Hallo Taxi 2008
Transcription
Hallo Taxi 2008
Das Magazin für Taxiunternehmer Ausgabe April / Mai 2014 31. Jahrgang • €2,30 • ISSN 0949-9288 • 9461 Datenschutz Mindestlohn: €8,50! t interview mit vorzeigeunternehmer „Zahlen seit jahren Mindestlohn“ 100 TeslaTaxis für amsterdam eines für münchen Ford tourneo connect streit um mietwagenapps zangenangriff auf das gewerbe? 121.3041 Freiheit für den Kopf. Und für die Beine. Eine Marke der Daimler AG Das B-Klasse Taxi. In diesem Taxi ist mehr Raum: für die Bequemlichkeit der Fahrgäste und für die Bedürfnisse des Fahrers. Mit 104,7 cm Kopffreiheit vorn und einem Bestwert von 97,6 cm Beinfreiheit im Fond gehört es zu den großzügigsten Fahrzeugen seines Segments. Erfahren Sie außerdem mehr Sicherheit, Leistung und Wirtschaftlichkeit. Mercedes. Das Taxi. Kraftstoffverbrauch innerorts/außerorts/kombiniert: 8,6–4,4/5,7–3,4/6,7–3,8 l/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 156–98 g/km. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den unterschiedlichen Fahrzeugtypen. Anbieter: Daimler AG, Mercedesstraße 137, 70327 Stuttgart 4-5/2014 2014 Das Schicksalsjahr? WunderCar, Uber, Uberpop, Blacklane, mytaxi, car2go: Immer mehr Anbieter drängen in das Personenbeförderungsgewerbe. Einige mit lauteren Absichten und dem Taxigewerbe durchaus zuträglich. Andere mit mindestens halbseidenen Geschäftsmodellen und geltende Gesetze großzügig auslegend, wird die Luft für das klassische Taxi scheinbar dünner. Doch auch die Reaktionen auf die sich verändernden Marktbedingungen sind sehr unterschiedlich. Während man mancherorts von einer „Bedrohung von außen“ spricht und damit ziemlich durchschaubar von den eigenen Versäumnissen der vergangenen Jahre ablenkt, wird andernorts mitunter erfolgreich versucht, durch Strukturreformen die Ursachen der Probleme zu beseitigen. Der offensive Umgang mit dem Fiskaltaxameter in Hamburg oder die Qualitätsoffensive in Berlin sind gute Beispiele dafür, dass das Gewerbe keinem „Feind“ hilflos ausgeliefert ist, sondern Gestaltungsspielraum ausnutzen kann und muss. Der Mindestlohn kommt. Mit allergrößter Wahrscheinlichkeit wird im Taxigewerbe ab dem 1.1.2015 ein Mindestbruttolohn von €8,50 gezahlt werden müssen. Wieso das Gewerbe ausgerechnet und erst in dem Moment Verhandlungen aufnimmt, in dem das Gegenüber (die Gewerkschaft verdi) keinen guten Grund mehr hat, einen Stundenlohn zu vereinbaren, der unterhalb des gesetzlichen Mindestlohnes liegt, ist nicht nachvollziehbar. Sinnvoller wäre es gewesen, das Gewerbe langsam und über Jahre an einen absehbaren Mindestlohn heranzuführen. Doch der Konjunktiv war noch nie ein Freund des Gewerbes. Hallo TAXI • 3 4-5/2014 Uberhaupt kein Problem? Editorial: Erst Taxi-, dann Mietwagen-Apps - Hysterie im Taxigewerbe Von Jan Cassalette (jan.cassalette@hallo-taxi.de) tige Formalitäten wie der Rückkehrpflicht von Mietwagen zu umgehen und sich so einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Ob das Angebot aber auch aufrechterhalten wird, wenn der ältere Fahrgast an einem Samstag Morgen 2.000 Meter zur Apotheke im UberPop-Privatauto oder im WunderCar zurücklegen möchte, ist fraglich. Gibt es gute und schlechte Mietwagen? Der Wirbel, für den derzeit Mietwagenvermittler wie Blacklane und Uber sorgen, ist nicht nachvollziehbar. Schließlich professionalisieren sie nur bereits tätige und teilweise im Taxiund MIETWAGEN-Verband BZP organsierte Unternehmen. as Taxigewerbe lebt! Zugegeben, D mit dem nahenden Mindestlohn und dem absehbaren Fiskaltaxameter stehen schlecht vorhersehbare Entwicklungen ins Haus. Doch es gibt sie noch, die gute alte Droschke mit Fahrer auf der linken und zwei Türen auf der rechten Seite. Dabei hatte so mancher den Untergang des Abend(und Taxi-)landes prophezeit, wenn mytaxi und car2go erst einmal das Gewerbe versklavt und verdrängt hätten. Die panikartige Angst vor dem selben Phänomen, dieses Mal allerdings zugeschnitten auf die Kolleginnen und Kollegen mit Mietwagenkonzessionen, scheint daher unbegründet, gar albern. Alle müssen sich an die Spielregeln halten. Selbstverständlich. Mietwagen, die nach getaner Arbeit nicht zum Betriebssitz zurückkehren, müssen dafür bestraft werden. Man kann die derzeitige Aufregung um Uber und Blacklane aber auch Hysterie nennen . Schließlich hat keiner der beiden Wettbewerber das Mietwagenangebot wesentlich vergrößert, sondern das bestehende neu organisiert. So wie es einst mytaxi versucht hat - und nach wie vor ver- 4 • Hallo TAXI sucht, ohne das Taxiunternehmen in die Insolvenz getrieben wurden. Richtig ist aber auch, dass einige Anbieter wie Wundercar und UberPop geschickt Lücken ausnutzen. Dort werden „private“ Taxis vermittelt, die ihre Personenbeförderungsleistung vermeintlich kostenlos anbieten und von einem Trinkgeld leben, dass in der Realität (im Falle von WunderCar) wohl auffällig nah am Preis von professionellen Mietwagen liegen dürfte. Hier wird versucht, läs- Etwas anders sieht es bei Anbietern aus, die mit zusätzliche Mietwagen in den Markt drängen wollen. Sixt etwa hat angekündigt (siehe https://goo. gl/8xT6lF), das Taxigewerbe aufzumischen. Mit hunderten neuer Mietwagen mit Fahrern in den großen Städten könnten sich Geschäftskunden in Zukunft eher für einen gut organisierten Mietwagen entscheiden. Der Wettbewerb funktioniert also wunderbar. Von einem „Kartell“, das EU-Kommissarin Neelie Kroes unterstellt, kann keine Rede sein. Sie spricht (siehe https:// goo.gl/LCHIjM) von Gerichten, die lieber das Taxigewerbe als die Kunden schützen würden. Dass sich eine EU-Kommissarin sich zu einer solchen Äußerung hinreißen lässt, ist besorgniserregend. Ob Frau Kroes ein regelmäßiger Kunde unsere Gewerbes ist, ist uns allerdings nicht bekannt. 4-5/2014 Tariferhöhung sind der falsche Weg Editorial: Mindestlohn kann auch ohne immense Tariferhöhung gezahlt werden Von Jan Cassalette (jan.cassalette@hallo-taxi.de) Tariferhöhungen im Taxigewerbe von 25% und mehr geistern diese Tage durch die bundesweite Presse. Dass ein Verteuerung in dieser Größenordnung nicht der einzige und womöglich sogar der völlig falsche Weg ist einen Mindestlohn von €8,50 zahlen zu können, zeigt ein Blick in zahlreiche Gutachten und nach Izehoe (siehe Interview in dieser Ausgabe). Ob tarifgenehmigende Gemeinden den geforderten 25% überhaupt zustimmen? Die Katze ist endgültig aus dem Sack. Ab dem 1.1.2015 muss jedem fest angestellten Fahrer im Taxi- und Mietwagengewerbe ein Lohn von €8,50 brutto gezahlt werden. Manche sagen, dass das die Umsätze im Taxigewerbe nicht hergeben. Mehr als 20 Euro pro Stunde müsse dafür umgesetzt werden. Und wie solle das gehen. Eine gesunde Mischung aus Verknappung des Angebotes, einer möglichst geringen Anhebung der Tarife und einer Gewinnung neuer Kunden durch Qualitätsoffensiven könnte ein Ausweg sein. Nur auf steigende Tarife zu setzen, würde allein dem Kunden den schwarzen Peter zuschieben. Das macht der aber sicherlich nicht mit. Erst recht nicht, wenn (zumindest vermeintlich) günstigere Mietwagenangebote und alternative Mobilitätskonzepte wie Pilze aus dem Boden sprießen. Wieso auch sollte ein Kunde für die Zeit zahlen, die er das Taxi überhaupt nicht nutzt? Für die vielen Stunden am Tag, die sich Taxis die Reifen eckig stehen, weil das Angebot in keinem Verhältnis mehr zur Nachfrage steht? Eine selbstorganisierte und an vielen Stellen (u.a. in diesem Magazin) bereits vorgeschlagene Reduzierung des Angebotes um ein Drittel zum Beispiel bedeutete auch ungefähr eine Umsatzsteigerung im selben Umfang. Und schon rückt die Bezahlbarkeit eines Mindestlohnes in greifbare Nähe. Sollte das Gewerbe jedoch an dieser Hürde scheitern, wären die Folgen fatal. Es stünden nicht nur zehntaussende Arbeitsplätze zur Disposition. In vielen Regionen würde auch das letzte noch verbleibende öffentliche Mobilitätsangebot verloren gehen. Da, wo es sich noch lohnt, würden Mietwagen mit selbstfahrenden (und sich selbst ausbeutenden) Unternehmern die Lücke schließen. Doch für viele teilweise in x-ter Generation tätigen Taxiunternehmen wäre das Taxigewerbe die längste Zeit Grundlage ihrer Existenz gewesen. Deutschlands größte Automesse 2014 HAUTNAH 31. Mai – 8. Juni in Leipzig Die AMI Auto Mobil International ist in diesem Jahr die einzige internationale PKW-Messe in Deutschland. Zahlreiche Aussteller, darunter 40 PKW-Marken, präsentieren Welt-, Europa- und Deutschlandpremieren sowie Innovationen rund ums Auto. Seien auch Sie dabei! www.ami-leipzig.de Parallel vom 31. Mai – 4. Juni: Hallo TAXI • 5 4-5/2014 €8,50 Was bedeutet der Mindestlohn für das Taxigewerbe? Der Mindestlohn kommt. Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit bereits in wenigen Monaten, nämlich ab dem 1.1.2015. Jahrelang hat das Gewerbe diese absehbare Folge von niedrigsten Löhnen auch im Taxigewerbe vor sich hergeschoben. möglich. Ab dem 1.1.2017 gilt für alle: Mindestens €8,50 pro Stunde.“ Sehr deutlich nimmt die SPD dem Taxigewerbe jede Hoffnung, im Rahmen einer Sonderregelung auch über 2016 hinaus Löhne unterhalb von €8,50 zahlen zu können. Vor allem Mehrwagenunternehmer sehen sich mit der Herausforderung konfrontiert, das Fahrpersonal nicht mehr umsatzabhängig, sondern pauschal - Entweder das Angebot wird zurückgefahren und der Nachfrage angepasst. Dann würden Arbeitsplätze verloren gehen und Taxifahrer ihren Job verlieren. „Der gesetzliche Mindestlohn wird für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten. Bis zum 31.12.2016 können repräsentative Tarifvertragsparteien, also Arbeitgeber und Gewerkschaften, branchenspezifisch tarifvertraglich abweichende Regelungen vereinbaren. Eine Abweichung unter das Mindestlohnniveau von 8,50 Euro ist aber ausschließlich bis 31.12.2016 mit mindestens €8,50 entlohnen zu müssen. Bedenkt man dass viele Unternehmer bisher mit Margen im einstelligen Prozentbereich wirtschaften mussten, wird die Tragweite des Mindestlohnes für das Taxigewerbe deutlich. Eine Lohnerhöhung von etwa 4 auf €8,50 pro Stunde ist illusorisch. Mögliche, kurzfristige Konsequenzen: nung fahren. Für Selbständige gilt kein Mindestlohn, an der Einkommenssituation würde sich für die Betroffenen aber überhaupt nichts ändern oder bessern. Und auch die Nachfrage würde nicht auf ein angemessenes Maß zurückgehen. Von Jan Cassalette (jan.cassalette@hallo-taxi.de) 6 • Hallo TAXI - Oder das Fahrpersonal „flüchtet“ in die Selbständigkeit. Ein bisher fest angestellter Fahrer würde die Konzession des dann ehemaligen Chefs übernehmen und auf eigene Rech- In beiden Fällen wären die Mehrwagenunternehmer in nachfrageschwachen Regionen die Verlierer. 4-5/2014 Sie müssen Konzessionen abgeben, das Angebot zurückfahren oder ihr Geschäft sogar aufgeben. Ob die höheren Lohnkosten jedoch durch Tariferhöhungen in der von Bundesverband BZP geforderten Größenordnung ausgeglichen werden können, ist fraglich (siehe Editorial „Tariferhöhung sind der falsche Weg“ in dieser Ausgabe). Noch Ende 2013 warb Thomas Grätz, Geschäftsführer des BZP, bei Politik und Verwaltung um Unterstützung für Tariferhöhungen und um Aufschub für das Taxigewerbe: „Jeder Bäcker kann die durch den Mindestlohn entstehenden Mehrkosten sofort auf Brot und Brötchen aufschlagen, die TaxiUnternehmer nicht! Während alle Branchen Lohnerhöhungen für die eigenen Mitarbeiter direkt und sofort über Preisanhebungen an ihre Kunden weitergeben können, ist dies für die Taxi-Unternehmen in Deutschland nicht möglich. Die Tarife für Beförderungsleistungen werden von den Kommunen festgelegt. Daher plädiert der BZP angesichts derzeit bestehender Taxitarife für eine Überbrückungsfrist von mindestens zwei Jahren, um die entsprechenden Änderungsverfahren umzusetzen. Dies kann nach allen Erfahrungen nicht innerhalb von 12 Monaten bis Anfang 2015 gelingen.“ Ein erstes positives Signal kam allerdings von Dr. Kay Ruge vom Deutschen Landkreistag. Dem Nachrichtenmagazin „Focus“ sagte er: „Wir bemühen uns um eine zügige Anpassung der Tarife.“ Diese müsse aber wirtschaftlich und sozialverträglich geschehen. Am Ende des durch den Mindestlohn möglicherweise beschleunigten Veränderungsprozesses könnte das Taxigewerbe besser dastehen als derzeit. Mit konkurrenzfähigen Löhnen würde man qualifiziertes Personal für das Personenbeförderungsgewerbe gewinnen. Der Fahrzeugbestand könnte verjüngt werden. Und niemand würde mehr in die Steuerunehrlichkeit gedrängt werden. Dann wird es Beiträge wie der im Länderspiegel des ZDF (http://goo.gl/EnZoxo) nicht wieder geben. Hallo TAXI • 7 4-5/2014 „Das Gestöhne kann ich nicht mehr hören!“ Es geht auch anders: Ein Unternehmer aus Izehoe zahlt seit Jahren Mindestlohn Von Hilmar Bender (hilmar.bender@hallo-taxi.de) Olaf Völker übernahm vor 25 Jahren mit seiner Frau zusammen einen Taxi-Betrieb in Wilster, SchleswigHolstein. Mittlerweile gehört ein zweiter Betrieb zu seinem Unternehmen. Olaf Völker hat sieben Fahrzeuge im Geschäft und eine ganz klare Haltung zum aktuellen Streitthema Mindestlohn. Hallo TAXI: Herr Völker, das Thema Mindestlohn im Taxi-Gewerbe sorgt für angeregte Diskussionen. Nicht wenige Stimmen sehen im Mindestlohn das Ende vieler TaxiUnternehmen. Olaf Völker: Gut, wenn ich die Umsatzzahlen so manchen Betriebes höre, dann klingt das ziemlich hanebüchen für mich. Ich kann nur für meine Betriebe sprechen, da sehe ich in keinster Weise eine Gefährdung unserer Existenz. 8 • Hallo TAXI Hallo TAXI: Weil sie gute Umsätze machen? Olaf Völker: Wir machen gute Umsätze und arbeiten nur mit festangestellten Fahrern. In diesem Jahr schon werden wir uns dem Mindestlohn anpassen und ab 1.1.2015 wird der Mindestlohn gezahlt. Da geht kein Weg dran vorbei. Hallo TAXI: Sie können sich das erlauben, weil Sie durch Ihren Stand- ortvorteil eine bessere Auftragslage, als zum Beispiel in einer großen Stadt haben, richtig? Olaf Völker: Nein, das Problem liegt ganz woanders: im Kaufmännischen. Aus meiner damaligen Arbeit im Prüfungsausschuss der IHK, weiß ich, dass viele angehende Unternehmer die kaufmännischen Grundlagen nicht beherrschen, obwohl sie unterrichtet werden. Das belegen sehr hohe Durchfallquoten in Schleswig-Holstein. Hallo TAXI: Das lässt einen an den Vergleich denken: eine Gastwirtschaft kann jeder aufmachen? Olaf Völker: Wer nichts wird, wird Wirt, meinen Sie? Und das kaufmännische wird dabei von Vielen vergessen… Nehmen wir mal das Diskussionsthema schlechthin, die Krankenfahrten. Ich will es provokativ ausdrücken. Die Verbände und Zentralen haben im Grunde genommen kein Interesse an der Wirtschaftlichkeit der angeschlossenen Unternehmer. Sie definieren sich über Mitgliederzahlen, darüber erhalten sie ihr Salär. In den Städten beantragen die Zentralen die Erhöhung der Taxitarife, nicht-angeschlossene Unternehmer werden bei den Anträgen nicht gefragt. Die Praxis zeigt: Bei ambulanten Fahrten werden wir gezw ungen anfallende Wartezeiten abzurechnen. Die vertragliche Wartezeit wird mit 17,65 Euro netto die Stunde vergütet. Das entspricht nicht den tat- 4-5/2014 sächlichen Lohnkosten. In meinem Betrieb sind das 20 Euro, gerechnet auf die Produktivität eines Mitarbeiters. Über die Vertragsgestaltung greifen die Landesverbände aktiv auf die Disposition unserer Fahrzeuge zu und damit steht die Wirtschaftlichkeit unserer Betriebe in Frage. Aber meine Wirtschaftlichkeit muss ich alle fünf Jahre der Genehmigungsbehörde nachweisen! Das heisst, man muss einen Taxibetrieb vor allem unternehmerisch betreiben, aber mancheiner hat nicht mal seine Kosten im Griff… Hallo TAXI: …da sind wir wieder bei der Gastwirtschaft… Olaf Völker: Beim Mindestlohn müssen wir uns nicht drüber unterhalten, ob er uns in die Knie zwingt, steigende Kosten sind immer schlecht, da muss man vorbauen. Man kann die Taxitarife nicht um 25% erhöhen und den Krankenkassen gleichzeitig Geschenke machen. Hallo TAXI: Die Vorbereitungszeit ist ausreichend und man muss sie kreativ nutzen? Olaf Völker: Die müssen die Verbände nutzen, um mit den Krankenkassen vernünftige Verträge abzuschliessen. Die Sondervereinbarung ist in Teilbereichen unwirtschaftlich und entspricht dann nicht den Anforderungen des PBefG. Hallo TAXI: Sie sehen die Problematik also nicht beim Mindestlohn, sondern bei den Vertragsverhältnissen mit den Krankenkassen? Taxiunternehmer Olaf Völker aus Itzehoe Olaf Völker: Ja, und warum sollen wir unsere Barzahler mit höheren Tarifen belasten, nur weil unser Verband nicht in der Lage ist, mit den Krankenkassen wirtschaftliche Preise zu verhandeln. Viele Rentner nutzen das Taxi und würden es sich dann nicht mehr leisten können – das widerspricht dem, was beim Glücksstädter Treffen gesagt w urde. Dass das Gewerbe verstärkt dieses Klientel bewirtschaften sollte. Eine verfehlte Tarifpolitik würde diese Chancen zu Nichte machen. Ich will noch einmal betonen: Wir müssen uns den gesetzlichen Vorgaben stellen. Das Gewerbe hat bereits ein Problem: dass wir keine Fahrer finden. Es gibt heute besser bezahlte Jobs. Wir müssen unseren Mitarbeitern überlebensfähige Löhne zahlen, sonst bleiben in Zukunft Fahrzeuge wegen Mitarbeitermangel stehen. Ich kann wieder nur für meine Betriebe sprechen, meine Frau und ich, wir erwarten von unseren Mitarbeitern eine defensive und wirtschaftliche Fahrweise, dass sie serviceorientiert arbeiten. Wer diesen Ansprüchen gerecht wird, wird auch entsprechend bezahlt. Und noch etwas. Ein Taxiunternehmer, wie definiert der sich? Immer über die Fuhrparkgrösse! Die Frage ist, wie wirtschaftlich ist der Fuhrpark? Ist weniger vielleicht manchmal mehr? Eine kaufmännische Betriebsführung ist immer von Vorteil. Das Gestöhne kann ich nicht mehr hören. Foto: Jan Cassalette Hallo Taxi: Gibt es andere Gefahren oder Hürden, die Sie für das Gewerbe sehen? Olaf Völker: Ja! Wie wird die Zahlung des Mindestlohnes kontrolliert? Denn wenn nicht kontrolliert wird, sehe ich schwarz für die Wettbewerbsgleichheit. Das Problem ist nicht, dass der Mindestlohn kommt – er kommt! Interessant wird, wer ab 1.1. wirksam kontrolliert, ob der Mindestlohn auch tatsächlich an die Mitarbeiter gezahlt wird. Alles andere bekommen wir aufgesattelt – da müssen wir uns halt draufsetzen. (lacht). Hallo TAXI • 9 4-5/2014 Datenschutz ernst nehmen! Achtung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten! Von Wiebke Gloe-Carstensen (wiebke.gloe-carstensen@ hallo-taxi.de) GPS-Ortungsdaten Viele Taxi-Zentralen nutzen GPSDatenfunksysteme. Diese Erhebung und Verwendung der GPS-Ortungsdaten zum Zwecke der Tourenvermittlung und Standortbestimmung bei Notfällen ist rechtlich zulässig. Foto: Jonathan McIntosh Die NSA-Affäre wirft lange Schatten. Die illegale Bespitzelung via Telefonmitschnitt oder E-Mail hat weite Kreise gezogen. Kein Wunder also, dass auch die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die Taxi-Zentralen noch intensiver ins Visier des Datenschutzes geraten ist. Taxi-Zentralen müssen die gesetzlichen Vorgaben kennen und berücksichtigen. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. rer Zentrale, ob wir die juristischen Anforderungen erfüllen. Hat er weitere Empfehlungen, setzen wir diese um. Sollten Fragen offen bleiben, klären wir das persönlich mit dem Hamburger Datenschutzbeauftragten.“ sagt Dirk Schütte, Vorstandsvorsitzender der Hansa Funktaxi e.G. in Hamburg. Vielen Kunden geht die Überwachung zu weit Der Umgang mit personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung in Informations- und Kommunikationssystemen ist zusammen mit den Datenschutzgesetzen der Länder im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Aufgrund der föderalen Regelungen im Bereich des Datenschutzes gibt es abweichende Auslegungen hinsichtlich der rechtlich zulässigen Maximalzeiten gespeicherter Daten. Deshalb sollten TaxiZentralen die Verarbeitungspraxis der eingehenden, personenbezogenen Daten also in enger Absprache mit dem Datenschutzbeauftragten abgleichen. „Das funktioniert ganz einfach: Wir prüfen regelmäßig mit dem Datenschutzbeauftragten unse- 10 • Hallo TAXI Schließlich dient dies nicht nur dem Schutz der Fahrer und Fahrerinnen bei Überfällen oder eventuellen Fahrzeugdiebstählen oder -entführungen, sondern auch der Verkürzung der Wartezeit für den Kunden. Auch hinsichtlich der Bearbeitung von Reklamationen oder Kundenbeschwerden sei die Nutzung von GPS-Daten akzeptabel. Die Zulässigkeit und Bewertung dieser lückenlosen Überwachung der Taxifahrerinnen und –Fahrer und zeitliche Speicherung der GPS-Daten leitet sich aus § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 des BDSG ab: Danach ist das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder Ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung der Geschäftszwecke der Taxi-Zentralen zulässig. Vorausgesetzt, dass die erhobenen Daten für die Durchführung bzw. Abrechnung des Geschäftsverhältnisses notwendig sind und kein Grund zur Annahme besteht, dass das Schutzbedürfnis des Betroffenen dadurch unnötig strapaziert wird. Da gemäß § 35 BDSG die Daten zu löschen sind, wenn der Grund, der ihre Speicherung rechtfertigt, entfallen ist, sind nach Auslegung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten die GPS-Ortungsdaten spätestens nach einer maximalen Speicherzeit von 7 Tagen zu löschen. Bestelldaten von Kunden Um Rechnungsfahrten – beispielsweise für Krankentransporte – abrechnen zu können, ein professionelles Beschwerdemanagement zu ermöglichen oder vergessenes Gepäck in Taxen hinterher reibungslos zuordnen zu können, werden die Bestelldaten der Kunden in vielen Taxi-Zentralen bis zu drei Monaten gespeichert. Diese Speicherung von Bestelldaten ist im Rahmen dieser Zweckbestimmung gemäß § 28 Abs. 1 Satz Nr. 1 BDSG zulässig. Da Rechnungsfahrten oft erst im Folgemonat der Fahrt abgerechnet werden können und der Kunde natürlich erst nach Erhalt der Rechnung dazu Stellung beziehen kann, billigt der Datenschutz in Hamburg den TaxiZentralen eine Speicherung der Daten von maximal drei Monaten zu. Speicherung erweiterter Kundendaten Komplizierter wird es, wenn darüber hinaus gehende Kundendaten wie beispielsweise Name, Anschrift, Telefonnummer oder Sonderwünsche zwecks schnellerer Bestellabwicklung und individueller Kundenan- 4-5/2014 sprache von Taxi-Zentralen gespeichert werden. Wie es in § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BDSG geregelt ist, dürfen umfassendere Kundendaten nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen in Taxi-Zentralen gespeichert werden: Der Kunde muss aus datenschutzrechtlicher Sicht auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen werden. Denn gemäß § 1 Abs.1 BDSG ist das informationelle Selbstbestimmungsrecht betroffen, das dem Einzelnen zusichert, selbst über den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten zu bestimmen. „Wenn Kunden das Thema Datenschutz problematisch sehen sollten, dann gibt es zwei Möglichkeiten: Der Kunde bestellt bei uns mit unterdrückter Rufnummer - dann können wir nichts speichern, da der Kunde nur über seine Telefonnummer identifiziert werden kann. Oder der Kunde sagt bei der Bestellung, dass seine Daten nicht gespeichert werden sollen. Dann ist das Thema vom Tisch“, erklärt Schütte. Denn gemäß § 33 BDSG sind die Betroffenen zu benachrichtigen, wenn erstmals personenbezogene Daten ohne Kenntnis der Betroffenen gespeichert werden. Eine Speicherung von Kundendaten darf daher nur erfolgen, wenn die Kunden keinen Widerspruch eingelegt haben. Aufzeichnung von Telefongesprächen mit Kunden Bei der Aufzeichnung von Telefongesprächen mit den Kunden müssen Taxi-Zentralen Folgendes beachten. Nach § 201 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) ist das unbefugte Aufzeichnen von Telefongesprächen strafbar. Unbefugtes Aufzeichnen des nicht öffentlichen Wortes kann demnach mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen geahndet werden. Eine Rechtsgrundlage, die die Aufzeichnung von Telefongesprächen der Mitarbeiter mit dem Kunden ohne deren Einwilligung gestattet, besteht also nicht. Ebenfalls dürfen die Gesprächsanteile der Mitarbeiter einer Taxi-Zentrale nur dann aufgezeichnet werden, wenn diese hierin eingewilligt haben. Seitens der Datenschützer gilt es zudem als zweifelhaft, ob die Bearbeitung von Beschwerden seitens der Taxi-Zentrale überhaupt solcher Aufzeichnungen bedürfen. Im Übrigen ist eine arbeitsrechtliche Einwilligung eines Mitarbeiters in die Aufzeichnung seiner Kundengespräche juristisch nicht als wirksame Einwilligung in die Aufzeichnung seiner Telefonate zu werten. Die juristischen Schranken sind also hoch, weshalb Taxi-Zentralen keinerlei Gespräche aufzeichnen sollten und sich in ihren Abläufen peinlichst an die Vorgaben des Datenschutzes halten sollten. Das durch die NSA-Affäre ausgelöste Trauma wirkt stark und darf nicht unterschätzt werden… Fast alle sind zufrieden Qualität im Taxigewerbe besser als der Ruf Rund 87 Prozent der deutschen TaxiKunden sind sehr zufrieden mit der Qualität der Fahrt. Das ergab eine vom Marktforschungsinstitut IFAK erstellte repräsentative Umfrage im Auftrag des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes, die damit das Ergebnis der vorhergehenden Umfrage aus dem Jahr 2011 (85 Prozent) bestätigt. BZP-Präsident Michael Müller: „Wir sind mit dem Ergebnis zufrieden und freuen uns, dass es keine Ausreißer gibt“. Sowohl Frauen als auch Männer, Bewohner von kleineren Gemeinden wie auch Großstädten und quer durch alle Altersstrukturen stellen der Branche ein gutes Zeugnis aus. Freundlichkeit des Fahrers, Pünktlichkeit und die optimale Route werden von den Fahrgästen gelobt. Hin und wieder werden unangemessene Wartezeiten, hohe Preise sowie mangelhafte Routen kritisiert. Nach der Umfrage erfolgten 83 Prozent aller Fahrten im letzten halben Jahr aus privaten Gründen. 63 Prozent der Kunden pendelten auf derselben Strecke. Bei der Frage nach der letzten Fahrt antworteten sogar 90 Prozent der Befragten, dass sie das Taxi privat genutzt hätten. Müller: „Die Umfrage ergab auch, dass über drei Viertel der Fahrten ohne Taxi nicht durchgeführt worden wären. 77 Prozent der Nutzer sagten, es gab keine Alternative zu der Fahrt mit dem Taxi, egal, ob sie zum Krankenhaus, zu einer Veranstaltung oder zum Flughafen führte.“ Noch ein sehr interessantes Ergebnis: Trotz des Smartphone-Booms nutzen die Bundesbürger kaum Apps zur Bestellung einer Taxifahrt. Bei der Umfrage gaben nur 0,4 Prozent der Nutzer an, dass sie ihr Taxi via App bestellen. Im Gegensatz dazu werden 74 Prozent aller Fahrzeuge über die entsprechende Taxi-Zentrale geordert. Weitere 14 Prozent der Nutzer bevorzugen den Halteplatz und die vorwiegend in Großstädten genutzte Methode des Heranwinkens im Bundesdurchschnitt wird von zehn Prozent der Fahrgäste praktiziert. Die Umfrage-Ergebnisse finden Sie unter http://bit.ly/1fiHxUv. Befragt wurden bei der im Januar 2014 nach der CATI-Methode (Computer Assisted Telephone Interview) insgesamt 1.580 Bundesbürger ab 18 Jahren. Hallo TAXI • 11 4-5/2014 Bundesgerichtshof urteilt über Mietwagen Entscheidung mit Seltenheitswert - Anspruch auf Entschädigung Von Peter Schmidt de Boer (peter.schmidtdeboer@hallo-taxi.de) Seltener muss sich der Bundesgerichtshof mit Themen wie „Nutzungsausfall“ oder „Mietwagenkosten“ befassen. Im letzten Jahr gab es eine klarstellende Entscheidung, die wir heute aufgreifen wollen. Ist das Fahrzeug des Geschädigten durch den Unfall so beschädigt worden, dass es nicht mehr nutzbar ist, hat er grundsätzlich gegen den Schädiger einen Anspruch auf Erstattung der Mietwagenkosten. Verzichtet er auf einen Mietwagen, steht ihm grundsätzlich ein Anspruch auf Nutzungsausfall zu, sofern eine Reparatur oder Neubeschaffung tatsächlich stattgefunden hat. Wenn der Geschädigte über einen Zweitwagen verfügt, den er problemlos nutzen kann, wird ihm im Regelfall zugemutet, sich auf den Zweitwagen zu beschränken. In diesem Fall sind Mietwagenkosten regelmäßig nicht erstattungsfähig. Der Geschädigte darf ein Fahrzeug anmieten, das im Vergleich zu seinem beschädigten Fahrzeug gleichwertig ist. Da ihm jedoch regelmäßig bei dem Ersatz der Mietwagenkosten für ein gleiches Fahrzeug die ersparten eigenen Aufwendungen entgegengehalten werden können, wird man immer anraten, ein Fahrzeug zu wählen, dass eine Preisstufe unter dem beschädigten Fahrzeug eingestuft ist. In dem Fall, der auch durch das BGH-Urteil vom 05.02.2013 - und damit fast 5 Jahre nach dem Unfall - immer noch nicht abgeschlossen wurde, ging es um Folgendes: 12 • Hallo TAXI Die Klägerin machte ausstehenden Schadenersatz aus einem Verkehrsunfall vom 08.04.2008 geltend. Die Eintrittspflichtigkeit der Beklagten (Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners) stand dem Grunde nach zu 100% fest. Die Versicherung hatte alle Schäden bis auf die Mietwagenkosten, die die Klägerin geltend machte, ausgeglichen. Es ging hier um einen Betrag von immerhin EUR 5.390,95. Die Klägerin hatte sich für den Zeitraum der Reparatur, die 93 Tage dauerte, einen Mietwagen genommen. Die Reparaturdauer und auch die Höhe der Mietwagenkosten waren nicht das große Problem. Auf der Mietwagenrechnung, die der gegnerischen Versicherung eingereicht worden war, war natürlich auch angegeben, wie viele Kilometer mit dem Mietwagen zurückgelegt wurden: Es waren insgesamt sage und schreibe 553 km und damit rd. 6 Kilometer am Tag. Die Versicherung schäumte, rechnete fiktive Taxikosten aus, kam so auf einen Betrag von EUR 1.395,00 und verweigerte die Restzahlung von EUR 3.995,95, die die Klägerin Mieten, aber richtig - Der Bundesgerichtshof erklärt wie 4-5/2014 sich vor Gericht erstreiten wollte. Sie erklärte die geringe Fahrleistung damit, dass sie Schwierigkeiten mit dem Mietwagen gehabt hätte und deshalb kaum noch damit gefahren sei. Das Amtsgericht rechnete etwas großzügiger und argumentierte, der Klägerin stünde ja zumindest Nutzungsausfall zu und der sei höher als fiktive Taxikosten. So verurteile das Amtsgericht die Versicherung zur Zahlung von weiteren EUR 1.860,00. Die Versicherung wollte das nicht akzeptieren, ging in Berufung und gewann vor dem Landgericht Görlitz in vollem Umfang. Der Klägerin stehe kein weiteres Geld mehr zu, so das Gericht, und wenn sie Schwierigkeiten mit dem Mietwagen gehabt hätte, hätte sie diesen zurückgeben und sich ggf. um ein anderes Fahrzeug bemühen müssen. Für teures Geld einen Mietwagen vor dem Haus stehen zu haben und weniger als 20 km täglich damit zu fahren, gehe nicht an. Hiergegen wandte sich die Revision der Klägerin vor dem BGH. Dieser hob das Urteil des LG Görlitz auf und verwies an das vorinstanzliche Gericht zurück. Die Sache ist also immer noch nicht ausgestanden. Der BGH führte in seinem Urteil u.a. aus, dass im Hinblick auf Mietwagenkosten nur diejenigen Aufwendungen zu ersetzen seien, welche ein verständiger und wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten dürfte. Es komme hierbei darauf an, wie sich der Nutzungsbedarf des Geschädigten im Einzelfall während der Entbehrung tatsächlich gestaltet habe, um zu entscheiden, ob dieser sich mit einem Pauschalbetrag begnügen müsse oder er den höheren Aufwand für die Mietwagenkosten fordern könne. Grundsätzlich billigte der BGH das Abstellen auf eine gewisse Kilometerleistung, ab welcher die Inanspruchnahme eines Ersatzwagens als unwirtschaftlich angesehen werden kann. Nicht zu billigen sei allerdings, dass bestimmte Fallgruppen, in denen die Erforderlichkeit eines jederzeit verfügbaren Kraftfahrzeuges bei natürlicher Beurteilung auf der Hand liege, einer undifferenzierten Beurteilung aufgrund eines untauglichen Maßstabs unterzogen würden. In bestimmten Sachverhalten sei allein die Notwendigkeit einer ständigen Verfügbarkeit des Kraftfahrzeuges ausreichend, um die Anmietung zu rechtfertigen. Hierbei komme es dann nicht auf die gefahrene Kilometerleistung an. Hierzu habe das Berufungsgericht nicht ausreichend Feststellungen getroffen. Der BGH gab dem Berufungsgericht mit auf den Weg, dass die Klägerin als Geschädigte zur Erforderlichkeit der Inanspruchnahme eines Mietwagens konkret vortragen müsse. Sodann würde zu prüfen sein, ob die Klägerin den Mietvertrag mit den erheblichen laufenden Kosten hätte aufrecht erhalten dürfen, als sie fest- stellte, dass sie Schwierigkeiten bei der Bedienung des Mietfahrzeuges hatte, sodass sie es nur noch in geringem Umfang benutzte. Der BGH tendiert in diesem Zusammenhang dazu, der Klägerin zuzumuten, für diesen Fall ab einem bestimmten Zeitpunkt eine preiswertere Möglichkeit der Anmietung zu suchen. Außerdem stellte der BGH fest, dass der Geschädigte vor Gericht für den Fall, dass ihm keine weiteren Mietwagenkosten zugesprochen werden, auch hilfsweise den Ersatz von Nutzungsausfall beantragen könne, so wie es das Amtsgericht ausgeurteilt hatte. Der BGH verwies mithin vor diesem Hintergrund den Fall an das vorinstanzliche Gericht zurück, das sich nunmehr noch näher unter Berücksichtigung der Hinweise des BGH mit der Angelegenheit auseinandersetzen muss. Nach fast 5 Jahren ist mithin immer noch kein Ende in Sicht. Wenn man also im Falle eines Unfalles einen Mietwagen nutzen will und weniger als durchschnittlich 20 km/Tag damit fährt, tut man gut daran, der Versicherung am besten vor der Anmietung entsprechende Argumente vorzutragen, sodass diese von vornherein ihr Einverständnis mit der Anmietung trotz niedriger Fahrleistung erklären kann. Zur Person: Rechtsanwalt Peter Schmidt de Boer Als Mitglied im Deutschen Anwaltsverein und der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht vertritt er Halter und Fahrer im Taxigewerbe. In jeder Ausgabe von Hallo TAXI erklärt er verschiedene Themen aus dem Verkehrsrecht. Kontakt: Rechtsanwaltskanzlei Schmidt de Boer Sögestraße 37, 28195 Bremen Telefon: 0421-320050 Telefax: 0421-320049 Email: peter.schmidtdeboer@hallo-taxi.de Hallo TAXI • 13 4-5/2014 Tesla-Taxi in München Münchner Taxiunternehmer nimmt ersten Tesla in Betrieb. Von Tom Buntrock (tom.buntrock@hallo-taxi.de) Doch das Ergebnis fiel eher mager aus. Der Mitsubishi i-MiEV – baugleich mit Peugeot Ion und Citroen C-Zero – bot nur Platz für vier Personen einschließlich Fahrer und die vom Hersteller in Aussicht gestellte Reichweite von 150 Kilometern ließ sich nur selten erreichen. Im Winter schrumpfte diese, durch die 14 • Hallo TAXI Oben: Peter Köhl, seit 2007 Inhaber und Geschäftsführer der TAXI Center Ostbahnhof GmbH; unten: Das Tesla-Taxi läuft mit einem Spiegeltaxameter; rechts: Noch immer ein Hungucker: Das Tesla-Taxi am Münchner Flughafen rudimentäre Heizung geschwächt, auf deutlich unter 100 Kilometern. Mit ein Grund, warum die Resonanz bei Unternehmern und Fahrern eher verhalten blieb. Tatsächlich war eine Fahrt von der Innenstadt zum Flughafen und zurück im Taxialltag kaum zu bewerkstelligen. Im November 2013 startete IsarFunk seinen zweiten Versuch. Diesmal mit einem Nissan Leaf und im Rahmen des Schaufenster-Projekts „E-Plan München“. Dieses Projekt zielt darauf ab, die Elektromobilität in München voranzutreiben. Auch wenn der Nissan Leaf eine Reichweite von 200 Kilometern verspricht, also in etwa einer durchschnittlichen TaxiTagschicht, ist das IsarFunk Elektrotaxi 2 hauptsächlich für Patientenfahrten zwischen den einzelnen Häusern des Städtischen Klinikums München unterwegs. Dafür wurden spezielle Ladestationen eingerichtet, damit Wartezeiten zur Reichweitenverlängerung genutzt werden können. Möglich wird das durch den Einsatz von ubitricity-Technologie. Im Unterschied zu anderen Ladeverfahren steckt beim ubitricity-System die Intelligenz – also der Stromzähler und die Kommunikationsanbindung – im Ladekabel. Ladepunkte werden auf spezielle günstige Systemsteckdosen reduziert, die fast überall installiert werden können. E-Fahrzeugnutzer beziehen ihren Ladestrom einfach dort, wo sie gerade parken - und das mit nur einer Rechnung. Trotzdem sieht auch Jürgen Dinter, Leiter Vertrieb und Marke- Foto: Jan Cassalette Elektroautos sind teuer. Elektroautos haben keinen Komfort. Elektroautos haben eine zu geringe Reichweite. Elektroautos taugen nicht als Taxi. Bisherige Versuche mit Elektrofahrzeugen im Taxibetrieb bekräftigen genau diese Vorurteile. Gerade in München hat sich diese Erfahrung bestätigt. Die IsarFunk Taxizentrale hatte schon 2011 ein Elektrotaxi angeschafft und betrieben. Das erste Elektrotaxi Deutschlands – wenn man die Modelle Anfang des einundzwanzigsten Jahrhunderts vernachlässigt – war der Mitsubishi i-Miev. Die Entscheidung für dieses Modell fiel schlichtweg deshalb, weil es das erste, voll elektrische und von einem großen Autohersteller auf den Markt gebrachte Fahrzeug war. IsarFunk Geschäftsführer Christian Hess erklärte vor drei Jahren, der iMiev sei „ein ideales Stadtfahrzeug mit genug Platz für vier Personen und dient IsarFunk als ‚Leuchtturmprojekt’, um frühzeitig ein Statement pro Elektrofahrzeuge im Taxigewerbe zu setzen.“ Foto: TAXI Center Ostbahnhof GmbH Elektroautos kranken meist an kurzen Reichweiten. Zu kurz, um sie sinnvoll als Taxi betreiben zu können. Tesla scheint die Ausnahme zu sein, die die Regel bestätigt. 4-5/2014 Während bei IsarFunk Elektromobilität praktisch im Testbetrieb vorangetrieben wird, ist der Münchner Taxiunternehmer Peter Köhl schon einen Schritt weiter. Der Inhaber und Geschäftsführer vom TAXI Center Ostbahnhof, kurz TCO, hat in gerade einmal sieben Jahren seine Flotte von 52 Dieselfahrzeugen komplett auf umweltfreundliche Autos umgerüstet. Statt Mercedes oder VW Touran mit Dieselantrieb setzt er auf Hybridtechnologie. 50 seiner 52 Taxis sind Toyota Prius III oder Prius plus. Vor einem Jahr kam ein Opel Ampera als erstes voll elektrisches Taxi dazu. Bei voller Batterie fährt der Ampera 40 km bis 80 km ausschließlich elektrisch. Der eingebaute Verbrennungsmotor mit der 54-kW-Generator-Einheit startet automatisch, sobald der Ladezustand der Batterie unter 26 Prozent gesunken ist, und liefert dann den elektrischen Fahrstrom. Dieser Fahrzeugtyp wird daher auch Extended Range Electric Vehicle – EREV, Elektrofahrzeug mit verlängerter Reichweite – genannt. Jetzt hat der Münchner Unternehmer einen Weg gefunden, seine Flotte noch umweltfreundlicher zu machen. Im Februar hat er das erste Tesla-Taxi Deutschlands in Betrieb genommen. Dafür hat er den luxuriösen Stromer für 85.000 Euro angeschafft. „Damit liegt er preislich irgendwo zwischen Mercedes E- und S-Klasse“, sagt Peter Köhl. Auf seiner Webseite www.umwelttaxi-muenchen.de ist zu lesen: „Tesla Model S. Eine rein elektrische Sportlimousine der Luxusklasse – emissionslos, aber alles andere als emotionslos. Mit Foto: Jan Cassalette ting der IsarFunk Taxizentrale, das Hauptproblem der wirtschaftlichen Nutzung von Elektrofahrzeugen im Taxibetrieb bei Reichweite und Ladezeiten. „Dennoch lassen wir beim Elektrotaxi nicht locker“, so Dinter. „Wir glauben, dass sich im professionellen Umfeld, also bei Firmenflotten, Kleingütertransport und öffentlichem Nahverkehr der Wandel sehr bald und sehr schnell vollziehen wird.“ enormem Drehmoment beschleunigen 365 geräuschlose PS die Luxuslimousine wie ein Flugzeug. Ein Fahrerlebnis, für das man andernorts monatelang vorbuchen muss - bei uns zu erleben per Vorbestellung auf der Fahrt zum/vom Flughafen oder auf Anfrage bis zu Entfernungen von 400 km.“ Eine Fahrt mit dem Tesla Model S ist tatsächlich ein Erlebnis. Sowohl bzgl. der Ausstattung als auch Beschleunigung kann er mit jedem Oberklassefahrzeug mithalten. Mit einer Reichweite von mehr als 350 Kilometern ist der Tesla darüber hinaus durchaus taxitauglich – mehr wird in einer Schicht nur selten gefahren. Diese Zahl gilt übrigens für den Winterbetrieb. Im Sommer sind bis zu 480 Kilometern drin. An den Schnellladesäulen, deren Zahl stetig wächst, lässt sich in 30 Minuten 80 Prozent der Reichweite nachtanken. Trotzdem hat der Tesla seinen festen Fahrer. „Der Wagen braucht jemanden, der mit der Power umgehen kann“, so Peter Köhl. „Die 367 PS müssen gebändigt werden, sonst fährt man den Wagen an die nächste Wand“. Was treibt einen Taxiunternehmer an, so viel Geld in eine umweltfreundliche Flotte zu investieren? „Es ist mein grünes Gewissen“, sagt Köhl. „Seit ich die Firma 2007 übernommen habe, träume ich davon, dass mein Betrieb klimaneutral arbeiten kann. Bei einer Jahresfahrleistung von knapp drei Millionen Straßenkilometern bot sich mir eine einmalige Gelegenheit, den CO2Ausstoß in München zu verringern. Und die habe ich genutzt.“ Damit räumt Peter Köhl mit den Vorurteilen gegenüber der Elektromobilität im Taxibetrieb auf. Taxitaugliche Elektrofahrzeuge gibt es – aber sie haben ihren Preis. Peter Köhl ist seit 2007 Inhaber und Geschäftsführer der TAXI Center Ostbahnhof GmbH – kurz TCO. Der heute 57-jährige hat damals die Firma Taxi Haidhausen mit 52 Konzessionen übernommen. Schnell begann er damit, das TCO zum umweltfreundlichsten Taxibetrieb Deutschlands umzubauen. Im Februar 2014 wurde das letzte Dieselfahrzeug außer Dienst gestellt. Heute betreibt er 50 Hybrid- und zwei Elektrotaxis. Sein Engagement wurde mehrfach ausgezeichnet. Im Kinderbuch „Energie“ aus der Reihe „Was ist was“ brachte es ihm eine Erwähnung ein. „Auch in unseren Städten gibt es zukunftsweisende Projekte, die die saubere Energie nutzen“, heißt es da auf Seite 47. „Ein vorbildlicher Taxiunternehmer aus München hat komplett auf Hybridfahrzeuge umgestellt. Derzeit sind 42 Ökotaxis in Betrieb, 21 davon sogar mit Solardach. Im Vergleich zu normalen Dieselautos kommt bei diesen Taxis nur etwa halb so viel CO2 aus dem Auspuff.“ Hallo TAXI • 15 4-5/2014 Blacklane fährt Smart in Berlin Stadt streicht faktisch Erfordernis von zwei Türen für Taxis und Mietwagen Von Jan Cassalette (jan.cassalette@hallo-taxi.de) Vor einiger Zeit probte ein Hamburger Unternehmer den Aufstand. Er wollte Smart-Taxis in der Hansestadt betreiben, massenhaft und zu einem reduzierten Tarif. Doch gegen den Widerstand des Taxigewerbes kam er nicht an. Nun Versucht Blacklane, in die die Daimler AG gerade investiert hat, das Kleinstauto in Berlin als Mietwagen zu etablieren. Taxis seien „eine frische Alternative zum Berliner Taxi“. Die Stadt hat sich also sehr deutlich positioniert. Boto Töpfer, stellvertretender Vorsitzender des Taxi Verband Berlin, Brandenburg e.V., steht dem nicht nach: Er fordert die Verwaltung auf, die Mietwagen schärfer zu kontrollieren. Diese dürften nämlich nicht am Straßenrand Fahrgäste aufnehmen und müssten nach getaner Arbeit zum Betriebssitz zurückkehren. Unsere Kolleginnen und Kollegen in Berlin haben es nicht leicht. Erst die unbegrenzte Konzessionsvergabe, dann die Schwemme neuer Taxis, in den vergangenen Jahren massenhaft Mietwagen - und nun eine Sondergenehmigung der Stadt für Blacklane, auch Smarts betreiben zu dürfen. „Wir haben eine Ausnahme genehmigt, weil Smarts bauartbedingt keine Rücksitzbank aufweisen und deswegen alle Fahrgäste die Fahrzeuge sicher besteigen und verlassen können – auch ohne zweite Tür auf der rechten Seite“, begründet ein Behördensprecher die Entscheidung der Stadt. Auf der Internetseite der Stadt hiess es schon 2008, SmartOben: Eine Fahrt mit dem schwarzen Smart ist deutlich günstiger als mit Taxi und „echten“ Mietwagen Unten: Frank Steuer (links), gemeinsam mit Dr. Jens Wohltorf Gründer und Geschäftsführer der Blacklane GmbH Blacklane will die Smart-Mietwagen schon bald in weiteren deutschen Städten anbieten. Das wären tatsächlich keine guten Nachrichten. Bei den Smarts würde es sich schließlich um ein zusätzliches Angebot handeln, während die E- und S-Klassen-Limousinen häufig Fahrzeuge von bestehenden Mietwagenunternehmern sind, die ihren Fuhrpark dank Blacklane lediglich besser vermarkten. 16 • Hallo TAXI 4-5/2014 100 Tesla-Taxis für Amsterdam In München ist das erste Tesla-Taxi unterwegs (siehe Bericht in dieser Ausgabe). In Amsterdam sollen es bald 100 sein. Wie der Flughafen Schipol in einer Pressemitteilung bekannt gab, wolle man bis zum Ende diesen Jahres 100 Teslas des Münchner Model S beschaffen. HALE - die Zukunft im TAXI Spiegelwegstreckenzähler SPW-02 Oben: Auch in Oslo fährt ein TeslaTaxi; unten: Die Produktionsstätte von Tesla in den USA Die drei Taxiunternehmen BBF, ZCN und Willemsen-de Koning sollen bereits am dem 1. Juni erste Elektrotaxis des amerikanischen Herstellers betreiben. Der viertgrößte Flughafen Europas und der 14.-größte der Welt wäre damit Vorreiter bei der Elektrifizierung des Taxigewerbes. Vom Flughafen Schipol in die Innenstadt von Amsterdam sind es etwa 20 Kilometer. Bei einer vom Hersteller angegebeben Reichweite von 400 Kilometern sollte eine Batterieladung eine 12-Stunden-Schicht problemlos überstehen. HEUTE Taxameter – MORGEN Wegstreckenzähler Umprogrammieren ohne Ausbau! Perfekt für Ihren Mietwagen! ● vereinfachte Tarifeingabe – vom Unternehmer selbst programmierbar ● druckt Quittungen und Schichtabrechnungen ● Pauschalpreiseingabe durch den Fahrer (bei angeschlossenem Drucker) HALE electronic GmbH · A-5020 Salzburg · Fax: +43-662/43 9011-9 www.hale.de · www.spiegeltaxameter.de · www.hale.at Ein Tesla Model S kostet in Deutschland derzeit ab €65.000. In den USA wurden im Jahr 2013 mit 18.000 Exemplaren mehr Model S verkauft als S-Klassen von Mercedes-Benz. Bis zum Ende des Jahres 2014 soll die Produktionskapazität auf für Elektroautos sagenhafte 50.000 Exemplare im Jahr gesteigert werden. Derzeit verlassen etwa 600 Einheiten pro Woche die Werke in den USA (siehe Bild oben) und Niederlanden. Hallo TAXI • 17 4-5/2014 Gegenwind für Uber in Brüssel und Berlin Auch der Bundesverband BZP kündige juristische Schritte an Von Jan Cassalette (jan.cassalette@hallo-taxi.de) die New Yorker im vergangenen Winter: Nach einem Schneefall kosteten einfache Strecken über 200 Dollar.“ Eine viertelmilliarde Dollar, umgerechnet 190 Millionen Euro, hat der Internet-Gigant Google in das Mietwagen-Vermittlungsunternehmen Uber investiert. Damit sich die Investition lohnt, sollen schon bald professionelle (Uber) und AmateurChauffeure (Uberpop) in Großstädten um Fahrgäste buhlen. In Berlin wird aus diesen Plänen zunächst nichts. Zur Einordnung: Das Geschäftsmodell von Uber unterscheidet sich nicht wesentlich von dem von bekannteren Mitbewerbern wie Blacklane oder myDriver: Das Unternehmen vermittelt mit einer App Fahraufträge zwischen Kunde und selbständigem Mietwagen-Unternehmer. Die Mietwagen unterliegen dem selben Rechtsrahmen wie klassische Mietwagen auch. Sie müssen nach Erledigung eines Fahrauftrages zum Betriebssitz zurückkehren, dürfen den Fahrpreis frei verhandeln und müssen 19 % Mehrwertsteuer abführen. Dort erwirkte der Unternehmer und Gewerbevertreter Richard Leipold eine einstweilige Verfügung (und verzichtete bisher auf die Vollstreckung, siehe „Offener Brief“ in dieser Ausgabe). Moralische Unterstützung erfährt er vom Bundesverband BZP. Dessen Präsident Michael Müller äußerte sich prompt: „Wir haben nichts gegen Konkurrenz, aber alle Konkurrenten haben die geltenden Gesetze einzuhalten! Für eine - wie eindeutig angekündigt - vorsätzliche rechtswidrige gewerbliche Personenbeförderung sieht hierzulande das entsprechende Gesetz Bußgelder von bis zu 20.000 Euro vor. Wir haben volles Vertrauen in das deutsche Rechtssystem. Die zuständigen Behörden werden unverzüglich ihrer Verpflichtung nachkommen, jeden Rechtsverstoß aufzudecken und sowohl gegen den Auftraggeber wie auch beteiligte (Privat-)Fahrer Bußgelder festzusetzen. Eine Kapitulation vor millionenschweren Investoren wird es im deutschen Rechtssystem nicht geben. Übrigens: Was es bedeutet, wenn Uber in Stoßzeiten seine Preise an die Nachfrage „anpasst“, erlebten 18 • Hallo TAXI UberPOP jedoch ist ein neuartiges Geschäftsmodell, dass die Grenzen zwischen gewerbesmäßiger Personenbeförderung und privaten, aber bezahlten Mitfahrgelegenheiten verschwimmen lässt. UberPOP schreibt auf der eigenen Homepage (http:// blog.uber.com/uberpopberlin): „uberPOP ist die direkte „Uber“-setzung des Berliner Zeitgeistes: Nachhaltig, gemeinschaftlich und freundlich, aber vor allem günstig! Ganz im Sinne unseres Mottos, eine neue Art des Transports zu ermöglichen und für jeden verfügbar zu machen, stellt Uber seine Technologie in den Dienst der gemeinschaftlichen Nutzung. Der geschätzte Preis für eine Fahrt berechnet sich als die Summe der zurückgelegten Strecke und Dauer der Fahrt: Pro Minute werden dabei €0,35 und pro Kilometer €1 verrechnet. Der Mindestpreis beträgt €4. Dieser entspricht auch den zu tragenden Kosten im Falle einer Stornierung.“ Recht deutlich wird hierbei der gewerbsmäßige Charakter des vermeintlich non-profit-Angebotes. UberPOP allerdings lässt sich derzeit kaum beeindrucken und kündigte die Fortsetzung des Geschäftsbetriebes in Berlin an. Das dürfte rechtens sein, solange die von Richard Leipold erwirkte Verfügung nicht vollstreckt wird. Hierfür hätte der Kollege 4 Wochen Zeit, danach verfällt quasi die Wirkung der Verfügung. Doch auch in Brüssel verbot ein Gericht Uber den Betrieb. Eine (übersetzte) Begründung liegt uns allerdings noch nicht vor. In einem Interview (http://goo.gl/hCeycY) jedoch begrüßte die belgische Ministerin Brigitte Grouwels die Entscheidung mit der Begründung, dass die Politik auch für die Sicherheit der Fahrgäste in Mietwagen verantwortlich ist. 4-5/2014 Dacia Konsolen für Dacia Taxis verfügbar Im über alle Dacia-Autohäuser für nur €1.190 bestellbaren werkseitigen Taxi-Paket des Dacia Dokker ist nun wie beim Lodgy ohne Mehrpreis eine Taxi-Doppel-Konsole für einen Taxameter und ein Funkgerät enthalten. Im gleichen Zug hat der Taxi-Umrüster INTAX von der südlichen Nordsee auch die FunkgeräteKonsole für das Facelift des Dacia Duster entwickelt, die ebenfalls ab sofort gleich ab Werk optional mitbestellt werden kann. Der Profi für Profis Mehr als 100.000 zufriedene Fahrer in über 80 Zentralen in Europa EIN kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen zum fms-System fms Datenfunk GmbH www.fms-datenfunk.at Die Softwarelösung für das Taxigewerbe Wir haben die massgeschneiderte EDV-Lösung für Ihren Taxi- oder Mietwagenbetrieb ! Umsatz- und Arbeitszeitermittlung, Taxameter-Datentransfer, Faktura, Lohnabrechnung, Schichtplanung, Kfz-Kostenrechnung, Finanzbuchhaltung, Fahrtenvermittlungs - Software für kleine Funkzentralen, ..... Auch für kleine Betriebe: Unser modulares Konzept ermöglicht Ihnen jetzt den kostengünstigen EDV - Einstieg ! TAXICOM GmbH Tel. 0331 / 55 04 190 Die Dacia Taxi-Pakete enthalten die bekannt hochwertige folioCar-Folierung, eine Taxameter-Dachkonsole (Dokker und Lodgy verfügen wie oben beschrieben über eine TaxiDoppel-Konsole), eine Funk-Vorrüstung, die beliebte INTAX Taxi-Notalarmanlage mit integriertem Stillen Alarm, eine für jedes Fahrzeug maßgeschneiderte sowie getestete Dachzeichen-Halterung und eine ZentralInnenlichtschaltung. Fahrzeuge mit in der Taxameter-Dachkonsole enthaltenen Innenlampe werden zudem mit einer speziell durch INTAX entwickelten LED-Innenbeleuchtung ausgeliefert. Die Taxi-Pakete können auf Wunsch auch ohne Folierung bestellt werden und kosten dann wie die Mietwagen-Pakete nur €590. 14478 Potsdam, Fax 0331 / 55 04 189 Zum Jagenstein 1 Email taxicom@t-online.de Wir ir machen mobil! Rollstuhlrückhaltesystem Trittstufen Trit Lifte Rampe Rampen Schoon Fahrzeugsys rzeugsysteme & Metalltechnik GmbH Oldenburger Str. 40 26639 Wiesmoor Fon: 04944/9169 44/91696-0 www.fahrzeugsysteme.de schoon@fahrzeugsysteme.de Fax: 04944/91696 44/91696-28 Hallo TAXI • 19 4-5/2014 Der Uberkläger David gegen Google - In einem offenen Brief schildert Berliner Kollege Klagegründe Von Richard Leipold (info@berliner-taxi-vereinigung.de) Die einstweilige Verfügung gegen UBER in Berlin hat zu einem riesigen Echo in den Medien und in den sozialen Netzwerken geführt. Gerade in den sozialen Netzwerken ist bei vielen der Eindruck entstanden, hier versuche ein Taxikartell sein Monopol mit überhöhten Preisen zu sichern und zu diesem Zweck via Gerichtsbeschluss Wettbewerb und innovative Startups vom Markt zu drängen. Kurz zur Einordnung: Ich bin seit 33 jahren Taxiunternehmer und die BTV e.V., der ich vorsitze, ist ein eingetragener Verein in Berlin und seit 2003 für seine Mitglieder tätig, Jahreseinnahmen: €4.000, Tendenz steigend. Wir und das Berliner Taxigewerbe arbeiten dabei seit Jahren mit innovativen Start-up Unternehmungen („mytaxi“ ist nur ein Beispiel) erfolgreich und gut zusammen und stehen Innovation keineswegs negativ gegenüber. Wir kämpfen insbesondere für bezahlbare Taxipreise. Damit haben wir uns nicht nur Freunde gemacht. Wir sind jedoch der Auffassung, dass möglichst niedrige Preise zu einer höheren Auslastung und somit zu mehr Gewinn führen. Jeder sollte sich Taxifahren leisten können, denn wir sind ein Teil des öffentlichen Nahverkehrs. Das bedeutet für uns: keine Schwarzarbeit, keine Scheinselbstständigkeit und gleiche Standards. 20 • Hallo TAXI Kurz: Wir freuen uns über Wettbewerb. Aber: Wettbewerb funktioniert nur, wenn Rechte und Pflichten für alle gelten. Das bedeutet auch: gut ausgebildete Fahrer. Wir entwickeln z.B. in Zusammenarbeit mit der IHK Berlin zusätzlichen zum obligatorischen Personenbeförderungsschein Qualitätsschulungen für unsere Fahrer. Seit Anfang dieses Jahres unterstützen wir die Qualitätskampagne von Taxi Berlin, das VIP Taxi. Wir wollen ehrliche und transparente Fahrten, das macht für uns ein stabiles Beförderungskonzept aus. Im Zuge der UBER Diskussion kommt völlig zu Recht viel Unmut über das Taxigewerbe ans Tageslicht: unfreundliche Fahrer, Betrugsversuche, verschmutzte Fahrzeuge. Wir gehen dagegen an. Artikel 2 im Grundgesetz der BTV lautet: Wir kümmern uns um unsere Fahrgäste. Deshalb arbeiten wir stetig an der 4-5/2014 Einhaltung und Weiterentwicklung hoher Standards bei Ausbildung und Prüfungen. Fahrgäste helfen uns dabei, gegen scharze Schafe vorzugehen. Unter info@berliner-taxi-vereinigung.de kann jeder Fahrgast seinem Unmut Lust machen und wir gehen dem nach. Wir betrachten Beförderung als ein Grundrecht für alle. Jeder soll sich nicht nur eine Taxe leisten sondern sich auch sicher sein können, dass der Preis auch dann derselbe bleibt, wenn die Beförderung besonders dringend benötigt wird. Ansonsten wird die Beförderung in besonders gefragten Zeiten ein Luxusgut, das sich nur die höheren Einkommensschichten leisten können. r ! ne ht rt uc pa es bs g rie A rt und Ve D r fü Wir wollen dieses Grundrecht daher nicht wie in anderen Ländern fest in der Hand internationaler Großkonzerne sehen, die deutsches Recht missachten weil sie es als „veraltet“ ansehen. Im Falle von UBER sehen wir besonders Google`s Beteiligung kritisch, über die der Konzern mit seinen immensen Ressourcen, umstrittenen Geschäftsgebaren und hinreichend kritisierten Vorstellungen zum Thema Datenschutz nun auch ganz offensiv und wie wir festellen mussten aggressiv in den öffentlichen Nahverkehr vordringt. Aller PR, Marketing und Werbung zum Trotz: Uber ist kein kleines inovatives Start-up Unternehmen, das von der BTV niedergekämpft wird, sondern ein 3,5 Milliarden schwerer Konzern. Diesen laden wir ein, mit uns im fairen Wettbewerb zu konkurrieren nach den Regeln, die auch für uns gelten. Zeigt uns, wie man besseren, preiswerteren Service für die Kunden zuverlässig und stabil anbietet. Kauft Autos, stellt Fahrer ein. Bezahlt Steuern und Abgaben in Deutschland. Und stellt Euch der Verantwortung des öffentlichen Nahverkehrs. Zeigt uns, dass ihr es besser könnt als wir!! > Universell einsetzbare Taxameter > Neu auf dem deutschen Markt > Zugelassen nach 2004/22 EC MID HEEDFELD T a x a M E T E r Telefon: +049 - (0)521/5533514 Email: info@peterheedfeld.de Hallo TAXI • 21 4-5/2014 Bundesverband BZP zum Mindestlohn Gespräche auf allen Ebenen / Einführung mit größter Wahrscheinlichkeit 1.1.2015 Von Thomas Grätz (info@bzp.org) Der BZP hat in den letzten Wochen diverse Anstrengungen unternommen, um die Perspektive der Taxibranche hinsichtlich der von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales als eine ihrer ersten Akte durchgedrückten Mindestlohn-Regelung einigermaßen erträglich zu gestalten. Dazu gehörten die schriftlichen Stellungnahmen an die Ministerin Nahles und diverse Abgeordnete, die dazu geführt haben, dass der BZP die Probleme des Taxigewerbes mit der angedachten Regelung im ersten der insgesamt nur fünf durchgeführten „Branchendialoge Mindestlohn“ vor Staatssekretären aus dem BMAS, Vertretern des Kanzleramts und den arbeitspolitischen Sprechern der CDU/CSU-Fraktion und SPD vortragen konnte. Darüber hinaus wurden auch viele weitere Gespräche mit Bundespolitikern, Anhörungen bei den Arbeitsgruppen der Parteien sowie Sondierungen mit der Gewerkschaft sowie den kommunalen Spitzenverbänden geführt. Nachdem zwischenzeitlich sich der Nebel etwas gelichtet hat, informieren wir hiermit die Branche über den Stand der Angelegenheiten: 1. Es ist nicht gelungen, den Referentenentwurf der Bundesregierung zu dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie so zu ändern, dass dem Gewerbe die geforderte Einführung des bundesweit geltenden Mindestlohns erst im Jahre 2017 zugestanden wird. Die Bundesregierung hat zwar Verständnis für die insbesondere 22 • Hallo TAXI wegen der fehlenden Entgelthoheit aufgeworfene Problematik für die Taxibranche, sie wird aber keinerlei Branchenausnahme zulassen. Damit werden wir zwar nicht nachlassen, uns für die zeitliche Verschiebung für unsere Branche einzusetzen, aber Stand heute wird der 1.01.2015 danach der Zeitpunkt sein, wonach auch für die Taxi- und Mietwagenbranche ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von €8,50 pro Stunde brutto in Kraft treten wird. Insoweit fordern wir alle Unternehmen des Taxi- und Mietwagengewerbes dazu auf, sich auf diesen Termin 1.01.2015 einzustellen. 2. In mehreren Sondierungsgesprächen wurde mit Verdi darüber diskutiert, ob beide Seiten darin übereinkommen könnten, eine Tarifvereinbarung hinzubekommen, die nach der Fassung des Tarifautonomiestärkungsgesetzes es erlauben würde, die Stundenlöhne stufenweise so anzupassen, dass der allgemeine gesetzliche Mindestlohn dann erst ab 1.01.2017 als Untergrenze greift. Stand heute stehen die Chancen, ob Tarifverhandlungen mit Verdi aufgenommen werden können, fiftyfifty. Der Bundesvorstand von Verdi wird Mitte Mai bekannt geben, ob er sich dafür entschieden hat, Verhandlungen mit dem BZP über eine bundesweite und allgemeinverbindliche Vereinbarung aufzunehmen. Soweit Verdi dazu bereit sein sollte, bedeutet dies aber noch nicht, dass es damit zu einem für beide Seiten tragbaren Abschluss kommt! 3. Weiterhin sind Gespräche mit kommunalen Spitzenverbänden geführt worden, weitere stehen an. In diesen Gesprächen konnte Stand heute zumindest hinsichtlich der Landkreise erreicht werden, dass die Problematik der notwendigen und wegen des Mindestlohnes notwendigen Tarifanpassungen allen Landkreisen kommuniziert wird. In diesem Zusammenhang wird vom Deutschen Landkreistag dann auch die Empfehlung ausgehen, dass die notwendigen Tariferhöhungen möglichst zeitgleich abgestimmt in Kraft treten sollen, um so Verwerfungen in angrenzenden Tarifbezirken wenn möglich zu verhindern. 4. Derzeit laufen schließlich noch Bemühungen des BZP, einen „Tarifanhebungsrechner“ entwickeln zu lassen. Wir wollen so versuchen, ein Werkzeug bereit zu stellen, der den örtlichen Gewerbevertretern und Unternehmen, aber auch den Tarifgenehmigungsbehörden die Möglichkeit eröffnet, einen adäquaten Tarif zu finden, der die Kostensteigerungen durch die kommenden Lohnanhebungen unter Einbeziehung der örtlichen/regionalen Gegebenheiten abbildet. Der BZP wird Sie auf dem Laufenden halten, und Sie insbesondere zeitnah informieren, soweit sich bei einem der oben dargestellten Sachstände erhebliche Veränderungen ergeben. 4-5/2014 Urteil: Keine Gnade für betrunkene Taxifahrerin ampnet – Wird jemand betrunken am Steuer seines Wagens erwischt, müssen schon außergewöhnliche Umstände vorliegen, dem Verkehrssünder den Vorsatz für sein eklatantes Fehlverhalten absprechen zu können. Erst recht nimmt ein betrunkener Taxifahrer, der von Berufs wegen um die Gefahren des Alkoholgenusses vor Fahrantritt weiß, seine Fahruntauglichkeit billigend in Kauf. Insofern gibt steht eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Trunkenheit außer Frage. Gnade wegen des für die Berufsausübung notwendigen Führerscheins darf er daher nicht erwarten. Darauf hat das Oberlandesgericht Celle bestanden (Az. 32 Ss 169/13). Mobilität aus Bremen ... Zeitgemäße Zeitgemäße MobilitätsMobilitäts- und und Flottenlösungen Flottenlösungen von von Profis Profis für für Profis Profis • • Taxi Taxi -- Ersatzfahrzeuge Ersatzfahrzeuge •• Behindertenfahrzeuge Behindertenfahrzeuge • • Mietwagen Mietwagen -- Ersatzfahrzeuge Ersatzfahrzeuge •• Taxi-Werbung Taxi-Werbung • • Fahrschul Fahrschul -- Ersatzfahrzeuge Ersatzfahrzeuge •• Fahrzeugausrüstung Fahrzeugausrüstung • • Großraum Großraum (9-sitzer) (9-sitzer) -- Ersatzfahrzeuge Ersatzfahrzeuge •• Neuwertige Neuwertige Gebrauchtfahrzeuge Gebrauchtfahrzeuge •• 28359 mobility verkehrsmanagement GmbH GmbH •• 28359 Bremen Bremen mobility verkehrsmanagement Fon 0421-958555 www.taxi-pool.de Fon 0421-958555 •• Fax Fax 0421-9585585 0421-9585585 •• info@taxi-pool.de info@taxi-pool.de •• www.taxi-pool.de (1-4 (1-4 Rollstuhlplätze) Rollstuhlplätze) für für jeden jeden die die richtige richtige Lösung! Lösung! Wie die Deutschen Anwaltshotline berichtet, hatte eine Taxifahrerin erhebliche Mengen Alkohol getrunken, obwohl sie an diesem Abend Fahrbereitschaft hatte. Gestellt wurde sie gegen Mitternacht im öffentlichen Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von 2,14 Promille, wobei sie in diesem Zustand auch noch Fahrgäste beförderte. Grund genug für das zuständige Amtsgericht, die Delinquentin wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen und dem halbjährigen Entzug der Fahrerlaubnis zu verurteilen. Dieses Urteil bestätigte das Oberlandesgericht. Die zweifellos in ihrer Existenz hart getroffene Taxifahrerin habe ja nicht nur ihr eigenes Wohl riskiert, sondern auch das der nichts ahnenden Fahrgäste, die davon ausgehen durften, dass die Berufskraftfahrerin nüchtern war, stellten die Richter fest. Hallo TAXI • 23 4-5/2014 Ford T – wie: Tourneo oder auch wie: Taxi Connect-Baureihe eine gelungene Alternative zu Etabliertem Von Klaus-Peter Berg (redaktion@hallo-taxi.de) Ford gibt Gas. Und das im wahrsten Sinne des Wortes. „Der Konzern hat eines der besten Jahre der gesamten Unternehmensgeschichte verbuchen können“, strahlt Wolfgang Kopplin, erst seit Anfang April diesen Jahres Geschäftsführer Marketing und Vertrieb der Kölner Autobauer bei der traditionellen Frühjahrs-Produktschau. Immerhin: Weltweit wurden 6,4 Millionen Fahrzeuge verkauft – weit mehr als eine halbe Million mehr als im Jahr davor. Nicht zuletzt trug der Focus zu dieser formidablen Zulassungsstatistik bei. Denn mit 1,1 Millionen Einheiten war er, so der FordSprecher, das meistverkaufte Auto der Welt! Die Plattform dieser Baureihe steht auch Pate für zahlreiche Variationen im mittleren Segment. Hinzu kommt eine gutdurchdachte Motorenpalette mit zwar insgesamt wenigen, aber sehr verbrauchs- und vor allem abgasoptimierten Triebwerken. Interessant für die Taxi-Branche sind seit jeher B-Max, C-Max, Grand C-Max und Galaxy, die mit weitreichendem Platzangebot punkten können. Jetzt kommt eine Baureihe hinzu, die eigentlich aus dem Bereich der gewerblich genutzten Fahrzeuge kommt, aber bestens Nischen der großen, vom Personenwagen-Bereich abgeleiteten, Fahrzeuge nutzt: der Tourneo Connect und der Tourneo Grand Connect. Außen kompakt, aber innen mit riesigem Platzangebot. Eigentlich sind diese Fahrzeuge nach Ford-Diktion für die Zielgruppe Großfamilie gedacht. Und auch für Vereine sind sie in der Großversion mit sieben Sitzen sehr interessant. Und für den Taxi-Betrieb gilt das dann ohnehin. Die Fahrzeuge bieten, so Ford, „einen echten Kundennutzen und darüber hinaus echten Kunden-Mehrwert“. In der Tat: Sehr viel mehr Platz für noch weniger Geld gibt es kaum auf dem Markt. Und auch die Ausstattung kann sich sehen lassen. Preislich sind die Tourneos – sie sind wie von Ford gewohnt in den Ausstattungsvarianten Ambiente, Trend und Titanium erhältlich – sehr moderat. Zwischen 18 800 und 28 800 Euro liegt die Preisskala. Als Einstieg dient der Tourneo Connect mit 1,0 Liter Dreizylinder-Benzinmotor (74 kW/100 PS), ein zweiter Benziner Zwei seitliche Schiebetüren ermöglichen problemloses Ein- und Aussteigen auf die hintere Sitzreihe sowohl im Tourneo als auch im Grand Tourneo 24 • Hallo TAXI 4-5/2014 mit 110 kW/150 PS steht daneben zur Verfügung. In gleich drei PS-Klassen - mit 75, 95 und 115 – stellt sich die 1,6-Liter-Dieselpalette dar. Hier dürfte sich für das Gewerbe der größte Nutzen darstellen. Neben niedrigen Verbrauchswerten besticht der Tourneo Connect durch optimale Funktionalität. Zwei seitliche Schiebetüren ermöglichen einen problemlosen Einstieg auf drei bequeme Rücksitze. Beim Siebensitzer, er ist mit 4,81 Meter etwa 40 Zentimeter länger und verfügt über einen deutlich größeren Radstand, ist die hintere Sitzreihe zwar nicht als Dauersitzplatz zu empfehlen. Doch für die Kurzstrecke keineswegs zu unbequem. Und: Selbst mit voller Sitzbelegung bleibt noch immer unglaublich viel Platz für Gepäck – was in anderen Fahrzeugen nicht immer der Fall ist. Ford selbst bietet nach eigenen Angaben derzeit keine eigene TaxiLinie ab Werk an. Allerdings werde das aber wieder in Betracht gezogen. Bis dahin jedoch lassen sich die Fahrzeuge beim bekannten Ausrüster IMTAX mit Sitz in Oldenburg problemlos folieren und entsprechend umrüsten. Die Daten für den Tourneo Connect: • Motoren: Zwei Benziner 1,0 Liter mit 100 PS und 1,6 Liter mit 150 PS; drei 1,6-Liter-Diesel mit 75, 95 und 115 PS • Höchstgeschwindigkeit: bis 175 km/h • Verbrauch (nach EU-Norm): 4,9 bis 5,6 Liter • Leergewicht / Zuladung: 1495 kg / max. 515 kg • Kofferraumvolumen: 1029 l – 2410 l • Max. Anhängelast: 1030 kg • Wendekreis: 11,3 m Preise zwischen 18.800 Euro (Tourneo Connect Ambiente mit 1,0-Liter-Dreizylinder-Benziner) und 28.800 Euro (Grand Tourneo Connect Titanium mit 1,6 Liter TDCI-Dieselmotor mit 115 PS). Weitere Sonder-Ausstattungen möglich; Taxi-Grundpaket ca. 1.000 Euro. BIEBER BORKEN G M B H STS der sicherste Rolli-Platz nach Vorschrift DIN 75078-2 So... ...oder so... ...oder so... Komplett einbaufertig 1.695,– € a.W. Taxipreis Landwehr 62 · 46325 Borken Tel. 0 28 61 / 6 40 26 · Fax 6 17 53 · Mobil 0171 / 31 39 388 e-Mail: sts@bieberborken.info · I-Net: www.bieberborken.info ...immer sicher und bequem. Auch 2-sitzig! Rechtsanwaltskanzlei Schmidt de Boer Ihr Partner im Verkehrsrecht fachliche Kompetenz mit maßgeschneiderten Lösungen Seit über 20 Jahren sind wir überregional für unsere Mandanten aus dem Taxigewerbe tätig. Wir beraten und vertreten in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, regeln die gesamte Schadensabwicklung und übernehmen die Verteidigung in Bußgeld- und Strafverfahren. Erfolg aus Erfahrung - seit 20 Jahren Sögestraße 37-39 • 28195 Bremen Tel.: 0421-32 00 50 • Fax: 0421-32 00 49 rechtsanwalt@schmidtdeboer.de • www.schmidtdeboer.de Hallo TAXI • 25 4-5/2014 Tacheles in Glückstadt Mindestlohn und Datenschutz Themen des diesjährigen Glückstädter Kreises Von Christian Brüggmann (christian.brueggmann@ hallo-taxi.de) Der Name ist geblieben, der Ort hat gewechselt: Am 7. und 8. Februar 2014 trafen sich gut 45 Vertreter des Norddeutschen Taxigewerbes in Sieversen zu ihrem alljährlichen Glückstädter Kreis. Nach seiner Eröffnung bat Thomas Lohse, Vorstand der TAXEN-UNION HAMBURG HANSA e.V., den BZP-Präsidenten Michael Müller, der hier jedoch in seiner Funktion als Vorsitzender des Vorstandes der Fachvereinigung Taxi und Mietwagen im Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) an- wesend war, um einen einleitenden Bericht zum Thema Mindestlohn. In der letzten Januarwoche seien erste politische Gespräche mit den Grünen, der CDU, CSU sowie SPDAbgeordneten geführt worden. Eine grundsätzliche Ausnahmeregelung für das Gewerbe erscheint völlig unrealistisch. Die Grünen wollen helfen, aber ihr Einfluss ist gering. Eine sogenannte Stichtagslösung beinhaltet die Forderung nach auskömmlichen Tariferhöhungen, die zu einem möglichst bundesweiten Stichtag in Kraft treten sollen. Ziel ist es hierbei, Verwerfungen zwischen einzelnen Tarifbezirken zu vermeiden. Dies erscheint jedoch unrealistisch; ebenso sprechen verfassungsrechtliche Bedenken dagegen. Die SPD regt Gespräche auch mit Ver.di an. In Hamburg werden derzeit erste Debatten geführt, auch auf Bundesebene strebt der BZP einen Gedankenaustausch an. In der anschließenden Diskussion kristallisierte sich eine Gefahr besonders heraus: Die Zahl der Mehrwagenunternehmer wird sinken, die der selbstfahrenden Unternehmer wohl steigen. Der Unternehmer braucht keine Mindestlohn und die Arbeitszeit interessiert zurzeit auch noch nicht. Dies kann keine Lösung sein! Um zu einer besseren Auslastung zu kommen, könnten auch weniger Fahrzeuge eingesetzt werden. Muss sich die Branche gesundschrumpfen? Macht es Sinn, jeden mitzunehmen? Auch ist über einen bedarfsgerechten Einsatz der Fahrzeuge nachzudenken. Von links: Christian Brüggmann, Dirk Schütte und Thomas Lohse (Foto: Jan Cassalette) 26 • Hallo TAXI 4-5/2014 Fakt ist: Der Mindestlohn wird kommen. Fakt ist aber auch: Wenn keiner die Einhaltung kontrolliert, werden Wettbewerbsverzerrungen schnell die Folge sein. Ein weiteres Thema der Tagung war die Frage, ob die heutigen Gewerbestrukturen zukunftsfähig sind und ob der Ordnungsrahmen bei den sich verschärfenden Marktbedingungen noch zeitgemäß ist. In dieser Diskussion ging es um Themen wie z. B. Ausbildung. Einzig der Erwerb einer Fahrerlaubnis, um den Beruf des Taxifahrers auszuüben, reicht heute nicht mehr aus. Eine umfassende Ausbildung wird als Garant für mehr Qualität angesehen. Aber auch Themen wie das sich veränderte Mobilitätsverhalten, neue Verkehrsformen und der demografischen Wandel wurden diskutiert. Wichtiger denn je ist, einen Mehrwert für den Kunden herauszuarbeiten. Denn nur er wird es sein, der entscheidet, wo die Reise hingeht. Ein wichtiges Feld ist der Datenschutz, wobei hier nicht nur Zentralen, sondern auch Verbände betroffen sind. Da der Datenschutz Ländersache ist, gibt es offensichtlich sehr unterschiedliche Auslegungen. Was in Schwerin durchgewunken wird, kann in Hamburg schon beanstandet werden. Auch wenn die Speicherung von Daten für den Kunden Vorteile bringt, kann sie aus datenschutzrechtlichen Erwägungen verboten werden. TAXI-ERSATZFAHRZEUGE 0180 -222 1 222 Bundesweit 24 Stunden Service Telefon TRP TAXI-RENT-PARTNER Risikofreie Anmietung beim Unfall durch Factoring. Interessante Angebote von Taxi-Jahreswagen. Kompetente Mobilitätslösungen durch unsere Partner Volkswagen AG, Daimler AG, Ford-Werke GmbH, Citroen Deutschland GmbH Kooperationspartner für den VDK Taxi-Schutzbrief. Zustellung binnen 4 Stunden bundesweit durch 16 Niederlassungen. www.taxirent.de DAS AUTOHAUS FÜR TAXIFAHRZEUGE Abschließendes Thema war der 3. Norddeutsche Taxi- und Mietwagentag. Alle Beteiligten waren sich einig, dass die Veranstaltung als Erfolg für das Gewerbe verbucht werden kann und dass es einen weiteren Taxitag geben wird. Da es sinnvoll erscheint, die Veranstaltung zweimal am gleichen Ort durchzuführen, wird der 4. Norddeutsche Taxi- und Mietwagentag 2015 ebenfalls in Hamburg stattfinden. Ein Termin steht noch nicht fest. Er soll aber in die Sommermonate vorverlegt werden. WEG MIT DER ALTEN KAROSSE Wir kaufen Ihr gebrauchtes Taxi. Und Sie machen Kurzurlaub. Das gibt’s nur bei much: Bringen Sie uns Ihre alte Taxe, und wir spendieren eine Hotelübernachtung in Bad Tölz und den Mietwagen für die Heimfahrt. much Autohaus GmbH Gewerbering 18 83646 Bad Tölz Tel. 08041 7889-0 Fax 08041 7889-70 www.taxifahrzeuge.de info@taxifahrzeuge.de Hallo TAXI • 27 4-5/2014 Unternehmer setzt auf Hyundai-Taxis Großzügiges Garantie- und Platzangebot prädestiniert i40 Kombi für Taxigewerbe Das Taxiunternehmen Gummersbach, mit insgesamt 10 Fahrzeugen der größte Taxibetrieb im sauerländischen Olpe, hat seinen Fuhrpark im März um zwei weitere i40 Kombi aufgestockt. Damit führt nun die Hälfte aller von Gummersbach eingesetzten Fahrzeuge das Logo von Hyundai auf dem Kühlergrill. Im Sommer vorigen Jahres entschied sich der Unternehmenschef HeinzJürgen Gummersbach erstmals für die Aufnahme von drei Hyundai i40 Kombi in seine Taxiflotte. „Das große Platzangebot und der damit verbundene Komfort für Fahrer und Fahrgäste, gepaart mit einem Lade- 28 • Hallo TAXI volumen von bis zu 1719 Litern und nicht zuletzt das unschlagbare PreisLeistungsverhältnis waren für mich wichtige Argumente“ schildert Gummersbach seine Beweggründe für den Ersatz der bisher eingesetzten Peugeot. Die professionelle Beratung und der umfassende Service des Hyundai Business Centers Büdenbender in Siegen sowie die seit August 2013 geltende erweiterte Taxigarantie für den Hyundai i40 haben Gummersbach nun zur Aufnahme von zwei weiteren i40 Kombi bewogen. Taxibetreiber können sich jetzt über eine kostenlose Zusatzgarantie für die Mittelklasse-Baureihe i40 mit einer erhöhten Laufleistung von 200.000 km (bisher 100.000 km), freuen. Die Laufleistung kann gegen Zahlung von 1.200 Euro nochmals um 100.000 km auf insgesamt 300.000 km erhöht werden. Die 4,77 Meter lange, 1,82 Meter breite und 1,47 Meter hohe Mittelklasse-Baureihe wurde unter der Leitung des Deutschen Thomas Bürkle im europäischen Designzentrum der Marke in Rüsselsheim entwickelt. Hyundai zielt insbesondere mit dem Kombi auf Gewerbekunden ab. Der i40 konnte seit seinem Marktantritt 2011 bereits zahlreiche Preise abräumen: Unter anderem wurde er im vorigen Jahr „Taxi des Jahres“ sowie „Focus online Restwertriese 2016“. Betriebsmedizin und Arbeitssicherheit für das Verkehrsgewerbe Betriebsmedizin und Arbeitssicherheit Partne rd es Unser Leistungsangebot umfasst sämtliche Bereiche der Betriebsmedizin und Arbeitssicherheit für das Verkehrsgewerbe: ● ● ● Komplettangebot für BZP-Mitglieder 19,90 € Kosten pauschal pro Jahr zzgl. ges. USt. www. bzp.o rg Verkehrsmedizinische Gesundheitsuntersuchungen Informationen und Beratung zu gesetzlichen Vorschriften Schulung von Mitarbeitern Wir helfen Unternehmern, ihren gesetzlichen Auflagen ● sicher ● unkompliziert und ● kostengünstig zu entsprechen. Als Partner des BZP bieten wir allen BZP-Mitgliedern besondere Tarife. Unser Unternehmen ist bundesweit tätig und in Dortmund, Bremen und Frankfurt vertreten. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für Ihr Unternehmen. Rufen Sie uns einfach kurz an! Oder laden sich das Anmeldeformular als PDF unter www.praevent-gmbh.de Standort Dortmund Prävent GmbH Wellinghofer Amtsstraße 33 44265 Dortmund Telefon 0231 29 27 80 - 21 mail@praevent-gmbh.de www.praevent-gmbh.de Standort Bremen Geschäftsstelle Taxi Ruf Bremen Jacobistraße 20 28195 Bremen Telefon 0421 140-155 Standort Frankfurt Geschäftsstelle der Taxivereinigung Breitenbachstraße 1 60487 Frankfurt Telefon 069 792079-12 4-5/2014 1.000.000.000 Meter im Mercedes-Taxi Mercedes-Benz Taxi schafft 1 Million Kilometer Wäre das Taxi des Wernigeroder Unternehmers Karsten Jänicke ein Space-Shuttle, wäre es zum Mond und zurück geflogen und jetzt schon wieder auf dem Hinweg. Denn zum Mond sind es nur 384.000 Kilometer, Jänicke legte aber mit seiner Mercedes-Benz E-Klasse Baujahr 1998 auf Harzer Straßen 1 Million Kilometer zurück. Und auch das ist bereits Geschichte: Die Limousine der Baureihe W 210 fährt unverändert weiter – der nächsten Million entgegen. Astrid Stolze, Direktorin der Mercedes-Benz Niederlassung Magdeburg, überreichte Karsten Jänicke jetzt zum Dank für seine Kundentreue einen Gutschein für einen Besuch des Mercedes-Benz Museums in Stuttgart. „Wir haben unser Taxi immer pfleglich behandelt, die Olwechselfristen nie überzogen und alle Verschleißteile und das Öl immer bei Mercedes gekauft“, so Jänicke. „Der Motor ist nach wie vor im Originalzustand. Ich weiß noch, wie ich den W 210 an einem sonnigen Augusttag vor 16 Jahren abgeholt habe. Seitdem tut er treu seinen Dienst!“ Karsten Jänicke fährt dienstlich und privat ausschließlich MercedesBenz: Zehn Fahrzeuge befinden sich im Fuhrpark seiner Firma „DEINTAXI“ in Wernigerode, darunter zwei E-Klasse T-Modelle (Baureihe W 212) und eine C-Klasse T-Modell (W 204).„Die Kilometerleistung dieses Taxis steht auch für eine lange Vertrauensbeziehung zur Marke Mercedes-Benz“, so Astrid Stolze, Direktorin der Niederlassung Magdeburg. „Wir sind froh, Herrn Jänicke zu unseren treuen Kunden zu zählen – eine Treue, die auf Gegenseitigkeit beruht! Wir wünschen ihm noch viele Kilometer mit seinem Fahrzeug und werden ihn weiterhin auf seinem Weg begleiten. Und da sein Taxi vielleicht irgendwann den Weg in unser Mercedes-Benz Museum findet, schenken wir Herrn Jänicke schon jetzt einen Besuch in Untertürkheim.“ Mercedes-Benz bietet speziell auf das Taxigewerbe zugeschnittene Sondermodelle >>Das Taxi<< zum Festpreis für E 200 CDI Limousine und T-Modell, B 180 CDI, B 200 Natural Gas Drive, E 200 Natural Gas Drive Limousine sowie ab April für die neue C-Klasse an. Alternativ zu den Sondermodellen bietet Mercedes-Benz zu ebenfalls attraktiven Konditionen individuelle Umrüstungen der Baureihen B-, C- (W/S 204), E- und S-Klasse, Citan und Viano an. Die nächste Ausgabe von Hallo TAXI erscheint am 27.5.2014 Impressum Redaktion: Hallo TAXI Postfach 10 11 67 Jakobistraße 20 28011 Bremen 28195 Bremen Telefon: 0421 / 170 470, Telefax: 0421 / 170 473 redaktion@hallo-taxi.de / www.hallo-taxi.de De-Mail: jan.cassalette@gmx.de-mail.de Chefredaktion: Christine Böttger (christine.boettger@hallo-taxi.de) Redaktion: Hilmar Bender (hilmar.bender@hallo-taxi.de) Christian Brüggmann (christian.brueggmann@hallo-taxi.de) Tom Buntrock (tom.buntrock@hallo-taxi.de) Wiebke Gloe-Carstensen (wiebke.gloe-carstensen@hallo-taxi.de) Jan Cassalette (jan.cassalette@hallo-taxi.de) Su Celensü (su.celensue@hallo-taxi.de) Theresa Juranek (theresa.juranek@hallo-taxi.de) Jochen Liedtke (jochen.liedtke@hallo-taxi.de) Viviane Reineking (viviane.reineking@hallo-taxi.de) Peter Schmidt de Boer (peter.schmidtdeboer@hallo-taxi.de) Verlag: Cassalette Verlagsgesellschaft mbH Postfach 10 11 67 Jakobistraße 20 28011 Bremen 28195 Bremen Handelsregister: Amtsgericht Bremen, HRB 28465 HB USt.-IdNr.: DE288195524 / Steuernummer: 6010807148 Telefon: 0421 / 170 470 / Telefax: 0421 / 170 473 verlag@hallo-taxi.de / www.hallo-taxi.de Anzeigen: Christine Böttger (anzeigen@hallo-taxi.de) Abonnentenservice: Carina Buchholz (carina.buchholz@hallo-taxi.de) Erscheinungsweise: 10x jährlich Herausgeber: Jan Cassalette (V.i.S.d.P.) ISSN 0949-9288 Layout: BremerVisKom, Harald Wanetschka, www.Bremer-Vis-Kom.de Druck: Druckhaus Humburg GmbH & Co. KG, Am Hilgeskamp 51-57, 28325 Bremen, Telefon 0421/427 980 E-Mail: druckhaus@humburg.de 30 • Hallo TAXI www.volkswagen-taxi.de Schön, wenn man Sich’S währenD Der arBeiT gemüTlich machen kann. Besonders für Sie. Der Touran1 als Taxi. Großzügiges Platzangebot, komfortables Fahrwerk und erhöhte Sitzposition. Was der Touran seinen Fahrgästen bietet, gilt natürlich auch für Sie als Fahrer. Dabei sorgen sparsame Motoren, geringer Unterhalt und niedrige Anschaffungskosten dafür, dass Sie nicht nur bequem, sondern vor allem auch sorgenfrei unterwegs sind. Und das von Anfang an. Denn die gesamte Taxiausstattung ist bereits ab Werk bestellbar. Mehr Informationen erhalten Sie bei Ihrem Volkswagen Partner. 1 Kraftstoffverbrauch des Touran in l/100 km: kombiniert 7,2 – 4,5, CO2-Emissionen in g/km: kombiniert 168 –119. Abbildung zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis.