Einzugsermächtigung und Info
Transcription
Einzugsermächtigung und Info
Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats Wiederkehrende Zahlungen/ Recurrent Payments Name und Anschrift des Zahlungsempfängers (Gläubiger) Name und Anschrift des Kontoinhabers Schützenverein Hebel 1965 e.V. z.Hd. Karsten Eckhardt Bornstr. 25 34590 Wabern-Hebel Den Beitrag entnehmen Sie bitte der Beitrittserklärung/Geb.-Ordnung/Satzung Gläubiger-Identifikationsnummer (CI/Creditor Identifier) 3227-____ Mandatsreferenz DE Einzugsermächtigung Ich/Wir ermächtige(n) Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem/unserem Konto mit der Kto.-Nr. Bankleitzahl genaue Bezeichnung des kontoführenden Kreditinstituts einzuziehen. SEPA-Lastschriftmandat Ich/Wir ermächtige(n) Sie, Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise(n) ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die von [Name des Zahlungsempfängers] Schützenverein Hebel 1965 e.V. auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. BIC1 Kreditinstitut Muster: VR-Bank Chattengau eG, 34281 Gudensberg GENODEF1 GUB IBAN D E Ort, Datum Unterschrift(en) Wabern-Hebel, Vor dem Einzug einer SEPA-Basis-Lastschrift werden Sie mich/uns über den Einzug in dieser Verfahrensart unterrichten. 1 Hinweis: Ab 01.02.2014 kann die Angabe des BIC entfallen, wenn die IBAN mit DE beginnt. 440 140 I FA 8.12 Ausfertigung für den Zahlungsempfänger Beitragszahlung/ Einzugsermächtigung Damit Sie die für Ihren Verein und dessen Mitglieder günstigste Form der Beitragserhebung finden geben wir Ihnen nachfolgend einen Überblick über die verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten: Beitragszahlungen in bar, per Scheck oder per Überweisung sind für die Mitglieder, insbesondere aber für den Verein, die aufwendigsten und arbeitsintensivsten Zahlungsformen. Der größte Arbeitsaufwand liegt hierbei in der Überwachung der Zahlungstermine/-eingänge sowie bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen in der Erstellung entsprechender ZahlungsErinnerungen/Mahnungen. Bar- und Scheckzahlungen erfordern darüber hinaus das Ausfüllen notwendiger Bankbelege und die Beförderung der Gelder/ Schecks zur Bank. Zahlungen per Dauerauftrag reduzieren zwar diesen Aufwand, die Überwachung der ZahlungsEingänge sowie der ggf. erforderliche Versand von Zahlungserinnerungen sind jedoch weiterhin durchzuführen. Sämtliche bis hierher beschriebenen Zahlungsformen sind Zahlungsvorgänge, die ausschließlich von den Mitgliedern, also den Zahlungspflichtigen und nicht vom Verein, d.h. dem Zahlungsempfänger veranlasst werden. Dieser Umstand ist ursächlich für die nicht unerheblichen Kosten, die sowohl den Verein als auch die Mitglieder belasten! Es entstehende folgende Nachteile für Verein und Mitglieder: - Im Falle einer Beitragsanpassung Portokosten für den Verein, Bei Änderung des Dauerauftrages für die Vereinsmitglieder Gebühren Erhöhter Nachbearbeitungsaufwand für den Verein und seine Mitglieder falls sich Zahlungseingänge und Beitragsanpassung zeitlich überschneiden. Das einfachste und kostengünstigste Verfahren ist das Lastschriftverfahren mit Einzugsermächtigung. Hierbei ermächtigen die Mitglieder den Verein, die Mitgliedsbeiträge von einem bestimmten Bankkonto per Lastschrift einzuziehen. Leider glauben viele Mitglieder in Vereinen fälschlicherweise, die Erteilung der Einzugsermächtigung könnte vom Verein missbraucht werden. Das ist nicht der Fall, denn sie können die dem Verein erteilte Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen und ggf. erfolgte Abbuchungen auf ihrem Bankkonto innerhalb von 6 Wochen nach Belastung ohne Angabe von Gründen widersprechen. Die Bank schreibt die abgebuchten Beträge umgehend wieder gut, für die Widerrufenden entstehen keine Kosten- oder Gebührenbelastungen. Die Vorteile für Verein und Mitglieder liegen hier klar auf der Hand: • • • • Überwachung der Zahlungseingänge ohne großen Aufwand, Flexible und zeitnahe Abbuchung der Mitgliedsbeiträge, Kostenersparnisse für den Verein, da Informationen über Beitragsanpassungen und das Erstellen, Von Zahlungserinnerungen entfallen, für die Mitglieder, da z.B. die Einrichtung und Änderung eines Dauerauftrages nicht mehr erforderlich sind. Abwicklung per EDV: Verfügen Sie oder Ihr Verein über einen Personal Computer (PC) können Sie den Aufwand für den Einzug der Mitgliedsbeiträge per Lastschrift auf ein Minimum reduzieren.