Der Freie Berater - Michael Sielmon Mediengestaltung

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Der Freie Berater - Michael Sielmon Mediengestaltung
DER FREIE BERATER
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30.12.2004
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INFORMATION STATT DESINFORMATION
DER FREIE BERATER
Nr. 1
I. Quartal 2005
www.derfreieberater.de
UNABHÄNGIGE FINANZZEITSCHRIFT
FÜR
Deutschland: 2,50 Euro
JEDERMANN
5. Jahrgang
WAHR
HEIT!
KLARH
EIT!!
EHRLI
CHKEI
T!!!
Alle Jahre wieder
Wichtige Änderungen für 2005
Lebensversicherung - im
Jahre 2005
Warum sich die Fondspolice noch
lohnt
Psychogramm der Opfer
Was Kapitalanlageopfer gemeinsam
haben
Die Karten werden neu gemischt
Neues Denken braucht das Land
ALTERSVORSORGE
2005
WELCHE ANLAGEPRODUKTE
SIND DIE BESTEN
HARTZ IV
SICHERN SIE IHRE
ERSPARNISSE
DIE BANKEN
VERDIENEN IMMER
- DOCH NICHT
IMMER ZU RECHT
DER FREIE BERATER
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Termin mit einem freien Berater vereinbart?
Zeitlose Kapitalanlagestrategie befolgt?
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EDITORIAL
Es ist angerichtet
L
iebe Leserinnen und Leser,
Andreas Müller-Alwart
Chefredakteur
sicherlich haben Sie auch schon gehört, dass einem unter bestimmten Umständen das mühsam Ersparte auf einmal nicht mehr ganz gehört. Das ist doch eigentlich unerhört, oder?
Nehmen Sie Hartz IV zum Beispiel: Also anstatt wie der Nachbar das Geld im Hawaii-Urlaub
und Sportverein auszugeben, haben Sie aus Ihrem versteuerten Nettogehalt ein Vermögen
für Ihre Altersvorsorge erspart - Ihr Nachbar hat nichts, es gehören ihm weder Hawaii noch
der Sportverein. Nichts! Wird er arbeitslos, kann der Staat nichts holen. Ihnen aber gehört ein
Sparvermögen und das wird Ihnen nun teilweise weggenommen. Überlegen Sie mal die Konsequenzen für die Touristikbranche. Jeder, der von Arbeitslosigkeit bedroht ist, wird seinen Resturlaub mit einer Weltreise verbinden: Weg mit dem Geld und stattdessen Urlaubserinnerungen
ansammeln. Mein Tipp: Investieren Sie in die Touristikbranche. Aber nein - dann vermehrt sich
ja wieder Ihr Vermögen... Sie dürfen halt nicht arbeitslos werden. Früh sterben dürfen Sie auch
nicht, weil sonst z.B. bei der Rürup-Rente Ihre mühsam ersparten Rentenzahlungen ganz verfallen. Da die Rürup-Rente weder verschenkt werden darf noch vererbbar ist, spart der
Anleger Erbschafts- und Schenkungssteuer. Außerdem ist das mit der Rendite bei der RürupRente eine todsichere Sache: Sie ist umso höher, desto länger Sie leben, so dass dies eine
Kapitalanlageform ist, bei der Sie die Rendite selbst beeinflussen können...
Während Hartz IV in der Ansparphase an den Altersvermögen knabbert, die Erbschaftsund Schenkungssteuer sich an Vermögensüberträgen in jeder Lebensphase labt, das Alterseinkünftegesetz in der Rentenphase an den Rentenzahlungen nascht, wird bei der Rürup-Rente das Vermögen beim Leichenschmaus in einem Stück hinuntergeschlungen. Es ist angerichtet! Diese Speisefolge wird noch durch die Abschaffung des Bankgeheimnisses ab April diesen
Jahres gekrönt. Wenn Sie nun meinen, dass Sie eine Lücke gefunden hätten, um diese Speisekarte - angefüllt mit Kontrolle und Teilenteignung - zu umgehen, so beachten Sie bitte erst
noch das Dessert: Erstmalig wurde dieses Jahr ein Gesetz mit voller Rückwirkung geändert,
gerade aus dem Grunde, um ein solches Schlupfloch zu stopfen. Da läuft einem doch das Wasser im Munde zusammen! Bestandsschutz? Vertrauensschutz? Das war gestern… Wenn der
Trend anhält, werden typisch deutsche Gerichte wie "soziale Marktwirtschaft" und "Demokratie" bald nicht mehr auf den Speisekarten zu finden sein. Vielleicht sollten Sie wieder einmal
öfter nach diesen politischen Leckereien fragen? Sie erinnern sich doch noch? Wie war das
noch mit dem Angebot und der Nachfrage?
In diesem Sinne wünscht Ihnen die Redaktion guten Appetit und ein erfolgreiches, gesundes Jahr 2005!
Ihr Andreas Müller-Alwart
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INHALT
Rubriken
Editorial ................................................... 3
Impressum ............................................ 85
Inhalt ....................................................... 4
Verein
Was ist ein Freier Berater? .................... 50
Vereinsdienstleistungen ........................ 56
Wichtige Vereinsmitteilungen ................. 53
Abonnement .......................................... 57
Geschmacklos oder nicht ...................... 54
Markt
Psychogramm der Opfer ......................... 6
Geldmaschine “UPR” ............................. 62
Bestattung von Familienangehörigen ...... 8
Alle Jahre wieder ................................... 66
Wiederholungstäter ohne Reue ............. 10
Die Werbung mit den transparenten
Kosten einer Fondspolice ...................... 70
Die Karten werden neu gemischt .......... 14
Unerlaubte Bankgeschäfte .................... 76
Produkte
Lukrativität einer Fondsgebundenen
Lebensversicherung im Jahre 2005 ..... 28
Wie eine goldene Provisionskuh ........... 78
Hartz IV ................................................. 46
Ulla und der Wolf ................................... 81
Bauen ist günstiger als Mieten, ............. 58
Widerstand gegen die
Sozialversicherungspflicht .................... 82
Welche Anlageprodukte
sind die besten? .................................... 32
Tonnagesteuerfonds ............................. 40
Neuer Markt - neue Chance .................. 42
Private Equity ........................................ 34
Gewerbeimmobilien als dritte Säule der
"Privaten Altersversorgung" ................. 38
Serie
Grauer Kapitalmarkt .............................. 84
Finanzschule ......................................... 92
Diverses im Kapitalmarkt ...................... 86
Interessante Urteile .............................. 94
Produkte, die die Welt nicht braucht ...... 88
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INHALT
Die Karten werden
neu gemischt
Altersvorsorge 2005 die besten Produkte
Banken verdienen immer doch nicht immer zu Recht
Kein Opfer ist schwieriger zu erbringen
als das Loslassen von alten Gedankenmustern. Doch wenn wir es versäumen,
der Wahrheit in´s Gesicht zu sehen, wird
der Preis, den wir dafür zu bezahlen haben, sehr hoch sein.
Anleger stellen allzu gern die Frage nach
den besten Anlageprodukten. Doch gibt
es hier überhaupt eine passende Antwort oder kann man als Berater nur richtungsweisend zur Seite stehen?
Banken berechnen für die verschiedensten Dienstleistungen diverse Gebühren.
Doch die Frage ist, ob diese berechtigt
sind bzw. eine rechtliche Grundlage
haben. Die Antwort lesen Sie hier.
Seite 14
Seite 32
Seite 94
Hartz IV - Sichern Sie Ihre Ersparnisse
Skrupellos, offensichtlich getrieben von notorischer Geldnot, vergreift sich der Staat unter
dem Deckmantel einiger sinnvoller Aspekte von Hartz IV an den Altersvorsorge-Ersparnissen
betroffener Langzeitarbeitsloser. Vielen erscheint es so, als mache Altersvorsorge keinen
Sinn mehr, aber diese Schlußfolgerung ist falsch. Richtig ist: Bei der Vorsorge die Richtlinien
Seite 46
beachten und auf die richtigen Produkte setzen!
Alle Jahre wieder
Auch zum Jahreswechsel 2005 gibt es zahlreiche Änderungen in der Sozialversicherung, dem Steuerrecht und anderen Gesetzen. Der Freie Berater stellt hier einige für
viele Leser relevante Änderungen vor.
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MARKT
Psychogramm der Opfer
von Dr. Thomas Schulte
Der Verbraucherschutzanwalt hat in der täglichen Praxis immer wieder mit Opfern
von Kapitalanlagemodellen zu tun. Gibt es Gemeinsamkeiten zwischen den
Opfern?
V
erzweifelte Opfer von Kapitalanlagen wenden sich immer wieder an Rechtsanwälte,
die den eingetretenen hohen Vermögensschaden
wieder heilen helfen sollen.
Die Lebenssachverhalte gleichen sich; Opfertypen lassen sich in Kategorien einteilen:
Gier nebst Fahrlässigkeit ist in höheren Kreisen der Hauptgrund, warum gutsituierte Kreise
Opfer werden. Der höhere Manager lässt gerne
auch das Denken delegieren und möchte in der
Gier glauben, dass die vorgestellten Kapitalanlagemodelle so funktionieren können. Für die Manager gelten bekanntlich die Naturgesetze nicht.
Personen dieser Art fallen häufig auf unrealistische Finanzierungen, Bankenwechsel und Termingeschäfte herein. Erhöht wird der Schaden,
wenn neben Gier und Fahrlässigkeit das Opfer
sich selbst nicht zuzugeben vermag, dass es das
gesamte phantastische Geldvermehrungsmodell
nicht versteht. Beliebt sind Fremdworte Private
Equity, Churning, Break even. Niemand mag sich
eingestehen, dass dieses nicht verstanden wird.
Misserfolg gibt es in diesen Kreisen nicht, das
Opfer leugnet daher bis zuletzt, dass überhaupt
ein Schaden eingetreten ist.
Opfer werden natürlich auch andere Randgruppen, intellektuell minderbegabte Personen
oder ältere Menschen, die möglicherweise an Demenz leiden. Diese Opfergruppe hat in der Regel
wirtschaftlich geringe Schäden, die allerdings für
die Opfer wesentlich bedeutsamer sind, als die
Verfehlungen der Managerkreise. Typisch für diese Gruppe der Finanzanalphabeten: "Ich habe
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Der Freie Berater
Ausgabe I 2005
dem netten Herrn" vertraut. Diese Opfer sind
häufig nicht in der Lage, dem Anwalt den Sachverhalt zu schildern. Typische Opfer dieser Art
werden von Kriminellen zu Kriminellen gereicht
und oft in die wirtschaftliche Not getrieben. Vertrauen wird hier erschlichen durch gleiche politische, religiöse und sprachliche Orientierung (z.B.
unter Aussiedlern).
Sexuell attraktive Betrüger haben bessere
Chancen; es macht einfach Laune sich von einem
charmanten Berater ausnehmen zu lassen. Die
Eitelkeit der Opfer wird so genutzt, zugleich das
Verkaufserlebnis eines Kapitalanlagevertragsabschlusses. Geldanlage aus Langeweile! Die
menschliche Gier, der Wunsch auch einmal zu siegen, die Dummheit des Opfers und auch der
Wunsch, eine tolle Chance nicht zu verpassen,
kommen hinzu. Ganz geschickte Betrüger nutzen
die Gier des Menschen und die Freude an den
kleinen Grenzverletzungen des Alltags. Der angeborene Überlebenstrieb des Opfers verführt zu
dem Verhalten, eine mögliche Maximierung der
eigenen Vorteile zu suchen. Manche Betrüger haben sehr feine Antennen für Personen, bei denen
der Überlebenstrieb in Gier übersteigert ist. So
wird das Opfer zum Mittäter gemacht. Typische
Fallgruppen hier: Übertriebene Gier, Schwarzgeld-Anlagen und Provisionsrückflüsse an das
Opfer und so weiter. Im Falle der Entdeckung verbleibt dem Opfer Scham und ein geringes Interesse an Sachaufklärung.
Es bleibt dabei: Der Mensch ist des Menschen
Wolf.
DER FREIE BERATER
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MARKT
Die Bestattung von Familienangehörigen
- eine Frage des Charakters
oder des Geldbeutels?
von Daniel Shahin
Im Zuge der Gesundheitsreform wurde das Sterbegeld zum 1.1.2004 ersatzlos
gestrichen. Mit diesem Argument versuchen Versicherer ihre Sterbegeldpolicen zu
verkaufen, denn mit der psychischen Belastung für die Hinterbliebenen gehe seitdem eine materielle einher. Die Argumentation der Versicherer ist lächerlich, doch
die Thematik an sich eine ernsthafte. Lesen Sie deshalb - solange Sie leben - über
die Notwendigkeit der eigenen Bestattungsvorsorge.
D
ie Kosten für eine würdige Bestattung betragen in Deutschland mindestens 5.000 Euro
und sind, im Gegensatz zu früher, nun reine
Privatsache. Bis Ende 2003 bestand der Anspruch auf Sterbegeld, wenn der Verstorbene am
01.01.1989 bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert war.
Werbung der Versicherer
Die Höhe des Sterbegeldes betrug für Hauptversicherte 525 Euro, für mitversicherte Familienangehörige 262,50 Euro. Angesichts der Bestattungskosten war das zwar nur ein Tropfen auf
den heißen Stein, doch jetzt gibt es gar kein Sterbegeld mehr. Mit genau dieser Argumentation
versuchen die Versicherer Kunden zu werben.
Doch ist der Unterschied in Wahrheit kaum spürbar und das Problem eigentlich ein ganz anderes.
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Der Freie Berater
Ausgabe I 2005
Die Realität
Fragt man die Bestattungsunternehmer im Lande, hört man immer dieselben Aussagen. Die Hinterbliebenen sind an einer kostengünstigen, wenn
nicht sogar der kostengünstigsten Bestattung interessiert. In den allermeisten Fällen wollen Hinterbliebene für den letzten "Weg unter die Erde"
nicht viel aufbringen. Und so wird es auch in den
allermeisten Bestattungsfällen eine eher sehr erbärmliche, statt aufwendige und ehrenvolle "letzte Würdigung".
Nun kann man streiten, ob dies am knappen
Geldbeutel oder eher am Geiz der Familienangehörigen liegt. Glaubt man den Bestattungsunternehmen, ist das letztere vielmehr der Fall. Und
deshalb ist es eine Frage des Charakters, wie
Hinterbliebene ihre Familienangehörigen "unter
die Erde bringen". Und dass es mit dem Charakter
nicht so weit her ist, dürfte allgemein bekannt
sein. "Er ist ja eh tot - also was soll das alles, das
hätte er sowieso nicht gewollt", usw., so ist wohl
die Denkweise geiziger, charakterloser Hinterbliebener.
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MARKT
Falsche Hoffnung
Finanzielle Lösungen
Es ist also falsch zu glauben, wenn man den Hinterbliebenen ausreichend Kapital hinterließe,
würden diese einen würdevoll bestatten lassen.
Das Kapital allein ist es nämlich nicht. Haben die
Hinterbliebenen erst einmal das Kapital in ihrer
Gewalt, stellt sich die Frage, ob es dann auch
noch pietätvoll eingesetzt wird.
Wer das Kapital nicht in voller Höhe besitzt bzw.
abzweigen kann, hat die Möglichkeit, bei den Versicherungsgesellschaften des Landes so genannte Sterbegeldtarife abzuschließen. Hier wird eine
Versicherungssumme festgesetzt, die bei Tod in
jedem Fall zur Auszahlung kommt. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind in diesem Bereich sehr
variabel. Auch wenn diese, auf Basis der üblichen
Kapitallebensversicherungstarife basierenden
Produkte, nicht die große Rendite bieten, so geht
es hier vielmehr um das Ergebnis, das erreicht
werden will.
Wer das Kapital anderweitig abzweigen kann,
muss selbstverständlich keine speziellen Verträge hierfür zeichnen.
Die Lösung
Wer ein würdiges Begräbnis haben will, muss deshalb selbst vorsorgen. So kann man erstens
durch private Absicherung seinen Hinterbliebenen finanzielle Risiken und Aufwendungen
ersparen. Immerhin ist es ein schrecklicher Gedanke, wenn man seinen Hinterbliebenen durch
den eigenen "Abgang" zusätzlich Kosten verursacht. Und zweitens noch zu Lebzeiten die Bestattung selbst organisieren und bestimmen,
auch wenn der Gedanke für den einen oder anderen anfänglich nicht ganz angenehm ist. Wir müssen alle sterben, früher oder später, daran kommt
keiner von uns vorbei. Und deshalb sollten wir
uns auch alle selbst um unsere Bestattung von A
bis Z kümmern. So entscheiden nicht Dritte über
die Art und Weise unseres letzten großen Auftritts.
Der Weg zum Bestatter
Betreffende Personen sollten frühzeitig zu einem
Bestattungsinstitut gehen und alles zu Lebzeiten
selbst in die Wege leiten. Sie könnten schon heute
über ein Notar-Anderkonto die Zahlung Ihrer
eigenen Bestattung sichern und den Ablauf von A
bis Z selbst mit einem Bestatter Ihrer Wahl
abstimmen. Nur so haben Sie wirklich sichergestellt, wie die eigene Bestattung vonstatten geht.
Und nur so kann kein Dritter aufgrund anderer
Interessen Ihre Bestattung zu einem würdelosen
Ereignis werden lassen.
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MARKT
Wiederholungstäter ohne Reue
- ein Bankenskandal auf schleichenden Füßen
von Andreas Müller-Alwart
Auf breiter Front weigern sich die Banken und Sparkassen, ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: XI R
140/03) umzusetzen, in dem die Richter unsinnige Zinsklauseln in Sparverträgen rügten. Inzwischen ist klar:
Es geht um Millionen von zu Unrecht einbehaltenen Euro, es geht um eine breite Verweigerungsfront gegen
die Umsetzung geltenden Rechts und es geht um fehlende Bereitschaft, einen entstandenen Millionenschaden
wieder gut zu machen.
“D
ie Bank zahlt Ihnen den Urlaub auf den
Malediven" hatte Der Freie Berater in
Ausgabe Nr. III/04 berichtet und natürlich
wollten Hunderte von Lesern wissen, ob auch
ihre Sparanlagen nicht korrekt verzinst worden
seien und ob sie Geld zurückerhalten könnten. Inzwischen wird die Dimension dieser weit verbreiteten falschen Zinsberechnungen deutlich. Mehr
als 480 Sparverträge hat allein die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen überprüft, erklärte
Frau Kirsten Liske von der Zentrale unserer Redaktion, "rund 70 Prozent der geprüften Verträge" führten zu einem nachträglichen Zinsanspruch. "Zwischen 100 und 13.000 Euro" sind in
den einzelnen Fällen zuviel einbehalten worden.
480 Verträge geprüft - 800.000 Euro
Nach Prüfung der 480 Verträge ergibt sich eine
gesamte Rückerstattungssumme von 800.000
Euro und dies ist natürlich nur die Spitze eines
gewaltigen Eisberges, denn die Anzahl der betroffenen Sparverträge mit variablem Zins bzw.
Zins-Fehlberechnungen dürfte im hundertfachen
Bereich liegen. Würden alle Sparer ihre berechtigten Forderungen bei den Banken geltend machen, so kämen auf die Banken Forderungen im
oberen zweistelligen Millionenbereich zu. Da kann
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Der Freie Berater
Ausgabe I 2005
man es den betroffenen Sparkassen und Banken
nicht völlig verdenken, dass sie das Problem auszusitzen versuchen.
Friede, Freude, Eierkuchen…
Anstelle eines Urlaubs auf den Malediven folgt
nun der Gang zum Gericht, denn die Banken quasi die verurteilten Täter in dieser Verbraucherstory - denken in der Regel gar nicht daran,
freiwillig den zu Unrecht überhöhten Zins wieder
auszubezahlen. Man spekuliert zum einen darauf,
dass viele ihre Sparverträge nicht überprüfen
lassen - trotz Berichten in allen relevanten Medien - geht diese Spekulation wohl leider auf: Der
gewöhnliche Bankkunde liebt scheinbar den
Frieden mit der Hausbank so sehr, dass er sich
fast alles gefallen lässt. "Ich will da keinen Ärger",
meint eine Bankkundin im Gespräch beinahe repräsentativ. Ob sie denn da einen Kredit laufen
habe? "Nein, nein - das ist es nicht, aber ich muss
doch fast jede Woche zur Bank und da will man
nicht so ein komisches Gefühl haben…" Also lieber Friede auf Erden und das Unrecht weiter erdulden, damit die Begrüßung in der Filiale so
freundlich wie immer ist? Die Kundin schweigt hilflos lächelnd.
Eine weitere Spekulation der Banken zielt ver-
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MARKT
mutlich darauf ab, dass für Verträge die
Klagefristen ablaufen. Verträge, die vor dem 01.
April 1977 abgeschlossen wurden, sind davon
nicht betroffen, aber bei Verträgen vor dem 01.
Januar 2002 muss wohl geklagt werden, um die
Frist nicht zu versäumen.
Wie eine schleichende Ölpest
Ein anderer Kunde einer Bank erklärt uns: "Ich
werde schon aus Prinzip gegen die Bank klagen.
Wissen Sie - es macht für mich keinen
Unterschied, ob viele Kunden um relativ wenige
Spargelder gebracht werden oder ob ein paar
Großkunden einige Millionen berechtigter
Forderungen nicht zurückerhalten. Die Banken
verhalten sich wie Schiffskapitäne, die meinen,
dass man ihnen auf hoher See nicht nachweisen
kann, wenn sie immer eine kleine Menge verschmutztes Maschinenöl ablaufen lassen. Man
meint wohl, dass nur eine große Ölpest die
Menschen aufschreckt und man die schleichenden Ferkeleien unter den Tisch kehren kann. Aber
nicht mit mir!"
Wiederholungstäter ohne Reue
Doch bislang schrecken einen Großteil der
Banken solche "Prinzipienreiter" nicht. Man hofft
offensichtlich auf die träge Masse und ignoriert
das BGH-Urteil nicht nur bei der ZinsRückerstattung aus den Altverträgen, sondern
auch bei den Neuverträgen. Die Zinsanpassung
ist immer noch einseitig ausgerichtet, also zu
Lasten des Kunden. Seit Februar 2004, seit fast
einem Jahr, erhalten die Sparer überwiegend nicht
ihr Recht. Ist ein BGH-Urteil für Banken und
Sparkassen irrelevant? Auch nach dem BGHUrteil werden Neuverträge völlig unverändert
abgeschlossen. Immer noch gibt es Verträge mit
den vom Bundesgerichtshof als unzulässig
erklärten Zinsklauseln. Dem Rechtsfrieden wäre
es dienlich, wenn die Banken und Sparkassen
sich freiwillig und auf breiter Front dem Urteil des
höchsten deutschen Gerichts folgen würden. Das
Gegenteil ist offenbar der Fall.
Erste Unterlassungserklärungen
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
hatte damit begonnen, zahlreiche Banken abzumahnen und hatte dazu aufgefordert, die neuen
Zinsklauseln in die Verträge aufzunehmen. Die
Postbank war die Erste, die sich wenigstens ein-
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SZF
5GKVG
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Wiederholungstäter ohne Reue
sichtig zeigte und erklärte, dass man das geltende Recht umgehend umsetzen werde. "Die Dortmunder Volksbank, (Kreis-) Sparkassen und die
PSD Bank haben die Unterlassungserklärung
abgegeben", laut Frau Kirsten Liske von der Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen.
"Das finde ich frech"
Wenn Bankkunden nach der Zinsanpassung bei
ihren Sparverträgen fragen, so reagieren die
Banken auffallend träge. Schleichenden Fußes
hofft man, sich über ablaufende Fristen in die Verjährungen zu retten: "Für Ansprüche aus dem
Jahr 2000 räumte die Commerzbank ein: Die
Zinsansprüche aus dieser Zeit sehe das Haus
nach geltendem Recht verjährt. Dennoch will ihr
die Bank nach einer Neuberechnung für jeden der
vier Sparverträge zusätzliche Zinsen in Höhe von
rund 200 Euro gutschreiben", berichten die
Kieler Nachrichten und die betroffene Kundin
kommentierte diesen Vorschlag der Commerzbank mit: "Das finde ich frech". Sie zieht jetzt gegen die Bank vor Gericht, denn die Verbraucherzentrale Hamburg hatte für sie Zinsansprüche in
Höhe von rund 2.000 Euro errechnet. Dort betreut Edda Castello die Kundin.
Jetzt erst recht - hier gibt's mehr Informationen:
Wer seinen Sparvertrag noch nicht überprüfen lassen hat, kann immer noch die
Prüfunterlagen anfordern - entweder bei der Verbraucherzentrale in Hamburg
oder in Nordrhein-Westfalen. (http://www.vzhh.de oder http://www.vz-nrw.de). Die
Vertragsprüfung kostet einmalig 50 Euro. 70% aller geprüften Verträge führten
bisher zu einer Rückerstattung mit einer durchschnittlichen Erstattungssumme
von ca. 1.500 Euro pro Vertrag. Auch unter http://www.derfreieberater.de befinden sich noch die Unterlagen zur "Maledivenaktion" (aus Heft III/04) zum
Download.
Kommentar:
Die fehlende Lernfähigkeit von Banken ist kein Novum, sie hat Historie
Was bleibt, ist ein ganz fahler Geschmack bezüglich der Einstellung, die die
Banken gegenüber ihren Kunden haben. Wäre die Verbraucherzentrale in NRW
nicht gewesen, so hätte vermutlich bis heute noch kein Kunde gegen seine Bank
geklagt und vor dem Bundesgerichtshof dieses Präzedenzurteil erstritten. Es ist
bekannt, wie lange solche Prozesse dauern und wie viel diese Verfahren kosten.
Jetzt - da dieses für einen einzelnen Bankkunden kaum erstreitbare Urteil vom
höchsten Gerichtshof vorliegt - zeigen die Banken keinen Funken einer Reue.
Weder denken sie an Wiedergutmachung bei den Opfern, noch haben sie bei den
Neuverträgen aus dem Urteil gelernt. Wer deutsches Recht ignoriert, wer keine
Reue zeigt und wer zudem sich als nicht lernfähig hervorhebt, der gehört weggesperrt. Aber dass sich deutsche Banken mit Wiedergutmachungen schon immer
schwer getan haben, ist für uns Deutsche eine tragische Historie und kein Novum.
Jeder darf Fehler machen, auch mehrmals: Aber die gleichen Fehler mehrfach und
dann noch mit Vorsatz? Wie gut es seine Hausbank mit ihm meint, dies zu beurteilen, bleibt jedem Kunden selbst überlassen.
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Willkürlicher Marktzins der Banken
Viele Banken reden sich bei den Zinsansprüchen
mittels ihrer eigenen Vertragsbestimmungen heraus, was natürlich paradox ist, da gerade diese
Bestimmungen vom BGH als intransparent abgelehnt worden waren. So argumentiert man neuerdings, dass man sich korrekt verhalten und eine
Orientierung am "Marktzins" durchgeführt habe.
Edda Castello: "Die Definition des Marktzinses ist
jedoch offen - auch von Seiten der Rechtsprechung". Es dauert einen Moment, bis sich die
Tragweite dieser Tatsache vollends entfaltet. Unter Marktzins versteht der Verbraucher selbstredend eine Anpassung an die Zinssituation im
Markt. Die Banken wiederum verstehen darunter
einen Freifahrtschein, als Referenzgröße für den
"Marktzins" deklarieren zu können, was für sie
selbst am lukrativsten ist. Genau dies aber führt
zu intransparenten "Mischzinssätzen" und genau
dies war eigentlich der Anlass für das ursprüngliche BGH-Urteil gewesen.
Bleibt nur der Trost, dass bei laufenden Verträgen keine Fristen verstreichen und immer
noch die Möglichkeit für die Kunden besteht,
doch noch zu ihrem Recht zu gelangen und damit
zum verdienten Malediven-Urlaub (Postkarte
nicht vergessen!).
DER FREIE BERATER
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14 Die_Karten_werden_neu_gemischt_01.qxd
23.12.2004
00:43
Seite 1
TITEL
Die Karten werden
neu gemischt
Oder: Wie wir mit der neuen Ordnung umgehen
Die Entwicklung unserer Umgebung folgt bisher ungewohnten
Trends. Viele Denkmuster, die wir durch Erziehung und Erfahrung
kennen und schätzen lernten, wandeln ihr Gesicht und hinterlassen
eine breite Schneise der Hilflosigkeit. Nichts fällt schwerer als die
Veränderung in eine Richtung, die man nicht abschätzen kann.
Kein Opfer ist schwieriger zu erbringen, als das Loslassen von
alten Gedankenmustern. Doch wenn wir es versäumen, der
Wahrheit in´s Gesicht zu sehen, wird der Preis, den wir dafür zu
bezahlen haben, sehr hoch sein.
von Michael Sielmon
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D
erzeit kämpft unsere Regierung bei ihrem
Reformkurs mit einem Feind, gegen den sie
nicht gewinnen kann - die Angst. Es ist die
Angst vor der Veränderung, die die Bürger unsicher macht. Es ist die Furcht vor Veränderungen,
die sich unmittelbar auf den eigenen Geldbeutel
auswirken wird. Der Deutsche geht nicht auf die
Strasse, weil er vielleicht später mal keine ausreichende Rente bekommen wird. Es interessiert ihn
vorerst nicht, ob er vielleicht überhaupt keine
Rente bekommt, denn die Rente ist noch weit
weg. Nein, wenn es im Hier und Jetzt zu finanziellen Einschnitten kommen kann, dann gibt´s
genug Potential, sich zur Wehr zu setzen.
Und können wir es ihm verdenken? Wie soll der
Bürger denn sonst reagieren? Er steht allein.
Niemand hilft ihm bei der Bewältigung seines Alltags. Er muss sich im Rahmen seiner Möglichkeiten durchschlagen und das ist seit der Einführung
des Euro wahrlich nicht einfacher geworden. Die
von ihm gewählten Vertreter haben verlernt, hin-
zuhören. Sie sind viel stärker daran interessiert,
sich von einer Legislaturperiode zur nächsten zu
retten, als ihrem Wähler offen und ehrlich die
Wahrheit zu sagen. Wie könnten sie das auch?
Jeder Politiker, der so couragiert wäre, dem Wähler die reine Wahrheit zu sagen, würde nicht einmal eine Stimme bekommen und könnte somit
nichts bewirken, denn die Wahrheit ist, dass die
Wahrheit nicht besonders populär ist.
Die Politik zelebriert immer gern die Freiheit,
auf der unser Land aufgebaut ist. Man fragt sich,
welche Freiheit das sein soll. Wer oder was ist
denn eigentlich frei auf der Welt? In Deutschland
wird unsere Freiheit durch Zwänge eingeengt, denen man nur schwer entgehen kann. Angefangen
beim Erwerb des Lebensunterhalts, über die bewusste und unbewusste Erziehung unserer Persönlichkeit durch andere Personen, Medien und
Erfahrungen, ist doch kaum eine Entscheidung,
die wir treffen, wirklich frei. Nahezu jede Entscheidung wird aufgrund der Interaktion mit un-
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20.12.2004
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Seite 1
TITEL
serer Umwelt getroffen, die wiederum nur so von
Regeln und Gesetzen überkocht. Zum Beispiel ist
unsere Entscheidung, dass wir für einen sorgenfreien Lebensabend vorsorgen wollen gar nicht
unsere Entscheidung, sondern eine Notwendigkeit, die sich ergibt, wenn man mit offenen Augen
durch unser Land geht. Der Bürger ist zu einer
gesichtslosen Einheit geworden, die nur einen
Zweck hat - Konsum zu erschaffen und zu verbrauchen. Nur der Konsum ermöglicht die Erschaffung von Geld, Reichtum und Macht. Wird
der Konsum gestoppt, wird auch das Rad gestoppt, welches das gesamte System auf Touren
hält.
Seit dem 2. Weltkrieg gab es in Deutschland
wirtschaftlich einen Aufwärtstrend, der bei vielen
von uns die Meinung manifestierte, dass es immer so weitergehen würde. Die letzten 5 Jahre
haben allerdings deutlich gezeigt, dass dem nicht
so ist. Der unproduktive Umgang mit Geld zieht
zerstörerische Folgen nach sich, denen niemand
entgehen kann. Die Wirtschaft und alle damit verbundenen Systeme stehen vor einem radikalen
Umbruch. Die alten Gesetze verlieren ihre Gültigkeit und Karten müssen neu gemischt werden.
Über Geld und dessen
zerstörerische Wirkung
Wie kann der Umgang mit Geld den Schwung aus
der Konjunktur nehmen, sie sogar zum Stillstand
bringen? Was kann an einem Zahlungsmittel oder
Tauschmittel falsch sein? Grundsätzlich gibt es
überhaupt nichts, was an Geld als Tauschmittel
schlecht ist. Schließlich gibt es Geld schon seit
Anbeginn der Zivilisation. Geld hat als Tauschmittel viele Vorteile und ohne Geld wird es heutzutage wohl kein funktionierendes Wirtschaftssystem
geben.
Geld und Waren oder Geld und Leistungen
müssen immer in einem Gleichgewicht sein. Damit
Geld als Tauschmittel auch werthaltig ist, muss es
etwas geben, das den Wert der Banknoten und
Münzen untermauert. Lange Zeit wurde der
Währung Gold hinterlegt, so dass die im Umlauf
befindliche Geldmenge tatsächlich durch das Gold
einen gedeckten Gegenwert besaß.
Geldmenge
Auch: Geldvolumen, Geldumlauf, Zentralbankgeldmenge
Die Geldmenge bezeichnet die Gesamtheit der Zahlungsmittel in den Händen inländischer Nichtbanken.
Bei der Geldmenge gibt es drei Abgrenzungen:
M1 besteht aus dem gesamten Bargeldumlauf ohne die Kassenbestände
der Kreditinstitute und den Sichteinlagen inländischer Nichtbanken.
M2 Die weitergefaßte Geldmenge M2 besteht aus M1 und den so genannten Quasigeldbeständen. Das sind alle Termineinlagen inländischer Nichtbanken mit einer Befristung unter vier Jahren.
M3 Die Geldmenge M2 unter Einbeziehung der Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist ergibt schließlich die Geldmenge M3. Sie wurde seit
1988 von der Bundesbank als Zielgröße bei der Geldmengensteuerung
verwendet. Die Bundesbank legte im Voraus einen ungefähren Wert (Zielkorridor) fest, um den die Geldmenge M3 wachsen sollte.
Die Zentralbankgeldmenge besteht aus Bargeldumlauf und Mindestreservesoll für Inlandsverbindlichkeiten der Banken. Diese Geldmenge ist direkt
von der Bundesbank beeinflussbar. Sie war die zentrale Steuerungsgröße
der Geldpolitik und bis 1987 Gegenstand der Geldmengenziele. Seit 1988
wurde der Zielkorridor der Geldmengenentwicklung an M3 gemessen. Auch
die Europäische Zentralbank orientiert sich bei ihren geldpolitischen Entscheidungen an der Geldmenge M3.
Problematisch wird es, wenn dem Wirtschaftssystem Geld ohne Gegenwert hinzugefügt wird
(z.B. durch Zinsen). Derzeit wächst die Geldmenge stetig an. Geld, welches im Kapitalmarkt angelegt wird, erwirtschaftet Zinsen. Darlehen, die
vergeben werden, fordern Zinsen. Der Zins ist
Geld, welches der Gesamtgeldmenge M3 hinzugefügt wird, jedoch nicht dem Wirtschaftskreislauf.
Zins und Zinseszins entzieht sogar Geld aus dem
Wirtschaftskreislauf. Dieser Prozess wurde durch
die Einführung des Buchgeldes (Geld auf Konten)
extrem erleichtert. Momentan gibt es auf Konten
fast zwei Drittel mehr Geld, als es gedrucktes, geschweige durch Gold gedecktes Geld gibt. Dieser
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Die Karten werden neu gemischt
Finanzmathematik Zinseszins
Der Zinseszins ist ein Zins auf Zinsen. Wird der Zins einer Geldanlage wieder der
Einlage zugeschlagen und erneut verzinst, so ist der in der darauffolgenden
Periode erzielte Ertrag der Zinseszins; dann spricht man auch von Anatozismus.
Durch den Zinseszinseffekt steigern sich Vermögen also exponentiell, weil der
Zuwachs von Periode zu Periode immer mehr steigt. In einem begrenzten Raum
ist exponentielles Wachstum langfristig unmöglich, weshalb der Zinseszins-Effekt
langfristig zu einer Destabilisierung der Wirtschaft führt.
Da Zinsen nur dann ein Vermögen vergrößern, wenn sie jemand bezahlt,
bedeutet eine exponentielle Steigerung von Geldvermögen auch eine exponentielle Steigerung der Schulden.
Beispiel
Man lege einen Betrag von 1.000 Euro zu einem jährlichen Zinssatz von 5% an.
Im ersten Jahr beträgt der Zins 1.000 Euro * 5% = 50 Euro: Im zweiten Jahr
beträgt der Zins (1.000 Euro + 50 Euro) * 5% = 50 Euro + 2,50 Euro. Der
Zinseszins ist im zweiten Jahr 2,50 Euro.
Berechnungsformel
Anfangskapital
Zinsfuß
Zinssatz
Laufzeit
Kapital nach n Jahren
= K0
=p
=i
=n
= Kn
= 1.000 Euro
= 5%
= p/100 = 0,05
= 10 Jahre
= 1.628,89 Euro
Zinseszins
=Z
= 628,89 Euro
Endkapital
Kn
=
K0(1+p/100)n
=
1.000 Euro (1+5/100)10
=
1.628,89 Euro
Zustand ist sehr alarmierend. Man kann davon
ausgehen, dass diese zwei Drittel allein durch
Zinsen entstanden sind, die über die Jahre aufgelaufen sind. Die Bezahlung der gesamten Zinsen
entzieht der Wirtschaft das für seine reibungslose Funktion benötigte Tauschmittel. Im Laufe der
Zeit wächst der Geldentzug parallel mit der Summe aller zu zahlenden Zinsen.
Die Anlage und der Verleih von Geld zum
Zweck des Zinserwerbes ist eine ernste Zweckentfremdung des Geldes. Es gibt momentan
zuviel Geld, welches zum Zinserwerb verwendet
wird. Dadurch wird jedes Jahr der existierenden
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Geldmenge noch mehr Geld durch Zinsgutschrifen
auf Konten hinzugefügt, welches effektiv dem
funktionierenden Wirtschaftskreislauf entzogen
wird.
Dieser Sachverhalt bringt auf Dauer die Wirtschaft zum Erliegen. Geld, welches als Tauschmittel den Fluss der Wirtschaftsgüter sicherstellen sollte, wird auf Konten gebunden und kann
somit nicht mehr als Tauschmittel benutzt werden.
Tauschmittel Geld
Die Geschichte beweist durch einige einschlägige Beispiele, wie großartig eine Wirtschaft funktionieren kann, wenn Geld als das benutzt wird,
wozu es da ist, als Tauschmittel. Z.Bsp. wurde im
goldenen Mittelalter von 1150 bis ca. 1450 von
Erzbischof Wichmann aus Magdeburg damit begonnen, nur einseitig geprägte Blechmünzen herauszugeben, die zweimal pro Jahr zum Umtausch aufgerufen wurden. Für 12 alte Münzen
erhielt man beim Wechsel nur 9 neue. Erfunden
als praktische und kostengünstige Methode der
Steuereintreibung. Dadurch wurde es unattraktiv,
Geld zu horten. Man konsumierte das Geld und
somit florierte jedes Gewerbe. Sogar einfache
Menschen lebten in Wohlstand. Mangel gab es
nicht. Dies führte bald zur größten Schaffensperiode der Geschichte. Die Zeit der zahlreichen
Städtegründungen nahm ihren Anfang und fand
im Jahre 1350 ihren Höhepunkt.
Auch der Beginn sämtlicher großartiger Kirchenbauten fiel in dieselbe Periode. Geld wurde
vor dem halbjährlichen Wechsel gerne zinslos
verliehen, an die Kirche gespendet bzw. rasch
wieder in den Umlauf gebracht. Aus jener Zeit
stammen die heute noch bekannten Sätze wie
"Stadtluft macht frei" oder "Handwerk hat goldenen Boden".
Ein Arbeiter hatte eine 30-Stunden-Woche und
153 arbeitsfreie Feiertage - wesentlich mehr als
heute. Er konnte von einem Monatslohn eine
Wohnung kaufen. Bauern hatten silberne Knöpfe
und nahezu jeder Gasthof servierte seine Speisen mit Silberbesteck. Dies war das goldene Mittelalter.
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Auch der Baubeginn des Ulmer Münsters
1377 fällt in diese Zeit, die ihr jähes Ende fand,
als sich ca. 1450 die Fugger einen Weg zum
Machtgewinn durch Zins erschlichen. Bald darauf
gab es wieder Zinswirtschaft. Das finstere
Mittelalter folgte. Die Kirchenbauten konnten über
viele Jahrhunderte wegen Geldmangel nicht zu
Ende gebracht werden. Es gab Unzufriedenheit
und große Unterdrückung im Volk, die letztendlich in Bauernkriegen endete.
Vom Junior zum Senior
Nach Ende des 2. Weltkrieges war Deutschland
zerstört. Die meisten Männer waren im Krieg gefallen. Das ist für jeden von uns nichts Neues.
Nach dem Wiederaufbau des Landes folgte das
deutsche Wirtschaftswunder. In dieser Zeit gab es
einen Boom von Geburten. Die Bevölkerung
wuchs, der Konsum wuchs mit. Die darauf folgenden Jahrzehnte wurden geprägt durch das Konsumverhalten dieser so genannten Babyboomer.
Die Branchen, die ihre Produkte auf die Bedürfnisse der Altersgruppe der Babyboomer anpassten, hatten große Zuwachsraten. Heute sind die
Babyboomer zwischen 40 und 50 und sorgen dafür, dass Wirtschaftszweige wie z.B. Gesundheitspräparate, Wellness und Anti-Aging aber auch
Altenpflege, betreutes Wohnen und ähnliche
Produktzweige Hochkonjunktur haben.
Das Rentensystem war maßgeschneidert auf
vergangene Bevölkerungsstrukturen. Damals war
die Lebenserwartung noch nicht so hoch wie
heute.
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Die Sozialsysteme in der Falle
Nach einem langen Arbeitsleben folgte eine nach
heutigen Maßstäben sehr kurze Rentenbezugszeit. Man kann sagen, das System stand auf sicheren Füßen. Solange das Verhältnis aus Einzahler, Einzahlungszeit und Leistungsempfang so
war, dass mehr Geld in die Kassen hinein- als hinausfloss, war alles in bester Ordnung.
Die darauf folgenden Generationen haben
nichts mit der Babyboomer-Generation gemein.
Die Geburten gingen kontinuierlich zurück, und
damit konnten die Wirtschaftszweige, die sich an
den Babyboomern goldene Nasen verdienten,
kein weiteres Wachstum verzeichnen. Deutschlands Wirtschaft lebt heute zum größten Teil vom
Export. Sollte sich an der Entwicklung der Bevölkerung nichts ändern, wird sich dieser Trend zukünftig wohl noch verstärken.
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Sämtliche Sozialsysteme des Staates sind nur finanzierbar, wenn eine kleine Gruppe von Leistungsempfängern durch eine viel größere Gruppe
von Beitragszahlern finanziert wird. Zusätzlich
benötigt die Verwaltung eines solchen Systems
enormen Aufwand, der ebenfalls aus den Geldern
der Beitragszahler finanziert werden muss. Verschiebt sich das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Leistungsempfängern, kann das verheerende Folgen haben. Die Erhöhung der Anzahl der Leistungsempfänger muss notgedrungen die Anzahl der Beitragszahler steigern, damit
das System dauerhaft funktionieren kann.
Die Lebensbedingungen, in denen wir heute
groß werden, der Fortschritt in Wissenschaft,
Medizin und Technik sorgen dafür, dass unsere
Lebenserwartung immer größer wird. Wir können
schon heute davon ausgehen, dass Kinder, die
heute geboren werden, eine Lebenserwartung
von mehr als 90 Jahren haben. Während in den
Fünfziger Jahren die Lebenserwartung noch ca.
10 bis 15 Jahre kürzer war als heute, war die Geburtenrate damals noch sehr viel höher. Doch
stetig sank sie mit der Zeit und damit das
Potential neuer "Beitragszahler". Ein heutiger
Durchschnittsrentner, der nach 45 Beitragsjahren in Rente geht, hat noch etwa 15 bis 20 Jahre
Rentenbezug vor sich. Vom finanziellen Standpunkt ist dieses Verhältnis aus eingezahlten Beiträgen und der voraussichtlichen Rentenbezugszeit und -höhe für den Sozialversicherungsträger
nicht zu bewältigen. Es ist kein Geheimnis, dass
die Rente heute zum großen Teil aus Steuergeldern finanziert wird und nicht aus Rentenbeiträgen. Durch die ausbleibenden Geburten und die
immer höhere Lebenserwartung wird sich das
Problem weiter verschärfen. Die Anhebung der
Lebensarbeitszeit auf 47 Jahre ist dabei eine Entscheidung in die richtige Richtung, doch ist sie
nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Bei der derzeitigen Lebenserwartung müsste eigentlich die
Lebensarbeitszeit viel stärker angehoben werden. Doch wie soll das gehen, wenn nicht genügend Jobangebote da sind? Denn ein Beitragszahler ist nur der, der auch arbeitet.
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Sparen ist nötig,
Sparen ist der Anfang vom Ende
Wer begriffen hat, dass er am besten selbst vorsorgt, nimmt einen Teil seiner sauer verdienten
"Kröten" und spart für´s Alter -gemäß dem
Leitsatz: Wenn Dir keiner hilft, hilf Dir selber. Doch
der Aufbau einer Altersvorsorge hat auch seine
Schattenseiten. Geld, welches aus dem Wirtschaftskreislauf entnommen wird, richtet großen
Schaden an. In dem Moment, in dem Erspartes
Zinsen erhalten werden, hat man seinen kleinen
Anteil an der Störung des Gleichgewichts in der
Wirtschaft. Zins ist Geld, dem keine wirtschaftliche
Komponente entgegensteht, sprich kein Gegenwert. Man erhält die Zinsen zum Lohn dafür, dass
man Geld aus dem Wirtschaftskreislauf entnommen hat und jemand Anderem gegeben hat. Aus
Sicht dieses Jemand haben Sie ihm dadurch, dass
Sie ihm Ihr Geld anvertrauten, einen Kredit gewährt, den er Ihnen mit Zinsen vergütet. Im Jahr
darauf erhält man wieder Zinsen auf sein Geld,
welches ja aus dem Anfangsguthaben und den
Zinsen der Vorjahre besteht. So nach und nach
wird immer mehr Geld aus dem Wirtschaftskreislauf entnommen, Geld was eigentlich nötig ist, um
Waren und Leistungen kaufen zu können. Es
kommt somit zu einer geringeren Nachfrage an
Waren und Leistungen. Wie bei allen Dingen im
Leben kommt es auf die Dosierung an. Wenn einer sein Geld in Zinsanlagen investiert, wird das
kaum in´s Gewicht fallen. Doch leider müssen jedes Jahr unvorstellbare Geldsummen für Zinsen
aufgebracht werden, die dann im Geldkreislauf
der Wirtschaft fehlen.
Definition: Wirtschaftskreislauf
Der Wirtschaftskreislauf ist eine gedankliche Konstruktion - ein Instrument, um
die Güter- und Geldbewegungen in einer Volkswirtschaft besser zu erfassen, darzustellen und zu untersuchen. Formal gesprochen handelt es sich dabei um alle
volkswirtschaftlichen Transaktionen, bei denen Güter und Forderungen mit
Gegenleistung (Tausch) oder ohne Gegenleistung (Transfer, Schenkung) von
einem Wirtschaftsteilnehmer (Betriebe, private Haushalte, Staat) auf einen anderen übergehen. Das Gegenstück wäre eine Art "Robinson-Crusoe-Wirtschaft", in
der jeder ein Selbstversorger ist und in der es somit keinen Wirtschaftskreislauf
gibt.
Die Vorstellung vom Wirtschaftskreislauf hilft, die komplizierten Vorgänge in
einer arbeitsteiligen Wirtschaft vereinfacht und stark schematisiert darzustellen.
Dabei wird das allgemeine Bild eines geschlossenen Kreislaufs, wie zum Bespiel
in der Natur, auf die Wirtschaft übertragen: Zwischen Haushalten, Unternehmen,
Banken, dem Staat und dem Ausland (den Kreislaufpolen) fließen bestimmte
Geldströme und Güterströme.
Für den geschlossenen Kreislauf gilt: An jedem Pol muss die Summe aller
zufließenden Ströme der Summe aller abfließenden Ströme entsprechen. Ein privater Haushalt z.B. erhält für seine Arbeitsleistungen (Güterstrom) ein
Einkommen (Geldstrom). Dieses Geld gibt er wieder aus, um Konsumgüter zu
kaufen. Durch Erweiterungen kann dieses vereinfachte Bild an die Wirklichkeit
angenähert werden, beispielsweise, indem die Kapitalbildung im Kreislauf
berücksichtigt wird. Denn die privaten Haushalte verwenden nicht ihr gesamtes
Einkommen für Konsumzwecke, sondern sparen einen Teil. Dieses Geld wird, vereinfacht gesagt, von den Banken gesammelt und den Unternehmen in Form von
Krediten für Investitionen zur Verfügung gestellt. Außerdem müssen der Staat
und das Ausland als weitere Sektoren (Pole) in den Kreislauf aufgenommen werden. Durch die Berücksichtigung des Außenhandels wird aus der bisher
"geschlossenen" eine "offene" Volkswirtschaft. Und nicht zuletzt liefern die Überlegungen anhand des Modells vom Wirtschaftskreislauf auch die theoretischen
Grundlagen für die Berechnung des Sozialprodukts.
(c) 2002 Copyright Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, Köln
Unter Bargeld (englisch: “cash”) versteht man Zentralbankgeld mit gesetzlichem Abnahmezwang. Gemeinsam mit den Sichteinlagen SE
bildet es die reale Geldmenge M,
kurz M = BG + SE.
Bargeld steht in Form von Scheinen und Münzen zur Verfügung.
Bargeld kann von Geschäfts- und Nicht-Banken gehalten werden.
Durch die Verwendung von Scheck- und Kreditkarten wird das im Umlauf befindliche Bargeld ständig reduziert.
Buchgeld oder Giralgeld ist ein Begriff im Rechnungs- bzw. Bankwesen für Geld, welches nicht als Bargeld vorliegt, sondern als jederzeit fälliges Guthaben auf einem Konto. Buchgeld ist kein gesetzliches Zahlungsmittel. Es ist Bestandteil der in der Volkswirtschaft
umlaufenden Geldmenge. Das Buchgeld ist die Grundlage der Geldschöpfung durch Banken.
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Die private Rentenversicherung Phantasiekonstrukt ohne Zukunft
Die klassische private Rentenversicherung sammelt Beiträge der Versicherten ein und legt diese
auf separaten Versichertenkonten an. Jeder
Versicherte zahlt im Gegensatz zur gesetzlichen
Rentenversicherung für sich selbst. Auf der
Grundlage der eingezahlten Beiträge garantiert
die Versicherungsgesellschaft die lebenslange
Zahlung einer fest vereinbarten monatlichen Rente, die sich aus einem garantierten Anteil und einem nicht garantierten Überschussanteil zusammensetzt. Dabei wird die durchschnittliche Lebenserwartung in die Berechnung der monatlichen Rente einbezogen. Man könnte auch
sagen, steigt die Lebenserwartung der Versichertengemeinschaft an, steigt das Risiko des Versicherungsunternehmens, denn die Zahlung der
vereinbarten Rente könnte unter Umständen zu
einem sehr schlechten Geschäft für den Versi-
Eckdaten Deutsche Lebensversicherung
Kapitalanlage
Anleihenanteil: bis 100 % möglich
Aktienanteil: max. 30 %
Immobilien: Freiheit bei der Kapitalanlage
Bilanzierung
Grundsätzlich Niederstwertprinzip Ausnahme:
§ 341b HGB
Stille Reserven können gebildet werden, dienen
durch Zuführung und Auflösung dazu, die Überschüsse gleichmäßig zu halten.
Garantien
Garantierte Rückkaufswerte, die einen
Garantiezins von 2,75 % zu Grunde legen.
Überschussbeteiligung
Laufende Überschussbeteiligung hat Vorrang vor
Schlussgewinn.
Aufsicht
Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Ziel: Einhaltung der Anlagevorschriften des VAG
Vergangenheitsrenditen
bei den besten deutschen Anbietern ca. 3,5 4,7% (Fitch-Ratings 2002)
cherer werden, wenn der Leistungsempfänger
überdurchschnittlich lange lebt.
Wird der Versicherte vorzeitig vor seinen
Schöpfer befohlen, kommt in der Regel das verbliebene Guthaben der Versichertengemeinschaft
zu-gute, zumindest ist es in der Theorie so. Da
sich aber die Lebensspanne der Menschen immer
weiter ausdehnt …
Die klassische Form der so genannten sicheren privaten Vorsorge, die private Rentenversicherung, ist demnach alles andere als sicher.
Wenn man sich die zuvor schon erwähnte Veränderung in der Bevölkerungsstruktur vor Augen
hält, muss man zweifellos zu dem Schluss kommen, dass auch die private Rentenversicherung
in Mitleidenschaft gezogen werden muss. Ein Lebensversicherungsunternehmen benötigt zur Erfüllung der Vertragsverpflichtungen vor allem
neue Versicherungsabschlüsse, sprich neue Beitragszahler. Zwar funktioniert die private Rentenversicherung anders als die gesetzliche, trotz-
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dem braucht auch die Private Nachschub an "frischem Blut". Aufgrund der rückläufigen Geburten
wird es also auch hier für die Lebensversicherungsunternehmen schwieriger werden.
Lösung:
Altersvorsorgesparen in Sachwerte
Wie kann man vorsorgen, ohne dem Geldkreislauf
zu schaden? Ganz einfach, man investiert so,
dass das Geld den Weg in den Geldkreislauf
zurückfindet. Man investiert in Sachwertanlagen
und fördert damit einerseits die Wirtschaft, verhindert andererseits den Abfluss von Geld durch
Zins und Zinseszins.
Umdenken bei der Auswahl der Sachwerte ist
von Nöten. Bislang galt die Immobilie als die
sicherste Altersvorsorge. Für die selbstgenutzte
Immobilie mag das stimmen, soweit man nicht
sein ganzes Leben damit zubringen muss, diese
zu finanzieren. Ein Haus zu haben, muss nicht
unbedingt eine sinnvolle Altersvorsorge bedeuten, wenn man es zu teuer erwirbt. Viele
Menschen verwenden ihr gesamtes Berufsleben
dafür, ihr Haus zu finanzieren. Sie nehmen
Entbehrungen auf sich und binden einen Großteil
ihres Einkommens in Finanzierungsraten. Oft
fehlt dadurch der Freiraum, zusätzlich für´s Alter
vorzusorgen, denn was nützt das eigene Haus,
wenn man im Alter nicht genug Geld hat, es zu
unterhalten.
Sehr sinnvoll kann es sein, eine Wohnraumfinanzierung mit einem Ansparkonzept in Sachwertsparverträgen zu kombinieren. Manchmal ist
es auch sinnvoll, Mieter zu bleiben und parallel
Kapital aufzubauen.
Die vermietete Immobilie verliert durch die
Verschiebung der Bevölkerungsstruktur an
Attraktivität. Wenn immer weniger Menschen
geboren werden, werden die Mieter auch immer
weniger. Soviel ist gewiss. Selbstverständlich werden attraktive Immobilien immer zur Vermietung
zur Verfügung stehen, doch betrifft das hauptsächlich Standorte mit hoher Wirtschaftskraft und
begrenztem Wohnraumangebot. In wirtschaftlich
geringer entwickelten Regionen sieht das völlig
Eckdaten Britische Lebensversicherung
Kapitalanlage
Aktienanteil: ca. 70-80 %
Sonstige: max. 20 % Grundlage : § 54a VAG
Bilanzierung
Bilanzierung der Kapitalanlagen zu Marktwerten
Stille Reserven können nicht gebildet werden.
Besondere Glättungsverfahren
Garantien
Keine Garantieverzinsung, keine garantierten
Rückkaufswerte, Sondermodelle mit geringem
Garantiezins für den deutschen Markt.
Überschussbeteiligung
Garantierter geringer Jahresbonus, der jährlich
neu bestimmt wird , relativ hoher Schlussbonus
Aufsicht
Aufsichtsbehörde: Financial Services Authority
(FSA)
Ziel: Kontrolle der finanziellen Stabilität der
Gesellschaften, Erfüllbarkeit der Zusagen
Vergangenheitsrenditen
bei den besten englischen Anbietern 7 - 9 % (auf
Euro-Basis) 9 - 13 % (auf engl. Pfund-Basis)
anders aus. Wir können bereits heute in vielen
Städten Rückgänge bei den Mieten feststellen,
weil durch die sinkende Nachfrage die Preise
gedrückt werden. Die bestehenden Mieter werden immer älter und werden zum Teil in das
betreute Wohnen gehen. Herkömmliche Mietobjekte werden in Zukunft an Attraktivität verlieren.
Die Immobilie wird ihren Ruf als sicherste Anlage
verlieren.
Die Gestaltung einer Altersvorsorge wird demnach in Zukunft nicht einfacher werden. In jedem
Fall mancht es Sinn, einen freien Berater zu konsultieren, denn der Aufbau einer Altersvorsorge
ist weit mehr als nur monatlich anzusparen.
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Das Gefühl für Werte trügt
Haben Sie sich schon einmal darüber Gedanken gemacht, wie viel Ihr Geld tatsächlich wert ist? Dabei ist es völlig egal, in welcher
Währung Sie Ihr Geld halten.
Wir glauben, wenn z. B. auf einem Geldschein 100 Euro draufsteht, ist er auch 100 Euro wert. Das können Sie ganz einfach prüfen, wenn Sie sich mal aufschreiben, wie viel Sie für 100 Euro heute einkaufen können. Wenn Sie das ein oder zwei Jahre später
wiederholen, werden Sie erkennen, dass Sie für das gleiche Geld nur noch weniger Waren kaufen können.
Interessant wird das, wenn wir diesen Effekt mal über einen langen Zeitraum betrachten. Im Jahr 1960 arbeiteten z. B. die
Menschen im produzierenden Gewerbe für durchschnittlich DM 2,90/Stunde (Männer) und DM 1,85/Stunde (Frauen). Dabei wurden
durchschnittlich 46,4 Wochenstunden von Männern und 42,2 Wochenstunden von Frauen absolviert. Das ergab einen
Monatsbruttolohn bei Männern von ca. DM 538,00 und für Frauen von ca. DM 312,00. Aus der heutigen Sicht ist es nicht vorstellbar, für einen so geringen Stundenlohn zu arbeiten. Wenn man sich vor Augen führt, dass die gleiche Berufsgruppe im Jahr 2001
ca. DM 30,00 (Männer) und ca. DM 22,00 (Frauen) Stundenlohn hatte, wird klar, was hier passiert.
Natürlich waren auch die Preise zu dieser Zeit ganz andere als heute. Der Punkt ist, dass die Verhältnisse damals genau die gleichen waren, wie heute. Wenn jemand damals DM 100 geschenkt bekommen hätte, wäre das ein Fünftel seines Bruttoeinkommens
gewesen. Heute sind DM 100,00 (oder rund 50 Euro) ein Kinobesuch für eine vierköpfige Familie mit Popcorn und Cola.
Am Geld selbst hat sich nichts verändert. Auf beiden Scheinen standen DM 100,00 drauf. Trotzdem waren sie nicht gleich viel
wert. Ihr Wert spiegelte sich dadurch wieder, was man dafür kaufen konnte.
Unser Problem besteht darin, dass wir von klein auf erzogen wurden, Geld als einen Wert zu sehen. Dies ist leider ein gefährlicher Trugschluss! Geld selbst hat KEINEN WERT, sondern lediglich eine KAUFKRAFT, die von Menschen bewertet bzw. festgelegt wird.
Nur die Waren, die wir für das Geld kaufen, haben einen WERT. Und diese Waren können wertbeständig sein oder nicht.
Wenn wir für unsere alten Tage Vorsorge treffen möchten, gilt es, den Gegenwert unserer Arbeit sicher und werthaltig anzulegen. Sicherheit und Werthaltigkeit sind die wichtigsten Eigenschaften, die eine Kapitalanlage haben muss. Allerdings müssen wir
zuerst Sicherheit und Werthaltigkeit definieren. Lassen Sie uns zunächst die Werthaltigkeit beschreiben.
Da wir keine Vorstellung davon haben, wie sich Preise und Löhne entwickeln werden, ist es nicht möglich für uns, eine Größenordnung an Vermögen für eine ausreichende Altersversorgung festzulegen, wir haben nur gelernt zu fragen, "wie viel zahlt man ein,
was kommt am Ende raus?"
Die Zahl, die wir dann als Ablaufsumme sehen, bewerten wir mit unserem heutigen Geldwert- Verständnis und der Erfahrung,
was heute alles so kostet. Wir malen uns aus, was man heute so alles machen könnte, wenn man die Summe heute zur Verfügung
hätte und unterschreiben zufrieden den Vertrag. Ohne es zu wollen, erliegen wir der Illusion, unsere Altersversorgung wäre damit
gesichert. Wie fatal sich dieser Trugschluss auswirken kann, zeigt ein Beispiel.
Unser Arbeiter von 1960 hat sich entschlossen, eine Altersvorsorge zu besparen. Er ist 30 Jahre alt und will mit 65 in Rente
gehen. Zu diesem Zweck schließt er eine Kapitallebensversicherung (Geldwertanlage) mit einem gleichbleibenden Beitrag von
monatlich DM 50,00 ab. Man beachte, dass DM 50,00 etwa 10% seines Bruttoeinkommens sind, also ein verhältnismäßig hoher
Aufwand für ihn.
Zu seinem 65. Geburtstag im Jahr 1995 holt er sich seinen Kontoauszug von der Bank und sieht seine Ablaufsumme aus der
Lebensversicherung in Höhe von ca. DM 56.000,00!!! Damit kann er zum Zeitpunkt der Auszahlung keine großen Sprünge machen.
Sein Sparvertrag hat ihm nur eines gebracht: die Erkenntnis, dass sich Geldwertanlagen nicht lohnen, weil sie die schleichende
Inflation nicht auffangen können. Leider hilft ihm diese Erkenntnis zu diesem Zeitpunkt auch nicht mehr weiter.
Natürlich hätte er auch statt einer Kapitalversicherung eine Fondsgebundene Lebensversicherung (Sachwertanlage) besparen können. Bei historischer Wertentwicklung des Davis News York Venture Funds z.B. wäre die Ablaufleistung ca. DM 567.000,00 (Euro
283.500,00) gewesen.
Dieser Zuschuss zu seiner gesetzlichen Rente wäre wohl eher das, was er sich unter Altersversorgung vorgestellt hätte und durch
so langes Ansparen erreichen wollte. Die Summe hätte es ihm ermöglichen können, ca. DM 4.000 (ca. 2.000 Euro) MONATSRENTE
ohne Kapitalverzehr zusätzlich zu haben.
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Das Verständnis
für Summen und Zahlen
Die Zukunft ist noch nicht geschrieben. Keiner
von uns kann voraussagen, wie seine Altersvorsorge aussehen muss, damit er sich um seine Zukunft keine Sorgen machen braucht. Finanzmathematiker erstellen Formeln für Berechnungen,
die alle möglichen Faktoren, wie z.B. Rendite, Inflation, benötigtes Endkapital etc..
Vielen Verbrauchern fehlt das Gefühl für diese
Begriffe. Sie hören z. B. etwas von Inflation, können aber nicht viel damit anfangen. Daher muss
man zuerst für diese Begriffe sensibilisiert werden, um zu begreifen, wie die Inflation funktioniert und was man tun muss, damit sie nicht
schaden kann (Kasten links).
Keine Frage, beim Verbraucher macht es Eindruck, wenn der Berater ihm nur mit dem Taschenrechner vorrechnet, wie viel er monatlich
sparen muss, um sein Versorgungsziel zu erreichen. Es ist sogar gut, so etwas zu tun, denn man
bekommt ein Gefühl dafür, was nötig wird, wenn
man eine bestimmte Summe haben möchte. Doch
es bringt nicht wirklich etwas, denn kein Finanzmathematiker kann in die Zukunft sehen. Er ist
nicht imstande, vorherzusagen, welche Inflation
es geben wird, wie hoch die erzielbaren Renditen
sein werden und er kann auf keinen Fall den zukünftigen Versorgungsbedarf ermitteln. Alles in
allem sind Berechnungen für die Rente müßig
und können sehr gefährlich sein. Denn wenn man
sich auf eine solche Berechnung verlässt und
diese dann zum Schluss am Ziel vorbeigeht, hat
man keine Zeit mehr, das Sparverhalten entsprechend anzupassen.
Man sollte sich das Eichhörnchen als Beispiel
nehmen, das sich seinen Wintervorrat anlegt. Es
schafft einfach soviel heran, wie es ihm möglich
ist. Es gibt nämlich kein Zuviel bei der Vorsorge.
Es gibt nur ein Zuwenig, was zum Schluss Sorgen
verursacht.
Die Politik kennt die Probleme der Langlebigkeit und des Geburtenrückgangs schon lange,
doch ist sie nicht in der Lage, diese zu lösen. Im
vollen Bewusstsein darüber, dass die Systeme
ohne radikale Veränderung zusammenbrechen
müssen, werden Kompromisse gesucht, die zwar
die Richtung der nötigen Veränderungen weisen,
jedoch nicht effektiv genug sind. Das Bewusstsein
der Bürger ist noch nicht soweit, die Notwendigkeit radikaler Reformen zu akzeptieren. Zu wichtig sind noch Einzelschicksale. Doch wird es nicht
mehr lange dauern bis es jedem bewusst wird,
dass man auf Einzelschicksale keine Rücksicht
mehr nehmen kann, wenn man "den Karren aus
dem Dreck" ziehen möchte. Je weiter diese
Reformen hinausgezögert werden, um so härter
wird es den Einzelnen treffen, wenn man keine
andere Wahl mehr hat. Wer dann über keine ausreichenden Ressourcen verfügt, wird es wirklich
schwer haben.
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Die Karten werden neu gemischt
Traditionelle Anlage überdenken
Die wirtschaftlichen Voraussetzungen in der
nahen Zukunft machen ein Umdenken bei der
Auswahl von Altersvorsorgeprodukten erforderlich. Die traditionellen Anlageprodukte könnten
aufgrund der derzeitigen Geldpolitik oder Altersstruktur langfristig den Erwartungen nicht mehr
entsprechen. Nehmen wir zum Beispiel die Immobilie, die bisher als die sicherste, wertbeständigste Anlage in unserem Bewußtsein verankert ist.
Die zunehmende Veränderung in der Bevölkerungsstruktur, sprich die geringeren Geburten
und die höhere Lebensdauer, wird sich sehr bald
auf die Nachfrage nach Mietwohnungen auswirken. Es gibt bereits heute einen Überschuss an
Mietwohnungen und -häusern bzw. an Gewerbeobjekten. Die sinkende Nachfrage wird sich sehr
stark auf die Immobilien in guten Lagen auswirken. Gute Lagen werden nach wie vor gefragt
sein. Allerdings ist es schwer vorstellbar, dass es
in Zukunft zu Wertsteigerungen oder zu
Wachstum bei den Mieten kommen wird. Eine sinkende Nachfrage wirkt sich immer auf den Preis
aus. Viele Immobilien in mäßigen Lagen erfahren
diese Entwicklung schon jetzt. In strukturschwächeren Gebieten gibt es heute schon hohe
Leerstandsquoten.
Immer sinnvoller wird es zukünftig, traditionelle Finanzierungsarten bei Immobilienerwerb in
Frage zu stellen. Eine langfristige Annuitätenfinanzierung einer Immobilie wird immer unrentabler. Der Preis für den Immobilienerwerb ist auch in
Zeiten niedriger Zinsen zu kostspielig. Z.B. belaufen sich die Gesamtkosten einer Annuitätenfinanzierung für ein Haus von 250.000 Euro bei einem
Zins von 4% p.a. und einer Anfangstilgung von
1% bei einer daraus resultierenden Laufzeit von
ca. 42(!!!) Jahren auf ca. 515.000 Euro.
Fazit:
Der Beratungsbedarf für Freie Berater steigt und
die Beratung wird immer anspruchsvoller, da es
immer schwieriger wird zeitgemäße Konzepte zu
finden, die auch in der Zukunft flexibel sind und
Bestand haben. Die Aufgabe ist nicht einfach zu
meistern. Nur wer umfassendes Wissen über den
Markt, die Zusammenhänge sowie alle Chancen
und Risiken hat, kann sich dieser Herausforderung stellen. Und nur wer völlig frei in der Produktauswahl ist, kann diese für den Verbraucher
lebenswichtige Aufgabe lösen. Diese Voraussetzungen erfüllt ein Freier Berater.
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Der Freie Berater
Ausgabe I 2005
DER FREIE BERATER
Checkliste
DER FREIE BERATER schon abonniert?
DER FREIE BERATER CD-ROM bestellt?
DER FREIE BERATER Umfrage ausgefüllt?
DER FREIE BERATER Umfragen empfohlen?
Termin mit einem freien Berater vereinbart?
Zeitlose Kapitalanlagestrategie befolgt?
DER FREIE BERATER an Freunde verschenkt?
Ansonsten finden Sie alles auf www.derfreieberater.de!
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MARKT
Lukrativität einer Fondsgebundenen
Lebensversicherung - im Jahre 2005
von Daniel Shahin
Seit 01.01.2005 gibt es keine völlig steuerfreien Lebensversicherungsprodukte mehr. Schade ist es nicht um
die renditeschwachen Renten- und Kapitallebensversicherungen: Wie aber sieht es mit den fondsgebundenen
Produkten aus? Ist dieses Produkt zukünftig noch interessant und für welchen Anlegertyp?
S
eit dem 01.01.2005 ist nun alles anders.
Das steuerfreie Lebensversicherungsprodukt ist Geschichte. Für alle Neuabschlüsse ab
2005 gilt, dass zukünftig alle Auszahlungen (Gewinnanteile) nach dem Halbeinkünfteverfahren
versteuert werden müssen. Damit hat man der
Lebensversicherung von Seiten des Gesetzgebers ihr Sonderprivileg unter den Anlageprodukten endgültig genommen. Natürlich ganz zur
Freude der Bankenlobby, immerhin war die Steuerfreiheit für kurzfristige Lebensversicherungsprodukte der Bankenwelt schon lange ein Dorn
im Auge, meldet sie doch in diesem Bereich ihre
eigenen Ansprüche an.
Die Kapitallebensversicherung, über die Der
Freie Berater schon vielfach kritisch berichtete,
war selbst als steuerfreies Produkt schon nicht
empfehlenswert. Somit wurde das Grab der
"Rendite-Leiche" Nr. 1 endgültig geschlossen.
Anders ist es bei den Fondsgebundenen
Produkten. Diese erfreuten sich bei Vermittlern
und Verbrauchern immer größerer Beliebtheit.
Der Freie Berater hatte gerade in der letzten
Ausgabe noch über die Vorzüge einer solchen
Police berichtet. Doch stellt sich jetzt die Frage,
ob dieses Produkt nach der Steuerpflicht nun
weiterhin Aufmerksamkeit verdient oder ebenfalls
ad acta gelegt werden sollte.
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Der Freie Berater
Ausgabe I 2005
Fondsgebundene Policen
jetzt steuerpflichtig
Grundsätzlich gilt es vorab erst einmal festzuhalten, dass ein Produkt, dem ein wesentlicher Vorteil gegenüber allen anderen genommen wird,
nicht allein dadurch uninteressant ist. Die
Fondsgebundenen Produkte werden hierdurch
lediglich mit allen anderen Produkten gleichgestellt. Immerhin gibt es kein einziges, steuerfreies
Anlageprodukt. Somit ist auch die jetzige Steuerpflicht kein K.O. - Kriterium für die Fondspolice.
Sie wurde lediglich mit anderen Produkten gleichgestellt.
Schlechtrederei
Alle sprechen davon, dass die Fondspolice durch
diese Veränderung an Attraktivität verloren habe.
Doch das ist falsch. Grundsätzlich ist richtig, dass
sie durch die Veränderung nun nicht mehr zu
steuerfreien Gewinnrealisierungen führt. Und da
sie jetzt - wie alle anderen auch - steuerpflichtig
ist, gilt vielleicht mehr als je zuvor die Frage:
Welches Produkt erzielt die höchste Rendite?
Denn jeder Verbraucher wird zukünftig - wie auch
gestern - lieber 10% p.a. als 6% erzielen, auch
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MARKT
wenn die erzielte Rendite steuerpflichtig ist. So
stellt sich die Frage, welches Produkt rein aus
Sicht der Rendite besser ist als die Fondsgebundene Versicherung? Und so einfach wird man als
Verbraucher vielleicht gar keines finden können.
Die Steuerlast auf Fondspolicen
Die Steuerlast lässt sich ganz einfach ermitteln:
Auszahlungssumme abzüglich aller Beitragsaufwendungen, diese Summe geteilt durch zwei
(Halbeinkünfteverfahren) ergibt den dann steuerpflichtigen Betrag. Auf diesen Betrag hat der
Kunde dann seinen Steuersatz zu leisten.
Fondspolice vs. Direktinvestment
Natürlich kommt automatisch die Frage auf, ob
ein Direktinvestment nicht besser sei als die jetzt
steuerpflichtige Fondspolice. Ein Beispiel soll
Aufschluss geben.
Rang Produktart / Verwendung
Durch ein gezieltes Verfügungsmanagement lässt
sich bei der Fondspolice eine Steueroptimierung
erzielen.
Im Übrigen geht der Vergleich von einer fünf-
Ablaufleistung
Renditedifferenz
1
Fondspolice (vor 2005 ohne Steuer)
439.000 Euro
2
Fondspolice (mit 15 Entnahmen)
395.000 Euro
- 0,48 %
3
Fondspolice (bei Komplettentnahme)
369.000 Euro
- 0,78 %
4
Direktanlage Investment
351.000 Euro
- 0,99 %
Beispiel:
Mann, 30 Jahre, Prämie 2.400
Euro p.a., 35 Jahre Laufzeit, 9%
Wertentwicklung, 60% Todesfallschutz; 3 Fondswechsel über
die Jahre, Einkommen 30.000
Euro, 31% Spitzensteuersatz
Quelle: Produktmarketing Gerling Leben
Wie aus der Tabelle zu entnehmen ist, besteht gar
nicht so ein gravierender Unterschied für den
Kunden, der auf Teilentnahmen umschwenkt. Dies
ist in jedem Fall ratsam. Dann bleibt die Fondspolice weiterhin auch auf Augenhöhe mit der
Direktanlage. In einem Vergleich ist immer zu
berücksichtigen, dass der Anleger im Laufe der
Jahre gewiss auch mehrere Fondswechsel vornimmt, die kostenpflichtig sind und auch gegen
Ende sicherlich zumindest ein Teil des Kapitals
auf sicherere Rentenfonds überträgt, die wiederum voll steuerpflichtige Gewinne erwirtschaften.
unddreißigjährigen Beitragszahlung in Höhe von
200 Euro monatlich aus. In den allermeisten
Fällen werden kürzere Beitragszahlungsdauern
erreicht und auch geringere Beiträge eingezahlt.
Damit ist dann zusätzlich die Differenz aufgrund
des Zinseszinseffektes natürlich weit geringer.
Der Freie Berater
Ausgabe I 2005
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Lukrativität einer Fondsgebundenen Lebensversicherung
Problemstellungen
Zuerst einmal muss man wissen, welchen steuerpflichtigen Anteil eine Auszahlungssumme hat.
Diesen muss die Gesellschaft benennen. Dann
stellt sich die Frage, welcher Steuersatz zum
Zeitpunkt der Auszahlung bei dem Kunden greift.
Ist er noch berufstätig, dürfte dieser weit höher
sein, als wenn er bereits das Rentenalter erreicht
hat. Dann müsste man den Sparbeitrag kennen,
um die Rendite, bezogen auf den Sparanteil vor
und nach Versteuerung, errechnen zu können.
Erst dann wird klar, wie groß der Verlust durch
die Versteuerung sein dürfte.
Über Umwege Auszahlungen
weiterhin steuerfrei?
Eines hat der Gesetzgeber bis dato nicht geändert (Stand 30.11.2004): Das Policendarlehen
bleibt nach wie vor steuerfrei. Doch was versteht
man unter dem Policendarlehen? Ein Policendarlehen ist ein technischer Umweg, an sein Guthaben zu gelangen. Anders als über den üblichen
30
Der Freie Berater
Ausgabe I 2005
Weg der (Teil-)Kündigung bleibt hier das Guthaben in der Police bestehen, die Gesellschaft kehrt
quasi ein Darlehen auf das Guthaben aus. Was im
Hintergrund tatsächlich geschieht, muss den
Kunden hierbei nicht interessieren. Vertragsrechtlich handelt es sich auf jeden Fall um ein
Darlehen, welches die Gesellschaft dem Vertragsinhaber sowohl tilgungs- als auch zinsfrei auszahlt.
Bei Policen mit einem festgeschriebenen Vertragsablauf besteht allerdings ein Problem: Würde der Vertragsinhaber das Ablaufdatum erleben,
stünde ihm die Schlussauszahlung zu. Dagegen
stände ein Darlehen, das mit der Auszahlung
ausgeglichen werden müsste. Doch der
Vertragsinhaber muss dann den ausgezahlten
Betrag - zumindest 50% der Gewinnanteile - versteuern. In diesem Fall käme somit eine Belastung auf den Vertragsinhaber schlussendlich
zu.
Besser sind Policen, die ein offenes Ende haben, das heißt endlos laufen (oder Endalter 100).
In diesem Fall käme es letztendlich zu dem Versicherungsfall, dem Todesfall des Vertragsinhabers. Die Versicherungssumme als Todesfallsumme wäre in jedem Fall steuerfrei. Und sie würde ebenso den Darlehensbetrag tilgen, da sie zuvor abgetreten wird. Damit käme der Vertragsinhaber an einer Steuerzahlung vorbei.
Vielleicht haben Politiker einmal mehr nicht alle
Eventualitäten berücksichtigt, als sie seinerzeit
die Gesetzesänderung beschlossen. Doch die
Bankenwelt, deren Lobby jahrzehntelang gegen
das Steuerprivileg der Lebensversicherungen gekämpft hatte, kam sehr schnell auf dieses Hintertürchen, die den Versicherungsanbietern weiterhin alle Möglichkeiten offen hält. Und natürlich
wurde alles unternommen, dass von Seiten des
Finanzministeriums eine Erklärung herausgegeben werde, hinsichtlich der Umgehung über ein
Policendarlehen. Die Banken werden alles versuchen, diesen Weg zu verhindern, doch lag bis
Redaktionsschluss keine Erklärung des Finanzministeriums gegen das steuerfreie Policendarlehen vor.
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MARKT
im Jahre 2005
Ein weiteres Alleinstellungsmerkmal
Ein weiteres Argument spricht weiterhin für die
Fondspolice: Der Schutz gegen Pfändungen.
Denn im Gegensatz zu Vermögenswerten innerhalb von Direktinvestments sowie Sparverträgen
(Bankguthaben) wird sowohl die Beitragszahlung, als auch das Vermögen innerhalb der
Fondspolice (geringfügig) vor Pfändungen gesichert. Immerhin können Betroffene von 2.000
Euro (der 18jährige) bis zu 7.000 Euro (der 60jährige) jährlich unpfändbar in eine Police einzahlen. Die Staffelung findet ihre Begründung in der
mit steigendem Alter geringeren Restlaufzeit zur
Schaffung einer Altersvorsorge.
Die Bundesregierung plant weitere Aufstockungen der unpfändbaren Grenzbeträge. Speziell
bei Selbständigen, deren Versorgung im Alter und
bei Berufsunfähigkeit allein aus der Privatvorsorge gesichert werden muss, sind weitere Maßnahmen zu erwarten.
Auslandssitz der Anbieter
Immer wieder wird das Thema des Auslandssitzes
und einer damit in Verbindung stehenden Unverpfändbarkeit angesprochen. Der Freie Berater
hat bereits berichtet, dass die Zugriffsmöglichkeit
eines deutschen Vollzugsbeamten vor z.B. luxemburgischen Gesellschaften ohne das Einverständnis des Kunden nicht möglich ist. Somit
kann der Kunde sein Kapital vor Ort gegebenenfalls selbst abrufen und "auf den Kopf hauen".
Ob dies ein Argument für den Kunden ist, sein
Kapital in einer Police, statt in einem nicht
geschützten Direktinvestment zu investieren, wird
sich zeigen.
Die neuen Policen
Die jetzt umgebauten, neuen Policen sind wesentlich flexibler als ihre Vorgänger. So muss es in
Zukunft z.B. keine regelmäßige Besparung mit
festen Beitragsvereinbarungen mehr geben. Immerhin bestimmte der Gesetzgeber die fünfjähri-
ge Beitragszahlungspflicht für die Steuerbefreiung. Dies fällt damit weg. Ebenso ist die zwölfjährige Mindestdauer nun nicht mehr zwingend.
Hinzu kommt, dass zukünftig eine zehnprozentige
Todesfallleistung ausreicht und nicht mehr wie
zuvor eine sechzigprozentige. Zuzahlungen sind
damit jederzeit genauso möglich wie unregelmäßige Besparungen. Das verspricht dann schon eine größere Attraktivität. Doch auch hier die Gegenseite: Viele Verbraucher waren in der Vergangenheit gerade aufgrund der monatlichen
Zahlungspflicht gut beraten. Denn bei Ausbleiben
dieser stellt sich die Frage, ob die eigene Konsequenz vorhanden ist, auch unregelmäßig ausreichende Beiträge zu leisten. In vielen Fällen
dürfte die neue Freiheit auch dazu führen, keine
ausreichende Versorgung zu schaffen. Sparen
bedeutet Verzicht und hier muss zukünftig der innere Schweinehund überwunden werden.
Neu werden auch die Verfügungsvarianten
zum Ablauf bzw. zum Ruhestand sein: Teilentnahmen, abgekürzte Leibrenten, lebenslange
Leibrenten, alles individuelle Angebote für die
verschiedenen Lebensphasen. Es bleibt abzuwarten, welche Produkte die Anbieter jetzt mit Beginn
des Jahres 2005 aus den Schubladen holen. Der
Freie Berater wird hierzu weiter berichten.
Der Freie Berater
Ausgabe I 2005
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PRODUKTE
Altersvorsorge 2005
Welche Anlageprodukte
sind die besten?
Das ist eine Frage, die Anleger allzu gern stellen. Doch gibt es hier
überhaupt eine passende Antwort, oder kann man als Berater nur
richtungsweisend zur Seite stehen?
von Daniel Shahin
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Der Freie Berater
Ausgabe I 2005
G
rundsätzlich wird diese Frage in sich bereits
falsch gestellt. Denn sie kann immer nur individuell aus Sicht einer einzelnen Person beantwortet werden und lässt sich damit nicht verallgemeinern. Jeder Mensch hat andere Schwerpunkte, jeder Mensch setzt andere Prämissen. Doch
eines ist sicher: Alle suchen nach Sicherheit und
Rendite. Dazu kommt das immer stärker werdende Bedürfnis nach Verfügbarkeit. Sofern ein Produkt auch noch zu steuerfreien Auszahlungen
führt, liegt es in der Anlegergunst weit vorn.
Neue Werte
zeigt eindrucksvoll, dass die Anleger investiert
bleiben und aufgrund angenehmerer Börsenerfahrungen damit mit der Situation besser umgehen können.
Zusätzlich starten diverse Interessenvertreter
regelrecht eine Kampagne, um den Anlegern
Ängste zu machen: Alles sei unsicher, Geld und
die Wirtschaft würden bald schon einbrechen, Inflation und dergleichen mehr ständen vor der Tür.
Natürlich kann man über alles nachdenken
und Warnungen vor dem totalen Zusammenbruch
ausrufen. Doch was wird dann bitte schön als
Lösung angeboten? Jede Warnung und jede Kritik
ohne sinnvolle Lösungsansätze ist überflüssig.
Die Verluste an den Börsen haben in Deutschland
dazu geführt, dass Anleger nach Sicherheit rufen.
Ausgerechnet in dem Moment, als der Deutsche
erwachte und sich endlich aus den Fesseln der
Bankprodukte losriss, führten ihn die negativen
Erfahrungen mit Kursbewegungen direkt zurück
in die Bankfilialen des Landes. Die Banken freuen
sich. Heute lassen sich wieder spielend einfach
Produkte verkaufen, die vor allem das Vermögen
der Banken vermehrt.
Ein Trauerspiel, wie es schlimmer nicht hätte
laufen können, denn hätte es dieses Erwachen in
Deutschland bereits 1980 gegeben, hätten die
meisten Kunden derartig hohe Gewinne Jahren
erzielt, dass sie sich in den Jahren 2000 bis 2003
nicht gänzlich aus den Märkten verabschiedet
hätten. Gerade die Situation in anderen Ländern
Wie soll der Anleger damit umgehen? Viele fühlen sich überfordert und landen letzten Endes
wieder beim größten deutschen Kapitalvernichtungsprodukt: Dem Sparbuch. Sie bilden sich ein,
dass dieses sicher sei und hier das Kapital erhalten bliebe. Doch weit gefehlt: Bei einem Zins
unterhalb der jährlichen Inflation wird das Kapital
ständig weniger wert, quasi vergleichbar mit einem Fonds, der jährlich konstant Verluste macht.
Diese Inflation lag in den vergangenen über dreißig Jahren durchschnittlich bei rund 3,5 Prozent
jährlich. Wie sich die Umstellung von DM auf Euro
auswirken wird, kann heute noch gar nicht erfasst
werden. Auf jeden Fall hat der Verbraucher die
Verteuerung der meisten Verbrauchs- und Gebrauchswaren am eigenen Geldbeutel erfahren
dürfen.
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PRODUKTE
Altersversorgung als Ziel
Anleger, die das Ziel verfolgen, mit regelmäßigen
oder einmaligen Investitionen langfristig eine angemessene Altersvorsorge zu schaffen, haben eigentlich keine Alternative: Sie müssen sich Anlagen suchen, die mehr als 7 Prozent Rendite
ermöglichen. Die Angst vor Verlusten darf nicht
soweit führen, dass man sich selbst jede Chance
auf Rendite nimmt. Ausreichende Altersversorgungen sind bei Renditen unterhalb von 7 Prozent unmöglich. Der Anleger muss eine Grundsatzentscheidung treffen: Will er hohe Sicherheit,
so erntet er magere Renditen und damit eine magere Altersversorgung. Oder will er eine ausreichende Altersvorsorge, so muss er Produkte mit
höheren Chancen und Risiken wählen. Genau diese Entscheidung fällt vielen Anlegern schwer.
Die Lösung heißt hier eindeutig: Eine breite
Streuung erzielen. Eben nicht nur auf Sicherheit
setzen, denn das wäre vergleichbar mit einem
Schiff, das den Hafen niemals verlässt und sich
dann freut, nicht untergegangen zu sein. Schiffe
werden aber gebaut für die hohe See. Mancheiner freut sich darüber, dass er noch nie auf die
Nase gefallen ist, weil er keine riskanten Entscheidungen traf. Doch hinfallen ist keine Schande, nur liegen bleiben!
Sicherheit kostet immer Rendite! Egal bei welchem Produkt und egal bei welchem Anbieter:
Das Einbauen einer Sicherheit geht zu Lasten der
Rendite, denn die Sicherheit Kostet Geld und niemand hat etwas zu verschenken.
Damit sollte ein genauer Blick all den Produkten gelten, die Renditen von sieben Prozent und
mehr ermöglichen. Diesen gilt unsere Aufmerksamkeit. Dann sollte man nach Prüfung des
Segments, der Idee und des Konzeptes immer
wieder beachten: Niemals alles auf ein Pferd setzen.
Gut beraten sind Anleger, die breit streuen und
dabei auf Verfügbarkeit und Rendite achten. Der
Markt bietet diverse Anlagemöglichkeiten, gute
und schlechte. Doch auch diese Bewertung ist eine individuelle und damit nicht zu verallgemeinern. Allein auf Größe zu vertrauen kann trügerisch sein, denn über Jahrzehnte kann sich ein
Anbieter zum größten Anbieter seines Anlagesegments entwickeln und dann plötzlich in Schieflage
geraten - also worauf will man denn da noch setzen? Auf Ratingagenturen etwa, die diesen Unternehmen noch vor Wochen Bestnoten verliehen? Es gibt keine Sicherheit!
Anlageprodukte mit integrierten Sicherheiten,
wie etwa Kapitalerhalt und auch Höchststandsgarantien, hören sich gut an und lassen sich auch
gut an den Mann oder die Frau bringen. Doch
sollte man auch hier beachten: Sicherheit kostet
Geld. Ein Teil des Kapitals wird für diese Garantien
weggelegt, und somit nicht investiert. Das wird an
einem einfachen Beispiel deutlich:
Ein Anbieter verspricht 100% Kapitalerhalt
nach 8 Jahren. Der Anleger investiert 10.000 Euro. Er legt soviel des Kapitals bei einer Bank zum
Festzins an, sodass aus diesem Betrag nach 8
Jahren wieder die 100% des Kapitals (10.000
Euro) erreicht werden. Den Rest investiert er. Da
könnte der Anleger gleich hergehen und dieses
Spiel selbst betreiben, indem er nur ca. die Hälfte
chancenreich investiert. Die versprochene Sicherheit frisst in jedem Fall Rendite und ist nicht
mehr als ein Marketinggag der Anbieter. Dies geschieht nur, weil der Anleger nach Sicherheit ruft.
Also bekommt er, was er will, ohne zu merken,
dass dies alles ein Witz ist.
Ergebnis: Wer Chancen nutzen will, muss bereit
sein, auch in risikoreichere Anlagen als das Sparbuch zu investieren. Dieses betreibt aufgrund der
schleichenden Inflation die allergrößte Kapitalvernichtung, ohne dass Anleger dies spüren. Es
gibt nur zwei Möglichkeiten: Entweder von Anfang
an genau wissen, dass die Anlage eher Kapital
vernichtet als vermehrt, oder die Chance auf
mehr ergreifen - im Bewusstsein, dass nichts
wirklich sicher ist.
Wer vorhat, eine sinnvolle Altersvorsorge zu
schaffen, dem bleibt nichts anderes übrig, als Anlagen zu suchen, die sieben Prozent aufwärts zumindest in Aussicht stellen. Unterhalb dieser Rendite wird kein Anleger große Sprünge machen
und niemals eine ordentliche Altersvorsorge
schaffen können.
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PRODUKTE
Private Equity
Private Equity
Eine interessante Beimischung für jedes Portfolio
wie Versicherungen und Pensionskassen, vorbehalten. Privatanlegern blieb bisher der Zugang
zur Anlageklasse Private Equity, mangels speziell
auf die Bedürfnisse dieser Investorengruppe
abgestimmter Produkte, weitestgehend verschlossen. Jetzt können auch Kleinanleger über
Dachfonds Zugang zu dieser Anlageklasse erhalten.
Vorteile der Dachfondsangebote
von Bernd Taizinger
Private Equity wurde lange Zeit von Versicherungen und Pensionskassen als Investoren dominiert. Über Private Equity Dachfonds
erhält auch der Privatanleger Zugang zur Anlageklasse mit dem
höchsten Renditepotenzial.
P
rivate Equity steht für Eigenkapitalinvestitionen in nicht börsennotierte Unternehmen.
Private Equity ist die Anlageklasse mit dem höchsten Renditepotenzial. Aufgrund der hohen Mindestanlagesummen, die in der Regel bei 5 Mio.
Euro bzw. US-Dollar liegen, war diese Anlageklasse jedoch jahrelang institutionellen Investoren,
Ende der Neunziger Jahre wurden in Deutschland
die ersten Private Equity Dachfonds für Privatanleger aufgelegt. Durch die Bündelung der Investitionen zahlreicher Privatanleger können die
hohen Mindestanlagesummen überwunden werden. Weitere Vorteile stellen die qualifizierte
Fondsauswahl, das Liquiditätsmanagement und
insbesondere die Risikostreuung dar, die über die
Investition in einen Dachfonds erreicht werden
kann. Im Vergleich zu den USA und Großbritannien steht der Private Equity Markt in Deutschland sowohl auf der Anlage- als auch auf der Investitionsseite noch am Beginn seiner Entwicklung. Während in anderen Ländern insbesondere
Pensionskassen schon seit Jahren in diese Anlageklasse investieren, ist Private Equity hierzulande als Form der Geldanlage nach wie vor größtenteils unbekannt.
Private Equity ist kein "Wagniskapital"
Aufgrund dieser Unkenntnis wird Private Equity
immer noch mit hohem Risiko verbunden. Einerseits wird Private Equity fälschlicherweise gleichgesetzt mit Venture Capital oder "Wagniskapital".
Die Finanzierung junger Start-up Unternehmen
stellt jedoch neben der Finanzierung etablierter
Unternehmen über Buyout- oder Mezzaninefinanzierungen lediglich einen Teilbereich des Private Equity dar. Die Portfolioallokation der Fonds
sollte demnach eine Gewichtung von max. 2530% dieses Segments vorsehen. Andererseits
werden bei der Beurteilung des Risikos oft pauschale Aussagen gemacht, ohne zwischen den
Risikoprofilen der einzelnen Investitionsformen
Direktbeteiligung, Fonds und Dachfonds zu unter-
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Ausgabe I 2005
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PRODUKTE
schieden. Sich an einem einzelnen Unternehmen
zu beteiligen ist risikoreich. Da Private Equity
Fonds hochspezialisiert arbeiten und sich auf bestimmte Bereiche oder Branchen konzentrieren,
ist auch die Beteiligung an einzelnen Private
Equity Fonds dem Privatanleger nicht zu empfehlen.
Das Ausfallrisiko eines Dachfonds mit Investitionen in ca. 20 Zielfonds hingegen liegt aufgrund
der breiten Streuung faktisch bei Null. Zwar fallen
für die durch den Dachfonds erbrachten Leistungen (Fondsauswahl, Liquiditätsmanagement, Beteiligungscontrolling, Verwaltung) für den Anleger
zusätzliche Kosten an, die erwartete Rendite liegt
jedoch selbst nach Abzug dieser Kosten noch
deutlich im zweistelligen Bereich. Private Equity
Dachfonds erzielen mit einer Wahrscheinlichkeit
von 70% eine Kapitalsteigerung um das 1,5- bis
2-fache. Gerade institutionelle Investoren nutzen
zunehmend die Vorteile, die Dachfonds bieten.
Die RWB AG - Marktführer
für Private Equity
Die RWB AG konzentriert sich als Spezialistin ausschließlich auf die Anlageklasse Private Equity.
Das zentrale Qualitätskriterium eines Dachfondsmanagements ist neben der Fondsauswahl die
richtige Diversifizierung. Durch zielgerichtete
Streuung werden mögliche negative Entwicklungen innerhalb einzelner Sektoren minimiert.
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PRODUKTE
Private Equity
Sicherheit und Rendite
Die Investitionen der RWB Private Capital Fonds
werden nach dem sicherheitsorientierten Balanced Portfolio Konzept über verschiedene Finanzierungsanlässe (40-45% Buyout, 30% Mezzanine, 25-30% Venture), Regionen (Europa,
USA, Asien) und Lancierungsjahre gestreut. Innerhalb des jeweiligen Segments werden im Rahmen eines strukturierten Selektionsprozesses die
künftigen Top-Performer identifiziert. Die Renditen eines Balanced Private Equity Portfolios können nicht mit den Traumrenditen erfolgreicher
Venture Capital Fonds zwischen 50 und 70% pro
Jahr konkurrieren. Dafür ist die Ausfallwahrscheinlichkeit faktisch Null. Die durchschnittliche
Renditeerwartung für einen Betrachtungszeitraum von zehn Jahren und länger liegt bei ca.
14-17% pro Jahr.
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Der Freie Berater
Ausgabe I 2005
RWB AG
Die RWB AG ist Spezialistin für Private Equity.
Die Private Capital Fonds investieren in internationale Spitzenfonds des Private Equity.
Das Dachfondskonzept der RWB AG bietet
höchstmögliche Anlagesicherheit durch zielgerichtete Streuung. Nähere Informationen
erhalten Sie bei Ihrem Freien Berater.
DER FREIE BERATER
Checkliste
DER FREIE BERATER schon abonniert?
DER FREIE BERATER CD-ROM bestellt?
DER FREIE BERATER Umfrage ausgefüllt?
DER FREIE BERATER Umfragen empfohlen?
Termin mit einem freien Berater vereinbart?
Zeitlose Kapitalanlagestrategie befolgt?
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PRODUKTE
Alter Hut oder eine hoch interessante Beteiligungsform ?
Gewerbeimmobilien als dritte Säule der
"Privaten Altersversorgung"
Gerade in Zeiten der Unsicherheit stellt die Investition in Immobilien eine sichere und gleichzeitig renditestarke Alternative dar. Die SHB Innovative
Fondskonzepte AG hat sich auf die Konzeption und den Vertrieb von geschlossenen (Gewerbe-) Immobilienfonds spezialisiert. Sie spricht mit ihrem
derzeit aktuellen Angebot, dem Carre' Göttingen, eine breite Anlegerschicht
an, die vom Immobilieneinsteiger bis hin zum Großverdiener reicht.
von Ralph P. Kasper
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Der Freie Berater
Ausgabe I 2005
G
Chance für Kleinanleger
Für den Privatkunden ist es kaum möglich,
interessante und renditestarke Gewerbeobjekte allein zu erwerben. Über die Beteiligung an
einem geschlossenen Immobilienfonds, wie z. B.
dem Carré Göttingen der SHB AG, ist es möglich,
auch mit relativ kleinen Beträgen an einem renditestarken Gewerbeobjekt in Form einer Unternehmensbeteiligung mit von der Partie zu sein und in
den Genuss von Vorteilen zu kommen, welche
sonst nur Großanlegern vorbehalten sind.
Als einer der führenden bankenunabhängigen
Fondsinitiatoren in dem Segment "geschlossene
Immobilienfonds Deutschland", haben Anleger
bereits die Möglichkeit, sich Immobilienvermögen
ohne persönliche Kreditverbindlichkeit aufzubauen und dies bereits ab einer monatlichen
Sparrate von lediglich 28 Euro, sagt Vertriebsvorstand Achim Wilhelm-Wittschier.
Zeitpunkt sehr günstig
Die Angebote
Im Markt der klassischen Altersversorgung ist aktuell der ideale Zeitpunkt für den Kunden, eine Alternative zu den sonst üblichen Formen der
Altersvorsorge zu finden. Es gibt viele Anleger,
die nicht das Thema "Steuersparen" motiviert,
sondern die Erkenntnis, dass jeder, der heute
jünger als 55 ist, ein großes Altersvorsorgeproblem hat. Es sind die gleichen Kunden, die millionenfach Lebensversicherungen besparen und
die damit zum Entstehen der riesigen Finanzkonglomerate beigetragen haben. Für genau diese
Anleger hat die SHB AG die passenden Produkte
kreiert.
Hier einige Eckdaten zu einer der fünf Anlageformen bei der SHB, der IMMORENTE PLUS:
6 % thesaurierte Ausschüttung bereits ab
dem ersten Euro Einzahlung, dadurch verkürzte
Ansparzeit von ca. 13 Jahren, im 14ten Jahr 6%
Ausschüttung, danach vom 15ten bis zum 30ten
Jahr 7%-9% steigend. Das bedeutet z.B., 20.000
Euro zeichnen und dafür nur ca. 13.500 Euro
einzahlen. Eine Verkürzung der Einzahlungszeit
durch Sonderzahlungen ist jederzeit möglich, z.B.
bei Abfindungszahlungen oder Erbschaften.
Ein weiteres Highlight ist, dass z.B. ab dem
60ten Monat nach Genehmigung durch die
Fondsgeschäftsführung die Beteiligung ohne Ka-
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11:13
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PRODUKTE
pitalverlust einzahlungsfrei gestellt werden kann,
z.B. bei Arbeitslosigkeit. Weiterhin sind keine Kontoführungsgebühren zu zahlen.
Die Produkte zeichnen sich durch hohe Transparenz bei Investitionen und Kosten (anders als
bei den meisten Altersversorgungsprodukten!)
aus.
Selbstverständlich kann sich der Anleger auch
mit Einmalzahlungen (bereits ab 2.000 Euro) an
dieser Qualitätsimmobilie in einer 1A Lage, wie
dem Carré Göttingen, beteiligen.
Eine besondere Variante ist hierbei die Kapitalart "Clevere KOMBI". Hierbei zeichnet der Anleger 100 %, zahlt jedoch nur 50 % zuzüglich
2,5% anteiliger Abwicklungsgebühr ein. Dieser
Anleger erhält nach der Prognoserechnung bei
einer Beteiligungssumme von unter 50.000 Euro
ab dem Folgemonat der Einzahlung eine anfängliche Ausschüttung von 7,0% p.a. bzw. 6,9% p.a.,
fällig jeweils zum 15.06. und 15.12. eines Jahres.
Die halbjährlichen Ausschüttungen werden dem
Kapitalkonto bei Fälligkeit gutgeschrieben. Bezüglich der zweiten Kapitalhälfte gelten die gleichen Regelungen wie für Ratenzahler.
Der Anleger beteiligt sich hier als Direktkommanditist oder als Treugeber an einer Kommanditgesellschaft, die Einkünfte aus Vermietung und
Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen erzielt.
Die Mindestbeteiligungssumme soll 7.000 Euro
betragen und bei höheren Beträgen durch 1.000
Euro teilbar sein. Es gibt hier grundsätzlich keine
Nachschusspflicht.
Fazit
Abrundend ist zu sagen, dass es mit diesen Angeboten der SHB gelungen ist, die Interessen von
Großanlegern und Immobilieneinsteigern aufeinander sehr gut abzustimmen. Präferenz des
Großinvestors ist es, neben steuerlichen Gesichtspunkten auch eine hoch rentierliche Investition vorzunehmen, die eine optimale Chancenauswertung mit vergleichsweise geringem Risiko kombiniert. Der Immobilieneinsteiger möchte, ebenso wie ein Großanleger, über die Vorteile
einer Großinvestition, die er alleine nicht tätigen
kann, sicheren Vermögensaufbau betreiben.
Das Kapital der Großanleger dient dazu, die
erste Immobilieninvestition kostengünstig durchzuführen, die Sparraten der Immobilieneinsteiger
tragen zum Aufbau enormer Liquidität bei. Diese
fließt in weitere Immobilien und Wertpapiere
("Cost-Average-Effect" durch ständigen Zukauf)
und zwar zu Konditionen, die nur bei hohen Anlagesummen erreicht werden. Die Kombination von
Großanlegern und Immobilieneinsteigern macht
die Investition in diese Fondsgesellschaft für beide Seiten besonders attraktiv.
Nähere Informationen sowie Beispielrechnungen erhalten Sie bei Ihrem Freien Berater.
Beteiligung ab 50.000 Euro
Auch eine stille Beteiligung mit Wandlungsrecht
(Mindestbeteiligung 50.000 Euro) ist möglich,
bei der der Anleger ausschließlich Einkünfte aus
Kapitalvermögen erzielt. Diese Anleger erhalten
nach Prognoserechnung vorrangig vor den Ausschüttungen der Kommanditisten einen Mindestgewinnanteil von 8,0 % p.a., jeweils zum 30.06.
und 31.12. eines jeden Jahres. Zum 31.12.2010
kann der Anleger die Rückzahlung oder eine
Wandlung in Kommanditkapital verlangen. Eine
Abwicklungsgebühr wird hier nicht erhoben.
Der Freie Berater
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PRODUKTE
Der Tonnagesteuerfonds
Die Schiffsbeteiligung als Renditeturbo
von Wolfgang Glückselig
Der Schiffsmarkt war in den vergangenen Jahren für "Besserverdienende" und
"Vermögende" interessant. Seit einigen Monaten ist er auch für alle anderen
Anleger lukrativ geworden. Der Freie Berater erklärt, warum Schiffsfonds derzeit
so interessant geworden sind und worauf man bei der Auswahl achten sollte.
D
ie "Schiffsbeteiligung" ist ein klassisches Anlageinstrument und wurde in der Vergangenheit ausschließlich als Abschreibungsfonds
teilweise mit langfristiger Renditeerwartung
genutzt. Der Anleger zeichnet eine unternehmerische Beteiligung, ist an Chancen und Risiken
beteiligt und darf deswegen auch Abschreibungen vornehmen. Nahezu alle Charterverträge,
Schiffsbetriebskosten, Personalkosten für Matrosen, Bunkerkosten (Treibstoff) u. a. werden in
amerikanischen Dollar (USD) bezahlt. Die Teilfinanzierung zur Anschaffung des Schiffes wird in
USD und teilweise zusätzlich im Japanischen Yen
aufgenommen. Die Entwicklung dieser Währungen ist aber nur einer von vielen Faktoren, die
den Ertrag eines Schiffsfonds beeinflussen (siehe
Kasten).
Bei diesen Faktoren liegen Chancen und
Folgende Faktoren muss ein Schiffsfonds-Inititator beachten:
1. Schiffssegment (z. B. Containerschiff)
2. Flottenwachstum in dem Segment inkl. Abwrackpotential
3. Technische Ausstattungsmerkmale Schiff (Geschwindigkeit, Verbrauch etc.)
4. Markteinschätzung
5. Laufzeit der Erstbeschäftigung: Vom Spotmarkt bis zur 15 Jahre vereinbarten
Festcharter ist alles möglich.
6. Zinseinschätzung mit mittelfristigem Darlehensmanagement
7. Währungseinschätzung: Einschätzung der Währungsverhältnisse (Euro zu USD, USD
zu japanischer YEN) mit ständiger Überprüfung der Finanzierungsstruktur und aktivem
Währungsmanagement.
8. Gestaltung des Fonds (normales, nachrangiges oder bevorzugtes Kommanitkapital
40
Der Freie Berater
Ausgabe I 2005
Risiken dicht beieinander. So kann man im Markt
Beteiligungen entdecken, die noch im Jahr 2003
Schiffe mit Auslieferungstermin 2005 oder 2006
gekauft und einen sehr günstigen Baupreis vereinbart haben. Diejenigen, die bei Bestellung
aber gleich den USD gesichert haben (bei einem
Kursverhältnis von 1,05 bis 1,10), haben
zwischenzeitlich ihren Preisvorteil zum Großteil
gegenüber dem Wettbewerb verloren, denn der
USD notierte im Dezember 2004 um 22 %
schwächer als eingeplant. Langfristig orientierte
Käufer dürften dennoch auch bei einem solchen
Schiff zu ihrem Ertrag kommen. Kurzfristig sind
geringere Ausschüttungen zu befürchten.
Grosse Nachfrage nach Schiffen
Bei aktuellen Einkäufen liegen die Schiffspreise
zum Teil deutlich höher, weil die Nachfrage stark
gestiegen ist. Wer hier geschickt taktiert, kann
zusätzliche Gewinne einfahren. So lag im
Orderjahr 2003 der Dollarkurs höher, so dass
zusätzliche (Kurs-) Gewinne entstehen. Weiterhin
gibt es Emissionshäuser, die die derzeit hohen
Charterraten dazu nutzen, ein Schiff schnell zu
entschulden, um dann nach Ablauf einer Festcharter mit dem langfristigen Durchschnitt noch
eine gute Ausschüttung darstellen zu können.
Auch das beeinflusst den Ertrag positiv.
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PRODUKTE
Sicherheit und Rendite im Fokus
Während früher Anfangsverluste und damit verbundene Steuervorteile durch unternehmerische
Abschreibungen im Vordergrund bei Schiffsfonds
standen, richtet sich der Fokus immer mehr auf
Rendite und Anlagesicherheit. So eignen sich für
den sicherheitsorientierten Anleger (auch mit
kleinem bis mittlerem Vermögen) Fonds mit Vorzugskapital. Hier sind Anleger in den meisten
Fällen mit ca. 7 % Ausschüttung und 100 % Kapitalrückzahlung bevorrechtigt vor dem "normalen" Kommanditkapital.
"Tonnagesteuerfonds"
Seit etwa einem Jahr ist der "Tonnagesteuerfonds" zahlreichen Anlegern bekannt geworden.
Viele Banken - darunter sämtliche Großbanken haben Kunden für gewaltige Fonds mit Kommanditkapital bis zum Teil sogar 220 Mio. Euro eingeworben. Im "Grauen Kapitalmarkt" werden derzeit immer mehr dieser Anlagemöglichkeiten angeboten.
Aber warum ist diese Art der Anlage so interessant? Warum verkaufen auch die Banken plötzlich solche Schiffsfonds, wo sie bislang in diesem
Bereich immer sehr zurückhaltend waren?
Die Antwort befindet sich in folgenden Faktoren:
1. Nachfrage nach Schiffen höher als Angebot
Die Perspektive der internationalen Handelsschifffahrt war nie besser als aktuell. Dadurch,
dass die Wachstumsmärkte in Fernost nur über
den Wasserweg zu erreichen sind und für ihr
Wachstum auch Rohstoffe und Energie benötigen,
erleben alle Schiffsklassen derzeit einen Boom. In
den Planungen der Reeder und Werften sind bislang nur die Weltkonjunktur und die Ersatzbeschaffung für ausgediente Schiffe eingeflossen.
Ein Marktwachstum, ausgelöst durch den Hunger
nach Waren und Rohstoffen u. a. in China, hatten
nur wenige einkalkuliert. Dies sorgt dafür, dass
sich nicht genug Schiffe im Markt befinden und
die Charterraten sehr stabil bleiben sollten. Die
mittelfristigen Aussichten sind ebenfalls positiv:
Die Olympischen Spiele 2008 und die Weltausstellung 2010 in China stabilisieren den Trend.
2. Hohe Wertsteigerungen und Wertbeständigkeit
Aufgrund des Rohstoffhungers aus Fernost und
der anziehenden Weltkonjunktur sind die Stahlpreise derart gestiegen, dass Schiffe, die in den
Jahren 2002 und 2003 geordert und gekauft
wurden, aktuell mehr Wert verkörpern, als sie
gekostet haben. Derzeit ist keine Werft mehr bereit, für einen Bauplatz in 2008 (bis 2007 sind
sie ausgebucht) einen festen Preis zu vereinbaren. Es wird immer eine variable Stahlpreiskomponente verlangt. Dieser Umstand sorgt dafür,
dass die nächsten Jahre nicht davon auszugehen
ist, dass günstigere Schiffe auf den Markt kommen und die Kalkulation der aktuellen Projekte
unterboten werden könnte.
3. Privilegierte Erträge mit Steuerfreiheit
Die Privilegierung der Erträge einer Schiffsgesellschaft und die Ausschüttungen an die Zeichner eines Tonnagesteuer-Fonds ist erheblich. Als
Faustformel gilt, dass ca. 99,5 % der Ausschüttung (meist anfänglich 7-9 %) auch ohne Freistellungsauftrag steuerfrei beim Anleger ankommen. Beim Verkauf des Schiffes ergeben sich
ebenfalls keine Nachteile, da der Anleger zu Beginn auf eine steuergünstige Abschreibung verzichtet hat.
Fazit:
Durch die steuerlichen Rahmendaten, die weltwirtschaftliche Situation und nicht
zuletzt auch durch die nachgewiesenen Erfolge deutscher Reeder wandelt sich
diese Anlageform zu einem Investment, das nun mehr nicht nur "Vermögenden"
sinnvoll und lukrativ erscheint, sondern kann als ein stabilisierender Baustein in
ein mittleres Anlageportfolio eingekauft werden. Anfängliche Anlagesummen sind
zwischen 5.000 und 20.000 Euro möglich.
Aber auch hier gilt der Grundsatz der Streuung, lassen Sie sich gut beraten,
hinterfragen Sie das Konzept und die Rahmendaten und treffen Sie dann Ihre
Entscheidung.
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PRODUKTE
Neuer Markt - neue Chance
Die Investitionen in Pflegeheime
Die Bevölkerung überaltert, der Bedarf an Pflegeheimen wächst.
Milliardeninvestitionen sind notwendig: Wie kann man vom
"Bauboom" profitieren und worauf sollte man achten?
von Mathias Radseck
D
ie Immobilienbranche hat nach vielen fetten
Jahren (Sanierungen und Neubau "Ost" Maßnahmen in Verbindung mit lukrativen Steuerabschreibungen) in den Jahren 2002 bis 2004
stark geschwächelt. Viele Investoren mussten bitterlich erleben, was es bedeutet, mit Mietausfällen oder ausfallenden Steuervorteilen zurecht zu
kommen. So waren Prominente wie auch Kleinanleger von Konkursen betroffen.
Die angeschlagene Baubranche hält nun Ausschau nach neuen Möglichkeiten und Chancen,
um wieder größere Umsätze erwirtschaften zu
können: Vor allem der jährlich wachsende Bedarf
an Altenpflegeheimen gerät ins Blickfeld der
Branche.
Es gibt viele Entwicklungen, die für eine sorgsam ausgewählte Investition in Pflegeheime sprechen:
Lebenserwartung steigt ständig
Die ständig steigende Lebenserwartung erfreut
zwar den Einzelnen, den Sozialstaat aber stellt
die damit verbundene Überalterung der Bevölkerung vor große Herausforderungen. "Die Lebenserwartung von Europäern und Amerikanern
wächst jährlich um drei Monate" (Frank Schirrmacher, "Das Methusalem-Komplott").
42
Der Freie Berater
Ausgabe I 2005
Seit 1970 hat sich die Anzahl der Rentner verdoppelt. Sofern sich die Geburtenrate und die
Zuwanderung nicht ändert, "wird im Jahre 2050
die Hälfte der Deutschen über 51 Jahre alt sein"
(Schirrmacher) und noch mindestens 30 Jahre
Lebenserwartung vor sich haben. Das ist keine
Fiktion, sondern eine Hochrechnung auf Basis
der heute unter uns lebenden Generation. Das alles sind dramatische Aussichten, wenn es um die
Finanzierung einer staatlichen Rente, um die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung und um diverse andere Gesichtspunkte
geht. Für den Einzelnen gilt: Solange man gesund
alt werden kann, ist das sicherlich nicht das
Schlimmste. Immerhin hängt ein Jeder an seinem
Leben.
Doch ist die Gefahr, im Alter nicht mehr allein
klar zu kommen, eine der größten Ängste von
älter werdenden Menschen. Die moderne Medizin
trägt ebenfalls zu einer immer höheren Lebenserwartung bei. Doch Älter werden heißt nicht, gesund älter zu werden. Ganz im Gegenteil: In vielen
Fällen wird die Lebenszeit zwar verlängert, doch
ohne fremde Hilfe nicht mehr zu bewältigen sein.
Das alleine dürfte als Schattenseite betrachtet
werden.
Damit wächst der Bedarf an der Betreuung
von alten Menschen fast täglich. Die Anforderungen an Gesundheits- und Sozialeinrichtungen
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PRODUKTE
wachsen ebenso mit. Auf der einen Seite ein neuer Wachstumsmarkt, denn diese Entwicklung erfordert einen immensen Anstieg von Arbeitsplätzen im Pflegebereich, auf der anderen Seite allerdings die Problematik der Finanzierung. Festzuhalten gilt: Der Beruf des Pflegepersonals wird
allein dadurch aufgewertet (und hoffentlich dann
auch endlich gerecht entlohnt), dass sich der
größte Bevölkerungsanteil im Rentenalter befinden wird. In den vergangenen 50 Jahren galt die
Betreuung von alten Menschen doch eher als
notwendiges Übel; dies wird sicherlich zukünftig
anders bewertet werden. Im täglichen Leben wird
sich die Wahrnehmung für das Phänomen der
Langlebigkeit verstärken. Der ständige Umgang
mit Menschen älterer Generationen wird zwangsläufig zu einem besseren Verständnis für die
eigene Zukunft im Alter führen. Das schafft wiederum eine Nachfrage an Pflegeplätzen, da wenige
davon ausgehen, mit 80 zu joggen.
gen. So ist die Angst in den letzten Jahren immer
größer geworden, im schlimmsten Falle für sich
selbst, für einen Elternteil oder einen Verwandten
ohne einen Pflegeplatz dazustehen. Auch deshalb steigt die Nachfrage nach Pflegeplätzen. Die
Bevölkerung gilt als sensibilisiert.
Situation im Fall der Fälle
Beschaffenheit derzeitiger Pflegeheime
Es ist eher negativ, wie sich ein Pflegefall in der
Realität darstellt. Viele pflegebedürftige Personen
müssen von Ihrer Familie versorgt werden, da
Vater Staat keine Pflegeplätze zur Verfügung stellen kann. So ist die häusliche Pflege oftmals
Pflicht.
Wenn Familienangehörige nicht zur Verfügung
stehen, müssen die ambulanten Pflegedienste
ran. Dann spielt die individuelle Situation eine erhebliche Rolle. Kleinere Pflegeleistungen können
auf diese Weise sicherlich erbracht werden, aber
keine größeren. Auch können die vielen Demenzkranken (bereits über 1 Mio. und steigend)
unmöglich zuhause gepflegt werden. Die ambulanten Pflegedienste können keinesfalls eine umfängliche Fürsorge gewährleisten. Aus diesem
Grund ist ein Pflegeplatz notwendig.
Es ist eine Schande, wenn man sich betrachtet,
wie Pflegeheime der letzten dreißig Jahre konzipiert wurden. Nichts bestätigt deutlicher, dass es
in der Vergangenheit mehr als notwendiges Übel
statt als eine ethisch - moralische Verpflichtung
angesehen wurde, in diesen Bereich zu investieren. Die meisten Pflegeheime sind weit über dreißig Jahre alt, haben viel zu kleine Drei- bis
Vierbettzimmer, gemeinsame Nasszellen auf dem
Flur und sind nicht für Demenzkranke ausgerichtet.
Erwartungen
Berechnungen von führenden Betreibergesellschaften sagen, dass jährlich rund 18 Mrd. Euro
in Pflegeheime investiert werden müssten. Tatsächlich werden derzeit lediglich rund 5 Mrd.
Euro investiert. Der Druck wird immer größer. Bis
zum Jahr 2010 rechnet man mit einem Bedarf
von rund 20.000 neuen Betten. Bei einer durchschnittlichen Größe von 100 Betten je Pflegeheim
entspräche dies einem Bedarf an rund 200 neuen Pflegeheimen.
Wartezeiten auf Pflegeheimplatz
Betroffene wissen, dass übliche Wartezeiten auf
einen Pflegeplatz meist bis zu zwei Jahren betraDer Freie Berater
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PRODUKTE
Neuer Markt - neue Chance
Ergebnis:
Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in
Deutschland wird stark steigen. Dies - in Verbindung mit dem hohen Ersatzbedarf bestehender
Einrichtungen - legt die Schlussfolgerung nahe,
dass es einen überdimensionalen Bedarf an neuen Pflegeheimen geben wird.
Der Bedarf ruft neue Investoren
auf das Parkett
Wie überall wird es auch in diesem Bereich nicht
lange dauern, bis sich diverse Bauträger am Bau
und der Investition an Pflegeheimen versuchen,
auch wenn es einige Zeit dauern wird, bis sich
diese einen Überblick und das notwendige Knowhow verschafft haben, um in diesem (für sie neu-
Das Angebot an Anleger
Die Anbieter investieren in den Bau von Pflegeheimimmobilien und verkaufen die einzelnen Pflegeappartements dann vorwiegend an Privatanleger. Einige wenige werden
an Eigennutzer veräußert, doch das ist nur ein unerheblicher Anteil.
Der Erwerber eines Pflegeappartements erhält dann von dem jeweiligen Betreiber,
der als Generalmieter die Pflegekosten beim Bewohner des Appartements einzieht,
eine Miete für das Objekt. So gesehen also eine völlig übliche Immobilieninvestition.
Bei dem Erwerb eines Appartements sollten Anleger jedoch auf einige weitere
Punkte achten. Diese sollen hier aufgezeigt werden.
Vermietung
In jedem Fall sollte von einem namhaften Betreiber eine langfristige (mindestens
zehnjährige, besser zwanzigjährige) Mietgarantie gegeben werden. Sofern die
Mietgarantie von einem unbekannten oder vorgeschobenen Vertragspartner gegeben
wird, ist diese gleichzusetzen mit keiner Mietgarantie. Ohne Mietgarantie sollte man
kein Appartement erwerben. Daneben muss ein Pachtvertrag mit einer Wertsicherungsklausel versehen sein.
Rendite
Die Renditebetrachtung ist eine wichtige, wenn auch nicht die wichtigste. Der
Generalmieter (Betreiber) sollte schon eine 5 - 6%ige Mietgarantie leisten, zumal sind
die Einnahmen auf Seiten der Betreiber erheblich. Damit sollten auch die Renditen für
die Investoren adäquat sein. Geringere Mietgarantien zeigen, dass der Betreiber
selbst keine Glaubenskraft hat, die Appartements lukrativ zu vermieten.
Lage
Die Lage des Appartements sollte in einem Ortskern gelegen sein, damit alle wichtigen Dinge auf kurzen Wegen zu erledigen sind und eine Vermietung damit jederzeit
möglich ist.
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Der Freie Berater
Ausgabe I 2005
en) Segment eintauchen zu können.
Allerdings stehen die Bauträger vor einem
Problem: Wer bezahlt die Investitionen? In aller
Regel begeben sich Bauträger auf die Suche
nach Privatanlegern, die erst den Bauträgern zu
Gewinnen verhelfen. Doch die Frage bleibt, ob
das Geschäft denn wirklich auch für die Anleger
ein lukratives ist. Immerhin sind es meist die Anleger, die letzten Endes, wenn Bauträger und Verkäufer sich schon lange satt verdient haben, auf
der Strecke bleiben.
Informationen schaffen Nährboden
Durch die Publikationen über die Bevölkerungsentwicklung, von denen allerdings von staatlicher
Seite gern abgelenkt wird, erfahren immer mehr
Menschen, wie die Lage ist. Derartige Informationen machen die Menschen ansprechbar für Investitionen in ein neues Anlagesegment.
Anleger suchen lukrative und
sichere Investitionen
Letzten Endes sind Anleger nach den Börsenentwicklungen der jüngsten Vergangenheit immer
auf der Suche nach lukrativen aber auch besonders sicheren Geldanlagen. Da scheint die Investition in ein Pflegeheim die richtige Produktwahl
zu sein. Betreiber von Pflegeheimplätzen verlangen enorme Summen von Bewohnern, deren
Angehörigen bzw. vom Sozialamt. Die Kosten für
Pflegeheime sind extrem hoch. Und dennoch
kommen die Betroffenen an diesen nicht vorbei.
Auch deshalb empfiehlt es sich, für den schlimmsten Fall Vorsorge zu betreiben, da ansonsten
sogar die Kinder für ihre Eltern einstehen müssen.
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PRODUKTE
Investitionen in Seniorenimmobilien
bieten attraktive Renditen
Die Fakten im Bereich der Seniorenpflege sprechen eindeutig für eine Investition: Rund 480.000
Pflegebetten gibt es derzeit, der Bedarf in den
kommenden zwanzig Jahren wird auf 900.000
geschätzt. Im Jahr 2010 wird jeder vierte Deutsche über 60 Jahre alt sein. Gleichzeitig werden,
so die Prognosen, mehr als 1,6 Mio. Menschen
pflegebedürftig sein.
Der demographische Altenpflegequotient (die
Zahl der über 80-Jährigen bezogen auf 100
Menschen im Alter von 40-60 Jahren) wächst von
12,6 auf 55,0, das heißt, er vervierfacht sich
(Schirrmacher). Der Altenpflegequotient der über
90-Jährigen (im Vergleich zu den 50- bis unter
70-Jährigen) versechsfacht sich.
Eine steigende Nachfrage sorgt für zwei positive Begleiterscheinungen: Erstens sind die Kosten - hier Mieten - für ein Pflegeappartement
hoch. Das ist negativ für den Betroffenen, aber
gut für den Investor. Zweitens besteht gute Aussicht auf langfristige Vermietung und ggf. einen
Abverkauf im Alter. Zusätzlich bieten Betreiber
langfristige Mietgarantien sowie ein Vorbelegungsrecht für Appartementbesitzer, das bundesweit für alle Bestandsobjekte des Betreibers
greift. Damit ist die Lage des zu erwerbenden
Appartements nicht relevant, sondern vielmehr
die Größe des Betreibers.
Ein lukratives Angebot lebt aus dem Zusammenspiel entscheidender Faktoren: Einer Standortanalyse, einer Bedarfsanalyse, qualitativ hochwertiger und solventer Betreiber, langfristiger
Pachtvertrag (möglichst 20 Jahre und mehr),
Pachtvertrag mit Wertsicherungsklausel, hoher
Bauqualität, zukunftsorientierter Planung mit bedarfsgerechtem Verhältnis von Individualflächen
und Gemeinschafts- und Funktionsflächen. So
entsteht ein Gesamtkonzept, dass für Investoren
lukrativ und sicher ist. Hohe Renditen mit höchstmöglicher Sicherheit.
Ein großer Unterschied ist im Bereich der Investition zu sehen: Der Kauf eines separaten Appartements kann aus unserer Sicht empfohlen
werden. Hier erwirbt der Anleger ein eigenes Appartement. Die Angebote in der Form einer
Beteiligung sind allerdings mit Vorsicht zu genießen. Immerhin kann hier seitens der Geschäftsführung allerhand Unsinn getrieben werden, für
den die Investoren einmal mehr haften. Und im
Übrigen gibt es keine Angebote, deren Anbieter in
diesem Bereich eine erfolgreiche Vergangenheit
aufzuweisen hätten. Deshalb ist hier Vorsicht geboten. Dazu kommt der Renditeunterschied: Während bei dem Erwerb eines Appartements Nettorenditen von 5 - 6 Prozent p.a. vor Steuer realistisch sind, sind die Renditen bei einer Beteiligung, die letztendlich beim Anleger ankommen,
immer geringer.
Tipp:
Der Erwerb eines
eigenen Appartements sollte immer
vorgehen.
Berechnungsbeispiel - Einzelpflegeappartment,
55.000 zu verst. Einkommen je für ledige und verheiratete Käufer
Kostensituation
1. Kaufpreis Einzelpflege
2. Inventar
3. Nebenkosten(aus 1+2)
4. Kaufpreis incl. Nebenkosten (1+2+3)
5. Eigenkapital
6. Darlehen (4-5)
Zinsen Darlehen
Tilgung Darlehen
Verwalterkosten
Rücklagen
Ausgaben p.a. incl. Tilgung
Ausgaben p.a. ohne Tilgung
Pacht p.a.
Überschuß vor Tilgung
Eigenkapitalrendite vor Steuer
98.000,00 Euro
8.950,00 Euro
5,00 % 5.347,50 Euro
112.297,50 Euro
20.000,00 Euro
92.297,50 Euro
5,00 %
4.614,88 Euro
1,50%
1.384,50 Euro
246,00 Euro
60,00 Euro
6.305,38 Euro
4.920,88 Euro
6.090,00 Euro
1.169,12 Euro
5,85 %
Gebäude-AfA
Inventar - AfA
Summe AfA
4,00 %
10,00 %
ledige - Durchschnittssteuersatz
Steuervorteil
Überschuß nach Steuer
Eigenkapitalrendite nach Steuer
30,60 %
verheir. - Durchschnittssteuersatz
Steuervorteil
Überschuß nach Steuer
Eigenkapitalrendite nach Steuer
20,30 %
3.920,00 Euro
895,00 Euro
4.815,00 Euro
1.473,39 Euro
2.642,51 Euro
13,21 %
977,45 Euro
2.146,57 Euro
10,73 %
Musterberechnung eines Anbieters
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MARKT
Hartz IV
Sichern Sie Ihre Ersparnisse!
Skrupellos, offensichtlich getrieben von notorischer Geldnot, vergreift sich der Staat unter dem Deckmantel
einiger sinnvoller Aspekte von Hartz IV an den Altersvorsorge-Ersparnissen betroffener Langzeitarbeitsloser.
Vielen erscheint es so, als mache Altersvorsorge keinen Sinn mehr, aber diese Schlußfolgerung ist falsch.
Richtig ist: Bei der Vorsorge die Richtlinien beachten und auf die richtigen Produkte setzen!
von Daniel Shahin
A
rbeitslosigkeit kann jeden treffen. Heute
oder morgen. "Nichts ist sicher", das dürfen
zurzeit Hunderte, ja sogar Tausende bitter erfahren. Wer von Aufschwung spricht, verkennt die
Realität. Das Gegenteil ist der Fall: Wer sich noch
sicher fühlt, ist es längst nicht mehr. Die fetten
Jahre sind vorüber. Und so werden Sozialleistungen immer weiter abgebaut, Stück für Stück, zum
Leidwesen der Betroffenen, die gerade auf diese
angewiesen sind.
Ist Vorsorge sinnvoll?
Seit Jahren hört man - durchaus auch einmal von
Politikern - dass private Vorsorge wichtig sei.
Jetzt werden diejenigen bestraft, die diese Worte
ernst genommen und sich in Verzicht geübt haben. Der Staat greift auf das Vermögen der Betroffenen zu. Besser gesagt, der Staat verweigert
bei vorhandenen Vermögen die Arbeitslosengeldzahlung.
Damit stellt sich die Frage, wie man sein Vermögen vor diesem Zugriff sichern kann. Denn
Vermögensaufbau wird ja nicht mit dem Zweck
betrieben, die Arbeitslosenzeit zu überbrücken
und später - nach der Zeit der Erwerbstätigkeit,
als armer Rentner (abhängig von staatlicher Ver-
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Der Freie Berater
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sorgung) dazustehen. Doch das wird das
Ergebnis sein, wenn man nicht frühzeitig alle
Rahmenbedingungen beachtet.
Neues Denken braucht das Land
So stellt sich witzigerweise eine ganz neue Frage
in zukünftigen Beratungsgesprächen. Nämlich die
Frage nach der Zugriffmöglichkeit im Falle der
Arbeitslosigkeit. Immerhin dürfte es den Sparer
schon erheblich interessieren, ob im Falle einer
Arbeitslosigkeit sein Vermögen angegangen werden kann oder geschützt bleibt. Vielleicht spielt
zukünftig weniger die Rendite, als vielmehr der
Schutz vor Hartz IV eine Rolle.
Da zahlt man als Angestellter über Jahre in die
Sozialsysteme ein und erfährt dann, nach zwölfmonatiger Arbeitslosigkeit, dass zukünftige Zahlungen verweigert werden. Zuerst müssen die für
das Alter aufgebauten und mühsam geschaffenen
Ersparnisse verbraucht werden. Also ran an die
Altersversorgung. Erst ruft der Staat seine Bürger auf, Vorsorge zu betreiben und dann bestraft
er quasi diejenigen, die seinem Aufruf Folge geleistet haben. Schlimmer kann es wohl gar nicht
mehr kommen.
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MARKT
Die Fakten zu Hartz IV
Die Fakten sind leicht zu verstehen: Betroffen von
Hartz IV sind im Wesentlichen Arbeitslose, die seit
12 Monaten Arbeitslosengeld erhalten haben
(abhängig vom Alter sind längere und kürzere
Zeiten möglich). Der Staat spricht hier davon,
dass es sich damit um "Langzeitarbeitslose" handelt. Damit wir das richtig verstehen, als "langzeitarbeitslos" gelten Betroffene, die über 12 Monate arbeitslos sind.
Diverse Vertreter von Vorsorgeprodukten, die
durch die Hartz IV - Regelung von Arbeitslosenverwaltern angegangen werden können, versuchten schon Ende 2004 in Publikationen eine Entwarnung zu verkünden. So als seien dies ja die
Allerwenigsten, die meisten würden innerhalb dieser Zeit längst wieder tätig sein. Das dürfte allerdings weltfremd sein. Denn die meisten, die heute
arbeitslos werden, dürften dies weit länger als 12
Monate sein.
Wer also nach der Hartz IV - Definition für sich
und seine Angehörigen "genügend Vermögen"
hat, muss dieses zuerst für sich und die Seinen
verbrauchen. Erst dann hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld II, wie es heißt. Der Lebensunterhalt müsste somit aus diesem Vermögen bestritten werden. Betroffen ist allerdings nicht nur der
Antragsteller selbst, sondern ebenfalls der jeweilige Ehepartner, minderjährige und unverheiratete Kinder. Also auch deren Vermögen muss zuerst
aufgebraucht werden, bevor Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht.
Und da sagen Politiker, niemandem wird es
durch Hartz IV schlechter gehen? Das hatten wir
schon einmal gehört, heute kennen wir alle die
Wahrheit.
Freibeträge mit negativem Beigeschmack
Das ist aber alles gar nicht so schlimm, glaubt
man den Vertretern dieser Maßnahmen. Immerhin gibt es die Freibeträge, einen allgemeinen
Freibetrag und einen speziellen Freibetrag. Diese
Freibeträge können Sie dem Kasten unten entnehmen.
Doch auch hier die Schattenseite: Die speziellen Freibeträge gelten nur für Verträge, bei
denen eine frühzeitige Verwertung vor dem
Eintritt in den Ruhestand ausgeschlossen ist.
Damit gelten die speziellen Freibeträge in den
allermeisten Fällen nicht!
Allgemeine Freibeträge
Grundfreibetrag - pro Lebensjahr 200 Euro
Freibetrag für notwendige Anschaffungen - 750 Euro je Person im Haushalt
Vermögensfreistellung für Kinder - je Kind 4.100 Euro
Spezielle Freibeträge
Altersvorsorgefreibetrag - pro Lebensjahr 200 Euro
Altersvorsorgefreibetrag für Partner - pro Lebensjahr 200 Euro
(jeweils minimal 4.100 Euro, maximal 13.000 Euro)
Beispiel:
Familie mit zwei Kindern, Mann arbeitslos, 40 Jahre alt, Frau 38 Jahre alt
Grundfreibetrag (40 X 200 Euro)
Notwendige Anschaffungen (4 X 750 Euro)
Freistellung je Kind (2*4.100 Euro)
= 8.000 Euro
= 3.000 Euro
= 8.200 Euro
Altersvorsorgefreibetrag (40*100 Euro)
Altersvorsorgefreibetrag für Partner (38*200 Euro)
= 8.000 Euro
= 7.600 Euro
Summe
= 34.800 Euro
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Der Freie Berater
Ausgabe I 2005
Hartz IV
Schonvermögen
Betrachtung von Vermögenswerten
Verträge, die seitens des Staates nicht angegangen werden, bezeichnet man als Schonvermögen.
Hierzu zählen vor allem betriebliche Altersvorsorgeverträge sowie die so genannte "RiesterRente". Ebenfalls sicher vor Zugriff sind Lebensversicherungsverträge, die nicht älter als drei
Jahre sind. Hier hat der Staat eine Einsicht mit
Sparern, die innerhalb der ersten drei Jahre meist
nur geringe Rückkaufswerte bei Kündigungen erhalten würden. Das Vermögen soll nämlich nicht
nur verwertbar, sondern die Verwertung auch
"wirtschaftlich sinnvoll" sein.
Somit gilt ein besonderer Blick den verschiedenen Produkten des Finanzmarktes. Welche Produkte zählen zum Schonvermögen und welche
Produkte unterliegen der Verwertung? Zusätzlich
gilt es zu betrachten, wie die einzelnen Verträge
"geheilt" oder besser gesagt, das Vermögen "geschützt" werden kann. In jedem Fall ist besonders
wichtig, vor Antragstellung die entsprechenden
Umschichtungen vorzunehmen. Danach werden
keine Änderungen mehr möglich sein.
Betroffene oder Gefährdete sind gut beraten,
sich hierüber ernsthafte Gedanken zu machen.
Vermögen kann und muss in diversen Fällen
"sicher gemacht" werden. Hier könnte ein ganz
neuer Tätigkeitsbereich für Berater entstehen,
vielleicht sogar "Hartz IV - Sicherheitsberater".
Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen gern einen Freien
Berater, der Ihnen zum Heilen Ihrer Vermögenswerte Lösungsansätze aufzeigt.
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MARKT
Vermögensbetrachtung
Unter dem Gesichtspunkt der Hartz IV - Verwertung
Vermögen / Vertragsart
Verwertung / Freibetrag
Basisrente (Rüruprente)
keine Verwertung möglich
Bausparvertrag
oberhalb des Grundfreibetrages verwertbar
Beteiligungen
oberhalb des Grundfreibetrages verwertbar
Betriebliche Altersversorgung
keine Verwertung möglich
(bei Auszahlung mit Eintritt in den Ruhestand)
Investmentfonds
oberhalb des Grundfreibetrages verwertbar
Immobilie
- Selbstgenutztes Haus
Bei angemessener Größe keine Verwertung möglich
(ca. 130qm Wfl., bis 800 qm Grundstück)
- Selbstgenutzte ETW
Bei angemessener Größe keine Verwertung möglich
(1 Person bis 50qm, 2 Personen 2 Zi bis 60 qm, 3 Personen 3 Zi bis 75 qm, 4
Personen 4 Zi bis 90 qm)
-vermietete Immobilie
volle Verwertung möglich
Lebensversicherung
oberhalb des Grundfreibetrages verwertbar
(wenn Zugriff vor Erreichen des Rentenalters möglich, ansonsten siehe
Rentenversicherung)
Rentenversicherung
oberhalb des Grundfreibetrages zzgl. Altersvorsorgefreibetrages verwertbar
Riesterrente
keine Verwertung möglich
(bei max. förderfähiger Beitragszahlung)
Sparguthaben (diverse)
oberhalb des Grundfreibetrages verwertbar
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MARKT
Bauen ist günstiger als
Mieten, oder…?
Jeden Tag hämmert es von allen Seiten auf einen ein. Bau Dein Haus, bau Dein
Haus, Bauen ist günstiger als Mieten. Doch wie wird dabei “günstiger” definiert?
von Michael Sielmon
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Der Freie Berater
Ausgabe I 2005
I
ch sitze zu Hause vor dem Fernseher und
schaue mir meine Lieblingssendung an. Bratz Werbeblock: blablabla, unsere Kunden bauen,
blablabla, unsere Kunden bauen… Papa, wenn
ich groß bin, will ich auch Spießer werden… ein
Haus zu bauen liegt in der Natur der Menschen,
Miete zahlen nicht…
Es hämmert auf mich ein, alle 30 Minuten wird
die Botschaft wiederholt, egal wohin ich zappe,
überall höre ich das Gleiche.
Am Morgen in der Bank; ich muss Kontoauszüge holen. Auf der Werbetafel des Kontoauszugsdruckers liest man: Sichern Sie sich noch
dieses Jahr die Eigenheimzulage. In dem Fach
rechts daneben stecken Werbeflyer mit der Botschaft: "Träumen Sie nicht länger vom Eigentum".
Der Auszugsdrucker rattert unermüdlich. Ich habe lange keine Auszüge abgeholt. Die Warterei
langweilt mich, deshalb greife ich mir einen der
Flyer und öffne ihn. Unter der plakativen Aussage:
"Machen Sie Ihren Traum vom Eigenheim wahr"
und dem kurzen Abschnitt Text fällt mir eine Übersicht über die prognostizierte Mietentwicklung
auf. Ich werde neugierig und schaue genauer hin.
Währenddessen ist der Kontoauszugsdrucker fertig. Ich nehme die Auszüge und widme mich wieder dem Flyer. Dort steht, dass ich z.B. bei 500
Euro Monatsmiete innerhalb von 10 Jahren
68.783 Euro, in 20 Jahren 161.222 Euro und in
30 Jahren 285.452 Euro Miete zahlen werde. Die
Beträge berücksichtigen eine jährliche Mietsteigerung von 3%. Unweigerlich beginne ich mich
daran zu erinnern, wann ich die letzte Mietsteigerung in meiner Wohnung hatte und wie hoch
die war. Da ich zu dem Ergebnis komme, dass ich
noch keine Mietsteigerung hatte, meine Miete
sich sogar rückläufig entwickelte, wundere ich
mich ein wenig. Vielleicht ist es im restlichen Bundesgebiet anders und überall sonst hat man die
3% Mietsteigerung. Schließlich wird die Bank sich
informieren, bevor sie Werbeflyer druckt.
Zu Hause angekommen werde ich neugierig,
surfe im Internet herum und finde recht interessante Dinge zu diesem Thema. Natürlich scheiden sich hier die Geister. Eine Partei beharrt darauf, dass sich Mieten und Immobilienpreise immer
weiter nach oben entwickeln, andere sehen es
genau anders herum. Im Internet bestelle ich auf
der Webseite des statistischen Bundesamtes die
nötigen Daten, um mir selbst ein Bild zu machen
und zu prüfen, welche der beiden Seiten Recht
hat. Keine Woche später liegt eine dicke Broschüre in meinen Briefkasten. Neugierig versuche
ich mich durch die Themen zu ackern.
Die Erkenntnisse sind ernüchternd. Seit den
90er Jahren kann man im Wohnungsmarkt rückläufige Tendenzen erkennen. Von der Vergangenheit verwöhnt, werden von Stellen, die unmittelbar
am Neubau oder Verkauf von Wohneigentum zutun haben, großzügig alte Zahlen als Zweckargumentation in die Zukunft transportiert. Doch kann
man diesen Informationen trauen und kann man
sich vor allem darauf verlassen? Ich glaube nicht.
Der Immobilienmarkt und auch der Vermietermarkt sind stark abhängig von Faktoren wie Einkommensentwicklung der Bevölkerung, Bevölkerungsentwicklung, Altersstruktur, Arbeitsmarktlage, Angebot und Nachfrage, Gesetzgebung insbesondere die Regelungen für zumutbare Arbeitsanfahrtswege, Infrastruktur. usw..
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Die Preise bei Neuvermietungen sind bundesweit spürbar gesunken. Im Vergleich zum Vormietspiegel sind die Preise nur noch um 1,4 %
gestiegen. Neubauten kosten heute sogar durchweg weniger als Mitte der 90er Jahre.
Diese Entwicklung spiegelt auch der Mietatlas,
der durch eine bundesweite Erhebung der Firma
F+B GmbH in Hamburg erstellt wurde, wieder.
Nach wie vor offenbart die Studie ein deutliches Gefälle innerhalb von Deutschland. Am billigsten wohnen Mieter in den neuen Bundesländern
und in Nordrhein-Westfalen, am teuersten die
Bayern und Baden-Württemberger.
Fakten
Langfristige Mietentwicklung
in 50 westdeutschen Großstädten
Wertentwicklung von Wohnimmobilien
Schaut man einmal ganz nüchtern darauf, dass:
- die Bevölkerungsentwicklung rückläufig ist,
- die Menschen immer länger leben,
- der Arbeitsmarkt immer unruhiger wird,
- die Einkommensentwicklung momentan stagniert,
- das Angebot an Mietraum bis auf wenige Standorte und Lagen die Nachfrage übersteigt,
- die derzeitige Arbeitsplatzsituation immer grössere Anfahrtswege zumutet,
kann man eigentlich davon ausgehen, dass man
mit dem Erwerb eines Hauses oder einer Eigentumswohnung für den eigenen Bedarf ein hohes
Maß an Flexibilität einbüßt, welche die derzeitige
Arbeitsmarktlage aber erfordert. Ein schneller
Umzug ist nun mal mit einem Haus und einer hohen Finanzierung viel schwieriger. Die stetig laufende Werbetrommel für den Erwerb von Wohneigentum wird ihren Beitrag dazu leisten, dass
noch mehr Mietwohnungen frei werden. Ohne zu
überlegen stürzen sich viele Bürger in das Abenteuer Wohneigentum. Rekordtiefzinsen tun ihr
Übriges. Heute können viele Leute durch den geringen Zins eine Finanzierungsbelastung tragen,
die sie sich vor wenigen Jahren noch nicht leisten
konnten. Ich möchte infrage stellen, ob es für diese Personen langfristig tragbar ist, eine solche
Verpflichtung einzugehen.
Doch zurück zur Tabelle des Bank-Flyers für
die Baufinanzierung. Wenn ich unterstelle, dass
die 500 Euro keine 3% pro Jahr ansteigen, würde
ich in 10 Jahren 60.000 Euro, in 20 Jahren
120.000 Euro und in 30 Jahren 180.000 Euro
Miete zahlen. Das ist schon ein deutlicher Unterschied zu den Zahlen in dem Flyer.
Was allerdings nicht in dem Flyer steht, ist viel
interessanter. Während ich fleißig meine Miete
zahle, bin ich jederzeit in der Lage umzuziehen
und dadurch die Lage, Größe, Beschaffenheit,
Wirtschaftlichkeit usw. meiner aktuellen Situation
anzupassen. Ich glaube, dass jeder in die Situation kommen kann, wo man sich mit den Nachbarn nicht versteht, das Haus zu groß wird, wenn
die Kinder eigene Wege gehen, ein neues Jobangebot den Umzug erforderlich macht oder dass
man irgendwann einfach einen Tapetenwechsel
braucht. Außerdem ist es nicht jedermanns Sache eine Finanzierung über 30 Jahre zu tragen,
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Bauen ist günstiger als Mieten, oder...?
natlich ca. 1.083 Euro bezahlen. Das ist eine
ganz ordentliche Stange Geld für nur 130 qm
Wohnfläche. Für das gleiche Geld könnte man bei
6 Euro Kaltmietpreis rund 180 qm und bei 7 Euro
Kaltmietpreis 154 qm anmieten. Umgekehrt gesehen würde man bei Anmietung von 130 qm
eine ziemlich angenehme Ersparnis haben. Bei 6
Euro Kaltmiete/qm hätte man 780 Euro zu zahlen, was in 27 Jahren (vgl. zur Finanzierung) insgesamt 252.720 Euro ausmachen würde. Das
sind aber immer noch stolze 111.280 Euro weniger Kosten, als die für das Haus. Dafür könnte
man weitere 11 Jahre mieten.
Fakten und ...
Rechnerisch kommt man nicht darauf, dass Eigentum günstiger ist als Miete. Selbst das abgezahlte Haus kostet selbstverständlich Geld. Ein
Haus, an dem 30 Jahre lang nichts instand gehalten wird, bringt dem Eigentümer keine wirkliche
Freude. Naja, ich will es nicht auf die Spitze treiben. Schließlich ist das größte Argument für den
Eigenheimerwerb das Herz, sprich die Emotion,
und gegen die ist bekanntlich kein Kraut gewachsen. Wenn einer etwas gut beherrscht, dann die
Werbebranche, die meisterhaft mit unseren
Emotionen spielen kann.
die einem wenig Spielraum für anderes lässt.
Denn viele Leute schauen nicht darauf, ob es
langfristig bequem ist, Raten zu zahlen, sondern
sie schauen, ob sie es hinbekommen können.
Langjährige Verbindlichkeit
Nebenbei bemerkt läuft eine Annuitätenfinanzierung von 200.000 Euro bei 4,5% Zins p.a. und
2% Anfangstilgung trotzdem noch knapp 27 (!)
Jahre. Die Gesamtkosten, sprich die gesamt zu
zahlenden Zinsen plus der Rückführung des Darlehens, belaufen sich auf rund 364.000 Euro.
Diese Finanzierungssumme steht hier als Äquivalent für eine Wohnfläche von ca. 130 qm, also ein
Haus kleineren Bautyps. Dafür müsste man mo-
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Der Freie Berater
Ausgabe I 2005
Emotionen
Es ist ja nichts daran auszusetzen, den einen
oder anderen Weg zu gehen. Solange jeder weiß,
was er tut und nicht blind auf die Werbung hört,
wird er schon auf seine Situation bezogen richtig
entscheiden. Im Zweifelsfall wende man sich an
einen freien Berater. Das ist immer gut, denn er
berät Sie zu diesem Thema unvoreingenommen
und sachlich.
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MARKT
"Geldmaschine"
Unfallversicherung
von Ronald Haselhorst
Neben der klassischen Kapitalversicherung verfügt die Branche
über ein weiteres Produkt, das den Versicherern risikoarm enorme
Profite bringt: die private Unfallversicherung.
G
rundsätzlich ist die Unfallversicherung ein
sehr sinnvolles Produkt, vor allem dann,
wenn sie bedarfsgerecht zur Absicherung des
Unfallrisikos eingesetzt wird. Zu diesem Zweck
gibt es allerdings wenige gute Tarife. Die Masse
der Unfallversicherungstarife ist zu teuer und
dient den Vermittlern als Katalysator oder “Einsteiger” für den Verkauf von anderen Produkten.
Sehr oft wird die Unfallversicherung vorrangig
zur Provisionsmaximierung des abhängigen Vermittlers und der Gewinnmaximierung der Gesellschaft eingesetzt. Die Unfallversicherung wird
dem Verbraucher vordergründig als Produkt verkauft, das bei Unfällen zahlt. Im Leistungsfall sieht
es geringfügig anders aus: Die Unfallversicherung zahlt nämlich nur bei dauerhaften körperlichen Schäden (Invalidität), die einen Unfall als
Ursache hatten. Was ein Unfall ist, regeln die
Unfall-Bedingungen und die Vorgaben der Gesellschaften. Hier steckt der Teufel im Detail. So gibt
es Gesellschaften, die z. B. auch Vergiftungen
oder Infektionen durch Insektenstiche als Unfall
anerkennen. Doch das ist leider nur eine
Minderheit. Auch die "Promille-Klausel" kann existenzbedrohend sein: Viele Gesellschaften leisten
nicht nach Unfällen, wenn Alkohol im Spiel war.
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Der Freie Berater
Ausgabe I 2005
Progression - trügerische Sicherheit
Es liest sich wirklich gut, wenn man in der Police
so etwas findet, wie z.B. “Leistung bei Vollinvalidität: 1.000.000 Euro”, hat man doch eine viel geringere Grundsumme (z.B. 100.000 Euro) abgeschlossen. Gefährlich wird es, wenn man geringe
Grundsummen abschließt, um den Beitrag gering
zu halten und sich auf die hohe Progression verläßt. Tatsache ist, dass sich statistisch gesehen
die Leistungsfälle eher in den unteren Invaliditätsgraden häufen. Das bedeutet, je höher die
Leistung durch die Progression ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass diese Invaliditätsgrade eintreten.
Oft werden Unfallversicherungen in der Ankreuzmethode auf vorgedruckten Antragsformularen vermittelt. Hier hat es der Vermittler sehr
einfach, denn er muss keine Zeit dafür aufwenden, den Bedarf des Kunden zu ermitteln. Er
kann einfach dem Kunden 2 oder 3 Varianten
anbieten. Der Kunde schaut in der Regel auf den
Preis und wählt. Über diese Art und Weise
erübrigt sich jeglicher Kommentar.
In der Praxis findet man oft Versicherungssummen von noch 50.000 Euro, aber "mit drei-
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facher Leistung bei Vollinvalidität". Mal ganz davon abgesehen, was man sich von 150.000 Euro
als Voll-Invalide noch leisten kann (150.000 Euro
angelegt mit 6% bringen monatlich gerade mal
780 Euro), wird nicht jeder Verunfallte gleich zum
Voll-Invaliden. Manchmal ist nach einem Unfall
"nur" das Knie kaputt und man kriegt 50% Invalidität. Dann könnte man mit einem guten Tarif
Geld in die Hand nehmen und ggf. in die USA fliegen und sich beim besten Spezialisten behandeln
lassen. "Otto Normal" braucht die 50.000 Euro
schon für Zuzahlungen, Umrüsten des PKW´s und
den Verdienstausfall.
1. TIPP:
Entweder richtig versichern (hohe Grundsumme)
oder gar nicht. Sparen Sie sich teuren Schnickschnack wie Unfall-Rente, U-Krankenhaustagegeld, Bergungskosten etc.. Gute Tarife beinhalten
vieles kostenlos.
Missbrauch der Unfallversicherung
Man nehme ein rentables Versicherungsprodukt,
ein treffsicheres Verkaufsargument und eine
Marketingkampagne, vor der man vor Neid verblasst. Das Ergebnis ist die Unfallversicherung
mit Beitragsrückgewähr. Seien Sie ehrlich: Wer
würde nicht gern eine Versicherung abschließen,
die einem die Beiträge am Ende zurückzahlt? Das
wäre sozusagen kostenloser Versicherungsschutz. Hier irrt man gleich doppelt. Denn die
Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr ist
nichts weiter als eine normale Unfallversicherung,
gekoppelt mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung. Entsprechend hoch sind die Beiträge
für dieses Ärgernis. Man zahlt ca. zwei Drittel des
Gesamtbeitrages (gut getarnt) in die Lebensversicherung, die dann bei Ablauf gerade soviel auszahlt, wie das gesamte Konstrukt insgesamt gekostet hat. Dies funktioniert allerdings nur bei für
Unfallversicherungen untypischen Laufzeiten von
20 bis 30 Jahren. Da man aber zwei Drittel mehr
Beitrag aufwenden muss, fallen die Versicherungssummen, die eigentlich das Wichtigste an
einer Unfallversicherung sind, viel zu gering aus.
Unter dem Strich hat man einen Vertrag, der kei-
ne ausreichende Absicherung enthält. Zwei
schlechte Produkte gebündelt in einem werden
damit auch nicht besser. Egal, ob sie als "Senioren-Sparplan mit Versicherungsschutz" oder als
"Steuersparmodell mit Absicherung" angeboten
werden. Diese Produkte dienen ausschließlich
dem Vermittler und der Gesellschaft. Die Frage
sei erlaubt, welches Ziel der Verbraucher verfolgte, diese Unfallversicherung abzuschließen?
Sicher nicht das, sich ein solch ungünstiges
Kombiprodukt andrehen zu lassen.
Schauen wir uns das Konstrukt doch einmal
genau an:
Beispiel ALLIANZ Tarif PUR (bekannt aus der
täglichen TV-Werbung):
Kunde: 28 Jahre alt
Laufzeit: 22 Jahre
Grundsumme 71.581 Euro
Monatlicher Beitrag 77,73 Euro
Eingezahlt: 20.520 Euro
Garantie in 2021: 23.642 Euro (inkl. Gewinne)
Rendite: 1,26%
Die Allianz teilte auf Anfrage mit: "Ein Risikovertrag mit gleichem Versicherungsschutz kostet
jährlich 232,11 Euro." Also sind gut 700 Euro
p.a. Beitrag zu einer Kapitalversicherung, die der
Kunde gar nicht gewollt hat.
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Geldmaschine Unfallversicherung
Der gleiche (völlig unzureichende) Versicherungsschutz kostet (bei einem freien Berater)
rund 80 Euro p.a.. Somit hätte dieser Kunde noch
rund 850 Euro zur Verfügung, die er anlegen
könnte. Erzielt er damit in 22 Jahren nur 5%,
dann hätte er über 33.000 Euro in der Tasche.
Besser ist aber, er schließt einen vernünftigen
Unfall-Tarif ab und spart sich den überflüssigen
Beitrag von vornherein.
Fazit:
"Unfall mit Prämienrückgewähr” (UPR) ist Volksverdummung reinsten Wassers!
2. TIPP:
Ist ihr UPR-Vertrag ein paar Jahre alt, dann hat
sich schon ein Rückkaufswert gebildet (klares
Merkmal einer Kapitalversicherung). Gut für Sie,
denn: Sie können nun den Vertrag beenden.
Sparen Sie sich die restlichen Beiträge.
Keineswegs ist es so, dass die Konzerne vom niedrigen Schadensverlauf überrascht sind und in
Zukunft sicher besser (kundenfreundlicher) kalkulieren. Seit rund 50 Jahren wird nur etwas mehr
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Der Freie Berater
Ausgabe I 2005
als die Hälfte der Beiträge für "Leistungen" verwendet.
"Leistung" ist für einen Versicherer übrigens
auch die Beitragsrückgewähr. Somit kann sich die
Branche den Rest der Beiträge in die eigene
Tasche stecken. Allein in 2003 sind das fast
2.300 Millionen Euro. Wie unverschämt dies ist,
soll diese Berechnung verdeutlichen:
Hätten die Versicherer nur (einmalig!) den
Gewinn aus 1980, nämlich schlappe 780
Millionen Euro (damals noch 1,525 Milliarden
DM), in einer britischen Police angelegt, dann
wären letztes Jahr rund 4,88 Milliarden Euro herausgekommen. Das wäre genug Geld, um zwei
Jahre lang alle Schadensfälle ohne einen Cent
Beitrag zu zahlen. Leider haben die deutschen
Versicherer selbst versucht, dieses Geld anzulegen. Das Resultat ist mittlerweile bekannt.
Als Verbraucher sollten Sie dieses Trauerspiel
in Zukunft durchschauen und nach Deckungskonzepten freier Berater Ausschau halten. Gute
Tarife kosten kaum mehr als 20 Euro bei einer
Grundsumme von 200.000 Euro.
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MARKT
Alle Jahre wieder...
von Andreas Müller-Alwart
Auch zum Jahreswechsel 2005 gibt es zahlreiche Änderungen in der Sozialversicherung, dem Steuerrecht und anderen Gesetzen. Der Freie Berater stellt hier einige für viele Leser relevante Änderungen vor.
1. Steuererleichterungen zum
Jahreswechsel
Das Erfreuliche zuerst…: Sowohl Ledige als auch
Verheiratete erhalten ab 2005 mehr Geld, weil die
Steuerbelastung sinkt.
Die Größenordnung der Entlastung* sieht gerundet betrachtet - wie folgt aus:
Zu versteuerndes
Einkommen in Euro**
Steuerersparnis in Euro
für Ledige
Steuerersparnis in Euro
für Verheiratete***
10.000
200
-
20.000
340
390
30.000
480
570
40.000
630
680
50.000
790
810
60.000
1.090
950
70.000
1.440
1.100
80.000
1.780
1.254
90.000
2.150
1.430
100.000
2.490
1.590
* Die Werte wurden auf jeweils 10 Euro nach oben gerundet und enthalten weder die Kirchensteuer
noch den Solidaritätszuschlag. Eine Gewähr für diese Angaben können wir nicht übernehmen.
** Bitte beachten Sie, dass das Bruttoeinkommen über dem zu versteuernden Einkommen liegt.
*** Hier wurde die Splitting-Tabelle verwendet.
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Der Freie Berater
Ausgabe I 2005
2. KFZ-Steuer
Bei der KFZ-Steuer ändert sich vor allem die
Steuer auf Geländewagen ab 2,8 Tonnen. Die bisherige steuerliche Sonderbehandlung für diese
Fahrzeuge läuft ab April 2005 aus. Die Fahrzeuge
werden dann ebenfalls nach ihrem Hubraum und
ihren Emissionen besteuert. Betroffen sind rund
212.000 Fahrzeuge, deren Besitzer mit einer
Steuererhöhung um bis zu 80% rechnen müssen.
3. Krankenversicherungsbeiträge
Inzwischen - 11 Monate nach der Gesundheitsreform 2004 - wird deutlich, dass eine Senkung
von Krankenkassenbeiträgen nicht stattgefunden
hat. Mehr noch: Es ist auch für das kommende
Jahr eine Beitragssenkung im großen Stil nicht zu
erwarten. Zusätzlich zur Praxisgebühr sind deswegen die Mitglieder vieler Krankenkassen durch
Beiträge deutlich über 14% belastet. Verbraucher sollten deswegen Ihren Freien Berater fragen, ob und wann sie zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse wechseln können.
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MARKT
4. Eigenheimzulage
Bis Redaktionsschluss hielt die Debatte an, ob die
Eigenheimzulage Ende 2005 völlig abgeschafft
oder "nur" weiter gekürzt werden soll. Es geht um
sechs Milliarden Euro, die der Staat jährlich an
Bauherren und Eigenheimkäufer bezahlt. Die
Kürzung oder der Wegfall der Eigenheimzulage
stellt sicherlich kein Konjunkturprogramm für die
gebeutelte Wirtschaft dar, andererseits ist der
Bundeshaushalt so überstrapaziert, dass eine
weitere Kürzung wohl unumgänglich sein dürfte.
Allerdings sollte die Diskussion sachlich bleiben.
Wenn Wirtschaftsforscher wie Viktor Steiner vom
DIW (Deutsches Institut für Wirtschaft) in Berlin
die Eigenheimzulage als "völlig überflüssig"
bezeichnet und der "Süddeutsche Zeitung"
erklärt, "Es gibt schließlich auch keine Zuschüsse
für Lebensmittel oder Kleidung", darf man Zweifel
an der sozialen Weitsicht anmelden.
5. Neue Rechengrößen in der
Sozialversicherung
Wie bereits in den letzten Jahren, werden auch in
diesem Jahr die Rechengrößen für die Sozialversicherung erhöht. Die Erhöhung soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer bestimmter Einkommensgruppen trotz Anstieg ihrer Einkommen in der gesetzlichen Versicherung pflichtversichert bleiben
und dass die Einnahmen der Sozialkassen steigen.
Stichwort: Versicherungspflichtgrenze
markiert den Unterschied zwischen müssen und dürfen: Arbeitnehmer, deren Einkommen unter dieser Grenze liegt, müssen Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden. Mit einem höheren Einkommen dagegen dürfen Arbeitnehmer freiwillig versichert bleiben - oder sich privat absichern. Zur Berechnungsgrundlage,
dem Jahreseinkommen, werden auch Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld mitgerechnet. Lediglich Arbeitnehmer, die schon am 31. Dezember
2002 privat versichert waren, sind eine Ausnahme: Bei ihnen liegt die monatliche
Einkommensgrenze bei 3.525 Euro. Grund dafür ist die überproportional angehobene Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2003. Der Gesetzgeber wollte damals
verhindern, dass zu viele Arbeitnehmer die gesetzlichen Kassen verlassen. Für die
bereits privat Versicherten galt jedoch Besitzstandswahrung: Sie konnten aufgrund der niedrigeren Versicherungspflichtgrenze privat versichert bleiben.
Stichwort: Die Beitragsbemessungsgrenze
Darunter versteht man die Einkommensgrenze, bis zu der überhaupt von den
Kassen Beiträge erhöht werden. Jeder zusätzliche Euro, der über dieser Einkommensgrenze (2005: 3.525 Euro) liegt, bleibt beitragsfrei in der Kranken- und
Pflegeversicherung.
Stichwort: Mini-Jobs
Verschnaufpause in diesem Jahr: Keine Änderungen. Die Geringfügigkeitsgrenze
bleibt bei 400 Euro monatlich.
Arbeiter- und Angestellten- Rentenversicherung sowie Arbeitslosenversicherung
Knappschaftliche Rentenversicherung
Kranken- und Pflegeversicherung
West
Ost
Jahr
Jahr
62.400
52.800
(61.800)
(52.200)
76.800
64.800
(76.200)
(64.200)
42.300
42.300
(41.850)
(41.850)
46.800
46.800
(46.350)
(46.350)
Versicherungspflichtgrenze
Kranken- und Pflegeversicherung
*Vorjahreswerte in Klammern. Quelle: BMGS
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MARKT
Alle Jahre wieder...
6. So ist Ihre Rente zukünftig
zu versteuern
Ab 2005 ergibt sich eine neue Besteuerung der
Renten. Diese muss unbedingt in jede vernünftige
Altersvorsorgeplanung schon heute einfließen:
Renten wurden schon immer versteuert, wobei
diese Besteuerung sich auf den sogenannten Ertragsanteil einer Rente bezogen hatte und deswegen Rentner keine Steuer abführen mussten.
Der Ertragsanteil ist gesetzlich festgelegt und
hängt vom Beginn der Altersrente ab. Wer früher
in Rente geht, z. B. mit 60 Jahren, hatte bislang
32 Prozent Ertragsanteil zu besteuern, wer mit
65 Jahren in Rente geht, hatte bislang 27 % Ertragsanteil zu versteuern. Ab 01.01.2005 beginnt nun die nachgelagerte Besteuerung (Alterseinkünftegesetz), die nach einigen Übergangsjahren bis 2040 zur vollständigen Besteuerung der Renteneinkünfte führt. 50% der Jahresbruttorente sind ab 2005 zu versteuern. Davon kann ein Grundfreibetrag in Abzug gebracht
werden - im Jahr 2005 beträgt er 7.664 Euro.
Dieser Freibetrag gilt nur für Rentner, die in 2005
in Rente gehen und ändert sich für diese Rentnergruppe während des gesamten Rentenbezugs
nicht mehr.
68
Der Freie Berater
Ausgabe I 2005
Beispiel: Ein Rentner, der 1.200 Euro pro Monat erhält, muss von den 18.000 Euro Jahreseinkünften 50% - entsprechend 9.000 Euro - versteuern. Davon zieht er den Freibetrag (7.664
Euro) ab. Es verbleibt eine zu versteuernde Rente von 1.336 Euro.
Im Regelfall müsste deswegen eine Jahresrente von 15.328 Euro p.a. oder 1.277,33 Euro pro
Monat steuerfrei bleiben, da diese Jahresrente
dem zweifachen Freibetrag entspricht. Etwa ein
Viertel der Rentner ist von der Besteuerung betroffen. Da die Renten nominal steigen können,
aber der Freibetrag während der gesamten Bezugszeit gleich bleibt, kann eine Besteuerung der
Renten während der Rentenbezugszeit noch eintreten!
7. Pflegeversicherung:
Kinderzuschläge
Im Kinderberücksichtigungsgesetz wurde nun ein
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur sozialen Pflegeversicherung "umgesetzt". Dieses hatte
den Gesetzgeber verpflichtet, die Kinderziehung
im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung
zu berücksichtigen. Gewollt war eine Entlastung
von Paaren mit Kindern, umgesetzt wurde eine
Belastung von Kinderlosen. Das spült weitere
Gelder in dass Fass ohne Boden - die gesetzliche
Pflegeversicherung. Für Mitglieder mit Kindern
ändert sich nichts, für Kinderlose ergibt sich ein
Beitragszuschlag von 0,25 Beitragssatzpunkten
- es sind also 1,95% anstelle von 1,7% zu bezahlen. Kinderlose Mitglieder, die vor dem Stichtag 1. Januar 1940 geboren sind (also die im Jahre 2005 über 65-Jährigen), werden von der Zuschlagspflicht ausgenommen. Diese Ausnahme ist
genauso widersinnig wie sie klingt…
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8. Krankenversicherung
Nach langem politischen Hin und Her steht fest
Zuschüsse zum Zahnersatz bleiben im Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen enthalten.
Damit entfällt die geplante Wahlfreiheit in Sachen
Zahnersatz für gesetzlich Versicherte.
Ab Juli 2005 sollen diese nun die Zahnersatzleistungen ihrer Krankenkasse direkt ohne Arbeitgeberzuschuss finanzieren. Die Höhe des Zusatzbeitrags beträgt 0,4 Prozent.
Ebenfalls ab Juli 2005 werden 0,5 Prozent für
das Krankengeld auf den Beitragssatz aufgeschlagen. Die Mehrbelastung von 0,9 Prozent soll
nach dem Willen der Bundesregierung durch Beitragssatzsenkungen aufgefangen werden.
An die Stelle des bisherigen prozentualen Zuschusses zu Kronen, Brücken oder Prothesen
treten ab Januar 2005 dann " befundorientierte
Festzuschüsse", dass heißt jedem gesetzlich Versicherten wird bei gleichem Befund von seiner
Kasse der gleiche Beitrag ersetzt, unabhängig
von der tatsächlichen gewählten Versorgungsart.
Die neuen Festzuschüsse sollen im Durchschnitt
wenigstens 50 Prozent der Kosten für die Regelleistungen abdecken. Der Bonus als Belohnung
für regelmäßige Zahnarztbesuche bleibt erhalten.
Bestehende private Zahnzusatzversicherungen,
die auf Grund § 58 Absatz 2 SGB V in der Fassung des GKV-Modernisierungsgesetzes abgeschlossen wurden, können den Vertrag mit sofortiger Wirkung zum Ende des Monats, in dem Kündigung dem Versicherer zugeht, kündigen.
Mit dieser Vorschrift wird Versicherten ein
Sonderkündigungsrecht eingeräumt, die im
Vorgriff auf die Im Gesundheitsmodernisierungsgesetz vorgesehene Möglichkeit, den Zahnersatz
in der PKV abzusichern, entsprechende Verträge
abgeschlossen haben. Da diese Möglichkeit
durch dieses Gesetz aufgehoben wird, besteht für
die Verträge kein Bedarf mehr. Daher kann jeder
versicherte entscheiden, ob er diese Verträge
kündigen bzw. umwandeln will.
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 07.12.04
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MARKT
Die Werbung mit den transparenten
Kosten einer Fondspolice
"Bauernfängerei" oder einfach nur "gutes Marketing"?
Unter dieser Überschrift berichteten wir bereits in unserer Ausgabe III/2003 über
die FWU AG, einen Fondspolicenanbieter. Dieser bewirbt eine kostenfreie Police
und gestaltet zusätzlich einen zweiten "Provisionsvertrag" mit Kunden. Doch sind
diese überhaupt rechtens?
von Daniel Shahin
D
ie FWU AG, München, hat mit der Versicherungsgesellschaft ATLANTICLUX, Luxemburg,
ihrem eigenen Tochterunternehmen, ein
ganz eigenes Konzept gestrickt. Bei diesem ist
die Police selbst kostenneutral, das heißt, dass
keine Abschlussprovisionen (Vertriebskosten) für
den Verkäufer integriert sind. Die Provision zahlt
der Kunde separat, wofür ein zweiter Vertrag geschlossen wird. Somit wird quasi zusätzlich eine
Art Honorarvereinbarung bezüglich der Provisionen getroffen, die vom Kunden zu zahlen ist.
Diese Honorarvereinbarung bezieht sich lediglich
auf den Teil der Vertriebsgebühren, zusätzlich
zahlt der Kunde sehr wohl, wie bei allen Produkten im Markt, übliche Gebühren für die Lebensversicherung und die Vermögensverwaltung.
Vorteil nur für Vermittler
Schon in unserer ersten Berichterstattung stellten wir die Frage, für wen dieses Verfahren denn
wirklich Vorteile haben soll? Für den Verbraucher
können wir keine sehen, selbst heute nicht. Ein
Anbieter, der vorn mit niedrigen Gebühren wirbt
(im Falle FWU zwischen 7% und 8%), kann sich
hinten wieder schonungslos am Fondsvermögen
der Anleger gütlich tun, was deshalb viel eher zu
prüfen wäre. Die Vorteile dieses Produktes liegen
70
Der Freie Berater
Ausgabe I 2005
doch wohl eher auf Seiten der Verkäufer.
Bei üblichen Fondspolicen ist die Abschlussprovision für den Verkäufer im Produkt integriert.
Technisch bedeutet das, dass die Provision aus
den Beitragsaufwendungen des Kunden entnommen wird, anteilmäßig über die Jahre verteilt. Und
aus diesem Grund hat ein Verkäufer üblicherweise
eine so genannte "Stornohaftungszeit", in der er,
sofern der Kunde den Vertrag kündigt oder nicht
weiterführt, seine Provision anteilmäßig zurückbezahlen muss. Diese Haftungszeit beträgt je
nach Vertrag und Gesellschaft zwischen 24 bis
48 Monaten. Dass dies den Verkäufern nicht immer gefällt, dürfte klar sein. Und genau hier stoßen die zwei Interessenslager aufeinander: Der
Verkäufer will mit Abschluss seine Provision verdient wissen, der Kunde will flexibel bleiben. Denn
wenn der Kunde heute seine Police innerhalb kurzer Zeit widerruft oder kündigt, entlässt ihn die
Gesellschaft ohne weitere Zahlungsverpflichtungen aus seinem Vertrag. Er würde somit die weiteren Provisionszahlungen sparen.
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MARKT
Vermeintlich stornofreies Produkt
Bei dem Produkt der FWU AG weiß der Verkäufer,
so warb die FWU AG vor Vermittlern, dass mit Abschluss der Provisionszahlungsvereinbarung diese wirklich verdient ist. Die FWU AG sprach vom
erstmals "stornofreien Produkt". In der Praxis
sieht das so aus, dass bei Kündigung durch den
Kunden die FWU AG (bzw. die Factoringgesellschaft, die die Provision bevorschusst) die offene
Provision gegenüber dem Kunden gerichtlich einklagen werde und der Verkäufer damit schadensfrei bleiben würde, so die FWU.
Damit ist auch klar, welche Zielgruppe die FWU
avisierte: Verkäufer, die Probleme mit Stornierungen von Kundenverträgen haben. Und bei diesen wirkte die FWU-Argumentation sicherlich
Wunder. Ebenfalls sahen Strukturvertriebe dieses
Produkt als ein geniales Instrument an, um endlich ihre großen Stornoproblematiken in den Griff
zu bekommen. Bösartig kann man sagen, "einmal
unterschrieben, Provision verdient", sei das Produkt noch so sinnlos für den Kunden.
Alternativ könnte ein Verkäufer natürlich auch
seine Beratungsqualität steigern, doch das wäre
gewiss der wesentlich aufwendigere Weg. Und
allzu gern suchen Verkäufer die Schuld (für
Kündigungen) bei ihrem Gegenüber, statt vielleicht auch mal bei sich selbst.
Richtig lustig war und ist die weitere Argumen-
tation der FWU AG und ihrer Repräsentanten, welche auch von Vermittlern gegenüber Kunden eingesetzt wird. "Wir, lieber Kunde, zeigen dir transparent die Kosten und frage dich einmal, warum
die anderen das nicht tun". Hier versucht man zu
implizieren, dass jeder, der die Kosten nicht offen
lege, automatisch schlechter sei bzw. etwas zu
verbergen versuche. Diese Ableitung ist weltfremd. Die Diskussion über Kosten einer Police
könnte gerade auch von denjenigen gesucht werden, die ansonsten wenig zu bieten hätten. Diese
Ableitung ist deshalb sicherlich nur im Marketing
der FWU AG entstanden. Im Übrigen revidiert bereits eine um 0,3 Prozent bessere Performance
über 20 Jahre einen Kostenunterschied von 5
Prozent. Diese Argumentation greift deshalb nur
vor Laien.
Grundsätzlich ist das Thema "Kostentransparenz" nicht zwingend negativ zu bewerten, doch
sollte man die Kirche im Dorf lassen. Kosten haben alle, bei dem Produkt der FWU AG versucht
man einzig, das Stornorisiko mittels einer sepaDer Freie Berater
Ausgabe I 2005
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Die Werbung mit den transparenten Kosten
raten "Kostenvereinbarung" vom Verkäufer auf
den Kunden zu übertragen. Schon vor einem Jahr
hat Der Freie Berater geschrieben, dass dieses
Produkt mit seinen "vermeintlichen" Vorzügen als
eine gute Marketingidee gesehen werden kann,
die auf Seiten der Verkäufer einige Freunde fand,
aber viel mehr jedoch nicht. Aus Sicht der
Verbraucher wäre diese Gestaltung nur nachteilig,
da die Provision in jedem Fall zu bezahlen und im
schlimmsten Fall mit gerichtlichen Konsequenzen
zu rechnen wäre.
Gerichte schützen die Verbraucher
Vor dem Gericht haben die "VermittlungsgebührVereinbarungen" bis heute nicht immer Halt. Im
Gegenteil: Sie verstoßen in den Augen eines Gerichtes gegen die Vorschriften der §§ 165 Absatz
1, §§174 Absatz 1, §§178 VVG. Deshalb sind diese Vereinbarungen null und nichtig. Da Lebensversicherungen dem Gesetz nach jeweils zum
Schluss der Versicherungsperiode kündbar sind,
muss dies auch für die Zahlung der Provisionen
gelten, so das Gericht. Es dürfte nicht sein, dass
der Gesetzgeber einerseits den Versicherungsnehmern ein sofortiges Recht einräume, aus solchen Verträgen monatlich (bei monatlicher
Zahlungsweise) auszusteigen und andererseits
durch diese gesonderte Vermittlungsgebührenvereinbarung dieser Kunde plötzlich schlechter
gestellt würde. Aus diesem Grund hätten diese
Vereinbarungen keinen Bestand. Andere Gerichte
wiederum sehen diese Vereinbarungen durchaus
als haltbar, trotz der Schlechterstellung der Kunden.
Es bleibt damit abzuwarten, wie dieses Thema
demnächst vom Bundesgerichtshof gesehen und
entschieden wird. Erst dann kann man davon
ausgehen, dass sich alle Gerichte an dieses Urteil
halten werden.
Im Interesse der Kunden kann man nur hoffen, dass diese hierüber informiert sind. Denn
viele scheuen aus Angst vor den Kosten den Weg
zum Anwalt.
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Der Freie Berater
Ausgabe I 2005
Vermittler sind die Dummen
Keine Kenntnisse haben wir darüber, was denn
mit den Provisionszahlungen, die bereits vorschüssig an die Vermittler geleistet wurden, geschieht. Wenn im größeren Umfang Kündigungen
eintreten würden und man die Vermittlungsgebühren von Kunden nicht eintreiben kann, dürfte
hier ein wirtschaftliches Problem auf die Beteiligten zukommen. Auch sind uns die Vertragsgestaltungen nicht bekannt, die mit den Vermittlern
geschlossen wurden. Da kann man nur hoffen,
dass die Vermittler keine Regressansprüche für
diesen Fall unterschrieben haben. Ansonsten: Gute Nacht!
Kostendiskussion - wenn, dann
Honorarberatung
Wenn man schon von Kosten redet und wenn man
schon von separaten Provisionsvereinbarungen
spricht, dann sollte man konsequent den Schritt
in Richtung Honorarberatung wählen. Denn immerhin ist es ein wenig fragwürdig, wenn der Verkäufer bei der Fondspolice lang und breit von
Kosten und Transparenz spricht, infolge jedoch
eine Dread-Disease-Versicherung, Krankenversicherung und vielleicht Haftpflicht-, Hausrat- und
KFZ-Versicherung vermittelt, ohne hier ein Wort
über die Kosten zu verlieren, die hier wiederum in
den Verträgen selbst Berücksichtigung finden.
Dies müsste man dann als inkonsequent bezeichnen. Entweder richtig, oder gar nicht. Man kann
nicht bei einem Vertrag so verfahren und bei dem
nächsten anders.
Konsequenz wäre, direkt auf die volle Honorarberatung überzuwechseln. Das hieße, dass ein
Berater entweder ausschließlich provisionsfreie
Produkte vermitteln würde, was bis heute jedoch
bei hohem Anspruch des Beraters gar nicht möglich wäre (da viele Gesellschaften derartige Produkte nicht anbieten), oder dem Kunden eine Honorarrechnung stellen und im Gegenzug alle erzielten Provisionen gutschreiben würde. So könnte eine Beratung unter Umständen sogar zu Einnahmen auf Seiten des Kunden führen, was
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MARKT
einer Fondspolice
rechtlich auch einwandfrei wäre. Auch wären diese Einnahmen nicht steuerpflichtig, da das Finanzgericht derartige Einnahmen als "Rabatt auf
Eigenverträge" wertet.
Der Wettbewerb ist hart
Der Wettbewerb unter den Anbietern von Fondspolicen läuft mittlerweile auf Hochtouren. Seit
dem Start der Fondspolice zu Beginn der siebziger Jahre haben bis heute immer mehr Gesellschaften erkannt, dass die Zeit der klassischen
Kapitallebensversicherung, auch wenn diese für
die Versicherungsgesellschaft wesentlich lukrativer ist, so allmählich zu Ende geht. Heute bietet,
bis auf einige wenige Ausnahmen, fast jede Gesellschaft eine fondsgebundene Variante der Lebensversicherung an. Was aus dieser Produktwelt
jetzt wird, da die Auszahlungen für Neuabschlüsse nicht mehr steuerfrei sind, bleibt abzuwarten.
Diese fondsgebundenen Produkte haben bisher gleich mehrere, wesentliche Vorteile: Erstens
sind sie keine Geldwertanlagen, welche bekanntermaßen immer der Inflation unterliegen, sondern inflationsgeschützte, sachwertgebundene
Kapitalanlagen. Zweitens konnte man sie jederzeit beleihen, auch innerhalb der zwölfjährigen
Bindung und das ohne steuerliche Nachteile (gilt
weiterhin für Abschlüsse vor 2005).
Die fondsgebundenen Policen von heute unterscheiden sich in ihren Vertragsgegebenheiten,
immer mehr Initiatoren suchen nach "Rosinen",
die den Verkauf in großen Stückzahlen ermöglichen. So ist die Güte der Fonds heute zwar nach
wie vor immer noch ein ganz wesentliches Kriterium, die immerhin entscheidenden Einfluss auf
die Ablaufleistung für den Kunden hat, doch wird
hierüber immer seltener gesprochen. Mittlerweile
behauptet ja so ziemlich jeder Anbieter bzw. Verkäufer, bei der von ihm angebotenen Police seien
die besten Fonds integriert und der Laie hat
kaum die Möglichkeit, dies ernsthaft zu überprüfen.
Entscheidend für die Qualität eines Produktes
sind das Fondsangebot und die weiteren vertraglichen Ausgestaltungen. So bietet der Markt zum
Produktbetrachtung der FWU - ATLANTICLUX
Lebensversicherung S.A. Police:
Die FWU AG bietet dem Vertrieb eigene "gelabelte" Produkte, d.h. je nach Umsatzstärke kann sich ein Unternehmen von der FWU AG eine eigene Police mit einem eigenen Namen kreieren lassen. Dabei ist das Produkt selbst in jedem Fall
identisch. Aus diesem Grunde findet man dasselbe Produkt mit verschiedenen
Produktnamen im Markt. In allen Fällen, in denen die Atlanticlux der Versicherer
ist, handelt es sich um diese "gelabelte" Variante. Generell bei allen Produkten findet die Anlage in einer der zielgruppenbezogenen Best Select Vermögensverwaltungsstrategie der PREMIUM SELECT S.A., Luxemburg statt. Das Netto Prinzip erlaubt dem Vertrieb, seine Vergütung selbst zu bestimmen und direkt in einem separaten Vertrag mit dem Kunden zu vereinbaren. Der Kunde leistet diese Zahlung
in 36 gleichbleibenden Raten, der Vertrieb erhält diese von der FWU AG (bzw.
einer Factoringgesellschaft) vorausgezahlt. Die Vertriebskosten sind somit kein
Bestandteil des Versicherungsvertrages und der Vermittler wird nicht von der
Versicherungsgesellschaft bezahlt. Die Provisionszahlung kann in zwei Varianten
vereinbart werden: Entweder findet die Zahlung zusätzlich zur Policenprämie statt
oder sie wird aus dieser für 36 Monate entnommen.
Produktbewertung:
Im Ergebnis müssen wir sagen, dass diese Fondspolice ohne das "Netto-Prinzip"
im Markt kaum auffallen würde: 50 Euro Mindestmonatsbeitrag, feste Vertragslaufzeit von12 bis 40 Jahren, eine recht unbekannte Vermögensverwaltung, die
ebenfalls eine Tochterunternehmung der FWU AG ist, ein fester Ablauf, - alles Dinge, die es bereits auf breiter Ebene von Mitbewerbern gibt.
Somit kann man sagen, dass eine Marketingidee wieder einmal besser als ein
Produkt selbst ist. Und immerhin ein Anbieter es geschafft hat, alle Einnahmequellen, - Vertriebseinnahmen, Versicherungseinnahmen und Investmenteinnahmen, - unter einem Dach zu vereinen. Hierfür hat die FWU unsere Anerkennung
verdient.
Der Freie Berater
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Die Werbung mit den transparenten Kosten
Beispiel Policen ohne Laufzeitbegrenzungen bzw.
hohem Endalter, welche wir als sehr positiv
bewerten. Bei diesen Verträgen wird eine Beitragszahlungsdauer festgelegt, der Vertrag
selbst jedoch läuft längerfristig. Das bedeutet, der
Kunde kann als Rentner jederzeit steuerfrei über
sein Kapital verfügen. Würde er hingegen bei einer normalen Police mit festem Ablauf eine Kapitalzahlung erhalten, so müsste er sich dann Gedanken machen, wo er dieses anlegt. Dies geschieht dann zu sehr großer Wahrscheinlichkeit in
steuerpflichtigen Kapitalanlageprodukten.
Auch unterscheiden sich die Produkte in Sachen Todesfallleistung, einmal den sofort beginnenden Versicherungsschutz mit notwendiger
Beantwortung von Gesundheitsfragen, als auch
die Variante des Versicherungsschutzes ab dem
vierten Jahr ohne jegliche Fragen zum Gesundheitszustand. Einige Anbieter gewähren hier einen generellen Versicherungsschutz in Höhe von
60% der Beitragssumme (=Gesamtbeiträge über
die Laufzeit), andere bieten die Auswahl von 60%
bis 200%, wobei alle ihre Begrenzungen
74
Der Freie Berater
Ausgabe I 2005
haben (max. Euro 100.000 Todesfallschutz).
Auch die Unverpfändbarkeit nach luxemburgischem Recht ist sehr interessant. Auch wenn
diese von allen deutschen Anbietern immer hart
kritisiert wird, so ist sie dennoch Fakt. Was versteht man hierunter? Eine Gesellschaft, die in
Luxemburg ihren Hauptsitz hat, lässt einen
Zugriff auf das Kapital des Kunden durch einen
deutschen Gerichtsvollzieher nicht zu. Das hieße
im Falle eines privaten oder geschäftlichen Konkurses, dass ohne die Zustimmung des Kunden
kein Zugriff möglich wird. Kritiker dieser vermeintlichen Vorteilsargumentation kontern hier,
der Gerichtsvollzieher habe aber doch die Möglichkeit einer Erzwingungshaft, - dennoch kann
der Kunde selbst über seine finanzielle Zukunft
entscheiden, indem er z.B. das Kapital "auf den
Kopf haut"....
Es gibt also eine ganze Menge an Punkten, die
man bei der Bewertung einer Police berücksichtigen muss.
DER FREIE BERATER
Checkliste
DER FREIE BERATER schon abonniert?
DER FREIE BERATER CD-ROM bestellt?
DER FREIE BERATER Umfrage ausgefüllt?
DER FREIE BERATER Umfragen empfohlen?
Termin mit einem freien Berater vereinbart?
Zeitlose Kapitalanlagestrategie befolgt?
DER FREIE BERATER an Freunde verschenkt?
Ansonsten finden Sie alles auf www.derfreieberater.de!
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MARKT
Unerlaubte Bankgeschäfte
Nach Schliessungsverfügungen durch die Aufsicht ist die Branche in Aufruhr
von Dr. Thomas Schulte
Kapitalsammelnde Fonds haben sich zu einem lukrativen Finanzinstrument gemausert, mit dem immer mehr Fondsgesellschaften in den verschiedensten
Gestaltungen um das Geld der Anleger buhlen. Jährlich investieren deutsche
Anleger Millionen und Abermillionen. Für bestimmte Fondsgesellschaften könnte
nun aber Schluss sein. Wie ein Paukenschlag wirkten die jüngsten Verfügungen der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin):.
A
m 16.08.2004 untersagte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) der Vario-Renta-Beteiligungsgesellschaft
mbH & Co. KG, am 30.09.2004 der MV Capital
Management Vermögensfonds GmbH & Co. KG
und am 1.10.2004 der Flexa-Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG ihr "Finanzkom-
76
Der Freie Berater
Ausgabe I 2005
missionsgeschäft". Worum handelt es sich hierbei? Ein Komissionsgeschäft liegt vor, wenn jemand Wertpapiere für Rechnung eines anderen
im eigenen Namen erwirbt. Die genannten
Fondsgesellschaften lockten in diesem Sinne mit
verschiedenen Investitionsmöglichkeiten je nach
Risikobereitschaft. Der Anleger legte also sein
Geld nicht als Gesellschafter in die Gesellschaft
ein, die hiermit im eigenen Namen wirtschaftete,
sondern die Gesellschaft erwarb für den Anleger
Wertpapiere. Er war damit als Gesellschafter zwar
am Gesellschaftsvermögen beteiligt, aber nicht
mit einem Anteil am Gesamtvermögen der
Gesellschaft, sondern nur durch den Wert "seiner" Wertpapiere. Dies stellt nach den
Definitionen des Kreditwesengesetzes ein
Bankgeschäft dar, das nur von Unternehmen
betrieben werden kann, die eine Genehmigung
der Bundesanstalt hierfür besitzen. Die BaFin hat
daher mit sofortiger Wirkung die Abwicklung entsprechender Geschäfte untersagt.
Von dieser neuen Erkenntnis des BaFin sind
neben den genannten Gesellschaften eine Vielzahl weiterer Gesellschaften betroffen. In ersten
Stellungnahmen hieß es zwar, es seien "32
Fonds" in rechtlicher Überprüfung, die BaFin hat
sich aber vorbehalten, jeden Fonds notfalls recht-
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MARKT
lich zu überprüfen. Worauf sollten FondsGesellschafter wie Fonds-Betreiber achten? Zunächst sollten Sie sich freuen, wenn es sich bei
der Gesellschaft um einen Schiff-, Film- oder Immobilienfonds handelt, der lediglich überschüssige Liquidität kurzfristig in Wertpapiere anlegt.
Derartige Gesellschaften seien laut ausdrücklichem Hinweis die BaFin grundsätzlich nicht betroffen. Zum Weiteren sollte die Gesellschaftssatzung und entsprechende Fonds-Prospekte genau
geprüft werden: Unabhängig von der rechtlichen
Ausgestaltung darf der Gesellschafter nicht einen
Wertanteil (etwa bei seinem Ausscheiden) erhalten, der von den Vermögensverhältnissen der
Gesellschaft (einschließlich stiller Reserven)
abgekoppelt ist und sich nach dem Wert bestimmter Wertpapiere oder sonstiger Börsenwerte richtet. Vielmehr sollte das Geld primär der Gesellschaft zukommen, die hierfür nicht nur für den
Anleger, sondern allgemein für sich selbst Wertpapiere erwirbt, von deren Kursgewinnen alle Gesellschafter gleichmäßig profitieren. Oder in den
Worten der BaFin: Ein (unzulässiges) Finanzkommissionsgeschäft liege primär vor, wenn "der Beteiligungserlös des Anlegers maßgeblich von der
Wertpapierentwicklung der Finanzinstrumente
bestimmt wird" und "der Kapitalanteil des Anlegers anhand der Inventarwertberechnung der
Finanzinstrumente zu aktuellen Marktwerten bestimmt wird". Kurz: Die Mitteilungen des jeweiligen Wertes eines Anteils an einer Fondsgesellschaft müssen unabhängig von Börsenwerten
sein!
Auf wie viele Fondsgesellschaften dies zutrifft,
wird die Zukunft zeigen. Gesellschafter sind aufgerufen, ihre Beteiligungen einmal genauer zu
prüfen. Im Falle schlechter Rücknahmepreise
können Sie eventuell mit einer Abwicklung der
Gesellschaft mit entsprechender Anteilsauszahlung rechnen. Fondsinitiatoren dagegen sind aufgerufen, andere Modelle zu entwickeln, mit denen
im Fondsmodell auf die Wünsche des einzelnen
Anlegers flexibel reagiert werden kann.
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Wie eine goldene
Provisions-Kuh
von Andreas Müller-Alwart
und Günther Zimmer
Immer und immer wieder beschweren sich Kunden von Strukturvertrieben bei der Redaktion oder direkt bei Freien Beratern vor
Ort, weil sie nicht richtig beraten wurden. Häufig sind es Unwissenheit oder eine eingegrenzte Produktauswahl, die zu einer wenig
guten Beratung geführt hatten. Es gibt aber auch Fälle wie den
nachfolgenden, in denen Kunden offensichtlich als eine zu melkende "Provisions-Kuh" betrachtet werden.
S
pätestens alle vier Jahre schlug der Berater
eines Strukturvertriebes bei der Kundin Beate K.* auf. Dipl. Vermögensberater, Mitglied im
Bundesverband Deutscher Vermögensberater e.
V. (BDV) und Geprüfter Vermögensberater BDV
und BWA (Betriebswirtschaftsakademie) war auf
dem Briefbogen des Beraters zu lesen und der
Hinweis "seit 25 Jahren" erweckte zusätzlich den
Eindruck der Seriosität. Nur der regelmäßige,
vierjährige Ratschlag war unseriös: Die Kundin
solle doch mal wieder ihren bestehenden Bausparvertrag kündigen und einen neuen abschließen. Dieser Vorschlag macht Sinn, aber nur für
den Berater, weil dieser dann eine neue Abschlussprovision erhalten kann. Der Kundin selbst
gehen dadurch staatliche Zulagen (z. B. die Wohnungsbauprämie) verloren. Je nach Bausparvertrag hat sie zusätzlich erhebliche Zinsverluste
und kann auch nicht die Rückzahlung der Abschlussprovision in Anspruch nehmen, die ein
Kunde gewöhnlich bei Verzicht auf ein Bauspardarlehen erhält.
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Der Freie Berater
Ausgabe I 2005
Der Gipfel der Beratung
In der Mitte des Monats September 2004 - es beginnt gerade die Schlussverkaufsphase für die
Lebensversicherungen - erhält die Kundin ein
Schreiben, in der sie eine Information zu ihrer bestehenden Kapitallebensversicherung erhält:
Rund 12.000 Euro habe diese Versicherung bis
heute, die laufende Monatsrate betrage 120
Euro, erklärt der Dipl. Vermögensberater und
fährt fort: "Aufgrund der steuerlichen Änderungen zum 01.01.2005 kann es für Sie sinnvoll
sein, Ihren Tarif zu ändern bzw. eine Auszahlung
des Rückkaufswertes zu beantragen, um langfristig auch im Rentenalter eine steuerfreie Kapitalanlage mit z.B. regelmäßigen Auszahlungen zu
erhalten. Diese Möglichkeit ist letztmalig nur noch
bis zum 1.12.2004 möglich! Es ist also Eile geboten! Bitte rufen Sie mich wegen weiterer Einzelheiten kurzfristig an." (Fettdruck und Unterstreichung aus dem Original übernommen).
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"Es ist also Eile geboten!"
Die Kundin, die mittlerweile verstanden hat, dass
es für sie nicht sinnig ist, ihren Bausparvertrag
alle vier Jahre aufzulösen und einen neuen
Vertrag zu eröffnen, betrachtete den Vorschlag
zum Glück mit der gebotenen Vorsicht. Ihr
Versicherungsvertrag begann im September
1989 und würde im Jahre 2019 enden. Wäre es
sinnvoll, den Vertrag mitten in der Laufzeit zu lösen - einen Vertrag, der noch den Mindestzinssatz von 4% hat? Einen Vertrag, in den die Kundin mehr als 20.000 Euro** eingezahlt hat, und
dessen Überschussanteile nun von Jahr zu Jahr
steigen würden? Eine Antwort darauf wie auch
den alternativen Lösungsvorschlag blieb der offensichtliche Serien-Werbebrief des Beraters
schuldig. Die Kundin jedenfalls meinte, dass es
gut möglich sein könnte, dass auch hier lediglich
um eine neue Provision für den Vermögensberater der Hintergrund des eiligen Briefes sein könnte. Für diese Theorie spricht die oben genannte
Historie mit den Bausparverträgen und gegen
diese Theorie spricht… hm… wenig - also
eigentlich nichts.
Ein weitsichtiger Berater
Weil die Kundin auf alle Beschwörungen des
Beraters nicht reagierte, folgte ein auf knallrotem Briefpapier verfasster Geburtstagsgruß.
Lesen Sie selbst mit welchem Weitblick der
Berater sich um die Kundin sorgt. Also wenn die
Kundin jetzt bis zum 01.12.2004 nicht unternimmt, dann wird sie im Jahre 2019 zwar aus
dem laufenden Lebensversicherungsvertrag eine
steuerfreie Auszahlung erhalten, aber die muss
sie ja wieder anlegen. Und wenn sie diese Summe
wieder anlegt und wenn sie dann Zinserträge
über den dann zulässigen Freibeträgen erhält,
dann wird sie diese Erträge versteuern müssen.
Ergo: Man sollte einen neuen Vertrag abschließen oder die Laufzeit des bestehenden Vertrages
verändern.
Besonders ärgerlich ist die offensichtlich bewusste Irreführung: Da wird so getan, als ob
Zinserträge neuerdings zu versteuern wären -
dabei ist dies schon eine Ewigkeit der Fall. Da
wird so getan, also ob Auszahlungen nicht in eine
Rentenversicherung überführt werden könnten.
Da gibt es keinen Hinweis auf regelmäßige oder
einmalige Freibeträge für Kapitalerträge usw. usf.
Bei allem Verständnis dafür, dass man den Verbraucher angesichts der Gesetzesänderung
"wachrütteln" möchte: Wer auf diese rhetorische
Weise seine Kunden zu mobilisieren versucht, der
wird auch in der individuellen Beratung nicht
mehr einen galanten Bogen in Richtung Seriosität
schaffen.
Der Freie Berater
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Wie eine goldene Provisions-Kuh
Bis zum Tod der Provisions-Kuh
Bleibt nur die Frage, wie viele Kunden dieses oder
ein vergleichbares Schreiben erhalten haben und
nun durch Änderung oder Kündigung ihres bestehenden Lebensversicherungsvertrages der
Rendite den letzten Stoss gegeben haben.
Manche Berater benehmen sich in der Finanzlandschaft wie ein Landwirt, der seine Kühe immer intensiver und öfter zu melken versucht, bis
er wirklich keinen Tropfen Milch mehr aus ihnen
herausgepresst bekommt. Dabei halten sie ihre
Kunden offensichtlich auch noch für so blöd wie
eine Kuh und legalisieren ihre Vorgehensweise
nach dem Motto: Wenn ich die Kuh nicht melke,
dann macht es halt jemand anderes. Doch Beate
K.* ist jetzt aufgeklärt und zu ihr gesellen sich jeden Tag mehr informierte Verbraucher.
* Name von der Redaktion geändert
** Geschätzter Einzahlungsbetrag, da wegen Euroumstellung/Dynamik Detailberechnung problematisch
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Der Freie Berater
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Ulla und der Wolf
von Andreas Müller-Alwart
E
s war einmal eine Gesundheitsministerin, ihr
Name war Ulla. Sie lebte fern aller Realität in
einem märchenhaften, schlossähnlich großen Gebäude am Propsthof 78a, Bonn, zeitweise auch
in Berlin, Wilhelmstraße 49. Ihre Gemächer waren
umgeben von riesigen Schuldenbergen deutscher, gesetzlicher Krankenversicherer, die ihr
wohl die Sicht auf ihre gebeutelten kranken Mitbürger verdeckten. Also beschloss sie eines Tages, es war anno 2003, dass die Schuldenberge
verschwinden müssten. Sie nannte es "Gesundheitsreform" und verpflichtete alle Bürger, einen
Obulus - genannt Praxisgebühr - dafür zu geben,
um die Schuldenberge abzutragen. Wenn die
Menschen die Praxisgebühr bezahlen würden,
dann müssten sie keine Angst mehr vor steigenden Beiträgen haben, andernfalls würden die Beiträge über sie einfallen wie ein böser Wolf auf eine Schafherde. Also zahlten die Menschen die
Praxisgebühr, gleichsam als Schutz vor dem Wolf
und den hohen Kassenbeiträgen. Ulla rief ihren
Mitbürgern zu: "Denkt an den bösen Wolf! Zahlt
Euren Obulus und ihr werdet befreit vom fürchterlichen Ungetier!" Doch zunächst wollte der böse
Wolf einfach nicht verschwinden, die Kassenbeiträge wollten partout nicht sinken. Zu hoch waren
bereits die Schuldenberge der gesetzlichen Krankenkassen und zu stark die Sorge der Kassen,
dass sie bei zu frühen Beitragssenkungen weitere Schulden würden aufnehmen müssen. Doch
Ulla blieb eisern: "Nieder mit den hohen Beiträgen! Vernichtet den bösen Wolf!" Die Kassen hörten es, taten aber nichts. Sechs Monate hatten
die Mitbürger nun schon ihren Obulus artig gezollt, aber die Beiträge waren immer noch viel zu
hoch. Zweifel kamen auf, ob es überhaupt möglich
sei, sich vor dem bösen Wolf zu schützen, ob die
Kassenbeiträge überhaupt sinken würden. Doch,
doch - tat Ulla aller Orten und zu jeder Zeit die
Kunde: "Die Beiträge sinken! Habt keine Angst
vor dem bösen Wolf!" Im Herbst: Zweifelnde Stim-
men der Mitbürger wurden überall lauter. Die
hohen Beiträge umzingelten die Bürger wie die
Wölfe eine eingekesselte Schafherde. Einige
Bürger schlichen sich aus der Herde davon - sie
wechselten die Krankenkasse, zahlten weniger
Beiträge und hatten sich so selbst vor dem Wolf
geschützt. Doch immer noch verkündete Ulla,
dass der Wolf verschwinden und die Beiträge sinken würden. Die Mitbürger kicherten in den
Kneipen, lachten auf den Straßen, denn keiner
glaubte mehr den Ankündigungen. Als tatsächlich
von 271 Krankenkassen 23 ankündigten, anno
2005 die Beiträge senken zu wollen, glaubte dies
niemand mehr, weil 11 Kassen schon wieder ankündigten, die Beiträge zu erhöhen. Immer mehr
Schafe brachen aus der Herde auf und wechselten zu einer günstigeren Krankenkasse. Dabei
merkten sie, dass dies der einzige sichere Weg
ist, ohne die hohen Beitragssätze zu leben: Der
böse Wolf verschwand. Der Großteil der Herde
aber glaubt noch immer daran, dass Ulla ihnen
helfen werde, den bösen Wolf zu vertreiben und
die Kassen Beiträge zu senken werden. Wenn
nicht Anfang 2005, dann doch sicher in der Mitte
des Jahres. Und wenn sie nicht gestorben sind,
zahlen sie ihren Obulus noch heute und warten
immer noch auf die Befreiung vom bösen Wolf…
Wer Anfang 2004 zu einer
günstigeren gesetzlichen
Krankenversicherung gewechselt hatte, der hat ein
Vielfaches der Praxisgebühr
gespart. Doch die meisten in
der Versichertengemeinde
verharren wie eine versteinerte Schafherde am selben
Platz, in der Hoffnung,
Ulla´s angekündigte Beitragssenkungen würden
schon kommen. Und an welche Märchen glauben Sie?
Bruttoeinkommen in Euro
Kassenbeitrag (%)
1.000,00
1.500,00
2.000,00
2.500,00
3.000,00
3.500,00
13,6
136,00
204,00
272,00
340,00
408,00
476,00
14,5
145,00
217,50
290,00
362,50
435,00
507,50
Differenz
9,00
13,50
18,00
22,50
27,00
31,50
Ersparnis AN p.a.
54,00
81,00
108,00
135,00
162,00
189,00
Ersparnis AN+AG
108,00
162,00
216,00
270,00
324,00
378,00
AG-Arbeitgeber, AN-Arbeitnehmer
Der Freie Berater
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82 Wie_der_Staat_sich_windet_01.qxd
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Wie Vater Staat sich dreht und windet
Widerstand gegen die
Sozialversicherungspflicht
Bis zum 06.11.2003 galt für alle AG-Vorstände, dass sie in all ihren Tätigkeiten (auch neben der AG-Tätigkeit)
sozialversicherungsbefreit waren. Dann änderte der Gesetzgeber das Gesetz und beschränkte die Befreiung
auf die Vorstandstätigkeit selbst. Doch der Bestandsschutz wird jetzt mit Füßen getreten. Mit fadenscheinigen
Argumenten versuchen die Sozialversicherungsträger, Beitragszahler zu halten.
von Daniel Shahin
Ü
ber das Thema der möglichen Sozialversicherungsbefreiung berichtete Der Freie Berater bereits mehrfach. Zuerst im Oktober 2003,
als bekannt gemacht wurde, dass über den Weg
einer AG-Gründung der Weg aus der Sozialversicherungspflicht für alle Angestellten möglich ist.
Dann im Januar 2004, als nach erfolgter Gesetzesänderung zum 06.11.2003 die Aussagen der
Sozialversicherungsträger keine einheitliche
Sprache vermittelten und vielmehr persönliche
Individualentscheidungen aufwiesen.
Aus Gründen der Platz- und Zeitersparnis soll
an dieser Stelle nicht erneut in aller Ausführlichkeit auf die Thematik eingegangen werden. Doch
empfiehlt es sich, die Dinge nachzulesen. Immerhin entscheidet ein und derselbe Staat am gleichen Tage in identischen Sachlagen unterschiedlich.
Neueste Begründung für Ablehnungen
Die Sozialversicherungsträger teilen plötzlich mit,
dass eine Vorstandstätigkeit am 06.11.2003
nicht habe bestehen können, wenn die AG am
06.11.2003 im Handelsregister noch nicht eingetragen und damit (gesellschaftsrechtlich) nicht
gegründet gewesen sei.
Damit wird nur ein weiterer Versuch unternom-
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Der Freie Berater
Ausgabe I 2005
men, Beitragszahler zu halten. Denn inhaltlich ein
völliger Witz, was sich die staatlichen
Repräsentanten hier wieder haben einfallen lassen. Und auch wenn Gerichte diesen Standpunkt
bestätigen, so ändert das nichts an diesem
Fehlverhalten. Im Gegenteil: Auch die Gerichte
werden vom Bundessozialgericht sicherlich eines
besseren belehrt.
Im Ergebnis
Erbärmlich, ja fast schon widerlich, wie dieser
Staat mit seinen Organen versucht, Bürger zu
knebeln, zu fesseln, für blöd zu verkaufen und
auszubluten! Dieses Verhalten ist mittlerweile flächendeckend zu beobachten: Bei Befreiungsanträgen aus der Sozialversicherungspflicht, weil
aufgewachte Bürger erkennen, dass die staatliche Rente ein Fass ohne Boden ist und besser
selbst Vorsorge betreiben möchten. Jeder Staat
müsste sich über eigenverantwortliche Bürger
freuen bzw. diese belohnen, nicht aber der unsere. Da Insidern die hoffnungslose Situation des
Sozialstaates Deutschland bekannt ist, wird um
jeden Cent gekämpft, als seien Bürger mit derartigen Anträgen Staatsfeinde. Auch das Beispiel
Steuerprüfungen - hier wird zwischenzeitlich von
Seiten des Fiskus eine Art Hetzjagd auf Steuer-
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MARKT
Zur Frage der Sozialversicherungspflicht von Vorstandsmitgliedern
einer (Vor-) Aktiengesellschaft
zahler vorgenommen. Unterstellungen und Mutmaßungen kennzeichnen jede Steuerprüfung,
seine Unschuld beweisen muss der Steuerzahler.
Das längst bankrotte Deutschland braucht jeden
Cent. Das führt dazu, dass die letzten Großverdiener die Nation verlassen, Boris Becker ist nur
ein Beispiel weil prominent, doch tausende Betroffene handeln ähnlich. Am Ende bleiben nur die
kleinen, unwissenden, die wieder einmal keine
Chance haben, sinnvoll zu handeln. Dann die lächerlichen Diskussionen über Benzinpreiserhöhungen, mit geführt und geschürt von Politikern.
Da werfen Politiker der Mineralölindustrie kleinste
Preiserhöhungen vor, den wirklich unverschämten Anteil mit rund 0,80 Euro je Liter zweigt aber
doch der Staat selbst ab. Wäre der Steueranteil
hier nicht dermaßen hoch, könnten wir Benzinpreise wie in anderen Ländern haben, die wir
heute neidig bestaunen. Der Staat greift uns in
die Tasche, nicht die Mineralölindustrie! Auch
deshalb fahren Grenzbewohner nach Luxemburg
und kaufen sich dort ihren Kaffee, für weniger als
die Hälfte als in Deutschland - selbe Marke, selbe
Qualität. Der Deutsche zahlt für alles weit mehr
als irgendwo sonst auf der Welt.
Der Bürger wehrt sich nicht, noch nicht, bzw.
nicht ernsthaft. Montagdemonstrationen im Osten ändern daran auch nichts. Der Bürger
schimpft in seiner Stammtischrunde, muss dieses
Spiel jedoch mitspielen, so denkt und handelt er.
Dieses Spiel funktioniert solange, wie der Bürger
immer wieder erkennt, dass es ihm doch im Grunde recht gut geht. Die Augen richten auf Länder,
denen es dreckiger geht als uns, hilft, (künstlich)
zufrieden zu sein. Man könnte annehmen, dass
dies eine gezielt gesteuerte Massenmanipulation
ist. Doch wehe, wenn die Bürger erkennen, dass
der Sozialstaat am Ende ist, dass vielleicht ganz
schlechte Zeiten auf uns zukommen, weil die
Wirtschaft eben nicht aufwärts geht (Beispiel
Karstadt, Opel, usw.), dass die Armut wächst und
wächst, dass die Kluft zwischen Arm und reich
zunimmt und das die Mittelschicht ausstirbt.
Die Problematik der Sozialversicherungspflicht von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft wird derzeit vor dem Hintergrund der Neuregelung des § 1 Satz 4 SGB VI kontrovers
diskutiert. Ausgangspunkt der juristischen Auseinandersetzung ist die Übergangsregelung, die
in § 229 I a SGB VI normiert wurde, wonach Vorstandsmitglieder einer AG, die am 06.11.2003
(= Tag der 2. / 3. Lesung des Gesetzesentwurfs im Bundestag) in einer weiteren Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit nicht rentenversicherungspflichtig waren, in dieser Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit auch weiterhin nicht der Rentenversicherungspflicht
unterliegen. Die jüngst durch das Sozialgericht Frankfurt erlassene Entscheidung stellt in seiner Argumentation im Wesentlichen darauf ab, dass die noch nicht eingetragene AG als solche
noch nicht bestehe, weshalb von einer Vorstandstätigkeit nicht ausgegangen werden könne.
Bedenklich an der Argumentation des Sozialgerichtes ist indessen, dass sie den wesentlichen Kern der Übergangsregelung, in der der Vertrauensschutz normiert wurde, unberükksichtigt lässt, indem es den Meinungsstreit hinsichtlich der Frage der Anwendbarkeit der
Übergangsregelung auch auf Vorstandsmitglieder einer Vor-AG auf ein juristisches Terrain verlegt, das eine ganz andere Frage, nämlich die der Entstehung einer juristischen Person betrifft.
Die Frage, die es aber primär zu beantworten gilt, ist allein, ob die betreffende Person Vorstandsmitglied war. § 229 I a SGB VI knüpft allein an die Tatsache der Eigenschaft als Vorstandsmitglied an, die dabei unabhängig von der Frage des Entstehens der AG ist. Maßgelblich
in diesem Zusammenhang ist vielmehr die Frage, wann die Gesellschaft errichtet wurde (§ 29
AktG) und ob die Eintragung letztlich erfolgt ist.
Denn bereits mit Errichtung entsteht eine Vor-Aktiengesellschaft, die als Organisation einem
Sonderrecht unterliegt. Dieses Sonderrecht besteht aus den im Gesetz und Satzung enthaltenen Gründungsvorschriften und aus dem Recht der rechtsfähigen AG, soweit letzteres nicht die
Eintragung voraussetzt. Daraus erklärt sich auch, dass die Vor-Aktiengesellschaft aktiv parteifähig ist. Worauf es aber im Zusammenhang mit der Position des gewählten Vorstandsmitgliedes der Vor-AG ganz wesentlich ankommt sind die Bestimmungen des § 30 AktG, wonach der
Aufsichtsrat auch den ersten Vorstand bestellt, für den keine besonderen zeitlichen Beschränkungen gelten, d. h. für diesen bestehen die gleichen Verhältnisse wie für den gem. § 84 bestellten Vorstand.
Bereits hieraus wird ersichtlich, dass der für eine Vor-Aktiengesellschaft handelnde Vorstand den gleichen Pflichten unterliegt wie der Vorstand der eingetragenen AG, die übrigens,
so die Auffassung vieler Vertreter der juristischen Literatur, mit der Vor-AG eine Identität bildet. Danach ist die entstandene Gesellschaft mit der errichteten Gesellschaft identisch, wenn
auch mit unterschiedlicher Rechtsform ausgestaltet. Wenn aber dem Vorstand einer VorAktiengesellschaft die gleichen Pflichten eines Vorstandes der eingetragenen AG obliegen, so
müssen ihm als Kehrseite hierzu auch die Rechte zugute kommen. Teil dieses Rechts sind in §
1 Satz 4 SGB VI a. F. normiert, wonach das Vorstandsmitglied kraft seiner herausragenden und
starken wirtschaftlichen Stellung aus der Solidargemeinschaft der Sozialversicherten generell
ausgeschlossen ist.
Das Sozialgericht Frankfurt hat schließlich seine Entscheidung damit zu begründen versucht, dass der Antrag auf Eintragung in das Handelsregister jederzeit zurückgenommen werden könne, weshalb der Eintragung konstitutive Wirkung zukäme. Dem ist zunächst zu entgegnen, dass die Möglichkeit, den Antrag zurückzuziehen, nichts an der ganz anderen Tatsache
ändert, dass die Pflichten des Vorstandes hierdurch nicht geringer werden. Denn auch eine
eingetragene AG kann jederzeit liquidiert und sodann aus dem Handelsregister gelöscht werden. Außerdem kann den Vorstandsmitgliedern aus dem staatlichen Mitwirkungserfordernis
bei der Eintragung der Aktiengesellschaft jedenfalls dann kein Nachteil erwachsen, wenn der
Antrag auf Eintragung letztlich nicht mehr zurückgezogen wird. Dann muss der Vorstand einer
Vor-AG in jedem Fall einem Vorstand einer eingetragenen AG vollwertig gleichgestellt werden.
Darauf kommt es wesentlich an mit der Folge, dass auch Vorstandsmitglieder einer Vor-AG vollen Vertrauensschutz genießen. Es bleibt abzuwarten, wie der nächste Instanzenzug der
Sozialgerichte entscheiden wird.
Rechtsanwalt Christian Steinpichler Kanzlei Aldebert & Kollegen
Residenzstr. 25 - 80333 München - Tel: 089-29160440 - Fax: 089-298961 - mail: steinpichler@aldebert.de
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SERIE
Grauer Kapitalmarkt
Auffanggesellschaft Protektor
arbeitet erfolglos
Die Lebensversicherungsbranche wird
nächstes Jahr gezwungen, einem Zwangssicherungsfonds beizutreten. Das eigene
Auffangsystem Protektor, welches immer
nur halbherzig betrieben wurde, scheitert
offenbar. Der Gesellschaft Protektor ist es
in den letzten Monaten nicht gelungen,
den von der maroden Mannheimer Lebensversicherung übernommenen Bestand zu veräußern. Bis auf weiteres bleibt
daher die Gesellschaft bestehen. Der Freie
Berater hatte mehrfach davor gewarnt,
Kapitallebensversicherungen bei finanzschwachen Versicherungen abzuschließen, da weitere Insolvenzen nicht auszuschliessen sind.
*****
Urteil LG Berlin: Deutsche Bank
AG muss Schrottfonds
C & C rückabwickeln
Die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG wurde in einem Verfahren vor
dem Landgericht Berlin durch Urteil vom
24.11.2004 verurteilt, die Finanzierung
eines betrügerischen geschlossenen Immobilienfonds rückabzuwickeln und den
Anlegern die bisher vereinnahmten Zinsen
und Tilgungen zurückzuerstatten.
*****
Verschlechterte Gläubigerrechte
bei der Durchsetzung von
Schadensersatz bei
Kapitalanlagen
Der Gesetzgeber möchte nunmehr selbst
größere Kapitalanlageschädiger durch das
Verbraucherinsolvenzverfahren schleusen,
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da für ehemalige Selbstständige das Verbraucherinsolvenzverfahren gelten soll.
Die in diesem Bereich so wichtige Anfechtung von Vermögensverschiebungen ist
damit von den einzelnen Geschädigten
vorzunehmen. Das ist faktisch unmöglich.
*****
Badenia muss zahlen
Die Deutsche Bausparkasse Badenia muss
Schadensersatz an Käufer einer überteuerten Immobilie laut einem Urteil des OLG
Karlsruhe leisten. Bekanntlich hatte die
Badenia dubiose Steuersparimmobilien in
den 90er Jahren finanziert. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Der Selbstmord einer
Anlegerin erschütterte inzwischen die
Öffentlichkeit.
*****
Göttinger Gruppe (Securenta)
Auf die Gesellschaft prasselt ein Hagelschauer erfolgreicher Klagen nach dem
anderen nieder. Hinter vorgehaltener Hand
wird gemunkelt, dass die Reste der Göttinger Gruppe bald in die Insolvenz gehen
könnten. Gleich zweimal hat z.B. das Oberlandesgericht Göttingen Schadensersatz
zugesprochen.
*****
EUGH: Staat haftet nicht für
Fehler der Bankenaufsicht
(Bankenpleite BFI / BkmU)
Bei den oben genannten Bankenpleiten
waren die Geldanleger nur mit der Mindestversicherungssumme von 20.000 Euro versichert. Die restlichen Gelder der
Kunden sind verloren. Bei beiden Bankenpleiten war der staatlichen Bankenaufsicht
(BaFin) der Vorwurf gemacht worden,
falsch oder zu spät eingeschritten zu sein.
Viele Anleger machten sich Hoffnung, daß
der Staat wegen der Fehler der Behörden
haftet und die Anleger vom Staat Schadensersatz erhalten. Diese Hoffnung wurde jetzt durch ein Urteil des Europäischen
Gerichtshofs gedämpft. Bankenaufsicht
dient danach nur dem Staat und nicht den
Interessen der Bürger.
*****
Leipziger Unternehmen PPV:
Schneeballsystem geht weiter
Das Leipziger Unternehmen PPV betreibt
weiterhin sein dubioses Schneeballsystem
und vermittelt kostenpflichtig Seminare. Es
ist erstaunlich: Obwohl sämtliche Verbraucherzentralen, die “Bild”-Zeitung, andere
Massenmedien sowie fast sämtliche Fernsehsender berichtet haben, geht das Spiel
munter weiter. Offenbar steht jeden
Morgen weiterhin ein Dummer auf.
*****
Futura Finanz AG zum
Schadensersatz verurteilt
In einer Entscheidung des Amtsgerichts
Borna bezeichnete das Gericht die Vertriebsmethode der Futura Finanz, die riskante Beteiligungen an der Frankonia
Unternehmensgruppe vertrieben hat, als
Anleitung zur Täuschung von Geldanlegern
und verurteilte die Futura zum vollständigen Schadensersatz. Interessant an dem
Urteil ist, dass ein Anleger Schadensersatz
bekam, zu dem auch die Anwaltskosten
gehören, nachdem er sich mit der Hauptanlagegesellschaft der Frankonia in einem
Teil verglichen hatte.
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Impressum
Der Freie Berater
Unabhängige Finanzzeitschrift für Jedermann
Gegründet:
07/2001
Erscheinung:
viermal pro Jahr, immer zu Quartalsbeginn
Verkaufspreis:
2,50 Euro je Einzelheft im
Pressehandel
Jahresabonnement:
10,00 Euro für vier Ausgaben jährlich
Herausgeber:
Daniel Shahin, Erich-Weinert-Strasse 38,
39104 Magdeburg
Chefredakteur:
Andreas Müller-Alwart
Kontakt: redaktion@derfreieberater.de
Stellvertretender Chefredakteur:
Der Freie Berate e.V., Der Vorstand
Erich-Weinert-Strasse 38,
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Redakteure:
Thomas Anetzberger, Jörgen Bartz,
Gerald Burbach, Torsten Creutz, Thomas
Eberherr, Thomas Fahrenholtz, Wolfgang
Glückselig, Ronald Haselhorst, Thomas
Hühler, Gerhard Kausler, Erik Kraatz,
Oswald Krause, Theodor Mack, Jürgen
Mondt, Andreas Pedyna, Christian
Röhlke, Ellen Schallschmidt-Mietzsch,
Dipl. Mat. Peter Schramm, Dr. Thomas
Schulte, Frank Stickelmayer, Bernd
Taitzinger, Sven Tintemann, Otto Zorr
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schriftlichen Zustimmung des Herausgebers. Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten.
Wofür auch immer Sie Fotos benötigen, sie sollen
perfekt und innovativ sein. Sie sollen alle notwendigen Informationen liefern. Und sie sollen die
Leidenschaft, mit der Sie arbeiten, spüren lassen.
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Bernd Liebl
Jean-Burger-Str. 15
39112 Magdeburg
Tel (0391) 6310310
Fax (0391) 7447103
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SERIE
Diverses im Kapitalmarkt
Neue Förderung nach
Investitionszulagengesetz 2005
Die gute Nachricht: Die Förderung wird
über das Jahr 2004 hinaus verlängert. Der
Wermutstropfen: Es gibt einige Projekte,
die nicht mehr gefördert werden, wie z. B.
Ersatzinvestitionen und Sanierungs- und
Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohnungen. Ausgeschlossen wurden auch
"sensible Sektoren", wie z. B. Stahlindustrie, Schiffbau und Landwirtschaft. Neu ist
stattdessen die Förderung der Anschaffung und Herstellung neuer abnutzbarer
beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Ein förderungswürdiger Betrieb muss dem verarbeitenden Gewerbe
oder produktionsnahen Dienstleistungen
dienen. Weitere Informationen hierzu bei
einem Freien Berater.
*****
LBS: Ein klassisches Eigentor
"Legen Sie Wert auf eine möglichst hohe
Rendite?" fragt der Bausparrechner der
LBS Rheinland-Pfalz den Besucher des
Online-Bausparrechners ab. Der "Finanztest" gegenüber erklärte die Bausparkasse, dass man an einem Renditetest nicht
teilnehmen wolle, da Bausparen kein Sparen für eine Rendite sei, sondern eben
Sparen zum Bauen. Basta! Renditesparen
über Bausparverträge würde sogar die
Idee des günstigen Bauspardarlehens und
damit des Bausparens per se konterkarieren, erklärte die LBS dem Verbrauchermagazin. Irgendwie ein Eigentor der Marketingabteilung, wenn man im Internet anpreist, was man eigentlich nicht zu verkaufen gewillt ist.
*****
Angst und Unwissen (I)
Die Angst vor Altersarmut ist ausgeprägter
als bislang angenommen. Dies ergab eine
Studie von "Plansecur" (Herbst-/Winterstudie 2004). Sie folgt direkt nach der Angst
vor Arbeitslosigkeit und Krankheit. Hartz IV
und die neue Sozialgesetzgebung führen
zur Verunsicherung der Verbraucher. Fast
zwei Drittel der Befragten zweifeln an der
Stabilisierung der gesetzlichen Sozialversicherungen, mehr als zwei Drittel verbinden
mit Hartz IV ein persönliches Risiko. Hoch
im Kurs steht, so "Plansecur", die Beratung durch unabhängige Finanzberater. 78
Prozent der Befragten wünschen sich das.
*****
Rechnungen müssen auch
Privatpersonen zukünftig 2 Jahre
lang aufbewahren!
Rechnungen, die sich auf Leistungen beziehen, die in Verbindung mit einem Grundstück oder Haus stehen, sollten Privatleute
zukünftig zwei Jahre aufbewahren, denn
als Strafe bei Nichtaufbewahrung können
satte 500 Euro verhängt werden. Begründet wird diese neue Vorschrift damit, dass
man die Leistungen von Handwerkern,
Bauunternehmen und Bauträgern nachvollziehen können möchte, um Schwarzarbeit besser aufdecken zu können.
*****
Neuer ExistenzgründungsRatgeber
Die Fluchtwelle vor Hartz IV rollt und bedeutet für viele Langzeitarbeitslose den
Start in die Selbstständigkeit. Rechtzeitig
vor dem Ansturm hat deswegen der DIHK
(Deutscher Industrie- und Handelskammer) seinen Existenzgründungs-Ratgeber
aktualisiert, der als praxisnahes Arbeitsbuch für Jedermann leicht verständlich,
übersichtlich und mit zahlreichen Plänen
und Checklisten ausgestattet ist. Pflichtlektüre für Existenzgründer!
"Existenzgründung" (A4, 102 Seiten)
kostet 16 Euro. Der Ratgeber kann bezogen werden beim DIHK Publikationen Service unter der Faxnummer (02 28) 4 22
45 93, per E-Mail an bestellservice@verlag.dihk.de oder auf der DIHK-Website in
der Rubrik "Publikationen".
*****
Private Rentenversicherung: Keine Werbung mit falschen Werten!
Es ist immer wieder das Gleiche: Obwohl
bereits die neuen Sterbetafeln veröffentlicht wurden und den Versicherern bekannt
ist, dass dies zu Veränderungen in der
Rentenablaufleistung führen wird, werben
diese noch eine ganze Zeit lang mit den
alten (höheren) Ablaufleistungen. Dabei
haben bereits mehrere Gerichte entschieden: "Sofern eine Senkung absehbar ist,
darf keine Werbung mit diesen Überschussanteilen mehr erfolgen". (OLG Düsseldorf 4 U 139/99 und OLG Koblenz 10 U
1342/ 99). Eine Schonfrist gibt es nicht!
Wer vom Versicherungsvertreter mit alten
Überschussleistungen geködert wurde,
kann Schadensersatz bis zur Höhe der
Zahlprognose in der Werbung verlangen.
*****
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Der Freie Berater
Ausgabe I 2005
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SERIE
Orwell 1984 kommt mit gut 20
Jahren Verspätung: Gläserne
Bankkonten
Das "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" tritt im April 2005 in Kraft und ermöglicht allen Ämtern, die einen Bezug zu
Begriffen wie "Steuer", "Einkommen" oder
"Einkünfte" herstellen können, flächendeckend die Kontodaten abzurufen und zu
prüfen. Laut Gesetz können die Finanzämter über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung ebenso in bestimmten Fällen auf die Daten zurückgreifen wie z.B.
die Bundesagentur für Arbeit, die BAföGStellen sowie die Sozialämter. Die Aufsichtsbehörde, die BaFin, hätte gerne einen eigenen, direkten Zugang, dessen
Realisierung bislang an den Kosten (rund
105 Mio. Euro) scheiterte, den die Banken
selbst tragen müssten.
*****
Arbeitnehmer unterschätzen
Kaufkraftverlust bei den Renten
Die Rentenkassen sind leer und Nullrunden
bei der gesetzlichen Rentenversicherung
an der Tagesordnung. Dass dies zukünftig
eine deutliche reale Minderung der Renten
bedeutet, ist vielen nur unzureichend bewusst, belegt eine aktuelle Umfrage des
Deutschen Instituts für Altersvorsorge
(DIA).
Bleibt es bei der seit drei Jahren betriebenen Politik der Renten-Nullrunden, müssen sich die Rentner von morgen wegen
der Inflation auf erhebliche Einbußen einstellen.
Die Ergebnisse der DIA-Untersuchung
belegen, wie sehr diese langfristigen Auswirkungen der Inflation unterschätzt werden. Die unter 35-jährigen beispielsweise
meinen, die Kaufkraft von 100 Euro würde
sich bei einer jährlichen Inflationsrate von
1,5 Prozent auf 77 Euro vermindern. In
Wirklichkeit geht sie auf 59,39 Euro zurück.
"Wer den Kaufkraftverlust seiner Rente
unterschätzt, dem drohen im Alter böse
Überraschungen", so DIA-Sprecher Bernd
Katzenstein. Für wenig hilfreich hält er in
diesem Zusammenhang die "Renteninformation" der Bundesversicherungsanstalt
für Angestellte (BfA). Dort werden zukünftige Altersrenten mit einem jährlichen Anstieg von 1,5 und 2,5 Prozent vorgerechnet, die weit von der Realität der realen
Rentenhöhe entfernt sind. "Vor allem die
jüngeren Beitragszahler müssen seitens
der Politik ehrlich und schonungslos darüber informiert werden, mit welchen realen
Renten sie in Zukunft rechnen können",
betont Bernd Katzenstein. "Alles andere
ist verantwortungslos und stürzt die Betroffenen in große Versorgungslücken."
*****
Angst und Unwissen (II)
"Es ist ernüchternd und erschreckend, wie
wenig Anleger über Finanzprodukte und
Börsenabläufe informiert sind", sorgte
sich Detlef Irmen, Vorstandsmitglied der
Börse Düsseldorf, kürzlich. Mit seiner Beobachtung steht er nicht alleine da. Auch
Freie Berater sind täglich darüber verwundert, wie leichtfertig Verträge für Versicherungen und Kapitalanlagen mit jahrzehntelanger Laufzeit abgeschlossen werden. "Beim Handy- und Autokauf recherchierten Konsumenten viel intensiver", berichtete das Magazin "Focus". Einziger
Lichtblick: Seit Mitte der 90er Jahre bis
2004 hat sich die Zahl der Fondsbesitzer
und Aktionäre auf gut 10,5 Millionen fast
verdoppelt. Die Kapitalanlage in Sachwerten hat also zu Recht an Bedeutung gewonnen.
Krankenkassen: Bestrafung für
gutes Management
Der Staat verteilt um - auch bei den Krankenkassen. Da wird dann z. B. eine marode Krankenkasse durch die Stützungsbeiträge einer gut wirtschaftenden Krankenkasse "gerettet". Der Finanzierungsbedarf
für alle Kassensanierungen soll derzeit 80
Mio. Euro betragen - bezogen auf vier Jahre. Die BKK Airbus zog aus dieser Umverteilung die Konsequenzen und löste sich
auf, bevor von ihr die Stützungsbeiträge
abverlangt wurden. Man wollte offensichtlich nicht den Löwenanteil für Sanierungsmaßnahmen bei anderen Kassen tragen
und entzog sich so der "Bestrafung für
gutes Management".
*****
Unterhaltspflicht und
Altersvorsorge
Zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung dürfen unterhaltspflichtige Kinder
weitere fünf Prozent des Einkommens für
die private Altersvorsorge zurücklegen.
Auf diese zusätzliche Vorsorge darf das
Sozialamt nicht zurückgreifen.
Als private Altersvorsorge werden unterschiedliche Investments anerkannt auch die Finanzierung einer Immobilie
kommt in Betracht.
(BGH-Urteil: XII ZR 149/01
http://www.bundesgerichtshof.de).
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SERIE
Produkte, die die Welt nicht braucht
Alte Hüte - neu verpackt
Wohlklingende Wertpapiere auf dem Grauen Kapitalmarkt
von Dr. Thomas Schulte
An Aktien haben sich viele Anleger die Hände verbrannt, die Börse zeigt seit geraumer Zeit nur eine
Seitwärtstendenz, Kapitalanlage bei Banken bringen Zinsen, die dem Anleger die Tränen in die Augen treiben.
Aus diesem Grunde boomt der Markt für Kapitalanlagen mit klingenden Namen, welche angeblich mehr
Rendite bei hoher Sicherheit bringen.
K
lingende Namen sind im Trend: Ein Beispiel
ist eine Direktanleihe, die z.B. bei der Petro
Carbo Chem AG und GmbH einen Zinsertrag von
7% pro Jahr bringen soll. Hierbei handelt es sich
um ein Wertpapier, welches auch Bond, Obligation
oder Schuldverschreibung genannt wird.
Begriff Wertpapier ist ohne Aussage
für den Anleger
Der Begriff Wertpapier bedeutet dabei nicht, dass
dieses Stück Papier einen Wert in Geld hat, sondern nur, dass es sich um eine Urkunde handelt,
in der ein privates Recht verbrieft ist. Ob dieses
Recht werthaltig ist oder nicht, kommt auf den
Schuldner an. Die Bonität des Schuldners ist entscheidend. Verwechslungen sind allerdings möglich und vermutlich auch beabsichtigt, da auch
die öffentliche Hand Anleihen herausbringt, um
den Haushalt zu finanzieren. Es handelt sich dabei um staatlich garantierte Anleihen des Bundes, der Länder, Kommunen oder Sondervermögen des Bundes. Unternehmen versuchen ohne
den Umweg über Banken in der Regel im Strukturvertrieb Geldanleger zu finden, welche das Kapital zur Verfügung stellen.
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Der Freie Berater
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Im Fall der Direktanleihe der Petro Carbo Chem
AG handelt es sich um eine Inhaberschuldverschreibung. Diese Anleihe wird an denjenigen gezahlt, der das Papier vorlegt. Eine Wertpapierkennnummer kann ohne weitere Prüfung der Bonität bei dem Bundesamt für Wertpapierhandel
bzw. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beantragt werden. Eine unternehmerische Beteiligung mit Stimmrechten wird nicht erworben.
Viele Nachteile für den Anleger
Weiterer Nachteil: Es besteht für diese Papiere
kein Markt, sie können nicht wie bestimmte
Fondsanteile oder börsennotierte Aktien ohne
weiteren Aufwand gehandelt werden. Damit verschlechtert sich die Position der Anleger weiter,
die keinerlei gesetzlich verbriefte Bucheinsichtsrechte und Kontrollrechte mehr haben.
Sehr aufwändig beworben wird zur Zeit die Inhaberteilschuldverschreibung der Wohnungsbaugenossenschaft Leipzig West AG. Inhaberteilschuldverschreibungen werden diese genannt,
weil jedes Stück des unterteilten Papiers das
Gläubigerrecht an einem bestimmten Teil der An-
#NVG* VG0GWA
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SERIE
leihe verbrieft. In bundesweiten Postwurfsendungen wird für eine Inhaberteilschuldverschreibung
mit einem Zinssatz von 6,75% pro Jahr geworben. Korrekterweise wird auf der Internetseite erläutert, dass es keine Sicherheit z.B. durch einen
Einlagensicherungsfonds gibt. Der so genannte
Einlagensicherungsfonds sichert nur Gelder ab,
die als Spareinlage angelegt sind. Anleihen werden grundsätzlich nur durch den Emittenten besichert, das gilt für Bundesschatzbriefe genauso
wie für jede Unternehmensanleihe. Zumindest
weist diese Gesellschaft darauf hin, dass die Bonität des Emittenten von entscheidender Bedeutung ist. Dieser Emittent macht sich allerdings die
Mühe einer Darstellung der Sicht des Unternehmens durch Dritte und erläutert, dass die internationale Wirtschaftsauskunftei Dun & Bradstreet
die Gesellschaft mit der niedrigsten Risikostufe I
(Stand Frühjahr 2004) bewertet habe.
Namen sind Schall und Rauch
Darlehen sind der Schlager
Risikoreich sind auch die zur Zeit vertriebenen
partiarischen Darlehen. Hierbei handelt es sich
um Darlehen, deren Verzinsung sich am geschäftlichen Erfolg und am Gewinn des anbietenden
Unternehmens orientiert. Daneben können auch
feste Zinsen vereinbart werden. Auch hier besteht keinerlei Einsichtsrecht des Geldgebers, so
dass die Gestaltung des Gewinns in die Verantwortung des Unternehmers gestellt wird. In den
allermeisten Fällen vereinbaren die Unternehmen
einen Rangrücktritt mit den Darlehensgebern.
Dies bedeutet, dass das Darlehenskapital wie Eigenkapital behandelt wird, um im Falle der Insolvenz der Darlehensgeber nicht einmal Ansprüche
zur Insolvenztabelle anmelden zu können. Vor
diesen Angeboten ist daher dringend abzuraten,
da es sich um eine Vertrauensinvestition bei
gleichzeitiger Rechtlosstellung handelt. Ob die
Papiere nun Schuldverschreibung, Obligation,
Anleihe, Pfandbrief, Rentenbrief, Partialobligation,
Ähnliches gilt für Genussscheine. Diese Wertpapiere verbriefen einen Anspruch auf Zahlung eines Gewinnanteils der Gesellschaft. Mit bis zu 12
Prozent jährlicher Rendite lockt z.B. Vobag
Volksbau AG aus Lübeck Zeichner für ihre Genussrechte. Die notwendigen Gewinne wollen die
Initiatoren mit Immobilieninvestments erzielen.
Die Mittelverwendung können die Investoren indes nicht kontrollieren, und etwa 18 Prozent der
Anlegergelder gehen für angebliche Emissionskosten ab. Auch hier wird durch die Wortbedeutung Genussschein in Verbindung mit Wertpapier
im Rahmen des Vertriebs der Eindruck erweckt,
es handele sich um eine sichere und stabile
Investition. Der Genuss mit dem Genusschein
kann aber bitter sein, falls die Gesellschaft in eine
Krise gerät und keine Gewinne ausschüttet. Vertrieben wird dieses Papier durch Vermittler, die
auch bereits im Bereich der Vermittlung der
Kapitalanlagen der insolventen Real Direkt AG
aktiv waren.
Der Freie Berater
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#NVG* VG0GWA
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SERIE
5GKVG
Produkte, die die Welt nicht braucht
Verpflichtungsschein oder Schuldversprechen
genannt werden, ist im Grunde ohne Bedeutung.
Gesellschaften, die den technisch und organisatorisch mühsamen Weg der Ausgabe von Wertpapieren gehen, vermeiden allerdings auch die
Kontrolle durch eine Bank, die in der Regel bei
der Kreditvergabe das Unternehmen sehr intensiv prüft und nur dann einen Kredit gewährt, falls
die Bonität ausreichend erscheint. Im Falle der
Ausgabe von Wertpapieren aller Art kann diese
Prüfung vermieden werden und sieht sich das
Unternehmen unterlegenen Kapitalgebern gegenüber, die so gut wie keine Rechte haben. Da
die Banken aufgrund der restriktiven rechtlichen
Erfordernissen (Basel II) die Anforderungen sehr
hoch geschraubt haben, bietet sich für die Gesellschaften an, sich des Publikums als Kapitalgeber zu bedienen.
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Der Freie Berater
Ausgabe I 2005
Schuster, bleib bei deinen Leisten
Denjenigen, die die Mühen und den Aufwand der
eigenen Prüfung der Bonität des Kapitalsuchenden scheuen, ist zu raten, sich an Bundesschatzbriefe zu halten, die auch noch kostenfrei von der
Bundesschuldenverwaltung verwaltet werden und
die zwar keine besonders hohe Rendite bieten,
aber auch keine Anlegergelder dem Vertrieb zuführen muss. Auf der anderen Seite bieten Wertpapiere der Wirtschaft bessere Renditechancen.
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SERIE
Finanzschule
Fondstausch mit Ausgabeaufschlag
- der stille Feind für Ihr Portfolio
von Michael Sielmon
Geld kann nur arbeiten, wenn es sich bewegt. Diese alte Weisheit kennen wir. Also
bewegen wir unser Geld von einem Fonds in den anderen, folgen den Trends.
Vielleicht schaffen wir es sogar, unser Geld dadurch in rentablere Fonds zu
bewegen, wäre da nicht der Ausgabeaufschlag, der alles zunichte machen kann.
D
as Spiel ist nicht leicht, jede Fondsgesellschaft präsentiert sich als sicheren Hafen für
Ihre Altersvorsorge. Alle wissen immer alles
besser und jeder hat für die Fehler der anderen
immer eine plausible Erklärung auf Lager.
Wie heißt es so schön - hinterher ist man immer schlauer. Wie soll man sein Portfolio aus den
tausenden Fonds, die derzeit zum Handel zugelassen sind, aufteilen?
Die Frage ist eigentlich gar nicht so schwierig.
Denn fest steht, dass jeder Fonds immer nur so
gut ist, wie die Köpfe, die hinter den Investitions-
92
Der Freie Berater
Ausgabe IV 2004
entscheidungen des Fonds stehen. Ist der Fondsmanager durchschnittlich, kann man wohl kaum
von einem überdurchschnittlichen Anlageerfolg
ausgehen. Selbstverständlich kann jeder mit etwas Glück überdurchschnittliche Anlageergebnisse vorweisen. Doch wer will sich auf das Glück
verlassen? In den “fetten” Neunzigerjahren
brachte es so gut wie jeder Fonds zu respektablen Ergebnissen. Das war auch nicht schwer, da
nahezu jede Aktie einem Aufwärtstrend folgte.
Tausende Fonds rangen um die Gunst der Anleger. Doch selbst zu Zeiten, wo das Gros der Aktien stieg, trennte sich die Spreu der Fondsmanager vom Weizen. Nur etwa 2-3% der zugelassenen Fonds waren und sind auch heute noch
Spitzenfonds, denn sie werden von Spitzenmanagern betreut. Alle anderen Fonds bilden den
Durchschnitt, die graue Masse.
Es gibt noch eine weitere Komponente, die
man berücksichtigen muss, wenn man Fondsinvestment betreibt: die Kosten. Der größte Posten
ist in der Regel der Ausgabeaufschlag. Zur Erklärung: Der Ausgabeaufschlag ist eine Gebühr, die
beim Kauf von Fonds fällig wird. Als Anleger spürt
man den Ausgabeaufschlag bei der Investition
nicht wirklich. Würde er nicht auf der Kaufabrechnung stehen, würde man kaum Notiz von ihm
nehmen. Dennoch ist er da und darf nicht unterschätzt werden, denn der Ausgabeaufschlag ist
eine prozentuale Gebühr. Das hat zur Folge, dass
die Gebühr immer höher wird, je größer der Anlagebetrag ist.
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Ausgabeaufschlag:
Der Ausgabeaufschlag wird auf den Nettoanlagebetrag aufgeschlagen und stellt
die Vertriebsprovision (Werbung, Marketing, Provision für Vermittler). Bei Rentenfonds beträgt er ca. 1-3%, bei Aktienfonds ca. 3-6,5%. Der Ausgabeaufschlag berechnet sich aus der Differenz zwischen Einzahlung und Nettoanlage:
Einzahlung - Nettoanlage oder
10.000,00 Euro - 9.523,81 Euro = 476,19 Euro
Netto- und Bruttoanlage:
Die Bruttoanlage ist Ihr Einzahlungsbetrag, also die Gesamtsumme inkl. dem
Ausgabeaufschlag. Die Nettoanlage ist der reale Anlagewert ohne Ausgabeaufschlag und wird mit dem Rücknahmepreis ausgewiesen.
Beispiel:
Kunde Maier legt 10.000,00 Euro im ABC-Fonds an, dieser Fonds hat einen
Ausgabeaufschlag in Höhe von 5%. Seine 10.000,00 Euro entsprechen demnach dem Wert inkl. Ausgabeaufschlag. Wir wollen nun wissen, wie hoch die reale
Anlage und wie hoch der Ausgabeaufschlag sind:
Einzahlung x 100
(100 + AA)
oder
10.000 Euro x 100
(100 + 5)
oder = 9.523,81 Euro
Die reale Anlage beträgt demnach 9.523,81 Euro
Die Grafik veranschaulicht, wie
stark sich eine Investition im
Ergebnis verändern kann,
wenn man beim Fondsswitch
Ausgabeaufschlag (hier im Beispiel 5%) zahlen muss. Die
pinkfarbene Kurve zeigt eine
Investition ohne Fondstausch,
die blaue Kurve zeigt eine Investition, bei der immer nach
10 Jahren durch Fondsswitch
5% Ausgabeaufschlag vom
Guthaben abgezogen wurden.
Die Anfangsinvestition beträgt 10.000 Euro. Die Differenz zwischen beiden Strategien nach 60 Jahren bei gleicher Wertentwicklung beträgt
über 83.183 Euro (!!!).
Guthaben
Konstruieren wir mal ein Beispiel:
Angenommen, Sie investieren 10.000,00 Euro
in Aktienfonds. Der Fonds durchläuft Phasen steigender und fallender Kurse. Wie würde sich der
Fondstausch (-switch: engl. schalten) und die
Berechnung von 5% Ausgabeaufschlag (AA) auswirken? Angenommen, das Investment würde alle
10 Jahre mit 5% AA belastet werden, wie stark
würde das Endergebnis darunter leiden?
Wir haben in der Grafik unten eine Entwicklung
erdacht, die sowohl über steigende als auch fallende Kurse verläuft. Wir unterstellen für beide
Varianten den gleichen Kursverlauf. Eine Variante
zeigt den Verlauf ohne Berücksichtigung von
Kosten (kein Switch), der andere Verlauf entsteht, wenn alle 10 Jahre 5% Ausgabeaufschlag
abgezogen werden.
Nach den ersten 10 Jahren wird das eine
Investment umgeschichtet, was in unserem Beispiel mal eben runde 783 Euro an Kosten und
Performanceeinbuße produziert. In der angenommenen Laufzeit summieren sich die Ausgabeaufschläge auf insgesamt 15.585 Euro. Je größer
das Vermögen wird, umso höher wird der Ausgabeaufschlag beim Switch.
Vermeiden Sie häufiges Fondstauschen.
Fragen Sie einen freien Berater!
Jahre Laufzeit
Der Freie Berater
Ausgabe IV 2004
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Interessante Urteile
Die Banken verdienen immer
- doch nicht
immer zu Recht
Banken berechnen für die verschiedensten Dienstleistungen diverse Gebühren.
Doch die Frage ist, ob diese berechtigt sind bzw. eine rechtliche Grundlage haben.
Die Antwort lesen Sie hier.
von Andreas Müller-Alwart
F
rau Schreiber ärgert sich maßlos: Gerade
mal zwei Wochen war sie im Urlaub gewesen.
In dieser Zeit wurde eine Gutschrift für ihr
Konto fehlgeleitet, kam nicht bei ihr an. Gleichzeitig wurde auch noch ein Betrag abgebucht,
der gar nicht ihr Konto betrifft. Weil durch diesen
Betrag auch noch ihr ohnehin durch den Urlaub
belastetes Konto über den Dispositionsrahmen
hinaus in den "geduldeten Überziehungskredit"
überführt wurde, muss sie nun zum einen höhere
Zinsen bezahlen, zum anderen ging eine Lastschrift wegen "fehlender Kontodeckung" zurück die Bank verlangt Rücklastgebühren in Höhe von
4,50 Euro. "Ja ist denn das alles rechtens?", fragt
sich Frau Schreiber.
Welche Gebühren darf die
Bank verlangen?
Hierzu gibt es recht viele Einzelfallentscheidungen. Dabei ist eine gewisse klare Linie der richterlichen Entscheidungen feststellbar. Die Bank darf
in der Regel immer für besondere Leistungen vor allem, wenn der Kunde diese explizit angefordert hat - ihre zusätzlichen Kosten in Rechnung
stellen. Sofern eine Bank eine gesetzliche Auflage
erfüllt, darf sie die damit verbundenen Kosten
dem Kunden allerdings nicht gesondert in Rech-
94
Der Freie Berater
Ausgabe I 2005
nung stellen. Sie darf auch nicht Gemeinkostenanteile, wie z.B. Miete der Geschäftsräume, anteilig dem Kunden aufhalsen. An einigen Beispielen
(rechtsgültigen Entscheidungen) wird dies deutlich.
Geld abheben
Barein- und -auszahlungen am Schalter gehören
zum normalen Leistungsumfang einer Bank, so
dass diese nicht extra berechnet werden dürfen
(BGH 30.11.93, AZ: XI 80/93). Manche Banken
erheben hierfür keine Schalter-, sondern eine so
genannte Postengebühr. Dabei wird für die
Barein- und die Barauszahlung bei der Verbuchung eine Gebühr erhoben. Diese ist ebenfalls
unzulässig (BGH 07.05.1996, AZ: XI ZR 217/95)
- es sei denn z.B. bei Gewährung von 5 kostenfreien Posten, dann ist eine darüber hinausgehende Berechnung erlaubt. Für die Abhebung am
Geldautomaten darf die Bank generell einen
Buchungsposten in Rechnung stellen, aber der
Kunde muss zugleich die Möglichkeit haben, an
einem Schalter kostenlos Geld abheben zu können.
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Ungedecktes Konto
Für die "Nicht-Einlösung" von Schecks, Lastschriften, Daueraufträgen und Überweisungen
darf die Bank keine Entgelte verlangen. Dieses
Beispiel zeigt deutlich die Richtung der Richterentscheidungen: Es liegt im Interesse der Bank,
die Deckung des Kundenkontos zu prüfen. Wird
keine Leistung für den Kunden erbracht (Lastschrift wird letztendlich nicht durchgeführt), kann
dem Kunden auch nichts berechnet werden
(BGH-Urteile 21.10.1997, AZ: XI ZR 5/97 sowie
XI ZR 296/96).
Die Banken verweisen häufig darauf, dass der
Kunde die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) der Bank akzeptiert habe. Bestandteil seien
somit auch die (in der Filiale ausgehängten)
Preisverzeichnisse. Da dort auf die Gebühren
verwiesen werde, habe der Kunde diese auch zu
tragen. Der Bundesgerichtshof hat aber bereits
im Jahr 2001 entschieden, dass im Geschäftsverkehr mit Privatkunden solche Entgelte nicht im
Preisverzeichnis aufgeführt werden dürfen (BGH
13.02.2001, AZ: XI ZR 197/00).
Entgelte, Gebühren, Kosten
ohne Ende
Die Menschen, die ohnehin schon mit Schulden
behaftet und ratlos sind, werden durch die Banken oft noch zusätzlich "gestraft". Häufig wird
überschuldeten Kunden die Einrichtung eines
Kontos verweigert - dies, obwohl die Banken zumindest zur Einrichtung eines reinen Guthabenkontos verpflichtet sind. Für Barein- und -auszahlungen (auf Fremdkonten) verlangen die Banken von kontolosen "Kunden" Gebühren, die aufgrund ihrer Pauschalisierung (z. B. 6 Euro pro
Buchung) in keiner vernünftigen Relation zum
Rechnungsbetrag stehen. Wer ein Konto hat und
mit einer Kontopfändung konfrontiert wird, bei
dem verlangt die Bank Pfändungsentgelte. Doch
zur Pfändung ist die Bank gesetzlich verpflichtet
- sie würde sich sogar strafbar machen, wenn sie
die Pfändung nicht bearbeiten würde. Natürlich
kann sie dafür, dass sie ihrer gesetzlichen Ver-
pflichtung nachkommt, nicht auch noch Entgelte
vom Kunden verlangen. (BGH 18.05.1999, AZ: XI
ZR 219/98 + BGH 19.10.1999, AZ: XI 279/96).
Dies gilt auch für andere gesetzliche Verpflichtungen: Die Änderung und Verwaltung von Freistellungsaufträgen kann dem Kunden nicht als
Entgelt in Rechnung gestellt werden, denn die
Geldinstitute müssen den Finanzämtern per Gesetz die Freistellungen melden. (BGH 15.07.
1997, AZ: XI ZR 269/96, XI ZR 279/96). Auch die
Ausfertigung einer Löschungsbewilligung von
Grundpfandrechten ist eine gesetzliche Verpflichtung der Bank - sie darf nicht berechnet werden
(BGH 07.05.1991, AZ: XI ZR 244/90). Berechnet
werden dürfen bestenfalls darüber hinausgehende Sachkosten, wie z.B. Kosten für eine Beglaubigung.
Neben diesen höchstrichterlichen Entscheidungen durch den Bundesgerichtshof, gibt es
zahlreiche Entscheidungen von Amts-, Land- und
Oberlandesgerichten, in denen die Unzulässigkeit
diverser Entgelte festgestellt wurde. Hier einige
allgemein interessante Entscheidungen der letzten Jahre: Ein Kunde reklamierte bei seiner Bank
einen Kontoauszugsposten und forderte die Bank
auf, diesen Posten zu prüfen. Obwohl der reklamierte Posten korrekt war, durfte die Bank kein
Prüfungsentgelt berechnen. (Landgericht Köln AZ
Der Freie Berater
Ausgabe I 2005
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Interessante Urteile
Kreditkartengebühren
16 O 30/00). Ähnlich das Landgericht Frankfurt
(24.06.1999): "Für Nachforschungen, auch wenn
sie im Interesse des Kunden sind, …, sind Entgeltberechnungen unzulässig.”
Kassiert wird auch gerne bei Erbfällen - z. B.
für die Meldung des Kontensaldos an das Finanzamt oder für das Umschreiben eines Kontos auf
den Erben. In beiden Fällen darf die Bank keine
Gebühren berechnen (Landgericht Frankfurt/M.
AZ: 2/2 0 46/99).
Gebühren für die Aufstellung
von Gebühren
Für eine Aufstellung erhobener Gebühren für Einund Auszahlungen seitens der Bank, dürfen
ebenfalls keine Entgelte einbehalten werden. (AG
siegen AZ: 30 C 2468/97). Eine Bank wollte von
einem Kunden, der eine Aktienorder in Auftrag
gab, Gebühren verlangen, obwohl der Aktienkauf
nicht durchgeführt werden konnte. Das Landgericht Dortmund (15.12.2000 AZ: 8 O 377/00)
entschied, dass ein Kreditinstitut grundsätzlich
kein Entgelt für die Zeichnung oder die Löschung
eines Auftrages bei erfolglosem Bemühen des
Kreditinstitutes erheben darf, da dies gegen die
gesetzlichen Bestimmungen verstößt.
96
Der Freie Berater
Ausgabe I 2005
Bei Kreditkarten, die unterjährig gekündigt werden, muss die anteilig verbleibende Jahresgebühr rückerstattet werden. "Es besteht ein unangemessenes Missverhältnis zwischen erbrachter Dienstleistung und der bezahlten Vergütung
(Jahresgebühr), wenn der Kunde bei vorzeitiger
Kündigung keine zeitanteilige Erstattung der Jahresgebühr erhält. (Oberlandesgericht Frankfurt/M. AZ: 1 U 108/99).
Neben den rechtskräftigen Entscheidungen zu
unzulässigen Bankgebühren und -entgelten, versuchen Kreditinstitute häufig durch ihre AGB verschiedenste Gebühren zu legitimieren. Bei nachfolgenden AGB-Bestimmungen gab es zwar bislang noch keine rechtskräftigen Urteile, aber teilweise bereits Abmahnungen. Nach Auffassung
der Verbraucherzentralen sind folgende Gebühren und Entgelte unzulässig:
1. Kosten für Kontoauszüge
Kosten für Kontoauszüge sind nur dann zulässig,
wenn der Kunde eine anderweitige Möglichkeit
hat, um sich kostenlos über seinen Kontostand
und dessen Verlauf zu informieren - z. B. wenn
die Kontoauszüge kostenfrei am Schalter erhältlich sind. Immer wieder ein Thema sind Geldwechselgebühren, für die die Banken teilweise
unverschämt hohe Münzbearbeitungsgebühren
verlangen. Von den Kunden darf eine solche Gebühr nicht erhoben werden - bestenfalls von der
Laufkundschaft. Erhobene Mahnkosten müssen
prinzipiell eine vernünftige Relation zu den mit ihnen entstandenen Kosten haben - sie dürfen keine "Strafhöhe" haben. Mahnkosten, die über 2,56
Euro liegen, muss die Bank begründen. Gestaffelte Mahnkosten sind prinzipiell unzulässig (1.
Mahnung 3 Euro, 2. Mahnung 6 Euro usw.). Bei
Zahlungsverzug können Gläubiger nur einen bestimmten Zinssatz als Schaden verlangen - dies
regelt das Verbraucherkreditgesetz. Da darin be-
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reits Verwaltungs- und Mahnkosten eingerechnet
wurden, dürfen weitere Mahnkosten nicht mehr
berechnet werden.
2. Ausfallgebühr
Manche Banken berechnen eine Art "Ausfallgebühr" z. B. dafür, dass einem Kunden ein Kreditangebot unterbreitet wurde, es dann aber
nicht zum Vertragsabschluss kam. Auch für die
Kreditinstitute zählt es nun einmal zum Alltag,
dass ein Interessent kurz vor Vertragsabschluss
sich doch noch anders entscheidet. Makler und
Vertreter können schließlich auch keine Ausfallgebühren verlangen.
3. Auskunftsgebühr
Ebenfalls häufiger Streitpunkt: Auskunftsdatenbanken, z. B. Schufa oder Creditreform. Sofern
ein Kreditinstitut im eigenen Sicherheitsinteresse
Auskunft einholt, trägt es auch selbst die Kosten.
Bittet der Kunde die Bank um Auskunftserteilung
(an einen Dritten), so kann dies dem Kunden in
Rechnung gestellt werden. Einige Kreditinstitute
versuchten auch Kopien oder Telefonate als Kosten vom Kunden ersetzen zu lassen, wobei man
hier wohl mit den Gebühren der Rechtsanwälte
geliebäugelt hatte. Solche Gebühren dürfen aber
nur dann auf den Kunden übertragen werden,
wenn diese Sachkosten im mutmaßlichen Interesse des Kunden liegen oder er diese ausdrücklich
gewünscht hat.
4. Weitere, häufig strittige
Entgelte, die von
Kreditinstituten berechnet werden:
Wenn der Kunde sein Wertpapierdepot übertragen lässt, dann werden häufig saftige Gebühren
erhoben. Es ist zwar korrekt, dass das Kreditinstitut für den Übertragungsaufwand ein Entgelt
fordert - es dürfte aber sittenwidrig sein, wenn
dieses Entgelt einer Strafgebühr gleichkommt,
der keine adäquate Leistung mehr gegenübersteht. Tipp: Fehlt im Preisverzeichnis des Kreditinstitutes die Depotübertragungsgebühr, so sollte man eine Zahlung ablehnen. Ist das Entgelt
übermäßig hoch, sollte man auf einer leistungsbezogenen Gebühr seitens des Kreditinstitutes
bestehen.
Die Europäische Union hat bei grenzüberschreitenden Überweisungen ihre Grenzen wiedergefunden. Natürlich steht den Kreditinstituten
ein angemessenes Entgelt für ihre Dienstleistung
zu. Auffallend und problematisch sind aber die
sehr hohen Gebühren für Überweisungen innerhalb der EURO-Zone. Ähnlich wie bei den Rücklastgebühren ist auch bei Auslandsüberweisungen zu beobachten, dass die Kunden doppelt abDer Freie Berater
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Interessante Urteile
Exkurs Einzugsermächtigung versus Abbuchungsauftrag
Es kommt immer wieder vor, dass Kunden einem Dritten ermöglichen,
einen Betrag von ihrem Konto abzubuchen. In der Regel erhält derjenige eine Einzugsermächtigung. Einen solchen Einzug kann man begrenzen auf einen einzelnen Fall, z. B. eine bestimmte Warenlieferung, auf
einen bestimmten Zeitraum, z. B. "gültig bis 31.12.2004", oder die
Einzugsermächtigung kann "bis auf Widerruf" gelten. Diese Variante ist
wohl allgemein üblich. Neben einer Einzugsermächtigung gibt es auch
einen Abbuchungsauftrag. Solange die Beträge vom Konto abgebucht
werden, ist es für den Kunden völlig einerlei, ob dies per Einzug oder
Abbuchung erfolgt. Im Störfall aber - wenn das Konto keine ausreichende Deckung hat - ergeben sich gravierend unterschiedliche
Konsequenzen für den Kunden. Bei einer Rücklastschrift eines Einzugs
wird der Kunde vom Gläubiger angeschrieben und aufgefordert, eine
manuelle Überweisung binnen x Tagen durchzuführen. Er wird quasi
mittels erster Mahnung in Verzug gesetzt. Bei einer Abbuchung hingegen, befindet sich der Kunde sofort in Verzug. Der Gläubiger könnte aufgrund der Rückgabe einer Abbuchung durch die Bank unverzüglich einen
Mahnbescheid ohne jegliche weitere Fristensetzung und Rücksprache mit
dem Kunden beantragen. Bei privaten Geschäftskontakten gibt es eigentlich keinen für den Kunden vorteilhaften Grund, Abbuchungsaufträge zu
verwenden. Auch mit Einzugsermächtigungen sollte man lieber sparsam
umgehen und stattdessen Daueraufträge oder Einzelüberweisungen
durchführen lassen. Dadurch fallen falsche Rechnungsbeträge und unberechtigte Einzüge rascher auf - und das Konto gleicht nicht einem
Selbstbedienungsladen. Die Vorteile, die in Verbindung mit einem erteilten Einzug von Lieferanten versprochen werden (z. B. Warengutschein
über 10 Euro), fressen Gebühren und Entgelte (der Bank und des
Lieferanten) im Störfall rasch wieder auf.
kassiert werden. Sowohl sendende als auch empfangende Bank berechnen Auslandsgebühren,
wogegen man Protest einlegen sollte.
5. Geldautomaten
Ärgerlich ist und bleibt weiterhin der Bargeldservice an (fremden) Geldautomaten. Es ist jedem
Kreditinstitut freigestellt, welchen Preis es dem
Kunden berechnet. An manchen städtischen
Plätzen befinden sich Geldautomaten, bei denen
die Gebühren im Umfeld von 50 Quadratmetern
zwischen 2 und 5 Euro schwanken. Hier lohnt es,
sich einmal über den günstigsten Services zu
informieren. Einige Banken haben Zusammenschlüsse (z. B: Maestro) gebildet, so dass Postbankkunden auch "günstig" bei der Dresdner
Bank abheben können und umgekehrt. Durch die
pauschale Gebühr für den Bargeldservice ergeben sich für den Kunden verlustreiche Gebühren.
Wer 50 Euro an einem Automaten mit einer
Gebühr von 4 Euro abhebt, verliert quasi 8%
Rendite, bei 100 Euro sind dies noch 4% Rendite,
bei 200 Euro 2% Rendite. Das häufige Abheben
von Kleinbeträgen kommt einer Geldvernichtung
nahe. So mancher Verbraucher würde sich hier
kostenbewusster verhalten, wenn die Gebühr
direkt vor der Auszahlung abgezogen und nur
noch der Restbetrag ausgezahlt würde (Eingabe
50 Euro, Ausgabe 46 Euro). Oder man stelle sich
vor, dass man bei jeder Abhebung die Gebühren
in Münzen einwerfen müsste.
Seitdem dem Autor dieses Berichtes dies klar
geworden ist, führt so mancher Spaziergang nun
wieder direkt am Bankschalter vorbei…
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