Ärzteblatt Baden-Württemberg 06-2014
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Ärzteblatt Baden-Württemberg 06-2014
www.ärzteblatt-bw.de Ä r zteblatt Baden-Württemberg Foto: © Art of Surgery, Prof. Dr. Thomas W. Kraus, Krankenhaus Nordwest Frankfurt a. M. Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 69. Jahrgang | Gentner Verlag 06 | 2014 Liquidität | Beruf & Praxis | Absichern | Vorsorge | Immobilie | Vermögen | Private Banking FinanzierungsCheck für Immobilien. Jetzt en e Zins g i t s n t gü ukunf Z e i d für n! sicher Immobilienfinanzierungen auf den neuesten Stand bringen. Ihre persönliche Situation hat sich geändert oder neue Herausforderungen erwarten Sie? Gemeinsam stellen wir Ihre Finanzierung auf den Prüfstand, damit auch weiterhin alle Bausteine zusammenpassen. Außerdem können Sie sich schon heute günstige Zinsen und staatliche Förderungen für die Zukunft sichern. 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Wundretraktoren gehören zu den ältesten medizin-technischen Instrumenten in der Chirurgie. Die Baden-Württembergische Bank (BWBank) ermöglicht auf der Titelseite faszinierende Einblicke in die Chirurgie. Die BW-Bank verdeutlicht damit ihre enge Beziehung zur Ärzteschaft in Baden-Württemberg, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspezialisten für Heilberufe seit vielen Jahren kompetente Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern bieten. Die BW-Bank ist mit knapp 200 Filialen in allen Landesteilen vor Ort. Beispielsweise in Eberbach berät Sie Ihr VermögensManager Heilberufe Bernd Weber (Tel. 0 62 71 / 92 00-16, bernd.weber@ bw-bank.de) kompetent und umfassend. Jeder Behandlungsfehler ist einer zu viel Ärztetag Baden-Württemberg: „Arzt 2.0“ 150 Jahre ärztliche Selbstverwaltung in Deutschland Mehr Frauen und Nachwuchs in ärztliche Gremien (12) Wirtschaft 257 Neues aus der Finanzwelt Vermischtes 258 258 242 243 244 245 246 247 247 248 250 Im Ärzte-Fokus Kammerwahlen (4) Sponsoring von Fortbildung: Positionen Fobi@pp: „Check-in“ bei Fortbildungen Vertreterversammlung der KVBW Neuer Weiterbildungsverbund Evaluation der Weiterbildung 2014 Leitfaden „Hygiene in der Arztpraxis“ 117. Deutscher Ärztetag 258 259 260 260 Versicherungssteuer für Haftpflicht senken Hausärzte bewerten Reha positiv Junge Ärzte wollen im Krankenhaus bleiben Namen & Nachrichten 50 Jahre DKFZ Einladungsverfahren für Stuhltest und Koloskopie Veranstaltungsübersicht 261 Bekanntmachungen 263 Dieser Ausgabe liegen Prospekte der Baden-Württembergischen Bank, Stuttgart, und der KMK Karlsruher Messe- und Kongress GmbH, Karlsruhe, bei. 06 | 2014 Präsidenten-Hotline Impressum 278 ÄBW 06 t 2014 239 Editorial Fragwürdige und veraltete Zahlen verunsichern Patienten und Ärzteschaft Jeder Behandlungsfehler ist einer zu viel K Dr. Manfred Eissler eine Frage: Jeder Behandlungsfehler, der einem Patienten schadet, ist einer zu viel. Und allein die Vorstellung, dass man im Krankenhaus durch ein vermeidbares, unerwünschtes Ereignis (VUE) zu Tode kommt, ist schrecklich. Genauso furchtbar wie die Zahl von 18 800 Toten durch solche Ereignisse, die der AOK-Bundesverband in seinem neuesten Krankenhausreport 2014 hochrechnet. Für mich ist diese Bezifferung allerdings in keiner Weise nachvollziehbar, obwohl ich mich seit vielen Jahren bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg eingehend mit den Behandlungsfehlerfällen der Gutachterkommission beschäftige. Wie kommt die AOK auf diese Zahl? – Eigentlich ganz einfach: Sie geht von 0,1 Prozent Mortalität durch VUEs bei Krankenhausbehandlungen aus. Bei 18,8 Millionen Behandlungsfällen im Jahr 2011 ergibt sich dann besagte Todesrate. Die Angabe von 0,1 Prozent stammt aus dem Gutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen aus dem Jahr 2007. Schon damals Ablauf der Fortbildungsnachweisfrist am 30. Juni Noch ist es zu schaffen! Für rund 12 000 Vertragsärzte läuft zum 30. Juni die Fortbildungsnachweispflicht für den zweiten Nachweiszeitraum ab. Alle betroffenen Ärztinnen und Ärzte wurden bereits von der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg (KVBW) angeschrieben. Um den Ärzten entgegenzukommen, hat die KVBW die Landesärztekammer (LÄK) gebeten, als Postannahmestelle der KVBW für Nachweise zur Erfüllung der Fortbildungsnachweispflicht gemäß § 95d Sozialgesetzbuch zu fungieren. Dieser Bitte ist die Landesärztekammer gerne nachgekommen. Für die Ärzte bedeutet dies, dass, obwohl der Nachweis gegenüber der KVBW erbracht werden muss, ein Eingang des Zertifikatsantrages mit den vollständigen Unterlagen bei der Landesärztekammer bis zum 30. Juni 2014, also dem letzten Tag der Frist, noch als fristgerecht eingegangen gewertet wird. 240 ÄBW 06 t 2014 hat der Rat damit die Häufigkeit von Todesfällen berechnet. Bei 17 Millionen Krankenhausfällen in 2007 ergab das 17 000 Todesfälle. Bei dieser Systematik errechnen sich automatisch mehr Todesfälle, je größer die Zahl der Behandlungsfälle ist. Ob dieser Automatismus so richtig ist, muss stark bezweifelt werden. Aber wie kam der Rat auf die 0,1 Prozent Mortalität? Er bezog sich auf die „Agenda Patientensicherheit 2007“ des Aktionsbündnisses Patientensicherheit. Darin wurde anhand einer Metaanalyse die Mortalität durch VUEs bei Krankenhausbehandlung abgeschätzt. In diese Metaanalyse gingen 51 Studien (48 Veröffentlichungen) ein, davon 18 aus den USA und zwei aus Deutschland. Der Rest aus teilweise sehr unterschiedlichen Ländern bezüglich ihrer medizinischen und stationären Versorgung. Die Veröffentlichungen stammten aus der Zeit von 1995 bis 2005; die untersuchte und ausgewertete Periode liegt also zwischen 10 und 30 Jahren zurück. In dieser Zeit hat sich gerade in Deutschland in Bezug auf Qualitätssicherung und Fehlerkultur enorm viel getan, was die Angabe einer Mortalität von 0,1 Prozent gar nicht abbilden kann! Leider gibt es nach wie vor Todesfälle durch VUEs. Bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen in Deutschland werden jährlich rund 80 bis 100 Fälle ausgewiesen. Wie lässt sich eine Abschätzung für die Kliniken vornehmen? – Nehmen wir zunächst einmal an, dass zwei Drittel dieser Ereignisse bei Krankenhausbehandlungen stattfinden. Mutmaßen wir ferner, dass genauso viele Fälle vor Gerichten verhandelt und ebenso viele durch die Haftpflichtversicherer direkt geregelt werden. Basierend auf diesen Annahmen schätzen wir etwa 250 Todesfälle pro Jahr. Sicherlich ist jedoch von einer nicht unerheblichen Dunkelziffer auszugehen, sodass wir in unserem Denkmodell den Faktor 10 einsetzen. Somit ergeben sich rechnerisch 2500 Todesfälle durch VEUs in deutschen Krankenhäusern pro Jahr. Immer noch eine erschreckend hohe Zahl, aber weit weg von der Schätzung der AOK, dafür aber deutlich realistischer. – Zum gleichen Schluss kam übrigens erst Anfang April ein gemeinsames Symposium der Landesärztekammern BadenWürttemberg und Bayern, das sich mit Behandlungsfehlern und ihren Folgen für Patienten und Ärzte auseinandersetzte (Bericht siehe letzte Ausgabe). Wünschenswert wäre, dass der AOK-Bundesverband gemeinsam mit anderen Organisationen ein Forschungsprojekt initiiert und finanziert, das verlässliche Zahlen für die Häufigkeit von VUEs liefert. Es darf nicht sein, dass mit fragwürdigen und veralteten Statistiken die Patienten verunsichert sowie die Ärztinnen und Ärzte diskreditiert werden. Man darf bei diesen Überlegungen auch nicht vergessen, dass wir in Deutschland im internationalen Vergleich einen hohen Qualitätsstandard bei Krankenhausbehandlungen haben. Diesen noch weiter zu verbessern und damit auch die VUEs zu reduzieren muss unbedingtes Ziel sein. – Aber je höher bereits der Standard, desto mehr kostet jede weitere Verbesserung. Das muss allen Beteiligten klar sein! Dr. Manfred Eissler Vizepräsident, Bezirksärztekammer Südwürttemberg Kammern und KV Baden-Württembergischer Ärztetag am 26. Juli in Freiburg Arzt 2.0 – Die neue Berufung D Journalist Michael Spreng halten. Er befasst sich dabei unter anderem mit der Frage, warum sich die Ärzteschaft mit der Kommunikation ihrer eigenen Interessen häufig schwer tut. In seiner Zeit als politischer Korrespondent und als Chefredakteur von „Bild am Sonntag“ baute Herr Spreng zu vielen namhaften Politikern Deutschlands ein Vertrauensverhältnis auf. Seit Juli 2001 ist er Kommunikations- und Medienberater und häufiger Gast in TV-Talkshows von Markus Lanz, Maybrit Illner oder Frank Plasberg. Laura Herrmann ist cand. med. aus Freiburg und beim Bundesverband der Medizinstudenten aktiv, wo sie unter anderem die Aufklärungskampagne „Mit Sicherheit verliebt“ ins Leben gerufen hat. Beim Ärztetag referiert sie authentisch darüber, wie junge Ärztinnen und Ärzte Leben und Arbeit in Einklang bringen wollen und wie die „Generation Y“ ihren künftigen Beruf sieht und gestaltet. An der Podiumsdiskussion zu Zukunftsfragen des Arztberufs beteiligt sich unter anderem der Internist und Psychiater Prof. Dr. med. Joachim Bauer. Der Oberarzt an der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie am Uniklinikum Freiburg wird unter anderem auf Fragen nach Empathie sowie Sozial- und Kommunikationskompetenz rund ums moderne Arztsein eingehen. Moderator der Podiumsdiskussion ist Dr. rer. pol. Wolfgang Klitzsch, ehemaliger Geschäftsführer der Ärztekammer Nordrhein. Der Soziologe ist Experte für Gesundheitsund Krankenhauspolitik. Er wirft einen unkonventionellen Blick auf die Rolle der Ärzteschaft in der Öffentlichkeit und ihre Nachwuchspflege. Der Baden-Württembergische Ärztetag findet statt am 26. Juli 2014 um 10.00 im Konzerthaus Freiburg. Der Eintritt ist frei; um Voranmeldung per E-Mail oder Telefon (07 11) 7 69 89 99 wird gebeten. Weitere Informationen: www.ärztekammer-bw.de (WebCode: 9000) Michael Spreng Dr. Wolfgang Klitzsch C Foto: Wikipedia ie kommende Ärztegeneration verspürt eine andere Berufung als noch ihre Vorgänger. Ein neues Berufsethos, eine veränderte Work-Life-Balance und ein modifiziertes ärztliches Selbstverständnis prägen jüngere Ärztinnen und Ärzte. Gesellschaftliche Entwicklungen und neue Rollenbilder, aber beispielsweise auch der inzwischen ubiquitär vorherrschende Ärztemangel tragen zu diesen Veränderungen bei. Die bereits länger berufstätige Ärzteschaft sieht sich ebenfalls mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Anstatt für den eigenen Berufsstand Lobby zu machen, stehen immer häufiger die Patienten im Mittelpunkt ärztlicher Interessenvertretung. Zudem etablieren sich zunehmend unkonventionelle Modelle ärztlicher Berufsausübung. Der Arztberuf unterliegt seit jeher einem Wandel, doch selten zuvor haben sich alle Facetten des Arztseins so verändert wie derzeit. Diese Entwicklungen greift der diesjährige Ärztetag Baden-Württemberg der Landesärztekammer auf und sucht nach Antworten auf die Frage, unter welchen Vorzeichen der „Arzt 2.0“ und die „Ärztin 2.0“ ihren Beruf künftig ausüben werden. Das Impulsreferat „PatientenLobby statt Ärzte-Lobby“ wird der D ie ärztliche Selbstverwaltung in Deutschland wird am 7. Oktober 2014 ihren 150. Geburtstag feiern können: Durch Großherzoglich Badische Verordnung vom 7. Oktober 1864 wurde in Form des „Ärzteausschusses“ die erste Standesvertretung der Ärzteschaft in Deutschland eingerichtet. 150 Die Landesärztekammer BadenWürttemberg wird das anstehende Jubiläum gemeinsam mit der Bezirksärztekammer Nordbaden in Form eines Festaktes am 22. November 2014 an historischer Stätte in Karlsruhe begehen. Zwei Festvorträge werden die geschichtliche Entwicklung nachzeichnen und die Zukunftsperspektiven der Verans taltungs ort der Jubiläu msfeier Musikhochschule Karlsruhe im Gottesauer Schloss Kohler 150 Jahre ärztliche Selbstverwaltung in Deutschland 150 Jahre svertretung Ärztliche Stande in Deutschland Foto: Tom Festakt am 22. November an historischer Stätte in Karlsruhe ärztlichen Selbstverwaltung in einem vereinten Europa aufzeigen. Die Veranstaltung richtet sich grundsätzlich an alle interessierten Ärztinnen und Ärzte. Wer sich frühzeitig anmeldet, kann gerne mit dabei sein. Weitere Informationen: www.ärztekammer-bw.de (WebCode: 150) "Campu s One" lfgang-R ihm-Fo rum C ÄBW 06 t 2014 mit Wo 241 Kammern und KV Beispielhafte Porträts engagierter Ärztinnen und Ärzte (12) Mehr Frauen und Nachwuchs in ärztliche Gremien Die Landesärztekammer BadenWürttemberg möchte mehr Ärztinnen für die Mitarbeit in den Gremien der Selbstverwaltung interessieren. Das ÄBW begleitet die Initiative und veröffentlicht in loser Folge beispielhafte Porträts, die beweisen, dass das Engagement für die Interessen der Ärzteschaft Freude bereitet und sich neben einem fordernden Klinik- oder Praxisalltag organisieren lässt. Dr. Susanne Blessing Hier schreibt der Kammerpräsident Im ÄrzteFokus Schon in den 70ern gab es in Westdeutschland jährlich rund 9.000 neue Medizinstudenten. Durch die Wiedervereinigung kamen acht Medizinische Fakultäten hinzu und die Zahl stieg auf etwa 12.000. Inzwischen sind wir wieder bei knapp 10.000 Studienanfängern. Hier liegt einer der Gründe für den Ärztemangel. Der Spitzenverband der Krankenkassen tönt seit Jahren, dass es genügend Ärzte gebe, die nur falsch verteilt seien. Er würde die Ärzte wohl am liebsten planwirtschaftlich dort einsetzen, wo er sie am ärgsten braucht und auch bestimmen, wie lange diese dann „auf dem Land“ bleiben müssen. Die stete Verweigerung der wahren Gründe für den Ärztemangel bürdet dem Spitzenverband der Krankenkassen eine Verantwortung für die derzeitige Misere mit all ihren Folgen auf. Es reicht aber nicht, auf den Spitzenverband – zu Recht – zu schimpfen. Die Medizinischen Fakultäten der Hochschulen sollten in die Lage versetzt werden, die Bewerber-Auswahl nach Sozialkompetenz vorzunehmen. Die Hochschulangehörigen, die das tun, sind aber die gleichen, die Vorlesungen und Kurse abhalten, Hausarbeiten prüfen und Examen abnehmen. Das alles hat Grenzen, auch finanzielle. Die Verantwortung für eine alternde Gesellschaft, die versorgt, gepflegt und ärztlich betreut sein will, fängt früh an. Hier liegt die Verantwortung jener, die meinen, sie könnten die Ärzte dirigistisch herumschicken und den wenigen motivierten Hochschullehrern diese Bürde alleine auferlegen. Dr. Ulrich Clever Präsident der Landesärztekammer Baden-Würtemberg 242 ÄBW 06 t 2014 Seit über zwanzig Jahren bin ich Allgemeinärztin in einer Einzelpraxis in Tübingen. Mein Vater war lange und intensiv in der Berufspolitik engagiert, sodass mir die damit verbundenen Verpflichtungen gut bekannt sind und ich mich deshalb zunächst voll auf meine hausärztliche Tätigkeit konzentrierte. Als aber seit gut zehn Jahren die „Ökonomisierung“ und Fremdbestimmung meines geliebten Berufes durch fachfremde „Experten“ und durch die Einführung des ICD-10 als Hauptwährung immer weiter um sich griffen, wuchsen meine Unzufriedenheit und mein Wille zum Widerstand. Ich beteiligte mich 2006/07 an den zahlreichen Protesten und Demos und schloss mich aufgrund meiner Ablehnung der elektronischen Gesundheitskarte dem unabhängigen Berufsverband Freie Ärzteschaft e. V. an. Zu viele Kollegen haben leider zu schnell resigniert aufgegeben, weil unsere Proteste keine rasche Wirkung zeigten. Diese inzwischen leider weitverbreitete Politikverdrossenheit halte ich für bedenklich und wurde daher selbst aktiver. Möglichkeiten dazu ergaben sich für mich vor Ort in der Kreisärzteschaft, im Dialog mit Politik und Medien sowie als Delegierte bei KV, Ärztekammer und dem Deutschen Ärztetag. Es ist mühsam und zeitraubend, mitunter auch frustrierend. So ist es mir beispielsweise nicht gelungen, für die Bereitschaftsdienstreform regional flexiblere und weniger teure Lösungen zu ermöglichen. Auch bei Kammer und KV geht es eben „hinter den Kulissen“ zu wie in der „großen Politik“. Wenn das Wort „alternativlos“ aber überhaupt eine Daseinsberechtigung hat, gilt dies für die Beteiligung eines möglichst großen Kollegenkreises, breit gefächert und sich wirklich „selbstverwaltend“. Nur so können schädliche Einflüsse von Politik oder Versicherungen bis hin zu den diversen Interessenverbänden abgewehrt werden. Ich appelliere daher vor allem an alle jüngeren Kolleg(inn)en, sich für die bevorstehenden Wahlen zu den Bezirksärztekammern aufstellen zu lassen. Auch eine hohe passive Wahlbeteiligung sollte „alternativlos“ werden. Es geht um nicht weniger als die Gestaltung unseres Berufs, fremdbestimmt oder eigenverantwortlich! Wollen wir eine digitale kosten- und softwaregesteuerte Fließbandabfertigung oder eine individuelle persönliche und von Empathie geprägte Betreuung unserer Patienten, mit so viel Technik wie nötig? Die Jüngeren können so Einfluss auf ihren Arbeitsalltag nehmen, die Älteren auf ihre eigene medizinische Versorgung. Mitgestalten! Deshalb engagiere ich mich in der Berufspolitik – und werbe gerne für eine hohe Wahlbeteiligung. Wer sich über Möglichkeiten zum Engagement in den badenwürttembergischen Ärztekammern informieren will, nutzt einfach das Kontaktformular zur AG Frauenförderung auf der Website der Landesärztekammer (WebCode 9210). ärztenews Der E-Mail-Newsletter wird kostenlos an Mitglieder der Landesärztekammer Baden-Württemberg verschickt. Er enthält aktuelle Informationen zur Berufsund Gesundheitspolitik, zur Arbeit der Ärztekammern im Lande und zu weiteren wichtigen Themen. Wer den Dienst abonnieren will, trägt seine Daten einfach und bequem in das OnlineFormular auf der Kammerwebsite ein: www.ärztekammer-bw.de ÄrztekammerWahlen 2014 Kammern und KV Kammerwahlen: Was Ärztinnen und Ärzte bedenken sollten (4) D ie Ärztekammer-Wahlen finden nach vier Jahren turnusgemäß wieder im November 2014 in den vier Bezirksärztekammern statt. Das Ärzteblatt BadenWürttemberg veröffentlicht deshalb Beiträge, die die Ärztinnen und Ärzte veranlassen und überzeugen mögen, ihr Stimmrecht wahrzunehmen, um die Erfüllung der vielfältigen staatlichen und standesrechtlichen Aufgaben der Landesärztekammer Baden-Württemberg sowie der vier Bezirksärztekammern zu ermöglichen und zu fördern. Erläuterungen zum Wahlverfahren Nachstehend erhalten Sie einen Einblick in die seit Anfang des Jahres verstärkt laufenden Vorbereitungen für die ÄrztekammerWahl 2014. Grundlage des Wahlverfahrens ist die für die Landesärztekammer BadenWürttemberg seit Januar 2014 gültige Neufassung der Wahlordnung (WO). Sie wurde im ÄBW 12/2013 bekannt gemacht und kann auch online eingesehen werden (www.ärztekammer-bw.de/wahl). Sie gilt nicht nur für die Wahl der Mitglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer (Landesvertreter) und der Mitglieder der Vertreterversammlungen der Bezirksärztekammern (Bezirksvertreter), sondern auch für die Wahl der Delegierten zum Deutschen Ärztetag. Was bisher geschah Bereits Ende letzten Jahres bestellten die jeweiligen Vertreterversammlungen einen Landeswahlausschuss für die Landesärztekammer bzw. in jedem Wahlbezirk einen Bezirkswahlausschuss. Die Vorsitzenden und deren Stellvertreter müssen die Befähigung zum Richteramt oder höheren Verwaltungsdienst haben. Die Vertreterversammlung hat in § 2 Absatz 4 WO vorgeschrieben, dass künftig für die Wahlen mit Zustimmung des Landeswahlausschusses die automatische Datenverarbeitung einschließlich maschinenlesbarer Stimmzettel eingesetzt werden soll. Die jeweiligen Wahlausschüsse haben einvernehmlich erklärt, dass bereits in diesem Jahr maschinenlesbare Stimmzettel verwendet werden sollen, um den eigentlichen, bisher größtenteils durch manuelle Übertragung in Computer durchgeführten Wahlvorgang spürbar zu beschleunigen. Eine Consulting-Firma ist beauftragt, die automatische Datenverarbeitung maschinenlesbarer Stimmzettel, die im Muster be- In diesem Heft finden Sie bei den Bekanntmachungen (Seiten 264, 267, 270 und 274) die Zahlen der in die Bezirksvertreterversammlungen zu wählenden Kreis- und Bezirksvertreter. Wir bitten um Beachtung. – Um die Erstellung von Wahlvorschlägen zu vereinfachen, stehen zudem Vordrucke online bereit (www.ärztekammer-bw.de/wahl). reits begutachtet wurden, vorzubereiten, zu testen und schließlich durchführen zu lassen. Die technische Auswertung von Wahlunterlagen wurde bereits in einer ähnlichen Form vor allem bei IHK- und Betriebsratswahlen durchgeführt. Somit ist die Technik bereits erprobt. Die derzeitigen Planungen sehen zwei Tests vor, wobei eine Simulation bereits die originalen Wahlzettel-Broschüren berücksichtigt und mit originalem Equipment durchgeführt wird. Der Abschlusstest wird voraussichtlich Ende Juni, Anfang Juli stattfinden. Danach wird die elektronische Erfassung und Zählung begutachtet und bei Erfolg beschlossen. Die jeweiligen Wahlausschüsse achten sehr genau darauf, dass neben den Datenschutzbestimmungen beim Einsatz des elektronischen Wahlgeräts die wesentlichen Schritte der Ergebnisermittlung zuverlässig und einfach überprüft werden können. Was jetzt geschieht Nachdem die Bezirkswahlausschüsse im April 2014 die Zahl der Bezirksvertreter im Bezirk und in den Wahlkreisen verbindlich festgestellt haben (siehe Kasten), hat der Bezirkswahlleiter zum 31. Mai 2014 die Listen der im Mitgliederverzeichnis seines Bezirks erfassten Wahlberechtigten aufstellen und vom 2. bis 11. Juni 2014 auslegen lassen (s. ÄBW 4/2014). Danach werden von jedem Bezirkswahlausschuss die Wählerlisten abgeschlossen und vom Bezirkswahlleiter beurkundet (§ 14 WO). Dann können Wahlvorschläge beim Bezirkswahlleiter bis zum 2. Oktober 2014 eingereicht werden. Hierzu folgen im Ärzteblatt und online weitere Erläuterungen. Wir bitten Sie: Nehmen Sie an der Kammer-Wahl 2014 teil. Unterstützen Sie mit der Abgabe ihrer Stimmen, dass das ärztliche Selbstbestimmungsrecht ohne staatliche Einflussnahme künftig bestehen bleibt. Schritt 2: Informieren Sie sich über Ihre Wahl! Reinhold Buhr Bezirkswahlleiter Nordbaden Anzeige Das Wahlverfahren www.ärztekammer-bw.de/wahl Kammern und KV Interessenkonflikte müssen offengelegt werden Sponsoring von Fortbildung – Positionen A m 1. Januar 2014 ist die neue Fortbildungsordnung der Landesärztekammer BadenWürttemberg in Kraft getreten. Darin wurde die Bestimmung, nach der „die zu vermittelnden Inhalte (…) frei von wirtschaftlichen Interessen“ sein müssen, ergänzt um die Bestimmung, dass „Interessenkonflikte des Veranstalters, der Referenten und der wissenschaftlichen Leitung (…) offengelegt werden“ müssen. Der Veranstalter und die wissenschaftliche Leitung haben seither Interessenskonflikte beim Antrag auf Anerkennung der Fortbildung auf den Erwerb des Fortbildungszertifikates anzugeben, was dann gegebenenfalls zu einem Hinweis im Fortbildungskalender der Landesärztekammer führt. Für die Referenten hält die Landesärztekammer für die Veranstalter ein Meldeformular bereit. Bis zum 30. Mai 2014 wurde bei 449 von 18416 angemeldeten Fortbildungen (2,44 %) mindestens ein Interessenskonflikt angegeben. Mit der nachfolgenden Gegenüberstellung wird jeweils einem Vertreter der Seite der Sponsoren und der Fortbildungsteilnehmer Gelegenheit gegeben, ihre Sicht auf die Problematik „Sponsoring und Interessenskonflikt“ darzustellen. Dr. iur. Holger Diener Dr. med. Robin T. Maitra Geschäftsführer der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e. V. (FSA) Niedergelassener Facharzt für Innere Medizin, Mitglied der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg Gibt es ein Interessenkonflikt-freies Sponsoring von ärztlicher Fortbildung? Interessenkonflikte lassen sich in einer Zusammenarbeit bei keinem Beteiligten ausschließen. Wichtig ist daher, dass sie transparent werden und klare Spielregeln bei allen Kooperationspartnern bestehen, wie mit solchen Konflikten umzugehen ist. Hierzu gibt der FSA-Kodex klare Regeln vor. Wissenschaftlich fundierte Fortbildung ist unerlässlicher Teil der ärztlichen Tätigkeit, Sponsoring durch die Industrie gängige Praxis. Als unabhängige Ärzte sind wir zuerst dem Wohl unserer Patienten verpflichtet. Das Interesse gewinnorientierter Unternehmen liegt hingegen in der Bewerbung und dem Verkauf von Produkten und Medikamenten. Veranstalter und Referenten können in ihrer Objektivität beeinträchtigt werden, wenn Unternehmen mit eigenen Interessen ärztliche Fortbildungen finanzieren. Soll Sponsoring generell „verboten“ sein bzw. welche Regelungen sind zu beachten? Im Sinne einer bestmöglichen Behandlung des Patienten unterstützt die Industrie die ärztliche Fortbildung. Mit dem FSA-Kodex gelten hierzu eindeutige Regelungen: t %FSXJTTFOTDIBGUMJDIF$IBSBLUFSNVTTJN7PSEFSHSVOETUFIFO d. h. auch: keine Finanzierung von Unterhaltungsprogrammen. t D ie Unternehmen müssen darauf hinwirken, dass die Höhe des Sponsorings und die relevanten Gegenleistungen offengelegt werden. t ÃCFSOBINFWPO3FJTFVOEÃCFSOBDIUVOHTLPTUFO sowie Teilnahmegebühren nur im angemessenen Rahmen Es wäre wünschenswert, ärztliche Fortbildung frei von Interessenskonflikten zu organisieren. Das Sponsoring sollte dennoch erlaubt sein. Wichtig ist aber bereits bei der Ankündigung der Veranstaltung die Darstellung von Interessenskonflikten (und finanziellen Verbindungen) des Veranstalters wie auch der einzelnen Referenten, wie es auch in unserer Berufsordnung vorgesehen ist. Jeder Arzt kann dann frei entscheiden, ob er gesponserte Fortbildungen besucht oder nicht. Soll die Angabe eines Interessenkonfliktes grundsätzlich zum Versagen der Anerkennung der Fortbildung auf den Erwerb des Fortbildungszertifikates führen bzw. welche Regeln sind zu beachten? Die Regelungen des FSA-Kodex stellen sicher, dass die Fortbildung allein der fachlichen und berufsbezogenen Wissensvermittlung für den Arzt dient. Wer sich an die Spielregeln hält, schafft Vertrauen in der Zusammenarbeit. Mit dem Transparenzkodex gehen die FSA-Mitglieder im Übrigen künftig noch einen Schritt weiter und legen unter anderem ihr Sponsoring von Ärzten zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen offen, um schon dem Verdacht eines Interessenkonfliktes den Riegel vorzuschieben. 244 ÄBW 06 t 2014 Während in den meisten wissenschaftlichen Publikationen Interessenskonflikte benannt werden, gilt dies nur selten für Leitlinien und Fortbildungsveranstaltungen. Die Angabe von Interessenskonflikten darf deshalb gerade nicht zur Verweigerung der Anerkennung einer Fortbildung führen, sofern sie nicht nur dem Marketing dient. Gefordert ist nicht die Einführung eines Malus-Systems, sondern eine Kultur der selbstverständlichen Darstellung gegebener Interessenskonflikte zur Wahrung neutraler Fortbildungen. Einfache Registrierung und Teilnehmermeldungen mit dem Smartphone D … für Ärzte als Teilnehmer einer Fortbildung An den Flughäfen ist es längst Routine, das Einchecken mit dem Smartphone. Das ist jetzt auch bei ärztlichen Fortbildungen möglich. Die sogenannte Fobi@pp, ein kleines Programm, das Sie auf Ihr Smartphone herunterladen können, wandelt Ihre persönliche Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) in einen zweidimensionalen Barcode um. Mit diesem zweidimensionalen Barcode können Sie sich bei Fortbildungen registrieren lassen – gleichsam „einchecken“. Das geht überall, wo der neue Code bereits zur Verfügung steht. … für Ärzte als Fortbildungsveranstalter (bspw. Leiter von Qualitätszirkeln) Eine weitere wichtige Funktion ist die Meldung von Teilnehmern einer Fortbildung an den Elektronischen Informationsverteiler (EIV) bei der Bundesärztekammer. Dieser bucht die Fortbildungspunkte dann direkt auf die persönlichen Fortbildungskonten der Teilnehmer. Mit dem Smartphone können Sie die zweidimensionalen Barcodes der Fortbildungsteilnehmer scannen, also einlesen, und an den EIV übermitteln. Ultraschall ist Vertrauenssache. Ihr Patient vertraut darauf, dass Sie sehen, was Sie sehen müssen. Sie vertrauen darauf, dass Sie nichts übersehen. „Check-in“ bei Fortbildungen ie Landesärztekammer Baden-Württemberg bietet ihren Mitgliedern ab sofort einen neuen Service… Anzeige Kammern und KV Dies bietet eine neue, einfache und elegante Möglichkeit der Datenübermittlung, insbesondere für Fortbildungen mit wenigen Teilnehmern, wie beispielsweise Qualitätszirkel oder Balintgruppen. Das bisher notwendige Mitbringen von Computer und Handscanner entfällt damit. Die notwendigen Daten der Fortbildung selbst werden Ihnen wie bisher übermittelt, jetzt ergänzt durch den zweidimensionalen Barcode. Geben Sie sich nicht mit weniger zufrieden! Strichcodes bleiben vorerst gültig Die bisher verwendeten eindimensionalen Barcodes (Strichcodes) auf Klebeetiketten, Fortbildungs- und Plastikarztausweisen werden zunächst durch den neuen zweidimensionalen Barcode ergänzt und langfristig ersetzt. Hier bekommen Sie die Fobi@pp Die Fobi@pp können Sie kostenlos auf Ihr Smartphone herunterladen. Entweder über den AppStore von Apple oder bei Android Systemen bei Google Play. Die Fobi@pp wird von allen 17 Landesärztekammern unterstützt. Die Ideen und Entwicklung kommt von der Landesärztekammer Hessen. Sie finden dort weitere Informationen und Anleitungen für die Praxis. Weitere Infos: handbuch.laekh.de C KOMPETENZ IM ULTRASCHALL AUSWAHL ERSATZGERÄT FORTBILDUNG VERKAUF APPLIKATION SERVICE ISO FINANZIERUNG WARTUNG BERATUNG GÜNSTIGER PREIS QUALITÄT GARANTIE Die neue FoBi@pp im Überblick Für Teilnehmer t F JHFOF&'/BMTFJOEJNFOTJPOBMFO und zweidimensionalen Barcode darstellen, zum „immer Dabeihaben“ im Smartphone t 4VDINÚHMJDILFJUJOOFSIBMCBMMFS von deutschen Ärztekammern „zertifizierten“ Veranstaltungen t 7FSCFTTFSUF%FUBJMBVTLVOGU[V ausgewählten Fortbildungsveranstaltungen (wird noch nicht von allen Ärztekammern unterstützt). SONOTHEK: 70771 Leinfelden-Echterdingen Meisenweg 37 Tel. (0711) 75 85 97 00 Fax (0711) 75 85 97 01 Mehr Infos unter dormed-stuttgart.de Für Veranstalter Wir sind Ihr Ultraschallpartner in Schwaben/Oberschwaben und am Bodensee. t T DIOFMMFT&SGBTTFOWPO Veranstaltungsteilnehmern t 5FJMOFINFSàCFSNJUUMVOHBOEFO EIV via Smartphone SONOTHEK: Donaustr. 64 87700 Memmingen Tel. 08331.98 35 92 Allgemeine Hinweise t O VS7FSBOTUBMUFSLÚOOFOWJB sogenannter Veranstaltungsnummer) Teilnahmen an den EIV senden t ÃCFSNJUUMVOHEFS3FGFSFOUFOpunkte wird aktuell vom EIV nicht unterstützt ÄBW 06 t 2014 www.schmitt-haverkamp.de Fotos: OE Kammern und KV Perspektiven vertragsärztlicher Versorgung und Erfolgsbilanz des Vorstands Vertreterversammlung der KVBW W Prof. Dr. Eberhard Wille Dr. Norbert Metke Dr. Johannes Fechner elche Perspektiven hat die vertragsärztliche Versorgung vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland? Mit dieser Frage befasste sich die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Mitte Mai in Stuttgart. Antworten gab Prof. Dr. Eberhard Wille, stellvertretender Vorsitzender des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen. Im internationalen Vergleich, so der Experte, stehe die gesundheitliche Versorgung in Deutschland heute zwar gut da, aber es könne keine Rede vom „besten Gesundheitswesen der Welt“ sein. Dies vorausschickend hob Prof. Wille auf die Schwachstellen des geltenden Finanzierungssystems ab, vor allem auf dessen Konjunkturanfälligkeit sowie die wachstumsschwache und demografieabhängige Basis. Obwohl die Bevölkerung abnimmt, bleibt die Zahl Arzt-PatientenKontakte alters- und arztgruppenspezifisch weiterhin gleich, so Prof. Wille. Der zunehmende Alterungsprozess kompensiert also den Bevölkerungsrückgang. Oder anders ausgedrückt: Die Nachfrage nach ärztlicher Leistung wird wegen zunehmender Morbidität im Alter weiter steigen, in Baden-Württemberg besonders bei Urologen, Fachinternisten, Augenärzten, Hausärzten und Orthopäden. Im Gegensatz zu beispielsweise Bayern werden Versorgungsprobleme in strukturschwachen Regionen jedoch seltener auftreten. Der Mannheimer Volkswirt betonte, dass sich in der Vergangenheit vor allem Regresse und die schlechte Organisation des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes negativ auf die Niederlassungsbereitschaft von ärztlichem Nachwuchs ausgewirkt hätten. Nach Prof. Willes Meinung müsste es daher Anreize zur Niederlassung in wirtschaftlich strukturschwachen Regionen geben. Die hausärztliche Tätigkeit sollte stärker in Ausund Weiterbildung einbezogen und die Bedarfsplanung stärker an der Morbiditätsstruktur der Bevölkerung orientiert werden. EBM-Reform 2014/15 KVBW-Vorstand Dr. Norbert Merke berichtete den Delegierten von einer auf Bundesebene geplanten neuerlichen EBM-Reform, die im Wesentlichen eine Umverteilung zum Ziel habe. „Wovon sollen wir in Baden-Württemberg denn umverteilen?“, polterte der KV-Chef daraufhin. Schließlich fehlten für eine Umverteilung schlicht die Mittel. Zudem lehne der KVBW-Vorstand eine Verteilung des Mangels ab. Dr. Metke prophezeite, dass die Gesellschaft mittelfristig für den derzeitigen Arztlohn die gewohnte medizinische Versorgung in Anzeige Neurologie Gynäkologie & Geburtshilfe Hausarzt-Spezial Fokus Haut 5. – 6. Dezember 2014 | Messe Karlsruhe www.aerzte-seminare-karlsruhe.de 246 ÄBW 06 t 2014 Struktur, Qualität und Menge nicht mehr bekommen werde. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte seien nach zwölfjähriger Ausbildung und Arbeitszeiten von mehr als 50 Stunden pro Woche hierzu nicht mehr bereit. Ganz zu Schweigen davon, dass durch die Budgetierung des Honorars beispielsweise in Baden-Württemberg rund 18 Prozent aller durch Fachärzte und circa 6 Prozent aller durch Hausärzte erbrachten Leistungen faktisch nicht vergütet würden. Der KVBW-Chef informierte die Vertreterversammlung über die DreiJahres-Bilanz seines Hauses im Hinblick auf die Entwicklung des Gesamthonorars und der sogenannten Facharzt-Töpfe: Demnach haben zahlreiche Arztgruppen, darunter Neurologen, Hautärzte, fachärztliche Internisten, Kinderärzte und Orthopäden, zwischen 8 und 18 Prozent mehr Honorar pro Arzt und zwischen 6 und 43 Prozent mehr Vergütungssumme in den „Töpfen“. Die konservativ tätigen Augenärzte können sogar über 15 Prozent mehr Honorar und ein Plus von 12 Prozent im „Topf“ verbuchen. Die übrigen Arztgruppen, wie beispielsweise Urologen, Radiologen oder Chirurgen, hätten hingegen Nachholbedarf beim Honorar. Teile der fachärztlichen Internisten und Haus-/Kinderärzte seien inzwischen wegen der Selektivvertragsbereinigung nicht mehr systematisch vergleichbar. Darüber hinaus konnte die KVBW – trotz EBM-Reform – eine Honorarverwerfung wie 2008/09 verhindern und bei 76 Prozent der Hausärzte Gewinne zwischen 1 und 25 Prozent realisieren. „Das ist KVBW!“, verkündete Dr. Metke der applaudierenden Vertreterversammlung stolz. Er betonte ferner, dass er und sein Vize Dr. Johannes Fechner gemeinsam mit der Geschäftsführung für einen prospektiven Honoraranstieg 2011 bis 2014 von knapp 15 Prozent verantwortlich seien. Zudem habe man inzwischen einen Ausbudgetierungsgrad von 30 Prozent erreicht, und die Krankenkassen würden sich endlich substanziell am Notfalldienst beteiligen. management akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksärztekammer Nordwürttemberg schließt Lücke Neuer Weiterbildungsverbund M Häusern in Deutschland auch anthroposophische Behandlungsoptionen. Ärztinnen und Ärzte können daher ein umfangreiches Curriculum in Diagnostik und Therapieverfahren im anthroposophischen Verständnis wahrnehmen. Durch die gemeinsame Unterschrift von Ärztekammer, Arztpraxis und Krankenhaus unter den Weiterbildungsvertrag wird den Assistenten eine geregelte Weiterbildung mit kurzen Wegen und zahlreichen Verbund-Vorteilen zugesichert. Vor dem Hintergrund des Ärztemangels hoffen die Vertragspartner zudem, dass die Weiterzubildenden am Ende vielleicht sogar in die beteiligten Praxen einsteigen oder sie zu gegebener Zeit fortführen. An der besonderen Attraktivität von hausärztlicher Tätigkeit könne es schließlich keine Zweifel geben. Foto: OE it der Gründung eines neuen Weiterbildungsverbundes im Süden Stuttgarts schloss die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Ende April eine Lücke: Sieben hausärztliche Praxen arbeiten seither noch enger mit der Filderklinik zusammen, die über 60 Assistenzärzte beschäftigt. Nach den Worten von Kammerpräsident Dr. Klaus Baier bringt die neue Kooperation für alle Beteiligten nur Vorteile: Neben der Förderung des ärztlichen Nachwuchses wird die Versorgung der Bevölkerung weiter verbessert und der Ärztemangel wirksam bekämpft. Gleichzeitig werden ambulanter und stationärer Sektor stärker miteinander verzahnt. Die Klinik in Filderstadt bietet neben Weiterbildungsstellen in Innerer Medizin, Chirurgie, Pädiatrie und Gynäkologie als eines von wenigen Veranstaltungshinweis Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (MAK) lädt gemeinsam mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank zu einer Fortbildungsveranstaltung vfür Mediziner ein. Veranstaltungstitel: Die erfolgreiche Praxisabgabe Ziele: Sie denken kurz- oder mittelfristig an eine Übergabe Ihrer Praxis? Dann steht jetzt eine wichtige Planungszeit an, damit die Weichen für eine reibungslose Praxisnachfolge richtig gestellt werden. Vom optimalen Abgabezeitpunkt über die Wahl des Nachfolgers bis hin zur Gestaltung der Praxisübertragung gibt es viel zu regeln. In diesem Seminar verdeutlichen wir, wie zukünftige Praxisabgeber ihre berechtigten Interessen als Unternehmer wahren können. Wir zeigen auf, was sie beachten müssen, um zulassungs- und privatrechtlich ein reibungsloses Übergabeverfahren abwickeln zu können. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie im Internet unter www.mak-bw.de. Referenten: t ,BSJO&LFSU%JQMPN7PMLTXJSUJO,7#BEFO8àSUUFNCFSHS t *MLB-BUVTLF3FDIUTBTTFTTPSJO,7#BEFO8àSUUFNCFSH t )FJLF.àMMFS)FOLFM%JQMPN4P[JBMQÊEBHPHJO') KV Baden-Württemberg t "OESFBT4UFJOIJMCFS%JQMPN7FSXBMUVOHTXJSU') KV Baden-Württemberg Termine und Veranstaltungsorte: t +VMJ6ISCJTDB6IS KVBW Reutlingen, Haldenhaustraße 11, 72770 Reutlingen t +VMJ6ISCJTDB6IS KVBW Freiburg, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg Information und Anmeldung: t .BOBHFNFOU"LBEFNJFEFS,7#BEFO8àSUUFNCFSH Telefon (07 11) 78 75-35 35, Fax (07 11) 78 75-48-38 88, E-Mail: info@mak-bw.de t PEFS0OMJOF"ONFMEVOHVOUFSXXXNBLCXEF Teilnahmegebühr: 45,– Euro (inklusive Unterlagen, Verpflegung, Getränke) Anzeige Dr. W. Miller (Vorstand BÄK NW), Dr. K. Baier (Präsident BÄK NW), Dr. E.-M. Ganzhorn (niedergelassene Ärztin), V. Ernst (kfm. Geschäftsführer Filderklinik), Dr. B. Voggenreiter (med. Geschäftsführer Filderklinik) Elektronische Befragung von 11 000 baden-württembergischen Ärztinnen und Ärzten Evaluation der Weiterbildung 2014 A m 28. April 2014 ging die Befragung der Weiterbildungsassistenten in Baden-Württemberg an den Start. Es wurden mehr als 11 000 baden-württembergische Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung angeschrieben und zur Teilnahme an der Befragung eingeladen. Sie wird dieses Mal ausschließlich elektronisch durchgeführt. Dieses Projekt führt die Landesärztekammer Baden-Württemberg gemeinsam mit den Ärztekammern Hamburg, MecklenburgVorpommern und Nordrhein durch. Mit der Evaluation der Weiterbildung wollen die Ärztekammern Stärken und Schwächen des ärztlichen Weiterbildungssystems in Deutschland ausloten. Bitte beachten Sie: Sollten Sie Arzt oder Ärztin in Weiterbildung sein und bislang kein Schreiben der Landesärztekammer BadenWürttemberg zur Evaluation Weiterbildung 2014 erhalten haben, kann dies daran liegen, dass Ihre Meldedaten bei der örtlich zuständigen Bezirksärztekammer nicht aktuell sind und Ihnen das Schreiben daher nicht zugestellt werden konnte. Wir würden uns freuen, wenn Sie dennoch an der Befragung teilnehmen. Bitte melden Sie sich telefonisch unter (07 11) 7 69 89-428! Wir können Ihnen auch jetzt noch eine Teilnahme ermöglichen. Die Befragung läuft bis zum 12. Juli 2014. ÄBW 06 t 2014 247 Kammern und KV Kassenärztliche Vereinigungen wollen Patienten und Personal vor Infektionen schützen Leitfaden „Hygiene in der Arztpraxis“ I mmer häufiger erschüttern Infektionen durch multiresistente Keime die diagnostisch und therapeutisch hoch entwickelte Medizin in ihren Grundfesten. Nicht nur in der stationären, auch in der ambulanten medizinischen Versorgung ist Hygiene mehr denn je ein Muss. Anhand des vom Kompetenzzentrum (CoC) Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen und KBV neu herausgegebenen Leitfadens können sich ambulante Praxen überprüfen, Hygienepläne erstellen oder vorhandene aktualisieren und verbessern. Wer den Leitfaden beachtet, schützt Patienten und Personal optimal vor Infektionen und ist jederzeit für amtliche Praxisbegehungen gerüstet. Zum fünften Jahr seines Bestehens hat sich das CoC mit der Veröffentlichung des umfassenden Handbuchs selber beschenkt. Zahlreiche Einzelartikel und Publikationen wurden hierfür zusammengeführt und aktualisiert. „Alles sauber oder was?“, die Hygienebroschüre der ehemaligen KV Nord-Württemberg, bildete die Basis. Herausgekommen ist dabei eine vollständig überarbeitete, 150 Seiten starke Hygienefibel. Federführend beigetragen haben neben dem bei der KVBW angesiedelten CoC, die KVen Baden-Württemberg und Bayerns sowie die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg. Krankenhaushygieniker Prof. Dr. Peter Heeg aus Tübingen und Dr. Günter Maurer aus Filderstadt leisteten fachliche Unterstützung. Der Leitfaden gliedert sich in fünf Kapitel: Rechtliche Rahmenbedingungen, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in der Arztpraxis, Hygienemanagement in der Arztpraxis, Medizinprodukte, Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten. Ein durchdachter Aufbau ermöglicht sowohl die systematische Herangehensweise als auch die selektive über ein Stichwortverzeichnis. Über die Kassenärztlichen Vereinigungen wird der Leitfaden an die Praxen verteilt. Ansprechpartner sind die regionalen Hygieneberater, die im gemeinsamen Internetauftritt abrufbar sind. Weitere Infos: www.hygiene-medizinprodukte.de Anzeige Werden Sie doch einfach RegioDoc. Sie sind AllgemeinmedizinerIn und wollen aus dem Alltag ausbrechen? Sie reizt die vielseitige hausärztliche Versorgung auf dem Land? Das Risiko einer eigenen Praxis sollen aber Andere tragen? Auch können Sie es sich nicht vorstellen, auf dem Land zu leben? Dann haben wir etwas für Sie: Auch an Kinderbetreuung haben wir Steigen Sie ein in die medizinische Versorgung im ländlichen Raum als RegioDoc. Auf Sie warten attraktive Anstellungen in gut geführten Landarztpraxen, in Teilzeit, halb- oder ganztags. Ihren Nachwuchs die beste Lösung. Wir vermitteln Sie und wissen Ihr ärztliches Engagement für unterversorgte Regionen zu honorieren: An Fahrtkosten und Mehraufwendungen, die Ihnen dadurch entstehen, beteiligen wir uns großzügig. Sprechen Sie uns an. Persönlich erreichen Sie uns von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr unter 0711 7875 - 4220 oder schreiben Sie eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an kooperationen@kvbawue.de mit dem Betreff „RegioDoc”. Wir antworten in Kürze. Besuchen Sie uns auch im Internet: www.kvbawue.de C Jeder 4. Erwachsene erkrankt irgendwann an Zoster1,2 ur fstoff z p m I e t s nd Der er oster u Z n o v tion ie Präven Neuralg r e t s o Post-Z Jetzt impfen! Dem Zoster einen Schritt voraus sein! 1. Bowsher D. The lifetime occurrence of herpes zoster and prevalence of post-herpetic neuralgia: A retrospective survey in an elderly population. Eur J Pain 1999 Dec;3(4):335-42. 2. Miller E, Marshall R, Vurdien J. Epidemiology, outcome and control of varicella-zoster infection. Rev Med Microbiol 1993;4:222-30. DE01796a ZOSTAVAX® Wirkstoff: Gürtelrose (Herpes zoster)-Lebendimpfstoff.Verschreibungspflichtig. Zusammensetzung: 1 Dosis (0,65 ml) des rekonstituierten Impfstoffs enthält:Varicella-ZosterVirus, Stamm Oka/Merck (lebend, attenuiert, gezüchtet in humanen diploiden Zellen [MRC-5]), mind. 19.400 PBE; sonstige Bestandteile: Saccharose, hydrolysierte Gelatine, Natriumchlorid, Kaliumdihydrogenphosphat, Kaliumchlorid, Natriumglutamat, wasserfreies Natriummonohydrogenphosphat, Natriumhydroxid (zur pH-Einstellung), Harnstoff, Wasser für Injektionszwecke. Anwendungsgebiete: Zur Prävention von Herpes zoster (Zoster oder Gürtelrose) und durch Herpes zoster verursachte postherpetische Neuralgie (PHN) bei Personen ab 50 Jahren. Gegenanzeigen: Bekannte Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder gegen einen der sonstigen Bestandteile des Impfstoffs, einschließlich Rückstände aus der Herstellung (z.B. Neomycin); angeborene und erworbene Immundefizienz als Folge einer akuten oder chronischen Leukämie, eines Lymphoms, anderer Erkrankungen des Knochenmarks oder des lymphatischen Systems; Immundefizienz als Folge von HIV/AIDS; zelluläre Immundefizienz; immunsuppressive Therapie (einschließlich hoher Dosen von Kortikosteroiden); aktive, unbehandelte Tuberkulose; Schwangerschaft. Darüber hinaus sollte nach der Impfung eine Schwangerschaft über einen Zeitraum von einem Monat verhindert werden. Nebenwirkungen: Daten aus klinischen Studien: sehr häufig: an der Injektionsstelle: Erythem, Schmerz/schmerzhafte Spannung, Schwellung, Pruritus; häufig: Hämatom,Wärmegefühl undVerhärtung an der Injektionsstelle, Kopfschmerzen, Schmerz in der Extremität; sehr selten:Varizellen. Zusätzliche Daten aus der Post-Marketing-Beobachtung (Häufigkeit nicht bekannt): Lymphadenopathie (zervikal, axillär), Überempfindlichkeitsreaktionen einschließlich anaphylaktischer Reaktionen, Übelkeit, Exanthem, Arthralgien, Myalgien, an der Injektionsstelle: Exanthem und Urtikaria, Fieber. Weitere Einzelheiten enthält die Fachinformation, deren aufmerksame Durchsicht wir empfehlen. Sanofi Pasteur MSD GmbH, Paul-Ehrlich-Str. 1, 69181 Leimen. Stand: 02/2013. IM 54/00000-6 117. Deutscher Ärztetag Düsseldorf war in der letzten Mai-Woche das Zentrum deutscher Gesundheitspolitik: 250 Ärztinnen und Ärzte aus ganz Deutschland – 31 Delegierte davon aus allen Teilen Baden-Württembergs – kamen zum 117. Deutschen Ärztetag in Nordrhein-Westfalens Landeshauptstadt zusammen, um aktuelle und wichtige berufspolitische Themen zu beraten. Der Deutsche Ärztetag ist die Hauptversammlung der Bundesärztekammer, das „Parlament der Ärzteschaft“, und findet einmal jährlich an wechselnden Orten statt. Präsident des Deutschen Ärztetages und damit Sitzungsleiter ist seit 2011 Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, zugleich Präsident der Bundesärztekammer. Die Plenardebatten widmeten sich in diesem Jahr neben der Gesundheits-, Sozial- und ärztlichen Berufspolitik unter anderem auch der Prävention, den Herausforderungen im Öffentlichen Gesundheitsdienst, der schmerzmedizinischen Versorgung sowie der Novellierung der (Muster-) Weiterbildungsordnung. Auf den folgenden Seiten berichten wir über wichtige Beschlüsse. Weitergehende Beratungsergebnisse und Informationen einschließlich Beschlussprotokoll sind im Internet bei der Bundesärztekammer (www.aerztetag.de) verfügbar. in Düsseldorf Texte und Fotos: Dr. Oliver Erens Die baden-württembergische Ärztetags-Delegation. 117. Deutscher Ärztetag Feierliche Eröffnung D ie Tonhalle Düsseldorf (Foto im Hintergrund) bot einen würdigen Rahmen für die feierliche Eröffnung des 117. Deutschen Ärztetags. Rudolf Henke, Präsident der gastgebenden Ärztekammer Nordrhein, hatte durch Verpflichtung einer japanischer Trommeltruppe für Gesprächsstoff gesorgt: Nach der Veranstaltung war in der Presse zu lesen, die Ärzteschaft habe „auf die Pauke gehauen“. Henke zitierte in seiner Begrüßung ein landwirtschaftliches Sprichwort und bezog es auf die aktuell viel diskutierte Messung von Qualität im Gesundheitswesen: „Vom Wiegen allein wird die Sau nicht fetter.“ Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) nahm den Ball auf und bezeichnete die Qualitätsmessung in Pflege und medizinischer Versorgung als „offene Baustelle“. „Wir brauchen keine Behörde, die Qualität verwaltet. Wir wollen Unterstützung dabei, Qualität zu produzieren und zu verbessern. Wir erzeugen Qualität bei der Behandlung von Patienten. Behörden und Krankenkassen verwalten sie nur.“ Das sagte Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK) in seiner Grundsatzrede. Er forderte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. F. U. Montgomery und Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe 252 ÄBW 06 t 2014 eine Verankerung des ärztlichen Sachverstands in dem von der Bundesregierung geplanten Qualitätsinstitut für das Gesundheitswesen. Hingegen begrüßte der Ärztechef die Pläne der Großen Koalition, die Qualität zu einer Determinante der Krankenhausplanung zu machen. Er erinnerte die Länder daran, dass das aus dem Grundgesetz abgeleitete Recht auf Krankenhausplanung auch die Pflicht zu ausreichender Investitionsfinanzierung nach sich ziehe. In den letzten Jahren sei der Investitionsanteil der Länder an den Gesamtbudgets der Krankenhausversorgung kontinuierlich von etwa zehn Prozent auf drei Prozent gesunken. „Das ist schändlich. So kann man auf Dauer kein qualitätsorientiertes Krankenhauswesen aufrechterhalten“, kritisierte er unter dem Beifall des Auditoriums. Erstmals seit seinem Amtsantritt besuchte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe den Deutschen Ärztetag. Er vermied dabei kritische Töne, lobte die Arbeit der Ärzteschaft und versicherte sie seiner Wertschätzung. Gleichzeitig mahnte er, dass die künftigen Herausforderungen im Gesundheitswesen eine gewisse Veränderungsbereitschaft bei den Ärztinnen und Ärzten voraussetzten. Für die zweite Jahreshälfte kündigte der Minister einen „Masterplan Medizinstudium“ an, der unter anderem die Ausbildung in Allgemeinmedizin stärker fördern soll. Hart blieb er jedoch beim Thema „Terminservicestellen“, die er bei den Kassenärztlichen Vereinigungen einrichten will. Wenn sich dadurch die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Ärztegruppen verbessere, so hätten die Servicestellen wenig zu tun, prophezeite Gröhe. Zuvor hatte Prof. Montgomery vehement darauf hingewiesen, dass Wartezeiten da bestehen könnten, wo Patienten selbst einen Termin bei einem Facharzt ihrer Wahl suchten. Die dabei anfallenden Wartezeiten seien jedoch kein Beleg für eine Zwei- Klassen-Medizin, sondern Resultat des besseren Leistungsversprechens der Privaten Krankenversicherungen. „Wenn die Funktionäre der Gesetzlichen Krankenversicherung das beklagen, weiß ich eine schnell wirksame und effiziente Therapie dagegen: Vergüten, leisten und regeln Sie wie die PKV.“ Dringend notwendig sei hingegen eine gesetzliche Regelung bei dem Problem der steigenden Haftpflichtprämien in der Geburtshilfe. Dies betreffe nicht nur die freiberuflichen Hebammen, sondern auch die Geburtskliniken und alle in der Geburtshilfe tätigen Ärztinnen und Ärzte. Die neue Spruchpraxis der Gerichte führe zu viel höheren Schadenssummen als früher. Diese seien in Anbetracht des lebenslangen Leids der Betroffenen gerechtfertigt, machten aber eine Absicherung der Geburtshilfe im heutigen System unbezahlbar. Als Lösung schlug Prof. Montgomery ein Staatshaftungsmodell mit Regressverbot vor. Er bekräftigte außerdem den Vorschlag der Ärzteschaft, die Steuern auf Haftpflichtversicherungen von 19 Prozent auf elf Prozent zu senken oder ganz abzuschaffen. 117. Deutscher Ärztetag GOÄ-Novelle Ambulante Weiterbildung er Ärztetag hat die Politik von Bund und Ländern aufgefordert, die längst überfällige Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) schnellstmöglich umzusetzen. Die entsprechenden Voraussetzungen für ein Gesetzgebungs- bzw. Versordnungsverfahren seien mit der Ende letzten Jahres geschlossenen „Rahmenvereinbarung zur Novellierung der GOÄ“ von Bundesärztekammer und Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) geschaffen worden. Der Medizinische Fortschritt müsse in die GOÄ eingearbeitet und bei der Bewertung von Leistungen der Inflationsausgleich berücksichtigt werden. Der Steigerungsfaktor zur Darstellung und Berechnung von besonderen Aufwandssteigerungen im Individualfall sei beizubehalten. „In Zukunft soll die GOÄ in ihrer Bewertung regelmäßig und zeitnah angepasst werden. Eine Angleichung an die EBM-Systematik ist unter allen Umständen zu vermeiden“, forderten die Delegierten. er Ärztetag hat sich für eine Stärkung der ambulanten Weiterbildung ausgesprochen. Die Delegierten forderten die Politik auf, einen angemessenen Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung zur Finanzierung der ambulanten Weiterbildung gesetzlich zu regeln. Die entsprechenden Mittel sollten aus dem Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt werden und eine Finanzierung aller ambulanten fachärztlichen Weiterbildungsabschnitte sichern. Die Höhe der Vergütung sollte sich an der Vergütung der Ärzte in Weiterbildung in Krankenhäusern orientieren. D Gewerkschaftsvielfalt D er Ärztetag appellierte an die Bundesregierung, die gewachsene Gewerkschaftsvielfalt zu akzeptieren. Es dürfe kein Gesetz geben, das die freie gewerkschaftliche Betätigung von angestellten Ärztinnen und Ärzten im Marburger Bund sowie von hunderttausenden Arbeitnehmern in anderen Berufsgewerkschaften behindert oder sogar aushebelt. Arzt-Patienten-Kommunikation D Normung in der Medizin D er Düsseldorfer Ärztetag hat die Europäische Kommission aufgefordert, die geplante EU-Normungsverordnung nicht auf Gesundheitsdienstleistungen anzuwenden. Das Normen medizinischer Prozesse und Qualifikationen auf EU-Ebene sei nicht nur kontraproduktiv für die betroffenen Berufsgruppen, sondern auch schädlich für die Patientinnen und Patienten. Grundlegende Inhalte ärztlicher Tätigkeit seien europaweit über Aus-, Weiter- und Fortbildung und entsprechende Anerkennungsverfahren geregelt. Die Ausübung des Arztberufs erfordere eine sehr hohe fachliche Qualifikation sowie die Beachtung des allgemein anerkannten Standes der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft. Normen könnten diese Anforderungen nicht abbilden. „Patientinnen und Patienten sind nicht normierbar“, stellte das Ärzteparlament klar. Anzeige S ieben Forderungen zur Stärkung der Kommunikation zwischen Patienten und Ärzten wurden verabschiedet. Die Delegierten stellten klar, dass eine funktionierende Arzt-Patienten-Kommunikation von entscheidender Bedeutung für Sicherheit und Erfolg der Behandlung ist. Der Ärztetag sah jedoch mit Sorge, dass sich die Rahmenbedingungen für die Arzt-Patienten-Kommunikation in Deutschland immer weiter verschlechtern. Ökonomisierung, Bürokratisierung und Schematisierung der Medizin drohten die zuwendende Begegnung von Arzt und Patient in den Hintergrund zu drängen. Der Ärztetag forderte daher, die Kommunikationskompetenz in der ärztlichen Aus-, Weiter- und Fortbildung zu stärken. Mit Verweis auf die zunehmende Zahl ausländischer Ärztinnen und Ärzte sprach sich das Ärzteparlament für eine Stärkung der sprachlichen und interkulturellen Kompetenz aus. Die Überprüfung der fachsprachlichen Kompetenz soll bundesweit ausschließlich in die Zuständigkeit der Landesärztekammern gelegt werden. Die Delegierten wiesen darauf hin, dass neben der sprachlichen Kompetenz auch die interkulturelle Sensibilität eine wichtige Rolle für eine gelingende Kommunikation spiele. Zudem kritisierte das Ärzteparlament, dass Ärztinnen und Ärzte, die sich Zeit für das Gespräch mit ihren Patienten nehmen, finanziell benachteiligt werden. Die Vergütungssysteme in Klinik und Praxis müssten entsprechend hinterfragt werden. DIE BEDEUTUNG DER SEKTORENÜBERGREIFENDEN „AMBULANTEN SPEZIALFACHÄRZTLICHEN VERSORGUNG“ für das Land Baden-Württemberg – heute und in Zukunft AKADEMIEGESPRÄCH AM 10. OKTOBER 2014 Wann: Einlass 17.00 Uhr | Beginn 17.30 Uhr Wo: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart Mit Fachvorträgen von: › Dr. med. Regina Klakow-Franck „ASV – Start in einen neuen Versorgungsbereich“ Delegierte aus dem Südwesten in einer der Plenarsitzungen › Dr. med. Bernhard Rochell „Die Zukunft der Finanzierung der ASV“ › Dr. Martin Albrecht „Die ASV im Kontext der Bemühungen um sektorenübergreifende Versorgung“ Weitere Informationen unter 0711/633900-92 oder www.pvs-akademie.de 117. Deutscher Ärztetag Arzt als Präventionslotse Schwerstkranke / Sterbende ie Bundesregierung wurde aufgefordert, die Stellung des Arztes in der Prävention zu stärken. Prävention sei ein integraler Bestandteil der ärztlichen Tätigkeit. Neben der Förderung der Verhaltensprävention und einer besseren Verzahnung der Präventionsmaßnahmen sprach sich die Ärzteschaft für den Ausbau der Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aus. Außerdem solle eine ärztliche Beratung im Hinblick auf Risiko- und Belastungsfaktoren zum festen Bestandteil der Untersuchungen werden. Zu einer solchen Beratung gehörten auch Informationen über frühe Hilfen und die Vermittlung in Unterstützungsangebote. er Ärztetag begrüßte das vom Bundesgesundheitsminister angekündigte Verbot der organisierten, geschäfts- und gewerbsmäßigen Sterbehilfe. Darüber hinaus sei die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel für eine bessere Betreuung von schwerstkranken und sterbenden Menschen, der flächendeckende Ausbau der Palliativversorgung sowie die Stärkung der Suizidprävention notwendig. Es müsse ein gesellschaftliches Klima der Unterstützung, des sozialen Miteinanders und der geteilten Verantwortung geschaffen werden. D Schmerzmedizin D er Ärztetag hat eine Verbesserung der schmerzmedizinischen Versorgung in Deutschland gefordert. Dazu forderten die Delegierten einen niedrigschwelligen, vom Hausarzt koordinierten Zugang zu allen schmerzmedizinischen Versorgungsebenen. Von zentraler Bedeutung sei eine strukturierte Patientenführung mit enger Verzahnung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Es müssten flächendeckende regionale Netzwerke gebildet und integrierte Versorgungsprogramme umgesetzt werden. Um die Erreichbarkeit der schmerztherapeutischen Einrichtungen sicherzustellen, seien diese in der vertragsärztlichen Bedarfsplanung zu berücksichtigen. Ausländische Ärzte D ie Landesregierungen wurden aufgefordert, die Zuständigkeit für Sprachprüfungen ausländischer Ärztinnen und Ärzte an die (Landes-)Ärztekammern zu übertragen. Ferner sprachen sich die Delegierten für eine Stärkung der sprachlichen und interkulturellen Kompetenz in der ärztlichen Aus-, Weiter- und Fortbildung aus. Die ärztliche Berufstätigkeit setze neben der allgemeinen auch eine fachsprachliche Kompetenz voraus. Nur eine verständliche und fachlich eindeutige Kommunikation sowohl unter Kollegen als auch im Patientengespräch biete Sicherheit für Patienten. D Studienplatzvergabe D er von der Bundesregierung geplante „Masterplan Medizinstudium 2020“ wurde begrüßt. Er soll für eine zielgerichtete Auswahl der Studienplatzbewerber zur Förderung der Praxisnähe sowie zur Stärkung der Allgemeinmedizin im Studium entwickelt werden. In einem standardisierten und transparenten Verfahren sollten neben der Abiturnote auch psychosoziale Kompetenzen, ein erfolgtes soziales Engagement, einschlägige Berufserfahrung, das Persönlichkeitsprofil sowie weitere Parameter, die mit einer langfristigen Berufszufriedenheit einhergehen, für das Auswahlverfahren bei der Studienplatzvergabe in der Medizin zugrunde gelegt werden. Qualitätssicherung D er hohe Stellenwert, den die Bundesregierung der Qualität der gesundheitlichen Versorgung in ihrem Koalitionsvertrag einräumt, wurde von den Delegierten begrüßt. Die von Schwarz-Rot angekündigte Qualitätsoffensive könne aber nicht ohne die Ärzteschaft erfolgen, stellte das Ärzteparlament klar. Die Delegierten forderten den Gesetzgeber daher auf, die Expertise der Ärzteschaft in die Arbeit des geplanten Qualitätsinstituts konsequent einzubinden. Neben der angestrebten Qualitätsoffensive sei auch eine Personaloffensive im Gesundheitswesen notwendig. Das Ärzteparlament verwies auf den wissenschaftlich belegten Zusammenhang zwischen personeller Unterbesetzung und Zunahme der Fehlerhäufigkeit. Die nebenstehenden Fotos zeigen baden-württembergische Delegierte während ihrer Diskussionsbeiträge vor dem Ärzteparlament Dr. Werner Baumgärtner 254 ÄBW 06 t 2014 Dr. Ingrid Rothe-Kirchberger Dr. Christoph von Ascheraden 117. Deutscher Ärztetag Arbeitsbedingungen D er Ärztetag warnte vor der Aufweichung bestehender arbeitszeitrechtlicher Regelungen. Die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft geforderte Novellierung der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie und des deutschen Arbeitszeitgesetzes lehnte das Ärzteparlament ab. Es fordert, die gesamte Bereitschaftsdienstzeit weiterhin als Arbeitszeit zu werten. Darüber hinaus forderte das Ärzteparlament die Arbeitgeber im Gesundheitswesen auf, mehr Führungspositionen auch mit flexiblen Arbeitszeitmodellen auszuschreiben. Telematikinfrastruktur D er Ärztetag drängte auf die Einführung sinnvoller medizinischer Anwendungen für die elektronische Gesundheitskarte. Das geplante Versichertenstammdatenmanagement bringe keinerlei Verbesserung für die Versorgung der Patienten mit sich, kritisierten die Delegierten. Die Verbesserung der medizinischen Versorgung müsse bei der Entwicklung der Telematikinfrastruktur prägend sein. Die Anwendungen müssten sich in die Abläufe in Praxis und Klinik einfügen und dürften nicht zu mehr Bürokratie führen. Südwest-Delegierte stimmen ab Dr. Anne Gräfin Vitzthum Dr. Ulrich Clever Terminservicestellen und ambulante Weiterbildung KBV-Vertreterversammlung D ie geplanten Terminservicestellen haben auch die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) beschäftigt. „Wir verweigern uns der Diskussion nicht, aber was wir nicht möchten, ist eine rigide Vorgabe, nach der bundesweit einheitlich verfahren werden muss. Vielmehr wollen wir den Regionen weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten einräumen“, erklärte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. Gleichzeitig rief er zur Einigkeit der ärztlichen und psychotherapeutischen Selbstverwaltung auf. „Wir müssen uns entscheiden, ob wir uns gemeinsam um einen fairen Interessenausgleich aller durch das KVSystem vertretenen Gruppen bemühen wollen, oder ob es darum geht, das körperschaftliche System zu demontieren“, sagte Dr. Gassen. Er kritisierte ferner den Koalitionsvertrag der Großen Koalition, in dem eine paritätische Verteilung der Haus- und Fachärzte in den Vertreterversammlungen von KBV und Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) gefordert wird. Zudem soll jede Gruppe über ihre eigenen Belange entscheiden. Gassens Stellvertreterin, Dipl.-med. Regina Feldmann, hat sich in Düsseldorf für mehr ambulante Abschnitte in der ärztlichen Weiterbildung ausgesprochen. Die Finanzierung dürfe aber nicht zulasten der heute tätigen Ärztegeneration gehen. „Wesentliche Bestandteile der Weiterbildung kommen in der Durchlaufmaschinerie Krankenhaus mit wechselndem Personal offensichtlich zu kurz. Eine Praxis bietet da ganz andere Bedingungen“, betonte Feldmann. Um die Finanzierung, aber auch die Qualität und Koordination der Weiterbildung zu sichern, schlug sie den Aufbau einer Stiftung vor, in die die gesetzliche und private Krankenversicherung einzahlen sollen. Mitglieder der Stiftung sollen neben der KBV auch die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft sein. Dr. Susanne Blessing Dr. Detlef Lorenzen ÄBW 06 t 2014 255 Medizinhistorik A Quelle: Universität Heidelberg m 16. Juni jährt sich der 100. Todestag von Professor Ferdinand Adolf Kehrer. Der Heidelberger Gynäkologe hat mit seiner bahnbrechenden Kaiserschnittmethode weltweit die Geburtshilfe revolutioniert. Kehrer kam am 16. Februar 1937 in Guntersblum zur Welt, sein Vater war Landarzt und seine Mutter die Tochter eines Apothekers. Der junge Ferdinand studierte in Gießen, München und Wien Medizin und promovierte 1860 mit dem Thema „Die Geburten in Schädellage mit rückwärts gerichtetem Hinterhaupte“. Bereits vier Jahre später habilitierte sich Kehrer mit seiner Arbeit „Über die Zusammenziehung des weiblichen Genitalkanals“ und wurde 1868 zum außerordentlichen Professor ernannt. Ferdinand Adolf Kehrer Berufungen nach Zürich, Würzburg und Erlangen lehnte Kehrer ab und wurde stattdessen 1872 Ordinarius für Geburtshilfe in Gießen. Neun Jahre später erhielt er den Ruf auf einen Lehrstuhl für Frauenheilkunde an der Universität Heidelberg. Er verband seine Zusage übrigens mit der Bedingung, dass alsbald eine neue Klinik errichtet wird, die dann 1884 fertiggestellt wurde. Dank seiner fundamentierten anatomischen und physiologischen Kenntnisse wurde Kehrer zum Begründer physiologisch-experimenteller sowie vergleichend anatomischer Arbeitsrichtungen in der Geburtshilfe. Während seines Wirkens markierte sich zunehmend die Abtrennung der operativen Gynäkologie von der allgemeinen Chirurgie und deren Zusammen- 256 ÄBW 06 t 2014 führung mit der Geburtshilfe zum Fachgebiet Frauenheilkunde. Ferdinand Adolf Kehrers wohl größte Leistung war die Entwicklung eines neuartigen Verfahrens für die abdominelle Schnittentbin- Das Haus in Meckesheim, in dem Kehrer 1881 dung, bei der die den ersten Kaiserschnitt durchgeführt hat. Gebärmutter nicht wie bis dahin üblich von oben nach unten, sondern quer aufgeschnitten und nach der Entbindung durch Naht von Muskulatur und Bauchfellüberzug wieder verschlossen wird. Diese „kon- Straßenschild der Prof.-F.A.-Kehrer-Straße in Guntersblum. servativ klassischer Kaiserschnitt“ genannte Ope- Chirurgie“ geschrieben: „Der Kaiserrationsmethode wandte Kehrer erst- schnitt ist eine höchstgefährliche mals am 25. September 1881 unter Operation. Die Zahl der durch ihn Geprimitivsten Bedingungen bei Ker- retteten ist sehr gering gegen die dazenlicht in einem Bauernhaus im nach Verstorbenen.“ Tatsächlich hatte Odenwalddorf Meckesheim bei der die mütterliche Sterblichkeit 1855 28-jährigen Emelie Schlusser an, die noch 60 Prozent betragen. In Wien gar zuvor schon drei Kinder auf natür- hatte bis 1877 keine einzige Frau die lichem Wege zur Welt gebracht hatte, Schnittentbindung überlebt. Eine Zudie jedoch alle binnen Jahresfrist sammenstellung der Kaiserschnitte für verstorben waren. Assistiert von zwei Württemberg, Kurhessen und Nassau Chirurgen, einem praktischen Arzt kam in jener Zeit auf eine Mortalität und einer Hebamme führte Kehrer die von 84 Prozent. Kehrers Technik veretwa einstündige Operation durch. breitete sich glücklicherweise rasch, Mutter und Kind waren nach der und die mütterliche Sterblichkeit ging Operation wohlauf und erreichten damit auf weniger als 1 Prozent zurück. Ferdinand Adolf Kehrer hat eine beide ein hohes Alter. In einem Aufsatz im „Archiv für Revolution in der Frauenheilkunde Gynäkologie“ (Band 26, 1882, Seite eingeleitet, deren Folgen bis heute 182 ff.) beschreibt Kehrer die näheren nachwirken. Die nach ihm benannte Einzelheiten, die Operationstechnik Straße in seiner Geburtsstadt und und den glücklichen Ausgang eines in eine Inschrift am Haus der ersten die Zukunft weisenden neuartigen erfolgreichen Geburtsoperation in Kaiserschnittverfahrens. Bis zu diesem Meckesheim erinnern bis heute an Zeitpunkt war der Kaiserschnitt eine die großartige Pionierleistung des nicht nur für die Mutter lebensbedroh- Heidelberger Frauenarztes. liche Operation. Noch 1823 hatte M. F. OE Chelius in seinem „Handbuch der Quelle: Wikipedia Kehrers Kaiserschnitt Quelle: Wikipedia Heidelberger Gynäkologe revolutionierte die Geburtshilfe Wirtschaft Informationen der Baden-Württembergischen Bank Neues aus der Finanzwelt Platin und Palladium: Nischeninvestments im Edelmetallbereich Ob Schatzsucher oder Anleger: Gold und Silber sind beliebt. Etwas anders sieht es bei den Edelmetallen in der zweiten Reihe aus, unter denen Platin und Palladium die wichtigsten Vertreter sind. Die beiden hellgrau schimmernden Rohstoffe nehmen in der Schmuckherstellung einen Nischenplatz ein. Nur wenige Goldschmiede sind für die hohen erforderlichen Schmelztemperaturen von Platin und Palladium gerüstet. Die geringere Verbreitung spiegelt sich auch in der Vermögensanlage wider. So zog der Goldboom der letzten Jahre fast vollständig an den beiden Metallen vorbei. Das überrascht, denn auch sie verbinden die Chance auf mögliche Wertsteigerungen mit dem Charakter eines Sachwerts. Der größte Abnehmer von Platin und Palladium ist die Automobilindustrie. Dort werden beide Edelmetalle als Ausgangsmaterial für Abgaskatalysatoren eingesetzt. Diese wandeln giftiges Kohlenstoffmonoxid in weniger gefährliches Kohlenstoffdioxid um. Die Motorisierungswelle und verschärfte Umweltvorschriften in den aufstrebenden Schwellenländern führten in der letzten Dekade zu einem jährlichen Anstieg der Palladiumnachfrage in der Fahrzeugbranche um mehr als sieben Prozent. Während 2002 lediglich 95 Tonnen des Edelmetalls eingesetzt wurden, dürfte der Bedarf 2014 mehr als 220 Tonnen ausmachen. Auch angesichts des starken Wachstums in den USA sowie den weiterhin hohen Zulassungszahlen in den Schwellenländern ist eine höhere Nachfrage wahrscheinlich. Etwas anders sieht die Entwicklung bei der Platinnachfrage aus. Die Verwendung von Platin wurde aufgrund des höheren Preises immer mehr zurückgedrängt. Heute wird es vorwiegend in Abgasumwandlern für Dieselmotoren eingesetzt, deren Absatz sich auf das bislang rezessionsgeplagte Europa konzentriert. Entspre- Platin und Palladiumnachfrage der KfzIndustrie in Tonnen chend erholte sich die Platinnachfrage aus der Kraftfahrzeug-Branche nach dem Wirtschaftsabschwung 2008/09 nur mäßig. Sie pendelte zuletzt um die Marke von 100 Tonnen pro Jahr. Das könnte sich ändern. Der zarte Aufschwung in den südlichen Euro-Staaten und die weiterhin robuste Konjunktur in Deutschland dürften in den kommenden Monaten zu höheren Platinkäufen der Fahrzeugwirtschaft führen. Auch die Angebotsseite spricht bei beiden Edelmetallen für höhere Notierungen. Die Platinförderung konzentriert sich zu mehr als 70 Prozent auf Südafrika. Hier legten verschiedene Probleme die Minenindustrie immer wieder lahm. Spektakuläre Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit waren Stromrationierungen für die Minen zum Jahresanfang 2008 sowie ein großer Streik der Minenarbeiter im Sommer 2012. Beides führte innerhalb kurzer Zeit zu markanten Preisanstiegen – 2008 von mehr als 40 Prozent, 2012 von mehr als 20 Prozent. Palladium wird dagegen zu einem Großteil als Nebenerzeugnis der russischen Nickelförderung gewonnen. Ein abnehmender Palladiumgehalt der Nickelerze sowie das Ende staatlicher russischer Palladiumverkäufe dürften künftig das Angebot verknappen. Auch die noch aus Sowjetzeiten stammenden Vorräte sind allmählich aufgebraucht. Hinzu kommen politische Unsicherheiten aufgrund der Krise rund um die Ukraine. In der Summe haben damit beide Rohstoffe Potenzial für Preissteige- rungen. Im direkten Vergleich schneidet Palladium etwas besser ab, denn der Platinmarkt bleibt auch künftig stark von der Nachfrage nach Dieselfahrzeugen abhängig. Grundsätzlich sollten sich Anleger darüber im Klaren sein, wie sensibel beide Metalle auf konjunkturelle Bewegungen reagieren. Wer einen „sicheren Hafen“ für seine Investitionen sucht, sollte deshalb Gold den Vorzug geben. Ansonsten lassen sich Platin und Palladium ebenso wie das gelbe Edelmetall in Form von Barren und Münzen erwerben. Allerdings fallen beim physischen Kauf 19 Prozent Mehrwertsteuer an. Allein schon unter Renditeaspekten empfehlen sich deshalb eher Zertifikate, die das Auf und Ab der Metalle nachbilden. Unerlässlich ist es hierbei, auf eine gute Bonität des jeweiligen Emittenten zu achten. Thorsten Proettel Rohstoff-Research Landesbank Baden-Württemberg Telefon (07 11) 1 27-7 44 78 Telefax (07 11) 1 27-6 67 44 78 E-Mail: thorsten.proettel@ lbbw.de www.lbbw.de Anzeige Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Ulm veranstaltet ein Fachseminar für niederlassungswillige Mediziner. Seminartitel: Existenzgründer-Seminar für Heilberufler. Seminarinhalte: t Neugründung oder Übernahme t Kooperationsformen t Praxiswertermittlung t Investitions- und Kostenplanung t Finanzierungsmöglichkeiten t Öffentliche Fördermittel Termin und Veranstaltungsort: 23. Juli 2014 (19.00 Uhr) in Ulm Information und Anmeldung: BW-Bank Ulm, Kathrin Russ, Telefon (07 31) 14 24-121, E-Mail: kathrin.russ@bw-bank.de Teilnahmegebühr: kostenfrei ÄBW 06 t 2014 257 Vermischtes Bundesärztekammer fordert Erleichterungen für Ärztinnen und Ärzte Versicherungssteuer für Haftpflicht senken D er Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, hat die von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe vorgesehenen Entlastungen für Hebammen bei den Haftpflichtprämien begrüßt. Ebenso wichtig sei es jedoch, auch für Gynäkologen und geburtsmedizinische Abteilungen der Krankenhäuser dau- erhafte Lösungen zu finden, betonte Prof. Montgomery. Schließlich sei es auch für sie deutlich schwieriger geworden, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, denn die Prämien hätten sich in den vergangenen drei Jahren zum Teil mehr als verdoppelt. Prof. Montgomery forderte daher, die Versicherungssteuer für die ärztliche Haftpflicht von 19 auf 11 Prozent zu senken. Dies würde zu einer jährlichen Entlastung von rund 80 Millionen Euro führen. „Das sollte uns eine flächendeckende geburtsmedizinische Versorgung wert sein. Schließlich fördert die Bundesregierung auch den Abschluss von Feuerversicherungen mit einem vergünstigten Steuersatz“, sagte der Bundesärztekammer-Chef. Erfolgreiches Heilverfahren bringt Beitragszahler in Sozialversicherung zurück Foto: Thinkstock – Jupiterimages – Creatas Hausärzte bewerten Reha positiv H ausärzte bewerten den Rehabilitationsprozess ihrer Patienten in über zwei Dritteln aller Fälle mit „gut“ oder besser, so beispielsweise auch beim chronischen Rückenschmerz. Das ist das Ergebnis eines Modellprojektes, mit dem die Deutsche Rentenversicherung BadenWürttemberg gemeinsam mit dem hiesigen Hausärzteverband eine intensivierte Einbindung der Hausärzte in dem Rehabilitationsprozess, insbesondere in die Nachsorge, erprobte. Die wissenschaftliche Begleitung er- folgte durch das Institut für Rehabilitationsmedizinische Forschung an der Universität Ulm. Erste Ergebnisse der Studie wurden im Frühjahr beim Deutschen Kongress für Rehabilitationsforschung in Karlsruhe vorgestellt. Die Hausärzte führten mit ihren Patienten nach Abschluss der Rehabilitationsmaßnahme ein Rückkehrgespräch sowie zwölf Monate später ein Katamnesegespräch. Zur Auswertung lagen 580 Datensätze vor (anonymisierte Hausärztefragebögen und Beitragszahlungsdaten der Rentenversi- cherung). Bemerkenswert war, dass jene Patienten, bei denen der Hausarzt die Rehabilitation als erfolgreich bewertete, häufig als Beitragszahler ins Sozialversicherungs-System zurückkehrten. Im nächsten Schritt soll nun geprüft werden, ob sich dieser Zusammenhang auch im multivariaten Modell bestätigt. Zudem soll die Nachbeobachtungsdauer des Erwerbsstatus auf zwei und mehr Jahre ausgedehnt werden, um fundierte Aussagen zu mittel- und langfristigen Ergebnissen zu erhalten. MB-Monitor ermittelt berufliche Präferenzen von Jungmedizinern Junge Ärzte wollen im Krankenhaus bleiben J unge Ärzte wollen nach ihrer Facharztprüfung mehrheitlich im Krankenhaus bleiben, allerdings sind Ärztinnen eher geneigt, im ambulanten Bereich tätig zu werden. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse der jüngsten repräsentativen Mitgliederbefragung des Marburger Bundes (MB-Monitor 2014), in der junge Ärztinnen und Ärzte Auskunft über ihre Weiterbildung zum Facharzt und ihre beruflichen Präferenzen gegeben haben. Insgesamt erklärte mehr als die Hälfte aller Befragten (52 %), dass sie 258 ÄBW 06 t 2014 nach ihrer Facharztprüfung im stationären Bereich (ohne Reha) arbeiten möchten. Unter den männlichen Befragten wollen sogar 59 Prozent ihre berufliche Karriere im Krankenhaus fortsetzen, bei den Ärztinnen sind es 46 Prozent. Gleichwohl sieht ein großer Anteil unter den jungen Ärztinnen (39 %) den ambulanten Versorgungsbereich als zukünftige Wirkungsstätte, unter den männlichen Befragten können sich nur 27 Prozent vorstellen, nach Abschluss der Facharzt-Weiterbildung in ambulante Einrichtungen zu gehen. Dem MB-Monitor 2014 zufolge hat die große Mehrheit der jungen Ärztinnen und Ärzte (82 %) einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag. In den meisten Fällen (53 %) läuft die Befristung bis zur Facharztprüfung, bei 47 Prozent endet sie aber bereits davor. Ein Viertel strebt einen Facharzt im Gebiet Innere Medizin an, 15 Prozent wollen nach ihrer Facharztprüfung im Gebiet der Chirurgie oder Orthopädie tätig sein, 14 Prozent der Befragten werden im Fachgebiet Anästhesiologie weitergebildet und 7 Prozent in der Kinder- und Jugendmedizin. Vermischtes Neue Ämter und wichtige Auszeichnungen Namen & Nachrichten Hohe Auszeichnung für Prof. Blobel Der frühere Chefarzt am Diakonie-Klinikum Schwäbisch Hall, Professor Dr. Reiner Blobel, ist mit dem Bundesverdienstkreuz 1. Klasse ausgezeichnet worden. Gisela Erler, Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, nahm die Auszeichnung vor und lobte nicht nur sein Engagement im Berufs- und Arbeitsleben, sondern auch seine vielfältigen ehrenamtlichen Anstrengungen für das Gemeinwesen. So hatte der Gynäkologe für an Krebs Erkrankte und deren Angehörige einen Verein gegründet und einen Gesprächskreis „Brustoperierter Frauen“ ins Leben gerufen. Ferner engagierte er sich im Arbeitskreis „Cumulus“ für Kulturangebote im Krankenhaus. Als langjähriger Vorsitzender des Kunstvereins Schwäbisch Hall hat er auch außerhalb des Krankenhauses die Kunst nach Kräften gefördert. Hohes Amt für Dr. Joggerst Neue Vorsitzende des „Ärzteverbandes öffentlicher Gesundheitsdienst Baden-Württemberg“ ist Dr. Brigitte Joggerst, die im Gesundheitsamt Karlsruhe tätig ist. Sie folgt auf Dr. Klaus Walter, der nach längjähriger Amtszeit als Landes- und Bundesvorsitzender nicht mehr kandidiert hatte. Der Verband vertritt die beruflichen und fachlichen Interessen der Ärzte und Wissenschaftler aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst Baden-Württemberg. Wichtige fachliche Anliegen sind der Infektionsschutz, die Hygiene im öffentlichen Bereich, kinder- und jugendgesundheitliche Fragen, die Bündelung präventiver gesundheitlicher Maßnahmen verschiedenster Akteure in den Gesundheitskonferenzen sowie die Verankerung sozialmedizinischer Ideen und Initativen in verschiedenen Politikfeldern wie beispielsweise den Ressorts Stadtplanung und Verkehr. Dr. Brigitte Joggerst VA-Führung bestätigt Ende Mai fand die konstituierende Sitzung der neu gewählten Vertreterversammlung der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt (VA) für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte statt. Als Vorsitzender der Vertreterversammlung wurde Dr. med. Manfred Frenzel (Oberstenfeld) wiedergewählt. Im Amt bestätigt wurde ebenso sein Stellvertreter Dr. med. dent. Eberhard Montigel (Heilbronn). Zur Vorsitzenden des Verwaltungsrats und damit zur Präsidentin der Versorgungsanstalt wurde zum zweiten Mal Dr. med. dent. Eva Hemberger (Heidelberg) gewählt, und ihr Stellvertreter ist erneut Dr. med. Matthias Fabian (Ostfildern). Weitere Informationen: www.bwva.de C Dr. E. Hemberger und Dr. M. Fabian Anzeige VORBILDLICH – AUCH BEI DER FINANZIERUNG DER RX 450h VOllhybRiD. KlASSEnbESTE EMiSSiOnSWERTE UnD PACKEnDE DynAMiK – jETzT zU OPTiMAlEn KOnDiTiOnEn. 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Es ist das „Flaggschiff der deutschen Krebsforschung“ und leistet einen entscheidenden Beitrag, neue Ansätze der Prävention, der Diagnose und der Behandlung von Krebs zu entwickeln. Die 1964 gegründete nationale Forschungsinstitution hat in den 50 Jahren ihres Bestehens einen erstaunlichen Wandel erlebt und sich zu einem international renommierten Zentrum der Spitzenforschung entwickelt. Das ursprünglich ohne klinische Anbindung konzipierte Zentrum hatte von Anfang an einen doppelten Auftrag: die biologischen Grundlagen von Krebs zu erforschen und diese Ergebnisse in verbesserte Vorbeugung, Diagnostik und Behandlung von Krebserkrankungen umzusetzen. Stand in den ersten Jahren die Grundlagenforschung im Vordergrund, so kann das DKFZ inzwischen erstaunliche Erfolge bei der Translation seiner Ergebnisse in klinische Anwendungen verzeichnen. Dafür war auch die Gründung des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen (NCT) in Zusammenarbeit mit dem Foto: Tobias Schwerdt Foto: Tobias Schwerdt 50 Jahre DKFZ Hauptgebäude des Deutschen Krebsforschungszentrums Universitätsklinikum Heidelberg und der Deutschen Krebshilfe ausschlaggebend: Damit hat das DKFZ einen „angewandten Arm“ hinzugewonnen und eine stabile Brücke zur klinischen Krebsmedizin gebaut. Ganz besonders intensiv engagiert sich das DKFZ seit einigen Jahren auch in der „personalisierten Onkologie“. Ziel ist es, die für den einzelnen Patienten individuellen Abweichungen in seinen Krebszellen zu entdecken und darauf die zielgerichtete personalisierte Therapie auszurichten. Die Grundvoraussetzung dafür, die Forschung auf internationalem Spitzenniveau zu halten, ist, dass weiterhin die besten Talente aus aller Welt ans DKFZ rekrutiert werden können. Dazu bietet das DKFZ jungen Wissenschaftlern eine hochkarätige Aus- und Weiterbildung über alle Phasen der wissenschaftlichen Karriere hinweg. Außerdem finden Forscher am gerade generalsanierten DKFZ modernste technische Infrastruktur vor; heute sind hier rund 2500 Menschen tätig. DKFZ-Forscher haben in den 1980er Jahren dazu beigetragen, krebserregende Substanzen aus Nahrung und Umwelt zu verbannen und haben damit viele Menschen vor einer Krebserkrankung geschützt. Auch das langjährige konsequente Engagement des DKFZ gegen das Rauchen hat allein in Deutschland Tausende von Krebsfällen verhindert. Viele Innovationen, die heute weltweit in Klinken eingesetzt werden, um Tumoren wirkungsvoller und für den Patienten schonender zu bestrahlen, stammen aus dem DKFZ, ebenso Diagnoseverfahren, die das Ursprungsgewebe von Tumoren verraten. Besonders stolz ist das DKFZ auf die Erfolge von Prof. Dr. Harald zur Hausen: Seine Entdeckung, dass Gebärmutterhalskrebs durch Papillomviren verursacht wird, war die Basis für die Entwicklung einer Impfung, die Frauen vor dieser schweren Krankheit schützen kann. Diese Forschung wurde 2008 mit dem Nobelpreis gekrönt. Darmkrebs soll in Deutschland zu einer seltenen Erkrankung werden Einladungsverfahren für Stuhltest und Koloskopie D Foto: Thinkstock – Eraxion – iStock as „Braunschweiger Manifest“ der Stiftung Lebensblicke will den Darmkrebs in Deutschland in nur zwanzig Jahren zu einer „seltenen Krebserkrankung“ machen. Derzeit erkranken jährlich etwa 63 000 Menschen neu und rund 26 000 versterben daran. Dabei ist keine andere Krebserkrankung wegen wirksamer Möglichkeiten zur Vorsorge und Früherkennung so gut vermeidund heilbar. Wenn alle Bürger ab 55 Jahren beispielsweise eine Vorsorgekoloskopie durchführen lassen würden, könnten etwa 80 bis 90 Prozent 260 ÄBW 06 t 2014 der Todesfälle an Darmkrebs verhindert werden, so die Manifest-Autoren. Schon heute wird neben dem Stuhltest auf okkultes Blut die Vorsorgekoloskopie als Screening angeboten. Es haben aber bislang nur etwa 22 Prozent der Berechtigten davon Gebrauch gemacht. Dabei spricht die Statistik für sich: 42 263 Karzinome und 291 200 fortgeschrittene Adenome konnten gefunden, behandelt bzw. entfernt werden. Dadurch ist die Zahl der Neuerkrankungen an Darmkrebs langsam aber kontinuierlich rückläufig. Die Vision der Manifest-Verfasser ist, dass die große Mehrheit der Deutschen die effektiven Vorsorge- und Früherkennungsangebote wahrnimmt. Ein großer Schritt auf diesem Weg wäre nach Überzeugung der Autoren die Einführung des bundesweit organisierten Einladungsverfahrens, bei dem (analog zum Brustkrebs-Screening für Frauen) alle anspruchsberechtigten Personen von ihren Krankenversicherungen informiert und zu einer Vorsorge- bzw. Früherkennungsmaßnahme wie dem Stuhltest oder der Koloskopie gebeten werden. Fortbildung, Seminare & Kongresse Anzeige TERMIN 18. / 19. 07. 2014 12. / 13. 09. 2014 07. / 08. 11. 2014 05. / 06. 12. 2014 23. / 24. 01. 2015 04. / 05.07. 2014 07. – 11. 07. 2014 12. 07. 2014 19. – 20. 07. 2014 21. – 26. 07. 2014 15. – 20. 09. 2014 11. 10. 2014 11. / 12. 07. 2014 Samstag, 12. 07. 2014 9.00 – 16.00 Uhr THEMA Psychosomatik Komplettkurse incl. Balint Für Facharztprüfung u. EBM-Ziff.: Akupunktur, Schmerzstörg., Psychosomatik 40 h Kurs = 2 x Fr. nachm. / Sa. 80 h Kurs = 4 x Fr. nachm. / Sa. – Tübinger Fortbildung für Dermatologie – 108. Tagung der Vereinigung Württembergischer Dermatologen 04. / 05. 07. 2014 zu Ehren des 80. Geburtstags von Prof. Dr. med. Gernot Rassner ORT Pforzheim / Ispringen Kontakt: Fr. Schleucher Tel. (01 76) 70 33 07 02 E-Mail: info@afpp.de Web: www.afpp.de Psychosomatische Weiterbildung in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe Curriculum Psychos. Grundversorgung Dr. Dietrich Noelle, Prof. Dr. D. Richter Psychotherapeutisches Seminar „Der Erstantrag im Rahmen der Zusatzweiterbildung – fachgebunden – Dr. Dietrich Noelle Medizinische Hypnotherapie, Entspannungsverfahren, Aufbaukurs (16 Std.), Dr. Peter Schröder Psychosomatische Grundversorgung Intensivkurs, 20 Std. Theorie 30 Std. 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(07 11) 84 88 84-17 kuerbis@samanet.de oder www.sama.de Format 1: 4-spaltig / 20 mm € 150,00 Format 2: 4-spaltig / 40 mm € 250,00 Ihr Kontakt zur Anzeigenabteilung Frau Angela Grüssner Telefon 0711/63672-827 Fax 0711/63672-727 gruessner@gentner.de Herr Rudolf Beck Telefon 0711/63672-861 Fax 0711/63672-761 beck@gentner.de Größere Formate werden nach mm abgerechnet (eine mm Zeile € 6,10) z. B.: 4-spaltig / 50 mm € 305,00 z. B.: 4-spaltig / 55 mm € 335,50 z. B.: 4-spaltig / 60 mm € 366,00 Alle Anzeigenpreise zuzüglich MwSt. Das ÄBW erscheint zum 15. eines Monats, Anzeigenschluss am Ende des Vormonats. Zum Gedenken Dr. med. Wolfgang Herrmann, Ravensburg Prof. Dr. med. Volker Friedberg, Überlingen Dr. med. Renate Kaeser, Heidelberg Dr. med. Harald Schneller, Heidelberg Dr. med. Josef Schicker, Bitz Dr. med. Rudolf Schmelzle, Freudenstadt Dr. med. Martin Tradowsky, Freudenstadt Dr. med. Friedrich Werz, Wolfegg Prof. Dr. med. Klaus Retiene, Biberach Dr. med. Max Podewils, Esslingen Dr. med. Hubertus Ey, Horben Dr. med. Ruth Poppen-Strobel, Mannheim Dr. med. Siegrun Andrae, Calw Prof. Dr. med. Friedrich Nobbe, Ulm Dr. med. Carl-Pius Waggershauser, Überlingen Dr. med. Marion Bastian, Tübingen Dr. med. Kurt Schwämmle, Pliezhausen Dr. med. Bernd Ebert, Freiburg Bekanntmachungen Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen * 06. 01. 1920 † 06. 02. 2014 * 05. 07. 1921 † 02. 03. 2014 * 30. 10. 1937 † 02. 03. 2014 * 31. 07. 1920 † 05. 03. 2014 * 19. 03. 1949 † 21. 03. 2014 * 14. 06. 1923 † 22. 03. 2014 * 01. 04. 1956 † 06. 04. 2014 * 18. 01. 1920 † 09. 04. 2014 * 17. 10. 1932 † 10. 04. 2014 * 07. 03. 1961 † 14. 04. 2014 * 11. 11. 1939 † 19. 04. 2014 * 12. 12. 1926 † 19. 04. 2014 * 13. 12. 1929 † 21. 04. 2014 * 13. 07. 1933 † 23. 04. 2014 * 13. 09. 1928 † 24. 04. 2014 * 21. 06. 1957 † 25. 04. 2014 * 01. 07. 1947 † 26 04. 2014 * 01. 09. 1929 † 28. 04. 2014 Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen Geschäftsstelle: Albstadtweg 11 70567 Stuttgart (Möhringen) Telefon (07 11) 78 75-33 92 Fax (07 11) 78 75-32 74 Geschäftsstelle: Jahnstraße 40 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 89-0 Fax (07 11) 7 69 89-50 Beschlüsse des Landesausschusses Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg hat nach Maßgabe der vom gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Bedarfsplanungsrichtlinie im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen den Bedarfsplan über den Stand der vertragsärztlichen Versorgung aufgestellt. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg nach § 90 SGB V (Landesausschuss) beschließt auf der Grundlage des Bedarfsplans über den Stand der vertragsärztlichen Versorgung. Er ordnet unter anderem Zulassungsbeschränkungen an oder hebt diese auf. Die Beschlüsse der Sitzung des Landesausschusses vom 17. Juni 2014 werden nach der Nichtbeanstandung des Sozialministeriums umgehend auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg amtlich bekannt gegeben unter www. kvbawue.de/vertraege_recht/ bekanntmachungen. Im Rahmen einer Berichterstattung werden Sie diese zudem voraussichtlich im Juliheft des Ärzteblatts Baden-Württemberg finden. Präsidenten-Hotline Foto: Photos.com (Jupiterimages) W o drückt Sie der Schuh und wie kann sich die Ärztekammer noch mehr für Sie stark machen? Haben Sie Anregungen, Ideen oder vielleicht auch Kritik? – Die „Telefonsprechstunde“ von Kammerpräsident Dr. Ulrich Clever ermöglicht den Mitgliedern die direkte Kontaktaufnahme. Am 17. Juni wird der Präsident der Landesärztekammer BadenWürttemberg wieder von 12.00 bis 14.00 Uhr direkt an der Präsidenten-Hotline (07 11) 7 69 89-4 23 erreichbar sein. Rufen Sie an! Landesärztekammer Baden-Württemberg Weitere Infos unter www.läk-bw.de Landesberufsgericht für Ärzte in Stuttgart Durch Verfügung des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg vom 07. 05. 2014 – Az. 34-5415.2-002/21 – wurden im Einvernehmen mit dem Justizministerium BadenWürttemberg gemäß § 21 Abs. 4 i. V. m. § 8 Abs. 2 des HeilberufeKammergesetzes i. d. F. vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Juni 2010 (GBl. S. 427, 431) für die Dauer von fünf Jahren mit Wirkung vom 15. 07. 2014 Herr Dr. med. Bernd Goette Mattenweg 7 79856 Hinterzarten zum 2. ärztlichen Beisitzer des Landesberufsgerichts für Ärzte in Stuttgart und mit Wirkung vom 15. 07. 2014 Herr Prof. Dr. med. Rainer Bähr Ludwig-Marum-Str. 18 76185 Karlsruhe zum stellvertretenden 2. ärztlichen Beisitzer des Landesberufsgerichts für Ärzte in Stuttgart Wir weisen allerdings darauf hin, dass es sich bei der Veröffentlichung im Ärzteblatt BadenWürttemberg ausschließlich um eine Berichterstattung handelt, weshalb es vorkommen kann, dass die Bewerbungsfristen kurze bestellt. Zeit nach Erscheinen des Ärzteblatts ablaufen. Wir verweisen daher auf unsere oben genannte Homepage, wo die amtliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Landesausschusses umgehend nach der Nichtbeanstandung des Sozialministeriums erfolgt. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die Fristen aus der Bekanntmachung auf unserer Homepage maßgeblich sind. ÄBW 06 t 2014 263 Bekanntmachungen Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Geschäftsstelle: Jahnstraße 5 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 81-0 Fax (07 11) 7 69 81-5 00 Bekanntmachung des Bezirkswahlleiters für den Bereich der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg zur Kammerwahl 2014 Nach § 10 Absatz 1 Satz 1 der Wahlordnung (WO) wird für je 170 im Bezirk Wahlberechtigte ein Vertreter gewählt. Die Zahl der Wahlberechtigten im Bezirk beträgt 18 080 (Stichtag: 1. April 2014). Damit sind 106 Bezirksvertreter zu wählen. Nach § 10 Absatz 1 Satz 2 WO werden davon ein Drittel über Bezirkslisten und zwei Drittel über Kreislisten gewählt. Daher sind 36 Bezirksvertreter über Bezirkslistenvorschläge und 70 Bezirksvertreter über Kreislistenvorschläge zu wählen. Nach § 10 Absatz 1 Sätze 4 – 9 WO wird die Zahl der über Kreislisten zu wählenden Bezirksvertreter in der Weise bestimmt, dass der prozentuale Anteil der Wahlberechtigten in jedem Wahlkreis an der Gesamtzahl aller Wahlberechtigten im Bereich jeder Bezirksärztekammer ermittelt wird. Wahlvorschläge für die in den Wahlkreisen und im Wahlbezirk zu wählenden Bezirksvertreter sind beim Bezirkswahlleiter der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart, bis spätestens Donnerstag, 2. Oktober 2014 einzureichen. Wahlvorschläge, die nicht bis zum Ablauf dieses Tages (24.00 Uhr) beim Bezirkswahlleiter eingehen, müssen als verspätet zurückgewiesen werden. Inhalt und Form der Wahlvorschläge ergeben sich aus § 15 der Wahlordnung. Unvollständige oder unrichtige Wahlvorschläge können nach § 16 der Wahlordnung zurückgewiesen werden. Gerhard Harriehausen Bezirkswahlleiter Die Bezirksvertreter werden demnach in den Wahlkreisen wie folgt gewählt: Wahlkreis Ärzteschaft Aalen 2 Bezirksvertreter Wahlkreis Ärzteschaft Backnang 1 Bezirksvertreter Wahlkreis Ärzteschaft Bad Mergentheim 2 Bezirksvertreter Wahlkreis Ärzteschaft Böblingen 4 Bezirksvertreter Wahlkreis Ärzteschaft Crailsheim 1 Bezirksvertreter Wahlkreis Ärzteschaft Esslingen 5 Bezirksvertreter Wahlkreis Ärzteschaft Göppingen 4 Bezirksvertreter Wahlkreis Ärzteschaft Heidenheim 2 Bezirksvertreter Wahlkreis Ärzteschaft Heilbronn 7 Bezirksvertreter Wahlkreis Ärzteschaft Künzelsau 1 Bezirksvertreter Wahlkreis Ärzteschaft Leonberg 2 Bezirksvertreter Wahlkreis Ärzteschaft Ludwigsburg 7 Bezirksvertreter Wahlkreis Ärzteschaft Nürtingen 3 Bezirksvertreter Wahlkreis Ärzteschaft Öhringen 1 Bezirksvertreter Wahlkreis Ärzteschaft Schwäbisch Gmünd 2 Bezirksvertreter Wahlkreis Ärzteschaft Schwäbisch Hall 2 Bezirksvertreter Wahlkreis Ärzteschaft Stuttgart 19 Bezirksvertreter Wahlkreis Ärzteschaft Tauberbischofsheim 1 Bezirksvertreter Wahlkreis Ärzteschaft Waiblingen 4 Bezirksvertreter Curriculum Medizinethik Seit der Reform der Approbationsordnung 2002 ist der Querschnittsbereich „Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin“ (GTE) für alle Medizinstudenten obligat. Der Kurs Medizinethik der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, der angelehnt an das Curriculum Medizinethik der Bayerischen Landesärztekammer konzipiert wurde, bietet nun auch bereits länger approbierten Ärztinnen und Ärzten aller Fachrichtungen den Einstieg in komplexe und in der Öffentlichkeit oft kontrovers diskutierte Themen. Ziel dieses Kurses ist es, die medizinethische Urteilskompetenz von Ärztinnen und Ärzten und den mit ihnen kooperierenden Berufsgruppen zu stärken. Curricular vermittelte Inhalte sind: t &UIJTDIF(SVOEQSJO[JQJFO ärztlichen Handelns sicherer anwenden können. t 1BUJFOUFOBVUPOPNJFJO der Arzt-Patienten-Beziehung besser respektieren können. t #F )BOEMVOHTPQUJPOFOBN Lebensanfang und am Lebensende unter ethischen und rechtlichen Gesichtspunkten abwägen können. t &JOF,VMUVSEFS'FIMCBSLFJU entwickeln und vermitteln können. t S[UMJDIFT)BOEFMOJN)JOCMJDL auf die gerechte Verteilung knapper Ressourcen reflektieren können. t ;VS&UBCMJFSVOHVOE%VSDIGàIrung klinischer Ethikberatung beitragen können. Themenschwerpunkte im Juni: Medizinrechtliche Reflexionen am Lebensende/Verteilungsgerechtigkeit und Prioritäten im Gesundheitswesen/Perspektiven der Medizinethik in der Seelsorge Themenschwerpunkte im November: Theologische Aspekte/ Kasuistiken zu Arzt-PatientenBeziehungen mit Reflexion/ Medizinethische Fragen im interkulturellen Kontext/Ethische Fragen am Lebensanfang Neben Expertenvorträgen erwarten Sie Workshops, Gruppenphasen und fallbasierte Reflexionen zum Thema. Der Kurs ist so organisiert, dass ein intensiver Austausch zwischen den Teilnehmern stattfinden kann. Es unterrichtet ein multiprofessionelles Referententeam. Detaillierte Kursunterlagen erhalten Sie nach Anmeldung. Termine: Freitag, 27. Juni 2014 15.00–20.00 Uhr Samstag, 28. Juni 2014 9.00–17.00 Uhr Freitag, 7. November 2014 15.00–20.00 Uhr Samstag, 8. November 2014 9.00–17.00 Uhr Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Udo Schuss, Dr. phil. Susanne Hoffmann Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Angehörige von Gesundheitsfachberufen, Seelsorger Teilnehmerbeitrag: 300,– Euro (inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen) Fortbildungspunkte: 32 Punkte Sie erhalten nach erfolgreicher Teilnahme an allen vier Tagen eine Bescheinigung über die Fortbildung in Anlehnung an das Curriculum Medizinethik der Bayerischen Landesärztekammer. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl auf 30 begrenzt ist. Änderungen bleiben vorbehalten. Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-562, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail fortbildung@baek-nw.de Bekanntmachungen Offene Rechnungen in der Arztpraxis – wie gehe ich damit um? Das Seminar soll den praktischen Umgang mit offenen Rechnungen in einer Arztpraxis aufzeigen und optimieren. Gemeinsam werden sinnvolle Mahnläufe, verschiedene Formulierungsmöglichkeiten des Mahnschreibens sowie zwingende Rechnungsinhalte besprochen. Auch wird aufgezeigt, wie Praxismitarbeiter/innen in diversen Situationen mit Patienten im Zusammenhang mit offenen Rechnungen umgehen sollten. Hier wird insbesondere die Vereinbarung von Ratenzahlungen vertieft. Führt dies alles nicht zum gewünschten Erfolg, ist an den gerichtlichen Mahnbescheid zu denken. Gemeinsam wird in einem Workshop ein gerichtlicher Mahnbescheid erstellt. Hierbei werden einzelne Problemstellungen sowie Verfahrensabläufe besprochen. Des Weiteren werden die wichtigsten Vollstreckungsmöglichkeiten mit diversen Beispielen und Mustertexten erarbeitet. Auch wird auf die Kosten und Risiken eingegangen, wenn Sie beabsichtigen, offene Rechnungen an einen Dienstleister (z. B. Rechtsanwalt, Inkassounternehmen) abzugeben. Termin: Samstag, 11. Oktober 2014 10.00–16.15 Uhr Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Medizinische Fachangestellte, Abrechnungspersonal Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro Fortbildungspunkte: 7 Punkte Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-562, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Grundlagen der Notfallversorgung Die strukturierte Vorgehensweise in Notfallsituationen ist ein wichtiger Schlüssel für die Versorgung von Notfallpatienten. Da die Versorgung von Notfällen zum Glück ja selten ist, liegt der Fokus auf einfachen Abläufen und Handlungsschritten. Was sind die wichtigsten Untersuchungen beim Notfallpatienten? Welche Ausrüstung macht in meiner Praxis Sinn? Wie versorge ich die allergische Reaktion? Welche Schmerzmittel sind für diesen Notfallpatienten geeignet? Fragen wie diese werden beantwortet. Ebenso werden die aktuellen Reanimationsleitlinien vorgestellt und die Reanimation mit einfachen Hilfsmitteln geübt. Schwerpunkte dieses Seminars sind: – Basisuntersuchungen von Notfallpatienten – Ärztliche Basismaßnahmen – Der praktische Umgang mit der Notfallausstattung – Reanimation mit Larynxtubus und automatisiertem externen Defibrillator Dieses Seminar ist Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar „Praktisches Notfalltraining mit simulierten Notfallsituationen“. Termine: Freitag, 26. September 2014 18.00–22.00 Uhr Samstag, 15. November 2014 9.00–13.00 Uhr Baustein Psychotherapie (Tiefenpsychologie) im Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Psychotherapie Zusatzweiterbildung – Kurs 1 Für die Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie zu Erlangung der Zusatzbezeichnung Psychotherapie sind nach den Richtlinien der Landesärztekammer Baden-Württemberg theoretische und praktische Bausteine erforderlich. Dabei werden von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg und der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg drei Blockkurse angeboten, welche – thematisch aufeinander aufbauend – jeweils im Abstand von einem Jahr durchgeführt werden. In Zusammenarbeit mit dem Klinikum Stuttgart und dem Universitätsklinikum Tübingen veranstaltet die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg den Kurs 1 Psychotherapie (Tiefenpsychologie). Die Theoriekurse werden in Blockform durchgeführt. Angeboten werden außerhalb der Blöcke außerdem Selbsterfahrung, Fallsupervision und eine Balintgruppe. Damit deckt das Weiterbildungsangebot alle wichtigen Inhalte entsprechend den Anforderungen der Richtlinien der Landesärztekammer Baden-Württemberg ab. Block 2 und 3 werden am selben Ort 2015 und 2016 von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg angeboten. Termin: 12.–17. Oktober 2014 ganztags Veranstaltungsort: Waldhotel Zollernblick, Am Zollernblick 1, 72250 Freudenstadt-Lauterbad Zielgruppe: Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie in Zusatzweiterbildung Psychotherapie Kursleitung: Prof. Dr. med. Michael Günter Weitere Informationen: www.weiterbildungpsychodynamische psychotherapie.de Teilnehmerbeitrag: 600,– Euro inkl. Seminarunterlagen zzgl. Verpflegung und Übernachtung (falls gewünscht) Fortbildungspunkte: 55 Punkte Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro Fortbildungspunkte: 7 Punkte Anmeldung: Herr Windisch, Telefon (07 11) 7 69 81-603, E-Mail: Windisch@baek-nw.de, Frau Kotzur, Telefon (07 11) 7 69 81-570, E-Mail: Kotzur@baek-nw.de Anzeige Erfülle einem Kind in Not Herzenswünsche. Zukunft für Kinder ! worldvision.de WOVI_FuellAZ_2013-2014_92x62_sw.indd 1 ÄBW 06 t 2014 265 11.09.2013 12:17:24 Bekanntmachungen 7. Nordwürttemberger Impftag Nach wie vor gehören Impfungen zu den wirksamsten und wichtigsten präventiven Maßnahmen. Das eigentliche Ziel von Impfungen ist es, den Geimpften vor einer bestimmten ansteckenden Krankheit zu schützen. Bei einer konsequenten Impfpolitik aller Ärzte können hohe Impfquoten erreicht werden. Durch das Erreichen hoher Quoten können Erreger regional eliminiert werden. Erklärtes Ziel der internationalen Gesundheitspolitik ist es letztlich, solche Erreger weltweit auszurotten. Aufgabe des Arztes ist es, für einen ausreichenden Impfschutz bei seinen Patienten zu sorgen. Regelmäßige Kontrollen des Impfausweises sind somit unabdingbar. Trotzdem gibt es immer noch gelegentlich Vorbehalte, die nach dem Streit um die HPV-Impfung, in der unseligen Diskussion über die Pandemie-Impfung ihren Höhepunkt erreichten. Die generell rückläufigen Impfraten mit den entsprechenden Folgen für die Gesundheit der Bevölkerung resultieren sicherlich auch aus diesen Debatten. Der 7. Nordwürttemberger Impftag soll dazu beitragen, den aktuellen Stand der Impfempfehlungen zu verdeutlichen und die Diskussion über eventuelle Vorbehalte zu versachlichen. Termin: Samstag, 12. Juli 2014 9.00–14.00 Uhr Programm: 9.00–9.15 Uhr Begrüßung durch die Vorsitzenden Dr. Klaus Baier Dr. Martin Kimmig Dr. Martin Priwitzer 9.15–9.55 Uhr Impfungen bei Lungenerkrankungen Dr. Frank Heimann 9.55–10.35 Uhr Impfungen bei Immunsupressionen Dr. Wolf-Kristian Siegel 266 10.35–11.15 Uhr Impfungen bei chronischen Erkrankungen, in der Schwangerschaft/ Stillzeit, bei Risikopatienten Dr. Clemens Roll 11.15–12.00 Uhr Kaffeepause 12.00–12.40 Uhr Aktuelle Empfehlungen aus der STIKO Prof. Ulrich Heininger 12.40–13.20 Uhr Vektorübertragbare Krankheiten Dr. Johannes Schäfer 13.20–14.00 Uhr Labordiagnostik und Impfprävention sexuell übertragbarer Erkrankungen Dr. Friedemann Tewald Änderungen bleiben vorbehalten. Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Teilnehmerbeitrag: kostenfrei Fortbildungspunkte: 5 Punkte Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-562, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Anmeldung zwingend erforderlich – bitte unter Angabe der Adresse, des Geburtsdatums und der beruflichen Tätigkeit. Kinderbetreuung in der Bezirksärztekammer: In der Zeit der Veranstaltung wird eine Kinderbetreuung für Kinder zwischen 3 und 10 Jahren angeboten. Für Spaß und Spielmöglichkeiten sowie Essen und Trinken ist gesorgt. Die Kinderbetreuung kostet 20,– Euro pro Kind. Um Voranmeldung wird gebeten. Kontakt: Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-562, E-Mail fortbildung@baek-nw.de ÄBW 06 t 2014 Psychosomatischer Tag In der heutigen Medizin hat die Psychosomatik einen wichtigen, nicht mehr wegzudenkenden Stellenwert eingenommen. Körperliche Einschränkungen, chronische Erkrankungen und Schmerzen beeinflussen die Stimmung und das Wohlbefinden. Ebenso können Sorgen und psychische Erkrankungen wie Depressionen körperliche Beschwerden hervorrufen. Oft liegen Mischbilder vor. Die moderne Medizin ist selten die alleinige Therapie eines symptomatischen Organs, sondern überwiegend eine ganzheitliche Medizin, in der der ganze Patient in seinem sozialen Umfeld gesehen und entsprechend behandelt wird. In der Weiterbildungsordnung, die die Weiterbildung des Arztes zum Facharzt mit seinen Schwerpunkten sowie die Weiterbildung in den Zusatzbezeichnungen regelt, ist der Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in psychosomatischen Grundlagen mittlerweile in allen Gebieten und Bereichen Pflicht. Aufgrund des hohen Stellenwertes der Psychosomatik in der heutigen Medizin und der gezielten Auswahl von aktuellen und spannenden Themen ist der Psychosomatische Tag der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg seit Jahren sehr gefragt und entsprechend gut besucht. Das Thema des diesjährigen Psychosomatischen Tages lautet: „Posttraumatische Erkrankungen“ Die Teilnahme am Psychosomatischen Tag kann auf die Weiterbildung Psychosomatische Grundversorgung angerechnet werden. Termin: 11.Oktober 2014 9.00–15.30 Uhr Programm: 9.00–9.15 Uhr Begrüßung und Einführung Prof. Dr. med. Annegret Eckhardt-Henn, Stuttgart Dr. med. Annette Berthold-Brecht, Ditzingen 9.15–10.00 Uhr „Diagnostik von Traumafolgestörungen und Aufgaben der OEG-Traumaambulanz“ Dr. med. Björn Nolting, Esslingen 10.00–10.15 Uhr Diskussion 10.15–10.30 Uhr Kaffeepause 10.30–11.15 Uhr „Der Traumapatient in der Primärversorgung – Beziehungsgestaltung und Behandlung“ Dr. med. Monika Enderle, Aalen 11.15–11.30 Uhr Diskussion 11.30–12.30 Uhr Arbeit in Kleingruppen Leitung: Dr. med. Ulrich Barthelmes, Dr. med. Götz Basse, Dr. med. Annette Berthold-Brecht, Prof. Dr. med. Annegret EckhardtHenn, Dr. med. Ekkehard Gaus 12.30–13.15 Uhr Mittagspause – gemeinsames Mittagessen 13.15–14.00 Uhr „Hat denn der gar nicht an mich gedacht? Verzweiflung und Hoffnung bei traumatisierten Kindern und Jugendlichen“ Psych. Soz. Päd. Margarete Leibig, Ammerbuch 14.00–14.15 Uhr Diskussion 14.15–14.30 Uhr Kaffeepause 14.30–15.15 Uhr Arbeit in Kleingruppen Leitung: Dr. med. Ulrich Barthelmes, Dr. med. Götz Basse, Dr. med. Annette Berthold-Brecht, Prof. Dr. med. Annegret EckhardtHenn, Dr. med. Ekkehard Gaus 15.15–15.30 Uhr Abschlussplenum Ausgabe der Teilnahmebescheinigungen Änderungen und Ergänzungen des Programms bleiben vorbehalten. Bekanntmachungen Fortbildungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Teilnehmerbeitrag: 61,– Euro (inklusive Tagesverpflegung) Fortbildungspunkte: 7 Punkte Anmeldung: Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Diese Veranstaltung ist anrechenbar auf das 80-stündige Curriculum zum Erwerb der Qualifikation zur Durchführung der psychosomatischen Grundversorgung und zur Vermittlung von psychosomatischen Grundkenntnissen in der Facharztweiterbildung. Bezirksärztekammer Nordbaden Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Die zur Nachbesetzung ausgeschriebenen Vertragsarztsitze aller Gebiete in BadenWürttemberg mit Zulassungsbeschränkungen finden Sie ab sofort nur noch auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg www.kvbawü.de Die Übersicht der ausgeschriebenen Vertragsarztsitze kann man dort bequem über einen Button direkt auf der Website anklicken. Anzeige Hilfe fühlt sich gut an! Gutes bewirken über das Leben hinaus. Mit einem Testament zugunsten der SOS-Kinderdörfer geben Sie Not leidenden Kindern Familie und Zukunft. Nach einer zum 1. Januar 2013 neu in Kraft getretenen Rechtslage muss der Antrag zur Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes beim Zulassungsausschuss gestellt werden. Dieser entscheidet, ob der Vertragsarztsitz in einem Planungsbereich, für den Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, weitergeführt werden soll. Ist dies der Fall, hat die KV den Vertragsarztsitz unverzüglich auszuschreiben. Die bisherige Rechtslage, nach der der Vertragsarzt seinen Antrag bei der KV stellen musste, endete zum 31. 12. 2012. Wir informieren Sie gerne! Ridlerstraße 55, 80339 München Tel.: 089/179 14 333 www.sos-kinderdoerfer.de SOSKD_Anzeige_N1_Haende_44x120_sw_RZ.indd 09.04.13 1 15:00 Geschäftsstelle: Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-11 40 Bekanntmachung des Bezirkswahlleiters für den Bereich der Bezirksärztekammer Nordbaden zur Kammerwahl 2014 Der Bezirkswahlausschuss hat in seiner Sitzung vom 7. April 2014 beschlossen: Nach § 10 Absatz 1 Satz 1 der Wahlordnung 2013 (WO) wird für je 170 im Bezirk Wahlberechtigte ein Vertreter gewählt. Die Zahl der Wahlberechtigten im Bezirk betrug am 1. April 2014: 16 637. Also sind 97 Bezirksvertreter zu wählen. Nach § 10 Absatz 1 Satz 2 WO werden davon ein Drittel über Bezirkslisten und zwei Drittel über Kreislisten gewählt. Danach sind 33 Bezirksvertreter über Bezirkslistenvorschläge und 64 Bezirksvertreter über Kreislistenvorschläge zu wählen. Nach § 10 Absatz 1 Sätze 4 ff. WO wird die Zahl der über Kreislisten zu wählenden Bezirksvertreter in der Weise bestimmt, dass der prozentuale Anteil der Wahlberechtigten in jedem Wahlkreis an der Gesamtzahl aller Wahlberechtigten im Bereich jeder Bezirksärztekammer ermittelt wird. Es werden in den Wahlkreisen Bezirksvertreter wie folgt gewählt: Wahlkreis Ärzteschaft Baden-Baden 2 Bezirksvertreter Wahlkreis Ärzteschaft Calw 3 Bezirksvertreter Wahlkreis Ärzteschaft Freudenstadt 2 Bezirksvertreter Wahlkreis Ärzteschaft Heidelberg 19 Bezirksvertreter Wahlkreis Ärzteschaft Karlsruhe 15 Bezirksvertreter Wahlkreis Ärzteschaft Mannheim 14 Bezirksvertreter Wahlkreis Ärzteschaft Neckar-Odenwald 2 Bezirksvertreter Wahlkreis Ärzteschaft Pforzheim/Enzkreis 5 Bezirksvertreter Wahlkreis Ärzteschaft Rastatt 2 Bezirksvertreter Wahlvorschläge für die in den Wahlkreisen und im Wahlbezirk zu wählenden Bezirksvertreter sind beim Bezirkswahlleiter der Bezirksärztekammer Nordbaden, Keßlerstr. 1 in 76185 Karlsruhe, bis spätestens Donnerstag, 2. Oktober 2014, 24 Uhr, einzureichen. Wahlvorschläge, die nicht bis zum Ablauf dieses Tages (24.00 Uhr) beim Bezirks- wahlleiter eingehen, müssen als verspätet zurückgewiesen werden. Inhalt und Form der Wahlvorschläge ergeben sich aus § 15 WO. Unvollständige oder unrichtige Wahlvorschläge können nach § 16 WO zurückgewiesen werden. Buhr Bezirkswahlleiter Ärztekammer-Informationsmarkt in Heidelberg – Die Kammer, Ihre(r) Wahl Mittwoch, 25.Juni 2014, ab 19.30 Uhr Gästehaus Max Planck Institut, Gerhard-Hauptmann-Str. 36, Heidelberg Bistrotische mit Schirmen und ein Büffet zur Stärkung bilden das Ambiente, in dem die Bezirksärztekammer ihre Mitglieder empfängt, um über ihre Tätigkeit, die anstehende Kammerwahl und Möglichkeiten der Mitgestaltung zu informieren. An Marktständen, im Saal verteilt, stehen Repräsentanten der Bezirksärztekammer, einschließlich des Präsidenten und der Geschäftsführung, um Rede und Antwort zu stehen zu Fragen zur Fort- und Weiterbildung, GOÄ, Verwendung der Kammerbeiträge, zur anstehenden Kammerwahl, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Wiedereinsteigeseminare, z. B. nach der Familienpause, Ärztegesundheit u. v. a. m. 2014: 150 Jahre verfasste Ärzteschaft in Baden! sollte ebenfalls ein Anlass sein, die Kammer im engen Kontakt zu erleben, individuell, von Person zu Person, ohne einseitigen Frontalvortrag. Die Bezirksärztekammer Nordbaden und die Ärzteschaft Heidelberg freuen sich auf Ihr Kommen. Verbindliche Anmeldung erbeten unter aerzteschaft.heidelberg@dgn.de. Bekanntmachungen Fortbildung „Geriatrische Grundversorgung“ – 60-stündiges Basiscurriculum der Bundesärztekammer Die demografische Entwicklung in Deutschland in den nächsten Jahrzehnten wird es mit sich bringen, dass Ärztinnen und Ärzte der meisten Fachrichtungen zunehmend ältere Menschen unter Ihren Patientinnen und Patienten haben werden. In den Weiterbildungsgängen vieler Fachgebiete sind geriatrische Themen und die besonderen Probleme des älteren und multimorbiden Patienten nicht sehr ausführlich berücksichtigt. An der Geriatrie interessierte Ärztinnen und Ärzte können seit geraumer Zeit die Zusatzweiterbildung „Geriatrie“ nach der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer BadenWürttemberg erwerben. Sie sieht aber eine Weiterbildungszeit von 18 Monaten bei einem zur Weiterbildung befugten Facharzt vor und ist inhaltlich so umfangreich, dass sie fast nur von den Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin und Innere Medizin gewählt wird. Die Bundesärztekammer hat jetzt ein 60-stündiges Basiscurriculum „Geriatrische Grundversorgung“ entwickelt. Dieses richtet sich an die Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete, die die Zusatzbezeichnung Geriatrie nicht erwerben wollen, Ihre Kenntnisse über wesentliche Aspekte bei der Behandlung älterer Menschen aber vertiefen möchten. Das Curriculum ist in neun Module gegliedert, die in drei Abschnitte (jeweils ein Wochenende) eingeteilt wurden. Termine: (bereits stattgefunden: 9.–11. Mai 2014) 27.–29. Juni 2014 18.–20. Juli 2014 jeweils Freitag bis Sonntag Veranstaltungsort: Diakonissenkrankenhaus Karlsruhe-Rüppurr, Diakonissenstraße 28, 76199 Karlsruhe 268 Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Brigitte R. Metz, Chefärztin Geriatrisches Zentrum Karlsruhe und Klinik für Rehabilitative Geriatrie Fachärztin für Innere Medizin; Klinische Geriatrie; Palliativmedizin; Physikalische Therapie, Ernährungsmedizin DGEM, Osteologie DVO Programm: – Besonderheiten des alten Patienten – Geriatrische Syndrome und Altersspezifika ausgewählter Erkrankungen (in mehreren Teilen) – Geriatrisches Basis-Assessment – Arzneimitteltherapie und nicht-medikamentöse Therapiemaßnahmen – Rechtliche und ethische Grundlagen – Einrichtungen geriatrischer Versorgung – Fallbeispiele Gebühr: 635,– Euro Teilnahmebedingungen: Eine Stornierung der Anmeldung ist bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Sie hat in schriftlicher Form per Post, Telefax oder E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist bei selbstverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr zu entrichten. Bei einer Abmeldung aus unverschuldeten Gründen ist der Grund der Abmeldung glaubhaft nachzuweisen. Über die Zahlungsverpflichtung wird dann nach Prüfung des Sachverhaltes nach billigem Ermessen entschieden. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Fortbildungspunkte: 60 Punkte Kontakt: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, Fax: -13 59, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de ÄBW 06 t 2014 Fortbildungsseminar: „Wiedereinstieg in den Arztberuf“ 2014 veranstaltet der Ausschuss Ärztinnen der Bezirksärztekammer Nordbaden in Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft Heidelberg und der Akademie für Ärztliche Fortbildung bereits zum achten Mal ein vierwöchiges Fortbildungsseminar zum Wiedereinstieg in den Arztberuf. Ziel der Veranstaltung ist es, Ärztinnen und Ärzte bei ihrer Rückkehr in den Beruf fachlich zu unterstützen. Die Fortbildung gliedert sich in zwei jeweils zweiwöchige Kurse. Der erste Teil hat bereits im Februar 2014 stattgefunden. Der zweite Teil kann aber unabhängig gebucht werden. Neben den beiden theoretischen Teilen wird eine Hospitation empfohlen, um den Arztberuf wieder praxisnah zu erleben. In den Theorieblöcken sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch ein breit gefächertes fachliches Angebot befähigt und ermutigt werden, ihre Ausbildung und Erfahrungen wieder im Beruf einzusetzen. Um die entstandenen Wissenslücken zu schließen, befassen sich die Fachreferentinnen/ Fachreferenten sowohl mit den medizinischen Neuerungen der letzten zehn Jahre als auch mit aktuellen Themen. Als Referentinnen und Referenten stehen ausgewählte Experten zur Verfügung. Termin: Teil 2: 30. Juni–11. Juli 2014 Montag bis Freitag, i. d. R. 9.00–15.00 Uhr Veranstaltungsort: Max-Planck-Haus (Konferenzzentrum), Gerhard-Hauptmann-Straße 36, 69120 Heidelberg Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Bärbel Kuhnert-Frey, Ausschuss Ärztinnen der Bezirksärztekammer Nordbaden Gebühr: 550,– Euro Teilnahmebedingungen: Eine Stornierung der Anmeldung ist bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Sie hat in schriftlicher Form per Post, Telefax oder E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist bei selbst verschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr zu entrichten. Bei einer Abmeldung aus unverschuldeten Gründen ist der Grund der Abmeldung glaubhaft nachzuweisen. Über die Zahlungsverpflichtung wird dann nach Prüfung des Sachverhaltes nach billigem Ermessen entschieden. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Fortbildungspunkte: 60 Punkte Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, Fax: -13 59, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de Bekanntmachungen Fortbildung: „Gesundheitssystem und Krankenhauskultur in Deutschland – eine Übersicht für ausländische Ärzte“ Aufgrund der positiven Rückmeldungen zum ersten Kurs veranstaltet die Akademie für Ärztliche Fortbildung der Bezirksärztekammer Nordbaden in Kooperation mit der Freiburg International Academy des Universitätsklinikums Freiburg erneut einen Kurs speziell für ausländische Ärzte. Ziel der Fortbildung ist es, zum Verständnis deutscher Strukturen und Gepflogenheiten und somit zur optimalen Integration ausländischer Mitarbeiter im ärztlichen Betrieb beizutragen. So soll ein Überblick über die Besonderheiten des deutschen Gesundheitssystems geschaffen werden. Neben dem strukturellen Aufbau des Gesundheitssystems und dessen aktueller Entwicklung werden zum Beispiel auch die ärztliche Selbstverwaltung und berufspolitische Strukturen dargestellt. Außerdem erhalten die Teilnehmer wichtige Informationen und Hilfestellungen für ihre Arbeit in der Klinik. Hierzu zählen Organisation und Abläufe, aber auch rechtliche Rahmenbedingungen der Patientenversorgung, interkulturelle Aspekte der Kommunikation und nicht zuletzt Kenntnisse über die Hierarchien und Zuständigkeiten. Referent Dr. med. Nabeel Farhan kam vor über 18 Jahren aus Mekka nach Deutschland und kennt sowohl die sprachlichen als auch die kulturellen Hürden aus eigenem Erleben. Durch seine langjährige Erfahrung als Arzt an einer deutschen Klinik und durch Kurse für ausländische Ärzte ist es ihm möglich, zielgenau zu unterstützen. Termin: Samstag, 19. Juli 2014 9.00–ca. 16.30 Uhr Wissenschaftliche Leitung und Referent: Dr. med. Nabeel Farhan, Freiburg International Academy, Universitätsklinikum Freiburg Veranstaltungsort: Ärztehaus Karlsruhe, Keßlerstr. 1, 76185 Karlsruhe, Karl-Wilhelm-Maurer-Saal Gebühr: 30,– Euro Teilnahmebedingungen: Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich. Sie hat in schriftlicher Form per Post, Telefax oder E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist auch bei unverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr fällig. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Fortbildungspunkte: 8 Punkte Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, Fax: -13 59, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de Fortbildungsreihe: „Notfall“ Auch dieses Jahr veranstaltet die Akademie für Ärztliche Fortbildung der Bezirksärztekammer Nordbaden wieder eine Fortbildungsreihe zum Thema „Notfall“. 2014 werden insgesamt acht verschiedene Themen behandelt. Die Fortbildungsreihe soll sowohl auf mögliche Notfälle in der eigenen Praxis vorbereiten, als auch den im Bereitschaftsdienst tätigen Ärztinnen und Ärzten als Auffrischung dienen. Die Veranstaltungstermine sind einzeln buchbar. Im Notfall werden Ärztinnen und Ärzte mit verschiedensten Krankheitsbildern konfrontiert. Gezielte Diagnostik und schnelles medizinisches Handeln sind gefragt. Die Konzeption der Fortbildungsreihe orientiert sich an häufig auftretenden Krankheitssymptomen, welche zu Themenkomplexen und Leitsymptomen summiert wurden. Im Herbst folgt der zweite Block der Fortbildungsreihe mit vier weiteren Themen. Für die Vortragsreihe konnten wieder hochfachqualifizierte Referenten gewonnen werden. Das Referententeam besteht i. d. R. aus einem Krankenhausarzt und einem niedergelassenen Arzt, sodass die Möglichkeiten und Grenzen ambulanter Versorgung ausgelotet werden können. Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Ernst-Rainer Sexauer, 2. Vorsitzender der Ärzteschaft Karlsruhe Veranstaltungsort: Ärztehaus Karlsruhe, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Karl-Wilhelm-Maurer-Saal (1. OG) Gebühr: 20,– Euro/Veranstaltung Teilnahmebedingungen: Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich. Sie hat in schriftlicher Form per Post, Telefax oder E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist auch bei unverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr fällig. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Fortbildungspunkte: 3 Punkte/Veranstaltung Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, Fax: -13 59, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de Termine Block I: jeweils 19.30–ca. 22.00 Uhr Dienstag, 24. Juni 2014 Neurologische Notfälle Referenten: Prof. Dr. med. Georg Gahn, FA für Neurologie Dr. med. Klaus-Matthias Hasert, FA für Neurologie Donnerstag, 24. Juli 2014 Psychiatrische Notfälle Referenten: Dr. med. Christian Harter, FA für Psychiatrie und Psychotherapie Dr. med. Andrea Groß, FA für Psychiatrie ÄBW 06 t 2014 269 Bekanntmachungen Fortbildung: Ärzte-Seminare Karlsruhe Die Bezirksärztekammer Nordbaden freut sich, auch dieses Jahr wieder die Ärzte-Seminare Karlsruhe mitzugestalten. Die Ärzte-Seminare Karlsruhe der Karlsruher Messe- und Kongress GmbH und des Städtischen Klinikums Karlsruhe finden 2014 als fest etablierte und renommierte Fortbildungsveranstaltung in der Region Nordbaden bereits zum 20. Mal statt. Die Bezirksärztekammer Nordbaden beteiligt sich mit einem zweitägigen Intensivkurs rund um das Thema „Haut“ für Hausärzte. Die Seminare wenden sich an Ärztinnen und Ärzte, die sich praxisnah auf einen aktuellen Wissensstand bringen wollen. Dabei verfolgen die Vorträge immer die Intention, aktuelles Wissen – wissenschaftlich fundiert und begründet – dem konkreten Alltagsbedarf entsprechend aufzubereiten und zu vermitteln. Diesen Winter finden parallel 2-Tages-Intensivkurse statt, zu den Themen t /FVSPMPHJF t (ZOÊLPMPHJF(FCVSUTIJMGF t )BVTBS[U4QF[JBMo Fokus Haut Termin: 5.–6. Dezember 2014 (Fr–Sa) Bezirksärztekammer Südbaden Geschäftsstelle: Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 6 00 47-0 Fax (07 61) 89 28 68 Kammerwahlen 2014 Bekanntmachung des Bezirkswahlleiters für den Bereich der Bezirksärztekammer Südbaden Der Bezirkswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 9. April 2014 die Zahl der zu wählenden Bezirksvertreter in den einzelnen Wahlkreisen und im Wahlbezirk gemäß § 10 der Wahlordnung (WO) festgestellt. Nach § 10 Abs. 1 Satz 1 WO wird für je 170 im Wahlbezirk Wahlberechtigte ein Vertreter gewählt. Nach § 10 Abs. 1 Satz 2 WO wird ein Drittel der Vertreter über Bezirkslisten und zwei Drittel der Vertreter über Kreislisten gewählt. Bei 13 094 wahlberechtigten Ärztinnen und Ärzten (Stichtag: 01. 04. 2014) sind von den insgesamt 77 Bezirksvertretern 51 Bezirksvertreter in den zehn Wahlkreisen zu wählen. Ihre Zahl verteilt sich auf die Wahlkreise wie folgt: Veranstaltungsort: Messe Karlsruhe, Messeallee 1, 76287 Rheinstetten Fortbildungspunkte: 2-tägige Kurse: „Hausarzt Spezial – Fokus Haut“ und „Neurologie“ 14 Punkte; „Gynäkologie & Geburtshilfe“ 15 Punkte Kontakt: congress & more | Klaus Link GmbH; Frau Silvia Scholz-Amend; E-Mail: scholz-amend@ congressandmore.de; www.aerzte-seminare-karlsruhe.de Detailliertere Informationen zum Programm und zur Anmeldung können Sie dem im Ärzteblatt beiliegenden Informationsflyer entnehmen. 270 ÄBW 06 t 2014 Wahlkreise Wahlberechtigte Breisgau-Hochschwarzwald 1512 Emmendingen 739 Freiburg 3568 Konstanz 1671 Lörrach 932 Ortenaukreis 2003 Rottweil 481 Schwarzwald-Baar-Kreis 1173 Tuttlingen 392 Waldshut 623 51 Bezirksvertreter 6 3 14 6 4 8 2 5 1 2 Wahlbezirk Südbaden Wahlberechtigte 13 094 Bezirksvertreter 26 Für die Wahlvorschläge ergibt sich gemäß § 15 Abs. 5 der Wahlordnung für die Anzahl der Bewerber daraus Folgendes: Wahlkreise Breisgau-Hochschwarzwald Emmendingen Freiburg Konstanz Lörrach Ortenaukreis Rottweil Schwarzwald-Baar-Kreis Tuttlingen Waldshut Anzahl der Bewerber 7–12 4–6 15–28 7–12 5–8 9–16 3–4 6–10 2 3–4 Wahlbezirk Südbaden Anzahl der Bewerber 27–52 Wahlvorschläge für die Wahl der Bezirksvertreter in den Wahlkreisen und im Wahlbezirk müssen dem Bezirkswahlleiter im Original, als Telefax (07 61) 89 28 68, als Fotokopie oder als E-Mail: Wahlvorschlaege@baek-sb.de bis zum Ablauf des vorletzten Werktages der 40. Kalenderwoche, somit bis spätestens Donnerstag, den 2. Oktober 2014, 24.00 Uhr, vorgelegt werden. Die Wahlvorschläge für die Wahlkreise und den Wahlbezirk sind beim Bezirkswahlleiter, Dr. jur. Ungewitter, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg, einzureichen. Wahlvorschläge, die erst danach eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Inhalt und Form der Wahlvorschläge ergeben sich aus § 15 WO. Den Wahlvorschlägen müssen Erklärungen der Bewerber im Original, als Telefax (07 61) 89 28 68, als Fotokopie oder als E-Mail: Wahlvorschlaege@baek-sb.de beigefügt sein, dass sie der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen. Ein Wahlvorschlag ist zuzulassen, wenn er bis zum Ablauf der Einreichungsfrist den Anforderungen dieser Wahlordnung entspricht (§ 16 WO). Die Wahl der Bezirksvertreter findet ab dem Tag der Versendung der Wahlunterlagen im November 2014 statt. Die Wahlfrist ist gewahrt, wenn der Stimmbrief spätestens am letzten Tag der Frist zur Ausübung des Wahlrechts am Freitag, den 28. November 2014, 24.00 Uhr, dem Bezirkswahlleiter zugegangen ist. Die Wahlunterlagen werden jedem Wahlberechtigten zugesandt. Dr. jur. Ungewitter Bezirkswahlleiter Bekanntmachungen Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung Südbaden Ausführliche Informationen/ Anmeldeformulare finden Sie auf unserer Homepage www.baek-sb.de/akademie Alle Veranstaltungen sind von der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt und auf das Fortbildungszertifikat anrechenbar. Achtsamkeitsbasierte Stressbewältigung für Ärztinnen und Ärzte – Tagesworkshop Leitung: Dr. med. Hendrikje Posch, Freiburg, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, MBSR/ MBCT-Lehrerin; Dipl.-Ing. (BA) Anke Wunderlich, Freiburg, Bewegungs- und Ausdruckstherapeutin, MBSR/MBCT-Lehrerin Berufstätige im Gesundheitswesen stehen heute vor besonderen Herausforderungen: zunehmende Beschleunigung in den Arbeitsabläufen, Zeitdruck und emotionale Belastungen. Um Überforderung nachhaltig vorzubeugen und auch in stressigen Zeiten innere Ruhe und Stabilität zu bewahren, ist es sinnvoll, Achtsamkeit zu praktizieren. Achtsamkeit bedeutet, die erlebten Erfahrungen im gegenwärtigen Augenblick bewusst und nicht wertend wahrzunehmen. Wir lernen innezuhalten, unbewusste oder automatische Verhaltensweisen zu erkennen und gelassener und kreativer mit dem Berufsalltag umzugehen. Methoden sind: – Achtsamkeitsmeditationen im Liegen, Sitzen, Stehen und Gehen – sanfte Yogaübungen – Impulsreferate und Reflexionen – Achtsamkeitsübungen für den Berufsalltag Achtsamkeit unterstützt Sie dabei: Konstruktiv Stress zu bewältigen, Burn-out vorzubeugen, den Blick für das Wesentliche zu öffnen und Prioritäten zu klären, Selbstfürsorge und Selbstakzeptanz im beruflichen Alltag zu leben. Termin: Freitag, 4. Juli 2014 – Vertiefungstag Freitag, 10. Oktober 2014 Zeit: 10.00 s.t.–16.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: jeweils 100,– Euro Hygienebeauftragter Arzt – Onlinekurs Leitung: Dipl.-Volkswirt Dr. med. Wolfgang Gärtner, Deutsches Beratungszentrum für Hygiene (BZH GmbH), Freiburg Zum Hygienebeauftragten Arzt kann nur bestellt werden, wer über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügt und spezielle Kenntnisse auf dem Gebiet der Hygiene und der medizinischen Mikrobiologie erworben hat. Die Mindestanforderung beinhaltet den Besuch eines vierzigstündigen Kurses nach dem Curriculum der Bundesärztekammer. Regelmäßig bieten wir in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Beratungszentrum für Hygiene (BZH) die curriculäre Fortbildung „Hygienebeauftragter Arzt“ als Blended-Learning-Kurs mit einer verkürzen Anzahl von Präsenztagen in Kombination mit E-Learning an. Die internetbasierten 20 Kurseinheiten stehen ab 15. Juli 2014 zur Verfügung. Die verbleibenden 20 Lerneinheiten werden in einem 2-TagesKurs vorgestellt. Die Teilnahme an der Präsenzveranstaltung ist nur möglich, wenn zuvor die E-Learning-Einheiten absolviert wurden. Die Präsenzveranstaltung findet am 23./24. Oktober 2014 im Haus der Ärzte in Freiburg statt. Termin: Online-Phase ab 15. Juli 2014 Präsenztage 23. und 24. Oktober 2014 Online-Phase ab 01. November 2014 Präsenztage 26. und 27. Februar 2015 Zeit: Donnerstag, 9.00 s.t.–ca. 18.00 Uhr und Freitag, 8.00 s.t.–ca. 18.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: jeweils 600,– Euro Medizinische Hypnose für Ärzte Leitung: PD Dr. Uwe H. Ross, Freiburg Einführungskurs In diesem einführenden Workshop werden auf der Basis aktueller neurophysiologischer Erkenntnisse wirkungsvolle Ad-hoc-Interventionen der modernen Hypnose bei akuten und chronischen Schmerzen, somatoformen Störungen, Schlafstörungen, Spannungszuständen, nichtorganischen Schwindelbeschwerden und Tinnitus praktisch erfahrbar vermittelt. In der täglichen Praxis angewendet, können die Beschwerden für den Patienten durch Hypnose-Techniken unmittelbar erlebbar reduziert werden. Wesentlicher Vorteil hypnotherapeutischer Ansätze in der Behandlung dieser Störungen ist zudem, dass sie – konsequent ressourcen- und lösungsorientiert eingesetzt – vermehrt die unwillkürliche, unbewusste Erlebnisebene des Patienten einbeziehen und unter anderem bei Schmerz objektivierbare psychobiologische Wirkungen entfalten. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben methodische Fertigkeiten in der Anwendung spezieller Hypnose-Techniken zur Beschwerdeminderung und zur Aktivierung innerer Ressourcen bei psychosomatischen Störungen sowie bei Spannungszuständen, zum Beispiel vor medizinischen Eingriffen. Termin: Samstag, 26. Juli 2014 (Warteliste) Samstag, 25. Oktober 2014 Zeit: 9.00 s.t.–16.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: jeweils 100,– Euro Notarztseminar zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ gemäß Curriculum der Bundesärztekammer Leitung: Dr. med. Frank Koberne, St. Josefskrankenhaus Freiburg Die Teilnehmer erhalten eine qualitativ hochwertige Ausbildung im Bereich der Notfallmedizin auf Grundlage aktueller internationaler Richtlinien wie ERC und ATLS Algorithmen. Sichergestellt wird ein hoher Anteil an praktischen Übungen und Simulationen in Kleingruppen. Einbezogen werden zudem alle an der Notfallversorgung beteiligten Organisationen wie Feuerwehr und Polizei. Termin: 24. November– 2. Dezember 2014 Zeit: Montag bis Dienstag (ohne Sonntag), 8.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr Ort: Freiburg Entgelt: 850,– Euro Notfalltraining für Ärzte Leitung: Dr. Stefan Leisinger, Emmendingen Grundkurs Der plötzliche Herztod ist eine der häufigsten Todesursachen in der Bundesrepublik Deutschland. Die sofortige effiziente und gut strukturierte erweiterte Reanimation mithilfe eines guten Atemwegsmanagements unterstützt durch Defibrillation und Notfallmedikation, ist dann der Überlebensfaktor Nr. 1 für diese Patienten. Neben einer Einführung in die medizinischen Grundlagen erhalten Sie in diesem Seminar auch die Möglichkeit eines Intensivtrainings zur erweiterten cardiopulmonalen Reanimation gemäß den gültigen Standards des European Resuscitation Council und der Bundesärztekammer. Programm: Medizinische Grundlagen – Basistherapie – CPR – Venenzugänge – Beatmung – Elektrotherapie Termin: Samstag, 11. Oktober 2014 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Entgelt: 100,– Euro Kardiozirkulatorische Notfälle Herzrhythmusstörungen gehören neben den Krebserkrankungen zu den häufigsten Todesursachen. In Deutschland sterben nach Schätzungen jährlich zwischen 70 000 und 80 000 Menschen den rhythmogen bedingten plötzlichen Herztod. ÄBW 06 t 2014 271 Bekanntmachungen Nur wenige Patienten überleben dank rechtzeitig eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen. Dieses Seminar vermittelt den teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten die sichere Fähigkeit, lebensbedrohliche Rhythmusstörungen rasch zu erkennen und geeignete Sofortmaßnahmen einzuleiten. Programm: Rhythmusstörungen – Elektrotherapie – Notfallmedikamente – EKG-Simulation – Fallbesprechung Kreislauf – Mega-Code-Traing Erw. gemäß ERC – Airway-Management (Larynxmaske; Combitube etc.) Termin: Samstag, 25. Oktober 2014 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Zeit: 9.00 s.t. – 17.00 Uhr Entgelt: 100,– Euro Traumatologische Notfälle Erleiden Personen akute Gewalteinwirkungen, zum Beispiel aufgrund von Verkehrsunfällen oder im Rahmen einer Schlägerei, werden häufig Verletzungsmuster zu spät erkannt. Es verstreicht wertvolle Zeit, in welcher der Patient nicht die benötigte Behandlung erhält. Dieses Seminar soll teilnehmende Ärztinnen und Ärzte in die Lage versetzen, akute Lebensgefahr bei durch Trauma verletzten Notfallpatienten abzuwenden sowie die Vitalfunktionen zu sichern. Durch rasches Erfassen der traumatischen Gesamtbelastung und geeignete therapeutische Maßnahmen ist es möglich, den Patienten zu stabilisieren. Programm: Unfallmechanismen – Primary/ Secondary Survey – SchädelHirn-Trauma – Wirbelsäulentrauma – Extremitätentrauma – Thoraxtrauma – Abdominaltrauma – Bodycheck – Immobilisation – Fallbesprechung Trauma – Primary & Secondary survey – Mega-Code-Training Erw. gemäß ERC Termin: Samstag, 15. November 2014 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Entgelt: 100,– Euro 272 Pädiatrische Notfälle Basiskurs Palliativmedizin Notfälle mit Kindern stellen hohe Anforderungen an die beteiligten Helfer. Sie erfordern spezielle Kenntnisse und bedeuten eine hohe emotionale Belastung. Unsicherheiten resultieren häufig aus lückenhaften pädiatrischen Kenntnissen und Fertigkeiten. Dieses Seminar vermittelt allen in diesem Bereich Tätigen die nötige Routine und das entsprechende Hintergrundwissen, um in Zukunft in solchen Situationen richtig reagieren zu können. Programm: Anatomische und physiologische Besonderheiten – Pädiatrische Notfallsituationen/Anamneseerhebung, Intubation, Airwaymanagement – Intraossäre Infusion/ Dehydration – Reanimation (PALS), nach ILCOR 2000 Termin: Samstag, 26. Juli 2014 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Entgelt: 100,– Euro Leitung: Dr. Tobias Reiber, Freiburg Seit 2003 treffen sich im Rahmen der vom Arbeitskreis Palliativmedizin Freiburg durchgeführten und von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Bezirksärztekammer Südbaden getragenen palliativmedizinischen Basiskurse Ärztinnen und Ärzte aus den unterschiedlichsten Fachgruppen, aus Praxis und Klinik, zur gemeinsamen Fortbildung. Schwerpunkte des Seminars sind die von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin gegliederten Inhalte, nämlich Schmerztherapie und Symptomkontrolle, Kommunikation und Ethik in gut ausgewogenen Verhältnissen. Ob der Basiskurs als Ausgangspunkt einer intensivierten Ausbildung zum Palliativmediziner, einer Orientierung oder einer Rekapitulation bereits gekannter Fakten dient, ist dabei nebensächlich – der Kurs soll allen Interessierten eine Hilfe im beruflichen (und vielleicht auch persönlichen) Alltag sein. Termine: 24./25. Oktober 2014 28./29. November 2014 9./10. Januar 2015 Zeit: freitags, 14.00 s.t.–18.30 Uhr, samstags, 9.00 s.t.–18.30 Uhr Ort: Caritas Tagungszentrum, Freiburg Entgelt: 550,– Euro Notfalltraining für Arzt und Praxisteam Immer wieder kommt es in Arztpraxen zu Notfallsituationen. Das Praxisteam wird dann vor eine sehr schwierige Aufgabe gestellt. Unser Seminar vermittelt allen in diesem Bereich Tätigen die erforderliche Routine und das nötige Hintergrundwissen, um in Zukunft in solchen Situationen richtig reagieren zu können. Programm: Vermittlung gültiger Standards der Herz-Lungen-Wiederbelebung/Algorithmen der Patientenversorgung, Übung invasiver Maßnahmen Termin: Mittwoch, 29. Oktober 2014 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Zeit: 15.00 s.t.–19.00 Uhr Entgelt: 75,– Euro pro Person ÄBW 06 t 2014 Basiskurs Palliativmedizin – Onlinekurs Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. Gerhild Becker Msc Palliative Care (King’s College London), Lehrstuhl für Palliativmedizin, Universitätsklinikum Freiburg Seit Mitte 2013 wird in der Weiterbildung ein neues Kursformat „Blended Learning“ angeboten, das es ermöglicht, die Dauer der Präsenzveranstaltung zu verkürzen und trotzdem die 40-stündige Weiterbildung sicherzustellen. Blended Learning ist eine Kombination aus Präsenztagen und E-LearningModulen. Der Kurs beginnt mit zwei Präsenztagen. Dazu ergänzend werden weitere 20 Lerneinheiten als E-Learning Module online bereitgestellt, die Sie flexibel und bei freier Zeiteinteilung abrufen können. Ergänzt werden die E-Learning Module durch 3 interaktive Online-Meetings, in denen Sie die Möglichkeit haben, live Fragen und eigene Fälle einzubringen und mit einer Fachexpertin zu diskutieren. Der Kurs schließt mit einem kurzen E-Test zur Selbstkontrolle ab – so können Sie ihren Lernerfolg selbstständig überprüfen. Alle Online-Inhalte sind zu jeder Zeit und von überall per Internet abrufbar. Präsenztermin: 13./14. Februar 2015 Zeit: 9.00 Uhr s.t.–18.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Online-Phase: 15. Februar bis 30. April 2015 (20 Unterrichtseinheiten) Entgelt: 550,– Euro Palliativmedizin Fallseminar Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. Gerhild Becker Msc Palliative Care (King’s College London), Lehrstuhl für Palliativmedizin, Universitätsklinikum Freiburg Das Kursangebot wendet sich an Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis, die bereits den Basiskurs Palliativmedizin (40 Kurseinheiten) erfolgreich absolviert haben und sich in der Betreuung Schwerkranker und Sterbender besonders engagieren möchten. Das Fallseminar ist multidisziplinär konzipiert und beachtet die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. und der Bundesärztekammer, die in Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet wurden. Weiterhin werden Kursinhalte des German Programm in Palliative Care Education genutzt (Verbundprojekt der durch die Deutsche Krebshilfe geförderten Akademien für Palliativmedizin in Zusammenarbeit mit der Harvard Bekanntmachungen Medical School, Center for Palliative Care, Boston, USA und der Christopherus Akademie, Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin der Universität München). Das Fallseminar besteht aus drei Modulen à 40 Kurseinheiten, die sich über jeweils fünf Tage erstrecken. Modul 1 Der schwerkranke, sterbende Patient, sein soziales Umfeld und das behandelnde Team Modul 2 Der individuelle Prozess des Sterbens im gesellschaftlichen Kontext Modul 3 Professionelles Handeln in der Palliativmedizin Termine: Modul 1: 16.–20. März 2015 Modul 2: 22.–26. Juni 2015 Modul 3: 7.–11. Dezember 2015 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 550,– pro Modul Psychosomatische Grundversorgung Die aktuelle Weiterbildungsordnung schreibt für nahezu alle Fachgebiete den Erwerb von Kenntnissen in psychosomatischer Grundversorgung vor. Diese Qualifikation kann durch Teilnahme an den Kursen entsprechend den jeweiligen Vorgaben der WBO erworben werden. Die Vorgaben beinhalten beispielsweise für KollegInnen in 5-jähriger Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin Kenntnisse über 80 Stunden Psychosomatik: 20 Stunden Theorie, 30 Stunden verbale Intervention sowie 30 Stunden Balint-Gruppenarbeit. Diese werden durch den Besuch von 10 Samstagsterminen à 8 Stunden nach eigener Wahl nachgewiesen. Alternativ können auch 5 Samstagsveranstaltungen mit dem Wochenkurs PGV kombiniert werden. Dieser findet dreimal pro Jahr in der RehaKlinik Glotterbad bei Freiburg statt. Die Leistungen nach den EBMZiffern 35100/35110 (Theorieseminare, Reflexion der ArztPatient-Beziehung, verbale Interventionstechniken) dürfen nur von Ärzten erbracht werden, die eine Qualifikation durch Teilnahme an einem 80-stündigen Seminar erworben haben (z. B. 10 Samstagstermine des vorliegenden Curriculums, bei Kombination mit dem Blockkurs sind die Vorgaben der Psychotherapievereinbarung bez. der balintoder patientenbezogenen Selbsterfahrungsgruppen zu beachten). Im Rahmen der Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ist das Seminar PGV für die Qualifikation Psychosomatik anrechenbar. Samstagsveranstaltungen (8 Stunden) 28. Juni 2014 Sexuelle Störungen des Mannes und der Frau 27. September 2014 Alkoholerkrankungen 18. Oktober 2014 Schlafstörungen 6. Dezember 2014 Männerspezifische Aspekte bei psychischen Störungen Zeit: jeweils 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 90,– Euro pro Samstag Wochenkurs (40 Stunden) Termin: 30. Juni–4. Juli 2014 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Rehaklinik Glotterbad, Glottertal Entgelt: 450,– Euro Reisemedizin – Aufbauseminar Flugreisemedizin/ Tauchsportmedizin (14 Std.) Termin: 27./28. Juni 2014 Zeit: Freitag und Samstag, ganztägig Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 200,– Euro Mindestteilnehmerzahl erforderlich! Kursweiterbildung Suchtmedizin zur Erlangung der Zusatzbezeichnung gemäß WBO 2006 Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg und Dr. Friedemann Hagenbuch, Zentrum für Psychiatrie Emmendingen Suchttherapie geht alle an! Abhängigkeitserkrankungen begegnen beinahe täglich jeder Ärztin, jedem Arzt, ob in der Praxis oder im Krankenhaus tätig. Besonders der Substanzmissbrauch von Alkohol, Nikotin, stimulierenden Substanzen und auch Medikamenten bei Jugendlichen stellt eine unübersehbare Herausforderung für die Ärzteschaft insgesamt dar. Suchtmedizin ist deshalb eine Querschnittsaufgabe für alle Fachgebiete, und sie ist keineswegs auf den relativ kleinen Kreis der Drogenabhängigen beschränkt. Die Fähigkeit zum Erkennen einer möglichen Abhängigkeitserkrankung bzw. Gefährdung – sei es nun durch Alkohol, Medikamente oder Drogen – gehört zum notwendigen Rüstzeug aller Ärztinnen und Ärzte. In der aktuellen Weiterbildungsordnung 2006 ist die Suchtmedizin als Zusatzweiterbildung geführt und beinhaltet eine 50-stündige Kursweiterbildung und abschließender Prüfung. Ab 2013 wird das Seminar als Wochenkurs angeboten. Die Module (Bausteine I bis V, Grundlagen I und II, Alkohol/ Tabak/Medikamente, Illegale Drogen, Wahlthemen und Motivierende Gesprächsführung) können gesondert gebucht werden. Termin: geplant für Anfang 2015 Zeit: Montag–Freitag, 9.00–18.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 550,– Euro Suchtmedizin – Update 2014 Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg / Dr. Friedemann Hagenbuch, Zentrum für Psychiatrie Emmendingen Abhängigkeitserkrankungen, oft verbunden mit Substanzmissbrauch von Nikotin, Alkohol und Medikamenten sowie illegalen Drogen, gehören zu den größten sozialmedizinischen Problemen in Deutschland. Dem hat die aktuelle WBO Rechnung getragen und die Zusatzweiterbildung Suchtmedizin etabliert. Um alle Inhaber dieses Zusatztitels sowie besonders am Thema Suchtmedizin interessierte Kolleginnen und Kollegen stets über aktuelle Entwicklungen auf diesem Fachgebiet zu informieren, bietet die Akademie wieder ein SuchtUpdate an. In prägnanten Kurzreferaten werden suchtmedizinische Themen mit viel Raum für Diskussion und Austausch dargestellt. Die Referenten arbeiten größtenteils in „badischen“ Einrichtungen, sodass auch Fragen der lokalen Kooperation thematisiert werden können. Zielgruppe der Veranstaltung sind neben Ärztinnen und Ärzten alle anderen Berufsgruppen, die sich im stationären oder ambulanten Behandlungskontext mit Suchtfragen beschäftigen. Termin: Mittwoch, 8. Oktober 2014 Zeit: 15.00 s.t.–18.15 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Freiburg Entgelt: kostenfrei – Anmeldung erforderlich! Schmerztherapie – Kompaktseminar Die Zusatzweiterbildung „Spezielle Schmerztherapie“ umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung und Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten, bei denen der Schmerz seine Leitund Warnfunktion verloren und einen selbstständigen Krankheitswert erlangt hat. Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung ist neben der Absolvierung einer Weiterbildungszeit von 12 Monaten bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 der Besuch eines 80-stündigen Weiterbildungskurses erforderlich. ÄBW 06 t 2014 273 Bekanntmachungen Seminarinhalte: Block A Grundwissen über Pathogenese, Diagnostik und Therapie von chronischen Schmerzen, Psychische Störungen mit Leitsymptom Schmerz und psychosomatische Wechselwirkungen bei chronischen Schmerzzuständen Block B Medikamentöse Schmerztherapie/ Neuropathische Schmerzen, Interventionelle und andere nicht-medikamentöse Verfahren in der Schmerztherapie – Kopfschmerz Block C Schmerzen bei vaskulären und viszeralen Erkrankungen, Schmerzen im Alter und bei Kindern und Jugendlichen, Tumorschmerz und Palliativmedizin Block D Muskuloskelettale Schmerzen, Rückenschmerz, SchulterNackenschmerz, Muskelschmerz, weit verbreitete Schmerzen (widespread pain), Fibromyalgie, Gelenkerkrankungen Der Besuch des Kurses wird auch solchen Kolleginnen und Kollegen empfohlen, die sich einen umfassenden Überblick über die aktuelle Entwicklung in der Schmerztherapie aneignen möchten. 2 Wochenkurse à 40 Std. Termine: (geplant) Teil 1: 24.–28. November 2014 Teil 2: 19.–23. Januar 2015 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 800,– Euro Bitte Programme und Anmeldeformulare anfordern! Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg, Telefon (07 61) 6 00-47 36/ 47 37/47 38/47 39/47 51, Fax (07 61) 6 00-47 44, E-Mail: akademie@baek-sb.de; www.baek-sb.de/akademie 274 Bezirksärztekammer Südwürttemberg Geschäftsstelle: Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Tel. (0 71 21) 9 17-24 15/-24 16 Fax (0 71 21) 9 17-24 00 Neuwahl der Mitglieder der Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Südwürttemberg 2014 Der Bezirkswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 3. April 2014 die Zahl der zu wählenden Mitglieder und Ersatzpersonen in den einzelnen Wahlkreisen und im Wahlbezirk festgestellt. Bei 11 076 wahlberechtigten Ärztinnen und Ärzten (Stichtag: 01. 04. 2014) sind von den insgesamt 65 Vertretern 43 Mitglieder über die neun Kreislisten zu wählen. Ihre Zahl verteilt sich auf die Wahlkreise wie folgt: Wahlkreis Stadtkreis/ Landkreis Alb-Donau Biberach Bodensee Ravensburg Reutlingen Sigmaringen Tübingen Ulm Zollernalb wahlberechtigt Ärztinnen/ Ärzte 545 779 1091 1680 1183 534 2522 2171 571 Über die Bezirksliste sind 22 Mitglieder zu wählen. Die Wahlen werden aufgrund von Wahlvorschlägen durchgeführt. Ein Wahlvorschlag muss mehr Bewerber enthalten, als Bezirksvertreter im jeweiligen Wahlkreis bzw. im Wahlbezirk zu wählen sind. Die Zahl der Bewerber darf das Doppelte der jeweils zu Wählenden nicht überschreiten. Die Kreiswahlvorschläge dürfen nur Bewerber enthalten, die in dem betreffenden Wahlkreis wählbar sind. Dasselbe gilt entsprechend für die Bezirkswahl- ÄBW 06 t 2014 vorschläge. Ein Bewerber darf jeweils nur auf einem Kreiswahlvorschlag und nur auf einem Bezirkswahlvorschlag benannt sein. Ein Wahlvorschlag soll ein Kennwort erhalten und ihm müssen Erklärungen der Bewerber beigefügt sein, dass sie der Aufnahme in diesen Wahlvorschlag zustimmen. Wahlvorschläge müssen dem Bezirkswahlleiter bis zum Ablauf des vorletzten Werktages der 40. Kalenderwoche vorgelegt werden. Endtermin für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahlkreise und den Wahlbezirk ist Donnerstag, der 2. Oktober 2014. Bis spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen sämtliche Wahlvorschläge für die Wahl in den Wahlkreisen und im Wahlbezirk beim Bezirkswahlleiter, Herrn Dr. iur. Foth, Haldenhaustraße 11, 72770 Reutlingen, eingereicht sein. Wahlvorschläge, die erst am Freitag, dem 3. Oktober 2014, oder später eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden! Dr. iur. Foth Bezirkswahlleiter Vertreter 2 3 4 7 5 2 10 8 2 Kurse der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ Ärztinnen und Ärzte dürfen frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CMEPunkte sammeln möchten. Mithilfe der von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können 10 Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro CD-ROM beträgt 39,– Euro. Fortbildungs-Doppel-DVD „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ Am 29. 09. 2010 hat die Bezirksärztekammer Südwürttemberg in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Tübingen eine Fortbildungsveranstaltung mit dem Thema „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ durchgeführt. In den Beiträgen wurden ein Spiel exemplarisch beschrieben, die Spielsucht aus der Sicht betroffener Eltern und des Kinder- und Jugendpsychiaters dargestellt, Aspekte von PC-Spiel und Gewalt aufgezeigt, die ambulante Therapie von PC-Spielsucht erläutert und die Möglichkeiten der Suchtprävention benannt. Diese Veranstaltung wurde in Bild und Ton aufgezeichnet und in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger Beantwortung von 70 Prozent der beiliegenden Fragen, die sich auf die Beiträge beziehen, können vier Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro Doppel-DVD beträgt 34,50 Euro. Bekanntmachungen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung – Bezugspersonen – heikle Gespräche Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in seiner Sitzung am 7. August 2013 beschlossen, eine Fortbildungsveranstaltung zu dem Themenbereich um das neue Bundeskinderschutzgesetz anzubieten. Dabei sollte es zunächst nicht vorrangig um Institutionen oder Projekte gehen, die den Ärzten als mögliche Ansprechpartner bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zur Verfügung stehen, sondern um die heikle Situation des Erstgespräches, wenn es einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gibt und der Arzt in das Spannungsfeld zwischen Schweigepflicht und Fürsorge für das Kind gerät. In diesem Erstgespräch kommt es sehr darauf an, „den richtigen Ton zu treffen“, damit es gelingt, mit den Betroffenen einen Kontakt herzustellen, sodass sie bereit sind, Hilfe anzunehmen und sich nicht verärgert oder erschrocken zurückziehen. Deshalb liegt der Schwerpunkt dieser Fortbildungsveranstaltung darauf, die Methoden der motivierenden Gesprächsführung in einem theoretischen Teil vorzustellen und anschließend in einem praktischen Teil einzuüben. Termin: Samstag, 28. Juni 2014 9.00–17.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 29/2014) Programm: 9.00–9.15 Uhr Begrüßung 9.15–10.00 Uhr Das Bundeskinderschutzgesetz: Der Arzt zwischen Schweigepflicht und Kindeswohlgefährdung Referent: Kammeranwalt Buhr, BÄK Nordbaden 10.00–10.45 Uhr Verdachtsmomente und wie weiter? Referent: Dr. Suder, niedergelassener Kinderarzt, Tübingen 10.45–11.00 Uhr Kaffeepause 11.00–11.45 Uhr Erster Ansprechpartner bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung: Das Jugendamt Referentin: Frau Dipl.-Sozialpäd. Utecht, Landratsamt Tübingen, Jugend- und Familienberatung 11.45–13.15 Uhr Die Technik der motivierenden Gesprächsführung mit Kind u./o. Angehörigen Referentin: Frau Dr. Wernz, Oberärztin, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen 13.15–13.45 Uhr Mittagspause 13.45–15.15 Uhr Rollenspiele zur motivierenden Gesprächsführung an Fallbeispielen zu Misshandlung und sexuellem Missbrauch Referenten: Frau Dr. Wernz und Mitarbeiter 15.15–15.30 Uhr Kaffeepause 15.30–17.00 Uhr Rollenspiele zur motivierenden Gesprächsführung an Fallbeispielen zu Vernachlässigung und Schulverweigerung Referenten: Frau Dr. Wernz und Mitarbeiter Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 50,– Euro Punkte: 10 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. „Qualifikation Tabakentwöhnung“ als Blended-Learning-Maßnahme Die Veranstaltung zur „Qualifikation Tabakentwöhnung“ in der neuen Lernform des „Blended Learning“ verbindet elektronisches Lernen und einen Präsenzteil und vereint damit die Vorteile beider Fortbildungsmethoden. Das Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ wurde von der Bundesärztekammer eigens für diese Lernform entwickelt. Es besteht aus 20 Unterrichtseinheiten. Vier Stunden entfallen auf eine einführende Präsenzveranstaltung, ein 8-Stunden-Block auf ein online gestütztes Selbststudium in einem Zeitraum von circa sechs Wochen und weitere acht Stunden auf eine ganztägige abschließende Präsenzveranstaltung. Ziel dieser Qualifikationsmaßnahme zur Tabakentwöhnung ist es, Ärzten detaillierte Informationen zu den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und den gesundheitlichen Aspekten des Tabakkonsums zu vermitteln, ihre Kenntnisse für eine erfolgreiche Ansprache, Motivierung und Therapie ihrer rauchenden Patienten zu vertiefen und praktische Hilfestellung bei der Einführung von Raucherberatungen und Entwöhnungsbehandlungen in der ärztlichen Praxis oder Klinik zu bieten. Die Teilnahme an diesem Kurs befähigt zur Einzeltherapie. Die Präsenzteile werden im Ärztehaus Reutlingen durchgeführt. Termine: Mittwoch, 23. Juli 2014 14.00–17.30 Uhr Einführung Samstag, 8. November 2014 9.00–16.00 Uhr Abschlussveranstaltung (Anmeldungs-Nr. 25/2014) Leitung: Prof. Dr. med. Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 25 Gebühr: 190,– Euro Punkte: 20 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Tabakentwöhnung mit strukturiertem Therapieprogramm nach dem Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ der Bundesärztekammer In diesem Aufbaumodul werden Kenntnisse über verhaltenstherapeutische Techniken im Gruppensetting vermittelt. Durch Absolvieren dieses Kurses erfüllen teilnehmende Ärzte die Anforderungen zum Anbieten von Tabakentwöhnungskursen nach § 20 SGB V. Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Aufbaumodul ist die erfolgreiche Teilnahme am 20-stündigen Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ der Bundesärztekammer. Termin: Samstag, 6. Dezember 2014 9.00–16.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 26/2014) Leitung: Frau Dipl.-Psych. Martina Schröter, Arbeitskreis Raucherentwöhnung, Herrenberger Str. 23, 72070 Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 15 Gebühr: 90,– Euro Punkte: 8 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. ÄBW 06 t 2014 275 Bekanntmachungen Stressbewältigung durch Achtsamkeit Die zunehmende berufliche Belastung und die unverändert schwierigen Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland sind unbestritten. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat entschieden, seinen Mitgliedern eine Fortbildungsveranstaltung über eine Therapiemethode zur Stressbewältigung anzubieten, welche wissenschaftlich erforscht und durch Studien untersucht wird. Damit haben die Teilnehmer nicht nur für sich selbst einen Benefit, sondern sie lernen ein Behandlungskonzept kennen, welches auch für Patienten infrage kommt. Das Programm dieser Fortbildung besteht aus Vorträgen und praktischen Übungen. Termin: Samstag, 26. Juli 2014 9.00–16.45 Uhr (Anmeldungs-Nr. 35/2014) Leitung: Markus Zeh, Diplom-Pädagoge und MBSR-Lehrer, Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 200,– Euro inkl. Verpflegung, Skript und Yoga-Matte Punkte: 10 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Impfseminar gemäß dem Curriculum der Bundesärztekammer Seminar zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin Das Impfen gehört ohne Zweifel zu den wichtigsten prophylaktischen Errungenschaften der modernen Medizin. Die Ausrottung der Pocken und Rückdrängung der Kinderlähmung in Europa sind ausgewiesene Beispiele erfolgreicher Impfprophylaxe. Es gibt in Deutschland 276 aber auch Impfdefizite! Unzureichende Impfraten haben zum Beispiel Masern-Epidemien zur Folge sowie jedes Jahr vermeidbare Todesfälle durch Influenza. Aus diesem Grund hat der Vorstand der Landesärztekammer schon 1999 entschieden, dass Ärzte über die jeweiligen Gebietsgrenzen hinaus impfen dürfen. Der Besuch eines anerkannten Kurses über richtiges Impfen wird empfohlen, ist aber nicht verpflichtend. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg bietet deshalb seinen Kammermitgliedern einen Kurs an, der sich inhaltlich und zeitlich an dem Impf-Curriculum der Bundesärztekammer ausrichtet. Die Teilnehmer erhalten Gelegenheit, ihre Impfkenntnisse aufzufrischen, sich über den neuesten Stand der Grundlagen, Impfempfehlungen und Durchführung von Impfungen sowie über die Abrechnung von Impfleistungen und rechtliche Aspekte zu informieren. Es soll auch genügend Raum zum fachlichen Austausch und zur Beantwortung von Fragen durch die Referenten geben. Termin: Samstag, 13. September 2014 9.00–17.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 31/2014) Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: Wir bitten um einen Unkostenbeitrag von 20,– Euro pro Teilnehmer. Die Gebühr ist am Tag der Veranstaltung bar bei der Registrierung zu entrichten. Punkte: 8 Seit einigen Jahren ist die Entwicklung der hausärztlichen Versorgung vor allem in ländlichen Gebieten auf bekannte Weise besorgniserregend. Um wieder mehr Ärztinnen und Ärzte zu motivieren, sich in der Weiterbildung für das Fach Allgemeinmedizin zu entscheiden, wurde bereits im Dezember 2009 zwi- ÄBW 06 t 2014 schen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung und im Benehmen mit der Bundesärztekammer eine Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung geschlossen. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in diesem Zusammenhang beschlossen, Ärztinnen und Ärzten in der Weiterbildung Allgemeinmedizin ein begleitendes Schulungsprogramm anzubieten, welches in 12 Themenblöcke gegliedert ist und an vier bis fünf Fortbildungstagen pro Jahr durchgeführt wird (ca. eine Fortbildung pro Quartal). Die Teilnahme an diesen Fortbildungsveranstaltungen ist auch Wiedereinsteigern, Refreshern und Kammermitgliedern in Vorbereitung auf den Kassenärztlichen Notdienst möglich. Termine und Themen 2014: Samstag, 13. September 2014 Endokrinologie/ Rheumatischer Formenkreis 9.00–16.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 28/2014) Samstag, 22. November 2014 Palliativmedizin/Rehabilitation 9.00–17.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 23/2014) Leitung: Dr. med. Hans-Otto Bürger, niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin und Innere Medizin, Zusatzbezeichnung Notfallmedizin, Vogt Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: Wir bitten um einen Unkostenbeitrag von 20,– Euro pro Teilnehmer. Die Gebühr ist am Tag der Veranstaltung bar bei der Registrierung zu entrichten. Punkte: 8/9 Seminar zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin Auf Beschluss des Vorstandes der Bezirksärztekammer Südwürttemberg vom 06. 07. 2011 führt die Akademie für ärztliche Fortbildung seit Februar 2012 ein in 13 Thementage gegliedertes Seminar mit circa vier bis fünf Veranstaltungsterminen pro Jahr für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung Allgemeinmedizin durch. Da die Förderung der Weiterbildung Allgemeinmedizin sich nicht nur auf die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zur Allgemeinmedizin beschränken soll, hat der Vorstand entschieden, auch die Weiterbildungsbefugten mit einem Fortbildungstag jährlich zu unterstützen. Dabei sollen Themen im Mittelpunkt stehen, wie sie sich typischerweise in der Weiterbildung ergeben und welche ebenso wie die medizinischen Inhalte vermittelt werden sollten. Der erste Referent wird die Kommunikation zwischen Arzt und Patient bzw. Angehörigen und Team in allgemeinen und besonders schwierigen Situationen darstellen. Danach geht es um die Rolle des Arztes als Ausbilder und Arbeitgeber einschließlich der Beschäftigung von Vertretern sowie um die Pflichten eines Weiterbildungsbefugten, die Ausstellung von Arbeitszeugnissen und die MFA-Ausbildung. Im Anschluss werden Lernmethoden, Struktur von Fall- und Befundbesprechungen, Lerntypen, E-Learning, Literaturrecherche und die Bedeutung von Rollenspielen, Feedback und Evaluation erläutert. Zum Abschluss stehen noch der WB-Plan, das Programm WBmed und das Logbuch etc. im Mittelpunkt. Termin: Samstag, 20. September 2014 Train the trainer 9.00–16.45 Uhr (Anmeldungs-Nr. 34/2014) Leitung: Dr. med. Dipl.-Phys. Manfred Eissler, Vizepräsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: Wir bitten um einen Unkostenbeitrag von 20,– Euro pro Teilnehmer. Die Gebühr ist am Tag der Veranstaltung bar bei der Registrierung zu entrichten. Punkte: 9 Bekanntmachungen Power Point Seminar Termin: Samstag, 20. September 2014 9.00–15.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 19/2014) Leitung: Dr. med. Peter Benk, Leiter Medizincontrolling und Abrechnung der Oberschwabenklinik Ravensburg Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 99,– Euro Punkte: 10 Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Homepage für Ärzte – Grundkurs Das Seminar vermittelt die technischen Kenntnisse, die erforderlich sind, damit Ärztinnen und Ärzte ihre eigene Homepage selbst erstellen sowie pflegen und aktualisieren können. Grundkenntnisse in Windows XP oder Windows Vista sind Voraussetzung. Termin: Samstag, 4. Oktober 2014 9.00–15.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 20/2014) Leitung: Dr. Oleg Subkov, Dipl.-Volkswirt, Schwerpunkt Informationstechnologie, Dettenhausen Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 99,– Euro Punkte: 10 Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Baustein Psychotherapie (Verhaltenstherapie) im Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie – Kurs 2 Für die Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie sind nach den Richtlinien der Landesärztekammern theoretische und praktische Bausteine erforderlich. Dabei werden drei Blockkurse mit je 50 Stunden angeboten, welche – thematisch aufeinander aufbauend – im Abstand von einem Jahr durchgeführt werden. Die Kurse werden jedes Jahr an drei verschiedenen Standorten durchgeführt, sodass in jedem Jahr alle Kursteile entweder in Hornberg (Schwarzwald), Bamberg oder Borkum angeboten werden. Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg führt in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie die Kurse für den Erwerb des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie durch. Die Weiterbildungsangebote umfassen Theoriekurse, Entspannungsverfahren, Selbsterfahrung und Fallsupervision und decken damit wichtige Inhalte entsprechend den Anforderungen der Richtlinien der Landesärztekammer Baden-Württemberg ab. Termin: 28. September–4. Oktober 2014 (So–Sa) (Anmeldungs-Nr. 14/2014) Leitung: Prof. Dr. med. Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen Ort: Hotel Schloss Hornberg, Auf dem Schlossberg 1, 78132 Hornberg Gebühr: 600,– Euro (Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind in der Kursgebühr nicht enthalten) Punkte: 63 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: kostenfrei Punkte: 3 Fallseminare „Palliativmedizin“ Seit 1. Februar 2010 ist das Gendiagnostikgesetz (GenDG) in Kraft. Demnach dürfen ab 1. Februar 2012 genetische Beratungen im Zusammenhang mit genetischen Untersuchungen nur noch durch speziell qualifizierte Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden. Das GenDG ist Bundesrecht, und eine von der GendiagnostikKommission erarbeitete Richtlinie lässt leider offen, wer Träger der dort geregelten Qualifikationsmaßnahme sein soll. Es war für die Ärztekammern und für die Länderministerien ein schwieriger Prozess, den Forderungen des Bundesgesetzes einerseits zu genügen, andererseits aber auch den Ärztinnen und Ärzten eine hieb- und stichfeste Regelung zu bieten. In zahleichen Gesprächen auf Landesebene in BadenWürttemberg wurde daher ein Kompromiss gefunden, nach dem die Landesministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren die Landesärztekammer bittet, sie möge nach den Vorgaben der Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission für ihre Mitglieder Qualifikationsmaßnahmen zur gendiagnostischen Beratung anbieten. Vorgeschrieben ist eine theoretische Qualifikation über 72 bzw. 8 Stunden, Letzteres bei Beratung im Kontext der vorgeburtlichen Risikoabklärung. Alternativ kann als Übergangslösung für die Dauer von fünf Jahren die Qualifikation durch eine bestandene Wissenskontrolle nachgewiesen werden. Die Landesärztekammer und die vier Bezirksärztekammern in Baden-Württemberg bieten diese Wissenskontrollen an. Zur Vorbereitung auf die Wissenskontrollen bieten die Kammern als Hilfestellung einen sechsstündigen freiwilligen Refresherkurs an. Die Kammern Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ ist unter anderem der Nachweis einer 12-monatigen Tätigkeit bei einem Weiterbildungsbefugten erforderlich oder 120 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision. Für diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die diese Möglichkeit in Betracht ziehen, werden Fallseminare, Module I bis III, angeboten. Termine: Modul I: 18.–21. Oktober 2014 (Sa–Di) Modul II: 22.–25. Oktober 2014 (Mi–Sa) (Anmeldungs-Nr. 10/2014) Gebühr Module I und II: 890,– Euro Modul III: 21.–24. Januar 2015 (Anmeldungs-Nr. 1/2015) Gebühr Modul III: 440,– Euro Teilnehmerzahl: 20 Personen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Punkte: jeweils 40 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Demenz aktuell 2014 Termin: Mittwoch, 3. Dezember 2014 19.30–22.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 36/2014) Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Auffrischungskurs „Fachgebundene genetische Beratung (inkl. Wissenskontrolle) gem. GenDG ÄBW 06 t 2014 277 Bekanntmachungen verstehen dieses Angebot als Hilfe und Service für ihre ärztlichen Mitglieder. Termin: Samstag, 13. Dezember 2014 9.00–16.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 38/2014) Fachgruppe: FA für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, FA für Innere Medizin und Kardiologie und FA für Urologie Leitung: Frau Dr. med. Dr. rer. nat. Saskia Biskup, Praxis für Humangenetik, Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 48,– Euro Punkte: beantragt Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. 40-Stunden-Grundkurs zum Erwerb der Qualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“ nach dem Curriculum der Bundesärztekammer „Krankenhaushygiene“ – Modul I Das Sozialministerium BadenWürttemberg hat am 20. Juli 2012 eine Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) erlassen, die am 31. 07. 2012 in Kraft getreten ist und die unter anderem vorsieht, dass zur Sicherstellung der organisatorischen und personellen Voraussetzungen für die Einhaltung der anerkannten Regeln der Hygiene und Durchführung notwendiger hygienischer Maßnahmen, die Leiter von Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine, den Krankenhäusern vergleichbare, medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen sowie Tageskliniken verpflichtet sind, hygienebeauftragte Ärz- 278 tinnen und Ärzte zu bestellen. Für die Qualifikation ist eine mindestens zweijährige Berufserfahrung sowie der erfolgreiche Besuch eines 40-stündigen Grundkurses erforderlich, den die Bezirksärztekammer Südwürttemberg im Ärztehaus Reutlingen besonders für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte an zwei Wochenenden anbietet: Termine: 9.–11. Januar 2015 (Fr–So) und 30. Januar–1. Februar 2015 (Fr–So) Leitung: PD Dr. med. Klaus Schröppel, Institut für Medizinhygiene, Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 30 Gebühr: 600,– Euro Punkte: 40 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Psychoonkologie 2015 Termin: Samstag, 17. Januar 2015 9.00–14.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 9/2015) Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 50,– Euro Wird bei der KV BW zur Anerkennung als Pflichtfortbildung auf das DMP Mamma-Carcinom angemeldet. Punkte: 6 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. ÄBW 06 t 2014 Impressum Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis – individuell – nach Absprache Dr. med. Karl-Otto Walz, Neue Str. 72, 89073 Ulm Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis (Ravensburg, Friedrichshafen) – individuell – nach Absprache Dr. med. Christian Milz, Ottmannshofer Str. 44, 88299 Leutkirch Notfallmedizinischer Kurs für Medizinische Fachangestellte Teil I: Notfälle in der Arztpraxis, Lagerungsarten Teil II: Basismaßnahmen der Reanimation (Grundlagen) Termine: jeweils Mittwoch, 14.30–18.00 Uhr Teil I: 2. Juli 2014 Teil II: 9. Juli 2014 (Anmeldungs-Nrn. AH15/2014 und AH16/2014) Leitung: Dr. med. Walz, Ulm Ort: Haus der Fortbildungsakademie, 89077 Ulm, Einsteinstr. 59, 5. Stock Mindestteilnehmerzahl: 6 Gebühr: 40,– Euro pro Kurstag pro Person inkl. Skript Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Auskunft/Anmeldung: Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, Telefon (0 71 21) 9 17-24 15 oder -24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00, E-Mail: fortbildung@baek-sw.de Hinweis: Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist bitte ausschließlich an die zuständige Bezirksärztekammer zu melden. Herausgeber: Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Herausgebergremium: Dr. med. Norbert Metke (Vorsitzender), Dr. med. Ulrich Clever (stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer), Dr. med. Christoph von Ascheraden, PD Dr. med. Christian Benninger, Dr. med. Frank-Dieter Braun, Dr. med. Johannes Fechner, Dr. med. Michael Schulze, Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum Verantwortlicher Chefredakteur: Dr. med. Oliver Erens (OE) Anschrift Redaktion: Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart Telefon +49 (0) 711 / 7 69 89-45 Telefax +49 (0) 711 / 7 69 89-8 59 aebw@aebw.de Verlag und Auftragsmanagement: Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG Forststraße 131, 70193 Stuttgart Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart, Anzeigenleitung: Angela Grüssner Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 27 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 27 gruessner@gentner.de Auftrags-Management: Angela Grüssner (Leitung) Telefon +49 (0) 711 / 6 367 2-8 27 gruessner@gentner.de Rudolf Beck Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 61 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 60 beck@gentner.de Z. Zt. ist Anzeigenpreisliste Nr. 57 vom 1. 1. 2014 gültig. Layout und Gestaltung: GreenTomato GmbH, Stuttgart Druck: Vogel Druck und Medienservice GmbH & Co. KG, Höchberg Internet: www.ärzteblatt-bw.de Bezugspreise: Inland: jährlich 112,80 € zzgl. Versand kosten 19,80 € (inkl. der jeweils gül tigen MwSt.). 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Erscheinungsweise: 12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte ISSN 0720-3489 So erreichen Sie direkt unseren Leserservice Postfach 91 61, 97091 Würzburg Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-4 07 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-4 14 E-Mail: service@gentner.de PARTNER DES ARZTES in Baden-Württemberg FÜR PRA X ISEINR ICH TUNG, PR A X ISMA NAGEMENT UND MA RK ETING Apotheken, Praxen und Planung Gestaltung - Koordination mayer gmbh amalienstraße 4 75056 sulzfeld tel. 07269 / 91999-0 www.mayer-im.de Anzeigenschluss für Heft 7/2014 ist der 1. Juli 2014 Produktion Montage praxisplanung praxiseinrichtung bauleitung wir entwerfen raumkonzepte und fertigen einrichtungen - auf ihre wünsche und preisvorstellungen abgestimmt