160919 Schulung Grundlagen SGB II Broschüre
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160919 Schulung Grundlagen SGB II Broschüre
Module zur Grundlagenschulung Beginn September 2016 im Wissenschaftspark Gelsenkirchen Praxis Sachbearbeitung SGB II im Jobcenter für Berufsanfänger sowie Mitarbeiter/innen, die keine oder nur geringe praktische Vorkenntnisse im Leistungsrecht des SGB II haben Leistungssachbearbeiter/innen SGB II“ Inhalt HINWEISE ZUR SCHULUNGSMASSNAHME ..................................................................................... 2 SEMINARGEBÜHR......................................................................................................................... 3 12.09.2016 – PRAXIS DES LEISTUNGSANSPRUCHS.......................................................................... 4 19.09.2016 – LEISTUNGEN ZUR SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTS (ALG II UND SOZIALGELD) .... 4 26.09.2016 – PRAXIS DER BEDARFE FÜR UNTERKUNFT UND HEIZUNG........................................... 5 27.09.2016 – PRAXIS DES EINSATZES DES EINKOMMENS UND VERMÖGENS................................... 5 05.10.2016 – BESCHEIDE RECHTSSICHER ERLASSEN........................................................................ 6 06.10.2016 – PRAXIS DER ANTRAGSPRÜFUNG............................................................................... 6 ANMELDUNG ............................................................................................................................... 7 SCHULUNGEN „SOZIALRECHT JOBCENTER“ IM WIPA GELSENKIRCHEN............................................ 8 HINWEISE ZUR SCHULUNGSMASSNAHME Die Teilnehmer/innen werden durch anwendungsbezogene Veranstaltungen vor dem Hintergrund der beruflichen Tätigkeiten für die Aufgaben in der Praxis vorbereitet. Die Vermittlung der notwendigen Kenntnisse erfolgt unter Beachtung berufspraktischer Notwendigkeiten. ZIELGRUPPE Berufsanfänger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcentern, die bisher in anderen Aufgabenfeldern eingesetzt waren. Die Anzahl der Teilnehmer/innen je Modul ist auf 10 begrenzt. Bitte beachten Sie, dass für Mitarbeiter/innen, die bereits Berufserfahrung haben und diese vertiefen möchten die Qualifizierungsmaßnahme „Fachberater / Fachberaterin – Fachkraft SGB II“ zu empfehlen ist. Fordern Sie die Broschüre telefonisch unter 0209 167 1220 oder per E-Mail: heidi.pauls@ifv.de bei Frau Pauls an. AUFBAU DER GRUNDLAGENSCHULUNG Die Schulungsmaßnahme umfasst 6 Tagesveranstaltungen. In den Modulen werden jeweils in der Zeit von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr die notwendigen Grundkenntnisse durch fachliche Inputs, Seminargespräche sowie einer Vielzahl von Übungen und Fallbeispielen vermittelt. © Institut für Verwaltungswissenschaften gGmbH, Tel.: 0209/167-1220; Fax: 0209/167-1221; Mail: info@ifv.de, www.ifv.de 2 Leistungssachbearbeiter/innen SGB II“ SCHULUNGSMODULE Bei den Schulungsmodulen handelt es sich um Lerneinheiten, die im jeweiligen Teilgebiet mit einem Zuwachs an praktischer Kompetenz verbunden sind. Vermittelt werden die rechtlichen Regelungszusammenhänge, um im Einzelfall sicher beraten und entscheiden zu können. Zu jedem Teil werden umfangreiche Seminarunterlagen zur Verfügung gestellt, die auch in der Praxis als Hilfsmittel dienen. LEISTUNGSNACHWEISE Mittels Übungen und möglicher Abschlusstest weisen die Teilnehmer/innen die Beherrschung der Schulungsinhalte nach. REFERENTEN Die Referenten sind ausgesprochene Experten des jeweiligen Fachgebiets: Farchmin, Dirk Dipl. Verwaltungswirt, Abteilungsleitung Leistungsrecht Jobcenter und freiberuflicher Trainer Stehl, Alexander Leiter Rechtsstelle SGB II Widerspruch und Klage Jobcenter Grosse, Michael Dozent an der FHöV NRW und freiberuflicher Trainer, Mitautor „SGB II und SGB XII für Studium und Praxis“ ZERTIFIZIERUNG Bei erfolgreicher Absolvierung einzelner oder aller Module wird ein Zertifikat ausgestellt, das die Teilnahme bescheinigt. SEMINARGEBÜHR Der Teilnehmerbeitrag für die Schulung beläuft sich insgesamt für alle Module auf 998,00 €. Für die Teilnahme an einem Abschlusstest wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 € erhoben. Die Berechnung von Umsatzsteuer erfolgt mit Verweis auf § 4 Nr. 21a (bb) UStG nicht. Die Schulung wird bei einer Mindestanzahl von 6 Anmeldungen durchgeführt. Ausnahmsweise können bei Verhinderungen andere Referenten/innen eingesetzt werden. Können im Einzelfall Termine von Teilnehmer/innen nicht wahrgenommen werden, kann eine Teilnahme zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, soweit ein vergleichbares Seminar vom ifV angeboten wird. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, die zugleich die Rechnung ist. Überweisen Sie bitte vor Veranstaltungsbeginn die Seminargebühr auf unser Konto bei der Deutschen Bank Gelsenkirchen, BLZ: 42070062 / Konto-Nr. 110 208 600. Rücktritt: Bis vier Wochen vor Seminarbeginn stornieren wir Ihre Anmeldung gebührenfrei. Danach berechnen wir 50 v.H. der Seminargebühr. Sagen Sie nicht spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn ab, berechnen wir die volle Gebühr. Die Rücktrittsmeldung bedarf der Schriftform. Ausfall von Seminaren: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Seminare bei zu geringer Teilnehmerzahl oder Erkrankung des Referenten / der Referentin ausfallen oder verlegt werden können. Wenn möglich, wird ein Nachholtermin benannt bzw. bereits gezahlte Gebühren werden anteilig erstattet. Wir werden Sie so früh wie möglich informieren. © Institut für Verwaltungswissenschaften gGmbH, Tel.: 0209/167-1220; Fax: 0209/167-1221; Mail: info@ifv.de, www.ifv.de 3 Leistungssachbearbeiter/innen SGB II“ 4 12.09.2016 – PRAXIS DES LEISTUNGSANSPRUCHS Inhalte Einführung in die Grundschulung Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II • Anspruchsberechtigter Personenkreis (Alg II und Sozialgeld), • Abgrenzung der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II zu Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII, • Bedarfsgemeinschaft, • Ausschlusstatbestände für den Bezug von Alg II / Sozialgeld, • Ansprüche und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Referent Michael Grosse o Arbeitslosengeld II, o Sozialgeld und o sonstige Leistungen. 19.09.2016 – LEISTUNGEN ZUR SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTS (ALG II UND SOZIALGELD) Inhalte Ermittlung der Höhe der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II • Wiederholung / Vertiefung Personenkreis, • Leistungen der Sicherung des Lebensunterhalts o Arbeitslosengeld II, o Sozialgeld und sonstige Leistungen, • Ermittlung der Höhe des Regelbedarfs, • Ermittlung der Höhe möglicher Mehrbedarfe, • Ermittlung der Höhe sonstiger Leistungen und • Möglichkeit der Gewährung der Leistung als Darlehen. Referent Dirk Farchmin © Institut für Verwaltungswissenschaften gGmbH, Tel.: 0209/167-1220; Fax: 0209/167-1221; Mail: info@ifv.de, www.ifv.de Leistungssachbearbeiter/innen SGB II“ 5 26.09.2016 – PRAXIS DER BEDARFE FÜR UNTERKUNFT UND HEIZUNG Inhalte Die Berücksichtigung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung bei der Ermittlung der Höhe der Leistungen nach dem SGB II • Begriff der Unterkunft und tatsächliche Aufwendungen, • Bedarfe für Unterkunft bei selbst genutztem Hausgrundstück / selbst genutzter Eigentumswohnung, • Begriff der „Angemessenheit“ und Anforderungen an ein schlüssiges Referent Dirk Farchmin Konzept, • Verfahren bei unangemessenen Kosten (Kostensenkungsverfahren), • Sonstige Bedarfe für Unterkunft (Umzugskosten, Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkaution usw.), • Praxisfragen bei Mietschulden / Energieschulden sowie Grundlagen der Übernahme bzw. Ablehnung entsprechender Hilfegesuche. 27.09.2016 – PRAXIS DES EINSATZES DES EINKOMMENS UND VERMÖGENS Inhalte Der Einkommens- und Vermögenseinsatz nach dem SGB II • Grundsatz des Einsatzes der eigenen Kräfte und Mittel zur Beseitigung der Hilfebedürftigkeit sowie Abgrenzung von Einkommen und Vermögen, • Referent Dirk Farchmin Grundlagen Bedarfs- und Einsatzgemeinschaft sowie Abgrenzung zur Haushaltsgemeinschaft usw., • Praxisfragen zum privilegierten Einkommen, • Grundsätze der Einkommensbereinigung, • Grundzüge zum Vermögensbegriff und Vermögenseinsatz sowie zum geschützten Vermögen, Freibeträge / Absetzungsbeträge. © Institut für Verwaltungswissenschaften gGmbH, Tel.: 0209/167-1220; Fax: 0209/167-1221; Mail: info@ifv.de, www.ifv.de Leistungssachbearbeiter/innen SGB II“ 6 05.10.2016 – BESCHEIDE RECHTSSICHER ERLASSEN Inhalte Das Verwaltungsverfahren muss ordnungsgemäß durchgeführt werden und Entscheidungen sind Betroffenen schriftlich mitzuteilen. Hierbei handelt es sich um Verwaltungsakte, die hinsichtlich Inhalt und Form bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. • Aufklärung des Sachverhalts im Verwaltungsverfahren, • Abgrenzung öffentlich-rechtlicher Vertrag und Verwaltungsakt, • Merkmale des Verwaltungsaktes, • Bekanntgabe des Verwaltungsaktes, • Aufbau / Inhalt des Verwaltungsaktes (Tenor, Sachverhalt, rechtliche Referent Dirk Farchmin Würdigung, Rechtsbehelfsbelehrung), • Grundsätze „Bestimmtheit“ und „Begründetheit“, • Ermessensentscheidungen und Begründung, • Form- und Verfahrensfehler / Heilungsmöglichkeiten sowie • Formulierungshilfen / Bescheidstil. 06.10.2016 – PRAXIS DER ANTRAGSPRÜFUNG Inhalte Die Antragsannahme und die Prüfung von Ansprüchen nach dem SGB II (Alg II und Sozialgeld) • Grundsätze im Antragsverfahren (Antragsverfahren, Antragserfordernis, Leistungsbeginn usw.), • Nachrangigkeit der Leistungsgewährung; insbesondere im Hinblick auf vorrangige Leistungen und mögliche Ansprüche, • Prüfung und Beratung zu Tatbeständen, die den Leistungsbezug nach Referent Michael Grosse dem SGB II ausschließen, • Qualitätsstandards in der Antragsannahme, wie z. B. Prüfung eheähnliche Gemeinschaft, Prüfung der Vermögensverhältnisse, Prüfung von Kontoauszügen, Umgang mit Zweifeln an der Bedürftigkeit und Beweislast / Beweislastumkehr sowie • Grundlagen der Gesprächs- und Verhandlungsführung. © Institut für Verwaltungswissenschaften gGmbH, Tel.: 0209/167-1220; Fax: 0209/167-1221; Mail: info@ifv.de, www.ifv.de Leistungssachbearbeiter/innen SGB II“ ANMELDUNG Anschreiben: ifV, Wissenschaftspark, Munscheidstr. 14, 45886 Gelsenkirchen, Fax: unter der Ruf-Nr. E-Mail: telefonisch: unter der Ruf-Nr. 0209 167 1221 info@ifv.de oder 0209 1671220 erfolgen. Bei Rückfragen hilft Ihnen telefonisch Frau Pauls, Geschäftsstelle des ifV, gerne weiter. Anmeldebogen Grundlagenschulung: „Praxis Sachbearbeitung SGB II“ per Fax 0209 1671221 Behörde Name, Vorname Anschrift (Behörde) Telefon Telefax E-Mail (bitte unbedingt angeben) Anmeldung (verbindlich) Ort, Datum Unterschrift Stempel □ Wir sind an der Durchführung der Schulung als Inhouse-Veranstaltung interessiert. □ Wir sind an Seminaren Ihres Hauses interessiert und bitten um Informationen. □ Wir sind an einer Inhouse-Schulung interessiert und bitten um ein unverbindliches Angebot zum Thema: _________________________________________________ © Institut für Verwaltungswissenschaften gGmbH, Tel.: 0209/167-1220; Fax: 0209/167-1221; Mail: info@ifv.de, www.ifv.de 7 Leistungssachbearbeiter/innen SGB II“ SCHULUNGEN „SOZIALRECHT JOBCENTER“ IM WIPA GELSENKIRCHEN Thema Zielgruppe Termin Qualifizierung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jobcenter, die über Fachkenntnisse verfügen bzw. praktische Erfahrungen im SGB II-Bereich besitzen ab Jan. 2015 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jobcenter, um Kenntnisse zum Verfahrensrecht zu vertiefen Voraussichtlich ab 25.03.2015 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jobcenter, die Existenzgründer und Selbständige im Leistungsbezug beraten und betreuen Ankündigung Fachberater / Fachberaterin - „Fachkraft SGB II“ Ankündigung ab Jan. 2016 10 Schulungstage Qualifizierung Fachreferent / Fachreferentin in Sozial-, Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren SGB II Qualifizierung Fachkraft – Fachberater / Fachberaterin für Existenzgründer und Selbstständige im Leistungsbezug des SGB II 6 Schulungstage □ Wir sind an der Durchführung der Schulung __________________________________ als Inhouse-Veranstaltung interessiert. Unterbreiten Sie uns ein unverbindliches Angebot. □ Wir sind an Schulungsmaßnahmen Ihres Hauses interessiert und bitten um Informationen. □ Wir sind an einer sonstigen Inhouse-Schulung interessiert und bitten um ein unverbindliches Angebot zum Thema: _________________________________________________ Name, Vorname Anschrift (Behörde) Telefon / Fax E-Mail (bitte angeben) an ifV Fax 0209 167 1221 oder telefonische Anforderung von Informationen unter 0209 167 1220 © Institut für Verwaltungswissenschaften gGmbH, Tel.: 0209/167-1220; Fax: 0209/167-1221; Mail: info@ifv.de, www.ifv.de 8