Ärzteblatt Baden-Württemberg 8/2006

Transcription

Ärzteblatt Baden-Württemberg 8/2006
ISSN 0720-3489
8
2006
Ärzteblatt
Baden-Württemberg
E 1041
61. Jahrgang
Amts- und Mitteilungsblatt
der ärztlichen Körperschaften
Gentner Verlag
Foto: Baden-Württembergische Bank (Bildarchiv)
Schwäbisch Hall
Inhalt 08 • 2006
Ärzteblatt
Baden-Württemberg
EDITORIAL
KAMMERN UND KV
352
Mit dem Eckpunktepapier zur Gesundheitsreform der Großen Koalition beschäftigt sich der stell. Vorsitzende des Vorstandes der KVBW, Dr. Wolfgang
Herz, und stellt u. a. fest: „Die regionalen Kassenärztlichen ­Vereinigungen und
auch die Krankenkassen werden zu reinen ­Regulierungsbehörden degradiert.“
353
Der 10. Baden-Württembergische Ärztetag in Karlsruhe stand unter dem Thema
„Fehlallokation und Rationierung im Gesundheitswesen“. Bei der 8. Vertreter­
versammlung der LÄK befasste sich die Kammer­präsidentin mit der aktuellen
Gesundheitspolitik.
Die Entschließungen der 8. Vertreterversammlung der Landesärztekammer
356
357
Die Vertreterversammlung der KVBW stellt fest:
Gesundheitsfonds gefährden den Gesundheitsstandort Baden-Württemberg
360
In Heidelberg wurde der Praxisverbund Heidelberg/Rhein-Neckar gegründet
362
Reichhaltiges Kursprogramm der Management-Akademie
364
Warnung vor Anzeigenofferten von Verlagsgesellschaften
Die Homepage des niedergelassenen Vertragsarztes
368
369
Immobilienerwerb aus Zwangsversteigerungen
371
Wer ist eigentlich der Gesundheitsrat Südwest?
Die Kammerpräsidentin beantworte diese Frage
VERMISCHTES
RECHTSFRAGEN
WIRTSCHAFT
INDUSTRIENACHRICHTEN
372
NACHRICHTEN
373
TERMINE
374
BEKANNTMACHUNGEN
376
IMPRESSUM
384
Schwäbisch Hall
„Am Kocher Hall die löblich Stadt, vom Salzbrunn ihren Ursprung hat.“ Schon in vorchristlicher Zeit gewannen ­Kelten
Salz in der Gegend von Schwäbisch Hall (Foto: Baden-Württembergische Bank). Von ihnen übernahm die Salzsiederstadt am Kocher den Namen „Hall“. Das weiße Gold des Mittelalters verhalf ihr zu Ansehen und Wohlstand. 1156 wurde „Halle“ erstmals urkundlich erwähnt, 1280 stieg sie zur Reichsstadt auf. Sie erlebte eine Blüte, an die heute viele
Bauwerke erinnern. Hier wurde der hällische Pfennig geprägt, der sich in ganz Mitteleuropa durchsetzte. Die Stadtherren profitierten vom Heller gleich doppelt: Ihnen fielen die Einnahmen aus der Neu­prägung zu sowie die Gewinne
aus den Wechselgeschäften. 1802 verlor Hall seine Selbstständigkeit und wurde württembergische Oberamtsstadt.
Die Saline wurde verstaatlicht. Siederfamilien traten ihre Quellrechte gegen eine „auf ewig zu zahlende“ Rente ab, die
noch heute vom Land Baden-Württemberg an die Nachkommen gezahlt wird. Die Saline verlor nach der Erschließung
von Steinsalzlagern im Heilbronner Raum an Bedeutung. 1934 wurde Hall offiziell zu Schwäbisch Hall. Noch heute lockt die Kocherstadt mit ihrem
Solebad sowie einem ausgeprägten Kulturprogramm unzählige Besucher an. In der malerischen Altstadt vereinen sich Vergangenheit und Gegenwart harmonisch miteinander. Auch Heil- und Freiberufler profitieren doppelt, wenn sie sich dort niederlassen. Neben dem schönen Standort
kommen sie bei der BW-Bank in den Genuss einer optimalen Vermögensberatung. Als erfahrener und verlässlicher Partner steht sie auch in Finanzierungsangelegenheiten zur Seite. Interessierte finden sie in der Neuen Straße 32, 74523 Schwäbisch Hall oder erreichen sie telefonisch unter
(07 91) 9 70 33-0, per Fax -11 sowie im Internet unter www.bw-bank.de. Gerne berät Sie ihr Filialleiter Oliver Hegemann (-70) auch persönlich.
ÄBW 08 • 2006
351
Editorial
Zentralisierung – Nivellierung –
Staatsmedizin
Dr. med.
Wolfgang Herz
352
S
eit dem 4. Juli 2006 sind die
Eckpunkte der von der großen
Koalition geplanten Gesund­
heitsreform bekannt. In diesen Eck­
punkten werden die ambulante und
stationäre Versorgung, die Arzneimit­
telversorgung und auch die Reform
der Institutionen, sprich der Selbst­
verwaltungsorgane von Kranken­
kassen und Kassenärztlichen Ver­
einigungen beschrieben. Es ist von
Strukturveränderungen die Rede und
auch ein neues Vergütungssystem
wird ausführlich vorgestellt. Während
es von Ökonomen jedweder Couleur,
Krankenhausgesellschaft, Kranken­
kassenverbänden und Ärzteverbän­
den in der Folge harsche Kritik gab,
hielten sich die Kassenärztlichen Ver­
einigungen bisher seltsam bedeckt.
So werden in KV-Pressemeldungen
die geplanten Veränderungen teil­
weise ausdrücklich begrüßt, Kritik
findet sich kaum. Unter dem Ge­
sichtspunkt, dass es nach diesen Eck­
punkten gravierende Veränderungen
für die regionalen KVen gibt und
­eine adäquate Bezahlung ärztlicher
Leistungen weiterhin nicht gegeben
ist, verwundert dies doch.
Denn mit der angedachten Ver­
gütungsreform werden die finan­
ziellen Probleme im ambulanten
­Bereich sicher nicht gelöst, allein
­eine neue pauschalierte Gebühren­
ordnung bringt ja nicht mehr Geld
ins System. Den ambulant tätigen
ÄBW 08 • 2006
Kollegen wird eine Entbudgetierung
versprochen. In fast jedem Absatz
des Eckpunktepapiers findet man
aber Formulierungen, dass alles im
Rahmen einer weiterhin festge­
legten Gesamtvergütung erfolgen
soll. Die Struktur des EBM 2000plus
war durchaus sinnvoll, nicht aber
die chronische Unterfinanzierung.
Wie durch Umstellung auf Pauscha­
len diese Unterfinanzierung be­
hoben werden soll, wissen wohl nur
die engsten Eingeweihten in ihrem
elitären Zirkel in Berlin.
In Berlin soll nämlich in der Zu­
kunft auch alles verhandelt und be­
schlossen werden. Ein Dachverband
der Krankenkassen wird mit der Kas­
senärztlichen Bundesvereinigung die
Vorgaben der Politik vereinbaren
und zur Umsetzung an die Regionen
weitergeben.
Die regionalen Kassenärzt­
lichen Vereinigungen und
auch Krankenkassen werden
zu reinen Regulierungs­
behörden degradiert.
Regionale Verhandlungsmög­
lichkeiten sind kaum noch gegeben
und wenn, müssen diese mit einem
Dachverband der Krankenkassen auf
Landesebene ausgehandelt werden.
Die regionalen KVen sollen sich in
­ihrer Arbeit auf die Sicherstellung,
die Qualitätssicherung und Service­
aufgaben konzentrieren. Diese in
den Eckpunkten genannten Struktur­
veränderungen kommen einer Total­
entmachtung der regionalen Selbst­
verwaltungsorgane gleich. Dass es
durch den geplanten zentralen Bei­
tragseinzug der Versichertengelder
und die nivellierte Wiederausschüt­
tung in die Regionen hinein zu
einem massiven Geldabfluss aus
Baden-Württemberg führt, sei zusätz­
lich erwähnt. Dadurch steht meines
Erachtens der Gesundheitsstandort
Baden-Württemberg auf dem Spiel.
Bisherige zusätzliche Angebote an
die Versicherten im Sinne von Einzel­
leistungsverträgen, die auf Grund
der im Vergleich zu anderen Bundes­
ländern höheren Versicherungsbei­
träge möglich waren, werden in
­Zukunft nur schwer verhandelbar
sein. Entlassungen in den Arztpra­
xen, bei den Krankenkassen und
Schließungen von Kliniken sind un­
vermeidlich. Zusätzlich hat der stati­
onäre Bereich mit pauschalen Ab­
gaben zu kämpfen. Wie sollen dann
die berechtigen Forderungen unserer
Klinikkollegen nach leistungs­
gerechtem Gehalt erfüllt werden?
Bei all dem Gesagten ist es
schon verwunderlich, die Reaktionen
der einzelnen Kassenärztlichen
­Vereinigungen zu verfolgen. Schon
wegen des Macht- und Kompetenz­
verlustes hätte es doch unisono zu
einem Aufschrei kommen müssen.
Einen Aufschrei hat es aber nur aus
Baden-Württemberg gegeben, sonst
ist es weithin ruhig geblieben. Zu­
mindest die Kassenärztliche Vereini­
gung Baden-Württemberg wird aber,
wie übrigens auch die Krankenkas­
senverbände des Landes und die
Krankenhausgesellschaft, versuchen,
mit den Landespolitikern noch Ein­
fluss auf die Eckpunkte zu nehmen.
Eile ist geboten, denn bereits am
28. September 2006 soll sich der
Bundestag erstmals mit den aus
den Eckpunkten resultierenden
­Gesetzentwürfen befassen. Nach
den Diskussionen im Kabinett soll
der Bundesrat dann am 15. Dezem­
ber 2006 zustimmen. Wenn wir
­keine Änderungen erreichen, wird
im Jahr 2007 ein großer Schritt hin
zur Staatsmedizin erfolgen. Für die
Zukunft, insbesondere der freiberuf­
lich tätigen Ärztinnen und Ärzte,
Psychotherapeutinnen und Psycho­
therapeuten lässt dies nichts Gutes
erahnen.
■
Dr. med. Wolfgang Herz
Stellv. Vorsitzender des Vorstandes der KVBW
Kammern und KV
„Wir sind die Ärzte,
und auch wir sind das Volk“
10. Baden-Württembergischer Ärztetag und Vertreterversammlung der Landesärztekammer
Der 10. Baden-Württembergische Ärztetag und die sich
daran anschließende 8. Vertreterversammlung der Landesärztekammer haben im Dorint Novotel im Karlsruhe stattgefunden.
Im Mittelpunkt des Ärztetages stand eine erste Präsentation
von Überlegungen des Gesundheitsrat Südwest zum Thema
„Fehlallokation und Rationierung im Gesundheitswesen“.
In ihrem viel beachteten Bericht zur Lage thematisierte die
Kammerpräsidentin, Frau Dr. med. Ulrike Wahl, die aktuellen
berufs- und gesundheitspolitischen Probleme und stellte
erneut fest: „Nur gemeinsam sind wir stark. Wir sind die Ärzte,
und auch wir sind das Volk.“
Die Ministerin Dr. med.
Monika Stolz
Fotos: Uli Deck
D
ie Grüße und Wünsche der
Landesregierung überbrachte
die Ministerin für Arbeit und
Soziales in Baden-Württemberg,
Frau Dr. med. Monika Stolz, die das
Thema des Ärztetags als ein besonders wichtiges Thema bezeichnete,
weil es eine der zentralen Fragen
der modernen Medizin und der
­gegenwärtigen Gesundheitspolitik
berühre: die Ressourcenverteilung.
Trotz ungezählter Sachverständigengutachten sei ein gesellschaftlicher
Konsens darüber, wie bedarfsgerechte Versorgung organisiert und
­finanziert werden soll, immer noch
nicht in Sicht. Inwieweit die neue
Gesundheitsreform hier weiterhelfen
könne, müsse sich erst noch zeigen.
Die Eckpunkte zu einer Gesundheitsreform 2006, auf die sich die
Koalitionsspitzen in Berlin geeinigt
hatten, bewertete die Ministerin als
ersten Schritt in die richtige Richtung und als Chance zum Einstieg in
die wettbewerbliche Orientierung
des Gesundheitssystems. Positiv
seien vor allem die erreichten strukturellen Veränderungen, die besseren Wahlmöglichkeiten für die Patienten und die vorgesehene Modernisierung der ärztlichen Vergütung.
„Die Zeit im Laufrad mit floatenden
Punktwerten, gedeckelten Budgets
und der Last des Morbiditätsrisikos
geht endlich zu Ende. Dass feste
Preise nicht nur im Krankenhaus bezahlt werden, sondern dass künftig
auch Vertragsärzte in Euro und Cent
für ihre Leistungen vergütet werden,
halte ich für einen echten Fortschritt.“
Die Ministerin hob hervor, dass
ohne qualifizierte und motivierte
Ärztinnen und Ärzte das Gesundheitssystem nicht funktionieren könne. Deshalb komme ihnen auch eine
Schlüsselposition in der Diskussion
über die Versorgungsstrukturen zu.
„Ich danke den Teilnehmern am
­Ärztetag Baden-Württemberg, stellvertretend für die gesamte Ärzteschaft im Land, für ihr Engagement
und spreche ihnen meine Anerken-
nung für ihre Arbeit zu Gunsten der
Patientinnen und Patienten aus“,
so die Ministerin.
Der Tübinger Professor Dr. med.
Georg Marckmann legte in seinem
Einführungsreferat „Zur ethischen
Rechtfertigung von Rationierung
und Reallokation vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung“, den Grundstein für die differenzierte Darstellung des Gesamtthemas in den drei Arbeitskreisen.
Nach Ansicht von Marckmann dürfte
sich die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenversicherung in
den kommenden Jahren weiter verschlechtern. Der medizinische Fortschritt eröffne immer neue, häufig
kostspielige Diagnose- und Therapiemöglichkeiten, die die Nachfrage
nach medizinischen Leistungen und
damit auch die Gesundheitsaus­
gaben in die Höhe treiben. Dabei
verändere sich nicht nur das Spektrum der verfügbaren Maßnahmen,
sondern auch das Leistungsvolumen, nicht zuletzt, weil Indikationen
auf Ältere ausgeweitet werden.
Nach Marckmanns Meinung
­verschärfen gleichzeitig Veränderungen im Altersaufbau der Bevölkerung die Finanzierungsprobleme im
Gesundheitswesen. Aufgrund der
steigenden Lebenserwartung und
sinkenden Geburtenraten nehme
ÄBW 08 • 2006
Prof. Dr. med.
Georg Marckmann
353
Kammern und KV
nicht nur die absolute Zahl, sondern
auch der relative Anteil älterer
­Menschen an der Gesamtbevölkerung zu. Dieser demografische
­Wandel bedinge einen steigenden
Versorgungsbedarf mit höheren
Ausgaben und zugleich auch sinkenden Einnahmen. Das medizinisch
Mögliche und das solidarisch Finanzierbare würden deshalb in Zukunft
weiter auseinander driften. Sein
­Ergebnis: Leistungsbegrenzungen
(Rationierungen), unveränderte
Schwerpunktsetzungen im System
(Reallokationen) lassen sich nicht
vermeiden und sind unter den
­gegebenen Rahmenbedingungen
auch ethisch zu rechtfertigen.
Der demografische Wandel
führe in Verbindung mit dem medizinischen Fortschritt zu einer steigenden Nachfrage nach Gesundheitsleistungen, vor allem für die
medizinische und pflegerische Versorgung multimorbider, an chronischen Erkrankungen leidenden
­älteren Patienten. Durch den stei-
Die Mittelknappheit wird
auf absehbare Zeit erhalten bleiben.
genden Altenquotient und die
­ungünstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stünden dieser
Ausgabenexpansion in der GKV und
in der Pflegeversicherung sinkende
Einnahmen gegenüber. Die resultierende Mittelknappheit werde auf
absehbare Zeit erhalten bleiben,
da die kostentreibenden Faktoren
nicht zu eliminieren sind. Explizite
Leistungsbegrenzungen, also Rationierungen, sind seiner Meinung
nach gegenüber impliziten medizinisch und ethisch zu bevorzugen.
Angesichts des demografischen
Wandels müsse dabei die medizinische und pflegerische Versorgung
älterer Menschen Priorität genießen.
Die erforderlichen Mittel sollten vor
allem aus denjenigen Versorgungsbereichen mobilisiert werden, in
­denen einem hohen Ressourcen­
aufwand nur ein vergleichsweise
­geringer medizinischer Nutzen
­gegenübersteht.
354
ÄBW 08 • 2006
Ärzte sind
keine Statisten
der Politik
I
Prof. Dr. med. Dr. h. c.
Michael Arnold
Dazu ergänzt Professor Dr. Dr.
med. h. c. Michael Arnold, Vorsitzender des Gesundheitsrat Südwest:
„Durch die Altersentwicklung mit
der deutlichen Zunahme pflegebedürftiger Patienten bei gleichzeitig
abnehmendem familiären Pflegepotential wächst der Bedarf an Mittel
für diesen Verwendungszweck dramatisch an. Dies zwingt zu Anstrengungen auf der Systemebene, nur
noch Verfahren anzuwenden, die
­effektiv und wirtschaftlich sind und
auf der Patientenebene, den Arzt
dazu zu erziehen, bei seinen Entscheidungen stets zu berücksichtigen, dass die eingesetzten Ressourcen, an anderer Stelle eingesetzt,
­einen höheren Nutzen bringen
könnten, also die Opportunitäts­
kosten zu berücksichtigen.“
Das Thema „Fehlallokation und
Rationierung im Gesundheitswesen“
wurde im Anschluss in drei Arbeitskreisen vorgestellt und zum Teil
­heftig kontrovers diskutiert. Lesen
Sie dazu auch die Meinung der Präsidentin der Landesärztekammer:
Zur Sache.
Der Arbeitskreis 1 befasste sich
mit dem Thema „Auswirkungen auf
die Aus- und Weiterbildung von
Ärzten und Angehörigen medizinischer Fachberufe“, der Arbeitskreis
2 erörterte das Thema „Auswirkungen der sozioökonomischen Herausforderungen auf das Leistungsangebot und den Leistungskatalog“
und im Arbeitskreis 3 wurde das
Thema „Auswirkungen auf den
­Prozess der Versorgung“ vorgestellt
und diskutiert.
■
n der 8. Vertreterversammlung
der Landesärztekammer BadenWürttemberg im Anschluss an
den 10. Baden-Württembergischen
Ärztetag gab die Präsidentin der
Landesärztekammer, Frau Dr. med.
Ulrike Wahl, einen viel beachteten
Bericht über die aktuellen berufsund gesundheitspolitischen Probleme. Sie erinnerte noch einmal
daran, dass derzeit überall in
Deutschland Klinikärzte streiken,
­unterstützt von den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen.
„Angestellte und Freiberufler sind
solidarisch in der Forderung nach
angemessener Vergütung, menschenwürdigen Arbeitsbedingungen
und Bürokratieabbau.“ Ein Ende des
Streiks sei nicht abzusehen. Aber der
Politik müsse nach wie vor und immer wieder deutlich gemacht werden, dass die Ärzte nicht die Statisten im Drama der Gesundheitspolitik
sind. „Wir sind die Ärzte, und auch
wir sind das Volk.“ Die Präsidentin
unterstrich allerdings auch, dass
man sich klar darüber sein müsse,
dass die Situation der Klinikärzte
nicht eins zu eins auf die Vertragsärzte übertragen werden könne.
Der wichtigste Unterschied sei eben,
dass die Klinikärzte nur einen Tarifpartner haben, mit dem sie sich
­auseinander setzen müssen, die
­niedergelassenen Ärzte dagegen
viele Gegner mit unterschiedlichen
Angriffsflächen. „Konfliktfähig und
entschlossen sind wir alle, sonst
­wären wir keine Ärzte.“
Realitätssinn, gesunden Menschenverstand und tatkräftige Entschlossenheit vermisst die Kammerpräsidentin bei der Diskussion um
die anstehende Gesundheitsreform
2006. Der Finanzteil der Gesundheitsreform sei halbherzig und Gegenstand allgemeiner Kritik. Der
Strukturteil der Reform sei dagegen
ambitioniert und werde, wenn er
so in Kraft tritt, das Versorgungs­
geschehen nachhaltig verändern.
Die bisherige Budgetierung durch
Kammern und KV
Anzeige
fach den Weg des geringsten Widerstandes gegangen und haben fröhlich Elemente der Bürgerversicherung und der Gesundheitsprämie in
einen Topf geworfen, frei nach dem
Motto: es muss etwas passieren,
aber es darf nichts geschehen.“
Weitere Themen der Präsidentin
waren die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, wo der
Start der Testphasen immer noch
auf sich warten lasse, und die am
1. August dieses Jahres in Kraft
­getretene neue Ausbildungsverordnung für medizinische Fachangestellte. Wahl: „Diese neue Ausbildungsverordnung war längst überfällig. Die Praxen sind heute mehr
denn je auf qualifizierte Mitarbeiter
angewiesen, die den medizinischen
und ökonomischen Anforderungen
gerecht werden.“
Zum Schluss machte die Präsidentin noch darauf aufmerksam,
dass der Deutsche Ärztetag in
Magdeburg jüngst beschlossen hat,
dass der 111. Deutsche Ärztetag
2008 in Ulm stattfinden wird. „Wir
haben uns gefreut, und wir werden
unser Bestes tun, den Delegierten
die baden-württembergische Gastfreundschaft und vielleicht auch ein
bisschen die baden-württembergische Lebensart nahe zu bringen.“ ■
Die Nummer 1 im Ultraschall
www.dormed-stuttgart. de
Anknüpfung der Finanzvolumina an
die Grundlohnsumme soll beendet
werden, was bedeuten könnte, dass
den Ärzten mehr Geld für zusätzliche Leistung zur Verfügung stünde.
Aber dies – so Dr. Wahl – sei Theorie.
Fakt sei, dass im System eine Mengensteuerung durch Abstaffelung
eingebaut wird, wenn man so wolle,
eine Art Mengenbudget.
Die Kammerpräsidentin: „Was da
am 3. Juli als politisch konzertierter
Koalitionskompromiss präsentiert
wurde, ist von der Fachwelt einhellig
zerrissen worden. Und das zu Recht.
Die schwarz-rote Regierung hat die
selbst gesetzten Reformziele verfehlt.
Die Kommentare der großen Zeitun­
gen gingen von Murks über Desaster
bis hin zu April, April. Im Einzelnen:
Die Kassenbeiträge werden im kommenden Jahr um 0,5 Prozent erhöht,
die Festschreibung der Arbeitgeberbeiträge wurde von der SPD verhindert, die von Merkel favorisierten
Pläne zur weitergehenden Steuerfinanzierung scheiterten am Einspruch
der Länderchefs. Unter dem Strich
fließen damit am Ende der Legislaturperiode weniger Steuermittel ins
Gesundheitssystem als heute.“
Dennoch werde der Leistungs­
katalog erweitert. Die Aufnahme
von empfohlenen Impfungen, Mutter-Kind-Kuren, Palliativmedizin und
geriatrischer Rehabilitation werde
von der Ärzteschaft zwar grundsätzlich begrüßt, aber vor dem finanziellen Hintergrund auch durchaus
skeptisch gesehen. Der von der Politik vorgesehene Finanzzuschuss in
Form eines Sanierungsbetrags in
Höhe von einem Prozent aus dem
Budget der Krankenhäuser werde
viele kommunale Häuser vor die
­Alternative schließen: Schließung
oder Privatisierung.
Auch den geplanten „Gesundheitsfond“, mit dem die GKV-Finanzierung ab 2008 auf eine neue Basis
gestellt werden soll, hat die Präsidentin angesprochen und stellt fest:
diese Konstruktion einer Geldsammel- und Geldverteilungsstelle löst
das Finanzierungsproblem der GKV
mit Sicherheit nicht. Der Gesundheitsfond ist das traurige Ergebnis
einer angestrengten Suche nach
dem kleinsten gemeinsamen Nenner. Die Koalitionsparteien sind ein-
W eltneuheit
ab sofort
n
in unserree
n
e
k
ke
e
th
o
Son
DORMED, ein
Unternehmen
im SONORING,
auf das TOSHIBA
seit vielen Jahren als
exklusiven Partner für
Sonografiesysteme in
Deutschland setzt. Aus gutem
Grund, denn DORMED erfüllt, wie alle
Partner im SONORING, die hohen Qualitätsansprüche, die
TOSHIBA an seine exklusiven Partner stellt.
Sonotheken in:
J. Dreher
Mitglieder des
„Gesundheitsrat Südwest“
em. Prof. Dr. med. Dr. h. c.
Michael Arnold
Joachim Beck
PD Dr. med. Clemens Becker
Dipl.-Kfm. Hans-Jürgen Firnkorn
Prof. Dr. med. Hermann Heimpel
Siegfried Hörrmann
Prof. Lotte Kaba-Schönstein
Prof. Dr. med.
Friedrich-Wilhelm Kolkmann
Prof. Dr. med. Georg Marckmann
Ministerin a. D. Helga Solinger
Vorsitzender:
Prof. Dr. Dr. Arnold
Geschäftsführer:
Prof. Dr. Kamps
ÄBW 08 • 2006
70771 Leinfelden-E.
Stettener Hauptstraße 66
Tel. (07157) 88 05 36
Fax (07157) 88 05 37
78048 Villingen-Schwenn.
Forsthausstraße 1
Tel. (0 77 21) 40 58 90
Fax (0 77 21) 40 58 91
Wir sind Ihr Ultraschallpartner
in Schwaben/Oberschwaben
und am Bodensee.
Sonothek Memmingen:
Donaustraße 64 • 87700 Memmingen
Tel. 08331 / 98 35 92 • Fax 08331 / 98 35 93
www.schmitt-haverkamp.de
Kammern und KV
Zur Sache
Wer ist eigentlich der Gesundheitsrat Südwest?
fragten etliche Teilnehmer beim
10. Baden Württembergischen Ärztetag in Karlsruhe. Der Rat war ver­
antwortlich für Thema und Diskus­
sion am Freitagnachmittag. Das
­Thema hieß: Rationierung und
Fehlallokation im Gesundheits­
wesen; die Diskussion war heiß
und das lag nicht nur an den
­Außentemperaturen.
Der Gesundheitsrat Südwest
wurde im Jahre 1997 auf dem
1. Baden-Württembergischen Ärztetag in Stuttgart ins Leben gerufen.
Der damalige Präsident Professor
Kolkmann hatte die Idee, die Delegierten der Landesärztekammer
­waren begeistert.
Man wollte ein Gremium unabhängiger und nur ihrem Gewissen
verpflichteter Experten schaffen, die
frei von Weisungen Dritter Themen
aus dem Gesundheitsbereich fach­
übergreifend diskutieren. Die Ergebnisse dieser Beratungen sollen die
innerärztliche Diskussion anstoßen
und gegebenenfalls in die politische
Debatte eingehen. Der Gesundheitsrat versteht sich ausdrücklich nicht
als Interessenvertretung der Ärzte.
Der Gesundheitsrat muss als Institution in jeder Legislaturperiode
neu bestätigt werden, er informiert
die Vertreterversammlung regelmäßig über die laufenden Projekte.
Fünf Mitglieder werden von der
VV gewählt, bis zu zehn weitere Mitglieder kann der Gesundheitsrat hinzuwählen. Vorsitzender des derzeit
aus elf Mitgliedern bestehenden
Gremiums ist Professor Michael
­Arnold aus Tübingen. Fünf Mitglieder
sind Ärzte, zu ihnen gehört auch der
Ehrenpräsident der Landesärztekammer Professor F.-W. Kolkmann.
Der Rat hatte sich in der ersten
Wahlperiode mit dem Thema Patientenautonomie befasst, hierzu gab es
unter anderem eine Tagung in Bad
Boll mit einer weit gestreuten Dokumentation der Ergebnisse. Die Vorstellungen des Rats fanden in der
politischen Diskussion Beachtung.
Das als knapper Überblick.
356
ÄBW 08 • 2006
Dr. med. Ulrike Wahl,
Kammerpräsidentin
Man muss den Gesundheitsrat
als thinktank verstehen, der die Freiheit hat, über das politische Tagesgeschäft hinaus Themen eigener
Wahl zu diskutieren und zu Ergebnissen zu kommen, die nicht im berufspolitischen Mainstream liegen.
Das Thema: Fehlallokation und
Rationierung im Gesundheitswesen im
Hinblick auf die Herausforderungen
für die zukünftige Versorgung älterer
Menschen ist gerade unter dem Aspekt der Gesundheitsreform hochaktuell. „Die Optimierung der Teilhabe
alter Menschen in der verbleibenden
Lebenszeit beinhaltet neben der
medizinischen Versorgung gleichrangig eine angemessene psycho­
soziale, pflegerische und therapeutische Betreuung“, heißt es im
Grundsatzpapier. Der Rat geht
­davon aus, dass insbesondere die
Zusammenarbeit verschiedener
­Berufsgruppen mit einer patientenzentrierten Grundhaltung über die
Qualität der Versorgung oder Fehlversorgung entscheiden wird.
Bis hierher waren sich Rat und
Teilnehmer einig. Der Konsens fand
allerdings ein jähes Ende, als der Rat
seine Defizitanalyse für die Versorgungssituation alter und hochbetagter Menschen präsentierte. Der
Rat hatte mit einigen Thesen den
wissenschaftlichen Finger in vermeintliche Wunden gelegt und
musste heftigen Widerspruch hinnehmen.
Lassen Sie mich kurz auf die
„Hauptkonfliktpunkte“ eingehen.
In den Arbeitskreisen wurde
deutlich, dass der Rat die derzeitige
Möglichkeit einer 18-monatigen Zusatzweiterbildung in Geriatrie nicht
für ausreichend hält, um die wachsende Zahl der Alten und Hochbetagten in Alten- und Pflegeheimen
medizinisch qualifiziert zu versorgen. Der Rat empfiehlt der Kammer
stattdessen, die Qualifikation eines
Facharztes für Innere MedizinSchwerpunkt Geriatrie einzuführen,
der als so genannte neunte Säule
den Komplex Innere und Allgemeinmedizin ergänzen soll. Wie gesagt,
der Rat ist freidenkend und kann die
mühsam erreichten fragilen Kompromisse in diesem politisch hochbrisanten Bereich ignorieren. Ich
hingegen habe diese Kompromisse
bewusst mitgestaltet und reagiere
nach vielen Ärztetagen mit endlosen
Debatten um den Komplex Innere
und Allgemeinmedizin erst mal allergisch auf jede weitere Innovation
in dem Gebiet.
Was die Pflege von Alten und
Hochbetagten angeht, so sieht der
Rat die dringende Notwendigkeit,
vermehrt akademisch ausgebildete
Pflegekräfte nach Art der nursepractitioners heranzuziehen, die
dann auch im Rahmen einer erweiterten Kompetenz bestimmte ärztliche Tätigkeiten voll und mit Budgetverantwortung übernehmen
können. Der Gedanke ist nicht neu,
auch das BMG zeigt Tendenzen in
die Richtung. Unlängst erreichte
mich eine Anfrage des Sachverständigenrats zur Prüfung der stärkeren
Einbeziehung nichtärztlicher Heilberufe in Versorgungskonzepte, die sich
unter anderem auch mit dem Gedanken befasst, ärztliche Teilkompetenzen in die eigenverantwortliche
Zuständigkeit nichtärztlicher Berufs-
Kammern und KV
gruppen zu übertragen. Die ver­
fasste Ärzteschaft steht diesen Überlegungen aus Gründen der Versorgungsqualität und der Patienten­
sicherheit sehr kritisch gegenüber.
Zu glauben, Versorgungsengpässe
könne man durch Einziehen einer
neuen (kostengünstiger arbeitenden) nichtärztlichen Versorgungsebene abbauen, ist der falsche Weg.
Schließlich, meint der Rat, bestünden deutliche Defizite in der
hausärztlichen Versorgung Hochbetagter. Besonders der Bereich präventiver und rehabilitativer Maßnahmen sowie die Integration nichtärztlicher Hilfen und flankierender
Dienste in die Behandlungsmaßnahmen würde von den damit befassten Hausärzten nicht adäquat
umgesetzt. Sollte es den Hausärzten
weiterhin nicht möglich sein, den
gesetzlichen Anforderungen des
§ 73 SGBV Genüge zu leisten – so
das Thesenpapier – müsse auch hier
an die Übernahme ärztlicher Aufgaben durch akademisch qualifizierte
Pflegekräfte gedacht werden. Die
anwesenden Hausärzte vermochten
weder die angesprochenen Defizite
zu erkennen, noch sahen sie irgendeine Notwendigkeit, ärztliche
Aufgaben an noch so qualifizierte
Pflegekräfte abzugeben. Die Thesen
des Rats wurden dagegen fraktionsübergreifend als Diskreditierung der
hausärztlichen Tätigkeit empfunden.
Wohl selten prallten Theorie und
Praxis so ungebremst aufeinander
wie in dieser Arbeitsgruppe.
Wenn es die Absicht des Gesundheitsrats war, frischen Wind in
die Diskussion zu bringen, dann
hat er sein Ziel zweifellos erreicht.
Ob die Überlegungen darüber hinaus Wirkung zeigen, ob auch ein
Umdenken ausgelöst wurde, das
bleibt abzuwarten.
Die Diskussionen auf dem
­Ärztetag werden nun zusammen
mit den Thesen des Rats in ein
­Papier gegossen, das auf einer der
­nächsten Vertreterversammlungen
ver­abschiedet werden wird.
Oder auch nicht.
■
Man darf ­gespannt sein.
Ihre
Ulrike Wahl
Kammerpräsidentin
Entschließungen der 8. Vertreter­
versammlung der Landesärztekammer
Baden-Württemberg
22. Juli 2006 in Karlsruhe
AiP-Zeiten müssen bei der tariflichen Einstufung als Zeiten der
Berufserfahrung angerechnet
werden
Die Vertreterversammlung
der Landesärztekammer BadenWürttemberg fordert die Arbeit­
geber auf, AiP-Zeiten bei der tariflichen Einstufung als Zeiten der
­Berufserfahrung anzurechnen.
Die Tätigkeit als AiP unterschied
sich in der Praxis nie wesentlich von
der Tätigkeit eines Assistenzarztes.
Insbesondere besteht kaum ein
­Unterschied zu der Tätigkeit der
­Assistenzärzte, die nun ohne die
AiP-Phase direkt nach dem Studium
ihre Approbation erhalten. Zeiten
als AiP sind daher Zeiten, in denen
Berufserfahrung gesammelt werden
konnte.
Rauchfreie Veranstaltungen
der Landesärztekammer
Die Vertreterversammlung der
Landesärztekammer entscheidet
sich für rauchfreie Kammer­
veranstaltungen.
Begründung:
120 000 Nikotintote/Jahr
80 000 Alkoholtote/Jahr
1250 „Drogentote“/Jahr
Das Recht auf Selbstschädigung ist
ebenso verbrieft wie das Recht auf
körperliche Unversehrtheit. „Drogenfreie“ Kulturen wird es nie geben.
Es geht nicht darum, Konsumenten,
egal welchen Mittels, zu diskriminieren noch zu stigmatisieren, sondern
um Nichtraucherschutz.
Ärztlicher Sachverstand erfordert,
nicht zuletzt aufgrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse, bei den
eigenen Veranstaltungen mit gutem
Beispiel voraus zu gehen.
Tarifliche Personalkostensteigerungen sind von den Kranken­
kassen zusätzlich zum Budget zu
finanzieren
Die Vertreterversammlung der
Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Landes- und
Bundesregierung auf sicherzustellen,
dass die tariflichen Personalkostensteigerungen in den Krankenhäusern
von den Krankenkassen zusätzlich
zum Budget zu finanzieren sind.
­Eine Finanzierung nur im Rahmen
des sonstigen Budgets führt dazu,
dass berechtigte Forderungen der
Ärzte von den Krankenhausträgern
bzw. ihren Verbänden abgelehnt
werden, weil die zusätzlichen Kosten
ansonsten durch Einsparungen an
anderen Stellen refinanziert werden
müssen. Dies gefährdet die Qualität
der medizinischen Versorgung.
Rauchfreie Arbeitsplätze
im medizinischen Bereich
Die Vertreterversammlung der
Landesärztekammer fordert rauchfreie Arbeitsplätze im medizinischen
Bereich.
Begründung:
Die gesundheitlichen Schäden des
Aktiv- und Passivrauchens sind enorm und bekannt. Die Ärzteschaft ist
gefordert, aktiv den Nichtraucherschutz voranzutreiben. Die Ärzteschaft ist nicht darauf angewiesen,
diesbezügliche Gesetze abzuwarten,
sondern geht mit gutem Beispiel
voraus. (Die MH Hannover hat dies
bereits umfassend umgesetzt).
Ärztestreik/Protestmaßnahmen
der niedergelassenen Ärzte
Die Vertreterversammlung der
Landesärztekammer Baden-Württemberg erklärt sich solidarisch mit
den Zielen der streikenden Ärzte an
den kommunalen Krankenhäusern
Deutschlands sowie den Zielen und
Maßnahmen der protestierenden
niedergelassenen Ärzte.
Die Vertreterversammlung der
Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert alle Kolleginnen
ÄBW 08 • 2006
357
Kammern und KV
und Kollegen auf, die streikenden
und protestierenden Ärzte zu unterstützen und alle Maßnahmen zu
­unterlassen, die geeignet sind, die
Arbeitskampfmaßnahmen der an­
gestellten Ärzte und die Protest­
maßnahmen der niedergelassenen
Ärzteschaft zu behindern oder zu
unterlaufen.
Finanzierung der Gesundheits­
reform darf nicht durch ein
­Sonderopfer der Krankenhäuser
erfolgen
Die Vertreterversammlung der
Landesärztekammer Baden-Württemberg missbilligt die Vorstellungen des Eckpunktepapiers der Bundesregierung zur Gesundheitsreform
2006 aufs Schärfste, nach denen den
Krankenhäusern zur Finanzierung
der Gesundheitsreform 1 Prozent
­ihrer Budgets genommen werden
soll. Dies entspricht ca. 500 Millionen Euro im Jahr.
Angesichts der knappen Finanzlage
der meisten Krankenhäuser ist dies
ein absurder Vorstoß, durch den
­lediglich weitere dringend nötige
Reformen auf der Einnahmenseite
blockiert werden. Die Krankenhäuser
sind schon durch die Umstellung auf
das DRG-System erheblich belastet.
Diese Umstellung kann nur mit der
versprochenen Planungssicherheit
bis 2009 erfolgen. Weitere Kürzungen des Budgets gefährden
­diesen Prozess.
Darüber hinaus führen Budget­
kürzungen dazu, dass berechtigte
Forderungen der in den Krankenhäusern Beschäftigten weiterhin
nicht erfüllt werden können. Wird
dem nicht abgeholfen, werden noch
mehr ärztliche Leistungsträger
Deutschland verlassen. Die bislang
noch vorhandene Spitzenversorgung
ist dann nicht länger aufrechtzuerhalten.
Gesundheitsreform
Die Vertreterversammlung der
Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, entschieden gegen den
von der Bundesregierung geplanten
Gesundheitsfonds vorzugehen.
Durch dieses Fondsmodell droht
­Baden-Württemberg der Verlust von
Finanzmitteln in Milliardenhöhe.
358
ÄBW 08 • 2006
­ iese erneute Verschiebung von
D
Geldmitteln – i. S. eines erneuten
Länderfinanzausgleichs – schadet
nicht nur der Gesundheitswirtschaft,
sondern der Wirtschaft BadenWürttembergs insgesamt (über
10 Prozent der Beschäftigten in
­Baden-Württemberg arbeiten in
der Gesundheitswirtschaft).
Darüber hinaus verschlechtert
sich die medizinische Versorgung
in Baden-Württemberg. Die bislang
gute Versorgung beruht auf der
­besonderen Vertragsgestaltung
in Baden-Württemberg. Mit dem
bundesweiten Fondsmodell wird
dieser Versorgung die Grundlage
entzogen.
■
Flüchtlinge mit Psycho­
trauma ernst nehmen
N
ach Informationen der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat die verschärfte Asylgesetzgebung der vergangenen Jahre dazu geführt, dass körperlich und
psychisch traumatisierte Flüchtlinge
vermehrt abgeschoben wurden, obwohl im Vorfeld durch ärztliche Gutachten auf den Umstand der Traumatisierung aufmerksam gemacht
wurde. „Ein ärztlich nachgewiesenes
Psychotrauma muss zu jedem Zeitpunkt des aufenthaltsrechtlichen
Verfahrens ernst genommen werden
– auch behördlicherseits“, fordert
daher die Interessenvertretung der
rund 52 000 Ärztinnen und Ärzte im
Südwesten.
Dr. med. Gisela Dahl, Menschenrechtsbeauftragte der Landesärztekammer, erläutert die Ausnahme­
situation von Flüchtlingen:
„Psychische Traumafolgen werden in
vielen Fällen erst spät im Abschiebeverfahren bekannt: In größter Not,
mit dem Trauma der Rückführung
vor Augen, werden die Bilder der
Vergangenheit wieder wahrgenommen und erinnert, mit allen Schrecken und oft so, als wenn sie gegenwärtig seien. Dies kann zu folgenschweren akuten körperlichen und
seelischen Zusammenbrüchen führen.“ Matthias Odenwald, ebenfalls
Menschenrechtsbeauftragter der
ärztlichen Standesorganisation, ergänzt: „Die Begutachtung von traumatisierten Flüchtlingen darf nach
unserer Überzeugung nicht durch
die Behörden erfolgen, sondern
muss von Ärzten und Therapeuten
mit entsprechender Qualifikation
vorgenommen werden. Nur so kann
sichergestellt werden, dass die Menschenrechte auf Gesundheit, Wohlbefinden und Rechtsstaatlichkeit
auch für Ausreisepflichtige nicht aufgehoben sind.“ Daher fordert die
Landesärztekammer die Landes­
regierung auf, die Abschiebepraxis
künftig auf einen gemeinsamen
­Informations- und Kriterienkatalog
zu stützen.
Nach den Worten von Kammerpräsidentin Dr. med. Ulrike Wahl
­leistet die Landesärztekammer ihren
Beitrag, um die Bedingungen zu
­verbessern: „Die besondere Problematik von Flüchtlingen, der mögliche Konflikt zwischen Asyl- sowie
Ausländerrecht und der ärztlichen
Sorgfaltspflicht erfordert eine spe­
zielle Fachkompetenz. Wir geben
den neuesten wissenschaftlichen
Stand im Rahmen spezieller Fort­
bildungen an Ärztinnen und Ärzte
weiter; neben Psychotraumatologie
werden auch Kenntnisse zur interkulturellen Begutachtung, zur
­standardisierten Psychodiagnostik
und Kenntnisse über das Asyl- und
Ausländerrecht vermittelt.“ Beson­
derer Wert werde auf die Qualität
der Gutachtenerstellung selbst
­gelegt; methodische, objektive
und subjektive Fehlerquellen ausführlich behandelt, so die Kammerpräsidentin.
■
Kammern und KV
Entbürokratisierung angelaufen
D
ie KV Baden-Württemberg
(KVBW) hat in einer Arbeitsgruppe „Entbürokratisierung“
gemeinsam mit der AOK in BadenWürttemberg bereits jetzt konkrete
Entscheidungen zur Abschaffung
oder Verschlankung von auszufüllenden Formularen in den Arztpraxen
getroffen. Die Initiative geht zurück
auf eine Umfrage der KVBW unter
baden-württembergischen Ärzten
und Psychotherapeuten im ver­
gangenen Oktober zum Thema
„Bürokratieaufwand in den Praxen“.
Damals hatten 80 Prozent der Niedergelassenen beklagt, dass sie rund
ein Fünftel jedes Arbeitstages mit
dem Ausfüllen von Formularen oder
anderen administrativen Aufgaben
verbrächten.
Seit Jahresbeginn hat die AG
Entbürokratisierung intensiv in die
Einschränkung von Bürokratie in
Arztpraxen vorbereitet. Im Fokus
stand der Verzicht auf unnötige Formulare und Vordrucke oder zumindest die Reduktion auf wirklich notwendige Inhalte. „Im April hat die
erste gemeinsame Sitzung der Arbeitsgruppe in großer Runde mit
KV-Vertretern, ärztlichen Mitgliedern
der beratenden Fachausschüsse der
KVBW und der AOK stattgefunden“,
berichtet Dr. Achim HoffmannGoldmayer. „Ziel des Treffens war,
­eine konkrete Vorschlagsliste zur
Entbürokratisierung abzuarbeiten.
In sehr konstruktiven Gesprächen
haben KV und AOK gemeinsam fast
ein Dutzend Formulare ins Auge ge-
fasst, die abgeschafft werden können. Weitere acht Formulare können
zumindest verschlankt werden. Es
war uns wichtig, dass dem Umfrageergebnis so schnell wie möglich
Taten folgen. Ohne die aktive Unterstützung der AOK in Baden-Württemberg wäre uns das nicht gelungen.“
Für den Vorstandschef der
AOK Baden-Württemberg, Dr. Rolf
Hoberg, ist ein wichtiger Einstieg in
den Entbürokratisierungsprozess
­gemacht: „Es war seit Jahren unser
Anliegen, bürokratische Hürden zu
hinterfragen und sie dort, wo sie
sich für die Versorgung unserer
­Versicherten als unnötig erweisen,
konsequent abzubauen. Dies ist
jetzt zusammen mit der KV in einem
■
ersten Schritt gelungen.“
Anzeige
$IE34!24+,).)+ISTEINESELBSTSTËNDIGE0RIVATKLINIKIM
KOMPLEXEN!NGEBOTDER+LINIKEN#HRISTOPHSBADUNDBIETET
STATIONËRE"EHANDLUNGSPLËTZEFàR*UGENDLICHEUNDJUNGE
%RWACHSENE
5NTERDER,EITUNGVON#HEFARZT$R-ARKUS,ÚBLE
BIETETEINMULTIPROFESSIONELLES"EHANDLUNGSUND
"ETREUUNGSTEAM*UGENDLICHENUNDIHREN&AMILIEN
FACHKOMPETENTE(ILFEIN+RISENBEI%NTWICKLUNGS
UND6ERHALTENSSTÚRUNGENPSYCHISCHENUND
PSYCHOSOMATISCHEN%RKRANKUNGEN
"EI&RAGENZUR+OSTENàBERNAHMERUFEN3IEUNSAM
BESTENEINFACHAN
7)2%.'!')%2%.5.3
7)2.%(-%.5.3:%)4
34!24+,).)+'MB(
&AURNDAUER3TRA”Eq'ÚPPINGEN
4ELEFON q&AX %-AILINFO STARTKLINIKDEqWWWSTARTKLINIKDE
ÄBW 08 • 2006
359
Kammern und KV
Gesundheitsfonds gefährdet den Gesund­
heitsstandort Baden-Württemberg
D
ie Vertreterversammlung der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg (KVBW)
hat in ihrer jüngsten Sitzung die
zu erwartenden Auswirkungen der
geplanten Gesundheitsreform diskutiert. Der KV-Vorstand hatte drei
­Resolutionen zur aktuellen Gesundheitspolitik in die Vertreterversammlung eingebracht, die mit großer
Mehrheit verabschiedet wurden.
Sollte das von der Regierungskoalition vorgelegte Eckpunktepapier
Gesetz werden, droht nach Überzeugung der Delegierten durch den geplanten Gesundheitsfonds ein gigantischer Abfluss von Krankenkassengeldern aus dem Land. Dies würde massiv den Gesundheitsstandort
Baden-Württemberg gefährden und
im Besonderen Arbeitsplätze in den
Arztpraxen und Krankenhäusern,
aber auch im Gesundheitswesen insgesamt kosten. Damit stünde die
bisher überdurchschnittlich gute
Versorgung der Patienten in BadenWürttemberg auf dem Spiel, warnen
die Vertreter von rund 19 000 Vertragsärzten und Psychotherapeuten.
Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank veranstaltet ein
Existenzgründer-Seminar für niederlassungswillige Ärzte.
Termin:
Mittwoch, 27. September 2006 (19.00 Uhr) in Stuttgart
Seminarinhalte:
• Neugründung oder Übernahme
• Kooperationsformen
• Praxiswertermittlung
• Investitionsplanung
• Praxiskosten
• Finanzierung
• Öffentliche Fördermittel
• Absicherung der Existenz
Die Teilnahme ist kostenlos.
Information und Anmeldung:
BW-Bank Stuttgart, Telefon (07 11) 1 24-3 14 12.
360
ÄBW 08 • 2006
Die Delegierten haben außerdem die im Eckpunktepapier zur
­Gesundheitsreform geplante Ver­
gütung der ärztlichen Leistungen
über Pauschalen abgelehnt. Auch
das derzeit diskutierte Konzept der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung
für eine Honorarreform – ebenfalls
auf der Basis von Pauschalen –
findet nicht die Zustimmung der
Vertreterversammlung. Ihrer Meinung nach führen Pauschalen zu
­Rationierung, Qualitätsverlust und
Intransparenz. Das Ärzteparlament
favorisiert stattdessen eine Weiterentwicklung der jetzt gültigen Gebührenordnung, indem feste Preise
festgelegt werden und das Krankheitsrisiko auf die Krankenkassen
übertragen wird.
Auf Kritik der Delegierten stoßen
ebenfalls die geplanten Struktur­
veränderungen im Bereich der
­gemeinsamen Selbstverwaltung.
­Gerade in Baden-Württemberg seien
immer zukunftsweisende und innovative Verträge zum Vorteil von Versicherten und Ärzten ausgehandelt
worden. Durch die jetzt beabsichtigte Zentralisierung auch bei den
Krankenkassen werde eine richtige
Interessenvertretung durch die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen nicht mehr möglich sein
und die Forderung nach mehr
­Wettbewerb ad absurdum geführt,
lautet die Befürchtung. Die Ver­
treterversammlung der KVBW ruft
deshalb alle Länder-KVen zu einer
konzertierten Aktion gegen Zentra­
lisierung, Nivellierung und Staats­
medizin auf.
Die Vorsitzende der Vertreter­
versammlung, Frau Dr. med. Birgit
Clever, hatte zur Eröffnung der
­Sitzung den Vorsitzenden des Vorstandes der KBV, Dr. Köhler, begrüßt
und ihm „keinen Spaziergang“
­angekündigt. Zu groß sei inzwischen
die Verunsicherung innerhalb der
Ärzteschaft geworden, die dem Konzept der neuen Vergütungsreform
der KBV nicht traue. Der EBM
2000plus habe die versprochen geglaubten 5,11 Cent nicht gebracht.
„Die Kollegen wissen nicht, warum
sie Ihnen diesmal vertrauen sollten,
wenn Sie sagen, dass mit der jetzt
vorgelegten Vergütungsordnung
­alles besser werden soll.“
Dr. med. Wolfgang Herz, stell­
vertretender Vorsitzender des Vorstandes der KV Baden-Württemberg,
formulierte in seinem Statement
dann auch ein klares NEIN zur neuen
Vertragsgebührenordnung. „Dann
lieber Kostenerstattung, die uns eine
klare Darstellung der für den Patienten notwendigen Einzelleistungen
ermöglicht.“ Die zu erwartende
­Pauschalvergütung lasse dies nicht
mehr zu. Die Gesundheitsreform –
so Herz – sei eine Reform der verpassten Chancen. „Aber wenn die
Politiker glauben, es gäbe jetzt
keine Proteste mehr, werden die
sich täuschen.“
Das vorgelegte Eckpunktepapier
plane offensichtlich die bundes­
deutsche Einheitskasse, also eine
Entmachtung nicht nur der KVen
auf den Status Sicherstellung und
Qualitätsmanagement, sondern
auch der regionalen Kassen, was
für Baden-Württemberg zum Beispiel eine hohe Geldabführung in
den Fond mit weitaus weniger
­Geldrücklauf bedeuten werde.
Zu rechnen sei hier im Milliarden­
bereich.
Die sich anschließende Diskus­
sion war teilweise heftig. Eine
­weitere Budgetierung wurde mit
Nachdruck abgelehnt. Der MediVorsitzende Dr. med. Werner Baumgärtner: „Keine neue Gebühren­
ordnung ohne zu wissen, wie der
­Finanzrahmen aussieht!“ Und zu
Köhler: „Ihre Aufgabe ist es, dafür
zu sorgen, dass die Kassen mehr
Geld für die ambulante Versorgung
dr.
lockermachen.“
Kammern und KV
Niedergelassene Ärzte informieren
über aktive Gesundheitsvorsorge
sowie eine wohnortnahe, flächen­
deckende und qualitätsgesicherte
medizinische Versorgung erhalten
bleiben.“
Kooperationspartner beim
KV Mobil waren der Deutsche Tischtennisbund (DTTB) und die Deutsche
Gesellschaft für Ernährung (DGE).
Die Tour des KV Mobil durch BadenWürttemberg ist Teil einer bundesweiten Kampagne, die in diesem
Jahr durch insgesamt 38 Städte
führt und gemeinsam von den
17 Kassenärztlichen Vereinigungen
in Deutschland getragen wird.
■
Anzeige
Das KV-Mobil in Freiburg
H
erz-Kreislauf-Erkrankungen
wie Schlaganfall und Herz­
infarkt sind leider immer noch
die häufigste Todesursache in
Deutschland“, bilanziert Dr. med.
Wolfgang Herz, stellvertretender
Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg (KVBW). Insbesondere
Menschen mit Bluthochdruck
sowie erhöhten Blutzucker- und
Cholesterinwerten sind stark gefährdet. Wie man diese Risikofaktoren
in den Griff bekommen kann, war
Thema der Gesundheitsaktion
„KV Mobil“, die in Baden-Württemberg vom 18. Juli bis 2. August 2006
stattgefunden hat.
In diesem Zeitraum steuerten
die niedergelassenen Ärzte der
KVBW mit dem magentafarbenen
Bus insgesamt neun Städte an. Sie
informierten vor Ort über wichtige
Vorsorgeuntersuchungen der Gesetzlichen Krankenversicherung und
gaben Tipps zu einer gesunden
­Lebensweise. Im KV Mobil konnte
­jeder Besucher seinen Blutdruck,
Blutzucker, Cholesterinwert und
­Body Mass Index überprüfen lassen.
Außerdem hatten die Besucher im
A R Z T I N FO R M AT I O N
Gesundheitsparcours rund um das
KV Mobil die Möglichkeit, sich über
gesunde Ernährung und Sport beraten zu lassen und einen Fitnesstest
zu absolvieren.
„Die Gesetzliche Krankenversicherung bietet ein breites Spektrum
an Vorsorgeuntersuchungen, die
für die Versicherten kostenfrei sind.
Leider nutzen die Versicherten diese
Angebote zu wenig. Wir wollen die
Menschen dazu bewegen, wichtige
Untersuchungen wie die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 und den
Check Up 35 für Erwachsene in der
Arztpraxis in Anspruch zu nehmen“,
erklärt Dr. Herz das Ziel der Informationskampagne der KVBW.
Das KV Mobil klärte zudem
über die Rolle der niedergelassenen
Ärzte im Gesundheitssystem auf:
„Sie stehen den Menschen als kompetente Ansprechpartner für alle
Fragen rund um die Gesundheit zur
Verfügung – nicht nur zur Behandlung, sondern auch zur Vorbeugung
von Erkrankungen. Die KVBW als
Dachorganisation der 20 000 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Baden-Württemberg setzt
sich dafür ein, dass freie Arztwahl
Praxiserfolg bedingt
ein professionelles
Zeitmanagement!
Die Basis für Ihren Praxiserfolg? Ganz klar:
Perfekte Terminorganisation und effiziente
Praxisabläufe, die zudem auch noch zufriedene Patienten garantieren.
Setzen Sie hier auf Souveränität und
Erfahrung – mit den tausendfach bewährten Terminplanern in 4-, 6- oder 10-spaltiger Ausführung von MED+ORG!
Profitieren Sie von unserem Know-how:
Fordern Sie gleich unser kostenloses Informationsmaterial an!
Wir beraten Sie gerne:
MED+ORG Alexander Reichert GmbH
Postfach 10 81 · 78074 Niedereschach
Tel. 07728 – 64 55 0 · Fax 64 55 29
www.medundorg.de
info@medundorg.de
TERMINMANAGEMENT
ÄBW 08 • 2006
361
Vermischtes
Modell der Zukunft?
Der Praxisverbund vor Ort: Gemeinsam stärker sein
D
ie Gesundheitsreformen der
vergangenen Jahre haben bei
vielen niedergelassenen Ärzten
zu finanziellen Einbußen geführt. Im
Zuge einer Ausweitung verschiedener Tätigkeitsfelder und Spezialgebiete in Kliniken und der Neugründung von Gesundheitszentren werden die Zukunftsperspektiven für
niedergelassene Einzel- und Gemeinschaftspraxen immer unsicherer.
Da auch viele Patienten bei der
Suche nach geeigneten Diagnoseund Therapiemöglichkeiten verun­
sichert sind und selten umfassend
über die Leistungen ortsansässiger
Praxen informiert werden, wenden
sie sich im Bedarfsfall häufig an die
bekannten, großen Versorgungszentren.
In Heidelberg wollten nieder­
gelassene Ärztinnen und Ärzte ihre
vielfältigen Leistungen publik
­machen, um dieser Entwicklung
­entgegenzuwirken und gründeten
im Januar den Praxisverbund Heidelberg/Rhein-Neckar. „Wir können
­etwas, und das möchten wir auch
zeigen“, sagt der Vorsitzende Prof.
Wolfgang Huber, der gemeinsam
mit dem Vorstandsmitglied der
­Bezirksärztekammer Nordbaden,
Dr. med. Herbert Zeuner den Praxisverbund ins Leben gerufen hat.
Dr. Klaus Bogner neuer Vorsitzender
Neuer Vorsitzender des Landesverbandes Baden-Württemberg des NAV-Virchow-Bundes ist der 47-jährige Allgemeinmediziner Dr. Klaus Bogner aus Friedrichshafen. Er wurde
auf der Landeshauptversammlung einstimmig gewählt und
folgt Dr. Maximilian Zollner (66, Friedrichshafen) nach, der
nach 13 Jahren nicht mehr für dieses Amt kandidierte.
Als stellvertretende Vorsitzende wurden Dr. Fritz Lenz
(65, Schopfheim) und Dr. Bernd Bornscheuer (62, Waiblingen)
bestätigt. Als Beisitzer des Vorstandes wurden gewählt:
Dr. Mikael Präg (51, Waldkirch), Dr. Klaus Ditzen
(63, Weinheim), Dr. Udo Schulte (60, Weil), Dr. Rolf Seyffer
(46, Stuttgart), Dr. Friedrich Gagsteiger (48, Ulm),
Dr. Jeannine Lubetzki (38, Mannheim) sowie Dr. Maximilian
Zollner (66, Friedrichshafen).
362
ÄBW 08 • 2006
Mit Hilfe einer erfahrenen
PR-Agentur setzten die Initiatoren
ein durchdachtes Konzept um. Dazu
gehört: Kollegen und Kolleginnen
sowie mögliche Kooperationspartner
für die Idee zu begeistern, Mitglieder zu werben, Patienten mit
­unterschiedlichsten Aktionen auf­
zuklären und die Öffentlichkeit
­regelmäßig über Aktivitäten des
­Praxisverbundes auf dem Laufenden
zu halten.
„Der Praxisverbund ist ein starkes Gemeinschaftswerk. Durch den
Zusammenschluss können sich niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
austauschen, ihr Wissen, ihre Kompetenz und ihre Finanzen gezielt
bündeln und mehr erreichen als
­jeder Einzelne für sich“, ziehen die
Initiatoren bereits nach wenigen
Monaten eine positive Bilanz.
Oberste Priorität haben dabei
immer die Interessen der Patienten.
– Diese sollen etwa in einem Praxisführer verständlich und umfassend
über Kompetenzen und Leistungsspektren der einzelnen Verbunds­
mitglieder und ihre Bedeutung als
Experten informiert werden. Alle
Praxisbesonderheiten und IGeL-Leistungen sind in individuellen PraxisProfilen, übersichtlich nach Fach­
gebieten und Regionen sortiert,
dar­gestellt. So kann die Suche nach
der optimalen medizinischen Ver­
sorgung gezielt unterstützt und
­vereinfacht werden.
Der gegenseitige Austausch
­untereinander fördert die Qualitätssicherung, erhöht die Bandbreite
an Diagnose- und Therapiemöglichkeiten, Doppeluntersuchungen
­lassen sich so vermeiden.
– Eine Internetseite www.praxis­
verbund-heidelberg.de stellt
­anschaulich und verständlich den
Praxisverbund und seine Ziele vor,
listet Mitglieder nach Region und
Fachgebieten auf und informiert
über aktuelle Gesundheits­themen.
– Bei einem Aktionstag im Mai
­unter dem Motto „Medizin der
kurzen Wege“ präsentierten sich
Mitglieder unterschiedlichster Fachund Spezialgebiete. Darunter Internisten, HNO-, Haut- und Augenärzte,
Labormediziner, Orthopäden, Kardiologen, Kinder- und Jugendärzte,
Umweltmediziner und Schmerz­
therapeuten. Kostenlose Beratungen, Service-, Mitmach- und
­Informationsangebote lockten
­zahlreiche Besucher an, um „ihre“
Ärztinnen und Ärzte vor Ort einmal
in ganz entspannter Atmosphäre
besser kennen zu lernen.
– In einer Vortragsreihe für Patientinnen und Patienten bereiten Mitglieder des Praxisverbundes einmal
im Monat aktuelle Gesundheits­
themen ansprechend und verständlich auf. Im Anschluss an die Vor­
träge stehen die Referenten für
­Fragen zur Verfügung.
– In regelmäßigen Pressemeldungen und Berichte auf der Internetseite kommen die Mitglieder zu
ihren Spezialgebieten zu Wort und
halten Leserinnen und Leser über
neueste medizinische Entwicklungen auf dem Laufenden.
Mit diesem vielfältigen Angebot
hat sich der Praxisverbund Heidelberg/Rhein-Neckar mittlerweile
in der Region als fachkompetente
Einrichtung etabliert. „Unser Modell
lässt sich sicherlich ohne weiteres
auch auf andere Städte und Regionen übertragen“, fasst Prof. Dr.
­Huber die Entstehungsgeschichte
des Praxisverbundes zusammen.
„Wichtig ist, sich professionelle Hilfe
besonders im Bereich Öffentlichkeitsarbeit zu holen. Wenn unser
medizinisches Wissen und Können
informativ und verständlich ver­
öffentlicht wird, profitieren besonders Patienten: Denn Aufklärung
und Transparenz sind die besten
Voraussetzungen für eine Etablierung hoher Qualitätsstandards
und zur Verbesserung der dringend
erforderlichen Vorsorge“, sagt
Prof. Dr. Huber.
■
Vermischtes
Endlich weg von der Muschelwährung
für Ärzte
D
ie öffentliche Diskussion der
Eckpunkte zur Gesundheits­
reform konzentriert sich auf die
Punkte Steuerfinanzierung und Beitragserhöhung. Dabei enthalten die
Eckpunkte zahlreiche wichtige strukturelle Neuerungen wie zum Beispiel
die Einführung einer Euro-Gebührenordnung für die Ärzte oder die Stärkung der Integrierten Versorgung.
Die Große Koalition hat sich bemüht, wesentliche Forderungen der
Ärzteschaft in den Eckpunkten unterzubringen, erklärte der Bundestagsabgeordnete Jens Spahn (CDU),
Mitglied der Reformkommission,
beim gesundheitspolitischen Seminar „Brennpunkt Gesundheitspolitik“
auf dem MedCongress Anfang Juli in
Baden-Baden. So soll zum Beispiel
bei der Integrierten Versorgung sehr
viel mehr ermöglicht werden, als
bisher zulässig ist. Orientiert am Beispiel von Managed Care aus den
USA sollen die Krankenkassen regional Versorgungsverträge mit ausgewählten Leistungserbringern abschließen können. Die Versicherten
können sich freiwillig einschreiben,
müssen dafür aber auf die freie Arztwahl verzichten.
Der Wunsch der Ärzte nach einer
Gebührenordnung mit festen EuroWerten wird erfüllt werden. Ab 1. Januar 2009 sollen sie für ihre Leistungen feste Preise in Euro und Cent erhalten, so dass sie künftig bereits von
Anfang an wissen, was sie für ihre Arbeit bekommen. Die neue Gebührenordnung wird vorwiegend Pauschalen enthalten, ergänzt um bestimmte
Einzelleistungsvergütungen.
Weiter wird den niedergelassenen Vertragsärzten die Anstellung
von Ärzten erleichtert und die Gründung von Zweitpraxen erlaubt, um
sie im Wettbewerb gegenüber den
Medizinischen Versorgungszentren
(MVZ) zu stärken. Darüber hinaus
werden die Wirtschaftlichkeitsprüfungen erleichtert und zahlreiche
bürokratische Hemmnisse abgebaut.
Von der jetzigen Bedarfsplanung will
man abgehen, erläuterte Spahn, und
stattdessen Honorarzuschläge in unterversorgten bzw. Abschläge in
überversorgten Regionen einführen.
Der Vertreter der Vertragsärzte in
der Diskussion, der Zweite Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg, Dr. Wolfgang
Herz, blieb dennoch skeptisch. Er
vermisste, dass in den Eckpunkten
keine Abstriche vom Leistungskatalog vorgesehen sind. Auch bemängelte er, dass keine Steuerung der
Leistungsinanspruchnahme durch
die Versicherten stattfinde. Als positiv bewertete er die Tatsache, dass
die Fachärzte auch in Zukunft im
System der ambulanten Versorgung
bleiben. Insgesamt aber sieht er in
der geplanten Gesundheitsreform
einen Trend zur Nivellierung, Zentralisierung und Staatsmedizin.
Mehr Wettbewerb versprechen
sich die Krankenkassen von der
­Gesundheitsreform, sagte Johannes
Bauernfeind von der AOK Baden-
Württemberg. Allerdings finde dieser
wohl eher zu Lasten der Versicherten statt. Für die Lage der niedergelassenen Ärzte wird seiner Ansicht
nach das in der parlamentarischen
Beratung befindliche Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄG) mehr
Konsequenzen haben als die Gesundheitsreform. Mit der vorgesehenen Öffnung neuer Versorgungsformen entstünden für die Ärzte
neue Perspektiven, Beruf und Familie besser als bisher in Einklang zu
bringen. Die jetzige Alleinpraxis ist
für Bauernfeind ein Auslaufmodell,
das durch neue kooperative Strukturen, auch zusammen mit Krankenhäusern, abgelöst werden wird.
Am Schluss bat der Abgeordnete
Spahn alle Beteiligten im Gesundheitswesen, die Eckpunkte nicht von
vornherein in Bausch und Bogen
­abzutun, sondern sich genauer mit
ihnen zu befassen und dem Ganzen
eine echte Chance zu geben.
■
Emig
Veranstaltungshinweis
7. Stuttgarter Schmerztag
Thema: „Der schwierige Schmerzpatient“
Samstag, 30. September 2006, 9.00–13.00 Uhr
Veranstaltungsort:
GENO-Haus, Heilbronner Straße 41,
70191 Stuttgart
Programm:
9.00–9.05 Uhr:
Begrüßung
(Prof. Dr. Reineke)
9.10–9.40 Uhr:
Somatoforme Schmerzstörung erkennen
und (richtig) behandeln
Vorsitz: Prof. Dr. Heidemann, Dr. Köster;
Referent: Prof. Dr. Egle
9.40–9.55 Uhr:
Diskussion
9.55–10.25 Uhr:
Posttraumatische Belastungsstörungen
Vorsitz: Prof. Dr. Weiß, Dr. Junger;
Referentin: Dr. Frettlöh
10.25–10.40 Uhr:
Diskussion
10.40–11.10 Uhr:
Kaffeepause/Imbiss;
Industrieausstellung
11.10–11.40 Uhr:
Fibromyalgie aus rheumatologischer Sicht
Vorsitz: Prof. Dr. Reineke, Dr. Bärlin;
Referent: Prof. Dr. Jäckel
11.40–11.55 Uhr:
Diskussion
11.55–12.25 Uhr:
Fibromyalgie aus psychosomatischer Sicht
Vorsitz: Dr. Körner, Dr. Dipper;
Referent: Prof. Dr. Bauer
12.25–12.35 Uhr:
Diskussion;
Schlusswort: Prof. Dr. Heidemann
Imbiss; Industrieausstellung
13.00 Uhr:
Ende der Veranstaltung
Kontakt:
E-Mail: wurster@diak-stuttgart.de
ÄBW 08 • 2006
363
Vermischtes
Reichhaltiges Kursprogramm der MAK
N
ach einer kurzen Sommer­
pause startet die Management
Akademie der KV BadenWürttemberg (MAK) im September
wieder mit einem reichhaltigen,
­abwechslungsreichen Kursprogramm. Ärzte, Psychotherapeuten
und deren Mitarbeiter haben dann
die Möglichkeit, in einem praxis­
orientierten Coaching den gezielten
Einsatz des Internets zu erlernen
oder beim Training des Konflikt­
managements zu erfahren, wie
Schwierigkeiten mit Kollegen, Mit­
arbeitern oder Patienten erkannt
und kreativ gelöst werden können.
Neu im Programm der MAK ist
die Ausbildung zur Praxismanagerin.
Im Rahmen eines 5-tägigen Intensivkurses können sich Arzthelferinnen
hier in den wichtigsten Funktionen
und Aufgaben des Praxismanagements sowie des Selbstmanagements schulen lassen. Für Ärzte und
Psychotherapeuten, die sich niederlassen wollen oder gerade erst niedergelassen haben, gibt es darüber
hinaus eine mehrteilige Kursreihe
zur Praxisgründung und Praxis­
führung. Angefangen bei Fragen der
Finanzierung über steuerliche Auswirkungen bis hin zu organisatorischen Hilfsmitteln werden dort alle
Themen behandelt, die für Neueinsteiger wichtig sind. Zudem liefert
die MAK wichtige Hilfestellung bei
der Einführung von Qualitätsmanagement in der Praxis. So lernen
die Teilnehmer im Intensivkurs alle
Inhalte und Instrumente kennen
und anzuwenden, die der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner
Richtlinie zum Qualitätsmanagement fordert.
Die Seminare der MAK werden
von qualifizierten, auf das Gesundheitswesen spezialisierten Beratern
zu günstigen Preisen durchgeführt.
Zudem wurden die meisten Kurse
von der Landesärztekammer BadenWürttemberg bzw. Landespsychotherapeutenkammer BadenWürttemberg mit wertvollen Fort­
bildungspunkten ausgezeichnet.
364
ÄBW 08 • 2006
Internet-Kompetenz für Ärzte
und Psychotherapeuten
Ran an die Computer – fertig –
los! In diesem Seminar zeigen wir,
wie und warum das Internet funktioniert. Im Vordergrund stehen dabei
vor allem medizinische Themen.
Die Teilnehmer erfahren theoretische
Grundlagen der Internet-Nutzung
und erhalten ein praxis­orientiertes
Coaching zum Einsatz des Internets.
Sie lernen viele Fachbegriffe und
­deren Bedeutung kennen und erlangen durch zahlreiche praktische
Übungen Sicherheit im Umgang mit
dem Internet. Sämtliche Seminar­
inhalte können selbst am Computer
nachvollzogen werden.
Das Seminar richtet sich an Teilnehmer, die bereits erste Erfahrungen
im Internet gesammelt haben.
Termin:
Mi, 27. 9. 2006, 19.00–22.00 Uhr,
Stuttgart
50,– Euro, 4 Fortbildungspunkte
Konfliktmanagement –
Konflikte klären und vermeiden
Konflikte konstruktiv zu lösen
zählt heutzutage zu den wichtigsten
Führungsaufgaben. Die positive Kommunikation zwischen Mitarbeiter/-innen, Patienten und Arzt bildet die
Grundlage für eine funktionierende
Praxis: Die Energien bleiben frei für
das berufliche Engagement, durch
persönliche Wertschätzung wird die
Motivation aller Beteiligten erhöht
und die Fehlzeitenquote sinkt.
In diesem Seminar zeigen wir,
wie Konflikte mit Kollegen, Mitarbeiter/-innen, Patienten oder im Team
erkannt, eingeschätzt und kreative
Lösungswege entwickelt werden
können. Ausgangslage für unsere
Arbeit sind die individuellen Themen
und Fragestellungen der Teilnehmer.
Selbsteinschätzung, Fallanalysen,
Rollenspiele und die Erprobung von
Handlungsalternativen sorgen für
die Einprägsamkeit der Trainingsergebnisse und erleichtern den Transfer in den Praxisalltag.
Termin:
Sa, 23. 9. 2006, 9.00–18.00 Uhr,
Stuttgart
135,– Euro,
12 Fortbildungspunkte
Sommerakademie
für Arzthelferinnen:
Intensivkurs Praxismanagerin
Im Rahmen dieses 5-tägigen
Kurses bilden wir Sie zur Praxismanagerin aus. Ziel dabei ist es, Sie in den
wichtigsten Funktionen und Aufgabengebieten des Praxismanagements
und des Selbstmanagements zu stärken. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit,
Führungsaufgaben in der Praxis eigenverantwortlich zu übernehmen
und den Praxisinhaber in vielerlei
Hinsicht wirkungsvoll zu entlasten.
Zu den Themenschwerpunkten gehören u. a. das Personalmanagement,
die Teamführung sowie das ärztliche
Qualitätsmanagement. Darüber hinaus erhalten Sie viele Tipps und Ratschläge zum Aufbau von Termin­
systemen in der Praxis.
Termin:
Der Kurs geht über 5 Tage,
Mo, 11. 9. 2006, bis
Fr, 15. 9. 2006, Stuttgart,
650,– Euro
Arbeitskreis Praxisgründung/
Praxisführung
Mit In-Kraft-Treten des Gesundheitsreformgesetzes 2000 (GRG
2000) wurde der Einführungslehrgang, dessen Nachweis für die Zulassung als Vertragsarzt erforderlich
war, abgeschafft. Für Ärzte und
­Psychotherapeuten, die sich niederlassen wollen oder gerade erst niedergelassen haben, bieten wir stattdessen einen Arbeitskreis „Praxisgründung/Praxisführung“ an. Der
Arbeitskreis besteht aus insgesamt
Vermischtes
acht Modulen und behandelt zentrale Themen der Betriebswirtschaft.
Darüber hinaus wird aufgezeigt, wie
durch die Integration von Zusatzleistungen und den Einsatz moderner
Managementmethoden die wirtschaftliche Stabilität der Praxis
­gesichert werden kann.
Termin:
Beginn: Sa, 30. 9. 2006,
10.00–13.00 Uhr, Bad Dürrheim
175,– Euro,
12 Fortbildungspunkte
Intensivkurs
Qualitätsmanagement
Im Rahmen unseres Intensivkurses begleiten wir die Teilnehmer
Schritt für Schritt bei der Einführung
von Qualitätsmanagement in der
Praxis. Basis bilden dabei das Qualitätsmanagement-Modell „QEP®“
(Qualität und Entwicklung in Praxen)
der KBV sowie die DIN EN ISO
9001:2000. Anhand von MusterDokumenten und vielen Beispiel­
unterlagen erarbeiten die Teilnehmer ihr praxiseigenes Qualitäts­
management-Handbuch. Darüber
hinaus erhalten sie wichtige Anregungen und Hinweise, wie Maßnahmen des Qualitätsmanagements in
der Praxis erfolgreich umgesetzt
werden können. Der Intensivkurs
besteht aus vier 1,5-tägigen Workshops (freitags von 15.00–21.00 Uhr,
samstags von 9.00–17.00 Uhr), die
im Abstand von 4 bis 6 Wochen
durchgeführt werden.
Termin:
Intensivkurs Stuttgart:
Fr/Sa, 29./30. 9. 2006
Fr/Sa, 10./11. 11. 2006
Fr/Sa, 8./9. 12. 2006
Fr/Sa, 19./20. 1. 2007
980,– Euro,
80 Fortbildungspunkte
Die Anmeldung erfolgt über
die Bezirksdirektionen der KV
Baden-Württemberg oder direkt
bei der MAK, Postfach 80 06 08,
70506 Stuttgart, Telefon (07 11)
78 75-3 69, Fax (07 11) 78 75-2 74,
E-Mail: info@mak-bw.de, Internet:
www.managementakademieaerzte.de
■
Mögliche Nachteile für
­unser Land verhindern
Aktuelle Debatte im Landtag
B
ei der jüngsten Sitzung
des Landtags fand eine von
der Fraktion der FDP/DVP
­beantragte aktuelle Debatte zum
Thema „Auswirkungen der geplanten Gesundheitsreform auf das
Land Baden-Württemberg“ statt.
­Arbeits- und Sozialministerin Dr.
­Monika Stolz bewertete die von den
Koalitionsspitzen in Berlin vorgelegten Eckpunkte als ersten Schritt
in die richtige Richtung. Sie will
­jedoch genau darauf achten, dass
negative Auswirkungen durch die
anstehende Gesundheitsreform 2006
für die Bürgerinnen und Bürger im
Land vermieden werden. „Die Eckpunkte enthalten durchaus Vorschläge die geeignet sind, die Finanzierung und Leistungsfähigkeit des
deutschen Gesundheitssystems für
die Zukunft zu sichern. Mögliche
Nachteile für unser Land gilt es allerdings zu verhindern“, so Stolz bei
der Debatte.
„Um mir ein umfassendes
Bild zu verschaffen, habe ich alle
­Beteiligten im Gesundheitswesen
einge­laden, mit mir über die
­Eckpunkte zur Gesundheitsreform
zu diskutieren“, sagte die Ministerin.
Erste Gespräche mit Vertretern
der Krankenhäuser fanden bereits
statt. Gespräche mit den Ärzten,
Zahnärzten, Vertretern des
Rettungsdienstes, der Kranken­
kassen und dem Medi­zinischen
Dienst der Krankenver­sicherung
sind bereits terminiert. Ende
August folgen Gespräche mit den
Apothekern und der Pharma­
industrie.
Genau will Stolz auf die Aus­
gestaltung des Gesundheitsfonds
achten. Sie befürchtet, dass durch
die zentrale bundesweite Festsetzung des Krankenkassenbeitrags
­zusätzliche Finanzmittel aus dem
Land abfließen. Stolz: „Wir haben
im Land traditionell hohe Löhne.
Dies darf nicht einfach abgeschöpft
werden. Leistung muss sich lohnen.“
Daher müsse die Forderung des
Landes lauten „Der Gesundheitsfonds muss so ausgestaltet werden,
dass Länder mit hohen Löhnen,
­guten Strukturen und wenigen Arbeitslosen nicht durch Mittelentzug
bestraft werden.“ Im Rahmen des
Gesetzgebungsverfahrens werde
sich Baden-Württemberg dafür einsetzen, dass regionale Strukturen
bei der Beitragserhebung und der
Mittelzuweisung in den Fonds einfließen.
Mit Blick auf die Bürgerinnen
und Bürger im Land mahnte die
­Arbeits- und Sozialministerin an,
dass es bei der Ausgestaltung des
geplanten Gesundheitsfonds auch
um Arbeitsplätze bei den Krankenkassen geht. „Der Beitragseinzug
muss regional so organisiert werden,
dass die Arbeitsplätze im Land
­gehalten werden.“ Eine zentrale
­Lösung, beispielsweise bei der Bundesknappschaft, lehnt Stolz ab.
Die Ministerin sieht in den Eckpunkten auch Chancen für BadenWürttemberg. Allein durch die
­Leistungsverbesserungen beispielsweise im Bereich der geriatrischen
Rehabilitation und bei den MutterKind-Kuren oder der Palliativversorgung dürfte sich im Land einiges
verbessern. „Über mögliche Risiken
und Nebenwirkungen der geplanten
Reform werde ich mich intensiv mit
den Beteiligten im Gesundheits­
wesen austauschen. Von ihnen erwarte ich mir konstruktive Kritik und
konstruktive Vorschläge“, formulierte
die Ministerin ihre Erwartungen.
Stolz will nun die Gespräche mit den
Beteiligten im Gesundheitswesen
abwarten. Danach wird über die
möglichen Handlungsoptionen ent■
schieden werden. ÄBW 08 • 2006
365
Vermischtes
Qualitätsmanagement in Arztpraxen –
so wird die Arzthelferin zur effektiven
Qualitätsbeauftragten
Ä
rztlich geführte Praxen,
­Ambulanzen und Stationen
kommen um Qualitätsmanagement-Systeme nicht mehr (lange)
herum. Im Sozialgesetzbuch V wird
im Paragraphen 135a die Schaffung
eines „einrichtungsinternen Qualitätsmanagement“ für die Vertragsarztpraxis gefordert. Hinzu kommen
die QualitätsdokumentationsAnforderungen der Krankenkassen.
Die Regelungen aus dem Medizinprodukte-Gesetz und die allge­
meinen Haftungsregelungen verpflichten ebenfalls zu vielen Ablaufsicherungen, Nachweisen und Dokumentationen. Gleiches gilt für die
Hygieneverordnungen und die Auflagen der Berufsgenossenschaften.
Aus einer Nichteinhaltung dieser
Verpflichtungen können erhebliche
Folgen, gerade haftungsrechtliche,
resultieren.
Andererseits setzt sich bei
Ärzten immer mehr die Erkenntnis
durch, ein kundenorientiertes,
schlankes QualitätsmanagementSystem könnte mithelfen
– die Kundenzufriedenheit
zu erhöhen und somit Patienten
langfristig an sich zu binden
– Kosten durch erfolgreiches
­Prozessmanagement zu senken
und
– die Mitarbeiterzufriedenheit
durch klare Verantwortlichkeiten,
geordnete Abläufe und Dokumentationen (statt ständigem
­Krisenmanagement) zu steigern.
Nur: Wie soll der Arzt neben
­seiner kurativen und seinen nicht
delegierbaren Tätigkeiten auch noch
ein Qualitätsmanagement-System
aufbauen?
Gar nicht! Jedenfalls nicht allein!
Denn zumindest in Baden-Württem-
366
ÄBW 08 • 2006
berg gibt es jetzt eine praktische
­Alternative:
Viele Arzthelferinnen absolvieren
die anspruchsvolle Weiterbildung
zur Arztfachhelferin. Ihr Berufsverband – der VmF (Verband medizinischer Fachberufe) – konzipiert und
organisiert diese bundesweit anerkannte Qualifizierung. Und in dieser
Qualifizierung können Arzthelferinnen und Angehörige verwandter
Berufe nun eine exzellente Qualifizierung zur Qualitätsbeauftragten
absolvieren.
Der genannte Berufsverband –
VmF – hat mit der CCS iMPACT
GmbH, einer renommierten Qualitätsberatungsinstitution ein entsprechendes Weiterbildungsprogramm
aufgelegt. Grundlage der Qualifizierung ist ein bewährtes Kursmodell
der Deutschen Gesellschaft für
­Qualität e. V., dem deutschen Marktführer für Qualitätsschulungen.
An der Anpassung und Ergänzung
für den Praxen-Bereich haben federführend Qualitätsexperten aus der
Beratungsgesellschaft „Ideas for
­Systems“, einer auf Gesundheitsund Sozialorganisationen spezialisierten Beratungsunternehmung
mitgewirkt. Diese erfahrenen
Qualitätsmanagementexperten
(Auditoren, lizenzierte Trainer
der Deutschen Gesellschaft für
Qualität) werden auch den Kurs
unterrichten.
Die berufsbegleitende Qualifizierung umfasst 120 Präsenzstunden,
die am Wochenende erbracht werden. Inhalte sind Normgrundlagen
und konkrete Instrumente des Qualitätsmanagements, die Assistenz für
den Arzt beim Aufbau wirtschaftlicher Abläufe in der Praxis, Aspekte
der Einbeziehung von Kundenwün-
schen und spezielle Dokumenta­
tionsanforderungen in Praxen. Jede
Absolventin wird in die Lage versetzt, dem Arzt als Assistentin zum
Aufbau und Führen eines Qualitätsmanagement-Systems zur Seite zu
stehen. Sie kann die notwendigen
Funktionen – zum Beispiel als Qualitäts- und Hygiene-Beauftragte –
übernehmen.
Der Kurs ist von der Landes­
ärztekammer Baden-Württemberg
als Wahlteil C zur Arztfachhelferin
anerkannt. Er endet mit einer
­Abschlussprüfung. Bei Bestehen
­erhalten die Teilnehmerinnen ein
vom VmF und von der Landesärztekammer unterzeichnetes Zertifikat.
Soweit von den Absolventinnen
gewünscht, können sie hiermit
­unmittelbar an der Abschluss­
prüfung der Deutschen Gesellschaft
für Qualität zur „geprüften Qualitätsbeauftragten/internen Auditorin“
teilnehmen.
Der nächste Kurs beginnt
am 23. September 2006 in Stuttgart.
Weitere Informationen bei:
Roswitha Reutzel
Stellvertretende Geschäftsführerin
CCS iMPACT GmbH
August-Schanz-Straße 21
60433 Frankfurt am Main
Telefon (0 69) 9 54 27-1 13
Internet: www.ccs-impact.de
■
Vermischtes
Erster Landespsychiatrietag
A
m15. Juli 2006 hat unter der
Schirmherrschaft von Arbeitsund Sozialministerin Dr. Monika
Stolz der erste Landespsychiatrietag
in Stuttgart stattgefunden. „Das Risiko, psychisch zu erkranken, wird allgemein unterschätzt. Psychische Erkrankungen und seelische Störungen
in der Bevölkerung nehmen leider
deutlich zu“, sagte die Ministerin. Der
Psychiatrietag wende sich daher an
eine breite Öffentlichkeit. „Wir müssen uns bewusst machen, dass psychisch kranke Menschen häufig anders auf ihre Krankheit reagieren als
Menschen mit körperlichen Erkrankungen. Die Öffentlichkeit ist sich
dessen nicht bewusst. So entstehen
Barrieren und psychisch Kranke stoßen häufig auf Vorurteile. Hier will
der Landespsychiatrietag mit seiner
Aufklärungsarbeit ansetzen“, führte
Dr. Stolz weiter aus.
Sie hob hervor, dass in BadenWürttemberg für psychisch kranke
Menschen ein differenziertes und
qualitativ hoch stehendes Versorgungsangebot bestehe. So böten
wichtige Hilfen niedergelassene
Fachärzte, die psychiatrischen Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern
sowie die Fachkrankenhäuser, Institutsambulanzen, Sozialpsychiatrische Dienste, Tagesstätten und
komplementäre Angebote wie ambulant betreutes Wohnen, Familienpflege, Heime, Werkstätten für psychisch Kranke und Integrationsfachdienste an. Auch existiere ein gut
ausgebautes System an Selbsthilfegruppen, Patientenclubs, Bürgerund Laienhilfen im Land. „Es ist nicht
immer professionelle Hilfe notwendig. Verständnis und Hilfsbereitschaft können auch Kollegen, Nachbarn, Bekannte und Verwandte bieten“, rundete die Ministerin das Versorgungsangebot ab und regte an,
die Koordination der einzelnen Bausteine des psychiatrischen Versorgungssystems weiter zu verbessern.
Hier habe das Ministerium für Arbeit
und Soziales in enger Abstimmung
mit den Kommunalen Landesver-
bänden, der Liga der freien Wohlfahrtspflege und dem Landesarbeitskreis Psychiatrie mit der Konzeption „Gemeindepsychiatrischer
Verbund“ und „Gemeindepsychiatrisches Zentrum“ eine gute Rahmenvorgabe entwickelt. Bereits
20 Prozent der Stadt- und Landkreise
verfügten inzwischen über Gemeindepsychiatrische Zentren oder hätten solche konzipiert. Diese Zentren
seien die organisatorische Zusam-
menführung von Sozialpsychiatrischem Dienst – der auch die Kassenleistung Soziotherapie erbringt –,
Psychiatrischer Institutsambulanz
und Psychiatrischer Tagesstätte. Dadurch könnten tagesstrukturierende,
sozialpsychiatrisch betreuende und
medizinische Leistungen gesteuert
und passgenau erbracht werden.
„In dieser Entwicklung sehe ich den
baden-württembergischen Weg“,
sagte Dr. Stolz abschließend.
■
Leserbrief
Leserbrief zur Umfrage des Ärztinnenbundes:
„Kinderbetreuung ist Stiefkind in Krankenhäusern“ (ÄBW 5/06)
Zu dem oben genannten Artikel muss ich als betroffene Mutter und Ärztin der Uniklinik Freiburg einiges
richtig stellen: Es gibt am Uniklinikum eine Kita mit 55 Plätzen für 3- bis 6(!)-Jährige; die Warteliste ist lang,
die Plätze bei weitem nicht ausreichend, die Platzvergabe erfolgt nach einem Punktesystem je nach Berufsgruppe und Beschäftigungsgrad/-zeiten.
Unsere 4-jährige Tochter hat seit Januar 2006 dort einen Platz, nachdem wir erstmal zehn Monate in der
Halbtagseinrichtung der Uniklinik (mittlerweile integriert in die Kita) und mit Unterstützung der Tages­
mutter überbrücken mussten. Für 6- bis 10-Jährige ist mir keine Einrichtung der Uniklinik bekannt. Zwar
gibt es einen Hort an der so genannten „Uni-Kita“, dieser steht aber explizit nur für Kinder von Angestellten
der Universität zur Verfügung. Die Beschäftigten der Uniklinik gehen da leider leer aus und können, wegen
der für Öffnungszeiten öffentlichen Horte leider meist ungünstigeren Arbeitszeiten, auch schlechter auf
städtische Einrichtungen ausweichen.
Ähnlich desolat sieht es für unter 3-Jährige aus: Auch hier sieht sich die Uniklinik als größter Arbeitgeber
Südbadens nicht in der Lage, eine Kinderbetreuung bereitzustellen. Sämtliche Krabbelgruppen Freiburgs
sind überfüllt oder decken die Arbeitszeiten bei weitem nicht ab (welche Ärztin kann zum Beispiel freitags
um 13 Uhr oder an anderen Nachmittagen um 16 Uhr, spätestens 17 Uhr ihr Kind abholen?).
Aus dieser Not geboren wurde 1997 eine Elterninitiative, die unter – wohnortbezogener, also nur Frei­
burgern zustehender – städtischer Förderung von 244 Euro/Monat, zehn Krabbelgruppenplätze für Kinder
zwischen acht Monaten und drei Jahren zum Monatsbeitrag von 355 Euro zur Verfügung stellt.
­Hinzukommen „Eigenleistungen“ wie kochen, einkaufen und organisatorische Aufgaben.
Dieses Angebot ist ein „Tropfen auf den heißen Stein“, es werden pro Jahr ca. drei Plätze frei, auf der Warteliste befinden sich ca. 40 Interessenten. Ich habe für meinen einjährigen Sohn Benno, den ich mit Bekanntwerden meiner Schwangerschaft angemeldet habe, für August 2006 einen Platz ergattern können.
Aber jetzt kommt der nächste Stolperstein: Ich werde diesen mühsam ergatterten Platz wahrscheinlich
­aufgeben müssen, da wir im September ins Umland ziehen und dadurch die Einrichtung diesen städtischen
Zuschuss nicht erhält, es sich nicht leisten kann, auf diesen zu verzichten, und weder Kreisjugendamt,
noch die betreffende Umlandgemeinde, noch das Uniklinikum einspringen will. Und ich kann mir bei
einem Nettogehalt von 1000 Euro keine knapp 600 Euro Krabbelgruppenkosten leisten (zuzüglich der
126 Euro für die Kita).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Silke Eichhorn
Tennenbacherstraße 49
79106 Freiburg
ÄBW 08 • 2006
367
Rechtsfragen
Warnung vor Anzeigenofferten
von Verlagsgesellschaften
D
Redaktion:
Prof. Dr. iur.
Hans Kamps
72770 Reutlingen
Haldenhaustr. 11
368
as teilweise überaus dreiste
und skrupellose Vorgehen von
Verlagsgesellschaften beschäftigt die Ärztekammern in der Bundesrepublik Deutschland seit vielen
Jahren. Immer wieder werden vor
allem niedergelassene Kammermitglieder mit Eintragungsofferten von
Anbietern für Branchenverzeichnisse
konfrontiert.
Verstärkt sind vor allem Aktivitäten von Web-Domain-Gesellschaften zu beobachten, die Ärzten
die kostenpflichtige Eintragung in
Internetverzeichnisse anbieten. In
der Sache handelt es sich fast ausschließlich um Eintragungsofferten,
die als Rechnungen getarnt sind,
um so den Eindruck zu suggerieren,
ein Vertrag sei bereits zustande gekommen. Entsprechende Formulare,
die den Bezirksärztekammern in
­Baden-Württemberg von ihren Kammermitgliedern überlassen werden,
werden regelmäßig an den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität weitergeleitet.
Dieser mahnt die betreffenden
­Unternehmen ab. Häufig hilft allerdings nur eine gerichtliche Unter­
sagung, um dem Geschäftsgebaren
dieser Gesellschaften ein Ende zu
bereiten.
Folgende Verlagsgesellschaften
sind in der jüngeren Vergangenheit
beispielsweise im Zuständigkeits­
bereich der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg aktiv geworden:
Die Firma NM Medien Com.
GmbH, Berlin, die Firma VMCMedien Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH, Berlin, die Firma
TeleInfoMedien GmbH, Frankfurt,
die Firma digitale vertriebs- u.
verlagsgesellschaft mbH, Bünde,
die Firma VBV Medien Verlagsund Vertriebsgesellschaft mbH,
Hamburg, und die Firma VBA Medien Vertriebs- und Verlagsgesellschaft mbH, ebenfalls Hamburg.
Im Regelfall ist eine Verlags­
gesellschaft nicht berechtigt, einen
Arzt aufgrund seiner unterschrie-
ÄBW 08 • 2006
benen Eintragungsofferte zur Zahlung zu veranlassen. Der Bundes­
gerichtshof hat mit Urteil vom
26. 01. 1995, Az.: I ZR 39/93,
einem Verlag für ein Branchenadress- und Telefonverzeichnis
­untersagt, mit Übersendung eines
Formulars zu werben, das den täuschenden Eindruck eines abgeschlossenen Anzeigengeschäftes
erweckt. Das Gericht sieht in der
Übersendung eines Formulars, das
wie eine Rechnung aussieht und
den Eindruck erweckt, dass eine Anzeige bereits in Auftrag gegeben
wurde, einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Der Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht liegt in der auf Täuschung beruhenden Art und Weise
des Zustandekommens des Vertrages. Ausdrücklich hat der BGH die
verantwortlichen Geschäftsführer
der Verlagsgesellschaft verurteilt, es
zu unterlassen, im Rahmen von Geschäftsbeziehungen, die durch Übersendung der Bestellscheine/Anzeigenaufträge und der daraufhin erfolgten Zahlungen der Adressaten
zustande gekommen ist, Anzeigekosten für Folgeauflagen einzufordern, anzumahnen und/oder durch
Nachnahme einziehen zu lassen.
Neben dem BGH haben auch
andere Gerichte die rechtswidrige
Vorgehensweise von Verlagsgesellschaften bestätigt. So das OLG
Frankfurt am Main mit Beschluss
vom 20. 03. 2003, Az.: 15 U 26/02;
das LG Kassel mit Urteil vom
17. 10. 2002, Az.: 11 O 4161/02;
das LG Frankfurt mit Verfügungsbeschluss vom 22. 01. 2003, Az.:
3-12 O 9/03, und das LG Lüneburg
mit Urteil vom 26. 08. 2003, Az.:
24 KLs 13/02.
Dessen ungeachtet kann
­niedergelassenen Ärztinnen und
Ärzten nur geraten werden, die
vermeintlichen Rechnungen der
Verlage zu ignorieren. Abmahnverfahren seitens der Ärztekammern
oder des Deutschen Schutzver-
bandes gegen Wirtschaftskriminalität helfen nur auf den ersten Blick
weiter. De facto nützen solche Abmahnungen aber nicht viel. Kleine
GmbH kann man mit einem geringen Kostenaufwand gründen. Ist
­eine Verlagsgesellschaft abgemahnt
worden, haben die hinter dieser
GmbH Stehenden gleich wieder eine
neue GmbH mit kleinen Änderungen im Namen gegründet. Die
Verlagsgesellschaften legen außerdem oft ein skrupelloses Verhalten
an den Tag. Besonders dreist erscheint das Vorgehen der Firma
­digitale vertriebs- u. verlagsgesellschaft mbH, Bünde. Die Gesellschaft ruft während der Sprechzeiten in der Praxis an und lässt sich
einen Eintrag ins Branchenverzeichnis bestätigen. In einem Fall erfolgte
am selben Tag ein weiterer Anruf, in
dem sich der Anrufer die Richtigkeit
der Praxisdaten zum Eintrag tele­
fonisch bestätigen ließ. In einem
­anderen Fall blieb es bei dem einmaligen Anruf. Ausweislich der Vertragsbedingungen dieser Gesellschaft kommt ein Vertrag mit dem
Kunden zustande, wenn der Kunde
in einem zweiten Telefonat mit Mitarbeitern der Gesellschaft den Vertragsabschluss bestätigt hat. Die Betroffenen erhalten dann eine Rechnung. Wenn nachgefragt wird, um
was für einen Auftrag es sich handelt, wird auf die telefonische Auftragserteilung verwiesen und geltend gemacht, dass die getätigten
Anrufe auf Band aufgenommen werden. Auf diese Art und Weise wird
versucht, Druck auf die betroffenen
Arztpraxen auszuüben. Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat
den Betroffenen empfohlen, den
Vertrag mit der Firma digitale vertriebs- u. verlagsgesellschaft mbH
wegen arglistiger Täuschung anzufechten und auf Zahlungsaufforderungen seitens des Verlages nicht
einzugehen.
Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass sowohl im Fall der
Rechtsfragen
Firma digitale vertriebs- u. verlagsgesellschaft mbH als auch in den
anderen Fällen der Arzt erst dann
tätig werden muss, wenn eine
Verlagsgesellschaft es tatsächlich
wagt, einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen den Betroffenen
zu erwirken. In einem solchen
Fall muss dann unbedingt recht­
zeitig Widerspruch gegen den
Mahnbescheid eingelegt werden.
Die Sache sollte einem Rechtsanwalt
zur weiteren Bearbeitung übergeben
werden, weil dann in der Regel in
einem gerichtlichen Verfahren geklärt werden muss, ob tatsächlich
ein wirksamer Auftrag zustande gekommen ist, was aufgrund der betrügerischen Vorgehensweise der
Verlagsgesellschaften in der Regel
nicht der Fall ist.
■
Dr. iur. Regine Kiesecker
Die Homepage des nieder­
gelassenen (Vertrags)Arztes
M
ehrfach wurde jüngst
­darüber berichtet, dass
­niedergelassene (Vertrags)Ärztinnen und -Ärzte von Rechts­
anwälten wegen ihrer Homepage
abgemahnt wurden. Werden die
nachfolgenden Informationen beachtet, dürften Abmahnkosten und
Schadensersatzansprüche keine
Chance haben.
Ärztliches Berufsrecht
Ärztinnen und Ärzten sind sachliche berufsbezogene Informationen
gestattet. Sie können insbesondere
nach der Weiterbildungsordnung erworbene, führbare Bezeichnungen,
nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erworbene Qualifikationen (u. a. EU-Qualifikation,
Gelbfieber-Impfstelle, Fliegerärztliche Untersuchungsstelle, KV-Sonderabrechnungsgenehmigungen
etc.), Tätigkeitsschwerpunkte und
­organisatorische Hinweise ankündigen. Andere Qualifikationen und
­Tätigkeitsschwerpunkte dürfen nur
angekündigt werden, wenn diese
Angaben nicht mit solchen nach geregeltem Weiterbildungsrecht erworbenen Qualifikationen verwechselt werden können. Jede berufs­
widrige Werbung ist Ärztinnen und
Ärzten weiter untersagt. Berufswidrig ist insbesondere eine anpreisende, irreführende oder vergleichende
Werbung. Ärztinnen und Ärzte
­dürfen eine solche Werbung durch
andere weder veranlassen noch
­dulden. Werbeverbote aufgrund
­anderer Rechtsvorschriften bleiben
unberührt (§ 27 Abs. 2 Berufsordnung der Landesärztekammer
­Baden-Württemberg).
Für Homepages gelten die allgemeinen Grundsätze des ärztlichen
Berufsrechts. Nach der Berufsordnung können daher in die Homepage selbstverständlich die Angaben
übernommen werden, die auch auf
dem Praxisschild zulässig sind. Dazu
gehören der Name, die Bezeichnung
als „Ärztin“/„Arzt“, die Angabe jeder
führbaren Bezeichnung nach dem
Weiterbildungsrecht, die Angabe
­aller weiteren Qualifikationen, die
von einer Ärztekammer verliehen
wurden (z. B. Zertifikate zur Diabetologie, Ernährungsmedizin, Rettungsdienst etc.) und die Angabe von
­Tätigkeitsschwerpunkten. Die Ankündigung von Tätigkeitsschwerpunkten basiert darauf, dass bestimmte Tätigkeiten quantitativ
­einen Schwerpunkt des ärztlichen
Handelns darstellen. Hat der Arzt
­etwa durch eine Fortbildung bei
einem privaten Anbieter eine bestimmte Qualifikation erworben,
in der er schwerpunktmäßig auch
tätig ist (z. B. Algesiologie DGSS)
oder hat er einen Schwerpunkt z. B.
in „Schmerztherapeutischen Behand-
lungen“, darf dies angekündigt werden. Der Angabe muss der Zusatz
„Tätigkeitsschwerpunkt/e“ voran­
gestellt werden.
Weitere Informationen, die auf
dem Praxisschild auch und in der
Homepage erscheinen dürfen, sind
natürlich die Adresse der Praxis und
die Privatanschrift sowie bestimmte,
schon immer ankündigungsfähige
Bezeichnungen (Belegärztin/Belegarzt, Ambulante Operationen, Praxisklinik etc.). Ferner sind die Sprechstundenzeiten anzugeben. Informationen über den Bereitschaftsdienst,
eine Lehrpraxistätigkeit für eine
­Universität und ein Logo sind ebenfalls erlaubt. Das Gleiche gilt für
­organisatorische Hinweise wie
­Sondersprechstunden, Praxislage,
Parkplätze etc.
Domain-Name
Neben dem Inhalt einer Homepage ist deren Adresse („Domain”)
von entscheidender Bedeutung für
ihre Werbewirksamkeit. Auch die
Wahl des Domain-Namens darf nicht
irreführend und nicht anpreisend
sein. Gleichwohl sind Domains wie
z. B. „www.allgemeinarzt-stuttgart.de“,
„www.orthopädie-ulm.de“ zulässig,
wenn sie auf der Startseite darauf
hinweisen, dass es im genannten
Ort noch andere Fachpraxen gibt.
Verboten ist dagegen die unsachliche Selbstanpreisung z. B. durch
­eine Homepage unter einer Domain
wie etwa „www.spitzenpraxis.de”
oder „www.experte-in-fettabsaugen.
de“.
Heilmittelwerbegesetz
Am 01. 04. 2006 trat eine Änderung des Heilmittelwerbegesetzes
(HWG) dahin in Kraft, dass die Werbung für kosmetische Operationen
und Schönheitsoperationen wie
Brustvergrößerungen, Fettabsaugungen etc. in den Anwendungs­
bereich des Heilmittelwerbegesetzes
einbezogen wurden. Verboten ist
­eine irreführende Werbung, die z. B.
darin liegen kann, dass Verfahren
oder Behandlungen eine therapeutische Wirksamkeit beigelegt werden, die sie nicht haben, oder wenn
fälschlicherweise der Eindruck
ÄBW 08 • 2006
369
Rechtsfragen
e­ rweckt wird, dass ein Erfolg mit
­Sicherheit erwartet werden kann.
Für die Werbung außerhalb der
Fachkreise darf nicht mehr mit der
Wiedergabe von Krankengeschichten sowie mit Hinweisen darauf, mit Vorher-/Nachherwerbefotos
oder aber mit Dank-, Anerkennungsoder Empfehlungsschreiben geworben werden. Bei vorsätzlichen Verstößen gegen das Verbot der irreführenden Werbung nach § 3 HWG
kann der Arzt mit Freiheitsstrafe bis
zu einem Jahr oder mit Geldstrafe
bestraft werden. Wer außerhalb der
Fachkreise für Schönheitsoperationen wirbt, handelt ordnungswidrig
(Geldbuße bis zu 50 000,– Euro).
Pflichtangaben nach
­Teledienstgesetz (TDG)
Ärztinnen und Ärzte, die auf
­ihrer Homepage über ärztliche Leistungen informieren, haben gem. § 6
TDG ihre gesetzliche Berufsbezeichnung (Ärztin/Arzt), den Staat, in
dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist, Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme
einschließlich E-Mail-Adresse, den
Namen ihrer Ärztekammer und der
KV anzugeben, der sie angehören
(hier genügt ein Link auf die entsprechende Homepage) sowie die
Bezeichnung der beruflichen Regelungen und den Zugang hierzu anzugeben (auch hier ist ein Link zur
Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg auf www.
aerztekammer-bw.de möglich). Bei
einer Partnerschaft muss das Partnerschaftsregister, in dem sie ein­
getragen ist, und die entsprechende
Registernummer angegeben werden. Umsatzsteuerpflichtige Ärzte
müssen darüber hinaus ihre Um­
satzsteueridentifikationsnummer
­angeben.
Bannerwerbung und Links
Aufgrund der Lockerung des
Werbeverbots sind auch virtuelle
Anzeigen der Ärztin/des Arztes auf
anderen Homepages (sog. Bannerwerbung) oder Links auf der eigenen Homepage zulässig. Die Verlinkung der eigenen Homepage mit
370
ÄBW 08 • 2006
anderen Homepages gehört heute
zum Standard jeder Internetpräsenz
eines Arztes. Problematisch ist hier
aber der heute noch oft propagierte
generelle Haftungsausschluss für die
Inhalte verlinkter Seiten. Die herrschende Meinung im Schrifttum und
einige Gerichtsurteile sind der Auffassung, dass diese pauschalen Haftungsausschlüsse rechtlich wertlos
sind. Wer also Links auf seiner eigenen Homepage nutzt, muss diese
fremden Homepages immer wieder
auf ggf. rechtswidrige Inhalte überprüfen. Will der Arzt diese Überprüfung nicht selbst vornehmen, kann
er sich hier natürlich externer Hilfe
bedienen. Eine andere Möglichkeit
ist es, jedenfalls nach Auffassung
des OLG München, die Haftungsfreistellungs- und Distanzierungsklausel
(sog. Disclaimer) jeweils vor das Öffnen der verlinkten Seite zu setzen
(OLG München vom 17. 05. 2002 –
21 U 5569/01).
Wahrung von Urheberrechten
Das Internet ist nicht nur ein
e­ xzellentes Forum für eine Selbstdarstellung auf einer eigenen Homepage, sondern ein Fundort für wertvolle wissenschaftliche Texte, Darstellungen und vor allem auch von
interessanten Bildern. Jeder hat es
schon probiert – und es geht ganz
einfach: Das Bild oder der Text werden markiert, die Kopiertaste wird
gedrückt und mit der Einfügetaste
hat man sich den Text, die Darstellung oder das Bild auf der eigenen
Homepage platziert. Bedacht wird in
diesem Zusammenhang regelmäßig
nicht, dass fremde Internetinformationen urheberrechtlich geschützt
sind, egal, ob sie einen Copyrightvermerk haben oder nicht. Wird die
Ärztin/der Arzt abgemahnt, kann dies sehr teuer werden. Zunächst aufwändiger, aber urheberrechtlich unproblematisch ist es, wenn eigene
Darstellungen, insbesondere eigene
Anfahrtsskizzen verwendet werden.
Kosten
Die Kosten für die Entwicklung
einer Homepage, die auf jeden Fall
einen professionellen Eindruck vermitteln sollte, betragen zwischen
500,– und 3000,– Euro. Zusätzlich
sind monatliche Pauschalen von
10,– bis 30,– Euro einzuplanen,
wenn ein professioneller Homepageentwickler die laufende Pflege der
Homepage übernimmt. Spiegelt
man dagegen die Kosten einer Abmahnung, in denen Rechtsanwälte
mit Streitwerten zwischen 15 000,–
und 30 000,– Euro operieren, was
nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu Gebühren zwischen 550,–
und knapp 800,– Euro führen kann,
ist es letztlich billiger, bei der Erstellung der eigenen Praxishomepage
professionelle Hilfe in Anspruch zu
nehmen. Ob die entwickelte Homepage mit dem ärztlichen Berufsrecht
im Einklang steht, kann die zu­
ständige Bezirksärztekammer überprüfen.
■
Prof. Dr. iur. Kamps
ARD-Teledoktor
sucht PraxisNachfolgerin
Seit sieben Jahren ist Aart
­ isolf jeden Tag als Teledoktor
G
des „ARD-Buffet“ (12.15 bis
13.00 Uhr) im Ersten auf Sendung. Mit verständlichen Worten
und einprägsamen Bildern informiert er über Funktionen und
Störungen des menschlichen Körpers und verrät den Zuschauern
seine besten Tipps bei kleineren
Wehwehchen und größeren Beschwerden. Im Laufe des kommenden Jahres will Aart Gisolf
seine „Praxis“ an eine Nachfolgerin übergeben.
Sind Sie eine promovierte
Ärztin, Allgemeinmedizinerin
oder Internistin und haben
­Interesse? Trauen Sie sich zu,
vor der Kamera zu stehen?
Haben Sie Spaß daran, komplizierte medizinische Sachverhalte
einfach und verständlich zu erklären? Dann melden Sie sich bitte
schriftlich beim Südwestrundfunk, FS Wissenschaft & Bildung,
76522 Baden-Baden.
■
Wirtschaft
Immobilienerwerb
aus Zwangsversteigerungen
Ü
ber 90 000 Häuser und Wohnungen kommen jedes Jahr
unter den Hammer. Tendenz
steigend. Die Schnäppchenjagd im
Amtsgericht kann erfolgreich sein –
birgt aber auch Gefahren. Nur wer
sich vorab gut informiert, kann böse
Überraschungen beim Immobilienerwerb aus Zwangsversteigerungen vermeiden.
Die Termine zur Zwangsversteigerung stehen lange im Voraus fest.
Mindestens sechs Wochen werden
sie in Tageszeitungen, in den Aushängen der Amtsgerichte sowie in
zahlreichen Datenbanken im Internet wie www.zvg.com veröffentlicht.
So besteht ausreichend Zeit, ein geeignetes Objekt auszusuchen und
sich ausführlich zu informieren.
Beim Mitbieten in einer Zwangsversteigerung sollten folgende Tipps
unbedingt beachtet werden:
1. U
nterlagen bei Gericht
­einsehen
Das Verkehrswertgutachten, das
im Auftrag der Bank oder des Amtsgerichts erstellt wurde, kann beim
Amtsgericht eingesehen werden. Das
Gutachten ist ein Orientierungswert
und nicht immer aussagekräftig, da
der Eigentümer dem Gutachter den
Zugang zum Grundstück oder dem
Objekt verwehren kann. Deshalb sollte immer ein Risikozuschlag berücksichtigt und die Immobilie auf jeden
Fall von außen besichtigt werden. Belastungen im Grundbuch sind ebenfalls beim Amtsgericht zu erfragen.
2. Sonstige Objekt­
informationen einholen
Bei einer Eigentumswohnung
kann die Hausverwaltung Auskunft
geben, ob Wohngeldrückstände bestehen und wie hoch das monatlich
zu zahlende Wohngeld ist. Auch die
letzten Protokolle der Eigentümerversammlung sollten eingesehen
werden. Ist die Wohnung vermietet,
muss das bestehende Mietverhältnis
übernommen werden. Der bisherige
Eigentümer hat keine Schutzrechte.
In jedem Fall sollte ausreichend Zeitraum für den eigenen Bezug eingeplant werden.
Grundsätzlich ist es ratsam, bis
zum Versteigerungstermin den Immobilienmarkt zu beobachten. Der
angesetzte Verkehrswert und die Gebote während der Zwangsversteigerung können so besser eingeschätzt
werden. Außerdem führt eine gewisse Marktkenntnis dazu, sich an
die eigene – zuvor festgelegte –
Preisobergrenze zu halten und bei
der Zwangsversteigerung keinem
Bietrausch zu verfallen. Die Berater
der BW-Bank unterstützen interessierte Kunden bei der Berechnung
der maximalen Preisobergrenze. Sie
sind auch behilflich bei der Vorbereitung der nach Ersteigerung meist
vorzulegenden Sicherheitsleistung
von 10 Prozent des Verkehrswerts.
Vom Gericht werden Bargeld, Bankbürgschaft, bestätigte Landeszentralbank-Schecks sowie durch die Hausbank ausgestellte Schecks akzeptiert.
Nimmt man vorher als Zuschauer an Zwangsversteigerungen teil,
können wertvolle Erfahrungen gesammelt werden. Aus dem beobachteten Verhalten der Bieter können
eigene Verhaltensregeln abgeleitet
werden.
3. DieTeilnahme an einer
Zwangsversteigerung
Alle Bieter müssen sich ausweisen. Im Zwangsversteigerungstermin werden zunächst die rechtlichen
und tatsächlichen Verhältnisse des zu
versteigernden Objekts erläutert. Der
festgesetzte Verkehrswert wird mitgeteilt. Mindestens 50 Prozent des
Verkehrswerts müssen im ersten Termin geboten werden. Bleiben die Ge-
bote unter 70 Prozent dieses Werts
können die Hauptgläubiger den Antrag auf Zuschlagsversagung stellen.
Wird im ersten Termin dem Meistgebot kein Zuschlag erteilt, spielen diese Grenzen in einem eventuellen
zweiten Termin keine Rolle mehr. Das
„geringste Gebot/Bargebot“ gilt als
absolutes Mindestgebot. Es wird vor
Beginn der Versteigerung vom Vollstreckungsgericht bekannt gegeben
und setzt sich aus den bestehen bleibenden Rechten sowie dem „Bargebot“ zusammen. Bestehen bleibende
Rechte sind die im Grundbuch vorrangig eingetragenen Rechte wie
zum Beispiel Grundschulden. Diese
Rechte muss der Bieter übernehmen.
Betreibt der bestrangige Gläubiger
das Zwangsversteigerungsverfahren,
werden alle Belastungen gelöscht.
Wird das Verfahren von einem Nachranggläubiger angestrengt, sind die
Rechte, die diesem Grundpfandrecht
im Rang vorgehen, von dem Ersteher
zu übernehmen. Hier gilt es ganz besonders vorsichtig zu sein und sich
vorab umfassend zu informieren. Das
Bargebot setzt sich zusammen aus
den Gerichts- und Verfahrenskosten,
eventuellen öffentlichen Lasten (zum
Beispiel Grundsteuern) und den Zinsen aus den bestehen bleibenden
Rechten. Gebote, die das Bargebot
nicht decken, werden vom Gericht
zurückgewiesen.
Vorsichtig sollte man auch bei
Zwangsversteigerungen sein, die zur
Aufhebung der Gemeinschaft betrieben werden – zum Beispiel bei Erbengemeinschaften. Hier muss der
Interessent sämtliche im Grundbuch
eingetragenen Rechte übernehmen.
Redaktion:
Filippo Scaglione
4. Die Ersteigerung
In der eigentlichen Bietstunde
werden die Gebote abgegeben. Ein
Gebot ist bindend und kann nicht zurückgenommen werden. Es erlischt
erst, wenn es überboten wird. Nach
Ablauf von mindestens 30 Minuten
wird das Meistgebot drei Mal aufge­
ÄBW 08 • 2006
371
Industrienachrichten
rufen. Danach wird die Bietstunde
­beendet. Das Gericht prüft nun, ob
Gründe vorliegen, den Zuschlag zu
versagen. Hierzu werden die anwesenden Beteiligten gehört. Der bestrangige bzw. der die Zwangsversteigerung betreibende Gläubiger kann
jetzt noch die Einstellung der Zwangsversteigerung bewirken. Liegen keine
Gründe vor, wird der Zuschlag erteilt.
Der Bieter, der das höchste Gebot abgegeben hat, erhält den Zuschlag und
wird sofort als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Nach Hinterlegung
der Sicherheitsleistung von 10 Prozent
des Verkehrswerts bestimmt das Gericht einen neuen Termin zur Verteilung des Versteigerungserlöses. Der
neue Eigentümer muss bis zu diesem
Termin das Meistgebot (abzüglich geleisteter Sicherheitsleistung) bei Gericht bezahlen. Bis zu diesem Zeitpunkt erhebt das Gericht noch zusätzlich 4 Prozent Zinsen. Es lohnt sich
­also, die Restsumme schnellstmöglich
zu bezahlen.
In Zweifelsfragen ist es immer
empfehlenswert, sich beim zuständigen Rechtspfleger beraten zu lassen.■
Filippo Scaglione
Diplom-Kaufmann/Prokurist
Baden-Württembergische Bank
Zielgruppenmanagement Heil- und Freiberufe
Telefon (07 11) 1 24-4 90 95
Telefax (07 11) 1 24-4 25 47
E-Mail: filippo.scaglione@bw-bank.de
Dr. Klaus Rodens
1. Vorsitzender
Der Langenauer Kinder- und
Jugendarzt Dr. Klaus Rodens wurde jetzt zum ersten Vorsitzenden
des neuen Landesverbandes Baden-Württemberg des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, bvkj, gewählt. Seine Stellvertreter sind die Freiburger Kinder- und Jugendärztin Barbara
Luetticke und die Kollegen Andreas Scheffzek aus Heidelberg
und Michael Sturm aus Giengen.
Der neue Landesverband
Baden-Württemberg war zum
1. Januar 2006 aus den alten
Landesverbänden Baden und
Württemberg gebildet worden. ■
372
ÄBW 08 • 2006
Merck-Originalarzneimittel
ohne Zuzahlung
>>> Auch Originalarzneimittel von
Merck sind künftig für die Patienten
ohne Zuzahlung erhältlich. Entsprechende Preissenkungen hat die
Merck Pharma GmbH in Darmstadt
für die betroffenen Dosisstärken und
Darreichungsformen der Arzneimittel Concor Plus®, Decortin®, Fortecortin® und Refobacin® zum 1. Juli
angekündigt. Die Arzneimittel gehören zu den bisher 79 Wirkstoffgruppen, für die die Spitzenverbände der
Gesetzlichen Krankenversicherung
auf Basis des Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetzes
­eine Zuzahlungsbefreiung erlaubt
haben. Alle Arzneimittel ihres Sortiments, die zu diesen Wirkstoffgruppen zählen, hat die Merck Pharma
GmbH mit diesem Schritt von der
Zuzahlung freigestellt.
Im Notfall gewappnet
>>> Ein kleines Gerät von kaum
sches auf sechs Zentimetern mit
einem Gewicht von nur 70 Gramm
erweist sich in Notfallsituationen als
unschätzbare Hilfe. Das Pulsoximeter
NANOXµ der Medlab GmbH wird
­direkt am Finger appliziert und misst
zuverlässig die arterielle Sauerstoffsättigung und die Pulsfrequenz des
Patienten. Die große LED-Anzeige ist
sehr gut lesbar und in unterschiedlichen Farben gehalten. Somit können Arzt oder Sanitäter leicht die
Werte des Pulses und der Sättigung
unterscheiden. Dabei informiert eine
Pulsbalkenanzeige jederzeit über die
Perfusion des Patienten am Messort.
Trotz des günstigen Preises bietet
das Gerät sogar einen abschaltbaren
Pulston. Das Fingerpulsoximeter
kann sowohl bei Kindern ab etwa
fünf Jahren als auch bei Erwachsenen eingesetzt werden.
Der kleine Helfer ist bei Notfall­
situationen in Kliniken nicht weg­
zudenken, aber auch in der Arzt­
praxis oder im Homecare-Bereich
leistet er genau dann, wenn es
­kritisch wird, hervorragende Dienste.
Das NANOXµ arbeitet mit den
­ euesten Messverfahren und bietet
n
alles, was für Kurzzeitmessungen
­erforderlich ist. Zwei handelsübliche
Batterien sorgen für 18 Stunden
­Betriebszeit.
Weitere Informationen:
Medlab medizinische
Diagnosegeräte GmbH
Mannheimer Straße 16–18
76131 Karlsruhe
Tel. (07 21) 6 25 12-11
Fax (07 21) 6 25 12-12
E-Mail: sales@medlab-gmbh.de
Internet: www.medlab-gmbh.de
Preis für Fosavance®
jetzt auf Generika-Niveau
>>> Der forschende Arzneimittelhersteller MSD Sharp & Dohme
gab bekannt, dass er den Preis für
Fosavance® zum 15. Juli 2006 senkt.
Fosavance® enthält 70 mg OriginalAlendronat von MSD und 2800
Internationale Einheiten Vitamin D
in einer Wochentablette. Der Preis
für Fosavance® liegt jetzt auf dem
Niveau von Alendronsäure-Generika.
Durch die Preissenkung können
Ärzte weiterhin auf ein Original von
MSD setzen und wirtschaftlich verordnen. Osteoporose-Patientinnen
mit Risiko für einen Vitamin-DMangel, die Alendronsäure erhalten,
können nun auf die innovative Fixkombination Fosavance® eingestellt
werden. Dies bedeutet eine Entlastung des Arzt-Budgets und – durch
die Fixkombination mit Vitamin D –
eine wesentliche Verbesserung in
der Osteoporose-Therapie. „Osteoporose-Patientinnen erhalten in einer
Tablette das bekannte OriginalAlendronat und zusätzlich Vitamin D
dazu. Dies ist ein bedeutender Vorteil für die Patienten, denn das knochenstärkende und das Sturzrisiko
vermindernde Vitamin D wird oft
nicht regelmäßig eingenommen“,
sagt Dr. Ottfried Zierenberg, Geschäftsführer MSD Sharp & Dohme.
Für weitere Informationen
­wenden Sie sich bitte an:
Andreas Marmsoler, MSD Sharp &
Dohme GmbH, Lindenplatz 1,
85540 Haar, Telefon (0 89) 45 61-13 73,
Fax (0 89) 45 61-13 29, E-Mail:
andreas_marmsoler@msd.de
Nachrichten
[
Erste Mannheimer
Kinder-Uni Medizin
] [
Kinderwunsch
nach Krebs
]
>>> Warum klopft das Herz?
Was passiert bei der Narkose?
Wie funktioniert das Gehirn?
Drei von vielen Fragen aus der Welt
der Medizin, die sich nicht nur
­Kinder stellen. Doch diese tun es
­offen und erwarten Antworten von
den Erwachsenen.
Um den kindlichen Wissensdurst
zu stillen und gleichzeitig Einblicke
in die Welt der medizinischen Forschung zu geben, veranstaltete das
Universitätsklinikum Mannheim
­gemeinsam mit dem „Mannheimer
Morgen“ in diesem Jahr erstmals
­eine Kinder-Uni Medizin. Kinder zwischen acht und zwölf Jahren konnten sich innerhalb der ersten beiden
baden-württembergischen Sommerferienwochen in acht verschiedenen
Vorlesungen über die Funktionen
des menschlichen Körpers und die
Aufgaben der modernen Medizin
­informieren. Die Veranstaltungen
fanden im großen Hörsaal des
­Klinikums statt.
Initiator der Kinder-Uni Medizin ist
Professor Christoph Konrad, Anästhesist am Mannheimer Universitätsklinikum und selbst Vater von drei
Kindern.
>>> Ein neues Netzwerk, das Frauen
hilft, ihren Kinderwunsch nach einer
überstandenen Krebserkrankung zu
erfüllen, haben Reproduktionsmediziner und -biologen in Heidelberg
gegründet. Bei einem konstituierenden Arbeitstreffen schlossen
sich 33 Universitätskliniken zum
„Deutschen Netzwerk für fertilitätsprotektive Maßnahmen bei Chemound Strahlentherapien, FertiProtekt“
zusammen. Sein Ziel ist es, bekannte
Therapien zu optimieren, neue Behandlungsformen zu entwickeln,
­ihre Effektivität wissenschaftlich zu
überprüfen und sie mit hohem
­medizinischem Standard flächen­
deckend in Deutschland anzubieten.
Die gemeinsame Federführung des
Netzwerks liegt bei den Abteilungen
für Gynäkologische Endokrinologie
und Reproduktionsmedizin der Universitäts-Frauenkliniken Heidelberg
und Bonn.
[
Weitere Informationen
im Internet:
www.uniklinikum-heidelberg.de/
gyn-endo-repro und
www.ivf.uniklinik-bonn.de­
Neue Initiative sucht
Ärzte, die MagnetfeldTherapie anwenden
]
>>> Die „Initiative zur Etablierung
von Magnetfeld-Therapie und -Vorsorge in Deutschland“ sucht Ärzte,
die bereits erfolgreich MagnetfeldTherapie einsetzen und kostenfrei
auf die Therapeuten-Liste möchten.
Außerdem bietet das neue „Magnetfeld-Informations-Zentrum für
Deutschland“ Fachinformationen
für Ärzte, Broschüren zur gezielten
Patienteninformation und Fortbildungsveranstaltungen mit führenden Magnetfeld-Therapeuten.
Renate Wiedemann, Reit 25, 21244
Buchholz, Telefon (0 41 81) 3 73 13,
Fax 3 94 95, E-Mail: info@magnetfeldtherapie.de; Internet: www.
initiative-magnetfeld-therapie.de
Ansprechpartner:
Privatdozent Dr. Michael von Wolff
Vossstraße 9, 69115 Heidelberg
Telefon (0 62 21) 5 63 79 46
E-Mail: Michael.von.Wolff@
med.uni-heidelberg.de
[
Optimierung
der MS-Behandlung
]
>>> Neue Entwicklungen und
Erkenntnisse in der Therapie der
Multiplen Sklerose waren das Thema
einer von Serono initiierten Pressekonferenz. Die dort vorgestellte
neue Rebif Startpackung ermöglicht
mittels einschleichender Startmedikation einen verträglicheren Therapieeinstieg. Im Anschluss wird durch
die einzigartige Dosierungsflexibilität von Rebif die Treue des Patienten
an eine INF-Hochdosis-Therapie
verbessert. Die neuen DGN-Leitlinien
„Diagnostik und Therapie der Multiplen Sklerose“ weisen darauf hin,
dass das Auftreten neuer Schübe
durch eine dreimal wöchentliche
Hochdosis-Therapie mit INF-ß (s.c.)
signifikant gegenüber der ein­
maligen Applikation pro Woche
(i.m.) sinkt.
Mit der neuen Rebif Startpackung
will Serono einen weiteren Vorstoß
zur Therapieoptimierung leisten.
Die Patienten erhalten insgesamt
12 Fertigspritzen zur Titration von
Rebif während des ersten Behandlungsmonats: Je sechs Fertigspritzen
mit Rebif 8,8 µg für die ersten beiden Therapiewochen und sechs weitere Fertigspritzen mit Rebif 22 µg
für zwei weitere Wochen. Die exakt
eingestellte Startdosierung ermög­
licht eine genaue Anwendung und
vereinfacht den Therapieeinstieg
­gerade für Patienten mit visuellen
und motorischen Einschränkungen.
Das Risiko von Hautreaktionen an
der Einstichstelle ist vermindert.
Zur Dauerbehandlung stehen dann
wie bisher die flexiblen Dosierungen
von Rebif 22 µg und 44 µg zur Verfügung.
Als sinnvolle Ergänzung zu dem
durch Serono initiierten RebiSTAR
Programm für „Sicherheit und
Therapietreue im Alltag mit Rebif“
und dem komfortablen Autoinjektor
Rebiject II soll die neue Rebif
Startpackung die Compliance und
Adhärenz an eine kontinuierliche
Behandlung verbessern: Erhöhte
Therapietreue durch einen verträglichen Therapiestart und maximale
Dosierungsflexibilität bedeuten eine
weitere Optimierung der modernen
MS-Behandlung.
Dr. Brigitte Hanke
Serono GmbH
Freisinger Straße 5,
85716 Unterschleißheim,
Tel. (0 89) 3 21 56-1 20,
Fax 3 21 56-1 07,
E-Mail: brigitte.hanke@serono.com,
Internet: www.serono.de
ÄBW 08 • 2006
373
Termine
Termine
Thema
Thema
Thema
Interdisziplinäre
Schmerzkonferenz Göppingen
7. Mannheimer Ethik-Symposium
„Willensfreiheit und Abhängigkeit
– Empirische Fakten und geistes­
wissenschaftliche Perspektiven.
Ethisches Problemfeld als inter­
disziplinäre Herausforderung“
29. Kompaktseminar
„Notfallmedizin“
zum Erwerb der Zusatzbezeichnung
Notfallmedizin
K Termin
Mo, 18. 09. 2006
Thema
7 Info
Interdisziplinäre Schmerz­
konferenz Region Heilbronn
>>> Ort: Räume des Regionalen
K Termin
Schmerzzentrums DGS, Schillerplatz 8/1,
73033 Göppingen. Bitte melden Sie
­Patienten, die Sie vorstellen möchten,
rechtzeitig an, damit die konsiliarischen
Fachkollegen zugezogen werden können, Tel. (0 71 61) 97 64-5, Frau Mickan.
Für teilnehmende Kolleginnen/Kollegen
ist keine Anmeldung erforderlich.
Sa, 23. 09. 2006, 9.30 Uhr
K Termin
a) Mo, 28. 08. 2006, 19.30 Uhr
(Kraichgau-Klinik, Fritz-HagnerPromenade 15, 74906 Bad Rappenau)
b) Mo, 25. 09. 2006, 19.30 Uhr
(„Medicus“, Hagenbacher Str. 2,
74177 Bad Friedrichshall)
7 Info
Thema
>>> a) Chefarzt Dr. P. Trunzer,
Schmerzkonferenzen,
Weiterbildung Schmerztherapie
Tel. (0 72 64) 8 02-1 22, Fax 8 02-1 14,
E-Mail: Schmerzkonferenz@
Kraichgau-Klinik.de; b) Praxis
Dr. A. Linez, Tel. (0 71 36) 96 48 24,
Fax 96 60 55, E-Mail: Info@
Schmerzzentrum-Heilbronn.de.
Weitere Infos im Internet:
www.Schmerz-Visite.de
Thema
4. Bad Wildbader
Sonographiekurs der Stütz- und
Bewegungsorgane
(Aufbau- und Refresherkurs)
K Termin
K Termin
a) Interdisziplinäre
­Schmerzkonferenzen Heidelberg
(jeweils mittwochs, 19.00 Uhr)
20. 09., 18. 10. und 15. 11. 2006
b) Weiterbildung
„Spezielle Schmerztherapie“
(80 Stunden) zum Erwerb der Zusatz­
bezeichnung und zur KV-Zulassung
Akupunktur
(jeweils samstags/sonntags,
­Heidelberg)
16.–17. 09., 14.–15. 10.,
18.–19. 11., 16.–17. 12. 2006
16.–17. 09. 2006 (Sa–So)
7 Info
7 Info
>>> Ort/Anmeldung und Auskunft:
>>> Ort: Hotel Ochsen,
Schmerztherapiepraxis Dr. Birgit Zöller,
Römerstr. 1, 69115 Heidelberg,
Tel. (0 62 21) 16 00 06.
75339 Höfen/Enz. V­eranstalter:
Verein zur Förderung von Kunst
und Können in der Medizin e. V.
Gebühr inkl. Verpflegung 280 Euro.
Auskunft/Anmeldung:
www.sonokurs.com
oder in dringenden Fällen
Tel. (0 70 81) 1 79-1 71, Fax 1 79-1 45.
Thema
Professionelle Führung in Klinik,
Praxis und Forschung –
Karrieretraining für Ärztinnen
mit Führungsaufgaben
K Termin
Südwestdeutsche Schmerztage
„Schmerzen aus Knochen,
­Gelenken, Muskeln und Sehnen –
zielführende Diagnostik,
­innovative Therapien“
K Termin
a) Public Awareness Day
Fr, 22. 09. 2006
b) Wissenschaftliche Fortbildung
Sa, 23. 09. 2006
7 Info
16.–17. 09. 2006 (Sa–So)
>>> Ort: Stadthalle Göppingen,
7 Info
>>> Ort: Panorama Hotel Mercure
Freiburg. Kosten: 980 Euro.
Auskunft/Anmeldung:
FreiburgerÄrzteConsulting, Schwimmbadstr. 11, 79100 Freiburg/Breisgau,
Tel. (07 61) 2 11 57 05, Fax 2 11 57 07,
E-Mail: info@freiburgeraerzteconsulting.
de; www.freiburgeraerzteconsulting.de
374
Thema
­Blumenstr. 41, 73033 Göppingen
(http://www.goeppingen.de).
­Veranstalter: Deutsche Gesellschaft
für Schmerztherapie e. V.
und Deutsche Schmerzliga e. V.
Auskunft:
Dr. med. Gerhard Müller-Schwefe,
­Schillerplatz 8/1, 73033 Göppingen,
Tel. (0 71 61) 97 64 76, Fax 97 64 77,
E-Mail: gp@dgschmerztherapie.de
ÄBW 08 • 2006
7 Info
>>> Ort: Universität Mannheim,
Schloss, Haupteingang Ostflügel, Aula
500. Tagungsgebühr: 50 Euro, Studierende 10 Euro. Veranstalter: Institut für
medizinische Ethik (IEPG), Mannheim.
Anmeldung: www.institut-iepg.de.
­Auskunft:
Tel. (06 21) 32 88 63 60,
Fax 32 88 63 66,
E-Mail: info@institut-iepg.de
Thema
K Termin
01.–08. 10. 2006 (So–So)
7 Info
>>> Ort: Schloss Montfort, Langen­
argen/Bodensee. Veranstalter sind die
Akademie für Wissenschaft, Wirtschaft
und Technik an der Universität Ulm
und die Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte.
Nähere Informationen:
www.uni-ulm.de/akademie
Thema
Fortbildungsveranstaltung
„Migranten“
K Termin
Psychosomatische und
­Psychotherapeutische
Fort- und Weiterbildung
Mi, 04. 10. 2006, 15.30–18.30 Uhr
K Termin
Fachklinik für Psychosomatische
­Medizin und Psychotherapie,
Am schönen Moos 7, 88348 Bad Saulgau.
Gebühr: keine.
Tel. (0 75 81) 5 07-2 03, Fax 5 07-2 11;
Internet: www.klinik-a-s-moos.de
a) Blockkurs Psychosomatische
Grundversorgung
(50 Stunden)
25.–30. 09. 2006 (Mo–Sa)
Kosten: 490 Euro
b) Zusatzweiterbildung
Psychotherapie (fachgebunden)
Informationstag: Sa, 16. 09. 2006
Kosten: 90 Euro
c) Zusatzweiterbildung
Psychotherapie (fachgebunden)
2006–2008; 12 Wochenendkurse
Start: 28.–29. 09. 2006
Kosten: je 260 Euro
d) Psychosomatische Grundkennt­
nisse in der Facharztweiterbildung
13.–17. 11. 2006 (Mo–Fr)
Kosten: 450 Euro
7 Info
>>> Ort: Räume der Abteilung
für Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie in Freiburg.
Information/Anmeldung: AK Psycho
somatische Grundversorgung Südbaden
e. V., Fort- und Weiterbildungsbüro,
Hauptstr. 8, 79104 Freiburg,
Tel. (07 61) 2 70-65 15, Fax 2 70-68 85,
E-Mail: Weiterbildung.Psychosomatik@
uniklinik-freiburg.de;
www.psychosomatik.uniklinik-freiburg.
de/psysomgv/
7 Info
>>> Ort: Klinik Am schönen Moos,
Thema
Curriculum „Psychosomatische
Grundversorgung“
K Termin
Beginn: Sa, 07. 10. 2006,
­Kursende: 28. 04. 2007
7 Info
>>> Ort/Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft Psychosomatische Grundversorgung, c/o Universitätsklinikum Ulm,
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Am Hochsträß 8, 89081 Ulm.
Auskunft/Anmeldung: Tel. (07 31)
5 00-2 56 71, Frau Findling, 10–12 Uhr;
E-Mail: Karin-Ute.Findling@uni-ulm.de
Thema
Psychosomatische
Fort- und Weiterbildung
K Termin
a) Psychosomatische
Grundversorgung
(80 Stunden), 4 Samstage,
4 Mittwochabende
Beginn: Sa, 14. 10. 2006
Kosten: 800 Euro (zzgl. Balintgruppe)
(Ort: Sonnenberg-Klinik, ChristianBelser-Str. 79, 70597 Stuttgart)
Termine
b) Psychosomatische
Grundkenntnisse
in der Facharzt-Weiterbildung
(40 Stunden), 5 Samstage
14. 10., 11. 11. und 09. 12. 2006;
27.01. und 10. 03. 2007
(Ort: C. G. Jung-Institut, Stuttgart)
Kosten: 350 Euro (zzgl. Balintgruppe)
7 Info
>>> Anmeldung/Auskunft:
Fortbildungsstelle, Dipl.-Psych.
Maritta Schlupp, Tel. (07 11) 67 81-4 21,
E-Mail: info@fortbildungsstelle-online.de
Thema
mibeg-Strahlenschutzkurse
K Termin
a) Kenntnisse im Strahlenschutz
Erstunterweisung nach RöV
(Tagesseminar)
Sa, 14. 10. 2006, 9.00–17.00 Uhr
b) Strahlenschutz-Grundkurs
Fachkunde im Strahlenschutz,
entsprechend der Richtlinien RöV
20.–22. 10. 2006
(Beginn Fr, 13 Uhr,
Ende So, 15 Uhr)
c) Strahlenschutz-Spezialkurs
Röntgendiagnostik
Fachkunde im Strahlenschutz,
entsprechend der Richtlinien RöV
03.–05. 11. 2006
(Beginn Fr, 13 Uhr,
Ende So, 15 Uhr)
7 Info
>>> Ort: Tübingen.
Auskunft/Anmeldung:
Tübinger Gesellschaft mbH,
Mömpelgarder Weg 8, 72072 Tübingen,
Tel. (0 70 71) 3 66 98-0.
Thema
Ärztefortbildungen am SRH Klini­
kum Karlsbad-Langensteinbach
K Termin
a) Systempathophysiologie und
Comorbidität der Herzinsuffizienz
Mi, 18. 10. 2006, 17.00 Uhr c. t.
b) Bewegungserhaltende
Therapien degenerativer
­Wirbelsäulenleiden
Mi, 25. 10. 2006, 17.00 Uhr c. t.
c) Auge und Gehirn –
visuelle Agnosien und andere
­zentrale Sehstörungen
Mi, 08. 11. 2006, 17.00 Uhr c. t.
d) Erektile Dysfunktion: Sport und
Ernährung als Wunderwaffen?
Mi, 15. 11. 2006, 17.00 Uhr c. t.
e) Sucht und psychiatrische
­Erkrankungen
Mi, 29. 11. 2006, 17.00 Uhr c. t.
7 Info
>>> Ort SRH Klinikum, Hörsaal.
Auskunft: Tel. (0 72 92) 61-40 28,
E-Mail: adelheid.kiesinger@kkl.srh.de
Onkologische Termine
Thema
Diabetes-Akademie
Bad Mergentheim
K Termin
a) Curriculum Diabetologie 2006
Grundversorgung 40 Stunden,
nach dem Curriculum der Bundesärztekammer
19. 10.–22. 10. 2006 (Do–So)
Kosten: 450 Euro
b) Trainingsseminar HyPos
27.–28. 10. 2006 (Fr–Sa)
Kosten: 230 Euro
7 Info
>>> Ort: jeweils Schulungszentrum
Diabetes-Klinik.
Anmeldung: Diabetes-Akademie
Bad Mergentheim e. V.,
Theodor-Klotzbücher-Str. 12,
97980 Bad Mergentheim,
Tel. (0 79 31) 80 15; Anmeldung
Curriculum auch bei mediKolleg,
Raiffeisenstr. 1, 65191 Wiesbaden,
Tel. (06 11) 16 66 90.
Thema
MRT-Kurs III „Untere Extremität“
Normalanatomie, Pathologie und
­Befundungsstrategien der unteren
­Extremität
K Termin
20.–21. 10. 2006
(Fr, 15.00 Uhr, Sa bis 18.00 Uhr)
7 Info
>>> Ort: Sportklinik Stuttgart,
­Taubenheimstr. 8, 70372 Stuttgart.
Der Kurs findet in Kooperation
der Stiftung Akademie Deutscher
­Orthopäden und dem Arbeitskreis
„Bildgebende Verfahren“ der DGOOC
statt.
Auskunft: Bettina Schneider,
Taubenheimstr. 8, 70372 Stuttgart,
Tel. (07 11) 55 35-1 75, Fax 55 35-1 88,
E-Mail: bettina.schneider@sportklinikstuttgart.de; www.sportklinik-stuttgart.de
Thema
Thema
Tübinger Fachtag
„Palliative Care“
Tumorzentrum Freiburg
K Termin
a) Tumorforum
„Hepatozelluläres Karzinom“
Di, 10. 10. 2006, 18.15 Uhr
(Universitätsklinik, Hugstetter Str. 55,
Großer Hörsaal)
b) 60. Ärztefortbildung
„Prostata-Karzinom“
Sa, 18. 11. 2006, 9.00 Uhr
(Hörsaalgebäude Killianstr. 3)
K Termin
Sa, 30. 09. 2006, 9.30–14.30 Uhr
7 Info
>>> Ort: Tübingen, Kliniken auf dem
Schnarrenberg, Hoppe-Seyler-Str. 3,
Hörsaal B04-210. Veranstalter:
Südwestdeutsches Tumorzentrum –
Comprehensive Cancer Center Tübingen.
Auskunft:
Geschäftsstelle Tumorzentrum,
Tel. (0 70 71) 29-8 52 36 oder -8 52 35,
E-Mail: tumorzentrum@
med.uni-tuebingen.de;
www.tumorzentrum-tuebingen.de
7 Info
>>> Weitere Informationen über
die Geschäftsstelle des Tumorzentrums
Freiburg, Tel. (07 61) 2 70-33 02,
Fax 2 70-33 98.
Zum Gedenken
Wir trauern um
unsere Kolleginnen
und Kollegen
Dr. med. Charlotte Kerstan-Thies, Murg
Dr. med. Erna Gass, Freiburg
Dr. med. Herbert Sitte, Tuttlingen
Dr. med. Karl-Ernst Bartels, Rheinfelden
Dr. med. Franz Keichel, Bad Wildbad
Dr. med. Willibald Bujnoch, Stuttgart
Dr. med. Christoph Geibel, Donaueschingen
Prof. Dr. med. Horst Brücher, Heidelberg
Dr. med. Edgar Seitz, Bretten
Dr. med. Hanns-Heinz Hill, Heidelberg
Dr. med. Erica von Witzleben, Bad Krozingen
Dr. med. Peter Allmendinger, Ulm
Dr. med. Otto Rack, Mannheim
Dr. med. Wolfgang Hecker, Stuttgart
Dr. med. Emma Niebel, Mannheim
Dr. med. Hermann Blankenhorn, Ehingen
Dr. med. Gert Hahn, Staufen
Dr. med. Claudius Kemmerich, Freiburg
Dr. med. Hannelore Krassel, Ludwigsburg
Dr. med. Marlies Gross-Lüngen, Mannheim
Dr. med. Manfred Bischoff, Pforzheim
Dr. med. Mathias Uhl, Laupheim
Prof. Dr. med. habil. Robert Engelhorn, Biberach Dr. med. Maria Majic-Schlez, Heidelberg
Dr. med. Karlhans Weigand, Nehren
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*
ÄBW 08 • 2006
29. 03. 1920
06. 06. 1913
08. 01. 1916
30. 12. 1919
06. 11. 1921
27. 06. 1917
27. 06. 1962
28. 09. 1919
22. 10. 1910
31. 08. 1919
06. 07. 1921
08. 10. 1958
28. 02. 1920
13. 07. 1947
16. 09. 1922
30. 04. 1911
11. 10. 1931
11. 05. 1941
17. 11. 1921
08. 06. 1921
11. 04. 1950
08. 12. 1921
26. 08. 1920
09. 06. 1923
30. 11. 1948
375
†
†
†
†
†
†
†
†
†
†
†
†
†
†
†
†
†
†
†
†
†
†
†
†
†
08. 09. 2005
03. 10. 2005
18. 12. 2005
17. 03. 2006
03. 04. 2006
23. 04. 2006
24. 04. 2006
01. 05. 2006
20. 05. 2006
23. 05. 2006
31. 05. 2006
02. 06. 2006
03. 06. 2006
04. 06. 2006
05. 06. 2006
06. 06. 2006
07. 06. 2006
07. 06. 2006
08. 06. 2006
12. 06. 2006
16. 06. 2006
16. 06. 2006
17. 06. 2006
17. 06. 2006
30. 06. 2006
Bekanntmachungen
Landeseinheitliche
Abschlussprüfung Winter 2006/07
für Arzthelferinnen
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Geschäftsstelle:
J­ ahnstraße 40
70597 Stuttgart ­(Degerloch)
Telefon (07 11) 76 98 90
Fax 7 69 89 50
Weitere Infos unter www.laek-bw.de
Der schriftliche Teil der Ab­
schlussprüfung für Arzthelfe­
rinnen beginnt am 20. November
und wird am 21. und 23. Novem­
ber 2006 fortgesetzt. Die Termine
der mündlichen Prüfung werden
den Prüflingen von den Bezirks­
ärztekammern bzw. den Berufs­
schulen jeweils mitgeteilt. Die
Anmeldefrist zur Zulassung zur
Prüfung endet am 15. September
2006 (vgl. §§ 7 und 10 der Prü­
fungsordnung für die Abschluss­
prüfung der Arzthelferinnen
der Landesärztekammer BadenWürttemberg, Ärzteblatt 4/88).
Bekanntmachung des Landeswahlleiters über die Wahl
der Mitglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer
­Baden-Württemberg für die 14. Wahlperiode vom 12. Juli 2006
Der Landeswahlausschuss hat nach § 26 Abs. 2 Satz 1 der Wahl­
ordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom
01. Dezember 2001 im Umlaufverfahren nach § 13 Abs. 2 der
­Geschäftsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg
vom 10. Oktober 2001 die Zahl der von den Vertreterversamm­
lungen der Bezirksärztekammern zu wählenden Mitglieder der
­Vertreterversammlung der Landesärztekammer gemäß §§ 11 und
12 des Heilberufe-Kammergesetzes i.d.F. der Bekanntmachung vom
16. März 1995 (GBl. BW vom 17. 05. 95, S. 314), zuletzt geändert
durch das Gesetz zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes
und des Versorgungsanstaltsgesetzes vom 14. Februar 2006
(GBl. BW vom 17. 02. 06, S. 23) wie folgt ermittelt:
Bezirksärztekammer Nordwürttemberg: Bezirksärztekammer Nordbaden:
Bezirksärztekammer Südbaden:
Bezirksärztekammer Südwürttemberg:
„Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen
in aufenthaltsrechtlichen Verfahren bei Erwachsenen“
(nach dem 24-stündigem Curriculum der Bundesärztekammer)
vom 6.–8. Oktober 2006 in Stuttgart-Degerloch
Es ist soweit! – Im Ärzteblatt
­Baden-Württemberg wurde im
Februar 2006 zur Problematik
von Gutachten und Stellung­
nahmen zur gesundheitlichen
Rückführungsfähigkeit von Aus­
ländern, die zur Ausreise ver­
pflichtet sind, berichtet. Darüber
hinaus wurde eine Qualifizie­
rungsmöglichkeit zur Begutach­
tung in Aussicht gestellt. Inzwi­
schen haben sich über 100 Inter­
essenten gemeldet. Die Landes­
ärztekammer Baden-Württemberg führt zusammen mit der
Landespsychotherapeuten­
kammer einen entsprechenden
Kurs durch.
Anmeldung
Online:
Landesärztekammer
www.aerztekammer-bw.de Baden-Württemberg
Fortbildung und
Faxantwort:
Qualitätssicherung
(07 11) 7 69 89-22
z. Hd. Frau Mangold
Jahnstraße 40
Tel.: (07 11) 7 69 89-24
70597 Stuttgart
E-Mail: helene.mangold@laek-bw.de
■ Ich nehme verbindlich an der Veranstaltung „Begutachtung psy­
chisch reaktiver Traumafolgen im aufenthaltsrechtlichen Ver­fahren
bei Erwachsenen nach dem 24-Stunden-Curriculum der Bundes­
ärztekammer“ vom 6.–8. Oktober 2006 in Stuttgart-Degerloch, teil.
Gebühr: 360,– Euro (für Baustein I und II). Schulungsunterlagen
und Verpflegung sind in der Gebühr enthalten. Überweisung nach
Anmeldung auf das Konto Nr. 7 477 503 731 bei der Landesbank
Baden-Württemberg (BLZ 600 501 01).
Name/Vorname/Titel
Facharztbezeichnung/PP, KJP
28
26
21
17
Geburtsdatum
Die Bewerber, auf die kein Sitz entfällt, sind nach §§ 26 (1) Satz 2,
23 Abs. 4 der Wahlordnung in der Reihenfolge der von ihnen
­erreichten Stimmenzahlen Ersatzpersonen ihres Wahlvorschlags.
Dr. iur. Dieter Vogel
Landeswahlleiter
Anschrift
Telefon
Fax
E-Mail
Datum
Unterschrift
(Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel)
376
ÄBW 08 • 2006
Bekanntmachungen
Das Curriculum gliedert sich in
3 Bausteine: Baustein I behandelt
u. a. Formen der Traumatisierung,
Diagnostik, Asyl- und Ausländer­
recht, Baustein II interkulturelle
Begutachtung, Übungen zur
­Gesprächsgestaltung und Ab­
fassung eines Gutachtens und
Baustein III super­vidierte Gutach­
ten. Der gesamte Themenkatalog
ist bei der Bundes­ärztekammer
einsehbar und kann dort
­heruntergeladen werden:
http://www.bundesaerztekammer.de/30/Fortbildung/
60Materialien/20Curricula/
CurrBegutPsych.html
Termin: 6.–8. Oktober 2006:
(freitags 14.30–19.00 Uhr,
samstags 9.00–18.00 Uhr,
sonntags 9.00–17.15 Uhr)
Gebühr: 360,–Euro (für Baustein
I und II), Schulungsunterlagen
und Verpflegung sind in der
­Gebühr enthalten.
Teilnehmerzahl:
max. 60 Personen
Die Fortbildung ist mit 24 Punk­
ten auf das Fortbildungszertifikat
der Landesärztekammer BadenWürttemberg und der Landes­
psychotherapeutenkammer
­Baden-Württemberg anerkannt.
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Geschäftsstelle:
J­ ahnstraße 5
70597 Stuttgart ­(Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 81-0
Fax 7 69 81-5 00
16. Psychosomatischer Tag
am Samstag, 14. Oktober 2006
„Seelische und körperliche Erkrankungen in Schwellensituationen“
Tagungsort: Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart
(Parkmöglichkeit: Tiefgarage
der Bezirksärztekammer)
13.30–14.15 Uhr:
Somatoforme Störungen
bei kriegstraumatisierten
Flüchtlingen – Ergebnisse
­einer traumazentrierten
­Psychotherapie
Frau Dr. med. L. Jocsimovic,
Düsseldorf
Als zertifizierte Fortbildung bei
der Landesärztekammer BadenWürttemberg angemeldet.
14.15–14.30 Uhr:
Diskussion
Veranstalter/Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart,
Tel. (07 11) 7 69 81-5 70,
Fax (07 11) 7 69 81-5 00,
E-Mail: muenst@baek-nw.de
14.30–14.45 Uhr:
Kaffeepause
14.45–16.00 Uhr:
Arbeit in Kleingruppen
16.00–16.30 Uhr:
Abschlussplenum
Ausgabe der Teilnahme­
bescheinigungen
Programm:
9.00–9.10 Uhr:
Begrüßung und Einführung
Dr. med. E. Gaus, Esslingen
Teilnehmergebühr:
61,– Euro
(inkl. Tagungsverpflegung)
Anmeldung erforderlich.
Diese Veranstaltung ist anrechen­
bar auf das 80-stündige Curricu­
lum zum Erwerb der Qualifikati­
on zur Durchführung der psycho­
somatischen Grundversorgung
(Ziff. 35100/35110 EBM 2000plus)
und zur Vermittlung von psycho­
somatischen Grundkenntnissen
in der Facharztweiterbildung.
09.10–10.00 Uhr:
„… das Vater werden ist nicht
schwer, Vater sein dagegen
sehr“– Das Couvade-Syndrom
und postpartale Depression
bei Vätern
Frau Dr. biol. hum. Dipl.-Psych.
D. Munz, Ulm
10.00–10.50 Uhr:
Diagnose Krebs: Die Bedeutung psychologischer Faktoren
für Ursache und Folge
Prof. Dr. med. P. Herschbach,
München
10.50–11.10 Uhr:
Diskussion
11.10–11.30 Uhr:
Kaffeepause
11.30–12.45 Uhr:
Arbeit in Kleingruppen
Bitte abtrennen
Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
Jahnstraße 5
705971 Stuttgart
Anmeldung
■ Hiermit melde ich mich verbindlich zum 16. Psychosomatischen Tag am Samstag, 14. Oktober 2006 in Stuttgart an.
Name/Vorname/Titel
tätig als (Fachgebiet/Dienstbezeichnung)
Anschrift
12.45–13.30 Uhr:
Mittagspause –
gemeinsames Mittagessen
Datum
Unterschrift
ÄBW 08 • 2006
377
Bekanntmachungen
Impfkurs für Ärzte –
Basisqualifikation
10.30–11.00 Uhr: Pause
(entsprechend der Empfehlung
der Bundesärztekammer
zur Durchführung von Schutz­
impfungen)
Samstag, 30. September 2006,
09.00–17.30 Uhr
im Neubau der Bezirksärzte­
kammer Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 StuttgartDegerloch (Parkmöglichkeit:
BÄK-Tiefgarage u. a.)
Leitung und Moderation:
Ministerialrat Dr. med. J. Wuthe,
Ministerium für Arbeit und
­Soziales Baden-Württemberg,
Ref. 54, Stuttgart
Programm:
09.00–09.05 Uhr: Begrüßung
09.05–09.30 Uhr:
Stellenwert des Impfens
– Daten zu impfpräventablen
­Erkrankungen
– Durchimpfungsraten
in Baden-Württemberg
– Grundzüge des Infektions­
schutzgesetzes
Dr. med. J. Wuthe, Stuttgart
09.30–10.30 Uhr:
Die aktuellen
STIKO-Empfehlungen
– Impfkalender für Kinder
und Jugendliche
– Indikations- und
Auffrischimpfungen
– Kontraindikationen
– Impfabstände
– Impfreaktionen
– Dokumentation der Impfung
Dr. K. Hammer, Marburg
378
11.00–12.30 Uhr:
Indikationsimpfungen
– Impfungen bei besonderer
­beruflicher Exposition
– Impfungen
bei Grunderkrankungen
– Impfungen gegen Meningo­
kokken der Gruppe C
– Tollwutprophylaxe
– Tuberkulose: Testung
als Alternative zur Impfung
– Seniorenimpfungen
Dr. med. E. Plassmann, Mühldorf
12.30–13.30 Uhr: Mittagspause
13.30–14.15 Uhr:
Die Zecken
als Krankheitsüberträger
– Epidemiologie der Früh­
sommermeningoencephalitis
(FSME)
– Konsequenzen für die
­Impfempfehlung in BadenWürttemberg
– Borreliose, Krankheitsbild
und Verbreitung
Prof. Dr. med. Dr. rer. nat.
P. Kimmig/Dipl.-Biol. R. Oehme,
Stuttgart
14.15–15.30 Uhr:
Impfungen im internationalen
Reiseverkehr
– Individuelle Beratung bei
­Reisen innerhalb Europas und
bei Fernreisen
– Neue Tollwutempfehlungen
– Malariaprophylaxe
Dr. Dr. med. P. C. Döller, Tübingen
15.30–16.00 Uhr: Pause
16.00–17.00 Uhr:
Aktives Impfmanagement
– Wer Patienten motivieren will,
muss mehr tun, als nur ein
Poster ins Wartezimmer zu
hängen.
– Welche Aufgaben kann die
Arzthelferin übernehmen?
– Informationswege in der Praxis
– Recall – ein konsequentes
­Erinnerungssystem
– IGeL: ein wichtiger Baustein
in der Prävention
Dr. med. U. Enzel, Schwaigern
ÄBW 08 • 2006
17.00–17.30 Uhr:
Abrechnung
von Impfleistungen
– Abrechnungsziffern
– Impfstoffbezug
Dr. med. H. Säurle, Stuttgart
17.30–17.35 Uhr:
Ausgabe der Teilnahme­
bescheinigungen
Änderungen des Programms
bleiben vorbehalten.
Diese Veranstaltung wird von der
Fa. Novartis Behring unterstützt.
Im Rahmen der zertifizierten
Fortbildung erhalten Sie
­hierfür 8 Fortbildungspunkte.
Teilnahmegebühr:
82,– Euro (inkl. Verpflegung)
51,– Euro (inkl. Verpflegung)
für Arbeitslose/in Elternzeit
Anmeldung und Auskunft:
Bezirksärztekammer
­Nordwürttemberg
Jahnstraße 5
70597 Stuttgart
Tel. (07 11) 7 69 81-0/-5 70
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
Für Arzthelferinnen wird ein
separater Impfkurs angeboten:
am Mittwoch, 11. Oktober
2006 (14.30–18.00 Uhr),
­allerdings nur bei entsprechend
hoher Anmeldezahl.
Bitte abtrennen
Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
Postfach 70 01 63
70571 Stuttgart
Anmeldung zum Impfkurs – Basisqualifikation
bei der Bezirksärztekammer NW, Jahnstraße 5, Stuttgart-Degerloch
Hiermit melde ich mich verbindlich zum Impfkurs für Ärzte
■ am Samstag, 30. September 2006 von 09.00–17.30 Uhr an.
Name/Vorname/Titel
tätig als (Fachgebiet/Dienstbezeichnung)
■ angestellt ■ niedergelassen
Anschrift
Datum
Unterschrift
Teilnehmergebühr:
82,– Euro (inkl. Verpflegung). Teilnehmerzahl begrenzt.
Bei kurzfristigen Absagen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe
von 20,– Euro bzw. bei Nichterscheinen die volle Kursgebühr in
Rechnung gestellt.
Bekanntmachungen
Interdisziplinäre Fortbildungsveranstaltung und Intensivkurs (Aufbaukurs) Fetale Echokardiographie
„Fetales Herz und Doppler
– Stuttgart 2006“
Termin:
6.– 8. Oktober 2006 (Freitag–Sonntag)
Ort: Bezirksärztekammer Nord­
württemberg, Jahnstraße 5,
70597 Stuttgart-Degerloch
Gebühr: 350,– Euro für den
­Aufbaukurs „Fetale Echokardio­
graphie“ zur Erlangung des Kurs­
zertifikates (inkl. praktischer
Übungen). Einzeltage (nur nach
Rücksprache bei Verfügbarkeit):
100,– Euro (Freitag), 150,– Euro
(Samstag), 100,– Euro (Sonntag).
Anmeldeschluss: 25. September 2006.
Organisation, Auskunft und Anmeldung:
Claudia Mielke
Fortbildungsorganisation
Postfach 70 03 29
70573 Stuttgart
Tel. (07 11) 7 22 06 66
Fax (07 11) 7 82 77 96
E-Mail:
info@fortbildungsorganisation.de
Internet:
www.fortbildungsorganisation.de
Neuwahlen
Herr Dr. Klostermann hat sein
Amt als Vorsitzender der Ärzte­
schaft Schwäbisch Hall aus
Altersgründen aufgegeben.
Die Neuwahl fand am 12. Juli
2006 statt. Gewählt wurden:
Dr. med. Elisabeth Koerber-Kröll
Ärzteschaftsvorsitzende
Crailsheimer Straße 17
74523 Schwäbisch Hall
Dr. med. H. P. Klostermann
(früher AS-Vorsitzender,
jetzt Ehrenvorsitzender)
Facharzt für Innere Medizin
Schumannweg 15
74523 Schwäbisch Hall
Joachim Zanziger
Notfalldienstbeauftragter
Hagenbacher Ring 131
74523 Schwäbisch Hall
Psychosomatische Grundversorgung
Als Bestandteil der Fach­
arztweiterbildung (ÄK):
Kurs A (40 Stunden):
12 Std. Gesprächsführung
8 Std. Theorie
10 Doppelstunden patienten­
orientierte Selbsterfahrungs­
gruppe/Balint
Nach den KV-Richtlinien:
Kurs B (80 Stunden):
50 Std. Theorie
30 Std. patientenorientierte
Selbsterfahrungsgruppe/Balint
Kurs A ist Bestandteil des Kurses B
Leitung:
Dr. med. R. Doßmann,
Dr. med. W. Franke
Termin:
Beginn: Freitag, 27. Oktober 2006, 16.30 Uhr
jeweils Freitag und Samstag
an 5 Wochenenden
Ort:
Klinik Taubertal, Reha-Zentrum
Bad Mergentheim, Deutsche
Rentenversicherung Bund,
Ketterberg 2,
97980 Bad Mergentheim
Anmeldung:
Dr. med. Rüdiger Doßmann,
Klinik Taubertal, Reha-Zentrum
Bad Mergentheim, Deutsche
Rentenversicherung Bund,
Ketterberg 2,
97980 Bad Mergentheim,
Tel. (0 79 31) 5 91-1 60,
Fax (0 79 31) 5 91-1 70.
Landkreis Ludwigsburg
74372 Sersheim
Internist
GP-Anteil
Nr. 0807
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Landkreis Ludwigsburg
71679 Asperg
Internist
GP-Anteil
Nr. 0808
Bezirksdirektion Stuttgart
Albstadtweg 11
70567 Stuttgart ­(Möhringen)
Telefon (07 11) 78 75-0
Fax 7 87 52 74
Landkreis Ludwigsburg
71720 Oberstenfeld
Internist
Nr. 0809
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Nach der Anordnung von Zulas­
sungsbeschränkungen durch den
Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen werden gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der
betreffenden Ärzte bzw. deren
Erben die folgenden Vertrags­
arztsitze zur Übernahme/Wieder­
besetzung ausgeschrieben:
Landkreis Ludwigsburg
71665 Vaihingen/Enz
Internist
Nr. 0810
Anästhesisten
Landkreis Göppingen
73033 Göppingen
Nr. 0801
Internisten
(fachärztlich)
Main-Tauber-Kreis
97877 Wertheim
GP-Anteil
Nr. 0812
Frauenärzte
Stadtkreis Stuttgart
70435 Stuttgart-Zuffenhausen
Nr. 0802
Hausärzte
Landkreis Esslingen
73765 Neuhausen
Allgemeinarzt
Nr. 0803
Hautärzte
Ostalbkreis
73525 Schwäbisch Gmünd
Nr. 0811
Stadtkreis Stuttgart
70435 Stuttgart
Nr. 0813
Landkreis Schwäbisch Hall
74575 Schrozberg
GP-Anteil
Nr. 0814
Landkreis Ludwigsburg
71679 Asperg
Allgemeinarzt
GP-Anteil
Nr. 0804
Nervenärzte
Landkreis Schwäbisch Hall
74564 Crailsheim
GP-Anteil
Nr. 0815
Landkreis Böblingen
71067 Sindelfingen
Allgemeinarzt
Nr. 0805
Psychotherapeuten
Landkreis Ludwigsburg
71634 Ludwigsburg
TAP E
Nr. 0816
Landkreis Schwäbisch Hall
74575 Schrozberg
Allgemeinarzt
GP-Anteil
Nr. 0806
Landkreis Göppingen
73035 Göppingen
KJP
Nr. 0817
ÄBW 08 • 2006
379
Bekanntmachungen
Urologen
Stadtkreis Stuttgart
70178 Stuttgart
GP-Anteil
Nr. 0818
Nähere Informationen zu diesen
ausgeschriebenen Praxen sowie
ggf. Antragsunterlagen erhalten
Sie über die Abteilung Ärztebera­
tung bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Bezirksdirektion Stuttgart, Telefon
(08 11) 78 75-3 00. Wir machen
ausdrücklich darauf aufmerksam,
dass die in der „Warteliste“ einge­
tragenen Ärzte nicht automatisch
als Bewerber für die ausgeschrie­
benen Vertragspraxen gelten.
Die formlose Bewerbung ist
­innerhalb von vier Wochen unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Ziffer bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Bezirksdirektion Stuttgart, Post­
fach 80 06 08 in 70606 Stuttgart,
schriftlich einzureichen und muss
die vollständige Anschrift, Fach­
arztanerkennung, Angaben zum
frühestmöglichen Praxisüber­
nahmezeitpunkt sowie das Ein­
verständnis zur Weitergabe der
Bewerbung an den Praxisüber­
geber enthalten.
Auf folgende, bereits früher veröffentlichte Ausschreibungen
können noch Bewerbungen ein­
gehen:
Augenärzte
in 89518 Heidenheim, Nr. 1001
Hausärzte
in 73079 Süssen, Nr. 0108
Zu diesen und insbesondere
auch zu weiteren Niederlassungs-,
Kooperations- und Übernahme­
möglichkeiten bietet Ihnen die
Bezirksdirektion Stuttgart eine
persönliche Beratung an.
Terminvereinbarung bitte unter
Telefon (08 11) 78 75-3 00.
380
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Karlsruhe
Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe
Telefon (07 21) 59 61-0
Fax 5 96 11 88
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Nach der Anordnung von Zulas­
sungsbeschränkungen durch den
Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen werden gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der
betreffenden Ärzte bzw. deren
Erben die folgenden Vertrags­
arztsitze zur Übernahme/Wieder­
besetzung ausgeschrieben:
Augenärztliche Praxis
im Planungsbereich
Karlsruhe-Stadt
Praxisübernahmezeitpunkt:
nächstmögl. Termin
Kennziffer AU/55.
Augenärztliche Praxis
im Planungsbereich Heidelberg
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 11. 2006
Kennziffer AU/60,
Fachärztlich-
Internistische Praxis
– Nephrologie/Dialyse –
(Gemeinschaftspraxis-Anteil)
im Planungsbereich
Rhein-Neckar-Kreis
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 10. 2006
Kennziffer I/182,
Hausärztliche Praxis
– allgemeinmedizinisch –
(bisherige „Job-SharingGemeinschaftspraxis“)
im Planungsbereich
Rhein-Neckar-Kreis
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 01. 2007
Kennziffer HÄ/211,
ÄBW 08 • 2006
Hausärztliche Praxis
– allgemeinmedizinisch –
im Planungsbereich
Rhein-Neckar-Kreis
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 01. 2007 bzw. 01. 04. 2007
Kennziffer HÄ/212,
Hausärztliche Praxis
– allgemeinmedizinisch –
im Planungsbereich Calw
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 12. 2006
Kennziffer HÄ/213,
Nervenärztliche Praxis
(Gemeinschaftspraxis-Anteil)
im Planungsbereich Heidelberg
Praxisübernahmezeitpunkt:
nächstmögl. Termin
Kennziffer NP/51,
Nervenärztliche Praxis
im Planungsbereich Mannheim
Praxisübernahmezeitpunkt:
nächstmögl. Termin
Kennziffer NP/59,
Nervenärztliche Praxis
(Gemeinschaftspraxis-Anteil)
im Planungsbereich
Karlsruhe-Land
Praxisübernahmezeitpunkt:
02. 01. 2007
Kennziffer NP/62,
Orthopädische Praxis
im Planungsbereich Heidelberg
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 04. 2007
Kennziffer O/76.
Nähere Informationen zu diesen
ausgeschriebenen Praxen sowie
ggf. Antragsunterlagen erhalten
Sie bei der Kassenärztlichen
­Vereinigung Baden-Württemberg,
Bezirksdirektion Karlsruhe,
­Telefon (07 21) 59 61-3 12. S
ollten Sie sich zu einer Bewer­
bung entschließen, so sind mit
Eingang der schriftlichen Bewer­
bung sämtliche Zulassungsvor­
aussetzungen nachzuweisen
(Arztregistereintragung, Füh­
rungszeugnis etc.). Die vollstän­
digen Zulassungsunterlagen
sind unter dem Stichwort
„Ausschreibung“ unter Angabe
der jeweiligen Kennziffer bis zum
04. 09. 2006 bei der KV BadenWürttemberg, Bezirksdirektion
Karlsruhe, Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe, einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
­Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
­Vertragspraxen gelten.
Des Weiteren werden folgende
Psychotherapeutensitze ausge­
schrieben:
Praxis eines Psychologischen
Psychotherapeuten
im Planungsbereich Calw
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 02. 2007
Kennziffer PP/31,
Praxis eines Facharztes für Psychotherapeutische
Medizin
im Planungsbereich Freudenstadt
Praxisübernahmezeitpunkt:
nächstmögl. Termin
Kennziffer ÄP/10,
Praxis eines Kinder- und Jugendlichen­
psychotherapeuten
im Planungsbereich NeckarOdenwald-Kreis
Praxisübernahmezeitpunkt:
nächstmögl. Termin
Kennziffer KJP/15,
Praxis eines Facharztes für Psychotherapeutische
Medizin
im Planungsbereich Heidelberg
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 01. 2007
Kennziffer ÄP/20,
Praxis eines Facharztes für Psychotherapeutische
Medizin
im Planungsbereich Heidelberg
Praxisübernahmezeitpunkt:
nächstmögl. Termin
Kennziffer ÄP/21.
Bekanntmachungen
Nähere Informationen zu dieser
ausgeschriebenen Praxis sowie
ggf. Antragsunterlagen erhalten
Sie bei der Kassenärztlichen Ver­
einigung Baden-Württemberg,
Bezirksdirektion Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-1 63.
Sollten Sie sich zu einer Bewer­
bung entschließen, so sind mit
Eingang der schriftlichen Bewer­
bung sämtliche Zulassungsvor­
aussetzungen nachzuweisen
(Arztregistereintragung, Füh­
rungszeugnis etc.). Die vollstän­
digen Zulassungsunterlagen
sind unter dem Stichwort
„Ausschreibung“ unter Angabe
der jeweiligen Kennziffer bis zum
04. 09. 2006 bei der KV BadenWürttemberg, Bezirksdirektion
Karlsruhe, Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe, einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
­Warteliste eingetragenen Psycho­
therapeuten nicht automatisch
als Bewerber für die ausgeschrie­
benen Vertragspraxen gelten.
Anzeige
Bezirksärztekammer
Südbaden
Geschäftsstelle:
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 88 40
Fax 89 28 68
Hausarzt
Landkreis Konstanz
78464 Konstanz
(allgemeinärztliche Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 01. 01. 2007
Bewerbungsfrist bis 12. 09. 2006
Chiffre-Nr. 08/06-5
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Freiburg
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 88 40
Fax 8 41 07
Hausarzt
Landkreis Ortenaukreis
Nähe Offenburg
(allgemeinärztliche Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 02. 01. 2007
Bewerbungsfrist bis 12. 09. 2006
Chiffre-Nr. 08/06-6
Bezirksberufsgericht
für Ärzte in Freiburg
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Durch Verfügung des Sozial­
ministeriums Baden-Württem­
berg vom 11. Juli 2006 – Az.
55-5415.2-1.2 – wurden im Ein­
vernehmen mit dem Justiz­
ministerium Baden-Württemberg
gemäß § 21 Abs. 4 i.V.m. § 8
Abs. 2 des Heilberufe-Kammer­
gesetzes i. d. F. vom 16. März
1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
­Gesetzes vom 14. Februar 2006
(GBl. S. 23, ber. S. 83), mit
­Wirkung vom 25. Juli 2006
zu Mitgliedern des Bezirksberufs­
gerichts für Ärzte in Freiburg für
die Dauer von 5 Jahren bestellt:
Folgende Vertragsarztsitze wer­
den nach der Anordnung von
­Zulassungsbeschränkungen zur
Wiederbesetzung gemäß § 103
Abs. 4 SGB V auf Antrag der
­betreffenden Ärzte/Psycho­
therapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben:
Als Vorsitzender:
Wolfgang Oswald
Vorsitzender Richter
am LG Freiburg
Gaylingstraße 1
79117 Freiburg,
Hausarzt
Landkreis Lörrach
79415 Bad Bellingen
(allgemeinärztlicher
Gemeinschaftspraxisanteil)
Zeitpunkt: 03. 01. 2007
Bewerbungsfrist bis 12. 09. 2006
Chiffre-Nr. 08/06-2
als 2. ärztliche Beisitzerin:
Dr. med. Renate Schröter
Laufener Straße 15
79114 Freiburg,
als 2. stellvertretender
­ärztlicher Beisitzer:
Dr. med. Henning Kempe
Ranckackerweg 52
79114 Freiburg.
Hausarzt
Landkreis BreisgauHochschwarzwald
79424 Auggen
(allgemeinärztliche Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 01. 01. 2007
Bewerbungsfrist bis 12. 09. 2006
Chiffre-Nr. 08/06-1
Hausarzt
Landkreis Lörrach
79585 Steinen
(allgemeinärztliche Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 01. 01. 2007
Bewerbungsfrist bis 12. 09. 2006
Chiffre-Nr. 08/06-3
Hausarzt
Landkreis SchwarzwaldBaar-Kreis
78050 VS-Villingen
(internistische Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 01. 01. 2007
oder später
Bewerbungsfrist bis 12. 09. 2006
Chiffre-Nr. 08/06-4
Hausarzt
Landkreis Ortenaukreis
77933 Lahr
(internistische Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 16. 01. 2007
Bewerbungsfrist bis 12. 09. 2006
Chiffre-Nr. 08/06-7
Augenheilkunde
Landkreis SchwarzwaldBaar-Kreis
78050 VS-Villingen
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 01. 04. 2007
Bewerbungsfrist bis 12. 09. 2006
Chiffre-Nr. 08/06-8
Augenheilkunde
Landkreis Konstanz
78224 Singen
(Gemeinschaftspraxisanteil)
Zeitpunkt: 01. 01. 2007
Bewerbungsfrist bis 12. 09. 2006
Chiffre-Nr. 08/06-9
Augenheilkunde
Landkreis Rottweil
78713 Schramberg
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt: zum nächstmöglichen
Termin
Bewerbungsfrist bis 12. 09. 2006
Chiffre-Nr. 08/06-10
Frauenheilkunde
Landkreis Lörrach
79539 Lörrach
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 03. 01. 2007
Bewerbungsfrist bis 12. 09. 2006
Chiffre-Nr. 08/06-11
ÄBW 08 • 2006
381
Bekanntmachungen
HNO-Heilkunde
Stadtkreis Freiburg
79114 Freiburg
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 01. 07. 2007
Bewerbungsfrist bis 12. 09. 2006
Chiffre-Nr. 08/06-12
Kinder- und Jugendmedizin
Landkreis Ortenaukreis
77933 Lahr
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 16. 01. 2007
Bewerbungsfrist bis 12. 09. 2006
Chiffre-Nr. 08/06-13
Orthopädie
Chirotherapie, Sportmedizin,
Physikalische Therapie,
Akupunktur
Stadtkreis Freiburg
79104 Freiburg
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 02. 01. 2007
Bewerbungsfrist bis 12. 09. 2006
Chiffre-Nr. 08/06-14
Orthopädie
Chirotherapie (Rheumatologie),
Akupunktur, Physikalische
­Therapie
Landkreis Konstanz
78462 Konstanz
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 01. 04. 2007
Bewerbungsfrist bis 12. 09. 2006
Chiffre-Nr. 08/06-15
Orthopädie
Landkreis Rottweil
78628 Rottweil
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 02. 01. 2007
Bewerbungsfrist bis 12. 09. 2006
Chiffre-Nr. 08/06-16
Nervenheilkunde
Landkreis Ortenaukreis
77704 Oberkirch
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 01. 01. 2007
Bewerbungsfrist bis 12. 09. 2006
Chiffre-Nr. 08/06-17
Diese Veröffentlichung ersetzt die
Ausschreibung Chiffre-Nr. 07/06-26
vom Juli 2006
Nähere Informationen erhalten
Sie über die Kassenärztliche Ver­
einigung Baden-Württemberg,
Bezirksdirektion Freiburg, Telefon
(07 61) 8 84-2 74, Frau Wabnitz.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung
müssen alle Zulassungsvoraus­
setzungen erfüllt sein (z. B. Arzt­
registereintragung, Facharzt u. a.).
Der formlosen schriftlichen
­Bewerbung (bitte Chiffre-Nr.
­angeben) ist eine Auflistung
des beruflichen Werdegangs
­beizufügen. Die Bewerbung
ist bis zur jeweils genannten
­Bewerbungsfrist bei der Kassen­
ärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Bezirksdirektion
Freiburg, Sundgauallee 27,
79114 Freiburg, einzureichen.
Die in der Warteliste der Kassen­
ärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Bezirksdirektion
Freiburg (§ 103 Abs. 5 SGB V)
aufgenommenen Ärzte und
­Psychologen werden hiermit
­aufgefordert, sich bei Interesse
ebenfalls zu bewerben. Eine
­gesonderte Mitteilung ergeht
nicht.
Anzeige
382
ÄBW 08 • 2006
Internet für Ärzte
Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Geschäftsstelle:
Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Telefon (0 71 21) 9 17-0
Fax (0 71 21) 91 74 00
Kurse der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Rhetorik-Seminare
Termine: jeweils samstags,
9.00–18.00 Uhr
a) Reden vor Gruppen I
14. Oktober 2006
(Anmeldungs-Nr. 2006-4)
b) Diskutieren
und Argumentieren
18. November 2006
(Anmeldungs-Nr. 2006-5)
c) Reden vor Gruppen II
2. Dezember 2006
(Anmeldungs-Nr. 2006-6)
Leitung: Frau Ursel Bachmann,
Managementtraining und
­Coaching, Ulm
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: jeweils 120,– Euro
Mindestteilnehmerzahl: jeweils 8
Falls die Mindestteilnehmerzahl
5 Tage vorher nicht erreicht ist,
kann der Kurs abgesagt werden.
Ebenso wird 5 Tage vor Kursbe­
ginn die Anmeldung verbindlich.
Bei Abmeldung nach diesem
Termin wird die volle Teilnahme­
gebühr fällig.
Die Veranstaltungen sind von
der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit jeweils 11 Fort­
bildungspunkten zertifiziert.
Termin:
Samstag, 21. Oktober 2006,
9.00–12.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 6/2006)
Leitung: Dipl.-Phys. Dr. med.
Manfred Eissler, Reutlingen
Ort: Bildungs- und Technologie­
zentrum der Handwerkskammer
Reutlingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Gebühr: 50,– Euro
Die Veranstaltung ist von
der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 4 Fortbildungs­
punkten zertifiziert.
Terminänderung!
Plastische Chirurgie
und Schönheitsoperationen –
eine Gegenüberstellung
Termin:
Mittwoch, 20. September
2006, 19.30 Uhr–22.30 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 18/2006)
Programm:
19.30–19.40 Uhr:
Begrüßung durch
Herrn Dr. M. Datz
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
19.40–20.05 Uhr:
Möglichkeiten der Wieder­
herstellungschirurgie
(ausgewählte Beispiele)
Referent: Herr Prof. Dr. Dr.
Schmelzle, Ärztlicher Leiter,
Klinik für Zahn-, Mund-, Kieferund Gesichtschirurgie, Universi­
tätsklinikum Hamburg-Eppendorf
20.05–20.30 Uhr:
Ästhetische Gesichtschirurgie
(ausgewählte Beispiele)
Referent: Herr Prof. Dr. Gubisch,
Ärztlicher Direktor, Klinik für
­Plastische Gesichtschirurgie,
­Zentrum für Plastische Chirurgie,
Marienhospital Stuttgart
20.30–20.55 Uhr:
Ästhetik in der operativen
­Dermatologie (ausgewählte
Beispiele)
Referent: Herr Prof. Dr.
Breuninger, Leitender Oberarzt,
Operative Dermatologie, Univer­
sitäts-Hautklinik Tübingen
Bekanntmachungen
20.55–21.20 Uhr:
Juristische Aspekte bzgl.
­Aufklärung, Arzthaftung,
­Schadensersatz und
­Schmerzensgeld
Referentin: Frau Tschersich,
­Richterin am Oberlandesgericht
Stuttgart, vormals stellv.
­Vorsitzende in der Arzthaftungs­
kammer
21.20–21.45 Uhr:
Die Psyche vor und nach
der Schönheits-OP
Referent: Herr Dr. von FreytagLoringhoven, niedergelassener
Psychiater, Tübingen
21.45–22.15 Uhr:
Diskussion mit den Referenten
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: keine
Die Veranstaltung ist von
der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 4 Fortbildungs­
punkten zertifiziert.
Psychoonkologie – psychologische
Begleitung von und heilsamer
­Umgang mit Krebspatienten
Termin:
Samstag, 18. November 2006,
9.00–13.30 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 19/2006)
Leitung: Herr Dr. med. Michael
Datz, Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Themen:
Das schwierige Gespräch
Referent: Herr PD Dr. Dr. Grulke,
Universitätsklinik Ulm, Abt.
­Psychosomatische Medizin und
Psychotherapie
Was braucht der Patient?
Referent: Herr Dr. Weyland,
­niedergelassener Facharzt für
Psychotherapeutische Medizin,
Biberach
Was braucht die Familie?
Referent: Herr Dr. Schneider,
­niedergelassener Facharzt für
Psychotherapeutische Medizin,
Wangen
Ort: Hotel Krone,
Bodelschwinghweg 1,
89160 Dornstadt
Gebühr: 50,– Euro
Die Veranstaltung ist von
der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 6 Fortbildungs­
punkten zertifiziert.
Die Grundvoraussetzungen
über das DMP Mamma-Ca
sind erfüllt. (Auskunft: KVBW
Bezirksdirektion Reutlingen,
Frau Schleeh,
Telefon (0 71 21) 9 17-3 86).
Seminarweiterbildung Allgemeinmedizin (80-Stunden-Kurs) zur
­Erlangung der Gebietsbezeichnung
„Facharzt für Allgemeinmedizin“
lt. WBO vom 01. 06. 1999
Die Akademie für Ärztliche Fort­
bildung der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg plant das 80stündige Weiterbildungsseminar
Allgemeinmedizin im Rahmen
der 5-jährigen Weiterbildung
(WBO vom 01. 06. 1999) vom
5.–13. Mai 2007 im Ärztehaus
Reutlingen durchzuführen. Dieses
Seminar wird nur einmal jährlich
durchgeführt. Wir bitten deshalb
alle Kolleginnen und Kollegen,
die sich in der Weiterbildung
zum Facharzt für Allgemein­
medizin nach der 5-jährigen
­Weiterbildung nach der WBO
von 1999 befinden, die Teilnah­
me an diesem Kurs rechtzeitig
einzuplanen.
Veranstaltungsort:
Ärztehaus Reutlingen
Gebühr: 590,– Euro
Mindestteilnehmerzahl: 35
Falls die Mindestteilnehmerzahl
8 Wochen vorher nicht erreicht
ist, kann der Kurs abgesagt oder
die Teilnahmegebühr erhöht
­werden. Ebenso wird 8 Wochen
vor Kursbeginn die Anmeldung
verbindlich. Bei Abmeldung
nach diesem Termin wird die
volle Teilnahmegebühr fällig.
Fortbildungs-CD-ROM
„Palliativmedizin“
Niedergelassene Vertragsärzte,
ermächtigte Krankenhausärzte
und Fachärzte, die in nach § 108
SGB V zugelassenen Kliniken
­angestellt sind, sind seit dem
01. 07. 2004 gesetzlich verpflich­
tet, sich fortzubilden. Erworben
werden müssen 250 Fortbil­
dungspunkte in 5 Jahren. Da
der Deutsche Ärztetag 2004 be­
schlossen hat, in den jeweiligen
Fortbildungskategorien keine
Punkteobergrenzen mehr zu for­
dern, haben Ärztinnen und Ärzte
heute die Möglichkeit, frei zu
entscheiden, in welcher Fortbil­
dungskategorie sie ihre CMEPunkte sammeln möchten. Damit
wurde der Weg frei, die Fortbil­
dung zeit- und ortsunabhängig
auch über Printmedien, CD-ROMs
und Online-Fortbildung zu
­gestalten.
Diese Fortbildungs-CD-ROM
ist von der Landesärztekammer
Baden-Württemberg mit
10 Punkten auf das Fortbildungs­
zertifikat anerkannt.
Für weitere Informationen oder
zur Bestellung der CD-ROM (39,–
Euro) wenden Sie sich bitte an
die unten angegebene Adresse.
Vorankündigung
Erwerb der Zusatzbezeichnung
­„Palliativmedizin“ nach der neuen
Weiterbildungsordnung
In der neuen Weiterbildungsord­
nung der Landesärztekammer
Baden-Württemberg, die am
1. Mai 2006 in Kraft getreten ist,
wurde die Zusatzbezeichnung
„Palliativmedizin“ eingeführt.
Zum Erwerb dieser Zusatzbe­
zeichnung ist u. a. die Absolvie­
rung eines 40-stündigen Kurses
erforderlich, für welchen
die Bundesärztekammer ein
­Curriculum festgelegt hat.
Termine:
Freitag, 2. März 2007
14.00–17.30 Uhr
Samstag, 3. März 2007
9.00–17.30 Uhr
Sonntag, 4. März 2007
9.00–14.15 Uhr
Freitag, 16. März 2007
14.00–18.15 Uhr
Samstag, 17. März 2007
9.00–17.30 Uhr
Sonntag, 18. März 2007
9.00–14.15 Uhr
Ort: Ärztehaus, Sitzungssaal,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Zur Zertifizierung angemeldet
mit 40 Punkten.
Vorankündigung
8-stündiger Fortbildungskurs
zur Verordnung von Leistungen
zur medizinischen Rehabilitation
gemäß den RehabilitationsRichtlinien des Gemeinsamen
­Bundesausschusses
Termin:
Samstag, 10. März 2007,
9.00–18.45 Uhr
Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Der Fortbildungskurs endet mit
einer Lernerfolgskontrolle.
Zur Zertifizierung angemeldet
mit 21 Punkten.
Notfallmedizinisches Training
für Arzthelferinnen
Termine:
Teil I: Basismaßnahmen
der Reanimation
Mittwoch, 18. Oktober 2006,
14.30–18.00 Uhr
Teil II: Erweiterte Maßnahmen
der Reanimation
Mittwoch, 25. Oktober 2006,
14.30–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. AH29/2005
und AH30/2005)
Teil I: Basismaßnahmen
der Reanimation
Mittwoch, 8. November 2006,
14.30–18.00 Uhr
Teil II: Erweiterte Maßnahmen
der Reanimation
Mittwoch, 15. November 2006,
14.30–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. AH31/2005
und AH32/2005)
ÄBW 08 • 2006
383
Bekanntmachungen
Mittwoch, 29. November 2006,
14.30–18.00 Uhr
Teil II: Erweiterte Maßnahmen
der Reanimation
Mittwoch, 6. Dezember 2006,
14.30–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. AH33/2005
und AH34/2005)
Leitung: Dr. med. Walz, Ulm
Veranstaltungsort:
Gemeinschaftspraxis
Dres. Rigg, Schmidt, Walz,
Rosengasse 17, 89073 Ulm
Gebühr: 40,– Euro pro Kurstag
pro Person incl. Skript
Auskunft/Anmeldung:
Akademie für Ärztliche Fort­
bildung bei der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen,
Tel. (0 71 21) 9 17-4 15 oder -4 16,
Fax (0 71 21) 9 17-4 00,
E-Mail: fortbildung@baek-sw.de
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Telefon (0 71 21) 9 17-0
Fax (0 71 21) 91 71 00
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Nach der Anordnung von Zulas­
sungsbeschränkungen durch den
Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen werden gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der
betreffenden Ärzte bzw. deren
Erben die folgenden Vertrags­
arztsitze zur Übernahme/Wieder­
besetzung ausgeschrieben:
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Kreis Biberach
(Rot a. d. Rot)
Übernahme einer Einzelpraxis
Zeitpunkt: sofort
BC 73
Anzeige
KORTE
RECHTSANWÄLTE
Prof. Dr. Niels Korte**
Marian Lamprecht*
Constanze Herr*
Absage durch Hochschule oder ZVS?
- Klagen Sie einen Studienplatz ein!
Wir haben seit 1998 zahlreiche Mandate im Bereich Hochschulrecht
erfolgreich betreut. Unsere Kanzlei* liegt direkt an der Humboldt-Universität.
Prof. Dr. Niels Korte lehrt selbst an einer Berliner Hochschule.
Entfernung spielt keine Rolle - wir werden bundesweit für Sie tätig.
*Unter den Linden 12
10117 Berlin-Mitte
**Rudower Chaussee 12
12489 Berlin-Adlershof
24-Stunden-Hotline:
030-226 79 226
www.studienplatzklagen.com
384
ÄBW 08 • 2006
www.anwalt.info
Fax 030-226 79 661
kanzlei@anwalt.info
Gynäkologie und Geburtshilfe
Bodenseekreis
(Überlingen)
Übernahme eines Gemeinschafts­
praxisanteils
Zeitpunkt: 01. 01. 2007
BO 53
Gynäkologie und Geburtshilfe
Bodenseekreis
(Meckenbeuren)
Übernahme einer Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2007
BO 52
Psychologische Psychotherapie
(tiefenpsychologisch)
Alb-Donau-Kreis
(Blaustein)
Übernahme einer Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
AD 56
Augenheilkunde
Kreis Reutlingen
(Pfullingen)
Übernahme einer Einzelpraxis
Zeitpunkt: Anfang 2007
RT 42
Kinder- und Jugendmedizin
Stadtkreis Ulm
Ulm (Stadt)
Übernahme einer Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2007
UL 19
Nähere Informationen erhalten
Sie bei der Kassenärztlichen
­Vereinigung Baden-Württemberg,
Bezirksdirektion Reutlingen,
­Telefon (0 71 21) 9 17-2 39
(Frau Kaupp).
Die schriftliche Bewerbung ist
unter dem Stichwort „Ausschrei­
bung“ unter Angabe der jewei­
ligen Chiffre-Nummer bis zum
20. 09. 2006 bei der Kassen­
ärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Bezirksdirektion
Reutlingen, Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen einzureichen.
Wir möchten auch darauf
­hinweisen, dass die Eintragung
in die Warteliste die schriftliche
Bewerbung nicht ersetzt.
Impressum
Herausgeber:
Landesärztekammer und
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Vertreten durch die Kammerpräsidentin Dr. med. Ulrike Wahl
und den Vorsitzenden des Vorstandes der Kassenärztlichen
Vereinigung Dr. med. A. Hoffmann-Goldmayer
Verantwortlicher Chefredakteur:
Jürgen Dreher
Anschrift Redaktion:
Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart
Postfach 700361, 70573 Stuttgart
Telefon (07 11) 7 69 89 45
Telefax (07 11) 76 98 98 59
E-Mail: aerzteblatt@laek-bw.de
Verlag und Anzeigenverwaltung:
Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG
Forststraße 131, 70193 Stuttgart
Postanschrift:
Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart,
Anzeigenverkaufsleitung:
Sebastian von Beckerath
Telefon (07 11) 63 67 28 49
Telefax (07 11) 63 67 27 60
E-Mail: beckerath@gentnerverlag.de
Anzeigenverwaltung:
Angela Grüssner (Leitung)
Rudolf Beck
Telefon (07 11) 63 67 28 61
Telefax (07 11) 63 67 27 60
E-Mail: beck@gentnerverlag.de
Gesamt-Anzeigenleitung:
Christian Hennig (verantwortlich)
Abonnement/Einzelhefte:
Leserservice Ärzteblatt Baden-Württemberg
Postfach 11 40, 82153 Gräfelfing
Telefon (0 89) 8 58 53-5 55
Telefax (0 89) 85 85 36 25 51
Z. Z. ist Anzeigenpreisliste Nr. 49 vom 1. 1. 2006 gültig.
Gesamtherstellung
Layout: GreenTomato Süd GmbH,
Forststraße 131, 70193 Stuttgart
Druck: Vogel Druck und Medienservice GmbH & Co. KG,
Leibnizstraße 5, 97204 Höchberg
Bezugspreise
Inland: jährlich 107,80 € zzgl. Versand­kosten 16,20 €
(inkl. der ­jeweils gül­tigen MwSt.).
EU-Länder-­Empfänger mit UST-ID-Nr. und Ausland:
jährlich 107,80 € zzgl. Versandkosten 22,80 €
EU-Länder ohne UST-ID-Nr.: jährlich 107,80 €
zzgl. Versandkosten 22,80 € zzgl. MwSt.
(Export- oder Importland).
Einzelheft: 13,– € zzgl. Versandkosten.
Bei Neubestellungen gelten die zum Zeitpunkt des Bestell­
eingangs gültigen Bezugspreise. Durch den Kammerbeitrag
ist der Bezugspreis für Mitglieder der Landesärztekammer
Baden-Württemberg abgegolten.
Bezugsbedingungen
Bestellungen sind jederzeit beim Leserservice oder bei Buchhandlungen im In- und Ausland möglich. Abonnements ver­
längern sich um ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich mit einer Frist
von drei Monaten zum Ende des Bezugsjahres beim Leserservice
gekündigt werden. Die Abonnementpreise werden im Voraus in
Rechnung gestellt oder bei Teilnahme am Lastschriftverfahren
bei den Kreditinstituten abgebucht. Sollte die Zeitschrift aus
Gründen nicht geliefert werden können, die nicht vom Verlag
zu vertreten sind, besteht kein Anspruch auf Nachlieferung,
Ersatz oder Erstattung von im Voraus bezahlten Bezugsgeldern.
Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Stuttgart.
Redaktionsschluss für redaktionelle Bei­träge ist jeweils der
15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und Signum des
Verfassers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt der
Meinung der Schriftleitung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen Schriftleitung und Verlag keine Haftung.
Bei Einsendungen an die Schriftleitung wird das Einverständnis
zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt.
Die Redaktion behält sich Kürzungen von Leserbriefen vor.
Die in dieser Zeitschrift veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt.
Erscheinungsweise:
12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte
ISSN 0720-3489
Hinweis
Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW
ist ausschließlich an die zuständige Bezirks­
ärztekammer zu melden.