Gemeinderatsprotokoll 3/2013
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Gemeinderatsprotokoll 3/2013
1 3/2013 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde Unterach am Attersee am 26. September 2013. Tagungsort: Sitzungssaal des Gemeindeamtsgebäudes. Beginn der Sitzung: 19.30 Uhr ANWESENDE: 1. Bürgermeister Engelbert Gnigler 2. Vizebgm. Georg Baumann 3. GV. Dr. Hadmar Lanz 4. GR. Mag. Gerhard Reichl 5. GR. Hedwig Hutterer 6. GR. Eva Maria Slama 7. GR. Josef Steinbichler 8. GR. Purkhart Michel 9. GR. Rabas Franz 10.GV. Karl Baier 11.GR. Franz Schindlauer 12.GR. Petra Eichinger 13.GR. Josef Schindlauer 14.GR. Adelheid Mayrhofer 15.GR. Angela Thurner 16.GR. Matthias Schindlauer 17.GR. Ing. Rudolf Roither Ersatzmitglieder: Herr EGR Karl Klein für Herr EGR Gernot Schmidt für als Vorsitzender Herrn GV Peter Campestrini Herrn GR Ernst Schmidinger Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Wolfgang Freunberger MBA MPA zugleich auch Schriftführer Fachkundige Personen(§ 66 Abs. 2 OÖ GemO. 1990): --Es fehlen: --Der Vorsitzende stellt fest, dass a.) alle Mitglieder und Ersatzmitglieder des Gemeinderates nachweislich und zeitgerecht zur gegenständlichen Sitzung des Gemeinderates eingeladen wurden und die Sitzung von ihm, dem Bürgermeister, einberufen wurde. b.) Beschlussfähigkeit gegeben ist. c.) das Protokoll der letzten Sitzung vom 06.06.2013 an die Fraktionen zugestellt wurde und dieses während der Sitzung noch zur Einsicht aufliegt und nach der Sitzung als genehmigt gilt, sofern keine Einsprüche erfolgen. 2 Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. Bericht des Bürgermeisters; Bericht aus den Ausschüssen; Genehmigung der Änderung Nr. 2/20 des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Unterach a.A., betreffend Grundstück 541/6 (neu), KG 50101 Au, der Frau Mag. Ursula Hauer, Beschlussfassung Grundsatzbeschluss über Festlegung einer Widmung für ein Alten- u. Pflegeheim, Beschlussfassung; Übertragungs-Verordnung gem. StVO 1960,sowie gem. § 43, Abs. 2 Oö. GemO 1990 idgF., durch die einzelne, in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallende, Angelegenheiten der örtlichen Straßenpolizei auf den Bürgermeister übertragen werden, Beschlussfassung; Verordnung einer Begegnungszone, Beschlussfassung Vergabe Adaptierung Straßenbeleuchtung, gem. Vergabevorschlag der Fa. AKUN, Beschlussfassung; Vergabe der Sanierung des Nebenkanals Fischergasse gem. Vergabevorschlag der Fa. HIPI, Beschlussfassung; Grundsatzbeschluss zur Beteiligung am Projekt „Kletterturm“, Beschlussfassung; Beschluss 34 %- Anteil I- Beitrag für Sofortmaßnahmen 2013, Instandhaltung Wildbachverbauung, Beschlussfassung Regionalmanagement Mondseeland, Teilnahme 2014-2020, Mitgliedsbeitrag 2014, 1.Qu.2015, Beschlussfassung; Projekt Kajagu, Änderung Bebauungsplan Kohlstatt, Beschlussfassung; Antrag der SPÖ- Fraktion über die Erhöhung des Besamungsprämie für Rinder ab 01.01.2014, Beschlussfassung; Antrag der ÖVP- Fraktion zur Installierung einer Zeitungsredaktion für die Gemeindezeitung, Beschlussfassung; Allfälliges; Bürgerfragestunde Bürgermeister Gnigler begrüßt zunächst die Mitglieder des Gemeinderates und die Zuhörer aus der Bevölkerung, die sich im Sitzungssaal eingefunden haben. Er bedankt sich für deren Interesse und teilt mit, dass nach Ende der Sitzung eine allgemeine Bürgerfragestunde stattfinden wird. Weiters begrüßt er den Tourismusdirektor der Ferienregion Attersee, Herrn Mag. (FH) Christian Schirlbauer. Ein für ihn interessanter Punkt befindet sich auf der Tagesordnung zur heutigen Sitzung. Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt der Vorsitzende bekannt, dass ein 3 Dringlichkeitsantrag der ÖVP-Fraktion vorliegt. Er bringt diesen wie folgt zur Der Bgm. stellt den Antrag auf Abstimmung über die Aufnahme des gegenständlichen Tagesordnungspunktes in die Tagesordnung zur heutigen Sitzung. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Der DA wird unter Tagesordnungspunkt 15.) behandelt werden. 4 Zu Punkt 1 der TO.: Bericht des Bürgermeisters a.) Volksschule – Sanierungsarbeiten In den Sommerferien wurden in der Volksschule Ausbesserungs- und Sanierungsarbeiten durchgeführt. In einer Klasse wurde ausgemalt und einiges repariert. Im Vorhaus wurden teilweise die Fliesen herausgestemmt und erneuert, da hier Verletzungsgefahr für die Schüler bestanden hatte. Der Nachteil ist, dass laut den gegenwärtig gültigen Vorschriften die Fliesen eine raue Oberfläche haben müssen. So ist ein neues Reinigungsgerät erforderlich. Die Photovoltaikanlage wurde an den dafür vorgesehenen Platz verlegt und dient auch den Kindern dazu, über Strom, Stromverbrauch und Energiesparen zu lernen. b.) Kameradschaftsbund – Ansuchen Der Kameradschaftsbund hat um Förderung zum Ankauf von Plaketten angesucht. Die Förderung in Höhe von € 500,-- wurde vom Bgm. bereits genehmigt und ausbezahlt. c.) Wanderweg zu Hochplettspitze: neue Brücke Bgm. Gnigler berichtet, dass sich an einer Stelle das Bachbett ca. 2 m tief abgesenkt hatte und so keine Überquerung mehr möglich war. Die Errichtung einer Brücke war daher notwendig geworden. Der Wanderweg wurde auf die alte Trasse zurück verlegt. Er dankt Herrn Hermann Wienerroither für seine Unterstützung. Vorhandene Äste und sonstiges Material wurden weggeräumt, sodass der Weg nun wieder begehbar ist. Weiter in Richtung Hochplettspitze sind im Herbst noch ein paar Ausbesserungsarbeiten geplant, damit der Weg wieder in gänzlich einwandfreiem Zustand ist. d.) Ausflug der Senioren Am Sonntag, 22.9.2013, fand bei herrlichem Wetter der Ausflug der Senioren ins Kleefeld nach Strobl statt. Die Veranstaltung hat sehr guten Anklang gefunden. Nach der Rückkehr gab es abschließend im Dorfcafe, bei musikalischer Umrahmung, eine Jause. Es war sehr lustig mit den Pensionisten. Sein Dank gilt Herrn Erich Häupl und Frau Heidi Mayrhofer, die beim Ausflug anwesend waren und geschaut haben, dass alles reibungslos von Statten geht. e.) Straßenbauarbeiten im Gemeindegebiet Nach einer Begehung und Beschlussfassung durch den Gemeindevorstand, nach Übertragung der Kompetenz durch den Gemeinderat, werden derzeit Asphaltierungsarbeiten am Sonnwendbühel, in Oberleiten und am Wasserfallweg durchgeführt. In Oberleiten und am Sonnwendbühel wurde bereits die Straße abgefräst. Am Wasserfallweg müsste heute schon der Gräder gearbeitet haben. Sollte sich das Wetter nicht gravierend ändern, werden die Sanierungs- bzw. Asphaltierungsarbeiten in drei Wochen abgeschlossen sein. 5 f.) Sturmwarnanlage Bisher war der mehrgemeindige Tourismusverband für die Sturmwarnanlage zuständig. Nun wurde der Vertrag gekündigt und es steht die Frage im Raum, wer in Zukunft die Erhaltung dieser Anlage übernehmen und die Aufwandskosten tragen wird. Diesbezüglich wird es ein Bürgermeistertreffen geben, wobei eine einhellige Vorgangsweise der Attersee-Gemeinden festgelegt werden wird. Der Vorsitzende hat bereits mitgeteilt, dass er es keineswegs einsieht, dass die Gemeinde nun diese Aufgabe übernehmen muss. Es stört ihn, dass die Gemeinden nicht über die Vorgangsweise des MTV informiert wurden, er als Bürgermeister hat davon nichts gewusst. Es kann durchaus sein, dass hier auf die Gemeinde enorme Kosten zukommen. Die letzte Reparatur hat € 7.000 gekostet. Ursprünglich sind hier auch schon € 14.000 fällig gewesen. Es ist eine Übernahme der Anlage durch den Katastrophenfonds geplant und die Erhaltung soll den Gemeinden übergeben werden. Man wird sehen, wie der weitere Verlauf sein wird. g.) neue Schaukästen für die Fraktionen Nach Beschluss im Gemeindevorstand wurden neue Schaukästen für die Fraktionen angekauft und gegenüber dem Sparmarkt Hieke aufgestellt. Die alten Kästen werden in den nächsten Tagen von den Bauhofmitarbeitern entfernt werden, damit dort dann der Pfarrgemeinderat einen eigenen Freiraum hat. h.)FF. Unterach – Bericht Die F.F. Unterach hatte mittlerweile schon den 111. Einsatz im Jahr 2013 zu verzeichnen. Es ist erstaunlich und bewundernswert, was die Feuerwehr alles leistet. Kürzlich kam sie bei einem schweren Arbeitsunfall zum Einsatz. Der Verletzte wurde folglich mit einem Hubscharuber ins Krankenhaus gebracht. Er befindet sich noch im Krankenhaus, ist aber auf dem Weg der Besserung. Der Bürgermeister bedankt sich an dieser Stelle bei allen Einsatzkräften und der Feuerwehr für ihren großartigen Einsatz. i.) Kindergarten - Erweiterung Am 24.9.2013 hat es bezüglich der Erweiterung des Kindergartens eine Besprechung im Rahmen der Sitzung des Pfarrgemeinderates gegeben. Es wurde vorgeschlagen, ein Provisorium hinter dem Pfarrheim zu errichten. Von der Gemeinde waren bei dieser Besprechung der Bürgermeister, der VizeBürgermeister und Gemeindevorstand Karl Baier anwesend. Das Vorbringen der Gemeinde wurde sehr wohlwollend aufgenommen. Es wird eine schriftliche Stellungnahme des Pfarrkirchenrates dazu geben. Dann soll über die weitere Vorgangsweise beraten werden und ein Vertragsentwurf für eine Vereinbarung zwischen der Pfarre und der Gemeinde erstellt werden. Für den Fall, dass eine dritte Gruppe erforderlich werden sollte, und der Gemeinderat die Erweiterung beschließen wird, sollen bereits jetzt alle notwendigen Schritte vollzogen werden, um dann ehestens mit der Umsetzung beginnen zu können. i.) Strandbad: Einnahmen 2013 Nach den bis jetzt abgerechneten Einnahmen beträgt der Gemeindeanteil an diesen € 16.760. Nach einem katastrophalen Saisonstart hat das spätere schöne Wetter den Sommer doch noch gerettet. Es handelt sich dabei um 11.000 Eintritte, was seines Erachtens eine stolze Zahl darstellt. Es gibt seines Wissens nach viele Gäste vom Traunsee, die an den Attersee zum Baden kommen und ihm mündlich mitteilen, dass der Zustand des Unteracher Strandbades inklusive 6 der Steganlage sehr löblich ist und sie daher sehr gern hierher zum Baden kommen. Darauf darf man stolz sein. Zu TOP 2. der TO.: Bericht aus den Ausschüssen Sozialausschuss: Frau Eva Slama meldet sich zu Wort mit einem Ersuchen an den Bürgermeister: „Es geht um den Zuständigkeitsbereich des Sozialausschusses, zu dem auch der Kindergarten gehört. In Zukunft mögen bitte die Mitglieder des Ausschusses über die Anberaumung von Gesprächen informiert und mit eingebunden werden, welche den Kindergarten betreffen. Die Ausschussmitglieder und auch die Kindergartenleiterin waren überrascht, aus der Zeitung zu erfahren, welche Schritte bezüglich einer dritten Kindergartengruppe geplant sind. Ich möchte ersuchen, dass man Kontakt hält und Dinge weiter gibt, da dann Entscheidungen leichter mit zu tragen sind.“ Der Bürgermeister antwortet, dass die diesbezügliche Vorgehensweise im Gemeindevorstand besprochen wurde. Aber es ist selbstverständlich möglich, dass bei zukünftigen Gesprächen auch der Sozialausschuss eingeladen wird. Es freut ihn, wenn diesbezügliches Interesse besteht. Die Einbindung wird künftig erfolgen. Bauausschuss: Frau Hedwig Hutterer berichtet, dass es am 23.9.2013 eine Sitzung des Bauausschusses gegeben hat. Allerdings musste der erste Tagesordnungspunkt „Stellungnahmen der Fraktionen zu den einzelnen Umwidmungsanträgen“ abgesetzt werden, weil die SPÖ-Fraktion diesbezüglich keine Unterlagen vorliegen hatte. Sie wollte nicht über etwas diskutieren, wovon niemand eine Ahnung hat. Das Versäumte soll aber so schnell wie möglich nachgeholt werden. Beim zweiten Tagesordnungspunkt ging es um die Fa. Kajagu und die Thematik wird unter dem Tagesordnungspunkt 12. in der heutigen Sitzung noch behandelt werden. Bezüglich des Strandbades ist man zur Auffassung gekommen, dass hier eine Sanierung, die notwendig ist, empfohlen werden sollte. Im Ausschuss wurde festgestellt, dass in den letzten Jahren immer wieder Arbeiten an diesem Gebäude durchgeführt wurden, die nicht genehmigt waren. Die bestehenden Feuchtigkeitsschäden, die die Mitglieder des Bauausschusses bisher nicht gesehen haben, sind darauf zurück zu führen, dass das Gebäude nicht so behandelt wird, wie es behandelt gehört. Im Ausschuss wurde für richtig befunden, dass eine Begutachtung des Strandbades hinsichtlich vorhandener Schäden anberaumt werden soll. Der Pächter stellt Forderungen und tritt mit Kostenschätzungen in Höhe von € 120-130.000 an die Gemeinde heran. Es geht dabei lediglich um Baumeisterarbeiten. Auch ist bei den Unterlagen kein entsprechender Plan dabei. Es hat sich beim Strandbad-Betrieb immer um ein Buffet gehandelt und wird daher nie ein Restaurant daraus werden können. Nach den bestehenden Gegebenheiten ist das nicht möglich. Man sollte sich zunächst darauf einigen, dass das Gebäude, zusammen mit dem Pächter, angeschaut wird. Wenn eine Sanierung gemacht wird, sollte dies von der Gemeinde erledigt werden. Sie findet es arg, dass der Pächter hier Forderungen stellt. Sicher hat er als Pächter ein Mitspracherecht, aber die Gemeinde ist kein „Wunschkonzert.“ Die Gemeinde ist Besitzer des Gebäudes und es sollte geschehen, was diese für richtig hält. Sie möchte auch kein zweites Gemeindewirtshaus haben, weil sich das die Gemeinde nicht leisten kann. 7 Bürgermeister Gnigler erklärt, dass Herr Faller keine Forderungen an die Gemeinde gestellt hat, sondern mit Vorschlägen der Sanierung an die Gemeinde herangetreten ist. Er hat die Gemeinde um diesbezügliche Prüfung ersucht. Es gibt eine Bitte um Renovierung, was, wie er glaubt, auch legitim ist. Man sollte das auch so sehen. Der Bauausschuss ist als Organ der Gemeinde angehalten, sich damit zu befassen, was geschehen soll. Es ist selbstverständlich, dass dieses Gebäude ein Gemeindegebäude bleibt. Der Gemeinderat muss dann über die weitere Vorgangsweise entscheiden. Darüber muss man sich einigen. Frau Hutterer ergänzt, dass sie bis zur nächsten Sitzung des Bauausschusses gerne die diesbezüglichen Unterlagen vorliegen haben möchte, worauf Bgm. Gnigler entgegnet, dass die von Herrn Faller eingereichten Unterlagen an die ÖVP-Fraktion weitergeleitet wurden. Als Obfrau eines Ausschusses habe man auch die Pflicht, sich vor der Sitzung um Unterlagen zu kümmern, um diese bei der Sitzung den Mitgliedern des Ausschusses vorlegen zu können. Zusätzlich liegen die Unterlagen am Gemeindeamt auf. Prüfungsausschuss: Herr GR Mag. Reichl berichtet, dass der Bericht der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck bezüglich der Prüfung des Voranschlages für das Jahr 2013 nun vorliegt. Dieser wird nun von Herrn Mag. Reichl vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. 8 Zusätzlich haben zwischenzeitlich zwei Sitzungen des Prüfungsausschusses stattgefunden, worüber jeweils ebenfalls der Bericht dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen ist. Die erste Sitzung des Prüfungsausschusses fand am 27.6.2013 statt. Es ging dabei um die Prüfung von Abweichungen der Ausgaben im Straßenbauprogramm 2007-2010, die Erstellung des Nachtragsvoranschlages sowie die Prüfung der Liquidität der Gemeinde. GR Mag. Reichl bringt nun den diesbezüglichen Bericht des Prüfungsausschusses zur Kenntnis: 9 Die zweite Sitzung hat am 19.9.2013 stattgefunden. Es ging dabei um eine Kassenprüfung, die Prüfung von Abgabenrückständen und der Prüfung des Posteingangsbuches. GR Mag. Reichl bringt nun den Bericht zur Kenntnis: 10 Vorstehende Berichte werden von den Mitgliedern des Gemeinderates einstimmig zur Kenntnis genommen. 11 Auch der Kulturausschuss hat seit der letzten Gemeinderatssitzung getagt, hier liegen jedoch keine wichtigen Dinge zur Berichterstattung an den Gemeinderat vor. Zu Punkt 3 der TO.: Bgm. Gnigler bringt den diesbezüglichen Amtsvortrag zur Kenntnis: „AMTSVORTRAG Gegenstand: 3. Genehmigung der Änderung Nr. 2/20 des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Unterach a.A., betreffend Grundstück 541/6 (neu), KG 50101 Au, der Frau Mag. Ursula Hauer, Beschlussfassung Sachverhaltsdarstellung: Der Gemeinderat hat am 6.6.2013 der Einleitung eines Änderungsverfahrens für das oben angeführte Grundstück zugestimmt. Für das Änderungsverfahren liegt neben der positiven Stellungnahme des Ortsplaners nun auch jene des ZT- Büros Moser/Jaritz, Gmunden, über das geogene Baugrundrisiko für das Grundstück vor, welche, zusammengefasst, aussagt, dass die Baulandeignung gegeben und gegen eine Umwidmung nichts einzuwenden ist (siehe Auszug im Anhang). Rechtliche Grundlage: Oö. ROG 1994 idgF, § 36, Abs. 2, Ziffer 2+3 Beschlussempfehlung: Gem. AV beschließen. Auszug § 36, Abs. 2, Ziffer 3, Oö ROG 1994, idgF: (2) Flächenwidmungspläne können geändert werden, wenn 1. (…) 2. diese Änderung den Planungszielen der Gemeinde nicht widerspricht und 3. Interessen Dritter nicht verletzt werden. Unterlagen siehe nächste Seite! 12 13 14 15 16 17 18 19 Es gibt keine Fragen Tagesordnungspunkt. und keine Diskussionsbeiträge zu diesem Bgm. Gnigler stellt daher den Antrag auf Abstimmung laut vorliegender Beschlussempfehlung des Amtsvortrages: Der Antrag wird durch Erheben der Hand einstimmig angenommen. Zu Punkt 4 der TO.: Der Vorsitzende verliest den ggstl. Amtsvortag: „AMTSVORTRAG Gegenstand: Grundsatzbeschluss über Festlegung einer Widmung für ein Alten- u. Pflegeheim, Beschlussfassung; Sachverhaltsdarstellung: Der sozialhilfeverband Vöcklabruck hat einen Grundsatzbeschluss über den Bau eines Alten- u. Pflegeheimes in seinem Wirkungsbereich gefasst. Nach Aussagen von Hr. LH- Stv. Josef Ackerl könnte dieses Heim auch in Unterach a.A. errichtet werden, wenn dazu ein geeigneter Standplatz gefunden wird. Der Bürgermeister hat, in Absprache mit der Obfrau des Bauausschusses, Fr. GR Hutterer, den Standort auf den Grundstücken Nr. 21, 22/1, 22/3 und 23/1, alle KG 50111 Unterach, vorgeschlagen. Um weitere Schritte, wie Gespräche mit dem Land Oberösterreich, zu ermöglichen, soll vor Prüfung der Möglichkeiten, des Bedarfs und der Machbarkeit ein Grundsatzbeschluss über die Widmung gefasst werden. In Anbetracht der Entwicklung der Altersstruktur ist eine der Möglichkeiten der Gemeinde Unterach a.A. Hauptwohnsitz älterer Einwohner zu halten, die Realisierung dieses Projektes zu versuchen. Für den Tennisplatz sollte ein anderer geeigneter Standort gefunden werden. Rechtliche Grundlage: Oö. Gemeindeordnung 1990 idgF Beschlussempfehlung: Grundsatzbeschluss gem. AV Planauszug siehe nächste Seite! 20 GR Herr Mag. Reichl meldet sich zu Wort und stellt fest, dass er es grundsätzlich begrüßenswert findet, dass der Sozialhilfeverband sich dafür ausspricht, dass in Unterach die Errichtung eines Alten- und Pflegeheimes möglich ist. 2017 ist mit ersten diesbezüglichen Schritten zu rechnen. Bezüglich des Standortes sollte man allerdings seiner Ansicht nach keinen Beschluss fassen, es handelt sich um ein Landesgrundstück, es wurde mit dem Besitzer von der Gemeinde Unterach noch keine Rücksprache gehalten. Er ist der Meinung, dass die Landesimmobiliengesellschaft noch nicht informiert worden ist. Es gibt eine eindeutige Widmung für das Gelände im besagten Bereich, die auf „Freizeit- und Erholungsgelände“ lautet. Ein Beschluss wird hier schwierig sein, weil man die Rechnung ohne den Wirt macht. Die vorhandenen Tennisplätze sind ein wesentlicher Bestandteil des Angebotes des Unteracher Sportvereines für dessen Mitglieder. Er würde es einfach schlecht finden, wenn hier und jetzt einfach ein Grundsatzbeschluss gefasst werden würde, ohne zusammen mit dem Verein ein Alternativprojekt ausgearbeitet zu haben. Ein Grundsatzbeschluss sollte ohne Fokussierung auf dieses Grundstück gefasst werden. Die Bürger, die von dieser Maßnahme eindeutig betroffen sind, sollten nicht übergangen werden. Betroffene sind in erster Linie die Unteracher Gäste (Touristen) und jene, die derzeit diesen Sportplatz nutzen. Dies sollte von der Gemeinde respektiert werden. GR Mag. Reichl stellt den Antrag auf Fassung eines Grundsatzbeschlusses zur Errichtung eines Alten- und Pflegeheimes in Unterach am Attersee, das vom SHV Vöcklabruck errichtet wird und zwar auf einem von der Gemeinde noch festzulegenden Grundstück. Der Bürgermeister ersucht um weitere diesbezügliche Wortmeldungen. Vizebgm. Baumann fährt fort, dass man es ja vielleicht schaffen könnte, das Ganze mit Einbindung der Bevölkerung durchzuführen, vielleicht auch über den Bauausschuss. Man könnte dann 2 oder drei Grundstücke anbieten, zu denen die Bevölkerung ihre Meinung als Standort für das Alten- und Pflegeheim mitteilen darf. Vielleicht gibt es in der Bevölkerung jemanden, der sich vorstellen kann, Grundstücke für diesen Zweck zu veräußern. Die Gemeinde hat nicht viele Grundstücke, die dafür geeignet sind. Vielleicht könnten die angesprochenen Dinge im Rahmen einer Bauausschusssitzung beraten werden. GV Baier erklärt, dass es gut ist, dass zunächst einmal die einhellige Meinung herrscht, dass ein Alten- und Pflegeheim für Unterach etwas Wünschenswertes ist. Es handelt sich bei dem derzeit als Standort vorgeschlagenen Grundstück bereits um den zweiten Standort-Vorschlag. Es wird für die Errichtung eine Grundfläche von ca. 5.000 m² benötigt. Eine derart große Fläche im näheren Umfeld des Ortskerns ist nicht so leicht zu finden, wobei diese Nähe ein wesentliches Standortkriterium darstellt. Der Bereich Freizeitanlage mit den angrenzenden Gründen wäre ein möglicher Standort. Die Bevölkerung sollte diesbezüglich sehr wohl mit einbezogen werden, da es sich dann ja auch um den Standort des Alterswohnsitzes für diese handelt. Die Auswahl des Standortes sollte nur nicht zu sehr auf die lange Bank geschoben werden. Man braucht schließlich auch eine Gesprächsbasis für das Land, da auch jetzt schon für die Finanzierung gesorgt werden sollte. Der Bau soll im Jahr 2017 begonnen werden. Daher spricht er sich für eine grundsätzliche Zustimmung zur Errichtung eines Alten- und Pflegeheimes in Unterach am Attersee aus. Binnen zwei bis drei Monaten sollte ein Standortgrundstück festgelegt werden können. Die durchzuführende Änderung des Flächenwidmungsplanes sollte mit dem Ganzen Hand in Hand gehen. Bgm. Gnigler fährt fort, dass man gemeinsam auf diesen zweiten Vorschlag als Standort gekommen ist. Es handelt sich um einen ebenen und ortsnahen Grund im 21 erforderlichen Ausmaß, der gut aufgeschlossen ist. Ein derartiger Grund wird seiner Ansicht nach in der Gemeinde Unterach nicht mehr gefunden werden können. Auch er hätte gerne Alternativen gesucht oder gewünscht. Seiner Meinung nach sind im Gemeindegebiet leider keine Alternativen vorhanden. Natürlich wären Gespräche mit den Benützern des Tennisplatzes geplant. Er hat dies auch in seinen Grundsatzbeschluss hinein geschrieben. Es bleibt noch Zeit genug, um alternative Plätze für die Verlegung des Tennisplatzes finden zu können. Die Freizeitanlage ist dafür groß genug. Dies wird leichter möglich sein als ein anderes ortsnahes und 5000 m² großes Grundstück als Standort zu finden. Er als Bürgermeister kann bei Beschlussfassung den Grundsatzbeschluss für das Landesgrundstück für weitere Schritte vorweisen und er glaubt nicht, dass das Land als Grundeigentümer hier verhindern wird, dass die Gemeinde Unterach ein Alten- und Pflegeheim bekommt. Er meint, dass man sich beim Land OÖ. eher darüber bewusst sein wird, wie schwer die Errichtung eines Alten- und Pflegeheimes im Atterseegebiet überhaupt durchführbar ist und was solche Flächen kosten, wenn man sie überhaupt erst zu einem derartigen Zweck ankaufen muss, wenn sie noch nicht im Eigentum des Landes OÖ. stehen. Wenn der Grundsatzbeschluss gefasst wird, kann man dort vorzeigen, dass der Gemeinderat eine einstimmige Vorgehensweise gewählt hat. Bis zum Jahr 2017 werden auch noch dem entsprechende Vorarbeiten zu leisten sein, damit der Gemeinde Unterach nicht eine andere Gemeinde zuvor kommen kann. Die alten Leute aus der Bevölkerung müssten bei Vorhandensein eines Altenund Pflegeheimes nicht mehr aus der Gemeinde weg ziehen, es wären neue Arbeitsplätze vorhanden. Was die Finanzierung des Ganzen betrifft, muss man natürlich auch in die Zukunft schauen und überlegen wie das Ganze zu bewerkstelligen ist. Er hätte schon einen Grundsatz-Beschluss über den Standort gebraucht um weitergehen zu können. Wenn aber jemand binnen 2 Monaten oder bis zum Ende des Jahres einen besseren Vorschlag vorbringt, kann er damit leben. Er ist schon froh über die Einstimmigkeit, dass ein Alten- und Pflegeheim gewollt wird in der Gemeinde. Seine Bitte wäre trotz allem, dem von ihm formulierten Grundsatzbeschluss zuzustimmen. Es wird noch vieler diesbezüglicher Diskussionen bedürfen, der Beschluss sagt aus, dass der Wille zur Errichtung eines Alten- und Pflegeheimes in der Gemeinde Unterach a.A. gegeben ist. Sollte es in der Zwischenzeit noch einen besseren Vorschlag geben, ist er der Letzte, der sich hier querlegt. Im Bauausschuss wurde auch der Standort „alte Tennisplätze“ beim Beachvolleyballplatz diskutiert. Dort gibt es aber keine Möglichkeit zur Schaffung einer Zufahrt. Auch vom Raumplanungsbüro Lassy wurde der derzeit vorgeschlagene Standort als „sehr geeignet“ bezeichnet. Es handelt sich hier um eines der schönsten Grundstücke, die es in Unterach gibt. Trotz des Antrages von GR Mag. Reichl bittet er um Zustimmung zu seinem Antrag. Bgm. Gnigler stellt in den Raum, ob es noch Fragen zum gegenständlichen Tagesordnungspunkt gibt. Dies ist nicht der Fall. Abstimmung über den Antrag des Herrn Mag. Reichl: Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. 10 Ja-Stimmen: ÖVP- Fraktion, 9 Nein-Stimmen: SPÖ Fraktion Über den Antrag des Bürgermeisters wird somit nicht mehr abgestimmt. Bgm. Gnigler ersucht abschließend, bis zum Jahresende Vorschläge für den Standort eines Alten- und Pflegeheimes in der Gemeinde Unterach einzubringen. 22 Zu Punkt 5 der TO.: Der Vorsitzende verliest den ggstl. Amtsvortag sowie die Übertragungsverordnung: „AMTSVORTRAG Gegenstand: Übertragungs-Verordnung gem. StVO 1960, sowie gem. § 43, Abs. 2 Oö. GemO 1990 idgF., durch die einzelne, in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallende, Angelegenheiten der örtlichen Straßenpolizei auf den Bürgermeister übertragen werden, Beschlussfassung; Sachverhaltsdarstellung: Der Bürgermeister wird dadurch ermächtigt, temporäre Verkehrsleitmaßnahmen, gemäß der Auflistung in der Verordnung, zu erlassen. Als wesentliches Instrument für die Aufrechterhaltung der Ordnung im Straßenverkehr besteht dadurch die Möglichkeit, temporär begrenzte Parkverbote, beispielsweise bei Badeplätzen nachts, zu verhängen, um widerrechtliches Campen, oder Dauerparken auf Parkplätzen von öffentlichen Seezugängen, zu verhindern. Rechtliche Grundlage: StVO 1960, § 43, Abs. 2 Oö. GemO 1990 idgF Beschlussempfehlung: ---“ Übertragung einzelner Angelegenheiten der örtlichen Straßenpolizei vom Gemeinderat auf den Bürgermeister nach der StVO 1960 Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde UNTERACH AM ATTERSEE vom 26: September 2013, mit der einzelne in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallende Angelegenheiten der örtlichen Straßenpolizei auf den Bürgermeister übertragen werden. Aufgrund des § 43 Abs. 2 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl Nr. 91, idgF, wird verordnet: §1 Die nachfolgenden in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallenden Angelegenheiten der örtlichen Straßenpolizei werden im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit in die Zuständigkeit des Bürgermeisters übertragen: 1. die Erlassung von Verordnungen nach § 20 Abs. 2a StVO 1960 (Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit), 2. die Bewilligung von Ausnahmen nach § 24 Abs. 8 StVO 1960 (best. Voraussetzung f. Halte/Parkverbot), 3. die Bestimmung von Kurzparkzonen nach§ 25 StVO 1960, 4. die Erlassung einer Verordnung nach § 25 Abs. 5 StVO 1960 (Kontrollmittel Kurzparkzone), 5. die Erlassung von Verordnungen nach § 43 StVO 1960, mit denen Beschränkungen für das Halten und Parken, ein Hupverbot oder Geschwindigkeitsbeschränkungen erlassen werden, 6. die Erlassung von Verordnungen nach § 43 Abs. 2a StVO 1960 (Ausnahmen Kurzparkzonen), 23 7. die Bestimmung von Fußgängerzonen nach § 76a StVO 1960, 8. die Bestimmung von Wohnstraßen nach § 76b StVO 1960, 9. die Erlassung von Verordnungen nach § 87 Abs. 1 StVO 1960 (Wintersport auf Straßen), 10. die Erlassung von Verordnungen nach § 88 Abs. 1 StVO 1960 (Spielen auf Straßen), 11. die Erlassung von Verordnungen nach § 89a Abs. 7a StVO 1960 (Festsetzung der Kosten für die Entfernung und Aufbewahrung von Hindernissen), 12. die Erlassung der durch Arbeiten auf oder neben der Straße (§ 90 StVO 1960) erforderlichen Verkehrsverbote und Verkehrsbeschränkungen, 13. die Erlassung von Verordnungen und Bescheiden nach § 93 Abs. 4 StVO 1960 (Pflichten der Anrainer), 14. die Handhabung der Bestimmungen des § 96 Abs. 4 StVO 1960 (Festsetzung der Standplätze, insbes. für Taxi). §2 Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Der Bürgermeister: An der Gemeindeamtstafel angeschlagen am: abgenommen am: Bgm. Gnigler erklärt, dass diese Verordnung rein dazu dienen soll, dass er als Bürgermeister bei irgendwelchen notwendigen verkehrsrechtlichen Verboten bzw. Geboten schnell reagieren kann. Längerfristige Verordnungen müssen nach wie vor ohnehin durch den Gemeinderat beschlossen werden. Auch im Gemeindevorstand wurde diesbezüglich schon kurz gesprochen. Der Vorsitzende stellt den Antrag auf Beschlussfassung der Übertragungsverordnung: Der Antrag wird durch Erheben der Hand einstimmig angenommen. Zu Punkt 6 der TO.: Der Vorsitzende verliest den ggstl. Amtsvortag: „AMTSVORTRAG Gegenstand: Verordnung einer Begegnungszone, Beschlussfassung Sachverhaltsdarstellung: Die bisher eingerichtete „Shared-space-Zone“ war auf einige Pilotprojekte beschränkt und nicht durch die StVO 1960 gedeckt. Nun wurde die dazu notwendige Novellierung der StVO durchgeführt und die Einrichtung der Zone durch den Verkehrssachverständigen des Landes OÖ geprüft. der Prüfbericht folgt im 24 Anhang. Mit der Anbringung der Verkehrszeichen und dem Beschluss durch den Gemeinderat ist diese Zone nun endgültig verordnet. Rechtliche Grundlage: §§ 76c, 44 in Verbindung mit 94d StVO 1960 Beschlussempfehlung: gem. AV beschließen“ 25 Bgm. Gnigler erklärt ergänzend, dass die Begegnungszone ursprünglich ein Pilotprojekt des Landes OÖ. darstellte. Dieses Projekt ist zwischenzeitlich verschiedenen Prüfungen unterzogen worden und es wurden erst im heurigen Jahr entsprechende Regelungen in der StVO erlassen, damit die diesbezüglichen erforderlichen Verkehrszeichen auch rechtmäßig sind. Das ursprüngliche „Provisorium“ war ja nur zeitlich begrenzt. Nun liegt die erforderliche Novellierung der StVO vor und es ist zur Rechtmäßigkeit der Zone ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich. So wie er meint, hat sich diese Zone seit ihrer Einführung gut bewährt. Die Gemeinde Unterach war überhaupt die erste Gemeinde in Österreich, die einen diesbezüglichen Versuch gestartet hat. Man kann hier auch dem entsprechend stolz darauf sein. Bgm. Gnigler stellt den Antrag auf Beschlussfassung der Begegnungszone wie im Amtsvortrag dargestellt. Der Antrag wird durch Erheben der Hand einstimmig angenommen. Zu Punkt 7 der TO.: Der Vorsitzende verliest den ggstl. Amtsvortag: „AMTSVORTRAG Gegenstand: Vergabe Adaptierung Straßenbeleuchtung, gem. Vergabevorschlag der Fa. AKUN, Beschlussfassung; Sachverhaltsdarstellung: Laut EU-Norm sind die Leuchtmittel für die öffentliche Beleuchtung bis 2017 auf energieeffiziente Produkte umzurüsten. Die Fa. AKUN erarbeitete im Auftrag des Vorstands ein Konzept zur Sanierung der öffentlichen Beleuchtung. Anhand dieses Konzeptes wurde ein Bieterverfahren gemäß des Vergabegesetzes durchgeführt, dabei wurden fünf Bieter eingeladen, wovon nur zwei anboten. Dabei ist die Fa. E-Werk Wels als Bestbieter hervorgegangen. Es ist beabsichtigt, bei Auftragsvergabe noch eine Reduktion ca. € 15.000 zu erreichen, da das Angebot deutlich über den Schätzkosten liegt. Wenn kein Auftrag vergeben wird, ist das Verfahren zu widerrufen, mit Begründung, dass offerierte Auftragssumme deutlich über den Schätzkosten war; 7 Tage Stillhaltefrist, in der der Bieter die Möglichkeit zum Einspruch hat. Danach ist neues Verfahren erst nach 5 Monaten möglich, allerdings fällt dann die Förderung vom Bund weg. Rechtliche Grundlage: § 131 BVergG 2006 Verordnung (EG) Nr. 245/2009 der Kommission vom 18. März 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät, Hochdruckentladungslampen sowie Vorschaltgeräte und Leuchten zu ihrem Betrieb und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates. Beschlussempfehlung: --Anlage: Entscheidungshilfe anhand von Fakten siehe nächste Seite“ 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 “. 37 Bgm. Gnigler informiert, dass am heutigen Tag noch einige diesbezügliche Daten erhoben worden sind und er ersucht den Amtsleiter um Berichterstattung über aktuelle Neuigkeiten. AL Freunberger teilt mit, dass der ursprüngliche Bruttoangebotspreis auf € 302.000 lautete. Die Fa. AKUN habe mit dem Bestbieter, der E-Werke Wels AG, nachträgliche Verhandlungen geführt. Es konnte neben einem anderen Aspekt, nämlich, dass ursprünglich der Einkaufspreis der Leuchtmittel beim deutschen Anbieter falsch kalkuliert war, eine Reduktion der Angebotssumme erreicht werden. Der neue Bruttopreis liegt nun bei € 260.000. Davon wird eine Summe in Höhe von € 38.000 von Bund und Land gefördert. Insgesamt bleiben ungefähr € 227.000 an Kosten übrig, die auf zehn Jahre, über ein Contracting, finanziert werden sollen. Contracting heißt, dass der Anbieter, der diese Änderungen durchführt, also die EWerke Wels AG, wie eine Bank auftritt und der Gemeinde Unterach, quasi, ein Darlehen für die Sanierung und Adaptierung dieser Beleuchtungsanlage erteilt. Die Gemeinde wird dabei mit rund € 28.000 pro Jahr auf zehn Jahr belastet sein. Bgm. Gnigler stellt ergänzend fest, dass die Form der Finanzierung „Contracting“ als Bedingung für die Gewährung einer Förderung des Landes OÖ. gestellt wurde. Die gesamte Straßenbeleuchtung samt Schaltkästen wäre dann auf den neuesten Stand der Technik gebracht. Dies wäre zweckmäßig. Dadurch könnte, die Gemeinde dann auch Energieersparnis erreichen. Es geht nun um das Einverständnis der Mitglieder des Gemeinderates zur Vergabe der Arbeiten an die E-Werke Wels AG. Es wird dann noch Gespräche und Verhandlungen mit der Firma AKUN geben, um beste Bedingungen zu erreichen. Musterleuchten sind direkt vor dem Feuerwehrdepot in Mühlleiten (erste Lampe nach der Einfahrt zur Feuerwehr) und bei der Einfahrt zur Fa. Sandoz, Lager, (zweite Leuchte beim gelben Haus) montiert. Es handelt sich bei diesen Leuchten 38 um ein Hochqualitätsprodukt, für das entsprechende Garantieleistungen geboten wird. Eine entsprechende Wartung wird nur im Ausnahmefällen notwendig sein. Es wurde eine Mindestgebrauchsdauer von 50.000 Stunden zugesagt, ohne dass eine Wartung bzw. ein Wechsel von Beleuchtungskörpern notwendig ist. Mittlerweile handelt es sich bei LED um eine ausgereifte Technologie. Bgm. Gnigler ersucht um diesbezügliche Fragen. Frau Hedwig Hutterer fragt, ob hier dann die Beleuchtungsstärke überall gleich sein wird, da diese bisher am Sonnwendbühel weniger stark als im Ortszentrum war. Bgm. Gnigler sagt eine gleich hohe Beleuchtungsstärke zu. Hier sieht man, dass bei den vorhandenen alten Beleuchtungskörpern, vor allem bei Kälte, nicht alles so funktioniert, wie es sein sollte. Bei der LED Technologie wird dies nicht mehr der Fall sein. GR Mag. Reichl stellt fest, dass man, wenn man diese Einsparungspotentiale mit berücksichtigt, die von der Fa. AKUN kalkuliert worden sind, auf eine finanzielle Belastung in Höhe von € 12.000,-- für die Gemeinde kommt. Diese Belastung für zehn Jahre zu tragen, ist seiner Meinung nach schon die Verwirklichung des Projektes wert. Die Kostenreduktionen, die dann immer wieder nach der Vorlage von Angeboten einlangen, stimmen ihn selbst nicht sehr vertrauensvoll, da teilweise um hohe Summen nachgelassen wird. Einmal handelte es sich um eine Summe von € 40.000. Bgm. Gnigler stellt diesbezüglich fest, dass es mit Herrn Kampl von der Fa. AKUN so ausgemacht worden war, dass nach der Ausschreibung noch einmal Nachverhandlungen geführt werden, damit von den vorliegenden Angeboten noch Reduktionen erwartet werden können. Es wurde aber der Gemeinde Unterach auch mitgeteilt, dass ein falscher Preis von der Herstellerfirma angenommen worden war. Insofern haben sich ebenfalls Änderungen ergeben. Auf Anfrage von Frau GR Hedwig Hutterer wird vom Bgm. festgestellt, dass die Erhaltung der Straßenbeleuchtung auch nach der Sanierung eine Aufgabe der Gemeinde Unterach bleiben wird. Voraussichtlich müssen aber die Beleuchtungskörper zehn Jahre nicht gewechselt werden. Im letzten Winter wurden bei der derzeitigen Anlage 170 Leuchtstoffröhren gewechselt. Vizebgm. Baumann erklärt, dass hier die Grundidee war, dass sich durch die Stromersparnis die Kosten so auf 0 begeben, dass man eigentlich nicht mehr zahlen muss als die Stromkosten, die man bis jetzt bezahlt hat. In Unterach ist es allerdings so gewesen, dass ja viele Lampen schon nur mehr zur Hälfte bestückt waren, weshalb sich das auch nicht ausgegangen ist. Die Qualitätssteigerung bei der Beleuchtung wird enorm sein, die Lampen sind nicht kleintieranlockend und die Haltbarkeitsdauer der Beleuchtungskörper wird mit 10 Jahren festgelegt. Diese sind nicht mehr kälteempfindlich. Die jährlich notwendigen Austauscharbeiten werden dadurch weg fallen. Bgm. Gnigler stellt fest, dass die Gemeinde auch nach den bestehenden Vorschriften ein Anlagenbuch haben müsste, derzeit ist aber keines vorhanden. Die Anlage soll gänzlich auf den neuesten Stand gebracht werden und es wird auch das Anlagenbuch erstellt. Es werden einzelne Standkästen ausgewechselt, da diese nicht mehr den geltenden Vorschriften entsprechen. Die Anlage wird auf den neuesten Stand der Technik gebracht und es entspricht gleichzeitig wieder alles den gesetzlichen Vorschriften. Die Finanzierungsform des Contractings wird der Gemeinde so vorgeschrieben. Es gibt über 300 Lichtpunkte in der Gemeinde Unterach. In den nächsten 2-3 Monaten sollen die notwendigen Arbeiten vorgenommen werden. 39 Bgm. Gnigler erkundigt sich nach weiteren Fragen Tagesordnungspunkt. Es werden keine Fragen gestellt. zum gegenständlichen Der Vorsitzende stellt den Antrag auf Abstimmung über die Auftragsvergabe an die E-Werke Wels AG laut vorstehendem Amtsvortrag. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Zu Punkt 8 der TO.: AMTSVORTRAG Gegenstand: Vergabe der Sanierung des Nebenkanals Fischergasse gem. Vergabevorschlag der Fa. HIPI, Beschlussfassung; Sachverhaltsdarstellung: Der Nebenkanal NK 10G bildet seit langer Zeit in der Mitte eine Senke, hervorgerufen durch Bodensetzungen, wodurch der Abfluss der Fäkalwässer Richtung Hauptsammler unter bestimmten Umständen verhindert wird und dies einen Rückstau bis in die angeschlossenen Liegenschaften verursacht. Nach langen Untersuchungen und Proben wurde durch das Büro HIPI, Vöcklabruck, ein Projekt ausgearbeitet, wonach, mit Hilfe eines Pumpwerks und der Verlegung einer Druckleitung zum Hauptsammler in der Hauptstraße, der Rückstau verhindert werden kann. Das nicht offene Verfahren im Unterschwellenbereich nach dem BVergG 2006 ergab die Bestbietersumme von netto € 72.151,59, wobei die Kostenschätzung bei rund € 40.000 gelegen ist. Der Mehraufwand ist in der Lage der Nähe zum See zu suchen, womit die Installation des Pumpwerks schwieriger ist. Eine Förderung durch den Bund ist ungewiss, da der Kanal nicht vor 1972 errichtet wurde. Maximal ist eine Förderung in Höhe von 8 % zu erwarten. Im Budget 2013 ist dafür eine Summe von € 40.000 vorgesehen. Rechtliche Grundlage: Bundesvergabegesetz 2006 Wasserrechtsgesetz Beschlussempfehlung: gem. AV beschließen Vergabeprotokoll siehe nächste Seite; 40 41 Heute ist noch die Kosten-Aufstellung des Büros Hitzfelder & Pillichshammer eingelangt. Für die Planung kommt noch eine Summe von € 4.000 dazu und für den Stromanschluss bei der Energie AG € 3.230. Die Prüfmaßnahmen kosten € 1.500, Aufsichts- und Förderabwicklung € 2.600, Wasserleitungskataster € 400. Es ergibt sich somit eine Gesamtsumme von € 84.000. Bei der Liegenschaft Schernthaner hat es auf Grund dieser Situation immer wieder einen Rückstau von Fäkalien gegeben, was natürlich, vor allem für einen Tourismusbetrieb, höchst unangebracht ist. Es wurden immer wieder (teilweise monatlich) Spülungen vorgenommen, was aber auch eine gewisse Kostenintensität mit sich bringt. Zwei Jahre dauert die Planung der Sanierung des Kanals in diesem Bereich nun schon. Es handelt sich um eine Strecke von 40 Laufmeter. Er selbst war über diese Firma schon sehr erbost, da man die Errichtung eines Pumpwerkes geplant hatte, sich aber nicht darüber Sorgen machte, wo der Strom dafür herkommen soll. Die Gemeinde hat mit der Energie AG ein diesbezügliches Gespräch geführt und erhoben, wie hoch hier die Kosten sein werden. Außerdem lautete die Kostenschätzung auf € 40.000. Ursprünglich war die Errichtung eines Schwallschachtes geplant. Herr DI Pillichshammer hat sich seinerzeit die Sache vor Ort angeschaut. Um diesbezügliche Fragen beantworten zu können, musste er erst im Prospekt nachlesen. Grundsätzlich handelt es sich um ein sehr angesehenes Unternehmen aus Vöcklabruck, er wird diese Dinge aber sicherlich beim Reinhaltungsverband Attersee deponieren. Die Abwicklung des gegenständlichen Projektes ist fast eine Schande für die Firma. Der Auftrag wurde dieser Firma erteilt und er hofft, dass hier jetzt auch alles ordnungsgemäß ausgeführt wird. Nun ist man bei vorstehender Kostensumme von € 84.000 angelangt. Es bleibt der Gemeinde nichts anderes übrig, als hier Maßnahmen zu setzen. Ein großer „Kostentreiber“ war auch das Faktum, dass ein sehr hochwertiges Pumpwerk angeschafft werden soll, wobei auch die Liegenschaft Maritsch angeschlossen ist. Der Schwallschacht wurde nicht gebaut, da sich die Anrainer dagegen ausgesprochen haben. Das Pumpwerk wird unterirdisch errichtet, lediglich der Schaltkasten ist sichtbar, dieser wird verkleidet werden. Wenn die Vergabe erfolgt, wird die Ausführung gleich im Herbst noch erledigt werden. Bgm. Gnigler eröffnet die diesbezügliche Diskussion. GR Ing. Rudolf Roither stellt fest, dass der Kanal dort gut funktioniert hat, bis die Senkung entstanden ist. Da sich nun die Kosten für die Errichtung einer Pumpenanlage verdoppelt haben, fragt er wie viel die Kosten betragen hätten, wenn man den ursprünglichen Zustand des Kanals ohne Senkung und mit einem geringfügigen Gefälle wieder hergestellt hätte. Er meint sich zu erinnern, dass hier die Kosten ebenfalls zischen € 70.000,-- und € 80.000,-- lagen. Es stellt sich nun die Frage, ob man tatsächlich an einen Ort ein Pumpwerk hin baut, wo Anrainer massiv davon betroffen sind und niemand davon begeistert ist. Billiger oder gleich teuer wäre, dass man die Senke einfach ausbessert. Bgm. Gnigler erklärt, dass dies leider laut Expertenmeinung nicht möglich ist. Auch ein Vertreter der Abteilung Siedlungswasserbau des Landes OÖ. war vor Ort und hat sich diesbezüglich so geäußert. Dieser hat im Endeffekt das heute zur Diskussion stehende Pumpwerk gefordert. Er meinte, dass ein Schwallschacht nicht zielführend sei und die Gemeinde keine Förderung erhält, wenn sie dieser Forderung nicht nachkommt. Es handelt sich somit um eine Auflage des Landes OÖ. Das Wasser rinnt Richtung See und wird dann zum Hauptsammler gepumpt. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass wieder Setzungen entstehen. Von ihm, dem Bürgermeister, wurde stets die billigste Lösung angestrebt. Die Sanierung ist nicht anders durchführbar. 42 Auf Anfrage von Vizebgm. Baumann wird festgestellt, dass die jetzige Kostenüberschreitung nicht in der Kostenschätzung der Fa. Hitzfelder & Pillichshammer enthalten war und auch nicht in den Kostenschätzungen der anderen Firmen, da diese Dinge nicht in die Ausschreibung aufgenommen worden waren. GR Hutterer fährt fort, dass es sich hier also schon um einen Ausschreibungsfehler gehandelt hat. Es darf nicht passieren, dass man sich als Büro bei den Kosten um 100% verschätzt. Bgm. Gnigler ergänzt, dass seinerzeit dem Büro Hitzfelder & Pillichshammer der Auftrag dazu erteilt wurde, hier die beste Lösung zu finden. In diesem Fall muss das Büro wissen, was zu unternehmen bzw. in der Ausschreibung alles zu inkludieren ist. Bei den vorliegenden Angeboten ist dann von der Firma die Preisgestaltung zu prüfen. Dabei handelt es sich um einen vollkommen normalen Ablauf, der von jedem derartigen Büro auch erwartet werden kann. Er wird dies auch kundtun. Denn es handelt sich hier um keine Projektabwicklung, auf welche sich die Gemeinde verlassen kann. Der Vorsitzende stellt den Antrag auf Beschlussfassung der Vergabe der Arbeiten laut vorstehender Schilderungen in Höhe von € 84.000,--. 2 Stimmenthaltungen: ÖVP: GR Eva Slama, SPÖ: GR Ing. Rudolf Roither Die übrigen Mitglieder des Gemeinderates stimmen dem Antrag durch Erheben der Hand zu. Dieser gilt somit als mehrheitlich angenommen. Zu Pkt. 9.) der TO.: Grundsatzbeschluss zur Beteiligung am Projekt „Kletterturm“, Beschlussfassung; AMTSVORTRAG Gegenstand: Grundsatzbeschluss zur Beteiligung am Projekt „Kletterturm“, Beschlussfassung; Sachverhaltsdarstellung: Auf Initiative von Hr. DI Werner Schnetzer soll im Bereich Freizeitanlage ein Kletterturm, ähnlich der Kletterwand im Turnsaal, errichtet werden. Herr Dipl. Ing. Schnetzer berichtete im Vorstand, dass das Projekt Kletterturm in der vorliegenden Form beim Verein LEADER Mondseeland eingereicht wurde, um die Förderwürdigkeit überprüfen zu lassen. Es wurde eine Förderzusage von 50% gemacht, was bei prognostizierten Gesamtkosten von € 140.000,-- etwa € 70.000,-- ausmachen wird. Die Realisierung ist im Freizeitgelände vorgesehen. Die Betreuung der Einrichtung wäre noch zu klären. Eventuell kann diese durch den Strandbad- oder Tennisplatzbuffetpächter erfolgen. Herr Schnetzer berichtet weiter, dass er mit Herrn Ing. Almhofer von der Naturschutzbehörde bereits ein Gespräch geführt habe und er zwar keine Freude damit habe, in Abwägung des öffentlichen Interesses kann er sich aber einen Standort in der Nähe des Strandbades irgendwo im Bereich des Beachvolleyballplatzes gut vorstellen. Herr Schnetzer teilt mit, dass eine Eintrittsgebühr von € 6,-- bis € 8,-- eingehoben werden und ein Drehkreuz beim Eingang angebracht werden soll. Das Projekt wäre bei einem Gemeindeanteil von etwa € 40.000,-- bis € 50.000,-gesichert. Die Abrechnung des Vorhabens müsste bis November 2014 erfolgen, das heißt, dass die Realisierung spätestens 2014 zu erfolgen hätte. Dipl. Ing. Werner Schnetzer teilt mit, dass mit der genannten 50%-Förderung die Abteilung Tourismus bereits eine Förderung gewährt hat, der Tourismusverein Unterach zahlt einen kleinen Anteil mit. 43 Herr Dipl. Ing. Schnetzer teilt mit, dass der Durchmesser etwa 15-20 Meter betrage. Rechtliche Grundlage: Beschlussempfehlung: Mail von Hr. DI Schnetzer, vom 16.09.2013: Hallo, Melde mich noch mal wegen der finanziellen Unterstützung seitens der Gemeinde am Projekt Kletterturm. Bezüglich Standort können wir uns gerne mal im Freizeitgelände treffen. Damit es im Nachhinein zu keinen Missverständnissen bzw. unklaren Größenordnungen kommt, nachfolgend meine konkreten Vorstellungen. Kann mich erinnern, dass uns (der Gemeinde) vergleichbare Projekte im Bereich Tourismus (denke an Minigolfplatz und Waldinsel) jeweils so rd. 100.000,- € gekostet haben. Das aktuelle Projekt ist voraussichtlich um die Spur teurer, aber bei einer 50%igen Förderung erscheint mir ein Gemeindeanteil von max. 50.000,- € (ev. aufgeteilt auf 2013 und 2014) als vertretbar. Lg Werner Projektbeschreibung siehe Beilage! Bgm. Gnigler eröffnet die diesbezügliche Diskussion. Vizebgm. Baumann erklärt, dass in Unterach grundsätzlich jede touristische Attraktivierung zu begrüßen ist. Herr DI. Schnetzer betreibt bereits zwei diesbezügliche Projekte. Das erste ist die Kletterwand in der Schule, die sich großer Beliebtheit erfreut, die zweite ist der Klettersteig Mahdlgupf, der auch stark frequentiert wird. Daher ist er grundsätzlich der Meinung, dass es für die Gemeinde von Interesse sein sollte, dieses Projekt zu unterstützen. Herr Schnetzer hat ihm mitgeteilt, dass es auch die Möglichkeit gäbe, das Geld auf drei Jahre 2013, 2014 und 2015 aufzuteilen. Dies wäre eine Vereinfachung im Budget, damit die Belastungen nicht so groß sind. Es ist auch bekannt, dass Herr Schnetzer in seinen Projekten immer sehr massiv nach Sponsoren sucht. Wenn dieses Projekt heute beschlossen wird, ist daher auch bekannt, dass vorstehende Summen die „Spitze“ sind und genauso gut nach unten revidiert werden können. GV Baier erklärt, dass sich die SPÖ-Fraktion bereits im Vorstand dafür ausgesprochen hat, diese Maßnahme zu unterstützen. Die Aufteilung des Geldes auf drei Jahre findet er in diesem Zusammenhang unerheblich. Tatsache ist immer der Saldo auf der Bank. Es ist Herrn Schnetzer sehr dankbar, dass er immer wieder solche Ideen hat. Die Idee Mahdlgupf hätte ja eigentlich in Unterach realisiert werden sollen, dies ist seinerzeit leider nicht möglich gewesen. Nun soll die Realisierung in Unterach a.A. gelingen. Bgm. Gnigler erklärt, dass es um einen Grundsatzbeschluss zur Projektbeteiligung geht. Dann werden sofort Gespräche mit Herrn Schnetzer aufgenommen werden, um den fixen Standort und ähnliche Dinge zu klären. Mit der Abteilung Naturschutz 44 wird auch noch einmal gesprochen werden, um dann alles finalisieren und Herrn Schnetzer unterstützen zu können. Vizebgm. Baumann sagt, dass der Standort dort sein sollte, wo jemand das mit betreiben kann. Das Projekt kann nur funktionieren, wenn man eine ständige Begleitung dabei hat. Der Zaun alleine wird nicht viel nützen. Herr Schnetzer hat sich hier auch Einnahmen vorgestellt, die dann der Erhaltung dieser Einrichtung dienen sollen. Daher ist die Standortfrage sehr wohl entscheidend. Bgm. Gnigler fährt fort, dass der Turm im Bereich der Freizeitanlage errichtet werden und auch einen Anziehungspunkt für Leute von auswärts darstellen soll. Wer diesen Turm dann betreiben wird, steht bis jetzt nicht fest. Herr Schnetzer hat die Gemeinde bereits einmal über diesbezügliche Möglichkeiten informiert. Wenn ein fixes Konzept vorliegt, müssen auch die diesbezüglichen Festlegungen getroffen werden. Es gibt bezüglich Haftung und in einigen anderen Belangen noch einige Fragen, die den Gemeinderat interessieren. Einen Grundsatzbeschluss als Willenserklärung des Gemeinderates sollte es heute geben, damit auch Herr Schnetzer weiß, ob er hier weiter arbeiten soll. Eine Kostensumme von € 40.000,-bis 50.000,-- resultiert aus dem Protokoll über das Gespräch mit Herrn Schnetzer. Er braucht jetzt natürlich auch eine Kostenhöhe, die beschlossen werden soll. Wenn seinerzeit € 40.000,-- angegeben wurden, dann wird man, so wie er annimmt, auch jetzt noch mit dieser Summe das Auslangen finden. Er fragt die Mitglieder des Gemeinderates, ob es hier eine fixe Vorstellung bezüglich des Betrages gibt. GR Mag. Reichl fragt, ob man die Bandbreite bei der Kostensumme nicht wie vorstehend angeführt, belassen kann. Er würde sich dafür aussprechen. Bgm. Gnigler antwortet, dass dies möglich ist und bei Beschlussfassung Herrn Schnetzer dann auch so mitzuteilen ist. Dieser muss sich dann äußern, ob er damit einverstanden ist. Leider hat er ihn persönlich in letzter Zeit nicht gesprochen, weil er sich auf Urlaub befunden hat. Er fährt fort, dass dies ein gangbarer Weg ist und stellt gleichzeitig den Antrag auf Fassung eines Grundsatzbeschlusses zur Errichtung des Kletterturms, mit einer Kostenbeteiligung der Gemeinde, zwischen € 40.000,-- und € 50.000,--. Der Antrag des angenommen. Vorsitzenden Zu Punkt 10 der TO.: wird durch Erheben der Hand einstimmig AMTSVORTRAG Gegenstand: Beschluss 34 %- Anteil I- Beitrag für Sofortmaßnahmen 2013, Instandhaltung Wildbachverbauung, Beschlussfassung Sachverhaltsdarstellung: Die von der Wildbach- u. Lawinenverbauung (WLV) durchgeführten Sofortmaßnahmen nach dem Unwetter vom 03. Juli 2013 kosteten in Summe € 150.000; die nach der Interessentenbeitrags- Verpflichtung auf die Gemeinde Unterach a.A. entfallende Summe beträgt € 51.000; Diese Summe ist nicht im Budget enthalten, daher ist ein Deckungsvorschlag zu unterbreiten. Diese Deckung soll durch die bisher gegenüber dem VA 2013 gestiegenen Einnahmen aus der Kommunalsteuer und den Ertragsanteilen aus den gemeinschaftlichen Bundesabgaben erreicht werden. Darüber hinaus wird sie zur Abgeltung von Katastrophenschäden 2013 eingereicht, daraus ist eine 50 % Refundierung, allerdings erst 2014, zu erwarten; 45 Rechtliche Grundlage: § 101 Oö Forstgesetz 1975 (Vorbeugungsmaßnahmen in Einzugsgebieten; Räumung von Wildbächen) Beschlussempfehlung: gem. AV beschließen 46 Bgm. Gnigler erklärt, dass nach dem Unwetter vom 3.7.2013 an den Wildbächen Sofortmaßnahmen notwendig geworden sind. In Summe belaufen sich diese auf € 150.000,--. Die auf die Gemeinde Unterach entfallende Summe in Höhe von 34% beträgt ca. € 51.000,--. Nach dem jetzigen Stand an realisierten Maßnahmen hat die Gemeinde eine Summe in Höhe von € 25.000,-- zu leisten. Es ist aber zu erwarten, dass hier noch weitere Ausgaben bzw. Maßnahmen notwendig sein werden, weshalb sich die Gemeinde auch zur Leistung eines Interessentenbeitrages in der oben angeführten Höhe bereit erklären muss. An dieser Stelle möchte er sich auch bei der Wildbach- und Lawinenverbauung für den schnellen und reibungslosen Einsatz bedanken. Es waren einige Baggerungs- und sonstige Arbeiten erforderlich, um die Bäche wieder dorthin zu bringen, wo sie ursprünglich waren. Die Bäche sind teilweise an Stellen herunter gekommen, wo zuvor noch nie ein Bach war, was auch an den Wiesen zu schweren Schäden geführt hat. Für die Gesamtkosten wird nach Abschluss der Arbeiten von der Gemeinde auch ein Antrag an den 47 Katastrophenfonds gestellt werden. Die im letzten Jahr auf diese Art entstandenen Schäden wurden bereits eingereicht, worauf der Gemeinde Unterach eine 50% Rückerstattung dieser Kosten zugesagt wurde. Er hofft, dass dies auch heuer wieder erreicht werden kann. Bgm. Gnigler fragt, ob es diesbezüglich Fragen gibt. Dies ist nicht der Fall. Er stellt den Antrag auf Beschlussfassung der Leistung eines Interessentenbeitrages von € 51.000,-- und der entsprechenden Interessentenbeitragserklärung in der vorstehenden Form. Der Antrag wird von den anwesenden Mitgliedern des Gemeinderates durch Erheben der Hand einstimmig angenommen. Zu Pkt. 11.) der TO.: „AMTSVORTRAG Gegenstand: Regionalmanagement Mondseeland, Teilnahme 2014-2020, Mitgliedsbeitrag 2014, 1.Qu.2015, Beschlussfassung; Sachverhaltsdarstellung: Beitrag 2013: € 6.771,44 48 Der Vorsitzende erklärt, dass sich die Region Mondseeland wieder um die Aufnahme in das Programm LEADER bemühen wird. Dadurch ergäbe sich eine erneute Zahlungsverpflichtung der Gemeinde Unterach an den Verein zur Regionalentwicklung Mondseeland. Die bisherige Verpflichtung wurde vom Gemeinderat bis Ende des Jahres 2013 beschlossen. Die LEADER Arbeitsperiode geht hier zu Ende. Das Jahr 2014 stellt ein Übergangsjahr, zur Vorbereitung für die neue Periode ab 2015, dar. Für diese Übergangszeit gibt es keine Förderung der Angestellten des Leaderbüros. Durch den Beschluss der Gemeinderäte der einzelnen Gemeinden soll dieses Jahr überbrückt werden. Es gibt leider keine Information darüber, ob die bisher gewährte Förderung auch für dieses Jahr fließen wird. Es kann bei Beschlussfassung auch passieren, dass die Summe in Höhe von derzeit € 40.000,-- von den betroffenen Gemeinden gemeinsam finanziert werden muss. Wenn die Gemeinde nicht beabsichtigt, aus dem Verein LEADER auszutreten, wird ihr nichts Anderes übrig bleiben, hier mitzumachen und dieses eine Jahr zu mitzutragen und auch das erste Quartal des Jahres 2015 der Finanzierung zu beschließen, um auch wieder in das Förderungsprogramm hineinzukommen. Es muss ein Strategiepapier eingereicht werden und es wird dann entschieden werden. Wie es überhaupt mit der LEADER Region Mondseeland weitergeht, ist derzeit ungeklärt. In Zukunft wird auch die Einwohnerzahl ein Kriterium für LEADER darstellen. Künftig soll nicht mehr als € 1,50 pro Einwohner für LEADER aufgewendet werden dürfen. Eine Mindesteinwohnerzahl von 15.000 Einwohnern ist als Grenze für eine Aufnahme im Gespräch. Allgemein ist es momentan sehr schwer, hier Entscheidungen zu treffen. Angestrebt wird ein Zusammenschluss mit der Region Attersee. Es laufen hier Gespräche auf Bürgermeister- und Gemeindevorstandsebene. Die erforderliche Größe wäre bei Zusammenschluss gegeben. Es wird eine Möglichkeit der Zusammenarbeit gesucht. Es ist auch ein Brief an alle Mondsee-Umland Gemeinden ergangen, ob man sich nicht bei den Mondseegemeinden beteiligen möchte, damit die geforderte Größe erreicht werden kann. Aber der Vorsitzende könne aus jetziger Sicht nicht sagen, wie es weitergeht. Spätestens 2014 muss mit der Entwicklung des Strategiepapiers begonnen werden. Der Vorsitzende eröffnet die Diskussion zum ggstl. Tagesordnungspunkt und zum Vorbringen von Fragen. Herr GV Baier erklärt, dass er der Ansicht ist, dass sich die Gemeinde Unterach gar nicht dagegen entscheiden kann, da sie erstens ein Projekt laufen hat, wofür eine Förderung von € 70.000,-- erwartet wird. Daher wäre jetzt jede Ablehnung ein Schuss, den man sich selbst ins Knie verpasst. Zweitens ist die Gemeinde Unterach hier schon sehr lange Mitglied und hat auch schon für zwei wesentliche Projekte Förderungen erhalten. Zu wünschen wäre nur, dass in das Strategiepapier wieder ein paar Ideen aus der Region einfließen, die dann auch Unterach betreffen und wo man wieder entsprechende Förderungen über die Gemeinde einreichen kann. Es müssen ja die Projekte nicht von der Gemeinde alleine kommen, sondern es kann jeder etwas initiieren. Die Gemeinde wird das dann natürlich auch unterstützen, da sie zu diesem Zweck dem Verein beigetreten ist. Er kann daher nur sagen, dass die SPÖ-Fraktion dem zustimmt, dass die zur Debatte stehenden Beiträge bezahlt werden. Es gibt keine weiteren Fragen. Bgm. Gnigler stellt den Antrag auf Beschlussfassung der Teilnahme am Regionalmanagement Mondseeland von 2014-2020 sowie der Leistung des Mitgliedsbeitrages 2014 und erstes Quartal 2015 mit der Option, dass eventuell auch die Personalkosten für 2014 in Höhe von € 40.000,-- mit finanziert werden müssen. 49 Der Antrag wird durch Erheben der Hand einstimmig angenommen. Zu Punkt 12 der TO.: Projekt Kajagu, Änderung Bebauungsplan Kohlstatt, Beschlussfassung; AMTSVORTRAG Gegenstand: Antrag der Fa. Kajagu GmbH, Änderung 1 des Bebauungsplanes Nr. 5 (Kohlstatt) von Gruppenbauweise auf offene Bauweise für Grundstücke 378/5,-/6, -/12, -/13, KG Unterach, Beschlussfassung Sachverhaltsdarstellung: Die gegenständlichen Grundstücke sind im Bebauungsplan Nr. 5 einer Gruppenbauweise untergeordnet. Die Fa. Kajagu möchte ein Einzelobjekt mit einer Wohnung und Büroräumen errichten. Dies widerspricht dem derzeit gültigen Bebauungsplan. Das Büro DI Lassy (Ortsplanerin) hat dem Ansuchen fachlich zugestimmt, die Stellungnahme folgt auf der nächsten Seite. Rechtliche Grundlage: Oö. ROG 1994 idgF, § 36, Abs. 2, Ziffer 2+3; Beschlussempfehlung: --- 50 51 52 53 Der Vorsitzende erklärt, dass der Bauausschuss in seiner letzten Sitzung darüber beraten hat. Die ggstl. Grundstücke unterliegen derzeit einer Gruppenbauweise und soll diese auf eine offene Bauweise geändert werden. Die Fa. Kajagu möchte ein Einzelobjekt mit einer Wohnung und Büroräumen errichten. Dies widerspricht dem derzeit gültigen Bebauungsplan. Das Büro DI. Lassy, Ortsplanung der Gemeinde Unterach, hat dem Antrag fachlich zugestimmt. Die Stellungnahme folgt auf den nächsten Seiten. Diese ist den Fraktionen zugegangen. Der Bauausschuss in seiner letzten Sitzung darüber beraten und es wird aus dem Protokoll zitiert: „Schließlich wird einstimmig festgelegt, dem Gemeinderat zu empfehlen, dass auf Grund der durch das vorliegende Projekt nötigen massiven Änderung des Bebauungsplanes in mehreren Punkten auch im Hinblick auf die Auswirkung auf die Nachbargrundstücke lediglich die Möglichkeit der Änderung der derzeit vorgegebenen Gruppenbauweise auf offene Bauweise zur Möglichkeit der Errichtung lediglich eines Objektes erfolgen soll. Ein allfälliges neues Projekt müsste somit auf die sämtlichen weiteren Kriterien bzw. anderen Kriterien bzw. Bestimmungen des Bebauungsplanes Kohlstatt abgestimmt werden. Bezüglich der allfälligen Änderung von Gruppenbauweise auf offene Bauweise sollte bereits vorher Kontakt mit der örtlichen Raumplanung und der Fa. Kajagu aufgenommen werden.“ Bgm. Gnigler ersucht Frau GR Hedwig Hutterer, als Obfrau des Bauausschusses, hier noch weiter zu berichten. Diese fährt fort, dass Herr Burda mit dem Bausachverständigen des BBA Gmunden das Projekt der Fa. Kajagu bereits besprochen habe. Dabei hat sich ergeben, dass vier Punkte dieser Einreichung noch zu korrigieren sind. Die Aufhebung der derzeit bestehenden Gruppenbauweise und Änderung auf offene Bauweise, die Änderung der Geschoßzahl von derzeit 1 und Dachgeschoß auf zumindest zweigeschossig, Änderung/Erweiterung der bestehenden Baufluchtlinien im Norden um ca. drei Meter, die Schaffung der Möglichkeit einer Terrassenbebauung seeseitig, was bisher aus Lärmschutzgründen nicht zulässig war. Die Fa. Kajagu reicht ein Projekt ein und sagt, dass sie auf den besagten Grundstücken eine Firma errichten wird, was auch okay ist. Das Gebäude ist 27 m lang. Gleichzeitig gibt es die Aussage, dass sie beabsichtigt, graue Reihenhäuser für Minderbemittelte zu errichten, die es sich nicht leisten können, ein Haus zu errichten, wenn der Antrag nicht durchgehen sollte. Das hat sie fürchterlich geärgert. Vor einiger Zeit wurde der Firma von der Gemeinde Unterach nahe gelegt, bezüglich des Vorhabens bei der Abteilung Raumordnung des Landes OÖ. vorzusprechen. Dies wurde bis heute unterlassen. Es wurde weiterhin das ursprüngliche Projekt verfolgt. Nach wie vor ist das Gebäude zweigeschossig. Die Baufluchtlinie hinten mit 6 m, die alle anderen einhalten haben, wird hier nicht eingehalten. Die Verantwortlichen sagen zwar, dass dies der Fall ist, aber es wird ein Geschoss darüber gebaut, was einen Garagencharakter bewirkt. Jedenfalls geht das Gebäude bis 3m vor den Straßenrand. Der Bauausschuss hat festgelegt, dass es den Leuten gegenüber, die bisher dort oben gebaut haben, eine Ungerechtigkeit darstellt, wenn dann jemand einfach nach dem Kauf des Grundstückes mit einer derartigen Änderung kommt. Die Firma hat seinerzeit das Grundstück in dem Wissen darüber, dass der ggstl. Bebauungsplan besteht, gekauft. Der Ausschuss ist zu der Auffassung gekommen, dass es nicht machbar ist, den Bebauungsplan zu ändern. Womöglich kann man dann trotzdem nicht das Gebäude bauen, das man bauen möchte und strebt dann womöglich wieder die ursprüngliche Widmung an. Die Fa. soll zuerst einmal bei der Abteilung Raumordnung des Landes OÖ. vorsprechen und kann immer noch eine Änderung vorgenommen werden, obwohl es den anderen Anrainern dort gegenüber nicht fair ist. Zum Zeitpunkt des Kaufes eines Grundstückes weiß man bereits, was man dort bauen darf. Die Art und Weise, wie der Zuständige dieser Firma mit der Gemeinde umgesprungen ist, findet sie nicht in Ordnung. Bisher hat sich außerdem jeder dort oben an die Auflagen und Vorschriften des Bebauungsplanes gehalten. Jetzt kommt jemand daher und hält sich überhaupt nicht daran und die Gemeinde soll dem zustimmen. Man hat sich bei 54 der Erstellung des Bebauungsplanes etwas gedacht. Frau GR Hedwig Hutterer stellt daher den Antrag, dass dieser Tagesordnungspunkt bis auf weiteres zurück gestellt wird. GV Karl Baier stellt fest, dass in der Fraktion ebenfalls eine diesbezügliche Diskussion stattgefunden hat und hier auch festgestellt wurde, dass das Ganze niemandem gefällt, erstens vom Bauen her und zweitens die Vorgehensweise des Zuständigen der Fa. Kajagu. Die SPÖ Fraktion stimmt daher vollinhaltlich dem Vorschlag des Bauausschusses zu. Abstimmung: Der Antrag von Fr. GR Hedwig Hutterer wird durch Erheben der Hand einstimmig angenommen. Es soll ein diesbezügliches Schreiben der Gemeinde Unterach an die Fa. Kajagu ergehen. Zu Punkt 13 der TO.: AMTSVORTRAG Gegenstand: Antrag der SPÖ- Fraktion über die Erhöhung des Besamungsprämie für Rinder ab 01.01.2014, Beschlussfassung; Sachverhaltsdarstellung: Derzeit beträgt der Zuschuss der Gemeinde € 7,27 pro Erstbesamung und dieser ist seit ca. 30 Jahren unverändert. Die Kosten pro Besamung mit Standardsamen liegen derzeit bei € 25 bis € 27. Die SPÖ- Fraktion beantragt die Änderung der Prämie auf € 25 pro Rind, berechnet laut AMA/durchschnittliche Rinderanzahl, Stichtag 1. November. Die Vorteile sind einfachere Handhabung und Kontrolle durch die Gemeinde und Gleichbehandlung aller Landwirte mit Rinderhaltung. Rechtliche Grundlage: Beschlussempfehlung: gem. AV beschließen GV Baier ergreift das Wort und erklärt, dass er der Meinung ist, dass diese Erhöhung schon notwendig ist und es wurde auch schon mehrmals in Vorgremien diesbezüglich diskutiert. Es sollten nun endlich Änderungen in dieser Hinsicht beschlossen werden. Nachdem jetzt in der Landwirtschaft die gesamten Prämien über zwei Jahre hinweg strengstens gekürzt worden sind und es nur mehr die ursprüngliche Förderung von € 7,27 gibt, ist er schon der Meinung, dass hier etwas gemacht werden muss. Er spricht sich dafür aus, dass künftig pro Großvieheinheit Rind eine Förderung von € 25,-- gewährt wird. Die Bezeichnung Großvieheinheit Rind soll auch in seinem Antrag geändert werden, da dies in der Fachsprache so formuliert werden muss. Er ersucht die Mitglieder des Gemeinderates, den Antrag zu unterstützen, damit hier ein positives Abstimmungsergebnis zustande kommt. Der Tagesordnungspunkt lautet also: Antrag der SPÖ Fraktion auf Erhöhung der Besamungsbeihilfe für Großvieheinheiten Rinder ab 1.1.2014 – Beschlussfassung. Die SPÖ-Fraktion beantragt die Änderung der Prämie auf € 25,-- pro Großvieheinheit Rind inklusive Stier. Die laut AMA berechnete durchschnittliche Rinderzahl beträgt 159,4, bei den Pferde 24,0, bei den Schafen 11,6. Wenn man den Rinderbestand mit 160 Stück berechnet und diesen mit € 25 multipliziert, kommt man auf € 4.000,--. Ein Beschluss würde die aktive Unterstützung der Landwirtschaft bedeuten, die natürlich auch zur Gestaltung unserer Landschaft beiträgt. Es handelt sich hier auch um eine Förderung, die sich die Gemeinde leisten kann. Die Abwicklung würde ganz problemlos von Statten gehen. Es hat jeder Landwirt seine Rinder bei der AMA zu registrieren, dann können die für die Beihilfe notwendigen Daten jederzeit abgerufen und die Landwirte darüber verständigt werden, dass sie sich bis 30.11. des Jahres die Beihilfe auf der 55 Gemeinde auszahlen lassen können. Es handelt sich hier seiner Ansicht nach um einen vertretbaren Zeitrahmen und eine absolut leichte Abwicklung des Ganzen. Es ist auch alles transparent und überprüfbar. Der Vorsitzende eröffnet die diesbezügliche Diskussion. Der Obmann des Ortsbauernbundes GR Josef Steinbichler meldet sich zu Wort und erklärt, dass er hier nur zustimmen kann, dass es durchaus notwendig ist, dass die Förderung der Gemeinde erhöht wird. Was ihn jetzt etwas verwundert ist, dass hier drauf steht: „Antrag der SPÖ-Fraktion“, da die Idee eigentlich aus der Bauernschaft kommt. Es hat diesbezüglich auch eine Sitzung des Ortsbauernausschusses gegeben, in dem auch Vertreter der SPÖ-Bauern dabei sind. Es wurde diesbezüglich diskutiert und festgestellt, dass hier eine Anpassung notwendig wäre. Er selbst hat auch mit dem Bürgermeister darüber ein Gespräch geführt, damit dieser ein wenig vorinformiert ist. Dieser hat ihm gegenüber geäußert, dass er als Ortsbauernbundobmann diesbezüglich zu einer Sitzung des Gemeindevorstandes eingeladen werden wird, um hier einen Vortrag zu halten, damit sich letztendlich jeder auf dem gleichen Wissensstand befindet und weiß, was man vorhat. Und plötzlich ist nun der SPÖ Antrag da. Wahrscheinlich, dass man halt in der SPÖZeitung schreiben kann: „Wir alleine fördern die Bauern.“ Aber so soll es ja eigentlich nicht sein, sondern man sollte das Ganze miteinander machen. Und es soll nicht eine bestimmte Gruppe sagen: „Nur wir sind die Besseren!“ So ist seine Sichtweise. Bezüglich der Abwicklung glaubt er, dass ohnehin alle Ideen aus der Ortsbauernschaft kommen. Es wurde hier vorgeschlagen, dass das so passt. Bei der GVE Anzahl wird sich teilweise etwas ändern. Bei der genannten Zahl von 159,4 sind teilweise männliche Rinder also Stiere dabei. Für Stiere zur Masthaltung ist natürlich keine Förderung erforderlich. Die Förderung ist für Mutter- und Milchkühe vorgesehen. Es wird sich daher die Anzahl geringfügig verringern. Herr GV Karl Baier erklärt, dass es auch Landwirte in der Gemeinde Unterach gibt, die einen Zuchtstier halten und die Besamung der Kühe selbst durchführen. Daher soll der Antrag auf Leistung der Prämie inklusive Stier lauten. Ergänzend stellt er fest, dass die SPÖ-Fraktion weiß, dass diese Angelegenheit bereits vor einem Jahr im Ortsbauernausschuss besprochen worden ist. Bereits im vergangenen Jahr hätte es also einen Antrag geben können. Da sich aber nichts getan hat, sind die Vertreter des Ortsbauernausschusses aus der SPÖ Fraktion an die SPÖ Fraktion heran getreten, damit ein Antrag gestellt wird. Dies wurde kurzfristig durchgeführt, um heute in der Gemeinderatssitzung einen Beschluss herbeiführen zu können. Es wird der Antrag sicherlich nicht dazu verwendet werden, um zu sagen, dass die SPÖ hier Initiator war. GR Steinbichler stellt fest, dass die Besprechung mit dem Bürgermeister Ende letzten Jahres stattgefunden hat und es wäre nicht mehr möglich gewesen, die Förderung ins Budget aufzunehmen. Daher sollte der Antrag erst später erfolgen. GR Ing. Gernot Schmidt wirft die Frage auf, ob diese Förderung nicht auch für Schafe oder Ziegen Geltung haben wird. Er ist der Ansicht, dass man sich gerechter Weise als Gemeinde etwas einfallen lassen sollte, um alle in den Genuss der gleichen Förderung kommen zu lassen. EGR Klein bringt dazu vor, dass die Gemeinde, wenn sie keinen Zuchtstier zur Verfügung stellt, eine Besamungsprämie bezahlen muss. Diese ist aber zweckgebunden nur für die Besamung der weiblichen Rinder. Wenn man das ausweiten möchte, müsste man über eine andere Schiene fahren. Zweckgebundenes Geld darf nur für diese Art der Förderung hergenommen werden. 56 Bürgermeister Gnigler erklärt, dass noch Zeit genug bleibt, um auch hier einen Vorschlag der Förderung auszuarbeiten. Da sollte man aber mit der Bauernschaft und den Betroffenen noch diskutieren, welche Vorschläge hier gemacht werden. EGR Klein erklärt, dass es hier um 35 Großvieheinheiten geht. Der Bürgermeister ersucht den Ortsbauernobmann, sich bis zur nächsten Gemeinderatssitzung damit zu befassen. Der Bürgermeister stellt den Antrag auf Abstimmung über den ggstl. Antrag der SPÖ-Fraktion: Der Antrag wird durch Erheben der Hand einstimmig angenommen. Zu Punkt 14 der TO.: AMTSVORTRAG Gegenstand: 14.Antrag der ÖVP- Fraktion zur Installierung einer Zeitungsredaktion für die Gemeindezeitung, Beschlussfassung; Sachverhaltsdarstellung: Aufgabe dieser Redaktion wäre die Zusammenstellung der Artikel und die Abstimmung darüber, welche Artikel in die Gemeindezeitung aufgenommen werden und welche nicht. Vorstellbar wäre eine Aufteilung von jeweils 2 Mitgliedern der einzelnen Parteien, die im Gemeinderat vertreten sind. Rechtliche Grundlage: Beschlussempfehlung: Nach Verlesung des Amtsvortrages eröffnet der Bürgermeister die diesbezügliche Diskussion. Frau Slama meldet sich zu Wort und stellt fest, dass sie selbst Gemeindezeitungen aus vielen umliegenden Orten, auch aus dem Land Salzburg, sammelt. Mit dem Präsidenten des OÖ. Gemeindebundes, Herrn Helmut Mödlhammer, hat sie ebenfalls diesbezüglich gesprochen. Die ÖVP-Fraktion hat immer wieder Probleme gehabt, dass etliche Artikel zurück gewiesen wurden, zum Beispiel B 151 als politischer Artikel, solche dürfen in der Gemeindezeitung nicht abgedruckt werden. Die Fraktion ist der Meinung, dass die Gemeindezeitung aus dem Gemeindebudget bezahlt wird und jeder die Möglichkeit hat, sofern es sich nicht um einen parteipolitischen Artikel handelt, sich einzubringen. Es wurde bereits mehrmals darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit bestehen muss, dass hier auch die ÖVPFraktion vertreten sein darf. Es sollte im Sinne der Demokratie nicht einer alleine entscheiden, was in die Zeitung kommt. Es sollte jeder die Möglichkeit haben, seine Ansichten darzulegen. Für sie war es erschreckend, dass zum Beispiel der Artikel bezüglich die B151, der alle Bürger betrifft, nicht in die Gemeindezeitung aufgenommen wurde. Sie stellt daher den Antrag, dass hier eine Redaktion mit 57 Vertretern im Verhältnis 2:2 gebildet wird. Hier soll dann gemeinsam entschieden werden, welche Artikel dann tatsächlich in die Zeitung kommen. Bgm. Gnigler erklärt, dass es in seiner Amtszeit als Bürgermeister genau zwei Artikel gegeben hat, die zur Veröffentlichung beantragt worden sind. Diese sind nicht in die Zeitung gekommen, weil sie seiner Auffassung nach nicht der Gemeindezeitung entsprechen. Man muss hier schon genauer hinschauen, denn die von Frau GR Slama gemachte Schilderung ist so nicht richtig. Jeder Verein, jede Feuerwehr und auch z.B. die Schule sind aufgefordert, sich hier zu präsentieren bzw. zu berichten, was gemacht oder geleistet wird. Herr Vockner nimmt diese Artikel gerne entgegen. Er gestaltet diese dann so, dass sie auch in der Gemeindezeitung Platz haben. Das Ganze geht dann auch so in Druck. Auch jeder Ausschuss hat auch die Möglichkeit, Berichte in die Gemeindezeitung hinein zu geben. Da hat es nie Probleme gegeben, dass etwas in der Gemeindezeitung veröffentlicht wird. Zweimal hat er es allerdings aus politischen Gründen nicht zugelassen, dass ein Artikel veröffentlicht wird. Eine Gemeindezeitung ist kein politisches Organ. Da haben die Fraktionen ihre Aussendungen, die sie für derartige Dinge verwenden können. Er glaubt, dass man nicht daran denken kann, dass man die Meinung des Bürgermeisters hier zensurieren kann oder diese nicht abdruckt. Er hat auch gar nichts dagegen, dass sich das erwähnte Redaktionsteam bildet. Er möchte es hier nicht im Raum stehen lassen, dass es hier mehrmals zu unbegründeten Ablehnungen gekommen ist. Es ist seit damals nie wieder ein Artikel an ihn herangetragen worden. GV Baier erklärt, dass die SPÖ Fraktion nichts dagegen hat, dass ein Redaktionsteam gegründet wird. Eine zusätzliche Person, die dann die Arbeiten verrichtet, wie z.B. Herr Vockner, müsste noch dabei sein. Der Bürgermeister ist dann dafür verantwortlich, was letztendlich in der Zeitung steht und was nicht. Gegen die Installierung des Redaktionsteams ist nichts einzuwenden. Frau GR Eva Slama teilt mit, dass sie soeben vom Bürgermeister gehört hat, dass die Gemeindezeitung nicht für parteipolitische Artikel oder Äußerungen geeignet ist. Sie möchte bitten, dass dies aber auch für den Herrn Bürgermeister selbst gilt. Der Bürgermeister teilt mit, dass dies selbstverständlich der Fall ist. Aber es ist auch so, dass der Bürgermeister zu den jeweiligen Punkten seine Meinung kundtut, was ihm auch zusteht. Diese Möglichkeit wird er sich auch weiterhin nicht nehmen lassen. Frau Slama antwortet, dass für den Bürgermeister die Möglichkeit dazu in der SPÖ Parteizeitung besteht. Bgm. Gnigler fährt fort, dass Artikel zur Veröffentlichung ihm nur ausgehändigt werden müssen. Die gesetzliche Möglichkeit zur Meinungsäußerung besteht für ihn auch in der Gemeindezeitung. Er weist Frau Slama darauf hin, dass er nichts veröffentlichen kann, wenn er keine Artikel aus den Ausschüssen bekommt. Wenn ihr die Artikel des Bürgermeisters nicht gefallen, muss er das zur Kenntnis nehmen. Vizebgm. Baumann sagt, dass er dem Bürgermeister nicht absprechen will, dass er seine Meinung kundtun darf. Ob das nun politisch ist oder bürgermeistermäßig ist, dazu soll sich jeder selbst seine Meinung bilden. Dass Herr Vockner hier dabei ist, ist ihm klar. Von Seiten der ÖVP-Fraktion wären Frau Slama und Herr Purkhart für dieses Team vorgesehen. Nun sollte auch die SPÖ-Fraktion 2 Mitglieder namhaft machen. Zweitens möchte er anfragen, wann die nächste Gemeindezeitung heraus 58 kommen wird. Man sollte dann ja im Redaktionsteam bezüglich der Eingaben etwas planen können. Der Bürgermeister antwortet, dass der jeweilige Redaktionsschluss bei Herrn Vockner zu erfragen ist. Er weiß die Termine nicht. Herr Vockner sagt ihm jeweils immer, wann er seine Artikel fertig haben muss. Vizebgm. Baumann fährt fort, dass Herr Vockner dann sozusagen dieses Team einzuberufen hat. Bgm. Gnigler stellt fest, dass Herr Vockner jeweils den Redaktionsschluss bekannt geben wird und es möglicherweise eine Sitzung des Teams geben wird, um zu entscheiden, welche Artikel veröffentlicht werden dürfen. Es wird nach wie vor so gestaltet werden, dass jeder Artikel zur Veröffentlichung zur Gemeinde bringen kann. Er hat nichts dagegen, man wird sehen wie die Arbeit dann abläuft. Abstimmung über den ggstl. Antrag durch Erheben der Hand: 10 Ja-Stimmen: ÖVP Fraktion 5 Ja-Stimmen: SPÖ Fraktion, 4 Stimmenthaltungen: Bgm. Gnigler, GR Thurner, GR Eichinger, GR Mayrhofer Der Antrag gilt daher als angenommen. Zu Punkt Top 15 der TO.: Dringlichkeitsantrag der ÖVP-Fraktion auf Änderung der Tourismusabgabe auf € 0,95 Bgm. Gnigler erklärt, dass er die Begründung bereits vor Beginn der Sitzung zur Kenntnis gebracht hat. Er eröffnet die Diskussion zum gegenständlichen Tagesordnungspunkt. Vizebgm. Baumann informiert, dass diesbezüglich bereits im Gemeindevorstand diskutiert worden ist. Herr Mag. Schirlbauer war bei dieser Sitzung anwesend, um ein Gespräch mit Herrn Bgm. Gnigler und ihm zu führen. Laut Auffassung der ÖVPFraktion war es einfach missverständlich, was in der damaligen Gemeinderatssitzung besprochen bzw. gesagt worden ist. Aus diesem Grund hat nun die ÖVP-Fraktion einen Antrag gestellt, da der seinerzeitige Beschluss des Gemeinderates in Bezugnahme auf alle Betriebe der Ferienregion Attersee sicher nicht zum Vorteil der Betriebe der Gemeinde Unterach war. Es wird die Meinung vertreten, dass dieser Beschluss eigentlich einstimmig aus dem MTV kommen müsste, obwohl die Zuständigkeit hier beim Gemeinderat liegt. Diesen Beschluss hätte es ja gegeben als Empfehlung für den Gemeinderat. Aus diesem Grund will die ÖVP Fraktion nun für nächstes Jahr die € 0,95 pro Nacht wiederum beschließen. Dann gibt es tatsächlich für alle in der Region eine einheitliche Richtlinie. Der MTV muss sich ja ohnehin selbst Gedanken machen, ob er dann in Zukunft die Tourismusabgabe, in welcher Höhe auch immer, festlegt, damit er wirtschaften bzw. auch alles umsetzen kann. Der Bürgermeister hat gesagt, dass es nicht immer so sein kann, dass die Gemeinden herhalten müssen. Er ist der Ansicht, dass er damit vollkommen Recht hat. Er glaubt einfach, dass es wichtig ist, dass man in Unterach das Zeichen setzt, dass man sagt: „Wir fordern nicht mehr als alle anderen Gemeinden rund um den Attersee.“ Bgm. Gnigler bedankt sich für die Wortmeldung und fragt, ob noch jemand dazu etwas sagen möchte. Herr GV Baier stellt fest, dass diese Abgabe nicht von den Betrieben sondern von den Gästen abverlangt wird. Es ist auch bekannt, dass die Ferienregion Attersee 59 Sehr wenig Geld hat und sämtliche anfallenden Kosten von vorne herein bereits abschiebt. Die einzige Möglichkeit hier etwas zu ändern ist, dass man sich Einnahmen erwirtschaftet. Aus diesem Grund bleibt die SPÖ-Fraktion bei ihrem Beschluss von € 1,20. GR Josef Schindlauer erklärt, dass er weiß, dass die Abgaben in Kärnten und Tirol wesentlich höher sind als die Beträge, um die es hier geht. Er findet es auch irgendwo lächerlich, dass es nicht möglich sein soll, die € 1,20 zu verlangen. Noch dazu, wo es die Ferienregion Attersee dringend nötig hat. Er ist der Meinung, dass man bei dem Nächtigungspreis von € 1,20 bleiben soll. Der Bürgermeister ergänzt, dass bei Beschlussfassung die Abstimmung mit 17:2 durchgeführt wurde, wobei diese zwei Stimmen Stimmenthaltungen waren. Es handelte sich also um einen relativ einstimmigen Beschluss. Es wurde das Ganze ja seinerzeit diskutiert, auch die Mehrbelastung, die den Gast trifft usw.. Bei einer Aufenthaltsdauer von 6 Tagen geht es für den Gast um einen Betrag von € 1,50. Er glaubt einfach nicht, dass das nicht kalkulierbar und einhebbar ist. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in Unterach gab es seines Wissens nach erst eine einzige Beschlussfassung in einer anderen Gemeinde und er natürlich hat er gehofft, dass auch andere Gemeinden dem Beispiel der Gemeinde Unterach folgen werden. Unterach ist jene Attersee-Gemeinde mit den meisten Nächtigungen und bringt dem entsprechend viel Geld in die Kasse des MTV. Es geht darum, dass die Tourismuswirtschaft wieder belebt wird. Warum man das Geld plötzlich nicht braucht, obwohl man es dringend notwendig hat, kann er sich nicht erklären und auch nicht wie der plötzliche Meinungsumschwung des MTV gekommen ist. Er steht nach wie vor zu der Meinung, dass diese Höhe der Abgabe möglich und absolut gerechtfertigt ist. Er wundert sich halt ein wenig, wenn er sich die finanzielle Situation des MTV anschaut. Im Gespräch mit Herrn Schirlbauer hat auch der Vizebgm. geäußert, dass er keinen Grund sieht, an diesem Beschluss etwas zu ändern. Jetzt ist über den vorliegenden Antrag abzustimmen. Es geht zwar im Gesamten um große Summen, aber im Einzelnen für den Gast nicht. Auf Grund dieser Erhöhung wird sicherlich niemand sagen, dass er seinen Aufenthalt nicht in der Gemeinde Unterach verbringen wird. Vizebgm. Baumann sagt, dass das, was er in der Sitzung gesagt hat, zwar nicht protokolliert wurde, aber es kann nach der heutigen Sitzung gerne unter vier Augen geklärt werden. Der MTV weiß sehr wohl, dass er Geld lukrieren muss. Trotzdem ist er der Meinung, dass hier eine einheitliche Vorgangsweise gewählt werden sollte, die dann auch von allen mit getragen wird. Bgm. Gnigler fordert zur Abstimmung über den ggstl. Antrag auf Festsetzung der Tourismusabgabe auf € 0,95 auf. Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand, Ergebnis: 10 Ja-Stimmen: ÖVP Fraktion, 9 Nein-Stimmen: SPÖ-Fraktion Der Antrag gilt somit als angenommen. Zu Punkt 16 der TO: Allfälliges a.) Straßensanierung Da ja derzeit die Straße zur Liegenschaft Pointinger, Wasserfallweg in Höhe von € 80.000,-- saniert wird, fragt Frau Hedwig Hutterer, wann die Sanierung der Jeritzastraße in Angriff genommen wird. Es handelt sich hier um die Visitenkarte des Ortes und diese ist in einem sehr schlechten Zustand. 60 Der Bürgermeister erklärt, dass er Frau Hutterer absolut Recht gibt. Er hofft, dass nächstes Jahr dafür die finanziellen Mittel dafür vorhanden sein werden. Dann könnte man bereits im Frühjahr mit den diesbezüglichen Arbeiten beginnen. Das wäre sein Plan. Er hätte die Sanierung schon gerne vorangetrieben. Aber durch die ständigen und jahrelangen Bauvorhaben an dieser Straße ist das nicht früher möglich gewesen. Die Straße ist jetzt in einem erbärmlichen Zustand. Die Kostenvoranschläge wurden bereits eingeholt. Die genauen Summen hat er jetzt nicht im Kopf. Es mussten auch Künetten gegraben werden. Idealer wäre es daher, den Herbst mit diesen Arbeiten abzuwarten. Es muss auch noch ein Gespräch mit der Wassergenossenschaft geben. In der Straße liegt eine sehr alte Eternitleitung. Ob hier etwas geändert wird, ist letztendlich eine Entscheidung der Wassergenossenschaft. b.) Steg Strandbad/Wasserschichule Bgm. Gnigler berichtet, dass hier im Oktober die letzten Schraubarbeiten durchgeführt werden. Es hat ein Gespräch mit der bauausführenden Firma gegeben. Durch Arbeitsüberlastung war man bis jetzt nicht dazu in der Lage, nun werden diese Arbeiten aber durchgeführt. Dann wird es eine Abnahme durch die Gemeinde geben und erst dann wird der Rest von 20% der Kostensumme überwiesen werden. GR Josef Schindlauer erklärt, dass er der Ansicht ist, dass die Fa. Karl Pönale zahlen muss, weil dies im Vertrag so verankert ist. Es konnte der Termin nicht eingehalten werden und jetzt lässt man sich auch wieder so viel Zeit mit der endgültigen Beendigung der Arbeiten. Dann soll man die Pönale zahlen. Die Gemeinde hat das Geld auch nicht zum Hinausschmeißen und diese Firma war ursprünglich schon teuer. Bgm. Gnigler antwortet, dass man muss sich die genaue vertragliche Regelung anschauen muss und diesbezüglich weiter beraten werden wird. Bevor bezahlt wird, wird es noch eine Sitzung geben. Frau Hedwig Hutterer stellt fest, dass es vielleicht in Zukunft günstiger wäre, wenn die Gemeinde bei Vergabe derartiger Aufträge jemanden beauftragt, der hier eine gewisse begleitende Kontrolle macht. Sie ist nicht der Meinung, dass es im Betrieb der Gemeinde jemanden gibt, der dies machen können hätte und auch die Zeit dazu hätte. Die eventuellen Kosten von € 1.000,-- bis € 2.000,--, wäre es wert und man hätte diese Summe hier längst herein gebracht. Hier ist auch die Bauausführung gemeint. Bgm. Gnigler antwortet, dass hier dann Sachverständige oder Zivilingenieurbüros beauftragt werden und dementsprechende Mehrkosten entstehen werden. Frau GR Hutterer antwortet, dass diese Kosten aber hundertmal herein kommen im Vergleich zu den Summen, die dann letztendlich zu zahlen sind. Im Nachhinein ist nichts mehr nachvollziehbar und niemand weiß, warum dieses und jenes so passiert ist. Bgm. Gnigler antwortet, dass er dem nicht abgeneigt ist. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen zum Tagesordnungspunkt Allfälliges vor. Der Vorsitzende berichtet, dass die Gemeindevertreter im Anschluss an die Sitzung zur allgemeinen Bürgerfragestunde zur Verfügung stehen. 61 Ende der Sitzung um 21.40 Uhr. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 6.6.2013 wurden keine Einwendungen erhoben. _____________________ (Vorsitzender) ____________________ (Gemeinderat) _____________________ (Gemeinderat) ______________________ (Gemeinderat) _____________________ (Schriftführer Sitzung) ______________________ Ausfertigung Protokoll Der Vorsitzende bekundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom 12.12.2013 keine Einwendungen erhoben wurden. Unterach a.A., am 13.12.2013 Der Vorsitzende: _________________