Erklärung zum AOK-Wahltarif vigo select Zahn (§ 29 der Satzung
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Erklärung zum AOK-Wahltarif vigo select Zahn (§ 29 der Satzung
Erklärung zum AOK-Wahltarif vigo select Zahn (§ 29 der Satzung der AOK Rheinland/Hamburg) AOK Rheinland/Hamburg Servicestelle Wahltarife Kasernenstr, 61 40213 Düsseldorf Telefon: (0211) 82 25 – 0 Telefax: (0211) 82 25 - 10 15 Mitglied: Name: Vorname: PLZ: Wohnort: Straße, Hausnummer: Geburtsdatum: Versichertennummer: Telefon (mit Vorwahl)*: Handy*: E-Mail-Adresse*: Ich möchte den AOK-Wahltarif vigo select Zahn für mich / meine familienversicherten Angehörigen wählen: Mitglied Ehegatte Kind Kind Kind Versicherten-Nr. Name Vorname Geburtsdatum abweichende Adresse: Tarifbeginn: Die Teilnahme am Tarif beginnt grundsätzlich mit dem Tag, an dem die schriftliche Wahlerklärung der AOK Rheinland/Hamburg zugeht. Abweichend hiervon erkläre ich, dass der Tarif zu vorgenanntem späteren Zeitpunkt als mit dem Posteingang bei der AOK Rheinland/Hamburg beginnen soll. Mit dem Beginn der Tarifteilnahme tritt für das Mitglied eine Bindungsfrist von einem Kalenderjahr in Kraft. Diese Bindungsfrist bezieht sich sowohl auf den gewählten Tarif als auch auf die Mitgliedschaft bei der AOK Rheinland/Hamburg. Hinweis: Kostenerstattungen sind nur möglich, wenn sowohl das Datum der Ausstellung des Heilund Kostenplans als auch das Datum der Behandlung in die Zeit der Teilnahme am Tarif fallen. Mitglied: Ich erkläre, dass ich den AOK-Wahltarif vigo select Zahn gemäß § 29 der Satzung der AOK Rheinland/Hamburg für mich / meine familienversicherten Angehörigen (Unzutreffendes streichen) wähle, dass ich die Tarifbedingungen zum AOK-Wahltarif vigo select Zahn (Stand 01.01.2017) erhalten habe. Datum 22WT203 – 01/17 Unterschrift des Mitgliedes (bzw. des gesetzlichen Vertreters) Datenschutzhinweis: Die Daten werden zur Erfüllung unserer Aufgaben nach § 284 Abs.1 Nr. 4 SGB V in Verbindung mit § 53 SGB V erhoben und gespeichert. Die mit * gekennzeichneten Angaben sind freiwillig, erlauben uns aber eine schnelle und unbürokratische Kontaktaufnahme mit Ihnen bei Rückfragen und zu allen Belangen der Krankenversicherung und vielfältigen Leistungs- und Serviceangeboten der AOK Rheinland/Hamburg. Dieser Nutzung können Sie jederzeit widersprechen. Erklärung zum AOK-Wahltarif vigo select Zahn (§ 29 der Satzung der AOK Rheinland/Hamburg) AOK Rheinland/Hamburg (Zweitschrift für den Kunden) Servicestelle Wahltarife Kasernenstr, 61 40213 Düsseldorf Telefon: (0211) 82 25 – 0 Telefax: (0211) 82 25 - 10 15 Mitglied: Name: Vorname: PLZ: Wohnort: Straße, Hausnummer: Geburtsdatum: Versichertennummer: Telefon (mit Vorwahl)*: Handy*: E-Mail-Adresse*: Ich möchte den AOK-Wahltarif vigo select Zahn für mich / meine familienversicherten Angehörigen wählen: Mitglied Ehegatte Kind Kind Kind Versicherten-Nr. Name Vorname Geburtsdatum abweichende Adresse: Tarifbeginn: Die Teilnahme am Tarif beginnt grundsätzlich mit dem Tag, an dem die schriftliche Wahlerklärung der AOK Rheinland/Hamburg zugeht. Abweichend hiervon erkläre ich, dass der Tarif zu vorgenanntem späteren Zeitpunkt als mit dem Posteingang bei der AOK Rheinland/Hamburg beginnen soll. Mit dem Beginn der Tarifteilnahme tritt für das Mitglied eine Bindungsfrist von einem Kalenderjahr in Kraft. Diese Bindungsfrist bezieht sich sowohl auf den gewählten Tarif als auch auf die Mitgliedschaft bei der AOK Rheinland/Hamburg. Hinweis: Kostenerstattungen sind nur möglich, wenn sowohl das Datum der Ausstellung des Heilund Kostenplans als auch das Datum der Behandlung in die Zeit der Teilnahme am Tarif fallen. Mitglied: Ich erkläre, dass ich den AOK-Wahltarif vigo select Zahn gemäß § 29 der Satzung der AOK Rheinland/Hamburg für mich / meine familienversicherten Angehörigen (Unzutreffendes streichen) wähle, dass ich die Tarifbedingungen zum AOK-Wahltarif vigo select Zahn (Stand 01.01.2017) erhalten habe. Datum 22WT203 – 01/17 Unterschrift des Mitgliedes (bzw. des gesetzlichen Vertreters) Datenschutzhinweis: Die Daten werden zur Erfüllung unserer Aufgaben nach § 284 Abs.1 Nr. 4 SGB V in Verbindung mit § 53 SGB V erhoben und gespeichert. Die mit * gekennzeichneten Angaben sind freiwillig, erlauben uns aber eine schnelle und unbürokratische Kontaktaufnahme mit Ihnen bei Rückfragen und zu allen Belangen der Krankenversicherung und vielfältigen Leistungs- und Serviceangeboten der AOK Rheinland/Hamburg. Dieser Nutzung können Sie jederzeit widersprechen. SEPA-Lastschriftmandat AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse Unternehmenssteuerung Geschäftsbereich vigo Gesundheit Plus Kasernenstraße 61 40213 Düsseldorf AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse Gläubiger-Identifikationsnummer DE05ZZZ00000018503 Mandatsreferenznummer Mandat für wiederkehrende Zahlungen Mandat für einmalige Zahlung Dieses SEPA-Lastschriftmandat gilt für die bei Fälligkeit zu entrichtenden Name Versichertennummer Vorname Geburtsdatum , Anschrift Ich ermächtige die AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Geldinstitut an, die von der AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Verkürzung der Mitteilungsfrist über den Termin und die Höhe der einzuziehenden Beiträge (Vorabankündigung) auf einen Tag bin ich einverstanden. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Geldinstitut vereinbarten Bedingungen. Bezeichnung des kontoführenden Geldinstituts BIC IBAN D E Vorname, Nachname/Firma (Kontoinhaber, falls abweichend) Anschrift (Kontoinhaber, falls abweichend) Datum 22me103 01/14 Unterschrift/Firmenstempel Bitte informieren Sie uns, wenn sich die obigen Angaben ändern sollten. von Tarifbedingungen zum AOK-Wahltarif vigo select Zahn nach § 29 der Satzung der AOK Rheinland/Hamburg Stand 01.01.2017 Teilnahmevoraussetzungen Der Tarif kann nur von Mitgliedern der AOK Rheinland/Hamburg gewählt werden, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Inland haben, sowie von Mitgliedern mit Wohnsitz im angrenzenden Ausland, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder hauptberuflich selbstständige Tätigkeit in Deutschland ausüben (Grenzgänger). Der Tarif kann außerdem von im angrenzenden Ausland lebenden Mitgliedern gewählt werden, die eine Waisenrente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen oder beantragt haben und für die ohne den Rentenbezug bzw. die Rentenantragstellung eine Familienversicherung nach § 10 SGB V aus der Mitgliedschaft eines Grenzgängers bestehen würde. Mitglieder, deren Beiträge zur Krankenversicherung komplett von Dritten getragen werden (z. B. durch die Agentur für Arbeit), können den Tarif nicht wählen. Der Tarif kann auch für die familienversicherten Angehörigen mit Wohnsitz in Deutschland (bzw. bei Grenzgängern im Wohnland des Mitglieds) gewählt werden. Beginn und Ende der Teilnahme Die Teilnahme beginnt mit dem Tag, an dem die schriftliche Wahlerklärung der AOK Rheinland/Hamburg zugeht, frühestens jedoch mit Beginn der Versicherung bei der AOK Rheinland/Hamburg und frühestens mit dem vom Mitglied gewählten Termin. Die Teilnahme am Tarif wird durch eine Änderung im Versicherungsverhältnis grundsätzlich nicht berührt. Dies gilt insbesondere auch bei Wechsel in eine Familienversicherung oder in eine Mitgliedschaft, in der die Beiträge zur Krankenversicherung komplett von Dritten getragen werden (z. B. durch die Agentur für Arbeit). Die Teilnahme endet mit dem Ende der Versicherung bei der AOK Rheinland/Hamburg. Sie endet außerdem bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland; dies gilt nicht für Mitglieder, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder hauptberuflich selbstständige Tätigkeit in Deutschland ausüben und ihren Wohnsitz ins angrenzende Ausland verlegen (Grenzgänger). Versicherungsunterbrechungen bis zu zwei Monaten sind für die Durchführung des Tarifes unschädlich. Die Teilnahme am Tarif kann ordentlich nach Ablauf der Bindungsfrist mit einer Frist von einem Monat zum Jahresende durch das Mitglied gekündigt werden; die Kündigung der Mitgliedschaft ist frühestens zum Ablauf des Kalenderjahres möglich, zu dem die Teilnahme am Tarif ordentlich gekündigt wurde. Die Teilnahme am Tarif kann ggf. durch das Mitglied ausnahmsweise gekündigt werden, wenn sich eine Reduzierung des Einkommens des Familienverbundes ergeben hat. Die Teilnahme endet in diesem Fall vorzeitig mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Kündigung der AOK Rheinland/Hamburg zugeht. Bindungsfrist Mit dem Beginn der Tarifteilnahme tritt für das Mitglied eine Bindungsfrist von einem Kalenderjahr in Kraft. Diese Bindungsfrist bezieht sich sowohl auf den gewählten Tarif als auch auf die Mitgliedschaft bei der AOK Rheinland/Hamburg. Leistungen Erstattet werden die in Deutschland bzw. im Rahmen des § 13 Abs. 4 SGB V entstandenen nachgewiesenen Kosten für medizinisch notwendigen Zahnersatz. Voraussetzung ist, dass der Zahnersatz von einem Vertragszahnarzt eingegliedert wird. Als Leistung im Sinne des Tarifs zählen nicht Füllungen und Implantate Der Tarif gilt nicht, wenn der Zahnersatz aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit im Sinne der Unfallversicherung oder durch Selbstverschulden des Versicherten erforderlich wird. Ansprüche auf Beihilfe oder freie Heilfürsorge im Krankheitsfall sind vorrangig vor den Leistungen aus diesem Tarif. In den ersten drei Jahren der Teilnahme am Tarif ist die Höhe der Kostenerstattung begrenzt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr maximal 250,00 EUR maximal 500,00 EUR maximal 750,00 EUR Eine langfristige Teilnahme an diesem Tarif wird belohnt. So erhöht sich der Erstattungsanspruch mit der Dauer der Teilnahme am Tarif wie folgt: ab dem ab dem ab dem 7. Jahr 10. Jahr 13. Jahr um 5 % des Leistungsbetrages um 10 % des Leistungsbetrages um 20 % des Leistungsbetrages Der Anspruch auf Kostenerstattung setzt mit dem Tag des Eingangs der ersten Prämienzahlung bei der AOK Rheinland/Hamburg ein und bezieht sich nur auf Leistungen, die nach diesem Datum beginnen, es sei denn, die Prämie ist noch nicht fällig geworden. Der Anspruch auf Kostenerstattung ruht grundsätzlich bis zur vollständigen Zahlung der Prämien sowie der der AOK Rheinland/Hamburg ggf. entstehenden Kosten, wenn eine Prämie nicht zum Fälligkeitstag gezahlt wird. Eine rückwirkende Erstattung für Leistungen innerhalb des Ruhenszeitraums ist grundsätzlich nicht möglich. Prämie Aufgrund der Wahl des Tarifes durch das Mitglied ist eine monatliche Prämie zu zahlen, die jeweils zum Monatsersten für den folgenden Kalendermonat zu zahlen ist. Bei Beginn der Teilnahme im laufenden Monat ist die Prämie am nächsten Monatsersten nach Beginn der Teilnahme fällig. Maßgeblich für die Bestimmung der Monatsprämie ist jeweils das Alter des Versicherten zu Beginn des Kalendermonats, für den die Prämie zu entrichten ist. Altersklassen bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres nach Vollendung des 65. Lebensjahres Monatsprämie 2,10 EUR 6,80 EUR 12,70 EUR 19,10 EUR Kostenerstattung Zur Erstattung der verauslagten Kosten sind die Originalrechnungen des Zahnarztes sowie bei privatärztlicher Behandlung der Heil- und Kostenplan einzureichen. Tarifbedingungen Die Bedingungen des Tarifes können durch die AOK Rheinland/Hamburg per Satzungsänderung mit Wirkung für die Zukunft geändert werden. Mit dem AOK-Wahltarif verdoppeln Sie den Leistungsbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 55 Abs. 1 Sozialgesetzbuch V. Es gibt zwei Leistungsgrenzen: a) b) Es wird höchstens der tatsächliche Rechnungsbetrag erstattet. Es werden die Leistungen der Krankenkasse nach dem Sozialgesetzbuch V auf den Leistungsbetrag des Wahltarifes angerechnet. Eine Erstattung ist nur möglich, wenn sowohl das Datum der Erstellung des Heil- und Kostenplanes als auch das Eingliederungsdatum in die Zeit der Teilnahme am Tarif fallen. AOK Clarimedis-ServiceCenter Für Fragen rund um die Gesundheit steht Ihnen das AOK Clarimedis-ServiceCenter unter der kostenfreien Rufnummer 0800 0 326 326 zur Verfügung. 22WT260 – 01/17