Amtlicher Schulanzeiger - Die Regierung von Niederbayern

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Amtlicher Schulanzeiger - Die Regierung von Niederbayern
Amtlicher Schulanzeiger
FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK NIEDERBAYERN
Nr. 8/9
Landkreis
Deggendorf
August/September 2014
Landkreis
FreyungGrafenau
Landkreis
DingolfingLandau
Landkreis
Landshut
Landkreis
Kelheim
Landkreis
Passau
Landkreis
Regen
Stadt
Passau
Landkreis
Rottal-Inn
Stadt
Landshut
Landkreis
StraubingBogen
Stadt
Straubing
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014
Zum Schuljahresbeginn
Personalnachrichten
196
198
203
Stellenausschreibungen
Seminarrektor/-in
211
Fachberater/-in
213
Mitarbeiter in der Schulverwaltung (Berufliche Schulen)
214
Stellenausschreibungen in anderen Regierungsbezirken
215
Allgemeine Bekanntmachungen
Dienstordnung für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern (Lehrerdienstordnung – LDO)
216
Durchführung des Mitarbeitergesprächs an den staatlichen Schulen
216
Organisation des Betriebspraktikums und des Orientierungspraktikums für die Lehrämter an
öffentlichen Schulen im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I
Sprachliche Bildung: Pflege und Erhalt der deutschen Sprache als Aufgabe aller Schularten
und aller Fächer
216
216
Abschlussprüfung 2015 an Berufsfachschulen für Kinderpflege, im Sozialpädagogischen Seminar und an Berufsfachschulen für Sozialpflege
217
Abschlussprüfung 2015 an Fachakademien für Sozialpädagogik
218
Abschlussprüfung 2015 an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe
219
Einstufungsprüfung 2015 zur Aufnahme in die Fachakademie für Sozialpädagogik
220
Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen Februar 2015 nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen
221
Verordnungen über die Errichtung von Fachsprengeln für die Ausbildungsberufe
- Automobilkauffrau/Automobilkaufmann
- Fachinformatiker/in Fachrichtung Anwendungsentwicklung
- Friseurin/Friseur
- Informatikkauffrau/Informatikkaufmann
- Informations-und Telekommunikationssystemkauffrau/-mann
- Mechatronikerin/Mechatroniker
- Tischlerin/Tischler
222
Gastschulanordnung der Regierung von Niederbayern für die Beschulung im Ausbildungsberuf
Bäcker/Bäckerin in den Jahrgangsstufen 11 und 12 im Schuljahr 2014/2015
230
Gastschulanordnung der Regierung von Niederbayern für die Beschulung in der dualen Ausbildung zur Hauswirtschafterin/zum Hauswirtschafter
230
Termine der pädagogisch-audiologischen Beratungstage
231
197
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014
Verschiedenes
Tag der Schulverpflegung 2014
232
Klasse M8c der Mittelschule Landau/Isar gestaltet Teil einer Ausstellung im Bayerischen
Landtag
232
Projekt „Stadtmarketing Stadtbad Vilsbiburg“ der Verwaltungsfachangestellten der Jahrgangsstufe 11 an der Staatlichen Berufsschule 2 Landshut
234
Asylbewerber in der Berufsschule
235
"Sie haben eine gute Zukunft bei uns" -Zehn Asylbewerber und Flüchtlinge der BIJ/V-Klasse
an der Berufsschule Vilshofen erhalten Mittelschulabschlusszeugnisse dank externer Prüfung
236
Lichter für den Frieden
237
Bericht über die 65. Spendenaktion zugunsten der Errichtung und des Betriebs von Schullandheimen im Regierungsbezirk Niederbayern
238
Einladung „Erfahrungsbasiertes Lernen in Mathematik und in den Naturwissenschaften der
Grundschule“
239
SCHULEWIRTSCHAFT Bayern: beachmanager
Medien
240
241
Beilagenhinweis:
Dieser Ausgabe des Amtlichen Schulanzeigers ist ein Fortbildungsverzeichnis als Einleger beigefügt.
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014
198
Zum Schuljahresbeginn
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in den zurückliegenden Ferien- und Urlaubswochen haben Sie hoffentlich die erforderliche Ruhe und Erholung gefunden und konnten die nötige Kraft und Energie auftanken, um mit Freude in das neue Schuljahr
zu gehen.
Wie gewohnt möchten wir Sie zum Schuljahresbeginn über verschiedene Entwicklungen und Neuerungen
informieren.
•
Demographische Entwicklung
Der Schülerschwund als Folge der demographischen Entwicklung war ein beherrschendes Thema in
den vergangenen Jahren. Bereits im letzten Schuljahr konnten wir feststellen, dass die Schülerzahlen auf niederem Niveau konstant bleiben. Heuer ist nun in Niederbayern erstmals eine Zunahme bei
den Schulanfängerzahlen zu verzeichnen. Da in den zurückliegenden Jahren die Schülerzahl aber
ständig gesunken ist, wird in den weiterführenden Schulen auch in den nächsten Jahren noch ein
Rückgang der Gesamtschülerzahl die Folge sein.
Dieser Schülerrückgang darf jedoch auf keinen Fall zu einem Kampf um den Schüler führen. Erinnert sei deshalb noch einmal an die Vereinbarungen für den Übertritt und an den Grundsatz: Jeder
Schüler soll die Schulart besuchen, für die er geeignet ist.
•
Übertrittsquoten
Obwohl fast die Hälfte der Grundschüler im Übertrittszeugnis eine Empfehlung für das Gymnasium
ausgestellt bekommt, gehen tatsächlich deutlich weniger Schüler an diese Schulart. Vielmehr bleibt
in Niederbayern die Mittelschule die meist besuchte Schulart.
◊
◊
◊
Übertrittsquote an die Realschulen:
Übertrittsquote an die Gymnasien:
Übertrittsquote an die Mittelschulen:
31,17%
33,39%
35,45%
(2013: 32,52% - 2012: 32,66%)
(2013: 32,39% - 2012: 31,48%)
(2013: 35,09% - 2012: 35,86%)
•
Kinder von Asylbewerbern und unbegleitete jugendliche Flüchtlinge
Die Zahl der Asylbewerber steigt stetig und täglich kommen neue Flüchtlinge aus Afghanistan, Syrien, Irak und anderen Krisenregionen nach Deutschland. Infolge dessen wurde die zu erwartende
Zahl der Anträge im Laufe des Jahres in Bayern auf über 30 000 prognostiziert; in Niederbayern werden im laufenden Kalenderjahr ca. 4 600 erwartet. Da sich darunter ein Großteil Kinder und Jugendlicher befindet, wird deren Beschulung an immer mehr Schulen für neue Herausforderungen sorgen.
Eine schnelle, geeignete, manchmal sicher auch kreative Lösung wird dann vor Ort gefunden werden
müssen. Hier ist eine enge Kooperation der Schule mit dem Schulamt und der Regierung erforderlich.
•
Eigenverantwortliche Schule
Der Bayerische Landtag hat 2013 Maßnahmen zur Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen
beschlossen, damit diese auf ihre Situation vor Ort angemessen reagieren können. Kernpunkte sind
dabei die Erweiterte Schulleitung, das Schulentwicklungsprogramm und die Erziehungspartnerschaft.
◊
Erweiterte Schulleitung
Obwohl die Erweiterte Schulleitung derzeit offiziell nur an großen Berufsschulen, Realschulen
und Gymnasien eingeführt wird, gibt es bereits mehrere Grund- und Mittelschulen, die die
Möglichkeiten aus MODUS F ebenfalls umsetzen. Dies ist sehr zu begrüßen, da dadurch zum
einen die Schulleitung entlastet wird, zum anderen geeignete Kolleginnen und Kollegen in die
Verantwortung eingebunden werden und sich auf diese Weise für weitere Führungsaufgaben
qualifizieren können.
◊
Schulentwicklungsprogramm
Jede Schule hat ihre eigenen Schwerpunkte und Ziele. Diese sind entweder das Ergebnis von
Vereinbarungen nach der Externen Evaluation, oder neue schulpolitische Vorgaben (z. B. Einführung des LehrplanPLUS) oder auch schulspezifische Schwerpunkte (z. B. Flexible Grundschule). Das Schulentwicklungsprogramm bündelt die damit verbundenen Maßnahmen der
Schule und gibt ihnen einen verbindlichen Rahmen. Bestehende Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung werden dabei verknüpft und bewährte Verfahrensweisen genutzt. Auf diese Weise
wird ein Vorgehen gesichert, das von der Schule eigenverantwortlich gestaltet wird und auf die
Ressourcen der jeweiligen Schule abgestimmt ist.
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◊
•
Erziehungspartnerschaft.
Viele Entwicklungs- und Erziehungsziele der Schulen können nur wirksam werden, wenn die
se auch von den Eltern mitgetragen werden. Im Rahmen der Eigenverantwortlichen Schule
wird deshalb die Elternarbeit unter das Leitmotiv Vertrauensvolle Bildungs- und Erziehungspartnerschaft gestellt. Dabei werden Eltern als unverzichtbare Partner im Bildungs- und Erziehungsprozess aufgefordert, sich mit den Lehrkräfte und Schülern gemäß ihrer unterschiedlichen Rollen einzubringen, um die gemeinsamen Ziele zu erreichen.
Die veränderte Schullandschaft stellt an die Lehrkräfte immer stärkere Voraussetzungen auch
im Hinblick auf die Elternarbeit. Dazu wird diese in der Fortbildung verstärkt. Ein sog. KESCHTeam (Kooperation Eltern-Schule) wurde in Dillingen ausgebildet und steht über die Schulämter für Fortbildungen zur Verfügung.
LehrplanPLUS für die Grundschule
Ab dem Schuljahr 2014/2015 wird an den Grundschulen in Bayern der LehrplanPLUS eingeführt.
Alle Lehrkräfte der Grundschulen wurden intensiv von 42 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren auf
die Einführung und Umsetzung vorbereitet. Allen Fortbildnern gilt an dieser Stelle für die intensive
und hoch kompetente Arbeit ein herzliches Dankeschön. 320 Lehrplanbeauftragte werden die Implementierung begleiten.
In den nächsten Wochen und Monaten wird weiter intensiv an Konzepten zur Leistungsmessung gearbeitet. Die Fragestellungen dazu wurden von Lehrkräften sehr häufig gestellt. Am Kultusministerium wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, deren Ergebnisse zeitnah zur Verfügung stehen werden.
Außerdem beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe an der Regierung mit den Möglichkeiten der lang- und
kurzfristigen Planung des Unterrichts. Über die Planungskonzepte wird auch der Konsens mit der
Schulaufsicht angestrebt, um Sicherheit für die Planungsarbeit mit dem LehrplanPLUS herzustellen.
•
Flexible Grundschule
Der Schulversuch Flexible Grundschule ist abgeschlossen und wurde ausgewertet. Als besonderes
Ergebnis wurde dabei genannt, dass dem einzelnen Kind in dieser Schulform besonders entsprochen werden kann. Insgesamt passt die Flexible Grundschule sehr gut in die Schullandschaft, in der
es immer mehr um Heterogenität geht. Unterschiedliche schulische Angebote werden immer stärker
auf die individuelle Entwicklung des einzelnen Kindes angepasst, um eine flexible, für das einzelne
Kind optimale Bildungsbiografie zu ermöglichen. Neben den sog. „Stammschulen“, also den Schulen,
die von Anfang an dabei waren, kamen in den letzten Jahren die „Satellitenschulen“ dazu. Damit gibt
es auch in Niederbayern eine flächendeckende Ausbreitung der Flexiblen Grundschule.
Schulamt
Schule
„Stammschulen“
LA
PA
SR
GS St. Peter und Paul Landshut
GS Rotthalmünster
GS Ulrich-Schmidl Straubing
„Satellitenschulen“
DEG
DGF
FRG
KEH
REG
ROI
GS Oberpöring-Wallerfing
GS Moosthenning
GS Haus im Wald Grafenau
GS Train
GS Langdorf
GS Eggenfelden
Neu dazu kommen im Schuljahr 2014/15 in Niederbayern:
DEG
FRG
SR
REG
•
GS Metten
GS Holzfreyung
GS Schwarzach
GS Frauenau
Fortbildung
Nach den Bedürfnissen der Lehrkräfte, aber auch nach aktuellen dienstlichen Erfordernissen haben
wir ein Fortbildungsprogramm zusammengestellt, das dem Schulanzeiger beiliegt.
Bitte melden Sie sich über FIBS an. Sollten Sie Veranstaltungen zu wichtigen Themen vermissen,
melden Sie sich bitte bei uns.
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•
200
Inklusion durch Kooperation
Die kooperativen, inklusiven Maßnahmen und Systeme treffen auf ein hohes Maß an Zustimmung,
was sich im Anstieg der Partnerklassen (ehemals Außenklassen) und Kooperationsklassen nieder
schlägt.
Der Ausbau der inklusiven Beschulung geht auch im kommenden Schuljahr weiter. So werden in 132
Kooperationsklassen Kinder mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam beschult.
Weiterhin bleibt das Förderschulsystem bestehen und fungiert als fachlicher und personeller Unter
stützer der Schulen bei allen Maßnahmen zur Inklusion. Die stationären Angebote bleiben als alter
nativer Lern- und Förderort erhalten.
Auch der Ausbau der Schulen mit Schulprofil Inklusion wird fortgesetzt. Neben den bereits ernannten
Inklusionsschulen – GS Landau, MS Vilshofen (2 Tandemklassen), GS Abensberg, GS Furth und GS
Bischofsmais, GS Nikola Landshut, GS St. Jakob Straubing, GS Salzweg und MS Hohenau kommen
weitere Schulen dazu:
Landkreis Deggendorf
Landkreis Rottal-Inn
Landkreis Passau
Mittelschule Metten
Grundschule Pfarrkirchen
Mittelschule Hutthurm-Büchlberg
Damit gibt es in jedem Schulamtsbezirk in Niederbayern eine Schule mit Schulprofil Inklusion. An
diese Schulen werden Lehrkräfte für Sonderpädagogik teilabgeordnet, für die Tandemklasse ganz
abgeordnet und in das Kollegium der Grundschulen bzw. Mittelschulen eingebunden.
An den Staatlichen Schulämtern werden zudem Stellen zur Inklusionsberatung eingerichtet, an
denen Lehrkräfte aus der Grund- und Mittelschule sowie aus den Förderzentren ein Beratungsgebotvorhalten. Eltern und ggf. auch Lehrkräfte erhalten Information und Hilfe bei der Findung des geeigneten Förderortes.
Nachdem bereits im letzten Schuljahr die Beratungsstellen in Deggendorf, Straubing und im Rottal
eingerichtet wurden, haben nun Kelheim, Regen und Freyung-Grafenau die Beratungsstellen beantragt. Im Schuljahr 2015/2016 werden vermutlich die Inklusionsberatungsstellen in Niederbayern flächendeckend zur Verfügung stehen.
Auf der Homepage der genannten Staatlichen Schulämter sind weitere Informationen mit Kontaktdaten und Öffnungszeiten der Inklusionsberatung am Schulamt enthalten.
•
Demographiezuschlag 2014/2015
Zuschläge für kleine GS Standorte: 17,5 Stellen, Vorjahr 12
DEG: 2 Stellen (56 Stunden)
FRG: 3,5 Stellen (98 Stunden)
KEH: 1 Stelle(28 Stunden)
PAL: 2 Stellen (56 Stunden)
REG: 3,5 Stellen (98 Stunden)
ROI: 3 Stellen (84 Stunden)
SRB: 2,5 Stellen (70 Stunden)
Außerdem wurden der Regierung 14 Vollzeitstellen zugewiesen, die auf strukturschwache Landkreise verteilt werden konnten und zur Sicherung der Grundversorgung beitragen.
•
Dienstliche Beurteilung
Wenn sich die Dienstliche Beurteilung auch auf die Erkenntnisse und Wahrnehmungen der letzten
vier Jahre bezieht, so wird sie dennoch bis Ende des Kalenderjahres verstärkt im Fokus der beurteilenden Schulleiter und Schulräte stehen. Ihnen ist bewusst, dass die „neue“ Dienstliche Beurteilung
noch einmal eine Aufwertung erfahren hat.
Bei Bewerbungen werden künftig das Prädikat, die Verwendungseignung, die Binnendifferenzierung
und die Superkriterien entscheiden. Nur wenn bei mehreren Bewerbern all diese Kriterien gleich zu
bewerten sind, wird das Auswahlgespräch die Entscheidung herbeiführen.
Neu sind weitgehend auch die Kriterien und deren Gewichtung für die Schulleiterbeurteilung. Wurden
bisher wie bei den Lehrkräften Unterrichtliche Tätigkeit und Eignung und Befähigung schwerpunktmäßig bewertet, so sind jetzt Arbeitsqualität (Bildung eines Schulprofils, Schulentwicklungsmaßnahmen, Beachtung von inhaltlichen und formalen Vorgaben) und Führungs- und Vorgesetztenverhalten
(u. a. Prioritätensetzung und Zielvorgaben, Motivation und Förderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Qualitätssicherung, Lösen/Bewältigen von schwierigen Situationen und Konflikten und Präsenz an der Schule) entscheidend.
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Zahlenspiegel für die niederbayerischen Grund- und Mittelschulen
2014/2015
Schulen
Vergleich zum Vorjahr
395
(380 öffentliche,
15 private)
Auflösung von drei Mittelschulen und einer Grundschule
Schülerzahl
61.665
- 594
Grundschüler
39.645
- 26
Mittelschüler
22.020
- 568
Schulanfänger
9.954
+ 352
Klassen
2.992
- 25
Grundschulklassen
1.894
+1
Mittelschulklassen
1.098
- 26
282 (9,42%)
+ 14
Grundschulklassen
163 (8,60% der GS-Klassen)
+ 16
Mittelschulklassen
119 (10,83% der MS-Klassen)
+/- 0
1494 (49,99%)
+ 19
Grundschulklassen
851 (45,07% der GS-Klassen)
+ 25
Mittelschulklassen
643 (58,56% der MS-Klassen)
- 6
Klassen bis einschl. 15 Schüler
Klassen bis einschl. 20 Schüler
Durchschnittliche Schülerzahl
Grundschule
20,93
- 0,03
Mittelschule
20,05
- 0,04
Gesamt
20,61
- 0,02
Besondere Klassen
Jahrgangskombinierte Klassen
Praxisklassen
Mittlere-Reife-Klassen
Übergangsklassen
110
- 10
9
(126)
248
(5.191)
13
+/- 0
-8
+3
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202
Informationen zu den Förderschulen
Trend:
Weiterhin günstige Einstellungssituation für Sonderschullehrkräfte – noch zufriedenstellende Personalversorgung an Förderschulen in Niederbayern
Wie bereits im Vorjahr erhielten alle für das Lehramt Sonderpädagogik qualifizierten Bewerberinnen und
Bewerber Planstellen als Beamte. Zum Schuljahr 2014/15 wurden Niederbayern 32 zu verbeamtende Sonderschullehrkräfte zugewiesen. Darüber hinaus werden 26 Grundschul-lehrkräfte und 5 Realschullehrkräfte
sowie 2 Gymnasiallehrkraft an Förderschulen bzw. an der Schule für Kranke arbeiten. Auf Grund der Personalversorgung können bei in etwa gleich bleibender Schülerzahl die Förderangebote im stationären und
mobilen Bereich größtenteils aufrechterhalten werden.
Flächendeckende Versorgung mit Schulpsychologinnen an Förderschulen
In Folge der Zuweisung von 3 Beratungsrektoren- Planstellen konnten nach erfolgreicher Ausschreibung
alle Stellen besetzt werden. Zu den bereits in den vergangenen Jahren tätigen Schulpsychologinnen Antonia Elter und Sibylle Sporkert wurde zum 1. August 2014 Johanna Schilp zur Schulpsychologin bestellt.
Damit ist wieder eine ausreichende Versorgung mit Schulpsychologinnen in allen Landkreisen möglich.
Ganztagsangebote
Die offenen und gebundenen Ganztagszüge an Sonderpädagogischen Förderzentren werden auch im
Schuljahr 2014/2015 weiter ausgebaut. Neue Ganztagszüge wurden an der Pestalozzischule Deggendorf
und an der Hans-Bayerlein Schule Passau jeweils in der Grundschulstufe sowie an der Pfarrer-HuberSchule Landau in der Mittelschulstufe genehmigt. Neue offene Ganztagsangebote gibt es an der BettyGreif-Schule Pfarrkirchen, an der Schule am Stadtpark Waldkirchen und an der Eduard-Staudt-Schule Kelheim.
Implementierung des Rahmenlehrplans Lernen
Die Implementierung des Rahmenlehrplans für den Förderschwerpunkt Lernen nimmt auch im kommenden
Schuljahr einen breiten Raum ein. Die konkrete Realisierung eines kompetenzorientierten Unterrichts und
die Erstellung eines schulhausinternen Curriculums stehen im kommenden Schuljahr im Fokus.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Umsetzung der verschiedenen Ziele und Schwerpunkte erfordern Flexibilität, Engagement und Professionalität. Ich danke Ihnen für Ihre Bereitschaft, diese einzubringen und wünsche Ihnen dabei viel Erfolg. Vor
allem aber wünsche ich Ihnen Erfolg und Freude bei der täglichen Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen.
Josef Schätz
Abteilungsdirektor
Bereichsleiter Schulen
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Personalnachrichten
Regierung von Niederbayern
Frau Studienrätin im Förderschuldienst Sabine Zöbeley wird mit Wirkung vom 15. September 2014 an die
Regierung von Niederbayern teilabgeordnet und im SG 41 (Förderschulen) in den Bereichen Fortbildung,
Fachberatung und Schulentwicklung mitwirken.
Herr Lehrer Josef Steffl wird mit Wirkung vom 15. September 2014 an die Regierung von Niederbayern
teilabgeordnet und im SG 40.1 (Grund- und Mittelschulen – Erziehung, Unterricht und Qualitätssicherung)
als Koordinator im Bereich der ganztägigen Betreuung mitwirken.
Herr Studienrat Bernhard Wenzl wird mit Wirkung vom 1. September 2014 an die Regierung von Niederbayern abgeordnet und im SG 42.2 (Berufliche Schulen für Agrar- und Hauswirtschaft, Sozial- und Gesundheitswesen) im Bereich der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse mitwirken.
Berufliche Schulen
Herr Studiendirektor Reinhold Ostermaier wird mit Wirkung vom 1. August 2014 mit der Schulleitung der
Staatlichen Berufsschule I mit Staatlicher Berufsoberschule und Staatlicher Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik Landshut betraut.
Herr Studiendirektor Robert Lindner wird mit Wirkung vom 1. September 2014 mit der Schulleitung der
Staatlichen Berufsschule II mit Staatlicher Wirtschaftsschule Passau betraut.
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Besetzung der Funktionsstellen an Grund- und Mittelschulen
Für eine Reihe von Funktionsstellen gab es zahlreiche Bewerbungen. Bei der Besetzung dieser Stellen war
auch heuer wieder die „Frauenquote“ sehr hoch.
Schulleiter
22 neue Rektoren/Rektorinnen, davon 18 Frauen (81,8%)
(48 Bewerbungen)
Schulleiterstellvertreter
12 neue Konrektoren/Konrektorinnen, davon 8 Frauen (66,6%)
(35 Bewerbungen)
Beförderung in Funktionsämter
Grundschulen/Mittelschulen
Schulleiterinnen und Schulleiter
MS Metten
Günter Geiger, KR
Stv. Schulleiterinnen und Schulleiter
Deggendorf
MS Theodor-Heuss
MS Plattling
Dingolfing
GS/MS Wallersdorf
Jana Grzemba, Lin
Michael Dobler, L
Karin Lammer, KRin
GS/MS Schönberg
Freyung-Grafenau
Roswitha Bumberger, Rin
GS Sandelzhausen
GS Teugn
Claudia Artinger, Lin
Evelyn Gallmeier, KRin
GS Kumhausen
GS Neufahrn
GS Vilsbiburg
Stadt und Landkreis Landshut
Claudia Haertlmayr, Rin
Anita Grenzinger, Lin
Alexandra Priller, Rin
GS Bad Füssing
MS Rotthalmünster
GS Straßkirchen
Stadt und Landkreis Passau
Ernestine Hasenberger, Rin MS Rotthalmünster
Günther Baier, KR
Claudia Hasenkopf, KRin
GS/MS Bodenmais
GS Ruhmannsfelden
Richard Lang, KR
Eveline Brixel, KRin
GS Egglham
MS Johanniskirchen
GS Mitterskirchen
GS Reut
GS Roßbach
GS Wittibreut
GS Simbach
Rottal/Inn
Daniela Kreuz-Hutsteiner, Lin GS/MS Bad Birnbach
Andrea Pöchmann, KRin
Corinna Wild, Lin
Alexandra Lehner, Lin
Tanja Maxbauer, Rin
Yvonne Welsch, Lin
Edith Holzner, Rin
MS Ittling
GS Laberweinting
Stadt Straubing und Landkreis Straubing-Bogen
Christiane Niedermeier, KRin GS/MS Alburg
Klaus Wolf, L
Georg Beutlhauser, L
MS Ittling
Dana-Maria Spanfellner, Lin
Kelheim
GS Abensberg
GS Kelheim-Nord
GS/MS Saal
Regen
GS/MS Bodenmais
GS Zwiesel
Beate Drexler, Lin
Johanna Lehmann, Lin
Marion Häusler-Lindl, Lin
Gabriele Daidrich, Lin
Klaus Gigl, L
Ralph Bettermann, L
Alexandra Schuster-Grill, L
205
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Beförderungen an Förderschulen
Schule am Weinberg Regen Sonderpädagogisches Förderzentrum
Erika Fock zur SoRin A 15
Michael-Atzesberger-Schule in Hauzenberg Sonderpädagogisches Förderzentrum
Helmut Grabler zum SoR A15+AZ
Pestalozzischule Deggendorf Sonderpädagogisches Förderzentrum
Martina Seifert zur SoRin A15+AZ
Bildungsstätte St. Wolfgang Straubing
Pr. Förderzentrum geistige Entwicklung
Maria Welsch zur SoRin A15+AZ
Bildungsstätte St. Wolfgang Straubing
Pr. Förderzentrum geistige Entwicklung
Thilo Geppert zum SoKR A 14+AZ
Schule am Weinberg in Regen Sonderpädagogisches Förderzentrum
Birgit Heigl-Venus zur SoKRin A 14+AZ
St. Notker-Schule Deggendorf
Pr. Förderzentrum geistige Entwicklung
Kai Hoffmann zum SoKR A 14+AZ
Pestalozzischule Deggendorf
Sonderpädagogisches Förderzentrum
Marion Huber zur SoKRin A 14+AZ
Schule für Kranke Landshut
Ruth Nowak zur SoKRin A 14+AZ
Franz-Xaver-Eggersdorfer-Schule
Vilshofen, Pr. Sonderpädagogisches Förderzentrum
Heidemarie Kapfhammer zur SoKRin A14+AZ
Schule am Weinberg in Regen Sonderpädagogisches Förderzentrum
Sibylle Sporkert zur BRin A14
Johannes Still-Schule in Eggenfelden Sonderpädagogisches Förderzentrum
Antonia Elter zur BRin A14
Stellenbesetzungen an Förderschulen zum 01.08.2014
Ernennung zum Schulleiter:
Christophorusschule Straubing,
Sonderpädagogisches Förderzentrum
Matthias Räß, SoKR
Ernennung zum Stellvertretenden Schulleiter:
St. Ulrich-Schule Pocking
Pr. Förderzentrum geistige Entwicklung
Dr. Stephan Reichardt, StR FS
Bestellung zur Schulpsychologin an Förderschulen in den Landkreisen Landshut, Kelheim und StraubingBogen:
Eduard-Staudt-Schule Kelheim
Sonderpädagogisches Förderzentrum
Johanna Schilp, StRin FS
Bestellung zur Seminarleiterin des Studienseminars Sonderpädagogik Förderschwerpunkt Sprache:
Sonderpädagogisches Förderzentrum
Landshut Land
Esther Bork, StRin FS
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Seminarrektorinnen/Seminarrektoren
Mit den Aufgaben eines Seminarrektors/einer Seminarrektorin als Leiter/in eines Seminars zur Ausbildung
von Lehrkräften an Grund- und Mittelschulen wurden betraut:
Seminar Mittelschule I/3: KRin Dr. Sieglinde Waasmaier
Seminar Grundschule III/2: Rin Irene Greinert
Seminar Grundschule VI/3: Dr. Sabine Ragaller
Mit den Aufgaben einer Seminarleiterin für die Ausbildung von Förderlehrkräften wurde betraut:
Seminar zur Ausbildung von Förderlehrern: FöLin Rita Schlotter
Besetzung von Stellen in der Fachberatung
Folgende Lehrkräfte wurden mit den Aufgaben eines Fachberaters, einer Fachberaterin betraut:
Fachberater für Informatik im Landkreis Rottal-Inn:
Andreas Reislhuber
Fachberaterin für Englisch in der Mittelschule
in der Stadt Straubing und im Landkreis Straubing-Bogen:
Barbara Wittl
Beraterin für Migration in der Grundschule
in den Landkreisen Kelheim, Dingolfing und Landshut:
Karola Amberger
Fachberaterin für Englisch in der Grundschule
In der Stadt Passau und im Landkreis Passau
Petra Weißbarth
Fachberater für Sport im Landkreis Deggendorf:
Fritz Meier
Fachberater für Sport in der Stadt Straubing
und im Landkreis Straubing-Bogen:
Katrin Kaltenhauser-Schlappe
Ich gratuliere den Kolleginnen und Kollegen zur Beförderung bzw. Betreuung mit neuen Aufgaben.
Für die bisher geleistete Arbeit bedanke ich mich und wünsche im neuen Betätigungsfeld viel Erfolg.
Josef Schätz
Abteilungsdirektor
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Personalsituation in der Grund- und Mittelschule zum Schuljahresbeginn
Wie jedes Jahr, so gibt es auch zum neuen Schuljahr eine Reihe von personellen Veränderungen. Diese
sind nötig, da alle Schulen in Bayern ausreichend und gleichmäßig mit Lehrerstunden versorgt werden
müssen. Dabei wird von den Lehrkräften immer mehr Mobilität erwartet. Dies betrifft häufig die jungen Lehrkräfte, die nach dem 2. Staatsexamen in Oberbayern eingestellt werden, da dieser Regierungsbezirk seit
Jahren mit Lehrkräften unterversorgt ist. Aber auch innerhalb Niederbayerns ist es oft nicht möglich, die
Lehrerinnen und Lehrer im gewünschten Landkreis einzusetzen, da sonst die Schulämter sehr unterschiedlich versorgt werden würden.
Für den Regierungsbezirk Niederbayern ergibt sich für das Schuljahr 2014/2015 folgende Situation:
Neueinstellungen
• Insgesamt werden 175 neue Lehrkräfte in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen, davon 155
Grund- und Mittelschullehrkräfte, 14 Fachlehrer/innen E/G, 2 Fachlehrer/innen m/t und 4 Förderlehrerin
nen. Zudem erhalten 13 Grund- und Mittelschullehrer/innen jeweils einen „Supervertrag“ (ganzjähriger
Arbeitsvertrag mit voller Unterrichtspflichtzeit und mit der Zusage einer späteren Verbeamtung).
• Von diesen insgesamt 188 Lehrkräften bleiben 62 in Niederbayern (56 Grund- und Mittelschullehrkräfte,
2 Fachlehrer/innen m/t und 4 Förderlehrerinnen.
• 99 Lehrkräfte erhalten in Niederbayern einen für dieses Schuljahr befristeten Arbeitsvertrag mit voller
Stundenzahl, 82 ganzjährig und 17 Personen vom 3.11.2014 bis 31.07.2015. Außerdem erhalten 6 Lehrkräfte einen ganzjährigen Vertrag mit 20 Stunden, der zum Halbjahr auf Vollzeit aufgestockt wird.
Versetzungen
• Im Versetzungsverfahren konnten von den ca. 350 Versetzungsanträgen von Oberbayern nach Niederbayern insgesamt 84 berücksichtigt werden, davon 9 Fachlehrer/-innen.
• Innerhalb Niederbayerns wurden 225 Versetzungsanträge gestellt. Die am häufigsten genannten
Wunschlandkreise waren Deggendorf (ca. 31 %), Passau (ca. 29 %), Dingolfing (ca. 17%) und Straubing
(ca. 17 %). In diesem Jahr konnten ca. 19,5% der Versetzungsanträge bewilligt werden.
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Informationen aus den Seminaren
Grund- und Mittelschule
In Niederbayern werden auch im kommenden Schuljahr wieder junge Lehrkräfte auf ihre Aufgaben vorbereitet.
160 Lehramtsanwärter (im Vorjahr 122), 14 Fachlehreranwärter (im Vorjahr 20) und 9 Förderlehreranwärter
(im Vorjahr 17) beginnen ihren zweijährigen Vorbereitungsdienst.
Im ersten Jahr ihrer Ausbildung erteilen die angehenden Grund- und Mittelschullehrer acht Stunden, die
künftigen Fachlehrer zehn Stunden eigenverantwortlichen Unterricht. Gleichzeitig werden sie pädagogisch
und fachlich an den Schulen und an Seminartagen von Seminarrektoren und Seminarleitern professionell
begleitet und auf ihren Beruf vorbereitet. Im zweiten Jahr des Vorbereitungsdienstes halten die jungen Kolleginnen und Kollegen bis zu 16 Wochenstunden eigenverantwortlichen Unterricht.
Insgesamt befinden sich in Niederbayern derzeit 336 Lehramtsanwärter (179 für das Lehramt an Grundschulen, 96 für das Lehramt an Mittelschulen), 35 Fachlehreranwärter und 26 Förderlehreranwärter in 25
Grund- und Mittelschulseminaren, 4 Fachlehrerseminaren und 2 Förderlehrerseminaren im Vorbereitungsdienst. Sie werden von 31 Seminarrektorinnen und Seminarrektoren und Seminarleiterinnen und Seminarleitern pädagogisch, fachdidaktisch und schulrechtlich ausgebildet.
Ruhestandsversetzungen
Folgende Kolleginnen und Kollegen gehen in den wohlverdienten Ruhestand. Die Regierung von Niederbayern dankt für die langjährige kompetente Ausbildung der jungen Lehrkräfte und wünscht den Kolleginnen und Kollegen für den Ruhestand alles Gute:
SR Jakob Kaufmann, Seminar für Lehrer/innen an Mittelschulen
SRin Karin Biller, Seminar für Lehrer/innen an Grundschulen
SRin Elisabeth Zappe, Seminar für Lehrer/innen an Grundschule
SL Alois Willmerdinger, Seminar zur Ausbildung von Förderlehrer/inne/n
Förderschulen
Hohe Zahl an Studienreferendaren an Förderschulen
Im Regierungsbezirk Niederbayern sind im Schuljahr 2014/2015 wiederum sieben Studienseminare für das
Lehramt für Sonderpädagogik
für die Förderschwerpunkte Hören (Gehörlosenpädagogik/Schwerhörigenpädagogik), Sprache, Lernen (2x), geistige Entwicklung (2x) und emotionale und soziale Entwicklung eingerichtet.
Mit zwei Studienseminaren für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung wird vor dem Hintergrund von
nur zehn Förderzentren für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung eine gewichtige Ausbildungsaufgabe über den eigenen Bedarf an Lehrkräften in dieser Fachrichtung hinaus geschultert.
Insgesamt treten in Niederbayern 32 Studienreferendare ihren Ausbildungsdienst an. Hinzu kommen 45
Studienreferendare, die sich im zweiten Dienstjahr befinden und im Jahr 2015 die Zweite Staatsprüfung für
das Lehramt für Sonderpädagogik ablegen werden.
Die hohe Zahl an Studienreferendaren in Niederbayern ist umso erfreulicher, da damit auch eine gewisse
Sicherung des Nachwuchses an Sonderschullehrkräften gewährleistet ist, sofern die Studienreferendare im
Anschluss an das Referendariat im Regierungsbezirk Niederbayern bleiben.
209
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014
Stellenausschreibungen
Im niederbayerischen Schuldienst werden die folgenden Funktionsstellen vorbehaltlich eventuell zu
treffender schulorganisatorischer Maßnahmen, des tatsächlichen Freiwerdens der Stellen oder der
Besetzung von Stellen mit überzähligen Funktionsträgern zur Bewerbung ausgeschrieben.
Richtet sich die Zuordnung des Amtes zu einer Besoldungsgruppe nach der Schülerzahl, muss die erforderliche Schülerzahl nachhaltig gesichert sein. Bei der Neubesetzung einer Funktionsstelle (Ausschreibung) ist
eine nachhaltige Sicherung gegeben, wenn die Schülerzahl im laufenden (zum möglichen Beförderungszeitpunkt) und in den folgenden zwei Schuljahren (Stichtag 1. Oktober) vorliegt.
Die Ausschreibungen erfolgen nach folgenden Einstufungen:
Schulen bis einschließlich 180 Schüler
Schulen zwischen 181 und 360 Schüler
Rektor/in A 13 + AZ1
Konrektor/in A 13 + AZ1
Rektor/in A 14
Schulen ab 361 Schüler
Konrektor/in A 13 + AZ2
Rektor/in A 14 + AZ1
Schulen ab 541 Schüler
2. Konrektor/in A 13 + AZ1
1. Konrektor/in A 13 + AZ2
Rektor/in A 14 + AZ1
Die Amtszulagen unterscheiden sich wie folgt: AZ1 186,22 € bzw. AZ2 240,46 €.
Auf die Richtlinien für die Beförderung von Lehrern, Sonderschullehren, Fachlehrern und Förderlehrern
an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke vom 18.03.2011 wird ausdrücklich hingewiesen
(veröffentlicht im KWMBL Nr. 8, 03.05.2011, Seite 63 (https://www.verkuendung-bayern.de/files/
kwmbl/2011/08/kwmbl-2011-08.pdf#page=3).
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Besetzung von frei werdenden Planstellen über die gesetzliche
Wiederbesetzungssperre hinaus wegen der Genehmigung von Altersteilzeit für Funktionsinhaber verlängern kann.
Die Regierung von Niederbayern verweist ebenso auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur „Qualifikation von Führungslehrkräften an der Schule“ vom
19.12.2006 (KWMBl I Nr. 2/2007 und den Niederbayerischen Schulanzeiger 4/2009, Seite 134 ff.
(http://www.regierung.niederbayern.bayern.de/internet/media/aufgabenbereiche/4/vs/200904.pdf), die am
01.08.2008 in Kraft getreten ist.
Als Nachweis der pädagogischen Qualifikation ist vor der Funktionsübertragung an Schulleiterinnen und
Schulleitern die Vorqualifikation (Modul A des Ausbildungscurriculums) zu absolvieren.
Das Portfolio zum Modul A (Liste der besuchten führungsrelevanten Fortbildungen samt Teilnahmenachweisen) ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Das Formular „Portfolio“ steht im Internetangebot der Regierung von Niederbayern (http://www.regierung.niederbayern.bayern.de/aufgabenbereiche/4/vs/
lehrer/formulare/index.php) bereit zum Download bzw. direkt:
http://www.regierung.niederbayern.bayern.de/internet/media/aufgabenbereiche/4/vs/vs_portfolio.pdf.
Soweit für eine Funktionsstelle sowohl Versetzungsbewerbungen als auch Beförderungsbewerbungen vorliegen, wird die Regierung von Niederbayern über Versetzungsanträge vorab entscheiden, so dass es zu
einem Abbruch des Auswahlverfahrens kommen kann.
Die Berücksichtigung von Bewerbern/Bewerberinnen um eine Funktion in der Schulleitung (Schulleiter/in,
ständiger Vertreter/ständige Vertreterin oder weiterer Vertreter/weitere Vertreterin) ist ausgeschlossen,
wenn Ehegatten einschließlich Verlobte, ggf. geschiedene Ehegatten (Ziffer 3.2 der Beförderungsrichtlinien
vom 18.03.2011) und sonstige Angehörigen (im Sinne des Art. 20 Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes) an der betreffenden Schule tätig sind.
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014
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Folgende Erklärung ist dazu abzugeben und den Bewerbungsunterlagen beizufügen:
„Unter Bezugnahme auf Nr. 3.2 der Richtlinien für die Beförderung von Lehrern, Sonderschullehrern, Fachlehrern und Förderlehrern an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke (KWMBl Nr. 8,
03.05.2011,
Seite
63)
(https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2011/08/kwmbl-201108.pdf#page=3) erkläre ich, dass keines der in Art. 20 Abs. 5 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz
genannten Verwandtschaftsverhältnisse meiner Versetzung bzw. Bewerbung entgegensteht.“
Falls sich der/die Angehörige für den Fall der Auswahl der des Bewerbers/Bewerberin, zu dem die Angehörigeneigenschaft besteht, mit der Wegversetzung von der Schule einverstanden erklärt und diese Wegversetzung möglich ist, ist obige Erklärung durch eine entsprechende Einverständniserklärung zu ersetzen.
Es wird erwartet, dass der Schulleiter/die Schulleiterin seine/ihre Wohnung am Schulort selbst oder in
unmittelbarer Umgebung nimmt.
Umzugskostenvergütung kann nach Art. 3 des Bayer. Umzugskostengesetzes (BayRS 2032-5- 1-F,
http://by.juris.de/by/gesamt/UKG_BY_2005.htm) nur gewährt werden, wenn dies vor der Durchführung des
Umzugs zugesagt worden ist.
Es wird weiterhin erwartet, dass die Lehrkraft die Tätigkeit als Schulleiter/als Schulleiterin an der
angestrebten Schule über einen angemessenen Zeitraum ausübt.
Bewirbt sich eine Lehrkraft auf mehrere Stellen gleichzeitig, so ist in jeder Bewerbung anzugeben, um
welche Stellen sie sich noch beworben hat. Außerdem ist eine persönliche Rangfolge bezüglich der angestrebten Stelle erforderlich.
Die Bewerbung von Lehrkräften mit dem Lehramt für Grundschulen (neue Lehrerbildung) kann nur an
Schulen berücksichtigt werden, die auch Grundschulklassen führen. Die Bewerbung von Lehrkräften mit
dem Lehramt für Mittelschulen (neue Lehrerbildung) kann nur an Schulen berücksichtigt werden, die
auch Hauptschulklassen führen. Für Lehrkräfte mit Lehramt für Volksschulen (alte Lehrerbildung) und
Lehrkräfte mit beiden Lehrbefähigungen (Lehramt für Grundschulen und Hauptschulen) bestehen grundsätzlich keine solchen Einschränkungen.
Für die ausgeschriebenen Funktionsstellen können sich auch teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte bewerben.
Die Ermäßigung der Unterrichtspflichtzeit darf bei Schulleitern jedoch nicht mehr als vier Wochenstunden
(bzw. drei Wochenstunden bei Rückgabe des verpflichtenden Arbeitszeitkontos) und bei Schulleiterstellvertretern nicht mehr als sechs (bzw. fünf) Wochenstunden betragen (KMS vom 10.05.2004 Nr. IV.6-P 70204.33 636).
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der
Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Die Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet; schwer behinderte Bewerber/Bewerberinnen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen sind ausschließlich vorzulegen auf dem Formblatt „Wiederbesetzung einer Funktionsstelle“ (im Internetangebot der Regierung von Niederbayern unter „Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle“)
(http://www.regierung.niederbayern.bayern.de/aufgabenbereiche/4/vs/lehrer/formulare/index.php)
Wichtiger Hinweis zu den Stellenausschreibungen:
Auszug aus den Richtlinien für die Beförderung von Lehrkräften und Förderlehrkräften an Volksschulen,
Förderschulen und Schulen für Kranke (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 18. März 2011 Az.: IV.5 - 5 P 7010.1 – 4.23 489):
2.3 Ausnahmen
Eine Stellenausschreibung entfällt, wenn die Stelle mit einer Lehrkraft besetzt werden kann, der damit eine
ihrem Amt entsprechende Verwendung (wieder) ermöglicht wird. Dies gilt auch in Fällen sonstiger Versetzungen, die nicht mit einer Beförderung verbunden sind bzw. eine solche unmittelbar vorbereiten. Die Stellenausschreibung entfällt auch dann, wenn die gestiegene Schülerzahl einer Schule die Übertragung eines
höherwertigen Amtes ermöglicht und die bisherige Amtsinhaberin oder der bisherige Amtsinhaber nach
Feststellung der Regierung für das neue Amt geeignet ist.
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Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014
Seminarrektorin/Seminarrektor
Ausschreibung einer Stelle eines Seminarrektors/einer Seminarrektorin als Leiterin/Leiter eines Studienseminars für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an
Grundschulen (BesGr. A 14)
Im Regierungsbezirk Niederbayern ist die Stelle einer Seminarrektorin/eines Seminarrektors als Leiterin/
Leiter eines Studienseminars (BesGr. A 14) für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulenvorbehaltlich der Zuweisung einer Planstelle - neu zu besetzen.
Der Dienstbereich erstreckt sich auf den gesamten Regierungsbezirk Niederbayern.
Die Stelle wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung für Seminarrektorinnen und Seminarrektoren ausgeschrieben. Vorausgesetzt wird die Lehrbefähigung für das Lehramt an Grundschulen.
Für die Übertragung des Amtes Seminarrektorin / Seminarrektor der Besoldungsgruppe A14 als Studienseminarleiterin/Studienseminarleiter kommen grundsätzlich nur Seminarrektorinnen bzw. Seminarrektoren der
Besoldungsgruppe A 13 + AZ in Frage, welche die Voraussetzungen gemäß den „Richtlinien für die Beförderung von Lehrkräften und Förderlehrkräften an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke“ (KMBek vom 18.03.2011 Nr. IV.5-5P7010.1-4.23489) erfüllen.
Die Bewerberin / der Bewerber muss über besonders fundierte Erfahrungen in der Ausbildung von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern verfügen und bereit sein, die Konzeption und Koordination in
Fragen der Didaktik der Grundschule zu übernehmen.
Die Leiterin/Der Leiter eines Studienseminars ist gem. § 11 ZALGM für die gesamte Arbeit des Studienseminars verantwortlich. Im Besonderen obliegen ihr/ihm u.a. die Koordination der Arbeit der Seminare, die
Koordination und Betreuung des Praktikums, die Mitwirkung bei der Fortbildung aller an der Ausbildung
Beteiligten, einschließlich der Einführung neu ernannter Seminarrektorinnen und Seminarrektoren, die Mitwirkung bei der Auswahl und Fortbildung von Betreuungslehrkräften sowie die Zusammenarbeit mit Studienseminaren anderer Lehrämter und mit Fachvertretungen der Universitäten. Dazu gehört auch die Organisation und Leitung von Lehrgängen, Tagungen, Fortbildungsveranstaltungen und Arbeitsgruppen sowie die
Mitarbeit in Fragen der LPO II.
Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Der Bewerbung sind ein Lebenslauf mit genauen Angaben über den Bildungsgang und eine Übersicht über
die bisherigen dienstlichen Schwerpunkte beizufügen.
Für die oben aufgeführte Funktionsstelle gelten folgende Termine für die Vorlage der Gesuche:
1. Beim Staatlichen Schulamt des Bewerbers: 22.10.2014
2. Bei der Regierung: 30.10.2014
Josef Schätz
Abteilungsdirektor
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014
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Ausschreibung einer Stelle eines Seminarrektors/einer Seminarrektorin als Leiterin/Leiter eines Studienseminars für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an
Mittelschulen (BesGr. A 14)
Im Regierungsbezirk Niederbayern ist die Stelle einer Seminarrektorin/eines Seminarrektors als Leiterin/
Leiter eines Studienseminars (BesGr. A 14) für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Mittelschulen
- vorbehaltlich der Zuweisung einer Planstelle - neu zu besetzen.
Der Dienstbereich erstreckt sich auf den gesamten Regierungsbezirk Niederbayern.
Die Stelle wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung für Seminarrektorinnen und Seminarrektoren ausgeschrieben. Vorausgesetzt wird die Lehrbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen.
Für die Übertragung des Amtes Seminarrektorin / Seminarrektor der Besoldungsgruppe A14 als Studienseminarleiterin/Studienseminarleiter kommen grundsätzlich nur Seminarrektorinnen bzw. Seminarrektoren
der Besoldungsgruppe A 13 + AZ in Frage, welche die Voraussetzungen gemäß den „Richtlinien für die
Beförderung von Lehrkräften und Förderlehrkräften an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke“ (KMBek vom 18.03.2011 Nr. IV.5-5P7010.1-4.23489) erfüllen.
Die Bewerberin / der Bewerber muss über besonders fundierte Erfahrungen in der Ausbildung von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern verfügen und bereit sein, die Konzeption und Koordination in
Fragen der Didaktik der Mittelschule zu übernehmen.
Die Leiterin/Der Leiter eines Studienseminars ist gem. § 11 ZALGM für die gesamte Arbeit des Studienseminars verantwortlich. Im Besonderen obliegen ihr/ihm u.a. die Koordination der Arbeit der Seminare, die
Koordination und Betreuung des Praktikums, die Mitwirkung bei der Fortbildung aller an der Ausbildung
Beteiligten, einschließlich der Einführung neu ernannter Seminarrektorinnen und Seminarrektoren, die Mitwirkung bei der Auswahl und Fortbildung von Betreuungslehrkräften sowie die Zusammenarbeit mit Studienseminaren anderer Lehrämter und mit Fachvertretungen der Universitäten. Dazu gehört auch die Organisation und Leitung von Lehrgängen, Tagungen, Fortbildungsveranstaltungen und Arbeitsgruppen sowie die
Mitarbeit in Fragen der LPO II.
Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Der Bewerbung sind ein Lebenslauf mit genauen Angaben über den Bildungsgang und eine Übersicht über
die bisherigen dienstlichen Schwerpunkte beizufügen.
Für die oben aufgeführte Funktionsstelle gelten folgende Termine für die Vorlage der Gesuche:
1. Beim Staatlichen Schulamt des Bewerbers: 22.10.2014
2. Bei der Regierung: 30.10.2014
Josef Schätz
Abteilungsdirektor
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Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014
Fachberater/-in
Ausschreibung einer Stelle einer Fachberaterin/eines Fachberaters für Verkehrsund Sicherheitserziehung an Grund- und Mittelschulen im Bereich des Staatlichen
Schulamts im Landkreis Deggendorf
Zweitausschreibung
Im Bereich des Staatlichen Schulamts im Landkreis Deggendorf ist zum Schuljahr 2014/15 die Stelle der
Fachberatung für Verkehrs- und Sicherheitserziehung - zunächst befristet auf drei Jahre - neu zu besetzen.
Die Stelle wird zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben.
Bewerben können sich Lehrerinnen/Lehrer mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grundschulen, für
das Lehramt an Mittelschulen oder für das Lehramt an Volksschulen, die ein entsprechendes fachliches
Interesse an Fragen der Verkehrs- und Sicherheitserziehung haben, dies nachweisen können und im Landkreis unbefristet beschäftigt sind.
Zum Aufgabenbereich gehört unter anderem die Organisation der Belegung der Jugendverkehrsschulen im
Landkreis, die Weiterbildung der Lehrkräfte und der Sicherheitsbeauftragten der Schulen und die Beratung
der Schulleitungen in sicherheitstechnischen Fragen.
Die Fachberaterin/der Fachberater erhält für ihre/seine Tätigkeit Anrechnungsstunden im Rahmen des bestehenden Stundenpools gemäß Ziff. 3.3 der Bekanntmachung über die Unterrichtspflichtzeit der Lehrer
und Fachlehrer an Grund- und Mittelschulen vom 10.05.1994 (KWMBl I S. 136) und den hierzu ergangenen
Änderungen.
Für die Aufgaben der Fachberatung gilt die Dienstanweisung für die Fachberatung bei den Staatlichen
Schulämtern (KWMBek vom 08.05.1995 Nr. IV/5-P7027-4/47789, KWMBl I S. 205).
Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet; schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der
Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Die Stelle ist teilzeitfähig.
Die Bewerbung von Funktionsstelleninhabern ist ausgeschlossen.
Für die oben aufgeführten Stelle einer Fachberaterin/eines Fachberater gelten folgende Termine
für die Vorlage der Gesuche auf dem Dienstweg:
1. Beim Staatlichen Schulamt des Bewerbers: 30.09.2014
2. Bei dem für die Planstelle zuständigen Schulamt: 3.10.2014
3. Bei der Regierung: 8.10.2014
Josef Schätz
Abteilungsdirektor
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014
214
Berufliche Schulen
Ausschreibung einer Funktionsstelle an der staatlichen Berufsschule Vilshofen
An der Staatlichen Berufsschule Vilshofen mit Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung, mit
Berufsfachschule für Kinderpflege und mit Fachschule für Bautechnik - Glasbau-, Ausbau- und
Fassadentechnik ist ab sofort die Stelle eines/einer
Mitarbeiters/Mitarbeiterin für die Schulverwaltung
zu besetzen.
a)
Die Staatliche Berufsschule Vilshofen besuchen derzeit 871 Teilzeit- und 94 Vollzeitschüler/innen in
den Berufsfeldern Metalltechnik, Bautechnik (Holz-, Bau- Farbtechnik), Ernährung, Glas- und Fensterbautechnik sowie Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis in insgesamt 50 Klassen.
b)
Die staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung besuchen derzeit 123 Vollzeitschüler/
innen in 6 Klassen.
c)
Die zweijährige staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege besuchen derzeit 101 Vollzeitschüler/
innen in 4 Klassen.
d)
Die staatliche Fachschule für Bautechnik mit den Schwerpunkten Glasbau-, Ausbau- und Fassadentechnik besuchen derzeit 54 Vollzeitschüler/innen in 3 Klassen.
Insgesamt unterrichten an den staatlichen Beruflichen Schulen Vilshofen 73 Lehrkräfte in 63 Klassen.
Die Stelle ist in der Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
Tätigkeitsschwerpunkte für den/die Bewerber/in sind:
- Übernahme von Aufgaben im Rahmen der erweiterten Schulleitung
- Gestaltung und Aktualisierung der Homepage mit Typo3
- Layout-Gestaltung von schulischen Druckwerken
- Schulinterne Multiplikation im Bereich Berufssprache Deutsch
- Enge Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern
- Netzwerkbildung mit, IHK, HWK, Wirtschaftsforum, Gemeinschaftsunterkünften, Ausländerbehörden.
Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet; schwerbehinderte Bewerber/
innen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Erforderliche Qualifikationen sind u. a. die Fähigkeit und die Bereitschaft zur Teamarbeit, überdurchschnittliche Belastbarkeit - insbesondere bei der Erledigung termingebundener Aufgaben und fundierte EDV Kenntnisse.
Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet; schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Bewerbungen sind bis spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtlichen Schulanzeiger der
Regierung von Niederbayern mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem
Dienstweg bei der Regierung von Niederbayern einzureichen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
Für die vorstehend aufgeführte Funktionsstelle gilt folgender Termin für die Vorlage der Gesuche
mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg:
Bei der Regierung: 3.10.2014
Josef Schätz
Abteilungsdirektor
215
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014
Stellenausschreibungen in anderen Regierungsbezirken
Alle Regierungsbezirke veröffentlichen freie und frei werdende Funktionsstellen jeweils im Amtlichen Schulanzeiger. Diese Stellen und auch die dort durch wiederholte Ausschreibung veröffentlichten Funktionsstellen (Zweite Ausschreibung) stehen grundsätzlich Bewerbern aus allen bayerischen Regierungsbezirken
offen. Bitte informieren Sie sich deshalb in den im Internet aktuell veröffentlichten, allen zugänglichen Amtlichen Schulanzeigern und beachten Sie die dort gesetzten Fristen.
Die Amtlichen Schulanzeiger der einzelnen Regierungsbezirke im Internet:
Oberbayern:
http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/bekanntmachung/osa
Niederbayern:
http://www.regierung.niederbayern.bayern.de/aufgabenbereiche/4/schulanzeiger/
index.php
Oberpfalz:
http://www.ropf.de/download/amtliche/index.php
Oberfranken:
http://www.regierung.oberfranken.bayern.de/schulen/schulanzeiger
Mittelfranken:
http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/serv/download/downabt1/schulanzeiger/
schulanzeiger.htm
Unterfranken:
http://www.regierung.unterfranken.bayern.de/service/publikationen/13521/index.html
Schwaben:
http://www.regierung.schwaben.bayern.de/Aufgaben/Bereich_4/Schulanzeiger/
Schulanzeiger.php
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014
216
Allgemeine Bekanntmachungen
Dienstordnung für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern
(Lehrerdienstordnung – LDO)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und
Kunst
vom 5. Juli 2014 Az.: II.5-5 P 4011.1-6b.52 562
Oben angeführte Bekanntmachung ersetzt die gleichnamige Bekanntmachung vom 24. August 1998.
Die vollständige Bekanntmachung steht unter
https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2014/11/kwmbl-2014-11.pdf#page=12
zum Download bereit.
Durchführung des Mitarbeitergesprächs an den staatlichen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsfür Bildung und Kultus, Wissenschaft und
Kunst vom 16. Mai 2014 Az.: II.5-5 P 4020-6b.125 110
Oben angeführte Bekanntmachung stellt einen Leitfaden für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Vorgesetzte dar.
Die vollständige Bekanntmachung steht unter
https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2014/11/kwmbl-2014-11.pdf#page=9
zum Download bereit.
Organisation des Betriebspraktikums und des Orientierungspraktikums für die
Lehrämter an öffentlichen Schulen im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und
Kunst vom 3. Juni 2014 Az.: III.1-5 S 4020-PRA.42 405
Oben angeführte Bekanntmachung enthält die Punkte Aufgaben und Ziele, Durchführung, Ersatz durch
andere Praktika und Versicherungsschutz.
Die vollständige Bekanntmachung steht unter
https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2014/09/kwmbl-2014-09.pdf#page=2
zum Download bereit.
Sprachliche Bildung: Pflege und Erhalt der deutschen Sprache als Aufgabe aller
Schularten und aller Fächer
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsfür Bildung und Kultus, Wissenschaft und
Kunst vom 17. Juni 2014 Az.: VI.4-5 S 4402.5-6a.9 171
Oben angeführte Bekanntmachung ersetzt die gleichnamige Bekanntmachung vom 5. August 1988.
Die vollständige Bekanntmachung steht unter
https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2014/10/kwmbl-2014-10.pdf#page=10
zum Download bereit.
217
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014
Abschlussprüfung 2015 an Berufsfachschulen für Kinderpflege, im Sozialpädagogischen Seminar und an Berufsfachschulen für Sozialpflege
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und
Kunst vom 5. Juni 2014 Az.: VII.5-5 S 9500-3-7a.54 003
1. Die schriftliche Abschlussprüfung für Schüle-rinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Kinderpflege sowie für Erzieherpraktikantinnen und Erzieherpraktikanten des einjährigen und des zweijährigen Sozialpädagogischen Seminars (an Fachakademien für Sozialpädagogik) findet 2015 an folgenden Terminen statt:
Montag, 30. Juni 2015
8.30 bis 10.00 Uhr Pädagogik und Psychologie
10.45 bis 12.15 Uhr Deutsch und Kommunikation
Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Berufsfachschulen für Kinderpflege ist:
Montag, 21. September 2015
8.30 bis 10.00 Uhr Pädagogik und Psychologie
10.45 bis 12.15 Uhr Deutsch und Kommunikation
2. Die schriftliche Abschlussprüfung für Schüle-rinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter
Berufsfachschulen für Sozialpflege findet 2015 an folgenden Terminen statt:
Montag, 30. Juni 2015
8.30 bis 9.30 Uhr Lebenszeit- und Lebensraumgestaltung
10.15 bis 11.45 Uhr Pflege und Betreuung
Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Berufsfachschulen für Sozialpflege ist:
Montag, 21. September 2015
8.30 bis 9.30 Uhr Lebenszeit- und Lebensraumgestaltung
10.15 bis 11.45 Uhr Pflege und Betreuung
3. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Berufsfachschulen für Hauswirtschaft, für Kinderpflege und für Sozialpflege und nach Anlage 3 der Fachakademie-ordnung Sozialpädagogik.
4. Andere Bewerberinnen und Bewerber, ausgenommen Erzieherpraktikantinnen und Erzieherpraktikanten, können zur Abschlussprüfung an öffentlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege und für
Sozialpflege zugelassen werden.
Die Zulassung ist schriftlich bis spätestens 2. März 2015 bei einer öffentlichen Berufsfachschule zu
beantragen. Die Zulassungsvorausset-zungen sind in § 49, die Prüfungsgegenstände in § 50 der Berufsfachschulordnung Hauswirtschaft, Kinderpflege und Sozialpflege geregelt.
Josef Kufner
Ministerialdirigent
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014
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Abschlussprüfung 2015 an Fachakademien für Sozialpädagogik
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und
Kunst vom 6. Juni 2014 Az.: VII.5-5 S 9500.6-8-7a.54 002
1. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sowie nach der Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik
(FakOSozPäd).
2. Studierende öffentlicher und staatlich anerkannter Fachakademien für Sozialpädagogik haben in den
folgenden Fächern schriftliche Prüfungs-aufgaben zu bearbeiten:
– Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik
– Theologie/Religionspädagogik (nach Konfession) oder Literatur- und Medienpädagogik.
Die mündliche Abschlussprüfung erstreckt sich über den gesamten Unterrichtsstoff des Fachs Praxisund Methodenlehre mit Gesprächsführung (Prüfungszeit 30 Minuten).
3. Andere Bewerberinnen und Bewerber (Bewerberinnen und Bewerber, die keiner Fachakademie für Sozialpädagogik angehören oder an der besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht ablegen können) können nach § 37 FakOSozPäd an der staatlichen Abschlussprüfung teilnehmen, wenn sie die Zu
lassungsvoraussetzungen nach § 38 FakOSozPäd erfüllen.
Andere Bewerberinnen und Bewerber haben im Rahmen der Abschlussprüfung dieselben schriftlichen
(vgl. Nr. 2) Prüfungsleistungen zu erbringen wie die Studierenden der Fachakademie. Darüber hinaus
haben sie in den Fächern Sozialkunde/Soziologie, Mathematisch-natur-wissenschaftliche Erziehung,
Ökologie/Gesundheitserziehung, Recht und Organisation, Deutsch sowie Theologie/Religionspädagogik
oder Literatur- und Medienpädagogik schriftliche Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit von je 120 Minuten zu bearbeiten. Im Fach Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung ist eine mündliche Prüfung
von in der Regel 30 Minuten Dauer und in den Fächern Kunst- und Werker-ziehung sowie Musik- und
Bewegungserziehung eine praktische und mündliche Prüfung abzulegen (§ 37 Abs. 3 FakOSozPäd).
Die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung als andere Bewerberinnen und Bewerber ist bis spätesttens 1. März 2015 bei der Schule zu beantragen.
Dem Antrag sind die in § 38 Abs. 3 FakOSozPäd genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen.
Über den Antrag wird schriftlich entschieden.
4. Der schriftliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung an Fachakademien für Sozialpädagogik findet
nach folgendem Prüfungsplan statt:
5. Der mündliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung richtet sich nach § 30 FakOSozPäd, der praktische
und mündliche Teil für andere Bewerberinnen und Bewerber nach § 37 Abs. 3 FakOSozPäd.
Josef Kufner
Ministerialdirigent
219
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014
Abschlussprüfung 2015 an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und
Kunst vom 11. Juni 2014 Az.: VII.5-5 S 9500-5-7a.54 005
1. Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler der staatlich anerkannten Fachschulen
für Heilerziehungspflegehilfe findet 2015 an folgendem Termin statt:
Mittwoch, 10. Juni 2015
Pädagogik, Heilpädagogik, Psychologie
(Bearbeitungszeit 120 Minuten)
9.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe
und für andere Bewerber findet zudem am
Montag, 8. Juni 2015
eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fä-chern
– Deutsch (9.30 Uhr bis 10.30 Uhr),
– Sozialkunde (11.00 Uhr bis 12.00 Uhr),
– Englisch (12.30 Uhr bis 13.30 Uhr)
und am
Freitag, 12. Juni 2015
eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern
– Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre (9.30 Uhr bis 10.30 Uhr) und
– Berufs- und Rechtskunde (11.00 Uhr bis 12.00 Uhr)
statt.
Die Terminierung der praktischen Prüfungen bleibt grundsätzlich den Schulen überlassen; diese Prüfungen sollen jedoch nicht vor dem 1. Mai anberaumt werden.
Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe ist
Mittwoch, 30. September 2015
Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie
(Bearbeitungszeit 120 Minuten)
9.30 Uhr bis 11.30 Uhr.
Für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe
und für andere Bewerber findet zudem ggf. am
Montag, 28. September 2015
eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern
– Deutsch (9.30 Uhr bis 10.30 Uhr),
– Sozialkunde (11.00 Uhr bis 12.00 Uhr),
– Englisch (12.30 Uhr bis 13.30 Uhr)
und am
Freitag, 2. Oktober 2015
eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern
– Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre (9.30 Uhr bis 10.30 Uhr) und
– Berufs- und Rechtskunde (11.00 Uhr bis 12.00 Uhr)
statt.
2. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Fachschulen für Heilerziehungspflege und für Heilerziehungspflegehilfe.
3. Andere Bewerberinnen und Bewerber können zur Abschlussprüfung an öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen zugelassen werden.
Die Zulassung ist schriftlich bis spätestens 2. März 2015 bei einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule zu beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 43, die Prüfungsgegenstände
in § 44 der Schulordnung für die Fachschulen für Heilerziehungspflege und für Heilerziehungspflegehilfe
geregelt.
Josef Kufner
Ministerialdirigent
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014
220
Einstufungsprüfung 2015 zur Aufnahme in die Fachakademie für Sozialpädagogik
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und
Kunst vom 26. Juni 2014 Az.: VII.5-5 S 9202-8-7a.55 800
1. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und
Unterrichtswesen sowie nach der Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik
(FakOSozPäd), insbesondere nach § 70 FakOSozPäd.
2. Die Einstufungsprüfung besteht aus einer schriftlichen Aufgabe im Fach Deutsch (Bearbeitungszeit 180
Minuten) und einer schriftlichen Aufgabe aus den Fächern Sozialkunde und Geschichte (90 Minuten).
3. Den Prüfungsaufgaben werden in Deutsch und Geschichte die Lehrpläne für die Vorklasse der Berufsoberschule und in Sozialkunde der Lehrplan der Wirtschaftsschule zugrunde gelegt. Als Lernhilfe können u. a. die im jeweiligen Bereich zugelassenen Schulbücher bzw. Arbeitshefte verwendet werden.
4. Die Zulassung zur Einstufungsprüfung 2015 ist bis spätestens 27. Februar 2015 bei der Schulaufsichtsbehörde zu beantragen.
5. Die Einstufungsprüfung 2015 findet am
Mittwoch, den 11. März 2015,
zu folgenden Zeiten statt:
Deutsch: 9.30 bis 12.30 Uhr
Sozialkunde/
Geschichte: 14.00 bis 15.30 Uhr.
6. Die Einstufungsprüfung ist bestanden, wenn in jedem der beiden Prüfungsteile mindestens die Note
„ausreichend“ erzielt wurde. Eine mündliche Prüfung ist nicht vorgesehen.
Die Prüfung kann einmal wiederholt werden; darauf sind die erfolglosen Prüfungsteilnehmer schriftlich
hinzuweisen.
Josef Kufner
Ministerialdirigent
221
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014
Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen Februar 2015 nach
der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und
Kunst vom 27. Juni 2014 Az.: VII.2-5 S 9153-7a.66 154
Im Februar 2015 wird der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBl S. 487, KWMBl I S. 602), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (GVBl S. 378, KWMBl S. 214), durchgeführt.
I.
Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst
Zum Vorbereitungsdienst können Bewerber zugelassen werden, die
1. - die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) bestanden haben oder deren Erste Staatsprüfung in einer nach § 90 LPO I
zugelassenen Fächerverbindung gemäß Art. 6 Abs. 4 BayLBG als Erste Staatsprüfung für das Lehr
amt an beruflichen Schulen anerkannt worden ist. Der Ersten Lehramtsprüfung für berufliche Schulen entspricht eine im Geltungsbereich des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes abgelegte oder
eine nach Art. 6 Abs. 4 BayLBG anerkannte Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen, wenn sie den Anforderungen des Lehramts genügt und daneben ein mindestens
einjähriges einschlägiges berufliches Praktikum oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung nachgewiesen wird.
- zum Zweck der Nachqualifikation nach § 40 Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) einen ergänzenden Vorbereitungsdienst abzuleisten haben und
2. die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen.
II.
Dauer des Vorbereitungsdienstes, Meldeschluss, Meldeverfahren
1. Dauer und Meldeschluss
Der Vorbereitungsdienst Februar 2015 beginnt am 16. Februar 2015 und endet am 17. Februar
2017.
Letzter Meldetag ist der 16. September 2014.
2. Meldeverfahren
Die Meldungen zum Vorbereitungsdienst sind mit den im Antrag aufgeführten Unterlagen an das
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zu richten.
Die Anmeldung zum Vorbereitungsdienst ist nur noch online unter
formularserver.bayern.de/vorbereitungsdienst möglich.
Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst weist die Bewerber den Regie
rungen zu, die nach Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst entscheiden.
III.
Verwendung im öffentlichen Schuldienst
Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein
Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schul-dienst abgeleitet werden.
Josef Kufner
Ministerialdirigent
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014
222
Verordnung über die Errichtung eines Fachsprengels für den Ausbildungsberuf
„Automobilkauffrau/Automobilkaufmann“
Vom 9. Juli 2014 Nr. 44-5204-1022
Auf Grund von Art 34 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
(BayEUG) vom 31.Mai 2000 (GVBl. S. 414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2011
(GVBl. S. 689), erlässt die Regierung von Niederbayern folgende Verordnung:
§1
Für den Ausbildungsberuf „Automobilkauffrau/Automobilkaufmann“ wird folgender Fachsprengel gebildet.
Berufsschule
ab Jgst.
Sprengelgebiet
Landshut II
10
Passau II
10
- Stadt und Landkreis Landshut
- Landkreis Dingolfing-Landau
- Landkreis Kelheim
- Landkreis Rottal-Inn West*)
- Stadt und Landkreis Straubing-Bogen
- Landkreis Freising
- Stadt und Landkreis Passau
- Landkreis Freyung-Grafenau
- Landkreis Deggendorf
- Landkreis Regen
- Landkreis Rottal-Inn Ost*)
Neue Fachsprengelregelung für alle drei Jahrgangsstufen ab dem Schuljahr 2014/2015.
*) Sonderregelungen:
PAN-Ost
Aus dem Lkr. Rottal-Inn: (ehemaliger Lkr. Pfarrkirchen)
Städte:
Pfarrkirchen, Simbach a. Inn
Märkte:
Bad Birnbach, Tann, Triftern
Gemeinden:
Bayerbach, Dietersburg, Egglham, Ering, Julbach, Kirchdorf a. Inn, Postmünster, Reut, Stubenberg, Wittibreut,
Zeilarn
PANWest
Aus dem Lkr. Rottal-Inn: (ehemaliger Lkr. Eggenfelden)
Stadt:
Eggenfelden
Märkte:
Arnstorf, Gangkofen, Massing, Wurmannsquick
Gemeinde:
Falkenberg, Geratskirchen, Hebertsfelden, Johanniskirchen, Malgersdorf, Mitterskirchen, Rimbach, Roßbach,
Schönau, Unterdietfurt
§2
Dieser Fachsprengelregelung entgegenstehende Sprengelregelungen werden aufgehoben.
§3
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2014 in Kraft.
Landshut, 9. Juli2014
Regierung von Niederbayern
Heinz Grunwald
Regierungspräsident
223
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014
Verordnung über die Errichtung eines Fachsprengels für den Ausbildungsberuf
„Fachinformatiker/in Fachrichtung Anwendungsentwicklung“
Vom 9. Juli 2014 Nr. 44-5204-1019
Auf Grund von Art 34 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
(BayEUG) vom 31.Mai 2000 (GVBl. S. 414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2011
(GVBl. S. 689), erlässt die Regierung von Niederbayern folgende Verordnung:
§1
Für den Ausbildungsberuf „Fachinformatiker/in Fachrichtung Anwendungsentwicklung“ wird folgender
Fachsprengel gebildet.
Berufsschule
ab Jgst.
Landshut I
10
Passau I
10
Sprengelgebiet
- Stadt und Landkreis Landshut
- Landkreis Dingolfing-Landau
- Landkreis Kelheim
- Landkreis Rottal-Inn West*)
- Stadt und Landkreis Straubing-Bogen
- Stadt und Landkreis Passau
- Landkreis Freyung-Grafenau
- Landkreis Deggendorf
- Landkreis Regen
- Landkreis Rottal-Inn Ost*)
Neuer Fachsprengel beginnend mit der 10. Jahrgangsstufe ab Schuljahr 2014/2015
*) Sonderregelungen:
PAN-Ost
Aus dem Lkr. Rottal-Inn: (ehemaliger Lkr. Pfarrkirchen)
Städte:
Pfarrkirchen, Simbach a. Inn
Märkte:
Bad Birnbach, Tann, Triftern
Gemeinden:
Bayerbach, Dietersburg, Egglham, Ering, Julbach, Kirchdorf a. Inn, Postmünster, Reut, Stubenberg, Wittibreut,
Zeilarn
PANWest
Aus dem Lkr. Rottal-Inn: (ehemaliger Lkr. Eggenfelden)
Stadt:
Eggenfelden
Märkte:
Arnstorf, Gangkofen, Massing, Wurmannsquick
Gemeinde:
Falkenberg, Geratskirchen, Hebertsfelden, Johanniskirchen, Malgersdorf, Mitterskirchen, Rimbach, Roßbach,
Schönau, Unterdietfurt
§2
Dieser Fachsprengelregelung entgegenstehende Sprengelregelungen werden aufgehoben.
§3
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2014 in Kraft.
Landshut, 9. Juli 2014
Regierung von Niederbayern
Heinz Grunwald
Regierungspräsident
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014
224
Verordnung über die Errichtung eines Fachsprengels für den Ausbildungsberuf
„Friseurin/Friseur“
Vom 9. Juli 2014 Nr. 44-5204-1016
Auf Grund von Art 34 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
(BayEUG) vom 31.Mai 2000 (GVBl. S. 414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2011
(GVBl. S. 689), erlässt die Regierung von Niederbayern folgende Verordnung:
§1
Für den Ausbildungsberuf „Friseurin/Friseur“ wird folgender Fachsprengel gebildet.
Berufsschule
Jgst.
Deggendorf I
10
Kelheim
10
Landshut I
10
Passau I
10
Straubing I
10
Sprengelgebiet
- Landkreis Deggendorf
- Landkreis Regen
- Dingolfing-Ost*)
- Waldkirchen-Nord*)
- Landkreis Kelheim
- Stadt und Landkreis Landshut
- Dingolfing-West*)
- Landkreis Rottal-Inn West*)
- Stadt und Landkreis Passau
- Waldkirchen-Süd*)
- Landkreis Rottal-Inn Ost*)
- Stadt und Landkreis Straubing-Bogen
Berufsschule
Jgst.
Sprengelgebiet
Deggendorf I
11-12
Kelheim
11-12
- Landkreis Deggendorf
- Landkreis Regen
- Dingolfing-Ost*)
- Waldkirchen-Nord*)
- Landkreis Kelheim
Landshut I
11-12
Passau I
11-12
Straubing I
11-12
- Stadt und Landkreis Landshut
- Dingolfing-West*)
- Landkreis Rottal-Inn West*)
- Stadt und Landkreis Passau
- Waldkirchen-Süd*)
- Landkreis Rottal-Inn Ost*)
- Stadt und Landkreis Straubing-Bogen
1. Grundstufe
DGF-Ost
Aus dem Lkr. Dingolfing-Landau: (ehemaliger Lkr. Landau mit Simbach)
Gemeinden:
Simbach, Eichendorf, Landau a. d. Isar, Pilsting, Wallersdorf
DGFWest
Aus dem Lkr. Dingolfing-Landau: (ehemaliger Lkr. Dingolfing)
Stadt:
Dingolfing
Märkte:
Frontenhausen, Reisbach
Gemeinden:
Gottfrieding, Loiching, Mamming, Marklkofen, Mengkofen, Moosthenning, Niederviehbach
225
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014
PAN-Ost
Aus dem Lkr. Rottal-Inn: (ehemaliger Lkr. Pfarrkirchen)
Städte:
Pfarrkirchen, Simbach a. Inn
Märkte:
Bad Birnbach, Tann, Triftern
Gemeinden:
Bayerbach, Dietersburg, Egglham, Ering, Julbach, Kirchdorf a. Inn, Postmünster, Reut, Stubenberg, Wittibreut,
Zeilarn
PANWest
Aus dem Lkr. Rottal-Inn: (ehemaliger Lkr. Eggenfelden)
Stadt:
Eggenfelden
Märkte:
Arnstorf, Gangkofen, Massing, Wurmannsquick
Gemeinde:
Falkenberg, Geratskirchen, Hebertsfelden, Johanniskirchen, Malgersdorf, Mitterskirchen, Rimbach, Roßbach,
Schönau, Unterdietfurt
WAKNord
Aus dem Lkr. Freyung-Grafenau: (ehemaliger Lkr. Grafenau)
Stadt:
Grafenau
Markt:
Schönberg
Gemeinden:
Eppenschlag, Innernzell, Neuschönau, Saldenburg, St. Oswald-Riedlhütte, Schöfweg, Spiegelau, Thurmansbang, Zenting
WAKSüd
Aus dem Lkr. Freyung-Grafenau: (ehemaliger Lkr. Wolfstein)
Städte:
Freyung, Waldkirchen
Märkte
Röhrnbach, Perlesreut
Gemeinden:
Fürsteneck, Grainet, Haidmühle, Hinterschmiding, Hohenau, Jandelsbrunn; Mauth, Neureichenau, Phillippsreut, Ringelai
§2
Dieser Fachsprengelregelung entgegenstehende Sprengelregelungen werden aufgehoben.
§3
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2014 in Kraft.
Landshut, 9.Juli 2014
Regierung von Niederbayern
Heinz Grunwald
Regierungspräsident
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014
226
Verordnung über die Errichtung eines Fachsprengels für den Ausbildungsberuf
„Informatikkauffrau/Informatikkaufmann“
Vom 9. Juli 2014 Nr. 44-5204-1020
Auf Grund von Art 34 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
(BayEUG) vom 31.Mai 2000 (GVBl. S. 414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2011
(GVBl. S. 689), erlässt die Regierung von Niederbayern folgende Verordnung:
§1
Für den Ausbildungsberuf „Informatikkauffrau/Informatikkaufmann“ wird folgender Fachsprengel gebildet.
Berufsschule
ab Jgst.
Landshut I
10
Passau I
10
Sprengelgebiet
- Stadt und Landkreis Landshut
- Landkreis Dingolfing-Landau
- Landkreis Kelheim
- Landkreis Rottal-Inn West*)
- Stadt und Landkreis Straubing-Bogen
- Stadt und Landkreis Passau
- Landkreis Freyung-Grafenau
- Landkreis Deggendorf
- Landkreis Regen
- Landkreis Rottal-Inn Ost*)
Neuer Fachsprengel beginnend mit der 10. Jahrgangsstufe ab Schuljahr 2014/2015.
*) Sonderregelungen:
PAN-Ost
Aus dem Lkr. Rottal-Inn: (ehemaliger Lkr. Pfarrkirchen)
Städte:
Pfarrkirchen, Simbach a. Inn
Märkte:
Bad Birnbach, Tann, Triftern
Gemeinden:
Bayerbach, Dietersburg, Egglham, Ering, Julbach, Kirchdorf a. Inn, Postmünster, Reut, Stubenberg, Wittibreut,
Zeilarn
PANWest
Aus dem Lkr. Rottal-Inn: (ehemaliger Lkr. Eggenfelden)
Stadt:
Eggenfelden
Märkte:
Arnstorf, Gangkofen, Massing, Wurmannsquick
Gemeinde:
Falkenberg, Geratskirchen, Hebertsfelden, Johanniskirchen, Malgersdorf, Mitterskirchen, Rimbach, Roßbach,
Schönau, Unterdietfurt
§2
Dieser Fachsprengelregelung entgegenstehende Sprengelregelungen werden aufgehoben.
§3
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2014 in Kraft.
Landshut, 9. Juli 2014
Regierung von Niederbayern
Heinz Grunwald
Regierungspräsident
227
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014
Verordnung über die Errichtung eines Fachsprengels für den Ausbildungsberuf
„Informations-und Telekommunikationssystemkauffrau/-mann“
Vom 9. Juli 2014 Nr. 44-5204-1021
Auf Grund von Art 34 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
(BayEUG) vom 31.Mai 2000 (GVBl. S. 414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2011
(GVBl. S. 689), erlässt die Regierung von Niederbayern folgende Verordnung:
§1
Für den Ausbildungsberuf „Informations-und Telekommunikationssystemkauffrau/-mann“ wird folgender
Fachsprengel gebildet.
Berufsschule
ab Jgst.
Landshut I
10
Passau I
10
Sprengelgebiet
- Stadt und Landkreis Landshut
- Landkreis Dingolfing-Landau
- Landkreis Kelheim
- Landkreis Rottal-Inn West*)
- Stadt und Landkreis Straubing-Bogen
- Stadt und Landkreis Passau
- Landkreis Freyung-Grafenau
- Landkreis Deggendorf
- Landkreis Regen
- Landkreis Rottal-Inn Ost*)
Neuer Fachsprengel beginnend mit der 10. Jahrgangsstufe ab Schuljahr 2014/2015.
*) Sonderregelungen:
PAN-Ost
Aus dem Lkr. Rottal-Inn: (ehemaliger Lkr. Pfarrkirchen)
Städte:
Pfarrkirchen, Simbach a. Inn
Märkte:
Bad Birnbach, Tann, Triftern
Gemeinden:
Bayerbach, Dietersburg, Egglham, Ering, Julbach, Kirchdorf a. Inn, Postmünster, Reut, Stubenberg, Wittibreut,
Zeilarn
PANWest
Aus dem Lkr. Rottal-Inn: (ehemaliger Lkr. Eggenfelden)
Stadt:
Eggenfelden
Märkte:
Arnstorf, Gangkofen, Massing, Wurmannsquick
Gemeinde:
Falkenberg, Geratskirchen, Hebertsfelden, Johanniskirchen, Malgersdorf, Mitterskirchen, Rimbach, Roßbach,
Schönau, Unterdietfurt
§2
Dieser Fachsprengelregelung entgegenstehende Sprengelregelungen werden aufgehoben.
§3
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2014 in Kraft.
Landshut, 9. Juli 2014
Regierung von Niederbayern
Heinz Grunwald
Regierungspräsident
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014
228
Verordnung über die Errichtung eines Fachsprengels für den Ausbildungsberuf
„Mechatronikerin/Mechatroniker“
Vom 9. Juli 2014 Nr. 44-5204-1018
Auf Grund von Art 34 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
(BayEUG) vom 31.Mai 2000 (GVBl. S. 414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2011
(GVBl. S. 689), erlässt die Regierung von Niederbayern folgende Verordnung:
§1
Für den Ausbildungsberuf „Mechatronikerin/Mechatroniker“ wird folgender Fachsprengel gebildet.
Berufsschule
ab Jgst.
Landshut I
10
Passau I
10
Sprengelgebiet
- Stadt und Landkreis Landshut
- Landkreis Dingolfing-Landau
- Landkreis Deggendorf
- Landkreis Kelheim
- Landkreis Rottal-Inn
- Stadt Straubing und Landkreis Straubing-Bogen
- Landkreis Regen
- Stadt und Landkreis Passau
- Landkreis Freyung-Grafenau
Neuer Fachsprengel beginnend mit der 10. Jahrgangstufe ab Schuljahr 2014/2015.
§2
Dieser Fachsprengelregelung entgegenstehende Sprengelregelungen werden aufgehoben.
§3
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2014 in Kraft.
Landshut, 9. Juli 2014
Regierung von Niederbayern
Heinz Grunwald
Regierungspräsident
229
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014
Verordnung über die Errichtung eines Fachsprengels für den Ausbildungsberuf
„Tischlerin/Tischler“
Vom 9. Juli 2014 Nr. 44-5204-1017
Auf Grund von Art 34 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
(BayEUG) vom 31.Mai 2000 (GVBl. S. 414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2011
(GVBl. S. 689), erlässt die Regierung von Niederbayern folgende Verordnung:
§1
Für den Ausbildungsberuf „Tischlerin/Tischler“ wird folgender Fachsprengel gebildet.
1. Grundstufe BGJ/s
Berufsschule
Jgst.
Sprengelgebiet
Deggendorf I
10
Dingolfing
10
- Landkreis Deggendorf
- Stadt Straubing und Landkreis Straubing-Bogen
- Landkreis Dingolfing-Landau
Kelheim
10
- Landkreis Kelheim
Landshut I
10
- Stadt Landshut und Landkreis Landshut
Pfarrkirchen
10
- Landkreis Rottal-Inn
Regen
10
- Landkreis Regen
Vilshofen
10
- Stadt Passau und Landkreis Passau
Waldkirchen
10
- Landkreis Freyung-Grafenau
2. Fachstufe
Berufsschule
Jgst.
Sprengelgebiet
Deggendorf I
11-12
Dingolfing
11-12
- Landkreis Deggendorf
- Stadt Straubing und Landkreis Straubing-Bogen
- Landkreis Regen
- Landkreis Dingolfing-Landau
Kelheim
11-12
- Landkreis Kelheim
Landshut I
11-12
- Stadt Landshut und Landkreis Landshut
Pfarrkirchen
11-12
- Landkreis Rottal-Inn
Vilshofen
11-12
- Stadt Passau und Landkreis Passau
Waldkirchen
11-12
- Landkreis Freyung-Grafenau
Neue Fachsprengelregelung für alle drei Jahrgangsstufen ab Schuljahr 2014/2015.
§2
Dieser Fachsprengelregelung entgegenstehende Sprengelregelungen werden aufgehoben.
§3
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2014 in Kraft.
Landshut, 9. Juli 2014
Regierung von Niederbayern
Heinz Grunwald
Regierungspräsident
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014
230
Vollzug des Bayer. Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG);
Gastschulanordnung der Regierung von Niederbayern für die Beschulung im Ausbildungsberuf Bäcker/Bäckerin in den Jahrgangsstufen 11 und 12 im Schuljahr
2014/2015
Vom 14.08.2014 Az.: 44-5024-1035
Aufgrund von Art. 43 Abs.5 Satz 1 des Bayer. Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
(BayEUG) erlässt die Regierung von Niederbayern folgende
Gastschulanordnung:
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 und 12 des oben genannten Bildungsgangs aus dem
Sprengelgebiet der Berufsschule I Straubing wählen für den berufsschulischen Anteil der Ausbildung im
Schuljahr 2014/2015 einen der folgenden Berufsschulstandorte:
- Staatliche Berufsschule I Landshut
- Staatliche Berufsschule Pfarrkirchen
- Staatliche Berufsschule Vilshofen
Schülerinnen und Schüler des oben genannten Bildungsgangs mit Ausbildungsbetrieb im Regierungsbezirk
Niederbayern besuchen in den Jahrgangsstufen 11 und 12 im Schuljahr 2014/2015 eine der Berufsschulen, ohne dass es eines Gastschulantrages bedarf.
Landshut, 14.08.2014
Regierung von Niederbayern
Heinz Grunwald
Regierungspräsident
Vollzug des Bayer. Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG);
Gastschulanordnung der Regierung von Niederbayern für die Beschulung in der
dualen Ausbildung zur Hauswirtschafterin/zum Hauswirtschafter
Vom 14.08.2014 Az.: 44-5204-1034
Aufgrund von Art. 43 Abs.5 Satz 1 des Bayer. Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
(BayEUG) erlässt die Regierung von Niederbayern folgende
Gastschulanordnung:
Schülerinnen und Schüler des oben genannten Bildungsgangs wählen für den berufsschulischen Anteil der
Ausbildung in den Jahrgangsstufen 11 und 12 einen der folgenden Berufsschulstandorte:
- Staatliche Berufsschule München-Land in Riem
- Staatliche Berufsschule Rosenheim
Schülerinnen und Schüler des oben genannten Bildungsgangs mit Ausbildungsbetrieb im Regierungsbezirk
Niederbayern besuchen ab dem Schuljahr 2014/2015 eine der Berufsschulen, ohne dass es eines Gastschulantrages bedarf.
Landshut, 14.08.2014
Regierung von Niederbayern
Heinz Grunwald
Regierungspräsident
231
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014
Pädagogisch-audiologische Beratungstage für hör- und sprachbehinderte
Kinder an den Gesundheitsabteilungen der Landratsämter des Regierungsbezirkes Niederbayern sowie Altötting vom 18.09.2014 bis 09.07.2015
September 2014
Donnerstag, 18.09.2014
Straubing
09.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag, 25.09.2014
Dingolfing
09.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr
Oktober 2014
Donnerstag, 09.10.2014
Donnerstag, 13.11.2014
Donnerstag, 27.11.2014
Dezember 2014
Donnerstag, 04.12.2014
Donnerstag, 11.12.2014
Januar 2015
Donnerstag, 15.01.2015
Altötting
09.30 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr
Kelheim
09.30 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr
Dingolfing
09.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr
Landshut
09.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr
Straubing
09.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr
Kelheim
09.30 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag, 22.01.2015
Dingolfing
09.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag, 29.01.2015
Landshut
09.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr
Februar 2015
Donnerstag, 12.02.2015
Straubing
09.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr
Kelheim
09.30 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag, 12.03.2015
Deggendorf
09.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag, 26.03.2015
Straubing
09.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr
Deggendorf
09.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr
November 2014
Donnerstag, 06.11.2014
März 2015
Donnerstag, 05.03.2015
April 2015
Donnerstag, 23.04.2015
Mai 2015
Donnerstag, 07.05.2015
Juni 2015
Donnerstag, 25.06.2015
Juli 2015
Donnerstag, 02.07.2015
Landshut
09.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr
Dingolfing
09.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr
Altötting
09.30 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr
Deggendorf
09.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag, 09.07.2015
Kelheim
9.30 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag, 09.07.2015
Landshut
09.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014
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Verschiedenes
Tag der Schulverpflegung 2014
Die niederbayerischen Schulen mit Mittagsverpflegung werden dazu
aufgerufen, im Rahmen der Woche der Gesundheit und Nachhaltigkeit vom 13. bis 18. Oktober 2014 einen Tag der Schulverpflegung
zu gestalten. An diesem Tag soll ein DGE-Gericht oder -Menü angeboten und dabei saisonales Gemüse und Obst verwendet werden.
Nähere Infos dazu finden Sie unter
http://www.schulverpflegung.bayern.de/mittagsverpflegung/076420/
Klasse M8c der Mittelschule Landau/Isar gestaltet Teil einer Ausstellung im Bayerischen Landtag
Nachdem sie im Rahmen einer GSE-Projektarbeit für die Landeszentrale für politische Bildung einen Teil einer Ausstellung
im Maximilaneum gestaltet hatte, nahm die Klasse M8c der MS
Landau/Isar mit ihrem Klassenleiter Rainer Scholz am 24. Juni
2014 als eine von 3 bayerischen Mittelschulen an der Feierstunde „60 Jahre Yad Vashem – 50 Jahre Gerechte unter den Völkern“ teil.
Interview auf dem Hof der Familie Dinzinger
Die Schülerinnen und Schüler hatten in den vergangenen Wochen einen Teil einer Plakatwand (vgl. folgende Seite) für den
Bayerischen Landtag gestaltet, auf der die Rettungsgeschichte
zweier jüdischer Flüchtlinge aus dem KZ-Lager Ganacker
(Außenstelle des KZ Flossenbürg) im Jahr 1945 geschildert
wurde.
Diese beiden waren damals von Herrn und Frau Dinzinger auf ihrem Hof in der Nähe von Pilsting vor den
Nationalsozialisten versteckt und somit gerettet worden. Für ihre Zivilcourage war das Ehepaar Dinzinger
schon vor vielen Jahren von der israelitischen Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem mit dem Titel
„Gerechte unter den Völkern“ ausgezeichnet worden.
Der Sohn des Ehepaares, Ernst Dinzinger (damals 10 Jahre alt), konnte den Schülern bei einem Treffen
die Geschichte der Rettung in einem mehrstündigem Interview mit im Deutschunterricht vorbereiteten Fragen anschaulich nahe bringen. In weiterer Projektarbeit wurden diese Informationen aufgearbeitet und an
die Landeszentrale für politische Bildung zur Landtagsausstellung weitergeleitet.
Höhepunkt der schulischen Arbeit war die Ausstellungseröffnung im Maximilianeum, bei der einige Schüler der Klasse M8c
im Beisein hochrangiger Ehrengäste, unter anderem Landtagspräsidentin Barbara Stamm, Charlotte Knobloch, Präsidentin
der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern
oder auch Arik Rav-On, Direktor der Gedenkstätte Yad Vashem
für die Schweiz und die deutschsprachigen Länder, ihre Arbeitsergebnisse präsentieren konnten.
Besonders freuten sich alle Beteiligten der MS Landau/Isar dar- Die Klasse M8c mit Ernst Dinzinger im Maximilianeüber, dass der heute fast 80-jährige Sohn des Ehepaares Din- um
zinger die Gruppe nach München begleitete.
233
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014
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Während des Unterrichts bei strahlendem Sonnenschein im Schwimmbad –
Projekt „Stadtmarketing Stadtbad Vilsbiburg“ der Verwaltungsfachangestellten der
Jahrgangsstufe 11 an der Staatlichen Berufsschule 2 Landshut
An einem sonnigen Donnerstagnachmittag im Juni fanden sich die Schüler der Jahrgangsstufe 11 der Auszubildenden zu Verwaltungsfachangestellten mit ihren Lehrkräften im Stadtbad Vilsbiburg ein, um bei ihrem
Unterrichtsgang von Sebastian Stelzer – Leiter des Sachgebiets Kinder, Jugend, Sport, Kultur der Stadt
Vilsbiburg – nähere Informationen zum Stadtbad Vilsbiburg zu erhalten.
Die Klasse VW 11 zusammen mit ihren Lehrkräften und Sebastian Stelzer -Stadt Vilsbiburg - bei der Erkundung des Stadtbads Vilsbiburg
Lange vor diesem Unterrichtsgang haben die Lehrkräfte Sandra Aigner, Johannes Schneider, Fachbetreuer Gerhard Höck und erster Bürgermeister Helmut Haider im Rathaus der Stadt Vilsbiburg die Rahmenbedingungen für das Projekt besprochen.
Im theoretischen Projektunterricht bereiteten die Schüler Fragen für den Stadtbadbesuch vor und überlegten sich mögliche Themenbereiche. Im Fach Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre wurden den Schülern die
theoretischen Grundlagen im Bereich Marketing vermittelt, die die Schüler dann im Projekt Stadtbad Vilsbiburg anwenden konnten.
In der Erarbeitungsphase erstellten die angehenden Verwaltungsfachangestellten eine Broschüre und eine
Powerpoint-Präsentation, anhand derer sie ihre Ergebnisse im Juli in der Staatlichen Berufsschule 2
Landshut vorstellten. Dazu fanden sich der Schulleiter OStD Johann Cikanek, die stellvertretende Schulleiterin StDin Elisabeth Wittmann, Regierungsschuldirektor Roland Ilg als Vertreter der Regierung von Niederbayern, Bürgermeister Helmut Haider und Sebastian Stelzer und weitere Mitarbeiter der Stadt Vilsbiburg,
mehrere Ausbildungsleiter der Auszubildenden, die örtliche Presse sowie Mitarbeiter, Lehrer und Schüler
der Staatlichen Berufsschule 2 Landshut ein.
Die Präsentation der Schüler beschäftigte sich mit den folgenden Themenbereichen, die die Schüler in
Gruppen bearbeitet haben:
•
•
•
•
•
•
Virtueller Rundgang, Flyer und Öffnungszeiten
Preisgestaltung und Veranstaltungen
Umgebung, Sanierung und Sicherheit
Grünbereich
Kiosk
Homepage und Werbung
Die VW 11 freute sich über den Beifall des Publikums für die kreative, musikalisch umrahmte und fachlich
gelungene Präsentation.
235
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014
Asylbewerber und Flüchtlinge in der Berufsschule
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014
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"Sie haben eine gute Zukunft bei uns"
Zehn Asylbewerber und Flüchtlinge der BIJ/V-Klasse an der Berufsschule Vilshofen erhalten Mittelschulabschlusszeugnisse dank externer Prüfung
"Höchsten Respekt" haben sich die zehn Absolventen nicht nur von Walter Taubeneder (hinten, 5.v.l.) verdient, sondern auch von Michael Zink (r.), Christa Jungwirth (6.v.r.) und Inge Dondl (7.v.l.). − Foto: Kriegl
"Ich hab’ selten so eine gute Prüfung abgenommen". Lehrerin Inge Dondl von der Mittelschule St. Georg in
Vilshofen lobte die zehn Absolventen, die in einem Klassenzimmer der Berufsschule vor ihr saßen. Zehn
Schüler haben sich der Prüfung des externen Mittelschulabschlusses unterzogen und alle haben bestanden. Es waren zehn junge Männer, die noch vor einem Jahr kaum Deutsch sprachen und sich nun ein
Zeugnis für ihren Mittelschulabschluss verdient haben - vier davon sogar mit einer Eins vor dem Komma –
und das als Asylbewerber. Im Schuljahr 2013/14 wurden 35 berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge (BAF) an der Berufsschule Vilshofen unterrichtet. Das vom Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert
Projekt ist auf zwei Schuljahre ausgerichtet. Da in Vilshofen zwei „Vorklassen“ (BIJ/V) eingerichtet wurden,
war es möglich, die Schüler nach ihrer Leistungsstärke aufzuteilen, Analphabeten bis zu Schülern mit langjähriger Schulerfahrung in ihren Heimatländern. Mit einer kleinen Feier endete nun das erste Schuljahr mit
der Zeugnisübergabe für die Schüler, die sich der externen Mittelschulprüfung unterzogen haben. Drei
Schwerpunkte prägten den Unterricht in den BAF-Klassen: Deutsch, um sich gut verständigen zu können,
Mathematik, um wichtige Grundkenntnisse für den Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu erwerben sowie
Kenntnisse der deutschen Kultur.
Walter Taubeneder, Vorsitzender des Berufsschulverbandes, zollte den Absolventen "höchsten Respekt".
Er lobte den bemerkenswerten Fleiß der jungen Männer beim Erlernen der doch sehr schwierigen deutschen Sprache. Das Ziel der BAF-Klassen brachte Berufsschulleiterin Christa Jungwirth auf den Punkt:
"Wir brauchen Sie. Sie suchen in Deutschland eine neue Heimat, die deutsche Wirtschaft sucht motivierte,
junge Fachkräfte. Sie haben eine gute Zukunft bei uns. Und sollten Sie in Ihre Heimat zurück gehen, werden Sie viel mitnehmen können."
Im neuen Schuljahr liegen der Schule fast 100 Anmeldungen vor. Doch nur 40 können in die BIJ-Vorklasse
aufgenommen werden. Zudem will die Schule besonders qualifizierte Bewerber mit langer Schulerfahrung
in ihrem Heimatland und guten Sprachlernprognosen als "Quereinsteiger" in das Berufsintegrationsjahr
BAF (BIJ/k) aufnehmen. Im Fokus wird hier das wöchentlich zweitägige Praktikum sein. Die enge Kooperation der Schule mit den Betrieben ist von großer Bedeutung. HWK, IHK und das Wirtschaftsforum helfen
unterstützend mit. Viele Betriebe haben bereits jetzt schon großes Interesse an motivierten Praktikanten
angemeldet. Ausbildungsreife und das Finden eines geeigneten Ausbildungsplatzes sind die Ziele des
zweiten Schuljahres an der Berufsschule Vilshofen für die jungen Asylbewerber und Flüchtlinge.
ZUKUNFTSPLÄNE
Seit fast zwei Jahren ist Talha Maqsood in Deutschland. Der 23-jährige Pakistani sagt, er habe in der
BAF-Klasse sehr viel gelernt. "Ich konnte am Anfang nur sehr wenig Deutsch, konnte mich eigentlich nur
vorstellen, aber mich nicht mit jemandem unterhalten." In nur einem Jahr hat der junge Mann nun so gut
Deutsch gelernt, dass er in Alltagssituationen flüssig reden kann, er hat seinen Führerschein gemacht –
und eine Aufenthaltserlaubnis. Mit dem Mittelschulabschluss in der Tasche hat er nun das nächste Ziel vor
Augen: "Ich möchte eine Ausbildung als Mechatroniker machen. Ich will arbeiten – mit meinen Händen."
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Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014
Mohammad Reza Azimi ist mit einem Durchschnitt von 1,33 Klassenprimus in der BAF Klasse. Der
22-jährige kam vor zwei Jahren aus Afghanistan nach Deutschland. Im ersten Jahr hatte er keine Chance,
die Sprache zu lernen, er konnte kaum ein Wort Deutsch. Nun kann er fließend erklären, was er an der
BAF-Klasse verbessern würde: "Man müsste praktischer lernen und mehr den Kontakt zu anderen Leuten
suchen. Man soll merken: Wir sind nicht gefährlich." Den Mittelschulabschluss hat er gemacht, obwohl er
aus seiner Heimat bereits einen höherrangigen Schulabschluss besitzt – der Herausforderung wegen. Nun
strebt er eine Ausbildung in der Krankenpflege an, will Geld verdienen und sparen, denn er will noch viel
schaffen: "Ich möchte Medizin studieren."
Gewandt erzählt der 19-jährige Sheku Njai aus Sierra Leone wie dankbar er für die Chance ist, die BAFKlasse besuchen zu dürfen: "Die Schule hat mir sehr gefallen. Es ist eine große Chance zu lernen, statt
zuhause zu sitzen und nichts zu tun. Es ist sehr wichtig für unsere Integration und für unser Leben." Seit
Februar 2013 ist er in Deutschland, ein Jahr lang arbeitete er in der BAF-Klasse an seinem Mittelschulabschluss. An der Berufsschule Vilshofen wird er bleiben, allerdings in eine andere Klasse wechseln. Sheku
Njai besucht im nächsten Schuljahr das Berufsgrundschuljahr für Schreiner und plant dann eine Ausbildung
in seinem Praktikumsbetrieb.
Lichter für den Frieden
Spendenaktion des VOLKSBUNDES DEUTSCHE KRIEGSGRÄBERFÜRSORGE e.V.
Mit dem Erlös dieser Aktion werden deutsche Kriegsgräberstätten angelegt und als Mahnung für den
Frieden für kommende Generationen erhalten.
Wir bitten Sie unsere Aktion tatkräftig zu unterstützen.
Duftstumpen „Weihnachtszauber“ groß
6,00 €
Duftstumpen „Weihnachtszauber“ klein
3,00 €
Pyramidenkerze „Rustic“
altrot
4,00 €
Flachkopfkerze „Rustic“
altrot oder creme
3,00 €
Duftteelichte (9er Packung)
vanille
2,00 €
Stumpenkerze groß
altrot oder creme
2,00 €
Stumpenkerze klein
altrot oder creme
1,00 €
Grablicht mit Metalldeckel
rot
1,00 €
Grablichte klein (4er Packung)
rot
2,00 €
„Die Soldatengräber sind die großen Prediger des Friedens und ihre Bedeutung als solche wird
immer zunehmen.“
Albert Schweitzer
Es grüßen Sie herzlichst
Der 1. Vorsitzende
Der 2. Vorsitzende
gez.
gez.
Dr. Walter Zitzelsberger
Regierungspräsident a. D.
Josef Schätz
Bereichsleiter Schulen
PS.: Die Unterlagen liegen bei Ihren Schulämtern zur Abholung bereit.
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014
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Bericht über die 65. Spendenaktion zugunsten der Errichtung und des Betriebs von
Schullandheimen im Regierungsbezirk Niederbayern
in der Zeit vom 24. März bis 30. März 2014
Ergebnisse:
Schulamt
Sammelerlös
Vergleich mit der
64. Sammlung
Verschiedene
Deggendorf
in EURO
29,50
2.347,00
in EURO
22,00
-389,90
Dingolfing-Landau
5.762,76
-149,48
Freyung-Grafenau
318,41
-1.392,06
Kelheim
8.226,34
-1.725,39
Landshut-Stadt
3.000,70
901,81
Landshut-Land
4.326,91
-1.073,14
Passau-Stadt
377,82
-115,08
Passau-Land
5.811,23
-15,58
Regen
3.108,12
-566,10
Rottal-Inn
5.484,13
627,81
Straubing-Stadt
1.611,46
97,57
Straubing-Bogen
5.708,79
-189,01
Niederbayern insgesamt
46.113,17
-3.966,55
Die „65. Spendenaktion für Schullandheime" wurde vom 24. März bis 30. März 2014 durchgeführt.
Die Schülerinnen und Schüler in den Grund-, Mittel- und Förderschulen, Realschulen, Gymnasien und Wirtschaftsschulen in Niederbayern sammelten 50.571,38 €.
Aus dem Erlös der Sammlung wurden im Schuljahr 2013/14 die Aufenthalte von 235 Klassen aus Niederbayern bezuschusst.
Im laufenden Kalenderjahr stehen folgende Instandhaltungsmaßnahmen und Gerätebeschaffungen an.
Schullandheim Habischried:
• Erneuerung des Bodenbelags im Musikraum, im Seminarraum, in sieben Seminarzimmern und in der
Heimleiterwohnung
Schullandheim Riedenburg:
• Erneuerung der Bodenbeläge in den Schülerzimmern und Fluren
• Höhenverstellbare Tische und Stühle für Klassenzimmer
• Brandschutzmaßnahmen - Anschaffung und Einbau von Brandschutztüren und Schaffung eines Notausganges
Schullandheim Gleißenberg:
• Anschaffung von 8 Computern für Klassenzimmer
• Errichtung und Befestigung einer zusätzlichen Feuerwehrzufahrt
• Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung
• Erneuerung der Heizkessel
Das Schullandheimwerk dankt dem Herrn Regierungspräsidenten, der Schulabteilung, den StaatlichenSchulämtern, den Schulleitern, allen Lehrern, Eltern, Schülern und Spendern für ihre außerordentlich tatkräftige und beständige Unterstützung der Schullandheimarbeit.
239
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014
Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen
Einladung
„Erfahrungsbasiertes Lernen in Mathematik und in den Naturwissenschaften der
Grundschule“
14. – 15. November 2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen findet in Kooperation mit der TU
München und der Siemens Stiftung diese Großveranstaltung statt. Sie gibt Lehrkräften der Grundschulen
Gelegenheit, sich über Unterrichtskonzepte für einen langfristigen Kompetenzaufbau der Kinder zu informieren, sich auszutauschen und neue Impulse für kompetenzorientiere Lern- und Leistungsaufgaben zu
erhalten.
Ein vielfältiges Angebot an Vorträgen und Workshops regt dazu an, den Unterricht in Mathematik und in
den Naturwissenschaften von den Lern- und Entwicklungsbedingungen der Kinder her zu planen und eine
neue Lernkultur zu etablieren.
Anmeldung über:
Lehrgang:
Lehrgangsleitung:
FIBS (http://www.fortbildung.schule.bayern.de)
Nr. 87/303 vom 14.11.2014 – 15.11.2014
Dr. Simone Hell
Referat 4.6 Grundschule
s.hell@alp.dillingen.de
Eigenbeitrag für
- staatliche bayerische Teilnehmer: 50,00 €
- sonstige Teilnehmer: 99,00 €
(Hinweis d. Red.: Seitens der Regierung von Niederbayern können keine Fahrtkosten oder Teilnehmerbeiträge übernommen werden)
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Dr. Paul Olbrich
Direktor der Akademie
Programm:
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014
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SCHULEWIRTSCHAFT Bayern:
beachmanager - Das Wirtschaftsplanspiel für bayerische Mittelschulen
beachmanager macht Wirtschaft zum Erlebnis!
Sehr geehrte Lehrkräfte,
wollen Sie Ihren Schülern Inhalte von Arbeit-Wirtschaft-Technik, Mathematik und anderen Fächern spielerisch und mit geringem Aufwand vermitteln? Dann ist das Wirtschaftsplanspiel beachmanager genau
das Richtige für Sie! Denn beachmanager vermittelt ökonomische Zusammenhänge einfach, praxisnah,
lehrplanorientiert und mit viel Spaß!
Surfen auch Sie im Schuljahr 2014/2015 mit!
beachmanager ist an die Lehrpläne der 8., 9. und 10. Klassen der Mittelschulen angepasst. Im Unterricht
können Sie die Planspiel-Software selbstständig, flexibel und fächerübergreifend einsetzen.
Im neuen Schuljahr wird für die 8. Jahrgangsstufe ein landes- und bundesweiter beachmanagerPlanspielwettbewerb angeboten. Für die 9. und 10. Jahrgangsstufe gibt es separate bayernweite Wettbewerbe.
Besuchen Sie unsere Webseite www.beachmanager-bayern.de! Informieren Sie sich ab dem neuen Schuljahr über aktuelle Termine, laden Sie sich die beachmanager-Software kostenlos herunter und holen Sie sich Tipps zum Einsatz im Unterricht!
Bei beachmanager werden Ihre Schüler zu Unternehmern, die im Team ihr virtuelles Wassersportcenter
wirtschaftlich erfolgreich führen sollen. Integrierte Praxisbausteine dienen der motivierenden Vorbereitung auf die Projektprüfung und ermöglichen praxisnahe Berufsorientierung. Wichtige Schlüsselqualifikationen wie Teamarbeit, Kreativität und vernetztes Denken werden gefördert.
Die feierliche Abschlussveranstaltung des Wettbewerbs für die 10. Klassen wird dieses Jahr am 14. November 2014 in Niederbayern im Großraum Deggendorf/Dingolfing stattfinden. Bitte merken Sie sich diesen Termin vor.
Ab Herbst 2014 bieten wir zu verschiedenen Terminen ganztägige beachmanager Lehrerschulungen für
die 8. bis 10. Jahrgangsstufe an. Für Gruppen ab 8 Teilnehmern organisieren wir an Ihrer Schule kostenfreie Fortbildungen. Zudem bieten wir online 90- minütige eSessions an.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Melanie Erlebach: erlebach.melanie@bbw.de, 089-44108-164
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Mit freundlichen Grüßen
Melanie Erlebach
Projektleiterin beachmanager Bayern
Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e. V.
Infanteriestraße 8, 80797 München Telefon: 089 44108-164, Telefax: 089 44108-194
E-Mail: erlebach.melanie@bbw.de
Weitere Informationen stehen unter www.beachmanager-bayern.de zur Verfügung.
241
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014
Medien
MR Dr. Udo Dirnaicher und Dr. Hans Joachim Wachsmuth,
Kommentare zum Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz
(BaySchFG),
8. Nachlieferung, Gemeinde– und Schulbuchverlag Bavaria 2014, ISBN 978-3
-89382-227-0, Gesamtausgabe mit Ordnern inkl. 8. Nachlieferung 159 Euro.
Mit dieser Lieferung wird die Kommentierung umfassend überarbeitet; besonderes Augenmerk wurde hierbei u.a. auf die Art. 30 a und b BayEUG gelegt.
Die weitere Überarbeitung der Art. 35 bis Ende erfolgt in einer weiteren Nachlieferung.
Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2014
242
HERAUSGEBENDER, VERLAG UND DRUCK:
Regierung von Niederbayern, Bereich Schulen, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut
BEZUGSBEDINGUNGEN: Der Amtliche Schulanzeiger erscheint monatlich. Der laufende Bezug ist nur durch Bestellung bei der
Regierung möglich. Abbestellungen müssen bis spätestens 30.04. bzw. 31.10. jeden Jahres der Regierung vorliegen, damit sie zum
30.06. bzw. 31.12. wirksam werden.
BEZUGSPREIS: Halbjährlich 17 EUR (34 EUR jährlich). Der Preis dieser Einzelnummer beträgt 3 EUR zuzüglich Versandkosten.