Spar- und Bauverein Solingen eG - SBV
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Spar- und Bauverein Solingen eG Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft _________________________________________________________________________________________ Leitfaden zur problemlosen Rückgabe der Wohnung 1. Wohnung und Keller sind vollständig zu räumen und besenrein zu hinterlassen. Mietergärten sind rückzubauen. Über Einzelfragen hierzu beraten wir Sie gern. 2. In Ihrem Dauernutzungsvertrag sind Regelungen für die Durchführung von Schönheitsreparaturen getroffen. In wenigen Ausnahmen ist dies nicht der Fall. Dort genügt eine besenreineRückgabe der Wohnung. 3. Ist – wie üblich – die Durchführung von Schönheitsreparaturen durch den Nutzer im Vertrag vorgesehen, muss geprüft werden, ob die Arbeiten fällig sind oder nicht. • Sind im Dauernutzungsvertrag enthaltene Durchführungsfristen für Schönheitsreparaturen (ca. drei, fünf oder sieben Jahre – je nach Räumlichkeit) nicht beachtet worden, müssen diese Arbeiten fachgerecht nachgeholt werden, falls nicht in Ausnahmefällen der Wohnungszustand überdurchschnittlich gut ist. • Sind die Schönheitsreparaturen fristgemäß durchgeführt worden und sind Fristen zur Neuvornahme noch nicht fällig, so wird der Abnutzungsgrad bei der Rücknahme der Wohnung beurteilt und ein anteiliger Betrag zur Durchführung von Schönheitsreparaturen in Rechnung gestellt. Der zu entrichtende Vergütungssatz wird individuell ermittelt in Relation zu einem in diesem Zeitraum durchschnittlich zu erwartenden Abnutzungsgrad. (Etwaige Beschädigungen oder unverhältnismäßige Abnutzungen an Wand- und Deckenflächen bzw. am Holzwerk, die nicht einem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechen, werden gesondert beurteilt.) Sollten Sie sich hier unsicher sein, vereinbaren Sie bitte mit uns einen Termin (Vorabnahme). Wir beraten Sie dann gerne. Alternativ bieten wir Ihnen jedoch an, die Wohnung tapetenfrei zurück zu geben. Diese Lösung ist für Sie in der Regel günstiger als die Durchführung von Renovierungsarbeiten oder die anteilige Bezahlung. In diesem Fall ist die Tapete einschl. evtl. Untertapete rückstandslos zu entfernen. Bitte beachten Sie hierbei, dass auch kleinste Tapetenreste zu beseitigen sind. Hierzu ein Tipp, welcher die Arbeit erleichtert: Ritzen Sie die Tapeten mit einem scharfen Messer o.ä. kreuz und quer ein und befeuchten Sie die Wände mit ein wenig Wasser, dem ein paar Tropfen Spülmittel zugesetzt werden. Nach 10-20 Min. lassen sich die Tapeten wesentlich leichter abziehen. Bitte beachten: Vor Einweichen der Tapeten die Raumthermostate, elektrische Schalter und Steckdosen wasserdicht abkleben, um Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden. Wasser auf Boden bitte aufwischen. 4. Der Anstrich des Holzwerkes (Türen, Türrahmen und Fußleisten, evtl. Wandschränke) ist in fachgerechtem Zustand zu hinterlassen. Auch hier greift je nach vertraglichen Vereinbarungen die anteilige oder vollständige Berechnung wie unter Punkt 3 beschrieben. Sie können den Anstrich des Holzwerkes selbstverständlich auch selbst durchführen. Dann muss der Anstrich neuwertig sein, er darf weder Stoßschäden oder abgeschabte Kanten aufweisen, noch darf er über die gesamte Fläche oder in den Türfalzen vergilbt sein. Eine fachgerechte Ausführung ist die Bedingung für die ordnungsgemäße Übergabe. Bitte beachten Sie, dass das Holzwerk deckend gestrichen sein muss, es dürfen weder „Läufer“ noch Farbschattierungen vorhanden sein. Ebenfalls sind grobkörniger Anstrich, Staub- und Pinselhaareinschlüsse zu vermeiden. Beschläge und Lüftungssiebe sowie Glasleisten und -scheiben dürfen nicht „bekleckert“ oder überstrichen sein. Dazu ein Hinweis: Die ordnungsgemäße Durchführung eines Holzwerkanstrichs ist für einen Nichtfachmann außerordentlich schwierig. In den allermeisten Fällen scheitert die Übergabe der Wohnung an nicht sachgemäß ausgeführtem Türanstrich. Dies führt oft zu Streitigkeiten, die für beide Parteien unerfreulich und darüber hinaus vermeidbar sind. Es ist daher sinnvoller, die notwendigen Arbeiten sofort durch eine Fachfirma erledigen zu lassen,anstatt Geld für (oftmals teure) Farbe aufzuwenden und den Anstrich in Eigenleistung durchzuführen, wenn dann bei der Abnahme eine nicht fachgerechte Durchführung bemängelt wird. Hier entstünden Ihnen dann doch noch die Kosten für eine fachgerechte Ausführung. Ferner beachten Sie bitte, dass die Erneuerung des frischen Holzwerkanstrichs durch zusätzliche Schleifarbeiten noch verteuert wird. Wir weisen daher nochmals darauf hin, dass es in den meisten Fällen kostengünstiger ist, die Arbeiten durch eine Malerfirma erledigen zu lassen. 5. Die Heizkörper sind, auch zwischen den Lamellen und Rippen, in sauberem Zustand zu hinterlassen. Der Anstrich darf keine Schäden aufweisen. Guss- oder Stahlheizkörper dürfen nur in weiß gestrichen werden. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass ausschließlich Heizkörperlack verwendet wird. 6. Die mietereigenen Bodenbeläge sind vollständig zu entfernen. Auch vom Vormieter übernommener Boden (auch evtl. darunterliegender alter Linoleumbelag) ist zu beseitigen. Kleberreste und evtl. vorhandene Verfärbungen sind komplett zu beseitigen. 7. Laminat oder Parkettböden können möglicherweise zunächst in der Wohnung verbleiben, wenn eine fachgerechte Verlegung gewährleistet ist und keine Schäden vorhanden sind. Falls der neue Mieter an einer Übernahme nicht interessiert ist oder innerhalb von 5 Monaten nach Mietende kein Nachmieter gefunden werden konnte, müssen Sie jedoch mit der Aufforderung rechnen, die Einbauten zu entfernen. Zur Beurteilung, ob ein sofortiger Rückbau der Beläge erforderlich ist, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig einen Termin (Vorabnahme) mit uns. 8. Fliesen in Küche und Bad sowie alle Sanitärteile (Badewanne, Waschtisch, die dazugehörenden Armaturen, Spülkasten, insbesondere der WC-Körper und der Sitz) sind gründlich zu reinigen. Mietereigene Verfliesungen in Küche und Bad müssen lediglich bei unfachgerechter Ausführung entfernt werden. Unfachgerecht z.B. sind ungleichmäßige oder zu breite Verfugungen, unsaubere Abschlüsse an Kanten, Ecken, Böden und Armaturenausschnitten sowie hohle Stellen. 9. Die Rahmen der Kunststoff-Fenster sind, falls erforderlich, zu säubern. Evtl. angebrachte Klebehaken sind einschl. Kleberest zu entfernen. 10. Alle sonstigen von Ihnen mit oder ohne Genehmigung eingebauten Gegenstände sind zu entfernen. Bitte beachten Sie, dass nach Demontage der jeweilige Untergrund so herzurichten ist, dass der neue Mieter diesen ohne weitere Vorarbeiten nutzen kann. Durch Rückbau auftretende Schäden an Wänden und Decken, Böden oder sonstigem Vermietereigentum sind fachgerecht zu beseitigen. Übernahmen durch den neuen Mieter bedürfen grundsätzlich der Genehmigung des Vermieters und sollten daher nicht ohne Rücksprache mit uns erfolgen. Einer Übernahme von Styroporverkleidungen an Wand und Decke sowie der so genannten „Portastüren“ wird seitens der Genossenschaft grundsätzlich nicht zugestimmt. Bei Entfernung von Styropordecken ist darauf zu achten, dass ein rückstandsloses Beseitigen der Kleberreste und eine ordnungsgemäße Herrichtung der Decken erfolgt. Die Schlüssel sollten möglichst nur in der Wohnung im Rahmen der Wohnungsabnahme an einen Beauftragten der Genossenschaft übergeben werden. Einen Termin hierfür vereinbaren Sie bitte 14 Tage vor Vertragsende mit unserem „Reparatur-Service“ . Hier werden Sie auch in allen noch offenen Fragen zur Wohnungsrückgabe beraten. Und hier noch einige gesonderten Hinweise, die wir ebenfalls zu beachten bitten: Wassergeldabrechnung nicht vergessen Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit Ihrem Wassergeldkassierer in Verbindung, damit auch hier keine Probleme entstehen. (Bedenken Sie, dass die Stadtwerke-Rechnungen zwei Monate rückwirkend bezahlt werden.) Abrechnung der Vorauszahlung für Betriebskosten-, Heizkostenumlage Die Abrechnung erfolgt nach dem Abrechnungszeitraum. Sie werden hierüber automatisch schriftlich benachrichtigt. Wir weisen darauf hin, dass anfallende Guthaben bei vorzeitiger Wohnungsübergabe sowie Nebenkostenguthaben nicht automatisch überwiesen werden. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit unserer Mietenbuchhaltung in Verbindung (Tel. 20 66-633/634) Kabelmietvertrag Sollte ein Kabelvertrag bestehen, endet dieser ebenfalls automatisch mit Vertragsende der Wohnung. Nur bei Sterbefällen zu berücksichtigen Soweit ein Sterbefall vorliegen sollte, reichen Sie uns bitte die Sterbeurkunde bzw. den Todesbrief herein, sofern dies noch nicht geschehen ist. Zur Auflösung der Mitgliedschaft ist außerdem noch ein Erbschein vorzulegen. Sollten Sie diesbezüglich noch Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an unseren KundenService, Telefon 20 66-410. Mit freundlichen Grüßen Ihre Spar-und Bauverein Solingen eG