Stadtilmer Anzeiger

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Stadtilmer Anzeiger
Stadtilmer
Anzeiger
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Stadtilm
26. Jahrgang
Freitag, den 24. April 2015
Nr. 4 / 17. Woche
Herausgeber: Stadt Stadtilm; Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, info@wittich-langewiesen.
de, www.wittich.de, Tel: 0 36 77/20 50-0, Fax: 20 50 - 21; Verantwortlich für Text: Stadtverwaltung; Verantwortlich für Anzeigen: Herr David Galandt;
Erreichbar unter der Anschrift des Verlages.Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive
dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt.
Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe
keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Erscheint: in der Regel monatlich, kostenlos im
Stadtgebiet; Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag abonnieren.
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Nr. 4/2015
Bürgermeister-News 04/2015
Jahresempfang
Jugendweihe
Beseitigung von Hochwasserschäden
Am 26. März 2015 fand der Jahresempfang
des Bürgermeisters statt. Ca. 200 Gäste, Vertreter aus Wirtschaft und Politik, die Vertreter der Vereine und zahlreiche Bürgerinnen
und Bürger waren meiner Einladung gefolgt.
Für die musikalische Unterhaltung sorgte
„Misses P“ aus Weimar mit ihren Songs. Chris
Kudernak, Geschäftsführer der Z+K Stanzteile
GmbH Stadtilm, stellte seine Firma vor.
Genutzt wurde dieser Tag auch, um unsere
erfolgreichen Stadtilmer Sportler und engagierte ehrenamtlich Tätige mit einem kleinen
Präsent zu ehren und für ihren Einsatz zum
Wohle der Stadt zu danken. Im gemütlichen
Teil gab es dann noch viele interessante
Gespräche zu aktuellen Themen. Ich denke,
dass es wieder für alle ein rundum gelungener Empfang war.
Am 11. April 2015 fanden im Bärsaal Stadtilm
die Jugendweihefeiern statt, die vom Verein
Jugendweihe Plus e. V. organisiert wurden.
79 Jugendliche aus Stadtilm und den umliegenden Gemeinden wurden feierlich in den
Kreis der Erwachsenen aufgenommen.
Das Jazzy-Duo sorgte mit seinen Songs für
die passende musikalische Umrahmung.
Die Festansprache hielt Frau Michaela Salzmann vom Verein Jugendweihe Plus e. V.
Auch eine lustige Fotodokumentation mit
Bildern aus der Kindheit der Jugendlichen
sorgte für viel Applaus. Rundum waren es
wieder gelungene Veranstaltungen.
Allen Jugendlichen wünsche ich für die Zukunft alles Gute.
Im Rahmen des Aufbauhilfeprogrammes zur
Beseitigung der Hochwasserschäden von
2013 werden seit dem 22. April im Gewerbegebiet, hinter der Firma WIHAG, Hangsicherungsarbeiten durchgeführt. Im Zuge
der damaligen Unwetter rutschte hier ein
Hangbereich auf einer Länge von 100 Metern
ab, welcher nun wieder gesichert und gefestigt wird.
Richtfest am Markt 33
In der Rudolstädter Straße entstand nun ein
massiver Neubau mit Balkons zum Innenhof.
Auch der Umbau des denkmalgeschützten
Hauptgebäudes hat begonnen, wobei man
davon vom Markt aus noch nicht so viel
sieht. Die Stadt unterstützt das Bauvorhaben
mit Mitteln aus der Städtebauförderung.
Kommunalfinanzen
Am letzten Mittwoch fand die Anhörung
im Innenausschuss des Thüringer Landtages statt. Zahlreiche Bürgermeisterkollegen
waren mit anwesend und bekräftigten ihre
Forderung nach einer besseren Finanzausstattung für unsere Kommunen. Die Landesregierung muss ihre Wahlversprechen einhalten, so der Tenor.
Arnstädter Wirtschaftsfrühling
Schon traditionell treffen sich Firmen aus
dem Ilm-Kreis mit potentiellen Interessenten und Auszubildenden in der Stadthalle in
Arnstadt. Auch Stadtilm war mit den Firmen
L & K, PRT Rohrtechnik, SMA GmbH und GEWES GmbH stark vertreten und viele haben
die Gelegenheit zum Fachgespräch genutzt.
Die nächste Bürgersprechstunde
findet am 28. April 2015 von 16:30 - 17:30
Uhr im Rathaus, Büro des Bürgermeisters
statt. In dieser Zeit stehe ich für Ihre Fragen
und Anregungen bereit.
Ihr Bürgermeister
Lars Petermann
Amtlicher Teil
Bewerbung für Arbeitsgruppen Stadtentwicklung
Die Stadt Stadtilm erarbeitet gerade ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) um Handlungsstrategien für die Zukunftsplanung unserer Stadt ableiten zu können und bereits
jetzt künftige und aktuelle Problemfelder aufzugreifen und zu
beantworten. Der Bauausschuss und Stadträte haben in einer
Lenkungsgruppe bereits weitreichende, inhaltliche Vorarbeit in
Zusammenarbeit mit der Architektin Frau Dr. Seidel und unserer
Sanierungsplanerin Frau Dr. Hentschel geleistet. Um ein mög-
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lichst breites Interessenfeld zu beteiligen, suchen wir für zwei
Arbeitsgruppen Mitstreiter aus dem Feld der Bürgerschaft und
bitten Sie sich bei der Stadtverwaltung schriftlich oder telefonisch
unter 03629-668813, Sekretariat des Bürgermeisters, zu bewerben. Sie können sich für eines der beiden nachfolgend abgebildeten Themenbereiche bewerben.
Arbeitsgruppe 1
1 bauliche, verkehrliche Infrastruktur
2 Umgang mit der kulturhistorischen Bausubstanz, Denkmalpflege
3 Stärkung der Mitte, innerstädtische Verdichtung, Brachen
4 größter Marktplatz Thüringens, Kirche St. Marien
5 Verkehrsführung, ruhender Verkehr
6 Vorzeigeobjekte, Förderpolitik, Beratung
7 öffentliche Räume, öffentliches Grün
8 Beantwortung und Neuausrichtung des Wohnraummanagements
9Wirtschaftsförderung
Arbeitsgruppe 2
1Naherholung
2 Freizeitangebote, Freizeiteinrichtung
3 Kultur, kulturelle Einrichtungen, Gastronomie
4 Sozialräume für Kinder- und Jugendliche
5 Spielplätze und Spielmöglichkeiten
6 Sport und Sportangebote
7 Tourismus, Radwegvermarktung
8 Stadtmarketing / Außenmarketing und Innenmarketing
Wir werden den Kontakt mit Ihnen suchen und den ersten Beratungstermin an Sie weiterreichen und freuen uns auf den Gedankenaustausch mit Ihnen!
Lars Petermann
Bürgermeister
Beschilderung Alkoholverbot
im öffentlichen Straßenraum
In der 1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der
Stadt Stadtilm, veröffentlicht im Stadtilmer Anzeiger Nr.1/ 23. Januar 2015, wurde der § 15a eingefügt. Im Absatz 2 desselben
wird auf das Alkoholverbot um das Rathaus und der Grünanlage
an der Stadtmauer Ecke Weimarische Straße / Maxim-GorkiStraße eingegangen.
Dazu wurden folgende Schilder mit dem o. g. Hinweis in den benannten Bereichen aufgestellt.
Wir möchten darauf hinweisen, dass Zuwiderhandlungen ordnungsbehördlich und polizeilich verfolgt, sowie mit einer Geldbuße von 35,00 EUR bis 5000,00 EUR geahndet werden können.
Ordnungsamt
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Satzung
über die Erhebung von Hundesteuern
in der Stadt Stadtilm
- Hundesteuersatzung Auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Fassung der §§ 1, 2 und 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 19. September 2000 (GVBl. S.301), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBI. S.82) hat der
Stadtrat der Stadt Stadtilm in seiner Sitzung am 26. Februar
2015 folgende Hundesteuersatzung beschlossen:
§1
Steuergegenstand
(1) Wer im Gebiet der Stadt Stadtilm Halter eines über drei Monate alten Hundes ist, unterliegt gemäß dieser Satzung einer
jährlichen Hundesteuer.
(2) Wird ein Hund gleichzeitig in mehreren Gemeinden gehalten,
so ist die Stadt Stadtilm hebeberechtigt, wenn der Hundehalter
seinen Hauptwohnsitz in Stadtilm hat.
§2
Begriffsbestimmungen
(1) Als gefährliche Hunde gelten nach § 3 (1) Ziffer 2 in Verbindung mit (2) Sätze 1 und 2 des Thüringer Gesetzes zum Schutz
der Bevölkerung vor Tiergefahren:
1. Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American StaffordshireTerrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren
Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
2. Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens durch die zuständige
Behörde nach Durchführung eines Wesenstests im Einzelfall
als gefährlich eingestuft wurden,
weil sie:
a) eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in der Wirkung
vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben,
b) sich als bissig erwiesen haben,
c) in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen haben
oder
d) durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Vieh, Katzen
oder Hunde sowie unkontrolliert Wild hetzen oder reißen.
Kreuzungen im Sinne des Satz 1 Ziffer 1 sind Hunde, bei denen
der Phänotyp deutlich hervortritt.
§3
Steuerschuldner; Haftung
(1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist
derjenige, der über den Hund bestimmen kann, der für die Kosten und die Unterhaltung des Hundes aufkommt, dem allgemein
die Vorteile des Hundes zugutekommen und der das wirtschaftliche Risiko des Verlustes des Hundes trägt.
Alle in einem Haushalt oder einem Betrieb aufgenommenen
Hunde gelten als von den volljährigen Haushaltsmitgliedern gemeinsam gehalten.
Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält,
wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen
Stadt oder Gemeinde der Bundesrepublik bereits steuerlich gemeldet ist.
(2) Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere
Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
(3) Ist der Hundehalter nicht zugleich Eigentümer des Hundes,
so haftet der Eigentümer neben dem Steuerschuldner als Gesamtschuldner.
§4
Steuersätze
(1) Die Hundesteuer beträgt jährlich
1. für den ersten Hund
50 Euro
2. für den zweiten Hund
70 Euro
3. für den dritten Hund
90 Euro
(2) Für gefährliche Hunde im Sinne des § 2 (1) dieser Satzung
beträgt die jährliche Steuer
für jeden Hund
400 Euro
(3) Neben einem gefährlichen Hund wird für weitere nichtgefährliche Hunde die Hundesteuer nach Abs.1 Nr. 2 und ggf. Nr. 3
erhoben. Neben mehreren gefährlichen Hunden wird für weitere
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nichtgefährliche Hunde die Hundesteuer nach Abs. 1 Nr. 3 erhoben.
Hunde die nach § 9 dieser Satzung steuerfrei gehalten werden
dürfen, werden bei der Hundeanzahl nicht angesetzt. Hunde, für
die die Steuer nach § 8 ermäßigt wird, gelten als Hunde nach
Absatz 1 Nr. 1.
§5
Entstehung, Festsetzung und Fälligkeit
(1) Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Jahres oder während des Jahres an dem Tag, an dem der Steuertatbestand verwirklicht wird.
(2) Entsteht die Steuerpflicht im Laufe eines Kalenderjahres, so
hat die Bezahlung der Steuer ab dem Monat zu erfolgen, in dem
die Steuerpflicht begründet wird.
Bei Beendigung der Steuerpflicht im laufenden Kalenderjahr ist
die Hundesteuer bis einschließlich dem Monat zu entrichten, in
dem die Steuerpflicht entfällt.
(3) Die Hundesteuer wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt, der auch für die folgenden Kalenderjahre Gültigkeit hat.
Durch Erlass eines neuen Bescheides i.S.d. § 3 Absatz 2 Nr. 1
ThürKAG wird der bestehende Bescheid aufgehoben bzw. geändert.
(4) Die Hundesteuer ist erstmals einen Monat nach Bekanntgabe
des Bescheides, im Übrigen jeweils mit einem Viertel des Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.
Die Steuerpflichtigen können auf schriftlichen Antrag, welcher
bis spätestens zum 30.09. eines Jahres zu stellen ist, ab Beginn
des Folgejahres als Jahreszahler mit der Fälligkeit des Jahresbetrages am 01. 07. des Jahres geführt werden.
Die beantragte Zahlungsweise bleibt solange maßgebend, bis
ihre Änderung durch den Steuerpflichtigen beantragt wird oder
die Stadt Stadtilm die Zahlungsweise aufgrund der Verletzung
der dem Halter durch diese Satzung auferlegten Pflichten ändert.
§6
Steueraufsicht
(1) Mit der Anmeldung des Hundes zur Hundesteuer gibt die
Stadt Stadtilm eine Hundesteuermarke gegen eine Gebühr von
1,00 EUR aus.
Die Hundesteuermarke bleibt solange gültig, bis die Stadt die
Gültigkeit widerruft oder neue Marken ausgibt.
Für Zuchthunde nach § 10 (1) dieser Satzung werden, unabhängig von der Anzahl der Tiere, nur zwei Steuermarken ausgegeben.
(2) Der Hundehalter hat die von ihm gehaltenen Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines Grundstücks mit einer gültigen
und sichtbar befestigten Hundemarke zu führen.
(3) Bei Verlust oder unbrauchbar gewordener Steuermarken wird
dem Halter gegen eine Gebühr von 1,00 EUR eine Ersatzmarke
ausgehändigt.
Wird eine verloren gegangene Steuermarke aufgefunden, ist sie
unverzüglich an die Stadt zurückzugeben.
(4) Jeder Hundehalter ist auf der Grundlage des § 15 Absatz 1
Ziffer 3a des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG)
i. V. mit § 90 der Abgabenordnung (AO) verpflichtet, Beauftragten der Stadt auf Nachfrage über die auf dem Grundstück oder
im Haushalt gehaltenen Hunde, insbesondere zu deren Anzahl,
Alter, Rasse und anderen steuerrelevanten Daten, wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen.
§7
Meldepflicht
(1) Der Hundehalter ist verpflichtet, die Inbesitznahme jeden
Hundes, der das Alter von drei Monaten erreicht hat und
- neu angeschafft wurde,
- beim Zuzug mitgebracht wurde oder
- zur Pflege bzw. auf Probe gehalten wird
innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder zur Niederschrift bei
der Stadtverwaltung anzumelden.
Kann das Alter des Hundes nicht nachgewiesen werden, so ist
davon auszugehen, dass der Hund älter als drei Monate ist.
(2) Die Anmeldung nach Absatz 1 hat unter Angabe der Rasse
und der Chipnummer des Hundes zu erfolgen.
Sofern der Hund als gefährlich nach § 2 dieser Satzung gilt, ist
dies bei der Anmeldung mitzuteilen.
(3) Die Abmeldung eines Hundes hat unverzüglich schriftlich
oder zur Niederschrift zu erfolgen, wenn ein Hund veräußert oder
aus anderen Gründen abgegeben wurde oder verstorben ist.
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(4) Entscheidend für die Änderung oder Aufhebung der Steuerpflicht ist der Tag der ordnungsgemäßen Anzeige nach den Vorschriften dieser Satzung.
(5) Wird ein Hund veräußert oder anderweitig abgegeben, so ist
in der Abmeldung der Name und die Anschrift des Übernehmers
anzugeben.
(6) Der Hundehalter ist verpflichtet, Veränderungen der Voraussetzungen für die gewährte Steuerbefreiung ( § 9 ) oder Steuerermäßigung (§ 8) innerhalb von 14 Tagen der Stadt Stadtilm
schriftlich anzuzeigen.
§8
Steuerermäßigungen
(1) Die Steuer wird um die Hälfte ermäßigt für
1. Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden und Grundstücken eingesetzt sind, die von bewohnten Ansiedlungen mehr
als 500 m Luftlinie entfernt liegen, wenn dies nach Lage der
örtlichen Verhältnisse erforderlich ist und dies vom Steuerpflichtigen nachgewiesen werden kann.
2. Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheines ausschließlich oder überwiegend
zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- und Forstschutzes
gehalten werden, sofern nicht die Haltung steuerfrei ist; für
Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die
Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die jagdrechtliche normierte Brauchbarkeitsprüfung oder gleichgestellte Prüfungen
mit Erfolg abgelegt haben.
(2) Die Steuerermäßigung wird nur auf schriftlichen Antrag - ab
dem Monat der Antragstellung - und nur für den ersten Hund
gewährt.
Der Ermäßigungstatbestand greift nicht für Hunde nach § 2 Abs.
1 dieser Satzung.
§9
Steuerbefreiung
(1) Von der Hundesteuer sind befreit:
1. Hunde, die ausschließlich der Erfüllung der öffentlichen Aufgaben dienen,
2. Hunde des DRK, des ASB, des Malteser-Hilfsdienstes, der
Johanniter-Unfallhilfe, des Technischen Hilfswerkes oder anderer anerkannter Rettungsstaffeln bzw. -dienste, deren Haltung der Realisierung der diesen Organisationen obliegenden Aufgaben dienen,
3. Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in
Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind,
4. Hunde in Tierhandlungen.
(2) Auf schriftlichen Antrag wird Steuerbefreiung gewährt für:
1. das Halten eines Hundes, der für den Schutz oder die Hilfe
blinder, gehörloser oder aus anderen Gründen hilfsbedürftiger Personen mit dem entsprechenden Merkzeichen in einem gültigen Schwerbehindertenausweis unentbehrlich ist
und
2. Herdengebrauchshunde.
(3) Für gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 1 dieser Satzung wird
keine Steuerbefreiung gewährt.
(4) Die Erfüllung eines Steuerbefreiungstatbestandes entbindet
nicht von der Pflicht zur ordnungsgemäßen Anmeldung des Hundes nach § 7 dieser Satzung.
§ 10
Züchtersteuer
(1) Von Hundezüchtern, die mindestens zwei reinrassige Hunde
der gleichen Rasse im zuchtfähigen Alter, darunter eine Hündin,
welche im Zuchtbuch eines Zuchtvereines oder -verbandes eingetragen sind, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer für diese
Hunde in Form der Züchtersteuer erhoben.
(2) Die Züchtersteuer für Hunde gemäß § 10 Abs.1 dieser Satzung beträgt 50 % der Steuer nach § 4.
(3) Die Steuerermäßigung wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt.
(4) Die Ermäßigung ist nicht weiter zu gewähren, wenn in den
letzten 3 Kalenderjahren ab Gewährung der Steuerermäßigung
keine Hunde mehr gezüchtet worden sind oder der Stadt Stadtilm vor Ablauf der 3 Jahre der Nachweis hierüber nicht erbracht
wurde.
Stadtilmer Anzeiger
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§ 11
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 18 Satz 1 Nr.2 ThürKAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
1. entgegen § 7 dieser Satzung seinen Meldepflichten nicht,
nicht rechtzeitig, nicht wahrheitsgemäß bzw. nicht vollständig
nachkommt,
2. entgegen § 7 dieser Satzung den Wegfall einer Steuervergünstigung nicht anzeigt,
3. entgegen § 6 Abs. 2 dieser Satzung seinen Hund außerhalb
der Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes ohne
sichtbare gültige Hundesteuermarke umherlaufen lässt,
4. entgegen § 6 Abs.4 den Beauftragten der Stadt Stadtilm auf
Anfrage nicht wahrheitsgemäß Auskunft erteilt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 18 Satz 1 ThürKAG
mit einer Geldbuße geahndet werden.
§ 12
Gleichstellungsbestimmungen
Personen-, Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.
§ 13
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
(2) Die Satzung über die Erhebung von Hundesteuern in der
Stadt Stadtilm in der Fassung vom 17. Januar 2011 tritt außer
Kraft.
Stadtilm, den 9. April 2015
Lars Petermann
Bürgermeister
- Dienstsiegel-
Verstöße im Sinne der Verletzung von Verfahrensvorschriften,
die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt schriftlich
unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße
unbeachtlich, § 21 (4) ThürKO.
Diese Satzung wurde mit Schreiben vom 2. März 2015 dem
Landratsamt Ilm-Kreis - Kommunalaufsicht - angezeigt und mit
Schreiben vom 2. April 2015 genehmigt.
Diese Satzung wurde im Amtsblatt der Stadt Stadtilm (Stadtilmer
Anzeiger) vom 24. April 2015 öffentlich bekannt gemacht.
Stadtilm, den 24. April 2015
Lars Petermann
Bürgermeister
Schlichten statt Richten Aufgaben Schiedsamt
In seiner Sitzung am 11. Dezember 2014 hat der Stadtrat folgende Personen für das Schiedsamt gewählt:
Schiedsfrau:
Frau Karla Marsell
Tel.: 03629/812150
Stellvertreter:
Herr Stephan Berner Tel.: 03629/3004
Stellvertreter:
Herr Jörg Weber
Tel.: 03629/4043
Nr. 4/2015
Diese Schiedspersonen wurden am 24.02.2015 durch den Direktor des Amtsgerichts Arnstadt in ihr Ehrenamt für die Dauer von
fünf Jahren berufen.
Was aber macht eine Schiedsperson?
Viele Bürger teilen die Auffassung, dass „sich vertragen“ besser
als klagen ist. Zur Beilegung von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten bietet das Thüringer Schiedsstellengesetz - ThürSchStG
- die Hilfe der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes an, die sich
in Jahrzehnten als Schlichter bewährt haben.
Wann kann ich mich an diese wenden?
Falls also eine Auseinandersetzung unausweichlich ist und deren Schlichtung zu den Aufgaben eines Schiedsamtes gehört
(sachliche Zuständigkeit lässt sich aus dem ThürSchStG entnehmen), gilt die Empfehlung, sich vertrauensvoll an die zuständige
Schiedsfrau oder den zuständigen Schiedsmann zu wenden.
Diese werden sicherlich einen Weg wissen, wie sich die Einigung
kostengünstig ohne Gericht und Papierkrieg zur beiderseitigen
Zufriedenheit erreichen lässt.
Ordnungsamt
Nichtamtlicher Teil
Mitteilungen
Die Sprechstunde
der Deutschen Rentenversicherung
durch Versichertenberater der DRV Bund - Herr Dieter Hesse im Rathaus Stadtilm findet am:
- Donnerstag, den 21. Mai 2015 und
- Donnerstag, den 18. Juni 2015
jeweils ab 14.00 Uhr statt.
Eine Anmeldung ist erforderlich.
Terminvergabe und Auskunft erteilt Frau Röhr - Stadtverwaltung
Stadtilm, Tel. 03629 / 66880
Kulturelles
Neu in der Stadtbibliothek jeden Monat 10 Leseempfehlungen
von der BibliotheKARIN
Wir fangen gerade erst an. Auch im Herbst des
Lebens sollte noch Leben in der Bude sein, sagen
sich Märtha, Snille, Kratze, Anna-Greta und Stina und
schmieden einen Plan: Sie müssen ein Verbrechen
begehen, damit sie raus aus diesem Heim und rein
ins Gefängnis kommen, denn dort ist man bekanntlich viel besser dran. Gutes Essen, keine Sparmaßnahmen, geregelter Freigang. Doch Planung und Durchführung eines Verbrechens sind gar nicht so einfach - vor allem, wenn man es
ehrlich meint. Catharina Ingelman-Sundberg erzählt eine kriminell lustige und herzerwärmende Geschichte über fünf Freunde,
die ihrem Leben eine völlig neue Wendung geben und sich ihren
Traum vom Glück erfüllen.
Leben ist nicht schwer. Liebenswerte Hypochonder, experimentierfreudige Liebespaare und cholerische Chirurgen sind
die Helden dieser wahren Geschichten. Baptiste Beaulieu, ein
junger Arzt, erzählt mit viel Witz, Charme, und einem Ziel: seiner
Lieblingspatientin auf Zimmer 7 ein Lächeln auf die blassen Wangen zu zaubern. Ein Buch über die existentiellen Momente des
Menschseins - einfühlsam und klug.
Die sieben Schwestern. Maia ist die älteste von sechs Schwestern, die alle von ihrem Vater adoptiert wurden, als sie sehr klein
waren. Sie lebt als Einzige noch auf dem herrschaftlichen Anwesen ihres Vaters am Genfer See, denn anders als ihre Schwestern, die es drängte, draußen in der Welt ein ganz neues Leben
als Erwachsene zu beginnen, fand die eher schüchterne Maia
nicht den Mut, ihre vertraute Umgebung zu verlassen. Doch das
ändert sich, als ihr Vater überraschend stirbt und ihr einen Umschlag hinterlässt - und sie plötzlich den Schlüssel zu ihrer bisher
unbekannten Vorgeschichte in Händen hält.
Stadtilmer Anzeiger
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Ziemlich unverbesserlich. Nikola Petersen steht mit beiden
Beinen im Leben und ist genau das, was Großmütter so gern
als „patent“ bezeichnen. Die Anwältin und Mutter von zwei Kindern betreibt gemeinsam mit ihrem Kollegen Alexander Warnke
eine kleine Kanzlei im quirligen Hamburger Karolinenviertel. Ihr
Privatleben allerdings ist höchstens deshalb quirlig, weil sie versucht, ihren Alltag zwischen Büro und Elternabend irgendwie in
den Griff zu bekommen. Schon früh verwitwet, kann sie dabei auf
tatkräftige Unterstützung ihrer Schwiegermutter zählen.
Die Tage in Paris. Honeymoon in Paris - davon träumen Brautpaare überall auf der Welt. Sophie und Liv leben diesen Traum.
Im Paris der Belle Époque verbringt Sophie die ersten Tage an
der Seite ihres Mannes, des Malers Édouard Lefèvre. Die Welt,
die er ihr, dem Mädchen aus der Provinz, zeigt, ist aufregend
und neu. Doch das Leben als Frau eines verarmten Künstlers hat
auch seine Schattenseiten.
Ein Bild von dir. Während um sie herum der Erste Weltkrieg
tobt, versucht Sophie stark zu sein - für ihre Familie und für ihren Mann Édouard, der auf Seiten Frankreichs kämpft. Nur ein
Gemälde ist ihr geblieben, das sie an ihr gemeinsames Glück
erinnert. Ein Porträt, das Édouard einst von ihr malte. Und das
ihn jetzt retten soll …
Hundert Jahre später. Liv trauert um ihren Mann David. Vor vier
Jahren ist er gestorben, viel zu früh. Livs kostbarster Besitz: ein
Gemälde, das er ihr einst schenkte. Der Maler: Édouard. Das
Modell: Sophie. Als ihr dieses Gemälde genommen werden soll,
ist sie bereit, alles zu opfern, auch das eigene Glück …
Nacht über dem Yangtse. Lange hat Allison Turk sich ein Kind
gewünscht. Als sie schließlich im fernen China ihr Adoptivbaby
in Empfang nehmen darf, ist ihr Glück vollkommen: Zwischen
Allison und der sechs Monate alten Wen Li ist es Liebe auf den
ersten Blick. Die Gruppe frisch gebackener Eltern rüstet zum
Aufbruch in die Heimat - da schlägt eine Nachricht ein wie eine
Bombe: Aufgrund einer Anordnung der Behörden müssen alle
Kinder binnen einer Stunde zurückgegeben werden. In Panik
verlässt Allison mit ihrem Töchterchen das Hotel und befindet
sich zusammen mit zwei anderen Paaren bald in der prekärsten
Situation ihres Lebens: Auf einmal sind sie Kidnapper, und die
chinesische Polizei treibt sie gnadenlos den großen Strom Yangtse hinauf nach Zentralchina. Verborgen auf Fischerbooten und
in einfachsten Behausungen, hilflos in einem Land der Extreme,
befindet sich Allison mit Wen Li auf einer nervenzerreißenden
Flucht, die niemals zu enden scheint. Nicht der Schnellste wird
überleben, sondern der Stillste, Klügste und Listigste.
Beim Dehnen singe ich Balladen. „Macht die Hose mich dick?“
„Schatz, ehrlich gesagt: Die Hose hat damit nichts zu tun!“ Sie
sind böse, sie sind abgründig, sie sind dreist und blitzgescheit,
vor allem aber überraschend und schmerzhaft komisch: die neuesten Kurzgeschichten und Glossen von Altmeister Jürgen von
der Lippe, der sich einmal mehr selbst übertroffen hat.
Samba für Frankreich. Für Samba Cissé ist Paris nur scheinbar das Paradies: Als Flüchtling droht ihm jeden Tag die Abschiebung nach Mali. Mit Hilfe seines Onkels Lamouna gelingt
es ihm jedoch, sich jenseits der glamourösen Boulevards von
Paris durchzuschlagen. Bis er der schönen Kongolesin Gracieuse begegnet, in die er sich sofort verliebt. Doch sie ist einem
anderen Mann versprochen - seinem Freund Jonas. Ein bewegender, tiefmenschlicher Roman - die Vorlage für den gleichnamigen französischen Erfolgsfilm mit Omar Sy, der durch seine
Rolle in „Ziemlich beste Freunde“ Weltruhm erlangte. Das Buch
erzählt die bewegende Geschichte eines jungen Einwanderers,
der das Herz am rechten Fleck hat und nichts weiter sucht als
eine Heimat und die Liebe - ein engagierter, poetischer und auch
zorniger Roman.
Selbstportrait mit Flusspferd. Wie fühlt es sich an, heute jung
zu sein? Arno Geiger erzählt von Julian, einem Studenten der
Veterinärmedizin, der seine erste Trennung erlebt und erstaunt
ist, wie viel Unordnung so eine Trennung schafft. Um die Unordnung ein wenig zu lindern, übernimmt er bei Professor Beham
die Pflege eines Zwergflusspferds, das bald den Rhythmus des
Sommers bestimmt: es isst, gähnt, taucht und stinkt. Julian verliebt sich in Aiko, die Tochter des Professors, verfolgt beunruhigt,
wie täglich Schockwellen von Katastrophen um den Erdball fluten und durchlebt eine Zeit des Umbruchs und Neuanfangs. Ein
Roman über die Suche nach einem Platz in der Welt.
Ab Mai neu zum Ausleihen:
Nintendo DS Spiele passend für Nintendo DS und Nintendo
3DS
(Die Ausleihfrist ist auf eine Woche beschränkt)
Nr. 4/2015
Jugendpflege
Angebot Jugendclub „Crazy“ Mai 2015
Highlights im Mai
01. - 03.5.15
Bildungsreise Frankfurt/M
21.05.15
kulinarisches Kochen
30.05.15
Gokart Arena Jena
Kontinuierliche Angebote
während der Schulzeit
Mittwoch
14.00 Uhr
AG Spielekiste RS
Donnerstag
17.00 Uhr
Backen im Jugendclub
Freitag
18.00 Uhr
Rommee-Abend
Angebote in den Bereichen …
Hausaufgabenhilfe und Hilfe bei Jobsuche sowie Bewerbungen,
Gesellschaftsspiele, Sportangebote, Singstar … und alles, was
Spaß macht
Unsere Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
13.00 - 22.00
Samstag
13.00 - 19.00
An den gesetzlichen Feiertagen bleibt der Jugendclub geschlossen.
Die Betreuer des Jugendclubs
Christiane und Silvio
Kindertagesstätte
AWO-Kita Villa Sonnenschein
Vielfältig ist unsere Welt
Um ein Zeichen gegen Ausländerfeindlichkeit zu setzen, beteiligten wir uns am Internationalen Tag gegen Rassismus. An
unserem Aktionstag im März wollten wir unseren Kids das Leben von Kindern in anderen Ländern nahebringen. Es wurden
verschiedene Stationen angeboten. Zum einen wurden Familien
aus fremden Nationen durch ein tolles Buch mit vielen Fotos vorgestellt. Die Länder wurden dann auf der Landkarte gesucht.
Zum anderen gab es Kindertänze aus aller Welt mit landestypischer Musik.
In englischer Sprache wurden Tiere und Zahlen benannt und ein
Gedicht gelernt.
Und etwas Kulinarisches durfte auch nicht fehlen. Eine typisch
italienische Pizza wurde zubereitet, gebacken und dann im Garten verspeist.
Rundum ein gelungener Tag für unsere Kinder, der neugierig auf
andere Menschen, Länder und Bräuche gemacht hat.
Das Team der AWO Kita „Villa Sonnenschein“ Stadtilm
Stadtilmer Anzeiger
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AWO-Kita „Regenbogen“
Fit und gesund in die Schule
Die künftigen Schulanfänger der AWO-Kita „Regenbogen“ und
deren Erzieherinnen Monika Mehnert und Christel Trabhardt berichten:
„Fit und gesund in die Schule“ ist unser großes Motto für das
letzte Jahr, bevor wir in die Schule kommen. Dazu haben wir
uns über die IKK-Classic das Projekt „Reine Geschmackssache“
(Gesunde Ernährung für Kinder) in die Kindertagesstätte geholt.
Frau Jana Zumpfe kam regelmäßig mit vielen Ideen, Aufgaben
und Spielen zu uns. Spielerisch haben wir gelernt, woher das Essen kommt, wie es zubereitet wird und wie es schmeckt. Auch die
aktive Mitarbeit der Eltern war gefragt. Sie halfen beim Bereitstellen der Lebensmittel, unterstützten bei den ersten Hausaufgaben oder sorgten für ein gesundes Frühstück ihres Kindes. Jedes
Kind wollte schließlich Frühstückskönig werden. Um zusätzliches
Wissen zu erlangen und alle unsere Sinne zu schulen, haben wir
uns in der Natur und in den Gärten der Umgebung umgesehen.
Aber auch Herr Wiegand mit seinen Klangschalen oder die Sonnenapotheke halfen uns dabei.
Am letzten Tag unseres Projektes haben wir ein kleines Fest
mit den Eltern vorbereitet. Toll, dass wir Kinder nicht schlafen
brauchten. Wir bereiteten Gemüseschiffchen, Obstspieße und
eine leckere Bowle vor. Vor dem Essen mussten noch Wahrnehmungsübungen wie Riechen, Schmecken und Fühlen bewältigt
werden. Es war ein gelungenes Fest, dass allen viel Spaß gemacht hat. Wir danken Frau Zumpfe, der IKK-Classic und unseren Eltern für ihre Hilfe.
Natürlich haben wir uns noch viel bis zur Schule vorgenommen.
Wir wollen unsere Heimatstadt und deren Umgebung erkunden.
Darüber erzählen wir das nächste Mal.
Nr. 4/2015
Vereine und Verbände
Verkauf der Entenlose gestartet,
wer hat die schönste Ente?
Die Vorbereitungen für das 2. Stadtilmer Entenrennen sind voll
im Gange. Um am Entenrennen teilzunehmen, muss ein Los mit
dazugehöriger Ente erworben werden. Jedes Los hat eine Nummer, für jedes Los startet eine Ente mit genau dieser Nummer.
Der Start des Enten-Losverkaufes erfolgte am 30.März 2015. In
unseren Vorverkaufsstellen können Entenlose und die dazugehörige Ente erworben werden. Das Los kostet 3,00 Euro. Kontaktieren Sie uns, wenn auch Sie Lose für uns verkaufen wollen bzw.
als Sponsor eines Preises auftreten möchten. Der Erlös aus dem
Entenrennen wird für ein gemeinnütziges Projekt eingesetzt. Vorverkaufsstelle: Haar- und Kosmetiksalon am Markt, in der Drogerie am Markt, in der Bibliothek und im Blumenstübchen Kathrin,
Arnstädter Straße.
Der Wettbewerb zur Wahl der Miss Duck Stadtilm 2015 zum 2.
Stadtilmer Entenrennen hat begonnen. Wir suchen in den nächsten Wochen die 10 schönsten Enten. Die Abstimmung erfolgt unter der Adresse https://www.facebook.com/missduckwahl.
Um am Wettbewerb teilzunehmen müssen die teilnehmenden
Enten bis zum 20.06.2015 in der Bibliothek abgegeben werden.
In der Zeit vom 22.06. - 03.07. findet die Abstimmung statt. Danach wird sich eine Fachjury zusammensetzen und aus den von
euch gewählten 10 kreativsten Enten die Plätze 1, 2 und 3 bestimmen.
Die Siegerehrung der Miss-Duck-Wahl findet zum Stadtilmer
Entenrennen am 05. Juli 2015 statt.
Gelungene Arbeit und Vorstand
in Neuwahlen bestätigt
AWO-Kindertagesstätte „Friedrich Fröbel“
Tag der offenen Tür
Am Samstag, dem 25. April 2015 laden wir recht herzlich ein,
unsere neue AWO-Kindertagesstätte „Friedrich Fröbel“, Am Ellichlebener Weg 3, kennenzulernen.
Diese kann von 14.00 - 17.00 Uhr besichtigt werden.
Auf viele Besucher und Interessierte freut sich das gesamte
Team der Kindertagesstätte.
Für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Gregoriusfest am 05./06. Juni 2015 - Thema: „Manege
frei“
Liebe Stadtilmer,
im neunten Jahr nach dem Generationswechsel, wurde den Vereinsmitgliedern die gelungene Arbeit in der Vergangenheit bestätigt und der Vorstand wiedergewählt.
So soll es weiter gehen!
Tragen Sie sich bitte den 05./06. Juni 2015 fest im Kalender ein
und laden Sie am besten die ganze Familie ein mitzufeiern.
Die ganze Stadt ist herzlich aufgerufen sich durch Mitwirken zu
beteiligen. In diesem Jahr haben wir vereinsintern das Projekt
„Nachwuchsgewinnung“ erfolgreich umgesetzt, so dass wir uns
freuen würden, wenn sich noch mehr fleißige Helfer als sonst - zu
mindestens für die Mitarbeit auf dem Festplatz - bei uns melden.
Natürlich nehmen wir gern Ihre Ideen zur Festgestaltung entgegen, beantworten Fragen oder bieten Ihnen Unterstützung bei
der Umsetzung an.
Auf geht’s! - in einen schönen Kindertag sowohl für die Kinder
unserer Stadt als auch für die unserer angrenzenden Gemeinden!
Sprechen Sie uns an oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Verein zur Förderung und Pflege des Gregoriusfestes e.V.
Güldene Aue 27
99326 Stadtilm
www.gregoriusverein-stadtilm.de
info@gregoriusverein-stadtilm.de
Stadtilmer Anzeiger
- 8 -
Nr. 4/2015
dem obligatorischen Gruppenfoto ging es sofort mit den ersten
Partien los. Die Paarungen wurden per Zufallsprinzip zugelost
und immer nach einer halben Stunde neu „gemischt“. Es ging
straff hintereinander weg und am Ende des Abends hatte jeder
Spieler circa 3 Stunden auf dem Platz gestanden. Den Tag ließen
wir mit einem gemütlichen Abendessen im Waldcasino Erfurt
ausklingen. Hier wurde eine kleine Siegerehrung durchgeführt
und beim Verlassen des Lokals am späten Abend zeigte sich
bei den ersten Mitgliedern bereits ein kleiner Muskelkater. Jetzt
warten alle Mitglieder auf sonniges Frühlingswetter, so dass die
Außenplätze unserer schmucken Anlage in Stadtilm zum Spielen
vorbereitet werden können.
Vereinsmitglieder:
Sven Bratfisch, Katrin Gregorczewski, Anja und Steven Hiersche, Stefan Kirsten, Kathrin Morgenroth, Karsten Pohl, Maren
Schmidt, Torsten Scholl, Nick Schramm, Dirk Schreiber, Silke
Schreiber, Kay Stephan, René und Tina Strelow, Nadine Weidner
sowie Stefan Würzburg
WELT TAI CHI UND QIGONG TAG
25. APRIL 2015
One World … One Breath Eine Welt …
Ein Atem
Zu diesem Anlass treffen wir uns am 25.04.2015
um 9.45 Uhr am Seniorenwohnheim in Stadtilm
und üben gemeinsam Tai Chi. Sie sind herzlich
eingeladen dabei zu sein und mit zu machen. Gönnen Sie sich
einen erfrischenden Start ins Wochenende.
Der Welt Tai Chi & Qigong Tag wird jedes Jahr am letzten Samstag im April begangen. Um 10.00 Uhr Ortszeit beginnen, angefangen in Neuseeland und endend in Hawaii, Menschen mit ihren
Tai Chi/Qigong Übungen. Die Übungen werden öffentlich abgehalten und Interessierte zum Mitmachen aufgefordert. Frieden
und Entspannung sollen von den Veranstaltungen ausgehen.
Der erste Internationale Welt Tai Chi Tag fand 1998 statt und wird
in Verbindung mit dem Weltgesundheitstag der Vereinten Nationen begangen. Die Idee zum Welt Tai Chi Tag hatte Bill Douglas,
ein Tai Chi Lehrer und Autor aus Kansas City, USA.
Ramona Risch
Instructor for Tai Chi for Arthritis
Spaßabend der Kinder des Tennisverein Stadtilm
Zum zweiten Male hatte der TV Stadtilm 2011 e. V. die Kinder des
Vereins zu einem sportlichen Spaßabend in das Kinderland nach
Ilmenau eingeladen. 9 Kinder waren der Einladung gefolgt und
tobten sich bei den zahlreichen Spielaktivitäten so richtig aus.
Neuer Höhepunkt ist in diesem Jahr die Skaterbahn im Obergeschoß. Fast alle Kinder probierten sich mehr oder weniger professionell, dafür aber mit viel Spaß.
Bei einem kleinen Abendessen mit Pizza, Pommes und Nuggets
wurden ausgiebig die Alltagsprobleme der 7 bis 12 jährigen Kinder diskutiert.
Gegen 21.00 Uhr übergaben die Betreuer, Christyn und Jens,
alle Kinder wieder wohlbehalten an ihre Eltern.
Der Tennisverein Stadtilm ist besonders stolz auf ihre Nachwuchsarbeit und freut sich in der Saison 2015 erstmals eine
Mannschaft U 14 für den Wettkampfbetrieb melden zu können.
Senioren
Tennis in Stadtilm
Aktivitätenplan Begegnungsstätte Stadtilm
Spaß Turnier des Tennisvereins Stadtilm im Sportpark Erfurt
Mai 2015
20 Vereinsmitglieder waren der Einladung zu ersten DoppelSpaßturnier des Jahres, am 7. März 2015 nach Erfurt, gefolgt.
Von 17 bis 21 Uhr waren 3 Indoor Tennisplätze gebucht. Nach
05.05.Bingo
07.05.Spielenachmittag
12.05.
Kegeln, Kaffeeplausch
19.05.
Vortrag des Apothekers Herr Jaep zum Thema
Stadtilmer Anzeiger
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21.05.
Venen- und Muskelbeschwerden
Gesprächsrunde mit dem Bürgermeister Herrn
Petermann
26.05.
„Der Mai ist gekommen“
Lieder und Gedichte im Mai
Treffpunkt Rheumaliga
28.05.
Geburtstag des Monats
Die Veranstaltungen beginnen um 14:00 Uhr in den Räumen der
Begegnungsstätte Stadtilm, Straße der Einheit 1 (Bibliothek).
Unsere Gäste, das heißt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, werden betreut vom Team des AWO-Ortsverein Stadtilm.
Adelheid Koschel - Teamleiterin
Die Stadtverwaltung der Stadt Stadtilm
gratuliert im Monat Mai 2015:
01.05. Herrn Helmut Brandau zum 70.Geburtstag
06.05. Frau Ursula Laab zum 80.Geburtstag
07.05. Frau Christa Bergmann zum 70.Geburtstag
07.05. Herrn Siegfried Wacke
zum 75.Geburtstag
10.05. Herrn Bernd Schoder zum 70.Geburtstag
11.05. Herrn Klaus Heumann zum 80.Geburtstag
11.05. Herrn Siegfried Scholl zum 75.Geburtstag
12.05. Herrn Gotthard Graupe zum 75.Geburtstag
12.05. Frau Else Haubenschild zum 94.Geburtstag
12.05. Frau Rosemarie Kukuk zum 70.Geburtstag
12.05. Frau Marga Steinmetz zum 80.Geburtstag
15.05. Frau Ingeborg Schmidtke zum 80.Geburtstag
18.05. Frau Helga Steffen zum 70.Geburtstag
22.05. Herrn Wolfgang Brömel zum 80.Geburtstag
30.05. Frau Gertrud Kuck zum 85.geburtstag
31.05. Herrn Hans-Günter Bostel zum 75.Geburtstag
31.05. Herrn Rainer Miene zum 70.Geburtstag
(Alle Angaben ohne Gewähr)
Der Bürgermeister der Stadt Stadtilm Herr Petermann, die Stadtverwaltung und der Ortsverband der AWO gratulieren den Jubilaren auf das Herzlichste, verbunden mit den besten Wünschen
für das zukünftige Lebensjahr.
Nr. 4/2015
10.05.2015 - Rogate
09.00 Uhr Gottesdienst in Oberwillingen
10.00 Uhr Gottesdienst in Großhettstedt
17.05.2015 - Exaudi
14.00 Uhr Goldene Konfirmation in Behringen
31.05.2015 - Trinitatis
09.00 Uhr Gottesdienst in Niederwillingen
Konzert
10.05.2015 - Rogate
16.00 Uhr Benefizkonzert
des „Fördervereins der Stadtkirche“ in der
Stadtkirche Stadtilm mit dem Collegium Musicum, Erfurt
Gemeindenachmittag in Stadtilm
Do, 21.05.2015, 14.00 Uhr im Pfarrhaus (J.-S.-Bach-Str. 9)
Historisches
Die Entstehung der Wilhelmshöhe
Gasthaus Wilhelmshöhe um 1900
Kirchliche Nachrichten
Evang.-luth. Kirchgemeinde Stadtilm
und Nachbargemeinden
Gottesdienste in Stadtilm/Oberilm
19.04.2015 - Miserik. Domini
10.00 Uhr Gottesdienst mit Vorstellung und Prüfung der
Konfirmanden in Oberilm
03.05.2015 - Kantate
10.00 Uhr Gottesdienst in Stadtilm
17.05.2015- Exaudi
10.00 Uhr Gottesdienst in Stadtilm
30.05.2015 - Samstag
14.00 Uhr Goldene Konfirmation in Stadtilm
31.05.2015 - Trinitatis
10.00 Uhr Gottesdienst in Stadtilm
Gemeinsame Gottesdienste
14.05.2015 - Christi Himmelfahrt
10.00 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst in Kleinhettstedt
24.05.2015 - Pfingstsonntag
13.00 Uhr Konfirmationsgottesdienst mit Hl. Abendmahl in
Dienstedt
Gottesdienste in den Nachbarorten
03.05.2015 - Kantate
09.00 Uhr Gottesdienst in Niederwillingen
14.00 Uhr Gottesdienst in Dienstedt
Im Stadtilmer Anzeiger vom 16.7.1924 kann man über die Entstehung der Wilhelmshöhe folgenden Artikel lesen:
Der Buchberg, welcher im Jahre 1870 noch sehr kahl und öde
war, jedoch schon mit einigermaßen gangbaren Wegen versehen, war schon früher das Ziel der Spaziergänger. Doch war es
immer eine einseitige Sache, wenn keine Einkehrgelegenheit
vorhanden war. Deshalb kam der damalige Wirt vom „Grünen
Kranz“, Herr August Müller, mit seinen Söhnen auf den Gedanken, ein kleines Häuschen auf dem Buchberg zu erbauen und
zwar am Ende des steilen Weges, wo sich eine große Steinritsche mit einer Esche befand. Dies erwarb derselbe für billiges
Geld. Deshalb das Sprichwort: „Hier ist gut sein, hier laß uns eine
Hütte bauen!“ Gesagt - getan! Als nun dieses Häuschen fertig
war, da wurde auch noch ein Keller gegraben. Zu dieser Arbeit
hatten sich öfters Jungens zur Hilfe eingefunden, welche nun fleißig mit hackten, pickten und den Schutt mit der Berre wegschafften zu Terrassenbauten. Der ehemalige Müller sagte: „Jungens
helft nur fleißig mit, das ist für Euch später, wenn ich mal nicht
mehr lebe eine gute Erinnerung!“ Diese Jungens waren die jetzigen Herrn Rudolf Zapf, Hilmar Petersilge, Karl Knauf, Adolf Hoffmann, Bernhard Scholl, Otto Krähmer u.v.a. Zu dieser gab es
nun auch schon öfters Biergelage, jedoch bewies sich nach kurzer Zeit, daß das Häuschen zu klein war, und es mußte größer
gebaut werden. Im Jahre 1874 in der Heidelbeerernte wurde es
eingeweiht und getauft „Wilhelmshöhe“ zu Ehren Kaiser Wilhelm
I. Zu dieser Einweihung wurde veranstaltet: Sackhüpfen, Heidelbeerkuchenessen, Stangenklettern und Graskönigsfest, welches
wohl noch vielen Leuten in Erinnerung ist usw. Die Einwohner
Stadtilms waren sehr dankbar, und Kind und Kegel, Mann und
Frau zogen zur „Wilhelmshöhe“.
Mehr Beiträge zur Stadtgeschichte unter
www.geschichte.stadtilm.com
Stadtilmer Anzeiger
- 10 -
Spenden & Schenken
Juli
Das historische Stadtilmer Stadtarchiv und das Stadtmuseum
kann als kulturelle Institutionen in der Zukunft nur dann Bestand
haben und sich fortentwickeln, wenn es durch Bürger und Freunde Stadtilms unterstützt und gefördert wird. Unterstützen sie uns
bei der Bewahrung der Stadtilmer Geschichte. Gerne nehmen
wir Gegenstände, Dokumente und Fotos/Fotoplatten/Filmmaterial aus der Stadtilmer Zeitgeschichte, auch leihweise, entgegen.
Kontakt: Stadtverwaltung Stadtilm, Frank Hofmann, Str. der Einheit 1, 99326 Stadtilm, Telefon 668821, email frank.hofmann@
stadtilm.de
Museumsfundus erweitert
05.07.
14:00 Uhr
18.07.
Nr. 4/2015
2. Stadtilmer Entenrennen - Viel Spaß für einen
guten Zweck!
mdr-Thüringen Sommernachtsball - Marktplatz
August
29. - 30.08.
Stadtilmer Marktfest
September
12.09.
Stadtilmer Blechspielzeugbörse - Rathaussaal
Dezember
05.12.
Stadtilmer Adventsmarkt
Sprechzeiten der Stadtverwaltung Stadtilm
Dienstag
09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch
13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag
09:00 - 12:00 Uhr
Meldestelle und Standesamt haben am Dienstag bis 18:00
Uhr geöffnet.
Um ein besonderes “Möbelstück” konnte das Stadtmuseum seinen Fundus erweitern. Familie Netzold aus Stadtilm übergab
vergangene Woche dem Stadtmuseum einen Fernseh-Musikschrank von 1959. Das fast 150kg schwere Gerät mit der Bezeichnung Cabinet II FE862A wurde in den VEB Rafena Werken
Radeberg hergestellt und kostete damals 6.800,- DM. Ausgestattet ist das Gerät mit einem Fernsehempfänger (10 Kanäle),
einem Rundfunkempfänger, einem Magnettonbandgerät und einem Schallplattenspieler.
Vielen Dank an Familie Netzold für die Übergabe der Musiktruhe
an das Museum.
Sonstiges
Terminvorschau
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senden Sie uns einfach eine E-Mail an die Adresse redaktion@
stadtilm.de (Betreff: Termin).
Alle Termine finden Sie auch unter www.stadtilm.com
April
30.04.
Festveranstaltung 150 Jahre Stadtilmer Feuerwehr
Mai
01.05.
01.05.
10:30
10.05.
16:00 Uhr
30.05.
Feuerwehrfest zur 150 Jahrfeier der Stadtilmer
Feuerwehr
Mairadtour nach Kranichfeld, Start Stadtilm am
Rathaus
Benefizkonzert des „Fördervereins der Stadtkirche“ in der Stadtkirche Stadtilm mit dem Collegium Musicum, Erfurt
Regenbogentour - Benefizradtour von Erfurt nach
Stadtilm
Juni
05. - 06.06.
13.06
„Manege frei“ Stadtilmer Gregoriusfest - ViaduktSportplatz
Konzert des Kölner Domchores - Stadtkirche St.
Marien
Bürgermeister
Herr Lars Petermann
............................................................................. Telefon 668814
Email ............................................... buergermeister@stadtilm.de
Sekretariat des Bürgermeister
Frau Margarete Schmidt....................................... Telefon 668813
Email ..........................................margarete.schmidt@stadtilm.de
Zentrale Mail-Adresse.............................. poststelle@stadtilm.de
Mailadresse für Stadtilmer Anzeiger /
Veröffentlichungen im Internet und
Terminservice Homepage Stadtilm...................... Telefon 668821
Herr Hofmann
Email .........................................................redaktion@stadtilm.de
Haupt- und Personalamt
Amtsleiter / Wahlen / Vereine / Stadtmarketing /
Kindertageseinrichtungen / Museum
Herr Frank Hofmann............................................. Telefon 668821
Email frank.hofmann@stadtilm.de
Zentrale Verwaltung / Thüringer Erziehungsgeld
Frau Ramona Schumann...................................... Telefon 668816
Email ..........................................ramona.schumann@stadtilm.de
Meldestelle der Stadt Stadtilm, Gemeinde Ilmtal und Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg
Frau Kathrin Klesser............................................. Telefon 668833
Email ................................................ kathrin.klesser@stadtilm.de
Frau Annette Lenhardt
............................................................................. Telefon 668834
Email ............................................. annette.lenhardt@stadtilm.de
Standesamt der Stadt Stadtilm, Gemeinde Ilmtal und Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg
Frau Sabine Hauschild......................................... Telefon 668832
Email .............................................sabine.hauschild@stadtilm.de
Frau Annette Lenhardt.......................................... Telefon 668834
Email ............................................. annette.lenhardt@stadtilm.de
Soziale Beratungsstelle der Stadt Stadtilm
Frau Ramona Heunemann................................... Telefon 668831
Email ....................................... ramona.heunemann@stadtilm.de
Bibliothek / Außenstelle der VhS Arnstadt-Ilmenau
Frau Roswitha Pickrodt......................................... Telefon 802506
Email .............................................roswitha.pickrodt@stadtilm.de
Frau Astrid Voigt................................................... Telefon 802506
Email ...................................................... astrid.voigt@stadtilm.de
Servicebüro im Rathaus
Frau Rommy Röhr...................................... Telefon 03629 6688 0
Kämmerei
Amtsleiter / Haushaltsplanung
Herr Hans-Dieter Lange....................................... Telefon 668820
Email ............................................hans-dieter.lange@stadtilm.de
Stadtkasse
Frau Kathrin Schlieter........................................... Telefon 668818
Email .............................................. kathrin.schlieter@stadtilm.de
Steuern und Abgaben
Frau Karola Bock.................................................. Telefon 668817
Email ..................................................... karola.bock@stadtilm.de
Stadtilmer Anzeiger
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Liegenschaften und Grundvermögen /
Friedhofsverwaltung, Kataster / Vermessung
Frau Nicole Harnack............................................. Telefon 668819
Email ................................................ nicole.harnack@stadtilm.de
Bau- und Ordnungsamt / Stadtwirtschaft
Amtsleiter / Stadtplanung / Baumaßnahmen / Energiemanagement
Herr Jörg Werner.................................................. Telefon 668823
Email ................................................... joerg.werner@stadtilm.de
Allg. Bauverwaltung / Bauhof
Frau Angelika Brömel........................................... Telefon 668822
Email ............................................ angelika.broemel@stadtilm.de
Tiefbau, Straßen- und Wegebau,
Straßenbeleuchtung / Beiträge
Frau Viola Trutschel.............................................. Telefon 668830
Email ................................................. viola.trutschel@stadtilm.de
Ordnungsverwaltung / Marktwesen /
Überwachung ruhender Verkehr
Frau Beate Gläßer................................................ Telefon 668811
Email ..................................................beate.glaeser@stadtilm.de
Ordnungsverwaltung / Marktwesen /
Überwachung ruhender Verkehr / Feuerwehr
Frau Nicole Markart.............................................. Telefon 668824
Email .................................................nicole.markart@stadtilm.de
Mütter- / Väterberatung des Ilm-Kreises
Begegnungsstätte Stadtilm
Straße der Einheit 1,
Hintereingang Rathaus gegenüber Spielplatz......Jeden Mittwoch
von 14:00 - 16:00 Uhr
Grundsätzliche Hinweise für die Kommunikation mit EMails
Die Kommunikation per Standard-E-Mail über das Internet ist generell unsicher! Dies gilt sowohl für die technische Übertragung
als auch für die Vertraulichkeit der Inhalte. Unberechtigte Dritte können Kenntnis vom Inhalt von E-Mails nehmen und diese
sogar manipulieren. Bei vertraulichen oder personenbezogenen
Inhalten ist der Versand per E-Mail daher nicht zu empfehlen,
soweit keine Techniken wie Verschlüsselung und/oder elektronische Signatur eingesetzt werden.
Aktuelle Informationen, Termine und Wissenswertes über Stadtilm erhalten Sie auch im Internet unter
www.stadtilm.de
Die Geschäftsstelle des Öffentlich
bestellten Vermessungsingenieurs
Dipl.-lng. (FH) Falko Hüter
Weimarische Straße 54
99326 Stadtilm
als Auskunftsstelle für amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster bleibt am 13.05.2015 und 15.05.2015 für den
Publikumsverkehr geschlossen.
gez. Hüter
ÖbVI
Nächster Redaktionsschluss
Montag, den 11.05.2015
Nächster Erscheinungstermin
Freitag, den 22.05.2015
Nr. 4/2015
Impressum
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Stadtilm
Herausgeber: Stadt Stadtilm
Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43,
98704 Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de,
Tel: 0 36 77/20 50-0, Fax: 20 50 - 21
Verantwortlich für Text: Stadtverwaltung
Verantwortlich für Anzeigen: Herr David Galandt - Erreichbar unter der Anschrift
des Verlages.Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr.
Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden.
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen
und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste.
Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus
4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie
bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue
Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen
verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
Erscheint: in der Regel monatlich, kostenlos im Stadtgebiet; Im Bedarfsfall können
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