AFA-Tabelle der Stadt Coesfeld
Transcription
AFA-Tabelle der Stadt Coesfeld
Stadt Coesfeld Der Bürgermeister (Stand 06.02.2015) AFA-Tabelle der Stadt Coesfeld Nutzungsdauern für Gegenstände des Anlagevermögens nach NKF bei der Stadt Coesfeld (Grundlage: RdErl. des Innenministeriums vom 24.2.2005 / 34 - 48.01.32.03 - 1259/05 zuletzt gändert durch RdErl. v. 17.12.2012) Nutzungsdauer in Jahren Nr. Vermögensgegenstand 1 Gebäude und bauliche Anlagen 1.02 Abwasserkanäle Entlastungsbauwerke/ Verrohrte Wasserläufe Auslaufbauwerke einschl. Rechen und Schützen (Bauwerke) Baracken, Behelfsbauten Einlaufbauwerke einschl. Rechen und Schützen (Bauwerke) Feuerwehrgerätehäuser (massiv) Feuerwehrgerätehäuser (sonstige Bauweise) Freibäder (bauliche Anlagen) Garagen (massiv) Garagen (sonstige Bauweise) Gemeindezentren, Bürgerhäuser, Saalbauten, Vereins-, Jugendheime Stadthalle, Jugendhaus, Walkenbrückentor Bücherei Geschäftshäuser (auch gemischt genutzt mit Wohnungen) Hallen (massiv) Turnhallen (massiv) Hallen (sonstige Bauweise) Landwirtschaftliche Mehrzweckhallen Hallenbäder Heime, Personal- und Schwestern-, Alten-, KinderÜbergangsheime Hochwasserschutzanlagen (dauerhafte), z.B. Deiche Hochwassserrückhaltebecken Deiche Lärmschutzwälle Industriegebäude, Werkstätten (mit und ohne Sozialtrakt) Baubetriebshof mit Lagergebäude Kapellen, Kirchen Kindergärten, Kindertagesstätten Krankenhäuser Krematorien Lager (massiv) Lager (sonstige Bauweise) 1.03 1.04 1.05 1.06 1.07 1.08 1.09 1.10 1.11 1.12 1.13 1.14 1.15 1.16 1.17 1.18 1.19 1.20 1.21 1.22 1.23 1.24 (Vorgaben lt. Rd.Erl. v. 24.02.2005 zuletzt geändert am 17.12.2012) 50 - 80 30 - 50 20 - 40 30 - 50 40 - 80 20 - 40 30 - 50 40 - 60 20 - 40 Nutzungsdauer Stadt Coesfeld AWW 80 AWW N.N. AWW 60 N.N. N.N. 50 N.N. Aufnahme in Verzeichnis ab: Erläuterungen zur Festlegung der Nutzungsdauer (Verweis auf die lfd. Nummer. / Hinweis auf Nutzungsdauer lt. KGSt. u.ä.; Weitere Angaben zu den Nutzungsdauern können den Sonderrichtlinien entnommen werden.) EB siehe Sonderrichtlinien, analog zu Abwasserkanälen EB siehe Sonderrichtlinien EB siehe Sonderrichtlinien 80 60 N.N. EB EB siehe Sonderrichtlinien 60 EB siehe Sonderrichtlinien 40 40 EB EB siehe Sonderrichtlinien 60 EB siehe Sonderrichtlinien 100 100 100 EB EB EB siehe Sonderrichtlinien 60 N.N. 80 N.N. N.N. EB siehe Sonderrichtlinien EB siehe Sonderrichtlinien 40 - 80 50 - 80 40 - 60 siehe Sonderrichtlinien 20 - 40 40 - 70 40 - 80 siehe Sonderrichtlinien 70 - 100 siehe Sonderrichtlinien siehe Sonderrichtlinien, analog zu Deichen 40 - 60 60 - 80 40 - 80 40 - 60 50 - 60 40 - 60 20 - 40 Stadt Coesfeld Der Bürgermeister Nutzungsdauer in Jahren Nr. Vermögensgegenstand (Vorgaben lt. Rd.Erl. v. 24.02.2005 zuletzt geändert am 17.12.2012) Aufnahme in Verzeichnis ab: 40 60 40 40 AWW N.N. N.N. EB EB EB EB siehe Sonderrichtlinien 50 50 80 EB EB EB siehe Sonderrichtlinien 25 N.N. EB s. Sonderrichtlinien; bisheriger Wert 35 J. -redaktioneller Fehler- Änderung 12.03.2013 50 40 AWW EB EB siehe Sonderrichtlinien EB siehe Sonderrichtlinien EB siehe Sonderrichtlinien 40 40 30 EB EB EB siehe Sonderrichtlinien 1.37 1.38 1.39 1.40 1.41 1.42 1.43 1.44 2 Straßen, Wege, Plätze (Grundstückseinrichtungen) 2.01 Betonmauer, Ziegelmauer Lärmschutzwände (aus Beton oder Stein) Lärmschutzwände (aus Glas) Mauern auf Friedhöfen 20 - 40 Brücken (Holzkonstruktion) Brücken (Mauerwerk, Beton- oder Stahlkonstruktion, Verbundsystem) Gewässerausbau naturnah, offene Gräben Gewässerausbau technisch Kompostdeponie, -plätze Löschwasserteiche Löschwasserbehälter 20 - 40 25 EB 50 - 100 20 - 50 70 50 80 EB EB EB 40 40 EB EB 1.27 1.28 1.29 1.31 1.30 1.32 1.33 1.34 1.35 1.36 2.02 2.03 2.04 2.05 2.06 60 - 80 30 - 50 20 - 50 40 - 80 20 - 40 20 - 30 40 - 50 40 - 80 20 - 40 28 - 33 17 - 25 40 - 60 50 - 80 20 - 50 70 - 80 40 - 80 20 - 40 40- 50 10 - 20 50 - 80 10 - 25 20 - 40 Erläuterungen zur Festlegung der Nutzungsdauer Nutzungsdauer Stadt Coesfeld Einfache Lagergebäude Leichenhallen, Trauerhallen Parkhäuser, Tiefgaragen Parkdecks Pumpenhäuser Rettungswachen (massiv) Rettungswachen (sonstige Bauweise) Schleusen, Wehre (sonstige Bauweise) Schleusen, Wehre (Stahl oder Beton) Schöpfwerke Schulgebäude (massiv) Schulgebäude (sonstige Bauweise) Pavillions Silobauten (Beton) Silobauten (Kunststoff oder Stahl) Sportanlagen (nur Sozialgebäude u.a. Funktionsgebäude) Umkleidegebäude Versorgungsgebäude Spielplatz Lübbesmeyerweg Straßenabläufe einschl. Anschlusskanäle Transformatoren- und Schalthäuser, Trafostationshäuser Tunnel Verwaltungsgebäude (massiv) Verwaltungsgebäude (sonstige Bauweise) Wassertürme Wohncontainer Wohnhäuser (auch Mehrfamilienhäuser) 1.25 1.26 (Stand 06.02.2015) AFA-Tabelle der Stadt Coesfeld N.N. 80 N.N. N.N. N.N. 80 (Verweis auf die lfd. Nummer. / Hinweis auf Nutzungsdauer lt. KGSt. u.ä.; Weitere Angaben zu den Nutzungsdauern können den Sonderrichtlinien entnommen werden.) siehe Sonderrichtlinien siehe Sonderrichtlinien siehe Sonderrichtlinien analog zu Parkhäusern siehe Sonderrichtlinien, analog zu Wehren siehe Sonderrichtlinien siehe Sonderrichtlinien siehe Sonderrichtlinien, analog zu Ziegelmauern siehe Sonderrichtlinien Festlegung durch FB 70 nach Abstimmung mit dem mit der Bewertung beauftragten Brückenbauingenieur, s. Sonderrichtlinien Festlegung durch FB 70 nach Abstimmung mit dem mit der Bewertung beauftragten Brückenbauingenieur, s. Sonderrichtlinien siehe Sonderrichtlinien siehe Sonderrichtlinien, analog zu Abwasserkanälen (50 - 80 Jahre) siehe Sonderrichtlinien siehe Sonderrichtlinien, analog zu Löschwasserteichen Stadt Coesfeld Der Bürgermeister Nutzungsdauer in Jahren Nr. 2.07 2.08 2.09 Vermögensgegenstand Straßen- und Stadtmobiliar Bänke (Parkbänke aus Holz) Wartehallen (Holzkonstruktion) Wartehallen (alle anderen Bauweisen) Verkehrszeichen Straßenbeleuchtung Lichtsignalanlagen (Ampeln) Zäune (Maschendrahtzäune) Zäune (Stahlmattenzäune) Metalltor mit Holzverkleidung Fahrradständeranlagen, offen Fahrradständeranlagen, überdacht Outdoorstele mit Audioplayer (Edelstahl) Info-Tafeln (metall o.ä.) -AußenmontageSpielplätze, Bolzplätze (Geländeflächen) Grünanlagen ohne Bäume Bäume in Grünanlagen Bäume (Straßenbereich) Drei-Linden-Höhe - Gesamtobjekt (Natursteinmauereinfassung, Geländefläche, Bepflanzung) Sportplätze (Rasen- und Hartplätze) Rasen-, Tennen- u. Tartanflächen, Weitsprunganlagen Kunstrasenplätze (Vorgaben lt. Rd.Erl. v. 24.02.2005 zuletzt geändert am 17.12.2012) 2.11 3 Straßen (Anlieger-, Hauptverkehrsstraßen), Plätze, Parkflächen Wege auf Grünflächen Wege auf Friedhöfen Wege, Plätze, Parkflächen (in einfacher Bauart) Wege im Außenbereich Technische Anlagen (Betriebsanlagen) Erläuterungen zur Festlegung der Nutzungsdauer Nutzungsdauer Stadt Coesfeld Aufnahme in Verzeichnis ab: 8 20 30 20 30 20 15 20 15 15 20 10 20 15 15 EB EB EB EB EB EB EB EB EB EB EB 2010 2011 EB EB 100 50 EB EB 30 2015 25 20 EB EB siehe Sonderrichtlinien 10 20 20 20 30 40 50 50 EB EB EB EB EB EB EB EB 10 - 15 Jahre f. Geländer aus Holz lt. KGST, siehe Sonderrichtlinien 50 50 50 EB EB EB siehe Sonderrichtlinien 30 EB siehe Sonderrichtlinien (Verweis auf die lfd. Nummer. / Hinweis auf Nutzungsdauer lt. KGSt. u.ä.; Weitere Angaben zu den Nutzungsdauern können den Sonderrichtlinien entnommen werden.) 10 - 30 20 - 30 10 - 15 20 - 25 Stankett (aus Holz) Stankett (aus Stahl) Fahnenmasten Fachwerkunterstellhütten Tribünenüberdachungen (aus Stahl) Wassertretbecken Bituminöse Spielfelder Bituminöse Flächen, Pflasterflächen 2.10 (Stand 06.02.2015) AFA-Tabelle der Stadt Coesfeld 25 - 50 Festlegung durch Baubetriebshof und FB 20 s. Sonderrichtlinie siehe Sonderrichtlinien siehe Sonderrichtlinien 15 - 20 Jahre lt. KGSt, siehe Sonderrichtlinien 3.06, siehe Sonderrichtlinien 15 - 20 Jahre lt. KGSt, siehe Sonderrichtlinien 15-20 Jahre lt. KGST, siehe Sonderrichtlinien 20-30 Jahre lt. KGST, siehe Sonderrichtlinien analog zu Geländer aus Holz lt. KGST (10 - 15 Jahre), siehe Sonderrichtlinien 10 - 15 Jahre lt. KGST, siehe Sonderrichtlinien 15 - 20 Jahre lt. KGST, siehe Sonderrichtlinien 7 - 10 Jahre lt. KGSt, analog Beschallungsanlagen (Verstärker, Lautsprecher u.a.) analog zu Verkehrszeigen Festlegung durch Baubetriebshof und FB 20 s. Sonderrichtlinien siehe Sonderrichtlinien 100 Jahre lt. AfA-Tabelle für die Gemeinden in Rheinland-Pfalz, siehe Sonderrichtlinien 50 Jahre lt. AfA-Tabelle für die Gemeinden in Rheinland-Pfalz, siehe Sonderrichtlinien 2.01, Betonmauer, Ziegelmauer - mittlere Nutzungsdauer siehe Sonderrichtlinien siehe Sonderrichtlinien 20 - 30 Jahre f. Geländer aus Eisen lt. KGST, siehe Sonderrichtlinien siehe Sonderrichtlinien, analog zu Stahlmattenzäunen siehe Sonderrichtlinien, analog zu Wartehallen aus Holz siehe Sonderrichtlinien, analog zu Wartehallen, die nicht aus Holz sind 30 - 40 Jahre lt. KGST, siehe Sonderrichtlinien siehe Sonderrichtlinien siehe Sonderrichtlinien siehe Sonderrichtlinien siehe Sonderrichtlinien 10 - 30 Stadt Coesfeld Der Bürgermeister Nutzungsdauer in Jahren Nr. 3.01 3.02 3.03 3.04 3.05 3.06 3.07 3.08 3.09 3.10 3.11 3.12 3.13 3.14 3.15 3.16 3.17 3.18 3.19 3.20 3.21 3.22 3.23 3.24 3.25 3.26 3.27 3.28 3.29 (Stand 06.02.2015) AFA-Tabelle der Stadt Coesfeld Vermögensgegenstand Abwasserhebe- und -reinigungsanlagen (maschinelle Einrichtungen) Alarmgeber, Alarmanlagen Aufzüge (mobil), Hublifte, Hebebühnen, Arbeitsbühnen Bahnkörper, Gleisanlagen, Gleiseinrichtungen, Weichen Baucontainer, Bürocontainer, Transportcontainer Beleuchtungsanlagen Beschallungsanlagen Blockheizkraftwerke (Kraft-Wärmekopplungsanlagen) Dampfkessel, Dampfmaschinen, Dampfturbinen, Dampfversorgungsleitungen Druckluftanlagen, Kompressoren Druckrohrleitungen Gasleitungen Heiß- und Kaltluftanlagen, Abzugsvorrichtungen, Ventilatoren, Klimaanlagen Heizkanäle Kabelnetze (auch Rohre, Schächte) Leitstellentechnik Mess- und Prüfgeräte Notstromaggregate, Stromgeneratoren, -umformer, Gleichrichter Ozonmessstation, Umweltmessstation Photovoltaikanlagen Solaranlagen Stromverteileranlagen Telekommunikationseinrichtungen, Betriebsfunkanlagen, Antennenmasten Verkehrsrechner (Verkehrsleitsystem) Videoanlagen, Überwachungsanlagen Waschanlage, Waschstraße Wasseraufbereitungsanlagen, Wasserenthärtungsanlagen, Wasserreinigungsanlagen Windkraftanlagen Scherenhebebühne (Außenanlage, stationär) Technische Anlagen (Betriebsanlagen) Baubetriebshof Benzingemischzapfsäule, Einzeltankanlage (mobil) Dieseltankanlage -Zapfsäule, Hard- und BetriebssoftwareAbsauganlage Hebebühne (Vorgaben lt. Rd.Erl. v. 24.02.2005 zuletzt geändert am 17.12.2012) Nutzungsdauer Stadt Coesfeld Erläuterungen zur Festlegung der Nutzungsdauer Aufnahme in Verzeichnis ab: (Verweis auf die lfd. Nummer. / Hinweis auf Nutzungsdauer lt. KGSt. u.ä.; Weitere Angaben zu den Nutzungsdauern können den Sonderrichtlinien entnommen werden.) 10 - 33 5 - 15 10 - 25 15 - 33 10 - 20 20 - 30 5 - 15 10 - 20 Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. 10 - 20 5 - 15 20 - 40 40 - 45 Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. 10 - 15 40 - 50 20 - 25 5 - 15 8 - 12 Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. 15 - 20 8 - 12 20 - 25 10 - 15 10 - 15 Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. 10 - 15 10 - 15 5 - 15 5 - 15 Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. 10 - 15 15 - 20 Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. 10 - 15 10 - 25 Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. 15 2009 20 15 15 10 EB EB EB EB 15-20 lt. KGST 15 - 20 Jahre lt. KGSt, Tank- und Zapfanlagen 15 - 20 Jahre lt. KGSt, Tank- und Zapfanlagen 3.13 3.03 Stadt Coesfeld Der Bürgermeister Nutzungsdauer in Jahren Nr. Vermögensgegenstand Werkstattkran Druckluftkompressor Hochdruckreiniger -stationär- (Waschhalle) Stiefelwaschanlage Salzsilo Mobile Beton-Trennwände (MegaBloc) Alarm- und Videoüberwachungsanlage Funkanlage Technische Anlagen Sportplätze Beregnungsanlagen - stationär Flutlichtanlagen Technische Anlagen -andere BereicheTelekommunikationanlagen -stationär- 4 Maschinen und Geräte 4.00 4.00.01 4.00.02 4.00.03 4.00.04 4.00.05 4.00.06 Maschinen und Geräte Atemschutzgerät, Maskendichtprüfgerät Bohrhammer, Bohrmaschine Druckereimaschinen und ähnliches Fahrkartenverkaufsautomat, Fahrkartenentwerter medizinisch-technische Geräte Parkscheinautomat Spielgeräte auf Kinderspielplätzen und Schulhöfen (Wippe, Rutsche, Schaukel, Klettergeräte, usw.) Kleinfeldtore Bolzplätze Spielgeräte (Indoor) Sportgeräte (Fittness und Turngeräte in Sporthallen) Sportgeräte (Niedersprung- und Weichbodenmatten in Sporthallen) Wassergraben, Basketballständer mit Korb, Kopfballpendel, Kugelstoßring (Einbauten Sportplätze) Sportgeräte auf Sportplätzen (mobil) (Fußballtore, SkaterGeräte, Hochsprunganlage, Beachvolleyballnetz mit Pfosten u. Säulenschutzpolster, Hockeytore u.ä.) Maschinen und Geräte Baubetriebshof Hüffermann Zweiseiten-Abrollkippaufbau Abrollcontainer Seecontainer (Lagercontainer) Elektro-Hubwagen Abkantbank Kreissäge -stationär- 4.00.07 4.00.08 4.00.09 4.00.09 (Stand 06.02.2015) AFA-Tabelle der Stadt Coesfeld (Vorgaben lt. Rd.Erl. v. 24.02.2005 zuletzt geändert am 17.12.2012) 5 - 15 5 - 15 5 - 15 17 - 25 20 - 40 5 - 15 10 - 15 5 - 20 8 - 12 5-8 13 - 15 8 - 12 8 - 10 8 - 12 8 - 10 6 - 10 10 - 15 Erläuterungen zur Festlegung der Nutzungsdauer Nutzungsdauer Stadt Coesfeld Aufnahme in Verzeichnis ab: 20 15 10 10 25 20 15 10 EB EB EB EB EB EB EB EB 17 - 20 Jahre lt. KGSt, Kräne, Hebezeuge 10 20 EB EB 10 - 15 Jahre lt. KGST, siehe Sonderrichtlinien 10 2010 (Verweis auf die lfd. Nummer. / Hinweis auf Nutzungsdauer lt. KGSt. u.ä.; Weitere Angaben zu den Nutzungsdauern können den Sonderrichtlinien entnommen werden.) 3.10 3.26 3.26 1.35 2.01 Betonmauer 3.02 u. 3.25 3.23; lt. KLR Baubetriebshof siehe Sonderrichtlinien 3.23 Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. 12 EB 8 8 8 12 EB EB 2007 EB neu siehe Sonderrichtlinien 10 EB neu 10 - 12 lt. KGST, 10-15 NKF-Haufe 15 EB neu 12 EB neu 10 10 10 10 15 15 EB EB 2013 EB EB EB siehe Sonderrichtlinien, analog zu Spielgeräten siehe Sonderrichtlinien, analog zu Spielgeräten 10 - 12 lt. KGST, 10-15 NKF-Haufe 8 - 10 Jahre lt. KGSt, Abrollcontainer 8 - 10 Jahre lt. KGSt, Abrollcontainer 10 Jahre lt. BMF, 3.6 Container, Transport 6.06 5.00.04 10 - 15 Jahre lt. KGSt, Sägen aller Art -stationär- Stadt Coesfeld Der Bürgermeister Nutzungsdauer in Jahren Nr. (Stand 06.02.2015) AFA-Tabelle der Stadt Coesfeld Vermögensgegenstand Bandsäge -stationärSäulenbohrmaschine Schutzgasschweißgerät Schweißgerät Schneidegerät Plasma (Nassschneidegerät) Betonschleifer Einradfräse Aufsitzmäher Rasenmäher Freischneider, Motorsense Trimmermäher Einachser mit Balkenmähwerk Rasenbaumaschine Laubgebläse Rüttelplatte Grabenstampfer Stihl-Flex Schlaghammer Abbruchhammer Stromerzeuger Hoch-Entaster (Teleskopkettensäge) Schachtrahmenheber Sicherheitsfahrgerüst Resistograph Diodenlaser Walzenstreichgerät Rotofix und Sprühgerät MANKAR-100 Industriestaubsauger Heckenscheren, Heckenschneider (motor- bzw. akkubetrieben) Induktionsgerät Maschinen und Geräte Feuerwehr Schläuche Werkbank, Werkbank -mobilGrubenheber Öldosiereinrichtung Brennschneidegerät Schweißgerät Endlötstation Akku-Prüfgerät, Akku-Ladegerät VDE Meßgerät Trockenofen / Trockenschrank Ultraschallreiniger (Vorgaben lt. Rd.Erl. v. 24.02.2005 zuletzt geändert am 17.12.2012) 5-8 5-8 Nutzungsdauer Stadt Coesfeld Aufnahme in Verzeichnis ab: 15 10 15 10 15 8 7 6 6 5 6 15 15 8 8 10 8 5 5 8 7 15 20 10 8 8 10 5 8 EB EB EB EB EB EB EB EB EB 2007 EB EB EB EB EB EB EB EB EB EB EB EB EB EB EB 2008 2011 2008 2015 10 15 15 15 15 15 10 10 10 10 10 EB EB EB EB EB EB EB EB EB EB EB Erläuterungen zur Festlegung der Nutzungsdauer (Verweis auf die lfd. Nummer. / Hinweis auf Nutzungsdauer lt. KGSt. u.ä.; Weitere Angaben zu den Nutzungsdauern können den Sonderrichtlinien entnommen werden.) 10 - 15 Jahre lt. KGSt, Sägen aller Art -stationär10 - 15 Jahre lt. KGSt, Bohrmaschinen -stationär10 - 15 jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte 10 - 15 jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte 10 - 15 jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte 8 - 10 Jahre lt. KGSt, Schleifmaschinen -mobil5 - 7 Jahre lt. KGSt, Erdfräsen 6 - 8 Jahre lt. KGSt, Aufsitzrasenmäher 6 - 8 Jahre lt. KGSt, Mähgeräte Festlegung durch den Baubetriebshof auf Grund von Erfahrungswerten 6 - 8 Jahre lt. KGSt, Mähgeräte 10 - 15 jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte 10 - 15 jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte 6 - 8 Jahre lt. KGSt, Laubblasgeräte 8 - 10 Jahre lt. KGSt, Rüttelplatte 8 - 10 Jahre lt. KGSt, Stampf- und Rüttelgeräte 6 - 8 Jahre lt. KGSt, Fugenschneidegerät 4.00.02 4.00.02 8 - 10 Jahre lt. KGSt, Stromerzeuger 5 - 7 Jahre lt. KGSt, Kettensäge 10 - 15 jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte 15 - 20 Jahre lt. KGSt, Leitern -fahrbare- (Anlehnung) 10 - 15 Jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte 7 - 9 Jahre lt. KGSt, Nivelliergerät 5 - 8 Jahre lt. KGSt, Kehrmaschinen, Hand- (lt. BBH vergleichbar Handkehrmachinen) 8 -10 Jahre lt. KGSt, Industriestaubsauger Festlegung durch den Baubetriebshof auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch den Baubetriebshof auf Grund von Erfahrungswerten Vorgabe durch Feuerwehr 10 - 15 jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte 10 - 15 jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte 10 - 15 jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte 10 - 15 jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte 10 - 15 jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte 10 - 15 jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte 10 - 15 jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte 10 - 15 jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte 10 - 15 jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte 10 - 15 jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte Stadt Coesfeld Der Bürgermeister Nutzungsdauer in Jahren Nr. (Stand 06.02.2015) AFA-Tabelle der Stadt Coesfeld Vermögensgegenstand Transportwagen Atemluftkompressor Eurotester-Prüfgerät Gerätetester Funkinstallationstester Infrarot-Thermometer Pressluftatmer mit Grundplatte Kreissäge -stationärHubwagen, Elektro-Hubwagen Nebelmaschine Stromerzeuger Tauchpumpe Rasenmäher Plattenregal Hochdruckreiniger Waschplatz Starthilfegerät, netzunabhängig Schleifstaub-Absaugtisch AT Fahrzeugbeladung Feuerwehr Fahrzeugfunkgerät Bediengerät für Fahrzeugfunkgerät Handapparat für Fahrzeugfunkgerät Handsprechfunkgeräte Helmsprechgarnituren Funkmeldeempfägner Fernsteuerempfänger Motorsäge mit Ersatzkette Motortrennschleifer Bohrhammer Abseilgerät Rettungsgerätesatz Winde Hohlstrahlrohr u. entsprechende Düsen (Mehrzweckgeräte) Turbozumischer Rundum-Tonkombination, Blaulicht- und Signalanlagen Exmeter (GSG-Meßgerät) Dosisleistungsmessgerät Strahlenmessgerät, Gasmessgerät Prüfgerät für Atemschutz (Dräger Testor 3100) Stromerzeuger (Vorgaben lt. Rd.Erl. v. 24.02.2005 zuletzt geändert am 17.12.2012) 8 - 12 6 - 10 10 - 15 5 - 15 5 - 15 Erläuterungen zur Festlegung der Nutzungsdauer Nutzungsdauer Stadt Coesfeld Aufnahme in Verzeichnis ab: 10 10 10 10 10 10 10 15 10 10 10 5 6 15 10 15 6 EB EB EB 2007 2008 2009 EB EB EB EB EB EB EB EB EB EB 2011 10 - 15 jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte 10 2013 10 - 15 jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte u. Festlegung durch die Feuerwehr 8 8 6 6 6 8 8 7 10 7 6 6 10 15 15 8 6 6 6 6 10 EB EB EB EB EB neu EB neu 2007 EB EB EB EB 2008 EB EB EB EB EB EB EB 2009 EB (Verweis auf die lfd. Nummer. / Hinweis auf Nutzungsdauer lt. KGSt. u.ä.; Weitere Angaben zu den Nutzungsdauern können den Sonderrichtlinien entnommen werden.) 10 - 15 jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte 10 - 15 jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten (Testgeräte) Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten (Testgeräte) Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten (Testgeräte) 4.00.01 10 - 15 Jahre lt. KGSt, Sägen aller Art -stationär6.06 10 - 15 jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte 8 - 10 Jahre lt. KGSt, Stromerzeuger 5 - 7 jahre lt. KGSt, Tauchpumpe 6 - 8 Jahre lt. KGSt, Mähgeräte 5.00.04 3.26 3.26 Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten 6 - 8 Jahre lt. KGSt, Funkalarmempfänger Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Stadt Coesfeld Der Bürgermeister Nutzungsdauer in Jahren Nr. (Stand 06.02.2015) AFA-Tabelle der Stadt Coesfeld Vermögensgegenstand Tauchpumpe Turbinentauchpumpe Handmembranpumpe Doppelmembranpumpe Fasspumpe, mobile Spezialpumpe Umfüllpumpe Leckbandagen Rohrdichtkissen Edelstahl-Wellschlauch Edelstahlfass Sicherheitsausgussrohr -EdelstahlChemikalienschutzanzug Dekontaminations-Zelt Dekontaminations-Dusche Hitzeschutzanzug Überlebensanzug Wasser Xenon-Zählrohr Bleibehälter für Strahler Gefahrgut-Handbuch-Satz Hebekissen Prüfgerät für Hebekissen Hydraulik-Aggregat Hydraulik-Handpumpe Rettungszylinder Säbelsäge Schere / Schneidgerät Spreitzer Pedalschneider Plasma-Schneidegerät Schiebeleiter Steckleiter Sprungpolster Sprungtuch Schlauchhaspel Einpersonenhaspel Hochleistungslüfter Be- und Entlüftungsgerät Tragkraftspritze Faltbehälter / Auffangbehälter Feuerwehr-Werkzeugkasten Absturzsicherung / PKW-Abstützsystem (Vorgaben lt. Rd.Erl. v. 24.02.2005 zuletzt geändert am 17.12.2012) Nutzungsdauer Stadt Coesfeld Aufnahme in Verzeichnis ab: 5 15 5 5 8 8 10 10 10 20 20 10 10 10 10 5 6 15 3 10 6 10 7 6 7 7 6 7 10 15 10 12 10 20 20 20 9 10 15 15 10 EB EB EB EB EB EB EB EB EB EB EB EB 2009 2008 EB EB EB EB EB EB 2014 EB EB EB EB EB EB EB EB EB EB EB EB EB EB EB EB EB EB EB EB Erläuterungen zur Festlegung der Nutzungsdauer (Verweis auf die lfd. Nummer. / Hinweis auf Nutzungsdauer lt. KGSt. u.ä.; Weitere Angaben zu den Nutzungsdauern können den Sonderrichtlinien entnommen werden.) Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Stadt Coesfeld Der Bürgermeister Nutzungsdauer in Jahren Nr. (Stand 06.02.2015) AFA-Tabelle der Stadt Coesfeld Vermögensgegenstand Gerätesatz Absturzsicherung Fognail-Set Korbtrage Abseilspinne für Korbtrage Rettungsplattform Feuerwehrsauger, Nass- Trockensauger Schneidersatz Rollgliss Scheinwerfer Alu-Boot mir Zubehör Schlauchüberführung Zieh-Fix-Einsatzkoffer Notfallrucksack Kleinlöschgerät Schwimmkragen/Kopf-Fixier-Set Rauchverschluss XL mobil ABC-Ausrüstung (Strahlenschutzeinheit) Quickscreen Sichtschutz, einteilig mit 3 Stativen Unwetter-Container (Zusatzbeladung) Maschinen und Geräte -andere BereicheKreissäge -mobilHobelmaschine -mobilAbsauganlage -mobilEinachser Anbaugeräte für Einachser Reinigungsgeräte Schweißgerät Handkehrmaschine Leiter, Mehrzweck-, AusziehRasenmäher Aufsitzmäher Laubgebläse / Laubsauger Stromerzeuger Hochdruckreiniger Säulenbohrmaschine Bohrhammer, Bohrmaschine Kernbohrgerät Messgeräte -ElektroGerüst -fahrbarKunstrasenpflegegerät (Vorgaben lt. Rd.Erl. v. 24.02.2005 zuletzt geändert am 17.12.2012) 5-8 Nutzungsdauer Stadt Coesfeld Aufnahme in Verzeichnis ab: 5 10 10 6 10 10 10 10 6 15 10 3 5 8 6 10 8 7 8 EB EB EB EB EB EB EB EB EB EB EB EB EB 2009 2007 2010 2012 2013 2012 10 10 10 10 10 12 10 8 10 8 8 8 10 8 15 8 10 10 15 10 EB EB EB EB EB EB EB EB EB EB EB neu EB EB neu EB EB EB EB EB EB EB neu Erläuterungen zur Festlegung der Nutzungsdauer (Verweis auf die lfd. Nummer. / Hinweis auf Nutzungsdauer lt. KGSt. u.ä.; Weitere Angaben zu den Nutzungsdauern können den Sonderrichtlinien entnommen werden.) Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten 6 - 8 Jahre lt. KGSt, Feuerlöschgeräte (Handfeuerlöschgerät) Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten Festlegung durch die Feuerwehr auf Grund von Erfahrungswerten 7 - 10 Jahre lt. KGSt, Sägen aller Art -mobil8 - 10 Jahre lt. KGSt, Hobelmaschinen -mobilwie Sägen oder Hobelmaschinen -mobil10 - 15 jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte 10 - 15 Jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte 8 - 12 Jahre lt. KGSt, Reinigungsgeräte 10 - 15 jahre lt. KGSt, Werkstattmaschinen und -geräte 5 - 8 Jahre lt. KGSt, Kahrmaschinen, Hand8 - 10 Jahre lt. KGSt, Steckleiter 6 - 8 Jahre lt. KGSt, Mähgeräte 6 - 8 Jahre lt. KGSt, Aufsitzrasenmäher 6 - 8 Jahre lt. KGSt, Laubblasgeräte 8 - 10 Jahre lt. KGSt, Stromerzeuger 5 - 8 Jahre lt. KGSt, Hochdruckreinigungsgerät 10 - 15 Jahre lt. KGSt, Bohrmaschinen -stationär4.00.02 10 - 15 Jahre lt. KGSt, Bohrmaschinen -stationär- (Anlehnung) 10 - 15 Jahre lt. KGSt, Messgeräte (Abwasser) (Anlehnung) 15 - 20 Jahre lt. KGSt, Leitern -fahrbare- (Anlehnung) Festlegung nach Erfahrungswerten Stadt Coesfeld Der Bürgermeister Nutzungsdauer in Jahren Nr. (Stand 06.02.2015) AFA-Tabelle der Stadt Coesfeld Vermögensgegenstand (Vorgaben lt. Rd.Erl. v. 24.02.2005 zuletzt geändert am 17.12.2012) Nassmarkierwagen Spielerkabine (Überdachung) Trainerhäuschen (Überdachung) Schlauchwagen mit Großflächenregnern Bautrockner 5 Büro- und Geschäftsausstattung 5.00 5.00.01 5.00.02 5.00.03 5.00.04 Büro- und Geschäftsausstattung Büromaschinen, Flipcharts, Software Büromöbel Computer und Zubehör Werkstatteinrichtungen Software Fachbereich 10 Betriebssysteme, Office-Programme u. ä. Emulationssoftware "AIO for Web" Sitzungssoftware "session / sessionNet" Mandatos iPad/Android App (Sitzungsdienst) ProFIS Aida Orga Zeiterfassung Homepage "www.coesfeld.de" Fachbereich 14 AuditAgent 2005 Fachbereich 30 Autista (Standesamt) VB-Office (Brandschutz) OwiGo (Ruhender Verkehr) Software Messageboard Basis DN MP-FEUER 2014 Profi (FW-Verwaltungssoftware) Fachbereich 43 VHS-Verwaltungssoftware "SQL-BASys" Augias-Kirchenbuch Augias-Archiv Augias-Museum Bibliotheca 2000 Basispaket (Bücherei) Bibliotheca 2000 Zusatzmodule (Bücherei) Rückbuchungsterminal RFID-Technik (SIP/2 Client) Fachbereich 51 gp-Untis Stundenplanprogramm TurnhallenVerwaltungsKompakt 1.2 Fachbereich 60 Nutzungsdauer Stadt Coesfeld Aufnahme in Verzeichnis ab: 12 12 12 12 5 EB neu EB neu EB neu EB neu 2010 3 - 20 5 - 10 10 - 20 3-5 10 - 15 Erläuterungen zur Festlegung der Nutzungsdauer (Verweis auf die lfd. Nummer. / Hinweis auf Nutzungsdauer lt. KGSt. u.ä.; Weitere Angaben zu den Nutzungsdauern können den Sonderrichtlinien entnommen werden.) Festlegung nach Erfahrungswerten Festlegung nach Erfahrungswerten Festlegung nach Erfahrungswerten Festlegung nach Erfahrungswerten 5 Jahre lt. KGSt Bautrocknungsgeräte (ebenso AbschreibungsRL Rheinland-Pfalz) Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. 5 - 10 5 - 10 5 - 10 5 - 10 5 - 10 5 - 10 5 - 10 5 5 10 5 10 10 5 EB EB EB 2014 EB EB 2008 5.00.01 5 - 10 5 2007 lt. Absprache mit dem RPA 5 - 10 5 - 10 5 - 10 5 - 10 5 - 10 10 10 5 5 10 EB EB EB 2008 2014 5.00.01 5 - 10 5 - 10 5 - 10 5- 10 5 - 10 EB EB EB EB EB EB 2012 5.00.01 5 - 10 10 5 5 5 10 RND Bibliotheca 10 5 - 10 5 - 10 10 10 EB 2012 5.00.01; nach Absprache mit dem FB 51 5.00.01 5.00.01 5.00.01; lt. Einschätzung FB 10, TUI 5.00.01 5.00.01 5.00.01; lt. Einschätzung FB 10, TUI 5.00.01 5.00.01 5.00.01 und Festlegung durch TUI-Team 5.00.01 und Festlegung durch TUI-Team Mindestnutzungsdauer für Software Mindestnutzungsdauer für Software Mindestnutzungsdauer für Software 5.00.01 Software baut auf Grundmodul auf und wäre alleine nicht länger nutzbar. 5.00.01 5.00.01, Festlegung durch TUI-Team Stadt Coesfeld Der Bürgermeister Nutzungsdauer in Jahren Nr. (Stand 06.02.2015) AFA-Tabelle der Stadt Coesfeld Vermögensgegenstand Gekos BAU/WIN Macromedia Freehand Sketchup V5 Liegenschaftskarte ALK GEOgraf, Grundmodul Geograf, Zusatzmodule Ingrada Grundmodul und Zusatzmodule Erbbau Pro (2i) Fachbereich 70 Autodesk Architectural Desktop 2004 Avanti IMS-ware Vitodesk 200 Haustechnik 2007 LVWin (Leistungsverrechnung) SP Control MovE (Baum- und Spielplatzkataster) Aufbruchmanagement (online) BGA Verwaltung, Baubetriebshof, VHS, F.F., u.a. Büromöbel, Mobiliar Fernsehsessel Bürodrehstühle Einrichtungsmobiliar Museen Ausstellungseinheiten Museen Schulmobiliar PC's, Server, Netzwerkkomponenten, Monitore, Drucker, Laptops/Notebooks, unabhängie Stromversorgung für PC's und Server und weitere Peripheriegeräte PC's und Bildschirme Schulungsrechner VHS Beamer Activboard (interaktive Tafeln) Leinwand Tafeln (auch Magnettafeln), Stellwände (Whiteboards) Digitalkameras, Videokameras, Dokumentenkameras Wärmebildkamera Frankiermaschine Telefonanlagen, Telefone (fest) Telefaxgerät Fotokopierer Mikrofilmlesegerät Aktenvernichter Erläuterungen zur Festlegung der Nutzungsdauer Nutzungsdauer Stadt Coesfeld Aufnahme in Verzeichnis ab: 10 10 10 10 15 RND GEOgraf RND GEOgraf 5 EB EB EB EB EB EB EB EB 5.00.01 5 - 10 5 - 10 5 - 10 5 - 10 5 - 10 5 - 10 5 - 10 5 - 10 10 10 10 5 5 5 10 10 EB EB EB EB EB EB 2011 2013 5.00.01 10 - 20 10 - 20 10 - 20 10 - 20 10 - 20 10 - 20 20 10 10 15 15 15 EB 2011 EB neu EB 2012 EB 5.00.02 3-5 3-5 5 3 8 8 10 15 5 8 8 10 5 6 10 12 EB EB EB EB neu EB EB EB 2008 EB EB neu EB EB EB EB 5.00.03 (Vorgaben lt. Rd.Erl. v. 24.02.2005 zuletzt geändert am 17.12.2012) 5 - 10 5 - 10 5 - 10 5 - 10 (Verweis auf die lfd. Nummer. / Hinweis auf Nutzungsdauer lt. KGSt. u.ä.; Weitere Angaben zu den Nutzungsdauern können den Sonderrichtlinien entnommen werden.) 5.00.01 5.00.01 5.00.01 lt. Vorgabe FB 60 Software baut auf Grundmodul auf und wäre alleine nicht länger nutzbar. Software baut auf GEOgraf-Grundmodul auf und wäre alleine nicht länger nutzbar. Vorgabe durch FB 10/FB 60 5.00.01 5.00.01 5.00.01; nach Einschätzung FB 70 ZGM 5.00.01 5.00.01 5.00.01; nach Festlegung durch TUI 5.00.01 Erfahrungswerte Feuerwehr 5.00.02 Vorgabe durch FB 43, siehe Sonderrichtlinien analog zu Einrichtungsmobiliar Museen siehe Sonderrichtlinien Für Schulungszwecke ist ein schnellerer Austausch notwendig. 8 Jahre lt. BMF, Präsentationsgeräte, Datensichtgeräte 9 Jahre lt. BMF, Präsentationsgeräte, Datensichtgeräte 7 - 10 Jahre lt. KGSt, Projektionswände (mobil), Leinwände 15 - 20 Jahre lt. KGSt, Tafeln 5 - 8 Jahre lt. KGSt, Kamera (Digitalkamera) 6 - 8 Jahre lt. KGSt, Kamera (Wärmebildkamera) 6 - 8 Jahre lt. KGSt, Frankiermaschinen 10-12 Jahre lt. KGSt, Telekommunikationseinrichtungen, fest 5 - 7 Jahre lt. KGSt, Faxgeräte 5 - 7 Jahre lt. KGSt, Kopiergerät 8 - 10 Jahre lt. KGSt, Mikrofilmlesegerät 10 - 12 Jahre lt. KGSt Stadt Coesfeld Der Bürgermeister Nutzungsdauer in Jahren Nr. (Stand 06.02.2015) AFA-Tabelle der Stadt Coesfeld Vermögensgegenstand Schneidemaschinen Papier / Schneidetisch Ballenpresse Papier Klebebindegerät Lichtpausmaschine Falzautomat Hartgeldzählmaschine Besucherzählgerät Barcode-Lesegerät mobile Datenerfassungsgeräte (MDE-Geräte) Einbauküche, Küchenmöbel Küchenelektrogeräte Geschirrspülmaschinen, Gewerbe-Geschirrspülmaschinen Küchenkleingeräte (mobil) Wäschetrockner Waschmaschine Raumluftentfeuchter Stiefeltrockner Werkstatt- und Magazinregale Beschallungsanlagen (Verstärker, Lautsprecher u. a.) Fernseher, Video- u. DVD-Geräte, Verstärker, u. a. Anzeigetafel (elektronisch) Funkuhr (große Wanduhr) Tresore, Sicherheitsschränke, Panzerschränke Lamellenanlagen Geschwindigkeitsmessgeräte Stromverteilerkästen Bohnermaschine Kranztransportwagen Sargtransportwagen Grabverbau Lehrmittel/Lehrgeräte Biologie, Physik, Chemie, Naturw. Brennofen Bühnenausstattung -TechnikSchlaginstrumente Klavier / Flügel (mechanisch) Keyboard (Tasteninstrument elektronisch) Streich- Zupfinstrumente (Gitarren, Geigen etc.) Buchsicherungsanlage (Stadtbücherei) Buchrückgabeautomat (Stadtbücherei) Treppen-Kuli TK100 (Stadtmuseum) Faltrollstuhl für Treppen-Kuli (Vorgaben lt. Rd.Erl. v. 24.02.2005 zuletzt geändert am 17.12.2012) Nutzungsdauer Stadt Coesfeld Aufnahme in Verzeichnis ab: 10 10 10 10 10 10 10 5 5 15 15 10 10 8 8 10 10 15 10 10 15 15 30 10 10 15 12 15 15 5 15 15 15 15 20 10 12 10 10 15 10 EB EB EB EB EB neu EB EB EB EB EB EB 2009 2007 EB EB EB EB EB EB EB neu EB neu 2007 EB EB EB EB EB EB 2008 EB EB neu EB neu EB neu EB neu EB neu EB neu 2009 2008 2012 2012 2012 Erläuterungen zur Festlegung der Nutzungsdauer (Verweis auf die lfd. Nummer. / Hinweis auf Nutzungsdauer lt. KGSt. u.ä.; Weitere Angaben zu den Nutzungsdauern können den Sonderrichtlinien entnommen werden.) 8 - 10 Jahre lt. KGSt, Büromaschinen 8 - 10 Jahre lt. KGSt, Büromaschinen 8 - 10 Jahre lt. KGSt, Büromaschinen 8 - 10 Jahre lt. KGSt, Büromaschinen 8 - 10 Jahre lt. KGSt, Büromaschinen 8 - 10 Jahre lt. KGSt, Büromaschinen Vorgabe durch FB 43 5.00.03 Anlehnung an EDV-Ausstattung 5.00.03 Anlehnung an EDV-Ausstattung 15 - 20 Jahre lt. KGSt, Kücheneinrichtung 10 - 15 Jahre lt. KGSt, Küchengeräte 8 - 10 Jahre lt. KGSt, Geschirrspülmaschinen 10 - 15 Jahre lt. KGSt, Küchengeräte 8 - 10 Jahre lt. KGSt, Wäschetrockner 8 - 10 Jahre lt. KGSt, Waschmaschinen 8 - 10 Jahre lt. KGSt, Be- und Entlüftungsanlagen (Klimaanlagen) Erfahrungswerte Feuerwehr 10 - 15 Jahre lt. KGSt, Lagereinrichtrungen 7 - 10 Jahre lt. KGSt, Audiovisuelle Geräte (Fernseher, Audio, Video usw.) 8 - 10 Jahre lt. KGSt, Audiovisuelle Geräte (Fernseher, Audio, Video usw.) 10 - 15 Jahre lt. KGSt, Anzeigetafel (elektronisch) 15 - 20 Jahre lt. KGST, Uhrenanlagen 20 - 30 Jahre lt. KGSt, Tresore, Panzerschränke 7 - 10 Jahre lt. KGSt, Vorhang Vorgabe druch FB 30 10 - 15 Jahre lt. KGSt, Stromverteiler (Märkte) 8 - 12 Jahre lt. KGSt, Reinigungsgeräte ND aus KLR Friehof Lette, siehe Sonderrichtlinien Erfahrungwerte Baubetriebshof ND aus KLR Friehof Lette, siehe Sonderrichtlinien 10 - 15 Jahre lt. KGSt, Laborgeräte Erfahrungswerte FB 51 Schulamt 15 - 20 Jahre lt. KGSt, Bühnenausstattung (Anlehnung) 10 - 15 Jahre lt. KGSt, Musikinstrumente 15 - 20 Jahre lt. KGSt, Musikinstrumente (Tasteninstrumente) Erfahrungswerte FB 51 Schulamt 10 - 15 Jahre lt. KGSt, Musikinstrumente (AfA Musikschule 12 Jahre) 10 Jahre lt. Abschreibungsrichtlinie Land Rheinland-Pfalz v. 31.01.2007 (VV-AfA) 10 Jahre lt. Abschreibungsrichtlinie Land Rheinland-Pfalz v. 31.01.2007 (VV-AfA) 15 Jahre lt. Abschreibungsrichtlinie Land Rheinland-Pfalz v. 31.01.2007 (VV-AfA) 10 Jahre lt. Abschreibungsrichtlinie Land Rheinland-Pfalz v. 31.01.2007 (VV-AfA) Stadt Coesfeld Der Bürgermeister Nutzungsdauer in Jahren Nr. Vermögensgegenstand (Vorgaben lt. Rd.Erl. v. 24.02.2005 zuletzt geändert am 17.12.2012) Werkstattwagen mit Werkzeugvollausstattung Wasserspender/Getränkeautomat Luxmeter (Lichtmeßgerät) Stadtmodell 3 D (für städtebauliche Planung) Notfall-Defibrillator BGA Stadthalle Bühnenausstattung Bühnenausstattung -Technik- und Bühnenbeleuchtung Musikinstrumente (Tasteninstrumente) Einbauküche, Küchenmöbel Küchenelektrogeräte Gaststätteneinrichtung 6 Fahrzeuge 6.01 6.02 6.03 6.04 Anhänger, Auflieger Bagger, sonstige Baufahrzeuge Fahrräder Fäkalienwagen, Hochdruckspülwagen u.ä. Feuerwehrfahrzeuge, Feuerlöschfahrzeuge, Kraftfahrdrehleiter, Löschboot Hubwagen, Gerätewagen Kleintransporter, Mannschaftstransportfahrzeuge Krankentransportwagen, -fahrzeuge, Notarzteinsatzwagen, Rettungstransportwagen Lastkraftwagen, Sattelschlepper, Wechselaufbauten u. ä. 10 - 15 8 - 12 4-8 8 - 10 Lokomotiven, Waggons, Gelenkwagen-Waggons, Kesselwagen Motorräder, Motorroller Müllentsorgungsfahrzeuge Omnibusse Personenkraftwagen, Wohnwagen Rettungsboot Traktoren Fahrzeuge - allgemeinFahrzeuge PKW, Pritschenwagen, Kastenwagen PKW-Anhänger Kompaktschlepper Elektroroller Motorroller, Mofas 6.05 6.06 6.07 6.08 6.09 6.10 6.11 6.12 6.13 6.14 6.15 6.16 (Stand 06.02.2015) AFA-Tabelle der Stadt Coesfeld Nutzungsdauer Stadt Coesfeld Aufnahme in Verzeichnis ab: 10 10 10 10 8 2011 2013 2013 2013 2014 20 15 20 15 15 15 EB EB EB EB EB EB neu Erläuterungen zur Festlegung der Nutzungsdauer (Verweis auf die lfd. Nummer. / Hinweis auf Nutzungsdauer lt. KGSt. u.ä.; Weitere Angaben zu den Nutzungsdauern können den Sonderrichtlinien entnommen werden.) 5.00.04; Erfahrungswerte Feuerwehr 10 Jahre lt. Abschreibungsrichtlinie Land Rheinland-Pfalz v. 31.01.2007 (VV-AfA) 10 Jahre lt. AfA-Tabelle TU Berlin v. 01.01.2013 (Belichtungsmesser - Luxmeter) 10 Jahre auf Grund von Erfahrungswerten 4.00.05 15 - 20 Jahre lt. KGSt, Bühnenausstattung 15 - 20 Jahre lt. KGSt, Bühnenausstattung (Anlehnung) 15 - 20 Jahre lt. KGSt, Musikinstrumente (Tasteninstrumente) 15 - 20 Jahre lt. KGSt, Kücheneinrichtung 10 - 15 Jahre lt. KGSt, Küchengeräte Erläuterungen siehe Sonderrichtlinien Unterpunkt "BGA Stadthalle" Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. 8 EB Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. 15 - 20 6 - 10 6 - 10 Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. 6-8 8 - 12 Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. 25 - 30 6 - 10 6 - 10 6 - 10 6 - 10 8 - 12 8 - 12 Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. 6 - 10 10 - 15 8 - 12 6 - 10 Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. Festlegung ND siehe detailliertere Auflistung unten. 8 10 10 6 7 EB EB EB 2011 2010 8 - 12 Jahre lt. KGSt, Pritschenwagen und Personenkraftwagen 6.01 8 - 10 Jahre lt. KGSt, Kleintraktoren 6.11, Ansatz der kürzesten Nutzugnsdauer wg. Bauart Elektroroller 6.11, lt. BMF 7 Jahre für Motorroller Stadt Coesfeld Der Bürgermeister Nutzungsdauer in Jahren Nr. (Stand 06.02.2015) AFA-Tabelle der Stadt Coesfeld Vermögensgegenstand Anbaugeräte Kehrbesen Streugerät und Schneeräumschild für Kompaktschlepper Fahrzeuge - FeuerwehrPKW, Kleintransporter, Mannschaftstransportwagen LKW, Feuerlöschfahrzeuge Kraftfahrdrehleiter Feuerlöschanhänger LKW Feuerwehrfahrzeuge -Transporter- (Gerätewagen) Fahrzeuge - Baubetriebshof Fahrzeuge PKW, Pritschenwagen LKW, Großschlepper Steigerfahrzeug (Anwendung bis 31.12.2011) Steigerfahrzeug (Anwendung ab 01.01.2012) PKW-Anhänger Sonderanhänger (Hunde, Lampen u.ä.) Senkomatanhänger, Tieflader Kleinkehrmaschine Kompaktschlepper Kompaktlader Kompaktbagger Großflächenmäher Radlader Vibrationswalze Muldenkipper Anbaugeräte, Geräteanhänger Laubsaugcontainer Holzhacker Uni-Arm Ast- und Wallheckenschere Schlegelmähkopf Bankettverdichter Kehrbesen Plattenverdichter Seitenmulcher Zwischenachserdhobel Steingrubber Erdbohrer Kompostgabel Erläuterungen zur Festlegung der Nutzungsdauer Nutzungsdauer Stadt Coesfeld Aufnahme in Verzeichnis ab: 10 10 EB EB Anbaugerät für Kompaktschlepper 6 - 10 15 - 20 15 - 20 10 - 15 15 - 20 8 20 15 15 15 EB EB EB EB EB 6.07 und 6.14 6 - 10 8 - 12 8 - 12 8 - 12 10 - 15 10 - 15 10 - 15 8 10 10 12 10 12 10 5 8 8 6 6 12 10 12 EB EB EB 2012 EB EB EB EB EB EB EB EB EB EB EB 12 10 10 6 8 10 10 10 8 10 10 8 8 EB EB EB EB EB EB EB EB EB EB EB EB EB (Vorgaben lt. Rd.Erl. v. 24.02.2005 zuletzt geändert am 17.12.2012) 8 - 12 8 - 12 8 - 12 8 - 12 8 - 12 10 - 15 (Verweis auf die lfd. Nummer. / Hinweis auf Nutzungsdauer lt. KGSt. u.ä.; Weitere Angaben zu den Nutzungsdauern können den Sonderrichtlinien entnommen werden.) Anbaugerät für Kompaktschlepper 6.05 6.05 6.01 6.05 8 - 12 Jahre lt. KGSt, Pritschenwagen und Personenkraftwagen 8 - 12 Jahre lt. KGSt, Lastkraftwagen; 8 - 10 Jahre lt. KGSt, Unimog u. Traktoren 7 - 10 Jahre lt. KGSt, Sonderfahrzeuge Neufestlegung auf Grund betriebsspeziefischer Nutzungsdauer des BBH 8 - 10 Jahre lt. KGSt, Anhänger PKW u. LKW 8 - 10 Jahre lt. KGSt, Anhänger PKW u. LKW 8 - 10 Jahre lt. KGSt, Anhänger PKW u. LKW 8 - 10 Jahre lt. KGSt, Kehrmaschinen; Abweichungsbegründung in Sonderrichtlinien 8 - 10 Jahre lt. KGSt, Kleintraktoren 8 - 10 Jahre lt. KGSt, Kleinbagger 8 - 10 Jahre lt. KGSt, Kleinbagger; Abweichungsbegründung in Sonderrichtlinien 6 - 8 Jahre lt. KGSt, Mähgeräte 6.02 6.02 6.02 Maschinenanhänger für Unimog 6 - 10 Jahre lt. KGSt, Häcksler Anbaugerät für Unimog 6 - 8 Jahre lt. KGSt, Heckenschneidemaschine 6 - 8 Jahre lt. KGSt, Mähgeräte Anbaugerät für Unimog Anbaugerät für Unimog Anbaugerät für Unimog 6 - 8 Jahre lt. KGSt, Mähgeräte Anbaugerät für Unimog Anbaugerät für Unimog Anbaugerät für Kompaktlader Anbaugerät für Kompaktlader Stadt Coesfeld Der Bürgermeister Nutzungsdauer in Jahren Nr. (Stand 06.02.2015) AFA-Tabelle der Stadt Coesfeld Vermögensgegenstand Gehölzschneidemaschine, Heckenschneider Holzgreifer Hydraulikhammer Frontaufreißer Frontmähwerk Hartplatzpflegekombination Fräse Mäh- und Laubcontainer Düngerstreuer Aerifizierer Schlegelmähwerk Kunstrasenreiniger VERTI TOP 150 Anhängestreuautomat Aufsatzstreuautomat Schneeräumschild -groß- (LKW, Fendt, Unimog) Schneeräumschild -klein- (Synchro) Streugerät und Schneeräumschild für Kompaktschlepper Streugerät und Schneeräumschild für Mäher Iseki SF 300 (Vorgaben lt. Rd.Erl. v. 24.02.2005 zuletzt geändert am 17.12.2012) Nutzungsdauer Stadt Coesfeld Aufnahme in Verzeichnis ab: 6 6 6 12 6 8 8 8 8 8 8 8 10 8 10 8 8 6 EB EB EB EB EB EB EB EB EB EB EB EN neu EB EB EB EB neu EB EB Erläuterungen zur Festlegung der Nutzungsdauer (Verweis auf die lfd. Nummer. / Hinweis auf Nutzungsdauer lt. KGSt. u.ä.; Weitere Angaben zu den Nutzungsdauern können den Sonderrichtlinien entnommen werden.) Anbaugerät für Kompaktbagger Anbaugerät für Kompaktbagger Anbaugerät für Kompaktbagger Anbaugerät für Radlader 6 - 8 Jahre lt. KGSt, Mähgeräte Anbaugerät für Kompaktschlepper Anbaugerät für Kompaktschlepper Anbaugerät für Kompaktschlepper Anbaugerät für Kompaktschlepper Anbaugerät für Kompaktschlepper Anbaugerät für Kompaktschlepper Anbaugerät für Kompaktschlepper 8 - 12 Jahre lt. KGSt, Streuautometen für den Winterdienst 8 - 12 Jahre lt. KGSt, Streuautometen für den Winterdienst 10 - 12 Jahre lt. KGSt, Schneeräumschild Anbaugerät für Kompaktschlepper Anbaugeräte für Iseki Geräteträger (Großflächenmäher)