Spar- und Bauverein Solingen eG - SBV

Transcription

Spar- und Bauverein Solingen eG - SBV
Spar- und Bauverein Solingen eG
Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft
_________________________________________________________________________________________
Leitfaden zur problemlosen Rückgabe der Wohnung
1.
Wohnung und Keller sind vollständig zu räumen und besenrein zu hinterlassen.
Mietergärten sind rückzubauen. Über Einzelfragen hierzu beraten wir Sie gern.
2.
In Ihrem Dauernutzungsvertrag sind Regelungen für die Durchführung von
Schönheitsreparaturen getroffen. In wenigen Ausnahmen ist dies nicht der Fall.
Dort genügt eine besenreineRückgabe der Wohnung.
3.
Ist – wie üblich – die Durchführung von Schönheitsreparaturen durch den Nutzer im
Vertrag vorgesehen, muss geprüft werden, ob die Arbeiten fällig sind oder nicht.
•
Sind im Dauernutzungsvertrag enthaltene Durchführungsfristen für
Schönheitsreparaturen (ca. drei, fünf oder sieben Jahre – je nach Räumlichkeit)
nicht beachtet worden, müssen diese Arbeiten fachgerecht nachgeholt werden, falls
nicht in Ausnahmefällen der Wohnungszustand überdurchschnittlich gut ist.
•
Sind die Schönheitsreparaturen fristgemäß durchgeführt worden und sind Fristen
zur Neuvornahme noch nicht fällig, so wird der Abnutzungsgrad bei der
Rücknahme der Wohnung beurteilt und ein anteiliger Betrag zur Durchführung
von Schönheitsreparaturen in Rechnung gestellt. Der zu entrichtende
Vergütungssatz wird individuell ermittelt in Relation zu einem in diesem Zeitraum
durchschnittlich zu erwartenden Abnutzungsgrad. (Etwaige Beschädigungen oder
unverhältnismäßige Abnutzungen an Wand- und Deckenflächen bzw. am
Holzwerk, die nicht einem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechen, werden
gesondert beurteilt.) Sollten Sie sich hier unsicher sein, vereinbaren Sie bitte mit
uns einen Termin (Vorabnahme). Wir beraten Sie dann gerne.
Alternativ bieten wir Ihnen jedoch an, die Wohnung tapetenfrei zurück zu geben.
Diese Lösung ist für Sie in der Regel günstiger als die Durchführung von
Renovierungsarbeiten oder die anteilige Bezahlung.
In diesem Fall ist die Tapete einschl. evtl. Untertapete rückstandslos zu entfernen.
Bitte beachten Sie hierbei, dass auch kleinste Tapetenreste zu beseitigen sind.
Hierzu ein Tipp, welcher die Arbeit erleichtert: Ritzen Sie die Tapeten mit einem
scharfen Messer o.ä. kreuz und quer ein und befeuchten Sie die Wände mit ein wenig
Wasser, dem ein paar Tropfen Spülmittel zugesetzt werden. Nach 10-20 Min. lassen
sich die Tapeten wesentlich leichter abziehen.
Bitte beachten: Vor Einweichen der Tapeten die Raumthermostate, elektrische
Schalter und Steckdosen wasserdicht abkleben, um Feuchtigkeitsschäden zu
vermeiden. Wasser auf Boden bitte aufwischen.
4.
Der Anstrich des Holzwerkes (Türen, Türrahmen und Fußleisten, evtl.
Wandschränke) ist in fachgerechtem Zustand zu hinterlassen. Auch hier greift je nach
vertraglichen Vereinbarungen die anteilige oder vollständige Berechnung wie unter
Punkt 3 beschrieben. Sie können den Anstrich des Holzwerkes selbstverständlich
auch selbst durchführen. Dann muss der Anstrich neuwertig sein, er darf weder
Stoßschäden oder abgeschabte Kanten aufweisen, noch darf er über die gesamte
Fläche oder in den Türfalzen vergilbt sein. Eine fachgerechte Ausführung ist die
Bedingung für die ordnungsgemäße Übergabe.
Bitte beachten Sie, dass das Holzwerk deckend gestrichen sein muss, es dürfen weder
„Läufer“ noch Farbschattierungen vorhanden sein. Ebenfalls sind grobkörniger
Anstrich, Staub- und Pinselhaareinschlüsse zu vermeiden. Beschläge und
Lüftungssiebe sowie Glasleisten und -scheiben dürfen nicht „bekleckert“ oder
überstrichen sein.
Dazu ein Hinweis: Die ordnungsgemäße Durchführung eines Holzwerkanstrichs ist
für einen Nichtfachmann außerordentlich schwierig. In den allermeisten Fällen
scheitert die Übergabe der Wohnung an nicht sachgemäß ausgeführtem Türanstrich.
Dies führt oft zu Streitigkeiten, die für beide Parteien unerfreulich und darüber hinaus
vermeidbar sind. Es ist daher sinnvoller, die notwendigen Arbeiten sofort durch eine
Fachfirma erledigen zu lassen,anstatt Geld für (oftmals teure) Farbe aufzuwenden und
den Anstrich in Eigenleistung durchzuführen, wenn dann bei der Abnahme eine nicht
fachgerechte Durchführung bemängelt wird. Hier entstünden Ihnen dann doch noch
die Kosten für eine fachgerechte Ausführung. Ferner beachten Sie bitte, dass die
Erneuerung des frischen Holzwerkanstrichs durch zusätzliche Schleifarbeiten noch
verteuert wird. Wir weisen daher nochmals darauf hin, dass es in den meisten Fällen
kostengünstiger ist, die Arbeiten durch eine Malerfirma erledigen zu lassen.
5.
Die Heizkörper sind, auch zwischen den Lamellen und Rippen, in sauberem Zustand
zu hinterlassen. Der Anstrich darf keine Schäden aufweisen. Guss- oder
Stahlheizkörper dürfen nur in weiß gestrichen werden. Es ist unbedingt darauf zu
achten, dass ausschließlich Heizkörperlack verwendet wird.
6.
Die mietereigenen Bodenbeläge sind vollständig zu entfernen. Auch vom Vormieter
übernommener Boden (auch evtl. darunterliegender alter Linoleumbelag) ist zu
beseitigen. Kleberreste und evtl. vorhandene Verfärbungen sind komplett zu
beseitigen.
7.
Laminat oder Parkettböden können möglicherweise zunächst in der Wohnung
verbleiben, wenn eine fachgerechte Verlegung gewährleistet ist und keine Schäden
vorhanden sind. Falls der neue Mieter an einer Übernahme nicht interessiert ist oder
innerhalb von 5 Monaten nach Mietende kein Nachmieter gefunden werden konnte,
müssen Sie jedoch mit der Aufforderung rechnen, die Einbauten zu entfernen. Zur
Beurteilung, ob ein sofortiger Rückbau der Beläge erforderlich ist, vereinbaren Sie
bitte rechtzeitig einen Termin (Vorabnahme) mit uns.
8.
Fliesen in Küche und Bad sowie alle Sanitärteile (Badewanne, Waschtisch, die
dazugehörenden Armaturen, Spülkasten, insbesondere der WC-Körper und der Sitz)
sind gründlich zu reinigen. Mietereigene Verfliesungen in Küche und Bad müssen
lediglich bei unfachgerechter Ausführung entfernt werden. Unfachgerecht z.B. sind
ungleichmäßige oder zu breite Verfugungen, unsaubere Abschlüsse an Kanten, Ecken,
Böden und Armaturenausschnitten sowie hohle Stellen.
9.
Die Rahmen der Kunststoff-Fenster sind, falls erforderlich, zu säubern. Evtl.
angebrachte Klebehaken sind einschl. Kleberest zu entfernen.
10.
Alle sonstigen von Ihnen mit oder ohne Genehmigung eingebauten Gegenstände sind
zu entfernen. Bitte beachten Sie, dass nach Demontage der jeweilige Untergrund so
herzurichten ist, dass der neue Mieter diesen ohne weitere Vorarbeiten nutzen kann.
Durch Rückbau auftretende Schäden an Wänden und Decken, Böden oder sonstigem
Vermietereigentum sind fachgerecht zu beseitigen. Übernahmen durch den neuen
Mieter bedürfen grundsätzlich der Genehmigung des Vermieters und sollten daher
nicht ohne Rücksprache mit uns erfolgen.
Einer Übernahme von Styroporverkleidungen an Wand und Decke sowie der so
genannten „Portastüren“ wird seitens der Genossenschaft grundsätzlich nicht
zugestimmt. Bei Entfernung von Styropordecken ist darauf zu achten, dass ein
rückstandsloses Beseitigen der Kleberreste und eine ordnungsgemäße Herrichtung der
Decken erfolgt.
Die Schlüssel sollten möglichst nur in der Wohnung im Rahmen der Wohnungsabnahme an
einen Beauftragten der Genossenschaft übergeben werden. Einen Termin hierfür
vereinbaren Sie bitte 14 Tage vor Vertragsende mit unserem „Reparatur-Service“ . Hier
werden Sie auch in allen noch offenen Fragen zur Wohnungsrückgabe beraten.
Und hier noch einige gesonderten Hinweise, die wir ebenfalls zu beachten bitten:
Wassergeldabrechnung nicht vergessen
Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit Ihrem Wassergeldkassierer in Verbindung, damit auch
hier keine Probleme entstehen. (Bedenken Sie, dass die Stadtwerke-Rechnungen zwei Monate
rückwirkend bezahlt werden.)
Abrechnung der Vorauszahlung für Betriebskosten-, Heizkostenumlage
Die Abrechnung erfolgt nach dem Abrechnungszeitraum. Sie werden hierüber automatisch
schriftlich benachrichtigt. Wir weisen darauf hin, dass anfallende Guthaben bei vorzeitiger
Wohnungsübergabe sowie Nebenkostenguthaben nicht automatisch überwiesen werden.
Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit unserer Mietenbuchhaltung in Verbindung
(Tel. 20 66-633/634)
Kabelmietvertrag
Sollte ein Kabelvertrag bestehen, endet dieser ebenfalls automatisch mit Vertragsende der
Wohnung.
Nur bei Sterbefällen zu berücksichtigen
Soweit ein Sterbefall vorliegen sollte, reichen Sie uns bitte die Sterbeurkunde bzw. den
Todesbrief herein, sofern dies noch nicht geschehen ist. Zur Auflösung der Mitgliedschaft ist
außerdem noch ein Erbschein vorzulegen.
Sollten Sie diesbezüglich noch Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an unseren KundenService, Telefon 20 66-410.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Spar-und Bauverein Solingen eG