Zur Nutzbarmachung des Modells der US
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Zur Nutzbarmachung des Modells der US
Exposé Titel der Dissertation „Zur Nutzbarmachung des Modells der US-amerikanischen Wagniskapitalfinanzierung im GmbH-Recht“ Verfasser Mag. Daniel Schmidt, LL.M. angestrebter akademischer Grad Doktor der Rechtswissenschaften (Dr. iur.) Studienkennzahl lt. Studienblatt: A 783 101 – Doktoratstudium der Rechtswissenschaften Dissertationsgebiet lt. Studienblatt: Wirtschafts- und Unternehmensrecht Betreuer: o. Univ.-Prof. Dr. Dr. Arthur WEILINGER Vösendorf, im Dezember 2015 Inhaltsverzeichnis A. Gegenstand des Dissertationsprojekts: .................................................................................. 3 B. Der Begriff „ Venture Capital (Wagniskapital)“: .................................................................. 4 C. Forschungsstand: ................................................................................................................... 6 D. Geplante Vorgehensweise und grobe Gliederung der Arbeit:............................................... 7 E. Ausgewählte Literatur: .......................................................................................................... 9 F. Zeitplan: ............................................................................................................................... 12 A. Gegenstand des Dissertationsprojekts: Gegenstand meines Dissertationsprojekts ist es auszuloten, ob Wagniskapitalfinanzierung im österreichischen GmbH-Recht in Orientierung am US-amerikanischen Erfolgsmodell1 - trotz grundlegender Unterschiede im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht zwischen den USA und Österreich - Deckung findet. Im Detail soll dabei geprüft werden, ob die in den USA üblichen Rechtsverhältnisse zwischen Wagniskapitalinvestoren und dem Unternehmen, das Kapital benötigt, nämlich insbesondere Dividendenvorzug, Liquidationsvorzug, Umwandlungsrechte, erhöhte Stimmrechte, Rückverkaufsrechte und Anteilsübertragungsbeschränkungen im österreichischen GmbH-Recht umsetzbar sind. Der Erfolgsfaktor des US-amerikanischen Modells ist zum überwiegenden Teil dessen vertragliche Ausgestaltung der Rechtsverhältnisse zwischen den Beteiligten einer Wagniskapitalfinanzierung.2 Dies gründet sich auf die Zielsetzung der Vertragspraxis, nämlich die Interessen der Investoren und der Unternehmer bestmöglich aneinander anzugleichen und Informationsungleichheiten zwischen ihnen hintanzuhalten.3 In der Folge sollen diese typischen Merkmale der in den USA üblichen Ausformungen der Wagniskapitalfinanzierung dargestellt, die dafür erheblichen Regelungsgegenstände analysiert und die Übertragbarkeit auf das österreichische GmbHRecht ausgearbeitet werden. Da sich in Europa - und daher auch in Österreich - immer häufiger die Frage nach alternativen Finanzierungsformen zur klassischen Fremdfinanzierung stellt, ist es naheliegend, sich an den USA zu orientieren, die sich auf dem Gebiet des „Private Equity“ (= sämtliche Finanzierungsinstrumente mittels Beteiligungskapital),4 insbesondere durch „Venture Capital“ (= jener Teil der Beteiligungsfinanzierung der sich auf frühe Unternehmensphasen mit Minderheitsgesellschafterstellung konzentriert),5 eine weltweite Vorreiterstellung erarbeitet 1 haben.6 Ein weiterer Erfolgsfaktor der US- amerikanischen Bagley/Dauchy, The Entrepreneur’s Guide to Business Law4 (2012) 458. Möller, Rechtsformen der Wagnisfinanzierung (2003) 19; Zahradnik, Rechtsverhältnisse zwischen Investoren, Venture Capital Fonds und Managementgesellschaft in Kofler/Polster-Grüll, Private Equity und Venture Capital (2002) 413 ff. 3 Möller, Rechtsformen der Wagnisfinanzierung (2003) 24 ff; Tojner/Moser, Beteiligungskapital und Unternehmertum (2013) 21. 4 Grabherr, Finanzierung mit Private Equity und Venture Capital – Investitionsphasen und –situationen für den Einsatz von Risikokapital: Start-up, Early Stage, Later Stage, Buy-out, Public-to-Private – in Kofler/PolsterGrüll, Private Equity und Venture Capital (2002) 244. 5 Grabherr, Finanzierung mit Private Equity und Venture Capital – Investitionsphasen und –situationen für den Einsatz von Risikokapital: Start-up, Early Stage, Later Stage, Buy-out, Public-to-Private – in Kofler/PolsterGrüll, Private Equity und Venture Capital (2002) 244. 6 Bagley/Dauchy, The Entrepreneur’s Guide to Business Law4 (2012) 458; Jud, Private Equity und Venture Capital und seine Entwicklung in Österreich in Kofler/Polster-Grüll, Private Equity und Venture Capital (2002) 2 Wagniskapitalfinanzierung ist die Wechselwirkung zwischen den Ideen, dem Tatendrang und der Energie der Unternehmer einerseits und der Mitwirkung, der Erfahrung und der Beharrlichkeit von erfahrenen „Private Equity“-Investoren andererseits, was entscheidend dazu beigetragen hat, neue Industrien und Technologien zu entwickeln, die letztlich die Produktivität vieler Wirtschaftssysteme vorangebracht haben.7 Dieses Zusammenspiel zwischen Unternehmensmanagement und „Private Equity“-Investoren ermöglicht eine raschere und effizientere Unternehmensentwicklung. Das Regelwerk für die Vertragsgestaltung der Wagniskapitalfinanzierung und die dafür notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich in den letzten 40 Jahren (mit Höhen und Tiefen) in den Vereinigten Staaten von Amerika zu einem gefestigten Standard entwickelt, der eine große Anzahl von in den USA - und viele davon sogar weltweit führenden Unternehmen hervorgebracht hat.8 Daher führt bei der Betrachtung innovativer Finanzierungsformen, aufgrund des hohen Reifegrades und der globalen Anerkennung des amerikanischen „Venture Capital“-Modells, kein Weg an den USA vorbei. Zu prüfen ist folglich, ob die in den USA so erfolgreiche Ausgestaltung der vertraglichen Rechtsverhältnisse unter den Rahmenbedingungen des österreichischen GmbH-Rechts in ähnlicher Form umsetzbar ist, was Ziel und Aufgabe dieser Arbeit sein soll. B. Der Begriff „ Venture Capital (Wagniskapital)“: Der Begriff „Venture Capital“ umfasst die zeitlich befristete9 Eigenkapitalbeteiligung verbunden mit unternehmerischer Beratung bzw Managementunterstützung10 professioneller Investoren11 (Wagniskapitalinvestoren) an jungen, technologisch innovativen, nicht an der Börse notierten kleinen und mittleren Unternehmen, die trotz geringer laufender Ertragskraft über ein hinreichend großes Wachstumspotential verfügen.12 Im Gegenzug erwirbt der Investor für das bereitgestellte Kapital einen Unternehmensanteil. Das bereitgestellte Kapital 29; Kryza-Gersch, Finanzierungsform Venture Capital (2009) 46; Tojner/Moser, Beteiligungskapital und Unternehmertum (2013) 28; 7 Reuters, Pratt`s Guide to Private Equity & Venture Capital Sources (2010) 5. 8 Bagley/Dauchy, The Entrepreneur’s Guide to Business Law4 (2012) 458. 9 Janeba-Hirtl/Höbart, Idealtypischer Ablauf einer Venture Capital Finanzierung in Kofler/Polster-Grüll, Private Equity und Venture Capital (2002) 127. 10 Janeba-Hirtl/Höbart, Idealtypischer Ablauf einer Venture Capital Finanzierung in Kofler/Polster-Grüll, Private Equity und Venture Capital (2002) 127. 11 Bagley/Dauchy, The Entrepreneur’s Guide to Business Law4 (2012) 148. 12 Möller, Rechtsformen der Wagnisfinanzierung (2003) 21. kann dazu verwendet werden, neue Produkte und Technologien zu entwickeln, das Betriebskapital aufzustocken udgl. Nach einer gewissen Investitionsdauer, die je nach Markt und Wachstumspotential unterschiedlich ausfällt, jedoch mit ungefähr fünf bis zehn Jahren beziffert werden kann, wird die Beteiligung mit größtmöglichem Gewinn veräußert.13 Im Wesentlichen kann „Venture Capital“ durch folgende drei Merkmale erläutert werden: 1. Die Bereitstellung von Beteiligungskapital für wachstumsorientierte Unternehmen, sowie die 2. Bereitstellung von Managementunterstützung für die Beteiligungsunternehmen 3. von Investoren mit langfristiger Perspektive, die ihren Ertrag durch Kapitalgewinne erzielen.14 Im Gegensatz dazu vergeben Kreditfinanciers wie Banken Fremdmittel zu laufenden Zinssätzen, wodurch sie bei ihrer Rendite durch die Höhe der vergebenen Mittel, die Laufzeit sowie den Zinssatz beschränkt sind und somit nicht am wirtschaftlichen Erfolg ihrer Kreditnehmer teilhaben, sollte sich das Unternehmensergebnis über Plan entwickeln.15 Negative Entwicklungen des Kreditnehmers betreffen sie jedoch sehr wohl, da eine etwaige Insolvenz zum Verlust der gesamten Kreditsumme führen kann. Als Außenstehende haben Kreditfinanciers keinen unmittelbaren Einfluss auf die Unternehmenspolitik und verfügen nicht über Insiderinformationen.16 Zusätzlich zu den Nachteilen der Kreditfinanciers verfügen Unternehmen in frühen Entwicklungsphasen oft nicht über ausreichende Vermögenswerte, die als Kreditsicherheiten dienen könnten.17 Während es dadurch kaum möglich ist, Fremdkapital zu akquirieren und solches durch Zins- und Tilgungszahlungen die zur Unternehmensentwicklung benötigte Liquidität beeinträchtigt, bietet das Finanzierungsinstrument der Eigenkapitalbeteiligung in Form von Wagniskapital demgegenüber ein geeignetes Finanzierungsmodell zur optimalen Förderung und Wertsteigerung eines jungen Unternehmens. Durch die Managementbetreuung kommt der Wagniskapitalfinanzierung erhebliche Bedeutung zu, weil durch die mit dem Investment einhergehende mitgliedschaftliche 13 Cole, Comparitive Venture Capital Law (2014) 57; Khinast-Sittenthaler, Exitstrategien – Trade Sale, Initial Public Offering, Buy Back, Secondary Sale und Liquidation - in Kofler/Polster-Grüll, Private Equity und Venture Capital (2002) 270. 14 Kryza-Gersch, Finanzierungsform Venture Capital (2009) 46. 15 Jud, Private Equity und Venture Capital und seine Entwicklung in Österreich in Kofler/Polster-Grüll, Private Equity und Venture Capital (2002) 29. 16 Jud, Private Equity und Venture Capital und seine Entwicklung in Österreich in Kofler/Polster-Grüll, Private Equity und Venture Capital (2002) 29. 17 Möller, Rechtsformen der Wagnisfinanzierung (2003) 21. Stellung, die durch Informations-, Kontroll- und Einflussrechte geprägt ist, Einfluss auf die unternehmerische Betätigung genommen werden kann.18 Diese Rechte bieten den Investoren einen gewissen Ausgleich für die fehlenden Sicherheiten des Beteiligungsunternehmens, weil sie dadurch erheblich am Erfolg oder auch Misserfolg des Beteiligungsunternehmens beteiligt sind.19 Eben diese Stellung der Investoren gibt wiederum den Beteiligungsunternehmen die Sicherheit bestmöglich betreut zu werden, da der Anreiz der Investoren die Teilhabe an der unbegrenzten Wertsteigerung des jungen Unternehmens ist. Wagniskapitalinvestoren konzentrieren sich auf frühe Entwicklungsphasen, weil in diesen der größtmögliche Ertrag aus dem Investment erzielt werden kann.20 Ziel der Wagniskapitalinvestoren ist eine Wertsteigerung ihres Investments während der Dauer der Beteiligung, die zu einem überwiegenden Teil durch den Beteiligungsausstieg realisiert wird.21 Die bedeutendste Exitvariante in den USA ist der Börsengang („Initial Public Offering - IPO“).22 Hierbei werden Anteile am Unternehmen in Form von Aktien am Kapitalmarkt ausgegeben.23 Durch die breite Streuung der Aktien und die sich daraus ergebende Liquidität und Handelbarkeit können im Regelfall durch den Börsengang die höchsten Erlöse erzielt werden, was der Grund für dessen Beliebtheit ist.24 C. Forschungsstand: Mein Dissertationsvorhaben Wagniskapitalmodell hat typischen die Umsetzung der für Regelungsausgestaltungen das US-amerikanische zwischen den Wagniskapitalinvestoren und den kapitalsuchenden Unternehmen im österreichischen GmbHRecht zum Gegenstand, was auf diese Art noch nicht Gegenstand einer Untersuchung war. Es existiert zwar Literatur, die die Entwicklung von Wagniskapital in Österreich, den typischen Ablauf einer Wagniskapitalfinanzierung und auch die Rechtsverhältnisse zwischen den an einer Wagniskapitalfinanzierung Beteiligten beschreibt, jedoch wurde in Österreich bisher nicht der Versuch unternommen, die für die USA typischen Vertragsgestaltungen einer Wagniskapitalfinanzierung unmittelbar im österreichischen GmbH-Recht umzusetzen. 18 Möller, Rechtsformen der Wagnisfinanzierung (2003) 22. Möller, Rechtsformen der Wagnisfinanzierung (2003) 22. 20 Cole, Comparitive Venture Capital Law (2014) 33 ff. 21 Khinast-Sittenthaler, Exitstrategien – Trade Sale, Initial Public Offering, Buy Back, Secondary Sale und Liquidation - in Kofler/Polster-Grüll, Private Equity und Venture Capital (2002) 270. 22 Bagley/Dauchy, The Entrepreneur’s Guide to Business Law4 (2012) 705 ff. 23 Khinast-Sittenthaler, Exitstrategien – Trade Sale, Initial Public Offering, Buy Back, Secondary Sale und Liquidation - in Kofler/Polster-Grüll, Private Equity und Venture Capital (2002) 275. 24 Khinast-Sittenthaler, Exitstrategien – Trade Sale, Initial Public Offering, Buy Back, Secondary Sale und Liquidation - in Kofler/Polster-Grüll, Private Equity und Venture Capital (2002) 275. 19 D. Geplante Vorgehensweise und grobe Gliederung der Arbeit: Das erste Kapitel dient der Fundierung des Wagniskapitalbegriffs und dessen Problemstellung. Danach soll analysiert werden, welche Interessensgegensätze bei „Venture Capital-“ Investitionen bestehen können und aufgezeigt werden, welche Hürden die bei der Vertragsgestaltung zwischen den Beteiligten bewältigt werden müssen. Das zweite Kapitel setzt sich mit der Darstellung der in den USA verwendeten wesentlichen vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Wagniskapitalinvestoren und den Gründergesellschaftern des kapitalsuchenden Unternehmens („Portfolio Firm“), die „Venture Capital“ in den USA so erfolgreich machen, auseinander. Im dritten Kapitel sollen die Umsetzungsmöglichkeiten der in Kapitel zwei erörterten vertraglichen Ausgestaltungen im österreichischen GmbH-Recht dargelegt werden. Das vierte und letzte Kapital soll der Darstellung der Conclusio dienen, indem die Untersuchungsergebnisse dargestellt werden. Kapitel I Grundlagen 1. Einleitung 2. Der Begriff „Venture Capital“ 3. Interessenkonflikte Kapitel II US-amerikanisches Wagniskapitalmodell 1. „Corporation“ 2. Einfluss und Stimmrecht 3. Stufenfinanzierung („Stage Financing“) 4. Wandelbare Vorzugsaktien („convertible preferred stock“) 5. Dividendenvorzug („dividend preference“) 6. Liquidationsvorzug („liquidation preference“) 7. Umwandlungsrechte („conversion rights“) 8. Rückverkaufsrechte („redemption rights“) 9. Anteilsübertragungsbeschränkungen 10. Börsengang (IPO) Kapitel III Umsetzung des US-amerikanischen Wagniskapitalmodells im österreichischen GmbH-Recht 1. Umsetzung bzw Umsetzbarkeit der in Kapitel II beschriebenen Regelungsgegenstände im österreichischen GmbH-Recht Kapitel IV Conclusio 1. Erläuterung der Untersuchungsergebnisse E. Ausgewählte Literatur: Artmann/Rüffler/Torggler, Die Verbandsverfassung zwischen Satzung, Syndikatsvertrag und zwingendem Gesellschaftsrecht (2013) Artmann, Voraussetzungen einer Ausschlussklage gegen GmbH-Gesellschafter; Auflösung eines Syndikatsvertrages aus wichtigem Grund, GesRZ 2012, 129 Artmann, Zur Kündbarkeit von Syndikatsverträgen nach der GesbR-Reform, RdW 2015, 403 Auer, Zum GmbH-Beirat, der ein fakultativer Aufsichtsrat sein soll, GeS 2007, 183 Bagley/Dauchy, The Entrepreneur’s Guide to Business Law4 (2012) Bork/Oepen, Schutz des GmbH-Minderheitsgesellschafters vor der Mehrheit bei der Gewinnverteilung, ZGR 2002, 241 Burgstaller/Deixler-Hübner, Exekutionsordnung7 (2002) Cole, Comparitive Venture Capital Law (2014) Cole, Introduction to U.S. Business Law (2014) Doralt/Nowotny/Kalss, Kommentar zum AktG2 (2012) Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth, Handbuch zum Gesellschaftsrecht (2007) Dörrscheidt, Grenzen der Gestaltungsfreiheit bei omnilateralen außerstatutarischen Gesellschafterabreden: Eine Untersuchung am Beispiel der Vertragsgestaltung bei Venture Capital-Beteiligungen (2009) Emanuel, Corporations and Other Business Entities7 (2013) Endfellner/Puchinger, Eigenkapitalfinanzierung für Unternehmen (2008) Ettmayer/Kusznier, Notwendig materielle Satzungsbestandteile und Syndikatsverträge – eine praktische Analyse der Rsp über die Auslegung von Gesellschaftsverträgen, RWZ 2012, 102 Fantur, Die GmbH – Gestaltungsfragen aus der anwaltlichen Praxis, GeS 2006, 335 Fritz/Perktold, Die „neue“ Gesellschaft bürgerlichen Rechts (2014) Gellis, Kommentar zum GmbHG7 (2009) Gruber/Harrer, Kommentar zum GmbHG (2014) Grünwald, Grenzen des allgemeinen Informationsrechtes des GmbH-Gesellschafters, ecolex 1991, 245 Gurmann, Ansprüche der Gesellschaft aus einem Syndikatsvertrag, RdW 2010, 328 Haberer, Zwingendes Kapitalgesellschaftsrecht (2009) Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht2 (2014) Hilber, Zum Informationsrecht von GmbH-Gesellschaftern, ecolex 2012, 142 Hügel, Gewinnverwendung und Thesaurierung in der AG und der GmbH, in Hainz/Krejci, Festschrift Johannes Reich-Rohrwig (2014) Jud/Zierler, Zur Reichweite mehrheitsregelnder Satzungsbestimmungen bei Kapitalgesellschaften, NZ 2003/39 Kalss, Die Nichtbestellung eines Gesellschafters zum Geschäftsführer aus wichtigem Grund, RdW 2010, 461 Kalss/Nowotny/Schauer, Österreichisches Gesellschaftsrecht (2008) Kalss/Probst, Familientunternehmen (2013) Kalss/Probst, Syndikatsverträge in Familienunternehmen – rasch überprüfen!, GesRZ 2015, 154 Kalss, Zur Zulässigkeit eines Hinweises auf einen Syndikatsvertrag in einem GmbH-Vertrag, GesRZ 2013, 344 Kastner, Syndikatsverträge in der österreichischen Praxis, ÖZW 1980/1 Kastner, Zur Auslegung des GmbH-Gesetzes, JBl 1978, 407 Kofler/Polster-Grüll, Private Equity und Venture Capital (2002) Konecny, Eine syndikatsvertragliche Finanzierungspflicht ist formfrei ZIK 2015, 79 Koppensteiner/Rüffler, Kommentar zum GmbHG3 (2007) Koziol/Bydlinski/Bollenberger, Kurzkommentar zum ABGB4 (2014) Kraus, Kompetenzverteilung bei der GmbH, ecolex 1998, 631 Kryza-Gersch, Finanzierungsform Venture Capital (2009) Löschnigg, Die Entsendung der Betriebsräte in den Aufsichtsrat – Organisationsrechtliche Probleme des § 110 ArbVG (1985) Michalski, Kommentar zum GmbHG2 (2010) Möller, Rechtsformen der Wagnisfinanzierung (2003) Napokoj, Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts; GES 2011, 268 Nowotny, Beirat – Aufsichtsrat – Ausschuss, Fragen der Gestaltung dualer Kontrollstrukturen, RdW 2008, 699 Nowotny, Durchsetzung von Syndikatsverträgen, RdW 1989, 299 O’Neal/Thompson, O’Neals Close Corporations I3 (1998) Plavec, Form und Inhaltserfordernisse gesellschaftsrechtlicher Schiedsklauseln, ecolex 2015, 664 Putzer, Mitwirkung der Arbeitnehmerschaft im Aufsichtsrat (2005) Reich-Rohrwig, Das österreichische GmbH-Recht I2 (1997) Reich-Rohrwig, Der Beirat der GmbH, ÖJZ 1981, 509 Reich-Rohrwig, Die Grenzen der Treuepflicht des GmbH-Gesellschafters bei der Gewinnausschüttung, ecolex 2013/291 Reich-Rohrwig, Sanierung durch vereinfachte Kapitalherabsetzung und –erhöhung, GesRZ 2001, 69 Reich-Rohrwig, Syndikatsvertragliche Finanzierungspflicht und formfreie Zuschussverpflichtung des GmbH-Gesellschafters, ecolex 2014/455 Reiner, Schiedsverfahren und Gesellschaftsrecht, GesRZ 2007, 151 Reuters, Pratt`s Guide to Private Equity & Venture Capital Sources (2010) Roth/Altmeppen, Kommentar zum GmbHG8 (2015) Rummel/Lukas, Kommentar zum ABGB4 (2014) Schaschl, Gestaltung des Stimmrechts im GmbH-Gesellschaftsvertrag, NZ 1998, 65 Schima, Zur Effizienz von Syndikatsverträgen, insbesondere bei der AG, in Bernat/Böhler/Weilinger, Festschrift Heinz Krejci (2001) Schmidt, Satzungsmäßige Gewinnverwendungsklauseln bei Kapitalgesellschaften in Kalss/Nowotny/Schauer, Festschrift Peter Doralt (2004) Sindelar/Mandl, Juristische Personen als Beiratsmitglieder in der AG/GmbH, Aufsichtsrataktuell 2014 H 1, 4 Straube, Kommentar zum GmbHG (2013) Temmel, Börsegesetz Praxiskommentar (2011) Thiery, GmbH: Stimmrechtsausübung in der Generalversammlung; Auslegung von Regelungen des Stimmrechts im Gesellschaftsvertrag: Stimmgewichtung oder Stimmrechtsabspaltung?, GesRZ 2012, 259 Thiery, Treuepflicht in der GmbH, JBl 1989, 253 Thöni, Sind treuwidrige Stimmabgaben von GmbH-Gesellschaftern bei der Beschlussfassung durch den Versammlungsleiter mitzuzählen?, GesRZ 2008, 346 Thöni, Unwirksame GmbH-Gesellschafterbeschlüsse, GesRZ 1996, 137 Tichy, Syndikatsvertrag als Beschlussanfechtungsgrund, ecolex 2000, 204 Tichy, Syndikatsverträge bei Kapitalgesellschaften (2000) Tojner/Moser, Beteiligungskapital und Unternehmertum (2013) Torggler, Gestaltungsfreiheit bei der GmbH, GesRZ 2010, 185 Torggler, Vertragliche Gestaltung zur Wahrung des Gesellschaftereinflusses, GesRZ 1990, 186 Umfahrer, GmbH Handbuch für die Praxis6 (2008) Unzeitig, Schiedsklauseln und GmbH-Gesellschaftsvertrag, ecolex 2008, 915 Vavrovsky, Rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme des umfassenden Informationsanspruchs durch einen GmbH-Gesellschafter, GeS 2008, 282 Walch, Verstoß gegen omnilateralen Syndikatsvertrag als Anfechtungsgrund eines Gesellschafterbeschlusses, GES 2015, 159 Wenger, Beirat als Aufsichtsrat, RWZ 2006, 356 Wenger, Syndikatsvertrag, RWZ 2009, 332 F. Zeitplan: Ich habe das Doktoratsstudium im Wintersemester 2013/2014 begonnen, sodass ich mit Abschluss des Wintersemesters 2015/2016 bereits alle erforderlichen Kurse, Lehrveranstaltungen und Seminare absolviert haben werde. Mit dem Beginn des Doktorratsstudiums habe ich mit den erforderlichen Untersuchungen meines Dissertationsvorhabens begonnen und möchte meine Dissertation im Sommersemester 2016 fertigstellen.