Der Freie Berater - Michael Sielmon Mediengestaltung
Transcription
Der Freie Berater - Michael Sielmon Mediengestaltung
DER FREIE BERATER 01 Titel.qxd 30.12.2004 09:56 Seite 1 INFORMATION STATT DESINFORMATION DER FREIE BERATER Nr. 1 I. Quartal 2005 www.derfreieberater.de UNABHÄNGIGE FINANZZEITSCHRIFT FÜR Deutschland: 2,50 Euro JEDERMANN 5. Jahrgang WAHR HEIT! KLARH EIT!! EHRLI CHKEI T!!! Alle Jahre wieder Wichtige Änderungen für 2005 Lebensversicherung - im Jahre 2005 Warum sich die Fondspolice noch lohnt Psychogramm der Opfer Was Kapitalanlageopfer gemeinsam haben Die Karten werden neu gemischt Neues Denken braucht das Land ALTERSVORSORGE 2005 WELCHE ANLAGEPRODUKTE SIND DIE BESTEN HARTZ IV SICHERN SIE IHRE ERSPARNISSE DIE BANKEN VERDIENEN IMMER - DOCH NICHT IMMER ZU RECHT DER FREIE BERATER Checkliste DER FREIE BERATER schon abonniert? DER FREIE BERATER CD-ROM bestellt? DER FREIE BERATER Umfrage ausgefüllt? DER FREIE BERATER Umfragen empfohlen? Termin mit einem freien Berater vereinbart? Zeitlose Kapitalanlagestrategie befolgt? DER FREIE BERATER an Freunde verschenkt? Ansonsten finden Sie alles auf www.derfreieberater.de! 03 Editorial.qxd 28.12.2004 11:59 Seite 1 EDITORIAL Es ist angerichtet L iebe Leserinnen und Leser, Andreas Müller-Alwart Chefredakteur sicherlich haben Sie auch schon gehört, dass einem unter bestimmten Umständen das mühsam Ersparte auf einmal nicht mehr ganz gehört. Das ist doch eigentlich unerhört, oder? Nehmen Sie Hartz IV zum Beispiel: Also anstatt wie der Nachbar das Geld im Hawaii-Urlaub und Sportverein auszugeben, haben Sie aus Ihrem versteuerten Nettogehalt ein Vermögen für Ihre Altersvorsorge erspart - Ihr Nachbar hat nichts, es gehören ihm weder Hawaii noch der Sportverein. Nichts! Wird er arbeitslos, kann der Staat nichts holen. Ihnen aber gehört ein Sparvermögen und das wird Ihnen nun teilweise weggenommen. Überlegen Sie mal die Konsequenzen für die Touristikbranche. Jeder, der von Arbeitslosigkeit bedroht ist, wird seinen Resturlaub mit einer Weltreise verbinden: Weg mit dem Geld und stattdessen Urlaubserinnerungen ansammeln. Mein Tipp: Investieren Sie in die Touristikbranche. Aber nein - dann vermehrt sich ja wieder Ihr Vermögen... Sie dürfen halt nicht arbeitslos werden. Früh sterben dürfen Sie auch nicht, weil sonst z.B. bei der Rürup-Rente Ihre mühsam ersparten Rentenzahlungen ganz verfallen. Da die Rürup-Rente weder verschenkt werden darf noch vererbbar ist, spart der Anleger Erbschafts- und Schenkungssteuer. Außerdem ist das mit der Rendite bei der RürupRente eine todsichere Sache: Sie ist umso höher, desto länger Sie leben, so dass dies eine Kapitalanlageform ist, bei der Sie die Rendite selbst beeinflussen können... Während Hartz IV in der Ansparphase an den Altersvermögen knabbert, die Erbschaftsund Schenkungssteuer sich an Vermögensüberträgen in jeder Lebensphase labt, das Alterseinkünftegesetz in der Rentenphase an den Rentenzahlungen nascht, wird bei der Rürup-Rente das Vermögen beim Leichenschmaus in einem Stück hinuntergeschlungen. Es ist angerichtet! Diese Speisefolge wird noch durch die Abschaffung des Bankgeheimnisses ab April diesen Jahres gekrönt. Wenn Sie nun meinen, dass Sie eine Lücke gefunden hätten, um diese Speisekarte - angefüllt mit Kontrolle und Teilenteignung - zu umgehen, so beachten Sie bitte erst noch das Dessert: Erstmalig wurde dieses Jahr ein Gesetz mit voller Rückwirkung geändert, gerade aus dem Grunde, um ein solches Schlupfloch zu stopfen. Da läuft einem doch das Wasser im Munde zusammen! Bestandsschutz? Vertrauensschutz? Das war gestern… Wenn der Trend anhält, werden typisch deutsche Gerichte wie "soziale Marktwirtschaft" und "Demokratie" bald nicht mehr auf den Speisekarten zu finden sein. Vielleicht sollten Sie wieder einmal öfter nach diesen politischen Leckereien fragen? Sie erinnern sich doch noch? Wie war das noch mit dem Angebot und der Nachfrage? In diesem Sinne wünscht Ihnen die Redaktion guten Appetit und ein erfolgreiches, gesundes Jahr 2005! Ihr Andreas Müller-Alwart Der Freie Berater Ausgabe I 2005 3 04 Inhalt_01.qxd 28.12.2004 11:26 Seite 1 INHALT Rubriken Editorial ................................................... 3 Impressum ............................................ 85 Inhalt ....................................................... 4 Verein Was ist ein Freier Berater? .................... 50 Vereinsdienstleistungen ........................ 56 Wichtige Vereinsmitteilungen ................. 53 Abonnement .......................................... 57 Geschmacklos oder nicht ...................... 54 Markt Psychogramm der Opfer ......................... 6 Geldmaschine “UPR” ............................. 62 Bestattung von Familienangehörigen ...... 8 Alle Jahre wieder ................................... 66 Wiederholungstäter ohne Reue ............. 10 Die Werbung mit den transparenten Kosten einer Fondspolice ...................... 70 Die Karten werden neu gemischt .......... 14 Unerlaubte Bankgeschäfte .................... 76 Produkte Lukrativität einer Fondsgebundenen Lebensversicherung im Jahre 2005 ..... 28 Wie eine goldene Provisionskuh ........... 78 Hartz IV ................................................. 46 Ulla und der Wolf ................................... 81 Bauen ist günstiger als Mieten, ............. 58 Widerstand gegen die Sozialversicherungspflicht .................... 82 Welche Anlageprodukte sind die besten? .................................... 32 Tonnagesteuerfonds ............................. 40 Neuer Markt - neue Chance .................. 42 Private Equity ........................................ 34 Gewerbeimmobilien als dritte Säule der "Privaten Altersversorgung" ................. 38 Serie Grauer Kapitalmarkt .............................. 84 Finanzschule ......................................... 92 Diverses im Kapitalmarkt ...................... 86 Interessante Urteile .............................. 94 Produkte, die die Welt nicht braucht ...... 88 4 Der Freie Berater Ausgabe I 2005 05 Inhalt_02.qxd 28.12.2004 12:01 Seite 1 INHALT Die Karten werden neu gemischt Altersvorsorge 2005 die besten Produkte Banken verdienen immer doch nicht immer zu Recht Kein Opfer ist schwieriger zu erbringen als das Loslassen von alten Gedankenmustern. Doch wenn wir es versäumen, der Wahrheit in´s Gesicht zu sehen, wird der Preis, den wir dafür zu bezahlen haben, sehr hoch sein. Anleger stellen allzu gern die Frage nach den besten Anlageprodukten. Doch gibt es hier überhaupt eine passende Antwort oder kann man als Berater nur richtungsweisend zur Seite stehen? Banken berechnen für die verschiedensten Dienstleistungen diverse Gebühren. Doch die Frage ist, ob diese berechtigt sind bzw. eine rechtliche Grundlage haben. Die Antwort lesen Sie hier. Seite 14 Seite 32 Seite 94 Hartz IV - Sichern Sie Ihre Ersparnisse Skrupellos, offensichtlich getrieben von notorischer Geldnot, vergreift sich der Staat unter dem Deckmantel einiger sinnvoller Aspekte von Hartz IV an den Altersvorsorge-Ersparnissen betroffener Langzeitarbeitsloser. Vielen erscheint es so, als mache Altersvorsorge keinen Sinn mehr, aber diese Schlußfolgerung ist falsch. Richtig ist: Bei der Vorsorge die Richtlinien Seite 46 beachten und auf die richtigen Produkte setzen! Alle Jahre wieder Auch zum Jahreswechsel 2005 gibt es zahlreiche Änderungen in der Sozialversicherung, dem Steuerrecht und anderen Gesetzen. Der Freie Berater stellt hier einige für viele Leser relevante Änderungen vor. Seite 66 Der Freie Berater Ausgabe I 2005 5 06 PsychogrammderOpfer_01.qxd 28.12.2004 12:02 Seite 1 MARKT Psychogramm der Opfer von Dr. Thomas Schulte Der Verbraucherschutzanwalt hat in der täglichen Praxis immer wieder mit Opfern von Kapitalanlagemodellen zu tun. Gibt es Gemeinsamkeiten zwischen den Opfern? V erzweifelte Opfer von Kapitalanlagen wenden sich immer wieder an Rechtsanwälte, die den eingetretenen hohen Vermögensschaden wieder heilen helfen sollen. Die Lebenssachverhalte gleichen sich; Opfertypen lassen sich in Kategorien einteilen: Gier nebst Fahrlässigkeit ist in höheren Kreisen der Hauptgrund, warum gutsituierte Kreise Opfer werden. Der höhere Manager lässt gerne auch das Denken delegieren und möchte in der Gier glauben, dass die vorgestellten Kapitalanlagemodelle so funktionieren können. Für die Manager gelten bekanntlich die Naturgesetze nicht. Personen dieser Art fallen häufig auf unrealistische Finanzierungen, Bankenwechsel und Termingeschäfte herein. Erhöht wird der Schaden, wenn neben Gier und Fahrlässigkeit das Opfer sich selbst nicht zuzugeben vermag, dass es das gesamte phantastische Geldvermehrungsmodell nicht versteht. Beliebt sind Fremdworte Private Equity, Churning, Break even. Niemand mag sich eingestehen, dass dieses nicht verstanden wird. Misserfolg gibt es in diesen Kreisen nicht, das Opfer leugnet daher bis zuletzt, dass überhaupt ein Schaden eingetreten ist. Opfer werden natürlich auch andere Randgruppen, intellektuell minderbegabte Personen oder ältere Menschen, die möglicherweise an Demenz leiden. Diese Opfergruppe hat in der Regel wirtschaftlich geringe Schäden, die allerdings für die Opfer wesentlich bedeutsamer sind, als die Verfehlungen der Managerkreise. Typisch für diese Gruppe der Finanzanalphabeten: "Ich habe 6 Der Freie Berater Ausgabe I 2005 dem netten Herrn" vertraut. Diese Opfer sind häufig nicht in der Lage, dem Anwalt den Sachverhalt zu schildern. Typische Opfer dieser Art werden von Kriminellen zu Kriminellen gereicht und oft in die wirtschaftliche Not getrieben. Vertrauen wird hier erschlichen durch gleiche politische, religiöse und sprachliche Orientierung (z.B. unter Aussiedlern). Sexuell attraktive Betrüger haben bessere Chancen; es macht einfach Laune sich von einem charmanten Berater ausnehmen zu lassen. Die Eitelkeit der Opfer wird so genutzt, zugleich das Verkaufserlebnis eines Kapitalanlagevertragsabschlusses. Geldanlage aus Langeweile! Die menschliche Gier, der Wunsch auch einmal zu siegen, die Dummheit des Opfers und auch der Wunsch, eine tolle Chance nicht zu verpassen, kommen hinzu. Ganz geschickte Betrüger nutzen die Gier des Menschen und die Freude an den kleinen Grenzverletzungen des Alltags. Der angeborene Überlebenstrieb des Opfers verführt zu dem Verhalten, eine mögliche Maximierung der eigenen Vorteile zu suchen. Manche Betrüger haben sehr feine Antennen für Personen, bei denen der Überlebenstrieb in Gier übersteigert ist. So wird das Opfer zum Mittäter gemacht. Typische Fallgruppen hier: Übertriebene Gier, Schwarzgeld-Anlagen und Provisionsrückflüsse an das Opfer und so weiter. Im Falle der Entdeckung verbleibt dem Opfer Scham und ein geringes Interesse an Sachaufklärung. Es bleibt dabei: Der Mensch ist des Menschen Wolf. DER FREIE BERATER Checkliste DER FREIE BERATER schon abonniert? DER FREIE BERATER CD-ROM bestellt? DER FREIE BERATER Umfrage ausgefüllt? DER FREIE BERATER Umfragen empfohlen? Termin mit einem freien Berater vereinbart? Zeitlose Kapitalanlagestrategie befolgt? DER FREIE BERATER an Freunde verschenkt? Ansonsten finden Sie alles auf www.derfreieberater.de! 08 Sterbegeld_01.qxd 28.12.2004 12:03 Seite 1 MARKT Die Bestattung von Familienangehörigen - eine Frage des Charakters oder des Geldbeutels? von Daniel Shahin Im Zuge der Gesundheitsreform wurde das Sterbegeld zum 1.1.2004 ersatzlos gestrichen. Mit diesem Argument versuchen Versicherer ihre Sterbegeldpolicen zu verkaufen, denn mit der psychischen Belastung für die Hinterbliebenen gehe seitdem eine materielle einher. Die Argumentation der Versicherer ist lächerlich, doch die Thematik an sich eine ernsthafte. Lesen Sie deshalb - solange Sie leben - über die Notwendigkeit der eigenen Bestattungsvorsorge. D ie Kosten für eine würdige Bestattung betragen in Deutschland mindestens 5.000 Euro und sind, im Gegensatz zu früher, nun reine Privatsache. Bis Ende 2003 bestand der Anspruch auf Sterbegeld, wenn der Verstorbene am 01.01.1989 bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert war. Werbung der Versicherer Die Höhe des Sterbegeldes betrug für Hauptversicherte 525 Euro, für mitversicherte Familienangehörige 262,50 Euro. Angesichts der Bestattungskosten war das zwar nur ein Tropfen auf den heißen Stein, doch jetzt gibt es gar kein Sterbegeld mehr. Mit genau dieser Argumentation versuchen die Versicherer Kunden zu werben. Doch ist der Unterschied in Wahrheit kaum spürbar und das Problem eigentlich ein ganz anderes. 8 Der Freie Berater Ausgabe I 2005 Die Realität Fragt man die Bestattungsunternehmer im Lande, hört man immer dieselben Aussagen. Die Hinterbliebenen sind an einer kostengünstigen, wenn nicht sogar der kostengünstigsten Bestattung interessiert. In den allermeisten Fällen wollen Hinterbliebene für den letzten "Weg unter die Erde" nicht viel aufbringen. Und so wird es auch in den allermeisten Bestattungsfällen eine eher sehr erbärmliche, statt aufwendige und ehrenvolle "letzte Würdigung". Nun kann man streiten, ob dies am knappen Geldbeutel oder eher am Geiz der Familienangehörigen liegt. Glaubt man den Bestattungsunternehmen, ist das letztere vielmehr der Fall. Und deshalb ist es eine Frage des Charakters, wie Hinterbliebene ihre Familienangehörigen "unter die Erde bringen". Und dass es mit dem Charakter nicht so weit her ist, dürfte allgemein bekannt sein. "Er ist ja eh tot - also was soll das alles, das hätte er sowieso nicht gewollt", usw., so ist wohl die Denkweise geiziger, charakterloser Hinterbliebener. 09 Sterbegeld_02.qxd 28.12.2004 12:04 Seite 1 MARKT Falsche Hoffnung Finanzielle Lösungen Es ist also falsch zu glauben, wenn man den Hinterbliebenen ausreichend Kapital hinterließe, würden diese einen würdevoll bestatten lassen. Das Kapital allein ist es nämlich nicht. Haben die Hinterbliebenen erst einmal das Kapital in ihrer Gewalt, stellt sich die Frage, ob es dann auch noch pietätvoll eingesetzt wird. Wer das Kapital nicht in voller Höhe besitzt bzw. abzweigen kann, hat die Möglichkeit, bei den Versicherungsgesellschaften des Landes so genannte Sterbegeldtarife abzuschließen. Hier wird eine Versicherungssumme festgesetzt, die bei Tod in jedem Fall zur Auszahlung kommt. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind in diesem Bereich sehr variabel. Auch wenn diese, auf Basis der üblichen Kapitallebensversicherungstarife basierenden Produkte, nicht die große Rendite bieten, so geht es hier vielmehr um das Ergebnis, das erreicht werden will. Wer das Kapital anderweitig abzweigen kann, muss selbstverständlich keine speziellen Verträge hierfür zeichnen. Die Lösung Wer ein würdiges Begräbnis haben will, muss deshalb selbst vorsorgen. So kann man erstens durch private Absicherung seinen Hinterbliebenen finanzielle Risiken und Aufwendungen ersparen. Immerhin ist es ein schrecklicher Gedanke, wenn man seinen Hinterbliebenen durch den eigenen "Abgang" zusätzlich Kosten verursacht. Und zweitens noch zu Lebzeiten die Bestattung selbst organisieren und bestimmen, auch wenn der Gedanke für den einen oder anderen anfänglich nicht ganz angenehm ist. Wir müssen alle sterben, früher oder später, daran kommt keiner von uns vorbei. Und deshalb sollten wir uns auch alle selbst um unsere Bestattung von A bis Z kümmern. So entscheiden nicht Dritte über die Art und Weise unseres letzten großen Auftritts. Der Weg zum Bestatter Betreffende Personen sollten frühzeitig zu einem Bestattungsinstitut gehen und alles zu Lebzeiten selbst in die Wege leiten. Sie könnten schon heute über ein Notar-Anderkonto die Zahlung Ihrer eigenen Bestattung sichern und den Ablauf von A bis Z selbst mit einem Bestatter Ihrer Wahl abstimmen. Nur so haben Sie wirklich sichergestellt, wie die eigene Bestattung vonstatten geht. Und nur so kann kein Dritter aufgrund anderer Interessen Ihre Bestattung zu einem würdelosen Ereignis werden lassen. Der Freie Berater Ausgabe I 2005 9 6 VGTAQJPGA4GWGA SZF 5GKVG MARKT Wiederholungstäter ohne Reue - ein Bankenskandal auf schleichenden Füßen von Andreas Müller-Alwart Auf breiter Front weigern sich die Banken und Sparkassen, ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: XI R 140/03) umzusetzen, in dem die Richter unsinnige Zinsklauseln in Sparverträgen rügten. Inzwischen ist klar: Es geht um Millionen von zu Unrecht einbehaltenen Euro, es geht um eine breite Verweigerungsfront gegen die Umsetzung geltenden Rechts und es geht um fehlende Bereitschaft, einen entstandenen Millionenschaden wieder gut zu machen. “D ie Bank zahlt Ihnen den Urlaub auf den Malediven" hatte Der Freie Berater in Ausgabe Nr. III/04 berichtet und natürlich wollten Hunderte von Lesern wissen, ob auch ihre Sparanlagen nicht korrekt verzinst worden seien und ob sie Geld zurückerhalten könnten. Inzwischen wird die Dimension dieser weit verbreiteten falschen Zinsberechnungen deutlich. Mehr als 480 Sparverträge hat allein die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen überprüft, erklärte Frau Kirsten Liske von der Zentrale unserer Redaktion, "rund 70 Prozent der geprüften Verträge" führten zu einem nachträglichen Zinsanspruch. "Zwischen 100 und 13.000 Euro" sind in den einzelnen Fällen zuviel einbehalten worden. 480 Verträge geprüft - 800.000 Euro Nach Prüfung der 480 Verträge ergibt sich eine gesamte Rückerstattungssumme von 800.000 Euro und dies ist natürlich nur die Spitze eines gewaltigen Eisberges, denn die Anzahl der betroffenen Sparverträge mit variablem Zins bzw. Zins-Fehlberechnungen dürfte im hundertfachen Bereich liegen. Würden alle Sparer ihre berechtigten Forderungen bei den Banken geltend machen, so kämen auf die Banken Forderungen im oberen zweistelligen Millionenbereich zu. Da kann 10 Der Freie Berater Ausgabe I 2005 man es den betroffenen Sparkassen und Banken nicht völlig verdenken, dass sie das Problem auszusitzen versuchen. Friede, Freude, Eierkuchen… Anstelle eines Urlaubs auf den Malediven folgt nun der Gang zum Gericht, denn die Banken quasi die verurteilten Täter in dieser Verbraucherstory - denken in der Regel gar nicht daran, freiwillig den zu Unrecht überhöhten Zins wieder auszubezahlen. Man spekuliert zum einen darauf, dass viele ihre Sparverträge nicht überprüfen lassen - trotz Berichten in allen relevanten Medien - geht diese Spekulation wohl leider auf: Der gewöhnliche Bankkunde liebt scheinbar den Frieden mit der Hausbank so sehr, dass er sich fast alles gefallen lässt. "Ich will da keinen Ärger", meint eine Bankkundin im Gespräch beinahe repräsentativ. Ob sie denn da einen Kredit laufen habe? "Nein, nein - das ist es nicht, aber ich muss doch fast jede Woche zur Bank und da will man nicht so ein komisches Gefühl haben…" Also lieber Friede auf Erden und das Unrecht weiter erdulden, damit die Begrüßung in der Filiale so freundlich wie immer ist? Die Kundin schweigt hilflos lächelnd. Eine weitere Spekulation der Banken zielt ver- 6 VGTAQJPGA4GWGA SZF 5GKVG MARKT mutlich darauf ab, dass für Verträge die Klagefristen ablaufen. Verträge, die vor dem 01. April 1977 abgeschlossen wurden, sind davon nicht betroffen, aber bei Verträgen vor dem 01. Januar 2002 muss wohl geklagt werden, um die Frist nicht zu versäumen. Wie eine schleichende Ölpest Ein anderer Kunde einer Bank erklärt uns: "Ich werde schon aus Prinzip gegen die Bank klagen. Wissen Sie - es macht für mich keinen Unterschied, ob viele Kunden um relativ wenige Spargelder gebracht werden oder ob ein paar Großkunden einige Millionen berechtigter Forderungen nicht zurückerhalten. Die Banken verhalten sich wie Schiffskapitäne, die meinen, dass man ihnen auf hoher See nicht nachweisen kann, wenn sie immer eine kleine Menge verschmutztes Maschinenöl ablaufen lassen. Man meint wohl, dass nur eine große Ölpest die Menschen aufschreckt und man die schleichenden Ferkeleien unter den Tisch kehren kann. Aber nicht mit mir!" Wiederholungstäter ohne Reue Doch bislang schrecken einen Großteil der Banken solche "Prinzipienreiter" nicht. Man hofft offensichtlich auf die träge Masse und ignoriert das BGH-Urteil nicht nur bei der ZinsRückerstattung aus den Altverträgen, sondern auch bei den Neuverträgen. Die Zinsanpassung ist immer noch einseitig ausgerichtet, also zu Lasten des Kunden. Seit Februar 2004, seit fast einem Jahr, erhalten die Sparer überwiegend nicht ihr Recht. Ist ein BGH-Urteil für Banken und Sparkassen irrelevant? Auch nach dem BGHUrteil werden Neuverträge völlig unverändert abgeschlossen. Immer noch gibt es Verträge mit den vom Bundesgerichtshof als unzulässig erklärten Zinsklauseln. Dem Rechtsfrieden wäre es dienlich, wenn die Banken und Sparkassen sich freiwillig und auf breiter Front dem Urteil des höchsten deutschen Gerichts folgen würden. Das Gegenteil ist offenbar der Fall. Erste Unterlassungserklärungen Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte damit begonnen, zahlreiche Banken abzumahnen und hatte dazu aufgefordert, die neuen Zinsklauseln in die Verträge aufzunehmen. Die Postbank war die Erste, die sich wenigstens ein- Der Freie Berater Ausgabe I 2005 11 6 VGTAQJPGA4GWGA SZF 5GKVG MARKT Wiederholungstäter ohne Reue sichtig zeigte und erklärte, dass man das geltende Recht umgehend umsetzen werde. "Die Dortmunder Volksbank, (Kreis-) Sparkassen und die PSD Bank haben die Unterlassungserklärung abgegeben", laut Frau Kirsten Liske von der Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen. "Das finde ich frech" Wenn Bankkunden nach der Zinsanpassung bei ihren Sparverträgen fragen, so reagieren die Banken auffallend träge. Schleichenden Fußes hofft man, sich über ablaufende Fristen in die Verjährungen zu retten: "Für Ansprüche aus dem Jahr 2000 räumte die Commerzbank ein: Die Zinsansprüche aus dieser Zeit sehe das Haus nach geltendem Recht verjährt. Dennoch will ihr die Bank nach einer Neuberechnung für jeden der vier Sparverträge zusätzliche Zinsen in Höhe von rund 200 Euro gutschreiben", berichten die Kieler Nachrichten und die betroffene Kundin kommentierte diesen Vorschlag der Commerzbank mit: "Das finde ich frech". Sie zieht jetzt gegen die Bank vor Gericht, denn die Verbraucherzentrale Hamburg hatte für sie Zinsansprüche in Höhe von rund 2.000 Euro errechnet. Dort betreut Edda Castello die Kundin. Jetzt erst recht - hier gibt's mehr Informationen: Wer seinen Sparvertrag noch nicht überprüfen lassen hat, kann immer noch die Prüfunterlagen anfordern - entweder bei der Verbraucherzentrale in Hamburg oder in Nordrhein-Westfalen. (http://www.vzhh.de oder http://www.vz-nrw.de). Die Vertragsprüfung kostet einmalig 50 Euro. 70% aller geprüften Verträge führten bisher zu einer Rückerstattung mit einer durchschnittlichen Erstattungssumme von ca. 1.500 Euro pro Vertrag. Auch unter http://www.derfreieberater.de befinden sich noch die Unterlagen zur "Maledivenaktion" (aus Heft III/04) zum Download. Kommentar: Die fehlende Lernfähigkeit von Banken ist kein Novum, sie hat Historie Was bleibt, ist ein ganz fahler Geschmack bezüglich der Einstellung, die die Banken gegenüber ihren Kunden haben. Wäre die Verbraucherzentrale in NRW nicht gewesen, so hätte vermutlich bis heute noch kein Kunde gegen seine Bank geklagt und vor dem Bundesgerichtshof dieses Präzedenzurteil erstritten. Es ist bekannt, wie lange solche Prozesse dauern und wie viel diese Verfahren kosten. Jetzt - da dieses für einen einzelnen Bankkunden kaum erstreitbare Urteil vom höchsten Gerichtshof vorliegt - zeigen die Banken keinen Funken einer Reue. Weder denken sie an Wiedergutmachung bei den Opfern, noch haben sie bei den Neuverträgen aus dem Urteil gelernt. Wer deutsches Recht ignoriert, wer keine Reue zeigt und wer zudem sich als nicht lernfähig hervorhebt, der gehört weggesperrt. Aber dass sich deutsche Banken mit Wiedergutmachungen schon immer schwer getan haben, ist für uns Deutsche eine tragische Historie und kein Novum. Jeder darf Fehler machen, auch mehrmals: Aber die gleichen Fehler mehrfach und dann noch mit Vorsatz? Wie gut es seine Hausbank mit ihm meint, dies zu beurteilen, bleibt jedem Kunden selbst überlassen. 12 Der Freie Berater Ausgabe I 2005 Willkürlicher Marktzins der Banken Viele Banken reden sich bei den Zinsansprüchen mittels ihrer eigenen Vertragsbestimmungen heraus, was natürlich paradox ist, da gerade diese Bestimmungen vom BGH als intransparent abgelehnt worden waren. So argumentiert man neuerdings, dass man sich korrekt verhalten und eine Orientierung am "Marktzins" durchgeführt habe. Edda Castello: "Die Definition des Marktzinses ist jedoch offen - auch von Seiten der Rechtsprechung". Es dauert einen Moment, bis sich die Tragweite dieser Tatsache vollends entfaltet. Unter Marktzins versteht der Verbraucher selbstredend eine Anpassung an die Zinssituation im Markt. Die Banken wiederum verstehen darunter einen Freifahrtschein, als Referenzgröße für den "Marktzins" deklarieren zu können, was für sie selbst am lukrativsten ist. Genau dies aber führt zu intransparenten "Mischzinssätzen" und genau dies war eigentlich der Anlass für das ursprüngliche BGH-Urteil gewesen. Bleibt nur der Trost, dass bei laufenden Verträgen keine Fristen verstreichen und immer noch die Möglichkeit für die Kunden besteht, doch noch zu ihrem Recht zu gelangen und damit zum verdienten Malediven-Urlaub (Postkarte nicht vergessen!). DER FREIE BERATER Checkliste DER FREIE BERATER schon abonniert? DER FREIE BERATER CD-ROM bestellt? DER FREIE BERATER Umfrage ausgefüllt? DER FREIE BERATER Umfragen empfohlen? Termin mit einem freien Berater vereinbart? Zeitlose Kapitalanlagestrategie befolgt? DER FREIE BERATER an Freunde verschenkt? Ansonsten finden Sie alles auf www.derfreieberater.de! 14 Die_Karten_werden_neu_gemischt_01.qxd 23.12.2004 00:43 Seite 1 TITEL Die Karten werden neu gemischt Oder: Wie wir mit der neuen Ordnung umgehen Die Entwicklung unserer Umgebung folgt bisher ungewohnten Trends. Viele Denkmuster, die wir durch Erziehung und Erfahrung kennen und schätzen lernten, wandeln ihr Gesicht und hinterlassen eine breite Schneise der Hilflosigkeit. Nichts fällt schwerer als die Veränderung in eine Richtung, die man nicht abschätzen kann. Kein Opfer ist schwieriger zu erbringen, als das Loslassen von alten Gedankenmustern. Doch wenn wir es versäumen, der Wahrheit in´s Gesicht zu sehen, wird der Preis, den wir dafür zu bezahlen haben, sehr hoch sein. von Michael Sielmon 14 Der Freie Berater Ausgabe I 2005 D erzeit kämpft unsere Regierung bei ihrem Reformkurs mit einem Feind, gegen den sie nicht gewinnen kann - die Angst. Es ist die Angst vor der Veränderung, die die Bürger unsicher macht. Es ist die Furcht vor Veränderungen, die sich unmittelbar auf den eigenen Geldbeutel auswirken wird. Der Deutsche geht nicht auf die Strasse, weil er vielleicht später mal keine ausreichende Rente bekommen wird. Es interessiert ihn vorerst nicht, ob er vielleicht überhaupt keine Rente bekommt, denn die Rente ist noch weit weg. Nein, wenn es im Hier und Jetzt zu finanziellen Einschnitten kommen kann, dann gibt´s genug Potential, sich zur Wehr zu setzen. Und können wir es ihm verdenken? Wie soll der Bürger denn sonst reagieren? Er steht allein. Niemand hilft ihm bei der Bewältigung seines Alltags. Er muss sich im Rahmen seiner Möglichkeiten durchschlagen und das ist seit der Einführung des Euro wahrlich nicht einfacher geworden. Die von ihm gewählten Vertreter haben verlernt, hin- zuhören. Sie sind viel stärker daran interessiert, sich von einer Legislaturperiode zur nächsten zu retten, als ihrem Wähler offen und ehrlich die Wahrheit zu sagen. Wie könnten sie das auch? Jeder Politiker, der so couragiert wäre, dem Wähler die reine Wahrheit zu sagen, würde nicht einmal eine Stimme bekommen und könnte somit nichts bewirken, denn die Wahrheit ist, dass die Wahrheit nicht besonders populär ist. Die Politik zelebriert immer gern die Freiheit, auf der unser Land aufgebaut ist. Man fragt sich, welche Freiheit das sein soll. Wer oder was ist denn eigentlich frei auf der Welt? In Deutschland wird unsere Freiheit durch Zwänge eingeengt, denen man nur schwer entgehen kann. Angefangen beim Erwerb des Lebensunterhalts, über die bewusste und unbewusste Erziehung unserer Persönlichkeit durch andere Personen, Medien und Erfahrungen, ist doch kaum eine Entscheidung, die wir treffen, wirklich frei. Nahezu jede Entscheidung wird aufgrund der Interaktion mit un- 15 Die_Karten_werden_neu_gemischt_02.qxd 20.12.2004 22:27 Seite 1 TITEL serer Umwelt getroffen, die wiederum nur so von Regeln und Gesetzen überkocht. Zum Beispiel ist unsere Entscheidung, dass wir für einen sorgenfreien Lebensabend vorsorgen wollen gar nicht unsere Entscheidung, sondern eine Notwendigkeit, die sich ergibt, wenn man mit offenen Augen durch unser Land geht. Der Bürger ist zu einer gesichtslosen Einheit geworden, die nur einen Zweck hat - Konsum zu erschaffen und zu verbrauchen. Nur der Konsum ermöglicht die Erschaffung von Geld, Reichtum und Macht. Wird der Konsum gestoppt, wird auch das Rad gestoppt, welches das gesamte System auf Touren hält. Seit dem 2. Weltkrieg gab es in Deutschland wirtschaftlich einen Aufwärtstrend, der bei vielen von uns die Meinung manifestierte, dass es immer so weitergehen würde. Die letzten 5 Jahre haben allerdings deutlich gezeigt, dass dem nicht so ist. Der unproduktive Umgang mit Geld zieht zerstörerische Folgen nach sich, denen niemand entgehen kann. Die Wirtschaft und alle damit verbundenen Systeme stehen vor einem radikalen Umbruch. Die alten Gesetze verlieren ihre Gültigkeit und Karten müssen neu gemischt werden. Über Geld und dessen zerstörerische Wirkung Wie kann der Umgang mit Geld den Schwung aus der Konjunktur nehmen, sie sogar zum Stillstand bringen? Was kann an einem Zahlungsmittel oder Tauschmittel falsch sein? Grundsätzlich gibt es überhaupt nichts, was an Geld als Tauschmittel schlecht ist. Schließlich gibt es Geld schon seit Anbeginn der Zivilisation. Geld hat als Tauschmittel viele Vorteile und ohne Geld wird es heutzutage wohl kein funktionierendes Wirtschaftssystem geben. Geld und Waren oder Geld und Leistungen müssen immer in einem Gleichgewicht sein. Damit Geld als Tauschmittel auch werthaltig ist, muss es etwas geben, das den Wert der Banknoten und Münzen untermauert. Lange Zeit wurde der Währung Gold hinterlegt, so dass die im Umlauf befindliche Geldmenge tatsächlich durch das Gold einen gedeckten Gegenwert besaß. Geldmenge Auch: Geldvolumen, Geldumlauf, Zentralbankgeldmenge Die Geldmenge bezeichnet die Gesamtheit der Zahlungsmittel in den Händen inländischer Nichtbanken. Bei der Geldmenge gibt es drei Abgrenzungen: M1 besteht aus dem gesamten Bargeldumlauf ohne die Kassenbestände der Kreditinstitute und den Sichteinlagen inländischer Nichtbanken. M2 Die weitergefaßte Geldmenge M2 besteht aus M1 und den so genannten Quasigeldbeständen. Das sind alle Termineinlagen inländischer Nichtbanken mit einer Befristung unter vier Jahren. M3 Die Geldmenge M2 unter Einbeziehung der Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist ergibt schließlich die Geldmenge M3. Sie wurde seit 1988 von der Bundesbank als Zielgröße bei der Geldmengensteuerung verwendet. Die Bundesbank legte im Voraus einen ungefähren Wert (Zielkorridor) fest, um den die Geldmenge M3 wachsen sollte. Die Zentralbankgeldmenge besteht aus Bargeldumlauf und Mindestreservesoll für Inlandsverbindlichkeiten der Banken. Diese Geldmenge ist direkt von der Bundesbank beeinflussbar. Sie war die zentrale Steuerungsgröße der Geldpolitik und bis 1987 Gegenstand der Geldmengenziele. Seit 1988 wurde der Zielkorridor der Geldmengenentwicklung an M3 gemessen. Auch die Europäische Zentralbank orientiert sich bei ihren geldpolitischen Entscheidungen an der Geldmenge M3. Problematisch wird es, wenn dem Wirtschaftssystem Geld ohne Gegenwert hinzugefügt wird (z.B. durch Zinsen). Derzeit wächst die Geldmenge stetig an. Geld, welches im Kapitalmarkt angelegt wird, erwirtschaftet Zinsen. Darlehen, die vergeben werden, fordern Zinsen. Der Zins ist Geld, welches der Gesamtgeldmenge M3 hinzugefügt wird, jedoch nicht dem Wirtschaftskreislauf. Zins und Zinseszins entzieht sogar Geld aus dem Wirtschaftskreislauf. Dieser Prozess wurde durch die Einführung des Buchgeldes (Geld auf Konten) extrem erleichtert. Momentan gibt es auf Konten fast zwei Drittel mehr Geld, als es gedrucktes, geschweige durch Gold gedecktes Geld gibt. Dieser Der Freie Berater Ausgabe I 2005 15 16 Die_Karten_werden_neu_gemischt_03.qxd 20.12.2004 TITEL 22:27 Seite 1 Die Karten werden neu gemischt Finanzmathematik Zinseszins Der Zinseszins ist ein Zins auf Zinsen. Wird der Zins einer Geldanlage wieder der Einlage zugeschlagen und erneut verzinst, so ist der in der darauffolgenden Periode erzielte Ertrag der Zinseszins; dann spricht man auch von Anatozismus. Durch den Zinseszinseffekt steigern sich Vermögen also exponentiell, weil der Zuwachs von Periode zu Periode immer mehr steigt. In einem begrenzten Raum ist exponentielles Wachstum langfristig unmöglich, weshalb der Zinseszins-Effekt langfristig zu einer Destabilisierung der Wirtschaft führt. Da Zinsen nur dann ein Vermögen vergrößern, wenn sie jemand bezahlt, bedeutet eine exponentielle Steigerung von Geldvermögen auch eine exponentielle Steigerung der Schulden. Beispiel Man lege einen Betrag von 1.000 Euro zu einem jährlichen Zinssatz von 5% an. Im ersten Jahr beträgt der Zins 1.000 Euro * 5% = 50 Euro: Im zweiten Jahr beträgt der Zins (1.000 Euro + 50 Euro) * 5% = 50 Euro + 2,50 Euro. Der Zinseszins ist im zweiten Jahr 2,50 Euro. Berechnungsformel Anfangskapital Zinsfuß Zinssatz Laufzeit Kapital nach n Jahren = K0 =p =i =n = Kn = 1.000 Euro = 5% = p/100 = 0,05 = 10 Jahre = 1.628,89 Euro Zinseszins =Z = 628,89 Euro Endkapital Kn = K0(1+p/100)n = 1.000 Euro (1+5/100)10 = 1.628,89 Euro Zustand ist sehr alarmierend. Man kann davon ausgehen, dass diese zwei Drittel allein durch Zinsen entstanden sind, die über die Jahre aufgelaufen sind. Die Bezahlung der gesamten Zinsen entzieht der Wirtschaft das für seine reibungslose Funktion benötigte Tauschmittel. Im Laufe der Zeit wächst der Geldentzug parallel mit der Summe aller zu zahlenden Zinsen. Die Anlage und der Verleih von Geld zum Zweck des Zinserwerbes ist eine ernste Zweckentfremdung des Geldes. Es gibt momentan zuviel Geld, welches zum Zinserwerb verwendet wird. Dadurch wird jedes Jahr der existierenden 16 Der Freie Berater Ausgabe I 2005 Geldmenge noch mehr Geld durch Zinsgutschrifen auf Konten hinzugefügt, welches effektiv dem funktionierenden Wirtschaftskreislauf entzogen wird. Dieser Sachverhalt bringt auf Dauer die Wirtschaft zum Erliegen. Geld, welches als Tauschmittel den Fluss der Wirtschaftsgüter sicherstellen sollte, wird auf Konten gebunden und kann somit nicht mehr als Tauschmittel benutzt werden. Tauschmittel Geld Die Geschichte beweist durch einige einschlägige Beispiele, wie großartig eine Wirtschaft funktionieren kann, wenn Geld als das benutzt wird, wozu es da ist, als Tauschmittel. Z.Bsp. wurde im goldenen Mittelalter von 1150 bis ca. 1450 von Erzbischof Wichmann aus Magdeburg damit begonnen, nur einseitig geprägte Blechmünzen herauszugeben, die zweimal pro Jahr zum Umtausch aufgerufen wurden. Für 12 alte Münzen erhielt man beim Wechsel nur 9 neue. Erfunden als praktische und kostengünstige Methode der Steuereintreibung. Dadurch wurde es unattraktiv, Geld zu horten. Man konsumierte das Geld und somit florierte jedes Gewerbe. Sogar einfache Menschen lebten in Wohlstand. Mangel gab es nicht. Dies führte bald zur größten Schaffensperiode der Geschichte. Die Zeit der zahlreichen Städtegründungen nahm ihren Anfang und fand im Jahre 1350 ihren Höhepunkt. Auch der Beginn sämtlicher großartiger Kirchenbauten fiel in dieselbe Periode. Geld wurde vor dem halbjährlichen Wechsel gerne zinslos verliehen, an die Kirche gespendet bzw. rasch wieder in den Umlauf gebracht. Aus jener Zeit stammen die heute noch bekannten Sätze wie "Stadtluft macht frei" oder "Handwerk hat goldenen Boden". Ein Arbeiter hatte eine 30-Stunden-Woche und 153 arbeitsfreie Feiertage - wesentlich mehr als heute. Er konnte von einem Monatslohn eine Wohnung kaufen. Bauern hatten silberne Knöpfe und nahezu jeder Gasthof servierte seine Speisen mit Silberbesteck. Dies war das goldene Mittelalter. 17 Die_Karten_werden_neu_gemischt_04.qxd 20.12.2004 22:28 Seite 1 TITEL Auch der Baubeginn des Ulmer Münsters 1377 fällt in diese Zeit, die ihr jähes Ende fand, als sich ca. 1450 die Fugger einen Weg zum Machtgewinn durch Zins erschlichen. Bald darauf gab es wieder Zinswirtschaft. Das finstere Mittelalter folgte. Die Kirchenbauten konnten über viele Jahrhunderte wegen Geldmangel nicht zu Ende gebracht werden. Es gab Unzufriedenheit und große Unterdrückung im Volk, die letztendlich in Bauernkriegen endete. Vom Junior zum Senior Nach Ende des 2. Weltkrieges war Deutschland zerstört. Die meisten Männer waren im Krieg gefallen. Das ist für jeden von uns nichts Neues. Nach dem Wiederaufbau des Landes folgte das deutsche Wirtschaftswunder. In dieser Zeit gab es einen Boom von Geburten. Die Bevölkerung wuchs, der Konsum wuchs mit. Die darauf folgenden Jahrzehnte wurden geprägt durch das Konsumverhalten dieser so genannten Babyboomer. Die Branchen, die ihre Produkte auf die Bedürfnisse der Altersgruppe der Babyboomer anpassten, hatten große Zuwachsraten. Heute sind die Babyboomer zwischen 40 und 50 und sorgen dafür, dass Wirtschaftszweige wie z.B. Gesundheitspräparate, Wellness und Anti-Aging aber auch Altenpflege, betreutes Wohnen und ähnliche Produktzweige Hochkonjunktur haben. Das Rentensystem war maßgeschneidert auf vergangene Bevölkerungsstrukturen. Damals war die Lebenserwartung noch nicht so hoch wie heute. Der Freie Berater Ausgabe I 2005 17 18 Die_Karten_werden_neu_gemischt_05.qxd TITEL 20.12.2004 22:31 Seite 1 Die Karten werden neu gemischt Die Sozialsysteme in der Falle Nach einem langen Arbeitsleben folgte eine nach heutigen Maßstäben sehr kurze Rentenbezugszeit. Man kann sagen, das System stand auf sicheren Füßen. Solange das Verhältnis aus Einzahler, Einzahlungszeit und Leistungsempfang so war, dass mehr Geld in die Kassen hinein- als hinausfloss, war alles in bester Ordnung. Die darauf folgenden Generationen haben nichts mit der Babyboomer-Generation gemein. Die Geburten gingen kontinuierlich zurück, und damit konnten die Wirtschaftszweige, die sich an den Babyboomern goldene Nasen verdienten, kein weiteres Wachstum verzeichnen. Deutschlands Wirtschaft lebt heute zum größten Teil vom Export. Sollte sich an der Entwicklung der Bevölkerung nichts ändern, wird sich dieser Trend zukünftig wohl noch verstärken. 18 Der Freie Berater Ausgabe I 2005 Sämtliche Sozialsysteme des Staates sind nur finanzierbar, wenn eine kleine Gruppe von Leistungsempfängern durch eine viel größere Gruppe von Beitragszahlern finanziert wird. Zusätzlich benötigt die Verwaltung eines solchen Systems enormen Aufwand, der ebenfalls aus den Geldern der Beitragszahler finanziert werden muss. Verschiebt sich das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Leistungsempfängern, kann das verheerende Folgen haben. Die Erhöhung der Anzahl der Leistungsempfänger muss notgedrungen die Anzahl der Beitragszahler steigern, damit das System dauerhaft funktionieren kann. Die Lebensbedingungen, in denen wir heute groß werden, der Fortschritt in Wissenschaft, Medizin und Technik sorgen dafür, dass unsere Lebenserwartung immer größer wird. Wir können schon heute davon ausgehen, dass Kinder, die heute geboren werden, eine Lebenserwartung von mehr als 90 Jahren haben. Während in den Fünfziger Jahren die Lebenserwartung noch ca. 10 bis 15 Jahre kürzer war als heute, war die Geburtenrate damals noch sehr viel höher. Doch stetig sank sie mit der Zeit und damit das Potential neuer "Beitragszahler". Ein heutiger Durchschnittsrentner, der nach 45 Beitragsjahren in Rente geht, hat noch etwa 15 bis 20 Jahre Rentenbezug vor sich. Vom finanziellen Standpunkt ist dieses Verhältnis aus eingezahlten Beiträgen und der voraussichtlichen Rentenbezugszeit und -höhe für den Sozialversicherungsträger nicht zu bewältigen. Es ist kein Geheimnis, dass die Rente heute zum großen Teil aus Steuergeldern finanziert wird und nicht aus Rentenbeiträgen. Durch die ausbleibenden Geburten und die immer höhere Lebenserwartung wird sich das Problem weiter verschärfen. Die Anhebung der Lebensarbeitszeit auf 47 Jahre ist dabei eine Entscheidung in die richtige Richtung, doch ist sie nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Bei der derzeitigen Lebenserwartung müsste eigentlich die Lebensarbeitszeit viel stärker angehoben werden. Doch wie soll das gehen, wenn nicht genügend Jobangebote da sind? Denn ein Beitragszahler ist nur der, der auch arbeitet. 21 Die_Karten_werden_neu_gemischt_06.qxd 20.12.2004 22:31 Seite 1 TITEL Sparen ist nötig, Sparen ist der Anfang vom Ende Wer begriffen hat, dass er am besten selbst vorsorgt, nimmt einen Teil seiner sauer verdienten "Kröten" und spart für´s Alter -gemäß dem Leitsatz: Wenn Dir keiner hilft, hilf Dir selber. Doch der Aufbau einer Altersvorsorge hat auch seine Schattenseiten. Geld, welches aus dem Wirtschaftskreislauf entnommen wird, richtet großen Schaden an. In dem Moment, in dem Erspartes Zinsen erhalten werden, hat man seinen kleinen Anteil an der Störung des Gleichgewichts in der Wirtschaft. Zins ist Geld, dem keine wirtschaftliche Komponente entgegensteht, sprich kein Gegenwert. Man erhält die Zinsen zum Lohn dafür, dass man Geld aus dem Wirtschaftskreislauf entnommen hat und jemand Anderem gegeben hat. Aus Sicht dieses Jemand haben Sie ihm dadurch, dass Sie ihm Ihr Geld anvertrauten, einen Kredit gewährt, den er Ihnen mit Zinsen vergütet. Im Jahr darauf erhält man wieder Zinsen auf sein Geld, welches ja aus dem Anfangsguthaben und den Zinsen der Vorjahre besteht. So nach und nach wird immer mehr Geld aus dem Wirtschaftskreislauf entnommen, Geld was eigentlich nötig ist, um Waren und Leistungen kaufen zu können. Es kommt somit zu einer geringeren Nachfrage an Waren und Leistungen. Wie bei allen Dingen im Leben kommt es auf die Dosierung an. Wenn einer sein Geld in Zinsanlagen investiert, wird das kaum in´s Gewicht fallen. Doch leider müssen jedes Jahr unvorstellbare Geldsummen für Zinsen aufgebracht werden, die dann im Geldkreislauf der Wirtschaft fehlen. Definition: Wirtschaftskreislauf Der Wirtschaftskreislauf ist eine gedankliche Konstruktion - ein Instrument, um die Güter- und Geldbewegungen in einer Volkswirtschaft besser zu erfassen, darzustellen und zu untersuchen. Formal gesprochen handelt es sich dabei um alle volkswirtschaftlichen Transaktionen, bei denen Güter und Forderungen mit Gegenleistung (Tausch) oder ohne Gegenleistung (Transfer, Schenkung) von einem Wirtschaftsteilnehmer (Betriebe, private Haushalte, Staat) auf einen anderen übergehen. Das Gegenstück wäre eine Art "Robinson-Crusoe-Wirtschaft", in der jeder ein Selbstversorger ist und in der es somit keinen Wirtschaftskreislauf gibt. Die Vorstellung vom Wirtschaftskreislauf hilft, die komplizierten Vorgänge in einer arbeitsteiligen Wirtschaft vereinfacht und stark schematisiert darzustellen. Dabei wird das allgemeine Bild eines geschlossenen Kreislaufs, wie zum Bespiel in der Natur, auf die Wirtschaft übertragen: Zwischen Haushalten, Unternehmen, Banken, dem Staat und dem Ausland (den Kreislaufpolen) fließen bestimmte Geldströme und Güterströme. Für den geschlossenen Kreislauf gilt: An jedem Pol muss die Summe aller zufließenden Ströme der Summe aller abfließenden Ströme entsprechen. Ein privater Haushalt z.B. erhält für seine Arbeitsleistungen (Güterstrom) ein Einkommen (Geldstrom). Dieses Geld gibt er wieder aus, um Konsumgüter zu kaufen. Durch Erweiterungen kann dieses vereinfachte Bild an die Wirklichkeit angenähert werden, beispielsweise, indem die Kapitalbildung im Kreislauf berücksichtigt wird. Denn die privaten Haushalte verwenden nicht ihr gesamtes Einkommen für Konsumzwecke, sondern sparen einen Teil. Dieses Geld wird, vereinfacht gesagt, von den Banken gesammelt und den Unternehmen in Form von Krediten für Investitionen zur Verfügung gestellt. Außerdem müssen der Staat und das Ausland als weitere Sektoren (Pole) in den Kreislauf aufgenommen werden. Durch die Berücksichtigung des Außenhandels wird aus der bisher "geschlossenen" eine "offene" Volkswirtschaft. Und nicht zuletzt liefern die Überlegungen anhand des Modells vom Wirtschaftskreislauf auch die theoretischen Grundlagen für die Berechnung des Sozialprodukts. (c) 2002 Copyright Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, Köln Unter Bargeld (englisch: “cash”) versteht man Zentralbankgeld mit gesetzlichem Abnahmezwang. Gemeinsam mit den Sichteinlagen SE bildet es die reale Geldmenge M, kurz M = BG + SE. Bargeld steht in Form von Scheinen und Münzen zur Verfügung. Bargeld kann von Geschäfts- und Nicht-Banken gehalten werden. Durch die Verwendung von Scheck- und Kreditkarten wird das im Umlauf befindliche Bargeld ständig reduziert. Buchgeld oder Giralgeld ist ein Begriff im Rechnungs- bzw. Bankwesen für Geld, welches nicht als Bargeld vorliegt, sondern als jederzeit fälliges Guthaben auf einem Konto. Buchgeld ist kein gesetzliches Zahlungsmittel. Es ist Bestandteil der in der Volkswirtschaft umlaufenden Geldmenge. Das Buchgeld ist die Grundlage der Geldschöpfung durch Banken. Der Freie Berater Ausgabe I 2005 21 22 Die_Karten_werden_neu_gemischt_07.qxd 20.12.2004 22:33 Seite 1 TITEL Die Karten werden neu gemischt Die private Rentenversicherung Phantasiekonstrukt ohne Zukunft Die klassische private Rentenversicherung sammelt Beiträge der Versicherten ein und legt diese auf separaten Versichertenkonten an. Jeder Versicherte zahlt im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung für sich selbst. Auf der Grundlage der eingezahlten Beiträge garantiert die Versicherungsgesellschaft die lebenslange Zahlung einer fest vereinbarten monatlichen Rente, die sich aus einem garantierten Anteil und einem nicht garantierten Überschussanteil zusammensetzt. Dabei wird die durchschnittliche Lebenserwartung in die Berechnung der monatlichen Rente einbezogen. Man könnte auch sagen, steigt die Lebenserwartung der Versichertengemeinschaft an, steigt das Risiko des Versicherungsunternehmens, denn die Zahlung der vereinbarten Rente könnte unter Umständen zu einem sehr schlechten Geschäft für den Versi- Eckdaten Deutsche Lebensversicherung Kapitalanlage Anleihenanteil: bis 100 % möglich Aktienanteil: max. 30 % Immobilien: Freiheit bei der Kapitalanlage Bilanzierung Grundsätzlich Niederstwertprinzip Ausnahme: § 341b HGB Stille Reserven können gebildet werden, dienen durch Zuführung und Auflösung dazu, die Überschüsse gleichmäßig zu halten. Garantien Garantierte Rückkaufswerte, die einen Garantiezins von 2,75 % zu Grunde legen. Überschussbeteiligung Laufende Überschussbeteiligung hat Vorrang vor Schlussgewinn. Aufsicht Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Ziel: Einhaltung der Anlagevorschriften des VAG Vergangenheitsrenditen bei den besten deutschen Anbietern ca. 3,5 4,7% (Fitch-Ratings 2002) cherer werden, wenn der Leistungsempfänger überdurchschnittlich lange lebt. Wird der Versicherte vorzeitig vor seinen Schöpfer befohlen, kommt in der Regel das verbliebene Guthaben der Versichertengemeinschaft zu-gute, zumindest ist es in der Theorie so. Da sich aber die Lebensspanne der Menschen immer weiter ausdehnt … Die klassische Form der so genannten sicheren privaten Vorsorge, die private Rentenversicherung, ist demnach alles andere als sicher. Wenn man sich die zuvor schon erwähnte Veränderung in der Bevölkerungsstruktur vor Augen hält, muss man zweifellos zu dem Schluss kommen, dass auch die private Rentenversicherung in Mitleidenschaft gezogen werden muss. Ein Lebensversicherungsunternehmen benötigt zur Erfüllung der Vertragsverpflichtungen vor allem neue Versicherungsabschlüsse, sprich neue Beitragszahler. Zwar funktioniert die private Rentenversicherung anders als die gesetzliche, trotz- 22 Der Freie Berater Ausgabe I 2005 23 Die_Karten_werden_neu_gemischt_08.qxd 20.12.2004 22:35 Seite 1 TITEL dem braucht auch die Private Nachschub an "frischem Blut". Aufgrund der rückläufigen Geburten wird es also auch hier für die Lebensversicherungsunternehmen schwieriger werden. Lösung: Altersvorsorgesparen in Sachwerte Wie kann man vorsorgen, ohne dem Geldkreislauf zu schaden? Ganz einfach, man investiert so, dass das Geld den Weg in den Geldkreislauf zurückfindet. Man investiert in Sachwertanlagen und fördert damit einerseits die Wirtschaft, verhindert andererseits den Abfluss von Geld durch Zins und Zinseszins. Umdenken bei der Auswahl der Sachwerte ist von Nöten. Bislang galt die Immobilie als die sicherste Altersvorsorge. Für die selbstgenutzte Immobilie mag das stimmen, soweit man nicht sein ganzes Leben damit zubringen muss, diese zu finanzieren. Ein Haus zu haben, muss nicht unbedingt eine sinnvolle Altersvorsorge bedeuten, wenn man es zu teuer erwirbt. Viele Menschen verwenden ihr gesamtes Berufsleben dafür, ihr Haus zu finanzieren. Sie nehmen Entbehrungen auf sich und binden einen Großteil ihres Einkommens in Finanzierungsraten. Oft fehlt dadurch der Freiraum, zusätzlich für´s Alter vorzusorgen, denn was nützt das eigene Haus, wenn man im Alter nicht genug Geld hat, es zu unterhalten. Sehr sinnvoll kann es sein, eine Wohnraumfinanzierung mit einem Ansparkonzept in Sachwertsparverträgen zu kombinieren. Manchmal ist es auch sinnvoll, Mieter zu bleiben und parallel Kapital aufzubauen. Die vermietete Immobilie verliert durch die Verschiebung der Bevölkerungsstruktur an Attraktivität. Wenn immer weniger Menschen geboren werden, werden die Mieter auch immer weniger. Soviel ist gewiss. Selbstverständlich werden attraktive Immobilien immer zur Vermietung zur Verfügung stehen, doch betrifft das hauptsächlich Standorte mit hoher Wirtschaftskraft und begrenztem Wohnraumangebot. In wirtschaftlich geringer entwickelten Regionen sieht das völlig Eckdaten Britische Lebensversicherung Kapitalanlage Aktienanteil: ca. 70-80 % Sonstige: max. 20 % Grundlage : § 54a VAG Bilanzierung Bilanzierung der Kapitalanlagen zu Marktwerten Stille Reserven können nicht gebildet werden. Besondere Glättungsverfahren Garantien Keine Garantieverzinsung, keine garantierten Rückkaufswerte, Sondermodelle mit geringem Garantiezins für den deutschen Markt. Überschussbeteiligung Garantierter geringer Jahresbonus, der jährlich neu bestimmt wird , relativ hoher Schlussbonus Aufsicht Aufsichtsbehörde: Financial Services Authority (FSA) Ziel: Kontrolle der finanziellen Stabilität der Gesellschaften, Erfüllbarkeit der Zusagen Vergangenheitsrenditen bei den besten englischen Anbietern 7 - 9 % (auf Euro-Basis) 9 - 13 % (auf engl. Pfund-Basis) anders aus. Wir können bereits heute in vielen Städten Rückgänge bei den Mieten feststellen, weil durch die sinkende Nachfrage die Preise gedrückt werden. Die bestehenden Mieter werden immer älter und werden zum Teil in das betreute Wohnen gehen. Herkömmliche Mietobjekte werden in Zukunft an Attraktivität verlieren. Die Immobilie wird ihren Ruf als sicherste Anlage verlieren. Die Gestaltung einer Altersvorsorge wird demnach in Zukunft nicht einfacher werden. In jedem Fall mancht es Sinn, einen freien Berater zu konsultieren, denn der Aufbau einer Altersvorsorge ist weit mehr als nur monatlich anzusparen. Der Freie Berater Ausgabe I 2005 23 24 Die_Karten_werden_neu_gemischt_09.qxd 20.12.2004 TITEL 22:36 Seite 1 Die Karten werden neu gemischt Das Gefühl für Werte trügt Haben Sie sich schon einmal darüber Gedanken gemacht, wie viel Ihr Geld tatsächlich wert ist? Dabei ist es völlig egal, in welcher Währung Sie Ihr Geld halten. Wir glauben, wenn z. B. auf einem Geldschein 100 Euro draufsteht, ist er auch 100 Euro wert. Das können Sie ganz einfach prüfen, wenn Sie sich mal aufschreiben, wie viel Sie für 100 Euro heute einkaufen können. Wenn Sie das ein oder zwei Jahre später wiederholen, werden Sie erkennen, dass Sie für das gleiche Geld nur noch weniger Waren kaufen können. Interessant wird das, wenn wir diesen Effekt mal über einen langen Zeitraum betrachten. Im Jahr 1960 arbeiteten z. B. die Menschen im produzierenden Gewerbe für durchschnittlich DM 2,90/Stunde (Männer) und DM 1,85/Stunde (Frauen). Dabei wurden durchschnittlich 46,4 Wochenstunden von Männern und 42,2 Wochenstunden von Frauen absolviert. Das ergab einen Monatsbruttolohn bei Männern von ca. DM 538,00 und für Frauen von ca. DM 312,00. Aus der heutigen Sicht ist es nicht vorstellbar, für einen so geringen Stundenlohn zu arbeiten. Wenn man sich vor Augen führt, dass die gleiche Berufsgruppe im Jahr 2001 ca. DM 30,00 (Männer) und ca. DM 22,00 (Frauen) Stundenlohn hatte, wird klar, was hier passiert. Natürlich waren auch die Preise zu dieser Zeit ganz andere als heute. Der Punkt ist, dass die Verhältnisse damals genau die gleichen waren, wie heute. Wenn jemand damals DM 100 geschenkt bekommen hätte, wäre das ein Fünftel seines Bruttoeinkommens gewesen. Heute sind DM 100,00 (oder rund 50 Euro) ein Kinobesuch für eine vierköpfige Familie mit Popcorn und Cola. Am Geld selbst hat sich nichts verändert. Auf beiden Scheinen standen DM 100,00 drauf. Trotzdem waren sie nicht gleich viel wert. Ihr Wert spiegelte sich dadurch wieder, was man dafür kaufen konnte. Unser Problem besteht darin, dass wir von klein auf erzogen wurden, Geld als einen Wert zu sehen. Dies ist leider ein gefährlicher Trugschluss! Geld selbst hat KEINEN WERT, sondern lediglich eine KAUFKRAFT, die von Menschen bewertet bzw. festgelegt wird. Nur die Waren, die wir für das Geld kaufen, haben einen WERT. Und diese Waren können wertbeständig sein oder nicht. Wenn wir für unsere alten Tage Vorsorge treffen möchten, gilt es, den Gegenwert unserer Arbeit sicher und werthaltig anzulegen. Sicherheit und Werthaltigkeit sind die wichtigsten Eigenschaften, die eine Kapitalanlage haben muss. Allerdings müssen wir zuerst Sicherheit und Werthaltigkeit definieren. Lassen Sie uns zunächst die Werthaltigkeit beschreiben. Da wir keine Vorstellung davon haben, wie sich Preise und Löhne entwickeln werden, ist es nicht möglich für uns, eine Größenordnung an Vermögen für eine ausreichende Altersversorgung festzulegen, wir haben nur gelernt zu fragen, "wie viel zahlt man ein, was kommt am Ende raus?" Die Zahl, die wir dann als Ablaufsumme sehen, bewerten wir mit unserem heutigen Geldwert- Verständnis und der Erfahrung, was heute alles so kostet. Wir malen uns aus, was man heute so alles machen könnte, wenn man die Summe heute zur Verfügung hätte und unterschreiben zufrieden den Vertrag. Ohne es zu wollen, erliegen wir der Illusion, unsere Altersversorgung wäre damit gesichert. Wie fatal sich dieser Trugschluss auswirken kann, zeigt ein Beispiel. Unser Arbeiter von 1960 hat sich entschlossen, eine Altersvorsorge zu besparen. Er ist 30 Jahre alt und will mit 65 in Rente gehen. Zu diesem Zweck schließt er eine Kapitallebensversicherung (Geldwertanlage) mit einem gleichbleibenden Beitrag von monatlich DM 50,00 ab. Man beachte, dass DM 50,00 etwa 10% seines Bruttoeinkommens sind, also ein verhältnismäßig hoher Aufwand für ihn. Zu seinem 65. Geburtstag im Jahr 1995 holt er sich seinen Kontoauszug von der Bank und sieht seine Ablaufsumme aus der Lebensversicherung in Höhe von ca. DM 56.000,00!!! Damit kann er zum Zeitpunkt der Auszahlung keine großen Sprünge machen. Sein Sparvertrag hat ihm nur eines gebracht: die Erkenntnis, dass sich Geldwertanlagen nicht lohnen, weil sie die schleichende Inflation nicht auffangen können. Leider hilft ihm diese Erkenntnis zu diesem Zeitpunkt auch nicht mehr weiter. Natürlich hätte er auch statt einer Kapitalversicherung eine Fondsgebundene Lebensversicherung (Sachwertanlage) besparen können. Bei historischer Wertentwicklung des Davis News York Venture Funds z.B. wäre die Ablaufleistung ca. DM 567.000,00 (Euro 283.500,00) gewesen. Dieser Zuschuss zu seiner gesetzlichen Rente wäre wohl eher das, was er sich unter Altersversorgung vorgestellt hätte und durch so langes Ansparen erreichen wollte. Die Summe hätte es ihm ermöglichen können, ca. DM 4.000 (ca. 2.000 Euro) MONATSRENTE ohne Kapitalverzehr zusätzlich zu haben. 24 Der Freie Berater Ausgabe I 2005 25 Die_Karten_werden_neu_gemischt_10.qxd 20.12.2004 22:36 Seite 1 TITEL Das Verständnis für Summen und Zahlen Die Zukunft ist noch nicht geschrieben. Keiner von uns kann voraussagen, wie seine Altersvorsorge aussehen muss, damit er sich um seine Zukunft keine Sorgen machen braucht. Finanzmathematiker erstellen Formeln für Berechnungen, die alle möglichen Faktoren, wie z.B. Rendite, Inflation, benötigtes Endkapital etc.. Vielen Verbrauchern fehlt das Gefühl für diese Begriffe. Sie hören z. B. etwas von Inflation, können aber nicht viel damit anfangen. Daher muss man zuerst für diese Begriffe sensibilisiert werden, um zu begreifen, wie die Inflation funktioniert und was man tun muss, damit sie nicht schaden kann (Kasten links). Keine Frage, beim Verbraucher macht es Eindruck, wenn der Berater ihm nur mit dem Taschenrechner vorrechnet, wie viel er monatlich sparen muss, um sein Versorgungsziel zu erreichen. Es ist sogar gut, so etwas zu tun, denn man bekommt ein Gefühl dafür, was nötig wird, wenn man eine bestimmte Summe haben möchte. Doch es bringt nicht wirklich etwas, denn kein Finanzmathematiker kann in die Zukunft sehen. Er ist nicht imstande, vorherzusagen, welche Inflation es geben wird, wie hoch die erzielbaren Renditen sein werden und er kann auf keinen Fall den zukünftigen Versorgungsbedarf ermitteln. Alles in allem sind Berechnungen für die Rente müßig und können sehr gefährlich sein. Denn wenn man sich auf eine solche Berechnung verlässt und diese dann zum Schluss am Ziel vorbeigeht, hat man keine Zeit mehr, das Sparverhalten entsprechend anzupassen. Man sollte sich das Eichhörnchen als Beispiel nehmen, das sich seinen Wintervorrat anlegt. Es schafft einfach soviel heran, wie es ihm möglich ist. Es gibt nämlich kein Zuviel bei der Vorsorge. Es gibt nur ein Zuwenig, was zum Schluss Sorgen verursacht. Die Politik kennt die Probleme der Langlebigkeit und des Geburtenrückgangs schon lange, doch ist sie nicht in der Lage, diese zu lösen. Im vollen Bewusstsein darüber, dass die Systeme ohne radikale Veränderung zusammenbrechen müssen, werden Kompromisse gesucht, die zwar die Richtung der nötigen Veränderungen weisen, jedoch nicht effektiv genug sind. Das Bewusstsein der Bürger ist noch nicht soweit, die Notwendigkeit radikaler Reformen zu akzeptieren. Zu wichtig sind noch Einzelschicksale. Doch wird es nicht mehr lange dauern bis es jedem bewusst wird, dass man auf Einzelschicksale keine Rücksicht mehr nehmen kann, wenn man "den Karren aus dem Dreck" ziehen möchte. Je weiter diese Reformen hinausgezögert werden, um so härter wird es den Einzelnen treffen, wenn man keine andere Wahl mehr hat. Wer dann über keine ausreichenden Ressourcen verfügt, wird es wirklich schwer haben. Der Freie Berater Ausgabe I 2005 25 26 Die_Karten_werden_neu_gemischt_11.qxd 20.12.2004 22:37 Seite 1 TITEL Die Karten werden neu gemischt Traditionelle Anlage überdenken Die wirtschaftlichen Voraussetzungen in der nahen Zukunft machen ein Umdenken bei der Auswahl von Altersvorsorgeprodukten erforderlich. Die traditionellen Anlageprodukte könnten aufgrund der derzeitigen Geldpolitik oder Altersstruktur langfristig den Erwartungen nicht mehr entsprechen. Nehmen wir zum Beispiel die Immobilie, die bisher als die sicherste, wertbeständigste Anlage in unserem Bewußtsein verankert ist. Die zunehmende Veränderung in der Bevölkerungsstruktur, sprich die geringeren Geburten und die höhere Lebensdauer, wird sich sehr bald auf die Nachfrage nach Mietwohnungen auswirken. Es gibt bereits heute einen Überschuss an Mietwohnungen und -häusern bzw. an Gewerbeobjekten. Die sinkende Nachfrage wird sich sehr stark auf die Immobilien in guten Lagen auswirken. Gute Lagen werden nach wie vor gefragt sein. Allerdings ist es schwer vorstellbar, dass es in Zukunft zu Wertsteigerungen oder zu Wachstum bei den Mieten kommen wird. Eine sinkende Nachfrage wirkt sich immer auf den Preis aus. Viele Immobilien in mäßigen Lagen erfahren diese Entwicklung schon jetzt. In strukturschwächeren Gebieten gibt es heute schon hohe Leerstandsquoten. Immer sinnvoller wird es zukünftig, traditionelle Finanzierungsarten bei Immobilienerwerb in Frage zu stellen. Eine langfristige Annuitätenfinanzierung einer Immobilie wird immer unrentabler. Der Preis für den Immobilienerwerb ist auch in Zeiten niedriger Zinsen zu kostspielig. Z.B. belaufen sich die Gesamtkosten einer Annuitätenfinanzierung für ein Haus von 250.000 Euro bei einem Zins von 4% p.a. und einer Anfangstilgung von 1% bei einer daraus resultierenden Laufzeit von ca. 42(!!!) Jahren auf ca. 515.000 Euro. Fazit: Der Beratungsbedarf für Freie Berater steigt und die Beratung wird immer anspruchsvoller, da es immer schwieriger wird zeitgemäße Konzepte zu finden, die auch in der Zukunft flexibel sind und Bestand haben. Die Aufgabe ist nicht einfach zu meistern. Nur wer umfassendes Wissen über den Markt, die Zusammenhänge sowie alle Chancen und Risiken hat, kann sich dieser Herausforderung stellen. Und nur wer völlig frei in der Produktauswahl ist, kann diese für den Verbraucher lebenswichtige Aufgabe lösen. Diese Voraussetzungen erfüllt ein Freier Berater. 26 Der Freie Berater Ausgabe I 2005 DER FREIE BERATER Checkliste DER FREIE BERATER schon abonniert? DER FREIE BERATER CD-ROM bestellt? DER FREIE BERATER Umfrage ausgefüllt? DER FREIE BERATER Umfragen empfohlen? Termin mit einem freien Berater vereinbart? Zeitlose Kapitalanlagestrategie befolgt? DER FREIE BERATER an Freunde verschenkt? Ansonsten finden Sie alles auf www.derfreieberater.de! .WMTCVKXKV VA(QPFURQNKEGA SZF 5GKVG MARKT Lukrativität einer Fondsgebundenen Lebensversicherung - im Jahre 2005 von Daniel Shahin Seit 01.01.2005 gibt es keine völlig steuerfreien Lebensversicherungsprodukte mehr. Schade ist es nicht um die renditeschwachen Renten- und Kapitallebensversicherungen: Wie aber sieht es mit den fondsgebundenen Produkten aus? Ist dieses Produkt zukünftig noch interessant und für welchen Anlegertyp? S eit dem 01.01.2005 ist nun alles anders. Das steuerfreie Lebensversicherungsprodukt ist Geschichte. Für alle Neuabschlüsse ab 2005 gilt, dass zukünftig alle Auszahlungen (Gewinnanteile) nach dem Halbeinkünfteverfahren versteuert werden müssen. Damit hat man der Lebensversicherung von Seiten des Gesetzgebers ihr Sonderprivileg unter den Anlageprodukten endgültig genommen. Natürlich ganz zur Freude der Bankenlobby, immerhin war die Steuerfreiheit für kurzfristige Lebensversicherungsprodukte der Bankenwelt schon lange ein Dorn im Auge, meldet sie doch in diesem Bereich ihre eigenen Ansprüche an. Die Kapitallebensversicherung, über die Der Freie Berater schon vielfach kritisch berichtete, war selbst als steuerfreies Produkt schon nicht empfehlenswert. Somit wurde das Grab der "Rendite-Leiche" Nr. 1 endgültig geschlossen. Anders ist es bei den Fondsgebundenen Produkten. Diese erfreuten sich bei Vermittlern und Verbrauchern immer größerer Beliebtheit. Der Freie Berater hatte gerade in der letzten Ausgabe noch über die Vorzüge einer solchen Police berichtet. Doch stellt sich jetzt die Frage, ob dieses Produkt nach der Steuerpflicht nun weiterhin Aufmerksamkeit verdient oder ebenfalls ad acta gelegt werden sollte. 28 Der Freie Berater Ausgabe I 2005 Fondsgebundene Policen jetzt steuerpflichtig Grundsätzlich gilt es vorab erst einmal festzuhalten, dass ein Produkt, dem ein wesentlicher Vorteil gegenüber allen anderen genommen wird, nicht allein dadurch uninteressant ist. Die Fondsgebundenen Produkte werden hierdurch lediglich mit allen anderen Produkten gleichgestellt. Immerhin gibt es kein einziges, steuerfreies Anlageprodukt. Somit ist auch die jetzige Steuerpflicht kein K.O. - Kriterium für die Fondspolice. Sie wurde lediglich mit anderen Produkten gleichgestellt. Schlechtrederei Alle sprechen davon, dass die Fondspolice durch diese Veränderung an Attraktivität verloren habe. Doch das ist falsch. Grundsätzlich ist richtig, dass sie durch die Veränderung nun nicht mehr zu steuerfreien Gewinnrealisierungen führt. Und da sie jetzt - wie alle anderen auch - steuerpflichtig ist, gilt vielleicht mehr als je zuvor die Frage: Welches Produkt erzielt die höchste Rendite? Denn jeder Verbraucher wird zukünftig - wie auch gestern - lieber 10% p.a. als 6% erzielen, auch .WMTCVKXKV VA(QPFURQNKEGA SZF 5GKVG MARKT wenn die erzielte Rendite steuerpflichtig ist. So stellt sich die Frage, welches Produkt rein aus Sicht der Rendite besser ist als die Fondsgebundene Versicherung? Und so einfach wird man als Verbraucher vielleicht gar keines finden können. Die Steuerlast auf Fondspolicen Die Steuerlast lässt sich ganz einfach ermitteln: Auszahlungssumme abzüglich aller Beitragsaufwendungen, diese Summe geteilt durch zwei (Halbeinkünfteverfahren) ergibt den dann steuerpflichtigen Betrag. Auf diesen Betrag hat der Kunde dann seinen Steuersatz zu leisten. Fondspolice vs. Direktinvestment Natürlich kommt automatisch die Frage auf, ob ein Direktinvestment nicht besser sei als die jetzt steuerpflichtige Fondspolice. Ein Beispiel soll Aufschluss geben. Rang Produktart / Verwendung Durch ein gezieltes Verfügungsmanagement lässt sich bei der Fondspolice eine Steueroptimierung erzielen. Im Übrigen geht der Vergleich von einer fünf- Ablaufleistung Renditedifferenz 1 Fondspolice (vor 2005 ohne Steuer) 439.000 Euro 2 Fondspolice (mit 15 Entnahmen) 395.000 Euro - 0,48 % 3 Fondspolice (bei Komplettentnahme) 369.000 Euro - 0,78 % 4 Direktanlage Investment 351.000 Euro - 0,99 % Beispiel: Mann, 30 Jahre, Prämie 2.400 Euro p.a., 35 Jahre Laufzeit, 9% Wertentwicklung, 60% Todesfallschutz; 3 Fondswechsel über die Jahre, Einkommen 30.000 Euro, 31% Spitzensteuersatz Quelle: Produktmarketing Gerling Leben Wie aus der Tabelle zu entnehmen ist, besteht gar nicht so ein gravierender Unterschied für den Kunden, der auf Teilentnahmen umschwenkt. Dies ist in jedem Fall ratsam. Dann bleibt die Fondspolice weiterhin auch auf Augenhöhe mit der Direktanlage. In einem Vergleich ist immer zu berücksichtigen, dass der Anleger im Laufe der Jahre gewiss auch mehrere Fondswechsel vornimmt, die kostenpflichtig sind und auch gegen Ende sicherlich zumindest ein Teil des Kapitals auf sicherere Rentenfonds überträgt, die wiederum voll steuerpflichtige Gewinne erwirtschaften. unddreißigjährigen Beitragszahlung in Höhe von 200 Euro monatlich aus. In den allermeisten Fällen werden kürzere Beitragszahlungsdauern erreicht und auch geringere Beiträge eingezahlt. Damit ist dann zusätzlich die Differenz aufgrund des Zinseszinseffektes natürlich weit geringer. Der Freie Berater Ausgabe I 2005 29 .WMTCVKXKV VA(QPFURQNKEGA MARKT SZF 5GKVG Lukrativität einer Fondsgebundenen Lebensversicherung Problemstellungen Zuerst einmal muss man wissen, welchen steuerpflichtigen Anteil eine Auszahlungssumme hat. Diesen muss die Gesellschaft benennen. Dann stellt sich die Frage, welcher Steuersatz zum Zeitpunkt der Auszahlung bei dem Kunden greift. Ist er noch berufstätig, dürfte dieser weit höher sein, als wenn er bereits das Rentenalter erreicht hat. Dann müsste man den Sparbeitrag kennen, um die Rendite, bezogen auf den Sparanteil vor und nach Versteuerung, errechnen zu können. Erst dann wird klar, wie groß der Verlust durch die Versteuerung sein dürfte. Über Umwege Auszahlungen weiterhin steuerfrei? Eines hat der Gesetzgeber bis dato nicht geändert (Stand 30.11.2004): Das Policendarlehen bleibt nach wie vor steuerfrei. Doch was versteht man unter dem Policendarlehen? Ein Policendarlehen ist ein technischer Umweg, an sein Guthaben zu gelangen. Anders als über den üblichen 30 Der Freie Berater Ausgabe I 2005 Weg der (Teil-)Kündigung bleibt hier das Guthaben in der Police bestehen, die Gesellschaft kehrt quasi ein Darlehen auf das Guthaben aus. Was im Hintergrund tatsächlich geschieht, muss den Kunden hierbei nicht interessieren. Vertragsrechtlich handelt es sich auf jeden Fall um ein Darlehen, welches die Gesellschaft dem Vertragsinhaber sowohl tilgungs- als auch zinsfrei auszahlt. Bei Policen mit einem festgeschriebenen Vertragsablauf besteht allerdings ein Problem: Würde der Vertragsinhaber das Ablaufdatum erleben, stünde ihm die Schlussauszahlung zu. Dagegen stände ein Darlehen, das mit der Auszahlung ausgeglichen werden müsste. Doch der Vertragsinhaber muss dann den ausgezahlten Betrag - zumindest 50% der Gewinnanteile - versteuern. In diesem Fall käme somit eine Belastung auf den Vertragsinhaber schlussendlich zu. Besser sind Policen, die ein offenes Ende haben, das heißt endlos laufen (oder Endalter 100). In diesem Fall käme es letztendlich zu dem Versicherungsfall, dem Todesfall des Vertragsinhabers. Die Versicherungssumme als Todesfallsumme wäre in jedem Fall steuerfrei. Und sie würde ebenso den Darlehensbetrag tilgen, da sie zuvor abgetreten wird. Damit käme der Vertragsinhaber an einer Steuerzahlung vorbei. Vielleicht haben Politiker einmal mehr nicht alle Eventualitäten berücksichtigt, als sie seinerzeit die Gesetzesänderung beschlossen. Doch die Bankenwelt, deren Lobby jahrzehntelang gegen das Steuerprivileg der Lebensversicherungen gekämpft hatte, kam sehr schnell auf dieses Hintertürchen, die den Versicherungsanbietern weiterhin alle Möglichkeiten offen hält. Und natürlich wurde alles unternommen, dass von Seiten des Finanzministeriums eine Erklärung herausgegeben werde, hinsichtlich der Umgehung über ein Policendarlehen. Die Banken werden alles versuchen, diesen Weg zu verhindern, doch lag bis Redaktionsschluss keine Erklärung des Finanzministeriums gegen das steuerfreie Policendarlehen vor. .WMTCVKXKV VA(QPFURQNKEGA SZF 5GKVG MARKT im Jahre 2005 Ein weiteres Alleinstellungsmerkmal Ein weiteres Argument spricht weiterhin für die Fondspolice: Der Schutz gegen Pfändungen. Denn im Gegensatz zu Vermögenswerten innerhalb von Direktinvestments sowie Sparverträgen (Bankguthaben) wird sowohl die Beitragszahlung, als auch das Vermögen innerhalb der Fondspolice (geringfügig) vor Pfändungen gesichert. Immerhin können Betroffene von 2.000 Euro (der 18jährige) bis zu 7.000 Euro (der 60jährige) jährlich unpfändbar in eine Police einzahlen. Die Staffelung findet ihre Begründung in der mit steigendem Alter geringeren Restlaufzeit zur Schaffung einer Altersvorsorge. Die Bundesregierung plant weitere Aufstockungen der unpfändbaren Grenzbeträge. Speziell bei Selbständigen, deren Versorgung im Alter und bei Berufsunfähigkeit allein aus der Privatvorsorge gesichert werden muss, sind weitere Maßnahmen zu erwarten. Auslandssitz der Anbieter Immer wieder wird das Thema des Auslandssitzes und einer damit in Verbindung stehenden Unverpfändbarkeit angesprochen. Der Freie Berater hat bereits berichtet, dass die Zugriffsmöglichkeit eines deutschen Vollzugsbeamten vor z.B. luxemburgischen Gesellschaften ohne das Einverständnis des Kunden nicht möglich ist. Somit kann der Kunde sein Kapital vor Ort gegebenenfalls selbst abrufen und "auf den Kopf hauen". Ob dies ein Argument für den Kunden ist, sein Kapital in einer Police, statt in einem nicht geschützten Direktinvestment zu investieren, wird sich zeigen. Die neuen Policen Die jetzt umgebauten, neuen Policen sind wesentlich flexibler als ihre Vorgänger. So muss es in Zukunft z.B. keine regelmäßige Besparung mit festen Beitragsvereinbarungen mehr geben. Immerhin bestimmte der Gesetzgeber die fünfjähri- ge Beitragszahlungspflicht für die Steuerbefreiung. Dies fällt damit weg. Ebenso ist die zwölfjährige Mindestdauer nun nicht mehr zwingend. Hinzu kommt, dass zukünftig eine zehnprozentige Todesfallleistung ausreicht und nicht mehr wie zuvor eine sechzigprozentige. Zuzahlungen sind damit jederzeit genauso möglich wie unregelmäßige Besparungen. Das verspricht dann schon eine größere Attraktivität. Doch auch hier die Gegenseite: Viele Verbraucher waren in der Vergangenheit gerade aufgrund der monatlichen Zahlungspflicht gut beraten. Denn bei Ausbleiben dieser stellt sich die Frage, ob die eigene Konsequenz vorhanden ist, auch unregelmäßig ausreichende Beiträge zu leisten. In vielen Fällen dürfte die neue Freiheit auch dazu führen, keine ausreichende Versorgung zu schaffen. Sparen bedeutet Verzicht und hier muss zukünftig der innere Schweinehund überwunden werden. Neu werden auch die Verfügungsvarianten zum Ablauf bzw. zum Ruhestand sein: Teilentnahmen, abgekürzte Leibrenten, lebenslange Leibrenten, alles individuelle Angebote für die verschiedenen Lebensphasen. Es bleibt abzuwarten, welche Produkte die Anbieter jetzt mit Beginn des Jahres 2005 aus den Schubladen holen. Der Freie Berater wird hierzu weiter berichten. Der Freie Berater Ausgabe I 2005 31 32 Ansprache Produkte_01.qxd 28.12.2004 12:54 Seite 1 PRODUKTE Altersvorsorge 2005 Welche Anlageprodukte sind die besten? Das ist eine Frage, die Anleger allzu gern stellen. Doch gibt es hier überhaupt eine passende Antwort, oder kann man als Berater nur richtungsweisend zur Seite stehen? von Daniel Shahin 32 Der Freie Berater Ausgabe I 2005 G rundsätzlich wird diese Frage in sich bereits falsch gestellt. Denn sie kann immer nur individuell aus Sicht einer einzelnen Person beantwortet werden und lässt sich damit nicht verallgemeinern. Jeder Mensch hat andere Schwerpunkte, jeder Mensch setzt andere Prämissen. Doch eines ist sicher: Alle suchen nach Sicherheit und Rendite. Dazu kommt das immer stärker werdende Bedürfnis nach Verfügbarkeit. Sofern ein Produkt auch noch zu steuerfreien Auszahlungen führt, liegt es in der Anlegergunst weit vorn. Neue Werte zeigt eindrucksvoll, dass die Anleger investiert bleiben und aufgrund angenehmerer Börsenerfahrungen damit mit der Situation besser umgehen können. Zusätzlich starten diverse Interessenvertreter regelrecht eine Kampagne, um den Anlegern Ängste zu machen: Alles sei unsicher, Geld und die Wirtschaft würden bald schon einbrechen, Inflation und dergleichen mehr ständen vor der Tür. Natürlich kann man über alles nachdenken und Warnungen vor dem totalen Zusammenbruch ausrufen. Doch was wird dann bitte schön als Lösung angeboten? Jede Warnung und jede Kritik ohne sinnvolle Lösungsansätze ist überflüssig. Die Verluste an den Börsen haben in Deutschland dazu geführt, dass Anleger nach Sicherheit rufen. Ausgerechnet in dem Moment, als der Deutsche erwachte und sich endlich aus den Fesseln der Bankprodukte losriss, führten ihn die negativen Erfahrungen mit Kursbewegungen direkt zurück in die Bankfilialen des Landes. Die Banken freuen sich. Heute lassen sich wieder spielend einfach Produkte verkaufen, die vor allem das Vermögen der Banken vermehrt. Ein Trauerspiel, wie es schlimmer nicht hätte laufen können, denn hätte es dieses Erwachen in Deutschland bereits 1980 gegeben, hätten die meisten Kunden derartig hohe Gewinne Jahren erzielt, dass sie sich in den Jahren 2000 bis 2003 nicht gänzlich aus den Märkten verabschiedet hätten. Gerade die Situation in anderen Ländern Wie soll der Anleger damit umgehen? Viele fühlen sich überfordert und landen letzten Endes wieder beim größten deutschen Kapitalvernichtungsprodukt: Dem Sparbuch. Sie bilden sich ein, dass dieses sicher sei und hier das Kapital erhalten bliebe. Doch weit gefehlt: Bei einem Zins unterhalb der jährlichen Inflation wird das Kapital ständig weniger wert, quasi vergleichbar mit einem Fonds, der jährlich konstant Verluste macht. Diese Inflation lag in den vergangenen über dreißig Jahren durchschnittlich bei rund 3,5 Prozent jährlich. Wie sich die Umstellung von DM auf Euro auswirken wird, kann heute noch gar nicht erfasst werden. Auf jeden Fall hat der Verbraucher die Verteuerung der meisten Verbrauchs- und Gebrauchswaren am eigenen Geldbeutel erfahren dürfen. 33 Ansprache Produkte_02.qxd 28.12.2004 12:54 Seite 1 PRODUKTE Altersversorgung als Ziel Anleger, die das Ziel verfolgen, mit regelmäßigen oder einmaligen Investitionen langfristig eine angemessene Altersvorsorge zu schaffen, haben eigentlich keine Alternative: Sie müssen sich Anlagen suchen, die mehr als 7 Prozent Rendite ermöglichen. Die Angst vor Verlusten darf nicht soweit führen, dass man sich selbst jede Chance auf Rendite nimmt. Ausreichende Altersversorgungen sind bei Renditen unterhalb von 7 Prozent unmöglich. Der Anleger muss eine Grundsatzentscheidung treffen: Will er hohe Sicherheit, so erntet er magere Renditen und damit eine magere Altersversorgung. Oder will er eine ausreichende Altersvorsorge, so muss er Produkte mit höheren Chancen und Risiken wählen. Genau diese Entscheidung fällt vielen Anlegern schwer. Die Lösung heißt hier eindeutig: Eine breite Streuung erzielen. Eben nicht nur auf Sicherheit setzen, denn das wäre vergleichbar mit einem Schiff, das den Hafen niemals verlässt und sich dann freut, nicht untergegangen zu sein. Schiffe werden aber gebaut für die hohe See. Mancheiner freut sich darüber, dass er noch nie auf die Nase gefallen ist, weil er keine riskanten Entscheidungen traf. Doch hinfallen ist keine Schande, nur liegen bleiben! Sicherheit kostet immer Rendite! Egal bei welchem Produkt und egal bei welchem Anbieter: Das Einbauen einer Sicherheit geht zu Lasten der Rendite, denn die Sicherheit Kostet Geld und niemand hat etwas zu verschenken. Damit sollte ein genauer Blick all den Produkten gelten, die Renditen von sieben Prozent und mehr ermöglichen. Diesen gilt unsere Aufmerksamkeit. Dann sollte man nach Prüfung des Segments, der Idee und des Konzeptes immer wieder beachten: Niemals alles auf ein Pferd setzen. Gut beraten sind Anleger, die breit streuen und dabei auf Verfügbarkeit und Rendite achten. Der Markt bietet diverse Anlagemöglichkeiten, gute und schlechte. Doch auch diese Bewertung ist eine individuelle und damit nicht zu verallgemeinern. Allein auf Größe zu vertrauen kann trügerisch sein, denn über Jahrzehnte kann sich ein Anbieter zum größten Anbieter seines Anlagesegments entwickeln und dann plötzlich in Schieflage geraten - also worauf will man denn da noch setzen? Auf Ratingagenturen etwa, die diesen Unternehmen noch vor Wochen Bestnoten verliehen? Es gibt keine Sicherheit! Anlageprodukte mit integrierten Sicherheiten, wie etwa Kapitalerhalt und auch Höchststandsgarantien, hören sich gut an und lassen sich auch gut an den Mann oder die Frau bringen. Doch sollte man auch hier beachten: Sicherheit kostet Geld. Ein Teil des Kapitals wird für diese Garantien weggelegt, und somit nicht investiert. Das wird an einem einfachen Beispiel deutlich: Ein Anbieter verspricht 100% Kapitalerhalt nach 8 Jahren. Der Anleger investiert 10.000 Euro. Er legt soviel des Kapitals bei einer Bank zum Festzins an, sodass aus diesem Betrag nach 8 Jahren wieder die 100% des Kapitals (10.000 Euro) erreicht werden. Den Rest investiert er. Da könnte der Anleger gleich hergehen und dieses Spiel selbst betreiben, indem er nur ca. die Hälfte chancenreich investiert. Die versprochene Sicherheit frisst in jedem Fall Rendite und ist nicht mehr als ein Marketinggag der Anbieter. Dies geschieht nur, weil der Anleger nach Sicherheit ruft. Also bekommt er, was er will, ohne zu merken, dass dies alles ein Witz ist. Ergebnis: Wer Chancen nutzen will, muss bereit sein, auch in risikoreichere Anlagen als das Sparbuch zu investieren. Dieses betreibt aufgrund der schleichenden Inflation die allergrößte Kapitalvernichtung, ohne dass Anleger dies spüren. Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Entweder von Anfang an genau wissen, dass die Anlage eher Kapital vernichtet als vermehrt, oder die Chance auf mehr ergreifen - im Bewusstsein, dass nichts wirklich sicher ist. Wer vorhat, eine sinnvolle Altersvorsorge zu schaffen, dem bleibt nichts anderes übrig, als Anlagen zu suchen, die sieben Prozent aufwärts zumindest in Aussicht stellen. Unterhalb dieser Rendite wird kein Anleger große Sprünge machen und niemals eine ordentliche Altersvorsorge schaffen können. Der Freie Berater Ausgabe I 2005 33 34 RWB_01.qxd 21.12.2004 19:53 Seite 1 PRODUKTE Private Equity Private Equity Eine interessante Beimischung für jedes Portfolio wie Versicherungen und Pensionskassen, vorbehalten. Privatanlegern blieb bisher der Zugang zur Anlageklasse Private Equity, mangels speziell auf die Bedürfnisse dieser Investorengruppe abgestimmter Produkte, weitestgehend verschlossen. Jetzt können auch Kleinanleger über Dachfonds Zugang zu dieser Anlageklasse erhalten. Vorteile der Dachfondsangebote von Bernd Taizinger Private Equity wurde lange Zeit von Versicherungen und Pensionskassen als Investoren dominiert. Über Private Equity Dachfonds erhält auch der Privatanleger Zugang zur Anlageklasse mit dem höchsten Renditepotenzial. P rivate Equity steht für Eigenkapitalinvestitionen in nicht börsennotierte Unternehmen. Private Equity ist die Anlageklasse mit dem höchsten Renditepotenzial. Aufgrund der hohen Mindestanlagesummen, die in der Regel bei 5 Mio. Euro bzw. US-Dollar liegen, war diese Anlageklasse jedoch jahrelang institutionellen Investoren, Ende der Neunziger Jahre wurden in Deutschland die ersten Private Equity Dachfonds für Privatanleger aufgelegt. Durch die Bündelung der Investitionen zahlreicher Privatanleger können die hohen Mindestanlagesummen überwunden werden. Weitere Vorteile stellen die qualifizierte Fondsauswahl, das Liquiditätsmanagement und insbesondere die Risikostreuung dar, die über die Investition in einen Dachfonds erreicht werden kann. Im Vergleich zu den USA und Großbritannien steht der Private Equity Markt in Deutschland sowohl auf der Anlage- als auch auf der Investitionsseite noch am Beginn seiner Entwicklung. Während in anderen Ländern insbesondere Pensionskassen schon seit Jahren in diese Anlageklasse investieren, ist Private Equity hierzulande als Form der Geldanlage nach wie vor größtenteils unbekannt. Private Equity ist kein "Wagniskapital" Aufgrund dieser Unkenntnis wird Private Equity immer noch mit hohem Risiko verbunden. Einerseits wird Private Equity fälschlicherweise gleichgesetzt mit Venture Capital oder "Wagniskapital". Die Finanzierung junger Start-up Unternehmen stellt jedoch neben der Finanzierung etablierter Unternehmen über Buyout- oder Mezzaninefinanzierungen lediglich einen Teilbereich des Private Equity dar. Die Portfolioallokation der Fonds sollte demnach eine Gewichtung von max. 2530% dieses Segments vorsehen. Andererseits werden bei der Beurteilung des Risikos oft pauschale Aussagen gemacht, ohne zwischen den Risikoprofilen der einzelnen Investitionsformen Direktbeteiligung, Fonds und Dachfonds zu unter- 34 Der Freie Berater Ausgabe I 2005 35 RWB_02.qxd 20.12.2004 22:58 Seite 1 PRODUKTE schieden. Sich an einem einzelnen Unternehmen zu beteiligen ist risikoreich. Da Private Equity Fonds hochspezialisiert arbeiten und sich auf bestimmte Bereiche oder Branchen konzentrieren, ist auch die Beteiligung an einzelnen Private Equity Fonds dem Privatanleger nicht zu empfehlen. Das Ausfallrisiko eines Dachfonds mit Investitionen in ca. 20 Zielfonds hingegen liegt aufgrund der breiten Streuung faktisch bei Null. Zwar fallen für die durch den Dachfonds erbrachten Leistungen (Fondsauswahl, Liquiditätsmanagement, Beteiligungscontrolling, Verwaltung) für den Anleger zusätzliche Kosten an, die erwartete Rendite liegt jedoch selbst nach Abzug dieser Kosten noch deutlich im zweistelligen Bereich. Private Equity Dachfonds erzielen mit einer Wahrscheinlichkeit von 70% eine Kapitalsteigerung um das 1,5- bis 2-fache. Gerade institutionelle Investoren nutzen zunehmend die Vorteile, die Dachfonds bieten. Die RWB AG - Marktführer für Private Equity Die RWB AG konzentriert sich als Spezialistin ausschließlich auf die Anlageklasse Private Equity. Das zentrale Qualitätskriterium eines Dachfondsmanagements ist neben der Fondsauswahl die richtige Diversifizierung. Durch zielgerichtete Streuung werden mögliche negative Entwicklungen innerhalb einzelner Sektoren minimiert. Der Freie Berater Ausgabe I 2005 35 36 RWB_03.qxd 27.12.2004 19:04 Seite 1 PRODUKTE Private Equity Sicherheit und Rendite Die Investitionen der RWB Private Capital Fonds werden nach dem sicherheitsorientierten Balanced Portfolio Konzept über verschiedene Finanzierungsanlässe (40-45% Buyout, 30% Mezzanine, 25-30% Venture), Regionen (Europa, USA, Asien) und Lancierungsjahre gestreut. Innerhalb des jeweiligen Segments werden im Rahmen eines strukturierten Selektionsprozesses die künftigen Top-Performer identifiziert. Die Renditen eines Balanced Private Equity Portfolios können nicht mit den Traumrenditen erfolgreicher Venture Capital Fonds zwischen 50 und 70% pro Jahr konkurrieren. Dafür ist die Ausfallwahrscheinlichkeit faktisch Null. Die durchschnittliche Renditeerwartung für einen Betrachtungszeitraum von zehn Jahren und länger liegt bei ca. 14-17% pro Jahr. 36 Der Freie Berater Ausgabe I 2005 RWB AG Die RWB AG ist Spezialistin für Private Equity. Die Private Capital Fonds investieren in internationale Spitzenfonds des Private Equity. Das Dachfondskonzept der RWB AG bietet höchstmögliche Anlagesicherheit durch zielgerichtete Streuung. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Freien Berater. DER FREIE BERATER Checkliste DER FREIE BERATER schon abonniert? DER FREIE BERATER CD-ROM bestellt? DER FREIE BERATER Umfrage ausgefüllt? DER FREIE BERATER Umfragen empfohlen? Termin mit einem freien Berater vereinbart? Zeitlose Kapitalanlagestrategie befolgt? DER FREIE BERATER an Freunde verschenkt? Ansonsten finden Sie alles auf www.derfreieberater.de! SHB_01.qxd 28.12.2004 11:12 Seite 1 PRODUKTE Alter Hut oder eine hoch interessante Beteiligungsform ? Gewerbeimmobilien als dritte Säule der "Privaten Altersversorgung" Gerade in Zeiten der Unsicherheit stellt die Investition in Immobilien eine sichere und gleichzeitig renditestarke Alternative dar. Die SHB Innovative Fondskonzepte AG hat sich auf die Konzeption und den Vertrieb von geschlossenen (Gewerbe-) Immobilienfonds spezialisiert. Sie spricht mit ihrem derzeit aktuellen Angebot, dem Carre' Göttingen, eine breite Anlegerschicht an, die vom Immobilieneinsteiger bis hin zum Großverdiener reicht. von Ralph P. Kasper 38 Der Freie Berater Ausgabe I 2005 G Chance für Kleinanleger Für den Privatkunden ist es kaum möglich, interessante und renditestarke Gewerbeobjekte allein zu erwerben. Über die Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds, wie z. B. dem Carré Göttingen der SHB AG, ist es möglich, auch mit relativ kleinen Beträgen an einem renditestarken Gewerbeobjekt in Form einer Unternehmensbeteiligung mit von der Partie zu sein und in den Genuss von Vorteilen zu kommen, welche sonst nur Großanlegern vorbehalten sind. Als einer der führenden bankenunabhängigen Fondsinitiatoren in dem Segment "geschlossene Immobilienfonds Deutschland", haben Anleger bereits die Möglichkeit, sich Immobilienvermögen ohne persönliche Kreditverbindlichkeit aufzubauen und dies bereits ab einer monatlichen Sparrate von lediglich 28 Euro, sagt Vertriebsvorstand Achim Wilhelm-Wittschier. Zeitpunkt sehr günstig Die Angebote Im Markt der klassischen Altersversorgung ist aktuell der ideale Zeitpunkt für den Kunden, eine Alternative zu den sonst üblichen Formen der Altersvorsorge zu finden. Es gibt viele Anleger, die nicht das Thema "Steuersparen" motiviert, sondern die Erkenntnis, dass jeder, der heute jünger als 55 ist, ein großes Altersvorsorgeproblem hat. Es sind die gleichen Kunden, die millionenfach Lebensversicherungen besparen und die damit zum Entstehen der riesigen Finanzkonglomerate beigetragen haben. Für genau diese Anleger hat die SHB AG die passenden Produkte kreiert. Hier einige Eckdaten zu einer der fünf Anlageformen bei der SHB, der IMMORENTE PLUS: 6 % thesaurierte Ausschüttung bereits ab dem ersten Euro Einzahlung, dadurch verkürzte Ansparzeit von ca. 13 Jahren, im 14ten Jahr 6% Ausschüttung, danach vom 15ten bis zum 30ten Jahr 7%-9% steigend. Das bedeutet z.B., 20.000 Euro zeichnen und dafür nur ca. 13.500 Euro einzahlen. Eine Verkürzung der Einzahlungszeit durch Sonderzahlungen ist jederzeit möglich, z.B. bei Abfindungszahlungen oder Erbschaften. Ein weiteres Highlight ist, dass z.B. ab dem 60ten Monat nach Genehmigung durch die Fondsgeschäftsführung die Beteiligung ohne Ka- SHB_02.qxd 28.12.2004 11:13 Seite 1 PRODUKTE pitalverlust einzahlungsfrei gestellt werden kann, z.B. bei Arbeitslosigkeit. Weiterhin sind keine Kontoführungsgebühren zu zahlen. Die Produkte zeichnen sich durch hohe Transparenz bei Investitionen und Kosten (anders als bei den meisten Altersversorgungsprodukten!) aus. Selbstverständlich kann sich der Anleger auch mit Einmalzahlungen (bereits ab 2.000 Euro) an dieser Qualitätsimmobilie in einer 1A Lage, wie dem Carré Göttingen, beteiligen. Eine besondere Variante ist hierbei die Kapitalart "Clevere KOMBI". Hierbei zeichnet der Anleger 100 %, zahlt jedoch nur 50 % zuzüglich 2,5% anteiliger Abwicklungsgebühr ein. Dieser Anleger erhält nach der Prognoserechnung bei einer Beteiligungssumme von unter 50.000 Euro ab dem Folgemonat der Einzahlung eine anfängliche Ausschüttung von 7,0% p.a. bzw. 6,9% p.a., fällig jeweils zum 15.06. und 15.12. eines Jahres. Die halbjährlichen Ausschüttungen werden dem Kapitalkonto bei Fälligkeit gutgeschrieben. Bezüglich der zweiten Kapitalhälfte gelten die gleichen Regelungen wie für Ratenzahler. Der Anleger beteiligt sich hier als Direktkommanditist oder als Treugeber an einer Kommanditgesellschaft, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen erzielt. Die Mindestbeteiligungssumme soll 7.000 Euro betragen und bei höheren Beträgen durch 1.000 Euro teilbar sein. Es gibt hier grundsätzlich keine Nachschusspflicht. Fazit Abrundend ist zu sagen, dass es mit diesen Angeboten der SHB gelungen ist, die Interessen von Großanlegern und Immobilieneinsteigern aufeinander sehr gut abzustimmen. Präferenz des Großinvestors ist es, neben steuerlichen Gesichtspunkten auch eine hoch rentierliche Investition vorzunehmen, die eine optimale Chancenauswertung mit vergleichsweise geringem Risiko kombiniert. Der Immobilieneinsteiger möchte, ebenso wie ein Großanleger, über die Vorteile einer Großinvestition, die er alleine nicht tätigen kann, sicheren Vermögensaufbau betreiben. Das Kapital der Großanleger dient dazu, die erste Immobilieninvestition kostengünstig durchzuführen, die Sparraten der Immobilieneinsteiger tragen zum Aufbau enormer Liquidität bei. Diese fließt in weitere Immobilien und Wertpapiere ("Cost-Average-Effect" durch ständigen Zukauf) und zwar zu Konditionen, die nur bei hohen Anlagesummen erreicht werden. Die Kombination von Großanlegern und Immobilieneinsteigern macht die Investition in diese Fondsgesellschaft für beide Seiten besonders attraktiv. Nähere Informationen sowie Beispielrechnungen erhalten Sie bei Ihrem Freien Berater. Beteiligung ab 50.000 Euro Auch eine stille Beteiligung mit Wandlungsrecht (Mindestbeteiligung 50.000 Euro) ist möglich, bei der der Anleger ausschließlich Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt. Diese Anleger erhalten nach Prognoserechnung vorrangig vor den Ausschüttungen der Kommanditisten einen Mindestgewinnanteil von 8,0 % p.a., jeweils zum 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres. Zum 31.12.2010 kann der Anleger die Rückzahlung oder eine Wandlung in Kommanditkapital verlangen. Eine Abwicklungsgebühr wird hier nicht erhoben. Der Freie Berater Ausgabe I 2005 39 40 Tonnagesteuerfonds_01.qxd 28.12.2004 12:53 Seite 1 PRODUKTE Der Tonnagesteuerfonds Die Schiffsbeteiligung als Renditeturbo von Wolfgang Glückselig Der Schiffsmarkt war in den vergangenen Jahren für "Besserverdienende" und "Vermögende" interessant. Seit einigen Monaten ist er auch für alle anderen Anleger lukrativ geworden. Der Freie Berater erklärt, warum Schiffsfonds derzeit so interessant geworden sind und worauf man bei der Auswahl achten sollte. D ie "Schiffsbeteiligung" ist ein klassisches Anlageinstrument und wurde in der Vergangenheit ausschließlich als Abschreibungsfonds teilweise mit langfristiger Renditeerwartung genutzt. Der Anleger zeichnet eine unternehmerische Beteiligung, ist an Chancen und Risiken beteiligt und darf deswegen auch Abschreibungen vornehmen. Nahezu alle Charterverträge, Schiffsbetriebskosten, Personalkosten für Matrosen, Bunkerkosten (Treibstoff) u. a. werden in amerikanischen Dollar (USD) bezahlt. Die Teilfinanzierung zur Anschaffung des Schiffes wird in USD und teilweise zusätzlich im Japanischen Yen aufgenommen. Die Entwicklung dieser Währungen ist aber nur einer von vielen Faktoren, die den Ertrag eines Schiffsfonds beeinflussen (siehe Kasten). Bei diesen Faktoren liegen Chancen und Folgende Faktoren muss ein Schiffsfonds-Inititator beachten: 1. Schiffssegment (z. B. Containerschiff) 2. Flottenwachstum in dem Segment inkl. Abwrackpotential 3. Technische Ausstattungsmerkmale Schiff (Geschwindigkeit, Verbrauch etc.) 4. Markteinschätzung 5. Laufzeit der Erstbeschäftigung: Vom Spotmarkt bis zur 15 Jahre vereinbarten Festcharter ist alles möglich. 6. Zinseinschätzung mit mittelfristigem Darlehensmanagement 7. Währungseinschätzung: Einschätzung der Währungsverhältnisse (Euro zu USD, USD zu japanischer YEN) mit ständiger Überprüfung der Finanzierungsstruktur und aktivem Währungsmanagement. 8. Gestaltung des Fonds (normales, nachrangiges oder bevorzugtes Kommanitkapital 40 Der Freie Berater Ausgabe I 2005 Risiken dicht beieinander. So kann man im Markt Beteiligungen entdecken, die noch im Jahr 2003 Schiffe mit Auslieferungstermin 2005 oder 2006 gekauft und einen sehr günstigen Baupreis vereinbart haben. Diejenigen, die bei Bestellung aber gleich den USD gesichert haben (bei einem Kursverhältnis von 1,05 bis 1,10), haben zwischenzeitlich ihren Preisvorteil zum Großteil gegenüber dem Wettbewerb verloren, denn der USD notierte im Dezember 2004 um 22 % schwächer als eingeplant. Langfristig orientierte Käufer dürften dennoch auch bei einem solchen Schiff zu ihrem Ertrag kommen. Kurzfristig sind geringere Ausschüttungen zu befürchten. Grosse Nachfrage nach Schiffen Bei aktuellen Einkäufen liegen die Schiffspreise zum Teil deutlich höher, weil die Nachfrage stark gestiegen ist. Wer hier geschickt taktiert, kann zusätzliche Gewinne einfahren. So lag im Orderjahr 2003 der Dollarkurs höher, so dass zusätzliche (Kurs-) Gewinne entstehen. Weiterhin gibt es Emissionshäuser, die die derzeit hohen Charterraten dazu nutzen, ein Schiff schnell zu entschulden, um dann nach Ablauf einer Festcharter mit dem langfristigen Durchschnitt noch eine gute Ausschüttung darstellen zu können. Auch das beeinflusst den Ertrag positiv. 41 Tonnagesteuerfonds_02.qxd 28.12.2004 12:54 Seite 1 PRODUKTE Sicherheit und Rendite im Fokus Während früher Anfangsverluste und damit verbundene Steuervorteile durch unternehmerische Abschreibungen im Vordergrund bei Schiffsfonds standen, richtet sich der Fokus immer mehr auf Rendite und Anlagesicherheit. So eignen sich für den sicherheitsorientierten Anleger (auch mit kleinem bis mittlerem Vermögen) Fonds mit Vorzugskapital. Hier sind Anleger in den meisten Fällen mit ca. 7 % Ausschüttung und 100 % Kapitalrückzahlung bevorrechtigt vor dem "normalen" Kommanditkapital. "Tonnagesteuerfonds" Seit etwa einem Jahr ist der "Tonnagesteuerfonds" zahlreichen Anlegern bekannt geworden. Viele Banken - darunter sämtliche Großbanken haben Kunden für gewaltige Fonds mit Kommanditkapital bis zum Teil sogar 220 Mio. Euro eingeworben. Im "Grauen Kapitalmarkt" werden derzeit immer mehr dieser Anlagemöglichkeiten angeboten. Aber warum ist diese Art der Anlage so interessant? Warum verkaufen auch die Banken plötzlich solche Schiffsfonds, wo sie bislang in diesem Bereich immer sehr zurückhaltend waren? Die Antwort befindet sich in folgenden Faktoren: 1. Nachfrage nach Schiffen höher als Angebot Die Perspektive der internationalen Handelsschifffahrt war nie besser als aktuell. Dadurch, dass die Wachstumsmärkte in Fernost nur über den Wasserweg zu erreichen sind und für ihr Wachstum auch Rohstoffe und Energie benötigen, erleben alle Schiffsklassen derzeit einen Boom. In den Planungen der Reeder und Werften sind bislang nur die Weltkonjunktur und die Ersatzbeschaffung für ausgediente Schiffe eingeflossen. Ein Marktwachstum, ausgelöst durch den Hunger nach Waren und Rohstoffen u. a. in China, hatten nur wenige einkalkuliert. Dies sorgt dafür, dass sich nicht genug Schiffe im Markt befinden und die Charterraten sehr stabil bleiben sollten. Die mittelfristigen Aussichten sind ebenfalls positiv: Die Olympischen Spiele 2008 und die Weltausstellung 2010 in China stabilisieren den Trend. 2. Hohe Wertsteigerungen und Wertbeständigkeit Aufgrund des Rohstoffhungers aus Fernost und der anziehenden Weltkonjunktur sind die Stahlpreise derart gestiegen, dass Schiffe, die in den Jahren 2002 und 2003 geordert und gekauft wurden, aktuell mehr Wert verkörpern, als sie gekostet haben. Derzeit ist keine Werft mehr bereit, für einen Bauplatz in 2008 (bis 2007 sind sie ausgebucht) einen festen Preis zu vereinbaren. Es wird immer eine variable Stahlpreiskomponente verlangt. Dieser Umstand sorgt dafür, dass die nächsten Jahre nicht davon auszugehen ist, dass günstigere Schiffe auf den Markt kommen und die Kalkulation der aktuellen Projekte unterboten werden könnte. 3. Privilegierte Erträge mit Steuerfreiheit Die Privilegierung der Erträge einer Schiffsgesellschaft und die Ausschüttungen an die Zeichner eines Tonnagesteuer-Fonds ist erheblich. Als Faustformel gilt, dass ca. 99,5 % der Ausschüttung (meist anfänglich 7-9 %) auch ohne Freistellungsauftrag steuerfrei beim Anleger ankommen. Beim Verkauf des Schiffes ergeben sich ebenfalls keine Nachteile, da der Anleger zu Beginn auf eine steuergünstige Abschreibung verzichtet hat. Fazit: Durch die steuerlichen Rahmendaten, die weltwirtschaftliche Situation und nicht zuletzt auch durch die nachgewiesenen Erfolge deutscher Reeder wandelt sich diese Anlageform zu einem Investment, das nun mehr nicht nur "Vermögenden" sinnvoll und lukrativ erscheint, sondern kann als ein stabilisierender Baustein in ein mittleres Anlageportfolio eingekauft werden. Anfängliche Anlagesummen sind zwischen 5.000 und 20.000 Euro möglich. Aber auch hier gilt der Grundsatz der Streuung, lassen Sie sich gut beraten, hinterfragen Sie das Konzept und die Rahmendaten und treffen Sie dann Ihre Entscheidung. Der Freie Berater Ausgabe I 2005 41 42 Top_oder_Flop_01.qxd 28.12.2004 12:57 Seite 1 PRODUKTE Neuer Markt - neue Chance Die Investitionen in Pflegeheime Die Bevölkerung überaltert, der Bedarf an Pflegeheimen wächst. Milliardeninvestitionen sind notwendig: Wie kann man vom "Bauboom" profitieren und worauf sollte man achten? von Mathias Radseck D ie Immobilienbranche hat nach vielen fetten Jahren (Sanierungen und Neubau "Ost" Maßnahmen in Verbindung mit lukrativen Steuerabschreibungen) in den Jahren 2002 bis 2004 stark geschwächelt. Viele Investoren mussten bitterlich erleben, was es bedeutet, mit Mietausfällen oder ausfallenden Steuervorteilen zurecht zu kommen. So waren Prominente wie auch Kleinanleger von Konkursen betroffen. Die angeschlagene Baubranche hält nun Ausschau nach neuen Möglichkeiten und Chancen, um wieder größere Umsätze erwirtschaften zu können: Vor allem der jährlich wachsende Bedarf an Altenpflegeheimen gerät ins Blickfeld der Branche. Es gibt viele Entwicklungen, die für eine sorgsam ausgewählte Investition in Pflegeheime sprechen: Lebenserwartung steigt ständig Die ständig steigende Lebenserwartung erfreut zwar den Einzelnen, den Sozialstaat aber stellt die damit verbundene Überalterung der Bevölkerung vor große Herausforderungen. "Die Lebenserwartung von Europäern und Amerikanern wächst jährlich um drei Monate" (Frank Schirrmacher, "Das Methusalem-Komplott"). 42 Der Freie Berater Ausgabe I 2005 Seit 1970 hat sich die Anzahl der Rentner verdoppelt. Sofern sich die Geburtenrate und die Zuwanderung nicht ändert, "wird im Jahre 2050 die Hälfte der Deutschen über 51 Jahre alt sein" (Schirrmacher) und noch mindestens 30 Jahre Lebenserwartung vor sich haben. Das ist keine Fiktion, sondern eine Hochrechnung auf Basis der heute unter uns lebenden Generation. Das alles sind dramatische Aussichten, wenn es um die Finanzierung einer staatlichen Rente, um die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung und um diverse andere Gesichtspunkte geht. Für den Einzelnen gilt: Solange man gesund alt werden kann, ist das sicherlich nicht das Schlimmste. Immerhin hängt ein Jeder an seinem Leben. Doch ist die Gefahr, im Alter nicht mehr allein klar zu kommen, eine der größten Ängste von älter werdenden Menschen. Die moderne Medizin trägt ebenfalls zu einer immer höheren Lebenserwartung bei. Doch Älter werden heißt nicht, gesund älter zu werden. Ganz im Gegenteil: In vielen Fällen wird die Lebenszeit zwar verlängert, doch ohne fremde Hilfe nicht mehr zu bewältigen sein. Das alleine dürfte als Schattenseite betrachtet werden. Damit wächst der Bedarf an der Betreuung von alten Menschen fast täglich. Die Anforderungen an Gesundheits- und Sozialeinrichtungen 43 Top_oder_Flop_02.qxd 28.12.2004 12:58 Seite 1 PRODUKTE wachsen ebenso mit. Auf der einen Seite ein neuer Wachstumsmarkt, denn diese Entwicklung erfordert einen immensen Anstieg von Arbeitsplätzen im Pflegebereich, auf der anderen Seite allerdings die Problematik der Finanzierung. Festzuhalten gilt: Der Beruf des Pflegepersonals wird allein dadurch aufgewertet (und hoffentlich dann auch endlich gerecht entlohnt), dass sich der größte Bevölkerungsanteil im Rentenalter befinden wird. In den vergangenen 50 Jahren galt die Betreuung von alten Menschen doch eher als notwendiges Übel; dies wird sicherlich zukünftig anders bewertet werden. Im täglichen Leben wird sich die Wahrnehmung für das Phänomen der Langlebigkeit verstärken. Der ständige Umgang mit Menschen älterer Generationen wird zwangsläufig zu einem besseren Verständnis für die eigene Zukunft im Alter führen. Das schafft wiederum eine Nachfrage an Pflegeplätzen, da wenige davon ausgehen, mit 80 zu joggen. gen. So ist die Angst in den letzten Jahren immer größer geworden, im schlimmsten Falle für sich selbst, für einen Elternteil oder einen Verwandten ohne einen Pflegeplatz dazustehen. Auch deshalb steigt die Nachfrage nach Pflegeplätzen. Die Bevölkerung gilt als sensibilisiert. Situation im Fall der Fälle Beschaffenheit derzeitiger Pflegeheime Es ist eher negativ, wie sich ein Pflegefall in der Realität darstellt. Viele pflegebedürftige Personen müssen von Ihrer Familie versorgt werden, da Vater Staat keine Pflegeplätze zur Verfügung stellen kann. So ist die häusliche Pflege oftmals Pflicht. Wenn Familienangehörige nicht zur Verfügung stehen, müssen die ambulanten Pflegedienste ran. Dann spielt die individuelle Situation eine erhebliche Rolle. Kleinere Pflegeleistungen können auf diese Weise sicherlich erbracht werden, aber keine größeren. Auch können die vielen Demenzkranken (bereits über 1 Mio. und steigend) unmöglich zuhause gepflegt werden. Die ambulanten Pflegedienste können keinesfalls eine umfängliche Fürsorge gewährleisten. Aus diesem Grund ist ein Pflegeplatz notwendig. Es ist eine Schande, wenn man sich betrachtet, wie Pflegeheime der letzten dreißig Jahre konzipiert wurden. Nichts bestätigt deutlicher, dass es in der Vergangenheit mehr als notwendiges Übel statt als eine ethisch - moralische Verpflichtung angesehen wurde, in diesen Bereich zu investieren. Die meisten Pflegeheime sind weit über dreißig Jahre alt, haben viel zu kleine Drei- bis Vierbettzimmer, gemeinsame Nasszellen auf dem Flur und sind nicht für Demenzkranke ausgerichtet. Erwartungen Berechnungen von führenden Betreibergesellschaften sagen, dass jährlich rund 18 Mrd. Euro in Pflegeheime investiert werden müssten. Tatsächlich werden derzeit lediglich rund 5 Mrd. Euro investiert. Der Druck wird immer größer. Bis zum Jahr 2010 rechnet man mit einem Bedarf von rund 20.000 neuen Betten. Bei einer durchschnittlichen Größe von 100 Betten je Pflegeheim entspräche dies einem Bedarf an rund 200 neuen Pflegeheimen. Wartezeiten auf Pflegeheimplatz Betroffene wissen, dass übliche Wartezeiten auf einen Pflegeplatz meist bis zu zwei Jahren betraDer Freie Berater Ausgabe I 2005 43 44 Top_oder_Flop_03.qxd 28.12.2004 12:58 Seite 1 PRODUKTE Neuer Markt - neue Chance Ergebnis: Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland wird stark steigen. Dies - in Verbindung mit dem hohen Ersatzbedarf bestehender Einrichtungen - legt die Schlussfolgerung nahe, dass es einen überdimensionalen Bedarf an neuen Pflegeheimen geben wird. Der Bedarf ruft neue Investoren auf das Parkett Wie überall wird es auch in diesem Bereich nicht lange dauern, bis sich diverse Bauträger am Bau und der Investition an Pflegeheimen versuchen, auch wenn es einige Zeit dauern wird, bis sich diese einen Überblick und das notwendige Knowhow verschafft haben, um in diesem (für sie neu- Das Angebot an Anleger Die Anbieter investieren in den Bau von Pflegeheimimmobilien und verkaufen die einzelnen Pflegeappartements dann vorwiegend an Privatanleger. Einige wenige werden an Eigennutzer veräußert, doch das ist nur ein unerheblicher Anteil. Der Erwerber eines Pflegeappartements erhält dann von dem jeweiligen Betreiber, der als Generalmieter die Pflegekosten beim Bewohner des Appartements einzieht, eine Miete für das Objekt. So gesehen also eine völlig übliche Immobilieninvestition. Bei dem Erwerb eines Appartements sollten Anleger jedoch auf einige weitere Punkte achten. Diese sollen hier aufgezeigt werden. Vermietung In jedem Fall sollte von einem namhaften Betreiber eine langfristige (mindestens zehnjährige, besser zwanzigjährige) Mietgarantie gegeben werden. Sofern die Mietgarantie von einem unbekannten oder vorgeschobenen Vertragspartner gegeben wird, ist diese gleichzusetzen mit keiner Mietgarantie. Ohne Mietgarantie sollte man kein Appartement erwerben. Daneben muss ein Pachtvertrag mit einer Wertsicherungsklausel versehen sein. Rendite Die Renditebetrachtung ist eine wichtige, wenn auch nicht die wichtigste. Der Generalmieter (Betreiber) sollte schon eine 5 - 6%ige Mietgarantie leisten, zumal sind die Einnahmen auf Seiten der Betreiber erheblich. Damit sollten auch die Renditen für die Investoren adäquat sein. Geringere Mietgarantien zeigen, dass der Betreiber selbst keine Glaubenskraft hat, die Appartements lukrativ zu vermieten. Lage Die Lage des Appartements sollte in einem Ortskern gelegen sein, damit alle wichtigen Dinge auf kurzen Wegen zu erledigen sind und eine Vermietung damit jederzeit möglich ist. 44 Der Freie Berater Ausgabe I 2005 en) Segment eintauchen zu können. Allerdings stehen die Bauträger vor einem Problem: Wer bezahlt die Investitionen? In aller Regel begeben sich Bauträger auf die Suche nach Privatanlegern, die erst den Bauträgern zu Gewinnen verhelfen. Doch die Frage bleibt, ob das Geschäft denn wirklich auch für die Anleger ein lukratives ist. Immerhin sind es meist die Anleger, die letzten Endes, wenn Bauträger und Verkäufer sich schon lange satt verdient haben, auf der Strecke bleiben. Informationen schaffen Nährboden Durch die Publikationen über die Bevölkerungsentwicklung, von denen allerdings von staatlicher Seite gern abgelenkt wird, erfahren immer mehr Menschen, wie die Lage ist. Derartige Informationen machen die Menschen ansprechbar für Investitionen in ein neues Anlagesegment. Anleger suchen lukrative und sichere Investitionen Letzten Endes sind Anleger nach den Börsenentwicklungen der jüngsten Vergangenheit immer auf der Suche nach lukrativen aber auch besonders sicheren Geldanlagen. Da scheint die Investition in ein Pflegeheim die richtige Produktwahl zu sein. Betreiber von Pflegeheimplätzen verlangen enorme Summen von Bewohnern, deren Angehörigen bzw. vom Sozialamt. Die Kosten für Pflegeheime sind extrem hoch. Und dennoch kommen die Betroffenen an diesen nicht vorbei. Auch deshalb empfiehlt es sich, für den schlimmsten Fall Vorsorge zu betreiben, da ansonsten sogar die Kinder für ihre Eltern einstehen müssen. 45 Top_oder_Flop_04.qxd 28.12.2004 12:59 Seite 1 PRODUKTE Investitionen in Seniorenimmobilien bieten attraktive Renditen Die Fakten im Bereich der Seniorenpflege sprechen eindeutig für eine Investition: Rund 480.000 Pflegebetten gibt es derzeit, der Bedarf in den kommenden zwanzig Jahren wird auf 900.000 geschätzt. Im Jahr 2010 wird jeder vierte Deutsche über 60 Jahre alt sein. Gleichzeitig werden, so die Prognosen, mehr als 1,6 Mio. Menschen pflegebedürftig sein. Der demographische Altenpflegequotient (die Zahl der über 80-Jährigen bezogen auf 100 Menschen im Alter von 40-60 Jahren) wächst von 12,6 auf 55,0, das heißt, er vervierfacht sich (Schirrmacher). Der Altenpflegequotient der über 90-Jährigen (im Vergleich zu den 50- bis unter 70-Jährigen) versechsfacht sich. Eine steigende Nachfrage sorgt für zwei positive Begleiterscheinungen: Erstens sind die Kosten - hier Mieten - für ein Pflegeappartement hoch. Das ist negativ für den Betroffenen, aber gut für den Investor. Zweitens besteht gute Aussicht auf langfristige Vermietung und ggf. einen Abverkauf im Alter. Zusätzlich bieten Betreiber langfristige Mietgarantien sowie ein Vorbelegungsrecht für Appartementbesitzer, das bundesweit für alle Bestandsobjekte des Betreibers greift. Damit ist die Lage des zu erwerbenden Appartements nicht relevant, sondern vielmehr die Größe des Betreibers. Ein lukratives Angebot lebt aus dem Zusammenspiel entscheidender Faktoren: Einer Standortanalyse, einer Bedarfsanalyse, qualitativ hochwertiger und solventer Betreiber, langfristiger Pachtvertrag (möglichst 20 Jahre und mehr), Pachtvertrag mit Wertsicherungsklausel, hoher Bauqualität, zukunftsorientierter Planung mit bedarfsgerechtem Verhältnis von Individualflächen und Gemeinschafts- und Funktionsflächen. So entsteht ein Gesamtkonzept, dass für Investoren lukrativ und sicher ist. Hohe Renditen mit höchstmöglicher Sicherheit. Ein großer Unterschied ist im Bereich der Investition zu sehen: Der Kauf eines separaten Appartements kann aus unserer Sicht empfohlen werden. Hier erwirbt der Anleger ein eigenes Appartement. Die Angebote in der Form einer Beteiligung sind allerdings mit Vorsicht zu genießen. Immerhin kann hier seitens der Geschäftsführung allerhand Unsinn getrieben werden, für den die Investoren einmal mehr haften. Und im Übrigen gibt es keine Angebote, deren Anbieter in diesem Bereich eine erfolgreiche Vergangenheit aufzuweisen hätten. Deshalb ist hier Vorsicht geboten. Dazu kommt der Renditeunterschied: Während bei dem Erwerb eines Appartements Nettorenditen von 5 - 6 Prozent p.a. vor Steuer realistisch sind, sind die Renditen bei einer Beteiligung, die letztendlich beim Anleger ankommen, immer geringer. Tipp: Der Erwerb eines eigenen Appartements sollte immer vorgehen. Berechnungsbeispiel - Einzelpflegeappartment, 55.000 zu verst. Einkommen je für ledige und verheiratete Käufer Kostensituation 1. Kaufpreis Einzelpflege 2. Inventar 3. Nebenkosten(aus 1+2) 4. Kaufpreis incl. Nebenkosten (1+2+3) 5. Eigenkapital 6. Darlehen (4-5) Zinsen Darlehen Tilgung Darlehen Verwalterkosten Rücklagen Ausgaben p.a. incl. Tilgung Ausgaben p.a. ohne Tilgung Pacht p.a. Überschuß vor Tilgung Eigenkapitalrendite vor Steuer 98.000,00 Euro 8.950,00 Euro 5,00 % 5.347,50 Euro 112.297,50 Euro 20.000,00 Euro 92.297,50 Euro 5,00 % 4.614,88 Euro 1,50% 1.384,50 Euro 246,00 Euro 60,00 Euro 6.305,38 Euro 4.920,88 Euro 6.090,00 Euro 1.169,12 Euro 5,85 % Gebäude-AfA Inventar - AfA Summe AfA 4,00 % 10,00 % ledige - Durchschnittssteuersatz Steuervorteil Überschuß nach Steuer Eigenkapitalrendite nach Steuer 30,60 % verheir. - Durchschnittssteuersatz Steuervorteil Überschuß nach Steuer Eigenkapitalrendite nach Steuer 20,30 % 3.920,00 Euro 895,00 Euro 4.815,00 Euro 1.473,39 Euro 2.642,51 Euro 13,21 % 977,45 Euro 2.146,57 Euro 10,73 % Musterberechnung eines Anbieters Der Freie Berater Ausgabe I 2005 45 46 HARTZ_IV_01.qxd 28.12.2004 12:56 Seite 1 MARKT Hartz IV Sichern Sie Ihre Ersparnisse! Skrupellos, offensichtlich getrieben von notorischer Geldnot, vergreift sich der Staat unter dem Deckmantel einiger sinnvoller Aspekte von Hartz IV an den Altersvorsorge-Ersparnissen betroffener Langzeitarbeitsloser. Vielen erscheint es so, als mache Altersvorsorge keinen Sinn mehr, aber diese Schlußfolgerung ist falsch. Richtig ist: Bei der Vorsorge die Richtlinien beachten und auf die richtigen Produkte setzen! von Daniel Shahin A rbeitslosigkeit kann jeden treffen. Heute oder morgen. "Nichts ist sicher", das dürfen zurzeit Hunderte, ja sogar Tausende bitter erfahren. Wer von Aufschwung spricht, verkennt die Realität. Das Gegenteil ist der Fall: Wer sich noch sicher fühlt, ist es längst nicht mehr. Die fetten Jahre sind vorüber. Und so werden Sozialleistungen immer weiter abgebaut, Stück für Stück, zum Leidwesen der Betroffenen, die gerade auf diese angewiesen sind. Ist Vorsorge sinnvoll? Seit Jahren hört man - durchaus auch einmal von Politikern - dass private Vorsorge wichtig sei. Jetzt werden diejenigen bestraft, die diese Worte ernst genommen und sich in Verzicht geübt haben. Der Staat greift auf das Vermögen der Betroffenen zu. Besser gesagt, der Staat verweigert bei vorhandenen Vermögen die Arbeitslosengeldzahlung. Damit stellt sich die Frage, wie man sein Vermögen vor diesem Zugriff sichern kann. Denn Vermögensaufbau wird ja nicht mit dem Zweck betrieben, die Arbeitslosenzeit zu überbrücken und später - nach der Zeit der Erwerbstätigkeit, als armer Rentner (abhängig von staatlicher Ver- 46 Der Freie Berater Ausgabe I 2005 sorgung) dazustehen. Doch das wird das Ergebnis sein, wenn man nicht frühzeitig alle Rahmenbedingungen beachtet. Neues Denken braucht das Land So stellt sich witzigerweise eine ganz neue Frage in zukünftigen Beratungsgesprächen. Nämlich die Frage nach der Zugriffmöglichkeit im Falle der Arbeitslosigkeit. Immerhin dürfte es den Sparer schon erheblich interessieren, ob im Falle einer Arbeitslosigkeit sein Vermögen angegangen werden kann oder geschützt bleibt. Vielleicht spielt zukünftig weniger die Rendite, als vielmehr der Schutz vor Hartz IV eine Rolle. Da zahlt man als Angestellter über Jahre in die Sozialsysteme ein und erfährt dann, nach zwölfmonatiger Arbeitslosigkeit, dass zukünftige Zahlungen verweigert werden. Zuerst müssen die für das Alter aufgebauten und mühsam geschaffenen Ersparnisse verbraucht werden. Also ran an die Altersversorgung. Erst ruft der Staat seine Bürger auf, Vorsorge zu betreiben und dann bestraft er quasi diejenigen, die seinem Aufruf Folge geleistet haben. Schlimmer kann es wohl gar nicht mehr kommen. 47 HARTZ_IV_02.qxd 28.12.2004 12:56 Seite 1 MARKT Die Fakten zu Hartz IV Die Fakten sind leicht zu verstehen: Betroffen von Hartz IV sind im Wesentlichen Arbeitslose, die seit 12 Monaten Arbeitslosengeld erhalten haben (abhängig vom Alter sind längere und kürzere Zeiten möglich). Der Staat spricht hier davon, dass es sich damit um "Langzeitarbeitslose" handelt. Damit wir das richtig verstehen, als "langzeitarbeitslos" gelten Betroffene, die über 12 Monate arbeitslos sind. Diverse Vertreter von Vorsorgeprodukten, die durch die Hartz IV - Regelung von Arbeitslosenverwaltern angegangen werden können, versuchten schon Ende 2004 in Publikationen eine Entwarnung zu verkünden. So als seien dies ja die Allerwenigsten, die meisten würden innerhalb dieser Zeit längst wieder tätig sein. Das dürfte allerdings weltfremd sein. Denn die meisten, die heute arbeitslos werden, dürften dies weit länger als 12 Monate sein. Wer also nach der Hartz IV - Definition für sich und seine Angehörigen "genügend Vermögen" hat, muss dieses zuerst für sich und die Seinen verbrauchen. Erst dann hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld II, wie es heißt. Der Lebensunterhalt müsste somit aus diesem Vermögen bestritten werden. Betroffen ist allerdings nicht nur der Antragsteller selbst, sondern ebenfalls der jeweilige Ehepartner, minderjährige und unverheiratete Kinder. Also auch deren Vermögen muss zuerst aufgebraucht werden, bevor Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht. Und da sagen Politiker, niemandem wird es durch Hartz IV schlechter gehen? Das hatten wir schon einmal gehört, heute kennen wir alle die Wahrheit. Freibeträge mit negativem Beigeschmack Das ist aber alles gar nicht so schlimm, glaubt man den Vertretern dieser Maßnahmen. Immerhin gibt es die Freibeträge, einen allgemeinen Freibetrag und einen speziellen Freibetrag. Diese Freibeträge können Sie dem Kasten unten entnehmen. Doch auch hier die Schattenseite: Die speziellen Freibeträge gelten nur für Verträge, bei denen eine frühzeitige Verwertung vor dem Eintritt in den Ruhestand ausgeschlossen ist. Damit gelten die speziellen Freibeträge in den allermeisten Fällen nicht! Allgemeine Freibeträge Grundfreibetrag - pro Lebensjahr 200 Euro Freibetrag für notwendige Anschaffungen - 750 Euro je Person im Haushalt Vermögensfreistellung für Kinder - je Kind 4.100 Euro Spezielle Freibeträge Altersvorsorgefreibetrag - pro Lebensjahr 200 Euro Altersvorsorgefreibetrag für Partner - pro Lebensjahr 200 Euro (jeweils minimal 4.100 Euro, maximal 13.000 Euro) Beispiel: Familie mit zwei Kindern, Mann arbeitslos, 40 Jahre alt, Frau 38 Jahre alt Grundfreibetrag (40 X 200 Euro) Notwendige Anschaffungen (4 X 750 Euro) Freistellung je Kind (2*4.100 Euro) = 8.000 Euro = 3.000 Euro = 8.200 Euro Altersvorsorgefreibetrag (40*100 Euro) Altersvorsorgefreibetrag für Partner (38*200 Euro) = 8.000 Euro = 7.600 Euro Summe = 34.800 Euro Der Freie Berater Ausgabe I 2005 47 48 HARTZ_IV_03.qxd 28.12.2004 12:57 Seite 1 MARKT 48 Der Freie Berater Ausgabe I 2005 Hartz IV Schonvermögen Betrachtung von Vermögenswerten Verträge, die seitens des Staates nicht angegangen werden, bezeichnet man als Schonvermögen. Hierzu zählen vor allem betriebliche Altersvorsorgeverträge sowie die so genannte "RiesterRente". Ebenfalls sicher vor Zugriff sind Lebensversicherungsverträge, die nicht älter als drei Jahre sind. Hier hat der Staat eine Einsicht mit Sparern, die innerhalb der ersten drei Jahre meist nur geringe Rückkaufswerte bei Kündigungen erhalten würden. Das Vermögen soll nämlich nicht nur verwertbar, sondern die Verwertung auch "wirtschaftlich sinnvoll" sein. Somit gilt ein besonderer Blick den verschiedenen Produkten des Finanzmarktes. Welche Produkte zählen zum Schonvermögen und welche Produkte unterliegen der Verwertung? Zusätzlich gilt es zu betrachten, wie die einzelnen Verträge "geheilt" oder besser gesagt, das Vermögen "geschützt" werden kann. In jedem Fall ist besonders wichtig, vor Antragstellung die entsprechenden Umschichtungen vorzunehmen. Danach werden keine Änderungen mehr möglich sein. Betroffene oder Gefährdete sind gut beraten, sich hierüber ernsthafte Gedanken zu machen. Vermögen kann und muss in diversen Fällen "sicher gemacht" werden. Hier könnte ein ganz neuer Tätigkeitsbereich für Berater entstehen, vielleicht sogar "Hartz IV - Sicherheitsberater". Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen gern einen Freien Berater, der Ihnen zum Heilen Ihrer Vermögenswerte Lösungsansätze aufzeigt. 49 HARTZ_IV_04.qxd 28.12.2004 12:57 Seite 1 MARKT Vermögensbetrachtung Unter dem Gesichtspunkt der Hartz IV - Verwertung Vermögen / Vertragsart Verwertung / Freibetrag Basisrente (Rüruprente) keine Verwertung möglich Bausparvertrag oberhalb des Grundfreibetrages verwertbar Beteiligungen oberhalb des Grundfreibetrages verwertbar Betriebliche Altersversorgung keine Verwertung möglich (bei Auszahlung mit Eintritt in den Ruhestand) Investmentfonds oberhalb des Grundfreibetrages verwertbar Immobilie - Selbstgenutztes Haus Bei angemessener Größe keine Verwertung möglich (ca. 130qm Wfl., bis 800 qm Grundstück) - Selbstgenutzte ETW Bei angemessener Größe keine Verwertung möglich (1 Person bis 50qm, 2 Personen 2 Zi bis 60 qm, 3 Personen 3 Zi bis 75 qm, 4 Personen 4 Zi bis 90 qm) -vermietete Immobilie volle Verwertung möglich Lebensversicherung oberhalb des Grundfreibetrages verwertbar (wenn Zugriff vor Erreichen des Rentenalters möglich, ansonsten siehe Rentenversicherung) Rentenversicherung oberhalb des Grundfreibetrages zzgl. Altersvorsorgefreibetrages verwertbar Riesterrente keine Verwertung möglich (bei max. förderfähiger Beitragszahlung) Sparguthaben (diverse) oberhalb des Grundfreibetrages verwertbar Der Freie Berater Ausgabe I 2005 49 58 Bauen_guenstiger_als_Mieten_01.qxd 28.12.2004 13:47 Seite 1 MARKT Bauen ist günstiger als Mieten, oder…? Jeden Tag hämmert es von allen Seiten auf einen ein. Bau Dein Haus, bau Dein Haus, Bauen ist günstiger als Mieten. Doch wie wird dabei “günstiger” definiert? von Michael Sielmon 58 Der Freie Berater Ausgabe I 2005 I ch sitze zu Hause vor dem Fernseher und schaue mir meine Lieblingssendung an. Bratz Werbeblock: blablabla, unsere Kunden bauen, blablabla, unsere Kunden bauen… Papa, wenn ich groß bin, will ich auch Spießer werden… ein Haus zu bauen liegt in der Natur der Menschen, Miete zahlen nicht… Es hämmert auf mich ein, alle 30 Minuten wird die Botschaft wiederholt, egal wohin ich zappe, überall höre ich das Gleiche. Am Morgen in der Bank; ich muss Kontoauszüge holen. Auf der Werbetafel des Kontoauszugsdruckers liest man: Sichern Sie sich noch dieses Jahr die Eigenheimzulage. In dem Fach rechts daneben stecken Werbeflyer mit der Botschaft: "Träumen Sie nicht länger vom Eigentum". Der Auszugsdrucker rattert unermüdlich. Ich habe lange keine Auszüge abgeholt. Die Warterei langweilt mich, deshalb greife ich mir einen der Flyer und öffne ihn. Unter der plakativen Aussage: "Machen Sie Ihren Traum vom Eigenheim wahr" und dem kurzen Abschnitt Text fällt mir eine Übersicht über die prognostizierte Mietentwicklung auf. Ich werde neugierig und schaue genauer hin. Währenddessen ist der Kontoauszugsdrucker fertig. Ich nehme die Auszüge und widme mich wieder dem Flyer. Dort steht, dass ich z.B. bei 500 Euro Monatsmiete innerhalb von 10 Jahren 68.783 Euro, in 20 Jahren 161.222 Euro und in 30 Jahren 285.452 Euro Miete zahlen werde. Die Beträge berücksichtigen eine jährliche Mietsteigerung von 3%. Unweigerlich beginne ich mich daran zu erinnern, wann ich die letzte Mietsteigerung in meiner Wohnung hatte und wie hoch die war. Da ich zu dem Ergebnis komme, dass ich noch keine Mietsteigerung hatte, meine Miete sich sogar rückläufig entwickelte, wundere ich mich ein wenig. Vielleicht ist es im restlichen Bundesgebiet anders und überall sonst hat man die 3% Mietsteigerung. Schließlich wird die Bank sich informieren, bevor sie Werbeflyer druckt. Zu Hause angekommen werde ich neugierig, surfe im Internet herum und finde recht interessante Dinge zu diesem Thema. Natürlich scheiden sich hier die Geister. Eine Partei beharrt darauf, dass sich Mieten und Immobilienpreise immer weiter nach oben entwickeln, andere sehen es genau anders herum. Im Internet bestelle ich auf der Webseite des statistischen Bundesamtes die nötigen Daten, um mir selbst ein Bild zu machen und zu prüfen, welche der beiden Seiten Recht hat. Keine Woche später liegt eine dicke Broschüre in meinen Briefkasten. Neugierig versuche ich mich durch die Themen zu ackern. Die Erkenntnisse sind ernüchternd. Seit den 90er Jahren kann man im Wohnungsmarkt rückläufige Tendenzen erkennen. Von der Vergangenheit verwöhnt, werden von Stellen, die unmittelbar am Neubau oder Verkauf von Wohneigentum zutun haben, großzügig alte Zahlen als Zweckargumentation in die Zukunft transportiert. Doch kann man diesen Informationen trauen und kann man sich vor allem darauf verlassen? Ich glaube nicht. Der Immobilienmarkt und auch der Vermietermarkt sind stark abhängig von Faktoren wie Einkommensentwicklung der Bevölkerung, Bevölkerungsentwicklung, Altersstruktur, Arbeitsmarktlage, Angebot und Nachfrage, Gesetzgebung insbesondere die Regelungen für zumutbare Arbeitsanfahrtswege, Infrastruktur. usw.. 59 Bauen_guenstiger_als_Mieten_02.qxd 28.12.2004 13:53 Seite 1 MARKT Die Preise bei Neuvermietungen sind bundesweit spürbar gesunken. Im Vergleich zum Vormietspiegel sind die Preise nur noch um 1,4 % gestiegen. Neubauten kosten heute sogar durchweg weniger als Mitte der 90er Jahre. Diese Entwicklung spiegelt auch der Mietatlas, der durch eine bundesweite Erhebung der Firma F+B GmbH in Hamburg erstellt wurde, wieder. Nach wie vor offenbart die Studie ein deutliches Gefälle innerhalb von Deutschland. Am billigsten wohnen Mieter in den neuen Bundesländern und in Nordrhein-Westfalen, am teuersten die Bayern und Baden-Württemberger. Fakten Langfristige Mietentwicklung in 50 westdeutschen Großstädten Wertentwicklung von Wohnimmobilien Schaut man einmal ganz nüchtern darauf, dass: - die Bevölkerungsentwicklung rückläufig ist, - die Menschen immer länger leben, - der Arbeitsmarkt immer unruhiger wird, - die Einkommensentwicklung momentan stagniert, - das Angebot an Mietraum bis auf wenige Standorte und Lagen die Nachfrage übersteigt, - die derzeitige Arbeitsplatzsituation immer grössere Anfahrtswege zumutet, kann man eigentlich davon ausgehen, dass man mit dem Erwerb eines Hauses oder einer Eigentumswohnung für den eigenen Bedarf ein hohes Maß an Flexibilität einbüßt, welche die derzeitige Arbeitsmarktlage aber erfordert. Ein schneller Umzug ist nun mal mit einem Haus und einer hohen Finanzierung viel schwieriger. Die stetig laufende Werbetrommel für den Erwerb von Wohneigentum wird ihren Beitrag dazu leisten, dass noch mehr Mietwohnungen frei werden. Ohne zu überlegen stürzen sich viele Bürger in das Abenteuer Wohneigentum. Rekordtiefzinsen tun ihr Übriges. Heute können viele Leute durch den geringen Zins eine Finanzierungsbelastung tragen, die sie sich vor wenigen Jahren noch nicht leisten konnten. Ich möchte infrage stellen, ob es für diese Personen langfristig tragbar ist, eine solche Verpflichtung einzugehen. Doch zurück zur Tabelle des Bank-Flyers für die Baufinanzierung. Wenn ich unterstelle, dass die 500 Euro keine 3% pro Jahr ansteigen, würde ich in 10 Jahren 60.000 Euro, in 20 Jahren 120.000 Euro und in 30 Jahren 180.000 Euro Miete zahlen. Das ist schon ein deutlicher Unterschied zu den Zahlen in dem Flyer. Was allerdings nicht in dem Flyer steht, ist viel interessanter. Während ich fleißig meine Miete zahle, bin ich jederzeit in der Lage umzuziehen und dadurch die Lage, Größe, Beschaffenheit, Wirtschaftlichkeit usw. meiner aktuellen Situation anzupassen. Ich glaube, dass jeder in die Situation kommen kann, wo man sich mit den Nachbarn nicht versteht, das Haus zu groß wird, wenn die Kinder eigene Wege gehen, ein neues Jobangebot den Umzug erforderlich macht oder dass man irgendwann einfach einen Tapetenwechsel braucht. Außerdem ist es nicht jedermanns Sache eine Finanzierung über 30 Jahre zu tragen, Der Freie Berater Ausgabe I 2005 59 60 Bauen_guenstiger_als_Mieten_03.qxd MARKT 28.12.2004 13:52 Seite 1 Bauen ist günstiger als Mieten, oder...? natlich ca. 1.083 Euro bezahlen. Das ist eine ganz ordentliche Stange Geld für nur 130 qm Wohnfläche. Für das gleiche Geld könnte man bei 6 Euro Kaltmietpreis rund 180 qm und bei 7 Euro Kaltmietpreis 154 qm anmieten. Umgekehrt gesehen würde man bei Anmietung von 130 qm eine ziemlich angenehme Ersparnis haben. Bei 6 Euro Kaltmiete/qm hätte man 780 Euro zu zahlen, was in 27 Jahren (vgl. zur Finanzierung) insgesamt 252.720 Euro ausmachen würde. Das sind aber immer noch stolze 111.280 Euro weniger Kosten, als die für das Haus. Dafür könnte man weitere 11 Jahre mieten. Fakten und ... Rechnerisch kommt man nicht darauf, dass Eigentum günstiger ist als Miete. Selbst das abgezahlte Haus kostet selbstverständlich Geld. Ein Haus, an dem 30 Jahre lang nichts instand gehalten wird, bringt dem Eigentümer keine wirkliche Freude. Naja, ich will es nicht auf die Spitze treiben. Schließlich ist das größte Argument für den Eigenheimerwerb das Herz, sprich die Emotion, und gegen die ist bekanntlich kein Kraut gewachsen. Wenn einer etwas gut beherrscht, dann die Werbebranche, die meisterhaft mit unseren Emotionen spielen kann. die einem wenig Spielraum für anderes lässt. Denn viele Leute schauen nicht darauf, ob es langfristig bequem ist, Raten zu zahlen, sondern sie schauen, ob sie es hinbekommen können. Langjährige Verbindlichkeit Nebenbei bemerkt läuft eine Annuitätenfinanzierung von 200.000 Euro bei 4,5% Zins p.a. und 2% Anfangstilgung trotzdem noch knapp 27 (!) Jahre. Die Gesamtkosten, sprich die gesamt zu zahlenden Zinsen plus der Rückführung des Darlehens, belaufen sich auf rund 364.000 Euro. Diese Finanzierungssumme steht hier als Äquivalent für eine Wohnfläche von ca. 130 qm, also ein Haus kleineren Bautyps. Dafür müsste man mo- 60 Der Freie Berater Ausgabe I 2005 Emotionen Es ist ja nichts daran auszusetzen, den einen oder anderen Weg zu gehen. Solange jeder weiß, was er tut und nicht blind auf die Werbung hört, wird er schon auf seine Situation bezogen richtig entscheiden. Im Zweifelsfall wende man sich an einen freien Berater. Das ist immer gut, denn er berät Sie zu diesem Thema unvoreingenommen und sachlich. DER FREIE BERATER Checkliste DER FREIE BERATER schon abonniert? DER FREIE BERATER CD-ROM bestellt? DER FREIE BERATER Umfrage ausgefüllt? DER FREIE BERATER Umfragen empfohlen? Termin mit einem freien Berater vereinbart? Zeitlose Kapitalanlagestrategie befolgt? DER FREIE BERATER an Freunde verschenkt? Ansonsten finden Sie alles auf www.derfreieberater.de! 62 GeldmaschineUPR_01.qxd 28.12.2004 10:30 Seite 1 MARKT "Geldmaschine" Unfallversicherung von Ronald Haselhorst Neben der klassischen Kapitalversicherung verfügt die Branche über ein weiteres Produkt, das den Versicherern risikoarm enorme Profite bringt: die private Unfallversicherung. G rundsätzlich ist die Unfallversicherung ein sehr sinnvolles Produkt, vor allem dann, wenn sie bedarfsgerecht zur Absicherung des Unfallrisikos eingesetzt wird. Zu diesem Zweck gibt es allerdings wenige gute Tarife. Die Masse der Unfallversicherungstarife ist zu teuer und dient den Vermittlern als Katalysator oder “Einsteiger” für den Verkauf von anderen Produkten. Sehr oft wird die Unfallversicherung vorrangig zur Provisionsmaximierung des abhängigen Vermittlers und der Gewinnmaximierung der Gesellschaft eingesetzt. Die Unfallversicherung wird dem Verbraucher vordergründig als Produkt verkauft, das bei Unfällen zahlt. Im Leistungsfall sieht es geringfügig anders aus: Die Unfallversicherung zahlt nämlich nur bei dauerhaften körperlichen Schäden (Invalidität), die einen Unfall als Ursache hatten. Was ein Unfall ist, regeln die Unfall-Bedingungen und die Vorgaben der Gesellschaften. Hier steckt der Teufel im Detail. So gibt es Gesellschaften, die z. B. auch Vergiftungen oder Infektionen durch Insektenstiche als Unfall anerkennen. Doch das ist leider nur eine Minderheit. Auch die "Promille-Klausel" kann existenzbedrohend sein: Viele Gesellschaften leisten nicht nach Unfällen, wenn Alkohol im Spiel war. 62 Der Freie Berater Ausgabe I 2005 Progression - trügerische Sicherheit Es liest sich wirklich gut, wenn man in der Police so etwas findet, wie z.B. “Leistung bei Vollinvalidität: 1.000.000 Euro”, hat man doch eine viel geringere Grundsumme (z.B. 100.000 Euro) abgeschlossen. Gefährlich wird es, wenn man geringe Grundsummen abschließt, um den Beitrag gering zu halten und sich auf die hohe Progression verläßt. Tatsache ist, dass sich statistisch gesehen die Leistungsfälle eher in den unteren Invaliditätsgraden häufen. Das bedeutet, je höher die Leistung durch die Progression ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass diese Invaliditätsgrade eintreten. Oft werden Unfallversicherungen in der Ankreuzmethode auf vorgedruckten Antragsformularen vermittelt. Hier hat es der Vermittler sehr einfach, denn er muss keine Zeit dafür aufwenden, den Bedarf des Kunden zu ermitteln. Er kann einfach dem Kunden 2 oder 3 Varianten anbieten. Der Kunde schaut in der Regel auf den Preis und wählt. Über diese Art und Weise erübrigt sich jeglicher Kommentar. In der Praxis findet man oft Versicherungssummen von noch 50.000 Euro, aber "mit drei- 63 GeldmaschineUPR_02.qxd 28.12.2004 10:30 Seite 1 MARKT facher Leistung bei Vollinvalidität". Mal ganz davon abgesehen, was man sich von 150.000 Euro als Voll-Invalide noch leisten kann (150.000 Euro angelegt mit 6% bringen monatlich gerade mal 780 Euro), wird nicht jeder Verunfallte gleich zum Voll-Invaliden. Manchmal ist nach einem Unfall "nur" das Knie kaputt und man kriegt 50% Invalidität. Dann könnte man mit einem guten Tarif Geld in die Hand nehmen und ggf. in die USA fliegen und sich beim besten Spezialisten behandeln lassen. "Otto Normal" braucht die 50.000 Euro schon für Zuzahlungen, Umrüsten des PKW´s und den Verdienstausfall. 1. TIPP: Entweder richtig versichern (hohe Grundsumme) oder gar nicht. Sparen Sie sich teuren Schnickschnack wie Unfall-Rente, U-Krankenhaustagegeld, Bergungskosten etc.. Gute Tarife beinhalten vieles kostenlos. Missbrauch der Unfallversicherung Man nehme ein rentables Versicherungsprodukt, ein treffsicheres Verkaufsargument und eine Marketingkampagne, vor der man vor Neid verblasst. Das Ergebnis ist die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr. Seien Sie ehrlich: Wer würde nicht gern eine Versicherung abschließen, die einem die Beiträge am Ende zurückzahlt? Das wäre sozusagen kostenloser Versicherungsschutz. Hier irrt man gleich doppelt. Denn die Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr ist nichts weiter als eine normale Unfallversicherung, gekoppelt mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung. Entsprechend hoch sind die Beiträge für dieses Ärgernis. Man zahlt ca. zwei Drittel des Gesamtbeitrages (gut getarnt) in die Lebensversicherung, die dann bei Ablauf gerade soviel auszahlt, wie das gesamte Konstrukt insgesamt gekostet hat. Dies funktioniert allerdings nur bei für Unfallversicherungen untypischen Laufzeiten von 20 bis 30 Jahren. Da man aber zwei Drittel mehr Beitrag aufwenden muss, fallen die Versicherungssummen, die eigentlich das Wichtigste an einer Unfallversicherung sind, viel zu gering aus. Unter dem Strich hat man einen Vertrag, der kei- ne ausreichende Absicherung enthält. Zwei schlechte Produkte gebündelt in einem werden damit auch nicht besser. Egal, ob sie als "Senioren-Sparplan mit Versicherungsschutz" oder als "Steuersparmodell mit Absicherung" angeboten werden. Diese Produkte dienen ausschließlich dem Vermittler und der Gesellschaft. Die Frage sei erlaubt, welches Ziel der Verbraucher verfolgte, diese Unfallversicherung abzuschließen? Sicher nicht das, sich ein solch ungünstiges Kombiprodukt andrehen zu lassen. Schauen wir uns das Konstrukt doch einmal genau an: Beispiel ALLIANZ Tarif PUR (bekannt aus der täglichen TV-Werbung): Kunde: 28 Jahre alt Laufzeit: 22 Jahre Grundsumme 71.581 Euro Monatlicher Beitrag 77,73 Euro Eingezahlt: 20.520 Euro Garantie in 2021: 23.642 Euro (inkl. Gewinne) Rendite: 1,26% Die Allianz teilte auf Anfrage mit: "Ein Risikovertrag mit gleichem Versicherungsschutz kostet jährlich 232,11 Euro." Also sind gut 700 Euro p.a. Beitrag zu einer Kapitalversicherung, die der Kunde gar nicht gewollt hat. Der Freie Berater Ausgabe I 2005 63 64 GeldmaschineUPR_03.qxd MARKT 28.12.2004 10:29 Seite 1 Geldmaschine Unfallversicherung Der gleiche (völlig unzureichende) Versicherungsschutz kostet (bei einem freien Berater) rund 80 Euro p.a.. Somit hätte dieser Kunde noch rund 850 Euro zur Verfügung, die er anlegen könnte. Erzielt er damit in 22 Jahren nur 5%, dann hätte er über 33.000 Euro in der Tasche. Besser ist aber, er schließt einen vernünftigen Unfall-Tarif ab und spart sich den überflüssigen Beitrag von vornherein. Fazit: "Unfall mit Prämienrückgewähr” (UPR) ist Volksverdummung reinsten Wassers! 2. TIPP: Ist ihr UPR-Vertrag ein paar Jahre alt, dann hat sich schon ein Rückkaufswert gebildet (klares Merkmal einer Kapitalversicherung). Gut für Sie, denn: Sie können nun den Vertrag beenden. Sparen Sie sich die restlichen Beiträge. Keineswegs ist es so, dass die Konzerne vom niedrigen Schadensverlauf überrascht sind und in Zukunft sicher besser (kundenfreundlicher) kalkulieren. Seit rund 50 Jahren wird nur etwas mehr 64 Der Freie Berater Ausgabe I 2005 als die Hälfte der Beiträge für "Leistungen" verwendet. "Leistung" ist für einen Versicherer übrigens auch die Beitragsrückgewähr. Somit kann sich die Branche den Rest der Beiträge in die eigene Tasche stecken. Allein in 2003 sind das fast 2.300 Millionen Euro. Wie unverschämt dies ist, soll diese Berechnung verdeutlichen: Hätten die Versicherer nur (einmalig!) den Gewinn aus 1980, nämlich schlappe 780 Millionen Euro (damals noch 1,525 Milliarden DM), in einer britischen Police angelegt, dann wären letztes Jahr rund 4,88 Milliarden Euro herausgekommen. Das wäre genug Geld, um zwei Jahre lang alle Schadensfälle ohne einen Cent Beitrag zu zahlen. Leider haben die deutschen Versicherer selbst versucht, dieses Geld anzulegen. Das Resultat ist mittlerweile bekannt. Als Verbraucher sollten Sie dieses Trauerspiel in Zukunft durchschauen und nach Deckungskonzepten freier Berater Ausschau halten. Gute Tarife kosten kaum mehr als 20 Euro bei einer Grundsumme von 200.000 Euro. DER FREIE BERATER Checkliste DER FREIE BERATER schon abonniert? DER FREIE BERATER CD-ROM bestellt? DER FREIE BERATER Umfrage ausgefüllt? DER FREIE BERATER Umfragen empfohlen? Termin mit einem freien Berater vereinbart? Zeitlose Kapitalanlagestrategie befolgt? DER FREIE BERATER an Freunde verschenkt? Ansonsten finden Sie alles auf www.derfreieberater.de! 66 Neues_in_2005_01.qxd 28.12.2004 13:08 Seite 1 MARKT Alle Jahre wieder... von Andreas Müller-Alwart Auch zum Jahreswechsel 2005 gibt es zahlreiche Änderungen in der Sozialversicherung, dem Steuerrecht und anderen Gesetzen. Der Freie Berater stellt hier einige für viele Leser relevante Änderungen vor. 1. Steuererleichterungen zum Jahreswechsel Das Erfreuliche zuerst…: Sowohl Ledige als auch Verheiratete erhalten ab 2005 mehr Geld, weil die Steuerbelastung sinkt. Die Größenordnung der Entlastung* sieht gerundet betrachtet - wie folgt aus: Zu versteuerndes Einkommen in Euro** Steuerersparnis in Euro für Ledige Steuerersparnis in Euro für Verheiratete*** 10.000 200 - 20.000 340 390 30.000 480 570 40.000 630 680 50.000 790 810 60.000 1.090 950 70.000 1.440 1.100 80.000 1.780 1.254 90.000 2.150 1.430 100.000 2.490 1.590 * Die Werte wurden auf jeweils 10 Euro nach oben gerundet und enthalten weder die Kirchensteuer noch den Solidaritätszuschlag. Eine Gewähr für diese Angaben können wir nicht übernehmen. ** Bitte beachten Sie, dass das Bruttoeinkommen über dem zu versteuernden Einkommen liegt. *** Hier wurde die Splitting-Tabelle verwendet. 66 Der Freie Berater Ausgabe I 2005 2. KFZ-Steuer Bei der KFZ-Steuer ändert sich vor allem die Steuer auf Geländewagen ab 2,8 Tonnen. Die bisherige steuerliche Sonderbehandlung für diese Fahrzeuge läuft ab April 2005 aus. Die Fahrzeuge werden dann ebenfalls nach ihrem Hubraum und ihren Emissionen besteuert. Betroffen sind rund 212.000 Fahrzeuge, deren Besitzer mit einer Steuererhöhung um bis zu 80% rechnen müssen. 3. Krankenversicherungsbeiträge Inzwischen - 11 Monate nach der Gesundheitsreform 2004 - wird deutlich, dass eine Senkung von Krankenkassenbeiträgen nicht stattgefunden hat. Mehr noch: Es ist auch für das kommende Jahr eine Beitragssenkung im großen Stil nicht zu erwarten. Zusätzlich zur Praxisgebühr sind deswegen die Mitglieder vieler Krankenkassen durch Beiträge deutlich über 14% belastet. Verbraucher sollten deswegen Ihren Freien Berater fragen, ob und wann sie zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse wechseln können. 67 Neues_in_2005_02.qxd 28.12.2004 13:09 Seite 1 MARKT 4. Eigenheimzulage Bis Redaktionsschluss hielt die Debatte an, ob die Eigenheimzulage Ende 2005 völlig abgeschafft oder "nur" weiter gekürzt werden soll. Es geht um sechs Milliarden Euro, die der Staat jährlich an Bauherren und Eigenheimkäufer bezahlt. Die Kürzung oder der Wegfall der Eigenheimzulage stellt sicherlich kein Konjunkturprogramm für die gebeutelte Wirtschaft dar, andererseits ist der Bundeshaushalt so überstrapaziert, dass eine weitere Kürzung wohl unumgänglich sein dürfte. Allerdings sollte die Diskussion sachlich bleiben. Wenn Wirtschaftsforscher wie Viktor Steiner vom DIW (Deutsches Institut für Wirtschaft) in Berlin die Eigenheimzulage als "völlig überflüssig" bezeichnet und der "Süddeutsche Zeitung" erklärt, "Es gibt schließlich auch keine Zuschüsse für Lebensmittel oder Kleidung", darf man Zweifel an der sozialen Weitsicht anmelden. 5. Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung Wie bereits in den letzten Jahren, werden auch in diesem Jahr die Rechengrößen für die Sozialversicherung erhöht. Die Erhöhung soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer bestimmter Einkommensgruppen trotz Anstieg ihrer Einkommen in der gesetzlichen Versicherung pflichtversichert bleiben und dass die Einnahmen der Sozialkassen steigen. Stichwort: Versicherungspflichtgrenze markiert den Unterschied zwischen müssen und dürfen: Arbeitnehmer, deren Einkommen unter dieser Grenze liegt, müssen Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden. Mit einem höheren Einkommen dagegen dürfen Arbeitnehmer freiwillig versichert bleiben - oder sich privat absichern. Zur Berechnungsgrundlage, dem Jahreseinkommen, werden auch Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld mitgerechnet. Lediglich Arbeitnehmer, die schon am 31. Dezember 2002 privat versichert waren, sind eine Ausnahme: Bei ihnen liegt die monatliche Einkommensgrenze bei 3.525 Euro. Grund dafür ist die überproportional angehobene Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2003. Der Gesetzgeber wollte damals verhindern, dass zu viele Arbeitnehmer die gesetzlichen Kassen verlassen. Für die bereits privat Versicherten galt jedoch Besitzstandswahrung: Sie konnten aufgrund der niedrigeren Versicherungspflichtgrenze privat versichert bleiben. Stichwort: Die Beitragsbemessungsgrenze Darunter versteht man die Einkommensgrenze, bis zu der überhaupt von den Kassen Beiträge erhöht werden. Jeder zusätzliche Euro, der über dieser Einkommensgrenze (2005: 3.525 Euro) liegt, bleibt beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung. Stichwort: Mini-Jobs Verschnaufpause in diesem Jahr: Keine Änderungen. Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt bei 400 Euro monatlich. Arbeiter- und Angestellten- Rentenversicherung sowie Arbeitslosenversicherung Knappschaftliche Rentenversicherung Kranken- und Pflegeversicherung West Ost Jahr Jahr 62.400 52.800 (61.800) (52.200) 76.800 64.800 (76.200) (64.200) 42.300 42.300 (41.850) (41.850) 46.800 46.800 (46.350) (46.350) Versicherungspflichtgrenze Kranken- und Pflegeversicherung *Vorjahreswerte in Klammern. Quelle: BMGS Der Freie Berater Ausgabe I 2005 67 68 Neues_in_2005_03.qxd 28.12.2004 13:09 Seite 1 MARKT Alle Jahre wieder... 6. So ist Ihre Rente zukünftig zu versteuern Ab 2005 ergibt sich eine neue Besteuerung der Renten. Diese muss unbedingt in jede vernünftige Altersvorsorgeplanung schon heute einfließen: Renten wurden schon immer versteuert, wobei diese Besteuerung sich auf den sogenannten Ertragsanteil einer Rente bezogen hatte und deswegen Rentner keine Steuer abführen mussten. Der Ertragsanteil ist gesetzlich festgelegt und hängt vom Beginn der Altersrente ab. Wer früher in Rente geht, z. B. mit 60 Jahren, hatte bislang 32 Prozent Ertragsanteil zu besteuern, wer mit 65 Jahren in Rente geht, hatte bislang 27 % Ertragsanteil zu versteuern. Ab 01.01.2005 beginnt nun die nachgelagerte Besteuerung (Alterseinkünftegesetz), die nach einigen Übergangsjahren bis 2040 zur vollständigen Besteuerung der Renteneinkünfte führt. 50% der Jahresbruttorente sind ab 2005 zu versteuern. Davon kann ein Grundfreibetrag in Abzug gebracht werden - im Jahr 2005 beträgt er 7.664 Euro. Dieser Freibetrag gilt nur für Rentner, die in 2005 in Rente gehen und ändert sich für diese Rentnergruppe während des gesamten Rentenbezugs nicht mehr. 68 Der Freie Berater Ausgabe I 2005 Beispiel: Ein Rentner, der 1.200 Euro pro Monat erhält, muss von den 18.000 Euro Jahreseinkünften 50% - entsprechend 9.000 Euro - versteuern. Davon zieht er den Freibetrag (7.664 Euro) ab. Es verbleibt eine zu versteuernde Rente von 1.336 Euro. Im Regelfall müsste deswegen eine Jahresrente von 15.328 Euro p.a. oder 1.277,33 Euro pro Monat steuerfrei bleiben, da diese Jahresrente dem zweifachen Freibetrag entspricht. Etwa ein Viertel der Rentner ist von der Besteuerung betroffen. Da die Renten nominal steigen können, aber der Freibetrag während der gesamten Bezugszeit gleich bleibt, kann eine Besteuerung der Renten während der Rentenbezugszeit noch eintreten! 7. Pflegeversicherung: Kinderzuschläge Im Kinderberücksichtigungsgesetz wurde nun ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur sozialen Pflegeversicherung "umgesetzt". Dieses hatte den Gesetzgeber verpflichtet, die Kinderziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung zu berücksichtigen. Gewollt war eine Entlastung von Paaren mit Kindern, umgesetzt wurde eine Belastung von Kinderlosen. Das spült weitere Gelder in dass Fass ohne Boden - die gesetzliche Pflegeversicherung. Für Mitglieder mit Kindern ändert sich nichts, für Kinderlose ergibt sich ein Beitragszuschlag von 0,25 Beitragssatzpunkten - es sind also 1,95% anstelle von 1,7% zu bezahlen. Kinderlose Mitglieder, die vor dem Stichtag 1. Januar 1940 geboren sind (also die im Jahre 2005 über 65-Jährigen), werden von der Zuschlagspflicht ausgenommen. Diese Ausnahme ist genauso widersinnig wie sie klingt… 69 Neues_in_2005_04.qxd 28.12.2004 13:10 Seite 1 8. Krankenversicherung Nach langem politischen Hin und Her steht fest Zuschüsse zum Zahnersatz bleiben im Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen enthalten. Damit entfällt die geplante Wahlfreiheit in Sachen Zahnersatz für gesetzlich Versicherte. Ab Juli 2005 sollen diese nun die Zahnersatzleistungen ihrer Krankenkasse direkt ohne Arbeitgeberzuschuss finanzieren. Die Höhe des Zusatzbeitrags beträgt 0,4 Prozent. Ebenfalls ab Juli 2005 werden 0,5 Prozent für das Krankengeld auf den Beitragssatz aufgeschlagen. Die Mehrbelastung von 0,9 Prozent soll nach dem Willen der Bundesregierung durch Beitragssatzsenkungen aufgefangen werden. An die Stelle des bisherigen prozentualen Zuschusses zu Kronen, Brücken oder Prothesen treten ab Januar 2005 dann " befundorientierte Festzuschüsse", dass heißt jedem gesetzlich Versicherten wird bei gleichem Befund von seiner Kasse der gleiche Beitrag ersetzt, unabhängig von der tatsächlichen gewählten Versorgungsart. Die neuen Festzuschüsse sollen im Durchschnitt wenigstens 50 Prozent der Kosten für die Regelleistungen abdecken. Der Bonus als Belohnung für regelmäßige Zahnarztbesuche bleibt erhalten. Bestehende private Zahnzusatzversicherungen, die auf Grund § 58 Absatz 2 SGB V in der Fassung des GKV-Modernisierungsgesetzes abgeschlossen wurden, können den Vertrag mit sofortiger Wirkung zum Ende des Monats, in dem Kündigung dem Versicherer zugeht, kündigen. Mit dieser Vorschrift wird Versicherten ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, die im Vorgriff auf die Im Gesundheitsmodernisierungsgesetz vorgesehene Möglichkeit, den Zahnersatz in der PKV abzusichern, entsprechende Verträge abgeschlossen haben. Da diese Möglichkeit durch dieses Gesetz aufgehoben wird, besteht für die Verträge kein Bedarf mehr. Daher kann jeder versicherte entscheiden, ob er diese Verträge kündigen bzw. umwandeln will. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 07.12.04 70 Transparente_Kosten_01.qxd 28.12.2004 12:33 Seite 1 MARKT Die Werbung mit den transparenten Kosten einer Fondspolice "Bauernfängerei" oder einfach nur "gutes Marketing"? Unter dieser Überschrift berichteten wir bereits in unserer Ausgabe III/2003 über die FWU AG, einen Fondspolicenanbieter. Dieser bewirbt eine kostenfreie Police und gestaltet zusätzlich einen zweiten "Provisionsvertrag" mit Kunden. Doch sind diese überhaupt rechtens? von Daniel Shahin D ie FWU AG, München, hat mit der Versicherungsgesellschaft ATLANTICLUX, Luxemburg, ihrem eigenen Tochterunternehmen, ein ganz eigenes Konzept gestrickt. Bei diesem ist die Police selbst kostenneutral, das heißt, dass keine Abschlussprovisionen (Vertriebskosten) für den Verkäufer integriert sind. Die Provision zahlt der Kunde separat, wofür ein zweiter Vertrag geschlossen wird. Somit wird quasi zusätzlich eine Art Honorarvereinbarung bezüglich der Provisionen getroffen, die vom Kunden zu zahlen ist. Diese Honorarvereinbarung bezieht sich lediglich auf den Teil der Vertriebsgebühren, zusätzlich zahlt der Kunde sehr wohl, wie bei allen Produkten im Markt, übliche Gebühren für die Lebensversicherung und die Vermögensverwaltung. Vorteil nur für Vermittler Schon in unserer ersten Berichterstattung stellten wir die Frage, für wen dieses Verfahren denn wirklich Vorteile haben soll? Für den Verbraucher können wir keine sehen, selbst heute nicht. Ein Anbieter, der vorn mit niedrigen Gebühren wirbt (im Falle FWU zwischen 7% und 8%), kann sich hinten wieder schonungslos am Fondsvermögen der Anleger gütlich tun, was deshalb viel eher zu prüfen wäre. Die Vorteile dieses Produktes liegen 70 Der Freie Berater Ausgabe I 2005 doch wohl eher auf Seiten der Verkäufer. Bei üblichen Fondspolicen ist die Abschlussprovision für den Verkäufer im Produkt integriert. Technisch bedeutet das, dass die Provision aus den Beitragsaufwendungen des Kunden entnommen wird, anteilmäßig über die Jahre verteilt. Und aus diesem Grund hat ein Verkäufer üblicherweise eine so genannte "Stornohaftungszeit", in der er, sofern der Kunde den Vertrag kündigt oder nicht weiterführt, seine Provision anteilmäßig zurückbezahlen muss. Diese Haftungszeit beträgt je nach Vertrag und Gesellschaft zwischen 24 bis 48 Monaten. Dass dies den Verkäufern nicht immer gefällt, dürfte klar sein. Und genau hier stoßen die zwei Interessenslager aufeinander: Der Verkäufer will mit Abschluss seine Provision verdient wissen, der Kunde will flexibel bleiben. Denn wenn der Kunde heute seine Police innerhalb kurzer Zeit widerruft oder kündigt, entlässt ihn die Gesellschaft ohne weitere Zahlungsverpflichtungen aus seinem Vertrag. Er würde somit die weiteren Provisionszahlungen sparen. 71 Transparente_Kosten_02.qxd 29.12.2004 12:12 Seite 1 MARKT Vermeintlich stornofreies Produkt Bei dem Produkt der FWU AG weiß der Verkäufer, so warb die FWU AG vor Vermittlern, dass mit Abschluss der Provisionszahlungsvereinbarung diese wirklich verdient ist. Die FWU AG sprach vom erstmals "stornofreien Produkt". In der Praxis sieht das so aus, dass bei Kündigung durch den Kunden die FWU AG (bzw. die Factoringgesellschaft, die die Provision bevorschusst) die offene Provision gegenüber dem Kunden gerichtlich einklagen werde und der Verkäufer damit schadensfrei bleiben würde, so die FWU. Damit ist auch klar, welche Zielgruppe die FWU avisierte: Verkäufer, die Probleme mit Stornierungen von Kundenverträgen haben. Und bei diesen wirkte die FWU-Argumentation sicherlich Wunder. Ebenfalls sahen Strukturvertriebe dieses Produkt als ein geniales Instrument an, um endlich ihre großen Stornoproblematiken in den Griff zu bekommen. Bösartig kann man sagen, "einmal unterschrieben, Provision verdient", sei das Produkt noch so sinnlos für den Kunden. Alternativ könnte ein Verkäufer natürlich auch seine Beratungsqualität steigern, doch das wäre gewiss der wesentlich aufwendigere Weg. Und allzu gern suchen Verkäufer die Schuld (für Kündigungen) bei ihrem Gegenüber, statt vielleicht auch mal bei sich selbst. Richtig lustig war und ist die weitere Argumen- tation der FWU AG und ihrer Repräsentanten, welche auch von Vermittlern gegenüber Kunden eingesetzt wird. "Wir, lieber Kunde, zeigen dir transparent die Kosten und frage dich einmal, warum die anderen das nicht tun". Hier versucht man zu implizieren, dass jeder, der die Kosten nicht offen lege, automatisch schlechter sei bzw. etwas zu verbergen versuche. Diese Ableitung ist weltfremd. Die Diskussion über Kosten einer Police könnte gerade auch von denjenigen gesucht werden, die ansonsten wenig zu bieten hätten. Diese Ableitung ist deshalb sicherlich nur im Marketing der FWU AG entstanden. Im Übrigen revidiert bereits eine um 0,3 Prozent bessere Performance über 20 Jahre einen Kostenunterschied von 5 Prozent. Diese Argumentation greift deshalb nur vor Laien. Grundsätzlich ist das Thema "Kostentransparenz" nicht zwingend negativ zu bewerten, doch sollte man die Kirche im Dorf lassen. Kosten haben alle, bei dem Produkt der FWU AG versucht man einzig, das Stornorisiko mittels einer sepaDer Freie Berater Ausgabe I 2005 71 72 Transparente_Kosten_03.qxd MARKT 28.12.2004 12:35 Seite 1 Die Werbung mit den transparenten Kosten raten "Kostenvereinbarung" vom Verkäufer auf den Kunden zu übertragen. Schon vor einem Jahr hat Der Freie Berater geschrieben, dass dieses Produkt mit seinen "vermeintlichen" Vorzügen als eine gute Marketingidee gesehen werden kann, die auf Seiten der Verkäufer einige Freunde fand, aber viel mehr jedoch nicht. Aus Sicht der Verbraucher wäre diese Gestaltung nur nachteilig, da die Provision in jedem Fall zu bezahlen und im schlimmsten Fall mit gerichtlichen Konsequenzen zu rechnen wäre. Gerichte schützen die Verbraucher Vor dem Gericht haben die "VermittlungsgebührVereinbarungen" bis heute nicht immer Halt. Im Gegenteil: Sie verstoßen in den Augen eines Gerichtes gegen die Vorschriften der §§ 165 Absatz 1, §§174 Absatz 1, §§178 VVG. Deshalb sind diese Vereinbarungen null und nichtig. Da Lebensversicherungen dem Gesetz nach jeweils zum Schluss der Versicherungsperiode kündbar sind, muss dies auch für die Zahlung der Provisionen gelten, so das Gericht. Es dürfte nicht sein, dass der Gesetzgeber einerseits den Versicherungsnehmern ein sofortiges Recht einräume, aus solchen Verträgen monatlich (bei monatlicher Zahlungsweise) auszusteigen und andererseits durch diese gesonderte Vermittlungsgebührenvereinbarung dieser Kunde plötzlich schlechter gestellt würde. Aus diesem Grund hätten diese Vereinbarungen keinen Bestand. Andere Gerichte wiederum sehen diese Vereinbarungen durchaus als haltbar, trotz der Schlechterstellung der Kunden. Es bleibt damit abzuwarten, wie dieses Thema demnächst vom Bundesgerichtshof gesehen und entschieden wird. Erst dann kann man davon ausgehen, dass sich alle Gerichte an dieses Urteil halten werden. Im Interesse der Kunden kann man nur hoffen, dass diese hierüber informiert sind. Denn viele scheuen aus Angst vor den Kosten den Weg zum Anwalt. 72 Der Freie Berater Ausgabe I 2005 Vermittler sind die Dummen Keine Kenntnisse haben wir darüber, was denn mit den Provisionszahlungen, die bereits vorschüssig an die Vermittler geleistet wurden, geschieht. Wenn im größeren Umfang Kündigungen eintreten würden und man die Vermittlungsgebühren von Kunden nicht eintreiben kann, dürfte hier ein wirtschaftliches Problem auf die Beteiligten zukommen. Auch sind uns die Vertragsgestaltungen nicht bekannt, die mit den Vermittlern geschlossen wurden. Da kann man nur hoffen, dass die Vermittler keine Regressansprüche für diesen Fall unterschrieben haben. Ansonsten: Gute Nacht! Kostendiskussion - wenn, dann Honorarberatung Wenn man schon von Kosten redet und wenn man schon von separaten Provisionsvereinbarungen spricht, dann sollte man konsequent den Schritt in Richtung Honorarberatung wählen. Denn immerhin ist es ein wenig fragwürdig, wenn der Verkäufer bei der Fondspolice lang und breit von Kosten und Transparenz spricht, infolge jedoch eine Dread-Disease-Versicherung, Krankenversicherung und vielleicht Haftpflicht-, Hausrat- und KFZ-Versicherung vermittelt, ohne hier ein Wort über die Kosten zu verlieren, die hier wiederum in den Verträgen selbst Berücksichtigung finden. Dies müsste man dann als inkonsequent bezeichnen. Entweder richtig, oder gar nicht. Man kann nicht bei einem Vertrag so verfahren und bei dem nächsten anders. Konsequenz wäre, direkt auf die volle Honorarberatung überzuwechseln. Das hieße, dass ein Berater entweder ausschließlich provisionsfreie Produkte vermitteln würde, was bis heute jedoch bei hohem Anspruch des Beraters gar nicht möglich wäre (da viele Gesellschaften derartige Produkte nicht anbieten), oder dem Kunden eine Honorarrechnung stellen und im Gegenzug alle erzielten Provisionen gutschreiben würde. So könnte eine Beratung unter Umständen sogar zu Einnahmen auf Seiten des Kunden führen, was 73 Transparente_Kosten_04.qxd 28.12.2004 12:36 Seite 1 MARKT einer Fondspolice rechtlich auch einwandfrei wäre. Auch wären diese Einnahmen nicht steuerpflichtig, da das Finanzgericht derartige Einnahmen als "Rabatt auf Eigenverträge" wertet. Der Wettbewerb ist hart Der Wettbewerb unter den Anbietern von Fondspolicen läuft mittlerweile auf Hochtouren. Seit dem Start der Fondspolice zu Beginn der siebziger Jahre haben bis heute immer mehr Gesellschaften erkannt, dass die Zeit der klassischen Kapitallebensversicherung, auch wenn diese für die Versicherungsgesellschaft wesentlich lukrativer ist, so allmählich zu Ende geht. Heute bietet, bis auf einige wenige Ausnahmen, fast jede Gesellschaft eine fondsgebundene Variante der Lebensversicherung an. Was aus dieser Produktwelt jetzt wird, da die Auszahlungen für Neuabschlüsse nicht mehr steuerfrei sind, bleibt abzuwarten. Diese fondsgebundenen Produkte haben bisher gleich mehrere, wesentliche Vorteile: Erstens sind sie keine Geldwertanlagen, welche bekanntermaßen immer der Inflation unterliegen, sondern inflationsgeschützte, sachwertgebundene Kapitalanlagen. Zweitens konnte man sie jederzeit beleihen, auch innerhalb der zwölfjährigen Bindung und das ohne steuerliche Nachteile (gilt weiterhin für Abschlüsse vor 2005). Die fondsgebundenen Policen von heute unterscheiden sich in ihren Vertragsgegebenheiten, immer mehr Initiatoren suchen nach "Rosinen", die den Verkauf in großen Stückzahlen ermöglichen. So ist die Güte der Fonds heute zwar nach wie vor immer noch ein ganz wesentliches Kriterium, die immerhin entscheidenden Einfluss auf die Ablaufleistung für den Kunden hat, doch wird hierüber immer seltener gesprochen. Mittlerweile behauptet ja so ziemlich jeder Anbieter bzw. Verkäufer, bei der von ihm angebotenen Police seien die besten Fonds integriert und der Laie hat kaum die Möglichkeit, dies ernsthaft zu überprüfen. Entscheidend für die Qualität eines Produktes sind das Fondsangebot und die weiteren vertraglichen Ausgestaltungen. So bietet der Markt zum Produktbetrachtung der FWU - ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. Police: Die FWU AG bietet dem Vertrieb eigene "gelabelte" Produkte, d.h. je nach Umsatzstärke kann sich ein Unternehmen von der FWU AG eine eigene Police mit einem eigenen Namen kreieren lassen. Dabei ist das Produkt selbst in jedem Fall identisch. Aus diesem Grunde findet man dasselbe Produkt mit verschiedenen Produktnamen im Markt. In allen Fällen, in denen die Atlanticlux der Versicherer ist, handelt es sich um diese "gelabelte" Variante. Generell bei allen Produkten findet die Anlage in einer der zielgruppenbezogenen Best Select Vermögensverwaltungsstrategie der PREMIUM SELECT S.A., Luxemburg statt. Das Netto Prinzip erlaubt dem Vertrieb, seine Vergütung selbst zu bestimmen und direkt in einem separaten Vertrag mit dem Kunden zu vereinbaren. Der Kunde leistet diese Zahlung in 36 gleichbleibenden Raten, der Vertrieb erhält diese von der FWU AG (bzw. einer Factoringgesellschaft) vorausgezahlt. Die Vertriebskosten sind somit kein Bestandteil des Versicherungsvertrages und der Vermittler wird nicht von der Versicherungsgesellschaft bezahlt. Die Provisionszahlung kann in zwei Varianten vereinbart werden: Entweder findet die Zahlung zusätzlich zur Policenprämie statt oder sie wird aus dieser für 36 Monate entnommen. Produktbewertung: Im Ergebnis müssen wir sagen, dass diese Fondspolice ohne das "Netto-Prinzip" im Markt kaum auffallen würde: 50 Euro Mindestmonatsbeitrag, feste Vertragslaufzeit von12 bis 40 Jahren, eine recht unbekannte Vermögensverwaltung, die ebenfalls eine Tochterunternehmung der FWU AG ist, ein fester Ablauf, - alles Dinge, die es bereits auf breiter Ebene von Mitbewerbern gibt. Somit kann man sagen, dass eine Marketingidee wieder einmal besser als ein Produkt selbst ist. Und immerhin ein Anbieter es geschafft hat, alle Einnahmequellen, - Vertriebseinnahmen, Versicherungseinnahmen und Investmenteinnahmen, - unter einem Dach zu vereinen. Hierfür hat die FWU unsere Anerkennung verdient. Der Freie Berater Ausgabe I 2005 73 74 Transparente_Kosten_05.qxd MARKT 28.12.2004 12:37 Seite 1 Die Werbung mit den transparenten Kosten Beispiel Policen ohne Laufzeitbegrenzungen bzw. hohem Endalter, welche wir als sehr positiv bewerten. Bei diesen Verträgen wird eine Beitragszahlungsdauer festgelegt, der Vertrag selbst jedoch läuft längerfristig. Das bedeutet, der Kunde kann als Rentner jederzeit steuerfrei über sein Kapital verfügen. Würde er hingegen bei einer normalen Police mit festem Ablauf eine Kapitalzahlung erhalten, so müsste er sich dann Gedanken machen, wo er dieses anlegt. Dies geschieht dann zu sehr großer Wahrscheinlichkeit in steuerpflichtigen Kapitalanlageprodukten. Auch unterscheiden sich die Produkte in Sachen Todesfallleistung, einmal den sofort beginnenden Versicherungsschutz mit notwendiger Beantwortung von Gesundheitsfragen, als auch die Variante des Versicherungsschutzes ab dem vierten Jahr ohne jegliche Fragen zum Gesundheitszustand. Einige Anbieter gewähren hier einen generellen Versicherungsschutz in Höhe von 60% der Beitragssumme (=Gesamtbeiträge über die Laufzeit), andere bieten die Auswahl von 60% bis 200%, wobei alle ihre Begrenzungen 74 Der Freie Berater Ausgabe I 2005 haben (max. Euro 100.000 Todesfallschutz). Auch die Unverpfändbarkeit nach luxemburgischem Recht ist sehr interessant. Auch wenn diese von allen deutschen Anbietern immer hart kritisiert wird, so ist sie dennoch Fakt. Was versteht man hierunter? Eine Gesellschaft, die in Luxemburg ihren Hauptsitz hat, lässt einen Zugriff auf das Kapital des Kunden durch einen deutschen Gerichtsvollzieher nicht zu. Das hieße im Falle eines privaten oder geschäftlichen Konkurses, dass ohne die Zustimmung des Kunden kein Zugriff möglich wird. Kritiker dieser vermeintlichen Vorteilsargumentation kontern hier, der Gerichtsvollzieher habe aber doch die Möglichkeit einer Erzwingungshaft, - dennoch kann der Kunde selbst über seine finanzielle Zukunft entscheiden, indem er z.B. das Kapital "auf den Kopf haut".... Es gibt also eine ganze Menge an Punkten, die man bei der Bewertung einer Police berücksichtigen muss. DER FREIE BERATER Checkliste DER FREIE BERATER schon abonniert? DER FREIE BERATER CD-ROM bestellt? DER FREIE BERATER Umfrage ausgefüllt? DER FREIE BERATER Umfragen empfohlen? Termin mit einem freien Berater vereinbart? Zeitlose Kapitalanlagestrategie befolgt? DER FREIE BERATER an Freunde verschenkt? Ansonsten finden Sie alles auf www.derfreieberater.de! 76 Fondsgeschlossen_01.qxd 28.12.2004 12:21 Seite 1 MARKT Unerlaubte Bankgeschäfte Nach Schliessungsverfügungen durch die Aufsicht ist die Branche in Aufruhr von Dr. Thomas Schulte Kapitalsammelnde Fonds haben sich zu einem lukrativen Finanzinstrument gemausert, mit dem immer mehr Fondsgesellschaften in den verschiedensten Gestaltungen um das Geld der Anleger buhlen. Jährlich investieren deutsche Anleger Millionen und Abermillionen. Für bestimmte Fondsgesellschaften könnte nun aber Schluss sein. Wie ein Paukenschlag wirkten die jüngsten Verfügungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin):. A m 16.08.2004 untersagte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Vario-Renta-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, am 30.09.2004 der MV Capital Management Vermögensfonds GmbH & Co. KG und am 1.10.2004 der Flexa-Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG ihr "Finanzkom- 76 Der Freie Berater Ausgabe I 2005 missionsgeschäft". Worum handelt es sich hierbei? Ein Komissionsgeschäft liegt vor, wenn jemand Wertpapiere für Rechnung eines anderen im eigenen Namen erwirbt. Die genannten Fondsgesellschaften lockten in diesem Sinne mit verschiedenen Investitionsmöglichkeiten je nach Risikobereitschaft. Der Anleger legte also sein Geld nicht als Gesellschafter in die Gesellschaft ein, die hiermit im eigenen Namen wirtschaftete, sondern die Gesellschaft erwarb für den Anleger Wertpapiere. Er war damit als Gesellschafter zwar am Gesellschaftsvermögen beteiligt, aber nicht mit einem Anteil am Gesamtvermögen der Gesellschaft, sondern nur durch den Wert "seiner" Wertpapiere. Dies stellt nach den Definitionen des Kreditwesengesetzes ein Bankgeschäft dar, das nur von Unternehmen betrieben werden kann, die eine Genehmigung der Bundesanstalt hierfür besitzen. Die BaFin hat daher mit sofortiger Wirkung die Abwicklung entsprechender Geschäfte untersagt. Von dieser neuen Erkenntnis des BaFin sind neben den genannten Gesellschaften eine Vielzahl weiterer Gesellschaften betroffen. In ersten Stellungnahmen hieß es zwar, es seien "32 Fonds" in rechtlicher Überprüfung, die BaFin hat sich aber vorbehalten, jeden Fonds notfalls recht- 77 Fondsgeschlossen_02.qxd 28.12.2004 12:23 Seite 1 MARKT lich zu überprüfen. Worauf sollten FondsGesellschafter wie Fonds-Betreiber achten? Zunächst sollten Sie sich freuen, wenn es sich bei der Gesellschaft um einen Schiff-, Film- oder Immobilienfonds handelt, der lediglich überschüssige Liquidität kurzfristig in Wertpapiere anlegt. Derartige Gesellschaften seien laut ausdrücklichem Hinweis die BaFin grundsätzlich nicht betroffen. Zum Weiteren sollte die Gesellschaftssatzung und entsprechende Fonds-Prospekte genau geprüft werden: Unabhängig von der rechtlichen Ausgestaltung darf der Gesellschafter nicht einen Wertanteil (etwa bei seinem Ausscheiden) erhalten, der von den Vermögensverhältnissen der Gesellschaft (einschließlich stiller Reserven) abgekoppelt ist und sich nach dem Wert bestimmter Wertpapiere oder sonstiger Börsenwerte richtet. Vielmehr sollte das Geld primär der Gesellschaft zukommen, die hierfür nicht nur für den Anleger, sondern allgemein für sich selbst Wertpapiere erwirbt, von deren Kursgewinnen alle Gesellschafter gleichmäßig profitieren. Oder in den Worten der BaFin: Ein (unzulässiges) Finanzkommissionsgeschäft liege primär vor, wenn "der Beteiligungserlös des Anlegers maßgeblich von der Wertpapierentwicklung der Finanzinstrumente bestimmt wird" und "der Kapitalanteil des Anlegers anhand der Inventarwertberechnung der Finanzinstrumente zu aktuellen Marktwerten bestimmt wird". Kurz: Die Mitteilungen des jeweiligen Wertes eines Anteils an einer Fondsgesellschaft müssen unabhängig von Börsenwerten sein! Auf wie viele Fondsgesellschaften dies zutrifft, wird die Zukunft zeigen. Gesellschafter sind aufgerufen, ihre Beteiligungen einmal genauer zu prüfen. Im Falle schlechter Rücknahmepreise können Sie eventuell mit einer Abwicklung der Gesellschaft mit entsprechender Anteilsauszahlung rechnen. Fondsinitiatoren dagegen sind aufgerufen, andere Modelle zu entwickeln, mit denen im Fondsmodell auf die Wünsche des einzelnen Anlegers flexibel reagiert werden kann. Der Freie Berater Ausgabe I 2005 77 78 Provisionskuh_01.qxd 28.12.2004 13:14 Seite 1 MARKT Wie eine goldene Provisions-Kuh von Andreas Müller-Alwart und Günther Zimmer Immer und immer wieder beschweren sich Kunden von Strukturvertrieben bei der Redaktion oder direkt bei Freien Beratern vor Ort, weil sie nicht richtig beraten wurden. Häufig sind es Unwissenheit oder eine eingegrenzte Produktauswahl, die zu einer wenig guten Beratung geführt hatten. Es gibt aber auch Fälle wie den nachfolgenden, in denen Kunden offensichtlich als eine zu melkende "Provisions-Kuh" betrachtet werden. S pätestens alle vier Jahre schlug der Berater eines Strukturvertriebes bei der Kundin Beate K.* auf. Dipl. Vermögensberater, Mitglied im Bundesverband Deutscher Vermögensberater e. V. (BDV) und Geprüfter Vermögensberater BDV und BWA (Betriebswirtschaftsakademie) war auf dem Briefbogen des Beraters zu lesen und der Hinweis "seit 25 Jahren" erweckte zusätzlich den Eindruck der Seriosität. Nur der regelmäßige, vierjährige Ratschlag war unseriös: Die Kundin solle doch mal wieder ihren bestehenden Bausparvertrag kündigen und einen neuen abschließen. Dieser Vorschlag macht Sinn, aber nur für den Berater, weil dieser dann eine neue Abschlussprovision erhalten kann. Der Kundin selbst gehen dadurch staatliche Zulagen (z. B. die Wohnungsbauprämie) verloren. Je nach Bausparvertrag hat sie zusätzlich erhebliche Zinsverluste und kann auch nicht die Rückzahlung der Abschlussprovision in Anspruch nehmen, die ein Kunde gewöhnlich bei Verzicht auf ein Bauspardarlehen erhält. 78 Der Freie Berater Ausgabe I 2005 Der Gipfel der Beratung In der Mitte des Monats September 2004 - es beginnt gerade die Schlussverkaufsphase für die Lebensversicherungen - erhält die Kundin ein Schreiben, in der sie eine Information zu ihrer bestehenden Kapitallebensversicherung erhält: Rund 12.000 Euro habe diese Versicherung bis heute, die laufende Monatsrate betrage 120 Euro, erklärt der Dipl. Vermögensberater und fährt fort: "Aufgrund der steuerlichen Änderungen zum 01.01.2005 kann es für Sie sinnvoll sein, Ihren Tarif zu ändern bzw. eine Auszahlung des Rückkaufswertes zu beantragen, um langfristig auch im Rentenalter eine steuerfreie Kapitalanlage mit z.B. regelmäßigen Auszahlungen zu erhalten. Diese Möglichkeit ist letztmalig nur noch bis zum 1.12.2004 möglich! Es ist also Eile geboten! Bitte rufen Sie mich wegen weiterer Einzelheiten kurzfristig an." (Fettdruck und Unterstreichung aus dem Original übernommen). 79 Provisionskuh_02.qxd 28.12.2004 13:15 Seite 1 MARKT "Es ist also Eile geboten!" Die Kundin, die mittlerweile verstanden hat, dass es für sie nicht sinnig ist, ihren Bausparvertrag alle vier Jahre aufzulösen und einen neuen Vertrag zu eröffnen, betrachtete den Vorschlag zum Glück mit der gebotenen Vorsicht. Ihr Versicherungsvertrag begann im September 1989 und würde im Jahre 2019 enden. Wäre es sinnvoll, den Vertrag mitten in der Laufzeit zu lösen - einen Vertrag, der noch den Mindestzinssatz von 4% hat? Einen Vertrag, in den die Kundin mehr als 20.000 Euro** eingezahlt hat, und dessen Überschussanteile nun von Jahr zu Jahr steigen würden? Eine Antwort darauf wie auch den alternativen Lösungsvorschlag blieb der offensichtliche Serien-Werbebrief des Beraters schuldig. Die Kundin jedenfalls meinte, dass es gut möglich sein könnte, dass auch hier lediglich um eine neue Provision für den Vermögensberater der Hintergrund des eiligen Briefes sein könnte. Für diese Theorie spricht die oben genannte Historie mit den Bausparverträgen und gegen diese Theorie spricht… hm… wenig - also eigentlich nichts. Ein weitsichtiger Berater Weil die Kundin auf alle Beschwörungen des Beraters nicht reagierte, folgte ein auf knallrotem Briefpapier verfasster Geburtstagsgruß. Lesen Sie selbst mit welchem Weitblick der Berater sich um die Kundin sorgt. Also wenn die Kundin jetzt bis zum 01.12.2004 nicht unternimmt, dann wird sie im Jahre 2019 zwar aus dem laufenden Lebensversicherungsvertrag eine steuerfreie Auszahlung erhalten, aber die muss sie ja wieder anlegen. Und wenn sie diese Summe wieder anlegt und wenn sie dann Zinserträge über den dann zulässigen Freibeträgen erhält, dann wird sie diese Erträge versteuern müssen. Ergo: Man sollte einen neuen Vertrag abschließen oder die Laufzeit des bestehenden Vertrages verändern. Besonders ärgerlich ist die offensichtlich bewusste Irreführung: Da wird so getan, als ob Zinserträge neuerdings zu versteuern wären - dabei ist dies schon eine Ewigkeit der Fall. Da wird so getan, also ob Auszahlungen nicht in eine Rentenversicherung überführt werden könnten. Da gibt es keinen Hinweis auf regelmäßige oder einmalige Freibeträge für Kapitalerträge usw. usf. Bei allem Verständnis dafür, dass man den Verbraucher angesichts der Gesetzesänderung "wachrütteln" möchte: Wer auf diese rhetorische Weise seine Kunden zu mobilisieren versucht, der wird auch in der individuellen Beratung nicht mehr einen galanten Bogen in Richtung Seriosität schaffen. Der Freie Berater Ausgabe I 2005 79 80 Provisionskuh_03.qxd 28.12.2004 13:15 Seite 1 MARKT Wie eine goldene Provisions-Kuh Bis zum Tod der Provisions-Kuh Bleibt nur die Frage, wie viele Kunden dieses oder ein vergleichbares Schreiben erhalten haben und nun durch Änderung oder Kündigung ihres bestehenden Lebensversicherungsvertrages der Rendite den letzten Stoss gegeben haben. Manche Berater benehmen sich in der Finanzlandschaft wie ein Landwirt, der seine Kühe immer intensiver und öfter zu melken versucht, bis er wirklich keinen Tropfen Milch mehr aus ihnen herausgepresst bekommt. Dabei halten sie ihre Kunden offensichtlich auch noch für so blöd wie eine Kuh und legalisieren ihre Vorgehensweise nach dem Motto: Wenn ich die Kuh nicht melke, dann macht es halt jemand anderes. Doch Beate K.* ist jetzt aufgeklärt und zu ihr gesellen sich jeden Tag mehr informierte Verbraucher. * Name von der Redaktion geändert ** Geschätzter Einzahlungsbetrag, da wegen Euroumstellung/Dynamik Detailberechnung problematisch 80 Der Freie Berater Ausgabe I 2005 81 Ulla_und_der_Wolf_01.qxd 28.12.2004 13:12 Seite 1 MARKT Ulla und der Wolf von Andreas Müller-Alwart E s war einmal eine Gesundheitsministerin, ihr Name war Ulla. Sie lebte fern aller Realität in einem märchenhaften, schlossähnlich großen Gebäude am Propsthof 78a, Bonn, zeitweise auch in Berlin, Wilhelmstraße 49. Ihre Gemächer waren umgeben von riesigen Schuldenbergen deutscher, gesetzlicher Krankenversicherer, die ihr wohl die Sicht auf ihre gebeutelten kranken Mitbürger verdeckten. Also beschloss sie eines Tages, es war anno 2003, dass die Schuldenberge verschwinden müssten. Sie nannte es "Gesundheitsreform" und verpflichtete alle Bürger, einen Obulus - genannt Praxisgebühr - dafür zu geben, um die Schuldenberge abzutragen. Wenn die Menschen die Praxisgebühr bezahlen würden, dann müssten sie keine Angst mehr vor steigenden Beiträgen haben, andernfalls würden die Beiträge über sie einfallen wie ein böser Wolf auf eine Schafherde. Also zahlten die Menschen die Praxisgebühr, gleichsam als Schutz vor dem Wolf und den hohen Kassenbeiträgen. Ulla rief ihren Mitbürgern zu: "Denkt an den bösen Wolf! Zahlt Euren Obulus und ihr werdet befreit vom fürchterlichen Ungetier!" Doch zunächst wollte der böse Wolf einfach nicht verschwinden, die Kassenbeiträge wollten partout nicht sinken. Zu hoch waren bereits die Schuldenberge der gesetzlichen Krankenkassen und zu stark die Sorge der Kassen, dass sie bei zu frühen Beitragssenkungen weitere Schulden würden aufnehmen müssen. Doch Ulla blieb eisern: "Nieder mit den hohen Beiträgen! Vernichtet den bösen Wolf!" Die Kassen hörten es, taten aber nichts. Sechs Monate hatten die Mitbürger nun schon ihren Obulus artig gezollt, aber die Beiträge waren immer noch viel zu hoch. Zweifel kamen auf, ob es überhaupt möglich sei, sich vor dem bösen Wolf zu schützen, ob die Kassenbeiträge überhaupt sinken würden. Doch, doch - tat Ulla aller Orten und zu jeder Zeit die Kunde: "Die Beiträge sinken! Habt keine Angst vor dem bösen Wolf!" Im Herbst: Zweifelnde Stim- men der Mitbürger wurden überall lauter. Die hohen Beiträge umzingelten die Bürger wie die Wölfe eine eingekesselte Schafherde. Einige Bürger schlichen sich aus der Herde davon - sie wechselten die Krankenkasse, zahlten weniger Beiträge und hatten sich so selbst vor dem Wolf geschützt. Doch immer noch verkündete Ulla, dass der Wolf verschwinden und die Beiträge sinken würden. Die Mitbürger kicherten in den Kneipen, lachten auf den Straßen, denn keiner glaubte mehr den Ankündigungen. Als tatsächlich von 271 Krankenkassen 23 ankündigten, anno 2005 die Beiträge senken zu wollen, glaubte dies niemand mehr, weil 11 Kassen schon wieder ankündigten, die Beiträge zu erhöhen. Immer mehr Schafe brachen aus der Herde auf und wechselten zu einer günstigeren Krankenkasse. Dabei merkten sie, dass dies der einzige sichere Weg ist, ohne die hohen Beitragssätze zu leben: Der böse Wolf verschwand. Der Großteil der Herde aber glaubt noch immer daran, dass Ulla ihnen helfen werde, den bösen Wolf zu vertreiben und die Kassen Beiträge zu senken werden. Wenn nicht Anfang 2005, dann doch sicher in der Mitte des Jahres. Und wenn sie nicht gestorben sind, zahlen sie ihren Obulus noch heute und warten immer noch auf die Befreiung vom bösen Wolf… Wer Anfang 2004 zu einer günstigeren gesetzlichen Krankenversicherung gewechselt hatte, der hat ein Vielfaches der Praxisgebühr gespart. Doch die meisten in der Versichertengemeinde verharren wie eine versteinerte Schafherde am selben Platz, in der Hoffnung, Ulla´s angekündigte Beitragssenkungen würden schon kommen. Und an welche Märchen glauben Sie? Bruttoeinkommen in Euro Kassenbeitrag (%) 1.000,00 1.500,00 2.000,00 2.500,00 3.000,00 3.500,00 13,6 136,00 204,00 272,00 340,00 408,00 476,00 14,5 145,00 217,50 290,00 362,50 435,00 507,50 Differenz 9,00 13,50 18,00 22,50 27,00 31,50 Ersparnis AN p.a. 54,00 81,00 108,00 135,00 162,00 189,00 Ersparnis AN+AG 108,00 162,00 216,00 270,00 324,00 378,00 AG-Arbeitgeber, AN-Arbeitnehmer Der Freie Berater Ausgabe I 2005 81 82 Wie_der_Staat_sich_windet_01.qxd 28.12.2004 13:11 Seite 1 MARKT Wie Vater Staat sich dreht und windet Widerstand gegen die Sozialversicherungspflicht Bis zum 06.11.2003 galt für alle AG-Vorstände, dass sie in all ihren Tätigkeiten (auch neben der AG-Tätigkeit) sozialversicherungsbefreit waren. Dann änderte der Gesetzgeber das Gesetz und beschränkte die Befreiung auf die Vorstandstätigkeit selbst. Doch der Bestandsschutz wird jetzt mit Füßen getreten. Mit fadenscheinigen Argumenten versuchen die Sozialversicherungsträger, Beitragszahler zu halten. von Daniel Shahin Ü ber das Thema der möglichen Sozialversicherungsbefreiung berichtete Der Freie Berater bereits mehrfach. Zuerst im Oktober 2003, als bekannt gemacht wurde, dass über den Weg einer AG-Gründung der Weg aus der Sozialversicherungspflicht für alle Angestellten möglich ist. Dann im Januar 2004, als nach erfolgter Gesetzesänderung zum 06.11.2003 die Aussagen der Sozialversicherungsträger keine einheitliche Sprache vermittelten und vielmehr persönliche Individualentscheidungen aufwiesen. Aus Gründen der Platz- und Zeitersparnis soll an dieser Stelle nicht erneut in aller Ausführlichkeit auf die Thematik eingegangen werden. Doch empfiehlt es sich, die Dinge nachzulesen. Immerhin entscheidet ein und derselbe Staat am gleichen Tage in identischen Sachlagen unterschiedlich. Neueste Begründung für Ablehnungen Die Sozialversicherungsträger teilen plötzlich mit, dass eine Vorstandstätigkeit am 06.11.2003 nicht habe bestehen können, wenn die AG am 06.11.2003 im Handelsregister noch nicht eingetragen und damit (gesellschaftsrechtlich) nicht gegründet gewesen sei. Damit wird nur ein weiterer Versuch unternom- 82 Der Freie Berater Ausgabe I 2005 men, Beitragszahler zu halten. Denn inhaltlich ein völliger Witz, was sich die staatlichen Repräsentanten hier wieder haben einfallen lassen. Und auch wenn Gerichte diesen Standpunkt bestätigen, so ändert das nichts an diesem Fehlverhalten. Im Gegenteil: Auch die Gerichte werden vom Bundessozialgericht sicherlich eines besseren belehrt. Im Ergebnis Erbärmlich, ja fast schon widerlich, wie dieser Staat mit seinen Organen versucht, Bürger zu knebeln, zu fesseln, für blöd zu verkaufen und auszubluten! Dieses Verhalten ist mittlerweile flächendeckend zu beobachten: Bei Befreiungsanträgen aus der Sozialversicherungspflicht, weil aufgewachte Bürger erkennen, dass die staatliche Rente ein Fass ohne Boden ist und besser selbst Vorsorge betreiben möchten. Jeder Staat müsste sich über eigenverantwortliche Bürger freuen bzw. diese belohnen, nicht aber der unsere. Da Insidern die hoffnungslose Situation des Sozialstaates Deutschland bekannt ist, wird um jeden Cent gekämpft, als seien Bürger mit derartigen Anträgen Staatsfeinde. Auch das Beispiel Steuerprüfungen - hier wird zwischenzeitlich von Seiten des Fiskus eine Art Hetzjagd auf Steuer- 83 Wie_der_Staat_sich_windet_02.qxd 28.12.2004 13:11 Seite 1 MARKT Zur Frage der Sozialversicherungspflicht von Vorstandsmitgliedern einer (Vor-) Aktiengesellschaft zahler vorgenommen. Unterstellungen und Mutmaßungen kennzeichnen jede Steuerprüfung, seine Unschuld beweisen muss der Steuerzahler. Das längst bankrotte Deutschland braucht jeden Cent. Das führt dazu, dass die letzten Großverdiener die Nation verlassen, Boris Becker ist nur ein Beispiel weil prominent, doch tausende Betroffene handeln ähnlich. Am Ende bleiben nur die kleinen, unwissenden, die wieder einmal keine Chance haben, sinnvoll zu handeln. Dann die lächerlichen Diskussionen über Benzinpreiserhöhungen, mit geführt und geschürt von Politikern. Da werfen Politiker der Mineralölindustrie kleinste Preiserhöhungen vor, den wirklich unverschämten Anteil mit rund 0,80 Euro je Liter zweigt aber doch der Staat selbst ab. Wäre der Steueranteil hier nicht dermaßen hoch, könnten wir Benzinpreise wie in anderen Ländern haben, die wir heute neidig bestaunen. Der Staat greift uns in die Tasche, nicht die Mineralölindustrie! Auch deshalb fahren Grenzbewohner nach Luxemburg und kaufen sich dort ihren Kaffee, für weniger als die Hälfte als in Deutschland - selbe Marke, selbe Qualität. Der Deutsche zahlt für alles weit mehr als irgendwo sonst auf der Welt. Der Bürger wehrt sich nicht, noch nicht, bzw. nicht ernsthaft. Montagdemonstrationen im Osten ändern daran auch nichts. Der Bürger schimpft in seiner Stammtischrunde, muss dieses Spiel jedoch mitspielen, so denkt und handelt er. Dieses Spiel funktioniert solange, wie der Bürger immer wieder erkennt, dass es ihm doch im Grunde recht gut geht. Die Augen richten auf Länder, denen es dreckiger geht als uns, hilft, (künstlich) zufrieden zu sein. Man könnte annehmen, dass dies eine gezielt gesteuerte Massenmanipulation ist. Doch wehe, wenn die Bürger erkennen, dass der Sozialstaat am Ende ist, dass vielleicht ganz schlechte Zeiten auf uns zukommen, weil die Wirtschaft eben nicht aufwärts geht (Beispiel Karstadt, Opel, usw.), dass die Armut wächst und wächst, dass die Kluft zwischen Arm und reich zunimmt und das die Mittelschicht ausstirbt. Die Problematik der Sozialversicherungspflicht von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft wird derzeit vor dem Hintergrund der Neuregelung des § 1 Satz 4 SGB VI kontrovers diskutiert. Ausgangspunkt der juristischen Auseinandersetzung ist die Übergangsregelung, die in § 229 I a SGB VI normiert wurde, wonach Vorstandsmitglieder einer AG, die am 06.11.2003 (= Tag der 2. / 3. Lesung des Gesetzesentwurfs im Bundestag) in einer weiteren Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit nicht rentenversicherungspflichtig waren, in dieser Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit auch weiterhin nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen. Die jüngst durch das Sozialgericht Frankfurt erlassene Entscheidung stellt in seiner Argumentation im Wesentlichen darauf ab, dass die noch nicht eingetragene AG als solche noch nicht bestehe, weshalb von einer Vorstandstätigkeit nicht ausgegangen werden könne. Bedenklich an der Argumentation des Sozialgerichtes ist indessen, dass sie den wesentlichen Kern der Übergangsregelung, in der der Vertrauensschutz normiert wurde, unberükksichtigt lässt, indem es den Meinungsstreit hinsichtlich der Frage der Anwendbarkeit der Übergangsregelung auch auf Vorstandsmitglieder einer Vor-AG auf ein juristisches Terrain verlegt, das eine ganz andere Frage, nämlich die der Entstehung einer juristischen Person betrifft. Die Frage, die es aber primär zu beantworten gilt, ist allein, ob die betreffende Person Vorstandsmitglied war. § 229 I a SGB VI knüpft allein an die Tatsache der Eigenschaft als Vorstandsmitglied an, die dabei unabhängig von der Frage des Entstehens der AG ist. Maßgelblich in diesem Zusammenhang ist vielmehr die Frage, wann die Gesellschaft errichtet wurde (§ 29 AktG) und ob die Eintragung letztlich erfolgt ist. Denn bereits mit Errichtung entsteht eine Vor-Aktiengesellschaft, die als Organisation einem Sonderrecht unterliegt. Dieses Sonderrecht besteht aus den im Gesetz und Satzung enthaltenen Gründungsvorschriften und aus dem Recht der rechtsfähigen AG, soweit letzteres nicht die Eintragung voraussetzt. Daraus erklärt sich auch, dass die Vor-Aktiengesellschaft aktiv parteifähig ist. Worauf es aber im Zusammenhang mit der Position des gewählten Vorstandsmitgliedes der Vor-AG ganz wesentlich ankommt sind die Bestimmungen des § 30 AktG, wonach der Aufsichtsrat auch den ersten Vorstand bestellt, für den keine besonderen zeitlichen Beschränkungen gelten, d. h. für diesen bestehen die gleichen Verhältnisse wie für den gem. § 84 bestellten Vorstand. Bereits hieraus wird ersichtlich, dass der für eine Vor-Aktiengesellschaft handelnde Vorstand den gleichen Pflichten unterliegt wie der Vorstand der eingetragenen AG, die übrigens, so die Auffassung vieler Vertreter der juristischen Literatur, mit der Vor-AG eine Identität bildet. Danach ist die entstandene Gesellschaft mit der errichteten Gesellschaft identisch, wenn auch mit unterschiedlicher Rechtsform ausgestaltet. Wenn aber dem Vorstand einer VorAktiengesellschaft die gleichen Pflichten eines Vorstandes der eingetragenen AG obliegen, so müssen ihm als Kehrseite hierzu auch die Rechte zugute kommen. Teil dieses Rechts sind in § 1 Satz 4 SGB VI a. F. normiert, wonach das Vorstandsmitglied kraft seiner herausragenden und starken wirtschaftlichen Stellung aus der Solidargemeinschaft der Sozialversicherten generell ausgeschlossen ist. Das Sozialgericht Frankfurt hat schließlich seine Entscheidung damit zu begründen versucht, dass der Antrag auf Eintragung in das Handelsregister jederzeit zurückgenommen werden könne, weshalb der Eintragung konstitutive Wirkung zukäme. Dem ist zunächst zu entgegnen, dass die Möglichkeit, den Antrag zurückzuziehen, nichts an der ganz anderen Tatsache ändert, dass die Pflichten des Vorstandes hierdurch nicht geringer werden. Denn auch eine eingetragene AG kann jederzeit liquidiert und sodann aus dem Handelsregister gelöscht werden. Außerdem kann den Vorstandsmitgliedern aus dem staatlichen Mitwirkungserfordernis bei der Eintragung der Aktiengesellschaft jedenfalls dann kein Nachteil erwachsen, wenn der Antrag auf Eintragung letztlich nicht mehr zurückgezogen wird. Dann muss der Vorstand einer Vor-AG in jedem Fall einem Vorstand einer eingetragenen AG vollwertig gleichgestellt werden. Darauf kommt es wesentlich an mit der Folge, dass auch Vorstandsmitglieder einer Vor-AG vollen Vertrauensschutz genießen. Es bleibt abzuwarten, wie der nächste Instanzenzug der Sozialgerichte entscheiden wird. Rechtsanwalt Christian Steinpichler Kanzlei Aldebert & Kollegen Residenzstr. 25 - 80333 München - Tel: 089-29160440 - Fax: 089-298961 - mail: steinpichler@aldebert.de Der Freie Berater Ausgabe I 2005 83 84 GrauerKapitalmarkt.qxd 28.12.2004 13:18 Seite 1 SERIE Grauer Kapitalmarkt Auffanggesellschaft Protektor arbeitet erfolglos Die Lebensversicherungsbranche wird nächstes Jahr gezwungen, einem Zwangssicherungsfonds beizutreten. Das eigene Auffangsystem Protektor, welches immer nur halbherzig betrieben wurde, scheitert offenbar. Der Gesellschaft Protektor ist es in den letzten Monaten nicht gelungen, den von der maroden Mannheimer Lebensversicherung übernommenen Bestand zu veräußern. Bis auf weiteres bleibt daher die Gesellschaft bestehen. Der Freie Berater hatte mehrfach davor gewarnt, Kapitallebensversicherungen bei finanzschwachen Versicherungen abzuschließen, da weitere Insolvenzen nicht auszuschliessen sind. ***** Urteil LG Berlin: Deutsche Bank AG muss Schrottfonds C & C rückabwickeln Die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG wurde in einem Verfahren vor dem Landgericht Berlin durch Urteil vom 24.11.2004 verurteilt, die Finanzierung eines betrügerischen geschlossenen Immobilienfonds rückabzuwickeln und den Anlegern die bisher vereinnahmten Zinsen und Tilgungen zurückzuerstatten. ***** Verschlechterte Gläubigerrechte bei der Durchsetzung von Schadensersatz bei Kapitalanlagen Der Gesetzgeber möchte nunmehr selbst größere Kapitalanlageschädiger durch das Verbraucherinsolvenzverfahren schleusen, 84 Der Freie Berater Ausgabe I 2005 da für ehemalige Selbstständige das Verbraucherinsolvenzverfahren gelten soll. Die in diesem Bereich so wichtige Anfechtung von Vermögensverschiebungen ist damit von den einzelnen Geschädigten vorzunehmen. Das ist faktisch unmöglich. ***** Badenia muss zahlen Die Deutsche Bausparkasse Badenia muss Schadensersatz an Käufer einer überteuerten Immobilie laut einem Urteil des OLG Karlsruhe leisten. Bekanntlich hatte die Badenia dubiose Steuersparimmobilien in den 90er Jahren finanziert. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Der Selbstmord einer Anlegerin erschütterte inzwischen die Öffentlichkeit. ***** Göttinger Gruppe (Securenta) Auf die Gesellschaft prasselt ein Hagelschauer erfolgreicher Klagen nach dem anderen nieder. Hinter vorgehaltener Hand wird gemunkelt, dass die Reste der Göttinger Gruppe bald in die Insolvenz gehen könnten. Gleich zweimal hat z.B. das Oberlandesgericht Göttingen Schadensersatz zugesprochen. ***** EUGH: Staat haftet nicht für Fehler der Bankenaufsicht (Bankenpleite BFI / BkmU) Bei den oben genannten Bankenpleiten waren die Geldanleger nur mit der Mindestversicherungssumme von 20.000 Euro versichert. Die restlichen Gelder der Kunden sind verloren. Bei beiden Bankenpleiten war der staatlichen Bankenaufsicht (BaFin) der Vorwurf gemacht worden, falsch oder zu spät eingeschritten zu sein. Viele Anleger machten sich Hoffnung, daß der Staat wegen der Fehler der Behörden haftet und die Anleger vom Staat Schadensersatz erhalten. Diese Hoffnung wurde jetzt durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gedämpft. Bankenaufsicht dient danach nur dem Staat und nicht den Interessen der Bürger. ***** Leipziger Unternehmen PPV: Schneeballsystem geht weiter Das Leipziger Unternehmen PPV betreibt weiterhin sein dubioses Schneeballsystem und vermittelt kostenpflichtig Seminare. Es ist erstaunlich: Obwohl sämtliche Verbraucherzentralen, die “Bild”-Zeitung, andere Massenmedien sowie fast sämtliche Fernsehsender berichtet haben, geht das Spiel munter weiter. Offenbar steht jeden Morgen weiterhin ein Dummer auf. ***** Futura Finanz AG zum Schadensersatz verurteilt In einer Entscheidung des Amtsgerichts Borna bezeichnete das Gericht die Vertriebsmethode der Futura Finanz, die riskante Beteiligungen an der Frankonia Unternehmensgruppe vertrieben hat, als Anleitung zur Täuschung von Geldanlegern und verurteilte die Futura zum vollständigen Schadensersatz. Interessant an dem Urteil ist, dass ein Anleger Schadensersatz bekam, zu dem auch die Anwaltskosten gehören, nachdem er sich mit der Hauptanlagegesellschaft der Frankonia in einem Teil verglichen hatte. ***** 85 Impressum_Werbung_Liebl.qxd 28.12.2004 13:17 Seite 1 Impressum Der Freie Berater Unabhängige Finanzzeitschrift für Jedermann Gegründet: 07/2001 Erscheinung: viermal pro Jahr, immer zu Quartalsbeginn Verkaufspreis: 2,50 Euro je Einzelheft im Pressehandel Jahresabonnement: 10,00 Euro für vier Ausgaben jährlich Herausgeber: Daniel Shahin, Erich-Weinert-Strasse 38, 39104 Magdeburg Chefredakteur: Andreas Müller-Alwart Kontakt: redaktion@derfreieberater.de Stellvertretender Chefredakteur: Der Freie Berate e.V., Der Vorstand Erich-Weinert-Strasse 38, 39104 Magdeburg Kontakt: vorstand@derfreieberater.de Web. www.derfreieberater.de Redakteure: Thomas Anetzberger, Jörgen Bartz, Gerald Burbach, Torsten Creutz, Thomas Eberherr, Thomas Fahrenholtz, Wolfgang Glückselig, Ronald Haselhorst, Thomas Hühler, Gerhard Kausler, Erik Kraatz, Oswald Krause, Theodor Mack, Jürgen Mondt, Andreas Pedyna, Christian Röhlke, Ellen Schallschmidt-Mietzsch, Dipl. Mat. Peter Schramm, Dr. Thomas Schulte, Frank Stickelmayer, Bernd Taitzinger, Sven Tintemann, Otto Zorr Anzeigenschaltung: Kerstin Tassler Kontakt: tassler@derfreieberater.de Abonnentenverwaltung: Kontakt: abo@derfreieberater.de Pressevertrieb: IPV Inland Presse Vertrieb GmbH, Wendenstrasse 27-29, 20097 Hamburg Druck: Frank Druck GmbH & Co. KG, Preetz Bilderquellen: Bernd Liebl Fotodesign, Jean-BurgerStr.15, 39112 Magdeburg Haftung Alle Beiträge sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit in jedem Falle kann nicht übernommen werden. Haftungsansprüche sind deswegen ausgeschlossen. Beiträge Für unverlangt eingesandte Beiträge kann die Redaktion keine Haftung übernehmen. Urheberrecht/Copyrightvermerk Alle Urheberrechte liegen beim Herausgeber. Sämtliche veröffentlichte Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Dies gilt auch für Datenbanken und ähnliche Einrichtungen. Die Reproduktion - ganz oder in Teilen - durch Nachdruck, fototechnische Vervielfältigung oder andere Verfahren, auch Auszüge, Bearbeitungen sowie Abbildungen oder die Übertragung in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsanlagen verwendbare Sprache oder Einspeisung in elektronische Systeme, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Herausgebers. Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten. Wofür auch immer Sie Fotos benötigen, sie sollen perfekt und innovativ sein. Sie sollen alle notwendigen Informationen liefern. Und sie sollen die Leidenschaft, mit der Sie arbeiten, spüren lassen. Wem würden Sie eine solche Aufgabe anvertrauen? Wenn Sie kreativ über Fotografie nachdenken, werden Sie wissen, was ein gutes Foto für Sie tun kann. Scheuen Sie diese Investition nicht! Die Kosten sind geringer als Sie denken! Fragen Sie uns und Sie bekommen das Foto. So, wie Sie es brauchen. Bernd Liebl Jean-Burger-Str. 15 39112 Magdeburg Tel (0391) 6310310 Fax (0391) 7447103 Mail b.liebl@liebl-foto.de 86 Diverses_01.qxd 28.12.2004 13:20 Seite 1 SERIE Diverses im Kapitalmarkt Neue Förderung nach Investitionszulagengesetz 2005 Die gute Nachricht: Die Förderung wird über das Jahr 2004 hinaus verlängert. Der Wermutstropfen: Es gibt einige Projekte, die nicht mehr gefördert werden, wie z. B. Ersatzinvestitionen und Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohnungen. Ausgeschlossen wurden auch "sensible Sektoren", wie z. B. Stahlindustrie, Schiffbau und Landwirtschaft. Neu ist stattdessen die Förderung der Anschaffung und Herstellung neuer abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Ein förderungswürdiger Betrieb muss dem verarbeitenden Gewerbe oder produktionsnahen Dienstleistungen dienen. Weitere Informationen hierzu bei einem Freien Berater. ***** LBS: Ein klassisches Eigentor "Legen Sie Wert auf eine möglichst hohe Rendite?" fragt der Bausparrechner der LBS Rheinland-Pfalz den Besucher des Online-Bausparrechners ab. Der "Finanztest" gegenüber erklärte die Bausparkasse, dass man an einem Renditetest nicht teilnehmen wolle, da Bausparen kein Sparen für eine Rendite sei, sondern eben Sparen zum Bauen. Basta! Renditesparen über Bausparverträge würde sogar die Idee des günstigen Bauspardarlehens und damit des Bausparens per se konterkarieren, erklärte die LBS dem Verbrauchermagazin. Irgendwie ein Eigentor der Marketingabteilung, wenn man im Internet anpreist, was man eigentlich nicht zu verkaufen gewillt ist. ***** Angst und Unwissen (I) Die Angst vor Altersarmut ist ausgeprägter als bislang angenommen. Dies ergab eine Studie von "Plansecur" (Herbst-/Winterstudie 2004). Sie folgt direkt nach der Angst vor Arbeitslosigkeit und Krankheit. Hartz IV und die neue Sozialgesetzgebung führen zur Verunsicherung der Verbraucher. Fast zwei Drittel der Befragten zweifeln an der Stabilisierung der gesetzlichen Sozialversicherungen, mehr als zwei Drittel verbinden mit Hartz IV ein persönliches Risiko. Hoch im Kurs steht, so "Plansecur", die Beratung durch unabhängige Finanzberater. 78 Prozent der Befragten wünschen sich das. ***** Rechnungen müssen auch Privatpersonen zukünftig 2 Jahre lang aufbewahren! Rechnungen, die sich auf Leistungen beziehen, die in Verbindung mit einem Grundstück oder Haus stehen, sollten Privatleute zukünftig zwei Jahre aufbewahren, denn als Strafe bei Nichtaufbewahrung können satte 500 Euro verhängt werden. Begründet wird diese neue Vorschrift damit, dass man die Leistungen von Handwerkern, Bauunternehmen und Bauträgern nachvollziehen können möchte, um Schwarzarbeit besser aufdecken zu können. ***** Neuer ExistenzgründungsRatgeber Die Fluchtwelle vor Hartz IV rollt und bedeutet für viele Langzeitarbeitslose den Start in die Selbstständigkeit. Rechtzeitig vor dem Ansturm hat deswegen der DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammer) seinen Existenzgründungs-Ratgeber aktualisiert, der als praxisnahes Arbeitsbuch für Jedermann leicht verständlich, übersichtlich und mit zahlreichen Plänen und Checklisten ausgestattet ist. Pflichtlektüre für Existenzgründer! "Existenzgründung" (A4, 102 Seiten) kostet 16 Euro. Der Ratgeber kann bezogen werden beim DIHK Publikationen Service unter der Faxnummer (02 28) 4 22 45 93, per E-Mail an bestellservice@verlag.dihk.de oder auf der DIHK-Website in der Rubrik "Publikationen". ***** Private Rentenversicherung: Keine Werbung mit falschen Werten! Es ist immer wieder das Gleiche: Obwohl bereits die neuen Sterbetafeln veröffentlicht wurden und den Versicherern bekannt ist, dass dies zu Veränderungen in der Rentenablaufleistung führen wird, werben diese noch eine ganze Zeit lang mit den alten (höheren) Ablaufleistungen. Dabei haben bereits mehrere Gerichte entschieden: "Sofern eine Senkung absehbar ist, darf keine Werbung mit diesen Überschussanteilen mehr erfolgen". (OLG Düsseldorf 4 U 139/99 und OLG Koblenz 10 U 1342/ 99). Eine Schonfrist gibt es nicht! Wer vom Versicherungsvertreter mit alten Überschussleistungen geködert wurde, kann Schadensersatz bis zur Höhe der Zahlprognose in der Werbung verlangen. ***** 86 Der Freie Berater Ausgabe I 2005 87 Diverses_02.qxd 28.12.2004 13:20 Seite 1 SERIE Orwell 1984 kommt mit gut 20 Jahren Verspätung: Gläserne Bankkonten Das "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" tritt im April 2005 in Kraft und ermöglicht allen Ämtern, die einen Bezug zu Begriffen wie "Steuer", "Einkommen" oder "Einkünfte" herstellen können, flächendeckend die Kontodaten abzurufen und zu prüfen. Laut Gesetz können die Finanzämter über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung ebenso in bestimmten Fällen auf die Daten zurückgreifen wie z.B. die Bundesagentur für Arbeit, die BAföGStellen sowie die Sozialämter. Die Aufsichtsbehörde, die BaFin, hätte gerne einen eigenen, direkten Zugang, dessen Realisierung bislang an den Kosten (rund 105 Mio. Euro) scheiterte, den die Banken selbst tragen müssten. ***** Arbeitnehmer unterschätzen Kaufkraftverlust bei den Renten Die Rentenkassen sind leer und Nullrunden bei der gesetzlichen Rentenversicherung an der Tagesordnung. Dass dies zukünftig eine deutliche reale Minderung der Renten bedeutet, ist vielen nur unzureichend bewusst, belegt eine aktuelle Umfrage des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA). Bleibt es bei der seit drei Jahren betriebenen Politik der Renten-Nullrunden, müssen sich die Rentner von morgen wegen der Inflation auf erhebliche Einbußen einstellen. Die Ergebnisse der DIA-Untersuchung belegen, wie sehr diese langfristigen Auswirkungen der Inflation unterschätzt werden. Die unter 35-jährigen beispielsweise meinen, die Kaufkraft von 100 Euro würde sich bei einer jährlichen Inflationsrate von 1,5 Prozent auf 77 Euro vermindern. In Wirklichkeit geht sie auf 59,39 Euro zurück. "Wer den Kaufkraftverlust seiner Rente unterschätzt, dem drohen im Alter böse Überraschungen", so DIA-Sprecher Bernd Katzenstein. Für wenig hilfreich hält er in diesem Zusammenhang die "Renteninformation" der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA). Dort werden zukünftige Altersrenten mit einem jährlichen Anstieg von 1,5 und 2,5 Prozent vorgerechnet, die weit von der Realität der realen Rentenhöhe entfernt sind. "Vor allem die jüngeren Beitragszahler müssen seitens der Politik ehrlich und schonungslos darüber informiert werden, mit welchen realen Renten sie in Zukunft rechnen können", betont Bernd Katzenstein. "Alles andere ist verantwortungslos und stürzt die Betroffenen in große Versorgungslücken." ***** Angst und Unwissen (II) "Es ist ernüchternd und erschreckend, wie wenig Anleger über Finanzprodukte und Börsenabläufe informiert sind", sorgte sich Detlef Irmen, Vorstandsmitglied der Börse Düsseldorf, kürzlich. Mit seiner Beobachtung steht er nicht alleine da. Auch Freie Berater sind täglich darüber verwundert, wie leichtfertig Verträge für Versicherungen und Kapitalanlagen mit jahrzehntelanger Laufzeit abgeschlossen werden. "Beim Handy- und Autokauf recherchierten Konsumenten viel intensiver", berichtete das Magazin "Focus". Einziger Lichtblick: Seit Mitte der 90er Jahre bis 2004 hat sich die Zahl der Fondsbesitzer und Aktionäre auf gut 10,5 Millionen fast verdoppelt. Die Kapitalanlage in Sachwerten hat also zu Recht an Bedeutung gewonnen. Krankenkassen: Bestrafung für gutes Management Der Staat verteilt um - auch bei den Krankenkassen. Da wird dann z. B. eine marode Krankenkasse durch die Stützungsbeiträge einer gut wirtschaftenden Krankenkasse "gerettet". Der Finanzierungsbedarf für alle Kassensanierungen soll derzeit 80 Mio. Euro betragen - bezogen auf vier Jahre. Die BKK Airbus zog aus dieser Umverteilung die Konsequenzen und löste sich auf, bevor von ihr die Stützungsbeiträge abverlangt wurden. Man wollte offensichtlich nicht den Löwenanteil für Sanierungsmaßnahmen bei anderen Kassen tragen und entzog sich so der "Bestrafung für gutes Management". ***** Unterhaltspflicht und Altersvorsorge Zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung dürfen unterhaltspflichtige Kinder weitere fünf Prozent des Einkommens für die private Altersvorsorge zurücklegen. Auf diese zusätzliche Vorsorge darf das Sozialamt nicht zurückgreifen. Als private Altersvorsorge werden unterschiedliche Investments anerkannt auch die Finanzierung einer Immobilie kommt in Betracht. (BGH-Urteil: XII ZR 149/01 http://www.bundesgerichtshof.de). ***** ***** Der Freie Berater Ausgabe I 2005 87 #NVG* VG0GWA SZF 5GKVG SERIE Produkte, die die Welt nicht braucht Alte Hüte - neu verpackt Wohlklingende Wertpapiere auf dem Grauen Kapitalmarkt von Dr. Thomas Schulte An Aktien haben sich viele Anleger die Hände verbrannt, die Börse zeigt seit geraumer Zeit nur eine Seitwärtstendenz, Kapitalanlage bei Banken bringen Zinsen, die dem Anleger die Tränen in die Augen treiben. Aus diesem Grunde boomt der Markt für Kapitalanlagen mit klingenden Namen, welche angeblich mehr Rendite bei hoher Sicherheit bringen. K lingende Namen sind im Trend: Ein Beispiel ist eine Direktanleihe, die z.B. bei der Petro Carbo Chem AG und GmbH einen Zinsertrag von 7% pro Jahr bringen soll. Hierbei handelt es sich um ein Wertpapier, welches auch Bond, Obligation oder Schuldverschreibung genannt wird. Begriff Wertpapier ist ohne Aussage für den Anleger Der Begriff Wertpapier bedeutet dabei nicht, dass dieses Stück Papier einen Wert in Geld hat, sondern nur, dass es sich um eine Urkunde handelt, in der ein privates Recht verbrieft ist. Ob dieses Recht werthaltig ist oder nicht, kommt auf den Schuldner an. Die Bonität des Schuldners ist entscheidend. Verwechslungen sind allerdings möglich und vermutlich auch beabsichtigt, da auch die öffentliche Hand Anleihen herausbringt, um den Haushalt zu finanzieren. Es handelt sich dabei um staatlich garantierte Anleihen des Bundes, der Länder, Kommunen oder Sondervermögen des Bundes. Unternehmen versuchen ohne den Umweg über Banken in der Regel im Strukturvertrieb Geldanleger zu finden, welche das Kapital zur Verfügung stellen. 88 Der Freie Berater Ausgabe I 2005 Im Fall der Direktanleihe der Petro Carbo Chem AG handelt es sich um eine Inhaberschuldverschreibung. Diese Anleihe wird an denjenigen gezahlt, der das Papier vorlegt. Eine Wertpapierkennnummer kann ohne weitere Prüfung der Bonität bei dem Bundesamt für Wertpapierhandel bzw. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beantragt werden. Eine unternehmerische Beteiligung mit Stimmrechten wird nicht erworben. Viele Nachteile für den Anleger Weiterer Nachteil: Es besteht für diese Papiere kein Markt, sie können nicht wie bestimmte Fondsanteile oder börsennotierte Aktien ohne weiteren Aufwand gehandelt werden. Damit verschlechtert sich die Position der Anleger weiter, die keinerlei gesetzlich verbriefte Bucheinsichtsrechte und Kontrollrechte mehr haben. Sehr aufwändig beworben wird zur Zeit die Inhaberteilschuldverschreibung der Wohnungsbaugenossenschaft Leipzig West AG. Inhaberteilschuldverschreibungen werden diese genannt, weil jedes Stück des unterteilten Papiers das Gläubigerrecht an einem bestimmten Teil der An- #NVG* VG0GWA SZF 5GKVG SERIE leihe verbrieft. In bundesweiten Postwurfsendungen wird für eine Inhaberteilschuldverschreibung mit einem Zinssatz von 6,75% pro Jahr geworben. Korrekterweise wird auf der Internetseite erläutert, dass es keine Sicherheit z.B. durch einen Einlagensicherungsfonds gibt. Der so genannte Einlagensicherungsfonds sichert nur Gelder ab, die als Spareinlage angelegt sind. Anleihen werden grundsätzlich nur durch den Emittenten besichert, das gilt für Bundesschatzbriefe genauso wie für jede Unternehmensanleihe. Zumindest weist diese Gesellschaft darauf hin, dass die Bonität des Emittenten von entscheidender Bedeutung ist. Dieser Emittent macht sich allerdings die Mühe einer Darstellung der Sicht des Unternehmens durch Dritte und erläutert, dass die internationale Wirtschaftsauskunftei Dun & Bradstreet die Gesellschaft mit der niedrigsten Risikostufe I (Stand Frühjahr 2004) bewertet habe. Namen sind Schall und Rauch Darlehen sind der Schlager Risikoreich sind auch die zur Zeit vertriebenen partiarischen Darlehen. Hierbei handelt es sich um Darlehen, deren Verzinsung sich am geschäftlichen Erfolg und am Gewinn des anbietenden Unternehmens orientiert. Daneben können auch feste Zinsen vereinbart werden. Auch hier besteht keinerlei Einsichtsrecht des Geldgebers, so dass die Gestaltung des Gewinns in die Verantwortung des Unternehmers gestellt wird. In den allermeisten Fällen vereinbaren die Unternehmen einen Rangrücktritt mit den Darlehensgebern. Dies bedeutet, dass das Darlehenskapital wie Eigenkapital behandelt wird, um im Falle der Insolvenz der Darlehensgeber nicht einmal Ansprüche zur Insolvenztabelle anmelden zu können. Vor diesen Angeboten ist daher dringend abzuraten, da es sich um eine Vertrauensinvestition bei gleichzeitiger Rechtlosstellung handelt. Ob die Papiere nun Schuldverschreibung, Obligation, Anleihe, Pfandbrief, Rentenbrief, Partialobligation, Ähnliches gilt für Genussscheine. Diese Wertpapiere verbriefen einen Anspruch auf Zahlung eines Gewinnanteils der Gesellschaft. Mit bis zu 12 Prozent jährlicher Rendite lockt z.B. Vobag Volksbau AG aus Lübeck Zeichner für ihre Genussrechte. Die notwendigen Gewinne wollen die Initiatoren mit Immobilieninvestments erzielen. Die Mittelverwendung können die Investoren indes nicht kontrollieren, und etwa 18 Prozent der Anlegergelder gehen für angebliche Emissionskosten ab. Auch hier wird durch die Wortbedeutung Genussschein in Verbindung mit Wertpapier im Rahmen des Vertriebs der Eindruck erweckt, es handele sich um eine sichere und stabile Investition. Der Genuss mit dem Genusschein kann aber bitter sein, falls die Gesellschaft in eine Krise gerät und keine Gewinne ausschüttet. Vertrieben wird dieses Papier durch Vermittler, die auch bereits im Bereich der Vermittlung der Kapitalanlagen der insolventen Real Direkt AG aktiv waren. Der Freie Berater Ausgabe I 2005 89 #NVG* VG0GWA SZF SERIE 5GKVG Produkte, die die Welt nicht braucht Verpflichtungsschein oder Schuldversprechen genannt werden, ist im Grunde ohne Bedeutung. Gesellschaften, die den technisch und organisatorisch mühsamen Weg der Ausgabe von Wertpapieren gehen, vermeiden allerdings auch die Kontrolle durch eine Bank, die in der Regel bei der Kreditvergabe das Unternehmen sehr intensiv prüft und nur dann einen Kredit gewährt, falls die Bonität ausreichend erscheint. Im Falle der Ausgabe von Wertpapieren aller Art kann diese Prüfung vermieden werden und sieht sich das Unternehmen unterlegenen Kapitalgebern gegenüber, die so gut wie keine Rechte haben. Da die Banken aufgrund der restriktiven rechtlichen Erfordernissen (Basel II) die Anforderungen sehr hoch geschraubt haben, bietet sich für die Gesellschaften an, sich des Publikums als Kapitalgeber zu bedienen. 90 Der Freie Berater Ausgabe I 2005 Schuster, bleib bei deinen Leisten Denjenigen, die die Mühen und den Aufwand der eigenen Prüfung der Bonität des Kapitalsuchenden scheuen, ist zu raten, sich an Bundesschatzbriefe zu halten, die auch noch kostenfrei von der Bundesschuldenverwaltung verwaltet werden und die zwar keine besonders hohe Rendite bieten, aber auch keine Anlegergelder dem Vertrieb zuführen muss. Auf der anderen Seite bieten Wertpapiere der Wirtschaft bessere Renditechancen. DER FREIE BERATER Checkliste DER FREIE BERATER schon abonniert? DER FREIE BERATER CD-ROM bestellt? DER FREIE BERATER Umfrage ausgefüllt? DER FREIE BERATER Umfragen empfohlen? Termin mit einem freien Berater vereinbart? Zeitlose Kapitalanlagestrategie befolgt? DER FREIE BERATER an Freunde verschenkt? Ansonsten finden Sie alles auf www.derfreieberater.de! 92 Finanzschule_01.qxd 28.12.2004 12:08 Seite 1 SERIE Finanzschule Fondstausch mit Ausgabeaufschlag - der stille Feind für Ihr Portfolio von Michael Sielmon Geld kann nur arbeiten, wenn es sich bewegt. Diese alte Weisheit kennen wir. Also bewegen wir unser Geld von einem Fonds in den anderen, folgen den Trends. Vielleicht schaffen wir es sogar, unser Geld dadurch in rentablere Fonds zu bewegen, wäre da nicht der Ausgabeaufschlag, der alles zunichte machen kann. D as Spiel ist nicht leicht, jede Fondsgesellschaft präsentiert sich als sicheren Hafen für Ihre Altersvorsorge. Alle wissen immer alles besser und jeder hat für die Fehler der anderen immer eine plausible Erklärung auf Lager. Wie heißt es so schön - hinterher ist man immer schlauer. Wie soll man sein Portfolio aus den tausenden Fonds, die derzeit zum Handel zugelassen sind, aufteilen? Die Frage ist eigentlich gar nicht so schwierig. Denn fest steht, dass jeder Fonds immer nur so gut ist, wie die Köpfe, die hinter den Investitions- 92 Der Freie Berater Ausgabe IV 2004 entscheidungen des Fonds stehen. Ist der Fondsmanager durchschnittlich, kann man wohl kaum von einem überdurchschnittlichen Anlageerfolg ausgehen. Selbstverständlich kann jeder mit etwas Glück überdurchschnittliche Anlageergebnisse vorweisen. Doch wer will sich auf das Glück verlassen? In den “fetten” Neunzigerjahren brachte es so gut wie jeder Fonds zu respektablen Ergebnissen. Das war auch nicht schwer, da nahezu jede Aktie einem Aufwärtstrend folgte. Tausende Fonds rangen um die Gunst der Anleger. Doch selbst zu Zeiten, wo das Gros der Aktien stieg, trennte sich die Spreu der Fondsmanager vom Weizen. Nur etwa 2-3% der zugelassenen Fonds waren und sind auch heute noch Spitzenfonds, denn sie werden von Spitzenmanagern betreut. Alle anderen Fonds bilden den Durchschnitt, die graue Masse. Es gibt noch eine weitere Komponente, die man berücksichtigen muss, wenn man Fondsinvestment betreibt: die Kosten. Der größte Posten ist in der Regel der Ausgabeaufschlag. Zur Erklärung: Der Ausgabeaufschlag ist eine Gebühr, die beim Kauf von Fonds fällig wird. Als Anleger spürt man den Ausgabeaufschlag bei der Investition nicht wirklich. Würde er nicht auf der Kaufabrechnung stehen, würde man kaum Notiz von ihm nehmen. Dennoch ist er da und darf nicht unterschätzt werden, denn der Ausgabeaufschlag ist eine prozentuale Gebühr. Das hat zur Folge, dass die Gebühr immer höher wird, je größer der Anlagebetrag ist. 93 Finanzschule_02.qxd 28.12.2004 12:08 Seite 1 SERIE Ausgabeaufschlag: Der Ausgabeaufschlag wird auf den Nettoanlagebetrag aufgeschlagen und stellt die Vertriebsprovision (Werbung, Marketing, Provision für Vermittler). Bei Rentenfonds beträgt er ca. 1-3%, bei Aktienfonds ca. 3-6,5%. Der Ausgabeaufschlag berechnet sich aus der Differenz zwischen Einzahlung und Nettoanlage: Einzahlung - Nettoanlage oder 10.000,00 Euro - 9.523,81 Euro = 476,19 Euro Netto- und Bruttoanlage: Die Bruttoanlage ist Ihr Einzahlungsbetrag, also die Gesamtsumme inkl. dem Ausgabeaufschlag. Die Nettoanlage ist der reale Anlagewert ohne Ausgabeaufschlag und wird mit dem Rücknahmepreis ausgewiesen. Beispiel: Kunde Maier legt 10.000,00 Euro im ABC-Fonds an, dieser Fonds hat einen Ausgabeaufschlag in Höhe von 5%. Seine 10.000,00 Euro entsprechen demnach dem Wert inkl. Ausgabeaufschlag. Wir wollen nun wissen, wie hoch die reale Anlage und wie hoch der Ausgabeaufschlag sind: Einzahlung x 100 (100 + AA) oder 10.000 Euro x 100 (100 + 5) oder = 9.523,81 Euro Die reale Anlage beträgt demnach 9.523,81 Euro Die Grafik veranschaulicht, wie stark sich eine Investition im Ergebnis verändern kann, wenn man beim Fondsswitch Ausgabeaufschlag (hier im Beispiel 5%) zahlen muss. Die pinkfarbene Kurve zeigt eine Investition ohne Fondstausch, die blaue Kurve zeigt eine Investition, bei der immer nach 10 Jahren durch Fondsswitch 5% Ausgabeaufschlag vom Guthaben abgezogen wurden. Die Anfangsinvestition beträgt 10.000 Euro. Die Differenz zwischen beiden Strategien nach 60 Jahren bei gleicher Wertentwicklung beträgt über 83.183 Euro (!!!). Guthaben Konstruieren wir mal ein Beispiel: Angenommen, Sie investieren 10.000,00 Euro in Aktienfonds. Der Fonds durchläuft Phasen steigender und fallender Kurse. Wie würde sich der Fondstausch (-switch: engl. schalten) und die Berechnung von 5% Ausgabeaufschlag (AA) auswirken? Angenommen, das Investment würde alle 10 Jahre mit 5% AA belastet werden, wie stark würde das Endergebnis darunter leiden? Wir haben in der Grafik unten eine Entwicklung erdacht, die sowohl über steigende als auch fallende Kurse verläuft. Wir unterstellen für beide Varianten den gleichen Kursverlauf. Eine Variante zeigt den Verlauf ohne Berücksichtigung von Kosten (kein Switch), der andere Verlauf entsteht, wenn alle 10 Jahre 5% Ausgabeaufschlag abgezogen werden. Nach den ersten 10 Jahren wird das eine Investment umgeschichtet, was in unserem Beispiel mal eben runde 783 Euro an Kosten und Performanceeinbuße produziert. In der angenommenen Laufzeit summieren sich die Ausgabeaufschläge auf insgesamt 15.585 Euro. Je größer das Vermögen wird, umso höher wird der Ausgabeaufschlag beim Switch. Vermeiden Sie häufiges Fondstauschen. Fragen Sie einen freien Berater! Jahre Laufzeit Der Freie Berater Ausgabe IV 2004 93 $CPMIGD JTGPA SZF 5GKVG SERIE Interessante Urteile Die Banken verdienen immer - doch nicht immer zu Recht Banken berechnen für die verschiedensten Dienstleistungen diverse Gebühren. Doch die Frage ist, ob diese berechtigt sind bzw. eine rechtliche Grundlage haben. Die Antwort lesen Sie hier. von Andreas Müller-Alwart F rau Schreiber ärgert sich maßlos: Gerade mal zwei Wochen war sie im Urlaub gewesen. In dieser Zeit wurde eine Gutschrift für ihr Konto fehlgeleitet, kam nicht bei ihr an. Gleichzeitig wurde auch noch ein Betrag abgebucht, der gar nicht ihr Konto betrifft. Weil durch diesen Betrag auch noch ihr ohnehin durch den Urlaub belastetes Konto über den Dispositionsrahmen hinaus in den "geduldeten Überziehungskredit" überführt wurde, muss sie nun zum einen höhere Zinsen bezahlen, zum anderen ging eine Lastschrift wegen "fehlender Kontodeckung" zurück die Bank verlangt Rücklastgebühren in Höhe von 4,50 Euro. "Ja ist denn das alles rechtens?", fragt sich Frau Schreiber. Welche Gebühren darf die Bank verlangen? Hierzu gibt es recht viele Einzelfallentscheidungen. Dabei ist eine gewisse klare Linie der richterlichen Entscheidungen feststellbar. Die Bank darf in der Regel immer für besondere Leistungen vor allem, wenn der Kunde diese explizit angefordert hat - ihre zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen. Sofern eine Bank eine gesetzliche Auflage erfüllt, darf sie die damit verbundenen Kosten dem Kunden allerdings nicht gesondert in Rech- 94 Der Freie Berater Ausgabe I 2005 nung stellen. Sie darf auch nicht Gemeinkostenanteile, wie z.B. Miete der Geschäftsräume, anteilig dem Kunden aufhalsen. An einigen Beispielen (rechtsgültigen Entscheidungen) wird dies deutlich. Geld abheben Barein- und -auszahlungen am Schalter gehören zum normalen Leistungsumfang einer Bank, so dass diese nicht extra berechnet werden dürfen (BGH 30.11.93, AZ: XI 80/93). Manche Banken erheben hierfür keine Schalter-, sondern eine so genannte Postengebühr. Dabei wird für die Barein- und die Barauszahlung bei der Verbuchung eine Gebühr erhoben. Diese ist ebenfalls unzulässig (BGH 07.05.1996, AZ: XI ZR 217/95) - es sei denn z.B. bei Gewährung von 5 kostenfreien Posten, dann ist eine darüber hinausgehende Berechnung erlaubt. Für die Abhebung am Geldautomaten darf die Bank generell einen Buchungsposten in Rechnung stellen, aber der Kunde muss zugleich die Möglichkeit haben, an einem Schalter kostenlos Geld abheben zu können. $CPMIGD JTGPA SZF 5GKVG SERIE Ungedecktes Konto Für die "Nicht-Einlösung" von Schecks, Lastschriften, Daueraufträgen und Überweisungen darf die Bank keine Entgelte verlangen. Dieses Beispiel zeigt deutlich die Richtung der Richterentscheidungen: Es liegt im Interesse der Bank, die Deckung des Kundenkontos zu prüfen. Wird keine Leistung für den Kunden erbracht (Lastschrift wird letztendlich nicht durchgeführt), kann dem Kunden auch nichts berechnet werden (BGH-Urteile 21.10.1997, AZ: XI ZR 5/97 sowie XI ZR 296/96). Die Banken verweisen häufig darauf, dass der Kunde die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) der Bank akzeptiert habe. Bestandteil seien somit auch die (in der Filiale ausgehängten) Preisverzeichnisse. Da dort auf die Gebühren verwiesen werde, habe der Kunde diese auch zu tragen. Der Bundesgerichtshof hat aber bereits im Jahr 2001 entschieden, dass im Geschäftsverkehr mit Privatkunden solche Entgelte nicht im Preisverzeichnis aufgeführt werden dürfen (BGH 13.02.2001, AZ: XI ZR 197/00). Entgelte, Gebühren, Kosten ohne Ende Die Menschen, die ohnehin schon mit Schulden behaftet und ratlos sind, werden durch die Banken oft noch zusätzlich "gestraft". Häufig wird überschuldeten Kunden die Einrichtung eines Kontos verweigert - dies, obwohl die Banken zumindest zur Einrichtung eines reinen Guthabenkontos verpflichtet sind. Für Barein- und -auszahlungen (auf Fremdkonten) verlangen die Banken von kontolosen "Kunden" Gebühren, die aufgrund ihrer Pauschalisierung (z. B. 6 Euro pro Buchung) in keiner vernünftigen Relation zum Rechnungsbetrag stehen. Wer ein Konto hat und mit einer Kontopfändung konfrontiert wird, bei dem verlangt die Bank Pfändungsentgelte. Doch zur Pfändung ist die Bank gesetzlich verpflichtet - sie würde sich sogar strafbar machen, wenn sie die Pfändung nicht bearbeiten würde. Natürlich kann sie dafür, dass sie ihrer gesetzlichen Ver- pflichtung nachkommt, nicht auch noch Entgelte vom Kunden verlangen. (BGH 18.05.1999, AZ: XI ZR 219/98 + BGH 19.10.1999, AZ: XI 279/96). Dies gilt auch für andere gesetzliche Verpflichtungen: Die Änderung und Verwaltung von Freistellungsaufträgen kann dem Kunden nicht als Entgelt in Rechnung gestellt werden, denn die Geldinstitute müssen den Finanzämtern per Gesetz die Freistellungen melden. (BGH 15.07. 1997, AZ: XI ZR 269/96, XI ZR 279/96). Auch die Ausfertigung einer Löschungsbewilligung von Grundpfandrechten ist eine gesetzliche Verpflichtung der Bank - sie darf nicht berechnet werden (BGH 07.05.1991, AZ: XI ZR 244/90). Berechnet werden dürfen bestenfalls darüber hinausgehende Sachkosten, wie z.B. Kosten für eine Beglaubigung. Neben diesen höchstrichterlichen Entscheidungen durch den Bundesgerichtshof, gibt es zahlreiche Entscheidungen von Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, in denen die Unzulässigkeit diverser Entgelte festgestellt wurde. Hier einige allgemein interessante Entscheidungen der letzten Jahre: Ein Kunde reklamierte bei seiner Bank einen Kontoauszugsposten und forderte die Bank auf, diesen Posten zu prüfen. Obwohl der reklamierte Posten korrekt war, durfte die Bank kein Prüfungsentgelt berechnen. (Landgericht Köln AZ Der Freie Berater Ausgabe I 2005 95 $CPMIGD JTGPA SZF 5GKVG SERIE Interessante Urteile Kreditkartengebühren 16 O 30/00). Ähnlich das Landgericht Frankfurt (24.06.1999): "Für Nachforschungen, auch wenn sie im Interesse des Kunden sind, …, sind Entgeltberechnungen unzulässig.” Kassiert wird auch gerne bei Erbfällen - z. B. für die Meldung des Kontensaldos an das Finanzamt oder für das Umschreiben eines Kontos auf den Erben. In beiden Fällen darf die Bank keine Gebühren berechnen (Landgericht Frankfurt/M. AZ: 2/2 0 46/99). Gebühren für die Aufstellung von Gebühren Für eine Aufstellung erhobener Gebühren für Einund Auszahlungen seitens der Bank, dürfen ebenfalls keine Entgelte einbehalten werden. (AG siegen AZ: 30 C 2468/97). Eine Bank wollte von einem Kunden, der eine Aktienorder in Auftrag gab, Gebühren verlangen, obwohl der Aktienkauf nicht durchgeführt werden konnte. Das Landgericht Dortmund (15.12.2000 AZ: 8 O 377/00) entschied, dass ein Kreditinstitut grundsätzlich kein Entgelt für die Zeichnung oder die Löschung eines Auftrages bei erfolglosem Bemühen des Kreditinstitutes erheben darf, da dies gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. 96 Der Freie Berater Ausgabe I 2005 Bei Kreditkarten, die unterjährig gekündigt werden, muss die anteilig verbleibende Jahresgebühr rückerstattet werden. "Es besteht ein unangemessenes Missverhältnis zwischen erbrachter Dienstleistung und der bezahlten Vergütung (Jahresgebühr), wenn der Kunde bei vorzeitiger Kündigung keine zeitanteilige Erstattung der Jahresgebühr erhält. (Oberlandesgericht Frankfurt/M. AZ: 1 U 108/99). Neben den rechtskräftigen Entscheidungen zu unzulässigen Bankgebühren und -entgelten, versuchen Kreditinstitute häufig durch ihre AGB verschiedenste Gebühren zu legitimieren. Bei nachfolgenden AGB-Bestimmungen gab es zwar bislang noch keine rechtskräftigen Urteile, aber teilweise bereits Abmahnungen. Nach Auffassung der Verbraucherzentralen sind folgende Gebühren und Entgelte unzulässig: 1. Kosten für Kontoauszüge Kosten für Kontoauszüge sind nur dann zulässig, wenn der Kunde eine anderweitige Möglichkeit hat, um sich kostenlos über seinen Kontostand und dessen Verlauf zu informieren - z. B. wenn die Kontoauszüge kostenfrei am Schalter erhältlich sind. Immer wieder ein Thema sind Geldwechselgebühren, für die die Banken teilweise unverschämt hohe Münzbearbeitungsgebühren verlangen. Von den Kunden darf eine solche Gebühr nicht erhoben werden - bestenfalls von der Laufkundschaft. Erhobene Mahnkosten müssen prinzipiell eine vernünftige Relation zu den mit ihnen entstandenen Kosten haben - sie dürfen keine "Strafhöhe" haben. Mahnkosten, die über 2,56 Euro liegen, muss die Bank begründen. Gestaffelte Mahnkosten sind prinzipiell unzulässig (1. Mahnung 3 Euro, 2. Mahnung 6 Euro usw.). Bei Zahlungsverzug können Gläubiger nur einen bestimmten Zinssatz als Schaden verlangen - dies regelt das Verbraucherkreditgesetz. Da darin be- $CPMIGD JTGPA SZF 5GKVG SERIE reits Verwaltungs- und Mahnkosten eingerechnet wurden, dürfen weitere Mahnkosten nicht mehr berechnet werden. 2. Ausfallgebühr Manche Banken berechnen eine Art "Ausfallgebühr" z. B. dafür, dass einem Kunden ein Kreditangebot unterbreitet wurde, es dann aber nicht zum Vertragsabschluss kam. Auch für die Kreditinstitute zählt es nun einmal zum Alltag, dass ein Interessent kurz vor Vertragsabschluss sich doch noch anders entscheidet. Makler und Vertreter können schließlich auch keine Ausfallgebühren verlangen. 3. Auskunftsgebühr Ebenfalls häufiger Streitpunkt: Auskunftsdatenbanken, z. B. Schufa oder Creditreform. Sofern ein Kreditinstitut im eigenen Sicherheitsinteresse Auskunft einholt, trägt es auch selbst die Kosten. Bittet der Kunde die Bank um Auskunftserteilung (an einen Dritten), so kann dies dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Einige Kreditinstitute versuchten auch Kopien oder Telefonate als Kosten vom Kunden ersetzen zu lassen, wobei man hier wohl mit den Gebühren der Rechtsanwälte geliebäugelt hatte. Solche Gebühren dürfen aber nur dann auf den Kunden übertragen werden, wenn diese Sachkosten im mutmaßlichen Interesse des Kunden liegen oder er diese ausdrücklich gewünscht hat. 4. Weitere, häufig strittige Entgelte, die von Kreditinstituten berechnet werden: Wenn der Kunde sein Wertpapierdepot übertragen lässt, dann werden häufig saftige Gebühren erhoben. Es ist zwar korrekt, dass das Kreditinstitut für den Übertragungsaufwand ein Entgelt fordert - es dürfte aber sittenwidrig sein, wenn dieses Entgelt einer Strafgebühr gleichkommt, der keine adäquate Leistung mehr gegenübersteht. Tipp: Fehlt im Preisverzeichnis des Kreditinstitutes die Depotübertragungsgebühr, so sollte man eine Zahlung ablehnen. Ist das Entgelt übermäßig hoch, sollte man auf einer leistungsbezogenen Gebühr seitens des Kreditinstitutes bestehen. Die Europäische Union hat bei grenzüberschreitenden Überweisungen ihre Grenzen wiedergefunden. Natürlich steht den Kreditinstituten ein angemessenes Entgelt für ihre Dienstleistung zu. Auffallend und problematisch sind aber die sehr hohen Gebühren für Überweisungen innerhalb der EURO-Zone. Ähnlich wie bei den Rücklastgebühren ist auch bei Auslandsüberweisungen zu beobachten, dass die Kunden doppelt abDer Freie Berater Ausgabe I 2005 97 $CPMIGD JTGPA SZF 5GKVG SERIE Interessante Urteile Exkurs Einzugsermächtigung versus Abbuchungsauftrag Es kommt immer wieder vor, dass Kunden einem Dritten ermöglichen, einen Betrag von ihrem Konto abzubuchen. In der Regel erhält derjenige eine Einzugsermächtigung. Einen solchen Einzug kann man begrenzen auf einen einzelnen Fall, z. B. eine bestimmte Warenlieferung, auf einen bestimmten Zeitraum, z. B. "gültig bis 31.12.2004", oder die Einzugsermächtigung kann "bis auf Widerruf" gelten. Diese Variante ist wohl allgemein üblich. Neben einer Einzugsermächtigung gibt es auch einen Abbuchungsauftrag. Solange die Beträge vom Konto abgebucht werden, ist es für den Kunden völlig einerlei, ob dies per Einzug oder Abbuchung erfolgt. Im Störfall aber - wenn das Konto keine ausreichende Deckung hat - ergeben sich gravierend unterschiedliche Konsequenzen für den Kunden. Bei einer Rücklastschrift eines Einzugs wird der Kunde vom Gläubiger angeschrieben und aufgefordert, eine manuelle Überweisung binnen x Tagen durchzuführen. Er wird quasi mittels erster Mahnung in Verzug gesetzt. Bei einer Abbuchung hingegen, befindet sich der Kunde sofort in Verzug. Der Gläubiger könnte aufgrund der Rückgabe einer Abbuchung durch die Bank unverzüglich einen Mahnbescheid ohne jegliche weitere Fristensetzung und Rücksprache mit dem Kunden beantragen. Bei privaten Geschäftskontakten gibt es eigentlich keinen für den Kunden vorteilhaften Grund, Abbuchungsaufträge zu verwenden. Auch mit Einzugsermächtigungen sollte man lieber sparsam umgehen und stattdessen Daueraufträge oder Einzelüberweisungen durchführen lassen. Dadurch fallen falsche Rechnungsbeträge und unberechtigte Einzüge rascher auf - und das Konto gleicht nicht einem Selbstbedienungsladen. Die Vorteile, die in Verbindung mit einem erteilten Einzug von Lieferanten versprochen werden (z. B. Warengutschein über 10 Euro), fressen Gebühren und Entgelte (der Bank und des Lieferanten) im Störfall rasch wieder auf. kassiert werden. Sowohl sendende als auch empfangende Bank berechnen Auslandsgebühren, wogegen man Protest einlegen sollte. 5. Geldautomaten Ärgerlich ist und bleibt weiterhin der Bargeldservice an (fremden) Geldautomaten. Es ist jedem Kreditinstitut freigestellt, welchen Preis es dem Kunden berechnet. An manchen städtischen Plätzen befinden sich Geldautomaten, bei denen die Gebühren im Umfeld von 50 Quadratmetern zwischen 2 und 5 Euro schwanken. Hier lohnt es, sich einmal über den günstigsten Services zu informieren. Einige Banken haben Zusammenschlüsse (z. B: Maestro) gebildet, so dass Postbankkunden auch "günstig" bei der Dresdner Bank abheben können und umgekehrt. Durch die pauschale Gebühr für den Bargeldservice ergeben sich für den Kunden verlustreiche Gebühren. Wer 50 Euro an einem Automaten mit einer Gebühr von 4 Euro abhebt, verliert quasi 8% Rendite, bei 100 Euro sind dies noch 4% Rendite, bei 200 Euro 2% Rendite. Das häufige Abheben von Kleinbeträgen kommt einer Geldvernichtung nahe. So mancher Verbraucher würde sich hier kostenbewusster verhalten, wenn die Gebühr direkt vor der Auszahlung abgezogen und nur noch der Restbetrag ausgezahlt würde (Eingabe 50 Euro, Ausgabe 46 Euro). Oder man stelle sich vor, dass man bei jeder Abhebung die Gebühren in Münzen einwerfen müsste. Seitdem dem Autor dieses Berichtes dies klar geworden ist, führt so mancher Spaziergang nun wieder direkt am Bankschalter vorbei… 98 Der Freie Berater Ausgabe I 2005 DER FREIE BERATER Checkliste DER FREIE BERATER schon abonniert? DER FREIE BERATER CD-ROM bestellt? DER FREIE BERATER Umfrage ausgefüllt? DER FREIE BERATER Umfragen empfohlen? Termin mit einem freien Berater vereinbart? Zeitlose Kapitalanlagestrategie befolgt? DER FREIE BERATER an Freunde verschenkt? Ansonsten finden Sie alles auf www.derfreieberater.de!