Ärzteblatt Baden-Württemberg 04-2014

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Ärzteblatt Baden-Württemberg 04-2014
www.ärzteblatt-bw.de
Ä
r
zteblatt
Baden-Württemberg
Foto: © Art of Surgery, Prof. Dr. Thomas W. Kraus, Krankenhaus Nordwest Frankfurt a. M.
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 69. Jahrgang | Gentner Verlag
04 | 2014
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Ä
r
zteblatt
Baden-Württemberg
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften
Editorial
Diaphanoskopie
Als Diaphanoskopie (griechisch „diaphanes“:
durchscheinend und „skopein“: betrachten)
bezeichnet man das Durchleuchten von
Körperteilen mittels sichtbaren Lichts zu
­
­diagnostischen Zwecken. Durch die Entwick­
lung aussagekräftigerer technischer Metho­
den hat die Diaphanoskopie teilweise an
Bedeutung verloren. Auf den Betrachter übt
die Darstellung der Mesenterialgefäße in
dieser intraoperativen Fotodokumentation
einen besonderen Reiz aus. Die Ästhetik der
natürlichen Form kontrastiert zum Werk­
zeug des Chirurgen in der Bildmitte.
Die Baden-Württembergische Bank (BWBank) ermöglicht auf der Titelseite faszi­
nierende Einblicke in die Chirurgie. Die
BW-Bank verdeutlicht damit ihre enge Be­
ziehung zur Ärzteschaft in Baden-Württem­
berg, nicht zuletzt, weil ihre Beratungs­
spezialisten für Heilberufe seit vielen Jahren
kompetente Unterstützung und Beratung in
allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern
bieten. Die BW-Bank ist mit knapp 200 Filialen
in allen Landesteilen vor Ort. Beispielsweise
in Ulm berät Sie Ihr VermögensManager
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136
Evaluation
der Weiterbildung 2014
Kammern und KV
136
Ärzte in Sozialen Medien
137
Kammerwahlen (2)
138
Hinweise zur Evaluation
04 | 2014
Wirtschaft
146
Neues aus der Finanzwelt
Aus Fehlern lernen
147
Operation am Unter­
schenkel – Lokal­
anästhesie oder Narkose
mit Blutsperre?
der Weiterbildung
Arzt und Recht aktuell
148
Ärztliche Aufklärung
138
DDR-Arzneimittelforschung:
­Zeitzeugen gesucht
139
Vertreterversammlung
der KVBW
140
Mehr Frauen und Nachwuchs
in ärztliche Gremien
140Im Ärzte-Fokus
140
Präsidenten-Hotline
142
Prüferworkshop in Südbaden
Vermischtes
150
Date mit dem
Hochschwarzwald
150
Leserbrief
150
Kampagne der Krankenhäuser
151
Namen und Nachrichten
Dieinformiert
152
Veranstaltungsübersicht
155
143
Wiedereinsteiger:
Unterstützung von allen Seiten
Bekanntmachungen
157
Medizinhistorik
144
Die Krankheiten
des Henri de Toulouse-Lautrec
Impressum
172
Dieser Ausgabe liegen Prospekte der RSD Reise Service
Deutschland GmbH, Kirchheim, bei.
ÄBW 04 • 2014
135
Editorial
Gute Weiterbildung fördert Motivation, in der Patientenversorgung tätig zu werden
Evaluation der Weiterbildung 2014
D
Dr. med.
Michael Schulze
ie ärztliche Weiterbildung, ihre
Regelung und Überwachung
– speziell der Durchführung –
ist eine der Kernaufgaben der Ärzte­
kammer, die dieser vom Staat im
Rahmen der Selbstverwaltung und
Selbstverantwortung
übertragen
worden ist.
Mit der Weiterbildung wird neben
der beruflichen Zukunft und Entfal­
tung der einzelnen Ärztin und des
einzelnen Arztes auch die Medizin der
nächsten Jahrzehnte bestimmt.
Die Weiterbildungsordnung ist
durch den Fortschritt in der Medizin
einem stetigen Wandel unterworfen
und muss periodisch novelliert wer­
den. Aber nicht nur die wissenschaft­
lichen Fachgesellschaften und Berufs­
verbände prägen die Fortentwicklung
der Weiterbildungsordnung, sondern
auch die Weiterzubildenden müssen
ihre Meinungen in diesen Prozess
einbringen können.
Für die Weiterzubildenden ist
neben den Inhalten besonders die Art
und Weise wichtig, wie diese ihnen
vermittelt werden. Diese Durchfüh­
rung der Weiterbildung muss von der
Ärztekammer überwacht werden, um
der hohen Qualität der Weiterbildung
gerecht zu werden, die die Patienten
erwarten und die ein wesentliches
Merkmal des deutschen Gesundheits­
wesens ist.
Die letzte Befragung über die
Qualität der Weiterbildung liegt jetzt
drei Jahre zurück, und die Bundes­
ärztekammer hat entschieden, vor­
läufig keine bundesweite Evaluation
der Weiterbildung zu starten. Aus
diesem Grund haben der Weiterbil­
dungsausschuss und der Vorstand
der Landesärztekammer beschlos­
sen, gemeinsam mit den Ärzte­
kammern Hamburg, MecklenburgVorpommern und Nordrhein, eine
Befragung als Pretest für eine künf­
tige deutschlandweite Weiterbil­
dungsevaluation durchzuführen.
Wir legen besonderen Wert auf
höchste Anonymität. Die Zugangs­
daten für die Online-Befragung wer­
den der Ärztin/dem Arzt in Weiterbil­
dung an die persönliche Postadresse
gesendet. Der Umfang des Fragebo­
gens ist gegenüber den Vorgänger­
evaluationen deutlich reduziert.
Es gibt vier große Bewertungska­
tegorien: vermittelte Fachkompetenz,
Kompetenz der Weiterbilder, Organi­
sation der Weiterbildung, Ausstat­
tung und Organisation der Weiterbil­
dungsstätte sowie eine abschlie­
ßende Gesamtbeurteilung der Wei­
terbildungsstätte. Zusätzlich werden
noch einige Fragen zur Evaluation
gestellt und persönliche Angaben
erbeten, um gruppenspezifische Aus­
sagen treffen zu können.
Mit dem Ergebnis der Befragung
sollen die momentane Situation der
Weiterbildung abgebildet und die
guten und schlechten Weiterbil­
dungsstätten erkannt werden. Die
Weiterbilder werden über die Evalua­
tion informiert, jedoch aktuell selbst
nicht befragt.
Die Ergebnisse sollen weiterbil­
dungsstätten-spezifisch dargestellt
werden. Die Veröffentlichung erfolgt
kammerintern und soll zu einem
strukturierten Dialog zwischen den
Weiterzubildenden und dem Weiter­
bilder, aber auch zwischen Ärzte­
kammer einerseits und Weiterbilder
und/oder Weiterzubildenden ande­
rerseits führen.
Die Evaluationsergebnisse kön­
nen die Weiterbildung vor Ort, aber
auch die Weiterbildungsordnung ge­
nerell fortentwickeln und verbessern.
Denn eine gute Weiterbildung ist
nicht nur für die Zufriedenheit der
Weiterzubildenden verantwortlich,
sondern fördert auch die Motivation,
in der Patientenversorgung tätig zu
werden, sie sicherzustellen und zu
verbessern.
Die Beteiligung an der Befragung
(siehe Seite 138) bietet die Möglich­
keit der Mitgestaltung im Rahmen
der Selbstverantwortung und Selbst­
verwaltung und sollte eigentlich
Pflicht sein.
Dr. Michael Schulze
Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses
der Landesärztekammer Baden-Württemberg
Präsident der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Bundesärztekammer gibt wichtige Hinweise für Online-Kommunikation
S
oziale Netzwerke können eine
sinnvolle Ergänzung zum di­
rekten Gespräch zwischen Arzt
und Patient sein, allerdings müssen
bestimmte Regeln – beispielsweise die
ärztliche Schweigepflicht und der Da­
tenschutz – beachtet werden. Wichtig
ist unter anderem auch, die Grenze zur
Fernbehandlung einzuhalten.
136
ÄBW 04 • 2014
Hilfestellung dabei gibt die neue
Handreichung der Bundesärztekam­
mer „Ärzte in sozialen Medien“. Die
Publikation soll Ärzte und Medizinstu­
dierende für die Besonderheiten der
Online-Kommunikation sensibilisieren
und Konflikten mit beruflichen und
ethischen Standards vorbeugen. In
zehn Fallbeispielen wird geschildert,
Foto: Thinkstock – pressureUA – iStock
Ärzte in Sozialen Medien
wo mögliche Probleme für Ärzte und
Medizinstudierende liegen und wie
man ihnen begegnen kann.
Weitere Informationen:
www.bundesärztekammer.de
C
ÄrztekammerWahlen 2014
Kammern und KV
Kammerwahlen: Was Ärztinnen und Ärzte bedenken sollten (2)
Ärztliche Kompetenzen nutzen
Fortbildung
In jeder Ausgabe weist das Ärzteblatt
Baden-Württemberg auf mehreren Seiten auf
die vielfältigen ärztlichen Fortbildungen, Se­
minare und Kongresse hin, die neben ver­
schiedenen sonstigen Einrichtungen insbe­
sondere von der Landesärztekammer und
den vier Bezirksärztekammern angeboten
werden. So finden sich auch im vorliegenden
Heft im Bekanntmachungsteil ab Seite 157
zahlreiche aktuelle Fortbildungsangebote.
Die ärztliche Fortbildung der Kammermit­
glieder ist – wie die Bundesärztekammer
zutreffend feststellt – „ein immanenter Be­
standteil der ärztlichen Tätigkeit“. Berufsbe­
gleitende Aktualisierung des Wissens und
kontinuierliche Erweiterung der fachlichen
Kompetenz gehören zum ärztlichen Selbst­
verständnis.
Das Heilberufe-Kammergesetz für BadenWürttemberg, das die staatlichen und stan­
desrechtlichen Aufgaben der Ärztekammern
umschreibt, sieht es als „besondere Berufs­
pflichten“ der Kammermitglieder an, sich
beruflich fortzubilden (§ 30 Abs. 1).
Die im Dezember 2012 neu gefasste Be­
rufsordnung der Landesärztekammer BadenWürttemberg beschreibt in § 4 „Fortbildung“
die Verpflichtung der Ärztinnen und Ärzte,
sich in dem Umfange beruflich fortzubilden,
wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zu
ihrer Berufsausübung erforderlichen Fach­
kenntnisse notwendig ist. Zusätzlich ist seit
dem 1. Januar 2004 durch das GKV-Moderni­
sierungsgesetz eine Nachweispflicht der
ärztlichen Fortbildung sowohl für Ver­
tragsärzte (§ 95 d SGB V) als auch für Fachärzte
im Krankenhaus (§ 137 Abs. 1 Nr. 2 SGB V)
gesetzlich verankert.
Die inhaltliche Ausgestaltung von Krite­
rien zur Anerkennung geeigneter Fortbil­
dungsveranstaltungen und die Anrechenbar­
keit von Fortbildungsnachweisen einzelner
Ärztinnen und Ärzte liegen in der autonomen
Regelungskompetenz der Landesärztekam­
mer. Die Vertreterversammlung der Landes­
ärztekammer Baden-Württemberg hat am
23. 11. 2013 eine überarbeitete Fortbildungs­
ordnung beschlossen, die im Januar 2014 in
Kraft getreten ist (ÄBW 1/2014, S. 24). Darin
werden für die Ärzteschaft in autonomer
Selbstbestimmung verbindlich das Ziel, der
Inhalt, die Methoden, die Bewertung sowie
die Voraussetzungen der Anerkennung der
Fortbildungsmaßnahmen umschrieben und
festgelegt.
Lerninhalte, die der Verbesserung sozialer
Kompetenzen, der Kommunikation und Füh­
rungskompetenz dienen sowie Methoden der
Medizindidaktik sind ebenso Bestandteile
ärztlicher Fortbildung wie die des Qualitäts­
managements und der evidenzbasierten
Medizin. Der ärztlichen Berufsausübung die­
nende gesundheitssystembezogene, wirt­
schaftliche und rechtliche Inhalte können
darüber hinaus Berücksichtigung finden.
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg und die Bezirksärztekammer unterstüt­
zen Sie mit qualifiziertem Personal bei der
Erreichung des Ziels ihrer Fortbildung (§ 1):
„Die Fortbildung der Ärztinnen und Ärzte
dient dem Erhalt und der kontinuierlichen
Weiterentwicklung der beruflichen Kompe­
tenz zur Gewährleistung einer hochwertigen
Patientenversorgung und Sicherung der
Qualität ärztlicher Berufsausübung“.
Wir bitten Sie deshalb: Nehmen Sie an
der Kammer-Wahl 2014 teil. Unterstützen
Sie mit der Abgabe Ihrer Stimmen, dass
das ärztliche Selbstbestimmungsrecht
ohne staatliche Einflussnahme künftig
bestehen bleibt.
Schritt 2:
Reinhold Buhr
Kammeranwalt und Bezirkswahlleiter Nordbaden
Informieren
Sie sich über
Ihre Wahl!
In diesem Heft finden Sie auf Seite 157
den Zeitplan für die Ärztekammerwahl
2014. Ferner machen die vier Bezirks­
ärztekammern jeweils die Wahlordnung
auszugsweise bekannt, indem auf die
­Erstellung der Listen der im jeweiligen
Mitgliederverzeichnis der Bezirksärzte­
kammern erfassten Wahlberechtigten für
jeden Wahlkreis, auf die Wahlberechti­
gung und die Wählbarkeit der Ärztinnen
und Ärzte sowie auf die Einsichtnahme
in die Wählerlisten hingewiesen wird.
Anzeige
D
ie Ärztekammer-Wahlen finden nach
vier Jahren turnusgemäß wieder im
November 2014 in den Bezirksärzte­
kammern statt.
Das Ärzteblatt Baden-Württemberg ver­
öffentlicht deshalb Beiträge, die die Ärztinnen
und Ärzte veranlassen und überzeugen mö­
gen, ihr Stimmrecht wahrzunehmen, um die
Erfüllung der vielfältigen staatlichen und
standesrechtlichen Aufgaben der Landes­
ärztekammer Baden-Württemberg sowie der
vier Bezirksärztekammern zu ermöglichen
und zu fördern.
www.ärztekammer-bw.de/wahl
Kammern und KV
Elektronische Befragung zu Stärken und Schwächen des ärztlichen Weiterbildungssystems
Hinweise zur Evaluation der Weiterbildung
A
m 28. April 2014 startet die
Befragung der Weiterbildungs­
assistenten in Baden-Württem­
berg. Dieses Projekt führt die Landes­
ärztekammer Baden-Württemberg
gemeinsam mit den Ärztekammern
Hamburg,
Mecklenburg-Vorpom­
mern und Nordrhein durch. Mit der
Evaluation der Weiterbildung wollen
die Ärztekammern Stärken und
Schwächen des ärztlichen Weiter­
bildungssystems in Deutschland
­ausloten.
Die Befragung wird dieses Mal
ausschließlich elektronisch durchge­
führt. Zunächst werden die badenwürttembergischen Ärztinnen und
Ärzte in Weiterbildung von ihrer Lan­
desärztekammer angeschrieben und
über den Ablauf der Evaluation infor­
miert und erhalten ihre persönlichen
Bitte beachten Sie: Sollten Sie Arzt oder Ärztin in Weiterbildung sein
und bis zum 15. Mai 2014 kein Schreiben der Landesärztekammer
Baden-Württemberg zur Evaluation Weiterbildung 2014 erhalten haben,
kann dies daran liegen, dass Ihre Meldedaten bei der örtlich zuständigen
Bezirks­ärztekammer nicht aktuell sind. Wir würden uns freuen, wenn
Sie dennoch an der Befragung teilnehmen. Bitte melden Sie sich telefo­
nisch unter (07 11) 7 69 89-428! Wir können Ihnen auch später noch
eine Teilnahme ermöglichen.
Zugangsdaten zum „EVA-Portal“. Über
einen zufällig erzeugten Code können
sie von dort den Evaluations-Server
aufrufen und sich an der Befragung
beteiligen. Besonders wichtig ist den
Kammern dabei die Wahrung der
Anonymität der Befragten.
Teilnehmen können alle weiterzu­
bildenden Ärztinnen und Ärzte, die
länger als drei Monate an der zu be­
wertenden Weiterbildungsstätte tätig
sind. Diese Untergrenze ist für eine
vollständige und durch eigene Erfah­
rung hinterlegte Einschätzung not­
wendig. Der Evaluationsfragebogen
wurde im Vergleich zu früheren Befra­
gungen deutlich gestrafft. Er umfasst
nun 37 Fragen zur aktuellen Weiter­
bildungssituation, vier Fragen zur
Qualität der Evaluation der Weiterbil­
dung sowie neun Fragen zur persön­
lichen Situation.
Wie k ann ich an der Evaluation 2014 teilnehmen? Absenden
Sie e rhal ten e in A nschreiben Sie regi strieren sich m it Ihrer Ärztekammer m it Ihrem den erhaltenen Benutzerdaten
Zugangscode
auf https://elp25.com/wbmed
Sie w ählen im Webportal Ihre/n Weiterbilder/in a us. Ihre Ä K generi ert einen Code Sie w erden a n den Befragungs-­‐
Server w eitergeleitet. Fragebogen aus füllen
Der Befragungsserver bein-­‐
hal tet kei ne persönl ichen
Daten – Ihre ANONYMITÄT wird gewährleistet!
Landesärztekammer Baden-Württemberg unterstützt Forschungsprojekt der Charité
DDR-Arzneimittelforschung: Zeitzeugen gesucht
D
ie Landesärztekammer BadenWürttemberg unterstützt das
Forschungsprojekt „Klinische
Arzneimittelforschung im Auftrag
westlicher Pharmahersteller in der
DDR, 1961-1989“ des Instituts für
Geschichte der Medizin der Charité
Berlin. Zeitzeugen sind für dieses
Vorhaben angesichts begrenzter Auf­
bewahrungsfristen für Studienordner
138
ÄBW 04 • 2014
und Patientenakten eine besonders
wichtige historische Quelle und daher
aufgerufen, sich zu melden und die
Forschung zu unterstützen.
Ziel des Projekts ist es, alle in der
DDR von westlichen Pharmaherstellern
in Auftrag gegebenen klinischen Arz­
neimittelstudien zu erfassen sowie
ethisch fragwürdige oder problema­
tische Aspekte dieser Versuche an ex­
emplarischen Fallstudien und bekannt
gewordenen Einzelfällen zu identifizie­
ren und zu beurteilen. Im Raum steht
dabei die Frage, ob diese Auftragsstu­
dien DDR-weit sach- und normgerecht
durchgeführt wurden und wie diese
ethisch zu bewerten sind.
Weitere Informationen:
www.ärztekammer-bw.de
(WebCode: 9141)
C�
Kammern und KV
Gelb-rote Karte für den Hausarzt-EBM
Vertreterversammlung der KVBW
D
ie Bundesebene war der
­thematische Mittelpunkt der
Vertreterversammlung (VV)
der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg (KVBW), da die
Honorarverhandlungen in BadenWürttemberg zum Zeitpunkt der
Sitzung noch nicht abgeschlossen
waren. Der KVBW-Vorstandsvorsit­
zende, Dr. Norbert Metke, sprach
dennoch den Krankenkassen ein
dickes Lob für die Zusammenarbeit
in Baden-Württemberg aus und
hoffte auf ein gutes Ergebnis.
Der Vorsitzende der Vertreterver­
sammlung, Dr. Frank-Dieter Braun,
machte gleich zu Beginn seinem Un­
mut Luft. Da sei kurz vor Weihnachten
eine Resolution einiger VV-Vorsitzen­
den verschickt worden, über die er
nur den Kopf schütteln konnte und
die er demnach auch nicht unter­
zeichnet hat. „Da standen einerseits
nur Selbstverständlichkeiten drin,
dann aber wieder Punkte, mit denen
ich mich nicht einverstanden erklären
kann. So hieß es, dass die Delegierten
frei von Verbandsinteressen sein sol­
len. Das sehe ich völlig anders. Ich
finde es gut, wenn die großen Berufs­
verbände in den Vertreterversamm­
lungen repräsentiert sind. Und dann
wurden die Selektivverträge als eine
Modellwerkstatt des Kollektivver­
trages bezeichnet, was der Realität in
Baden-Württemberg Hohn spricht.“
Dr. Braun weiter: „Da treffen sich die
VV-Vorsitzenden am Rande der KBVVertreterversammlungen, um zu
plaudern. Dafür sind mir die Zeit und
der Aufwand zu schade. Was wir ei­
gentlich bräuchten, wäre ein Rede­
recht der VV-Vorsitzenden in der
KBV-Vertreterversammlung.“
Wechselhaftes Bild
der Bundesebene
Auch Dr. Metke zeichnete in sei­
nem Bericht ein sehr wechselhaftes
Bild der Bundesebene. Im Februar
hatte die KBV-VV den Orthopäden
Dr. Andreas Gassen zum neuen Vor­
standsvorsitzenden gewählt. Gassen
tritt damit die Nachfolge von Dr.
Andreas Köhler an, der nach seinem
schweren Herzinfarkt und, so wird
hinter vorgehaltener Hand speku­
liert, aufgrund der anhaltenden
­Differenzen mit seiner Vorstandskol­
legin Regina Feldmann sein Amt
aufgegeben hatte. Dr. Gassen soll
jetzt Ruhe in die KBV bringen und
die Handlungsfähigkeit wieder her­
stellen.
Wie dringend erforderlich das ist,
zeigte sich anhand einer Stellungnah­
me zum Koalitionsvertrag, die auf ei­
ner weiteren KBV-Vertreterversamm­
lung nur wenige Tage später be­
schlossen werden sollte. Die KBV
dürfte damit eine der letzten Organi­
sationen sein, die eine Stellungnah­
me zum Koalitionsvertrag abgibt.
Kein Zweifel an Ablehnung
des Hausarzt-EBM
Kein Zweifel kam auf bei der Ab­
lehnung des Hausarzt-EBM, der seit
Oktober vergangenen Jahres gilt. „Wir
haben mit hohem Aufwand und vor
allen Dingen rechtzeitig gegenge­
steuert, Honorarverwerfung analog
2008/2009 zu verhindern. Dies scheint
gelungen zu sein. Bevor aber die
endgültigen Honorarergebnisse nicht
vorliegen, wollen wir keine ‚Weiter­
entwicklung‘ dieses Hausarzt-EBM
haben. Er bekommt von uns daher die
gelb-rote Karte“, erläuterte Dr. Metke.
Neue Publikation
Dr. Metke stelle den Delegierten
eine neue Publikation der KVBW vor.
Unter dem Titel „g’sund“ wird es ab
Mai eine Wartezimmerzeitung der
KVBW geben. g’sund soll in allen
Wartezimmern
niedergelassener
Ärzte in Baden-Württemberg auslie­
gen. „Mit g’sund erfülle ich mir einen
Traum“, sagte Metke. „Seit vielen
Jahren plane ich eine solche Veröf­
fentlichung.“ Die Wartezimmerzei­
tung soll vor allem Werbung für die
Tätigkeit der niedergelassenen Ärzte
in Baden-Württemberg sein und de­
ren beeindruckendes Leistungsspek­
trum vorstellen. Natürlich wird die
KVBW auch ihre Haltung zu einzelnen
gesundheitspolitischen Themen in
entsprechender Form verdeutlichen.
Metke stellte heraus, dass die KVBW
die einzige KV in Deutschland ist, die
eine derartige Publikation in den
Wartezimmern auslegt.
Positive Bilanz
der Notfalldienst-Reform
Sein Vorstandskollege Dr. Jo­
hannes Fechner zog eine positive Bi­
lanz der Umsetzung der Reform des
Notfalldienstes. „Seit Jahresbeginn
haben wir noch einmal eine ganze
Reihe von Notfallpraxen an den Start
gebracht, bis Mai/Juni werden wir
durch sein.“ Er berichtete insgesamt
von einer hohen Akzeptanz unter den
Kolleginnen und Kollegen, die vor
allem von einer deutlich niedrigeren
Dienstbelastung berichten. Dr. Fech­
ner freute sich, dass sich bereits die
ersten konkreten Erfolge einstellen.„In
unserer Presseauswertung war jetzt
ein Bericht veröffentlicht, wonach ein
junger Arzt aktuell eine Praxis auf dem
Land übernommen hat, weil der Not­
falldienst geregelt ist und die Dienst­
belastung dies zulässt.“
Die Wartezimmerzeitung
der KVBW wird bald
­verfügbar sein
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Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) lädt
im Rahmen ihrer Reihe BW Forum Medicum Regional
zu einer Informationsveranstaltung für Ärztinnen und Ärzte
der Region Schwarzwald-Baar ein.
Titel:
Innovative Versorgungsgestaltung
in der Gesundheitsregion Schwarzwald-Baar
Veranstaltungsinhalte:
• Vorstellung der Studie „Gesundheitsregionen 2020“
mit detaillierten Informationen zur aktuellen
Versorgungsstruktur in der Region Schwarzwald-Baar.
• Podiumsdiskussion mit namhaften Experten über
die Möglichkeiten der innovativen Versorgungsgestaltung
in der Region.
Termin und Veranstaltungsort:
Mittwoch, 21. 05. 2014 um 19.00 Uhr
Donauhallen, An der Donauhalle 2, 78166 Donaueschingen
Information und Anmeldung:
BW Heilberufe Center Villingen-Schwenningen, Carolin Möhrle,
Telefon (0 77 20) 39 05 18, E-Mail: carolin.moehrle@bw-bank.de
Teilnahmebedingungen:
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
ÄBW 04 • 2014
139
Kammern und KV
Beispielhafte Porträts engagierter Ärztinnen und Ärzte (10)
Mehr Frauen und Nachwuchs in ärztliche Gremien
Die Landesärztekammer BadenWürttemberg möchte mehr Ärztinnen für die Mitarbeit in den
Gremien der Selbstverwaltung interessieren. Das ÄBW begleitet die
Initiative und veröffentlicht in loser
Folge beispielhafte Porträts, die
beweisen, dass das Engagement
für die Interessen der Ärzteschaft
Freude bereitet und sich neben
einem fordernden Klinik- oder Praxisalltag organisieren lässt.
Dr. Regine Rapp-Engels
Hier schreibt der Kammerpräsident
Im ÄrzteFokus
Seit dem Amtsantritt des neuen Bundesgesundheits­
ministers lesen wir in der Presse fast täglich vom geplanten Verbot der organisierten oder kommerziellen
­Sterbehilfe. Unsere Vertreterversammlung hatte sich bei
der letzten Novelle unserer Berufsordnung im Herbst 2012
dafür entschieden, die Beihilfe von Ärzten zum frei ge­
wählten Suizid eines Menschen nicht vom Kammeranwalt
verfolgen zu lassen: Der Freitod steht in unserem Rechts­
staat nicht unter Strafe, und so auch nicht die Beihilfe
dazu – unser Kammerrecht wollte dies nicht verschärfen.
In diesem Punkt unterscheiden sich allerdings die Berufs­
ordnungen der meisten deutschen Ärztekammern von­
einander.
Die Sterbehilfe-Diskussion fällt auch schwer, weil
manche Medien durch Aufbauschen, Vereinfachen und
­
Skandalisieren die Erfahrung von Ärzten mit Sterbenden –
meistens – nicht einfühlsam und differenziert herüber­
bringen. Das ist zwar zu beklagen, aber gerade deshalb
muss der richtige Zeitpunkt gefunden werden, zu dem eine
angemessene Diskussion überhaupt möglich sein wird.
Bis dahin werden sich die Gremien der Landesärztekammer
weiterhin ausführlich damit beschäftigen und die politische
Entwicklung konstruktiv begleiten. .
Dr. Ulrich Clever
Präsident der Landesärztekammer
Baden-Würtemberg
140
ÄBW 04 • 2014
„Nichts muss so bleiben wie es ist,
die Welt ist veränderbar.“ (frei nach
Berthold Brecht)
Dieser Impuls hat mich seit meiner
Schulzeit begleitet. Während des Me­
dizinstudiums in Ulm und Bonn spür­
te ich diesbezüglich zunächst gerin­
gen Handlungsdruck. In den ersten
Jahren der klinischen Ausbildung,
insbesondere im Wunschfach Chirur­
gie, sah ich dann sehr bald großen
Veränderungsbedarf und lernte eben­
so schnell die Grenzen meiner Mög­
lichkeiten kennen. In den hierarchisch
strukturierten und männlich domi­
nierten Strukturen hatte eine einzelne
Frau wenig Chancen, auch wenn sie
noch so gut und fleißig war.
Später als Allgemeinärztin selbst­
ständig in einer Gemeinschaftspraxis
tätig, weckten starre KV-Vorgaben
und fehlende adäquate Kinderbetreu­
ungsmöglichkeiten erneut meinen
Wunsch nach Mitgestaltung und
Veränderung der Lebens- und Ar­
beitsbedingungen. Mein Praxispart­
ner hatte die Familie im Rücken, ich
hatte sie im Nacken. Erst der beruf­
liche Wechsel zur Sozialmedizin bei
der Deutschen Rentenversicherung
Westfalen schuf dann die Möglichkeit
für berufs- und gesellschaftspoli­
tisches Engagement.
Mit meinem geschlechtssensiblen
Blick war ich beim Deutschen Ärztin­
nenbund (DÄB) sofort heimisch, auch
die Beschäftigung mit Frauengesund­
heit und einer nach Geschlecht diffe­
renzierenden Medizin war ein wich­
tiges Kriterium, mich im DÄB zu enga­
gieren. In den letzten 15 Jahren habe
ich vielfältige Erfahrungen in unter­
schiedlichen (berufs-) politischen Gre­
mien und Vorständen gesammelt. Seit
fünf Jahren vertrete ich den DÄB als
Präsidentin und engagiere mich unter
anderem für mehr Frauen in Füh­
rungspositionen und Gremien.
Die Erfahrungen aus diesem Enga­
gement sind eine sehr große Bereiche­
rung, die sich auch beruflich auswirkt:
So war ich über drei Jahre als Referen­
tin in einer Gesundheits-EnqueteKommission am Landtag in Nordrhein
Westfalen tätig. Und – letztes Jahr in
meine süddeutsche Heimat zurückge­
kehrt – wurde mir aktuell von der
Deutschen Rentenversicherung Ba­
den-Württemberg die Aufgabe über­
tragen, im Kompetenzzentrum Süd­
baden die Zusammenarbeit zwischen
den Beteiligten aus dem Bereich Psy­
chosomatik (Akutversorgung und me­
dizinische Rehabilitation) sowie
Sucht- und Kinderrehabilitation zu
unterstützen sowie die Implementie­
rung neuer Versorgungskonzepte vor­
anzubringen – eine wiederum span­
nende Herausforderung.
Präsidenten-Hotline
W
o drückt Sie der Schuh und wie kann
sich die Ärztekammer noch mehr für
Sie stark machen? Haben Sie Anregungen, Ideen oder vielleicht auch Kritik?
– Die „Telefonsprechstunde“ von Kammerpräsident Dr. Ulrich Clever ermöglicht den
Mitgliedern die direkte Kontaktaufnahme.
Am 15. April wird der Prä­
sident der
Landesärztekammer Baden-Württemberg
wieder von 12.00 bis 14.00 Uhr direkt an
der Präsidenten-Hotline (07 11) 7 69 894 23 erreichbar sein. Rufen Sie an!
Foto: Photos.com (Jupiterimages)
Wer sich über Möglichkeiten zum Engagement in den badenwürttembergischen
Ärztekammern informieren will, nutzt einfach das Kontaktformular zur AG Frauenförderung auf der
Website der Landes­
ärztekammer (WebCode 9210).
Jeder 4.
Erwachsene erkrankt irgendwann an Zoster1,2
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Präven
Neuralg
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Post-Z
Jetzt impfen!
Dem Zoster einen Schritt voraus sein!
1. Bowsher D. The lifetime occurrence of herpes zoster and prevalence of post-herpetic neuralgia: A retrospective survey in an elderly population. Eur J Pain 1999 Dec;3(4):335-42.
2. Miller E, Marshall R, Vurdien J. Epidemiology, outcome and control of varicella-zoster infection. Rev Med Microbiol 1993;4:222-30.
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ZOSTAVAX® Wirkstoff: Gürtelrose (Herpes zoster)-Lebendimpfstoff.Verschreibungspflichtig. Zusammensetzung: 1 Dosis (0,65 ml) des rekonstituierten Impfstoffs enthält:Varicella-ZosterVirus, Stamm Oka/Merck (lebend, attenuiert, gezüchtet in humanen diploiden Zellen [MRC-5]), mind. 19.400 PBE; sonstige Bestandteile: Saccharose, hydrolysierte Gelatine, Natriumchlorid, Kaliumdihydrogenphosphat, Kaliumchlorid, Natriumglutamat, wasserfreies Natriummonohydrogenphosphat, Natriumhydroxid (zur pH-Einstellung), Harnstoff, Wasser für Injektionszwecke. Anwendungsgebiete: Zur Prävention von Herpes zoster (Zoster oder Gürtelrose) und durch Herpes zoster verursachte postherpetische Neuralgie (PHN) bei Personen ab
50 Jahren. Gegenanzeigen: Bekannte Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder gegen einen der sonstigen Bestandteile des Impfstoffs, einschließlich Rückstände aus der Herstellung
(z.B. Neomycin); angeborene und erworbene Immundefizienz als Folge einer akuten oder chronischen Leukämie, eines Lymphoms, anderer Erkrankungen des Knochenmarks oder des lymphatischen Systems; Immundefizienz als Folge von HIV/AIDS; zelluläre Immundefizienz; immunsuppressive Therapie (einschließlich hoher Dosen von Kortikosteroiden); aktive, unbehandelte
Tuberkulose; Schwangerschaft. Darüber hinaus sollte nach der Impfung eine Schwangerschaft über einen Zeitraum von einem Monat verhindert werden. Nebenwirkungen: Daten aus klinischen Studien: sehr häufig: an der Injektionsstelle: Erythem, Schmerz/schmerzhafte Spannung, Schwellung, Pruritus; häufig: Hämatom,Wärmegefühl undVerhärtung an der Injektionsstelle,
Kopfschmerzen, Schmerz in der Extremität; sehr selten:Varizellen. Zusätzliche Daten aus der Post-Marketing-Beobachtung (Häufigkeit nicht bekannt): Lymphadenopathie (zervikal, axillär),
Überempfindlichkeitsreaktionen einschließlich anaphylaktischer Reaktionen, Übelkeit, Exanthem, Arthralgien, Myalgien, an der Injektionsstelle: Exanthem und Urtikaria, Fieber. Weitere
Einzelheiten enthält die Fachinformation, deren aufmerksame Durchsicht wir empfehlen. Sanofi Pasteur MSD GmbH, Paul-Ehrlich-Str. 1, 69181 Leimen. Stand: 02/2013. IM 54/00000-6
Kammern und KV
Strukturierte Prüfungen nach der Facharztweiterbildung
Facharztprüferworkshop in Südbaden
142
ÄBW 04 • 2014
Freitextkommentaren fanden sich
zahlreiche Anregungen für inhalt­
liche und strukturelle Verbesse­
rungen der bisherigen Facharztprü­
fungen. Die Prüflinge selbst zeigten
bis auf wenige Ausnahmen eine hohe
Zufriedenheit mit den abgelaufenen
Prüfungen. Allerdings muss in die­
sem Zusammenhang angeführt wer­
den, dass die Nichtbestehensquote in
den Facharztprüfungen in Südbaden
bei < 3 Prozent liegt.
Foto: pixelio.de
M
ündliche Prüfungen haben
nicht nur in der Ausbildung,
sondern auch in der Fach­
arztweiterbildung einen hohen Stel­
lenwert. Problematisch ist, dass sie als
wenig objektiv und reliabel gelten
und in hohem Maße anfällig für sub­
jektive Verzerrungen sind.
In einer außerordentlichen Ver­
treterversammlung der Bezirksärzte­
kammer Südbaden vom 28. April
2012 mit dem Thema „Weiterbildung
in Klinik und Praxis – Wunsch
und Wirklichkeit“ wurde diskutiert,
(Mindest-) Standards für Facharzt­
prüfungen zu definieren und einen
fachlichen Austausch der Mitglieder des Prüfungsausschusses unter­
einander zu initiieren. Dieses auf­
greifend hatte sich der Vorstand
der Ärztekammer Südbaden ent­
schlossen, 2013 erstmalig für Fach­
arztprüfer und Prüfungsvorsitzende
einen Facharztprüfer-Workshop an­
zubieten.
Mitarbeiter der Medizinischen
Fakultät der Universität Freiburg wur­
den gebeten, einen Workshop zu
konzipieren, der sich am WorkshopAngebot der Medizinischen Fakul­
täten in Baden-Württemberg für
Prüfer im mündlich-praktischen
Staatexamen orientiert. Ziel des
Facharztprüfer-Workshops sollte es
sein, Struktur und Qualität der Fach­
arztprüfungen zu optimieren.
Im Vorfeld erfolgte über ein
halbes Jahr eine Evaluierung der
Facharztprüfungen in Südbaden.
Dabei wurden sowohl die Prüfungs­
vorsitzenden als auch die Prüfer so­
wie Prüflinge direkt im Anschluss an
die Facharztprüfung befragt. Alle
Beteiligten erhielten einen 13 Items
sowie drei offene Fragen umfas­
senden Evaluationsbogen, der vor
allem das Niveau der Prüfungsfragen,
die Zufriedenheit mit der abgelaufe­
nen Prüfung sowie den Fortbildungs­
bedarf zum Thema Prüfungen ab­
fragt.
Die quantitativen Analysen in
den Eingangsevaluationen ergaben,
dass 27,3 Prozent der Prüfungsvor­
sitzenden und 23,4 Prozent der
Prüfer die Notwendigkeit einer
Schulung für Prüfer sahen. In den
Erstmals im April 2013 wurde
dann von der Ärztekammer Süd­
baden ein insgesamt sechs Unter­
richtseinheiten (4,5 Zeitstunden)
umfassendes Schulungsprogramm
angeboten, das inhaltlich folgende
Themenbereiche abdeckte: Formaler
Prüfungsablauf, allgemeine TestGütekriterien, Gewichtung der Prü­
fungsinhalte, Erstellung struktu­
rierter Prüfungsfragen, thematische
Absprache der Prüfer und Definition von Bewertungskriterien. Außer­
dem wurde eine Prüfungssimulation durchgeführt, die es den Teil­
nehmern ermöglichte, die Facharzt­
prüfung sowohl aus der Perspektive
der Prüflinge, als auch aus der
der Prüfer zu erfahren und zu reflek­
tieren.
Der Workshop wurde bislang vier
Mal mit insgesamt 43 Teilnehmern
aus den unterschiedlichsten Fachrich­
tungen (vor allem Allgemeinmedizin,
Innere Medizin, Chirurgie, Anästhesi­
ologie, Gynäkologie, Neurologie und
Psychiatrie) durchgeführt und an­
schließend evaluiert. Von insgesamt
circa 350 eingetragenen Prüfern und
Prüfungsvorsitzenden der Ärztekam­
mer Südbaden prüfen regelmäßig
circa 250 Prüfer/Prüfungsvorsitzende;
von diesen haben bislang also circa
17 Prozent an der Schulung teilge­
nommen.
Die Evaluationen ergaben eine
hohe Akzeptanz des Schulungs­
konzeptes, vor allem die Möglichkeit der aktiven Mitarbeit während
des Workshops sowie das gute
kollegiale Klima wurden hervor­
­
gehoben. Besonders nützlich für
die Facharztprüfung wurden die
Erstellung von Fallvignetten, der
­
kollegiale Review der Prüfungsfragen
sowie die Prüfungssimulation an­
gesehen. Die Auswertung der Frei­
textkommentare ergab, dass die
Teilnehmer vor allem Anregungen
zur Verbesserung der Prüfungs­
qualität erhalten haben, dass eine
nachprüfbare und vergleichbare
Strukturierung der Facharztprü­
fungen notwendig ist, die Bewertung
der Prüfungsleistung standardisiert
werden muss, eine Abstimmung der
Mitprüfer sinnvoll und die Erstellung
eines fachspezifischen Fallvignetten­
kataloges für das jeweilige Prüfungs­
fach anzustreben ist. Außerdem
gaben die Teilnehmer an, dass ihnen
einige juristische und formale As­
pekte der Facharztprüfung klarer
geworden seien.
Fazit: Das Angebot von Schu­
lungsprogrammen für Facharztprüfer
erscheint sinnvoll und notwendig,
um eine strukturelle und inhaltliche Verbesserung der Prüfungen
zu erreichen. Darüber hinaus sehen
die Prüfer die Notwendigkeit, ein­
heitliche fachspezifische Standards
beziehungsweise Bewertungskrite­
rien zu formulieren und diese vor
allem neuen Prüfern an die Hand
zu geben.
Weitere Termine für den Fach­
arztprüfer-Workshop sind für den
4. Juni 2014 und dann fortlaufend
geplant.
I. Streitlein-Böhme u. M. Giesler
(Studiendekanat),
W. Niebling u. K. Böhme
(Lehrbereich Allgemeinmedizin),
G. Fabry
(Medizinische Psychologie),
Medizinische Fakultät,
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
management akademie
der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg
Erfolgreiches Wiedereinstiegsseminar für Ärztinnen in Heidelberg
Unterstützung von allen Seiten
V
ortrag beim Wiedereinstiegsse­
minar für Ärztinnen? Das dele­
giere ich nicht; da komme ich
selbst!“ verriet uns Dr. Eva Hemberger
ihre Gedanken bei der Anfrage der
Ärztekammer. Die Präsidentin der
Versorgungsanstalt Tübingen war ei­
ne der zahlreichen Referentinnen in
unserem Kurs, der Anfang Februar in
Heidelberg nun schon zum achten
Mal stattfand. Wir erhielten eine
hochkarätige fachliche und berufspo­
litische Auffrischung unseres Wissens
rund um den Arztberuf.
Diese zwei üppigen Wochen waren
der erste Teil der Veranstaltung, die vom
Ausschuss Ärztinnen und der Akade­
mie für Ärztliche Fortbildung der Be­
zirksärztekammer Nordbaden in Zu­
sammenarbeit mit der Ärzteschaft
Heidelberg abgehalten wurde und im
Sommer fortgesetzt wird. Zum Konzept
des Kurses gehört, zwischen den bei­
den theoretischen Teilen eine mehrwö­
chige Hospitation durchzuführen.
Dr. Bärbel Kuhnert-Frey, die wis­
senschaftliche Leiterin des Kurses,
hatte Wert darauf gelegt, engagierte
Experten auszuwählen, die einen fun­
dierten Überblick über ihr Fach haben.
Sie hatte ihnen die Aufgabe gestellt,
über die häufigsten Erkrankungen und
die Neuerungen der letzten Jahre in
ihrem Fachgebiet zu berichten. So
wurden die Teilnehmerinnen mit kon­
densierten Informationen versorgt
und mit der Begeisterung der Vortra­
genden für ihr Fach angesteckt. Wir
wurden sensibilisiert für die Golden
Hour in der Schlaganfallversorgung,
für Zeichen der Kindesmisshandlung
und die aktuelle Herzinfarkttherapie.
Wir lernten die verschiedenen RisikoScores und Assessments kennen. Die
leitliniengerechte Therapie von chro­
nischen Erkrankungen oder Infekti­
onen genauso wie die Palliativmedizin
oder die Psychiatrie wurde uns in gut
verdaulichen Häppchen serviert.
Verschüttetes Wissen in Fächern
wie Rheumatologie, Humangenetik
oder Sozialmedizin wurde mit Neue­
rungen aufgefrischt; Neues in der
Urologie, Augenheilkunde und
Radiologie in unser Blickfeld gerückt.
Abstrakte Begriffe wie Ärztekammer,
Kassenärztliche Vereinigung, Rechts­
medizin oder Gesundheitsamt beka­
men Gesichter, ließen uns spüren,
nicht allein gelassen zu sein mit un­
seren Fragen. Wir diskutierten freudig
und lachten herzhaft.
Knapp vierzig Teilnehmerinnen
hatten sich diesmal eingefunden, zum
Großteil aus Baden-Württemberg,
doch auch aus anderen Bundesländern
oder dem Ausland. Nicht nur die Le­
bens- und Berufsgeschichten der Wie­
dereinsteigerinnen unterschieden sich,
sondern auch ihr Alter und die Dauer
der ärztlichen Berufspause. Meist meh­
rere Kinder hatten die Frauen großge­
zogen, oft mehr als zehn Jahre pausiert
und sich manchmal beruflich in einer
anderen Richtung erprobt. Also ging es
darum, Orientierung zu finden, wie der
eigene Weg zurück in die Medizin
aussehen könnte.
Wir alle kennen Arbeitsbedingun­
gen, die mit familiären Verpflichtungen
schwer zu vereinbaren sind. „Wenn
man als Abteilung flexibel sein will,
dann kann man das auch“, berichtete
beispielsweise Dr. Annette Maleika,
Chefärztin in der Abteilung für Gynä­
kologie und Geburtshilfe in Schwet­
zingen. Sie bietet in ihrer Abteilung
ausschließlich Teilzeitstellen an und
fährt gut damit. Wir würden uns mehr
solche Abteilungen wünschen. Das
träfe sich mit dem Wunsch von Dr. Josef
Ungemach, Vizepräsident der Landes­
ärztekammer Baden-Württemberg:
„Wir haben Interesse, dass Sie in den
ärztlichen Beruf zurückkehren!“
Dieser erste Teil des Kurses hat
vielen Kolleginnen die ursprüngliche
Begeisterung für die Medizin in Erinne­
rung gerufen. Unser Selbstvertrauen ist
erheblich gestärkt worden, da früher
Gelerntes und fachliche Erfahrungen
wieder ausgegraben und aufgefrischt
wurden. Wir erhielten die Motivation,
uns in Bücher oder Internet-Quellen zu
vertiefen und wieder Stethoskop,
Schallkopf oder Skalpell in die Hand zu
nehmen. Voller Ermutigung und Taten­
drang verabschiedeten wir uns vonei­
nander und freuen uns auf ein Wieder­
sehen Ende Juni.
Dr. Anke Fink
Weitere Informationen:
www.ärztekammer-bw.de
C
Veranstaltungshinweis
Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg (MAK) lädt gemeinsam mit der Deutschen
Apotheker- und Ärztebank zu einer Fortbildungsveranstaltung
für Mediziner ein.
Veranstaltungstitel:
Der Weg zur wirtschaftlich erfolgreichen Praxis
Ziele:
Sehen Sie Ihre berufliche Zukunft als Arzt in eigener Praxis?
Um die wirtschaftliche Existenz Ihres Unternehmens langfristig
zu sichern, sollten Sie frühzeitig mit den Planungen beginnen.
Dieses Seminar unterstützt Sie dabei. In zwei Modulen be­
handeln wir zentrale Themen der Betriebswirtschaft und gehen
auf Einnahmemöglichkeiten aus freiberuflicher Tätigkeit ein.
­Dabei erläutern wir auch die Systematik der vertrags- und
­privatärztlichen Leistungsabrechnung und stellen die Grundzüge
der Honorarverteilung vor. Darüber hinaus klären wir wichtige
Fragen der betriebswirtschaftlichen Planung und erörtern
­zentrale Aspekte der unternehmerischen Praxisführung.
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie
im Internet unter www.mak-bw.de.
Referenten:
• Karin Ekert, Diplom-Volkswirtin
• Thomas Friedrich, Betriebswirt (VWA)
• Gernot Haug, Arzt
• Marian Buchholz-Kupferschmid, Diplom-Gesundheitsökonomin
Termine und Veranstaltungsort:
• Modul 1: 15. Mai 2014 (17.30 Uhr bis ca. 21.00 Uhr)
• Modul 2: 5. Juni 2014 (17.30 Uhr bis ca. 21.00 Uhr)
• KVBW Stuttgart, Albstadtweg 11, 70567 Stuttgart
Information und Anmeldung:
• Management Akademie der KV Baden-Württemberg,
Telefon (07 11) 78 75-35 35, Fax (07 11) 78 75-48-38 88,
E-Mail: info@mak-bw.de
• oder Online-Anmeldung unter www.mak-bw.de
Teilnahmegebühr:
55,– Euro je Modul (inklusive Unterlagen, Verpflegung, Getränke)
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Der zweite Teil des Seminars
findet am 30. Juni 2014 statt
(siehe Seite 162)
Die Teilnehmerinnen des Wiedereinstiegsseminars
ÄBW 04 • 2014
143
Medizinhistorik
Störungen der Knochenbildung und abnorme Knochenbrüchigkeit
Die Krankheiten des Henri de Toulouse-Lautrec
Ausgangspunkt
Prof. Dr. Andreas Otte
Prof. Dr. Dan Curticapean
Das Leben des französischen Ma­
lers Henri-Marie-Raymond Comte de
Toulouse-Lautrec-Monfa (24. Novem­
ber 1864 im „Hôtel du Bosc“ im süd­
französischen Albi – 9. September
1901 auf Schloss Malromé, Gironde;
Abb. 1 und 2) zeigt in bedrückender
Weise die Auswirkungen einer zu
Zwergwuchs führenden Knochener­
krankung. Einige Autoren sprechen
dabei von einer Pyknodysostose
(auch
Toulouse-Lautrec-Syndrom)
bzw. Osteopetrosis („Marmorkno­
chenkrankheit“) oder von einer
Achondroplasie, wiederum andere
Autoren von einer Osteogenesis im­
perfecta tarda, der verlangsamten
Verlaufsform der umgangssprachlich
auch als „Glasknochenkrankheit“ be­
zeichneten Erkrankung [1, 2].
Abb. 3: Henri de Toulouse-Lautrec:
Henris Vater, Graf Alphonse de
Toulouse-Lautrec (1838–1913)
lenkt einen Vierspänner, 1881,
Öl auf Leinwand
Abb. 2: Fotographie von Henri de
Toulouse-Lautrec als Erwachsener
Abb. 1: Fotographie von Henri de
Toulouse-Lautrec als Kind (um 1867)
Autoren:
Prof. Dr. Andreas Otte
Hochschule Offenburg
Badstraße 24
77652 Offenburg
E-Mail: andreas.otte@
hs-offenburg.de
Prof. Dr. Dan Curticapean
Hochschule Offenburg
Badstraße 24
77652 Offenburg
E-Mail: dan.curticapean@
hs-offenburg.de
144
Alle möglichen Varianten sind
vererbliche Erkrankungen, und dies
wurde vermutlich durch die lang ge­
pflegte Tradition seiner jahrhunderte­
alten hochadligen Familie durch Ver­
wandtenehen begünstigt. Eine gene­
tisch konklusive Diagnose von Henris
Krankheit wäre erst heute möglich.
Bei allen Erkrankungen kommt es
neben unterschiedlichen und auch
nicht immer gleichermaßen hervor­
tretenden Begleitsymptomen zu ei­
ner Störung der Knochenbildung und
einer mehr oder weniger abnormen
Knochenbrüchigkeit: 1878 bricht sich
ÄBW 04 • 2014
der 13-jährige, 150 cm große Knabe
beim Aufstehen von einem Stuhl den
linken und 1879 bei einem Spazier­
gang den rechten Oberschenkel.
Aufgrund der gestörten Knochenbil­
dung wachsen die Knochen jeweils
nur schwer zusammen, und Henri
erreicht trotz vieler erfolgloser Thera­
pien (darunter sogar Elektroschocks)
nur eine Körpergröße von 152 cm [5].
Dies macht ihn ungeeignet, den An­
forderungen eines auf Reiten und
Jagd fixierten Vaters (Abb. 3) zu genü­
gen. Nur die Mutter bleibt fortan
Henris Bezugsperson (Abb. 4). Zu ihr
kommt er bis zu seinem Lebensende
immer wieder gerne, sie ist seine
seelische Begleiterin, sie stützt ihn.
Abb. 4: Henri de Toulouse-Lautrec:
Henris Mutter, die Comtesse Adèle
de Toulouse-Lautrec (1841–1930)
auf Schloss Malromé, 1886
Verlauf
Wie ein roter Faden scheint die
Erkrankung Henris weiteres Leben
und Schicksal zu besiegeln, und doch
erwächst aus dieser physisch ein­
schränkenden und psychisch bela­
stenden Gebrechlichkeit ein künstle­
rischer Gegenpol von genialer Aus­
prägung, gleichsam einer Rückzugs­
stätte [3] in bis dahin tabuisierte
Bereiche des Pariser Lebens und
Nachtlebens (Abb. 5, 6) um die Jahr­
Abb. 5: Henri de Toulouse-Lautrec:
Die Toilette, 1889 (Quelle: Zenodot
Verlagsgesellschaft mbH)
Medizinhistorik
Bordell der Rue des Moulins mit nach­
folgendem mehrmonatigen Aufent­
halt in der Nervenheilanstalt in
Neuilly [5].
Ende
Abb. 6: Henri de Toulouse-Lautrec: Ball
im Moulin de la Galette, 1889 (Quelle:
Zenodot Verlagsgesellschaft mbH)
hundertwende der „Belle Epoche“ [4].
Doch trotz seiner finanziellen Unab­
hängigkeit allein durch das Familien­
vermögen und bereits zeitlebens
Ruhm und Anerkennung seiner Kunst
und seiner führenden Rolle bei der
Entwicklung der Plakattechnik durch
die Farblithografie (Abb. 7), greift er
in seinen letzten Lebensjahren immer
mehr zum Alkohol; es scheint, als ob
sein missgestalteter Körper, die ver­
meintliche Liebe in den Bordellen von
Paris und das immerwährende Stre­
ben nach Anerkennung ihn am Ende
Abb. 7: Henri de Toulouse-Lautrec:
„Jardin de Paris“: Jane Avril,
Farblithographie (Plakat), 1893.
doch einzuholen vermochten: Im
Sommer 1897 Delirium tremens in
Villeneuve-sur-Yonne; 1898 Verfol­
gungswahn (er glaubt, die Polizei
verfolge ihn); 1899 zunehmende De­
pressionen, Angstneurosen, Wahn­
vorstellungen; ebenfalls im gleichen
Jahr Methylvergiftung im Pariser
Gegen Ende seines Lebens ist
sein Lebenswille gebrochen, März
1901 Hirnblutung mit Lähmung bei­
der Beine, 15. August Schlaganfall
mit Hemiparese [5]. Am 9. September
1901 endet sein nur 36 Jahre wäh­
rendes, aber schaffensreiches Leben.
Toulouse-Lautrec hinterlässt uns
über 600 Gemälde, 360 teilweise
farbige Lithografien (darunter die
30 berühmten Plakate) sowie unzäh­
lige Zeichnungen und Skizzen [5].
Einen Großteil seiner Werke ver­
machte der Künstler seiner Geburts­
stadt Albi, die ihm zu Ehren im Jahr
1922 ein eigenes Museum dafür
einrichtete (Musée Toulouse-Lautrec)
[6]. Trotz seiner Missgestalt und
des damit verknüpften tragischen
Schicksals ist Lautrec zu einem der
größten Maler geworden; einige
seiner Werke erzielten zweistellige
­
Euro-Millionenwerte.
Literatur
[1] Angier N. What Ailed Tou­
louse-Lautrec? Scientists
Zero In on a Key Gene.
The New York Times, 6 Ju­
ne 1995.
[2] Noble figure. The Guardi­
an, UK, 20 November
2004.
[3] Otte A. Genie und Wahn­
sinn in der Musik? BadenWürttembergisches Ärzte­
blatt 2009; 64 (9): 380381.
[4] LaMure P. Moulin Rouge:
Roman um Henri de Tou­
louse-Lautrec. Herbig, 2.
Auflage, 2003.
[5] Néret G. Henri de Toulou­
se-Lautrec. Benedikt Ta­
schen Verlag GmbH, Köln,
1993.
[6] www.museetoulou­
selautrec.net
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Wirtschaft
Informationen der Baden-Württembergischen Bank
Neues aus der Finanzwelt
Nachhaltige Krisengewinner?
Christoph Groß
Abteilungsdirektor
LBBW Asset Management
Investmentgesellschaft mbH
Fixed Income &
Alternative Investments
Telefon
(07 11) 2 29 10-38 35
E-Mail: christoph.gross@
lbbw-am.de
www.lbbw-am.de
Mit nachhaltigen Geldanlagen
verbinden viele Anleger Aktieninvest­
ments zum Beispiel in Solar- oder
Windkraftunternehmen. Allerdings
sind nachhaltige Investitionen auch
über einen nachhaltigen Rentenfonds
möglich.
Wie bei herkömmlichen Renten­
fonds investiert ein nachhaltiger
Rentenfonds beispielsweise in Staats­
anleihen, Pfandbriefe und Unterneh­
mensanleihen. Der feine Unterschied:
Bevor sich der Fondsmanager für ein
festverzinsliches Wertpapier ent­
scheidet, überprüft er, ob es die in der
Anlagestrategie definierten Nachhal­
tigkeitskriterien erfüllt. Dabei können
die Strategien unterschiedlich streng
geregelt sein. So verfolgt mancher
Fonds den Best-in-Class-Ansatz. Das
heißt, er investiert in Anleihen jener
Unternehmen, die als besonders
nachhaltig in ihrem jeweiligen Sektor
gelten. Da in solchen Fonds per se
keine Sektoren ausgeschlossen sind,
kann es durchaus sein, dass sich darin
auch Anleihen von Ölkonzernen fin­
den, weil diese „nachhaltiger“ wirt­
schaften als ihre Wettbewerber.
Manche Anleger sehen hier eine
Verwässerung des Nachhaltigkeitsge­
dankens.
Vor diesem Hintergrund investie­
ren Asset Manager wie die LBBW As­
set Management anders: Sie definie­
Anzeige
Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Stuttgart
lädt im Rahmen des Forums für eine nachhaltige Zukunft
zu einem Vortrag mit anschließender Diskussion ein.
Titel:
Schrumpfen oder Wachsen:
Wie kann Nachhaltigkeit in einer endlichen Welt gelingen?
Referent:
Prof. Dr. Ernst Ulrich von Weizsäckerl
Termin und Veranstaltungsort:
Montag, 19. Mai 2014 um 19:00 Uhr
BW-Bank Stuttgart, Kleiner Schlossplatz 11, 70173 Stuttgart
Information und Anmeldung:
BW-Bank Stuttgart, Yvonne Haarer,
Telefon (07 11) 1 24-3 23 69, E-Mail: yvonne.haarer@bw-bank.de
Teilnahmebedingungen:
Die Veranstaltungsteilnahme ist kostenfrei.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
ren Ausschlusskriterien, nach denen
etwa ein Investment in Anleihen von
Gesellschaften mit kontroversen Ge­
schäftsfeldern grundsätzlich nicht
erlaubt wäre. Dazu können unter an­
derem Atomenergie, Rüstung, Alko­
hol, Tabak oder Glücksspiel zählen.
Bei Staatsanleihen können beispiels­
weise Menschenrechtsverletzungen
oder Korruption zum Ausschluss
führen. Französische Staatsanleihen
kämen beispielsweise für ein Invest­
ment nicht in Betracht. Dort ist der
Atomstrom-Anteil vom Energiemix
mit 85 Prozent ausgesprochen hoch.
In den erlaubten Sektoren kommt bei
der Auswahl geeigneter Wertpapiere
ergänzend der Best-in-Class-Ansatz
zum Tragen: Unter den wünschens­
werten Unternehmens- und Staatsan­
leihen werden jene Emittenten bevor­
zugt, die besonders nachhaltig sind.
Mit dem Best-in-Class-Ansatz
schließlich werden dann Emittenten
ausgewählt, die innerhalb ihrer Ver­
gleichsgruppe besonders gut ab­
schneiden. Das Kapital wird in Unter­
nehmen investiert, die in ihrer Bran­
che die ökologischen und ethischen
Standards am besten umsetzen. Da­
rüber hinaus ist eine gute bis sehr
gute Bonität der Emittenten wichtig.
Bei nachhaltigen Staatsanleihen bie­
ten sich bonitätsstarke Staatsanleihen
aus den Kernstaaten der Euro-Zone
an. Daher kommen etwa Länder wie
Belgien, Niederlande, Dänemark,
Deutschland und Österreich in Be­
tracht. Aber auch Spanien und Portu­
gal haben sich jüngst positiv entwi­
ckelt und wieder Eingang in das An­
lageuniversum gefunden.
Bei der Ermittlung des Anlageuni­
versums arbeiten Asset Manager mit
Partnern wie oekom research zusam­
men. Diese Rating-Agentur ist auf
Nachhaltigkeit spezialisiert. Sie er­
stellt gemäß den Vorgaben des Asset
Managers das entsprechende Anla­
geuniversum, aus dem der Fondsma­
nager dann Anleihen auswählen
kann.
Ein interessanter Aspekt bei der
Analyse nachhaltiger Rentenfonds ist,
dass die Staaten mit sehr guter Nach­
haltigkeitsbewertung auch gute Bo­
nitätsratings aufweisen und somit zu
den aktuellen Krisengewinnern gehö­
ren. Ähnlich verhält es sich bei nach­
haltigen Unternehmensanleihen. So
zum Beispiel entwickelten sich einige
„nachhaltig“ ausgerichtete Häuser
mit einem Rating von BBB und damit
einhergehend einer höheren Rendite
stabiler als „konventionelle“ Unter­
nehmen – aufgrund geringerer Event­
risiken. Das legt den Schluss nahe,
dass Nachhaltigkeit im Rentenbereich
das Kreditrisiko senken kann.
Damit verwundert es nicht, dass
eine zunehmende Zahl institutio­
neller und privater Investoren Nach­
haltigkeitskriterien beim Rentenin­
vestment auch als zusätzliche Kom­
ponente der Risikoeinschätzung be­
rücksichtigt.
Doch wie finden Anleger den
richtigen Nachhaltigkeitsfonds im
Rentenbereich? Ähnlich wie Fonds­
manager anhand ihres Kriterienkata­
logs nachhaltige Anleihen beurteilen,
könnten auch Anleger gute von we­
niger guten Nachhaltigkeitsfonds
unterscheiden. Dabei hilft ihnen das
Transparenzlogo von Eurosif (Europe­
an Sustainable and Responsible In­
vestment Forum), dem europäischen
Dachverband für nachhaltige Geldan­
lagen. Zu den Mitgliedern zählen in­
stitutionelle Investoren, Finanzdienst­
leister, wissenschaftliche Institute,
Research-Agenturen und Nichtregie­
rungsorganisationen. Über seine Mit­
glieder repräsentiert Eurosif Anlagen
im Wert von über einer Billion Euro.
Der Dachverband knüpft die Vergabe
des Gütesiegels an strenge Bewer­
tungskriterien. Nur rund 20 Prozent
aller in Deutschland zugelassenen
Nachhaltigkeitsfonds erfüllen die Kri­
terien für das Eurosif-Gütesiegel – der
Fonds LBBW Nachhaltigkeit Renten ist
einer dieser Fonds.
Zahlreiche private und institutio­
nelle Investoren haben zudem er­
kannt, dass die Beurteilung einer Ka­
pitalanlage allein unter fundamen­
talen und ökonomischen Gesichts­
punkten in der heutigen Welt nicht
mehr ausreicht, sondern viele latente
Risiken auf nicht-finanzielle Faktoren
wie kontroverse Managementprak­
tiken oder Umweltkatastrophen zu­
rückzuführen sind.
Aus Fehlern lernen
Operation am Unterschenkel –
Lokalanästhesie oder Narkose mit Blutsperre?
Fall
26
Ausbreitungsgebiet dieses Nervs bestehen nach wie vor
deutlich ausgeprägte Hyp- und Parästhesien.
Im Jahr 2000 zog sich der Patient an der Außenseite des
rechten Unterschenkels eine Stichverletzung durch einen Dorn
zu. Nach dessen Entfernung kam es im weiteren Verlauf immer
wieder zu Schwellungszuständen, ab 2003/2004 auch zu Ver­
härtungen. Durch Ultraschall wurde eine Zyste mit Fremdkör­
per festgestellt, durch Kernspintomogramm ein Narbenknoten
im lateralen subkutanen Fettgewebe bei narbiger Verdickung
der angrenzenden Fascie des lateralen Gastrocnemiuskopfes.
Die innerhalb des Knotens nachweisbare signalarme Formation
entsprach einem Fremdkörper.
Im Sommer 2006 entfernte der Antragsgegner, niedergelas­
sener Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, das Fremd­
körpergranulom in Lokalanästhesie. Der Eingriff war durch
massive Verwachsungen des Granulationsgewebes mit dem
umgebenden Subkutangewebe und der Unterschenkelfascie
erschwert, zudem traten intraoperativ starke venöse und arteri­
elle Blutungen auf, die zu erheblicher Sichtbehinderung führten.
Trotzdem wurde der Eingriff fortgeführt, die Spitze eines Dorns
gefunden und extrahiert, das Granulationsgewebe excidiert.
Postoperativ klagte der Patient über Taubheit im Be­
reich der rechten Ferse und des Fußes, entsprechend dem
Gebiet des Nervus suralis. Tatsächlich war bei der Operati­
on der Nervus suralis bleibend geschädigt worden. Im
Diskussion
Die Kommission hatte zu prüfen, ob es fehlerhaft war, den
Eingriff in Lokalanästhesie vorzunehmen oder jedenfalls – als
Komplikationen auftraten – auf diese Weise fortzusetzen. Die
operative Entfernung eines Fremdkörpers in örtlicher Betäu­
bung ist grundsätzlich nicht fehlerhaft, wenn das Operations­
gebiet leicht zugänglich ist und keine ausgedehnten Präparati­
onen in einem Gebiet erforderlich sind, in dem wichtige vasku­
läre oder nervale Strukturen verlaufen. Andererseits ist ein sol­
cher Eingriff in Blutsperre/-leere das erheblich sicherere
Verfahren. Wenn bei einem Vorgehen wie hier intraoperativ
größere Probleme auftreten, verbunden mit Unübersichtlichkeit
im Operationsgebiet, und dadurch die Gefahr der Verletzung
von Nerven und Gefäßen droht, kann sich die Notwendigkeit
ergeben, den Eingriff abzubrechen und unter günstigeren Be­
dingungen – Narkose und Blutsperre/-leere – nachzuholen.
Die Kommission war der Auffassung, diese Notwendigkeit
habe hier vorgelegen. Die Fortsetzung der außergewöhnlich
schwierigen Präparation trotz unübersichtlicher Verhältnisse
barg die Gefahr einer Verletzung des Nervus suralis. Deshalb
bejahte die Kommission einen Behandlungsfehler und einen
damit verbundenen Gesundheitsschaden.
Aus Fehlern lernen: In loser Folge
veröffent­licht das Ärzteblatt
Baden-Württemberg ausgewählte
und ­interessante Fälle aus der
Arbeit der G
­ utachterkommissionen
für Fragen ärztlicher Haftpflicht.
Autorenteam:
Dr. iur. Eberhard Foth,
Ulrike Hespeler,
Matthias Felsenstein,
Dr. med. Manfred Eissler
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patIenten zWISChen hauSarztpraxIS und
FaChpSyChotherapIe
Fachvortrag mit Diskussion,
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Arzt und Recht aktuell
An umfassender Risikoaufklärung führt kein Weg vorbei
Ärztliche Aufklärung
Die Rubrik „Arzt und Recht aktuell“
befasst sich in regelmäßigen Abständen mit aktuellen Rechtsfragen, wichtigen Urteilen, Gesetzesänderungen und Nachrichten, die
für die Ärzteschaft von Bedeutung
sind. Im Blickpunkt steht diesmal
das Thema Patientenaufklärung.
Heiko Schönsiegel
Fachanwalt für Versicherungsrecht und IT-Recht
Harald Heck
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Medizinrecht
Erneut im Fokus der Öffentlichkeit
Nicht zuletzt durch das Patienten­
rechtegesetz, das heißt, das Gesetz zur
Verbesserung der Rechte von Patien­
tinnen und Patienten ist unter ande­
rem auch das Thema „Ärztliche Aufklä­
rungspflicht“ erneut in den öffentli­
chen Fokus geraten. Aus juristischer
Sicht hat sich durch das Gesetz wenig
geändert. Das Gesetz statuiert vielfach
das, was längst in einer von vielen
Fallgruppen geprägten Rechtspre­
chung des Bundesgerichtshofs und der
Oberlandesgerichte „Stand der Dinge“
war. Die Aufklärung des Patienten ist
für die Ärzte fester Bestandteil der
täglichen Routinearbeit. Gerade der
Umfang eines solchen Gesprächs, so­
wohl zeitlich als auch inhaltlich, steht
von jeher in einem Spannungsfeld, in
dem das rechtliche Müssen, das Inte­
resse oder Desinteresse des Patienten
und die tägliche Arbeitsbelastung des
Arztes aufeinandertreffen. Gerade des­
halb lohnt es, die gesetzlichen Anfor­
derungen und aktuellen Tendenzen
der gerichtlichen Praxis zu kennen.
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Aufklärung bei Routineimpfungen
Die Autoren sind bei der
Depré RECHTSANWALTS AG
in Mannheim
als Rechtsanwälte tätig.
148
In einem recht aktuellen Hinweis­
beschluss des Oberlandesgerichts
Zweibrücken (Beschluss des OLG
Zweibrücken vom 31. 01. 2013, Az. 5
U 43/11) ging es um die erforderliche
Aufklärung bei sogenannten Routi­
neimpfungen. In dem fraglichen Fall
ging es speziell um das H1N1-Virus
2009 (sog. Schweinegrippe).
Ausgangspunkt des gerichtlichen
Hinweises an die Parteien der Beru­
fungsinstanz war zunächst die recht­
liche Einordnung einer solchen H1N1Impfung als ärztlichem Heileingriff. Ein
solcher stellt, auch wenn dies dem
Laien oft schwer zu vermitteln ist,
strafrechtlich eine tatbestandliche
ÄBW 04 • 2014
Körperverletzung dar. Diese ist aber
regelmäßig durch eine entsprechende
Einwilligung des Patienten gerechtfer­
tigt, sodass eine Strafbarkeit des Arztes
entfällt. Damit der Patient diese Einwil­
ligung wirksam erteilen kann, muss er
vorher hinreichend deutlich über Ri­
siken, Nutzen und Besonderheiten
aufgeklärt worden sein. Die Aufklä­
rung muss gerade bei operativen Ein­
griffen schriftlich und frühzeitig erfol­
gen. Hierzu hat sich eine umfangreiche
Rechtsprechung entwickelt. Auch für
den Patienten, der sich beispielsweise
wegen Bewusstlosigkeit nicht erklären
kann, ist „vorgesorgt“. Bei Einwilli­
gungsunfähigkeit des Patienten kann
auf Aufklärung und Einwilligung ver­
zichtet werden. Jedoch muss die me­
dizinische Behandlung dem mutmaß­
lichen Willen des Patienten entspre­
chen. Ausnahmen gelten in solchen
Fällen zumeist nur bei anderslautenden
Patientenverfügungen des bewusst­
losen Patienten. Von der Einwilligung
hängt zum einen die strafrechtliche
Betrachtung ab, zum anderen auch
zivilrechtliche Ansprüche auf Scha­
densersatz und Schmerzensgeld.
In dem Sachverhalt, der das OLG
Zweibrücken zu dem genannten Hin­
weisbeschluss veranlasste, verlangte
der Patient/Kläger ein Schmerzens­
geld von mindestens 350 000 Euro
wegen einer H1N1-Impfung und den
aus seiner Sicht hieraus resultierenden
Nebenwirkungen. Der Kläger litt nach
der Impfung an einer entzündlichen
Erkrankung des zentralen Nervensy­
stems. Im Rahmen der Beweisaufnah­
me in der 1. Instanz konnte dem Arzt
ein Behandlungsfehler nicht nachge­
wiesen werden. Der Streit verlagerte
sich juristisch daher auf die Risikoauf­
klärung des Patienten. War diese
rechtzeitig und umfassend erfolgt?
Das OLG hat in Anknüpfung an die
Rechtsprechung des BGH zunächst
wiederholt, dass bei ambulanten Ein­
griffen grundsätzlich eine Aufklärung
am Tag des Eingriffes ausreichend sei.
Zudem sah das Gericht die Besonder­
heit, dass es vorliegend um eine öffent­
lich empfohlene Routineimpfung ge­
gen Schweinegrippe ging. In einem
solchen Fall genüge es, wenn dem
Patienten nach ordnungsgemäßer
schriftlicher Aufklärung Gelegenheit
zur weiteren Nachfrage durch ein Ge­
spräch mit dem Arzt gegeben werde.
Da das dem Kläger überlassene Aufklä­
rungsblatt vorliegend die möglichen
Nebenwirkungen aufgeführt hatte,
unter anderem auch neurologische
Erkrankungen, ging das Gericht letzt­
lich davon aus, dass er hinreichend
aufgeklärt worden sei. Die Einwilligung
konnte daher wirksam erfolgen. Die
Klage blieb daher letztlich ohne Erfolg.
Neuland betreten
Der 1. Strafsenat des Bundesge­
richtshofes (BGH) hatte sich 2012/2013
mit einem Fall zu befassen, in dem der
Patient nach langjährigem Alkohol­
missbrauch an Leberzirrhose erkrankt
war und bereits lebensbedrohliche
Krankheitsschübe mit teils komatösen
Phasen durchstanden hatte. Auf der
Suche nach alternativen Behandlungs­
methoden stieß er auf ein neues Ver­
fahren der Leberzelltransplantation.
Bei diesem Verfahren werden aus dem
Leberzellgewebe des Patienten ent­
nommene Leberzellen isoliert, kulti­
viert und auf eine Biomatrix aufge­
bracht, um sodann in das Dünndarm­
mesenterium implantiert zu werden,
wo sie die Leberfunktion unterstützen
sollen. Die Standardmethode – eine
Lebertransplantation – lehnte der Pa­
tient ab. Es gab zu dem neuen Verfah­
ren dann mehrere persönliche Aufklä­
rungsgespräche. Zudem erhielt der
Patient schriftliches Informationsmate­
rial. Nach der Beweisaufnahme stand
fest, dass der Patient zwar über Diagno­
se und Risiken der Behandlungsme­
thode Kenntnis hatte, mit ihm jedoch
einige für die Beurteilung des medizi­
nischen Nutzens relevante Faktoren
nicht in ausreichender Tiefe erörtert
worden sind. Der Patient starb an Mul­
tiorganversagen. Der behandelnde
Arzt wurde wegen Körperverletzung
mit Todesfolge in Tateinheit mit gefähr­
licher Körperverletzung angeklagt, da
die Einwilligung des Patienten nach
Auffassung der Staatsanwaltschaft
nicht wirksam erteilt worden sei.
Der BGH (Urteil vom 20. 02. 2013,
Az. 1 StR 320/12) macht zunächst
deutlich, dass die Operation als ärztli­
cher Heileingriff einzuordnen sei, die
einer Einwilligung bedurft hätte. Vor­
liegend ergab sich jedoch die Bewer­
tung, dass die von dem Patienten ab­
gegebene Einwilligungserklärung ob­
jektiv unwirksam war. Dies folge da­
raus, dass er jedenfalls nicht hinreichend
Arzt und Recht aktuell
über den potenziellen Nutzen der
„Neulandmethode” aufgeklärt worden
sei. Allerdings folgte der BGH der Auf­
fassung der Vorinstanz. Die Strafbarkeit
des Arztes sei letztlich aber wegen des
Vorliegens einer sogenannten hypo­
thetischen Einwilligung zu verneinen.
An eine solche sind in der Praxis stren­
ge Anforderungen zu stellen. Vorlie­
gend konnte – in dubio pro reo – nicht
ausgeschlossen werden, dass der Ge­
schädigte auch bei vollständiger Auf­
klärung in den Eingriff eingewilligt
hätte. Hierzu gab es nach Auffassung
des BGH hinreichend konkrete Feststel­
lungen, unter anderem eine Äußerung
des Patienten gegenüber dem Arzt, die
diese Vermutung belegt haben.
Die Entscheidung aber macht
deutlich, dass gerade bei medizi­
nischen Neulandmethoden die Auf­
klärung nicht umfassend genug sein
kann. Sie muss nicht nur Risiken be­
schreiben, sondern auch den Nutzen
hinreichend erkennbar machen und
alle relevanten Alternativen aufzei­
gen. Trefflich streiten lässt sich immer
über die Frage, wann eine Maßnahme
medizinisches Neuland ist und wann
nicht mehr. Im Zweifel sollte sich der
Arzt jedoch für eine umfassendere
Aufklärung entscheiden und dies
auch dokumentieren.
Von der Vorstellungskraft des Laien
Die spätere Klägerin hatte einen
Narbenbruch erlitten. Bei Erörterung
der Narbenkorrektur mit ihrem Arzt
kam man auch auf eine mögliche
­Brustoperation zu sprechen. Die Haut
an der Brust der Klägerin war infolge
des Stillens der Kinder deutlich ge­
dehnt, beide Brüste hatten merklich
an Volumen verloren. Man sprach über
ein In-Form-Bringen der Brust sowie
die Verkleinerung der Brustwarzen.
Unstreitig war die spätere Klägerin
eine eher ängstliche Patientin, die
mehrere Termine vor dem Eingriff
wahrgenommen hatte. Auch hatte die
Klägerin ein Bild vorgelegt, um ihre
Wunschvorstellung zu verdeutlichen.
Bei diesen Terminen hatte sie jeweils
ihre Angst vor einem wesentlich grö­
ßeren Busen, den sie auf jeden Fall
vermeiden wollte, betont.
Mit dem späteren Ergebnis war
die Klägerin dann aus verschiedenen
Gründen unzufrieden. Unter anderem
war ihr der Busen im Ergebnis schlicht
zu groß. Es kam zum Rechtsstreit.
Die Klägerin konnte dem beklag­
ten Arzt zwar einen Behandlungsfehler
nicht nachweisen. Der Beklagte haftete
jedoch unter dem Gesichtspunkt einer
fehlerhaften Aufklärung. Das Gericht
ging aufgrund der Angaben des Arztes
davon aus, dass dieser die Patientin
nicht hinreichend über das zu erwar­
tende Operationsergebnis aufgeklärt
hatte und es damit zu einer mangelbe­
hafteten Zustimmung der Klägerin zur
Operation gekommen war.
Lehrbuchartig führt das Landge­
richt München (LG München I, Urteil
vom 31. 07. 2013, Az. 9 O 25313/11)
aus, dass es Sinn und Zweck der Auf­
klärung sei, dem Patienten, der selbst
entscheiden darf und soll, ob er sich
einer Behandlung unterziehen will,
die für seine Entscheidung erforder­
lichen Fakten in einer auch für den
medizinischen Laien verständlichen
Form mitzuteilen. Erst dann und in
dieser Form informiert, kann der Pati­
ent eigenverantwortlich abwägen.
Vorliegend kam das Gericht zur
Auffassung, dass die Patientin aus ih­
rer Laiensicht Vorstellungen geäußert
hatte, die unerfüllbar waren. Der blo­
ße Hinweis auf die Größe der Implan­
tate in Millilitern („300 ml“) konnte
hier unter Aufklärungsgesichtspunk­
ten nicht ausreichen. Es übersteige
das Vorstellungsvermögen eines
Laien, sich die spätere Wirkung vorzu­
stellen. Die gesteigerte Aufklärungs­
verpflichtung des Arztes galt vorlie­
gend umso mehr, als die Patientin
ursprünglich nur wegen der Narben­
korrektur gekommen war.
Das Gericht hat in seiner Entschei­
dung klargestellt: Kann das von einer
Patientin ins Auge gefasste Ergebnis
einer Brustoperation objektiv nicht
erreicht werden, so ist darüber deut­
lich und unmissverständlich aufzuklä­
ren. Die Beschreibung der zur Vermei­
dung weiterer Narben gewählten Im­
plantatsgröße durch bloße Angabe
des Volumens in ml reicht dafür regel­
mäßig nicht aus. Das Gericht wählte in
seiner Urteilsbegründung ein für die
ärztliche Aufklärung wichtiges Wort:
schonungslos. So, nämlich schonungs­
los, hätte der Arzt der Patientin ver­
deutlichen müssen, dass ihr Wunsch
nach einem kleineren Busen ohne
sichtbare Narben nicht erfüllbar sei.
Ärztliche Wirklichkeit
Dieser kurze Querschnitt durch die
Rechtsprechung der Jahre 2012 und
2013 zeigt, dass das Thema ärztliche
Risikoaufklärung nach wie vor ein
„heißes Eisen“ und Dauerthema ist und
vermutlich auch in Zukunft bleiben
wird. Dies gilt ungeachtet der nunmehr
erfolgten Kodifikation durch den Ge­
setzgeber in § 630 e BGB. Auch für 2014
liegt schon das erste Urteil des BGH zu
dem Thema vor. Die Leitsätze des Ur­
teils (Urteil vom 28.01.2014, Az.
143/13) sind durchaus praxisrelevant.
Ein Gericht, so der BGH, darf seine
Überzeugungsbildung auf die Anga­
ben des Arztes über eine erfolgte Risi­
koaufklärung stützen, wenn die Dar­
stellung in sich schlüssig ist und „ei­
niger“ Beweis für das Aufklärungsge­
spräch erbracht wurde. Dies gilt selbst
dann, wenn der Arzt erklärt, ihm sei das
fragliche Gespräch nicht im Gedächtnis
geblieben. Gerade bei Ärzten, die tag­
täglich eine Vielzahl von Aufklärungs­
gesprächen führen und daher häufig
kaum konkrete Erinnerungen an das
einzelne Gespräch haben, dürfte dieses
Urteil für einige Erleichterung sorgen.
Und dennoch: Eine Aufklärung
des Patienten über alle Risiken und
Chancen, über die Wahrscheinlich­
keit, dass sich ein Risiko verwirklicht,
über Alternativmethoden und über
die Erreichbarkeit eines bestimmten
Behandlungserfolges, fordert vor
allem: Zeit. Die hohe Arbeitsbela­
stung der Ärzteschaft, ebenso Pati­
enten mit unterschiedlichen Vor­
kenntnissen, denen medizinische
Sachverhalte verständlich und gedul­
dig erklärt werden müssen, stellen
daher eine große Herausforderung
dar. Aus rechtlicher Sicht führt aber
an einer umfassenden Risikoaufklä­
rung kein Weg vorbei.
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Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet
an verschiedenen Standorten im Land ein Fachseminar
für niederlassungswillige Mediziner.
Seminartitel:
Existenzgründer-Seminar für Heilberufler.
Seminarinhalte:
• Neugründung oder Übernahme
• Kooperationsformen
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• Finanzierungsmöglichkeiten
• Öffentliche Fördermittel
Termine und Veranstaltungsorte:
07. Mai 2014 (18.00 Uhr) in Tübingen
14. Mai 2014 (18.30 Uhr) in Heidelberg
Information und Anmeldung:
BW-Bank Tübingen, Melanie Spörl,
Telefon (0 70 71) 1 58-166, E-Mail: melanie.spoerl@bw-bank.de
BW-Bank Heidelberg, Stefan Leinthaler,
Telefon (0 62 21) 9 18-166, E-Mail: stefan.leinthaler@bw-bank.de
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Vermischtes
Winterschool der Perspektive Hausarzt will für die Allgemeinmedizin begeistern
Foto: Wikipedia
Date mit dem Hochschwarzwald
I
m vorigen Heft berichteten wir
über Initiativen, die ärztlichen
Nachwuchs für eine allgemeinme­
dizinische Tätigkeit auf dem Land
begeistern wollen. Der Deutsche
Hausärzteverband, Landesverband
Baden-Württemberg, setzt mit seiner
„Perspektive Hausarzt“ noch früher an
und führt bei Erscheinen dieser Aus­
gabe bereits seine zweite „Winter­
school“ durch, die sich gezielt an
Medizinstudenten kurz vor dem
Praktischen Jahr richtet.
Auf Einladung des Ärztlichen
Kreisvereins Breisgau-Hochschwarz­
wald, des Landratsamtes BreisgauHochschwarzwald und der AOK wird
ein „Date mit dem Hochschwarzwald“
am Schluchsee geboten. Ziel ist es,
den Interessierten einen praktischen
Einblick in die Allgemeinmedizin zu
geben und dabei auch die Attraktivi­
tät der Region vor Augen zu führen.
An der ersten „Winterschool“ in
Hinterzarten im Februar hatten 23
Medizinstudenten aus ganz Deutsch­
land teilgenommen. Die fünftägige
Veranstaltung wurde vom Lehrbe­
reich Allgemeinmedizin der Universi­
tät Freiburg verantwortet, der unter
anderem Seminare in Reanimation,
EKG und Sonografie sowie Besuche in
Arztpraxen bot. Neben dem gezielten
Wissensaufbau gab es im Rahmen­
programm auch die Möglichkeit zum
Skifahren auf dem Feldberg. Die Initi­
atoren der Veranstaltungsreihe hof­
fen, dass die Teilnehmer für die Allge­
meinmedizin und den Schwarzwald
als Multiplikatoren werben.
Die Aktivitäten des Hausärzte­
verbandes werden auch weit über
Baden-Württemberg hinaus gewür­
digt: Ende März verlieh die Initiative
Mittelstand der „Perspektive Haus­
arzt“ den Innovationspreis IT 2014.
Die Plattform gehört damit in ihrer
Rubrik zu den besten IT Lösungen des
Jahres.
Weitere Informationen:
www.perspektive-hausarzt-bw.de
C
Stellenanzeige der KVBW, Ausgabe 3/2014
Filmspots und Plakate werben bundesweit
für Leistungsfähigkeit von Kliniken
Leserbrief
Kampagne der Krankenhäuser
W
ie soll man die Stellenausschreibung der KV verste­
hen? Was hat ein „hauptamtlicher Vertretungsarzt“/
eine „hauptamtliche Vertretungsärztin“ in einem
Bereitschaftsdienst zu suchen, zu dem jeder Arzt nach dem
Heilberufekammergesetz verpflichtet ist? Und was soll die
Umschreibung, dass die Bezahlung nach dem Tarifvertrag der
Länder erfolgen soll? Der TVL reicht übrigens von A5, mit 1887
Euro, bis B11, mit 12 000 Euro.
„Voll- oder Teilzeitarbeit“ soll möglich sein – und das allein
für Fälle von „plötzlichen Erkrankungen“? Die „vielseitige Tä­
tigkeit“, die hier angeboten wird, ist die Arbeit, die bis zum 31.
Dezember 2013 von den rund 17 000 niedergelassenen Ärzten
gemacht wurde.
Mit dem 1. Januar 2014 wurde diese – tatsächlich vielsei­
tige – Tätigkeit in die Hände von rund 90 Notfallpraxen aus­
gelagert, die nie so gut ausgestattet sein können, wie die
17 000 Praxen selbst es sind. Und jetzt sollen Ärzte angewor­
ben werden, die „hauptamtlich“ tätig werden sollen, und wir
17 000 Ärzte sollen diese „hauptamtlichen“ Vertretungsärzte
zu allem Überfluss auch noch bezahlen? Egal ob Haupt- oder
Nebenamt – wieso fühlt sich die KV inzwischen als „Amt“?
Springer nannten wir diese Art von Dienst im Kranken­
haus, Legionäre nennt man sie beim Militär. Faktisch sind sie
ein Beleg dafür, dass bereits nach einem knappen Quartal
deutlich wird, wie die „freiwillige“ Vertretung, die bis Dezem­
ber noch reibungslos im ganzen Land praktiziert wurde, an
die Wand gefahren wird.
Die Grundsatzfrage ist jedoch, ob eine Körperschaft den
eigenen Mitgliedern Konkurrenz machen darf. Und ob eine
Körperschaft ein solches Notdienst-Kartell überhaupt einrich­
ten darf.
Diese Stellenanzeige ist ein Skandal!
Dr. med. Karlheinz Bayer, Bad Peterstal
N
ach den niedergelassenen
Ärzten im Jahr 2012 haben
Mitte März die Krankenhäuser Deutschlands eine bundes­
weite Imagekampagne mit Filmspots
und Plakaten gestartet. Sie wird in
den nächsten Jahren zwei Millionen
Euro kosten und wirbt unter anderem
mit Zitaten wie „Wann immer uns
das Leben braucht“, „Der Patient
im Mittelpunkt“ oder „Heute und in
Zukunft für Sie da“.
Im Wesentlichen will die Deut­
sche Krankenhausgesellschaft (DKG)
mit der Initiative drei Ziele erreichen:
Vor der angekündigten Klinikreform
noch einmal eine höhere Finanzie­
rung fordern, der zunehmenden Kritik
von Krankenkassen Paroli bieten so­
wie sich gegen die Ankündigung im
Koalitionsvertrag wenden, nach der
die Vergütung der Kliniken künftig
stärker am Behandlungserfolg orien­
tiert werden soll.
Die Kampagne wird von rund
2000 Kliniken in Städte, Kreise und
Regionen getragen. Sie will auch
die Bedeutung und die Leistungs­
fähigkeit der Krankenhäuser und
i­hrer Mitarbeiterinnen und Mitarbei­
ter würdigen und stärker ins Be­
wusstsein der Bevölkerung rufen.
Immerhin hätten die Kliniken 2013
mit 18,3 Millionen stationären Be­
handlungsfällen eine neue Höchst­
inanspruchnahme zu verzeichnen
gehabt. Dies sei ein großer Ver­
trauensbeweis der Bevölkerung in
Qualität und Leistungsfähigkeit der
Krankenhäuser. Umso unverständ­
licher seien bloße Behauptungen
der Krankenkassen über enorme
Behandlungsfehler in Kliniken, die
zum Ziele hätten, die Kliniken und
ihre 1,1 Millionen Mitarbeiter schlecht
zu reden.
Weitere Informationen:
www.ihre-krankenhaeuser.de
C
Vermischtes
Neue Ämter und wichtige Auszeichnungen
Namen & Nachrichten
Zweiter Stellvertretender Vorsitzender
der KBV-Vertreterversammlung:
Hohes Amt für Dr. Haack
Ende März hat die Ver­
treterversammlung der Kas­
senärztlichen Bundesvereini­
gung den niedergelassenen
Chirurgen und BNC-Präsi­
denten Dr. Dieter Haack aus
Stuttgart mit großer Mehrheit zu ihrem Zweiten Stell­
vertretenden Vorsitzenden
gewählt. Er ist damit direkter Nachfolger im Amt von
Dr. Andreas Gassen, der Ende
Februar zum KBV-Vorsitzenden gewählt worden war.
Dr. Haack ist bereits Mitglied in der KBV-Vertreterver­
sammlung und im beratenden Fachausschuss. Daneben
ist er unter anderem Mitglied der KVBW-Vertreterver­
sammlung und in der GOÄ-Kommission der Bundes­
ärztekammer.
Ulmer Kardiologe für langjährige
Forschung ausgezeichnet: Arteriosklerose –
ein entzündlicher Prozess?
Prof. Dr. Wolfgang Koenig (Foto) von der Ulmer
Universitäts­
klinik ist für seine langjährige wissenschaftliche Arbeit mit der Rudolf-Schönheimer-Medaille
geehrt worden. Die Auszeichnung wird jährlich von der
Deutschen Gesellschaft für Arterioskleroseforschung e. V.
verliehen. Seit mehr als zwanzig Jahren widmet sich
Prof. Koenig den Ursachen, Diagnose- und Therapiemög­
lichkeiten der Arteriosklerose. Neben allgemeinen Risiko­
faktoren erforscht er spezielle Biomarker, die Indikatoren
für Entzündungen in den Blutgefäßwänden sind und
ernste Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie einen Herzinfarkt
oder Schlaganfall mitverursachen können. Gemeinsam
mit Kollegen leistete er Pionierarbeit, als in klinischen
Langzeitstudien in Zusammenarbeit mit dem Helmholtz
Zentrum München nachgewiesen werden konnte, dass
bestimmte Eiweißmoleküle als Entzündungsmarker die
Vorhersage eines Herzinfarktes oder Schlaganfalls deut­
lich verbessern. Zudem ist Prof. Koenig als Mitglied des
Leitungs­
gremiums an internationalen Therapiestudien
beteiligt, in denen die Wirkung einer entzündungs­
hemmenden Therapie auf Ereignisse wie Herzinfarkt
oder Schlaganfall untersucht wird.
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EU-Kommission zeichnet Dr. Dr. Saskia Biskup
aus: Tübinger Hirnforscherin
erhält Innovationspreis
Mit dem EU-Innovationspreis für Frauen wurde in
diesem Jahr Dr. Dr. Saskia Biskup (Foto) ausgezeichnet. Die
Tübinger Ärztin und Unternehmerin erhielt den ersten
Preis, der mit 100 000 Euro dotiert ist. Ausgezeichnet
wurden Frauen, die sowohl wissenschaftliche Spitzenlei­
stungen als auch Geschäftssinn auf sich vereinigen und
innovative Unternehmen gegründet haben.
Dr. Dr. Biskup war 2009 Mitbegründerin des „Center
for Genomics and Transcriptomics (CeGaT)“, das die
genetischen Ursachen von Krankheiten untersucht
­
und 2011 mit dem Deutschen Gründerpreis ausge­
zeichnet wurde. Sie ist außerdem Forschungsgruppen­
leiterin am Hertie-Institut für klinische Hirnforschung
der Universität Tübingen und
nimmt als Fachärztin für
­Humangenetik, Naturwissen­
schaftlerin und Bioinforma­
tikerin eine Schnittstellen­
funktion zwischen Diagnos­
tik, Forschung und Klinik
wahr. Schwerpunkt ihrer Ar­
beit ist die Entwicklung neuer
Biomarker zur Früherkennung
neurodegenerativer Erkran­
kungen.
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ÄBW 04 • 2014
151
Dieinformiert
Information der
Kassenärztlichen
Vereinigung
Baden-Württemberg
Berichterstattung über die Beschlüsse
des Landesausschusses
der Ärzte und Krankenkassen
für Baden-Württemberg
Beschluss
Feststellung von Überversorgung
Der Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen für Baden-Württemberg stellt mit Beschluss vom
25. Februar 2014 gemäß § 103 Abs. 1
Satz 1 SGB V i. V. mit § 16 b Abs. 1
Ärzte-ZV arztgruppenbezogen für
nachstehende Planungsbereiche
nach Maßgabe der Planungsblätter
Überversorgung fest:
Hausärztliche Versorgung:
Hausärzte:
Schorndorf.
Künzelsau, Schwäbisch Hall,
Wertheim.
Aalen, Heidenheim,
Schwäbisch Gmünd.
Baden-Baden.
Heidelberg, Mannheim,
Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim,
Wiesloch/Walldorf.
Bad Wildbad, Freudenstadt,
Mühlacker, Nagold.
Achern, Bad Krozingen/Staufen,
Breisach, Freiburg, Haslach/Hausach/
Wolfach, Lahr, Müllheim, Offenburg,
Titisee-Neustadt, Waldkirch.
Schramberg,
Villingen-Schwenningen.
Bad Säckingen, Konstanz, Lörrach/
Weil, Schopfheim, Singen, Stockach.
Münsingen, Reutlingen, Tübingen.
Biberach, Ehingen, Riedlingen, Ulm.
Friedrichshafen, Leutkirch, Pfullendorf, Ravensburg/Weingarten,
Sigmaringen, Überlingen, Wangen.
Allgemeine fachärztliche Versorgung:
Augenärzte:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald,
Calw, Emmendingen, Esslingen,
Freiburg, Freudenstadt, Göppingen,
Heidelberg, Heidenheim, Stadt
Heilbronn, Landkreis Heilbronn,
Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg,
Main-Tauber-Kreis, Mannheim,
Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim,
Ravensburg, Rems-Murr-Kreis,
Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis,
Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Stuttgart, Tübingen,
Tuttlingen, Ulm.
152
ÄBW 04 • 2014
Chirurgen:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald,
Calw, Emmendingen, Enzkreis,
Esslingen, Freiburg, Freudenstadt,
Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt
Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt
Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg,
Main-Tauber-Kreis, Mannheim,
Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim,
Ravensburg, Rems-Murr-Kreis,
Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis,
Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis,
Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen,
Tuttlingen, Ulm, Waldshut,
Zollernalbkreis.
Frauenärzte:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald,
Calw, Emmendingen, Enzkreis,
Esslingen, Freiburg, Göppingen,
Heidelberg, Heidenheim, Landkreis
Heilbronn, Stadt Heilbronn,
Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe,
Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg,
Main-Tauber-Kreis, Mannheim,
Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim,
Ravensburg, Rems-Murr-Kreis,
Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis,
Schwarzwald-Baar-Kreis,
Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen,
Tuttlingen, Ulm, Waldshut,
Zollernalbkreis.
HNO-Ärzte:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald,
Calw, Emmendingen, Freiburg,
Freudenstadt, Göppingen,
Heidelberg, Landkreis Heilbronn,
Stadt Heilbronn, Landkreis Karlsruhe,
Stadt Karlsruhe, Konstanz,
Ludwigsburg, Mannheim, Ortenaukreis, Pforzheim, Ravensburg,
Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, RheinNeckar-Kreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Stuttgart, Tübingen,
Tuttlingen, Ulm.
Hautärzte:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald,
Calw, Emmendingen, Enzkreis,
Esslingen, Freiburg, Freudenstadt,
Heidelberg, Heidenheim, Landkreis
Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Landkreis
Karlsruhe, Konstanz, Ludwigsburg,
Main-Tauber-Kreis, Mannheim,
Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim,
Ravensburg, Reutlingen, RheinNeckar-Kreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart,
Tübingen, Tuttlingen, Ulm.
Kinderärzte:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald,
Calw, Emmendingen, Enzkreis,
Esslingen, Freiburg, Göppingen,
Heidelberg, Heidenheim, Landkreis
Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Landkreis Karlsruhe,
Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach,
Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis,
Mannheim, Ortenaukreis, Pforzheim,
Ravensburg, Rems-Murr-Kreis,
Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis,
Rottweil, Schwäbisch Hall,
Schwarzwald-Baar-Kreis,
Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen,
Tuttlingen, Ulm, Waldshut,
Zollernalbkreis.
Nervenärzte:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald,
Calw, Emmendingen, Enzkreis,
Esslingen, Freiburg, Freudenstadt,
Göppingen, Heidelberg,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn,
Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis,
Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg,
Main-Tauber-Kreis, Mannheim,
Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim,
Ravensburg, Rems-Murr-Kreis,
Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis,
Rottweil, Schwäbisch Hall,
Schwarzwald-Baar-Kreis,
Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen,
Tuttlingen, Ulm, Zollernalbkreis.
Dieinformiert
Orthopäden:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald,
Calw, Emmendingen, Enzkreis,
Esslingen, Freiburg, Göppingen,
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Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Landkreis
Karlsruhe, Konstanz, Lörrach,
Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis,
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Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, RheinNeckar-Kreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart,
Tübingen, Tuttlingen, Ulm,
Zollernalbkreis.
Psychotherapeuten:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Böblingen, Bodenseekreis,
Breisgau-Hochschwarzwald, Calw,
Emmendingen, Enzkreis, Esslingen,
Freiburg, Freudenstadt, Göppingen,
Heidelberg, Landkreis Heilbronn,
Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg,
Mannheim, Ortenaukreis, Pforzheim,
Ravensburg, Rems-Murr-Kreis,
Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis,
Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis,
Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen,
Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis.
Urologen:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Böblingen, Bodenseekreis,
Breisgau-Hochschwarzwald, Calw,
Emmendingen, Enzkreis, Esslingen,
Freiburg, Göppingen, Heidelberg,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn,
Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis,
Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Konstanz, Lörrach, Main-TauberKreis, Mannheim, Neckar-OdenwaldKreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis,
Pforzheim, Ravensburg, Rems-MurrKreis, Reutlingen, Rhein-NeckarKreis, Rottweil, Schwäbisch Hall,
Schwarzwald-Baar-Kreis,
Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen,
Tuttlingen, Ulm, Waldshut,
Zollernalbkreis.
Spezialisierte fachärztliche Versorgung:
Anästhesisten:
Region Bodensee-Oberschwaben,
Region Donau-Iller,
Region Heilbronn-Franken,
Region Hochrhein-Bodensee,
Region Mittlerer Oberrhein,
Region Neckar-Alb,
Region Nordschwarzwald,
Region Ostwürttemberg,
Region Rhein-Neckar,
Region Schwarzwald-Baar-Heuberg,
Region Stuttgart,
Region Südlicher Oberrhein.
Fachärztlich tätige Internisten:
Region Bodensee-Oberschwaben,
Region Donau-Iller,
Region Heilbronn-Franken,
Region Hochrhein-Bodensee,
Region Mittlerer Oberrhein,
Region Neckar-Alb,
Region Nordschwarzwald,
Region Ostwürttemberg,
Region Rhein-Neckar,
Region Schwarzwald-Baar-Heuberg,
Region Stuttgart,
Region Südlicher Oberrhein.
Kinder- und Jugendpsychiater
Region Mittlerer Oberrhein,
Region Neckar-Alb,
Region Rhein-Neckar,
Region Südlicher Oberrhein.
Radiologen:
Region Bodensee-Oberschwaben,
Region Donau-Iller,
Region Heilbronn-Franken,
Region Hochrhein-Bodensee,
Region Mittlerer Oberrhein,
Region Neckar-Alb,
Region Nordschwarzwald,
Region Ostwürttemberg,
Region Rhein-Neckar,
Region Schwarzwald-Baar-Heuberg,
Region Stuttgart,
Region Südlicher Oberrhein.
Gesonderte fachärztliche Versorgung:
Humangenetiker:
Land Baden-Württemberg.
Laborärzte:
Land Baden-Württemberg.
Neurochirurgen:
Land Baden-Württemberg.
Pathologen:
Land Baden-Württemberg.
Strahlentherapeuten:
Land Baden-Württemberg.
Transfusionsmediziner:
Land Baden-Württemberg.
Aufhebung von Zulassungs­
beschränkungen
Der Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen für Baden-Württemberg stellt mit Beschluss vom
25. Februar 2014 gemäß § 103
Abs. 3 SGB V i. V. mit § 16b Abs. 3
Ärzte-ZV fest, dass für die nach­
stehenden Arztgruppen in den
­genannten Planungsbereichen in
Baden-Württemberg die Voraus­
setzungen für eine Überversorgung
entfallen sind. Er hebt daher
­insoweit die mit früheren
Beschlüssen angeordneten
Zulassungsbeschränkungen auf.
Hausärztliche Versorgung:
Hausärzte
Crailsheim, Neckarsulm,
Emmendingen.
Allgemeine fachärztliche Versorgung:
Psychotherapeuten:
Stadt Heilbronn.
Urologen:
Biberach.
Spezialisierte fachärztliche Versorgung:
Kinder- und Jugendpsychiater
Region Bodensee-Oberschwaben.
Der Landesausschuss versieht
mit verbindlicher Wirkung für die
Zulassungsausschüsse seine Auf­
hebungsbeschlüsse mit der Auflage,
dass Zulassungen – soweit sie bei
der Ermittlung des Versorgungsgrades zu berücksichtigen sind – nur
in einem solchen Umfang erfolgen
dürfen, bis für die Arztgruppe Überversorgung eingetreten ist. Zulassungen nach § 101 Abs.1 Satz 1
Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach
§ 101 Abs.1 Satz 1 Nr. 5 SGB V sind
vorrangig umzuwandeln und bei der
Arztzahl der jeweiligen Arztgruppe
mitzurechnen, wobei die Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen
vorangehen. Maßgeblich für die
Beendigung der Zulassungs- und
Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der
gemeinsamen Berufsausübung oder
der Anstellung. Ist danach noch
keine Überversorgung eingetreten,
ist über entsprechende Anträge auf
(Neu-) Zulassung zu entscheiden,
ÄBW 04 • 2014
153
Dieinformiert
die mit den nach § 18 Ärzte-ZV
erforderlichen Unterlagen innerhalb
einer beim jeweils zuständigen
Zulassungsausschuss eingegangen
sind. Die Entscheidung erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen unter
Berücksichtigung der beruflichen
Eignung, der Dauer der bisherigen
ärztlichen Tätigkeit, des Approba­
tionsalters und der Dauer der Ein­
tragung in die Warteliste für den
­jeweiligen Planungsbereich. Bei
hiernach gleicher Eignung von Bewerbern soll die räumliche Wahl des
Vertragsarztsitzes im Hinblick auf die
bestmögliche Patientenversorgung
berücksichtigt werden.
Anordnung von Zulassungs­
beschränkungen
Der Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen für Baden-Württemberg stellt mit Beschluss vom
25. Februar 2014 fest, dass für
bestimmte Arztgruppen eine Überversorgung vorliegt. Er ordnet
daher gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2
SGB V i. V. mit § 16b Abs. 2 Ärzte-ZV
mit verbindlicher Wirkung
Zulassungsbeschränkungen an,
und zwar für die nachstehenden
Planungsbereiche:
Hausärztliche Versorgung:
Hausärzte
Schwäbisch Gmünd,
Villingen-Schwenningen,
Friedrichshafen, Wangen.
Allgemeine fachärztliche Versorgung:
HNO-Ärzte
Alb-Donau-Kreis, Ludwigsburg.
Hautärzte
Biberach.
Kinderärzte
Hohenlohekreis.
Nervenärzte
Biberach.
Orthopäden
Heidenheim, Hohenlohekreis,
Ostalbkreis.
Psychotherapeuten
Rottweil.
Urologen
Esslingen, Heidenheim,
Schwäbisch Hall.
154
ÄBW 04 • 2014
Feststellung der Mindest­
versorgungsanteile für die Gruppe
der Psychotherapeuten
Der Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen für Baden-Württemberg stellt mit Beschluss vom
25. Februar 2014 gemäß § 101
Abs. 4 Satz 5 SGB V i. V. mit § 25
Abs. 1 Bedarfsplanungs-Richtlinie
fest, dass in den nachstehenden
Planungsbereichen für ärztliche
Psychotherapeuten ein Mindest­
versorgungsanteil in Höhe von
25 Prozent und für Ärzte sowie
Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln, ein
Mindestversorgungsanteil in Höhe
von 20 Prozent noch nicht
ausgeschöpft ist:
Ärztliche Psychotherapeuten
Alb-Donau-Kreis, Rems-Murr-Kreis,
Tuttlingen, Zollernalbkreis.
Leistungserbringer,
die ausschließlich Kinder und Jugend­
liche psychotherapeutisch behandeln
Alb-Donau-Kreis, Bodenseekreis,
Landkreis Heilbronn, Ludwigsburg,
Pforzheim, Schwarzwald-Baar-Kreis.
Der Zulassungsausschuss darf
bis zur Höhe der in den Planungsblättern ausgewiesenen Anzahl
Zulassungen erteilen. Zulassungen
nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V
und Anstellungen nach § 101 Abs. 1
Satz 1 Nr. 5 SGB V sind dabei jeweils
vorrangig umzuwandeln, wobei
die Zulassungen nach Nr. 4 den
Anstellungen vorangehen.
Maßgeblich für die Beendigung
der Zulassungs- und Leistungs­
begrenzung ist die Reihenfolge der
jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung oder der
Anstellung. Ist danach der vorge­
sehene Mindestversorgungsanteil
noch nicht ausgeschöpft, ist über
entsprechende Anträge auf (Neu-)
Zulassung zu entscheiden, die mit
den nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen Unterlagen innerhalb einer
Bewerbungsfrist bis einschließlich
25. April 2014 beim jeweils
zuständigen Zulassungsausschuss
eingegangen sind. Die Entscheidung
erfolgt nach pflichtgemäßem Er­
messen unter Berücksichtigung der
beruflichen Eignung, der Dauer der
bisherigen ärztlichen/psychotherapeutischen Tätigkeit, des Approba­
tionsalters und der Dauer der Ein­
tragung in die Warteliste für den
­jeweiligen Planungsbereich.
Bei hiernach gleicher Eignung von
Bewerbern soll die räumliche Wahl
des Vertragsarztes/-psychotherapeuten im Hinblick auf die best­
mögliche Patientenversorgung
­berücksichtigt werden.
Stuttgart, 25. 02. 2014
Landesausschuss
der Ärzte und Krankenkassen
für Baden-Württemberg
Dr. Raible
Vorsitzender
Die zur Nachbesetzung aus­geschriebenen Vertragsarztsitze aller Gebiete in
­Baden-Württemberg mit Zulassungs­beschränkungen finden Sie ab sofort nur
noch auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
www.kvbawü.de
Die Übersicht der ausgeschriebenen Vertragsarztsitze
kann man dort bequem über einen B
­ utton direkt auf
der Website anklicken.
Nach einer zum 1. Januar 2013 neu in Kraft getretenen Rechtslage muss der Antrag zur Nachbesetzung eines
­Vertragsarztsitzes beim Zulassungsausschuss gestellt werden. Dieser entscheidet, ob der Vertragsarztsitz in einem Planungsbereich, für den Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, w
­ eitergeführt werden soll. Ist dies
der Fall, hat die KV den Vertragsarztsitz unverzüglich auszuschreiben.
Die bisherige Rechtslage, nach der der Vertragsarzt seinen Antrag
bei der KV stellen musste, endete zum 31. 12. 2012.
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Bekanntmachungen
Wir trauern um
unsere Kolleginnen
und Kollegen
* 27. 09. 1942 † 28. 09. 2013
* 10. 12. 1929 † 21. 10. 2013
* 11. 08. 1916 † 04. 11. 2013
* 10. 07. 1967 † 13. 01. 2014
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Geschäftsstelle:
­Jahnstraße 5
70597 Stuttgart (­ Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 81-0
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
Geschäftsstelle:
­Jahnstraße 40
70597 Stuttgart (­ Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 89-0
Fax (07 11) 7 69 89-50
Weitere Infos unter www.läk-bw.de
* 21. 02. 1966 † 22. 01. 2014
Bekanntmachung des Bezirkswahlleiters für den Bereich der Bezirks­
ärztekammer Nordwürttemberg
* 16. 09. 1921 † 31. 01. 2014
* 22. 11. 1954 † 05. 02. 2014
* 19. 09. 1945 † 07. 02. 2014
* 09. 07. 1939 † 08. 02. 2014
* 05. 04. 1922 † 09. 02. 2014
* 25. 04. 1942 † 11. 02. 2014
* 10. 05. 1916 † 12. 02. 2014
* 27. 05. 1959 † 13. 02. 2014
* 23. 11. 1921 † 14. 02. 2014
* 18. 05. 1936 † 15. 02. 2014
* 06. 08. 1923 † 15. 02. 2014
* 21. 03. 1943 † 15. 02. 2014
* 24. 05. 1924 † 16. 02. 2014
* 18. 08. 1961 † 18. 02. 2014
* 21. 05. 1956 † 21. 02. 2014
* 22. 01. 1922 † 22. 02. 2014
* 03. 12. 1963 † 23. 02. 2014
* 19. 03. 1952 † 24. 02. 2014
* 14. 03. 1917 † 24. 02. 2014
* 14. 11. 1926 † 28. 02. 2014
* 20. 06. 1956 † 28. 02. 2014
* 17. 11. 1924 † 28. 02. 2014
Kammerwahlen 2014
Gemäß § 3 Abs. 4 der Wahl­
ordnung gebe ich den vom
­Landeswahlausschuss der
­Landesärztekammer in seiner
­Sitzung am 28. Januar 2014
­beschlossenen Zeitplan für
die Ärztekammerwahl 2014
(§ 3 Abs. 1 bis 3 der Wahl­
ordnung) wie folgt bekannt:
– Stichtag für die Aufnahme
der Wahlberechtigten
in die Wählerlisten
31. Mai 2014
– Auflegung der Wählerlisten
02. Juni bis 11. Juni 2014
– Sitzung der Bezirkswahl­
ausschüsse und Abschluss
der Wählerlisten bis Juni 2014
– Einreichung
der Wahl­vorschläge bei
den Bezirkswahlleitern bis
02. Oktober 2014
– Versand der Wahlunterlagen
spätestens am
13. November 2014
– Endzeitpunkt für die
Ausübung des Wahlrechts
28. November 2014, 24.00 Uhr
Die Bezirkswahlausschüsse
werden gebeten, nach diesem
Terminplan zu verfahren.
Weitere Informationen finden
Sie im Bekanntmachungsteil
der Bezirksärztekammern
(Seite 157, 161, 164 und 168).
OStA a. D. Gernot Blessing
Landeswahlleiter
Die Neuwahl der Mitglieder
der Vertreterversammlung
der Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg findet
im November 2014 statt.
Zur Vorbereitung der Kammer­
wahl 2014 werden nach § 12 der
Wahlordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg in
der Fassung vom 22. November
2013 (Ärzteblatt Baden-Württemberg 2013, Seite 554 ff.) Listen
der Wahl­berechtigten für jeden
Wahlkreis aufgestellt. Wahlkreise
sind die Bereiche der Ärzteschaften nach Maßgabe der Satzung
der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg zur Ausführung der
(Rahmen-)Satzung zur Regelung
der Rechtsverhältnisse der Ärzteschaften vom 09. November 2011
(ÄBW 2012, Seite 66 ff.). Ein Wahlberechtigter kann von seinem
Wahlrecht nur Gebrauch machen,
wenn er in die Wähler­liste eingetragen ist (§ 11 Abs. 3 WO).
Wahlberechtigt und wählbar sind
alle der Bezirksärztekammer
zugehörigen Kammermitglieder
(§ 22 Abs. 1 in Verbindung mit
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 HeilberufeKammergesetz), deren Wahlrecht
und Wählbarkeit nicht nach § 14
Abs. 1 des Heilberufe-Kammer­
gesetzes verloren gegangen ist
und die nicht auf ihr Wahlrecht
und ihre Wählbarkeit nach § 14
Abs. 4 des Heilberufe-Kammer­
gesetzes verzichtet haben.
Im Wahlkreis wahlberechtigt und
wählbar ist, wer im Wahlkreis
den ärztlichen Beruf ausübt oder,
ohne ärztlich tätig zu sein, seinen
Wohnsitz hat. Die Ausübung des
Bestimmungsrechts nach § 1
Absatz 1 Satz 4 der Meldeordnung der Landesärztekammer
ÄBW 04 • 2014
157
Bekanntmachungen
Baden-Württemberg für die laufende Wahlperiode berührt das
Wahlrecht und die Wählbarkeit
nach den Sätzen 1 und 2 für die
folgende Wahlperiode nicht.
Freiwillige Kammermitglieder
(§ 2 Abs. 3 Heilberufe-Kammergesetz) sind weder wahlberechtigt noch wählbar.
Ein Wahlberechtigter kann von
seinem Wahlrecht nur Gebrauch
machen, wenn er in der Wähler­
liste eingetragen ist. Wer erst
nach Abschluss der Wählerliste
(§ 14 WO) die Voraussetzungen
nach § 11 Absatz 1 Wahlordnung
erfüllt, ist
a) wahlberechtigt und wählbar,
wenn er bei Einreichung des
Wahlvorschlages (§ 16 Absatz 2
Satz 2) durch Vorlage eines
­Beschäftigungs- bzw. Melde­
nachweises sein Wahlrecht und
seine Wählbarkeit nachweist,
b) wahlberechtigt, wenn er nicht
bereits in einem anderen Wahlbezirk und/oder einem anderen
Wahlkreis von seinem Wahlrecht
Gebrauch gemacht hat; er kann
sich vom zuständigen Bezirkswahlleiter die Wahlunterlagen
aushändigen lassen, wenn er
spätestens bis zum letzten Tag
vor Ablauf der Wahlfrist durch
Vorlage eines Beschäftigungsbzw. Meldenachweises sein
Wahlrecht nachweist. Die Wahlunterlagen werden auf Antrag
übersandt, wenn deren Zugang
noch vor Ablauf der Wahlfrist zu
erwarten ist.
In den Fällen a) und b) veranlasst
der Bezirkswahlleiter unverzüglich die Ergänzung der Wähler­
liste.
Die Wählerlisten für alle Wahl­
kreise liegen in der Zeit vom
2. Juni bis zum 11. Juni 2014
in der Geschäftsstelle der
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart,
zur Einsichtnahme aus.
Jeder Wahlberechtigte, der
die Wählerlisten für unrichtig
oder unvollständig hält, kann
ihre Berichtigung während der
Auflegung beantragen. Über die
Berichtigungsanträge entscheidet
der Bezirkswahlausschuss.
Psychosomatische Grundversorgung
Die Psychosomatische Grund­
versorgung erfordert grund­
legende und gebietsspezifische
Kenntnisse und Fertigkeiten,
die den Arzt bei Patienten mit
psychischen, funktionellen,
psychosomatischen und somatopsychischen Krankheiten be­
fähigen sollen, die Erkrankung zu
erkennen, durch verbale Interventionen zu behandeln und
im psychosozialen Versorgungssystem zu kooperieren.
Um die Leistungen in der psychosomatischen Grundversorgung
patientengerecht durchführen
zu können, müssen die Basis­
diagnostik und die Techniken der
verbalen Intervention beherrscht
sowie die Fähigkeit zur Weitervermittlung der Patienten in
die fachspezifische Behandlung
erworben und vertieft werden.
Die Vermittlung der Kenntnisse,
Fertigkeiten und Einstellungen
erfolgt in Form ausgewogener
Anteile von Theorie, Übung,
Fallbeispielen und patienten­
zentrierter Selbsterfahrung.
Dieser Kurs erfüllt die inhaltlichen Anforderungen der KBV
(die Leistungen nach den Ziffern
35100 und 35110 des EBM
dürfen nur von Ärzten erbracht
werden, die eine Qualifikation
durch die Teilnahme an einem
80-stündigen Seminar erworben
haben) und der aktuellen Weiterbildungsordnung.
(20 Stunden Theorieseminar,
30 Stunden verbale Interven­
tionstechniken, 30 Stunden
Balint-Gruppenarbeit)
Gerhard Harriehausen
Bezirkswahlleiter
158
ÄBW 04 • 2014
Termine:
Grund– und Aufbaukurs/
10 Samstage:
jeweils 9.00–16.15 Uhr
24. Mai 2014
28. Juni 2014
19. Juli 2014
20. September 2014
18. Oktober 2014
15. November 2014
13. Dezember 2014
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg, Jahnstraße 5,
70597 Stuttgart
Wissenschaftliche Leitung:
Dr. med. Holger Salge
Dr. med. Bernd Gramich
Dr. med. Dipl.-Psych.
Ingrid Rothe-Kirchberger
Teilnehmerbeitrag: 980,– Euro
Fortbildungspunkte: 80 Punkte
Anmeldung:
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-5 62,
Fax (07 11) 7 69 81-5 00,
E-Mail: fortbildung@baek-nw.de
Grundlagen der Notfallversorgung
Die strukturierte Vorgehensweise
in Notfallsituationen ist ein wichtiger Schlüssel für die Versorgung
von Notfallpatienten.
Da die Versorgung von Notfällen
zum Glück ja selten ist, liegt der
Fokus auf einfachen Abläufen
und Handlungsschritten.
Was sind die wichtigsten Untersuchungen beim Notfallpatien­
ten? Welche Ausrüstung macht in
meiner Praxis Sinn? Wie versorge
ich die allergische Reaktion?
Welche Schmerzmittel sind für
diesen Notfallpatienten geeignet? Fragen wie diese werden
beantwortet.
Ebenso werden die aktuellen
Reanimationsleitlinien vorgestellt
und die Reanimation mit einfachen Hilfsmitteln geübt.
Schwerpunkte dieses Seminars
sind:
– Basisuntersuchungen
von Notfallpatienten
– Ärztliche Basismaßnahmen
– Der praktische Umgang
mit der Notfallausstattung
– Reanimation mit Larynxtubus
und automatisiertem externen
Defibrillator
Dieses Seminar ist Voraussetzung
für die Teilnahme am Seminar
„Praktisches Notfalltraining mit
simulierten Notfallsituationen“.
Termine:
Mittwoch, 26. März 2014
18.00–22.00 Uhr
Samstag, 17. Mai 2014
9.00–13.00 Uhr
Freitag, 26. September 2014
18.00–22.00 Uhr
Samstag, 15. November 2014
9.00–13.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro
Fortbildungspunkte: 7 Punkte
Anmeldung:
Herr Windisch,
Telefon (07 11) 7 69 81-603,
E-Mail: Windisch@baek-nw.de,
Frau Kotzur,
Telefon (07 11) 7 69 81-570,
E-Mail: Kotzur@baek-nw.de
Bekanntmachungen
Geriatrische Grundversorgung
Durch den demografischen
Wandel wird die Zahl an geriatrischen Patienten im Arztalltag
immer größer, die geriatrischen
Krankheitsbilder gewinnen
immer stärker an Bedeutung.
Nicht immer kann die Behandlung ein spezieller Geriater übernehmen, der in Baden-Württemberg erst nach 18-monatiger
Weiterbildung bei einem zur
Weiterbildung befugten Facharzt
die Zusatzbezeichnung Geriatrie
erwerben kann.
Um auch niedergelassenen
Ärzten eine fundierte geriatrische
Fortbildung zu ermöglichen,
bietet die Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg erneut den
60-stündigen Kurs „Geriatrische
Grundversorgung“ an, der
auf dem gleichnamigen Fort­
bildungscurriculum der Bundes­
ärztekammer beruht und einen
fächerübergreifenden Überblick
über die Grundlagen der modernen Geriatrie vermittelt.
Der Kurs richtet sich an Ärzte
aller Fachrichtungen. Neben
Fachwissen erwarten Sie viel
Praxis in Form von Fallbesprechungen, Demonstrationen und
Übungen, zu der auch die Selbsterfahrung im Altwerden (instant
aging) gehört. Der Kurs endet
mit einer Lernerfolgskontrolle.
Und das erwartet Sie:
– Besonderheiten
des alten Patienten
– Syndrome und Altersspezifika
ausgewählter Erkrankungen
– Geriatrisches Basis-Assessment
– Rechtliche und ethische
Grundlagen
– Arzneimitteltherapie,
Polymedikation u. a.
– Andere Einrichtungen
geriatrischer Versorgung
Termine:
9.–11. Mai 2014
25.–27. Juli 2014 und
24.–26. Oktober 2014
Seminarzeiten auf Anfrage
Kurs kann nur als Gesamt­
veranstaltung gebucht werden!
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Teilnehmerbeitrag: 540,– Euro,
inkl. Material und Verpflegung
Fortbildungspunkte: 60 Punkte
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-562,
Fax (07 11) 7 69 81-500,
E-Mail fortbildung@baek-nw.de
Praktisches Notfalltraining
mit simulierten Notfallsituationen
Bei diesem Seminar heißt es
Praxis, Praxis, Praxis!
Nach einer kurzen Wiederholung
der Vorgehensweise in Notfall­
situationen steht die Simulation
von Notfallsituationen auf
dem Programm. Im Rahmen
der Simulation werden die Teilnehmer mit „echten“ Notfall­
patienten konfrontiert, die von
Darstellern und Phantomen
nachgestellt werden. Dies kann
zum Beispiel ein Patient mit
Atemnot, Unterzuckerung,
Krampfanfall, Reanimation oder
aber auch ein Verletzter mit
einem Knochenbruch sein.
Für ein Notfallteam – bestehend
aus zwei oder drei Teilnehmern –
heißt es nun, die richtige Diag­
nose zu stellen und die notwendigen Maßnahmen zu treffen.
Nicht in der Theorie, sondern in
der Praxis am Darsteller oder
Phantom. Die anderen Teilnehmer beobachten unterdessen die
Versorgung im Hintergrund.
Mit der Übergabe des Patienten
an den eintreffenden Rettungsdienst endet die Notfallsimula­
tion. Gleichzeitig beginnt der
gegenseitige Austausch von
Eindrücken und Erfahrungen.
Hierbei geht es nicht um richtig
oder falsch, gut oder schlecht.
Vielmehr geht es darum, dass
sich die Teilnehmer in eine konkrete Notfallsituation hineinversetzen und Therapieleitlinien
konsequent in der Praxis anwenden. Durch das gegenseitige
Feedback erhalten die Teilnehmer zudem Anregungen
für ihr eigenes Vorgehen
in Notfallsituationen.
Termine:
Mittwoch, 9. April 2014
18.00–22.00 Uhr oder
Samstag, 17. Mai 2014
14.00–18.00 Uhr oder
Freitag, 10. Oktober 2014
18.00–22.00 Uhr oder
Samstag, 15. November 2014
14.00–18.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Voraussetzung:
Teilnahme am Seminar „Grund­
lagen der Notfallversorgung“
Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro
Fortbildungspunkte: 7 Punkte
Anmeldung:
Herr Windisch,
Telefon (07 11) 7 69 81-603,
E-Mail: Windisch@baek-nw.de,
Frau Kotzur,
Telefon (07 11) 7 69 81-570,
E-Mail: Kotzur@baek-nw.de
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ÄBW 04 • 2014
159
Bekanntmachungen
Fächerübergreifender
Sonographie-Grundkurs
Ultraschalldiagnostik ist das wohl
am häufigsten eingesetzte bildgebende Verfahren. In unserem
fächerübergreifenden Grundkurs
lernen Sie die Grundlagen der
Sonographie des Abdomens,
Retroperitoneum (einschl.
Urogenitalsystem), der Thorax­
organe (ohne Herz) und der
Schilddrüse. Der Kurs erfüllt die
DEGUM-Richtlinien sowie die
Kriterien zum Erwerb der fachlichen Befähigung durch Ultraschallkurse gemäß § 6 der Ultraschall-Vereinbarung der KBV
(vom 10. 02. 1993, geänderte
Fassung vom 01. 04. 2009).
Er richtet sich an Ultraschallanfänger aus der Inneren Medizin,
Chirurgie und Radiologie. Erfahrene DEGUM-Seminarleiter und
-Ausbilder unter der Leitung von
PD Dr. Eckhart Fröhlich stehen
als Referenten und Tutoren zur
Verfügung. Etwa die Hälfte des
Kurses besteht aus praktischen
Hands-on Übungen in Klein­
gruppen. Die Veranstaltung
­findet in Kooperation mit dem
Verein für Medizinische Weiter­
bildung Stuttgart e. V. statt.
Termin:
Donnerstag, 10. Juli 2014
17.30–21.45 Uhr
Freitag, 11. Juli 2014
9.00-18.00 Uhr
Samstag, 12. Juli 2014
9.00-18.00 Uhr
Sonntag, 13. Juli 2014
9.00-13.00 Uhr
Degerlocher Ethikgespräche
Psychosomatischer Tag
„Ultraschall von der Locke bis zur
Socke – Tipps und Tricks vom
Profi“ lautet das Motto unseres
Refreshers. In acht kompakten
Vorträgen vertiefen Sie folgende
Inhalte:
– Schilddrüse und was es sonst
noch am Hals zu schallen gilt
– Rund um die Gallenblase
und in den Leberhilus
– Leber von A–Z
– Was geht am Thorax?
– Niere und Nebenniere
– Was ist sinnvoll
am Magen-Darmtrakt?
– Aorta und tiefe Beinvenen
– Und zum Abschluss
das Pankreas
Der Kurs schließt mit Hands-on
Übungen ab. Es handelt sich um
eine Kooperation mit dem Verein
für Medizinische Weiterbildung
Stuttgart e. V.
Ethische Fragen bestimmen
zunehmend den medizinischen
Alltag im Krankenhaus, der Praxis
sowie der Öffentlichkeit. Grundlegende Konzepte des Lebens
und Handelns zum Wohlergehen
und Willen des einzelnen
Patienten müssen besonders im
Hinblick auf die neuen Handlungsmöglichkeiten immer
wieder neu aufgearbeitet und
diskutiert werden. Mit der neuen
Fortbildungsreihe „Degerlocher
Ethikgespräche“ eröffnet
die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg ein Dialogforum,
um ethische Fragestellungen
aus dem Behandlungs- und
Pflegealltag interdisziplinär und
multiprofessionell zu erörtern.
Für das Jahr 2014 sind zwei
Gesprächstermine geplant,
die jeweils einem Schwerpunktthema gewidmet sind.
Es erwarten Sie ein Impulsvortrag
und Workshops in Kleingruppen.
In der heutigen Medizin hat die
Psychosomatik einen wichtigen,
nicht mehr wegzudenkenden
Stellenwert eingenommen. Körperliche Einschränkungen, chronische
Erkrankungen und Schmerzen be­
einflussen die Stimmung und das
Wohlbefinden. Ebenso können Sorgen und psychische Erkrankungen
wie Depressionen körperliche Beschwerden hervorrufen. Oft liegen
Mischbilder vor. Die moderne Medizin
ist selten die alleinige Therapie eines
symptomatischen Organs, sondern
überwiegend eine ganzheitliche
Medizin, in der der ganze Patient in
seinem sozialen Umfeld gesehen
und entsprechend behandelt wird.
In der Weiterbildungsordnung, die
die Weiterbildung des Arztes zum
Facharzt mit seinen Schwerpunkten
sowie die Weiterbildung in den Zusatzbezeichnungen regelt, ist der Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen
und Fertigkeiten in psychosomatischen Grundlagen mittlerweile in
allen Gebieten und Bereichen Pflicht.
Aufgrund des hohen Stellenwertes
der Psychosomatik in der heutigen
Medizin und der gezielten Auswahl
von aktuellen und spannenden
Themen ist der Psychosomatische
Tag der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg seit Jahren sehr gefragt
und entsprechend gut besucht.
Termin:
Mittwoch, 9. Juli 2014
16.00–21.30 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Referenten:
PD Dr. Eckhart Fröhlich, Stuttgart,
DEGUM-Seminarleiter
Dr. Wolfgang Blank, Reutlingen,
DEGUM-Seminarleiter
Dr. Wolfgang Heinz, Stuttgart,
DEGUM-Seminarleiter
Zielgruppe: Hausärzte,
Klinikärzte in Ausbildung
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Leitung: PD Dr. Eckhart Fröhlich,
Stuttgart, DEGUM-Seminarleiter
Zielgruppe: Ultraschallanfänger
– Innere Medizin, Chirurgie
und Radiologie
Teilnehmerbeitrag: 480,– Euro
(inkl. Seminarunterlagen
und Tagesverpflegung)
Fortbildungspunkte: 30 Punkte
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-570,
E-Mail: fortbildung@baek-nw.de
160
Refresherkurs Sonographie
Teilnehmerbeitrag: 150,– Euro
(inkl. Seminarunterlagen)
Fortbildungspunkte: 6 Punkte
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-570,
E-Mail: fortbildung@baek-nw.de
ÄBW 04 • 2014
Das Tagesthema des
„Degerlocher Ethikgespräches“
am 7. Mai 2014 lautet:
Wissen um aktive – passive –
indirekte Sterbehilfe,
terminale Sedierung und
ärztlich assistierter Suizid.
Termine:
Mittwoch
7. Mai 2014
18.00–22.00 Uhr
Mittwoch
8. Oktober 2014
18.00–22.00 Uhr
Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Angehörige von Gesundheitsfachberufen, Seelsorger
Die Teilnehmerzahl ist auf
maximal 30 Personen begrenzt!
Teilnehmerbeitrag:
jeweils 20,– Euro
Fortbildungspunkte: 5 Punkte
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-562,
Fax (07 11) 7 69 81-500,
E-Mail fortbildung@baek-nw.de
Das Thema des diesjährigen
Psychosomatischen Tages lautet:
„Posttraumatische Erkrankungen“
Die Teilnahme am Psycho­somatischen
Tag kann auf die Weiterbildung
Psychosomatische Grundversorgung
angerechnet werden.
Termin:
11. Oktober 2014
9.00–15.30 Uhr
Fortbildungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Teilnehmerbeitrag: 61,– Euro
(inklusive Tagesverpflegung)
Fortbildungspunkte: 7 Punkte
Anmeldung:
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-570,
Fax (07 11) 7 69 81-500,
E-Mail: fortbildung@baek-nw.de
Bekanntmachungen
Bezirksärztekammer
Nordbaden
Geschäftsstelle:
Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe
Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-11 40
Bekanntmachung des Bezirkswahlleiters für den Bereich der Bezirksärztekammer Nordbaden
Zur Vorbereitung der Kammer­
wahl 2014 werden nach § 12 der
Wahlordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg
(WO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. November
2013 (Ärzteblatt Baden-Württemberg 2013, S. 554) Listen der im
Mitgliederverzeichnis der Bezirks­
ärztekammer Nordbaden erfassten Wahlberechtigten für
­jeden Wahlkreis (Wählerlisten)
aufgestellt. Wahlkreise sind die
Bereiche der Ärzteschaft nach
Maßgabe der Satzung der
Bezirksärztekammer Nordbaden
zur Ausführung der (Rahmen-)
Satzung zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Ärzteschaften
vom 12. Dezember 2001 (Ärzteblatt Baden-Württemberg 2002,
Seite 35): Baden-Baden, Calw,
Freudenstadt, Heidelberg,
Karlsruhe, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Pforzheim/
Enzkreis, Rastatt.
Gemäß § 11 Abs. 1 WO sind wahlberechtigt und wählbar alle der
Bezirksärztekammer Nordbaden
zugehörigen Ärztinnen und Ärzte
(§§ 2 Abs. 1 Nummer 1, 22 Abs. 1
Heilberufe-Kammergesetz), deren
Wahlrecht und Wählbarkeit nicht
nach § 14 Abs. 1 Heilberufe-Kammergesetz verloren gegangen ist
oder die nicht auf Ihr Wahlrecht
und ihrer Wählbarkeit nach § 14
Abs. 4 Heilberufe-Kammergesetz
verzichtet haben. Im jeweiligen
Wahlkreis wahlberechtigt und
wählbar ist, wer im Wahlkreis den
ärztlichen Beruf ausübt oder, ohne ärztlich tätig zu sein, seinen
Wohnsitz darin hat. Bei Ärztinnen
und Ärzten, die an mehreren
Orten innerhalb des Landes ihren
Beruf ausüben, bestimmt sich die
Zugehörigkeit zu einer Bezirks­
ärztekammer nach dem Ort der
überwiegenden Tätigkeit. Die
Ausübung des Bestimmungsrechts nach § 1 Abs. 1 Satz 4 der
Meldeordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg für
die laufende Wahlperiode berührt
das Wahlrecht und die Wählbarkeit nach den Sätzen 1 und 2 für
die folgende Wahl­periode nicht.
Freiwillige ­Kammermitglieder (§ 2
Abs. 3 Heilberufe-Kammergesetz)
sind weder wahlberechtigt noch
wählbar.
Wahlberechtigte können von ihrem
Wahlrecht nur Gebrauch machen,
wenn sie in die Wählerliste eingetragen sind (§ 11 Abs. 3 WO). Wer
erst nach Abschluss der Wählerliste
(§ 14 WO) die Voraussetzungen
des § 11 Abs. 1 WO erfüllt, ist
a) wahlberechtigt und wählbar,
wenn er bei Einreichung des
Wahlvorschlags (§ 16 Abs. 2 Satz
2) durch Vorlage eines Beschäftigung- bzw. Meldenachweises
sein Wahlrecht und seine Wählbarkeit nachweist,
b) wahlberechtigt, wenn er nicht
bereits in einem anderen Wahlbezirk und/oder einem anderen
Wahlkreis von seinem Wahlrecht
Gebrauch gemacht hat; er kann
sich vom zuständigen Bezirkswahlleiter die Wahlunterlagen
aushändigen lassen, wenn er
spätestens bis zum letzten Tag
vor Ablauf der Wahlfrist durch
Vorlage eines Beschäftigungbzw. Meldenachweises sein
Wahlrecht nachweist. Die Wahlunterlagen werden auf Antrag
übersandt, wenn deren Zugang
noch vor Ablauf der Wahlfrist
zu erwarten ist.
Die Wählerlisten für alle Wahl­
kreise liegen in der Zeit vom
2. Juni bis 11. Juni 2014
in der Geschäftsstelle der
Bezirksärztekammer
Nordbaden,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe, 4. OG,
zur Einsichtnahme aus.
Wahlberechtigte, die die Wählerlisten für unrichtig oder unvollständig halten, können ihre
­Berichtigung während der
­Auflegung beantragen. Über den
Antrag entscheidet der Bezirkswahlausschuss der Bezirksärztekammer Nordbaden.
Fortbildung:
„Geriatrische Grundversorgung“ –
60-stündiges Basiscurriculum
der Bundesärztekammer
Die demografische Entwicklung
in Deutschland in den nächsten
Jahrzehnten wird es mit sich
bringen, dass Ärztinnen und
Ärzte der meisten Fachrichtungen zunehmend ältere Menschen unter Ihren Patientinnen
und Patienten haben werden.
In den Weiterbildungsgängen
vieler Fachgebiete sind geriatrische Themen und die besonderen Probleme des älteren und
multimorbiden Patienten nicht
sehr ausführlich berücksichtigt.
An der Geriatrie interessierte
Ärztinnen und Ärzte können seit
geraumer Zeit die Zusatzweiterbildung „Geriatrie“ nach der
Weiterbildungsordnung der
Landesärztekammer BadenWürttemberg erwerben. Sie sieht
aber eine Weiterbildungszeit
von 18 Monaten bei einem zur
Weiterbildung befugten Facharzt
vor und ist inhaltlich so umfangreich, dass sie fast nur von den
Fachärztinnen und Fachärzten für
Allgemeinmedizin und Innere
Medizin gewählt wird.
Die Bundesärztekammer hat jetzt
ein 60-stündiges Basiscurriculum
„Geriatrische Grundversorgung“
entwickelt. Dieses richtet sich an
die Ärztinnen und Ärzte aller
Fachgebiete, die die Zusatz­
bezeichnung Geriatrie nicht
­erwerben wollen, Ihre Kenntnisse
über wesentliche Aspekte bei der
Behandlung älterer Menschen
aber vertiefen möchten. Das
Curriculum ist in neun Module
gegliedert, die in drei Abschnitte
(jeweils ein Wochenende)
eingeteilt wurden.
Termine:
9.–11. Mai 2014
27.–29. Juni 2014
18.–20. Juli 2014
jeweils Freitag bis Sonntag
Veranstaltungsort:
Diakonissenkrankenhaus
Karlsruhe-Rüppurr,
Diakonissenstraße 28,
76199 Karlsruhe
Wissenschaftliche Leitung:
Dr. med. Brigitte R. Metz,
Chefärztin Geriatrisches Zentrum
Karlsruhe und Klinik
für Rehabilitative Geriatrie
Fachärztin für Innere Medizin;
Klinische Geriatrie; Palliativ­
medizin; Physikalische Therapie,
Ernährungsmedizin DGEM,
Osteologie DVO
Programm:
– Besonderheiten
des alten Patienten
– Geriatrische Syndrome
und Altersspezifika
ausgewählter Erkrankungen
(in mehreren Teilen)
– Geriatrisches Basis-Assessment
– Arzneimitteltherapie
und nicht-medikamentöse
Therapiemaßnahmen
– Rechtliche und
ethische Grundlagen
– Einrichtungen
geriatrischer Versorgung
– Fallbeispiele
Gebühr: 635,– Euro
Teilnahmebedingungen:
Eine Stornierung der Anmeldung
ist bis spätestens 14 Tage vor
Veranstaltungsbeginn kostenfrei
möglich. Sie hat in schriftlicher
Form per Post, Telefax oder
E-Mail zu erfolgen.
Nach Ablauf der Stornierungsfrist
ist bei selbstverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr zu
entrichten. Bei einer Abmeldung
aus unverschuldeten Gründen ist
der Grund der Abmeldung glaubhaft nachzuweisen. Über die
Zahlungsverpflichtung wird dann
nach Prüfung des Sachverhaltes
nach billigem Ermessen ent­
schieden. Die Akademie behält
sich vor, die Veranstaltung bei
Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl spätestens 14 Tage
vor Kursbeginn abzusagen.
Fortbildungspunkte: 60 Punkte
Kontakt:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
Fax: -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
Buhr
Bezirkswahlleiter
ÄBW 04 • 2014
161
Bekanntmachungen
Fortbildung:
Kardiopulmonale Reanimation
für Ärztinnen
Theorie und praktische Übungen
Der Ausschuss Ärztinnen der
Bezirksärztekammer Nordbaden
veranstaltet in Kooperation mit
der Akademie für Ärztliche Fortbildung einen Kardiopulmonalen
Reanimationskurs speziell für
Ärztinnen.
Neben der Vermittlung ausführlicher theoretischer Grundlagen
zur erweiterten Reanimation
besteht im Rahmen kleiner
Gruppen ausreichend Zeit für
praktisches Training nach den
aktuellen Leitlinien des European
Resusciation Council.
Termine:
Samstag, 17. Mai 2014
Kurs 1: 8.30–12.30 Uhr
Kurs 2: 13.30–17.30 Uhr
Wissenschaftliche Leitung:
Dr. med. Christiane Serf,
Chefärztin der Abteilung für
Anästhesie und Intensivmedizin
im Krankenhaus Sinsheim
Referenten:
Matthias Otto und
Florian Rehberger, Abteilung für
Anästhesie und Intensivmedizin
im Krankenhaus Sinsheim
Veranstaltungsort:
Rettungs- und
Ausbildungszentrum,
DRK Ortsverein Leimen,
Tinqueuxallee 1a, 68181 Leimen
Gebühr: 65,– Euro
Teilnahmebedingungen:
Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung
kostenfrei möglich. Sie hat in
schriftlicher Form per Post,
Telefax oder E-Mail zu erfolgen.
Nach Ablauf der Stornierungsfrist
ist auch bei unverschuldeter
Nichtteilnahme die volle Gebühr
fällig. Die Akademie behält sich
vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor
Kursbeginn abzusagen.
Fortbildungspunkte: 6 Punkte
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
Fax -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
Anzeige
Rosset, Merz & Sozien Rechtsanwälte
Dr. Christoph Rosset
Fortbildungsseminar:
„Wiedereinstieg in den Arztberuf“
2014 veranstaltet der Ausschuss
Ärztinnen der Bezirksärzte­
kammer Nordbaden in Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft
Heidelberg und der Akademie für
Ärztliche Fortbildung bereits zum
achten Mal ein vierwöchiges
Fortbildungsseminar zum
Wiedereinstieg in den Arztberuf.
Ziel der Veranstaltung ist es,
Ärztinnen und Ärzte bei ihrer
Rückkehr in den Beruf fachlich
zu unterstützen.
Die Fortbildung gliedert sich in
zwei jeweils zweiwöchige Kurse.
Der erste Teil hat bereits im
Februar 2014 stattgefunden.
Der zweite Teil kann aber unabhängig gebucht werden. Neben
den beiden theoretischen Teilen
wird eine Hospitation empfohlen,
um den Arztberuf wieder praxisnah zu erleben.
In den Theorieblöcken sollen die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
durch ein breit gefächertes fachliches Angebot befähigt und ermutigt werden, ihre Ausbildung
und Erfahrungen wieder im Beruf
einzusetzen.
Um die entstandenen Wissens­
lücken zu schließen, befassen
sich die Fachreferentinnen/
Fachreferenten sowohl mit den
medizinischen Neuerungen der
letzten zehn Jahre als auch mit
aktuellen Themen.
Als Referentinnen und Referenten stehen ausgewählte
Experten zur Verfügung.
Termin:
Teil 2: 30. Juni–11. Juli 2014
Montag bis Freitag,
i. d. R. 9.00–15.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Max-Planck-Haus
(Konferenzzentrum),
Gerhard-Hauptmann-Straße 36,
69120 Heidelberg
Wissenschaftliche Leitung:
Dr. med. Bärbel Kuhnert-Frey,
Ausschuss Ärztinnen der
Bezirksärztekammer Nordbaden
Gebühr: 550,– Euro
Teilnahmebedingungen:
Eine Stornierung der Anmeldung
ist bis spätestens 14 Tage vor
Veranstaltungsbeginn kostenfrei
möglich. Sie hat in schriftlicher
Form per Post, Telefax oder
E-Mail zu erfolgen.
Nach Ablauf der Stornierungsfrist
ist bei selbst verschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr zu
entrichten. Bei einer Abmeldung
aus unverschuldeten Gründen ist
der Grund der Abmeldung glaubhaft nachzuweisen. Über die
Zahlungsverpflichtung wird dann
nach Prüfung des Sachverhaltes
nach billigem Ermessen ent­
schieden. Die Akademie behält
sich vor, die Veranstaltung bei
Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage
vor Kursbeginn abzusagen.
Fortbildungspunkte: 60 Punkte
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
Fax: -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
– seit über 20 Jahren überwiegend im Arztrecht tätig –
Beratung und Vertretung von Ärzten in arztrechtlichen und bürgerlichrechtlichen Fragen:
• Kooperationen: Berufsausübungsgemeinschaften, Organisationsgemeinschaften u. a.
• Zulassung, Ermächtigung, Angestellte Ärzte
• Praxiskauf und -verkauf
• KV-Maßnahmen: Honorarrückforderung, Notfalldienst, Genehmigungen usw.
• Kassen- und Privatabrechnung: Honorarverteilung, Plausibilitätsprüfung,
sachl.-rechner. Berichtigung; GOÄ-Rechnungen und Inkasso
• Berufshaftpflicht
• Wirtschaftlichkeitsprüfung: Honorar, Verordnungsweise
• Praxisführung: Miet-, Arbeits-, Kauf- u. a. -Verträge
Dr. Christoph Rosset
Nicole Pella
Joachim Merz
Dr. Gerrit Tubbesing
Arztrecht
Wirtschaftsrecht
Dr. Bastian Reissinger
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Mediator
Schwarzwaldstraße 1 • 79117 Freiburg i. Br. • Telefon (07 61) 70 52 50
Telefax (07 61) 7 91 00 29 • info@kanzlei-rosset.de • www.kanzlei-rosset.de
162
ÄBW 04 • 2014
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
Bekanntmachungen
Fortbildungsreihe „Notfall“
Aufgrund der positiven Resonanz
veranstaltet die Akademie für
Ärztliche Fortbildung der Bezirks­
ärztekammer Nordbaden auch
2014 wieder eine Fortbildungsreihe zum Thema „Notfall“. Dieses
Jahr werden insgesamt acht verschiedene Themen behandelt.
Die Fortbildungsreihe soll sowohl
auf mögliche Notfälle in der
eigenen Praxis vorbereiten, als
auch den, im Bereitschaftsdienst
tätigen Ärztinnen und Ärzten,
als Auffrischung dienen.
Die Veranstaltungstermine sind
einzeln buchbar.
Im Notfall werden Ärztinnen und
Ärzte mit verschiedensten Krankheitsbildern konfrontiert. Gezielte
Diagnostik und schnelles medi­
zinisches Handeln sind gefragt.
Die Konzeption der Fortbildungsreihe orientiert sich an häufig
auftretenden Krankheits­
symptomen, welche zu Themenkomplexen und Leitsymptomen
summiert wurden. Die Themen
des ersten Veranstaltungsblocks
finden Sie unten stehend. Im
Herbst folgt der zweite Block der
Fortbildungsreihe.
Für die Vortragsreihe konnten
wieder hochfachqualifizierte
Referenten gewonnen werden.
Pro Veranstaltungstermin besteht
das Referententeam jeweils aus
einem Krankenhausarzt und
einem niedergelassenen Arzt,
sodass die Möglichkeiten und
Grenzen ambulanter Versorgung
ausgelotet werden können.
Dienstag, 24. Juni 2014
Neurologische Notfälle
Referenten:
Prof. Dr. med. Georg Gahn,
FA für Neurologie
Dr. med. Klaus-Matthias Hasert,
FA für Neurologie
Donnerstag, 24. Juli 2014
Psychiatrische Notfälle
Referenten:
Dr. med. Christian Harter,
FA für Psychiatrie und
Psychotherapie
Dr. med. Andrea Groß,
FA für Psychiatrie
Wissenschaftliche Leitung:
Dr. med. Ernst-Rainer Sexauer,
2. Vorsitzender
der Ärzteschaft Karlsruhe
Veranstaltungsort:
Ärztehaus Karlsruhe,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Karl-Wilhelm-Maurer-Saal (1. OG)
Gebühr: 20,– Euro/Veranstaltung
Teilnahmebedingungen:
Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung
kostenfrei möglich. Sie hat in
schriftlicher Form per Post,
Telefax oder E-Mail zu erfolgen.
Nach Ablauf der Stornierungsfrist
ist auch bei unverschuldeter
Nichtteilnahme die volle Gebühr
fällig. Die Akademie behält sich
vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor
Kursbeginn abzusagen.
Termine Block I:
jeweils 19.30–ca. 22.00 Uhr
Fortbildungspunkte:
3 Punkte/Veranstaltung
Dienstag, 29. April 2014
Leitsymptom Fieber
Referenten:
Dr. med. Joachim Aspacher,
FA für Innere Medizin
Dr. med. Konrad Pumpe,
FA für Innere Medizin
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
Fax: -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Donnerstag, 22. Mai 2014
Pädiatrische Notfälle
Referenten:
Dr. med. Paul Vöhringer,
FA für Kinder- und Jugendmedizin
Dr. med. Manfred Reichert,
FA für Kinder- und Jugendmedizin
Fortbildung „Gesundheitssystem
und Krankenhauskultur
in Deutschland – eine Übersicht
für ausländische Ärzte“
Wissenschaftliche Leitung
und Referent:
Dr. med. Nabeel Farhan,
Freiburg International Academy,
Universitätsklinikum Freiburg
Aufgrund der positiven Rück­
meldungen zum ersten Kurs
veranstaltet die Akademie
für Ärztliche Fortbildung der
Bezirksärztekammer Nordbaden
in Kooperation mit der Freiburg
International Academy des
Universitätsklinikums Freiburg
erneut einen Kurs speziell für
ausländische Ärzte.
Ziel der Fortbildung ist es, zum
Verständnis deutscher Strukturen
und Gepflogenheiten und
somit zur optimalen Integration
ausländischer Mitarbeiter im
ärztlichen Betrieb beizutragen.
So soll ein Überblick über die
Besonderheiten des deutschen
Gesundheitssystems geschaffen
werden. Neben dem strukturellen
Aufbau des Gesundheitssystems
und dessen aktueller Entwicklung werden zum Beispiel auch
die ärztliche Selbstverwaltung
und berufspolitische Strukturen
dargestellt. Außerdem erhalten
die Teilnehmer wichtige Informationen und Hilfestellungen für
ihre Arbeit in der Klinik. Hierzu
zählen Organisation und Abläufe,
aber auch rechtliche Rahmen­
bedingungen der Patientenversorgung, interkulturelle Aspekte
der Kommunikation und nicht
zuletzt Kenntnisse über die Hierarchien und Zuständigkeiten.
Referent Dr. med. Nabeel Farhan
kam vor über 18 Jahren aus
Mekka nach Deutschland und
kennt sowohl die sprachlichen
als auch die kulturellen Hürden
aus eigenem Erleben. Durch
seine langjährige Erfahrung als
Arzt an einer deutschen Klinik
und durch Kurse für ausländische
Ärzte ist es ihm möglich,
zielgenau zu unterstützen.
Veranstaltungsort:
Ärztehaus Karlsruhe,
Keßlerstr. 1, 76185 Karlsruhe,
Karl-Wilhelm-Maurer-Saal
Gebühr: 30,– Euro
Teilnahmebedingungen:
Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung
kostenfrei möglich. Sie hat in
schriftlicher Form per Post,
Telefax oder E-Mail zu erfolgen.
Nach Ablauf der Stornierungsfrist
ist auch bei unverschuldeter
Nichtteilnahme die volle Gebühr
fällig. Die Akademie behält sich
vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor
Kursbeginn abzusagen.
Fortbildungspunkte: 8 Punkte
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
Fax: -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
Termin:
Samstag, 19. Juli 2014
9.00–ca. 16.30 Uhr
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer- bw.de
ÄBW 04 • 2014
163
Bekanntmachungen
Hygienebeauftragter Arzt
Die 40-stündige Fortbildung
wird vom Städtischen Klinikum
Karlsruhe in Kooperation mit der
Bezirksärztekammer Nordbaden
angeboten und durchgeführt.
Die Teilnahmebescheinigungen
für den Fortbildungskurs erteilt
die Ärztekammer.
Nach der Verordnung des Sozialministeriums über die Hygiene
und Infektionsprävention in
medizinischen Einrichtungen
(MedHygVO) vom 20. Juli 2012
sind Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren
sowie Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen
eine den Krankenhäusern
vergleichbare medizinische
Versorgung erfolgt, verpflichtet,
hygienebeauftragte Ärztinnen
oder Ärzte zu bestellen.
Als hygienebeauftragte Ärztin
oder hygienebeauftragter Arzt
darf nur bestellt werden, wer
über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügt und
an einer Fortbildung zum Erwerb
der Qualifikation hygienebeauftragte Ärztin, hygienebeauftragter Arzt nach dem Curriculum der
Bundesärztekammer mit Erfolg
teilgenommen hat.
Termine:
5.–9. Mai 2014
10.–14. November 2014
jeweils Montag bis Freitag,
9.00 s.t.–16.30 Uhr
Leitung:
Dr. med. Eberhard Kniehl, Leiter
der Abteilung für Mikrobiologie
und Krankenhaushygiene,
Städtisches Klinikum Karlsruhe
Ort: Städtisches Klinikum
Karlsruhe gGmbH, Moltkestr. 90,
76133 Karlsruhe
Gebühr: 550,– Euro
Fortbildungspunkte: 40 Punkte
Eine Anmeldung ist erforderlich.
Die Teilnehmerzahl
ist auf 25 begrenzt.
Auskunft und Anmeldung:
Fachlicher Ansprechpartner:
Dr. Eberhard Kniehl,
Telefon (07 21) 974-18 01,
E-Mail: eberhard.kniehl@
klinikum-karlsruhe.de
Anmeldung und Organisation:
Geschäftsstelle BBz,
Telefon (07 21) 974-75 40,
E-Mail: bbz@klinikum-karlsruhe.de
164
Bezirksärztekammer
Südbaden
Geschäftsstelle:
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 6 00 47-0
Fax (07 61) 89 28 68
Bekanntmachung des Bezirkswahlleiters für den Bereich der Bezirks­
ärztekammer Südbaden
Die Neuwahl der Mitglieder
der Vertreterversammlung
der Bezirksärztekammer
Südbaden findet
im November 2014 statt.
Zur Vorbereitung der Kammerwahl 2014 werden nach § 12 der
Wahlordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg
in der Fassung der Bekannt­
machung vom 22. November
2013 (Ärzteblatt Baden-Württemberg 2013, S. 554 ff.) Listen der
im Mitgliederverzeichnis der
­Bezirksärztekammer Südbaden
erfassten Wahlberechtigten für
­jeden Wahlkreis (Wählerlisten)
aufgestellt. Wahlkreise sind
die Bereiche der Ärzteschaften,
das sind der Stadtkreis Freiburg
und die neun Landkreise
im Regierungsbezirk Freiburg.
Wahlberechtigt und wählbar sind
alle der Bezirksärztekammer
Südbaden zugehörigen Kammermitglieder (§§ 2 Abs. 1 Nummer
1, 22 Abs. 1 Heilberufe-Kammergesetz), deren Wahlrecht und
Wählbarkeit nicht nach § 14
Abs. 1 Heilberufe-Kammergesetz
verloren gegangen ist (Entmündigung, vorläufige Vormundschaft, Bestellung eines Pflegers
wegen geistiger Gebrechen,
Aberkennung des Rechtes, in
öffentlichen Angelegenheiten
zu wählen oder zu stimmen,
durch strafgerichtliches Urteil,
Aberkennung durch berufs­
gerichtliche Entscheidung oder
Ruhen der Bestallung oder
­Approbation) oder die nicht auf
Ihr Wahlrecht und ihre Wählbarkeit nach § 14 Abs. 4 HeilberufeKammergesetz verzichtet haben.
ÄBW 04 • 2014
Wählbarkeit verliert auch,
wer ­infolge strafgerichtlicher
Verur­teilung die Fähigkeit zur
­Bekleidung öffentlicher Ämter
oder die Fähigkeit, Rechte aus
­öffentlichen Wahlen zu erlangen,
nicht besitzt.
Im jeweiligen Wahlkreis wahl­
berechtigt und wählbar ist, wer
im Wahlkreis den ärztlichen Beruf
ausübt oder, ohne ärztlich tätig
zu sein, seinen Wohnsitz hat.
Bei Ärztinnen und Ärzten, die an
mehreren Orten innerhalb des
Landes ihren Beruf ausüben,
­bestimmt sich die Zugehörigkeit
zu einer Bezirksärztekammer
nach dem Ort der überwiegenden Tätigkeit. Die Ausübung
des Bestimmungsrechts nach § 1
Abs. 1 Satz 4 der Meldeordnung
der Landesärztekammer BadenWürttemberg für die laufende
Wahlperiode berührt das Wahlrecht und die Wählbarkeit nach
den Sätzen 1 und 2 für die
­folgende Wahlperiode nicht.
Freiwillige Kammermitglieder
(§ 2 Abs. 3 Heilberufe-Kammergesetz) sind weder wahlberechtigt noch wählbar.
Ein Wahlberechtigter kann von
seinem Wahlrecht nur Gebrauch
machen, wenn er in der Wähler­
liste eingetragen ist. Wer erst
nach Abschluss der Wählerliste
(§ 14 WO) die Voraussetzungen
nach § 11 Absatz 1 Wahlordnung
erfüllt, ist
a) wahlberechtigt und wählbar,
wenn er bei Einreichung des
Wahlvorschlages (§ 16 Abs. 2
Satz 2) durch Vorlage eines
Beschäftigungs- bzw. Melde­
nachweises sein Wahlrecht und
seine Wählbarkeit nachweist,
b) wahlberechtigt, wenn er nicht
bereits in einem anderen Wahlbezirk und/oder einem anderen
Wahlkreis von seinem Wahlrecht
Gebrauch gemacht hat; er kann
sich vom zuständigen Bezirkswahlleiter die Wahlunterlagen
aushändigen lassen, wenn er
spätestens bis zum letzten Tag
vor Ablauf der Wahlfrist durch
Vorlage eines Beschäftigungsbzw. Meldenachweises sein
Wahlrecht nachweist. Die Wahlunterlagen werden auf Antrag
übersandt, wenn deren Zugang
noch vor Ablauf der Wahlfrist zu
erwarten ist.
Die Wählerlisten für alle Wahl­
kreise liegen in der Zeit vom
2. Juni 2014 bis 11. Juni 2014
(je einschließlich) in der
Geschäftsstelle der Bezirks­
ärztekammer Südbaden,
Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27,
79114 Freiburg, Zimmer 510,
zur Einsichtnahme aus.
Jeder Wahlberechtigte, der
Wählerlisten für unrichtig oder
unvollständig hält, kann ihre
Berichtigung während der Auf­
legung beantragen. Der Bezirkswahlausschuss der Bezirksärztekammer Südbaden entscheidet
über den Berichtigungsantrag.
Dr. jur. Ungewitter
Bezirkswahlleiter
Bekanntmachungen
Akademie für ärztliche Fort- und
Weiterbildung Südbaden
Ausführliche Informationen/
Anmeldeformulare finden Sie
auf unserer Homepage
www.baek-sb.de/akademie
Alle Veranstaltungen sind
von der Landesärztekammer
Baden-Württemberg anerkannt
und auf das Fortbildungs­
zertifikat anrechenbar.
Eröffnungsveranstaltung:
Volkskrankheit Diabetes Mellitus –
Zwischen Wunsch und Wirklichkeit
Leitung: Dr. med. Christoph
von Ascheraden, Präsident der
Bezirksärztekammer Südbaden
Prof. Dr. med. Jochen Seufert,
FRCPE, Leiter der Abteilung
Endokrinologie und Diabetologie,
Universitätsklinikum Freiburg
Die diesjährige Eröffnungsveranstaltung der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung
Südbaden widmet sich dem
Diabetes mellitus Typ 2, einer
Volkskrankheit mit ungebremst
ansteigenden Patientenzahlen,
bei der jedoch die Umsetzbarkeit
von Präventionsstrategien und
Therapiemöglichkeiten wie bei
kaum einer anderen Erkrankung
stark im Spannungsfeld zwischen
medizinisch Notwendigem und
ökonomisch Machbarem steht.
Dieses Spannungsfeld wird aus
unterschiedlichen Blickwinkeln
beleuchtet. Dabei sollen die derzeit aktuellsten therapeutischen
Optionen ebenso aufgezeigt
werden, wie deren sinnvoller
Einsatz im Rahmen von Therapieleitlinien. Mögliche therapeutische Restriktionen durch
die gesetzlich vorgeschriebene
Nutzenbewertung werden zur
Sprache kommen, sowie die
Darstellung, was die Diagnose
Diabetes mellitus Typ 2 konkret
aus Patientensicht bedeutet.
Für sämtliche Themenbereiche
konnten Referenten mit großer
Expertise gewonnen werden.
Termin:
Mittwoch, 7. Mai 2014
Zeit: 19.00 s.t.–22.00 Uhr
Ort: Freiburg
Entgelt: kostenfrei –
Anmeldung erforderlich!
Achtsamkeitsbasierte
Stressbewältigung für Ärztinnen
und Ärzte – Tagesworkshop
Leitung: Dr. med. Hendrikje Posch,
Freiburg, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, MBSR/
MBCT-Lehrerin; Dipl.-Ing. (BA)
Anke Wunderlich, Freiburg,
Bewegungs- und Ausdrucks­
therapeutin, MBSR/MBCT-Lehrerin
Berufstätige im Gesundheitswesen stehen heute vor besonderen
Herausforderungen: zunehmende
Beschleunigung in den Arbeitsabläufen, Zeitdruck und emotionale Belastungen. Um Überforderung nachhaltig vorzubeugen
und auch in stressigen Zeiten
innere Ruhe und Stabilität zu
bewahren, ist es sinnvoll, Achtsamkeit zu praktizieren. Achtsamkeit bedeutet, die erlebten Erfahrungen im gegenwärtigen
Augenblick bewusst und nicht
wertend wahrzunehmen. Wir
lernen innezuhalten, unbewusste
oder automatische Verhaltensweisen zu erkennen und ge­
lassener und kreativer mit dem
Berufsalltag umzugehen.
Methoden sind:
– Achtsamkeitsmeditationen
im Liegen, Sitzen, Stehen
und Gehen
– sanfte Yogaübungen
– Impulsreferate und Reflexionen
– Achtsamkeitsübungen
für den Berufsalltag
Achtsamkeit unterstützt Sie
dabei:
Konstruktiv Stress zu bewältigen,
Burn-out vorzubeugen, den Blick
für das Wesentliche zu öffnen
und Prioritäten zu klären, Selbstfürsorge und Selbstakzeptanz
im beruflichen Alltag zu leben.
Termin:
Freitag, 4. Juli 2014 –
Vertiefungstag
Freitag, 10. Oktober 2014
Zeit: 10.00 s.t.–16.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: jeweils 100,– Euro
Hygienebeauftragter Arzt –
Onlinekurs
Leitung: Dipl.-Volkswirt Dr. med.
Wolfgang Gärtner, Deutsches
Beratungszentrum für Hygiene
(BZH GmbH), Freiburg
Zum Hygienebeauftragten Arzt
kann nur bestellt werden, wer
über eine mindestens zwei­
jährige Berufserfahrung verfügt
und spezielle Kenntnisse auf
dem Gebiet der Hygiene und
der medizinischen Mikrobiologie
erworben hat.
Die Mindestanforderung beinhaltet den Besuch eines vierzig­
stündigen Kurses nach dem Curriculum der Bundesärztekammer.
Ab Herbst 2013 wird ein neuer
Weg beschritten, der es ermög­
licht, die Dauer der Präsenz­
veranstaltung zu verkürzen und
trotzdem die vierzigstündige
Weiterbildung sicherzustellen.
Hierzu dient der als Blended
Learning veranstaltete Kurs.
20 Kurseinheiten werden über
ein E-Learning Modul vermittelt,
das heißt, die Teilnehmer erwerben das erforderliche Wissen
online, unabhängig von Zeit und
Ort. Erforderlich hierfür sind ein
PC mit Internetzugang und eine
eigene E-Mail-Adresse. Die inter­
netbasierten Lerneinheiten
stehen ab dem 15. Juli 2014
zur Verfügung. Die verbleibenden 20 Lerneinheiten werden
in einem 2-Tages-Kurs vorgestellt.
Die Teilnahme an der Präsenz­
veranstaltung ist nur möglich,
wenn zuvor die E-LearningEinheiten absolviert wurden.
Die Präsenzveranstaltung findet
am 23./24. Oktober 2014 im Haus
der Ärzte in Freiburg statt.
Termin:
Online-Phase
ab 15. Juli 2014
Präsenztage 2
3. und 24. Oktober 2014
Zeit: Donnerstag,
9.00 s.t.–ca. 18.00 Uhr und
Freitag, 8.00 s.t.–ca. 18.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 600,– Euro
Medizinische Hypnose für Ärzte
Leitung: PD Dr. Uwe H. Ross,
Freiburg
Einführungskurs
In diesem einführenden Workshop werden auf der Basis
aktueller neurophysiologischer
Erkenntnisse wirkungsvolle
Ad-hoc-Interventionen der
modernen Hypnose bei akuten
und chronischen Schmerzen,
somatoformen Störungen, Schlaf-
störungen, Spannungszuständen,
nichtorganischen Schwindel­
beschwerden und Tinnitus praktisch erfahrbar vermittelt. In der
täglichen Praxis angewendet,
können die Beschwerden für den
Patienten durch Hypnose-Techniken unmittelbar erlebbar reduziert werden. Wesentlicher Vorteil
hypnotherapeutischer Ansätze
in der Behandlung dieser Störungen ist zudem, dass sie –
konsequent ressourcen- und
lösungsorientiert eingesetzt –
vermehrt die unwillkürliche,
unbewusste Erlebnisebene des
Patienten einbeziehen und unter
anderem bei Schmerz objek­
tivierbare psychobiologische
Wirkungen entfalten.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
erwerben methodische Fertigkeiten in der Anwendung spezieller Hypnose-Techniken zur
Beschwerdeminderung und zur
Aktivierung innerer Ressourcen
bei psychosomatischen Störungen sowie bei Spannungs­
zuständen, zum Beispiel vor
medizinischen Eingriffen.
Termin:
Samstag, 26. Juli 2014
Zeit: 9.00 s.t.–16.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Fortbildung „Impfen“
Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola,
Freiburg
Die Impfprophylaxe zählt zu den
wichtigsten Errungenschaften
der modernen Medizin, und
ohne Zweifel gibt es nationale
und internationale Impferfolge –
die Ausrottung der Pocken und
die Rückdrängung der Kinderlähmung in ganz Europa sind die
beiden prominentesten Beispiele.
Es gibt in Deutschland aber auch
Impfdefizite! Unzureichende
Impfraten und in deren Folge
Masern-Epidemien sowie jedes
Jahr aufs Neue vermeidbare
Todesfälle durch Influenza.
International kann Deutschland
beim Impfen kaum mithalten.
So sind beispielsweise Nord- und
Südamerika, aber auch einige
Staaten in Afrika masernfrei.
Demgegenüber ist wissenschaftlich gut dokumentiert, dass
die Deutschen Weltmeister im
Export von Masern sind. Auch
ÄBW 04 • 2014
165
Bekanntmachungen
im europäischen Vergleich steht
Deutschland weit hinten,
was die Impfvorsorge betrifft.
Die Gründe sind vielfältig.
Wesentlich ist sicherlich auch
ein defizitärer Wissensstand der
Ärzteschaft, wie Statistiken
belegen. Trotz des schon bestehenden Fortbildungsangebots
finden wir in Hausarztpraxen
Impflücken zwischen 35 und
55 Prozent, bei den Frauenärzten
mögen sich die Zahlen in einem
ähnlichen Rahmen bewegen.
Selbst bei Pädiatern gibt es mancherorts Impflücken zwischen
5 und 20 Prozent. In der Mehrzahl Routineleistungen, die
einfach nur vergessen werden
und das, obwohl Impfleistungen
budgetneutral sind.
Inhalt des Seminars:
– Grundlagen des Impfens,
Epidemiologie-Impfstofftypen
– Impfsystem in Deutschland
– Impfpräventable Erkrankungen
– Risiken, Nebenwirkungen
– Impfen von Risikopatienten
– Vorgehen in der Praxis
– Test
Termin:
Samstag, 12. Juli 2014
Zeit: 9.00 s.t.–ca. 15.00 Uhr
Ort: Freiburg
Verwaltungskostenpauschale:
30,– Euro
Notfalltraining für Ärzte
Notarztseminar zum Erwerb
der Zusatzbezeichnung
„Notfallmedizin“ gemäß Curriculum
der Bundesärztekammer
Kardiozirkulatorische Notfälle
Leitung: Dr. med. Frank Koberne,
St. Josefskrankenhaus Freiburg
Die Teilnehmer erhalten eine
qualitativ hochwertige Aus­
bildung im Bereich der Notfallmedizin auf Grundlage aktueller
internationaler Richtlinien wie
ERC und ATLS Algorithmen.
Sichergestellt wird ein hoher
Anteil an praktischen Übungen
und Simulationen in Klein­
gruppen. Einbezogen werden
zudem alle an der Notfallversorgung beteiligten Organisationen
wie Feuerwehr und Polizei.
Termin:
24. November–
2. Dezember 2014
Zeit: Montag bis Dienstag
(ohne Sonntag),
8.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr
Ort: Freiburg
Entgelt: 850,– Euro
166
Leitung: Dr. Stefan Leisinger,
Emmendingen
Grundkurs
Der plötzliche Herztod ist eine
der häufigsten Todesursachen in
der Bundesrepublik Deutschland.
Die sofortige effiziente und gut
strukturierte erweiterte Reanimation mithilfe eines guten Atemwegsmanagements unterstützt
durch Defibrillation und Notfallmedikation, ist dann der Über­
lebensfaktor Nr. 1 für diese
Patienten.
Neben einer Einführung in die
medizinischen Grundlagen erhalten Sie in diesem Seminar auch
die Möglichkeit eines Intensivtrainings zur erweiterten cardiopulmonalen Reanimation gemäß
den gültigen Standards des
European Resuscitation Council
und der Bundesärztekammer.
Programm:
Medizinische Grundlagen –
Basistherapie – CPR –
Venenzugänge – Beatmung –
Elektrotherapie
Termin:
Samstag, 11. Oktober 2014
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Entgelt: 100,– Euro
Herzrhythmusstörungen gehören
neben den Krebserkrankungen
zu den häufigsten Todesursachen. In Deutschland sterben
nach Schätzungen jährlich zwischen 70 000 und 80 000 Menschen den rhythmogen bedingten plötzlichen Herztod.
Nur wenige Patienten überleben
dank rechtzeitig eingeleiteter
Reanimationsmaßnahmen.
Dieses Seminar vermittelt den
teilnehmenden Ärztinnen und
Ärzten die sichere Fähigkeit,
lebensbedrohliche Rhythmus­
störungen rasch zu erkennen
und geeignete Sofortmaßnahmen einzuleiten.
Programm:
Rhythmusstörungen –
Elektrotherapie – Notfall­
medikamente – EKG-Simulation
– Fallbesprechung Kreislauf –
Mega-Code-Traing Erw. gemäß
ERC – Airway-Management
(Larynxmaske; Combitube etc.)
ÄBW 04 • 2014
Termin:
Samstag, 25. Oktober 2014
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Zeit: 9.00 s.t. – 17.00 Uhr
Entgelt: 100,– Euro
Traumatologische Notfälle
Erleiden Personen akute Gewalteinwirkungen, zum Beispiel aufgrund von Verkehrsunfällen oder
im Rahmen einer Schlägerei,
werden häufig Verletzungsmuster
zu spät erkannt. Es verstreicht
wertvolle Zeit, in welcher der
Patient nicht die benötigte
Behandlung erhält.
Dieses Seminar soll teilnehmende Ärztinnen und Ärzte
in die Lage versetzen, akute
Lebensgefahr bei durch Trauma
verletzten Notfallpatienten ab­
zuwenden sowie die Vitalfunk­
tionen zu sichern. Durch rasches
Erfassen der traumatischen
Gesamtbelastung und geeignete
therapeutische Maßnahmen
ist es möglich, den Patienten z
u stabilisieren.
Programm:
Unfallmechanismen – Primary/
Secondary Survey – SchädelHirn-Trauma – Wirbelsäulen­
trauma – Extremitätentrauma –
Thoraxtrauma – Abdominal­
trauma – Bodycheck – Immobilisation – Fallbesprechung Trauma
– Primary & Secondary survey –
Mega-Code-Training Erw.
gemäß ERC
Termin:
Samstag, 17. Mai 2014
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Entgelt: 100,– Euro
Pädiatrische Notfälle
Notfälle mit Kindern stellen hohe
Anforderungen an die beteiligten
Helfer. Sie erfordern spezielle
Kenntnisse und bedeuten eine
hohe emotionale Belastung.
Unsicherheiten resultieren häufig
aus lückenhaften pädiatrischen
Kenntnissen und Fertigkeiten.
Dieses Seminar vermittelt allen
in diesem Bereich Tätigen die
nötige Routine und das entsprechende Hintergrundwissen, um
in Zukunft in solchen Situationen
richtig reagieren zu können.
Programm:
Anatomische und physiologische
Besonderheiten – Pädiatrische
Notfallsituationen/Anamnese­
erhebung, Intubation, Airway­
management – Intraossäre
Infusion/Dehydration – Reanimation (PALS), nach ILCOR 2000
Termin:
Samstag, 26. Juli 2014
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Entgelt: 100,– Euro
Notfalltraining
für Arzt und Praxisteam
Immer wieder kommt es in Arztpraxen zu Notfallsituationen. Das
Praxisteam wird dann vor eine
sehr schwierige Aufgabe gestellt.
Unser Seminar vermittelt allen
in diesem Bereich Tätigen die
erforderliche Routine und das
nötige Hintergrundwissen, um
in Zukunft in solchen Situationen
richtig reagieren zu können.
Programm:
Vermittlung gültiger Standards
der Herz-Lungen-Wiederbelebung/Algorithmen der Patientenversorgung, Übung invasiver
Maßnahmen
Termin:
Mittwoch, 29. Oktober 2014
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Zeit: 15.00 s.t.–19.00 Uhr
Entgelt: 75,– Euro pro Person
Basiskurs Palliativmedizin
Leitung: Dr. Tobias Reiber,
Freiburg
Seit 2003 treffen sich im Rahmen
der vom Arbeitskreis Palliativ­
medizin Freiburg durchgeführten
und von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der
Bezirksärztekammer Südbaden
getragenen palliativmedizinischen Basiskurse Ärztinnen und
Ärzte aus den unterschiedlichsten Fachgruppen, aus Praxis und
Klinik, zur gemeinsamen Fortbildung. Schwerpunkte des Seminars sind die von der Deutschen
Gesellschaft für Palliativmedizin
gegliederten Inhalte, nämlich
Schmerztherapie und Symptomkontrolle, Kommunikation und
Ethik in gut ausgewogenen Verhältnissen. Ob der Basiskurs als
Bekanntmachungen
Ausgangspunkt einer intensivierten Ausbildung zum Palliativmediziner, einer Orientierung
oder einer Rekapitulation bereits
gekannter Fakten dient, ist dabei
nebensächlich – der Kurs soll
allen Interessierten eine Hilfe
im beruflichen (und vielleicht
auch persönlichen) Alltag sein.
Termine:
24./25. Oktober 2014
9./10. Januar 2015
30./31. Januar 2015
Zeit: freitags, 14.00 s.t.–18.30
Uhr, samstags, 9.00 s.t.–18.30 Uhr
Ort: Caritas Tagungszentrum,
Freiburg
Entgelt: 550,– Euro
Palliativmedizin Fallseminar
Leitung:
Prof. Dr. med. Dipl.-Theol.
Dipl.-Caritaswiss. Gerhild Becker
Msc Palliative Care (King’s College
London), Lehrstuhl für Palliativmedizin, Universitätsklinikum
Freiburg
Das Kursangebot wendet sich an
Ärztinnen und Ärzte in Klinik und
Praxis, die bereits den Basiskurs
Palliativmedizin (40 Kurseinheiten) erfolgreich absolviert haben und sich in der Betreuung
Schwerkranker und Sterbender
besonders engagieren möchten.
Das Fallseminar ist multidisziplinär konzipiert und beachtet die
Empfehlungen der Deutschen
Gesellschaft für Palliativmedizin
e. V. und der Bundesärztekammer, die in Zusammenarbeit mit
anderen medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet wurden.
Weiterhin werden Kursinhalte
des German Programm in
Palliative Care Education genutzt
(Verbundprojekt der durch die
Deutsche Krebshilfe geförderten
Akademien für Palliativmedizin in
Zusammenarbeit mit der Harvard
Medical School, Center for
Palliative Care, Boston, USA und
der Christopherus Akademie,
Interdisziplinäres Zentrum für
Palliativmedizin der Universität
München). Die wissenschaftliche
Leitung erfolgt durch PD Dr.
med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. G. Becker, Master of Science
in Palliative Care (King’s College
London) und Oberärztin der
Palliativstation der Universitätsklinik Freiburg.
Das Fallseminar besteht aus
drei Modulen à 40 Kurseinheiten,
die sich über jeweils fünf Tage
erstrecken.
Modul 1
Der schwerkranke, sterbende
Patient, sein soziales Umfeld
und das behandelnde Team
Modul 2
Der individuelle Prozess
des Sterbens im gesellschaftlichen Kontext
Modul 3
Professionelles Handeln
in der Palliativmedizin
Termine:
Modul 1: 12.–16. Mai 2014
(Warteliste)
Modul 2: 21.–25. Juli 2014
(Warteliste)
Modul 3: 10.–14. November
2014 (Warteliste)
Zeit: Montag–Freitag,
9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 550,– pro Modul
Psychosomatische Grundversorgung
Die aktuelle Weiterbildungsordnung schreibt für nahezu alle
Fachgebiete den Erwerb von
Kenntnissen in psychosomatischer Grundversorgung vor.
Diese Qualifikation kann durch
Teilnahme an den Kursen entsprechend den jeweiligen Vorgaben der WBO erworben werden.
Die Vorgaben beinhalten beispielsweise für KollegInnen in
5-jähriger Weiterbildung zum
Facharzt für Allgemeinmedizin
Kenntnisse über 80 Stunden
Psychosomatik: 20 Stunden
Theorie, 30 Stunden verbale
Intervention sowie 30 Stunden
Balint-Gruppenarbeit. Diese
werden durch den Besuch von
10 Samstagsterminen à 8 Stunden nach eigener Wahl nach­
gewiesen. Alternativ können
auch 5 Samstagsveranstaltungen
mit dem Wochenkurs PGV kombiniert werden. Dieser findet
dreimal pro Jahr in der RehaKlinik Glotterbad bei Freiburg
statt.
Die Leistungen nach den EBMZiffern 35100/35110 (Theorie­
seminare, Reflexion der ArztPatient-Beziehung, verbale Interventionstechniken) dürfen nur
von Ärzten erbracht werden,
die eine Qualifikation durch Teilnahme an einem 80-stündigen
Seminar erworben haben (z. B.
10 Samstagstermine des vorliegenden Curriculums, bei Kombination mit dem Blockkurs sind
die Vorgaben der Psychotherapievereinbarung bez. der balintoder patientenbezogenen Selbsterfahrungsgruppen zu beachten).
Im Rahmen der Verträge zur
hausarztzentrierten Versorgung
(HZV) ist das Seminar PGV für
die Qualifikation Psychosomatik
anrechenbar.
Samstagsveranstaltungen
(8 Stunden)
17. Mai 2014
Chronische Schmerzen:
Rückenschmerzen
28. Juni 2014
Sexuelle Störungen
des Mannes und der Frau
27. September 2014
Alkoholerkrankungen
18. Oktober 2014
Schlafstörungen
6. Dezember 2014
Männerspezifische Aspekte
bei psychischen Störungen
Zeit: jeweils 9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 90,– Euro pro Samstag
Wochenkurs (40 Stunden)
Termin:
30. Juni–4. Juli 2014
Zeit: Montag–Freitag,
9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Rehaklinik Glotterbad,
Glottertal
Entgelt: 450,– Euro
Aufbauseminare Reisemedizin:
Trekking und Höhenmedizin/
Unfälle und Reisemedizinische
Assistance (16 Std.)
Termin: (geplant)
23./24. Mai 2014
Zeit: Freitag und Samstag,
ganztägig
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 200,– Euro
Mindestteilnehmerzahl
erforderlich!
Flugreisemedizin/
Tauchsportmedizin (14 Std.)
Termin: (geplant)
27./28. Juni 2014
Zeit: Freitag und Samstag,
ganztägig
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 200,– Euro
Mindestteilnehmerzahl
erforderlich!
Kursweiterbildung Suchtmedizin
zur Erlangung der Zusatz­
bezeichnung gemäß WBO 2006
Leitung:
Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg und
Dr. Friedemann Hagenbuch,
Zentrum für Psychiatrie
Emmendingen
Suchttherapie geht alle an!
Abhängigkeitserkrankungen
begegnen beinahe täglich jeder
Ärztin, jedem Arzt, ob in der
Praxis oder im Krankenhaus tätig.
Besonders der Substanzmissbrauch von Alkohol, Nikotin,
stimulierenden Substanzen und
auch Medikamenten bei Jugendlichen stellt eine unübersehbare
Herausforderung für die Ärzteschaft insgesamt dar.
Suchtmedizin ist deshalb eine
Querschnittsaufgabe für alle
Fachgebiete, und sie ist keineswegs auf den relativ kleinen
Kreis der Drogenabhängigen
beschränkt. Die Fähigkeit zum
Erkennen einer möglichen
Abhängigkeitserkrankung bzw.
Gefährdung – sei es nun durch
Alkohol, Medikamente oder Drogen – gehört zum notwendigen
Rüstzeug aller Ärztinnen und
Ärzte.
In der aktuellen Weiterbildungsordnung 2006 ist die Sucht­
medizin als Zusatzweiterbildung
geführt und beinhaltet eine
50-stündige Kursweiterbildung
und abschließender Prüfung.
Ab 2013 wird das Seminar
als Wochenkurs angeboten.
Die Module (Bausteine I bis V,
Grundlagen I und II, Alkohol/
Tabak/Medikamente, Illegale
Drogen, Wahlthemen und
Motivierende Gesprächsführung)
können gesondert gebucht
werden.
Termin:
5.–9. Mai 2014 (Warteliste)
Zeit: Montag–Freitag,
9.00–18.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 550,– Euro
ÄBW 04 • 2014
167
Bekanntmachungen
Suchtmedizin – Update 2014
Leitung:
Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg /
Dr. Friedemann Hagenbuch,
Zentrum für Psychiatrie
Emmendingen
Abhängigkeitserkrankungen, oft
verbunden mit Substanzmissbrauch von Nikotin, Alkohol und
Medikamenten sowie illegalen
Drogen, gehören zu den größten
sozialmedizinischen Problemen
in Deutschland. Dem hat die
aktuelle WBO Rechnung getragen und die Zusatzweiterbildung
Suchtmedizin etabliert. Um alle
Inhaber dieses Zusatztitels sowie
besonders am Thema Sucht­
medizin interessierte Kolleginnen
und Kollegen stets über aktuelle
Entwicklungen auf diesem Fachgebiet zu informieren, bietet
die Akademie wieder ein SuchtUpdate an. In prägnanten Kurz­
referaten werden suchtmedi­
zinische Themen mit viel Raum
für Diskussion und Austausch
dargestellt. Die Referenten arbeiten größtenteils in „badischen“
Einrichtungen, sodass auch
Fragen der lokalen Kooperation
thematisiert werden können.
Zielgruppe der Veranstaltung
sind neben Ärztinnen und Ärzten
alle anderen Berufsgruppen, die
sich im stationären oder ambulanten Behandlungskontext mit
Suchtfragen beschäftigen.
Termin:
Mittwoch, 8. Oktober 2014
Zeit: 15.00 s.t.–18.15 Uhr
Ort: Haus der Ärzte, Freiburg
Entgelt: kostenfrei –
Anmeldung erforderlich!
Schmerztherapie –
Kompaktseminar
Die Zusatzweiterbildung
„Spezielle Schmerztherapie“
umfasst in Ergänzung zu einer
Facharztkompetenz die Erkennung und Behandlung chronisch
schmerzkranker Patienten, bei
denen der Schmerz seine Leitund Warnfunktion verloren und
einen selbstständigen Krankheitswert erlangt hat.
Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung ist neben der Absolvierung
einer Weiterbildungszeit von
12 Monaten bei einem Weiter­
bildungsbefugten gemäß § 5
168
Abs. 1 der Besuch eines 80-stündigen Weiterbildungskurses
erforderlich.
Seminarinhalte:
Block A
Grundwissen über Pathogenese,
Diagnostik und Therapie
von chronischen Schmerzen,
Psychische Störungen mit Leitsymptom Schmerz und psychosomatische Wechselwirkungen
bei chronischen Schmerz­
zuständen
Block B
Medikamentöse Schmerztherapie/
Neuropathische Schmerzen,
Interventionelle und andere
nicht-medikamentöse Verfahren
in der Schmerztherapie –
Kopfschmerz
Block C
Schmerzen bei vaskulären
und viszeralen Erkrankungen,
Schmerzen im Alter und
bei Kindern und Jugendlichen,
Tumorschmerz und Palliativ­
medizin
Block D
Muskuloskelettale Schmerzen,
Rückenschmerz, SchulterNackenschmerz, Muskelschmerz,
weit verbreitete Schmerzen
(widespread pain), Fibromyalgie,
Gelenkerkrankungen
Der Besuch des Kurses wird auch
solchen Kolleginnen und Kollegen empfohlen, die sich einen
umfassenden Überblick über
die aktuelle Entwicklung in der
Schmerztherapie aneignen
möchten.
2 Wochenkurse à 40 Std.
Termine: (geplant)
Teil 1: 24.–28. November 2014
Teil 2: 19.–23. Januar 2015
Zeit: Montag–Freitag,
9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 800,– Euro
Bitte Programme und
Anmeldeformulare anfordern!
Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden,
Sundgauallee 27, 79114 Freiburg,
Telefon (07 61) 6 00-47 36/
47 37/47 38/47 39/47 51,
Fax (07 61) 6 00-47 44,
E-Mail: akademie@baek-sb.de;
www.baek-sb.de/akademie
ÄBW 04 • 2014
Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Geschäftsstelle:
­Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Tel. (0 71 21) 9 17-24 15/-24 16
Fax (0 71 21) 9 17-24 00
Bekanntmachung des Bezirkswahlleiters für den Bereich der Bezirks­
ärztekammer Südwürttemberg
Die Neuwahlen der Mitglieder
zur Vertreterversammlung
der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg werden im
­November 2014 durchgeführt.
Zur Vorbereitung der Kammerwahl 2014 werden gemäß § 12
der Wahlordnung vom 22. 11.
2013 in der Zeit vom 2. Juni bis
11. Juni 2014 (je einschließ­
lich) die amtlichen Wähler­
listen für alle Wahlkreise
bei der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg,
Haldenhaustraße 11,
72770 Reutlingen, zu den
üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme aufgelegt. Stichtag
für die Aufnahme in die Wähler­
listen ist der 31. Mai 2014.
Jede/r Wahlberechtigte, der eine
oder mehrere Wählerlisten für
unrichtig oder für unvollständig
hält, kann die Berichtigung während der Dauer der Auflegung
beantragen. Der Bezirkswahl­
ausschuss entscheidet über die
Berichtigungsanträge und
­benachrichtigt die Antragsteller
und die Betroffenen.
Nach Ablauf der Auflegungsfrist
sind Anträge auf Berichtigung
oder Ergänzung der Wählerlisten
nicht mehr zulässig. Wählen können die Wahlberechtigten, die in
die Wählerlisten ihres Wahlkreises
als Wahlberechtigte eingetragen
sind und diejenigen, die erst
nach Abschluss der Wählerlisten
Kammermitglied werden. Wer
erst nach Abschluss der Wähler­
liste Kammermitglied wird, ist
a) wahlberechtigt und wählbar
das Mitglied, das bei Einreichung
eines Wahlvorschlages durch Vorlage eines Beschäftigungs- bzw.
Meldenachweises sein Wahlrecht
und seine Wählbarkeit nachweist,
b) wahlberechtigt das Mitglied,
das nicht bereits in einem anderen Wahlbezirk und/oder in
einem anderen Wahlkreis von
seinem Wahlrecht Gebrauch
gemacht hat; es kann sich vom
zuständigen Bezirkswahlleiter
die Wahlunterlagen aushändigen
lassen, wenn es spätestens bis
zum letzten Tag vor Ablauf der
Wahlfrist (27. 11. 2014) durch
Vorlage eines Beschäftigungsbzw. Meldenachweises sein
Wahlrecht nachweist. Die Wahlunterlagen werden auf Antrag
übersandt, wenn deren Zugang
noch vor Ablauf der Wahlfrist
zu erwarten ist.
Maßgebend für die Zugehörigkeit zum Wahlkreis ist der Ort,
an dem der Wahlberechtigte
seine ärztliche Tätigkeit ausübt,
andernfalls der Wohnort.
Bei Ärztinnen und Ärzten, die
an mehreren Orten innerhalb
Baden-Württembergs ihren Beruf
ausüben, bestimmt sich die Zugehörigkeit nach dem Ort der
überwiegenden Tätigkeit. Wahlberechtigt sind alle der Bezirks­
ärztekammer angehörenden
­Ärztinnen und Ärzte, denen das
Wahlrecht nicht infolge Anordnung der rechtlichen Betreuung
in allen Wirkungskreisen, Verlust
des Wahlrechts durch Strafurteil,
Aberkennung durch berufs­
gerichtliche Entscheidung oder
Ruhen der ärztlichen Berufs­
erlaubnis entzogen wurde,
und die nicht auf ihr Wahlrecht
und ihre Wählbarkeit schriftlich
verzichtet haben, weil sie ihren
Beruf nicht mehr ausüben.
Freiwillige Kammermitglieder
sind weder wahlberechtigt
noch wählbar.
Dr. iur. A. Foth
Bezirkswahlleiter
Bekanntmachungen
Bezirksberufsgericht
für Ärzte in Reutlingen
Kurse der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Seminar zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin
Durch Verfügung des Sozialministeriums Baden-Württemberg vom 26. 02. 2013 –
Az. 34-5415.2-002/1 – wurde im
Einvernehmen mit dem Justiz­
ministerium Baden-Württemberg
gemäß § 21 Abs. 4 i. V. m. § 8
Abs. 2 des Heilberufe-Kammer­
gesetzes in der Fassung vom
16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Artikel 26
des Gesetzes über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Baden-Württemberg
vom 19. 12. 2013 (GBl. S. 44) mit
Wirkung vom 30. März 2014
für die Dauer von 5 Jahren
Fortbildungs-CD-ROM
„Palliativmedizin“
Seit einigen Jahren ist die
Entwicklung der hausärztlichen
Versorgung vor allen Dingen
in ländlichen Gebieten auf bekannte Weise besorgniserregend.
Um wieder mehr Ärztinnen und
Ärzte zu motivieren, sich in der
Weiterbildung für das Fach Allgemeinmedizin zu entscheiden,
wurde bereits im Dezember 2009
zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung,
dem Spitzenverband Bund der
Krankenkassen, im Einvernehmen
mit dem Verband der Privaten
Krankenversicherung und im
Benehmen mit der Bundesärztekammer eine Vereinbarung zur
Förderung der Weiterbildung in
der Allgemeinmedizin in der
ambulanten und stationären
Versorgung geschlossen.
Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in
diesem Zusammenhang beschlossen, Ärztinnen und Ärzten
in der Weiterbildung Allgemeinmedizin ein begleitendes Schulungsprogramm anzubieten,
welches in 12 Themenblöcke
gegliedert ist und an vier bis
fünf Fortbildungstagen pro Jahr
durchgeführt wird (ca. eine
Fortbildung pro Quartal). Die Teilnahme an diesen Fortbildungsveranstaltungen ist auch Wiedereinsteigern, Refreshern und
Kammermitgliedern in Vorbereitung auf den Kassenärztlichen
Notdienst möglich.
Termine und Themen 2014:
Samstag, 24. Mai 2014
9.00–17.00 Uhr
Therapie chronisch kranker
Patienten und die DMP’s
(Anmeldungs-Nr. 22/2014)
Samstag, 13. September 2014
9.00–16.15 Uhr
Endokrinologie/
Rheumatischer Formenkreis
(Anmeldungs-Nr. 28/2014)
Samstag, 22. November 2014
9.00–17.00 Uhr
Palliativmedizin/Rehabilitation
(Anmeldungs-Nr. 23/2014)
Leitung: Dr. med. Hans-Otto
Bürger, niedergelassener Facharzt
für Allgemeinmedizin und Innere
Medizin, Zusatzbezeichnung
Notfallmedizin, Vogt
Herr Martin Streicher
Vizepräsident des LG Tübingen
Waldenbucher Weg 30
72141 Walddorfhäslach
zum stellvertretenden
­Vorsitzenden des Bezirks­
berufsgerichts für Ärzte
in Reutlingen bestellt.
Ärztinnen und Ärzte dürfen
frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CMEPunkte sammeln möchten.
Mithilfe der von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können
10 Fortbildungspunkte erworben
werden.
Der Preis pro CD-ROM beträgt
39,– Euro.
Fortbildungs-Doppel-DVD
„Internet- und PC-Spielsucht –
Risiko ohne Altersbeschränkung?“
Am 29. 09. 2010 hat die Bezirks­
ärztekammer Südwürttemberg
in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Kinder- und
­Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Tübingen eine Fortbildungsveranstaltung mit dem
Thema „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ durchgeführt.
In den Beiträgen wurden ein
Spiel exemplarisch beschrieben,
die Spielsucht aus der Sicht
betroffener Eltern und des
Kinder- und Jugendpsychiaters
dargestellt, Aspekte von PC-Spiel
und Gewalt aufgezeigt, die ambulante Therapie von PC-Spielsucht erläutert und die Möglichkeiten der Suchtprävention
benannt.
Diese Veranstaltung wurde in
Bild und Ton aufgezeichnet und
in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger
Beantwortung von 70 Prozent
der beiliegenden Fragen, die
sich auf die Beiträge beziehen,
können vier Fortbildungspunkte
erworben werden.
Der Preis pro Doppel-DVD
beträgt 34,50 Euro.
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: Wir bitten um einen
Unkostenbeitrag von 20,– Euro
pro Teilnehmer. Die Gebühr ist
am Tag der Veranstaltung bar bei
der Registrierung zu entrichten.
Punkte: 8/9
Seminar zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin
Auf Beschluss des Vorstandes
der Bezirksärztekammer Südwürttemberg vom 06. 07. 2011
führt die Akademie für ärztliche
Fortbildung seit Februar 2012 ein
in 13 Thementage gegliedertes
Seminar mit circa vier bis fünf
Veranstaltungsterminen pro Jahr
für Ärztinnen und Ärzte in
Weiterbildung Allgemeinmedizin
durch.
Da die Förderung der Weiter­
bildung Allgemeinmedizin sich
nicht nur auf die Ärztinnen und
Ärzte in Weiterbildung zur All­
gemeinmedizin beschränken soll,
hat der Vorstand entschieden,
auch die Weiterbildungsbefugten
mit einem Fortbildungstag jährlich zu unterstützen. Dabei sollen
Themen im Mittelpunkt stehen,
wie sie sich typischerweise in
der Weiterbildung ergeben und
welche ebenso wie die medi­
zinischen Inhalte vermittelt
­werden sollten.
Der erste Referent wird die Kommunikation zwischen Arzt und
Patient bzw. Angehörigen und
Team in allgemeinen und besonders schwierigen Situationen darstellen. Danach geht es um die
Rolle des Arztes als Ausbilder
und Arbeitgeber einschließlich
der Beschäftigung von Vertretern
sowie um die Pflichten eines
Weiterbildungsbefugten, die Ausstellung von Arbeitszeugnissen
und die MFA-Ausbildung. Im Anschluss werden Lernmethoden,
Struktur von Fall- und Befund­
besprechungen, Lerntypen,
E-Learning, Literaturrecherche
und die Bedeutung von Rollenspielen, Feedback und Evaluation
erläutert. Zum Abschluss stehen
noch der WB-Plan, das Programm
WBmed und das Logbuch etc.
im Mittelpunkt.
ÄBW 04 • 2014
169
Bekanntmachungen
Termin:
Samstag, 20. September 2014
Train the trainer
9.00–16.45 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 34/2014)
Leitung: Dr. med. Dipl.-Phys.
Manfred Eissler, Vizepräsident
der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: Wir bitten um einen
Unkostenbeitrag von 20,– Euro
pro Teilnehmer. Die Gebühr ist
am Tag der Veranstaltung bar bei
der Registrierung zu entrichten.
Punkte: beantragt
Fallseminare „Palliativmedizin“
Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ ist unter
anderem der Nachweis einer
12-monatigen Tätigkeit bei
einem Weiterbildungsbefugten
erforderlich oder 120 Stunden
Fallseminare einschließlich
Supervision.
Für diejenigen Ärztinnen und
Ärzte, die diese Möglichkeit
in Betracht ziehen, werden
Fallseminare, Module I bis III,
angeboten.
Termine:
Modul I:
18.–21. Oktober 2014 (Sa–Di)
Modul II:
22.–25. Oktober 2014 (Mi–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 10/2014)
Gebühr Module I und II:
890,– Euro
Modul III:
24.–27. September 2014
(Mi–Sa)
(Anmeldungsnummer 9/2014)
Modul III:
21.–24. Januar 2015
(Anmeldungs-Nr. 1/2015)
Gebühr Modul III: 440,– Euro
Teilnehmerzahl: 20 Personen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Punkte: jeweils 40
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
170
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Homepage für Ärzte – Grundkurs
Das Seminar vermittelt die technischen Kenntnisse, die erforderlich sind, damit Ärztinnen und
Ärzte ihre eigene Homepage
selbst erstellen sowie pflegen
und aktualisieren können.
Grundkenntnisse in Windows XP
oder Windows Vista sind Voraussetzung.
Termin:
Samstag, 26. April 2014
9.00–15.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 18/2014)
Leitung: Dr. Oleg Subkov,
Dipl.-Volkswirt, Schwerpunkt
Informationstechnologie,
Dettenhausen
Ort: Handwerkskammer
Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 99,– Euro
Punkte: 10
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Auffrischungskurs
„Fachgebundene genetische
Beratung (inkl. Wissenskontrolle)
gemäß GenDG
Seit 1. Februar 2010 ist das
Gendiagnostikgesetz (GenDG)
in Kraft. Demnach dürfen
ab 1. Februar 2012 genetische
Beratungen im Zusammenhang
mit genetischen Untersuchungen
nur noch durch speziell qualifizierte Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden.
ÄBW 04 • 2014
Das GenDG ist Bundesrecht und
eine von der GendiagnostikKommission erarbeitete Richtlinie
lässt leider offen, wer Träger der
dort geregelten Qualifikationsmaßnahme sein soll. Es war für
die Ärztekammern und für die
Länderministerien ein schwieriger Prozess, den Forderungen
des Bundesgesetzes einerseits zu
genügen, andererseits aber auch
den Ärztinnen und Ärzten eine
hieb- und stichfeste Regelung zu
bieten. In zahleichen Gesprächen
auf Landesebene in BadenWürttemberg wurde daher ein
Kompromiss gefunden, nach
dem die Landesministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie,
Frauen und Senioren die Landes­
ärztekammer bittet, sie möge
nach den Vorgaben der Richtlinie
der Gendiagnostik-Kommission
für ihre Mitglieder Qualifikationsmaßnahmen zur gendiagnostischen Beratung anbieten.
Vorgeschrieben ist eine theoretische Qualifikation über 72 bzw.
8 Stunden, letzteres bei Beratung
im Kontext der vorgeburtlichen
Risikoabklärung. Alternativ kann
als Übergangslösung für die
Dauer von fünf Jahren die Qualifikation durch eine bestandene
Wissenskontrolle nachgewiesen
werden. Die Landesärztekammer
und die vier Bezirksärztekammern in Baden-Württemberg
bieten diese Wissenskontrollen
an. Zur Vorbereitung auf die
Wissenskontrollen bieten die
Kammern als Hilfestellung einen
sechsstündigen freiwilligen
Refresherkurs an. Die Kammern
verstehen dieses Angebot als
Hilfe und Service für ihre ärztlichen Mitglieder.
Termin:
Samstag, 26. April 2014
9.00–16.30 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 32/2014)
Fachgruppe: FA für Neurologie
und FA für Frauenheilkunde
Leitung: Frau Dr. med. Dr. rer. nat.
Saskia Biskup, Praxis für Humangenetik, Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 48,– Euro
Punkte: beantragt
Baustein Psychotherapie
(Verhaltenstherapie) im Facharzt
für Psychiatrie und Psychotherapie
– Kurs 1
Für die Weiterbildung zum Arzt
für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie sind nach
den Richtlinien der Landesärztekammern theoretische und praktische Bausteine erforderlich.
Dabei werden drei Blockkurse
mit je 50 Stunden angeboten,
welche – thematisch aufeinander
aufbauend – im Abstand von
einem Jahr durchgeführt werden.
Die Kurse werden jedes Jahr an
drei verschiedenen Standorten
durchgeführt, sodass in jedem
Jahr alle Kursteile entweder in
Hornberg (Schwarzwald),
Bamberg oder Borkum
angeboten werden.
Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg führt in Zusammenarbeit mit der Universitäts­
klinik für Psychiatrie und Psychotherapie die Kurse für den
Erwerb des Facharztes für
Psychiatrie und Psychotherapie
sowie für die Zusatzbezeichnung
Psychotherapie durch. Die Weiterbildungsangebote umfassen
Theoriekurse, Entspannungsverfahren, Selbsterfahrung und Fallsupervision und decken damit
wichtige Inhalte entsprechend
den Anforderungen der Richt­
linien der Landesärztekammer
Baden-Württemberg ab.
Termin:
25.–31. Mai 2014 (So–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 13/2014)
Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra,
stellv. Ärztlicher Direktor,
Universitätsklinik für Psychiatrie
und Psychotherapie, Tübingen
Ort: Welcome Hotel Bamberg,
Mußstr. 7, 96047 Bamberg
Gebühr: 600,– Euro (Kosten
für Unterkunft und Verpflegung
sind in der Kursgebühr nicht
enthalten)
Punkte: 51
Bekanntmachungen
17. Gesundheitsforum
Südwürttemberg
„... was Ärzte und Patienten
schon immer über Organspende
wissen wollten“
Termin:
Samstag, 10. Mai 2014
10.00–15.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 24/2014)
Programm:
10.00–10.15 Uhr
Begrüßung
Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
10.15–10.35 Uhr
Sind die Kriterien zur Organ­
spende eher ethischer oder
wissenschaftlicher Natur?
Referent:
Prof. Dr. med. Urban Wiesing,
Ärztlicher Direktor des Instituts
für Ethik und Geschichte der
Medizin, Universität Tübingen
10.35–11.00 Uhr
Organspende und
Organtransplantation
in Baden-Württemberg
Referentin:
PD Dr. med. Christina Schleicher,
geschäftsführende Ärztin der
DSO, Region Baden-Württemberg
11.00–11.25 Uhr
Eurotransplant und
das Problem der Allokation
Referent:
Dr. med. Carl-Ludwig
Fischer-Fröhlich, DSO Stuttgart
11.25–12.05 Uhr
Logistische Grenzen bei
der Organtransplantation
Referent:
Prof. Dr. med. Alfred Königsrainer,
Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Allgemeine, Viszeralund Transplantationschirurgie,
Tübingen
12.05–12.45 Uhr
Mittagspause
12.45–13.15 Uhr
Die Rolle des Transplantations­
beauftragten
Referent:
Dr. med. Peter Petersen, leitender
Transplantationsbeauftragter,
Universitätsklinik für Allgemeine,
Viszeral- und Transplantations­
chirurgie, Tübingen
13.15–13.45 Uhr
Voraussetzungen der
Lebendspende und Aufgabe
der Lebendspendekommission
Referentin:
Dr. iur. Regine Kiesecker,
Geschäftsführerin der Bezirks­
ärztekammer Südwürttemberg
13.45–14.15 Uhr
Die finanzielle Seite:
Wer bezahlt was?
Referent:
Klaus Knoll, Geschäftsführer
der AOK Neckar-Alb, Tübingen
14.15–15.00 Uhr
Diskussion mit den Referenten
Leitung: Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Großer Hörsaal im CRONA,
UKT, Hoppe-Seyler-Str. 3,
72076 Tübingen
Gebühr: Wir bitten um einen
Unkostenbeitrag von 10,– Euro
pro Teilnehmer. Die Gebühr ist
am Tag der Veranstaltung bar bei
der Registrierung zu entrichten.
Punkte: 6
Verdacht auf Kindeswohl­
gefährdung – Bezugspersonen –
heikle Gespräche
Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in
seiner Sitzung am 7. August 2013
beschlossen, eine Fortbildungsveranstaltung zu dem Themenbereich um das neue Bundes­
kinderschutzgesetz anzubieten.
Dabei sollte es zunächst nicht
vorrangig um Institutionen oder
Projekte gehen, die den Ärzten
als mögliche Ansprechpartner
bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zur Verfügung stehen,
sondern um die heikle Situation
des Erstgespräches, wenn es
einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gibt und der Arzt in
das Spannungsfeld zwischen
Schweigepflicht und Fürsorge
ür das Kind gerät. In diesem
Erstgespräch kommt es sehr
darauf an, „den richtigen Ton zu
treffen“, damit es gelingt, mit den
Betroffenen einen Kontakt herzustellen, sodass sie bereit sind,
Hilfe anzunehmen und sich nicht
verärgert oder erschrocken zurückziehen. Deshalb liegt der
Schwerpunkt dieser Fortbildungsveranstaltung darauf, die
Methoden der motivierenden
Gesprächsführung in einem
theoretischen Teil vorzustellen
und anschließend in einem
praktischen Teil einzuüben.
Termin:
Samstag, 28. Juni 2014
9.00–17.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 29/2014)
Programm:
9.00–9.15 Uhr
Begrüßung
9.15–10.00 Uhr
Das Bundeskinderschutz­
gesetz: Der Arzt zwischen
Schweigepflicht und
Kindeswohlgefährdung
Referent: Kammeranwalt Buhr,
BÄK Nordbaden
10.00–10.45 Uhr
Verdachtsmomente
und wie weiter?
Referent: Dr. Suder, nieder­
gelassener Kinderarzt, Tübingen
10.45–11.00 Uhr
Kaffeepause
11.00–11.45 Uhr
Erster Ansprechpartner
bei Verdacht auf Kindeswohl­
gefährdung: Das Jugendamt
Referentin: Frau Dipl.-Sozialpäd.
Utecht, Landratsamt Tübingen,
Jugend- und Familienberatung
11.45–13.15 Uhr
Die Technik der motivierenden
Gesprächsführung mit Kind
u./o. Angehörigen
Referentin: Frau Dr. Wernz,
Oberärztin, Universitätsklinik für
Psychiatrie und Psychotherapie,
Tübingen
13.15–13.45 Uhr
Mittagspause
13.45–15.15 Uhr
Rollenspiele zur motivie­
renden Gesprächsführung
an Fallbeispielen
zu Misshandlung und s
exuellem Missbrauch
Referenten: Frau Dr. Wernz
und Mitarbeiter
15.15–15.30 Uhr
Kaffeepause
15.30–17.00 Uhr
Rollenspiele zur motivie­
renden Gesprächsführung
an Fallbeispielen
zu Vernachlässigung und
Schulverweigerung
Referenten: Frau Dr. Wernz
und Mitarbeiter
Leitung: Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 50,– Euro
Punkte: beantragt
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
als Blended-Learning-Maßnahme
Die Veranstaltung zur „Qualifika­
tion Tabakentwöhnung“ in der
neuen Lernform des „Blended
Learning“ verbindet elektronisches Lernen und einen
­Präsenzteil und vereint damit
die Vorteile beider Fortbildungsmethoden. Das Curriculum
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
wurde von der Bundesärzte­
kammer eigens für diese Lernform entwickelt. Es besteht aus
20 Unterrichtseinheiten. Vier
Stunden entfallen auf eine einführende Präsenzveranstaltung,
ein 8-Stunden-Block auf ein
online gestütztes Selbststudium
in einem Zeitraum von circa
sechs Wochen und weitere acht
Stunden auf eine ganztägige
abschließende Präsenzveranstaltung.
Ziel dieser Qualifikationsmaßnahme zur Tabakentwöhnung
ist es, Ärzten detaillierte Informationen zu den gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen und den
gesundheitlichen Aspekten des
Tabakkonsums zu vermitteln, ihre
Kenntnisse für eine erfolgreiche
Ansprache, Motivierung und
Therapie ihrer rauchenden
Patienten zu vertiefen und praktische Hilfestellung bei der Einführung von Raucherberatungen
und Entwöhnungsbehandlungen
in der ärztlichen Praxis oder
Klinik zu bieten.
Die Teilnahme an diesem Kurs
befähigt zur Einzeltherapie.
Die Präsenzteile werden
im Ärztehaus Reutlingen
durchgeführt.
ÄBW 04 • 2014
171
Bekanntmachungen
Termine:
Mittwoch, 23. Juli 2014
14.00–17.30 Uhr
Einführung
Samstag, 8. November 2014
9.00–16.00 Uhr
Abschlussveranstaltung
(Anmeldungs-Nr. 25/2014)
Leitung: Prof. Dr. med. Batra,
stellv. Ärztlicher Direktor,
Universitätsklinik für Psychiatrie
und Psychotherapie, Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 25
Gebühr: 190,– Euro
Punkte: 20
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Impfseminar
gemäß dem Curriculum
der Bundesärztekammer
Das Impfen gehört ohne Zweifel
zu den wichtigsten prophylaktischen Errungenschaften
der modernen Medizin. Die Ausrottung der Pocken und Rückdrängung der Kinderlähmung
in Europa sind ausgewiesene
Beispiele erfolgreicher Impfprophylaxe. Es gibt in Deutschland
aber auch Impfdefizite! Unzu­
reichende Impfraten haben zum
Beispiel Masern-Epidemien zur
Folge sowie jedes Jahr vermeidbare Todesfälle durch Influenza.
Aus diesem Grund hat der Vorstand der Landesärztekammer
schon 1999 entschieden,
dass Ärzte über die jeweiligen
Gebietsgrenzen hinaus impfen
dürfen. Der Besuch eines anerkannten Kurses über richtiges
Impfen wird empfohlen, ist aber
nicht verpflichtend.
Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg bietet
deshalb seinen Kammermit­
gliedern einen Kurs an, der sich
inhaltlich und zeitlich an dem
Impf-Curriculum der Bundes­
ärztekammer ausrichtet.
Die Teilnehmer erhalten Gelegenheit, ihre Impfkenntnisse aufzufrischen, sich über den neuesten
Stand der Grundlagen, Impf­
empfehlungen und Durchführung sowie über Abrechnung
von Impfleistungen und rechtliche Aspekte zu informieren.
Es soll auch genügend Raum
zum fachlichen Austausch und
zur Beantwortung von Fragen
durch die Referenten geben.
Termin:
Samstag, 13. September 2014
9.00–17.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 31/2014)
Leitung: Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: Wir bitten um einen
Unkostenbeitrag von 20,– Euro
pro Teilnehmer. Die Gebühr ist
am Tag der Veranstaltung bar bei
der Registrierung zu entrichten.
Punkte: 8
Notfallmanagement –
Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis
– individuell
– nach Absprache
Dr. med. Karl-Otto Walz,
Neue Str. 72, 89073 Ulm
Notfallmanagement –
Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis
(Ravensburg, Friedrichshafen)
– individuell
– nach Absprache
Dr. med. Christian Milz,
Ottmannshofer Str. 44,
88299 Leutkirch
Impressum
Notfallmedizinischer Kurs
für Medizinische Fachangestellte
Teil I: Notfälle in der Arztpraxis,
Lagerungsarten
Teil II: Basismaßnahmen
der Reanimation (Grundlagen)
Termine:
jeweils Mittwoch,
14.30–18.00 Uhr
Teil II: 16. April 2014
(Anmeldungs-Nrn. AH9/2014
und AH10/2014)
Teil I: 7. Mai 2014
Teil II: 21. Mai 2014
(Anmeldungs-Nrn. AH11/2014
und AH12/2014)
Teil I: 18. Juni 2014
Teil II: 25. Juni 2014
(Anmeldungs-Nrn. AH13/2014
und AH14/2014)
Teil I: 2. Juli 2014
Teil II: 9. Juli 2014
(Anmeldungs-Nrn. AH15/2014
und AH16/2014)
Leitung: Dr. med. Walz, Ulm
Ort: Haus der Fortbildungs­
akademie, 89077 Ulm,
Einsteinstr. 59, 5. Stock
Mindestteilnehmerzahl: jeweils 6
Gebühr: 40,– Euro pro Kurstag
pro Person inkl. Skript
Die Anmeldung wird 5 Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis 3 Tage
vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent
erhoben. Bei späterer Absage
oder Nichterscheinen wird die
vollständige Gebühr erhoben.
Falls die Mindestteilnehmerzahl
5 Tage vorher nicht erreicht ist,
kann der Kurs abgesagt werden.
Auskunft/Anmeldung:
Akademie für Ärztliche
Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen,
Telefon (0 71 21) 9 17-24 15 oder
-24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00,
E-Mail: fortbildung@baek-sw.de
Hinweis:
Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist
bitte ­ausschließlich an die zuständige Bezirks­ärztekammer
zu melden.
Herausgeber:
Landesärztekammer und
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Herausgebergremium:
Dr. med. Norbert Metke (Vorsitzender), Dr. med. Ulrich Clever
(stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer),
Dr. med. Christoph von Ascheraden, PD Dr. med. Christian
­B enninger, Dr. med. Frank-Dieter Braun, Dr. med. Johannes
Fechner, Dr. med. Michael Schulze, Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum
Verantwortlicher Chefredakteur:
Dr. med. Oliver Erens (OE)
Anschrift Redaktion:
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ÄBW 04 • 2014
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