Leistungsansprüche nach dem SGB II Arbeitslosengeld
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Leistungsansprüche nach dem SGB II Arbeitslosengeld
Herzlich Willkommen! Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung! Leistungsansprüche nach dem SGB II Arbeitslosengeld II (ALG II) Stand 01/12 Informationsveranstaltung - Leistungsansprüche SGB II Grundsätzliches zum Leistungsanspruch der Anspruch steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Integration in Arbeit er wird in Abhängigkeit von den individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen ermittelt Informationsveranstaltung - Leistungsansprüche SGB II Grundsätzliches zum Leistungsanspruch Antragserfordernis ( 37 SGB II) ALG II wird nur bei und ab dem Monat der Antragstellung geleistet bitte beachten: - nur vollständige Antragsunterlagen werden angenommen und können bearbeitet werden - persönliche Abgabe ist erforderlich um individuelle Sachverhalte bzw. Unklarheiten klären zu können Informationsveranstaltung - Leistungsansprüche SGB II Grundsätzliches zum Leistungsanspruch Leistungsberechtigte ( 7 Abs. 1 SGB II) vom 15. Lebensjahr bis zum Renteneintrittsalter Erwerbsfähigkeit gewöhnlicher Aufenthalt Hilfebedürftigkeit Informationsveranstaltung - Leistungsansprüche SGB II Grundsätzliches zum Leistungsanspruch Bedarfsgemeinschaft – BG ( 7 Abs. 3 SGB II) Leistungsberechtigte Partner (verheiratet wie unverheiratet) Kinder bis 25 Jahre Informationsveranstaltung - Leistungsansprüche SGB II Genereller Leistungsausschluss Stationäre Unterbringung und Altersrenten ( 7 Abs. 4 SGB II) für die Dauer einer stationären Unterbringung Besonderheit: bei Krankenhausaufenthalt nur wenn dieser mindestens 6 Monate andauert bei Bezug einer Altersrente oder vergleichbaren Leistungen wegen Alters Informationsveranstaltung - Leistungsansprüche SGB II Genereller Leistungsausschluss Auszubildende und Studenten ( 7 Abs. 5 SGB II) für die Dauer einer Ausbildung oder eines Studiums, wenn Förderfähigkeit mit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder mit BAföG dem Grunde nach gegeben ist (es ist also nicht auf den tatsächlichen Bezug dieser Leistungen abzustellen) Ausnahme hierzu: Bezug von „Schüler-BAföG“ Informationsveranstaltung - Leistungsansprüche SGB II Genereller Leistungsausschluss Auszubildende und Studenten ( 7 Abs. 5 SGB II) Eingeschränkter Leistungskatalog nach 27 SGB II - Mehrbedarfe bei Schwangerschaft, Alleinerziehung, krankheitsbedingt kostenaufwändiger Ernährung und bei Vorliegen besonderer laufender Bedarfe - Erstausstattung mit Bekleidung und bei Schwangerschaft / Geburt - Zuschuss zu den Unterkunftskosten - darlehensweise Leistungsgewährung bei besonderer Härte Anspruchsprüfung erfolgt anhand Einkommensund Vermögenssituation Informationsveranstaltung - Leistungsansprüche SGB II Grundsatz der Leistungsberechnung Bedarfsdeckungsprinzip in drei Schritten 1. Bedarfsermittlung („was muss gewährleistet sein?“) 2. Einkommensermittlung („in welcher Höhe ist der Bedarf schon abgedeckt?“) 3. Gegenüberstellung Bedarf und Einkommen zur Ermittlung des ungedeckten Bedarfs = ALG II („was fehlt noch zur vollen Deckung des Bedarfs?“) Informationsveranstaltung - Leistungsansprüche SGB II Bedarfsermittlung Regelbedarf und Sozialgeld ( 20 und 23 SGB II) pauschalierter Bedarf zum allgemeinen Lebensunterhalt Alleinstehende 374,- € Partner jeweils 337,- € zur BG gehörende Kinder ab 18 Jahren 14 bis 17 Jahre 6 bis 13 Jahre bis 5 Jahre 299,- € 287,- € 251,- € 219,- € Informationsveranstaltung - Leistungsansprüche SGB II Bedarfsermittlung Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung ( 22 SGB II) Regelung der Angemessenheitsgrenzen erfolgt durch die Stadt Chemnitz als zuständiger Leistungsträger Unterkunfts- und Heizkostenrichtlinie der Stadt Chemnitz (einzusehen unter www.chemnitz.de) Informationsveranstaltung - Leistungsansprüche SGB II Bedarfsermittlung Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung ( 22 SGB II) Schwerpunkt „Betriebskostenabrechnung“ - wirkt sich leistungsrechtlich auf die Unterkunftskosten aus und ist daher immer unaufgefordert vorzulegen - ergibt sich eine Nachzahlung, so kann diese im Rahmen der Angemessenheit übernommen werden - ergibt sich ein Guthaben, so mindert dies den Anspruch auf ALG II entsprechend Informationsveranstaltung - Leistungsansprüche SGB II Bedarfsermittlung Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung ( 22 SGB II) Schwerpunkt „Umzüge“ - vor einem Umzug ist die Zusicherung des Jobcenters einzuholen - die Erforderlichkeit des Umzugs und die Angemessenheit der neuen Unterkunftskosten sind zu prüfen - durch einen Umzug ohne Zusicherung können leistungsrechtliche Nachteile entstehen - besonders schwerwiegend können diese bei einem Umzug ohne Zusicherung im Personenkreis „U25“ sein Informationsveranstaltung - Leistungsansprüche SGB II Bedarfsermittlung Mehrbedarfe ( 21 SGB II) Bedarfe, die nicht durch den allgemeinen Regelbedarf abgedeckt sind und nur in Sonderfällen auftreten: - bei Schwangerschaft ab der 13. Woche - bei Alleinerziehung - bei krankheitsbedingt kostenaufwändiger Ernährung - bei Behinderung und gleichzeitiger Durchführung einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung - besondere laufende Bedarfe - bei dezentraler Warmwasseraufbereitung Informationsveranstaltung - Leistungsansprüche SGB II Einkommensermittlung Einkommensbegriff ( 11 SGB II) grundsätzlich sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert als Einkommen anzurechnen nach dem Zuflussprinzip sind Einkünfte immer in dem Monat anzurechnen, in welchem sie wertmäßig zufließen ist eine einmalige Einnahme so hoch, dass im Zuflussmonat kein ALG II-Anspruch mehr gegeben wäre, so ist die Einnahme gleichmäßig aufzuteilen und über eine Dauer von 6 Monaten anzurechnen Informationsveranstaltung - Leistungsansprüche SGB II Einkommensermittlung Nicht zu berücksichtigendes Einkommen ( 11a SGB II) nur wenige Einkommensarten sind „geschützt“ und werden nicht angerechnet, beispielsweise… - Grundrenten nach dem BVG - Pflegegeld, Blindengeld - Schmerzensgeld nach 253 BGB alle Einkünfte sind unaufgefordert anzuzeigen Informationsveranstaltung - Leistungsansprüche SGB II Einkommensermittlung Absetzbeträge ( 11b SGB II) vor der Anrechnung werden Einkünfte um gewisse Absetzbeträge bzw. Freibeträge gemindert hierbei werden Einkünfte aus Erwerbstätigkeit deutlich günstiger bereinigt als Nicht-Erwerbseinkommen bei Nicht-Erwerbseinkommen können nur wenige Freibeträge abgesetzt werden, so beispielsweise die sogenannte „Versicherungspauschale“ in Höhe von 30,- € Informationsveranstaltung - Leistungsansprüche SGB II Einkommensermittlung Absetzbeträge ( 11b SGB II) nur bei Erwerbstätigkeit: Grundfreibetrag bei Erwerbseinkommen bis 400,- € wird immer ein Grundfreibetrag i.H.v. 100,- € abgesetzt bei Erwerbseinkommen über 400,- € wird mindestens der Grundfreibetrag i.H.v. 100,- € abgesetzt, sofern die tatsächlichen Absetzbeträge jedoch höher sind, werden diese anerkannt Informationsveranstaltung - Leistungsansprüche SGB II Einkommensermittlung Absetzbeträge ( 11b SGB II) nur bei Erwerbstätigkeit: Erwerbstätigenfreibetrag wird prozentual vom Einkommen ermittelt und steigt daher mit diesem Informationsveranstaltung - Leistungsansprüche SGB II Ermittlung des ungedeckten Bedarfs (= ALG II) bereinigtes anzurechnendes Einkommen 250,- EUR Bedarf Regelbedarf 364,- EUR Unterkunft 236,- EUR 600,- EUR Leistungsanspruch SGB II 350,- EUR voller Kalendermonat Informationsveranstaltung - Leistungsansprüche SGB II Vermögensprüfung Vermögensbegriff ( 12 Abs. 1 SGB II) grundsätzlich sind alle verwertbaren Vermögenswerte als Vermögen anzusehen bestimmte Vermögenswerte sind „geschützt“ und fließen damit nicht in die Vermögensprüfung ein „nicht geschütztes“ Vermögen ist bis zum Wert bestimmter Freibeträge anrechnungsfrei alle Vermögenswerte sind unaufgefordert anzuzeigen! Informationsveranstaltung - Leistungsansprüche SGB II Vermögensprüfung Schonvermögen ( 12 Abs. 3 SGB II) „geschützte“ Vermögenswerte, die nicht in die Vermögensprüfung einfließen, sind beispielsweise: - angemessener Hausrat - ein angemessenes Kraftfahrzeug - selbst genutztes Wohneigentum von angemessener Größe - angemessene Altersvorsorge, wenn Befreiung von Gesetzlichen Rentenversicherung gegeben ist Informationsveranstaltung - Leistungsansprüche SGB II Vermögensprüfung Vermögensfreibeträge ( 12 Abs. 2 SGB II) „nicht geschütztes“ Vermögen ist bis zum Wert folgender Freibeträge anrechnungsfrei: Grundfreibetrag 150,- € pro Lebensjahr mindestens aber 3.100,- € Kinderfreibetrag 3.100,- € für jedes minderjährige hilfebedürftige Kind der BG notwendige Anschaffungen 750,- € für jeden Hilfebedürftigen der Bedarfsgemeinschaft Informationsveranstaltung - Leistungsansprüche SGB II Vermögensprüfung Vermögensfreibeträge ( 12 Abs. 2 SGB II) „nicht geschütztes“ Vermögen ist bis zum Wert folgender Freibeträge anrechnungsfrei: geldwerte Ansprüche, die ausdrücklich der Altersvorsorge dienen und deren Verwertung vertraglich nicht vor Eintritt in den Ruhestand möglich ist 750,- € pro Lebensjahr Informationsveranstaltung - Leistungsansprüche SGB II Leistungen für Bildung und Teilhabe Zuständigkeiten ALG II-Berechtigte Jobcenter Chemnitz SGB XII-Berechtigte Bezieher von Kinderzuschlag Bezieher von Wohngeld Wohngeld-berechtigte Kinder in SGB II-BG Stadt Chemnitz Sozialamt – Abt. Soziale Sicherung Bahnhofstr. 53 / Moritzhof in 09111 Chemnitz Informationsveranstaltung - Leistungsansprüche SGB II Leistungen für Bildung und Teilhabe gesondert zu beantragende Leistungen eintägige Schul- oder Kita-Ausflüge mehrtägige Klassen- oder Kita-Fahrten Kosten der Schülerbeförderung angemessene Lernförderung gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule und Kita Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben Informationsveranstaltung - Leistungsansprüche SGB II Leistungen für Bildung und Teilhabe von Amts wegen zu erbringende Leistungen Kosten für persönlichen Schulbedarf Informationsveranstaltung - Leistungsansprüche SGB II Weitere Leistungen des SGB II Einmalige Beihilfen ( 24 Abs. 3 SGB II) Erstausstattung - der Wohnung - mit Bekleidung - bei Schwangerschaft und Geburt Anschaffung und Reparaturen von orthopädische Schuhen Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen Miete von therapeutischen Geräten wichtig: Beantragung immer vor Anschaffung Informationsveranstaltung - Leistungsansprüche SGB II Weitere Leistungen des SGB II Darlehen ( 24 Abs. 3 SGB II) die Möglichkeit der Gewährung eines Darlehens besteht für die Anschaffung eines… - ansonsten vom Regelbedarf erfassten Bedarfs - der unabweisbar ist - und nicht durch geschütztes Vermögen oder auf andere Weise realisiert werden kann Rückzahlung des Darlehens: Einbehaltung der Leistung in Höhe von 10 % des maßgebenden Regelbedarfs ab Folgemonat der Gewährung Informationsveranstaltung - Leistungsansprüche SGB II Sonstige Vergünstigungen Chemnitzpass ermöglicht verschiedene Vergünstigungen (vorrangig in öffentlichen Einrichtungen) Beantragung: Moritzhof (Bahnhofstraße 53, 09111 Chemnitz) nach Vorlage des SGB II-Bescheides Informationsveranstaltung - Leistungsansprüche SGB II Sonstige Vergünstigungen Befreiung von den Rundfunkgebühren für die Dauer des SGB II-Bewilligungsabschnitts wirkt frühestens ab Folgemonat der Beantragung bei GEZ (daher Beantragung möglichst parallel zum SGB II-Antrag) Beantragung: - möglich über Moritzhof (Bahnhofstraße 53, 09111 Chemnitz) - oder Antrag direkt bei GEZ Bescheinigung vorlegen / beifügen / nachreichen Informationsveranstaltung - Leistungsansprüche SGB II Sonstige Vergünstigungen Befreiung von den Rundfunkgebühren Bertram Muster Beispielstr. 3 09120 Chemnitz Informationsveranstaltung - Leistungsansprüche SGB II Vorrangige Leistungen Pflicht zur Inanspruchnahme ( 12a SGB II) sämtliche bestehende Ansprüche gegenüber Dritten - insbesondere Sozialleistungen anderer Träger sind pflichtgemäß in Anspruch zu nehmen um die Leistungen nach dem SGB II zu mindern entsprechende Anträge sind nach Aufforderung zu stellen Informationsveranstaltung - Leistungsansprüche SGB II Minderung des Leistungsanspruchs Sanktionen ( 31 ff SGB II) Minderung des ALG II-Anspruchs bei… - Verletzung der Integrationsbemühungen - Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit - Nichteinhaltung von Meldeterminen beim Arbeitsvermittler schärfere Regelungen im Personenkreis „U25“ Informationsveranstaltung - Leistungsansprüche SGB II Mitwirkungspflichten Mitwirkungspflichten und Folgen bei fehlender Mitwirkung der Antragsteller bzw. Leistungsbezieher muss – wie bei allen Sozialleistungen – bei der Feststellung des Anspruchs mitwirken, insbesondere… - persönliche Vorsprachen zur Klärung von Sachverhalten - Beibringung von Unterlagen bzw. Nachweisen fehlt es an der Mitwirkung und kann der Leistungsanspruch daher nicht ermittelt werden, so bleibt dem Leistungsträger nur die Versagung des Antrags bzw. die Entziehung der Leistungen Informationsveranstaltung - Leistungsansprüche SGB II Erstattungsforderungen Rückforderung zu Unrecht erbrachter Leistungen ( 50 SGB X) aufgrund der vielen Einflüsse, die sich von Monat zu Monat auf den Leistungsanspruch auswirken können, kommt es leider sehr häufig zu „Überzahlungen“ insbesondere kann dies der Fall sein bei… - unvollständige oder fehlerhafte Angaben (Datenabgleich nach 52 SGB II) - Hinzutritt von Einkommen - Änderungen in den Verhältnissen Informationsveranstaltung - Leistungsansprüche SGB II Weitere Informationen Zuständigkeit der Leistungs-Teams im Jobcenter Chemnitz Erstantragsbearbeitung 628 Heinrich-Lorenz-Str. 35 Personenkreis „U25“ in eigener BG 627 Elsasser Str. 7 BGs mit Einkommen aus Selbstständigkeit 629 Elsasser Str. 10 Informationsveranstaltung - Leistungsansprüche SGB II Weitere Informationen Zuständigkeit der Leistungs-Teams im Jobcenter Chemnitz Postleitzahlbereich „Süd“ 09123, 09125, 09127, 09128, 09130, 09224 Postleitzahlbereich „Nord“ 09111, 09112, 09113, 09114, 09131, 09228, 09247 Postleitzahlbereich „West“ 09116, 09117, 09119, 09120, 09122, 09126 621 (Name A – L) 622 (Name M – Z) Elsasser Str. 10 623 (Name A – L) 624 (Name M – Z) Heinrich-Lorenz-Str. 35 625 (Name A – L) 626 (Name M – Z) Heinrich-Lorenz-Str. 35 Informationsveranstaltung - Leistungsansprüche SGB II Weitere Informationen persönliche Vorsprachen ohne Termin immer in der Eingangszone der Heinrich-Lorenz-Str. 35 Ausnahme: Personenkreis „U25“ immer in der Eingangszone der Elsasser Str. 7 telefonische Anfragen immer über das Service Center in der Heinrich-Lorenz-Str. 35 Service-Nr.: 0371 / 567 3480 Fax-Nr.: 0371 / 567 3440 Informationsveranstaltung - Leistungsansprüche SGB II Weitere Informationen Internetauftritt: www.jobcenter-chemnitz.de Infos zum Bildungspaket auch unter www.chemnitz.de Öffnungszeiten Montag, Mittwoch, Donnerstag Dienstag Freitag 8:00 – 13:00 Uhr 8:00 – 18:00 Uhr 8:00 – 12:00 Uhr Informationsveranstaltung - Leistungsansprüche SGB II Herzlich Willkommen! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Informationsveranstaltung - Leistungsansprüche SGB II