Infomail August 2015 Sport und Gesundheit

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Infomail August 2015 Sport und Gesundheit
Informationen des Fachbereichs „Sport und Gesundheit“ des Landessportbundes
Nordrhein-Westfalen – August 2015
1. Erfolgreicher Start von REHASUPPORT - Service- und Zertifizierungszentrum des
Landessportbundes NRW im August 2015
Am 3. August ist REHASUPPORT- das Service- und Zertifizierungszentrum des
Landessportbundes NRW erfolgreich in den Betrieb gestartet.
Das bietet REHASUPPORT auf einen Blick:
• Anerkennung aller Indikationsbereiche nach § 44 SGB IX
• Zertifizierung „DEUTSCHER STANDARD REHASPORT“
• Einbindung in die Vereinsverwaltung des Landessportbundes NRW
• Einfache Nutzerbedienung
• Umfangreiche Kundenbetreuung:
Service-Hotline: 0203 70 90 17 90
Mo.- Mi. & Fr. 08:00 bis 17:00 Uhr
Do.
08:00 bis 19:00 Uhr
E-Mail:
Service@rehasupport.nrw
•
•
•
Garantierte Servicelevel:
Antragsbearbeitung in maximal zehn Werktagen
Bearbeitung von Anfragen in maximal fünf Werktagen
Transparente Leistungs- und Gebührenstruktur
Alle Informations-, Werbematerialien und Nutzerhilfen rund um den REHASPORT
zum Download.
Folgende Voraussetzungen benötigt Ihr Verein, um Vollnutzer von REHASUPPORT zu
werden und REHASPORT-Angebote zertifizieren zu lassen:
• Computer mit Internetzugang
• LOGIN mit der Vereinskennziffer und dem Passwort
• Nachweis der Teilnahme an der Bestandserhebung
• Nachweis der Doppelmitgliedschaft
• Nachweis von Folgeangeboten innerhalb der Vereinsstruktur
• Regionale Nähe der REHASPORT-Angebote zum Sitz des Vereins ( = nicht jenseits
von angrenzenden KSB/SSB).
Wollen Sie mehr erfahren, können Sie sich unseren Film auf rehasupport.nrw anschauen
und sich einfach in die Webseite „reinklicken“:
https://rehasupport.nrw/cp/1/1/home
2. Aktuelles zu Qualifizierungsmaßnahmen im REHASPORT
Der REHASPORT ist eine tragende Säule des Gesundheitssports in NRW. Der Mangel an
qualifizierten Übungsleiterinnen und Übungsleitern in den Sportvereinen limitiert jedoch
häufig die Angebotsentwicklung. Deshalb sind zeitgemäße, bedarfsgerechte, qualitativ
hochwertige und wohnortnahe Qualifizierungsmaßnahmen im REHASPORT Ziel des
Landessportbundes NRW.
Neue Lizenzen:
Der LSB NRW und seine Stadt- und Kreissportbünde haben ihr Qualifizierungssystem neu
ausgerichtet. Seit dem 01.01.2015 werden Qualifizierungsangebote im Bereich „Sport in der
Rehabilitation“ in folgenden Profilen angeboten:
•
•
Orthopädie
Innere Medizin
Die Kostenträger des Rehabilitationssports erkennen alle Qualifikationen des LSB NRW (mit
der Erweiterung der anerkannten Indikationen für die REHASPORT-Angebote) an.
„Alte“ Lizenzen in neue überführen
Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die eine Lizenz in den Profilen:
•
•
•
Sport in der Krebsnachsorge
Sport bei Diabetes
Sport in Herzgruppen
haben, können durch die erfolgreiche Teilnahme an Zusatzmodulen ihre Übungsleiterlizenz
in die „neuen“ Profile überführen. Außerdem haben Übungsleitungen mit einer Lizenz oder
Teilnahmebescheinigung anderer Ausbildungsträger (z.B. BRSNW oder RSD) die
Möglichkeit, sich ohne weitere Qualifizierungsmaßnahmen eine entsprechende
Landessportbund NRW-Lizenz ausstellen zu lassen.Damit ermöglicht der Landessportbund
NRW den Übungsleitungen Zugang zu allen seinen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
inkl. den VIBSS-Angeboten.
Teilanerkennung der LSB-Lizenzen „Sport in der Rehabilitation“ durch den
DBS/BRSNW
Die Inhalte der Ausbildungen „Orthopädie“ und „Innere Medizin“ sind inhaltlich und formal
deckungsgleich mit den Lizenzausbildungen des Deutschen Behindertensportverbandes e.V.
(DBS). Aktuell (seit Juni 2015) gibt es in Nordrhein-Westfalen für Übungsleitungen mit LSBRehasportlizenz, die zusätzlich die entsprechende Lizenz des DBS/BRSNW beantragen
wollen (z.B. weil sie sich im System des BRSNW bewegen), nur eine Teilanerkennung
dieser Lizenzen durch den DBS/BRSNW:
„ … die Übungsleitungen können nach der Absolvierung des P8 Lehrgangs (= verkürzter
Grundlagenlehrgang des DBS/BRSNW) die DOSB-Lizenz „Übungsleiter/in B
Rehabilitationssport Orthopädie“ und/oder „Übungsleiter/in B Rehabilitationssport Innere
Medizin“ innerhalb der Strukturen des DBS/BRSNW beantragen“.
Der LSB NRW verfolgt jedoch weiterhin das Ziel, dass die Lizenzen innerhalb des
organisierten Sports gegenseitig voll anerkannt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie über den Service Qualifizierung:
Tel: 0203 7381 777
Mo - Do: 09.00 - 16.00 Uhr
Fr:
09.00 -15.00 Uhr
Mail: vibss@lsb-nrw.de
Für die Zertifizierung der REHASPORT-Angebote durch das REHASUPPORT - Service- und
Zertifizierungszentrum des Landessportbundes NRW werden zwischen den anerkannten
Ausbildungsträgern keine Unterschiede gemacht. Zudem werden
Sportvereine/Abteilungen/Angebote aller dem LSB NRW zugehörigen Fachverbände
zertifiziert.
3. REHASPORT-Angebote: Doppelmitgliedschaft für LSB-Leistungen nötig
Auch Vereine mit REHASPORT-Angeboten müssen über eine Doppelmitgliedschaft im
Verbundsystem des Organisierten Sports verfügen, um Leistungen des Landessportbundes
NRW in Anspruch nehmen zu können (z.B. kostenlose Teilnahme an Infoveranstaltungen
oder Zertifizierung von REHASPORT-Angeboten über REHASUPPORT).
Doppelmitgliedschaft heißt, dass der Verein:
• im jeweiligen Bund (Kreis- oder Stadtsportbund bzw. Stadt-/Gemeindesportverband) vor
Ort
und
• in mindestens einem Fachverband
Mitglied ist.
Im REHASPORT gilt bzgl. der Mitgliedschaft im Fachverband folgender Grundsatz:
Mitglieder, die an sportartübergreifenden Angeboten teilnehmen, sind dem Sportfachverband
zu melden:
• dessen Sportart schwerpunktmäßig im Verein betrieben wird oder
• zu dem sich das Mitglied zugehörig fühlt.
Weitere Informationen erhalten Sie über den:
Service Qualifizierung
Tel: 0203 7381 777
Mail: vibss@lsb-nrw.de
Unabhängig von der ausgewählten Verbandszugehörigkeit bietet der Landessportbund NRW
verbandsübergreifend allen Sportvereinen in NRW mit dem REHASUPPORT Service- und
Zertifizierungszentrum umfangreiche Serviceleistungen für die Umsetzung von REHASPORT
im Verein.
4. Kostenlose LSB-Vereinsberatung für Themen Rehabilitation und Prävention
Ihr Verein möchte sich speziell in den Themenfeldern „Rehabilitation“ und/oder „Prävention“
(oder in anderen/weiteren Themen des Vereinsmanagements) zukunftsfähig aufstellen? Und
benötigt dazu individuelle Vereinsmanagement-Beratung? Dann bietet der Landessportbund
NRW den Vereinen bis zu sechs kostenlose Beratungsstunden pro Kalenderjahr!
Förderungsvoraussetzungen sind: Jährliche Teilnahme an der Bestandserhebung des
Landessportbund NRW, Mitgliedschaft in mindestens einem Fachverband, der dem
Landessportbund NRW angehört, und Mitgliedschaft im regional zuständigen Stadt-/
Kreissportbund bzw. Stadt-/Gemeindesportverband.
Sie sind interessiert? Dann füllen Sie online das Anmeldeformular „Vereinsberatung“:
http://www.vibss.de/vereinsentwicklung/vereinsberatung-vor-ort/fachberatung-fuer-ihrenverein/eine-vereinsberatung-beantragen/
Bei der Wahl Ihres Themas und der Veranstaltungsform haben Sie die folgenden
Möglichkeiten:
•
•
•
Sie benötigen eine Fachberatung, um Grundlagen aus den Themenfeldern bezogen
auf Ihre Vereinssituation zu erarbeiten.
Sie möchten im Rahmen einer Vorstandsklausur ein zukunftsfähiges Konzept für
Rehabilitations- oder Präventionssportangebote in Ihrem Verein erarbeiten oder Ihr
bisheriges Konzept überarbeiten.
Sie möchten Gesundheitsthemen in Ihrem Verein (weiter)entwickeln, um
erfolgversprechende Lösungen über eine längerfristige Vereinsentwicklungsberatung zu
erarbeiten.
Fachberatungen werden i.d.R. mit dem geschäftsführenden Vorstand, Vorstandsklausuren
und Vereinsentwicklungsberatungen mit dem erweiterten Vorstand durchgeführt.
5. Vereinskennziffer öffnet den „Weg“ in vielen REHASPORT-Belangen
Jeder Verein erhält nach seiner Anmeldung im Stadt- oder Kreissportbund sowie im
Fachverband seiner Wahl eine Vereinskennziffer. Mit dieser Kennziffer ist jeder Verein
individuell zu identifizieren, er benötigt sie z.B. bei der Bestandserhebung, bei der
Beantragung von Zuschüssen und beim LOGIN von REHASUPPORT, dem Service- und
Zertifizierungszentrum des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen.
Zur Information: die Vereinskennziffer besteht aus sieben Ziffern, von denen
• Ziffer 1-4 die Kennzeichnung des jeweiligen Bundes wiedergeben
• Ziffer 5-7 eine fortlaufende Nummer im Bund bedeuten
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Andor Schneider
Tel: 0203 7381 940
Mail: Andor.Schneider@lsb-nrw.de
Evelyn Dietze
Tel: 0203 7381 937
Mail: Evelyn.Dietze@lsb-nrw.de
6. Neue GEMA-Gebühren für Fitness- und Gesundheitskurse
Der Deutsche Olympische Sportbund hat für alle ihm über die Landessportbünde
angeschlossenen Sportvereine eine Rahmenvereinbarung mit der GEMA geschlossen.
Diese beinhaltet die Zahlung einer Pauschalgebühr für ausgewählte Musiknutzungen bei
Sportvereinsveranstaltungen und Kursen, an denen ausschließlich Vereinsmitglieder
teilnehmen.
Dies gilt also nicht für Angebote/Kurse (wie z.B. REHASPORT-Angebote oder
Präventionskurse), an denen Personen teilnehmen, die:
•
•
•
nur um den Kurs zu besuchen, eine befristete Mitgliedschaft eingegangen sind
lediglich Kursteilnehmer und somit Nichtmitglieder sind
ein Angebot ohne Kostenbeitrag besuchen.
Nur für diese Kurse/Angebote (nach GEMA-Tarifen: Fitness- und Gesundheitskurse) hat
die GEMA zum 01.07.2015 neue Vergütungssätze aufgestellt. Sie orientieren sich an den
Kostenbeiträgen der Teilnehmenden und der Gesamtteilnehmerzahl in den
Kursen/Angeboten: Die PDF mit den Tarifen finden Sie unter http://www.lsbnrw.de/index.php?id=7645
Bitte beachten Sie: Die neuen Gebühren beziehen sich lediglich auf die Musiknutzung in den
oben beschriebenen Kursen/Angeboten, die die Vereine individuell mit der zuständigen
Bezirksdirektion der GEMA in Dortmund abrechnen müssen! Musiknutzung in allen anderen
Angeboten/Kursen sind bereits abgegolten.
Weitere Informationen erhalten Sie über den:
Service Qualifizierung
Tel: 0203 7381 777
Mail: vibss@lsb-nrw.de
7. Pfiffiger DOSB-Film erklärt „Gesundheitssport“
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat einen Film zum herausgebracht, der auf
pfiffige Art und Weise Hintergründe zum Thema Gesundheitssport erläutert. Das Filmchen ist
auf You-Tube zu sehen und eignet sich auch zur Verlinkung auf der eigenen Vereinswebsite
zum Thema „Sport und Gesundheit“.
Hier der Link: https://www.youtube.com/watch?v=KcmZmEae4DQ
8. „Gutes Beispiel“: Sportvereine mit Herzgruppen bündeln Ressourcen
Mit gutem Beispiel voran: In Oberhausen haben sich die Sportvereine mit Herzgruppen auf
eine gemeinsame Vorgehensweise zur Qualitätssicherung und Angebotstransparenz für
Teilnehmer der Herzgruppen geeinigt: Es bestehen jetzt flächendeckend gleiche
Bedingungen.
Wesentliche Maßnahme: Um Ressourcen effektiv zu nutzen, richten die Oberhausener einen
Übungsleiterpool ein. Dazu hat die Fachschaft „Behindertensport“ des SSB eine
Koordinierungsstelle eingerichtet. Neue Übungsleiter werden in einer Poolliste erfasst,
erhalten einen einheitlichen Honorarvertrag und können für mehrere Vereine zu gleichen
Bedingungen tätig werden.
Die Maßnahmen bieten den Teilnehmern eine gleichbleibend hohe Qualität und
Zuverlässigkeit, den Fachübungsleitern die Möglichkeit von höheren Einsatzzeiten und den
Vereinen Zugriff auf Fachübungsleiter, ohne die Sorge, anderen Vereinen Ressourcen
„abzuziehen“. Zudem wollen die Oberhausener einen Ärztepool aufbauen.
Weitere Informationen: Willi Rüddel, Koordinator, Telefon 0208 669397, Jörn Derißen BS
Oberhausen, Telefon 0208 911 931 34
Redaktion
Dr. Michael Matlik (V.i.S.d.P.),
Sven Visser, Michael Stephan
Landessportbund Nordrhein-Westfalen
Referat Breitensport
Fachbereich „Sport und Gesundheit"
Friedrich-Alfred-Str.25, 47055 Duisburg
Tel. 0203 7381-646
Fax 0203-7381-875
E-Mail: sportundgesundheit@lsb-nrw.de
Internet: www.lsb-nrw.de
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