Einzugsermächtigung und Info

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Einzugsermächtigung und Info
Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats
Wiederkehrende Zahlungen/
Recurrent Payments
Name und Anschrift des Zahlungsempfängers (Gläubiger)
Name und Anschrift des Kontoinhabers
Schützenverein Hebel 1965 e.V.
z.Hd. Karsten Eckhardt
Bornstr. 25
34590 Wabern-Hebel
Den Beitrag entnehmen Sie bitte der
Beitrittserklärung/Geb.-Ordnung/Satzung
Gläubiger-Identifikationsnummer (CI/Creditor Identifier)
3227-____
Mandatsreferenz
DE
Einzugsermächtigung
Ich/Wir ermächtige(n) Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem/unserem Konto mit der
Kto.-Nr.
Bankleitzahl
genaue Bezeichnung des kontoführenden Kreditinstituts
einzuziehen.
SEPA-Lastschriftmandat
Ich/Wir ermächtige(n) Sie, Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise(n) ich/wir mein/unser Kreditinstitut
an, die von [Name des Zahlungsempfängers] Schützenverein Hebel 1965 e.V.
auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen.
Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
BIC1
Kreditinstitut
Muster: VR-Bank Chattengau eG, 34281 Gudensberg
GENODEF1
GUB
IBAN
D
E
Ort, Datum
Unterschrift(en)
Wabern-Hebel,
Vor dem Einzug einer SEPA-Basis-Lastschrift werden Sie mich/uns über den Einzug in dieser Verfahrensart unterrichten.
1 Hinweis: Ab 01.02.2014 kann die Angabe des BIC entfallen, wenn die IBAN mit DE beginnt.
440 140 I
FA 8.12
Ausfertigung für den Zahlungsempfänger
Beitragszahlung/ Einzugsermächtigung
Damit Sie die für Ihren Verein und dessen Mitglieder günstigste Form der Beitragserhebung finden
geben wir Ihnen nachfolgend einen Überblick über die verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten:
Beitragszahlungen in bar, per Scheck oder per Überweisung sind für die Mitglieder, insbesondere aber
für den Verein, die aufwendigsten und arbeitsintensivsten Zahlungsformen. Der größte
Arbeitsaufwand liegt hierbei in der Überwachung der Zahlungstermine/-eingänge sowie bei
Nichteinhaltung
der
Zahlungsfristen
in
der
Erstellung
entsprechender
ZahlungsErinnerungen/Mahnungen. Bar- und Scheckzahlungen erfordern darüber hinaus das Ausfüllen
notwendiger Bankbelege und die Beförderung der Gelder/ Schecks zur Bank.
Zahlungen per Dauerauftrag reduzieren zwar diesen Aufwand, die Überwachung der ZahlungsEingänge sowie der ggf. erforderliche Versand von Zahlungserinnerungen sind jedoch weiterhin
durchzuführen.
Sämtliche bis hierher beschriebenen Zahlungsformen sind Zahlungsvorgänge, die ausschließlich von
den Mitgliedern, also den Zahlungspflichtigen und nicht vom Verein, d.h. dem Zahlungsempfänger
veranlasst werden.
Dieser Umstand ist ursächlich für die nicht unerheblichen Kosten, die sowohl den Verein als auch die
Mitglieder belasten!
Es entstehende folgende Nachteile für Verein und Mitglieder:
-
Im Falle einer Beitragsanpassung Portokosten für den Verein,
Bei Änderung des Dauerauftrages für die Vereinsmitglieder Gebühren
Erhöhter Nachbearbeitungsaufwand für den Verein und seine Mitglieder falls sich
Zahlungseingänge und Beitragsanpassung zeitlich überschneiden.
Das einfachste und kostengünstigste Verfahren ist das Lastschriftverfahren mit Einzugsermächtigung.
Hierbei ermächtigen die Mitglieder den Verein, die Mitgliedsbeiträge von einem bestimmten Bankkonto
per Lastschrift einzuziehen. Leider glauben viele Mitglieder in Vereinen fälschlicherweise, die Erteilung
der Einzugsermächtigung könnte vom Verein missbraucht werden. Das ist nicht der Fall, denn sie
können die dem Verein erteilte Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen und ggf. erfolgte
Abbuchungen auf ihrem Bankkonto innerhalb von 6 Wochen nach Belastung ohne Angabe von
Gründen widersprechen. Die Bank schreibt die abgebuchten Beträge umgehend wieder gut, für die
Widerrufenden entstehen keine Kosten- oder Gebührenbelastungen.
Die Vorteile für Verein und Mitglieder liegen hier klar auf der Hand:
•
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•
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Überwachung der Zahlungseingänge ohne großen Aufwand,
Flexible und zeitnahe Abbuchung der Mitgliedsbeiträge,
Kostenersparnisse für den Verein, da Informationen über Beitragsanpassungen und das
Erstellen,
Von Zahlungserinnerungen entfallen, für die Mitglieder, da z.B. die Einrichtung und Änderung
eines Dauerauftrages nicht mehr erforderlich sind.
Abwicklung per EDV:
Verfügen Sie oder Ihr Verein über einen Personal Computer (PC) können Sie den Aufwand für den
Einzug der Mitgliedsbeiträge per Lastschrift auf ein Minimum reduzieren.