Meilensteine für die Futtermittelsicherheit
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Meilensteine für die Futtermittelsicherheit
Sonderheft 306 Special Issue Meilensteine für die Futtermittelsicherheit herausgegeben von Uwe Petersen, Sabine Kruse, Sven Dänicke und Gerhard Flachowsky Vortragsveranstaltung im Forum der FAL am 16./17. November 2006, gemeinsam veranstaltet vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) Braunschweig Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.ddb.de abrufbar. Die Verantwortung für die Inhalte liegt bei den jeweiligen Verfassern bzw. Verfasserinnen. 2007 Landbauforschung Völkenrode - FAL Agricultural Research Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) Bundesallee 50, 38116 Braunschweig, Germany landbauforschung@fal.de Preis / Price: 10 € ISSN 0376-0723 ISBN 978-3-86576-030-2 U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit i Vorwort Die Futtermittel sind nicht nur der größte Kostenfaktor bei der Erzeugung von Milch, Fleisch und Eiern. Die Futtermittel stellen auch die Basis für den Transfer verschiedener gewünschter/wertbestimmender Stoffe, wie z.B. Aminosäuren, Fettsäuren, Mengen- und Spurenelemente und Vitamine, aber auch von unerwünschten Stoffen, wie z.B. giftige Inhaltsstoffe, Umweltkontaminanten oder Mykotoxine, in die Lebensmittel dar. Diese prinzipiellen Zusammenhänge wurden schon vor über 100 Jahren erkannt und waren Anlass dafür, das der Landeskulturrat des Königreiches Sachsen bereits 1889 um die Prüfung der Frage einer gesetzlichen Regelung zur Kontrolle des Handels mit Futtermitteln gebeten hat. Wichtige Meilensteine in der Umsetzung waren dann in Deutschland im Jahre 1920 eine Verordnung über Mischfutter und 1926 ein Futtermittelgesetz. Nach dem 2. Weltkrieg wurde der Gedanke des Verbraucherschutzes spezifiziert, wobei der Mensch als Konsument von tierischen Lebensmitteln immer stärker in den Mittelpunkt der Sicherheitsbetrachtungen trat. Im Futtermittelgesetz von 1975 heißt es zur Zweckbestimmung unter anderem, dass die tierische Erzeugung so zu fördern ist, dass die von Nutztieren gewonnenen Erzeugnisse den an sie gestellten qualitativen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf ihre Unbedenklichkeit für die menschliche Gesundheit, entsprechen. Außerdem ist sicherzustellen, dass durch Futtermittel die Gesundheit von Tieren nicht beeinträchtigt wird. In den Folgejahren wurden viele futtermittelrechtliche Vorschriften durch die Harmonisierung in der EU weiterentwickelt. Insbesondere die seit 2006 anzuwendende Futtermittelhygieneverordnung stellt weitreichende Anforderungen an den gesamten Sektor. Schwerpunkt dabei ist es, die Futtermittelsicherheit als einen wichtigen Beitrag zur Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. Dies bedeutet insbesondere auch den Eintrag unerwünschter Stoffe aus Futtermitteln in Lebensmittel tierischer Herkunft u.a. durch Erkennen und Verschließen von Kontaminationsquellen und Entwicklung zielgerichteter Minimierungsstrategien möglichst gering zu halten. Durch Maßnahmen der Wirtschaft, wie z.B. Weiterentwicklung der Eigenkontrollsysteme und der Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit durch alle Stufen der Lebensmittelkette, sollen künftig so genannte Lebensmittelskandale verhindert werden. Ein Beispiel für die Umsetzung in die Praxis ist die im Jahre 2000 in Deutschland etablierte „Positivliste der Futtermittel“, die im Rahmen der Qualitäts- und Sicherheitssysteme in der Futtermittelwirtschaft Anwendung findet. Mit diesen und weiteren Schwerpunkten beschäftigte sich das Symposium „Meilensteine für die Futtermittelsicherheit“, wobei sich renommierte Fachleute aus dem In- und Ausland im Rahmen folgender Themenkomplexe äußerten: - Rechtliche Rahmenbedingungen - Beiträge der Forschung - Aspekte der Praxis - Futtermittelüberwachung. Die in den Vorträgen angesprochenen Themen wurden durch 18 Posterbeiträge untersetzt. Da das Symposium eine überaus große Resonanz fand und auch wiederholt nach der gedruckten Version der Beiträge gefragt wurde, haben wir uns zur Zusammenstellung des vorliegenden Tagungsbandes entschlossen. Allen Referenten und Posterausstellern, die bereit waren, dieses Projekt zu unterstützen, sei an dieser Stelle vielmals gedankt. Für den Inhalt der Beiträge sind die Autoren verantwortlich. Unser besonderer Dank gilt auch Frau Heike Klein vom BMELV und Frau Margit Fink von der FAL, die im „Hintergrund“ für die sehr gute Organisation und den reibungslosen Ablauf (einschl. des Abendprogramms) der Veranstaltung sorgten. Braunschweig, März 2007 Uwe Petersen Sabine Kruse Sven Dänicke Gerhard Flachowsky ii Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) Grußwort Bernhard Kühnle Leiter der Abteilung „Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen“ im Bundesministerium für Ernährung, Lebensmittel und Verbraucherschutz Staatliches Handeln ist wesentlich auf den Schutz der Bürger und die Schaffung der Rahmenbedingungen für das gesellschaftliche und wirtschaftliche Zusammenleben und Handeln ausgerichtet. Diese Rahmenbedingungen werden in der Regel in Gesetzen und Verordnungen festgeschrieben, so auch vor ziemlich genau 80 Jahren für den Futtermittelsektor mit dem ersten deutschen Futtermittelgesetz vom 22. Dezember 1926. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat dieses Datum zum Anlass genommen, das heutige Symposium zum Thema „Meilensteine für die Futtermittelsicherheit“ gemeinsam mit dem Institut für Tierernährung der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft zu veranstalten. Unsere Überlegung war es, eine Bilanz der wichtigsten Ereignisse und Entscheidungen zu ziehen, die das Futtermittelrecht und die Futtermittelwirtschaft in diesen Jahrzehnten durchlaufen haben – und gleichzeitig nach vorn zu schauen und Ziele zu benennen. Motor der Entwicklung ist und war wie in allen Wirtschaftsbereichen der sog. technische Fortschritt. Bezogen auf den Futtermittelsektor verstehe ich darunter die wissenschaftlichen Erkenntnisse auf den Gebieten der Tierernährungsphysiologie, der Futtermittelkunde sowie die züchterische Verbesserung der Nutztiere einerseits und die Umsetzung dieser wissenschaftlichen Fortschritte in der landwirtschaftlichen Produktion. Ob in diesem Zusammenspiel der Faktoren die Innovationen in der Futtermittelwirtschaft Betriebsmittel auch Motorfunktion hatten, wird sicherlich nie zweifelsfrei zu entscheiden sein. Es ist letztlich auch unerheblich, ebenso wie die Lösung der kniffligen Frage, was denn früher da gewesen sei, die Henne oder das Ei. Entscheidend ist: Es hat Fortschritte gegeben, und zwar in einer Größenordnung, die sich die Menschen vor 80 Jahren sicherlich so nicht vorgestellt haben. So wurden beispielsweise die Milchleistung je Kuh von rd. 2.200 ltr. auf 6.000 ltr. (Spitzenleistungen über 10.000 ltr. sind nicht selten) oder die Legeleistung der Hennen von rd. 50 auf 275 Eier/Jahr gesteigert. Diese enorme Entwicklung war nur dadurch möglich, dass neben dem Erkenntnisfortschritt bei Tierernährung und Tierzucht auch die Rahmenbedingungen verbessert wurden. Hervorheben will ich die Tierhaltung, die Futtermittelwirtschaft, die züchterische Verbesserung der Futterpflanzen, des Anbaus, der Ernte und die Konservierung. Besondere Bedeutung hat auch die Entwicklung von Stoffen zur Optimierung der bedarfsangepassten Fütterung der Tiere, so z. B. Aminosäuren, Spurenelemente, aber auch die Vitamine. Welche Bedeutung eine optimierte bedarfsangepasste Fütterung für die Ausschöpfung des Leistungspotenzials der Nutztiere hat, wurde für mich in einer besonderen Weise auch deutlich nach der Wiedervereinigung. Die Steigerung der Einzeltierleistung auf dem Gebiet der ehemaligen DDR bei zunächst unveränderter genetischer Grundlage allein durch den besseren Zugang zu Futtermitteln und essentiellen Ergänzungsstoffen war beeindruckend. Andererseits, wie in allen dynamischen Entwicklungsprozessen, kam es auch in der Tierhaltung zu Fehlentwicklungen und unerwünschten Folgen. Dies hat zu gesellschaftlichen Reaktionen, z. B. im Hinblick auf Tier- und Umweltschutz, geführt. Es ist Aufgabe der Politik, hierauf angemessen zu reagieren. Im Fokus der Politik stehen dabei insbesondere die modernen Tierhaltungsformen, die Fütterung, der Tiertransport und die Schlachtung. Unsicherheiten und Zweifel der Verbraucher werden aber auch genährt durch Schweinepest, Salmonellen, BSE und nicht zuletzt auch durch die Diskussion um die Verwendung bestimmter Zusatzstoffe und Arzneimittel. Es ist deshalb nach meiner Überzeugung im Interesse aller beteiligten Kreise, Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. Denn das Vertrauen der Verbraucher ist nicht nur auf Qualität und Sicherheit der Erzeugnisse ausgerichtet - dies ist gewissermaßen die nicht verhandelbare Grundlage. Entscheidend ist aus meiner Sicht, dieses Vertrauen immer wieder zu stabilisieren, indem Fehler oder Missstände konsequent abgestellt und die Erwartungen der Gesellschaft an Tierschutz und Umweltschutz beachtet werden. Tierschutzrechtliche Rahmenbedingungen werden durch das Tierschutzgesetz und zahlreiche Haltungsverordnungen gesetzt. Dazu gehören nach meiner Auffassung aber auch die Aktivitäten der Landwirtschaft selbst, um den Verbrauchern Einblick in die heutigen Produktionsweisen zu vermitteln. Das U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit iii Interesse an solchen Aktionen ist überwältigend. So konnte man kürzlich bei einer Aktion „Offene Höfe“ in einem Dorf in der Nähe von Bonn miterleben, dass die interessierten Bürger sogar lange Fußwege in Kauf nehmen, um von den Parkplätzen zu den Betrieben zu gelangen. Ins Visier der kritischen Öffentlichkeit sind auch bestimmte Futtermittel, Futtermittelzusatzstoffe oder Tierarzneimittel geraten. Ein besonderes Schlüsselerlebnis für Sie alle, aber auch für mich, war der erste originäre BSE-Fall in Deutschland im November des Jahres 2000. Hierdurch ausgelöste Reaktionen der Gesellschaft, insbesondere der Verbraucherschaft und der Politik, waren dramatisch und sie sind immer noch nicht ausgestanden. Ob bei den seinerzeit mit dem Verfütterungsverbotsgesetz verordneten Maßnahmen die rechtsstaatlichen Prinzipien der Gesetzgebung nach den Grundsätzen der Notwendigkeit, der Geeignetheit und der Verhältnismäßigkeit angemessen berücksichtigt wurden, wird auch heute noch unterschiedlich beurteilt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Maßnahmen und die Vorgehensweise jedenfalls als vertretbar und rechtsfehlerfrei beurteilt. Inzwischen ist die Bundesrepublik Deutschland auf dem Sektor der BSE-Vorsorgemaßnahmen im Fütterungsbereich weitgehend EG-konform. Die insbesondere von der Futtermittelwirtschaft kritisierte Sonderregelung in Bezug auf die Verfütterung tierischer Fette wird zurzeit in dem nach der LebensmittelBasisverordnung vorgeschriebenen wissenschaftlichen Klärungsverfahren zwischen den deutschen und europäischen Fachleuten diskutiert. Ich bin zuversichtlich, dass dieses Problem in absehbarer Zeit zu einem EGeinheitlichen Ergebnis gebracht werden kann. Auch auf den verschiedenen Feldern der sog. „Null-Toleranzen“ ist das Ministerium weiter um Lösungen bemüht. Dies betrifft z. B. die Frage der Tolerierung unvermeidlicher Verunreinigungen von tierischen Proteinen. Einen ersten Erfolg konnten wir voriges Jahr zur Lösung der ackerbaulich bedingten Einträge durch Wurzeln und Knollen erreichen. Unser Ziel bleibt allerdings weiterhin ausgerichtet auf eine Regelung, die alle Zufälligkeiten im Spurenbereich umfasst. Auch die Null-Toleranz im Hinblick auf Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe in tierischen Erzeugnissen als Folge einer Anwendung - auch in Form einer Verschleppung - bei Nicht-Ziel-Tierarten ist noch nicht gelöst. Wir haben – wie mit Ihnen im Januar 2004 verabredet – eine Initiative in Brüssel gestartet. Die grundsätzliche Bereitschaft der Europäischen Kommission und zahlreicher Mitgliedstaaten, hierfür eine Lösung zu finden, scheint mir gegeben zu sein. Auch auf diesem Feld erwarte ich in absehbarer Zeit Ergebnisse. Die Diskussion um die Verwendung antibiotischer Stoffe zur Leistungsförderung ist mit dem Auslaufen der Zulassungen am 31.12.2005 für den Bereich der Fütterung, so hoffe ich jedenfalls, abgeschlossen. Die Anwendung dieser Stoffe als Tierarzneimittel werden wir weiter sehr sorgfältig verfolgen. Die hierzu laufenden Maßnahmen zur Statuserhebung und Bewertung werden sicherlich eine gute Grundlage für weitere Überlegungen darstellen. Es ist jedenfalls aus meiner Sicht nicht förderlich für das Ansehen der tierischen Produktion, wenn – ob zu recht oder zu unrecht – die Verbraucher die Vorstellung haben, dass davon auch Gefährdungen ausgehen können, z. B. mit Auswirkungen auf die Wirksamkeit von Medikamenten. Bei der Vorbereitung zu diesem Symposium habe ich gelernt, dass man sich bei der Entscheidung, ob der Futtermittelsektor durch öffentliches Recht geordnet werden müsse, sehr lange Zeit genommen hat, je nach Bezugspunkt zwischen 30 und nahezu 40 Jahren. Man könnte fast sagen, nahezu ein ganzes Beamtenleben. Wenn man diese lange Phase der Diskussion des Abwägens, Feilens und Feilschens als Bemühen um das Austarieren einer Lösung interpretiert, könnte man fast sagen: das waren noch paradiesische Zustände. In der heutigen Mediengesellschaft sind solche Zeitspannen nicht mehr vorstellbar. So hat sich die Europäische Kommission mit ihrem Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit vorgenommen, einen ganzen Sektor, der über den Futtermittelbereich hinausgeht und den gesamten Lebensmittelbereich mit erfasst, innerhalb weniger Jahre grundlegend auf eine neue rechtliche Basis zu stellen. Mit der Basisverordnung zum Lebensmittelrecht wurde im Jahr 2002 die Grundlage gelegt. Entsprechend der Zielsetzung einer einheitlichen Betrachtungsweise von Erzeugungsketten sind in diesem Regelungswerk auch die Futtermittel für Lebensmitteltiere eingebunden. Ergänzt wird die Basis-Verordnung durch Spezialregelungen. Hierzu werden wir sicher noch im Laufe des Symposiums Einiges hören. In Deutschland haben wir den rechtlichen Ansatz der Europäischen Gemeinschaft mit dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch nachvollzogen. Dabei werden Sie feststellen, dass in der Zusammenschau der Verordnung (EG) Nr. 178/ 2002 und des LFGB die Regelungen des alten, inzwischen aufgehobenen Futtermittelgesetzes von 1976 weitgehend erhalten sind. Wir haben allerdings einen wichtigen Schwerpunkt, iv Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) nämlich den vorsorgenden gesundheitlichen Verbraucherschutz, neu gesetzt mit entsprechenden Ermächtigungen für Detailregelungen. Auch die Strafbewehrung für Verstöße gegen Regelungen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher wurden verschärft. Dies ist, so denke ich, richtig und notwendig. Das neue Verbraucherinformationsgesetz, dem die Länder am 22. September 2006 im Bundesrat zugestimmt haben, ist Teil dieses neuen Konzeptes, denn es wird zu mehr Transparenz für den Verbraucher und zu mehr Information der Öffentlichkeit führen. Die Verbraucher erhalten mit diesem Gesetz ein bundeseinheitliches Recht auf Zugang zu behördlichen Informationen und auch die Möglichkeit, Namen von Unternehmen zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen haben, werden erweitert. Diese Erweiterungen stehen auch im Zusammenhang mit den jüngsten Geschehnissen bei Fleisch. Für uns in Deutschland ist die öffentliche Nennung von Unternehmen Neuland, für unsere Partner in zahlreichen Mitgliedstaaten dagegen schon seit längerem geübte Praxis. Insoweit wird auch das Verbraucherinformationsgesetz zu einer weiteren Angleichung der Lebensverhältnisse in den Staaten der Europäischen Gemeinschaft beitragen. Für mich als verantwortlichem Abteilungsleiter für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist das Thema Futtermittel in den vergangenen Jahren wiederholt sehr anstrengend und fordernd gewesen, wenngleich nicht unbedingt jedes Ereignis gleich als Krise hätte bezeichnet werden müssen. Unerfreulich, bedenklich und in jedem Falle korrekturbedürftig waren diese Ereignisse allerdings in jedem Fall. Und in dieser Zielsetzung haben wir, und damit beziehe ich die Überwachung und die Wirtschaft gleichermaßen ein, wichtige Fortschritte gemacht. Als ich gebeten wurde, dieses Symposium mit einem Grußwort zu eröffnen, habe ich auch deshalb gerne zugesagt, weil ich meine, dass wir inzwischen auf einem guten Weg sind. Damit wünsche ich dieser Veranstaltung ein gutes Gelingen und Ihnen allen interessante Gespräche. Bei den Organisatoren in der FAL und in meinem Futtermittelreferat bedanke ich mich bereits jetzt für die Organisation, denn leider kann ich nicht an der gesamten Veranstaltung teilnehmen. U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit Inhaltsverzeichnis v Seite Vorwort Grußwort Bernhard Kühnle i ii Komplex I: Rechtliche Rahmenbedingungen 1 Entwicklungen im deutschen Futtermittelrecht Uwe Petersen Die Neuordnung der europäischen Regelungen im Futtermittelsektor Wolfgang Trunk 2 9 Komplex II: Beiträge der Forschung 12 Meilensteine für die Futtermittelsicherheit – Beiträge der Tierernährungswissenschaft – Gerhard Flachowsky Methodische Ansätze zur Abschätzung der Einflüsse der Mykotoxine Deoxynivalenol und Zearalenon auf die Futtermittelsicherheit Sven Dänicke Carry Over Forschung über unerwünschte Stoffe – Forschung im Dienste der Futtermittelsicherheit Hans Schenkel Futtermittelhygiene: Charakterisierung, Einflüsse und Bedeutung Josef Kamphues Futtermittelsicherheit: Ein bedeutender Teil des „Farm to Fork“ - Konzeptes Monika Lahrssen-Wiederholt 14 Komplex III: Aspekte der Praxis 59 Qualität und Sicherheit der wirtschaftseigenen Futtermittel Walter Staudacher Eigeninitiativen der Mischfutterbranche zur Verbesserung der Futtermittelsicherheit Hubert Grote Futtermittelsicherheit bei Nebenerzeugnissen aus der Lebensmittelwirtschaft Karsten Maier Futtermittelzusatzstoffe – ihre Anwendungssicherheit im Wandel Angela Busch Positivliste für Einzelfuttermittel – ein Beitrag zur Futtermittel-Sicherheit Volker Potthast Die Bedeutung der Futtermittelsicherheit in der Beratungspraxis Werner Lüpping 60 Komplex IV: Futtermittelüberwachung 94 Organisation und Durchführung der Futtermittelüberwachung in der Bundesrepublik Deutschland Wolfram Meng Futtermittelüberwachung in Österreich Herbert Würzner Entwicklung der Futtermitteluntersuchung Bernhard Eckstein 95 Schlusswort Holger Martens 26 35 41 56 65 71 74 82 86 107 111 117 vi Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) Poster Änderungen futtermittelrechtlicher Vorschriften seit BSE W. Meng 119 Organisation der amtlichen Futtermittelkontrolle in Deutschland W. Meng 120 Anwendungsbereich der Futtermittelhygieneverordnung W. Meng 121 Registrierungs- und zulassungspflichtige Futtermittelunternehmen W. Meng 122 Verlagerung der Schwerpunkte der amtlichen Futtermittelkontrolle von 1999 bis 2005 W. Meng 123 Ergebnisse der amtlichen Futtermittelkontrolle von 2001 bis 2005 W. Meng 124 Ausgewählte Beanstandungsquoten der Ergebnisse der amtlichen Futtermittelkontrolle von 2001 bis 2005 W. Meng 125 BMVEL/BfEL Dioxin- und PCB-Statuserhebung 2004-2007 K.-H. Schwind, W. Jira, S. Dänicke 126 Untersuchungen zum Einfluss von Glyphosatrückständen im Futter auf pansenphysiologische Parameter und auf den in sacco Trockensubstanzabbau L. Hüther, S. Drebes, P. Lebzien 129 Effect of acrylamide from a heated potato product on the acrylamide content in eggs, breast muscle meat, liver and kidney of hens I. Halle, G. Flachowsky, M. Ihling, M. Lahrssen-Wiederholt, H. Klaffke 130 Extensivierung von Grünland: Gefahren-Potential von Pyrrolizidinalkaloiden für die Tiergesundheit und den gesundheitlichen Verbraucherschutz N. Adrian, A. Khol-Parisini, H. Klaffke 131 Risikoeinschätzung der Kontamination von Rübenschnitzeln mit tierischen Bestandteilen H. Itter, Chr. Boess, H. Broll, M. Lahrssen-Wiederholt 132 Cadmium: ein unerwünschter Stoff in der Tierernährung H. Schafft, S. Nitschke 133 Jodversorgung des Menschen - Beiträge der Tierernährung G. Flachowsky, A. Berk, P. Lebzien, U. Meyer, M. Spolders 134 Fusarium-Erkrankungen beim Mais - Auswirkungen auf die Futtermittelsicherheit E. Oldenburg, F. Höppner 135 Bioavailability of the Fusarium toxin deoxynivalenol from naturally contaminated wheat for the pig T. Goyarts, S. Dänicke, H. Valenta 136 Carry over of deoxynivalenol and de-epoxy-deoxynivalenol into edible tissues, blood serum and bile fluid of growing bulls H. Valenta, S. Dänicke 137 Mutterkorn im Futter – Lösungsansätze zum besseren Schutz der Tiergesundheit S. Dänicke 138 U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit I. Rechtliche Rahmenbedingungen 1 2 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) Entwicklungen im deutschen Futtermittelrecht Uwe Petersen Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Bonn 1. Vorbemerkung Art und Umfang staatlicher Maßnahmen sollten in einem demokratischen Rechtsstaat an den Grundsätzen der Notwendigkeit, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit ausgerichtet sein. Deshalb müssen alle gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gruppen in die Diskussion einbezogen werden. Denn nur so kann der einer öffentlichen Verwaltung vermutlich systemimmanenten Versuchung entgegen gewirkt werden, das öffentliche Regelungswerk vorrangig als Wert an sich zu betrachten und Perfektionismus zu betreiben. - 30 Jahre Diskussion - wie im Falle des ersten deutschen Futtermittelgesetzes - scheinen mir allerdings zu lang; 6 Tage wie beim Verfütterungsverbotsgesetz - erscheinen mir dagegen zu kurz. 2. Futtermittelgesetz von 1926 Die Initiative für eine futtermittelrechtliche Regelung ging im Jahr 1889 vom Königreich Sachsen aus. Anlass waren Todesfälle bei Kälbern und Erkrankungen von Kindern nach dem Verzehr von Milch von Kühen, deren Futter durch Beimengung gemahlener Kornrade verunreinigt war. Ziel der Initiative war es, den lauteren Handel mit Futtermitteln zu sichern, Gefahren für Tier und Mensch abzuwehren sowie die wirtschaftliche Förderung der Tierproduktion. Die Beratungen über ein Futtermittelgesetz wurden unterbrochen durch zwangswirtschaftliche Regelungen für Futtermittel im Ersten Weltkrieg. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde von den Länderregierungen und den Organisationen der Landwirtschaft die Aufhebung der Zwangswirtschaft für Futtermittel mit der Forderung nach einer Regelung über den Verkehr mit Mischfuttermitteln verbunden, weil - so die Begründung - auf diesem Gebiet erfahrungsgemäß seit jeher „besondere Anstände“ zu beobachten seien. - Mit der Mischfutterverordnung vom 8. April 1920 wurden deshalb der Genehmigungszwang für Mischfuttermittel und eine Deklarationspflicht eingeführt. Die Mischfutterverordnung wurde durch das erste deutsche Futtermittelgesetz vom 22. Dezember 1926 abgelöst. Dem Gesetzgeber kam es insbesondere darauf an, die Qualität des Betriebsmittels „Futtermittel“ im umfassenden Sinne zu gewährleisten. Deshalb wurde der sachliche Geltungsbereich des Gesetzes so weit wie möglich ausgedehnt, indem alle Stoffe, die der Zweckbestimmung des Verfügungsberechtigten zufolge verfüttert werden sollen, in die Regelung einbezogen wurden. Der Futtermittelbegriff des Gesetzes stellte deshalb nicht ab auf das wissenschaftliche und umgangssprachliche Verständnis, sondern ganz allgemein auf alle zur Fütterung bestimmte Stoffe. Stoffe, die der Beseitigung oder Linderung von Krankheiten dienen sollen, waren vom Futtermittelbegriff ausgenommen. Futtermittel mussten beim Ministerium angemeldet werden und wurden in ein Register eingetragen. Dies galt auch für Mischfuttermittel; insoweit wurden die Bestimmungen der Mischfutterverordnung von 1920 fortgeschrieben. Die Bezeichnung der Futtermittel musste der Natur des Stoffes entsprechen; dies gilt im Grundsatz heute noch. In den Erläuterungen hieß es dazu, dass die „Benennung der Natur entspricht, wenn sie in Übereinstimmung mit der Wissenschaft (Botanik, Zoologie, Chemie usw.), der Fütterungslehre und dem nicht missbräuchlichen Sprachgebrauch steht“. Kennzeichnungselemente waren - die Bezeichnung des Futtermittels, - die Gehalte an Wert bestimmenden Inhaltsstoffen und - bei Mischfuttermitteln zusätzlich die Mischungsanteile in von Hundert-Sätzen. Nach dem Futtermittelgesetz von 1926 war es zulässig, auch mit Mängeln behaftete Futtermittel in den Verkehr zu bringen; allerdings musste der Veräußerer ausdrücklich auf den Mangel hinweisen. Anderenfalls übernahm der Veräußerer die Gewähr für die handelsübliche Reinheit und Unverdorbenheit. Denn es wäre unwirtschaftlich, so die Begründung, Futtermittel wegen jeder beliebigen Abweichung von der normalen Beschaffenheit vom Warenverkehr schlechthin auszuschließen. Dies würde zudem dem Grundsatz der Vertragsfreiheit widersprechen, der auch im Futtermittelrecht Geltung habe, soweit nicht das öffentliche U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 3 Interesse an einem möglichst geordneten Futtermittelverkehr Eingriffe notwendig mache. - Diese Regelung hat die Jahrzehnte bis heute überdauert. Das Futtermittelgesetz vom 22. Dezember 1926 trat am 1. November 1927 in Kraft. Gleichzeitig traten in Kraft - die Verordnung zur Ausführung des Futtermittelgesetzes vom 21. Juli 1927 mit Bestimmungen über die Benennung der Futtermittel, die Angabe der Herkunft, die Angabe der verarbeiteten Rohstoffe bei Abfällen aus der Herstellung von Lebensmitteln, die Angabe der Art der Herstellung, die Angabe des Gehaltes an wertbestimmenden Inhaltsstoffen, Form und Art der Kennzeichnung sowie Spielräume für die Überprüfung der Richtigkeit von Angaben über wertbestimmende Inhaltsstoffe und - die Verordnung über die Probeentnahme von Futtermitteln vom 21. Juli 1927 mit Vorschriften über die Art der Probenahme, die Aufbewahrung der Proben, die Bescheinigung über die Probeentnahme sowie Einsendung der Probe an die Untersuchungsstelle und die andere Vertragspartei. 3. Futtermittelrecht und Zwangswirtschaft von 1933 bis 1945 Die futtermittelrechtlichen Vorschriften von 1926/27 galten formal bis zum 30. Juni 1976. Sie wurden allerdings bereits 1934 überlagert, als im Zusammenhang mit den staatlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Erzeugung eine „Wirtschaftliche Vereinigung“ als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit weitgehenden Lenkungs-/Überwachungsmaßnahmen gegründet wurde. So wurden beispielsweise eine Zulassungspflicht für die Herstellung aller Mischfuttermittel vorgeschrieben und als Richtlinie für die Herstellung von Mischfuttermitteln eine Normentafel geschaffen. Im Zweiten Weltkrieg wurde die Futtermittelwirtschaft wie auch schon im Ersten Weltkrieg einer vollständigen staatlichen Lenkung unterworfen. 4. Futtermittelrecht der Nachkriegszeit 4.1 Futtermittelanordnung von 1949 Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Futtermittelgesetz durch die vom Direktor der Verwaltung für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Vereinigten Wirtschaftsgebietes erlassene Anordnung über Futtermittel, Mischfuttermittel und Mischungen (Futtermittelanordnung) vom 21. Juni 1949 ergänzt. Kern dieser Anordnung war, dass alle Mischfuttermittel und Mischungen erst nach Eintragung in ein Futtermittelregister und – soweit die Futtermittel nicht einer Normentafel entsprachen – erst nach Erteilung einer Sondergenehmigung in den Verkehr gebracht werden durften; solche Sondergenehmigungen bedurften eines befürwortenden Votums einer Gutachterkommission. Die Gutachterkommission ist noch bis Ende der 70er Jahre tätig gewesen. 4.2 Futtermittelanordnung von 1951 Mit der Neufassung der Futtermittelanordnung 1951 gingen die Ermächtigungen für weitere Regelungen und die Erteilung von Sondergenehmigungen auf den Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über. Wichtige Neuerung war die Schaffung einer neuen Stoffgruppe mit der Bezeichnung „Organische oder anorganische Futtermittelbestandteile mit Sonderwirkung“. Nach § 23 der Futtermittelanordnung waren dies Stoffe, „die in wechselnden, jedoch verhältnismäßig sehr kleinen Mengen in Futtermitteln in der Regel natürlich vorkommen, und die für den normalen Ablauf der Lebensvorgänge im Tierkörper notwendig sind“. Über die Zulassung der dieser Stoffgruppe zugeordneten Verbindungen, wie z. B. Vitamine und deren Vorstufen oder Spurenelementverbindungen, konnte der Bundesminister nach Anhörung der Gutachterkommission oder von Sachverständigen entscheiden. Der Bundesminister durfte auch andere Stoffe mit Sonderwirkungen zur Verwendung in Futtermitteln zulassen. Bereits 1951 wurden Kokzidiostatika als Stoffe mit Sonderwirkung durch Sondergenehmigung zugelassen. – Der seinerzeitige Begriff „Stoffe mit Sonderwirkung“ ist inzwischen fortentwickelt und ausgeweitet worden und hat seine Fortsetzung gefunden in dem Begriff „Zusatzstoffe“. Mit der Futtermittelanordnung von 1951 wurde die Verpflichtung zur Anmeldung aller Futtermittel, Mischfuttermittel und Mischungen vor dem Inverkehrbringen beim Bundesminister zur Eintragung in ein Register erheblich ausgeweitet. Jede Änderung in der Zusammensetzung eines in das Register für Futtermittel eingetragenen Mischfuttermittels war dem Bundesminister schriftlich zu melden. Mischfuttermittel und Mischungen mussten zudem den Anforderungen der Normentafel entsprechen, wobei Höchst- und Mindestgehalte an Wert bestimmenden Bestandteilen zu beachten waren; Abweichungen hiervon bedurften wiederum der Sondergenehmigung durch den Bundesminister nach Anhörung der Gutachterkommission. 4.3 Vorschaltgesetz von 1968 Die dynamische Entwicklung der Tierernährungswissenschaft und Futtermittelwirtschaft war allerdings schon bald mit dem Instrument der Normentafel nicht mehr zu bewältigen. Im September 1968 wurde daher das Gesetz 4 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften, das sog. Vorschaltgesetz, erlassen. Damit wurde insbesondere die Mischfutterherstellung von vielen Zwängen befreit. - Vor dem Inkrafttreten des Vorschaltgesetzes gab es 1967 mit Sondergenehmigungen, Eintragungen, Änderungen und Verlängerungen 17.121 futtermittelrechtliche Verwaltungsakte; nach der Neuregelung waren es im Jahr 1969 nur noch 603 Verwaltungsakte. 4.4 Das Futtermittelgesetz von 2. Juli 1975 1971 wurde vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine Gesamtreform des Futtermittelrechts eingeleitet. Vorangegangen waren Überlegungen, diese Reform mit Blick auf die Entwicklung in der Europäischen Gemeinschaft zurückzustellen. Nachdem die Futtermittel-Rechtsetzung in der EG aber nur mühsam vorankam, wurde beschlossen, die Arbeiten auf nationaler Ebene weiterzuführen. Öffentlich-rechtliche Motivation waren dabei vor allen Dingen, die Sicherung der Erzeugung qualitativ hochwertiger Lebensmittel und den Schutz der Tiergesundheit zu gewährleisten. Das Futtermittelgesetz vom 2. Juli 1975 wurde als Rahmengesetz konzipiert mit allgemeinen Regeln und Normen sowie Ermächtigungen für den Bundesminister, weitergehende Detailregelungen mit Zustimmung des Bundesrates durch Verordnung zu regeln. Dies ist mit - der Futtermittelverordnung von 1976 und - der Futtermittelprobenahme- und -Analyseverordnung von 1978 erfolgt. 4.4.1 Zweckbestimmung Nach § 1 war es Zweck des Futtermittelgesetzes, 1. die tierische Erzeugung so zu fördern, dass a) die Leistungsfähigkeit der Nutztiere erhalten und verbessert wird und b) die von Nutztieren gewonnenen Erzeugnisse den an sie gestellten qualitativen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf ihre Unbedenklichkeit für die menschliche Gesundheit entsprechen; 2. sicherzustellen, dass durch Futtermittel die Gesundheit von Tieren nicht beeinträchtigt wird; 3. vor Täuschung im Verkehr mit Futtermitteln, Zusatzstoffen und Vormischungen zu schützen, 4. Rechtakte von Organen der Europäischen Gemeinschaften im Bereich des Futtermittelrechtes durchzuführen. Die Zweckbestimmung ist in zweierlei Hinsicht von zentraler Bedeutung: Zum einen wird festgelegt, welchen Zielen die futtermittelrechtlichen Regelungen dienen müssen, und zum anderen, welche Ausführungsvorschriften überhaupt zulässig und rechtlich möglich sind. Denn die Ermächtigungen für den Bundesminister, weitere Detailregelungen durch Verordnung zu treffen, nehmen jeweils Bezug auf die Zweckbestimmung. – Demzufolge konnten beispielsweise Markt motivierte Regelungen nicht auf das Futtermittelgesetz gestützt werden. Dies konnte mit zeitweiligem Erfolg in den 80er Jahren zur Abwehr der Forderung nach der Einführung der offenen Deklaration bei Mischfuttermitteln mit dem Ziel der Förderung der Verwendung von Getreide ins Feld geführt werden. 4.4.2 Verbote zur Gefahrenabwehr Zentrale Vorschriften zur Gefahrenabwehr im Futtermittelgesetz waren die Verbote in § 3. Danach war es verboten, Futtermittel derart herzustellen und zu behandeln, dass sie bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Verfütterung geeignet sind, die Qualität der von Nutztieren gewonnenen Erzeugnisse, insbesondere im Hinblick auf ihre Unbedenklichkeit für die menschliche Gesundheit, zu beeinträchtigen oder die Gesundheit von Tieren zu schädigen. Futtermittel, von denen eine solche Gefährdung ausgehen könnte, durften nicht in den Verkehr gebracht oder verfüttert werden. Mit den grundlegenden Verboten in § 3 waren einerseits alle Gefährdungen durch Futtermittel erfasst und andererseits der Rahmen für die Sorgfaltspflicht der Wirtschaft festgeschrieben. Aus rechtlicher Sicht hätte man es bei dieser Vorschrift zur Gefahrenabwehr bewenden lassen können. Allerdings würden sich bei Maßnahmen allein auf der Grundlage der Bewertung des Einzelfalles nach dieser Norm Unterschiede im Vollzug ergeben. Folgen wären vermutlich Erschwernisse im Handel und eine Häufung gerichtlicher Verfahren. Es war daher im Interesse aller Beteiligten, für Sachverhalte mit allgemeiner Bedeutung in der Futtermittelverordnung weitergehende konkrete Regelungen zu treffen, so z. B. für bestimmte Futtermittel, Zusatzstoffe oder bestimmte unerwünschte Stoffe. 4.4.3 Allgemeine Regeln für den gewerbsmäßigen Verkehr und die Werbung Die allgemeinen Regeln für den gewerbsmäßigen Verkehr mit Futtermitteln betrafen - die Kenntlichmachung von Abweichungen von der Verkehrsauffassung hinsichtlich der Beschaffenheit oder Zusammensetzung von Futtermitteln und - die Gewährleistung einer handelsüblichen Reinheit und Unverdorbenheit von Futtermitteln, U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 5 sofern keine Angaben über etwaige Abweichungen gemacht wurden. Damit wurde eine zentrale Regelung des Futtermittelgesetzes von 1926 fortgeführt. Werbeaussagen mussten deutlich als solche erkennbar sein und getrennt von den amtlich vorgeschriebenen Angaben stehen. Verboten war es, insbesondere - Futtermittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen, - mit irreführenden Aussagen insbesondere über leistungsbezogene und gesundheitliche Wirkungen zu werben oder - in der Werbung Aussagen zu verwenden, die sich auf die Beseitigung oder Linderung von Krankheiten oder die Verhütung solcher Krankheiten, die nicht Folge mangelhafter Ernährung sind, beziehen. 4.4.4 Regelungen über Einzelfuttermittel Einzelfuttermittel, die - synthetisch oder unter Verwendung von Mikroorganismen gewonnen worden sind, - denen bei der Herstellung Stoffe außer Wasser zugesetzt oder entzogen worden sind oder - die bei der Be- oder Verarbeitung von Stoffen als Nebenerzeugnisse anfallen, waren zulassungspflichtig. - Diese Vorschrift wurde 1997 in Angleichung an die EG-Richtlinie 96/25 auf sog. Bioproteine nach Richtlinie 82/471/EWG eingegrenzt. 4.4.5 Mischfuttermittel Für die Herstellung von Mischfuttermitteln gab es mit Ausnahme allgemeiner Anforderungen an die Feuchtigkeit, den Gehalt an Salzsäure unlöslicher Asche sowie den Eisengehalt bei bestimmten Kälberfuttern keine materiellen Vorgaben. Damit hatte der Hersteller die alleinige Verantwortung für die von ihm hergestellten Produkte. Diese Liberalisierung des Mischfuttermarktes hat sich aus der Sicht aller Wirtschaftspartner bewährt. Sie ermöglicht insbesondere flexible Reaktionen auf regionale Besonderheiten in der Fütterung und Besonderheiten des Rohstoffmarktes. Die Kennzeichnung der Zusammensetzung von Mischfuttermitteln zieht sich als unendliche Geschichte durch die Jahrzehnte: Im Futtermittelgesetz von 1926 war die sog. offene Deklaration vorgeschrieben. Die Futtermittelverordnung von 1976 sah entsprechend den Empfehlungen der Wissenschaft lediglich die Angabe der Inhaltsstoffe vor und keine Angabe der verwendeten Einzelfuttermittel (sog. geschlossene Deklaration). Mitte der 80er Jahre wurde dann auf Beschluss des Bundesrates die offene Deklaration vorgeschrieben, aber nach zahlreichen Rechtsstreitigkeiten kurze Zeit später wieder zurückgenommen. Bis 2002 galt dann entsprechend dem EG-Recht die sog. halboffene Deklaration, zeitweise in Verbindung mit der Möglichkeit zur Angabe von Kategorien. Seit 2002 gilt in Umsetzung des EG-Rechtes wieder eine quasi offene Deklaration mit 15 % Toleranz; die Verpflichtung zur Preisgabe der genauen Zusammensetzung wurde aus Gründen des Know-how-Schutzes in Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes gestrichen. Nach meiner Auffassung könnte die halboffene Deklaration mit optioneller offener Deklaration ein fairer Kompromiss für eine zukünftige Regelung sein. 4.4.6 Zusatzstoffe Für Zusatzstoffe wurde ein differenziertes Verfahren der Zulassung und Festlegung sicherer Verwendungsbedingungen entwickelt. Hierzu gehören u.a. Tierart spezifische Zulassungen, Mindest- und Höchstgehalte, Altersbegrenzungen der Tiere, Wartezeiten, besondere Anforderungen an Betriebe und Abgabebeschränkungen. Insbesondere durch das sog. Flaschenhalssystem wurde sichergestellt, dass mit bestimmten Zusatzstoffen sachgerecht umgegangen wird. 4.4.7 Sonderfall antibiotische Leistungsförderer - eine endliche Geschichte! 1948 wurde die wachstumsbeeinflussende Wirkung von Stockstad bei der Prüfung von Fermentationsrückständen von Streptomyces aureofacies als Vitamin B12-Quelle entdeckt; als Wirkstoff wurde 1951 Aureomycin (Chlortetracyclin) identifiziert. 1951 wurden Sondergenehmigungen für Aureomycin-, Terramycin- und Penicillinpräparate erteilt. Mitte der 60er Jahre entwickelte sich eine kritische Diskussion um Resistenzbildungen als Folge der Verwendung von Antibiotika in der Tierfütterung. Hierzu wurden Bewertungen und Empfehlungen zum sog. medizinischen Vorbehalt von der Kewitz-Kommission der DFG in Deutschland und der SwannKommission im Vereinigten Königreich erarbeitet; Folge dieser Empfehlungen waren u. a. das Verbot der Tetracycline, Penicilline, Sulfonamide und die Entwicklung neuer Antibiotika wie z. B. Polypeptide, 6 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) Aminoglykoside, Makrolide, Ionophore und antibakterielle chemische Substanzen (Carbadox, Olaquindox), die in der Humantherapie nicht gebräuchlich waren. Seit Mitte der 80er Jahre verstärkte sich die Kritik an der Verwendung von Antibiotika zur Leistungsförderung. Auf Anregung des Bundeslandwirtschaftsministeriums leitete die DFG eine erneute Überprüfung der gesundheitlichen Aspekte der Verwendung von Antibiotika in der Landwirtschaft ein (sog. Hapke-Kommission). Verschärft wurde die Diskussion noch durch das Verbot antibiotischer Leistungsförderer in einigen skandinavischen Ländern. Alternativ wurden dort Zinkoxid in hohen Dosierungen und Mikroorganismen zur Durchfallprophylaxe eingesetzt. 1992 erstellte Prof. Gropp im Auftrag der EG einen Bericht über Leistungsförderer (Antibiotika, Chemobiotika, Hormone). Der Bericht wurde im Rahmen einer EU-Konferenz vorgestellt; es erfolgte jedoch keine offizielle Erörterung in den zuständigen EG-Gremien. Gleichwohl löste der Bericht kritische Diskussionen in Deutschland (Bundestag, Bundesrat, Öffentlichkeit) aus. 1996 wurde Avoparcin in Deutschland und Dänemark wegen Kreuzkontaminationen zu Vancomycin verboten. Das Verbot wurde 1997 in der EG nachvollzogen; 1998 wurden alle medizinisch relevanten Antibiotika in der EG verboten. Am 31.12.2005 ist die Zulassung der restlichen Antibiotika zur Leistungsförderung in der EG ausgelaufen. 4.4.8 Unerwünschte Stoffe Gefährdungen von Tieren oder Menschen durch unerwünschte Stoffe in Futtermitteln kann nur durch ein Bündel von Maßnahmen wirksam begegnet werden. Ansatzpunkte hierfür sind die schon genannten gesetzlichen Verbote nach § 3 des Futtermittelgesetzes sowie die Detailregelungen der Futtermittelverordnung. Schutzziele sind insbesondere die Lebensmittelsicherheit, die Gesundheit der Tiere und seit 2003 auch die Umwelt. Die Möglichkeit der Verarbeitung von Futtermitteln bei Überschreiten festgesetzter Höchstgehalte unter Beachtung von Sicherheitsauflagen wurde im Jahr 2003 EG-weit ohne Ansehen des unerwünschten Stoffes verboten. Meines Erachtens sind Zweifel berechtigt, dass diese Regelung einer Überprüfung nach den eingangs genannten Prinzipien der Notwendigkeit, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit Stand halten würde. Bereits 1985 hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium ein dreistufiges Konzept entwickelt, mit dem Gefährdungen durch unerwünschte Stoffe aus der Futtermittelkette begegnet werden sollte. Ansatzpunkte waren: Krebs erregende Stoffe: strenge Höchstgehalte, Vermischungsverbot, Abwehr hoch belasteter Partien, Entwicklung von Entgiftungsverfahren; Persistente Stoffe: strenge Höchstgehalte, Eingrenzung der Verschneidung, Quellen verstopfen; Schwermetalle und sonstige unerwünschte Stoffe: Höchstgehalte zur Sicherung der Tiergesundheit und Lebensmittelqualität auf der Ebene der Fütterung; eingeschränkte Verkehrsfähigkeit mit Kennzeichnung bei Überschreiten festgesetzter Höchstgehalte zur Sicherung iner sicheren Verarbeitung. Dieses Konzept wurde später verfeinert und wäre 2001 als Alternative zum Verschneidungsverbot in der EG konsensfähig gewesen, wenn nicht die BSE-Krise dazwischen gekommen wäre. 4.4.9 Beispiele für deutsche Initiativen für Regelungen über unerwünschte Stoffe Diskussionen über unerwünschte Stoffe waren in den vergangenen 30 Jahren immer spannend und sie sind es auch weiterhin. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang insbesondere die Unterstützung durch die Arbeitsgruppe Carry over unerwünschter Stoffe des BMELV. Meilensteine waren z. B.: Aflatoxin: Erste Höchstgehaltsregelung 1972 als Reaktion auf das Putensterben in England; in den 70er und 80er Jahren wiederholte Nachbesserungen, insbesondere auch gegen erheblichen Widerstand der anderen Mitgliedstaaten und der sog. AKP-Länder. Auch die Milchwirtschaft hat seinerzeit mitgeholfen, die Situation zu bereinigen. – Heute gibt es kaum noch Auffälligkeiten. Persistente chlorierte Kohlenwasserstoffe: Seit Mitte der 70er Jahre Höchstgehalte in Deutschland; Einführung der Höchstgehalte in der EG scheiterte lange Zeit am Widerstand des Vereinigten Königreichs. In den 80er Jahren wurde auf diesem Gebiet intensiv geforscht, insbesondere wurde die Anreicherung in der Nahrungskette von der Pflanze über das Tier, die Frauenmilch bis zum Säugling herausgearbeitet. Es gab engagierte Positionen der DFG-Rückstandskommission und zahlreiche öffentliche Diskussionen im Bundestag. Erst 1987 gelang es, eine Regelung in der EG zu erreichen. Die Einigung der Mitgliedstaaten zur Festlegung von Höchstgehalten für chlorierte Kohlenwasserstoffe war auch ein Beispiel für den Machtpoker zwischen Europäischer Kommission und Rat, denn entgegen dem Vorschlag der Kommission hatten die Mitgliedstaaten die Regelung zusätzlich zu Artikel 43 auch auf Artikel 100 des EG-Vertrages gestützt: - Artikel 100 bedeutete Harmonisierung und Einstimmigkeit, - Artikel 43 bedeutete Landwirtschaftspolitik und qualifizierte Mehrheit. U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 7 Die Europäische Kommission hat deshalb die Richtlinie vor dem EuGH angegriffen und auf Nichtigkeit geklagt. Der EuGH hat sich der Position der Kommission angeschlossen; die Regelung musste in der Folge noch einmal formal, jetzt nur gestützt auf Artikel 43 beschlossen werden. – Das Prinzip der qualifizierten Mehrheit gilt seitdem für alle Regelungen im Futtermittelsektor. Blei und Cadmium: Die Höchstgehaltsregelungen für Blei und Cadmium sind in Deutschland von der Carry over-Arbeitsgruppe fachlich vorbereitet worden und konnten nach relativ kurzer Beratungszeit auch in der EG durchgesetzt werden. Seinerzeit standen die Belastungen der Futtermittel insbesondere in ehemaligen und aktiven Emissionsregionen im Vordergrund. Als flankierende Maßnahme konnte deshalb das Schutzziel Futtermittel im Emissionsrecht durchgesetzt werden. Aktuell gibt es dramatische Kontaminationsfälle insbesondere in Verbindung mit bestimmten Spurenelementverbindungen. Jüngste Beispiele sind die Fälle in Norwegen 2004/2005 und ein noch nicht abgeschlossener Fall in Frankreich. An diesen beiden Fällen wird besonders deutlich, welche ungeheure Dimension (Hunderte Betriebe und Tausende Tiere sind betroffen) ein Kontaminationsgeschehen annehmen kann, wenn die Verbreitung über Spezialfuttermittel erfolgt. PCB und Dioxin: Der PCB- und Dioxinproblematik hat sich die Carry over-Arbeitsgruppe sehr frühzeitig angenommen. Im Fall PCB hat BML im Jahr 1989 als flankierende Maßnahme zur Aufklärung eines diffusen Belastungsgeschehens Orientierungswerte für Futtermittel entwickelt. Diese Orientierungswerte haben geholfen, das Problem zu bereinigen. Auch für Dioxine wurden zunächst Orientierungswerte favorisiert. Allerdings war diese Position vor dem Hintergrund einiger besonderer Vorkommnisse, so z. B. der Dioxinfall in Belgien, die Dioxinbelastung in Tonmineralen in Deutschland oder die besondere Situation bei europäischem Fischmehl nicht durchzuhalten. Die Dioxin-Fälle, aber auch z. B. der Chloramphenicol-Fall oder der Nitrofen-Fall haben deutlich gemacht, dass im Vorfeld, insbesondere bei Herstellung, Transport und Lagerung von Futtermitteln mehr Sorgfalt nötig ist. Hierzu gibt es inzwischen umfängliche Festlegungen durch die sog. Lebensmittel-Basisverordnung (EG-Verordnung Nr. 178/2002) und die Futtermittelhygiene-Verordnung (EG-Verordnung Nr. 183/2005). Auch die Normenkommission Einzelfuttermittel beim Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft, die sich seit Mai 2001 engagiert mit der Erstellung einer Positivliste der Einzelfuttermittel befasst, lässt sich ganz wesentlich von diesen Gesichtspunkten leiten. Sonderfall Direkttrocknung von Trockengrün: Nachdem zahlreiche Vorfälle über mehrere Jahre gezeigt hatten, dass die nicht sachgerechte Direkttrocknung von Lebensmittelabfällen und Grünfutter zu einer erheblichen Kontamination mit Dioxinen führen kann, wurden für diesen Sektor besondere Regelungen in der Futtermittelverordnung getroffen. Dies war - wie immer - von großer Kritik begleitet. Inzwischen ist die Futtermittelsicherheit offensichtlich auch in diesem Sektor gewährleistet. 5. EG-Verordnungsrecht und flankierendes nationales Recht Ende der 90er Jahre hat die Europäische Kommission mit ihrem Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit ein neues Konzept entwickelt. Wesentlicher Ansatzpunkt ist dabei die Einbindung der Futtermittel in die Vorschriften zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit. In der sog. Lebensmittel-Basisverordnung sind die Pflichten und Verantwortung der Lebens- und Futtermittelunternehmer festgelegt; die Instrumente sind ausgerichtet am Vorsorgeprinzip und der Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit in der Kette. Das von der Europäischen Kommission eingerichtete und betriebene Schnellwarnsystem für Fälle einer ernsten gesundheitlichen Gefahr ist Teil des Konzeptes. Flankierende Regelungen zur Basisverordnung sind für Futtermittel im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) getroffen worden. Dabei wurden die Vorschriften des FMG weitgehend fortgeschrieben. Wesentliche Neuerung ist die Ausdehnung des vorbeugenden Verbraucherschutzes auch auf den Futtermittelsektor. Im Übrigen werden im LFGB umfassende Regelungen für Heimtierfutter getroffen, während die Regelungen für Futtermittel für Lebensmitteltiere sich auf einige Ergänzungen zur Basisverordnung beschränken. Die Basisverordnung wird im Futtermittelsektor durch spezielle EG-Verordnung untersetzt, so z. B. über - die Futtermittelhygiene, 8 - Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) die Zulassung und Verwendung von Futtermittelzusatzstoffen, das Verbot der Verfütterung bestimmter tierischer Proteine zur Bekämpfung der BSE, die Zulassung und Kennzeichnung gentechnisch veränderter Futtermittel, die amtliche Kontrolle. Diese Vorschriften sind häufig textlich schwer zugänglich und nicht immer widerspruchsfrei, gleichwohl gelten sie unmittelbar und dürfen nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Kommission und Mitgliedstaaten flüchten sich deshalb in Leitlinien und interpretierende Frage-Antwort-Papiere. Damit wird der mit dem Instrument der unmittelbar geltenden EG-Verordnung angestrebte Zweck m. E. konterkariert. 6. Ausblick Nach meiner Auffassung ist eine klare, transparente und für den Bürger verständliche Rechtsetzung eine wesentliche Voraussetzung für einen wirksamen Verbraucherschutz. Die aktuelle Praxis, insbesondere die monströsen horizontalen Regelungen und die geradezu inflationären Papiere zur Interpretation der Vorschriften, werden dieser Zielsetzung nicht gerecht. Ich wünsche mir deshalb eine Abkehr von Rechtsvorschriften, die vordergründig vernetzte Sachverhalte nachbilden wollen. Eine Sektor bezogene Rechtsetzung ist m. E. besser geeignet, die primären ordnungs- und gesundheitspolitischen Zielsetzungen zu erreichen, weil sie die Adressaten erreicht. Denn Adressaten der Rechtsakte sind nicht die Verwaltungen sondern die Bürger. Dies ist im Übrigen keine neue Erkenntnis, wie sich an dem nachfolgenden Beispiel belegen lässt. 1895 gab es den Entwurf eines Gesetzes betreffend den Verkehr mit Düngern, Kraftfuttermitteln und Saaten. Das Konzept wurde aufgegeben, weil es nach Auffassung der betroffenen Kreise bei gesonderten Regelungen für die einzelnen Warengebiete besser möglich sei, auf die spezifischen Erfordernisse und Eigenheiten des Verkehrs einzugehen, als es sich bei einer gemeinsamen Regelung für Dünger, Futtermittel und Saaten hätte durchführen lassen. Ausdrückliches Anliegen der betroffenen Kreise war es nämlich, in möglichst eindeutiger Weise zu erfahren, was rechtens ist. U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 9 Die Neuordnung der europäischen Regelungen im Futtermittelsektor Wolfgang Trunk European Commission DG SANCO, Brüssel 1. Ausgangspunkt Mit dem Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit wurde im Jahr 2000 ein hohes Niveau der Futter- und Lebensmittelsicherheit als Priorität der EU-Politik verankert (Abb. 1). In der Folge wurden viele Gesetzesvorhaben verwirklicht die als wesentliche Prinzipien • den vorbeugenden Verbraucherschutz, • die Trennung Risikobewertung vom Risikomanagement, • die Betrachtung der gesamten Lebensmittelkette (Farm to fork Ansatz) und • die Betonung der Verantwortung der Futter- und Lebensmittelunternehmer beinhalten. Abbildung 1: Weißbuch: Hohes Niveau der Futter- und Lebensmittelsicherheit als Priorität der EU-Politik verankert. Aktuell: «Umsetzung, Konsolidierung und fine-tuning» (from farm to fork) Konkret zu nennen für den Futtermittelbereich sind die • Verordnung 999/2001 zur Bekämpfung der TSE, • Verordnung 178/2002 zum allgemeinen Lebensmittelrecht, • Richtlinie 2002/2 mit der offenen Deklaration, • Richtlinie 2002/32 über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung, • Verordnung 1774/2002 über tierische Nebenprodukte, • Verordnungen 1829 und 1830/2003 zu GV-Lebens- und Futtermitteln, • Verordnung 1831/2003 zu Futtermittelzusatzstoffen, • Verordnung 882/2004 über offizielle Futter- und Lebensmittelkontrollen, • Verordnungen 852/2004 und 853/2004 und 854/2004 zur Lebensmittelhygiene und • Verordnung 183/2005 zur Futtermittelhygiene. Aktuelle Umsetzungs- und Durchführungsvorhaben, die nicht Teil dieses Vortrages sind: • Nulltoleranzen und Carry over von Zusatzstoffen auf Nicht-Zieltierarten. • Leitlinien für Zulassungsdossiers von Zusatzstoffen. • Analysemethoden für die offizielle Futtermittelkontrolle. • Konkrete Zulassungsverfahren. 2. Herausforderungen - Triebkräfte - neue Elemente 1. Globalisierung und Wettbewerbsfähigkeit des EU-Agribusiness 2. Technologischer Fortschritt in Produktion und Kontrolle 3. Vereinfachung – Bessere Rechtsetzung + überarbeitete Lissabon Strategie 4. Impact assessment + stake holder consultation + transparency + “communicating Europe” 3. Projekt „Vereinfachung & Modernisierung“ Regelungsbereich: 1. 4 bestehende Rats-Richtlinien zu Futtermittel-Ausgangserzeugnissen, Mischfuttermittel, Bioproteine und Diätfuttermittel (96/25/EG, 79/373/EWG, 82/471/EWG und 93/74/EWG) 2. Übergangsregelung 1831/2003 (Art.23 (1)) 10 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) Impact Assessment als Vorstufe zum Gesetzesvorschlag mit dem generellen Schema: Option 1: Streichung der Maßnahme Option 2: Beibehaltung Status Quo Option 3+X: Inhaltliche Neuerung gesetzlich festgelegt Option Y: „Selbstregulierung“ Das Impact Assessment ist derzeit in der Endphase, d.h. nach einer externen Studie in 2004 und einer OnlineBefragung Anfang 2006 wird derzeit der Impact-Assessment Bericht erstellt. Auf allen Stufen waren und sind die Mitgliedstaaten und die Interessensvertreter beteiligt. Nach der Verabschiedung des Berichtes durch die Kommission wird der entsprechende Gesetzesvorschlag erarbeitet und voraussichtlich im Herbst 2007 von der Kommission verabschiede (Abb. 2). Auftrag IA-Bericht Vorschlag off. Dekl. Bericht 2002/2 2004 2005 Civic Studie 2006 Online Befragung ISC Verabschiedung APS / CLWP / IA Rat EP 2007 EUGH off. Dekl. Einbindung Mitgliedstaaten Abbildung 2: Ablaufplan für die Neuordnung des Futtermittelrechtes Im Folgenden werden exemplarisch d.h. unvollständig und ohne Wertung einige Optionen für konkrete Fragestellungen (Issues), die im Zuge des Impact Assessments bewertet werden, dargestellt. Issue 1: Gesetzliches Instrument: • Option: Harmonisierung mittels einer Verordnung Issue 2: Aufhebung der Ermächtigungen für nationale Ausnahmen von den allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften: • Option: Aufhebung einiger bestehender Ermächtigungen. • Option: Aufhebung aller bestehenden Ermächtigungen. Issue 3: Kennzeichnungsvorschriften für Futtermittel-Ausgangserzeugnisse und Mischfuttermittel: • Option: Gleiche grundsätzliche Kennzeichnungsvorschriften. • Option: Identische Kennzeichnungsvorschriften d.h. auch keine spezifischen Kennzeichnungsvorschriften. • Option: freiwillige Zusatzangaben durch Leitlinien der Wirtschaft (Rahmen / Kriterien gesetzlich festgelegt). • Option: Bestimmte Kennzeichnungselemente nur auf Begleitdokument oder über Internetadresse erhältlich. Issue 4: Hinweise auf alle Zusatzstoffe auf dem Etikett oder dem Begleitdokument: • Option: Verpflichtende Angabe aller Zusatzstoffe. • Option: Verpflichtend nur Zusatzstoffe der Gruppen zootechnische Zusatzstoffe, Kokzidiostatika/Histomonostatika, Zusatzstoffe, für die ein Höchstgehalt festgesetzt ist in Verbindung mit freiwilliger Angabe der übrigen Zusatzstoffe mittels Leitlinien. Issue 5: Angabe der Futtermittel-Ausgangserzeugnisse in Mischfuttermitteln für Lebensmittel liefernde Tiere: • Option: Beibehaltung status quo. • Option: +/-15% Toleranz streichen, %-Angaben nur ab x %. • Option: Gewichtsspannen. • Option: Absteigende Reihenfolge nach Gewicht. Issue 6: Angabe der Futtermittel-Ausgangserzeugnisse in Mischfuttermitteln für nicht Lebensmittel liefernde Tiere: • Option: Gewichtsspannen U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit • 11 Option: Absteigende Reihenfolge nach Gewicht Issue 7: Vervollständigung der aktuellen, nicht ausschließlichen Liste der Futtermittel-Ausgangserzeugnisse: • Option: Erweiterung der bestehenden, nicht abschließenden Liste um wichtige Erzeugnisse. • Option: Erstellung einer abschließenden Liste als Verhaltenskodex. Issue 8: Harmonisierung nährwertbezogener Angaben: • Option: Charakterisierende Angaben incl. aller verpflichtend zu deklarierenden analytischen Bestandteile in der Liste der Futtermittel-Ausgangserzeugnisse festlegen. • Option: Verpflichtend zu deklarierenden analytische Bestandteile für Mischfuttermittel auf neuesten Stand bringen incl. Harmonisierung der Eiweiß- und Energiebewertung. • Option: Verhaltenskodex für nährwertbezogene Angaben für Futtermittel-Ausgangserzeugnisse und Mischfuttermittel zusätzlich zu den verpflichtenden Angaben. • Option: Einführung einheitlicher Kriterien für nährwertbezogene Auslobungen (kein Zulassungsverfahren für jede spezifische Auslobung). Issue 9: Erweiterung des Zulassungsverfahrens auf andere Futtermittel-Ausgangserzeugnisse als Bioproteine: • Option: Ausweitung des Zulassungsverfahrens auf Futtermittel, die einer Risikobewertung bedürften (Sicherheitslücke) z.B. „functional feed“, „novel/unconventional” feed oder Nebenprodukte aus chemischen Prozessen bzw. Dekontaminationen (Zusammenhang mit den Issues 7+8 bzgl. Ausgestaltung der Liste der Futtermittel-Ausgangserzeugnisse und den Auslobungen). 4. Resümee – Ausblick • Die Bewertung der vorliegenden Optionen zur Neuordnung des Futtermittelrechtes ist in vollem Gange unter kontinuierlicher Einbeziehung der Mitgliedstaaten und der Interessensvertreter. Der Abschlussbericht des Impact Assessment wird vor Verabschiedung mit der Beratenden Gruppe bei der GD SANCO diskutiert. Anschließend wird der Gesetzesvorschlag erarbeitet mit dem Ziel, eine echte Vereinfachung und Modernisierung der Vorschriften herbeizuführen. … und dann ist die Kommission in der Hand von Rat und Parlament. • • • 12 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit II. Beiträge der Forschung 13 14 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) Meilensteine für die Futtermittelsicherheit – Beiträge der Tierernährungswissenschaft – Gerhard Flachowsky Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft, Braunschweig Einleitung In den Jahren nach dem zweiten Weltkrieg erfolgte ein erheblicher Wandel der Verbrauchererwartungen an die Lebensmittel (Abb. 1). Während unmittelbar nach dem Krieg beim Großteil der Menschen der Hunger beseitigt werden musste, folgten später spezifische Wünsche an die Lebensmittel, die in den letzten Jahren durch eine teilweise extrem hohe Sicherheitserwartung abgelöst wurden. Auf die verschiedenen Verbrauchererwartungen erfolgten Reaktionen der Politik und Aktivitäten der Agrarforschung. Für die Tierernährung ging es zunächst um die Nutzung aller verfügbaren Ressourcen zur Erzeugung von Fleisch, Milch und Eiern. Die Lebensmittelqualität und in jüngster Zeit vor allem die Lebensmittelsicherheit kamen später als weitere wichtige Zielstellungen hinzu (Abb. 1). Fragen/Aufgaben Verbraucher Ich habe Hunger ! Ich habe Appetit ! Ich bin verunsichert! Ist etwas zu essen da ? Was ist zu essen da ? Ernährungssicherung, Bereitstellung von genügend Lebensmitteln Politik Wie sicher ist das Lebensmittel ? Lebensmittelqualität, Reduzierung von Überschüssen „Food Security“ Steigerung der Agrarproduktion, Agrarwissenschaften Wie wurde es erzeugt ? Lebensmittelsicherheit Risikobewertung, -kommunikation „Food Safety“ Qualitätsforschung, Produktqualität Sicherheitsforschung Prozessqualität (einschl. Tier-, Natur- und Umweltschutz) Nutzung aller Ressourcen Effektiver (schonender) Ressourceneinsatz 1945 1950 1960 1970 1980 1990 2000 Jahr Abbildung 1: Dominierende Fragen nach Lebensmitteln sowie Aufgaben für Politik und Agrarforschung nach dem II. Weltkrieg in Europa Die Bereitstellung ausreichender Mengen mit geringem Ressourceneinsatz erzeugter Lebensmittel mit einem minimalen Gehalt an unerwünschten Stoffen können heute als die zwei Seiten der Medaille globale Ernährungssicherung betrachtet werden (Abb. 2). Aus dieser Situation resultieren die Erwartungen an die Beiträge der Fachdisziplin Tierernährung bei der Erzeugung von qualitativ hochwertigen Lebensmitteln tierischer Herkunft (Abb. 3). S c h lü s s e le le m e n te fü r G e s u n d h e it u n d W o h lb e fin d e n der M enschen B e re its te llu n g a u s re ic h e n d e r M e n g e n vo n L e b e n s m itte ln (F o o d S ec u rity) - Q u a n tita tive B e frie d ig u n g d e r V e rs o rg u n g m it • E n e rg ie • P ro te in u n d S p u re n n ä h rs to ffe n - G e n u s sw e rt B e re its te llu n g vo n L e b e n s m itte ln m it e in e m m in im a le n G e h a lt a n u n e rw ü n s c h te n S to ffe n (F o o d S a fe ty ) - E rk e n n e n u n d V e rs c h lie ß e n vo n K o n ta m in a tio n s q u e lle n e n tla n g d e r N a h ru n g s k e tte (B o d e n P fla n ze -T ie r-L e b e n s m itte l) Z w e i S e ite n e in e r M e d a ille Abbildung 2: Food Security und Food Safety als zwei Seiten der globalen Ernährungssicherung U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 15 Bedarfsgerechte Energie- und Nährstoffversorgung Gesunderhaltung der Tiere Anreicherung bestimmter Inhaltsstoffe Beiträge zu „Functional Foods“ Entsprechende Leistungen der Tiere Erwartungen / Beiträge der Tierernährungswissenschaft Effektive Konvertierung der Futterinhaltsstoffe in Lebensmittel tierischer Herkunft, Nährstoffökonomie Hohe Produktqualität / -sicherheit Ökonomisch günstige Erzeugung der Lebensmittel tierischer Herkunft Umweltverträgliche Erzeugung der Lebensmittel tierischer Herkunft Abbildung 3: Erwartungen an die Tierernährung Da in den Beiträgen von Dänicke (2007), Schenkel (2007), Kamphues (2007) und Lahrssen-Wiederholt (2007) auf ausgewählte Aspekte der Tierernährung zur Futter- und Lebensmittelsicherheit eingegangen wird und um Wiederholungen zu vermeiden, wird die vorliegende Ausarbeitung entsprechend den in Abb. 3 zusammengetragenen Komplexen strukturiert: – – – Bedarfsdeckung, Gesundheit, Leistung Ressourceneffizienz, Nährstoffökonomie, Umwelt Lebensmittelsicherheit, Produktqualität, „Functional Food“ Dabei wird vor allem auf Herausforderungen an die Fachdisziplin in der Zukunft hingewiesen. Bedarfsdeckung, Gesundheit, Leistung Der Erkenntniszuwachs der Fachdisziplin Tierernährung kann in einer Vielzahl von Dissertationen und Habilitationen, Publikationen sowie Fachbüchern auf nationaler und internationaler Ebene dokumentiert werden. Die Umsetzung dieser Erkenntnisse schlägt sich in nach wie vor steigenden Leistungen der Lebensmittel erzeugenden Tiere sowie in einer effektiveren Nutzung der Futtermittel bzw. niedrigeren Aufwandsdaten sowie in geringeren Ausscheidungen je erzeugtes Tierprodukt nieder. Auf Details der Studien soll nicht eingegangen werden. Eine Zusammenfassung dieser Kenntnisse und die Ableitung von Versorgungsempfehlungen für Energie und Nährstoffe erfolgt in Deutschland durch den Ausschuss für Bedarfsnomen (AfBN) der Gesellschaft für Ernährungsphysiologie (GfE). In unregelmäßigen Abständen, je nach Vorliegen neuer Daten, wird vom AfBN eine möglichst umfassende Wertung dieser Versuchsergebnisse vorgenommen, die dann zur Überarbeitung der entsprechenden Versorgungsempfehlungen führt. Aus der Arbeit des AfBN haben wir kürzlich zusammenfassend berichtet (Flachowsky und Martens, 2006; Flachowsky, 2004). Tabelle 1 gibt einen Überblick der in den zurückliegenden Jahren abgeleiteten Versorgungsempfehlungen. Neben Energie und den wichtigen Nährstoffen wurden in den jüngeren Arbeiten auch nicht eindeutig quantitativ beschreibbare Parameter in die Versorgungsempfehlungen mit aufgenommen, wie z.B. Struktur, Wasser oder sonstige Hinweise zur artgerechten Ernährung. Diese Arbeiten des AfBN zur Ableitung von Versorgungsempfehlungen unter Berücksichtigung der verfügbaren Literatur werden durch weitere Arbeitsgruppen (z.B. Arbeitskreis „Futter und Fütterung“ der DLG) für die praktische Nutzung aufbereitet. 16 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) Tabelle 1: Empfehlungen des AfBN der GfE (GfE 1995 – 2006) zur Versorgung landwirtschaftlicher Nutztiere mit Energie und Nährstoffen, die in den zurückliegenden Jahren erarbeitet wurden Titel Erfasste Parameter Quelle Energie Protein bzw. Aminosäuren Mengen- und Spurenelemente Vitamine Sonstige Energie- und Nährstoffbedarf landwirtschaftlicher Nutztiere, Nr. 5: Pferde DLG-Verlag 1995 X X X X - Energie- und Nährstoffbedarf landwirtschaftlicher Nutztiere, Nr. 6: Empfehlungen zur Energie- und Nährstoffversorgung der Mastrinder DLG-Verlag 1995 X X X X - Energiebedarf von Schafen Proc. Soc. Nutr. Physiol. 1996; 5: 149-152 X - - - - Überarbeitete Empfehlungen zur Versorgung von Schweinen mit Phosphor Proc. Soc. Nutr. Physiol. 1997; 6: 193-200 - - X - - Empfehlungen zur Energieversorgung von Aufzuchtkälbern und Aufzuchtrindern Proc. Soc. Nutr. Physiol. 1997; 6: 201-215 X - - - - Zum Proteinbedarf von Milchkühen und Aufzuchtrindern Proc. Soc. Nutr. Physiol. 1997; 6: 217-236 - X - - - Empfehlungen zur Proteinversorgung von Aufzuchtkälbern Proc. Soc. Nutr. Physiol. 1999; 8: 155-164 - X - - - Energie- und Nährstoffbedarf landwirtschaftlicher Nutztiere, Nr. 7: Empfehlungen zur Energie- und Nährstoffversorgung der Legehennen und Masthühner (Broiler) DLG-Verlag 1999 X X X X - Energie- und Nährstoffbedarf landwirtschaftlicher Nutztiere, Nr. 8: Empfehlungen zur Energie- und Nährstoffversorgung der Milchkühe und Aufzuchtrinder DLG-Verlag 2001 X X X X Struktur des Futters Energie- und Nährstoffbedarf landwirtschaftlicher Nutztiere, Nr. 9: Recommendations for the supply of energy and nutrients to goats DLG-Verlag 2003 X X X X Futterselektion, Wasser Proc. Soc. Nutr. Physiol. 2004; 13: 195-233 X X X X - DLG-Verlag 2006 247 S. X X X X artgerechte Ernährung, Wasser Energie- und Nährstoffbedarf von Mastputen Energie- und Nährstoffbedarf landwirtschaftlicher Nutztiere, Nr. 10: Empfehlungen zur Energie- und Nährstoffversorgung von Schweinen Dem AfBN ähnliche Gremien arbeiteten früher in verschiedenen europäischen Ländern (z.B. Frankreich, Großbritannien, Niederlande) und in den USA. Aus personellen und finanziellen Gründen existiert neben dem AfBN gegenwärtig lediglich noch das National Research Council (NRC) in den USA. Bedauerlicherweise ist diese Entwicklung das Ergebnis der abnehmenden Bedeutung bzw. öffentlichen Wahrnehmung der Fachdisziplin. Ressourceneffizienz, Nährstoffökonomie, Umwelt Diese drei – scheinbar unabhängig voneinander stehenden – Komplexe folgen dem gleichen Grundprinzip. Je effizienter die Futtermittel in Lebensmittel tierischer Herkunft umgewandelt werden können, um so besser ist die Nährstoffökonomie und um so geringer sind die in die Umwelt abgegebenen Ausscheidungen. Dieses Grundprinzip resultiert in Abhängigkeit von Tierart und Nutzungsrichtung aus dem relativ konstanten Erhaltungsbedarf an Energie und Nährstoffen. Bei höheren Leistungen wird demnach der relative Anteil des Erhaltungsbedarfes geringer und die Ausscheidungen je erzeugtes Produkt nehmen ab, wie in Tabelle 2 für ansteigende Leistungen bei verschiedenen Nutzungsrichtungen für Stickstoff gezeigt wird. U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 17 Tabelle 2: Erzeugung von essbarem Protein mit verschiedenen Nutzungsrichtungen und N-Ausscheidungen Proteinquelle Leistungshöhe (je Tag) Milchkuh (650 kg LM) Mastrind (400 kg LM) Mastschwein (80 kg LM) Masthahn (1,5 kg LM) Legehenne (1,8 kg LM) LM = Lebendmasse N-Ausscheidung g/Tag g/kg LM kg/kg essbares Protein % der Aufnahme 323 0,5 0,65 75 20 kg 646 0,9 0,44 70 40 kg 1292 2,0 0,24 65 2 kg 68 1,1 0,40 70 5 kg 170 2,8 0,23 60 500 g LMZ 48 0,12 2,5 90 1000 g LMZ 95 0,24 1,6 84 1500 g LMZ 143 0,36 1,2 80 500 g LMZ 45 0,55 0,8 85 700 g LMZ 63 0,8 0,7 80 900 g LMZ 81 1,0 0,6 75 40 g LMZ 4,8 3,2 0,4 70 60 g LMZ 7,2 4,8 0,3 60 50 % LL 3,6 2,0 0,6 80 70 % LL 5,1 2,8 0,35 65 90 % LL 6,6 3,7 0,2 55 10 kg Milchziege (60 kg LM) Essbares Protein LMZ = Lebendmassezunahme LL = Legeleistung Diese Feststellung trifft auch für andere, in die Umwelt abgegebene Stoffe zu, wie Phosphor, Methan und Spurenelemente. Dabei darf nicht unerwähnt bleiben, dass bei höheren Leistungen die Ausscheidungen je Tier ansteigen, bezogen auf das erzeugte Lebensmittel oder je kg essbares Eiweiß nehmen sie jedoch bis zu einer gewissen Leistungshöhe erheblich ab (Flachowsky, 2002). Bei sehr hohen Leistungen (z.B. > 10 000 l Milch pro Kuh und Jahr) wird dieser „Spareffekt“ bei weiterer Leistungssteigerung immer geringer. Die Futtermittel sind die wesentlichsten Betriebsmittel in der Tierproduktion. Weltweit wird von Nutztieren etwa sieben Mal so viel Trockensubstanz (T) als Futter aufgenommen wie Menschen Nahrung verzehren (Tab. 3). Diese Dimensionen sollten durchaus berücksichtigt werden, wenn es zukünftig um Zielstellungen der Pflanzenzüchter geht. Die Forschungen auf dem Gebiet der Futtermittelkunde sollten sowohl aus Gründen der effektiven Ressourcennutzung als auch der Futter- und Lebensmittelsicherheit deutlich aktiviert werden. Tabelle 3: Weltweit erforderliche Nahrungsmengen für Mensch und Tier1) Spezies Anzahl (Mrd., FAOSTAT,2005 T-Aufnahme (kg/Tag) Nahrungsbedarf (Mrd.t T/Jahr) Mensch 6,3 0,45 1,0 Rinder/ Büffel/ Pferde/ Kamele 1,6 10 5,8 Schafe / Ziegen 1,8 1 0,6 Schweine 0,95 1 0,35 Geflügel 17,4 0,07 0,45 Gesamt (Tiere) 1) 7,2 Etwa drei Viertel der Welttierbestände werden in den Tropen/Subtropen gehalten und erzeugen weniger als die Hälfte des essbaren Proteins tierischer Herkunft (s. Wennemer et al., 2005) In den nächsten Jahren ist damit zu rechnen, dass eine Vielzahl neuer und/oder veränderter Futtermittel verfügbar wird, wie z.B. Futtermittel im Ergebnis folgender Entwicklungen: 18 ¾ ¾ ¾ Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) Pflanzenzüchtung Erhöhter Gehalt erwünschter Inhaltsstoffe Reduzierter Gehalt unerwünschter Inhaltsstoffe Auswirkungen von Klimaveränderungen Erhöhter Gehalt an Reservekohlenhydraten /-fetten Reduzierter Proteingehalt Nebenprodukte der Bioenergiegewinnung Ölsaatenkuchen, -extraktionsschrote (Roh-)Glycerin Schlempe (z.B. als „Protigrain“) Nicht unerwähnt soll bleiben, dass seit der BSE-Krise im Jahre 2000 nach wie vor jährlich etwa 600 000 t Fleischund Knochenmehl, die etwa 300 000 t Protein tierischer Herkunft, 60 000 t Fett und 15 500 t Phosphor (Rodehutscord et al., 2002) enthalten, über andere Wege entsorgt werden und nicht für die Nichtwiederkäuerernährung genutzt werden. Diese Situation ist umso verwunderlicher, da die vorhergesagten Entwicklungen bezüglich Abnahme der BSE-Fälle eingetreten sind und ein umfassendes Kontrollsystem sowie die Entfernung des Risikomaterials eingeführt wurden. Auf diesem Gebiet scheinen weitere Anstrengungen zur Rückführung dieser wertvollen Ressourcen in den Nährstoffkreislauf notwendig. Daraus resultieren umfangreiche Aufgaben für die ernährungsphysiologische und Sicherheitsbewertung dieser Futtermittel, wie an einigen Beispielen exemplarisch demonstriert werden soll. Obwohl die Pflanzenzüchter gegenwärtig vorrangig an der Erhöhung des Gehaltes wertbestimmender Inhaltsstoffe in verschiedenen Pflanzen arbeiten, um Beiträge in Richtung „Functional Food“ zu leisten, ist aus Sicht der Tierernährung die Reduzierung des Gehaltes an unerwünschten Stoffen bedeutsamer. Die Tierernährung verfügt über ein umfangreiches Instrumentarium von Zusatzstoffen, um die Rationen bzw. Futtermischungen mit essentiellen oder anderen Zusatzstoffen zu ergänzen (s. Pape, 2006). Dagegen ist es deutlich schwieriger, unerwünschte (antinutritive) Stoffe aus den Futtermitteln zu entfernen oder zu inaktivieren, wie wir kürzlich zusammenfassend darstellten (Flachowsky, 2006). Prozent zur isogenen Kontrolle Erste Erfolge bei der Reduzierung unerwünschter Stoffe mittels gentechnischer Methoden werden von Bt-Mais beschrieben. Dieser, gegen den Maiszünsler widerstandsfähige Mais, kann sich dann auch gegen Fusarienbefall besser behaupten, so dass in entsprechenden Jahren eine deutlich geringere Mykotoxinkonzentration in den Maiskörnern ermittelt werden kann (Abb. 4). 120 isogen 100 Bt-Mais 80 60 40 20 0 Deoxynivalenol Zearalenon GesamtFumonisine Abbildung 4: Ausgewählte Mykotoxine in Maiskörnern nach verschiedenen Autoren in Prozent der isogenen Linien (Literaturauswertung) Andererseits gibt es jedoch auch Hinweise, dass im Ergebnis pflanzenzüchterischer Maßnahmen sogenannte SideEffekte auftreten können (Cellini et al. 2004), die zur unbeabsichtigten Erhöhung des Gehaltes an verschiedenen unerwünschten Stoffen führen können (Tab. 4). Unter Berücksichtigung dieser Möglichkeiten scheint neben einer umfangreichen Inhaltsstoffanalyse auch eine Zusammenarbeit von Pflanzenzüchtern und Tierernährern bereits bei frühen Zuchtstadien notwendig. Sowohl durch die EFSA (2007) als auch durch ILSI (2007) sind Richtlinien in U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 19 Erarbeitung, die eine umfassende ernährungsphysiologische und Sicherheitsprüfung von Lebens- und Futtermitteln aus gentechnisch veränderten Pflanzen mit veränderten Inhaltsstoffen (output traits) geben. Tabelle 4: Veränderungen im Gehalt an antinutritiven Inhaltsstoffen in gentechnisch modifizierten Pflanzen mit erhöhtem Gehalt bestimmter Inhaltsstoffe (Böhme et al,. 2005 a,b) Fruktan-Kartoffeln Glykol-Alkaloide (mg/kg T) Gesamt α-Chalonin α-Solanin Isogen 728 524 204 Transgen 904 652 252 C14 / C16 Rapssamen Alkenyl-Glucosinolate (mmol/kg T) Gesamt Alkenyl-GSL Progoitrin Isogen 13,2 9,0 7,1 Transgen 20,4 15,4 12,1 Die oben gemachten Feststellungen treffen auch auf mögliche Veränderungen im Ergebnis der ansteigenden CO2Konzentrationen in der Atmosphäre bzw. von Klimaveränderungen sowie auf Nebenprodukte der Bioenergiegewinnung zu. Es ist durchaus damit zu rechnen, dass die grüne Gentechnik auch in Europa in absehbarer Zeit eine zunehmende Akzeptanz in der Öffentlichkeit bei der Erzeugung nachwachsender Rohstoffe bzw. von Energiequellen erlangen kann. Da dort andere Zuchtziele die Richtung vorgeben, ist bei der Erschließung der Nebenprodukte als Futtermittel mit entsprechender Tiefgründigkeit bei der ernährungsphysiologischen und Sicherheitsbewertung vorzugehen. Eine weitere Herausforderung für die Tierernährung bezüglich Ressourceneffizienz – Nährstoffökonomie – Umwelt wird auch im Vergleich verschiedener Herangehensweisen gesehen, wie Tabelle 5 exemplarisch für die Phosphorversorgung der Nichtwiederkäuer demonstriert. So genannte Life Cycle Studien oder Ökobilanzen sind zur Effizienzbewertung notwendig und sollten auch die Nachhaltigkeit der verschiedenen Versorgungsmöglichkeiten demonstrieren. Tabelle 5: Möglichkeiten zur Verbesserung der Phosphorversorgung von Nichtwiederkäuern durch Beiträge verschiedener Fachdisziplinen Fachdisziplin Möglichkeit (Literaturhinweise) Tierernährung ¾ Einsatz mineralischer P-Quellen (GfE 1999, 2006) ¾ Einsatz von Phytase als Futterzusatzstoff (Düngelhoff et al. 1995; GfE 1999, 2006) ¾ Reduzierung des Phytatgehaltes (Mendoza 2002; Spencer et al. 2000a, b) ¾ Erhöhung des Gehaltes pflanzeneigener Phytase (ILSI 2003) ¾ Transgene Expression von Phytase im Speichel oder anderen Verdauungssäften von Schweinen (Golovan et al. 2001; Cho et al. 2005) Pflanzenzüchtung Tierzucht Lebensmittelsicherheit, Produktqualität, „Functional Food“ Es steht außer Frage, dass die Fachdisziplin Tierernährung über die Futtermittelsicherheit wesentliche Beiträge für eine hohe Sicherheit der Lebensmittel tierischer Herkunft leistet (s. Petersen, 2007; Dänicke, 2007; Schenkel, 20 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) 2007, Kamphues, 2007; Lahrssen-Wiederholt, 2007). Über die Sicherheit hinausgehend, d.h. neben einem minimalen Gehalt an unerwünschten Inhaltsstoffen in den Lebensmitteln tierischer Herkunft, kann die Tierernährung auch erheblich zu sonstigen Qualitätskriterien und zur Anreicherung erwünschter Inhaltsstoffe in den Lebensmitteln beitragen. Dabei hängt der Übergang verschiedener Futterinhaltsstoffe von der Art des Lebensmittels und dem Nährstoff ab (Tab. 6). Außerdem hat die Dosierungshöhe wesentlichen Einfluss auf die Höhe des Transfers, wie Tabelle 7 beispielsweise für das Spurenelement Jod und Vitamin E zeigt. Bei niedrigeren Zulagen ist der Übergang relativ höher als bei höherer Supplementation. Tabelle 6: Einflussmöglichkeit der Tierernährung auf Inhaltsstoffe in Lebensmitteln tierischer Herkunft Nährstoff Protein / AS Fett / FS Milch (+) +++ Fleisch – ++ Eier – -/++ Mengenelemente Ca P – – – – – – Spurenelemente Cu I Se Zn (+) +++ ++ + (Leber: +++) (+) ++ + (+) +++ ++ + (Leber: +++) + (+) - bis + + + +++ - bis ++ Vitamine A D E B-Vitamine (+) + (+) + (wenn pansenstabil) +++ sehr starker Einfluss möglich – kein Einfluss AS = Aminosäuren FS = Fettsäuren Tabelle 7: Transfer von Jod bzw. Vitamin E in Lebensmittel tierischer Herkunft (% der Zulage) Nährstoff Milch Jod Vitamin E 30 – 40 <1 Fleisch (Rind, Schwein, Geflügel) 0,1 – 1 0,2 – 2 Eier 10 - 20 20 - 30 Bei dem Bemühen durch Zusatz von bestimmten Nährstoffen zum Futter Beiträge zur besseren Versorgung der Menschen bzw. zur Erzeugung von „Functional Food“ zu leisten, sollte jedoch differenziert vorgegangen werden. Durch die Einführung so genannter Versorgungs- bzw. Risikokategorien (Tab. 8) für Spurenelemente und Vitamine sollen Beiträge zu einer objektiveren Bewertung der Situation geleistet werden. Durch die Versorgungskategorien 1 bis 4 werden die Risiken eines möglichen Defizits beim Menschen bewertet. Die Risikokategorien (hoch bis gering) charakterisieren die Gefahr einer Überdosierung. Dieses Risiko ist um so höher, je geringer die Differenz zwischen Versorgungsempfehlung und maximal zulässiger Aufnahme (upper level, UL); (Tab. 8) ist. U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 21 Tabelle 8: Versorgungs- und Risikokategorien von essentiellen Nährstoffen beim Menschen unter Berücksichtigung von Aufnahme und Bedarf (nach BfR, 2004; EFSA, 2006; Gassmann, 2006) Versorgungskategorie Kriterium 1 Hohes Risiko eines Defizits 2 Mögliches Risiko eines Defizits 3 Ausreichende Aufnahme 4 Aufnahme über Empfehlungen Risikokategorie Hoch Geringe Differenz zwischen Versorgungsempfehlungen und maximal zulässiger Menge (UL; Faktor < 5) Mittel Mittlere Differenz (Faktor 5 – 100) Gering UL ist nicht definiert oder Faktor > 100 In Tabelle 9 werden Versorgungs- und Risikokategorien für verschiedene Spurenelemente und Vitamine beim Menschen dargestellt. Vor allem bei Spurenelementen und Vitaminen der hohen Risikokategorie ist die Supplementierung des Nutztierfutters mit dem Ziel der Anreicherung im Lebensmittel tierischer Herkunft neu zu überdenken, was am Beispiel des Spurenelementes Jod demonstriert werden soll. Der Tagesbedarf des Erwachsenen wird von verschiedenen wissenschaftlichen Gesellschaften mit 150 – 200 µg Jod angegeben (Tab. 10). Die tolerierbare Höchstmenge variiert bei europäischen Gremien (DACH, 2000; SCF, 2002) zwischen 500 und 600 µg je Erwachsener und Tag (Tab. 11). Tabelle 9: Versorgungs- und Risikokategorien für verschiedene Spurenelemente und Vitamine beim Menschen unter Berücksichtigung von Aufnahme und Bedarf (nach BfR, 2004; EFSA, 2006; Gassmann, 2006) Nährstoff Versorgungskategorie Risikokategorie Cu 3 Hoch Fe 1/2 Hoch I 1 Hoch Se 2 Mittel - Hoch Zn 2 Hoch Vit. A 2/3 Hoch Vit. D 1 Hoch Vit. E 2/3 Mittel Vit. B6 4 Mittel Folsäure 1/2 Mittel Niacin 3/4 Mittel 22 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) Tabelle 10: Empfehlungen zur Jodzufuhr beim Menschen (in µg/Tag) Alter/physiolog. Status WHO (2001) 0-1 Jahr 0-6 Jahre 1-8 Jahre 1-15 Jahre 6-12 Jahre 9-13 Jahre 14-18 Jahre/ Erwachsene Jugendliche/Erwachsene Schwangerschaft Schwangerschaft/Stillzeit Stillzeit Zufuhrempfehlungen US Food and Nutr. Board (2001) 110–130 DACH (2000) 40–80 90 90 100–200 120 120 150 150 220 180–200 230 290 260 200 Tabelle 11: Tolerierbare Höchstmengen der Jodaufnahme gesunder Menschen nach verschiedenen Gremien (in µg/Tag nach EFSA 2005) Alter/physiolog. Status 1–3 Jahre 4–6 “ 4–8 “ 7–10 “ 9–13 “ 11–14 “ 14–18 “ 15–17 “ >19/Erwachsene Schwangerschaft Laktation USA (2001) 200 300 600 900 1100 900 1100 tolerierbare Höchstmengen SCF (2002) WHO (1994) < 1 mg (1000 µg) 200 je Tag werden als 250 sicher angesehen 300 450 500 600 600 600 DACH (2000) < 500 µg/Tag werden als sicher angesehen Daraus resultiert eine Relation zwischen Versorgungsempfehlungen (150-200 µg/Tag, Tab. 10) und maximal zulässiger Menge (500-600 µg/Tag, Tab. 11) von 1 : 2,5 bis 4 und die Risikokategorie hoch (s. Tab. 8). Unter Berücksichtigung dieser Situation wurden Jodzulagen in Dosis-Wirkungs-Versuchen mit Lebensmittel erzeugenden Tieren geprüft. Dabei zeigte sich vor allem bei Milchkühen und Legehennen ein hoher Jod-Transfer in Milch und Eier (s. Tab. 7), so dass die maximal zulässige Jodkonzentration im Futter von Milchkühen und Legehennen auf 5 mg/kg reduziert wurde (EU 2005). Dieses Beispiel verdeutlicht, dass durch Maßnahmen der Tierernährung Beiträge in Richtung „Functional Food“ zur Versorgung der Menschen mit verschiedenen Nährstoffen geleistet werden können. Bei Nährstoffen hoher Risikokategorie (z.B. Kupfer, Jod, Selen, Vitamin A, Vitamin D, s. Tab. 9) ist jedoch zu berücksichtigen, dass in bestimmten Lebensmitteln tierischer Herkunft eine erhebliche Anreicherung erfolgen kann (s. Tab. 6) und dass dadurch die in der Humanernährung geltenden Obergrenzen überschritten werden können. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass diese Nährstoffe auch verstärkt über andere Quellen (z.B. jodiertes Speisesalz, Nahrungsergänzungsmittel) den Menschen zugeführt werden, so dass aus bisherigen Defiziten Überschüsse entstehen können. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Gehalt an bestimmten Inhaltsstoffen in tierischen Lebensmitteln nicht deklariert wird bzw. werden kann, so dass bei Bilanzierungen meist mit Angaben aus Lebensmitteltabellen (z.B. Souci et al., 2002) kalkuliert wird, obwohl die Gehaltswerte jedoch mittlerweile deutlich höher sein können (s. Tab. 12). U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 23 Tabelle 12: Jodkonzentration in Lebensmitteln (µg/kg) tierischer Herkunft in Abhängigkeit von der Jodversorgung der Tiere Lebensmittel Jodgehalt im Futter (mg/kg) 0,5 1 - 1,2 2 4-5 105) 101 - 393 - 1215 2692 - 16 - - 45 80 Schweinefleisch3) 3,9 6,0 8,5 11 17 - Geflügelfleisch4) 6 - (70) - - (340) Eier4) - 140 330 - 1460 - Nativ (0,10,25) Milch1) Rindfleisch2) 1) Flachowsky et al. (2006) Weigel et al. (2007) 3) Franke et al. (2006) 4) EFSA (2005) 5) ab September 2005 im Futter von Milchkühen und Legehennen nicht mehr erlaubt 2) Nicht unerwähnt sollen auch verschiedene Fettsäuren (z.B. konjugierte Linolsäuren, CLA) bleiben, die entweder als „Milchfett-Senker“ dem Futter zugesetzt werden (z.B. Brömmel et al., 2007) oder bei Umsetzungen im Tier entstehen und dann mit der Milch ausgeschieden werden können. Ihre ernährungsphysiologische Bewertung beim Menschen bedarf noch weiterer Präzisierung (Bauman et al., 2006). Für die Tierernährung bedeutet diese Situation, dass sowohl das Lebensmittel als auch die Bewertung einzelner Nährstoffe in der Humanernährung unbedingt zu berücksichtigen ist, wenn „Functional Food“ erzeugt werden sollen. Die dargestellten Beispiele zeigen, dass die Lebensmittelsicherheit auch durch essentielle Nährstoffe gefährdet werden kann. Weitere Dosis-Wirkungs-Studien mit Lebensmittel erzeugenden Tieren sind vor allem mit Nährstoffen hoher Risikokategorien erforderlich, um die maximal zulässigen Gehalte im Futter besser bewerten zu können. Maximal zulässige Mengen (UL) für verschiedene Zusatzstoffe in der Tierernährung wurden in den zurückliegenden Jahren nicht nur aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes, sondern auch zum Schutz der Tiere und der Umwelt formuliert, wie Tabelle 13 für einige Spurenelemente zeigt. Tabelle 13: Bedarf landwirtschaftlicher Nutztiere, maximal zulässige Mengen (UL) und Gründe für UL bei ausgewählten Spurenelementen Spurenelement Bedarf (mg/kg T) Cu 4 – 10 I 0,15 – 0,5 Se 0,1 – 0,3 Zn 40 - 100 Maximal zulässige Mengen (UL, mg/kg T) 15 – 35 5 (Milchkühe, Legehennen) 10 (Sonstige) 0,5 150 Umwelt, Reduzierung der Ausscheidung Transfer (vorbeugender Verbraucherschutz) Tiergesundheit Umwelt, Reduzierung der Ausscheidung Gründe für UL Schlussfolgerungen Durch die Tierernährungswissenschaft wurden wesentliche Meilensteine zur Futter- und damit zur Lebensmittelsicherheit erarbeitet. Die Fachdisziplin hat im letzten Jahrhundert umfangreiche Beiträge zur 24 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) Ernährung gesunder Tiere, zum effizienten Futtereinsatz bei der Erzeugung von qualitativ hochwertigen und sicheren Lebensmitteln tierischer Herkunft und damit zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt geleistet. Im Beitrag wird auf ausgewählte Aspekte zu dieser komplexen Thematik eingegangen. Schwerpunkte bilden dabei die Ableitung von Versorgungsempfehlungen für die Ernährung der Tiere, Herausforderungen für futtermittelkundliche Arbeiten sowie der Transfer von Nährstoffen in die Lebensmittel. Aus diesem Komplex ergeben sich u.a. folgende Schlussfolgerungen: - Lebensmittel tierischer Herkunft können mit verschiedenen Nährstoffen angereichert werden. • Über die Zweckmäßigkeit derartiger Maßnahmen (Functional Food) ist von Fall zu Fall zu entscheiden. • Mehr Dosis-Wirkungs-Studien sind vor allem mit Nährstoffen hoher Risikokategorien erforderlich. 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Nach § 17 LFGB ist es verboten, Futtermittel derart herzustellen oder zu behandeln, in den Verkehr zu bringen oder zu verfüttern, die geeignet sind, die Gesundheit von Tieren zu schädigen, die Qualität der von Nutztieren gewonnenen Lebensmittel oder sonstigen Produkte zu beeinträchtigen oder die durch in tierischen Ausscheidungen vorhandene unerwünschte Stoffe, die ihrerseits bereits in Futtermitteln enthalten gewesen sind, den Naturhaushalt zu gefährden. Futtermittelsicherheit Lebensmittelsicherheit (Schutz des Verbrauchers, Unbedenklichkeit von Lebensmitteln tierischen Ursprungs) Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier (Vermeidung von Krankheiten) Schutz der Umwelt (Vermeidung des Transfers von unerwünschten Stoffen in oder auf Futtermitteln über tierische Exkremente in die Umwelt) Wichtung der Bedeutung der Elemente der Futtermittelsicherheit für die Festlegung von Höchstgehalten bzw. Orientierungswerten für einige unerwünschte Stoffe in Futtermitteln: Aflatoxine ++ ++ - Deoxynivalenol - ++ - Zearalenon - ++ - Dioxine ++ + + Organochlorpestizide ++ + + Blei + + + ++ große Bedeutung, + bedeutungsvoll, - geringe Bedeutung oder Bedeutung nicht genau bekannt Abbildung 1: Von unerwünschten Stoffen kann eine Gefahr für die Futtermittelsicherheit ausgehen, die stoffspezifisch eine unterschiedliche Wichtung hinsichtlich der Bedeutung des unerwünschten Stoffes innerhalb der Elemente der Futtermittelsicherheit erfahren kann. Diese Wichtung ist bei der Anwendung analytischer und experimenteller Methoden zu berücksichtigen, wenn wissenschaftliche Grundlagen der Risikoidentifizierung und der Risikoabschätzung erarbeitet werden. Aus diesen Verboten lässt sich im Umkehrschluss ableiten, dass ein Futtermittel im Hinblick auf seinen Verwendungszweck als sicher einzuschätzen ist, wenn von ihm keine Gefährdung für Lebensmittel tierischen Ursprungs, der Tiergesundheit sowie der Umwelt ausgeht (Sicherheit für Mensch, Tier und Umwelt, Abb. 1). Mit diesen Aspekten der Futtermittelsicherheit ist auch der Rahmen abgesteckt, in dem beispielsweise eine Risikoabschätzung von unerwünschten Stoffen in Futtermitteln erfolgen muss. Entsprechend der Bedeutung der 1 Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Brüssel, 12. Januar 2000, KOM (1999) 719 endg. 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 945) U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 27 genannten Teilaspekte der Futtermittelsicherheit für einen betrachteten unerwünschten Stoff (Abb. 1) sind auch die Methoden, die für die Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen für eine fundierte Risikoabschätzung erforderlich sind, auszuwählen, zu etablieren bzw. anzupassen. Im Folgenden sollen beispielhaft für die Mykotoxine Deoxynivalenol (DON) und Zearalenon (ZON) Methodenansätze in der Tierernährungsforschung im Zusammenhang mit der Futtermittelsicherheit problemorientiert diskutiert werden. Welche Aspekte der Futtermittelsicherheit sind bei DON und ZON besonders zu berücksichtigen? Die Tatsache, dass sowohl DON als auch ZON im Boden nicht akkumulieren bzw. rasch abgebaut werden (z.B. Völkl et al., 2004; Mortensen et al., 2006), lässt es gerechtfertigt erscheinen, dass in Bezug auf die Futtermittelsicherheit den Einflüssen dieser Toxine auf die Tiergesundheit und deren möglichen Übergang in Lebensmittel tierischen Ursprungs (Carry over) eine größere Bedeutung zukommt als dem Umweltaspekt (Abb. 1). Diese Einschätzung wird noch dadurch gestützt, dass die Kommission der Europäischen Union Richtwerte (Orientierungswerte) von Mykotoxinen in zur Verfütterung an Tiere bestimmten Erzeugnissen empfohlen hat3. Die Einhaltung dieser Richtwerte soll sicherstellen, dass es unter praxisüblichen Bedingungen nicht zu Beeinträchtigungen von Leistung und Tiergesundheit kommt. Die EU-Kommission hat weiterhin empfohlen, ein Monitoring zum gleichzeitigen Vorkommen von DON und ZON sowie weiteren Mykotoxinen sowie zu Richtwertüberschreitungen durchzuführen, um zukünftig das diesbezügliche Risikomanagement weiter zu qualifizieren. Daher werden in den folgenden Ausführungen nur die Aspekte von DON und ZON auf Tiergesundheit und Carry over im Hinblick auf die Futtermittelsicherheit methodisch angesprochen. Was ist bei der Untersuchung metabolischer Effekte von DON und ZON methodisch zu beachten? Bei der Untersuchung des Einflusses beider Toxine auf die Tiergesundheit bzw. auf die zugrunde liegenden metabolischen Effekte sind die spezifischen Eigenschaften von DON und ZON in Beziehung zu deren Vorkommen in Futtermitteln methodisch zu berücksichtigen (Abb. 2). Zunächst ist festzustellen, dass beide Toxine in natürlich kontaminierten Futtermitteln unter den Produktionsbedingungen in Deutschland häufig vergesellschaftet vorkommen. Hinzu kommt, dass die Wirkmechanismen beider Toxine verschieden sind. So ist DON als Proteinsynthesehemmer bekannt, während ZON eine östrogene Wirkung entfalten kann und den endokrinen Disruptoren zugeordnet wird. Entsprechend dieser Wirkmechanismen lassen sich bestimmte Effekte zwar entweder DON oder ZON zuordnen, doch kann die Ausprägung aller beobachteten Veränderungen sowohl von der Dosis als auch vom Verhältnis beider Toxine zueinander abhängen. Für eine experimentelle Klärung der Frage nach den Wechselwirkungen zwischen beiden Toxinen bieten sich zunächst Kombinationsversuche an, welche die Verwendung in unterschiedlichen Verhältnissen zugesetzter reiner Toxine zu Toxin-freien Futtermischungen implizieren (z.B. Lusky et al., 2001; Müller et al., 1999). Berücksichtigt man die in Abbildung 2 angedeutete Komplexität der Toxinwirkungen im Organismus, so wird schnell verständlich, dass die Identifikation von Effekten und Wechselwirkungen neben den verwendeten Dosen und Toxinverhältnissen auch in starkem Maße von den untersuchten Parametern abhängt. Zudem wird für Versuche, bei denen mit zugesetzten Toxinen gearbeitet wurde, häufig eine Wirkungsstärke beobachtet, die von der abweicht, die bei Verwendung gleicher Toxinkonzentrationen aus natürlich kontaminierten Futtermitteln berichtet wird. Einerseits stellt sich die Frage nach der Wirkung von analytisch nicht erfassten weiteren Fusarium-Toxinen in natürlich kontaminierten Futtermitteln und andererseits nach der Bioverfügbarkeit von DON und ZON aus solchen Matrices. Für zugesetzte reine Toxine ist eine Freisetzung aus der Futtermatrix unter den Bedingungen des Verdauungstraktes (pH, Temperatur, Feuchte) nicht erforderlich, so dass ein höherer Anteil für die Absorption und die systemische Zirkulation, welche eine wichtige Voraussetzung für die Entfaltung metabolischer Effekte darstellt, zur Verfügung steht. Demgegenüber müssen Toxine aus natürlich kontaminierten Futtermitteln unter den Bedingungen des Verdauungstraktes zunächst aus der Futtermatrix freigesetzt werden, bevor eine Absorption erfolgen kann. 3 Empfehlung der Kommission vom 17. August 2006 betreffend das Vorhandensein von Deoxynivalenol, Zearalenon, Ochratroxin A, T-2- und HT-2-Toxin sowie von Fumonisinen in zur Verfütterung an Tiere bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR) (2006/576/EG) Amtsblatt der Europäischen Union L 229/7 (23.8.2006) 28 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) - Proteinsynthese Metabolische Effekte Metabolisch verfügbarer Anteil Aufnahme an Nährstoffen & Toxinen Tiergesundheit und Leistung Freiwillige Futteraufnahme Fusarium-Toxin-kontaminiertes Futter DON - Immunsystem - Organveränderungen - Toxinmetabolismus und -kinetik, einschl. Carry over - Reproduktionsbereitschaft - Embryonale und fetale Toxizität ZON Abbildung 2: Unter den Produktionsbedingungen in Deutschland sind Fusarium-Toxin kontaminierte Futtermittel häufig gleichzeitig mit Deoxynivalenol (DON) und Zearalenon (ZON) kontaminiert. Ausgehend von den Wirkmechanismen wird der metabolische Effekt von DON häufig mit der Hemmung der Proteinsynthese assoziiert, während ZON für eine Beeinträchtigung der Reproduktionsbereitschaft verantwortlich gemacht wird. Zu beachten ist hierbei, dass mögliche Wechselwirkungen zwischen beiden Toxinen auftreten können. Die Höhe der freiwilligen Futteraufnahme bestimmt die Höhe der Toxinmenge, die im Organismus potentiell wirksam werden kann und stellt damit das Bindeglied zwischen Toxinkonzentration im Futter und den Toxinwirkungen im Organismus dar. Es gibt Hinweise, dass sowohl DON als auch ZON in natürlich kontaminierten Futtermitteln in variablen Anteilen an pflanzliche Bestandteile gebunden vorliegen, woraus sich theoretisch eine verminderte Bioverfügbarkeit ergeben kann. Glycosylierte und glucuronidierte DON- und ZON-Konjugate, die sich der Routineanalytik entziehen und die Bioverfügbarkeit beeinflussen können, wurden in verschiedenen Untersuchungen nachgewiesen (Miller and Arnison, 1986; Gareis et al., 1990; Savard 1991; Sewald et al., 1992; Schneweis et al., 2002). Das Ausmaß einer solchen Beeinträchtigung der Bioverfügbarkeit ist jedoch im Tierversuch zur quantifizieren. Folgt man dem in Abbildung 2 dargestellten Toxinfluss retrograd, so wird klar, dass die Interpretation beobachteter metabolischer Toxineffekte erleichtert werden kann, wenn die systemisch verfügbare Toxinkonzentration bekannt ist, die aus einer bestimmten Toxinkonzentration im Futter resultiert. Dies setzt einerseits Kenntnisse über den Anteil an Toxin voraus, der aus der Futtermatrix freigesetzt, absorbiert und letztlich systemisch verfügbar ist, aber andererseits stellt die freiwillige Futteraufnahme das wichtigste Bindeglied zwischen der Toxinkonzentration im Futter und der Toxinmenge dar, die letztlich metabolisch wirksam werden kann. Von DON ist bekannt, dass es hauptsächlich eine Beeinträchtigung der Futteraufnahme bewirkt. Dies trifft insbesondere für das Schwein zu, das als besonders sensible Nutztierart eingestuft wird. Damit wird nicht nur die aufgenommene Toxinmenge verringert, sondern auch die für den Stoffwechsel notwendige Energie- und Nährstoffaufnahme. Soll nun der Toxineffekt per se untersucht werden, müssen derartig interferierende Einflüsse ausgeschaltet werden, da die Effekte einer DON-assoziierten Reduktion der Energie- und Nährstoffzufuhr stärker ausgeprägt sein können als der eigentliche Toxineffekt. Um diese Zusammenhänge näher zu analysieren und Schlussfolgerungen für weitere Experimente bezüglich der Untersuchung der eigentlichen Toxinwirkung im Organismus abzuleiten, erfolgte die Fütterung einer DON-kontaminierten Futtermischung im Vergleich zu einer nicht-kontaminierten Futtermischung an Mastschweine, wobei das Futter entweder zur ad libitum Aufnahme angeboten oder aber restriktiv vorgelegt wurde. Bei letzterer Fütterungstechnik wurde die Futtermenge vorgelegt, die auch tatsächlich von beiden Versuchsgruppen vollständig aufgenommen wurde. Mit diesem 2-faktoriellen Versuchsansatz konnte gezeigt werden, dass die verminderte Lebendmassezunahme und der erhöhte Futteraufwand nach Verfütterung einer DON-kontaminierten Futtermischung ausschließlich auf die Reduktion im Futterverzehr zurückzuführen ist (Abb. 3). In begleitenden Bilanzversuchen konnte zudem gezeigt werden, dass die Nährstoffverdaulichkeit der DON-kontaminierten Futtermischung sogar noch signifikant verbessert war, was zumindest für die restriktiv gefütterten Schweine des Fütterungsversuches in einer höheren Lebendmassezunahme hätte resultieren müssen. Die Beobachtung des U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 29 Niveau im Vergleich zur Kontrolle (%) Futteraufnahmeverhaltens ergab, dass die restriktiv mit DON gefütterten Tiere durchschnittlich eine längere Zeit benötigten, um die vorgelegte Futtermenge aufzunehmen (Abb. 3), was mit einer erhöhten körperlichen Aktivität einherging. Damit könnte die verbesserte Nährstoffverdaulichkeit durch einen erhöhten Erhaltungsbedarf kompensiert worden sein. Insgesamt zeigt der Versuch, dass es wichtig ist, die durch DON hervorgerufene Beeinflussung der Futteraufnahme zu berücksichtigen, wenn metabolische Effekte von DON untersucht werden sollen. Kontrolle ad libitum DON ad libitum 120 Kontrolle restriktiv DON restriktiv Tierzahl (%) 100 80 60 40 20 0 Futteraufnahme Lebendmassezunahme Kontrolle DON 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 1 2 3 4 Zeit (Stunden) 5 6 Abbildung 3: Einfluss der Fütterungstechnik auf die Leistung von Mastschweinen bei Verfütterung von Deoxynivalenol (DON)-kontaminiertem Futter (links) sowie Einfluss von DON auf die Dauer der Futteraufnahme von restriktiv gefütterten Mastschweinen (rechts) (n=12) (Goyarts et al., 2005) 65 55 intravenös 45 35 25 oral 15 5 0 5 10 15 Zeit [h] 20 Serum DON-Konzentration [ng/ml] Serum DON-Konzentration [ng/ml] Wie bereits erwähnt, kommt - neben der Futteraufnahme als bestimmende Größe für die Höhe der Toxinaufnahme - dem DON-Anteil, der aus der Futtermatrix freigesetzt, absorbiert und in der systemischen Blutzirkulation erscheint, für die Beurteilung der an potenziellen Wirkorten vorhandenen Toxinkonzentration eine große Bedeutung zu. Unter Verwendung pharmakokinetischer Methoden und Modelle wurde die Bioverfügbarkeit von DON aus natürlich kontaminiertem Weizen bestimmt. Dazu war es erforderlich, DON einerseits intravenös und andererseits oral zu verabreichen. Da intravenös applizierte Pharmaka oder Toxine per definitionem zu 100 % systemisch verfügbar sind, lässt sich aus dem Verhältnis der korrespondierenden Flächen unter den Kurven der Konzentrations-Zeit-Verläufe nach oraler und intravenöser Applikation die Bioverfügbarkeit abschätzen (Abb. 4). Es zeigte sich, dass DON aus natürlich kontaminiertem Weizen zu annähernd 100 % bioverfügbar war (Goyarts und Dänicke, 2006). Aus diesen Versuchen lässt sich weiterhin schlussfolgern, dass auch etwaig an pflanzliche Strukturen gebundendes DON unter den Bedingungen des Verdauungstraktes des Schweins freigesetzt und vollständig absorbiert wurde. 30 25 20 15 10 5 0 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 Zeit [h] Abbildung 4: Deoxynivalenol (DON)-Konzentration im Serum von Schweinen (~40 kg b.w.) nach intravenöser und oraler DON-Gabe (links) sowie Variation der Serumkonzentration von DON nach oraler Exposition von 2 Schweinen bei annähernd gleicher Dosis und gleicher Lebendmasse (rechts) (Goyarts and Dänicke, 2006) Vergleichbare Untersuchungen zur Bioverfügbarkeit von ZON liegen für das Schwein gegenwärtig nicht vor, doch deuten methodische Vorarbeiten an, dass auch ZON aus natürlich kontaminierten Futtermitteln in erheblichem Ausmaß absorbiert wird (Döll et al., 2003; Dänicke et al., 2005b). Es lässt sich feststellen, dass die methodischen Vorarbeiten zur Kinetik und zum Metabolismus eine Voraussetzung darstellen, um metabolische Toxineffekte bestimmten Toxin- oder Metabolitenkonzentrationen in physiologischen Matrices gegenüberzustellen zu können. 30 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) Somit stellt sich die Frage: Sind DON- und ZON-Konzentrationen in physiologischen Proben des Schweins geeignet, um eine Intoxikation anzuzeigen? Aus praktischer und forensischer Sicht stellt sich häufig die Frage, inwieweit dem Nachweis von Mykotoxinen in physiologischen Proben vom Schwein eine Bedeutung für das Auftreten mehr oder weniger ausgeprägter toxischer Effekte zukommt bzw. ob es nutzbare Korrelationen zwischen den Toxinkonzentrationen und den toxischen Effekten gibt. Aus methodischer Sicht sind hierbei Dosis-Wirkungsstudien notwendig, welche die Toxinkonzentrationen im Futter den Toxinkonzentrationen in den physiologischen Proben gegenüberstellen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich DON und ZON hinsichtlich ihres kinetischen Verhaltens im Organismus deutlich voneinander unterscheiden. So ist ZON durch eine ausgeprägte enterohepatische Rezirkulation mit konsekutiver Anreicherung des Toxins und seiner Metaboliten in der Galle gekennzeichnet (z.B. Biehl et al., 1993; Döll et al., 2003; Dänicke et al., 2005c), während für DON dieser Weg offensichtlich eine geringere Rolle spielt und es stattdessen prominent systemisch zirkuliert, bevor es renal eliminiert wird (z.B. Goyarts and Dänicke, 2006; Dänicke et al., 2005b). Daher haben wir in den entsprechenden Dosis-Wirkungsstudien den Toxinrückständen im Blut, im Falle von DON, bzw. in der Galle, im Falle von ZON, besondere Aufmerksamkeit geschenkt und konnten in beiden Fällen lineare Beziehungen zwischen der Toxinaufnahme und den Toxinkonzentrationen in den jeweiligen Matrices feststellen (Abb. 5-7). Aus praktischer Sicht ist jedoch bedeutsam, inwieweit sich Beziehungen zwischen der Toxinkonzentration im Futter und der Toxinkonzentration in Blut bzw. Galle herstellen lassen. Auch hier ließ sich eine signifikante Linearität zeigen (Abb. 5-7). Die Anwendbarkeit dieser Beziehungen für praktische Belange wird jedoch stark eingeschränkt durch die hohe Variabilität der entsprechenden Konzentrationen sowohl von DON im Serum als auch von ZON und seinen Metaboliten in der Galle, die zu den jeweiligen Toxinkonzentrationen im Futter gehören, die von praktischem Interesse sind. Die europäischen Richtwerte für die kritischen Toxinkonzentrationen in der Gesamtration von Schweinen betragen 0,9 mg DON/kg für alle Kategorien, und 0,1 bzw. 0,25 mg ZON/kg für Ferkel und Jungsauen bzw. für Sauen und Mastschweine. In diesem Konzentrationsbereich ist eine sichere Differenzierung zwischen "Toxin-frei" gefütterten Tieren und solchen die eine Ration erhalten haben, deren Toxinkonzentration sich um die genannten Richtwerte bewegt, nicht möglich. Dies resultiert auch aus der Tatsache, dass praktische Futtermischungen nie ganz frei sind von DON und ZON. Mehrjährige Untersuchungen im Rahmen des bundesweiten Futtermittelüberwachungsprogramms haben gezeigt, dass sich auch bei guter fachlicher Praxis ein gewisses "Grundrauschen" in Futtermischungen nicht vermeiden lässt (Meng et al., 2006). So bewegten sich die medianen Konzentrationen von Mischfuttermitteln für Schweine in den Jahren 2001-2003 von DON zwischen 70 und 200 µg/kg und für ZON zwischen 6 und 26 µg/kg. Daher lassen sich auch bei quasi "Toxin-frei" gefütterten Kontrolltieren regelmäßig positive DON- und ZON-Befunde in Serum und Galle erbringen (Abb. 5-7). Außerdem sind bei der Beurteilung der DON-Befunde im Blut die Kinetik sowie die tierindividuelle Variation zu berücksichtigen. Aus dem kinetischen Profil lässt sich ableiten, dass die DON-Konzentration im Blut nach der Fütterung bis zu einem Maximum rasch ansteigt und dann allmählich abfällt. Das bedeutet, dass der Zeitpunkt der Blutentnahme nach der Fütterung zur Variation der Befunde beiträgt. Dieses Problem ist insbesondere bei ad libitum gefütterten Tieren von Bedeutung, bei denen eine Standardisierung des Blutentnahmezeitpunktes praktisch nicht möglich ist. Hinzu kommt die erwähnte tierindividuelle Variation, die bei vergleichbarer Lebendmasse und Toxindosis zu gleichen Zeitpunkten der Blutentnahme zu deutlichen Unterschieden in der DON-Konzentration im Blut führen kann. Aus dem Vergleich der Beziehungen zwischen der DON-Aufnahme und der DON-Konzentration im Blut kontrolliert gefütterter Ferkel mit ad libitum gefütterten Mastschweinen wird deutlich, dass eine Einschränkung der tierindividuellen Variation möglich ist, wenn der Zugang zum Futter über einen definierten Zeitraum unterbunden wird. Diese Verringerung der Variation schlägt sich aber nicht in einer verringerten Variabilität der Beziehungen zwischen der DON-Konzentration im Futter und der DON-Konzentration im Blut nieder (Abb. 5 und 6). Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Beurteilung einer Intoxikation von Schweinen mit DON und ZON anhand der Toxinkonzentration im Blut bzw. in der Galle für praxisrelevante Toxinkonzentrationen im Futter eher als kritisch einzuschätzen ist. Ein Rückschluss von der gemessenen Toxinkonzentration in den physiologischen Matrices auf die Überschreitung von kritischen Konzentrationen der Toxine im Futter ist daher nur bedingt möglich. Die Analytik des Futters auf beide Toxine liefert daher häufig eine bessere Grundlage zur Beurteilung der Toxinbelastung der Schweine, wenn eine sichere Zuordnung des Futters gewährleistet ist. Der Futteranalytik kommt somit auch eine große prophylaktische Bedeutung bei der Überwachung des Futtermittelhygienestatus zur Vermeidung von Intoxikationserscheinungen durch DON und ZON zu. U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 16 14 DON im Serum (ng/mL) DON im Serum (ng/mL) 16 31 12 12 10 8 6 4 8 4 2 0 0 0 5 10 15 20 25 30 35 DON-Aufnahme 3-4 h vor der Blutentnahme (µg/kg LM) 0 1 2 DON (mg/kg Futter) 3 Abbildung 5: Deoxynivalenol (DON)-Konzentration im Serum von kontrolliert gefütterten Ferkeln: In Abhängigkeit von der DON-Aufnahme je kg Lebendmasse (LM) (links) sowie von der DON-Konzentration des Futters (rechts) (Döll et al., 2003) 20 DON im Serum (ng/mL) DON im Serum (ng/mL) 25 20 15 10 5 0 0 50 100 150 Tägliche DON-Aufnahme (µg/kg LM) 200 16 12 8 4 0 0.0 0.5 1.0 1.5 2.0 2.5 DON (mg/kg Futter) 3.0 3.5 4.0 Abbildung 6: Deoxynivalenol (DON)-Konzentration im Serum von ad libitum gefütterten Mastschweinen: In Abhängigkeit von der DON-Aufnahme je kg Lebendmasse (LM) (links) sowie von der DON-Konzentration des Futters (rechts) (Dänicke et al., 2004) Da einerseits zwischen der DON-Konzentration im Futter und dem Leistungsrückgang bei Schweinen lineare negative Beziehungen bestehen (Dänicke et al., 2001) und andererseits lineare positive Beziehungen zwischen der Futter-DON-Konzentration und der DON-Konzentration im Blut, ist von diagnostischem Interesse, ob auch zwischen der DON-Konzentration im Blut und dem Leistungsrückgang (oder anderen Parametern) diagnostisch verwertbare Beziehungen bestehen. Aus den in Abbildung 8 dargestellten Zusammenhängen wird deutlich, dass sich eindeutige Beziehungen zwischen dem Leistungsrückgang einzelner Individuen und den korrespondierenden Konzentrationen an DON im Blut nicht herstellen lassen. Selbst bei der überwiegenden Zahl der Ferkel der am höchsten exponierten Gruppe (3,9 mg DON/kg) ist eine eindeutige Zuordnung anhand der DON-Konzentrationen im Blut nicht möglich. Berücksichtigt man weiterhin den Östrogen-ähnlichen Effekt von ZON auf das Uterusgewicht von Ferkeln, dann lassen sich auch für die Beziehungen zwischen der Konzentration von ZON und seinen Metaboliten in der Galle und dem Uterusgewicht ähnliche Schlussfolgerungen ableiten. Auch hier ist eine tierindividuelle Zuordnung im Prinzip nicht möglich. Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) 600 500 400 ZON 300 200 α-ZOL 100 β-ZOL 0 0 2 4 6 8 10 12 14 Tägliche Zearalenon-Aufnahme (µg/kg LM) β-ZOL+α-ZOL+ZON (ng/g Galle) ZON/α-ZOL/β-ZOL (ng/g Galle) 32 800 600 400 200 0 0.0 0.1 0.2 0.3 Zearalenon (mg/kg Futter) 0.4 Lebendmassezunahme (kg/d) Kontaminierter Mais in der Diät (%) (DON in mg/kg): 0 (0,2) 6 (0,8) 12,5 (1,0) 25(1,9) 50 (3,9) 0,9 0,8 0,7 0,6 0,5 0,4 0,3 0,2 0,1 0,0 0 4 8 12 16 DON im Serum (ng/mL) 20 Uterusgewicht (mg/kg Lebendmasse) Abbildung 7: Konzentration von Zearalenon (ZON) sowie den Metaboliten α-Zearalenol (ZOL) sowie β-ZOL in der Galle von Absatzferkeln: In Abhängigkeit von der ZON-Aufnahme je kg Lebendmasse (LM) (links) sowie von der ZON-Konzentration des Futters (rechts) (Döll et al., 2003) Kontaminierter Mais in der Diät (%) (ZON in mg/kg): 0 (0,01) 6 (0,06) 12,5 (0,15) 25(0,22) 50 (0,42) 1400 1200 1000 800 600 400 200 0 0 200 400 600 800 1000 β-ZOL+α-ZOL+ZON (ng/g Galle) Abbildung 8: Lebendmassezunahme von Ferkeln in Abhängigkeit der Deoxynivalenol(DON)-Konzentration im Serum (links) sowie Uterusgewicht in Abhängigkeit der Konzentration von Zearalenon (ZON) sowie den Metaboliten α-Zearalenol (ZOL) sowie β-ZOL in der Galle (rechts) (Döll et al., 2003) Wie bereits eingangs erwähnt, sind Kenntnisse der Kinetik und des Metabolismus beider Toxine nicht nur für die Beurteilung von Zusammenhängen zwischen Toxinrückständen in physiologischen Matrices und toxischen Effekten von Bedeutung, sondern auch für das Verständnis des Carry over von Toxinrückständen in Lebensmittel tierischen Ursprungs. Am Beispiel der Milchkuh soll kurz dargestellt werden, wie durch eine Kombination verschiedener Methoden folgende, in verschiedenen Diskussionsforen aufgeworfene Frage wissenschaftlich bearbeitet wurde: Ist bei Hochleistungskühen ein Übergang von nicht-metabolisiertem DON in die Milch möglich? Unveröffentlichte Berichte aus dem In- und Ausland über analytisch nachgewiesene Rückstände von DON in der Milch von Hochleistungskühen waren Anlass, diesem Problem aus wissenschaftlicher Sicht nachzugehen. Nach früheren Untersuchungen bestand Konsens darüber, dass DON durch die Mikroorganismen des Pansens weitgehend de-epoxidiert wird (z.B. King et al., 1984; Cote et al., 1986; Swanson et al., 1987), was als Detoxifizierungsreaktion angesehen wird. Andererseits ist bekannt, dass eine steigende Futteraufnahme bei Milchkühen mit einer kürzeren Verweildauer des Futters im Pansen einhergeht. Daher prüften wir die Hypothese, dass mit steigender Futteraufnahme die für die Metabolisierung von DON durch die Pansenmikroorganismen zur Verfügung stehende Zeit verringert wird und somit der Anteil an DON, der in nicht-metabolisierter (nicht de-epoxidierter) Form den Pansen verlässt, ansteigen müsste. Zur Prüfung dieser Hypothese wurden am Pansen und proximalen Duodenum fistulierte Milchkühe verwendet, bei denen unter Verwendung eines unverdaulichen Markers nach den von Rohr et al. (1979, 1984) beschriebenen Prinzipien eine U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 33 quantitative Bestimmung des Toxinflusses am proximalen Duodenum möglich war. Den Kühen wurde entweder unkontaminiertes Kontrollfutter oder mit DON kontaminiertes Futter (3,4 mg DON/kg Trockensubstanz) in steigenden Mengen (5,6 bis 20,5 kg Trockensubstanz je Kuh und Tag) gefüttert. Die Ergebnisse zeigten, dass DON im Pansen zu 94-99 % nahezu vollständig de-epoxidiert wurde, wobei ein Einfluss einer steigenden Futteraufnahme nicht nachweisbar war. Die Wiederfindung des mit dem Futter aufgenommenen DON variierte an dieser Lokalisation zwischen 0,2 und 4,7 % als DON, und zwischen 11 und 73 % als de-epoxy-DON (Seeling et al., 2006, Abb. 9). Zudem zeigten Untersuchungen an isolierter Pansenmukosa vom Schaf im UssingKammer-Versuch, dass DON die intakte Mukosa praktisch nicht passiert (Dänicke et al., 2005a). Daher können die geringen, mit der Milch ausgeschiedenen DON-Mengen (Carry over-Rate zwischen 0,003 und 0,02 % der DON-Aufnahme) nur auf im Dünndarm absorbiertes DON zurückzuführen sein. Das Verhältnis zwischen deepoxy-DON und DON in der Milch spiegelte im Wesentlichen das am Duodenum festgestellte Verhältnis wider. Korrespondierend zu diesen Befunden ließ sich im Blut der Kühe nur de-epoxy-DON nachweisen. Aus diesen Ergebnissen lässt sich schlussfolgern, dass die Höhe der Futteraufnahme keinen Einfluss auf das präsystemische Potential des Pansens zur De-epoxidierung von DON ausübt. Als weitere, noch abzuklärende Frage ist zu prüfen, inwieweit sich eine chronische Fütterung DON-kontaminierten Futters bei hohen Konzentratfutteranteilen nachteilig auf die Funktion der Pansenschleimhaut als Absorptionsbarriere für DON auswirken könnte. Futter DON 100 % unabgebautes DON CH3 O Kot O O O H CH2 OH 0,4 – 9 % 1,2 – 27 % OH Darm CH3 CH3 Pansen O OH 11 – 73 % 0,2 – 4,7 % Absorption weitere Metabolisierung Galle Re-Absorption O O H CH2 CH3 OH Leber de-epoxy DON Urin ~ 80 %* *DON Milch Blut 0,003 – 0,02 % 0,04 – 0,24 % + de-epoxy DON Abbildung 9: Metabolismus, Elimination und Carry over von Deoxynivalenol (DON) bei Milchkühen, die mit Pansen- und Duodenalkanülen versehen sind. Die Prozentangaben an den verschiedenen Lokalisationen bzw. in den verschiedenen Matrices stellen die relative Wiederfindung von DON bzw. de-epoxy-DON (kursive Zahlenangaben) im Vergleich zur DON-Aufnahme dar. Der im Ussing-Kammer-Versuch festgestellte Transfer von DON durch die Pansenmukosa ist vernachlässigbar gering (angedeutet durch durchgestrichenen gestrichelten Pfeil) (Seeling et al., 2006; Dänicke et al., 2005a). Schlussfolgerungen Methodenansätze der Tierernährungsforschung zur Futtermittelsicherheit hinsichtlich unerwünschter Stoffe (hier dargestellt am Beispiel der Mykotoxine Deoxynivalenol und Zearalenon) basieren auf einer Kombination etablierter Methoden oder müssen bei Identifikation neuer Risiken gegebenenfalls neu etabliert bzw. modifiziert werden. Dabei sind zunehmend interdisziplinäre Lösungsansätze erforderlich, was nicht zuletzt dem breiter gefassten Verständnis der Elemente, welche die Futtermittelsicherheit bestimmen, geschuldet ist (Abb. 1). Daher müssen sich die entsprechenden Methoden an der Bedeutung des unerwünschten Stoffes innerhalb der Elemente der Futtermittelsicherheit (Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Umwelt) orientieren sowie auf den Wirkmechanismus, die Eigenschaften des unerwünschten Stoffes im Organismus sowie seine Effekte auf den Organismus ausgerichtet sein. Letztlich sollen diese Methoden eine Grundlage für eine wissenschaftlich begründete Risikoabschätzung bilden. 34 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) Literatur Biehl ML, Prelusky DB, Koritz GD, Hartin KE, Buck WB, Trenholm HL (1993) Biliary excretion and enterohepatic cycling of zearalenone in immature pigs. Toxicol Appl Pharm 121: 152-159 Cote LM, Dahlem AM, Yoshizawa T, Swanson SP, Buck WB (1986) Excretion of deoxynivalenol and its metabolite in milk, urine, and feces of lactating dairy cows. 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Journal of Basic Microbiology 44: 147-156 U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 35 Carry over-Forschung über unerwünschte Stoffe – Forschung im Dienste der Futtermittelsicherheit Hans Schenkel Landesanstalt für Landwirtschaftliche Chemie, Universität Hohenheim Einleitung Im Zentrum der Bemühungen um Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit steht der Schutz der Gesundheit des Menschen und der Tiere (NN, 2002). Carry over-Forschung Die Carry over-Forschung befasst sich mit dem Übergang von unerwünschten Stoffen zwischen einzelnen Kompartimenten in Nahrungsketten oder –netzen. Neben der Aufklärung der zugrunde liegenden Prozesse versucht die Carry over-Forschung auch quantitative Beziehungen für die jeweiligen Übergänge herzuleiten. Hierzu dienen zum einen Faktoren, wie der Carry over-Faktor, der lediglich die Konzentrationsverhältnisse zwischen zwei Kompartimenten angibt und erste Information dazu liefert, ob der interessierende Stoff an- oder abgereichert wird. Eine detailliertere Beschreibung ergeben die Carry over-Raten, mit der die Stoffübergänge in Abhängigkeit von Dosis und Zeit beschrieben werden. In der Carry over-Forschung haben sich zwischenzeitlich eine Vielzahl unterschiedlicher Begriffe eingebürgert, um diese Übergänge zu beschreiben (z.B. Biotransfer-, Bioakkumulations-, Transferraten oder –koeffizienten). Sie werden unter anderem auch zur Erstellung von Prioritätenlisten herangezogen (Muir und Howard, 2006). Es hat auch nicht an Versuchen gefehlt, die Übergänge anhand physiko-chemischer Parameter, z.B. unter Zuhilfenahme von Verteilungskoeffizienten wie dem Oktanol Wasser - Koeffizienten abzuschätzen (McLachlan, 1996; Muir und Howard, 2006). Eine detaillierte Beschreibung des stoffwechselkinetischen Verhaltens wie der Absorption, Elimination oder der Verteilungskinetik innerhalb des Organismus bzw. Organen oder einzelner Zelltypen ist für viele Stoffe derzeit nicht möglich. Schwermetalle weisen meist geringe Absorptionsraten auf. Einzelne Elemente weisen ein spezifisches Verteilungsmuster auf und kumulieren in einzelnen Organen (Cd: Niere, Leber; Pb: Knochen, Leber; Thallium: Muskulatur), während andere Elemente eher gleichförmig verteilt sind. Fettlösliche organische Verbindungen reichern sich im Körperfett an oder gehen in die fettreichen Fraktionen von Milch und Ei über. Allerdings unterliegen sie - wie beispielsweise die polyzyklischen Aromaten oder niedrig halogenierten Kongenere von PCB und PBDE - einer Biotransformation (Kierkegaard et al., 2007) . Ziel der Carry over-Forschung ist es zumeist, die Stoffübergänge zum Beispiel aus dem Futter in das Tier bzw. in vom Tier erzeugte tierische Produkte anhand von Dosis-Wirkungskurven zu beschreiben. Dabei spielen neben dem physiologischen Zustand des Tieres auch der physiko-chemische Zustand des in Frage stehenden Stoffes sowie dessen mögliche Wechselwirkungen mit anderen Nahrungsinhaltsstoffen eine große Rolle (Schenkel, 1986; Übersicht 1). So ist zum Beispiel die Absorption einiger Schwermetalle bei Jungtieren wesentlich höher als bei älteren Tieren. Die Aussagefähigkeit solcher experimenteller Untersuchungen gewinnt natürlich an Bedeutung, wenn die Dosierung in einem praxisrelevanten Bereich erfolgt und die Expositionsdauer der Produktionsbedingungen in der Praxis sich annähert. Für die Berechnung von Übergangsfaktoren wesentlich ist die Frage, ob sich hinsichtlich der Einlagerung in verschiedene Gewebe bzw. den Übergang in die erzeugen Produkte ein Plateau einstellt. Übersicht 1: Einflussfaktoren auf den Carry over unerwünschter Stoffe Tier Futter Stoff - Alter - Inhaltsstoffe, die zu Interaktionen mit den unerwünschten Stoffen führen - Physiko-chemische Eigenschaften - Geschlecht - Physiologischer Status - Fütterungsform (z.B. restriktiv-ad libitum flüssig-fest) - Bindungsform - Dosis, Dosisbereich - Applikationsweise, -dauer 36 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) Die Kenntnisse der Stoffübergänge sind außerordentlich wichtig für die Abschätzung der Kontamination erzeugter tierischer Lebensmittel bzw. der Herleitung oder Validierung von Grenz- oder Orientierungswerten sowie schließlich zur Modellierung von Stoffflüssen in Nahrungsnetzen. In der Übersicht 2 sind für einige Stoffe, für welche Richtlinien zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere gegenüber Luftverunreinigungen erarbeitet wurden, die jeweils entscheidenden Kriterien zusammengestellt Übersicht 2: Kriterien für die Ableitung von maximalen Imissions-Dosen (erweitert nach Anke et al., 2000) Substanz Fluoride Blei Cadmium Thallium Nickel Zink PCB Quecksilber (organisch gebunden) Vanadium Molybdän Dioxine / Furane Nutztier Rinder, Schafe, Ziegen Rinder, Schafe, Gatterwild, Ziegen, Schweine, Hühner Rinder, Schafe, Schweine, Pferde Hühner Mastbullen, Schweine, Hühner Rinder, Schweine, Hühner Rinder, Schafe, Schweine, Hühner Rinder, Schweine, Hühner Rinder, Schafe, Schweine, Hühner Schafe Legehennen Mastküken Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde, Schweine Küken Milchkuh Kriterium Gesundheit, Leistung Kumulation und biologische Wirkung Kumulation Kumulation, Gesundheit Kumulation, Gesundheit Gesundheit, Leistung Gesundheit, Leistung Kumulation Kumulation Kumulation Eiqualität Leistung Gesundheit Leistung Übergang in die Milch Neben den Stoffflüssen kommt aber auch der Erfassung der Stoffverteilung im Organismus eine erhebliche Bedeutung zu. Das Erreichen spezifischer Stoffkonzentrationen in verschiedenen Targetorganen, welche dann auch zu entsprechenden Wechselwirkungen mit verschiedenen Rezeptoren führen können, welche entsprechende physiologische oder toxikologisch relevante Stoffwechselreaktionen auslöst, spielt eine große Rolle. Letztlich kommt der Carry over-Forschung eine zentrale Rolle in der Risikobewertung einzelner Stoffe zu. Eintragspfade Im weiteren Sinne befasst sich die Carry over-Forschung aber nicht nur mit den Stoffübergängen, sondern auch mit den verschiedenen Eintragspfaden, da deren Kenntnis für die Beurteilung, insbesondere aber auch für das Risikomanagement, eine große Bedeutung zukommt. Bezüglich der Eintragspfade kommt den klassischen Wegen Boden, Wasser und Luft primäre Bedeutung zu. Sie bilden über verschiedene Wege nicht nur die unmittelbare Eintragsquelle, sondern sind z.T. auch Medium für den Nah- und Ferntransport einer Reihe von Stoffen. Primär stehen oft anthropogen bedingte Einträge im Vordergrund. Erstaunlicherweise können aber verschiedene Verbindungen, die bislang ausschließlich der Tätigkeit des Menschen zugeordnet wurden, auch natürlicher Herkunft sein. Beispielsweise konnten Holmstrand et al. (2006) mit Hilfe verschiedener analytischer Techniken (HR-GC-MS, 14 C-Radioncarbonanalytik, 37Cl/35Cl-TIMS) und Bestimmung des organischen und pyrogenen Kohlenstoffs nachweisen, dass die Dioxine und Furane in bestimmten Tonmineralien nicht anthropogenen Ursprungs sind, nicht aus großflächigen Verbrennungsereignissen stammen, sondern vermutlich abiotischen Ursprungs sind, bei denen evtl. Tonminerale katalytisch bei der Bildung beteiligt waren. Auch die Arbeitsgruppe von Vetter (Vetter und Janussen, 2005; Hiebl et al., 2006) konnte verschiedene chlorierte und bromierte organische Verbindungen in marinen Lebewesen nachweisen, die vermutlich natürlichen Ursprung sind. Gerade im Zusammenhang mit der Tierproduktion kommt aber weiteren Kontaminationswegen im Rahmen der Ernte, des Transports und der Be- und Verarbeitung eine zusätzliche Bedeutung zu. Dies betrifft nicht nur den Eintrag, sondern kann auch eine Änderung der Bindungsform mit einbeziehen. Die Arbeitsgruppe „Carry over unerwünschter Stoffe in Futtermitteln“ beim BMELV hat sich in die Diskussion um die Ursachenforschung und Vermeidung von Kontaminationen mit einer Reihe von Stellungnahmen eingebracht (Übersicht 3). U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 37 Übersicht 3: Schlussfolgerungen und Stellungnahmen der AG Carry over unerwünschter Stoffe in Futtermitteln (Quelle BMELV, 2006) Votum zum Breitbandinsektizid Toxaphen Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in Futtermitteln Schadstoffbelastung von Getreidestäuben Verwendung von Bleicherden bei der Herstellung von Futtermitteln Stellungnahme zur Herstellung von Trockengrün Möglichkeiten zur Minimierung von Mykotoxingehalten in der Fütterung Stellungnahme zur Ausbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlich genutzte Flächen Stellungnahme zu Qchratoxin A in Futtermitteln Stellungnahme zu PCDD/F in Futtermitteln am Beispiel Milch Jahr 2006 2004 2003 2003 2003 2002 2000 2000 2000 Dekontamination Neben den Eintragspfaden kommt auch den möglichen Techniken und Technologien zur Entgiftung und Dekontamination eine wesentliche Bedeutung zu (NN, 2002). Einen Überblick über eine Reihe physikalischer, chemischer und biologischer Methoden bei der Dekontamination unerwünschter Stoffe gibt die vor kurzem erschienene Studie des Institutes für Tierernährung an der FAL (Flachowsky, 2006). Carry over-Versuche Basis der Carry over-Forschung - zum Beispiel hinsichtlich des Übergangs unerwünschter Stoffe aus dem Futter in das Tier bzw. tierische Produkte - sind entsprechend angelegte Dosis-Wirkungsversuche. Für die Aussagefähigkeit solcher Versuche sind Faktoren wie Versuchsdauer und Applikationsform und -weise wichtig. Gerade hinsichtlich der Ermittlung von Carry over-Faktoren oder Raten ist es wichtig, ob sich hinsichtlich der Einlagerung zwischen der Konzentration im Futter und der im Targetgewebe ein Gleichgewicht ausbildet oder ob sich eine ständige Kumulation über die Versuchsdauer hinweg zeigt, welche eine stetige Änderung der Carry over-Faktoren mit sich brächte. Ein wichtiges Moment ist im letzteren Fall, in welcher Relation die Versuchsdauer des jeweiligen Experiments zu den tatsächlichen Expositionszeiten in der Fütterungspraxis steht. Ein sehr wichtiger Aspekt ist die Art und Weise der Exposition. Häufig werden in Carry over-Versuchen Reinsubstanzen bzw. bei Schwermetallen leicht lösliche Salze verabreicht. Die Applikationsform reicht von Gaben mit dem Trinkwasser, Zumischungen zur Futterration bis hin zur Eingabe der Substanz in Form von Kapseln direkt ins Maul. Wie verschiedene Experimente zeigen, muss hier mit einer entsprechenden Variabilität der Versuchsergebnisse gerechnet werden, insbesondere dann, wenn die übrige Fütterungsweise von den Praxisbedingungen erheblich abweicht. Ein markantes Beispiel wären Carry over-Untersuchungen bei Zulage leicht löslicher Verbindungen zu halbsynthetischen Diäten im Vergleich zu praxisüblichen phytatreichen Futtermischungen in dem zusätzlich weitere Nahrungsinhaltsstoffe vorkommen, die in enger Wechselwirkung mit dem in Frage stehenden unerwünschten Stoff stehen. Während in den früheren Jahren das Hauptaugenmerk der Carry over-Forschung auf dem Transfer anorganischer Stoffe, v.a. der Schwermetalle aus dem Futter in tierische Gewebe galt (BML, 1981; 1986; 1998), stehen in neuerer Zeit verschiedene organische Stoffe in der Diskussion. Gründe hierfür sind sicher einmal die z.T. noch erheblichen Kenntnislücken zu diesen Stoffen, v.a. aber der Beitrag tierischer Lebensmittel zur Gesamtexposition. Bei den meisten Schwermetallen liefern Lebensmittel tierischer Herkunft nur einen begrenzten oder untergeordneten Beitrag zur Gesamtexposition, wie zum Beispiel die Stellungnahme der EFSA (2004a) zur Bleiexposition zeigt. Im Gegensatz dazu kommt bei einigen organischen Stoffen insbesondere auch wegen ihrer Fettlöslichkeit den Lebensmitteln tierischer Herkunft die dominierende Rolle in der Gesamtaufnahme zu, wie das Beispiel Dioxinexposition eindrucksvoll zeigt (Freijer et al., 2001; EFSA, 2004 b). Die einzelnen Gruppen von Lebensmitteln tierischer Herkunft sind allerdings in sehr unterschiedlichem Umfang an der Gesamtexposition mit chlorierten oder bromierten Verbindungen beteiligt. Während bei den PCB und Dioxinen neben dem Fisch der Milch eine dominierende Rolle zukommt, scheinen vor allem bei den höher bromierten Diphenylethern das Fleisch im Vordergrund zu stehen (Freijer et al., 2001; EFSA, 2004a; Kierkegaard et al., 2007). 38 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) Übersicht 4: 12 Stockholm POPs (nach Fiedler, 2006) Chemikalie Aldrin Chlordan DDT Dieldrin Endrin Heptachlor Mirex Toxaphen Hexachlor-benzol Polychlorierte Biphenyle Polychlorierte Dibenzo-p-dioxine Polychlorierte Dibenzofurane Pestizid + + + + + + + + + Industriechemikalie Nebenprodukt + + + + + + Eine Reihe dieser Stoffe wird zu den sogenannten POPs (persistent organic pollutants) gerechnet (Übersicht 4), die sowohl zur Gruppe der so genannten Altlastpestizide gehören, als auch als industrielle Hilfsstoffe im Gebrauch waren oder lediglich im Rahmen verschiedener Prozesse (Industrie, Verkehr, Energiegewinnung) in die Umwelt gelangen (Fiedler, 2006). Hinsichtlich des Carry over-Verhaltens ist darauf zu verweisen, dass eine Reihe dieser Stoffe, keine Einzelverbindung darstellt sondern sich aus einer Vielzahl von Kongeneren zusammensetzt, die sich zum Beispiel durch die Art und Weise ihrer Halogenierung unterscheiden (Übersicht 5). Dabei können die einzelnen Kongeneren eine sehr unterschiedliches Carry over-Verhalten, aber auch eine sehr unterschiedliche Toxizität aufweisen. Dies wird zum Beispiel sehr eindrücklich durch die unterschiedlichen Toxizitätsequivalente von den Dioxinen, Furanen und dioxinähnlichen PCB zum Ausdruck gebracht (Freijer et al., 2001; EFSA, 2004 b) Übersicht 5: Summenwerte unerwünschter Stoffe Stoffgruppe PCB PCDD/F PAK Camphechlor Kongenere 209 75 / 135 Ca. 250 200 Leit- /Indikatorkongenere 6 12 17 BaP 16 (EPA) 3 (7) 17 PCDD/F +12 PCB: WHO-PCDD/F-PCB-TEQ WHO PCCD/F-TEQ Die Arbeitsgruppe “Carry over unerwünschter Stoffe“ hat die Problematik bereits früh aufgegriffen und experimentelle Ergebnisse aus den Untersuchungen in den Instituten der Mitglieder sowie der Literatur zusammengestellt und ausgewertet und hier wesentlich zur Herleitung und Begründung entsprechender Höchstoder Orientierungswerte beigetragen. Beispiele sind die publizierten Sammelbände über Blei, Cadmium und PCB (BML, 1981; 1986; 1993) sowie die Festlegung der Orientierungswerte zu Mykotoxinen (BMELV, 2006). Beispielhaft sollen für Blei einige dieser Punkte erläutert werden. Wichtig ist bereits eine festgelegte und ausreichend empfindliche Analysenmethode für den in Frage stehenden Stoff. Dies betrifft nicht nur eine ausreichende Nachweisgrenze. So finden sich beispielsweise in der Richtlinie 2001/22 EG (NN, 2001) detaillierte Vorgaben zur Nachweisgrenze und anderen Kenngrößen der Analytik. So soll die Nachweisgrenze des Verfahrens zur Bleibestimmung nicht mehr als ein Zehntel des jeweiligen Höchstgehaltes und die Bestimmungsgrenze nicht mehr als ein Fünftel des Höchstgehaltes betragen. Bei Höchstgehalten für Blei in einigen Lebensmitteln gelten abweichende Regelungen. Die Problematik liegt nun darin, dass insbesondere in älteren Carry over-Versuchen diese Nachweisgrenzen zum Teil nicht erreicht werden oder keine entsprechenden Angaben in den Originalpublikationen vorliegen. Auch bei der Ermittlung der Gehalte im Futter ergeben sich insofern Unstimmigkeiten, als dass die Richtlinie 2005/85 vorsieht, dass sich die Höchstgehalte auf eine analytische Bestimmung von Blei beziehen, bei der 30 Minuten lang in Salpetersäure (5 Gew.-%) bei Siedetemperatur extrahiert wird, während derzeit in der Futtermitteluntersuchung weitgehend andere Aufschlussmethoden zur Anwendung kommen (s. VDLUFA, 2003; 2004). Das Kontaminanten-Panel der EFSA (2004a) hatte die Aufgabe zu prüfen, ob die futtermittelrechtlichen U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 39 Regelungen ausreichen, um eine entsprechende Sicherheit für die Lebensmittel zu bieten. Für die Carry overForschung lässt sich daraus auch die Frage formulieren, ob unter den Kenntnissen über das Transferverhalten die Einhaltung der festgelegten Höchstgehalte in Futtermitteln (NN, 2005) eine Einhaltung der Höchstwerte in den Lebensmitteln tierischer Herkunft gewährleistet (NN, 2001a). Anhand der erfassten Daten über die Bleikontamination von Futtermitteln und verschiedenen Lebensmitteln wird die Schlussfolgerung gezogen, dass Lebensmittel tierischer Herkunft im Allgemeinen keinen erheblichen Beitrag zu Gesamtexposition des Menschen liefern. Allerdings zeigt diese Studie, dass offensichtlich ein erhebliches Defizit an kontrollierten Fütterungsversuchen zur Ermittlung der Carry over-Prozesse besteht. So werden lediglich vier Studien zitiert, die sich mit Untersuchungen bei Rindern, Schafen und Schweinen befassen. Das Geflügel wurde in dieser Zusammenstellung offensichtlich nicht berücksichtigt, obwohl in der Literatur entsprechende Angaben vorhanden sind (s.u.a. NRC, 2005; BML, 1981). Leider liegen in der von der EFSA (2004a) ausgewerteten Literatur die Dosierungen an Blei, z.T über zugelegte kontaminierte Erde oder Schlämme (Vreman et al., 1988; Hill et al., 1998), überwiegend oder vollständig über den futtermittelrechtlichen Grenzwerten. Ferner werden nicht für alle relevanten Organe, für die zwischenzeitlich Höchstwerte festgelegt wurden, untersucht oder Analysenwerte mitgeteilt. Zusammenfassung Die Carry over-Forschung trägt wesentlich zu Futter- und Lebensmittelsicherheit bei. Sie befasst sich im Wesentlichen mit dem Übergang unerwünschter Stoffe aus dem Futter in das Tier bzw. vom Tier gewonnenen Lebensmittel und den daraus sich ergebenden Konsequenzen für die Gesundheit von Tier und Mensch. Die Carry over-Forschung befasst sich aber auch mit den wichtigen Eintragspfaden und Kontaminationswegen für die entsprechenden Stoffe. Die Arbeitsgruppe Carry over hat daher wesentliche Arbeit geleistet bei der Herleitung und Begründung von Höchst- und Orientierungswerten für unerwünschte Stoffe im Futter wie auch zur Aufklärung von Kontaminationswegen sowie deren Eliminierung und Eingrenzung. Literatur Anke M, Crössmann G, Frerking H, Gründer HD, Hapke HJ, Hartung J, Hecht H, Schenkel H (2000) Maximale Immissions-Werte zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere. Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft 60: 259 – 263 BMELV (2006) Übersichtsseite Futtermittelsicherheit. http://www.bmelv.de BML (1981) Zum Carry over von Blei, Schriftenreihe des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Reihe A: Angew. Wissenschaft, Heft 254 BML (1986) Zum Carry over von Cadmium, Schriftenreihe des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Reihe A: Angew. 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Environ Sci Technol 39: 3889 – 3895 VDLUFA (2003) Methodenbuch Bd. VII: Umweltanalytik, 2.2.2.5. Bestimmung von 14 Elementen in Pflanzen sowie Grund- und Mischfuttermitteln mittels ICP-MS VDLUFA (2004) Methodenbuch, Band III: Chemische Untersuchung von Futtermitteln. 17.2.2. Bestimmung von Gesamt – Blei und – Cadmium Vreman K, van der Veen NG, van der Molen EJ, de Ruig WG (1988) Transfer of cadmium, lead, mercury and arsenic from feed to tissues of fattening bulls: Chemical and pathological data. Neth J Agric Sci 36: 327 – 338 U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 41 Futtermittelhygiene: Charakterisierung, Einflüsse und Bedeutung Josef Kamphues Tierärztliche Hochschule, Hannover Einleitung Die Qualität von Futtermitteln ist ein facettenreicher Begriff, mit dem eine Vielzahl von Eigenschaften zusammengefasst wird (Kamphues et al., 2004), wobei dem Futterwert (Energie- und Nährstoffgehalt) in der Tierernährungswissenschaft immer die primäre Bedeutung zukam. Aber auch nachteilige Inhaltsstoffe (d. h. originäre Bestandteile des Futtermittels) und Kontaminationen des Futters (vgl. Tagung zu „umweltrelevanten Spurenstoffen“, DLG 1994) fanden schon früher – auch futtermittelrechtlich – ihre Berücksichtigung. Nach einigen Skandalen (Dioxin etc.), insbesondere im Zuge der BSE-Krise (zunächst nur in Großbritannien, dann auch europaweit) kam es zu einem Umdenken, das auf europäischer Ebene im Jahre 2001 in die Formulierung des „Weißbuchs zur Lebensmittelsicherheit“ mündete (Kamphues, 2001a; 2001b). Im Zentrum der darauf folgenden Diskussionen und Bemühungen seitens der Gesetzgebung, der Futtermittelkontrolle sowie der Futtermittelindustrie und auch der Landwirtschaft stand von da an die Sicherheit der Lebensmittel, die als Resultante von Einflüssen aus den „vorgelagerten Produktionsstufen“ verstanden wurde. Schlagworte wie „from the stable to the table“ oder „from farm to fork“ wurden zum geläufigen Vokabular in öffentlichen und politischen Diskussionen. Futtermittelsicherheit als eine entscheidende Voraussetzung für die Lebensmittelsicherheit fand als prinzipielle Anforderung in Wissenschaft und Praxis entsprechende Anerkennung und Zustimmung (Kamphues, 2002a). Vor diesem Hintergrund soll mit dem vorliegenden Beitrag die Futtermittelhygiene näher charakterisiert werden, und zwar unter Berücksichtigung der hier wirksamen Einflüsse und der ihr zukommenden Bedeutung. Futtermittelhygiene: Charakterisierung In der FM-Hygiene-VO (in Kraft seit dem 01.01.2006) wird erstmalig eine Definition der Futtermittelhygiene gegeben: Hiernach bezeichnet Futtermittelhygiene „die Maßnahmen und Vorkehrungen, die notwendig sind, um Gefahren zu beherrschen und zu gewährleisten, dass ein Futtermittel unter Berücksichtigung seines Verwendungszwecks für die Fütterung an die Tiere tauglich ist. Diese EG-Verordnung (VO 183/2005) ist bindend – auf allen Stufen – für die Fütterung von zur Lebensmittelgewinnung bestimmten Tieren“. Unter den allgemeinen Verpflichtungen dieser Verordnung ist verbindlich vorgeschrieben, dass Maßnahmen und Verfahren anzuwenden sind, „mit denen das Risiko einer biologischen, chemischen und physikalischen Kontamination von Futtermitteln, Tieren und tierischen Erzeugnissen so niedrig wie vernünftigerweise als vertretbar gehalten wird“. Die hier nur kurz vorgenommene Wiedergabe von Kernaussagen aus der o. g. Verordnung weicht ganz erheblich von dem traditionellen Verständnis der Futtermittelhygiene (vgl. Kamphues, 1988) ab, stellt also eine wirklich neue Situation dar. Während früher (FMG § 7,3) nur die „handelsübliche Reinheit und Unverdorbenheit“ erwartet wurden bzw. das übergeordnete Verbot (FMG § 3) galt (… geeignet, die Qualität der Lebensmittel zu beeinträchtigen oder die Gesundheit der Tiere zu schädigen), sind die heute geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen sehr viel weiter gefasst. Allerdings gibt es damit auch Schwierigkeiten in der Abgrenzung von anderen Termini, die im Zusammenhang mit der Futtermittelhygiene gebraucht werden, so z. B. zur Kontamination oder auch zur Vektorfunktion von Futtermitteln (vgl. Kamphues et al., 2004). Auch wenn der Begriff „Futtermittelhygiene“ erst mit der o. g. Verordnung seine eigentliche Definition erfuhr, sind die allgemeinen Verpflichtungen (Minimierung von Risiken für eine biologische, chemische und physikalische Kontamination von Futtermitteln) im Kontext mit anderen rechtlichen Vorgaben zu sehen, die seit dem Jahr 2000 entwickelt und wirksam wurden (s. Übersicht 1). Andererseits darf man darauf verweisen, dass eine Vielzahl an „biologischen, chemischen und physikalischen“ Kontaminanten im früheren deutschen Futtermittelgesetz unter den „unerwünschten Stoffen“ (Anlage 5 der FMVO) ihre Berücksichtigung und Limitierung (Höchstgehalte!) fanden. Beispielhaft seien hier Mutterkorn (biologische Kontamination), Schwermetalle (chemische Kontaminanten) oder auch „Verpackungsmaterialien“ (physikalische Kontaminanten; nach Anlage 6 der FMVO: verbotener Stoff) genannt. 42 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) Übersicht 1: Rechtliche Rahmenbedingungen/Einordnung der FM-Hygiene VO 178/2002: („Grundsätze“) Art. 15 „FM-Sicherheit“ (Gesundheit, Mensch und Tier; LM-Beeinflussung) VO 882/2004: („amtl. Kontrollen“) Art. 3 (…Risiken, die mit… FM verbunden sind, … FM-Sicherheit) → auf jeder Stufe der Produktion LFGB vom 1.9.2005: § 17 § 19, 2 § 23 § 24 (Verbote: Verbraucherschutz/ Tierschutz/ Naturschutz) (… Beschaffenheit, … Verkehrsauffassung) (Ermächtigung, Höchstgehalte an unerwünschten Stoffen) (… Gewähr für Reinheit und UNVERDORBENHEIT) VO 183/2005: (FM-Hygiene VO) Art. 2 Art. 4 … auf allen Stufen, von der FM-Primärproduktion… Allgemeine Verpflichtungen → Landwirte … Risiko einer biologischen, chemischen und physikalischen Kontamination so niedrig … Spezifische Verpflichtungen → … mikrobiologische Kriterien einhalten Anforderungen … FM-Primärproduktion → FM-Sicherheit → … Lagerbedingungen für FM → … „sauberes Wasser“ Anforderungen an FM-Unternehmen Gute Fütterungspraxis → Fütterung, Lagerung… (… Schädlingsbekämpfung) → Futtermittel und Wasser (… „geeignet ist“) Art. 5 Anhang I Anhang II Anhang III Um die FM-Sicherheit (definiert in Artikel 15 der VO 178/2002) zu gewährleisten, bedarf es entsprechender Maßnahmen auf allen Stufen der FM-Produktion, d. h. die FM-Sicherheit wird als Ergebnis von aufeinander folgenden Prozessen (s. Übersicht 2) verstanden, wobei eben auf jeder Stufe die Verfahren anzuwenden sind, die zur Erreichung des Zieles (FM-Sicherheit) notwendig sind. Nicht mehr allein das Endprodukt „Futter“ steht im Fokus von amtlichen Kontrollen, sondern jede einzelne Produktionsstufe. Weitere Erwähnung verdient die Tatsache, dass neben den Futtermitteln auch das Wasser explizit in die Verpflichtungen zur Kontaminationsvermeidung einbezogen ist, wenngleich die diesbezüglichen Anforderungen nur sehr allgemein gefasst sind („sauberes Wasser“, „Wasser … geeignet ist“). Das Tränkwasser betreffende Ausführungen folgen nach dem Kapitel „Fütterungshygiene“ (s. auch Kamphues et al., 2007). Übersicht 2: Teilprozesse in der Gewinnung von Futtermitteln (inkl. Tränkwasser), die im Sinne der FM-Sicherheit zu berücksichtigen sind Kraftfuttermittel Boden/Standort Bodenbearbeitung Saat/Düngung/Pflanzenschutz Ernte Transport Konservierung Grundfuttermittel Einlagerung Verarbeitung Mischen Lagerung Wasser Zuteilung U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 43 Beispielhaft und nur zur Erläuterung sollen nachfolgend mögliche Kontaminationen bei der Ernte von Grundfuttermitteln vorgestellt werden: Mit der Ernte von Grünfutter für die Silagegewinnung kommt es immer in einem gewissen Umfang zur Verunreinigung mit Erde, die beispielsweise Mikroorganismen (Clostridien!) enthält, die wiederum für die Siliereignung, den Silierprozess oder die Kontamination der Silage bzw. der Tierumgebung von Bedeutung sein können. Handelt es sich um Flächen, die beispielsweise von Dioxin-Einträgen durch Überflutungen betroffen waren (oder noch sind), so ist mit dem Ernteprozess, d. h. der hierbei möglichen Verunreinigung, eine Dioxin-Kontamination des Grundfutters verbunden (s. Tab. 1), in deren Folge wiederum erhöhte Dioxingehalte in der Milch bzw. im Schlachtkörper (insbesondere Leber!) auftreten können (Kamphues und Schulz, 2006). Tabelle 1: Zur Bedeutung des Dioxingehaltes im Boden für den Dioxingehalt in Grundfuttermitteln (Kamphues und Schulz, 2006) Belastung des Grundfutters** Belastung des Bodens* Aufwuchs gering (4,1 – 6,85) 0,05 – 0,51 mittel (185 – 290) 0,2 – 1,05 Grassilage Heu 0,087a) 0,05 – 0,55 0,23 – 0,74 b) 0,20 – 1,19 hoch (506 – 849) 0,08 – 12,45 1,7 – 4,64 * in ng WHO PCDD/F-TEQ/kg TS ** in ng WHO PCDD/F-TEQ/kg (bez. auf 88% TS) a) TMR (mit Heuanteil) von gering belasteten Böden b) bei einer Bodenbelastung von 464-570 ng WHO PCDD/F-TEQ/kg TS Keine Seltenheit ist bei der heutigen Erntetechnik (Schnittbreiten und Geschwindigkeit der erntenden Maschinen) ein Eintrag von Wildtieren, die als Kadaverteile im konservierten Material eine erhebliche Gefahr für die Tiere, die diese Futtermittel aufnehmen, darstellen können, wenn unter diesen Bedingungen z. B. das Botulismus-Toxin gebildet wird (Kehler und Scholz, 1996). Technische Maßnahmen zur Vermeidung von Einträgen sind jedoch nicht nur bei der eigentlichen Ernte gefordert, sondern auch auf weiteren Stufen der Futtermittelproduktion (s. Übersicht 3). Übersicht 3: Technik im Sinne der Futtermittelhygiene • Beschallung von Futtervorratsräumen/Lagern → Tauben / Vögel → Vermeidung eines Eintrags von Keimen über die Exkremente • Vermeidung einer „Ernte“ von Wildtieren beim Mähen → Kadaverteile mit der Gefahr von Botulismus-Toxinen • Technik zur Minimierung des Eintrags von Erde bei der Ernte von Futter → Keimeintrag, Futterwertminderung, Siliervoraussetzungen↓ • Technik zur schnellen Feuchte-Bestimmung bei der Futtereinlagerung → Feuchte (aw-Wert) bestimmt die Entwicklungschancen von Mikroorganismen • Techniken zur Reinigung/Separierung von Verunreinigungen (Spreu …) → Belastung mit Keimen und Toxinen wird reduziert • Techniken zur Dekontamination belasteter Futtermittel → Pilze, Bakterien (insb. Zoonose-Erreger) eliminieren/reduzieren • Techniken zur Reinigung/Desinfektion von Förderanlagen/Silos → Vermeidung von Infektionen neuer Futteranlieferungen • Techniken zur Verbesserung der Tränkwasserqualität → Ansätze beim eingespeisten Wasser bzw. im System 44 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) Werden bestimmte Kontaminanten (z. B. Stoffe der Anlage 5 FMVO) in Futtermitteln nachgewiesen, so stellt sich – je nach intendierter Nutzung – evtl. die Frage der Dekontamination. Hierzu liegt eine neuere Übersichtsarbeit (Flachowsky, 2006) vor, aus der entsprechende Informationen gewonnen werden können. Mit den „biologischen Kontaminationen“ (die teilweise parallel mit anderen Kontaminationen erfolgen, siehe Verunreinigung mit Erde bei der Grünfutterernte) wird das Augenmerk auf Qualitätsmerkmale gerichtet, die bislang (d.h. nach traditionellem Verständnis) mit dem Terminus „Hygienestatus“ verbunden waren, d. h. hier geht es – neben dem Befall mit Schädlingen (vgl. Kamphues und Schulze Becking, 1992) – im Wesentlichen um Parameter aus mikrobiologischen Untersuchungen. Aus futtermittelkundlicher Sicht sollte man – auch wenn das in der FM-Hygiene-VO nicht explizit erfolgt – immer zwischen einem normalen Besatz mit Keimen (= biologische Kontamination) und dem Prozess des Verderbs (= Vermehrung von Organismen/Keimen) differenzieren (Kamphues, 2005). Ohne diesen Terminus zu definieren war diese Differenzierung im alten FM-Gesetz bereits indirekt erfolgt, und zwar mit der Forderung „Gewähr für UNVERDORBENHEIT“ (heute § 24 LFGB). Andererseits findet sich im Artikel 5 der neuen FMHygiene-VO die Verpflichtung zur Einhaltung „mikrobiologischer Kriterien“, ohne dass hierfür eine Differenzierung nach Keimart und Keimzahl vorgenommen wurde. Vor diesem Hintergrund soll nachfolgend der Hygienestatus von Futtermitteln unter besonderer Berücksichtigung der „Mikrobiologie“ näher charakterisiert werden. Der Hygienestatus von Futtermitteln unter besonderer Berücksichtigung „mikrobiologischer Kriterien“ Hierbei geht es im Wesentlichen um Verunreinigungen (wie z. B. Vorratsschädlinge und deren Exkremente), den Besatz mit Mikroorganismen (Hefen, Pilze, Bakterien) sowie um Produkte dieser Mikroorganismen (einfache Stoffwechselprodukte, Enzyme, Toxine mikrobiellen Ursprungs [Bakterientoxine, Mykotoxine], Kamphues, 1988). Eine Belastung von Futtermitteln mit Vorratsschädlingen (Insekten bzw. Spinnentiere wie Milben) ist am besten mittels einer Lupenbetrachtung zu erkennen, in welcher die Organismen selbst, ihre Produkte bzw. ihre Effekte am Futter (Arrosion, Fraßschäden z. B. an der Keimanlage von Getreide) sichtbar werden. Ihre möglichen Effekte auf das Futter selbst, die damit versorgten Tiere bzw. den Menschen, der mit diesen Futtermitteln umgeht, sind in einer neueren Übersichtsarbeit (Kamphues und Reichmuth, 2000) näher beschrieben. Was die Quantifizierung einer Belastung von Futtermitteln mit Mikroorganismen angeht, ist zunächst methodisch zwischen den kulturellen und den indirekten Verfahren (Bestimmung von Indikatoren) zu differenzieren. Entsprechend den Vorschlägen des ARBEITSKREISES “Futtermittelmikrobiologie” der Fachgruppe VI des VDLUFA (Entwurf 2002) wird folgendes Vorgehen empfohlen: Die Beurteilung des mikrobiellen Besatzes von Futtermitteln anhand von Ergebnissen klassischer, kultureller Nachweise der verschiedenen Keime erfolgt auf der Basis der Keimarten/des Keimartenspektrums und der ermittelten Keimzahlen (KBE/g Futter) in Abhängigkeit von der Art des Futtermittels. Bei den Keimarten bzw. dem -spektrum wird sowohl bei den Bakterien als auch bei den Pilzen zwischen produkttypischen Keimen (normale Epiphyten) und verderbanzeigenden Keimen unterschieden (s. Übersicht 4). Die produkttypischen Bakterien wurden der Keimgruppe 1 (KG 1), die entsprechenden Schimmel- und Schwärzepilze der Keimgruppe 4 (KG 4) zugeordnet. Die verderbanzeigenden Mikroorganismen erhielten folgende Keimgruppen-Bezeichnungen: Bakterien = KG 2 und KG 3; Schimmelpilze = KG 5 und KG 6 sowie Hefen = KG7. Für jede der hier aufgeführten Keimgruppen gibt es quantitative Vorstellungen zu den „üblichen Gehalten“ in einwandfreien Futtermitteln (normaler Wert = „Orientierungswert“). Je nach Überschreitung des Orientierungswertes (bis zum Faktor 5 bzw. 5 – 10 oder > 10) wird eine Zuordnung zu einer Keimzahlstufe vorgenommen. Entsprechend diesen Keimzahlstufen für die verschiedenen Keimgruppen erfolgt letztlich die Einordnung des entsprechenden Futtermittels in Qualitätsstufen (I – IV). U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 45 Übersicht 4: Zur Differenzierung des mikrobiellen Besatzes von Futtermitteln Gruppe Bedeutung aerobe mesophile Bakterien Keimgruppe produkttypisch KG 6 Indikatorkeime innerhalb der Keimgruppe Gelbkeime Pseudomonas/Enterobacteriaceae sonstige produkttypische Bakterien Bazillus Staphylococcus/Micrococcus Streptomyceten Schwärzepilze Verticillium Acremonium Fusarium Aureobasidium sonstige produkttypische Pilze Aspergillus Penicillium Scopulariopsis Wallemia sonstige verderbanzeigende Pilze Mucorales (Mucoraceen) KG 7 alle Gattungen KG 1 KG 2 verderbanzeigend KG 3 produkttypisch KG 4 Schimmel- und Schwärzepilze KG 5 verderbanzeigend verderbanzeigend Hefen Bestimmung des mikrobiellen Besatzes von Futtermitteln anhand indirekter Verfahren (ohne kulturellen Nachweis) Anhand bestimmter Bestandteile von Keimen können auch indirekt Informationen über die Belastung mit Mikroorganismen gewonnen werden (s. Tabellen 2 und 3). Diese Nachweismöglichkeiten sind unabhängig von der Lebensfähigkeit/Vermehrung der Keime, insbesondere bei erhitzten Futtermitteln können so evtl. zusätzliche Hinweise auf die „frühere“ Belastung gewonnen werden (Kamphues, 1986). Tabelle 2: Richtwerte zur Beurteilung des Ergosterin-Gehaltes in Futtermitteln als Indikator für die Belastung mit Pilzen und Hefen (Angaben in mg/kg; Müller et al., 1993) Futtermittel normal überhöht Getreide <2–4 > 10 Mischfutter < 10 > 20 – 501 Heu < 75 > 125 2 1 Silagen < 20 Mischfutter mit höheren Grünmehlanteilen: höhere Werte 2 > 30 bezogen auf die TS Tabelle 3: Richtwerte für die Beurteilung des LPS-Gehaltes in Mischfuttermitteln und Getreide (Alleinfutter außer Milchaustauscher; Kamphues, 1986) LPS (µg/g uS) Beurteilung Erklärung < 20 allg. unbedenklich entspricht üblichen Qualitäten 20 – 50 erhöht häufig auch andere Mängel > 50 überhöht i. d. R. parallel hochgradige Verkeimung 46 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) Die Beurteilung von Art und Zahl der Mikroorganismen in Silagen, Raufuttermitteln (Heu und Stroh) sowie von besonderen Einzelfuttermitteln (z.B. Treber, Trester, Schlempen u.ä.) ist bislang noch schwierig, da entsprechende Zahlen an Untersuchungen fehlen, die eine genauso sichere Einschätzung von “Norm-Werten” bzw. “Abweichungen” ermöglichen, wie es heute für verschiedene übliche Einzel- und Mischfuttermittel etabliert ist. Der Hygienestatus von Silagen (Hauptbestandteil praxisüblicher Rationen für Rinder) verdient unter Praxisbedingungen besondere Beachtung: Abgesehen von der Intensität, mit der veränderte Anteile (aus den Randbereichen des Silovorrats) manuell entfernt werden (oder auch nicht!), unterscheiden sich die Silagen erheblich, und zwar zum einen in Abhängigkeit vom Siliererfolg (pH-Wert, Milchsäuregehalt, sonstige organische Säuren → s. DLG-Schlüssel), zum anderen aber auch in Abhängigkeit von der Zeit, über die das Material aeroben Bedingungen ausgesetzt war bzw. ist (sowohl am Siloanschnitt wie auch bei Bevorratung der Silage auf der Futtertenne). Ein hier entscheidender, die hygienische Qualität bestimmender Prozess ist die Nachgärung, d. h. es sind unkontrollierte aerobe Fermentationsprozesse, bei denen anfänglich Hefen, später auch andere Mikroorganismen aktiv werden (sensorisch erkennbar am Geruch, der Erwärmung und schließlich auch am makroskopisch erkennbaren Schimmelbesatz, s. Kamphues et al., 2004). In der nachfolgenden Tabelle sind Keimzahlen aufgeführt, die auch eine erste orientierende Einschätzung erlauben; hierbei ist aber zu betonen, dass jede gute Silage hohe Keimzahlen von laktatproduzierenden Keimen aufweist und nur die unerwünschten Keime (insbesondere Hefen in Maissilagen und Clostridien in Grassilagen; Schimmelpilze in höher angewelkten Silagen) Anlass zur Beanstandung geben können. Tabelle 4: Richtwerte (so genannte 2/3-Werte) zur Beurteilung mikrobiologischer Befunde von Silagen (Angaben in KBE/g uS, in Anlehnung an Koch und Kühl, 1996) Keimarten (-gruppen) normal deutlich erhöht aerobe mesophile Bakterien1 ≤ 106 > 107 Clostridiensporen2 ≤ 105 > 106 aerobe mesophile Hefen3 ≤ 104 > 106 aerobe mesophile Schimmelpilze ≤ 103 > 104 ohne Milchsäurebakterien 2 5 Tage anaerobe Kultivierung 3 in Maissilage, CCM u. ä. Produkten: schnell auch höhere Gehalte (insbesondere bei Nachgärung) 1 Zielkenngrößen von Grassilagen mit hohem Futterwert sind nach Thaysen (2004) folgende Keimzahlen (KBE/g Frischmasse): < 104 für Clostridiensporen, < 104 für Kahmhefen und < 104 für Schimmelpilze. Die Bedingungen bei der Probenentnahme und die Zeit zwischen Entnahme und Durchführung der mikrobiologischen Untersuchung können die Ergebnisse erheblich verändern, so dass vor einer Beurteilung der Keimzahlen eben diese Einflussmöglichkeiten kritisch geprüft werden müssen (Kamphues et al., 2004). Was die Raufuttermittel (Heu/Stroh) angeht, stehen eindeutig bei Mängeln im Hygienestatus Belastungen mit Schimmelpilzen im Vordergrund des Interesses. Der in nicht ganz trockenem Heu oder Stroh vorliegende aW-Wert erlaubt allgemein keine stärkere Vermehrung der meisten Bakterien (Ausnahmen aber sind z. B. Clostridien), wohl aber von Schimmelpilzen, so dass die Untersuchungen evtl. auch hierauf begrenzt werden können. „Staubige“ Heu- und Strohqualitäten zeigen nicht selten LPS-Gehalte (insbesondere in den Feinanteilen), ohne dass in der sensorischen Prüfung andere auffällige Mängel erkennbar wären. Ein besonderes Risiko für die Qualität von Heu und Stroh (auch wenn es „nur zur Einstreu“ verwendet wird) stellt die Lagerung von Großballen im Freien dar, was unter dem Aspekt der Futtermittelhygiene grundsätzlich kritisch zu sehen ist (vgl. Kamphues, 1996a). Unter den Futtermitteln, die nicht selten Anlass zur Beanstandung geben, verdienen Nasstreber besondere Erwähnung. Der Erhalt einer entsprechenden Qualität verlangt insbesondere in der wärmeren Jahreszeit spezielle Vorsichtsmaßnahmen (Zusatz von Säuren etc.), ansonsten werden hier sehr schnell sehr hohe Hefegehalte oder auch erhöhte Keimzahlen von Schimmelpilzen erreicht. U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 47 Bezüglich der Mykotoxinbelastung (Blank et al., 1999; Böhm, 2000; Bauer und Meyer, 2006) und ihrer Bewertung sei auf die Orientierungswerte der Gesellschaft für Mykotoxinforschung verwiesen, mit denen heute allgemein in der Bewertung von Untersuchungsergebnissen gearbeitet wird (GMF, 2000). Einflüsse auf die Futtermittelhygiene Wie vorher bereits beschrieben ist der Hygienestatus des Futters als Resultante von Einflüssen aus den einzelnen aufeinander folgenden Teilprozessen zu sehen. Auf einer jeden Stufe der Futtermittelgewinnung sind jedoch Grundmechanismen/Prinzipien wirksam bzw. zu beachten, wenn Mängel in der Futtermittelhygiene vermieden werden sollen (s. Übersicht 5). Übersicht 5: Einflussfaktoren auf die Futtermittelhygiene (auf den einzelnen Stufen der FM-Gewinnung zu beachtende Grundmechanismen) 1. Minimale AUSGANGSBELASTUNG mit Kontaminanten - Bedingungen bei der FM-Gewinnung (Einträge) - Spezielle Behandlung: Reinigung vor Einlagerung 2. Beachtung des Einflussfaktors ZEIT - Generationsintervalle beteiligter Organismen - Veränderungen im Futtermittel 3. MILIEUbedingungen - Wassergehalt (primär/sekundär) - Temperatur (insgesamt/Variation) - pH-Wert (s. besonders Silagen) - Atmosphäre (O2, CO2, NH3) ⇒ ⇒ ⇒ ⇒ Gleichgewichtsfeuchte, aW-Wert Kondenswasserbildung Fragen des konservierenden Agens je nach Verfahren unterschiedlich 4. SUBSTRATbedingungen - Art und Verfügbarkeit (Vergleiche Korn/Schrot) - leicht verfügbare Kohlenhydrate (z. B. Lactose ) 5. Besondere Schutz-/Hemmwirkungen, Verlust bei Überreife/gefrorene FM etc. Ein wesentlicher Unterschied zwischen „biologischen“ und „chemischen“ Kontaminanten bedarf an dieser Stelle besonderer Erwähnung: Während eine „chemische Kontaminante“ über die gesamte Kette der FM-Gewinnung nahezu konstant bleibt (es sei denn, es kommt produktionsspezifisch zu Anreicherungen oder zur Minderung der Gehalte), ist bei einem Besatz mit Organismen (betrifft Vorratsschädlinge und Mikroorganismen) immer das Risiko der Vermehrung gegeben, die letztlich sogar zum vollständigen Verderb des Futters führen kann. Vor diesem Hintergrund verlangt die Futtermittellagerung (Qualität vor Einlagerung/Bedingungen der Lagerung an sich) besondere Beachtung (vgl. auch Kamphues, 1988; 1997; 2002b). So ist Getreide vor der Einlagerung evtl. zu feucht, zu sehr mit Spreuanteilen versetzt oder auch bereits stärker verkeimt (z. B. bei Auswuchs auf dem Halm) oder die Bedingungen während der Lagerung (Temperatur und Feuchte!) sind so ungünstig, dass es zu einer Vermehrung der Organismen kommt, in deren Folge wiederum Wärme und Feuchtigkeit entstehen (klassischer circulus vitiosus). Eine besondere „Schwachstelle“ für die FM-Hygiene auf landwirtschaftlichen Betrieben stellen Einrichtungen (wie geschlossene Silozellen) oder auch Förderanlagen dar, deren innerer Zustand nicht von außen beurteilt werden kann (s. Übersicht 6). 48 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) Übersicht 6: „Schwachstellen“ für die Futtermittelhygiene auf landwirtschaftlichen Betrieben hier: Transport-/Förderanlagen/geschlossene Silozellen Was ist diesen Einrichtungen gemeinsam? - Zustand im Inneren ist den Augen verborgen - Zugang meist nur mit erheblichem Arbeitsaufwand - kontinuierliche Nutzung bis zum Funktionsausfall Andererseits laufen hier Prozesse wie - Haften von Futterpartikeln an der Innenwandung - Kondenswasserbildung - Vermehrung von Vorratsschädlingen/Mikroorganismen Notwendige Maßnahmen in „Altanlagen“: - Schaffung von Möglichkeiten der „Einsicht“ - Zugänglichkeit für Reinigungstechniken - Maßnahmen der Desinfektion im leeren Zustand „ Black Box“ ? Zukünftig erforderlich/anzustreben/wünschenswert: ⇒ Berücksichtigung der o. g. Risiken bei der Konzeption und Installation (z. B. Sichtstreifen/Einstiegsluken u. ä.) Wenngleich die prinzipiellen Risiken einer Kondenswasserbildung in geschlossenen Silozellen nicht bestritten werden sollen (vgl. Kamphues, 1988; 1996b), so ist dennoch der Hinweis angebracht, dass eine Befüllung von Silos mit einem Mischfutter mit nur leicht erhöhtem Feuchtegehalt eine ganz besondere Gefahr darstellt, weil es aufgrund des Fördervorgangs (unvermeidbare Erwärmung durch Reibung) zu einem höheren Feuchtegehalt (aW-Wert) im Kopfraum des Silos kommt, so dass sich bei späterer Abkühlung Wasserdampf niederschlägt und damit in den oberen Schichten des Mischfuttervorrats Prozesse des Verderbs initiiert werden (Kamphues, 2005). Bedeutung der FM-Hygiene/Auswirkungen von Mängeln in der FM-Hygiene Biologische, chemische und physikalische Kontaminanten von Futtermitteln bezüglich ihrer Bedeutung zu bewerten erfordert generell eine Differenzierung hinsichtlich des Futters selbst, der damit versorgten Tiere und auch der Risiken für die Qualität (SICHERHEIT) der Lebensmittel (s. Übersicht 7; Kamphues et al., 2004). Übersicht 7: Bedeutung, d. h. prinzipielle Auswirkungen von Mängeln in der FM-Hygiene Futter: - Integrität ↓ (Vorratsschädlinge) - Substratverbrauch / Nährstoffverluste - Gebrauchseigenschaften ↓ (Lagerfähigkeit, Fließeigenschaften) - Akzeptanzeinbußen - Gasbildung (s. Flüssigfutter) - Enzymfreisetzung (z. B. Thiaminasen) - Toxinbildung (Myko-, Ekto-, Endotoxine) Tier: - Futteraufnahme ↓ - Intestinale Dysbiosen - Infektionen (z. B. Uterus) - Intoxikationen (z. B. biogene Amine) - Mechanische Irritation (Atmungstrakt) - Allergisierung (Milben) Lebensmittel: - Keimgehalte ↑ (s. Milch mit Clostridien) - Toxingehalte ↑ (Leber/Niere/Blut) - Infektionen (?) ⇒ Salmonellen-Eintrag U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 49 So kann für eine stark mit Erde verunreinigte Grassilage zunächst einmal eine geringere Energiedichte erwartet werden, daneben ist evtl. die Akzeptanz (Palatabilität) beim Tier gemindert, evtl. finden in derartigen Silagen auch Listerien geeignete Vermehrungsbedingungen, so dass evtl. eine klinische Erkrankung (Listeriose) auftritt oder sogar eine Listerien-Kontamination der Milch (wie z. B. vereinzelt in Schafmilch beobachtet wurde). Ähnliche Risiken ergeben sich für verschiedenste andere Kontaminanten, die produktionsspezifisch auftreten können; teils haben diese für das Futter selbst oder das Tier kaum eine Relevanz, bedingen aber erhebliche Risiken für die LMSicherheit, wie am Beispiel des Dioxins nachgewiesen werden konnte (Kamphues und Schulz, 2006). Nachfolgend sollen insbesondere die Effekte eines höheren Besatzes von Futtermitteln mit Mikroorganismen näher behandelt werden. Diese bedürfen einer besonderen Darstellung, da neben den Mikroorganismen selbst auch deren Stoffwechselprodukte (bzw. Bestandteile wie Endotoxine = Lipopolysaccharide; Kamphues, 1986) und andere Potenzen (z. B. enzymatische Aktivitäten) bedacht werden müssen. Mikroorganismen auf Futtermitteln verändern und verbrauchen Substrat, produzieren verschiedene Substanzen und hinterlassen Reststoffe (evtl. auch erst bei ihrem Zerfall). Ihre vielfältigen Potenzen reichen von der Wasserund CO2-Bildung über die Desaminierung und Decarboxylierung bis hin zur Abgabe von spezifischen Enzymen (z. B. Thiaminasen) oder von Toxinen (Endo- und Ektotoxine; vgl. Kamphues et al., 2004). Mit der Aktivität von Mikroorganismen sind nicht selten Veränderungen in der Konsistenz sowie geruchlichen und geschmacklichen Qualität des Futters verbunden, die häufig schon bei einer intensiveren sensorischen Prüfung des Futters erkennbar werden. Eine nähere Charakterisierung der vielfältigen Potenzen von Mikroorganismen in bzw. auf Futtermitteln ist neueren Übersichtsarbeiten zu entnehmen (Bauer und Hörmannsdorfer, 2000; Bauer et al., 2000). Bei einer stärkeren mikrobiellen Belastung des Futters sind auch Auswirkungen am Tier bzw. nachteilige Effekte auf die Gesundheit und Leistung möglich (Kamphues, 2002b). Diese reichen von einer nur leicht eingeschränkten Futteraufnahme über Störungen in der Magen-Darm-Flora (insbesondere im cranialen Verdauungstrakt, wie z. B. im Pansen, s. Abb. 1) bis zu Infektionen (bestimmte Bakterien und Pilze), Intoxikationen (biogene Amine, bestimmte Myko-, Endo- und Ektotoxine) oder auch zu Allergien (allergisierende Potenz von Bestandteilen der Vorratsschädlinge, Pilze). Der für die Praxis wichtigste und häufigste Effekt von Mängeln im Hygienestatus betrifft in Milchviehbetrieben die Futteraufnahme der Kühe (Kamphues, 1996b; 1997). Wiederholt wurden deutliche Einbußen in der Grundfutteraufnahme beobachtet, wenn „warm gewordene“/„nachgegorene“ Silagen zum Einsatz kamen (Ulbrich und Hoffmann, 1987). Auch in aufwändigen experimentellen Untersuchungen waren derartige Einflüsse immer wieder zu bestätigen. Geht aber die Grundfutteraufnahme zurück, so verändert sich automatisch die Strukturversorgung, verbunden mit erheblichen Risiken für die Vormagenverdauung insgesamt. Ob dann die reduzierte Grundfutteraufnahme wegen der geschmacklichen Veränderungen oder sekundär wegen einer gestörten Verdauung im Pansen auftrat, bleibt oft ungeklärt. Von Kamphues et al. (1992) wurden im künstlichen Pansen (RUSITEC) modellhaft die Auswirkungen von verdorbener Silage (bei einwandfreiem Kraftfutter) bzw. von verdorbenem Kraftfutter (bei einwandfreier Silage) überprüft (s. Abb. 1). Hieraus ist eindeutig abzuleiten, dass der Einsatz verdorbener Futtermittel die Effizienz des mikrobiellen Abbaus und der Synthese gravierend mindert. Von Interesse aus diesen experimentellen Untersuchungen ist fernerhin, dass es auch nach dem Wechsel auf einwandfreie Futterqualitäten noch Tage dauerte, bis wieder „normale“ Abbau- und Syntheseraten zu verzeichnen waren, d. h. auch der „mikroorganismenreiche“ Panseninhalt verträgt nur bedingt die Zufuhr/den Eintrag eines mikrobiell stark belasteten Grund- oder Kraftfutters. Verschimmeltes Grundfutter hat – neben möglichen Effekten im Pansenstoffwechsel – nicht zuletzt auch eine Bedeutung für Infektionen der Tiere, wie beispielhaft Aborte nach Infektion des Uterus mit Aspergillus fumigatus belegen (Kamphues, 2006). Inwieweit bei Atmungstrakterkrankungen der Rinder auch Hygienemängel von Heu und Stroh eine Rolle spielen, ist bisher kaum näher zu beurteilen, in der Pferdehaltung ist dieser Zusammenhang wiederholt nachgewiesen worden (Rade und Kamphues, 1999). Erwähnung verdient hierbei, dass sich die Exposition eben nicht nur auf den Magen-Darm-Trakt beschränkt, sondern auch den Atmungstrakt (s. COB des Pferdes; Kamphues, 1996) oder die Haut betreffen kann. Letzteres betrifft evtl. auch den Menschen, der mit derart belasteten Futtermitteln umgeht und die Tiere füttert und betreut (Rade und Kamphues, 1999). 50 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) flü c h tig e F e tts ä u re n (m m o l/l) 45 v e rd o rb . K F 40 35 30 -4 -2 0 2 4 6 8 6 8 G a s b ild u n g (m l/F e rm e n te r) 1200 1100 1000 900 800 700 v e rd o rb . K F -4 -2 0 2 4 " V e r d a u lic h k e it" d e r o r g . S u b s ta n z (% ) 75 v e rd o rb . K F 70 65 60 55 -4 -2 0 2 4 6 8 T a g e v o r (-) b z w . n a c h (+ ) E in s a tz v e rd o rb e n e n K ra ftfu tte rs Abbildung 1: Einfluss eines viertägigen Einsatzes verdorbenen Kraftfutters (KF) auf die Produktion flüchtiger Fettsäuren, die Gasbildung sowie auf die „Verdaulichkeit“ der organischen Substanz im „Rusitec“ (nach Kamphues et al., 1992) Nicht zuletzt sind auch Auswirkungen auf die Qualität der von Tieren gewonnenen Lebensmittel möglich. Hierbei ist zwischen dem Eintrag von Keimen an sich (Beispiele: Salmonellen, Bazillen, Clostridien) und dem Übergang von Toxinen in das Lebensmittel (z.B. Aflatoxine in die Milch oder Ochratoxin in Nieren und Blut) zu differenzieren. Letztgenannte Mykotoxine belegen geradezu exemplarisch die Bedeutung einer einwandfreien hygienischen Futtermittelqualität für die Lebensmittelsicherheit (Bauer und Meyer, 2006; Blank et al., 1999). Wurden bislang Mängel in der Futtermittelhygiene behandelt, so fokussierte sich das Interesse vornehmlich auf das „Endprodukt Futter“. Mit der FM-Hygiene-VO wird aber an verschiedenen Stellen auch die prozessabhängige Hygiene an sich angesprochen bzw. als Objekt der Kontrolle bzw. von Vorsichtsmaßnahmen benannt (z. B. Förderung des Futters, Reinigungsmaßnahmen auf den verschiedenen Stufen etc.). Hierfür sollte man im Sinne einer Differenzierung besser den Terminus „Fütterungshygiene“ (s. Kamphues, 2005) verwenden, da hierbei nicht das Futtermittel selbst, sondern eher die „Umgebung“ des Futters im Fokus steht (vgl. Übersicht 8). U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 51 Übersicht 8: Aspekte der Fütterungshygiene (Bearbeitung, Behandlung, Versorgung mit Futter u. Wasser) ¾ Hygiene der mit dem Futter assoziierten Technik - Lagerung der Einzel- und Mischfuttermittel - Bearbeitung und Mischung vor der Zuteilung - Transport- und Dosiereinrichtungen ¾ Hygiene des Futterangebots - Angebotsform (trocken, breiig, flüssig) - Bevorratungsdauer „im Trog“ - Technische Vorkehrungen zum Schutz des Futters - Gebrauch von konservierenden Agentien ¾ Hygienebedingungen der Versorgung mit Tränkwasser - originärer Keimgehalt (nah der „Quelle“) - sekundärer Keimgehalt (bei Aufnahme) Auch bei der Fütterungshygiene folgt man sinnvoller weise dem Weg des Futters von seiner Gewinnung/Ernte über die Konservierung und Lagerung bis hin zur Vorlage, d. h. dem Angebot des Futters. Die Bedingungen bei der Futtergewinnung und Ernte (Witterung, Bodenverhältnisse, Erntetechnik) können über Kontaminationen (Erde, Dung-/Kuhfladenreste, Tierkadaver) den Hygienestatus des Futters (insbesondere Silagen und Heu) maßgeblich beeinflussen. Gerade Verunreinigungen mit Erde sind kritisch zu bewerten, da hiermit Massen an unerwünschten Keimen wie Clostridien in das Futter eingetragen werden. Nicht nur die Keime selbst (Clostridien → Käsereitauglichkeit der Milch ↓), sondern evtl. auch deren Stoffwechselprodukte (s. Botulismustoxine) führten wiederholt zu schwersten, verlustreichen Erkrankungen in Rinderbeständen (Kehler und Scholz, 1996). Bei der Lagerung ergeben sich vielfältige Risiken für den Hygienestatus von Grund- und Kraftfuttermitteln. Beschädigte Folien schaffen lokal im Siliergut aerobe Bedingungen, so dass sich Bakterien und Pilze vermehren, evtl. auch im Siliergut Mykotoxine gebildet werden können (z. B. von Penicillien oder auch Aspergillen; Bauer und Meyer, 2006). Nicht selten stellen Maissilage- oder Anwelksilage-Vorräte (Kamphues, 2006) in der kalten Jahreszeit beliebte Refugien von Schadnagern dar, die dann den Futtervorrat gleichzeitig als Nahrungsquelle und Lebensraum nutzen. Schadnagerexkremente stellen wesentliche Eintragsquellen für diverse Infektionserreger dar (z. B. Salmonellen, Leptospiren), so dass entsprechende Vorsichtsmaßnahmen (systematische Schadnagerbekämpfung) zwingend erforderlich sind. Die Lagerungsbedingungen der Kraftfuttermittel bedürfen ebenso einer ständigen Kontrolle. Primäre Ursache hier auftretender Mängel im Hygienestatus sind bei betriebseigenem Getreide die nicht ausreichende Trocknung vor Einlagerung sowie die Befüllung von Kraftfuttersilos mit pelletiertem Mischfutter, das noch zu hohe Feuchtegehalte aufweist. Bei Erwärmung (z. B. während der Befüllung oder auch infolge einer Sonneneinstrahlung bzw. einer hohen Stallinnentemperatur) wird diese Feuchte flüchtig, kondensiert an den Siloinnenwänden und schafft dort die Voraussetzungen für Verbackungen und mangelndes Fließverhalten. Derartige „Reste“ im Siloinneren stellen die „Impfkulturen“ für neu angelieferte Mischfutterchargen dar, wenn solche Silos nicht vollständig geräumt und gereinigt werden. Aus Sicht der Fütterungshygiene stellt deshalb die Zugänglichkeit und Einsehbarkeit von Kraftfuttersilos nicht nur eine berechtigte, sondern eine zwingende Anforderung dar, die bislang in der Praxis nur vereinzelt Berücksichtigung fand (Kamphues, 2005). Bei der Futtervorlage stellt die Zwischenlagerung von Silage (z. B. in Blöcken auf dem Futtergang) zumindest bei höheren Temperaturen eine größere Gefahr für die Entwicklung von Nachgärungen dar, die leicht erkennbar sind (Erwärmung) und hinsichtlich ihrer nachteiligen Einflüsse auf die Grundfutteraufnahme schon geschildert wurden. Bei großzügigem Grundfutterangebot (sinnvoll und notwendig in der Fütterung laktierender Kühe) verbleiben Reste, die vor der nächsten Fütterung zu entfernen sind. Die Entsorgung dieser Grundfutterreste in den Stall hinein (auf Lauf- und Liegeflächen) schafft eine Kontamination des Stallinneren mit Clostridiensporen, Hefen und anderen Keimen, die letztlich auch wieder das Tier bzw. das Lebensmittel Milch treffen können. Futterreste aus dem Trog bzw. deren Verbleib sind deshalb grundsätzlich Gegenstand einer Kontrolle der Fütterungshygiene. Nicht zuletzt fordert die FM-Hygiene-VO, dass auch die „Fütterungseinrichtungen sauber 52 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) gehalten werden müssen“, wobei hier Mischer, Mischwagen, Tröge, Automaten sowie Transporteinrichtungen für das Futter mit erfasst sind. In der Vergangenheit wurde der Faktor Wasserversorgung seitens der Tierernährung kaum näher bearbeitet, die Ausstattung mit Selbsttränken wurde in der modernen Tierhaltung zur Selbstverständlichkeit und suggerierte wohl die Vorstellung von dauernder Verfügbarkeit und ausreichender Qualität. Diese Einschätzung hat sich in den letzten Jahren wesentlich geändert (Kamphues und Schulz, 2002), Tränkwasser steht nun an erster Stelle in der Positivliste – was auch seiner Bedeutung für Gesundheit und Leistung entspricht, wie Situationen eines Mangels belegen – und fand auch in der FM-Hygiene-VO entsprechende Berücksichtigung. Dort heißt es lapidar: „Verwendetes Wasser muss so beschaffen sein, dass es für die betreffenden Tiere geeignet ist“. Tränkwasseranlagen müssen so konstruiert, gebaut und angebracht sein, dass eine Kontamination auf ein Mindestmaß begrenzt wird. Des Weiteren müssen sie regelmäßig gereinigt und instand gehalten werden. Diese Anforderungen stellen eigentlich eine Selbstverständlichkeit dar, zumindest für einen verantwortungsbewussten Tierhalter. Sehr viel schwieriger ist die Frage, welche Qualität das Tränkwasser haben muss, so dass es als „geeignet“ angesehen werden kann. Hierzu wird derzeit – im Auftrag des Bundesministeriums – ein Orientierungsrahmen erarbeitet (Kamphues et al., 2007). Das im Tränkebecken eines Rinderstalls befindliche Wasser wird auch bei größten Bemühungen um Sauberkeit vermutlich nur selten der Trinkwasserverordnung entsprechen (eine solche Forderung ist weder nötig noch sachgerecht), andererseits sollte das eingespeiste Wasser (Hauptzuleitung zum Tierstall) doch bestimmte Mindestanforderungen in mikrobiologischer und chemischer Sicht erfüllen, die eine Gefahr für die Tiergesundheit oder nachteilige Effekte auf die Lebensmittelqualität ausschließen (Kamphues und Schulz, 2002). Vor diesem Hintergrund kann vermutlich die Versorgung von Rindern in der Weidehaltung mit einem Wasser aus Vorflutern und Gräben, in die auch andere Einleitungen (z. B. aus Klärwerken) erfolgen, zukünftig nicht mehr toleriert werden. Wiederholt wurden unter diesen Bedingungen beispielsweise Kontaminationen des Wassers mit Salmonellen und anderen Infektionserregern nachgewiesen, so dass Risiken derartiger Praktiken unabweislich und deshalb nicht zu akzeptieren sind. In der Stallhaltung stellt vermutlich die Verunreinigung von Tränkebecken mit Kot und Harn die häufigste Ursache einer mangelhaften Wasserqualität und -aufnahme dar. Um für diese praxisrelevanten Mängel eine größere Aufmerksamkeit bei den Tierhaltern zu erreichen, sollte man betonen, dass bei allen Spezies eine uneingeschränkte Wasseraufnahme eine Grundvoraussetzung für eine hohe TS- und damit Energie- und Nährstoffaufnahme darstellt (für diesen Zusammenhang ist nämlich eine entsprechende „Sensibilität“ der Tierhalter gegeben). Die bisherigen Ausführungen lassen erkennen, in welchem Maße die in der FM-Hygiene-VO niedergelegten Anforderungen die traditionellen Vorstellungen von Fütterungshygiene erweiterten: Nicht nur die mikrobiologische Qualität des Futters an sich, sondern auch die Berücksichtigung weiterer Kontaminanten des Futters (chemische und physikalische Verunreinigungen) sowie die Hygiene der mit dem Futter in Kontakt kommenden Umgebung wurden verbindlich geregelt. Die Intentionen der FM-Hygiene-VO gehen sogar noch weiter, wenn es dort (Anhang I, Teil A, I, 3 ii) heißt, dass Futtermittelunternehmer zu Maßnahmen … Tiergesundheit … Bekämpfung von Zoonosen verpflichtet sind. Vor diesem Hintergrund stellt sich beispielsweise die Frage, inwieweit eine sehr feine Vermahlung der Einzelfuttermittel mit anschließender Pelletierung noch gerechtfertigt ist, da zum einen die Tiergesundheit (Magenulzera bei Mastschweinen und Sauen; Armory et al., 2006), Nachteile für die Chymuspassage, Obstipationen bei Sauen; Warzecha, 2006), zum anderen auch die Disposition für ein höheres Salmonellenvorkommen bei Mastschweinen tangiert sind (s. Übersicht 9). Mit einer gröberen Vermahlung der Ausgangskomponenten eines Mischfutters lässt sich nämlich der Anteil serologisch positiver Mastschweine am Schlachthof erheblich reduzieren, wie eine entsprechende Feldstudie von Visscher (2006) eindeutig belegt. U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 53 Übersicht 9: FM-Hygiene-Intentionen: Gefahren beherrschen! (hier beispielhaft: die FM-Vermahlung und -konfektionierung) ¾ Gefahren (Risiken) einer zu intensiven Vermahlung von Getreide Magenulcera bei Schweinen (latent/klinisch manifest) schnellste Fermentation im Pansen (pH-Variation ↑) verzögerte Dickdarmpassage (Sauen: Verstopfung) höhere Salmonellen-Prävalenz (Schwein) ¾ Gefahren (Risiken) einer zu groben Vermahlung von Getreide geringere Verdaulichkeit im Dünndarm höhere Nährstoffverluste mit dem Kot mangelnde Stabilität der Pellets bei unpelletiertem Mischfutter: ENTMISCHUNG ¾ Herausforderung: Zerkleinerung des Getreidekorns mit Erhalt eines größeren Anteils an „Struktur“ Vermeidung höherer Anteile von „Mehl“ und nötiger Zugänglichkeit für Verdauungsenzyme und zwar aus Gründen - des Tierschutzes (vermeidbare Leiden und Schmerzen) und - des Verbraucherschutzes (Belastung mit Zoonoseerregern ↓) Zusammenfassung/Schlussfolgerungen Neue rechtliche Rahmenbedingungen fordern und fördern die Berücksichtigung von Qualitätsansprüchen an Futter und Fütterung, die in der Vergangenheit nicht oder nur bedingt im Fokus der Tierernährungswissenschaft standen. Das Futter ist eben nicht nur Lieferant von Energie und Nährstoffen, es ist vielmehr ein Substrat, das neben seiner sensorischen Qualität (geruchliche, geschmackliche, taktile Reize) immer auch mit Mikroorganismen (und evtl. deren Stoffwechselprodukten) behaftet ist und u. U. auch mit größeren Organismen und unerwünschten Stoffen belastet sein kann, die sowohl die Gesundheit der Tiere als auch evtl. die Lebensmittelqualität betreffen. Auch diese Facetten der Futtermittelqualität bedürfen zur Beurteilung der wissenschaftlichen Bearbeitung, insbesondere der Differenzierung und Quantifizierung. Für viele Futtermittel wurden entsprechende Evaluierungsgrundlagen hinsichtlich der mikrobiologischen Qualität geschaffen, für andere, d. h. insbesondere für die Grundfuttermittel fehlen vergleichbar gut fundierte Richtwerte, so dass hier ein entsprechender Forschungsbedarf gegeben ist. Auch die Fütterungshygiene, d. h. Hygiene der Prozesse von der Ernte bis zum Angebot des Futters an das Tier, bedarf systematischer Untersuchungen, die dem Weg des Futters folgen, um ihre Bedeutung für die Qualität des Endprodukts noch besser beurteilen zu können. Futter und Wasser müssen nicht grundsätzlich schon Lebensmittelqualität haben, nur weil sie bei lebensmittelliefernden Tieren zum Einsatz kommen; sie müssen aber eine Qualität aufweisen, die eine Schädigung von Tieren und eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittelqualität weitestgehend ausschließen. Wie in anderen Bereichen gilt es auch hier: Die Kunst liegt im rechten Maß! Literatur Arbeitskreis “Futtermikrobiologie” der Fachgruppe VI des VDLUFA (2002) Entwurf für ein Orientierungsschema zur Auswertung der Ergebnisse mikrobiologischer Untersuchungen zwecks Beurteilung von Futtermitteln, § 7 (3) Futtermittelgesetz, Stand 12.12.2002 Armory J, Mackenzie A, Pearce G (2006) Factors in the housing environment of finisher pigs associated with the development of gastric ulcers. Vet Rec, 158: 260-264 Bauer J, Hörmannsdorfer S (2000) Bakterien in Futtermitteln. Potenzielle Schadorganismen und Stoffe in Futtermitteln sowie in tierischen Fäkalien, Sachstandsbericht, Mitteilung 4, DFG, Wiley-VCH, Weinheim, 56164 54 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) Bauer J, Meyer K (2006) Stoffwechselprodukte von Pilzen in Silagen: Einflüsse auf die Gesundheit von Nutztieren. Übers Tierernährg, 34: 27-55 Bauer J, Schneweiss I, Hörmannsdorfer S (2000) Pilze und deren Stoffwechselprodukte in Futtermitteln. 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Übers Tierernährg 32: 57-102 Ulbrich M, Hoffmann M (1987) Fütterungsregime und Tiergesundheit. Jena: VEB Fischer Verlag Visscher CF (2006) Untersuchungen (Feldstudie) zur Salmonellen-Prävalenz bei Mastschweinen unter dem Einfluss einer gröberen Futtervermahlung sowie von Futteradditiven (organische Säuren bzw. Kaliumdiformiat). Diss vet med, Hannover Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Januar 2005 mit Vorschriften für die Futtermittelhygiene. Amtsblatt der Europäischen Union, L 35/1-L 35/22 Warzecha AC (2006) Untersuchungen zu Fütterungseinflüssen (Einsatz von Trockenschnitzeln bzw. Lignocellulose sowie unterschiedliche Vermahlungsgrade der Mischfutterkomponenten) auf die Kotbeschaffenheit und -zusammensetzung bei Sauen. Diss vet med, Hannover 56 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) Futtermittelsicherheit: Ein bedeutender Teil des „Farm to Fork“ - Konzeptes Monika Lahrssen-Wiederholt Bundesinstitut für Risikobewertung, Berlin Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) wurde im Jahr 2002 gegründet als ein wesentlicher nationaler Beitrag zur Umsetzung der neuen europäischen Lebensmittelsicherheitspolitik. Vorausgegangen waren die Dioxinkrise in Belgien und das Auftreten von BSE auch in Deutschland. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es zum Schutz sowohl der Tiergesundheit als auch zum Schutz der menschlichen Gesundheit notwendig ist, Maßnahmen zu treffen, die gewährleisten, dass nicht sichere Futter- und Lebensmittel nicht in den Verkehr gelangen und dass Systeme vorhanden sind, mit deren Hilfe Probleme der Futter- und Lebensmittelsicherheit erkannt werden können und hierauf reagiert werden kann. Um Lebensmittelsicherheit gewährleisten zu können, müssen alle Aspekte der Lebensmittelherstellungskette als Kontinuum betrachtet werden, und zwar von der Futtermittelproduktion bis hin zum Verkauf der Lebensmittel an den Verbraucher, da jedes Glied dieser Kette eine potentielle Auswirkung auf die Lebensmittelsicherheit haben kann („From Farm to Fork“). „Krisen vermeiden bevor sie entstehen“. Diesem Motto fühlt sich der Bereich „Futtermittelsicherheit“ des BfR verpflichtet. Gemeint ist damit unter anderem die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit durch Verbesserung der Futtermittelsicherheit. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es notwendig ist, die Erzeugung, die Herstellung, den Transport und den Vertrieb von Futtermitteln, die an Tiere verfüttert werden, die der Lebensmittelgewinnung dienen, zu berücksichtigen, da die Kontamination von Futtermitteln eine mittelbare oder unmittelbare Auswirkung auf die Lebensmittelsicherheit haben kann. Entsprechend der Schaffung durchgehender Sicherungssysteme in der gesamten Lebensmittelherstellungskette im Sinne des „From Farm to Fork“ - Konzeptes wurde bei der Gründung des BfR die Aufgabenfelder der Risikobewertung der unerwünschten Stoffen in den Futtermitteln sowie die Risikobewertung der Kontaminanten in Lebensmittel organisatorisch in einer einzigen Fachgruppe als integratives Element innerhalb der Abteilung „Lebensmittelsicherheit“ zusammengefasst. Das Aufgabenspektrum dieser Fachgruppe „Kontaminanten in der Nahrungskette und Futtermittelsicherheit“ umfasst „traditionelle“ Aufgabenfelder im Bereich der Futtermittelsicherheit, wie die Mitarbeit bei Zulassungsverfahren sowohl von Futtermittelzusatzstoffen, als auch von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke sowie von Bioproteinen, aber auch Aufgaben bei der Prüfung spezifischer Aspekte im Rahmen der Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen sowie bei der Zulassung von Schädlingsbekämpfungsmitteln. Neben der Risikobewertung von unerwünschten Stoffen in Futtermitteln sowie deren Einfluss auf die Produktion von Lebensmitteln tierischer Herkunft und auf die Tiergesundheit obliegt der Fachgruppe „Kontaminanten in der Nahrungskette und Futtermittelsicherheit“ nunmehr auch die toxikologische Bewertung von Kontaminanten in Lebensmitteln (z.B. Mykotoxine, Dioxine, PCB, Schwermetalle) sowie die Mitwirkung bei Gesetzesvorhaben zu Lebensmitteln und Futtermitteln. Neben den dargestellten „traditionellen“ Aufgabenfeldern gilt es aber auch, die Risiken bei aktuellen Störfällen und akuten Geschehnissen zu bewerten. Externer Sachverstand und externe wissenschaftliche Expertise unterstützten das BfR bei der Bewertung von Risiken; Ergebnisse von Sachverständigengesprächen und BfRForen fließen in Risikobewertungen ein. Anhand ausgewählter Beispiele sollen im Folgenden einige Geschehnisse sowie Herausforderungen der Risikobewertung vorgestellt werden, die in letzter Zeit als „nicht alltägliche Fälle der Futtermittelsicherheit“ parallel zu den Routinearbeiten des Bundesinstitutes für Risikobewertung zu bearbeiten waren. Acrylamid Acrylamid wurde im Frühjahr 2002 erstmalig als orginär beziehungsweise endogen gebildete Substanz („prozessbedingter Schadstoff“) in stark erhitzten, stärkehaltigen Lebensmitteln nachgewiesen. Insbesondere in Kartoffel- und Getreideprodukten, im Verlauf deren Herstellung Prozesse wie Frittieren, Rösten und Backen einbezogen sind, kann Acrylamid entstehen. Im Tierversuch erwies sich Acrylamid als eine Substanz, die in der Lage ist, das Erbgut zu verändern und Krebs zu verursachen. In einer solchen Situation kommt das Vorsorgeprinzip (Precautionary Principle) zur Anwendung. Die Idee des dynamischen Minimierungskonzeptes U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 57 entspringt grundsätzlich diesem Ansatz und ist sicherlich das Beste, was derzeit getan werden kann. Mit Blick auf die Herstellung von Pommes Frites und Bratkartoffeln lautete das Motto der Minimierungsstrategie des BfR „Vergolden statt Verkohlen“. Die seither publizierten Untersuchungen zeigen, dass freies Asparagin und reduzierende Zucker als maßgebliche Ausgangskomponenten der Acrylamidbildung angesehen werden müssen, da diese insbesondere bei niedrigen Wassergehalten und gleichzeitig hohen Temperaturen zu Acrylamid reagieren können. Da Futtermittel prinzipiell aus ähnlichen Rohstoffen bestehen und mit gleichen oder ähnlichen Verfahren hergestellt werden wie Lebensmittel, wurde auch in diesen die Bildung von Acrylamid vermutet. Im Zuge der Diskussion um Acrylamid in Futtermitteln wurden mögliche Eintragspfade von Acrylamid in Futterstoffe mit dem Ziel geprüft, erkannte Kontaminationsquellen auszuschalten. Es zeigte sich, dass eine Acrylamidbelastung im Futter weniger von dessen Be- und Verarbeitung abhängt, als von den verwendeten Ausgangsmaterialien. Um den Übergang von Acrylamid aus dem Futter in das tierische Lebensmittel Ei zu untersuchen, wurden in Kooperation mit dem Institut für Tierernährung der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL), Carry over-Versuche an Legehennen durchgeführt (Halle et al., 2006). Parallel dazu wurde am chemischen analytischen Zentrum des BfR eine Methode zur Bestimmung des Hauptmetaboliten Glycidamid etabliert. Ziel der noch nicht abgeschlossenen Untersuchungen ist die Quantifizierung von Acrylamid und Glycidamid in verschiedenen Organen und Geweben der Legehenne, die Ermittlung der Ausscheidungsrate von Acrylamid in der Legehenne sowie Untersuchungen zum Nachweis von Glycidamid im Ei. Knochenfragmente in Zuckerrübenschnitzeln Das Wissen über die botanische Besonderheit der Zuckerrübe, der so genannten Wurzelrinne, die prädestiniert ist für hartnäckige Anhaftungen des Ackerbodens, ist seit den Funden von Knochenfragmenten in Zuckerrübenschnitzeln nahezu bei allen Wissenschaftlern, die sich mit dem Thema Futtermittelsicherheit befassen, allgegenwärtig. Um zu untersuchen, ob als Ursache für die Verunreinigung von Futtermitteln mit tierischem Protein ein Eintrag über den an den Rüben anhaftenden Boden in Betracht kommt, wurde von BfR ein Sachverständigengespräch einberufen. Hier wurden von Experten Untersuchungen vorgestellt, bei welchen über eine Fraktionierung von Bodenproben und mikroskopischen Untersuchungen in mehr als 60 % der Proben in der Feinsandfraktion Knochenfragmente analysiert werden konnten (Hoffmann et al., 2005). Inwieweit die Thematik von Funden von tierischem Protein im Futtermittelbereich in Zukunft nochmals diskutiert werden könnte, zeigen weitere Erkenntnisse zu Untersuchungen zum Verhalten der Feinsandfraktion durch Witterungseinflüsse auf. Neben den Bodenanhaftungen in der Wurzelrinne kann auch die Epidermis von Wurzel- und Knollenfrüchten Knochenfragmente aufweisen. So bewirken Wind und Regen, dass Bestandteile der Feinsandfraktion der Ackerkrume aufgewirbelt werden (sog. Spray), mit dem Effekt der Kontaminationen oberirdischer Pflanzenteile. Bei einigen Feldfrüchten besteht somit die Möglichkeit, dass Knochenfragmente oder andere Bodenpartikel im Verlauf des Wachstums in die Epidermis eingeschlossen werden. Dieses Ereignis der „Knochenfragmente in Zuckerrübenschnitzeln“ zeigt, dass der Blick zurück in den Futtertrog mit dem Ziel sichere Lebensmittel herzustellen gegebenenfalls auf die Materie Boden ausgedehnt werden muss. Besonders das Wissen um die Herkunft dieser Knochenfragmente, ob diese von Resten von Beutetieren von Füchsen und Greifvögeln, von Exkrementen von Füchsen und Greifvögeln, von erntebedingten Kleintierkadavern, von Feldmäusen etc., dem jahrelangem Ausbringen von Exkrementen landwirtschaftlicher Nutztiere, die früher mit Tiermehl gefüttert wurden oder dem zulässigem Einsatz von Knochenschroten oder –mehl als Phosphatdünger stammen, spielte für die Risikobewertung eine entscheidende Rolle. Der Einfluss der Bodenbeschaffenheit ist mitentscheidend für die Tatsache, dass diese Knochenfragmente regional unterschiedlich nachgewiesen werden konnte. Die derzeit vermehrt in Diskussion stehende wichtige Rolle der Materie „Boden“ als Vektor zeigen auch die Funde von perfluorierten Verbindungen, die über Bodenverbesserer in den Boden gelangt und mittlerweile in Lebensmitteln und Trinkwasser analysiert wurden. Gefahrenpotential von Pyrrolizidinalkaloiden für die Tiergesundheit und den gesundheitlichen Verbraucherschutz Die extensive Bewirtschaftung von Grünland wird durch Programme der EU-Agrarpolitik gefördert. Die damit einhergehenden Veränderungen in der Bewirtschaftungsintensität zeigen ihre Auswirkungen auch in der landwirtschaftlichen Praxis der konventionellen Landwirtschaft. Auf Extensivierungsflächen nimmt die Artenvielfalt nachweislich zu. Allerdings breiten sich auf diesen Flächen unter bestimmten Bedingungen auch 58 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) wieder vermehrt pyrrolizidinalkaloidhaltige Planzen wie zum Beispiel das Jakobskreuzkraut (Senecio jacobacea) aus. Parallel zu den durch Extensivierungsmaßnahmen geförderten Veränderungen in den Landnutzungsformen häufen sich in den letzten Jahren die Meldungen über vermehrtes Auftreten von Pyrrolizidinalkaloid-Toxikosen beim Weidevieh. Pyrrolizidinalkaloide (PAs) sind sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe, die vom Weidevieh entweder beim Weidegang aufgenommen oder den Tieren nach der Konservierung des Grünfutters als Heu im Rahmen der Winterfütterung verabreicht werden. Pyrrolizidinalkaloide können hepatotoxische, mutagene und cancerogene Wirkungen beim Nutztier hervorgerufen. Für den Menschen besteht ein Expositionspfad mit der Möglichkeit eines gesundheitlichen Risikos durch den Verzehr von mit PA kontaminierten Lebensmitteln tierischen Ursprungs. PAs wurden sowohl im Honig als auch in der Milch von Kühen, Schafen und Ziegen nachgewiesen, welche mit PAs belastetes Futter aufgenommen hatten. Das Risiko einer Gesundheitsgefährdung von Tier und Mensch erfordert tierexperimentelle Untersuchungen auf diesem Gebiet. Aus diesem Grund wird am Bundesinstitut für Risikobewertung ein Carry over-Versuch mit Pyrrolizidinalkaloiden am kleinen Wiederkäuer (Ziege) mit dem Ziel durchgeführt, sowohl auf natürlichem Wege kontaminierte Matrizes für die Optimierung und Validierung von Methoden zum Nachweis von Pyrrolizidinalkaloiden im Lebensmittel zu erhalten als auch den Übergang von Pyrrolizidinalkaloiden aus einem mit Jakobskreuzkraut kontaminierten Futter in die Milch zu quantifizieren. Phthalate Phthalate werden Kunststoffen, denen elastische Eigenschaften verliehen werden sollen, in Konzentrationen bis zu 40% zugesetzt. Es ist bekannt, dass die Aufnahme von Phthalaten über Lebensmitteln gesundheitsschädliche Wirkungen hat. Lebensmittel tierischen Ursprungs können vergleichsweise hohe Konzentrationen an Phthalaten aufweisen. Sie können bei der Lebensmittelverarbeitung aus Schläuchen oder Förderbändern sowie aus Verpackungsmaterialien im Verlauf von Transport und Lagerung in die Lebensmittel migrieren. Untersuchungsergebnisse belegen, dass auch unverarbeitete Lebensmittel, z.B. Milch, mit Phthalaten belastet sind. Über Kontaminationspfade von Phthalaten in Futtermitteln liegen nur wenige Daten vor (z.B. Gummiverbindungsstücke in Melkanlagen). Ebenso fehlen Untersuchungen zum Carry over von Phthalaten aus Futtermitteln in Lebensmittel tierischen Ursprungs. Um Aspekte der Futtermittelsicherheit abzuklären, sind am BfR Untersuchungen geplant, die sich zunächst vorrangig mit Analysen der in der Landwirtschaft verwendeten „Verpackungsmaterialien“ von Futtermitteln befassen. Nach einer Entwicklung geeigneter Analysemethoden von Pthalaten in Futtermittel sollen gezielt Untersuchungen zum Migrationsverhalten durchgeführt werden. Welche Herausforderungen durch die Verwendung neuer oder in ihrer Zusammensetzung veränderter Futtermittel an das Bundesinstitut für Risikobewertung herangetragen werden, wird sich zukünftig zeigen. Die Verwendung neuer Technologien im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe bedingt eine zunehmende Produktion von Cobzw. Nebenprodukten, die ihren Weg in die Tierfütterung nehmen. Hier gilt es „bekannte“ und auch neue unerwünschte Stoffe zu identifizieren und zu bewerten. Ebenso sind neue Sorten, die vorrangig zum Zwecke der Effizienzsteigerung erneuerbarer Energien gezüchtet werden, hinsichtlich ihres ernährungsphysiologischen Wertes für das Tier zu überprüfen. Es gilt sich den Änderungen zu stellen, die Herausforderung anzunehmen und sich den herannahenden Themen proaktiv anzunehmen. Literatur Halle I, Ihling M, Lahrssen-Wiederholt M, Klaffke H, Flachowsky G (2006) Carry-over of acrylamide from feed (heated potato product) to eggs and body tissues of laying hens. J. Verbraucherschutz Lebensmittelsicherheit, 1: 290 - 293 Hoffmann Ch M, Becker K-W, Meyer B, Märländer B (2005) Knochenfragmente im Boden - Null-Toleranz für Futtermittel? Berichte über Landwirtschaft 83: 325-333 U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit III. Aspekte der Praxis 59 60 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) Qualität und Sicherheit der wirtschaftseigenen Futtermittel Walter Staudacher Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft, Frankfurt a. Main Bei der Erzeugung, Ernte, Konservierung und Bereitstellung von wirtschaftseigenem Futter wirken eine Vielzahl von Faktoren auf die Qualität und Sicherheit dieser im landwirtschaftlichen Betrieb erzeugten Futtermittel. Auch wenn das generelle Ziel, nämlich die Gewinnung von qualitativ einwandfreiem, hochwertigem Grünfutter sowie Silagen, Heu, Getreide und Stroh unstrittig ist, sind für den Landwirt ökonomische, rechtliche, technische und vor allem arbeitswirtschaftliche Rahmenbedingungen zu beachten, die im konkreten Fall durchaus auch qualitätsmindernd Einfluss nehmen können. Die Weiterentwicklung der Erntetechnik und Ernteverfahren mit einer starken Erhöhung der Schlagkraft, die Vergrößerung der Betriebe verknüpft mit arbeitswirtschaftlichen Engpässen, der wachsende Verwaltungsaufwand, oder die Gewährung von Prämien für die Extensivierung von Futterflächen führten in den vergangenen Jahren sowohl zu neuen Gefahren der Qualitätsbeeinträchtigung als auch zu neuen Chancen der Qualitätsverbesserung. Für die bedeutendsten wirtschaftseigene Futtermittel werden nachfolgend einige dieser Veränderungen aufgeführt. Weide Die Weide hat in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich an Bedeutung verloren. Da sie jedoch als natürliche und damit artgerechte Haltung und Futtervorlage gilt, wird sie in jüngster Zeit wieder verstärkt gefordert und gefördert. Die Qualität von Weidefutter wird im Wesentlichen vom Pflanzenbestand, der Düngung, dem Pflanzenschutz, der Weideführung und der Weidepflege bestimmt. Dabei stellt die Weideführung durch die flexible Anpassung und Optimierung des Tierbesatzes an die Fläche und den jeweiligen Futteraufwuchs, die größte Herausforderung dar. Unter bestimmten Bedingungen birgt das Weidefutter Gefahren für den Nutztierbestand. Dies ist dann der Fall, wenn der Futteraufwuchs oder Tränkstellen durch temporäre Überschwemmungen mit Schadstoffen belastet sind, mit Exkrementen oder Parasiten (z. B. Leberegel) kontaminiert sind, oder mit dem Futter Giftpflanzen (z. B. Herbszeitlose, Jakobs-Kreuzkraut u. a.) aufgenommen werden. Auch wenn Nutztiere auf der Weide bei der Futteraufnahme durchaus zu ihrem Vorteil selektieren, waren in den vergangenen Jahren infolge zu später Nutzung und nachlassender Weidepflege auf extensivierten Flächen häufig Qualitätsverschlechterungen festzustellen. Wir stellen heute fest, dass mit dem Rückgang der Weidehaltung auch das Wissen über die gute fachliche Praxis des Weidemanagements abnimmt. Ökonomische Anreize für Milchviehhalter, Weidehaltung wieder zu praktizieren werden sehr zögerlich aufgenommen. Grünfutter Im Zuge der Mechanisierung, insbesondere der Einführung des Ladewagens, bleiben aus arbeitswirtschaftlichen Gründen die Rinder immer häufiger im Stall und das Grünfutter wurde/wird während der Vegetationszeit täglich frisch geerntet und vorgelegt. Mit Ausnahme einer stärkeren Verschmutzungsgefahr bei längeren Schlechtwetterperioden und bei Einhaltung von angemessenen Wartezeiten nach einer Gülleausbringung ist hier in der Regel von guten und unproblematischen Futterqualitäten auszugehen. Grünfuttersilagen Grünfuttersilagen sind in der Rinderhaltung zum bedeutendsten wirtschaftseigenen Futtermittel avanciert. Aus arbeitswirtschaftlichen Gründen und wegen vorteilhafter konstanterer Futterqualität sind viele Betriebe zur Ganzjahressilagefütterung übergegangen. Der energetische Futterwert ist den höheren Ansprüchen der gestiegenen biologischen Leistungen gemäß heute etwas höher als früher. Die Gehalte an Rohprotein und Nitrat sind häufig aufgrund der reduzierten N-Düngung tendenziell niedriger als noch vor 10 Jahren. Die Silagequalität kann insbesondere beeinträchtigt werden durch • eine zu hohe Verschmutzung während der Ernte, gegebenenfalls unter Einschluss von unbeabsichtigt „mitgeernteten“ Tieren • eine zu geringe bzw. ungleichmäßige Verdichtung bei der Einlagerung in das Silo (Zielwerte sind bei Grassilage ca. 220 kg TM/m3, bei Maissilage ca. 250 kg TM/ m3) • eine ungenügende, nicht luftdichte oder verzögerte Abdeckung • Fehlgärungen U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 61 • ein tiefes Eindringen von Luft in den Futterstock an der Anschittfläche durch ungeeignete Exposition, Entnahmetechnik oder zu geringen Vorschub (Zielwerte sind im Winter > 1,50 m/Woche, im Sommer > 2,50 m/Woche) • eine Nacherwärmung der entnommenen Silage im Stall • einen unsachgemäßen Umgang mit verschimmelten Silagepartien und Silageabraum Unterschätzt wird noch immer der Einfluss einer fachgerechten Grünlandpflege und Grasernte auf die Verschmutzung und damit die Futterqualität. Das Einebnen und ggf. Abschleppen von Maulwurfshaufen und Schließen von Lücken in der Grasnarbe durch Nachsaat im Frühjahr bzw. Herbst sind Maßnahmen, die zeitlich weit vor der Futterernte liegen und daher zu wenig mit der Futterqualität in Verbindung gebracht werden. Weitere wichtige Maßnahmen in diesem Zusammenhang ist die Einstellung der Mähwerke auf einen Mindeststoppelhöhe von 5 besser 6 cm sowie das Abwarten der Abtrocknung der Grasbestände und des Bodens vor Beginn der Mahd. Ein tiefer Schnitt („Rasierschnitt“) erfordert auch eine „aggressive“ Einstellung der Zett- und Schwad-Geräte, wodurch zusätzlich mehr Bodenteile in das Futter gelangen. Rohaschegehalte von über 10 % in der Trockenmasse bei Grassilagen zeigen an, dass noch Optimierungsbedarf besteht. Die Entwicklung hin zu einer schlagkräftigeren Mechanisierung ermöglicht zwar theoretisch eine bessere Beherrschung des Wetterrisikos. In der Praxis werden die dafür erforderlichen Erntemaschinen wegen der hohen Investitionskosten jedoch zunehmend überbetrieblich eingesetzt, wodurch der optimale Erntezeitpunkt nicht immer realisiert werden kann. Hohe Mähleistungen von 5-7 ha/h setzen hohe Fahrgeschwindigkeiten und Arbeitsbreiten voraus. Dadurch wird Rehkitzen und Niederwild eine rechtzeitige Flucht erheblich erschwert. Da es sowohl aus Gründen des Wildschutzes als auch der hygienischen Futterqualität (Botulismusgefahr) anzustreben ist, solche „Unfälle“ möglichst zu vermeiden, technisch dafür aber bisher keine praxistauglichen Hilfsmittel zur Verfügung stehen, empfiehlt sich eine Zusammenarbeit zwischen Landwirt und Jagdpächter, um die Fluchtchancen zu verbessern. Die hohe Schlagkraft der Erntemaschinen verursacht in der Praxis auch erhebliche Engpässe beim Einsilieren und Verdichten des Siliergutes. Bei einer Anlieferung von 50-110 Tonnen Anwelkgut/h ist eine fachgerechte Einsilierung und vor allem Verdichtung außer bei sehr großen Silos nur noch dann möglich, wenn parallel zwei Silos befüllt und verdichtet werden. Das fachgerechte Verteilen des Silierguts und Festwalzen in dünnen Schichten (< 30 cm) wirkt kapazitätsbegrenzend, ist aber für einen verlustarmen Silierprozess und Vermeidung der Entwicklung von Schimmelpilzen unerlässlich. Der Einsatz von geeigneten Siliermitteln in ausreichender Dosierung und Verteilgenauigkeit kann die Gärverluste senken sowie die hygienische Qualität und Schmackhaftigkeit der Silagen verbessern. Unzweckmäßige Silogrößen und –bauformen erschweren das fachgerechte Einsilieren, Abdecken sowie die Entnahme und gefährden daher die Silagequalität. Sofern Silagen in Ballen gepresst, konserviert und gelagert werden, ist eine gleichmäßige und genügend hohe Verdichtung sowie ein luftdichtes Einpacken in geeignete Wickelfolien erforderlich. Grünfuttersilagen sollte hygienisch einwandfrei und praktisch frei von Buttersäure sein. Als Orientierungswerte für die Qualität können nach DLG (2006) die in Tabelle 1 angegebenen Nährstoffkennzahlen dienen. Tabelle 1: Orientierungswerte für gute Gras- und Maissilagen in der Milcherzeugung und der Rindermast Parameter Trockenmasse (TM) Rohasche Rohprotein Rohfaser NDForg SW Stärke ME NEL nXP RNB Sensorisch einwandfrei (1) in Abhängigkeit vom Kornanteil Einheit % % i. d. TM % i. d. TM % i. d. TM % i. d. TM % i. d. TM MJ/kg TM MJ/kg TM g/kg TM g/kg TM (2) Grassilage 30 – 40 < 10 < 17 (2) 22 – 25 40 – 48 2,6 – 2,9 keine ≥ 10,6 bzw. ≥ 10,0 (3) ≥ 6,4 bzw. ≥ 6,0 (3) > 135 <6 15 % bei Ackergrassilage (3) Maissilage 28 – 35 (1) < 4,5 <9 17 – 20 35 – 40 1,5 – 1,7 > 30 ≥10,8 ≥ 6,5 > 130 -7 bis -9 1. Schnitt bzw. Folgeschnitte; NDForg - nach Aschekorrektur 62 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) Hohe Schlagkraft bei der Grünfutterernte erfordert hohe Kapazitäten beim fachgerechten Einsilieren 2006 war ein schlechtes Maisjahr. Trockenheit reduzierte vielenorts den Kolbenansatz. Hagelschäden und auftretender Maisbeulenbrand verminderten Ertrag und Qualität Engpass Festwalzen des Siliergutes: Für eine ausreichende Verdichtung fehlt häufig die Zeit Die rasche luftdichte Abdeckung des Fahrsilos mit Unterziehfolie und Deckfolie ist heute gute fachliche Praxis Auftretende Schimmelnester zeigen an, dass die Einsilierung noch weiter optimiert werden sollte Glatte Anschnittflächen reduzieren das Eindringen von Luft in den Silostock Heu Heu hat in seiner Bedeutung als Grünfutterkonservat kontinuierlich abgenommen. Ausschlaggebend sind die hohe Witterungsanfälligkeit und vergleichsweise hohen Bergungs- und u. U. Trocknungskosten. Als Strukturkomponente von hoher Akzeptanz in Wiederkäuerrationen wäre Heu jedoch nach wie vor ausgesprochen erwünscht. Neue Ernteverfahren, bei denen das Heu nicht vollständig auf dem Feld getrocknet werden muss, sondern als Gärheu (60-80 % Trockensubstanz) mit Zusatz eines Konservierungsmittels in Ballen gepresst geborgen wird, senken das Witterungsrisiko und können die Heuqualität verbessern. Prinzipiell wird die Qualität von Heu zunächst von den gleichen Faktoren wie diejenige von Grünfutter (Pflanzenbestand, Düngung, Schnittzeitpunkt und Nutzungshäufigkeit) beeinflusst. Von erheblichem Einfluss ist zudem das Trocknungs- und Bergeverfahren, da mit zunehmender Feldliegezeit und Häufigkeit bzw. U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 63 Aggressivität der Bearbeitung (Wenden, Zetten, Schwaden) die Atmungs- und Bröckelverluste zunehmen und den Futterwert verschlechtern. Qualitätsbeeinträchtigungen entstehen ferner durch zu späte Ernte (stängel- und rohfaserreich, verholzt, verpilzt), Verschmutzung, zu hohe und ungleichmäßig verteilte Feuchte, die sich in hochverdichteten Ballen kaum ausgleicht, zu geringe und ungleichmäßige Verdichtung mit der Folge von Schimmelbildung und höherer Staubund Keimbelastung. Die Gewährung von Prämien für die Einhaltung eines späten ersten Schnittes aus Naturschutzgründen haben unter dem Gesichtspunkt der Futterqualität, insbesondere auf wüchsigen Standorten, erhebliche negative Auswirkungen. Das Erntegut ist überständig, mit all den bereits erwähnten negativen Begleiterscheinungen und lässt sich zudem schlecht verdichten. Stroh Getreidestroh hat als Futtermittel nur begrenzte Bedeutung, ist jedoch das am meisten verwendete Einstreumaterial. Da ein Teil der Stroh-Einstreu auch gefressen wird oder als Spielmaterial dient, sind auch an Einstreu-Stroh Qualitätsanforderungen zu stellen. Ausschlaggebend für die Qualität von Stroh sind die Gesundheit des Getreidebestandes, Erntezeitpunkt und Erntewitterung sowie der Trocknungsgrad beim Pressen. Da Stroh insbesondere in der Pferdehaltung von großer Bedeutung ist, wird nachfolgend in Tabelle 2 ein Beurteilungsrahmen für die Strohqualität wiedergegeben. Tabelle 2: Sensorische Beurteilung von Stroh für Pferde (DLG, 2006) Eignung als Merkmal Farbe Verschmutzung Futterstroh Einstreustroh Keine Eignung 1) Kräftiges gelb Frei von Sand Gräulich-dunkel Viel Schmutz Hefen- und/oder Schimmelbesatz KbE 2) Geruch Nicht erkennbar Leicht verblichen Geringe Sand-/ Erdanteile Vereinzelte Stellen > 100.000 – 1.000.000 Weniger ausgeprägt > 1000.000 Muffig, fad Teilweise klamm, höherer Feinpartikelanteil Feucht, hoher Feinpartikelanteil, leicht zerbröselnd Griffprobe 1) < 10.000 Typischer, kräftiger Strohduft Trocken, zusammenhängend, keine Feinpartikel Keine Eignung in der Pferdehaltung 2) Deutlich ausgeprägt KbE = koloniebildende Einheiten/g Frischmasse Gesundes Getreide ist die erste Voraussetzung für qualitativ gutes Stroh Heu- und Strohballen sollten unter Dach gelagert werden. 64 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) Getreide Wirtschaftseigenes Getreide ist nach wie vor in vielen Nutztierhaltungen ein bedeutender Bestandteil der Futterration. Wichtige Einflussfaktoren auf die Getreidequalität sind Sorte und Saatgutqualität, Standort- und Witterung, Fruchtfolge, Düngung und Pflanzenschutz, Bestandesführung, Erntezeitpunkt und Feuchtgehalt, Konservierung, Lagerung und Reinigung. Neben den Maßnahmen auf dem Feld kommt es vor allem auf eine rasche Konservierung (Trocknung, Kühlung, gasdichte Lagerung, chemische Konservierung oder Silierung), geeignete Lagerung und Reinigung an. Neueren Untersuchungen zufolge sollte insbesondere der Reinigung mehr Beachtung geschenkt werden. Da die Reinigungsabgänge eine Senke für Pilzsporen, andere Keime, Staub, Besatz und sonstige minderwertige Bestandteile darstellen, wird durch den Reinigungsvorgang sowohl der Futterwert als auch die hygienische Beschaffenheit und die Akzeptanz des Getreides deutlich verbessert. Die Reinigung führt daher – soweit vorhanden – auch zu einer Verminderung von Mykotoxinen-Gehalten. Tränkwasser Der Versorgung der Nutztiere mit geeignetem Tränkwasser wurde in der Vergangenheit vergleichsweise wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Im Vordergrund stand die mengenmäßige Bedarfsdeckung. Bei hohen biologischen Leistungen ist neben einer ausreichenden Wasserzufuhr – die nicht selten unterschätzt wird – die Tränkwasserqualität von großer Bedeutung für die Tiergesundheit. Fortschrittliche Tierhaltungsbetriebe lassen bei Nutzung hofeigener Quellen die Zusammensetzung und insbesondere die hygienische Qualität ihres Tränkwassers regelmäßig untersuchen und führen auch Hygienemaßnahmen in den Behältern, Rohrleistungen und Tränkvorrichtungen durch. Futtermittelqualität – vom Silo bis zum Trog Sind Qualität und Sicherheit der wirtschaftseigenen Futtermittel bis ins Lager gewährleistet, kommt es anschließend darauf an, durch entsprechende bau- und anlagentechnische Vorkehrungen und Hygienemaßnahmen dafür zu sorgen, dass die Qualität auch im Futtertrog ankommt. Dazu zählen insbesondere die regelmäßige Reinigung und Kontrolle hofeigenen Mahl- und Mischanlagen, Fütterungsanlagen, und das Entfernen von Futterresten aus dem Trog. Fazit Die Qualität und Sicherheit der wirtschaftseigenen Futtermittel ist im Allgemeinen gut. Sie sollte partiell jedoch weiter verbessert werden. Ausgereifte Konservierungsverfahren und geeignete technologische Futterzusatzstoffe stehen zur Verfügung. Die Witterung bleibt ein erheblicher Qualitätsfaktor. Die Kenntnisse, Werkzeuge und Möglichkeiten, zur Verbesserung der Qualität und Sicherheit wirtschaftseigener Futtermittel wachsen und sollten noch intensiver genutzt werden. Qualitätsbeeinträchtigungen entstehen heute vor allem durch eine ungenügende Abstimmung einzelner Verfahrensteile sowie durch Zeit- und Kostendruck. Schwachstellen von wirklicher Bedeutung sollten analysiert und Verbesserungsmöglichkeiten weiter entwickelt werden. Dafür werden die Landwirte aufgeschlossen sein. Von einer Verpflichtung zur umfangreichen Dokumentation als Element der vorbeugenden Qualitätssicherung sollte nicht zu viel erwartet werden. Sie kann bei hoher Arbeitsbelastung auch kontraproduktiv wirken, wenn sie den Landwirt überfordert. Literatur DLG (2006) Praxishandbuch Futterkonservierung, 7. Auflage. Frankfurt am Main, DLG-Verlag, ISBN 3-76900677-1 U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 65 Eigeninitiativen der Mischfutterbranche zur Verbesserung der Futtermittelsicherheit Hubert Grote Deutscher Verband Tiernahrung, Bonn 1. Einordnung der Mischfutterbranche Zum Einstieg erscheint es sinnvoll, die Mischfutterbranche in die gesamte Futtermittelwirtschaft einzuordnen (Abb. 1). Abbildung 1: Zusammensetzung des Futteraufkommens in Deutschland in Mio. t Getreideeinheiten (GE) bzw. % Das gesamte Nährstoffaufkommen für die Nutztierhaltung in Deutschland beläuft sich jährlich auf ca. 67 Mio t Getreideeinheiten. Merkwürdigerweise weist die amtliche Statistik für das Wirtschaftsjahr 2003/04 eine deutlich geringere Menge aus. Dies soll hier nicht weiter kommentiert werden, denn es geht um die Relationen, d.h. • fast die Hälfte des Aufkommens stammt aus Grundfuttermitteln, • weitere knapp 30% aus wirtschaftseigenem Getreide und zugekauften Einzelfuttermitteln und • der Rest in Höhe von ca. 27% aus dem Mischfutter. 18 Mio. t Getreideeinheiten bedeuten 19,5 – 20,0 Mio. t Mischfutter, die in den letzten Jahren in Deutschland produziert worden sind. 2. Rohstoffvielfalt erwünscht - umfassende Sicherheit erforderlich In Abbildung 2 wird verdeutlicht, dass die Mischfutterhersteller zwar einen erheblichen Anteil des Rohstoffbedarfs direkt aus der Landwirtschaft beziehen, dass aber über die Hälfte aus den verschiedenen Branchen der Ernährungsindustrie stammt. Die Verwertung dieser zahlreichen Nebenprodukte über den Mischfuttersektor ist absolut sinnvoll und auch aus Umweltgesichtspunkten notwendig. Voraussetzung ist aber, dass eine umfassende Sicherheit bei allen Rohstoffen, die in Abbildung 2 nur zum Teil aufgeführt sind, gegeben ist. 66 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) Landwirtschaft Futtergetreide, Trockengrüngut, Futterhülsenfrüchte, Ölsaaten, Tapioka Ölmühlen Brau- und Malzindustrie Extraktionsschrote und Expeller von: Malzkeime, Bierhefe, Trockentreber Sojabohnen, Rapssaat, Sonnenblumenkernen, Palmkernen,Leinsaat, Kokus u. a. Stärkeindustrie Pflanzliche Fette Maiskleberfutter, Maiskeimexpeller Getreidemühlen Kleie, Futtermehle, Kleinkorn, Schalen Milchindustrie Magermilchpulver, Molkenpulver Zuckerindustrie Melasse, Trockenschnitzel, Fischverarbeitungsindustrie Fischmehl, Fischöl Fruchtsaftindustrie Zitrustrester, Obsttrester Chemische Industrie Mineralstoffe, Futterzusatzstoffe Abbildung 2: Herkunft der Einzelfuttermittel nach Branchen 3. Risikoorientierte Initiativen der Mischfutterhersteller Was haben die Mischfutterhersteller selbst unternommen, um die Sicherheit bei den Rohstoffen zu verbessern? 3. 1. 3.1.1. Einzelbetriebliche Maßnahmen Verstärkte Eingangskontrollen Von hoher Wichtigkeit sind die Eingangskontrollen der Mischfutterfirmen, die in den vergangenen Jahren erheblich verstärkt worden sind. Ich kann diese Aussage zwar nicht mit konkreten Zahlen belegen, aber aus Gesprächen mit unseren Mitgliedsfirmen geht dies eindeutig hervor. Die Eingangskontrolle beinhaltet eine sensorische Prüfung der Rohstoffe, d. h. optischer Eindruck, Geruch, Besatz mit Unkrautsamen, Käferbefall etc. Diese Prüfung erfordert von den Verantwortlichen in den Firmen umfangreiche Produktkenntnisse. Ferner werden die Rohkomponenten mit Schnellbestimmungsmethoden z. B. auf Wassergehalt, hl-Gewicht oder auf Mykotoxine untersucht. 3.1.2. Einführung von QM-Konzepten inklusive HACCP-Konzepten Eingangskontrollen stehen in engem Zusammenhang mit der Einführung von Qualitätsmanagement-Systemen einschließlich HACCP-Konzepten. Derartige Maßnahmen sind von den Wirtschaftsunternehmen wesentlich früher angewandt und genutzt worden als sie vom Verordnungsgeber vorgeschrieben wurden. 3.1.3. Vermehrte Durchführung von Lieferanten-Audits (auch gemeinsam) Lieferanten-Audits sind in zunehmendem Umfang in der Mischfutterbranche üblich und schwerpunktmäßig auf solche Vorlieferanten ausgerichtet, die besonders risikobehaftete Rohstoffe liefern. In der Vergangenheit waren dies z. B. die Trocknungsbetriebe. Dabei sei an die wiederholt vorgekommenen Dioxinbelastungen bei Produkten aus diesen Unternehmen erinnert. Der hohe Zeit- und Kostenaufwand für Lieferantenaudits führt immer mehr dazu, dass diese auch gemeinsam von Mischfutterherstellern durchgeführt werden – eine sehr sinnvolle Vorgehensweise. 3.1.4. Einspeisung von Untersuchungsergebnissen zu „unerwünschten Stoffen“ in die Datenbank und Nutzung der Auswertungen Die Datenbank „unerwünschte Stoffe“ ist eine wichtige, risikoorientierte Einrichtung, die bewusst unter einzelbetriebliche Maßnahmen eingeordnet wurde, denn die Einspeisung von Daten ist freiwillig und somit eine einzelbetriebliche Entscheidung. Diese zentrale Sammlung und Auswertung von Untersuchungsergebnissen gibt es seit dem Jahre 1984. Den Einkäufern in den Mischfutterfirmen werden mit den Auswertungsergebnissen U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 67 wichtige Anhaltspunkte für den Rohwareneinkauf, insbesondere nach Herkünften, gegeben. Das Auswahlverfahren, d. h. die Meidung bestimmter Herkünfte hat auch heilsame Wirkungen auf die Erzeugerländer, denn wer im Markt bleiben will, muss sich letztlich nach den Kundenwünschen richten. 3.2. 3.2.1. Branchenbezogene Maßnahmen Systemteilnahme der Mischfutterhersteller am QS-System Das QS-System wurde im Jahr 2001 als Eigeninitiative der an der Fleischproduktion beteiligten Wirtschaftskreise eingerichtet. Bezogen auf unser Thema ist von Wichtigkeit, dass • die Mischfutterbranche zu 100 Prozent in dieses System einbezogen ist • die System-Teilnehmer verpflichtet sind, vorgegebene Kontrollpläne und weitere Auflagen zu erfüllen. Tabelle 1 zeigt den allgemeinen Kontrollplan für Mischfutterhersteller d.h. die Abhängigkeit zwischen der Anzahl der vorgeschriebenen Untersuchungen und der Produktionsmenge. Tabelle 1: Allgemeiner Kontrollplan für Mischfutterhersteller Diese generellen Vorgaben sind weiter differenziert, d. h. risikoorientiert auf die verschiedenen Mischfuttersorten ausgerichtet, z. B. Aflatoxine vor allem bei Milchleistungsfutter oder Salmonellen bei Schweinemischfutter. In Tabelle 2 sind die konkreten Vorgaben für einen Betrieb mit 45.000 t Jahresproduktion beispielhaft aufgeführt. 68 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) Tabelle 2: Eigeninitiative der Mischfutterbranche zur Verbesserung der Futtermittelsicherheit-Spezifischer Kontrollplan nach Mischfuttersorten (45.000 t Jahresproduktion) 3.2.2. Einbeziehung der Einzelfuttermittelhersteller in das QS-System (spezifische Kontrollpläne) Von grundlegender Bedeutung für die Sicherheit bei Futtermitteln ist die Einbeziehung der Einzelfuttermittelhersteller in das QS-System. Auch für diesen Bereich wurden für die verschiedenen Rohstoffe risikoorientierte Kontrollpläne erarbeitet und mit den jeweiligen Branchen abgestimmt. Als Beispiel kann der in Tabelle 3 aufgeführte Kontrollplan für Ölkuchen bzw. –schrote dienen. Tabelle 3: Eigeninitiative der Mischfutterbranche zur Verbesserung der Futtermittelsicherheit-Kontrollplan für Ölmühlen U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 69 Seit dem 01.07.2005 gilt als QS-Vorschrift, dass die Mischfutterhersteller ihre Einzelfuttermittel nur noch von QS- anerkannten Herstellern beziehen dürfen. Durch diese Bedingung ist die Zahl der einbezogenen Einzelfuttermittel innerhalb eines Jahres deutlich auf ca.300 Unternehmen mit knapp 600 Standorten angestiegen. Dieser Stand ist auch das Ergebnis intensiver Überzeugungsarbeit, denn die Branchen der Ernährungsindustrie verstehen sich häufig ausschließlich als Lebensmittelhersteller und nicht gleichzeitig als Futtermittelproduzenten. Dass aber die Produktion hochwertiger Nahrungsmittel nicht zwangsläufig auch die Unbedenklichkeit der anfallenden Nebenprodukte beinhaltet, haben Beispiele in der Vergangenheit wiederholt gezeigt. 3.2.3. Verbindliche Anwendung der Positivliste mit Datenblättern Integraler Bestandteil von QS ist die Verpflichtung zur Anwendung der Positivliste. Hierzu sind besonders die bei zahlreichen Verarbeitungsprodukten vorgegebenen Datenblätter hervorheben. Die darin geforderten Angaben schaffen Transparenz über • Herstellungsverfahren • eingesetzte Hilfsstoffe und über • weitere Risikofaktoren. Dieses wichtige Detail im Hinblick auf die Futtermittelsicherheit, wird viel zu wenig – auch bei Diskussionen auf EU-Ebene – beachtet. 3.2.4. Anpassung der Kontraktbedingungen für den Rohwareneinkauf Von erheblichem Einfluss auf die Sicherheit von Einzelfuttermitteln sind die Kontraktbedingungen für den Rohwareneinkauf. Konkret geht es vor allem um • die Hamburger Schlussscheine II und II a und um • die Einheitsbedingungen für den deutschen Getreidehandel. Diese Formular-Kontrakte sind in den letzten zwei Jahren nach harten Verhandlungen mit der Lieferseite um wichtige Einzelheiten ergänzt bzw. angepasst worden. So haben die Käufer jetzt • ein Recht auf Verweigerung der Abnahme bzw. Rückgabe, wenn die gesetzlichen Gehalte an unerwünschten Stoffen überschritten sind und • einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn nicht gesunde, handelsübliche oder unverdorbene Ware geliefert wurde. Die sinngemäß gleichen Klauseln – auch zu verdeckten Mängeln – wurden ebenfalls in die Einheitsbedingungen aufgenommen. Diese Änderungen sind auch deswegen wichtig, weil sie erzieherische Wirkungen bis hin zum Waren-Ursprung haben, d. h. auch bei Import-Futtermitteln bis in die Lieferländer hinein wirken. Im Augenblick wird noch um eine sachgerechte und zweifelsfrei formulierte Probenahmebestimmung gerungen. Die generelle Erfahrung zu diesem Themenkomplex sagt, dass die Anpassung von Kontraktbedingungen einem Bohren dicker Bretter gleichkommt und viel Ausdauer und Nachdruck erfordert. 3.2.5. Schaffung von Leitlinien für den Transport, Umschlag und Lagerung Zu erwähnen sind • die Leitlinie für den Transport, Umschlag und Lagerung • die Leitlinien oder besser gesagt das Merkblatt zum Umgang mit Getreide – hier geht es in erster Linie um hygienische Maßnahmen • die Einführung europäischer Leitlinien für die Mischfutterhersteller (EFMC) gemäß Artikel 22 der VO 183/2005Im Einzelnen kann hierauf nicht eingegangen werden, aber folgende Punkte sind herauszustellen: • Es war Neuland für die Transporteure, dass auch sie Futtermittelunternehmer im Sinne der EU-BasisVerordnung sind. Das bedeutet u. a., dass • die Rückverfolgbarkeit gewährleistet sein muss • nur bestimmte Güter transportiert werden dürfen oder auch • bestimmte Reinigungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Mit der Entwicklung des EFMC kommt die Mischfutterbranche einer Aufforderung der EU-Kommission nach, die in der Hygiene-Verordnung verankert ist. Der vorliegende Entwurf des europäischen Mischfutterverbandes (FEFAC) ist bereits im Ständigen Ausschuss diskutiert worden und steht offenbar kurz vor der Verabschiedung. 70 4. Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) Zusammenfassung und Ausblick Die Mischfutterhersteller haben aus den Vorkommnissen in der Vergangenheit gelernt. Ausgemachte Schwachstellen wurden durch ein Bündel von risikoorientierten Maßnahmen behoben bzw. zumindest verringert. Dennoch wird es eine absolute Sicherheit bei Futtermitteln auch in Zukunft nicht geben. Gelernt haben die Hersteller auch, mit eventuellen Vorfällen besser umzugehen, d. h. ein Problem schnell einzugrenzen und zu lösen. Zu erinnern ist an den letzten Vorfall, als dioxinbelastete Fette im Januar 2006 in den Niederlanden im Mischfutter eingesetzt worden sind und diese Produkte auch nach Deutschland geliefert wurden. Durch die Rückverfolgbarkeit wurde das Problem in kürzester Zeit lokalisiert und durch Rückruf gelöst. Die in diesem Beitrag dargestellten Eigeninitiativen sind nicht statisch zu sehen, sondern sie müssen immer wieder den geänderten Verhältnissen angepasst werden. So ist z. B. absehbar, dass bei der Energiegewinnung aus Biomasse neue Rohstoffe für die Mischfutterhersteller anfallen werden, die natürlich auch den Anforderungen an die Futtermittelsicherheit genügen müssen. Die Anstrengungen um die Gewährleistung der Futtermittelsicherheit bleiben somit eine ständige Herausforderung. U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 71 Futtermittelsicherheit bei Nebenerzeugnissen aus der Lebensmittelwirtschaft Karsten Maier Wirtschaftsverbände Zucker, Bonn Zusammenfassung In einem ersten Teil wird die seit einem Jahr unter dem Dach von QS bestehende Plattform der Einzelfuttermittelhersteller erstmals der Öffentlichkeit präsentiert. Ziel dieses „QS-Qualitätszirkels Einzelfuttermittel“ ist es, die aktuellen QS-Entwicklungen mit Schwerpunkt Einzelfuttermittel zu unterstützen. Beispielsweise werden Kontrollpläne, der Leitfaden für die Futtermittelwirtschaft sowie die in Kürze startende Datenbank aufgearbeitet. Darüber hinaus werden spezifische Fragen der Einzelfuttermittelhersteller behandelt und gemeinsame Positionen entwickelt. Dies bietet zudem die Möglichkeit, sich über die Besonderheiten der Branchen gegenseitig zu informieren. In einem zweiten Teil wird an die Grundlagen der Einzelfuttermittelhersteller erinnert, die seit langem aufgrund Ihrer Haupterzeugnisse für den Lebensmittelbereich den stringenten gesetzlichen Regelungen unterworfen sind. Dabei wird daran appelliert, mit verstärktem Selbstbewusstsein der Hersteller auf die überaus komplexen und umfassenden Anstrengungen zur weiteren Verbesserung der Produktsicherheit hinzuweisen. Angeregt wird, dies ggf. in einem gemeinsamen Grundlagengespräch mit dem BMELV auch politisch zu begleiten. Der dritte Teil gibt exemplarisch für die Einzelfuttermittelhersteller eine Übersicht über das Konzept zur Qualität und Produktsicherheit, das HACCP-Konzept sowie das Konzept zur Beherrschung tierischer Bestandteile in der Zuckerindustrie. I. QS-Qualitätszirkel Einzelfuttermittel (BLL) Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde Bundesverband der Dezentralen Ölmühlen Deutscher Brauer-Bund Deutscher Mälzerbund Deutscher Verband Tiernahrung (DVT) Düngekalk-Hauptgemeinschaft im Bundesverband der deutschen Kalkindustrie FAN-Bundesverband für die Herstellung von Einzel- und Mischfuttermitteln aus Nebenprodukten der Nahrungsmittelindustrie Verband Deutscher Mühlen Verband Deutscher Ölmühlen Verband der Teigwarenhersteller und Hartweizenmühlen Deutschlands Wirtschaftsverbände Zucker II. „Meilensteine für die Futtermittelsicherheit“ = „Meilensteine für die Lebensmittelsicherheit“ 1. Reichsgesetz vom 14.5.1879 – erstmals Einführung eines „vorbeugenden Verbraucherschutzes“ 2. Lebensmittelgesetz vom 14.6.1927 – in Kraft nach Änderung von Strafbestimmungen vom 14.8.1943 bis zum 23.12.1958 3. Lebensmittelrechtsreform mit Verabschiedung LMBG 6.11.1958 - darin § 7 „Deutsches Lebensmittelbuch“ 4. Reformentwicklungen 70’er ... bis EU-Weißbuch 2000 5. EU-Rechtsrahmen s. insbes. „Basis VO“ 178/2002 und LM- + FM-Hygiene-Paket und nationale Umsetzung durch LFGB vom 1.9.2005 Im Zuge dieses Rechtsrahmens wird auf das Verantwortungsbewusstsein der Wirtschaft am Beispiel des Deutschen Lebensmittelbuches verwiesen und Parallelen zur „Positivliste“ der Normenkommission gezogen: „In einem solchen Buch, das nicht an die strengen Methoden der Gesetzestechnik gebunden ist, können Merkmale für die Beurteilung der Zusammensetzung und der Eigenschaften gewisser Lebensmittel besser und für die Praxis erschöpfender niedergelegt werden als in dem Paragraphenwerk einer Rechtsverordnung. Das Lebensmittelbuch 72 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) kann seine Wirksamkeit für die Hersteller, Verbraucher und die Lebensmittelüberwachung und die Gerichte nur auf die Überzeugung aller Beteiligten gründen, dass seine Leitsätze „richtig“ sind, weil sie objektiv sind ...“ (§ 7 LMBG v. 1958) III. Das Qualitäts- und Produktsicherheitskonzept für Futtermittel aus Zuckerrüben Die Herstellung von Produkten hoher und konstanter Qualität ist seit jeher oberstes Gebot der Unternehmen der deutschen Zuckerindustrie. Diese Zielsetzung wurde mit der Einrichtung von Qualitätsmanagementsystemen zu Beginn der 90er Jahre unterstrichen sowie konsequent und systematisch im Sinne der Kette „From Farm to Fork“ umgesetzt und dokumentiert. Diese Systeme erstrecken sich auf die gesamte Produktionskette und alle Produkte der Zuckerindustrie, d. h. auf Zucker und dessen Weiterverarbeitungsprodukte gleichermaßen wie Futtermittel, die sämtlich aus dem pflanzlichen Rohstoff, den Zuckerrüben, gewonnen werden. Hinzuweisen ist hierbei darauf, dass die Zuckerwirtschaft als eine der ersten Branchen aufgrund eines Beschlusses des Erzeugungsausschusses der WVZ seit Ende 2002 flächendeckend ein Dokumentationssystem für den Rübenanbau eingerichtet hat. Dies ist Teil des Nachhaltigkeitsgedankens, den die Zuckerwirtschaft konsequent verfolgt. Im Juli 2002 wurde für den Futtermittelbereich ein Konzept zur Qualität und Produktsicherheit aus der Zuckerrübenverarbeitung veröffentlicht, in dem die Anforderungen des Futtermittelgesetzes, der Futtermittelverordnung, der „Positivliste“ sowie des Europäischen Weißbuches zur Lebensmittelsicherheit auf die Erfordernisse in der Zuckerindustrie übertragen wurden. Das genannte „Konzept zur Qualität und Produktsicherheit für Futtermittel aus der Zuckerrübenverarbeitung“ liegt mittlerweile in 2. Auflage vom Oktober 2003 vor. Es umfasst die Schwerpunktbereiche Produktbeschreibungen bzw. Spezifikationen zuckerhaltiger Futtermittel, die Darstellung der Produktionskette, ferner das Monitoring unerwünschter Stoffe sowie die Bereiche Transport – Beförderung – Lagerung. Dieses Konzept wird von sämtlichen Unternehmen der deutschen Zuckerwirtschaft umgesetzt. Basis dafür ist eine Zertifizierung/Auditierung gem. der DIN-ISO-9000-Familie bzw. der niederländischen GMP+-Regelung. Damit wird insbesondere auch den internationalen bzw. europäischen Anforderungen Rechnung getragen. Darüber hinaus sind auch auf europäischer Ebene Leitlinien für eine gute Herstellpraxis für zuckerhaltige Futtermittel entwickelt worden, die seit Ende Juli 2003 als internes Arbeitspapier vorliegen. Im November 2005 wurde in Ergänzung zum o. g. VdZ-Konzept das VdZ-HACCP-Konzept für den Futtermittelbereich veröffentlicht. Das Konzept enthält umfassende Expertisen über die in der Futtermittelverordnung gelisteten unerwünschten Stoffe und hier explizit Pflanzenschutzmittel, Schwermetalle und Fluor, ferner PCB und Dioxine sowie pathogene Mikroorganismen und Mykotoxine. Die Beurteilung stellt die Basis für die Unternehmen der Zuckerindustrie dar, um zu entscheiden, inwieweit diese potentiellen Gefahren der Lenkung im Sinne des HACCP-Systems bedürfen. Ferner hat die Zuckerindustrie im August 2003 einen sogen. Prüfplan vorgelegt, um Ihre bestehenden MonitoringAktivitäten systematisch zu bündeln und im Rahmen von QS umzusetzen. Zudem wird die Weiterentwicklung der „Positivliste für Einzelfuttermittel“ einschließlich der sogen. Datenblätter unterstützt. Da die Positivliste – und damit auch die neu in diesem Zusammenhang zu erstellenden sogen. „Datenblätter“ – Teil von QS sind, werden sie in Abstimmung mit der Normenkommission und QS ständig aktualisiert. Aufgrund der Beschaffenheit der Zuckerrüben, des Herstellungsprozesses, der stringenten Einhaltung gesetzlicher Regelungen und durch die Umsetzung des vorliegenden Konzeptes wird so systematisch und umfassend Sorge dafür getragen, dass Futtermittel aus der Zuckerrübenverarbeitung ohne Risiko in die Nahrungskette eingebracht werden können. Kernelemente (s. a. Internet www.zuckerverbaende.de): Zucker aus Rüben - natürlich nachhaltig (10/2001)Wirtschaftliche Vereinigung Zucker, Bonn Konzept zur Qualität und Produktsicherheit für Futtermittel aus der Zuckerrübenverarbeitung (7/2002)Verein der Zuckerindustrie, Bonn U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 73 Environmental report - beet growing and sugar production in Europe (2/2003) Confédération Internationale des Betteraviers Européens - CIBE, Paris / Comité Européen des Fabricants de Sucre - CEFS, Brüssel Code of Good Manufacturing Practice for the Production of Feed in the European Sugar Industry Guidelines to produce safe animal feed (8/2003)Comité Européen des Fabricants de Sucre - CEFS, Brüssel Anforderungen für den landwirtschaftlichen Transport von Zuckerrüben und Futtermitteln aus Rüben (7/2005)Verein der Zuckerindustrie, Bonn Konzept tierische Bestandteile in Zuckerrübenschnitzeln (10/2005) Verein der Zuckerindustrie, Bonn Hygienekonzept für Futtermittel aus der Zuckerrübenverarbeitung (11/2005) Verein der Zuckerindustrie, Bonn 74 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) Futtermittelzusatzstoffe – ihre Anwendungssicherheit im Wandel Angela Busch Arbeitsgemeinschaft für Wirkstoffe in der Tierernährung, Bonn 1. Einleitung Unter Sicherheit versteht man ganz allgemein das Freisein von Bedrohung. Sicherheit ist ein Wertbegriff, der einen hohen Symbolwert hat und selbst nichts über die Art und das Maß an Sicherheit aussagt. Bezogen auf den Einzelnen geht es um soziale Sicherheit, bezogen auf ein Kollektiv geht es um Sicherheit von Staat und Gesellschaft. Das heißt, der Begriff Sicherheit kann stets konkret auf ein bestimmtes Gebiet bezogen werden. Nachfolgend sollen die verschiedenen Aspekte der Anwendungssicherheit von Zusatzstoffen dargestellt werden. Dabei ist stets zu berücksichtigen, dass es keine absolute Sicherheit gibt. Soll Sicherheit praktisch umgesetzt werden, bedarf es trotz vieler rechtlicher Regelungen und deren Kontrolle auf Einhaltung, verantwortlicher Handelstransparenz und Vertrauens. Wandel nun bedeutet ständige Veränderung. Er ist von hoher Bedeutung sowohl für die Entwicklung von Gesellschaften als auch Individuen und sichert deren Überleben. Wandel bezieht sich aber auch auf die Veränderung soziokultureller Werte. Oft wird solch ein Wertewandel nicht in seiner Bedeutung erkannt oder sogar negiert, obwohl er sich meistens ankündigt. Solch ein Wertewandel ist stets folgenreich und häufig mit Anpassungsstress oder sogar Anpassungskrisen verbunden. Auf dem Gebiet der Futterzusatzstoffe kam es zu solch einer Entwicklung, als nach ca. einem halben Jahrhundert der Nutzung von antibiotisch wirksamen Substanzen als Leistungsförderer bei Nutztieren diese aus vielfältigen Gründen unter gesellschaftliche Kritik gerieten. In Folge der Anpassung an die geänderten Bedingungen erfolgten ihr generelles Anwendungsverbot, aber auch die Entwicklung neuer Futterzusatzstoffe bzw. neuer Anwendungen bereits bekannter Substanzen. 2. Hauptgründe für den Einsatz von Futterzusatzstoffen heute Futterzusätze werden mit dem Ziel eingesetzt, Futterrationen bedarfsdeckend zu ergänzen (Vitamine, Spurenelemente, essentielle Aminosäuren, Phytase) sowie die Nährstoffe der Futterration maximal auszunutzen (Enzyme, Probiotika, phytobiotische Zusatzstoffe). Dadurch sollen vor allem auf indirektem Wege hohe tierische Leistungen erreicht und gesichert werden. Das sind nach wie vor die gleichen Anwendungszwecke, die man seit Beginn des Einsatzes von Zusatzstoffen zu erreichen trachtete. Hinzugekommen sind die Ziele, zur Verringerung von Umweltbelastungen durch die tierische Veredlung beizutragen (Enzym Phytase, Aminosäuren) sowie die Qualität von Lebensmitteln tierischen Ursprungs zu erhalten bzw. zu verbessern. Die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Erzeugung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs ist aber über allem das Hauptziel. Der Einsatz von Futterzusatzstoffen muss sich letztendlich auszahlen. Um den Wandel hin zu Veränderungen in der Anwendungssicherheit von Futterzusatzstoffen verstehen zu können, muss man die Ursachen näher betrachten, die zur Verunsicherung des Verbrauchers über die Lebensmittelqualität geführt haben. Aus einem Geflecht von vielen Einflussfaktoren kann sicherlich der Fakt herausgestellt werden, dass die Lebensmittelherstellung wachsend durch nationale und internationale Spezialisierung und Arbeitsteilung erfolgt. Für die Lebensmittel-Konsumenten ist daher die Lebensmittelerzeugung weitaus weniger transparent und verständlich als früher im bäuerlichen Betrieb. Vor dem Hintergrund des stets im Überfluss vorhandenen Lebensmittelangebotes in der westlichen Konsumgesellschaft sind gleichzeitig die Ansprüche an die Qualität der Lebensmittel, aber auch die Anforderungen an deren Herstellung, gestiegen. So genannte Lebensmittelkrisen und –skandale, mit denen sich alle in der Futtermittel- und Lebensmittelkette tätigen Unternehmer auseinanderzusetzen haben, wurden oft durch die Medien so dargestellt, dass die Verunsicherung der Konsumentenschaft nicht durch sachgerechte Information vermindert, sondern durch stark emotionale Berichterstattung noch geschürt wurde. Es konnte sich so die öffentliche Meinung herausbilden, dass in der intensiven Tierproduktion der Tierschutz vernachlässigt und durch sie die Umwelt belastet wird. Aus der Unsicherheit erwuchs so Misstrauen beim Verbraucher. U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 75 Die höheren Sicherheitsansprüche und die veränderten Wertvorstellungen bei einer Mehrheit der Verbraucher vom Umgang mit Tieren und der Art und Weise der Produktion von Lebensmitteln mit Tieren hat letztlich zur Umorientierung der Lebensmittelpolitik in der Europäischen Gemeinschaft Ende der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts geführt. Der gesundheitliche Verbraucherschutz wurde in den Mittelpunkt der Lebensmittelpolitik gerückt. Als Ziel wurde die Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Gesundheit des Menschen, die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere und für die Umwelt formuliert (Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit vom 12. Januar 2000). Durch die Verordnung (EG) Nr. 172/2002 wurden die grundlegenden Weichen für die Umsetzung dieses Zieles gestellt. Für die Futterzusatzstoffe wurde die Erarbeitung einer neuen Futterzusatzstoff-Verordnung initiiert, die ca. 3 Jahre nach der grundlegenden Umorientierung in der Lebensmittelpolitik las Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 am 22. September 2003 veröffentlicht wurde. Sie löste die seit 1970 gültige Futterzusatzstoff-Richtlinie 70/524/EWG ab. Diese neue Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 über Zusatzstoffe in der Tierernährung, die am 18. Oktober 2004 in Kraft getreten ist, kann sicherlich als ein weiterer Meilenstein in der Geschichte der Futterzusatzstoffe eingeordnet werden. 1970 erfolgte also die erste Harmonisierung des Futterzusatzstoff-Rechts im EWG-Bereich. Davor gab es viele einzelstaatliche Regelungen für den Einsatz sowie die Anwendungssicherheit dieser „Stoffe mit Sonderwirkung“. Die Begriffsbestimmung Futterzusatzstoff gemäß Richtlinie 70/524/EWG lautete: „Zusatzstoffe sind Stoffe, die geeignet sind, bei Verwendung in Futtermitteln deren Beschaffenheit oder die tierische Erzeugung zu beeinflussen“. Der Focus war also auf die Futtermittelbeschaffenheit und die tierische Leistung gerichtet. In der jetzt geltenden Futterzusatzstoff-Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 kann man schon an der Definition des Futterzusatzstoff-Begriffes erkennen, dass nun die Qualität tierischer Erzeugnisse und der Umweltschutz im Mittelpunkt stehen. Denn gemäß Begriffsbestimmung in der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 sind Futterzusatzstoffe „Stoffe, Mikroorganismen oder Zubereitungen, die keine Futtermittelausgangserzeugnisse oder Vormischungen sind, und bewusst Futtermitteln und Wasser zugesetzt werden, um insbesondere eine oder mehrere der nachfolgend genannten Funktionen zu erfüllen: - Ein Futterzusatzstoff muss positiv beeinflussen - die Beschaffenheit des Futtermittels, - die ökologischen Folgen der Tierproduktion, - die Tierproduktion, die Leistung oder das Wohlbefinden der Tiere. - Ein nutritiver (essentieller) Futtermittelzusatzstoff trägt dazu bei - den Ernährungsbedarf der Tiere decken. 3. Sicherheit von Futterzusatzstoffen Ein Futterzusatzstoff muss nicht nur seinen Anwendungszweck erfüllen, sondern er muss bei Einhaltung seiner Anwendungsbedingungen auch sicher sein. Deshalb müssen diese Stoffe, die fast durchweg bereits in kleinen Einsatzmengen (im mg-Bereich pro kg Futtermittel und auch darunter) ihre Wirkungen entfalten, grundsätzlich behördlich zugelassen werden. Diese Forderung des Gesetzgebers nach behördlicher Zulassung von Futterzusatzstoffen hat eine lange Tradition. Das Prinzip einer Positivliste für Futterzusatzstoffe ist daher fest verankert. Im Futtermittelrecht ist verankert, dass ein Futterzusatzstoff für die Gesundheit von Tier und Mensch oder die Umwelt nicht schädlich sein darf. Daneben besteht die Forderung, dass der Anwender von Futterzusatzstoffen hinsichtlich seiner Wirkungen und seiner Sicherheit nicht irregeführt werden darf. 3.1. Anforderungen an die Sicherheit von Futterzusatzstoffen bei der Zulassung Die Anwendungssicherheit ist besonders für die Zulassung von Futterzusatzstoffen von zentraler Bedeutung. Ihr Nachweis ist inzwischen der größte Kostenblock und verursacht den höchsten Zeitaufwand bei der Vorbereitung der Unterlagen für den Zulassungsantrag. Es sind vom Antragsteller insbesondere Daten zu erarbeiten, die die Sicherheit für die Zieltierarten, die Sicherheit für den Verbraucher durch den Verzehr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs, die schädliche Rückstände enthalten können sowie die Sicherheit für die Umwelt durch Vermeidung von deren Belastung durch tierische Ausscheidungen belegen. 76 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) Bei der Beurteilung eines mikrobiellen Futterzusatzstoffes kommen spezifische Anforderungen, insbesondere für den Schutz von Mensch und Tier, hinzu. Diese betreffen den Nachweis der Sicherheit des verwendeten Mikroorganismus hinsichtlich einer Nichtweiterverbreitung von bakteriellen Resistenzen gegen therapeutisch genutzte Antibiotika beim Menschen. Auch muss nachgewiesen werden, dass der Mikroorganismus zu keiner verstärkten Ausscheidung von pathogenen und/oder potentiell pathogenen Keimen, insbesondere bei Heimtieren, führt. Durch die EU-Kommission wird vorbereitet und durch den Gesetzgeber festgelegt, wie diese allgemeinen Sicherheitsforderungen an die Zulassung eines Futterzusatzstoffes konkret umzusetzen sind. Dazu werden die entsprechenden Durchführungsbestimmungen für die Europäische Gemeinschaft erlassen. Noch sind die Zulassungsanträge gemäß der Leitlinien zur alten Futterzusatzstoff-Richtlinie 70/524/EWG vorzubereiten. Derzeit sind aber die neuen Leitlinien zur Beurteilung von Zusatzstoffen in der Tierernährung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 in Erarbeitung. Dieser Prozess wird sehr aktiv von der Wirtschaft begleitet, deren Anliegen es ist, dass die Leitlinien dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit folgen. Es geht hierbei für die Futterzusatzstoff-Industrie um verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit. Das ist besonders wichtig, weil die Unternehmen bedeutende Investitionen in Geld (ca. 15 bis 25 Mio. €) und Zeit (etwa 8 bis 13 Jahre) für die Entwicklung eines neuen Zusatzstoffes bis zu seiner Einführung in den Markt aufwenden müssen (Busch, 2006). Für solch einen langen Zeitraum müssen sich vor allem die forschenden Unternehmen auf die gesetzten Rahmenbedingungen für die Zulassung von Futterzusatzstoffen verlassen können. Die Leitlinien zur Beurteilung von Zusatzstoffen in der Tierernährung sollen den Antragssteller darin unterstützen, dass er relativ einfach erkennen kann, welcher Aufwand an Forschungsarbeit, Zeit und nicht zuletzt Kosten für die Erlangung einer Zulassung zu leisten sind (Kau, 2006). 3.2. Gemeinschaftsregister für Futterzusatzsstoffe für bestehende Umsetzungen der Anwendungssicherheit von Futterzusatzstoffen in der Praxis Es genügt aber nicht, die wissenschaftlichen Unterlagen für den Nachweis der Anwendungssicherheit zu erarbeiten, zu beurteilen und in den Anwendungsbedingungen mit der Zulassung festzuschreiben. Die Anwendungssicherheit muss durch komplexe Maßnahmen in der Praxis umgesetzt werden. Das beginnt bei der Anwendung von ausschließlich zugelassenen Zusatzstoffen, geht über ihren Einsatz entsprechend der Zulassungsbedingungen, ihre genaue Kennzeichnung, die Kontrolle ihrer Herstellung und ihres ordnungsgemäßen Inverkehrbringens bis hin zur Einhaltung futtermittelrechtlicher Abgabe- und Verwendungsbeschränkungen. Eine tragende Säule im Sicherheitskonzept ist es, nur zugelassene Futterzusatzstoffe zu verwenden. Deshalb sollten auch alle Anwender verlässlich erfahren können, welche das sind. Dazu gibt es das Gemeinschaftsregister der Futterzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003, welches von der EU-Kommission erstmals im November 2005 veröffentlicht wurde. Auch wenn das Register nach wie vor nicht allen Erwartungen gemäß Festlegungen aus der Futterzusatzstoff-Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 entspricht, zumal es entsprechend der Erläuterungen der EU-Kommission nur informativen Charakter besitzt und nicht die rechtsverbindlichen Verordnungen mit den Zusatzstoff-Zulassungen ersetzt, so ist es doch eine Positivliste, die den derzeitigen Bestand an zugelassenen Futterzusatzstoffen enthält. Sie bietet dem Anwender Sicherheit, dass er einen zugelassenen Zusatzstoff einsetzt. Das Register wird auch von der EU-Kommission aktuell gehalten. 3.3. Re-Evaluierung bestehender Futterzusatzstoffe Eine weitere Säule im Sicherheitskonzept gemäß der Lebensmittel-Basis-Verordnung (EG) Nr. 178/2002 besagt, dass bestehende Zusatzstoffe (die Zusatzstoffe, die mit Inkrafttreten der neuen Futterzusatzstoff-Verordnung bereits auf dem Markt waren; Altstoffe) einer erneuten behördlichen Beurteilung auf Gemeinschaftsebene unterzogen werden und nach den heute gültigen Kriterien geprüft und beurteilt werden müssen (Re-Evaluierung). Die überwiegende Mehrzahl der derzeit zugelassenen Zusatzstoffe gehört in die Gruppe der Altstoffe. Der erste Schritt für den Prozess der Re-Evaluierung ist die Erfassung aller bestehenden Futterzusatzstoffe gewesen, in deren Ergebnis das Gemeinschaftsregister entstanden ist. So dürfen bereits zugelassene Futterzusatzstoffe weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn die Markteinführer den Futterzusatzstoff der Europäischen Kommission angemeldet und die Unterlagen an die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit per 7. November 2004 eingereicht haben. Die bestehenden U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 77 Zulassungen gelten nur dann weiter, wenn bis spätestens 7. November 2010 ein Antrag auf weitere Zulassung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 gestellt wird. Ab diesem Stichtag wird sich dann zeigen, wie viele und welche Zusatzstoff-Zulassungen wirklich verteidigt werden. Sicher ist aber auf jeden Fall, dass die Beurteilung der Anwendungssicherheit im Mittelpunkt der Re-Evaluierung stehen wird. 3.4. Übergangsregelungen für Kokzidiostatika, Histomonostatika und antibiotische Leistungsförderer Für bestimmte Zusatzstoffe wurden Übergangsregelungen in der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 getroffen. Dabei geht es einmal um die Gruppe der Kokzidiostatika und Histomonostatika. Hierzu ist die Europäische Kommission vom Gesetzgeber, dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament, beauftragt worden, deren Anwendungen in der Praxis zu beobachten und ggf. Legislativvorschläge zu Alternativen machen. Der entsprechende Bericht soll Ende 2007 vorliegen. Er soll eine wesentliche Unterstützung dafür sein, welche Entscheidung des Gesetzgebers hinsichtlich der rechtlichen Einordnung dieser Zusatzstoffkategorie zu treffen ist. Es soll darüber entschieden werden, ob diese Stoffe weiterhin futtermittelrechtlich geregelt werden oder künftig unter das Arzneimittelrecht gestellt werden sollen. Weiterhin geht es um die Gruppe der antibiotischen Leistungsförderer, für die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 ebenfalls Übergangsregelungen enthält. So durften Antibiotika, die keine Kokzidiostatika oder Histomonostatika sind, nur noch bis zum 31. Dezember 2005 in Verkehr gebracht werden. Die letzten vier noch verbliebenen Leistungsförderer-Zulassungen für Avilamycin, Flavophospholipol, Salinomycin und Monensin wurden aus dem Futterzusatzstoff-Register (Gemeinschaftsregister der Futtermittelzusatzstoffe, 2006) gestrichen. Damit ging die Ära der antibiotischen Leistungsförderer mit Beginn des Jahres 2006 zu Ende. Rückblickend kann man einschätzen, dass der Antibiotika-Einsatz von Anfang an von der Öffentlichkeit kritisch begleitet wurde. Erfolgte mit Beginn der fünfziger Jahre der Einsatz des gleichen Antibiotikums sowohl in der Therapie als auch in der Fütterung, kam es bereits 1956 zum Verbot von Penicillin, später von Chlotetrazylin (Aureomycin®) sowie von Carbadox und Olaquidox. Diese Entwicklung gipfelte in der Forderung nach vollständiger Trennung des Einsatzes von therapeutisch und nutritiv genutzten Antibiotika (SWANN, 1969). Das führte zu einer Reihe von Verboten von antibiotischen Leistungsförderern in den meisten europäischen Ländern für den Einsatz in der Tierernährung, aber auch zur Trennung der Forschungs- und Entwicklungsarbeit auf dem Gebiet der Antibiotika. So war Avoparcin der erste antibiotisch wirksame Stoff, der nur für die Tierernährung entwickelt und auch nur dafür eingesetzt wurde. Die Kollision der Nutzung von Antibiotika aus diesen beiden Anwendungsrichtungen (Therapie und Tierernährung) ergab sich aus der geänderten Situation bei der Ausbreitung von bakteriellen Resistenzen gegenüber sowohl humantherapeutischen als auch veterinärmedizinisch angewendeten Antibiotika. In den achtziger und neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts stieg die Anzahl von pathogenen Bakterien mit Mehrfachresistenzen gegen eine ganze Reihe von therapeutisch angewendeten Antibiotika rasant an. So entstand der Verdacht, dass auch nutritive Antibiotika über das Futter zur Erzeugung bakterieller Resistenzen beitragen. Die daraus resultierenden Auswirkungen könnten dazu führen, dass gefährliche Krankheitserreger für Mensch und Tier multiresistent gegenüber allen gebräuchlichen Antibiotika werden. Es wurde vor allem befürchtet, dass Kreuzresistenzen dazu führen könnten, dass keine wirksamen Antibiotika mehr zur Therapie von multiresistenten pathogenen Keimen zur Verfügung stehen würden. Die Forderung nach einem Verbot der antibiotischen Leistungsförderer wurde in der Öffentlichkeit immer lauter. In Bezug auf die antibiotischen Leistungsförderer war die erste Reaktion darauf, dass sie einer genaueren Prüfung hinsichtlich ihrer Kreuzresistenz unterzogen wurden. Natürlich stellte sich die Situation nun anders dar als zur Zeit ihrer Zulassung, denn es waren neue und andere Antibiotika in der Therapie inzwischen in Anwendung. So bekamen die so genannten Reserveantibiotika immer mehr Bedeutung. Dazu gehörte auch das Antibiotikum Vancomycin, welches zwar allbekannt, aber therapeutisch bis dahin praktisch nicht gebräuchlich war. Trotzdem wurde Beginn der neunziger Jahre über das Vorkommen von Vancomycin-resistenten Enterococcen (VRE), die von lebensmittelliefernden Tieren isoliert wurden, berichtet (Bates, 1969). Weitere Untersuchungen führten zu der Erkenntnis, dass zwischen dem antibiotischen Leistungsförderer Avoparcin und dem Reserveantibiotikum Vancomycin für die Therapie von Infektionen mit multiresistenten grampositiven Bakterien eine Kreuzresistenz bestand. Am Ende ging es um die Erhaltung von Therapeutika gegen nosocomiale (im Krankenhaus erworbene) Infektionskrankheiten des Menschen. 78 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) Der Gesetzgeber reagierte auf den schon beschriebenen Verdacht und die Befürchtungen der Öffentlichkeit am Ende der neunziger Jahre dahingehend, dass eine erneute Prüfung aller Zusatzstoffe aus der Gruppe der Kokzidiostatika und Histomonostatika sowie der antibiotischen Leistungsförderer hinsichtlich Verbreitung von bakteriellen Resistenzen durchgeführt wurden. Im Ergebnis der Prüfung auf Erzeugung von Kreuzresistenzen wurden die Zulassungen für die Leistungsförderer Avoparcin, Tylosin, Spiramycin, Zinkbacitracin und Virginiamycin zurückgezogen. 3.5. Einführung der firmenbezogenen Zulassung für Futterzusatzsstoffe Im Ergebnis der Überprüfung aller Kokzidiostatika, Histomonostatika und antibiotischen Leistungsförderer wurde auch eine andere Art der Zulassung für diese Gruppen von Zusatzstoffen eingeführt, die firmengebundene Zulassung. Gemäß der alten Zusatzstoff-Richtlinie 70/524/EWG wurde die Zulassung zusatzstoffbezogen erteilt. Ein Antragssteller reichte die Unterlagen für die Zulassung ein, und die Zulassung wurde für den Stoff oder seine Zubereitung erteilt. Diese Art von Zulassung war dann für jedermann nutzbar, der den gleichen Stoff auf den Markt bringen wollte. Das hatte in der Vergangenheit wiederholt zu Anwendungsrisiken durch solche Stoffe geführt, denn so konnten technische Verunreinigungen in den verschiedenen Zusatzstoffen Ursache für Schadwirkungen sein, wobei es schwierig war, dafür einen verantwortlichen Inverkehrbringer zu finden. Deshalb wurde als ein weiteres Sicherheitskriterium die firmengebundene Zulassung für die Gruppe der Kokzidiostatika, Histomonostatika, und antibiotischen Leistungsförderer eingeführt. Damit ist der verantwortliche Inverkehrbringer, der auch der alleinige Inhaber der Zulassung ist, klar benannt. Dieses Prinzip wurde mit der neuen Futterzusatzstoff-Verordnung (EG) Nr. 1831 im Jahre 2003 für die Kategorie der zootechnischen Futterzusatzstoffe insgesamt eingeführt. Für die Kategorien der technologischen, sensorischen und ernährungsphysiologischen Zusatzstoffe werden weiterhin zusatzstoffbezogene Zulassungen erteilt. Allerdings werden an die Substanzen hinsichtlich ihrer Identität genaue Anforderungen (Spezifikationen) wie Reinheitsgrad, Konzentration, Freisein bzw. Höchstgrenzen für den Gehalt an bestimmten anderen Stoffen in der Zulassung formuliert. Damit ist für alle weiteren Nutzer einer betreffenden Zulassung deren Spezifikation bindend und deren Einhaltung kontrollierbar. Das ist wieder ein Teilchen mehr im Sicherheitskonzept. Es ist zu erwarten, dass die Fortentwicklung dieses Systems in die Richtung geht, dass nicht per Zusatzstoff-Kategorie die Art der Zulassung festgelegt wird, sondern sich dies vor allem nach dem Sicherheitsprofil der entsprechenden Substanz richtet, unabhängig von deren Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe von Zusatzstoff-Kategorie. 4. Abgabe- und Verwendungsbeschränkungen von Futterzusatzstoffen Abgabe- und Verwendungsbeschränkungen sind ein weiteres Mittel, die Gebrauchsanleitung und die Sicherheitshinweise für die Verwendung von Zusatzstoffen in Vormischungen und vor allem Mischfuttermitteln zu regeln. Das ist bisher über die Festsetzung von Höchstgehalten in bestimmten Futtermitteln für bestimmte Tierarten /-kategorien für Zusatzstoffe wie Vitamin A und E, Kupfer und Selen im Futtermittelrecht umgesetzt worden. Bei Abgabebeschränkungen wird festgelegt, ob ein Zusatzstoff zum Beispiel nur über Vormischungen und nur von dafür zugelassenen bzw. registrierten Vormischungsherstellern eingesetzt werden darf. Hier soll dafür nur ein Beispiel für die Festlegung von Höchstgehalten an Kupfer im Futter für Schweine aus Gründen des Umweltschutzes aufgeführt werden. Kupfer wird in verschiedenen geeigneten Verbindungen zur Ergänzung von Futterrationen bei ungenügender Versorgungslage der betreffenden Tiere eingesetzt. Bekanntlich können Kupfer-Ionen auch einen antibakteriellen Effekt auf bestimmte Keime der Magen- und Darmflora ausüben. Auf dieser Wirkungsweise basierend konnte mit Kupfersulfat in deutlich über dem ernährungsphysiologischen Bedarf liegenden Gehalten bei Schweinen (250 mg Kupfersulfat /kg Futtermittel) eine leistungsfördernde Wirkung erzielt werden. Da von Schweinen im Gegensatz zu Schafen nur ein sehr geringer Teil an Kupfer aus dem Darm resorbiert wird, gelangt es mit dem entsprechenden organischen Dünger auf landwirtschaftliche Nutzflächen. Die steigenden Mengen an Kupfer führten zu einer Störung der Bodenfruchtbarkeit und überdies zu einer Anreicherung im Pflanzenaufwuchs auf diesen Flächen, welche bis hin zum Intoxifikationsrisiko für Schafe führte. Dies wiederum hatte zur Konsequenz, dass der Gesetzgeber per Verordnung (EG) Nr. 1334/2003 eine Verwendungsbeschränkung erlassen hat, indem die Höchstgehalte von Kupfer für Schweine und andere Tierarten/-kategorien im Alleinfutter reduziert wurden. Auch wurde die Abgabe beschränkt und das so genannte Flaschenhalsprinzip – vorgeschriebener Einsatz über Vormischungen mit Mindesteinmischrate – hier umgesetzt. U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 79 5. Bedeutung der Herstellung für die Anwendungssicherheit von Futterzusatzstoffen Auch die Art und Weise der Herstellung von Futterzusatzstoffen für deren Anwendungssicherheit spielt eine bedeutende Rolle. Auch auf diesem Gebiet und vor allem in der Kommunikation darüber hat sich ein Wandel hin zur Fokussierung auf den gesundheitlichen Verbraucherschutz vollzogen. Anlass dafür waren hauptsächlich die Verunsicherung und das Misstrauen des Verbrauchers, der mit Kaufzurückhaltung bei Lebensmitteln tierischer Herkunft reagierte. Das wiederum führte sowohl bei der Futtermittel-/Lebensmittelwirtschaft als auch beim Gesetzgeber zu entsprechenden Aktivitäten, um dieser Akzeptanzkrise zu begegnen. Die betroffene Wirtschat hatte und hat nicht nur um die Erhaltung und Rückgewinnung der Verbraucherakzeptanz zu kämpfen, sondern sich auch den Marktkräften zu stellen, die sich aus der Globalisierung von Lebens- und Futtermittel-Erzeugung, Transport und Handel ergeben. All diese daraus resultierenden Faktoren erzeugen einen Druck auf die Lebensmittel-Qualität und –Sicherheit in allen Stufen der Lebensmittelkette. Auch die so genannten subjektiven Faktoren von Lebens- und Futtermittel-Qualität und –Sicherheit wie Tier- und Umweltschutz, Nachhaltigkeit der Produktionsmethoden u.v.m. gewinnen mehr und mehr an Bedeutung. Hier ist deutlich der Einfluss des soziokulturellen Wandels zu spüren. Die Wirtschaft begegnete diesen Marktforderungen mit dem Ausbau ihrer Eigenkontrolle über Qualitätsmanagement und Qualitätssicherungsmaßnahmen (QM und QS), die zu entsprechenden Systemen ausgebaut wurden. Diese waren zunächst nur betriebsintern und dann auch branchenspezifisch übergreifend organisiert. Die QM- und QS-Systeme wurden von neutraler Prüfung begleitet (Zertifizierung) und im Markt durch Qualitäts- und Gütezeichen kommuniziert und auf den Produkten kenntlich gemacht. Diese Maßnahmen waren und sind also aus Eigeninitiativen der Futtermittelunternehmer und zwar aus ökonomischen Gründen entstanden. Denn es ist im allgemeinen Kosten sparender, erkannten Herstellungsrisiken vorbeugend entgegenzuwirken, als hinterher Reklamationen der Produktqualität oder gar von Sicherheitsmängeln zu regulieren. Die vertikale und horizontale Vernetzung der Systeme über die gesamte Lebensmittelherstellungskette sowie die Verzahnung von internationalen und nationalen Lebens- und Futtermittelstandards ist die große Herausforderung, vor der die Wirtschaft nun steht. Die QM- und QS-Systeme sind in der Herstellungskette so zu vernetzen, dass Qualität und Sicherheit von Anfang bis Ende -„from stable zu table“- durchgängig garantiert werden können. Dabei sind die Übergänge von einem „Kettenglied“ zum anderen besonders sensibel. Hier liegt wahrscheinlich das größte Sicherheitsrisiko, vor allem bedingt durch Mängel in der Kommunikation und klare Abgrenzung der Verantwortlichkeit. Die Schnittstellen sind deshalb zwischen den vorgelagerten und nachgelagerten Bereichen genau zu definieren und ggf. vertraglich abzusichern. Neben der Wirtschaft hat auch der Gesetzgeber auf das bereits beschriebene Verbraucherverhalten reagiert. Da die Qualität und Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln eng miteinander verbunden sind, hat der Gesetzgeber mit der Lebensmittel-Basis-Verordnung (EG) Nr. 178/2002 verbindliche Rahmenbedingungen sowohl für die Lebensals auch für die Futtermittel-Sicherheit festgelegt. Das Lebens- und Futtermittelrecht wurde entsprechend fortentwickelt, wobei das Vorsorgeprinzip und der vorbeugende Verbraucherschutz in den Mittelpunkt gerückt wurden. 6. Erweiterung der Hygienevorschriften für die Futtermittel- und Lebensmittel-Herstellungskette Für die Lebens- und Futtermittel-Herstellungskette wurden insbesondere die Hygienevorschriften umfassend im genannten Sinne erweitert. Über die Futtermittel-Hygiene-Verordnung (EG) Nr. 183/2006 wurde der Anwendungsbereich der Futtermittelhygiene auf die Tätigkeit von Futterunternehmern auf allen Stufen, von Primärproduktion bis zum Inverkehrbringer von Futtermitteln, die Fütterung von Lebensmittel produzierenden Tieren sowie die Ein- und Ausfuhr von Futtermitteln in/aus Drittländern ausgedehnt und geregelt. Diese Regelungen zur Futtermittelhygiene sind auch im Bereich der Futterzusatzstoffe anzuwenden, die auch Teil der Lebens- und Futtermittelkette sind. So wirken die Verbrauchererwartungen auch auf die Futterzusatzstoffindustrie gestaltend ein. Die Futterzusatzstoffindustrie hat sowohl die Erwartungen der Landwirte als auch der Verbraucher zu erfüllen. Von beiden Gruppen ist sie aber relativ weit entfernt in der Kette, so dass sie besondere Anstrengungen für Transparenz und Aufklärung in beide Richtungen unternehmen muss. 80 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) Die Wandlungsprozesse, sowohl bei der Wirtschaft als Eigenmaßnahmen als auch durch den Gesetzgeber gefordert, haben zu Konsens bei beiden in den folgenden wichtigen Punkten geführt: - Risikomanagement statt Krisenmanagement - Transparenz, Rückverfolgbarkeit - Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Lebens- und Futtermittelhersteller für die Qualität und Sicherheit ihrer Produkte - Mehr Prozesskontrolle als nur Endproduktkontrolle - Einführung des Konzeptes der Gefahrenanalyse und der kritischen Kontrollpunkte (HACCP) - Gleichstellung der Futtermittel mit den Lebensmitteln hinsichtlich von Qualität und Sicherheit im Grundsatz - Festlegung verbindlicher Lebens- und Futtermittelstandards - Stärkung der Eigenkontrolle kombiniert mit amtlicher Kontrolle - Europäisierung /Internationalisierung von Lebens- und Futtermittelerzeugnissen, Transport und Handel 7. Zusammenfassung Aus einer historischen Sicht, seit Ende des Zweiten Weltkrieges, kann die Entwicklung dahin gehend zusammengefasst werden, dass die gestiegene Nachfrage nach Lebensmitteln tierischer Herkunft zur Intensivierung/Industrialisierung der tierischen Erzeugung geführt hat. Futterzusatzstoffe haben wesentlich dazu beigetragen, indem sie die Wirtschaftlichkeit der tierischen Veredlung verbessert haben. Dadurch ist die Nachfrage nach Futterzusatzstoffen gestiegen und der Markt gewachsen. Dies wiederum erforderte eine Regulierung des Marktes mit Futterzusatzstoffen, die zunächst national durch die Ausgestaltung von Futtermittelgesetz und Futtermittelverordnung erfolgte. Schon bald erforderte der gemeinsame Binnenmarkt in der Europäischen Gemeinschaft die Harmonisierung der rechtlichen Regelungen von Zusatzstoffen EG-weit. Dem wurde mit der Futterzusatzstoff-Richtlinie 70/524/EWG dann auch 1970 entsprochen. Das Ziel war, das Funktionieren des europäischen Binnenmarkts zu sichern. Im Jahre 2003 wurde das Futterzusatzstoff-Recht im Sinne des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, der Gewährleistung von Gesundheit und Wohlergehen der Tiere und des Schutzes der Umwelt grundlegend neu gefasst und ein Gemeinschaftsverfahren für die Zulassung und den Verkehr mit Futterzusatzstoffen geschaffen. Dies gilt es nun umfassend und wirklich in allen Mitgliedsländern der Europäischen Gemeinschaft harmonisiert einzuführen und anzuwenden. 8. Ausblick Die Zukunft für den Futterzusatzstoff-Markt wird davon beeinflusst werden, dass die Nahrungsmittelproduktion weltweit zunehmen wird. Dieser Prozess wird von einer zunehmenden Konkurrenz um nachwachsende Rohstoffe (vor allem als pflanzliche Rohstoffe) für die Industrie (z. Bsp. für Feinchemikalien- Produktion) und ihrer Verwendung als Futtermittel begleitet werden. Diese Entwicklung wird die maximale Verwertung des Futters durch Tiere, die hohe Leistungen erbringen, erfordern. Daher wird die größtmögliche Wertschöpfung aus der tierischen Erzeugung weiterhin ein wichtiger ökonomischer Motor für die tierische Erzeugung sein. Die Anwendung von Futterzusatzstoffen wird dazu wie bisher bedeutend beitragen können. Dabei ist zu erwarten, dass die Anwendung von Zusatzstoffen sowohl komplexer als auch spezifischer (z. Bsp. angepasst an bestimmte Futterrationstypen) wird. Die Futterzusatzstoffwirtschaft wird sich den Herausforderungen stellen und sich durch systematische Anpassungen und Veränderungen auch den Markterfordernissen gewachsen zeigen. So wird auch der weitere Ausbau der Anwendung von biotechnologischen Herstellungsverfahren, einschließlich der Nutzung von Gentechnik, zur Umsetzung des Nachhaltigkeitsprinzips und Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit führen. Es werden auch in Zukunft innovative, wettbewerbsfähige und sichere Futterzusatzstoffe zur Verfügung stehen. 9. Literatur Bates J, Jordens ZJ, Griffiths DT (1994) Farm animals as a putative reservoir for vancomycin-resistant enterococcal infection in man: J Antimicrob Chemother34:507-516 Busch A (2006) Futtermittelzusatzstoffe Technologie und Anwendung: Entwicklung und Herstellungsverfahren von Futterzusatzstoffen. Bergen/Dumme: Agrimedia; 41-53 p; ISBN 3-86037-261-0 Europäische Kommission (2000) Weißbuch Zur Lebensmittelsicherheit Vom 12. Januar 2000; Http://Europa.Euint/Eur-Lex/De/Com/Wpr/1999/Com1999_0719de01.Pdf Europäische Kommission (2005) Gemeinschaftsregister der Futterzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003; http://ec.europa.eu/food/food/animalnutrition/feedadditives/comm_register_feed_additives_183103.pdf U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 81 Kau G (2006) EU-Zusatzstoff-Verordnung Wo Stehen Wir?: Feed Magazine/ Kraftfutter 4: 6-8 Richtlinie 70/524/Ewg Des Rates Vom 23. November 1970 Über Zusatzstoffe In Der Tierernährung; Abl Eg Nr. L 270 Vom 14.12.1970 S. 1 Richtlinie 87/153/Ewg Des Rates Vom 16. Februar 1987 Zur Festlegung Von Leitlinien Zur Beurteilung Von Zusatzstoffen In Der Tierernährung; Abl Eg Nr. L 64 Vom 07.03.1987 S. 19 Verordnung (Eg) Nr. 183/2005 Des Europäischen Parlaments Und Des Rates Vom 12. Januar 2005 Mit Vorschriften Für Die Futtermittelhygiene; Abl Eg Nr. L 35 Vom 08.02.2005 S. 1 Swann M M (1969) Joint Committee On The Use Of Antibiotics In Animal Husbandry And Veterinary Medicine; H.M.S.O., London Verordnung (Eg) Nr. 178/2002 Des Europäischen Parlaments Und Des Rates Vom 28. Januar 2002 Zur Festlegung Der Allgemeinen Grundsätze Und Anforderungen Des Lebensmittelrechts, Zur Errichtung Der Europäischen Behörde Für Lebensmittelsicherheit Und Zur Festlegung Von Verfahren Zur Lebensmittelsicherheit; Abl Eg Nr. L 31 Vom 01.02.2002 S. 1 -Lebensmittel-Basis-Verordnung Verordnung (Eg) Nr. 1831/2003 Des Europäischen Parlaments Und Des Rates Vom 22. September 2003 Über Zusatzstoffe Zur Verwendung In Der Tierernährung; Abl Eg Nr. L 268 Vom 18.10.2003 S. 29 Verordnung (Eg) Nr. 1334/2003 Der Kommission Vom 25. Juli 2003 Zur Änderung Der Bedingungen Für Die Zulassung Einer Reihe Von Zur Gruppe der Spurenelemente zählenden Futtermittelzusatzstoffen; ABl EG Nr. L 187 vom 26.07.2003 S. 11 82 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) Positivliste für Einzelfuttermittel – ein Beitrag zur Futtermittel-Sicherheit Volker Potthast Vorsitzender der Normenkommission Die Qualität und Unbedenklichkeit von Lebensmitteln tierischer Herkunft (Milch, Fleisch, Eier) hängt in entscheidendem Maße von der Qualität der eingesetzten Futtermittel ab. Ab 1996 war eine geschlossene Listung von Einzelfuttermitteln nicht mehr rechtlich verbindlich vorgeschrieben. Die Anzahl und die Menge an Nebenprodukten aus der Lebensmittelindustrie nehmen aber laufend zu. Somit ergab sich die Notwendigkeit, diese Erzeugnisse zu erfassen, zu sichten und vor allem im Hinblick auf die Bezeichnung und Beschreibung zu ordnen und zu bewerten. Dabei zeigte sich, dass in diesem Bereich oft mit unklaren Bezeichnungen, teilweise „Phantasienamen“ gearbeitet wurde und somit keine eindeutige Bewertung möglich war. Obwohl die Verfütterung von Erzeugnissen und Nebenerzeugnissen, die nicht in der Futtermittelverordnung gelistetet sind zulässig ist, stellt Cottrill (2004) fest, dass man für die Umsetzung der von der EU geplanten Vorschriften zur Etikettierung auf die Existenz einer Positivliste angewiesen ist. Eine Übersicht über die Anteile der in dem Mischfutter eingesetzten Rohstoffgruppen ist im „MischfutterTabellarium“ des Deutschen Verbandes Tiernahrung (DVT) aufgeführt, das jährlich aktualisiert wird (Abb. 1). Abbildung 1: Rohstoff-Einsatz in der Mischfutter-Herstellung. Quelle: DVT, 2006) 15% Getreide Hülsenfrüchte 3% 45% 7% 3% 26% Ölschrote/-kuchen Maiskleberfutter Mühlennachprodukte zuckerhaltige Futttermittel sonstige 1% Letztlich ausgelöst durch verschiedene „Skandale“ im Futtermittelbereich wurde Anfang des Jahres 2001 die Notwendigkeit einer geschlossenen Auflistung all derjenigen Futtermittel, die in Deutschland zur Verfütterung an Nutztiere gelangen, besonders zwingend. Das Ziel dieser Liste sollte eine Sicherheitsprüfung zur besseren Beurteilung der Unbedenklichkeit sein, eine Unterstützung bei der Rückverfolgbarkeit leisten sowie dem Tierhalter eine bessere Beurteilung, insbesondere hinsichtlich evtl. hygienischer Schwächen ermöglichen und allgemein zur Transparenz beitragen. Mit dieser Aufgabe wurde die „Normenkommission für Einzelfuttermittel im Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft“ beauftragt. Diese Kommission begann im Mai 2001 mit der Erstellung einer solchen Liste. Im Dezember desselben Jahres konnte die erste Fassung dieser Liste vorgelegt werden. Sie ist inzwischen in der fünften Auflage erschienen und enthält derzeit circa 330 Einzelfuttermittel (FuttermittelAusgangserzeugnisse). Der Bereich der Heimtiere wurde nicht mit einbezogen. Die Futtermittel sind zunächst nach einem dreigeteilten numerischen System geordnet. Die erste Ziffer bezeichnet die Gruppe der Futtermittel, die zweite die botanische Bezeichnung und die dritte schließlich das eigentliche Produkt. Die nachfolgende Grafik zeigt hierzu ein Beispiel anhand des Rapsextraktionsschrotes: U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 83 Gruppe, Ausgangsprodukt, Erzeugnis z. B. 2.11.04 Ölsaaten und Ölfrüchte, deren Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse Samen von Raps (versch. Brassica-Arten, Rübsen) Rapsextraktionsschrot, Nebenerzeugnis, das bei der Ölgewinnung durch Extraktion von Rapssaat anfällt. Eine wesentliche Grundlage für Transparenz und Qualität sind die Bezeichnung sowie die Beschreibung. Diese gehören zusammen. Eine Bezeichnung (in der die Natur des Stoffes erkennbar sein muss) darf nur dann verwendet werden, wenn das Erzeugnis der dazu gehörigen Beschreibung entspricht. Damit werden Informationen über Herkunft, Gewinnung und Verarbeitung sowie Hinweise auf die Zusammensetzung bzw. Inhaltsstoffe gegeben. „Differenzierungs-Merkmale“ sollen verschiedene Qualitätsstufen ähnlicher Produkte klar voneinander abgrenzen. Wenn aus der Verarbeitung von beispielsweise Weizen nicht nur Kleie, sondern auch Grießkleie und Futtermehl in den Verkehr gebracht werden sollen, dann müssen sich diese in bestimmten Merkmalen (hier der Stärkegehalt) unterscheiden, und die Abgrenzung muss klar definiert sein. Diese Vorgehensweise erklärt auch die nicht unbeträchtliche Anzahl der Futtermittel in der Liste. So finden sich allein unter Produkten aus Weizen 17 verschiedene Einzelfuttermittel. Für bestimmte Futtermittel sind spezielle „Anforderungen“ an die Qualität festgelegt, so etwa für den Grad des Stärke-Aufschlusses, wenn ein Produkt die Bezeichnung „aufgeschlossen“ enthält oder Maximal-bzw. Minimalgehalte für Inhaltsstoffe bzw. Verunreinigungen. Die verbindlich vorgeschriebenen Angaben zur Kennzeichnung sind teilweise um weitere Merkmale ergänzt, wenn diese aus Sicht der Kommission eine wichtige zusätzliche Information für den Verbraucher darstellen. Zur Aufnahme eines Futtermittels in die Positivliste existiert ein umfangreicher Leitfaden, der bei Vorliegen von Anträgen zur Aufnahme in die Liste abzuarbeiten ist. Insbesondere geht es um vier wesentliche Punkte: 1. 2. 3. 4. Der Futterwert muss nachgewiesen sein Das Produkt muss unbedenklich für die Gesundheit von Tier und Mensch sein Es muss rechtlich zulässig sein Das Produkt muss auf dem Markt verfügbar sein bzw. nachgefragt werden. Der Versuch, den Futterwert zu beschreiben, ist nicht einfach, da Futterwert sich nicht nur in Nährstoffgehalten, sondern auch in anderen Kriterien definieren lässt, so zum Beispiel im Strukturwert. Die Charakterisierung eines Futterwertes mit Mindestgehalten an Nährstoffen oder Energie ist problematisch, da auch ein Einzelfuttermittel mit extrem niedrigem Energiegehalt (z.B. Getreidestroh) beispielsweise in Sauenfuttern zur Sättigung Verwendung finden kann und somit einen Futterwert besitzt. Auszuschließen sind negative Auswirkungen auf die Qualität tierischer Produkte und eine Gefährdung des Naturhaushaltes. Der Nachweis des Futterwertes für die Aufnahme eines Produktes in die Positivliste besteht somit derzeit in der konkreten Einsatzempfehlung (welche Mengen für welche Tierarten mit welcher Funktion) und der Dokumentation von Fütterungsversuchen. Selbstverständlich gehören auch die wirtschaftseigenen Grobfuttermittel in die Positivliste. Ein besonderes Kapitel – und eine besondere Herausforderung – stellen die Lebensmittel und die LebensmittelNebenprodukte dar. Bei Lebensmitteln in verarbeitetem Zustand ist zu differenzieren in: 1. 2. Lebensmittel, die unverfälscht und unverdorben als Lebensmittel geeignet sind, aber beispielsweise wegen Ablauf eines Haltbarkeits-Datums nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen. Lebensmittel, die infolge von Produktionsfehlern oder Havarien geringfügige Veränderungen aufweisen. 84 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) Allgemeine Voraussetzung ist, dass diese Erzeugnisse unbedenklich sind, also weder das von den Tieren gewonnene Produkt noch die Gesundheit der Tiere negativ beeinflussen. Um die verschiedenartigen Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse aus der Ver- oder Bearbeitung etwas zu kanalisieren und mit entsprechenden Anforderungen / Beschreibungen zu versehen, werden diese Produkte derzeit in sechs Kategorien gelistet: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Lebensmittelidentische Stoffe und Erzeugnisse Nebenerzeugnisse der Fertignahrungsindustrie Nebenerzeugnisse der Back- und Teigwarenindustrie Nebenerzeugnisse der Süßwarenindustrie Nebenerzeugnisse der Konditorei- und Speiseeisindustrie Nebenerzeugnisse aus der Verarbeitung von frischem Obst oder Gemüse. Hierzu werden zusätzliche Angaben zum Herstellungs-Prozess in Form eines „Datenblattes“ gefordert. Das Datenblatt soll alle wichtigen Informationen zum Produkt enthalten, insbesondere zum Herstellungs-Verfahren, dargestellt in Form eines Fließschemas, zu den verwendeten Verarbeitungshilfsstoffen, zu den wichtigsten Inhaltsstoffen sowie ggf. Angaben zu unerwünschten Stoffen. Somit bietet das Datenblatt auch Informationen über evtl. notwendige Untersuchungen zu unerwünschten Stoffen im Hinblick auf die spezifischen Eigenschaften des Ausgangsproduktes. Das Datenblatt soll jedem Abnehmer der Einzelfuttermittel, also sowohl dem Landwirt als auch dem Mischfutterhersteller, zur Verfügung gestellt werden. Bei Lieferungen aus einer Bezugsquelle ist eine einmalige Vorlage des Datenblattes ausreichend, sofern sich im Produkt selbst oder im Herstellungsprozess keine Veränderungen ergeben. Bei Änderungen ist das Datenblatt zu aktualisieren und in der geltenden Version dem Abnehmer zugänglich zu machen. Für die angesprochenen Produkte „Lebensmittelidentische Stoffe und Erzeugnisse“ sowie „Nebenerzeugnisse der Lebensmittelindustrie“ gilt, dass das entsprechende Datenblatt jeder Lieferung in aktueller Version beizufügen ist. Datenblätter werden ebenfalls gefordert, wenn Futtermittel einer speziellen Behandlung unterzogen werden (z.B. Xylosebehandlung von Getreide). Sie sind auch notwendig bei Nebenprodukten aus differenzierten, mehrstufigen Herstellungsverfahren von Lebensmitteln, wie Stärke, Zucker, Öl, Bier, Butter, Käse u.a. Nebenerzeugnisse wie Kleien, Pülpe, Rübenschnitzel, Extraktionsschrote, Treber u.w. fallen in großen Mengen an. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Größenordnung von Nebenprodukten einiger Industriezweige. Industriezweig Mehl- und Schälmühlen Zuckerfabriken Ölmühlen Brauereien Hauptprodukt(e) (Mio t) 6,2 4,0 2,7 > 110Mio hl Nebenprodukt(e) (Mio t) 1,5 1,9 4,9 0,5 Es ist richtig und aus ökologischer sowie volkswirtschaftlicher Sicht unumgänglich, dass versucht wird, diese enormen Mengen an wertvollen Nährstoffen in den Kreislauf zurück zu bringen, sie also der Verfütterung zugänglich zu machen. Nicht immer einfach ist die Abgrenzung zwischen Einzelfuttermitteln und Zusatzstoffen. Letztere sind in einer entsprechenden EU-Verordnung (VO EG 1831/2003) geregelt und daher nicht Bestandteil der Positivliste. Es gibt allerdings Fälle, in denen ein Stoff entweder als Zusatzstoff oder als Einzelfuttermittel Verwendung finden kann. Ein Beispiel hierfür ist Propylenglycol. Dieses ist einerseits als Zusatzstoff gelistet (unter Emulgatoren, Stabilisatoren, Verdickungs- und Geliermittel), andererseits wird es als Einzelfuttermittel zur Verbesserung der Energieversorgung hochleistender Milchkühe häufig eingesetzt und muss in diesem Falle als Einzelfuttermittel bezeichnet werden. Hierbei kommt es entscheidend darauf an, welcher Einsatzzweck im Einzelfall beabsichtigt ist. Somit ist die „Auslobung“ dieser Erzeugnisse ein wichtiges Kriterium zur Einordnung. Die Gefahr eines „Missbrauches“ ist unter Umständen gegeben, wenn nämlich ein Produkt als Einzelfuttermittel bezeichnet wird (beispielsweise bestimmte Kräuter, die natürlich auch Grünfutter sein könnten), tatsächlich aber bestimmte Wirkungen erhofft und beworben werden, die eindeutig dem Zusatzstoffbereich zugeordnet werden müssen. Es ist Aufgabe der NK über die Hauptwirkung eine Entscheidung und Zuordnung zu treffen. Die eingangs erwähnten Überlegungen, die zur Erstellung der Positivliste in Deutschland geführt haben, sind keinesfalls neu. So richtete der deutsche Landwirtschaftsrat im Juli 1890 das Ersuchen an den Verband Landwirtschaftlicher Versuchsstationen im Deutschen Reich (den jetzigen Verband Deutscher U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 85 Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten, VDLUFA), im Interesse einer geordneten Kontrolle der Handelsfuttermittel „Vereinbarungen über die zulässige Art und Menge fremder Bestandteile in den Futtermitteln zu treffen“. Emmerling, (Zit. N. Kellner, 1906) führt hierzu aus, dass es notwendig sei, jedes einzelne der wichtigen Futtermittel unter eingehender Berücksichtigung der technischen Gewinnung und der Natur der Rohmaterialien besonders zu bearbeiten. Er macht zu diesem Thema in 10 Punkten detaillierte Angaben zu notwendigen Informationen und Untersuchungen, die für eine sachlich fundierte Beurteilung eines Futtermittels notwendig sind. Die im Rahmen dieser Vorschläge erarbeiteten Kenntnisse wurden zu dem Gesamtwerk „Die Futtermittel des Handels“ (1906) zusammengefasst. Es ist offensichtlich, dass die gegenwärtig bearbeiteten Probleme der Futtermittelbewertung schon vor 100 Jahren diskutiert wurden. Die heute existierende Positivliste ist eine geschlossene Liste. Gleichwohl ist sie ständigen Änderungen unterworfen. So werden einerseits Anträge auf Neuaufnahme von Futtermittel-Ausgangserzeugnissen gestellt, andererseits werden bei Bedarf auch Produkte aus der Liste gestrichen – beispielsweise dann, wenn sich Anhaltspunkte für eine kritische Risikoeinschätzung ergeben oder wenn am Markt kein Interesse für ein Produkt besteht. Die Positivliste ist zwar nicht rechtsverbindlich, kann aber einen wesentlichen Beitrag zur Futtermittel-Sicherheit leisten. Sie bringt einerseits durch eindeutig definierte Bezeichnungen und Beschreibungen Klarheit in den Markt, andererseits ist durch das Datenblatt eine bislang nicht gekannte Aufmerksamkeit entstanden. Ein ganz entscheidender Punkt besteht darin, dass viele Produzenten, so zum Beispiel von Nebenprodukten der Lebensmittelgewinnung und –herstellung, sich erstmalig mit ihrem Produkt und dessen Wertigkeit und Sicherheit befasst haben, kurz, dass ihnen plötzlich bewusst geworden ist, dass sie Futtermittel produzieren und damit eine wesentliche Verantwortung für die Gesundheit der Tiere und die Qualität der von den Tieren gewonnenen Lebensmittel haben. Dies wird durch die Einbindung der Positivliste in das QS-System besonders deutlich. Es wird angestrebt, jeweils im Sommer eines Jahres eine Neuauflage zu erstellen. Die bis dahin auftretenden Änderungen sind ebenso wie die jeweils aktuelle Version der Liste unter der Internet-Adresse www.futtermittel.net abrufbar. Literatur: Cottril BR (2004) Welche Erfahrungen gibt es mit Positivlisten für Futtermittel? Landbauf Völkenrode, Sonderheft 271: 36-43 Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft, Normenkommission für Einzelfuttermittel: Positivliste für Einzelfuttermittel (Futtermittel-Ausgangserzeugnisse), 5. Auflage, Berlin 2006 Kellner O (1906) In: Futtermittel des Handels, herausgegeben durch den Verband Landwirtschaftlicher Versuchsstationen im Deutschen Reiche, Verlag Parey, Berlin, 1906 86 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) Die Bedeutung der Futtermittelsicherheit in der Beratungspraxis Werner Lüpping Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Futtermittelsicherheit ist ein umfassender Begriff. Er beinhaltet neben der Futtermittelhygiene im Sinne der Futtermittelhygieneverordnung, die sich im Wesentlichen auf unerwünschte Stoffe konzentriert, u. a. auch Aspekte der Nährstoffgehalte einschließlich ihrer Varianz, technologische Eigenschaften, sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe, Bestandteile, die die Produkte der damit versorgten Tiere beeinflussen (z. B. Fettsäuremuster, Geschmack, Vitamine, Spurenelemente etc.), die technische Aufbereitung u. a. m.. Futtermittelhygiene Die Basisverordnung zur Lebensmittelsicherheit (EU-Verordnung 178/2002 vom 28.02.2002) stellt die landwirtschaftliche Urproduktion in die Kette der Lebensmittelerzeugung und verlangt einen neuen Ansatz in der Beratung. Während bisher die Produktionstechnik mit der ökonomisch optimalen Nährstoffversorgung im Mittelpunkt stand, tritt jetzt verstärkt die gesamte Lebensmittelkette mit dem Landwirt und seiner Verantwortung als Lebensmittelerzeuger in den Vordergrund. Durch die Verankerung der Futtermittelhygiene (EU-Verordnung 183/2005 vom 12.01.2005) und des Hygienepakets (EU-Verordnungen 852-854/2004 vom 29.04.2004) in die cross-compliance-Überprüfungen werden Verstöße gegen die Futter- und Lebensmittelhygiene mit empfindlichen Abzügen bei den Direktzahlungen sanktioniert. Damit erhält die Futtermittelhygiene bei den Landwirten einen höheren Stellenwert. Ziel der Hygieneverordnungen ist ein hohes Maß an Sicherheit für die Gesundheit von Mensch und Tier. Kontaminationen mit Stoffen, die die Gesundheit von Mensch und Tier gefährden können, sollen vermieden werden. Dabei stehen Arzneimittel, Pflanzenschutzmittel, organische bzw. anorganische Schadstoffe, Mykotoxine u. a. m. im Fokus. Durch die gute landwirtschaftliche Praxis bei Anbau, Transport, Lagerung und Fütterung sollen mögliche Gefahren erkannt und verhindert bzw. Produkte mit gefährlichen Kontaminationen untersucht und ggf. von der Nahrungskette ausgeschlossen werden. Futtermittelsicherheit in der Beratung Aufgabe der Beratungsinstitutionen ist es, die wissenschaftlichen Kenntnisse zur Futtermittelsicherheit so aufzubereiten, dass die Zielgruppe der Berater und Landwirte für das Thema sensibilisiert wird. Durch eine Analyse der Gefährdungsquellen sind die für die Praxis bedeutsamen Punkte, bei denen die Futtermittelsicherheit beeinflusst werden kann, zu ermitteln und zu bewerten. Auf dieser Basis sind in weiteren Schritten Empfehlungen und Handlungsanweisungen abzuleiten, die nachvollziehbar und in die täglichen Arbeitsabläufe der Praxis integrierbar sind. Entscheidend für die tatsächliche Umsetzung ist die Einsicht für die Bedeutung der Maßnahmen, eine zuverlässige und schnelle Beurteilung der Futtermittelsicherheit sowie eine einfache Umsetzung in den praktischen Arbeitsroutinen. Die klassischen Methoden der Wissensvermittlung sind Veröffentlichungen in den einschlägigen Fachzeitschriften, Vortragstätigkeiten und Seminare. Aber auch der vorgelagerte Bereich der Ausbildung in den Berufs- und Fachschulen muss über Weiterbildungen der Lehrkräfte sowie Entwicklung von aussagekräftigem Unterrichtsmaterial für dieses spezielle Feld intensiv geschult werden. Berater und Landwirte legen Wert auf regionale Ergebnisse und auf Pilotprojekte, die sie besichtigen können. Daher haben sich Demonstrationsprojekte und regionale Praxiserhebungen bewährt, um die Akzeptanz für Beratungsempfehlungen zu erhöhen. Gleichzeitig ist eine betriebswirtschaftliche Bewertung der Maßnahmen erforderlich, um auch die wirtschaftliche Notwendigkeit zu begründen. In Vorträgen, Gruppenberatungen und Veröffentlichungen sind die Beratungsaussagen so zu vereinfachen, dass sie leicht begreifbar nachvollziehbar und praktisch umsetzbar sind. Aufgrund der großen Varianz hinsichtlich Leistung, Produktionsverfahren, Technik u. a. m. kann jedoch eine optimale Lösung häufig nur in der einzelbetrieblichen Beratung erarbeitet werden. U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 87 Einzelbetriebliche Werte oder Tabellenwerte Die Ergebnisse der Futteruntersuchungen zeigen immer wieder eine große Streuung der Einzelergebnisse bei z. T. relativ geringen Schwankungen der Mittelwerte bzw. aktueller Tabellenwerte. Besonders groß sind die Varianzen bei Grünlandprodukten, da hier die Inhaltsstoffe sehr stark vom Nutzungszeitpunkt, der botanischen Zusammensetzung, der Düngung und den geogenen Verhältnissen abhängen. Am Beispiel der Protein- und Rohfasergehalte von Grassilagen aus Schleswig-Holstein wird die erhebliche Varianz bei den Inhaltsstoffen ersichtlich (Abb. 1). Proben ( % ) 60 50 40 Rohprotein Rohfaser 30 20 10 0 <12 -15 -18 -20 >20 -22 -24 -26 >26 Gehalte (% i.d.T.) Abbildung 1: Rohprotein- und Rohfasergehalte in Grassilagen (1. Schnitt) aus Schleswig-Holstein Rationsberechnungen mit regionalen Mittelwerten sind daher sinnlos. Bei den in Nordwestdeutschland typischen Einsatzmengen führen sie bei einer Vielzahl von Betrieben zu deutlichen Überversorgungen oder zu Unterversorgungen mit entsprechenden Konsequenzen für Leistung, Gesundheit und Umwelt. Werden größere Mengen von Futtermitteln mit stark schwankenden Inhaltsstoffen (Trockenmasse, Nährstoffe, Mineralstoffe) eingesetzt, sind einzelbetrieblich Analysen unverzichtbar, um eine sichere, dem Bedarf angepasste Versorgung der Tiere zu gewährleisten. Bei zugekauftem Mischfutter muss sich der Landwirt auf die Deklaration verlassen können. Die gesetzlich vorgeschriebenen Deklarationen sind jedoch nicht ausreichend, um die Rationen zu optimieren. Für eine sichere Versorgung sind entweder die Deklarationspflichten zu erweitern oder Auskunftspflichten der Mischfutterhersteller auch für weitere wert bestimmende Bestandteile einzuführen. Gesamtversorgung beachten Werden im Betrieb die Futtermischungen selbst erstellt oder wie im Bereich der Wiederkäuer und Pferde selbst erzeugte Futtermittel mit Mineralfutter, Ergänzungsfutter sowie sonstigen Einzelfuttermitteln kombiniert, so kann die Futtermittelsicherheit nur gewährleistet werden, wenn die Gesamtration beachtet wird. Unter- bzw. Übergehalte, die bei Einzelkomponenten Probleme bereiten, können je nach Mischungsanteil in der Gesamtration unproblematisch sein. Andererseits können Komponenten, die einzeln gesehen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, in der Gesamtmischung problematisch werden. Dieses trifft insbesondere für Spurenelemente oder Vitamine zu, die eine schmale Bandbreite zwischen Unter- und Überversorgung bzw. unerwünscht hohe Gehalte in Lebensmitteln aufweisen. 88 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) Untersuchungen Anfang der neunziger Jahre ergaben in weiten Bereichen Deutschlands zu geringe Selengehalte im Grobfutter. Die Blutwerte von Selen waren vielfach im Mangelbereich – insbesondere bei Wiederkäuern auf der Weide – und zahlreiche Störungen wie Nachgeburtsverhaltungen, lebensschwache Kälber u. a. m. wurden auf akuten Selenmangel zurückgeführt. Durch die intensive Diskussion entstand der Eindruck, mit zusätzlichem Selen „alle Probleme“ lösen zu können. Als Konsequenz wurden die Selengehalte im Mineralfutter deutlich erhöht, die Selengehalte im Mischfutter bis zum Grenzwert ausgenutzt, Seleninjektionen über Tierärzte verabreicht, Selenboli angeboten, organische Selenverbindungen eingeführt, Selendüngungsmaßnahmen propagiert und teilweise Selenanreicherungen in den Erzeugnissen – insbesondere Milch – angestrebt. Selbst unter Beachtung der gesetzlichen Grenzen bei jeder Einzelmaßnahme wurden durch unsachgemäße Kombinationen in der Gesamtration teilweise unkontrolliert erhebliche Überversorgungen sowie höhere Gehalte in Lebensmitteln erreicht, ohne jedoch die Problembereiche – Selenversorgung auf der Weide ohne Zufütterung und Milchviehfütterung ohne bzw. mit geringen Milchleistungsfuttergaben – gezielt zu lösen. Dieses Beispiel zeigt deutlich, dass durch unterschiedliche Interessen und zu starke Vereinfachungen durchaus Probleme entstehen können. Nur ein ganzheitlicher Ansatz mit der notwendigen differenzierten Betrachtung ermöglicht eine hohe Futtermittelsicherheit für Tier und Mensch. Freiwilliges Schadstoffmonitoring Ein sehr gutes Beispiel für eine aktive Kontrolle der Futtermittelsicherheit ist das Schadstoffmonitoring der Milcherzeugervereinigung (MEV). So führt die MEV in Schleswig-Holstein seit vielen Jahren unter wissenschaftlicher Begleitung der Bundesforschungsanstalt für Ernährung und Lebensmittel, Standort Kiel (Heeschen, Blüthgen) ein intensives Monitoring der Milch sowie der Mischfuttermittel durch, um die Konzentration von unerwünschten Stoffen in der Milch deutlich unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte zu senken. Untersucht werden u. a. persistente Chlorkohlenwasserstoffe, Aflatoxin, PCB, Dioxine, Schwermetalle und Insektizide. Durch die Einbeziehung der Mischfutterhersteller, eine intensive Kommunikation im Vorfeld und Aufklärung der Landwirte (Verzicht auf bestimmte Risikokomponenten) gelang es, die unerwünschten Stoffe auf ein sehr niedriges Niveau zu senken und dort zu stabilisieren (Abb. 2). Das intensive Monitoring der Einzelkomponenten mit entsprechender Kommunikation unter den Mischfutterherstellern ermöglicht eine sehr frühe Erkennung und Ausschaltung problematischer Komponenten. Proben (%) 100 90 80 70 2004 (n=6.031) 2005 (n=5.649) 60 50 40 30 20 Höchstwerte : 10 ng Babynahrung 50 ng Trinkmilch 10 0 < 3 ng > 3 ng - 10 ng > 10 ng Aflatoxingehalte je kg Milch Abbildung 2: Aflatoxingehalte in der Tankwagensammelmilch von Schleswig-Holstein (Milcherzeugervereinigung Schleswig-Holstein, 2006, pers. Mitteilung) U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 89 Die Einführung der freiwilligen Qualitätssicherungssysteme „Qualität & Sicherheit“ (QS), „Qualitätsmanagement Milch“ (QM) u. a. war in der Praxis sehr erfolgreich. Die Qualitätssicherungssysteme haben das Bewusstsein der Primärproduzenten für die Futtermittel-und Lebensmittelsicherheit deutlich verbessert. Das Monitoring einschließlich der selbst erzeugten Futtermittel ermöglicht eine bessere Abschätzung des Gefährdungspotenzials. Sicherheit der selbst erzeugten Futtermittel Für die Praktiker sind die Nährstoffgehalte das entscheidende Qualitätskriterium für Grobfutter. Hinsichtlich der Futtermittelsicherheit gibt es jedoch weitere Parameter: So finden sich beispielweise regelmäßig überhöhte Sandgehalte in Grassilagen (Abb. 3), weil zu tief gemäht oder die Bearbeitungs- bzw. Ernteaggregate zu tief eingestellt werden. In diesen Silagen finden sich häufig erhöhte Clostridiengehalte, die bei Übergang in die Milch in einigen Regionen bereits zu Kürzungen des Milcherlöses führen. Clostridien können auch die Silagequalität beeinträchtigen. Durch die Häckseltechnik in Kombination mit Fräsmischwagen werden bei zu tief eingestellten Bearbeitungsgeräten Steine aufgenommen und zerkleinert, die zu Verletzungen des Magen-Darm-Traktes führen können. Proben ( % ) 60 50 40 2002 2006 30 20 10 0 <2 -4 -6 -8 >8 Sandgehalte (% i.d.T.) Abbildung 3: Sandgehalte in Grassilagen (1. Schnitt) aus Schleswig-Holstein Beton, der nicht säurefest ist bzw. nicht entsprechend versiegelt wurde, kann durch die Gärsäuren so angegriffen werden, dass die Stahlbewehrung frei liegt und mit dem Fräsmischwagen Stahlteile abgefräst werden, die Verletzungen verursachen. Der richtige Siliermitteleinsatz gestaltet sich in den Betrieben häufig schwierig. Je nach Art des Futters und Witterungssituation sind unterschiedliche Siliermittel erforderlich, die teilweise verschiedene Applikationstechniken (flüssig, fest) verlangen. Häufig sind jedoch die Häcksler/Ladewagen nur mit einer Technik ausgestattet. Aus Sicht der Futtermittelsicherheit wäre es für die Praxis sinnvoll, wenn die unterschiedlichen Siliermitteltypen mit einer Technik dosiert werden könnten. Mit der neuen Technik erfolgt teilweise eine zu starke Zerkleinerung und Vermusung der Mischrationen für Rinder. Die Folgen der unzureichenden Strukturversorgung spiegeln sich dann in subklinischen Azidosen und geringen Milchfettgehalten wider. Durch visuelle Beurteilung, Griffigkeit oder mit den verfeinerten Methoden der Schüttelsiebtechnik verdeutlicht die Beratung dieses Problem in der Praxis. 90 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) Mykotoxine sind sowohl im Grundfutter – insbesondere in Maissilagen – als auch im eigenen Getreide in Abhängigkeit von Region, Witterungseinfluss, Bodenbearbeitung und Sorte nachweisbar. Während in der Schweinefütterung die negativen Auswirkungen erhöhter Gehalte bei jedem Praktiker präsent sind, gibt es insbesondere in der Wiederkäuerfütterung noch zahlreiche offene Fragen. Für Beratung und Landwirte sind jedoch zuverlässige Aussagen erforderlich, um die tatsächliche Gefährdung einzuschätzen. In Einzelfällen sind geogene Belastungen bekannt. Hier ist jedoch auch der Staat gefordert, um über ein geeignetes Monitoring gefährdete Regionen zu ermitteln. Bei unvorhersehbaren Großereignissen, wie z. B. großflächige Überschwemmung, sollten Behörden durch entsprechende zeitnahe Untersuchungen mögliche Beeinträchtigungen sicher abschätzen. Mikrobiologische Qualität von Futter Die Untersuchungen des Vereins für Futtermitteltest (VFT) belegen die gute mikrobiologische Qualität des Mischfutters (Abb. 4). Im Grundfutterbereich fehlen aber derzeit entsprechend abgesicherte Untersuchungsmethoden, die eine sichere Beurteilung der Qualität erlauben. Ergebnisse der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zeigen mit üblichen Methoden jedoch erhebliche Qualitätsmängel ebenfalls bei Heu und Stroh (Abb. 5). Untersuchungen der Thüringer sowie der Sächsischen Landesanstalt für Landwirtschaft ergaben deutliche überhöhte Werte, insbesondere bei Heu, aber auch bei Silagen. Hier fehlt es an zuverlässigen Aussagen, ob die „überhöhten“ Werte tatsächlich die Futtermittelsicherheit so beeinträchtigen, dass negative Folgen für Tiere oder Menschen bestehen. Proben ( % ) 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Rinder (n=40) Schweine(n=81) Hennen(n=22) gesamt 1 2 3 4 Qualitätsstufe Abbildung 4: Mikrobiologische Qualität von Mischfutter (VFT-Mitteilungen 166/205) U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 91 Proben ( % ) 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Heu Stroh 1 2 3 Qualitätsstufe Abbildung 5: Mikrobiologische Qualität von Stroh und Heu in der Pferdefütterung (Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Referat 32 Dr. Sommer, Münster 2001) Futtermittellagerung Die Futtermittellagerung ist in einigen Bereichen noch deutlich zu verbessern. Die z. T. geübte Praxis, Stroh oder Heu ohne Witterungsschutz zu lagern, führt unter unseren Klimabedingungen zu erheblichen Beeinträchtigungen der Randschichten, die dann nicht mehr als Futter oder Einstreu zu verwenden sind. Großer Wert wird auch auf die ausreichende Verdichtung der Silagen, ggf. mit Unterstützung entsprechender Siliermittel, gelegt, um Schimmelbildung in den Randschichten vorzubeugen. Trotz hoher Beratungsintensität liegen teilweise zu geringe Entnahmemenge (geringer Vorschub) aufgrund nicht angepasster Silogeometrie vor. Erfreulicherweise sind die Siloflächen zunehmend betoniert und ermöglichen damit eine saubere, schmutzfreie Entnahme auch bei ungünstiger Witterung. Bei den Kraftfutterlagern werden Silos leider von vielen Herstellern standardmäßig immer noch ohne Revisionsöffnung ausgeliefert. Nur eine entsprechende Öffnung ermöglicht jedoch die Kontrolle und ggf. Reinigung der Silos. Häufig werden die Landwirte erst sensibilisiert, wenn im eigenen Betrieb Probleme mit Schimmelbildung im Lager aufgetreten sind. Offene Flachlager sind ein Anziehungspunkt für Schadnager und Vögel mit entsprechender Gefährdung der Futtermittelsicherheit. Auch Hofhunde bzw. Katzen verunreinigen nicht gesicherte Flachlager. Da außerdem die Entnahme mit Fräsmischwagen zu erheblichem Staub führt, werden zunehmend geschlossene Silozellen für die Lagerung verwendet. Bei der Konservierung von selbst erzeugtem Getreide, Raps, Erbsen, Bohnen etc. ist auf die schnelle und sichere Konservierung mit entsprechender Kontrolle der Feuchtigkeit und Lagertemperatur zu achten. In Milchviehbetrieben erfolgt zunehmend eine Feuchtgetreidekonservierung, die z. T. durch Fremdfirmen durchgeführt wird. In der Praxis ist dabei insbesondere auf die Qualität der Ausgangsware (Mykotoxine, Mutterkorn), eine ausreichende Dosierung und die gleichmäßige Einmischung zu achten, um eine sichere Lagerstabilität zu erreichen. Bei unzureichender Behandlung wurde neben Verderb auch eine Aflatoxinbildung in wenigen Einzelfällen nachgewiesen. Eigene Futtermischungen Wer Futtermischwagen verwendet oder Eigenmischungen für die Schweine- bzw. Geflügelfütterung herstellt, muss für die Mischgenauigkeit sensibilisiert werden. Häufig wird beim Einsatz von Mikrokomponenten nicht beachtet, dass die verfügbare Dosiertechnik für die erforderlichen Kleinstmengen nicht ausreicht. 92 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) Bei allen Techniken sind die Reihenfolge der Befüllung sowie die Mischzeiten zu beachten. Bei Flüssigfütterung einschließlich Vorratstränke mit Milchaustauschern sind die Mischbarkeiten zu berücksichtigen sowie ggf. Entmischung durch geeignete Techniken (Rührwerk, Ringleitung o. Ä.) zu vermeiden. Es dürfte kaum gelingen, 1 - 2 kg einer Mikrokomponente gleichmäßig als letzte Komponente in einem Mischwagen mit 4 - 8 t Futter zu verteilen! Entsprechende Probleme sind dann vorprogrammiert. Neben der Beratung sind hier auch die Hersteller gefordert, die in Abhängigkeit von Mengen und Mischzeiten realistische Dosier- sowie Verteilgenauigkeiten angeben sollten. Arzneimitteleinsatz Der Arzneimitteleinsatz über Tränke und Fütterung ist immer ein kritischer Punkt für die Futtermittelsicherheit. Durch die verwendeten Techniken (Dosierung, Verteilung) ist zu gewährleisten, dass einerseits die entsprechenden Tiergruppen gleichmäßig die erforderliche Dosierung erhalten und andererseits Verschleppungen an andere Tiergruppen vermieden werden. Grundsätzlich sind für Fütterungsarzneimittel getrennte Futtermittelsilos erforderlich. Erfolgen nur Teilbehandlungen, sind Spülchargen gute Möglichkeiten, um Verschleppungen zu minimieren. Neuerdings bieten Hersteller von Fütterungseinrichtungen auch Techniken zur Verminderung der Verschleppungen (Konstruktion der Leitungen, Besenaufsätze u. a. m.) an. Bei Dosierung über das Wasser ist neben der ausreichenden Mischbarkeit auch auf eine sichere konstruktive Trennung von behandeltem und unbehandeltem Wasser zu achten und möglichst eine Ringleitung mit entsprechender Umwälzung zu verwenden. Werden Medikamente selbst ins Futter eingemischt, ist zusätzlich eine sichere Dosierung mit ausreichender Genauigkeit zu gewährleisten. Gerade für den sicheren Medikamenteneinsatz sind weitere Lösungen für die Praxis zu entwickeln. Wasserqualität In Deutschland gibt es derzeit keine allgemein verbindlichen Werte zur Tränkwasserqualität, regionale Richtwerte unterscheiden sich z. T. beträchtlich. Sicherlich sind unterschiedliche Qualitätsanforderungen je nach Verwendungszweck (Tierart, Altersgruppe) erforderlich. Die Werte nach der Trinkwasserqualität sollten jedoch grundsätzlich nicht gefordert werden, da nachweislich im Außenbereich (Weide) Tiere problemlos auch andere Wasserqualitäten vertragen. (Abb. 6) Proben ( % ) 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 KBE E.Coli Coliforme Eisen unbedenklich bedenklich ungeeignet Bewertung Abbildung 6: Mikrobiologische Qualität von Tränkwasser in Schweinemastbetrieben (Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, 2004) U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 93 Abstriche in der Futtermittelsicherheit sind in einigen Regionen durch hohe Eisen- und/oder Mangangehalte bedingt. Hier haben sich entsprechende Aufbereitungsanlagen bewährt. In Einzelfällen kann auch bei hofeigener Versorgung die mikrobiologische Qualität der Wasserquelle beeinträchtigt sein. Häufig wird die Wasserversorgung durch zu geringe Leitungsquerschnitte oder Rohre mit Eisen-/Kalkablagerungen beeinträchtigt. Zunehmend erkannt wird insbesondere im Schweine- und Geflügelbereich die Biofilmbildung, die z. T. auch durch den Einsatz von Tränkwassermedikation gefördert wird. Die nachteiligen Folgen müssen durch eine entsprechende Behandlung vermieden werden. Die z. T. neuen Aspekte der Wasserversorgung werden von Industrie und Beratung aufgegriffen, um die Praxis für diese Bereiche zu sensibilisieren. Fazit Futtermittelsicherheit ist mehr als Futtermittelhygiene. Die Implementierung in der Praxis gelingt nur ausreichender Sensibilisierung der Tierhalter. In Beratung und Praxis muss neben dem „Nährstoffdenken“ letzten Jahre verstärkt das „ganzheitliche“ Denken mit Kenntnissen über die Besonderheiten Einzelkomponenten sowie die Qualität gefördert werden. Aufgabe der Beratung ist es auch, das Bewusstsein Landwirts als Lebensmittelerzeuger in der Gesamtkette zu verstärken. bei der der des Durch freiwillige Systeme der Wirtschaft (z. B. QS, QM) ist das Bewusstsein der Landwirte für die Lebens- und Futtermittelsicherheit bereits erfolgreich gestärkt worden. Beratung und Berufsstand sollten die Möglichkeit zur Erstellung von „Leitlinien“ zusätzlich nutzen, um weitere Verbesserung der Futtermittelsicherheit in der Primärproduktion zu erreichen. 94 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) IV. Futtermittelüberwachung U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 95 Organisation und Durchführung der Futtermittelüberwachung in der Bundesrepublik Deutschland Wolfram Meng Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Bonn Vorbemerkungen Wer nach Meilensteinen für die Futtermittelsicherheit sucht, kommt am Datum 1. November 2002 nicht vorbei. An diesem Tag nahm das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) seine Arbeit auf. Das BVL ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Die Leitung des BVL wird ab Mai 2007 ihren Sitz in Braunschweig haben, weitere Dienststellen befinden sich derzeit noch in Berlin und Bonn. Der Dienstsitz Bonn wird zum 30.04.2007 aufgelöst und die heute noch in Bonn tätigen Arbeitsbereiche werden nach Braunschweig und Berlin verlagert. Das betrifft auch das Referat Futtermittel des BVL, welches seinen Dienstsitz nach Berlin verlegen wird. Auf dem Sektor Futtermittel ist das BVL zuständig für das Risikomanagement und die Risikokommunikation und nimmt in diesem Zusammenhang schwerpunktmäßig folgende Aufgaben wahr: - Mitwirkung bei der Vorbereitung europäischer und nationaler Rechtssetzungsvorhaben auf dem Futtermittelsektor - Mitwirkung bei der Koordinierung der Futtermittelkontrolle der Länder - Mitwirkung bei der europaweiten Zulassung von Futtermitteln (Zusatzstoffe, Bioproteine, Diätfuttermittel) - Zulassung von Pflanzenschutzmitteln - Zulassung von Tierarzneimitteln - Zulassung von GVO (Feldversuche)) - Nationale Kontaktstelle für das “Europäische Rapid Alert System for Food and Feed” (RASFF) - Kontaktstelle für das “Food and Veterinary Office” (FVO) in Dublin - Europäisches und Nationales Referenzlabor für Rückstände von Tierarzneimitteln und für Schadstoffe in Lebensmitteln tierischen Ursprungs, für Schwermetalle in Futtermitteln und Lebensmitteln, für polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe sowie für PSM-Rückstände. Zielstellung der amtlichen Futtermittelkontrolle Die Ziele der amtlichen Futtermittelüberwachung orientieren sich an den Schutzzielen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). Das heißt, sie dient dem Zweck der Sicherstellung der Unbedenklichkeit der vom Tier gewonnenen Lebensmittel für die menschliche Gesundheit, dem Schutz der Tiergesundheit, der Verhinderung der Gefährdung des Naturhaushaltes sowie der Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Tiere. Überwacht wird die Einhaltung rechtlicher Vorschriften über unerwünschte Stoffe, unzulässige Stoffe, verbotene Stoffe, Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln, Futtermittel-Zusatzstoffe, Vormischungen und Futtermittel, die Bezeichnung und Kennzeichnung von Futtermitteln, Vormischungen und FuttermittelZusatzstoffen, die Verbote zum Schutz vor Täuschung und die Werbung. Die originäre Zuständigkeit für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des LFGB und damit auch die Durchführung der amtlichen Futtermittelkontrolle liegt gemäß §§ 38 und 39 LFGB bei den Ländern. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderalistischer Staat mit 16 Bundesländern mit jeweils eigenen Regierungen und Parlamenten, mit eigenen Verfassungen, mit sehr unterschiedlicher Größe (von 404 – 70.000 Quadratkilometern), mit sehr unterschiedlicher Struktur der Landwirtschaft und der Futtermittelwirtschaft und nicht zuletzt mit unterschiedlichen finanziellen und personellen Ressourcen. Das BMELV ist die ist oberste Bundesbehörde und hauptsächlich verantwortlich für die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften auf Bundesebene und für die Koordination der Umsetzung mit Unterstützung des BVL. Innerhalb des BMELV ist das Referat 318 zuständig für Futtermittelkontrollen, innerhalb des BVL das Referat 102. Zu den Aufgaben des BVL im Rahmen der Futtermittelüberwachung zählen insbesondere die Koordination, die Erarbeitung von Leitlinien und die Beratung der Länder in der Durchführung der Kontrollprogramme. Andere Einrichtungen mit Zuständigkeiten in diesem Bereich sind das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), verantwortlich sowohl für die Bewertung von Risiken für die öffentliche Gesundheit im Bereich Futtermittel als 96 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) auch für die Risikokommunikation, und das Institut für Tierernährung (ITE) der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL). Die Länder verfügen in der Regel über einen dreistufigen Behördenaufbau, bestehend aus den obersten Landesbehörden, den Mittelbehörden auf Ebene der Regierungsbezirke und den unteren Verwaltungsbehörden auf (Land)Kreisebene. Für die Durchführung der Kontrollen sind in den Ländern entweder Mittelbehörden oder untere Verwaltungsbehörden zuständig. Die Landesbehörden sind darüber hinaus für die Zulassung und Registrierung von Futtermittelunternehmen zuständig. Sie führen Verzeichnisse aller zugelassenen und registrierten Betriebe und zwischengeschalteten Personen im Futtermittelsektor und halten diese Verzeichnisse auf dem neuesten Stand. Die zuständigen Landesbehörden benennen Laboratorien, die die Analysen von amtlichen Futtermittelproben durchführen. Zu ihnen zählen sowohl private als auch staatliche Laboratorien. Bei der Überwachung der Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr von Futtermitteln wirken das Bundesministerium der Finanzen und die von ihm bestimmten Zollstellen an den Eingangsstellen mit. In den Ländern ist die Zuständigkeit der Futtermittelüberwachungsbehörden für Warenkontrollen an den Eingangsstellen auf verschieden Ebenen angesiedelt. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Kontrollansatzes in den Ländern gibt es seit dem Jahr 2001 ein koordiniertes „Nationales Kontrollprogramm Futtermittelsicherheit“, welches jährlich von den Ländern, dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und dem Bundesinstitut für Risikobewertung gemeinsam ausgearbeitet und von der Agrarministerkonferenz des Bundes und der Länder bestätigt wird. Die Überwachung ist in drei Komplexe aufgegliedert: a) Betriebsprüfungen (Kontrollen mit dem Schwerpunkt der Dokumentenkontrolle und der Sauberkeit und Hygiene am Tag der Kontrolle), b) Buchprüfungen (Dokumentenkontrolle über einen festgelegten Zeitraum vor der Prüfung) und c) Risiko- bzw. verdachtsorientierte Probenahmen und Analyse der Proben (Überwachung) sowie zufallsorientierte Probenahmen und Analyse der Proben (Statuserhebungen). Ab dem Jahr 2007 ist auf der Grundlage der Verordnung(EG) Nr.882/2004 ein fünfjähriges integriertes nationales Kontrollprogramm für die gesamte Lebensmittelkette vorgesehen. Dazu haben sich die Länder und der Bund auf die Erarbeitung eines „Rahmenplanes der Kontrollaktivitäten auf dem Futtermittelsektor“ verständigt und für diesen Rahmenplan folgende 11 Eckpunkte vereinbart: 1. Planmäßige Kontrollen • In Abhängigkeit von der Betriebsgröße und Betriebsart sowie von verarbeiteten, produzierten und verfütterten Futtermitteln soll jedes Futtermittelunternehmen regelmäßig kontrolliert werden. Kontrollinhalt und Kontrollabstände werden auf der Grundlage von Risikoanalysen und der Vorgaben des Rahmenplanes durch die Länder festgelegt. (Kontrollen = Betriebsprüfungen, Buchprüfungen oder Probenahmen) 2. Kontrollen bei Verdacht der Vorschriftswidrigkeit • Rückverfolgungsuntersuchungen auf der Grundlage eigener Kontrollergebnisse zur Herkunft und zur Auslieferung von Futtermitteln, bis zur Verfütterung. • Verfolgsuntersuchungen im Ergebnis von Meldungen aus dem Europäischen Schnellwarnsystem (RASFF) • Verbraucherbeschwerden 3. Probenahmen und Analysen nach den Vorgaben von Empfehlungen der Kommission zur Durchführung von Statuserhebungen 4. Angemessenes Verhältnis zum angestrebten Ziel Schwerpunkte der Kontrollen liegen bei der Untersuchung des Gehaltes an unerwünschten, nicht zugelassenen und verbotenen Stoffen sowie an Futtermittel-Zusatzstoffen und nicht bei Inhaltsstoffen. 5. Berücksichtigung von Risiken und von gesammelten Erfahrungen • Aflatoxin im Milchviehmischfutter • Fluor in Alleinfuttermitteln für Fische U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit • • • • • • • • • 6. 97 Dioxin in getrockneten Einzelfuttermitteln, Fischprodukten, Bindemitteln und Fließhilfsstoffen sowie in Spurenelementverbindungen Zink und Kupfer in Kälber- und Schweinemischfuttermitteln Rohasche in Mischfuttermitteln Mineralstoffe in Mischfuttermitteln Selen in Schweine- und Rinderfuttermitteln Mykotoxine in Getreide und Ölsaaten sowie in Einzelfuttermitteln mit langer Lagerzeit oder großen Transportstrecken im Seeverkehr Schwermetalle in Grün- und Raufutter unter besonderer Berücksichtigung von Belastungsgebieten sowie in Spurenelementverbindungen Chlorierte Kohlenwasserstoffe in Einzelfuttermitteln Einhaltung des Verschneidungsverbotes für unerwünschte Stoffe Erfassung aller Stufen von der Futtermittelherstellung bis zur Verwendung • Herstellerbetriebe von Mischfuttermitteln für Nutztiere • Herstellerbetriebe von Mischfuttermitteln für Heimtiere • Herstellerbetriebe von Futtermittel-Zusatzstoffen • Herstellerbetriebe von Vormischungen • Herstellerbetriebe von Einzelfuttermitteln • Trocknungsanlagen • Landwirte (Erzeugung und Inverkehrbringen von Futtermitteln, Tätigkeiten nach Artikel 5 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 und Fütterung) • Handelsbetriebe, Lagerhalter und Transporteure • Betriebe nach der Verordnung (EG) Nr. 1292/2005 • Grenzeingangsstellen • Dekontaminationsanlagen 7. Auswahl der am besten geeigneten Stufe (Flaschenhalsprinzip) Orientierung für das Verhältnis der insgesamt zu kontrollierenden Unternehmen: • Hersteller 50-60 % • Händler (incl. Lagerhalter und Transporteure) 15-25 % • Landwirte 25-35 % 8. Kontrollen auf unzulässige Verwendungszwecke • Einhaltung der VO (EG) Nr. 999/200 • illegaler Einsatz oder Verschleppungen von Tierarzneimitteln und von „kritischen FuttermittelZusatzstoffen“ wie Kokzidiostatika, Histomonostatika oder Wachstumsförderern • Abweichungen von zugelassenen Verwendungszwecken von Futtermittel-Zusatzstoffen 9. Kontrollen auf unerwünschte Stoffe mit den Schwerpunkten: Schwermetalle (Blei, Quecksilber, Arsen, Cadmium) Chlorierte Kohlenwasserstoffe Mykotoxine (Aflatoxin B1, OTA, ZEA, DON, Fumonisine) und Dioxine / Furane / PCB (PCDD, PCDF, PCB) • • • • 10. Im Plan der Kontrollaktivitäten sind folgende Maßnahmen enthalten: • Betriebsprüfungen • Buchprüfungen • Risikoorientierte Plan-Probenahmen und Analysen im Rahmen der amtlichen Überwachung • Probenahmen und Analysen bei Verdacht auf Vorschriftswidrigkeiten • Durchführung der Empfehlungen der Kommission für koordinierte Kontrollpläne im Bereich Futtermittel (Artikel 53 der VO(EG) Nr. 882/2004) • Durchführung von Statuserhebungen für bestimmte Parameter zur Vorbereitung neuer gesetzlicher Regelungen 98 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) 11. Soll-Anzahl an Einzelbestimmungen (ohne Schädlingsbekämpfungsmittel) Einzelbestimmungen % Inhaltsstoffe (ohne Wasser) 23.640 23,3 Energie 2.500 2,5 Futtermittel-Zusatzstoffe 22.025 21,8 Unerwünschte Stoffe 28.365 28,1 Unzulässige Stoffe 10.990 10,9 8100 8 2.500 2,5 3.000 2,9 101.120 100 Verbotene Stoffe Zusammensetzung von Mischfuttermitteln Mikrobiologische Untersuchungen Gesamt Zur Harmonisierung der amtlichen Futtermittelkontrollen in den einzelnen Ländern wird die Aufteilung der von den Ländern durchzuführenden Einzelbestimmungen in Anlehnung an das Futteraufkommen, die Futtermittelherstellung und den Futtermittelverbrauch berechnet. Jedes Land hält mind. 10 % der personellen und finanziellen Ressourcen für unvorhergesehene Ereignisse und landesspezifische Schwerpunkte vor. Ergebnisse der amtlichen Futtermittelkontrollen im Jahr 2005 Im Jahr 2005 wurden von den Kontrollbehörden der Länder in insgesamt 13.213 Futtermittelbetrieben (Tab. 1) 14.890 Betriebsprüfungen (Tab. 2) und 2.618 Buchprüfungen (Tab. 3) durchgeführt. Dabei wurden 19.847 Futtermittelproben gezogen und 135.064 Einzelbestimmungen auf verschiedene Parameter durchgeführt. Darüber hinaus wurden noch 36.792 Einzelbestimmungen auf Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmittel durchgeführt. Tabelle 1: Anzahl der durch die Überwachung erfassten Orte der Kontrolle 2003 Hersteller Vertriebsunternehmer Tierhalter Eingangsstellen Sonstige Gesamtzahl der kontrollierten Betriebe 4.629 8.557 21 195 13.402 2004 1.286 3.198 7.982 16 330 12.812 2005 1.613 3.662 7.550 9 379 13.213 5.275 Hersteller und Händler wurden von der Futtermittelüberwachung kontrolliert. Das sind 791 (17,6 v. H.) mehr als im Vorjahr. Die Anzahl der durch die Futtermittelüberwachung kontrollierten Tierhalter betrug 7.550. Mit einem Anteil von 57,1 v. H. an den insgesamt durchgeführten Kontrollen wurden damit mehr als die Hälfte der Kontrollen bei Tierhaltern durchgeführt. U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 99 Tabelle 2: Anzahl der Betriebsprüfungen übrige Hersteller/Händlerbetriebe (Mischfuttermittel, Vormischungen, Futtermittel-Zusatzstoffe) einschl. Vertreter von Drittlandsherstellern 6.321 7.318 6.041 Herstellerbetriebe von Einzelfuttermitteln 644 667 756 2003 2004 2005 Tierhalter Sonstige (Spediteur, Tierarzt, Lagerbetrieb) Summe 9.584 7.825 7.677 265 568 416 16.814 16.378 14.890 Tabelle 3: Anzahl der Buchprüfungen 2003 3.061 2004 2.599 2005 2.618 Im Jahr 2005 waren 869 Futtermittelbetriebe nach § 28 der Futtermittelverordnung (FMV) anerkannt und 960 Futtermittelbetriebe waren nach § 30 FMV registriert (Tab.4 und Tab. 5). Tabelle 4: Anzahl der anerkannten Betriebe (§ 28 FMV) Herstellerbetriebe 2003 2004 2005 FuttermittelZusatzstoffe Vormischungen Zulassungsbedürftige Einzelfuttermittel 32 27 28 157 138 142 4 15 12 Handelsbetriebe Mischfuttermittel nicht gewerblich gewerblich 376 409 391 12 9 11 Mischfuttermittel unter Verwendung von Einzelfuttermitteln mit über-höhten Gehalten an unerwünschten Stoffen 308 - gesamt davon Vertreter von Drittlandsherstellern 252 294 285 65 54 58 Tabelle 5: Anzahl der registrierten Betriebe (§ 30 FMV) Herstellerbetriebe FuttermittelZusatzstoffe 2003 2004 2005 21 22 29 Vormischungen 145 122 124 Trocknungsbetriebe 42 47 Handelsbetriebe Mischfuttermittel gewerblich nicht gewerblich 457 473 491 14 10 28 insgesamt davon Vertreter von Drittlandsherstellern 210 231 241 52 49 58 100 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) Anzahl der Probenahmen und der durchgeführten Einzelbestimmungen Im Vergleich zum Vorjahr wurden in 2005 geringfügig weniger Probenahmen durchgeführt. Dieser Rückgang der Anzahl der Probeentnahmen um 11,5 v. H. auf 19.847 Probeentnahmen darf nicht als Ausdruck für nachlassende Kontrolltätigkeit angesehen werden, sondern ist Ergebnis der den Kontrollen vorausgegangenen Risikoanalysen. Die Auswahl und Festlegung der Probenahmen erfolgt in den verschiedenen Stufen der Futtermittelkette nach einem offenen Kontrollansatz unter Berücksichtigung des so genannten „Flaschenhalsprinzipes“ und unter Berücksichtigung der eingesetzten Erzeugnisse und der produzierten, transportierten, gelagerten und verfütterten Futtermittel sowie der in den vergangenen Jahren festgestellten Auffälligkeiten. Die Beanstandungsquote bei den untersuchten Proben ist im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 Prozentpunkte auf 16,2 v. H. gestiegen. (Tab. 6 und Tab. 7). Die relativ hohe Zahl der insgesamt beanstandeten Proben ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass an einer Probe in der Regel mehrere Einzelbestimmungen auf verschiedene Parameter durchgeführt werden (durchschnittlich 6,8 Einzelbestimmungen pro Probe im Jahr 2005). Tabelle 6: Anzahl der untersuchten Proben differenziert nach Betriebskategorien bei Herstellern oder Händlern bei Tierhaltern Eingangsstellen Sonstige gesamt 2003 16.459 7.373 589 309 24.730 2004 13.686 7.813 158 759 22.416 2005 12.304 6.925 303 3015 19.847 Tabelle 7: Anzahl der untersuchten Proben und der beanstandeten Proben nach Futtermittelarten Anzahl der Proben Einzelfuttermittel Mischfuttermittel für Geflügel für Schweine für Kälber für Rinder andere Nutztiere Hunde, Katzen andere Heimtiere andere Tiere Mischfuttermittel insgesamt davon Mineralfuttermittel Vormischungen Futtermittel-Zusatzstoffe und deren Zubereitungen gesamt 2003 6.777 2004 7.092 2005 6.212 3.671 4.497 1.506 4.729 2.012 471 195 34 17.115 1.565 533 3.175 3.835 2.634 3.561 4.759 5.117 2.415 1.322 511 408 37 14.732 1.220 433 305 159 24 13.066 1.342 420 149 24.730 22.416 19.847 Beanstandungen in v. H. 2003 2004 2005 7,0 5,5 6,1 24,1 21,0 20,0 16,8 28,2 25,1 21,5 17,6 21,4 34,7 34,7 22,6 19,5 21,5 22,2 17,5 17,8 21,1 24,2 24,3 25,5 5,4 19,9 31,3 31,4 16,7 20,6 35,2 33,3 4,6 1,9 2,7 17,5 15,4 16,2 Insgesamt wurden in 2005 135.064 Einzelbestimmungen durchgeführt. Die Beanstandungsquote bei den Einzelbestimmungen ist mit 2,9 v. H. genauso hoch wie im Jahr 2004. (Tab. 8) U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 101 Tabelle 8: Anzahl der Einzelbestimmungen5,6 Anzahl der Einzelbestimmungen Inhaltsstoffe (außer Wasser)1 Wasser Energie Futtermittel-Zusatzstoffe Unzulässige Stoffe davon verbotene Stoffe nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 und nach § 18 Abs. 1 des LFGB Unerwünschte Stoffe davon: unerwünschte Stoffe mit festgesetzten Höchstgehalt unerwünschte Stoffe ohne festgesetzten Höchstgehalt Verbotene Stoffe (Anlage 6 FMV) Kontrolle der Zusammensetzung von Futtermitteln Untersuchungen auf mikrobiellen Verderb sonstige Futtermittelkontrollen gesamt Beanstandungen in v. H. 2003 2004 2005 6,1 5,4 5,8 0,2 0,4 0,5 6,7 7,3 7,2 11,12 13,63 13,74 1,4 0,9 0,7 0,5 1,0 0,9 2003 34.288 14.307 2.387 20.895 20.854 9.224 2004 23.837 11.537 1.777 13.533 35.890 6.739 2005 20.616 13.267 1.587 13.858 34.521 6.453 47.960 46.420 43.211 0,6 0,3 0,2 37.936 37.032 31.205 0,6 0,3 0,3 10.024 9.388 12.006 0,3 0,3 0,1 972 3.335 2.728 3,4 0,2 0,2 1.595 1.369 996 6,3 5,8 4,9 2.932 3.072 2.818 7,1 5,9 5,4 914 147.104 1.419 142.189 1.462 135.064 5,8 3,8 1,7 2,9 3,1 2,9 1 in der vorliegenden Statistik noch einschließlich der Bestimmungen auf die Zusatzstoffe Aminosäuren und ihre Salze (1557 Bestimmungen, 169 Beanstandungen), sowie Harnstoff und seine Derivate (36 Bestimmungen, 1 Beanstandung) 2 davon 4,4 v. H. wegen Überschreitung des angegebenen Gehaltes und 1,9 v. H. wegen Überschreitung des zulässigen Höchstgehaltes 3 davon 1,9 v. H. wegen Überschreitung des zulässigen Höchstgehaltes 4 davon 1,9 v. H. wegen Überschreitung des zulässigen Höchstgehaltes 5 ohne Einzelbestimmungen auf Rückstände an Schädlingsbekämpfungsmitteln gemäß Anlage 5a FMV und ohne Untersuchungen auf Salmonellen 6 Mit der Verordnung 1831/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung vom 22. September 2003 wurden Aminosäuren, deren Salze und Analoge, sowie Harnstoff und seine Derivate ab 18. Oktober 2004 als eigene Kategorien von Futtermittelzusatzstoffen aufgenommen und somit aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie 82/471/EWG des Rates vom 30. Juni 1982 über bestimmte Erzeugnisse in der Tierernährung übernommen. Da die Richtlinie 79/373/EWG über den Verkehr mit Mischfuttermitteln noch die Kennzeichnung der Aminosäuren als analytische Bestandteile (Inhaltsstoffe) vorschreibt, ist dies in der vorliegenden Statistik für 2005 noch nicht in den jeweiligen Tabellen berücksichtigt. Anzahl der Einzelbestimmungen auf Inhaltsstoffe und Energie Mit Einführung des Koordinierten Kontrollprogramms im Jahre 2001 war es erklärtes Ziel, den überproportionalen Anteil der Untersuchungen auf Inhaltsstoffe und Energiebestimmungen deutlich abzusenken und dafür den Anteil der Untersuchungen auf unerwünschte, unzulässige und verbotene Stoffe zu erhöhen. Dem wurde insofern Rechnung getragen, dass die Anzahl der Bestimmungen auf Inhaltsstoffe von 34.288 im Jahr 2003 auf 20.616 im Jahr 2005 deutlich um ca. 40 v. H. reduziert wurde. Die Beanstandungsquote bei Inhaltsstoffen ist im Jahr 2005 im Vergleich zum Jahr 2003 um 0,3 Prozentpunkte gesunken und beträgt nunmehr 5,8 v. H. Im Jahr 2005 wurden 1.587 Energiebestimmungen durchgeführt und damit 33,6 v. H. weniger als im Jahr 2003. Die Beanstandungsquote für den Energiegehalt liegt mit 7,2 v. H. im Jahr 2005 etwa gleich hoch wie die des Vorjahres. 102 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) Anzahl der Einzelbestimmungen auf Futtermittel-Zusatzstoffe Futtermittel-Zusatzstoffe sind Stoffe, die Futtermitteln zugesetzt werden, um bestimmte Wirkungen im Futtermittel oder im Tier zu erzielen. Der Dosierungsbereich für verschiedene Futtermittel-Zusatzstoffe ist durch Mindest- und Höchstgehalte eingegrenzt. Die Beanstandungsquote bei Futtermittel-Zusatzstoffen insgesamt (Tab. 9) ist mit 13,7 v. H. etwa gleich hoch wie im Vorjahr (13,6 v. H.). Die Mehrzahl der Beanstandungen musste wegen Unter- bzw. Übergehalten an Futtermittel-Zusatzstoffen in Vormischungen (134 Beanstandungen, davon 6 Überschreitungen) und in Mischfuttermitteln (1.764 Beanstandungen, davon 255 Überschreitungen des festgesetzten Höchstgehaltes) ausgesprochen werden. Als ein Schwerpunkt bei den Überschreitungen der Höchstgehalte kristallisieren sich hierbei Übergehalte an Spurenelementen (168 Überschreitungen) in Mischfuttermitteln heraus. Die Beanstandungsquote aufgrund von Überschreitungen des zulässigen Höchstgehaltes in Futtermitteln insgesamt ist mit 1,9 v. H. gleich hoch wie in den Jahren 2003 und 2004. Tabelle 9: Qualitätskontrolle bei Futtermittel-Zusatzstoffen und auf Gehalt an Futtermittel-Zusatzstoffen in Vormischungen und Mischfuttermitteln und in der Tagesration Anzahl der Bestimmungen Vitamine Spurenelemente Leistungsförderer Kokzidiostatika, Histomonostatika andere Futtermittel-Zusatzstoffe, für die Höchstgehalte festgesetzt sind Sonstige gesamt Beanstandungen in v. H. 2003 2004 2005 12,8 13,9 13,6 2003 7.269 2004 5.193 2005 4.632 10.085 794 1.028 6.371 325 617 7.071 323 519 9,7 10,6 12,5 12,7 14,5 20,9 12,7 20,7 21,0 1.633 957 1.118 11,3 14,1 12,2 86 20.895 67 13.535 195 13.858 4,7 11,1 7,5 13,6 29,7 13,7 Anzahl der Einzelbestimmungen auf unzulässige Stoffe Die Kategorie „unzulässige Stoffe“ schließt die Untersuchungen auf verbotene Stoffe nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 oder § 18 Abs. 1 des LFGB mit ein. (Tab. 10) Tabelle 10: Anzahl der Untersuchungen auf unzulässige Stoffe Anzahl der Bestimmungen unzulässige Stoffe davon: verbotene Stoffe nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 oder § 18 Abs. 1 des LFGB sonstige unzulässige Stoffe7 7 Beanstandungen in v. H. 2003 2004 2005 1,4 0,9 0,7 2003 20.854 2004 35.890 2005 34.521 9.224 6.739 6.453 0,5 1,0 0,9 11.630 29.151 28.068 2,1 0,9 0,7 unzulässiges Vorhandensein nicht mehr zugelassener oder für die jeweilige Tierart nicht zugelassener Zusatzstoffe, sonstiger nicht zugelassener Stoffe (Verschleppung, illegaler Einsatz von Arzneimitteln), Überprüfung der Einhaltung vorgeschriebener Wartezeiten Insgesamt konnte bei den unzulässigen Stoffen erneut ein Rückgang der Beanstandungsquote von 0,9 auf 0,7 v. H. verzeichnet werden. U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 103 Die in den Empfehlungen der Europäischen Kommission für das Koordinierte Kontrollprogramm der Gemeinschaft vom 2. März 2005 geforderte Anzahl von mindestens 20 Untersuchungen auf verarbeitete tierische Proteine und Fette wurde deutlich überschritten. Damit wurde der besonderen Relevanz dieser Untersuchungen in Bezug auf die Futtermittelsicherheit (BSE) Rechnung getragen. Die Beanstandungsquote konnte im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 Prozentpunkte auf 0,9 v. H. reduziert werden. Die in 2004 und 2005 gegenüber 2003 leicht erhöhten Beanstandungsquoten sind im Wesentlichen auf mit Tiermehl/Knochensplittern kontaminierte Zuckerrübenschnitzel zurückzuführen. Unter „sonstige unzulässige Stoffe“ sind nicht mehr zugelassene oder für die jeweilige Tierart nicht zugelassene Zusatzstoffe, sonstige nicht zugelassene Stoffe (Verschleppungen oder illegaler Einsatz von Arzneimitteln) sowie die Nichteinhaltung vorgeschriebener Wartezeiten • • • zu verstehen. Diese Kontrollen waren ebenfalls Bestandteil der Empfehlung der Europäischen Kommission für das Koordinierte Kontrollprogramm der Gemeinschaft. Insgesamt wurden 28.068 Bestimmungen auf sonstige unzulässige Stoffe durchgeführt. Wie bereits im Vorjahr wurde die Beanstandungsquote erneut verringert und lag mit 0,7 v. H. im Jahr 2005 um 0,2 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahr. Anzahl der Einzelbestimmungen auf unerwünschte Stoffe (einschließlich Schädlingsbekämpfungsmittel) Die Gesamtzahl der Vorgabe aus dem Nationalen Kontrollprogramm 2005 von 27.832 durchzuführenden Einzelbestimmungen auf unerwünschte Stoffe wurde mit 43.211 Einzelbestimmungen erneut deutlich überschritten (Tab. 11). Tabelle 11: Unerwünschte Stoffe (ohne Schädlingsbekämpfungsmittel nach Anlage 5a FMV) Anzahl der Bestimmungen Beanstandungen in v. H. 2003 2004 2005 0,6 0,3 0,3 2003 37.936 2004 37.032 2005 31.205 2.058 2.197 1.939 0,3 0,2 0,2 chlorierte Kohlen-wasserstoffe 21.661 19.803 14.316 0,06 0,2 0,1 9 10.124 12.041 11.842 0,5 0,2 0,3 Dioxine 2.584 1.734 1.490 4,7 1,6 0,7 unerwünschte Stoffe ohne festgesetzten Höchstgehalt 10.024 9.388 12.006 0,3 0,3 0,1 PCB 2.254 2.536 4.135 0,2 0,5 0,0 Mykotoxine (außer Aflatoxin B1) 5.084 5.650 5.647 0,5 0,1 0,0 unerwünschte Stoffe mit festgesetztem Höchstgehalt darunter: Aflatoxin B1 8 Schwermetalle darunter: gesamt 47.960 46.420 43.211 0,6 0,3 0,2 Chlordan, DDT, Dieldrin, Endosulfan, Endrin, Heptachlor, Hexachlorbenzol, α- und β-HCH, Gamma-HCH (Lindan) 9 Blei, Quecksilber, Arsen, Cadmium 8 Hierbei ist die Anzahl der Einzelbestimmungen auf Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln aus Gründen der besseren Vergleichbarkeit zu den Vorjahren nicht einbezogen. Diese sind in der Tabelle 12 gesondert ausgewiesen. Bei den unerwünschten Stoffen mit festgesetztem Höchstgehalt ist die Beanstandungsquote mit 0,3 v. H. gleich niedrig wie im Vorjahr. Die im Überwachungsjahr 2003 im Vergleich zu den Jahren 2004 und 2005 hohe Beanstandungsquote bei Dioxinen von 4,7 v. H. war im Wesentlichen auf den höheren Anteil an Verdachtprobenahmen zurückzuführen, die als Folge eines Dioxinereignisses im Jahre 2003 durchgeführt wurden. Im Überwachungsjahr 2005 konnte mit einer Beanstandungsquote von 0,7 v. H. diese im Vergleich zum Vorjahr um 0,9 Prozentpunkte verbessert werden. 104 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) Bei unerwünschten Stoffen, die häufig in Verbindung mit importierten Futtermitteln genannt werden (chlorierte Kohlenwasserstoffe, Aflatoxin B1), wurden im Berichtsjahr 2005 wiederum nur geringfügige Beanstandungen festgestellt. Dieses Ergebnis ist bei der hohen Anzahl von Bestimmungen des Gehaltes an Aflatoxin B1 (1.939 Analysen, 0,2 v. H. Beanstandungen) und chlorierten Kohlenwasserstoffen (14.316 Analysen, 0,1 v. H. Beanstandungen) beachtlich. Wie bereits im Vorjahr war bei Schwermetallen in 2005 ebenfalls eine relativ geringe Beanstandungsquote (0,3 v. H.) zu verzeichnen. Im Überwachungsjahr 2005 wurden insgesamt 12.006 Bestimmungen auf unerwünschte Stoffe ohne festgesetzten Höchstgehalt durchgeführt. Die Beanstandungsquote war mit 0,1 v. H. um 0,2 Prozentpunkte niedriger als in den Jahren 2003 und 2004 (Tab. 11). Insgesamt wurden 36.792 Einzelbestimmungen auf Rückstände an Schädlingsbekämpfungsmitteln durchgeführt. Bei dieser hohen Zahl ist zu berücksichtigen, dass die meisten Wirkstoffe in einem Analysengang nach der Methode der amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 35 LMBG (Methode L 00.00-34): Modulare Multimethode zur Bestimmung von Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln, durchgeführt wurden. Bei unbearbeiteten Futtermitteln wurden 19.696 Einzelbestimmungen durchgeführt. Es wurden 5 Beanstandungen ausgesprochen, davon 3 für Getreide und 2 für Körnerleguminosen (Tab. 12). Tabelle 12: Rückstände an Schädlingsbekämpfungsmitteln nach Anlage 5a FMV Anzahl der Bestimmungen 2003 2004 2005 Beanstandungen Anzahl 2003 2004 2005 Schädlingsbekämpfungsmittel gemäß Anlage 5a FMV in unbearbeiteten Futtermitteln 23.322 22.823 19.696 1 13 5 Schädlingsbekämpfungsmittel gemäß Anlage 5a FMV in bearbeiteten Futtermitteln 32.091 15.467 17.096 0 1 16 Der Umfang der Bestimmungen von Schädlingsbekämpfungsmitteln in bearbeiteten Futtermitteln belief sich auf 17.096. Es wurden 16 Beanstandungen ausgesprochen. Insgesamt war damit bei Überschreitungen der Höchstmengen an Schädlingsbekämpfungsmitteln eine Beanstandungsquote von 0,06 % zu verzeichnen. Anzahl der Einzelbestimmungen auf verbotene Stoffe Bei 2.728 durchgeführten Untersuchungen auf verbotene Stoffe nach Anlage 6 FMV im Jahr 2005 wurde eine im Vergleich zum Vorjahr gleich niedrige Beanstandungsquote von 0,2 v. H. erzielt. Kontrolle der Zusammensetzung von Mischfuttermitteln Die Kontrolle der Zusammensetzung erfolgt durch mikroskopische Untersuchungen. Hiermit wird vor allem die so genannte offene Deklaration kontrolliert. Insgesamt sind 996 dieser Bestimmungen durchgeführt worden. Die Beanstandungsquote ist gegenüber dem Vorjahr erfreulicherweise um 1,7 Prozentpunkte gesunken und beträgt nunmehr 4,9 v. H. Anzahl der Untersuchungen auf mikrobiellen Verderb Der Umfang der mikrobiologischen Untersuchungen ist im Vergleich zum Vorjahr um 8,3 v. H. auf 2.818 gesunken. Die Beanstandungsquote ist um 0,5 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr gesunken und beträgt nunmehr 5,4 v. H. Anzahl der formalen Kennzeichnungsverstöße Es wurden 3.536 Verstöße gegen formale Kennzeichnungsvorschriften verzeichnet. Das sind ca. 5 Prozentpunkte weniger als im Vorjahr. Die Interpretation dieser Zahl ist wegen des großen Ermessensrahmens der Überwachungsbehörden auf diesem Gebiet allerdings schwierig. U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 105 Maßnahmen bei Beanstandungen Die Maßnahmen bei Beanstandungen waren fallbezogen unterschiedlich. Insgesamt wurden 2.247 Hinweise und Belehrungen erteilt und 580 Verwarnungen ausgesprochen; außerdem wurden 743 Bußgeldverfahren und 2 Strafverfahren eingeleitet. (Tabelle 13). Tabelle 13: Maßnahmen bei Beanstandungen Maßnahmen Hinweise (Belehrungen) 2003 2.265 2004 3.067 2005 2.247 705 626 580 eingeleitet 715 705 743 abgeschlossen 515 465 403 eingestellt 172 211 186 eingeleitet 5 9 2 abgeschlossen 1 6 2 eingestellt 2 1 3 Verwarnungen Bußgeldverfahren: Strafverfahren: Zusammenfassung Mit der Einführung des Nationalen Kontrollprogramms Futtermittelsicherheit im Jahr 2001 war es erklärtes Ziel des Bundes und der Länder, den bis dahin überproportionalen Anteil der Kontrollen auf Inhaltsstoffe und Energiebestimmungen abzusenken und die Kontrollen auf unerwünschte, unzulässige und verbotene Stoffe im Sinne des Schutzes der Gesundheit von Mensch und Tier sowie des Naturhaushaltes deutlich zu verstärken. Dieses Ziel ist auch 2005 wieder erreicht worden (Abb. 1). 70 1. Nationales Kontrollprogramm 2001 60,2 60 55,1 54,7 52,6 50,7 46,8 50 40 30 59,6 Inhaltsstoffe und Energie 27,8 27,6 27,9 24,2 24 18 16,4 unerwünschte, unzulässige und verbotene Stoffe 20 10 0 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Abbildung 1: Prozentualer Anteil der Einzelbestimmungen von 1999 bis 2005 Der prozentuale Anteil der Kontrollen auf Inhaltsstoffe und Energie an den insgesamt durchgeführten Einzelbestimmungen betrug im Jahr 2005 16,4 v. H. während 59,6 v. H. der Kontrollen auf unerwünschte, unzulässige und verbotene Stoffe durchgeführt wurden. Erfreulich sind in diesem Zusammenhang die relativ niedrigen Beanstandungsquoten bei kritischen Parametern wie 106 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) unerwünschten Stoffen - 0,2 v. H. verbotenen Stoffen - 0,2 v. H. und bei unzulässigen Stoffen - 0,7 v. H. Insgesamt lag die Beanstandungsquote mit 2,9 v. H. bei den 135.064 im Jahr 2005 durchgeführten Einzelbestimmungen (ohne Schädlingsbekämpfungsmittel) auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr. Das detaillierte Nationale Kontrollprogramm Futtermittelsicherheit und die ausführliche Statistik der Ergebnisse der amtlichen Futtermittelüberwachung sind abrufbar auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter: http://www.bmelv.de/cln_045/nn_751684/DE/07SchutzderTiere/Futtermittelsicherheit/__Futtermittel__node.html__nnn=true Die Überwachungsbehörden der Länder stellten dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die aggregierten Ergebnisse ihrer Überwachungstätigkeit für eine umfassende statistische Auswertung zur Verfügung. Nur dadurch war der vorliegende Beitrag möglich. Dafür gilt den Behörden der Länder mein Dank. Mein besonderer Dank gilt jedoch Herrn Ministerialrat Dr. Uwe Petersen für seine engagierte fachliche Unterstützung bei der Organisation der amtlichen Futtermittelkontrolle und für seinen maßgeblichen Anteil an der Erarbeitung von bisher fünf „Nationalen Kontrollprogrammen Futtermittelsicherheit“. U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 107 Futtermittelüberwachung in Österreich Herbert Würzner Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, Wien Nachdem das Futtermittelrecht in der EU weitgehend harmonisiert ist und die gesetzlichen Grundlagen für die Futtermittelüberwachung in den Mitgliedstaaten dieselben sind, kann ich auf die Ausführungen meines Vorredners Kollegen Meng verweisen und werde diese nicht wiederholen. Ich werde daher nur auf die Zuständigkeiten und Organisation der Futtermittelüberwachung in meinem Land näher eingehen. In Österreich wurde 2002 in der Folge der BSE-Krise und der VO (EG) 178/2002 auf dem Gebiet der Lebensmittelsicherheit ein Meilenstein gesetzt: Mit dem Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz 2002 (GESG) wurde die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) errichtet und das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) eingerichtet. Dabei wurden 18 Bundesuntersuchungsanstalten und das schon bestehende Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft aus den beiden zuständigen Ministerien ausgegliedert und zur AGES vereint (Abb. 1). Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Bundesministerium für Gesundheit und Frauen 40% 60% Geschäftsführung Bundesamt f. Sicherheit im Gesundheitswesen Bundesamt f. Ernährungssicherheit Landwirtschaft Lebensmittel Veterinär- Humanmedizin medizin Pharm Med AnalytikKompetenz zentren Risikobewertung Risikokommunikation prüfen – genehmigen – beraten – forschen Abbildung 1: Organigramm AGES Wie in der Abbildung 1 ersichtlich gibt es in der AGES fünf Fachbereiche und die verschiedenen AnalytikKompetenzzentren, in deren Labors Spezialuntersuchungen fachbereichsübergreifend durchgeführt werden. Beispiele wären Tierarzneimittel und Hormone, Mengen- und Spurenelemente, GVO, Mykotoxine, Pestizide in Lebens-, Futtermitteln und anderen Matrizes. Insgesamt gibt es in den 6 Bereichen 42 Institute und Kompetenzzentren, die in den Standorten Wien (Zentrale), Graz, Linz, Innsbruck Mödling und Salzburg angesiedelt sind (Abb. 2) und etwa 1400 Mitarbeiterinnen beschäftigen. Es werden jährlich rund 900.000 Proben mit ca. 7,2 Mill. Einzelanalysen untersucht, darunter auch ca. 3 000 Proben aus der Futtermittelüberwachung. Im GESG werden die Ziele und Grundsätze, wie sie vor allem in der Basisverordnung 178/2002/EG betreffend Lebensmittelsicherheit enthalten sind, dargelegt. Zu den Aufgaben der AGES zählen • Risikoanalyse, -bewertung, -management, -kommunikation, • die chemische und mikrobiologische Untersuchung diverser Proben, u. a. die Untersuchung und Begutachtung von Futtermitteln, Vormischungen und Zusatzstoffen, • die Ermittlung, Sammlung und Dokumentation von Erkenntnissen und Daten, die für die Sicherheit oder die Qualität der Ernährung oder die Verbrauchererwartung von Lebensmitteln und Futtermitteln maßgeblich sind, 108 • • • • Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) die Entwicklung, Prüfung und Verbesserung von Methoden, Verfahren, Geräten und Materialien, die Erstellung von Prüfberichten und Gutachten, die Beratung des BMLFUW und BMGF sowie die fachliche Zusammenarbeit in EU und internationalen Organisationen. Landwirtschaft Lebensmittel Veterinärmedizin Humanmedizin PharmMed Kompetenzzentren Abbildung 2: Standorte Im Bereich Landwirtschaft wurde das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) eingerichtet, welches für die Vollziehung von acht Materiengesetzen, u. a. des Futtermittelgesetzes, zuständig ist (Abb. 3). Abbildung 3: Kompetenzfelder der AGES Dieses Bundesamt ist gemäß Futtermittelgesetz (FMG) Behörde 1. Instanz in der Vollziehung dieses Gesetzes bzw. der zahlreichen EG-Verordnungen im Futtermittelbereich; Oberbehörde ist das Bundesministerium für Landund Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW). Weitere Aufgaben des BAES laut FMG sind U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit • • • • 109 die Mitwirkung bei der Zulassung von Futtermitteln und Zusatzstoffen gem. VO (EG) 1829/2003 und 1831/2003, die Zulassung und Registrierung von Betrieben, wissenschaftliche Versuche sind dem BAES zu melden, und die Futtermittelkontrolle (Abb. 4) Versuchswesen Institut für Saatgut Analytik und Mikrobiologie Futtermittel Landwirtschaft Sortenwesen Zentrum Kontrollorgane Kartoffelpflanzgut und genetische Ressourcen Bienenkunde Bodengesundheit Pflanzengesundheit Pflanzenschutzmittelbewertung und –zulassung, Abbildung 4: Bereich Landwirtschaft Die wichtigsten Punkte dazu sind ¾ Befugnisse und Pflichten der Aufsichtsorgane ¾ Pflichten der Betriebsinhaber, Eigenkontrollen ¾ Gebühren ¾ Rückverfolgbarkeit und Futtermittelsicherheit Zu den Befugnissen der Aufsichtsorgane wurden 2002 mit der Änderung des Futtermittelgesetzes neue Instrumente für die Futtermittelkontrolle vorgesehen. Bei begründetem Verdacht, dass Futtermittel nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, können Maßnahmen zur Mängelbehebung oder Risikoausschaltung – unter einer gleichzeitig zu setzenden Frist- angeordnet werden, z.B.: ¾ Verbot des Inverkehrbringens und des Verfütterns ¾ Rückholung vom Markt ¾ Anordnung betrieblicher Maßnahmen, wie geeignete Behandlung, unschädliche Beseitigung oder Anpassung der Kennzeichnung oder Verpackung ¾ Rückbeförderung an den Ursprungsort im Falle des grenzüberschreitenden Verbringens Wenn angeordneten Maßnahmen nicht Folge geleistet wird oder bei schwerwiegenden Mängeln hat eine Anzeige bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde erstattet zu werden. Diese wickelt dann ein Strafverfahren ab, was meist mit einem Bußgeld oder Einstellung endet. Sowohl im Beanstandungsfall als auch in einem Strafverfahren werden von uns Kontroll- und Untersuchungsgebühren beansprucht. Die Zuständigkeiten der Futtermittelüberwachung ist ebenfalls im Futtermittelgesetz geregelt. Danach ist das Bundesamt für Ernährungssicherheit für die Kontrolle der Herstellung und Inverkehrbringung, der Landeshauptmann (sprich die „Länder“) für die Überwachung der Verwendung von Futtermitteln zuständig. Dazu wurde erstmals 2002 ein AKTIONSPLAN FUTTERMITTEL vom BMLFUW erlassen, der sich sowohl an das BAES als auch an den Landeshauptmann richtet. Er dient der Festlegung von Verfahren und Abläufen bei der amtlichen Kontrolle, um bei Risiken angemessen, rasch und effizient handeln zu können. Er regelt die ¾ praktische Durchführung der Kontrolle (Merkblätter, Formulare, Checklisten, verantwortliche Ansprechpartner), ¾ Risikobewertung, ¾ Informationssysteme (Schnellwarnsystem und Info innerhalb Österreichs). 110 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) Innerhalb des Bundesamtes ist das Institut für Futtermittel (IFMT; dem ich vorstehe) das so genannte federführende Institut. Die Abteilung Futtermittelüberwachung mit 6 Personen ist verantwortlich für Probenlauf, Kennzeichnungsprüfung, Anordnung der Untersuchungsparameter, Beurteilung der Ergebnisse, Setzung von Maßnahmen. Gemeinsam mit der Institutsleitung erfolgt die Zulassung und Registrierung der Betriebe, die Erstellung von Kontrollplan und Berichten, die Ausübung von EU-Agenden, Beratung usw. In der Abteilung Futtermittelanalytik (7,5 VZK) wird die so genannte Basisanalytik, in der Abteilung Zusatzstoffe (5 VZK) die Analyse von ausgewählten Zusatzstoffen durchgeführt. In Zusammenarbeit mit dem IFMT ist das Zentrum Kontrollorgane (ZKO; ca. 15 Personen) für die Vor-OrtKontrolle von Futtermitteln, aber auch anderen landwirtschaftlichen Betriebsmitteln zuständig. In den neun Bundesländern ist jeweils 1 Person als Ansprechpartner und für die Organisation im Land zuständig; für die Überwachung auf den landwirtschaftlichen Betrieben bedient sich das Land der Amtstierärzte in den Bezirken oder beschäftigt eigene Kontrollorgane. Alle gezogenen Proben vom ZKO (ca. 2200) und den Ländern (ca. 800) gelangen samt Niederschriften (Protokoll) in das IFMT und werden dort und in den Labors der AGES untersucht. Wie in Deutschland hat sich in den letzten Jahren der Schwerpunkt der Kontrollen auf die Untersuchung des Gehalts an unerwünschten, nicht zugelassenen und verbotenen Stoffen verlagert. Aus Gründen des Täuschungsschutzes wird jedoch die Untersuchung auf Inhalts- und Zusatzstoffe nicht vernachlässigt. Die Hersteller von Zusatzstoffen, Vormischungen und Mischfuttermitteln werden mindestens einmal pro Jahr auf Erfüllung der Erfordernisse überprüft. Bei jeder Vor-Ort-Kontrolle hat eine Prüfung der maßgeblichen Unterlagen über Lieferanten und Abnehmer sowie über Verfahren und Prozesse, und erst dann haben gezielte, risikoorientierte Probenahmen zu erfolgen. Die Einfuhr aus Drittländern hat sich mit dem Beitritt der 10 neuen Mitgliedstaaten stark reduziert und wird wie bisher vom Zoll und den Grenzveterinären durchgeführt. Diese machen in der Regel eine Dokumenten- und Nämlichkeitskontrolle und informieren uns mittels der Futtermittelbescheinigung gem. RL 95/53 über den Bestimmungsort der betreffenden Futtermittellieferung. Sollte der Empfänger in einem anderen Mitgliedsland (meist Deutschland) sein, unterrichten wir die dortige Behörde von dieser Sendung. Nicht zuletzt aus diesem erwähnten Grund besteht seit Jahren eine gute Zusammenarbeit zwischen mir (uns) und Ihren Bundes- und Landesbehörden im Sinne der Lebensmittelsicherheit. Ich hoffe, dass dies so bleibt und danke für die Aufmerksamkeit. U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 111 Entwicklung der Futtermitteluntersuchung Bernd Eckstein Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum, Baden-Würtemberg Bedeutung der Analytik Produkte und Prozesse werden in unserer Gesellschaft zunehmend mit Qualitätsmerkmalen beschrieben, was zu einer wachsenden Dominanz der Analytik in allen Lebensbereichen führt. Die Gesellschaft deutscher Chemiker stellt in ihrem "Memorandum Analytik" (GDCh, 2006) weiter fest, dass unsere Gesellschaft bei Entscheidungsfindungen statt empirischer oder nur traditioneller Grundlagen zunehmend analytisch abgesicherte Daten und Urteile fordert. Analytische Ergebnisse können weit reichende Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftskreise, für die Behörden und für die Gesellschaft insgesamt haben. Gute Analytik schafft Vertrauen und ist damit eine wesentliche Voraussetzung für Produktion und Vermarktung. Gute Analytik ist eine wichtige Voraussetzung für mehr Futtermittelsicherheit und besseren Verbraucherschutz. Kurzer historischer Rückblick In Deutschland war schon sehr früh mit der Erarbeitung einheitlicher Bestimmungsmethoden begonnen worden. Schon 1893 wurden durch die "Futtermittelkommission" im Verband der landwirtschaftlichen Versuchsstationen die ersten einheitlichen Untersuchungsmethoden initiiert. Ziel war es, "das häufige Vorkommen von Verfälschungen, von Herstellung minderwertiger und selbst schädlicher Futtermittel und von betrügerischen Manipulationen, welche auf die Übervorteilung des Käufers abzielen" (Fink, 1988) zu unterbinden. Ergänzend zu dem 1926 erlassenen ersten Futtermittelgesetz (Ranfft, 1988) wurde in einer Ausführungsverordnung festgeschrieben, dass für die Untersuchung von Handelsfuttermitteln die Verbandsmethoden anzuwenden sind. Deshalb folgten 1927 Erläuterungen zum "Futtermittelgesetz mit den Bestimmungen des Verbandes landwirtschaftlicher Versuchsstationen im deutschen Reich über die Untersuchungsmethoden für Futtermittel". 1951 erschien das Methodenbuch des Verbandes "Die Untersuchung von Futtermitteln" in zweiter Auflage. In der noch kleinen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft hatte die wirtschaftliche Bedeutung eines freien Futtermittelhandels einen hohen Stellenwert. Gemeinschaftliche Vorschriften für die Beschaffenheit und die Zusammensetzung der verwendeten Futtermittel sollten den Handel stärken und die Entwicklung der Landwirtschaft in der Gemeinschaft fördern. Ergänzend zu diesen gemeinschaftlichen Regelungen wurde 1970 die Richtlinie 70/373 (Richtlinie 70/373/EG) erlassen, durch die gemeinschaftliche Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln festgeschrieben und den Behörden der Mitgliedstaaten vorgegeben wurden. Die Entwicklung und Festlegung dieser Verfahren und Methoden wird als eine rein technische und fachwissenschaftliche Aufgabe der analytischen Sachverständigen beschrieben. Verfahren und Methoden müssen entwickelt und geprüft, aber auch verbessert und vervollständigt werden. Hierzu sind kurze und schnelle Wege erforderlich. Der Ständige Futtermittelausschuss wurde zum Bindeglied zwischen den aus den Mitgliedstaaten entsandten analytischen Sachverständigen und der Kommission benannt. Im Juni 1971 wurde die Richtlinie 71/250 (Richtlinie 71/250/EG) veröffentlicht, mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Festlegung aller erforderlichen Analysemethoden. Dieser hohe Anspruch wurde über drei Jahrzehnte verfolgt und wird nun in der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 aufgefangen. Die Richtlinie 71/250 enthält eine Vielzahl von Analysemethoden zu Parametern aus der Gruppe der Inhaltsstoffe und der unerwünschten Stoffe sowie zu anderen Qualitätsmerkmalen. Dieser Richtlinie folgten in den nächsten drei Jahrzehnten noch zahlreiche weitere Richtlinien mit amtlichen Methoden zur Untersuchung von Futtermitteln. Damit kam der Futtermitteluntersuchung als Bestandteil der amtlichen Futtermittelkontrolle in einem noch kleinen Europa eine wichtige Vorreiterrolle zu. Bedeutung der Futtermitteluntersuchung in der amtlichen Kontrolle In der amtlichen Futtermittelkontrolle kommt der Untersuchung von Futtermittelproben eine große Bedeutung zu. Sie ist neben der Betriebsprüfung und der Buchprüfung die Maßnahme, die im Einzelfall zu einer abschließenden Bewertung der Sicherheit eines Futtermittels beiträgt. Sie ist aber auch eine Leistung, deren Qualität Voraussetzung ist für ein effizientes und funktionierendes Kontrollwesen. Untersuchungsergebnisse dienen der Überprüfung von Zielwerten, sie dienen dem Auftraggeber zur Einordnung eines einzelnen Produktes, in gesammelter Form tragen sie zur Beschreibung von Normalzuständen und Schwankungsbreiten bei. Sie lassen Abweichungen erkennen, beschreiben Über- und Unterschreitungen, zeigen Entwicklungen auf und können damit auch Grundlage politischer Entscheidungen und neuer Rechtssetzungen sein. Futtermitteluntersuchung ist kein 112 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) statischer Zustand. Sie unterliegt einer ständigen Weiterentwicklung, was sich in neuen analytischen Aufgabenstellungen und in der Anpassung bestehender Methoden zeigt. Die Futtermitteluntersuchung muss neue wissenschaftliche Erkenntnisse aufgreifen, muss rechtliche Entwicklungen berücksichtigen, sich neuen Strukturen stellen, technische Entwicklungen verfolgen und prüfen sowie gegebenenfalls nutzen. Dies ist eine originäre Aufgabe der in der Untersuchung von Futtermitteln Tätigen. Aus der historischen Entwicklung heraus werden unter Berücksichtigung der futtermittelrechtlichen Regelungen Konzepte und Beiträge erwartet, die aktuellen und zukünftigen Entwicklungen gerecht werden. Die Futtermitteluntersuchung wird sich dabei zukünftig noch stärker an den Kriterien Qualität, Schnelligkeit und Kosten messen lassen müssen. Die inhaltliche und strukturelle Anpassung beginnt über die Regelungen der Europäischen Union (EU) und hat bereits zu neuen Strukturen und einem veränderten Untersuchungswesen in der EU und in Bund und Ländern geführt. Futtermitteluntersuchung heute Strukturen Mit der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 (Kontroll-Verordnung) (Verordnung (EG) Nr. 882/2004) hat der Gesetzgeber das Kontrollwesen für die Bereiche Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz auf eine gemeinsame und einheitliche Grundlage gestellt. Sie löst im Bereich der Futtermitteluntersuchung die bisherigen Richtlinienregelungen ab, lässt jedoch die für die tägliche Arbeit notwendigen Durchführungsbestimmungen weiter in Kraft. Damit gelten die amtlichen Methoden zur Probenahme und zur Untersuchung von Futtermitteln, die sich in der Futtermittel-Probenahme- und Analyseverordnung wieder finden, weiterhin. Ziel muss jedoch sein, die amtlichen Methoden auf ihre Aktualität und ihre Notwendigkeit zu überprüfen, um zukünftig im Sinne der Kontrollverordnung eine moderne Methodensammlung zur Verfügung zu haben. Die Kontroll-Verordnung schreibt die bisherige Kaskadenregelung fort, nach der die Analyseverfahren entsprechend dem Stand ihrer Überprüfung einer Rangordnung unterliegen. Ein wichtiger neuer Gesichtspunkt bei der Entwicklung von Methoden ist die Verankerung des Europäischen Normenausschusses CEN im Verordnungstext. Für die Beschreibung der Qualität einer Methode sind in Anhang III der Kontroll-Verordnung zahlreiche Kriterien genannt, die im Einzelfall durch den Analytiker zu prüfen und dokumentieren sind. Dort ist auch die Bedeutung von Ringanalysen für die Ermittlung von Präzisionswerten hervorgehoben. Ein wesentlicher und neuer Aspekt, der sich möglicherweise auf zukünftige Strukturen auswirken und neue Synergien freisetzen wird, ist die Feststellung, dass Methoden, die sich für die Untersuchung verschiedener Matrices eignen, anderen speziellen und produktspezifischen Methoden vorzuziehen sind. Die ergänzende Anforderung, dass Proben so zu handhaben sind, dass ihre rechtliche und analytische Validität gewährleistet ist, erfordert in der praktischen Umsetzung umfangreiches Wissen zum Umgang mit diesen Proben. Artikel 4 der Kontroll-Verordnung verweist auf die Verantwortung der zuständigen Behörde bei der Benennung von Laboratorien. Sie muss dafür Sorge tragen, dass sie über ausreichende Laborkapazitäten für die Untersuchungen verfügt. Neben den notwendigen Einrichtungen und Ausrüstungen müssen die Laboratorien über ausreichendes und entsprechend qualifiziertes und erfahrenes Personal verfügen oder dazu Zugang haben, damit die amtlichen Kontrollen und Kontrollaufgaben effizient und wirksam durchgeführt werden können. Die zuständige Behörde aber auch die Laborleitung sind verantwortlich und gefordert, frühzeitig Defizite aufzuzeigen und abzubauen. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Behörde und Untersuchungseinrichtung. Eine solche ist insbesondere im Hinblick auf mögliche „Krisenfälle“ notwendig, um die notwendige Flexibilität und eine schnelle Anpassung an besondere Anforderungen gewährleisten zu können. Nach Artikel 12 der KontrollVerordnung benennt die zuständige Behörde nur solche Laboratorien, die über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse zur Untersuchung von Futtermitteln im Rahmen der amtlichen Futtermittelkontrolle verfügen. Diese Kenntnisse muss die Untersuchungseinrichtung an Hand des Untersuchungsspektrums und durch die erfolgreiche Teilnahme an Vergleichsuntersuchungen belegen. Wesentliche Voraussetzung für die Benennung eines Labors ist die Akkreditierung. Die zuständige Behörde kann eine Benennung auch zurückziehen, wenn die notwendigen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Dies setzt ein Verfahren voraus, das eine regelmäßige Prüfung der Funktionalität zulässt und damit Grundlage ist für evtl. notwendige Entscheidungen. Der für das Labor Verantwortliche ist in der Pflicht, unzureichende Ausrüstungen und Personalausstattungen der zuständigen Behörde mitzuteilen und Konzepte für Lösungen aufzuzeigen, um die Qualität der amtlichen Futtermittelkontrolle nicht zu gefährden. Parallel zur Anpassung der rechtlichen Regelungen wurden auf europäischer und nationaler Ebene neue Strukturen geschaffen. Auf Grundlage der oben erwähnten Richtlinie 70/373 haben sich Strukturen entwickelt, die U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 113 den heutigen Ansprüchen und Gegebenheiten nicht mehr gerecht werden. Aus den Mitgliedstaaten waren die analytischen Sachverständigen in das Expertenkomitee entsandt worden, in dem die aus den Mitgliedstaaten eingereichten Methoden diskutiert, zu einer „amtlichen Methode“ entwickelt und durch eine Richtlinie veröffentlicht wurden. Zum einen führt die stark gewachsene Zahl an Mitgliedstaaten dazu, dass Methodenentwicklung durch einen Kreis delegierter Analytiker innerhalb des Committee of Experts on Methods of Analysis (CEMA) nicht mehr Ziel führend, zu unflexibel und zeitaufwändig ist. Zum anderen muss sich die EU internationalen Normungsgremien öffnen und die Interessen aller beteiligten Gruppen, also auch der betroffenen Wirtschaft, stärker berücksichtigen. Eine Entscheidung für die Schaffung neuer Strukturen zur Erarbeitung von Untersuchungsmethoden im Bereich der Futtermittelkontrolle war deshalb notwendig. Sie führte 2003 nach langen Vorüberlegungen zur Schaffung eines Technischen Komitees (TC) „Animal Feedingstuffs“ im Europäischen Normenausschuss. Die langwierigen Diskussionen um die Einrichtung eines nationalen Spiegelgremiums beim Deutschen Institut für Normung (DIN) für das TC 327 des CEN haben Ende 2005 endlich zu einem positiven Ende geführt. Damit ist nun sichergestellt, dass deutsche Interessen und Erfahrungen, die hier aufgrund der föderalen Strukturen in einem Umfang, wie in keinem anderen Mitgliedstaat vorliegen, genutzt und berücksichtigt werden und dass alle interessierten und betroffenen Kreise auf die Methodenentwicklung einwirken können. Flankiert wird diese neue Struktur durch die Einrichtung von Referenzlaboratorien der Kommission (CRL) und in den Mitgliedstaaten (NRL). Damit ist eine fachliche Kommunikation zwischen den verschiedenen Ebenen möglich und ein weiteres Steuerungsinstrument installiert. Durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz waren der Kommission im November 2006 für eine Reihe analytischer Fragestellungen Nationale Referenzlaboratorien benannt worden (siehe Tab. 1). Diese haben die Aufgabe mit den europäischen Referenzlaboratorien zu kommunizieren und wichtige Aufgaben innerhalb des Bundes und der Länder wahrzunehmen. Hierzu zählen die Erstellung und Validierung von Analysemethoden, die Durchführung von Vergleichsuntersuchungen, die Bereitstellung von Referenzmaterialien sowie die Fortbildung von Labormitarbeitern. Diese sehr aufwändigen Aufgaben erfordern eine enge Kooperation auf allen Ebenen, insbesondere mit den in den Ländern bestimmten amtlichen Laboratorien. Für verschiedene Themenbereiche, wie Dioxine, Pestizide, Schwermetalle und Mykotoxine wurde bei der Benennung nicht zwischen den Bereichen der Lebensmittel- und der Futtermitteluntersuchung unterschieden und ein gemeinsames Referenzlabor benannt. Dies lässt eine enge Verknüpfung in den Arbeiten und die Freisetzung von Synergien erwarten. Um die Kooperation zu erleichtern und die Arbeiten zu strukturieren müssen deshalb Verbindungen zwischen den NRL und zu benennenden Untersuchungseinrichtungen in den Ländern eingerichtet werden. Es entspricht dieser neuen Aufgabenverteilung, wenn das EU-Referenzlabor "Dioxine" am CVUA Freiburg zu einer Arbeitstagung einlädt, bei der es allein um die Frage der Extraktion von Dioxinen aus mineralischen Stoffen geht, die Futtermitteln als Fließhilfsstoffe zugesetzt werden. Tabelle 1: Benannte Nationale Referenzlaboratorien (Auszug) Untersuchungsparameter tierisches Protein in Futtermitteln TSE / VO (EG) Nr. 999/2001 Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung Pestizide / Schädlingsbekämpfungsmittel Schwermetalle Mykotoxine Dioxine und PCB benanntes Laboratorium Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Friedrich-Löffler-Institut (FLI) BfR Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) BVL BfR BfR In den Bundesländern werden im Sinne der Verordnung 178/2002 (Basis-Verordnung) (Verordnung (EG) Nr. 178/2002) unter Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen neue Strukturen diskutiert und geschaffen. Dabei werden Untersuchungseinrichtungen zusammengelegt oder Laboratorien neu mit der Untersuchung von Futtermitteln beauftragt. Deshalb ist es besonders wichtig, die über Jahrzehnte gesammelten Erkenntnisse und Erfahrungen in den neuen Strukturen zu verankern und neu mit dieser Aufgabe beauftragte Einrichtungen in die bestehenden nationalen Gremien und Arbeitsgruppen zu integrieren. Laboratorien, die bisher nicht im Bereich der Futtermitteluntersuchung tätig waren, müssen sich um eine Integration in die bestehenden nationalen Systeme bemühen. In der Bewertung dabei evtl. auftretender Schwierigkeiten ist zu berücksichtigen, dass durch die Zusammenführung oder Benennung von Untersuchungseinrichtungen, Analytiker unterschiedlicher Ausbildungsgänge mit unterschiedlichen Berufsbildern zusammengeführt oder neu beauftragt werden. Ein wesentlicher Unterschied in der Untersuchung von Futtermitteln und Lebensmitteln ist, dass der Lebensmittelchemiker als Sachverständiger die Ergebnisse der Analytik rechtlich einordnet und begutachtet, was 114 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) im Bereich der Futtermitteluntersuchung allein Aufgabe der Überwachungsbehörde ist. Diese grundverschiedene Vorgehensweise mag manchmal auf Unverständnis stoßen, lässt sich aber aus den rechtlichen Gegebenheiten heraus nicht kurzfristig angleichen. Es ist der politische Wille in den Bundesländern, landesinterne und länderübergreifende Kooperationen weiter zu prüfen. Allerdings sind auf Grund der sehr unterschiedlichen Strukturen in den Ländern allgemeingültige Vorgaben nicht sinnvoll. Die Agrarminister haben Bezug nehmend auf die Evaluierungsergebnisse der Futtermittel- und Lebensmittelüberwachung in den Ländern in der Konferenz vom 7. Oktober 2005 den vorgelegten Bericht zur Kenntnis genommen und den Ländern die Prüfung eines weiteren Ausbaus der landesinternen und länderübergreifenden Kooperation empfohlen. Eine länderübergreifende Zusammenarbeit wird insbesondere bei der Erstellung neuer Methoden, deren Validierung und bei der Durchführung von Ringversuchen für notwendig erachtet. Landesinterne Kooperationen werden in der Umsetzung schwierigeren länderübergreifenden Kooperationen vorgezogen. Allgemeine Berechnungen über Einsparpotentiale sind nicht möglich, sie können nur länderspezifisch unter Berücksichtigung der dortigen Strukturen und des bestehenden Untersuchungsumfangs erfolgen. Voraussetzung für die Schaffung von Kooperationen ist, dass die fachlichen Kompetenzen berücksichtigt und Qualitätsstandards beachtet werden. Inhalte Neben den strukturellen sind auch inhaltliche Anpassungen notwendig. Die nachfolgenden Ausführungen greifen aus der Vielfalt inhaltlicher Fragestellungen nur wenige Themenbereiche heraus. Gemeinsame Begriffsbestimmungen Das Bemühen, über die rechtlichen Regelungen gemeinsame Grundlagen für die Kontrollen zu schaffen und deren Durchführung einheitlich zu gestalten, setzt im Bereich des Untersuchungswesens einheitliche Begriffe voraus. Gleiche Sachverhalte sind in verschiedenen Verordnungen, Richtlinien oder Entscheidungen zu unterschiedlichen Kontrollbereichen keineswegs immer mit gleichen Beschreibungen belegt, was zu Diskussionen und Auslegungsproblemen führt. Gegenseitiges Verständnis und gemeinsames Handeln setzen eine einheitliche Sprache voraus. Ein aktuelles Beispiel ist die kontroverse Diskussion zur zukünftigen Angabe der Messungenauigkeit und der Wiederfindungsrate nach der Richtlinie 2002/32 (Richtlinie 2002/32/EG) bei der Attestierung von Gehalten an unerwünschten Stoffen. „Analysenspielräume", über Jahrzehnte zur Beschreibung der Messunsicherheit in der Futtermitteluntersuchung entwickelt und Bestandteile gesetzlicher Toleranzen, sind außerhalb des Futtermittelbereichs in dieser Form unüblich. Es ist zu klären, ob die nach einer bestimmten Systematik aus nationalen Ringversuchen hergeleiteten Analysenspielräume in ihrer Bedeutung gleichwertig sind zu der in der Richtlinie genannten „Messungenauigkeit“ mit einem Vertrauensniveau von 95 % und ob diese synonym verwendet werden können. Aus der Formulierung des Analysenbefundes muss erkennbar sein, ob das Analysenergebnis um die Wiederfindung korrigiert wurde. Eine solche Korrektur kann entfallen, wenn die Wiederfindungsrate in einem Bereich von 90 – 110 % liegt. Der so berichtete Analysenbefund muss durch die zuständige Behörde rechtlich bewertet und es müssen die entsprechenden Schritte eingeleitet werden. Komplizierte Analysenberichte unter Berücksichtigung der Wiederfindung und der Messungenauigkeit können für den Auswertenden schwer verständlich sein und dadurch zu Fehlbeurteilungen führen. “Konventionsmethoden“ sind Verfahren, bei denen zur Erzielung vergleichbarer Ergebnisse mangels einer klaren chemischen Zuordnung des Analyten alle Verfahrenschritte, von der Extraktion bis hin zu Umrechnungsfaktoren festgelegt sind. Nur durch Einhaltung aller Verfahrensschritte ist sichergestellt, dass laborunabhängig vergleichbare Ergebnisse erzielt werden. Eine Konventionsmethode hat nur dann Bestand, wenn sie mit dem Status einer amtlichen Methode versehen wird. Für einen Analytiker, der die Konzentration eines chemisch definierten Parameters wie Blei oder Aflatoxin B1 ermitteln soll, sind solche methodischen Vorgaben weitgehend unverständlich. Hier helfen nur eine klare Beschreibung der Zusammenhänge und eine intensive Kommunikation, um zu einem besseren Verständnis und zu einer Akzeptanz unterschiedlicher Methodenarten zu kommen. Es gilt jedoch nicht nur, eigene Gepflogenheiten zu verteidigen, sondern auch Erkenntnisse aus anderen Bereichen vorurteilsfrei zu prüfen und sie eventuell zu übernehmen. Als weiteres Beispiel mag die Diskussion zur Unterscheidung von so genannten Screening- und Multimethoden dienen. Sie kann möglicherweise verkürzt werden, wenn bereits in anderen Rechtsbereichen vorliegende Begriffsbestimmungen übernommen werden können. U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 115 Wandel der Untersuchungsinhalte Amtliche Futtermittelkontrolle gliedert sich unter Berücksichtigung möglicher Risiken in drei Bereiche: die Betriebsprüfung, die Buchprüfung und die Beprobung von Futtermitteln. Aus den Anforderungen der FuttermittelHygieneverordnung ist zu vermuten, dass der Probenahme zukünftig eine geringere Bedeutung zukommen wird, bei gleichzeitig wachsender Bedeutung der Betriebskontrolle und Buchprüfung. Amtliche Futtermittelkontrolle wird zunehmend zur Kontrolle zur betrieblichen Eigenkontrolle. Ziel der amtlichen Futtermittelkontrolle muss es sein, Systeme innerhalb der Betriebe zu prüfen und aus der Gesamtschau auf die Sicherheit der Futtermittel zu schließen. Die Beprobung eines Futtermittels und die Untersuchung auf einen speziellen Parameter beschreiben in ihrem Ergebnis nur einen kleinen Ausschnitt des Produktes „Futtermittel“. Aus dieser sehr schmalen Erkenntnis auf die Sicherheit eines Futtermittels insgesamt oder auf die Qualität eines Produktionsprozesses zu schließen, ist nicht möglich. Dagegen lässt eine Vor-Ort-Kontrolle eine umfassendere Bewertung zu, zu deren Abrundung eine Probenahme und eine spezielle Untersuchung ergänzend eingeleitet werden kann. Durch die Reduzierung der amtlichen Tätigkeit auf die „Kontrolle der Kontrolle“ kommt der Eigenverantwortung des Betriebes eine besondere Bedeutung zu. Nach Mitteilung des BVL ist der Anteil der Untersuchungen auf Inhaltsstoffe seit 1999 von 55 % auf 16 % zurückgegangen und die Zahl der Untersuchungen auf unerwünschte Stoffe von 24 auf 60 % angewachsen. Diese Gewichtung wird über den Rahmenplan der Kontrollaktivitäten im Bereich Futtermittel als Bestandteil des integrierten mehrjährigen nationalen Kontrollplans bestehen bleiben. Diese Verlagerung der Untersuchungsschwerpunkte kann auch bedeuten, dass in den Laboren Kapazitäten angepasst, neue Schwerpunkte gebildet oder neue Kooperationen gesucht werden müssen. Bei allen Maßnahmen ist wichtig, dass das zu diesen Untersuchungen vorliegende Wissen erhalten wird. Betriebswirtschaftliche Überlegungen können zu dem Ergebnis führen, dass geringe Probenzahlen unwirtschaftlich sind und damit neue Verbindungen oder gar Verlagerungen erzwingen. Die meist zeitaufwändigen und kostenintensiven Untersuchungen auf unerwünschte Stoffe erfordern zudem eine engere Kooperation zwischen Behörde und Untersuchungseinrichtung, damit eine effiziente Nutzung der Untersuchungskapazitäten sichergestellt und eine zeitnahe Abarbeitung der Proben erreicht werden kann. Ziel wird es zudem sein, für chemisch definierte Parameter Methoden zu entwickeln, die sich aus Bausteinen zusammensetzen, um somit angepasst an den Einzelfall und die Möglichkeiten des Labors zu größerer Flexibilität zu gelangen. Um die Bedeutung und Akzeptanz der "amtlichen Methoden" zu erhalten, ist es notwendig, veraltete Methoden zu streichen und zu erhaltende Methoden evtl. anzupassen und zu aktualisieren. Diesen Weg ist die Kommission mit der aktuellen Vorlage eines Entwurfs einer Kommissionsregelung zur Probenahme und zur Untersuchung in der amtlichen Futtermittelkontrolle gekommen (SANCO, 2006). Die Methoden zu den verbleibenden Untersuchungsparametern verteilen sich in einem zukünftigen "europäischen Methodenbuch" auf 8 Anhänge, wobei der Bestimmung von Inhaltsstoffen zahlenmäßig die größte Bedeutung zukommt. Dies ist verständlich, da es sich bei der Bestimmung der Inhaltstoffe in der Mehrzahl um „Konventionsmethoden“ handelt, deren Fortbestehen nur in Verbindung mit einer amtlichen Bestätigung sichergestellt ist. Andere Untersuchungsparameter, hierzu zählen insbesondere solche aus der Gruppe der „unerwünschten Stoffe“, werden sich zukünftig in den Tätigkeitsfeldern des CEN bzw. von ISO wieder finden oder müssen auf nationaler Ebene zunächst vorbereitet werden, um den Weg in die internationalen Normungsgremien zu finden. Methoden zur Bestimmung ehemals als Zusatzstoffe zugelassener Stoffe sollten erhalten und mit den notwendigen Standardsubstanzen zur Absicherung von Befunden bereit gehalten werden. Zusammenfassung und Ausblick Methoden, die bei der Untersuchung verschiedener Matrices universell einsetzbar sind, werden zukünftig anderen speziellen Methoden vorzuziehen sein. Entsprechend werden zukünftig die Methodensammlungen nach § 64 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches aufgebaut und gestaltet sein. Festgeschrieben ist über die FuttermittelProbenahme- und Analyse-Verordnung bereits, dass die Untersuchung auf Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln nach den Methoden der Lebensmittelüberwachung zu erfolgen hat. Dies ist berechtigt, da die zu untersuchenden Matrices überwiegend sowohl Lebensmittel als auch Futtermittel sein können. Weitgehende Übereinstimmung in der Durchführung der Untersuchungen gibt es bei den Parametern Dioxine und Polychlorierte Biphenyle (PCB), Genetisch veränderte Organismen (GVO), Mykotoxine und Pflanzeninhaltsstoffe. Diese sehr personal- und geräteintensiven Untersuchungen erfordern zum einen hohen Sachverstand, zum anderen eine gute Auslastung, um einen kontinuierlichen Betrieb im Labor aufrecht erhalten zu können. Ein enger Austausch zwischen den in matrixbezogenen Arbeitsgruppen tätigen Fachleuten ist notwendig, um vorliegende Erfahrungen gegenseitig zu nutzen. Ein erster Schritt ist sicherlich, dass Vertreter der 116 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) einzelnen Arbeitsgruppen gegenseitig an Besprechungen teilnehmen, was für bestimmte Fragestellungen bereits Praxis ist. Zusätzlich zu den inzwischen bestehenden gemeinsamen Untersuchungsaktivitäten sollte geprüft werden, ob mittelfristig eine Ausbildung des innerhalb der Lebensmittelkette tätigen Analytikers sinnvoll sein kann, die die Untersuchung auf Parameter in verschiedenen Matrices umfasst. Zu den rein analytischen Fragestellungen müssten ergänzend rechtliche sowie lebensmittel- und futtermittelkundliche Inhalte vermittelt werden. Damit wäre ein breit angelegtes Ausbildungsspektrum geschaffen und für die spätere analytische Arbeit ein fachübergreifendes Handeln innerhalb der Produktionskette leichter möglich. Gemeinsame rechtliche Regelungen werden die Zusammenführung der Bereiche Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle weiter fördern. Die Zunahme an aufwändigen Untersuchungen auf unerwünschte Stoffe muss zudem unter betriebswirtschaftlichen Aspekten und unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten der Länder betrachtet und beurteilt werden. Begriffe und Inhalte müssen geklärt und evtl. vereinheitlicht, Ausbildungswege mittelfristig den heutigen Anforderungen angepasst werden. Auf EU-Ebene werden Verantwortlichkeiten neu geregelt und zugeordnet, was sich auf nationaler Ebene widerspiegeln muss. Hierzu sind erste positive Ansätze vorhanden. Aus diesen heraus wird die Festlegung von Verantwortlichkeiten evtl. verbunden mit der Zusammenführung von Untersuchungsbereichen innerhalb der Länder oder Länder übergreifend an Bedeutung gewinnen. Dieser fortlaufende Prozess setzt eine enge Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Untersuchungseinrichtung voraus. Literatur Fink A (1988) Geschichte des Verbandes. In: Fink, A., Festschrift zum 100jährigen Bestehen des Verbandes Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten e.V. (VDLUFA), Darmstadt, Verband Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten e.V.,:1 - 75 Ranfft K (1988) Geschichte der Fachgruppen, Fachgruppe VI Futtermittel. In: Fink, A., Festschrift zum 100jährigen Bestehen des Verbandes Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten e.V. (VDLUFA), Darmstadt, Verband Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten e.V.: 91 - 93 GDCh (2005) Memorandum Analytik [online], zu finden in http://www.gdch.de/strukturen/fg/ach/memoanal.htm Amtsblatt Nr. L 170 vom 03.08.1970, S. 2 -3: Richtlinie 70/373/EWG des Rates vom 20. Juli 1970 über die Einführung gemeinschaftlicher Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln Amtsblatt Nr. L 155 vom 12.07.1971, S. 13 - 37: Erste Richtlinie 71/250/EWG der Kommission vom 15. Juni 1971 zur Festlegung gemeinschaftlicher Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln Amtsblatt Nr. L 191 vom 28.05.2004, S. 1 - 52: Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz Amtsblatt Nr. L 31 vom 01.02.2002, S. 1 - 24: Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit Amtsblatt L 140 vom 30.05.2002, S. 10 - 21: Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 07. Mai 2002 über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung Commission of the European Communities SANCO/05423/2006 - rev 1: Draft Commission Regulation (EC) of […] laying down the methods of sampling and analysis for the official control of feedingstuffs U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 117 Schlusswort Holger Martens Institut für Veterinär-Physiologie, Freie Universität Berlin Der Einladung zu einem Schlusswort dieser Tagung habe ich gerne entsprochen, obwohl klar ist, dass am Ende einer Tagung dem Wort Schluss mehr Aufmerksamkeit entgegengebracht wird als dem Begriff Wort. Dennoch ein Versuch, Ihre Aufmerksamkeit für einige wenige Minuten zu gewinnen. Der Titel der Tagung „Meilensteine der Futtermittelsicherheit“ erweckt Ansprüche, die nicht enttäuscht wurden. Es wurde ein weiter Bogen gespannt von - den rechtlichen Rahmenbedingungen (Petersen, Trunk), über Beiträge aus der Forschung (Flachowsky, Dänicke, Schenkel, Kamphues, Lahrrsen-Wiederholt), über Aspekte der Praxis (Staudacher, Lüpping, Maier, Potthast, Busch, Grote), und zur Futtelüberwachung (Meng, Würzner, Eckstein). Dieses breite Spektrum von Themen hat Vertreter/innen ganz verschiedener Disziplinen zusammengebracht, die im üblichen Tagungsgeschehen mit monodisziplinärer Ausrichtung kaum einen Meinungsaustausch ermöglichen. Leider muss ich gestehen, dass meine Kompetenz im Hinblick auf die vorgetragenen Themen - von einigen Ausnahmen abgesehen - limitiert ist, weil sich zu meinem Arbeitsgebiet der Transportphysiologie mit einer gewissen Verbindung und Bindung an die Ernährungsphysiologie nur indirekt ein Bezug herstellen lässt. Verbindungen zum Futtermittelrecht ergeben sich dadurch nur anekdotisch, die aber vielleicht von Interesse sind. Bei der Vorbereitung eines Forschungsantrages an die DFG im Rahmen einer Forschgruppe wurde diese Thematik angesprochen und Herr Simon meinte, das Futtermittelrecht ist viel schärfer als das Lebensmittelrecht. Ich gebe zu, dass diese Aussage mich damals etwas überrascht hat. Diese straffe Regelung erscheint berechtigt. Ich stamme aus einer Müllerfamilie, habe als Student in einem Kraftfutterwerk gearbeitet und kann daher die tiefe Bedeutung der Worte Malen und Mischen richtig interpretieren. Da heute auch noch das Pelletieren – als unkenntlich machen -dazukommt, sind rechtliche Rahmenbedingungen sicherlich angebracht. Aus diesem Grunde sind Tagungen zu dieser Thematik notwendig, zumal eine Persönlichkeit im Mittelpunkt steht, die man sicherlich als Nestor des Deutschen Futtermittelrechtes bezeichnen kann. Der Kollege Peters ist seit Jahrzehnten, wie wir gehört haben, für dieses Referat zuständig. Das Positivste, was man zu dieser Tätigkeit zunächst bemerken kann, ist einfach die Tatsache, dass das Futtermittelrecht keine Schlagzeilen macht. Wenn man z. B. an das Arzneimittelrecht denkt, wird die Solidität dieser Arbeit, die mit seiner Person untrennbar verbunden ist, erkennbar. Der Kollege Petersen hat diese Tätigkeit lange, aber nicht immer wahrgenommen. Er ist 1981 von der FAL Braunschweig ins Ministerium gewechselt, d. h. er hat dann im gestandenen Alter von etwa 40 Jahre seine Tätigkeit gewechselt. Gereizt hat sicherlich bei der Aufnahme dieser neuen Aufgaben die Verbindung zwischen wissenschaftlicher Erkenntnis einerseits mit der für die neue und politisch eingebundene Tätigkeit notwendigen Rechtsetzung im Futtermittelrecht andererseits. Dieses Spannungsfeld beruflicher Tätigkeit, das nicht frei ist von politischer Einflussnahme, erfordert unbedingt Sachkenntnis, damit man es unter den gegebenen Umständen zumindest so gut wie möglich oder auch besser machen kann. In diesem Sinne war Verlass auf Herrn Petersen und dafür sollten wir ihm dankbar sein und ihm für den kommenden Ruhestand alles Gute wünschen. Dieser Dank richtet sich auch an die Organisatoren dieser Tagung, die den notwendigen und wünschenswerten interdisziplinären Meinungsaustausch verschiedenster Disziplinen ermöglicht haben. Dieser Erfolg könnte zu der Anregung führen, zukünftig Tagungen mit entsprechenden Themenspektren zu veranstalten. Der Erfolg dieser Tagung könnte dazu ermutigen. 118 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) Poster 119 Meilensteine für die Futtermittelsicherheit LFGB §§ 2005 VO (EG) Nr. 183 2005 (FM-Hygiene-VO) VO (EG) Nr. 882 VO (EG) Nr. 1831 VO (EG) Nr. 1829 VO (EG) Nr. 1782 VO (EG) Nr. 178 2004 (Kontroll-VO) 2003 (FM-Zusatzstoff-VO) 2003 (GVO-VO) 2003 (Cross-Compliance-VO) VO(EG) 2002 (LM-Basis-VO) Nr. 999 2001 (TSE-VO) Amtliche Futtermittelkontrolle Wissenschaftliche Beratung/Risikobewertung BVL Risikomanagement Wissenschaftl. Beratung Wi ch ns sse af t l. ra Be t un g Risikobewertung BMELV Risikomanagement Gesetzgebung Koordinierung sik Ri FAL- ITE/ BFEL tu er ew b o BfR ng Koordinierung 16 Landesministerien AMK, ACK, LAGV, AFU Akkreditierung/ Zulassung Auditierung Koordinierung Betriebe bzw. zwischengeschaltete Personen Zulassung / Registr. Kontrolle Zu la s s /R ung trol Ko n Primärproduzenten als Futtermittelunternehmer 120 tr. e g is Regierungspräsidien/ Landesämter/ Landesanstalten Analysenauftrag Analysenergebnis Beauftragte Laboratorien le Auditierung Analysenauftrag Registrierung Kontrolle Kreise/ kreisfreie Städte Analysenergebnis Futtermittelhygieneverordnung VO gilt nicht für: Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 183/2005 Tierhalter die nur zugekaufte fütterungsfertige Futtermittel füttern (Anhang III) Registrierungspflichtige Futtermittelunternehmen Private Erzeugung Registrierungspflichtige Futtermittelunternehmen mit Primärproduktion Andere registrierungspflichtige Futtermittelunternehmen (Anhang II) Heimtierfütterung darunter Zulassungspflichtige andere Futtermittelunternehmer, die Futtermittel unter Verwendung von bestimmten Zusatzstoffen/Vormischungen herstellen und/oder in den Verkehr bringen (Anhang II + Zulassung) Futtermittelerzeugung für die Direktvermarktung Einzelhandel Heimtierfutter Direkte Lieferung kleiner Mengen auf örtlicher Ebene Registrierungspflichtige Primärproduzenten mit eigener Futtererzeugung, einschließlich Verwendung Ergänzungsfuttermittel / Siliermittel (Anhang I und ggf. III) Registrierungspflichtige Primärproduzenten, einschl. Futtermittelherstellung unter Verwendung von Zusatzstoffen (außer Silierzusatzstoffen) oder Vormischungen (Anhang II und ggf. I und III) Zulassungspflichtige Primärproduzenten, die Mischfutter unter Verwendung von bestimmten Zusatzstoffen/Vormischungen herstellen (Anhang II und ggf. I und III + Zulassung) darunter 121 Registrierungspflichtige und zulassungspflichtige Futtermittelunternehmen Registrierungspflichtige Futtermittelunternehmen: • Einzelfuttermittelhersteller (incl. Nebenprodukte aus der Lebensmittelwirtschaft) Mischfutterhersteller (incl. Heimtierfutter) Vormischungshersteller Zusatzstoffhersteller Mobile Mahl- und Mischanlagen Inverkehrbringer Transporteure Lagerhalter Mobile Trocknungsanlagen Tierärzte (als Hersteller, Inverkehrbringer) Importeure Aufbereitungsanlagen Veredlungsbetriebe (eigenes Getreide) Milchviehhaltung (eigenes Grundfutter) Schaf- und Ziegenhaltung (eigenes Grundfutter) Deichschafhaltung Damtierhaltung (eigenes Grundfutter) Pferdehaltung (eigenes Grundfutter) Reitstall (eigenes Grundfutter) Landwirte, die Einzelfuttermittel aus der Primärproduktion verkaufen Landwirte mit eigener Futtererzeugung und Eigenmischung unter Verwendung von Zusatzstoffen mit Ausnahme von Silierzusatzstoffen • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • Zusätzlich zulassungspflichtig: • • Hersteller und/oder Inverkehrbringer von Zusatzstoffen oder von Bioproteinen Hersteller und/oder Inverkehrbringer von Vormischungen mit bestimmten Zusatzstoffen Hersteller von Mischfuttermitteln unter Verwendung von Kokzidiostatika, Histomonostatika oder Wachstumsförderern Hersteller von Mischfuttermitteln ausschließlich für den Bedarf des eigenen landwirtschaftlichen Betriebes unter Verwendung von Kokzidiostatika, Histomonostatika oder Wachstumsförderern Herstellerbetriebe, die Grünfutter, Lebensmittel oder Lebensmittelreste zum Zweck der Herstellung eines Futtermittels unter direkter Einwirkung der Verbrennungsgase trocknen Betriebe, die Futtermittel dekontaminieren • • • • 122 Amtliche Futtermittelkontrolle % Anteil der Untersuchungen (Risikoorientierung - Futtermittelsicherheit) Erstes Nationales Kontrollprogramm (2001) 70 60,2 60 55,1 54,7 59,6 52,6 50,7 46,8 50 Untersuchungen auf 40 30 27,9 27,8 Inhaltsstoffe und Energie 27,6 24,2 24 18 16,4 unerw ünschte, unzulässige und verbotene Stoffe 20 10 0 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 123 Amtliche Futtermittelkontrolle Anzahl der untersuchten Proben (n) 30000 27488 Beanstandete Proben (%) 19,9 29114 24730 22416 25000 18 20 17,5 16,2 15,4 19847 15 20000 15000 10 10000 5 5000 0 0 2001 2002 2003 2004 2005 2001 Anzahl der Einzelbestimmungen (n) 200000 180000 184011 160450 147104 142189 160000 135064 140000 120000 100000 80000 60000 40000 20000 0 2001 124 2002 2003 2004 2005 4,8 5 4,5 4 3,5 3 2,5 2 1,5 1 0,5 0 2002 2003 2004 2005 Beanstandungen bei Einzelbestimmungen (%) 4,2 3,8 2001 2002 2003 2,9 2,9 2004 2005 Amtliche Futtermittelkontrolle Beanstandungen bei Inhaltsstoffen (%) 6,6 6,4 6,2 6 5,8 5,6 5,4 5,2 5 Beanstandungen bei Zusatzstoffen (%) 6,5 6,3 5,8 5,8 5,5 2001 2002 2003 2004 16 14 12 10 8 6 4 2 0 2005 13,2 13,6 13,7 2004 2005 11,1 2001 Beanstandungen bei unerwünschten Stoffen (%) 14,5 2002 2003 Beanstandungen bei unzulässigen Stoffen (%) 3,4 2,5 3,5 2,1 2,6 3 2 2,5 1,5 2 1 0,6 0,6 1,4 1,5 0,3 0,5 0,2 0,9 0,7 2004 2005 1 0,5 0 0 2001 2002 2003 2004 2005 2001 2002 2003 125 126 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) Kurzfassung zum Posterbeitrag „BMELV/BfEL Dioxinund PCBStatuserhebung“ anlässlich der Veranstaltung „Meilensteine für die Futtermittelsicherheit“ am 16./17.11.2006 K.-H. Schwind, W. Jira und S. Dänicke Forschungsprojekt „Statusbestimmung“ Zur repräsentativen Belastungssituation deutscher Futtermittel mit dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen und den daraus erzeugten vom Tier stammenden Lebensmitteln gibt es nur sehr beschränktes Datenmaterial. Um diese unbefriedigende Datenlage zu verbessern, startete Mitte des Jahres 2004 ein mehrjähriges BMELV-Forschungsvorhaben, bei dem Futtermittel und die vom Tier stammenden Lebensmittel Fleisch, Fisch, Milch, deren Produkte sowie Eier in den BfEL-Standorten Kulmbach (Dioxin- und PCB-Analytik, Koordination), Hamburg (PCB-Analytik) und Kiel (Dioxin-Analytik) auf Dioxine (PCDD/F), dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle (DL-PCB) und Indikator-Kongenere (PCB 28, PCB 52, PCB 101, PCB 138, PCB 153, PCB 180) aus der Substanzklasse der polychlorierten Biphenyle (NDL-PCB) untersucht werden sollen. Die Stoffklassen und Analytik der dioxinähnlichen Verbindungen Mit dem Begriff „dioxinähnliche Verbindungen“ werden in der Regel 29 toxisch relevante Einzelverbindungen (Kongenere) aus insgesamt drei Substanzklassen von aromatischen Organochloverbindungen zusammengefaßt. Zwei davon – die polychlorierten Dibenzo-p-dioxine (PCDD) und die Dibenzofurane (PCDF) sind tricyclische chlorierte aromatische Ether, die dritte Substanzklasse besitzt ein Chloraromatensystem mit Biphenyl-Grundstruktur. Von den möglichen insgesamt 419 chlorierten Einzelverbindungen (Kongeneren) besitzen aber nicht alle toxikologisches Wirkpotential, sondern nur diejenigen, bei denen das jeweilige Molekülgrundgerüst an bestimmten Positionen mit Chloratomen substituiert ist. Für die Stoffklassen der PCDD und PCDF sind dies die Molekülgrundgerüstpositionen 2,3,7 und 8, für die Substanzklassen der PCB sind dies die Positionen 3,4,5 und/oder 3’, 4’, 5’. Damit gibt es bei den PCDD sieben Kongenere, denen toxikologisches Wirkpotential zugeschrieben werden muss, bei den PCDF sind es zehn und bei den DL-PCB zwölf entsprechende Verbindungen. Ziel der modernen Spurenanalytik ist es nun, diese 29 Kongenere mit toxikologischem Gefährdungspotential in Umweltproben, Futter- und Lebensmitteln aus den insgesamt 419 möglichen Einzelverbindungen dieser drei Substanzklassen abzutrennen, weitestgehend von störenden Matrixbestandteilen zu befreien und schließlich quantitativ zu erfassen. Die Analytik zur Bestimmung von Dioxinen und dioxinähnlichen PCB erfolgte in Anlehnung an die EU-Richtlinie zur Bestimmung dieser Stoffe in Futtermitteln (2002/69/EG, Richtlinie der Kommission vom 26.Juli 2002 zur Festlegung von Anforderungen an die Bestimmung der Gehalte an Dioxinen und dioxinähnlichen PCB in Futtermitteln). Vor der eigentlichen analytischen Aufarbeitung ist es hilfreich, in den Proben den Wasseranteil möglichst schonend zu entfernen. Dazu wird in Kulmbach die Gefriertrocknung eingesetzt. Danach werden die Proben zerkleinert und homogenisiert. Anschließend werden die zu bestimmenden Stoffe aus der jeweiligen Probe quantitativ extrahiert. An der BfEL in Kulmbach wird hierzu seit einiger Zeit erfolgreich die ASE-Technik (Accelerated Solvent Extraction) eingesetzt, bei der die Proben unter gleichzeitiger Anwendung hoher Drücke (bis zu 200 bar) und Temperaturen, die über dem jeweiligem Siedepunkt des verwendeten U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 127 Extraktionsmittels bei Normaldruck liegen, extrahiert werden. In den sich daran anschließenden Clean-up-Schritten (Gelpermeationschromatographie, Chromatographie an Florisil, Chromatographie an Carbopack B) erfolgt die Abtrennung von Biopolymeren, Fett und weiteren störenden Matrixbestandteilen, sowie die Anreicherung von Dioxinen und PCB in den Probenextrakten. Mit einem weitgehend automatisierten Chromatographieschritt an Carbopack B™ – einer speziellen Aktivkohle – wird die Auftrennung der Dioxin- und PCB-Verbindungen in 3 Fraktionen (1. Fraktion mit mono- und di-ortho-PCB-Kongeneren, 2. Fraktion mit nonortho-PCB-Kongeneren, 3. Fraktion mit PCDD- und PCDF-Kongeneren) erreicht. In diesen 3 Fraktionen werden Dioxine und dioxinähnliche PCB mit Hilfe der Gaschromatographie getrennt und in Verbindung mit einem hochauflösenden Massenspektrometer (HRGC/HRMS-System) getrennt. Futtermitteluntersuchungen Mit Hilfe eines möglichst repräsentativen Futtermittelbeprobungsplanes, der vom Institut für Tierernährung der Forschungsanstalt für Landwirtschaft in Braunschweig (FAL) unter Mitwirkung des BVL erstellt wurde, wurden am BfEL-Standort Kulmbach mehr als 200 Futtermittelproben auf Dioxine (17 WHO-PCDD/F-Kongenere) und dioxinähnliche PCB (12 WHO-PCB-Kongenere) untersucht. Die Probenahmen erfolgten durch die Futtermittelkontrollbehörden der jeweiligen Bundesländera. Die Auswahl der beprobten Futtermittel hatte zum Ziel, die durchschnittliche Aufnahme von Dioxin- und PCB-Verbindungen durch landwirtschaftliche Nutztiere so repräsentativ wie möglich darzustellen. Dabei wurde prinzipiell davon ausgegangen, dass die tägliche Ration, die sich zum überwiegenden Anteil aus Grob- und Mischfuttermitteln zusammensetzt, die Höhe der Aufnahme an diesen unerwünschten Stoffen bestimmt. Mischfuttermittel enthalten hauptsächlich energiereiche (z.B. Getreide) und proteinreiche (z.B. Sojaextraktionsschrot) Konzentratfuttermittel. Darüber hinaus sind Vitamine, Aminosäuren und weitere Zusatzstoffe enthalten. Die Analyse so gearteter Mischfuttermittel erfasst und berücksichtigt auf diese Weise sowohl unterschiedliche Gehalte von Dioxin- und PCB-Verbindungen aller in das Mischfuttermittel eingehenden Einzelkomponenten als auch Fütterungsaspekte, da das Mischfuttermittel hinsichtlich seiner Energie- und Nährstoffzusammensetzung auf die jeweilige Tierkategorie abgestimmt ist. Im Rahmen der Statuserhebung wurden wichtige Einzelfuttermittel, die in die Mischfuttermittel eingehen, mituntersucht. Empfehlungen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hinsichtlich einer möglichst repräsentativen Beprobungsrate von Grün- und Rauhfuttern wurden bei der Erstellung der Beprobungspläne berücksichtigt und integriert. Seit Februar 2006 werden in der EU erstmals auch dioxinähnliche PCB in Futtermitteln geregelt. Zusätzlich zu den Höchstwerten für Dioxine gilt hier ein Höchstgehalt für Dioxine und dioxinähnliche PCB in Form eines Summenwertes (2006/13/EG, Richtlinie der Kommission vom 03. Februar 2006 zur Änderung der Anhänge I und II der Richtlinie 200/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über unerwünschte Stoffe in Futtermitteln in Bezug auf Dioxine und dioxinähnliche PCB) bei dem in Futtermittelausgangserzeugnissen pflanzlichen Ursprungs ein Höchstgehalt von 1,25 ng WHO-PCDD/F-PCB-TEQ/kg Futtermittel bezogen auf 88% Trockenmasse (TM) nicht überschritten werden darf. Darüber hinaus wurden für die Substanzklassen der Dioxine und der dioxinähnlichen PCB a Wir danken den Behörden von 14 Bundesländern 128 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) sogenannte Auslösewerte festgesetzt, bei deren Überschreiten die verursachenden Kontaminationsquellen zu ermitteln sind, um für entsprechende Eindämmung oder Beseitigung zu sorgen. Da Kontaminationsquellen für Dioxine und dioxinähnliche PCB in der Regel verschieden sind, wurden hier getrennte Auslösewerte für beide Substanzklassen festgesetzt. Die WHO-TEQ-Gehalte von dioxinähnlichen PCB bzw. Dioxinen in den untersuchten Futtermittelproben liegen im Median bei 0,018 bzw. 0,028 ng/kg 88% TM. Diese Absolutwerte unterscheiden sich nicht gravierend. Interessant ist die größere Schwankungsbreite im Box-Whisker-Plot für die dioxinähnlichen PCB. Neben breiter variierenden physikalisch-chemischen Eigenschaften der untersuchten PCBVerbindungen könnten die Gründe hierfür auch in den unterschiedlichen Kontaminationsquellen für beide Stoffklassen liegen. Betrachtet man die gemessenen Gehalte für Dioxin und dioxinähnliche PCB in Mischfuttermitteln sowie in Rau- und Saftfuttermitteln, so zeigt sich, dass Mischfuttermittel in der Regel geringere Gehalte an diesen unerwünschten Stoffen aufweisen als Rauh- und Saftfutter. Eine mögliche Ursache hierfür ist wahrscheinlich darin zu sehen, dass in die Mischfuttermittel in der Regel vorgereinigte und/oder bereits prozessierte Einzelfuttermittel wie z.B. Getreidearten eingearbeitet werden, die deswegen eine geringere Oberflächenkontamination mit den untersuchten Zielanalyten aufweisen. Denn PCDD/F - aber auch viele PCB-Verbindungen gelangen gebunden an feine Staubpartikel, die sich ausgehend von den jeweiligen Kontaminationsquellen über Luftströmungen verteilen, in die Umwelt. Durch Deposition gelangen diese Schwebstaubpartikel aus der Luft auf die Oberflächen der Böden und der Futterpflanzen, wo sie absorbiert werden. So sitzen Umweltkontaminanten wie Dioxine und PCB-Verbindungen beispielsweise in bzw. an den äußeren Schichten des Getreidekorns. Durch Transport- und Umladevorgänge von Getreide, aber auch bei Vermahlungsschritten, wird ein Großteil dieser äußeren Getreidekornschichten durch Abrieb entfernt und befindet sich dann in den sog. Getreidestaubfraktionen, die schon aus diesen Gründen Schadstoffsenken darstellen und deswegen aus der Nahrungskette zu entfernen sind. Weder für die Stoffklasse der PCDD/F noch für die der dioxinähnlichen PCB waren in den untersuchten Futtermittelproben Höchstwertüberschreitungen zu beobachten. Die gesetzlichen Regelungen in der Bundesrepublik Deutschland zur Senkung der Dioxin- und PCB-Emissionen aus entsprechenden Quellen haben gegriffen und zeigen Wirkung. Insgesamt kann als Ergebnis der Statuserhebung im Projektabschnitt „Futtermittel“ festgehalten werden, dass PCDD/F- und dioxinähnliche PCB-Gehalte in deutschen Futtermitteln erfreulich niedrig sind. 1. Einleitung und Zielsetzung X X X X Durchgang 4 Durchgang 3 Durchgang 2 X X Durchgang 1 Gly X X X X AS X X X X Gly + AS ohne Zusatz 0,77 g Glyphosat aromatische Aminosäuren* aromatische Aminosäuren* + 0,77 g Glyphosat Versuchszeitraum: 4 Versuchsdurchgänge über je 28 Tage * (0,89 g Tryptophan, 2,42 g Tyrosin, 3,43 g Phenylalanin) Kontrolle Gly AS Gly + AS Die pansenphysiologischen Parameter pH-Wert, Ammoniak und flüchtige Fettsäuren lagen bei allen Tieren und allen Rationsvarianten im physiologischen Bereich. Auch hier konnte kein signifikanter Einfluss von Glyphosat - mit oder ohne Zusatz aromatischer Aminosäuren - beobachtet werden. Die in sacco Trockensubstanzabbaukurven von Grasheu zeigten bei allen Rationsvarianten ähnliche Verläufe. Auch bei der statistischen Auswertung der Ergebnisse mittels 2faktorieller Varianzanalyse war kein signifikanter Einfluss von Glyphosat, aromatischen Aminosäuren oder deren Wechselbeziehung festzustellen. Grundfutter: 1 kg Maissilage-T, Min.-Vit.-Ergänzung, Harnstoff Rationsvarianten (2faktoriell): 3. Ergebnisse und Diskussion pansenphysiologische Parameter: pH-Wert, NH3, FFS: 1x pro Versuchsdurchgang über einen Zeitraum von 5 h in sacco Trockensubstanzabbau von Heu über 2 bis 96 h Untersuchte Parameter: Tier 1 Tier 2 Tier 3 Tier 4 Tier 1 Tier 2 Tier 3 Tier 4 X X Tier 1 Tier 2 Tier 3 Tier 4 Tier 1 Tier 2 Tier 3 Tier 4 Kontrolle Tier Versuchsprogramm: Versuchstiere: 4 Hammel mit Pansenfisteln 2. Material und Methoden ob eine verminderte Aktivität möglicherweise nur dann auftritt, wenn die Zufuhr aromatischer Aminosäuren über das Futter limitiert ist. ob Glyphosatrückstände, wie sie maximal im Futter vorkommen können, die Aktivität von Mikroorganismen im Pansen von Wiederkäuern beeinträchtigen und Ziel unserer Untersuchungen war es daher zu prüfen, Da der Shikimisäurezyklus außer bei Pflanzen auch bei Bakterien und Pilzen vorkommt, sind vor einigen Jahren Bedenken aufgekommen, ob Glyphosatrückstände im Futter die Pansenmikroorganismen von Wiederkäuern schädigen können. Glyphosat gehört weltweit zu den wichtigsten herbiziden Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und wird seit vielen Jahren in unterschiedlichen Bereichen der Landwirtschaft, u.a. auf Wiesen und Weiden sowie zur Ernteerleichterung von Futtergetreide eingesetzt. Seine Wirkungsweise auf Pflanzen beruht auf einen Eingriff in einen wichtigen Stoffwechselweg, den Shikimisäurezyklus, der für die Synthese aromatischer Aminosäuren erforderlich ist. Dieser Eingriff führt schließlich zum Absterben der Pflanze. 0 10 20 30 40 50 60 70 80 0 12 24 36 Zeit, h 48 60 72 Kontrolle Gly AS Gly + AS Kontrolle 84 96 Gly + AS AS Gly 3) 2) 1) 0,031 0,030 0,033 0,030 Abbaurate von b [h-1] 59,7 59,6 60,1 58,5 ED 23) [%] 40,2 40,0 40,7 39,5 ED 83) [%] Auf der Grundlage dieser Untersuchungen ist bei der Verfütterung von Futtermitteln mit Glyphosatrückständen, die aus einer sachgerechten, zugelassenen Anwendung eines Herbizids herrühren, mit keiner negativen Beeinträchtigung der Pansenfermentation beim Wiederkäuer zu rechnen. 4. Schlussfolgerung lösliche Fraktion abbaubare Fraktion effektive Abbaubarkeit bei einer angenommenen Passagerate von 2 bzw. 8 %/h 59,8 23,7 Gly + AS 59,7 58,1 59,7 23,7 Gly 23,7 23,7 Kontrolle b2) [%] AS a1) [%] Variante Tab.1: Ermittelte Parameter für den in sacco T-Abbau von Grasheu für die 4 unterschiedlichen Rationsvarianten Abb.1: Mittlerer in sacco T-Abbau von Grasheu (n = 4) in Abhängigkeit von der Inkubationszeit im Pansen für die 4 Rationsvarianten (Angleichung der Daten an eine nicht-lineare Regression) T-Abbau, % Institut für Tierernährung, Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL), Bundesallee 50, 38116 Braunschweig Liane Hüther, Svenja Drebes, P. Lebzien Untersuchungen zum Einfluss von Glyphosatrückständen im Futter auf pansenphysiologische Parameter und auf den in sacco Trockensubstanzabbau 129 mittlere AA Aufnahme, µg/d 80,00 70,00 60,00 50,00 40,00 30,00 20,00 10,00 0,00 2 1 3 14,77 69,83 Versuchswoche 12,98 62,09 11,77 59,20 4 13,58 73,17 Figure2. Acrylamide intake, mg/hen/day Figure1. Potato meal before/after baking Versuch Kontrolle Methods • 16 hens (LSL) were kept individually in a cage battery • Duration time of the experiment was four weeks • Commenced when the hens were 42 weeks old • 120 g feed were provided per hen and day (Fig.2) • Diet: 50 % potato meal, soy bean meal, barley, premix • Potato meal of the experimental group was baked for 2 hours at 150 degrees (Fig.1) • Acrylamide content: Experimental diet 671 ±32 µg/ kg Control diet 125 ±40 µg/kg 0,00 0,50 1,00 1,50 2,00 2,50 3,00 3,50 1,02 Ei 2,21 Egg 0,43 Leber 1,24 Liver 0,93 B rustmuskel 3,14 Breast muscle Kidney N ie re 0,04 0,05 V ersuch K ontrolle µg/kg Breast meat Kidney Liver Table2 1.39 ±0.20(n=51) 1.14 ±0.47(n=35) Experimental Figure3. Carry over coefficients of acrylamide, % 0.39 ±0.27(n=60) 2nd week 0.11 ±0.14(n=38) 1st week Control Table1 µg/100g egg 8.7 ± 1.5 (n=3) 3.3 ± 5.8 (n=3) 5.3 ± 9.2 (n=3) Control 1.64 ±0.18(n=16) 0.58 ±0.10(n=22) 3rd week 15.6 ± 8.3 (n=7) 27.7 ± 15.9 (n=8) 9.9 ± 4.1 (n=8) Experimental 1.72 ±0.05(n=24) 0.59 ±0.18(n=26) 4th week Results and discussion During the experimental time the acrylamide concentration of eggs in the experimental and control groups was increased (Tab.1). After a trial duration of three weeks, the concentration of acrylamide in the eggs no longer changed. The carry-over coefficients of acrylamide from diet to egg were 0.022/0.011 of experimental/control hens (Fig.3). At the end of the trial the highest content of acrylamide was determined in the kidneys, in comparison to breast muscle meat and liver, of the experimental hens (Tab.2). Introduction Acrylamide is produced during the thermal processing of food, mainly due to the Maillard reaction of asparagine and reducing sugars. In foods which are baked, roasted, deep fried or similarly prepared, acrylamide levels of over 2000 µg acrylamide per kg have been measured. Potato products in particular have a high potential for accumulating acrylamide. The objective of this study was to determine the carry-over of acrylamide from a heated potato product to eggs, muscles and organs of laying hens. I. Halle, G. Flachowsky 1) M. Ihling 2) M. Lahrssen-Wiederholt, H. Klaffke 3) 1) Institut für Tierernährung (FAL), Braunschweig, 2) Institut für Ernährungswissenschaften FSU Jena, 3) Bundesinstitut für Risikobewertung, Berlin Effect of acrylamide from a heated potato product on the acrylamide content in eggs, breast muscle meat, liver and kidney of hens wiedergefundenes AA, % der Tagesaufnahme 130 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 131 Extensivierung von Grünland: Gefahrenpotential von Pyrrolizidinalkaloiden für die Tiergesundheit und den gesundheitlichen Verbraucherschutz Nadine Adrian, Annabella Khol-Parisini, H. Klaffke BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Bundesinstitut für Risikobewertung, Abteilung Lebensmittelsicherheit, Leiter: Prof. Dr. Dr. A. Lampen Zum Auftreten pyrrolizidinalkaloidhaltiger Giftpflanzen Gefahrenquellen für die Tiergesundheit Im Zuge einer sich ändernden EU-Agrarpolitik gewinnt die extensive bzw. ökologische Bewirtschaftung von Grünlandflächen auch in der modernen Landwirtschaft an Bedeutung. Auf diesen extensiv genutzten Flächen zeigt sich eine wachsende Artenvielfalt. Allerdings breiten sich auch pyrrolizidinalkaloidhaltige Giftpflanzen vermehrt aus. In den letzten Jahren häufen sich Berichte, nach denen das Vorkommen von PyrrolizidinalkaloidIntoxikationen beim Weidevieh zunimmt. Verantwortlich dafür ist insbesondere das vermehrte Auftreten des pyrrolizidinalkaloidhaltigen Jakobskreuzkrautes (Senecio jacobaea), ein spät blühender Korbblütler der Senecio spp. (Abb.1). Die Pyrrolizidinalkaloide des Jakobskreuzkrautes (Senecio jacobaea) werden in der Leber in sehr reaktive Pyrrol-Derivate umgewandelt. Diese Biotransformationsprodukte können kovalente Bindungen mit der DNA und mit anderen Makromolekülen der Leber eingehen. Die Pyrrolizidinalkaloide des Jakobskreuzkrautes wirken dadurch stark hepatotoxisch und weisen darüber hinaus sowohl eine karzinogene und mutagene Wirkung, als auch teratogenes Potential auf. Nach oraler Aufnahme von Jakobskreuzkraut kann es daher zu nekrotischen Veränderungen der Leber bis hin zur Leberzirrhose kommen (Abb. 3). Zur Aufnahme pyrrolizidinhaltigen Jakobskreuzkrautes Das Nutztier kann Jakobskreuzkraut sowohl bei der Beweidung extensiv bewirtschafteter Grünlandflächen als auch bei Stallhaltung aufnehmen, wenn Heu oder Grassilage verfüttert werden. Bei Weidehaltung scheinen vor allem ältere Tiere pyrrolizidinalkaloidhaltige Pflanzen instinktiv zu meiden, während Jungtiere beim Weidegang eher gefährdet sind. Das Risiko der Aufnahme von Jakobskreuzkraut steigt unter Bedingungen eines hohen Beweidungsdruckes und dem damit einhergehenden Mangel an Selektionsmöglichkeiten. Bei der Stallhaltung erfolgt die Aufnahme über Heu bzw. Silage, die mit pyrrolizidinalkaloidhaltigen Pflanzen verunreinigt sind. Abb. 3: Fortgeschrittene Leberzirrhose beim Rind Auf Grund der kumulativen Wirkung der Pyrrolizidine und der durch sie verursachten hochgradigen Leberschädigung ist die Prognose i.d.R. sehr ungünstig. Bei akuter Vergiftung tritt der Tod innerhalb weniger Tage ein, bei chronischer Vergiftung (infolge sukzessiver Aufnahme kleinerer Mengen) können oft erst nach Wochen oder Monaten entsprechende toxische Effekte beobachtet werden. Risiko für die menschliche Gesundheit: Carry over in tierische Erzeugnisse Mit Blick auf den gesundheitlichen Verbraucherschutz ist der Übergang (Carry over) von Pyrrolizidinalkaloiden aus dem Futtermittel (Weide/Heu) in die Milch von Kühen, Schafen und Ziegen, welche belastetes Futter aufgenommen haben, von Bedeutung. Aus den in der Literatur vorliegenden Ergebnissen tierexperimenteller Untersuchungen kann eine Carry over-Rate nur sehr begrenzt abgeleitet werden. Danach gibt es Hinweise, dass weniger als 1% der aufgenommenen Pyrrolizidinalkaloide über die Milch ausgeschieden werden. Einfluss des Prozesses der Heuwerbung und Silierung auf die Toxizität von Pyrrolizidinalkaloiden Die toxische Wirkung des Jakobskreuzkrautes beruht auf seinem Gehalt an Pyrrolizidinalkaloiden, der in den Blüten am höchsten ist (Abb. 2). Abb. 1: Jakobskreuzkraut (Senecio jacobaea) Während bei dem Prozess der Heubereitung (Trocknung) die Toxizität der Pyrrolizidinalkaloide weitgehend unbeeinflusst erhalten bleibt, wird bei der Silierung ein vergleichsweise großer Anteil der Pyrrolizidinalkaloide in unproblematischere Verbindungen biotransformiert. Das weidende Tier meidet pyrrolizidinalkaloidhaltige Pflanzen auch wegen ihres unangenehmen Geruchs. Im Heu und in den Silagen wird dieser Geruch überdeckt. Durch die Stabilität der Pyrrolizidinalkaloide bei der Trocknung besteht insbesondere durch die Verfütterung von spät geschnittenem Heu, welches mit Jakobskreuzkraut kontaminiert ist, für die Tiere die Gefahr einer Pyrrolizidinalkaloid-Intoxikation. Das Problem ist nicht nur auf laktierende Tiere beschränkt. Auch in Honig aus bestimmten Gebieten konnten Pyrrolizidinalkaloide in Mengen von bis zu 3,9 mg/kg nachgewiesen werden. Aktuell werden am Bundesinstitut für Risikobewertung die Analysemethoden zur Bestimmung der Pyrrolizidinalkaloide in unterschiedlichen Lebensmittel-Matrizes (z.B. Milch, Honig) optimiert und validiert. Parallel werden tierexperimentelle Untersuchungen am kleinen Wiederkäuer mit dem Ziel durchgeführt, den Übergang von Pyrrolizidinalkaloiden aus einem mit Jakobskreuzkraut kontaminierten Futter in die Milch zu quantifizieren. Zudem wird in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlich-Gärtnerischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin das Thema der „Wirkungen der Pyrrolizidinalkaloide auf die Gesundheit von Tier und Mensch“ im Rahmen einer Masterthesis untersucht. Literatur Abb. 2: Blüte (links) und Samenbildung (rechts) von Jakobskreuzkraut (Senecio jacobaea) Anonymus (2006): Jakobskreuzkraut: Giftpflanze auf dem Vormarsch; Deutsches Tierärzteblatt 10: 1210 Clarke, E.G.C.; Clarke, M. (1975): Veterinary Toxicology, London Dickinson, J.O., Cooke, M.P., King, R.R., Mohamed, P.A. (1976): Milk Transfer of Pyrrolizidine Alkaloids in Cattle; Journal of the American Veterinary Medical Association 169: 1192-1196 Mattocks, A. R. (1986): Chemistry and Toxicology of Pyrrolizidine Alkaloids, London Panter, K.E., James, L.F. (1990): Natural plant toxicants in milk: a review; Journal of Animal Science 68: 892-904 Bundesinstitut für Risikobewertung • Thielallee 88-92 • D-14195 Berlin • Tel. 0 30 - 84 12 - 0 • Fax 0 30 - 84 12 - 47 41 • bfr@bfr.bund.de • www.bfr.bund.de 132 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) Risikoeinschätzung der Kontamination von Rübenschnitzeln mit tierischen Bestandteilen Heike Itter, Chr. Boess, H. Broll, Monika Lahrssen-Wiederholt BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Bundesinstitut für Risikobewertung, Abteilung Lebensmittelsicherheit, Leiter: Prof. Dr. Dr. A. Lampen Problementwicklung Hintergrund In einer Schiffsladung mit Zuckerrübenmelasseschnitzeln wurden im Rahmen der amtlichen Kontrolle in Irland Spuren tierischer Bestandteile gefunden. Da nicht auszuschließen war, dass durch diese Futtermittel ein ernstes unmittelbares oder mittelbares Risiko für die menschliche Gesundheit ausgehen kann (Verfütterungsverbot), wurde das Europäische Frühwarnsystem RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed) ausgelöst und die Ladung mit den aus Deutschland stammenden Pellets von den Behörden am 23. November 2004 blockiert. Bestimmungen über das Verbot der Verfütterung von aus Tieren gewonnenen Proteinen, sind in der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. März 2001 mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien (TSE) festgelegt. Das Gemeinschaftsrecht verbietet die Verfütterung von aus Säugetieren gewonnenen Proteinen, von sonstigen tierischen Proteinen und Futtermitteln, die solche Proteine enthalten an Wiederkäuer. Es gilt eine "Nulltoleranz“. Die Maßnahmen dienen dem Ziel der Gewährleistung der Futtermittelsicherheit und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Als ein Nachweiß für die Kontamination von Futtermitteln mit tierischem Eiweiß gilt z.B. das Vorhandensein von Knochenfragmenten. Knochenfragment aus Zuckerrüben-Melasseschnitzel Mikroskopie Potentielle Kontaminationswege Die große Aufmerksamkeit, die dieser Fall erzielte, lag in der Tatsache begründet, dass es sich bei dem beanstandeten Futtermittel um Zuckerrübenmelasseschnitzel handelte, einem Ausgangserzeugnis, bei dem der Nachweis einer Kontamination mit tierischen Proteinen allgemein Verwunderung hervorrief. Die Zuckerrübe ist aufgrund einer botanischen Besonderheit, der sogenannten Wurzelrinne, prädestiniert für hartnäckige Anhaftungen des Ackerbodens. Es wurde untersucht, ob als Ursache ein Eintrag über den an den Rüben anhaftenden Boden in Betracht kommt. Zu diesem Zweck wurden Bodenproben fraktioniert und die Feinsandfraktion mikroskopisch auf Knochenfragmente analysiert. In mehr als 60 % der untersuchten Bodenproben wurden Knochenfragmente gefunden (Hoffmann et al., 2005). Aufgrund unterschiedlicher Bodennutzungsformen und Bodenbeschaffenheit können Knochenfragmente über sehr lange Zeiträume im Boden verbleiben. Die Knochenfragmente im Boden stammen unter anderem von - Resten von Beutetieren von Füchsen und Greifvögeln - Exkrementen von Füchsen und Greifvögeln - erntebedingten Kleintierkadaver (Feldmäuse etc.) - jahrelangem Ausbringen von Exkrementen landwirtschaftlicher Nutztiere, die früher mit Tiermehl gefüttert wurden - zulässigem Einsatz von Knochenschroten oder –mehl als Phosphatdünger Neben den Bodenanhaftungen in der Wurzelrinne kann auch die Epidermis von Wurzel- und Knollenfrüchten Knochenfragmente aufweisen. So bewirkt Wind und Regen, dass Bestandteile der Feinsandfraktion der Ackerkrume aufgewirbelt werden (sog. Spray), mit dem Effekt der Kontaminationen oberirdischer Pflanzenteile. Bei einigen Feldfrüchten besteht somit die Möglichkeit, dass Knochenfragmente oder andere Bodenpartikel im Verlauf des Wachstums in die Epidermis eingeschlossen werden. Ein Ergebnis des im Januar 2005 im Bundesinstitut für Risikobewertung durchgeführten Sachverständigengesprächs war, dass bei der Verarbeitung der Zuckerrübe selbst intensives Waschen des Wurzelkörpers nicht verhindern kann, dass im Nebenprodukt, den zu Futterzwecken eingesetzten Rübenschnitzeln, Knochenfragmente in Spuren nachgewiesen werden. Risikobewertung durch das BfR nach Hoffmann et al. (2005) Reaktion auf EU-Ebene Bei Zuckerrübenschnitzeln wurden tierische Verunreinigungen gefunden. Es handelte sich dabei um Überreste von Nagern (Ratten, Mäuse), die im Verlauf der Ernte in Form von Bodenanhaftungen in das Rohmaterial gelangten. In einer gemeinsamen vom BfR und dem Friedrich-Loeffler-Institut erarbeiteten Risikobewertung wurde festgestellt, dass die “BSE-Rest”-Infektiösität von verarbeitetem tierischen Protein, welches aus Material der Kategorie 3 hergestellt und Verwendung in Düngemitteln und Kultursubstraten findet, als vernachlässigbar angesehen wird. Ebenso wird das BSE-Risiko von Futtermitteln mit Anhaftungen tierischer Bestandteile aus dem Boden, die über Spray und Staub auf das Futtermittel gelangen, als vernachlässigbar angesehen. Die Bundesrepublik Deutschland beantragte bei der EU-Kommission eine Präzisierung der Vorschriften zum Verfütterungsverbot tierischer Proteine an Wiederkäuer (Anhang IV Nr. 1lit. b der Verordnung (EG) Nr. 999/2001), verbunden mit dem Vorschlag, anbau- und erntebedingte Verunreinigungen mit tierischen Bestandteilen vom Verbot auszunehmen. Begründet wurde der Antrag mit dem Ergebnis der Risikobewertung, nach dem ein Risiko, dass sich lebensmittelliefernde landwirtschaftliche Nutztiere, insbesondere Wiederkäuer, durch die Verfütterung von mit Spuren tierischer Überreste kontaminierter Zuckerrübenschnitzel mit BSE infizieren, nicht gegeben sei. Die EU-Kommission folgte dem Vorschlag aus Deutschland. Mit der Verordnung (EG) Nr. 1292/2005 wurde der Anhangs IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Tierernährung neu gefasst: II. A. Die in Artikel 7 Absätze 1 und 2 vorgesehenen Verbote gelten nicht für (Buchstabe d): „die Verfütterung von Knollen- und Wurzelfrüchten sowie Futtermittel, die solche Erzeugnisse enthalten, an Nutztiere, wenn Knochenspuren nachgewiesen wurden; sie kann von Mitgliedstaaten erlaubt werden, sofern eine befürwortende Risikobewertung vorliegt. Bei der Risikobewertung sind zumindest die Menge und die möglichen Kontaminationsquellen sowie die endgültige Bestimmung der Sendung zu berücksichtigen.“ Nationale Umsetzung Um eine einheitliche Vorgehensweise bei der Bewertung der Risiken infolge des Nachweises von Spuren von Knochensplittern in Futtermitteln aus Knollen- und Wurzelfrüchten zu gewährleisten, stellte die EU-Kommission den Mitgliedsstaaten ein sogenanntes „Non-Paper“ mit Informationen zu Art und Umfang der Risikobewertung zur Verfügung. National wurde daraufhin in Deutschland der „Leitfaden für die Risikoabschätzung bei der Durchführung der VO (EG) Nr. 999/2001“ erarbeitet. Dieser beinhaltet eine detaillierte Anleitung, wie bei einem positiven Nachweis von tierischen Bestandteilen in Futtermitteln vorzugehen sei. Anhand von Prüfkriterien werden der Umfang und die Quelle der Verunreinigung erfasst, ebenso wie die genaue Bestimmung der Lieferung. Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen wird eine einzelfallbezogene Risikobewertung erstellt und dann darüber entschieden, ob eine Verfütterung des Futtermittels erlaubt werden kann. Literatur Hoffmann, Christa M.; Becker, K.-W.; Meyer, B.; Märländer, B. (2005): Knochenfragmente im Boden - Null-Toleranz für Futtermittel?; Berichte über Landwirtschaft83 (2005):325-333 Verordnung (EG) Nr. 1292/2005 der Kommission vom 5. August 2005 zur Änderung des Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Tierernährung, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 205, S.3 vom 6.8.2005 Food-info.net Bundesinstitut für Risikobewertung • Thielallee 88-92 • D-14195 Berlin • Tel. 0 30 - 84 12 - 0 • Fax 0 30 - 84 12 - 47 41 • bfr@bfr.bund.de • www.bfr.bund.de U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 133 Cadmium ein unerwünschter Stoff in der Tierernährung H. Schafft, Simone Nitschke BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Abteilung Lebensmittelsicherheit des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR), Leiter: Prof. Dr. Dr. Alfonso Lampen Meilensteine für die Futtermittelsicherheit Zur Toxizität von Cadmium Vor über 30 Jahren wurden am Institut für Tierernährung der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) in Braunschweig umfangreiche Untersuchungen zum Einfluss von Schwermetallen im Futter auf die Rückstandsbildung in den Geweben von Nutztieren durchgeführt (Petersen und Vemmer, 1979; Vemmer und Petersen, 1978; Vemmer und Petersen,1979). Diese Forschungsarbeiten gelten bis heute als Meilensteine für die Futtermittelsicherheit. Die Kontamination von Tierfutter mit Schwermetallen kann aufgrund des ubiquitären Auftretens von Cadmium in der Umwelt nicht vollständig vermieden werden. Entscheidend ist, den Gehalt an unerwünschten Stoffen in den zur Tierernährung bestimmten Erzeugnissen unter gebührender Berücksichtigung der Toxizität, der Bioakkumulationsfähigkeit sowie der jeweiligen Metabolisierungsbzw. Ausscheidungsrate so herabzusetzen, dass keine unerwünschten und schädlichen Folgen eintreten. In zahlreichen Fütterungsversuche mit Mastschweinen wurden damals sowohl der Zusammenhang zwischen der Cadmiumzufuhr und der tierischen Leistung untersucht als auch der Umfang der Akkumulation von Cadmium in unterschiedlichen Organen und Geweben der Schweine quantifiziert. Die Ergebnisse dieser tierexperimentellen Arbeiten dienten als Grundlagen für die Festlegung der Höchstgehalte an Cadmium in Futtermitteln. Für Lebensmittel existierten in Deutschland bereits seit 1976 so genannte Richtwerte für Cadmium – zunächst allerdings ohne Gesetzescharakter. So ergab sich die Notwendigkeit, auch für Futtermittel Höchstgehalte für Cadmium festzulegen (EU 1987) . Diese Höchstgehalte sollten sicherstellen, dass die Höchstgehalte in Lebensmitteln nicht überschritten werden. Cadmium (Cd) ist für alle Tierarten toxisch. Bei den meisten als Nutztiere gehaltenen Tierarten, einschließlich den Schweinen, die als empfindlichste Spezies gelten, ist es unwahrscheinlich, dass die gegenwärtig gültigen Höchstgehalte in Fleisch, Lebern und Nieren von 0,05, 0,5 bzw. 1,0 mg Cd pro kg Frischgewicht überschritten werden, sofern die Cadmiumkonzentration in der Ration einen Wert von 0,5 mg pro kg Futtertrockenmasse nicht überschreitet. Cadmium kann sich im menschlichen Körper ansammeln und zu Nierenversagen, Skelettschäden und Einschränkungen der Reproduktionsfunktion führen. Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass Cadmium beim Menschen karzinogen wirkt. Höchstgehalte Cadmium mg / kg Futtermittel (88%TM) 1987 2006 Einzelfuttermittel pflanzlichen Ursprungs Einzelfuttermittel tierischen Ursprungs Einzelfuttermittel mineralischen Ursprungs, ausgenommen - Phosphate Alleinfutter für Rinder, Schafe, Ziegen, Fisch, ausgenommen - Alleinfutter für Heimtiere - Alleinfutter für Kälber, Lämmer etc. Ergänzungsfuttermittel für Heimtiere 1 2 5 10 1 -0,5 -- 1 2 2 10 1 2 0,5 2 Auszüge aus Anon (2006); EU (1987); EU (2005) Vorbeugender gesundheitlicher Verbraucherschutz Als Kontaminant in Lebensmitteln gilt jeder Stoff, der dem Lebensmittel nicht absichtlich hinzugefügt wird, jedoch als Rückstand im Verlauf der Lebensmittelherstellungskette oder infolge einer Verunreinigung durch die Umwelt im Lebensmittel vorhanden ist. Es darf kein Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden, das einen Kontaminanten in einer gesundheitlich und insbesondere toxikologisch nicht vertretbaren Menge enthält. In Analogie zu den Bedingungen bei den unerwünschten Stoffen in der Tierernährung, sind bei den Lebensmitteln die Höchstgehalte für Cadmium so niedrig anzusetzen, wie dies vernünftigerweise und durch gute Praxis auf allen Stufen der Lebensmittelherstellungskette sinnvoll zu erreichen ist (EU1993). Bei Höchstmengenregelungen für Schwermetalle in Futter- und Lebensmitteln steht nicht die akute Vergiftungsgefahr als Gefährdungspotential im Mittelpunkt der Betrachtung, sondern vielmehr die tägliche Aufnahme geringer Dosen über vergleichsweise lange Zeiträume. Als Maßnahmen für den gesundheitlichen Verbraucherschutz leiten sich daraus neben der Festsetzung von Höchstmengen die Einhaltung von Qualitätsparametern bei Produktion, Transport, Lagerung und Weiterverarbeitung sowie die Aufklärung des Verbrauchers ab. Das Ziel besteht darin, eine Senkung der Schwermetallkontamination in den Futter- und Lebensmitteln auf das niedrigste, technisch erreichbare Niveau zu erreichen. Da ein vollständiger Schutz vor schädlichen Einflüssen aus der Umwelt nicht möglich ist, muss das verbleibende Restrisiko minimiert werden. Da der häufige Verzehr von Nierengewebe älterer Tiere (Pferde, Zuchtschweine, Rinder) sowie der Verzehr von Leber und Nieren von jagdbarem Wild wesentlich zu einer unerwünschten Belastung des Menschen insgesamt beitragen kann, unterliegen einige dieser Produkte besonderer Regelungen im Rahmen der Fleischhygiene. Die Aufnahme einer mit Cadmium kontaminierten Futterration kann die Resorption von Spurenelementen, insbesondere Kupfer beeinträchtigen und bei Wiederkäuern zu einem sekundären Kupfermangel führen. Zudem besteht das Risiko, dass durch hohe Kupfergehalte im Schweinefutter (durch Kupferergänzung) eine unerwünschte Cadmiumakkumulation in Organen (Leber und Nieren) auftritt, während eine Zinkergänzung die Bioverfügbarkeit von Cadmium verringert (EFSA 2004). Höchstgehalte für Heimtierfutter Die geltenden Vorschriften des Gemeinschaftsrechts über Cadmium in Erzeugnissen, die für Futtermittel bestimmt sind, reichen im Allgemeinen aus, um zu gewährleisten, dass diese Erzeugnisse keine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier darstellen oder die Tierhaltung beeinträchtigen. Für Heimtierfutter war bisher kein Höchstgehalt festgelegt worden. Da Heimtiere immer älter werden, erschien es notwendig, sowohl für Allein- als auch Ergänzungsfuttermittel für Heimtiere entsprechende Höchstwerte festzusetzen (EU 2005; Anon. 2006). Literatur Dosis- und altersabhängige Anreicherung von Cadmium im Nutztier Die Cadmiumakkumulation in tierischem Gewebe hängt von der Konzentration des Stoffes in der Tagesration sowie der Dauer der Exposition ab. Die vergleichsweise kurze Lebensspanne von Tieren wie Mastschweinen und Mastgeflügel minimiert das Risiko unerwünschter Cadmiumkonzentrationen in essbaren Geweben dieser Tiere. Bei allen lebensmittelliefernden Tiere sind die Nieren dasjenige Organ, in dem die Akkumulation von Cadmium zuerst Konzentrationen erreicht, die die zulässigen Höchstgehalte für Kontaminanten in Lebensmitteln überschreiten. Neuere Kalkulationen auf Basis von MetaAnalysen von entsprechenden Fütterungsversuchen kommen zu dem Schluss, dass die Cadmiumkonzentrationen in den Nieren von Schafen im Mittel schon nach 130 Fütterungstagen die zulässigen Höchstgehalte überschreiten, wenn den Tieren Futterrationen verabreicht werden, deren Cadmiumgehalte den Bereich der in der EU zulässigen Höchstwerte nicht überschreiten (Prankel et al., 2004; 2005). Wiederkäuer und Pferde nehmen während ihrer gesamten Lebenszeit Cadmium mit dem Grundfutter (Weidegras/Heu) auf. In bestimmten Regionen kann dies zu einer unerwünschten Cadmiumakkumulation, insbesondere in den Nieren, führen. Anon (2006): Achtundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung vom 6. Juli 2006; BGBl. Teil 1 (2006) Nr. 31 vom 13. Juli 2006, 1444 EFSA (2004): Gutachten des Wissenschaftlichen Gremiums für Kontaminanten in der Lebensmittelkette auf Ersuchen der Kommission bezüglich Cadmium als unerwünschte Substanz in Tierfuttermittel. (Anfrage Nr. EFSA-Q-2003-033). EFSA Journal (2004) 72: 1-24 EU (1987): Richtlinie der Kommission vom 1. April 1987 zur Änderung der Anhänge der Richtlinie 74/64/EWG des Rates über unerwünschte Stoffe und Erzeugnisse in der Tierernährung (87/238/EWG), ABl. L 110 vom 25.4.1987, S.25 EU (1993): Verordnung (EWG) Nr. 315/93 des Rates vom 8. Februar 1993 zur Festlegung von gemeinschaftlichen Verfahren zur Kontrolle von Kontaminanten in Lebensmitteln; ABl. L 37 vom 13.2.1993, S.1 EU (2005): Richtlinie 2005/87/EG der Kommission vom 5. Dezember 2005 zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung in Bezug auf Blei, Fluor und Cadmium, ABl. L 318 vom 6.12.2005, S. 19 Petersen, U.; Vemmer, H. (1979): Untersuchungen über den Einfluss steigender Cadmiumzulagen auf die Entwicklung von Mastschweinen und auf die Rückstandsbildung in verschiedenen Geweben. 1. Mitteilung: Entwicklung der Tiere und Schlachtbefunde; Landwirtsch. Forschung 32 (1979): 292-302 Prankel, S.H.; Nixon, R.M.; Phillips, C.J. (2004): Meta-analysis of feeding trials investigating cadmium accumulation in the livers and kidneys of sheep; Environ Res 94 (2004): 171-183 Prankel, S.H.; Nixon, R.M.; Phillips, C.J. (2005): Implications for the human food chain of models of cadmium accumulation in sheep; Environ Res 97 (2005): 348-358 Vemmer, H.; Petersen, U. (1978): Blei- und Cadmiumgehalte in verschiedenen Geweben von Mastschweinen bei normaler Fütterung; Landwirtsch. Forschung, Sonderheft 34/1 (1978), Kongressband 1977, 62-71 Vemmer, H.; Petersen, U. (1979): Untersuchungen über den Einfluss steigender Cadmiumzulagen auf die Entwicklung von Mastschweinen und auf die Rückstandsbildung in verschiedenen Geweben. 2. Mitteilung: Cadmiumrückstände in verschiedenen Geweben; Landwirtsch. Forschung 32 (1979): 303-315 Bundesinstitut für Risikobewertung • Thielallee 88-92 • D-14195 Berlin • Tel. 0 30 - 84 12 - 0 • Fax 0 30 - 84 12 - 47 41 • bfr@bfr.bund.de • www.bfr.bund.de 134 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) Jodversorgung des Menschen Beiträge der Tierernährung Iodine Supply of Men - Contributions of Animal Nutrition Gerhard Flachowsky, Andreas Berk, Peter Lebzien, Ulrich Meyer und Markus Spolders Institut für Tierernährung der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) Bundesallee 50 - D-38116 Braunschweig +49 531 596-3101 - +49 531 596-3199 - te@fal.de - www.fal.de Zur Jodversorgung des Menschen Beiträge der Tierernährung Jod gehört für Mensch und Tier zu den lebensnotwendigen Spurenelementen. Von der Welternährungsorganisation (FAO) wird eingeschätzt, dass gegenwärtig weltweit noch nahezu eine Milliarde Menschen an Jodmangel leiden. Andererseits gibt es auch Menschen, die sensibel auf höhere Jodversorgung reagieren. Durch über den Bedarf der Tiere hinausgehende Jodzusätze kann der Jodgehalt in Lebensmitteln tierischer Herkunft, vor allem von Milch und Eiern, erhöht werden. An der FAL laufen Forschungsaktivitäten zur Bewertung der Jodversorgung über Lebensmittel tierischer Herkunft. Durch diese Aktivitäten hat sich die Jodversorgung der Deutschen in den zurückliegenden Jahren verbessert, wobei allerdings ein landesweites Monitoring zur Einschätzung der Gesamtsituation aussteht. Bewertung der Jodversorgung Bedarf und Überschuss Jodgehalt der Milch (µg/l) Von verschiedenen wissenschaftlichen Gremien wurden in Abhängigkeit von Alter und physiologischem Zustand der Menschen Empfehlungen zur Jodversorgung und zur Vermeidung von Jodüberschuss abgeleitet. Der Jodbedarf des Erwachsenen wird mit ≈200, die maximal tolerierbare Jodmenge mit ≈600 µg/Tag angegeben. 700 600 500 400 300 200 100 0 0,5 1 (Bedarf der Milchkuh) 2 5 Jodgehalt im Futter (mg/kg) Einfluss der Jodversorgung von Milchkühen auf den Jodgehalt der Milch Möglichkeiten zur Jodversorgung Mit Ausnahme von Seefisch (30 - 200 µg/100 g) ist der Jodgehalt der meisten Lebensmittel relativ gering (< 10 µg/100 g) und reicht häufig nicht aus, um den Jodbedarf der Menschen zu decken. Aus diesem Grund wird weltweit versucht, durch Jodierung von Speisesalz, den Zusatz von jodiertem Salz bei der Lebensmittelverarbeitung und durch Einsatz jodhaltiger Mineralfuttermittel in der Nutztierernährung die Jodversorgung zu verbessern. Schlussfolgerungen Durch verschiedene Maßnahmen konnte die Jodversorgung in Deutschland verbessert werden. Weitere Dosis-Wirkungsstudien zur Beurteilung des Jodtransfers vom Futtermittel in Lebensmittel sind notwendig. Einzelne Mitbürger scheinen sehr sensibel auf eine höhere Jodversorgung zu reagieren. Ein landesweites Monitoring zur Bewertung der Jodversorgung ist erforderlich. U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 135 Fusarium-Erkrankungen beim Mais Auswirkungen auf die Futtermittelsicherheit Institut für Pflanzenbau und Grünlandwirtschaft Dr. Elisabeth Oldenburg und Dr. Frank Höppner Bundesallee 50 38116 Braunschweig www.pg.fal.de Mais gehört zu denjenigen Kulturpflanzen, die häufig von Pilzen der Gattung Fusarium befallen werden und daher typische Fusarientoxine wie das Deoxynivalenol (DON) enthalten können. Unter mitteleuropäischen Klimabedingungen werden die DONbildenden Arten Fusarium graminearum und Fusarium culmorum als die wichtigsten Schaderreger beim Mais angesehen. Kolbenanlage Kolben Stängelbasis Foto: FAL Foto: KWS Foto: KWS Fusarium -befallene und DON-haltige Maisorgane Zur Siloreife sind Pflanzenorgane unterhalb der Etage des Hauptkolbens am häufigsten mit DON belastet. Die höchsten DON-Gehalte treten in Kolbenanlagen auf, die nicht befruchtet wurden (bis 1000 mg/kg TM), gefolgt von den Blattscheiden (bis 16 mg/kg TM) und den Blattspreiten (bis 4 mg/kg TM). Die Kolben sind in der Regel jedoch noch nicht oder nur gering mit DON belastet (bis 1 mg/kg TM). In Ernteprodukten von Silomais können die DON-Konzentrationen fallweise so hoch sein, dass die Richtwerte für die Fütterung unter Berücksichtigung der Rationsgestaltung überschritten werden (Empfehlung 2006/576/EG der Kommission). Empfohlene Maßnahmen zur Gewährleistung der Futtermittelsicherheit Wahl von Sorten mit geringer Anfälligkeit gegenüber der Stängelfäule Anhebung der Schnitthöhe bei der Ernte, ggf. Hochschnitt unterhalb des Hauptkolbens Rechtzeitige Ernte bei Gesamt-TM-Gehalten von 30 bis 35 % 136 Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 306, (2007) Bioavailability of the Fusarium toxin deoxynivalenol from naturally contaminated wheat for the pig* Tanja Goyarts, Sven Dänicke, Hana Valenta Institute of Animal Nutrition, Federal Agricultural Research Centre (FAL), Bundesallee 50, 38116 Braunschweig, Germany MATERIALS AND METHODS 16 castrated male pigs (41.5 ± 2.0 kg) were provided with a permanent catheter to facilitate frequent blood sampling (0, 5, 10, 15, 20, 30, 45, 60, 90, 120 min, then every hour until 12 h, and after 24h). The toxicokinetics of DON from naturally Fusarium contaminated wheat (16.6 mg DON/kg, in a diet with a total wheat content of 40 %) was examined after chronic exposure ( 4 weeks) or a single oral dose (acute). The systemic absorption (bioavailability) of DON was estimated based on the area under the curves (AUC) after dietary exposure and intravenous application of pure DON (53 ȝg/kg bw). Table 1. Design and number of pigs of the studies DON application Study Group Duration Form Kinetic DON chronic 5-8 weeks Wheat DON acute Single bolus Wheat DON iv Single bolus crystalline Balance Control DON chronic 4-6 weeks Wheat Mean dose (ȝg/kg bw/d) 5 68.5 ± 4.9 6 77.3 ± 2.4 5 53.0 ± 0.0 N 11 4.2 ± 0.4 11 162.9 ± 15.9 DON and its metabolite de-epoxy-DON was determined in serum, urine and freeze-dried faeces according to Valenta et al. (2003). RESULTS Following intravenous dosing, the disappearance of DON is described by a two compartment model, while the oral dosing was characterized by an first-order absorption and elimination (Figure 1). Table 2. Toxicokinetic parameters after chronic and acute oral or intravenous (iv) DON exposure DON iv DON chronic DON acute Live weight [kg] 39.7 ± 0.8 42.4 ± 2.3 41.6 ± 2.3 Cmax [ng/ml] 21.8 ± 3.4 15.2 ± 3.3 1.5 ± 0.5 1.7 ± 0.8 tmax [h] t½Į [h] 0.7 ± 0.5 0.4 ± 0.3 0.7 ± 0.6 t½ȕ [h] 15.2 ± 12.9 6.3 ± 2.4 5.3 ± 2.4 Vd [l/kg] 3.8 ± 2.3 2.7 ± 0.6 4.0 ± 1.7 Cl [ml/kg*min] 3.8 ± 1.6 5.3 ± 1.6 9.3 ± 2.9 DONconjugated [%] Ffree DON [%] Ftotal DON [%] -4.8 ± 15.2 14.2 ± 33.5 100.0 ± 13.5 89.4 ± 27.2 100.0 ± 12.0 112.3 ± 24.2 35.6 ± 20.8 54.1 ± 17.6 91.5 ± 27.4 Cmax, maximum serum DON concentration; tmax, time of maximum serum DON concentration; t½Į, biological half-life of distribution (iv) or absorption (oral); t½ȕ, half-life of elimination; Vd, apparent volume of distribution; Cl, clearance; F, bioavailability of free and total (free + conjugated) DON. DON was found in serum of pigs as early as 15 min after feeding a DON contaminated meal, with peak concentrations between 0.8 to 2.3 h (Table 2). DON was highly distributed in all groups, with an apparent volume of distribution (Vd) higher than the total body water. After dietary DON exposure 9 to 60 % of total (free + conjugated) DON was in the form of the glucuronid conjugate, while following iv application DON in serum seemed not to be conjugated. The mean bioavailability (F) of free (unconjugated) and total (free+conjugated) DON was 89 and 112 % for the chronic group and 54 and 92 % for the acute oral group, respectively. Serum DON concentration [ng/ml] INTRODUCTION The Fusarium toxin deoxynivalenol (DON) is of outstanding importance for human and animal health because of its frequent occurrence in toxicologically relevant concentrations. However, only limited data of the toxicokinetic parameters of pure DON in pigs are available. Therefore, the present study aimed to determine the bioavailability of DON from a naturally contaminated source and to distinguish the effects of an acute and chronic DON intoxication. 80 70 60 50 40 30 20 10 0 30 total DON free DON A B 25 20 15 10 5 0 28 24 20 16 12 8 4 0 C 5 10 15 20 Time [h] Figure 1. DON concentrations in serum [ng/ml] of one exemplary pig dosed intravenously with 53 ȝg DON/kg bw (A) or fed a DON contaminated diet (5.7 mg/kg) chronically (B) or acutely (C). CONCLUSIONS In the present study, oral exposure of a diet contaminated naturally with DON resulted in a rapid and nearly complete (total DON) absorption, high distribution and low metabolism. The difference in the glucuronidation grade between oral and iv DON exposure might indicate a glucuronidation within the intestinal tract. However, the effects of glucuronide conjugation of DON on toxicity and excretion behavior in pigs have to be clarified. Assuming a high comparability of digestion and excretion in humans and swine, it can be concluded that although DON is poorly detoxified, it is rapidly excreted and is not found in remarkable concentrations in serum after 24 h. Valenta H, Dänicke S, Döll S (2003) Mycotoxin Res. 19, 51-55. *this work was supported by the Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG DA 558/1-1) and was published in Toxicol. Lett. 163, 171-182. U.Petersen, S.Kruse, S.Dänicke, G.Flachowsky (Hrsg.), Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 137 Carry-over of deoxynivalenol and deepoxy-deoxynivalenol into edible tissues, blood serum and bile fluid of growing bulls Hana Valenta and Sven Dänicke Institute of Animal Nutrition, Federal Agricultural Research Centre (FAL), Bundesallee 50, D-38116 Braunschweig, Germany 1. Introduction 3. Results On the basis of studies to date, it is estimated that food of animal origin does not significantly contribute to human exposure to deoxynivalenol (DON). However, in case of ruminants, studies on carry-over of DON into edible tissues are scarce to date. Referring to the edible tissues, neither DON nor de-epoxyDON could be detected in any of the muscle and fat samples. Very low concentrations of de-epoxy-DON below 10 ng/g (relating to freeze-dried samples) were found in four liver samples and three kidney samples of the toxin group. Only trace concentrations of de-epoxy-DON were measured in four serum samples of the toxin group, as well. In contrast to these results, de-epoxy-DON was detected in all bile samples of the toxin group (concentration range 8 – 40 ng/ml, mean value 24 ng/ml) and of the control group (range 7 – 17 ng/ml, mean value 12 ng/ml) (see Figure). Therefore, the carry-over of DON and of the metabolite de-epoxy-deoxynivalenol (de-epoxy-DON) into edible tissues as well as into blood serum and bile fluid of growing bulls was examined within a feeding experiment with Fusarium contaminated wheat (10 mg DON per kg dry matter). 45 2. Materials and methods Two groups of bulls (n = 14 per treatment) received concentrates on wheat basis with resulting DON concentrations per kg DM (dry matter) of 7.8 mg (DON group) and 0.06 mg (control group), respectively. Concentrate supply was restricted to 2.3 kg/d – 2.8 kg/d whereas maize silage (DON concentration: 0.4 mg/kg DM) was offered for ad libitum consumption. The feeding experiment covered the live weight range between 244 kg and 460 kg. Ten animals of each group were slaughtered at the end of the experiment. Liver, kidney, muscle sample from musculus longissimus dorsi, back fat (sample of the corresponding subcutaneous fat), blood serum and bile fluid were taken of eight and four animals of the DON and control group, respectively, for mycotoxin analysis. de-epoxy-DON (ng/ml) 2.1 Feeding experiment Max Min 75% 25% Median 40 35 30 25 20 15 10 5 0 Control group DON group Figure: De-epoxy-DON concentration in bile fluid For confirmation, it is intended to re-analyse the bile samples with LC/MS/MS. 2.2 Mycotoxin analysis DON and de-epoxy-DON were analysed using a previously described HPLC-UV method (Valenta et al., 2003) with modifications. All samples were incubated with ßglucuronidase before extraction in order to cover glucuronide conjugates: Liver, kidney and muscle: lyophilization, extraction with acetonitrile-water, purification with immunoaffinity columns (IAC) after a pre-cleaning step. Fat: sample preparation according to muscle, but without lyophilization. 4. Conclusions The results show that the significance of carry-over of DON into edible tissues of bulls is very low. Moreover, only the far less toxic metabolite de-epoxyDON which is formed in the rumen was detected. Blood serum and bile fluid: extraction with ethyl acetate on ChemElut® cartridges, purification with IAC. Detection limits of both toxins: 4 ng/g in freeze-dried liver, kidney and muscle corresponding to approx. 1.5 ng/g in fresh samples, 4 ng/g in fresh fat, 2 ng/ml in serum and 4 ng/ml in bile fluid. 5. References Valenta, H., Dänicke, S. and Döll, S., Mycotox. Res. 19, 2003, 51-55 Mutterkorn im Futter – Lösungsansätze zum besseren Schutz der Tiergesundheit Ergot in feed - Possible solutions for a better protection of animal health Sven Dänicke Institut für Tierernährung der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) * Bundesallee 50 - D-38116 Braunschweig - ( +49 531 596-3136 - 4 +49 531 596-3199 - : te@fal.de - www.fal.de 1000 g unzerkleinertes Getreide darf höchstens enthalten: 1000 10 1 g Mutterkorn 1 Gesamtalkaloidgehalt (= Summe aller Alkaloide) Aber: - Gehalt an toxischen Alkaloiden ist variabel - Alkaloidmuster ist variabel Log Menge (g) 100 0.1 0.01 0.001 Fall 1: Unterschiedlicher Gesamtalkaloidgehalt bei gleichem Alkaloidmuster Das Futtermittel ist: sicher unsicher Ergocryptin Ergcristin Ergocornin Ergotamin % Ergometrin Ergosin Ergocryptin Ergcristin Ergocornin Ergotamin % Ergometrin Ergosin Ergocornin Ergocryptin Ergcristin % Ergotamin Alkaloidmuster = Gehalt einzelner Alkaloide Ergometrin Ergosin 0.0001 Fall 2: Gleicher Gesamtalkaloidgehalt bei verschiedenem Alkaloidmuster sicher unsicher Was ist zu tun ? 1. Screening zur Variation des Alkaloidgehaltes und des Alkaloidmusters in Mutterkorn 2. Tierexperimentelle Präzisierung kritischer Alkaloidkonzentrationen im Futter 3. Festlegung von Höchstgehalten 138 Lieferbare Sonderhefte Special issues available 274 Folkhard Isermeyer (Hrsg.) (2004) Ackerbau 2025 9,00€ 275 Abdelaziz Ibrahim Abdelaziz Aly Omara (2004) Further development of a mobile wind energy plant for a low-pressure irrigation system 9,00€ 276 Gerold Rahmann . Hiltrud Nieberg . Susanne Drengemann . Alois Fenneker . Solveig March . Christina Zurek Bundesweite Erhebung und Analyse der verbreiteten Produktionsverfahren, der realisierten Vermarktungswege und der wirtschaftlichen sowie sozialen Lage ökologisch wirtschaftender Betriebe und Aufbau eines bundesweiten Praxis-Forschungs-Netzes (2004) 278 Maria del Carmen Lamas (2005) Factors affecting the availability of uranium in soils 8,00€ 279 Ulrich Dämmgen (Hrsg.) (2005) Bestimmung von Ammoniak-Einträgen aus der Luft und deren Wirkung auf Waldökosysteme (ANSWER-Projekt) 7,00€ 280 Hans-Joachim Weigel und Ulrich Dämmgen (Hrsg.) (2005) Biologische Senken für atmosphärischen Kohlenstoff in Deutschland — Tagungsband 9,00€ 281 Albert Sundrum and Friedrich Weißmann (eds.) (2005) Organic pig production in free range systems 7,00€ 282 Folkhard Isermeyer . Alexander Gocht . Werner Kleinhanß . Bernd Küpker . Frank Offermann . Bernhard Osterburg . 7,00€ Joachim Riedel und Ulrich Sommer (2005) Vergleichende Analyse verschiedener Vorschläge zur Reform der Zuckermarktordnung 283 Luit J. De Kok and Ewald Schnug (eds.) (2005) Proceedings of the 1st Sino-German Workshop on Aspects of Sulfur Nutrition of Plants 284 Rainer Oppermann and Gerold Rahmann (2005) Transforming Rural Communication Three sociological case studies in a developed an urbanized rural area of northern Germany: regional partnership Lübeck bay, organic farming and nature protection 7,00€ 285 Jyldyz Uzakbaeva (2005) Effect of different tree species on soil quality parameters in forest plantations of Kyrgyzstan 8,00€ 286 Silvia Haneklaus, Rose-Marie Rietz, Jutta Rogasik and Susanne Schroetter (eds.) (2005) Recent advances in in agricultural chemistry 287 Maria del Carmen Rivas (2005) Interactions between soil uranium contamination and fertilazation with N, P and S on the uranium content and uptake of corn, sunflower and beans, and soil microbiological parameters 8,00€ 288 Alexandra Izosimova (2005) Modelling the interaction between Calcium and Nickel in the soil-plant system 8,00€ 290 Gerold Rahmann (Hrsg.) (2005) Ressortforschung für den Ökologischen Landbau 2005 9,00€ 292 Franz-Josef Bockisch und Elisabeth Leicht-Eckardt (Hrsg.) (2006) Nachhaltige Herstellung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse 293 Judith Zucker (2006) Analyse der Leistungsfähigkeit und des Nutzens von Evaluationen der Politik zur Entwicklung ländlicher 12,00€ Räume in Deutschland und Großbritannien am Beispiel der einzelbetrieblichen Investitionsförderung 294 Gerhard Flachowsky (Hrsg.) (2006) Möglichkeiten der Dekontamination von “Unerwünschten Stoffen nach Anlage 5 der Futtermittelverordnung (2006)” 13,00€ 11,00€ 11,00€ 15,00€ 15,00€ verordnung (2006)” 295 Hiltrud Nieberg und Heike Kuhnert (2006) Förderung des ökologischen Landbaus in Deutschland — Stand, Entwicklung und internationale Perspektive 14,00€ 296 Wilfried Brade und Gerhard Flachowsky (Hrsg.) (2006) Schweinezucht und Schweinefleischerzeugung - Empfehlungen für die Praxis 12,00€ 297 Hazem Abdelnabby (2006) Investigations on possibilities to improve the antiphytopathogenic potential of soils against the cyst nematode Heterodera schachtii and the citrus nematode Tylenchulus semipenetrans 8,00€ 298 Gerold Rahmann (Hrsg.) (2006) Ressortforschung für den Ökologischen Landbau 2006 9,00€ 299 Franz-Josef Bockisch und Klaus-Dieter Vorlop (Hrsg.) (2006) Aktuelles zur Milcherzeugung 8,00€ 300 Analyse politischer Handlungsoptionen für den Milchmarkt (2006) 12,00€ 301 Hartmut Ramm (2006) Einfluß bodenchemischer Standortfaktoren auf Wachstum und pharmazeutische Qualität von Eichenmisteln (Viscum album auf Quercus robur und petraea) 11,00€ 302 Ute Knierim, Lars Schrader und Andreas Steiger (Hrsg.) (2006) Alternative Legehennenhaltung in der Praxis: Erfahrungen, Probleme, Lösungsansätze 12,00€ 303 Claus Mayer . Tanja Thio . Heike Schulze Westerath . Pete Ossent . Lorenz Gygax . Beat Wechsler und Katharina Friedli (2007) Vergleich von Betonspaltenböden, gummimodifizierten Spaltenböden und Buchten mit Einstreu in der Bullenmast unter dem Gesichtspunkt der Tiergerechtheit 304 Ulrich Dämmgen (Hrsg.) (2007) Calculations of Emissions from German Agriculture — National Emission Inventory Report (NIR) 2007 for 2005 Introduction, Methods and Data (GAS-EM) Tables Berechnungen der Emissionen aus der deutschen Landwirtschaft — Nationaler Emissionsbericht (NIR) 2007 für 2005 Einführung, Methoden und Daten (GAS-EM) Tabellen 16,00€ 305 Joachim Brunotte (2007) Konservierende Bedenbearbeitung als Beitrag zur Minderung von Bodenschadverdichtungen, Bodenerosion, Run off und Mykotoxinbildung im Getreide 14,00€ 306 Uwe Petersen . Sabine Kruse . Sven Dänicke und Gerhrad Flachowsky (Hrsg.) (2007) Meilensteine für die Futtermittelsicherheit 10,00€ [304] [304A] [304] [304 A] Viele frühere Sonderhefte sind auf Nachfrage weiterhin lieferbar. 8,00€