Preisliste 2016 - Rohrdorfer Beton

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Preisliste 2016 - Rohrdorfer Beton
Beton-Preisliste 2016
Kärnten
Preisliste
Kärnten
TRANSPORTBETON
Gü l t i g a b 1. 1. 2016,
z u z ü g l i c h ges et z li c her Mw s t .
Diese Preisliste ersetzt alle bisherigen.
Rohrdorfer Transportbeton GmbH
Gebietsbüro für Kärnten
Triglavstraße 2
A - 9500 Villach
Telefon:050543-29002
Fax:050543-929002
e-mail: monika.oehlwein@rohrdorfer.at, www.rohrdorfer.at
TRANSPORTBETON NACH DRUCKFESTIGKEITSKLASSEN
Druckfestigkeitsklasse
­­_
1)
Umweltklasse
Konsistenz
Preise C/m3
C 75,50
XO(A)
bis F45
C 8/10
XO(A)
bis F45
C 77,50
C 12/15
XO(A)
bis F45
C 83,50
C 16/20
bis XC1
bis F45
C 88,50
C 20/25
bis XC1
bis F45
C 90,50
C 25/30
bis XC1
bis F45
C 30/37
bis XC1
bis F45
C 93,50
C 97,50
C 35/45
1)
bis XC1
bis F45
C 101,50
C 40/50
1)
bis XC1
bis F45
C 106,50
nur mit CEM 42,5 R bzw. CEM 52,5 N lieferbar zuzüglich Aufzahlung von 5,00 C/m3
Die Preise verstehen sich frei Bau für 1 m3 verdichteten Beton innerhalb der Normalarbeitszeit (Montag bis Freitag
von 7.00 - 17.00 Uhr).
Für Selbstabholung werden vom Frei-Bau-Preis 7,20 C/m3 vergütet.
Bestellungen für Betonlieferungen bis 12.00 Uhr des vorherigen Werktages (Montag bis Freitag); für Betonpumpen mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Einsatz. Die angeführten Betonsorten sind nach ÖNORM B 4710-1
überwacht und geprüft. Die in dieser Preisliste angeführten Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Grundlage jeder
Betonlieferung.
Elektronische Rechnungsübermittlung
Wir weisen darauf hin, dass wir unsere Rechnungen zukünftig nur elektronisch zustellen.
Für eine Zustellung in Papierform werden C 2,- je Faktura in Rechnung gestellt.
Storno und Umbestellung
Stornierung und Umbestellung von Betonlieferungen ab 50 m3 bis 200 m3 sind bis 15.00 Uhr des Vortages kostenfrei. Nach 15.00 Uhr des Vortages und am selben Tag verrechnen wir Pauschal einen Unkostenbeitrag in der Höhe
von C 650,00.
Für Stornierungen und Umbestellungen von Betonlieferungen über 200 m3 sind gesonderte Vereinbarungen zu
treffen. Bei Restmengenüberschreitungen von mehr als einer LKW-Ladung und/oder mehr als 10% der Gesamtbestellmenge behalten wir uns eine Änderung des Einheitspreises vor und leisten keine Gewähr für Lieferzeit und Lieferfolge.
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Preisliste
Kärnten
TRANSPORTBETON
Gü l ti g a b 1. 1. 2016,
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Diese Preisliste ersetzt alle bisherigen.
Aufzahlung fÜr Expositionsklassen
abgedeckte Umweltklasse bzw. besondere
Eigenschaft
Kurzbezeichnung1)
abgedeckte Umweltklasse bzw. besondere
Eigenschaft
verrechnete
Mindestfestigkeitsklasse
Aufzahlung
C/m3
B7
XC4/XD3/XF4/XA1L/
SB(A)
C 25/30
C 20,20
B7/C3A-frei 2)
XC4/XD3/XF4/XA2L/
XA2T/SB(A)
C 25/30
C 34,00
B8
XC3/UB1(A)
C 25/30
C 12,70
B9
XC3/UB2(A)
C 25/30
C 14,90
B10
XC3/XD2/XF1/XA1L/
UB1(A)
C 25/30
C 12,70
B10/C3A-frei
XC3/XD2/XF1/XA1L/
XA1T/UB1(A)
C 25/30
C 26,50
B11
XC3/XD2/XF1/XA1L/
UB2(A)
C 25/30
C 14,90
B11/C3A-frei
XC3/XD2/XF1/XA1L/
XA1T/UB2(A)
C 25/30
C 28,60
B12
XC4/XD2/XF1/XA1L/
UB1(A)
C 25/30
C 16,00
B12/C3A-frei
XC4/XD2/XF1/XA1L/
XA1T/UB1(A)
C 25/30
C 29,60
C 17,00
B13 2)
XC4/XD3/XF1/XA2L/
SB(A)
C 25/30
C
C 30,80
B13/C3A-frei 2)
XC4/XD3/XF1/XA2T
XA2L/SB(A)
C 25/30
C 23,40
C 8/10
auf Anfrage
bis C 12/15
XC1(A)
XC2 (A)
XC2(A)
C 20/25
C
2,15
B1
XC3(A)
C 25/30
C
3,20
B2
XC3/XD2/XF1/XA1L/
SB(A)
C 25/30
C
5,20
B2 HS
XC3/XD2/XF1/XA1L/
XA1T/SB(A)
C 25/30
C 19,00
B3
XC3/XD2/XF3/XA1L/
SB(A)
C 25/30
C
B3 HS
XC3/XD2/XF3/XA1L/
XA1T/SB(A)
C 25/30
C 21,20
B4
XC4/XD2/XF1/XA1L/
SB(A)
C 25/30
C
B4 HS
XC4/XD2/XF1/XA1L/
XA1T/SB(A)
C 25/30
C 21,20
B5
XC4/XD2/XF2/XF3/
XA1L/SB(A)
C 25/30
C 11,60
B5 HS
XC4/XD2/XF2/XF3/
XA1L/XA1T/SB(A)
C 25/30
C 25,40
XC4/XD2/XF3/XA2L/SB(A)
C 25/30
XC4/XD2/XF3/XA2L/
XA2T/SB(A)
C 25/30
B6/C3A-frei 2)
Kurzbezeichnung1)
Aufzahlung
C/m3
XC1 (A)
B6 2)
1) 2) verrechnete
Mindestfestigkeitsklasse
7,40
7,40
9,60
Tabelle NAD 13 wurde noch um die Bezeichnung B2 HS, B3 HS, B4 HS, B5 HS, B6, B7 C3A-frei, B13 und B13 C3A-frei erweitert.
In der Regel ohne Erfüllung der Anforderung an CO2-Gehalt von max. 15 % bei Sand 0/4 (Anforderung bei XA2L).
Aufzahlung für Expositionsklassen ab der Druckfestigkeitsklasse C 30/37 auf Anfrage.
verrechnete
Eigenschaft
Preise C/m3
Mindestfestigkeitsklasse
Aufzahlung fÜr besondere Eigenschaften
Kurzbezeichnung
verrechnete Mindestfestigkeitsklasse
Eigenschaft
Preise C/m3
C
2,30
C
5,50
PB Pumpbeton bis 50m Leitungslänge inkl. Mast C 16/20, F 45
PB+ Pumpbeton über 50m Leitungslänge inkl. Mast C 16/20, F 52
BL
Beton mit geringer Blutneigung (z.B. schlanke Sichtbetonmauerkronen)
auf Anfrage
W 40, W 45, W 55 Wärmeentwicklungsklassen bei der Erhärtung
auf Anfrage
VV
auf Anfrage
Beton mit verlängerter Verarbeitungszeit
mind.
Beton mit verzögerter Anfangserhärtung: VA 6 (ca. 6 Std.)auf Anfrage
VA 12 (ca. 12 Std.)auf Anfrage
VA
A1,0, A1,5, A2,0 Beton mit festgelegter Abrissfestigkeit
auf Anfrage
RS
Beton mit reduziertem Schwinden
C12,00
RRS Beton mit stark reduziertem Schwinden
auf Anfrage
SCC1 Selbstverdichtender Beton gemäß ÖBV Richtlinie SCC und ECC C 25/30, GK 16 C 38,00
SCC2 Selbstverdichtender Beton gemäß ÖBV Richtlinie SCC und ECC C 25/30, GK 16 Rdb Erhöhter Luftporengehalt für Randbalken C 25/30, B 7, GK 22
C 40,00
C 8,50
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Preisliste
Kärnten
TRANSPORTBETON
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Aufzahlung fÜr Sonderleistungen
Konsistenz
Preise
F 45 auf F 52
C
C
F 45 auf F 59
C/m3
4,00
8,00
F 45 auf F 66
C 10,00
F 45 auf F 73
auf Anfrage
Zemente
Preise C/m3
Frühhochfester Zement:
CEM II 42,5 R oder CEM II 52,5 N
C
5,00
Hochofenzement (Silovorhaltung erforderlich):
CEM III, 32,5 N oder R
auf Anfrage
HS Zemente (Silovorhaltung erforderlich):
CEM I 32,5 R HS, C3A-frei
CEM I 42,5 R HS, C3A-frei
C 17,00
auf Anfrage
Größtkorn
Preise C/m3
auf Anfrage
(lieferbar bis C 25/30)
GK 4
GK 8
(lieferbar bis C 30/37)
C
8,40
GK 16
(lieferbar bis C 35/45)
C
4,50
Zusätze
Preise
C/m3
Fließmittel
C
7,50
Frostschutz (chloridfrei)
C
5,50
Abbindebeschleuniger
ab C 25/30
Verzögerer bis 6 Stunden
Quellmittel
ab C 25/30
auf Anfrage
bis 12 Stunden
Wintererschwerniszuschlag vom 1.11. bis 31.3.
(An normbedingten Heiztagen vorher und nachher findet keine Verrechnung statt.)
C
C 6,20
C 10,50
auf Anfrage
7,00/m3
Überstundenzuschläge
Überstundenzuschlag für folgende Lieferzeiträume:
Montag - Freitag 6.00-7.00 Uhr und 17.00-20.00 Uhr
Samstag: 6.00-12.00 Uhr
Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlag für folgende Lieferzeiträume:
Montag bis Freitag: 20.00-6.00 Uhr, Samstag: 12.00-24.00 Uhr
Sonn- und Feiertag: 0.00-24.00 Uhr
bei ZUSTELLUNG:
Pauschale je Fahrzeug u. fuhre
bei Abholung je m3 C 105,00
C
7,00
bei ZUSTELLUNG:
Pauschale je Fahrzeug u. fuhre mind.
mind.
bei Abholung je m3
C 285,00
C 29,00
Mindermengenzuschlag
Bei Zufuhr von unter 7,50 m3 - Verrechnung in jedem Fall pro fehlendem m3
C
Entladezeit
Die kostenfreie Entlade- und Wartezeit beträgt 4 Minuten/m3, darüber hinaus verrechnen wir
je begonnene 5 Minuten
Nachlass bei Selbstabholung
20,00/m3
C
6,50
C
7,20/m3
C
60,00/m3
C
50,00
C
55,00
Restbetonentsorgung
Die Fahrzeuge sind auf der Baustelle vollkommen zu entleeren. Für nicht auf der Baustelle entleerten
Beton (Restbeton) verrechnen wir für die Entsorgung
Rüttlerverleih
Pauschale je Einsatz
Schneekettenpauschale
pro Kettenmontage
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Preisliste
Kärnten
TRANSPORTBETON
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BetonfÖrderung
Betonpumpen
Mastlänge:
20-36 m
bis 39 m
bis 42 m
bis 52 m
Pauschale für An- und Abfahrt C222,00 C264,00 C296,00 auf Anfrage
per gepumpten m3 C 9,60 C 10,30 C 11,10
Fahrmischerbetonpumpe (Pumi) oder Förderband
Pauschale für An- und Abfahrt per gepumpten m3 C 110,00
C 17,00
Diese Preise bedingen durchschnittliche Fördermengen von mehr als 15 m3/Std. Bei Unterschreitung der Mindestfördermenge pro Stunde. C 155,00
Zuschläge für Einsätze außerhalb der Normalarbeitszeit: Montag bis Freitag 17.00 bis 20.00 Uhr Samstageinsätze bis 12.00 Uhr +20 %
Nachteinsätze ab 20.00 Uhr, Samstag ab 12.00 Uhr, Sonn- und Feiertagseinsätze
+ 20 %
+ 40 %
Bestellungen der Pumpen mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Einsatz.
Wenn auf der Baustelle keine Auswaschmöglichkeit vorhanden ist, verrechnen wir pauschal:
Sollte die Pumpe zum vereinbarten Termin nicht eingesetzt werden können, muss eine Pauschale verrechnet werden. Pauschale für Standortverlegung während eines Einsatzes. Für die Beistellung von Rohrleitungen (ohne Verlegung) verrechnen wir: für Rohre DN 125 pro lfm. für Rohre und Schläuche DN 65 pro lfm. pro durchgefördertem m3 Beton An- und Abtransport von Rohrleitungen
Fördern von Stahlfaserbeton
je m Förderung
3
Für die Betonpumpe zum Anpumpen ist von der Baustelle ausreichend Zementschlämme (1 Sack Zement) zur Verfügung zu stellen.
-6-
C 150,00
C 420,00
C 50,00
C
4,00
C
4,00
C
3,70
auf Anfrage
C
2,20
Preisliste
Kärnten
GRUPPE
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Betontechnologische Leistungen
n Die angebotenen betontechnologischen Leistungen auf der Baustelle verstehen sich zzgl. km-Kosten, Arbeitszeit und Wegzeiten.
n Bestellungen: mind. 48 Stunden vor Bedarf. Preise exkl. Prüf- und Ausstellungskosten für den Prüfbericht einer akkreditierten Prüfstelle.
n Unten angeführte Preise gelten in der Normalarbeitszeit. Außerhalb der Normalarbeitszeit werden folgende Zuschläge verrechnet:
Montag - Samstag: 50 % Aufzahlung auf den jeweiligen Einheitspreis. Sonn- und Feiertag: 100 % Aufzahlung auf den jeweiligen Einheitspreis.
Art der Leistung
1 Serie Probewürfel
1 Serie Platten für Wasserundurchlässigkeitsprüfung
im Werk
auf der Baustelle
C 166,00
C 166,00
C 249,00
C 249,00
49,00
C 115,00
C 357,00
C 442,00
Konsistenzprüfung
Ausbreitmaß bzw. Verdichtungsmaß
C
Frischbetonprüfung
1 Serie Probewürfel, W/B-Wert-Best., Konsistenzprüfung und Rohdichte
LP-Prüfung
87,00/Messung
C 147,00/Messung
C 133,00/Messung
C 192,00/Messung
49,00/Messung
C 115,00/Messung
C
W/B-Wert-Bestimmung
Frischbetonrohdichte
C
Ermittlung der Bauwerkstemperatur (z.B. Weiße Wanne)
C 263,00/Messperiode
Kilometerkosten für Laborwagen
C
Baustoffprüfer - Regiestunde
C 68,00
Betontechnologe - Regiestunde
Identitätsprüfung inkl. Attestkosten einer akkreditierten Prüfanstalt. Preise abhängig von der Betonsorte.
Druckfestigkeitsprüfung am Würfel je Serie
Rückprallhammerprüfung am Bauwerk exkl. An- und Abfahrt
Weitergabe von Produktionsdaten oder Betonierprotokollen je Lieferschein oder Seite
Weitergabe von Rezeptdaten, Prüfdaten oder Formblättern je Rezept oder Formblatt
Abnahme von Betonmischwerken je Überprüfung
C 98,00
-7-
1,12/km
auf Anfrage
C 94,00
C 73,00
C 10,00
C 31,00
C989,00
Preisliste
Kärnten
TRANSPORTBETON
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Aufzahlungen für Faserbeton und Aaton®
Readyfibre® - Stahlfaserbeton mit geprüften Eigenschaften gemäß Richtlinie Faserbeton.
Anwendungsbeispiele:
Faserbetoneigenschaft
Aufpreis für Faserbetoneigenschaft C/m3
C 16/20*
FaB T1/BZ3,0/G1
C 30,00
C 20/25
FaB T2/BZ3,0/G2
C 36,00
FaB T3/BZ4,5/G3***
C 42,00
FaB T1/BZ3,0/G1
C 30,00
FaB T2/BZ4,5/G2
C 36,00
FaB T3/BZ4,5/G3
C 42,00
Druckfestigkeitsklasse
Fundamentplatten,
Wände, Streifenfundamente
Umweltklasse
XC1, XC2, B1**
C 25/30
Monolithische Bodenplatten im
Industrie- und Wirtschaftsbau für
Innen- bzw. Außenflächen (pumpfähig)
B2, B7
C 25/30
Fugenarme Monolithische
Bodenplatten (pumpfähig)
B2
C 30/37
* nur als XC1, ** nur als C 25/30, *** ab C 25/30 B1
C 48,00 (nur regional verfügbar)
C 54,00 (nur regional verfügbar)
FaB T4/BZ4,5/G4
FaB T5/BZ4,5/G5
Die oben angeführten Aufzahlungen für werksgemischte Faserbetone gelten bis auf Widerruf.
Readyfibre® - Kunststofffaserbeton - werksgemischt mit Eigenschaften gemäß Richtlinie Faserbeton.
Aufpreis für Faserbetoneigenschaft C/m3
Faserbetoneigenschaften
Produkteigenschaften
Verringerung der Frühschwindrissbildung
FaB FS
Erhöhung der Brandbeständigkeit
FaB BBG
auf Anfrage
Kunststoff-Makrofaserbeton
FaB-Makro
auf Anfrage
C 15,00
Aaton® - der fließende Beton.
Anwendungsgebiet
Anwendungsgebiete
Produktbezeichnung
DruckfestigkeitsklasseUmweltDruckfestigkeitsklasse
klasse
Type
Aufpreis für Aatoneigenschaft C/m3
XC1, XC2
ECC
C 18,00
C 25/30
B1
ECC
C 18,00
C 25/30, C 30/37
B2, B7
ECC
C 18,00
Der Aaton® für alle Standardanwendungen
Aaton
®
C 25/30
Der Aaton für dichte Bauteile
®
Der Aaton® für monolithische Bodenplatten
Herstellung gemäß ÖBV Richtlinie „SCC und ECC“ mit Größtkorn 16, Standardzement CEM II 42,5 N, Festigkeitsentwicklung EM.
Aaton® weist die besondere Eigenschaft PB (Pumpbeton) und PUMI (Pumpbeton mit Schlauchleitung bis DN 100) auf.
Aaton-Fibre® - der fließfähige, werksgemischte Stahlfaserbeton.
Anwendungsbeispiele:
Druckfestigkeitsklasse
Umweltklasse
XC1, XC2
Fundamentplatten,
Wände, Streifenfundamente
C 25/30
B1
Monolithische Bodenplatten im
Industrie- und Wirtschaftsbau
für Innen- bzw. Außenflächen
C 25/30 , C 30/37
B2, B7
Faserbetoneigenschaft
Type
Aufpreis für Faserbetoneigenschaft C/m3
FaB T1/BZ4,5/G1
ECC
C 48,00
FaB T2/BZ4,5/G2
ECC
C 54,00
FaB T1/BZ4,5/G1
ECC
C 48,00
FaB T2/BZ4,5/G2
ECC
C 54,00
FaB T3/BZ4,5/G3
ECC
FaB T1/BZ4,5/G1
ECC
C 60,00
C 48,00
FaB T2/BZ4,5/G2
ECC
C 54,00
FaB T3/BZ4,5/G3
ECC
C 60,00
Herstellung gemäß ÖBV Richtlinie „SCC und ECC“ mit Größtkorn 16, Standardzement CEM II 42,5 N, Festigkeitsentwicklung EM.
Aaton-Fibre® weist die besondere Eigenschaft PB (Pumpbeton) auf. Aaton-Fibre® mit der Eigenschaft PUMI (Pumpbeton mit Schlauchleitung
bis DN 100) auf Anfrage.
Zur normgemäßen Nachbehandlung empfehlen wir folgenden Verdunstungsschutz:
Antisol E
Gebinde 25 kg
C55,00
Glascotex
SP
C135,00
Die
oben angeführten
Aufzahlungen für werksgemischte Faserbetone gelten bis auf Widerruf.
Die oben angeführten Aufzahlungen für werksgemischte Faserbetone gelten bis auf Widerruf.
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Preisliste
Kärnten
TRANSPORTBETON
Gü l ti g a b 1. 1. 2016,
z u z ü g l i c h ges et z li c her Mw s t .
Diese Preisliste ersetzt alle bisherigen.
FlieSSestrich, readylight® EPS, ECOFILL®
Der fließende Vorsprung.
Fließestrich
Der Fließestrich auf Calciumsulfatbasis.
Einsatzgebiete
Nutzen
alle Estrichflächen
im Innenbereich
- schwimmender Estrich
- Gleitestrich
- Heizestrich
Preise bis 5 m3 inkl. Förderung:
Fließestrich 225
Fließestrich 300
g
g
g
g
g
rascher Einbau (bis zu 1.000 m2/Tag und Partie)
nahezu fugenlos verlegbar
reduzierte Estrichdicke (-25 % bei Heizestrichen)
erhöht den Wirkungsgrad der Fußbodenheizung
Preise ab 5 m3 inkl. Förderung:
276,00 C/m3*
Fließestrich 225
244,00 C/m3*
286,00 C/m
Fließestrich 300
254,00 C/m3*
3*
* Ein Volumen von 1 m3 entspricht einem Gewicht von ca. 2,2 to.
Leichter Isolier- und Ausgleichsbeton.
Readylight® EPS
Readylight® EPS 350
kg/m3 131,00 C/m3
Readylight® EPS 650
kg/m
131,00 C/m3
Readylight® EPS 850
kg/m3 PB 3
131,00 C/m3
Stabilisiertes Verfüllmaterial gemäß ONR 23131.
EcoFill®
(Regional verfügbar)
EcoFill
EcoFill
EcoFill
SVM
Künetten verfüllen ohne verdichten.
GK 4 GK 16
GK 32
GK 4 GK 16
GK 32
PB F 52
F 52
F 52
F 59
F 59
F 59
F 59
Eigenschaften
76,00 C/m3
76,00 C/m3
76,00 C/m3
80,00 C/m3
80,00 C/m3
80,00 C/m3
84,00 C/m3






volumenbeständig
fließfähig
schnell belastbar
wiederaufgrabbar
frostbeständige Gesteinskörnung
frostsicher gemäß Ö-Norm B 4811
SPEZIALBAUSTOFFE
Spritzbeton - halbfertig
Readyjet® 101,00 C/m3
Beton mit erhöhter Abriebfestigkeit (B7/XM2) Readymix Rolltop® 123,00
C/m3
Beton mit erhöhter Abriebfestigkeit (B7/XM2) Rolltop Speed® (24 Stunden-Freigabe)132,00 C/m3
Zementstabilisierte Tragschicht lt. RVS
Readystab®
59,00 C/m3
Verpress- und Injektionsmörtel
Readymix Inject® auf Anfrage
Hohlraumverfüllung
Readypor®64,00 C/m3
Selbstverdichtender Beton
Readymix SCC
auf Anfrage
Hochleistungsbeton
Readymix Hochleistungsbeton
auf Anfrage
Weiße Wanne
Readymix Weiße Wanne Beton
auf Anfrage
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Mit Sicherheit betonieren!
Mit Produkten von Rohrdorfer sind Sie mit Sicherheit gut beraten.
Für einen reibungslosen Ablauf auf der Baustelle füllen Sie bitte das Merkblatt
„Mit Sicherheit betonieren!“ gemeinsam mit Ihrem Rohrdorfer Verkaufsberater aus.
Zufahrtswege:
Belastung:
Der Zufahrtsweg zur Baustelle sollte für das Fahrzeuggewicht von bis zu 40 Tonnen und einer Fahrzeughöhe von ca. 4 m geeignet sein.
Die Stützen des Pumpfahrzeuges müssen vollständig
auf festem Untergrund stehen,
da sehr hohe Belastungen auftreten können. Hält der
Boden den Stützlasten von bis zu 25 to stand?
Aufstellungsort:
Sicherer Arbeitsplatz:
Sicherheitsabstand
Ist ausreichend Platz für die Betonpumpe mit vollständig ausgefahrenen Stützen und den Fahrmischer
vorhanden, oder benötigen Sie eine kleinere Pumpe?
Sicherheitsabstand
Trockenheit Nebel/Regen
bis 1 kV (Straßenbahn, U-Bahn)
bis 110 kV (S-Bahn)
bis 220 kV (Eisenbahn)
Unbekannte Spannung
Befindet sich der Aufstellplatz auf ebener Fläche?
(Maximale Neigung von 3° zulässig!)
1 m 2 m
3 m 6 m
4 m 8 m
5 m 10 m
Kann dieser Mindestabstand nicht eingehalten werden, müssen Sie unbedingt das zuständige Elektrizitätswerk zu Rate ziehen.
Bleibt ausreichend Platz, um die Betonpumpe und
den Fahrmischer zu passieren?
(Gehweg 1,5 m, Fahrbahn 3 m!)
Tipp: Telefonnummer ist am Mast ersichtlich - Abschaltung ist nicht kostenpflichtig! -10-
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
für Transportbeton und Betonpumpleistungen
§ 1 – Auftragsgrundlage und Anwendung der Verkaufs- und Lieferbedingungen
1.1 Diese „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen“ (AGB) gelten zwischen Auftraggeber (AG)
und Lieferanten – Auftragnehmer (AN) bei allfälligen Widersprüchen in der angeführten Reihenfolge:
- Das Auftragsschreiben samt Lieferverzeichnis (Beschreibung des Leistungsgegenstandes)
- Diese AGB
- Die für Beton (die „Ware“) einschlägige technische ÖNORM B 4710 Teil 1. und Teil 2., sowie die
einschlägigen Richtlinien und Merkblätter der Österreichische Bautechnik Vereinigung.
1.2 Abweichungen von diesen AGB sowie Geschäftsbedingungen des AG sind wirkungslos und wer
den nicht Vertragsinhalt, es sei denn, dass sie vom AN ganz oder teilweise schriftlich anerkannt
werden.
1.3 Gegenüber Konsumenten gelten die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgeset
zes. „Unternehmerische AG“ sind Auftraggeber, die keine Konsumenten im Sinne des Konsu
mentenschutzgesetzes sind.
§ 2 – Lieferung und Leistung
2.1 Die Zufahrt zur Entladestelle muss für das Befahren mit Fahrzeugen bis 40 t Gesamtgewicht ge
eignet sein. Der AG hat auf seine Kosten die behördliche Genehmigung rechtzeitig zu beschaf
fen und nachzuweisen, Schutzmaßnahmen durchzuführen und für die Reinigung der Straße und
der Gehsteige zu sorgen.
2.2 Als Ankunftszeit des Mischwagens gilt das Eintreffen auf der Baustelle.
2.3 Die Leistungspflicht des AN ruht, wenn der Lieferung nicht beeinflussbare Behinderungen entge
gen stehen. Dazu gehört insbesondere der Fall, dass die Außentemperatur unter +3 C°, gemes
sen im Lieferwerk, liegt. Wird durch die Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so
wird der AN von der Lieferungs- bzw. Leistungsverpflichtung befreit.
2.4 Sollte die abgerufene Liefermenge nicht fristgerecht an die Baustelle geliefert werden, so treffen
den AN die Rechtsfolgen des Schuldnerverzuges erst nach Ablauf einer Respirofrist von einein
halb Stunden, die mit der Einmahnung der Leistung durch den AG zu laufen beginnt.
2.5 Wenn Aufträge nur zum Teil vom AG abgerufen werden, hat der AN das Recht, für die tatsäch
lich durchgeführten Lieferungen Listenpreise nachzuverrechnen. Für bestellte und nicht abge
nommene Mengen steht dem AN das Recht zu, diese sowie deren Entsorgungs- und Deponie
kosten zu verrechnen.
2.6 Wird das Betonieren oder der Pumpeneinsatz durch den AG verschoben, so hat er den AN hievon
mindestens zwölf Betriebsstunden vor der abgesprochenen Lieferzeit schriftlich zu verständigen. Die durch die Verschiebung verursachten Mehraufwendungen hat der AG zu ersetzen. Die Fahrer
des AN sind nicht berechtigt, für diesen Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen.
2.7 Der AG sorgt für eine reibungslose Übernahme des Transportbetons. Die den Lieferschein unter
zeichnenden Leute des AG sind zur Übernahme bevollmächtigt.
§ 3 – Pumpleistungen
3.1 Der AG hat eine geeignete Fläche für die Aufstellung der Betonpumpe bzw. des Fahrmischers
zur Verfügung zu stellen.
3.2. Pumpenmaschinisten und Fahrmischerfahrer sind nur zum Betreiben der Betonpumpe bzw. der
Fahrmischer berechtigt. Für das bautechnisch fachgerechte Einbringen des Betons ist aus
schließlich der AG verantwortlich.
3.3 Wird über Wunsch des AG der Frischbeton nach Verlassen des Schlauchendes der Betonpumpe,
des Übergabetrichters, des Förderbandes, des Rutschenendes des Mischfahrzeuges durch eine
darüber hinausgehende Rohr- und Schlauchleitung gepumpt oder anderweitig befördert, kann
eine Veränderung der Betongüte eintreten, die eine geänderte Rezeptur verlangt. Die dadurch
entstehenden Mehrkosten trägt der AG.
3.4 Der AN stellt Rohr- und Schlauchleitung zur Verfügung. Für den Zusammen- und Abbau sowie
deren Reinigung ist der AG verantwortlich. Er haftet auch für den Verlust.
3.5. Für die Ausschlämmung der Rohrleitungen ist der AG auf seine Kosten verantwortlich. Der AG
hat auf seine Kosten für die Möglichkeit zum Auswaschen der Mischfahrzeuge und der Beton
pumpen im Bereich der Baustelle zu sorgen und das beim Reinigen der Rohrleitungen bzw. der
Fahrmischerrutschen auf der Baustelle anfallende Schmutzwasser zu entsorgen.
§ 4 – Prüfung am Frischbeton
4.1 Grundsätzlich sind für die Betonprüfung die facheinschlägigen Normen und Regelwerke anzu
wenden. Prüfungen am Frischbeton sind von einem befugten Fachmann durchzuführen. Ein
Fachmann gilt als befugt, wenn er Kenntnisse im Sinne des Punkts 9.6.1 der ÖNORM B 4710,
Teil 1, nachweist.
4.2. Werden in der Sphäre des AG Betonprüfungen durchgeführt oder erlangt dieser Kenntnis von
Prüfungsergebnissen und werden dabei negative Ergebnisse festgestellt, sind diese unverzüglich
schriftlich dem AN mitzuteilen.
§ 5 – Gewährleistung und Schadenersatz
5.1 Der AN leistet Gewähr nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 922 ff Allgemeines Bürgerli
ches Gesetzbuch und den Konkretisierungen in den folgenden Punkten.
5.2 Als Übergabe gilt der Zeitpunkt, in welchem der Beton die Sphäre des AN verlässt.
5.3 Die Gewährleistungspflicht des AN erstreckt sich insbesondere nicht auf Mängel, die dem AG
zuzurechnen sind. Der AN leistet daher keine Gewähr für Mängel, die durch vom AG veranlasste
Veränderungen am Produkt (z.B. Wasserzugabe, Faserzugabe, usw.) verursacht werden. Der AN
leistet darüber hinaus vorbehaltlich einer gesonderten Zusage keine Gewähr für jenen Betonier-
abschnitt, in welchem der AG den gelieferten Beton mit Beton anderer Hersteller zusammen
einbringt. Eine Warnpflicht des AN ist jedenfalls gegenüber einem unternehmerischen AG ausgeschlossen.
5.4 Bei Herstellung nach Rezepten des AG haftet der AN lediglich für die bestellte Zusammenset
zung, nicht aber für eine bestimmte Betongüte oder -eigenschaft. Der AG ist verpflichtet, solche
Rezepte unter fachkundiger Anleitung zu erstellen. Eine Warnpflicht des AN ist jedenfalls gegen
über einem unternehmerischen AG ausgeschlossen.
5.5 Werden dem Beton vor der Übergabe im Sinne des Punkts 5.2 auf Wunsch des AG von ihm
beigestellte Stoffe (Fasern, Zusatzmittel, etc.) beigemengt, so beschränkt sich die Gewähr
leistung des AN im Rahmen der sonstigen Bdingunge auf Mängel, die erwiesenermaßen unabhän
gig von den beigemengten Stoffen entstanden sind. Eine Warnpflicht des AN ist jedenfalls gegen
über einem unternehmerischen AG ausgeschlossen.
5.6 Ist der AG ein Unternehmer, so hat er den gelieferten Beton unverzüglich bei Übergabe zu unter
suchen und allfällige Mängel sofort geltend zu machen. Unterlässt der AG diese Mängelrüge,
so gilt die Ware als genehmigt. Mündliche oder telefonische Bemängelungen sind unverzüglich
schriftlich zu bestätigen. Die unterlassene, verspätete oder nicht formgerechte Bemängelung hat
den Verlust der Gewährleistungs- und allfälliger Schadenersatzansprüche zur Folge.
5.7 Für die eventuell erforderliche Entnahme und Prüfung von Bohrkernen ist nur eine akkreditierte
Prüf- und Inspektionsstelle heranzuziehen. Die damit verbundenen Kosten trägt im Falle ver
tragskonformer Lieferung der AG.
5.8 Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern 6 Monate. Die Mangelhaftigkeit zum
Zeitpunkt der Übergabe hat der unternehmerische AG zu beweisen.
5.9 Für Produkthaftungsansprüche wird nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes gehaftet. Davon abgesehen setzt eine Schadenersatzpflicht des AN grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor
aus und ist auf den Ersatz des unmittelbaren positiven Mangelschadens beschränkt. Der Ersatz
eines entgangenen Gewinns, von Folgeschäden, mittelbaren Schäden oder Drittschäden ist jeden
falls gegenüber einem unternehmerischen AG ausgeschlossen.
5.10Ist der AG ein Unternehmer, so trägt er die Beweislast für ein Verschulden des AN. Seine Ersatz
ansprüche verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, unabhängig davon
jedenfalls in 3 Jahren nach Erbringung der Lieferung oder Leistung. Ist der AG ein Konsument,
so gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 6 – Preise, Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen
6.1 Angebotene Preise und Kostenvoranschläge sind freibleibend. Änderungen der Kalkulationsbe
standteile berechtigen den AN zu entsprechenden Preiskorrekturen. Kostenänderungen ab Ver
tragsabschluss werden gemäß den vom Fachverband der Stein- und keramischen Industrie her
ausgegebenen Index für Transportbeton oder eine an seine Stelle tretende Preisgleitregelung
berücksichtigt.
6.2 Die Abrechnung der von AN erbrachten Lieferungen bzw. Leistungen erfolgt auf Grund der von
AG bestätigten Lieferscheine.
6.3 Sofern keine besonderen Zahlungskonditionen vereinbart wurden, sind Rechnungen des AN
sofort und ohne Abzug fällig. Die Annahme von Wechseln und Schecks bleibt vorbehalten und
erfolgen jedenfalls immer nur zahlungshalber. Diskont-, Einziehungsspesen und alle sonstigen
Kosten gehen zu Lasten des AG.
6.4 Ist der AG ein Unternehmer, so werden sämtliche Forderungen des AN sofort fällig, wenn der AG
mit der Erfüllung auch nur einer Verbindlichkeit in Verzug gerät. Das gleiche gilt, wenn er seine
Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder
die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Vermögens abgelehnt wird, oder Umstände be bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen.
6.5 Bestehen Forderungen aus verschiedenen Lieferungen bzw. Leistungen, entscheidet über die
Verrechnung von Geldeingängen der AN. Ein Zurückbehaltungsrecht des unternehmerischen AG
ist ausgeschlossen. Eine Aufrechnung mit etwaigen Gegenforderungen ist ihm nur dann möglich,
wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
6.6 Im Falle des schuldhaften Zahlungsverzuges schuldet der AG dem AN unbeschadet weiterer
Ansprüche die Listenpreise. Darüber hinaus hat der AN unbeschadet der gesetzlichen Rechts
folgen das Recht, weitere Lieferungen bzw. Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheits
leistungen abhängig zu machen. Entgegengenommene Wechsel können vor Verfall zurückge
geben und sofortige Barzahlung gefordert werden.
6.7 Adressdaten, Zahlungserfahrungsdaten über die Einhaltung von Zahlungszielen und Zahlungs
erfahrungsdaten über unbestrittene, nach Eintritt der Fälligkeit unbezahlte Forderungen werden
der CRIF GmbH, Diefenbachgasse 35, 1150 Wien, zur rechtmäßigen Verwendung im Rahmen ihrer
Gewerbeberechtigung gemäß §§ 151 – 153 Gewerbeordnung übermittelt.
§ 7 – Gefahrenübergang
7.1 Die Gefahr geht bei Selbstabholung in dem Zeitpunkt auf den AG über, in welchem der Beton
(die Ware) den Misch- oder Dosierturm verlässt. Im Falle der Lieferung geht die Gefahr in
jenem Zeitpunkt auf den AG über, in welchem der Beton (die Ware) die Sphäre des AN verlässt.
§ 8 – Erfüllungsort und Gerichtsstand
8.1 Der Erfüllungsort ist der Sitz des AN.
8.2 Ist der AG ein Unternehmer, so ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das für den Sitz des
AN örtlich und sachlich zuständige ordentliche Gericht maßgebend.
8.3 Es gilt österreichisches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
Stand 25.04.2012
Produkt:ZementgebundenerBaustoff
Überarbeitetam:31.8.2015
Ausgabe8/2015
Erstellt:31.8.2015
1
BezeichnungDeSgeMiScheSunDDeSunternehMenS
1.1
Bezeichnungdesgemisches
Bezeichnung CAS-Nr. EINECS-Nr. Konzentrations- EinstufunggemäßVerordnung(EG)
DasSicherheitsdatenblattistfürdiefolgendenProduktegültig:
bereich[Gew.-%]
Nr.1272/2008
GemäßeG-Verordnung1907/2006(reACH)sowie(eU)Nr.453/2010
1.2
3.2
GemäßeG-Verordnung1907/2006(reACH)sowie(eU)Nr.453/2010
Handelsnamen:Transportbeton(GemischausZement,Gesteinskörnungen,
Wasser,Zusatzmitteln,Zusatzstoffen,natürlichenGesteinsmehlen)
Portland-
65997-15-1 266-043-4
Ausbau,imStraßen-undTiefbauetc.verwendet.
Hüttensand 65996-69-2 266-002-0
Steinkohlen-
68131-74-8 268-627-4
flugasche
Produkt:ZementgebundenerBaustoff zementklinker Ausgabe8/2015
Verwendungdesgemisches
Überarbeitetam:31.8.2015
Erstellt:31.8.2015
DasGemischwirdzurHerstellungvonBetonbauteilen,imMauerwerksbau,im
Bypassstaub 68475-76-3
270-659-9
1.3
Bezeichnungdesunternehmens
1
BezeichnungDeSgeMiScheSunDDeSunternehMenS
3.2
3.2
Hersteller/Lieferant:.......................................................................................................................................
1.1
Bezeichnungdesgemisches
1.1
Bezeichnungdesgemisches
DasSicherheitsdatenblattistfürdiefolgendenProduktegültig:
DasSicherheitsdatenblattistfürdiefolgendenProduktegültig:
Handelsnamen:Transportbeton(GemischausZement,Gesteinskörnungen,
Firmenwortlaut:...............................................................................................................................................
Handelsnamen:Transportbeton(GemischausZement,Gesteinskörnungen,
Wasser,Zusatzmitteln,Zusatzstoffen,natürlichenGesteinsmehlen)
Wasser,Zusatzmitteln,Zusatzstoffen,natürlichenGesteinsmehlen)
1.2
Verwendungdesgemisches
1.2
Verwendungdesgemisches
Straße/Nummer:.............................................................................................................................................
DasGemischwirdzurHerstellungvonBetonbauteilen,imMauerwerksbau,im
DasGemischwirdzurHerstellungvonBetonbauteilen,imMauerwerksbau,im
Ausbau,imStraßen-undTiefbauetc.verwendet.
Ausbau,imStraßen-undTiefbauetc.verwendet.
PLZ/Ort:...............................................................................................................................................................
1.3 Bezeichnungdesunternehmens
Bezeichnungdesunternehmens
1.3
Hersteller/Lieferant:Transportbetonhersteller
Firmenwortlaut:
Rohrdorfer Transportbeton GmbH
Hersteller/Lieferant:.......................................................................................................................................
Hersteller/Lieferant:.......................................................................................................................................
Straße/Nummer:
Triglavstraße 2
Fax:........................................................................................................................................................................
PLZ/Ort:
9500 Villach
Firmenwortlaut:...............................................................................................................................................
Firmenwortlaut:...............................................................................................................................................
Telefon:050543-29002
SachkundigePerson:.......................................................................................................................................
Fax:050543-929002
Straße/Nummer:.............................................................................................................................................
Straße/Nummer:.............................................................................................................................................
Sachkundige Person: Monika Oehlwein
Telefon:................................................................................................................................................................
1.4 notrufnummer
PLZ/Ort:...............................................................................................................................................................
PLZ/Ort:...............................................................................................................................................................
Vergiftungsinformationszentrale:+43(0)14064343täglich24herreichbar
Telefon:................................................................................................................................................................
Telefon:................................................................................................................................................................
2
MÖgLichegeFAhren
DieGemischeenthalteneinestarkalkalischeLösung.
Fax:........................................................................................................................................................................
Fax:........................................................................................................................................................................
2.1 einstufungdesgemischesgemäßVerordnung(eg)nr.1272/2008
Hautreizend,Kategorie2
Gefahrenklasseund-kategorie:
SachkundigePerson:.......................................................................................................................................
schweraugenschädigend,Kategorie1
SachkundigePerson:.......................................................................................................................................
H315:VerursachtHautreizungen
Gefahrenhinweise:
H318:VerursachtschwereAugenschäden
1.4 notrufnummer
notrufnummer
1.4
2.2 KennzeichnungselementegemäßVerordnung(eg)nr.1272/2008
Vergiftungsinformationszentrale:+43(0)14064343täglich24herreichbar
Vergiftungsinformationszentrale:+43(0)14064343täglich24herreichbar
Gefahrenpiktogramme:
2
gefährlicheinhaltsstoffe
SICHerHeITSDATeNBLATT
MÖgLichegeFAhren
DieGemischeenthalteneinestarkalkalischeLösung.
DieGemischeenthalteneinestarkalkalischeLösung.
2.1 einstufungdesgemischesgemäßVerordnung(eg)nr.1272/2008
einstufungdesgemischesgemäßVerordnung(eg)nr.1272/2008
2.1
Signalwort: GeFAHr
Hautreizend,Kategorie2
Hautreizend,Kategorie2
H315 VerursachtHautreizungen
Gefahrenklasseund-kategorie:
Gefahrenklasseund-kategorie:
schweraugenschädigend,Kategorie1
Gefahrenhinweise:
schweraugenschädigend,Kategorie1
H318 VerursachtschwereAugenschäden
H315:VerursachtHautreizungen
H315:VerursachtHautreizungen
P102 DarfnichtindieHändevonKinderngelangen.
Gefahrenhinweise:
Gefahrenhinweise:
H318:VerursachtschwereAugenschäden
Sicherheitshinweise:
H318:VerursachtschwereAugenschäden
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung
Augenschutztragen
2.2
KennzeichnungselementegemäßVerordnung(eg)nr.1272/2008
2.2
KennzeichnungselementegemäßVerordnung(eg)nr.1272/2008
P305+P351+P338+P310BeiBerÜhrungMitDen
Augen:einigeMinutenlangbehutsammit
Gefahrenpiktogramme:
Gefahrenpiktogramme:
Wasserausspülen.eventuellvorhandene
KontaktlinsennachMöglichkeitentfernen.
Weiterausspülen.SofortVergiftungsinfor
mationszentraleoderArztanrufen.
P302+P352+P333+P313:BeiBerÜhrungMitDer
Signalwort:
GeFAHr
Signalwort:
GeFAHr
hAut:MitvielWasserundSeifewaschen
H315
VerursachtHautreizungen
H315
P362 VerursachtHautreizungen
KontaminierteKleidungausziehenundvor
Gefahrenhinweise:
Gefahrenhinweise:
H318 VerursachtschwereAugenschäden
VerursachtschwereAugenschäden
H318
erneutemTragenwaschen
P102 DarfnichtindieHändevonKinderngelangen.
DarfnichtindieHändevonKinderngelangen.
P102
Sicherheitshinweise:
Sicherheitshinweise:
P280
S
chutzhandschuhe/Schutzkleidung
2.3 Anderemöglichegefahren P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung
Augenschutztragen
Augenschutztragen
BeisachgemäßerVerwendungkeineanderenGefahrenbekannt.
P305+P351+P338+P310BeiBerÜhrungMitDen
P305+P351+P338+P310BeiBerÜhrungMitDen
Augen:einigeMinutenlangbehutsammit
ugen:einigeMinutenlangbehutsammit
A
Wasserausspülen.eventuellvorhandene
3
zuSAMMenSetzung/AngABenzuBeStAnDteiLen
Wasserausspülen.eventuellvorhandene
KontaktlinsennachMöglichkeitentfernen.
KontaktlinsennachMöglichkeitentfernen.
3.1 chemischecharakterisierung
Weiterausspülen.SofortVergiftungsinforWeiterausspülen.SofortVergiftungsinfor
DasGemischbestehtausZement,Gesteinskörnung,Wasser,ggf.Zusatzmitteln
mationsszentraleoderArztanrufen.
zentraleoderArztanrufen.
mation
wiez.B.Fließmittelundggf.Zusatzstoffenwiez.B.FlugascheoderHüttensand.
P302+P352+P333+P313:BeiBerÜhrungMitDer
P302+P352+P333+P313:BeiBerÜhrungMitDer
hAut:MitvielWasserundSeifewaschen
hAut:MitvielWasserundSeifewaschen
(REACH–ausgenommennachAnhangV(10))
P362
KontaminierteKleidungausziehenundvor
ontaminierteKleidungausziehenundvor
Portlandzementklinker
P362
K
Kalkstein
(REACH–ausgenommennachAnhangV(7))
erneutemTragenwaschen
erneutemTragenwaschen
Hüttensand
(REACH–Reg.nr.01-2119487456-25)
Bypassstaub
(REACH–Reg.nr.01-2119486767-17-0001)
2.3
Anderemöglichegefahren
2.3
Anderemöglichegefahren
BeisachgemäßerVerwendungkeineanderenGefahrenbekannt.
BeisachgemäßerVerwendungkeineanderenGefahrenbekannt.
3
zuSAMMenSetzung/AngABenzuBeStAnDteiLen
3.1
3.1
chemischecharakterisierung
chemischecharakterisierung
DasGemischbestehtausZement,Gesteinskörnung,Wasser,ggf.Zusatzmitteln
asGemischbestehtausZement,Gesteinskörnung,Wasser,ggf.Zusatzmitteln
D
wiez.B.Fließmittelundggf.Zusatzstoffenwiez.B.FlugascheoderHüttensand.
wiez.B.Fließmittelundggf.Zusatzstoffenwiez.B.FlugascheoderHüttensand.
Portlandzementklinker
Portlandzementklinker
Kalkstein
Kalkstein
Hüttensand
Hüttensand
Bypassstaub
Bypassstaub
Seite 1/2
Seite 1/2
1/2
Seite
-12-
0-1
0-20
Gefahren-Kategorie
H-Sätze
H315,H317,
1
H318,H335
H315,H317,
1
H318,H335
-
-
0-10
-
-
gefährlicheinhaltsstoffe
gefährlicheinhaltsstoffe
4
erSte-hiLFe-MASSnAhMen
Bezeichnung
CAS-Nr. EINECS-Nr.
EINECS-Nr. Konzentrations-
Konzentrations-
Bezeichnung
CAS-Nr.
EinstufunggemäßVerordnung(EG)
EinstufunggemäßVerordnung(EG)
bereich[Gew.-%]
Nr.1272/2008
bereich[Gew.-%]
Nr.1272/2008
Beschreibungdererste-hilfe-Maßnahmen
Gefahren-Kategorie
H-Sätze
Gefahren-Kategorie
H-Sätze
Portland
Allgemeine
Hinweise
H315,H317,
Portland-
H315,H317,
65997-15-1
266-043-4
1-20
1
65997-15-1
266-043-4
1-20
1
zementklinker
FürersthelferistkeinespeziellepersönlicheSchutzausrüstungerforderlich.
H318,H335
zementklinker
H318,H335
-
H315,H317,
ersthelfersolltenaberdenKontaktmitfeuchtenzementgebundenenBaustoffen
65997-15-1 266-043-4
1-20
1
H315,H317,
H315,H317,
zementklinker
H318,H335
Bypassstaub
68475-76-3 270-659-9
270-659-9
0-1
1
vermeiden.
Bypassstaub
68475-76-3
0-1
1
H318,H335
H318,H335
H315,H317,
68475-76-3
270-659-9
0-1
1
Bypassstaub
Augenkontakt
Hüttensand
65996-69-2
266-002-0
0-20
-
65996-69-2
266-002-0
0-20
-
-Hüttensand
H318,H335
Augenichtreiben,weildurchdiemechanischeBeanspruchungzusätzliche
Steinkohlen- 65996-69-2 266-002-0
Steinkohlen-
Hüttensand
0-20
-
68131-74-8
268-627-4
0-10
-
-Hornhaut
schädenmöglichsind.GegebenenfallsKontaktlinseentfernenunddas
68131-74-8
268-627-4
0-10
-
flugasche
flugasche
Steinkohlen-
betroffeneAugesofortbeiweitgespreiztemLidspaltunterfließendemWasser
68131-74-8 268-627-4
0-10
-
flugasche
mindestens20Minutenspülen,umalleTeilchenzuentfernen.BeimSpülvorgang
4.1
4
4.1
4.1
4.2
4.3
5
4.2
4.2
6
4.2
6.1
4.3
4.3
6.2
5
6.3
4.3
6
6.4
6.1
6.1
7
7.1
6.2
6.2
6.2
6.3
6.3
6.4
6.4
6.3
7
6.4
7.1
7.1
(REACH–ausgenommennachAnhangV(10))
(REACH–ausgenommennachAnhangV(10))
(REACH–ausgenommennachAnhangV(7))
(REACH–ausgenommennachAnhangV(7))
(REACH–Reg.nr.01-2119487456-25)
(REACH–Reg.nr.01-2119487456-25)
(REACH–Reg.nr.01-2119486767-17-0001)
(REACH–Reg.nr.01-2119486767-17-0001)
1-20
darfkeinSpülwasserindasunverletzteAugegelangen.Fallsmöglich,isotonische
erSte-hiLFe-MASSnAhMen
Augenspüllösung(0,9%NaCl)verwenden.ImmerArbeitsmedizineroder
Beschreibungdererste-hilfe-Maßnahmen
Augenarztkonsultieren.
Beschreibungdererste-hilfe-Maßnahmen
Allgemeine
Hinweise
Hautkontakt
Allgemeine
Hinweise
ürersthelferistkeinespeziellepersönlicheSchutzausrüstungerforderlich.
euchtenBetonentfernenundmitreichlichWasserabspülen.Durchtränkte
FFFürersthelferistkeinespeziellepersönlicheSchutzausrüstungerforderlich.
ersthelfersolltenaberdenKontaktmitfeuchtenzementgebundenenBaustoffen
Kleidung,Schuhe,Uhrenetc.entfernen.DiesevorWiederverwendunggründlich
ersthelfersolltenaberdenKontaktmitfeuchtenzementgebundenenBaustoffen
FürersthelferistkeinespeziellepersönlicheSchutzausrüstungerforderlich.
vermeiden.
reinigen.BeiHautbeschwerdenArztkonsultieren.
vermeiden.
ersthelfersolltenaberdenKontaktmitfeuchtenzementgebundenenBaustoffen
Augenkontakt
Verschlucken
vermeiden.
Augenkontakt
AKugenichtreiben,weildurchdiemechanischeBeanspruchungzusätzliche
ugenichtreiben,weildurchdiemechanischeBeanspruchungzusätzliche
einerbrechenherbeiführen.BeiBewusstseinMundausspülenundreichlich
A
Augenkontakt
Hornhaut
chädenmöglichsind.GegebenenfallsKontaktlinseentfernenunddas
Wassertrinken.ArztoderGiftnotrufzentralekonsultieren.
sschädenmöglichsind.GegebenenfallsKontaktlinseentfernenunddas
Hornhaut
betroffeneAugesofortbeiweitgespreiztemLidspaltunterfließendemWasser
betroffeneAugesofortbeiweitgespreiztemLidspaltunterfließendemWasser
WichtigsteakuteoderverzögertauftretendeSymptomeundWirkungen
Augenichtreiben,weildurchdiemechanischeBeanspruchungzusätzliche
mindestens20Minutenspülen,umalleTeilchenzuentfernen.BeimSpülvorgang
mindestens20Minutenspülen,umalleTeilchenzuentfernen.BeimSpülvorgang
Hornhaut
schädenmöglichsind.GegebenenfallsKontaktlinseentfernenunddas
Augen:AugenkontaktmitfeuchtemBetonkannernstebleibendeAugenschäden
darfkeinSpülwasserindasunverletzteAugegelangen.Fallsmöglich,isotonische
darfkeinSpülwasserindasunverletzteAugegelangen.Fallsmöglich,isotonische
betroffeneAugesofortbeiweitgespreiztemLidspaltunterfließendemWasser
verursachen.
Augenspüllösung(0,9%NaCl)verwenden.ImmerArbeitsmedizineroder
Augenspüllösung(0,9%NaCl)verwenden.ImmerArbeitsmedizineroder
mindestens20Minutenspülen,umalleTeilchenzuentfernen.BeimSpülvorgang
Augenarztkonsultieren.
Augenarztkonsultieren.
Haut:FeuchterBetonkanndurchanhaltendenKontakteinereizendeWirkungauf
darfkeinSpülwasserindasunverletzteAugegelangen.Fallsmöglich,isotonische
dieHauthabenundDermatitisoderernsteHautschädenhervorrufen.
Hautkontakt
Hautkontakt
Augenspüllösung(0,9%NaCl)verwenden.ImmerArbeitsmedizineroder
euchtenBetonentfernenundmitreichlichWasserabspülen.Durchtränkte
FFUeuchtenBetonentfernenundmitreichlichWasserabspülen.Durchtränkte
mwelt:BeinormalerVerwendungsindzementgebundeneBaustoffenicht
Augenarztkonsultieren.
Kleidung,Schuhe,Uhrenetc.entfernen.DiesevorWiederverwendunggründlich
Kleidung,Schuhe,Uhrenetc.entfernen.DiesevorWiederverwendunggründlich
gefährlichfürdieUmwelt.
Hautkontakt
reinigen.BeiHautbeschwerdenArztkonsultieren.
reinigen.BeiHautbeschwerdenArztkonsultieren.
hinweiseaufärztlicheSoforthilfeoderSpezialbehandlung
Verschlucken
Verschlucken
WirdeinArztaufgesucht,bittediesesSicherheitsdatenblattvorlegen.
FeuchtenBetonentfernenundmitreichlichWasserabspülen.Durchtränkte
Keinerbrechenherbeiführen.BeiBewusstseinMundausspülenundreichlich
einerbrechenherbeiführen.BeiBewusstseinMundausspülenundreichlich
K
Kleidung,Schuhe,Uhrenetc.entfernen.DiesevorWiederverwendunggründlich
Wassertrinken.ArztoderGiftnotrufzentralekonsultieren.
Wassertrinken.ArztoderGiftnotrufzentralekonsultieren.
reinigen.BeiHautbeschwerdenArztkonsultieren.
MASSnAhMenzurBrAnDBeKÄMPFung
WichtigsteakuteoderverzögertauftretendeSymptomeundWirkungen
WichtigsteakuteoderverzögertauftretendeSymptomeundWirkungen
Verschlucken
ZementgebundeneBaustoffesindwederexplosivnochbrennbarundauchnicht
Augen:AugenkontaktmitfeuchtemBetonkannernstebleibendeAugenschäden
Augen:AugenkontaktmitfeuchtemBetonkannernstebleibendeAugenschäden
brandförderndbeianderenMaterialien.
verursachen.
verursachen.
Keinerbrechenherbeiführen.BeiBewusstseinMundausspülenundreichlich
Haut:FeuchterBetonkanndurchanhaltendenKontakteinereizendeWirkungauf
aut:FeuchterBetonkanndurchanhaltendenKontakteinereizendeWirkungauf
Wassertrinken.ArztoderGiftnotrufzentralekonsultieren.
H
MASSnAhMenBeiunBeABSichtigterFreiSetzung
dieHauthabenundDermatitisoderernsteHautschädenhervorrufen.
dieHauthabenundDermatitisoderernsteHautschädenhervorrufen.
WichtigsteakuteoderverzögertauftretendeSymptomeundWirkungen
PersonenbezogeneVorsichtsmaßnahmen,Schutzausrüstungenundinnotfällen
U
mwelt:BeinormalerVerwendungsindzementgebundeneBaustoffenicht
U
mwelt:BeinormalerVerwendungsindzementgebundeneBaustoffenicht
anzuwendendeVerfahren
gefährlichfürdieUmwelt.
gefährlichfürdieUmwelt.
Schutzkleidungtragen,wieunterAbschnitt8beschrieben.DenAnweisungenfür
Augen:AugenkontaktmitfeuchtemBetonkannernstebleibendeAugenschäden
hinweiseaufärztlicheSoforthilfeoderSpezialbehandlung
hinweiseaufärztlicheSoforthilfeoderSpezialbehandlung
sichereHandhabungfolgen,wieunterAbschnitt7beschrieben.
verursachen.
WirdeinArztaufgesucht,bittediesesSicherheitsdatenblattvorlegen.
vorlegen.
WirdeinArztaufgesucht,bittediesesSicherheitsdatenblattvorlegen.
H
aut:FeuchterBetonkanndurchanhaltendenKontakteinereizendeWirkungauf
umweltschutzmaßnahmen
dieHauthabenundDermatitisoderernsteHautschädenhervorrufen.
FeuchteBetoneerhärtenauchunterWasser,unddahernichtindieKanalisation,
MASSnAhMenzurBrAnDBeKÄMPFung
inOberflächenwasseroderGrundwassergelangenlassen.
U
mwelt:BeinormalerVerwendungsindzementgebundeneBaustoffenicht
ZementgebundeneBaustoffesindwederexplosivnochbrennbarundauchnicht
ementgebundeneBaustoffesindwederexplosivnochbrennbarundauchnicht
Z
gefährlichfürdieUmwelt.
Methodenzurreinigungundentsorgung
brandförderndbeianderenMaterialien.
brandförderndbeianderenMaterialien.
VerschüttetezementgebundeneBaustoffeaufnehmenundwennmöglich
hinweiseaufärztlicheSoforthilfeoderSpezialbehandlung
verwenden,ansonstenaushärtenlassenundalsBauschuttentsorgen.
WirdeinArztaufgesucht,bittediesesSicherheitsdatenblatt
MASSnAhMenBeiunBeABSichtigterFreiSetzung
VerweisaufandereAbschnitte
PSieheauchAbschnitte4,8,10,11,12und13.
ersonenbezogeneVorsichtsmaßnahmen,Schutzausrüstungenundinnotfällen
P
ersonenbezogeneVorsichtsmaßnahmen,Schutzausrüstungenundinnotfällen
anzuwendendeVerfahren
anzuwendendeVerfahren
PersonenbezogeneVorsichtsmaßnahmen,Schutzausrüstungenundinnotfällen
SSchutzkleidungtragen,wieunterAbschnitt8beschrieben.DenAnweisungenfür
chutzkleidungtragen,wieunterAbschnitt8beschrieben.DenAnweisungenfür
anzuwendendeVerfahren
hAnDhABungunDLAgerung
sichereHandhabungfolgen,wieunterAbschnitt7beschrieben.
sichereHandhabungfolgen,wieunterAbschnitt7beschrieben.
Schutzmaßnahmenzursicherenhandhabung
umweltschutzmaßnahmen
umweltschutzmaßnahmen
Schutzkleidungtragen,wieunterAbschnitt8beschrieben.DenAnweisungenfür
euchteBetoneerhärtenauchunterWasser,unddahernichtindieKanalisation,
zu Schutzmaßnahmen
FFEmpfehlungen
euchteBetoneerhärtenauchunterWasser,unddahernichtindieKanalisation,
sichereHandhabungfolgen,wieunterAbschnitt7beschrieben.
inOberflächenwasseroderGrundwassergelangenlassen.
BittedenempfehlungenimAbschnitt8folgen.Zurentfernungvonfeuchtem
inOberflächenwasseroderGrundwassergelangenlassen.
umweltschutzmaßnahmen
BetonbitteAbschnitt6.3beachten.
Methodenzurreinigungundentsorgung
Methodenzurreinigungundentsorgung
Maßnahmen
zur Verhinderung von Bränden
V
erschüttetezementgebundeneBaustoffeaufnehmenundwennmöglich
V
erschüttetezementgebundeneBaustoffeaufnehmenundwennmöglich
FeuchteBetoneerhärtenauchunterWasser,unddahernichtindieKanalisation,
Nichtzutreffend.
verwenden,ansonstenaushärtenlassenundalsBauschuttentsorgen.
verwenden,ansonstenaushärtenlassenundalsBauschuttentsorgen.
inOberflächenwasseroderGrundwassergelangenlassen.
Maßnahmen zum Schutz der Umwelt
VerweisaufandereAbschnitte
VerweisaufandereAbschnitte
Methodenzurreinigungundentsorgung
KeinebesonderenMaßnahmenerforderlich.
SieheauchAbschnitte4,8,10,11,12und13.
SieheauchAbschnitte4,8,10,11,12und13.
V
erschüttetezementgebundeneBaustoffeaufnehmenundwennmöglich
Hinweise zu allgemeinen Hygienemaßnahmen
verwenden,ansonstenaushärtenlassenundalsBauschuttentsorgen.
BeiderArbeitnichtessen,trinkenoderrauchen,SchutzbrilleundSchutzhandhAnDhABungunDLAgerung
VerweisaufandereAbschnitte
schuhetragen,umHautkontaktzuvermeiden.
SieheauchAbschnitte4,8,10,11,12und13.
Schutzmaßnahmenzursicherenhandhabung
Schutzmaßnahmenzursicherenhandhabung
Empfehlungen zu
zu Schutzmaßnahmen
Schutzmaßnahmen
Empfehlungen
BittedenempfehlungenimAbschnitt8folgen.Zurentfernungvonfeuchtem
ittedenempfehlungenimAbschnitt8folgen.Zurentfernungvonfeuchtem
B
BetonbitteAbschnitt6.3beachten.
BetonbitteAbschnitt6.3beachten.
BittedenempfehlungenimAbschnitt8folgen.Zurentfernungvonfeuchtem
Maßnahmen zur
zur Verhinderung
Verhinderung von
von Bränden
Bränden
BetonbitteAbschnitt6.3beachten.
Maßnahmen
Nichtzutreffend.
Nichtzutreffend.
Maßnahmen
zur Verhinderung von Bränden
Maßnahmen zum
zum Schutz
Schutz der
der Umwelt
Umwelt
Nichtzutreffend.
Maßnahmen
KeinebesonderenMaßnahmenerforderlich.
KeinebesonderenMaßnahmenerforderlich.
Maßnahmen zum Schutz der Umwelt
Hinweise zu
zu allgemeinen
allgemeinen Hygienemaßnahmen
Hygienemaßnahmen
KeinebesonderenMaßnahmenerforderlich.
Hinweise
BeiderArbeitnichtessen,trinkenoderrauchen,SchutzbrilleundSchutzhandeiderArbeitnichtessen,trinkenoderrauchen,SchutzbrilleundSchutzhandB
Hinweise
zu allgemeinen Hygienemaßnahmen
schuhetragen,umHautkontaktzuvermeiden.
schuhetragen,umHautkontaktzuvermeiden.
BeiderArbeitnichtessen,trinkenoderrauchen,SchutzbrilleundSchutzhandschuhetragen,umHautkontaktzuvermeiden.
SICHerHeITSDATeNBLATTgemäßeG-Verordnung1907/2006(reACH)sowie(eU)Nr.453/2010
Produkt:ZementgebundenerBaustoffAusgabe8/2015
7.2
11
edingungenzursicherenLagerungunterBerücksichtigungvon
B
unverträglichkeiten
ZementgebundeneBaustoffewerdenfeucht,infließfähigemZustandzum
sofortigeneinbauangeliefertundsindnichtlagerfähig.
Lagerklasse:VCI-Lagerklasse13(NichtbrennbareFeststoffe).
7.3
Spezifischeendanwendungen
Fürdiespezifischenendanwendungen(sieheAbschnitt1.2)sindkeinezusätzlichen
Informationenerforderlich.
8
e XPOSitiOnSBegrenzungunDPerSÖnLiche
SchutzAuSrÜStungen
8.1
expositionsgrenzwerte–nichtzutreffend
ementgebundeneBaustoffewerdenmitchromatreduziertenBindemittelnhergeZ
stellt.DeswegenisteineKontrolledeswasserlöslichenChromaVInichtnotwendig.
8.2
individuelleSchutzmaßnahmen,persönlicheSchutzausrüstung
tOXiKOLOgiScheAngABen
11.1 Akutetoxizität
llgemein:BeiderArbeitnichtessen,trinkenoderrauchen.VordenPausenundbei
A
ArbeitsendeHändewaschenundgegebenenfallsduschen,umanhaftendeBetonfeinanteilezuentfernen.BerührungmitdenAugenundderHautvermeiden.Nach
derArbeitmitzementgebundenenBaustoffensolltenArbeitersichwaschenoder
duschenundHautpflegemittelverwenden.KontaminierteKleidung,Schuhe,
Handschuhe,Uhrenetc.vorerneuterNutzungreinigen.
Gesichts-/Augenschutz:
BeiSpritzgefahrdichtgeschlossene,anliegendeSchutzbrillegemäßeN166
verwenden.
Augenkontakt: DirekterKontaktmitdemGemischkannzuHornhautschädenführen,zumeinendurchdiemechanischeundalkalischeWirkungundzumanderen
durcheinesofortigeoderspäterereizungoderentzündung.DirekterKontaktmit
SpritzerndesGemischeskannAuswirkungenhaben,dievoneinermoderaten
Augenreizung(z.B.BindehautentzündungoderLidrandentzündung)biszuernsten
Augenschädenunderblindungreichen.
Hautkontakt:DasGemischhateinehaut-undschleimhautreizendeWirkung.Der
Kontaktkannzuunterschiedlichenirritativenundentzündlichenreaktionender
Hautführen,z.B.rötungundrissbildung.AnhaltenderKontaktinZusammenhang
mitmechanischemAbriebkannzuernstenHautschädenführen.
Verschlucken: DasVerschluckenkannreizungendesMagen-Darm-Trakteshervorrufen.
12
uMWeLtBezOgeneAngABen
12.1 toxizität
GelangengrößereMengennichtausgehärteterzementgebundenerBaustoffein
KontaktmitWasser,kanndiesjedochzueinerpH-Wert-erhöhungführenund
damitunterbesonderenUmständentoxischfüraquatischesLebensein.
12.2 PersistenzundAbbaubarkeit(nichtzutreffend)
12.3 Bioakkumulationspotenzial(nichtzutreffend)
12.4 MobilitätimBoden(nichtzutreffend)
Handschutz:
Nässegeschützte,abrieb-undalkaliresistenteSchutzhandschuhetragen.Geeignet
sindbeispielsweisenitrilgetränkteBaumwollhandschuhemitCe-Zeichen.Maximale
Tragedauerbeachten.LederhandschuhesindaufGrundihrerWasserdurchlässigkeit
nichtgeeignetundkönnenchromathaltigeVerbindungenfreisetzen.Handschuhe
nurinVerbindungmitentsprechendenHautschutzmittelnverwenden.
Hautschutz:
Schutz,reinigungundPflegederHautgewährleisteneineintakteundgesundeHaut.
VorArbeitsbeginnundwährendderTätigkeitsindspeziellfürdiejeweiligeGefährdung
geeigneteSchutzproduktezuverwenden.
12.5 ergebnissederPBt-undvPvB-Beurteilung(nichtzutreffend)
12.6 AndereschädlicheWirkungen(nichtzutreffend)
13
hinWeiSezurentSOrgung
13.1 ungebrauchterestmengedesgemisches
einemöglicherücknahmebeimHerstellererfragen.Solltediesnichtmöglichsein,
wiein13.2beschriebenvorgehen.
13.2 Feuchtesgemisch
FeuchteProdukteaushärtenlassenundnichtindieKanalisationoderGewässer
gelangenlassen.entsorgunggemäßPunkt13.3.
Hautreinigung:
NachderTätigkeitsindschonendeundrückfettendeMittelzuverwenden.
Hautpflege:
NachArbeitsendeisteinHautpflegemittelanzuwenden.
Körperschutz:
GeschlossenelangärmeligeSchutzkleidungundalkaliresistente,ausreichendhohe
SicherheitsstiefelnacheN345tragen.FallsKontaktmitdemfrischenGemischnicht
zuvermeidenist,solltedieSchutzkleidungauchwasserdichtsein.Daraufachten,
dasskeinfrischesGemischvonobenindieSchuheoderStiefelgelangt.
13.3 AusgehärteteProdukte
UnterBeachtungderörtlichenbehördlichenBestimmungenentsorgen.Nichtin
dieKanalisationgelangenlassen.entsorgungdesausgehärtetenProduktswie
BetonabfälleunderhärteteBetonschlämme(ÖNOrMS2100)
(Abfallschlüsselnummer31.427„Betonabbruchverfestigt“).
14
AngABenzuMtrAnSPOrt
asGemischunterstehtnichtdeninternationalenGefahrgutvorschriften(IMDG,
D
IATA,ADr/rID).esistdaherkeineKlassifizierungerforderlich.
8.3
BegrenzungundÜberwachungderumweltexposition
Wasser:FrischeGemischenichtinsGrundwasseroderAbwassersystemgelangen
lassen.DurchdenKontaktisteinAnstiegdespH-Wertsmöglich.Beieinem
pH-Wertvonüber9könnenökotoxikologischeeffekteauftreten.
14.1 un-nummer(nichtzutreffend)
Boden:KeinespeziellenKontrollmaßnahmenerforderlich.
14.3 transportgefahrenklassen(nichtzutreffend)
9
PhYSiKALiScheunDcheMiScheeigenSchAFten
14.5 umweltgefahren(nichtzutreffend)
9.1
Angabenzudengrundlegendenphysikalischenundchemischeneigenschaften
a)Aussehen:imregelfallgrau.DasGemischkannaberauchgefärbtsein.
b)Geruch:geruchlos
c)pH:Zement(T=20°CinWasser,Wasser-Feststoff-Verhältnis1:2):11-13,5
d)roh-Dichte:ca.2,2kg/dm³;
e)LöslichkeitinWasser:Zement(T=20°C):gering(0,1-1,5g/l)
f)Konsistenz:erdfeuchtbisfließfähig
14.6 BesondereVorsichtsmaßnahmenfürdenVerwender(nichtzutreffend)
9.2
SonstigeAngaben(nichtzutreffend)
10
StABiLitÄtunDreAKtiVitÄt
14.2 Ordnungsgemäßeun-Versandbezeichnung(nichtzutreffend)
14.4 Verpackungsgruppe(nichtzutreffend)
10.1 reaktivität
BeizementgebundenenBaustoffenfindeteinehydraulischeerhärtungstatt.Dies
führtzueinerVerfestigung,wobeidieGemischenichtmitihrerUmgebungreagieren.
10.2 chemischeStabilität
DieGemischesindinUmgebungenmitpH-Wertengrößerodergleich5chemisch
stabil.GeringerepH-Werte(Säureangriff)könnenmittel-oderlangfristigzur
ZerstörungderGemischemitFunktionsverlustführen.Gesundheitliche
Beeinträchtigungengehenhiervonnichtaus.
10.3 Möglichkeitgefährlicherreaktionen(nichtzutreffend)
10.4 zuvermeidendeBedingungen
eineunplanmäßigenachträglicheWasserzugabeistzuvermeiden,dasiezur
VerringerungderProduktqualitätführt.
10.5 unverträglicheMaterialien
•SäurenzerstörendasGefügedererhärtetenGemische.
•UnedleMetallewieAluminium,Zink,MagnesiumführenbeiKontaktmit
feuchtenGemischenzurWasserstoffentwicklung.
10.6 gefährlichezersetzungsprodukte
ZementgebundeneBaustoffezersetzensichnichtingefährlicheBestandteile.
14.7 M
assengutbeförderunggemäßAnhangiidesMArPOL-Übereinkommens73/78
undgemäßiBc-code(nichtzutreffend)
15
rechtSVOrSchriFten
15.1 V
orschriftenzuSicherheit,gesundheits-undumweltschutz/spezifische
rechtsvorschriftenfürdasgemisch
ZementgebundeneBaustoffesindGemischeundfallendahernichtunterdie
registrierungspflichtdereG-Verordnung1907/2006(reACH).Zementgebundene
BaustoffesindgemäßArt.2.7(b)undAnhangV.10dereG-Verordnung1907/2006
(reACH)nichtregistrierungspflichtig.
Nationale Vorschriften
Wassergefährdungsklasse:WGK1(schwachwassergefährdend)(Selbsteinstufung
gemäßVwVwSvom17.05.1999).
GISCODe:ZP1(zementhaltigeProdukte,chromatarm)
Gefahrstoffverordnung(GefStoffV),Chemikalien-Verbotsverordnung(ChemVerbotsV)
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
eineStoffsicherheitsbeurteilungentsprechenddereG-reACH-Verordnungistnicht
erforderlich,daessichumeinGemischhandelt.
16
SOnStigeAngABen
16.1 Schulungsratschläge
ZusätzlichzuSchulungsprogrammenfürArbeitnehmerzudenThemenGesundheit,
SicherheitundUmwelthabenUnternehmensicherzustellen,dassihreArbeitnehmer
dasSicherheitsdatenblattlesen,verstehenunddieAnforderungenumsetzenkönnen.
16.2 Ausschlussklausel
DieAngabenindiesemSicherheitsdatenblattbeschreibendieSicherheitsanforderungenunseresProduktsundstützensichaufdenheutigenStandunserer
Kenntnisse.SiestellenkeineZusicherungvonProdukteigenschaftendar.Bestehende
Gesetze,Verordnungenundregelwerke,auchsolche,dieindiesemDatenblattnicht
genanntwerden,sindvomempfängerunsererProdukteineigenerVerantwortung
zubeachten.
Seite 2/2
-13-
Der sichere Umgang
mit frischem Beton am Bau
Als Mitgliedsbetrieb des Güteverbandes Transportbeton liegt uns Ihre Sicherheit am Herzen.
Beachten Sie daher bitte folgende Hinweise bei der Verarbeitung von Transportbeton:
ARBEITSHANDSCHUHE
SCHUHE
Beginnen Sie mit der Arbeit nicht ohne wasserdichte Arbeitshandschuhe. Für die Sicherheit Ihrer
Hände sind diese absolut notwendig.
Das geeignetste Schuhwerk,
das Sie beim Betonieren tragen
können, sind Schutzstiefel.
Am besten ist, wenn diese bis unter die Knie reichen.
LANGE HOSE
SCHUTZBRILLE
Ziehen Sie stets eine lange Hose an. Auch wenn
eine kurze oft bequemer wäre, denken Sie an Ihre
Beine! Die lange Hose ist eine notwendige Sicherheitsmaßnahme.
Nur durch das Tragen einer Schutzbrille, können Sie gefährliche Verletzungen im Bereich der Augen vermeiden.
SOFORTMASSNAHMEN BEI AUGEN- UND HAUTKONTAKT
GEFAHR
Das Auge einige Minuten lang mit reinem Wasser spülen (falls
möglich mit einer Augenspülflasche).
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H315 Verursacht Hautreizungen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/
Augenschutz tragen.
P305 + P351 + P338 + P310
BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vor-
handene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort Vergiftungsinformationszentrale (Tel. 01/4064343) oder Arzt anrufen.
P302 + P352 + P333 + P313
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT:
Mit viel Wasser und Seife waschen.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneu-
tem Tragen waschen.
l
Bei Femdkörpern im Auge das Auge spülen, verbinden und
unverzüglich einen Arzt aufsuchen oder die Vergiftungszentrale
(+43 1 406 43 43) anrufen.
l
l
l
Bei Hautkontakt den Frischbeton mit viel Wasser abspülen und
mit Seife waschen.
Mit Frischbeton verunreinigte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
ENTSORGUNGSHINWEISE
l
Restbeton dem Recycling zuführen bzw. erhärteten Beton
in Bauschuttaufbereitungsanlagen geben oder geordnet deponieren.
l
ACHTUNG: Dieses Datenblatt entspricht nicht den Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter gemäß REACH und stellt daher nur ein „Datenblatt mit Sicherheits- und
Gefahrenhinweisen“ für die Verwendung von Frischbeton dar.
Version: 08/2015
l
Allgemeines:
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Voraus­setzung für einen unbehinderten Einsatz der Fahrmischer und Betonpumpen zu schaffen.
l
Insbesondere hat er dafür Sorge zu tragen, dass befahrbare Anfahrtswege, ein für die Aufstellung der Pumpe geeigneter Standort l
und ausreichend Hilfspersonal zum Auf- und Abbau der Förderanlagen vorhanden sind.
Der Auftraggeber hat die erforderliche behördliche Genehmigung - insbesondere für Straßenbenützung oder Gehsteigabsperrung - l
rechtzeitig zu beschaffen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen durchzuführen.
Etwaige Verschmutzung der Straße, der Gehsteige, Gebäudeteile, Zufahrten und Gewässer sind vom Auftraggeber auf seine
l
Kosten zu entfernen.
Für Folgeschäden, die durch den Ausfall oder durch ein Gebrechen der Betonpumpe entstehen, haften wir nicht.
l
Zugabe von Frostschutz entbindet nicht von der vorsorglichen Nachbehandlung auf der Baustelle.
l
Für Empfehlungen zur normgemäßen Nachbehandlung, insbesondere bei heißer und kalter Witterung, kontaktieren Sie Ihren l
zuständigen Verkaufsberater.
-14-
Hier finden Sie uns:
Rohrdorfer Transportbeton GmbH
Kärnten
9500 Villach
Triglavstraße 2
Tel.: 050543-29002
Fax: 050543-929002
Zentrale technologische
Fragestellungen bitte an:
Gebietsbüro Wien, NÖ-Nord, NÖ-Süd, Burgenland:
Lagerstraße 1-5, 2103 Langenzersdorf, Tel.: 050543-21002
Gebietsbüro NÖ-West / OÖ:
Kotzinastraße 3, 4030 Linz, Tel.: 050543-25002
Baustofftechnik GmbH
8670 Krieglach, Schwöbing 26
Tel.: 050543-50000
Fax: 050543-950000
Gebietsbüro Steiermark:
Einödstraße 37, 8600 Bruck an der Mur, Tel.: 050543-28002
Werke Gebiet Kärnten
Werk Nr.
2933
Werke Kärnten - Zentrale Bestellannahme: Tel. 050543-29002, Fax Dw 929002
9300 St. Veit/Glan
Fischergrube Blintendorf
050543-29330
Verkaufsberater
Günther Wieser
0664 / 130 63 46
2912
9500 Villach
Fellach, Drautal-Bundesstr.
050543-29120
Verkauf
0664 / 130 63 44
2913
9241 Wernberg/Föderlach
Landesstraße 46
04252-4325
Verkauf
0664 / 130 63 44
2974
9500 Villach
Gailspitz
050543-29740
Verkauf
0664 / 130 63 44
2903
9400 Wolfsberg
Ziegeleistraße 3
050543-29030 Martin Trippold
0664 / 130 63 49
Rohrdorfer Sand und Kies GmbH
Gebietsleiter: Herr Ing. Franz Schalko
2405 Bad Deutsch-Altenburg, Am Pfaffenberg 1
Mobil: 0664/1859242,
franz.schalko@rohrdorfer.at
Kieswerk: Markgrafneusiedl
Steinbruch: Bad Deutsch-Altenburg
Region Ost II
Gebietsleiter: Herr Christian Stangl
2700 Wr. Neustadt, Am Luckerweg 1
Mobil: 0664/1230609
christian.stangl@rohrdorfer.at
Kieswerke:
Bad Fischau, Badener Straße,
Weikersdorfer Straße
Verkauf: Herr Franz Brauneder
Mobil: 0664/5285316
franz.brauneder@rohrdorfer.at
Region Süd-West + Region Süd-Ost
Leiter: Herr Ing. Alfred Burger
4522 Pichlern/Steyr, Steyrtalstraße 130
Mobil: 0664/5261920, alfred.burger@rohrdorfer.at
Gebiet NÖ-West
Kieswerke:
Grafenwörth, Nussdorf, St. Pölten
Verkauf: Herr Jürgen Schrittwieser
Mobil: 0664/8371747
juergen.schrittwieser@rohrdorfer.at
Bestellannahme: 050543 1105
Gebiet Oberösterreich & Ennstal
Kieswerke:
Pichlern, St. Martin
Steinbrüche: Gröbming
Verkauf: Herr Rene Kronschachner
Mobil: 0664/1219887
rene.kronschachner@rohrdorfer.at
Bestellannahme: 050543 36040
Rohrdorfer Umwelttechnik GmbH
ABFALL
Sie erreichen uns unter:
8600 Bruck/Mur
Einödstraße 37
Tel.: 050543-58000
Fax: 050543-958000
Gebiet Steiermark
Kieswerke:
Krieglach, Hönigsberg, St. Michael,
Fisching
Steinbrüche:
Veitsch, Hadersdorf
Verkauf: Herr Christian Pillhofer
Mobil: 0664/5483907
christian.pillhofer@rohrdorfer.at
Bestellannahme: 050543 1175
Rohrdorfer Erdbau GmbH
Weikersdorf
Wiener neustadt
Mobil: 0664/5361115
E-mail:herwig.gloessl@rohrdorfer.at
Mobil: 0664/8379000
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P L2 6 A 1 3 - 1 1 1 5
Region Ost I