Ärzteblatt Baden-Württemberg 04-2014
Transcription
Ärzteblatt Baden-Württemberg 04-2014
www.ärzteblatt-bw.de Ä r zteblatt Baden-Württemberg Foto: © Art of Surgery, Prof. Dr. Thomas W. Kraus, Krankenhaus Nordwest Frankfurt a. M. Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 69. Jahrgang | Gentner Verlag 04 | 2014 Medizin unterwegs Neu! • vol in 2. Au l fl • mit ständig ü age • me neuen Th berarbe itet thod isch emen verfe inert B. Rieke – Th. Küpper – C. M. Muth (Hrsg.) Moderne Reisemedizin ■ Handbuch für Ärzte, Apotheker, Reisende 2., vollst. überarbeitete Auflage 2013 ISBN 978-3-87247-754-5 gebunden, 880 Seiten, vierfarbig, 309 Abb. Ladenpreis 65,- €; 80,- SFr Fachübergreifend und international unter Mitarbeit zahlreicher Fachautoren Ja, bitte senden Sie mir ............. Exemplar(e) der Neuauflage B. Rieke et al. (Hrsg.), Moderne Reisemedizin (Best.-Nr. 75400), 2., vollst. überarb. Auflage 2013 zum Preis von 65,- € zzgl. Versandkosten gegen Rechnung zu. Gentner Verlag Buchservice Medizin Postfach 101742 70015 Stuttgart MEHR INFOR M AT I O N E N UND ONLINE BESTELLEN Gentner Verlag • Buchservice Medizin Postfach 101742 • 70015 Stuttgart Tel. +49 711/63672-857 • Fax +49 711/63672-735 E-mail: buch@gentner.de • www.gentner.de (Buchshop Medizin) Fax-Hotline: +49 711 / 6 36 72-735 ▶ Kompaktwissen. Professioneller Anspruch. Praxisorientiert. Name, Vorname Firma/Institution Beruf/Abteilung/Funktion Nr. Straße / Postfach Land PLZ Ort Telefax Telefon E-Mail Datum Unterschrift med_308 Anzeige www.ärzteblatt-bw.de Ä r zteblatt Baden-Württemberg Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften Editorial Diaphanoskopie Als Diaphanoskopie (griechisch „diaphanes“: durchscheinend und „skopein“: betrachten) bezeichnet man das Durchleuchten von Körperteilen mittels sichtbaren Lichts zu diagnostischen Zwecken. Durch die Entwick lung aussagekräftigerer technischer Metho den hat die Diaphanoskopie teilweise an Bedeutung verloren. Auf den Betrachter übt die Darstellung der Mesenterialgefäße in dieser intraoperativen Fotodokumentation einen besonderen Reiz aus. Die Ästhetik der natürlichen Form kontrastiert zum Werk zeug des Chirurgen in der Bildmitte. Die Baden-Württembergische Bank (BWBank) ermöglicht auf der Titelseite faszi nierende Einblicke in die Chirurgie. Die BW-Bank verdeutlicht damit ihre enge Be ziehung zur Ärzteschaft in Baden-Württem berg, nicht zuletzt, weil ihre Beratungs spezialisten für Heilberufe seit vielen Jahren kompetente Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern bieten. Die BW-Bank ist mit knapp 200 Filialen in allen Landesteilen vor Ort. Beispielsweise in Ulm berät Sie Ihr VermögensManager Heilberufe Bernhard Bock (Tel. 07 31 / 14 24-1 11, Fax -2 62 ) kompetent und umfassend. Mehr Informationen zum Angebot für Heil berufler oder zu Beratungsspezialisten in Ihrer Nähe erhalten Sie im Internet unter www.bw-bank.de/heilberufe oder telefo nisch unter 07 11 / 1 24-4 90 95. 136 Evaluation der Weiterbildung 2014 Kammern und KV 136 Ärzte in Sozialen Medien 137 Kammerwahlen (2) 138 Hinweise zur Evaluation 04 | 2014 Wirtschaft 146 Neues aus der Finanzwelt Aus Fehlern lernen 147 Operation am Unter schenkel – Lokal anästhesie oder Narkose mit Blutsperre? der Weiterbildung Arzt und Recht aktuell 148 Ärztliche Aufklärung 138 DDR-Arzneimittelforschung: Zeitzeugen gesucht 139 Vertreterversammlung der KVBW 140 Mehr Frauen und Nachwuchs in ärztliche Gremien 140Im Ärzte-Fokus 140 Präsidenten-Hotline 142 Prüferworkshop in Südbaden Vermischtes 150 Date mit dem Hochschwarzwald 150 Leserbrief 150 Kampagne der Krankenhäuser 151 Namen und Nachrichten Dieinformiert 152 Veranstaltungsübersicht 155 143 Wiedereinsteiger: Unterstützung von allen Seiten Bekanntmachungen 157 Medizinhistorik 144 Die Krankheiten des Henri de Toulouse-Lautrec Impressum 172 Dieser Ausgabe liegen Prospekte der RSD Reise Service Deutschland GmbH, Kirchheim, bei. ÄBW 04 • 2014 135 Editorial Gute Weiterbildung fördert Motivation, in der Patientenversorgung tätig zu werden Evaluation der Weiterbildung 2014 D Dr. med. Michael Schulze ie ärztliche Weiterbildung, ihre Regelung und Überwachung – speziell der Durchführung – ist eine der Kernaufgaben der Ärzte kammer, die dieser vom Staat im Rahmen der Selbstverwaltung und Selbstverantwortung übertragen worden ist. Mit der Weiterbildung wird neben der beruflichen Zukunft und Entfal tung der einzelnen Ärztin und des einzelnen Arztes auch die Medizin der nächsten Jahrzehnte bestimmt. Die Weiterbildungsordnung ist durch den Fortschritt in der Medizin einem stetigen Wandel unterworfen und muss periodisch novelliert wer den. Aber nicht nur die wissenschaft lichen Fachgesellschaften und Berufs verbände prägen die Fortentwicklung der Weiterbildungsordnung, sondern auch die Weiterzubildenden müssen ihre Meinungen in diesen Prozess einbringen können. Für die Weiterzubildenden ist neben den Inhalten besonders die Art und Weise wichtig, wie diese ihnen vermittelt werden. Diese Durchfüh rung der Weiterbildung muss von der Ärztekammer überwacht werden, um der hohen Qualität der Weiterbildung gerecht zu werden, die die Patienten erwarten und die ein wesentliches Merkmal des deutschen Gesundheits wesens ist. Die letzte Befragung über die Qualität der Weiterbildung liegt jetzt drei Jahre zurück, und die Bundes ärztekammer hat entschieden, vor läufig keine bundesweite Evaluation der Weiterbildung zu starten. Aus diesem Grund haben der Weiterbil dungsausschuss und der Vorstand der Landesärztekammer beschlos sen, gemeinsam mit den Ärzte kammern Hamburg, MecklenburgVorpommern und Nordrhein, eine Befragung als Pretest für eine künf tige deutschlandweite Weiterbil dungsevaluation durchzuführen. Wir legen besonderen Wert auf höchste Anonymität. Die Zugangs daten für die Online-Befragung wer den der Ärztin/dem Arzt in Weiterbil dung an die persönliche Postadresse gesendet. Der Umfang des Fragebo gens ist gegenüber den Vorgänger evaluationen deutlich reduziert. Es gibt vier große Bewertungska tegorien: vermittelte Fachkompetenz, Kompetenz der Weiterbilder, Organi sation der Weiterbildung, Ausstat tung und Organisation der Weiterbil dungsstätte sowie eine abschlie ßende Gesamtbeurteilung der Wei terbildungsstätte. Zusätzlich werden noch einige Fragen zur Evaluation gestellt und persönliche Angaben erbeten, um gruppenspezifische Aus sagen treffen zu können. Mit dem Ergebnis der Befragung sollen die momentane Situation der Weiterbildung abgebildet und die guten und schlechten Weiterbil dungsstätten erkannt werden. Die Weiterbilder werden über die Evalua tion informiert, jedoch aktuell selbst nicht befragt. Die Ergebnisse sollen weiterbil dungsstätten-spezifisch dargestellt werden. Die Veröffentlichung erfolgt kammerintern und soll zu einem strukturierten Dialog zwischen den Weiterzubildenden und dem Weiter bilder, aber auch zwischen Ärzte kammer einerseits und Weiterbilder und/oder Weiterzubildenden ande rerseits führen. Die Evaluationsergebnisse kön nen die Weiterbildung vor Ort, aber auch die Weiterbildungsordnung ge nerell fortentwickeln und verbessern. Denn eine gute Weiterbildung ist nicht nur für die Zufriedenheit der Weiterzubildenden verantwortlich, sondern fördert auch die Motivation, in der Patientenversorgung tätig zu werden, sie sicherzustellen und zu verbessern. Die Beteiligung an der Befragung (siehe Seite 138) bietet die Möglich keit der Mitgestaltung im Rahmen der Selbstverantwortung und Selbst verwaltung und sollte eigentlich Pflicht sein. Dr. Michael Schulze Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses der Landesärztekammer Baden-Württemberg Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Bundesärztekammer gibt wichtige Hinweise für Online-Kommunikation S oziale Netzwerke können eine sinnvolle Ergänzung zum di rekten Gespräch zwischen Arzt und Patient sein, allerdings müssen bestimmte Regeln – beispielsweise die ärztliche Schweigepflicht und der Da tenschutz – beachtet werden. Wichtig ist unter anderem auch, die Grenze zur Fernbehandlung einzuhalten. 136 ÄBW 04 • 2014 Hilfestellung dabei gibt die neue Handreichung der Bundesärztekam mer „Ärzte in sozialen Medien“. Die Publikation soll Ärzte und Medizinstu dierende für die Besonderheiten der Online-Kommunikation sensibilisieren und Konflikten mit beruflichen und ethischen Standards vorbeugen. In zehn Fallbeispielen wird geschildert, Foto: Thinkstock – pressureUA – iStock Ärzte in Sozialen Medien wo mögliche Probleme für Ärzte und Medizinstudierende liegen und wie man ihnen begegnen kann. Weitere Informationen: www.bundesärztekammer.de C ÄrztekammerWahlen 2014 Kammern und KV Kammerwahlen: Was Ärztinnen und Ärzte bedenken sollten (2) Ärztliche Kompetenzen nutzen Fortbildung In jeder Ausgabe weist das Ärzteblatt Baden-Württemberg auf mehreren Seiten auf die vielfältigen ärztlichen Fortbildungen, Se minare und Kongresse hin, die neben ver schiedenen sonstigen Einrichtungen insbe sondere von der Landesärztekammer und den vier Bezirksärztekammern angeboten werden. So finden sich auch im vorliegenden Heft im Bekanntmachungsteil ab Seite 157 zahlreiche aktuelle Fortbildungsangebote. Die ärztliche Fortbildung der Kammermit glieder ist – wie die Bundesärztekammer zutreffend feststellt – „ein immanenter Be standteil der ärztlichen Tätigkeit“. Berufsbe gleitende Aktualisierung des Wissens und kontinuierliche Erweiterung der fachlichen Kompetenz gehören zum ärztlichen Selbst verständnis. Das Heilberufe-Kammergesetz für BadenWürttemberg, das die staatlichen und stan desrechtlichen Aufgaben der Ärztekammern umschreibt, sieht es als „besondere Berufs pflichten“ der Kammermitglieder an, sich beruflich fortzubilden (§ 30 Abs. 1). Die im Dezember 2012 neu gefasste Be rufsordnung der Landesärztekammer BadenWürttemberg beschreibt in § 4 „Fortbildung“ die Verpflichtung der Ärztinnen und Ärzte, sich in dem Umfange beruflich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zu ihrer Berufsausübung erforderlichen Fach kenntnisse notwendig ist. Zusätzlich ist seit dem 1. Januar 2004 durch das GKV-Moderni sierungsgesetz eine Nachweispflicht der ärztlichen Fortbildung sowohl für Ver tragsärzte (§ 95 d SGB V) als auch für Fachärzte im Krankenhaus (§ 137 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) gesetzlich verankert. Die inhaltliche Ausgestaltung von Krite rien zur Anerkennung geeigneter Fortbil dungsveranstaltungen und die Anrechenbar keit von Fortbildungsnachweisen einzelner Ärztinnen und Ärzte liegen in der autonomen Regelungskompetenz der Landesärztekam mer. Die Vertreterversammlung der Landes ärztekammer Baden-Württemberg hat am 23. 11. 2013 eine überarbeitete Fortbildungs ordnung beschlossen, die im Januar 2014 in Kraft getreten ist (ÄBW 1/2014, S. 24). Darin werden für die Ärzteschaft in autonomer Selbstbestimmung verbindlich das Ziel, der Inhalt, die Methoden, die Bewertung sowie die Voraussetzungen der Anerkennung der Fortbildungsmaßnahmen umschrieben und festgelegt. Lerninhalte, die der Verbesserung sozialer Kompetenzen, der Kommunikation und Füh rungskompetenz dienen sowie Methoden der Medizindidaktik sind ebenso Bestandteile ärztlicher Fortbildung wie die des Qualitäts managements und der evidenzbasierten Medizin. Der ärztlichen Berufsausübung die nende gesundheitssystembezogene, wirt schaftliche und rechtliche Inhalte können darüber hinaus Berücksichtigung finden. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg und die Bezirksärztekammer unterstüt zen Sie mit qualifiziertem Personal bei der Erreichung des Ziels ihrer Fortbildung (§ 1): „Die Fortbildung der Ärztinnen und Ärzte dient dem Erhalt und der kontinuierlichen Weiterentwicklung der beruflichen Kompe tenz zur Gewährleistung einer hochwertigen Patientenversorgung und Sicherung der Qualität ärztlicher Berufsausübung“. Wir bitten Sie deshalb: Nehmen Sie an der Kammer-Wahl 2014 teil. Unterstützen Sie mit der Abgabe Ihrer Stimmen, dass das ärztliche Selbstbestimmungsrecht ohne staatliche Einflussnahme künftig bestehen bleibt. Schritt 2: Reinhold Buhr Kammeranwalt und Bezirkswahlleiter Nordbaden Informieren Sie sich über Ihre Wahl! In diesem Heft finden Sie auf Seite 157 den Zeitplan für die Ärztekammerwahl 2014. Ferner machen die vier Bezirks ärztekammern jeweils die Wahlordnung auszugsweise bekannt, indem auf die Erstellung der Listen der im jeweiligen Mitgliederverzeichnis der Bezirksärzte kammern erfassten Wahlberechtigten für jeden Wahlkreis, auf die Wahlberechti gung und die Wählbarkeit der Ärztinnen und Ärzte sowie auf die Einsichtnahme in die Wählerlisten hingewiesen wird. Anzeige D ie Ärztekammer-Wahlen finden nach vier Jahren turnusgemäß wieder im November 2014 in den Bezirksärzte kammern statt. Das Ärzteblatt Baden-Württemberg ver öffentlicht deshalb Beiträge, die die Ärztinnen und Ärzte veranlassen und überzeugen mö gen, ihr Stimmrecht wahrzunehmen, um die Erfüllung der vielfältigen staatlichen und standesrechtlichen Aufgaben der Landes ärztekammer Baden-Württemberg sowie der vier Bezirksärztekammern zu ermöglichen und zu fördern. www.ärztekammer-bw.de/wahl Kammern und KV Elektronische Befragung zu Stärken und Schwächen des ärztlichen Weiterbildungssystems Hinweise zur Evaluation der Weiterbildung A m 28. April 2014 startet die Befragung der Weiterbildungs assistenten in Baden-Württem berg. Dieses Projekt führt die Landes ärztekammer Baden-Württemberg gemeinsam mit den Ärztekammern Hamburg, Mecklenburg-Vorpom mern und Nordrhein durch. Mit der Evaluation der Weiterbildung wollen die Ärztekammern Stärken und Schwächen des ärztlichen Weiter bildungssystems in Deutschland ausloten. Die Befragung wird dieses Mal ausschließlich elektronisch durchge führt. Zunächst werden die badenwürttembergischen Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung von ihrer Lan desärztekammer angeschrieben und über den Ablauf der Evaluation infor miert und erhalten ihre persönlichen Bitte beachten Sie: Sollten Sie Arzt oder Ärztin in Weiterbildung sein und bis zum 15. Mai 2014 kein Schreiben der Landesärztekammer Baden-Württemberg zur Evaluation Weiterbildung 2014 erhalten haben, kann dies daran liegen, dass Ihre Meldedaten bei der örtlich zuständigen Bezirksärztekammer nicht aktuell sind. Wir würden uns freuen, wenn Sie dennoch an der Befragung teilnehmen. Bitte melden Sie sich telefo nisch unter (07 11) 7 69 89-428! Wir können Ihnen auch später noch eine Teilnahme ermöglichen. Zugangsdaten zum „EVA-Portal“. Über einen zufällig erzeugten Code können sie von dort den Evaluations-Server aufrufen und sich an der Befragung beteiligen. Besonders wichtig ist den Kammern dabei die Wahrung der Anonymität der Befragten. Teilnehmen können alle weiterzu bildenden Ärztinnen und Ärzte, die länger als drei Monate an der zu be wertenden Weiterbildungsstätte tätig sind. Diese Untergrenze ist für eine vollständige und durch eigene Erfah rung hinterlegte Einschätzung not wendig. Der Evaluationsfragebogen wurde im Vergleich zu früheren Befra gungen deutlich gestrafft. Er umfasst nun 37 Fragen zur aktuellen Weiter bildungssituation, vier Fragen zur Qualität der Evaluation der Weiterbil dung sowie neun Fragen zur persön lichen Situation. Wie k ann ich an der Evaluation 2014 teilnehmen? Absenden Sie e rhal ten e in A nschreiben Sie regi strieren sich m it Ihrer Ärztekammer m it Ihrem den erhaltenen Benutzerdaten Zugangscode auf https://elp25.com/wbmed Sie w ählen im Webportal Ihre/n Weiterbilder/in a us. Ihre Ä K generi ert einen Code Sie w erden a n den Befragungs-‐ Server w eitergeleitet. Fragebogen aus füllen Der Befragungsserver bein-‐ hal tet kei ne persönl ichen Daten – Ihre ANONYMITÄT wird gewährleistet! Landesärztekammer Baden-Württemberg unterstützt Forschungsprojekt der Charité DDR-Arzneimittelforschung: Zeitzeugen gesucht D ie Landesärztekammer BadenWürttemberg unterstützt das Forschungsprojekt „Klinische Arzneimittelforschung im Auftrag westlicher Pharmahersteller in der DDR, 1961-1989“ des Instituts für Geschichte der Medizin der Charité Berlin. Zeitzeugen sind für dieses Vorhaben angesichts begrenzter Auf bewahrungsfristen für Studienordner 138 ÄBW 04 • 2014 und Patientenakten eine besonders wichtige historische Quelle und daher aufgerufen, sich zu melden und die Forschung zu unterstützen. Ziel des Projekts ist es, alle in der DDR von westlichen Pharmaherstellern in Auftrag gegebenen klinischen Arz neimittelstudien zu erfassen sowie ethisch fragwürdige oder problema tische Aspekte dieser Versuche an ex emplarischen Fallstudien und bekannt gewordenen Einzelfällen zu identifizie ren und zu beurteilen. Im Raum steht dabei die Frage, ob diese Auftragsstu dien DDR-weit sach- und normgerecht durchgeführt wurden und wie diese ethisch zu bewerten sind. Weitere Informationen: www.ärztekammer-bw.de (WebCode: 9141) C� Kammern und KV Gelb-rote Karte für den Hausarzt-EBM Vertreterversammlung der KVBW D ie Bundesebene war der thematische Mittelpunkt der Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), da die Honorarverhandlungen in BadenWürttemberg zum Zeitpunkt der Sitzung noch nicht abgeschlossen waren. Der KVBW-Vorstandsvorsit zende, Dr. Norbert Metke, sprach dennoch den Krankenkassen ein dickes Lob für die Zusammenarbeit in Baden-Württemberg aus und hoffte auf ein gutes Ergebnis. Der Vorsitzende der Vertreterver sammlung, Dr. Frank-Dieter Braun, machte gleich zu Beginn seinem Un mut Luft. Da sei kurz vor Weihnachten eine Resolution einiger VV-Vorsitzen den verschickt worden, über die er nur den Kopf schütteln konnte und die er demnach auch nicht unter zeichnet hat. „Da standen einerseits nur Selbstverständlichkeiten drin, dann aber wieder Punkte, mit denen ich mich nicht einverstanden erklären kann. So hieß es, dass die Delegierten frei von Verbandsinteressen sein sol len. Das sehe ich völlig anders. Ich finde es gut, wenn die großen Berufs verbände in den Vertreterversamm lungen repräsentiert sind. Und dann wurden die Selektivverträge als eine Modellwerkstatt des Kollektivver trages bezeichnet, was der Realität in Baden-Württemberg Hohn spricht.“ Dr. Braun weiter: „Da treffen sich die VV-Vorsitzenden am Rande der KBVVertreterversammlungen, um zu plaudern. Dafür sind mir die Zeit und der Aufwand zu schade. Was wir ei gentlich bräuchten, wäre ein Rede recht der VV-Vorsitzenden in der KBV-Vertreterversammlung.“ Wechselhaftes Bild der Bundesebene Auch Dr. Metke zeichnete in sei nem Bericht ein sehr wechselhaftes Bild der Bundesebene. Im Februar hatte die KBV-VV den Orthopäden Dr. Andreas Gassen zum neuen Vor standsvorsitzenden gewählt. Gassen tritt damit die Nachfolge von Dr. Andreas Köhler an, der nach seinem schweren Herzinfarkt und, so wird hinter vorgehaltener Hand speku liert, aufgrund der anhaltenden Differenzen mit seiner Vorstandskol legin Regina Feldmann sein Amt aufgegeben hatte. Dr. Gassen soll jetzt Ruhe in die KBV bringen und die Handlungsfähigkeit wieder her stellen. Wie dringend erforderlich das ist, zeigte sich anhand einer Stellungnah me zum Koalitionsvertrag, die auf ei ner weiteren KBV-Vertreterversamm lung nur wenige Tage später be schlossen werden sollte. Die KBV dürfte damit eine der letzten Organi sationen sein, die eine Stellungnah me zum Koalitionsvertrag abgibt. Kein Zweifel an Ablehnung des Hausarzt-EBM Kein Zweifel kam auf bei der Ab lehnung des Hausarzt-EBM, der seit Oktober vergangenen Jahres gilt. „Wir haben mit hohem Aufwand und vor allen Dingen rechtzeitig gegenge steuert, Honorarverwerfung analog 2008/2009 zu verhindern. Dies scheint gelungen zu sein. Bevor aber die endgültigen Honorarergebnisse nicht vorliegen, wollen wir keine ‚Weiter entwicklung‘ dieses Hausarzt-EBM haben. Er bekommt von uns daher die gelb-rote Karte“, erläuterte Dr. Metke. Neue Publikation Dr. Metke stelle den Delegierten eine neue Publikation der KVBW vor. Unter dem Titel „g’sund“ wird es ab Mai eine Wartezimmerzeitung der KVBW geben. g’sund soll in allen Wartezimmern niedergelassener Ärzte in Baden-Württemberg auslie gen. „Mit g’sund erfülle ich mir einen Traum“, sagte Metke. „Seit vielen Jahren plane ich eine solche Veröf fentlichung.“ Die Wartezimmerzei tung soll vor allem Werbung für die Tätigkeit der niedergelassenen Ärzte in Baden-Württemberg sein und de ren beeindruckendes Leistungsspek trum vorstellen. Natürlich wird die KVBW auch ihre Haltung zu einzelnen gesundheitspolitischen Themen in entsprechender Form verdeutlichen. Metke stellte heraus, dass die KVBW die einzige KV in Deutschland ist, die eine derartige Publikation in den Wartezimmern auslegt. Positive Bilanz der Notfalldienst-Reform Sein Vorstandskollege Dr. Jo hannes Fechner zog eine positive Bi lanz der Umsetzung der Reform des Notfalldienstes. „Seit Jahresbeginn haben wir noch einmal eine ganze Reihe von Notfallpraxen an den Start gebracht, bis Mai/Juni werden wir durch sein.“ Er berichtete insgesamt von einer hohen Akzeptanz unter den Kolleginnen und Kollegen, die vor allem von einer deutlich niedrigeren Dienstbelastung berichten. Dr. Fech ner freute sich, dass sich bereits die ersten konkreten Erfolge einstellen.„In unserer Presseauswertung war jetzt ein Bericht veröffentlicht, wonach ein junger Arzt aktuell eine Praxis auf dem Land übernommen hat, weil der Not falldienst geregelt ist und die Dienst belastung dies zulässt.“ Die Wartezimmerzeitung der KVBW wird bald verfügbar sein Anzeige Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) lädt im Rahmen ihrer Reihe BW Forum Medicum Regional zu einer Informationsveranstaltung für Ärztinnen und Ärzte der Region Schwarzwald-Baar ein. Titel: Innovative Versorgungsgestaltung in der Gesundheitsregion Schwarzwald-Baar Veranstaltungsinhalte: • Vorstellung der Studie „Gesundheitsregionen 2020“ mit detaillierten Informationen zur aktuellen Versorgungsstruktur in der Region Schwarzwald-Baar. • Podiumsdiskussion mit namhaften Experten über die Möglichkeiten der innovativen Versorgungsgestaltung in der Region. Termin und Veranstaltungsort: Mittwoch, 21. 05. 2014 um 19.00 Uhr Donauhallen, An der Donauhalle 2, 78166 Donaueschingen Information und Anmeldung: BW Heilberufe Center Villingen-Schwenningen, Carolin Möhrle, Telefon (0 77 20) 39 05 18, E-Mail: carolin.moehrle@bw-bank.de Teilnahmebedingungen: Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. ÄBW 04 • 2014 139 Kammern und KV Beispielhafte Porträts engagierter Ärztinnen und Ärzte (10) Mehr Frauen und Nachwuchs in ärztliche Gremien Die Landesärztekammer BadenWürttemberg möchte mehr Ärztinnen für die Mitarbeit in den Gremien der Selbstverwaltung interessieren. Das ÄBW begleitet die Initiative und veröffentlicht in loser Folge beispielhafte Porträts, die beweisen, dass das Engagement für die Interessen der Ärzteschaft Freude bereitet und sich neben einem fordernden Klinik- oder Praxisalltag organisieren lässt. Dr. Regine Rapp-Engels Hier schreibt der Kammerpräsident Im ÄrzteFokus Seit dem Amtsantritt des neuen Bundesgesundheits ministers lesen wir in der Presse fast täglich vom geplanten Verbot der organisierten oder kommerziellen Sterbehilfe. Unsere Vertreterversammlung hatte sich bei der letzten Novelle unserer Berufsordnung im Herbst 2012 dafür entschieden, die Beihilfe von Ärzten zum frei ge wählten Suizid eines Menschen nicht vom Kammeranwalt verfolgen zu lassen: Der Freitod steht in unserem Rechts staat nicht unter Strafe, und so auch nicht die Beihilfe dazu – unser Kammerrecht wollte dies nicht verschärfen. In diesem Punkt unterscheiden sich allerdings die Berufs ordnungen der meisten deutschen Ärztekammern von einander. Die Sterbehilfe-Diskussion fällt auch schwer, weil manche Medien durch Aufbauschen, Vereinfachen und Skandalisieren die Erfahrung von Ärzten mit Sterbenden – meistens – nicht einfühlsam und differenziert herüber bringen. Das ist zwar zu beklagen, aber gerade deshalb muss der richtige Zeitpunkt gefunden werden, zu dem eine angemessene Diskussion überhaupt möglich sein wird. Bis dahin werden sich die Gremien der Landesärztekammer weiterhin ausführlich damit beschäftigen und die politische Entwicklung konstruktiv begleiten. . Dr. Ulrich Clever Präsident der Landesärztekammer Baden-Würtemberg 140 ÄBW 04 • 2014 „Nichts muss so bleiben wie es ist, die Welt ist veränderbar.“ (frei nach Berthold Brecht) Dieser Impuls hat mich seit meiner Schulzeit begleitet. Während des Me dizinstudiums in Ulm und Bonn spür te ich diesbezüglich zunächst gerin gen Handlungsdruck. In den ersten Jahren der klinischen Ausbildung, insbesondere im Wunschfach Chirur gie, sah ich dann sehr bald großen Veränderungsbedarf und lernte eben so schnell die Grenzen meiner Mög lichkeiten kennen. In den hierarchisch strukturierten und männlich domi nierten Strukturen hatte eine einzelne Frau wenig Chancen, auch wenn sie noch so gut und fleißig war. Später als Allgemeinärztin selbst ständig in einer Gemeinschaftspraxis tätig, weckten starre KV-Vorgaben und fehlende adäquate Kinderbetreu ungsmöglichkeiten erneut meinen Wunsch nach Mitgestaltung und Veränderung der Lebens- und Ar beitsbedingungen. Mein Praxispart ner hatte die Familie im Rücken, ich hatte sie im Nacken. Erst der beruf liche Wechsel zur Sozialmedizin bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen schuf dann die Möglichkeit für berufs- und gesellschaftspoli tisches Engagement. Mit meinem geschlechtssensiblen Blick war ich beim Deutschen Ärztin nenbund (DÄB) sofort heimisch, auch die Beschäftigung mit Frauengesund heit und einer nach Geschlecht diffe renzierenden Medizin war ein wich tiges Kriterium, mich im DÄB zu enga gieren. In den letzten 15 Jahren habe ich vielfältige Erfahrungen in unter schiedlichen (berufs-) politischen Gre mien und Vorständen gesammelt. Seit fünf Jahren vertrete ich den DÄB als Präsidentin und engagiere mich unter anderem für mehr Frauen in Füh rungspositionen und Gremien. Die Erfahrungen aus diesem Enga gement sind eine sehr große Bereiche rung, die sich auch beruflich auswirkt: So war ich über drei Jahre als Referen tin in einer Gesundheits-EnqueteKommission am Landtag in Nordrhein Westfalen tätig. Und – letztes Jahr in meine süddeutsche Heimat zurückge kehrt – wurde mir aktuell von der Deutschen Rentenversicherung Ba den-Württemberg die Aufgabe über tragen, im Kompetenzzentrum Süd baden die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten aus dem Bereich Psy chosomatik (Akutversorgung und me dizinische Rehabilitation) sowie Sucht- und Kinderrehabilitation zu unterstützen sowie die Implementie rung neuer Versorgungskonzepte vor anzubringen – eine wiederum span nende Herausforderung. Präsidenten-Hotline W o drückt Sie der Schuh und wie kann sich die Ärztekammer noch mehr für Sie stark machen? Haben Sie Anregungen, Ideen oder vielleicht auch Kritik? – Die „Telefonsprechstunde“ von Kammerpräsident Dr. Ulrich Clever ermöglicht den Mitgliedern die direkte Kontaktaufnahme. Am 15. April wird der Prä sident der Landesärztekammer Baden-Württemberg wieder von 12.00 bis 14.00 Uhr direkt an der Präsidenten-Hotline (07 11) 7 69 894 23 erreichbar sein. Rufen Sie an! Foto: Photos.com (Jupiterimages) Wer sich über Möglichkeiten zum Engagement in den badenwürttembergischen Ärztekammern informieren will, nutzt einfach das Kontaktformular zur AG Frauenförderung auf der Website der Landes ärztekammer (WebCode 9210). Jeder 4. Erwachsene erkrankt irgendwann an Zoster1,2 ur fstoff z p m I e t s nd Der er oster u Z n o v tion ie Präven Neuralg r e t s o Post-Z Jetzt impfen! Dem Zoster einen Schritt voraus sein! 1. Bowsher D. The lifetime occurrence of herpes zoster and prevalence of post-herpetic neuralgia: A retrospective survey in an elderly population. Eur J Pain 1999 Dec;3(4):335-42. 2. Miller E, Marshall R, Vurdien J. Epidemiology, outcome and control of varicella-zoster infection. Rev Med Microbiol 1993;4:222-30. DE01796a ZOSTAVAX® Wirkstoff: Gürtelrose (Herpes zoster)-Lebendimpfstoff.Verschreibungspflichtig. Zusammensetzung: 1 Dosis (0,65 ml) des rekonstituierten Impfstoffs enthält:Varicella-ZosterVirus, Stamm Oka/Merck (lebend, attenuiert, gezüchtet in humanen diploiden Zellen [MRC-5]), mind. 19.400 PBE; sonstige Bestandteile: Saccharose, hydrolysierte Gelatine, Natriumchlorid, Kaliumdihydrogenphosphat, Kaliumchlorid, Natriumglutamat, wasserfreies Natriummonohydrogenphosphat, Natriumhydroxid (zur pH-Einstellung), Harnstoff, Wasser für Injektionszwecke. Anwendungsgebiete: Zur Prävention von Herpes zoster (Zoster oder Gürtelrose) und durch Herpes zoster verursachte postherpetische Neuralgie (PHN) bei Personen ab 50 Jahren. Gegenanzeigen: Bekannte Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder gegen einen der sonstigen Bestandteile des Impfstoffs, einschließlich Rückstände aus der Herstellung (z.B. Neomycin); angeborene und erworbene Immundefizienz als Folge einer akuten oder chronischen Leukämie, eines Lymphoms, anderer Erkrankungen des Knochenmarks oder des lymphatischen Systems; Immundefizienz als Folge von HIV/AIDS; zelluläre Immundefizienz; immunsuppressive Therapie (einschließlich hoher Dosen von Kortikosteroiden); aktive, unbehandelte Tuberkulose; Schwangerschaft. Darüber hinaus sollte nach der Impfung eine Schwangerschaft über einen Zeitraum von einem Monat verhindert werden. Nebenwirkungen: Daten aus klinischen Studien: sehr häufig: an der Injektionsstelle: Erythem, Schmerz/schmerzhafte Spannung, Schwellung, Pruritus; häufig: Hämatom,Wärmegefühl undVerhärtung an der Injektionsstelle, Kopfschmerzen, Schmerz in der Extremität; sehr selten:Varizellen. Zusätzliche Daten aus der Post-Marketing-Beobachtung (Häufigkeit nicht bekannt): Lymphadenopathie (zervikal, axillär), Überempfindlichkeitsreaktionen einschließlich anaphylaktischer Reaktionen, Übelkeit, Exanthem, Arthralgien, Myalgien, an der Injektionsstelle: Exanthem und Urtikaria, Fieber. Weitere Einzelheiten enthält die Fachinformation, deren aufmerksame Durchsicht wir empfehlen. Sanofi Pasteur MSD GmbH, Paul-Ehrlich-Str. 1, 69181 Leimen. Stand: 02/2013. IM 54/00000-6 Kammern und KV Strukturierte Prüfungen nach der Facharztweiterbildung Facharztprüferworkshop in Südbaden 142 ÄBW 04 • 2014 Freitextkommentaren fanden sich zahlreiche Anregungen für inhalt liche und strukturelle Verbesse rungen der bisherigen Facharztprü fungen. Die Prüflinge selbst zeigten bis auf wenige Ausnahmen eine hohe Zufriedenheit mit den abgelaufenen Prüfungen. Allerdings muss in die sem Zusammenhang angeführt wer den, dass die Nichtbestehensquote in den Facharztprüfungen in Südbaden bei < 3 Prozent liegt. Foto: pixelio.de M ündliche Prüfungen haben nicht nur in der Ausbildung, sondern auch in der Fach arztweiterbildung einen hohen Stel lenwert. Problematisch ist, dass sie als wenig objektiv und reliabel gelten und in hohem Maße anfällig für sub jektive Verzerrungen sind. In einer außerordentlichen Ver treterversammlung der Bezirksärzte kammer Südbaden vom 28. April 2012 mit dem Thema „Weiterbildung in Klinik und Praxis – Wunsch und Wirklichkeit“ wurde diskutiert, (Mindest-) Standards für Facharzt prüfungen zu definieren und einen fachlichen Austausch der Mitglieder des Prüfungsausschusses unter einander zu initiieren. Dieses auf greifend hatte sich der Vorstand der Ärztekammer Südbaden ent schlossen, 2013 erstmalig für Fach arztprüfer und Prüfungsvorsitzende einen Facharztprüfer-Workshop an zubieten. Mitarbeiter der Medizinischen Fakultät der Universität Freiburg wur den gebeten, einen Workshop zu konzipieren, der sich am WorkshopAngebot der Medizinischen Fakul täten in Baden-Württemberg für Prüfer im mündlich-praktischen Staatexamen orientiert. Ziel des Facharztprüfer-Workshops sollte es sein, Struktur und Qualität der Fach arztprüfungen zu optimieren. Im Vorfeld erfolgte über ein halbes Jahr eine Evaluierung der Facharztprüfungen in Südbaden. Dabei wurden sowohl die Prüfungs vorsitzenden als auch die Prüfer so wie Prüflinge direkt im Anschluss an die Facharztprüfung befragt. Alle Beteiligten erhielten einen 13 Items sowie drei offene Fragen umfas senden Evaluationsbogen, der vor allem das Niveau der Prüfungsfragen, die Zufriedenheit mit der abgelaufe nen Prüfung sowie den Fortbildungs bedarf zum Thema Prüfungen ab fragt. Die quantitativen Analysen in den Eingangsevaluationen ergaben, dass 27,3 Prozent der Prüfungsvor sitzenden und 23,4 Prozent der Prüfer die Notwendigkeit einer Schulung für Prüfer sahen. In den Erstmals im April 2013 wurde dann von der Ärztekammer Süd baden ein insgesamt sechs Unter richtseinheiten (4,5 Zeitstunden) umfassendes Schulungsprogramm angeboten, das inhaltlich folgende Themenbereiche abdeckte: Formaler Prüfungsablauf, allgemeine TestGütekriterien, Gewichtung der Prü fungsinhalte, Erstellung struktu rierter Prüfungsfragen, thematische Absprache der Prüfer und Definition von Bewertungskriterien. Außer dem wurde eine Prüfungssimulation durchgeführt, die es den Teil nehmern ermöglichte, die Facharzt prüfung sowohl aus der Perspektive der Prüflinge, als auch aus der der Prüfer zu erfahren und zu reflek tieren. Der Workshop wurde bislang vier Mal mit insgesamt 43 Teilnehmern aus den unterschiedlichsten Fachrich tungen (vor allem Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Chirurgie, Anästhesi ologie, Gynäkologie, Neurologie und Psychiatrie) durchgeführt und an schließend evaluiert. Von insgesamt circa 350 eingetragenen Prüfern und Prüfungsvorsitzenden der Ärztekam mer Südbaden prüfen regelmäßig circa 250 Prüfer/Prüfungsvorsitzende; von diesen haben bislang also circa 17 Prozent an der Schulung teilge nommen. Die Evaluationen ergaben eine hohe Akzeptanz des Schulungs konzeptes, vor allem die Möglichkeit der aktiven Mitarbeit während des Workshops sowie das gute kollegiale Klima wurden hervor gehoben. Besonders nützlich für die Facharztprüfung wurden die Erstellung von Fallvignetten, der kollegiale Review der Prüfungsfragen sowie die Prüfungssimulation an gesehen. Die Auswertung der Frei textkommentare ergab, dass die Teilnehmer vor allem Anregungen zur Verbesserung der Prüfungs qualität erhalten haben, dass eine nachprüfbare und vergleichbare Strukturierung der Facharztprü fungen notwendig ist, die Bewertung der Prüfungsleistung standardisiert werden muss, eine Abstimmung der Mitprüfer sinnvoll und die Erstellung eines fachspezifischen Fallvignetten kataloges für das jeweilige Prüfungs fach anzustreben ist. Außerdem gaben die Teilnehmer an, dass ihnen einige juristische und formale As pekte der Facharztprüfung klarer geworden seien. Fazit: Das Angebot von Schu lungsprogrammen für Facharztprüfer erscheint sinnvoll und notwendig, um eine strukturelle und inhaltliche Verbesserung der Prüfungen zu erreichen. Darüber hinaus sehen die Prüfer die Notwendigkeit, ein heitliche fachspezifische Standards beziehungsweise Bewertungskrite rien zu formulieren und diese vor allem neuen Prüfern an die Hand zu geben. Weitere Termine für den Fach arztprüfer-Workshop sind für den 4. Juni 2014 und dann fortlaufend geplant. I. Streitlein-Böhme u. M. Giesler (Studiendekanat), W. Niebling u. K. Böhme (Lehrbereich Allgemeinmedizin), G. Fabry (Medizinische Psychologie), Medizinische Fakultät, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg management akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Erfolgreiches Wiedereinstiegsseminar für Ärztinnen in Heidelberg Unterstützung von allen Seiten V ortrag beim Wiedereinstiegsse minar für Ärztinnen? Das dele giere ich nicht; da komme ich selbst!“ verriet uns Dr. Eva Hemberger ihre Gedanken bei der Anfrage der Ärztekammer. Die Präsidentin der Versorgungsanstalt Tübingen war ei ne der zahlreichen Referentinnen in unserem Kurs, der Anfang Februar in Heidelberg nun schon zum achten Mal stattfand. Wir erhielten eine hochkarätige fachliche und berufspo litische Auffrischung unseres Wissens rund um den Arztberuf. Diese zwei üppigen Wochen waren der erste Teil der Veranstaltung, die vom Ausschuss Ärztinnen und der Akade mie für Ärztliche Fortbildung der Be zirksärztekammer Nordbaden in Zu sammenarbeit mit der Ärzteschaft Heidelberg abgehalten wurde und im Sommer fortgesetzt wird. Zum Konzept des Kurses gehört, zwischen den bei den theoretischen Teilen eine mehrwö chige Hospitation durchzuführen. Dr. Bärbel Kuhnert-Frey, die wis senschaftliche Leiterin des Kurses, hatte Wert darauf gelegt, engagierte Experten auszuwählen, die einen fun dierten Überblick über ihr Fach haben. Sie hatte ihnen die Aufgabe gestellt, über die häufigsten Erkrankungen und die Neuerungen der letzten Jahre in ihrem Fachgebiet zu berichten. So wurden die Teilnehmerinnen mit kon densierten Informationen versorgt und mit der Begeisterung der Vortra genden für ihr Fach angesteckt. Wir wurden sensibilisiert für die Golden Hour in der Schlaganfallversorgung, für Zeichen der Kindesmisshandlung und die aktuelle Herzinfarkttherapie. Wir lernten die verschiedenen RisikoScores und Assessments kennen. Die leitliniengerechte Therapie von chro nischen Erkrankungen oder Infekti onen genauso wie die Palliativmedizin oder die Psychiatrie wurde uns in gut verdaulichen Häppchen serviert. Verschüttetes Wissen in Fächern wie Rheumatologie, Humangenetik oder Sozialmedizin wurde mit Neue rungen aufgefrischt; Neues in der Urologie, Augenheilkunde und Radiologie in unser Blickfeld gerückt. Abstrakte Begriffe wie Ärztekammer, Kassenärztliche Vereinigung, Rechts medizin oder Gesundheitsamt beka men Gesichter, ließen uns spüren, nicht allein gelassen zu sein mit un seren Fragen. Wir diskutierten freudig und lachten herzhaft. Knapp vierzig Teilnehmerinnen hatten sich diesmal eingefunden, zum Großteil aus Baden-Württemberg, doch auch aus anderen Bundesländern oder dem Ausland. Nicht nur die Le bens- und Berufsgeschichten der Wie dereinsteigerinnen unterschieden sich, sondern auch ihr Alter und die Dauer der ärztlichen Berufspause. Meist meh rere Kinder hatten die Frauen großge zogen, oft mehr als zehn Jahre pausiert und sich manchmal beruflich in einer anderen Richtung erprobt. Also ging es darum, Orientierung zu finden, wie der eigene Weg zurück in die Medizin aussehen könnte. Wir alle kennen Arbeitsbedingun gen, die mit familiären Verpflichtungen schwer zu vereinbaren sind. „Wenn man als Abteilung flexibel sein will, dann kann man das auch“, berichtete beispielsweise Dr. Annette Maleika, Chefärztin in der Abteilung für Gynä kologie und Geburtshilfe in Schwet zingen. Sie bietet in ihrer Abteilung ausschließlich Teilzeitstellen an und fährt gut damit. Wir würden uns mehr solche Abteilungen wünschen. Das träfe sich mit dem Wunsch von Dr. Josef Ungemach, Vizepräsident der Landes ärztekammer Baden-Württemberg: „Wir haben Interesse, dass Sie in den ärztlichen Beruf zurückkehren!“ Dieser erste Teil des Kurses hat vielen Kolleginnen die ursprüngliche Begeisterung für die Medizin in Erinne rung gerufen. Unser Selbstvertrauen ist erheblich gestärkt worden, da früher Gelerntes und fachliche Erfahrungen wieder ausgegraben und aufgefrischt wurden. Wir erhielten die Motivation, uns in Bücher oder Internet-Quellen zu vertiefen und wieder Stethoskop, Schallkopf oder Skalpell in die Hand zu nehmen. Voller Ermutigung und Taten drang verabschiedeten wir uns vonei nander und freuen uns auf ein Wieder sehen Ende Juni. Dr. Anke Fink Weitere Informationen: www.ärztekammer-bw.de C Veranstaltungshinweis Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (MAK) lädt gemeinsam mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank zu einer Fortbildungsveranstaltung für Mediziner ein. Veranstaltungstitel: Der Weg zur wirtschaftlich erfolgreichen Praxis Ziele: Sehen Sie Ihre berufliche Zukunft als Arzt in eigener Praxis? Um die wirtschaftliche Existenz Ihres Unternehmens langfristig zu sichern, sollten Sie frühzeitig mit den Planungen beginnen. Dieses Seminar unterstützt Sie dabei. In zwei Modulen be handeln wir zentrale Themen der Betriebswirtschaft und gehen auf Einnahmemöglichkeiten aus freiberuflicher Tätigkeit ein. Dabei erläutern wir auch die Systematik der vertrags- und privatärztlichen Leistungsabrechnung und stellen die Grundzüge der Honorarverteilung vor. Darüber hinaus klären wir wichtige Fragen der betriebswirtschaftlichen Planung und erörtern zentrale Aspekte der unternehmerischen Praxisführung. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie im Internet unter www.mak-bw.de. Referenten: • Karin Ekert, Diplom-Volkswirtin • Thomas Friedrich, Betriebswirt (VWA) • Gernot Haug, Arzt • Marian Buchholz-Kupferschmid, Diplom-Gesundheitsökonomin Termine und Veranstaltungsort: • Modul 1: 15. Mai 2014 (17.30 Uhr bis ca. 21.00 Uhr) • Modul 2: 5. Juni 2014 (17.30 Uhr bis ca. 21.00 Uhr) • KVBW Stuttgart, Albstadtweg 11, 70567 Stuttgart Information und Anmeldung: • Management Akademie der KV Baden-Württemberg, Telefon (07 11) 78 75-35 35, Fax (07 11) 78 75-48-38 88, E-Mail: info@mak-bw.de • oder Online-Anmeldung unter www.mak-bw.de Teilnahmegebühr: 55,– Euro je Modul (inklusive Unterlagen, Verpflegung, Getränke) Anzeige Der zweite Teil des Seminars findet am 30. Juni 2014 statt (siehe Seite 162) Die Teilnehmerinnen des Wiedereinstiegsseminars ÄBW 04 • 2014 143 Medizinhistorik Störungen der Knochenbildung und abnorme Knochenbrüchigkeit Die Krankheiten des Henri de Toulouse-Lautrec Ausgangspunkt Prof. Dr. Andreas Otte Prof. Dr. Dan Curticapean Das Leben des französischen Ma lers Henri-Marie-Raymond Comte de Toulouse-Lautrec-Monfa (24. Novem ber 1864 im „Hôtel du Bosc“ im süd französischen Albi – 9. September 1901 auf Schloss Malromé, Gironde; Abb. 1 und 2) zeigt in bedrückender Weise die Auswirkungen einer zu Zwergwuchs führenden Knochener krankung. Einige Autoren sprechen dabei von einer Pyknodysostose (auch Toulouse-Lautrec-Syndrom) bzw. Osteopetrosis („Marmorkno chenkrankheit“) oder von einer Achondroplasie, wiederum andere Autoren von einer Osteogenesis im perfecta tarda, der verlangsamten Verlaufsform der umgangssprachlich auch als „Glasknochenkrankheit“ be zeichneten Erkrankung [1, 2]. Abb. 3: Henri de Toulouse-Lautrec: Henris Vater, Graf Alphonse de Toulouse-Lautrec (1838–1913) lenkt einen Vierspänner, 1881, Öl auf Leinwand Abb. 2: Fotographie von Henri de Toulouse-Lautrec als Erwachsener Abb. 1: Fotographie von Henri de Toulouse-Lautrec als Kind (um 1867) Autoren: Prof. Dr. Andreas Otte Hochschule Offenburg Badstraße 24 77652 Offenburg E-Mail: andreas.otte@ hs-offenburg.de Prof. Dr. Dan Curticapean Hochschule Offenburg Badstraße 24 77652 Offenburg E-Mail: dan.curticapean@ hs-offenburg.de 144 Alle möglichen Varianten sind vererbliche Erkrankungen, und dies wurde vermutlich durch die lang ge pflegte Tradition seiner jahrhunderte alten hochadligen Familie durch Ver wandtenehen begünstigt. Eine gene tisch konklusive Diagnose von Henris Krankheit wäre erst heute möglich. Bei allen Erkrankungen kommt es neben unterschiedlichen und auch nicht immer gleichermaßen hervor tretenden Begleitsymptomen zu ei ner Störung der Knochenbildung und einer mehr oder weniger abnormen Knochenbrüchigkeit: 1878 bricht sich ÄBW 04 • 2014 der 13-jährige, 150 cm große Knabe beim Aufstehen von einem Stuhl den linken und 1879 bei einem Spazier gang den rechten Oberschenkel. Aufgrund der gestörten Knochenbil dung wachsen die Knochen jeweils nur schwer zusammen, und Henri erreicht trotz vieler erfolgloser Thera pien (darunter sogar Elektroschocks) nur eine Körpergröße von 152 cm [5]. Dies macht ihn ungeeignet, den An forderungen eines auf Reiten und Jagd fixierten Vaters (Abb. 3) zu genü gen. Nur die Mutter bleibt fortan Henris Bezugsperson (Abb. 4). Zu ihr kommt er bis zu seinem Lebensende immer wieder gerne, sie ist seine seelische Begleiterin, sie stützt ihn. Abb. 4: Henri de Toulouse-Lautrec: Henris Mutter, die Comtesse Adèle de Toulouse-Lautrec (1841–1930) auf Schloss Malromé, 1886 Verlauf Wie ein roter Faden scheint die Erkrankung Henris weiteres Leben und Schicksal zu besiegeln, und doch erwächst aus dieser physisch ein schränkenden und psychisch bela stenden Gebrechlichkeit ein künstle rischer Gegenpol von genialer Aus prägung, gleichsam einer Rückzugs stätte [3] in bis dahin tabuisierte Bereiche des Pariser Lebens und Nachtlebens (Abb. 5, 6) um die Jahr Abb. 5: Henri de Toulouse-Lautrec: Die Toilette, 1889 (Quelle: Zenodot Verlagsgesellschaft mbH) Medizinhistorik Bordell der Rue des Moulins mit nach folgendem mehrmonatigen Aufent halt in der Nervenheilanstalt in Neuilly [5]. Ende Abb. 6: Henri de Toulouse-Lautrec: Ball im Moulin de la Galette, 1889 (Quelle: Zenodot Verlagsgesellschaft mbH) hundertwende der „Belle Epoche“ [4]. Doch trotz seiner finanziellen Unab hängigkeit allein durch das Familien vermögen und bereits zeitlebens Ruhm und Anerkennung seiner Kunst und seiner führenden Rolle bei der Entwicklung der Plakattechnik durch die Farblithografie (Abb. 7), greift er in seinen letzten Lebensjahren immer mehr zum Alkohol; es scheint, als ob sein missgestalteter Körper, die ver meintliche Liebe in den Bordellen von Paris und das immerwährende Stre ben nach Anerkennung ihn am Ende Abb. 7: Henri de Toulouse-Lautrec: „Jardin de Paris“: Jane Avril, Farblithographie (Plakat), 1893. doch einzuholen vermochten: Im Sommer 1897 Delirium tremens in Villeneuve-sur-Yonne; 1898 Verfol gungswahn (er glaubt, die Polizei verfolge ihn); 1899 zunehmende De pressionen, Angstneurosen, Wahn vorstellungen; ebenfalls im gleichen Jahr Methylvergiftung im Pariser Gegen Ende seines Lebens ist sein Lebenswille gebrochen, März 1901 Hirnblutung mit Lähmung bei der Beine, 15. August Schlaganfall mit Hemiparese [5]. Am 9. September 1901 endet sein nur 36 Jahre wäh rendes, aber schaffensreiches Leben. Toulouse-Lautrec hinterlässt uns über 600 Gemälde, 360 teilweise farbige Lithografien (darunter die 30 berühmten Plakate) sowie unzäh lige Zeichnungen und Skizzen [5]. Einen Großteil seiner Werke ver machte der Künstler seiner Geburts stadt Albi, die ihm zu Ehren im Jahr 1922 ein eigenes Museum dafür einrichtete (Musée Toulouse-Lautrec) [6]. Trotz seiner Missgestalt und des damit verknüpften tragischen Schicksals ist Lautrec zu einem der größten Maler geworden; einige seiner Werke erzielten zweistellige Euro-Millionenwerte. Literatur [1] Angier N. What Ailed Tou louse-Lautrec? Scientists Zero In on a Key Gene. The New York Times, 6 Ju ne 1995. [2] Noble figure. The Guardi an, UK, 20 November 2004. [3] Otte A. Genie und Wahn sinn in der Musik? BadenWürttembergisches Ärzte blatt 2009; 64 (9): 380381. [4] LaMure P. Moulin Rouge: Roman um Henri de Tou louse-Lautrec. Herbig, 2. Auflage, 2003. [5] Néret G. Henri de Toulou se-Lautrec. Benedikt Ta schen Verlag GmbH, Köln, 1993. [6] www.museetoulou selautrec.net Anzeige DESIGN, DAS INSPIRIERT DER NEUE CT 200h VOLLHYBRID Schön, dass es ihn gibt: Freuen Sie sich auf den weltweit ersten Vollhybrid der Premium-Kompaktklasse mit 100 kW (136 PS) und einem klassenbesten Verbrauch schon ab 3,6 l/ 100 km. Erleben Sie Fahrvergnügen bei einer besonderen Probefahrt und fragen Sie nach unseren attraktiven Konditionen zur Markteinführung des neuen CT 200h. JETZT PROBE FAHREN! LEXUS FORUM FILDERSTADT AHZ Automobil Handels Zentrum GmbH Felix-Wankel-Str. 44 • 70794 Filderstadt • www.lexusforum-filderstadt.de • Tel.: 0711 12852800 Kraftstoffverbrauch in l/100 km kombiniert 4,1–3,6 (innerorts 4,1–3,6/außerorts 4,0–3,5), CO2 -Emissionen in g/km kombiniert 94–82 nach dem vorgeschriebenen EU-Messverfahren. Abb. zeigt CT 200h F SPORT mit Sonderausstattung. Wirtschaft Informationen der Baden-Württembergischen Bank Neues aus der Finanzwelt Nachhaltige Krisengewinner? Christoph Groß Abteilungsdirektor LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH Fixed Income & Alternative Investments Telefon (07 11) 2 29 10-38 35 E-Mail: christoph.gross@ lbbw-am.de www.lbbw-am.de Mit nachhaltigen Geldanlagen verbinden viele Anleger Aktieninvest ments zum Beispiel in Solar- oder Windkraftunternehmen. Allerdings sind nachhaltige Investitionen auch über einen nachhaltigen Rentenfonds möglich. Wie bei herkömmlichen Renten fonds investiert ein nachhaltiger Rentenfonds beispielsweise in Staats anleihen, Pfandbriefe und Unterneh mensanleihen. Der feine Unterschied: Bevor sich der Fondsmanager für ein festverzinsliches Wertpapier ent scheidet, überprüft er, ob es die in der Anlagestrategie definierten Nachhal tigkeitskriterien erfüllt. Dabei können die Strategien unterschiedlich streng geregelt sein. So verfolgt mancher Fonds den Best-in-Class-Ansatz. Das heißt, er investiert in Anleihen jener Unternehmen, die als besonders nachhaltig in ihrem jeweiligen Sektor gelten. Da in solchen Fonds per se keine Sektoren ausgeschlossen sind, kann es durchaus sein, dass sich darin auch Anleihen von Ölkonzernen fin den, weil diese „nachhaltiger“ wirt schaften als ihre Wettbewerber. Manche Anleger sehen hier eine Verwässerung des Nachhaltigkeitsge dankens. Vor diesem Hintergrund investie ren Asset Manager wie die LBBW As set Management anders: Sie definie Anzeige Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Stuttgart lädt im Rahmen des Forums für eine nachhaltige Zukunft zu einem Vortrag mit anschließender Diskussion ein. Titel: Schrumpfen oder Wachsen: Wie kann Nachhaltigkeit in einer endlichen Welt gelingen? Referent: Prof. Dr. Ernst Ulrich von Weizsäckerl Termin und Veranstaltungsort: Montag, 19. Mai 2014 um 19:00 Uhr BW-Bank Stuttgart, Kleiner Schlossplatz 11, 70173 Stuttgart Information und Anmeldung: BW-Bank Stuttgart, Yvonne Haarer, Telefon (07 11) 1 24-3 23 69, E-Mail: yvonne.haarer@bw-bank.de Teilnahmebedingungen: Die Veranstaltungsteilnahme ist kostenfrei. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. ren Ausschlusskriterien, nach denen etwa ein Investment in Anleihen von Gesellschaften mit kontroversen Ge schäftsfeldern grundsätzlich nicht erlaubt wäre. Dazu können unter an derem Atomenergie, Rüstung, Alko hol, Tabak oder Glücksspiel zählen. Bei Staatsanleihen können beispiels weise Menschenrechtsverletzungen oder Korruption zum Ausschluss führen. Französische Staatsanleihen kämen beispielsweise für ein Invest ment nicht in Betracht. Dort ist der Atomstrom-Anteil vom Energiemix mit 85 Prozent ausgesprochen hoch. In den erlaubten Sektoren kommt bei der Auswahl geeigneter Wertpapiere ergänzend der Best-in-Class-Ansatz zum Tragen: Unter den wünschens werten Unternehmens- und Staatsan leihen werden jene Emittenten bevor zugt, die besonders nachhaltig sind. Mit dem Best-in-Class-Ansatz schließlich werden dann Emittenten ausgewählt, die innerhalb ihrer Ver gleichsgruppe besonders gut ab schneiden. Das Kapital wird in Unter nehmen investiert, die in ihrer Bran che die ökologischen und ethischen Standards am besten umsetzen. Da rüber hinaus ist eine gute bis sehr gute Bonität der Emittenten wichtig. Bei nachhaltigen Staatsanleihen bie ten sich bonitätsstarke Staatsanleihen aus den Kernstaaten der Euro-Zone an. Daher kommen etwa Länder wie Belgien, Niederlande, Dänemark, Deutschland und Österreich in Be tracht. Aber auch Spanien und Portu gal haben sich jüngst positiv entwi ckelt und wieder Eingang in das An lageuniversum gefunden. Bei der Ermittlung des Anlageuni versums arbeiten Asset Manager mit Partnern wie oekom research zusam men. Diese Rating-Agentur ist auf Nachhaltigkeit spezialisiert. Sie er stellt gemäß den Vorgaben des Asset Managers das entsprechende Anla geuniversum, aus dem der Fondsma nager dann Anleihen auswählen kann. Ein interessanter Aspekt bei der Analyse nachhaltiger Rentenfonds ist, dass die Staaten mit sehr guter Nach haltigkeitsbewertung auch gute Bo nitätsratings aufweisen und somit zu den aktuellen Krisengewinnern gehö ren. Ähnlich verhält es sich bei nach haltigen Unternehmensanleihen. So zum Beispiel entwickelten sich einige „nachhaltig“ ausgerichtete Häuser mit einem Rating von BBB und damit einhergehend einer höheren Rendite stabiler als „konventionelle“ Unter nehmen – aufgrund geringerer Event risiken. Das legt den Schluss nahe, dass Nachhaltigkeit im Rentenbereich das Kreditrisiko senken kann. Damit verwundert es nicht, dass eine zunehmende Zahl institutio neller und privater Investoren Nach haltigkeitskriterien beim Rentenin vestment auch als zusätzliche Kom ponente der Risikoeinschätzung be rücksichtigt. Doch wie finden Anleger den richtigen Nachhaltigkeitsfonds im Rentenbereich? Ähnlich wie Fonds manager anhand ihres Kriterienkata logs nachhaltige Anleihen beurteilen, könnten auch Anleger gute von we niger guten Nachhaltigkeitsfonds unterscheiden. Dabei hilft ihnen das Transparenzlogo von Eurosif (Europe an Sustainable and Responsible In vestment Forum), dem europäischen Dachverband für nachhaltige Geldan lagen. Zu den Mitgliedern zählen in stitutionelle Investoren, Finanzdienst leister, wissenschaftliche Institute, Research-Agenturen und Nichtregie rungsorganisationen. Über seine Mit glieder repräsentiert Eurosif Anlagen im Wert von über einer Billion Euro. Der Dachverband knüpft die Vergabe des Gütesiegels an strenge Bewer tungskriterien. Nur rund 20 Prozent aller in Deutschland zugelassenen Nachhaltigkeitsfonds erfüllen die Kri terien für das Eurosif-Gütesiegel – der Fonds LBBW Nachhaltigkeit Renten ist einer dieser Fonds. Zahlreiche private und institutio nelle Investoren haben zudem er kannt, dass die Beurteilung einer Ka pitalanlage allein unter fundamen talen und ökonomischen Gesichts punkten in der heutigen Welt nicht mehr ausreicht, sondern viele latente Risiken auf nicht-finanzielle Faktoren wie kontroverse Managementprak tiken oder Umweltkatastrophen zu rückzuführen sind. Aus Fehlern lernen Operation am Unterschenkel – Lokalanästhesie oder Narkose mit Blutsperre? Fall 26 Ausbreitungsgebiet dieses Nervs bestehen nach wie vor deutlich ausgeprägte Hyp- und Parästhesien. Im Jahr 2000 zog sich der Patient an der Außenseite des rechten Unterschenkels eine Stichverletzung durch einen Dorn zu. Nach dessen Entfernung kam es im weiteren Verlauf immer wieder zu Schwellungszuständen, ab 2003/2004 auch zu Ver härtungen. Durch Ultraschall wurde eine Zyste mit Fremdkör per festgestellt, durch Kernspintomogramm ein Narbenknoten im lateralen subkutanen Fettgewebe bei narbiger Verdickung der angrenzenden Fascie des lateralen Gastrocnemiuskopfes. Die innerhalb des Knotens nachweisbare signalarme Formation entsprach einem Fremdkörper. Im Sommer 2006 entfernte der Antragsgegner, niedergelas sener Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, das Fremd körpergranulom in Lokalanästhesie. Der Eingriff war durch massive Verwachsungen des Granulationsgewebes mit dem umgebenden Subkutangewebe und der Unterschenkelfascie erschwert, zudem traten intraoperativ starke venöse und arteri elle Blutungen auf, die zu erheblicher Sichtbehinderung führten. Trotzdem wurde der Eingriff fortgeführt, die Spitze eines Dorns gefunden und extrahiert, das Granulationsgewebe excidiert. Postoperativ klagte der Patient über Taubheit im Be reich der rechten Ferse und des Fußes, entsprechend dem Gebiet des Nervus suralis. Tatsächlich war bei der Operati on der Nervus suralis bleibend geschädigt worden. Im Diskussion Die Kommission hatte zu prüfen, ob es fehlerhaft war, den Eingriff in Lokalanästhesie vorzunehmen oder jedenfalls – als Komplikationen auftraten – auf diese Weise fortzusetzen. Die operative Entfernung eines Fremdkörpers in örtlicher Betäu bung ist grundsätzlich nicht fehlerhaft, wenn das Operations gebiet leicht zugänglich ist und keine ausgedehnten Präparati onen in einem Gebiet erforderlich sind, in dem wichtige vasku läre oder nervale Strukturen verlaufen. Andererseits ist ein sol cher Eingriff in Blutsperre/-leere das erheblich sicherere Verfahren. Wenn bei einem Vorgehen wie hier intraoperativ größere Probleme auftreten, verbunden mit Unübersichtlichkeit im Operationsgebiet, und dadurch die Gefahr der Verletzung von Nerven und Gefäßen droht, kann sich die Notwendigkeit ergeben, den Eingriff abzubrechen und unter günstigeren Be dingungen – Narkose und Blutsperre/-leere – nachzuholen. Die Kommission war der Auffassung, diese Notwendigkeit habe hier vorgelegen. Die Fortsetzung der außergewöhnlich schwierigen Präparation trotz unübersichtlicher Verhältnisse barg die Gefahr einer Verletzung des Nervus suralis. Deshalb bejahte die Kommission einen Behandlungsfehler und einen damit verbundenen Gesundheitsschaden. Aus Fehlern lernen: In loser Folge veröffentlicht das Ärzteblatt Baden-Württemberg ausgewählte und interessante Fälle aus der Arbeit der G utachterkommissionen für Fragen ärztlicher Haftpflicht. Autorenteam: Dr. iur. Eberhard Foth, Ulrike Hespeler, Matthias Felsenstein, Dr. med. Manfred Eissler Anzeige StreSSerKranKungen: patIenten zWISChen hauSarztpraxIS und FaChpSyChotherapIe Fachvortrag mit Diskussion, Mittwoch, 07.05.2014, 17.00 bis 18.30 Uhr „Burnout“ ist zwar in aller munde, doch die Behandlung der dahinterliegenden ernsthaften psychiatrischen und psychosomatischen erkrankungen, oft mit zunächst körperlichen Beschwerden verbunden, bedarf noch immer deutlicher Verbesserungen. Insbesondere die prävention, Früherkennung und rechtzeitige Behandlung kann von der zusammenarbeit von hausärztlichen und psychotherapeutischen angeboten profitieren. essenziell sind maßgeschneiderte alltagsorientierte und alltagskompatible hilfestellungen. Wirksame Behandlungsmöglichkeiten und neue hilfeformate werden vorgestellt und miteinander diskutiert. referent: dr. med. thomas Bolm, Chefarzt mentaCare zielgruppe: haus- und allgemeinärzte Cme-Fortbildungspunkte: 2 punkte Im anschluss besteht gelegenheit, mentaCare, das neue zentrum für psychische gesundheit, kennenzulernen. Anmeldung bis 25.04.2014: Chefarzt Dr. med. Thomas Bolm azenbergstr. 68 70192 Stuttgart telefon 0711 76100 - 0 telefax 0711 76100 - 499 info@mentacare.de www.mentacare.de Kompetenzzentrum Behandlern und anderen Fachkreisen bietet mentaCare eine attraktive Informations- und Weiterbildungsplattform. In Workshops, Seminaren oder im rahmen von wissenschaftlichen Vorträgen können teilnehmer ihr Wissen vertiefen und sich mit Kollegen austauschen. Arzt und Recht aktuell An umfassender Risikoaufklärung führt kein Weg vorbei Ärztliche Aufklärung Die Rubrik „Arzt und Recht aktuell“ befasst sich in regelmäßigen Abständen mit aktuellen Rechtsfragen, wichtigen Urteilen, Gesetzesänderungen und Nachrichten, die für die Ärzteschaft von Bedeutung sind. Im Blickpunkt steht diesmal das Thema Patientenaufklärung. Heiko Schönsiegel Fachanwalt für Versicherungsrecht und IT-Recht Harald Heck Fachanwalt für Arbeitsrecht und Medizinrecht Erneut im Fokus der Öffentlichkeit Nicht zuletzt durch das Patienten rechtegesetz, das heißt, das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patien tinnen und Patienten ist unter ande rem auch das Thema „Ärztliche Aufklä rungspflicht“ erneut in den öffentli chen Fokus geraten. Aus juristischer Sicht hat sich durch das Gesetz wenig geändert. Das Gesetz statuiert vielfach das, was längst in einer von vielen Fallgruppen geprägten Rechtspre chung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte „Stand der Dinge“ war. Die Aufklärung des Patienten ist für die Ärzte fester Bestandteil der täglichen Routinearbeit. Gerade der Umfang eines solchen Gesprächs, so wohl zeitlich als auch inhaltlich, steht von jeher in einem Spannungsfeld, in dem das rechtliche Müssen, das Inte resse oder Desinteresse des Patienten und die tägliche Arbeitsbelastung des Arztes aufeinandertreffen. Gerade des halb lohnt es, die gesetzlichen Anfor derungen und aktuellen Tendenzen der gerichtlichen Praxis zu kennen. Foto: Thinkstock – satori13 – iStock Aufklärung bei Routineimpfungen Die Autoren sind bei der Depré RECHTSANWALTS AG in Mannheim als Rechtsanwälte tätig. 148 In einem recht aktuellen Hinweis beschluss des Oberlandesgerichts Zweibrücken (Beschluss des OLG Zweibrücken vom 31. 01. 2013, Az. 5 U 43/11) ging es um die erforderliche Aufklärung bei sogenannten Routi neimpfungen. In dem fraglichen Fall ging es speziell um das H1N1-Virus 2009 (sog. Schweinegrippe). Ausgangspunkt des gerichtlichen Hinweises an die Parteien der Beru fungsinstanz war zunächst die recht liche Einordnung einer solchen H1N1Impfung als ärztlichem Heileingriff. Ein solcher stellt, auch wenn dies dem Laien oft schwer zu vermitteln ist, strafrechtlich eine tatbestandliche ÄBW 04 • 2014 Körperverletzung dar. Diese ist aber regelmäßig durch eine entsprechende Einwilligung des Patienten gerechtfer tigt, sodass eine Strafbarkeit des Arztes entfällt. Damit der Patient diese Einwil ligung wirksam erteilen kann, muss er vorher hinreichend deutlich über Ri siken, Nutzen und Besonderheiten aufgeklärt worden sein. Die Aufklä rung muss gerade bei operativen Ein griffen schriftlich und frühzeitig erfol gen. Hierzu hat sich eine umfangreiche Rechtsprechung entwickelt. Auch für den Patienten, der sich beispielsweise wegen Bewusstlosigkeit nicht erklären kann, ist „vorgesorgt“. Bei Einwilli gungsunfähigkeit des Patienten kann auf Aufklärung und Einwilligung ver zichtet werden. Jedoch muss die me dizinische Behandlung dem mutmaß lichen Willen des Patienten entspre chen. Ausnahmen gelten in solchen Fällen zumeist nur bei anderslautenden Patientenverfügungen des bewusst losen Patienten. Von der Einwilligung hängt zum einen die strafrechtliche Betrachtung ab, zum anderen auch zivilrechtliche Ansprüche auf Scha densersatz und Schmerzensgeld. In dem Sachverhalt, der das OLG Zweibrücken zu dem genannten Hin weisbeschluss veranlasste, verlangte der Patient/Kläger ein Schmerzens geld von mindestens 350 000 Euro wegen einer H1N1-Impfung und den aus seiner Sicht hieraus resultierenden Nebenwirkungen. Der Kläger litt nach der Impfung an einer entzündlichen Erkrankung des zentralen Nervensy stems. Im Rahmen der Beweisaufnah me in der 1. Instanz konnte dem Arzt ein Behandlungsfehler nicht nachge wiesen werden. Der Streit verlagerte sich juristisch daher auf die Risikoauf klärung des Patienten. War diese rechtzeitig und umfassend erfolgt? Das OLG hat in Anknüpfung an die Rechtsprechung des BGH zunächst wiederholt, dass bei ambulanten Ein griffen grundsätzlich eine Aufklärung am Tag des Eingriffes ausreichend sei. Zudem sah das Gericht die Besonder heit, dass es vorliegend um eine öffent lich empfohlene Routineimpfung ge gen Schweinegrippe ging. In einem solchen Fall genüge es, wenn dem Patienten nach ordnungsgemäßer schriftlicher Aufklärung Gelegenheit zur weiteren Nachfrage durch ein Ge spräch mit dem Arzt gegeben werde. Da das dem Kläger überlassene Aufklä rungsblatt vorliegend die möglichen Nebenwirkungen aufgeführt hatte, unter anderem auch neurologische Erkrankungen, ging das Gericht letzt lich davon aus, dass er hinreichend aufgeklärt worden sei. Die Einwilligung konnte daher wirksam erfolgen. Die Klage blieb daher letztlich ohne Erfolg. Neuland betreten Der 1. Strafsenat des Bundesge richtshofes (BGH) hatte sich 2012/2013 mit einem Fall zu befassen, in dem der Patient nach langjährigem Alkohol missbrauch an Leberzirrhose erkrankt war und bereits lebensbedrohliche Krankheitsschübe mit teils komatösen Phasen durchstanden hatte. Auf der Suche nach alternativen Behandlungs methoden stieß er auf ein neues Ver fahren der Leberzelltransplantation. Bei diesem Verfahren werden aus dem Leberzellgewebe des Patienten ent nommene Leberzellen isoliert, kulti viert und auf eine Biomatrix aufge bracht, um sodann in das Dünndarm mesenterium implantiert zu werden, wo sie die Leberfunktion unterstützen sollen. Die Standardmethode – eine Lebertransplantation – lehnte der Pa tient ab. Es gab zu dem neuen Verfah ren dann mehrere persönliche Aufklä rungsgespräche. Zudem erhielt der Patient schriftliches Informationsmate rial. Nach der Beweisaufnahme stand fest, dass der Patient zwar über Diagno se und Risiken der Behandlungsme thode Kenntnis hatte, mit ihm jedoch einige für die Beurteilung des medizi nischen Nutzens relevante Faktoren nicht in ausreichender Tiefe erörtert worden sind. Der Patient starb an Mul tiorganversagen. Der behandelnde Arzt wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit gefähr licher Körperverletzung angeklagt, da die Einwilligung des Patienten nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht wirksam erteilt worden sei. Der BGH (Urteil vom 20. 02. 2013, Az. 1 StR 320/12) macht zunächst deutlich, dass die Operation als ärztli cher Heileingriff einzuordnen sei, die einer Einwilligung bedurft hätte. Vor liegend ergab sich jedoch die Bewer tung, dass die von dem Patienten ab gegebene Einwilligungserklärung ob jektiv unwirksam war. Dies folge da raus, dass er jedenfalls nicht hinreichend Arzt und Recht aktuell über den potenziellen Nutzen der „Neulandmethode” aufgeklärt worden sei. Allerdings folgte der BGH der Auf fassung der Vorinstanz. Die Strafbarkeit des Arztes sei letztlich aber wegen des Vorliegens einer sogenannten hypo thetischen Einwilligung zu verneinen. An eine solche sind in der Praxis stren ge Anforderungen zu stellen. Vorlie gend konnte – in dubio pro reo – nicht ausgeschlossen werden, dass der Ge schädigte auch bei vollständiger Auf klärung in den Eingriff eingewilligt hätte. Hierzu gab es nach Auffassung des BGH hinreichend konkrete Feststel lungen, unter anderem eine Äußerung des Patienten gegenüber dem Arzt, die diese Vermutung belegt haben. Die Entscheidung aber macht deutlich, dass gerade bei medizi nischen Neulandmethoden die Auf klärung nicht umfassend genug sein kann. Sie muss nicht nur Risiken be schreiben, sondern auch den Nutzen hinreichend erkennbar machen und alle relevanten Alternativen aufzei gen. Trefflich streiten lässt sich immer über die Frage, wann eine Maßnahme medizinisches Neuland ist und wann nicht mehr. Im Zweifel sollte sich der Arzt jedoch für eine umfassendere Aufklärung entscheiden und dies auch dokumentieren. Von der Vorstellungskraft des Laien Die spätere Klägerin hatte einen Narbenbruch erlitten. Bei Erörterung der Narbenkorrektur mit ihrem Arzt kam man auch auf eine mögliche Brustoperation zu sprechen. Die Haut an der Brust der Klägerin war infolge des Stillens der Kinder deutlich ge dehnt, beide Brüste hatten merklich an Volumen verloren. Man sprach über ein In-Form-Bringen der Brust sowie die Verkleinerung der Brustwarzen. Unstreitig war die spätere Klägerin eine eher ängstliche Patientin, die mehrere Termine vor dem Eingriff wahrgenommen hatte. Auch hatte die Klägerin ein Bild vorgelegt, um ihre Wunschvorstellung zu verdeutlichen. Bei diesen Terminen hatte sie jeweils ihre Angst vor einem wesentlich grö ßeren Busen, den sie auf jeden Fall vermeiden wollte, betont. Mit dem späteren Ergebnis war die Klägerin dann aus verschiedenen Gründen unzufrieden. Unter anderem war ihr der Busen im Ergebnis schlicht zu groß. Es kam zum Rechtsstreit. Die Klägerin konnte dem beklag ten Arzt zwar einen Behandlungsfehler nicht nachweisen. Der Beklagte haftete jedoch unter dem Gesichtspunkt einer fehlerhaften Aufklärung. Das Gericht ging aufgrund der Angaben des Arztes davon aus, dass dieser die Patientin nicht hinreichend über das zu erwar tende Operationsergebnis aufgeklärt hatte und es damit zu einer mangelbe hafteten Zustimmung der Klägerin zur Operation gekommen war. Lehrbuchartig führt das Landge richt München (LG München I, Urteil vom 31. 07. 2013, Az. 9 O 25313/11) aus, dass es Sinn und Zweck der Auf klärung sei, dem Patienten, der selbst entscheiden darf und soll, ob er sich einer Behandlung unterziehen will, die für seine Entscheidung erforder lichen Fakten in einer auch für den medizinischen Laien verständlichen Form mitzuteilen. Erst dann und in dieser Form informiert, kann der Pati ent eigenverantwortlich abwägen. Vorliegend kam das Gericht zur Auffassung, dass die Patientin aus ih rer Laiensicht Vorstellungen geäußert hatte, die unerfüllbar waren. Der blo ße Hinweis auf die Größe der Implan tate in Millilitern („300 ml“) konnte hier unter Aufklärungsgesichtspunk ten nicht ausreichen. Es übersteige das Vorstellungsvermögen eines Laien, sich die spätere Wirkung vorzu stellen. Die gesteigerte Aufklärungs verpflichtung des Arztes galt vorlie gend umso mehr, als die Patientin ursprünglich nur wegen der Narben korrektur gekommen war. Das Gericht hat in seiner Entschei dung klargestellt: Kann das von einer Patientin ins Auge gefasste Ergebnis einer Brustoperation objektiv nicht erreicht werden, so ist darüber deut lich und unmissverständlich aufzuklä ren. Die Beschreibung der zur Vermei dung weiterer Narben gewählten Im plantatsgröße durch bloße Angabe des Volumens in ml reicht dafür regel mäßig nicht aus. Das Gericht wählte in seiner Urteilsbegründung ein für die ärztliche Aufklärung wichtiges Wort: schonungslos. So, nämlich schonungs los, hätte der Arzt der Patientin ver deutlichen müssen, dass ihr Wunsch nach einem kleineren Busen ohne sichtbare Narben nicht erfüllbar sei. Ärztliche Wirklichkeit Dieser kurze Querschnitt durch die Rechtsprechung der Jahre 2012 und 2013 zeigt, dass das Thema ärztliche Risikoaufklärung nach wie vor ein „heißes Eisen“ und Dauerthema ist und vermutlich auch in Zukunft bleiben wird. Dies gilt ungeachtet der nunmehr erfolgten Kodifikation durch den Ge setzgeber in § 630 e BGB. Auch für 2014 liegt schon das erste Urteil des BGH zu dem Thema vor. Die Leitsätze des Ur teils (Urteil vom 28.01.2014, Az. 143/13) sind durchaus praxisrelevant. Ein Gericht, so der BGH, darf seine Überzeugungsbildung auf die Anga ben des Arztes über eine erfolgte Risi koaufklärung stützen, wenn die Dar stellung in sich schlüssig ist und „ei niger“ Beweis für das Aufklärungsge spräch erbracht wurde. Dies gilt selbst dann, wenn der Arzt erklärt, ihm sei das fragliche Gespräch nicht im Gedächtnis geblieben. Gerade bei Ärzten, die tag täglich eine Vielzahl von Aufklärungs gesprächen führen und daher häufig kaum konkrete Erinnerungen an das einzelne Gespräch haben, dürfte dieses Urteil für einige Erleichterung sorgen. Und dennoch: Eine Aufklärung des Patienten über alle Risiken und Chancen, über die Wahrscheinlich keit, dass sich ein Risiko verwirklicht, über Alternativmethoden und über die Erreichbarkeit eines bestimmten Behandlungserfolges, fordert vor allem: Zeit. Die hohe Arbeitsbela stung der Ärzteschaft, ebenso Pati enten mit unterschiedlichen Vor kenntnissen, denen medizinische Sachverhalte verständlich und gedul dig erklärt werden müssen, stellen daher eine große Herausforderung dar. Aus rechtlicher Sicht führt aber an einer umfassenden Risikoaufklä rung kein Weg vorbei. Anzeige Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet an verschiedenen Standorten im Land ein Fachseminar für niederlassungswillige Mediziner. Seminartitel: Existenzgründer-Seminar für Heilberufler. Seminarinhalte: • Neugründung oder Übernahme • Kooperationsformen • Praxiswertermittlung • Investitions- und Kostenplanung • Finanzierungsmöglichkeiten • Öffentliche Fördermittel Termine und Veranstaltungsorte: 07. Mai 2014 (18.00 Uhr) in Tübingen 14. Mai 2014 (18.30 Uhr) in Heidelberg Information und Anmeldung: BW-Bank Tübingen, Melanie Spörl, Telefon (0 70 71) 1 58-166, E-Mail: melanie.spoerl@bw-bank.de BW-Bank Heidelberg, Stefan Leinthaler, Telefon (0 62 21) 9 18-166, E-Mail: stefan.leinthaler@bw-bank.de Teilnahmegebühr: kostenfrei Vermischtes Winterschool der Perspektive Hausarzt will für die Allgemeinmedizin begeistern Foto: Wikipedia Date mit dem Hochschwarzwald I m vorigen Heft berichteten wir über Initiativen, die ärztlichen Nachwuchs für eine allgemeinme dizinische Tätigkeit auf dem Land begeistern wollen. Der Deutsche Hausärzteverband, Landesverband Baden-Württemberg, setzt mit seiner „Perspektive Hausarzt“ noch früher an und führt bei Erscheinen dieser Aus gabe bereits seine zweite „Winter school“ durch, die sich gezielt an Medizinstudenten kurz vor dem Praktischen Jahr richtet. Auf Einladung des Ärztlichen Kreisvereins Breisgau-Hochschwarz wald, des Landratsamtes BreisgauHochschwarzwald und der AOK wird ein „Date mit dem Hochschwarzwald“ am Schluchsee geboten. Ziel ist es, den Interessierten einen praktischen Einblick in die Allgemeinmedizin zu geben und dabei auch die Attraktivi tät der Region vor Augen zu führen. An der ersten „Winterschool“ in Hinterzarten im Februar hatten 23 Medizinstudenten aus ganz Deutsch land teilgenommen. Die fünftägige Veranstaltung wurde vom Lehrbe reich Allgemeinmedizin der Universi tät Freiburg verantwortet, der unter anderem Seminare in Reanimation, EKG und Sonografie sowie Besuche in Arztpraxen bot. Neben dem gezielten Wissensaufbau gab es im Rahmen programm auch die Möglichkeit zum Skifahren auf dem Feldberg. Die Initi atoren der Veranstaltungsreihe hof fen, dass die Teilnehmer für die Allge meinmedizin und den Schwarzwald als Multiplikatoren werben. Die Aktivitäten des Hausärzte verbandes werden auch weit über Baden-Württemberg hinaus gewür digt: Ende März verlieh die Initiative Mittelstand der „Perspektive Haus arzt“ den Innovationspreis IT 2014. Die Plattform gehört damit in ihrer Rubrik zu den besten IT Lösungen des Jahres. Weitere Informationen: www.perspektive-hausarzt-bw.de C Stellenanzeige der KVBW, Ausgabe 3/2014 Filmspots und Plakate werben bundesweit für Leistungsfähigkeit von Kliniken Leserbrief Kampagne der Krankenhäuser W ie soll man die Stellenausschreibung der KV verste hen? Was hat ein „hauptamtlicher Vertretungsarzt“/ eine „hauptamtliche Vertretungsärztin“ in einem Bereitschaftsdienst zu suchen, zu dem jeder Arzt nach dem Heilberufekammergesetz verpflichtet ist? Und was soll die Umschreibung, dass die Bezahlung nach dem Tarifvertrag der Länder erfolgen soll? Der TVL reicht übrigens von A5, mit 1887 Euro, bis B11, mit 12 000 Euro. „Voll- oder Teilzeitarbeit“ soll möglich sein – und das allein für Fälle von „plötzlichen Erkrankungen“? Die „vielseitige Tä tigkeit“, die hier angeboten wird, ist die Arbeit, die bis zum 31. Dezember 2013 von den rund 17 000 niedergelassenen Ärzten gemacht wurde. Mit dem 1. Januar 2014 wurde diese – tatsächlich vielsei tige – Tätigkeit in die Hände von rund 90 Notfallpraxen aus gelagert, die nie so gut ausgestattet sein können, wie die 17 000 Praxen selbst es sind. Und jetzt sollen Ärzte angewor ben werden, die „hauptamtlich“ tätig werden sollen, und wir 17 000 Ärzte sollen diese „hauptamtlichen“ Vertretungsärzte zu allem Überfluss auch noch bezahlen? Egal ob Haupt- oder Nebenamt – wieso fühlt sich die KV inzwischen als „Amt“? Springer nannten wir diese Art von Dienst im Kranken haus, Legionäre nennt man sie beim Militär. Faktisch sind sie ein Beleg dafür, dass bereits nach einem knappen Quartal deutlich wird, wie die „freiwillige“ Vertretung, die bis Dezem ber noch reibungslos im ganzen Land praktiziert wurde, an die Wand gefahren wird. Die Grundsatzfrage ist jedoch, ob eine Körperschaft den eigenen Mitgliedern Konkurrenz machen darf. Und ob eine Körperschaft ein solches Notdienst-Kartell überhaupt einrich ten darf. Diese Stellenanzeige ist ein Skandal! Dr. med. Karlheinz Bayer, Bad Peterstal N ach den niedergelassenen Ärzten im Jahr 2012 haben Mitte März die Krankenhäuser Deutschlands eine bundes weite Imagekampagne mit Filmspots und Plakaten gestartet. Sie wird in den nächsten Jahren zwei Millionen Euro kosten und wirbt unter anderem mit Zitaten wie „Wann immer uns das Leben braucht“, „Der Patient im Mittelpunkt“ oder „Heute und in Zukunft für Sie da“. Im Wesentlichen will die Deut sche Krankenhausgesellschaft (DKG) mit der Initiative drei Ziele erreichen: Vor der angekündigten Klinikreform noch einmal eine höhere Finanzie rung fordern, der zunehmenden Kritik von Krankenkassen Paroli bieten so wie sich gegen die Ankündigung im Koalitionsvertrag wenden, nach der die Vergütung der Kliniken künftig stärker am Behandlungserfolg orien tiert werden soll. Die Kampagne wird von rund 2000 Kliniken in Städte, Kreise und Regionen getragen. Sie will auch die Bedeutung und die Leistungs fähigkeit der Krankenhäuser und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbei ter würdigen und stärker ins Be wusstsein der Bevölkerung rufen. Immerhin hätten die Kliniken 2013 mit 18,3 Millionen stationären Be handlungsfällen eine neue Höchst inanspruchnahme zu verzeichnen gehabt. Dies sei ein großer Ver trauensbeweis der Bevölkerung in Qualität und Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser. Umso unverständ licher seien bloße Behauptungen der Krankenkassen über enorme Behandlungsfehler in Kliniken, die zum Ziele hätten, die Kliniken und ihre 1,1 Millionen Mitarbeiter schlecht zu reden. Weitere Informationen: www.ihre-krankenhaeuser.de C Vermischtes Neue Ämter und wichtige Auszeichnungen Namen & Nachrichten Zweiter Stellvertretender Vorsitzender der KBV-Vertreterversammlung: Hohes Amt für Dr. Haack Ende März hat die Ver treterversammlung der Kas senärztlichen Bundesvereini gung den niedergelassenen Chirurgen und BNC-Präsi denten Dr. Dieter Haack aus Stuttgart mit großer Mehrheit zu ihrem Zweiten Stell vertretenden Vorsitzenden gewählt. Er ist damit direkter Nachfolger im Amt von Dr. Andreas Gassen, der Ende Februar zum KBV-Vorsitzenden gewählt worden war. Dr. Haack ist bereits Mitglied in der KBV-Vertreterver sammlung und im beratenden Fachausschuss. Daneben ist er unter anderem Mitglied der KVBW-Vertreterver sammlung und in der GOÄ-Kommission der Bundes ärztekammer. Ulmer Kardiologe für langjährige Forschung ausgezeichnet: Arteriosklerose – ein entzündlicher Prozess? Prof. Dr. Wolfgang Koenig (Foto) von der Ulmer Universitäts klinik ist für seine langjährige wissenschaftliche Arbeit mit der Rudolf-Schönheimer-Medaille geehrt worden. Die Auszeichnung wird jährlich von der Deutschen Gesellschaft für Arterioskleroseforschung e. V. verliehen. Seit mehr als zwanzig Jahren widmet sich Prof. Koenig den Ursachen, Diagnose- und Therapiemög lichkeiten der Arteriosklerose. Neben allgemeinen Risiko faktoren erforscht er spezielle Biomarker, die Indikatoren für Entzündungen in den Blutgefäßwänden sind und ernste Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie einen Herzinfarkt oder Schlaganfall mitverursachen können. Gemeinsam mit Kollegen leistete er Pionierarbeit, als in klinischen Langzeitstudien in Zusammenarbeit mit dem Helmholtz Zentrum München nachgewiesen werden konnte, dass bestimmte Eiweißmoleküle als Entzündungsmarker die Vorhersage eines Herzinfarktes oder Schlaganfalls deut lich verbessern. Zudem ist Prof. Koenig als Mitglied des Leitungs gremiums an internationalen Therapiestudien beteiligt, in denen die Wirkung einer entzündungs hemmenden Therapie auf Ereignisse wie Herzinfarkt oder Schlaganfall untersucht wird. Anzeige EU-Kommission zeichnet Dr. Dr. Saskia Biskup aus: Tübinger Hirnforscherin erhält Innovationspreis Mit dem EU-Innovationspreis für Frauen wurde in diesem Jahr Dr. Dr. Saskia Biskup (Foto) ausgezeichnet. Die Tübinger Ärztin und Unternehmerin erhielt den ersten Preis, der mit 100 000 Euro dotiert ist. Ausgezeichnet wurden Frauen, die sowohl wissenschaftliche Spitzenlei stungen als auch Geschäftssinn auf sich vereinigen und innovative Unternehmen gegründet haben. Dr. Dr. Biskup war 2009 Mitbegründerin des „Center for Genomics and Transcriptomics (CeGaT)“, das die genetischen Ursachen von Krankheiten untersucht und 2011 mit dem Deutschen Gründerpreis ausge zeichnet wurde. Sie ist außerdem Forschungsgruppen leiterin am Hertie-Institut für klinische Hirnforschung der Universität Tübingen und nimmt als Fachärztin für Humangenetik, Naturwissen schaftlerin und Bioinforma tikerin eine Schnittstellen funktion zwischen Diagnos tik, Forschung und Klinik wahr. Schwerpunkt ihrer Ar beit ist die Entwicklung neuer Biomarker zur Früherkennung neurodegenerativer Erkran kungen. HOLZHAUS Sonnleitner ist Spezialist für individuell gefertigte Holzhäuser mit sehr guten Dämmwerten und besten baubiologischen Eigenschaften. Nutzen Sie die Möglichkeit zur persönlichen Fachberatung. Informieren Sie sich über die neuesten Trends und wir planen mit Ihnen gemeinsam Ihr Traumhaus in Holzbauweise. Sonnleitner Holzbauwerke GmbH & Co. KG Afham 5 . D-94496 Ortenburg Tel.: 08542 9611-0 . Fax: 08542 9611-50 E-Mail: info@sonnleitner.de Internet: www.sonnleitner.de ÄBW 04 • 2014 151 Dieinformiert Information der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Berichterstattung über die Beschlüsse des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg Beschluss Feststellung von Überversorgung Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg stellt mit Beschluss vom 25. Februar 2014 gemäß § 103 Abs. 1 Satz 1 SGB V i. V. mit § 16 b Abs. 1 Ärzte-ZV arztgruppenbezogen für nachstehende Planungsbereiche nach Maßgabe der Planungsblätter Überversorgung fest: Hausärztliche Versorgung: Hausärzte: Schorndorf. Künzelsau, Schwäbisch Hall, Wertheim. Aalen, Heidenheim, Schwäbisch Gmünd. Baden-Baden. Heidelberg, Mannheim, Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim, Wiesloch/Walldorf. Bad Wildbad, Freudenstadt, Mühlacker, Nagold. Achern, Bad Krozingen/Staufen, Breisach, Freiburg, Haslach/Hausach/ Wolfach, Lahr, Müllheim, Offenburg, Titisee-Neustadt, Waldkirch. Schramberg, Villingen-Schwenningen. Bad Säckingen, Konstanz, Lörrach/ Weil, Schopfheim, Singen, Stockach. Münsingen, Reutlingen, Tübingen. Biberach, Ehingen, Riedlingen, Ulm. Friedrichshafen, Leutkirch, Pfullendorf, Ravensburg/Weingarten, Sigmaringen, Überlingen, Wangen. Allgemeine fachärztliche Versorgung: Augenärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Stadt Heilbronn, Landkreis Heilbronn, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm. 152 ÄBW 04 • 2014 Chirurgen: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. Frauenärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. HNO-Ärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Ludwigsburg, Mannheim, Ortenaukreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, RheinNeckar-Kreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm. Hautärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Reutlingen, RheinNeckar-Kreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm. Kinderärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Ortenaukreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. Nervenärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Zollernalbkreis. Dieinformiert Orthopäden: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, RheinNeckar-Kreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Zollernalbkreis. Psychotherapeuten: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Landkreis Heilbronn, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Mannheim, Ortenaukreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. Urologen: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Main-TauberKreis, Mannheim, Neckar-OdenwaldKreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-MurrKreis, Reutlingen, Rhein-NeckarKreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. Spezialisierte fachärztliche Versorgung: Anästhesisten: Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald, Region Ostwürttemberg, Region Rhein-Neckar, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart, Region Südlicher Oberrhein. Fachärztlich tätige Internisten: Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald, Region Ostwürttemberg, Region Rhein-Neckar, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart, Region Südlicher Oberrhein. Kinder- und Jugendpsychiater Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Rhein-Neckar, Region Südlicher Oberrhein. Radiologen: Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald, Region Ostwürttemberg, Region Rhein-Neckar, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart, Region Südlicher Oberrhein. Gesonderte fachärztliche Versorgung: Humangenetiker: Land Baden-Württemberg. Laborärzte: Land Baden-Württemberg. Neurochirurgen: Land Baden-Württemberg. Pathologen: Land Baden-Württemberg. Strahlentherapeuten: Land Baden-Württemberg. Transfusionsmediziner: Land Baden-Württemberg. Aufhebung von Zulassungs beschränkungen Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg stellt mit Beschluss vom 25. Februar 2014 gemäß § 103 Abs. 3 SGB V i. V. mit § 16b Abs. 3 Ärzte-ZV fest, dass für die nach stehenden Arztgruppen in den genannten Planungsbereichen in Baden-Württemberg die Voraus setzungen für eine Überversorgung entfallen sind. Er hebt daher insoweit die mit früheren Beschlüssen angeordneten Zulassungsbeschränkungen auf. Hausärztliche Versorgung: Hausärzte Crailsheim, Neckarsulm, Emmendingen. Allgemeine fachärztliche Versorgung: Psychotherapeuten: Stadt Heilbronn. Urologen: Biberach. Spezialisierte fachärztliche Versorgung: Kinder- und Jugendpsychiater Region Bodensee-Oberschwaben. Der Landesausschuss versieht mit verbindlicher Wirkung für die Zulassungsausschüsse seine Auf hebungsbeschlüsse mit der Auflage, dass Zulassungen – soweit sie bei der Ermittlung des Versorgungsgrades zu berücksichtigen sind – nur in einem solchen Umfang erfolgen dürfen, bis für die Arztgruppe Überversorgung eingetreten ist. Zulassungen nach § 101 Abs.1 Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach § 101 Abs.1 Satz 1 Nr. 5 SGB V sind vorrangig umzuwandeln und bei der Arztzahl der jeweiligen Arztgruppe mitzurechnen, wobei die Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen vorangehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungs- und Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung oder der Anstellung. Ist danach noch keine Überversorgung eingetreten, ist über entsprechende Anträge auf (Neu-) Zulassung zu entscheiden, ÄBW 04 • 2014 153 Dieinformiert die mit den nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen Unterlagen innerhalb einer beim jeweils zuständigen Zulassungsausschuss eingegangen sind. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit, des Approba tionsalters und der Dauer der Ein tragung in die Warteliste für den jeweiligen Planungsbereich. Bei hiernach gleicher Eignung von Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes im Hinblick auf die bestmögliche Patientenversorgung berücksichtigt werden. Anordnung von Zulassungs beschränkungen Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg stellt mit Beschluss vom 25. Februar 2014 fest, dass für bestimmte Arztgruppen eine Überversorgung vorliegt. Er ordnet daher gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 SGB V i. V. mit § 16b Abs. 2 Ärzte-ZV mit verbindlicher Wirkung Zulassungsbeschränkungen an, und zwar für die nachstehenden Planungsbereiche: Hausärztliche Versorgung: Hausärzte Schwäbisch Gmünd, Villingen-Schwenningen, Friedrichshafen, Wangen. Allgemeine fachärztliche Versorgung: HNO-Ärzte Alb-Donau-Kreis, Ludwigsburg. Hautärzte Biberach. Kinderärzte Hohenlohekreis. Nervenärzte Biberach. Orthopäden Heidenheim, Hohenlohekreis, Ostalbkreis. Psychotherapeuten Rottweil. Urologen Esslingen, Heidenheim, Schwäbisch Hall. 154 ÄBW 04 • 2014 Feststellung der Mindest versorgungsanteile für die Gruppe der Psychotherapeuten Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg stellt mit Beschluss vom 25. Februar 2014 gemäß § 101 Abs. 4 Satz 5 SGB V i. V. mit § 25 Abs. 1 Bedarfsplanungs-Richtlinie fest, dass in den nachstehenden Planungsbereichen für ärztliche Psychotherapeuten ein Mindest versorgungsanteil in Höhe von 25 Prozent und für Ärzte sowie Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln, ein Mindestversorgungsanteil in Höhe von 20 Prozent noch nicht ausgeschöpft ist: Ärztliche Psychotherapeuten Alb-Donau-Kreis, Rems-Murr-Kreis, Tuttlingen, Zollernalbkreis. Leistungserbringer, die ausschließlich Kinder und Jugend liche psychotherapeutisch behandeln Alb-Donau-Kreis, Bodenseekreis, Landkreis Heilbronn, Ludwigsburg, Pforzheim, Schwarzwald-Baar-Kreis. Der Zulassungsausschuss darf bis zur Höhe der in den Planungsblättern ausgewiesenen Anzahl Zulassungen erteilen. Zulassungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V sind dabei jeweils vorrangig umzuwandeln, wobei die Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen vorangehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungs- und Leistungs begrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung oder der Anstellung. Ist danach der vorge sehene Mindestversorgungsanteil noch nicht ausgeschöpft, ist über entsprechende Anträge auf (Neu-) Zulassung zu entscheiden, die mit den nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen Unterlagen innerhalb einer Bewerbungsfrist bis einschließlich 25. April 2014 beim jeweils zuständigen Zulassungsausschuss eingegangen sind. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Er messen unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen ärztlichen/psychotherapeutischen Tätigkeit, des Approba tionsalters und der Dauer der Ein tragung in die Warteliste für den jeweiligen Planungsbereich. Bei hiernach gleicher Eignung von Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztes/-psychotherapeuten im Hinblick auf die best mögliche Patientenversorgung berücksichtigt werden. Stuttgart, 25. 02. 2014 Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg Dr. Raible Vorsitzender Die zur Nachbesetzung ausgeschriebenen Vertragsarztsitze aller Gebiete in Baden-Württemberg mit Zulassungsbeschränkungen finden Sie ab sofort nur noch auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg www.kvbawü.de Die Übersicht der ausgeschriebenen Vertragsarztsitze kann man dort bequem über einen B utton direkt auf der Website anklicken. Nach einer zum 1. Januar 2013 neu in Kraft getretenen Rechtslage muss der Antrag zur Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes beim Zulassungsausschuss gestellt werden. Dieser entscheidet, ob der Vertragsarztsitz in einem Planungsbereich, für den Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, w eitergeführt werden soll. Ist dies der Fall, hat die KV den Vertragsarztsitz unverzüglich auszuschreiben. Die bisherige Rechtslage, nach der der Vertragsarzt seinen Antrag bei der KV stellen musste, endete zum 31. 12. 2012. Fortbildung, Seminare & Kongresse Anzeige TERMIN 16. / 17. 05. 2014 18. / 19. 07. 2014 12. / 13. 09. 2014 07. / 08. 11. 2014 05. / 06. 12. 2014 07. 05. 2014 17.00 – 18.30 Uhr THEMA Psychosomatik Komplettkurse incl. Balint Für Facharztprüfung u. EBM-Ziff.: Akupunktur, Schmerzstörg., Psychosomatik 40 h Kurs = 2 x Fr. nachm. / Sa. 80 h Kurs = 4 x Fr. nachm. / Sa. Stresserkrankungen: Patienten zwischen Hausarztpraxis und Fachpsychotherapie, CME-Punkte: 2 ORT Pforzheim / Ispringen Kontakt: Fr. Schleucher Tel. (01 76) 70 33 07 02 E-Mail: info@afpp.de Web: www.afpp.de MentaCare – Zentrum für psychische Gesundheit Azenbergstr. 68 70192 Stuttgart 12. 05. – 16. 05. 2014 Weiterbildung für die Zusatzbezeich- Elisabeth-Kübler-Rossnung Palliativmedizin – Basiskurs Akademie® für Bildung und Forschung 20. 10. – 24. 10. 2014 Weiterbildung für die Zusatz des Hospiz Stuttgart bezeichnung Palliativmedizin – Stafflenbergstr. 22 Fallseminar Modul I 70184 Stuttgart 18. 05. – 22. 05. 2015 Weiterbildung für die Zusatz Information und bezeichnung Palliativmedizin – Anmeldung: Fallseminar Modul II Susanne Haller 05. 10. – 09. 10. 2015 Weiterbildung für die Zusatz E-Mail: s.haller@ bezeichnung Palliativmedizin – hospiz-stuttgart.de Fallseminar Modul III www.elisabeth-kueblerross-akademie.eu Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen Kosten: 600,– Euro VERANSTALTER AfPP Akademie für Psychotherapie Dr. med. W. Polster Schubertstr. 20 75331 Engelsbrand-Salmbach E-Mail: info@afpp.de Web: www.afpp.de Anmeldung bis 25. 04. 2014: MentaCare Tel. (07 11) 7 61 00-0 E-Mail: info@mentacare.de www.mentacare.de Elisabeth-Kübler-Ross-Akademie® für Bildung und Forschung des Hospiz Stuttgart Kursleitungsteam: Dr. med. Elisabeth Bürger, Dr. med. Marion Daun, Susanne Haller, Dr. med. Torsten Kamp Die Weiterbildung Palliativmedizin basiert auf den Curriculum „Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin“ der Bundesärztekammer und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. (DGP). Die Akademie ist als Weiterbildungsstätte von der Baden-Württembergischen Landesärztekammer anerkannt. Die Weiterbildung besteht aus 4 Kurswochen mit insgesamt 160 Stunden. Alle Module sind einzeln buchbar. 14. 05. 2014 16.00 – 19.00 Uhr Geriatrische Gastrointestinale Onkologie Symposium des Zentrums für Geriatrische Onkologie und Biologie der Metropolregion (ZOBEL) Universitätsmedizin Mannheim Patientenhaus, Raum Weitblick II 16. / 17. 05. 2014 (II. Aufbau) 18. / 19. 07. 2014 (III. Vertiefung) (je 16 Std.; Kosten: 250,– Euro, Fortbildungspunkte: 20) Medizinische Hypnose (I – III) Moderne Hypnose-Interventionen zur Kontrolle akuter und chronischer Schmerzen, Symptomreduktion bei psychosomatischen Störungen, Angst- und Schlafstörungen. Als Zweitverfahren im Rahmen der Weiterbildung Psychotherapie (Entspannungsverfahren) anerkannt. Advanced Mind-Tools – Lösungsorientierte Kurz-Interventionen für Profis Eine starke und kompakte Auswahl an therapeutischen Formaten aus lösungsorientierter Kurzzeittherapie, moderner Hypnose und Health-NLP für Ärzte und Psychotherapeuten zur Behandlung psychosomatischer Störungen. Psychosomatische Grundversorgung Balint-Gruppe, Progressive Muskelentspannung Seminare mit KV- und ÄK-Anerkennung 79098 Freiburg Praxis PD Dr. Ross Luisenstr. 6 Auskunft / Anmeldung: Tel. (07 61) 7 07 73 21 Fax (07 61) 7 07 73 22 28. 06. 2014 (Tagesseminar, 8 Std.; Kosten: 125,– Euro, Fortbildungspunkte: 10) Kurs 4: 16. 05. – 18. 05. 2014 II. Medizinische Klinik (Direktor: Prof. Dr. Matthias Ebert), Universitätsmedizin Mannheim Kontakt: Tel. (06 21) 3 83-32 84 Fax (06 21) 3 83-38 05 E-Mail: sekretariat.med2@umm.de Internet: http://www.geronkologie.de/ Praxis PD Dr. Ross Luisenstr. 6 79098 Freiburg E-Mail: Dr-Ross@web.de Web: www.per-sono.de 79098 Freiburg Praxis PD Dr. Ross Luisenstr. 6 Auskunft / Anmeldung: Tel. (07 61) 7 07 73 21 Fax (07 61) 7 07 73 22 Praxis PD Dr. Ross Luisenstr. 6 79098 Freiburg E-Mail: Dr-Ross@web.de Web: www.per-sono.de 69115 Heidelberg Dr. Olschewski-Hattenhauer und Dr. Oberweis-Nienburg Tel. (0 62 21) 16 35 24 E-Mail: info@ol-ha.de Fortbildung, Seminare & Kongresse Anzeige TERMIN 16. – 18. 05. 2014 THEMA 23. Freiburger Balinttagung Anmeldung über die Deutsche Balintgesellschaft ORT Freiburg i. Brsg. Kursgebühr: 120,– Euro 24. – 31. 05. 2014 Sexualmedizin Sexualanamnese – Sexualberatung – Sexualtherapie – Modul 2, Aufbaukurs für Fortg. Prof. Dr. D. Richter, Dr. A. Kuhnert Sexualmedizin Sexualanamnese – Sexualberatung – Sexualtherapie – Modul 1, Grundkurs Prof. Dr. Richter Psychosomatische Weiterbildung in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe Curriculum Psychos. Grundversorgung Dr. Dietrich Noelle, Prof. Dr. D. Richter Psychotherapeutisches Seminar „Der Erstantrag im Rahmen der Zusatzweiterbildung – fachgebunden – Dr. Dietrich Noelle Medizinische Hypnotherapie, Entspannungsverfahren, Aufbaukurs (16 Std.), Dr. Peter Schröder Psychosomatische Grundversorgung Intensivkurs, 20 Std. Theorie 30 Std. Intervention, wahlweise mit fortlaufender Balintgruppe Echokardiographie-Grundkurs zertifziert von ÄK und DEGUM, KBV Bad Krozingen Kursgebühr: 1000,– Euro 29. 06. – 04. 07. 2014 07. – 11. 07. 2014 12. 07. 2014 19. – 20. 07. 2014 21. – 26. 07. 2014 29. 05. 2014 14.00 Uhr bis 01. 06. 2014 13.00 Uhr VERANSTALTER Deutsche Balintgesellschaft e. V. geschaeftsstelle@balintgesellschaft.de www.balintgesellschaft.de Tel. (0 51 49) 89 36 AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50 Bad Krozingen Kursgebühr: 1000,– Euro AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50 Freiburg i. Brsg. Kursgebühr: 750,– Euro AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50 Freiburg i. Brsg. Kursgebühr: 120,– Euro AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50 Freiburg i. Brsg. Kursgebühr: 240,– Euro AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50 Freiburg i. Brsg. Kursgebühr: 750,– Euro AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50 69117 Heidelberg Kursgebühr: 450,– Euro Dr. Nechwatal / Prof. Dr. Haghi Rehaklinik Heidelberg Koenigstuhl Kohlhof 8, 69117 Heidelberg Tel. (0 62 21) 90 75 00 E-Mail: robert.nechwatal@rehaklinik-koenigstuhl.de Anmeldung / Auskunft: medhyg Institut für Medizinhygiene PD Dr. Schröppel Tel. (0 70 71) 5 49-92 74 E-Mail: schroeppel@medhyg.de www.medhyg.de Psychotherapie-Seminar Freudenstadt e. V. Das Programm finden Sie unter www.ptseminar-freudenstadt.de oder im Veranstaltungsbereich von www.sigma-akademie.de Die Psychotherapie-Seminar Freudenstadt e. V. ist ein Partner der Tel. (0 77 26) 9 39 59 42 Fax (0 77 26) 9 39 38 56 E-Mail: sekretariat@burrer.de 22. – 26. 09. 2014 Hygienebauftragte(r) Arzt/Ärztin 40 Std. Grundkurs zum Erwerb der Qualifikation nach dem Curriculum der Bundesärztekammer „Krankenhaushygiene – Modul I“ Tübingen Kursgebühr 635,– Euro inkl. Unterlagen und Verpflegung 02. – 04. 10. 2014 73. Psychotherapie-Seminar Freudenstadt e. V. Die Lüge der Wahrheit ist die Wahrheit der Lüge – Wirklichkeit in Therapie und Beziehung – Hotel Teuchewald Schömberger Str. 9 72250 Freudenstadt Zum Gedenken Dr. med. Sigrun Wietek, Radolzell Prof. Dr. med. Helmut Löffler, Freiburg Dr. med. Otto Meyer zu Schwabedissen, Achern Dr. med. Mareike Bächle, Durbach Dr. med. Isgard Hirschmann, Waldshut-Tiengen Dr. med. Jürg Fels, Steinen Dr. med. Ursula Haferkamp, Villingen-Schwenningen Dr. med. Karlheinz Streier, Trochtelfingen Dr. med. Ingrid Afssar, Mannheim Doctor medicinae Slavica Pavlovic, Mannheim Dr. med. Peter Schacherer, Umkirch Dr. med. Walter Krais, Stuttgart Dr. med. Birgit Kranich, Bietigheim-Bissingen Dr. med. Irmgard Wagner, Tübingen Dr. med. Gunda Fessl, Karlsruhe Dr. med. Irmgard Greinacher, Freiburg Michael Lewerenz, Rheinfelden Dr. med. Brigitte Scheeffer, Überlingen Dr. med. Andrea Sprengel, Laupheim Dr. med. Thomas Brodrick, Waiblingen Thea Moppert, Offenburg Dr. med. Rene Denis, Stuttgart Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. (Univ. Concepción) Max Bachem, Blaustein Dr. med. Univ. Karel Hruza, Bad Waldsee Dr. med. Wolfgang Mattes, Ravensburg Dr. med. Ulrich Schmidt-Riese, Tübingen Dr. med. Helmut Waltenberger, Friedrichshafen Bekanntmachungen Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen * 27. 09. 1942 † 28. 09. 2013 * 10. 12. 1929 † 21. 10. 2013 * 11. 08. 1916 † 04. 11. 2013 * 10. 07. 1967 † 13. 01. 2014 Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Landesärztekammer Baden-Württemberg Geschäftsstelle: Jahnstraße 5 70597 Stuttgart ( Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 81-0 Fax (07 11) 7 69 81-5 00 Geschäftsstelle: Jahnstraße 40 70597 Stuttgart ( Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 89-0 Fax (07 11) 7 69 89-50 Weitere Infos unter www.läk-bw.de * 21. 02. 1966 † 22. 01. 2014 Bekanntmachung des Bezirkswahlleiters für den Bereich der Bezirks ärztekammer Nordwürttemberg * 16. 09. 1921 † 31. 01. 2014 * 22. 11. 1954 † 05. 02. 2014 * 19. 09. 1945 † 07. 02. 2014 * 09. 07. 1939 † 08. 02. 2014 * 05. 04. 1922 † 09. 02. 2014 * 25. 04. 1942 † 11. 02. 2014 * 10. 05. 1916 † 12. 02. 2014 * 27. 05. 1959 † 13. 02. 2014 * 23. 11. 1921 † 14. 02. 2014 * 18. 05. 1936 † 15. 02. 2014 * 06. 08. 1923 † 15. 02. 2014 * 21. 03. 1943 † 15. 02. 2014 * 24. 05. 1924 † 16. 02. 2014 * 18. 08. 1961 † 18. 02. 2014 * 21. 05. 1956 † 21. 02. 2014 * 22. 01. 1922 † 22. 02. 2014 * 03. 12. 1963 † 23. 02. 2014 * 19. 03. 1952 † 24. 02. 2014 * 14. 03. 1917 † 24. 02. 2014 * 14. 11. 1926 † 28. 02. 2014 * 20. 06. 1956 † 28. 02. 2014 * 17. 11. 1924 † 28. 02. 2014 Kammerwahlen 2014 Gemäß § 3 Abs. 4 der Wahl ordnung gebe ich den vom Landeswahlausschuss der Landesärztekammer in seiner Sitzung am 28. Januar 2014 beschlossenen Zeitplan für die Ärztekammerwahl 2014 (§ 3 Abs. 1 bis 3 der Wahl ordnung) wie folgt bekannt: – Stichtag für die Aufnahme der Wahlberechtigten in die Wählerlisten 31. Mai 2014 – Auflegung der Wählerlisten 02. Juni bis 11. Juni 2014 – Sitzung der Bezirkswahl ausschüsse und Abschluss der Wählerlisten bis Juni 2014 – Einreichung der Wahlvorschläge bei den Bezirkswahlleitern bis 02. Oktober 2014 – Versand der Wahlunterlagen spätestens am 13. November 2014 – Endzeitpunkt für die Ausübung des Wahlrechts 28. November 2014, 24.00 Uhr Die Bezirkswahlausschüsse werden gebeten, nach diesem Terminplan zu verfahren. Weitere Informationen finden Sie im Bekanntmachungsteil der Bezirksärztekammern (Seite 157, 161, 164 und 168). OStA a. D. Gernot Blessing Landeswahlleiter Die Neuwahl der Mitglieder der Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg findet im November 2014 statt. Zur Vorbereitung der Kammer wahl 2014 werden nach § 12 der Wahlordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg in der Fassung vom 22. November 2013 (Ärzteblatt Baden-Württemberg 2013, Seite 554 ff.) Listen der Wahlberechtigten für jeden Wahlkreis aufgestellt. Wahlkreise sind die Bereiche der Ärzteschaften nach Maßgabe der Satzung der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg zur Ausführung der (Rahmen-)Satzung zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Ärzteschaften vom 09. November 2011 (ÄBW 2012, Seite 66 ff.). Ein Wahlberechtigter kann von seinem Wahlrecht nur Gebrauch machen, wenn er in die Wählerliste eingetragen ist (§ 11 Abs. 3 WO). Wahlberechtigt und wählbar sind alle der Bezirksärztekammer zugehörigen Kammermitglieder (§ 22 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 1 HeilberufeKammergesetz), deren Wahlrecht und Wählbarkeit nicht nach § 14 Abs. 1 des Heilberufe-Kammer gesetzes verloren gegangen ist und die nicht auf ihr Wahlrecht und ihre Wählbarkeit nach § 14 Abs. 4 des Heilberufe-Kammer gesetzes verzichtet haben. Im Wahlkreis wahlberechtigt und wählbar ist, wer im Wahlkreis den ärztlichen Beruf ausübt oder, ohne ärztlich tätig zu sein, seinen Wohnsitz hat. Die Ausübung des Bestimmungsrechts nach § 1 Absatz 1 Satz 4 der Meldeordnung der Landesärztekammer ÄBW 04 • 2014 157 Bekanntmachungen Baden-Württemberg für die laufende Wahlperiode berührt das Wahlrecht und die Wählbarkeit nach den Sätzen 1 und 2 für die folgende Wahlperiode nicht. Freiwillige Kammermitglieder (§ 2 Abs. 3 Heilberufe-Kammergesetz) sind weder wahlberechtigt noch wählbar. Ein Wahlberechtigter kann von seinem Wahlrecht nur Gebrauch machen, wenn er in der Wähler liste eingetragen ist. Wer erst nach Abschluss der Wählerliste (§ 14 WO) die Voraussetzungen nach § 11 Absatz 1 Wahlordnung erfüllt, ist a) wahlberechtigt und wählbar, wenn er bei Einreichung des Wahlvorschlages (§ 16 Absatz 2 Satz 2) durch Vorlage eines Beschäftigungs- bzw. Melde nachweises sein Wahlrecht und seine Wählbarkeit nachweist, b) wahlberechtigt, wenn er nicht bereits in einem anderen Wahlbezirk und/oder einem anderen Wahlkreis von seinem Wahlrecht Gebrauch gemacht hat; er kann sich vom zuständigen Bezirkswahlleiter die Wahlunterlagen aushändigen lassen, wenn er spätestens bis zum letzten Tag vor Ablauf der Wahlfrist durch Vorlage eines Beschäftigungsbzw. Meldenachweises sein Wahlrecht nachweist. Die Wahlunterlagen werden auf Antrag übersandt, wenn deren Zugang noch vor Ablauf der Wahlfrist zu erwarten ist. In den Fällen a) und b) veranlasst der Bezirkswahlleiter unverzüglich die Ergänzung der Wähler liste. Die Wählerlisten für alle Wahl kreise liegen in der Zeit vom 2. Juni bis zum 11. Juni 2014 in der Geschäftsstelle der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart, zur Einsichtnahme aus. Jeder Wahlberechtigte, der die Wählerlisten für unrichtig oder unvollständig hält, kann ihre Berichtigung während der Auflegung beantragen. Über die Berichtigungsanträge entscheidet der Bezirkswahlausschuss. Psychosomatische Grundversorgung Die Psychosomatische Grund versorgung erfordert grund legende und gebietsspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten, die den Arzt bei Patienten mit psychischen, funktionellen, psychosomatischen und somatopsychischen Krankheiten be fähigen sollen, die Erkrankung zu erkennen, durch verbale Interventionen zu behandeln und im psychosozialen Versorgungssystem zu kooperieren. Um die Leistungen in der psychosomatischen Grundversorgung patientengerecht durchführen zu können, müssen die Basis diagnostik und die Techniken der verbalen Intervention beherrscht sowie die Fähigkeit zur Weitervermittlung der Patienten in die fachspezifische Behandlung erworben und vertieft werden. Die Vermittlung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen erfolgt in Form ausgewogener Anteile von Theorie, Übung, Fallbeispielen und patienten zentrierter Selbsterfahrung. Dieser Kurs erfüllt die inhaltlichen Anforderungen der KBV (die Leistungen nach den Ziffern 35100 und 35110 des EBM dürfen nur von Ärzten erbracht werden, die eine Qualifikation durch die Teilnahme an einem 80-stündigen Seminar erworben haben) und der aktuellen Weiterbildungsordnung. (20 Stunden Theorieseminar, 30 Stunden verbale Interven tionstechniken, 30 Stunden Balint-Gruppenarbeit) Gerhard Harriehausen Bezirkswahlleiter 158 ÄBW 04 • 2014 Termine: Grund– und Aufbaukurs/ 10 Samstage: jeweils 9.00–16.15 Uhr 24. Mai 2014 28. Juni 2014 19. Juli 2014 20. September 2014 18. Oktober 2014 15. November 2014 13. Dezember 2014 Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Holger Salge Dr. med. Bernd Gramich Dr. med. Dipl.-Psych. Ingrid Rothe-Kirchberger Teilnehmerbeitrag: 980,– Euro Fortbildungspunkte: 80 Punkte Anmeldung: Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-5 62, Fax (07 11) 7 69 81-5 00, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Grundlagen der Notfallversorgung Die strukturierte Vorgehensweise in Notfallsituationen ist ein wichtiger Schlüssel für die Versorgung von Notfallpatienten. Da die Versorgung von Notfällen zum Glück ja selten ist, liegt der Fokus auf einfachen Abläufen und Handlungsschritten. Was sind die wichtigsten Untersuchungen beim Notfallpatien ten? Welche Ausrüstung macht in meiner Praxis Sinn? Wie versorge ich die allergische Reaktion? Welche Schmerzmittel sind für diesen Notfallpatienten geeignet? Fragen wie diese werden beantwortet. Ebenso werden die aktuellen Reanimationsleitlinien vorgestellt und die Reanimation mit einfachen Hilfsmitteln geübt. Schwerpunkte dieses Seminars sind: – Basisuntersuchungen von Notfallpatienten – Ärztliche Basismaßnahmen – Der praktische Umgang mit der Notfallausstattung – Reanimation mit Larynxtubus und automatisiertem externen Defibrillator Dieses Seminar ist Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar „Praktisches Notfalltraining mit simulierten Notfallsituationen“. Termine: Mittwoch, 26. März 2014 18.00–22.00 Uhr Samstag, 17. Mai 2014 9.00–13.00 Uhr Freitag, 26. September 2014 18.00–22.00 Uhr Samstag, 15. November 2014 9.00–13.00 Uhr Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro Fortbildungspunkte: 7 Punkte Anmeldung: Herr Windisch, Telefon (07 11) 7 69 81-603, E-Mail: Windisch@baek-nw.de, Frau Kotzur, Telefon (07 11) 7 69 81-570, E-Mail: Kotzur@baek-nw.de Bekanntmachungen Geriatrische Grundversorgung Durch den demografischen Wandel wird die Zahl an geriatrischen Patienten im Arztalltag immer größer, die geriatrischen Krankheitsbilder gewinnen immer stärker an Bedeutung. Nicht immer kann die Behandlung ein spezieller Geriater übernehmen, der in Baden-Württemberg erst nach 18-monatiger Weiterbildung bei einem zur Weiterbildung befugten Facharzt die Zusatzbezeichnung Geriatrie erwerben kann. Um auch niedergelassenen Ärzten eine fundierte geriatrische Fortbildung zu ermöglichen, bietet die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg erneut den 60-stündigen Kurs „Geriatrische Grundversorgung“ an, der auf dem gleichnamigen Fort bildungscurriculum der Bundes ärztekammer beruht und einen fächerübergreifenden Überblick über die Grundlagen der modernen Geriatrie vermittelt. Der Kurs richtet sich an Ärzte aller Fachrichtungen. Neben Fachwissen erwarten Sie viel Praxis in Form von Fallbesprechungen, Demonstrationen und Übungen, zu der auch die Selbsterfahrung im Altwerden (instant aging) gehört. Der Kurs endet mit einer Lernerfolgskontrolle. Und das erwartet Sie: – Besonderheiten des alten Patienten – Syndrome und Altersspezifika ausgewählter Erkrankungen – Geriatrisches Basis-Assessment – Rechtliche und ethische Grundlagen – Arzneimitteltherapie, Polymedikation u. a. – Andere Einrichtungen geriatrischer Versorgung Termine: 9.–11. Mai 2014 25.–27. Juli 2014 und 24.–26. Oktober 2014 Seminarzeiten auf Anfrage Kurs kann nur als Gesamt veranstaltung gebucht werden! Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Teilnehmerbeitrag: 540,– Euro, inkl. Material und Verpflegung Fortbildungspunkte: 60 Punkte Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-562, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail fortbildung@baek-nw.de Praktisches Notfalltraining mit simulierten Notfallsituationen Bei diesem Seminar heißt es Praxis, Praxis, Praxis! Nach einer kurzen Wiederholung der Vorgehensweise in Notfall situationen steht die Simulation von Notfallsituationen auf dem Programm. Im Rahmen der Simulation werden die Teilnehmer mit „echten“ Notfall patienten konfrontiert, die von Darstellern und Phantomen nachgestellt werden. Dies kann zum Beispiel ein Patient mit Atemnot, Unterzuckerung, Krampfanfall, Reanimation oder aber auch ein Verletzter mit einem Knochenbruch sein. Für ein Notfallteam – bestehend aus zwei oder drei Teilnehmern – heißt es nun, die richtige Diag nose zu stellen und die notwendigen Maßnahmen zu treffen. Nicht in der Theorie, sondern in der Praxis am Darsteller oder Phantom. Die anderen Teilnehmer beobachten unterdessen die Versorgung im Hintergrund. Mit der Übergabe des Patienten an den eintreffenden Rettungsdienst endet die Notfallsimula tion. Gleichzeitig beginnt der gegenseitige Austausch von Eindrücken und Erfahrungen. Hierbei geht es nicht um richtig oder falsch, gut oder schlecht. Vielmehr geht es darum, dass sich die Teilnehmer in eine konkrete Notfallsituation hineinversetzen und Therapieleitlinien konsequent in der Praxis anwenden. Durch das gegenseitige Feedback erhalten die Teilnehmer zudem Anregungen für ihr eigenes Vorgehen in Notfallsituationen. Termine: Mittwoch, 9. April 2014 18.00–22.00 Uhr oder Samstag, 17. Mai 2014 14.00–18.00 Uhr oder Freitag, 10. Oktober 2014 18.00–22.00 Uhr oder Samstag, 15. November 2014 14.00–18.00 Uhr Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Voraussetzung: Teilnahme am Seminar „Grund lagen der Notfallversorgung“ Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro Fortbildungspunkte: 7 Punkte Anmeldung: Herr Windisch, Telefon (07 11) 7 69 81-603, E-Mail: Windisch@baek-nw.de, Frau Kotzur, Telefon (07 11) 7 69 81-570, E-Mail: Kotzur@baek-nw.de Anzeige TUTTLINGER FÖRDERPROGRAMM - Zur Ansiedlung von Ärzten Erhalten Sie bei Ihrer Niederlassung in Tuttlingen eine Förderung von 400 Euro im Monat als Unterstützung beim Neustart in der eigenen Praxis oder der Gemeinschaftspraxis. Informieren Sie sich bei der Stadt Tuttlingen 07461/99309 ines.saffrin@tuttlingen.de ÄBW 04 • 2014 159 Bekanntmachungen Fächerübergreifender Sonographie-Grundkurs Ultraschalldiagnostik ist das wohl am häufigsten eingesetzte bildgebende Verfahren. In unserem fächerübergreifenden Grundkurs lernen Sie die Grundlagen der Sonographie des Abdomens, Retroperitoneum (einschl. Urogenitalsystem), der Thorax organe (ohne Herz) und der Schilddrüse. Der Kurs erfüllt die DEGUM-Richtlinien sowie die Kriterien zum Erwerb der fachlichen Befähigung durch Ultraschallkurse gemäß § 6 der Ultraschall-Vereinbarung der KBV (vom 10. 02. 1993, geänderte Fassung vom 01. 04. 2009). Er richtet sich an Ultraschallanfänger aus der Inneren Medizin, Chirurgie und Radiologie. Erfahrene DEGUM-Seminarleiter und -Ausbilder unter der Leitung von PD Dr. Eckhart Fröhlich stehen als Referenten und Tutoren zur Verfügung. Etwa die Hälfte des Kurses besteht aus praktischen Hands-on Übungen in Klein gruppen. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Verein für Medizinische Weiter bildung Stuttgart e. V. statt. Termin: Donnerstag, 10. Juli 2014 17.30–21.45 Uhr Freitag, 11. Juli 2014 9.00-18.00 Uhr Samstag, 12. Juli 2014 9.00-18.00 Uhr Sonntag, 13. Juli 2014 9.00-13.00 Uhr Degerlocher Ethikgespräche Psychosomatischer Tag „Ultraschall von der Locke bis zur Socke – Tipps und Tricks vom Profi“ lautet das Motto unseres Refreshers. In acht kompakten Vorträgen vertiefen Sie folgende Inhalte: – Schilddrüse und was es sonst noch am Hals zu schallen gilt – Rund um die Gallenblase und in den Leberhilus – Leber von A–Z – Was geht am Thorax? – Niere und Nebenniere – Was ist sinnvoll am Magen-Darmtrakt? – Aorta und tiefe Beinvenen – Und zum Abschluss das Pankreas Der Kurs schließt mit Hands-on Übungen ab. Es handelt sich um eine Kooperation mit dem Verein für Medizinische Weiterbildung Stuttgart e. V. Ethische Fragen bestimmen zunehmend den medizinischen Alltag im Krankenhaus, der Praxis sowie der Öffentlichkeit. Grundlegende Konzepte des Lebens und Handelns zum Wohlergehen und Willen des einzelnen Patienten müssen besonders im Hinblick auf die neuen Handlungsmöglichkeiten immer wieder neu aufgearbeitet und diskutiert werden. Mit der neuen Fortbildungsreihe „Degerlocher Ethikgespräche“ eröffnet die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg ein Dialogforum, um ethische Fragestellungen aus dem Behandlungs- und Pflegealltag interdisziplinär und multiprofessionell zu erörtern. Für das Jahr 2014 sind zwei Gesprächstermine geplant, die jeweils einem Schwerpunktthema gewidmet sind. Es erwarten Sie ein Impulsvortrag und Workshops in Kleingruppen. In der heutigen Medizin hat die Psychosomatik einen wichtigen, nicht mehr wegzudenkenden Stellenwert eingenommen. Körperliche Einschränkungen, chronische Erkrankungen und Schmerzen be einflussen die Stimmung und das Wohlbefinden. Ebenso können Sorgen und psychische Erkrankungen wie Depressionen körperliche Beschwerden hervorrufen. Oft liegen Mischbilder vor. Die moderne Medizin ist selten die alleinige Therapie eines symptomatischen Organs, sondern überwiegend eine ganzheitliche Medizin, in der der ganze Patient in seinem sozialen Umfeld gesehen und entsprechend behandelt wird. In der Weiterbildungsordnung, die die Weiterbildung des Arztes zum Facharzt mit seinen Schwerpunkten sowie die Weiterbildung in den Zusatzbezeichnungen regelt, ist der Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in psychosomatischen Grundlagen mittlerweile in allen Gebieten und Bereichen Pflicht. Aufgrund des hohen Stellenwertes der Psychosomatik in der heutigen Medizin und der gezielten Auswahl von aktuellen und spannenden Themen ist der Psychosomatische Tag der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg seit Jahren sehr gefragt und entsprechend gut besucht. Termin: Mittwoch, 9. Juli 2014 16.00–21.30 Uhr Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Referenten: PD Dr. Eckhart Fröhlich, Stuttgart, DEGUM-Seminarleiter Dr. Wolfgang Blank, Reutlingen, DEGUM-Seminarleiter Dr. Wolfgang Heinz, Stuttgart, DEGUM-Seminarleiter Zielgruppe: Hausärzte, Klinikärzte in Ausbildung Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Leitung: PD Dr. Eckhart Fröhlich, Stuttgart, DEGUM-Seminarleiter Zielgruppe: Ultraschallanfänger – Innere Medizin, Chirurgie und Radiologie Teilnehmerbeitrag: 480,– Euro (inkl. Seminarunterlagen und Tagesverpflegung) Fortbildungspunkte: 30 Punkte Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-570, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de 160 Refresherkurs Sonographie Teilnehmerbeitrag: 150,– Euro (inkl. Seminarunterlagen) Fortbildungspunkte: 6 Punkte Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-570, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de ÄBW 04 • 2014 Das Tagesthema des „Degerlocher Ethikgespräches“ am 7. Mai 2014 lautet: Wissen um aktive – passive – indirekte Sterbehilfe, terminale Sedierung und ärztlich assistierter Suizid. Termine: Mittwoch 7. Mai 2014 18.00–22.00 Uhr Mittwoch 8. Oktober 2014 18.00–22.00 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Angehörige von Gesundheitsfachberufen, Seelsorger Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 30 Personen begrenzt! Teilnehmerbeitrag: jeweils 20,– Euro Fortbildungspunkte: 5 Punkte Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-562, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail fortbildung@baek-nw.de Das Thema des diesjährigen Psychosomatischen Tages lautet: „Posttraumatische Erkrankungen“ Die Teilnahme am Psychosomatischen Tag kann auf die Weiterbildung Psychosomatische Grundversorgung angerechnet werden. Termin: 11. Oktober 2014 9.00–15.30 Uhr Fortbildungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Teilnehmerbeitrag: 61,– Euro (inklusive Tagesverpflegung) Fortbildungspunkte: 7 Punkte Anmeldung: Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Bekanntmachungen Bezirksärztekammer Nordbaden Geschäftsstelle: Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-11 40 Bekanntmachung des Bezirkswahlleiters für den Bereich der Bezirksärztekammer Nordbaden Zur Vorbereitung der Kammer wahl 2014 werden nach § 12 der Wahlordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg (WO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. November 2013 (Ärzteblatt Baden-Württemberg 2013, S. 554) Listen der im Mitgliederverzeichnis der Bezirks ärztekammer Nordbaden erfassten Wahlberechtigten für jeden Wahlkreis (Wählerlisten) aufgestellt. Wahlkreise sind die Bereiche der Ärzteschaft nach Maßgabe der Satzung der Bezirksärztekammer Nordbaden zur Ausführung der (Rahmen-) Satzung zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Ärzteschaften vom 12. Dezember 2001 (Ärzteblatt Baden-Württemberg 2002, Seite 35): Baden-Baden, Calw, Freudenstadt, Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Pforzheim/ Enzkreis, Rastatt. Gemäß § 11 Abs. 1 WO sind wahlberechtigt und wählbar alle der Bezirksärztekammer Nordbaden zugehörigen Ärztinnen und Ärzte (§§ 2 Abs. 1 Nummer 1, 22 Abs. 1 Heilberufe-Kammergesetz), deren Wahlrecht und Wählbarkeit nicht nach § 14 Abs. 1 Heilberufe-Kammergesetz verloren gegangen ist oder die nicht auf Ihr Wahlrecht und ihrer Wählbarkeit nach § 14 Abs. 4 Heilberufe-Kammergesetz verzichtet haben. Im jeweiligen Wahlkreis wahlberechtigt und wählbar ist, wer im Wahlkreis den ärztlichen Beruf ausübt oder, ohne ärztlich tätig zu sein, seinen Wohnsitz darin hat. Bei Ärztinnen und Ärzten, die an mehreren Orten innerhalb des Landes ihren Beruf ausüben, bestimmt sich die Zugehörigkeit zu einer Bezirks ärztekammer nach dem Ort der überwiegenden Tätigkeit. Die Ausübung des Bestimmungsrechts nach § 1 Abs. 1 Satz 4 der Meldeordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg für die laufende Wahlperiode berührt das Wahlrecht und die Wählbarkeit nach den Sätzen 1 und 2 für die folgende Wahlperiode nicht. Freiwillige Kammermitglieder (§ 2 Abs. 3 Heilberufe-Kammergesetz) sind weder wahlberechtigt noch wählbar. Wahlberechtigte können von ihrem Wahlrecht nur Gebrauch machen, wenn sie in die Wählerliste eingetragen sind (§ 11 Abs. 3 WO). Wer erst nach Abschluss der Wählerliste (§ 14 WO) die Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 WO erfüllt, ist a) wahlberechtigt und wählbar, wenn er bei Einreichung des Wahlvorschlags (§ 16 Abs. 2 Satz 2) durch Vorlage eines Beschäftigung- bzw. Meldenachweises sein Wahlrecht und seine Wählbarkeit nachweist, b) wahlberechtigt, wenn er nicht bereits in einem anderen Wahlbezirk und/oder einem anderen Wahlkreis von seinem Wahlrecht Gebrauch gemacht hat; er kann sich vom zuständigen Bezirkswahlleiter die Wahlunterlagen aushändigen lassen, wenn er spätestens bis zum letzten Tag vor Ablauf der Wahlfrist durch Vorlage eines Beschäftigungbzw. Meldenachweises sein Wahlrecht nachweist. Die Wahlunterlagen werden auf Antrag übersandt, wenn deren Zugang noch vor Ablauf der Wahlfrist zu erwarten ist. Die Wählerlisten für alle Wahl kreise liegen in der Zeit vom 2. Juni bis 11. Juni 2014 in der Geschäftsstelle der Bezirksärztekammer Nordbaden, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, 4. OG, zur Einsichtnahme aus. Wahlberechtigte, die die Wählerlisten für unrichtig oder unvollständig halten, können ihre Berichtigung während der Auflegung beantragen. Über den Antrag entscheidet der Bezirkswahlausschuss der Bezirksärztekammer Nordbaden. Fortbildung: „Geriatrische Grundversorgung“ – 60-stündiges Basiscurriculum der Bundesärztekammer Die demografische Entwicklung in Deutschland in den nächsten Jahrzehnten wird es mit sich bringen, dass Ärztinnen und Ärzte der meisten Fachrichtungen zunehmend ältere Menschen unter Ihren Patientinnen und Patienten haben werden. In den Weiterbildungsgängen vieler Fachgebiete sind geriatrische Themen und die besonderen Probleme des älteren und multimorbiden Patienten nicht sehr ausführlich berücksichtigt. An der Geriatrie interessierte Ärztinnen und Ärzte können seit geraumer Zeit die Zusatzweiterbildung „Geriatrie“ nach der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer BadenWürttemberg erwerben. Sie sieht aber eine Weiterbildungszeit von 18 Monaten bei einem zur Weiterbildung befugten Facharzt vor und ist inhaltlich so umfangreich, dass sie fast nur von den Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin und Innere Medizin gewählt wird. Die Bundesärztekammer hat jetzt ein 60-stündiges Basiscurriculum „Geriatrische Grundversorgung“ entwickelt. Dieses richtet sich an die Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete, die die Zusatz bezeichnung Geriatrie nicht erwerben wollen, Ihre Kenntnisse über wesentliche Aspekte bei der Behandlung älterer Menschen aber vertiefen möchten. Das Curriculum ist in neun Module gegliedert, die in drei Abschnitte (jeweils ein Wochenende) eingeteilt wurden. Termine: 9.–11. Mai 2014 27.–29. Juni 2014 18.–20. Juli 2014 jeweils Freitag bis Sonntag Veranstaltungsort: Diakonissenkrankenhaus Karlsruhe-Rüppurr, Diakonissenstraße 28, 76199 Karlsruhe Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Brigitte R. Metz, Chefärztin Geriatrisches Zentrum Karlsruhe und Klinik für Rehabilitative Geriatrie Fachärztin für Innere Medizin; Klinische Geriatrie; Palliativ medizin; Physikalische Therapie, Ernährungsmedizin DGEM, Osteologie DVO Programm: – Besonderheiten des alten Patienten – Geriatrische Syndrome und Altersspezifika ausgewählter Erkrankungen (in mehreren Teilen) – Geriatrisches Basis-Assessment – Arzneimitteltherapie und nicht-medikamentöse Therapiemaßnahmen – Rechtliche und ethische Grundlagen – Einrichtungen geriatrischer Versorgung – Fallbeispiele Gebühr: 635,– Euro Teilnahmebedingungen: Eine Stornierung der Anmeldung ist bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Sie hat in schriftlicher Form per Post, Telefax oder E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist bei selbstverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr zu entrichten. Bei einer Abmeldung aus unverschuldeten Gründen ist der Grund der Abmeldung glaubhaft nachzuweisen. Über die Zahlungsverpflichtung wird dann nach Prüfung des Sachverhaltes nach billigem Ermessen ent schieden. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Fortbildungspunkte: 60 Punkte Kontakt: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, Fax: -13 59, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de Buhr Bezirkswahlleiter ÄBW 04 • 2014 161 Bekanntmachungen Fortbildung: Kardiopulmonale Reanimation für Ärztinnen Theorie und praktische Übungen Der Ausschuss Ärztinnen der Bezirksärztekammer Nordbaden veranstaltet in Kooperation mit der Akademie für Ärztliche Fortbildung einen Kardiopulmonalen Reanimationskurs speziell für Ärztinnen. Neben der Vermittlung ausführlicher theoretischer Grundlagen zur erweiterten Reanimation besteht im Rahmen kleiner Gruppen ausreichend Zeit für praktisches Training nach den aktuellen Leitlinien des European Resusciation Council. Termine: Samstag, 17. Mai 2014 Kurs 1: 8.30–12.30 Uhr Kurs 2: 13.30–17.30 Uhr Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Christiane Serf, Chefärztin der Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin im Krankenhaus Sinsheim Referenten: Matthias Otto und Florian Rehberger, Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin im Krankenhaus Sinsheim Veranstaltungsort: Rettungs- und Ausbildungszentrum, DRK Ortsverein Leimen, Tinqueuxallee 1a, 68181 Leimen Gebühr: 65,– Euro Teilnahmebedingungen: Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich. Sie hat in schriftlicher Form per Post, Telefax oder E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist auch bei unverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr fällig. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Fortbildungspunkte: 6 Punkte Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, Fax -13 59, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de Anzeige Rosset, Merz & Sozien Rechtsanwälte Dr. Christoph Rosset Fortbildungsseminar: „Wiedereinstieg in den Arztberuf“ 2014 veranstaltet der Ausschuss Ärztinnen der Bezirksärzte kammer Nordbaden in Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft Heidelberg und der Akademie für Ärztliche Fortbildung bereits zum achten Mal ein vierwöchiges Fortbildungsseminar zum Wiedereinstieg in den Arztberuf. Ziel der Veranstaltung ist es, Ärztinnen und Ärzte bei ihrer Rückkehr in den Beruf fachlich zu unterstützen. Die Fortbildung gliedert sich in zwei jeweils zweiwöchige Kurse. Der erste Teil hat bereits im Februar 2014 stattgefunden. Der zweite Teil kann aber unabhängig gebucht werden. Neben den beiden theoretischen Teilen wird eine Hospitation empfohlen, um den Arztberuf wieder praxisnah zu erleben. In den Theorieblöcken sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch ein breit gefächertes fachliches Angebot befähigt und ermutigt werden, ihre Ausbildung und Erfahrungen wieder im Beruf einzusetzen. Um die entstandenen Wissens lücken zu schließen, befassen sich die Fachreferentinnen/ Fachreferenten sowohl mit den medizinischen Neuerungen der letzten zehn Jahre als auch mit aktuellen Themen. Als Referentinnen und Referenten stehen ausgewählte Experten zur Verfügung. Termin: Teil 2: 30. Juni–11. Juli 2014 Montag bis Freitag, i. d. R. 9.00–15.00 Uhr Veranstaltungsort: Max-Planck-Haus (Konferenzzentrum), Gerhard-Hauptmann-Straße 36, 69120 Heidelberg Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Bärbel Kuhnert-Frey, Ausschuss Ärztinnen der Bezirksärztekammer Nordbaden Gebühr: 550,– Euro Teilnahmebedingungen: Eine Stornierung der Anmeldung ist bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Sie hat in schriftlicher Form per Post, Telefax oder E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist bei selbst verschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr zu entrichten. Bei einer Abmeldung aus unverschuldeten Gründen ist der Grund der Abmeldung glaubhaft nachzuweisen. Über die Zahlungsverpflichtung wird dann nach Prüfung des Sachverhaltes nach billigem Ermessen ent schieden. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Fortbildungspunkte: 60 Punkte Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, Fax: -13 59, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de – seit über 20 Jahren überwiegend im Arztrecht tätig – Beratung und Vertretung von Ärzten in arztrechtlichen und bürgerlichrechtlichen Fragen: • Kooperationen: Berufsausübungsgemeinschaften, Organisationsgemeinschaften u. a. • Zulassung, Ermächtigung, Angestellte Ärzte • Praxiskauf und -verkauf • KV-Maßnahmen: Honorarrückforderung, Notfalldienst, Genehmigungen usw. • Kassen- und Privatabrechnung: Honorarverteilung, Plausibilitätsprüfung, sachl.-rechner. Berichtigung; GOÄ-Rechnungen und Inkasso • Berufshaftpflicht • Wirtschaftlichkeitsprüfung: Honorar, Verordnungsweise • Praxisführung: Miet-, Arbeits-, Kauf- u. a. -Verträge Dr. Christoph Rosset Nicole Pella Joachim Merz Dr. Gerrit Tubbesing Arztrecht Wirtschaftsrecht Dr. Bastian Reissinger Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwältin für Arbeitsrecht Fachanwalt für Familienrecht Mediator Schwarzwaldstraße 1 • 79117 Freiburg i. Br. • Telefon (07 61) 70 52 50 Telefax (07 61) 7 91 00 29 • info@kanzlei-rosset.de • www.kanzlei-rosset.de 162 ÄBW 04 • 2014 Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de Bekanntmachungen Fortbildungsreihe „Notfall“ Aufgrund der positiven Resonanz veranstaltet die Akademie für Ärztliche Fortbildung der Bezirks ärztekammer Nordbaden auch 2014 wieder eine Fortbildungsreihe zum Thema „Notfall“. Dieses Jahr werden insgesamt acht verschiedene Themen behandelt. Die Fortbildungsreihe soll sowohl auf mögliche Notfälle in der eigenen Praxis vorbereiten, als auch den, im Bereitschaftsdienst tätigen Ärztinnen und Ärzten, als Auffrischung dienen. Die Veranstaltungstermine sind einzeln buchbar. Im Notfall werden Ärztinnen und Ärzte mit verschiedensten Krankheitsbildern konfrontiert. Gezielte Diagnostik und schnelles medi zinisches Handeln sind gefragt. Die Konzeption der Fortbildungsreihe orientiert sich an häufig auftretenden Krankheits symptomen, welche zu Themenkomplexen und Leitsymptomen summiert wurden. Die Themen des ersten Veranstaltungsblocks finden Sie unten stehend. Im Herbst folgt der zweite Block der Fortbildungsreihe. Für die Vortragsreihe konnten wieder hochfachqualifizierte Referenten gewonnen werden. Pro Veranstaltungstermin besteht das Referententeam jeweils aus einem Krankenhausarzt und einem niedergelassenen Arzt, sodass die Möglichkeiten und Grenzen ambulanter Versorgung ausgelotet werden können. Dienstag, 24. Juni 2014 Neurologische Notfälle Referenten: Prof. Dr. med. Georg Gahn, FA für Neurologie Dr. med. Klaus-Matthias Hasert, FA für Neurologie Donnerstag, 24. Juli 2014 Psychiatrische Notfälle Referenten: Dr. med. Christian Harter, FA für Psychiatrie und Psychotherapie Dr. med. Andrea Groß, FA für Psychiatrie Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Ernst-Rainer Sexauer, 2. Vorsitzender der Ärzteschaft Karlsruhe Veranstaltungsort: Ärztehaus Karlsruhe, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Karl-Wilhelm-Maurer-Saal (1. OG) Gebühr: 20,– Euro/Veranstaltung Teilnahmebedingungen: Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich. Sie hat in schriftlicher Form per Post, Telefax oder E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist auch bei unverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr fällig. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Termine Block I: jeweils 19.30–ca. 22.00 Uhr Fortbildungspunkte: 3 Punkte/Veranstaltung Dienstag, 29. April 2014 Leitsymptom Fieber Referenten: Dr. med. Joachim Aspacher, FA für Innere Medizin Dr. med. Konrad Pumpe, FA für Innere Medizin Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, Fax: -13 59, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de Donnerstag, 22. Mai 2014 Pädiatrische Notfälle Referenten: Dr. med. Paul Vöhringer, FA für Kinder- und Jugendmedizin Dr. med. Manfred Reichert, FA für Kinder- und Jugendmedizin Fortbildung „Gesundheitssystem und Krankenhauskultur in Deutschland – eine Übersicht für ausländische Ärzte“ Wissenschaftliche Leitung und Referent: Dr. med. Nabeel Farhan, Freiburg International Academy, Universitätsklinikum Freiburg Aufgrund der positiven Rück meldungen zum ersten Kurs veranstaltet die Akademie für Ärztliche Fortbildung der Bezirksärztekammer Nordbaden in Kooperation mit der Freiburg International Academy des Universitätsklinikums Freiburg erneut einen Kurs speziell für ausländische Ärzte. Ziel der Fortbildung ist es, zum Verständnis deutscher Strukturen und Gepflogenheiten und somit zur optimalen Integration ausländischer Mitarbeiter im ärztlichen Betrieb beizutragen. So soll ein Überblick über die Besonderheiten des deutschen Gesundheitssystems geschaffen werden. Neben dem strukturellen Aufbau des Gesundheitssystems und dessen aktueller Entwicklung werden zum Beispiel auch die ärztliche Selbstverwaltung und berufspolitische Strukturen dargestellt. Außerdem erhalten die Teilnehmer wichtige Informationen und Hilfestellungen für ihre Arbeit in der Klinik. Hierzu zählen Organisation und Abläufe, aber auch rechtliche Rahmen bedingungen der Patientenversorgung, interkulturelle Aspekte der Kommunikation und nicht zuletzt Kenntnisse über die Hierarchien und Zuständigkeiten. Referent Dr. med. Nabeel Farhan kam vor über 18 Jahren aus Mekka nach Deutschland und kennt sowohl die sprachlichen als auch die kulturellen Hürden aus eigenem Erleben. Durch seine langjährige Erfahrung als Arzt an einer deutschen Klinik und durch Kurse für ausländische Ärzte ist es ihm möglich, zielgenau zu unterstützen. Veranstaltungsort: Ärztehaus Karlsruhe, Keßlerstr. 1, 76185 Karlsruhe, Karl-Wilhelm-Maurer-Saal Gebühr: 30,– Euro Teilnahmebedingungen: Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich. Sie hat in schriftlicher Form per Post, Telefax oder E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist auch bei unverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr fällig. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Fortbildungspunkte: 8 Punkte Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, Fax: -13 59, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de Termin: Samstag, 19. Juli 2014 9.00–ca. 16.30 Uhr Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer- bw.de ÄBW 04 • 2014 163 Bekanntmachungen Hygienebeauftragter Arzt Die 40-stündige Fortbildung wird vom Städtischen Klinikum Karlsruhe in Kooperation mit der Bezirksärztekammer Nordbaden angeboten und durchgeführt. Die Teilnahmebescheinigungen für den Fortbildungskurs erteilt die Ärztekammer. Nach der Verordnung des Sozialministeriums über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) vom 20. Juli 2012 sind Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren sowie Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, verpflichtet, hygienebeauftragte Ärztinnen oder Ärzte zu bestellen. Als hygienebeauftragte Ärztin oder hygienebeauftragter Arzt darf nur bestellt werden, wer über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügt und an einer Fortbildung zum Erwerb der Qualifikation hygienebeauftragte Ärztin, hygienebeauftragter Arzt nach dem Curriculum der Bundesärztekammer mit Erfolg teilgenommen hat. Termine: 5.–9. Mai 2014 10.–14. November 2014 jeweils Montag bis Freitag, 9.00 s.t.–16.30 Uhr Leitung: Dr. med. Eberhard Kniehl, Leiter der Abteilung für Mikrobiologie und Krankenhaushygiene, Städtisches Klinikum Karlsruhe Ort: Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH, Moltkestr. 90, 76133 Karlsruhe Gebühr: 550,– Euro Fortbildungspunkte: 40 Punkte Eine Anmeldung ist erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist auf 25 begrenzt. Auskunft und Anmeldung: Fachlicher Ansprechpartner: Dr. Eberhard Kniehl, Telefon (07 21) 974-18 01, E-Mail: eberhard.kniehl@ klinikum-karlsruhe.de Anmeldung und Organisation: Geschäftsstelle BBz, Telefon (07 21) 974-75 40, E-Mail: bbz@klinikum-karlsruhe.de 164 Bezirksärztekammer Südbaden Geschäftsstelle: Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 6 00 47-0 Fax (07 61) 89 28 68 Bekanntmachung des Bezirkswahlleiters für den Bereich der Bezirks ärztekammer Südbaden Die Neuwahl der Mitglieder der Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Südbaden findet im November 2014 statt. Zur Vorbereitung der Kammerwahl 2014 werden nach § 12 der Wahlordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg in der Fassung der Bekannt machung vom 22. November 2013 (Ärzteblatt Baden-Württemberg 2013, S. 554 ff.) Listen der im Mitgliederverzeichnis der Bezirksärztekammer Südbaden erfassten Wahlberechtigten für jeden Wahlkreis (Wählerlisten) aufgestellt. Wahlkreise sind die Bereiche der Ärzteschaften, das sind der Stadtkreis Freiburg und die neun Landkreise im Regierungsbezirk Freiburg. Wahlberechtigt und wählbar sind alle der Bezirksärztekammer Südbaden zugehörigen Kammermitglieder (§§ 2 Abs. 1 Nummer 1, 22 Abs. 1 Heilberufe-Kammergesetz), deren Wahlrecht und Wählbarkeit nicht nach § 14 Abs. 1 Heilberufe-Kammergesetz verloren gegangen ist (Entmündigung, vorläufige Vormundschaft, Bestellung eines Pflegers wegen geistiger Gebrechen, Aberkennung des Rechtes, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, durch strafgerichtliches Urteil, Aberkennung durch berufs gerichtliche Entscheidung oder Ruhen der Bestallung oder Approbation) oder die nicht auf Ihr Wahlrecht und ihre Wählbarkeit nach § 14 Abs. 4 HeilberufeKammergesetz verzichtet haben. ÄBW 04 • 2014 Wählbarkeit verliert auch, wer infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter oder die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt. Im jeweiligen Wahlkreis wahl berechtigt und wählbar ist, wer im Wahlkreis den ärztlichen Beruf ausübt oder, ohne ärztlich tätig zu sein, seinen Wohnsitz hat. Bei Ärztinnen und Ärzten, die an mehreren Orten innerhalb des Landes ihren Beruf ausüben, bestimmt sich die Zugehörigkeit zu einer Bezirksärztekammer nach dem Ort der überwiegenden Tätigkeit. Die Ausübung des Bestimmungsrechts nach § 1 Abs. 1 Satz 4 der Meldeordnung der Landesärztekammer BadenWürttemberg für die laufende Wahlperiode berührt das Wahlrecht und die Wählbarkeit nach den Sätzen 1 und 2 für die folgende Wahlperiode nicht. Freiwillige Kammermitglieder (§ 2 Abs. 3 Heilberufe-Kammergesetz) sind weder wahlberechtigt noch wählbar. Ein Wahlberechtigter kann von seinem Wahlrecht nur Gebrauch machen, wenn er in der Wähler liste eingetragen ist. Wer erst nach Abschluss der Wählerliste (§ 14 WO) die Voraussetzungen nach § 11 Absatz 1 Wahlordnung erfüllt, ist a) wahlberechtigt und wählbar, wenn er bei Einreichung des Wahlvorschlages (§ 16 Abs. 2 Satz 2) durch Vorlage eines Beschäftigungs- bzw. Melde nachweises sein Wahlrecht und seine Wählbarkeit nachweist, b) wahlberechtigt, wenn er nicht bereits in einem anderen Wahlbezirk und/oder einem anderen Wahlkreis von seinem Wahlrecht Gebrauch gemacht hat; er kann sich vom zuständigen Bezirkswahlleiter die Wahlunterlagen aushändigen lassen, wenn er spätestens bis zum letzten Tag vor Ablauf der Wahlfrist durch Vorlage eines Beschäftigungsbzw. Meldenachweises sein Wahlrecht nachweist. Die Wahlunterlagen werden auf Antrag übersandt, wenn deren Zugang noch vor Ablauf der Wahlfrist zu erwarten ist. Die Wählerlisten für alle Wahl kreise liegen in der Zeit vom 2. Juni 2014 bis 11. Juni 2014 (je einschließlich) in der Geschäftsstelle der Bezirks ärztekammer Südbaden, Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg, Zimmer 510, zur Einsichtnahme aus. Jeder Wahlberechtigte, der Wählerlisten für unrichtig oder unvollständig hält, kann ihre Berichtigung während der Auf legung beantragen. Der Bezirkswahlausschuss der Bezirksärztekammer Südbaden entscheidet über den Berichtigungsantrag. Dr. jur. Ungewitter Bezirkswahlleiter Bekanntmachungen Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung Südbaden Ausführliche Informationen/ Anmeldeformulare finden Sie auf unserer Homepage www.baek-sb.de/akademie Alle Veranstaltungen sind von der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt und auf das Fortbildungs zertifikat anrechenbar. Eröffnungsveranstaltung: Volkskrankheit Diabetes Mellitus – Zwischen Wunsch und Wirklichkeit Leitung: Dr. med. Christoph von Ascheraden, Präsident der Bezirksärztekammer Südbaden Prof. Dr. med. Jochen Seufert, FRCPE, Leiter der Abteilung Endokrinologie und Diabetologie, Universitätsklinikum Freiburg Die diesjährige Eröffnungsveranstaltung der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung Südbaden widmet sich dem Diabetes mellitus Typ 2, einer Volkskrankheit mit ungebremst ansteigenden Patientenzahlen, bei der jedoch die Umsetzbarkeit von Präventionsstrategien und Therapiemöglichkeiten wie bei kaum einer anderen Erkrankung stark im Spannungsfeld zwischen medizinisch Notwendigem und ökonomisch Machbarem steht. Dieses Spannungsfeld wird aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet. Dabei sollen die derzeit aktuellsten therapeutischen Optionen ebenso aufgezeigt werden, wie deren sinnvoller Einsatz im Rahmen von Therapieleitlinien. Mögliche therapeutische Restriktionen durch die gesetzlich vorgeschriebene Nutzenbewertung werden zur Sprache kommen, sowie die Darstellung, was die Diagnose Diabetes mellitus Typ 2 konkret aus Patientensicht bedeutet. Für sämtliche Themenbereiche konnten Referenten mit großer Expertise gewonnen werden. Termin: Mittwoch, 7. Mai 2014 Zeit: 19.00 s.t.–22.00 Uhr Ort: Freiburg Entgelt: kostenfrei – Anmeldung erforderlich! Achtsamkeitsbasierte Stressbewältigung für Ärztinnen und Ärzte – Tagesworkshop Leitung: Dr. med. Hendrikje Posch, Freiburg, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, MBSR/ MBCT-Lehrerin; Dipl.-Ing. (BA) Anke Wunderlich, Freiburg, Bewegungs- und Ausdrucks therapeutin, MBSR/MBCT-Lehrerin Berufstätige im Gesundheitswesen stehen heute vor besonderen Herausforderungen: zunehmende Beschleunigung in den Arbeitsabläufen, Zeitdruck und emotionale Belastungen. Um Überforderung nachhaltig vorzubeugen und auch in stressigen Zeiten innere Ruhe und Stabilität zu bewahren, ist es sinnvoll, Achtsamkeit zu praktizieren. Achtsamkeit bedeutet, die erlebten Erfahrungen im gegenwärtigen Augenblick bewusst und nicht wertend wahrzunehmen. Wir lernen innezuhalten, unbewusste oder automatische Verhaltensweisen zu erkennen und ge lassener und kreativer mit dem Berufsalltag umzugehen. Methoden sind: – Achtsamkeitsmeditationen im Liegen, Sitzen, Stehen und Gehen – sanfte Yogaübungen – Impulsreferate und Reflexionen – Achtsamkeitsübungen für den Berufsalltag Achtsamkeit unterstützt Sie dabei: Konstruktiv Stress zu bewältigen, Burn-out vorzubeugen, den Blick für das Wesentliche zu öffnen und Prioritäten zu klären, Selbstfürsorge und Selbstakzeptanz im beruflichen Alltag zu leben. Termin: Freitag, 4. Juli 2014 – Vertiefungstag Freitag, 10. Oktober 2014 Zeit: 10.00 s.t.–16.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: jeweils 100,– Euro Hygienebeauftragter Arzt – Onlinekurs Leitung: Dipl.-Volkswirt Dr. med. Wolfgang Gärtner, Deutsches Beratungszentrum für Hygiene (BZH GmbH), Freiburg Zum Hygienebeauftragten Arzt kann nur bestellt werden, wer über eine mindestens zwei jährige Berufserfahrung verfügt und spezielle Kenntnisse auf dem Gebiet der Hygiene und der medizinischen Mikrobiologie erworben hat. Die Mindestanforderung beinhaltet den Besuch eines vierzig stündigen Kurses nach dem Curriculum der Bundesärztekammer. Ab Herbst 2013 wird ein neuer Weg beschritten, der es ermög licht, die Dauer der Präsenz veranstaltung zu verkürzen und trotzdem die vierzigstündige Weiterbildung sicherzustellen. Hierzu dient der als Blended Learning veranstaltete Kurs. 20 Kurseinheiten werden über ein E-Learning Modul vermittelt, das heißt, die Teilnehmer erwerben das erforderliche Wissen online, unabhängig von Zeit und Ort. Erforderlich hierfür sind ein PC mit Internetzugang und eine eigene E-Mail-Adresse. Die inter netbasierten Lerneinheiten stehen ab dem 15. Juli 2014 zur Verfügung. Die verbleibenden 20 Lerneinheiten werden in einem 2-Tages-Kurs vorgestellt. Die Teilnahme an der Präsenz veranstaltung ist nur möglich, wenn zuvor die E-LearningEinheiten absolviert wurden. Die Präsenzveranstaltung findet am 23./24. Oktober 2014 im Haus der Ärzte in Freiburg statt. Termin: Online-Phase ab 15. Juli 2014 Präsenztage 2 3. und 24. Oktober 2014 Zeit: Donnerstag, 9.00 s.t.–ca. 18.00 Uhr und Freitag, 8.00 s.t.–ca. 18.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 600,– Euro Medizinische Hypnose für Ärzte Leitung: PD Dr. Uwe H. Ross, Freiburg Einführungskurs In diesem einführenden Workshop werden auf der Basis aktueller neurophysiologischer Erkenntnisse wirkungsvolle Ad-hoc-Interventionen der modernen Hypnose bei akuten und chronischen Schmerzen, somatoformen Störungen, Schlaf- störungen, Spannungszuständen, nichtorganischen Schwindel beschwerden und Tinnitus praktisch erfahrbar vermittelt. In der täglichen Praxis angewendet, können die Beschwerden für den Patienten durch Hypnose-Techniken unmittelbar erlebbar reduziert werden. Wesentlicher Vorteil hypnotherapeutischer Ansätze in der Behandlung dieser Störungen ist zudem, dass sie – konsequent ressourcen- und lösungsorientiert eingesetzt – vermehrt die unwillkürliche, unbewusste Erlebnisebene des Patienten einbeziehen und unter anderem bei Schmerz objek tivierbare psychobiologische Wirkungen entfalten. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben methodische Fertigkeiten in der Anwendung spezieller Hypnose-Techniken zur Beschwerdeminderung und zur Aktivierung innerer Ressourcen bei psychosomatischen Störungen sowie bei Spannungs zuständen, zum Beispiel vor medizinischen Eingriffen. Termin: Samstag, 26. Juli 2014 Zeit: 9.00 s.t.–16.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Fortbildung „Impfen“ Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg Die Impfprophylaxe zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der modernen Medizin, und ohne Zweifel gibt es nationale und internationale Impferfolge – die Ausrottung der Pocken und die Rückdrängung der Kinderlähmung in ganz Europa sind die beiden prominentesten Beispiele. Es gibt in Deutschland aber auch Impfdefizite! Unzureichende Impfraten und in deren Folge Masern-Epidemien sowie jedes Jahr aufs Neue vermeidbare Todesfälle durch Influenza. International kann Deutschland beim Impfen kaum mithalten. So sind beispielsweise Nord- und Südamerika, aber auch einige Staaten in Afrika masernfrei. Demgegenüber ist wissenschaftlich gut dokumentiert, dass die Deutschen Weltmeister im Export von Masern sind. Auch ÄBW 04 • 2014 165 Bekanntmachungen im europäischen Vergleich steht Deutschland weit hinten, was die Impfvorsorge betrifft. Die Gründe sind vielfältig. Wesentlich ist sicherlich auch ein defizitärer Wissensstand der Ärzteschaft, wie Statistiken belegen. Trotz des schon bestehenden Fortbildungsangebots finden wir in Hausarztpraxen Impflücken zwischen 35 und 55 Prozent, bei den Frauenärzten mögen sich die Zahlen in einem ähnlichen Rahmen bewegen. Selbst bei Pädiatern gibt es mancherorts Impflücken zwischen 5 und 20 Prozent. In der Mehrzahl Routineleistungen, die einfach nur vergessen werden und das, obwohl Impfleistungen budgetneutral sind. Inhalt des Seminars: – Grundlagen des Impfens, Epidemiologie-Impfstofftypen – Impfsystem in Deutschland – Impfpräventable Erkrankungen – Risiken, Nebenwirkungen – Impfen von Risikopatienten – Vorgehen in der Praxis – Test Termin: Samstag, 12. Juli 2014 Zeit: 9.00 s.t.–ca. 15.00 Uhr Ort: Freiburg Verwaltungskostenpauschale: 30,– Euro Notfalltraining für Ärzte Notarztseminar zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ gemäß Curriculum der Bundesärztekammer Kardiozirkulatorische Notfälle Leitung: Dr. med. Frank Koberne, St. Josefskrankenhaus Freiburg Die Teilnehmer erhalten eine qualitativ hochwertige Aus bildung im Bereich der Notfallmedizin auf Grundlage aktueller internationaler Richtlinien wie ERC und ATLS Algorithmen. Sichergestellt wird ein hoher Anteil an praktischen Übungen und Simulationen in Klein gruppen. Einbezogen werden zudem alle an der Notfallversorgung beteiligten Organisationen wie Feuerwehr und Polizei. Termin: 24. November– 2. Dezember 2014 Zeit: Montag bis Dienstag (ohne Sonntag), 8.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr Ort: Freiburg Entgelt: 850,– Euro 166 Leitung: Dr. Stefan Leisinger, Emmendingen Grundkurs Der plötzliche Herztod ist eine der häufigsten Todesursachen in der Bundesrepublik Deutschland. Die sofortige effiziente und gut strukturierte erweiterte Reanimation mithilfe eines guten Atemwegsmanagements unterstützt durch Defibrillation und Notfallmedikation, ist dann der Über lebensfaktor Nr. 1 für diese Patienten. Neben einer Einführung in die medizinischen Grundlagen erhalten Sie in diesem Seminar auch die Möglichkeit eines Intensivtrainings zur erweiterten cardiopulmonalen Reanimation gemäß den gültigen Standards des European Resuscitation Council und der Bundesärztekammer. Programm: Medizinische Grundlagen – Basistherapie – CPR – Venenzugänge – Beatmung – Elektrotherapie Termin: Samstag, 11. Oktober 2014 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Entgelt: 100,– Euro Herzrhythmusstörungen gehören neben den Krebserkrankungen zu den häufigsten Todesursachen. In Deutschland sterben nach Schätzungen jährlich zwischen 70 000 und 80 000 Menschen den rhythmogen bedingten plötzlichen Herztod. Nur wenige Patienten überleben dank rechtzeitig eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen. Dieses Seminar vermittelt den teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten die sichere Fähigkeit, lebensbedrohliche Rhythmus störungen rasch zu erkennen und geeignete Sofortmaßnahmen einzuleiten. Programm: Rhythmusstörungen – Elektrotherapie – Notfall medikamente – EKG-Simulation – Fallbesprechung Kreislauf – Mega-Code-Traing Erw. gemäß ERC – Airway-Management (Larynxmaske; Combitube etc.) ÄBW 04 • 2014 Termin: Samstag, 25. Oktober 2014 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Zeit: 9.00 s.t. – 17.00 Uhr Entgelt: 100,– Euro Traumatologische Notfälle Erleiden Personen akute Gewalteinwirkungen, zum Beispiel aufgrund von Verkehrsunfällen oder im Rahmen einer Schlägerei, werden häufig Verletzungsmuster zu spät erkannt. Es verstreicht wertvolle Zeit, in welcher der Patient nicht die benötigte Behandlung erhält. Dieses Seminar soll teilnehmende Ärztinnen und Ärzte in die Lage versetzen, akute Lebensgefahr bei durch Trauma verletzten Notfallpatienten ab zuwenden sowie die Vitalfunk tionen zu sichern. Durch rasches Erfassen der traumatischen Gesamtbelastung und geeignete therapeutische Maßnahmen ist es möglich, den Patienten z u stabilisieren. Programm: Unfallmechanismen – Primary/ Secondary Survey – SchädelHirn-Trauma – Wirbelsäulen trauma – Extremitätentrauma – Thoraxtrauma – Abdominal trauma – Bodycheck – Immobilisation – Fallbesprechung Trauma – Primary & Secondary survey – Mega-Code-Training Erw. gemäß ERC Termin: Samstag, 17. Mai 2014 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Entgelt: 100,– Euro Pädiatrische Notfälle Notfälle mit Kindern stellen hohe Anforderungen an die beteiligten Helfer. Sie erfordern spezielle Kenntnisse und bedeuten eine hohe emotionale Belastung. Unsicherheiten resultieren häufig aus lückenhaften pädiatrischen Kenntnissen und Fertigkeiten. Dieses Seminar vermittelt allen in diesem Bereich Tätigen die nötige Routine und das entsprechende Hintergrundwissen, um in Zukunft in solchen Situationen richtig reagieren zu können. Programm: Anatomische und physiologische Besonderheiten – Pädiatrische Notfallsituationen/Anamnese erhebung, Intubation, Airway management – Intraossäre Infusion/Dehydration – Reanimation (PALS), nach ILCOR 2000 Termin: Samstag, 26. Juli 2014 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Entgelt: 100,– Euro Notfalltraining für Arzt und Praxisteam Immer wieder kommt es in Arztpraxen zu Notfallsituationen. Das Praxisteam wird dann vor eine sehr schwierige Aufgabe gestellt. Unser Seminar vermittelt allen in diesem Bereich Tätigen die erforderliche Routine und das nötige Hintergrundwissen, um in Zukunft in solchen Situationen richtig reagieren zu können. Programm: Vermittlung gültiger Standards der Herz-Lungen-Wiederbelebung/Algorithmen der Patientenversorgung, Übung invasiver Maßnahmen Termin: Mittwoch, 29. Oktober 2014 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Zeit: 15.00 s.t.–19.00 Uhr Entgelt: 75,– Euro pro Person Basiskurs Palliativmedizin Leitung: Dr. Tobias Reiber, Freiburg Seit 2003 treffen sich im Rahmen der vom Arbeitskreis Palliativ medizin Freiburg durchgeführten und von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Bezirksärztekammer Südbaden getragenen palliativmedizinischen Basiskurse Ärztinnen und Ärzte aus den unterschiedlichsten Fachgruppen, aus Praxis und Klinik, zur gemeinsamen Fortbildung. Schwerpunkte des Seminars sind die von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin gegliederten Inhalte, nämlich Schmerztherapie und Symptomkontrolle, Kommunikation und Ethik in gut ausgewogenen Verhältnissen. Ob der Basiskurs als Bekanntmachungen Ausgangspunkt einer intensivierten Ausbildung zum Palliativmediziner, einer Orientierung oder einer Rekapitulation bereits gekannter Fakten dient, ist dabei nebensächlich – der Kurs soll allen Interessierten eine Hilfe im beruflichen (und vielleicht auch persönlichen) Alltag sein. Termine: 24./25. Oktober 2014 9./10. Januar 2015 30./31. Januar 2015 Zeit: freitags, 14.00 s.t.–18.30 Uhr, samstags, 9.00 s.t.–18.30 Uhr Ort: Caritas Tagungszentrum, Freiburg Entgelt: 550,– Euro Palliativmedizin Fallseminar Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. Gerhild Becker Msc Palliative Care (King’s College London), Lehrstuhl für Palliativmedizin, Universitätsklinikum Freiburg Das Kursangebot wendet sich an Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis, die bereits den Basiskurs Palliativmedizin (40 Kurseinheiten) erfolgreich absolviert haben und sich in der Betreuung Schwerkranker und Sterbender besonders engagieren möchten. Das Fallseminar ist multidisziplinär konzipiert und beachtet die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. und der Bundesärztekammer, die in Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet wurden. Weiterhin werden Kursinhalte des German Programm in Palliative Care Education genutzt (Verbundprojekt der durch die Deutsche Krebshilfe geförderten Akademien für Palliativmedizin in Zusammenarbeit mit der Harvard Medical School, Center for Palliative Care, Boston, USA und der Christopherus Akademie, Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin der Universität München). Die wissenschaftliche Leitung erfolgt durch PD Dr. med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. G. Becker, Master of Science in Palliative Care (King’s College London) und Oberärztin der Palliativstation der Universitätsklinik Freiburg. Das Fallseminar besteht aus drei Modulen à 40 Kurseinheiten, die sich über jeweils fünf Tage erstrecken. Modul 1 Der schwerkranke, sterbende Patient, sein soziales Umfeld und das behandelnde Team Modul 2 Der individuelle Prozess des Sterbens im gesellschaftlichen Kontext Modul 3 Professionelles Handeln in der Palliativmedizin Termine: Modul 1: 12.–16. Mai 2014 (Warteliste) Modul 2: 21.–25. Juli 2014 (Warteliste) Modul 3: 10.–14. November 2014 (Warteliste) Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 550,– pro Modul Psychosomatische Grundversorgung Die aktuelle Weiterbildungsordnung schreibt für nahezu alle Fachgebiete den Erwerb von Kenntnissen in psychosomatischer Grundversorgung vor. Diese Qualifikation kann durch Teilnahme an den Kursen entsprechend den jeweiligen Vorgaben der WBO erworben werden. Die Vorgaben beinhalten beispielsweise für KollegInnen in 5-jähriger Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin Kenntnisse über 80 Stunden Psychosomatik: 20 Stunden Theorie, 30 Stunden verbale Intervention sowie 30 Stunden Balint-Gruppenarbeit. Diese werden durch den Besuch von 10 Samstagsterminen à 8 Stunden nach eigener Wahl nach gewiesen. Alternativ können auch 5 Samstagsveranstaltungen mit dem Wochenkurs PGV kombiniert werden. Dieser findet dreimal pro Jahr in der RehaKlinik Glotterbad bei Freiburg statt. Die Leistungen nach den EBMZiffern 35100/35110 (Theorie seminare, Reflexion der ArztPatient-Beziehung, verbale Interventionstechniken) dürfen nur von Ärzten erbracht werden, die eine Qualifikation durch Teilnahme an einem 80-stündigen Seminar erworben haben (z. B. 10 Samstagstermine des vorliegenden Curriculums, bei Kombination mit dem Blockkurs sind die Vorgaben der Psychotherapievereinbarung bez. der balintoder patientenbezogenen Selbsterfahrungsgruppen zu beachten). Im Rahmen der Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ist das Seminar PGV für die Qualifikation Psychosomatik anrechenbar. Samstagsveranstaltungen (8 Stunden) 17. Mai 2014 Chronische Schmerzen: Rückenschmerzen 28. Juni 2014 Sexuelle Störungen des Mannes und der Frau 27. September 2014 Alkoholerkrankungen 18. Oktober 2014 Schlafstörungen 6. Dezember 2014 Männerspezifische Aspekte bei psychischen Störungen Zeit: jeweils 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 90,– Euro pro Samstag Wochenkurs (40 Stunden) Termin: 30. Juni–4. Juli 2014 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Rehaklinik Glotterbad, Glottertal Entgelt: 450,– Euro Aufbauseminare Reisemedizin: Trekking und Höhenmedizin/ Unfälle und Reisemedizinische Assistance (16 Std.) Termin: (geplant) 23./24. Mai 2014 Zeit: Freitag und Samstag, ganztägig Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 200,– Euro Mindestteilnehmerzahl erforderlich! Flugreisemedizin/ Tauchsportmedizin (14 Std.) Termin: (geplant) 27./28. Juni 2014 Zeit: Freitag und Samstag, ganztägig Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 200,– Euro Mindestteilnehmerzahl erforderlich! Kursweiterbildung Suchtmedizin zur Erlangung der Zusatz bezeichnung gemäß WBO 2006 Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg und Dr. Friedemann Hagenbuch, Zentrum für Psychiatrie Emmendingen Suchttherapie geht alle an! Abhängigkeitserkrankungen begegnen beinahe täglich jeder Ärztin, jedem Arzt, ob in der Praxis oder im Krankenhaus tätig. Besonders der Substanzmissbrauch von Alkohol, Nikotin, stimulierenden Substanzen und auch Medikamenten bei Jugendlichen stellt eine unübersehbare Herausforderung für die Ärzteschaft insgesamt dar. Suchtmedizin ist deshalb eine Querschnittsaufgabe für alle Fachgebiete, und sie ist keineswegs auf den relativ kleinen Kreis der Drogenabhängigen beschränkt. Die Fähigkeit zum Erkennen einer möglichen Abhängigkeitserkrankung bzw. Gefährdung – sei es nun durch Alkohol, Medikamente oder Drogen – gehört zum notwendigen Rüstzeug aller Ärztinnen und Ärzte. In der aktuellen Weiterbildungsordnung 2006 ist die Sucht medizin als Zusatzweiterbildung geführt und beinhaltet eine 50-stündige Kursweiterbildung und abschließender Prüfung. Ab 2013 wird das Seminar als Wochenkurs angeboten. Die Module (Bausteine I bis V, Grundlagen I und II, Alkohol/ Tabak/Medikamente, Illegale Drogen, Wahlthemen und Motivierende Gesprächsführung) können gesondert gebucht werden. Termin: 5.–9. Mai 2014 (Warteliste) Zeit: Montag–Freitag, 9.00–18.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 550,– Euro ÄBW 04 • 2014 167 Bekanntmachungen Suchtmedizin – Update 2014 Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg / Dr. Friedemann Hagenbuch, Zentrum für Psychiatrie Emmendingen Abhängigkeitserkrankungen, oft verbunden mit Substanzmissbrauch von Nikotin, Alkohol und Medikamenten sowie illegalen Drogen, gehören zu den größten sozialmedizinischen Problemen in Deutschland. Dem hat die aktuelle WBO Rechnung getragen und die Zusatzweiterbildung Suchtmedizin etabliert. Um alle Inhaber dieses Zusatztitels sowie besonders am Thema Sucht medizin interessierte Kolleginnen und Kollegen stets über aktuelle Entwicklungen auf diesem Fachgebiet zu informieren, bietet die Akademie wieder ein SuchtUpdate an. In prägnanten Kurz referaten werden suchtmedi zinische Themen mit viel Raum für Diskussion und Austausch dargestellt. Die Referenten arbeiten größtenteils in „badischen“ Einrichtungen, sodass auch Fragen der lokalen Kooperation thematisiert werden können. Zielgruppe der Veranstaltung sind neben Ärztinnen und Ärzten alle anderen Berufsgruppen, die sich im stationären oder ambulanten Behandlungskontext mit Suchtfragen beschäftigen. Termin: Mittwoch, 8. Oktober 2014 Zeit: 15.00 s.t.–18.15 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Freiburg Entgelt: kostenfrei – Anmeldung erforderlich! Schmerztherapie – Kompaktseminar Die Zusatzweiterbildung „Spezielle Schmerztherapie“ umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung und Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten, bei denen der Schmerz seine Leitund Warnfunktion verloren und einen selbstständigen Krankheitswert erlangt hat. Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung ist neben der Absolvierung einer Weiterbildungszeit von 12 Monaten bei einem Weiter bildungsbefugten gemäß § 5 168 Abs. 1 der Besuch eines 80-stündigen Weiterbildungskurses erforderlich. Seminarinhalte: Block A Grundwissen über Pathogenese, Diagnostik und Therapie von chronischen Schmerzen, Psychische Störungen mit Leitsymptom Schmerz und psychosomatische Wechselwirkungen bei chronischen Schmerz zuständen Block B Medikamentöse Schmerztherapie/ Neuropathische Schmerzen, Interventionelle und andere nicht-medikamentöse Verfahren in der Schmerztherapie – Kopfschmerz Block C Schmerzen bei vaskulären und viszeralen Erkrankungen, Schmerzen im Alter und bei Kindern und Jugendlichen, Tumorschmerz und Palliativ medizin Block D Muskuloskelettale Schmerzen, Rückenschmerz, SchulterNackenschmerz, Muskelschmerz, weit verbreitete Schmerzen (widespread pain), Fibromyalgie, Gelenkerkrankungen Der Besuch des Kurses wird auch solchen Kolleginnen und Kollegen empfohlen, die sich einen umfassenden Überblick über die aktuelle Entwicklung in der Schmerztherapie aneignen möchten. 2 Wochenkurse à 40 Std. Termine: (geplant) Teil 1: 24.–28. November 2014 Teil 2: 19.–23. Januar 2015 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 800,– Euro Bitte Programme und Anmeldeformulare anfordern! Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg, Telefon (07 61) 6 00-47 36/ 47 37/47 38/47 39/47 51, Fax (07 61) 6 00-47 44, E-Mail: akademie@baek-sb.de; www.baek-sb.de/akademie ÄBW 04 • 2014 Bezirksärztekammer Südwürttemberg Geschäftsstelle: Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Tel. (0 71 21) 9 17-24 15/-24 16 Fax (0 71 21) 9 17-24 00 Bekanntmachung des Bezirkswahlleiters für den Bereich der Bezirks ärztekammer Südwürttemberg Die Neuwahlen der Mitglieder zur Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Südwürttemberg werden im November 2014 durchgeführt. Zur Vorbereitung der Kammerwahl 2014 werden gemäß § 12 der Wahlordnung vom 22. 11. 2013 in der Zeit vom 2. Juni bis 11. Juni 2014 (je einschließ lich) die amtlichen Wähler listen für alle Wahlkreise bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Haldenhaustraße 11, 72770 Reutlingen, zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme aufgelegt. Stichtag für die Aufnahme in die Wähler listen ist der 31. Mai 2014. Jede/r Wahlberechtigte, der eine oder mehrere Wählerlisten für unrichtig oder für unvollständig hält, kann die Berichtigung während der Dauer der Auflegung beantragen. Der Bezirkswahl ausschuss entscheidet über die Berichtigungsanträge und benachrichtigt die Antragsteller und die Betroffenen. Nach Ablauf der Auflegungsfrist sind Anträge auf Berichtigung oder Ergänzung der Wählerlisten nicht mehr zulässig. Wählen können die Wahlberechtigten, die in die Wählerlisten ihres Wahlkreises als Wahlberechtigte eingetragen sind und diejenigen, die erst nach Abschluss der Wählerlisten Kammermitglied werden. Wer erst nach Abschluss der Wähler liste Kammermitglied wird, ist a) wahlberechtigt und wählbar das Mitglied, das bei Einreichung eines Wahlvorschlages durch Vorlage eines Beschäftigungs- bzw. Meldenachweises sein Wahlrecht und seine Wählbarkeit nachweist, b) wahlberechtigt das Mitglied, das nicht bereits in einem anderen Wahlbezirk und/oder in einem anderen Wahlkreis von seinem Wahlrecht Gebrauch gemacht hat; es kann sich vom zuständigen Bezirkswahlleiter die Wahlunterlagen aushändigen lassen, wenn es spätestens bis zum letzten Tag vor Ablauf der Wahlfrist (27. 11. 2014) durch Vorlage eines Beschäftigungsbzw. Meldenachweises sein Wahlrecht nachweist. Die Wahlunterlagen werden auf Antrag übersandt, wenn deren Zugang noch vor Ablauf der Wahlfrist zu erwarten ist. Maßgebend für die Zugehörigkeit zum Wahlkreis ist der Ort, an dem der Wahlberechtigte seine ärztliche Tätigkeit ausübt, andernfalls der Wohnort. Bei Ärztinnen und Ärzten, die an mehreren Orten innerhalb Baden-Württembergs ihren Beruf ausüben, bestimmt sich die Zugehörigkeit nach dem Ort der überwiegenden Tätigkeit. Wahlberechtigt sind alle der Bezirks ärztekammer angehörenden Ärztinnen und Ärzte, denen das Wahlrecht nicht infolge Anordnung der rechtlichen Betreuung in allen Wirkungskreisen, Verlust des Wahlrechts durch Strafurteil, Aberkennung durch berufs gerichtliche Entscheidung oder Ruhen der ärztlichen Berufs erlaubnis entzogen wurde, und die nicht auf ihr Wahlrecht und ihre Wählbarkeit schriftlich verzichtet haben, weil sie ihren Beruf nicht mehr ausüben. Freiwillige Kammermitglieder sind weder wahlberechtigt noch wählbar. Dr. iur. A. Foth Bezirkswahlleiter Bekanntmachungen Bezirksberufsgericht für Ärzte in Reutlingen Kurse der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Seminar zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin Durch Verfügung des Sozialministeriums Baden-Württemberg vom 26. 02. 2013 – Az. 34-5415.2-002/1 – wurde im Einvernehmen mit dem Justiz ministerium Baden-Württemberg gemäß § 21 Abs. 4 i. V. m. § 8 Abs. 2 des Heilberufe-Kammer gesetzes in der Fassung vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Baden-Württemberg vom 19. 12. 2013 (GBl. S. 44) mit Wirkung vom 30. März 2014 für die Dauer von 5 Jahren Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ Seit einigen Jahren ist die Entwicklung der hausärztlichen Versorgung vor allen Dingen in ländlichen Gebieten auf bekannte Weise besorgniserregend. Um wieder mehr Ärztinnen und Ärzte zu motivieren, sich in der Weiterbildung für das Fach Allgemeinmedizin zu entscheiden, wurde bereits im Dezember 2009 zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung und im Benehmen mit der Bundesärztekammer eine Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung geschlossen. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in diesem Zusammenhang beschlossen, Ärztinnen und Ärzten in der Weiterbildung Allgemeinmedizin ein begleitendes Schulungsprogramm anzubieten, welches in 12 Themenblöcke gegliedert ist und an vier bis fünf Fortbildungstagen pro Jahr durchgeführt wird (ca. eine Fortbildung pro Quartal). Die Teilnahme an diesen Fortbildungsveranstaltungen ist auch Wiedereinsteigern, Refreshern und Kammermitgliedern in Vorbereitung auf den Kassenärztlichen Notdienst möglich. Termine und Themen 2014: Samstag, 24. Mai 2014 9.00–17.00 Uhr Therapie chronisch kranker Patienten und die DMP’s (Anmeldungs-Nr. 22/2014) Samstag, 13. September 2014 9.00–16.15 Uhr Endokrinologie/ Rheumatischer Formenkreis (Anmeldungs-Nr. 28/2014) Samstag, 22. November 2014 9.00–17.00 Uhr Palliativmedizin/Rehabilitation (Anmeldungs-Nr. 23/2014) Leitung: Dr. med. Hans-Otto Bürger, niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin und Innere Medizin, Zusatzbezeichnung Notfallmedizin, Vogt Herr Martin Streicher Vizepräsident des LG Tübingen Waldenbucher Weg 30 72141 Walddorfhäslach zum stellvertretenden Vorsitzenden des Bezirks berufsgerichts für Ärzte in Reutlingen bestellt. Ärztinnen und Ärzte dürfen frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CMEPunkte sammeln möchten. Mithilfe der von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können 10 Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro CD-ROM beträgt 39,– Euro. Fortbildungs-Doppel-DVD „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ Am 29. 09. 2010 hat die Bezirks ärztekammer Südwürttemberg in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Tübingen eine Fortbildungsveranstaltung mit dem Thema „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ durchgeführt. In den Beiträgen wurden ein Spiel exemplarisch beschrieben, die Spielsucht aus der Sicht betroffener Eltern und des Kinder- und Jugendpsychiaters dargestellt, Aspekte von PC-Spiel und Gewalt aufgezeigt, die ambulante Therapie von PC-Spielsucht erläutert und die Möglichkeiten der Suchtprävention benannt. Diese Veranstaltung wurde in Bild und Ton aufgezeichnet und in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger Beantwortung von 70 Prozent der beiliegenden Fragen, die sich auf die Beiträge beziehen, können vier Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro Doppel-DVD beträgt 34,50 Euro. Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: Wir bitten um einen Unkostenbeitrag von 20,– Euro pro Teilnehmer. Die Gebühr ist am Tag der Veranstaltung bar bei der Registrierung zu entrichten. Punkte: 8/9 Seminar zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin Auf Beschluss des Vorstandes der Bezirksärztekammer Südwürttemberg vom 06. 07. 2011 führt die Akademie für ärztliche Fortbildung seit Februar 2012 ein in 13 Thementage gegliedertes Seminar mit circa vier bis fünf Veranstaltungsterminen pro Jahr für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung Allgemeinmedizin durch. Da die Förderung der Weiter bildung Allgemeinmedizin sich nicht nur auf die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zur All gemeinmedizin beschränken soll, hat der Vorstand entschieden, auch die Weiterbildungsbefugten mit einem Fortbildungstag jährlich zu unterstützen. Dabei sollen Themen im Mittelpunkt stehen, wie sie sich typischerweise in der Weiterbildung ergeben und welche ebenso wie die medi zinischen Inhalte vermittelt werden sollten. Der erste Referent wird die Kommunikation zwischen Arzt und Patient bzw. Angehörigen und Team in allgemeinen und besonders schwierigen Situationen darstellen. Danach geht es um die Rolle des Arztes als Ausbilder und Arbeitgeber einschließlich der Beschäftigung von Vertretern sowie um die Pflichten eines Weiterbildungsbefugten, die Ausstellung von Arbeitszeugnissen und die MFA-Ausbildung. Im Anschluss werden Lernmethoden, Struktur von Fall- und Befund besprechungen, Lerntypen, E-Learning, Literaturrecherche und die Bedeutung von Rollenspielen, Feedback und Evaluation erläutert. Zum Abschluss stehen noch der WB-Plan, das Programm WBmed und das Logbuch etc. im Mittelpunkt. ÄBW 04 • 2014 169 Bekanntmachungen Termin: Samstag, 20. September 2014 Train the trainer 9.00–16.45 Uhr (Anmeldungs-Nr. 34/2014) Leitung: Dr. med. Dipl.-Phys. Manfred Eissler, Vizepräsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: Wir bitten um einen Unkostenbeitrag von 20,– Euro pro Teilnehmer. Die Gebühr ist am Tag der Veranstaltung bar bei der Registrierung zu entrichten. Punkte: beantragt Fallseminare „Palliativmedizin“ Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ ist unter anderem der Nachweis einer 12-monatigen Tätigkeit bei einem Weiterbildungsbefugten erforderlich oder 120 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision. Für diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die diese Möglichkeit in Betracht ziehen, werden Fallseminare, Module I bis III, angeboten. Termine: Modul I: 18.–21. Oktober 2014 (Sa–Di) Modul II: 22.–25. Oktober 2014 (Mi–Sa) (Anmeldungs-Nr. 10/2014) Gebühr Module I und II: 890,– Euro Modul III: 24.–27. September 2014 (Mi–Sa) (Anmeldungsnummer 9/2014) Modul III: 21.–24. Januar 2015 (Anmeldungs-Nr. 1/2015) Gebühr Modul III: 440,– Euro Teilnehmerzahl: 20 Personen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Punkte: jeweils 40 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen 170 wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Homepage für Ärzte – Grundkurs Das Seminar vermittelt die technischen Kenntnisse, die erforderlich sind, damit Ärztinnen und Ärzte ihre eigene Homepage selbst erstellen sowie pflegen und aktualisieren können. Grundkenntnisse in Windows XP oder Windows Vista sind Voraussetzung. Termin: Samstag, 26. April 2014 9.00–15.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 18/2014) Leitung: Dr. Oleg Subkov, Dipl.-Volkswirt, Schwerpunkt Informationstechnologie, Dettenhausen Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 99,– Euro Punkte: 10 Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Auffrischungskurs „Fachgebundene genetische Beratung (inkl. Wissenskontrolle) gemäß GenDG Seit 1. Februar 2010 ist das Gendiagnostikgesetz (GenDG) in Kraft. Demnach dürfen ab 1. Februar 2012 genetische Beratungen im Zusammenhang mit genetischen Untersuchungen nur noch durch speziell qualifizierte Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden. ÄBW 04 • 2014 Das GenDG ist Bundesrecht und eine von der GendiagnostikKommission erarbeitete Richtlinie lässt leider offen, wer Träger der dort geregelten Qualifikationsmaßnahme sein soll. Es war für die Ärztekammern und für die Länderministerien ein schwieriger Prozess, den Forderungen des Bundesgesetzes einerseits zu genügen, andererseits aber auch den Ärztinnen und Ärzten eine hieb- und stichfeste Regelung zu bieten. In zahleichen Gesprächen auf Landesebene in BadenWürttemberg wurde daher ein Kompromiss gefunden, nach dem die Landesministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren die Landes ärztekammer bittet, sie möge nach den Vorgaben der Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission für ihre Mitglieder Qualifikationsmaßnahmen zur gendiagnostischen Beratung anbieten. Vorgeschrieben ist eine theoretische Qualifikation über 72 bzw. 8 Stunden, letzteres bei Beratung im Kontext der vorgeburtlichen Risikoabklärung. Alternativ kann als Übergangslösung für die Dauer von fünf Jahren die Qualifikation durch eine bestandene Wissenskontrolle nachgewiesen werden. Die Landesärztekammer und die vier Bezirksärztekammern in Baden-Württemberg bieten diese Wissenskontrollen an. Zur Vorbereitung auf die Wissenskontrollen bieten die Kammern als Hilfestellung einen sechsstündigen freiwilligen Refresherkurs an. Die Kammern verstehen dieses Angebot als Hilfe und Service für ihre ärztlichen Mitglieder. Termin: Samstag, 26. April 2014 9.00–16.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 32/2014) Fachgruppe: FA für Neurologie und FA für Frauenheilkunde Leitung: Frau Dr. med. Dr. rer. nat. Saskia Biskup, Praxis für Humangenetik, Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 48,– Euro Punkte: beantragt Baustein Psychotherapie (Verhaltenstherapie) im Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie – Kurs 1 Für die Weiterbildung zum Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie sind nach den Richtlinien der Landesärztekammern theoretische und praktische Bausteine erforderlich. Dabei werden drei Blockkurse mit je 50 Stunden angeboten, welche – thematisch aufeinander aufbauend – im Abstand von einem Jahr durchgeführt werden. Die Kurse werden jedes Jahr an drei verschiedenen Standorten durchgeführt, sodass in jedem Jahr alle Kursteile entweder in Hornberg (Schwarzwald), Bamberg oder Borkum angeboten werden. Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg führt in Zusammenarbeit mit der Universitäts klinik für Psychiatrie und Psychotherapie die Kurse für den Erwerb des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie durch. Die Weiterbildungsangebote umfassen Theoriekurse, Entspannungsverfahren, Selbsterfahrung und Fallsupervision und decken damit wichtige Inhalte entsprechend den Anforderungen der Richt linien der Landesärztekammer Baden-Württemberg ab. Termin: 25.–31. Mai 2014 (So–Sa) (Anmeldungs-Nr. 13/2014) Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen Ort: Welcome Hotel Bamberg, Mußstr. 7, 96047 Bamberg Gebühr: 600,– Euro (Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind in der Kursgebühr nicht enthalten) Punkte: 51 Bekanntmachungen 17. Gesundheitsforum Südwürttemberg „... was Ärzte und Patienten schon immer über Organspende wissen wollten“ Termin: Samstag, 10. Mai 2014 10.00–15.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 24/2014) Programm: 10.00–10.15 Uhr Begrüßung Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg 10.15–10.35 Uhr Sind die Kriterien zur Organ spende eher ethischer oder wissenschaftlicher Natur? Referent: Prof. Dr. med. Urban Wiesing, Ärztlicher Direktor des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin, Universität Tübingen 10.35–11.00 Uhr Organspende und Organtransplantation in Baden-Württemberg Referentin: PD Dr. med. Christina Schleicher, geschäftsführende Ärztin der DSO, Region Baden-Württemberg 11.00–11.25 Uhr Eurotransplant und das Problem der Allokation Referent: Dr. med. Carl-Ludwig Fischer-Fröhlich, DSO Stuttgart 11.25–12.05 Uhr Logistische Grenzen bei der Organtransplantation Referent: Prof. Dr. med. Alfred Königsrainer, Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Allgemeine, Viszeralund Transplantationschirurgie, Tübingen 12.05–12.45 Uhr Mittagspause 12.45–13.15 Uhr Die Rolle des Transplantations beauftragten Referent: Dr. med. Peter Petersen, leitender Transplantationsbeauftragter, Universitätsklinik für Allgemeine, Viszeral- und Transplantations chirurgie, Tübingen 13.15–13.45 Uhr Voraussetzungen der Lebendspende und Aufgabe der Lebendspendekommission Referentin: Dr. iur. Regine Kiesecker, Geschäftsführerin der Bezirks ärztekammer Südwürttemberg 13.45–14.15 Uhr Die finanzielle Seite: Wer bezahlt was? Referent: Klaus Knoll, Geschäftsführer der AOK Neckar-Alb, Tübingen 14.15–15.00 Uhr Diskussion mit den Referenten Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Großer Hörsaal im CRONA, UKT, Hoppe-Seyler-Str. 3, 72076 Tübingen Gebühr: Wir bitten um einen Unkostenbeitrag von 10,– Euro pro Teilnehmer. Die Gebühr ist am Tag der Veranstaltung bar bei der Registrierung zu entrichten. Punkte: 6 Verdacht auf Kindeswohl gefährdung – Bezugspersonen – heikle Gespräche Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in seiner Sitzung am 7. August 2013 beschlossen, eine Fortbildungsveranstaltung zu dem Themenbereich um das neue Bundes kinderschutzgesetz anzubieten. Dabei sollte es zunächst nicht vorrangig um Institutionen oder Projekte gehen, die den Ärzten als mögliche Ansprechpartner bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zur Verfügung stehen, sondern um die heikle Situation des Erstgespräches, wenn es einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gibt und der Arzt in das Spannungsfeld zwischen Schweigepflicht und Fürsorge ür das Kind gerät. In diesem Erstgespräch kommt es sehr darauf an, „den richtigen Ton zu treffen“, damit es gelingt, mit den Betroffenen einen Kontakt herzustellen, sodass sie bereit sind, Hilfe anzunehmen und sich nicht verärgert oder erschrocken zurückziehen. Deshalb liegt der Schwerpunkt dieser Fortbildungsveranstaltung darauf, die Methoden der motivierenden Gesprächsführung in einem theoretischen Teil vorzustellen und anschließend in einem praktischen Teil einzuüben. Termin: Samstag, 28. Juni 2014 9.00–17.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 29/2014) Programm: 9.00–9.15 Uhr Begrüßung 9.15–10.00 Uhr Das Bundeskinderschutz gesetz: Der Arzt zwischen Schweigepflicht und Kindeswohlgefährdung Referent: Kammeranwalt Buhr, BÄK Nordbaden 10.00–10.45 Uhr Verdachtsmomente und wie weiter? Referent: Dr. Suder, nieder gelassener Kinderarzt, Tübingen 10.45–11.00 Uhr Kaffeepause 11.00–11.45 Uhr Erster Ansprechpartner bei Verdacht auf Kindeswohl gefährdung: Das Jugendamt Referentin: Frau Dipl.-Sozialpäd. Utecht, Landratsamt Tübingen, Jugend- und Familienberatung 11.45–13.15 Uhr Die Technik der motivierenden Gesprächsführung mit Kind u./o. Angehörigen Referentin: Frau Dr. Wernz, Oberärztin, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen 13.15–13.45 Uhr Mittagspause 13.45–15.15 Uhr Rollenspiele zur motivie renden Gesprächsführung an Fallbeispielen zu Misshandlung und s exuellem Missbrauch Referenten: Frau Dr. Wernz und Mitarbeiter 15.15–15.30 Uhr Kaffeepause 15.30–17.00 Uhr Rollenspiele zur motivie renden Gesprächsführung an Fallbeispielen zu Vernachlässigung und Schulverweigerung Referenten: Frau Dr. Wernz und Mitarbeiter Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 50,– Euro Punkte: beantragt „Qualifikation Tabakentwöhnung“ als Blended-Learning-Maßnahme Die Veranstaltung zur „Qualifika tion Tabakentwöhnung“ in der neuen Lernform des „Blended Learning“ verbindet elektronisches Lernen und einen Präsenzteil und vereint damit die Vorteile beider Fortbildungsmethoden. Das Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ wurde von der Bundesärzte kammer eigens für diese Lernform entwickelt. Es besteht aus 20 Unterrichtseinheiten. Vier Stunden entfallen auf eine einführende Präsenzveranstaltung, ein 8-Stunden-Block auf ein online gestütztes Selbststudium in einem Zeitraum von circa sechs Wochen und weitere acht Stunden auf eine ganztägige abschließende Präsenzveranstaltung. Ziel dieser Qualifikationsmaßnahme zur Tabakentwöhnung ist es, Ärzten detaillierte Informationen zu den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und den gesundheitlichen Aspekten des Tabakkonsums zu vermitteln, ihre Kenntnisse für eine erfolgreiche Ansprache, Motivierung und Therapie ihrer rauchenden Patienten zu vertiefen und praktische Hilfestellung bei der Einführung von Raucherberatungen und Entwöhnungsbehandlungen in der ärztlichen Praxis oder Klinik zu bieten. Die Teilnahme an diesem Kurs befähigt zur Einzeltherapie. Die Präsenzteile werden im Ärztehaus Reutlingen durchgeführt. ÄBW 04 • 2014 171 Bekanntmachungen Termine: Mittwoch, 23. Juli 2014 14.00–17.30 Uhr Einführung Samstag, 8. November 2014 9.00–16.00 Uhr Abschlussveranstaltung (Anmeldungs-Nr. 25/2014) Leitung: Prof. Dr. med. Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 25 Gebühr: 190,– Euro Punkte: 20 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Impfseminar gemäß dem Curriculum der Bundesärztekammer Das Impfen gehört ohne Zweifel zu den wichtigsten prophylaktischen Errungenschaften der modernen Medizin. Die Ausrottung der Pocken und Rückdrängung der Kinderlähmung in Europa sind ausgewiesene Beispiele erfolgreicher Impfprophylaxe. Es gibt in Deutschland aber auch Impfdefizite! Unzu reichende Impfraten haben zum Beispiel Masern-Epidemien zur Folge sowie jedes Jahr vermeidbare Todesfälle durch Influenza. Aus diesem Grund hat der Vorstand der Landesärztekammer schon 1999 entschieden, dass Ärzte über die jeweiligen Gebietsgrenzen hinaus impfen dürfen. Der Besuch eines anerkannten Kurses über richtiges Impfen wird empfohlen, ist aber nicht verpflichtend. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg bietet deshalb seinen Kammermit gliedern einen Kurs an, der sich inhaltlich und zeitlich an dem Impf-Curriculum der Bundes ärztekammer ausrichtet. Die Teilnehmer erhalten Gelegenheit, ihre Impfkenntnisse aufzufrischen, sich über den neuesten Stand der Grundlagen, Impf empfehlungen und Durchführung sowie über Abrechnung von Impfleistungen und rechtliche Aspekte zu informieren. Es soll auch genügend Raum zum fachlichen Austausch und zur Beantwortung von Fragen durch die Referenten geben. Termin: Samstag, 13. September 2014 9.00–17.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 31/2014) Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: Wir bitten um einen Unkostenbeitrag von 20,– Euro pro Teilnehmer. Die Gebühr ist am Tag der Veranstaltung bar bei der Registrierung zu entrichten. Punkte: 8 Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis – individuell – nach Absprache Dr. med. Karl-Otto Walz, Neue Str. 72, 89073 Ulm Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis (Ravensburg, Friedrichshafen) – individuell – nach Absprache Dr. med. Christian Milz, Ottmannshofer Str. 44, 88299 Leutkirch Impressum Notfallmedizinischer Kurs für Medizinische Fachangestellte Teil I: Notfälle in der Arztpraxis, Lagerungsarten Teil II: Basismaßnahmen der Reanimation (Grundlagen) Termine: jeweils Mittwoch, 14.30–18.00 Uhr Teil II: 16. April 2014 (Anmeldungs-Nrn. AH9/2014 und AH10/2014) Teil I: 7. Mai 2014 Teil II: 21. Mai 2014 (Anmeldungs-Nrn. AH11/2014 und AH12/2014) Teil I: 18. Juni 2014 Teil II: 25. Juni 2014 (Anmeldungs-Nrn. AH13/2014 und AH14/2014) Teil I: 2. Juli 2014 Teil II: 9. Juli 2014 (Anmeldungs-Nrn. AH15/2014 und AH16/2014) Leitung: Dr. med. Walz, Ulm Ort: Haus der Fortbildungs akademie, 89077 Ulm, Einsteinstr. 59, 5. Stock Mindestteilnehmerzahl: jeweils 6 Gebühr: 40,– Euro pro Kurstag pro Person inkl. Skript Die Anmeldung wird 5 Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis 3 Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 5 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Auskunft/Anmeldung: Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, Telefon (0 71 21) 9 17-24 15 oder -24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00, E-Mail: fortbildung@baek-sw.de Hinweis: Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist bitte ausschließlich an die zuständige Bezirksärztekammer zu melden. Herausgeber: Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Herausgebergremium: Dr. med. Norbert Metke (Vorsitzender), Dr. med. Ulrich Clever (stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer), Dr. med. Christoph von Ascheraden, PD Dr. med. Christian B enninger, Dr. med. Frank-Dieter Braun, Dr. med. Johannes Fechner, Dr. med. Michael Schulze, Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum Verantwortlicher Chefredakteur: Dr. med. Oliver Erens (OE) Anschrift Redaktion: Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart Telefon +49 (0) 711 / 7 69 89-45 Telefax +49 (0) 711 / 7 69 89-8 59 aebw@aebw.de Verlag und Auftragsmanagement: Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG Forststraße 131, 70193 Stuttgart Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart, Anzeigenleitung: Angela Grüssner Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 27 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 27 gruessner@gentner.de Auftrags-Management: Angela Grüssner (Leitung) Telefon +49 (0) 711 / 6 367 2-8 27 gruessner@gentner.de Rudolf Beck Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 61 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 60 beck@gentner.de Z. Zt. ist Anzeigenpreisliste Nr. 57 vom 1. 1. 2014 gültig. Layout und Gestaltung: GreenTomato GmbH, Stuttgart Druck: Vogel Druck und Medienservice GmbH & Co. KG, Höchberg Internet: www.ärzteblatt-bw.de Bezugspreise: Inland: jährlich 112,80 € zzgl. Versandkosten 19,80 € (inkl. der jeweils gült igen MwSt.). EU-Länder-E mpfänger mit UST-ID-Nr. und Ausland: jährlich 112,80 € zzgl. Versandkosten 27,60 € EU-Länder ohne UST-ID-Nr.: jährlich 112,80 € zzgl. Versandkosten 27,60 € zzgl. MwSt. (Export- oder Importland). Einzelheft: 15,00 € zzgl. Versandkosten. Bei Neubestellungen gelten die zum Zeitpunkt des Bestell eingangs gültigen Bezugspreise. Durch den Kammerbeitrag ist der Bezugspreis für Mitglieder der Landesärztekammer Baden-Württemberg abgegolten. Bezugsbedingungen: Bestellungen sind jederzeit beim Leserservice oder bei Buchhandlungen im In- und Ausland möglich. Abonnements verlängern sich um ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Bezugsjahres beim Leserservice gekündigt werden. Die Abonnementpreise werden im Voraus in Rechnung gestellt oder bei Teilnahme am Lastschriftverfahren bei den Kreditinstituten abgebucht. Redaktionsschluss für redaktionelle Beiträge ist jeweils der 15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und S ignum des Verfassers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt der Meinung der Schriftleitung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen Schriftleitung und Verlag keine Haftung. Bei Eins endungen an die Schriftleitung wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vora usgesetzt. Die Redaktion behält sich Kürzungen von Leserbriefen vor. Die systematische Ordnung der Zeitschrift sowie alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit der Annahme eines Beitrages zur Veröffentlichung erwirbt der Verlag vom Autor umfassende Nutzungsrechte in inhaltlich unbeschränkter und ausschließlicher Form, insbesondere Rechte zur weiteren Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken mithilfe mechanischer, digitaler oder anderer Verfahren. Bis auf Widerruf (socialmedia@gentner.de) gilt dies auch für die Verwendung von Bildern, Graphiken sowie audiovisueller Werke in den Social Media-Kanälen Facebook, Twitter, Google+ und YouTube. Kein Teil dieser Zeitschrift darf außerhalb der engen Grenzen urheberrechtlicher Ausnahmebestimmungen ohne schriftliche Einwilligung des Verlages in irgendeiner Form – durch Foto kopie, Mikrofilm oder andere Verfahren – reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsanlagen verwendbare Sprache übertragen werden. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen u. dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne Weiteres von jedermann benutzt werden dürfen; oft handelt es sich um gesetzlich geschützte eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind. Erscheinungsweise: 12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte ISSN 0720-3489 So erreichen Sie direkt unseren Leserservice Postfach 91 61, 97091 Würzburg 172 ÄBW 04 • 2014 Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-4 07 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-4 14 E-Mail: service@gentner.de Partner des Arztes in Baden-Württemberg für Praxiseinrichtung, Praxismanagement und Marketing Anzeigenschluss für Heft 5/2014 ist der 30. April 2014 Apotheken, Praxen und Kliniken, Innenausbau Gütler Objekteinrichtungen GmbH Gewerbestrasse 8 91560 Heilsbronn Telefon 09872 / 9797-10 Fax 09872 / 9797-25 Mail info@guetler-einrichtungen.de HIER KÖNNTE IHRE ANZEIGE STEHEN! RUFEN SIE AN! ■ Beratung – Planung – Gestaltung - Koordination – Produktion – Montage ■ mayer gmbh amalienstraße 4 75056 sulzfeld tel. 07269 / 91999-0 www.mayer-im.de www.guetler-einrichtungen.de praxisplanung praxiseinrichtung bauleitung TEL.: (07 11) 6 36 72-8 61 FAX: (07 11) 6 36 72-7 60 E-MAIL: gruessner@gentner.de wir entwerfen raumkonzepte und fertigen einrichtungen - auf ihre wünsche und preisvorstellungen abgestimmt Suzan Yarkin Unfallchirurgische Oberärztin im EVK Köln-Weyertal Allianz Kundin seit 1990 Plus 100 – der leistungsstarke Versicherungsschutz, speziell für junge Mediziner. Der Krankenvollversicherungstarif Plus 100 ist die beste Therapie für junge Mediziner. Er steht für einen umfangreichen Schutz im Krankheitsfall und leistungsstarke Services zu einem hervorragenden Preis-Leistungs-Verhältnis. Darüber hinaus profitieren junge Mediziner von vielen weiteren Vorteilen durch unsere langjährige Partnerschaft mit dem Marburger Bund und fast allen Ärztekammern. Für mehr Informationen schreiben Sie einfach an aerzte@allianz.de