit ver.di angeführt hat. Ein Reisegutschein als kleine Wiedergutmachung für den arbeits- und zeitintensiven Einsatz wurde dann auch gerne akzeptiert. Dem internationalen Anspruch wurde die ETM auch durch das in- Der Profi für Profis Mehr als 100.000 zufriedene Fahrer in über 80 Zentralen in Europa EIN kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen zum fms-System fms Datenfunk GmbH www.fms-datenfunk.at Die Softwarelösung für das Taxigewerbe Wir haben die massgeschneiderte EDV-Lösung für Ihren Taxi- oder Mietwagenbetrieb ! Umsatz- und Arbeitszeitermittlung, Taxameter-Datentransfer, Faktura, Lohnabrechnung, Schichtplanung, Kfz-Kostenrechnung, Finanzbuchhaltung, Fahrtenvermittlungs - Software für kleine Funkzentralen, ..... Auch für kleine Betriebe: Unser modulares Konzept ermöglicht Ihnen jetzt den kostengünstigen EDV - Einstieg ! TAXICOM GmbH Tel. 0331 / 55 04 190 14478 Potsdam, Fax 0331 / 55 04 189 Zum Jagenstein 1 Email taxicom@t-online.de BIEBER BORKEN G M B H STS der sicherste Rolli-Platz nach Vorschrift DIN 75078-2 So... ...oder so... ...oder so... Komplett einbaufertig 1.695,– € a.W. 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Nordrhein-Westfalens Verkehrsminister (SPD) Michael Groschek sprach zu mehr als 5.000 Taxiunternehmerinnen und Taxiunternehmern zwischen 6. internationale Taxiforum der IRU am Samstagvormittag gerecht. Die Teilnehmer befassten sich mit der Optimierung von Ordnungsrahmen anhand von Beispielen aus Russland, Australien und dem mittleren Osten sowie der App-Revolution und deren Auswirkungen auf die Dienstleistungsqualität. BZP-Präsident Müller konnte hier verkünden, dass die in der IRU organisierte internationale Taxibranche mit dem Global IRU Taxi Service Quality Network (GTN) auch in der Zusammenarbeit gegen irreguläre Wettbewerber näher zusammenrückt. Interessenten sei die umfassende Information auf der IRU-Webseite (http://www.iru.org/ en_6taxiforum) mit zahlreichen Vorträgen zum Download sehr ans Herz gelegt! Bei der BZP-Abschlusskundgebung am Samstagnachmittag begrüßte Präsident Müller den NRW-Verkehrsminister Michael Groschek, der der Taxibranche seine „volle Unterstützung“ bei der Umsetzung des Mindestlohns zusicherte. „Wer A sagt, muss auch B sagen. Es kann nicht sein, dass wir Mindestlohn feiern und gleichzeitig rufen „Geiz 22 • Hallo TAXI ist geil“ sagte Groschek vor 5.000 Taxiunternehmern. Er fügte hinzu: „Die Kommunen sind wie alle anderen öffentlichen Stellen verpflichtet, Aufträge nach dem Tariftreue- und Vergaberecht zu vergeben. Das Tariftreuerecht ist ja gerade gemacht worden, um Dumpinglohnvergaben zu verhindern.“ BZP-Präsident Müller forderte, dass die Kommunen nun zügig die Tarife anheben, angesichts des kommenden Mindestlohns müssten die Tarife dringend nach oben angepasst werden. Ansonsten stünden von den 200.000 Arbeitsplätzen im Taxigewerbe rund 50.000 auf der Kippe. Auch im Hinblick auf illegale Beförderungsangebote wie Uber signalisierte der Minister Unterstützung, man könne nicht für Mindestlohn eintreten und „im gleichen Atemzug Tür und Tor für diese neue Form der Grau- und Schwarzarbeit öffnen“. Er erwarte, dass die Bundespolitik klare Maßstäbe bei solchen Beförderungsangeboten durchsetze. Den Vorwurf Ubers, in Deutschland verhindere ein sogenanntes Taxi-Kartell den Wettbewerb, konterte Groschek auf gut Rheinländisch mit den Worten: „Das ist doch Kappes, was da an die Die Januar/Februar-Ausgabe von Hallo TAXI erscheint am 28.2.2015 Impressum Redaktion: Hallo TAXI Postfach 10 11 67 Jakobistraße 20 28011 Bremen 28195 Bremen Telefon: 0421 / 170 470, Telefax: 0421 / 170 473 redaktion@hallo-taxi.de / www.hallo-taxi.de De-Mail: jan.cassalette@gmx.de-mail.de Chefredaktion: Jan Cassalette (jan.cassalette@hallo-taxi.de) Redaktion: Hilmar Bender (hilmar.bender@hallo-taxi.de) Christian Brüggmann (christian.brueggmann@hallo-taxi.de) Tom Buntrock (tom.buntrock@hallo-taxi.de) Wiebke Gloe-Carstensen (wiebke.gloe-carstensen@hallo-taxi.de) Su Celensü (su.celensue@hallo-taxi.de) Theresa Juranek (theresa.juranek@hallo-taxi.de) Jochen Liedtke (jochen.liedtke@hallo-taxi.de) Viviane Reineking (viviane.reineking@hallo-taxi.de) Peter Schmidt de Boer (peter.schmidtdeboer@hallo-taxi.de) Verlag: Cassalette Verlagsgesellschaft mbH Postfach 10 11 67 Jakobistraße 20 28011 Bremen 28195 Bremen Handelsregister: Amtsgericht Bremen, HRB 28465 HB USt.-IdNr.: DE288195524 / Steuernummer: 6010807148 Telefon: 0421 / 170 470 / Telefax: 0421 / 170 473 verlag@cassalette.de / www.cassalette.de Anzeigen: Christine Böttger (anzeigen@hallo-taxi.de) Abonnentenservice: Erscheinungsweise: 10x jährlich Herausgeber: Jan Cassalette (V.i.S.d.P.) ISSN 0949-9288 Layout: BremerVisKom, Harald Wanetschka, www.Bremer-Vis-Kom.de Druck: Druckhaus Humburg GmbH & Co. KG, Am Hilgeskamp 51-57, 28325 Bremen, Telefon 0421/427 980 E-Mail: druckhaus@humburg.de www.volkswagen-nutzfahrzeuge.de/taxigewerbe Extrem sparsam, extrem geräumig. Das Caravelle1 Taxi. Holen Sie Ihre Fahrgäste so ab, wie sie es erwarten: mit hohem Komfort. Denn das Caravelle Taxi verfügt nicht nur über ein großzügiges Raumangebot und ergonomische Sitze für bis zu acht Passagiere – sondern auch über viel Platz für deren Gepäck. Optionale Fahrerassistenzsysteme wie Spurwechselassistent „Side Assist“, Servotronic und ParkPilot mit Rückfahrkamera sorgen zusammen mit den Bi-Xenon-Scheinwerfern und den optionalen Sicherheitsausstattungen wie LED-Tagfahrlicht und Seiten- sowie Kopfairbags für Fahrer und Beifahrer für zusätzliche Sicherheit. Den optimalen Schutz vor unerwarteten Ausfällen bietet Ihnen die TaxiGarantie PLUS. 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