Der Weg zum ersten Job

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Der Weg zum ersten Job
Der Weg zum ersten Job
Die erfolgreiche Bewerbung
Von RA u. FAArbR Dr. Gerrit Hempelmann,* München
Sie haben es geschafft und das Zweite Staatsexamen in der Tasche! Spätestens jetzt
heißt es, Stellenanzeigen in den Tageszeitungen, der NJW oder den Online-Stellenmärkten zu studieren. Wie viele andere Absolventen werden Sie sich in den nachfolgenden Wochen auf die vergleichsweise wenigen offenen und auf Sie passenden Stellen bewerben. Das zwingt Sie, sich aus der großen Anzahl Ihrer Konkurrenten herauszuheben. So selbstverständlich dies erscheinen mag, so schwierig ist jedoch die
Umsetzung. Entscheidend wird für Ihren Erfolg letztlich sein, dass Sie eine möglichst präzise Vorstellung von Ihrer mittelfristigen Berufs- und Lebensplanung
haben und sich auf die Positionen bewerben, die zu Ihrem Profil passen. Wie aber
sieht Ihr Profil aus? Versuchen Sie zunächst dieses in fachlicher und persönlicher
Hinsicht zu definieren. Erst im zweiten Schritt sollten Sie sich dann an die Aufgabe
machen, Ihre Kenntnisse, Erfahrungen, Fähigkeiten und Stärken in einer sehr gut
aufgemachten Bewerbung überzeugend zu präsentieren. Je zielgerichteter Sie sich
bewerben, umso höher sind Ihre Aussichten auf Erfolg.
Definition des eigenen Profils –
die Selbstanalyse
Wo liegen Ihre Stärken, wo Ihre Schwächen? Betrachten Sie dabei neben den fachlich juristischen Aspekten auch Ihre übergreifenden Fachkompetenzen und Ihre
persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten. Die Basis dieser Selbstanalyse bilden
einfache Fragen wie:
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Fachliches Profil
Übergreifende Fachkompetenz
Was kann ich?
Was will ich?
Wo möchte ich hin?
Wie sehen mich Freunde,Referendarkollegen, Ausbilder in der Referendarzeit?
Was ist im Hinblick auf meine nachgewiesenen Qualifikationen realistisch
möglich?
Ihre fachlich juristischen Fähigkeiten dokumentieren sich nach außen in Ihren
Examensnoten, Seminarscheinen und Zeugnissen der verschiedenen Stationen
Ihrer Referendarausbildung. Mögen Sie Ihre Kenntnisse in diesen Beurteilungen
auch nur unzureichend gewürdigt sehen, so bestimmen sie doch zu einem erheblichen Teil darüber, ob sich Ihre Karriereziele am Arbeitsmarkt verwirklichen lassen.
Fehlt es Ihnen an einem bestimmten Notenschnitt, so müssen Sie sich – zumindest
vorerst – von dem Wunsch verabschieden, in einem Bereich tätig zu werden, in dem
eben dieses formale Kriterium zwingend erfüllt sein muss.
Im Allgemeinen wird man Ihre Examensnoten jedoch nur als einen Ausschnitt
Ihres fachlichen Profils betrachten. Berücksichtigung finden weitere Aspekte, wie
etwa Sprachkenntnisse, Verständnis für betriebswirtschaftliche Zusammenhänge,
eine Promotion oder eine juristische Zusatzqualifikation (insbesondere LL.M.). Oft
wird schon der Nachweis, dass Sie sich mit einem bestimmten Rechtsgebiet vertieft
befasst haben, die Tür zu einem Vorstellungsgespräch öffnen:
• Haben Sie beispielsweise im Ersten wie im Zweiten Staatsexamen Steuerrecht
als Wahlfach gewählt?
• Haben Sie in der Referendarzeit interessante Stationen bei einer auf Steuerrecht spezialisierten Kanzlei oder in der Rechts-/Steuerabteilung eines größeren Unternehmens vorzuweisen?
• Schreiben Sie möglicherweise sogar gerade an einer Doktorarbeit zu einem
steuerrechtlichen Thema?
* Der Autor verfügt über mehrjährige Erfahrungen als Personalleiter in verschiedenen Unternehmen der
Medienbranche.
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Je mehr Fragen Sie hinsichtlich eines fachlichen Schwerpunktes mit Ja beantworten
können, umso größer sind Ihre Chancen, selbst dann zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden, wenn Ihre Examensnoten eher im mittleren Bereich
oder am unteren Rand liegen. Kanzleien wie Unternehmen, die für ein bestimmtes
Rechtsgebiet – wie Wirtschafts-, Arbeits-, Steuerrecht etc. – einen neuen Mitarbeiter suchen, werden Ihrer Bewerbung eine ganz andere Aufmerksamkeit schenken,
wenn Sie einen Schwerpunkt deutlich erkennen lassen. Denn Sie haben ein fachliches Profil, das auf die ausgeschriebene Position passt, und unterscheiden sich damit
schon von einer ganzen Reihe Ihrer Mitbewerber!
Natürlich kann Ihr fachliches Profil auch in der Vielseitigkeit Ihrer juristischen
Interessen liegen. Wenn eine Kanzlei einen «Allrounder» sucht, kann Ihnen etwa Ihr
Schwerpunkt Familienrecht im ersten Examen und ihr Schwerpunkt Arbeitsrecht
im zweiten Examen sehr nützlich sein. Ebenso kann es hier sinnvoll sein, dass Sie
große Teile Ihrer Referendarzeit bei einem Einzelanwalt verbracht haben und nicht
in einem Unternehmen und/oder im Ausland. Entscheidend ist, dass Sie Ihr fachliches Profil klar bestimmt haben und mit diesem Wissen Stellenanzeigen lesen und
über die Frage einer Bewerbung entscheiden.
Neben Ihren juristischen Fähigkeiten wird es oftmals auch auf übergreifende
Kenntnisse ankommen. So wird nicht nur in großen Wirtschaftssozietäten, sondern
auch in Unternehmen ein Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge oder gar
Unternehmertum vorausgesetzt. Bewerber mit einer kaufmännischen Ausbildung
vor dem Studium können hier regelmäßig punkten. Gleiches gilt für Bewerber, die
bereits praktische Erfahrungen im Wirtschaftsleben sammeln konnten, etwa weil sie
bereits neben dem Studium oder Referendariat selbstständig unternehmerisch tätig
waren. Doch auch mit Grundkenntnissen in der Buchführung und einem groben
Verständnis für Unternehmensbilanzen verfügen Sie bereits über eine Kompetenz,
die über die rein juristische hinausgeht.
Sprachkenntnisse – in der Regel sehr gute Englischkenntnisse – werden von
Ihnen regelmäßig dann verlangt, wenn Sie sich in Unternehmen oder großen Sozietäten bewerben. Mit einem längeren Aufenthalt im Ausland während des Studiums
oder auch während der Referendarzeit können Sie hier Ihre Kompetenz dokumentieren. Haben Sie einen solchen Aufenthalt nicht vorzuweisen, ist es hilfreich, wenn
Sie über ein Sprachzertifikat (wie etwa Cambridge Certificate, TOEFL etc.) verfügen. Stellen Sie sich aber in jedem Fall kritisch die Frage nach Ihren tatsächlichen
Sprachkenntnissen. Wenn Sie sich in einer fremden Sprache nicht wohl fühlen, sollten Sie sich nicht auf eine Position bewerben, in der etwa Englisch die tägliche
Umgangssprache ist.
Lassen sich die fachlichen Kompetenzen noch relativ leicht feststellen und dokumentieren, so ist dies im Bereich Ihres persönlichen Profils, Ihrer Soft Skills erheblich problematischer. Schon der Begriff der Soft Skills ist weit, umfasst er doch eine
nicht genau definierte Reihe von menschlichen Eigenschaften, Fähigkeiten und Persönlichkeitszügen, die für das Ausüben eines Berufs auf (Mitarbeiter und) Kunden
bezogen nötig oder förderlich sind. Darunter fallen insbesondere:
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Persönlichkeitsprofil
Persönlichkeit (Charisma)
Vertrauenswürdigkeit
Urteilsvermögen
analytisches und logisches Denken
Einfühlungsvermögen, Emphatie
Menschenkenntnis
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Durchsetzungsvermögen, Kampfgeist
Kreativität, Neugier
Integrationsbereitschaft
Kommunikationsverhalten, Umgangsstil, Höflichkeit
Rhetorik, Redegewandtheit
Motivation, Fleiß, Ehrgeiz
(psychische) Belastbarkeit
Verhandlungsführung, Verkaufstalent
Kritikfähigkeit
Koordinationsgabe, Zeitmanagement
Selbstbeherrschung
Selbstdarstellung (Nervosität vor wichtigen Terminen oder öffentlichen
Auftritten)
• Fähigkeit, Konflikte und Misserfolge bewältigen zu können
• Eigenverantwortung
Da es außerordentlich schwierig ist, die eigenen persönlichen Eigenschaften zutreffend zu beurteilen, sollten Sie hier nicht allein auf Ihre Einschätzung vertrauen.
Sinnvoll kann es daher sein, wenn Sie zu den einzelnen Merkmalen das Gespräch
mit den unterschiedlichsten Personen aus Ihrem Umfeld suchen, um deren Einschätzung zu erfragen. Wollen Sie ein möglichst präzises Bild von sich selbst, erstellen Sie eine Tabelle mit o. g. Merkmalen in der linken Spalte und geben Sie in den
weiteren Spalten die Möglichkeit einer Benotung von eins (trifft voll zu) bis sechs
(trifft gar nicht zu). Bitten Sie danach die von Ihnen ausgewählten Personen um eine
ehrliche Beurteilung.
Das sich danach ergebende Bild ermöglicht einen guten Abgleich mit den Anforderungen, die an bestimmte Tätigkeiten geknüpft sind. Die Entscheidung, sich auf
eine bestimmte Position zu bewerben oder nicht zu bewerben, wird Ihnen durch die
Zusammenschau des ermittelten fachlichen Profils und Ihrer Soft Skills erheblich
erleichtert.
Die schriftliche Bewerbung
Sofern es in einer Stellenausschreibung nicht ausdrücklich anders gewünscht wird,
gehören in eine vollständige Bewerbungsmappe:
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Anschreiben
Lebenslauf
Foto
Zeugnisse
Mit der Vorlage dieser Unterlagen überreichen Sie einem potentiellen Arbeitgeber
Ihr erstes Arbeitsergebnis. Umso erstaunlicher ist es, dass ein hoher Anteil von
Bewerbungen formale oder inhaltliche Mängel hat. Gehen Sie davon aus, dass Sie
nicht der einzige Bewerber auf eine Position sind, sondern sich mit zahlreichen Mitbewerbern messen müssen. Daher können auch vermeintliche Kleinigkeiten eine
erhebliche Rolle spielen. Ein Rechtschreibfehler mag Ihnen noch verziehen werden,
der zweite und dritte dagegen in den meisten Fällen nicht mehr.
Auf die Frage, ob eine Bewerbung per Post oder online verschickt werden sollte,
gibt es keine allgemeingültige Antwort. Wenn in der Stellenanzeige beide Möglichkeiten eröffnet werden, ist es Ihnen letztlich freigestellt. Je größer die Sozietät bzw.
das Unternehmen ist oder je innovativer die Branche ist, in der das Unternehmen
tätig ist, umso eher können Sie allerdings unterstellen, dass eine Online-Bewerbung
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voll akzeptiert ist. Wird hingegen nur eine Postadresse genannt, sollten Sie nicht
nach einer E-Mail-Adresse recherchieren und die Bewerbung online versenden. Entsprechendes gilt natürlich auch im umgekehrten Fall.
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Die Bewerbungsmappe
Generell gilt: Eine Bewerbung muss für den Empfänger leicht zu handhaben sein,
d. h. er muss sie problemlos durchsehen können. Leider erweisen sich jedoch immer
mehr besonders aufwändig produzierte Bewerbungsmappen als nur begrenzt leserfreundlich; unterschiedlichste Laschen, Einschubfächer etc. machen die Durchsicht
oftmals nicht einfacher, auch wenn die «Verpackung» auf den ersten Blick noch so
ansprechend sein mag. Das Teuerste ist nicht immer das Beste! Sparen Sie an dieser
Stelle das Geld; ein schlichter – natürlich sauberer und nicht verknickter – Klemmhefter, reicht im Allgemeinen völlig aus.
Inakzeptabel sind auf der anderen Seite «Lose-Blatt-Sammlungen» und Bewerbungen, bei denen jeder Nachweis in eine Folie geschoben wird, aber nicht ein Blatt
pro Folie, sondern zwei und mehr. Keinen Arbeitgeber erfreut es, wenn er beispielsweise das Deckblatt des Abiturzeugnisses lesen kann, um aber zur Abiturnote zu
gelangen, zunächst alle Seiten aus der Folie ziehen muss. Vermeiden Sie generell
Folien; niemand blättert gerne darin!
Das Anschreiben
Das Anschreiben hat im Wesentlichen zwei Funktionen: Zum einen soll es Ihre
Motivation erklären, warum Sie sich gerade bei diesem Arbeitgeber bewerben, zum
anderen soll es die wesentlichen Merkmale Ihrer Persönlichkeit zum Ausdruck bringen. Damit ist bereits der wesentliche Punkt angesprochen: Jedes Anschreiben muss
auf die konkrete Position, auf die Sie sich bewerben, angepasst sein. Was interessiert
und fasziniert Sie gerade an dem Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben? Was begeistert Sie an der ausgeschriebenen Position und was bringen gerade Sie für diese
Aufgabe an fachlichen Qualifikationen und persönlichen Stärken mit? Das trainierte Auge eines Personalleiters erkennt sofort, ob es sich um eine Standardbewerbung
handelt, die in dieser Form an zig Arbeitgeber gegangen ist, oder ob der Bewerber
sich tatsächlich mit dem Arbeitgeber und der konkreten Position – auch über die
Stellenanzeige hinaus – intensiv befasst hat.
Das Anschreiben sollte nicht länger als eine DIN A4 Seite sein, d. h. Sie müssen
in drei bis vier Absätzen alle relevanten Informationen unterbringen; kein Personalentscheider liest Anschreiben, die sich über zwei oder gar drei volle DIN A4 Seiten
erstrecken.
Nennen Sie im Anschreiben die Position, auf die Sie sich bewerben, und wo Sie
die Stellenanzeige gesehen haben. Lassen Sie – gerade bei Bewerbungen bei großen
überregionalen Sozietäten – deutlich erkennen, welches Fachgebiet und welcher
Standort bei Ihnen erste Präferenz hat. Persönliche Anreden hinterlassen einen
guten Eindruck; soweit möglich sollten Sie daher versuchen, den Ansprechpartner
zu ermitteln. Wenn Ihre Bewerbung im Übrigen interessant und gut aufgemacht ist,
wird es letztlich allerdings auch nicht an der Anrede «Sehr geehrte Damen und Herren» scheitern.
Achten Sie darauf, dass Sie Ihre persönlichen und fachlichen Stärken, die Sie in
Ihrer Selbstanalyse erarbeitet haben, mit dem individuellen, in einer Stellenanzeige
beschriebenen Anforderungsprofil verknüpfen. Verfügen Sie etwa über Auslandserfahrung, so müssen Sie diese deutlich in Ihrer Bewerbung herausstellen, wenn denn
nach dieser Qualifikation ausdrücklich gefragt ist. Spielt Sie dagegen für die konkrete Position überhaupt keine Rolle, wäre es verfehlt, auf diese ausführlich im Bewerbungsschreiben hinzuweisen.
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Denken Sie daran, dass in das Anschreiben nur Ihre persönlichen Highlights gehören, die zum Anforderungsprofil des Arbeitgebers passen. Für Ihren gesamten, lükkenlosen Werdegang ist der Lebenslauf da. Ein Bewerbungsschreiben, in dem Sie
alle einzelnen Schritte des bisherigen Ausbildungs- und Berufswegs aneinanderreihen, disqualifiziert Sie.
Ihre persönlichen, auf das Anforderungsprofil passenden Eigenschaften sollten
Sie kurz und knapp belegen. Eine reine Aufzählung wie «Ich bin stressresistent, flexibel, kreativ und teamorientiert.» sagt wenig aus. Im Zweifel werden alle Ihre Mitbewerber exakt das Gleiche von sich behaupten. Besser ist es daher, wenn Sie etwa
Ihre Teamfähigkeit unter Hinweis auf Ihre Beteiligung in bestimmten Arbeitsgruppen oder bei bestimmten Projekten darlegen.
Wird in einer Stellenanzeige eine Gehaltsangabe verlangt, so sollten Sie diese
Forderung nicht einfach übergehen. Erkundigen Sie sich nach der branchenüblichen Größenordnung und nennen Sie eine realistische Spanne.
Das Anschreiben wird im Falle des Postversandes den Bewerbungsunterlagen
lose beigefügt und nicht abgeheftet. Sofern Sie sich per E-Mail bewerben, ist es als
erstes Dokument in die zu versendende Datei aufzunehmen. Zudem müssen Sie in
diesem Fall noch eine kurze E-Mail verfassen, in der Sie auf Ihre Bewerbung verweisen, die Sie als Datei angehängt haben. Geben Sie unbedingt auch hier schon an, auf
welche Position sich die beigefügte Bewerbung bezieht.
Ein Tipp zum Schluss: Lassen Sie das Anschreiben noch einmal von Freunden
oder der Familie lesen, sei es, um neue Anregungen zu erhalten oder sei es auch nur,
um den letzten versteckten Rechtschreib- oder Grammatikfehler zu finden.
Neben dem Anschreiben sollten Sie Ihrem schriftlichen Lebenslauf besondere
Aufmerksamkeit schenken. Hier ist entscheidend, dass Sie eine Darstellung wählen, die es dem Leser ermöglicht, so mühelos wie nur möglich Ihre bisherigen
Stationen nachzuvollziehen. Der Lebenslauf muss heute zwingend tabellarisch dargestellt werden und die tabellarische Darstellung muss sorgfältig gegliedert und
optisch ansprechend aufbereitet sein. Die am häufigsten gewählte Darstellung
ist die zweispaltige (wann – was), ebenso möglich ist aber auch die dreispaltige
(wann – was – wo).
Der Lebenslauf beginnt für den Berufseinsteiger mit den Daten zur Person und
geht dann chronologisch über die Schulausbildung usw. bis zum Studienabschluss.
Empfehlenswert ist die Untergliederung in Rubriken, wie etwa Ausbildung/Studium, Praktika, Weiterbildung, studienbegleitende Nebentätigkeiten,
besondere Kenntnisse, Sprachen, private Interessen. Zulässig ist auch eine Umkehrung, d.h. mit den aktuellsten Daten zu beginnen. Letzteres bietet sich insbesondere dann, wenn Sie bereits über eine oder mehrere berufliche Stationen nach dem
Zweiten Staatsexamen verfügen.
Lassen Sie keine Lücken in Ihrem Lebenslauf und versuchen Sie nicht, bestehende
Lücken zu kaschieren. Wenn Sie zunächst ein anderes Studium begonnen, dieses
aber später abgebrochen haben, stehen Sie dazu! Wenn der erste Versuch, das Erste
oder Zweite Staatsexamen zu erlangen, fehlgeschlagen ist, weisen Sie darauf hin! Aus
der Dauer Ihres Studiums bzw. Ihrer Referendarzeit lässt sich dies im Allgemeinen
ohnehin ableiten.
Wenig hilfreich sind grobe Daten wie «2000–2002: Tätigkeit als …, 2002–
2004: Tätigkeit als … ». Es bleibt dabei völlig offen, in welchem Monat die erste
Tätigkeit im Jahr 2002 endete und in welchem Monat die neue im Jahr 2002 aufgenommen wurde. Unabhängig davon, dass Lebensläufe dieser Art kaum mehr auf die
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Der Lebenslauf
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Schnelle nachvollziehbar sind, drängt sich auch stets der Eindruck auf, dass auf diese Weise die eine oder andere Lücke verdeckt werden soll. Bei Durchsicht der Zeugnisse bzw. auf Nachfrage stellt sich diese Annahme dann in der Regel auch als zutreffend dar.
Der Lebenslauf darf bei einem Berufsanfänger zwei Seiten nicht überschreiten, er
muss mit Datum versehen und von Ihnen unterschrieben werden. Achten Sie darauf, dass das Anschreiben und der Lebenslauf dasselbe Datum tragen!
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Das Bewerbungsfoto
Investieren sollten Sie in ein ansprechendes Bewerbungsfoto. Auch wenn im Hinblick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und auf mögliche Diskriminierungen auf ein Bewerbungsfoto gänzlich verzichtet werden könnte, so sieht
doch die Praxis in Deutschland heute noch anders aus. Gehen Sie davon aus, dass
auch ein (längerer) prüfender Blick auf Ihr Foto geworfen wird. Bewerbungen ohne
Lichtbild sind derzeit noch die absolute Ausnahme und werden gerade deshalb häufig auf Skepsis stoßen.
Wie sieht nun das «perfekte» Bewerbungsfoto aus? Hinlänglich bekannt dürfte
sein, dass Lichtbilder im Freizeit-Look wenig geeignet für eine Bewerbung sind.
Gleiches gilt aber auch für ein schlecht ausgeleuchtetes, farblich unschönes Passfoto.
Lassen Sie ein professionelles Porträtfoto von sich machen – und setzen das bei den
Bewerbungsmappen gesparte Geld hier ein. Sie werden sehen, dass ein guter Fotograf Ihre persönliche Ausstrahlung betonen kann. Oftmals erzielen Schwarz/WeißBilder hier eine ganz besondere Wirkung. Gescannte Fotos sind mittlerweile auch
bei Papierbewerbungen akzeptiert. Wichtig ist jedoch, dass die Qualität stimmt.
Dabei ist nicht nur die Qualität des Scans, sondern auch die des Ausdrucks maßgeblich.
Platzieren können Sie das Lichtbild an zwei Stellen: entweder auf dem Lebenslauf neben Ihren persönlichen Daten oder aber auf einem separaten Blatt als Deckblatt für Ihren Lebenslauf, auf dem neben Ihrem Foto auch Ihre Adresse und die
Stelle, für die Sie sich bewerben, angegeben werden.
Die Anlagen
Ist in der Stellenanzeige nichts anderes vermerkt, sollten Sie alle Zeugnisse vom
Zweiten Staatsexamen bis zum Abiturzeugnis vorlegen. Als Berufseinsteiger gehören
dazu auch die Stationszeugnisse Ihrer Referendarzeit und eventuelle Seminarscheine. Negativ fällt hier häufig auf, dass Bewerber selektiv Beurteilungen beifügen.
Auch wenn das Zeugnis etwa in Ihrer Station bei der Staatsanwaltschaft, in einer der
Arbeitsgemeinschaften oder in irgendeiner anderen Station weniger gut war, so
gehört es zu den Unterlagen. Es reicht nicht aus, nur die üblicherweise besonders
guten Beurteilungen aus der Anwaltsstation vorzulegen – und dies selbst dann nicht,
wenn Sie sich in einer kleineren Kanzlei bewerben. Denn auch dort will man einen
umfassenden Eindruck von Ihnen erhalten – und da sind gerade die Beurteilungen
aus der Referendarzeit hilfreich, geben sie doch oft über die rein fachlichen Qualifikation hinaus Auskunft.
Legen Sie nie Originale vor, sondern ausschließlich Kopien. Diese Kopien müssen nicht beglaubigt werden. Wichtig ist, dass die Kopien sauber und ordentlich
sind.
Sollte ein früherer Arbeitgeber bzw. Vorgesetzter – etwa aus beruflichen Tätigkeiten während des Studiums oder aus der Referendarzeit – positiv Auskunft über Sie
geben können, dann geben sie diesen als Referenz an (Adresse inkl. Telefonnummer
und E-Mail-Adresse).
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Wählen Sie einen festen, kartonierten Umschlag, um lästige Knicke durch den
Versand zu vermeiden. Mit der Erstellung sauberer Kopien und Ausdrucke und der
Wahl einer ansprechenden Bewerbungsmappe haben Sie sich viel Mühe gemacht.
Es wäre doch schade, wenn Ihre Unterlagen den Adressaten in ganz anderem Zustand erreichen würden. Achten Sie unbedingt auf ausreichendes Porto. Versenden
Sie Ihre Bewerbung nicht per Einschreiben; dies macht einen unsicheren Eindruck!
Wenn Sie Ihre Bewerbung per E-Mail versenden, sollten Sie sich – sofern nicht
ausdrücklich anders angegeben – für das als Standard durchgesetzte PDF-Format
entscheiden und Ihre Dateien entsprechend umwandeln. Dabei sollten sich am
Ende alle Dokumente zwingend in einer Datei befinden – nichts ist unerfreulicher
als Online-Bewerbungen mit mehreren oder gar vielen Dateien, die einzeln geöffnet
werden müssen. Achten Sie auf das Datenvolumen, d. h. scannen Sie die Dokumente so ein, dass sie möglichst wenig datenintensiv, aber trotzdem gut lesbar sind.
Der Versand der
Bewerbungsunterlagen
Mit dem Versenden der Bewerbungsunterlagen haben Sie Ihren Teil geleistet. Jetzt
heißt es für Sie, darauf zu hoffen, dass man Ihre schriftlich dargelegten Qualifikationen erkennt und Sie zu einem Vorstellungsgespräch einlädt. Erhalten Sie die Einladung, sollten Sie den Termin baldmöglichst bestätigen. Sofern der Arbeitgeber keine Angaben zur Reisekostenerstattung macht, sollten Sie nach den Usancen fragen.
Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie eine lange Anreise haben und eventuell sogar
einen Flug oder eine Übernachtung buchen wollen. Generell sollten Sie immer die
günstigste Lösung wählen, sofern diese nicht zu einer völlig unverhältnismäßig langen Anreisezeit führt. Wenn es vom Bahnhof oder Flughafen eine gute Anbindung
mit dem öffentlichen Nahverkehr zum Arbeitgeber gibt, dürfen Sie nicht das Taxi
nehmen.
Die erste Hürde ist geschafft –
das Vorstellungsgespräch
Bereiten Sie sich gründlich auf Ihr Gespräch vor. Dazu gehört zunächst, dass Sie
Ihren eigenen Lebenslauf beherrschen. Zum Vorstellungsgespräch sollten Sie in der
Lage sein, bis zu einer Viertelstunde anschaulich und interessant über sich zu reden.
Wie viel Zeit man Ihnen geben wird, wissen Sie nicht. Stellen Sie die absoluten
Highlights zusammen, damit Sie diese gegebenenfalls auch sehr kompakt präsentieren können. Vergegenwärtigen Sie sich mögliche Lücken oder Brüche in Ihrem
Lebenslauf und suchen Sie nach Erklärungen, nicht aber nach Entschuldigungen!
Überlegen Sie sich eine Antwort auf die häufig gestellte Frage, welche Fähigkeiten
Sie während Ihrer Ausbildung erworben haben, von denen Sie glauben, dass Sie diese für die zu besetzende Position benötigen.
Ebenso wichtig ist, dass Sie sich über den Arbeitgeber informieren. Haben Sie ein
Gespräch in einer Kanzlei oder Sozietät, so müssen Sie die Tätigkeitsschwerpunkte,
die ungefähre Größe, die Standorte etc. kennen. Gerade bei sehr großen Sozietäten
sollten Sie sich zwingend mit der Homepage und – soweit vorhanden – der Kanzleibroschüre befasst haben. Sehen Sie sich insbesondere an, was von Seiten der Sozietät
zum Thema «Karriere» auf der Homepage gesagt wird. Darüber hinaus sollten Sie
sich eine Meinung vom Außenauftritt gerade auch im Vergleich zu den anderen großen Sozietäten bilden und sich die Unterschiede vor Augen führen.
Sind Sie in einem Unternehmen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden, so müssen Sie die Produkte ebenso kennen wie das Konkurrenzumfeld. Auch
hier sollten Sie die ungefähre Größe des Unternehmens, Standorte etc. kennen.
Recherchieren Sie Angaben zur wirtschaftlichen Entwicklung und zu den Zukunftsperspektiven. Finden sich auf der Homepage Informationen zu Karrieremöglichkeiten im Unternehmen, lesen Sie sich diese gründlich durch.
Die Vorbereitung
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Stellen Sie Fragen zusammen, deren Beantwortung Ihnen tatsächlich wichtig ist, um
Ihr Interesse an der Sozietät bzw. am Unternehmen deutlich zu machen. Achten Sie
dabei darauf, dass sich die Antworten auf Ihre Fragen nicht problemlos auf der
Homepage ablesen lassen, In nahezu jedem Vorstellungsgespräch wird man Ihnen
zu irgendeiner Zeit die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen. Keine Fragen zu
haben, bedeutet oftmals einen Minuspunkt.
Der Tag des Vorstellungsgesprächs
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Vermeiden Sie am Tag Ihres Vorstellungsgesprächs unnötige Irritationen. Dazu
gehört, dass Sie sich pünktlich zum Termin einfinden. Wenn Sie für 15.00 Uhr eingeladen sind, dann heißt dies 15.00 Uhr und nicht 15.15 Uhr. Ebenso wenig aber
bedeutet 15.00 Uhr, dass Sie bereits um 14.45 Uhr oder gar 14.30 Uhr erscheinen
können! So sehr es sich bei Bewerbern herumgesprochen hat, dass ein Zuspätkommen ein Zeichen der Unhöflichkeit ist, so wenig bekannt scheint zu sein, dass es im
Allgemeinen auch höchst unwillkommen ist, wenn ein Bewerber erheblich verfrüht
vor der Tür steht. Kaum ein Arbeitgeber wird so wenig zu tun haben, dass er den
ganzen Tag nur auf Sie wartet und daher auch weit vor der Zeit für Sie bereit stehen
kann. Sollten Sie dagegen ausnahmsweise unverschuldet zu spät erscheinen, etwa
weil Ihr Zug erhebliche Verspätung hat, rufen Sie beim Arbeitgeber an und informieren ihn so früh wie möglich. Generell gilt, dass Sie ausreichend zeitlichen Puffer
lassen und zumindest geringfügigere Verspätungen einkalkulieren sollten. Letztlich
können Sie sich auch nur in Bestform präsentieren, wenn Sie nicht abgehetzt in der
letzten Minute Ihr Ziel erreichen.
Beim Vorstellungsgespräch gilt generell «Business Look». Mit der korrekten Kleidung signalisieren Sie, dass Sie den Arbeitgeber nach außen hin repräsentieren können. Im Zweifel ist etwas zuviel an korrekter Kleidung besser als etwas zu wenig. Sie
werden sich unwohl fühlen, wenn Sie als Bewerber der einzige im Raum sind, der
keine Krawatte trägt.
Der erste persönliche Eindruck, den der Arbeitgeber von Ihnen gewinnt, ist von
entscheidender Bedeutung. Treten Sie daher nicht mit leiser Stimme und gesenktem
Blick in den Raum ein und begrüßen Sie Ihre Gesprächspartner schon gar nicht mit
einem schwachen und feuchten Händedruck! Gehen Sie vielmehr offen und selbstbewusst auf Ihre Gesprächspartner zu, suchen Sie den Augenkontakt und begrüßen
Sie sie mit einem festen und natürlichen Händedruck. Eine leichte Nervosität wird
Ihnen indes keiner verübeln und ist alle Mal besser als (völlig verpönte) Arroganz!
Die Gesprächsführung liegt beim Arbeitgeber. Gerade im ersten Teil sollten Sie
sich zurückhaltend zeigen und nicht zu bestimmend auftreten. Ein überentwickeltes Selbstbewusstsein löst Unbehagen im Gespräch aus. Sollte sich der Gesprächsverlauf etwas schleppend gestalten, können Sie im Laufe der Zeit das Gespräch allerdings auch mitgestalten, denn Sie wissen, über welche Dinge Sie in Ihrem bisherigen
Leben gerne sprechen würden. Versuchen Sie das Gespräch mit Feingefühl in diese
Richtung zu lenken.
Mit relativ großer Wahrscheinlichkeit wird man Sie bitten, sich und Ihren bisherigen Werdegang darzustellen. Oft geschieht dies, nachdem sich Ihre Gesprächspartner kurz selbst vorgestellt und vielleicht auch das ein oder andere Wort zur
Kanzlei bzw. zum Unternehmen gesagt haben. Hetzen Sie bei Ihrer eigenen Vorstellung nicht in zwei bis drei Minuten durch Ihren ganzen Lebenslauf, sondern
nehmen Sie sich Zeit, um alle Stationen darzulegen. Setzen Sie dabei die Schwerpunkte richtig. Starten Sie – wenn nicht ausdrücklich anders gewünscht – mit dem
Abitur und sagen Sie vielleicht einige Worte zu Ihrer Fächerkombination. Der
Schwerpunkt Ihrer Darstellung sollte ganz eindeutig auf Ihrem Studium, Ihrer
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Referendarzeit und Ihren bisherigen beruflichen Erfahrungen liegen. Hier sollten
Sie detailliert auf die Highlights eingehen und etwa einen Auslandsaufenthalt –
insbesondere dann, wenn er für die Position gewinnbringend ist – anschaulich
und lebhaft schildern. Erklären Sie im Rahmen der Darstellung Ihres Werdegangs
auch, warum Sie sich für den einen oder anderen Weg entschieden haben. Nachfragen zu Ihrem Lebenslauf wird es insbesondere dort geben, wo Ihre Leistungen
unterdurchschnittlich waren, wo es Lücken oder Brüche gibt. Hierauf sollten Sie
unbedingt vorbereitet sein und Erklärungen und keine Entschuldigungen geben
können.
Geben Sie an geeigneten Stellen im Laufe des weiteren Gesprächs zu erkennen,
dass Sie sich mit der Sozietät bzw. mit dem Unternehmen im Vorhinein befasst
haben. Dies kann geschehen durch gezielte Fragen, die an veröffentlichte Informationen anknüpfen, oder auch durch ergänzende, zustimmende Ausführungen zu
den Darstellungen Ihres Gesprächspartners. Hierbei bedarf es eines gewissen Fingerspitzengefühls, da Sie nicht besserwisserisch auftreten dürfen. Ebenso wenig dürfen Sie den Eindruck hinterlassen, dass Sie um jeden Preis dokumentieren wollen,
wie gut Sie sich vorbereitet haben.
Lassen Sie sich durch gezielte Fragen nicht verunsichern. Auf viele Fragen, die
man Ihnen stellen wird, gibt es kein «richtig» oder «falsch». Als Beispiel sei die vielzitierte und auch tatsächlich oft gestellte Frage nach den charakteristischen Stärken
und Schwächen des Bewerbers genannt. Bei dieser Frage geht es primär nicht darum, von Ihnen möglichst aussagekräftige Details zu erfahren. Vielmehr will Ihr
Gesprächspartner sehen, ob Sie glaubhaft über beide Seiten Ihrer Person sprechen
können, ob Sie sich in einer beruflichen Gemeinschaft als Teil eines Teams bewähren können und ob Sie über die notwendige Fähigkeit zur Selbstreflexion verfügen.
Letztlich gilt der für das Vorstellungsgespräch alles umfassende Satz: «Bewerber sollen durch Persönlichkeit überzeugen!»
Gibt man Ihnen zum Abschluss des Gesprächs (noch einmal) Gelegenheit, Fragen zu stellen, sollten Sie unmittelbar eine oder mehrere parat haben oder aber, wenn
alle Sie wirklich interessierenden Punkte bereits im Laufe des Gespräch besprochen
wurden, dies auch direkt sagen. Das gesamte Vorstellungsgespräch nimmt ein irritierendes Ende, wenn Sie stattdessen lange überlegen und dann ein oder zwei
belanglose Fragen stellen. Wenn das Gespräch im Übrigen gut gelaufen ist, kreidet
es Ihnen keiner negativ an, wenn Sie keine Fragen mehr haben.
Auf gar keinen Fall sollten Sie die Aufforderung, Fragen zu stellen, dahingehend
verstehen, sich nach Gehalt, Sozialleistungen, Zahl der Urlaubstage oder gar nach
Überstundenregelungen zu erkundigen. Sie werden im ersten Gespräch darauf nicht
nur keine Antworten erhalten, sondern den möglicherweise guten Eindruck, den Sie
bis dahin hinterlassen haben, von einem Moment zum anderen ins Gegenteil verkehren. Wenn der Arbeitgeber diese Rahmenbedingungen ausnahmsweise bereits
zu diesem Zeitpunkt mit Ihnen erörtern will, muss er sie von sich aus ansprechen.
Zulässig ist es lediglich, nachzufragen, wie das weitere Bewerbungsverfahren ablaufen wird und wann Sie mit einer Entscheidung rechnen dürfen.
Verabschieden Sie sich mit dem gleichen offenen Blick und festen Händedruck
wie bei der Begrüßung und danken Sie noch einmal für das Gespräch. Wenn Sie es
als angenehm empfunden haben, teilen Sie dies mit und bekunden Sie auch noch
einmal Ihr Interesse an der Position, insbesondere dann, wenn dieses tatsächlich
nach dem Gespräch eher größer als kleiner geworden ist.
In diesem Sinne: viel Erfolg bei Ihren Bewerbungen!
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