News - TÜV Rheinland

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01-2016
Europäische Richtlinien und deren Umsetzung
Die neue Richtlinie 2014/53/EU über Funkanlagen tritt Mitte 2016 in
Kraft
Die aktuelle Richtlinie 2014/53/EU hebt die bisherige R&TTE Richtlinie 1999/5/EG über
Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen zum 13.06.2016 auf.
Die Richtlinie über Funkanlagen gilt für sämtliche Geräte, die zur Kommunikation oder zur
Bestimmung von Position, Geschwindigkeit oder anderer Merkmale Funkwellen ausstrahlen
oder empfangen. Als Funkanlagen im Sinne der Richtlinie gelten Produkte wie Mobiltelefone,
CB-Funkgeräte, Rundfunksendeanlagen, Autotüröffner und Radargeräte.
Ausgenommen sind nur solche Funkanlagen, die für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der
öffentlichen Sicherheit und der Verteidigung benutzt werden.
Die Regelung soll mit der wachsenden Anzahl und Vielfalt von Funkanlagen Schritt halten
und soll sicherstellen, dass es keine funktechnischen Störungen gibt und dass alle
notwendigen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen eingehalten werden. Es war daher
eine Neuregelung notwendig geworden.
Weitere Anforderungen betreffen den Schutz von personenbezogenen Daten und der
Privatsphäre, den Schutz vor Betrug und den Zugang zu Notdiensten. Auch will die EU
Kommission die Einführung einheitlicher Ladegeräte vorantreiben, um die Benutzung von
Mobilfunkgeräten für den Verbraucher einfacher zu machen und unnötige Abfälle zu
vermeiden
Aufgrund der fortschreitenden
Digitalisierung unserer Umgebung
- Stichwort Internet der Dinge –
regelt die Richtlinie zentrale
Bereiche
unseres
modernen
Lebens.
Neu in den Geltungsbereich der
aktuellen Richtlinie fallen zukünftig
Funkausrüstungen, die unterhalb
eines Frequenzbereichs von 9 kHz
operieren, ebenso wie Ton- und
TV-Empfangs-Geräte.
Für diese beiden Produktgruppen galt bisher die EMV- und die Niederspannungsrichtlinie.
kontakt: edwin.schmitt@de.tuv.com
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01-2016
Europäische Richtlinien und deren Umsetzung
Telekommunikationsendgeräte dagegen, die bisher in der R&TTE Richtlinie geregelt waren,
scheiden ab dem Stichtag 13.06.2016 endgültig aus der Richtlinie über Funkanlagen aus.
Sie „wechseln“ in den Geltungsbereich von EMV- und Niederspannungsrichtlinie.
Aufgrund dieser Änderungen gilt es folgendes zu beachten, wenn neue Geräte in Verkehr
gebracht werden sollen:
Für Produkte, die sowohl in die alte R&TTE Richtlinie, als auch in die neue
Funkanlagenrichtlinie fallen, gilt eine Übergangsfrist bis zum 13. Juni 2017, in der sie nach
der alten oder der neuen Richtlinie in Verkehr gebracht werden können. Danach müssen alle
Funkanlagen der neuen Richtlinie entsprechen.
Funkausrüstungen unterhalb einer Frequenz von 9 kHz, sowie Ton- und TV Empfangsgeräte
müssen, wenn sie vor dem 13.06. in Verkehr gebracht werden, den jeweils gültigen EMVund Niederspannungsrichtlinien entsprechen. Ab dem 13.06.2016 gilt für diese Produkte
dann - ohne Übergangsfrist - die neue Funkanlagenrichtlinie.
Für Telekommunikationsendgeräte gilt noch bis zum 12.06.2016 die alte R&TTE. Danach
unterliegen sie der EMV-, bzw. der Niederspannungsrichtlinie und müssen dann diesen
Richtlinien entsprechen.
Informationen über die Erlangung von Nutzungsgenehmigungen stellt die Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de bzw. auf europäischer Ebene das Electronic
Communications Committee ECC http://cept.org/ecc bereit.
Sie dürfen sich aber auch gerne an die EU-Beratungsstelle beim TÜV Rheinland wenden,
wenn Sie Fragen zur Funkgeräterichtlinie haben.
Neue Listen harmonisierter Normen
In den letzten Wochen hat es mehrere Aktualisierungen bei den Listen harmonisierter
Normen auf der Webseite der Europäischen Kommission gegeben. Richtlinien bzw.
Verordnungen für die es aktualisierte Normenlisten gibt, sind folgende:
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Bauprodukte
Persönliche Schutzausrüstungen
Spielzeuge
Elektromagnetische Verträglichkeit
Aufzüge
Maschinen
kontakt: edwin.schmitt@de.tuv.com
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01-2016
Europäische Richtlinien und deren Umsetzung
Gerade die Normenliste der Maschinenrichtlinie, die inzwischen beinahe 100 Seiten umfasst,
ist weiter angewachsen.
Neben Änderungen an bestehenden Normen wurden auch viele neue C - Normen zum
ersten Male in die Liste aufgenommen.
Eine Auswahl neuer harmonisierter Normen:
-
EN 536 Straßenbau-Mischmaschinen
EN 1459 -2 Geländegängige Stapler
EN ISO 7199 Blutgasaustauscher
EN 13001 – 3 - 2 Krane Drahtseile in Seiltrieben
EN 13001 – 3 - 3 Krane Kontakte zwischen Laufrad und Schienen
EN 15572 Kantenschleifmaschinen,
EN 16119 – 4 Pflanzenschutzgeräte
EN 16231 – 2 Selbstfahrende Landmaschinen, Bestimmung der Standsicherheit
EN 16474 Reifenvulkanisiermaschinen,
EN 16486 Verdichter von Abfällen
EN 16500 Vertikale Ballenpresse zum Verdichten zum
Abfällen
In eigener Sache - Ausbildung zum CE – Beauftragten
Die neue Ausbildung zum CE-Beauftragten für Maschinen und Anlagen beginnt am
08. März 2016 in Nürnberg. Nähere Informationen dazu und einen Link zur Anmeldung
finden Sie auf der nächsten Seite bei den Veranstaltungshinweisen..
kontakt: edwin.schmitt@de.tuv.com
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01-2016
Europäische Richtlinien und deren Umsetzung
Vorschau auf Aktivitäten und Veranstaltungen in 2016
16.02.2016
IHK Nordschwarzwald
CE-Kennzeichnung technischer
Produkte
25.02.2016
IHK für Oberfranken
Sprechtag zur CE-Kennzeichnung
08.03. 09.03.2016
TÜV Rheinland Akademie GmbH Ausbildung zum CE-Beauftragten
Nürnberg, Tillystrasse 2,
Modul 1
90431 Nürnberg
15.03.2016
IHK München und Oberbayern
Sicher in den Markt - Neue
gesetzliche Regelungen für
elektrische Geräte ab 2016
16.03.2016
IHK Niederbayern, Passau
Sprechtag zur CE-Kennzeichnung
12.04. 13.04.2016
TÜV Rheinland Akademie GmbH Ausbildung zum CE-Beauftragten
Nürnberg, Tillystrasse 2,
Modul 2
90431 Nürnberg
14.04.2016
IHK Südlicher Oberrhein
10.05. 11.05.2016
12.05.2016
CE-Kennzeichnung von
elektronischen Produkten
TÜV Rheinland Akademie GmbH Ausbildung zum CE-Beauftragten
Nürnberg, Tillystrasse 2,
Modul 3
90431 Nürnberg
IHK für Oberfranken
Sprechtag zur CE-Kennzeichnung
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