Tipps für Menschen mit Handicap 1
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Tipps für Menschen mit Handicap 1
Tipps für Menschen mit Handicap: EURO-Schlüssel für behindertengerechte Toiletten Euroschlüssel öffnet "Locus" - wie Rollifahrer ins WC kommen Es gibt in ganz Europa gekennzeichnete Behindertentoiletten, zu denen nun ein sog. "Euroschlüssel" passt. Diesen Schlüssel kann man für 18 Euro erwerben, ein Verzeichnis aller verfügbaren WCs kostet 8 Euro. Der CBF (Club Behinderter und Ihrer Freunde /Darmstadt) ist darauf bedacht, dass der Schlüssel nur an Menschen mit Behinderung ausgehändigt wird, die auf behindertengerechte Toiletten angewiesen sind. Das wären: Auf jeden Fall erhalten Sie einen Schlüssel, wenn Sie einen GdB (Grad der Behinderung) von mindestens 70 im Schwerbehindertenausweis haben. Bei Vorliegen der Merkzeichen aG, B, H, oder BL erhalten Sie den Schlüssel unabhängig vom GdB. Um Missbrauch zu vermeiden, bittet der CBF bei der Bestellung des EURO-Schlüssels um Zusendung einer Kopie des Schwerbehindertenausweises, bei Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa um einen ärztlichen Nachweis. Bestellungen über drei Schlüssel werden nur bearbeitet, wenn diese von einem Verein, einer Selbsthilfegruppe oder einer Organisation, sofern diese nachweislich gemeinnützig sind, bestellt werden. Bestellen können Sie den EURO-Schlüssel beim: CBF-Darmstadt e.V. Pallaswiesenstraße 123a 64293 Darmstadt Tel.: 06151 – 812210 oder direkt auf der Homepage des CBF-Darmstadt e.V.: http://www.cbf-da.de/ Öffentliche Toiletten in Brühl (kein Anspruch auf Vollständigkeit): - Giesler Galerie (Uhlstraße 100) - Rathaus A (Uhlstraße 3) und B (Steinweg) - Toilette hinter dem Brühl Info (Uhlstraße 1 - schlechte Ausschilderung) 1 - Giesler Galerie - Rathaus A (Uhlstraße 3) und B (Steinweg) - Toilette hinter dem Brühl Info (schlechte Ausschilderung) - Finanzamt Brühl (Kölnstraße 104) - Argentur für Arbeit (Wilhelm-Kamm-Straße 1 und Ubierstraße 7-11) - BTV-Sportzentrum (Von-Wied-Straße 2) - Max-Ernst-Museum (Max-Ernst-Allee 1) - Steuermuseum Bundesfinanzakademie ( Willy-Brandt-Straße 10) - Marienhospital (Mühlenstraße 21-25) Checkliste bei Bewerbung schwerbehinderter oder gleichgestellter Personen (mindestens 30% Behinderung) 1. Meldung freier Arbeitsplätze an die Agentur für Arbeit verbunden mit der Anfrage, ob diese mit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen besetzt werden können (wird ein Freigabeantrag gestellt, erfolgt die Beteiligung durch das Dezernat 2, ansonsten - insbesondere bei der Beschäftigung aus Drittmitteln - muss die Einrichtung die Agentur für Arbeit beteiligen). 2. Möglichst direkt nach Eingang Durchsicht der eingegangenen Bewerbungen auf Schwerbehinderung oder Gleichstellung der Bewerberin oder des Bewerbers. Es genügt die Durchsicht von Anschreiben und Lebenslauf. 3. Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung und des Personalrats über die Vermittlungsvorschläge der Agentur für Arbeit oder eines Integrationsfachdienstes und die vorliegenden Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen unmittelbar nach Eingang. 4. Einladung sämtlicher schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen zu einem Vorstellungsgespräch! Eine Einladung ist nur dann entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt. Es muss praktisch auf der Hand liegen, dass eine Eignung unter keinem Gesichtspunkt angenommen werden kann und auch nicht durch Fortbildungsmaßnahmen erlangt werden kann. Um Klagen wegen vermeintlicher Diskriminierung zu verhindern, muss im Zweifel die schwerbehinderte Person eingeladen werden, da von einer Ungeeignetheit nur ganz ausnahmsweise ausgegangen werden kann. 5. Die schwerbehinderten oder gleichgestellten Bewerberinnen und Bewerber, die Schwerbehindertenvertretung und der Personalrat sind über die getroffene 2 Entscheidung unter Darlegung der Gründe durch die jeweilige Einrichtung unverzüglich zu unterrichten. Unverzüglich bedeutet dabei: ohne schuldhaftes Zögern. Sobald die Entscheidung getroffen wurde, sind demnach die Gründe zu formulieren und den Beteiligten mitzuteilen. Die Mitteilung sollte aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Eine Mitteilung an Personalrat und Schwerbehindertenvertretung muss auch erfolgen, wenn diese an den Vorstellungsgesprächen nicht teilgenommen haben. Der Arbeitgeber kann sich in einem später Gerichtsverfahren nur auf diejenigen Gründe berufen, die er mitgeteilt hat. Es müssen deshalb alle Gründe angegeben werden. Die Begründung soll mit dem zuständigen Personalsachbearbeiter abgestimmt werden. Eine entsprechende Begründung der Auswahlentscheidung fällt erfahrungsgemäß leichter, wenn eine Bewerberübersicht mit den maßgeblichen Personaldaten und den Ergebnissen der Vorstellungsgespräche erstellt wurde. Bei Verstoß gegen die genannten Formalia können abgelehnte schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Ablehnungsentscheidung Entschädigungsansprüche geltend machen. Es empfiehlt sich daher im Einzelfall durchaus, die begründeten Absagen mittels Einwurf-Einschreiben an die schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerber zu übersenden. Das nervt Menschen mit Handicap ! Kleiner Knigge für den Umgang mit behinderten Menschen "Wollen wir Eis essen gehen?" Kann man das zu einem Menschen im Rollstuhl überhaupt sagen? Der Deutsche Knigge-Rat hat sich über den respektvollen Umgang mit behinderten Menschen Gedanken gemacht und zehn Tipps ausgearbeitet. Zehn Tipps für den respektvollen Umgang mit Menschen mit Handicap Ein Blinder wird an einer Kreuzung wortlos von einem Fußgänger gepackt und über die Straße geschoben. Der Blinde ist erschrocken und entrüstet, der Fußgänger freut sich über seine "gute Tat". Gibt's nicht? Gibt's doch! Nicht nur darum ist das Aufeinandertreffen von behinderten und nichtbehinderten Menschen oft von Vorurteilen und Hemmungen begleitet. Von beiden Seiten bringen Unsicherheiten einen angespannten Umgang. Der Deutsche Knigge-Rat versucht Abhilfe zu schaffen. Katja Lüke vom Verein "Paritätische Hessen e.V." sitzt im Rollstuhl und kann aus eigener Erfahrung sprechen. Sie hat sich mit vielen Menschen mit Behinderung unterhalten und die zehn Tipps mit ausgearbeitet. Natürlich, sagt sie, kann man auch einen Rollstuhlfahrer fragen, ob sie Eis essen gehen wollen. Wie man mit der Angst 3 vor Redewendungen umgehen kann, ist einer der zehn Tipps. Die Angst ist generell unbegründet, denn auch behinderte Menschen benutzen die Redewendungen. Plumpe Neugier vermeiden Schon beim ersten Kontakt und Small Talk sollte man plumpe Neugier vermeiden. Falls der Grund der Behinderung thematisiert wird, sollte das nicht von dem Gesprächspartner ohne Behinderung ausgehen. Auch Mitleidsbekundigungen sind selten erwünscht. Doch wenn es um das Angebot von Hilfe geht, ist es höflich und erwünscht sie anzubieten. Und auch generell es ist immer besser, mehr als weniger zu kommunizieren. Wichtig ist es auch, nicht zu vergessen, dass die Behinderung nur ein Aspekt von vielen ist und die Menschen mit Handicap nicht darauf reduziert werden wollen. In hr1 sprechen wir mit Katja Lüke über die zehn Tipps und ihre Recherche bei den Gesprächen mit Menschen mit Behinderung. Zehn Tipps für den respektvollen Umgang mit behinderten Menschen Tipp 1 Small Talk: Keine plumpe Neugier Plumpe Neugier ist im Small Talk generell tabu. Fragen Sie Ihren Gesprächspartner nicht, warum oder seit wann er eine Behinderung hat. Wenn er will, wird er Ihnen die Geschichte von selbst erzählen. Anstarren gehört nicht zu den guten Umgangsformen. Bedenken Sie, dass auch blinde Menschen Blicke spüren. Tipp 2 Alltag: Unterstützung anbieten – und abwarten Generell ist es höflich, wenn Sie Ihre Hilfe anbieten. Noch höflicher ist es, geduldig auf die Antwort zu warten. Viele Menschen werden sofort voller Hilfsbereitschaft handgreiflich, doch einen Übergriff hat niemand gern. Akzeptieren Sie freundlich, wenn jemand Ihre Hilfe nicht in Anspruch nehmen möchte. Tipp 3 Anrede: Reden Sie mit dem Menschen – nicht über ihn hinweg Viele Menschen mit Behinderungen wundern sich, dass sie in der Anrede übergangen werden. Da wird dann zum Beispiel die Begleitperson gefragt: "Möchte Ihr (blinder) Mann noch etwas trinken?" Haben Sie keine falschen Hemmungen, den Menschen mit Behinderung direkt anzusprechen. Tipp 4 Respekt: Beachten Sie die Distanzzonen Gerade für Menschen mit Behinderungen ist es besonders wichtig, dass andere die Distanzzonen beachten. Fremden erwachsenen Menschen sollte man selbstverständlich nicht ohne weiteres den Kopf streicheln oder die Schulter 4 tätscheln. Ein grobes Foul ist es, den Blindenstock zu verlegen, die Position des Rollstuhls zu verändern oder ihn gar als Garderobenständer zu missbrauchen. Hilfsmittel sind für Menschen mit Behinderungen etwas sehr Persönliches und für Fremde tabu. Eine fremde Handtasche würde man schließlich auch nicht ohne weiteres ergreifen. Denken Sie auch daran, dass der Blindenhund "bei der Arbeit" ist und lenken Sie ihn nicht ab. Fragen Sie ggf. nach, ob Sie ihn streicheln dürfen und akzeptieren Sie, wenn die Antwort "nein" lautet. Tipp 5 Normalität: Keine Angst vor Redewendungen Sagen Sie ruhig "Auf Wiedersehen" zu einem blinden Menschen und fragen Sie die Rollstuhlfahrerin, ob sie mit Ihnen "spazieren gehen" will. An diesen gängigen Formulierungen stören sich Menschen mit Behinderungen in der Regel nicht. Tipp 6 Sorgfalt: Vorsicht vor Diskriminierung Sprachliche Sorgfalt ist gefragt, wenn Sie über Menschen sprechen. Gehörlose Menschen sind nicht taubstumm, sondern kommunizieren über die Gebärdensprache und sind gehörlos, aber nicht stumm. "Mongoloismus" ist keine Diagnose, sondern eine Diskriminierung. Sprechen Sie von "Down-Syndrom" oder von "Trisomie 21". Reden Sie statt von "Behinderten" besser von "Menschen mit Behinderungen". Tipp 7 Ansehen: Suchen Sie Blickkontakt Sie schenken einem Menschen Ansehen, indem Sie ihn ansehen. Für schwerhörige Menschen ist diese Höflichkeit besonders wichtig, da Mimik und Gestik beim Verstehen helfen. Wer schon einmal einen Referenten erlebt hat, der beim Schreiben mit dem Rücken zum Publikum redet, kennt den Effekt. Wenden Sie Ihr Gesicht zum Gegenüber, doch vermeiden Sie es, ihn anzuschreien oder in Babysprache zu sprechen. Schwerhörigkeit sollte nicht mit Begriffsstutzigkeit verwechselt werden. Tipp 8 Beachtung: Der Dolmetscher hat die Nebenrolle Wenn ein Gebärdensprachdolmetscher im Einsatz ist: Sehen Sie beim Sprechen nicht den Dolmetscher, sondern Ihre Gesprächspartnerin an und wählen Sie die direkte Anrede mit "Sie" bzw. "Du". Ihre Gesprächspartnerin hat die Hauptrolle, der Dolmetscher die Nebenrolle. Dies stellt für den Gebärdensprachdolmetscher keine Unhöflichkeit dar. Generell gilt: Erwachsene Menschen mit und ohne Behinderung werden gesiezt. Bleiben Sie beim Sie oder klären Sie die gleichberechtigte Anrede. Etwa: "Wollen wir Du zu einander sagen?" Tipp 9 Information: Kommunizieren Sie besser zu viel als zu wenig Gerade für blinde Menschen ist es wichtig, dass Sie ausgiebig kommunizieren, zum Beispiel bei der Begrüßung. Sagen Sie: "Hallo Max, ich bin´s, Sabine. Herr Müller kommt auch gerade zur Tür herein." Geben Sie Bescheid, wenn Sie Ihren Platz verlassen. So vermeiden Sie, dass Ihr Gegenüber sich später mit einem leeren Stuhl 5 unterhält, weil er denkt, Sie wären noch da. Das ist für den blinden Menschen sehr unangenehm. Tipp: Achten Sie bei der Begrüßung auf die Körpersprache des blinden Menschen und fragen Sie "Wollen wir Händeschütteln?" Bedenken Sie, dass der Handschlag eine wichtige Möglichkeit ist, um Informationen über Sie zu erhalten und Sie zu begreifen. Fragen Sie beim Ortswechsel: "Darf ich Ihnen meinen Arm anbieten?" Tipp 10 Bewusstsein: Die Behinderung ist nur ein Merkmal von vielen "Eine Rollstuhlfahrerin ist eine Frau und außerdem vielleicht Angestellte, Vereinsmitglied, Mutter oder Temposünderin. Die Behinderung ist nur ein Merkmal von vielen" sagt Katja Lüke. Verzichten Sie darauf, Menschen auf die Behinderung zu reduzieren. Eine Bemerkung wie "Wie toll, dass Sie trotz Ihrer Behinderung mobil sind" ist genauso unpassend wie "Als Frau können Sie aber relativ gut Auto fahren." Begreifen Sie Andersartigkeit nicht als Makel, sondern als Vielseitigkeit: Behinderte Menschen können vieles, was Nichtbehinderte erstaunt. Weitere Tipps über Internetseiten Zentrale Telefonnummer der Mobilitätszentrale der Deutschen Bahn Die neue Servicenummer der Deutschen Bahn lautet ab dem 1. Juni 2013 für alle Belange: 0180 6 99 66 33 Selfpedia? Selfpedia.de ist eine Plattform für Menschen mit Behinderung, pflegende Angehörige und alle Interessierten. Hier können Mitglieder Fragen rund um den Alltag mit Behinderung stellen und den Rat der Community suchen. Das Ziel ist es, ein Netzwerk von Menschen aufzubauen, die sich mit ihrem Erfahrungsschatz und ihrem Wissen gegenseitig helfen und unterstützen – ganz gleich, ob es dabei um grundsätzliche Fragen rund um Mobilität, um Probleme mit Versicherungen oder Behörden oder andere Themen geht. http://selfpedia.de/was-ist-selfpedia/ Wheelmap.org Wheelmap.org ist eine Online-Karte zum Suchen, Finden und Markieren rollstuhlgerechter Orte. Mach mit und markiere öffentlich zugängliche Orte wie Cafés, Behörden oder Geschäfte! – See more at: http://wheelmap.org/?gclid=CNPszevo67sCFQMIwwodg0IAjQ#sthash.I4xGZpY5.dpuf 6 Reisen Der neue Reisekatalog für Menschen mit Körperbehinderung ist jetzt beim Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., BSK-Reisen, erschienen. http://bsk-ev.org REHADAT-Statistik: Statistiken zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung Seit kurzem ist »REHADAT-Statistik«, das neueste Portal des REHADATInformationssystems, online gegangen. Das Portal informiert über Statistiken und empirische Untersuchungen, die einen Bezug zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung haben. http://www.bemnews.de/bem-in-der-praxis/sonstiges/293-rehadat-statistikstatistiken-zur-beruflichen-teilhabe-von-menschen-mit-behinderung.html Steuererklärung leicht gemacht Neuer Ratgeber hilft Eltern behinderter Kindern Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehindere Menschen hat sein jährlich neu erscheinendes Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern aktualisiert. Weiter Informationen und den kostenlosen Download finden wie unter www.bvkm.de. Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr („Freifahrt“) Beantragung beim zuständigen Versorgungsamt (Kreisverwaltung in Bergheim 02271-83-0). Schwerbehinderte Menschen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, haben Anspruch darauf, im öffentlichen Personennahverkehr unentgeltlich befördert zu werden (§§ 145 ff. SGB IX). Das betrifft gehbehinderte, außergewöhnlich gehbehinderte, hilflose, gehörlose und blinde Menschen (Merkzeichen G, aG, H, Gl und Bl im Schwerbehindertenausweis). Das Merkzeichen B berechtigt darüber hinaus zur kostenfreien Mitnahme einer Begleitperson. E wird eine Wertmarke ausgegeben, die zusammen mit dem Schwerbehindertenausweis als Nachweis für die Freifahrtberechtigung dient. Einkommensschwache (insbes. Grundsicherungsempfänger) sowie blinde und hilflose Menschen sind von der Eigenbeteiligung befreit. Die unentgeltliche Beförderung gilt nur für den Nahverkehr. Im Fernverkehr müssen die schwerbehinderten Menschen normal bezahlen. Wer berechtigt ist, eine Begleitperson mitzunehmen (Merkzeichen B), kann dies sowohl im Nah- als auch im Fernverkehr kostenfrei tun. 7 Die Verkehrsunternehmen sind verpflichtet, freifahrtberechtigte schwerbehinderte Menschen kostenfrei zu befördern. Die Einnahmeausfälle, die ihnen dadurch entstehen, werden ihnen erstattet. Bund und Länder wenden hierfür jährlich gut 400 Mio. Euro auf. http://www.einfachteilhaben.de/DE/StdS/Mobilitaet/Schwerbehinderung/Freifahrt/freifahrten_node.html Mobil mit Handicap Wir, der Arbeitskreis Mobil mit Handicap, sind eine Gruppe von Menschen mit und ohne Handicaps, die sich für die Bedürfnisse von behinderten Mitbürgern in http://mobil-mit-handicap.de/ Handicap-Love.de Auf Handicap-Love.de haben wir ein Forum geschaffen, in dem gleichgesinnte Menschen die Möglichkeit haben, miteinander zu kommunizieren, ihre Freizeit zu gestalten oder sogar den Partner fürs weitere Leben zu finden. Handicap-Love.de bietet dir für die Kontaktsuche viele nützliche Funktionen, die du sofort nach der Anmeldung nutzen kannst, wie zum Beispiel das eigene Gästebuch, das persönliche Message-Postfach, Chatroom, Forum, etc. http://www.handicap-love.de/ Neuer Rechtsratgeber zum Thema "18 werden mit Behinderung - Was ändert sich bei Volljährigkeit" Der Ratgeber steht im Internet unter www.bvkm.de in der Rubrik "Recht und Politik" kostenlos als Download zur Verfügung. Die gedruckte Version des Ratgebers kann für 3 Euro beim BVKM, Stichwort "18 werden mit Behinderung" bestellt werden. info@bvkm.de oder Telefon 0211-64004-0 oder 15. www.bvkm.de Neuer Ratgeber zum Thema „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ erschienen Der Ratgeber geht unter anderem auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Abzweigung von Kindergeld bei Grundsicherungsbezug ein. Erklärt wird auch, warum Grundsicherungsberechtigten in der Regel vom Abschluss einer Riester-Rente abzuraten ist. Anhand konkreter Beispiele wird erläutert, wie hoch die Grundsicherung im Einzelfall ist und welche Beträge Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen von ihrem Einkommen abziehen dürfen. Aktuelle Informationen zur Grundsicherung und zur aktuellen Rechtsprechung erhalten Interessierte auch auf der Internetseite des bvkm (www.bvkm.de); Rubrik „Recht und Politik“). Der Bundesverband hat darüber hinaus Argumentationshilfen entwickelt, z.B. wenn Kindergeld oder Ausbildungsgeld auf die Grundsicherung angerechnet oder Unterkunftskosten nicht anerkannt werden. www.bvkm.de 8 Signet Nordrhein-Westfalen ohne Barrieren Die nordrhein-westfälische Landesbehindertenbeauftragte Angelika Gemkow hat zusammen mit der Selbsthilfe und der Agentur Barrierefrei NRW das „Signet Nordrhein-Westfalen ohne Barrieren“ entwickelt. Angelika Gemkow: "Mit dem neuen Signet setze ich einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zu einem Nordrhein-Westfalen ohne Barrieren. Ich will mit dem Signet eine Marke etablieren, ein Markenzeichen schaffen. Das Thema Barrierefreiheit muss endlich zur Selbstverständlichkeit werden. Das Signet signalisiert schon an der Eingangstür: Dieses Gebäude ist für Menschen mit Handicap gut nutzbar, weil sie auch mit Behinderung gut hineinkommen und im Gebäude gut klarkommen." Mehr Informationen zum „Signet Nordrhein-Westfalen ohne Barrieren“ finden Sie auf den Internetseiten der Beauftragten der Landesregierung für Belange der Menschen mit Behinderung in NRW. http://www.lbb.nrw.de/ Erleichterungen beim Parken (Parksondererlaubnis) Beantragung der Parksondererlaubnis beim Versorgungsamt (Kreis) oder Ordnungsamt der Stadt. Außergewöhnlich Gehbehinderte (aG), Blinde (Bl) und Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie (angeborene Gliedmaßenfehlbildung, bei der Hände oder Füße unmittelbar an den Schultern beziehungsweise Hüften ansetzen) können Parkerleichterungen erhalten. Eine entsprechende Ausnahmegenehmigung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde berechtigt u.a. dazu: • im eingeschränkten Halteverbot bis zu drei Stunden zu parken, • im Zonenhalteverbot die zugelassene Parkdauer zu überschreiten, • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu 3 Stunden zu parken • in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während dieser Zeiten zu parken, • an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne zeitliche Begrenzung zu parken, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Außerdem besteht die Möglichkeit, einzelne Parkplätze zum Beispiel in der Nähe der eigenen Wohnung oder in der Nähe der Arbeitsstelle zu reservieren. Das gilt jedoch nur, wenn es in 9 der näheren Umgebung keine Garage und keinen Abstellplatz gibt und ein zeitlich beschränktes Sonderrecht für das Parken nicht ausreicht. http://www.lebenmitbehinderungen.nrw.de/angebote/mobilitaet.htm#parken Viele Informationen zum Thema Behinderung und Teilhabe Das Webportal für Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen, Verwaltungen und Unternehmen finden die unter: http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Home/stds_node.html 10