News - TÜV Rheinland
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- News 01-2016 Europäische Richtlinien und deren Umsetzung Die neue Richtlinie 2014/53/EU über Funkanlagen tritt Mitte 2016 in Kraft Die aktuelle Richtlinie 2014/53/EU hebt die bisherige R&TTE Richtlinie 1999/5/EG über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen zum 13.06.2016 auf. Die Richtlinie über Funkanlagen gilt für sämtliche Geräte, die zur Kommunikation oder zur Bestimmung von Position, Geschwindigkeit oder anderer Merkmale Funkwellen ausstrahlen oder empfangen. Als Funkanlagen im Sinne der Richtlinie gelten Produkte wie Mobiltelefone, CB-Funkgeräte, Rundfunksendeanlagen, Autotüröffner und Radargeräte. Ausgenommen sind nur solche Funkanlagen, die für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der öffentlichen Sicherheit und der Verteidigung benutzt werden. Die Regelung soll mit der wachsenden Anzahl und Vielfalt von Funkanlagen Schritt halten und soll sicherstellen, dass es keine funktechnischen Störungen gibt und dass alle notwendigen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen eingehalten werden. Es war daher eine Neuregelung notwendig geworden. Weitere Anforderungen betreffen den Schutz von personenbezogenen Daten und der Privatsphäre, den Schutz vor Betrug und den Zugang zu Notdiensten. Auch will die EU Kommission die Einführung einheitlicher Ladegeräte vorantreiben, um die Benutzung von Mobilfunkgeräten für den Verbraucher einfacher zu machen und unnötige Abfälle zu vermeiden Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung unserer Umgebung - Stichwort Internet der Dinge – regelt die Richtlinie zentrale Bereiche unseres modernen Lebens. Neu in den Geltungsbereich der aktuellen Richtlinie fallen zukünftig Funkausrüstungen, die unterhalb eines Frequenzbereichs von 9 kHz operieren, ebenso wie Ton- und TV-Empfangs-Geräte. Für diese beiden Produktgruppen galt bisher die EMV- und die Niederspannungsrichtlinie. kontakt: edwin.schmitt@de.tuv.com - News 01-2016 Europäische Richtlinien und deren Umsetzung Telekommunikationsendgeräte dagegen, die bisher in der R&TTE Richtlinie geregelt waren, scheiden ab dem Stichtag 13.06.2016 endgültig aus der Richtlinie über Funkanlagen aus. Sie „wechseln“ in den Geltungsbereich von EMV- und Niederspannungsrichtlinie. Aufgrund dieser Änderungen gilt es folgendes zu beachten, wenn neue Geräte in Verkehr gebracht werden sollen: Für Produkte, die sowohl in die alte R&TTE Richtlinie, als auch in die neue Funkanlagenrichtlinie fallen, gilt eine Übergangsfrist bis zum 13. Juni 2017, in der sie nach der alten oder der neuen Richtlinie in Verkehr gebracht werden können. Danach müssen alle Funkanlagen der neuen Richtlinie entsprechen. Funkausrüstungen unterhalb einer Frequenz von 9 kHz, sowie Ton- und TV Empfangsgeräte müssen, wenn sie vor dem 13.06. in Verkehr gebracht werden, den jeweils gültigen EMVund Niederspannungsrichtlinien entsprechen. Ab dem 13.06.2016 gilt für diese Produkte dann - ohne Übergangsfrist - die neue Funkanlagenrichtlinie. Für Telekommunikationsendgeräte gilt noch bis zum 12.06.2016 die alte R&TTE. Danach unterliegen sie der EMV-, bzw. der Niederspannungsrichtlinie und müssen dann diesen Richtlinien entsprechen. Informationen über die Erlangung von Nutzungsgenehmigungen stellt die Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de bzw. auf europäischer Ebene das Electronic Communications Committee ECC http://cept.org/ecc bereit. Sie dürfen sich aber auch gerne an die EU-Beratungsstelle beim TÜV Rheinland wenden, wenn Sie Fragen zur Funkgeräterichtlinie haben. Neue Listen harmonisierter Normen In den letzten Wochen hat es mehrere Aktualisierungen bei den Listen harmonisierter Normen auf der Webseite der Europäischen Kommission gegeben. Richtlinien bzw. Verordnungen für die es aktualisierte Normenlisten gibt, sind folgende: Bauprodukte Persönliche Schutzausrüstungen Spielzeuge Elektromagnetische Verträglichkeit Aufzüge Maschinen kontakt: edwin.schmitt@de.tuv.com - News 01-2016 Europäische Richtlinien und deren Umsetzung Gerade die Normenliste der Maschinenrichtlinie, die inzwischen beinahe 100 Seiten umfasst, ist weiter angewachsen. Neben Änderungen an bestehenden Normen wurden auch viele neue C - Normen zum ersten Male in die Liste aufgenommen. Eine Auswahl neuer harmonisierter Normen: - EN 536 Straßenbau-Mischmaschinen EN 1459 -2 Geländegängige Stapler EN ISO 7199 Blutgasaustauscher EN 13001 – 3 - 2 Krane Drahtseile in Seiltrieben EN 13001 – 3 - 3 Krane Kontakte zwischen Laufrad und Schienen EN 15572 Kantenschleifmaschinen, EN 16119 – 4 Pflanzenschutzgeräte EN 16231 – 2 Selbstfahrende Landmaschinen, Bestimmung der Standsicherheit EN 16474 Reifenvulkanisiermaschinen, EN 16486 Verdichter von Abfällen EN 16500 Vertikale Ballenpresse zum Verdichten zum Abfällen In eigener Sache - Ausbildung zum CE – Beauftragten Die neue Ausbildung zum CE-Beauftragten für Maschinen und Anlagen beginnt am 08. März 2016 in Nürnberg. Nähere Informationen dazu und einen Link zur Anmeldung finden Sie auf der nächsten Seite bei den Veranstaltungshinweisen.. kontakt: edwin.schmitt@de.tuv.com - News 01-2016 Europäische Richtlinien und deren Umsetzung Vorschau auf Aktivitäten und Veranstaltungen in 2016 16.02.2016 IHK Nordschwarzwald CE-Kennzeichnung technischer Produkte 25.02.2016 IHK für Oberfranken Sprechtag zur CE-Kennzeichnung 08.03. 09.03.2016 TÜV Rheinland Akademie GmbH Ausbildung zum CE-Beauftragten Nürnberg, Tillystrasse 2, Modul 1 90431 Nürnberg 15.03.2016 IHK München und Oberbayern Sicher in den Markt - Neue gesetzliche Regelungen für elektrische Geräte ab 2016 16.03.2016 IHK Niederbayern, Passau Sprechtag zur CE-Kennzeichnung 12.04. 13.04.2016 TÜV Rheinland Akademie GmbH Ausbildung zum CE-Beauftragten Nürnberg, Tillystrasse 2, Modul 2 90431 Nürnberg 14.04.2016 IHK Südlicher Oberrhein 10.05. 11.05.2016 12.05.2016 CE-Kennzeichnung von elektronischen Produkten TÜV Rheinland Akademie GmbH Ausbildung zum CE-Beauftragten Nürnberg, Tillystrasse 2, Modul 3 90431 Nürnberg IHK für Oberfranken Sprechtag zur CE-Kennzeichnung Kontakt: TÜV Rheinland Consulting GmbH Tillystr. 2 90431 Nürnberg edwin.schmitt@de.tuv.com Phone +49 (0)911 655-4933 Fax +49 (0)911 655-4935 www.tuv.com/eu-beratung http://tuv-een.de Partner im Enterprise-Europe-Network kontakt: edwin.schmitt@de.tuv.com