Förderprogramme für Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit
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Förderprogramme für Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit
Förderprogramme für Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit Dr. Roland Zimmermann Unter Mitarbeit von Markus Pede Frank Höhle Thorsten Altmann-Krüger - Ein Projekt im Auftrag des BKB Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e. V. INHALTSVERZEICHNIS VORWORT........................................................................................ 4 1. EINLEITUNG: Systematik und Gültigkeit .................................... 5 2. Förderprogramme auf Bundesebene .......................................... 6 2.1. Barrierefreies Bauen und Modernisieren ........................... 7 2.2 Förderung von Infrastrukturmaßnahmen (Städtebau, Verkehrswege) ........................................................... 18 2.3. Wirtschafts-/Investitionsförderung ................................ 27 2.4. Förderung von Arbeitsmarktmaßnahmen ........................ 38 2.5. Forschungsförderung ................................................... 45 3. Landesprogramme zur Förderung von Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit .............................................. 47 3.1. Baden Württemberg .................................................... 48 3.1.1. Bauförderung .................................................. 48 3.1.2. Infrastrukturförderung ..................................... 51 3.2. Bayern....................................................................... 53 3.2.1. Bauförderung .................................................. 53 3.2.2. Infrastruktur; Regionalförderung ....................... 60 3.2.3. Gesundheit/Soziales......................................... 63 3.3. Berlin ........................................................................ 66 3.3.1. Bauförderung .................................................. 66 3.3.2. Infrastrukturmaßnahmen .................................. 72 3.3.3. Aus- und Weiterbildung .................................... 73 3.4. Brandenburg .............................................................. 74 3.4.1. Bauförderung .................................................. 74 3.4.2. Infrastrukturmaßnahmen .................................. 79 3.5. Bremen...................................................................... 84 3.5.1. Bauförderung .................................................. 84 3.5.2. Arbeit: Aus- und Weiterbildung ......................... 87 3.6. Hamburg.................................................................... 88 Bauförderung ............................................................. 88 3.7. Hessen ...................................................................... 92 Bauförderung ............................................................. 92 3.8. Mecklenburg-Vorpommern ........................................... 96 Bauförderung ............................................................. 96 3.9. Niedersachsen ............................................................ 98 3.9.1. Bauförderung .................................................. 98 3.9.2. Infrastrukturmaßnahmen ................................ 105 3.9.3. Gesundheit und Soziales ................................. 108 3.10. Nordrhein-Westfalen.................................................. 111 Bauförderung ........................................................... 111 3.11. Rheinland-Pfalz ......................................................... 125 Bauförderung ........................................................... 125 3.12. Saarland .................................................................. 131 Bauförderung ........................................................... 131 3.13. Sachsen ................................................................... 139 Bauförderung ........................................................... 139 4. 5. 6. 3.14. Sachsen-Anhalt......................................................... 3.14.1. Bauförderung ................................................ 3.14.2. Gesundheit und Soziales ................................. 3.15. Schleswig-Holstein .................................................... Bauförderung ........................................................... 3.16. Thüringen ................................................................ 3.16.1. Bauförderung ................................................ 3.16.2. Förderung von Infrastrukturmaßnahmen .......... 3.16.3. Gesundheit und Soziales ................................. 3.16.4. Wirtschaftsförderung ...................................... Europäische Förderprogramme / Förderprogramme zur Herstellung von Barrierefreiheit ............................................ 4.1. Allgemeines zum EU-Haushalt und dem Fluss der Finanzströme innerhalb der EU ................................... 4.2. Europäische Strukturfonds ......................................... 4.3. Von der EU-Kommission verwaltete Haushalts-/ Fördermittel ............................................................. 4.4. Zur Beantragung europäischer Fördermittel .................. Förderprogramme privater Initiativen .................................... 5.1 Barrierefreies Bauen und Modernisieren ....................... 5.2 Forschungsförderung und Ausbildung .......................... 5.3 Lotteriegesellschaften ................................................ Zusammenfassung / Schlussbemerkung ................................ 147 147 149 150 150 153 153 158 160 162 163 164 165 167 168 169 170 179 186 188 VORWORT Die Sicherung der Teilhabe benachteiligter Menschen am gesellschaftlichen Leben in all seinen Fassetten hat, ausgedrückt und abzulesen an den vielfältigen Schlagworten (gleichberechtigte Teilhabe, Integration, Inklusion etc.) in den entsprechenden Debatten, an Bedeutung gewonnen. Dies liegt an der Wechselwirkung von einerseits einem gesellschaftlich geschärften Bewusstsein für die Belange benachteiligter Menschen und andererseits an gesetzlichen Vorgaben, wie etwa dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) oder der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK), die das Kriterium der Benachteiligung nicht wie früher allein auf die Merkmale von Behinderung reduzieren. Hier ist der medizinischen Definition von Behinderung ein menschenrechtlicher Ansatz ergänzend gegenübergestellt, der die gleichberechtigte Teilhabe eines Jeden als Menschenrecht qualifiziert, das zu schützen und zu garantieren Aufgabe staatlichen Handelns ist; im Abbau von Barrieren aller Art kann damit ein Instrument zur Schaffung einer inklusiven Gesellschaft gesehen werden. Begriffe wie Inklusion oder Barrierefreiheit, die aus aktuellen gesellschaftlichen Debatten kaum noch wegzudenken sind, definieren ein Anforderungsprofil für staatliches und privatwirtschaftliches Agieren, deren Maßnahmen notwendigerweise auch finanzielle Aufwendungen bedingen. Hier stoßen interessierte und engagierte Institutionen/Akteure dann oft an Grenzen, entsprechende Finanzierungsinstrumente zu akquirieren. Aus der Beratungspraxis des BKB Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e. V. heraus ist dann auch die Notwendigkeit zur Realisierung dieses Projektes entstanden, eine Art Datenbank mit möglichen Fördermöglichkeiten aufzubauen. Bislang setzte bei jeder Anfrage nach Fördermöglichkeiten für Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit eine aufwendige und immer gleiche Recherche ein, mit dem Ergebnis, dass viele Fördermöglichkeiten gar nicht aufgespürt worden sind, entsprechende Projekte also an der Unkenntnis über Fördermöglichkeiten gescheitert sind. Hier soll das vorliegende Projekt ein Stück weit Abhilfe schaffen. Seite 4 von 190 1. EINLEITUNG: Systematik und Gültigkeit Die hier vorliegende Dokumentation soll einen Überblick über unterschiedliche Förderprogramme für Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit liefern. Die gelisteten Programme können keinesfalls den Anspruch auf Vollständigkeit erheben, da insbesondere auf europäischer Ebene (Abschnitt 5) und im privaten Sektor (Abschnitt 6) die Vielfalt an Fördertöpfen es nicht erlaubt, Licht ins Dunkel der Förderinstrumentarien zu bringen. Gegliedert ist diese Dokumentation in Förderprogramme: des Bundes (Abschnitt 2) der 16 Bundesländer (Abschnitt 3) aus dem EU-Haushalt (Abschnitt 4) und privater Geldgeber (Abschnitt 5). Das erste Problem, das sich bei der Erfassung der hier gelisteten Förderprogramme ergeben hat, ist, dass die entsprechenden Förderinstrumente oft tief in sozialen oder Wirtschaftsförderungsprogrammen vergraben sind. Das zweite Problem einer solchen Datensammlung ist das Aktualitätsproblem. Förderprogramme laufen aus und werden neu oder unter anderen Namen neu aufgelegt, so dass die hier vorliegende, unvollständige Dokumentation nur eine Momentaufnahme bieten kann. Drittes Problem – und hier machte sich bei allen Mitarbeitern während der Bearbeitung ein großes Stück weit Enttäuschung breit – ist der Aktionsradius von insbesondere staatlichen Förderprogrammen beinahe ausschließlich auf die Bereiche Bauen, Infrastrukturmaßnahmen und Verkehr reduziert. Dieses Ergebnis führt aber letztlich auch zu einer Erkenntnis, die in die Debatten rund um die Schaffung von Barrierefreiheit und einer inklusiven Gesellschaft mitzunehmen ist. Seite 5 von 190 2. Förderprogramme auf Bundesebene Im Folgenden werden Programme zur Förderung von Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit auf Bundesebene aufgelistet. Die Darstellung bezieht sich auf staatliche Förderprogramme (zu privaten Förderprogrammen siehe Abschnitt 5.) und ist in folgende Förderbereiche gegliedert: a) Barrierefreies Bauen und Modernisieren b) Infrastrukturmaßnahmen c) Wirtschafts-/Investitionsförderung d) Förderung von Arbeitsmarktmaßnahmen e) Forschungsförderung Soweit dies recherchiert werden konnte, informiert die Darstellung der Förderprogramme über: den Förderbereich / Programmtitel, die Förderart (Zuschuss, Kredit, Beratung etc.), den Kreis der Antragsberechtigten (private, gewerbliche Antragsteller, Kommunen etc.), die Laufzeit des Förderprogramms, eine Kurzbeschreibung, eine Grobdarstellung der Förderbedingungen (die exakten Förderbedingungen sind bei Bedarf beim Programmgeber in Erfahrung zu bringen) und die Kontaktdaten des Förderungsgebers, Quellenangaben. Seite 6 von 190 2.1. Barrierefreies Bauen und Modernisieren Programmtitel: Altersgerecht Umbauen, Erwerb von barrierefreien Wohnungseigentum (Programm-Nr.: 159 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) Förderart: zinsvergünstigtes Darlehen Antragsberechtigung: Eigentümer einer Wohnimmobilie/Selbstnutzer, Mieter einer Wohnimmobilie, Vermieter einer Wohnimmobilie, Wohneigentümergemeinschaften, Gewerbliche Unternehmen, Kommunale Unternehmen, Wohnungsgesellschaften, Gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Zweckverbände, Eigenbetriebe Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Im Programm Altersgerecht Umbauen fördert die KfW alle Baumaßnahmen, die zu einer BarriereReduzierung führen und eine angenehme Wohnqualität gewährleisten sowie den Kauf frisch umgebauter Wohngebäude. Förderbedingungen: Das KfW-Darlehen umfasst 100 % der förderfähigen Kosten, bis zu 50.000 € pro Wohneinheit. Den Antrag stellen Sie vor Kauf oder Umbau der Immobilie bei Ihrer Hausbank. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird das Darlehen ebenfalls durch Ihre Hausbank bereitgestellt. Das Programm Altersgerecht Umbauen fördert alle Maßnahmen, die Ihnen oder Ihren Mietern das Wohnen angenehmer machen und unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung ein selbst bestimmtes Leben ermöglichen. Das Programm finanziert den Erwerb bzw. den barrierereduzierenden Umbau von Wohnungen und Wohngebäuden zum Standard "Altersgerechte Wohnung/Altersgerechtes Haus". Gefördert wird auch die Umsetzung nur einzelner barrierereduzierender Maßnahmen. Insbesondere Maßnahmen aus den Bereichen: Seite 7 von 190 Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen Eingangsbereiche und Wohnungszugang (z. B. Bewegungsflächen, Wetterschutzmaßnahmen) vertikale Erschließung/Überwindung von Niveauunterschieden (z. B. Aufzugsanlage, Rampen) Anpassung der Raumgeometrie (z. B. Änderung Raumzuschnitt, Schwellenabbau, Freisitze) Maßnahmen in Sanitärräumen (z. B. bodengleiche Dusche, Änderung Raumzuschnitt) Bedienelemente, Stütz- und Haltesysteme, Orientierung, Kommunikation (z. B. AAl-Systeme, Stütz- und Haltesysteme, Gegensprechanlagen) Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen sind technische Mindestanforderungen zu beachten. Diese sind in individuell wählbaren Förderbereichen zusammengefasst. Detaillierte Erläuterungen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zu diesem Programm. Die Baumaßnahmen werden von Fachunternehmen ausgeführt. Die Firmen bestätigen in ihren Rechnungen, dass die Umbauten den Maßgaben des Merkblatts entsprechen. Kombination mit anderen Fördermitteln: Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich. Die Summe aus allen Fördermitteln darf die Summe Ihrer Umbaukosten nicht übersteigen. Kontaktdaten: Kreditanstalt für Wiederaufbau Palmengartenstraße 5 – 9 60325 Frankfurt-Main Telefon: Fax: Email: Quelle: 0 69 / 74 31-0 0 69 / 74 31 95 00 info@kfw.de http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/Altersgerecht_Umbauen_-_Kredit Seite 8 von 190 Programmtitel: Leistungen zur Teilhabe am Leben Beschaffung, Umbau und Erhalt einer Wohnung Förderart: Zuschuss Antragsberechtigung: Menschen mit einer Behinderung Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Die Rehabilitationsträger sind für Hilfen, die die barrierefreie Wohnung betreffen, zuständig. Wohnberatungsangebote gibt es auf Länder- und kommunaler Ebene. Die Rehabilitationsträger nach dem SGB IX erbringen u. a. Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Diese umfassen auch Hilfen bei der Beschaffung, dem Umbau, der Ausstattung und der Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen behinderter Menschen entspricht (§ 55 Abs. 2 Ziff. 5 SGB IX). Da nicht immer auf den ersten Blick gesagt werden kann, welcher Rehabilitationsträger zuständig ist, empfiehlt es sich, diese Frage über eine gemeinsame Servicestelle in Ihrer Nähe klären zu lassen. In den Ländern und Gemeinden gibt es zahlreiche Angebote zur Wohnberatung, um das selbständige Wohnen und die selbständige Haushaltsführung der Menschen in ihrer Wohnung und ihrem Wohnumfeld zu erhalten, zu fördern oder wiederherzustellen. Die Angebote werden von staatlichen Stellen, Behindertenverbänden, privaten Vereinen und Initiativen aber auch von Wirtschaftsunternehmen aus der Bauund Inneneinrichtungsbranche geleistet. http://www.reha-servicestellen.de/internet/vdr/rhss.nsf/RHSSSearch?OpenForm Förderbedingungen: Kontaktdaten: Zuständiger Rehabilitationsträger Seite 9 von 190 Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Projektgruppe „eGovernment-Strategie Teilhabe“ http://www.einfachteilhaben.de/DE/StdS/Bauen_Wohnen/Barrierefrei_ Wohnen/Beschaffung_Wohnung/beschaffung_wohnu ng_node.html Seite 10 von 190 Programmtitel: Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes Förderart: Zuschuss Antragsberechtigung: Pflegeversicherte/r bzw. deren/dessen Familienangehörigen Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten der Antragstellung. Zum einen werden Sie vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) auf die Möglichkeit einer Wohnungsanpassung hingewiesen. In diesem Fall erfolgt auch eine positive Stellungnahme für die Pflegekasse. Zum anderen können Sie selbst einen Antrag stellen, dann holt die Pflegekasse eine Stellungnahme des MDK ein. Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Bei Vorliegen einer Pflegestufe werden nach § 40 SGB XI finanzielle Zuschüsse für die Verbesserung des Wohnungsumfelds gewährt, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht, erleichtert oder eine selbstständige Lebensführung erreicht wird. Darunter fallen z. B. Rampen, Einbau eines Treppenlifts oder Sitzlifts, Türverbreiterungen, Entfernen von Türschwellen sowie Umbauten im Bad oder Küche. Dabei wird der gesamte Umbau der Wohnung, z. B. Badumbau und Türverbreiterung, als eine Maßnahme betrachtet. Der Zuschuss kann bis zu 2.557,00 € pro Maßnahme betragen. Ändert sich die Pflegesituation und werden weitere Maßnahmen notwendig, handelt es sich um eine neue Maßnahme im Sinne des § 40, Abs. 4 SGB XI. Pf. Bei erneutem Bedarf kann ein neuer Antrag gestellt werden. Antragsteller mit eigenem Einkommen müssen einen Eigenanteil tragen. Das Vermögen der Antragsteller ist für die Bewilligung ohne Belang. Seite 11 von 190 Förderbedingungen: Voraussetzung ist das Vorliegen einer Pflegestufe. Vom Pflegebedürftigen wird ein Eigenanteil in Höhe von 10 % der Kosten verlangt, höchstens jedoch 50 % seiner monatlichen Einkünfte. Grundsätzlich ist der Zuschuss vor Beginn der Baumaßnahme bei der Pflegeversicherung zu beantragen Kontaktdaten: Pflegeversicherung Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Projektgruppe „eGovernment-Strategie Teilhabe“ http://www.einfachteilhaben.de/DE/StdS/Home/stds_node.html Seite 12 von 190 Programmtitel: Eigenheimrente – „Wohn–Riester“ Förderart: Staatliche Förderzulagen, unter Umständen Steuerliche Vorteile Antragsberechtigung: Eine Riester-Rente kann jeder abschließen, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder Beamter ist. Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Altersvorsorgeversicherung, die zur Anschaffung von selbst genutztem – barrierefreiem – Wohnraum verwendet werden kann. Gegenwärtig wird an einer Gesetzesvorlage gearbeitet, die den vereinfachten Zugriff auf das angesparte Kapital erlaubt und auch den altersgerechten Umbau von selbst genutztem Wohnraum vorsieht. Förderbedingungen: Anlage von 4 % des Vorjahreseinkommens pro Jahr Kontaktdaten: Versicherer nach Wahl Quelle: http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/SW/ei genheimrente-wohn-riester.html http://www.rententips.de/rententips/riester/wohnriester/index.php Seite 13 von 190 Programmtitel: Förderung von Umbaumaßnahmen zur Herstellung von barrierefreiem Wohnraum durch das Grundsicherungs- oder Sozialamt Förderart: Zuschuss Antragsberechtigung: Privatpersonen Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Wenn keine anderen Fördermöglichkeiten in Frage kommen oder die dort bewilligten Mittel nicht ausreichen und eine Finanzierung aus eigenen Mitteln nicht möglich ist, können Sie beim Grundsicherungsoder Sozialamt Ihres Wohnortes eine Übernahme der Kosten beantragen. Förderbedingungen: Da es sich hier um eine Sozialleistung handelt, gelten für die Antragsgewährung Einkommens- und Vermögensgrenzen (Wohnberatungsstelle beraten entsprechend). Auch hier gilt: die Anträge müssen in jedem Fall vor der Baumaßnahme gestellt werden! Kontaktdaten: Örtliches Sozialamt Quelle: Aus der Broschüre „Die barrierefreien eigenen 4 Wände - Wege zum barrierefreien Wohnraum“, herausgegeben von dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen. www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Publik ationen/DE/Brosch%C3%BCre_Wohnraum_kk.pdf?_ _blob=publicationFile Seite 14 von 190 Programmtitel: Steuerliche Abzugsfähigkeit Förderart: Steuerbegünstigung Antragsberechtigung: Privatpersonen Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Zu den Förderinstrumentarien und Initiativen des Bundes zählt u. a. die steuerliche Abzugsfähigkeit von Renovierungsmaßnahmen. Förderbedingungen: Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Handwerkerleistungen für Renovierungsmaßnahmen in privaten Selbstnutzer- und Mieterhaushalten schließt Maßnahmen zur Beseitigung von Barrieren im Wohnbereich ein. Der Steuerbonus beträgt bis zu 1.200 € (20 % von max. 6.000 € der Arbeitskosten). Zudem können Maßnahmen zur Beseitigung von Barrieren als besondere Belastung steuerlich geltend gemacht werden Kontaktdaten: Finanzamt Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Projektgruppe „eGovernment-Strategie Teilhabe“ http://www.einfachteilhaben.de/DE/StdS/Home/stds_node.html Seite 15 von 190 Programmtitel: Onlineberatung "Barrierefreier Hausbau" Förderart: kostenlose Beratung Antragsberechtigung: Privatpersonen Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Sie wollen eine Immobile zur eigenen privaten Nutzung bauen lassen, kaufen oder anmieten und stellen eine der folgenden Anforderungen: Barrierefreies Wohnen für Rollstuhlbenutzer (DIN 18025, Teil 1). Barrierefreies Wohnen für Personen, die in anderer Form in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind (DIN 18025, Teil 2). Seniorengerechtes Wohnen (DIN 18025, Teil 2). Das Beratungsangebot unterstützt bei diesem Vorhaben. Neben wertvollen Tipps wird eine kostenfreie Planungsprüfung von Neubauten sowie die Modernisierung von Altbauten geboten Förderbedingungen: Die Onlineberatung richtet sich an Privatpersonen und ist kostenlos. Für die Beratung bzw. Unterstützung werden Angaben über die vorhandenen körperlichen Einschränkungen sowie Planungsunterlagen (Bauexposé, Grundriss/Maßangaben) zur Wohnung bzw. zum Haus benötigt. Die Prüfung bezieht sich auf die Berücksichtigung der Barrierefreiheit in Bauplänen (Aufteilung der Räume und der vorgesehenen Außenanlagen, ausreichende Bewegungsflächen (z. B. Befahrbarkeit von Bad, WC und Küche etc.). Soweit dies aus den vorgelegten Unterlagen ersichtlich ist, wird die Berücksichtigung weiterer in den DIN-Normen festgelegter Anforderungen abgeprüft. Seite 16 von 190 Sie können eine Beratungsanfrage wie folgt online stellen: a) Ausführlich mit dem im Internet angebotenen Formular. b) Formlos per E-Mail an info@online-wohnberatung.de. Kontaktdaten: Barrierefrei Leben e. V. www.online-wohn-beratung.de Quelle: www.online-wohn-beratung.de Seite 17 von 190 2.2 Förderung von Infrastrukturmaßnahmen (Städtebau, Verkehrswege) Programmtitel: IKK - Barrierearme Stadt (Programmnummer 233 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW)) Förderart: zinsgünstiges Darlehen Antragsberechtigung: Kommunen, Zweckverbände, Eigenbetriebe Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Finanziert wird die barrierefreie oder barrierearme Umgestaltung der Städte und Gemeinden mit allen notwendigen Nebenarbeiten einschließlich Beratungs- und Planungsleistungen. Hier einige Beispiele: Öffentliche Gebäude, z. B. Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindergärten, Bibliotheken, Veranstaltungs- und Sportstätten: Fahrstühle, Rampen, barrierefreie Stellplätze Türöffner, Kommunikationssysteme breitere Bewegungsflächen in Räumen, Sanitäranlagen trittsichere Bodenbeläge sichtbare und tastbare Orientierungshilfen, Beleuchtung, Akustik Sportplätze, Sporthallen, Schwimmbäder Verkehr: U- und S-Bahnstationen Überführungen, Unterführungen Öffentlicher Raum: abgesenkte Bürgersteige Leit- und Orientierungshilfen für blinde und sehbehinderte Menschen Seite 18 von 190 Förderbedingungen: Alle Maßnahmen müssen mindestens den technischen Anforderungen entsprechen (siehe Anlage zum Merkblatt). Ein Bauvorlageberechtigter oder ein sachverständiger Vertreter des zuständigen Bauamtes muss bestätigen, dass die technischen Anforderungen eingehalten werden. Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist möglich. Antrag und Auszahlung direkt bei der KfW. Die für Kommunaldarlehen üblichen formalen Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Ihren Antrag stellen Sie bitte für das laufende Haushaltsjahr, das ist auch nach Baubeginn noch möglich. Mehrjährige Vorhaben beantragen Sie bitte in Abschnitten, bezogen auf das Haushaltsjahr. Kontaktdaten: Kreditanstalt für Wiederaufbau Niederlassung Berlin 10865 Berlin Quelle: http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Progr ammuebersicht/IKK_-_Barrierearme_Stadt/index.jsp Seite 19 von 190 Programmtitel: IKU - Barrierearme Stadt (Programmnummer 234 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW)) Förderart: zinsgünstiges Darlehen Antragsberechtigung: kommunale Unternehmen, soziale Organisationen, Unternehmen bis zu 500 Mio. € Gruppenumsatz (z. B. im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften) Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Finanziert wird die barrierefreie oder barrierearme Umgestaltung der Städte und Gemeinden mit allen notwendigen Nebenarbeiten einschließlich Beratungs- und Planungsleistungen. Hier einige Beispiele: Öffentliche Gebäude z. B. Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindergärten, Bibliotheken, Veranstaltungs- und Sportstätten: Fahrstühle, Rampen, barrierefreie Stellplätze Türöffner, Kommunikationssysteme breitere Bewegungsflächen in Räumen, Sanitäranlagen trittsichere Bodenbeläge sichtbare und tastbare Orientierungshilfen, Beleuchtung, Akustik Sportplätze, Sporthallen, Schwimmbäder Verkehr: U- und S-Bahnstationen Überführungen, Unterführungen Öffentlicher Raum: abgesenkte Bürgersteige Leit- und Orientierungshilfen für blinde und sehbehinderte Menschen Die komplette Liste finden Sie im Merkblatt auf Reiter 4 - Antrag, Formulare, Merkblätter. Seite 20 von 190 Förderbedingungen: Alle Maßnahmen müssen mindestens den technischen Anforderungen entsprechen (siehe Anlage zum Merkblatt). Ein Bauvorlageberechtigter oder ein sachverständiger Vertreter des zuständigen Bauamtes muss bestätigen, dass die technischen Anforderungen eingehalten werden. Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen möglich. Antrag über Hausbank vor Investition. Kontaktdaten: Kreditanstalt für Wiederaufbau Palmengartenstraße 5 – 9 60325 Frankfurt-Main Telefon: Fax: E-Mail: Quelle: 0 69 / 74 31-0 0 69 / 74 31 95 00 info@kfw.de http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Progr ammuebersicht/IKU-_Barrierearme_Stadt/index.jsp Seite 21 von 190 Programmtitel: Städtebauförderung Förderart: Zuschuss Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden. In den geförderten Gemeinden können Investoren bzw. Eigentümer, die in dem Fördergebiet ein förderfähiges Vorhaben durchführen wollen, bei der Gemeinde eine Förderung beantragen. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Bund und Länder stellen gemeinsam im Rahmen der Städtebauförderung Finanzhilfen für Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung der Städte und Gemeinden bereit. Gefördert werden städtebauliche Maßnahmen, die der zukunftsfähigen und nachhaltigen Stadt- und Ortsentwicklung dienen und die Funktion der Städte als Wirtschafts- und Wohnstandort stärken. Finanziert werden: städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in den alten und den neuen Ländern, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird (Programm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“). Maßnahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes in den alten und den neuen Ländern zur Sicherung einzelner Baudenkmäler sowie zum Erhalt und zur Revitalisierung historischer Innenstädte in ihrer baulichen und strukturellen Gesamtheit (Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“), städtebauliche Maßnahmen der Sozialen Stadt zur Stabilisierung und Aufwertung insbesondere benachteiligter Stadt- und Ortsteile zur Schaffung von mehr Generationengerechtigkeit, Familienfreundlichkeit und sozialem Zusammenhalt (Programm „Soziale Stadt – Investitionen im Quartier“), Seite 22 von 190 Stadtumbaumaßnahmen, die der frühzeitigen Anpassung städtebaulicher Strukturen an die Entwicklung von Bevölkerung und Wirtschaft dienen (Programm „Stadtumbau Ost/Stadtumbau West“), Maßnahmen der Innenentwicklung, insbesondere Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, zur Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand bedroht oder betroffen sind (Programm „Aktive Stadt- u. Ortsteilzentren“) sowie Förderung von Städten und Gemeinden in dünn besiedelten, ländlichen, von Abwanderung bedrohten oder vom demografischen Wandel betroffenen Räumen zur Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge (Förderung kleinerer Städte und Gemeinden). Ziel ist es, den Erhalt und die Modernisierung von Gebäuden, die Revitalisierung von Zentren und Nebenzentren und die Verbesserung des Wohnumfeldes zu ermöglichen. Auszug aus der Präambel Punkt III: Bund und Länder stimmen darin überein, dass die Städtebauförderung einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Leipzig Charta und der Ziele der Nationalen Stadtentwicklungspolitik leistet. Die Stadtquartiere sollen unter Berücksichtigung des Klimaschutzes und der Klimaänderung an die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger angepasst werden, insbesondere der Familien bzw. der Haushalte mit Kindern und der älteren Menschen. Deshalb können die Finanzhilfen auch eingesetzt werden, um zum Beispiel das Wohnumfeld barrierefrei zu gestalten und um die Ausstattung mit Gemeinbedarfseinrichtungen zu verbessern, die der Gesundheit, der Bildung und der Integration dienen. Dazu gehört auch der Ausbau von Spielplätzen, Grünanlagen und Sportstätten im Rahmen der integrierten Stadtentwicklung. Seite 23 von 190 Förderbedingungen: Die Finanzhilfen zur Städtebauförderung sind nach dem Besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuchs (BauGB) einzusetzen. Fördergegenstand sind städtebauliche Maßnahmen als Einheit (Gesamtmaßnahmen). Für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen ist ein städtebauliches Erneuerungskonzept zu erstellen, das die zu erwartende künftige Entwicklung der Bevölkerung, des Wohnungsbestandes und der Wohnungsnachfrage einbezieht. Im Bereich des Stadtumbaus sind Gesamtmaßnahmen auf der Grundlage von gebietsbezogenen integrierten Entwicklungskonzepten umzusetzen. Im Bereich der Förderung kleinerer Städte und Gemeinden sind die Fördergebiete räumlich abzugrenzen. Für zusammenarbeitende oder ein Netzwerk bildende Städte oder Gemeinden ist ein überörtlich integriertes Entwicklungskonzept zu erarbeiten. Für die jeweiligen Programme gelten besondere Voraussetzungen. Weitere Informationen: http://www.staedtebaufoerderung.info Kontaktdaten: Antrag annehmende Stellen in den einzelnen Bundesländern: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) Quelle: Förderdatenbank des BM für Wirtschaft und Technologie: http://foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=a9 1d6d02f5dcc0b0dd476d19f338d701;views;documen t&doc=10331&typ=KU Seite 24 von 190 Programmtitel: Nachfolgeregelungen der Bundesländer zum Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) Förderart: Finanzhilfe Antragsberechtigung: Bundesländer Laufzeit: Das GVFG-Bundesprogramm wird nach § 5 Abs. 1 GVFG jährlich fortgeschrieben. Die letzte Fortschreibung für den Zeitraum 2009 - 2013 aufgrund von Vorschlägen der Länder und der Deutschen Bahn AG erfolgte im August 2009. Kurzbeschreibung: Aus dem Bundesprogramm können Schienenverkehrswege des ÖPNV in Verdichtungsräumen und den zugehörigen Randgebieten mit zuwendungsfähigen Kosten ab 50 Millionen € gefördert werden. Jährlich stehen ca. 333 Millionen € zur Verfügung, z. B. zur Förderung von Verkehrswegen der Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen, der nichtbundeseigenen Bahnen und Investitionen der Deutschen Bahn AG. Förderbedingungen: Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 GVFG dürfen nur Vorhaben in das Programm aufgenommen werden, für die die Fördervoraussetzungen nach § 3 GVFG vorliegen oder voraussichtlich zum Zeitpunkt der Förderung vorliegen werden. Dies schließt die Vorgaben zur Barrierefreiheit und zur Anhörung der Interessenvertreter behinderter Menschen ein. Kontaktdaten: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Invalidenstraße 44 (Hauptsitz) 10115 Berlin Telefon: Telefax: 030 / 18 - 300 – 0 030 / 18 - 300 – 1942 Seite 25 von 190 Quelle: Finanzielle Förderung für einen barrierefreien Verkehrsraum in den Kommunen - Die Nachfolgeregelungen der Bundesländer zum Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) Herausgeber: BKB Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e. V. (BKB) Autorin: Annerose Hintzke Institut für barrierefreie Gestaltung und Mobilität GmbH (IbGM) Download: http://www.barrierefreiheit.de/broschuere_gvfg.htm l Seite 26 von 190 2.3. Wirtschafts-/Investitionsförderung Programmtitel: KfW-Unternehmerkredit – Fremdkapital (Programmnummer 037 und 047 (KMU) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) Förderart: zinsgünstiges Darlehen Antragsberechtigung: kleine und mittlere Unternehmen (KMU), größere mittelständische Unternehmen, freiberuflich Tätige, z. B. Ärzte, Steuerberater, Architekten, natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten. Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Der KfW-Unternehmerkredit ermöglicht mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland. Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der KMUDefinition der EU können dabei in einem KMUFenster besonders günstige Konditionen erhalten. Unter vielem anderen kann hier der Neu- oder Umbau zu barrierefreien Gewerbeimmobilien (z. B. Hotels, Ferienwohnungen) finanziert werden. Förderbedingungen: Das Programm wendet sich an in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Leasinggesellschaften und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) und Freiberufler, die seit mindestens 3 Jahren am Markt aktiv sind (Aufnahme der Geschäftstätigkeit). Ausnahmsweise kann diese 3-Jahres-Grenze unterschritten werden, wenn eine Förderung im ERP-Gründerkredit Universell nicht möglich ist. Seite 27 von 190 Kontaktdaten: Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Hausbank, bevor Sie investieren. Die Berater Ihrer Bank füllen den Kreditantrag für Sie aus. Bitte geben Sie als Programmnummer für Darlehen im KMU-Fenster 047 und außerhalb des KMU-Fensters 037 an. Quelle: Weitere Informationen: http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Progr ammuebersicht/KfW-Unternehmerkredit_A/index.jsp Seite 28 von 190 Programmtitel: Investitionskredit Soziale Organisationen (IKS) (Programm- Nr.: 147 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) Förderart: zinsgünstiges Darlehen Antragsberechtigung: Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen. Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Der „IKS – KfW-Investitionskredit Soziale Organisationen“ ermöglicht gemeinnützigen Antragstellern eine zinsgünstige, langfristige Finanzierung von Investitionen in die soziale Infrastruktur. Es werden grundsätzlich alle Investitionen in die soziale Infrastruktur mitfinanziert, soweit diese dem gemeinnützigen Zweck dienen, zum Beispiel: Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, Betreutes Wohnen, ambulante Pflegeeinrichtungen, Behindertenwerkstätten, Kindergärten und Schulen, Sportanlagen, kulturelle Einrichtungen. Auch Grundstücke können Sie mitfinanzieren, wenn sie notwendiger Bestandteil Ihrer Investition sind und vor höchstens 2 Jahren gekauft wurden. Die Kredite werden vorhabensbezogen vergeben. Bei Großprojekten ist eine Gliederung in räumliche, sachliche und/oder zeitliche Vorhabensabschnitte möglich. Dabei gilt der Vorhabensabschnitt als ein Einzelvorhaben. Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden. Der Kredithöchstbetrag beträgt 50 Mio. € pro Vorhaben. Seite 29 von 190 Sie können Ihren IKS - KfW-Investitionskredit Soziale Organisationen mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen darf die Summe Ihrer Aufwendungen nicht übersteigen. Förderbedingungen: Der Nachweis der Gemeinnützigkeit erfolgt durch eine entsprechende Bestätigung über die Freistellung von der Körperschaftssteuer durch das Finanzamt. Kontaktdaten: Kreditanstalt für Wiederaufbau Palmengartenstraße 5 – 9 60325 Frankfurt-Main Telefon: Fax: E-Mail: Quelle: 0 69 / 74 31-0 0 69 / 74 31 95 00 info@kfw.de http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Progr ammuebersicht/IKS_-_KfWInvestitionskredit_Soziale_Organisationen/index.jsp Seite 30 von 190 Programmtitel: IKU - KfW-Investitionskredit Kommunale Unternehmen (Programmnummer 148 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) Förderart: zinsgünstiges Darlehen Antragsberechtigung: kommunale Unternehmen Unternehmen im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Programm 148 fördert Investitionen kommunaler Unternehmen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Auch Grundstücke können Sie mitfinanzieren, wenn sie notwendiger Bestandteil der Investition sind und vor höchstens 2 Jahren gekauft wurden. Ihren Kreditantrag reichen Sie bitte bei Ihrer Hausbank ein, bevor Sie investieren. Hier einige Beispiele für geförderte Investitionen: allgemeine Verwaltung öffentliche Sicherheit und Ordnung Wissenschaft, Technik und Kulturpflege Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich Tourismus soziale Infrastruktur (Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, Kindergärten, Schulen etc.) Ver- und Entsorgung kommunale Verkehrsinfrastruktur inklusive Öffentlicher Personennahverkehr Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger Erschließungsmaßnahmen einschließlich Aufwendungen für Grunderwerb, die dauerhaft von dem kommunalen Unternehmen zu tragen und nicht umlagefähig sind Informations- und Kommunikationsinfrastruktur, insbesondere Breitband Seite 31 von 190 Grundstücke können Sie mitfinanzieren, wenn sie notwendiger Bestandteil Ihrer Investition sind und vor höchstens 2 Jahren gekauft wurden. Im Programm 148 werden auch Forfaitierungsmodelle refinanziert. Investiert Ihr Unternehmen in ein kommunales Vorhaben und soll das Objekt anschließend von der Gebietskörperschaft betrieben werden, kann Ihre daraus entstehende Forderung von einer Bank angekauft werden. Der Ankauf kann von der KfW refinanziert werden. Dies gilt unabhängig von der Rechtsform, vom Gruppenumsatz und der Gesellschafterstruktur Ihres Unternehmens. Förderbedingungen: Für Ihren Kredit sind bankübliche Sicherheiten erforderlich. Hierzu zählen zum Beispiel Grundschulden, die Sicherungsübereignung von Maschinen oder Bürgschaften (inklusive kommunaler Bürgschaften). Form und Umfang der Besicherung vereinbaren Sie im Rahmen der Kreditverhandlungen mit Ihrer Hausbank. Kontaktdaten: Kreditanstalt für Wiederaufbau Palmengartenstraße 5 – 9 60325 Frankfurt-Main Telefon: Fax: E-Mail: Quelle: 0 69 / 74 31-0 0 69 / 74 31 95 00 info@kfw.de http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Progr ammuebersicht/IKU_-_KfWInvestitionskredit_Kommunale_Unternehmen/index. jsp Seite 32 von 190 Programmtitel: IKK - KfW-Investitionskredit Kommunen (Programmnummer 208 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) Förderart: zinsgünstiges Darlehen Antragsberechtigung: Kommunen Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Der IKK-KfW-Investitionskredit Kommunen fördert Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur inklusive Grundstückskäufe, Investitionen in wohnwirtschaftliche Projekte. Hier einige Beispiele: kommunale Gebäude modernisieren, Energie einsparen technische Infrastruktur anpassen, z. B. in Wasser- und Abwasserwirtschaft betriebliche Infrastruktur auf- und ausbauen Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich Tourismus Verkehrsinfrastruktur und Abfallwirtschaft Baulanderschließung Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen Krankenhäuser, Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen Breitbandnetze Sie können Ihren IKK-KfW-Investitionskredit Kommunen mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen darf die Summe Ihrer Aufwendungen nicht übersteigen. Förderbedingungen: Die für Kommunaldarlehen üblichen formalen Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Gegenüber der KfW weisen Sie nach Abschluss der Maßnahmen, spätestens jedoch 24 Monate nach Vollauszahlung des Kredits, den programmgemäßen Einsatz der Mittel nach. Seite 33 von 190 Kontaktdaten: KfW - Niederlassung Berlin 10865 Berlin kommune@kfw.de Quelle: http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Progr ammuebersicht/IKK_-_KfWInvestitionskredit_Kommunen/index.jsp Seite 34 von 190 Programmtitel: Leben auf dem Land Privates Engagement fördern - Lebensqualität schaffen Förderprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank Förderart: Darlehen Antragsberechtigung: Privatpersonen sowie sonstige nicht wirtschaftlich tätige Gruppen im ländlichen Raum z. B. Vereine oder Bürgerinitiativen Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Mit dem Förderprogramm "Leben auf dem Land" werden Privatpersonen und Vereine unterstützt, um die Wohn- und Lebensbedingungen in ländlichen Regionen Deutschlands zu erhalten und zu verbessern. Vielfältige Einsatzbereiche - Finanziert werden beispielsweise: Erwerb, Erhaltung und Erweiterung von landwirtschaftlich oder ehemals landwirtschaftlich genutzter Bausubstanz als Wohnraum zur Eigennutzung Wohnungsbau zur Eigennutzung für Landwirte Private Investitionen im Zusammenhang mit öffentlich geförderten Dorfsanierungsmaßnahmen Maßnahmen zur Verbesserung des Kultur-, Bildungs- und Freizeitangebots Bürgerhäuser, Vereinsheime etc. Gefördert werden Privatpersonen und Vereine sowie sonstige nicht kommerzielle Organisationen. Es steht eine große Bandbreite an Kredittypen zur Verfügung. Seite 35 von 190 Förderbedingungen: In diesem Programm erhalten Sie grundsätzlich Kredite zu LR-Basis-Konditionen. Die in den Zinssätzen enthaltene Marge der Hausbanken ist nach dem Risikogerechten Zinssystem (RGZS) abhängig von Ihrer Bonität und den eingebrachten Sicherheiten. Die Darlehen werden über Ihre Hausbank ausgelegt - fragen Sie dort nach den Rentenbank-Förderprogrammen. Die Darlehen sind banküblich zu besichern. Kontaktdaten: Landwirtschaftliche Rentenbank Hochstraße 2 60313 Frankfurt am Main Postfach 10 14 45 60014 Frankfurt am Main Telefon: Quelle: 0 69 / 2 10 70-64 44 (Zentrale) http://www.rentenbank.de/cms/ziel/263207/DE/Priv atpersonen.html Seite 36 von 190 Programmtitel: Räumliche Strukturmaßnahmen. Kommunale Infrastruktur verbessern - Wirtschaftskraft stärken Förderart: zinsgünstiges Darlehen Antragsberechtigung: Gemeinden und Gemeindeverbände (bis 50.000 Einwohner), Gebietskörperschaften und Zweckverbände in ländlichen Regionen Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Gefördert werden: Investitionen, die den Wohn- und Lebenswert ländlich geprägter Gebiete durch Erschließung, Ordnung und Schutz sowie durch Ausstattung mit Infrastruktureinrichtungen erhöhen andere Maßnahmen und Einrichtungen kommunaler Daseinsvorsorge (z. B. Kindertagesstätten, Brandschutzvorsorge, medizinische Beratungsstellen und Energieversorgung) Förderbedingungen: Förderdarlehen der Rentenbank werden über die Hausbanken ausgelegt und sind banküblich zu besichern. Kontaktdaten: Landwirtschaftliche Rentenbank Hochstraße 2 60313 Frankfurt am Main Postfach 10 14 45 60014 Frankfurt am Main Telefon: Quelle: 0 69 / 2 10 70-64 44 (Zentrale) http://www.rentenbank.de/cms/ziel/285678/DE/Ko mmunen.html Seite 37 von 190 2.4. Förderung von Arbeitsmarktmaßnahmen Programmtitel: Initiative Inklusion Förderart: Zuschuss Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind je nach Handlungsfeld die Träger der jeweiligen Maßnahme, wie z. B. natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und öffentliche Einrichtungen. Laufzeit: bis 2018 Kurzbeschreibung: Als Maßnahme des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen unterstützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Rahmen der Initiative Inklusion die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Gefördert werden Maßnahmen in den Handlungsfeldern: Berufsorientierung für schwerbehinderte Schüler Schaffung neuer Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen in Betrieben und Dienststellen des allgemeinen Arbeitsmarktes und Schaffung neuer Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Menschen. Förderbedingungen: Die Ausgestaltung von Berufsorientierungsmaßnahmen ist in einer Vereinbarung zwischen dem jeweiligen Land und der zuständigen Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit festzulegen. Träger von Berufsorientierungsmaßnahmen müssen für die Durchführung der Maßnahme geeignet sein und eine ordnungsgemäße und erfolgreiche Durchführung gewährleisten. Ausbildungsplätze müssen für schwerbehinderte junge Menschen neu geschaffen werden. Die Möglichkeiten des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung sind zu nutzen. Seite 38 von 190 Arbeitsplätze müssen mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden, die das 50. Lebensjahr vollendet haben. Kontaktdaten: Die Initiative Inklusion wird in enger Kooperation des BMAS mit den zuständigen Ministerien der Länder umgesetzt. Die Länder werden unter Berücksichtigung der regionalen Wirtschafts- und Arbeitsmarktstrukturen die auf Landesebene administrativ verantwortlichen Kooperationspartner einbeziehen. Für die Durchführung des Programms sind die zuständigen Ministerien der Länder verantwortlich. Weitere Informationen erteilt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Wilhelmstraße 49 10117 Berlin Telefon: Fax: 0 30 / 1 85 27-0 0 30 / 1 85 27-18 30 E-Mail: info@bmas.bund.de Internet: http://www.bmas.de Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=vi ews;document&doc=11536&typ=KU Seite 39 von 190 Programmtitel: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Erhaltung und Erlangung eines Arbeitsplatzes Förderart: Zuschuss Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen. Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Neben Kraftfahrzeughilfen, nichtorthopädischen Hilfsmitteln und technischen Arbeitshilfen können Zuschüsse für Arbeitshilfen oder für Umbaumaßnahmen beantragt werden. Kostenvoranschläge sind vor Beginn der Maßnahme mit einem Berater der Arbeitsagentur zu erstellen. Förderbedingungen: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden durch die Agenturen für Arbeit nur auf Antrag gewährt. Sofern Sie Leistungen in Anspruch nehmen wollen, stellen Sie den Antrag bitte bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit. Dort erhalten Sie auch die erforderlichen Vordrucke. Der Antrag kann aber auch bei jedem Sozialleistungsträger und jedem Rehabilitationsträger gestellt werden. Sollte die Bundesagentur für Arbeit nach Prüfung der Zuständigkeit feststellen, dass ein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist, wird Ihr Antrag entsprechend weitergeleitet. Über die Weiterleitung werden Sie schriftlich informiert. Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile müssen die Leistungen beantragt werden, bevor die Kosten entstehen. Kontaktdaten: Örtliche Stelle der Agentur für Arbeit Quelle: http://nullbarriere.de/finanzierung-arbeitgeberbarrierefrei-bauen.htm Weitere Informationen: http://www.arbeitsagentur.de/zentralerContent/Veroeffentlichungen/MerkblattSammlung/MB-12-Foerderung-TeilhabeArbeitsleben-AN.pdf Seite 40 von 190 Programmtitel: Leistungen an Arbeitgeber - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Leistungen für die behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes Förderart: Zuschuss Antragsberechtigung: Arbeitgeber Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Die Möglichkeiten, einen Arbeitsplatz behinderungsgerecht auszustatten, sind so vielfältig wie die Behinderungen selbst. Ein Mensch mit einer Sinnesbehinderung hat hier einen völlig anderen Bedarf als zum Beispiel ein Rollstuhlfahrer. Häufig wird der Technische Beratungsdienst des Integrationsamtes einen Betriebsbesuch durchführen und geeignete Lösungsvorschläge machen. Die Beschaffung erfolgt dann durch den Arbeitgeber selbst, der dafür eine Leistung des Integrationsamtes bis zur vollen Höhe der Kosten erhält. Förderbedingungen: Eine Leistung des Rehabilitationsträgers anstelle des Integrationsamtes kommt dann in Betracht, wenn die Behinderung erst neu eingetreten ist oder sich gravierend verschlechtert hat und dadurch die Erwerbsfähigkeit gefährdet ist. Geht es dagegen eher um eine Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen, ist das Integrationsamt zuständig. Geht es um fest eingebaute Hilfen, zum Beispiel einen Personenaufzug oder behindertengerechte Sanitärräume, wird die Leistung in der Regel an den Arbeitgeber erbracht. Beispiel: Ein Lift im Schulgebäude. Für eine schwerbehinderte Lehrerin, die wegen Multipler Sklerose im Rollstuhl sitzt, muss an ihrer Schule ein Personenaufzug eingebaut werden, um ihr eine weitere Berufstätigkeit zu ermöglichen. Seite 41 von 190 Das Integrationsamt bezuschusst einen Teil der Aufwendungen. Nur einen Teil, weil der Lift nicht nur der behinderten Lehrerin, sondern zum Beispiel auch behinderten Kindern oder Besuchern zu Gute kommt. Kontaktdaten: Integrationsamt Örtliches Landesamt für Soziales Quelle: http://www.integrationsaemter.de/ZB-032012/445c5477i3p62/index.html Seite 42 von 190 Programmtitel: Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen Förderart: Zuschuss oder Darlehen Antragsberechtigung: Integrationsprojekte Arbeitgeber Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Für die Schaffung neuer Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen einschließlich der behinderungsgerechten Gestaltung ihres Arbeitsplatzes können Arbeitgeber Zuschüsse oder Darlehen vom Integrationsamt erhalten. Förderbedingungen: Arbeitgeber können für die Schaffung neuer, wenn nötig behinderungsgerecht gestalteter Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen, die ohne gesetzliche Verpflichtung oder über die Pflichtquote hinaus eingestellt werden besonders betroffen sind (d. h. Menschen, die einer besonderen Hilfskraft bedürfen, die nur eine verminderte Arbeitsleistung erbringen können oder deren Beschäftigung mit besonderen Aufwendungen für den Arbeitgeber verbunden ist), mehr als 12 Monate arbeitslos sind im Anschluss an eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen eingestellt werden, wenn gewährleistet ist, dass die geförderten Plätze für einen nach Lage des Einzelfalls zu bestimmenden langfristigen Zeitraum schwerbehinderten Menschen vorbehalten bleibt, wenn Leistungen nicht von anderer Stelle zu erbringen sind oder erbracht werden (z. B. Eingliederungszuschüsse) Zuschüsse oder Darlehen vom Integrationsamt erhalten. Der Zuschuss oder das Darlehen kann bis zur vollen Höhe der notwendigen Kosten bei angemessener Beteiligung des Arbeitgebers an den Gesamtkosten geleistet werden. Seite 43 von 190 Kontaktdaten: Integrationsamt Örtliches Landesamt für Soziales Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Projektgruppe „eGovernment-Strategie Teilhabe“ http://www.einfachteilhaben.de/DE/StdS/Ausb_Arbeit/Foerderung_AG/ Zusatz_ArbPlatz/zusatz_arbplatz_node.html Seite 44 von 190 2.5. Forschungsförderung Programmtitel: Zukunft Bau 2012 – Förderung von Forschungsprojekten Förderart: Zuschuss Antragsberechtigung: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen Laufzeit: 2013, Fortführung ist im Gespräch Kurzbeschreibung: Grundlage ist die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über die Vergabe von Zuwendungen für Forschungsvorhaben im Rahmen der Forschungsinitiative Zukunft Bau im Jahre 2012: § 2. Gegenstand der Förderung Punkte: Demographischer Wandel Nutzerorientiertes Bauen vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen und des demographischen Wandels Anpassung des Gebäudebestands vor dem Hintergrund des demographischen Wandels Neue kostengünstige Lösungen für das barrierefreie Bauen Bediener- und nutzerfreundliche Ausstattung von Gebäuden Förderbedingungen: Im Jahr 2012 wurden zwei Antragsrunden durchgeführt. Anträge waren unter Verwendung der Antragsformulare in der 2. Runde bis spätestens 3. Dezember 2012 vollständig bei dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) einzureichen. Seite 45 von 190 Kontaktdaten: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung Deichmanns Aue 31 – 37 53179 Bonn Telefon: Fax: Quelle: 02 28 / 9 94 01-0 02 28 / 9 94 01-12 70 Förderdatenbank des BM für Wirtschaft und Technologie http://www.foerderdatenbank.de/ Seite 46 von 190 3. Landesprogramme zur Förderung von Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit Im Folgenden werden Landesprogramme zur Förderung von Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit aufgelistet. Die Darstellung bezieht sich auf staatliche Förderprogramme (zu privaten Förderprogrammen siehe Abschnitt 5.) und ist nach Bundesländern und hier wiederum in folgende Förderbereiche gegliedert:1 Barrierefreies Bauen und Modernisieren Forschungsförderung Förderung von Infrastrukturmaßnahmen Gesundheit/Soziales Aus- und Weiterbildung Wirtschaftsförderung Soweit dies recherchiert werden konnte, informiert die Darstellung der Förderprogramme über: den Förderbereich / Programmtitel die Förderart (Zuschuss, Kredit, Beratung etc.) den Kreis der Antragsberechtigten (private, gewerbliche Antragsteller, Kommunen etc.) die Laufzeit des Förderprogramms eine Kurzbeschreibung eine Grobdarstellung der Förderbedingungen (die exakten Förderbedingungen sind bei Bedarf beim Programmgeber in Erfahrung zu bringen) die Kontaktdaten des Förderungsgebers Quellenangaben. 1 Die Förderinstrumente der einzelnen Bundesländer variieren sehr stark, so dass es nicht zu allen Förderbereichen Förderprogramme in den Ländern gibt. Seite 47 von 190 3.1. Baden Württemberg 3.1.1. Bauförderung Programmtitel: Landeswohnraumförderungsprogramm – Wohnungseigentümergemeinschaften Förderart: Darlehen Antragsberechtigung: Privatpersonen; Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften Laufzeit: laufend, seit 02.01.2012 Kurzbeschreibung: In Kooperation mit der KfW Bankengruppe bietet die L-Bank Wohnungseigentümergemeinschaften zinsgünstige Finanzierungen für Investitionsmaßnahmen gemäß den Programmen Energieeffizient Sanieren und Altersgerecht Umbauen der KfW an. Dabei bürgt das Land für die von der Landesbank an Wohnungseigentümergemeinschaften als Verbandskredit ausgereichten Darlehen. Das Programm dient landesweit der Förderung der energetischen Sanierung und barrierearmen oder barrierefreien Modernisierung des Wohnungsbestandes. Förderbedingungen: Kontaktdaten: Landesbank/Staatsbank für Baden-Württemberg Schlossplatz 10 76113 Karlsruhe Hotline: Telefon: Fax: 07 21 / 1 50-17 44 07 21 / 1 50-0 07 21 / 1 50-12 81 E-Mail: wohneigentum@l-bank.de Internet: http://www.lbank.de/lbank/startseite.xml Quelle: http://www.lbank.de/lbank/inhalt/nav/privatpersonen/mietwohnr aum/finanzierungvonwohnungseigentuemergemeinschaftenweg.xml?ceid=116022 Seite 48 von 190 Programmtitel Landeswohnraumförderungsprogramm – Eigentumsförderung Förderart: Zuschuss / Darlehen Antragsberechtigung: Gefördert werden Ehepaare, Lebenspartner i. S. d. Lebenspartnerschaftsgesetzes, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem haushaltsangehörigen Kind, Schwerbehinderte sowie junge kinderlose Paare. Laufzeit: laufend, seit 02.01.2012 Kurzbeschreibung: Das Land Baden-Württemberg fördert die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum durch einkommensschwächere Familien und Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Mitfinanziert werden: Bau oder Kauf eines neuen Hauses oder einer neuen Eigentumswohnung Erwerb eines gebrauchten Hauses oder einer gebrauchten Eigentumswohnung (älter als 4 Jahre nach Bezugsfertigkeit) einschließlich erwerbsnahe Modernisierungsmaßnahmen zur Erhöhung des Gebrauchswerts, Herstellung der Barrierefreiheit von Wohnungen, Verbesserung des Wärmeschutzes und Verringerung des Heizenergieverbrauchs sowie Instandsetzungsarbeiten Ausbau-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen; Herstellung von Barrierefreiheit nach DIN Förderbedingungen: Kontaktdaten: Expertenteam Eigentumsförderung Telefon: 08 00 / 1 50 30 30 Fax: 07 21 / 1 50-12 81 E-Mail: wohneigentum@l-bank.de Internet: www.l-bank.de/wohnen Quelle: http://www.lbank.de/lbank/inhalt/nav/privatpersonen/eigengenu tzterwohnraum/index.nav?ceid=100325 Seite 49 von 190 Programmtitel: Landeswohnraumförderungsprogramm Mietwohnraumförderung Förderart: Zuschuss/Darlehen Antragsberechtigung: Bauherren, die neue Sozialmietwohnungen bauen: Wohnungsunternehmen Wohnungsgenossenschaften Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts Privatpersonen. Laufzeit: laufend; seit 02.01.2012 Kurzbeschreibung: Neubau, energetische Sanierung und barrierefreie Modernisierung von Mietwohnraum Neubau von Mietwohnraum Energetische Sanierung und / oder barrierefreie Modernisierung bestehenden Mietwohnraums Förderbedingungen: Kontaktdaten: Quelle: Landesbank / Staatsbank für Baden-Württemberg Bereich Wohnungsunternehmen Telefon: Fax: 07 21 / 1 50-38 75 07 21 / 1 50-38 29 E-Mail: mietwohnungsbau@l-bank.de http://www.lbank.de/lbank/inhalt/nav/privatpersonen/mietwohnr aum/schaffungvonmietwohnraumfuerhaushaltemitbe sonderenschwierigkeitenbeiderwohnraumversorgung .xml?ceid=100328 Seite 50 von 190 3.1.2. Infrastrukturförderung Programmtitel: Tourismusfinanzierung Förderart: Darlehen Antragsberechtigung: Gefördert werden mittelständische Tourismusbetriebe, wie zum Beispiel Hotels, Gaststätten oder Kurbetriebe in Gegenden, die vom Land offiziell als baden-württembergisches Tourismusgebiet anerkannt sind. Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Förderung des Tourismus im Bereich der Ferien- und Kurerholung, im Bereich Naherholung in ausgewiesenen Naherholungsgebieten sowie Sonderformen des Gastgewerbes, insbesondere gewerblich betriebene Ferienwohnungen. Mitfinanziert werden größere bauliche Maßnahmen, Neugestaltung des Angebots mit thematischer Umgestaltung der Räumlichkeiten, grundlegende Umgestaltung und Änderung des Ambientes (außen und/oder innen), Umgestaltung des Hotelbereiches, Neugestaltung des Freizeitangebots. Förderbedingungen: Kontaktdaten: Landesbank/Staatsbank für Baden-Württemberg Börsenplatz 1 70174 Stuttgart Hotline: Telefon: Fax: 07 11 / 1 22-23 45 07 11 / 1 22-0 07 11 / 1 22-21 12 E-Mail: wirtschaft@l-bank.de Internet: http://www.lbank.de/lbank/startseite.xml Quelle: http://www.lbank.de/lbank/inhalt/nav/unternehmen/vorhabenbe stehenderunternehmen/tourismusfinanzierung.xml?c eid=100198 Seite 51 von 190 Programmtitel: Förderung öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen Förderart: Zuschuss Antragsberechtigung: Kommunen; Öffentliche Einrichtungen Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Unterstützt werden bauliche Investitionen für die Errichtung, (energetische) Sanierung und Modernisierung öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen. Darüber hinaus werden auch bauliche Investitionen im Rahmen von Öffentlich-PrivatenPartnerschaften (ÖPP) sowie investive Maßnahmen an zertifizierten Wanderwegen und zur begleitenden Radinfrastruktur mitfinanziert. Förderbedingungen: Kontaktdaten: Die Regierungspräsidien Baden-Württemberg: http://www.rp.badenwuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1029169_l1/inde x.html Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg: http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de/ Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=ab ffcd7e52e22aec09289983f46a875d;views;document &doc=8519 Seite 52 von 190 3.2. Bayern 3.2.1. Bauförderung Programmtitel: Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung (Wohnungshilfen) Förderart: Zuschuss/Darlehen Antragsberechtigung: Schwerbehinderte Menschen (§ 2 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX) Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Das Integrationsamt kann schwerbehinderten Menschen Leistungen gewähren zur Beschaffung von behinderungsgerechtem Wohnraum zur Anpassung von Wohnraum und seiner Ausstattung an behinderungsgerechte Bedürfnisse und zum Umzug in eine behinderungsgerechte oder erheblich verkehrsgünstiger zum Arbeitsplatz gelegene Wohnung. Es können einkommensabhängige Zuschüsse, Zinszuschüsse und / oder Darlehen gewährt werden. Förderbedingungen: Sie müssen schwerbehindert (§ 2 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX) oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt (§ 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX) sein, mit mindestens 15 Stunden wöchentlich beschäftigt werden und das tarifliche bzw. ortsübliche Entgelt erhalten. Kontaktdaten: Quelle: http://www.zbfs.bayern.de/integrationsamt/hilfen/le istungen/wohnungshilfen.html#A3 Seite 53 von 190 Programmtitel: Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Eigenwohnraum Förderart: Darlehen Antragsberechtigung: jeder bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze Laufzeit: laufend, seit Mai 2007 Kurzbeschreibung: Fördergegenstände sind bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung im Bestand von Eigenwohnraum sowie im Bestand von Mietwohnraum, der sich in Zweifamilienhäusern befindet. Als bauliche Maßnahmen kommen beispielsweise in Betracht: der Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen der Einbau eines Aufzugs, eines Treppenlifts oder einer Rampe für Rollstuhlfahrer die Beseitigung von Barrieren innerhalb und außerhalb der Wohnung. Die Förderung besteht aus einem leistungsfreien Darlehen (im Ergebnis einem Zuschuss) von höchstens 10.000 € je Wohnung. Förderbedingungen: Seite 54 von 190 Kontaktdaten: Zuständige Bewilligungsstelle Bayern; folgende Behörden: http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/dokume nte/region Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Franz-Josef-Strauß-Ring 4 80539 München Telefon: Fax: 0 89 / 21 92- 02 0 89 / 21 92-1 33 50 E-Mail: poststelle@stmi-obb.bayern.de Internet: http://www.stmi.bayern.de/bauen/wohnen/ Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) Brienner Straße 22 80333 München Telefon: Fax: 0 89 / 21 71-08 0 89 / 21 71-60 03 88 E-Mail: bayernlabo@bayernlb.de Internet: http://www.labo-bayern.de/index.php Quelle: www.stmi.bayern.de/bauen/wohnen/foerderung/166 61/ Seite 55 von 190 Projekttitel: Bayerisches Modernisierungsprogramm (BayModR) Förderart: Darlehen Antragsberechtigung: Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher von Mietwohngebäuden und stationären Altenpflegeeinrichtungen Laufzeit: bis 31.12.2012 (Verlängerung ist angekündigt) Kurzbeschreibung: Der Freistaat Bayern fördert die Modernisierung und Erneuerung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung und von Pflegeplätzen in stationären Altenpflegeeinrichtungen. Ziel ist es, den Gebrauchswert des Wohnraums zu erhöhen und die allgemeinen Wohnverhältnisse zu verbessern, Wohnraum an die Bedürfnisse älterer Menschen anzupassen, Energie und Wasser einzusparen, den CO 2-Verbrauch zu mindern, die städtebauliche Funktion älterer Wohnviertel zu erhalten bzw. wiederherzustellen sowie eine sozialverträgliche Miete nach einer Modernisierung zu schaffen. Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen zinsverbilligten Darlehens auf Basis der KfW-Programme Energieeffizient Sanieren und – mit Ausnahme bei der Modernisierung und Erneuerung von Pflegeplätzen in stationären Altenpflegeeinrichtungen – Altersgerecht Umbauen. Dabei werden die günstigen Zinssätze der Bundesprogramme durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt zusätzlich verbilligt. Förderbedingungen: Seite 56 von 190 Kontaktdaten: Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Franz-Josef-Strauß-Ring 4 80539 München Telefon: Fax: 0 89 / 21 92-02 0 89 / 21 92-1 33 50 E-Mail: poststelle@stmi-obb.bayern.de Internet: http://www.wohnen.bayern.de Quelle: http://www.stmi.bayern.de/bauen/wohnen/ Seite 57 von 190 Programmtitel: Wohnraum für Studierende Förderart: Zuschuss/Darlehen Antragsberechtigung: Unternehmen; Kommunen; Öffentliche Einrichtungen; Privatpersonen Laufzeit: bis 31.12.2015 Kurzbeschreibung: Der Freistaat Bayern unterstützt die Schaffung und Instandsetzung von Wohnraum für Studierende an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen. Förderbedingungen: Technische Förderungsvoraussetzungen: Zugang zum Gebäude ist nach der DIN 18040-2: 2011-9, Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen, zu gestalten. Sind Wohnplätze für Menschen mit Behinderung bestimmt, ist die DIN 18040-2 einzuhalten. Verkehrsflächen und Gemeinschaftseinrichtungen sowie Außenanlagen sind in angemessenem Umfang entsprechend zu planen. Seite 58 von 190 Kontaktdaten: 1. Zuständige Kreisverwaltungsbehörde: http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/ 2. Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Franz-Josef-Strauß-Ring 4 80539 München Telefon: Fax: 0 89 / 21 92- 02 0 89 / 21 92-1 33 50 E-Mail: poststelle@stmi-obb.bayern.de Internet: http://www.stmi.bayern.de/bauen/wohnen/ 3. Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) Brienner Straße 22 80333 München Telefon: Fax: 0 89 / 21 71-08 0 89 / 21 71-60 03 88 E-Mail: bayernlabo@bayernlb.de Internet: http://www.labobayern.de/index.php Quelle: http://www.stmi.bayern.de/bauen/wohnen/ Seite 59 von 190 3.2.2. Infrastruktur; Regionalförderung Programmtitel: Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RZStra) Förderart: Zuschuss Antragsberechtigung: Kommunen Laufzeit: bis 31.12.2015 Kurzbeschreibung: Der Freistaat Bayern fördert aus Mitteln des Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (BayGVFG) und des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) den Bau und den Ausbau kommunaler Straßen. Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Gemeinden. Belange von Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen sind zu berücksichtigen. Förderbedingungen: Der Antragsteller muss nachweisen, dass das Vorhaben nur realisiert werden kann, wenn er Zuwendungen erhält, und dass die übrige Finanzierung des Vorhabens gewährleistet ist. Das Vorhaben muss nach Art und Umfang zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sein. Die Erfordernisse der Raumordnung und der Landesplanung sind zu berücksichtigen und sonstige rechtliche Voraussetzungen sind zu erfüllen. Das Vorhaben muss bau- und verkehrstechnisch einwandfrei und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant sein. Belange von Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen sind zu berücksichtigen. Das Vorhaben muss mit städtebaulichen Planungen und Maßnahmen, die mit ihm zusammenhängen, abgestimmt sein. Das Vorhaben muss in einem Flächennutzungsplan, Generalverkehrsplan oder einem gleichwertigen Plan vorgesehen sein. Seite 60 von 190 Kontaktdaten: Zuständige Bezirksregierung Bayern: http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/dokume nte/behoerde/66776027377 Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=ed 8001e7a0e91621df0a2326d5721b01;views;docume nt&doc=10448 Seite 61 von 190 Programmtitel: Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) Förderart: Zuschuss Antragsberechtigung: Kommunen Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Gefördert werden: Neubau, Erweiterung, Instandsetzung, Umbau und Modernisierung von Kurparks, Kurwegen, Sole- und Heilwasserleitungen, Tourismusämtern und touristischen Informationszentren, Veranstaltungszentren, Tagungs- und Veranstaltungsräumen sowie entsprechende Erschließungsmaßnahmen Instandsetzung, Umbau und Modernisierung von Gast-, Kurmittel- und Kurhäusern, Kongressgebäuden sowie Hallenbädern. Förderbedingungen: Förderfähig sind Vorhaben, die in Gebieten des ländlichen Raums und in bayerischen Tourismusgebieten im Sinne des tourismuspolitischen Konzepts der Bayerischen Staatsregierung durchgeführt werden. Für das Vorhaben muss ein überwiegend touristischer Bedarf vorliegen. Die zu fördernde Einrichtung muss öffentlich zugänglich sein und touristisch genutzt werden. Bei Umsetzung der Maßnahme muss die Sicherstellung der Barrierefreiheit gewährleistet sein. Kontaktdaten: Zuständige Bezirksregierung Bayern: http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/dokume nte/behoerde/66776027377 Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=ed 8001e7a0e91621df0a2326d5721b01;views;docume nt&doc=7570 Seite 62 von 190 3.2.3. Gesundheit/Soziales Programmtitel: Begleitende Hilfen im Arbeitsleben Förderart: Zuschuss Antragsberechtigung: Arbeitgeber, die Schwerbehinderte fördern bzw. einstellen; schwerbehinderte Menschen Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Leistungen an Arbeitgeber: 1. Investitionskosten: Neuschaffung von Arbeitsund Ausbildungsplätzen (§ 15 SchwbAV) 2. Behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsund Ausbildungsplätzen (§ 26 SchwbAV) 3. Berufsausbildung: Gebühren (§ 26a SchwbAV) 4. Berufsausbildung: Kosten (§ 26b SchwbAV) 5. Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen: Betreuung/Minderleistung (§ 27 SchwbAV). 6. Sonderförderprogramm: "Job4000" für neue Ausbildungsplätze 7. Sonderförderprogramm: "Chancen schaffen II" für neue Arbeitsplätze 8. Inklusionsprämie für neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen 9. Inklusionsprämie für neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte ältere Menschen Leistungen an Schwerbehinderte: 1. Technische Arbeitshilfen (§ 19 SchwbAV) 2. Selbständigkeit (§ 21 SchwbAV) 3. Berufliche Fortbildung (§ 24 SchwbAV) 4. Besondere Lebenslagen § 25 SchwbAV) 5. Arbeitsassistenz (§ 17 Abs. 1a SchwbAV) 6. Kraftfahrzeughilfen (§ 20 SchwbAV) 7. Wohnungshilfen (§ 22 SchwbAV) Förderbedingungen: Seite 63 von 190 Kontaktdaten: Quelle: Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern/Integrationsamt Richelstraße 17 80634 München Telefon: Fax: 0 89 / 1 89 66 – 0 0 89 / 1 89 66 - 24 16 E-Mail: integrationsamt.obb@zbfs.bayern.de http://www.zbfs.bayern.de/integrationsamt/hilfen/in dex.html#A0 Seite 64 von 190 Programmtitel: Einrichtungsförderung Förderart: Zuschuss/Darlehen Antragsberechtigung: Werkstätten für behinderte Menschen, Berufsförderungswerke, Berufsbildungswerke Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Die Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, dazu gehören insbesondere Berufsbildungswerke und Berufsförderungswerke, Werkstätten und Wohnstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten, können Leistungen vom Integrationsamt erhalten. Die Leistungen dienen der Schaffung, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung der einzelnen Einrichtung. Förderbedingungen: siehe SchwabAV §31 Kontaktdaten: Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern - Integrationsamt Richelstraße 17 80634 München Telefon: Fax: E-Mail: Quelle: 0 89 / 1 89 66 – 0 0 89 / 1 89 66 - 24 16 integrationsamt.obb@zbfs.bayern.de http://www.zbfs.bayern.de/integrationsamt/werksta etten/index.html Seite 65 von 190 3.3. Berlin 3.3.1. Bauförderung Programmtitel: IBB Altersgerecht Wohnen - Umsetzung barrierearmer Wohnkonzepte Förderart: Darlehen Antragsberechtigung: kommunale und private Wohnungsunternehmen Wohnungsgenossenschaften Vermieter und Investoren Ersterwerber von neu barrierereduzierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung mit Investitionsort in Berlin Laufzeit: unbestimmt Kurzbeschreibung der Förderung: Gefördert wird: der Umbau von bestehenden Wohngebäuden, die den KfW-Standard "Altersgerechte Wohnung/Altersgerechtes Haus" erreichen der Kauf eines neu barrierereduzierten Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung Maßnahmen, die zur Herstellung von Barrierefreiheit entsprechend DIN 18040-2 erforderlich sind. Einzelmaßnahmen aus sieben Förderbereichen: (1) Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen (2) Eingangsbereich und Wohnungszugang (3) vertikale Erschließung/Überwindung von Niveauunterschieden (4) Anpassung der Raumgeometrie (5) Maßnahmen an Sanitärräumen (6) Bedienelemente, Stütz- und Haltesysteme, Orientierung, Kommunikation und (7) Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen Seite 66 von 190 Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser sowie Heime, die unter den Anwendungsbereich des § 1 Heimgesetz bzw. unter entsprechende Landesvorschriften fallen. Förderbedingungen: Für den Kredit sind grundsätzlich bankübliche Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen vereinbart. Es gelten die jeweils aktuellen Merkblätter und technische Mindestanforderungen der KfW. Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist zulässig, sofern die Summe aller öffentlichen Fördermittel die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt. Ausgeschlossen sind Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben. Kontaktdaten: Quelle: Investitionsbank Berlin Immobilien- und Stadtentwicklung Bundesallee 210 10719 Berlin Telefon: Telefax: 0 30 / 21 25-26 62 0 30 / 21 25-43 00 E-Mail: immobilien@ibb.de http://www.ibb.de/desktopdefault.aspx/tabid-313/ Seite 67 von 190 Programmtitel: IBB Wohnraum modernisieren - Umbau und Modernisierung von Wohnimmobilien Förderart: Darlehen Antragsberechtigung: kommunale und private Wohnungsunternehmen Wohnungsgenossenschaften Vermieter und Investoren Contracting-Geber Selbstnutzende Eigentümer, auch im Rahmen einer WEG-Finanzierung (nähere Informationen finden Sie auf dem Produktblatt E („IBB – WEGFinanzierung“) mit Investitionsort in Berlin Laufzeit: unbestimmt Kurzbeschreibung der Förderung: Barrierereduzierende Maßnahmen, z. B. Nachrüstung von Aufzügen und Treppenliften Allgemeine Instandsetzung und Modernisierung, z. B. Veränderung des Wohnungszuschnitts, Erneuerung von Sanitärinstallation, Wasserversorgung Erweiterung durch Aufstockung, Anbau und Ausbau Sonstige Baumaßnahmen, z. B. Hochwasserschutz, Lärmschutz, Radonsanierung Verbesserung der Energieeffizienz, z. B. Wärmedämmung, Fenstererneuerung, Erneuerung der Heizungstechnik einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen Förderbedingungen: Für den Kredit sind grundsätzlich bankübliche Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen vereinbart. Bis zu einer Darlehenshöhe von 50.000 € kann auf die Eintragung einer Grundschuld verzichtet werden. Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist zulässig, sofern die Summe aller öffentlichen Fördermittel die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt. Seite 68 von 190 Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Bauvorhaben. Alle Maßnahmen müssen den jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen entsprechen. Kontaktdaten: Investitionsbank Berlin Immobilien- und Stadtentwicklung Bundesallee 210 10719 Berlin Telefon Vermieter & Investoren: 030 / 21 25-26 62 Telefon Wohneigentümer: 030 / 21 25-34 88 E-Mail: Quelle: immobilien@ibb.de http://www.ibb.de/desktopdefault.aspx/tabid-499/ Seite 69 von 190 Programmtitel: IBB WEG-Finanzierung - Finanzierung von Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum Förderart: Darlehen Antragsberechtigung: Einzeleigentümer im Rahmen der Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit Investitionsort in Berlin Laufzeit: unbestimmt Kurzbeschreibung der Förderung: Alle Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum, wie: Verbesserung der Energieeffizienz, z. B. Wärmedämmung, Fenstererneuerung, Erneuerung der Heizungstechnik einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen Barrierereduzierende Maßnahmen, z. B. Nachrüstung von Aufzügen und Treppenliften allgemeine Instandsetzung und Modernisierung, z. B. Erneuerung der Wasserversorgung, Strangsanierung sonstige Baumaßnahmen, z. B. Hochwasserschutz, Lärmschutz, Radonsanierung Förderbedingungen: Auf eine gesamtschuldnerische Haftung der WEG wird verzichtet. Für den Kredit sind grundsätzlich bankübliche Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen vereinbart. Bis zu einer Darlehenshöhe von 50.000 € kann auf die Eintragung einer Grundschuld verzichtet werden. Bei selbstgenutztem Eigentum wird bis zu einer Darlehenshöhe von 25.000 € ein vereinfachtes Antragsverfahren durchgeführt (Voraussetzungen: Bestätigung der WEG-Verwaltung über regelmäßige Wohngeldzahlungen und positive Schufa-Auskunft). Eine Kopplung von zusätzlich geplanten Maßnahmen am Sondereigentum mit IBB-Produkten ist möglich. Seite 70 von 190 Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Bauvorhaben. Es gelten die jeweils aktuellen Merkblätter und technischen Mindestanforderungen der KfW. Kontaktdaten: Quelle: Investitionsbank Berlin Immobilien- und Stadtentwicklung Bundesallee 210 10719 Berlin Telefon: Telefax: 030 / 21 25-34 88 030 / 21 25-43 00 E-Mail: immobilien@ibb.de http://www.ibb.de/desktopdefault.aspx/tabid-502/ Seite 71 von 190 3.3.2. Infrastrukturmaßnahmen Programmtitel: Kulturinvestitionsprogramm – KIP Förderart: Zuschuss Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen sowie sonstige juristische Personen. Laufzeit: bis 31.12.2015 Kurzbeschreibung: Das Land Berlin fördert Investitionen in die Erweiterung, Modernisierung und Entwicklung von Infrastrukturen für Schau-, Bildungs- und Vermittlungsangebote des materiellen und immateriellen Kulturerbes. Förderfähig sind Leistungen zur Planung, Projektsteuerung, Begleitung, Publizität, Monitoring und Evaluierung. Förderbedingungen: Kontaktdaten: Senatskanzlei Berlin Fachreferat Kulturelle Grundsatzangelegenheiten Brunnenstraße 188 – 190 10119 Berlin Telefon: Fax: 0 30 / 9 02 28-5 58 0 30 / 9 02 28-4 56 E-Mail: europa@kultur.berlin.de Internet: http://www.berlin.de/rbmskzl/index.de.php Quelle: http://www.berlin.de/sen/kultur/eu/efre/ Seite 72 von 190 3.3.3. Aus- und Weiterbildung Programmtitel: Betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen Förderart: Zuschuss Antragsberechtigung: kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMUDefinition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin Laufzeit: bis 30.06.2013 Kurzbeschreibung: Das Land Berlin fördert Maßnahmen zur Anpassungsqualifizierung im Zusammenhang mit der Entwicklung eines neuen oder veränderten Produkts, einer neuen oder veränderten Dienstleistung, eines neuen oder veränderten Produktionsverfahrens oder einer Verfahrensinnovation. Zur Sicherstellung der Chancengleichheit sind notwendige Kosten der Kinderbetreuung für Alleinerziehende sowie Kosten für Mobilitätshilfen und Hilfen für barrierefreie Kommunikation für Schwerbehinderte (Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 %) förderfähig. Förderbedingungen: Kontaktdaten: zukunft im zentrum GmbH Rungestraße 19 10179 Berlin Telefon: Fax: 0 30 / 27 87 33 0 0 30 / 27 87 33 36 E-Mail: office@ziz-berlin.de Internet: http://www.ziz-berlin.de Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=0 5cd25cd6b9d3833d5c3789d7b719d9a;views;docum ent&doc=11535 Seite 73 von 190 3.4. Brandenburg 3.4.1. Bauförderung Programmtitel: Bürgschaften für Wohnungsbaudarlehen Förderart: Bürgschaften Antragsberechtigung: Natürliche und juristische Personen als Eigentümer, Erbbauberechtigte oder sonstige Verfügungsberechtigte Laufzeit: laufend, seit 01.09.2007 Kurzbeschreibung: Landesbürgschaften werden für folgende Darlehenszwecke vergeben: zur Schaffung von Wohnraum durch Wohnungsbau, einschließlich des erstmaligen Erwerbs des Wohnraums innerhalb der ersten zwei Jahre nach der Fertigstellung zur Modernisierung von Wohnraum zur Instandsetzung von Wohnraum für den Erwerb von bestehendem Wohnraum zur Selbstnutzung. Förderbedingungen: Kontaktdaten: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Steinstraße 104 – 106 14480 Potsdam Telefon: Fax: 03 31 / 6 60-0 03 31 / 6 60-12 34 E-Mail: postbox@ILB.de Internet: http://www.ilb.de Quelle: http://www.ilb.de/de/wohnungsbau/buergschaften/ buergschaften_fuer_wohnungsbaudarlehen/index.ht ml Seite 74 von 190 Programmtitel: Generationengerechte Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung Förderart: Darlehen Antragsberechtigung: natürliche und juristische Personen als Eigentümer, Erbbauberechtigte und Verfügungsberechtigte von Mietwohngebäuden bei der nachhaltigen Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen Laufzeit: bis 31.12.2013 Kurzbeschreibung: Förderfähig sind Maßnahmen der Modernisierung und Instandsetzung zur generationengerechten Anpassung von Gebäuden mit mindestens drei Mietwohnungen. Die Gebäude sollen nach Abschluss der Maßnahme für die dauerhafte Versorgung von bestimmten Zielgruppen zu sozial verträglichen Mieten geeignet sein. Förderbedingungen: Kontaktdaten: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Steinstraße 104 – 106 14480 Potsdam Telefon: Fax: E-Mail: Internet: Quelle: 03 31 / 6 60-0 03 31 / 6 60-12 34 postbox@ILB.de http://www.ilb.de http://www.ilb.de/de/wohnungsbau/darlehen_2/mie twohnungsbau/index.html Seite 75 von 190 Programmtitel: Barrierefreier Zugang - Aufzugsprogramm Förderart: Zuschuss Antragsberechtigung: Eigentümer, Erbbauberechtigte und Verfügungsberechtigte von Mietwohngebäuden Laufzeit: bis 31.12.2013 Kurzbeschreibung: Die ILB fördert folgende Maßnahmen mit Zuschüssen: bauliche Maßnahmen zur Herstellung des barrierefreien Zugangs die Nachrüstung von Aufzügen zum barrierefreien Erreichen von Mietwohnungen Ausgaben für Aufzüge zur barrierefreien Erreichbarkeit von Wohnungen in Mietwohnungsneubauten (Baulückenschließung in der Innenstadt) Instandhaltungsmaßnahmen, die im direkten Zusammenhang mit den vorgenannten Maßnahmen stehen. Die Maßnahmen sind an eine vorgegebene Gebietskulisse gebunden. Diese umfasst: Innerstädtische Sanierungs- oder Entwicklungsgebiete „Vorranggebiete Wohnen“ und „Konsolidierungsgebiete des Stadtumbaus“, wenn diese sich in Städten der regionalen Wachstumskerne, in Stadtumbaustädten oder Mittelzentren gemäß zentralörtlicher Gliederung des Landes Brandenburg befinden. Förderbedingungen: Seite 76 von 190 Kontaktdaten: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Steinstraße 104 – 106 14480 Potsdam Telefon: Fax: 03 31 / 6 60-0 03 31 / 6 60-12 34 E-Mail: postbox@ILB.de Internet: http://www.ilb.de Quelle: http://www.ilb.de/de/wohnungsbau/zuschuesse_2/b arrierefreier_zugang_aufzugsprogramm/index.html Seite 77 von 190 Programmtitel: Selbst genutztes Wohneigentum in Innenstädten (Wohneigentum Innenstadt) Förderart: Zuschuss/Darlehen Antragsberechtigung: private Haushalte als selbst nutzende Wohnungseigentümer Laufzeit: bis 31.12.2013 Kurzbeschreibung: Das Land Brandenburg fördert die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum in Innenstadtbereichen durch Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Ziel des Programms ist die nachhaltige Einsparung von Wärmeenergie, zur Minderung von CO2-Ausstoß und die Beseitigung baulicher Missstände. Förderbedingungen: Kontaktdaten: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Steinstraße 104 – 106 14480 Potsdam Telefon: Fax: 03 31 / 6 60-0 03 31 / 6 60-12 34 E-Mail: postbox@ILB.de Internet: http://www.ilb.de Quelle: http://www.ilb.de/de/wohnungsbau/zuschuesse_2/ wohneigentum_in_innenstaedten_modernisierung_in standsetzung_mit_energetischer_sanierung/index.ht ml Seite 78 von 190 3.4.2. Infrastrukturmaßnahmen Programmtitel: Investitionen für den öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (RiLi ÖPNVInvest) Förderart: Zuschuss Antragsberechtigung: Unternehmen; Kommunen; Öffentliche Einrichtungen Laufzeit: bis 31.12.2013 Kurzbeschreibung: Das Land Brandenburg gewährt Zuwendungen für Investitionen in den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und des übrigen Öffentlichen Personennahverkehrs (üÖPNV). Gefördert werden: Bau-, Ausbau-, Grunderneuerungs- und Ersatzmaßnahmen sowie fahrgastbezogene Informations- und Vertriebssysteme, Planungsleistungen zur Vorbereitung von Investitionsentscheidungen und für die unmittelbare Durchführung von Maßnahmen. Das Fördervorhaben muss u. a. die spezifischen Bedürfnisse von Frauen und Männern, Menschen mit Behinderungen, Familien mit Kindern und Senioren berücksichtigen. Förderbedingungen: Kontaktdaten: Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) Lindenallee 51 15366 Hoppegarten Telefon: Fax: 0 33 42 / 3 55-0 0 33 42 / 3 55-6 66 E-Mail: Poststelle@LBV.Brandenburg.de Internet: http://www.lbv.brandenburg.de Quelle: http://www.lbv.brandenburg.de/785.htm Seite 79 von 190 Programmtitel: Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) Förderart: Zuschuss Antragsberechtigung: Kommunen In den geförderten Gemeinden können Investoren und Eigentümer, die ein förderfähiges Vorhaben durchführen wollen, bei der Gemeinde eine Förderung beantragen. Laufzeit: bis 31.12.2014 Kurzbeschreibung: Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Bundes städtebauliche Maßnahmen in ausgewählten Gemeinden, um diese bei ihrer aktiven Steuerung der Stadtentwicklung zu unterstützen. Mitfinanziert wird der Aufwand der Gemeinde, der ihr bei der einheitlichen Vorbereitung und zügigen Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme entsteht. Zuwendungen zur Städtebauförderung werden derzeit in den Programmbereichen Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen, Städtebaulicher Denkmalschutz, die Soziale Stadt, Stadtumbau Ost und Aktive Stadtzentren gewährt, sowie zur Förderung kleinerer Städte und der überörtlichen Zusammenarbeit. Förderbedingungen: Kontaktdaten: Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) Abt. 3 – Städtebau und Bautechnik Gulbener Straße 24 03046 Cottbus Telefon: Fax: E-Mail: Internet: Herr Pfaff Telefon: Fax: Quelle: 03 55 / 78 28-0 03 55 / 78 28-1 94 poststelle@lbv.brandenburg.de http://www.lbv.brandenburg.de (Abteilungsleiter 3) 03342 / 4266-3000 03342 / 4266-7609 http://www.lbv.brandenburg.de/Staedtebaufoerderu ng.htm Seite 80 von 190 Programmtitel: Nachhaltige Stadtentwicklung (NSER) Förderart: Zuschuss/Darlehen Antragsberechtigung: Unternehmen; Kommunen; Öffentliche Einrichtungen Laufzeit: bis 31.12.2013 Kurzbeschreibung: Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Maßnahmen zur nachhaltigen Stadtentwicklung. Unterstützt werden Maßnahmen in folgenden Bereichen: unternehmerische Initiative und lokale Beschäftigung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Ansiedlung, Stärkung und Stabilisierung von lokal aktiven KMU Beseitigung städtebaulicher und ökologischer Missstände Verbesserung der städtischen Verkehrsverhältnisse Anpassung der sozialen Infrastrukturen an den Wandel der Stadt- und Nutzerstruktur Anpassung der bildungsbezogenen Infrastrukturversorgung an die demographische Entwicklung Stadtteilmanagement und -marketing „Urban-Culture“: Modernisierung, Profilierung und demographische Anpassung kultureller Infrastrukturen und Einrichtungen sowie Erhaltung des historischen und kulturellen Erbes. Förderbedingungen: Seite 81 von 190 Kontaktdaten: Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) Abt. 3 – Städtebau und Bautechnik Gulbener Straße 24 03046 Cottbus Telefon: Fax: 03 55 / 78 28-0 03 55 / 78 28-1 94 E-Mail: poststelle@lbv.brandenburg.de Internet: http://www.lbv.brandenburg.de Quelle: http://www.lbv.brandenburg.de/840.htm Seite 82 von 190 Programmtitel: Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - Förderung der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur - GRW (GRW-I) Förderart: Zuschuss Antragsberechtigung: Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstellt sind Laufzeit: bis 31.12.2013 Kurzbeschreibung: Gefördert werden (u. a.) Maßnahmen zur Weiterentwicklung der touristischen Produkte mit besonderem Potenzial im Land Brandenburg: Radwander-, Wasser-, Natur-, gesundheitsorientierter und barrierefreier Tourismus. Förderbedingungen: Kontaktdaten: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Steinstraße 104 – 106 14480 Potsdam Telefon: Fax: 03 31 / 6 60-0 03 31 / 6 60-12 34 E-Mail: postbox@ILB.de Internet: http://www.ilb.de Quelle: http://www.ilb.de/de/infrastruktur/zuschuesse_3/gr w_i_breitbandversorgung/index.html Seite 83 von 190 3.5. Bremen 3.5.1. Bauförderung Programmtitel: Förderung von Eigentumsmaßnahmen Förderart: Darlehen Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Bremen – vorzugsweise Familien mit Kindern und Paare in der Familiengründungsphase. Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Das Land Bremen fördert die Bildung von Einzeleigentum für einkommensschwächere Haushalte. Mitfinanziert werden der Neubau von selbstgenutztem Wohnraum auf Konversionsflächen sowie der Erwerb von Wohneigentum aus dem Bestand zur Selbstnutzung. Bauliche Maßnahmen im Sinne dieser Richtlinien sind insbesondere: der Abbau von Barrieren durch Umbau der Bäder mit bodengleichen Duschen die Beseitigung von Schwellen Grundrissveränderungen, damit sie in Größe und Zuschnitt den heutigen Wohnbedürfnissen entsprechen. Förderbedingungen: Kontaktdaten: Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Referat 22 – Immissionsschutz Ansgaritorstr. 2 28195 Bremen Telefon: 04 21 / 3 61-24 07 Fax: 04 21 / 3 61-20 50 E-Mail: office@bau.bremen.de Internet: http://www.bauumwelt.bremen.de Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=0 5cd25cd6b9d3833d5c3789d7b719d9a;views;docum ent&doc=11294&typ=KU Seite 84 von 190 Programmtitel: Wohnungsbauförderung Mietwohnraumförderung Förderart: Darlehen Antragsberechtigung: Unternehmen; Privatpersonen; Verbände/ Vereinigungen Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Die Freie Hansestadt Bremen fördert den Neubau von Mietwohnraum in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Gebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf sind insbesondere Stadtumbau-, Sanierungs- und Entwicklungsgebiete, Gebiete der Programme Wohnen in Nachbarschaften/Die Soziale Stadt, Baulücken, Innenstadt oder innenstadtnahe Lagen, Gewerbeoder gegebenenfalls Industriebrachen. Mitfinanziert wird die Schaffung von Mietwohnraum in Gebäuden mit mehr als zwei Mietwohnungen oder von Mietreihenhäusern. Förderbedingungen: Seite 85 von 190 Kontaktdaten: Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Referat 70 Ansgaritorstraße 2 28195 Bremen Telefon: Fax: 04 21 / 3 61-62 06 04 21 / 3 61-20 50 E-Mail: Internet: office@bau.bremen.de http://www.bauumwelt.bremen.de Bremer Aufbau-Bank GmbH Kontorhaus am Markt Langenstraße 2 – 4 28195 Bremen Quelle: Telefon: Fax: 04 21 / 96 00-4 15 04 21 / 96 00-8 40 E-Mail: Internet: mail@bab-bremen.de http://www.bab-bremen.de http://www.babbremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen172.c. 1682.de Seite 86 von 190 3.5.2. Arbeit: Aus- und Weiterbildung Programmtitel: Beschäftigungspolitisches Aktionsprogramm (BAP) Förderart: Zuschuss Antragsberechtigung: Bildungseinrichtungen; Öffentliche Einrichtungen; Verbände/Vereinigungen; Träger von Beschäftigungsprojekten Laufzeit: bis 31.12.2015 Kurzbeschreibung: Das Beschäftigungspolitische Aktionsprogramm für Bremen und Bremerhaven (BAP) legt die Schwerpunkte der aktiven Arbeitsmarktpolitik für Bremen und Bremerhaven fest. Es wird aus Mitteln der Freien Hansestadt Bremen, des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Europäischen Fonds für die Regionale Entwicklung (EFRE) finanziert. Das Beschäftigungspolitische Aktionsprogramm besteht aus drei Fonds, die sich in zahlreiche Unterfonds untergliedern. Alle geförderten Maßnahmen müssen den uneingeschränkten Zugang für Menschen mit Behinderung gewähren. Das Internet muss von allen Personen, unabhängig von körperlichen oder technischen Möglichkeiten uneingeschränkt (barrierefrei) genutzt werden können. Insbesondere müssen die räumlichen Gegebenheiten an den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung ausgerichtet sein. Förderbedingungen: Kontaktdaten: Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen der Freien Hansestadt Bremen Zweite Schlachtpforte 3 28195 Bremen Telefon: Fax: E-Mail: Internet: Quelle: 04 21 / 36 18-88 08 042 1 / 36 18-87 17 office@wuh.bremen.de http://www.wirtschaft.bremen.de http://www.esf.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid= bremen113.c.1666.de Seite 87 von 190 3.6. Hamburg Bauförderung Programmtitel: WK-WEGfinanz Förderart: Darlehen Antragsberechtigung: Grundeigentümer und Erbbauberechtigte Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Das Land Hamburg unterstützt die Finanzierung energieeffizienter Sanierung von Wohnraum sowie den altersgerechten Umbau durch Wohnungseigentümergemeinschaften. WK-WEGfinanz ermöglicht den Einsatz von KfWMitteln mit subventionierten Zinssätzen für Kreditbeträge zwischen 5.000 € und 25.000 € durch ein vereinfachtes Antrags- und Prüfverfahren. Eine grundpfandrechtliche Sicherung ist nicht erforderlich. Unterstützt werden die KfW-Programme: Energieeffizient Sanieren Altersgerecht Umbauen. Förderbedingungen: Kontaktdaten: Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt Besenbinderhof 31 20097 Hamburg Telefon: Fax: 0 40 / 2 48 46-0 0 40 / 2 48 46-4 32 E-Mail: info@wk-hamburg.de Internet: http://www.wk-hamburg.de Quelle: http://www.wkhamburg.de/wohneigentum/modernisierung/wkwegfinanz.html Seite 88 von 190 Programmtitel: Barrierefreier Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum Förderart: Zuschuss Antragsberechtigung: Unternehmen; Privatpersonen; Verbände/ Vereinigungen Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt (WK) kann den Umbau einer vorhandenen Miet- bzw. Genossenschaftswohnung oder selbstgenutztem Wohneigentum fördern, wenn der Umbau aufgrund des Alters oder einer Behinderung notwendig wird. Dabei wird unterschieden zwischen dem Umbau zu einer rollstuhlgerechten (Mod F) oder einer barrierefreien und seniorengerechten Wohnung (Mod E). Ein weiteres Förderprogramm (Mod G) gilt dem Neubau, der Erweiterung und der Modernisierung von Gebäuden mit Aufzügen, die der erstmaligen barrierefreien Erreichbarkeit von Wohnungen dienen. Förderbedingungen: Kontaktdaten: Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt Besenbinderhof 31 20097 Hamburg Telefon: Fax: 0 40 / 2 48 46-0 0 40 / 2 48 46-4 32 Email: info@wk-hamburg.de Internet: http://www.wk-hamburg.de/ Quelle: http://www.wkhamburg.de/mietwohnungen/modernisierung/barrier efreier-umbau-e-g.html Seite 89 von 190 Programmtitel: Förderung von Baugemeinschaften Förderart: Zuschuss/Darlehen Antragsberechtigung: Privatpersonen; Verbände/Vereinigungen Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Die Hansestadt Hamburg unterstützt die Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum durch Baugemeinschaften. Gefördert werden der Neubau, der Aus- und Umbau sowie die Erweiterung von Wohnraum. Außerdem wird der Erwerb von Bestandsobjekten durch eine Mietergenossenschaft unterstützt. Maßnahmen für barrierefreies Bauen werden durch einmalige Zuschüsse gefördert. Förderbedingungen: Kontaktdaten: Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt Besenbinderhof 31 20097 Hamburg Telefon: Fax: 0 40 / 2 48 46-0 0 40 / 2 48 46-4 32 E-Mail: info@wk-hamburg.de Internet: http://www.wk-hamburg.de Quelle: http://www.wk-hamburg.de/wohneigentum/bauenin-baugemeinschaften.html Seite 90 von 190 Programmtitel: Neubau von Mietwohnungen - 1. & 2. Förderweg Förderart: Zuschuss/Darlehen Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind Eigentümer und Erbbauberechtigte eines geeigneten Grundstücks. Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert den Neubau von Mietwohnungen für Haushalte, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Unterstützt werden insbesondere Familien, Menschen ab 60 Jahre, behinderte Menschen und Menschen, die als vordringlich wohnungssuchend anerkannt sind. Hierfür wurden zwei Förderwege entwickelt. Nach dem 1. Förderweg ist eine Überschreitung der Einkommensgrenze nach § 8 des Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetzes (HmbWoFG) um bis zu 30 % (bei Seniorenwohnungen bis zu 50 %) zulässig. Nach dem 2. Förderweg kann die Einkommensgrenze um bis zu 60 % überschritten werden. Förderbedingungen: Kontaktdaten: Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt Besenbinderhof 31 20097 Hamburg Telefon: Fax: 0 40 / 2 48 46-0 0 40 / 2 48 46-4 32 E-Mail: info@wk-hamburg.de Internet: http://www.wk-hamburg.de Quelle: http://www.wkhamburg.de/mietwohnungen/neubau/mietwohnungs neubau.html Seite 91 von 190 3.7. Hessen Bauförderung Programmtitel: Soziale Wohnraumförderung Mietwohnungsbau Förderart: Darlehen Antragsberechtigung: Antragsberechtigt ist der Eigentümer/ Erbbauberechtigte von Mietwohnungen. Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Das Land Hessen fördert die Schaffung von Mietwohnraum für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Mitfinanziert wird die Schaffung von Wohnraum zur dauerhaften Fremdvermietung durch Baumaßnahmen in neuen selbständigen Gebäuden Beseitigung von Schäden an Gebäuden, durch die diese auf Dauer wieder für Wohnzwecke nutzbar gemacht werden Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden, durch die unter wesentlichem Aufwand Wohnraum geschaffen wird, oder Änderung von Wohnraum unter wesentlichem Bauaufwand zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse. Förderbedingungen: Seite 92 von 190 Kontaktdaten: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) Hauptsitz Offenbach am Main Strahlenbergerstraße 11 63067 Offenbach am Main Hotline: Telefon: Fax: 0 69 / 91 32-55 59 0 69 / 91 32-03 0 69 / 91 32-46 36 E-Mail: foerderberatung@wibank.de Internet: http://www.wibank.de Quelle: http://www.wibank.de/de/Foerderprogramme/Baue nUndWohnen/MW-Landesprogramm-Mod.html Seite 93 von 190 Programmtitel: Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE) Förderart: Zuschuss Antragsberechtigung: Kommunen Laufzeit. bis 31.12.2012 (die Verlängerung ist beabsichtigt) Kurzbeschreibung: Das Land Hessen fördert mit Unterstützung des Bundes und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) die nachhaltige städtebauliche Erneuerung und Entwicklung - unter anderem die Herstellung barrierefreier Wegeführungen im öffentlichen Raum. Förderbedingungen: Kontaktdaten: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) Hauptsitz Offenbach am Main Strahlenbergerstraße 11 63067 Offenbach am Main Telefon: Fax: 0 69 / 91 32-03 0 69 / 91 32-46 36 E-Mail: foerderberatung@wibank.de Internet: http://www.wibank.de Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Kaiser-Friedrich-Ring 75 65185 Wiesbaden Telefon: Fax: 06 11 / 8 15-0 06 11 / 8 15-22 25 E-Mail: info@hmwvl.hessen.de Internet: http://www.wirtschaft.hessen.de Quelle: http://www.wibank.de/de/Foerderprogramme/Baue nUndWohnen/SB-Nachh-Stadtentwicklung.html Seite 94 von 190 Programmtitel: Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum - Behindertengerechter Umbau Förderart: Zuschuss Antragsberechtigung: Eigentümer von Wohnraum, die diesen selbst nutzen, und deren Angehörige Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Gefördert werden bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden selbstgenutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück (näheres Wohnungsumfeld). Förderbedingungen: Kontaktdaten: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) Hauptsitz Offenbach am Main Strahlenbergerstraße 11 63067 Offenbach am Main Telefon: Fax: 0 69 / 91 32-03 0 69 / 91 32-46 36 E-Mail: foerderberatung@wibank.de Internet: http://www.wibank.de Quelle: http://www.wibank.de/de/Foerderprogramme/Baue nUndWohnen/WE-Behind-Umbau.html Seite 95 von 190 3.8. Mecklenburg-Vorpommern Bauförderung Programmtitel: Modernisierung und Instandsetzung von Mietund Genossenschaftswohnungen und selbst genutztem Wohneigentum in innerstädtischen Altbauquartieren Förderart: Darlehen Antragsberechtigung: Eigentümer, deren Grundstücke mit Miet- und Genossenschaftswohnungen bebaut sind Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: a) Modernisierung/Instandsetzung und Anpassung des Wohnraums an die Belange von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen b) Nachträglicher Anbau oder Ersatz von Balkonen c) Dachaufbau nach partiellem Rückbau von Wohngebäuden d) Wiederherstellung von Außenanlagen an Wohngebäuden nach partiellem Rückbau e) Nachrüstung von Personenaufzügen (in Gebäuden, die überwiegend der Wohnraumversorgung von älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen dienen) Seite 96 von 190 Förderbedingungen: Der Antragsteller muss ein Antragsvorlagerecht haben, die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen sowie Gewähr für die wirtschaftliche Durchführung der baulichen Maßnahmen und für eine ordnungsgemäße Verwaltung bieten. Die Maßnahmen müssen zweckmäßig und wirtschaftlich vertretbar sein und dürfen den Zielsetzungen des Bauordnungsrechts oder des Denkmalschutzes nicht widersprechen. Die Bauarbeiten sollen innerhalb von zwölf Monaten nach Bewilligung der Zuwendungen abgeschlossen sein. Die Gesamtfinanzierung der baulichen Maßnahmen muss gesichert sein. Kontaktdaten: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) Werkstraße 213 19061 Schwerin Telefon: Fax: 03 85 / 63 63-0 03 85 / 63 63-12 12 E-Mail: info@lfi-mw.de Internet: http://www.lfi-mv.de Quelle: http://www.lfimv.de/cms2/LFI_prod/LFI/content/de/Foerderung en/Wohnungsbaufoerderung/_Foerderungen/Mode rnisierung_und_Instandsetzung/index.jsp?&view= 877 Seite 97 von 190 3.9. Niedersachsen 3.9.1. Bauförderung Programmtitel: Landesbürgschaften für den Wohnungsbau Förderart: Bürgschaft Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind Investoren für selbstgenutzte und vermietete Wohngebäude Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Bürgschaften können übernommen werden für Darlehen: für den Neubau von Mietwohnungen und selbstgenutztem Wohneigentum für Um- und Ausbau, Erweiterung sowie Modernisierung von Wohnraum für den Erwerb von bestehendem Wohnraum zur Selbstnutzung zur Anschlussfinanzierung von verbürgten Darlehen auch bei gleichzeitigem Gläubigerwechsel. Die Landesbürgschaften können für Darlehen von mindestens 5.000 € übernommen werden, soweit sie außerhalb der Beleihungsgrenze für erststellige Darlehen dinglich gesichert sind. Förderbedingungen: Kontaktdaten: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) Günther-Wagner-Allee 12 - 16 30177 Hannover Telefon: Fax: 05 11 / 3 00 31-3 13 05 11 / 3 00 31-1 13 13 E-Mail: wohnraum@nbank.de Internet: http://www.nbank.de Quelle: http://www.nbank.de/Privatpersonen/Wohnraum/W ohnraumfoerderung/Landesbuergschaften_Wohnung sbau.php Seite 98 von 190 Programmtitel: Altersgerechte Modernisierung von Wohneigentum Förderart: Darlehen Antragsberechtigung: Hauseigentümer, die ein selbstgenutztes Wohngebäude altersgerecht modernisieren möchten. Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Gefördert wird die altengerechte Modernisierung von Wohneigentum. Dazu zählen z. B. barrierereduzierende Maßnahmen bei der Wohnraumanpassung. Anpassung der Raumgeometrie von Wohn- und Schlafräumen sowie Küche, Bad und Flur. Anpassung von Bedienelementen und Sanitärobjekten. Instandsetzungen, die durch Maßnahmen der alters- gerechten Modernisierung verursacht werden, fallen unter die Modernisierung. Förderbedingungen: Kontaktdaten: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) Günther-Wagner-Allee 12 - 16 30177 Hannover Telefon: Fax: 05 11 / 3 00 31-3 13 05 11 / 3 00 31-1 13 13 E-Mail: wohnraum@nbank.de Internet: http://www.nbank.de Quelle: http://www.nbank.de/Privatpersonen/Wohnraum/W ohnraumfoerderung/Altersgerechte_Modern_Wohnei gentum.php Seite 99 von 190 Programmtitel: Mietwohnungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen Förderart: Darlehen Antragsberechtigung: Antragsteller bei der zuständigen Wohnraumförderstelle ist der Investor. Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Neubau, Aus- und Umbau sowie Erweiterung von Mietwohnungen für ältere Menschen ab 60 Jahren, schwerbehinderte Menschen sowie hilfe- und pflegebedürftige Menschen mit niedrigem bzw. mittlerem Einkommen, insbesondere Bauvorhaben für „Betreutes Wohnen“. Neubau: Zinsloses, ab dem 16. Jahr marktüblich verzinstes Darlehen von bis zu 40.000 € in Abhängigkeit von den Einkommensgrenzen der Mieter. Um- und Ausbau oder Erweiterung: Zinsloses, ab dem 16. Jahr marktüblich verzinstes Darlehen von bis zu 40 % der Kosten, höchstens im Umfang für ein vergleichbares Neubauvorhaben sowie ein Zuschuss für den erforderlichen Einbau eines Aufzugs in Höhe von 40 % der für die Beschaffung und Installation entstandenen Kosten. Förderbedingungen: Kontaktdaten: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) Günther-Wagner-Allee 12 - 16 30177 Hannover Telefon: 05 11 / 3 00 31-3 13 Internet: http://www.nbank.de/Oeffentliche_Einrichtungen/W ohnraum/Wohnraumfoerderung/Mietwohnungen_ael tereMenschen_MenschenmitBehinderungen.php Quelle: http://www.nbank.de/Privatpersonen/Wohnraum/W ohnraumfoerderung/Mietwohnungen_aeltereMensch en_MenschenmitBehinderungen.php Seite 100 von 190 Programmtitel: Eigentum für Menschen mit Behinderung Förderart: Darlehen Antragsberechtigung: Haushalte mit schwerbehinderten Personen, bei denen aufgrund der Behinderung ein baulicher Aufwand erforderlich ist, um die Wohnung behindertengerecht zu gestalten. Laufzeit: bis 31.12.2014 Kurzbeschreibung: Mitfinanziert werden der Erwerb im Zusammenhang mit der Modernisierung, der Neubau und die Schaffung von Wohnraum durch Ausbau Umbau und Erweiterung (ohne Gebietsbeschränkung) sowie der Erwerb im Zusammenhang mit der Modernisierung von Wohnraum zur Selbstnutzung in städtebaulichen Sanierungsgebieten insbesondere für Haushalte mit Kindern, mit schwerbehinderten oder mit pflegebedürftigen Menschen. Förderbedingungen: Das Gesamteinkommen des Haushalts darf in Abhängigkeit von der Maßnahme die vorgegebenen Einkommensgrenzen nicht übersteigen. Die Belastung muss für den Antragsteller auf Dauer tragbar sein. Es sollen Eigenleistungen in Höhe von mindestens 15 % der Gesamtkosten bzw. des Kaufpreises erbracht werden. Im Fall von Kauf bzw. Erwerb in Zusammenhang mit Modernisierung müssen die Kosten für die Modernisierung mindestens 5.000 € betragen. Es muss eine angemessene Unterbringung des Haushaltes gewährleistet sein. Seite 101 von 190 Kontaktdaten: Investitions- und Förderband Niedersachsen – NBank Günther-Wagner-Allee 12 – 16 30177 Hannover E-Mail: wohnraum@nbank.de Internet: http://www.nbank.de Quelle: http://www.nbank.de/Privatpersonen/Wohnraum/W ohnraumfoerderung/Eigentum_Schwerbehinderte.ph p Seite 102 von 190 Programmtitel: Mietwohnraum für gemeinschaftliche Wohnformen Förderart: Darlehen Antragsberechtigung: Antragsteller bei der zuständigen Wohnraumförderungsstelle ist der Investor. Der Investor ist entweder Eigentümer eines Baugrundstücks oder Erbbauberechtigter an einem geeigneten Grundstück oder weist nach, dass der Kauf eines Grundstücks oder die Bestellung eines Erbbaurechts gesichert ist. Laufzeit: bis 31.12.2014 Kurzbeschreibung: Gefördert wird der Neubau, Aus- und Umbau sowie die Erweiterung von Apartmentwohnungen in Wohngruppen oder Wohn-/Schlafräume in Wohngemeinschaften als Mietwohnraum für ältere Menschen, Menschen mit Behinderung oder hilfeund pflegebedürftige Personen mit niedrigen bzw. mittleren Einkommen. Bauvorhaben für "Betreutes Wohnen" haben Vorrang. Förderbedingungen: Kontaktdaten: Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank Günther-Wagner-Allee 12 – 16 30177 Hannover E-Mail: Internet: Quelle: wohnraum@nbank.de http://www.nbank.de http://www.nbank.de/Privatpersonen/Wohnraum/W ohnraumfoerderung/Mietwohnungen_fuer_gemeinsc haftliche_Wohnformen.php Seite 103 von 190 Programmtitel: Wohnraumförderung - Förderung von selbst genutztem Wohneigentum Förderart: Darlehen Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind Haushalte mit mindestens einem Kind und schwerbehinderte Menschen. Laufzeit: bis 31.12.2014 Kurzbeschreibung: Gefördert wird der Erwerb/Kauf im Zusammenhang mit Modernisierung von Wohnungen zur Selbstnutzung durch den bisherigen Mieter nach der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen oder im Falle einer leerstehenden Wohnung durch sonstige Antragsteller. Insbesondere für Haushalte mit Kindern, mit schwerbehinderten oder mit pflegebedürftigen Menschen. Förderbedingungen: Kontaktdaten: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) Günther-Wagner-Allee 12 - 16 30177 Hannover Telefon: 05 11 / 3 00 31-3 13 Fax: 05 11 / 3 00 31-1 13 13 E-Mail: wohnraum@nbank.de Internet: http://www.nbank.de Quelle: http://www.nbank.de/Privatpersonen/Wohnraum/W ohnraumfoerderung/Erwerb_selbstgenutzter_Wohnr aum.php Seite 104 von 190 3.9.2. Infrastrukturmaßnahmen Programmtitel: Nachhaltige Entwicklung Förderart: Zuschuss Antragsberechtigung: kommunale Gebietskörperschaften, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, natürliche Personen Laufzeit: bis 31.12.2015 Kurzbeschreibung: Ziel der Förderung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft durch zielgruppenorientierte Angebote und Maßnahmen zu stärken. Ein Schwerpunkt der Förderung liegt in der Nachhaltigkeit, da sie ein entscheidender Faktor für die Bewahrung und Aufwertung des Kultur- und Naturerbes ist. Bei der Antragstellung sind Qualitätskriterien nach dem Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit eines Projekts nachzuweisen. Die Gesamtpunktzahl 16 muss erreicht werden. Maßnahmen zur Barrierefreiheit (Einrichtung ist barrierefrei, Thema ist besonders berücksichtigt) können bis zu 3 Bonuspunkte erzielen. Förderbedingungen: Kontaktdaten: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) Günther-Wagner-Allee 12 – 16 30177 Hannover Telefon: Fax: 05 11 / 3 00 31-3 33 05 11 / 3 00 31-1 13 33 E-Mail: beratung@nbank.de Internet: http://www.nbank.de Quelle: http://www.nbank.de/Oeffentliche_Einrichtungen/In frastruktur/Infrastruktur/Touristische_Entwicklung.p hp Seite 105 von 190 Programmtitel: Kulturförderrichtlinie Förderart: Zuschuss Antragsberechtigung: kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zusammenschlüsse, Kunst- und Kulturvereine, Kirchen, Stiftungen des privaten Rechts, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR/BGB-Gesellschaft), im Einzelfall auch kleine und mittlere Unternehmen Laufzeit: bis 31.12.2015 Kurzbeschreibung: Erhöhung der kulturellen Identifikations- und Selbstdarstellungskraft sowie die Verbesserung des kulturwirtschaftlichen Engagements von Regionen und Teilregionen sowie die Stärkung kulturwirtschaftlich tätiger Einrichtungen und Betriebe. Es werden Maßnahmen gefördert, die eine nachhaltige Steigerung der Attraktivität des kulturellen Erbes in städtischen Gebieten und ländlichen Regionen erzielen. Gefördert werden: Ausbau und Modernisierung kultureller Infrastruktur Erhalt und Entwicklung des kulturhistorischen Erbes durch kulturtouristische Schlüsselprojekte Erschließung und Restaurierung des kulturellen Erbes für eine kulturelle oder kulturtouristische zukunftsfähige Nutzung nachhaltige Kulturtourismusmodelle (keine dezidierte Maßnahme zur Förderung von Barrierefreiheit, aber diese kann gesondert berücksichtigt und also auch gefördert werden) Förderbedingungen: Unternehmen müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen. Antragsteller müssen ihren Hauptsitz in Niedersachsen haben. Maßnahmen, die mit EU-Mitteln anderer Bundesund Landesprogramme gefördert werden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Seite 106 von 190 Kontaktdaten Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank Günther-Wagner-Allee 12 – 16 30177 Hannover Telefon: Fax: 0511 / 30031-333 0511 / 30031-11333 E-Mail: beratung@nbank.de Internet: www.nbank.de Quelle: http://www.nbank.de/Oeffentliche_Einrichtungen/In frastruktur/Infrastruktur/Kulturfoerderung.php Seite 107 von 190 3.9.3. Gesundheit und Soziales Programmtitel: Förderung wohlfahrtspflegerischer Aufgaben und außergewöhnlicher Maßnahmen im sozialen Bereich Förderart: Zuschuss Antragsberechtigung: Zuwendungsempfänger können alle natürlichen und juristischen Personen sein. Laufzeit: bis 30.09.2012 (eine entsprechende Anschlussförderung ist geplant) Kurzbeschreibung: Gegenstand der Förderung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die allgemeine Förderung wohlfahrtspflegerischer Aufgaben und für außergewöhnliche Maßnahmen im sozialen Bereich können Baumaßnahmen für Sonderkindergärten, Tagesbildungsstätten, Werkstätten, Wohnheime, stationäre und teilstationäre Sprachheileinrichtungen, stationäre und teilstationäre Eingliederungsund Pflegeeinrichtungen, kulturelle und sportliche Veranstaltungen mit behinderten Menschen, Maßnahmen zur Vorbereitung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sowie Maßnahmen der Beratung und Kommunikation für Gehörlose und Blinde sein. Förderbedingungen: Bei den zu fördernden wohlfahrtspflegerischen Aufgaben muss es sich um Maßnahmen für behinderte Menschen, um Maßnahmen für alte oder pflegebedürftige Menschen oder um Maßnahmen im Rahmen ambulanter sozialer Dienste handeln. Seite 108 von 190 Kontaktdaten: Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Domhof 1 31134 Hildesheim Telefon: Fax: 0 51 21 / 3 04-0 0 51 21 / 3 04-6 11 E-Mail: PoststelleLSHildesheim@ls.niedersachsen.de Internet: http://www.soziales.niedersachsen.de Quelle: http://www.soziales.niedersachsen.de/soziales_gesu ndheit/soziale_foerderungen/foerderung_von_massn ahmen_behinderte_menschen/259.html Seite 109 von 190 Programmtitel: Niedersächsischer Landesblindenfonds Förderart: Zuschuss Antragsberechtigung: Zivilblinde Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Land Niedersachsen haben, sowie Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Land Niedersachsen haben und deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 beträgt oder bei denen nicht nur vorübergehende Störungen des Sehvermögens vorliegen, und sich nicht in einer vollstationären Einrichtung befinden. Laufzeit: bis 31.12.2015 Kurzbeschreibung: Der Fonds soll blinde Menschen besonders in außergewöhnlichen Lebenssituationen finanziell unterstützen, um so lange wie möglich eine selbständige und eigenverantwortliche Lebensgestaltung zu erreichen. Förderbedingungen: Kontaktdaten: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Verden Marienstraße 8 27283 Verden (Aller) Telefon: Fax: 0 42 31 / 14 - 0 0 42 31 / 14 - 153 Internet: http://www.soziales.niedersachsen.de/portal/live.ph p?navigation_id=54&article_id=168&_psmand=2 Quelle: http://www.soziales.niedersachsen.de/soziales_gesu ndheit/soziale_foerderungen/landesblindenfonds/10 1.html Seite 110 von 190 3.10. Nordrhein-Westfalen Bauförderung Programmtitel: NRW.BANK.Gebäudesanierung Förderart: Darlehen Antragsberechtigung: Gefördert werden Privatpersonen, die Investitionsmaßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum (inkl. 2-Familien-Häusern) durchführen. Laufzeit: bis 31.12.2015 Kurzbeschreibung: Das Programm NRW.BANK.Gebäudesanierung fördert Investitionsvorhaben in Nordrhein-Westfalen, deren Gesamtfinanzierung gesichert ist. Hierbei stehen insbesondere Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, Verbesserung des Umweltschutzes sowie des altersgerechten Umbaus im Fokus: Barrierereduzierung, z. B. Nachrüstung von Aufzügen, Veränderung des Wohnungszuschnitts etc. Förderbedingungen: Kontaktdaten: NRW.Bank - Beratungscenter Düsseldorf Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf Telefon: Fax: Quelle: 02 11 / 9 17 41-48 00 02 11 / 9 17 41-78 32 https://www.nrwbank.de/de/foerderlotseprodukte/NRWBANKGebaeudesanierung/15603/nrw bankproduktdetail.html Seite 111 von 190 Programmtitel: Förderung selbst genutzten Wohnraums Erwerb gebrauchter Immobilien Förderart: Darlehen Antragsberechtigung: Die Förderung konzentriert sich auf Haushalte (auch Lebensgemeinschaften), die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten und aus mindestens einer volljährigen Person und einem Kind oder einer schwerbehinderten Person (Grad der Behinderung von mindestens 50 %) bestehen. Hierbei kann es sich auch um einen Einpersonenhaushalt handeln. Laufzeit: seit 19.01.2012 Kurzbeschreibung: Gefördert werden: der Neubau und der erstmalige Erwerb eines Eigenheims oder einer zur Selbstnutzung bestimmten Eigentumswohnung, die erstmalige Schaffung eines Eigenheims oder einer zur Selbstnutzung bestimmten Eigentumswohnung durch Ausbau und/oder Erweiterung eines Gebäudes, das vorher anderen Zwecken diente und der Erwerb einer so geschaffenen Immobilie, der Erwerb eines vorhandenen Eigenheims oder einer vorhandenen, zur Selbstnutzung bestimmten Eigentumswohnung, wenn Sie nachweisen können, dass für das Förderobjekt nach dem 31. Dezember 1994 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige getätigt wurde oder das Förderobjekt mindestens den Standard der Wärmeschutzverordnung 1995 erfüllt oder der Endenergiebedarf des Förderobjekts laut Energiebedarfsausweis den Wert von 150 kWh/(m2.a) nicht überschreitet, der Erwerb von vorhandenen Eigenheimen oder von Wohneigentum in der Bauform von Doppeloder Reihenhäusern in Kombination mit baulichen Seite 112 von 190 Maßnahmen zur energetischen Verbesserung des Gebäudes. Näheres hierzu finden Sie in Nummer 5 der Wohnraumförderungsbestimmungen. Förderbedingungen: Kontaktdaten: Stadt- oder Kreisverwaltung; NRW.BANK NRW.BANK Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf Internet: http://www.nrwbank.de Beratungscenter Rheinland: Telefon: Fax: 02 11 / 9 17 41-48 00 02 11 / 9 17 41-78 32 E-Mail: info@nrwbank.de Beratungscenter Westfalen Quelle: Telefon: Fax: 02 51 / 9 17 41-48 00 02 51 / 9 17 41-78 32 E-Mail: info@nrwbank.de https://www.nrwbank.de/de/foerderlotseprodukte/Foerderung-selbst-genutzten-WohnraumsErwerb-gebrauchterImmobilien/15338/produktdetail.html Seite 113 von 190 Programmtitel: Förderung selbst genutzten Wohnraums – Reduzierung von Barrieren Förderart: Darlehen Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind natürliche Personen als Eigentümerinnen und Eigentümer oder als sonstige dinglich Verfügungsberechtigte von Eigenheimen und Eigentumswohnungen mit ausreichender Kreditwürdigkeit. Laufzeit: bis 31.12.2015 Kurzbeschreibung: Im Vordergrund steht die Reduzierung von Barrieren. Förderbedingungen: Kontaktdaten: Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Jürgensplatz 1 40219 Düsseldorf Kontakt: Telefon: Internet: Quelle: Rita Tölle 02 11 / 38 43-42 40 www.mwebwv.nrw.de https://www.nrwbank.de/de/foerderlotseprodukte/Foerderung-selbst-genutzten-WohnraumsReduzierung-vonBarrieren/15341/produktdetail.html Seite 114 von 190 Programmtitel: Förderung von Mietwohnraum Gruppenwohnungen Neubau Förderart: Darlehen Antragsberechtigung: Privatpersonen; Wohnwirtschaft Laufzeit: seit 19.01.2012 Kurzbeschreibung: zinsgünstige Darlehen für den Neubau von Gruppenwohnungen. Gefördert wird der Neubau von Gruppenwohnungen. Dabei handelt es sich um Wohneinheiten zur Wohnraumversorgung älterer und/oder behinderter Menschen mit Betreuungsbedarf, in denen bis zu 8 Personen selbst bestimmt zur Miete wohnen und ihre Pflege oder Betreuung individuell mit Hilfe ambulanter Dienste ihrer Wahl organisieren können. Die Gruppenwohnungen können auch für Studierende errichtet werden. Förderbedingungen: Kontaktdaten: NRW.BANK Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf Internet: http://www.nrwbank.de Beratungscenter Rheinland Telefon: Fax: 02 11 / 917 41-48 00 02 11 / 917 41-78 32 E-Mail: info@nrwbank.de Beratungscenter Westfalen Quelle: Telefon: Fax: 02 51 / 917 41-48 00 02 51 / 917 41-78 32 E-Mail: info@nrwbank.de https://www.nrwbank.de/de/foerderlotseprodukte/Foerderung-von-MietwohnraumGruppenwohnungenNeubau/15355/produktdetail.html Seite 115 von 190 Programmtitel: Förderung von Mietwohnraum - Reduzierung von Barrieren Förderart: Darlehen Antragsberechtigung: Privatpersonen; Wohnwirtschaft; Die Förderung wird natürlichen und juristischen Personen als Eigentümer oder Erbbauberechtigten von Objekten mit ausreichender Kreditwürdigkeit gewährt. Laufzeit: bis 31.12.2015 Kurzbeschreibung: Im Vordergrund steht die Reduzierung von Barrieren. Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Darlehen zur Verbesserung von Wohnangeboten insbesondere für ältere und pflegebedürftige Menschen. Schwerpunkte der Förderung sind: bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand, bauliche Anpassung und Modernisierung von bestehenden Altenwohn- und Pflegeheimen, wohnungswirtschaftliche Maßnahmen des Stadtumbaus bei hochverdichteten Sozialwohnungsbeständen der 1960er und 1970er Jahre in Verbindung mit integrierten Bewirtschaftungskonzepten, denkmalgerechte Erneuerung von selbst genutztem Wohnraum in Werks- und Genossenschaftssiedlungen und in historischen Stadt- und Ortskernen sowie in Stadterneuerungsgebieten, bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand und in bestehenden vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen. Förderbedingungen: Seite 116 von 190 Kontaktdaten: Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Jürgensplatz 1 40219 Düsseldorf Kontakt: Telefon: Rita Tölle 02 11 / 38 43-42 40 Internet: www.mwebwv.nrw.de https://www.nrwbank.de/de/foerderlotseprodukte/Foerderung-von-MietwohnraumReduzierung-vonBarrieren/15358/produktdetail.html Seite 117 von 190 Programmtitel: Förderung von Mietwohnraum - Mietwohnungen Neuschaffung im Bestand Förderart: Darlehen Antragsberechtigung: Privatpersonen; Wohnwirtschaft Laufzeit: bis 31.12.2015 Kurzbeschreibung: Gefördert wird die Neuschaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen durch: die Änderung, Nutzungsänderung und Erweiterung von Gebäuden, die Änderung von Mietwohnungen zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse. Förderbedingungen: Es müssen Baukosten inklusive Baunebenkosten von mindestens 650 € je m² Wohnfläche entstehen. Die Wohnungen sind barrierefrei (z. B. durch Einbau einer bodengleichen Dusche) zu errichten; es sind die Regelungen der DIN 18040 Teil 2 einzuhalten. Es müssen den Förderbestimmungen entsprechende energetische Anforderungen eingehalten werden. In Schlafräumen und Kinderzimmern sowie Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, muss mindestens jeweils ein Rauchwarnmelder vorhanden sein. Seite 118 von 190 Kontaktdaten: Stadt- oder Kreisverwaltung; NRW.BANK Hauptsitz Düsseldorf Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf Telefon: 02 11 / 9 17 41-0 Fax: 02 11 / 9 17 41-18 00 NRW.BANK Hauptsitz Münster Friedrichstraße 1 48145 Münster Quelle: Telefon: 02 51 / 9 17 41-0 Fax: 02 51 / 9 17 41-29 21 https://www.nrwbank.de/de/foerderlotseprodukte/Foerderung-von-MietwohnraumMietwohnungen-Neuschaffung-imBestand/15350/produktdetail.html Seite 119 von 190 Programmtitel: Förderung selbst genutzten Wohnraums Menschen mit Behinderungen Förderart: Darlehen Antragsberechtigung: Die Förderung erfolgt zugunsten von schwerbehinderten Personen. Der betreffende Haushalt muss Einkommensgrenzen einhalten. Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Gefördert werden Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Neuschaffung, dem Erwerb oder der Nachrüstung von Eigenheimen oder selbst genutzten Eigentumswohnungen, die wegen der Art der Behinderung erforderlich sind. Hierunter fallen z. B. eine Rampe oder Hebeanlage oder ein behindertengerechtes Bad/WC. Die Kombination mit der Förderung für neue oder gebrauchte Immobilien ist möglich. Förderbedingungen: Kontaktdaten: Stadt- oder Kreisverwaltung; NRW.BANK Hauptsitz Düsseldorf Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf Telefon: Fax: 02 11 / 9 17 41-0 02 11 / 9 17 41-18 00 NRW.BANK Hauptsitz Münster Friedrichstraße 1 48145 Münster Telefon: Fax: Quelle: 02 51 / 9 17 41-0 02 51 / 9 17 41-29 21 https://www.nrwbank.de/de/foerderlotseprodukte/Foerderung-selbst-genutzten-WohnraumsMenschen-mitBehinderungen/15340/produktdetail.html Seite 120 von 190 Programmtitel: Förderung von Mietwohnraum - Neuschaffung von Gruppenwohnungen im Bestand Förderart: Darlehen Antragsberechtigung: Privatpersonen; Wohnwirtschaft Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Gefördert wird die Neuschaffung von Gruppenwohnungen durch: die Änderung, Nutzungsänderung und Erweiterung von Gebäuden, die Änderung von Mietwohnungen zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse. Gruppenwohnungen sind Wohneinheiten zur Wohnraumversorgung älterer und/oder behinderter Menschen mit Betreuungsbedarf, in denen bis zu 8 Personen selbst bestimmt zur Miete wohnen und ihre Pflege oder Betreuung individuell mit Hilfe ambulanter Dienste ihrer Wahl organisieren können. Die Gruppenwohnungen können auch für Studierende errichtet werden. Förderbedingungen: Kontaktdaten: Stadt- oder Kreisverwaltung; NRW.BANK Hauptsitz Düsseldorf Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf Telefon: 02 11 / 9 17 41-0 Fax: 02 11 / 9 17 41-18 00 NRW.BANK Hauptsitz Münster Friedrichstraße 1 48145 Münster Telefon: 02 51 / 9 17 41-0 Fax: 02 51 / 9 17 41-29 21 Quelle: https://www.nrwbank.de/de/foerderlotseprodukte/Foerderung-von-MietwohnraumNeuschaffung-von-Gruppenwohnungen-imBestand/15357/produktdetail.html Seite 121 von 190 Programmtitel: Umbau Dauerpflegeeinrichtungen – Pflegewohnplätze im Bestand Förderart: Darlehen Antragsberechtigung: Privatpersonen; Wohnwirtschaft Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Der Bestand an Pflegewohnplätzen soll baulich so angepasst und umgebaut werden, dass eine Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen ihrer Bewohner entsteht. Gefördert werden u. a.: Grundrissänderungen zur Auflösung von langen Fluren und zur Gliederung des Heims in kleinteilige Wohngruppen für in der Regel bis zu 12 Personen, Herstellung von barrierefreien Bädern durch Einbau, Umbau oder durch Modernisierung vorhandener Bäder, Herstellung eines barrierefreien Zugangs von der öffentlichen Verkehrsfläche in das Heim und zu allen Bereichen, die von Bewohnerinnen und Bewohnern genutzt werden Förderbedingungen: Kontaktdaten: Stadt- oder Kreisverwaltung; NRW.BANK Hauptsitz Düsseldorf Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf Telefon: 02 11 / 9 17 41-0 Fax: 02 11 / 9 17 41-18 00 NRW.BANK, Hauptsitz Münster Friedrichstraße 1 48145 Münster Telefon: 02 51 / 9 17 41-0 Fax: 02 51 / 9 17 41-29 21 Quelle: https://www.nrwbank.de/de/foerderlotseprodukte/Umbau-DauerpflegeeinrichtungenPflegewohnplaetze-im-Bestand/15373/produktdetail.html Seite 122 von 190 Programmtitel: Förderung von Mietwohnraum - Menschen mit Behinderung Förderart: Darlehen Antragsberechtigung: Gefördert werden Eigentümer von Mietwohnungen, um zusätzliche Baumaßnahmen zugunsten von schwerbehinderten Mietern durchführen zu können. Eine ausreichende Kreditwürdigkeit des Eigentümers ist Voraussetzung. Laufzeit laufend Kurzbeschreibung: Gefördert werden Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Neuschaffung oder der Nachrüstung von Mietwohnungen, die aufgrund der Behinderung erforderlich sind. Förderbedingungen: Kontaktdaten: Stadt- oder Kreisverwaltung; NRW.BANK Hauptsitz Düsseldorf Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf Telefon: Fax: 02 11 / 9 17 41-0 02 11 / 9 17 41-18 00 NRW.BANK Hauptsitz Münster Friedrichstraße 1 48145 Münster Telefon: Fax: Quelle: 02 51 / 9 17 41-0 02 51 / 9 17 41-29 21 https://www.nrwbank.de/de/foerderlotseprodukte/Foerderung-von-MietwohnraumMenschen-mitBehinderung/15364/produktdetail.html Seite 123 von 190 Programmtitel: Wohnheimförderung - Wohnraum für Menschen mit Behinderungen Förderart: Darlehen Antragsberechtigung: Privatpersonen; Wohnwirtschaft Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Gefördert werden der Neubau oder der Ausbau und die Erweiterung von Wohnräumen in Heimen für Menschen mit Behinderungen (Wohnheimplätze) sowie die Änderung von stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse. Die Wohnheimplätze sind in Wohngebieten mit guter Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr und in möglichst zentraler Ortslage zu errichten. Förderbedingungen: Kontaktdaten: Stadt- oder Kreisverwaltung; NRW.BANK; NRW.BANK Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf Internet: http://www.nrwbank.de Beratungscenter Rheinland Telefon: Fax: 02 11 / 9 17 41-48 00 02 11 / 9 17 41-78 32 E-Mail: info@nrwbank.de Beratungscenter Westfalen Quelle: Telefon: Fax: 02 51 / 9 17 41-48 00 02 51 / 9 17 41-78 32 E-Mail: info@nrwbank.de https://www.nrwbank.de/de/foerderlotseprodukte/Wohnheimfoerderung-Wohnraum-fuerMenschen-mitBehinderungen/15370/produktdetail.html Seite 124 von 190 3.11. Rheinland-Pfalz Bauförderung Programmtitel: Wohnraumförderung - Mietwohnungen für Wohngruppen Förderart: Darlehen Antragsberechtigung: Das Angebot des Landes Rheinland-Pfalz richtet sich an Investoren, die als Modellvorhaben Mietwohneinheiten zur Einrichtung von ambulant betreuten Wohngruppen schaffen. Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Barrierefreiheit, gemeinschaftliches Wohnen sowie Pflege- und Unterstützungsleistungen für Bewohnerinnen und Bewohner gewinnen zunehmend an Bedeutung. Das selbstbestimmte Wohnen hat dabei für die meisten Menschen nach wie vor oberste Priorität – nicht nur für ältere Menschen mit Pflegebedarf, sondern auch für Menschen mit Behinderung. Das Programm „Förderung von Wohngruppen (Modellvorhaben)“ geht auf diese neuen Anforderungen an das Wohnen ein und zielt darauf ab, älteren Menschen mit Pflegebedarf, pflegebedürftigen volljährigen Menschen sowie volljährigen Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Wohnen und Leben zu ermöglichen. Förderbedingungen: Kontaktdaten: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Löwenhofstraße 1 55116 Mainz Telefon: Fax: E-Mail: Internet: Quelle: 0 61 31 / 61 72-19 91 0 61 31 / 61 72-18 99 wohnraum@isb.rlp.de http://isb.rlp.de/de/wohnraum http://www.fm.rlp.de/startseite/bauen-undwohnen/wohnraumfoerderung/sozialewohnraumfoerderung/ Seite 125 von 190 Programmtitel: Wohnraumförderung - Eigentumsprogramm Förderart: Darlehen Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind Privathaushalte, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) um nicht mehr als 60 % übersteigt. Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum für Haushalte, die sich aus eigener Kraft am Markt nicht angemessen versorgen können. Mitfinanziert werden: Neubau oder Ersterwerb von Häusern und Wohnungen, Ausbau, Umbau, Umwandlung, Erweiterung und der Ankauf von Wohnungen, Ersatzneubau nach Abriss zur Selbstnutzung durch den Eigentümer. Förderfähig sind ebenso Maßnahmen, die ein barrierefreies Wohnen ermöglichen. Bauliche Maßnahmen für schwerbehinderte Menschen sollen die Vorgaben der DIN 18025 Teil 1 berücksichtigen. Förderbedingungen: Seite 126 von 190 Kontaktdaten: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Löwenhofstraße 1 55116 Mainz Telefon: Fax: 0 61 31 / 61 72-19 91 0 61 31 / 61 72-18 99 E-Mail: wohnraum@isb.rlp.de Internet: http://isb.rlp.de/de/wohnraum Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße 5 55116 Mainz Telefon: Fax: 0 61 31 / 16-0 0 61 31 / 16-43 31 E-Mail: poststelle@fm.rlp.de Internet: http://www.fm.rlp.de Quelle: http://isb.rlp.de/de/wohnraum/wohneigentum/zinsg arantie/ Seite 127 von 190 Programmtitel: Wohnen in Orts- und Stadtkernen Förderart: Zuschuss Antragsberechtigung: Die Förderung richtet sich an die Projektträger. Das können private Investoren, Wohnungsbaugesellschaften oder auch Kommunen sein. Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Rheinland-Pfalz unterstützt die Aufwertung von Innenstädten und Innerortslagen. Das Programm "Wohnen in Orts- und Stadtkernen" will dazu beitragen, dass dort innovativ und in hoher Qualität gebaut wird. Dabei sollen auch neue Wohnformen angedacht und umgesetzt werden, etwa im Bereich des generationsübergreifenden Wohnens oder des seniorengerechten Wohnens. Ein wichtiges Ziel ist die Barrierefreiheit. Gefördert werden Bauprojekte, die mindestens zu 60 % aus Wohnbauflächen bestehen. Das heißt, 40 % der Flächen können für Dienstleistungen, Büros oder verträgliches Gewerbe genutzt werden. Das Land unterstützt das Ziel, Wohnen und Arbeiten zu mischen. Die einzelnen Förderprojekte müssen mindestens aus vier Wohneinheiten bestehen. Damit soll ein Anreiz für neue gemeinschaftliche Wohnformen für Jung und Alt oder für seniorengerechtes Wohnen gegeben werden. Förderbedingungen: Kontaktdaten: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Löwenhofstraße 1 55116 Mainz Telefon: Fax: 0 61 31 / 61 72-19 91 0 61 31 / 61 72-18 99 E-Mail: wohnraum@isb.rlp.de Internet: http://isb.rlp.de/de/wohnraum Quelle: http://www.fm.rlp.de/startseite/bauen-undwohnen/wohnraumfoerderung/wohnen-in-orts-undstadtkernen/ Seite 128 von 190 Programmtitel: Wohnraumförderung - Mietwohnungsprogramm Förderart: Zuschuss / Darlehen Antragsberechtigung: Unternehmen; Privatpersonen; Verbände/Vereinigungen Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Gefördert wird unter anderem der Bau von Mietwohnungen für ältere und behinderte Menschen mit spezifischen Wohnungsversorgungsproblemen. Dabei müssen die Wohnungen nach Lage, Zuschnitt und Ausstattung den Bedürfnissen älterer und behinderter Menschen entsprechen sowie diesen eine selbstständige Haushaltsführung ermöglichen. Die Wohnungen sollen daher in enger Anlehnung an die DIN 18025 Teil 2 geplant werden. Förderbedingungen: Kontaktdaten: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Löwenhofstraße 1 55116 Mainz Telefon: Fax: 0 61 31 / 61 72-19 91 0 61 31 / 61 72-18 99 E-Mail: wohnraum@isb.rlp.de Internet: http://isb.rlp.de/de/wohnraum Quelle: http://www.fm.rlp.de/startseite/bauen-undwohnen/wohnraumfoerderung/sozialewohnraumfoerderung/ Seite 129 von 190 Programmtitel: Modernisierung von bestehenden selbst genutzten Wohneigentum und von Mietwohnungen; Barrierefreie Maßnahmen Förderart: Zuschuss / Darlehen Antragsberechtigung: Eigentümer selbst genutzten Wohneigentums (Einhaltung von Einkommensgrenzen), Eigentümer von Mietwohnungen (Einhaltung von Anfangsmieten nach Abschluss der Arbeiten), Dinglich Nutzungsberechtigte, wenn sie dauerhaft die Lasten der Modernisierung tragen Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die ein barrierefreies Wohnen ermöglichen, wie zum Beispiel der Einbau einer Rampe, breiterer Türen, eines Treppenlifts, einer bodengleichen Dusche oder sonstige Maßnahmen, die einer barrierefreien Zugänglichkeit dienen. Die Maßnahmen sollen die Vorgaben der DIN 18025 Teil 2 bzw. deren Folgevorschrift berücksichtigen. Ausführlicher Überblick: http://isb.rlp.de/de/wohnraum/modernisierung/foer derfaehige-massnahmen/ Förderbedingungen: Kontaktdaten: Investitions- und Strukturbank Rheinland Pfalz (ISB) Löwenhofstraße 1, 55116 Mainz Telefon: 0 61 31 / 61 72-19 91 Fax: 0 61 31 / 61 72-18 99 E-Mail: wohnraum@isb.rlp.de Internet: http://isb.rlp.de/de/wohnraum Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße 5, 55116 Mainz Telefon: 0 61 31 / 16-42 68 Fax: 0 61 31 / 16-43 31 E-Mail: poststelle@fm.rlp.de Internet: http://www.fm.rlp.de Quelle: http://isb.rlp.de/de/wohnraum/modernisierung/mod ernisierung-wohneigentum-mietwohnungen/ Seite 130 von 190 3.12. Saarland Bauförderung Programmtitel: Wohnraumförderungsprogramm – Mietwohnraumförderung Förderart: Darlehen Antragsberechtigung: Privatpersonen, Wohnungsgesellschaften Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Errichtung von Mietwohnungen Durchführung von wesentlichen Baumaßnahmen an vermieteten Gebäuden Die Förderung von Mietwohnungen, die für ältere Menschen bzw. für schwerbehinderte Menschen vorgesehen sind, setzt voraus, das die jeweilige Wohnanlage barrierefrei gebaut und die mit der Liste der technischen Baubestimmungen eingeführte DIN 18 025 Teil 1 bzw. 2 beachtet wird. Erdgeschosswohnungen in solchen Einrichtungen sollen grundsätzlich rollstuhlgerecht ausgeführt werden. Eine Förderung kommt nur in Betracht, wenn die Belegenheitsgemeinde den Bedarf nach einer solchen Einrichtung am vorgesehenen Standort bestätigt. Förderbedingungen: Kontaktdaten: Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) Franz-Josef-Röder-Straße 17 66119 Saarbrücken Hotline: Telefon: Fax: 01 80 / 5 73 03 30 06 81 / 30 33-0 06 81 / 30 33-1 00 E-Mail: info@sikb.de Internet: http://www.sikb.de Quelle: http://www.sikb.de/steckbrief_wrf_schaffung_von_ mietwohnraum Seite 131 von 190 Programmtitel: Wohnraumförderungsprogramm – Modernisierung von Mietwohnraum Förderart: Darlehen Antragsberechtigung: Unternehmen; Privatperson; Verband/Vereinigung Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Alle baulichen Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnräume nachhaltig erhöhen oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie und Wasser Bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren zur Anpassung an Belange älterer oder behinderter Menschen Förderbedingungen: Kontaktdaten: Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) Franz-Josef-Röder-Straße 17 66119 Saarbrücken Hotline: Telefon: Fax: 01 80 / 5 73 03 30 06 81 / 30 33-0 06 81 / 30 33-1 00 E-Mail: info@sikb.de Internet: http://www.sikb.de Quelle: http://www.sikb.de/steckbrief_wrf_modernisierung_ von_mietwohnraum Seite 132 von 190 Programmtitel: Wohnraumförderungsprogramm - Neubau, Ersterwerb und wesentlicher Bauaufwand von selbstgenutztem Wohneigentum Förderart: Darlehen Antragsberechtigung: Privatpersonen Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Errichtung (Baugrundstück, Baukosten, Außenanlagen) Ersterwerb (Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten) Durchführung von wesentlichen Baumaßnahmen (Baukosten einschließlich Baunebenkosten) Sollen vorhandene Wohnungen durch bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren an die Belange älterer oder behinderter Menschen angepasst werden, so sind förderbare Kosten auch Maßnahmen der Verbesserung der Erreichbarkeit der Wohnungen (z. B. Einbau von Rampen oder Aufzügen), des rollstuhlgerechten Umbaus von Wohnungen (bspw. Grundrissänderungen zur Schaffung von notwendigen Bewegungsflächen in Wohn- und Schlafräumen sowie Fluren), der nahezu barrierefreien Umgestaltung des Bades (bspw. Einbau bodengleicher Dusche, Schaffung von notwendigen Bewegungsflächen, sonstige Ausstattungsverbesserungen), der Verbreiterung von Türen und Abbau von Türschwellen, der Nachrüstung von elektrischen Türöffnern. Förderbedingungen: Seite 133 von 190 Kontaktdaten: Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) Franz-Josef-Röder-Straße 17 66119 Saarbrücken Hotline: Telefon: Fax: 01 80 / 5 73 03 30 06 81 / 30 33-0 06 81 / 30 33-1 00 E-Mail: info@sikb.de Internet: http://www.sikb.de Quelle: http://www.sikb.de/steckbrief_wrf_neubau Seite 134 von 190 Programmtitel: Altersgerecht umbauen Förderart: Darlehen Antragsberechtigung: Jeder kann dieses Förderprogramm nutzen, wenn er durch Kauf Eigentümer des Wohnraums wird, bereits Eigentümer des Wohnraums ist und barrierereduziert umbaut oder Mieter ist und mit Zustimmung des Vermieters umbaut. Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Maßnahmen, die zur Herstellung von Barrierefreiheit entsprechend DIN 18040-2 erforderlich sind, Maßnahmen, mit denen der Standard Altersgerechte Wohnung/Altersgerechtes Haus erreicht wird, 7 flexible Umbaumaßnahmen, z. B. Maßnahmen an Sanitärräumen, Wege zu Gebäuden etc. Förderbedingungen: Kontaktdaten: Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) Franz-Josef-Röder-Straße 17 66119 Saarbrücken Hotline: Telefon: Fax: 01 80 / 5 73 03 30 06 81 / 30 33-0 06 81 / 30 33-1 00 E-Mail: info@sikb.de Internet: http://www.sikb.de Quelle: http://www.sikb.de/steckbrief_altersgerecht_umbau en Seite 135 von 190 Programmtitel: Wohnraumförderung – Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum Förderart: Darlehen Antragsberechtigung: Privatpersonen Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: alle baulichen Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnräume nachhaltig erhöhen oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie und Wasser Bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren zur Anpassung an Belange älterer oder behinderter Menschen Förderbedingungen: Kontaktdaten: Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) Franz-Josef-Röder-Straße 17 66119 Saarbrücken Hotline: Telefon: Fax: 01 80 / 5 73 03 30 06 81 / 30 33-0 06 81 / 30 33-1 00 E-Mail: info@sikb.de Internet: http://www.sikb.de Quelle: http://www.sikb.de/steckbrief_wrf_modernisierung Seite 136 von 190 Programmtitel: Wohnraumförderung – Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum Förderart: Darlehen Antragsberechtigung: Privatpersonen Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: alle baulichen Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnräume nachhaltig erhöhen oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie und Wasser Bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren zur Anpassung an Belange älterer oder behinderter Menschen Förderbedingungen: Kontaktdaten: Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) Franz-Josef-Röder-Straße 17 66119 Saarbrücken Hotline: Telefon: Fax: 01 80 / 5 73 03 30 06 81 / 30 33-0 06 81 / 30 33-1 00 E-Mail: info@sikb.de Internet: http://www.sikb.de Quelle: http://www.sikb.de/steckbrief_wrf_modernisierung Seite 137 von 190 Programmtitel: Förderrichtlinie zur Herrichtung von Mietwohnungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung Förderart: Zuschuss / Darlehen Antragsberechtigung: private Vermieter (die mindestens zwei Wohnungen anpassen) und Wohnungsbaugesellschaften Laufzeit: 01.02.2012 bis 31.12.2013 Kurzbeschreibung: Das Saarland unterstützt bauliche Maßnahmen zur Schaffung barrierereduzierter und barrierefreier Mietwohnungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung, um ihnen möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben in vertrauter Umgebung zu ermöglichen. Gefördert werden: Modernisierungsmaßnahmen in bestehenden Mietwohnungen, nahezu barrierefreie Umgestaltung des Bades, barrierereduzierender Umbau von Wohnungen zur Schaffung von notwendigem Bewegungsraum in Wohn-/Schlafräumen, Verbesserung der Erreichbarkeit der Wohnungen/ des Gebäudes wie Einbau von Rampen und Aufzügen, Änderung oder Nutzungsänderung von bestehenden Gebäuden unter wesentlichem Bauaufwand sowie barrierefreie Neubauten. Förderbedingungen: Kontaktdaten: Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) Franz-Josef-Röder-Straße 17 66119 Saarbrücken Hotline: Telefon: Fax: 01 80 / 5 73 03 30 06 81 / 30 33-0 06 81 / 30 33-1 00 E-Mail: info@sikb.de Internet: http://www.sikb.de Quelle http://www.saarland.de/7253_90209.htm Seite 138 von 190 3.13. Sachsen Bauförderung Programmtitel Mehrgenerationenwohnen - Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung von Wohnraumanpassungen für generationsübergreifendes Wohnen (RL Mehrgenerationenwohnen) Förderart: Darlehen Antragsberechtigung: Empfänger der Zuwendung ist der Eigentümer eines Wohngebäudes oder einer Wohnung. Laufzeit laufend Kurzbeschreibung: Gefördert werden investive Maßnahmen zur nachträglichen bedarfsgerechten Anpassung bestehender Wohngebäude für integrative generationenübergreifende Wohnformen. Ausgeschlossen sind Einrichtungen, die dem Heimgesetz unterliegen. Förderfähig sind insbesondere folgende investive Maßnahmen in einer Wohneinheit, in einem Wohngebäude oder im Wohnumfeld: 1. der Einbau von bedarfsgerechten und gebäudeangepassten Aufzügen, 2. die Anpassung von Grundrissen im Wohngebäude, 3. die bauliche Veränderung zur Schaffung von Gemeinschaftsräumen im Wohngebäude, zum Beispiel auch für eine Mehrzwecknutzung, etwa als Familien- und Begegnungszentrum oder für einen Gesundheits- und Sozialservice, 4. der Anbau von neuen Balkonen und die Erweiterung vorhandener Balkone, 5. der Einbau von Notrufanlagen, Wechselsprechanlagen und automatischen Türöffnern, 6. bauliche Veränderungen im Sanitär- und Küchenbereich, 7. das Anpassen der Schalter für elektrische Anlagen und Einrichtungen, wie zum Beispiel Licht und Jalousien, Seite 139 von 190 8. die Anpassung von Türen und das Entfernen von Schwellen und Treppen, 9. die Schaffung von Rollstuhl- und Kinderwagenabstellplätzen, 10. die Schaffung geeigneter Zugänge zu den Gebäuden, Wohnungen, Nebenräumen, wie Kellern und gemeinschaftlich genutzten Räumen, wie Trockenräumen, Waschhäusern und Abstellräumen, 11. die bedarfsgerechte bauliche und gestalterische Anpassung des unmittelbaren Wohnumfeldes auf dem Grundstück des Eigentümers, zum Beispiel Schaffung von Kinderspielbereichen, Wäschetrockenplätzen, Begegnungsflächen und ähnliches. Förderbedingungen: Kontaktdaten: SAB-Baufinanzierung - Servicecenter Telefon: Fax: 03 51 / 49 10 – 49 20 03 51 / 49 10 – 41 05 Internet: http://www.sab.sachsen.de/de/p_immobilien/detailf p_ib_2406.jsp?m=def Quelle: http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=679 5215335576 Seite 140 von 190 Programmtitel: Eingliederungshilfe - Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur investiven Förderung von Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Förderart: Zuschuss Antragsberechtigung: Träger, die in der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen tätig sind Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen benötigen sehr differenzierte begleitende und unterstützende Hilfen sowie eine entsprechende Förderung und Betreuung, damit sie gleichberechtigt am Leben der Gesellschaft teilnehmen können und behinderungsbedingte Benachteiligungen beseitigt werden. Der Freistaat Sachsen fördert den Bau, die Sanierung und Modernisierung sowie den Erhalt der für diese Aufgaben notwendigen Einrichtungen und die barrierefreie Gestaltung bestehender, öffentlich zugänglicher Gebäude und baulicher Anlagen. Die staatliche Förderung erfolgt unter dem Aspekt der vorrangigen Nutzung vorhandener Versorgungsstrukturen sowie der sinnvollen und flexiblen Verknüpfung einzelner Betreuungsbausteine (Netzwerke). Gefördert werden Investitionen, insbesondere: Einrichtungen für behinderte Kinder und Jugendliche, Wohnstätten mit interner und mit externer Tagesstruktur einschließlich Außenwohngruppen, Werkstätten für behinderte Menschen, Förder- und Betreuungsbereiche, sonstige Einrichtungen zur Förderung der Teilhabe und Integration, Seite 141 von 190 Kleinmaßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben von Bis zu 100 000 EUR, insbesondere a) Erstausstattung für zusätzlich zu schaffende Plätze in Werkstätten für behinderte Menschen, Förder- und Betreuungsbereichen oder Außenwohngruppen oder b) sonstige Maßnahmen an Einrichtungen nach den Nummern 2.1 bis 2.5, Maßnahmen des barrierefreien Bauens bei bestehenden, öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen. Förderbedingungen: Kontaktdaten: Sächsische Aufbau Bank SAB Denis Nicklisch Telefon: Fax: 03 51 / 49 10 – 55 71 03 51 / 49 10 – 42 05 Internet: http://www.sab.sachsen.de/de/p_is/detailfp_is_238 2.jsp?m=def Quelle: http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=129 9410877151 Seite 142 von 190 Programmtitel: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Gewährung von Fördermitteln im öffentlichen Personennahverkehr (RL-ÖPNV) Förderart: Zuschuss Antragsberechtigung: Nahverkehrsunternehmen und Schieneninfrastrukturunternehmen, deren Schienenwege von Nahverkehrsunternehmen genutzt werden, kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüssen nach § 4 Abs. 1 ÖPNVG. Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Förderfähig sind Vorhaben, die der Verbesserung des ÖPNV dienen, insbesondere Investitionen in Infrastruktur und Fahrzeuge. Dabei können jedoch grundsätzlich nur solche Vorhaben gefördert werden, die den Anforderungen der Barrierefreiheit nach § 4 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467, 1468), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 19. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3024, 3034) geändert worden ist, entsprechen. Förderbedingungen: Kontaktdaten: Landesdirektion Sachsen Altchemnitzer Straße 41 09120 Chemnitz Telefon: Fax: 03 71 / 5 32-0 03 71 / 5 32-19 29 E-Mail: post@lds.sachsen.de Internet: http://www.lds.sachsen.de Dienstsitz Dresden Stauffenbergallee 2 01099 Dresden Telefon: Fax: 03 51 / 8 25-0 03 51 / 8 25-99 99 Seite 143 von 190 Dienstsitz Leipzig Braustraße 2 04107 Leipzig Telefon: Fax: Quelle: 03 41 / 9 77 0 03 41 / 9 77 11 99 http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=876 9415135648 Seite 144 von 190 Programmtitel: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die pauschale zweckgebundene Zuweisung von Fördermitteln für investive Maßnahmen des Schulbaus an Schulen Förderart: Zuschuss Antragsberechtigung: Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse und Zweckverbände für Schulen gemäß § 4 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 SchulG, die sich in kommunaler Trägerschaft befinden. Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Gegenstand der Förderung sind der Neubau, die bauliche Erweiterung, der Umbau und die Sanierung von Schulbauten einschließlich Schulsporthallen und der Schulaußenanlagen von allgemeinbildenden Schulen und Förderschulen. Förderbedingungen: Kontaktdaten: RP Chemnitz Altchemnitzer Str. 41 09105 Chemnitz Telefon: 03 71 / 5 32-0 RP Dresden Stauffenbergallee 2 01099 Dresden Telefon: 03 51 / 8 25-26 22 RP Leipzig Braustraße 2 04107 Leipzig Telefon: 03 41 / 9 77-0 Quelle: http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=226 104702062 Seite 145 von 190 Programmtitel Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Gewährung pauschalierter Fördermittel für Baumaßnahmen und Ausstattung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen (VwV Kita Bau) Förderart: Zuschuss Antragsberechtigung: Zuwendungsempfänger sind die Landkreise und Kreisfreien Städte (Erstempfänger), die die Zuwendungen in eigener Zuständigkeit im Falle der Förderung an kommunale und freie Träger von Kindertageseinrichtungen und an die Gemeinden (Endempfänger) weiterreichen können. Laufzeit: 10.04.2012 bis 30.06.2014 Kurzbeschreibung: Gegenstand der Förderung sind: a) die Errichtung, Sanierung, Instandsetzung und Modernisierung von Kindertageseinrichtungen sowie b) die Instandsetzung und Ausstattung von Kindertagespflegestellen im Freistaat Sachsen. Förderbedingungen: Kontaktdaten: Kommunaler Sozialverband Sachsen Thomasiusstraße 1 04109 Leipzig Telefon: Fax: 03 41 / 12 66-0 03 41 / 12 66-7 00 Internet: http://www.ksv-sachsen.de/ Quelle: http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=649 1015356568 Seite 146 von 190 3.14. Sachsen-Anhalt 3.14.1. Bauförderung Programmtitel: Herrichtung von Wohngebäuden zur anschließenden Veräußerung an Selbstnutzer Förderart: Darlehen Antragsberechtigung: Privatpersonen (Haushalt mit min. zwei Personen) Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt verbilligte Baudarlehen mit dem Ziel, dass Bestandsgebäude durch Modernisierung, Instandsetzung bzw. Sanierung zum Zwecke der anschließenden Veräußerung an Selbstnutzer hergerichtet werden. Dabei müssen die Förderobjekte über einen barrierefreien Zugang verfügen und in einer förderfähigen Gebietskulisse einer am Programm Stadtumbau-Ost beteiligten Stadt oder Gemeinde liegen. Förderbedingungen: Kontaktdaten: Die Kundenbetreuer der Investitionsbank SachsenAnhalt beraten unter der kostenfreien Hotline 0800 / 5 60 07 57. Quelle: http://www.ib-sachsenanhalt.de/privatkunden/bauen/ib-foerderdarlehenneubau.html Seite 147 von 190 Programmtitel: Förderung energetischer und altersgerechter Wohnraummodernisierung (Sachsen-Anhalt MODERN) Förderart: Darlehen Antragsberechtigung: Privatpersonen und private Vermieter sowie gewerbliche Vermieter/Wohnungsunternehmen Laufzeit: laufend Kurzbeschreibung: Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt fördert in Zusammenarbeit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Modernisierungsmaßnahmen an selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden. Mitfinanziert werden unter anderem Maßnahmen zum barrierereduzierenden und -freien Umbau auf Basis des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ Förderbedingungen: Kontaktdaten: Investitionsbank Sachsen-Anhalt Domplatz 12 39104 Magdeburg Hotline: Fax: 08 00 / 5 60 07 57 03 91 / 5 89-19 33 E-Mail: beratung@ib-lsa.de Internet: http://www.ib-sachsen-anhalt.de Quelle: http://www.ib-sachsenanhalt.de/foerderprogramme/sachsen-anhaltmodern.html Seite 148 von 190 3.14.2. Gesundheit und Soziales Programmtitel: Förderung von Investitionen in Kindertageseinrichtungen (+ im ländlichen Raum); Sachsen-Anhalt Stark III Förderart: Zuschuss Antragsberechtigung: Träger von Kindertageseinrichtungen Laufzeit: bis 31.12.2015 Kurzbeschreibung: Gefördert werden die energetische und allgemeine Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen (z. B. Erneuerung von Heizungsanlagen, Nutzung erneuerbarer Energien, Brandschutzmaßnahmen, barrierefreie Erschließung) Förderbedingungen: Kontaktdaten: Quelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt Gabriele Trumpf / Christina Roos Telefon: 03 91 / 5 89 19 32 E-Mail: kommunen@ib-lsa.de http://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentlichekunden/investieren-ausgleichen/sachsen-anhaltstark-iii.html Seite 149 von 190 3.15. Schleswig-Holstein Bauförderung Programmtitel: Soziale Wohnraumförderung in SchleswigHolstein : Neubau und Modernisierung Förderart: Darlehen Antragsberechtigung: Natürliche und juristische Personen, deren Bonität gegeben ist, sowie Kommunen Laufzeit: bis 31.12.2014 Kurzbeschreibung: Förderung von Miet- und Genossenschaftswohnungen, Studentenwohnheimplätzen, Wohngemeinschaftswohnungen. Schwerpunkt der Förderung liegt auf der Schaffung von Wohnraum für kinderreiche Familien, Alleinerziehende sowie für ältere Menschen, Schwerbehinderte und Wohnungsnotfälle. Gefördert werden Neubau, Ausbau, Erweiterung und neubaugleiche Sanierung. Förderbedingungen: Kontaktdaten: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB) Fleethörn 29 – 31 24103 Kiel Telefon: Fax: 04 31 / 99 05-0 04 31 / 99 05-33 83 E-Mail: info@ib-sh.de Internet: http://www.ib-sh.de Quelle: http://www.ib-sh.de/886/ Seite 150 von 190 Programmtitel: Zuschussprogramm für private Vermieter und Selbstnutzer Förderart: Zuschuss Antragsberechtigung: Privatpersonen Laufzeit: bis 31.12.2014 Kurzbeschreibung: Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Modernisierung von Wohneigentum. Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Reduktion von Barrieren in Wohngebäuden. Förderbedingungen: Kontaktdaten: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB) Fleethörn 29 – 31 24103 Kiel Telefon: Fax: 04 31 / 99 05-0 04 31 / 99 05-33 83 E-Mail: info@ib-sh.de Internet: http://www.ib-sh.de Quelle: http://www.ib-sh.de/zuschuss-modernisierung-mw/ Seite 151 von 190 Programmtitel: Soziale Wohnraumförderung - Eigentumsmaßnahmen Förderart: Darlehen Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind Privatpersonen in Haushalten mit mindestens einem Kind und/oder einem schwerbehinderten Angehörigen, deren Gesamteinkommen die festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Laufzeit: bis 31.12.2014 Kurzbeschreibung: Gefördert werden insbesondere Haushalte mit Kindern, schwerbehinderte Menschen und Alleinerziehende. Mitfinanziert werden der Neubau oder Erwerb eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung, der unter wesentlichem Bauaufwand durchzuführende Ausbau oder die Erweiterung eines Eigenheims, wenn der vorhandene Wohnraum für einen behinderten Haushaltsangehörigen nicht angemessen ist, die Änderung oder Erweiterung von Gebäuden, in denen unter wesentlichem Bauaufwand Wohnraum geschaffen werden soll. Förderbedingungen: Kontaktdaten: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB) Fleethörn 29 – 31 24103 Kiel Telefon: Fax: 04 31 / 99 05-0 04 31 / 99 05-33 83 E-Mail: info@ib-sh.de Internet: http://www.ib-sh.de Quelle: http://www.ib-sh.de/886/ Seite 152 von 190 3.16. Thüringen 3.16.1. Bauförderung Programmtitel: Innenstadtstabilisierungsprogramm (ISSP) Förderart: Darlehen Antragsberechtigung: natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Eigentümer und sonstige Verfügungsberechtigte der zu fördernden Mietwohnungen Laufzeit: bis 31.12.2013 Kurzbeschreibung: Der Freistaat Thüringen fördert den Bau von Mietund Genossenschaftswohnungen. Mitfinanziert werden Neubau, Umbau, Ausbau oder Erweiterung bestehender Gebäude (Schaffung barrierefreier Wohnräume). Förderbedingungen: Kontaktdaten: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) Weimarplatz 4 99423 Weimar Telefon: Fax: 03 61 / 37 70 0 03 61 / 37 73 71 90 E-Mail: poststelle@tlvwa.thueringen.de Internet: http://www.thueringen.de/de/tlvwa Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=0 5cd25cd6b9d3833d5c3789d7b719d9a;views;docum ent&doc=10110 Seite 153 von 190 Programmtitel: Wohneigentumsprogramm (WEP) Förderart: Darlehen Antragsberechtigung: Privatpersonen Laufzeit: bis 31.12.2013 Kurzbeschreibung: Der Freistaat Thüringen fördert den Bau und den Erwerb von selbst genutztem Eigenwohnraum. Gefördert wird unter anderem auch das barrierefreie Herrichten von selbst genutztem Wohneigentum. Förderbedingungen: Kontaktdaten: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) Weimarplatz 4 99423 Weimar Telefon: Fax: 03 61 / 37 70 0 03 61 / 37 73 71 90 E-Mail: poststelle@tlvwa.thueringen.de Internet: http://www.thueringen.de/de/tlvwa Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=0 5cd25cd6b9d3833d5c3789d7b719d9a;views;docum ent&doc=10108 Seite 154 von 190 Programmtitel: Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen Förderart: Zuschuss Antragsberechtigung: natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Eigentümer und sonstige Verfügungsberechtigte der zu fördernden Mietwohnungen Laufzeit: bis 31.12.2013 Kurzbeschreibung: Der Freistaat Thüringen gewährt Zuwendungen für die Modernisierung und Instandsetzung von Mietund Genossenschaftswohnungen. Mitfinanziert werden: bauliche Maßnahmen am und im Gebäude und innerhalb der Wohnungen, die den Gebrauchswert erhöhen (Schaffung von Barrierefreiheit), heizenergiesparende Maßnahmen, Maßnahmen der modernisierungsbedingten Instandsetzung sowie Maßnahmen zur CO2-Minderung, zur Energieeinsparung sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien. Förderbedingungen: Kontaktdaten: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) Referat Wohnungsbauförderung Weimarplatz 4 99423 Weimar Telefon: Fax: 03 61 / 37 70 0 03 61 / 37 73 71 90 E-Mail: poststelle@tlvwa.thueringen.de Internet: http://www.thueringen.de/de/tlvwa Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=0 5cd25cd6b9d3833d5c3789d7b719d9a;views;docum ent&doc=7293 Seite 155 von 190 Programmtitel: Förderung städtebaulicher Maßnahmen (Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien ThStBauFR) Förderart: Zuschuss / Darlehen Antragsberechtigung: Kommunen; diese können die Fördermittel an Dritte weiterleiten Laufzeit bis 31.12.2015 Kurzbeschreibung: Der Freistaat Thüringen fördert mit Unterstützung des Bundes und der Europäischen Union städtebauliche Maßnahmen. Schwerpunkte sind insbesondere Stadtumbaumaßnahmen zur Anpassung an die demographische Entwicklung, Maßnahmen der Sozialen Stadt zur Behebung sozialer Missstände, die Stärkung von Innenstädten und Ortsteilzentren unter Berücksichtigung des Wohnungsbaus und der Denkmalpflege, die Wiedernutzung von Flächen zur Errichtung von Wohn- und Arbeitsstätten, Gemeinbedarfsund Folgeeinrichtungen. Im Rahmen dieser Schwerpunkte sollen die Stadtquartiere an die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger angepasst werden, insbesondere der Familien, der älteren Menschen sowie von Menschen mit Behinderungen. Deshalb können die Finanzhilfen auch eingesetzt werden, um das Wohnumfeld barrierefrei zu gestalten und um die Ausstattung mit Gemeinbedarfseinrichtungen zu verbessern, die der Gemeinde, der Bildung und der Integration dienen. Dazu gehört auch der Ausbau von Spielplätzen, Grünanlagen und Sportstätten im Rahmen der integrierten Stadtentwicklung. Förderbedingungen: Seite 156 von 190 Kontaktdaten: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) Weimarplatz 4 99423 Weimar Telefon: Fax: 03 61 / 37 70-0 03 61 / 37 73-71 90 E-Mail: poststelle@tlvwa.thueringen.de Internet: http://www.thueringen.de/de/tlvwa Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=ee 7ab2777be71a8a2b944775a4f45b4d;views;docume nt&doc=10337 Seite 157 von 190 3.16.2. Förderung von Infrastrukturmaßnahmen Programmtitel Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Investitionsrichtlinie) Förderart: Zuschuss Antragsberechtigung: Gefördert werden Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen des ÖPNV, kommunale Gebietskörperschaften sowie deren jeweilige Zusammenschlüsse. Laufzeit: bis 31.12.2013 Kurzbeschreibung: Ziel der Förderung ist die Aufrechterhaltung und Qualifizierung eines attraktiven, wirtschaftlichen und bedarfsgerechten Angebots im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Thüringen im Rahmen der Daseinsvorsorge. Zuwendungen werden nur bewilligt, wenn das Vorhaben die Belange von Menschen mit Behinderungen und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen sowie die Anforderungen an Barrierefreiheit berücksichtigt und daher bei der Vorhabenplanung die zuständigen Beauftragten oder Beiräte für Menschen mit Behinderungen angehört und insbesondere bei der Gestaltung von baulichen Anlagen im öffentlichen Bereich auch bei der weiteren Realisierung des Vorhabens eingebunden werden. Förderbedingungen: Seite 158 von 190 Kontaktdaten: Landesamt für Bau und Verkehr Hallesche Straße 15 99085 Erfurt Telefon: Fax: 03 61 / 3 78 63 01 03 61 / 3 78 64 99 E-Mail: poststelle@tlbv.thueringen.de Internet: http://www.thueringen.de/de/tlbv/ Nahverkehrsservicegesellschaft Thüringen mbH (NVS) Schmidtstedter Straße 34 99084 Erfurt Telefon: Fax: 03 61 / 3 49 81-0 03 61 / 3 49 81-60 E-Mail: info@nvsthueringen.de Internet: http://www.nvsthueringen.de Quelle: http://www.thueringen.de/th9/tmblv/verkehr/oepnv /investition/ Seite 159 von 190 3.16.3. Gesundheit und Soziales Programmtitel: Förderung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe Förderart: Zuschuss Antragsberechtigung: Träger der öffentlichen Jugendhilfe und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, soweit sie Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen, sowie die Träger der freien Jugendhilfe Laufzeit: bis 31. August 2013 Kurzbeschreibung: Der Freistaat Thüringen unterstützt investive Vorhaben im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, um auf überörtlicher Ebene Einrichtungen für die Jugendarbeit und die Jugendverbandsarbeit zu schaffen und zu erhalten. Gefördert werden Neu- oder Erweiterungsbauten, Aus- oder Umbauten, Sanierung und Modernisierung sowie die Ausstattung von Einrichtungen mit Technik und Inventar. Förderfähige Einrichtungen sind: Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten, Jugendherbergen, Freizeit- und Erholungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche, Jugendzeltplätze. Im Zuge der Modernisierung ist auf die Gewährleistung der Barrierefreiheit zu achten. (Neu- oder Erweiterungsbauten sollen barrierefrei gestaltet werden; bei Vorhaben des Aus- und Umbaus und der Sanierung jedoch nur, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist.) Förderbedingungen: Seite 160 von 190 Kontaktdaten: Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) mbH Warsbergstraße 1 99092 Erfurt Telefon: Fax: 03 61 / 22 23-0 03 61 / 22 23-3 22 E-Mail: servicecenter@gfaw-thueringen.de Internet: http://www.gfaw-thueringen.de Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit Werner-Seelenbinder-Straße 6 99096 Erfurt Telefon: Fax: 03 61 / 3 79 00 03 61 / 3 79 88 00 E-Mail: poststelle@tmsfg.thueringen.de Internet: http://www.thueringen.de/th7/tmsfg/ Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=ee 7ab2777be71a8a2b944775a4f45b4d;views;docume nt&doc=11251 Seite 161 von 190 3.16.4. Wirtschaftsförderung Programmtitel: Thüringen-Dynamik Förderart: Darlehen Antragsberechtigung: kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Tourismus- und Beherbergungsgewerbes, des Dienstleistungssektors sowie Angehörige freier Berufe Laufzeit: bis 31.12.2015 Kurzbeschreibung: Förderfähig sind alle zum Investitionsvorhaben gehörenden neu anzuschaffenden aktivierungsfähigen und betrieblich genutzten Sachanlagevermögenswerte; hier wurde 2011 das Programm auch für Ärzte in speziellen Gebieten geöffnet. Durch dieses Programm erhalten Ärzte zinsvergünstigte Kredite und können so zu Beginn ihrer Niederlassung die Praxiseinrichtung finanzieren, eingeschlossen Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Förderbedingungen: Kontaktdaten: Thüringer Aufbaubank entsprechende Kundencenter in Erfurt, Gera, Nordhausen, Suhl, Eisenach Internet: http://www.aufbaubank.de/index.php?p=40& Quelle: http://www.foerderdatenbank.de/FoerderDB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=ee 7ab2777be71a8a2b944775a4f45b4d;views;docume nt&doc=10594 Seite 162 von 190 4. Europäische Förderprogramme / Förderprogramme zur Herstellung von Barrierefreiheit Die Europäische Kommission will im Herbst 2012 ein Europäisches Barrierefreiheitsgesetz auf den Weg bringen. Mit dem Gesetz soll sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderungen beim Zugang zur physischen Umwelt, zu Verkehrsmitteln sowie zu Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen nicht benachteiligt sind. Zu häufig bleibt der großen Mehrheit dieser Menschen eine volle Teilhabe an der Gesellschaft verwehrt. Bereits 2011 hatte die EU-Kommission eine umfassende Strategie für die Schaffung eines barrierefreien Europas für Menschen mit Behinderungen bis 2020 angenommen. Im Zentrum der EU-Strategie steht das Ziel, Menschen mit Behinderungen dazu zu befähigen, ihre Rechte als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft wahrzunehmen und die Hindernisse auszuräumen, die ihnen den Alltag erschweren. Eine der Schlüsselmaßnahmen der Strategie betrifft die Förderung der Zugänglichkeit. Ziel ist, die Normung oder die Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe für die Durchsetzung barrierefreier Produkte und Dienste. Hauptmaßnahmen sind: Zugänglichkeit: Nutzung der Normung, der öffentlichen Auftragsvergabe und der Vorschriften über staatliche Beihilfen für die Durchsetzung barrierefreier Produkte und Dienste mit dem Zusatznutzen der Ausweitung des EUMarktes für Hilfsmittel („europäischer Rechtsakt über die Zugänglichkeit“). Dieser Markt dürfte, wie die Erfahrung in den Vereinigten Staaten zeigt, in den nächsten Jahren erheblich anwachsen. Teilhabe: Menschen mit Behinderungen und ihre Familienangehörigen müssen als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft in den Genuss aller Vorteile der EU-Bürgerschaft kommen. Daher ist zu gewährleisten, dass Behindertenausweise und sonstige Ansprüche anerkannt werden. Die Verwendung von Gebärdensprache und Brailleschrift bei Wahlen oder im Umgang mit EU-Behörden muss erleichtert werden. Webseiten und urheberrechtlich geschützte Werke - beispielsweise Bücher - in zugänglichen Formaten müssen gefördert werden. Finanzierung: Es gilt zu gewährleisten, dass die EU-Programme und -Finanzhilfen in Bereichen, die für Menschen mit Behinderungen von Belang sind, für die Förderung angemessener Arbeitsbedingungen für professionelle und informelle Pflegekräfte und die Entwicklung von Finanzierungssystemen für die persönliche Betreuung genutzt werden. Seite 163 von 190 Verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten (im Rahmen der hochrangigen Gruppe „Behinderungsfragen“) und der Zivilgesellschaft: Schaffung eines Forums für den Austausch von Informationen und die Koordinierung von Maßnahmen, insbesondere in der Frage der Übertragbarkeit von Ansprüchen, wie z. B. in Bezug auf die persönliche Betreuung. Sensibilisierung: Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Behinderung und behindertengerechte Einrichtungen, beispielsweise durch die Verleihung eines europäischen Preises für gut zugängliche Städte. Datenerfassung und Überwachung: Gewährleistung besserer Informationen über die Situation der Menschen mit Behinderungen in Europa und die Hindernisse, die ihnen den Alltag erschweren; Ermittlung erfolgreicher Unterstützungsstrukturen in den Mitgliedstaaten und Förderung solcher Strukturen. 4.1. Allgemeines zum EU-Haushalt und dem Fluss der Finanzströme innerhalb der EU Orientiert an ihrer Wirtschaftskraft zahlen die Staaten der Europäischen Union in den Haushalt der EU ein. Nach Abzug der Mittel zur Finanzierung der eigenen EU-Administration ergibt sich das disponible Finanzvolumen für Förderprogramme, von dem knapp 80 % orientiert an Bedürftigkeits- und Förderkriterien an die EU-Staaten zurückfließen, während ca. 20 % von der Europäischen Kommission direkt verwaltet und verausgabt werden. Die knapp 80 % EU-Mittel, die an die Einzelstaaten zurückfließen, werden von den nationalen Behörden verwaltet und verausgabt (siehe Abschnitt 4.4.). Hierfür legt jeder EU-Mitgliedstaat einen Nationalen Strategischen Rahmenplan (NSRP) vor, der mit den Leitlinien und Rahmenvorgaben der Europäischen Gemeinschaft übereinstimmt. Entsprechende Rahmenvorgaben lenken die EU-Finanzströme quotiert in einzelne Förderbereiche, so dass von den insgesamt 126,5 Mrd. € des EUHaushalts pro Jahr alleine 45,5 Mrd. € in sog. Strukturfonds fließen, was knapp 36 % entspricht. Weitere 42,7 Mrd. € werden für Direktzahlungen und Marktmaßnahmen für die europäische Landwirtschaft sowie 12,4 Mrd. € für die ländliche Entwicklung ausgegeben, was insgesamt weiteren 44 % entspricht. Damit ist die Förderung des Agrarsektors und der ländlichen Entwicklung der größte Posten im EU-Haushalt. Der Deutsche NSRP ist gleichzeitig Grundlage für die Ausarbeitung der Operationellen Programme der Länder und des Bundes und enthält die deutsche Strategie für die laufende Förderperiode 2007 - 2013. Seite 164 von 190 Europäische Förderprogramme sind in fast allen Einzelbudgets der EU enthalten. So sind mögliche Förderinstrumente für Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit der Europäischen Union (EU) kaum zu identifizieren. Dies liegt zum einen an der großen Vielfalt an Förderprogrammen, deren Fördervoraussetzungen und -bedingungen äußerst unscharf gefasst sind und dies liegt zum Anderen an den komplexen EU-Strukturen mit ihren vielfältigen Zuständigkeiten, was wiederum Auswirkungen auf unterschiedliche Beantragungswege hat. Auf EU-Ebene gibt es neben Strukturfondsmitteln zahlreiche spezifische Programme, aus denen z. B. Infrastrukturmaßnahmen, Umweltprojekte, Frauenförderung, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Kultur oder Städtepartnerschaften gefördert werden. In diesem breiten thematischen Spektrum sind schließlich auch Fördermöglichkeiten für Barrierefreiheitsmaßnahmen „vergraben“, was durchaus wörtlich zu verstehen ist. So ist 2012 beispielsweise die touristische Infrastrukturmaßnahme „Errichtung eines barrierefreien Badestegs“ in Kühlungsborn (MecklenburgVorpommern aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) gefördert worden,2 was der Fondtitel zunächst nicht vermuten lässt. So gilt es vor Projektbeginn Informationen darüber einzuholen, in welchen Bereichen die Europäische Union fördert, welche Vorlaufzeiten zu beachten sind und vor allem welche Behörde der richtige Ansprechpartner ist. 4.2. Europäische Strukturfonds Die Europäische Union fördert mit einer Reihe von Maßnahmen verschiedene Bereiche des gesellschaftlichen Lebens ihrer Mitgliedsländer und assoziierten Staaten. Der Strukturfonds der EU gehört dabei zu den wichtigsten Förderinstrumenten. Ziel der EU-Strukturfonds ist der Ausgleich wirtschaftlicher und sozialer Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und den Regionen der Europäischen Gemeinschaft. Ca. 30 % der Mittel des EU-Haushaltes werden dafür eingesetzt. 2 Vgl. die Pressemeldung der Landesregierung MecklenburgVorpommern unter: http://www.regierungmv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/ wm/_Service/Presse/Aktuelle_Pressemitteilungen/index.jsp?&pid=37-317 Seite 165 von 190 Dafür wurden Strukturfonds mit jeweils unterschiedlichen Aufgabenbereichen eingerichtet: EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung ESF - Europäischer Sozialfonds EGFL- Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft ELER- Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes EFF - Europäischer Fischereifonds Die Hauptziele der Strukturfonds sind, die Entwicklungsunterschiede der europäischen Regionen zu verringern (Konvergenzziel) und so zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der Gemeinschaft beizutragen (Kohäsionsziel). Die Abwicklung des Strukturfonds erfolgt in den Mitgliedstaaten, in denen die EU-Mittel in nationale Förderprogramme integriert werden. Die Fondsverwaltung für EFRE und ESF in der Bundesrepublik obliegt in der Regel den Wirtschaftsministerien bzw. Arbeits- und Sozialministerien der Länder. Gefördert wird im Rahmen von Landesrichtlinien, die auch in anderen Ressorts verwaltet werden. Durch den ESF können öffentliche und private Einrichtungen gefördert werden, die ein Vorhaben durchführen, die Teile von Einzelprogrammen sind. Eine direkte Einzelförderung von Personen ist in der Regel ausgeschlossen. Die Menschen profitieren dennoch als Teilnehmende in den Vorhaben direkt vom ESF, etwa durch die berufsbezogenen Sprachkurse oder die Weiterbildungsprämie. Die besonderen Förderschwerpunkte der Strukturfonds sind: Forschung und technologische Entwicklung, Innovation und Unternehmergeist, Informations- und Kommunikationstechnologien, Umwelt und Risikoprävention, Effiziente Energienutzung, Tourismus, Kultur, Transport, Energie, Seite 166 von 190 Bildung und Gesundheit. Hierbei ist die europäische Regionalpolitik von drei Zielfunktionen geprägt: Konvergenz der Regionen, Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung und Vertiefung der europäischen territorialen Zusammenarbeit. Je nach regionalem Entwicklungsstand einer Region setzen die Förderinstrumente an: So ist beispielsweise nur in den wirtschaftlich weniger entwickelten Konvergenzregionen die direkte Unterstützung von Investitionen von Unternehmen vorgesehen. Konvergenzregionen sind definiert als Regionen, in denen das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf weniger als 75 % des europäischen Durchschnitts beträgt. Für Deutschland und die direkte Förderung seiner Regionen bedeutet dies: Aufgrund ihres erheblichen Entwicklungsrückstandes zum EU-Gemeinschaftsdurchschnitt fallen die fünf neuen Bundesländer auch in der Förderperiode 2007 - 2013 unter das Konvergenzziel. Die Förderung mit den EUStrukturfonds soll hier die wirtschaftliche Konvergenz der Regionen mit einem Pro-Kopf-BIP von weniger als 75 % des Durchschnittes der EU-25 beschleunigen und zur Schaffung von mehr und nachhaltigen Arbeitsplätzen beitragen. Zu den Konvergenzregionen gehören die Länder MecklenburgVorpommern und Thüringen sowie die Regierungsbezirke Dessau, Magdeburg, Dresden, Chemnitz und Brandenburg Nordost. Die Regierungsbezirke Leipzig, Halle und die Region Brandenburg Südwest werden künftig als Phasing-out-Regionen innerhalb des Konvergenzzieles gefördert. Gleiches gilt für die Region Lüneburg in Niedersachsen, deren BIP pro Einwohner in Kaufkraftparitäten (KKS) gemessen am durchschnittlichen BIP pro Kopf der EU-15 als einzige westdeutsche Region unterhalb der Abgrenzungskriterien geblieben ist. 4.3. Von der EU-Kommission verwaltete Haushalts/Fördermittel Die Verwaltung der europäischen Fördermittel kann nach zwei Verfahren erfolgen: Direkte Verwaltung der Europäischen Kommission indirekte Verwaltung. Seite 167 von 190 Bei der direkten Verwaltung verwaltet die Europäische Kommission die Fördermittel, zahlt diese aus und definiert unabhängig Kriterien und Grundsätze für die Durchführung der verschiedenen Programme. Hier sind Förderanträge direkt bei der EU-Kommission oder bei den Exekutivagenturen für die einzelnen Programme einzureichen. Diese Stellen bieten üblicherweise keine umfangreiche Beratung von Antragstellern. Dafür existieren in den Mitgliedsstaaten entsprechende nationale Kontaktstellen, bei denen Antragsteller Informationen erhalten. Dies gilt für folgende Themenbereiche: Forschung und Innovation, Gründung und Investition, Energie, Umwelt Verkehr, Beschäftigung und Soziales. Für den Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation gibt die EUKommission knapp 6 Mrd. € aus. Insgesamt werden für die Programme, die 2007 gestartet sind und bis 2013 laufen, 975 Mrd. € veranschlagt. Bei der indirekten Verwaltung liegt die Verwaltung der Fördermittel hingegen bei den Mitgliedsstaaten, die diese Aufgabe über die zentralen und lokalen Verwaltungen wahrnehmen. So werden beispielsweise bei den Strukturfonds die Mittel den Mitgliedsstaaten, im Besonderen den Regionen oder Provinzen, zugewiesen, um die Entwicklungsunterschiede der europäischen Regionen abzubauen und den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu stärken. Wie diese Mittel eingesetzt werden, entscheiden die Regionen oder Provinzen über nationale Bestimmungen, auf der Grundlage eines Programms, das von der Kommission genehmigt werden muss. 4.4. Zur Beantragung europäischer Fördermittel Für bestimmte Projekte können auch Fördermittel seitens der EU in Betracht kommen. Die Fördermittel, die aus dem EU-Haushalt für Projekte zur Verfügung gestellt werden, sind vielfältig. So unterschiedlich die Bereiche sind, in denen EU-Gelder investiert werden, so unterscheiden sich auch die Voraussetzungen und Modalitäten für eine Förderung. Man sollte wissen, in welchen Bereichen die Europäische Union fördert, welche Vorlaufzeiten zu beachten sind und vor allem welche Behörde der richtige Ansprechpartner ist. Seite 168 von 190 Zwar werden auch einige Programme direkt von der Europäischen Kommission verwaltet, der größte Teil europäischer Gelder wird aber im Rahmen der Strukturfonds und Gemeinschaftsinitiativen vergeben. Diese werden national bewilligt, so dass man sich hierfür direkt an die Landesregierung oder die Wirtschaftsministerien der Bundesländer wenden kann. Deshalb hat jedes Bundesland auch seine eigenen Förder- und Vergaberichtlinien. Da die Bewilligungskriterien je nach zu fördernder Maßnahme verschieden sind, werden sie in den Ausschreibungen der Landesbehörden spezifiziert. Informationen zur Förderpraxis sollten daher bei der jeweiligen Landesregierung eingeholt werden. 5. Förderprogramme privater Initiativen Im Folgenden werden privatfinanzierte Möglichkeiten der Förderung von Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit aufgelistet. Die Darstellung bezieht sich auf privatfinanzierte Förderprogramme (zu öffentlichen Förderprogrammen siehe Abschnitt 2. bis 4.) und ist in folgende Förderbereiche gegliedert: Barrierefreies Bauen und Modernisieren Mobiles Reisen Forschungsförderung/Ausbildung Lotteriegesellschaften Soweit dies recherchiert werden konnte, informiert die Darstellung der Förderprogramme über a) den Förderbereich / Programmtitel, b) die Förderart (Zuschuss, Kredit, Beratung etc.), c) den Kreis der Antragsberechtigten (private, gewerbliche Antragsteller, Kommunen etc.), d) die Laufzeit des Förderprogramms, e) eine Kurzbeschreibung der Förderung, f) eine Grobdarstellung der Förderbedingungen (die exakten Förderbedingungen sind bei Bedarf beim Programmgeber in Erfahrung zu bringen), g) die Kontaktdaten des Förderungsgebers, h) Quellenangaben. Seite 169 von 190 5.1 Barrierefreies Bauen und Modernisieren Programmtitel: „Projekt Barrierefreie Praxis“ Förderart: Finanzielle Unterstützung Antragsberechtigung: jeder Laufzeit: fortlaufend Kurzbeschreibung: Umbau von Arztpraxen Kontaktdaten: Stiftung Gesundheit Fördergemeinschaft e. V. Hindenburgufer 87 24105 Kiel Telefon: Fax: Quelle: 04 31 / 88 10 15 – 0 04 31 / 88 10 15 55 http://www.stiftung-gesundheitfoerdergemeinschaft.de/projekte-undvorhaben/projekt-barrierefreie-praxis/ Seite 170 von 190 Programmtitel: „Projekt Praxis-Tool Barrierefreiheit“ Förderart: finanzielle Unterstützung Antragsberechtigung: jeder Laufzeit: ohne festen Zeitraum Kurzbeschreibung: Das web-basierte Experten-Informationssystem wird Praxisinhaber, die an Planung, Gestaltung und Einkauf mitwirken, durch den gesamten Prozess des Praxis-Umbaus leiten und dabei die individuellen Voraussetzungen und Anforderungen berücksichtigen. Kontaktdaten: Stiftung Gesundheit Fördergemeinschaft e. V. Hindenburgufer 87 24105 Kiel Telefon: Fax: Quelle: 04 31 / 88 10 15 – 0 04 31 / 88 10 15 55 http://www.stiftung-gesundheitfoerdergemeinschaft.de/projekte-undvorhaben/praxis-bau-planer/ Seite 171 von 190 Programmtitel: „Aktion Mensch“ Förderart: 40 % bei stationären und 80 % bei ambulanten Einrichtungen Antragsberechtigung: jeder Laufzeit: kein Zeitraum Kurzbeschreibung: Die Aktion Mensch fördert den Bau und Umbau von Häusern. Kontaktdaten: Ute Schmidt Telefon: 0228 / 20 92 – 5272 E-Mail: ute.schmidt@aktion-mensch.de Monika Quantius Telefon: 0228 / 20 92 – 5555 E-Mail: monika.quantius@aktion-mensch.de Quelle: https://www.aktionmensch.de/foerderung/antraege-undformulare/antrag-online-stellen.php Seite 172 von 190 Programmtitel: „Barrierefreies Wohnen/Bauen“ Förderart: finanzielle Unterstützung und Kredite Antragsberechtigung: jeder Laufzeit: kein Zeitraum Kurzbeschreibung: barrierefreies Umbauen, Modernisieren, Bauen Kontaktdaten: Rheinland-Pfalz Bank Große Bleiche 54-56 D-55116 Mainz Herr Herrmann Herr Wenz Telefon: 0 61 31 / 6 43 77 77 Quelle: http://www.mainzbingen.de/deutsch/downloads/behindertenbeauftrag ter/ foerdermoeglichkeiten_barrierefreier_wohnraum.pdf Seite 173 von 190 Programmtitel: „Barrierefreies Wohnen“ Förderart: Antragsberechtigung: jeder Laufzeit: kein Zeitraum Kurzbeschreibung: barrierefreies Umbauen, Modernisieren, Bauen Kontaktdaten: Landestreuhand Bank Rheinland-Pfalz Holzhofstraße 4 D-55116 Mainz Herr Steffen Telefon: 0 61 31 / 4 99 17 30 Quelle: http://www.mainz-bingen.de/deutsch/downloads /behindertenbeauftragter/foerdermoeglichkeiten_bar rierefreier_wohnraum.pdf Seite 174 von 190 Programmtitel: „Wohnen in Orts- und Stadtkernen“ Förderart: Antragsberechtigung: jeder Laufzeit: kein Zeitraum Kurzbeschreibung: Gefördert werden Bauprojekte, die mindestens zu 60 % aus Wohnbauflächen bestehen. Kontaktdaten: Finanzministerium Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Str. 5 55116 Mainz Herr Peter Bentz Telefon: 06131 / 16 43 36 Quelle: http://www.fm.rlp.de/startseite/bauen-undwohnen/wohnraumfoerderung/wohnen-in-orts-undstadtkernen/ Seite 175 von 190 Programmtitel: Programm "Barrierefreiheit" Förderart: Antragsberechtigung: jeder Laufzeit: kein Zeitraum Kurzbeschreibung: Das Programm "Barrierefreies Planen und Bauen" setzt sich in Übereinstimmung mit dem Behindertengleichstellungsgesetz, dem Sächsischen Integrationsgesetz sowie dem Sozialgesetzbuch IX und dem von der Deutschen Bundesregierung gezeichneten Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen dafür ein, bestehende Barrieren abzubauen und neuen zu entgegnen. Kontaktdaten: Selbsthilfenetzwerk Sachsen Koordinierungs- und Beratungsstelle für barrierefreies Planen und Bauen Michelangelostr. 2/Erdg. 01217 Dresden Telefon: Fax: 03 51/ 47 93 50-18 03 51/ 47 93 50-17 E-Mail: steinmann@selbsthilfenetzwerksachsen.de Quelle: http://www.selbsthilfenetzwerksachsen.de/index.php?menuid=177 Seite 176 von 190 Programmtitel: „Förderung von investiven Maßnahmen“ Förderart: Antragsberechtigung: Zuwendungsempfänger sind die Behindertenselbsthilfeverbände, die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und deren angeschlossene Organisationen. Die Antragstellung erfolgt in der Geschäftsstelle der Stiftung. Alle Anträge werden in den Beratungsstellen für barrierefreies Bauen begutachtet. Die Stiftungsleistungen für investive Maßnahmen müssen vor Beginn des Vorhabens beantragt und genehmigt werden. Laufzeit: ohne Zeitraum Kurzbeschreibung: Förderung von investiven Maßnahmen zur Beseitigung von Barrieren, für den Aufbau von Begegnungsstätten und Beratungsstellen Kontaktdaten: Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe - Otto-Perl Postanschrift: Postfach: 13 45 09072 Chemnitz Telefon: Quelle: 03 71 / 57 73 77 http://www.soziales.sachsen.de/4520.html Seite 177 von 190 Programmtitel: „Projekt nahtlos Mobil“ Förderart: Antragsberechtigung: jeder Laufzeit: ohne zeitlichen Rahmen Kurzbeschreibung: Entwicklung eines Reiseassistenzsystems Kontaktdaten: Stiftung Gesundheit Fördergemeinschaft e. V. Hindenburgufer 87 24105 Kiel Telefon: Fax: Quelle: 04 31 / 88 10 15 – 0 04 31 / 88 10 15 55 http://www.stiftung-gesundheitfoerdergemeinschaft.de/projekte-undvorhaben/projekt-namo/ Seite 178 von 190 5.2 Forschungsförderung und Ausbildung Programmtitel: Ohne Titel Förderart: Ausbildung, Berufsförderung Antragsberechtigung: jeder Laufzeit: Programmende 2012 (Verlängerung möglich) Kurzbeschreibung: Förderungen im Bereich Wohnen und Arbeitsplatz Kontaktdaten: Kathrin Nachtsheim Senior Consultant Saarbrücker Straße 20/21 10405 Berlin Quelle: Telefon: 030 / 30 20 20-223 E-Mail: kathrin.nachtsheim@r-m.com Rambøll Management Consulting GmbH http://www.thueringen.de/esf/aktuelles/ Seite 179 von 190 Programmtitel: Auerbach-Stiftung Förderart: Antragsberechtigung: jeder Laufzeit: unbegrenzt / Anträge für das Förderjahr müssen immer bis zum 30. Juni des Vorjahres eingereicht werden. Kurzbeschreibung: Die Auerbach Stiftung engagiert sich fördernd und operativ schwerpunktmäßig in den folgenden Bereichen: Bildung und Erziehung Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Altenhilfe Behindertenhilfe Mildtätiges und Soziales Kontaktdaten: Quelle: Auerbach Stiftung Postfach 11 62 88060 Tettnang Telefon: 0 75 42 / 9 46 77-0 E-Mail: antrag@auerbach-stiftung.de http://www.auerbach-stiftung.de/antragstellen/antrag-stellen.html Seite 180 von 190 Programmtitel: Herbert-Funke-Stiftung Förderart: Abhängig von der gewünschten Art der Förderung sind der Stiftung Kostenvoranschläge, ggfls. schriftliche Bankenauskünfte und/oder zeitnahe Verwendungsnachweise vorzulegen. Außerdem verlangt die Herbert-Funke-Stiftung bei länger andauernden Projektförderungen die Vorlage mindestens eines inhaltlichen Zwischenberichts (z. B. halbjährlich) und einen Abschlussbericht (nach Beendigung des Förderprojekts), der spätestens 2 Monate nach Beendigung des Förderprojekts vorgelegt werden muss. Kommt der Geförderte dem nicht pünktlich nach, muss er mit der Einstellung der Förderung oder ggf. auch mit der Rückforderung der bislang erhaltenen Mittel rechnen. Antragsberechtigung: Für Anträge von bedürftigen Sehbehinderten oder Blinden ist das Ausfüllen des Fragebogens für Antragsteller notwendig. Dazu sind Ihren Angaben entsprechende aktuelle Belege (Einkommensnachweis, etc.) beizufügen. Zusätzlich muss ein aktuelles augenärztliches Attest (nicht älter als 3 Monate) über den Grad der Sehbehinderung/die Einschränkung des Gesichtsfeldes eingereicht werden Laufzeit: keine begrenzte Antragszeit Kurzbeschreibung: Es werden in allen Bereichen vorrangig solche Projekte gefördert, die einen eindeutig gemeinnützigen Charakter aufweisen. Die Zielgruppe sind sehbehinderte/blinde Menschen. Ausschließlich Projekte mit diesem Zielgruppen-Schwerpunkt können daher unterstützt werden. Kontaktdaten: Herbert-Funke-Stiftung: Gemeinnützige Stiftung für Sehbehinderten-Förderung Mariendorfer Damm 60, 12109 Berlin Quelle: Telefon: Fax: 0 30 / 70 07 36 81 0 30 / 70 07 36 82 Email: kontakt@herbert-funke-stiftung.de http://www.herbert-funke-stiftung.de/index.html Seite 181 von 190 Programmtitel: „Allgemeine Förderungen nach Möglichkeit und persönlicher Vorstellung des Förderprogramms“ Förderart: Antragsberechtigung: jeder Laufzeit: Kurzbeschreibung: Individuelle Förderung nach Anfrage und Möglichkeit der Stiftung Kontaktdaten: Elsa-Krauschitz-Stiftung Altkrautheimer Straße 20 74238 Krautheim Quelle: http://www.bsk-ev.org/1033/elsa-krauschitzstiftung/ Seite 182 von 190 Programmtitel: „Mobilität – Barrierefreiheit“ Förderart: finanzielle Unterstützung Antragsberechtigung: jeder Laufzeit: ohne festen Zeitraum Kurzbeschreibung: individuelle Förderung nach Anfrage und Möglichkeit der Stiftung In der Regel ist vom Antragsteller eine Eigenleistung zur Maßnahme zu erbringen. Kontaktdaten: Quelle: Kämpgen-Stiftung Mathiaskirchplatz 5 50968 Köln Telefon: Fax: 02 21 / 9 31 20 10 02 21 / 9 31 20 12 E-Mail: info@kaempgen-stiftung.de http://www.kaempgenstiftung.de/menu/foerderung/gefoerderteprojekte/mobilitaet-barrierefreiheit/ Seite 183 von 190 Programmtitel: „Barrierefrei starten“ Förderart: Antragsberechtigung: jeder Laufzeit: fortlaufend Kurzbeschreibung: Hilfe bei der Integration von behinderten Jugendlichen in die Berufswelt Kontaktdaten: Die Wiesbaden Stiftung Wilhelmstraße 24 - 26 65183 Wiesbaden Karin Träger Telefon: 06 11 / 1 66 66 86 Fax: 06 11 / 1 66 66 82 Quelle: http://die-wiesbadenstiftung.de/projekte/barrierefrei.html Seite 184 von 190 Programmtitel: „Wir übernehmen gesellschaftliche Verantwortung“ Förderart: Projektförderung Antragsberechtigung: Öffentlich-rechtliche Körperschaften Gemeinnützige juristische Personen Laufzeit: maximal 2 Jahre Kurzbeschreibung: Gefördert werden wissenschaftliche Vorhaben und praktische Maßnahmen, die der Weiterentwicklung des Bildungs- und Gesundheitswesens und der Rehabilitation auf nationaler und internationaler Ebene dienen. Kontaktdaten: Frau Simone Kuhn SRH Holding - SRH Stiftung Bonhoefferstraße 1 69123 Heidelberg Quelle: Telefon: Telefax: 0 62 21 / 82 23 – 1 20 0 62 21 / 82 23 – 1 21 E-Mail: simone.kuhn@srh.de http://www.srh.de/de/die-srh/srhholding/foerderstiftung/ Seite 185 von 190 5.3 Lotteriegesellschaften Programmtitel: „Aktion Mensch“ Förderart: 40 % bei stationären und 80 % bei ambulanten Einrichtungen Antragsberechtigung: jeder Laufzeit: kein Zeitraum Kurzbeschreibung: Die Aktion Mensch fördert den Bau und Umbau von Häusern. Kontaktdaten: Aktion Mensch Ute Schmidt Telefon: 02 28 / 20 92 – 52 72 E-Mail: ute.schmidt@aktion-mensch.de Monika Quantius Telefon: 02 28 / 20 92 – 55 55 E-Mail: monika.quantius@aktion-mensch.de Quelle: https://www.aktionmensch.de/foerderung/antraege-undformulare/antrag-online-stellen.php Seite 186 von 190 Programmtitel: „Ein Platz an der Sonne: So helfen wir“ Förderart: Die Zuwendungen des Deutschen Hilfswerks erfolgt aus Mitteln der Fernsehlotterie erfolgen anteilig und nach den Förderrichtlinien. Antragsberechtigung: Privatpersonen und Einrichtungen der öffentlichen Hand haben grundsätzlich keine Möglichkeit, Anträge zu stellen und eine Förderung zu erhalten. Gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen, die den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege angehören oder angeschlossen sind, erhalten den Förderantrag ausschließlich von den jeweiligen Verbänden. Laufzeit: ohne festen Zeitrahmen Kurzbeschreibung: Kontaktdaten: Stiftung Deutsches Hilfswerk Geschäftsstelle Köln Gereonstr. 18 - 32 50670 Köln Telefon: Fax: E-Mail: Quelle: 02 21 / 91 40 99-0 02 21 / 91 40 99-29 info@dhw-koeln.de http://www.fernsehlotterie.de/HELFEN/F%C3%B6rd erantrag Seite 187 von 190 6. Zusammenfassung / Schlussbemerkung Im Rahmen dieser Dokumentation konnten ca. 200 Programme recherchiert werden, über die Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit finanziert bzw. gefördert werden können. Wie eingangs bereits gesagt, kann diese Dokumentation nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erheben, da die Mehrzahl der Fördermöglichkeiten für Barrierefreiheitsmaßnahmen in allgemein titulierten Förderprogrammen vergraben sind und nur durch mühsame Kleinarbeit aus diesen herausgeschält werden konnten. Die hier vorliegende Dokumentation ist das Ergebnis von ca. 800 Recherchestunden. Bei der Erarbeitung dieser Dokumentation wurden zwei Aspekte deutlich: 1. In Sachen „Herstellung von Barrierefreiheit“ ist in Deutschland einiges in Bewegung geraten. Wir sind zwar noch weit davon entfernt, dass die Realisierung von Barrierefreiheit von Beginn an bei der baulichen Planung oder der Schaffung von Dienstleistungsangeboten mitgedacht wird (was letztlich viel Geld sparen würde), das Bewusstsein für die Belange wie auch immer eingeschränkter Menschen ist jedoch gestiegen - nicht zuletzt aufgrund des demographischen Wandels, der das Entwickeln barrierefreier Angebote auch ökonomisch interessant macht. 2. Der Bereich Barrierefreiheit wird offensichtlich überwiegend in Bezug auf bauliche Maßnahmen gedacht. Der Bereich Bauen/Wohnen ist ein wichtiger Bereich, den es fortzuentwickeln gilt, um behinderten und älteren Menschen ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen; die Sicherung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erfordert jedoch eine weit globalere Sicht auf das Thema Barrierefreiheit und entsprechende Förderinstrumente zu ihrer Realisierung. Worin zusammengefasst liegt nun der Wert dieser Dokumentation: Die Beratung in Sachen Förderung von Barrierefreiheitsmaßnahmen wird effizienter und eine Stärkung erfahren, da nun Fördermöglichkeiten konkret aufgezeigt werden können. Die Umsetzung von Barrierefreiheitsmaßnahmen wird beschleunigt werden, da der Rechercheaufwand nach Finanzierungs-/Fördermöglichkeiten künftig deutlich geringer ausfallen wird und da mehr Förderinstrumente bekannt sind. Hierbei ist jedoch das Aktualitätsproblem einer solchen Datensammlung zu lösen, da Förderprogramme auslaufen bzw. neu geschaffen werden. Seite 188 von 190 Ferner sind mit dieser Übersicht politische Signale verbunden, da mit dieser Datensammlung empirisch belegt ist, dass der Bereich Bauen/Wohnen vergleichsweise gut mit Fördermöglichkeiten ausgestattet ist, darüber hinaus existieren jedoch nur sehr wenig Förderinstrumente, um Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit zu finanzieren; zu denken wäre hierbei an alle Arten von Dienstleistungen oder Angebote in den Bereichen der gesellschaftlichen Teilhabe (Freizeitangebote, Kulturangebote etc., für die es allenfalls privatfinanziert Förderungen gibt. Seite 189 von 190 BKB Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e. V. info@barrierefreiheit.de www.barrierefreiheit.de www.fahrinfo-berlin.de/barrierefrei/bin/ www.barrierefreiheit.de