AFA-Tabelle der Stadt Coesfeld

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AFA-Tabelle der Stadt Coesfeld
Stadt Coesfeld
Der Bürgermeister
(Stand 06.02.2015)
AFA-Tabelle der Stadt Coesfeld
Nutzungsdauern für Gegenstände des Anlagevermögens nach NKF
bei der Stadt Coesfeld
(Grundlage: RdErl. des Innenministeriums vom 24.2.2005 / 34 - 48.01.32.03 - 1259/05 zuletzt
gändert durch RdErl. v. 17.12.2012)
Nutzungsdauer
in Jahren
Nr.
Vermögensgegenstand
1
Gebäude und bauliche Anlagen
1.02
Abwasserkanäle
Entlastungsbauwerke/ Verrohrte Wasserläufe
Auslaufbauwerke einschl. Rechen und Schützen (Bauwerke)
Baracken, Behelfsbauten
Einlaufbauwerke einschl. Rechen und Schützen (Bauwerke)
Feuerwehrgerätehäuser (massiv)
Feuerwehrgerätehäuser (sonstige Bauweise)
Freibäder (bauliche Anlagen)
Garagen (massiv)
Garagen (sonstige Bauweise)
Gemeindezentren, Bürgerhäuser, Saalbauten, Vereins-,
Jugendheime
Stadthalle, Jugendhaus, Walkenbrückentor
Bücherei
Geschäftshäuser (auch gemischt genutzt mit Wohnungen)
Hallen (massiv)
Turnhallen (massiv)
Hallen (sonstige Bauweise)
Landwirtschaftliche Mehrzweckhallen
Hallenbäder
Heime, Personal- und Schwestern-, Alten-, KinderÜbergangsheime
Hochwasserschutzanlagen (dauerhafte), z.B. Deiche
Hochwassserrückhaltebecken
Deiche
Lärmschutzwälle
Industriegebäude, Werkstätten (mit und ohne Sozialtrakt)
Baubetriebshof mit Lagergebäude
Kapellen, Kirchen
Kindergärten, Kindertagesstätten
Krankenhäuser
Krematorien
Lager (massiv)
Lager (sonstige Bauweise)
1.03
1.04
1.05
1.06
1.07
1.08
1.09
1.10
1.11
1.12
1.13
1.14
1.15
1.16
1.17
1.18
1.19
1.20
1.21
1.22
1.23
1.24
(Vorgaben lt. Rd.Erl. v.
24.02.2005 zuletzt
geändert am
17.12.2012)
50 - 80
30 - 50
20 - 40
30 - 50
40 - 80
20 - 40
30 - 50
40 - 60
20 - 40
Nutzungsdauer
Stadt Coesfeld
AWW
80
AWW
N.N.
AWW
60
N.N.
N.N.
50
N.N.
Aufnahme in
Verzeichnis ab:
Erläuterungen zur Festlegung der Nutzungsdauer
(Verweis auf die lfd. Nummer. / Hinweis auf Nutzungsdauer lt. KGSt. u.ä.; Weitere
Angaben zu den Nutzungsdauern können den Sonderrichtlinien entnommen werden.)
EB
siehe Sonderrichtlinien, analog zu Abwasserkanälen
EB
siehe Sonderrichtlinien
EB
siehe Sonderrichtlinien
80
60
N.N.
EB
EB
siehe Sonderrichtlinien
60
EB
siehe Sonderrichtlinien
40
40
EB
EB
siehe Sonderrichtlinien
60
EB
siehe Sonderrichtlinien
100
100
100
EB
EB
EB
siehe Sonderrichtlinien
60
N.N.
80
N.N.
N.N.
EB
siehe Sonderrichtlinien
EB
siehe Sonderrichtlinien
40 - 80
50 - 80
40 - 60
siehe Sonderrichtlinien
20 - 40
40 - 70
40 - 80
siehe Sonderrichtlinien
70 - 100
siehe Sonderrichtlinien
siehe Sonderrichtlinien, analog zu Deichen
40 - 60
60 - 80
40 - 80
40 - 60
50 - 60
40 - 60
20 - 40
Stadt Coesfeld
Der Bürgermeister
Nutzungsdauer
in Jahren
Nr.
Vermögensgegenstand
(Vorgaben lt. Rd.Erl. v.
24.02.2005 zuletzt
geändert am
17.12.2012)
Aufnahme in
Verzeichnis ab:
40
60
40
40
AWW
N.N.
N.N.
EB
EB
EB
EB
siehe Sonderrichtlinien
50
50
80
EB
EB
EB
siehe Sonderrichtlinien
25
N.N.
EB
s. Sonderrichtlinien; bisheriger Wert 35 J. -redaktioneller Fehler- Änderung 12.03.2013
50
40
AWW
EB
EB
siehe Sonderrichtlinien
EB
siehe Sonderrichtlinien
EB
siehe Sonderrichtlinien
40
40
30
EB
EB
EB
siehe Sonderrichtlinien
1.37
1.38
1.39
1.40
1.41
1.42
1.43
1.44
2
Straßen, Wege, Plätze (Grundstückseinrichtungen)
2.01
Betonmauer, Ziegelmauer
Lärmschutzwände (aus Beton oder Stein)
Lärmschutzwände (aus Glas)
Mauern auf Friedhöfen
20 - 40
Brücken (Holzkonstruktion)
Brücken (Mauerwerk, Beton- oder Stahlkonstruktion,
Verbundsystem)
Gewässerausbau naturnah, offene Gräben
Gewässerausbau technisch
Kompostdeponie, -plätze
Löschwasserteiche
Löschwasserbehälter
20 - 40
25
EB
50 - 100
20 - 50
70
50
80
EB
EB
EB
40
40
EB
EB
1.27
1.28
1.29
1.31
1.30
1.32
1.33
1.34
1.35
1.36
2.02
2.03
2.04
2.05
2.06
60 - 80
30 - 50
20 - 50
40 - 80
20 - 40
20 - 30
40 - 50
40 - 80
20 - 40
28 - 33
17 - 25
40 - 60
50 - 80
20 - 50
70 - 80
40 - 80
20 - 40
40- 50
10 - 20
50 - 80
10 - 25
20 - 40
Erläuterungen zur Festlegung der Nutzungsdauer
Nutzungsdauer
Stadt Coesfeld
Einfache Lagergebäude
Leichenhallen, Trauerhallen
Parkhäuser, Tiefgaragen
Parkdecks
Pumpenhäuser
Rettungswachen (massiv)
Rettungswachen (sonstige Bauweise)
Schleusen, Wehre (sonstige Bauweise)
Schleusen, Wehre (Stahl oder Beton)
Schöpfwerke
Schulgebäude (massiv)
Schulgebäude (sonstige Bauweise)
Pavillions
Silobauten (Beton)
Silobauten (Kunststoff oder Stahl)
Sportanlagen (nur Sozialgebäude u.a. Funktionsgebäude)
Umkleidegebäude
Versorgungsgebäude Spielplatz Lübbesmeyerweg
Straßenabläufe einschl. Anschlusskanäle
Transformatoren- und Schalthäuser, Trafostationshäuser
Tunnel
Verwaltungsgebäude (massiv)
Verwaltungsgebäude (sonstige Bauweise)
Wassertürme
Wohncontainer
Wohnhäuser (auch Mehrfamilienhäuser)
1.25
1.26
(Stand 06.02.2015)
AFA-Tabelle der Stadt Coesfeld
N.N.
80
N.N.
N.N.
N.N.
80
(Verweis auf die lfd. Nummer. / Hinweis auf Nutzungsdauer lt. KGSt. u.ä.; Weitere
Angaben zu den Nutzungsdauern können den Sonderrichtlinien entnommen werden.)
siehe Sonderrichtlinien
siehe Sonderrichtlinien
siehe Sonderrichtlinien analog zu Parkhäusern
siehe Sonderrichtlinien, analog zu Wehren
siehe Sonderrichtlinien
siehe Sonderrichtlinien
siehe Sonderrichtlinien, analog zu Ziegelmauern
siehe Sonderrichtlinien
Festlegung durch FB 70 nach Abstimmung mit dem mit der Bewertung beauftragten
Brückenbauingenieur, s. Sonderrichtlinien
Festlegung durch FB 70 nach Abstimmung mit dem mit der Bewertung beauftragten
Brückenbauingenieur, s. Sonderrichtlinien
siehe Sonderrichtlinien
siehe Sonderrichtlinien, analog zu Abwasserkanälen (50 - 80 Jahre)
siehe Sonderrichtlinien
siehe Sonderrichtlinien, analog zu Löschwasserteichen
Stadt Coesfeld
Der Bürgermeister
Nutzungsdauer
in Jahren
Nr.
2.07
2.08
2.09
Vermögensgegenstand
Straßen- und Stadtmobiliar
Bänke (Parkbänke aus Holz)
Wartehallen (Holzkonstruktion)
Wartehallen (alle anderen Bauweisen)
Verkehrszeichen
Straßenbeleuchtung
Lichtsignalanlagen (Ampeln)
Zäune (Maschendrahtzäune)
Zäune (Stahlmattenzäune)
Metalltor mit Holzverkleidung
Fahrradständeranlagen, offen
Fahrradständeranlagen, überdacht
Outdoorstele mit Audioplayer (Edelstahl)
Info-Tafeln (metall o.ä.) -AußenmontageSpielplätze, Bolzplätze (Geländeflächen)
Grünanlagen ohne Bäume
Bäume in Grünanlagen
Bäume (Straßenbereich)
Drei-Linden-Höhe - Gesamtobjekt
(Natursteinmauereinfassung, Geländefläche, Bepflanzung)
Sportplätze (Rasen- und Hartplätze)
Rasen-, Tennen- u. Tartanflächen, Weitsprunganlagen
Kunstrasenplätze
(Vorgaben lt. Rd.Erl. v.
24.02.2005 zuletzt
geändert am
17.12.2012)
2.11
3
Straßen (Anlieger-, Hauptverkehrsstraßen), Plätze, Parkflächen
Wege auf Grünflächen
Wege auf Friedhöfen
Wege, Plätze, Parkflächen (in einfacher Bauart)
Wege im Außenbereich
Technische Anlagen (Betriebsanlagen)
Erläuterungen zur Festlegung der Nutzungsdauer
Nutzungsdauer
Stadt Coesfeld
Aufnahme in
Verzeichnis ab:
8
20
30
20
30
20
15
20
15
15
20
10
20
15
15
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
2010
2011
EB
EB
100
50
EB
EB
30
2015
25
20
EB
EB
siehe Sonderrichtlinien
10
20
20
20
30
40
50
50
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
10 - 15 Jahre f. Geländer aus Holz lt. KGST, siehe Sonderrichtlinien
50
50
50
EB
EB
EB
siehe Sonderrichtlinien
30
EB
siehe Sonderrichtlinien
(Verweis auf die lfd. Nummer. / Hinweis auf Nutzungsdauer lt. KGSt. u.ä.; Weitere
Angaben zu den Nutzungsdauern können den Sonderrichtlinien entnommen werden.)
10 - 30
20 - 30
10 - 15
20 - 25
Stankett (aus Holz)
Stankett (aus Stahl)
Fahnenmasten
Fachwerkunterstellhütten
Tribünenüberdachungen (aus Stahl)
Wassertretbecken
Bituminöse Spielfelder
Bituminöse Flächen, Pflasterflächen
2.10
(Stand 06.02.2015)
AFA-Tabelle der Stadt Coesfeld
25 - 50
Festlegung durch Baubetriebshof und FB 20 s. Sonderrichtlinie
siehe Sonderrichtlinien
siehe Sonderrichtlinien
15 - 20 Jahre lt. KGSt, siehe Sonderrichtlinien
3.06, siehe Sonderrichtlinien
15 - 20 Jahre lt. KGSt, siehe Sonderrichtlinien
15-20 Jahre lt. KGST, siehe Sonderrichtlinien
20-30 Jahre lt. KGST, siehe Sonderrichtlinien
analog zu Geländer aus Holz lt. KGST (10 - 15 Jahre), siehe Sonderrichtlinien
10 - 15 Jahre lt. KGST, siehe Sonderrichtlinien
15 - 20 Jahre lt. KGST, siehe Sonderrichtlinien
7 - 10 Jahre lt. KGSt, analog Beschallungsanlagen (Verstärker, Lautsprecher u.a.)
analog zu Verkehrszeigen
Festlegung durch Baubetriebshof und FB 20 s. Sonderrichtlinien
siehe Sonderrichtlinien
100 Jahre lt. AfA-Tabelle für die Gemeinden in Rheinland-Pfalz, siehe Sonderrichtlinien
50 Jahre lt. AfA-Tabelle für die Gemeinden in Rheinland-Pfalz, siehe Sonderrichtlinien
2.01, Betonmauer, Ziegelmauer - mittlere Nutzungsdauer
siehe Sonderrichtlinien
siehe Sonderrichtlinien
20 - 30 Jahre f. Geländer aus Eisen lt. KGST, siehe Sonderrichtlinien
siehe Sonderrichtlinien, analog zu Stahlmattenzäunen
siehe Sonderrichtlinien, analog zu Wartehallen aus Holz
siehe Sonderrichtlinien, analog zu Wartehallen, die nicht aus Holz sind
30 - 40 Jahre lt. KGST, siehe Sonderrichtlinien
siehe Sonderrichtlinien
siehe Sonderrichtlinien
siehe Sonderrichtlinien
siehe Sonderrichtlinien
10 - 30
Stadt Coesfeld
Der Bürgermeister
Nutzungsdauer
in Jahren
Nr.
3.01
3.02
3.03
3.04
3.05
3.06
3.07
3.08
3.09
3.10
3.11
3.12
3.13
3.14
3.15
3.16
3.17
3.18
3.19
3.20
3.21
3.22
3.23
3.24
3.25
3.26
3.27
3.28
3.29
(Stand 06.02.2015)
AFA-Tabelle der Stadt Coesfeld
Vermögensgegenstand
Abwasserhebe- und -reinigungsanlagen (maschinelle
Einrichtungen)
Alarmgeber, Alarmanlagen
Aufzüge (mobil), Hublifte, Hebebühnen, Arbeitsbühnen
Bahnkörper, Gleisanlagen, Gleiseinrichtungen, Weichen
Baucontainer, Bürocontainer, Transportcontainer
Beleuchtungsanlagen
Beschallungsanlagen
Blockheizkraftwerke (Kraft-Wärmekopplungsanlagen)
Dampfkessel, Dampfmaschinen, Dampfturbinen,
Dampfversorgungsleitungen
Druckluftanlagen, Kompressoren
Druckrohrleitungen
Gasleitungen
Heiß- und Kaltluftanlagen, Abzugsvorrichtungen, Ventilatoren,
Klimaanlagen
Heizkanäle
Kabelnetze (auch Rohre, Schächte)
Leitstellentechnik
Mess- und Prüfgeräte
Notstromaggregate, Stromgeneratoren, -umformer, Gleichrichter
Ozonmessstation, Umweltmessstation
Photovoltaikanlagen
Solaranlagen
Stromverteileranlagen
Telekommunikationseinrichtungen, Betriebsfunkanlagen,
Antennenmasten
Verkehrsrechner (Verkehrsleitsystem)
Videoanlagen, Überwachungsanlagen
Waschanlage, Waschstraße
Wasseraufbereitungsanlagen, Wasserenthärtungsanlagen,
Wasserreinigungsanlagen
Windkraftanlagen
Scherenhebebühne (Außenanlage, stationär)
Technische Anlagen (Betriebsanlagen) Baubetriebshof
Benzingemischzapfsäule, Einzeltankanlage (mobil)
Dieseltankanlage -Zapfsäule, Hard- und BetriebssoftwareAbsauganlage
Hebebühne
(Vorgaben lt. Rd.Erl. v.
24.02.2005 zuletzt
geändert am
17.12.2012)
Nutzungsdauer
Stadt Coesfeld
Erläuterungen zur Festlegung der Nutzungsdauer
Aufnahme in
Verzeichnis ab:
(Verweis auf die lfd. Nummer. / Hinweis auf Nutzungsdauer lt. KGSt. u.ä.; Weitere
Angaben zu den Nutzungsdauern können den Sonderrichtlinien entnommen werden.)
10 - 33
5 - 15
10 - 25
15 - 33
10 - 20
20 - 30
5 - 15
10 - 20
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
10 - 20
5 - 15
20 - 40
40 - 45
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
10 - 15
40 - 50
20 - 25
5 - 15
8 - 12
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
15 - 20
8 - 12
20 - 25
10 - 15
10 - 15
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
10 - 15
10 - 15
5 - 15
5 - 15
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
10 - 15
15 - 20
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
10 - 15
10 - 25
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
15
2009
20
15
15
10
EB
EB
EB
EB
15-20 lt. KGST
15 - 20 Jahre lt. KGSt, Tank- und Zapfanlagen
15 - 20 Jahre lt. KGSt, Tank- und Zapfanlagen
3.13
3.03
Stadt Coesfeld
Der Bürgermeister
Nutzungsdauer
in Jahren
Nr.
Vermögensgegenstand
Werkstattkran
Druckluftkompressor
Hochdruckreiniger -stationär- (Waschhalle)
Stiefelwaschanlage
Salzsilo
Mobile Beton-Trennwände (MegaBloc)
Alarm- und Videoüberwachungsanlage
Funkanlage
Technische Anlagen Sportplätze
Beregnungsanlagen - stationär Flutlichtanlagen
Technische Anlagen -andere BereicheTelekommunikationanlagen -stationär-
4
Maschinen und Geräte
4.00
4.00.01
4.00.02
4.00.03
4.00.04
4.00.05
4.00.06
Maschinen und Geräte
Atemschutzgerät, Maskendichtprüfgerät
Bohrhammer, Bohrmaschine
Druckereimaschinen und ähnliches
Fahrkartenverkaufsautomat, Fahrkartenentwerter
medizinisch-technische Geräte
Parkscheinautomat
Spielgeräte auf Kinderspielplätzen und Schulhöfen
(Wippe, Rutsche, Schaukel, Klettergeräte, usw.)
Kleinfeldtore Bolzplätze
Spielgeräte (Indoor)
Sportgeräte (Fittness und Turngeräte in Sporthallen)
Sportgeräte (Niedersprung- und Weichbodenmatten in
Sporthallen)
Wassergraben, Basketballständer mit Korb, Kopfballpendel,
Kugelstoßring (Einbauten Sportplätze)
Sportgeräte auf Sportplätzen (mobil) (Fußballtore, SkaterGeräte, Hochsprunganlage, Beachvolleyballnetz mit Pfosten u.
Säulenschutzpolster, Hockeytore u.ä.)
Maschinen und Geräte Baubetriebshof
Hüffermann Zweiseiten-Abrollkippaufbau
Abrollcontainer
Seecontainer (Lagercontainer)
Elektro-Hubwagen
Abkantbank
Kreissäge -stationär-
4.00.07
4.00.08
4.00.09
4.00.09
(Stand 06.02.2015)
AFA-Tabelle der Stadt Coesfeld
(Vorgaben lt. Rd.Erl. v.
24.02.2005 zuletzt
geändert am
17.12.2012)
5 - 15
5 - 15
5 - 15
17 - 25
20 - 40
5 - 15
10 - 15
5 - 20
8 - 12
5-8
13 - 15
8 - 12
8 - 10
8 - 12
8 - 10
6 - 10
10 - 15
Erläuterungen zur Festlegung der Nutzungsdauer
Nutzungsdauer
Stadt Coesfeld
Aufnahme in
Verzeichnis ab:
20
15
10
10
25
20
15
10
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
17 - 20 Jahre lt. KGSt, Kräne, Hebezeuge
10
20
EB
EB
10 - 15 Jahre lt. KGST, siehe Sonderrichtlinien
10
2010
(Verweis auf die lfd. Nummer. / Hinweis auf Nutzungsdauer lt. KGSt. u.ä.; Weitere
Angaben zu den Nutzungsdauern können den Sonderrichtlinien entnommen werden.)
3.10
3.26
3.26
1.35
2.01 Betonmauer
3.02 u. 3.25
3.23; lt. KLR Baubetriebshof
siehe Sonderrichtlinien
3.23
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
12
EB
8
8
8
12
EB
EB
2007
EB neu
siehe Sonderrichtlinien
10
EB neu
10 - 12 lt. KGST, 10-15 NKF-Haufe
15
EB neu
12
EB neu
10
10
10
10
15
15
EB
EB
2013
EB
EB
EB
siehe Sonderrichtlinien, analog zu Spielgeräten
siehe Sonderrichtlinien, analog zu Spielgeräten
10 - 12 lt. KGST, 10-15 NKF-Haufe
8 - 10 Jahre lt. KGSt, Abrollcontainer
8 - 10 Jahre lt. KGSt, Abrollcontainer
10 Jahre lt. BMF, 3.6 Container, Transport
6.06
5.00.04
10 - 15 Jahre lt. KGSt, Sägen aller Art -stationär-
Stadt Coesfeld
Der Bürgermeister
Nutzungsdauer
in Jahren
Nr.
(Stand 06.02.2015)
AFA-Tabelle der Stadt Coesfeld
Vermögensgegenstand
Bandsäge -stationärSäulenbohrmaschine
Schutzgasschweißgerät
Schweißgerät
Schneidegerät Plasma (Nassschneidegerät)
Betonschleifer
Einradfräse
Aufsitzmäher
Rasenmäher
Freischneider, Motorsense
Trimmermäher
Einachser mit Balkenmähwerk
Rasenbaumaschine
Laubgebläse
Rüttelplatte
Grabenstampfer
Stihl-Flex
Schlaghammer
Abbruchhammer
Stromerzeuger
Hoch-Entaster (Teleskopkettensäge)
Schachtrahmenheber
Sicherheitsfahrgerüst
Resistograph
Diodenlaser
Walzenstreichgerät Rotofix und Sprühgerät MANKAR-100
Industriestaubsauger
Heckenscheren, Heckenschneider (motor- bzw. akkubetrieben)
Induktionsgerät
Maschinen und Geräte Feuerwehr
Schläuche
Werkbank, Werkbank -mobilGrubenheber
Öldosiereinrichtung
Brennschneidegerät
Schweißgerät
Endlötstation
Akku-Prüfgerät, Akku-Ladegerät
VDE Meßgerät
Trockenofen / Trockenschrank
Ultraschallreiniger
(Vorgaben lt. Rd.Erl. v.
24.02.2005 zuletzt
geändert am
17.12.2012)
5-8
5-8
Nutzungsdauer
Stadt Coesfeld
Aufnahme in
Verzeichnis ab:
15
10
15
10
15
8
7
6
6
5
6
15
15
8
8
10
8
5
5
8
7
15
20
10
8
8
10
5
8
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
2007
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
2008
2011
2008
2015
10
15
15
15
15
15
10
10
10
10
10
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
Erläuterungen zur Festlegung der Nutzungsdauer
(Verweis auf die lfd. Nummer. / Hinweis auf Nutzungsdauer lt. KGSt. u.ä.; Weitere
Angaben zu den Nutzungsdauern können den Sonderrichtlinien entnommen werden.)
10 - 15 Jahre lt. KGSt, Sägen aller Art -stationär10 - 15 Jahre lt. KGSt, Bohrmaschinen -stationär10 - 15 jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte
10 - 15 jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte
10 - 15 jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte
8 - 10 Jahre lt. KGSt, Schleifmaschinen -mobil5 - 7 Jahre lt. KGSt, Erdfräsen
6 - 8 Jahre lt. KGSt, Aufsitzrasenmäher
6 - 8 Jahre lt. KGSt, Mähgeräte
Festlegung durch den Baubetriebshof auf Grund von Erfahrungswerten
6 - 8 Jahre lt. KGSt, Mähgeräte
10 - 15 jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte
10 - 15 jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte
6 - 8 Jahre lt. KGSt, Laubblasgeräte
8 - 10 Jahre lt. KGSt, Rüttelplatte
8 - 10 Jahre lt. KGSt, Stampf- und Rüttelgeräte
6 - 8 Jahre lt. KGSt, Fugenschneidegerät
4.00.02
4.00.02
8 - 10 Jahre lt. KGSt, Stromerzeuger
5 - 7 Jahre lt. KGSt, Kettensäge
10 - 15 jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte
15 - 20 Jahre lt. KGSt, Leitern -fahrbare- (Anlehnung)
10 - 15 Jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte
7 - 9 Jahre lt. KGSt, Nivelliergerät
5 - 8 Jahre lt. KGSt, Kehrmaschinen, Hand- (lt. BBH vergleichbar Handkehrmachinen)
8 -10 Jahre lt. KGSt, Industriestaubsauger
Festlegung durch den Baubetriebshof auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch den Baubetriebshof auf Grund von Erfahrungswerten
Vorgabe durch Feuerwehr
10 - 15 jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte
10 - 15 jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte
10 - 15 jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte
10 - 15 jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte
10 - 15 jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte
10 - 15 jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte
10 - 15 jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte
10 - 15 jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte
10 - 15 jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte
10 - 15 jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte
Stadt Coesfeld
Der Bürgermeister
Nutzungsdauer
in Jahren
Nr.
(Stand 06.02.2015)
AFA-Tabelle der Stadt Coesfeld
Vermögensgegenstand
Transportwagen
Atemluftkompressor
Eurotester-Prüfgerät
Gerätetester
Funkinstallationstester
Infrarot-Thermometer
Pressluftatmer mit Grundplatte
Kreissäge -stationärHubwagen, Elektro-Hubwagen
Nebelmaschine
Stromerzeuger
Tauchpumpe
Rasenmäher
Plattenregal
Hochdruckreiniger
Waschplatz
Starthilfegerät, netzunabhängig
Schleifstaub-Absaugtisch AT
Fahrzeugbeladung Feuerwehr
Fahrzeugfunkgerät
Bediengerät für Fahrzeugfunkgerät
Handapparat für Fahrzeugfunkgerät
Handsprechfunkgeräte
Helmsprechgarnituren
Funkmeldeempfägner
Fernsteuerempfänger
Motorsäge mit Ersatzkette
Motortrennschleifer
Bohrhammer
Abseilgerät
Rettungsgerätesatz
Winde
Hohlstrahlrohr u. entsprechende Düsen (Mehrzweckgeräte)
Turbozumischer
Rundum-Tonkombination, Blaulicht- und Signalanlagen
Exmeter (GSG-Meßgerät)
Dosisleistungsmessgerät
Strahlenmessgerät, Gasmessgerät
Prüfgerät für Atemschutz (Dräger Testor 3100)
Stromerzeuger
(Vorgaben lt. Rd.Erl. v.
24.02.2005 zuletzt
geändert am
17.12.2012)
8 - 12
6 - 10
10 - 15
5 - 15
5 - 15
Erläuterungen zur Festlegung der Nutzungsdauer
Nutzungsdauer
Stadt Coesfeld
Aufnahme in
Verzeichnis ab:
10
10
10
10
10
10
10
15
10
10
10
5
6
15
10
15
6
EB
EB
EB
2007
2008
2009
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
2011
10 - 15 jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte
10
2013
10 - 15 jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte u. Festlegung durch die Feuerwehr
8
8
6
6
6
8
8
7
10
7
6
6
10
15
15
8
6
6
6
6
10
EB
EB
EB
EB
EB neu
EB neu
2007
EB
EB
EB
EB
2008
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
2009
EB
(Verweis auf die lfd. Nummer. / Hinweis auf Nutzungsdauer lt. KGSt. u.ä.; Weitere
Angaben zu den Nutzungsdauern können den Sonderrichtlinien entnommen werden.)
10 - 15 jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte
10 - 15 jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten (Testgeräte)
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten (Testgeräte)
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten (Testgeräte)
4.00.01
10 - 15 Jahre lt. KGSt, Sägen aller Art -stationär6.06
10 - 15 jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte
8 - 10 Jahre lt. KGSt, Stromerzeuger
5 - 7 jahre lt. KGSt, Tauchpumpe
6 - 8 Jahre lt. KGSt, Mähgeräte
5.00.04
3.26
3.26
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
6 - 8 Jahre lt. KGSt, Funkalarmempfänger
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Stadt Coesfeld
Der Bürgermeister
Nutzungsdauer
in Jahren
Nr.
(Stand 06.02.2015)
AFA-Tabelle der Stadt Coesfeld
Vermögensgegenstand
Tauchpumpe
Turbinentauchpumpe
Handmembranpumpe
Doppelmembranpumpe
Fasspumpe, mobile Spezialpumpe
Umfüllpumpe
Leckbandagen
Rohrdichtkissen
Edelstahl-Wellschlauch
Edelstahlfass
Sicherheitsausgussrohr -EdelstahlChemikalienschutzanzug
Dekontaminations-Zelt
Dekontaminations-Dusche
Hitzeschutzanzug
Überlebensanzug Wasser
Xenon-Zählrohr
Bleibehälter für Strahler
Gefahrgut-Handbuch-Satz
Hebekissen
Prüfgerät für Hebekissen
Hydraulik-Aggregat
Hydraulik-Handpumpe
Rettungszylinder
Säbelsäge
Schere / Schneidgerät
Spreitzer
Pedalschneider
Plasma-Schneidegerät
Schiebeleiter
Steckleiter
Sprungpolster
Sprungtuch
Schlauchhaspel
Einpersonenhaspel
Hochleistungslüfter
Be- und Entlüftungsgerät
Tragkraftspritze
Faltbehälter / Auffangbehälter
Feuerwehr-Werkzeugkasten
Absturzsicherung / PKW-Abstützsystem
(Vorgaben lt. Rd.Erl. v.
24.02.2005 zuletzt
geändert am
17.12.2012)
Nutzungsdauer
Stadt Coesfeld
Aufnahme in
Verzeichnis ab:
5
15
5
5
8
8
10
10
10
20
20
10
10
10
10
5
6
15
3
10
6
10
7
6
7
7
6
7
10
15
10
12
10
20
20
20
9
10
15
15
10
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
2009
2008
EB
EB
EB
EB
EB
EB
2014
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
Erläuterungen zur Festlegung der Nutzungsdauer
(Verweis auf die lfd. Nummer. / Hinweis auf Nutzungsdauer lt. KGSt. u.ä.; Weitere
Angaben zu den Nutzungsdauern können den Sonderrichtlinien entnommen werden.)
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Stadt Coesfeld
Der Bürgermeister
Nutzungsdauer
in Jahren
Nr.
(Stand 06.02.2015)
AFA-Tabelle der Stadt Coesfeld
Vermögensgegenstand
Gerätesatz Absturzsicherung
Fognail-Set
Korbtrage
Abseilspinne für Korbtrage
Rettungsplattform
Feuerwehrsauger, Nass- Trockensauger
Schneidersatz
Rollgliss
Scheinwerfer
Alu-Boot mir Zubehör
Schlauchüberführung
Zieh-Fix-Einsatzkoffer
Notfallrucksack
Kleinlöschgerät
Schwimmkragen/Kopf-Fixier-Set
Rauchverschluss XL mobil
ABC-Ausrüstung (Strahlenschutzeinheit)
Quickscreen Sichtschutz, einteilig mit 3 Stativen
Unwetter-Container (Zusatzbeladung)
Maschinen und Geräte -andere BereicheKreissäge -mobilHobelmaschine -mobilAbsauganlage -mobilEinachser
Anbaugeräte für Einachser
Reinigungsgeräte
Schweißgerät
Handkehrmaschine
Leiter, Mehrzweck-, AusziehRasenmäher
Aufsitzmäher
Laubgebläse / Laubsauger
Stromerzeuger
Hochdruckreiniger
Säulenbohrmaschine
Bohrhammer, Bohrmaschine
Kernbohrgerät
Messgeräte -ElektroGerüst -fahrbarKunstrasenpflegegerät
(Vorgaben lt. Rd.Erl. v.
24.02.2005 zuletzt
geändert am
17.12.2012)
5-8
Nutzungsdauer
Stadt Coesfeld
Aufnahme in
Verzeichnis ab:
5
10
10
6
10
10
10
10
6
15
10
3
5
8
6
10
8
7
8
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
2009
2007
2010
2012
2013
2012
10
10
10
10
10
12
10
8
10
8
8
8
10
8
15
8
10
10
15
10
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB neu
EB
EB neu
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB neu
Erläuterungen zur Festlegung der Nutzungsdauer
(Verweis auf die lfd. Nummer. / Hinweis auf Nutzungsdauer lt. KGSt. u.ä.; Weitere
Angaben zu den Nutzungsdauern können den Sonderrichtlinien entnommen werden.)
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
6 - 8 Jahre lt. KGSt, Feuerlöschgeräte (Handfeuerlöschgerät)
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten
7 - 10 Jahre lt. KGSt, Sägen aller Art -mobil8 - 10 Jahre lt. KGSt, Hobelmaschinen -mobilwie Sägen oder Hobelmaschinen -mobil10 - 15 jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte
10 - 15 Jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte
8 - 12 Jahre lt. KGSt, Reinigungsgeräte
10 - 15 jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte
5 - 8 Jahre lt. KGSt, Kahrmaschinen, Hand8 - 10 Jahre lt. KGSt, Steckleiter
6 - 8 Jahre lt. KGSt, Mähgeräte
6 - 8 Jahre lt. KGSt, Aufsitzrasenmäher
6 - 8 Jahre lt. KGSt, Laubblasgeräte
8 - 10 Jahre lt. KGSt, Stromerzeuger
5 - 8 Jahre lt. KGSt, Hochdruckreinigungsgerät
10 - 15 Jahre lt. KGSt, Bohrmaschinen -stationär4.00.02
10 - 15 Jahre lt. KGSt, Bohrmaschinen -stationär- (Anlehnung)
10 - 15 Jahre lt. KGSt, Messgeräte (Abwasser) (Anlehnung)
15 - 20 Jahre lt. KGSt, Leitern -fahrbare- (Anlehnung)
Festlegung nach Erfahrungswerten
Stadt Coesfeld
Der Bürgermeister
Nutzungsdauer
in Jahren
Nr.
(Stand 06.02.2015)
AFA-Tabelle der Stadt Coesfeld
Vermögensgegenstand
(Vorgaben lt. Rd.Erl. v.
24.02.2005 zuletzt
geändert am
17.12.2012)
Nassmarkierwagen
Spielerkabine (Überdachung)
Trainerhäuschen (Überdachung)
Schlauchwagen mit Großflächenregnern
Bautrockner
5
Büro- und Geschäftsausstattung
5.00
5.00.01
5.00.02
5.00.03
5.00.04
Büro- und Geschäftsausstattung
Büromaschinen, Flipcharts, Software
Büromöbel
Computer und Zubehör
Werkstatteinrichtungen
Software
Fachbereich 10
Betriebssysteme, Office-Programme u. ä.
Emulationssoftware "AIO for Web"
Sitzungssoftware "session / sessionNet"
Mandatos iPad/Android App (Sitzungsdienst)
ProFIS
Aida Orga Zeiterfassung
Homepage "www.coesfeld.de"
Fachbereich 14
AuditAgent 2005
Fachbereich 30
Autista (Standesamt)
VB-Office (Brandschutz)
OwiGo (Ruhender Verkehr)
Software Messageboard Basis DN
MP-FEUER 2014 Profi (FW-Verwaltungssoftware)
Fachbereich 43
VHS-Verwaltungssoftware "SQL-BASys"
Augias-Kirchenbuch
Augias-Archiv
Augias-Museum
Bibliotheca 2000 Basispaket (Bücherei)
Bibliotheca 2000 Zusatzmodule (Bücherei)
Rückbuchungsterminal RFID-Technik (SIP/2 Client)
Fachbereich 51
gp-Untis Stundenplanprogramm
TurnhallenVerwaltungsKompakt 1.2
Fachbereich 60
Nutzungsdauer
Stadt Coesfeld
Aufnahme in
Verzeichnis ab:
12
12
12
12
5
EB neu
EB neu
EB neu
EB neu
2010
3 - 20
5 - 10
10 - 20
3-5
10 - 15
Erläuterungen zur Festlegung der Nutzungsdauer
(Verweis auf die lfd. Nummer. / Hinweis auf Nutzungsdauer lt. KGSt. u.ä.; Weitere
Angaben zu den Nutzungsdauern können den Sonderrichtlinien entnommen werden.)
Festlegung nach Erfahrungswerten
Festlegung nach Erfahrungswerten
Festlegung nach Erfahrungswerten
Festlegung nach Erfahrungswerten
5 Jahre lt. KGSt Bautrocknungsgeräte (ebenso AbschreibungsRL Rheinland-Pfalz)
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
5 - 10
5 - 10
5 - 10
5 - 10
5 - 10
5 - 10
5 - 10
5
5
10
5
10
10
5
EB
EB
EB
2014
EB
EB
2008
5.00.01
5 - 10
5
2007
lt. Absprache mit dem RPA
5 - 10
5 - 10
5 - 10
5 - 10
5 - 10
10
10
5
5
10
EB
EB
EB
2008
2014
5.00.01
5 - 10
5 - 10
5 - 10
5- 10
5 - 10
EB
EB
EB
EB
EB
EB
2012
5.00.01
5 - 10
10
5
5
5
10
RND Bibliotheca
10
5 - 10
5 - 10
10
10
EB
2012
5.00.01; nach Absprache mit dem FB 51
5.00.01
5.00.01
5.00.01; lt. Einschätzung FB 10, TUI
5.00.01
5.00.01
5.00.01; lt. Einschätzung FB 10, TUI
5.00.01
5.00.01
5.00.01 und Festlegung durch TUI-Team
5.00.01 und Festlegung durch TUI-Team
Mindestnutzungsdauer für Software
Mindestnutzungsdauer für Software
Mindestnutzungsdauer für Software
5.00.01
Software baut auf Grundmodul auf und wäre alleine nicht länger nutzbar.
5.00.01
5.00.01, Festlegung durch TUI-Team
Stadt Coesfeld
Der Bürgermeister
Nutzungsdauer
in Jahren
Nr.
(Stand 06.02.2015)
AFA-Tabelle der Stadt Coesfeld
Vermögensgegenstand
Gekos BAU/WIN
Macromedia Freehand
Sketchup V5
Liegenschaftskarte ALK
GEOgraf, Grundmodul
Geograf, Zusatzmodule
Ingrada Grundmodul und Zusatzmodule
Erbbau Pro (2i)
Fachbereich 70
Autodesk Architectural Desktop 2004
Avanti
IMS-ware
Vitodesk 200 Haustechnik 2007
LVWin (Leistungsverrechnung)
SP Control
MovE (Baum- und Spielplatzkataster)
Aufbruchmanagement (online)
BGA Verwaltung, Baubetriebshof, VHS, F.F., u.a.
Büromöbel, Mobiliar
Fernsehsessel
Bürodrehstühle
Einrichtungsmobiliar Museen
Ausstellungseinheiten Museen
Schulmobiliar
PC's, Server, Netzwerkkomponenten, Monitore, Drucker,
Laptops/Notebooks, unabhängie Stromversorgung für PC's und
Server und weitere Peripheriegeräte
PC's und Bildschirme Schulungsrechner VHS
Beamer
Activboard (interaktive Tafeln)
Leinwand
Tafeln (auch Magnettafeln), Stellwände (Whiteboards)
Digitalkameras, Videokameras, Dokumentenkameras
Wärmebildkamera
Frankiermaschine
Telefonanlagen, Telefone (fest)
Telefaxgerät
Fotokopierer
Mikrofilmlesegerät
Aktenvernichter
Erläuterungen zur Festlegung der Nutzungsdauer
Nutzungsdauer
Stadt Coesfeld
Aufnahme in
Verzeichnis ab:
10
10
10
10
15
RND GEOgraf
RND GEOgraf
5
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
5.00.01
5 - 10
5 - 10
5 - 10
5 - 10
5 - 10
5 - 10
5 - 10
5 - 10
10
10
10
5
5
5
10
10
EB
EB
EB
EB
EB
EB
2011
2013
5.00.01
10 - 20
10 - 20
10 - 20
10 - 20
10 - 20
10 - 20
20
10
10
15
15
15
EB
2011
EB neu
EB
2012
EB
5.00.02
3-5
3-5
5
3
8
8
10
15
5
8
8
10
5
6
10
12
EB
EB
EB
EB neu
EB
EB
EB
2008
EB
EB neu
EB
EB
EB
EB
5.00.03
(Vorgaben lt. Rd.Erl. v.
24.02.2005 zuletzt
geändert am
17.12.2012)
5 - 10
5 - 10
5 - 10
5 - 10
(Verweis auf die lfd. Nummer. / Hinweis auf Nutzungsdauer lt. KGSt. u.ä.; Weitere
Angaben zu den Nutzungsdauern können den Sonderrichtlinien entnommen werden.)
5.00.01
5.00.01
5.00.01
lt. Vorgabe FB 60
Software baut auf Grundmodul auf und wäre alleine nicht länger nutzbar.
Software baut auf GEOgraf-Grundmodul auf und wäre alleine nicht länger nutzbar.
Vorgabe durch FB 10/FB 60
5.00.01
5.00.01
5.00.01; nach Einschätzung FB 70 ZGM
5.00.01
5.00.01
5.00.01; nach Festlegung durch TUI
5.00.01
Erfahrungswerte Feuerwehr
5.00.02
Vorgabe durch FB 43, siehe Sonderrichtlinien
analog zu Einrichtungsmobiliar Museen
siehe Sonderrichtlinien
Für Schulungszwecke ist ein schnellerer Austausch notwendig.
8 Jahre lt. BMF, Präsentationsgeräte, Datensichtgeräte
9 Jahre lt. BMF, Präsentationsgeräte, Datensichtgeräte
7 - 10 Jahre lt. KGSt, Projektionswände (mobil), Leinwände
15 - 20 Jahre lt. KGSt, Tafeln
5 - 8 Jahre lt. KGSt, Kamera (Digitalkamera)
6 - 8 Jahre lt. KGSt, Kamera (Wärmebildkamera)
6 - 8 Jahre lt. KGSt, Frankiermaschinen
10-12 Jahre lt. KGSt, Telekommunikationseinrichtungen, fest
5 - 7 Jahre lt. KGSt, Faxgeräte
5 - 7 Jahre lt. KGSt, Kopiergerät
8 - 10 Jahre lt. KGSt, Mikrofilmlesegerät
10 - 12 Jahre lt. KGSt
Stadt Coesfeld
Der Bürgermeister
Nutzungsdauer
in Jahren
Nr.
(Stand 06.02.2015)
AFA-Tabelle der Stadt Coesfeld
Vermögensgegenstand
Schneidemaschinen Papier / Schneidetisch
Ballenpresse Papier
Klebebindegerät
Lichtpausmaschine
Falzautomat
Hartgeldzählmaschine
Besucherzählgerät
Barcode-Lesegerät
mobile Datenerfassungsgeräte (MDE-Geräte)
Einbauküche, Küchenmöbel
Küchenelektrogeräte
Geschirrspülmaschinen, Gewerbe-Geschirrspülmaschinen
Küchenkleingeräte (mobil)
Wäschetrockner
Waschmaschine
Raumluftentfeuchter
Stiefeltrockner
Werkstatt- und Magazinregale
Beschallungsanlagen (Verstärker, Lautsprecher u. a.)
Fernseher, Video- u. DVD-Geräte, Verstärker, u. a.
Anzeigetafel (elektronisch)
Funkuhr (große Wanduhr)
Tresore, Sicherheitsschränke, Panzerschränke
Lamellenanlagen
Geschwindigkeitsmessgeräte
Stromverteilerkästen
Bohnermaschine
Kranztransportwagen
Sargtransportwagen
Grabverbau
Lehrmittel/Lehrgeräte Biologie, Physik, Chemie, Naturw.
Brennofen
Bühnenausstattung -TechnikSchlaginstrumente
Klavier / Flügel (mechanisch)
Keyboard (Tasteninstrument elektronisch)
Streich- Zupfinstrumente (Gitarren, Geigen etc.)
Buchsicherungsanlage (Stadtbücherei)
Buchrückgabeautomat (Stadtbücherei)
Treppen-Kuli TK100 (Stadtmuseum)
Faltrollstuhl für Treppen-Kuli
(Vorgaben lt. Rd.Erl. v.
24.02.2005 zuletzt
geändert am
17.12.2012)
Nutzungsdauer
Stadt Coesfeld
Aufnahme in
Verzeichnis ab:
10
10
10
10
10
10
10
5
5
15
15
10
10
8
8
10
10
15
10
10
15
15
30
10
10
15
12
15
15
5
15
15
15
15
20
10
12
10
10
15
10
EB
EB
EB
EB
EB neu
EB
EB
EB
EB
EB
EB
2009
2007
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB neu
EB neu
2007
EB
EB
EB
EB
EB
EB
2008
EB
EB neu
EB neu
EB neu
EB neu
EB neu
EB neu
2009
2008
2012
2012
2012
Erläuterungen zur Festlegung der Nutzungsdauer
(Verweis auf die lfd. Nummer. / Hinweis auf Nutzungsdauer lt. KGSt. u.ä.; Weitere
Angaben zu den Nutzungsdauern können den Sonderrichtlinien entnommen werden.)
8 - 10 Jahre lt. KGSt, Büromaschinen
8 - 10 Jahre lt. KGSt, Büromaschinen
8 - 10 Jahre lt. KGSt, Büromaschinen
8 - 10 Jahre lt. KGSt, Büromaschinen
8 - 10 Jahre lt. KGSt, Büromaschinen
8 - 10 Jahre lt. KGSt, Büromaschinen
Vorgabe durch FB 43
5.00.03 Anlehnung an EDV-Ausstattung
5.00.03 Anlehnung an EDV-Ausstattung
15 - 20 Jahre lt. KGSt, Kücheneinrichtung
10 - 15 Jahre lt. KGSt, Küchengeräte
8 - 10 Jahre lt. KGSt, Geschirrspülmaschinen
10 - 15 Jahre lt. KGSt, Küchengeräte
8 - 10 Jahre lt. KGSt, Wäschetrockner
8 - 10 Jahre lt. KGSt, Waschmaschinen
8 - 10 Jahre lt. KGSt, Be- und Entlüftungsanlagen (Klimaanlagen)
Erfahrungswerte Feuerwehr
10 - 15 Jahre lt. KGSt, Lagereinrichtrungen
7 - 10 Jahre lt. KGSt, Audiovisuelle Geräte (Fernseher, Audio, Video usw.)
8 - 10 Jahre lt. KGSt, Audiovisuelle Geräte (Fernseher, Audio, Video usw.)
10 - 15 Jahre lt. KGSt, Anzeigetafel (elektronisch)
15 - 20 Jahre lt. KGST, Uhrenanlagen
20 - 30 Jahre lt. KGSt, Tresore, Panzerschränke
7 - 10 Jahre lt. KGSt, Vorhang
Vorgabe druch FB 30
10 - 15 Jahre lt. KGSt, Stromverteiler (Märkte)
8 - 12 Jahre lt. KGSt, Reinigungsgeräte
ND aus KLR Friehof Lette, siehe Sonderrichtlinien
Erfahrungwerte Baubetriebshof
ND aus KLR Friehof Lette, siehe Sonderrichtlinien
10 - 15 Jahre lt. KGSt, Laborgeräte
Erfahrungswerte FB 51 Schulamt
15 - 20 Jahre lt. KGSt, Bühnenausstattung (Anlehnung)
10 - 15 Jahre lt. KGSt, Musikinstrumente
15 - 20 Jahre lt. KGSt, Musikinstrumente (Tasteninstrumente)
Erfahrungswerte FB 51 Schulamt
10 - 15 Jahre lt. KGSt, Musikinstrumente (AfA Musikschule 12 Jahre)
10 Jahre lt. Abschreibungsrichtlinie Land Rheinland-Pfalz v. 31.01.2007 (VV-AfA)
10 Jahre lt. Abschreibungsrichtlinie Land Rheinland-Pfalz v. 31.01.2007 (VV-AfA)
15 Jahre lt. Abschreibungsrichtlinie Land Rheinland-Pfalz v. 31.01.2007 (VV-AfA)
10 Jahre lt. Abschreibungsrichtlinie Land Rheinland-Pfalz v. 31.01.2007 (VV-AfA)
Stadt Coesfeld
Der Bürgermeister
Nutzungsdauer
in Jahren
Nr.
Vermögensgegenstand
(Vorgaben lt. Rd.Erl. v.
24.02.2005 zuletzt
geändert am
17.12.2012)
Werkstattwagen mit Werkzeugvollausstattung
Wasserspender/Getränkeautomat
Luxmeter (Lichtmeßgerät)
Stadtmodell 3 D (für städtebauliche Planung)
Notfall-Defibrillator
BGA Stadthalle
Bühnenausstattung
Bühnenausstattung -Technik- und Bühnenbeleuchtung
Musikinstrumente (Tasteninstrumente)
Einbauküche, Küchenmöbel
Küchenelektrogeräte
Gaststätteneinrichtung
6
Fahrzeuge
6.01
6.02
6.03
6.04
Anhänger, Auflieger
Bagger, sonstige Baufahrzeuge
Fahrräder
Fäkalienwagen, Hochdruckspülwagen u.ä.
Feuerwehrfahrzeuge, Feuerlöschfahrzeuge, Kraftfahrdrehleiter,
Löschboot
Hubwagen, Gerätewagen
Kleintransporter, Mannschaftstransportfahrzeuge
Krankentransportwagen, -fahrzeuge, Notarzteinsatzwagen,
Rettungstransportwagen
Lastkraftwagen, Sattelschlepper, Wechselaufbauten u. ä.
10 - 15
8 - 12
4-8
8 - 10
Lokomotiven, Waggons, Gelenkwagen-Waggons, Kesselwagen
Motorräder, Motorroller
Müllentsorgungsfahrzeuge
Omnibusse
Personenkraftwagen, Wohnwagen
Rettungsboot
Traktoren
Fahrzeuge - allgemeinFahrzeuge
PKW, Pritschenwagen, Kastenwagen
PKW-Anhänger
Kompaktschlepper
Elektroroller
Motorroller, Mofas
6.05
6.06
6.07
6.08
6.09
6.10
6.11
6.12
6.13
6.14
6.15
6.16
(Stand 06.02.2015)
AFA-Tabelle der Stadt Coesfeld
Nutzungsdauer
Stadt Coesfeld
Aufnahme in
Verzeichnis ab:
10
10
10
10
8
2011
2013
2013
2013
2014
20
15
20
15
15
15
EB
EB
EB
EB
EB
EB neu
Erläuterungen zur Festlegung der Nutzungsdauer
(Verweis auf die lfd. Nummer. / Hinweis auf Nutzungsdauer lt. KGSt. u.ä.; Weitere
Angaben zu den Nutzungsdauern können den Sonderrichtlinien entnommen werden.)
5.00.04; Erfahrungswerte Feuerwehr
10 Jahre lt. Abschreibungsrichtlinie Land Rheinland-Pfalz v. 31.01.2007 (VV-AfA)
10 Jahre lt. AfA-Tabelle TU Berlin v. 01.01.2013 (Belichtungsmesser - Luxmeter)
10 Jahre auf Grund von Erfahrungswerten
4.00.05
15 - 20 Jahre lt. KGSt, Bühnenausstattung
15 - 20 Jahre lt. KGSt, Bühnenausstattung (Anlehnung)
15 - 20 Jahre lt. KGSt, Musikinstrumente (Tasteninstrumente)
15 - 20 Jahre lt. KGSt, Kücheneinrichtung
10 - 15 Jahre lt. KGSt, Küchengeräte
Erläuterungen siehe Sonderrichtlinien Unterpunkt "BGA Stadthalle"
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
8
EB
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
15 - 20
6 - 10
6 - 10
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
6-8
8 - 12
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
25 - 30
6 - 10
6 - 10
6 - 10
6 - 10
8 - 12
8 - 12
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
6 - 10
10 - 15
8 - 12
6 - 10
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten.
8
10
10
6
7
EB
EB
EB
2011
2010
8 - 12 Jahre lt. KGSt, Pritschenwagen und Personenkraftwagen
6.01
8 - 10 Jahre lt. KGSt, Kleintraktoren
6.11, Ansatz der kürzesten Nutzugnsdauer wg. Bauart Elektroroller
6.11, lt. BMF 7 Jahre für Motorroller
Stadt Coesfeld
Der Bürgermeister
Nutzungsdauer
in Jahren
Nr.
(Stand 06.02.2015)
AFA-Tabelle der Stadt Coesfeld
Vermögensgegenstand
Anbaugeräte
Kehrbesen
Streugerät und Schneeräumschild für Kompaktschlepper
Fahrzeuge - FeuerwehrPKW, Kleintransporter, Mannschaftstransportwagen
LKW, Feuerlöschfahrzeuge
Kraftfahrdrehleiter
Feuerlöschanhänger LKW
Feuerwehrfahrzeuge -Transporter- (Gerätewagen)
Fahrzeuge - Baubetriebshof
Fahrzeuge
PKW, Pritschenwagen
LKW, Großschlepper
Steigerfahrzeug (Anwendung bis 31.12.2011)
Steigerfahrzeug (Anwendung ab 01.01.2012)
PKW-Anhänger
Sonderanhänger (Hunde, Lampen u.ä.)
Senkomatanhänger, Tieflader
Kleinkehrmaschine
Kompaktschlepper
Kompaktlader
Kompaktbagger
Großflächenmäher
Radlader
Vibrationswalze
Muldenkipper
Anbaugeräte, Geräteanhänger
Laubsaugcontainer
Holzhacker
Uni-Arm
Ast- und Wallheckenschere
Schlegelmähkopf
Bankettverdichter
Kehrbesen
Plattenverdichter
Seitenmulcher
Zwischenachserdhobel
Steingrubber
Erdbohrer
Kompostgabel
Erläuterungen zur Festlegung der Nutzungsdauer
Nutzungsdauer
Stadt Coesfeld
Aufnahme in
Verzeichnis ab:
10
10
EB
EB
Anbaugerät für Kompaktschlepper
6 - 10
15 - 20
15 - 20
10 - 15
15 - 20
8
20
15
15
15
EB
EB
EB
EB
EB
6.07 und 6.14
6 - 10
8 - 12
8 - 12
8 - 12
10 - 15
10 - 15
10 - 15
8
10
10
12
10
12
10
5
8
8
6
6
12
10
12
EB
EB
EB
2012
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
12
10
10
6
8
10
10
10
8
10
10
8
8
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
(Vorgaben lt. Rd.Erl. v.
24.02.2005 zuletzt
geändert am
17.12.2012)
8 - 12
8 - 12
8 - 12
8 - 12
8 - 12
10 - 15
(Verweis auf die lfd. Nummer. / Hinweis auf Nutzungsdauer lt. KGSt. u.ä.; Weitere
Angaben zu den Nutzungsdauern können den Sonderrichtlinien entnommen werden.)
Anbaugerät für Kompaktschlepper
6.05
6.05
6.01
6.05
8 - 12 Jahre lt. KGSt, Pritschenwagen und Personenkraftwagen
8 - 12 Jahre lt. KGSt, Lastkraftwagen; 8 - 10 Jahre lt. KGSt, Unimog u. Traktoren
7 - 10 Jahre lt. KGSt, Sonderfahrzeuge
Neufestlegung auf Grund betriebsspeziefischer Nutzungsdauer des BBH
8 - 10 Jahre lt. KGSt, Anhänger PKW u. LKW
8 - 10 Jahre lt. KGSt, Anhänger PKW u. LKW
8 - 10 Jahre lt. KGSt, Anhänger PKW u. LKW
8 - 10 Jahre lt. KGSt, Kehrmaschinen; Abweichungsbegründung in Sonderrichtlinien
8 - 10 Jahre lt. KGSt, Kleintraktoren
8 - 10 Jahre lt. KGSt, Kleinbagger
8 - 10 Jahre lt. KGSt, Kleinbagger; Abweichungsbegründung in Sonderrichtlinien
6 - 8 Jahre lt. KGSt, Mähgeräte
6.02
6.02
6.02
Maschinenanhänger für Unimog
6 - 10 Jahre lt. KGSt, Häcksler
Anbaugerät für Unimog
6 - 8 Jahre lt. KGSt, Heckenschneidemaschine
6 - 8 Jahre lt. KGSt, Mähgeräte
Anbaugerät für Unimog
Anbaugerät für Unimog
Anbaugerät für Unimog
6 - 8 Jahre lt. KGSt, Mähgeräte
Anbaugerät für Unimog
Anbaugerät für Unimog
Anbaugerät für Kompaktlader
Anbaugerät für Kompaktlader
Stadt Coesfeld
Der Bürgermeister
Nutzungsdauer
in Jahren
Nr.
(Stand 06.02.2015)
AFA-Tabelle der Stadt Coesfeld
Vermögensgegenstand
Gehölzschneidemaschine, Heckenschneider
Holzgreifer
Hydraulikhammer
Frontaufreißer
Frontmähwerk
Hartplatzpflegekombination
Fräse
Mäh- und Laubcontainer
Düngerstreuer
Aerifizierer
Schlegelmähwerk
Kunstrasenreiniger VERTI TOP 150
Anhängestreuautomat
Aufsatzstreuautomat
Schneeräumschild -groß- (LKW, Fendt, Unimog)
Schneeräumschild -klein- (Synchro)
Streugerät und Schneeräumschild für Kompaktschlepper
Streugerät und Schneeräumschild für Mäher Iseki SF 300
(Vorgaben lt. Rd.Erl. v.
24.02.2005 zuletzt
geändert am
17.12.2012)
Nutzungsdauer
Stadt Coesfeld
Aufnahme in
Verzeichnis ab:
6
6
6
12
6
8
8
8
8
8
8
8
10
8
10
8
8
6
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EB
EN neu
EB
EB
EB
EB neu
EB
EB
Erläuterungen zur Festlegung der Nutzungsdauer
(Verweis auf die lfd. Nummer. / Hinweis auf Nutzungsdauer lt. KGSt. u.ä.; Weitere
Angaben zu den Nutzungsdauern können den Sonderrichtlinien entnommen werden.)
Anbaugerät für Kompaktbagger
Anbaugerät für Kompaktbagger
Anbaugerät für Kompaktbagger
Anbaugerät für Radlader
6 - 8 Jahre lt. KGSt, Mähgeräte
Anbaugerät für Kompaktschlepper
Anbaugerät für Kompaktschlepper
Anbaugerät für Kompaktschlepper
Anbaugerät für Kompaktschlepper
Anbaugerät für Kompaktschlepper
Anbaugerät für Kompaktschlepper
Anbaugerät für Kompaktschlepper
8 - 12 Jahre lt. KGSt, Streuautometen für den Winterdienst
8 - 12 Jahre lt. KGSt, Streuautometen für den Winterdienst
10 - 12 Jahre lt. KGSt, Schneeräumschild
Anbaugerät für Kompaktschlepper
Anbaugeräte für Iseki Geräteträger (Großflächenmäher)