Amtsblatt - Nr. 1 - Januar 2015
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Amtsblatt - Nr. 1 - Januar 2015
Mittwoch, den 21. Januar 2015 01. Ausgabe 01/2015 Neujahrsgrüße des Bürgermeisters Ich wünsche allen Schmalkalder Bürgerinnen und Bürgern für das neue Jahr alles Gute, vor allem Gesundheit und Zufriedenheit. Mögen all Ihre Wünsche im privaten und auch im beruflichen Bereich in Erfüllung gehen. Ihr Thomas Kaminski Bürgermeister 2 | Amtsblatt der Stadt Schmalkalden 01. Ausgabe 01/2015 §2 Steuerfreiheit Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil Steuerfrei ist bei entsprechender Nachweisführung gemäß § 8 das Halten von: Amtliche Bekanntmachungen 1. Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Schmalkalden (Hundesteuersatzung) 2. Flurbereinigungsverfahren 3. Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im Stadtgebiet 4. Vollzug des § 34 c der Gewerbeordnung (GewO) und des § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) – Abgabe der Prüfberichte 5. Vollzug des § 34 f der Gewerbeordnung (GewO) und des § 24 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) – Abgabe der Prüfberichte Amtliche Mitteilungen 1. Hochzeitsjubiläen 2. Vereinsförderung 3. Aktualisierung Vereinsdatenbank Nichtamtlicher Teil • • • • • Schmalkalder Herrscheklasmarkt – Dankeschön Schließzeiten der Sporthallen Sportveranstaltungen in Schmalkalden Spiel- und Kleiderbasar in der Mehrzweckhalle Multivisionsshow „Schottland“ Aus den Ortsteilen • Stadtgebiet Walperloh • Asbach • Wernshausen Veranstaltungskalender Amtlicher Teil AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Schmalkalden (Hundesteuersatzung) I. Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Schmalkalden (Hundesteuersatzung) Aufgrund der §§ 19 Absatz (1) und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) vom 28.01.2003 in der zur Zeit gültigen Fassung, sowie aufgrund der §§ 1, 2 und 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 19.09.2000 in der zur Zeit gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Schmalkalden in seiner Sitzung vom 15.12.2014 folgende Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer beschlossen: §1 Steuertatbestand (1) Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gebiet der Stadt Schmalkalden unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe dieser Satzung. Maßgebend ist das Kalenderjahr. (2) Kann das Alter eines Hundes nicht nachgewiesen werden, so ist davon auszugehen, dass der Hund älter als vier Monate ist. (3) Wird ein Hund gleichzeitig in mehreren Gemeinden gehalten, so ist die Stadt Schmalkalden steuerberechtigt, sofern und solange der Hundehalter seinen Hauptwohnsitz im Gebiet der Stadt Schmalkalden hat. a) Hunden, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen oder nach der Erfüllung ihrer Aufgaben auf Grund alters- oder krankheitsbedingter Aussonderung in Pflege gehalten werden; b) Hunden, die als Schul- und Therapiehunde zum Einsatz kommen, allerdings nur für den Zeitraum des Einsatzes; c) Hunden des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeiter-Samariterbundes, des Malteser-Hilfs-Dienstes, der Johanniter-Unfallhilfe und des Technischen Hilfswerkes, die ausschließlich der Durchführung der diesen Organisationen obliegenden Aufgaben dienen; d) Hunden, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose, das heißt für Schwerbehinderte, die laut Schwerbehindertenausweis Anspruch auf die im Sozialgesetzbuch (SGB) IX geregelten Merkzeichen haben, unentbehrlich sind; e) Hunden, die zur Bewachung von Herden notwendig sind; f) Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind; g) Hunden, die die für die Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst zur Verfügung stehen oder nach der Erfüllung ihrer Aufgaben auf Grund alters- oder krankheitsbedingter Aussonderung in Pflege gehalten werden; h) Hunden in Tierhandlungen; i) Hunden, die aus der Tierauffangstation eines im Gebiet der Stadt Schmalkalden ansässigen Tierschutzvereins übernommen werden, für den Zeitraum von zwölf Monaten, gerechnet ab dem ersten Kalendertag des auf die Übernahme folgenden Kalendermonats. §3 Steuerschuldner und Haftung (1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält. (2) Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. (3) Neben dem Hundehalter haftet der Eigentümer des Hundes für die Steuer gesamtschuldnerisch. §4 Wegfall der Steuerpflicht sowie Anrechnung bereits erhobener Steuer (1) Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen nur in weniger als drei aufeinanderfolgenden Monaten erfüllt werden. (2) Wurde das Halten eines Hundes für das Steuerjahr oder für einen Teil des Steuerjahres bereits in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland nachweislich besteuert, so ist die erhobene Steuer auf die Steuer anzurechnen, die für das Steuerjahr nach dieser Satzung zu zahlen ist. Mehrbeträge werden nicht erstattet. §5 Steuermaßstab und Steuersatz (1) Die Steuer beträgt: a) für den ersten Hund: b) für jeden weiteren Hund: 80,00 € pro Jahr 100,00 € pro Jahr. (2) Abweichend von der Regelung unter Absatz (1) beträgt die Steuer für jeden gefährlichen Hund 400,00 € pro Jahr. (3) Ein Hund unterliegt dem Steuermaßstab und dem Steuersatz 01. Ausgabe 01/2015 Amtsblatt der Stadt Schmalkalden nach Absatz (2), sofern er gemäß dem Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren in der jeweils gültigen Fassung als gefährlicher Hund gilt. (4) Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. (5) Hunde, für die die Steuer nach § 6 Absätze (1), (2) und (4) Satz 1 ermäßigt wird, gelten steuerlich als Hunde nach Absatz (1) Buchstabe a). §6 Steuerermäßigungen (1) Die Steuer kann auf Antrag um die Hälfte ermäßigt werden für: a) Hunde, die in Einöden gehalten werden; b) Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheines ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- oder Forstschutzes gehalten werden, sofern nicht die Hundehaltung steuerfrei ist; für Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die jagdrechtlich normierte Brauchbarkeitsprüfung oder eine gleichgestellte Prüfung mit Erfolg abgelegt haben. (2) Als Einöde im Sinne des Absatzes (1) Buchstabe a) gilt ein Anwesen, dessen Wohngebäude mehr als 200 Meter von jedem anderen Wohngebäude entfernt ist. Der Steuerschuldner hat mit dem Antrag auf Steuerermäßigung eine den Tatbestand der Einöde bestätigende Bescheinigung des Bauamtes vorzulegen. (3) Die Steuer kann auf Antrag um 20,00 € ermäßigt werden, wenn der Hundehalter bis zum 31.12. des Vorjahres unaufgefordert einen gültigen und aktuellen Nachweis über eine vom VDH anerkannte Übungsleiterlizenz vorlegt. Außerdem kann die Steuer auf Antrag um 20,00 € ermäßigt werden, wenn der Hundehalter bis zum 31.12. des Vorjahres unaufgefordert einen von einem VDH anerkannten Prüfer ausgestellten Hundeführerschein oder Leistungsnachweis über abgelegte Prüfungen vorlegt. Das Ausstellungsdatum des Hundeführerscheins oder der Leistungsnachweise darf nicht länger als zwölf Monate zurückliegen. Die Ermäßigung wird dann ab dem 01.01. des Folgejahres berücksichtigt. Die Steuer beträgt in den in den Sätzen 1 bis 4 genannten Fällen: a) für den ersten Hund: b) für jeden weiteren Hund: 60,00 € pro Jahr 80,00 € pro Jahr. (4) Ein Ermäßigungsgrund nach Absatz (1) kann jeweils nur für einen Hund des Steuerpflichtigen beansprucht werden. Ein Ermäßigungsgrund im Sinne des Absatzes (3) Satz 2 muss für jeden Hund separat nachgewiesen werden. Für gefährliche Hunde im Sinne des § 5 Absätze (2) und (3) finden die Absätze (1) bis (3) keine Anwendung. | 3 Beginn des Kalenderjahres. Beginnt die Hundehaltung erst im Laufe des Kalenderjahres, so ist dieser Zeitpunkt entscheidend. (2) Eine Steuervergünstigung wird nur gewährt, wenn die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck geeignet sind, entsprechende Nachweise für den Einsatz bzw. den Aufenthaltsort erbracht werden und wenn es sich bei den Hunden nicht um solche im Sinne des § 5 Absätze (2) und (3) handelt. (3) In den Fällen des § 2 Buchstabe g) reichen eine Vereinsmitgliedschaft und das Ablegen der Prüfungen alleine für eine Steuervergünstigung nicht aus. Der tatsächliche Einsatz als Rettungshund ist nachzuweisen. (4) Der Antrag auf Steuervergünstigung ist innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes bzw. nach Eintreten des Vergünstigungstatbestandes schriftlich bei der Stadtverwaltung Schmalkalden einzureichen. (5) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung weg, so ist dies spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall des Steuerbegünstigungstatbestandes bei der Stadtverwaltung Schmalkalden anzuzeigen. §9 Entstehen und Ende der Steuerpflicht (1) Die Steuerpflicht entsteht zu Beginn des Jahres, in welchem der Steuertatbestand im Sinne des § 1 verwirklicht wird. Beginnt die Steuerpflicht erst während des Kalenderjahres, erfolgt die Festsetzung mit einem Zwölftel des Jahressteuersatzes pro Kalendermonat; beginnt die Steuerpflicht im laufenden Monat, erfolgt die Festsetzung mit Wirkung zum ersten Tag des darauffolgenden Monats. Hierüber wird ein Steuerbescheid erteilt. (2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Voraussetzungen nach § 1 der Satzung nicht mehr vorliegen. Kann der Steuerpflichtige keinen Nachweis über den Verbleib des Hundes nach § 11 Absatz (2) vorlegen, so erlischt die Steuerpflicht erst am Ende des Monats, in dem die Abmeldung des Hundes erfolgt. § 10 Fälligkeit der Steuer (1) Die Steuer wird in Höhe des nach § 5 geltenden Steuersatzes für ein Kalenderjahr festgesetzt. (2) Die Steuer wird erstmalig einen Monat nach der Bekanntgabe des Abgabenbescheides und sodann jeweils vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit einem Viertel des Jahresbetrages fällig. (3) Die Steuer kann auf Antrag auch für das ganze Jahr jeweils zum 01.07. entrichtet werden. §7 Züchtersteuer (1) Von Hundezüchtern, die mindestens zwei reinrassige Hunde der gleichen Rasse in zuchtfähigem Alter, darunter mindestens eine Hündin, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer für Hunde dieser Rasse in der Form der Züchtersteuer erhoben. § 2 Buchstabe h) bleibt unberührt. (4) Der Steuerbescheid gilt gemäß § 3 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) auch für die Folgejahre, solange keine Neufestsetzung aufgrund geänderter Besteuerungsgrundlagen von Amts wegen oder auf Antrag des Steuerschuldners erfolgt. In den Folgejahren ist die Steuer zu den in dem zuletzt ergangenen Abgabenbescheid ausgewiesenen Fälligkeiten der Folgejahre zu entrichten. (2) Die Züchtersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken im Sinne des Absatzes (1) gehalten wird, die Hälfte des nach § 5 geltenden Steuersatzes. § 11 Anzeigepflicht (3) Hunde werden in der Regel dann nicht zu Zuchtzwecken gehalten, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren keine Hunde mehr gezüchtet wurden. § 8 Absatz (5) gilt entsprechend. §8 Allgemeine Bestimmungen für Steuerbefreiung und Steuerermäßigung (Steuervergünstigung) (1) Maßgebend für die Steuervergünstigung sind die Verhältnisse zu (1) Wer einen über vier Monate alten Hund anschafft oder mit einem solchen Hund zuzieht, hat ihn unverzüglich bei der Stadtverwaltung Schmalkalden schriftlich anzumelden. Die schriftliche Anmeldung hat unter Angabe von – Name, Vorname und Adresse des Hundehalters, – Alter bzw. Wurfdatum, Rasse, Farbe, Name und Geschlecht des Hundes sowie – Beginn der Haltung des Hundes im Gebiet der Stadt Schmalkalden 4 | Amtsblatt der Stadt Schmalkalden zu erfolgen. Wird der Hund von einem Vorbesitzer übernommen, so sind zusätzlich zu den in Satz 2 aufgeführten Daten der Vor- und Zuname sowie die vollständige Adresse des Vorbesitzers anzugeben. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des vierten Monats nach der Geburt als angeschafft. Das Wurfdatum ist nachzuweisen, z. B. mit einer Kopie des Impfausweises oder der Ahnentafel. Kann dieser Nachweis nicht geführt werden, gilt die Bestimmung des § 1 Absatz (2). (2) Der steuerpflichtige Hundehalter im Sinne des § 3 soll den Hund unverzüglich bei der Stadtverwaltung Schmalkalden schriftlich abmelden, wenn er ihn veräußert oder auf andere Art und Weise abgeschafft hat, wenn der Hund abhandengekommen oder verendet ist, oder wenn der Halter aus der Stadt Schmalkalden weggezogen ist. Hinsichtlich der in Satz 1 aufgeführten und eine Abmeldung des Hundes erfordernden Tatbestände hat der steuerpflichtige Hundehalter einen geeigneten Nachweis zu erbringen, wie z. B. in Form der Angabe der vollständigen Adresse des neuen Halters oder der vollständigen neuen Adresse bei Umzug des Hundehalters selbst. Sollte der Hund eingeschläfert worden sein, ist eine Bescheinigung vom Tierarzt oder eine Rechnung über die ordnungsgemäße Tierkörperbeseitigung vorzulegen. Sofern der Hundehalter keinen geeigneten Nachweis im Sinne des Satzes 2 erbringt, gilt die Bestimmung des § 9 Absatz (2) Satz 2. (3) Stellt sich die Gefährlichkeit eines Hundes im Sinne des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren in der jeweils gültigen Fassung heraus, so hat dies der Halter des Hundes unverzüglich der Stadtverwaltung Schmalkalden anzuzeigen. § 12 Auskünfte und Nachweise (1) Der Steuerschuldner im Sinne des § 3 hat die für die Steuererhebung und die Steuervergünstigung nach dieser Satzung erheblichen Umstände der Stadt Schmalkalden unverzüglich schriftlich mitzuteilen und auf Anforderung in geeigneter Form nachzuweisen. (2) Die Stadt Schmalkalden ist berechtigt, zur Feststellung aller Hunde, die der Steuerpflicht unterliegen, in unregelmäßigen Zeitabständen territorial begrenzte oder flächendeckende Hundebestandsaufnahmen im Gebiet der Stadt Schmalkalden durchzuführen. Eine Beauftragung privater Unternehmen zur Durchführung von Hundebestandsaufnahmen ist unter Wahrung des Steuergeheimnisses zulässig. Auf Nachfrage sind die volljährigen Einwohner der Stadt Schmalkalden verpflichtet, den Beauftragten der Stadt Schmalkalden Auskünfte über die in § 11 Absatz (1) Satz 2 genannten Daten zu erteilen, soweit in ihrem Haushalt Hunde gehalten werden. § 13 Inkrafttreten (1) Diese Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Schmalkalden tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Schmalkalden in Kraft. (2) Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieser Satzung tritt die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Schmalkalden vom 15.10.2012 außer Kraft. Schmalkalden, den 23.12.2014 Stadt Schmalkalden Siegel Kaminski Bürgermeister der Stadt Schmalkalden 01. Ausgabe 01/2015 Hundesteuer in der Stadt Schmalkalden (Hundesteuersatzung) beschlossen. 2. Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen als Untere Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 22.12.2014 die Genehmigung zur öffentlichen Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Schmalkalden (Hundesteuersatzung) erteilt und folgenden rechtsaufsichtlichen Bescheid erlassen: Die vom Stadtrat der Stadt Schmalkalden am 15.12.2014 beschlossene Hundesteuersatzung wird nach § 2 Abs. 4 Satz 1 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) rechtsaufsichtlich genehmigt. Schmalkalden, den 23.12.2014 Stadt Schmalkalden Siegel Kaminski Bürgermeister ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Amt für Landentwicklung und Meiningen, den 11.12.2014 Flurneuordnung Meiningen – Flurbereinigungsbehörde – Frankental 1, 98617 Meiningen Flurbereinigungsverfahren Schwallungen Az.: 3-3-0340 Öffentliche Bekanntmachung Im Flurbereinigungsverfahren Schwallungen, Landkreis Schmalkalden-Meiningen, ist mit Datum vom 11.12.2014 der Änderungsbeschluss Nr. 3 zum Anordnungsbeschluss vom 20.02.2004 erlassen worden. Zum Flurbereinigungsgebiet wurden zugezogen: Gemarkung: Flurstücke Nr.: Schwallungen 967/30 und 1318/2 Niederschmalkalden 976/6 1. Anmeldung von Rechten: Die Beteiligten werden aufgefordert, Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, innerhalb von drei Monaten nach dem ersten Tage dieser Bekanntmachung bei dem Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen, Frankental 1, 98617 Meiningen Postanschrift: Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen, PF 10 06 53, 98606 Meiningen, anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines o. a. Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. 2. Zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksnutzung Nach § 34 FlurbG ist von der Bekanntgabe des Beschlusses ab bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes in folgenden Fällen die Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich: II. Beschluss und Genehmigungsvermerk 1. Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden hat mit Beschluss vom 15.12.2014, Nr. 098/14S die Satzung über die Erhebung einer a) wenn die Nutzungsart der Grundstücke im Flurbereinigungsgebiet geändert werden soll; dies gilt nicht für Änderungen, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören; 01. Ausgabe 01/2015 Amtsblatt der Stadt Schmalkalden b) wenn Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden sollen; c) wenn Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze beseitigt werden sollen. Die Beseitigung ist nur in Ausnahmefällen möglich, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden; Sind entgegen den Absätzen a) und c) Änderungen vorgenommen, Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie im Verfahren unberücksichtigt bleiben; die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand gemäß § 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist. Sind Eingriffe entgegen dem Absatz c) vorgenommen worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen. Wer den Vorschriften zu Buchstabe b), c) zuwiderhandelt, begeht nach § 154 FlurbG eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße geahndet werden kann. | 5 lee, Straße der DSF, An der Rosa, Heyersgasse, Heyersleite, Neuer Weg, Karrenweg, Am Heyer, Pfingstgasse, Mühlgasse, Gartenstraße, Neue Gasse, Pfarrgasse, Rudolf-Breitscheid-Straße, Kirchberg, Schöne Aussicht, Breitunger Straße, Weberstor, Unterm Schwicher, Schwichersweg, Büßertal, Rosagrund, Roßdorfer Straße, Im Berlesgraben, Breiter Weg, Heinzenleite, Am Gänsberg, Thomas-MannStraße, Heinrich-Heine-Straße, Wolfstal, Schiller Straße, Steinerne Wiese 4, Goethestraße, Theodor-Storm-Weg, Im Heufeld, Alexander-Puschkin-Straße. Der Betriebssitz ist in 98597 Fambach, Wennebach 10, unter der Telefonnummer 036848 / 31449 zu erreichen. Schmalkalden, im Januar 2015 Lochner AL Ordnungsamt Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bBSF) Mit Wirkung vom 01.01.2015 bis 31.12.2021 wird Gez. Knut Rommel Amtsleiter (DS) Herr Steffen Schmidt zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den BEKANNTMACHUNG DES GEWERBEAMTES DER STADT SCHMALKALDEN Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bBSF) Mit Wirkung vom 01.01.2015 bis 31.12.2021 wird Herr Heiko Bonß zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Schmalkalden-Meiningen – 002 – bestellt. Der Kehrbezirk – 002 – umfasst in der Stadt Schmalkalden folgende Teilbereiche (mit OT Wernshausen/Helmers und Grumbach): Alte Schmalkalder Straße, Breitenbacher Straße, Am Hauck, Die Delle, Dorfplatz, Alte Näherstiller Straße, Notstraße, Trift, Rosatalstraße, Breitunger Tal, Neue Straße, Kirchstraße, Fischbachstraße, Rothebergstraße, Brunnenleite, An der Leite. Der Betriebssitz ist in 98574 Schmalkalden, Schlossgartenstraße 37, unter der Telefonnummer 03683 / 780066 zu erreichen. Schmalkalden, im Januar 2015 Kehrbezirk Schmalkalden-Meiningen – 015 – bestellt. Der Kehrbezirk – 015 – umfasst in der Stadt Schmalkalden folgende Teilbereiche (OT Asbach): Alter Fahrweg (Käbach), Am alten Fahrweg (Käbach), Am Christ, Am großen Stück, Am Oberen Christ, Am Pfaffenrain, Am Unteren Christ, Am Unteren Pfaffenrain, An der Dreschhalle, Asbacher Weg/Näherstiller Straße, Feldstraße, Hammergasse, Heilig Grab, Herrenäcker, Hüttenwiese, Hutweide, Käbach, Kothenwiese, Maienluft, Mühlberg, Neue Reihe, Obere Herrenwiese, Oberer Pfaffenrain, Reitershohle, Roter Grund, Schmalkalder Straße, Schulgasse, Talstraße-Schöntal, Talstraße, Tiergarten, Untere Herrenwiese, Unterer Pfaffenrain, Ziegelhütte, Zum Stillen Feld. Der Betriebssitz ist in 98574 Schmalkalden, Ludwigsweg 8, unter der Telefonnummer 0173 / 8612489 zu erreichen. Schmalkalden, im Januar 2015 Lochner AL Ordnungsamt Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bBSF) Mit Wirkung vom 01.01.2015 bis 31.12.2021 wird Lochner AL Ordnungsamt Herr Nico Sorg zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bBSF) Kehrbezirk Suhl – 003 – bestellt. Mit Wirkung vom 01.01.2015 bis 31.12.2021 wird Herr Werner Truthan zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Schmalkalden-Meiningen – 006 – Der Kehrbezirk Suhl – 003 – umfasst in der Stadt Schmalkalden folgende Teilbereiche (OT Niederschmalkalden): Pappenholzweg, Ernst-Thälmann-Straße, Töpfergasse, Karl-Marx-Straße, Friedhofstraße, Am Roland, Wilhelm-Pieck-Straße, Leninstraße. Der Betriebssitz ist in 98553 Schleusingen, Weidig 2, unter der Telefonnummer 036841 / 54353 zu erreichen. bestellt. Schmalkalden, im Januar 2015 Der Kehrbezirk – 006 – umfasst in der Stadt Schmalkalden folgende Teilbereiche (OT Wernshausen und Niederschmalkalden): Werraweg, Unterm Bahnhof, Am Bahnhof, Am Gries, Bahnhofsal- Lochner AL Ordnungsamt 6 | Amtsblatt der Stadt Schmalkalden Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bBSF) Mit Wirkung vom 01.01.2015 bis 31.12.2021 wird Herr Jan Taube zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bBSF) für den Kehrbezirk Schmalkalden-Meiningen – 001 – bestellt. Der Kehrbezirk – 001 – umfasst in der Stadt Schmalkalden folgende Teilbereiche (Schmalkalden): Körnbach (Möckers), Am Floßgarten, Am Otterborn (Baude), Am Stieg, Brunnenweg, Dörnbergweg, Mühlenweg, Schulberg, Straße der Einheit, Straße der Freundschaft, Suhler Straße, Wiesengrund, Allendestraße, Altmarkt, Am Alten Graben, Am Bad, Am Boden, Am Neuen Teich, Am Rosenweg, Am Sonnenhof, Am Steinrück, Am Volksgarten, Am Walperloh, Amalienufer, Annaweg, Auer Gasse, Auer Weg, Auf dem Gries, Bahnhof, Bahnhofstraße, Bergstraße, Blechhammer, Bohrmühle, Bohrmühlenweg, Brackstraße, Braugasse, Concordia, Damaschkeweg, Dr- Fuckel-Straße, Ehrental, Eichelbach, Eichelbachhöhe, Eichenrain, An der Elisenbrücke, Entenplan, Famberg, Famberghohle, Fuchsenkothe, Gartenweg, Genossenschaftsweg, Geschwister-Scholl-Straße, Am Gespringrain, Gespringweg, Gieselsberg, Gillersgasse, Grasberg, Grenzweg, Grüner Weg, Gut Röthof, Haargasse, Haindorfsgasse, Hedwigsweg, Heimstättenweg, Helenenweg, Herrengasse, Herrentälchen, Hinter der Stadt, Hölzersgasse, Hoffnung, Hofstatt, In der Klinge, Johannesgasse, Judengasse, Kanonenweg, Karlstraße, Kasseler Straße, Katzensprung, Kibitzenburg, Kirchhof, Kirschenkehle, Klostergasse, Kothersgasse, Krötengasse, Krumme Hohle, Künkelsgasse, Kurzer Weg, Leere Tasche, Leimbacher Weg, Linkgasse, Lohweg, Ludwigsweg, Luisenweg, Lutherplatz, Martin-Luther-Ring, Marienweg, Mönchsgasse, Mohrengasse, Mühlengasse, Näherstiller Straße, Neumarkt, Notstraße, Nougat-Allee, Am Nürnberger Räsle, Obertor, Pfaffenbach, Pfaffengasse, Pfaffenwiese, Am Pulverturm, Quellenweg, Questenstieg, Questenweg, Walther-Rathenau-Straße, Reihersgasse, Reiherstor, Renthofstraße, Rötberg, Rötbergrain, Rötbergtreppe, Rötweg, Rückersberg, Rückersgasse, Salinenweg, Salzbrücke, Sandgasse, Schillerhöhe, Schlossberg, Schlossgartenstraße, Schlossküchenweg, Schmiedhof, Schulweg, Schweizerweg, Siechenrasen, Siedlerweg, Soldatensprung, Sonnenweg, Steinerne Wiese, Steingasse, Stiller Gasse, Stiller Tor, Stumpfelsgasse, Sybillenburg, Teichstraße, Über dem Welgerstal, Über den Erbsäckern, Über der Krummen Hohle, Unterm Johanneshof, Volkers, Volkerser Straße, Wilhelm-Külz-Straße, Waldhausstraße, Am Walperloh, Walrabstraße, Weibachswand, Weidebrunner Gasse, Weidebrunner Tor, Welgerstal, Westendstraße, Wolfsberg, Wollwebergasse, Ziegelrain, Ziegengasse, Zum Johanneshof, Zum Röthof, Hochbehälter, Fambacher Weg, Haindorfer Straße, Haindorfer Weg, Hauptstraße, Hirtengraben, Möckerser Berg, Schulstraße, Steinbruchweg, Struthweg, Gothaer Straße, Im Heufeld. Der Betriebssitz ist in 98617 Meiningen/OT Herpf, Wiebersgasse 111 zu erreichen. Schmalkalden, im Januar 2015 01. Ausgabe 01/2015 Kasseler Straße, Alte Gasse, Am Auerberg, Am Hochbehälter, Am Sportplatz, An der Auehütte, An der Schmalkalde, An der Wiese, Auer Straße, Auerberg, Dippachsgraben, Dippachsgrund, Dippachshof, Dippachsweg, Fambacher Weg, Feldweg, Gänserasen, Haindorfer Siedlung, Haindorfer Straße, Haindorfer Weg, Hauptstraße, Haus Hohe Tanne, Hinter der Kirche, Hirtengraben, Johannes-Saal-Straße, Kirchweg, Koppisrain, Körnbach, Möckerser Berg, Mühlenecke, Mühlweg, Oberdorf, Quergasse, Rentenmarkstraße, Roßbach, Roßbach-Hütte, Schützenstraße, Schulstraße, Sportplatz, Steinbruchweg, Struthweg, Unter der Linde, Unterdorf, Volkers, Volkerser Straße, Wiesenweg. Der Betriebssitz ist in 98634 Unterweid, Grabental 21c zu erreichen. Schmalkalden, im Januar 2015 Lochner AL Ordnungsamt Anordnung der Vertretung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (bBSF) Die Ausschreibung des Kehrbezirkes Schmalkalden-Meiningen – 003 – blieb erfolglos. Gemäß § 11 Abs. 2 Schornsteinfegerhandwerkgesetzes (SchfHwG) wurde angeordnet, dass die bBSF Herr Heiko Bonß, Ronny Hildenbrandt, Steffen Schmidt und Werner Truthan, die Aufgaben und Befugnisse nach §§f 13 bis 16 SchfHwG, für die Dauer bis zum Abschluss eines erneuten Ausschreibungsverfahrens und der Bestellung eines neuen bBSF vorübergehend wahrnehmen. Der Kehrbezirk – 003 – umfasst folgende Orte: Teilbereiche der Stadt Schmalkalden-Näherstille, Ortsteil Breitenbach und OT Weidebrunn. Schmalkalden, im Januar 2015 Lochner AL Ordnungsamt Vollzug des § 34 c der Gewerbeordnung (GewO) und des § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Abgabe der Prüfberichte Die Stadt Schmalkalden möchte alle Gewerbetreibende im Sinne des § 34c GewO an die Pflichtprüfung nach § 16 MaBV für das Jahr 2013 erinnern. Die der MaBV unterliegenden Bauträger und Baubetreuer sind gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 MaBV einer jährlichen Pflichtprüfung unterworfen. Das bedeutet, der Prüfbericht für das Kalenderjahr 2013 musste bis zum 31.12.2014 bei der unteren Gewerbebehörde eingegangen sein. Sofern sich der Gewerbetreibende im Berichtszeitraum nicht einschlägig gewerblich betätigt hat, muss er anstatt des Prüfberichts eine so genannte Negativerklärung abgeben (§ 16 Abs. 1 Satz 2 MaBV). Lochner AL Ordnungsamt Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bBSF) Mit Wirkung vom 01.01.2015 bis 31.12.2021 wird Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass ordnungswidrig im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 12 MaBV in Verbindung mit § 144 Abs. 2 Nr. 6 GewO handelt, wer entgegen § 16 Abs. 1 Satz 1 oder 2 MaBV einen Prüfbericht, nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt. Diese Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Herr Daniel Deißenroth zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Schmalkalden-Meiningen – 005 – bestellt. Der Kehrbezirk – 005 – umfasst in der Stadt Schmalkalden folgende Teilbereiche (OT Möckers und Mittelschmalkalden): Wir möchten die betreffenden Gewerbetreibenden daran erinnern, diesen Prüfbericht bis spätestens 28.02.2015 bei der unteren Gewerbebehörde einzureichen. 01. Ausgabe 01/2015 Vollzug des § 34 f der Gewerbeordnung (GewO) und des § 24 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) Amtsblatt der Stadt Schmalkalden | 7 Vereinsförderung Gemäß der Richtlinie zur Förderung der Vereine können diese ihre Anträge bis zum Abgabe der Prüfberichte 28. Februar 2015 Die Stadtverwaltung Schmalkalden möchte erstmals alle Gewerbetreibende im Sinne des § 34 f GewO an die Pflichtprüfung nach § 24 Abs. 1 FinVermV für das Jahr 2013 erinnern. Die der FinVermV unterliegenden Finanzvermittler nach § 34 f GewO sind erstmals der Prüfpflicht für das Jahr 2013 unterworfen. Das bedeutet, der Prüfbericht für das Kalenderjahr 2013 musste spätestens bis zum 31.12.2014 bei der unteren Gewerbebehörde eingegangen sein. Gewerbetreibende im Sinne des § 34 f GewO, die im Berichtszeitraum keine nach § 34 f Abs. 1 GewO erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ausgeübt haben, haben anstelle des Prüfberichtes unaufgefordert und schriftlich eine entsprechende Erklärung zu übermitteln (Negativerklärung). Nach § 26 Abs. 1 Nr. 14 FinVermV handelt derjenige ordnungswidrig, wer entgegen § 24 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 4 FinVermV einen Prüfbericht oder eine Erklärung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt. Diese Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 26 Abs. 1 FinVermV i. V. m. § 34 g sowie § 144 Abs. 2 Nr. 6 GewO mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die Stadtverwaltung Schmalkalden bittet um Beachtung dieser Hinweise und fordert umgehend, jedoch spätestens bis 28.02.2015, die Abgabe der erforderlichen Unterlagen. Gleichzeitig fordern wir alle Erlaubnisinhaber auf, den Nachweis über die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung „Geprüfter Finanzanlagenfachmann/-frau IHK“ nach § 34 f Abs. 2 Nr. 4 der GewO i. V. m. § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der GewO (offene Investmentvermögen) einzureichen. Bei Nichteinreichung der geforderten Unterlagen verliert die Erlaubnis mit sofortiger Wirkung ihre Gültigkeit. Im Auftrag gez. Lochner AL Ordnungsamt AMTLICHE MITTEILUNGEN Hochzeitsjubiläen Eine langlebige Ehe ist ein wahrhaftiges Geschenk. Gerade, wenn zwei Menschen auf 60 bzw. 65 Jahre Eheglück zurückblicken, dann gebührt es sich in Tradition unserer Stadt, dass der Bürgermeister dem Hochzeitspaar persönlich und im Namen der gesamten Stadt die besten Glückwünsche überbringt. Leider kann ein Bürgermeister aus Gründen des Datenschutzes nicht über jedes 60- bzw. 65-jährige Ehejubiläum im Bilde sein. Aus diesem Grund möchte ich Angehörige der Jubilare oder die Jubilare selbst bitten – sofern mein Besuch erwünscht ist – mir dies mitzuteilen. Hierzu wenden Sie sich bitte an das Büro des Bürgermeisters, Frau Erdenberger, unter: 03683/ 667114. Ihr Bürgermeister Kaminski in der Stadtverwaltung Schmalkalden einreichen. Dazu bitte das entsprechende Antragsformular benutzen. Sie erhalten dieses am Info-Point im Rathaus oder können es bequem von der Homepage unter www.schmalkalden.de downloaden. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Bogen-Wendt unter 667 154 gerne zur Verfügung. (Formular siehe auch Seite 9/10 in dieser Ausgabe) Aktualisierung Vereinsdatenbank Sehr geehrte Vereinsvorstände, die Stadtverwaltung ist stets bemüht, die Übersicht aller in Schmalkalden und den Ortsteilen ansässigen Vereine auf einem möglichst aktuellen Stand zu halten. Wir möchten Sie daher bitten, uns eventuelle Veränderungen (Wechsel des Vorstandes/Ansprechpartners, neue E-Mail-Adresse etc.) mitzuteilen. Dies können Sie der Verwaltung bitte telefonisch unter 667 154 mitteilen oder Sie senden eine kurze Mail an m.bogen-wendt@schmalkalden.de! Schmalkalder Herrscheklasmarkt 2014 „Dankeschön“ Zunächst möchte ich allen Bürgerinnen und Bürgern von Schmalkalden ein gesundes neues Jahr wünschen. Unser kleiner feiner Schmalkalder Herrscheklasmarkt 2014 war über drei Wochen im Dezember ein Höhepunkt, der mit vielen unterschiedlichen Veranstaltungen zahlreiche Gäste aus nah und fern nach Schmalkalden geholt hat. Ich möchte mich an dieser Stelle bei all denjenigen bedanken, die sich bei der Gestaltung und Durchführung mit eingebracht haben. Eine Aufzählung der vielen Mitwirkenden möchte ich vermeiden, da eine lückenlose Benennung meistens nicht gelingt. Wir sind auf dem richtigen Weg, unseren Herrscheklasmarkt in Schmalkalden auch über die Grenzen unserer Region hinaus als Geheimtipp zu etablieren und bekannter zu machen. Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit in diesem Jahr. Silvia Erdenberger Büro des Bürgermeisters und Stadtmarketing Wichtige Bekanntgabe aus der Stadtverwaltung Abt. Kultur & Sport Die Sporthallen in Schmalkalden und Ortsteilen sind in der Zeit vom 02.02. bis 08.02.2015 für jeglichen Vereinssport geschlossen! Wir wünschen allen Vereinen und Mitgliedern viele Erfolge im neuen Jahr 2015 ! DAS NÄCHSTE AMTSBLATT ERSCHEINT AM Kerstin Herrmann-Girnth 8 | Amtsblatt der Stadt Schmalkalden Wichtige Veranstaltungen aus den Reihen der Sportvereine Schmalkalden Wernshausen Sporthalle 30.1. – 01.02.2015 (am Freitag ab 16.00 Uhr und Samstag und Sonntag ganztägig) Hallenturniere Alte Herren, Kinder & Jugend des SV 19 Wernshausen e. V. Mehrzweckhalle Schmalkalden 31.01.2015 (ganztägig) Volleyballturnier des Volleyballvereins e. V. 01.02.2015 (von 14.00 bis 18.00 Uhr) und am 15.02.2015 (von 14.00 bis 18.00 Uhr) Fußballhallenturnier des FSV Schmalkalden e. V. Hans-Dieter-Clemen-Halle Schmalkalden 31.01.2015 (ganztägig) Turnier des SV 04 Schmalkalden e. V., Abt. Judo 01. Ausgabe 01/2015 AUS DEN ORTSTEILEN STADTTEIL WALPERLOH Bürgerbüro Walperloh Allendestraße 30 Mobil: 0157-30051576 Telefon: 03683/6467300 Sprechzeiten/Öffnungszeiten Dienstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr (Sprechzeit) Donnerstag 10.00 Uhr – 12.00 Uhr (Veranstaltungen laut Plan) 13.00 Uhr – 17.00 Uhr (Sprechzeit) Spiel- und Kleiderbasar VERANSTALTUNGEN (Treffpunkt Bürgerbüro) immer donnerstags von 10.00 bis 12.00 Uhr Der Spiel- und Kleiderbasar des Familienzentrums Schmalkalden e.V. findet bereits am 24.01.2015, und nicht – wie ursprünglich geplant – am 31.01.2015 in der Schmalkalder Mehrzweckhalle statt! 03.02.2015, 10:00 Uhr – Minimeisterschaften Tischtennis für Kinder im Alter von sieben bis zwölf Jahren in der Sporthalle Walperloh 05.02.2015, 10:00 Uhr – Spielevormittag im Jugendhaus Walperloh 12.02.2015, 10:00 Uhr – Basteln zum Valentinstag 19.02.2015, 10:00 Uhr – Workshop Teil 1: Wie bewältige ich meinen Alltag? Wie lass ich mich auf Veränderungen ein? 26.02.2015, 10:00 Uhr – Workshop Teil 2: Wie bewältige ich meinen Alltag? Wie lass ich mich auf Veränderungen ein? TISCHTENNIS Thüringenliga Damen Sa. 14.02.15, 14.00 Uhr TTV 48 Schmalkalden – Post SV Mühlhausen Old Man of Storr, Skye Multivisionsshow „Schottland“ Leinwanderlebnis der besonderen Art In ihrer Live-Multivisionsshow berichten Sandra Butscheike und Steffen Mender am Samstag, den 28.02.2015, um 19:30 Uhr, in der Mehrzweckhalle Schmalkalden über ihre Reisen durch Schottland. Brillant fotografiert und mit Videosequenzen bereichert, präsentieren die Fotojournalisten dieses raue Land am Rande Europas in HDAV Qualität. Mehrere Monate waren Sandra Butscheike und Steffen Mender im rauen Nordwesten Europas unterwegs. Ihre Erwartungen wurden bei Weitem übertroffen. Denn Schottland ist weitaus mehr als Whisky, Kilt und Dudelsack. Auf ihren Reisen bot sich eine einzigartige Mischung aus atemberaubenden Landschaften, lebendiger Kultur und tausendjähriger Geschichte. Einzigartig ist auch die Gastfreundschaft und Herzlichkeit der Menschen. All das macht eine Schottlandreise zu einem unvergesslichen Erlebnis. Karten gibt es in der Tourist-Information Schmalkalden, Tel.: 03683/ 403182 sowie an der Abendkasse. Weitere Informationen unter www.outdoorvisionen.de Herzliche Grüße Sandra Butscheike und Steffen Mender Verbandsliga West Herren Sa. 14.02.15, 18.00 Uhr TTV 48 Schmalkalden – TTV Bleicherode 2. Bezirksliga St. 1 Südthüringen Herren Sa. 14.02.15, 14.30 Uhr TTV 48 Schmalkalden 2 – TSG Ruhla 1. KKl. Schmalkalden Suhl/Meiningen/Schmalkalden Herren So. 08.02.15, 09.30 Uhr TTV 48 Schmalkalden 3 – SV 77 Näherstille 4 Impressum: Amtsblatt der Stadt Schmalkalden Herausgeber: Stadt Schmalkalden, Altmarkt 1, 98574 Schmalkalden Gesamtherstellung: Bauer & Malsch GmbH Kasseler Straße 52a, 98574 Schmalkalden Tel. 03683 4666-111, Fax 03683 4666-222 Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Bürgermeister der Stadt Schmalkalden Verantwortlich für den Anzeigenteil: Bauer & Malsch GmbH Ansprechpartner: Frau Cornelia Rosa, Tel. 03683 4666-190 Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zzt. gültige Anzeigenpreisliste für Anzeigenveröffentlichungen. Erscheinungsweise: 4-wöchig; wird kostenlos an alle Haushalte im Verbreitungsgebiet der Stadt Schmalkalden verteilt. Einzelne Exemplare sind ggf. in der Stadtverwaltung Schmalkalden kostenlos erhältlich. Amtsblattder derStadt StadtSchmalkalden Schmalkalden x| 3 9 Amtsblatt 01. 11. Ausgabe 01/2015 09/2012 .................................................... .................................................... .................................................... .................................................... ............................................ Ort, Datum der Antragstellung Abrechnungstermin/Verwendungsnachweis 2014 und Abgabetermin Antrag 2015 = 28.02.2015! Absender Kontaktperson/Antragsteller Eingangsvermerk Stadtverwaltung, Hauptamt Stadtverwaltung Schmalkalden Hauptamt Altmarkt 1 98574 Schmalkalden 10/3 - Kultur und Sport 10/4 – Soziales Förderung I + II Förderung III (siehe Punkt 1) ANTRAG AUF FINANZIELLE ZUWENDUNG FÜR VEREINE 2015 der Stadt Schmalkalden und der Ortsteile Zutreffendes bitte ankreuzen! 1. Förderbereich Kultur, Sport, Sonstige Soziales Förderung I + II 2. Antragsteller nur Förderung III .................................................................................................... Name des Vereins 2.1. Anschrift Geschäftsstelle 2.2. Rechtsform/Träger ...................................................................... Name des Vorsitzenden ...................................................................... Anschrift ....................................................................... Fon / Fax / E-Mail / HP ....................................................................... ....................................................................... gegründet: 2.3. Gemeinnützigkeit 2.4. Bankverbindung Verein, Zweigverein, Nr. Vereinsregister .............. vom Finanzamt anerkannt: letzter Bescheid vom: .......................... ja nein ...................................................................... Datum Name des Kreditinstitutes ................................. .................................. Bankleitzahl Konto-Nummer 3. Förderung I – Mitgliederförderung und Statistik 3.1. Mitglieder Bitte zur Info auch für Förderung III ausfüllen! gesamt ....... davon ....... Erwachsene und ....... Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre oder behinderte Menschen Für Förderung I und II ist diesem Antrag eine Liste mit Name, Anschrift, Art der Mitgliedschaft, Geburtsdatum oder der jährliche Meldebogen für den Kreissportbund beizufügen! Grundlage: RICHTLINIE ZUR FÖRDERUNG DES VEREINSLEBENS IN DER STADT SCHMALKALDEN UND IHREN ORTSTEILEN 10 x Amtsblatt der Stadt Schmalkalden 3.2. Mitgliedsbeiträge 01. Ausgabe 01/2015 ....... €/Jahr Erwachsene Vereinsförderung setzt immer eine angemessene Eigenbeteiligung voraus! Kinder/Jugendliche ....... €/Jahr. 3.3. Vereinstreffpunkt ...................................................................... Vereinsraum, Sporthalle, Gaststätte ...................................................................... Wochentag(e) / Uhrzeit 3.4. Vereinshöhepunkte/ Veranstaltungen 2015 ................................................................................................. ................................................................................................. ................................................................................................. ................................................................................................. ................................................................................................. 4. Förderung II oder III – Finanzielle und sonstige Förderung oder Förderung Soziale Vereine Kurzbeschreibung, eventuell Anlage beifügen! 4.1. Antragsgegenstand ................................................................................................. ................................................................................................. ................................................................................................. ................................................................................................. ................................................................................................. 4.2. Finanzierungsplan Gesamtaufwand: ................................................................................................. gegebenenfalls Kostenangebote als Anlage beifügen! davon Eigenmittel ................................................................................................. Drittmittel/Spenden/ Sponsoring ................................................................................................. öffentliche Mittel = ANTRAGSSUMME Für Förderung II der Vereine in den Ortsteilen Empfehlung Ortschaftsrat: ……......... € ........................................................ Datum, Unterschrift des Ortsbürgermeisters Die Richtlinie zur Förderung des Vereinslebens in der Stadt Schmalkalden und ihren Ortsteilen (Förderkriterien, Termine usw.) sind dem Antragsteller bekannt. Er bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der im Antrag gemachten Angaben. ................................................................ .................................................................................. Ort, Datum Unterschrift des autorisierten Vereinsvertreters Anlagen ................... Grundlage: RICHTLINIE ZUR FÖRDERUNG DES VEREINSLEBENS IN DER STADT SCHMALKALDEN UND IHREN ORTSTEILEN 01. Ausgabe 01/2015 Amtsblatt der Stadt Schmalkalden 21.01. – 23.01.2015 ASBACH Der Ortsteilbürgermeister ist unter folgender Handy-Nummer erreichbar: 0175 / 9149381. 21. 01. 2015 x 11 Projekttage Berufsorientierung 9a, 9b, 9d 08.45 Uhr Unterrichtspraktikum BBZ SM Kl. 10a 26.01. – 30.01.2015 Konsultationen Projektarbeit Klasse 10 28.01./11.02.15 08.45 Uhr Unterrichtspraktikum BBZ SM Kl. 9a WERNSHAUSEN 30. 01. 2015 6. Std. 02.02. – 07.02.2015 Winterferien Bürgerbüro Wernshausen bis 30. 01. 2015 Genehmigung der eingereichten Themen Projektarbeit bis 30. 01. 2015 Information der Schüler und Eltern gemäß ThSchO, § 127 (gymnasialer Übertritt) bis 06. 02. 2015 – Anträge auf Zurücktreten in die nächstniedrigere Klassenstufe – Anträge IAP Klasse 9d bis 11. 02. 2015 Abgabe Anträge Eltern auf Empfehlung gymnasialer Übertritt für die Klassen 5, 6, 10 Sprechzeiten: Dienstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr Telefon: Fax: 036848 / 383451 oder 036848 / 383452 036848 / 383455 Sprechstunde des Ortsteilbürgermeisters, Herrn Kremmer: Dienstag von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr im Rathaus A.-Puschkin-Straße 1 18.02./25.02.15 UNSERE JUBILARE Zeugnisausgabe 08.45 Uhr Unterrichtspraktikum BBZ SM Kl. 9b Liebe Jubilarinnen und Jubilare, auch im neuen Jahr möchten wir im Rahmen unseres Amtsblattes die Gelegenheit nutzen und Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Ehrentag gratulieren (zum 70., 75., 80., 85. und ab dem 90. Geburtstag jährlich). Hierzu dürfen wir Sie jedoch auf Folgendes hinweisen: Das Thüringer Meldegesetz räumt die Möglichkeit ein, in o. g. Fällen der Übermittlung von persönlichen Daten zum Zweck der Ehrung von Altersjubiläen ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Im Bürgerbüro in der Stadtverwaltung Schmalkalden sowie der Außenstelle Wernshausen bieten wir Ihnen dazu ein entsprechendes Formblatt an. Bitte beachten Sie die jeweiligen Sprechzeiten. Bereits ausgefüllte Widersprüche gelten selbstverständlich weiterhin. Der Bürgermeister und der Ortsteilbürgermeister gratulieren recht herzlich in Wernshausen Gerhard Heym Dietmar Staroski Karl Ender Albert Storandt Charlotte Meß Günter Schart Monika Heller am 21.01.2015 am 25.01.2015 am 27.01.2015 am 29.01.2015 am 05.02.2015 am 16.02.2015 am 18.02.2015 zum 80. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 95. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 70. Geburtstag Niederschmalkalden Hannelore Glöckner am 28.01.2015 zum 75. Geburtstag Helmers Erich Röder am 31.01.2015 zum 85. Geburtstag REGELSCHULE BREITUNGEN – TERMINPLAN JANUAR 2015 21. 01. 2015 Einreichen eigener Themenvorschläge Projektarbeit Klasse 9 bzw. Themenwahl aus Katalog und Gruppenbildung (4 – 5 Schüler) über Klassenleiter an SL gez. H. Klee Schulleiter Jahr des Schulsports 2014 Wettbewerb „Sport bewegt“ – Ergebnisse – 04. 04. 2014 – 19. 12. 2014 Sportlichste Klasse Platz 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. Stärkster Schüler 1. Maurice Rauh 2. Yannis Michael Pfaff 3. Ben Reum Klasse 6s 8s 5s 9a 7s 5b 5a 9b 10a 6b 8a 8b 6a 9d 10b 7a Punkte 173 162 133 132 114 102 98 70 58 52 51 49 30 23 8 7 Klasse 8s Klasse 8s Klasse 6s 147 Punkte 124,5 Punkte 118,5 Punkte Stärkste Schülerin 1. Stacey Larisa Kästner Klasse 5s 2. Kathrin Dehler Klasse 5b 3. Lucia Ragusa Klasse 5s 94,5 Punkte 92,5 Punkte 76,5 Punkte Sportlichster Schüler 1. Yannis Michael Pfaff 2. Ben Reum 3. Toni Grüßung Klasse 8s Klasse 6s Klasse 9a 56 Punkte 43 Punkte 40 Punkte x Amtsblatt der Stadt Schmalkalden Sportlichste Schülerin 1. Erja Fleischmann Klasse 6s 2. Jennifer Wagner Klasse 9d 3. Charlotte Wilke Klasse 9a 34 Punkte 24 Punkte 22 Punkte H. Klee Schulleiter Mitteilung der Fernsehantennengemeinschaft Wernshausen e. V. Werte Mitglieder, ab dem 31.01.2015 gibt es Veränderungen in der Programmbelegung des Kabelnetzes. Die Sender Eurosport, QVC, HSE24, Euro News, Deutsches Musikfernsehen, VIVA usw. sind ab sofort auf der Frequenz 346 MHz, 256 QAM, SR 6,9 zu empfangen. Die Veränderung betrifft nur die SD-Programme. Die ursprünglichen Kanäle werden nach dem 31.01.2015 neu belegt. Der Schritt ist notwendig, um mehr Kapazität im Kabelnetz zu schaffen. Weitere Informationen sind auch unter www.fag-wernshausen.de abrufbar. In der Mitgliederversammlung 2014 wurde festgelegt, dass die Revisionskommission wieder eingeführt werden soll. Hierzu werden interessierte Mitglieder gesucht, die diese Aufgabe übernehmen wollen. Bei Interesse melden Sie sich bitte bis zum 31.01.2015 bei den bekannten Vorstandsmitgliedern oder nutzen Sie unser Kontaktformular auf der Internetseite. Die Mitgliederversammlung 2015 wird am 12. März 2015 stattfinden. Die fristgerechte Einladung mit der Tagesordnung wird in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes und in unserem Info-Kanal veröffentlicht. Wir möchten nochmals alle Mitglieder darauf hinweisen, dass Störungen der Antennenanlage ausschließlich unter 0163 / 6406252 oder 402540 zu melden sind. 01. Ausgabe 01/2015 ÖFFNUNGSZEITEN UND REGELMÄSSIGE ÖFFENTLICHE FÜHRUNGEN AUF EINEN BLICK IN EIGENER SACHE 12 Veranstaltungsmeldungen senden Sie bitte per Fax oder E-Mail an: Tourist-Information Mohrengasse 1a, 98574 Schmalkalden Tel. 03683 / 403182, Fax 03683 / 604014 E-Mail: info@schmalkalden.de Öffnungszeiten: Nov. – März: MO – FR 10:00 – 17:00 Uhr SA+feiertags 10:00 – 13:00 Uhr Veranstaltungen Schmalkalden Januar / Februar 2015 immer aktuell unter www.schmalkalden.com SEHENSWERTES **Schloss Wilhelmsburg November – März: DI – SO 10:00 – 16:00 Uhr Gruppen jederzeit auf Anmeldung **Besucherbergwerk Finstertal Sonderöffnungszeiten im Februar während der Winterferien 02.02. – 21.02.15 jeweils montags, mittwochs und samstags von 12:00 – 16:00 Uhr (letzte Einfahrt) geöffnet **Technisches Museum „Neue Hütte“ Nov. – März MI – FR 10:00 – 16:00 Uhr, SO 12:00 – 16:00 Uhr sowie an gesetzlichen Feiertagen Gruppen jederzeit auf Anmeldung Informationen über die Kanalbelegung finden Sie auf www.fag-wernshausen.de/Kanalliste.html **Stadtkirche St. Georg Nov – April MO – SA 11:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:00 Uhr sonn- u. feiertags nach dem Gottesdienst bis 12:00 Uhr Öffentliche Führungen: MO – SA 14:00 Uhr und auf Anfrage Gruppen jederzeit auf Anmeldung gez. Martin Jung 1. Vorsitzender **Viba Nougat-Welt Kernöffnungszeiten: täglich 10:00 – 18:00 Uhr, Restaurant zusätzlich FR – SA 10:00 – 22:00 Uhr, SO 10:00 – 21:00 Uhr Kirchgemeinde Wernshausen/Helmers Gottesdienste in Wernshausen: Le. Sonntag 25.01. 14 Uhr Gottesdienst mit nach Epiphanias anschließendem Kaffeetrinken im Gemeindehaus Septuagesimae 01.02. 10 Uhr Gottesdienst Sexagesimae 08.02. 10 Uhr Gottesdienst Estomihi 15.02. 10 Uhr Gottesdienst (Die Gottesdienste finden alle im Gemeindehaus statt.) Gottesdienste in Helmers: Le. Sonntag 25.01. 13 Uhr Gottesdienst n. Epiphanias Sexagesimae 08.02. 13 Uhr Gottesdienst Kirchgemeinde Niederschmalkalden Sonntag 01.02. 15 Uhr Gottesdienst **Historicum Zinnfigurenmuseum MO, DI, DO, FR 10:00 – 13:00 Uhr und 15:00 – 18:00 Uhr MI 10:00 – 18:00 Uhr, SA 10:00 – 12:00 Uhr Führungen: auf Anfrage **Weidebrunner Gasse 13 – das Fachwerkerlebnishaus DI – FR 11:00 – 17:00 Uhr, DO 22.01. + 29.1.: 11:00 – 14:00 Uhr, SA 24.1.: 14:00 – 17:00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten können Hausbesichtigungen und Führungen angemeldet werden bei Günter Pfaff, Tel. 03683/7322, mobil 0170/1916801 oder bei Eckhard Simon Tel. 03683/467943 TICKETS Vorverkauf der Tourist-Information Schmalkalden (eine Auswahl) 28.01.2015 03.02.2015 06.02.2015 22.02.2015 25.02.2015 07.03.2015 10.03.2015 17.03.2015 11.04.2015 11.04.2015 The Glory Gospel Singers, Waltershausen Das Fest der Feste, CCS Suhl Paul Panzer, CCS Suhl ABBA the show, Messehalle Erfurt Olaf Schubert und seine Freunde, CCS Suhl Dance Masters! Best Of Irish Dance, Mehrzweckhalle Schmalkalden Adoro, Messehalle Erfurt Die Nacht der Musicals, CCS Suhl Stahlzeit – Das Rammstein Tribute Konzert, Mehrzweckhalle Schmalkalden Letz Zep, Gotha 01. Ausgabe 01/2015 05.05.2015 09.07.2015 02.08.2015 16.10.2015 30.10.2015 02.12.2015 all you need is love, Messehalle Erfurt Thomanerchor Leipzig, Kirche St. Marien Suhl Philharmonie der Nationen, Landesgartenschau Schmalkalden Andreas Gabalier & Band, Messehalle, Erfurt Phudys, CCS Suhl SIDO, Messehalle Erfurt Amtsblatt der Stadt Schmalkalden x 13 21. Februar| ab 14:00 Uhr| Besucherbergwerk Finstertal, Feier zum I. Bergquartal und Aschermittwochszeche mit Bergmannsschmaus und Schatzsuche 28. Februar | 19:30 Uhr | Mehrzweckhalle Multivisionsshow „Schottland“ 06. März | 17:00 Uhr | Stadtkirche St. Georg Weltgebetstag AUSSTELLUNGEN **Kunsthaus am Markt geöffnet zu den Veranstaltungen und nach Vereinbarung Immer aktuell unter www.kunst-geniessen.de **Museum Schloss Wilhelmsburg bis 30. Juni 2015 – Sonderausstellung „Leben und Sterben – der Dreißigjährige Krieg aus der Perspektive von unten“ bis 01. März 2015 – Sonderausstellung „experi nickel“– unter dem Motto „Malen, Zeichnen, Experimentieren“ findet in der Kleinen Galerie eine Ausstellung der vhs Schmalkalden statt 06. März bis 10. Mai 2015 – Sonderausstellung „Melanchthon würde staunen“ – eine Ausstellung des Schmalkalder Gymnasiums in der Kleinen Galerie **Technisches Museum „Neue Hütte“ Dauerausstellung „Eisen- und Stahlwarenproduktion in der Region Schmalkalden vom 8. Jhd. bis zur Gegenwart“ bis Februar 2015 „Kinderspiele“ – und Werkzeuge aus Schmalkalden VERANSTALTUNGEN JANUAR/FEBRUAR 2015 07. März | 20:00 Uhr | Mehrzweckhalle Dance Masters! Best Of Irish Dance 21. März | 21:00 Uhr | Mehrzweckhalle FINGER & KADEL zerfeiern Schmalkalden @TANZEN MIT FREUNDEN 28. März Aktion Frühjahrsputz in Schmalkalden 28. März | 19:00 Uhr | Viba Nougat-Welt Buchvorstellung- und Lesung – Bernd Lutz Lange liest aus seinen erfolgreichsten Büchern HIGHLIGHTS: 05. April MDR-Osterspaziergang 25. April – 04. Oktober 3. Thüringer Landesgartenschau Schmalkalden GOTTESDIENSTE Evangelische Kirchengemeinde Schmalkalden, Kirchhof 3, Tel.: 03683 / 407432 www.kirchengemeinde-schmalkalden.de/ www.kompass-schmalkalden.de (immer aktuell unter www.schmalkalden.com) Stadtkirche St. Georg 24. Januar | 15:00 Uhr | Heinrich-Heine-Bibliothek Buchpräsentation von Dr. Marina Moritz „Für Kaiser, Gott und Vaterland – Das kurze Leben des Ernst Heller (1884 – 1916)“ 24. Januar | 13:30 – 16:00 Uhr | Mehrzweckhalle Spiel- und Kleiderbasar 31. Januar | 11:00 – 17:00 Uhr | Mehrzweckhalle Volleyballturnier 07. Februar | 22:00 Uhr | Mehrzweckhalle Schmalkalder Karnevals Club Night mit Mashup Germany 08. Februar | 16:00 Uhr | Röthof Puppentheater „Der Kasper und der Besendieb“ 12. Februar | 20:00 Uhr |Wunderbar MZH Weiberfastnacht 14. Februar | Mehrzweckhalle Schmalkalder Kinderkarneval 15. Februar | Viba Nougat-Welt Viba Express-Tour – mit der Dampflok in die Nougat-Welt VORSCHAU 21. Februar | Beginn: 16:00 Uhr |Mehrzweckhalle Einlass: 15:30 Uhr Show „Pittiplatsch und seine Freunde“ Vom 04.01.2015 bis zum Palmsonntag finden die Gottesdienste im Reinhard-Naumann-Haus statt. 25.01.15 01.02.15 08.02.15 15.02.15 22.02.15 | | | | | 10.15 Uhr 10.15 Uhr 10.15 Uhr 10.15 Uhr 10.15 Uhr | | | | | Gottesdienst Abendmahlsgottesdienst Gottesdienst Gottesdienst Gottesdienst Kirchsaal Weidebrunn sonntags | 09:00 Uhr | Gottesdienst mittwochs | 15.00 Uhr | Frauenhilfe im „Dragoner“ Kirchsaal Näherstille sonntags | 10.00 Uhr | Gottesdienst (bitte GB beachten) Kirchsaal Mittelstille sonntags | 09.00 Uhr 27.01.15 | 19.30 Uhr 1. Mi./Monat | 15:00 Uhr donnerstags | 17:00 Uhr | | | | Gottesdienst Gesprächskreis Frauenkreis Kinderstube Kirchsaal Breitenbach 14-tägig sonntags | 14:00 Uhr | Gottesdienst letzter Mi./Monat | 15:00 Uhr | Frauenkreis 23.01.15 | 15.30 Uhr | Kinderarche 1. – 6. Klasse Kirchsaal Grumbach 14-tägig sonntags | 09:00 Uhr | Gottesdienst Kirche Haindorf sonntags | 10:30 Uhr | Gottesdienst 14 x Amtsblatt der Stadt Schmalkalden 14-tägig montags | 14:15 Uhr | Frauenhilfe 1. Montag/Monat | 20:00 Uhr | Frauenkreis Montag | 19:30 Uhr | Bibelstunde Kapelle Christliche Wohnstätten Dienstag | 19:00 Uhr | Kirchenchor Donnerstag | 17:00 Uhr | Konfirmandenstunde | 20:00 Uhr | Gesprächskreis über Glaubensfragen 1. Freitag/Monat | 19:30 Uhr | Gemeindegebet in der Seitenkapelle Kirche Freitag | 19:30 Uhr | Junge Gemeinde 1x monatlich Sa. | 10:00 Uhr | Kinderkirche Kirche Asbach sonntags montags jeden 3. Die/Mo. dienstags | | | | | | 2./3./4. Mittwoch | 1. Mittwoch | Donnerstag 1. Donnerstag Freitag Samstag 10:30 Uhr | | 15:00 Uhr | 17.00 Uhr | 19.30 Uhr | 20.00 Uhr | 19.30 Uhr | 20.00 Uhr | | 19.30 Uhr | | 15.00 Uhr | | 19.30 Uhr | | | Gottesdienst Spinnstube Frauenhilfe Konfirmandenunterricht Gemeindeabend (20.01.15) Posaunenchor Bibelgespräch Gesprächskreis Erwachsener Kirchenchor Seniorentreff 55+ Jugendkreis Jugendkreis nach Absprache Gottesdienste der Landeskirchlichen Gemeinschaft: sonntags 14.30 Uhr 01. Ausgabe 01/2015 Anfragen unter: Tel. 03683 / 40 74 32 FAX 03683 / 40 74 33 www.kirchengemeinde-schmalkalden.de Katholische Kirche St. Helena, Waldhausstr. 8, Schmalkalden, Tel.: 03683 / 402860 St. Michael, Bahnhofsallee 5, OT Wernshausen 22.01.2015 23.01.2015 24.01.2015 25.01.2015 25.01.2015 27.01.2015 29.01.2015 30.01.2015 01.02.2015 01.02.2015 02.02.2015 Hospitalskapelle Montagsandachten jeweils 13.00 Uhr 05.02.15 | 20.30 Uhr | Nacht der Lichter 02.02.2015 03.02.2015 Seniorenpark Krötengasse Gottesdienst jeweils 10.15 Uhr montags Evangelische Seniorenpflege „Am Schloss“ Andachten jeweils 14.00 Uhr donnerstags Reinhard-Naumann-Haus 03.02.15 | 17.00 Uhr | Frauen im Gespräch 28.01.15 | 14.30 Uhr | Seniorenkreis „Vergissmeinnicht“ 05.02.15 | 14.00 Uhr | Kinderkreis 1. Kl. 05.02.15 | 10.00 Uhr | Kinderarche 2. Kl. 05.02.15 | 10.00 Uhr | Kinderarche 3. Kl. 05.02.15 | 10.00 Uhr | Kinderarche 4. Kl. 28.02.15 | 10.00 Uhr | Teenyarche 5. Kl. 21.02.15 | 15.30 Uhr | Teenyarche 6. Kl. 24.01.15 | 09.30 Uhr | Konfirmanden 7. Klasse 19. – 21.01.15 | | Rüstzeit Konfirmanden 8. Klasse wöchentl. | 14:30 Uhr | Seniorentanzkreis mittwochs (außer letzter Mittwoch) Gemeindehaus Bohrmühle 10.02.15 | 14.30 Uhr 11.02.15 | 20.00 Uhr dienstags | 19:30 Uhr 14-tägig | 17.00 Uhr 03.02.15 | 10.00 Uhr 24.01.15 | 10.00 Uhr 12.02.15 | 16.00 Uhr 13.02.15 | 15.30 Uhr | | | | | | | | Café Bohrmühle Männergespräch Studierendengemeinde Konfirmanden 8. Klasse Kinderkr. 1.+2. Kl Kinderar. 3+4 Kl. Teenyarche Mädchen Teenyarche Jungen Öffnungszeiten Stadtkirche St. Georg Mai, Juni, Oktober MO – SA 10.30 – 15.30 Uhr Juli – September MO – SA 10.30 – 17.00 Uhr November – April MO – SA 11.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 15.00 Uhr Sonn- und feiertags nach dem Gottesdienst bis 12.00 Uhr Voranmeldungen sind jederzeit möglich. Kirchenführungen täglich 14.00 Uhr und auf Anfrage Öffnungszeiten der Türmerstube Mai – Oktober: Montag bis Freitag 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr November bis April ist die Türmerstube geschlossen. 07.02.2015 08.02.2015 08.02.2015 | 16.30 Uhr | Rosenkranzandacht in Schmalkalden | 17.00 Uhr | stille Anbetung in Schmalkalden | 9.00 Uhr | Heilige Messe in Wernshausen | 10.30 Uhr | der 1. Kommunion-Kurs | 9.00 Uhr | Eucharistiefeier in Wernshausen | 10.30 Uhr | Hochamt in St. Helena | 8.45 Uhr | Senioren-Gottesdienst in St. Helena SM | 16.30 Uhr | Gebet zur Barmherzigkeit Gottes | 17.00 Uhr | Stille Anbetung | 9.00 Uhr | Heilige Messe in Wernshausen | 9.00 Uhr | Eucharistiefeier in Wernshausen | 10.30 Uhr | Hochamt in St. Helena in Schmalkalden | 10.15 Uhr | Gottesdienst im Pflegeheim an der Krötengasse | 18.00 Uhr | „Maria Lichtmess“ Hochamt mit Kerzen-Weihe | 8.45 Uhr | Heiliger Blasius mit „Blasius-Segen | 19.30 Uhr | Fasching in St. Helena | 9.00 Uhr | Eucharistiefeier in Wernshausen | 10.30 Uhr | Hochamt in St. Helena in Schmalkalden EVANGELISCH-METHODISTISCHE KIRCHE Schmalkalden Geschwister-Scholl-Straße 24, Tel. 03683 / 469050 schmalkalden@emk.de, www.emk.de sonntags montags montags erster Dienstag erster/dritter Dienstag | 10:45 Uhr | Gottesdienst | 18:15 Uhr | „Montagsmahler“ – Mahlzeit für alle | 19:00 Uhr | „Montagsrunde“ – Gespräche mit der Bibel | 20:00 Uhr | Gebetsabend | 15:00 Uhr | Seniorenkreis Help!Team (Kostenlose Nachbarschaftshilfe): Termine nach Vereinbarung unter 03683 / 646416 EVANGELISCH-FREIKIRCHLICHE GEMEINDE Schmalkalden Kanonenweg 14, Tel.: 03683 / 606220 sonntags mittwochs | 10:00 Uhr | Gottesdienst mit Kindergottesdienst | 19:00 Uhr | Bibelgespräch JESUS-GEMEINDE Schmalkalden e. V. Werksgebäude Hachelstein, Asbacher Straße 2a Tel.: 03683 / 600081 sonntags | 10:00 Uhr | Gottesdienst jeder letzte | 20:00 Uhr | Jugendcafé Samstag im Monat 01. Ausgabe 01/2015 Anzeigen x winterliches Schmalkalden bei Nacht # # # rtreinigung GmbH Sofo Waldhausstraße 8a 98574 Schmalkalden Tel. (03683) 60 28 38 • Fax 40 74 38 rematex@t-online.de • www.rematex-matten.de • Teppichreinigung und Polstermöbelreinigungsservice – im und außer Haus. Kostenfreier Abholservice ist möglich! • Schmutzfangmatten-Service • Vermietung, Verkauf, Reinigung RUFEN SIE UNS AN ! Wir sind da, brauchen! wenn Sie uns Aus eigener Produktion: Holz- u. Kunststoff-Fenster Reparaturleistungen Haustüren Vertrieb von Innentüren Nebeneingangstüren Innenausbau Vertrieb von Rollläden (in Alu/Kunststoff) Ständige Ausstellung im Haus – auch Sa. 8.00–12.00 Uhr Ilgen & Krech GmbH Fenster- und Türenbau Unterm Bahnhof 15 · 98574 Schmalkalden/OT Wernshausen Tel. 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