Tipps für Menschen mit Handicap 1

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Tipps für Menschen mit Handicap 1
Tipps für Menschen mit Handicap:
EURO-Schlüssel für behindertengerechte Toiletten
Euroschlüssel öffnet "Locus" - wie Rollifahrer ins WC kommen
Es gibt in ganz Europa gekennzeichnete Behindertentoiletten, zu denen nun ein sog. "Euroschlüssel"
passt. Diesen Schlüssel kann man für 18 Euro erwerben, ein Verzeichnis aller verfügbaren WCs
kostet 8 Euro.
Der CBF (Club Behinderter und Ihrer Freunde /Darmstadt) ist darauf bedacht, dass der
Schlüssel nur an Menschen mit Behinderung ausgehändigt wird, die auf
behindertengerechte Toiletten angewiesen sind. Das wären:
Auf jeden Fall erhalten Sie einen Schlüssel, wenn Sie einen GdB (Grad der Behinderung)
von mindestens 70 im Schwerbehindertenausweis haben. Bei Vorliegen der Merkzeichen
aG, B, H, oder BL erhalten Sie den Schlüssel unabhängig vom GdB.
Um Missbrauch zu vermeiden, bittet der CBF bei der Bestellung des EURO-Schlüssels um
Zusendung einer Kopie des Schwerbehindertenausweises, bei Morbus Crohn oder Colitis
ulcerosa um einen ärztlichen Nachweis. Bestellungen über drei Schlüssel werden nur
bearbeitet, wenn diese von einem Verein, einer Selbsthilfegruppe oder einer Organisation,
sofern diese nachweislich gemeinnützig sind, bestellt werden.
Bestellen können Sie den EURO-Schlüssel beim:
CBF-Darmstadt e.V.
Pallaswiesenstraße 123a
64293 Darmstadt
Tel.: 06151 – 812210
oder direkt auf der Homepage des CBF-Darmstadt e.V.:
http://www.cbf-da.de/
Öffentliche Toiletten in Brühl (kein Anspruch auf Vollständigkeit):
- Giesler Galerie (Uhlstraße 100)
- Rathaus A (Uhlstraße 3) und B (Steinweg)
- Toilette hinter dem Brühl Info (Uhlstraße 1 - schlechte Ausschilderung)
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- Giesler Galerie
- Rathaus A (Uhlstraße 3) und B (Steinweg)
- Toilette hinter dem Brühl Info (schlechte Ausschilderung)
- Finanzamt Brühl (Kölnstraße 104)
- Argentur für Arbeit (Wilhelm-Kamm-Straße 1 und Ubierstraße 7-11)
- BTV-Sportzentrum (Von-Wied-Straße 2)
- Max-Ernst-Museum (Max-Ernst-Allee 1)
- Steuermuseum Bundesfinanzakademie ( Willy-Brandt-Straße 10)
- Marienhospital (Mühlenstraße 21-25)
Checkliste bei Bewerbung schwerbehinderter oder
gleichgestellter Personen (mindestens 30%
Behinderung)
1. Meldung freier Arbeitsplätze an die Agentur für Arbeit verbunden mit der Anfrage, ob
diese mit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen
besetzt werden können (wird ein Freigabeantrag gestellt, erfolgt die Beteiligung durch
das Dezernat 2, ansonsten
- insbesondere bei der Beschäftigung aus Drittmitteln - muss die Einrichtung die
Agentur für Arbeit beteiligen).
2. Möglichst direkt nach Eingang Durchsicht der eingegangenen Bewerbungen auf
Schwerbehinderung oder Gleichstellung der Bewerberin oder des Bewerbers. Es
genügt die Durchsicht von Anschreiben und Lebenslauf.
3. Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung und des Personalrats über die
Vermittlungsvorschläge der Agentur für Arbeit oder eines Integrationsfachdienstes
und die vorliegenden Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen unmittelbar
nach Eingang.
4. Einladung sämtlicher schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen zu einem
Vorstellungsgespräch!
Eine Einladung ist nur dann entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich
fehlt. Es muss praktisch auf der Hand liegen, dass eine Eignung unter keinem
Gesichtspunkt angenommen werden kann und auch nicht durch
Fortbildungsmaßnahmen erlangt werden kann. Um Klagen wegen vermeintlicher
Diskriminierung zu verhindern, muss im Zweifel die schwerbehinderte Person
eingeladen werden, da von einer Ungeeignetheit nur ganz ausnahmsweise
ausgegangen werden kann.
5. Die schwerbehinderten oder gleichgestellten Bewerberinnen und Bewerber, die
Schwerbehindertenvertretung und der Personalrat sind über die getroffene
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Entscheidung unter Darlegung der Gründe durch die jeweilige Einrichtung
unverzüglich zu unterrichten. Unverzüglich bedeutet dabei: ohne schuldhaftes
Zögern. Sobald die Entscheidung getroffen wurde, sind demnach die Gründe zu
formulieren und den Beteiligten mitzuteilen. Die Mitteilung sollte aus Beweisgründen
schriftlich erfolgen. Eine Mitteilung an Personalrat und Schwerbehindertenvertretung
muss auch erfolgen, wenn diese an den Vorstellungsgesprächen nicht teilgenommen
haben. Der Arbeitgeber kann sich in einem später Gerichtsverfahren nur auf
diejenigen Gründe berufen, die er mitgeteilt hat. Es müssen deshalb alle Gründe
angegeben werden. Die Begründung soll mit dem zuständigen
Personalsachbearbeiter abgestimmt werden. Eine entsprechende Begründung der
Auswahlentscheidung fällt erfahrungsgemäß leichter, wenn eine Bewerberübersicht
mit den maßgeblichen Personaldaten und den Ergebnissen der
Vorstellungsgespräche erstellt wurde.
Bei Verstoß gegen die genannten Formalia können abgelehnte schwerbehinderte
Bewerberinnen und Bewerber innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der
Ablehnungsentscheidung Entschädigungsansprüche geltend machen. Es empfiehlt sich
daher im Einzelfall durchaus, die begründeten Absagen mittels Einwurf-Einschreiben an die
schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerber zu übersenden.
Das nervt Menschen mit Handicap !
Kleiner Knigge für den Umgang mit
behinderten Menschen
"Wollen wir Eis essen gehen?" Kann man das zu einem Menschen im Rollstuhl
überhaupt sagen? Der Deutsche Knigge-Rat hat sich über den respektvollen
Umgang mit behinderten Menschen Gedanken gemacht und zehn Tipps
ausgearbeitet.
Zehn Tipps für den respektvollen Umgang mit Menschen mit
Handicap
Ein Blinder wird an einer Kreuzung wortlos von einem Fußgänger gepackt und über
die Straße geschoben. Der Blinde ist erschrocken und entrüstet, der Fußgänger freut
sich über seine "gute Tat". Gibt's nicht? Gibt's doch!
Nicht nur darum ist das Aufeinandertreffen von behinderten und nichtbehinderten
Menschen oft von Vorurteilen und Hemmungen begleitet. Von beiden Seiten bringen
Unsicherheiten einen angespannten Umgang. Der Deutsche Knigge-Rat versucht
Abhilfe zu schaffen.
Katja Lüke vom Verein "Paritätische Hessen e.V." sitzt im Rollstuhl und kann aus
eigener Erfahrung sprechen. Sie hat sich mit vielen Menschen mit Behinderung
unterhalten und die zehn Tipps mit ausgearbeitet. Natürlich, sagt sie, kann man auch
einen Rollstuhlfahrer fragen, ob sie Eis essen gehen wollen. Wie man mit der Angst
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vor Redewendungen umgehen kann, ist einer der zehn Tipps. Die Angst ist generell
unbegründet, denn auch behinderte Menschen benutzen die Redewendungen.
Plumpe Neugier vermeiden
Schon beim ersten Kontakt und Small Talk sollte man plumpe Neugier vermeiden.
Falls der Grund der Behinderung thematisiert wird, sollte das nicht von dem
Gesprächspartner ohne Behinderung ausgehen. Auch Mitleidsbekundigungen sind
selten erwünscht.
Doch wenn es um das Angebot von Hilfe geht, ist es höflich und erwünscht sie
anzubieten. Und auch generell es ist immer besser, mehr als weniger zu
kommunizieren. Wichtig ist es auch, nicht zu vergessen, dass die Behinderung nur
ein Aspekt von vielen ist und die Menschen mit Handicap nicht darauf reduziert
werden wollen.
In hr1 sprechen wir mit Katja Lüke über die zehn Tipps und ihre Recherche bei den
Gesprächen mit Menschen mit Behinderung.
Zehn Tipps für den respektvollen Umgang mit
behinderten Menschen
Tipp 1
Small Talk: Keine plumpe Neugier
Plumpe Neugier ist im Small Talk generell tabu. Fragen Sie Ihren Gesprächspartner
nicht, warum oder seit wann er eine Behinderung hat. Wenn er will, wird er Ihnen die
Geschichte von selbst erzählen. Anstarren gehört nicht zu den guten
Umgangsformen. Bedenken Sie, dass auch blinde Menschen Blicke spüren.
Tipp 2
Alltag: Unterstützung anbieten – und abwarten
Generell ist es höflich, wenn Sie Ihre Hilfe anbieten. Noch höflicher ist es, geduldig
auf die Antwort zu warten. Viele Menschen werden sofort voller Hilfsbereitschaft
handgreiflich, doch einen Übergriff hat niemand gern. Akzeptieren Sie freundlich,
wenn jemand Ihre Hilfe nicht in Anspruch nehmen möchte.
Tipp 3
Anrede: Reden Sie mit dem Menschen – nicht über ihn hinweg
Viele Menschen mit Behinderungen wundern sich, dass sie in der Anrede
übergangen werden. Da wird dann zum Beispiel die Begleitperson gefragt: "Möchte
Ihr (blinder) Mann noch etwas trinken?" Haben Sie keine falschen Hemmungen, den
Menschen mit Behinderung direkt anzusprechen.
Tipp 4
Respekt: Beachten Sie die Distanzzonen
Gerade für Menschen mit Behinderungen ist es besonders wichtig, dass andere die
Distanzzonen beachten. Fremden erwachsenen Menschen sollte man
selbstverständlich nicht ohne weiteres den Kopf streicheln oder die Schulter
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tätscheln. Ein grobes Foul ist es, den Blindenstock zu verlegen, die Position des
Rollstuhls zu verändern oder ihn gar als Garderobenständer zu missbrauchen.
Hilfsmittel sind für Menschen mit Behinderungen etwas sehr Persönliches und für
Fremde tabu. Eine fremde Handtasche würde man schließlich auch nicht ohne
weiteres ergreifen. Denken Sie auch daran, dass der Blindenhund "bei der Arbeit" ist
und lenken Sie ihn nicht ab. Fragen Sie ggf. nach, ob Sie ihn streicheln dürfen und
akzeptieren Sie, wenn die Antwort "nein" lautet.
Tipp 5
Normalität: Keine Angst vor Redewendungen
Sagen Sie ruhig "Auf Wiedersehen" zu einem blinden Menschen und fragen Sie die
Rollstuhlfahrerin, ob sie mit Ihnen "spazieren gehen" will. An diesen gängigen
Formulierungen stören sich Menschen mit Behinderungen in der Regel nicht.
Tipp 6
Sorgfalt: Vorsicht vor Diskriminierung
Sprachliche Sorgfalt ist gefragt, wenn Sie über Menschen sprechen. Gehörlose
Menschen sind nicht taubstumm, sondern kommunizieren über die Gebärdensprache
und sind gehörlos, aber nicht stumm. "Mongoloismus" ist keine Diagnose, sondern
eine Diskriminierung. Sprechen Sie von "Down-Syndrom" oder von "Trisomie 21".
Reden Sie statt von "Behinderten" besser von "Menschen mit Behinderungen".
Tipp 7
Ansehen: Suchen Sie Blickkontakt
Sie schenken einem Menschen Ansehen, indem Sie ihn ansehen. Für schwerhörige
Menschen ist diese Höflichkeit besonders wichtig, da Mimik und Gestik beim
Verstehen helfen. Wer schon einmal einen Referenten erlebt hat, der beim Schreiben
mit dem Rücken zum Publikum redet, kennt den Effekt. Wenden Sie Ihr Gesicht zum
Gegenüber, doch vermeiden Sie es, ihn anzuschreien oder in Babysprache zu
sprechen. Schwerhörigkeit sollte nicht mit Begriffsstutzigkeit verwechselt werden.
Tipp 8
Beachtung: Der Dolmetscher hat die Nebenrolle
Wenn ein Gebärdensprachdolmetscher im Einsatz ist: Sehen Sie beim Sprechen
nicht den Dolmetscher, sondern Ihre Gesprächspartnerin an und wählen Sie die
direkte Anrede mit "Sie" bzw. "Du". Ihre Gesprächspartnerin hat die Hauptrolle, der
Dolmetscher die Nebenrolle. Dies stellt für den Gebärdensprachdolmetscher keine
Unhöflichkeit dar.
Generell gilt: Erwachsene Menschen mit und ohne Behinderung werden gesiezt.
Bleiben Sie beim Sie oder klären Sie die gleichberechtigte Anrede. Etwa: "Wollen wir
Du zu einander sagen?"
Tipp 9
Information: Kommunizieren Sie besser zu viel als zu wenig
Gerade für blinde Menschen ist es wichtig, dass Sie ausgiebig kommunizieren, zum
Beispiel bei der Begrüßung. Sagen Sie: "Hallo Max, ich bin´s, Sabine. Herr Müller
kommt auch gerade zur Tür herein." Geben Sie Bescheid, wenn Sie Ihren Platz
verlassen. So vermeiden Sie, dass Ihr Gegenüber sich später mit einem leeren Stuhl
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unterhält, weil er denkt, Sie wären noch da. Das ist für den blinden Menschen sehr
unangenehm.
Tipp: Achten Sie bei der Begrüßung auf die Körpersprache des blinden Menschen
und fragen Sie "Wollen wir Händeschütteln?" Bedenken Sie, dass der Handschlag
eine wichtige Möglichkeit ist, um Informationen über Sie zu erhalten und Sie zu
begreifen. Fragen Sie beim Ortswechsel: "Darf ich Ihnen meinen Arm anbieten?"
Tipp 10
Bewusstsein: Die Behinderung ist nur ein Merkmal von vielen
"Eine Rollstuhlfahrerin ist eine Frau und außerdem vielleicht Angestellte,
Vereinsmitglied, Mutter oder Temposünderin. Die Behinderung ist nur ein Merkmal
von vielen" sagt Katja Lüke. Verzichten Sie darauf, Menschen auf die Behinderung
zu reduzieren. Eine Bemerkung wie "Wie toll, dass Sie trotz Ihrer Behinderung mobil
sind" ist genauso unpassend wie "Als Frau können Sie aber relativ gut Auto fahren."
Begreifen Sie Andersartigkeit nicht als Makel, sondern als Vielseitigkeit: Behinderte
Menschen können vieles, was Nichtbehinderte erstaunt.
Weitere Tipps über Internetseiten
Zentrale Telefonnummer der Mobilitätszentrale der Deutschen Bahn
Die neue Servicenummer der Deutschen Bahn lautet ab dem 1. Juni 2013 für alle
Belange:
0180 6 99 66 33
Selfpedia?
Selfpedia.de ist eine Plattform für Menschen mit Behinderung, pflegende Angehörige
und alle Interessierten. Hier können Mitglieder Fragen rund um den Alltag mit
Behinderung stellen und den Rat der Community suchen. Das Ziel ist es, ein
Netzwerk von Menschen aufzubauen, die sich mit ihrem Erfahrungsschatz und ihrem
Wissen gegenseitig helfen und unterstützen – ganz gleich, ob es dabei um
grundsätzliche Fragen rund um Mobilität, um Probleme mit Versicherungen oder
Behörden oder andere Themen geht.
http://selfpedia.de/was-ist-selfpedia/
Wheelmap.org
Wheelmap.org ist eine Online-Karte zum Suchen, Finden und Markieren
rollstuhlgerechter Orte. Mach mit und markiere öffentlich zugängliche Orte wie Cafés,
Behörden oder Geschäfte! –
See more at:
http://wheelmap.org/?gclid=CNPszevo67sCFQMIwwodg0IAjQ#sthash.I4xGZpY5.dpuf
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Reisen
Der neue Reisekatalog für Menschen mit Körperbehinderung ist jetzt beim
Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., BSK-Reisen, erschienen.
http://bsk-ev.org
REHADAT-Statistik: Statistiken zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit
Behinderung
Seit kurzem ist »REHADAT-Statistik«, das neueste Portal des REHADATInformationssystems, online gegangen. Das Portal informiert über Statistiken und
empirische Untersuchungen, die einen Bezug zur beruflichen Teilhabe von
Menschen mit Behinderung haben.
http://www.bemnews.de/bem-in-der-praxis/sonstiges/293-rehadat-statistikstatistiken-zur-beruflichen-teilhabe-von-menschen-mit-behinderung.html
Steuererklärung leicht gemacht
Neuer Ratgeber hilft Eltern behinderter Kindern
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehindere Menschen hat sein jährlich neu
erscheinendes Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern aktualisiert.
Weiter Informationen und den kostenlosen Download finden wie unter www.bvkm.de.
Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr („Freifahrt“)
Beantragung beim zuständigen Versorgungsamt (Kreisverwaltung in Bergheim 02271-83-0).
Schwerbehinderte Menschen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich
beeinträchtigt sind, haben Anspruch darauf, im öffentlichen Personennahverkehr unentgeltlich
befördert zu werden (§§ 145 ff. SGB IX). Das betrifft gehbehinderte, außergewöhnlich
gehbehinderte, hilflose, gehörlose und blinde Menschen (Merkzeichen G, aG, H, Gl und Bl
im Schwerbehindertenausweis). Das Merkzeichen B berechtigt darüber hinaus zur
kostenfreien Mitnahme einer Begleitperson.
E wird eine Wertmarke ausgegeben, die zusammen mit dem Schwerbehindertenausweis als
Nachweis für die Freifahrtberechtigung dient. Einkommensschwache (insbes.
Grundsicherungsempfänger) sowie blinde und hilflose Menschen sind von der
Eigenbeteiligung befreit.
Die unentgeltliche Beförderung gilt nur für den Nahverkehr. Im Fernverkehr müssen die
schwerbehinderten Menschen normal bezahlen. Wer berechtigt ist, eine Begleitperson
mitzunehmen (Merkzeichen B), kann dies sowohl im Nah- als auch im Fernverkehr kostenfrei
tun.
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Die Verkehrsunternehmen sind verpflichtet, freifahrtberechtigte schwerbehinderte Menschen
kostenfrei zu befördern. Die Einnahmeausfälle, die ihnen dadurch entstehen, werden ihnen
erstattet. Bund und Länder wenden hierfür jährlich gut 400 Mio. Euro auf.
http://www.einfachteilhaben.de/DE/StdS/Mobilitaet/Schwerbehinderung/Freifahrt/freifahrten_node.html
Mobil mit Handicap
Wir, der Arbeitskreis Mobil mit Handicap, sind eine Gruppe von Menschen mit
und ohne Handicaps, die sich für die Bedürfnisse von behinderten Mitbürgern in
http://mobil-mit-handicap.de/
Handicap-Love.de
Auf Handicap-Love.de haben wir ein Forum geschaffen, in dem gleichgesinnte Menschen die
Möglichkeit haben, miteinander zu kommunizieren, ihre Freizeit zu gestalten oder sogar den Partner
fürs weitere Leben zu finden. Handicap-Love.de bietet dir für die Kontaktsuche viele nützliche
Funktionen, die du sofort nach der Anmeldung nutzen kannst, wie zum Beispiel das eigene
Gästebuch, das persönliche Message-Postfach, Chatroom, Forum, etc.
http://www.handicap-love.de/
Neuer Rechtsratgeber zum Thema "18 werden mit Behinderung - Was ändert
sich bei Volljährigkeit"
Der Ratgeber steht im Internet unter www.bvkm.de in der Rubrik "Recht und Politik" kostenlos als
Download zur Verfügung. Die gedruckte Version des Ratgebers kann für 3 Euro beim BVKM,
Stichwort "18 werden mit Behinderung" bestellt werden. info@bvkm.de oder Telefon 0211-64004-0
oder 15.
www.bvkm.de
Neuer Ratgeber zum Thema „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“
erschienen
Der Ratgeber geht unter anderem auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur
Abzweigung von Kindergeld bei Grundsicherungsbezug ein. Erklärt wird auch, warum
Grundsicherungsberechtigten in der Regel vom Abschluss einer Riester-Rente abzuraten ist. Anhand
konkreter Beispiele wird erläutert, wie hoch die Grundsicherung im Einzelfall ist und welche Beträge
Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen von ihrem Einkommen abziehen dürfen.
Aktuelle Informationen zur Grundsicherung und zur aktuellen Rechtsprechung erhalten Interessierte
auch auf der Internetseite des bvkm (www.bvkm.de); Rubrik „Recht und Politik“). Der
Bundesverband hat darüber hinaus Argumentationshilfen entwickelt, z.B. wenn Kindergeld oder
Ausbildungsgeld auf die Grundsicherung angerechnet oder Unterkunftskosten nicht anerkannt
werden.
www.bvkm.de
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Signet Nordrhein-Westfalen ohne Barrieren
Die nordrhein-westfälische Landesbehindertenbeauftragte Angelika Gemkow hat zusammen
mit der Selbsthilfe und der Agentur Barrierefrei NRW das „Signet Nordrhein-Westfalen ohne
Barrieren“ entwickelt.
Angelika Gemkow: "Mit dem neuen Signet setze ich einen weiteren Meilenstein auf dem
Weg zu einem Nordrhein-Westfalen ohne Barrieren. Ich will mit dem Signet eine Marke
etablieren, ein Markenzeichen schaffen. Das Thema Barrierefreiheit muss endlich zur
Selbstverständlichkeit werden. Das Signet signalisiert schon an der Eingangstür: Dieses
Gebäude ist für Menschen mit Handicap gut nutzbar, weil sie auch mit Behinderung gut
hineinkommen und im Gebäude gut klarkommen."
Mehr Informationen zum „Signet Nordrhein-Westfalen ohne Barrieren“ finden Sie auf den
Internetseiten der Beauftragten der Landesregierung für Belange der Menschen mit
Behinderung in NRW.
http://www.lbb.nrw.de/
Erleichterungen beim Parken (Parksondererlaubnis)
Beantragung der Parksondererlaubnis beim Versorgungsamt (Kreis) oder
Ordnungsamt der Stadt.
Außergewöhnlich Gehbehinderte (aG), Blinde (Bl) und Menschen mit beidseitiger Amelie
oder Phokomelie (angeborene Gliedmaßenfehlbildung, bei der Hände oder Füße unmittelbar
an den Schultern beziehungsweise Hüften ansetzen) können Parkerleichterungen erhalten.
Eine entsprechende Ausnahmegenehmigung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde
berechtigt u.a. dazu:
•
im eingeschränkten Halteverbot bis zu drei Stunden zu parken,
•
im Zonenhalteverbot die zugelassene Parkdauer zu überschreiten,
•
auf Parkplätzen für Anwohner bis zu 3 Stunden zu parken
•
in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben
ist, während dieser Zeiten zu parken,
•
an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne zeitliche
Begrenzung zu parken, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit
besteht.
Außerdem besteht die Möglichkeit, einzelne Parkplätze zum Beispiel in der Nähe der eigenen
Wohnung oder in der Nähe der Arbeitsstelle zu reservieren. Das gilt jedoch nur, wenn es in
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der näheren Umgebung keine Garage und keinen Abstellplatz gibt und ein zeitlich
beschränktes Sonderrecht für das Parken nicht ausreicht.
http://www.lebenmitbehinderungen.nrw.de/angebote/mobilitaet.htm#parken
Viele Informationen zum Thema Behinderung und Teilhabe
Das Webportal für Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen, Verwaltungen und
Unternehmen finden die unter:
http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Home/stds_node.html
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