Ärzteblatt Baden-Württemberg 06-2015

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Ärzteblatt Baden-Württemberg 06-2015
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Ä
r
zteblatt
Baden-Württemberg
Foto: © F. Hoffmann-La Roche AG, alle Rechte vorbehalten.
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 70. Jahrgang | Gentner Verlag
06 | 2015
Geschichte(n)
der Medizin
O. Erens – A. Otte (Hrsg.)
Seit Menschengedenken schreibt die Medizin
ihre eigene(n) Geschichte(n). Bis heute
faszinieren Berichte über Krankheiten oder
Todesfolgen vergangener Zivilisationen,
Herrscher und Persönlichkeiten.
In diesem Band sind ausgewählte medizinhistorische Beiträge aus dem Ärzteblatt
Baden-Württemberg kompakt versammelt.
So werden Vitae aus der Zeit zwischen dem
zweiten Jahrhundert vor Christus und heute
exemplarisch und kurzweilig vorgestellt.
Doch nicht nur die Krankheitsverläufe
prominenter Protagonisten faszinieren.
Bemerkenswert sind auch die Veränderungen
von Moral-Vorstellungen innerhalb der
Geschichte(n).
1. Auflage 2014, ISBN 978-3-87247-763-7
Gebunden, 160 Seiten, Preis € 38,-
Bestellcoupon
Fax-Hotline: +49 711 / 6 36 72-735
Name, Vorname
Ja, bitte senden Sie mir ............. Exemplar(e)
der Neuerscheinung O. Erens • A. Otte (Hrsg.),
„Geschichte(n) der Medizin“ (Best.-Nr. 76300)
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1. Auflg. 2014, zum Preis von 38,- € zzgl. Versandkosten gegen Rechnung zu.
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Ä
r
zteblatt
Baden-Württemberg
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften
Editorial
296
Das Seinlassen als
ärztliche Leistung
Nahaufnahme von Kapillarenden
mit jeweils einer Elektrode
Bei der Kapillarelektrophorese handelt es
sich um eine, aus der Analytischen Chemie
bekannte, Methode zur Analyse von DNA,
RNA und Proteinen. Die Analyse basiert auf
der Hybridisierung der Nukleinsäure-Ketten.
Dabei werden Markierungen mit radio­
aktiven oder nicht radioaktiven Substanzen
gesetzt. Das Verfahren kommt häufig zur
Erkennung von Gen Mutationen oder bei der
Behandlung von rekombinanten DNA zum
Einsatz. Im Bereich der Hämatologie findet
die Kapillarelektrophorese in der Detektion
monoklonaler Gammopathien, einer krankhaften Vermehrung eines einzelnen Immunglobulins im Blutplasma, ihren Einsatz.
Die Nukleinsäure-Ketten werden dabei
durch Kapillaren mit einem sehr geringen
Innendurchmesser geführt, bei denen auf
einen stabilisierenden Träger verzichtet
werden kann.. Mit einer geringen Bandenverbreiterung während des Laufs und einer
Analysezeit von wenigen Minuten, handelt es
sich um eine hocheffiziente Trennmethodik.
Die Baden-Württembergische Bank (BWBank) ermöglicht auf der Titelseite faszi­
nierende Einblicke in die Labor-Diagnostik.
Die Bank verdeutlicht damit ihre enge Be­
ziehung zur Ärzteschaft in Baden-Württemberg, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspe­
zialisten für Heilberufe seit vielen Jahren
kompetente Unterstützung und Beratung in
allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern
bieten.
Die BW-Bank ist mit 29 Heilberufe Centern
und knapp 200 Filialen im Land vor Ort.
Mehr Informationen zum umfangreichen
Leistungsangebot für Heilberufler sowie
zu den Kontaktdaten der BW Heilberufe
Center in Ihrer Nähe erhalten Sie unter
www.bw-bank.de/heilberufe, per E-Mail
an heilberufe@bw-bank.de oder telefonisch
unter 07 11 / 1 24-4 50 19.
Kammern und KV
296
Präsidenten-Hotline
297
Richtfest der Bezirksärztekammer
06 | 2015
Wirtschaft
310
Neues aus der Finanzwelt
Aus Fehlern lernen
311
Operation einer Schenkelhernie
mit Verletzung
der großen Beingefäße
Nordbaden
Vermischtes
312
Neue Todesbescheinigung
312
Felicién-Steichen-Preis
für Freiburger Chirurgen
313
Prof. Kaisers neue Spitze
am Uniklinikum Ulm
297
Wir arbeiten für Ihr Leben gern
298
Niederlassung leicht gemacht (7)
298
Quereinstieg in Baden-
313
Operation Karriere
Württemberg erfolgreich
299
Vertreterversammlung der KVBW
118. Deutscher Ärztetag
300
Medizinhistorik
Ein badischer Arzt
305
im Ersten Weltkrieg
314
Prävention von
riskantem Alkoholkonsum
314
Bundesweit niedrigste
Depressionsrate
315
Erste Studie zur Historie der GOÄ
315
Die FoBi@pp im Überblick
316
Wenn der Beruf krank macht
317
Sportweltspiele
der Medizin in Irland
317
Neue Bücher
Veranstaltungsübersicht
318
Ethik
306
Wohnungsbau mit Folgen
Dieser Ausgabe liegen Prospekte der KMK Karlsruher
Messe- und Kongress GmbH bei.
Bekanntmachungen
320
Impressum
332
ÄBW 06 • 2015
295
Editorial
Warum die Industrialisierung der Medizin eine Abwertung ärztlicher Qualität bedeutet
Das Seinlassen als ärztliche Leistung
W
Prof. Dr. G. Maio
ir leben in einer Zeit der
Paradoxie; zuerst nimmt
man den Ärzten das Zepter
aus der Hand, übergibt es Managern,
die aus der Medizin eine industrielle
Produktion zu machen versuchen, mit
Umstellung von nahezu allem, was bis
anhin sich bewährt hatte. Und wenn
nach dieser politisch verordneten
Umstellung die Medizin folgerichtig
der reinen Maximierungslogik folgt,
dann wirft man den Ärzten vor, sie
würden zu viel machen. Das ist ein
Widerspruch in sich und letztlich
Resultat eines gravierenden Denkfehlers, der darin besteht, den Unterschied zwischen Industrie und Medizin nicht zu berücksichtigen.
Wäre das, was der Arzt leistet,
einfach eine Produktion, dann müsste
der Arzt einfach nur wissen, wie der
Schaltplan aussieht, er könnte nach
Gebrauchsanweisung
vorgehen.
Beim Therapieren hingegen kann es
nicht um Gebrauchsanweisungen
gehen, sondern es geht um synthetisches Denken, um Erfahrung, um
Sorgfalt, innere Ruhe und um Fingerspitzengefühl. Wenn die ärztliche
Leistung ein Produktionsprozess wie
in der Industrie sein soll, dann bedeutet dies ja nichts anderes, als dass man
die ärztliche Betreuung reduziert auf
die Addition von Vollzügen.
Präsidenten-Hotline
296
ÄBW 06 • 2015
Foto: Photos.com (Jupiterimages)
W
o drückt Sie der Schuh
und wie kann sich die
Ärzte­
kammer noch mehr
für Sie stark machen? Haben Sie
Anregungen, Ideen oder vielleicht auch Kritik? – Die „Telefonsprechstunde“ von Kammerpräsident
Dr. Ulrich Clever ermöglicht den
Mitgliedern die d
­ irekte Kontaktaufnahme. Am 21. Juli wird
der Prä­sident der Landesärztekammer Baden-Württemberg
wieder von 12.00 bis 14.00 Uhr
direkt an der PräsidentenHotline (07 11) 7 69 89-4 23
erreichbar sein. Rufen Sie an!
Im Vollzug ist aber all das, was ein
Arzt tatsächlich geleistet hat, gar nicht
enthalten. Der dem Eingriff vorausgehende Prozess des sich an die Diagnose Herantastens, der Prozess der vielen
informellen Gespräche, der Prozess
des Nachdenkens, all das wird nicht in
Anschlag gebracht. Je mehr man die
Ärzte allein nach der Zahl der Eingriffe
und der dokumentierbaren Parameter
bewertet, desto mehr werden sie Zug
um Zug selbst vergessen, dass sie eigentlich jeden Tag mehr leisten als
abgebildet wird. Und weil sie das nicht
mehr präsent haben, sind sie viel anfälliger, in die Ausweitung der Menge
zu flüchten. Ich meine aber, sie
bräuchten nicht zu flüchten, sondern
müssten mit Rückgrat ihre Qualifika­
tion verteidigen.
Die Kernqualifikation eines Arztes
liegt im gekonnten Umgang mit
Komplexität, in der Bewältigung von
Unsicherheit, im professionellen Umgang mit Unwägbarkeiten und durch
diese Qualifikationen hindurch letzten Endes in der sorgsamen Erkundung dessen, was für den konkreten
und individuellen Patienten das Beste
ist. Um situationsgerecht zu entscheiden, braucht der Arzt unweigerlich
einen Ermessensspielraum. Er braucht
eine Entscheidungsfreiheit, die ihm
erlaubt, eine gute Abwägung vorzunehmen, eine Abwägung, die von
vornherein primär auf den Patienten
ausgerichtet ist und nicht auf die
Kongruenz mit einer Leitlinie oder mit
vorgegebenen Algorithmen oder mit
den Dokumentationspflichten. Dieser
Ermessensspielraum wird den Ärzten
weggenommen, weil das System
nicht verstanden hat, was ärztliche
Betreuung wirklich ist.
Je mehr Medizin als Produktionsprozess betrachtet wird, desto mehr
wird Aktionismus befördert, das Machen belohnt, das Zuhören bestraft,
die Interventionszeit berechnet, die
Beratungszeit übersehen, die Steigerung des Durchlaufs zum Wert erhoben und die Behutsamkeit und
Sorgfalt als etwas angesehen, was
den Betrieb nur aufhält. Und doch
macht die Fähigkeit zur reflektierten
Abweichung vom statischen Modell
die eigentliche ärztliche Kunst aus,
und je mehr die Ärzte daraufhin überprüft werden, ob die Modelle auch
eingehalten werden, desto mehr
empfinden sie diese zu Recht als eine
Bevormundung, weil sich die Güte der
ärztlichen Therapie nicht aus der
Eins-zu-eins-Übertragung abstrakter
Modelle ergeben kann, sondern nur
aus der erfahrungsgesättigten Ein­
zelentscheidung.
Die Gefahr des Aktionismus ergibt
sich dort, wo den Ärzten nicht mehr
erlaubt wird, nach ärztlich-medizinischen Gesichtspunkten zu entscheiden, sondern wo ihnen durch entsprechende Anreize suggeriert wird,
dass die medizinische Logik korrigiert
werden muss. Aber das ist grundlegend falsch. Zur ärztlichen Logik gehört nicht primär Effizienz, Output
und Beschleunigung, sondern zur
ärztlichen Logik gehört Sorgfalt, Ruhe, Weitblick, Geduld und Reflexivität.
Zur ärztlichen Logik gehört ein Wille,
zunächst den ganzen Menschen sehen zu wollen, bevor man als Arzt
eine Diagnostik ansetzt. Wie aber soll
ein Arzt heute in großen Zusammenhängen denken, wenn die Organisationsabläufe heute in den Kliniken
und Praxen so sind, dass für das reflexive Vorgehen weder ein Ort, noch
eine Zeit, noch eine Abrechnungs­
ziffer vorhanden ist?
Zusammengefasst besteht das
Grundproblem der Überversorgung
darin, dass die Ärzte ihre eigentliche
Leistung jeden Tag unter Wert verkaufen und deswegen glauben, sich dem
System beugen zu müssen und dadurch aktivistisch werden. Man darf
sich daher den Blick auf den Kern der
ärztlichen Leistung, die jeden Tag
unsichtbar millionenfach vollzogen
wird, durch die irrationalen Vorgaben
nicht versperren lassen. Die ärztliche
Kunst des Seinlassens wird dann eine
Selbstverständlichkeit sein, wenn
man aufhört, Ärzte zu marktförmigen
Leistungserbringern umzudefinieren,
sondern sie einfach das sein lässt,
wofür sie angetreten sind, nämlich
Ärzte.
Prof. Dr. Giovanni Maio
Lehrstuhl für Medizinethik
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Kammern und KV
Neues Kammergebäude in Karlsruhe nimmt Gestalt an
Richtfest der Bezirksärztekammer Nordbaden
D
as neue Dienstgebäude der
Bezirksärztekammer Nordbaden in Karlsruhe war Ende
April 2015 im Rohbau fertiggestellt,
und endlich konnte Richtfest gefeiert
werden. Den traditionellen Glückund Segenswünschen des Bauleiters
folgte die Begrüßungsansprache des
Präsidenten der Bezirksärztekammer
Nordbaden, Dr. Herbert Zeuner. Er
stellte den Dank an die Bauleute mit
einem Zitat Bertholt Brechts ganz in
den Vordergrund seiner Grußworte
und wünschte ihnen auch weiterhin
einen guten, unfallfreien Verlauf der
Bauarbeiten.
Viele wichtige Gäste galt es außerdem zu begrüßen, allen voran den
Präsidenten der Landesärztekammer
Baden-Württemberg, Dr. Ulrich Clever
und den Vertreter des Oberbürgermeisters der Stadt Karlsruhe, Prof. Dr.
Martin Bentz, Herrn Otmar Männer,
Geschäftsführer der Implenia GmbH
sowie die Vertreter des Architektur­
büros Archis und der beteiligten Fachplaner und weiterer Unternehmen.
Dr. Clever erinnerte in seinem
Grußwort an die bis ins Jahr 2010 zurückreichende Entstehungsgeschichte
des Bauvorhabens und an die politische Überzeugungsarbeit, die in den
Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung geleistet werden musste, bevor
der Startschuss für die europaweite
Ausschreibung des Projektes gegeben
werden konnte. Er selbst habe sich
gleich zu Beginn der Planungen von
der räumlich beengten Situation in
den alten Räumen der Bezirksärztekammer Nordbaden einen persönlichen Eindruck verschafft und sich aus
Überzeugung frühzeitig für das Vorhaben ausgesprochen. Die Satzung weise den Bezirksärztekammern zahl-
reiche, wichtige Aufgaben zu und es
sei deshalb unverzichtbar, dass die
dafür erforderlichen Ressourcen zur
Verfügung stünden. Bis Ende 2015
werde nun ein modernes und den
Ansprüchen der ärztlichen Selbstverwaltung genügendes Dienstgebäude
im Bezirk Nordbaden entstehen.
Zum Abschluss seiner Ausführungen überreichte Dr. Clever an
seinen nordbadischen Amtskollegen
Dr. Zeuner die symbolischen Gaben
„Brot und Salz“ und wünschte allen
Beteiligten gutes Gelingen.
Kampagne von KBV und Landes-KVen mit neuen Themen und neuen Gesichtern
Wir arbeiten für Ihr Leben gern
D
ie KV-Kampagne „Wir arbeiten
für Ihr Leben gern“ geht in die
dritte Runde: Mit neuen Motiven und Themen sind die Kassen­
ärztliche Bundesvereinigung und die
Kassenärztlichen Vereinigungen der
Länder Ende Mai in die nächste Runde
gestartet. Offene Gespräche und eine
individuelle Behandlung, wohnortnahe Versorgung und gute Erreichbarkeit, hohe Qualitätsstandards und
Vertraulichkeit – in diesem Jahr dreht
sich bei der Kampagne alles darum,
was die rund 160 000 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten
und ihre 550 000 Angestellten täglich
für ihre Patienten leisten. Zudem
werden die Vorteile der ambulanten
Medizin gezeigt und wie sich Patienten dank medizinischem Fort-
schritt künftig in noch mehr Fällen
direkt in der Praxis behandeln lassen
können.
Auch diesmal leihen Ärzte und
Psychotherapeuten der Kampagne
für Großflächenplakate und zahlreiche weitere Formate wieder Gesicht und Stimme. Mit dabei ist
erstmals auch ein Arzt aus BadenWürttemberg: Dr. Jochen Bauer,
Facharzt für Innere Medizin aus Esslingen, sagt auf seinem Plakat: „Mein
Wissen erneuere ich ständig. Mein
Instinkt bleibt der Alte.“ Der Hausarzt
und Ernährungsmediziner ist seit
2014 niedergelassen. Studiert hatte er
von 1997 bis 2003 an der EberhardtKarls-Universität Tübingen. Von 2003
bis 2013 war er Assistenzarzt am Klinikum Esslingen in den Abteilungen
»MeinWissen
Allgemeine Innere Medizin, Onkologie/Hämatologie, Gastroenterologie
und Infektiologie sowie Kardiologie,
Pneumologie und Angiologie. Von
2010 bis 2013 war Dr. Bauer zudem
Qualitätsbeauftragter.
Neben neuen Plakaten und Anzeigenmotiven ist jetzt erstmals
auch das Patientenmagazin „A!“
als Teil der Kampagne erschienen.
Und auf der Online-Plattform
(www.ihre-aerzte.de) wird anhand
redaktioneller Formate der Einblick
in den Praxisalltag von Ärzten und
Therapeuten vertieft. Eine lebendige
und realistische Darstellung soll die
Attraktivität des Arztberufes untermauern – und damit dem oft gezeichneten Negativbild entgegenwirken.
ÄBW 06 • 2015
erneuere
ich ständig.
Mein Instinkt
bleibt der
Alte.«
Dr. Jochen Bauer,
HAUSARZT
Ständiges Fortbilden ist für uns niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten die Grundvoraussetzung, um uns Ihr Vertrauen zu verdienen. Warum die
persönliche Betreuung für Ihre Genesung genauso wichtig ist wie unsere
Weiterqualifizierung, erfahren Sie auf www.ihre-aerzte.de
297
management akademie
der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg
Veranstaltungshinweis
Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg (MAK) lädt gemeinsam mit der Deutschen
Apotheker- und Ärztebank zu einer Fortbildungsveranstaltung
für Mediziner ein.
Veranstaltungstitel:
Die erfolgreiche Praxisabgabe
Ziele:
Sie denken kurz- oder mittelfristig an eine Übergabe Ihrer Praxis?
Dann sollten die Weichen für eine reibungslose Praxisnachfolge
jetzt richtig gestellt werden. Vom optimalen Abgabezeitpunkt
über die Wahl des Nachfolgers bis hin zur Gestaltung der
Praxisübertragung gibt es viel zu regeln. In diesem Seminar
verdeutlichen wir, wie zukünftige Praxisabgeber ihre
berechtigten Interessen als Unternehmer wahren können.
Wir zeigen auf, was Sie beachten müssen, damit eine
reibungslose Praxisübergabe zulassungs- und privatrechtlich
gelingen kann.
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie
im Internet unter www.mak-bw.de.
Referenten:
• Heike Müller-Henkel, Diplom-Sozialpädagogin (FH),
KV Baden-Württemberg
• Andreas Steinhilber, Diplom-Verwaltungswirt (FH),
KV Baden-Württemberg
Termin und Veranstaltungsort:
• 27. Juni 2015 (10.00 Uhr bis ca. 13.00 Uhr)
• KVBW Reutlingen, Haldenhaustraße 11, 72770 Reutlingen
Information und Anmeldung:
• Management Akademie der KV Baden-Württemberg,
Telefon (07 11) 78 75-35 35, Fax (07 11) 78 75-48-38 88,
E-Mail: info@mak-bw.de
• oder Online-Anmeldung unter www.mak-bw.de
Teilnahmegebühr:
45,– Euro (inklusive Unterlagen, Verpflegung, Getränke)
Anzeige
Serie der KVBW (7): Vertretung eines Vertragsarztes
Niederlassung leicht gemacht
I
n der letzten Folge stellten wir den
Sicherstellungsassistenten vor, der
für einen beschränkten Zeitraum
einen vertragsärztlichen Versorgungsauftrag voll oder in Teilen
übernimmt. Diese Vertretungsform
unterscheidet sich in wesentlichen
Punkten von der Beschäftigung eines
Vertreters gemäß Paragraf 32 Abs. 1
der Zulassungsverordnung. Besonders in Urlaubszeiten ist diese unbürokratische genehmigungsfreie Variante der Vertretung weit verbreitet.
Grundsätzlich eignet sich jede Vertretung, Einblick in die ambulante Versorgung zu bekommen.
Ein Beispiel: Ein Vertragsarzt plant
in den Sommerferien einen dreiwöchigen Urlaub. Während dieser Zeit
möchte er die Praxis aber nicht schließen, sondern einen Stellvertreter
einsetzen. In diesem Fall, aber auch
aufgrund von Krankheit, Teilnahme
an einer ärztlichen Fortbildung oder
Wehrübung kann ein Vertreter für
einen Zeitraum von bis zu drei Monaten (65 Arbeitstage) innerhalb von
zwölf Monaten ohne Genehmigung
beschäftigt werden. In unmittelbarem Zusammenhang mit einer
Entbindung besteht diese Option
genehmigungsfrei sogar bis zu einer
Dauer von zwölf Monaten.
Voraussetzung für eine Vertretung
in der Praxis ist, dass der Vertreter
derselben Arztgruppe angehört. Wenn
es sich um eine unvorhergesehene
oder kurzfristige Vertretung handelt
oder die Vertretung zur Sicherstellung
der vertragsärztlichen Versorgung erfolgt, besteht außerdem die Möglichkeit, sich durch einen Weiterbildungsassistenten im letzten Weiterbildungsjahr vertreten zu lassen. In diesem Fall
ist die Vertretungszeit jedoch auf maximal 30 Arbeitstage (sechs Wochen)
innerhalb von zwölf Monaten begrenzt. Der anstellende Arzt hat sich
von der persönlichen und fachlichen
Eignung
des
Weiterbildungsassistenten zu überzeugen, denn die
Haftung bleibt beim Vertragsarzt. Auch
sorgt der Vertragsarzt dafür, dass Vertretungszeiten über sieben Kalendertagen bei der KV Baden-Württemberg
im Voraus gemeldet werden.
Interessierte Ärzte können sich in
der Vertreterbörse der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) kostenlos vermitteln
lassen
(www.kvbw-admin.de/api/
download.php?id=1034).
In der nächsten Folge geht es um
Weiterbildungsassistenten.
Weitere Informationen:
www.kvbawue.de/praxis/
niederlassung/vertreter
C
Fachärzte können Weiterbildung in Allgemeinmedizin verkürzen
Quereinstieg in Baden-Württemberg erfolgreich
S
eit 2011 bietet die Landesärztekammer Baden-Württemberg
ihren Mitgliedern die Möglichkeit des „Quereinstiegs“ in die Allgemeinmedizin. Dies bedeutet, dass
sich Kammerangehörige, die bereits
eine Facharztbezeichnung in einem
Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung erworben haben, Inhalte
und Zeiten auf die Weiterbildung zum
Facharzt für Allgemeinmedizin anrechnen lassen können und sich dadurch die Weiterbildungszeit deutlich
verkürzt.
298
ÄBW 06 • 2015
In einer aktuellen, bundesweiten
Statistik zum Quereinstieg hat Baden-Württemberg jetzt am besten
abgeschnitten: Von bisher insgesamt
108 Quereinsteigern, die in den letzten drei Jahren ihre Facharztprüfung
im Gebiet Allgemeinmedizin abgelegt haben, kamen die meisten aus
Baden-Württemberg – nämlich 17
Ärztinnen und Ärzte (15 Prozent). Es
handelte sich dabei zumeist um Anästhesisten, Chirurgen und Internisten, die im Durchschnitt 47 Jahre
alt waren.
Neben einer abgeschlossenen
Weiterbildung in einem Gebiet der
unmittelbaren Patientenversorgung
gibt es weitere Voraussetzungen
für den Quereinstieg. So sind unter
anderem 24 Monate Weiterbildung
in der ambulanten hausärztlichen
Versorgung verpflichtend abzuleisten. Ferner ist eine 80-stündige
Kurs-Weiterbildung in Psychosomatischer Grundversorgung obligatorisch.
Kammern und KV
Diskussionen über KBV-Spitze, ASV, Direktzugang, Notfalldienst und ProNeo
Vertreterversammlung der KVBW
D
ie 25. Vertreterversammlung
der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg
(KVBW) stand Anfang Mai unter den
Vorzeichen des Deutschen Ärztetags (in
dessen Vorfeld traditionell die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung stattfindet).
Kurz zuvor hatten mehrere KVen,
darunter auch Baden-Württemberg,
personelle Konsequenzen an der Spitze der KBV gefordert. Der KVBW-Vorstandsvorsitzende Dr. Norbert Metke
erläuterte den Südwest-Delegierten
die Hintergründe dieser Entwicklung,
bei denen es unter anderem um die
Haltung des KBV-Vorstands zur Ambulanten spezialärztlichen Versorgung
(ASV) ging. Die KVBW hatte sich eindeutig konträr positioniert: keine
Öffnung zugunsten der Krankenhäuser und damit kein Verzicht auf die
„schweren Verlaufsformen“ sowie
gleiche Wettbewerbsbedingungen
zwischen den Krankenhäusern und
den niedergelassenen Ärzten und
Psychotherapeuten.
Unter diesen Vorzeichen war die
ASV auch zentrale Thematik der KVBWVertreterversammlung. Einstimmig
lehnten die Südwest-Delegierten die
Streichung des Kriteriums „schwere
Verlaufsformen“ im § 116 b SGB V ab,
was der KBV-Vorsitzende zuvor in
einem Brief an den Bundesgesundheitsminister gefordert hatte. Nach
Überzeugung der KVBW-Vertreterversammlung werde damit eine Verlagerung von beispielsweise rheumatologischen und onkologischen Erkrankungen, Herzinsuffizienzen oder zerebralen Anfallsleiden im Rahmen der
ASV ans Krankenhaus möglich. Die
niedergelassenen Haus- und Fachärzte
sowie Psychotherapeuten seien jedoch die primären Versorger dieser
chronisch Erkrankten und sie hätten
– im Gegensatz zum Krankenhaus –
alle Facharztstatus. Durch Verlagerung
ins Krankenhaus könne eine flächendeckende Versorgung nicht mehr gewährleistet werden. Die Delegierten
legten zudem Kriterien fest, die erfüllt
sein müssten, um einer Änderung der
ASV zustimmen zu können.
Die Vertreterversammlung befasste sich auch eingehend mit einem
weiteren Politikum – dem Direktzu- Werktagen im Sitzdienst angemessen
gang von Patienten zu nichtärztlichen gewährleisten zu können. Demnach
und/oder akademisierten Gesund- wird zu den Öffnungszeiten der Notheitsberufen. In einem aktuellen ge- fallpraxen eine Förderung in Höhe
sundheitspolitischen Positionspapier von durchschnittlich 50,00 Euro pro
war dieser Direktzugang zu qualifi- Stunde Dienst gewährt.
zierten Therapeuten gefordert worGeschäftsführerin Susanne Lilie
den. Die Vertreterversammlung be- berichtete unter anderem über die
fürchtete, dass durch eine Anpassung Umsetzung der KBV-Vorgaben zur
des § 63 SGB V die Substitution ärztli- Festlegung der haus- und fachärztcher Leistungen modellhaft einge- lichen Vergütungsvolumen und gab
führt und dann auch in die Regelver- einen Sachstand über das KVBWsorgung Einzug halten könnte. Ärzt- Projekt „ProNeo“, dem persönlichen
liche Versorgungssteuerung sei jedoch Beratungsprogramm der Abrechdie Basis der guten Patientenversor- nungsberatung für neu zugelassene
gung in Deutschland. „Die Umgehung Mitglieder. Demnach hatten rund 90
dieser Steuerung ist für den Patienten Prozent der Teilnehmer die ProNeoim höchsten Maße gefährlich, da der Beratung insgesamt mit sehr gut bis
jeweilige nichtärztliche Heilberuf nicht gut beurteilt.
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den Überblick über die Erkrankungen des jeweiligen
Patienten haben kann“, heißt
es im einstimmigen Beschluss, mit dem die KVBWDelegierten den DirektzuSo geht Holzbau heute
gang ablehnten.
Zudem beschloss die
HOLZHAUSBAU
Vertreterversammlung die
Einrichtung eines beratenden Vorstandsausschusses für „Angestellte Ärzte
und Psychotherapeuten“.
Das achtköpfige Gremium
soll den Vorstand zu Fragestellungen und Anliegen
von grundsätzlicher Bedeutung beraten und unter anderem Anregungen zu Fortbildungsmöglichkeiten und
über zulassungsrechtliche
Rahmenbedingungen der
Richtig gut gebaute Häuser werden
Anstellung geben. Auf Empschlüsselfertig errichtet!
fehlung des Vorstands wurde der neue Ausschuss beSonnleitner ist Spezialist im ökologischen Holzhausbau. Bauherren
reits im Vorfeld der im Verwerden nach einem ganzheitlichen Konzept begleitet: baubiolosorgungsstärkungsgesetz
gisch, individuell, umfassend und in kurzer Zeit. Jedes Sonnleitnervorgesehenen gesetzlichen
haus ist ein Unikat, das mit hohem Massivholzanteil gefertigt wird.
Einen Großteil der energieeffizienten Holzhäuser übergibt SonnVerpflichtung eingesetzt.
leitner mehr als schlüsselfertig - inklusive maßgefertigtem Mobiliar
Im Arbeitsbereich des
aus eigener Meisterwerkstätte.
stellvertretenden
KVBWVorsitzenden Dr. Johannes
richtig gut bauen - seit über 45 Jahren
Fechner wurden rückwirkend zum 1. Januar 2015
Sonnleitner Holzbauwerke GmbH & Co. KG
Änderungen an der NotfallNiederlassung Baden-Württemberg
dienstordnung notwendig,
Dipl.-Betriebswirt Andreas Maier, Tel. 0162-2678587
um die Sicherstellung des
MaierA@sonnleitner.de | www.sonnleitner.de
Notfalldienstes auch an
NATUR PUR
ÄBW 06 • 2015
299
118. Deutscher Ärztetag
in Frankfurt am Main
Texte und Fotos:
Dr. Oliver Erens
Parlament der
Deutschen Ärzteschaft
Mitte Mai tagte in Frankfurt am Main der 118. Deutsche Ärztetag. Diese Hauptversammlung der Bundesärzte­
kammer findet
einmal jährlich an wechselnden Orten statt. Die 17 deutschen
Ärztekammern entsenden insgesamt 250 Delegierte zum Deutschen Ärztetag, davon kommen 32 Ärztinnen und Ärzte aus allen
Landesteilen Baden-Württembergs.
Die Debatten des „Parlaments der deutschen Ärzteschaft“
widmeten sich in diesem Jahr neben der Gesundheits-, Sozialund ärztlichen Berufspolitik unter anderem auch der Medizin
in Zeiten globaler Epidemien, der kommunikativen Kompetenz
von Ärztinnen und Ärzten, der Gebührenordnung für Ärzte
sowie der Novellierung von (Muster-) Weiterbildungsordnung
und (Muster-) Berufsordnung.
Mit großer Spannung waren die turnusmäßigen VorstandsWahlen erwartet worden: Neben dem dreiköpfigen Präsidium hatten die Delegierten auch über die Besetzung der beiden sogenannten „weiteren Vorstandsämter“ zu entscheiden. (Darüber hinaus
gehören dem Vorstand der Bundesärztekammer auch die Präsidenten der Landesärztekammern als „geborene Mitglieder“ an.)
Auf den folgenden Seiten berichten wir komprimiert über wichtige Beschlüsse und besondere Ereignisse des 118. Deutschen
Ärztetags. Weitergehende Beratungsergebnisse und Informationen einschließlich Beschlussprotokoll können im Internetauftritt
der Bundesärztekammer (www.aerztetag.de) nachgelesen werden.
300
ÄBW 06 • 2015
118. Deutscher Ärztetag
Feierliche Eröffnung
A
n symbolträchtiger Stelle begann der 118. Deutsche Ärztetag: Die
feierliche Eröffnung fand in der Frankfurter Paulskirche statt, in
der am 18. Mai 1848 die Nationalversammlung zum ersten Mal
zusammengetreten war.
Gewissermaßen als „Gastgeschenk“ überbrachte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe der deutschen Ärzteschaft die Botschaft,
dass die seit mehr als zwanzig Jahren überfällige Reform der Gebührenordnung für Ärzte noch vor der nächsten Bundestagswahl in Kraft gesetzt
werde. „Eine zeitnahe Anpassung muss jetzt endlich erfolgen“, sagte
Gröhe, schließlich sei die Reform ja auch bei den Zahnärzten längst erfolgt. Doch der Minister goss auch ein wenig Wasser in den Wein, als er
darauf hinwies, dass noch Gespräche in der Koalition sowie mit den
Ländern ausstünden; letztere kommen für die Beihilfe zur Privatversicherung der Beamten auf.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Frank Ulrich Montgomery, hatte zuvor darauf hingewiesen, dass sich die Ärzteschaft und die
Privatversicherung in einem langwierigen Prozess auf ein gemeinsames
Leistungsverzeichnis geeinigt und dem Bundesgesundheitsministerium
als Basis für die GOÄ-Reform zugeleitet hatten. Auch wenn der BÄKPräsident an dieser Stelle die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem
Ministerium hervorhob, so sparte er im weiteren Verlauf keineswegs an
Kritik. „Wir kämpfen dagegen, dass wir in altbekannter Salamitaktik
Scheibe für Scheibe beschnitten werden“, donnerte er. Weite Teile des
Versorgungsstärkungsgesetzes beurteilte Prof. Montgomery sehr skeptisch und den geplanten Zwangsaufkauf von Arztpraxen in überversorgten Gegenden als „Angriff auf die Freiberuflichkeit“, obwohl es kurz
zuvor gelungen war, die Regelungen weitgehend zu entschärfen. „Durch
den Wegkauf einer Arztpraxis in vermeintlich überversorgten Gebieten
wird ja noch keine einzige Praxis in unterversorgten Gebieten neu
­gegründet“, klagte der Ärztechef.
Die im Gesetz vorgesehenen Terminservicestellen erklärte Prof.
Montgomery zu „Humbug“; für ihn nichts als ein „populistischer
Schachzug“ der Regierungskoalition. Schließlich bekämen Patienten nur
in den USA und in der Schweiz schneller einen Arzttermin als in Deutschland, während sie dort allerdings privat für die Behandlung zahlen
müssten. Außerdem sterbe durch die Terminservicestellen das Recht
auf freie Arztwahl.
Der Minister konnte sich in seiner Rede eine Spitze gegen die Kassenärztliche Bundesvereinigung nicht verkneifen. Dort war am Vortag
die Vertreterversammlung hart mit dem KBV-Vorsitzenden Dr. Andreas
Gassen ins Gericht gegangen, der nur knapp an einer Abwahl vorbeischrammte. Hinter verschlossenen Türen hatte die Krisensitzung stattge-
Prof. F. U. Montgomery
Eröffnungsveranstaltung in der Frankfurter Paulskirche
funden, wo die Kritik an Dr. Gassen (nach dessen Worten) „ausdiskutiert“
wurde; weitere Sachfragen werden wohl auf der nächsten Sitzung
zu klären sein. Auf diese Umstände anspielend sagte Minister Gröhe
in seiner Rede, dass Abwahlanträge das Gegenteil von Niederlassungsanreizen seien.
Prof. Montgomery ärgerte sich auch über Details in der vorgesehenen
Krankenhausreform: „Wir wollen unsere Verantwortung für Qualität
wahrnehmen, dafür brauchen wir aber keine neue Qualitätsbürokratie.“
Er forderte hingegen eine Verpflichtung der Länder zu höheren Klinikinvestitionen, anders könne der Investitionsstau von mehr als 30 Milliarden
Euro nicht beseitigt werden. Zumal auch Ärzte und Pflegepersonal wegen der fehlenden Mittel „völlig überlastet“ seien. Alte Bausubstanz
mache „moderne Hygiene schwer, wenn nicht fast unmöglich. –
Da helfen auch keine neuen Hygienegesetze.“
Der Präsident der Bundesärztekammer ging auch auf das geplante
Antikorruptionsgesetz ein. Dieses müsse so gestaltet werden, „dass nicht
hyperaktive Staatsanwälte mit der ganzen Wucht der Staatsmacht voreilig in Praxen oder Krankenhäuser einfallen können“. Das Tarifeinheitsgesetz, an dem die Ärzteschaft seit geraumer Zeit heftige Kritik übt,
werde „die Belegschaften der Krankenhäuser gegeneinander aufhetzen“,
rief Prof. Montgomery und forderte die Bundesregierung auf: „Ziehen
Sie den Gesetzentwurf zurück!“
Hermann Gröhe
ÄBW 06 • 2015
301
118. Deutscher Ärztetag
Medizin in Zeiten globale Epidemien
I
m Kampf gegen globale Epidemien wie Ebola hat der 118. Deutsche
Ärztetag Deutschland, Europa und die Weltgemeinschaft aufgefordert, die Erforschung von Infektionskrankheiten und die Entwicklung
und den Einsatz von diagnostischen Tests, Therapien und Impfstoffen
voranzutreiben. „Es muss eine staatliche Förderung für die Entwicklung
und die Bereitstellung von Arzneimitteln und Impfstoffen zur Eindämmung von Epidemien geben sowie eine Finanzierung flächendeckender
Impfprogramme“, heißt es in einer Entschließung des Ärztetages. Das
Ärzteparlament appellierte an die Arzneimittelhersteller, auch bei geringen Gewinnmargen gezielte Forschung zu betreiben, um entsprechende
Arzneimittel und Impfstoffe zu entwickeln.
Für die betroffenen Länder sollten finanzielle Mittel in einem Fonds
bereitgestellt werden, um die Epidemien zu bekämpfen und die Gesundheitssysteme und das öffentliche Leben nach einer Epidemie wieder
aufzubauen, so der Ärztetag. Der Fonds sollte von den Vereinten Nationen, der Weltbank, dem Internationalen Währungsfonds (IWF), der Europäischen Union und der Bundesregierung finanziert werden. Die Abgeordneten des Ärztetages forderten zudem mehr Kultursensibilität bei
der Aufklärung und Information der Bevölkerung im betroffenen Land.
Der Ärztetag hat zudem die Bundesregierung aufgefordert, ein
staatlich finanziertes und organisiertes medizinisches Hilfswerk einzurichten, um medizinische Soforthilfe mit speziell ausgebildetem Gesundheitspersonal in Krisengebieten zu leisten. Dabei sollten Ärzte und andere Gesundheitsberufe durch Freistellungserleichterungen ihrer Arbeitgeber und sozialrechtliche Absicherung schneller eingesetzt werden
können.
Ambulante Weiterbildung stärken
Z
u jedem Tagesordnungspunkt des Deutschen Ärztetags lädt der
Vorstand der Bundesärztekammer ausgewiesene Fachleute zu
Grundsatzvorträgen ein, die den Delegierten einen Überblick über
den jeweiligen Sachverhalt geben. In diesem Jahr wurde zur Thematik
Weiterbildung, welches Dr. Franz-Joseph Bartmann vortrug, ein Unterpunkt „Ambulante Weiterbildung“ ergänzt; an dieser Stelle referierte der
Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Dr. Ulrich Clever.
Er ist seit vielen Jahren als Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe in
Freiburg niedergelassen und weitreichend in Ärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung vernetzt. Nicht zuletzt durch seine Tätigkeit als
Vorstandswahlen
P
rof. Dr. Frank Ulrich Montgomery (62) ist bei den turnusmäßigen
Wahlen auf dem Deutschen Ärztetag in seinem Amt als Präsident
der Bundesärztekammer bestätigt worden. Er kündigte an, sich
weiter für die Einheit der Ärzteschaft einsetzen zu wollen. Die ärztliche
Freiberuflichkeit müsse bewahrt und die ärztliche Selbstverwaltung
gestärkt werden. Weitere Ziele sichere freie medizinische Entscheidungen und die Unabhängigkeit des Patient-Arzt-Verhältnisses.
Als Vizepräsidenten wurden Dr. Martina Wenker (56) und Dr. Max
Kaplan (62) bestätigt. Zudem hatte der Ärztetag über die Besetzung der
beiden „weiteren“ Vorstandsämter der Bundesärztekammer entschieden.
Diese sind Ärztinnen und Ärzten vorbehalten, die nicht Präsidenten einer
Ärztekammer und damit nicht Mitglied des Vorstandes der Bundes­
ärztekammer sind. Gewählt wurden Dr. Ellen Lundershausen und
Dr. Klaus Reinhardt.
302
ÄBW 06 • 2015
Vorsitzender des Ausschusses „Ambulante Versorgung“ bei der Bundes­
ärztekammer konnte er wichtige Aspekte des komplexen Themas in
seinem Vortrag berücksichtigen. Im Anschluss an seine Ausführungen
sprachen sich die Delegierten für eine Stärkung der ambulanten Weiterbildung aus: „Die Unterschiede zwischen ambulantem und stationärem
Sektor machen es erforderlich, dass die Finanzierung der ambulanten
fachärztlichen Weiterbildung vergleichbar zum Förderprogramm Allgemeinmedizin vom Gesetzgeber eigenständig im SGB V geregelt wird“,
bekräftigte das Ärzteparlament in einer Entschließung.
Die Abgeordneten sprachen sich für eine Mischfinanzierung aus, die
sich folgendermaßen zusammensetzt: Einerseits aus dem gesetzlich
verankerten extrabudgetären Förderprogramm der Krankenkassen und
andererseits aus Abrechnung und Refinanzierung der vom Weiterzubildenden erbrachten ärztlichen Tätigkeiten über die Weiterbildungsstätte
bzw. den Weiterbildungsbefugten. Der Aufbau der Förderung soll für
die Fachgruppen der wohnortnahen fachärztlichen Versorgung schrittweise erfolgen.
Den Weiterbildungsstätten im ambulanten Bereich müsse eine Möglichkeit zur Refinanzierung der von ihnen an die Weiterzubildenden
gezahlten Gehälter ermöglicht werden. „Daneben gilt es, mit der Einrichtung von Geschäftsstellen für die ambulante Weiterbildung bei den
Landesärztekammern und dem Ausbau der Verbundweiterbildung
im fachärztlichen Bereich fördernde und unterstützende Strukturen
aufzubauen“, so der Ärztetag.
Mitglieder der baden-württembergischen Delegation
Das Ärzteparlament stellte wie in früheren Jahren erneut klar,
dass verpflichtende ambulante Weiterbildungsabschnitte nur dann in
der (Muster-)Weiterbildungsordnung aufgenommen werden, wenn die
Finanzierung dieser Abschnitte gesichert ist.
(Muster-)Berufsordnung
G
eändert wurde unter anderem die Regelung zum Einsichtnahmerecht der Patienten in die ärztliche Dokumentation. Bislang
waren diejenigen Teile von der Einsichtnahme ausgenommen, die
subjektive Eindrücke oder Wahrnehmungen des Arztes enthalten. Nach
Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes im Jahr 2013 war eine Anpassung an den Paragrafen 630g des Bürgerlichen Gesetzbuches angezeigt.
Eine weitere Änderung bezog sich auf die Zulässigkeit einer Teil-Berufsausübungsgemeinschaft. Als allgemein unzulässige Umgehung des
Zuweisungsverbotes wurde bislang angesehen, wenn sich der Beitrag
einzelner Ärzte auf die Erbringung medizinisch-technischer Leistungen
beschränkt. Der Bundesgerichtshof hatte die entsprechende Regelung
der baden-württembergischen Berufsordnung als verfassungswidrig
verworfen. Die gleichlautende Regelung der (Muster-) Berufsordnung
wurde daher entsprechend geändert. Außerdem wurde die Bestimmung
zur Weiterführung der Praxis nach dem Tod des Praxisinhabers an das
Lebenspartnerschaftsgesetz angepasst und der Vertretungszeitraum von
drei auf sechs Monate verlängert.
Mindest-Personalschlüssel in Kliniken
F
ür verbindliche Mindest-Personalschlüssel für den ärztlichen und
pflegerischen Dienst in Krankenhäusern hat sich der Ärztetag ausgesprochen. Die Abgeordneten warnten, dass Unterbesetzung von
Abteilungen zu einer Gefährdung der Gesundheit von Patienten und
Mitarbeitern führt. Zudem sei Arbeitszufriedenheit notwendige Voraussetzung, um auch künftig den erforderlichen Nachwuchs für die ärztliche
und pflegerische Versorgung zu gewinnen.
Das Ärzteparlament forderte zudem eine bessere Finanzierung der
Hochschulmedizin. Hierbei müssten die spezifischen Aufgaben der
Hochschulmedizin in Forschung und Lehre ebenso berücksichtigt werden, wie die allgemeinen stationären Versorgungsleistungen. Der Ärztetag wies darauf hin, dass mittlerweile rund zwei Drittel der Universitätskliniken rote Zahlen schreiben. Die besonderen Aufgaben der Universitätskliniken seien keineswegs mit dem sogenannten Zuführungsbetrag für Forschung und Lehre des jeweiligen Bundeslandes
abgegolten.
Kommunikative Kompetenz
E
ine gelungene Kommunikation zwischen Patient und Arzt hat
maßgeblichen Einfluss auf die Zufriedenheit der Patienten und den
Behandlungserfolg. Deshalb hat sich der Ärztetag intensiv mit
kommunikativen Kompetenten im ärztlichen Alltag befasst. „Der Arzt
und das ärztliche Gespräch spielen eine zentrale Rolle im Gesundheitswesen. Um dieser Rolle gerecht zu werden, braucht es einen Arzt, der
medizinisch kompetent und empathisch mit zugewandter Kommunikation hilft“, sagte Rudolf Henke, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer. Im vermeintlichen Zeitdruck des ärztlichen Alltags dürfe eine
wertschätzende und einfühlsame Grundhaltung des Arztes ebenso wenig verloren gehen wie die Bereitschaft, Patienten ihre Anliegen ohne
Unterbrechung vortragen zu lassen.
Das Ärzteparlament hat sich deshalb dafür ausgesprochen, die Kommunikation mit Patienten stärker in die Aus- und Weiterbildung von
Ärzten zu integrieren. Die Medizinischen Fakultäten müssten die in der
Approbationsordnung für Ärzte festgelegte Kompetenzentwicklung in
der ärztlichen Gesprächsführung konsequent ausbauen. Ärztliche Kommunikation müsse durch geeignete Übungssituationen trainiert werden
können, heißt es in der Entschließung. Die interkulturelle und sprachliche
Sensibilität müsse auch in der ärztlichen Weiter- und Fortbildung kontinuierlich gefördert werden.
Die Abgeordneten mahnten aber auch Arbeits- und Rahmenbedingungen in Praxis und Klinik an, die eine geeignete und ruhige Kommunikationssituation ermöglichen und den Schutz der persönlichen Daten
und der ärztlichen Schweigepflicht gewährleisten. Der Ärztetag forderte
ausreichend Zeit für diese wichtige Form der ärztlichen Zuwendung.
Dies müsse bei der Bewertung ärztlicher Tätigkeit, bei der Bedarfsermittlung und bei Stellenplänen berücksichtigt werden.
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303
118. Deutscher Ärztetag
120. Deutscher Ärztetag
findet 2017 im Ländle statt
Wohnortnahe Versorgung fördern
D
er 120. Deutsche Ärztetag wird in BadenWürttemberg stattfinden. Dies entschieden die
Delegierten des 118. Deutschen Ärztetags in Frankfurt.
Zuvor hatten Südwest-Kammerpräsident Dr. Ulrich Clever
und sein Kongress-Team das
Parlament der Deutschen Ärzteschaft recht unkonventionell und herzlich eingeladen.
Sie zeigten aber nicht etwa
(wie sonst an dieser Stelle
üblich) filmische Impressionen von Freiburg, sondern
boten den Delegierten einen
Mundart-„Crashkurs“: Der famose Synchronisateur mit
Künstlernamen Dodokay, der
im Internet und im Fernsehen
Film- und Nachrichtenausschnitte in baden-württembergischem Jargon verfremdet, hatte für die Landesärztekammer eigens einen Bewerbungsstreifen erstellt, der im
Frankfurter Kongress-Center
große Heiterkeit hervorrief:
Prominente wie Bundeskanzlerin Angelika Merkel, USPräsident Barack Obama oder
Rambo-Schauspieler Sylvester
Stallone nahmen in kurzen
„verschwäbelten“ Statements
so manches Ärztetags-Ritual
originell auf die Schippe.
Auch wenn in Freiburg
nicht „geschwäbelt“, sondern
badisch-alemannisch
„geschwätzt“ wird, worauf
Dr. Clever in seinem Eingangsstatement hingewiesen hatte,
so war danach die Zustimmung der Anwesenden für
den Deutschen Ärztetag vom
23. bis 26. Mai 2017 in Freiburg sicher.
D
er Ärztemangel in Deutschland betrifft nicht nur die hausärztliche
Versorgung, so der Ärztetag, sondern ist ein facharztübergreifendes Problem. Betroffen sind unter anderem die Facharztgruppen
der Frauenärzte, Augenärzte, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte, Dermatologen
und Urologen. So wie die Hausärzte würden auch diese Facharztgruppen
dringend für eine wohnortnahe Versorgung der immer älter werdenden
Bevölkerung benötigt.
Studien zeigen, dass insbesondere die konservativ tätigen Fachärztinnen und -ärzte überdurchschnittlich unzufrieden mit ihrer wirtschaftlichen Situation sind und Nachholbedarf beim Einkommen sehen. Deshalb haben die Selbstverwaltungspartner bereits spezifische Finanzierungsregelungen beschlossen. „Dies reicht jedoch allein nicht aus, um
die Perspektive der wohnortnahen ambulanten Versorgung der Bevölkerung nachhaltig zu sichern“, so der Ärztetag.
Impfnachweis für Kinder
D
er Ärztetag hat seine langjährige Forderung bekräftigt, einen
kompletten Impfnachweis gegen Masern und andere von Mensch
zu Mensch übertragbare Erkrankungen für Kinder in staatlich
geförderten Kindertageseinrichtungen einzuführen. Dies müsse auch für
alle Professionen gelten, die Kinder betreuen. Das Ärzteparlament wies
darauf hin, dass in diesem Jahr in Deutschland deutlich mehr als 1000
Masernfälle zu verzeichnen waren. Das Ziel der Bundesregierung, die
Masern in Deutschland bis 2015 auszurotten, sei klar verfehlt worden.
Zudem forderte der Ärztetag den Gesetzgeber auf, eine Vorsorgeuntersuchung für junge Erwachsene einzuführen. Die Abgeordneten des
Ärztetages wiesen darauf hin, dass eine Lücke zwischen der Jugenduntersuchung im 16. und 17. Lebensjahr und dem Gesundheitscheck ab
dem 35. Lebensjahr besteht. „In diesem Alter erfolgen aber wesentliche
gesundheitliche Weichenstellungen für die Zukunft“, heißt es in der
Entschließung. Eine Intervention in diesem Alter wäre wünschenswert,
um langfristige negative Entwicklungen zu vermeiden.
Elektronische Gesundheitskarte
D
as Ärzteparlament lehnte mehrheitlich die mit dem E-HealthGesetz geplante Verpflichtung für das Online-Versichertenstammdatenmanagement in Arztpraxen ab. Gleichwohl sprach sich der
Ärztetag für eine Förderung der Telematikinfrastruktur unter Einbeziehung der ärztlichen Expertise aus. „Die grundsätzliche Offenheit der
Ärzteschaft für sinnvolle medizinische Anwendungen in der elektronischen Datenverarbeitung spiegelt sich in unterschiedlichen bereits
realisierten regionalen Projekten wieder“, heißt es in der Entschließung.
Insbesondere der Datenaustausch zwischen den unterschiedlichen
Anbietern im Gesundheitswesen biete einen direkten Nutzen für die
Patienten und Ärzte.
Medizinhistorik
Feldpostbriefe liefern authentisches Bild von der Front
I
m deutschen Heer taten während
des Ersten Weltkriegs circa 24 800
Ärzte Dienst. 869 von ihnen wurden bei Kampfhandlungen getötet,
darunter auch der badische Arzt Dr.
Wilhelm Blumhardt (Foto).
Blumhardt, 1887 in Mannheim
geboren, studierte Medizin in Freiburg. Auf das Pharmakologische Institut folgte eine Stelle als Volontärarzt in München und 1913 die
Promotion über die „Radiologisch
erkennbaren Erkrankungen des
Magen-Darmkanals“.
Bei Kriegsbeginn meldete Blumhardt sich freiwillig. Mit dem Infanterie-Regiment 144 nahm er als Unterarzt an den Kämpfen im Argonnerwald teil. Einige bisher unveröffentlichte Auszüge aus einem Brief
Blumhardts vom 23. November geben einen Einblick in diese Zeit:
„Auf der Plattform von meiner Hütte
gegen das Tal hinab stehen die Verwundeten, die sich zur Untersuchung gemeldet haben, nur die Nasenspitzen und
Augen gucken aus der Umhüllung heraus und alles trampelt vor Kälte den
Boden. Die Untersuchung mußte ich bis
jetzt trotz der Kälte im Freien vornehmen, doch ist man jetzt dabei einen
Untersuchungsraum zu bauen. Meist
sind es rheumatische Beschwerden, Erkältungen, Katarre […]. Nicht gar so
vereinzelt sind es eben nervöse Beschwerden, erklärlich, denn man muß
schon etwas kühl sein, um sich mit Gemütsruhe stundenlang am Tage mit
Granaten beschießen zu lassen. Teng, da
gehts während der Untersuchung auch
schon los und die erste Granate platzt
ungefähr 20 m oberhalb meiner Behau-
sung. Arzt und Patienten haben ihr, wie
sie über die Köpfe sauste, die vorschriftsmäßige Verbeugung gemacht. Nun
gehts ununterbrochen […] aber es wird
ruhig weiter untersucht […]. Die letzten
Granaten haben etwa 20 m über mir
in eine Deckung eingeschlagen, in der
3 Pioniere liegen. Raus und rauf. […]
Einer sieht übel aus, wird geschient,
verbunden und wegtransportiert, benimmt sich großartig. Einer ist ganz
unversehrt, der Dritte hat auch keine
Wunde, aber einen Klaps davongetragen, redet irre und wird weggeschafft.“
Diesen Brief schrieb Blumhardt nur
wenige Wochen vor seinem eigenen
Tod. Um die erstarrte Front am Mortierbach (südwestlich von Varennesen-Argonne) aufzubrechen, wurde für
den 17. Dezember ein Angriff auf die
französischen Stellungen befohlen. In
einem Brief vom 3. Januar 1915 berichtete der Unteroffizier Werkshage
Blumhardts Eltern von diesem Tag:
„Am Morgen des 17. Dezember war
Sturm der vor unserem Regiment liegenden feindlichen Stellungen angesagt.
Schon in der Früh gingen die Herren
Ärzte in die Stellungen in ihren Bataillonen, wo sie mit uns Sanitätern Verbandsstellen einrichteten. […] Mit Hurrah
stürmten die Unseren vor. Der Erfolg war
über Erwarten gut und der Sturm trug
uns viel weiter vor als beabsichtigt worden war. Die allgemeine Begeisterung
erfaßte auch uns und Herr Blumhardt
sagte noch zu mir, da außer dreien keine
Verwundete mehr kamen: ‚W[erkshage]
wir wollen mal nach vorn gehen und
sehen, ob wir da mehr helfen können.‘
Durch die alten Gräben gelangten wir
dann in die vorderste Linie, sprangen
unter heftigem Feuer über die Straße in
den eroberten französischen Graben
und verbanden dort Freund und Feind.
[…] Bei dem nun folgenden großen
Sturme wurden wir bis in die vorderste
Linie mit vorgerissen und verbanden an
Ort und Stelle. Mit einem Kameraden
zusammen schleppte ich dann einen
verbundenen Schwerverletzten vom
Bergabhang hinunter ins Tal, von wo sie
weiter zurückgeschafft wurden […]. Als
einer der ersten ruhte mit bleichen Wangen auf dem heißerkämpften Waldboden unser lieber Unterarzt. Er verband
gerade einen Gefreiten, als ihn die tü-
Foto: Wikipedia
Ein badischer Arzt im Ersten Weltkrieg
ckische Kugel traf und sein Lebenslicht
ohne Todeskampf aushauchte. […] Die
Kugel war durch die linke Schulter in die
Brust gegangen, als er sich zum Verbinden über den Gefreiten beugte. […] Am
selben Tag wurde der Unterarzt vom 2.
Batl. durch eine Granate am ganzen
Körper schwer verletzt, sodaß wir im
Sanitätspersonal große Verluste erlitten.
Dazu kam dann noch am 2. Weihnachtstag der Tod unseres lieben Stabsarztes
Dr. Wagenknecht [Anmerkung des
Verfassers: Er wurde auf dem Verbandsplatz durch Artilleriebeschuss
getötet.].“
Geschützstellung
im Argonnerwald
Zeichnung einer Verwundetenversorgung aus
der Regimentschronik von Blumhardts Regiment
(aus: Kayser, Edwin / u. a.: Das 5. Lothringische InfanterieRegiment Nr. 144 im Weltkriege, Berlin 1928, S. 326.)
Dieser Bericht gibt einen Einblick
in die gefährliche Tätigkeit der Ärzte
im Ersten Weltkrieg. Das InfanterieRegiment 144 verlor allein im Dezember 1914 drei seiner Ärzte und damit
die Hälfte seines ärztlichen Personals,
das für 2000 Soldaten zuständig war.
Dass die Lage des Frontabschnittes,
an dem Dr. Blumhardt, Dr. Wagenknecht und viele andere starben, sich
bis Herbst 1918 kaum veränderte,
macht die Sinnlosigkeit dieses Krieges
deutlich.
Maximilian Fügen
ÄBW 06 • 2015
305
Ethik
122
„Ageism“ und Altersdiskriminierung in der Gesundheitsversorgung
Wohnungsbau mit Folgen
I
PD Dr. phil.
Hans-Jörg Ehni
Redaktion:
Prof. Dr. med.
Dr. phil. Urban Wiesing
und Priv.-Doz. Dr. phil.
Hans-Jörg Ehni
Universität Tübingen,
Institut für Ethik
und Geschichte
der Medizin,
Gartenstraße 47
72074 Tübingen
www.iegm.uni-tuebingen.de
306
m vornehmen Washingtoner Stadtteil Chevy Chase
richtete sich 1969 der Zorn der Anwohner gegen ein
soziales Wohnungsbauprojekt. Eine staatliche Behörde
plante den Kauf und die anschließende Vermietung eines
Hochhauses bevorzugt an einkommensschwache Ältere.
Zudem verbreitete sich das Gerücht, dass dabei vornehmlich an Angehörige der afroamerikanischen Minderheit
gedacht werde.
Die Anwohner protestierten heftig bei einer öffentlichen Anhörung. Der Ärger richtete sich nicht nur dagegen,
dass Angehörige wenig begüterter Schichten oder ethnischer Minderheiten zu neuen Nachbarn werden sollten.
Heftige Abwehrreaktionen richteten sich vor allem auch
gegen ihr fortgeschrittenes Alter. Was denn die ganzen
Alten hier wollten, so ein Kommentar. Solche Bemerkungen weckten die Aufmerksamkeit des Arztes Robert
Butler, der sich in einer Langzeitstudie mit den Lebensverhältnissen älterer Menschen in den USA beschäftigte. In
diesem Rahmen stellte er fest, dass es die Regel sei, Ältere
in ärmeren Vierteln abzuschotten. Für Butler kam darin
eine diskriminierende und abwertende Haltung zum Ausdruck, die er – mit dem von ihm damit neu geprägten
Begriff – „ageism” nannte. Im Deutschen gibt es dazu kein
gängiges Pendant, trotz einiger Jahrzehnte Forschung im
englischsprachigen Raum.
Wie beim Rassismus sorgen negative Stereotype gegenüber einer bestimmten Gruppe von Menschen – in
diesem Fall Ältere – dafür, dass sie gering geschätzt würden
und ihnen Möglichkeiten verweigert werden, die anderen
offen stehen. Verankert ist diese Haltung unter anderem
darin, dass einzelne und die Gesellschaft die Themen Alter
und Tod nach wie vor häufig verdrängen. Aus diesem Grund
sah Butler das Phänomen des „ageism” und die damit verknüpfte Altersdiskriminierung tief in der Kultur der Gegenwart verwurzelt. Ein entsprechendes Forschungsprogramm, um solche Einstellungen zu erkennen und zu bekämpfen, führte Butler selbst fort. In den nächsten Jahrzehnten sollte er zu einem der bedeutendsten Fürsprecher
und Erforscher der Lebensphase des Alters werden: Er leitete als einer der ersten Direktoren das National Institute
on Ageing in den USA. 1982 begründete er im Mount Sinai
Hospital die erste geriatrische Abteilung des Landes und
später das International Longevity Center [1].
Neues Engagement, alte Vorurteile
Etwa zur selben Zeit als Butler den Begriff „ageism“
prägte, entstanden die ersten gesellschaftlichen Bewegungen gegen Altersdiskriminierung. So engagierten sich
die „Grauen Panther“ ebenfalls seit Ende der 1960er Jahre
für ein besseres gegenseitiges Verständnis der Generationen. Auch das Interesse der Wissenschaft an den Themen
„ageism“ und Altersdiskriminierung war geweckt. Simone
de Beauvoir schrieb ihre klassische Studie zum Alter [2].
Eines ihrer wichtigsten Anliegen war es, auf die traurige
und vernachlässigte Situation insbesondere mittelloser
Älterer aufmerksam zu machen. Wenn die Lebensphase
ÄBW 06 • 2015
Alter in einer Gesellschaft sinnlos werde, stelle sie das insgesamt infrage. In der damaligen Lage der 1960er Jahre
könnten jedoch nur die Privilegierten auf ein erfülltes Alter
hoffen. Um die körperlichen und geistigen Bedürfnisse
anderer kümmere man sich nicht. Allerdings belegt sie in
einem materialreichen historischen Überblick, dass negative Altersstereotype und entsprechend abwertende Haltungen und Verhaltungsweisen gegenüber Älteren keinesfalls auf moderne Gesellschaften beschränkt sind.
Bei Naturvölkern reichen die Extreme von der Verehrung und absoluten Machtstellung der Ältesten bis zur
völligen Missachtung, gesellschaftlichem Ausschluss und
Altenmord. Zahlreiche Beispiele der klassischen Literatur
und Philosophie der Griechen und Römer bieten Auswahl
an Vorurteilen, die für spätere Zeiten prägend waren. Aristoteles empfiehlt Rednern in seiner Rhetorik bei einer
älteren Hörerschaft auf einen feigen, kleinmütigen und
egoistischen Charakter gefasst zu sein. Dieser sei teils
durch die Verluste des Alters teils durch die Enttäuschungen des Lebens geformt. Antike Komödienautoren wie
Aristophanes und Juvenal verspotten den Geiz, die Sturheit
und die Dummheit alter Männer und Frauen, die sich an
ihren Besitz klammern und sich in lächerliche Liebesaffären
mit Jüngeren verstricken.
Der Dichter Horaz charakterisiert Greise als „schwierig,
streitsüchtig und Lobredner vergangener Zeiten”. Gerade
in einer Gesellschaft, die dem Pater familias eine starke
Machtposition und Ansehen verleiht, kommt als Kehrseite
ein Generationskonflikt zum Vorschein, aus dem negative
Altersstereotype ihre Kraft ziehen. Die satirische Literatur
zeichnet das Bild eines nutzlosen, gebrechlichen Alters, das
zu keinen größeren Leistungen mehr fähig ist, aber dennoch den Jüngeren keinen Platz einräumen will [3].
Was ist „ageism“?
Solche negativen Stereotype des Alters haben sich
teilweise bis in die Gegenwart gehalten. Sie stellen altersbedingte Verluste in den Vordergrund. Das Alter wird zu
einer Phase des ausschließlichen Niedergangs. Vor allem
Warnungen vor den negativen Folgen des demografischen
Wandels enthalten solche Wertungen, etwa düstere Prognosen des Zusammenbruchs von öffentlicher Gesundheitsversorgung und Rentensystem. Ältere Menschen
werden so vor allem als Last für die Gesellschaft und sogar
als Bedrohung für das allgemeine Wohlergehen aufgefasst.
Dementsprechend kann in einem engeren Sinn „ageism“
als eine abwertende oder herabwürdigende Haltung gegenüber Älteren definiert werden, die auf negativen Stereotypen beruht und zu Altersdiskriminierung führt. Aufgrund dieser Haltung kann eine facettenreiche Kultur des
„ageism“ entstehen, die gesellschaftliche Institutionen
formt. Ältere werden als homogene Gruppe wahrgenommen, mit denselben Eigenschaften und Ansichten, deren
Individualität und Vielfalt negiert werden. Negative Vorurteile gegen Ältere, abwertende Haltungen und der Ausschluss von gesellschaftlichen Aktivitäten sind das Resultat.
Ethik
Eine Diskriminierung aufgrund des Alters ist natürlich
über diesen engeren Sinn auch bei anderen Altersgruppen
denkbar. Zudem können auch positive Stereotype Schwierigkeiten erzeugen, wenn einseitig ein aktives und gesundes Alter als die Norm unterstellt wird. Soziologen unterscheiden mittlerweile ein drittes Alter zwischen 65 und 80
(oft auch die sogenannten „jungen Alten“) von einem
vierten Alter (die „alten Alten“), das jenseits der 80 beginnt. Während tatsächlich das dritte Alter in der Regel bei
dieser Altersgruppe gesünder und leistungsfähiger verläuft, als bei den Altersgenossen vergangener Generationen, machen sich Gebrechlichkeit und gesundheitliche
Einschränkungen im vierten Alter mehr und mehr bemerkbar. Während Alterskrankheiten zwar nicht die Norm sind,
sollte jedoch auch ein Ideal des aktiven und engagierten
Alters nicht den Blick auf die mögliche Gebrechlichkeit des
fortgeschrittenen Alters verdecken.
Die größten gesellschaftlichen Probleme in diesem
Kontext beruhen auf „ageism” im engeren Sinn als einer
negativen und diskriminierenden Haltung gegenüber Älteren. Da der demografische Wandel und die prozentuale
Zunahme älterer Bevölkerungsgruppen einen globalen
Trend darstellen, richteten sich insbesondere (4) gegen
solche Formen der Altersdiskriminierung international
politische und rechtliche Aktivitäten zum Schutz der Rechte und der Bedürfnisse älterer Menschen. Die Vereinten
Nationen organisierten bereits 1982 in Wien eine „First
World Assembly on Ageing”. Die Empfehlungen, die aus
dieser Versammlung hervorgingen, der „Vienna International Plan of Action on Aging” wurde ein Jahr später von
der UN-Generalversammlung angenommen. Eines der
Ziele dieses Berichts war es, die Integration älterer Menschen in der Gesellschaft zu fördern und das Zusammenleben der Generationen zu verbessern. 2002 beschloss
eine zweite „World Assembly on Ageing” in Madrid, dass
die Anerkennung der Würde älterer Menschen verbessert
und alle Formen des Missbrauchs, der Vernachlässigung
und der Gewalt beseitigt werden sollten. [4]
Diese UN-Dokumente heben die besondere Bedeutung der Gesundheit und des Zugangs zu einer adäquaten
Gesundheitsversorgung für Ältere hervor. Ebenso wichtig
seien Einrichtungen für Rehabilitation und Pflege. Die
medizinische Praxis und die Gesundheitsversorgung sind
dabei Bereiche, in denen die Auswirkungen von „ageism“
und Altersdiskriminierung besonders schwerwiegende
Folgen haben können. Um diesen zu begegnen, hat 2012
die World Health Organization einen Weltgesundheitstag
mit dem Motto „Altern und Gesundheit“ begangen. Eines
der Ziele war dabei, gegen negative Stereotype älterer
Menschen anzugehen. Wie sich gezeigt hat, befördert ein
besseres Wissen über die Lage älterer Menschen und die
Besonderheiten der Lebensphase Alter auch eine positive
Einstellung gegenüber Älteren. Daher stellt sich die Frage,
wie es um dieses Wissen bei aktuellen und zukünftigen
Angehörigen der Gesundheitsberufe bestellt ist.
Das „Facts on ageing quiz“
Der amerikanische Medizinsoziologe und Gerontologe
Erdman Palmore ist ein weiterer wichtiger Pionier der Forschung zu Altersdiskriminierung und „ageism“. Besonders
bekannt geworden ist er für sein sogenanntes „Facts on
Aging Quiz“ [5]. Dieser Fragebogen vermischt wahre und
falsche Aussagen über ältere Menschen und die Lebens-
phase Alter. Ein Beispiel für eine falsche Aussage: „Ältere
Menschen sind nicht in der Lage sich an Veränderungen
gut anzupassen.“ Dieser Fragebogen soll als Instrument
dienen, das Wissen über Alter und Altern sichtbar und auf
negative Altersstereotype aufmerksam zu machen. So lädt
das Quiz zur Reflexion und Verbesserung des eigenen
Wissens zu Alter(n) ein, und zwar seit seiner ersten Fassung
außerordentlich erfolgreich. Seit Palmore diese 1977 veröffentlichte, sind zahlreiche aktualisierte und an unterschiedliche Kontexte angepasste Versionen erschienen. Unter
anderem wird es auch häufig als Wissenstest zur Geriatrie
im Medizinstudium in den USA verwendet [6, 7].
Das Quiz enthält zahlreiche Aussagen zum körperlichen Zustand älterer Menschen und zu ihrer Gesundheit.
So etwa die (falsche) These, dass die Mehrheit der über
65-Jährigen kognitiv eingeschränkt sei. Hinzu kommen
Behauptungen zum Wohlbefinden, zur Psyche und zur
sozialen Lage, die als wahr oder falsch zu bestimmen sind.
Palmore fasst seine 30-jährige Erfahrung mit dem Quiz so
zusammen, dass zwar inzwischen ein differenziertes Altersbild in der Gesellschaft zu finden sei, aber bei den
Stereotypen immer noch negative dominieren würden. Zu
diesen gehören unter anderem, dass Alter vor allem mit
körperlichen und psychischen Verlusten verknüpft sei.
Außerdem lautet eine gängige, falsche Annahme, dass
Ältere in der Regel unzufrieden und unglücklich seien.
Eine Ansicht, die sich wie gesehen bereits in der Rhetorik
des Aristoteles findet. Der wesentliche Faktor, der solchen
negativen Stereotypen entgegenwirke, seien Bildung und
Wissen über das Alter. Weder Alter, Geschlecht, Berufsgruppe noch der regelmäßige Kontakt mit Älteren hätten einen
vergleichbaren Einfluss [8].
Medizinstudierende stellen eine Gruppe dar, die, wie
bereits erwähnt, für dieses Quiz und seine Zielsetzung von
besonderer Bedeutung sind. Denn in zahlreichen Staaten
zeichnet sich ein Mangel an ausgebildeten Geriatern ab,
wobei regelmäßig festgestellt wird, dass das Interesse an
einer entsprechenden Fachausbildung gering sei. Entsprechende internationale Studien auf der Grundlage des Altersquiz zeichnen jedoch kein eindeutiges Ergebnis, was
die Einstellung zum Alter angeht. Sie ergeben häufig seitens der Studierenden durchaus eine differenzierte Bewertung des Alters und alter Menschen. Diese Bewertung ist
in der Regel zwar nicht einseitig negativ, sie beruht jedoch
auch nicht auf einer guten Kenntnis über die Lebensphase
Alter. Auch die in Medizin und Pflege Tätigen zeigen in
entsprechenden Studien häufig kein besseres Wissen als
der Durchschnitt der Bevölkerung. Dieser Umstand ist
deswegen bedeutsam, weil – wie Palmore festgestellt hat
– negative Altersstereotype an Einfluss verlieren je mehr
jemand an Wissen über Alter verfügt.
Das chronologische Alter: Kein Kriterium
für eine medizinische Behandlung!
Ein Mangel an Wissen über das Alter verbunden mit
negativen oder mitunter selbst mit positiven Stereotypen
kann zahlreiche Nachteile und Probleme für ältere Patienten bewirken. Ein Grundproblem besteht darin, die
Vielfalt älterer Menschen, ihrer Lebenssituationen, sowie
ihrer körperlichen und geistigen Verfassung nicht anzuerkennen. Wenn das chronologische Alter das entscheidende
Kriterium für eine medizinische Behandlung wird, dann
steigt das Risiko, dass sie unangemessen ist. Altersdiskri-
ÄBW 06 • 2015
307
Ethik
minierung im Gesundheitswesen kann aus diesem Grund
zu schlechteren Behandlungsergebnissen in Abhängigkeit
vom Alter führen als bei einer besseren Wissensgrundlage
möglich wäre. Robert Butler, der später als Geriater tätig
war, berichtet, dass er auf „ageism“ zuerst im Medizinstudium gestoßen sei [9]. Seither ist das Bewusstsein für die
Problematik sicherlich gestiegen, unter anderem gerade
durch die Bemühungen von Ärzten und Gerontologen wie
Butler und Palmore. Die Schwierigkeit jedoch bleibt bestehen, für ausreichend geriatrische Kompetenz zu sorgen.
Ansätze, Medizinstudierende durch ältere Menschen als
Mentoren betreuen zu lassen und so ihr Wissen zu verbessern könnten einen Beitrag leisten, der jedoch alleine nicht
ausreichend zu sein scheint [10].
Folgen von Altersstereotypen
in der Gesundheitsversorgung
Die Konsequenzen von negativen Haltungen bei Angehörigen von Gesundheitsberufen kann man in drei Kategorien einteilen: direkter Schaden, Vorenthalten von
Nutzen und Missachtung der Selbstbestimmung. Eine direkte Schädigung durch körperliche oder psychische Aggression dürfte dabei ein Extremfall sein, der selten vorkommt. Häufiger dürfte ein Verhalten sein, das die Betroffenen als erniedrigend oder herabwürdigend empfinden,
wenn Ältere etwa wie bloße Objekte behandelt werden
und etwa in Pflegesituationen nicht als Personen angemessen respektiert werden, zum Beispiel indem ihre Privatsphäre missachtet wird [11].
Nützliche Behandlungen werden älteren Patienten
unter anderem vorenthalten, wenn Ärzte glauben, ihre
gesundheitlichen Probleme seien Teil des „normalen” Altersprozesses, gegen den medizinisch nichts unternommen werden könne. Ein wichtiges Beispiel dafür ist die
Schmerztherapie. Auch das „Facts on ageing“ Quiz greift
dieses Problem auf: „Schmerz ist ein natürlicher Teil der
Alterung“ lautet dort die falsche These. Ärzte (und dann
vermutlich auch ihre Patienten) glauben entsprechend in
manchen Einzelfällen, die eigentlich therapierbar wären,
dass bestimmte Arten von Schmerzen altersbedingt und
nicht zu behandeln seien und dass man sich daran gewöhnen müsse, mit ihnen zu leben [12].
Eine solche Haltung entspricht einer impliziten Rationierung von Gesundheitsleistungen auf der individuellen
Ebene des Arzt-Patienten Verhältnisses mit dem chronologischen Alter als Kriterium. Eine solche implizite Rationierung kann auf unterschiedliche Weise stattfinden, nicht
nur indem Behandlungen vorenthalten werden. Auch bei
der Diagnostik, bei Wartezeiten oder selbst beim persönlichen Gespräch können Ältere mit nachrangiger Priorität
behandelt werden, wodurch ihnen Ressourcen der Gesundheitsversorgung vorenthalten werden.
Schließlich können Ärzte und Pfleger die Selbstbestimmung ihrer älteren Patienten missachten. Mehrere
unterschiedliche negative Altersstereotype können dazu
beitragen. Vor allem die Vorstellung, Altern sei mit einem
zunehmenden Verlust an kognitiven Fähigkeiten verknüpft. Außerdem der Gedanke, dass Ältere nicht in der
Lage seien, neue Entwicklungen und Technologien zu
verstehen und schließlich die Fehleinschätzung, beim
hohen Alter handle es sich um eine Art zweite Kindheit.
Gewinnen solche Stereotype an Einfluss auf ärztliches
Handeln, nehmen Ärzte weniger Zeit und Mühe auf sich,
308
ÄBW 06 • 2015
um ältere Patienten über medizinische Maßnahmen richtig aufzuklären und eine entsprechende Einwilligung
einzuholen. Auch wenn die Fähigkeit zur Selbstbestimmung durch eine Demenz mehr und mehr eingeschränkt
wird, können Wünsche und Präferenzen, etwa in Bezug
auf Grundbedürfnisse wie Mobilität und Essen häufig
noch von den Patienten ausgedrückt werden. Selbstbestimmung kann in solchen Situationen nicht nur respektiert, sondern auch gefördert werden. In diesen Fällen ist
Einfühlungsvermögen, Zeit und Ermutigung notwendig
– und die Grundhaltung, dass sich die Mühe für die betreffende Person lohnt [13].
Insgesamt haben negative Altersstereotype und Altersdiskriminierung das Potential das Arzt-Patientenverhältnis empfindlich zu stören. Sie können zu einem generellen Vertrauensverlust führen. Eine negative Erwartungshaltung gerade von medizinischem Personal kann
schließlich seitens der Betroffenen leicht verinnerlicht
werden. Beide Faktoren vereint können verhindern, dass
ärztlicher Rat und Gesundheitsversorgung überhaupt erst
in Anspruch genommen werden. Werden medizinische
Maßnahmen dagegen bewusst auf der Ebene des Gesundheitssystems aufgrund des chronologischen Alters verweigert, spricht man von Altersrationierung.
Altersrationierung
Dieselben negativen Altersstereotype, die zur Benachteiligung Älterer im individuellen Arzt- und PatientenVerhältnis führen können, kommen auch im regelmäßig in
politischen Debatten geäußerten Ruf nach einer Altersrationierung zum Ausdruck. Dabei bedeutet „Rationierung“
Patienten eine Behandlung vorzuenthalten, von der sie
einen Nutzen hätten. Eine Altersrationierung auf der Ebene des Gesundheitswesens fand beispielsweise in den
1960er Jahren in Großbritannien statt. Wer älter als 55
Jahre war, wurde von der gerade im National Health Service neu eingeführten Dialyse ausgeschlossen. Ein pauschales Kriterium des Alters für den Zugang zu medizinischen Leistungen (bzw. ihre Verweigerung) beruht
letztlich auf der Vorstellung der Uniformität der Älteren,
die ihre Individualität leugnet, unter anderem bei ihrer
körperlichen Verfassung. So kann sich hinter der Forderung
nach Altersrationierung das Altersstereotyp verbergen,
Alter sei ein gleichförmiger körperlicher und geistiger
Niedergang und die Lebensphase des Alters und hohen
Alters besäßen keinen eigenen Wert. So deutlich wie
Richard D. Lamm, ein ehemaliger Gouverneur des USBundesstaats Colorado wird es wohl sonst kaum jemand
sagen: „kranke alte Menschen sollten sterben und den Weg
frei machen“ [14]. Der Grundgedanke, dass ein Generationenwechsel und der Tod notwendig seien, damit die Gesellschaft ihre Dynamik erhalten könne, dürfte jedoch
verbreiteter sein.
Das Thema der Altersrationierung – in Deutschland
weniger diskutiert als in anderen Ländern – wird voraussichtlich an Aktualität gewinnen. Denn der demografische
Wandel und der technologische Fortschritt werden aller
Wahrscheinlichkeit nach zu ansteigenden Kosten im Gesundheitswesen führen. Allerdings ist der Umfang noch
unklar und hängt von vielen Faktoren ab. Am Ende gibt es
jedoch bessere Wege um dem Kostenanstieg zu begegnen
als Gesundheitsleistungen starr vom Alter abhängig zu
machen. Bereits eine sorgfältige Abwägung von Bela-
Ethik
stungen und Nutzen von Behandlungen gemeinsam mit
älteren Patienten könnte dazu führen, dass auf aufwendige
Therapien mit nur geringem Nutzen, aber einer deutlichen
Belastung verzichtet wird. Entscheidend ist dabei, dass die
Frage gestellt wird, wie wir altern wollen und welche
Rolle die medizinische Versorgung dabei spielen soll. Das
ist jedoch nur möglich, wenn die Zukunft des Alters Gegenstand einer unvoreingenommenen gesellschaftlichen
Debatte wird.
Medizin und die Zukunft des Alterns
Negative Altersstereotype in Gesundheitsberufen und
Gesellschaft tragen dazu bei, eine Perspektive auf das
Alter als Lebensphase ohne eigenen Wert zu befördern.
Überzogen positive Altersbilder zeichnen ein Bild eines
beschwerdefreien Alters, in dem altersassoziierte Krankheiten nur als Folge eines unverantwortlichen Lebensstils
auftauchen. Beides verhindert, dass eine angemessene
geriatrische Versorgung bereitgestellt wird. Einerseits
glaubt man, sie nicht für ein aktives Alter zu brauchen,
andererseits will man die Mittel für sie nicht bereitstellen,
weil andere medizinische Ziele als vorrangig betrachtet
werden. Dabei hat man in Studien in den USA festgestellt,
dass der Zugang zu geriatrischer Versorgung zwar keinen
Einfluss auf die Sterblichkeit zweier Vergleichsgruppen
hat, aber sehr wohl auf gesundheitliche Einschränkungen,
Wohlergehen und Autonomie in der letzten Lebensphase
[15]. Dass in Deutschland tatsächlich eine weitverbreitete
Altersdiskriminierung in der Gesellschaft erkennbar ist,
wird von Experten bestritten [16]. Allerdings sind auch in
Gesundheits- und Pflegeberufen Stereotype und Defizite
beim Wissen über das Alter zu erkennen. Solche Defizite
zu beheben, sollte das Anliegen aller Beteiligten sein.
Nur so kann die längere Lebenserwartung durchweg zu
dem werden, was bereits Robert Butler in ihr gesehen hat:
Nicht die Ursache für die Krise einer „alternden Gesellschaft”, sondern eine zivilisatorische Errungenschaft,
die es ermöglicht, neue menschliche Potenziale zu
erschließen.
  [7] Kishimoto, M., et al., Knowledge and attitudes about geriatrics of
medical students, internal medicine residents, and geriatric medicine
fellows. Journal of the American Geriatrics Society, 2005. 53(1):
p. 99–102.
  [8] Palmore, E., Three decades of research on ageism. Generations, 2005.
29(3): p. 87-90.
 [9] Butler, R. N., Foreword, in Encyclopedia of ageism, E. B. Palmore,
L. G. Branch, and D. K. Harris, Editors. 2005, Haworth Pastoral Press :
Haworth Reference Press: Binhamton, N. Y. p. xviii, 347 p.
[10] Bernard, M. A., et al., An evaluation of a low-intensity intervention to
introduce medical students to healthy older people. J Am Geriatr Soc,
2003. 51(3): p. 419–23.
[11] Nordenfelt, L., Dignity in care for older people. 2009, Chichester, U.K.
; Ames, Iowa: Wiley-Blackwell. xix, 212 p.
[12] Thielke, S., J. Sale, and M. C. Reid, Aging: are these 4 pain myths
complicating care? J Fam Pract, 2012. 61(11): p. 666–70.
[13] Defanti, C. A., et al., Ethical questions in the treatment of subjects
with dementia. Part I. Respecting autonomy: awareness, competence
and behavioural disorders. Neurol Sci, 2007. 28(4): p. 216–31.
[14] Bytheway, B., Ageism, in The Cambridge Handbook of Age and Ageing, M. L. Johnson, Editor. 2005, Cambridge University Press: Cambridge ; New York. p. xxvi, 744 p.
[15] Cohen, H. J., et al., A controlled trial of inpatient and outpatient
geriatric evaluation and management. N Engl J Med, 2002. 346(12):
p. 905–12.
[16] Kruse, A. and E. Schmitt, (Do we live in an ageist society? Results from
an empirical study). Z Gerontol Geriatr, 2005. 38 Suppl 1: p. I56–64.
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der Beste unter Gleichen
PD Dr. phil. Hans-Jörg Ehni
Stellvertretender Direktor
Institut für Ethik und Geschichte der Medizin
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72074 Tübingen
Literatur
  [1] Butler, R. N., The longevity revolution. 1st ed ed. the benefits and
challenges of living a long life. 2008, New York: PublicAffairs. xv, 553
p.
  [2] Beauvoir, S. d., Das Alter (fr. La veillesse 1970). 4 ed. Vol. 22749. 2008,
Reinbek bei Hamburg: Rowohlt. 776 S ;.
  [3] Ehni, H.-J., Ethik der Biogerontologie. 2014, Wiesbaden: Springer VS.
286 S.
  [4] UN. Global Issues – Ageing. 2014 14.10.2014); Available from: http://
www.un.org/en/globalissues/ageing.
  [5] Palmore, E., Facts on aging: A short quiz. The Gerontologist, 1977.
17(4): p. 315–320.
  [6] Fitzgerald, J. T., et al., Relating medical students‘ knowledge, attitudes, and experience to an interest in geriatric medicine. The Gerontologist, 2003. 43(6): p. 849–855.
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Gesamtvermögen zu erreichen, empfiehlt sich deshalb die Streuung auf
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„Alternative Sachwertinvestments“
längst für sich entdeckt – und erzielen
damit teilweise beachtliche Ergebnisse bei der Vermögensdiversifikation und Renditeoptimierung.
Neben Klassikern wie Aktien,
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oder Spar- und Sichteinlagen bilden
Sachwertinvestitionen auch für Privatanleger eine alternative Form der
Geldanlage. Aktuell stehen dabei vor
allem die Anlageklassen Immobilien,
Transport (z. B. Flugzeuge), Energie (z.
ÄBW 06 • 2015
B. Solaranlagen) und Infrastruktur im
Blickpunkt. Die geringere Abhängigkeit von Börsenschwankungen macht
diesen Anlagebaustein trotz seines
längerfristigen Anlagehorizonts interessant: Sachwertinvestments sorgen
für mehr Sicherheit, ohne dass auf
attraktive Renditen verzichtet werden
muss – und wirken so als Stabilisator
der Vermögensanlage.
Anleger, die sich für Sachwerte
entscheiden, können beispielsweise
in ein Immobilienportfolio in München investieren, auf gut frequentierte Parkhausimmobilien setzen
oder ihr Depot um ein Flugzeuginvestment in eine Boeing 777 bereichern. Investoren in Solar-, Windoder Wasserkraftanlagen können von
zukunftsträchtigen Megatrends profitieren. Das „Problem“: Direkte Investitionen in diese Objekte erfordern
mehrere Millionen Euro – für Privatanleger in der Regel „eine Nummer zu
groß“. Ihnen öffnet allerdings die Beteiligung an einer Investmentkommanditgesellschaft die Tür zu dieser
attraktiven Anlageform. Weil viele
Privatleute gemeinsam investieren,
ist die Einzelanlage oft bereits ab
10 000 Euro möglich.
Nicht alles auf eine Karte setzen:
Dieser Grundsatz gilt für das Gesamtvermögen ebenso wie für Sachwertinvestitionen. Die Streuung von
Geldanlagen über unterschiedliche
Anlageklassen und Fristigkeiten bildet die generelle Basis für einen
langfristigen Anlageerfolg. Welche
Anlagebausteine dabei in welcher
Größe gewählt werden, hängt von
den individuellen Vorgaben und Präferenzen des jeweiligen Anlegers ab.
Als Richtwert gilt ein Anteil der Sachwertinvestments zwischen 10 Prozent
und 30 Prozent des liquiden Gesamtvermögens. Die Empfehlung dieser
relativ geringen Gewichtung ist der
Tatsache geschuldet, dass Anlagen in
Sachwerte nicht jederzeit wieder
verfügbar sind.
Ebenso diversifiziert werden
sollte innerhalb der Sachwerte. Jedes
einzelne „Alternative Sachwertinvestment“ bildet sozusagen ein kleines
Unternehmen – mit ganz eigenen
Chancen und Risiken. Diese müssen
unter dem Strich im Einklang mit der
persönlichen Anlegermentalität und
Vermögenssituation stehen. Vor allem
wer die Risiken begrenzen will, sollte
seine Anlage also über mehrere Investitionsobjekte streuen.
Komfortabel und sicher gleichzeitig erreichen lässt sich diese breite
Streuung durch die Investition in ein
von Anlageprofis verwaltetes Dachfondsportfolio. Es vereint mehr als 20
Sachwertinvestments in verschiedene Anlageklassen – und hält so das
Risiko für Privatanleger gering. Weitere Vorteile: Die Investition ist mit
einer einzigen Zeichnung zu erledigen – und die Berichterstattung über
die Wertentwicklung erfolgt für die
Gesamtanlage, nicht für jedes einzelne Objekt. So bleibt auch die laufende
Kostenbelastung gering.
Aus Fehlern lernen
Operation einer Schenkelhernie
mit Verletzung der großen Beingefäße
Fall
Bei der 40 Jahre alten Patientin war klinisch und
s­onografisch eine Hernia femoralis (Schenkelhernie)
rechts diagnostiziert worden. Entsprechend wurde sie in
einer chirurgischen Praxis vom Antragsgegner operiert.
Er begann mit einem Hautschnitt oberhalb der rechten
Leistenbeugefalte. Nach Durchtrennen des Subcutan­
gewebes und Darstellen der Externus-Aponeurose wurde
der Leistenkanal vom äußeren Leistenring beginnend
in Faserrichtung eröffnet. Das Leistenband sowie die
­Externusfaszie wurden frei präpariert, die Leistenregion
exploriert. Es fand sich kein Leistenbruch, sodass –
wie zuvor diagnostiziert – von einer Schenkelhernie
­ausgegangen wurde.
Obwohl nach Eröffnung des Operationsgebietes
kein Bruchsack feststellbar war, wurde nun vom Antragsgegner überwiegend stumpf, teils auch scharf cranial des
Leistenbandes nach dorsal präpariert, um (wie es der
Antragsgegner für prinzipiell erforderlich hielt) den Bruchsack freilegen zu können. Hierbei kam es cranial zur venösen Sickerblutung. Versuche, dieses Gefäß anzuklemmen, erwiesen sich als sehr schwierig. Auch nach Zuziehung einer weiteren Assistenzperson und Anbringung
von Durchstichligaturen konnte die Blutung nicht vollständig gestillt werden. Daraufhin wurde die Patientin
notfallmäßig in ein Universitätsklinikum verlegt und sogleich operiert.
Nach Entfernung der vor dem Transport fixierten
Kompressen kam es zu massiven Blutungen aus dem
Bereich der Vena femoralis und der Vena iliaca externa,
die mittels Gefäßnaht verschlossen wurden. Am achten
postoperativen Tag zeigte sich eine Zweietagenthrom­
bose, deren Folgen trotz entsprechender Behandlung
nur zum Teil beseitigt werden konnten und eine
bleibende erhebliche Beeinträchtigung der Patientin
darstellen.
Diskussion
Schenkelhernien sind selten und bilden nur 3 Prozent
aller natürlichen Bauchwandbrüche. Es kommt zu einem
Austreten des Bruchsackes unterhalb des Leistenbandes
in die Nachbarregion, der Bruch tritt durch die Lacuna
vasorum hindurch, dem Durchtrittsort der großen Beingefäße aus dem Bauchraum zum Oberschenkel. Aufgrund der Seltenheit dieser Bruchform und der unmittelbaren Nachbarschaft zu den großen Beingefäßen mit
dem nicht unbeträchtlichen Risiko einer operativ ver­
ursachten Blutung ist die Operation deutlich aufwändiger
und komplexer als die eines Leistenbruches. Bei Schenkelhernien besteht ein hohes Risiko der Einklemmung,
sodass im vorliegenden Fall die Operation zweifelsfrei
indiziert war. Jedoch war nach Eröffnung des Operationsgebietes kein Bruchsack mehr nachweisbar, offensichtlich
hatte sich die Vorwölbung des Peritoneums spontan
reponiert.
31
Bei dieser Sachlage hätte ein Verschluss der Bruch­
lücke ausgereicht, sei es „von außen“, also durch eine
Naht des Leistenbandes an die Schenkelfaszie, sei es –
alternativ – nach Eröffnen des Leistenbandes „von innen“
durch Fixieren des Leistenbandes an das Cooper’sche
Band. Die vom Antragsgegner vorgenommene Präpara­
tion war unnötig und stellte aus den oben genannten Gründen ein nicht zu rechtfertigendes Risiko dar.
Hierin lag nach Auffassung der Kommission ein Behandlungsfehler.
Die dann eingetretene Blutung war für den Antragsgegner nicht beherrschbar. Die Situation wird in
solchem Fall rasch unübersichtlich und erfordert
eine hohe Expertise des Chirurgen sowie ein entsprechendes Instrumentarium. Der Antragsgegner war erkennbar in beiderlei Hinsicht überfordert. Ob der Antragsgegner unter den gegebenen Umständen die
Operation einer Schenkelhernie übernehmen durfte,
kann jedoch dahin stehen; im konkreten Fall war, wie
dargelegt, jedenfalls die weitere Präparation unnötig
und fehlerhaft.
Aus Fehlern lernen: In loser Folge
veröffent­licht das Ärzteblatt
Baden-Württemberg ausgewählte
und ­interessante Fälle aus der
Arbeit der G
­ utachterkommissionen
für Fragen ärztlicher Haftpflicht.
Autorenteam:
Dr. iur. Eberhard Foth,
Ulrike Hespeler,
Matthias Felsenstein,
Dr. med. Manfred Eissler
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Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank)
in Freiburg und net4docs laden niedergelassene Ärztinnen
und Ärzte zu einem Fachseminar ein.
Seminartitel:
Praxisabgabe-Seminar für Heilberufler..
Seminarinhalte:
• Grundlagen und Planung der Praxisabgabe
• Rechtsfragen bei Abgabe einer Praxis
• Mögliche Kooperationsformen
• Praxiswertermittlung
• Steuerliche Behandlung der Praxisveräußerung
• Versicherungsfragen im Hinblick auf die Praxisabgabe
Referenten:
Dr. Nicolas von Götz, Rechtsanwalt
Dirk Nayda, Steuerberater
Ralf Fischer, Versicherungsmakler für Heilberufe
Claudia Wolf, VermögensManagerin Heilberufe
Termin und Veranstaltungsort:
Mittwoch, 17. Juni 2015 um 18.00 Uhr
BW-Bank Freiburg, Am Münsterplatz 3, 79098 Freiburg
Information und Anmeldung:
BW-Bank Freiburg, Claudia Wolf,
Telefon (07 61) 2 18 05-73, E-Mail: claudia.wolf@bw-bank.de
Teilnahmebedingungen:
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 40 Personen begrenzt.
ÄBW 06 • 2015
311
Vermischtes
Änderung der Bestattungsverordnung betrifft Leichenschauende Ärztinnen und Ärzte
Neue Todesbescheinigung
D
as Sozialministerium BadenWürttemberg hat auf wichtige
Änderungen in der Bestattungsverordnung hingewiesen, die
sich aus dem neuen Bestattungsgesetz Baden-Württemberg ergeben
haben, das am 8. April 2014 in Kraft
getreten ist. Demnach wurde für die
Ärzteschaft insbesondere Klarheit in
Zusammenhang mit der Leichenschau und der Todesbescheinigung
geschaffen.
Nachstehend informiert das Ministerium über die wichtigsten Änderungen in der Todesbescheinigung.
Ziel dabei war es, den vertraulichen
Teil der Todesbescheinigung so zu
gestalten, dass bei der Leichenschau
rechtssichere Angaben möglich sind,
ohne dass auf die für die statistische
Auswertung notwendigen Informationen verzichtet wird. Nachfragen
durch Gesundheitsämter werden so
entbehrlich oder zumindest reduziert.
Nicht vertraulicher Teil
Im Informationsblatt sowie im
nicht vertraulichen Teil wurden lediglich Anpassungen an die neue Terminologie vorgenommen.
Vertraulicher Teil
„Erfolglose Reanimation“:
Die bisherige Angabe zur Dauer
der Nulllinie im EKG bei einer erfolglosen Reanimation entfällt. Wenn die
Tätigkeit des Notarztes überprüft
werden soll, dann auf der Grundlage
des Notarzteinsatzprotokolls und
nicht der Todesbescheinigung.
„Todesursache“:
1. Oft ist es schwer, die unmittelbare Todesursache ohne Obduktion
festzustellen. Daher muss nunmehr
nur die „vermutete“ unmittelbare
Todesursache angegeben werden.
Die Angabe zur unmittelbaren Todesursache wird nicht weiter ausge­
wertet, sondern dient letztlich der
Prüfung der Plausibilität der Kausalkette.
Für die Todesursachenstatistik
bzw. die Gesundheitsberichterstattung ist die Frage nach vorangegangenen Erkrankungen bzw. nach dem
Grundleiden viel wichtiger. Diese
Angaben werden weiter verarbeitet
und dienen beispielsweise der Vervollständigung des Krebsregisters
(Überlebenszeit nach Diagnosestellung). Wie in § 9 Abs. 2 der Bestattungsverordnung vorgeschrieben,
müssen daher im Rahmen der Leichenschau nötigenfalls Auskünfte
über dem Tod vorausgegangene Erkrankungen und die Todesumstände
eingeholt werden.
2. Nicht mehr erhoben wird im
Rahmen der Leichenschau, ob eine
Schwangerschaft vorlag. Zum einen
wird die Angabe darüber nicht weiter
verarbeitet, zum anderen ist das Vorliegen einer Schwangerschaft oftmals
(noch) nicht bekannt.
3. Bei Anhaltspunkten für nicht
natürlichen Tod bzw. für eine ungeklärte Todesart wurde die Ergänzung
„Polizei vor Ort“ vorgenommen. Bei
Verdacht auf Vorliegen von Tötungsdelikten ist es zwingend erforderlich,
dass die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft das weitere Vorgehen klärt,
bevor die Leichenschau vorgenommen werden darf.
Insgesamt sind die Anlagen im
Formularblock wie bisher gereiht, die
Anlagen wurden aber entsprechend
der Neugliederung der Verordnung
neu zugeordnet (Kopfzeile oben
rechts). Im Unterschriftenteil der
Todesbescheinigung ist es nunmehr durchgängig erforderlich, den
Namen der Leichenschauenden Person aufzuführen. Dies erleichtert
die Zuordnung, falls Rückfragen erforderlich sind, insbesondere bei
Gemeinschaftspraxen oder Notfallpraxen.
Die bisherigen Formulare können
laut Sozialministerium nur bis 31.
Dezember 2015 genutzt werden.
Die Landesärztekammer BadenWürttemberg hatte im Sinne der
Leichenschauenden Ärztinnen und
Ärzte bereits in Vorgesprächen mit
dem Ministerium eine möglichst lange Übergangsfrist für die Benutzung
alter Formulare eingefordert. Nach
Festlegung der oben genannten
kurzen Frist hat die Kammer gegenüber dem Sozialministerium in aller
Form Widerspruch erhoben.
Studie zu viszeralchirugischen minimal-invasiven Operationstechniken ausgezeichnet
Foto: Universitätsklinikum Freiburg
Felicién-Steichen-Preis für Freiburger Chirurgen
D
ie Deutsche Gesellschaft für
Chirurgie hat Prof. Dr. Jens
Höppner, Geschäftsführender
Oberarzt der Klinik für Allgemein- und
Viszeralchirurgie des Universitätsklinikums Freiburg, mit dem FeliciénSteichen-Preis geehrt. Der Preis wurde
ihm für seine Studien zur Weiterentwicklung der minimal-invasiven Ope-
312
ÄBW 06 • 2015
rationstechniken beim Speiseröhrenund Magenkarzinom verliehen. Die
Auszeichnung ist mit 5000 Euro dotiert. Das Universitätsklinikum Freiburg gehört zu den wenigen Zentren
Deutschlands, das sich bei der Behandlung von Speiseröhren- und Magenkrebs auf minimal-invasive Opera­
tionstechniken spezialisiert hat.
Der Felicién-Steichen-Preis ist
nach dem gebürtigen Luxemburger
Chirurgen
Felicién
Steichen
(1926 – 2011) benannt. Steichen war
nach seiner Ausbildung in Lausanne
hauptsächlich in den USA tätig und
gilt als einer der Pioniere auf
dem Gebiete der minimal-invasiven
Chirurgie.
Vermischtes
Renommierter Arzt und Wissenschaftler der jüngeren Generation
Prof. Kaisers neue Spitze am Uniklinikum Ulm
P
rofessor Dr. Udo X. Kaisers (54,
Foto) wird neuer Leitender Ärztlicher Direktor und Vorsitzender
des Vorstands des Universitätsklinikums Ulm. Er tritt die Nachfolge von
Professor Debatin an, der diese Position von Oktober 2013 bis Februar
2015 innehatte. Prof. Kaisers wird sein
Amt in Ulm ab 1. September 2015
übernehmen.
Prof. Kaisers hatte 1992 – nach
Medizinstudium in Berlin und Wien
sowie Promotion – seine wissenschaftlich-klinische Laufbahn an der
Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin des Virchow-Klinikums der Freien Universität Berlin
begonnen. Von 2003 bis 2006 war er
C3-Professor für Anästhesiologie an
der Charité. Seit 2006 ist er W3-Professor für Anästhesiologie und Intensivmedizin an der Universität Leipzig und
Direktor der Klinik und Poliklinik für
Anästhesiologie und Intensivtherapie.
2012 hat er darüber hinaus die medizinisch-wissenschaftliche Leitung des
dortigen Departments für Operative
Medizin übernommen.
Zuletzt hatte das Universitätsklinikum Ulm mitgeteilt, dass es im Geschäftsjahr 2014 ein Jahresergebnis
mit einem Plus von 51 000 Euro erzielt
hat. Somit zeigte der Jahresabschluss
gegenüber dem Vorjahr (–16,40 Mio.
Euro, 2013) eine deutliche Steigerung
von 16,45 Millionen Euro. Hauptursachen waren die sehr positive Ertragslage bei gleichzeitig moderater Entwicklung der Aufwandseite. Die Gesamterträge konnten insgesamt um
etwa 25 Millionen Euro gesteigert
werden. 2014 wurden mehr Patientinnen und Patienten behandelt als je
zuvor. Von den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern des ärztlichen Dienstes
und der Pflege wurden 47 902 Patienten auf höchstem medizinischen
Niveau stationär versorgt, dazu mehr
als 276 000 ambulant. Das entspricht
gegenüber 2013 einem Zuwachs von
rund 3,5 Prozent.
Nachwuchskongress in Stuttgart für Medizinstudierende und Klinikärzte
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Operation Karriere
D
er Deutsche Ärzte-Verlag lädt am 4. Juli 2015 zu „Operation
Karriere“, dem Nachwuchskongress für Medizinstudierende
und Klinikärzte, erstmalig nach Stuttgart ein. Hier wird
in unterschiedlichsten Vorträgen und Workshops über karriere­
relevante Themen wie Weiterbildung, Praktisches Jahr, Facharztwahl und Existenzgründung informiert und diskutiert. Experten
von Landesärztekammer und die Kassenärztlicher Vereinigung
Baden-Württemberg stehen für Rückfragen und Diskussionen
zur Verfügung.
Zudem
werden
Antworten aus der
Praxis auf die wichtigsten Fragen zur Arbeitgeberauswahl und
Karriereplanung gegeben. Auf der begleitenden KarriereMesse
gibt es die Möglichkeit, mit Kliniken und
Unternehmen der Gesundheitswirtschaft
ins persönliche Gespräch zu kommen und schon heute wichtige Kontakte für morgen
zu knüpfen. Darüber hinaus werden unter anderem eine individuelle
Karriereberatung und ein professionelles Fotoshooting für Bewerbungsbilder angeboten.
Der Kongress findet in den Räumlichkeiten der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg (Albstadtweg 11, 70567 Stuttgart)
statt. Die Teilnahme sowie das gesamte Angebot sind kostenlos –
die Verpflegung vor Ort ist inklusive.
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Vermischtes
Sozialministerium stellt eine Million Euro zur Verfügung
Prävention von riskantem Alkoholkonsum
D
as Sozialministerium BadenWürttemberg will den von der
Landesregierung eingeschlagenen Weg zur Prävention von riskantem Alkoholkonsum bei jungen
Menschen weiter ausbauen. Insgesamt eine Million Euro stellt Ministerin Katrin Altpeter in den kommenden
beiden Jahren für das Förderprogramm „Junge Menschen im öffentlichen Raum – Prävention von riskantem Alkoholkonsum“ zur Verfügung – das sind 600 000 Euro mehr
als in den beiden Jahren zuvor.
Rund die Hälfte des Geldes wird
für konkrete Projekte der Jugend- und
Suchthilfe eingesetzt, die übermäßigem Alkoholkonsum von jungen
Menschen im öffentlichen Raum vorbeugen und alternative Freizeitaktivi-
täten auf öffentlichen Plätzen und
Straßen fördern. Mit der anderen
Hälfte, dem neuen Programmbaustein
„Starthilfe“, werden Kommunen dabei
unterstützt, eigene Präventionskonzepte zu erarbeiten sowie die dafür
erforderlichen Netzwerkstrukturen
vor Ort dauerhaft aufzubauen.
Unter den ausgewählten und mit
jeweils bis zu 50  000 Euro geförderten
Projekten sind der Ministerin zufolge
sowohl größere Vorhaben im städtischen Raum als auch kleinere Projekte in eher ländlich geprägten Gebieten. Gefördert werden beispielsweise Projekte, bei denen die Jugendlichen und jungen Erwachsenen
gezielt an öffentlichen Plätzen aufgesucht und angesprochen werden, an
denen es erfahrungsgemäß zu Trink-
gelagen kommt, sowie Projekte, bei
denen den Jugendlichen anstelle von
Alkohol alternative Freizeitangebote
gemacht werden.
Kommunen, die noch kein eigenes Gesamtkonzept zur Prävention
von Alkoholmissbrauch haben, ein
solches aber entwickeln wollen, werden im Rahmen des Programmbausteins „Starthilfe“ vom Land unterstützt. Die Gemeinden erhalten durch
„Starthilfeworkshops“ vor Ort konkrete Hilfen und erarbeiten in jeweils
vier moderierten Workshops ein eigenes kommunales Gesamtkonzept und
erste Maßnahmen zur Umsetzung.
Jede geförderte Kommune erhält
12 000 Euro, insgesamt stehen für
„Starthilfe“ 500 000 Euro zur Ver­
fügung.
Südwesten hat bei statistischer Erhebung die Nase vorn
Bundesweit niedrigste Depressionsrate
So depressiv ist Baden-Württemberg
2013 fehlte jeder landesweit im Schnitt 0,8 Tage aufgrund
von Depressionen.
Depressionsbedingte Fehltage je Erwerbsperson in Kreisen und kreisfreien Städten 2013
über dem Landesschnitt (0,9 Fehltage und mehr)
Landesschnitt (0,8 Fehltage)
unter dem Landesschnitt (bis zu 0,7 Fehltage)
Neckar-Odenwald-Kreis
1,0
Ludwigsburg
0,7
Mannheim
0,9
Heidelberg
0,7
Hohenlohekreis
Rhein-Neckar-Kreis
0,6
1,0
Schwäbisch Hall
0,8
1,0
Karlsruhe
1,0
Ostalbkreis
0,7
Pforzheim
1,4
Stuttgart
0,7
Baden-Baden
0,4
Böblingen
0,7
Rastatt
0,9
Esslingen
0,6
Tübingen
Ulm
1,0
Biberach
0,6
Freiburg
Freudenstadt
Konstanz
Bodenseekreis
0,9
0,8
0,9
0,7
Zum Vergleich: Fehltage insgesamt landesweit je Erwerbsperson: 12,1 Tage
314
ÄBW 06 • 2015
0,7
Grafik/Quelle: Depressionsatlas der Techniker Krankenkasse 2015
Heilbronn
B
aden-Württemberg weist mit
0,84 Fehltagen pro Erwerbs­
person 2013 die geringsten
Fehlzeiten aufgrund von Depres­
sionen auf. Diesen Wert hat die
Techniker Krankenkasse (TK) erho­
ben, die bei ihren Versicherten 2013
bundesweit fast 4,3 Millionen Fehltage aufgrund depressiver Episoden und chronischer Depressionen
verzeichnete. Den höchsten Wert
erreichte Hamburg mit 1,42 Fehl­
­
tagen pro Erwerbsperson, der bundesweite Durchschnitt liegt bei
1,04 Fehltagen.
Die Diagnose Depression trägt vor
allem wegen der langen Dauer der
Krankheitsfälle von durchschnittlich
64 Tagen pro Fall wesentlich zum Arbeitsunfähigkeitsgeschehen bei. Der
Anteil der Betroffenen ist mit 1,16
Prozent der männlichen und 2,1 Prozent der weiblichen TK-versicherten
Erwerbspersonen bundesweit relativ
niedrig (gesamt: 1,59 Prozent). Die
niedrigste Gesamtbetroffenenrate
konnte mit 1,39 Prozent wiederum in
Baden-Württemberg festgestellt werden: Hier waren 1,07 Prozent der
Männer und 1,77 Prozent der Frauen
wegen einer Depression arbeitsunfähig. Damit sind der Frauenanteil und
auch der Geschlechterunterschied
hier am geringsten. Allerdings bewegen sich die Betroffenenraten innerhalb Baden-Württembergs nicht auf
einheitlichem Niveau. In Pforzheim,
Rottweil und Mannheim liegen sie
beispielsweise über dem Bundesdurchschnitt.
Ein etwas anderes Bild ergibt sich
hinsichtlich der Verordnung von
Antidepressiva. Hier liegt Baden­
Württemberg mit einer Betroffenenrate von 5,91 Prozent der TK-versicherten Erwerbspersonen nur knapp
unter dem Bundesdurchschnitt (5,97
Prozent). Einige Regionen mit unterdurchschnittlichen depressionsbedingten Fehlzeiten weisen relativ
hohe Verordnungsraten für Antidepressiva auf, wie beispielsweise Heilbronn, Heidelberg und der RheinNeckar-Kreis sowie Freiburg.
Vermischtes
Gebührenordnung für Ärzte erleidet massiven Bedeutungsverlust
Erste Studie zur Historie der GOÄ
E
rstmals wurde die ärztliche Gebührenordnung
(GOÄ)
in
Deutschland in ihrem historischen Kontext wissenschaftlich untersucht. Die Brendan-SchmittmannStiftung analysierte im Auftrag
des NAV-Virchowbundes die ärztliche Taxe von der beginnenden
Christianisierung bis in die Gegenwart und erforschte ihre jeweilige
Einbindung in Gesellschaft und
Sozialsysteme.
In jeder dieser Epochen hatte eine
ärztliche Gebührenordnung ihren
Zweck, nämlich das Leistungsgeschehen zwischen Arzt und Patient zu
regeln und den Patienten vor Überforderung und der Wissensungleichheit zu schützen. Und in allen Zeiten
haben Ärzte ihren Freien Beruf mit der
stets implizierten Verantwortung
gegenüber dem Gemeinwesen verbunden.
Neben dem umfassenden historischen Bogen der ärztlichen Gebührenordnung wurde auch untersucht,
welche Funktionalität eine Gebührenordnung in ihrer jeweiligen Zeit entwickelte und welche Ausprägungen
daraus folgten. Denn dies ist entscheidend für die Weiterentwicklung und
die grundsätzliche Bewertung der
Gebührenordnung eines freien Berufes. Schließlich steht und fällt damit
der Freiheitsgrad der gesamten Berufsgruppe, so die Analyse.
Seit jeher sind das vertrauensvolle
Patienten-Arzt-Verhältnis, die freie
unabhängige Berufsausübung und
die Autonomie in Vergütungsfragen
Bestandteil der Arzttätigkeit. In Zeiten
der Budgetierung, in denen eine
Kassenarzt-Gebührenordnung, wie
der EBM, die Funktion einer HonorarVerteilung bei begrenzten Mitteln
erfüllt, tritt die Gebührenordnung für
den Freien Beruf Arzt oftmals in den
Hintergrund.
Der NAV-Virchowbund befürchtet, dass in der Folge viele Kolleginnen
und Kollegen den EBM für den Standard der Gebührenordnung halten.
Dies sei nicht nur sachlich falsch,
sondern es beschreibe auch eine
falsche Entwicklung. Die aktuelle
Gebührenordnung GOÄ sei nicht nur
hoffnungslos veraltet, sie könne auch
mit den heutigen ärztlichen Leistungen nicht mehr Schritt halten. Das
Fazit aus der Studie müsse daher sein:
Eine Reform der GOÄ ist überfällig
und für einen Freien Beruf unverzichtbar. Eine reformierte GOÄ müsse
wieder die ärztliche Referenz-Gebührenordnung werden. Denn damit
stehe und falle der Freiheitsgrad der
gesamten Berufsgruppe.
Weitere Informationen:
www.nav-virchowbund.de
C
Die FoBi@pp im Überblick
Anzeige
Für Teilnehmer
• e igene EFN als eindimensionalen und
zweidimensionalen ­Barcode ­darstellen,
zum „immer Dabei­haben“ im Smartphone
• Suchmöglichkeit innerhalb aller von
deutschen Ärztekammern ­„zertifizierten“
Veranstaltungen
• Detailauskunft zu ausgewählten
Fortbildungsveran­staltungen.
Für Veranstalter
• s chnelles Erfassen von
­Veranstaltungsteilnehmern
• Teilnehmerübermittlung an den EIV
via Smartphone
Allgemeine Hinweise
• n
ur Veranstalter können (via ­sogenannter
Veran­staltungs­nummer) ­Teilnahmen
an den EIV senden
• Übermittlung der Referentenpunkte
wird aktuell vom EIV nicht u
­ nterstützt
Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) lädt im Rahmen
ihrer Reihe BW Forum Medicum zu einer Informationsveranstaltung
für Ärztinnen und Ärzte aus der Region Tübingen ein.
Titel:
Innovative Versorgungsgestaltung
in der Gesundheitsregion Tübingen.
Veranstaltungsinhalte:
• Vorstellung der Studie „Gesundheitsregionen 2020“
mit detaillierten Informationen
zur aktuellen Versorgungsstruktur in der Region Tübingen
• Podiumsdiskussion mit namhaften Experten
über die Möglichkeiten der innovativen Versorgungsgestaltung
in der oben genannten Gesundheitsregion
Termin und Veranstaltungsort:
Mittwoch, 24. Juni 2015 um 18.00 Uhr
Casino am Neckar, 72070 Tübingen
Information und Anmeldung:
BW-Bank Tübingen, Melanie Spörl,
Telefon (0 70 71) 1 58-166, E-Mail: melanie.spoerl@bw-bank.de
Teilnahmebedingungen:
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
ÄBW 06 • 2015
315
Vermischtes
Jeder Beschäftigte in Baden-Württemberg fehlt im Durchschnitt 18 Tage im Jahr
Wenn der Beruf krank macht
W
ie häufig Baden-Württemberger am Arbeitsplatz fehlen, hängt stark vom Job ab.
Das zeigt die aktuelle FehlzeitenAnalyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK: Die meisten Fehltage
weisen in Baden-Württemberg Berufsgruppen aus den Bereichen Verund Entsorgung mit 30,4 Fehltagen
auf, Berufe in der industriellen Gießerei mit 28,9 Fehltagen sowie Platzund Gerätewarte/-wartinnen mit 28,5
Abbildung 1
Fehltagen. Es handelt sich dabei um
Berufsgruppen mit hohen körperlichen Arbeitsbelastungen und überdurchschnittlich vielen Arbeitsunfällen. Besonders wenige Fehltage hatten in Baden-Württemberg die Berufe
in der Hochschullehre und -forschung
mit lediglich 3,1 Fehltagen. Auch
Ärzte (6,6 Tage) sowie Berufe in der
technischen Forschung und Entwicklung (6,8 Tage) weisen deutlich unterdurchschnittliche krankheitsbedingte
Fehlzeiten auf.
Die Gründe für die Höhe von
Fehlzeiten liegen vor allem in den
berufsspezifischen Anforderungsprofilen (Abbildung 2). In Berufen mit
körperlich anspruchsvollen Tätigkeiten wie der Ver- und Entsorgung
oder der industriellen Gießerei treten
vor allem Muskel-Skelett-Erkrankungen auf. In diesen Berufsgruppen
entfallen 27,3 beziehungsweise 27,2
Prozent aller Krankheitstage auf diese
Krankheitsarten. Zum Vergleich: Bei
Berufen in der Hochschullehre und
-forschung sind es nur 9,7 Prozent.
Auch ist das Krankheitsspektrum ein
anderes: So sind in den dienstleistungsorientierten Berufen eher psychische Erkrankungen bestimmend
für eine Krankschreibung. In BadenWürttemberg sind hier unter anderem Ärzte mit 17,1 Prozent und Berufe
in der IT-Anwendungsberatung mit
16,3 Prozent zu nennen, zwei Berufsgruppen, die ansonsten eher geringe
Fehlzeiten aufweisen.
Insgesamt ist der Krankenstand in
Baden-Württemberg im Jahr 2014 im
Vergleich zum Vorjahr annähernd
gleich geblieben: Nach einem Anstieg
von 0,1 Prozent liegt er nunmehr bei
4,9 Prozent (Abbildung 1). Damit hat
jeder Beschäftigte in Baden-Württemberg im Durchschnitt 18 Tage
aufgrund von ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Betrieb
gefehlt.
Abbildung 2
Anzeige
Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank)
veranstaltet in Tübingen und Esslingen ein Fachseminar
für niederlassungswillige Mediziner.
Seminartitel:
Existenzgründer-Seminar für Heilberufler.
Seminarinhalte:
• Neugründung oder Übernahme
• Kooperationsformen
• Praxiswertermittlung
• Investitions- und Kostenplanung
• Finanzierungsmöglichkeiten
• Öffentliche Fördermittel
Termine und Veranstaltungsorte:
1. Juli 2015 (18.00 Uhr) in Tübingen
15. Juli 2015 (18.00 Uhr) in Esslingen
Information und Anmeldung:
Tübingen: Melanie Spörl,
Telefon (0 70 71) 1 58-166, E-Mail: melanie.spoerl@bw-bank.de
Esslingen: Sabine Sautter,
Telefon (07 11) 1 24-4 65 87, E-Mail: sabine.sautter@bw-bank.de
Teilnahmegebühr: kostenfrei
316
ÄBW 06 • 2015
Vermischtes
Sportweltspiele
der Medizin
I
m Westen der grünen Insel Irland
wird die Universitätsstadt Limerick
in diesem Jahr der Austragungsort
der 36. Sportweltspiele der Medizin
und Gesundheit vom 18. bis 25. Juli
sein. Zu den sportlichen Wettkämpfen bietet das Universitätsgelände mit
komplettem Sportlerdorf eine ausgezeichnete Infrastruktur.
Sportliche Leistung auch in der
Freizeit und Wettkampf mit Gleichgesinnten ist die Devise der Sportweltspiele, die seit 1978 stattfinden. Zu den
alljährlich stattfindenden Sportweltspielen der Hobbysportler werden aller Voraussicht nach wieder 2500
sportbegeisterte Ärzte, Apotheker
und Kollegen aus den gesundheitlichen und pflegenden Berufen mit
Freunden und Familien aus mehr als
50 Ländern eintreffen. Die akkreditierten Freizeitsportler starten in 25
Einzel- und Mannschaftsdisziplinen,
wovon die meisten in Altersklassen
eingeteilt sind.
Die Sportweltspiele sind wegen
der großen Vielfalt der angebotenen
Disziplinen und Startmöglichkeiten
für Amateursportler einmalig in der
Sportwelt. Von Tennis und Golf über
Leichtathletik und Schwimmen bis
hin zu Radrennen und Fußball reicht
die Liste der Disziplinen, bei denen
auch Freunde und Angehörige der
Teilnehmer ohne Wertung mitstarten
können. Teilnehmen können alle Ärztinnen und Ärzte sowie Kollegen aus
den medizinischen und pflegenden
Berufen. Auch Studenten und Auszubildende aus den Fachbereichen
können akkreditiert werden. Ein gesundheitliches Attest und der Spaß
am Leistungssport sind Voraussetzungen. Gestartet wird in fünf Altersklassen. Anmeldungen werden noch
bis zum 15. Juli entgegengenommen.
Neben den sportlichen Wettkämpfen bieten die Sportweltspiele
einen internationalen Kongress für
Sportmedizin und einen freundschaftlichen Erfahrungsaustausch mit
Kollegen aus aller Welt. Das tägliche
folkloristische Programm des Gastgeberlandes und die internationalen
allabendlichen Siegerehrungen runden das Sportevent ab.
Weitere Informationen:
www.sportweltspiele.de
C
Neue Bücher
Die Halbruhigen
Die Kladde
S. R. Adams, 271 Seiten, Aufbau Verlag,
ISBN 978-3351035259, 19,99 Euro
C. Bignion, 130 Seiten,
ISBN 978-1492162285 bzw. 9781492335153, 12,10 bzw. 15,03 Euro
Die Ärztin lehrt als Oberstudienrätin
in Radolfzell. Ihre Bücher vermitteln
kompaktes Wissen für das Profilfach
„Gesundheit und Pflege“ des SGG, das
von 27 Schulen im Lande angeboten
wird. Für die Einstiegsstufe, die Jahrgangsstufe 1 und 2 sowie in einem
Abitur-Repetitorium enthalten vier
Bände (zwei davon sind bereits erschienen) das Wichtigste in Kürze zur
gezielten Abi-Vorbereitung, als Ergänzung zu den gängigen Lehrbüchern für den Unterricht.
Burn on, Homo sapiens!
K. Mehl, 401 Seiten, V&R unipress,
ISBN 978-3847101765, 49,99 Euro
Der Chefarzt eines Fachkrankenhauses
für psychosomatische Medizin in Südwürttemberg setzt sich unter anderem
mit Burn-out auseinander, indem er in
zahlreichen Essays nicht nur den Körper, sondern auch die Seele und den
Geist von Menschen analysiert. Am
Ende gibt er zahlreiche Handlungsempfehlungen für ein besseres Selbstmanagement, denen er ein selbstwirksames, kräftiges und optimistisches
„Burn on“ zugrunde legt.
Die Verfasserin war Psychotherapeutin, bevor sie hauptberufliche Autorin
wurde. Im Mittelpunkt des Romans
stehen der Chefarzt einer Psychiatrie
und seine Familie. Sie leben in den
70er Jahren auf dem Klinikgelände.
Der Protagonist verliebt sich in eine
Patientin, und alles beginnt ihm zu
entgleiten. Dreißig Jahre später kehrt
seine Tochter an den Ort ihrer Kindheit zurück. Langsam versteht sie, in
welcher Spannung zwischen Sicherheit und Freiheitsbedürfnis sich ihr
Vater und alle, die mit ihm in dieser
geschlossenen Welt lebten, damals
befanden.
Umgang mit bipolaren Patienten
L. Wolkenstein, M. Hautzinger,
144 Seiten, Psychiatrie Verlag,
ISBN 978-3884145685, 16,95 Euro
Übersichtlich und kompakt informieren die Autoren von der Universität
Tübingen über Ursachen, Erscheinungsformen und Behandlungsmöglichkeiten bipolarer Störungen. Der
Band vermittelt Basiswissen; seine
Zielgruppen sind unter anderem
Pflegekräfte, Sozialarbeiter, Heilpädagogen und Ergotherapeuten. Durch
zahlreiche Fallbeispiele wird das Buch
zum leicht zu lesenden und schnell
anwendbaren roten Faden im Umgang mit bipolaren Kranken.
Hilfe! Frau Doktor und
ihr Vogel kommen
Der Arzt Hermann Strauß
S. Mottl-Link, 108 Seiten, Schubi,
ISBN 978-3867235365, 19,90 Euro
H. Jenss, P. Reinicke, 168 Seiten,
Hentrich und Hentrich,
ISBN978-3955650483, 24,90 Euro
Die Heidelberger Ärztin schließt an
den Erfolg ihrer „Gesundmachgeschichten“ für Kinder an; diesmal
steht die Erste Hilfe im Mittelpunkt.
Die Amtsärztin kombiniert eine spannende und humorvolle Story mit
einfach umzusetzenden und bewährten Handlungsempfehlungen
für Notfallsituationen. Kinder erfahren zudem, wie sie auch ohne professionelles Material Hilfe leisten, wie sie
Unfälle verhüten können und wann
der Arzt unbedingt notwendig ist.
Einer der Herausgeber war Chefarzt in
Waldshut. In autobiografischen Notizen beschreibt der renommierte Internist H. Strauß (1868-1944) seine
medizinische Ausbildung und Tätigkeit in Berlin. Auch nach 1933 ist er
im Berliner Jüdischen Krankenhaus
ärztlich tätig. 1942 werden er und
seine Ehefrau deportiert. Seine Aufzeichnungen aus dem Ghetto Theresienstadt sind ein einzigartiges Zeitdokument eines Mitgliedes des dortigen Ältestenrates.
ÄBW 06 • 2015
317
Fortbildung, Seminare & Kongresse
Anzeige
TERMIN
03. / 04. 07. 2015
25. / 26. 09. 2015
30. / 31. 10. 2015
11. / 12. 12. 2015
05. / 06. 02. 2016
08. / 09. 04. 2016
25. / 26. 09. 2015
(I. Basis)
20. / 21. 11. 2015
(II. Aufbau)
29. / 30. 01. 2016
(III. Vertiefung)
(je 16 Std.;
Kosten: 250,– Euro,
Fortbildungspunkte: 20)
23. / 24. 10. 2015
(je 16 Std.;
Kosten: 250,– Euro,
Fortbildungspunkte: 20)
24. 06. 2015
14.00 – 17.00 Uhr
Fortbildungspunkte: 3
THEMA
Psychosomatik Komplettkurse
incl. Balint
Für Facharztprüfung u. EBM-Ziff.:
Akupunktur, Schmerzstörung,
Psychosomatik
40 h Kurs = 2 x Fr.-nachm. / Sa.
80 h Kurs = 4 x Fr.-nachm. / Sa.
Einstieg jederzeit möglich
Medizinische Hypnose (I – III)
Moderne Hypnose-Interventionen
zur Kontrolle akuter und chronischer
Schmerzen, Symptomreduktion
bei psychosomatischen Störungen,
Angst- und Schlafstörungen.
Als Zweitverfahren im Rahmen
der Weiterbildung Psychotherapie
(Entspannungsverfahren) anerkannt.
Selfcare:
Energie- & Erholungskompetenz,
Selbsthypnose &
Imaginative Verfahren
Ad-hoc-Strategien zu StressReduktion, Ressourcen-Aktivierung
und Wohlbefinden, im Alltag, Ausbau
von Energie- & Erholungskompetenz.
Schulung des Krebsregisters
Baden-Württemberg
für niedergelassene Ärzte
• E inführung in das Meldeportal und
die Erfassungsanwendung des
Krebsregisters Baden-Württemberg
Kurs 4:
26. – 28. 06. 2015
04. 07. 2015
10. / 11. 07. 2015
Psychosomatische
Grundversorgung
Balint-Gruppe, Progressive
Muskelent­spannung
Seminare mit KV- und
ÄK-Anerkennung
– Tübinger Fortbildung
für Dermatologie –
110. Tagung der Vereinigung
Württembergischer Dermatologen
ADBW Jahrestagung
Organisation:
Prof. Dr. Jochen Seufert
Tageskarte:
Mitglied: 20,– Euro
Nichtmitglied: 30,– Euro
ORT
Pforzheim / Ispringen
Kontakt: Fr. Schleucher
Tel. (01 76) 70 33 07 02
E-Mail: info@afpp.de
Web: www.afpp.de
VERANSTALTER
AfPP
Akademie für Psychotherapie
Dr. med. W. Polster
Schubertstr. 20
75331 Engelsbrand-Salmbach
Fax (0 72 35) 98 08 65
79098 Freiburg
Praxis PD Dr. Ross
Luisenstr. 6
Auskunft / Anmeldung:
Tel. (07 61) 7 07 73 21
Fax (07 61) 7 07 73 22
Praxis PD Dr. Ross
Luisenstr. 6
79098 Freiburg
E-Mail: Dr-Ross@web.de
Web: www.per-sono.de
79098 Freiburg
Praxis PD Dr. Ross
Luisenstr. 6
Auskunft / Anmeldung:
Tel. (07 61) 7 07 73 21
Fax (07 61) 7 07 73 22
Praxis PD Dr. Ross
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79098 Freiburg
E-Mail: Dr-Ross@web.de
Web: www.per-sono.de
Baden-Württembergische
Krankenhausgesellschaft e. V.
Birkenwaldstr. 151
70191 Stuttgart
Klinische Landesregisterstelle
des Krebsregisters Baden-Württemberg
bei der der BWKG e. V.
Birkenwaldstr. 145
70191 Stuttgart
Info, Anmeldung:
Tel. (07 11) 2 57 77-70
Fax (07 11) 2 57 77-79
info@klr-krbw.de
www.krebsregister-bw.de
69115 Heidelberg
Hörsaalgebäude
Kupferbau
Hölderlinstr. 5
72074 Tübingen
Katholische Akademie
der Erzdiözese Freiburg,
Wintererstr. 1
79104 Freiburg
Programm / Anmeldung / Anfahrt:
www.adbw.de/termine
DIE TEILNAHME IST KOSTENFREI!
Dr. Olschewski-Hattenhauer und
Dr. Oberweis-Nienburg
Tel. (0 62 21) 16 35 24
E-Mail: info@ol-ha.de
Prof. Dr. med. Martin Schaller
Universitäts-Hautklinik Tübingen
martin.schaller@med.uni-tuebingen.de
Sekretariat: Brigitte Frey
Tel. (0 70 71) 29-8 51 19
Fax (0 70 71) 29-41 17
brigitte.frey@med.uni-tuebingen.de
• Fortbildungspunkte sind beantragt
• Anmeldung nicht erforderlich
• Teilnahme kostenlos
ADBW e. V.
(Arbeitsgemeinschaft Diabetologie
Baden-Württemberg e. V.)
E-Mail: info@adbw.de
www.adbw.de
Fortbildung, Seminare & Kongresse
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TERMIN
Samstag,
11. 07. 2015,
09.00 – 16.00 Uhr
THEMA
19. Angiologie-Refresherkurs
9 CME-Punkte beantragt
ORT
Stuttgart-Mitte
NeuroCafe Stuttgart,
Olgastr. 50,
70182 Stuttgart
11. 07. 2015
„In treatment“ – aus dem
Fernsehen als Therapeut lernen
Seminar mit Dr. Dr. Dornberg
Der Erstantrag im Rahmen
der Zusatzweiterbildung
Psychotherapie – fachgebunden –
Seminar mit Dr. D. Noelle
Intensivkurs Psychosomatische
Grundversorgung 50 Std.
(20 Std. Theorie,
30 Std. verb. Intervention)
Fortlaufende Balintgruppe
– parallel zur Psychosomatischen
Grundversorgung – (30 Std.)
Schulung des Krebsregisters
Baden-Württemberg
für niedergelassene Ärzte
Freiburg i. Brsg.
Kursgebühr: 120,– Euro
11. 07. 2015
13. – 18. 07. 2015
13. – 17. 07. 2015
15. 07. 2015
15.00 – 18.00Uhr
Fortbildungspunkte: 3
Freiburg i. Brsg.
Kursgebühr: 120,– Euro
AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg
http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/
Tel. (07 61) 27 06 51 50
Freiburg i. Brsg.
Kursgebühr: 750,– Euro
AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg
http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/
Tel. (07 61) 27 06 51 50
Freiburg i. Brsg.
Kursgebühr: 470,– Euro
AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg
http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/
Tel. (07 61) 27 06 51 50
Krankenhaus Pfullendorf
Zum Eichberg 2/1
88630 Pfullendorf
Krebsregister Baden-Württemberg
Klinische Landesregisterstelle bei der BWKG e. V.
Birkenwaldstr. 145
70191 Stuttgart
• E inführung in das Meldeportal und
die Erfassungsanwendung des
Krebsregisters Baden-Württemberg
30. 08. – 04. 09. 2015
Die Veranstaltung
wurde von der
Bayerischen Landesärztekammer mit insgesamt
33 Fortbildungspunkten
zertifiziert, pro Tag gibt
es 6 Fortbildungspunkte.
Die Österreichische
Ärztekammer erkennt
diese Veranstaltung
als Fortbildungs­
maßnahme an
18. – 20. 09. 2015
16. / 17. 10. 2015
13. / 14. 11. 2015
27. / 28. 11. 2015
11. / 12. 12. 2015
15. / 16. 01. 2016
05. / 06. 02. 2016
26. / 27. 02. 2016
11. / 12. 03. 2016
15. / 16. 04. 2016
06. / 07. 05. 2016
Info, Anmeldung:
Tel. (07 11) 2 57 77-70
Fax (07 11) 2 57 77-79
info@klr-krbw.de
www.krebsregister-bw.de
Grado / Italien
47. Internationaler
Seminarkongress
Schwerpunktthemen
der Seminare
• Akutsituationen im ärztlichen Bereitschaftsdienst –
gemäß KVB Richtlinien
Modul 1 (Theorie)
• Gerontologie
• Koronare Herzerkrankungen
• Orthopädie
• Psychiatrie
• Interdisziplinäre Gespräche, Themen täglich wechselnd
Kurse (mit Zusatzgebühr):
• Akutsituationen im ärztlichen Bereitschaftsdienst –
gemäß KVB Richtlinien
Modul 2 (Praxis)
• Balint-Gruppe
Änderungen für alle Seminare und Kurse bleiben vorbehalten.
Interdisziplinärer Grundkurs CW
Schwäbisches
Doppler- und Duplexsonographie Bildungszentrum
IRSEE
der hirnversorgenden
und peripheren Gefäße
Psychosomatische
Grundversorgung
Komplettkurs
nach Weiterbildungsordnung
und zur Abrechnung
von EBM 35100/35110.
20 Stunden Theorie der Gesprächsführung, 30 Stunden verbale
Interventionstechniken und
30 Stunden Balintgruppe
VERANSTALTER
Verein für ärztliche Fortbildung
Kursleitungsteam: Dr. Ragnar Gareis, Dr. Ingo Maier,
Prof. Dr. Hartmut Hanke, Prof. Dr. Thomas Störk
E-Mail: info@angio-refreher.de
Informationen & Kontakt:
www.angio-refresher.de
AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg
http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/
Tel. (07 61) 27 06 51 50
Psychosomatische
Tagesklinik
Gesundheitszentrum
des Universitätsklinikums
Tübingen
Hoppe-Seyler-Str. 6
72076 Tübingen
DIE TEILNAHME IST KOSTENFREI
Programmanforderung und Anmeldung an:
Frau Margret Del Bove
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Tel. (0 30) 40 04 56-4 15
Fax (0 30) 40 04 56-4 29
E-Mail: cme@baek.de
Im Internet: http://baek.de/
unter Termine
Ultraschall-Akademie der DEGUM GmbH
Anmeldung: Ultraschall-Akademie der DEGUM,
Tel. (0 30) 20 21 40 45-0, Fax -9
www.ultraschall-akademie.de
E-Mail: office@ultraschall-akademie.de
Universitätsklinikum Tübingen
Abteilung für Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
Anmeldung / Auskunft:
Dr. med. Nora Rapps
nora.rapps@med.uni-tuebingen.de
www.psychosomatik-tuebingen.de
Zum Gedenken
Sabine Allert,
Ellwangen
Dr. med. Ursula Petermann,
Pforzheim
Heinz Mint,
Karlsruhe
Hans-Josef Wintrich,
Ulm
Dr. med. Ingeborg Dorszewski,
Mannheim
Dr. med. Hans von Haase,
Pforzheim
Dr. med. Wolfgang Kretz,
Stutensee
Dr. med. Hermann Kern,
Karlsruhe
Dr. med. Kaspar Nadj,
Gerlingen
Dr. med. Winfried Schmidt,
Stuttgart
Dr. med. Martha Zens,
Freiburg
Dr. med. Siegfried Spahn,
Ulm
Dr. med. Karoly Krako,
Freiburg
Dr. med. Robert-Ludwig Awender,
Lichtenstein
Dr. med. Eva Köhler,
Birrwil/Schweiz
Dr. med. Heinrich Fien,
Karlsruhe
Dr. med. Hans-Curt Fleck,
Bad Krozingen
Dr. med. Richard Alt,
Laupheim
Dr. med. Klaus-Peter Merz,
Freiburg
Dr. med. Ute Philipp,
Reutlingen
Prof. Dr. med. Dieter Roelcke,
Angelbachtal
Matthias Jetter,
Bad Waldsee
Dr. med. Hans Kuchheuser,
Heidelberg
Prof. Dr. med. Heinz Leferenz,
Heidelberg
Dr. med. Edith Ißler,
Frickenhausen
Prof. Dr. med. Egbert Nüssel,
Heidelberg
320
Wir trauern um
unsere Kolleginnen
und Kollegen
* 21. 04. 1962 † 17. 11. 2014
* 28. 07. 1930 † 14. 12. 2014
* 05. 05. 1939 † 05. 01. 2015
Landesausschuss
Ärzte/Krankenkassen
Geschäftsstelle:
Albstadtweg 11
70567 Stuttgart (Möhringen)
Telefon (07 11) 78 75-33 92
Fax (07 11) 78 75-32 74
* 14. 10. 1947 † 20. 01. 2015
* 05. 10. 1924 † 09. 02. 2015
* 31. 03. 1938 † 18. 02. 2015
* 14. 08. 1931 † 23. 03. 2015
* 20. 04. 1940 † 24. 03. 2015
* 24. 12. 1930 † 25. 03. 2015
* 27. 11. 1949 † 29. 03. 2015
* 21. 03. 1922
† 01 04. 2015
* 05. 10. 1940 † 04. 04. 2015
* 27. 11. 1940 † 07. 04. 2015
* 02. 02. 1932 † 15. 04. 2015
* 18. 01. 1950 † 15. 04. 2015
* 22. 11. 1916 † 18. 04. 2015
* 07. 10. 1919 † 19. 04. 2015
* 04. 01. 1923 † 20. 04. 2015
* 15. 03. 1936 † 20. 04. 2015
* 25. 01. 1941 † 21. 04. 2015
* 28. 12. 1936 † 22. 04. 2015
* 02. 12. 1956 † 23. 04. 2015
* 15. 05. 1919 † 29. 04. 2015
* 15. 07. 1913 † 29. 04. 2015
* 25. 12. 1951 † 01. 05. 2015
* 30. 03. 1928 † 04. 05. 2015
ÄBW 06 • 2015
Beschlüsse des Landesausschusses
Die Kassenärztliche Vereinigung
Baden-Württemberg hat nach
Maßgabe der vom gemeinsamen
Bundesausschuss erlassenen
Bedarfsplanungs-Richtlinie im
Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen
und den Ersatzkassen den
Bedarfsplan über den Stand der
vertragsärztlichen Versorgung
aufgestellt.
Der Landesausschuss der Ärzte
und Krankenkassen für BadenWürttemberg nach § 90 SGB V
(Landesausschuss) beschließt auf
der Grundlage des Bedarfsplans
über den Stand der vertrags­
ärztlichen Versorgung. Er ordnet
unter anderem Zulassungs­
beschränkungen an oder hebt
diese auf.
Die Beschlüsse der Sitzung
des Landesausschusses vom
10. Juni 2015 werden nach
der Nichtbeanstandung des
Sozialministeriums umgehend
auf der Homepage der Kassen­
ärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg amtlich bekanntgegeben unter
www.kvbawue.de/vertraege_
recht/bekanntmachungen.
Im Rahmen einer Berichterstattung werden Sie diese zudem
voraussichtlich im Juliheft des
Ärzteblatts Baden-Württemberg
finden.
Wir weisen allerdings darauf
hin, dass es sich bei der Ver­
öffentlichung im Ärzteblatt
Baden-Württemberg aus­
schließlich um eine Bericht­
erstattung handelt, weshalb
es vorkommen kann, dass die
Bewerbungsfristen kurze Zeit
nach Erscheinen des Ärzte­
blatts ablaufen. Wir verweisen
daher auf unsere oben ge­
nannte Homepage, wo die
amtliche Bekanntmachung
der Beschlüsse des Landes­
ausschusses umgehend nach
der Nichtbeanstandung des
Sozialministeriums erfolgt.
Bitte beachten Sie, dass aus­
schließlich die Fristen aus der
Bekanntmachung auf unserer
Homepage maßgeblich sind.
Bekanntmachungen
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Geschäftsstelle:
­Jahnstraße 40
70597 Stuttgart (­ Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 89-0
Fax (07 11) 7 69 89-50
Weitere Infos unter www.läk-bw.de
Ernährungsmedizin – Refresherkurs
– Es sind noch Plätze frei –
Die Landesärztekammer
Baden-Württemberg bietet
wieder einen Ernährungsmedizin – Refresherkurs an.
Mit praxisrelevanten Übungen
wird das Wissen aus dem Kurs
­Ernährungsmedizin vertieft.
Termin:
4. Juli 2015
Programm:
9.00–10.30 Uhr
Vortrag Auswahlkriterien
Lebensmitteleinkauf
Frische oder Convenience­
produkte – bio oder regional –
nachhaltig – saisonal?
Neue Lebensmittelinforma­
tionsverordnung LMIV
10.30–12.00 Uhr
Wir gehen einkaufen!
Ausgewählter Warenkorb
12.00–12.45 Uhr
Auswertung Einkauf
12.45–13.30 Uhr
Mittagspause
13.30–14.30 Uhr
Praxisarbeit
Sensorik: Getränke
(Säfte, Smoothies, Nektare),
Milchprodukte (Joghurts,
auch prä- und probiotisch)
Teigwaren (auch glutenfrei)
Öle (kaltgepresst – raffiniert)
Preisberechnung und
Inhaltsstoffe: Convenience
contra selbstgemacht
Saisonal: Obst und Gemüse
14.30–15.00 Uhr
Pause
15.00–16.15 Uhr
Praxisarbeit
Lebensmittelauswahl
bei kleinem Budget
Preisberechnung und
Inhaltsstoffe: Convenience
contra selbstgemacht
Weitere Informationen
und Anmeldung:
Landesärztekammer
Baden-Württemberg,
Frau Sonja Hagdorn,
Abteilung Fortbildung
und Qualitätssicherung,
Jahnstraße 40, 70597 Stuttgart,
Telefon (07 11) 7 69 89-830,
Fax (07 11) 7 69 89-82
Wichtige Änderungen
Neu: „Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung“ vom
24. April 2015 in 4. überarbeiteter Auflage in Kraft getreten
Die Berücksichtigung der „Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung“ der Bundesärztekammer in der jeweils aktuellen Fassung
sind für die Anerkennung einer Fortbildungsmaßnahme auf das
Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer Baden-Württemberg
Voraussetzung (gemäß § 5 der Fortbildungsordnung der Landes­
ärztekammer).
Die Bundesärztekammer hat die überarbeiteten „Empfehlungen zur
ärztlichen Fortbildung“ (4. Auflage vom 24. April 2015) auf ihrer
Website veröffentlicht. Sie können dort heruntergeladen werden.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
• Das Kapitel „Qualitätsanforderungen an Fortbildungsmaßnahmen“ wurde überarbeitet und definiert nun die didaktische
Ausgestaltung von Fortbildungen.
• Neu ist das Kapitel „Neutralität und Transparenz“, das sich auf § 8
der (Muster-) Fortbildungsordnung vom 29. 05. 2013 bezieht und
einmal mehr klar feststellt, dass Fortbildungsinhalte frei von wirtschaftlichen Interessen sein müssen. Weitere Ergänzungen finden
sich in den Absätzen Transparenz und Offenlegung von Interessenkonflikten, Beiträge Dritter als Spende oder über Sponsoring
sowie Aufgaben des wissenschaftlichen Leiters.
• Im Anhang der Empfehlungen sind die Qualitätskriterien
eLearning der Bundesärztekammer ausgewiesen.
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Geschäftsstelle:
­Jahnstraße 5
70597 Stuttgart (­ Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 81-0
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
8. Nordwürttemberger Impftag
Bei unserem 8. Nordwürttem­
berger Impftag bieten wir wieder
ein sehr vielfältiges Programm
an. Dieses Mal wird es inter­
national – unter anderem mit
verschiedenen Themen rund um
die Reisemedizin. Warum impfen
einige Länder anders und was
gilt es bei jungen Menschen, die
ein freiwilliges Jahr im Ausland
machen möchten, zu beachten?
Diese und andere Fragen sollen
in verschiedenen Vorträgen
­beantwortet werden.
Aktuelle Entwicklungen und
Trends runden das Programm ab.
Es wird selbstverständlich wie
­jedes Jahr einen Vortrag zu
den aktuellen Empfehlungen der
STIKO geben. Wir werden über
die neuesten Impfstoffe sprechen
und dazu Tipps und Tricks
des Impfmanagements kennenlernen.
Es erwarten Sie spannende
­Themen mit ausgezeichneten
­Referenten.
In Zusammenarbeit mit: Landeshauptstadt Stuttgart Gesundheitsamt/Berufsverband der Kinderund Jugendärzte e. V. Landes­
verband Baden Württemberg
Termin:
Samstag, 11. Juli 2015
9.00–13.45 Uhr
Vorläufiges Programm:
9.00–9.15 Uhr
Begrüßung durch
die Vorsitzenden
Dr. Klaus Baier
Dr. Martin Kimmig
Dr. Martin Priwitzer
9.15–9.55 Uhr
Warum impfen
einige Länder anders?
Dr. Dr. Günter Pfaff
9.55–10.35 Uhr
Welche Impfstoffe sind
gerade in der Pipeline?
Dr. Michael Pfleiderer
10.35–11.15 Uhr
Impfmanagement:
Kniffe und Tricks
Dr. Martin Kimmig
11.15–11.45 Uhr
Kaffeepause
11.45–12.25 Uhr
Reisemedizin
Prof. Günter Schmolz
12.25–13.05 Uhr
Impfung gegen Masern,
MenB und HPV.
Was beschäftigt aktuell
die STIKO?
Dr. Jan Leidel
13.05–13.45 Uhr
Weltwärts – Junge Freiwillige
Dr. Johannes Schäfer
Änderungen bleiben vorbehalten.
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Teilnehmerbeitrag: kostenfrei
Fortbildungspunkte: 5
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-562,
Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail:
fortbildung@baek-nw.de
ÄBW 06 • 2015
321
Bekanntmachungen
Baustein Psychotherapie
(tiefenpsychologisch fundiert) –
Kurs II
Erweitern Sie Ihre Kenntnisse
für unbewusste, seelische Vor­
gänge und finden Sie dadurch
effizienter Zugang zur inneren
Situation des Patienten
und zur Dynamik des psycho­
therapeutischen Dialogs.
Nach den Richtlinien der
­Landesärztekammer BadenWürttemberg sind theoretische
und praktische Bausteine für die
Weiterbildung zum Facharzt für
Psychiatrie und Psychotherapie,
Kinder- und Jugendpsychiatrie
und -psychotherapie, Psycho­
somatische Medizin und Psychotherapie sowie zur Erlangung
der Zusatzbezeichnung Psychotherapie erforderlich.
Hierfür bietet die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg 2015
den Kurs II von drei Blockkursen
an. Kurs III wird 2016 am
­identischen Ort angeboten.
Diese spannenden Themen­
bereiche erwarten Sie unter
­anderem:
– Behandlung psycho­
somatischer Patienten
– Psychosenbehandlung
– Operationalisierte Psycho­
dynamische Diagnostik (OPD)
– Akutbehandlung
und Krisenintervention
– Gruppentherapie
– Essstörungen
– Spezifika der ambulanten Behandlung und der Behandlung
von Kindern und Jugendlichen
Durchführung mit Fallsupervision,
Technik sowie Theorieseminaren
mit praktischem Charakter.
Termin:
4.–9. Oktober 2015
ganztags, Sonntag bis Freitag
Zielgruppe:
Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugend­
psychiatrie und Psychotherapie,
Psychosomatische Medizin und
Psychotherapie sowie in Zusatzweiterbildung Psychotherapie
Anmeldung:
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-562,
E-Mail: fortbildung@baek-nw.de
Veranstaltungsort: Waldhotel
Zollernblick, Am Zollernblick 1,
72250 Freudenstadt-Lauterbad
Teilnehmerbeitrag: 600,– Euro
inkl. Seminarunterlagen, zzgl.
Verpflegung und Übernachtung
(falls gewünscht)
Fortbildungspunkte: 55 Punkte
Anzeige
Aktion Deutschland Hilft
Das starke Bündnis bei Katastrophen
5. Degerlocher Ethikgespräch
Tagesthema:
Ethische Fragestellungen
bei dementen Patienten
Programm:
Stehen Sie oft vor Entscheidungen, welche die Berücksich­
tigung von ethischen Aspekten
erfordern? Bereits vier erfolgreich
verlaufene Degerlocher Ethik­
gespräche heben die Wichtigkeit
dieser Thematik hervor.
Jährliches Ziel ist die Durch­
führung von drei Degerlocher
Ethikgesprächen.
Das Thema des fünften Deger­
locher Ethikgespräches lautet:
Ethische Fragestellungen
bei dementen Patienten
Bei dieser Fortbildung werden
die ethischen und rechtlichen
Fragen im Krankheitsverlauf einer
Demenz angesprochen und in
den Arbeitsgruppen diskutiert
und vertieft. Ethik und Recht
geben einen Handlungsrahmen
für wichtige Entscheidungen im
Verlauf dieser Erkrankung. Die
Wichtigkeit einer ganzheitlichen
Betrachtungsweise, unter Ein­
bezug sämtlicher Beteiligter,
die auf rechtliche, ethische und
medizinische Belange eingeht,
ist unabdingbar.
Wie kann die Selbstbestimmung
des Patienten durch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
gewährleistet werden? Aber auch
Probleme, wie Zwangsbehandlung, Zwangsernährung, freiheitsentziehende Maßnahmen
und Selbstbestimmungsrecht des
Patienten werden besprochen.
Nutzen Sie die Gelegenheit,
Erfahrungswerte und Meinungen
unter ethischen Gesichtspunkten
zu diskutieren. Wir freuen uns
auf konstruktive Gespräche
mit Ihnen.
Ihre AG Medizin & Ethik
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Wenn Menschen durch große Katastrophen in Not geraten, helfen wir.
Gemeinsam, schnell und koordiniert. Aktion Deutschland Hilft - Bündnis
deutscher Hilfsorganisationen.
Spendenkonto (IBAN): DE62 3702 0500 0000 1020 30
Jetzt Förderer werden unter: www.Aktion-Deutschland-Hilft.de
322
ÄBW 06 • 2015
Termin:
Mittwoch, 24. Juni 2015
18.00–21.45 Uhr
18.00–18.15 Uhr
Begrüßung, Einführung
Dr. med. Ernst Bühler
18.15–19.00 Uhr
Demenz – Medizinische,
rechtliche und ethische
Fragestellungen im Krank­
heitsverlauf
Prof. jur. Konrad Stolz
19.00–19.15 Uhr
Pause
19.15–20.45 Uhr
Diskussion in Gruppen
20.45–21.45 Uhr
Darstellung
der Gruppenergebnisse
Prof. jur. Konrad Stolz und die
Mitglieder der AG Medizinethik
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Angehörige von Gesundheitsfachberufen, Seelsorger
Fortbildungspunkte: 5 Punkte
Teilnehmerbeitrag:
20,– Euro inkl. Verpflegung
und Seminarunterlagen
Information und
Anmeldeunterlagen:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-562,
Fax (07 11) 7 69 81-500,
E-Mail: fortbildung@baek-nw.de
Bekanntmachungen
Fit für den Notfall –
Grundlagen der Notfallversorgung
Reagieren Sie in Notfallsituationen
kompetent und sicher –
wir zeigen Ihnen wie.
Im Seminar Grundlagen der
Notfallversorgung frischen Sie
Ihre Notfallkenntnisse auf. Neben
der Reanimation in Theorie und
Praxis üben Sie auch andere
lebensrettende Sofortmaßnahmen. Stärken Sie Ihre Sicherheit
durch eine einfache und strukturierte Vorgehensweise. Mit den
im Seminar erlernten neuesten
Kenntnissen und Empfehlungen
versorgen Sie vitalbedrohte
Patienten. Sie lernen neue Geräte
kennen und testen den Umgang
damit.
Nutzen Sie die Gelegenheit zu einer Diskussion mit anderen Interessierten und tauschen Sie sich
mit Kollegen aus. Unsere Trainer
beantworten gerne Ihre Fragen
zur Notfallmedizin und zur Notfallausstattung.
Wichtig! Dieses Seminar ist
Voraussetzung für die Teilnahme
am Seminar „Praktisches Notfalltraining mit simulierten Notfall­
situationen“.
Termine:
Mittwoch, 17. Juni 2015
18.00–22.00 Uhr
Mittwoch, 23. September 2015
18.00–22.00 Uhr
Samstag, 14. November 2015
9.00–13.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro
Fortbildungspunkte: 7 Punkte
Änderungen bleiben vorbehalten.
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Arbeitsschutz
& Notfallmedizin,
Telefon (07 11) 7 69 81-570,
Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail:
notfallmedizin@baek-nw.de
Fit für den Notfall –
Praktisches Notfalltraining mit
simulierten Notfallsituationen
Nutzen Sie die Gelegenheit
und vertiefen Sie Ihre Kennt­
nisse, die Sie im Seminar
„Grundlagen der Notfall­
versorgung“ erworben haben.
Im Seminar Praktisches Notfalltraining mit simulierten Notfall­
situationen behandeln Sie
„echte“ Notfälle, nachgestellt
von Darstellern und Phantomen
– direkt vor Ort in Kleingruppen.
Dies können Notfälle von Atemnot über Knochenbrüche bis hin
zur Reanimation sein. Sie stellen
die richtige Diagnose und treffen
die notwendigen Maßnahmen.
Sie erlangen Sicherheit im Umgang mit Notfallpatienten. Nach
den Übungen haben Sie die Möglichkeit für einen gegenseitigen
Austausch von Eindrücken und
Erfahrungen. Hierdurch erhalten
Sie Anregungen für Ihr eigenes
Vorgehen in Notfallsituationen
und können von Ihren eigenen
Erlebnissen berichten.
Nutzen Sie die Gelegenheit für
einen angeregten Erfahrungs­
austausch mit Kollegen. Gerne
beantworten wir Ihre Fragen zum
Umgang mit Notfallpatienten.
Wichtig! Voraussetzung für die
Teilnahme an diesem Seminar ist
der Besuch des Seminars „Grundlagen der Notfallversorgung“.
Termine:
Mittwoch, 1. Juli 2015
18.00–22.00 Uhr
Mittwoch, 7. Oktober 2015
18.00–22.00 Uhr
Samstag, 14. November 2015
14.00–18.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro
Fortbildungspunkte: 7 Punkte
Änderungen bleiben vorbehalten.
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Arbeitsschutz
& Notfallmedizin,
Telefon (07 11) 7 69 81-570,
Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail:
notfallmedizin@baek-nw.de
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) –
Basiswissen für Berufseinsteiger
Erlangen Sie Sicherheit
im Umgang mit der GOÄ.
Privatabrechnung – wie funk­
tioniert das? Auf was muss ich
achten? Wie arbeite ich mit der
GOÄ? Welche Gebührensätze gibt
es? Fragen, die sich vermutlich
jede Ärztin und jeder Arzt stellt,
der sich in einer eigenen Praxis
niederlassen möchte.
Dieses Seminar bietet Ihnen
einen Einstieg in die Grundlagen
der Gebührenordnung für Ärzte.
Gemeinsam werden wir Ihre
offenen Fragen klären und uns
einen Überblick über den recht­
lichen Rahmen, die Anforde­
rungen an die Dokumentation
sowie den Unterschied zwischen
EBM und GOÄ verschaffen.
Das Seminar wird in Kooperation
mit der PVS-Akademie veran­
staltet.
Termin:
Mittwoch, 30. September 2015
15.00–19.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen,
insbesondere Berufseinsteiger
aus der niedergelassenen Praxis
Teilnehmerbeitrag: 99,– Euro
(inkl. USt, Seminarunterlagen
und Verpflegung)
Fortbildungspunkte: 5 Punkte
Anmeldung:
Akademie der PVS
Baden-Württemberg GmbH,
Bruno-Jacoby-Weg 12,
70597 Stuttgart,
Telefon (07 11) 63 39 00 92,
Fax (07 11) 63 39 00 94,
E-Mail: info@pvs-akademie.de,
www.pvs-akademie.de
Offene Rechnungen
in der Arztpraxis –
wie gehe ich damit um?
Ihre Patienten bezahlen Ihre
Rechnungen nicht und Sie
wissen nicht, wie Sie damit
am besten umgehen sollen?
Erarbeiten Sie mit uns gemeinsam die wichtigsten Lösungs­
ansätze im Umgang mit offenen
Rechnungen in Ihrer Arztpraxis.
Inhalte des Workshops sind:
– professioneller Umgang
mit Nichtzahlern
– sinnvolle Mahnläufe
in Ihrer Arztpraxis
– Erstellung eines gerichtlichen
Mahnbescheides
– Ratenzahlung
– Abgabe der offenen Forderungen an einen Dienstleister
– sinnvoll oder nicht?
Optimieren Sie die Handhabung
mit offenen Rechnungen
in Ihrer Praxis – wir unterstützen
Sie dabei.
Termin:
Samstag, 17. Oktober 2015
10.00–16.15 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen,
Medizinische Fachangestellte,
Abrechnungspersonal
Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro
Fortbildungspunkte: 7
Änderungen bleiben vorbehalten
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-562,
Fax (07 11) 7 69 81-500,
E-Mail: fortbildung@baek-nw.de
ÄBW 06 • 2015
323
Bekanntmachungen
24. Psychosomatischer Tag
Sexuelle Störungen (Arbeitstitel)
Termin:
Samstag, 10. Oktober 2015
9.00–15.30 Uhr
Vermehrt können Sie keine körperliche Ursache der Beschwerden Ihres Patienten feststellen?
Sie vermuten, dass hinter der
­somatischen Krankheit ein
­psychisches Leiden steckt?
Deshalb ist eine kontinuierliche
Auffrischung und Erweiterung
Ihrer Kenntnisse im Fachgebiet
der Psychosomatik sehr wichtig.
Bereits während der Weiter­
bildung kristallisiert sich die
­Bedeutung fundierter psycho­
somatischer Kenntnisse heraus.
Hierfür bieten wir Ihnen neben
dem Curriculum Psycho­
somatische Grundversorgung
bereits seit mehr als 20 Jahren
den Psychosomatischen Tag an.
Freuen Sie sich auf aktuelle und
spannende Themen der Psychosomatik und steigern Sie Ihre
Kenntnisse über das Wechselspiel
zwischen Körper und Psyche.
Der Psychosomatische Tag
wird stets einem Tagesthema
gewidmet. Dieses geben wir
vorab bekannt.
Die Teilnahme am Psycho­
somatischen Tag kann auf die
­Weiterbildung Psychosomatische
Grundversorgung angerechnet
werden.
Programm:
9.00–9.15 Uhr
Begrüßung und Einführung
Prof. Dr. med. Annegret
Eckhardt-Henn, Stuttgart
9.15–10.00 Uhr
„Die Sexualität in der
Partnerschaft und der Geburt
eines Kindes“
Dr. med. Ruth Gnirss, Kassel
10.00–10.15 Uhr
Diskussion
10.15–10.30 Uhr
Kaffeepause
10.30–11.15 Uhr
„Sexualität im Alter“
PD Dr. med. Christine Thomas,
Stuttgart
11.15–11.30 Uhr
Diskussion
11.30–12.30 Uhr
Arbeit in Kleingruppen
Leitung: Dr. med. Götz Basse,
Dr. med. Utz-F. Blickle, Prof. Dr.
med. Annegret Eckhardt-Henn,
Dr. med. Askan Hendrischke,
Daniela-U. Ibach, Dr. med.
Björn Nolting, Dr. med. Ingrid
Rothe-Kirchberger, Dr. med.
Karl Pölzelbauer, Dr. med.
Michael Ruland, Dr. med.
Verena Wollmann-Wohlleben
12.30–13.15 Uhr
Mittagspause –
gemeinsames Mittagessen
13.15–14.00 Uhr
„Frühe Aufmerksamkeits­
störungen bei Kindern –
Grundlagen zum Verständnis
von ADHS“
Dr. med. Andreas Oberle,
Stuttgart
14.00–14.15 Uhr
Diskussion
14.15–14.30 Uhr
Kaffeepause
324
ÄBW 06 • 2015
14.30–15.15 Uhr
Arbeit in Kleingruppen
Leitung: Dr. med. Götz Basse,
Dr. med. Utz-F. Blickle, Prof. Dr.
med. Annegret Eckhardt-Henn,
Dr. med. Askan Hendrischke,
Daniela-U. Ibach, Dr. med.
Björn Nolting, Dr. med. Ingrid
Rothe-Kirchberger, Dr. med.
Karl Pölzelbauer, Dr. med.
Michael Ruland, Dr. med.
Verena Wollmann-Wohlleben
15.15–15.30 Uhr
Abschlussplenum
Ausgabe der Teilnahme­
bescheinigungen
Änderungen und Ergänzungen des
Programms bleiben vorbehalten.
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Teilnehmerbeitrag: 61,– Euro
(inklusive Tagesverpflegung)
Zertifizierte Fortbildung:
7 Punkte
Veranstalter:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Kompetenz-Zentrum Fortbildung,
Arbeitsschutz und
Notfallmedizin,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart,
Telefon (07 11) 7 69 81-5 70,
Fax (07 11) 7 69 81-5 00, E-Mail:
fortbildung@baek-nw.de
Diese Veranstaltung ist anrechenbar auf das 80-stündige
Curriculum zum Erwerb der
Qualifikation zur Durchführung
der psychosomatischen Grund­
versorgung und zur Vermittlung
von psychosomatischen Grundkenntnissen in der Facharzt­
weiterbildung.
Die Beratung zu einer validen
­Patientenverfügung –
ein Schulungsprogramm
für Ärztinnen und Ärzte
Wie berate ich meine Patienten
richtig? Welche rechtlichen
Grundlagen muss ich beachten?
Antworten auf Fragen wie diese
erhalten Sie in unserem Seminar.
Eine Patientenverfügung ist ein
sensibles Thema zwischen Ihnen
und Ihren Patienten und bedarf
eines hohen Vertrauensverhältnisses. Lernen Sie qualifiziert,
rechtskonform und objektiv zu
beraten. Gemeinsam betrachten
wir das Thema aus verschiedenen
Blickwinkeln und erarbeiten die
richtige Vorgehensweise.
Die Schulung richtet sich nach
dem Curriculum der Esslinger
­Initiative e. V. und gliedert sich
in folgende Inhalte:
Rechtliche Grundlagen
von Patientenverfügungen,
Vorsorgevollmachten und
Betreuungsverfügungen
Prof. jur. Konrad Stolz, Stuttgart
Ethische Fragen zur Selbstbe­
stimmung durch vorsorgende
Verfügungen
Dr. med. Nicole Pakaki,
Kornwestheim
Palliativmedizinische Aspekte
der Umsetzung von Patienten­
verfügungen
Dr. med. Nicole Pakaki,
Kornwestheim
Praktische Hinweise zu Bera­
tungsinhalten und -techniken
Dr. med. Ernst Bühler,
Kirchheim/Teck
Termine:
13. März 2015 oder
16. Oktober 2015
jeweils, freitags 13.30–17.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Teilnehmerbeitrag:
50,– Euro inkl. Verpflegung
und Seminarunterlagen
Fortbildungspunkte: 5 Punkte
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-570,
Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail:
fortbildung@baek-nw.de
Bekanntmachungen
Fit für den Notfall –
Der Kindernotfall
Wissen Sie, wie man ein Kind
im Notfall richtig behandelt?
Notfälle mit Kindern stellen immer eine besondere Herausforderung dar und führen zu Unsicherheiten. Wie beurteile ich die
Vitalparameter des Kindes?
Welches sind die häufigsten
Kindernotfälle? Wie muss ich
Sauerstoff verabreichen?
Welche ist die richtige Dosierung
der Notfallmedikamente?
All diese Fragen beantworten
wir Ihnen gerne in unserem
Seminar „Der Kindernotfall“.
Nach einem theoretischen Teil
steigen Sie direkt in die Praxis
ein und können das Erlernte an
Übungsphantomen in verschiedenen Altersklassen anwenden.
Unser Referent ist ein erfahrener
„Kinder-Notarzt“ und gibt Ihnen
gerne auch praktische Tipps rund
um das Thema Kindernotfälle.
Termine:
15. Juli 2015
21. Oktober 2015
jeweils Mittwoch,
18.00–22.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt
auf 25 Teilnehmer.
Fortbildungspunkte: 7 Punkte
Änderungen bleiben vorbehalten.
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Arbeitsschutz
& Notfallmedizin,
Telefon (07 11) 7 69 81-570,
Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail:
notfallmedizin@baek-nw.de
LNA-Refresher-Kurs
Einsätze als Leitender Notarzt
stellen immer eine große
Herausforderung dar.
Die Grenzen des rettungs­
dienstlichen Routinegeschäfts
werden überschritten.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich
bei diesem Seminar mit Ihren
LNA-Kollegen auszutauschen,
mit den Referenten verschiedene
Themen zu diskutieren und
ihnen Fragen zu stellen. Hören
Sie sich spannende Erfahrungsberichte von erfahrenen Referenten an und lassen Sie sich von
ihrer Vorgehensweise anleiten.
Das detaillierte Programm wird
kurzfristig bekannt gegeben.
Termin:
Samstag, 26. September 2015
9.00–17.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe: Leitende Notärzte
Voraussetzung:
Fachkunde Leitender Notarzt
Teilnehmerbeitrag: 60,– Euro
inkl. Tagesverpflegung
und Seminarunterlagen
Fortbildungspunkte: 8 Punkte
Änderungen bleiben vorbehalten.
Anmeldung:
Fachbereich Arbeitsschutz
und Notfallmedizin,
Telefon (07 11) 7 69 81-570,
Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail:
notfallmedizin@baek-nw.de
Bezirksärztekammer
Nordbaden
Geschäftsstelle:
Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe
Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-11 40
Curriculäre Fortbildung
„Entwicklungs- und Sozialpädiatrie
für die kinder- und
jugendärztliche Praxis“
In dem 40-stündigen Kurs,
der sich an Fachärzte für Kinderund Jugendmedizin richtet,
lernen Sie alle theoretischen und
praktischen Inhalte der Sozial­
pädiatrie nach dem Curriculum
der Bundesärztekammer kennen.
Im Rahmen einer integrierten
Kompaktveranstaltung werden
alle 4 Kursmodule zusammen
im Sozialpädiatrischen Zentrum
des Kinderzentrums Maulbronn
angeboten: Die Module I bis III
umfassen insgesamt 30 UE
à 45 Minuten und vermitteln
die notwendigen theoretischen
Grundlagen, das Modul IV
besteht aus 10 UE à 60 Minuten
und dient der Herstellung des
Praxisbezuges der Lerninhalte.
Der Praxisteil führt durch 8 Bereiche des Sozialpädiatrischen
Zentrums und der Klinik, wo in
Kleingruppen diagnostische und
therapeutische Verfahren und
Konzepte in der Sozialpädiatrie
praktisch vorgestellt und kennengelernt werden.
Mit dem Abschluss der Fort­
bildung erhalten Sie eine Teil­
nahmebescheinigung, die
den Anforderungen der Kassen­
ärztlichen Vereinigung BadenWürttembergs an den Nachweis
der fachlichen Befähigung
bei Anträgen auf Ausführung
und Abrechnung zur sozialpädiatrisch orientierten Versorgung gemäß EBM (GOP 04356)
entspricht.
Die Teilnehmerzahl ist auf
40 Personen begrenzt, eine
Anmeldung ist daher erforderlich. Die Veranstaltung kann nur
vollständig gebucht werden.
Termine:
Freitag, 24. Juli 2015
9.00–19.00 Uhr
Samstag, 25. Juli 2015
9.00–18.00 Uhr und
Freitag, 31. Juli 2015
9.00–18.45 Uhr
Samstag, 1. August 2015
9.00–18.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Kinderzentrum Maulbronn,
Klink für Kinderneurologie
und Sozialpädiatrie gGmbH,
Sozialpädiatrisches Zentrum,
Knittlinger Steige 21,
75433 Maulbronn
Wissenschaftliche Leitung:
Prof. Dr. med. Rainer Blank,
Kinderzentrum Maulbronn,
Dr. med. Folkert Fehr,
Gemeinschaftspraxis für Kinderund Jugendmedizin Sinsheim
Gebühr: 590,– Euro
Teilnahmebedingungen:
Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung
kostenfrei möglich. Sie hat in
schriftlicher Form per Post,
Telefax oder E-Mail zu erfolgen.
Nach Ablauf der Stornierungsfrist
ist auch bei unverschuldeter
Nichtteilnahme die volle Gebühr
fällig. Die Akademie behält sich
vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor
Kursbeginn abzusagen.
Fortbildungspunkte: 40 Punkte
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll/Frau Zink,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
Fax -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
ÄBW 06 • 2015
325
Bekanntmachungen
Fortbildung: Kardiopulmonale
Reanimation für Ärztinnen
Theorie und praktische Übungen
Die Akademie für Ärztliche Fortbildung bietet in Kooperation
mit dem Ausschuss Ärztinnen
der Bezirksärztekammer Nord­
baden einen kardiopulmonalen
Reanimationskurs speziell für
Ärztinnen an.
Neben der Vermittlung ausführlicher theoretischer Grundlagen
zur Reanimation besteht im
Rahmen kleiner Gruppen aus­
reichend Zeit für praktisches
Training nach den aktuellen Leitlinien des European Resuscitation
Council. Aufgrund der begrenzten Plätze ist die Teilnahme nur
mit Anmeldung möglich.
Termine:
Samstag, 24. Oktober 2015
Kurs 3: 8.00–12.00 Uhr
Kurs 4: 13.00–17.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Rettungs- und Ausbildungs­
zentrum, DRK Ortsverein Leimen,
Tinqueuxallee 1a, 68181 Leimen
Wissenschaftliche Leitung:
Dr. med. Christiane Serf,
Chefärztin der Abteilung für
Anästhesie und Intensivmedizin
im Krankenhaus Sinsheim
Referenten: Matthias Otto und
Florian Rehberger, Abteilung für
Anästhesie und Intensivmedizin
im Krankenhaus Sinsheim
Gebühr: 65,– Euro
Teilnahmebedingungen:
Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung
kostenfrei möglich. Sie hat in
schriftlicher Form per Post,
Telefax oder E-Mail zu erfolgen.
Nach Ablauf der Stornierungsfrist
ist auch bei unverschuldeter
Nichtteilnahme die volle Gebühr
fällig. Die Akademie behält sich
vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor
Kursbeginn abzusagen.
Fortbildungspunkte: 6 Punkte
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll/Frau Zink,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
Fax: -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
Heidelberger Ärzteorchester
Die Ärzteschaft Heidelberg
(www.aerztekammer-bw.de/heidelberg) lädt ein zu ihrem
Sommerkonzert 2015
(68. Konzert unter gleicher Leitung)
Freitag, 10. Juli 2015, 20.00 Uhr
Ort: Peterskirche, Plöck, 69117 Heidelberg
Programm:
Wolfgang Amadeus Mozart:
Symphonie Nr. 35 („Haffner“) D-Dur, KV 385
Allegro con spirito – Andante – Menuetto – Finale (Presto)
Antonio Vivaldi: Konzert g-moll für 2 Violoncelli,
Streicher und Basso Continuo
Allegro – Largo - Allegro
Violoncello I solo: stud. med. Leonardo Costa
Violoncello II solo: stud. med. Felicitas Lohrmann
Pause
Ludwig van Beethoven: Symphonie Nr. 5, c-moll, op 67
Allegro con brio –Andante con moto –Allegro –Allegro
Leitung: Prof. Dr. med. Dr. h.c. Michael Steinhausen
Der Eintritt ist frei. Am Ausgang erfolgt eine SpendenSammlung für einen caritativen Zweck.
Terminvormerkungen:
Vorkonzert: Sonntag, 5. Juli 2015, 19.30 Uhr
Evangelische Kirche, Kirchstr. 22, 69259 Wilhelmsfeld
Winter-Konzert 2016: Freitag, 12. Februar 2016, 20.00 Uhr
Peterskirche, Plöck
Fortbildungsreihe „Notfall“
Ziel dieser Fortbildungsreihe
für niedergelassene Ärztinnen
und Ärzte ist die Vermittlung
von Orientierungshilfen für die
mitunter herausfordernden
Begebenheiten eines Notfalls
sowie die Darstellung adäquater
Vorgehens- und Behandlungsweisen.
Die inhaltliche Konzeption orientiert sich an häufig auftretenden
Krankheitssymptomen, welche
zu Themenkomplexen und Leitsymptomen summiert wurden.
Es soll sowohl auf Notfälle in
der eigenen Praxis vorbereitet
werden, als auch den im Bereitschaftsdienst tätigen Ärztinnen
und Ärzten als Auffrischung
dienen.
Insgesamt werden in zwei
Blöcken acht inhaltliche Schwerpunkte aufgegriffen. Die 2015
noch folgenden Themen finden
Sie weiter unten.
Alle Veranstaltungstermine sind
einzeln buchbar.
Für die Vortragsreihe konnten
fachlich hoch qualifizierte
Referenten gewonnen werden.
Das Referententeam besteht
jeweils aus einem Krankenhausarzt und einem niedergelassenen
Arzt, sodass die Möglichkeiten
und Grenzen ambulanter Versorgung ausgelotet werden können.
Restliche Termine Block 1:
jeweils 19.30–ca. 22.00 Uhr
Donnerstag, 25. Juni 2015
Neurologische Notfälle
Referenten:
Prof. Dr. med. Georg Gahn,
FA für Neurologie;
Dr. med. Klaus-Matthias Hasert,
FA für Neurologie
Donnerstag, 16. Juli 2015
Psychiatrische Notfälle
Referenten:
Dr. med. Christian Harter,
FA für Psychiatrie und Psycho­
therapie; Dr. med. Andrea Groß,
FA für Psychiatrie
Termine Block 2:
jeweils 19.30–ca. 22.00 Uhr
Dienstag, 22. September 2015
Medizinische Notfälle
an Bord von Flugzeugen
Referenten:
Dr. med. Edgar Bührle, Ärztlicher
Leiter MEDIFAN, Institut für an­
gewandte Notfallmedizin GmbH;
Bernd Krohme, Stv. Flottenchef
Airbus, Condor
Donnerstag, 15. Oktober 2015
Leitsymptom Brustschmerz
und Atemnot
Referenten:
Dr. med. Konrad Pumpe,
FA für Innere Medizin;
Dr. med. Alexander Würth,
FA für Innere Medizin
Donnerstag,
12. November 2015
Leitsymptom Akutes Abdomen
Referenten:
Prof. Dr. med. Michael Schön,
FA für Chirurgie;
Dr. med. Ulrich Kienzle,
FA für Chirurgie
Dienstag, 8. Dezember 2015
HNO, Augen, Haut
Referenten:
Dr. med. Gregor Vasvari,
FA für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde;
Dr. med. Stefan Bültmann,
FA für Augenheilkunde;
Dr. med. Stephan Koehler,
FA für Haut- und Geschlechtskrankheiten
Veranstaltungsort:
Ärztehaus Karlsruhe,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Karl-Wilhelm-Maurer-Saal (1. OG)
Wissenschaftliche Leitung:
Marianne Difflipp-Eppele/
Dr. med. Beatrix Früh
(Vorsitzende der Ärzteschaft
Karlsruhe)
Gebühr: 20,– Euro/Veranstaltung
Teilnahmebedingungen:
Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung
kostenfrei möglich. Sie hat in
schriftlicher Form per Post,
Telefax oder E-Mail zu erfolgen.
Nach Ablauf der Stornierungsfrist
ist auch bei unverschuldeter
Nichtteilnahme die volle Gebühr
fällig. Die Akademie behält sich
vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor
Kursbeginn abzusagen.
Fortbildungspunkte:
3 Punkte/Veranstaltung
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll/Frau Zink,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
Fax -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
Bekanntmachungen
Vorankündigung
Fortbildung
„Kardiologie 2015 – Aktueller
Stand und neue Entwicklungen“
In Baden-Baden treffen sich
seit nun mehr über 20 Jahren
Ärztinnen und Ärzte, um ihren
Wissensstand zu ausgewählten
medizinischen Themen zu aktualisieren und mit fachkundigen
Kolleginnen und Kollegen zu
diskutieren.
Die diesjährige Veranstaltung
steht im Zeichen der Kardiologie:
Die Fortbildung gibt einen
Überblick über die derzeitigen
Möglichkeiten und Grenzen der
Diagnostik, beleuchtet therapeutische Verfahren, Neuerungen
der letzten Jahre und bietet nicht
zuletzt Gelegenheit zu Diskussion
und kollegialem Austausch.
Es erwartet Sie ein abwechslungsreiches Programm mit
hochkarätigen Referenten.
Termin:
Samstag, 26. September 2015
Veranstaltungsort:
Kongresshaus Baden-Baden,
Augustaplatz 10,
76530 Baden-Baden
Wissenschaftliche Leitung:
Prof. Dr. med. Eberhard Siegel
und Prof. Dr. med. Achim Weizel,
Vorstandsmitglieder der Akademie für Ärztliche Fortbildung der
Bezirksärztekammer Nordbaden
Teilnahmebedingungen:
Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung
kostenfrei möglich. Sie hat in
schriftlicher Form per Post,
Telefax oder E-Mail zu erfolgen.
Nach Ablauf der Stornierungsfrist
ist auch bei unverschuldeter
Nichtteilnahme die volle Gebühr
fällig. Die Akademie behält sich
vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor
Kursbeginn abzusagen.
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll/Frau Zink,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
Fax -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
Fortbildung:
Ärzte-Seminare Karlsruhe
Die Bezirksärztekammer Nord­
baden freut sich, auch dieses
Jahr wieder die Ärzte-Seminare
Karlsruhe mitzugestalten.
Die Ärzte-Seminare Karlsruhe der
Karlsruher Messe- und KongressGmbH und des Städtischen Klinikums Karlsruhe finden 2015 als
fest etablierte und renommierte
Fortbildungsveranstaltung in der
Region Nordbaden bereits zum
21. Mal statt. Die Bezirksärztekammer Nordbaden beteiligt
sich mit einem zweitägigen
Intensivkurs rund um das Thema
„Endokrinologie“ für Hausärzte.
Die Seminare wenden sich an
Ärztinnen und Ärzte, die sich
praxisnah auf einen aktuellen
Wissensstand bringen wollen.
Dabei verfolgen die Vorträge
immer die Intention, aktuelles
Wissen – wissenschaftlich
fundiert und begründet –
dem konkreten Alltagsbedarf
entsprechend aufzubereiten und
zu vermitteln.
Folgende 2-Tages-Intensivkurse
finden parallel statt:
• Neurologie
• Gynäkologie & Geburtshilfe
• Hausarzt Spezial –
Fokus Endokrinologie
Detaillierte Informationen zum
Programm und zur Anmeldung
finden Sie unter www.aerzteseminare-karlsruhe.de und
können dem beiliegenden
Informationsflyer entnommen
werden.
Termin:
20.–21. November 2015
(Fr–Sa)
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© Fathema Murtaza
ihr neuer arbeitsPlatz
Wir suchen qualifizierte Mediziner, techniker und adMinistratoren (M/W),
die sich Weiter entWickeln Möchten und Mit uns WeltWeite nothilfe leisten.
Unsere Teams sind in mehr als 60 Ländern im Einsatz.
Werden Sie ein Teil davon und lernen Sie humanitäre Hilfe
auf höchstem Niveau kennen. Bewerben Sie sich online:
www.aerzte-ohne-grenzen.de/mitarbeiten
Veranstaltungsort:
Messe Karlsruhe,
Messe Konferenz Center,
Messeallee 1, 76287 Rheinstetten
Fortbildungspunkte: Es werden
für jeden 2-Tageskurs jeweils
14 Punkte bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg
beantragt.
Kontakt:
congress & more | Klaus Link
GmbH, Frau Silvia Scholz-Amend,
E-Mail: scholz-amend@
congressandmore.de,
www.aerzte-seminare-karlsruhe.de
Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Geschäftsstelle:
­Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Tel. (0 71 21) 9 17-24 15/-24 16
Fax (0 71 21) 9 17-24 00
Kurse der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Fortbildungs-CD-ROM
„Palliativmedizin“
Ärztinnen und Ärzte dürfen
frei entscheiden, in welcher
Fortbildungskategorie sie ihre
Fortbildung absolvieren und
CME-Punkte sammeln möchten.
Mithilfe der von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können
10 Fortbildungspunkte erworben
werden.
Der Preis pro CD-ROM beträgt
39,– Euro.
Fortbildungs-Doppel-DVD
„Internet- und PC-Spielsucht –
Risiko ohne Altersbeschränkung?“
Am 29. 09. 2010 hatte die Bezirksärztekammer Südwürttemberg
in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Kinder- und
Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Tübingen eine Fortbildungsveranstaltung mit dem
Thema „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ durchgeführt.
In den Beiträgen wurden ein
Spiel exemplarisch beschrieben,
die Spielsucht aus der Sicht betroffener Eltern und des Kinderund Jugendpsychiaters dargestellt, Aspekte von PC-Spiel und
Gewalt aufgezeigt, die ambulante Therapie von PC-Spielsucht
erläutert und die Möglichkeiten
der Suchtprävention benannt.
ÄBW 06 • 2015
327
Bekanntmachungen
Diese Veranstaltung wurde in
Bild und Ton aufgezeichnet und
in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger
Beantwortung von 70 Prozent
der beiliegenden Fragen, die
sich auf die Beiträge beziehen,
können vier Fortbildungspunkte
erworben werden.
Der Preis pro Doppel-DVD
beträgt 34,50 Euro.
Diese Veranstaltung wurde in
Bild und Ton aufgezeichnet und
in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger
Beantwortung von 70 Prozent
der beiliegenden Fragen, die
sich auf die Beiträge beziehen,
können sechs Fortbildungspunkte erworben werden.
Der Preis pro Doppel-DVD
beträgt 34,50 Euro.
Fortbildungs-Doppel-DVD
„… was Ärzte und Patienten
schon immer über Organspende
wissen wollten“
Seminar zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin
Seit vielen Jahren ist das Thema
Organspende in den Medien
präsent und löst reichlich kontroverse Diskussionen aus, insbesondere seitdem bekannt geworden ist, dass die Bundesrepublik
Deutschland beim innereuro­
päischen Vergleich der Organspendezahlen einen Platz in
der unteren Hälfte der Rangliste
einnimmt. Die Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg hat
das 17. Gesundheitsforum
Südwürttemberg diesem Thema
gewidmet und zusammen mit
der Universitätsklinik für Allgemeine, Viszeral- und Transplantationschirurgie Tübingen am
10. 05. 2014 eine Fortbildungsveranstaltung durchgeführt,
die den Teilnehmern das Wissen
zum aktuellen Verfahren von
Organspende und Organtransplantation in Baden-Württemberg vermittelt. Es wurden die
Organisationen DSO und Eurotransplant vorgestellt, Vergabekriterien im Notfall und nach
Warteliste erläutert, die Handlungsgrenzen durch zeitliche
Fristen, Dauer der notwendigen
Kontrollen und räumliche Ent­
fernung dargestellt, sowie die
Aufgabe des Transplantations­
beauftragten beschrieben.
Ein Beitrag befasst sich mit
den rechtlichen Voraussetzungen
der Lebendspende und am Ende
werden auch die finanziellen
Aspekte von Seiten der GKV
­aufgezeigt.
328
Seit einigen Jahren ist die
Entwicklung der hausärztlichen
Versorgung vor allem in ländlichen Gebieten auf bekannte
Weise besorgniserregend. Um
wieder mehr Ärztinnen und Ärzte
zu motivieren, sich in der Weiterbildung für das Fach Allgemeinmedizin zu entscheiden, wurde
bereits im Dezember 2009 zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem
Spitzenverband Bund der Krankenkassen, im Einvernehmen mit
dem Verband der Privaten Krankenversicherung und im Benehmen mit der Bundesärztekammer
eine Vereinbarung zur Förderung
der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten
und stationären Versorgung
geschlossen.
Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in
diesem Zusammenhang beschlossen, Ärztinnen und Ärzten
in der Weiterbildung Allgemeinmedizin ein begleitendes Seminarprogramm anzubieten,
welches in 13 Themenblöcke gegliedert ist und an vier bis fünf
Fortbildungstagen pro Jahr
durchgeführt wird (ca. eine Fortbildung pro Quartal). Die Teilnahme an diesen Fortbildungsveranstaltungen ist auch Wiedereinsteigern, Refreshern und Kammermitgliedern in Vorbereitung
auf den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst möglich.
ÄBW 06 • 2015
Termine:
Samstag, 12. September 2015
9.00–17.00 Uhr
Infektionskrankheiten/
Impfungen
(Anmeldungs-Nr. 12/2015)
Samstag, 21. November 2015
9.00–17.30 Uhr
Schmerzen:
Akut und chronisch
(Anmeldungs-Nr. 13/2015)
Leitung:
Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg;
Dr. med. Ullrich Mohr,
niedergelassener Facharzt
für Allgemeinmedizin, Zusatz­
bezeichnung Palliativmedizin,
Bisingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: jeweils 50,– Euro
Punkte: 8/9
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
als Blended-Learning-Maßnahme
Die Veranstaltung zur „Qualifika­
tion Tabakentwöhnung“ in der
neuen Lernform des „Blended
Learning“ verbindet elektronisches Lernen und einen
Präsenzteil und vereint damit
die Vorteile beider Fortbildungsmethoden. Das Curriculum
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
wurde von der Bundesärzte­
kammer eigens für diese Lernform entwickelt. Es besteht aus
20 Unterrichtseinheiten. Vier
Stunden entfallen auf eine einführende Präsenzveranstaltung,
ein 8-Stunden-Block auf ein online gestütztes Selbststudium in
einem Zeitraum von circa sechs
Wochen und weitere acht
Stunden auf eine ganztägige
abschließende Präsenz­
veranstaltung.
Ziel dieser Qualifikationsmaßnahme zur Tabakentwöhnung
ist es, Ärzten detaillierte Informationen zu den gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen und den
gesundheitlichen Aspekten des
Tabakkonsums zu vermitteln, ihre
Kenntnisse für eine erfolgreiche
Ansprache, Motivierung und Therapie ihrer rauchenden Patienten
zu vertiefen und praktische
Hilfestellung bei der Einführung
von Raucherberatungen und
Entwöhnungsbehandlungen in
der ärztlichen Praxis oder Klinik
zu bieten.
Die Teilnahme an diesem Kurs
befähigt zur Einzeltherapie.
Die Präsenzteile werden
im Ärztehaus Reutlingen
durchgeführt.
Termine:
Mittwoch, 17. Juni 2015
14.00–17.30 Uhr
Einführung
Samstag, 24. Oktober 2015
9.00–16.00 Uhr
Abschlussveranstaltung
(Anmeldungs-Nr. 18/2015)
Leitung: Prof. Dr. med. Batra,
stellv. Ärztlicher Direktor,
Universitätsklinik für Psychiatrie
und Psychotherapie, Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 25
Gebühr: 190,– Euro
Punkte: 20
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Bekanntmachungen
Die neuen Bilder der Medizin
Bedingt durch den technischen
Fortschritt in der Medizin werden
in immer kürzeren Abständen
neue bildgebende Untersuchungsmethoden entwickelt,
die dann für Diagnostik und
teilweise auch zur Therapie zur
Verfügung stehen. Es ist nicht
leicht für Ärztinnen und
Ärzte, sich neben allen Aufgaben
der jeweiligen beruflichen Tätigkeit auch noch ausreichend
über die neuen Optionen zu
informieren und einen Überblick
über diese komplexe Vielfalt
zu erhalten.
Aus diesem Grund hat der Vorstand der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg beschlossen,
den Kammermitgliedern eine
Fortbildungsveranstaltung an­
zubieten, in denen die wesentlichen neuen bildgebenden
Untersuchungsmethoden vorgestellt werden. Dabei geht es nicht
so sehr um die Grundlagen und
die technische Methodik, auf
welcher diese Untersuchungs­
methoden basieren. Vielmehr
werden die typischen Indika­
tionen, die Vor- und Nachteile
sowie die spezifische Überlegenheit, die diese bildgebenden
Methoden jeweils bei bestimmten Fragestellungen gegenüber
einer möglichen Alternative
haben, im Mittelpunkt stehen.
Auch die finanziellen Aspekte,
insbesondere die Frage der
Kostenübernahme, sowie sie
zurzeit geregelt ist, wird dabei
kurz dargestellt.
Termin:
Samstag, 20. Juni 2015
9.00–16.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 24/2015)
Leitung: Dr. med. Dipl.-Phys.
Manfred Eissler, Vizepräsident
der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 50,– Euro
Punkte: 8
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Homepage für Ärzte – Grundkurs
Hilfe beim Sterben –
welche Regelungen sind nötig?
Die elektronischen Kommunika­
tionswege gewinnen auch in der
Arzt-Patienten-Beziehung immer
mehr Bedeutung und die eigene
Homepage bietet inzwischen
verschiedene Kontaktmöglichkeiten. Dieses Fortbildungsangebot richtet sich an alle Ärztinnen
und Ärzte, die ihre Homepage
selbst erstellen, oder sie selbst
pflegen und aktualisieren möchten. Das Seminar vermittelt die
technischen Kenntnisse, die dazu
erforderlich sind sowie Informa­
tionen über die vielfältigen
­Funktionen und Möglichkeiten,
mit denen eine Homepage
heute ausgestattet sein kann.
Grundkenntnisse in Windows XP
oder Windows Vista sind Voraussetzung.
Termin:
Samstag, 4. Juli 2015
9.00–15.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 30/2015)
Leitung: Dr. Oleg Subkov,
Dipl.-Volkswirt, Schwerpunkt
Informationstechnologie,
Dettenhausen; Sergej Subkov,
Wirtschaftsinformatiker,
MSc, Geschäftsführer
IT-Unternehmen, Dettenhausen
Ort: Handwerkskammer
Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 9
Gebühr: 120,– Euro
Punkte: 9
Die Diskussionen um ein würdevolles, selbstbestimmtes Lebensende für Menschen mit unheilbaren schweren Erkrankungen
ohne Aussicht auf Besserung
halten sowohl in den Medien
und der Öffentlichkeit als auch in
der Ärzteschaft seit vielen Jahren
an. Bei Ärztinnen und Ärzten
bestehen nach wie vor große
Unsicherheiten im Bereich der
Sterbebegleitung, auch durch
die teilweise bestehenden Differenzen zwischen den gesetzlichen Regelungen und den
Regelungen in den Berufs­
ordnungen der Landesärzte­
kammern. Auf Beschluss des Vorstandes der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg bietet die Akademie für ärztliche Fortbildung
deshalb eine Fortbildungsveranstaltung zur Sterbebegleitung an.
Im Mittelpunkt stehen die ethischen Kriterien, die juristischen
Aspekte und die Situation des
Arztes zwischen Empathie für
den Patienten und der eigenen
persönlichen Einstellung zu den
letzten Fragen des Lebens.
Termin:
Mittwoch, 8. Juli 2015
19.30–22.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 35/2015)
Leitung: Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: kostenfrei
Punkte: 3
Rhetorik-Seminar:
Diskutieren und Argumentieren
Termin:
Samstag, 11. Juli 2015
9.00–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 36/2015)
Leitung: Ursel Bachmann,
Managementtraining
und Coaching, Ulm
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 120,– Euro
Punkte: 11
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Hygiene-Update für Hygiene­
beauftragte Ärzte (gemäß § 9
Abs. 1 und 2 der Medizinischen
­Hygieneverordnung
Baden-Württemberg von 2012)
Nach der Medizinhygienever­
ordnung Baden-Württemberg
vom 20. 07. 2012 sind verschiedene medizinische Einrichtungen
gemäß § 1 Abs. 2 MedHygVO
verpflichtet, hygienebeauftragte
Ärztinnen und Ärzte zu bestellen.
Um diese Funktion erfüllen zu
können, ist eine Qualifikation
erforderlich, die mit der erfolgreichen Absolvierung eines
40-Stunden Kurses „Hygiene­
beauftragter Arzt“ nach dem
­Curriculum der Bundesärzte­
kammer „Krankenhaushygiene“
Modul I erworben werden kann.
Nach § 9 Abs. 1 dieser Verordnung des Sozialministeriums
über die Hygiene- und Infek­
tionsprävention in medizinischen
Einrichtungen in BadenWürttemberg ist das gesamte
ÄBW 06 • 2015
329
Bekanntmachungen
Hygienefachpersonal verpflich­
tet, mindestens im Abstand
von zwei Jahren an Fortbildungsveranstaltungen zu Hygieneund Infektionsprävention teilzunehmen. Die Leitungen der betreffenden Einrichtungen haben
sicherzustellen, dass das Personal
an Fortbildungsveranstaltungen
zu Hygiene- und Infektion­
sprävention teilnehmen kann.
Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in
seiner Sitzung am 6. Mai 2015
beschlossen, die hygienebeauftragten Ärzte bei der Erfüllung
ihrer Verpflichtung zu unter­
stützen und eine Fortbildungsveranstaltung gemäß § 9 Abs. 1
und 2 der Medizinischen Hygieneverordnung Baden-Württemberg
von 2012 anzubieten. Im Mittelpunkt des Programms stehen
dabei der Alltag des hygiene­
beauftragten Arztes, die Tätigkeit
in der OP-Abteilung, Kasuistiken
zur Infekterfassung, das Ausbruchsmanagement unter
­Berücksichtigung der Medien­
berichterstattung, Kasuistiken zu
postoperativen Wundinfektionen
und die Medizinprodukte­
aufbereitung mit besonderem
Schwerpunkt auf der Endoskopie.
Termin:
Samstag, 18. Juli 2015
9.00–16.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 44/2015)
Leitung:
PD Dr. med. Klaus Schröppel,
Institut für Medizinhygiene,
Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 25
Gebühr: 100,– Euro
Punkte: beantragt
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden
330
Impfseminar gemäß dem Curri­
culum der Bundesärztekammer
Das Impfen gehört ohne Zweifel
zu den wichtigsten prophylaktischen Errungenschaften der
modernen Medizin. Die Aus­
rottung der Pocken und Rückdrängung der Kinderlähmung
in Europa sind ausgewiesene
Beispiele erfolgreicher Impfprophylaxe. Es gibt in Deutschland
aber auch Impfdefizite. Unzureichende Impfraten können zum
Beispiel Masern-Epidemien oder
vermeidbare Todesfälle durch
Influenza zur Folge haben. Aus
diesem Grund hat der Vorstand
der Landesärztekammer schon
1999 entschieden, dass Ärzte
auch über die jeweiligen Gebietsgrenzen hinaus impfen dürfen.
Der Besuch eines anerkannten
Kurses über richtiges Impfen wird
deshalb empfohlen.
Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg bietet
deshalb seinen Kammermit­
gliedern einen Kurs an, der sich
inhaltlich und zeitlich an dem
Impf-Curriculum der Bundes­
ärztekammer ausrichtet.
Die Teilnehmer erhalten Gelegenheit, ihre Impfkenntnisse aufzufrischen, sich über den neuesten
Stand der Grundlagen, Impfempfehlungen und Durchführung
von Impfungen sowie über die
Abrechnung von Impfleistungen
und rechtliche Aspekte zu informieren. Es soll auch genügend
Raum zum fachlichen Austausch
und zur Beantwortung von Fragen durch die Referenten geben.
Termin:
Samstag, 12. September 2015
9.00–17.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 23/2015)
Leitung: Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 50,– Euro
Punkte: 8
ÄBW 06 • 2015
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Power Point Seminar
Termin:
Samstag, 10. Oktober 2015
9.00–15.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 28/2015)
Leitung: Dr. med. Peter Benk,
Leiter Medizincontrolling und
Abrechnung der Oberschwabenklinik Ravensburg
Ort: Handwerkskammer
Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 9
Gebühr: 120,– Euro
Punkte: 9
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Fallseminare „Palliativmedizin“
Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ ist unter
anderem der Nachweis einer
zwölf-monatigen Tätigkeit bei
einem Weiterbildungsbefugten
erforderlich oder 120 Stunden
Fallseminare einschließlich
Supervision.
Für diejenigen Ärztinnen und
Ärzte, die diese Möglichkeit
in Betracht ziehen, werden
Fallseminare, Module I bis III,
angeboten.
Termine:
Modul I:
17.–20. Oktober 2015 (Sa–Di)
Modul II:
21.–24. Oktober 2015 (Mi–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 7/2015)
Gebühr Module I und II:
890,– Euro
Modul III:
23.–26. September 2015
(Mi–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 6/2015)
Modul III:
20.–23. Januar 2016 (Mi–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 1/2016)
Gebühr Modul III:
jeweils 440,– Euro
Teilnehmerzahl:
jeweils 20 Personen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Punkte: je Modul 40
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Stressbewältigung
durch Achtsamkeit
Die zunehmende berufliche
Belastung und die unverändert
schwierigen Arbeitsbedingungen
für Ärztinnen und Ärzte in
Deutschland sind unbestritten.
Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat
entschieden, seinen Mitgliedern
eine Fortbildungsveranstaltung
über eine Therapiemethode zur
Stressbewältigung anzubieten,
welche wissenschaftlich erforscht
und durch Studien untersucht
wird. Damit haben die Teil­
nehmer nicht nur für sich selbst
einen Benefit, sondern sie lernen
ein Behandlungskonzept kennen,
welches auch für Patienten
infrage kommen kann.
Das Programm dieser Fort­
bildung besteht aus Vorträgen
und praktischen Übungen.
Termin:
Samstag, 24. Oktober 2015
9.00–16.45 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 40/2015)
Leitung: Markus Zeh,
Diplom-Pädagoge und
MBSR-Lehrer, Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Bekanntmachungen
Gebühr: 200,– Euro inkl. Verpflegung, Skript und Yoga-Matte
Punkte: beantragt
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Notfälle im (Praxis-)Alltag:
Refresherkurs auch für den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst
Diese Fortbildungsreihe richtet
sich an alle Ärztinnen und Ärzte,
die aus verschiedenen Gründen
ihr Wissen zur Erkennung und
Behandlung von Notfällen – vor
allem fachfremden – aktualisieren bzw. ergänzen wollen. Dabei
geht es nicht um die Inhalte des
80-Stunden-Kurses zum Erwerb
der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin bzw. Fachkunde
Rettungsdienst, sondern um die
ersten ärztlichen Maßnahmen,
die von jedem Arzt, gleich
welcher Fachrichtung, erwartet
werden können, wenn er mit
einem Notfall konfrontiert wird.
Das betrifft natürlich den Dienst
in der Klinik oder der Praxis,
aber auch den privaten Alltag,
wo Ärztinnen und Ärzte immer
wieder unvorbereitet in Situa­
tionen geraten, in denen bei
meist unbekannten Patienten
eine sachgerechte ärztliche Hilfe
geleistet werden muss, wie zum
Beispiel bei Sportereignissen,
im Flugzeug, bei kulturellen oder
gesellschaftlichen Versammlungen, auf der Straße, aber
auch im Familien- oder Freundeskreis etc.
Der Ausgangspunkt in den
einzelnen Fortbildungsveran­
staltungen sind die oft im
­Vordergrund stehenden Leit­
symptome möglicher Notfälle,
die neben den notwendigen
diagnostischen Schritten auch
bereits parallel therapeutische
Gegenmaßnahmen erfordern.
Bei kleineren Notfällen werden
dabei die Diagnostik und
Therapie so dargestellt, dass der
Patient ausreichend behandelt
und der Notfall unter Kontrolle
ist. Bei schwereren oder poten­
ziell lebensgefährlichen Notfällen
werden die ersten Maßnahmen
vermittelt, damit der Patient in
einem stabilen Zustand in ein
Krankenhaus gebracht wird,
welches die personellen und
technischen Voraussetzungen für
alle diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen bietet.
Die Referenten besitzen die
Zusatzbezeichnung Notfall­
medizin bzw. Fachkunde
Rettungsdienst und stellen
das Leitsymptom ihres Themas
in einem 30-minütigen Referat
mit den Erstmaßnahmen an
Diagnostik und Therapie dar,
anschließend werden ca.
15 Minuten mit den Teilnehmern
offengebliebene Fragen
diskutiert.
Themen:
Leitsymptome:
Thermische Wunden –
Probleme mit den Augen –
Intoxikationen
Termin:
Mittwoch, 14. Oktober 2015
16.30–19.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 38/2015)
Leitsymptome:
Akute Allergien –
Lähmungen/Krämpfe –
Akute Schmerzen und
Bewegungseinschränkungen
Termin:
Mittwoch, 11. November 2015
16.30–19.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 39/2015)
Leitung: N.N.,
Dr. med. Dipl.-Phys. Manfred
Eissler, Vizepräsident der Bezirks­
ärztekammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: jeweils 20,– Euro
inkl. Skripte, Verpflegung
und Getränke
Punkte: jeweils 3
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Erste ärztliche Hilfe
bei Notfallpatienten –
Allgemeine Grundlagen
Zur Notfallbehandlung ist jeder
approbierte Arzt verpflichtet,
gleichgültig, welche Tätigkeit
er ausgeübt hat, gleichgültig, ob
er beamteter, angestellter oder
niedergelassener Arzt ist. Auch
Ärzte in Familienpause oder im
Ruhestand trifft diese allgemeine
Verpflichtung zur Notfallbehandlung. Ausschlaggebend ist die
Approbation als Arzt. Diese allgemeine Pflicht jedes approbierten
Arztes zur Notfallbehandlung hat
nichts mit dem organisierten
Ärztlichen Notfalldienst an
sprechstundenfreien Tagen und
an Wochenenden zu tun. Es
kommt auf den Notfall an. Diese
Verpflichtung besteht nicht nur
durch gesetzliche Regelungen,
sondern bereits aus der Berufsordnung und hat in der Ethik des
ärztlichen Berufes ihre Basis.
Dieses Seminar fasst das erforderliche Grundwissen für die
erste ärztliche Hilfe zusammen:
Notfallanamnese, Basis-Check
des Notfallpatienten, Rettungskette, Lagerungsarten, Therapieschema bei Reanimation, Eigenschutz, Priorität der Maßnahmen,
Ausstattung der Arzttasche,
Notfallmedikamente.
Termin:
Samstag, 7. November 2015
9.00–13.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 45/2015)
Leitung: Dr. med. Christian Milz,
Facharzt für Innere Medizin,
Notarzt, leitender Notarzt,
Leutkirch
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 25,– Euro inkl. Skripte,
Verpflegung und Getränke
Punkte: 5
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
40-Stunden-Grundkurs zum Erwerb
der Qualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“ nach dem Curriculum
der Bundesärztekammer „Krankenhaushygiene“ – Modul I
Das Sozialministerium BadenWürttemberg hat am 20. Juli
2012 eine Verordnung über die
Hygiene und Infektionspräven­
tion in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) erlassen, die
am 31. 07. 2012 in Kraft getreten
ist und die unter anderem vorsieht, dass zur Sicherstellung
der organisatorischen und
personellen Voraussetzungen für
die Einhaltung der anerkannten
Regeln der Hygiene und Durchführung notwendiger hygienischer Maßnahmen, die Leiter
von Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine,
den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung
erfolgt, Dialyseeinrichtungen
sowie Tageskliniken verpflichtet
sind, hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte zu bestellen.
Für die Qualifikation ist eine
mindestens zweijährige Berufs­
erfahrung sowie der erfolgreiche
Besuch eines 40-stündigen
Grundkurses erforderlich, den
die Bezirksärztekammer
Südwürttemberg im Ärztehaus
Reutlingen anbietet.
Termine:
6.–8. November 2015 und
18.–20. Dezember 2015
(Anmeldungs-Nr. 32/2015)
Leitung:
PD Dr. med. Klaus Schröppel,
Institut für Medizinhygiene,
Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 30
Gebühr: 600,– Euro
Punkte: 40
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
ÄBW 06 • 2015
331
Bekanntmachungen
Entwicklungs- und Sozialpädiatrie
für die kinder- und jugendärztliche
Praxis nach dem Curriculum
der Bundesärztekammer
Das Curriculum „Entwicklungsund Sozialpädiatrie für die
kinder- und jugendärztliche
Praxis“ wurde von der Deutschen
Gesellschaft für Sozialpädiatrie
und Jugendmedizin (DGSPJ)
in Abstimmung mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) erarbeitet und im
April 2014 von der Bundesärztekammer veröffentlicht. Die Absolvierung dieses Curriculums ist
Voraussetzung für die Fachärzte
für Kinder- und Jugendmedizin
zur Abrechnung der Sozialpädia­
trieziffer 04356 des aktuellen
EBM.
Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in
seiner Sitzung am 6. Mai 2015
beschlossen, den interessierten
Ärztinnen und Ärzten die Module
I bis III (Theorieteil) des Curri­
culums anzubieten in Zusammenarbeit mit der Universitäts­
klinik für Kinder- und Jugend­
medizin der Universität Ulm.
Modul IV stellt den praktischen
Teil des Curriculums dar und
besteht aus zehn Unterrichts­
einheiten (á 60 Minuten),
die zum Beispiel in Form einer
Hospitation in einem sozial­
pädiatrischen Zentrum absolviert
werden können. Die Teilnehmer
der Module I bis III werden
während des Kurses nähere Informationen über die Möglichkeit
von Hospitationen erhalten.
Termine:
Module I bis III
Freitag, 13. November 2015
14.00–18.00 Uhr
Samstag, 14. November 2015
8.30–17.30 Uhr
Freitag, 20. November 2015
14.00–18.00 Uhr
Samstag, 21. November 2015
8.30–17.30 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 43/2015)
Leitung:
Prof. Dr. med. Harald Bode,
Leiter des Sozialpädiatrischen
Zentrums und der Kinderneurologie, Universitätsklinik für
Kinder- und Jugendmedizin Ulm
Mindestteilnehmerzahl: 20
Ort: Universitätsklinik für Kinderund Jugendmedizin, Hörsaal
Gebühr: 500,– Euro
Punkte: beantragt
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Tabakentwöhnung mit
strukturiertem Therapieprogramm
nach dem Curriculum
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
der Bundesärztekammer
In diesem Aufbaumodul werden
Kenntnisse über verhaltens­
therapeutische Techniken
im Gruppensetting vermittelt.
Durch Absolvieren dieses Kurses
erwerben teilnehmende Ärzte
die Qualifikation zum Anbieten
von Tabakentwöhnungskursen
nach § 20 SGB V.
Voraussetzung für die Teilnahme
an diesem Aufbaumodul ist
die erfolgreiche Teilnahme
am 20-stündigen Curriculum
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
der Bundesärztekammer.
Termin:
Samstag, 5. Dezember 2015
9.00–16.30 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 19/2015)
Leitung:
Dipl.-Psych. Martina Schröter,
Arbeitskreis Raucherentwöhnung,
Herrenberger Str. 23,
72070 Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 15
Gebühr: 90,– Euro
Punkte: 8
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Impressum
Vorankündigung
Demenz aktuell 2015
Termin:
Mittwoch, 9. Dezember 2015
19.30–22.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 41/2015)
Leitung: Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: kostenfrei
Punkte: 3
Notfallmanagement –
Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis
– individuell
– nach Absprache
Dr. med. Karl-Otto Walz,
Neue Str. 72, 89073 Ulm
Notfallmanagement –
Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis
(Ravensburg, Friedrichshafen)
– individuell
– nach Absprache
Dr. med. Christian Milz,
Ottmannshofer Str. 44,
88299 Leutkirch
Auskunft/Anmeldung:
Akademie für Ärztliche
Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen,
Telefon (0 71 21) 9 17-24 15 oder
-24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00,
E-Mail: fortbildung@baek-sw.de
Hinweis:
Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist
bitte ­ausschließlich an die zuständige Bezirks­ärztekammer
zu melden.
Herausgeber:
Landesärztekammer und
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Herausgebergremium:
Dr. med. Ulrich Clever (Vorsitzender), Dr. med. Norbert Metke
(stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer),
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Erscheinungsweise:
12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte
ISSN 0720-3489
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332
ÄBW 06 • 2015
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2015
28. Heidelberger Gespräch 2015
für Ärzte und Juristen aus den Bereichen
Sozialmedizin und Sozialrecht
Mittwoch, 30. September 2015, Beginn 12.00 Uhr
Donnerstag, 1. Oktober 2015, Ende ca. 14.00 Uhr
MITTWOCH, . SEPTEMBER 
Uhrzeit
12.00 –12.30
Referenten / Vorträge
Eröffnung der Tagung, einleitende Worte
Triebig, G., Heidelberg
Einflussnahme auf den Gutachter
Vorsitz: P. Becker, Kassel / G. Triebig, Heidelberg
12.30 –12.50
12.50 –13.10
13.10 –13.50
▪ aus Sicht der psychiatrischen Sachverständigen
Gresser, U., München
▪ aus richterlicher Sicht Eschelbach, R., Karlsruhe
Diskussion
DONNERSTAG, . OKTOBER 
Uhrzeit
Vorsitz: Th. Köhler, Heidelberg / A. Bahemann, Nürnberg
08.30 –09.30
13.50 – 14.10
14.10 –14.30
Vorsitz: A. Weber, Dortmund / M. Schafhausen, Frankfurt
09.30 –09.50
▪ Update Epileptologie Baier, H., Ravensburg
09.50 –10.10
▪ – ärztliche Sicht der Ersteingliederung
14.30 –14.50
14.50 – 15.30
Ueberschär, I., Leipzig
Diskussion
PAUSE
Vorsitz: M. Schafhausen, Frankfurt / I. Ueberschär, Leipzig
15.30 –15.50
15.50 –16.10
▪ Begutachtung von Kindern und Jugendlichen im
Öffentlichen Gesundheitsdienst
Lange, R., Mettmann
▪ – berufliche Orientierung – aus ärztlicher Sicht
Bahemann, A., Nürnberg
16.10 –16.30
▪ – berufliche Orientierung – aus psychologischer
16.30 –16.50
▪ Untersuchungen nach dem Jugendarbeits-
16.50 –17.30
17.30 – 18.00
10.30 –10.50
10.50 –11.30
11.30 – 12.00
Specht, U., Bielefeld
▪ – ärztliche Sicht zum Erhalts der Erwerbsfähigkeit bzw. der Wiedereingliederung in das
Erwerbsleben Specht, U., Bielefeld
▪ Fragen der Unfallversicherung
Wellhäußer, H. ,Heidelberg
Diskussion
PAUSE
12.00 – 12.20
▪ – aus Sicht der Verkehrsmedizin
12.20 –12.40
▪ – aus juristischer Sicht N.N.
12.40 –13.15
13.15 –14.00
Dettling, A., Wiesloch
Diskussion
▪ Zusammenfassung der Tagung,
abschließende Worte
Becker, P., Kassel
Sicht Behrens, M., Stuttgart
schutzgesetz Matschke, B., Berlin
Diskussion
PAUSE
18.00 –18.20
▪ Begutachtung von Entwicklungsstörungen nach
18.20 –18.40
▪ Begutachtung von Entwicklungsstörungen
18.40 –19.10
Diskussion
Ab 19.10
10.10 –10.30
▪ Mutter-/Vater-/Kind-Kur Grotkamp, S., Hannover
▪ Kinder- und Jugendlichenrehabilitation
Das Thema wird kurz vor der Tagung aktuell festgelegt
Begutachtung bei Epilepsie
Begutachtung von Kindern und Jugendlichen
Vorsitz: W. Cibis, Frankfurt / M. Schafhausen, Frankfurt
Referenten / Vorträge
Aktuelles Thema
dem SGB IX Marks, V., Kiel
nach dem SGB XI Schefels, J., Duisburg
Kleiner Abendimbiss
Ort: Hörsaal des Pathologischen
Instituts der Universität Heidelberg,
Im Neuenheimer Feld 220/221
Das Heidelberger Gespräch ist von der
Landesärztekammer Baden-Württemberg
als Fortbildungsveranstaltung anerkannt.
Kongressorganisation, Anmeldung und Auskunft:
Gentner Verlag Stuttgart • Frau Regina Schönfeld • Postfach 10 17 42 • 70015 Stuttgart
Telefon: 0711/63672-852 • Telefax: 0711/63672-711 • E-Mail: schoenfeld@gentner.de • www.heidelberger-gespraech.de
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Datum
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SEPA-Lastschriftmandat
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE67ZZZ00000076654
Kontoinhaber (falls abweichend)
Kreditinstitut
IBAN
DE
PrüfzifferBankleitzahl (achtstellig)
Kontonummer (zehnstellig, fehlende Stellen
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Wir (ich) ermächtigen(-e) die Alfons W. Gentner GmbH & Co. KG, Zahlungen von unserem
(meinem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weisen wir (weise ich) unser (mein)
Kreditinstitut an, die von der Alfons W. Gentner GmbH & Co. KG auf unser (mein) Konto
gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die
Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut
vereinbarten Bedingungen.
Folgender Text soll ____mal unter oben angekreuzter Rubrik erscheinen (bitte deutlich in Blockschrift/Schreibmaschine ausfüllen):
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