Gemeinderatsprotokoll 3/2013

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Gemeinderatsprotokoll 3/2013
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3/2013
VERHANDLUNGSSCHRIFT
über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde
Unterach am Attersee am 26. September 2013.
Tagungsort: Sitzungssaal des Gemeindeamtsgebäudes.
Beginn der Sitzung: 19.30 Uhr
ANWESENDE:
1. Bürgermeister Engelbert Gnigler
2. Vizebgm. Georg Baumann
3. GV. Dr. Hadmar Lanz
4. GR. Mag. Gerhard Reichl
5. GR. Hedwig Hutterer
6. GR. Eva Maria Slama
7. GR. Josef Steinbichler
8. GR. Purkhart Michel
9. GR. Rabas Franz
10.GV. Karl Baier
11.GR. Franz Schindlauer
12.GR. Petra Eichinger
13.GR. Josef Schindlauer
14.GR. Adelheid Mayrhofer
15.GR. Angela Thurner
16.GR. Matthias Schindlauer
17.GR. Ing. Rudolf Roither
Ersatzmitglieder:
Herr EGR Karl Klein für
Herr EGR Gernot Schmidt für
als Vorsitzender
Herrn GV Peter Campestrini
Herrn GR Ernst Schmidinger
Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Wolfgang Freunberger MBA MPA zugleich auch
Schriftführer
Fachkundige Personen(§ 66 Abs. 2 OÖ GemO. 1990): --Es fehlen: --Der Vorsitzende stellt fest, dass
a.)
alle Mitglieder und Ersatzmitglieder des Gemeinderates nachweislich und
zeitgerecht zur gegenständlichen Sitzung des Gemeinderates eingeladen wurden
und die Sitzung von ihm, dem Bürgermeister, einberufen wurde.
b.)
Beschlussfähigkeit gegeben ist.
c.)
das Protokoll der letzten Sitzung vom 06.06.2013 an die Fraktionen
zugestellt wurde und dieses während der Sitzung noch zur Einsicht aufliegt und
nach der Sitzung als genehmigt gilt, sofern keine Einsprüche erfolgen.
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Tagesordnung:
1.
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Bericht des Bürgermeisters;
Bericht aus den Ausschüssen;
Genehmigung der Änderung Nr. 2/20 des Flächenwidmungsplanes der
Gemeinde Unterach a.A., betreffend Grundstück 541/6 (neu), KG 50101 Au,
der Frau Mag. Ursula Hauer, Beschlussfassung
Grundsatzbeschluss über Festlegung einer Widmung für ein Alten- u.
Pflegeheim, Beschlussfassung;
Übertragungs-Verordnung gem. StVO 1960,sowie gem. § 43, Abs. 2 Oö.
GemO 1990 idgF., durch die einzelne, in die Zuständigkeit des
Gemeinderates fallende, Angelegenheiten der örtlichen Straßenpolizei auf
den Bürgermeister übertragen werden, Beschlussfassung;
Verordnung einer Begegnungszone, Beschlussfassung
Vergabe Adaptierung Straßenbeleuchtung, gem. Vergabevorschlag der Fa.
AKUN, Beschlussfassung;
Vergabe der Sanierung des Nebenkanals Fischergasse gem.
Vergabevorschlag der Fa. HIPI,
Beschlussfassung;
Grundsatzbeschluss zur Beteiligung am Projekt „Kletterturm“,
Beschlussfassung;
Beschluss 34 %- Anteil I- Beitrag für Sofortmaßnahmen 2013,
Instandhaltung Wildbachverbauung, Beschlussfassung
Regionalmanagement Mondseeland, Teilnahme 2014-2020, Mitgliedsbeitrag
2014, 1.Qu.2015, Beschlussfassung;
Projekt Kajagu, Änderung Bebauungsplan Kohlstatt, Beschlussfassung;
Antrag der SPÖ- Fraktion über die Erhöhung des Besamungsprämie für
Rinder ab 01.01.2014,
Beschlussfassung;
Antrag der ÖVP- Fraktion zur Installierung einer Zeitungsredaktion für die
Gemeindezeitung, Beschlussfassung;
Allfälliges;
Bürgerfragestunde
Bürgermeister Gnigler begrüßt zunächst die Mitglieder des Gemeinderates und die
Zuhörer aus der Bevölkerung, die sich im Sitzungssaal eingefunden haben. Er
bedankt sich für deren Interesse und teilt mit, dass nach Ende der Sitzung eine
allgemeine Bürgerfragestunde stattfinden wird. Weiters begrüßt er den
Tourismusdirektor der Ferienregion Attersee, Herrn Mag. (FH) Christian Schirlbauer.
Ein für ihn interessanter Punkt befindet sich auf der Tagesordnung zur heutigen
Sitzung.
Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt der Vorsitzende bekannt, dass ein
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Dringlichkeitsantrag der ÖVP-Fraktion vorliegt. Er bringt diesen wie folgt zur
Der Bgm. stellt den Antrag auf Abstimmung über die Aufnahme des
gegenständlichen Tagesordnungspunktes in die Tagesordnung zur heutigen Sitzung.
Der Antrag wird einstimmig angenommen. Der DA wird unter Tagesordnungspunkt
15.) behandelt werden.
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Zu Punkt 1 der TO.: Bericht des Bürgermeisters
a.) Volksschule – Sanierungsarbeiten
In den Sommerferien wurden in der Volksschule Ausbesserungs- und
Sanierungsarbeiten durchgeführt. In einer Klasse wurde ausgemalt und einiges
repariert. Im Vorhaus wurden teilweise die Fliesen herausgestemmt und
erneuert, da hier Verletzungsgefahr für die Schüler bestanden hatte. Der
Nachteil ist, dass laut den gegenwärtig gültigen Vorschriften die Fliesen eine
raue Oberfläche haben müssen. So ist ein neues Reinigungsgerät erforderlich.
Die Photovoltaikanlage wurde an den dafür vorgesehenen Platz verlegt und dient
auch den Kindern dazu, über Strom, Stromverbrauch und Energiesparen zu
lernen.
b.) Kameradschaftsbund – Ansuchen
Der Kameradschaftsbund hat um Förderung zum Ankauf von Plaketten
angesucht. Die Förderung in Höhe von € 500,-- wurde vom Bgm. bereits
genehmigt und ausbezahlt.
c.) Wanderweg zu Hochplettspitze: neue Brücke
Bgm. Gnigler berichtet, dass sich an einer Stelle das Bachbett ca. 2 m tief
abgesenkt hatte und so keine Überquerung mehr möglich war. Die Errichtung
einer Brücke war daher notwendig geworden. Der Wanderweg wurde auf die alte
Trasse zurück verlegt. Er dankt Herrn Hermann Wienerroither für seine
Unterstützung. Vorhandene Äste und sonstiges Material wurden weggeräumt,
sodass der Weg nun wieder begehbar ist. Weiter in Richtung Hochplettspitze
sind im Herbst noch ein paar Ausbesserungsarbeiten geplant, damit der Weg
wieder in gänzlich einwandfreiem Zustand ist.
d.) Ausflug der Senioren
Am Sonntag, 22.9.2013, fand bei herrlichem Wetter der Ausflug der Senioren
ins Kleefeld nach Strobl statt. Die Veranstaltung hat sehr guten Anklang
gefunden. Nach der Rückkehr gab es abschließend im Dorfcafe, bei
musikalischer Umrahmung, eine Jause. Es war sehr lustig mit den Pensionisten.
Sein Dank gilt Herrn Erich Häupl und Frau Heidi Mayrhofer, die beim Ausflug
anwesend waren und geschaut haben, dass alles reibungslos von Statten geht.
e.) Straßenbauarbeiten im Gemeindegebiet
Nach einer Begehung und Beschlussfassung durch den Gemeindevorstand, nach
Übertragung der Kompetenz durch den Gemeinderat, werden derzeit
Asphaltierungsarbeiten am Sonnwendbühel, in Oberleiten und am Wasserfallweg
durchgeführt. In Oberleiten und am Sonnwendbühel wurde bereits die Straße
abgefräst. Am Wasserfallweg müsste heute schon der Gräder gearbeitet haben.
Sollte sich das Wetter nicht gravierend ändern, werden die Sanierungs- bzw.
Asphaltierungsarbeiten in drei Wochen abgeschlossen sein.
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f.) Sturmwarnanlage
Bisher war der mehrgemeindige Tourismusverband für die Sturmwarnanlage
zuständig. Nun wurde der Vertrag gekündigt und es steht die Frage im Raum,
wer in Zukunft die Erhaltung dieser Anlage übernehmen und die
Aufwandskosten tragen wird. Diesbezüglich wird es ein Bürgermeistertreffen
geben, wobei eine einhellige Vorgangsweise der Attersee-Gemeinden festgelegt
werden wird. Der Vorsitzende hat bereits mitgeteilt, dass er es keineswegs
einsieht, dass die Gemeinde nun diese Aufgabe übernehmen muss. Es stört ihn,
dass die Gemeinden nicht über die Vorgangsweise des MTV informiert wurden,
er als Bürgermeister hat davon nichts gewusst. Es kann durchaus sein, dass hier
auf die Gemeinde enorme Kosten zukommen. Die letzte Reparatur hat € 7.000
gekostet. Ursprünglich sind hier auch schon € 14.000 fällig gewesen. Es ist eine
Übernahme der Anlage durch den Katastrophenfonds geplant und die Erhaltung
soll den Gemeinden übergeben werden. Man wird sehen, wie der weitere Verlauf
sein wird.
g.) neue Schaukästen für die Fraktionen
Nach Beschluss im Gemeindevorstand wurden neue Schaukästen für die
Fraktionen angekauft und gegenüber dem Sparmarkt Hieke aufgestellt. Die alten
Kästen werden in den nächsten Tagen von den Bauhofmitarbeitern entfernt
werden, damit dort dann der Pfarrgemeinderat einen eigenen Freiraum hat.
h.)FF. Unterach – Bericht
Die F.F. Unterach hatte mittlerweile schon den 111. Einsatz im Jahr 2013 zu
verzeichnen. Es ist erstaunlich und bewundernswert, was die Feuerwehr alles
leistet. Kürzlich kam sie bei einem schweren Arbeitsunfall zum Einsatz. Der
Verletzte wurde folglich mit einem Hubscharuber ins Krankenhaus gebracht. Er
befindet sich noch im Krankenhaus, ist aber auf dem Weg der Besserung. Der
Bürgermeister bedankt sich an dieser Stelle bei allen Einsatzkräften und der
Feuerwehr für ihren großartigen Einsatz.
i.) Kindergarten - Erweiterung
Am 24.9.2013 hat es bezüglich der Erweiterung des Kindergartens eine
Besprechung im Rahmen der Sitzung des Pfarrgemeinderates gegeben. Es
wurde vorgeschlagen, ein Provisorium hinter dem Pfarrheim zu errichten. Von
der Gemeinde waren bei dieser Besprechung der Bürgermeister, der VizeBürgermeister und Gemeindevorstand Karl Baier anwesend. Das Vorbringen der
Gemeinde wurde sehr wohlwollend aufgenommen. Es wird eine schriftliche
Stellungnahme des Pfarrkirchenrates dazu geben. Dann soll über die weitere
Vorgangsweise beraten werden und ein Vertragsentwurf für eine Vereinbarung
zwischen der Pfarre und der Gemeinde erstellt werden. Für den Fall, dass eine
dritte Gruppe erforderlich werden sollte, und der Gemeinderat die Erweiterung
beschließen wird, sollen bereits jetzt alle notwendigen Schritte vollzogen
werden, um dann ehestens mit der Umsetzung beginnen zu können.
i.) Strandbad: Einnahmen 2013
Nach den bis jetzt abgerechneten Einnahmen beträgt der Gemeindeanteil an
diesen € 16.760. Nach einem katastrophalen Saisonstart hat das spätere schöne
Wetter den Sommer doch noch gerettet. Es handelt sich dabei um 11.000
Eintritte, was seines Erachtens eine stolze Zahl darstellt. Es gibt seines Wissens
nach viele Gäste vom Traunsee, die an den Attersee zum Baden kommen und
ihm mündlich mitteilen, dass der Zustand des Unteracher Strandbades inklusive
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der Steganlage sehr löblich ist und sie daher sehr gern hierher zum Baden
kommen. Darauf darf man stolz sein.
Zu TOP 2. der TO.: Bericht aus den Ausschüssen
Sozialausschuss:
Frau Eva Slama meldet sich zu Wort mit einem Ersuchen an den Bürgermeister:
„Es geht um den Zuständigkeitsbereich des Sozialausschusses, zu dem auch der
Kindergarten gehört. In Zukunft mögen bitte die Mitglieder des Ausschusses
über die Anberaumung von Gesprächen informiert und mit eingebunden werden,
welche den Kindergarten betreffen. Die Ausschussmitglieder und auch die
Kindergartenleiterin waren überrascht, aus der Zeitung zu erfahren, welche
Schritte bezüglich einer dritten Kindergartengruppe geplant sind. Ich möchte
ersuchen, dass man Kontakt hält und Dinge weiter gibt, da dann
Entscheidungen leichter mit zu tragen sind.“
Der Bürgermeister antwortet, dass die diesbezügliche Vorgehensweise im
Gemeindevorstand besprochen wurde. Aber es ist selbstverständlich möglich,
dass bei zukünftigen Gesprächen auch der Sozialausschuss eingeladen wird. Es
freut ihn, wenn diesbezügliches Interesse besteht. Die Einbindung wird künftig
erfolgen.
Bauausschuss:
Frau Hedwig Hutterer berichtet, dass es am 23.9.2013 eine Sitzung des
Bauausschusses gegeben hat. Allerdings musste der erste Tagesordnungspunkt
„Stellungnahmen der Fraktionen zu den einzelnen Umwidmungsanträgen“
abgesetzt werden, weil die SPÖ-Fraktion diesbezüglich keine Unterlagen
vorliegen hatte. Sie wollte nicht über etwas diskutieren, wovon niemand eine
Ahnung hat. Das Versäumte soll aber so schnell wie möglich nachgeholt werden.
Beim zweiten Tagesordnungspunkt ging es um die Fa. Kajagu und die Thematik
wird unter dem Tagesordnungspunkt 12. in der heutigen Sitzung noch behandelt
werden.
Bezüglich des Strandbades ist man zur Auffassung gekommen, dass hier eine
Sanierung, die notwendig ist, empfohlen werden sollte. Im Ausschuss wurde
festgestellt, dass in den letzten Jahren immer wieder Arbeiten an diesem
Gebäude durchgeführt wurden, die nicht genehmigt waren. Die bestehenden
Feuchtigkeitsschäden, die die Mitglieder des Bauausschusses bisher nicht
gesehen haben, sind darauf zurück zu führen, dass das Gebäude nicht so
behandelt wird, wie es behandelt gehört. Im Ausschuss wurde für richtig
befunden, dass eine Begutachtung des Strandbades hinsichtlich vorhandener
Schäden anberaumt werden soll. Der Pächter stellt Forderungen und tritt mit
Kostenschätzungen in Höhe von € 120-130.000 an die Gemeinde heran. Es geht
dabei lediglich um Baumeisterarbeiten. Auch ist bei den Unterlagen kein
entsprechender Plan dabei. Es hat sich beim Strandbad-Betrieb immer um ein
Buffet gehandelt und wird daher nie ein Restaurant daraus werden können.
Nach den bestehenden Gegebenheiten ist das nicht möglich. Man sollte sich
zunächst darauf einigen, dass das Gebäude, zusammen mit dem Pächter,
angeschaut wird. Wenn eine Sanierung gemacht wird, sollte dies von der
Gemeinde erledigt werden. Sie findet es arg, dass der Pächter hier Forderungen
stellt. Sicher hat er als Pächter ein Mitspracherecht, aber die Gemeinde ist kein
„Wunschkonzert.“ Die Gemeinde ist Besitzer des Gebäudes und es sollte
geschehen, was diese für richtig hält. Sie möchte auch kein zweites
Gemeindewirtshaus haben, weil sich das die Gemeinde nicht leisten kann.
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Bürgermeister Gnigler erklärt, dass Herr Faller keine Forderungen an die
Gemeinde gestellt hat, sondern mit Vorschlägen der Sanierung an die Gemeinde
herangetreten ist. Er hat die Gemeinde um diesbezügliche Prüfung ersucht. Es
gibt eine Bitte um Renovierung, was, wie er glaubt, auch legitim ist. Man sollte
das auch so sehen. Der Bauausschuss ist als Organ der Gemeinde angehalten,
sich damit zu befassen, was geschehen soll. Es ist selbstverständlich, dass
dieses Gebäude ein Gemeindegebäude bleibt. Der Gemeinderat muss dann über
die weitere Vorgangsweise entscheiden. Darüber muss man sich einigen.
Frau Hutterer ergänzt, dass sie bis zur nächsten Sitzung des Bauausschusses
gerne die diesbezüglichen Unterlagen vorliegen haben möchte, worauf Bgm.
Gnigler entgegnet, dass die von Herrn Faller eingereichten Unterlagen an die
ÖVP-Fraktion weitergeleitet wurden. Als Obfrau eines Ausschusses habe man
auch die Pflicht, sich vor der Sitzung um Unterlagen zu kümmern, um diese bei
der Sitzung den Mitgliedern des Ausschusses vorlegen zu können. Zusätzlich
liegen die Unterlagen am Gemeindeamt auf.
Prüfungsausschuss:
Herr GR Mag. Reichl berichtet, dass der Bericht der Bezirkshauptmannschaft
Vöcklabruck bezüglich der Prüfung des Voranschlages für das Jahr 2013 nun
vorliegt. Dieser wird nun von Herrn Mag. Reichl vollinhaltlich zur Kenntnis
gebracht.
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Zusätzlich haben zwischenzeitlich zwei Sitzungen des Prüfungsausschusses
stattgefunden, worüber jeweils ebenfalls der Bericht dem Gemeinderat zur
Kenntnis zu bringen ist.
Die erste Sitzung des Prüfungsausschusses fand am 27.6.2013 statt. Es ging
dabei um die Prüfung von Abweichungen der Ausgaben im Straßenbauprogramm
2007-2010, die Erstellung des Nachtragsvoranschlages sowie die Prüfung der
Liquidität der Gemeinde. GR Mag. Reichl bringt nun den diesbezüglichen Bericht
des Prüfungsausschusses zur Kenntnis:
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Die zweite Sitzung hat am 19.9.2013 stattgefunden. Es ging dabei um eine
Kassenprüfung, die Prüfung von Abgabenrückständen und der Prüfung des
Posteingangsbuches. GR Mag. Reichl bringt nun den Bericht zur Kenntnis:
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Vorstehende Berichte werden von den Mitgliedern des Gemeinderates
einstimmig zur Kenntnis genommen.
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Auch der Kulturausschuss hat seit der letzten Gemeinderatssitzung getagt, hier
liegen jedoch keine wichtigen Dinge zur Berichterstattung an den Gemeinderat
vor.
Zu Punkt 3 der TO.: Bgm. Gnigler bringt den diesbezüglichen Amtsvortrag zur
Kenntnis:
„AMTSVORTRAG
Gegenstand:
3. Genehmigung der Änderung Nr. 2/20 des Flächenwidmungsplanes der
Gemeinde Unterach a.A., betreffend Grundstück 541/6 (neu), KG
50101 Au, der Frau Mag. Ursula Hauer, Beschlussfassung
Sachverhaltsdarstellung:
Der Gemeinderat hat am 6.6.2013 der Einleitung eines Änderungsverfahrens für
das oben angeführte Grundstück zugestimmt.
Für das Änderungsverfahren liegt neben der positiven Stellungnahme des
Ortsplaners nun auch jene des ZT- Büros Moser/Jaritz, Gmunden, über das geogene
Baugrundrisiko für das Grundstück vor, welche, zusammengefasst, aussagt, dass
die Baulandeignung gegeben und gegen eine Umwidmung nichts einzuwenden ist
(siehe Auszug im Anhang).
Rechtliche Grundlage:
Oö. ROG 1994 idgF, § 36, Abs. 2, Ziffer 2+3
Beschlussempfehlung:
Gem. AV beschließen.
Auszug § 36, Abs. 2, Ziffer 3, Oö ROG 1994, idgF:
(2) Flächenwidmungspläne können geändert werden, wenn
1. (…)
2. diese Änderung den Planungszielen der Gemeinde nicht widerspricht und
3. Interessen Dritter nicht verletzt werden.
Unterlagen siehe nächste Seite!
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Es
gibt
keine
Fragen
Tagesordnungspunkt.
und
keine
Diskussionsbeiträge
zu
diesem
Bgm. Gnigler stellt daher den Antrag auf Abstimmung laut vorliegender
Beschlussempfehlung des Amtsvortrages: Der Antrag wird durch Erheben der Hand
einstimmig angenommen.
Zu Punkt 4 der TO.: Der Vorsitzende verliest den ggstl. Amtsvortag:
„AMTSVORTRAG
Gegenstand: Grundsatzbeschluss über Festlegung einer Widmung für ein
Alten- u. Pflegeheim, Beschlussfassung;
Sachverhaltsdarstellung:
Der sozialhilfeverband Vöcklabruck hat einen Grundsatzbeschluss über den Bau
eines Alten- u. Pflegeheimes in seinem Wirkungsbereich gefasst.
Nach Aussagen von Hr. LH- Stv. Josef Ackerl könnte dieses Heim auch in Unterach
a.A. errichtet werden, wenn dazu ein geeigneter Standplatz gefunden wird.
Der Bürgermeister hat, in Absprache mit der Obfrau des Bauausschusses, Fr. GR
Hutterer, den Standort auf den Grundstücken Nr. 21, 22/1, 22/3 und 23/1, alle KG
50111 Unterach, vorgeschlagen. Um weitere Schritte, wie Gespräche mit dem Land
Oberösterreich, zu ermöglichen, soll vor Prüfung der Möglichkeiten, des Bedarfs und
der Machbarkeit ein Grundsatzbeschluss über die Widmung gefasst werden.
In Anbetracht der Entwicklung der Altersstruktur ist eine der Möglichkeiten der
Gemeinde Unterach a.A. Hauptwohnsitz älterer Einwohner zu halten, die
Realisierung dieses Projektes zu versuchen.
Für den Tennisplatz sollte ein anderer geeigneter Standort gefunden werden.
Rechtliche Grundlage: Oö. Gemeindeordnung 1990 idgF
Beschlussempfehlung: Grundsatzbeschluss gem. AV
Planauszug siehe nächste Seite!
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GR Herr Mag. Reichl meldet sich zu Wort und stellt fest, dass er es grundsätzlich
begrüßenswert findet, dass der Sozialhilfeverband sich dafür ausspricht, dass in
Unterach die Errichtung eines Alten- und Pflegeheimes möglich ist. 2017 ist mit
ersten diesbezüglichen Schritten zu rechnen. Bezüglich des Standortes sollte man
allerdings seiner Ansicht nach keinen Beschluss fassen, es handelt sich um ein
Landesgrundstück, es wurde mit dem Besitzer von der Gemeinde Unterach noch
keine Rücksprache gehalten. Er ist der Meinung, dass die Landesimmobiliengesellschaft noch nicht informiert worden ist. Es gibt eine eindeutige Widmung für
das Gelände im besagten Bereich, die auf „Freizeit- und Erholungsgelände“ lautet.
Ein Beschluss wird hier schwierig sein, weil man die Rechnung ohne den Wirt
macht. Die vorhandenen Tennisplätze sind ein wesentlicher Bestandteil des
Angebotes des Unteracher Sportvereines für dessen Mitglieder. Er würde es einfach
schlecht finden, wenn hier und jetzt einfach ein Grundsatzbeschluss gefasst werden
würde, ohne zusammen mit dem Verein ein Alternativprojekt ausgearbeitet zu
haben. Ein Grundsatzbeschluss sollte ohne Fokussierung auf dieses Grundstück
gefasst werden. Die Bürger, die von dieser Maßnahme eindeutig betroffen sind,
sollten nicht übergangen werden. Betroffene sind in erster Linie die Unteracher
Gäste (Touristen) und jene, die derzeit diesen Sportplatz nutzen. Dies sollte von
der Gemeinde respektiert werden. GR Mag. Reichl stellt den Antrag auf Fassung
eines Grundsatzbeschlusses zur Errichtung eines Alten- und Pflegeheimes in
Unterach am Attersee, das vom SHV Vöcklabruck errichtet wird und zwar auf einem
von der Gemeinde noch festzulegenden Grundstück.
Der Bürgermeister ersucht um weitere diesbezügliche Wortmeldungen.
Vizebgm. Baumann fährt fort, dass man es ja vielleicht schaffen könnte, das Ganze
mit Einbindung der Bevölkerung
durchzuführen, vielleicht auch über den
Bauausschuss. Man könnte dann 2 oder drei Grundstücke anbieten, zu denen die
Bevölkerung ihre Meinung als Standort für das Alten- und Pflegeheim mitteilen darf.
Vielleicht gibt es in der Bevölkerung jemanden, der sich vorstellen kann,
Grundstücke für diesen Zweck zu veräußern.
Die Gemeinde hat nicht viele Grundstücke, die dafür geeignet sind. Vielleicht
könnten die angesprochenen Dinge im Rahmen einer Bauausschusssitzung beraten
werden.
GV Baier erklärt, dass es gut ist, dass zunächst einmal die einhellige Meinung
herrscht, dass ein Alten- und Pflegeheim für Unterach etwas Wünschenswertes ist.
Es handelt sich bei dem derzeit als Standort vorgeschlagenen Grundstück bereits
um den zweiten Standort-Vorschlag. Es wird für die Errichtung eine Grundfläche
von ca. 5.000 m² benötigt. Eine derart große Fläche im näheren Umfeld des
Ortskerns ist nicht so leicht zu finden, wobei diese Nähe ein wesentliches
Standortkriterium darstellt. Der Bereich Freizeitanlage mit den angrenzenden
Gründen wäre ein möglicher Standort. Die Bevölkerung sollte diesbezüglich sehr
wohl mit einbezogen werden, da es sich dann ja auch um den Standort des
Alterswohnsitzes für diese handelt. Die Auswahl des Standortes sollte nur nicht zu
sehr auf die lange Bank geschoben werden. Man braucht schließlich auch eine
Gesprächsbasis für das Land, da auch jetzt schon für die Finanzierung gesorgt
werden sollte. Der Bau soll im Jahr 2017 begonnen werden. Daher spricht er sich
für eine grundsätzliche Zustimmung zur Errichtung eines Alten- und Pflegeheimes in
Unterach am Attersee aus. Binnen zwei bis drei Monaten sollte ein
Standortgrundstück festgelegt werden können. Die durchzuführende Änderung des
Flächenwidmungsplanes sollte mit dem Ganzen Hand in Hand gehen.
Bgm. Gnigler fährt fort, dass man gemeinsam auf diesen zweiten Vorschlag als
Standort gekommen ist. Es handelt sich um einen ebenen und ortsnahen Grund im
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erforderlichen Ausmaß, der gut aufgeschlossen ist. Ein derartiger Grund wird seiner
Ansicht nach in der Gemeinde Unterach nicht mehr gefunden werden können. Auch
er hätte gerne Alternativen gesucht oder gewünscht. Seiner Meinung nach sind im
Gemeindegebiet leider keine Alternativen vorhanden. Natürlich wären Gespräche
mit den Benützern des Tennisplatzes geplant. Er hat dies auch in seinen
Grundsatzbeschluss hinein geschrieben. Es bleibt noch Zeit genug, um alternative
Plätze für die Verlegung des Tennisplatzes finden zu können. Die Freizeitanlage ist
dafür groß genug. Dies wird leichter möglich sein als ein anderes ortsnahes und
5000 m² großes Grundstück als Standort zu finden. Er als Bürgermeister kann bei
Beschlussfassung den Grundsatzbeschluss für das Landesgrundstück für weitere
Schritte vorweisen und er glaubt nicht, dass das Land als Grundeigentümer hier
verhindern wird, dass die Gemeinde Unterach ein Alten- und Pflegeheim bekommt.
Er meint, dass man sich beim Land OÖ. eher darüber bewusst sein wird, wie schwer
die Errichtung eines Alten- und Pflegeheimes im Atterseegebiet überhaupt
durchführbar ist und was solche Flächen kosten, wenn man sie überhaupt erst zu
einem derartigen Zweck ankaufen muss, wenn sie noch nicht im Eigentum des
Landes OÖ. stehen. Wenn der Grundsatzbeschluss gefasst wird, kann man dort
vorzeigen, dass der Gemeinderat eine einstimmige Vorgehensweise gewählt hat.
Bis zum Jahr 2017 werden auch noch dem entsprechende Vorarbeiten zu leisten
sein, damit der Gemeinde Unterach nicht eine andere Gemeinde zuvor kommen
kann. Die alten Leute aus der Bevölkerung müssten bei Vorhandensein eines Altenund Pflegeheimes nicht mehr aus der Gemeinde weg ziehen, es wären neue
Arbeitsplätze vorhanden. Was die Finanzierung des Ganzen betrifft, muss man
natürlich auch in die Zukunft schauen und überlegen wie das Ganze zu
bewerkstelligen ist. Er hätte schon einen Grundsatz-Beschluss über den Standort
gebraucht um weitergehen zu können. Wenn aber jemand binnen 2 Monaten oder
bis zum Ende des Jahres einen besseren Vorschlag vorbringt, kann er damit leben.
Er ist schon froh über die Einstimmigkeit, dass ein Alten- und Pflegeheim gewollt
wird in der Gemeinde. Seine Bitte wäre trotz allem, dem von ihm formulierten
Grundsatzbeschluss zuzustimmen. Es wird noch vieler diesbezüglicher Diskussionen
bedürfen, der Beschluss sagt aus, dass der Wille zur Errichtung eines Alten- und
Pflegeheimes in der Gemeinde Unterach a.A. gegeben ist. Sollte es in der
Zwischenzeit noch einen besseren Vorschlag geben, ist er der Letzte, der sich hier
querlegt. Im Bauausschuss wurde auch der Standort „alte Tennisplätze“ beim
Beachvolleyballplatz diskutiert. Dort gibt es aber keine Möglichkeit zur Schaffung
einer Zufahrt. Auch vom Raumplanungsbüro Lassy wurde der derzeit
vorgeschlagene Standort als „sehr geeignet“ bezeichnet. Es handelt sich hier um
eines der schönsten Grundstücke, die es in Unterach gibt. Trotz des Antrages von
GR Mag. Reichl bittet er um Zustimmung zu seinem Antrag.
Bgm. Gnigler stellt in den Raum, ob es noch Fragen zum gegenständlichen
Tagesordnungspunkt gibt. Dies ist nicht der Fall.
Abstimmung über den Antrag des Herrn Mag. Reichl: Der Antrag wird mehrheitlich
angenommen. 10 Ja-Stimmen: ÖVP- Fraktion, 9 Nein-Stimmen: SPÖ Fraktion
Über den Antrag des Bürgermeisters wird somit nicht mehr abgestimmt.
Bgm. Gnigler ersucht abschließend, bis zum Jahresende Vorschläge für den
Standort eines Alten- und Pflegeheimes in der Gemeinde Unterach einzubringen.
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Zu Punkt 5 der TO.: Der Vorsitzende verliest den ggstl. Amtsvortag sowie die
Übertragungsverordnung:
„AMTSVORTRAG
Gegenstand: Übertragungs-Verordnung gem. StVO 1960, sowie gem. § 43,
Abs. 2 Oö. GemO 1990 idgF., durch die einzelne, in die Zuständigkeit des
Gemeinderates fallende, Angelegenheiten der örtlichen Straßenpolizei auf
den Bürgermeister übertragen werden, Beschlussfassung;
Sachverhaltsdarstellung:
Der Bürgermeister wird dadurch ermächtigt, temporäre Verkehrsleitmaßnahmen,
gemäß der Auflistung in der Verordnung, zu erlassen. Als wesentliches Instrument
für die Aufrechterhaltung der Ordnung im Straßenverkehr besteht dadurch die
Möglichkeit, temporär begrenzte Parkverbote, beispielsweise bei Badeplätzen
nachts, zu verhängen, um widerrechtliches Campen, oder Dauerparken auf
Parkplätzen von öffentlichen Seezugängen, zu verhindern.
Rechtliche Grundlage: StVO 1960, § 43, Abs. 2 Oö. GemO 1990 idgF
Beschlussempfehlung: ---“
Übertragung einzelner Angelegenheiten der örtlichen Straßenpolizei
vom Gemeinderat auf den Bürgermeister nach der StVO 1960
Verordnung
des Gemeinderates der Gemeinde UNTERACH AM ATTERSEE vom 26: September 2013, mit der
einzelne in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallende Angelegenheiten der örtlichen Straßenpolizei auf
den Bürgermeister übertragen werden.
Aufgrund des § 43 Abs. 2 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl Nr. 91, idgF, wird verordnet:
§1
Die nachfolgenden in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallenden Angelegenheiten der örtlichen
Straßenpolizei werden im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit in die Zuständigkeit
des Bürgermeisters übertragen:
1. die Erlassung von Verordnungen nach § 20 Abs. 2a StVO 1960 (Reduzierung der
Fahrgeschwindigkeit),
2. die Bewilligung von Ausnahmen nach § 24 Abs. 8 StVO 1960 (best. Voraussetzung f.
Halte/Parkverbot),
3. die Bestimmung von Kurzparkzonen nach§ 25 StVO 1960,
4. die Erlassung einer Verordnung nach § 25 Abs. 5 StVO 1960 (Kontrollmittel Kurzparkzone),
5. die Erlassung von Verordnungen nach § 43 StVO 1960, mit denen Beschränkungen für das Halten und
Parken, ein Hupverbot oder Geschwindigkeitsbeschränkungen erlassen werden,
6. die Erlassung von Verordnungen nach § 43 Abs. 2a StVO 1960 (Ausnahmen Kurzparkzonen),
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7. die Bestimmung von Fußgängerzonen nach § 76a StVO 1960,
8. die Bestimmung von Wohnstraßen nach § 76b StVO 1960,
9. die Erlassung von Verordnungen nach § 87 Abs. 1 StVO 1960 (Wintersport auf Straßen),
10. die Erlassung von Verordnungen nach § 88 Abs. 1 StVO 1960 (Spielen auf Straßen),
11. die Erlassung von Verordnungen nach § 89a Abs. 7a StVO 1960 (Festsetzung der Kosten für die
Entfernung und Aufbewahrung von Hindernissen),
12. die Erlassung der durch Arbeiten auf oder neben der Straße (§ 90 StVO 1960) erforderlichen
Verkehrsverbote und Verkehrsbeschränkungen,
13. die Erlassung von Verordnungen und Bescheiden nach § 93 Abs. 4 StVO 1960 (Pflichten der
Anrainer),
14. die Handhabung der Bestimmungen des § 96 Abs. 4 StVO 1960 (Festsetzung der Standplätze, insbes.
für Taxi).
§2
Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.
Der Bürgermeister:
An der Gemeindeamtstafel
angeschlagen am:
abgenommen am:
Bgm. Gnigler erklärt, dass diese Verordnung rein dazu dienen soll, dass er als
Bürgermeister bei irgendwelchen notwendigen verkehrsrechtlichen Verboten bzw.
Geboten schnell reagieren kann. Längerfristige Verordnungen müssen nach wie vor
ohnehin durch den Gemeinderat beschlossen werden. Auch im Gemeindevorstand
wurde diesbezüglich schon kurz gesprochen.
Der
Vorsitzende
stellt
den
Antrag
auf
Beschlussfassung
der
Übertragungsverordnung: Der Antrag wird durch Erheben der Hand einstimmig
angenommen.
Zu Punkt 6 der TO.: Der Vorsitzende verliest den ggstl. Amtsvortag:
„AMTSVORTRAG
Gegenstand: Verordnung einer Begegnungszone, Beschlussfassung
Sachverhaltsdarstellung:
Die bisher eingerichtete „Shared-space-Zone“ war auf einige Pilotprojekte
beschränkt und nicht durch die StVO 1960 gedeckt. Nun wurde die dazu
notwendige Novellierung der StVO durchgeführt und die Einrichtung der Zone durch
den Verkehrssachverständigen des Landes OÖ geprüft. der Prüfbericht folgt im
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Anhang. Mit der Anbringung der Verkehrszeichen und dem Beschluss durch den
Gemeinderat ist diese Zone nun endgültig verordnet.
Rechtliche Grundlage: §§ 76c, 44 in Verbindung mit 94d StVO 1960
Beschlussempfehlung: gem. AV beschließen“
25
Bgm. Gnigler erklärt ergänzend, dass die Begegnungszone ursprünglich ein
Pilotprojekt des Landes OÖ. darstellte. Dieses Projekt ist zwischenzeitlich
verschiedenen Prüfungen unterzogen worden und es wurden erst im heurigen Jahr
entsprechende Regelungen in der StVO erlassen, damit die diesbezüglichen
erforderlichen Verkehrszeichen auch rechtmäßig sind. Das ursprüngliche
„Provisorium“ war ja nur zeitlich begrenzt. Nun liegt die erforderliche Novellierung
der StVO vor und es ist zur Rechtmäßigkeit der Zone ein Gemeinderatsbeschluss
erforderlich. So wie er meint, hat sich diese Zone seit ihrer Einführung gut bewährt.
Die Gemeinde Unterach war überhaupt die erste Gemeinde in Österreich, die einen
diesbezüglichen Versuch gestartet hat. Man kann hier auch dem entsprechend stolz
darauf sein.
Bgm. Gnigler stellt den Antrag auf Beschlussfassung der Begegnungszone wie im
Amtsvortrag dargestellt. Der Antrag wird durch Erheben der Hand einstimmig
angenommen.
Zu Punkt 7 der TO.: Der Vorsitzende verliest den ggstl. Amtsvortag:
„AMTSVORTRAG
Gegenstand: Vergabe Adaptierung Straßenbeleuchtung, gem.
Vergabevorschlag der Fa. AKUN, Beschlussfassung;
Sachverhaltsdarstellung:
Laut EU-Norm sind die Leuchtmittel für die öffentliche Beleuchtung bis 2017 auf
energieeffiziente Produkte umzurüsten.
Die Fa. AKUN erarbeitete im Auftrag des Vorstands ein Konzept zur Sanierung der
öffentlichen Beleuchtung.
Anhand dieses Konzeptes wurde ein Bieterverfahren gemäß des Vergabegesetzes
durchgeführt, dabei wurden fünf Bieter eingeladen, wovon nur zwei anboten.
Dabei ist die Fa. E-Werk Wels als Bestbieter hervorgegangen.
Es ist beabsichtigt, bei Auftragsvergabe noch eine Reduktion ca. € 15.000 zu
erreichen, da das Angebot deutlich über den Schätzkosten liegt.
Wenn kein Auftrag vergeben wird, ist das Verfahren zu widerrufen, mit
Begründung, dass offerierte Auftragssumme deutlich über den Schätzkosten war; 7
Tage Stillhaltefrist, in der der Bieter die Möglichkeit zum Einspruch hat.
Danach ist neues Verfahren erst nach 5 Monaten möglich, allerdings fällt dann die
Förderung vom Bund weg.
Rechtliche Grundlage:
§ 131 BVergG 2006
Verordnung (EG) Nr. 245/2009 der Kommission vom 18. März 2009 zur
Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte
Gestaltung
von
Leuchtstofflampen
ohne
eingebautes
Vorschaltgerät,
Hochdruckentladungslampen sowie Vorschaltgeräte und Leuchten zu ihrem Betrieb
und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates.
Beschlussempfehlung:
--Anlage:
Entscheidungshilfe anhand von Fakten
siehe nächste Seite“
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36
“.
37
Bgm. Gnigler informiert, dass am heutigen Tag noch einige diesbezügliche Daten
erhoben worden sind und er ersucht den Amtsleiter um Berichterstattung über
aktuelle Neuigkeiten.
AL Freunberger teilt mit, dass der ursprüngliche Bruttoangebotspreis auf
€ 302.000 lautete. Die Fa. AKUN habe mit dem Bestbieter, der E-Werke Wels AG,
nachträgliche Verhandlungen geführt. Es konnte neben einem anderen Aspekt,
nämlich, dass ursprünglich der Einkaufspreis der Leuchtmittel beim deutschen
Anbieter falsch kalkuliert war, eine Reduktion der Angebotssumme erreicht werden.
Der neue Bruttopreis liegt nun bei € 260.000. Davon wird eine Summe in Höhe von
€ 38.000 von Bund und Land gefördert. Insgesamt bleiben ungefähr € 227.000 an
Kosten übrig, die auf zehn Jahre, über ein Contracting, finanziert werden sollen.
Contracting heißt, dass der Anbieter, der diese Änderungen durchführt, also die EWerke Wels AG, wie eine Bank auftritt und der Gemeinde Unterach, quasi, ein
Darlehen für die Sanierung und Adaptierung dieser Beleuchtungsanlage erteilt. Die
Gemeinde wird dabei mit rund € 28.000 pro Jahr auf zehn Jahr belastet sein.
Bgm. Gnigler stellt ergänzend fest, dass die Form der Finanzierung „Contracting“
als Bedingung für die Gewährung einer Förderung des Landes OÖ. gestellt wurde.
Die gesamte Straßenbeleuchtung samt Schaltkästen wäre dann auf den neuesten
Stand der Technik gebracht. Dies wäre zweckmäßig. Dadurch könnte, die Gemeinde
dann auch Energieersparnis erreichen.
Es geht nun um das Einverständnis der Mitglieder des Gemeinderates zur Vergabe
der Arbeiten an die E-Werke Wels AG. Es wird dann noch Gespräche und
Verhandlungen mit der Firma AKUN geben, um beste Bedingungen zu erreichen.
Musterleuchten sind direkt vor dem Feuerwehrdepot in Mühlleiten (erste Lampe
nach der Einfahrt zur Feuerwehr) und bei der Einfahrt zur Fa. Sandoz, Lager,
(zweite Leuchte beim gelben Haus) montiert. Es handelt sich bei diesen Leuchten
38
um ein Hochqualitätsprodukt, für das entsprechende Garantieleistungen geboten
wird. Eine entsprechende Wartung wird nur im Ausnahmefällen notwendig sein. Es
wurde eine Mindestgebrauchsdauer von 50.000 Stunden zugesagt, ohne dass eine
Wartung bzw. ein Wechsel von Beleuchtungskörpern notwendig ist. Mittlerweile
handelt es sich bei LED um eine ausgereifte Technologie.
Bgm. Gnigler ersucht um diesbezügliche Fragen.
Frau Hedwig Hutterer fragt, ob hier dann die Beleuchtungsstärke überall gleich sein
wird, da diese bisher am Sonnwendbühel weniger stark als im Ortszentrum war.
Bgm. Gnigler sagt eine gleich hohe Beleuchtungsstärke zu. Hier sieht man, dass bei
den vorhandenen alten Beleuchtungskörpern, vor allem bei Kälte, nicht alles so
funktioniert, wie es sein sollte. Bei der LED Technologie wird dies nicht mehr der
Fall sein.
GR Mag. Reichl stellt fest, dass man, wenn man diese Einsparungspotentiale mit
berücksichtigt, die von der Fa. AKUN kalkuliert worden sind, auf eine finanzielle
Belastung in Höhe von € 12.000,-- für die Gemeinde kommt. Diese Belastung für
zehn Jahre zu tragen, ist seiner Meinung nach schon die Verwirklichung des
Projektes wert. Die Kostenreduktionen, die dann immer wieder nach der Vorlage
von Angeboten einlangen, stimmen ihn selbst nicht sehr vertrauensvoll, da teilweise
um hohe Summen nachgelassen wird. Einmal handelte es sich um eine Summe von
€ 40.000.
Bgm. Gnigler stellt diesbezüglich fest, dass es mit Herrn Kampl von der Fa. AKUN
so ausgemacht worden war, dass nach der Ausschreibung noch einmal
Nachverhandlungen geführt werden, damit von den vorliegenden Angeboten noch
Reduktionen erwartet werden können. Es wurde aber der Gemeinde Unterach auch
mitgeteilt, dass ein falscher Preis von der Herstellerfirma angenommen worden
war. Insofern haben sich ebenfalls Änderungen ergeben.
Auf Anfrage von Frau GR Hedwig Hutterer wird vom Bgm. festgestellt, dass die
Erhaltung der Straßenbeleuchtung auch nach der Sanierung eine Aufgabe der
Gemeinde
Unterach
bleiben
wird.
Voraussichtlich
müssen
aber
die
Beleuchtungskörper zehn Jahre nicht gewechselt werden. Im letzten Winter wurden
bei der derzeitigen Anlage 170 Leuchtstoffröhren gewechselt.
Vizebgm. Baumann erklärt, dass hier die Grundidee war, dass sich durch die
Stromersparnis die Kosten so auf 0 begeben, dass man eigentlich nicht mehr zahlen
muss als die Stromkosten, die man bis jetzt bezahlt hat. In Unterach ist es
allerdings so gewesen, dass ja viele Lampen schon nur mehr zur Hälfte bestückt
waren, weshalb sich das auch nicht ausgegangen ist. Die Qualitätssteigerung bei
der Beleuchtung wird enorm sein, die Lampen sind nicht kleintieranlockend und die
Haltbarkeitsdauer der Beleuchtungskörper wird mit 10 Jahren festgelegt. Diese sind
nicht mehr kälteempfindlich. Die jährlich notwendigen Austauscharbeiten werden
dadurch weg fallen.
Bgm. Gnigler stellt fest, dass die Gemeinde auch nach den bestehenden
Vorschriften ein Anlagenbuch haben müsste, derzeit ist aber keines vorhanden. Die
Anlage soll gänzlich auf den neuesten Stand gebracht werden und es wird auch das
Anlagenbuch erstellt. Es werden einzelne Standkästen ausgewechselt, da diese
nicht mehr den geltenden Vorschriften entsprechen. Die Anlage wird auf den
neuesten Stand der Technik gebracht und es entspricht gleichzeitig wieder alles den
gesetzlichen Vorschriften. Die Finanzierungsform des Contractings wird der
Gemeinde so vorgeschrieben. Es gibt über 300 Lichtpunkte in der Gemeinde
Unterach. In den nächsten 2-3 Monaten sollen die notwendigen Arbeiten
vorgenommen werden.
39
Bgm. Gnigler erkundigt sich nach weiteren Fragen
Tagesordnungspunkt. Es werden keine Fragen gestellt.
zum
gegenständlichen
Der Vorsitzende stellt den Antrag auf Abstimmung über die Auftragsvergabe an die
E-Werke Wels AG laut vorstehendem Amtsvortrag. Der Antrag wird einstimmig
angenommen.
Zu Punkt 8 der TO.:
AMTSVORTRAG
Gegenstand: Vergabe der Sanierung des Nebenkanals Fischergasse gem.
Vergabevorschlag der Fa. HIPI, Beschlussfassung;
Sachverhaltsdarstellung:
Der Nebenkanal NK 10G bildet seit langer Zeit in der Mitte eine Senke,
hervorgerufen durch Bodensetzungen, wodurch der Abfluss der Fäkalwässer
Richtung Hauptsammler unter bestimmten Umständen verhindert wird und dies
einen Rückstau bis in die angeschlossenen Liegenschaften verursacht.
Nach langen Untersuchungen und Proben wurde durch das Büro HIPI, Vöcklabruck,
ein Projekt ausgearbeitet, wonach, mit Hilfe eines Pumpwerks und der Verlegung
einer Druckleitung zum Hauptsammler in der Hauptstraße, der Rückstau verhindert
werden kann.
Das nicht offene Verfahren im Unterschwellenbereich nach dem BVergG 2006 ergab
die Bestbietersumme von netto € 72.151,59, wobei die Kostenschätzung bei rund
€ 40.000 gelegen ist. Der Mehraufwand ist in der Lage der Nähe zum See zu
suchen, womit die Installation des Pumpwerks schwieriger ist.
Eine Förderung durch den Bund ist ungewiss, da der Kanal nicht vor 1972 errichtet
wurde.
Maximal ist eine Förderung in Höhe von 8 % zu erwarten. Im Budget 2013 ist dafür
eine Summe von € 40.000 vorgesehen.
Rechtliche Grundlage:
Bundesvergabegesetz 2006
Wasserrechtsgesetz
Beschlussempfehlung:
gem. AV beschließen
Vergabeprotokoll siehe nächste Seite;
40
41
Heute ist noch die Kosten-Aufstellung des Büros Hitzfelder & Pillichshammer
eingelangt. Für die Planung kommt noch eine Summe von € 4.000 dazu und für den
Stromanschluss bei der Energie AG € 3.230. Die Prüfmaßnahmen kosten
€ 1.500, Aufsichts- und Förderabwicklung € 2.600, Wasserleitungskataster
€ 400. Es ergibt sich somit eine Gesamtsumme von € 84.000. Bei der Liegenschaft
Schernthaner hat es auf Grund dieser Situation immer wieder einen Rückstau von
Fäkalien gegeben, was natürlich, vor allem für einen Tourismusbetrieb, höchst
unangebracht ist. Es wurden immer wieder (teilweise monatlich) Spülungen
vorgenommen, was aber auch eine gewisse Kostenintensität mit sich bringt.
Zwei Jahre dauert die Planung der Sanierung des Kanals in diesem Bereich nun
schon. Es handelt sich um eine Strecke von 40 Laufmeter. Er selbst war über diese
Firma schon sehr erbost, da man die Errichtung eines Pumpwerkes geplant hatte,
sich aber nicht darüber Sorgen machte, wo der Strom dafür herkommen soll. Die
Gemeinde hat mit der Energie AG ein diesbezügliches Gespräch geführt und
erhoben, wie hoch hier die Kosten sein werden. Außerdem lautete die
Kostenschätzung auf € 40.000. Ursprünglich war die Errichtung eines
Schwallschachtes geplant. Herr DI Pillichshammer hat sich seinerzeit die Sache vor
Ort angeschaut. Um diesbezügliche Fragen beantworten zu können, musste er erst
im Prospekt nachlesen. Grundsätzlich handelt es sich um ein sehr angesehenes
Unternehmen aus Vöcklabruck, er wird diese Dinge aber sicherlich beim
Reinhaltungsverband Attersee deponieren. Die Abwicklung des gegenständlichen
Projektes ist fast eine Schande für die Firma. Der Auftrag wurde dieser Firma erteilt
und er hofft, dass hier jetzt auch alles ordnungsgemäß ausgeführt wird. Nun ist
man bei vorstehender Kostensumme von € 84.000 angelangt. Es bleibt der
Gemeinde nichts anderes übrig, als hier Maßnahmen zu setzen. Ein großer
„Kostentreiber“ war auch das Faktum, dass ein sehr hochwertiges Pumpwerk
angeschafft werden soll, wobei auch die Liegenschaft Maritsch angeschlossen ist.
Der Schwallschacht wurde nicht gebaut, da sich die Anrainer dagegen
ausgesprochen haben. Das Pumpwerk wird unterirdisch errichtet, lediglich der
Schaltkasten ist sichtbar, dieser wird verkleidet werden. Wenn die Vergabe erfolgt,
wird die Ausführung gleich im Herbst noch erledigt werden.
Bgm. Gnigler eröffnet die diesbezügliche Diskussion.
GR Ing. Rudolf Roither stellt fest, dass der Kanal dort gut funktioniert hat, bis die
Senkung entstanden ist. Da sich nun die Kosten für die Errichtung einer
Pumpenanlage verdoppelt haben, fragt er wie viel die Kosten betragen hätten,
wenn man den ursprünglichen Zustand des Kanals ohne Senkung und mit einem
geringfügigen Gefälle wieder hergestellt hätte. Er meint sich zu erinnern, dass hier
die Kosten ebenfalls zischen € 70.000,-- und € 80.000,-- lagen. Es stellt sich nun
die Frage, ob man tatsächlich an einen Ort ein Pumpwerk hin baut, wo Anrainer
massiv davon betroffen sind und niemand davon begeistert ist. Billiger oder gleich
teuer wäre, dass man die Senke einfach ausbessert.
Bgm. Gnigler erklärt, dass dies leider laut Expertenmeinung nicht möglich ist. Auch
ein Vertreter der Abteilung Siedlungswasserbau des Landes OÖ. war vor Ort und
hat sich diesbezüglich so geäußert. Dieser hat im Endeffekt das heute zur
Diskussion stehende Pumpwerk gefordert. Er meinte, dass ein Schwallschacht nicht
zielführend sei und die Gemeinde keine Förderung erhält, wenn sie dieser
Forderung nicht nachkommt. Es handelt sich somit um eine Auflage des Landes OÖ.
Das Wasser rinnt Richtung See und wird dann zum Hauptsammler gepumpt.
Ansonsten bestünde die Gefahr, dass wieder Setzungen entstehen. Von ihm, dem
Bürgermeister, wurde stets die billigste Lösung angestrebt. Die Sanierung ist nicht
anders durchführbar.
42
Auf Anfrage von Vizebgm. Baumann wird festgestellt, dass die jetzige
Kostenüberschreitung nicht in der Kostenschätzung der Fa. Hitzfelder &
Pillichshammer enthalten war und auch nicht in den Kostenschätzungen der
anderen Firmen, da diese Dinge nicht in die Ausschreibung aufgenommen worden
waren. GR Hutterer fährt fort, dass es sich hier also schon um einen
Ausschreibungsfehler gehandelt hat. Es darf nicht passieren, dass man sich als Büro
bei den Kosten um 100% verschätzt.
Bgm. Gnigler ergänzt, dass seinerzeit dem Büro Hitzfelder & Pillichshammer der
Auftrag dazu erteilt wurde, hier die beste Lösung zu finden. In diesem Fall muss
das Büro wissen, was zu unternehmen bzw. in der Ausschreibung alles zu
inkludieren ist. Bei den vorliegenden Angeboten ist dann von der Firma die
Preisgestaltung zu prüfen. Dabei handelt es sich um einen vollkommen normalen
Ablauf, der von jedem derartigen Büro auch erwartet werden kann. Er wird dies
auch kundtun. Denn es handelt sich hier um keine Projektabwicklung, auf welche
sich die Gemeinde verlassen kann.
Der Vorsitzende stellt den Antrag auf Beschlussfassung der Vergabe der Arbeiten
laut vorstehender Schilderungen in Höhe von € 84.000,--.
2 Stimmenthaltungen: ÖVP: GR Eva Slama, SPÖ: GR Ing. Rudolf Roither
Die übrigen Mitglieder des Gemeinderates stimmen dem Antrag durch Erheben der
Hand zu. Dieser gilt somit als mehrheitlich angenommen.
Zu Pkt. 9.) der TO.: Grundsatzbeschluss zur Beteiligung am Projekt
„Kletterturm“, Beschlussfassung;
AMTSVORTRAG
Gegenstand: Grundsatzbeschluss zur Beteiligung am Projekt „Kletterturm“,
Beschlussfassung;
Sachverhaltsdarstellung:
Auf Initiative von Hr. DI Werner Schnetzer soll im Bereich Freizeitanlage ein
Kletterturm, ähnlich der Kletterwand im Turnsaal, errichtet werden.
Herr Dipl. Ing. Schnetzer berichtete im Vorstand, dass das Projekt Kletterturm in
der vorliegenden Form beim Verein LEADER Mondseeland eingereicht wurde, um
die Förderwürdigkeit überprüfen zu lassen. Es wurde eine Förderzusage von 50%
gemacht, was bei prognostizierten Gesamtkosten von € 140.000,-- etwa
€ 70.000,-- ausmachen wird. Die Realisierung ist im Freizeitgelände vorgesehen.
Die Betreuung der Einrichtung wäre noch zu klären. Eventuell kann diese durch
den Strandbad- oder Tennisplatzbuffetpächter erfolgen.
Herr Schnetzer berichtet weiter, dass er mit Herrn Ing. Almhofer von der
Naturschutzbehörde bereits ein Gespräch geführt habe und er zwar keine Freude
damit habe, in Abwägung des öffentlichen Interesses kann er sich aber einen
Standort
in
der
Nähe
des
Strandbades
irgendwo
im
Bereich
des
Beachvolleyballplatzes gut vorstellen.
Herr Schnetzer teilt mit, dass eine Eintrittsgebühr von € 6,-- bis € 8,-- eingehoben
werden und ein Drehkreuz beim Eingang angebracht werden soll.
Das Projekt wäre bei einem Gemeindeanteil von etwa € 40.000,-- bis € 50.000,-gesichert. Die Abrechnung des Vorhabens müsste bis November 2014 erfolgen, das
heißt, dass die Realisierung spätestens 2014 zu erfolgen hätte.
Dipl. Ing. Werner Schnetzer teilt mit, dass mit der genannten 50%-Förderung die
Abteilung Tourismus bereits eine Förderung gewährt hat, der Tourismusverein
Unterach zahlt einen kleinen Anteil mit.
43
Herr Dipl. Ing. Schnetzer teilt mit, dass der Durchmesser etwa 15-20 Meter
betrage.
Rechtliche Grundlage:
Beschlussempfehlung:
Mail von Hr. DI Schnetzer, vom 16.09.2013:
Hallo,
Melde mich noch mal wegen der finanziellen Unterstützung seitens der Gemeinde
am Projekt Kletterturm.
Bezüglich Standort können wir uns gerne mal im Freizeitgelände treffen.
Damit es im Nachhinein zu keinen Missverständnissen bzw. unklaren
Größenordnungen kommt, nachfolgend meine konkreten Vorstellungen.
Kann mich erinnern, dass uns (der Gemeinde) vergleichbare Projekte im Bereich
Tourismus (denke an Minigolfplatz und Waldinsel) jeweils so rd. 100.000,- €
gekostet haben. Das aktuelle Projekt ist voraussichtlich um die Spur teurer, aber
bei einer 50%igen Förderung erscheint mir ein Gemeindeanteil von max. 50.000,- €
(ev. aufgeteilt auf 2013 und 2014) als vertretbar.
Lg
Werner
Projektbeschreibung siehe Beilage!
Bgm. Gnigler eröffnet die diesbezügliche Diskussion.
Vizebgm. Baumann erklärt, dass in Unterach grundsätzlich jede touristische
Attraktivierung zu begrüßen ist. Herr DI. Schnetzer betreibt bereits zwei
diesbezügliche Projekte. Das erste ist die Kletterwand in der Schule, die sich großer
Beliebtheit erfreut, die zweite ist der Klettersteig Mahdlgupf, der auch stark
frequentiert wird. Daher ist er grundsätzlich der Meinung, dass es für die Gemeinde
von Interesse sein sollte, dieses Projekt zu unterstützen. Herr Schnetzer hat ihm
mitgeteilt, dass es auch die Möglichkeit gäbe, das Geld auf drei Jahre 2013, 2014
und 2015 aufzuteilen. Dies wäre eine Vereinfachung im Budget, damit die
Belastungen nicht so groß sind. Es ist auch bekannt, dass Herr Schnetzer in seinen
Projekten immer sehr massiv nach Sponsoren sucht. Wenn dieses Projekt heute
beschlossen wird, ist daher auch bekannt, dass vorstehende Summen die „Spitze“
sind und genauso gut nach unten revidiert werden können.
GV Baier erklärt, dass sich die SPÖ-Fraktion bereits im Vorstand dafür
ausgesprochen hat, diese Maßnahme zu unterstützen. Die Aufteilung des Geldes auf
drei Jahre findet er in diesem Zusammenhang unerheblich. Tatsache ist immer der
Saldo auf der Bank. Es ist Herrn Schnetzer sehr dankbar, dass er immer wieder
solche Ideen hat. Die Idee Mahdlgupf hätte ja eigentlich in Unterach realisiert
werden sollen, dies ist seinerzeit leider nicht möglich gewesen. Nun soll die
Realisierung in Unterach a.A. gelingen.
Bgm. Gnigler erklärt, dass es um einen Grundsatzbeschluss zur Projektbeteiligung
geht. Dann werden sofort Gespräche mit Herrn Schnetzer aufgenommen werden,
um den fixen Standort und ähnliche Dinge zu klären. Mit der Abteilung Naturschutz
44
wird auch noch einmal gesprochen werden, um dann alles finalisieren und Herrn
Schnetzer unterstützen zu können.
Vizebgm. Baumann sagt, dass der Standort dort sein sollte, wo jemand das mit
betreiben kann. Das Projekt kann nur funktionieren, wenn man eine ständige
Begleitung dabei hat. Der Zaun alleine wird nicht viel nützen. Herr Schnetzer hat
sich hier auch Einnahmen vorgestellt, die dann der Erhaltung dieser Einrichtung
dienen sollen. Daher ist die Standortfrage sehr wohl entscheidend.
Bgm. Gnigler fährt fort, dass der Turm im Bereich der Freizeitanlage errichtet
werden und auch einen Anziehungspunkt für Leute von auswärts darstellen soll.
Wer diesen Turm dann betreiben wird, steht bis jetzt nicht fest. Herr Schnetzer hat
die Gemeinde bereits einmal über diesbezügliche Möglichkeiten informiert. Wenn
ein fixes Konzept vorliegt, müssen auch die diesbezüglichen Festlegungen getroffen
werden. Es gibt bezüglich Haftung und in einigen anderen Belangen noch einige
Fragen, die den Gemeinderat interessieren. Einen Grundsatzbeschluss als
Willenserklärung des Gemeinderates sollte es heute geben, damit auch Herr
Schnetzer weiß, ob er hier weiter arbeiten soll. Eine Kostensumme von € 40.000,-bis 50.000,-- resultiert aus dem Protokoll über das Gespräch mit Herrn Schnetzer.
Er braucht jetzt natürlich auch eine Kostenhöhe, die beschlossen werden soll. Wenn
seinerzeit € 40.000,-- angegeben wurden, dann wird man, so wie er annimmt, auch
jetzt noch mit dieser Summe das Auslangen finden. Er fragt die Mitglieder des
Gemeinderates, ob es hier eine fixe Vorstellung bezüglich des Betrages gibt.
GR Mag. Reichl fragt, ob man die Bandbreite bei der Kostensumme nicht wie
vorstehend angeführt, belassen kann. Er würde sich dafür aussprechen.
Bgm. Gnigler antwortet, dass dies möglich ist und bei Beschlussfassung Herrn
Schnetzer dann auch so mitzuteilen ist. Dieser muss sich dann äußern, ob er damit
einverstanden ist. Leider hat er ihn persönlich in letzter Zeit nicht gesprochen, weil
er sich auf Urlaub befunden hat. Er fährt fort, dass dies ein gangbarer Weg ist und
stellt gleichzeitig den Antrag auf Fassung eines Grundsatzbeschlusses zur
Errichtung des Kletterturms, mit einer Kostenbeteiligung der Gemeinde, zwischen
€ 40.000,-- und € 50.000,--.
Der Antrag des
angenommen.
Vorsitzenden
Zu Punkt 10 der TO.:
wird
durch
Erheben
der
Hand
einstimmig
AMTSVORTRAG
Gegenstand: Beschluss 34 %- Anteil I- Beitrag für Sofortmaßnahmen 2013,
Instandhaltung Wildbachverbauung, Beschlussfassung
Sachverhaltsdarstellung:
Die von der Wildbach- u. Lawinenverbauung (WLV) durchgeführten
Sofortmaßnahmen nach dem Unwetter vom 03. Juli 2013 kosteten in Summe
€ 150.000; die nach der Interessentenbeitrags- Verpflichtung auf die Gemeinde
Unterach a.A. entfallende Summe beträgt € 51.000;
Diese Summe ist nicht im Budget enthalten, daher ist ein Deckungsvorschlag zu
unterbreiten. Diese Deckung soll durch die bisher gegenüber dem VA 2013
gestiegenen Einnahmen aus der Kommunalsteuer und den Ertragsanteilen aus den
gemeinschaftlichen Bundesabgaben erreicht werden.
Darüber hinaus wird sie zur Abgeltung von Katastrophenschäden 2013 eingereicht,
daraus ist eine 50 % Refundierung, allerdings erst 2014, zu erwarten;
45
Rechtliche Grundlage:
§ 101 Oö Forstgesetz 1975 (Vorbeugungsmaßnahmen in Einzugsgebieten;
Räumung von Wildbächen)
Beschlussempfehlung: gem. AV beschließen
46
Bgm. Gnigler erklärt, dass nach dem Unwetter vom 3.7.2013 an den Wildbächen
Sofortmaßnahmen notwendig geworden sind. In Summe belaufen sich diese auf
€ 150.000,--. Die auf die Gemeinde Unterach entfallende Summe in Höhe von 34%
beträgt ca. € 51.000,--. Nach dem jetzigen Stand an realisierten Maßnahmen hat
die Gemeinde eine Summe in Höhe von € 25.000,-- zu leisten. Es ist aber zu
erwarten, dass hier noch weitere Ausgaben bzw. Maßnahmen notwendig sein
werden, weshalb sich die Gemeinde auch zur Leistung eines Interessentenbeitrages
in der oben angeführten Höhe bereit erklären muss. An dieser Stelle möchte er sich
auch bei der Wildbach- und Lawinenverbauung für den schnellen und reibungslosen
Einsatz bedanken. Es waren einige Baggerungs- und sonstige Arbeiten erforderlich,
um die Bäche wieder dorthin zu bringen, wo sie ursprünglich waren. Die Bäche sind
teilweise an Stellen herunter gekommen, wo zuvor noch nie ein Bach war, was auch
an den Wiesen zu schweren Schäden geführt hat. Für die Gesamtkosten wird nach
Abschluss der Arbeiten von der Gemeinde auch ein Antrag an den
47
Katastrophenfonds gestellt werden. Die im letzten Jahr auf diese Art entstandenen
Schäden wurden bereits eingereicht, worauf der Gemeinde Unterach eine 50%
Rückerstattung dieser Kosten zugesagt wurde. Er hofft, dass dies auch heuer
wieder erreicht werden kann.
Bgm. Gnigler fragt, ob es diesbezüglich Fragen gibt. Dies ist nicht der Fall.
Er stellt den Antrag auf Beschlussfassung der Leistung eines Interessentenbeitrages
von € 51.000,-- und der entsprechenden Interessentenbeitragserklärung in der
vorstehenden Form.
Der Antrag wird von den anwesenden Mitgliedern des Gemeinderates durch
Erheben der Hand einstimmig angenommen.
Zu Pkt. 11.) der TO.: „AMTSVORTRAG
Gegenstand: Regionalmanagement Mondseeland, Teilnahme 2014-2020,
Mitgliedsbeitrag 2014, 1.Qu.2015, Beschlussfassung;
Sachverhaltsdarstellung:
Beitrag 2013: € 6.771,44
48
Der Vorsitzende erklärt, dass sich die Region Mondseeland wieder um die Aufnahme
in das Programm LEADER bemühen wird. Dadurch ergäbe sich eine erneute
Zahlungsverpflichtung
der
Gemeinde
Unterach
an
den
Verein
zur
Regionalentwicklung Mondseeland. Die bisherige Verpflichtung wurde vom
Gemeinderat bis Ende des Jahres 2013 beschlossen. Die LEADER Arbeitsperiode
geht hier zu Ende. Das Jahr 2014 stellt ein Übergangsjahr, zur Vorbereitung für die
neue Periode ab 2015, dar. Für diese Übergangszeit gibt es keine Förderung der
Angestellten des Leaderbüros. Durch den Beschluss der Gemeinderäte der
einzelnen Gemeinden soll dieses Jahr überbrückt werden. Es gibt leider keine
Information darüber, ob die bisher gewährte Förderung auch für dieses Jahr fließen
wird. Es kann bei Beschlussfassung auch passieren, dass die Summe in Höhe von
derzeit € 40.000,-- von den betroffenen Gemeinden gemeinsam finanziert werden
muss. Wenn die Gemeinde nicht beabsichtigt, aus dem Verein LEADER auszutreten,
wird ihr nichts Anderes übrig bleiben, hier mitzumachen und dieses eine Jahr zu
mitzutragen und auch das erste Quartal des Jahres 2015 der Finanzierung zu
beschließen, um auch wieder in das Förderungsprogramm hineinzukommen. Es
muss ein Strategiepapier eingereicht werden und es wird dann entschieden werden.
Wie es überhaupt mit der LEADER Region Mondseeland weitergeht, ist derzeit
ungeklärt. In Zukunft wird auch die Einwohnerzahl ein Kriterium für LEADER
darstellen. Künftig soll nicht mehr als € 1,50 pro Einwohner für LEADER
aufgewendet werden dürfen. Eine Mindesteinwohnerzahl von 15.000 Einwohnern ist
als Grenze für eine Aufnahme im Gespräch. Allgemein ist es momentan sehr
schwer, hier Entscheidungen zu treffen. Angestrebt wird ein Zusammenschluss mit
der Region Attersee. Es laufen hier Gespräche auf Bürgermeister- und
Gemeindevorstandsebene. Die erforderliche Größe wäre bei Zusammenschluss
gegeben. Es wird eine Möglichkeit der Zusammenarbeit gesucht. Es ist auch ein
Brief an alle Mondsee-Umland Gemeinden ergangen, ob man sich nicht bei den
Mondseegemeinden beteiligen möchte, damit die geforderte Größe erreicht werden
kann. Aber der Vorsitzende könne aus jetziger Sicht nicht sagen, wie es weitergeht.
Spätestens 2014 muss mit der Entwicklung des Strategiepapiers begonnen werden.
Der Vorsitzende eröffnet die Diskussion zum ggstl. Tagesordnungspunkt und zum
Vorbringen von Fragen.
Herr GV Baier erklärt, dass er der Ansicht ist, dass sich die Gemeinde Unterach gar
nicht dagegen entscheiden kann, da sie erstens ein Projekt laufen hat, wofür eine
Förderung von € 70.000,-- erwartet wird. Daher wäre jetzt jede Ablehnung ein
Schuss, den man sich selbst ins Knie verpasst. Zweitens ist die Gemeinde Unterach
hier schon sehr lange Mitglied und hat auch schon für zwei wesentliche Projekte
Förderungen erhalten. Zu wünschen wäre nur, dass in das Strategiepapier wieder
ein paar Ideen aus der Region einfließen, die dann auch Unterach betreffen und wo
man wieder entsprechende Förderungen über die Gemeinde einreichen kann. Es
müssen ja die Projekte nicht von der Gemeinde alleine kommen, sondern es kann
jeder etwas initiieren. Die Gemeinde wird das dann natürlich auch unterstützen, da
sie zu diesem Zweck dem Verein beigetreten ist. Er kann daher nur sagen, dass die
SPÖ-Fraktion dem zustimmt, dass die zur Debatte stehenden Beiträge bezahlt
werden.
Es gibt keine weiteren Fragen.
Bgm. Gnigler stellt den Antrag auf Beschlussfassung der Teilnahme am
Regionalmanagement Mondseeland von 2014-2020 sowie der Leistung des
Mitgliedsbeitrages 2014 und erstes Quartal 2015 mit der Option, dass eventuell
auch die Personalkosten für 2014 in Höhe von € 40.000,-- mit finanziert werden
müssen.
49
Der Antrag wird durch Erheben der Hand einstimmig angenommen.
Zu Punkt 12 der TO.: Projekt Kajagu, Änderung Bebauungsplan Kohlstatt,
Beschlussfassung;
AMTSVORTRAG
Gegenstand:
Antrag der Fa. Kajagu GmbH, Änderung 1 des
Bebauungsplanes Nr. 5 (Kohlstatt) von Gruppenbauweise auf offene
Bauweise für Grundstücke 378/5,-/6, -/12, -/13, KG Unterach,
Beschlussfassung
Sachverhaltsdarstellung: Die gegenständlichen Grundstücke sind im Bebauungsplan
Nr. 5 einer Gruppenbauweise untergeordnet. Die Fa. Kajagu möchte ein
Einzelobjekt mit einer Wohnung und Büroräumen errichten. Dies widerspricht dem
derzeit gültigen Bebauungsplan.
Das Büro DI Lassy (Ortsplanerin) hat dem Ansuchen fachlich zugestimmt, die
Stellungnahme folgt auf der nächsten Seite.
Rechtliche Grundlage:
Oö. ROG 1994 idgF, § 36, Abs. 2, Ziffer 2+3;
Beschlussempfehlung: ---
50
51
52
53
Der Vorsitzende erklärt, dass der Bauausschuss in seiner letzten Sitzung darüber
beraten hat. Die ggstl. Grundstücke unterliegen derzeit einer Gruppenbauweise und
soll diese auf eine offene Bauweise geändert werden. Die Fa. Kajagu möchte ein
Einzelobjekt mit einer Wohnung und Büroräumen errichten. Dies widerspricht dem
derzeit gültigen Bebauungsplan. Das Büro DI. Lassy, Ortsplanung der Gemeinde
Unterach, hat dem Antrag fachlich zugestimmt. Die Stellungnahme folgt auf den
nächsten Seiten. Diese ist den Fraktionen zugegangen. Der Bauausschuss in seiner
letzten Sitzung darüber beraten und es wird aus dem Protokoll zitiert: „Schließlich
wird einstimmig festgelegt, dem Gemeinderat zu empfehlen, dass auf Grund der
durch das vorliegende Projekt nötigen massiven Änderung des Bebauungsplanes in
mehreren Punkten auch im Hinblick auf die Auswirkung auf die Nachbargrundstücke
lediglich die Möglichkeit der Änderung der derzeit vorgegebenen Gruppenbauweise
auf offene Bauweise zur Möglichkeit der Errichtung lediglich eines Objektes erfolgen
soll. Ein allfälliges neues Projekt müsste somit auf die sämtlichen weiteren Kriterien
bzw. anderen Kriterien bzw. Bestimmungen des Bebauungsplanes Kohlstatt
abgestimmt werden. Bezüglich der allfälligen Änderung von Gruppenbauweise auf
offene Bauweise sollte bereits vorher Kontakt mit der örtlichen Raumplanung und
der Fa. Kajagu aufgenommen werden.“
Bgm. Gnigler ersucht Frau GR Hedwig Hutterer, als Obfrau des Bauausschusses,
hier noch weiter zu berichten. Diese fährt fort, dass Herr Burda mit dem
Bausachverständigen des BBA Gmunden das Projekt der Fa. Kajagu bereits
besprochen habe. Dabei hat sich ergeben, dass vier Punkte dieser Einreichung noch
zu korrigieren sind. Die Aufhebung der derzeit bestehenden Gruppenbauweise und
Änderung auf offene Bauweise, die Änderung der Geschoßzahl von derzeit 1 und
Dachgeschoß
auf
zumindest
zweigeschossig,
Änderung/Erweiterung
der
bestehenden Baufluchtlinien im Norden um ca. drei Meter, die Schaffung der
Möglichkeit einer Terrassenbebauung seeseitig, was bisher aus Lärmschutzgründen
nicht zulässig war. Die Fa. Kajagu reicht ein Projekt ein und sagt, dass sie auf den
besagten Grundstücken eine Firma errichten wird, was auch okay ist. Das Gebäude
ist 27 m lang. Gleichzeitig gibt es die Aussage, dass sie beabsichtigt, graue
Reihenhäuser für Minderbemittelte zu errichten, die es sich nicht leisten können, ein
Haus zu errichten, wenn der Antrag nicht durchgehen sollte. Das hat sie fürchterlich
geärgert. Vor einiger Zeit wurde der Firma von der Gemeinde Unterach nahe
gelegt, bezüglich des Vorhabens bei der Abteilung Raumordnung des Landes OÖ.
vorzusprechen. Dies wurde bis heute unterlassen. Es wurde weiterhin das
ursprüngliche Projekt verfolgt. Nach wie vor ist das Gebäude zweigeschossig. Die
Baufluchtlinie hinten mit 6 m, die alle anderen einhalten haben, wird hier nicht
eingehalten. Die Verantwortlichen sagen zwar, dass dies der Fall ist, aber es wird
ein Geschoss darüber gebaut, was einen Garagencharakter bewirkt. Jedenfalls geht
das Gebäude bis 3m vor den Straßenrand. Der Bauausschuss hat festgelegt, dass
es den Leuten gegenüber, die bisher dort oben gebaut haben, eine Ungerechtigkeit
darstellt, wenn dann jemand einfach nach dem Kauf des Grundstückes mit einer
derartigen Änderung kommt. Die Firma hat seinerzeit das Grundstück in dem
Wissen darüber, dass der ggstl. Bebauungsplan besteht, gekauft. Der Ausschuss ist
zu der Auffassung gekommen, dass es nicht machbar ist, den Bebauungsplan zu
ändern. Womöglich kann man dann trotzdem nicht das Gebäude bauen, das man
bauen möchte und strebt dann womöglich wieder die ursprüngliche Widmung an.
Die Fa. soll zuerst einmal bei der Abteilung Raumordnung des Landes OÖ.
vorsprechen und kann immer noch eine Änderung vorgenommen werden, obwohl
es den anderen Anrainern dort gegenüber nicht fair ist. Zum Zeitpunkt des Kaufes
eines Grundstückes weiß man bereits, was man dort bauen darf. Die Art und Weise,
wie der Zuständige dieser Firma mit der Gemeinde umgesprungen ist, findet sie
nicht in Ordnung. Bisher hat sich außerdem jeder dort oben an die Auflagen und
Vorschriften des Bebauungsplanes gehalten. Jetzt kommt jemand daher und hält
sich überhaupt nicht daran und die Gemeinde soll dem zustimmen. Man hat sich bei
54
der Erstellung des Bebauungsplanes etwas gedacht. Frau GR Hedwig Hutterer stellt
daher den Antrag, dass dieser Tagesordnungspunkt bis auf weiteres zurück gestellt
wird.
GV Karl Baier stellt fest, dass in der Fraktion ebenfalls eine diesbezügliche
Diskussion stattgefunden hat und hier auch festgestellt wurde, dass das Ganze
niemandem gefällt, erstens vom Bauen her und zweitens die Vorgehensweise des
Zuständigen der Fa. Kajagu. Die SPÖ Fraktion stimmt daher vollinhaltlich dem
Vorschlag des Bauausschusses zu.
Abstimmung: Der Antrag von Fr. GR Hedwig Hutterer wird durch Erheben der Hand
einstimmig angenommen. Es soll ein diesbezügliches Schreiben der Gemeinde
Unterach an die Fa. Kajagu ergehen.
Zu Punkt 13 der TO.:
AMTSVORTRAG
Gegenstand: Antrag der SPÖ- Fraktion über die Erhöhung des
Besamungsprämie für Rinder ab 01.01.2014, Beschlussfassung;
Sachverhaltsdarstellung:
Derzeit beträgt der Zuschuss der Gemeinde € 7,27 pro Erstbesamung und dieser ist
seit ca. 30 Jahren unverändert.
Die Kosten pro Besamung mit Standardsamen liegen derzeit bei € 25 bis € 27. Die
SPÖ- Fraktion beantragt die Änderung der Prämie auf € 25 pro Rind, berechnet laut
AMA/durchschnittliche Rinderanzahl, Stichtag 1. November.
Die Vorteile sind einfachere Handhabung und Kontrolle durch die Gemeinde und
Gleichbehandlung aller Landwirte mit Rinderhaltung.
Rechtliche Grundlage:
Beschlussempfehlung:
gem. AV beschließen
GV Baier ergreift das Wort und erklärt, dass er der Meinung ist, dass diese
Erhöhung schon notwendig ist und es wurde auch schon mehrmals in Vorgremien
diesbezüglich diskutiert. Es sollten nun endlich Änderungen in dieser Hinsicht
beschlossen werden. Nachdem jetzt in der Landwirtschaft die gesamten Prämien
über zwei Jahre hinweg strengstens gekürzt worden sind und es nur mehr die
ursprüngliche Förderung von € 7,27 gibt, ist er schon der Meinung, dass hier etwas
gemacht werden muss. Er spricht sich dafür aus, dass künftig pro Großvieheinheit
Rind eine Förderung von € 25,-- gewährt wird. Die Bezeichnung Großvieheinheit
Rind soll auch in seinem Antrag geändert werden, da dies in der Fachsprache so
formuliert werden muss. Er ersucht die Mitglieder des Gemeinderates, den Antrag
zu unterstützen, damit hier ein positives Abstimmungsergebnis zustande kommt.
Der Tagesordnungspunkt lautet also: Antrag der SPÖ Fraktion auf Erhöhung der
Besamungsbeihilfe für Großvieheinheiten Rinder ab 1.1.2014 – Beschlussfassung.
Die SPÖ-Fraktion beantragt die Änderung der Prämie auf € 25,-- pro
Großvieheinheit Rind inklusive Stier. Die laut AMA berechnete durchschnittliche
Rinderzahl beträgt 159,4, bei den Pferde 24,0, bei den Schafen 11,6. Wenn man
den Rinderbestand mit 160 Stück berechnet und diesen mit € 25 multipliziert,
kommt man auf € 4.000,--. Ein Beschluss würde die aktive Unterstützung der
Landwirtschaft bedeuten, die natürlich auch zur Gestaltung unserer Landschaft
beiträgt. Es handelt sich hier auch um eine Förderung, die sich die Gemeinde
leisten kann. Die Abwicklung würde ganz problemlos von Statten gehen. Es hat
jeder Landwirt seine Rinder bei der AMA zu registrieren, dann können die für die
Beihilfe notwendigen Daten jederzeit abgerufen und die Landwirte darüber
verständigt werden, dass sie sich bis 30.11. des Jahres die Beihilfe auf der
55
Gemeinde auszahlen lassen können. Es handelt sich hier seiner Ansicht nach um
einen vertretbaren Zeitrahmen und eine absolut leichte Abwicklung des Ganzen. Es
ist auch alles transparent und überprüfbar.
Der Vorsitzende eröffnet die diesbezügliche Diskussion.
Der Obmann des Ortsbauernbundes GR Josef Steinbichler meldet sich zu Wort und
erklärt, dass er hier nur zustimmen kann, dass es durchaus notwendig ist, dass die
Förderung der Gemeinde erhöht wird. Was ihn jetzt etwas verwundert ist, dass hier
drauf steht: „Antrag der SPÖ-Fraktion“, da die Idee eigentlich aus der Bauernschaft
kommt. Es hat diesbezüglich auch eine Sitzung des Ortsbauernausschusses
gegeben, in dem auch Vertreter der SPÖ-Bauern dabei sind. Es wurde diesbezüglich
diskutiert und festgestellt, dass hier eine Anpassung notwendig wäre. Er selbst hat
auch mit dem Bürgermeister darüber ein Gespräch geführt, damit dieser ein wenig
vorinformiert ist. Dieser hat ihm gegenüber geäußert, dass er als
Ortsbauernbundobmann diesbezüglich zu einer Sitzung des Gemeindevorstandes
eingeladen werden wird, um hier einen Vortrag zu halten, damit sich letztendlich
jeder auf dem gleichen Wissensstand befindet und weiß, was man vorhat. Und
plötzlich ist nun der SPÖ Antrag da. Wahrscheinlich, dass man halt in der SPÖZeitung schreiben kann: „Wir alleine fördern die Bauern.“ Aber so soll es ja
eigentlich nicht sein, sondern man sollte das Ganze miteinander machen. Und es
soll nicht eine bestimmte Gruppe sagen: „Nur wir sind die Besseren!“ So ist seine
Sichtweise. Bezüglich der Abwicklung glaubt er, dass ohnehin alle Ideen aus der
Ortsbauernschaft kommen. Es wurde hier vorgeschlagen, dass das so passt. Bei der
GVE Anzahl wird sich teilweise etwas ändern. Bei der genannten Zahl von 159,4
sind teilweise männliche Rinder also Stiere dabei. Für Stiere zur Masthaltung ist
natürlich keine Förderung erforderlich. Die Förderung ist für Mutter- und Milchkühe
vorgesehen. Es wird sich daher die Anzahl geringfügig verringern.
Herr GV Karl Baier erklärt, dass es auch Landwirte in der Gemeinde Unterach gibt,
die einen Zuchtstier halten und die Besamung der Kühe selbst durchführen. Daher
soll der Antrag auf Leistung der Prämie inklusive Stier lauten. Ergänzend stellt er
fest, dass die SPÖ-Fraktion weiß, dass diese Angelegenheit bereits vor einem Jahr
im Ortsbauernausschuss besprochen worden ist. Bereits im vergangenen Jahr hätte
es also einen Antrag geben können. Da sich aber nichts getan hat, sind die
Vertreter des Ortsbauernausschusses aus der SPÖ Fraktion an die SPÖ Fraktion
heran getreten, damit ein Antrag gestellt wird. Dies wurde kurzfristig durchgeführt,
um heute in der Gemeinderatssitzung einen Beschluss herbeiführen zu können. Es
wird der Antrag sicherlich nicht dazu verwendet werden, um zu sagen, dass die SPÖ
hier Initiator war.
GR Steinbichler stellt fest, dass die Besprechung mit dem Bürgermeister Ende
letzten Jahres stattgefunden hat und es wäre nicht mehr möglich gewesen, die
Förderung ins Budget aufzunehmen. Daher sollte der Antrag erst später erfolgen.
GR Ing. Gernot Schmidt wirft die Frage auf, ob diese Förderung nicht auch für
Schafe oder Ziegen Geltung haben wird. Er ist der Ansicht, dass man sich gerechter
Weise als Gemeinde etwas einfallen lassen sollte, um alle in den Genuss der
gleichen Förderung kommen zu lassen.
EGR Klein bringt dazu vor, dass die Gemeinde, wenn sie keinen Zuchtstier zur
Verfügung stellt, eine Besamungsprämie bezahlen muss. Diese ist aber
zweckgebunden nur für die Besamung der weiblichen Rinder. Wenn man das
ausweiten
möchte,
müsste
man
über
eine
andere
Schiene
fahren.
Zweckgebundenes Geld darf nur für diese Art der Förderung hergenommen werden.
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Bürgermeister Gnigler erklärt, dass noch Zeit genug bleibt, um auch hier einen
Vorschlag der Förderung auszuarbeiten. Da sollte man aber mit der Bauernschaft
und den Betroffenen noch diskutieren, welche Vorschläge hier gemacht werden.
EGR Klein erklärt, dass es hier um 35 Großvieheinheiten geht. Der Bürgermeister
ersucht den Ortsbauernobmann, sich bis zur nächsten Gemeinderatssitzung damit
zu befassen.
Der Bürgermeister stellt den Antrag auf Abstimmung über den ggstl. Antrag der
SPÖ-Fraktion:
Der Antrag wird durch Erheben der Hand einstimmig angenommen.
Zu Punkt 14 der TO.:
AMTSVORTRAG
Gegenstand:
14.Antrag der ÖVP- Fraktion zur Installierung einer Zeitungsredaktion für
die Gemeindezeitung, Beschlussfassung;
Sachverhaltsdarstellung:
Aufgabe dieser Redaktion wäre die Zusammenstellung der Artikel und die
Abstimmung darüber, welche Artikel in die Gemeindezeitung aufgenommen werden
und welche nicht.
Vorstellbar wäre eine Aufteilung von jeweils 2 Mitgliedern der einzelnen Parteien,
die im Gemeinderat vertreten sind.
Rechtliche Grundlage:
Beschlussempfehlung:
Nach Verlesung des Amtsvortrages eröffnet der Bürgermeister die diesbezügliche
Diskussion.
Frau Slama meldet sich zu Wort und stellt fest, dass sie selbst Gemeindezeitungen
aus vielen umliegenden Orten, auch aus dem Land Salzburg, sammelt. Mit dem
Präsidenten des OÖ. Gemeindebundes, Herrn Helmut Mödlhammer, hat sie
ebenfalls diesbezüglich gesprochen. Die ÖVP-Fraktion hat immer wieder Probleme
gehabt, dass etliche Artikel zurück gewiesen wurden, zum Beispiel B 151 als
politischer Artikel, solche dürfen in der Gemeindezeitung nicht abgedruckt werden.
Die Fraktion ist der Meinung, dass die Gemeindezeitung aus dem Gemeindebudget
bezahlt wird und jeder die Möglichkeit hat, sofern es sich nicht um einen
parteipolitischen Artikel handelt, sich einzubringen. Es wurde bereits mehrmals
darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit bestehen muss, dass hier auch die ÖVPFraktion vertreten sein darf. Es sollte im Sinne der Demokratie nicht einer alleine
entscheiden, was in die Zeitung kommt. Es sollte jeder die Möglichkeit haben, seine
Ansichten darzulegen. Für sie war es erschreckend, dass zum Beispiel der Artikel
bezüglich die B151, der alle Bürger betrifft, nicht in die Gemeindezeitung
aufgenommen wurde. Sie stellt daher den Antrag, dass hier eine Redaktion mit
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Vertretern im Verhältnis 2:2 gebildet wird. Hier soll dann gemeinsam entschieden
werden, welche Artikel dann tatsächlich in die Zeitung kommen.
Bgm. Gnigler erklärt, dass es in seiner Amtszeit als Bürgermeister genau zwei
Artikel gegeben hat, die zur Veröffentlichung beantragt worden sind. Diese sind
nicht in die Zeitung gekommen, weil sie seiner Auffassung nach nicht der
Gemeindezeitung entsprechen. Man muss hier schon genauer hinschauen, denn die
von Frau GR Slama gemachte Schilderung ist so nicht richtig. Jeder Verein, jede
Feuerwehr und auch z.B. die Schule sind aufgefordert, sich hier zu präsentieren
bzw. zu berichten, was gemacht oder geleistet wird. Herr Vockner nimmt diese
Artikel gerne entgegen. Er gestaltet diese dann so, dass sie auch in der
Gemeindezeitung Platz haben. Das Ganze geht dann auch so in Druck. Auch jeder
Ausschuss hat auch die Möglichkeit, Berichte in die Gemeindezeitung hinein zu
geben. Da hat es nie Probleme gegeben, dass etwas in der Gemeindezeitung
veröffentlicht wird. Zweimal hat er es allerdings aus politischen Gründen nicht
zugelassen, dass ein Artikel veröffentlicht wird. Eine Gemeindezeitung ist kein
politisches Organ. Da haben die Fraktionen ihre Aussendungen, die sie für derartige
Dinge verwenden können. Er glaubt, dass man nicht daran denken kann, dass man
die Meinung des Bürgermeisters hier zensurieren kann oder diese nicht abdruckt. Er
hat auch gar nichts dagegen, dass sich das erwähnte Redaktionsteam bildet. Er
möchte es hier nicht im Raum stehen lassen, dass es hier mehrmals zu
unbegründeten Ablehnungen gekommen ist. Es ist seit damals nie wieder ein Artikel
an ihn herangetragen worden.
GV Baier erklärt, dass die SPÖ Fraktion nichts dagegen hat, dass ein
Redaktionsteam gegründet wird. Eine zusätzliche Person, die dann die Arbeiten
verrichtet, wie z.B. Herr Vockner, müsste noch dabei sein. Der Bürgermeister ist
dann dafür verantwortlich, was letztendlich in der Zeitung steht und was nicht.
Gegen die Installierung des Redaktionsteams ist nichts einzuwenden.
Frau GR Eva Slama teilt mit, dass sie soeben vom Bürgermeister gehört hat, dass
die Gemeindezeitung nicht für parteipolitische Artikel oder Äußerungen geeignet ist.
Sie möchte bitten, dass dies aber auch für den Herrn Bürgermeister selbst gilt.
Der Bürgermeister teilt mit, dass dies selbstverständlich der Fall ist. Aber es ist
auch so, dass der Bürgermeister zu den jeweiligen Punkten seine Meinung kundtut,
was ihm auch zusteht. Diese Möglichkeit wird er sich auch weiterhin nicht nehmen
lassen.
Frau Slama antwortet, dass für den Bürgermeister die Möglichkeit dazu in der SPÖ
Parteizeitung besteht.
Bgm. Gnigler fährt fort, dass Artikel zur Veröffentlichung ihm nur ausgehändigt
werden müssen. Die gesetzliche Möglichkeit zur Meinungsäußerung besteht für ihn
auch in der Gemeindezeitung. Er weist Frau Slama darauf hin, dass er nichts
veröffentlichen kann, wenn er keine Artikel aus den Ausschüssen bekommt. Wenn
ihr die Artikel des Bürgermeisters nicht gefallen, muss er das zur Kenntnis nehmen.
Vizebgm. Baumann sagt, dass er dem Bürgermeister nicht absprechen will, dass er
seine Meinung kundtun darf. Ob das nun politisch ist oder bürgermeistermäßig ist,
dazu soll sich jeder selbst seine Meinung bilden. Dass Herr Vockner hier dabei ist,
ist ihm klar. Von Seiten der ÖVP-Fraktion wären Frau Slama und Herr Purkhart für
dieses Team vorgesehen. Nun sollte auch die SPÖ-Fraktion 2 Mitglieder namhaft
machen. Zweitens möchte er anfragen, wann die nächste Gemeindezeitung heraus
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kommen wird. Man sollte dann ja im Redaktionsteam bezüglich der Eingaben etwas
planen können.
Der Bürgermeister antwortet, dass der jeweilige Redaktionsschluss bei Herrn
Vockner zu erfragen ist. Er weiß die Termine nicht. Herr Vockner sagt ihm jeweils
immer, wann er seine Artikel fertig haben muss.
Vizebgm. Baumann fährt fort, dass Herr Vockner dann sozusagen dieses Team
einzuberufen hat.
Bgm. Gnigler stellt fest, dass Herr Vockner jeweils den Redaktionsschluss bekannt
geben wird und es möglicherweise eine Sitzung des Teams geben wird, um zu
entscheiden, welche Artikel veröffentlicht werden dürfen. Es wird nach wie vor so
gestaltet werden, dass jeder Artikel zur Veröffentlichung zur Gemeinde bringen
kann. Er hat nichts dagegen, man wird sehen wie die Arbeit dann abläuft.
Abstimmung über den ggstl. Antrag durch Erheben der Hand:
10 Ja-Stimmen: ÖVP Fraktion
5 Ja-Stimmen: SPÖ Fraktion, 4 Stimmenthaltungen: Bgm. Gnigler, GR Thurner, GR
Eichinger, GR Mayrhofer
Der Antrag gilt daher als angenommen.
Zu Punkt Top 15 der TO.: Dringlichkeitsantrag der ÖVP-Fraktion auf
Änderung der Tourismusabgabe auf € 0,95
Bgm. Gnigler erklärt, dass er die Begründung bereits vor Beginn der Sitzung zur
Kenntnis gebracht hat. Er eröffnet die Diskussion zum gegenständlichen
Tagesordnungspunkt.
Vizebgm. Baumann informiert, dass diesbezüglich bereits im Gemeindevorstand
diskutiert worden ist. Herr Mag. Schirlbauer war bei dieser Sitzung anwesend, um
ein Gespräch mit Herrn Bgm. Gnigler und ihm zu führen. Laut Auffassung der ÖVPFraktion
war
es
einfach
missverständlich,
was
in
der
damaligen
Gemeinderatssitzung besprochen bzw. gesagt worden ist. Aus diesem Grund hat
nun die ÖVP-Fraktion einen Antrag gestellt, da der seinerzeitige Beschluss des
Gemeinderates in Bezugnahme auf alle Betriebe der Ferienregion Attersee sicher
nicht zum Vorteil der Betriebe der Gemeinde Unterach war. Es wird die Meinung
vertreten, dass dieser Beschluss eigentlich einstimmig aus dem MTV kommen
müsste, obwohl die Zuständigkeit hier beim Gemeinderat liegt. Diesen Beschluss
hätte es ja gegeben als Empfehlung für den Gemeinderat. Aus diesem Grund will
die ÖVP Fraktion nun für nächstes Jahr die € 0,95 pro Nacht wiederum beschließen.
Dann gibt es tatsächlich für alle in der Region eine einheitliche Richtlinie. Der MTV
muss sich ja ohnehin selbst Gedanken machen, ob er dann in Zukunft die
Tourismusabgabe, in welcher Höhe auch immer, festlegt, damit er wirtschaften
bzw. auch alles umsetzen kann. Der Bürgermeister hat gesagt, dass es nicht immer
so sein kann, dass die Gemeinden herhalten müssen. Er ist der Ansicht, dass er
damit vollkommen Recht hat. Er glaubt einfach, dass es wichtig ist, dass man in
Unterach das Zeichen setzt, dass man sagt: „Wir fordern nicht mehr als alle
anderen Gemeinden rund um den Attersee.“
Bgm. Gnigler bedankt sich für die Wortmeldung und fragt, ob noch jemand dazu
etwas sagen möchte.
Herr GV Baier stellt fest, dass diese Abgabe nicht von den Betrieben sondern von
den Gästen abverlangt wird. Es ist auch bekannt, dass die Ferienregion Attersee
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Sehr wenig Geld hat und sämtliche anfallenden Kosten von vorne herein bereits
abschiebt. Die einzige Möglichkeit hier etwas zu ändern ist, dass man sich
Einnahmen erwirtschaftet. Aus diesem Grund bleibt die SPÖ-Fraktion bei ihrem
Beschluss von € 1,20.
GR Josef Schindlauer erklärt, dass er weiß, dass die Abgaben in Kärnten und Tirol
wesentlich höher sind als die Beträge, um die es hier geht. Er findet es auch
irgendwo lächerlich, dass es nicht möglich sein soll, die € 1,20 zu verlangen. Noch
dazu, wo es die Ferienregion Attersee dringend nötig hat. Er ist der Meinung, dass
man bei dem Nächtigungspreis von € 1,20 bleiben soll.
Der Bürgermeister ergänzt, dass bei Beschlussfassung die Abstimmung mit 17:2
durchgeführt wurde, wobei diese zwei Stimmen Stimmenthaltungen waren. Es
handelte sich also um einen relativ einstimmigen Beschluss. Es wurde das Ganze ja
seinerzeit diskutiert, auch die Mehrbelastung, die den Gast trifft usw.. Bei einer
Aufenthaltsdauer von 6 Tagen geht es für den Gast um einen Betrag von € 1,50. Er
glaubt einfach nicht, dass das nicht kalkulierbar und einhebbar ist. Zum Zeitpunkt
der Beschlussfassung in Unterach gab es seines Wissens nach erst eine einzige
Beschlussfassung in einer anderen Gemeinde und er natürlich hat er gehofft, dass
auch andere Gemeinden dem Beispiel der Gemeinde Unterach folgen werden.
Unterach ist jene Attersee-Gemeinde mit den meisten Nächtigungen und bringt
dem entsprechend viel Geld in die Kasse des MTV. Es geht darum, dass die
Tourismuswirtschaft wieder belebt wird. Warum man das Geld plötzlich nicht
braucht, obwohl man es dringend notwendig hat, kann er sich nicht erklären und
auch nicht wie der plötzliche Meinungsumschwung des MTV gekommen ist. Er steht
nach wie vor zu der Meinung, dass diese Höhe der Abgabe möglich und absolut
gerechtfertigt ist. Er wundert sich halt ein wenig, wenn er sich die finanzielle
Situation des MTV anschaut. Im Gespräch mit Herrn Schirlbauer hat auch der
Vizebgm. geäußert, dass er keinen Grund sieht, an diesem Beschluss etwas zu
ändern. Jetzt ist über den vorliegenden Antrag abzustimmen. Es geht zwar im
Gesamten um große Summen, aber im Einzelnen für den Gast nicht. Auf Grund
dieser Erhöhung wird sicherlich niemand sagen, dass er seinen Aufenthalt nicht in
der Gemeinde Unterach verbringen wird.
Vizebgm. Baumann sagt, dass das, was er in der Sitzung gesagt hat, zwar nicht
protokolliert wurde, aber es kann nach der heutigen Sitzung gerne unter vier Augen
geklärt werden. Der MTV weiß sehr wohl, dass er Geld lukrieren muss. Trotzdem ist
er der Meinung, dass hier eine einheitliche Vorgangsweise gewählt werden sollte,
die dann auch von allen mit getragen wird.
Bgm. Gnigler fordert zur Abstimmung über den ggstl. Antrag auf Festsetzung der
Tourismusabgabe auf € 0,95 auf. Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand,
Ergebnis: 10 Ja-Stimmen: ÖVP Fraktion, 9 Nein-Stimmen: SPÖ-Fraktion
Der Antrag gilt somit als angenommen.
Zu Punkt 16 der TO: Allfälliges
a.)
Straßensanierung
Da ja derzeit die Straße zur Liegenschaft Pointinger, Wasserfallweg in Höhe von
€ 80.000,-- saniert wird, fragt Frau Hedwig Hutterer, wann die Sanierung der
Jeritzastraße in Angriff genommen wird. Es handelt sich hier um die Visitenkarte
des Ortes und diese ist in einem sehr schlechten Zustand.
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Der Bürgermeister erklärt, dass er Frau Hutterer absolut Recht gibt. Er hofft,
dass nächstes Jahr dafür die finanziellen Mittel dafür vorhanden sein werden.
Dann könnte man bereits im Frühjahr mit den diesbezüglichen Arbeiten
beginnen. Das wäre sein Plan. Er hätte die Sanierung schon gerne
vorangetrieben. Aber durch die ständigen und jahrelangen Bauvorhaben an
dieser Straße ist das nicht früher möglich gewesen. Die Straße ist jetzt in einem
erbärmlichen Zustand. Die Kostenvoranschläge wurden bereits eingeholt. Die
genauen Summen hat er jetzt nicht im Kopf. Es mussten auch Künetten
gegraben werden. Idealer wäre es daher, den Herbst mit diesen Arbeiten
abzuwarten. Es muss auch noch ein Gespräch mit der Wassergenossenschaft
geben. In der Straße liegt eine sehr alte Eternitleitung. Ob hier etwas geändert
wird, ist letztendlich eine Entscheidung der Wassergenossenschaft.
b.)
Steg Strandbad/Wasserschichule
Bgm. Gnigler berichtet, dass hier im Oktober die letzten Schraubarbeiten
durchgeführt werden. Es hat ein Gespräch mit der bauausführenden Firma
gegeben. Durch Arbeitsüberlastung war man bis jetzt nicht dazu in der Lage,
nun werden diese Arbeiten aber durchgeführt. Dann wird es eine Abnahme
durch die Gemeinde geben und erst dann wird der Rest von 20% der
Kostensumme überwiesen werden.
GR Josef Schindlauer erklärt, dass er der Ansicht ist, dass die Fa. Karl Pönale
zahlen muss, weil dies im Vertrag so verankert ist. Es konnte der Termin nicht
eingehalten werden und jetzt lässt man sich auch wieder so viel Zeit mit der
endgültigen Beendigung der Arbeiten. Dann soll man die Pönale zahlen. Die
Gemeinde hat das Geld auch nicht zum Hinausschmeißen und diese Firma war
ursprünglich schon teuer.
Bgm. Gnigler antwortet, dass man muss sich die genaue vertragliche Regelung
anschauen muss und diesbezüglich weiter beraten werden wird. Bevor bezahlt
wird, wird es noch eine Sitzung geben.
Frau Hedwig Hutterer stellt fest, dass es vielleicht in Zukunft günstiger wäre,
wenn die Gemeinde bei Vergabe derartiger Aufträge jemanden beauftragt, der
hier eine gewisse begleitende Kontrolle macht. Sie ist nicht der Meinung, dass es
im Betrieb der Gemeinde jemanden gibt, der dies machen können hätte und
auch die Zeit dazu hätte. Die eventuellen Kosten von € 1.000,-- bis € 2.000,--,
wäre es wert und man hätte diese Summe hier längst herein gebracht. Hier ist
auch die Bauausführung gemeint.
Bgm.
Gnigler
antwortet,
dass
hier
dann
Sachverständige
oder
Zivilingenieurbüros beauftragt werden und dementsprechende Mehrkosten
entstehen werden.
Frau GR Hutterer antwortet, dass diese Kosten aber hundertmal herein kommen
im Vergleich zu den Summen, die dann letztendlich zu zahlen sind. Im
Nachhinein ist nichts mehr nachvollziehbar und niemand weiß, warum dieses
und jenes so passiert ist.
Bgm. Gnigler antwortet, dass er dem nicht abgeneigt ist.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen zum Tagesordnungspunkt Allfälliges
vor. Der Vorsitzende berichtet, dass die Gemeindevertreter im Anschluss an die
Sitzung zur allgemeinen Bürgerfragestunde zur Verfügung stehen.
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Ende der Sitzung um 21.40 Uhr.
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung
Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über
die letzte Sitzung vom 6.6.2013 wurden keine Einwendungen erhoben.
_____________________
(Vorsitzender)
____________________
(Gemeinderat)
_____________________
(Gemeinderat)
______________________
(Gemeinderat)
_____________________
(Schriftführer Sitzung)
______________________
Ausfertigung Protokoll
Der Vorsitzende bekundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift
in der Sitzung vom 12.12.2013 keine Einwendungen erhoben wurden.
Unterach a.A., am 13.12.2013
Der Vorsitzende:
_________________