Oldenburgische Landschaft Gartenstr. 7 26122 Oldenburg 32
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Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Postfach 2 61, 30002 Hannover Oldenburgische Landschaft Gartenstr. 7 26122 Oldenburg Bearbeitet von Frau Farwick E-Mail: Ina.Farwick@mwk.niedersachsen.de Fax: 0511/ 120 99 2422 Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort bitte angeben) 32-57816-1 P/2016 Durchwahl (0511) 120- 2422 Hannover, den 18.05.2016 Zuwendungsbescheid Projektförderung aus Landesmitteln des Haushaltsjahres 2016 Mittel für „Kooperationsprojekte des Kulturrat Oldenburg 2016 – Anzeigenschaltung“ Anlagen: - Allgemeine Nebenbestimmungen (ANBest-P) - Abruferklärung / Rechtsbehelfsverzicht - Vordruck Verwendungsnachweis Sehr geehrteHerr Dr. Brandt, auf Ihren Antrag vom 10.05.2016 bewillige ich Ihnen gemäß §§ 23 und 44 der Nieders. Landeshaushaltsordnung (LHO) in Verbindung mit der, am 31.01.2014 geschlossenen Vereinbarung, eine Zuwendung aus dem Kulturetat des Landes Niedersachsen. 1. Zuwendungszweck und –höhe Ich gewähre Ihnen für das Haushaltsjahr 2016 einmalig eine Projektförderung als Fehlbedarfsfinanzierung in Höhe von höchstens 6.000,- € (in Worten: Sechstausend Euro). Die Zuwendung ist für das Projekt „Kooperationsprojekte des Kulturrat Oldenburg 2016 – Anzeigenschaltung“ zu verwenden. Die Förderung erfolgt unter der Voraussetzung, dass das Kooperationsprojekt zu gleichen Teilen von der Stadt Oldenburg und dem Land Niedersachsen finanziert wird. 2. Kosten- und Finanzierungsplan Grundlage für diese Bewilligung sind die am 10.05.2016 übersandten Kosten- und Finanzierungspläne, den ich im Gesamtergebnis für verbindlich erkläre. Änderungen und Abweichungen sind mir umgehend mitzuteilen (Ziffer 5 ANBest-P). 3. EU-Beihilfe gem. Art. 53 Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO): Ausgezeichnet mit dem Dienstgebäude u. Paketanschrift Leibnizufer 9, 30169 Hannover Stadtbahnen: Linien 10 u. 17 Clevertor Telefon (0511) 120-0 Telefax (0511) 120–2801 oder (0511) 120–99-Durchwahl E-Mail: Poststelle@mwk.niedersachsen.de Überweisung an das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur Konto 106 022 304 Nordd. Landesbank Hannover (BLZ 250 500 00) IBAN: DE19250500000106022304 SWIFT-BIC: NOLADE2HXXX Zuwendungsbescheid 07-2016.doc -2Die Förderung wird nach den Voraussetzungen des Kapitels I sowie des Artikels 53 des Kapitels III der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" − AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) gewährt. Auf die Berichterstattungs- und Veröffentlichungspflichten der Artikel 9 und 11 der AGVO wird hingewiesen. 4. Nebenbestimmungen Die als Anlage beigefügten Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) sind gemäß § 36 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Bestandteil dieses Zuwendungsbescheides. Darüber hinaus gelten folgende besondere Nebenbestimmungen: • In der öffentlichen Darstellung geförderter Veranstaltungen etc. ist in Publikationen (Einladungskarten, Programmheften, Plakaten, Katalogen, etc.) sowie in Internetauftritten und in den Medien auf die Förderung durch das Land Niedersachsen hinzuweisen. Das zu verwendende Logo (Wort-Bild-Marke) erhalten Sie beim Vorliegen der Voraussetzungen auf Anforderung zugeschickt. Ich weise darauf hin, dass nur das aktuelle Logo verwendet werden darf. Eigenbelege sind nicht zuwendungsfähig, bei Vorlage des Verwendungsnachweises werden auch für Honorare ausschließlich (Eigen-) Rechnungen mit Steuernummer anerkannt. • Die Zuwendung steht unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung des Projektes gesichert ist. Ich bitte, mir umgehend nach Erhalt eine Kopie von der Bewilligung zu übersenden. Sofern das Projekt nicht oder nicht in voller Höhe gefördert werden sollte, ist mir umgehend ein geänderter Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen. Auf die Mitteilungspflichten (Ziffer 5 ANBest-P) weise ich besonders hin. • Fahr-, Unterbringungs-, Verpflegungs- und Transportkosten dürfen im Rahmen des genehmigten Kostenplans höchstens nach den für Landesbedienstete allgemein geltenden Vorschriften gezahlt werden (d. h., grundsätzlich sind öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen). Fahr-, Unterbringungs-, Verpflegungs- und Transportkosten müssen – wie die anderen Ausgaben auch – durch entsprechende Belege nachweisbar sein. Zur Vermeidung von Rückforderungen bitte ich um sorgfältige Beachtung der Nebenbestimmungen. 5. Bewilligungszeitraum Der Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2016. Einen bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes nicht verausgabten Restbetrag der Zuwendung bitte ich umgehend ohne weitere Aufforderungen durch den Zuwendungsgeber zurückzuzahlen. Eventuelle Rückzahlungen sind auf das Konto Nr. 106 022 304 des Nieders. Ministeriums für Wissenschaft und Kultur bei der Nord/LB (BLZ 250 500 00) unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens und des Verwendungszwecks „Kooperationsprojekte des Kulturrat Oldenburg 2016 – Anzeigenschaltung“ zu überweisen. -36. Maßnahmebeginn (Nr. 1.3 der VV zu § 44 LHO) Mit der Maßnahme darf nicht vor Erhalt des Zuwendungsbescheides oder einer Ausnahmegenehmigung nach Nr. 1.3 VV zu § 44 LHO begonnen worden sein. Als Maßnahmebeginn gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragserteilung). Mit Wirkung vom 01.01.2016 wurde Ihnen eine Ausnahmegenehmigung nach Ziffer 1.3 zu § 44 LHO erteilt, so dass Ihnen bereits vor der Erteilung eines Zuwendungsbescheides gestattet wurde, Verpflichtungen im Zusammenhang mit dieser Maßnahme einzugehen. 7. Auszahlung der Mittel Die Zuwendung darf nur insoweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt wird. Wegen der Höhe der Zuwendung bitte ich, nur bedarfsgerechte Teilbeträge abzurufen. Ich verweise auch auf Ziffer 1.4 ANBest-P. Bei Abruf der Zuwendung oder eines Teilbetrages bitte ich, mir dies auf dem beigefügten Vordruck zu bestätigen. Die Zuwendung kann erst nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist (Ziffer 10 dieses Bescheides) ausgezahlt werden. Sie können die Bestandskraft des Zuwendungsbescheides auch eher herbeiführen und damit die Auszahlung beschleunigen, indem Sie mit beigefügtem Vordruck erklären, dass auf einen Rechtsbehelf verzichtet wird. 8. Verwendungsnachweis Der Verwendungsnachweis ist mir auf beigefügtem Vordruck in einfacher Ausfertigung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Maßnahme, spätestens bis zum 30.06.2017 zur Prüfung vorzulegen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht sowie einem zahlenmäßigen Nachweis. Bezüglich der Anforderungen an den Verwendungsnachweis verweise ich auch auf Ziffer 6 der ANBest-P. Wegen der Höhe der Zuwendung lasse ich einen einfachen Verwendungsnachweis ohne Belegvorlage nach Ziffer 6.6 ANBest-P zu. Die Rechnungsbelege sind für eine Einsichtnahme bereitzuhalten und auch nach Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung noch mindestens zehn weitere Haushaltsjahre aufzubewahren. 8. Widerruf und Rückforderung Sofern die Zuwendung nicht oder nicht ihrem Zweck entsprechend, unwirtschaftlich oder nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung verwendet wurde oder die Auflagen dieses Bescheides nicht erfüllt wurden, kann der Zuwendungsbescheid widerrufen und die Zuwendung zurückgefordert werden. Ich verweise ausdrücklich auf Ziffer 8 ANBest-P. -49. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schloßplatz 10, 26122 Oldenburg einlegen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage Farwick