Infomail August 2015 Sport und Gesundheit
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Infomail August 2015 Sport und Gesundheit
Informationen des Fachbereichs „Sport und Gesundheit“ des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen – August 2015 1. Erfolgreicher Start von REHASUPPORT - Service- und Zertifizierungszentrum des Landessportbundes NRW im August 2015 Am 3. August ist REHASUPPORT- das Service- und Zertifizierungszentrum des Landessportbundes NRW erfolgreich in den Betrieb gestartet. Das bietet REHASUPPORT auf einen Blick: • Anerkennung aller Indikationsbereiche nach § 44 SGB IX • Zertifizierung „DEUTSCHER STANDARD REHASPORT“ • Einbindung in die Vereinsverwaltung des Landessportbundes NRW • Einfache Nutzerbedienung • Umfangreiche Kundenbetreuung: Service-Hotline: 0203 70 90 17 90 Mo.- Mi. & Fr. 08:00 bis 17:00 Uhr Do. 08:00 bis 19:00 Uhr E-Mail: Service@rehasupport.nrw • • • Garantierte Servicelevel: Antragsbearbeitung in maximal zehn Werktagen Bearbeitung von Anfragen in maximal fünf Werktagen Transparente Leistungs- und Gebührenstruktur Alle Informations-, Werbematerialien und Nutzerhilfen rund um den REHASPORT zum Download. Folgende Voraussetzungen benötigt Ihr Verein, um Vollnutzer von REHASUPPORT zu werden und REHASPORT-Angebote zertifizieren zu lassen: • Computer mit Internetzugang • LOGIN mit der Vereinskennziffer und dem Passwort • Nachweis der Teilnahme an der Bestandserhebung • Nachweis der Doppelmitgliedschaft • Nachweis von Folgeangeboten innerhalb der Vereinsstruktur • Regionale Nähe der REHASPORT-Angebote zum Sitz des Vereins ( = nicht jenseits von angrenzenden KSB/SSB). Wollen Sie mehr erfahren, können Sie sich unseren Film auf rehasupport.nrw anschauen und sich einfach in die Webseite „reinklicken“: https://rehasupport.nrw/cp/1/1/home 2. Aktuelles zu Qualifizierungsmaßnahmen im REHASPORT Der REHASPORT ist eine tragende Säule des Gesundheitssports in NRW. Der Mangel an qualifizierten Übungsleiterinnen und Übungsleitern in den Sportvereinen limitiert jedoch häufig die Angebotsentwicklung. Deshalb sind zeitgemäße, bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und wohnortnahe Qualifizierungsmaßnahmen im REHASPORT Ziel des Landessportbundes NRW. Neue Lizenzen: Der LSB NRW und seine Stadt- und Kreissportbünde haben ihr Qualifizierungssystem neu ausgerichtet. Seit dem 01.01.2015 werden Qualifizierungsangebote im Bereich „Sport in der Rehabilitation“ in folgenden Profilen angeboten: • • Orthopädie Innere Medizin Die Kostenträger des Rehabilitationssports erkennen alle Qualifikationen des LSB NRW (mit der Erweiterung der anerkannten Indikationen für die REHASPORT-Angebote) an. „Alte“ Lizenzen in neue überführen Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die eine Lizenz in den Profilen: • • • Sport in der Krebsnachsorge Sport bei Diabetes Sport in Herzgruppen haben, können durch die erfolgreiche Teilnahme an Zusatzmodulen ihre Übungsleiterlizenz in die „neuen“ Profile überführen. Außerdem haben Übungsleitungen mit einer Lizenz oder Teilnahmebescheinigung anderer Ausbildungsträger (z.B. BRSNW oder RSD) die Möglichkeit, sich ohne weitere Qualifizierungsmaßnahmen eine entsprechende Landessportbund NRW-Lizenz ausstellen zu lassen.Damit ermöglicht der Landessportbund NRW den Übungsleitungen Zugang zu allen seinen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen inkl. den VIBSS-Angeboten. Teilanerkennung der LSB-Lizenzen „Sport in der Rehabilitation“ durch den DBS/BRSNW Die Inhalte der Ausbildungen „Orthopädie“ und „Innere Medizin“ sind inhaltlich und formal deckungsgleich mit den Lizenzausbildungen des Deutschen Behindertensportverbandes e.V. (DBS). Aktuell (seit Juni 2015) gibt es in Nordrhein-Westfalen für Übungsleitungen mit LSBRehasportlizenz, die zusätzlich die entsprechende Lizenz des DBS/BRSNW beantragen wollen (z.B. weil sie sich im System des BRSNW bewegen), nur eine Teilanerkennung dieser Lizenzen durch den DBS/BRSNW: „ … die Übungsleitungen können nach der Absolvierung des P8 Lehrgangs (= verkürzter Grundlagenlehrgang des DBS/BRSNW) die DOSB-Lizenz „Übungsleiter/in B Rehabilitationssport Orthopädie“ und/oder „Übungsleiter/in B Rehabilitationssport Innere Medizin“ innerhalb der Strukturen des DBS/BRSNW beantragen“. Der LSB NRW verfolgt jedoch weiterhin das Ziel, dass die Lizenzen innerhalb des organisierten Sports gegenseitig voll anerkannt werden. Weitere Informationen erhalten Sie über den Service Qualifizierung: Tel: 0203 7381 777 Mo - Do: 09.00 - 16.00 Uhr Fr: 09.00 -15.00 Uhr Mail: vibss@lsb-nrw.de Für die Zertifizierung der REHASPORT-Angebote durch das REHASUPPORT - Service- und Zertifizierungszentrum des Landessportbundes NRW werden zwischen den anerkannten Ausbildungsträgern keine Unterschiede gemacht. Zudem werden Sportvereine/Abteilungen/Angebote aller dem LSB NRW zugehörigen Fachverbände zertifiziert. 3. REHASPORT-Angebote: Doppelmitgliedschaft für LSB-Leistungen nötig Auch Vereine mit REHASPORT-Angeboten müssen über eine Doppelmitgliedschaft im Verbundsystem des Organisierten Sports verfügen, um Leistungen des Landessportbundes NRW in Anspruch nehmen zu können (z.B. kostenlose Teilnahme an Infoveranstaltungen oder Zertifizierung von REHASPORT-Angeboten über REHASUPPORT). Doppelmitgliedschaft heißt, dass der Verein: • im jeweiligen Bund (Kreis- oder Stadtsportbund bzw. Stadt-/Gemeindesportverband) vor Ort und • in mindestens einem Fachverband Mitglied ist. Im REHASPORT gilt bzgl. der Mitgliedschaft im Fachverband folgender Grundsatz: Mitglieder, die an sportartübergreifenden Angeboten teilnehmen, sind dem Sportfachverband zu melden: • dessen Sportart schwerpunktmäßig im Verein betrieben wird oder • zu dem sich das Mitglied zugehörig fühlt. Weitere Informationen erhalten Sie über den: Service Qualifizierung Tel: 0203 7381 777 Mail: vibss@lsb-nrw.de Unabhängig von der ausgewählten Verbandszugehörigkeit bietet der Landessportbund NRW verbandsübergreifend allen Sportvereinen in NRW mit dem REHASUPPORT Service- und Zertifizierungszentrum umfangreiche Serviceleistungen für die Umsetzung von REHASPORT im Verein. 4. Kostenlose LSB-Vereinsberatung für Themen Rehabilitation und Prävention Ihr Verein möchte sich speziell in den Themenfeldern „Rehabilitation“ und/oder „Prävention“ (oder in anderen/weiteren Themen des Vereinsmanagements) zukunftsfähig aufstellen? Und benötigt dazu individuelle Vereinsmanagement-Beratung? Dann bietet der Landessportbund NRW den Vereinen bis zu sechs kostenlose Beratungsstunden pro Kalenderjahr! Förderungsvoraussetzungen sind: Jährliche Teilnahme an der Bestandserhebung des Landessportbund NRW, Mitgliedschaft in mindestens einem Fachverband, der dem Landessportbund NRW angehört, und Mitgliedschaft im regional zuständigen Stadt-/ Kreissportbund bzw. Stadt-/Gemeindesportverband. Sie sind interessiert? Dann füllen Sie online das Anmeldeformular „Vereinsberatung“: http://www.vibss.de/vereinsentwicklung/vereinsberatung-vor-ort/fachberatung-fuer-ihrenverein/eine-vereinsberatung-beantragen/ Bei der Wahl Ihres Themas und der Veranstaltungsform haben Sie die folgenden Möglichkeiten: • • • Sie benötigen eine Fachberatung, um Grundlagen aus den Themenfeldern bezogen auf Ihre Vereinssituation zu erarbeiten. Sie möchten im Rahmen einer Vorstandsklausur ein zukunftsfähiges Konzept für Rehabilitations- oder Präventionssportangebote in Ihrem Verein erarbeiten oder Ihr bisheriges Konzept überarbeiten. Sie möchten Gesundheitsthemen in Ihrem Verein (weiter)entwickeln, um erfolgversprechende Lösungen über eine längerfristige Vereinsentwicklungsberatung zu erarbeiten. Fachberatungen werden i.d.R. mit dem geschäftsführenden Vorstand, Vorstandsklausuren und Vereinsentwicklungsberatungen mit dem erweiterten Vorstand durchgeführt. 5. Vereinskennziffer öffnet den „Weg“ in vielen REHASPORT-Belangen Jeder Verein erhält nach seiner Anmeldung im Stadt- oder Kreissportbund sowie im Fachverband seiner Wahl eine Vereinskennziffer. Mit dieser Kennziffer ist jeder Verein individuell zu identifizieren, er benötigt sie z.B. bei der Bestandserhebung, bei der Beantragung von Zuschüssen und beim LOGIN von REHASUPPORT, dem Service- und Zertifizierungszentrum des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen. Zur Information: die Vereinskennziffer besteht aus sieben Ziffern, von denen • Ziffer 1-4 die Kennzeichnung des jeweiligen Bundes wiedergeben • Ziffer 5-7 eine fortlaufende Nummer im Bund bedeuten Weitere Informationen erhalten Sie bei: Andor Schneider Tel: 0203 7381 940 Mail: Andor.Schneider@lsb-nrw.de Evelyn Dietze Tel: 0203 7381 937 Mail: Evelyn.Dietze@lsb-nrw.de 6. Neue GEMA-Gebühren für Fitness- und Gesundheitskurse Der Deutsche Olympische Sportbund hat für alle ihm über die Landessportbünde angeschlossenen Sportvereine eine Rahmenvereinbarung mit der GEMA geschlossen. Diese beinhaltet die Zahlung einer Pauschalgebühr für ausgewählte Musiknutzungen bei Sportvereinsveranstaltungen und Kursen, an denen ausschließlich Vereinsmitglieder teilnehmen. Dies gilt also nicht für Angebote/Kurse (wie z.B. REHASPORT-Angebote oder Präventionskurse), an denen Personen teilnehmen, die: • • • nur um den Kurs zu besuchen, eine befristete Mitgliedschaft eingegangen sind lediglich Kursteilnehmer und somit Nichtmitglieder sind ein Angebot ohne Kostenbeitrag besuchen. Nur für diese Kurse/Angebote (nach GEMA-Tarifen: Fitness- und Gesundheitskurse) hat die GEMA zum 01.07.2015 neue Vergütungssätze aufgestellt. Sie orientieren sich an den Kostenbeiträgen der Teilnehmenden und der Gesamtteilnehmerzahl in den Kursen/Angeboten: Die PDF mit den Tarifen finden Sie unter http://www.lsbnrw.de/index.php?id=7645 Bitte beachten Sie: Die neuen Gebühren beziehen sich lediglich auf die Musiknutzung in den oben beschriebenen Kursen/Angeboten, die die Vereine individuell mit der zuständigen Bezirksdirektion der GEMA in Dortmund abrechnen müssen! Musiknutzung in allen anderen Angeboten/Kursen sind bereits abgegolten. Weitere Informationen erhalten Sie über den: Service Qualifizierung Tel: 0203 7381 777 Mail: vibss@lsb-nrw.de 7. Pfiffiger DOSB-Film erklärt „Gesundheitssport“ Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat einen Film zum herausgebracht, der auf pfiffige Art und Weise Hintergründe zum Thema Gesundheitssport erläutert. Das Filmchen ist auf You-Tube zu sehen und eignet sich auch zur Verlinkung auf der eigenen Vereinswebsite zum Thema „Sport und Gesundheit“. Hier der Link: https://www.youtube.com/watch?v=KcmZmEae4DQ 8. „Gutes Beispiel“: Sportvereine mit Herzgruppen bündeln Ressourcen Mit gutem Beispiel voran: In Oberhausen haben sich die Sportvereine mit Herzgruppen auf eine gemeinsame Vorgehensweise zur Qualitätssicherung und Angebotstransparenz für Teilnehmer der Herzgruppen geeinigt: Es bestehen jetzt flächendeckend gleiche Bedingungen. Wesentliche Maßnahme: Um Ressourcen effektiv zu nutzen, richten die Oberhausener einen Übungsleiterpool ein. Dazu hat die Fachschaft „Behindertensport“ des SSB eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Neue Übungsleiter werden in einer Poolliste erfasst, erhalten einen einheitlichen Honorarvertrag und können für mehrere Vereine zu gleichen Bedingungen tätig werden. Die Maßnahmen bieten den Teilnehmern eine gleichbleibend hohe Qualität und Zuverlässigkeit, den Fachübungsleitern die Möglichkeit von höheren Einsatzzeiten und den Vereinen Zugriff auf Fachübungsleiter, ohne die Sorge, anderen Vereinen Ressourcen „abzuziehen“. Zudem wollen die Oberhausener einen Ärztepool aufbauen. Weitere Informationen: Willi Rüddel, Koordinator, Telefon 0208 669397, Jörn Derißen BS Oberhausen, Telefon 0208 911 931 34 Redaktion Dr. Michael Matlik (V.i.S.d.P.), Sven Visser, Michael Stephan Landessportbund Nordrhein-Westfalen Referat Breitensport Fachbereich „Sport und Gesundheit" Friedrich-Alfred-Str.25, 47055 Duisburg Tel. 0203 7381-646 Fax 0203-7381-875 E-Mail: sportundgesundheit@lsb-nrw.de Internet: www.lsb-nrw.de © Copyright 2014 Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. (Alle Rechte vorbehalten) Eine Initiative des Programms Bewegt GESUND bleiben in NRW! Unterstützt durch: