Regionale Zusätze - DB Netz AG
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Regionale Zusätze - DB Netz AG
DB Netz AG Zentrale I.NPB 3(P) Produktionsmodell und Grundlagen Theodor-Heuss-Allee 7 60486 Frankfurt am Main www.dbnetze.com/fahrweg Matthias Vaupel Tel.: 069-265 31471 Fax: 069-265 31409 matthias.vaupel@deutschebahn.com Zeichen: I.NPB 3(P) Va 11.12.2016 Regionale Zusätze der Betriebszentralen der DB Netz AG zur Richtlinie 420 Dieses Dokument enthält die Regionalen Zusätze der 8 Betriebszentralen (BZ) der DB Netz AG zur Richtlinie (Ril) 420 in nachfolgender Reihenfolge: Regionale Zusätze der BZ Berlin zur Ril 420 gültig ab 11.12.2016 Regionale Zusätze der BZ Leipzig zur Ril 420 gültig ab 11.12.2016 Regionale Zusätze der BZ Hannover zur Ril 420 gültig ab 11.12.2016 Regionale Zusätze der BZ Duisburg zur Ril 420 gültig ab 11.12.2016 Regionale Zusätze der BZ Frankfurt zur Ril 420 gültig ab 11.12.2016 Regionale Zusätze der BZ Karlsruhe zur Ril 420 gültig ab 11.12.2016 Regionale Zusätze der BZ München zur Ril 420 gültig ab 11.12.2016 Regionale Zusätze der BZ Berlin S-Bahn zur Ril 420 gültig ab 11.12.2016 DB Netz AG Sitz Frankfurt am Main Registergericht Frankfurt am Main HRB 50 879 USt-IdNr.: DE199861757 Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Rüdiger Grube Vorstand: Frank Sennhenn, Vorsitzender Dr. Roland Bosch Bernd Koch Ute Plambeck Prof. Dr. Dirk Rompf Dr. Thomas Schaffer Regelwerk Regelwerk Regionale Zusätze zur Ril 420 Betriebszentrale Berlin Teil 1 −−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−− gültig ab 11.12.2016 −−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−− Inhaltsverzeichnis 0 Vorwort 3 0.1 Zweck 3 0.2 Zielgruppe und Gültigkeit 0.2.1 Bekanntgabe an Fahrdienstleiter außerhalb Betriebszentralen 3 3 1 Übersicht der Bereiche der BZ Berlin 4 1.1 Territorialer Zuständigkeitsbereich der BZ 4 1.2 Zuständigkeitsbereich des Netzkoordinators 5 1.3 Zuständigkeitsbereich der Zugkoordinatoren (Bereichsdisposition) 5 2 Erreichbarkeit und Aufgaben der BZ 6 2.1 Erreichbarkeit der BZ 6 2.2 Aufgaben des Netzkoordinators 6 2.3 Aufgaben der Zugkoordinatoren 6 2.4 Aufgaben und Erreichbarkeit der NLZ 2.4.1 Aufgaben der Netzleitzentrale 2.4.2 Aufgaben des Netzkoordinators (NK) 2.4.3 Aufgaben der Bereichsdisponenten 2.4.4 Erreichbarkeit der NLZ Frankfurt am Main 7 7 7 7 7 3 Lagebesprechungen 8 3.1 Regelmäßige Lagebesprechung 8 3.2 Anmeldung 8 3.3 Anlassbezogene Lagebesprechungen 8 3.4 Dokumentation 8 4 Ausführungsbestimmungen zu streckenspezifischen Regelungen 9 4.1 Nord-Süd-Fernbahntunnel 9 4.2 Fernbahntunnel BBI 9 4.3 Regeln zum Abschleppen von Zügen 9 5 Besondere Schienenwege gemäß Schienennetzbenutzungsbedingungen (SNB) Ziffer 3.3.6 10 6 Vereinbarungen zur Disposition 11 7 Streckenabschnitte auf denen als Vorsichtsmaßnahme bei Vorliegen einer Sturmwarnung die Geschwindigkeiten der Züge auf 80 km/h begrenzt wird 12 I.NP-O-B (N) Anett Robé Regionale Zusätze Ril 420 Teil 1 2 0 Vorwort 0.1 Zweck Mit diesem Dokument gibt die Betriebszentrale (BZ) Berlin regionale Ergänzungen zur Modulgruppe 420.02 heraus. 0.2 Zielgruppe und Gültigkeit Dieser Teil der Regionalen Zusätze richtet sich gleichermaßen an EVU und Mitarbeiter der DB Netz AG und gilt für die Netzfahrplanperiode 2017 vom 11.12.2016 bis 09.12.2017. Bei notwendigen Änderungen wird dieses Dokument unterjährig aktualisiert. 0.2.1 Bekanntgabe an Fahrdienstleiter außerhalb Betriebszentralen Nicht alle in diesem Teil der regionalen Zusätze der BZ Berlin enthaltenen Abschnitte sind für Fahrdienstleiter außerhalb der Betriebszentralen von Relevanz. Die nachfolgende Übersicht stellt dar, welche Abschnitte den Fahrdienstleitern außerhalb der BZ bekanntgegeben werden. Inhalte in Abschnitt 1 Abschnitt 2 Abschnitt 3 Abschnitt 4 Abschnitt 5 Abschnitt 6 Abschnitt 7 I.NP-O-B (N) Anett Robé Bekanntgabe an Fdl außerhalb BZ ja nein X X X X X X X Regionale Zusätze Ril 420 Teil 1 3 1 Übersicht der Bereiche der BZ Berlin 1.1 Territorialer Zuständigkeitsbereich der BZ I.NP-O-B (N) Anett Robé Regionale Zusätze Ril 420 Teil 1 4 1.2 Zuständigkeitsbereich des Netzkoordinators Entspricht den territorialen Zuständigkeiten der BZ Berlin (siehe 1.1) 1.3 Zuständigkeitsbereich der Zugkoordinatoren (Bereichsdisposition) Die in der Richtlinie 420.04 beschriebenen Aufgaben der Bereichsdisponenten werden im Bereich der Betriebszentrale Berlin vollumfänglich von Zugkoordinatoren übernommen. Die Zuständigkeiten entsprechen den farblich gekennzeichneten Bereichen in der Übersichtskarte der BZ-Zuständigkeiten. (siehe 1.1) I.NP-O-B (N) Anett Robé Regionale Zusätze Ril 420 Teil 1 5 2 Erreichbarkeit und Aufgaben der BZ 2.1 Erreichbarkeit der BZ Bereich Telefon-Nr. Fax-Nr. Email-Adresse NK (030) 297 1058 (030) 297 40903 BLN.XX-BZNK@deutschebahn.com Zugkoordinator 1 (030) 297 60261 (030) 297 44427 BLN.GK-BZ-ZK1@deutschebahn.com Zugkoordinator 2 (030) 297 60262 (030) 297 44427 BLN.GK-BZ-ZK2@deutschebahn.com Zugkoordinator 4 (030) 297 60264 (030) 297 44404 BLN.GK-BZ-ZK4@deutschebahn.com Zugkoordinator 5 (030) 297 60265 (030) 297 41955 BLN.GK-BZ-ZK5@deutschebahn.com Zugkoordinator 6 (030) 297 60266 (030) 297 44403 BLN.GK-BZ-ZK6@deutschebahn.com Zugkoordinator 7 (030) 297 60267 (030) 297 44403 BLN.GK-BZ-ZK7@deutschebahn.com 2.2 Aufgaben des Netzkoordinators ❚ Gesamtkoordination auf dem Streckennetz des BZ-Bereichs ❚ Wahrnehmung der Schichtleiterfunktion ❚ Entscheidung bei Konfliktfällen (Letztentscheid) ❚ Ansprechpartner der EVU bei schwierigen Betriebsverhältnissen ❚ Veranlassen von Maßnahmen beim Liegenbleiben von Reisezügen 2.3 Aufgaben der Zugkoordinatoren ❚ Ansprechpartner für die EVU in seinem Bereich (operativer Kundeninformationsservice ) ❚ Bearbeitung von Anträgen auf Anschlüsse ❚ Bearbeiten bei Abweichungen von Fahrplandaten (Erstellen von Fahrplanmitteilungen Grund- Nr. 2 - 6 – mit Vergabe einer Bearbeitungsnummer) ❚ Meldungen an EVU (Störungen und Unregelmäßigkeiten) ❚ Veranlassen dispositiver Maßnahmen im Störungsfall zur Aufrechterhaltung des Zugbetriebes ❚ Federführung bei der Erstellung und Einführung von Betriebsprogrammen in Abstimmung mit den EVU bei kurzfristig auftretenden Einschränkungen der Eisenbahninfrastruktur ❚ Festlegen und Veranlassen von Umleitungen bei Unregelmäßigkeiten ❚ Durchführung der Maßnahmen der EBuLa- Rückfallebene ❚ Veranlassen geeigneter Maßnahmen bei Ausfall/Störung von Zugfunk-Fahrzeuggeräten I.NP-O-B (N) Anett Robé Regionale Zusätze Ril 420 Teil 1 6 2.4 Aufgaben und Erreichbarkeit der NLZ 2.4.1 Aufgaben der Netzleitzentrale Die Netzleitzentrale prüft und koordiniert bei Ereignissen mit überregionalen und die Bahngrenzen überschreitenden Auswirkungen die erforderlichen Maßnahmen. In dieser Funktion ist die NLZ zusätzlicher Ansprechpartner der Leitstellen aller EVU für deren überregionalen und internationalen Verkehre, sowie für Eisenbahninfrastrukturbetreiber (EIU) im Ausland. Im Falle der Anschlussgewährung im überregionalen Verkehr ist die NLZ primärer Ansprechpartner für die EVU. 2.4.2 Aufgaben des Netzkoordinators (NK) ❚ Gesamtkoordination auf dem Streckennetz der DB Netz AG ❚ Wahrnehmung der Schichtleiterfunktion ❚ Entscheidung bei Konfliktfällen mit überregionalen Auswirkungen (Letztentscheid) ❚ Ansprechpartner der EVU bei schwierigen Betriebsverhältnissen mit überregionalen Auswirkungen 2.4.3 Aufgaben der Bereichsdisponenten ❚ Ansprechpartner für die EVU im jeweiligen Bereich (operativer Kundeninformationsservice ) ❚ Meldungen an EVU (Störungen und Unregelmäßigkeiten mit überregionalen Auswirkungen) ❚ Veranlassen koordinierender und BZ-übergreifender Maßnahmen im Störungsfall zur Aufrechterhaltung des Zugbetriebs ❚ Entscheiden über sämtliche Anträge auf Anschlüsse im Fernverkehr ab einer Absolutverspätung von mehr als 5 Minuten 2.4.4 Erreichbarkeit der NLZ Frankfurt am Main Bereich Telefon-Nr. Fax-Nr. Email-Adresse NK (069) 265 19758 (069) 265 19773 FFM.XX-NLZNK@deutschebahn.com I.NP-O-B (N) Anett Robé Regionale Zusätze Ril 420 Teil 1 7 3 Lagebesprechungen 3.1 Regelmäßige Lagebesprechung Es finden keine regelmäßigen Lagebesprechungen statt. 3.2 Anmeldung bleibt frei 3.3 Anlassbezogene Lagebesprechungen Zu anlassbezogenen Lagebesprechungen, z. B. bei Großstörungen, kann kurzfristig eingeladen werden. Interessierte EVU geben Ihre Kontaktdaten (Faxnummer/E-Mail Adresse) an das Kundenmanagement der DB Netz AG. 3.4 Dokumentation Alle Lagebesprechungen werden nach Möglichkeit protokolliert. Die Protokolle sowie ggf. weitere während der Lagebesprechung verteilte Unterlagen werden auf Anforderung auch an EVU versandt, die nicht an der Besprechung teilgenommen haben. Ansprechpartner: Leiter Netzdisposition der BZ Berlin (030 – 297 41510). I.NP-O-B (N) Anett Robé Regionale Zusätze Ril 420 Teil 1 8 4 Ausführungsbestimmungen zu streckenspezifischen Regelungen 4.1 Nord-Süd-Fernbahntunnel Grundsätze Aus Brandschutzgründen ist das Befahren mit verbrennungskraftgetriebenen Fahrzeugen verboten. Auf Grund der Neigungsverhältnisse der Strecken sowie ebenfalls aus Brandschutzgründen ist das Befahren mit Güterzügen untersagt. Ausnahme Beim Liegenbleiben von Zügen darf der Tunnel mit verbrennungskraftgetriebenen Fahrzeugen befahren werden. 4.2 Fernbahntunnel BBI Grundsatz Auf Grundlage des betrieblichen Gefahrenabwehrplanes und des Sicherheitskonzeptes für die Eisenbahnanlagen innerhalb des Fernbahntunnels BBI sowie des Sicherheitskonzeptes des Flughafen Berlin-Brandenburg International ist das Befahren mit a) verbrennungskraftgetriebenen Fahrzeugen oder b) Güterzügen verboten. Ausnahme Beim Liegenbleiben von Zügen darf der Tunnel zum Abschleppen mit verbrennungskraftgetriebenen Fahrzeugen befahren werden. 4.3 Regeln zum Abschleppen von Zügen Liegen gebliebene Züge im Nord-Süd Fernbahntunnel und im Fernbahntunnel BBI werden durch im Bf Berlin Grunewald Gleis 62 stehende Triebfahrzeuge (2mal BR 218 der DB Fernverkehr) abgeschleppt. Diese Triebfahrzeuge stehen von 05.00 Uhr bis 23.00 Uhr bereit und können zum Abschleppen von Triebzügen, aber auch zum Abschleppen von anderen Reisezügen genutzt werden. Die Anforderung der Triebfahrzeuge erfolgt durch den Triebfahrzeugführer des liegen gebliebenen Zuges bei dem zuständigen Fahrdienstleiter. Der Fahrdienstleiter veranlasst die Aktivierung des Abschlepptriebfahrzeuges durch den Netzkoordinator. Der Netzkoordinator vergibt eine dringliche Hilfszugnummer. Diese Zugnummer wird dem Fahrdienstleiter und dem Triebfahrzeugführer des Abschlepptriebfahrzeuges mitgeteilt. Der Triebfahrzeugführer trägt die Zugnummer und die Abfahrtszeit auf dem vorgegebenen Fahrplan-Mitteilungsvordruck ein. Der Vordruck der Fahrplan-Mitteilung ist auf dem Triebfahrzeug vorhanden. Der Netzkoordinator informiert die Transportleitung der DB Fernverkehr vom Einsatz der o.g. Triebfahrzeuge. I.NP-O-B (N) Anett Robé Regionale Zusätze Ril 420 Teil 1 9 5 Besondere Schienenwege gemäß Schienennetzbenutzungsbedingungen (SNB) Ziffer 3.3.6 Bleibt frei I.NP-O-B (N) Anett Robé Regionale Zusätze Ril 420 Teil 1 10 6 Vereinbarungen zur Disposition Bleibt frei I.NP-O-B (N) Anett Robé Regionale Zusätze Ril 420 Teil 1 11 7 Streckenabschnitte auf denen als Vorsichtsmaßnahme bei Vorliegen einer Sturmwarnung die Geschwindigkeiten der Züge auf 80 km/h begrenzt wird Streckennummer zwischen Betriebsstelle und Betriebsstelle Landkreis 6078 Strausberg Gorgast Märkisch Oderland 6114 Wiesenburg Hp Jeber-Bergfrieden PotsdamMittelmark, Wittenberg 6115 Beelitz Stadt Beelitz Bea Strw PotsdamMittelmark 6183 Hennigsdorf (b Berlin) Kremmen Oberhavel 6253 Grunow Frankfurt (O) Strw Oder-Spree 6327 Pasewalk Strasburg VorpommernGreifswald 6345 Doberlug-Kirchhain unt Bf Tröbitz Elbe-Elster 6511 Jüterbog Beelitz Stadt Teltow-Fläming, PotsdamMittelmark 6941 Pritzwalk Wittstock Prignitz, Ostprignitz-Ruppin I.NP-O-B (N) Anett Robé Regionale Zusätze Ril 420 Teil 1 12 Regelwerk Regionale Zusätze zur Ril 420 der Betriebszentrale Leipzig Teil 1 gültig 11.12.2016 – 09.12.2017 Erstellt Geprüft Freigegeben I.NP-SO-B(N)Gi Robert Giese I.NP-SO-B(N)Ku Frank Kunadt I.NP-SO-B Olaf Seemann 02.12.2016 gez. Giese 02.12.2016 gez. Kunadt 02.12.2016 gez. Seemann Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 2 0 Vorwort 2 1 Übersicht der Bereiche der BZ Leipzig 3 2 Erreichbarkeit und Aufgaben der BZ 4 3 Lagebesprechungen 7 4 Ausführungsbestimmungen zu streckenspezifischen Regelungen 7 5 Besondere Schienenwege gemäß Schienennetzbenutzungsbedingungen (SNB) Ziffer 3.4.1 8 6 Vereinbarungen zur Disposition 9 7 Streckenabschnitte auf denen als Vorsichtsmaßnahme bei Vorliegen einer Sturmwarnung die Geschwindigkeiten der Züge auf 80 km/h begrenzt wird 10 0 Vorwort 0.1 Zweck Mit diesem Dokument gibt die Betriebszentrale (BZ) Leipzig regionale Ergänzungen zur Modulgruppe 420.02 heraus. 0.2 Zielgruppe und Gültigkeit Dieser Teil der Regionalen Zusätze richtet sich gleichermaßen an EVU und Mitarbeiter der DB Netz AG und gilt für die Netzfahrplanperiode 2017 vom 11.12.2016 bis 09.12.2017. Bei notwendigen Änderungen wird dieses Dokument unterjährig aktualisiert. Bekanntgabe an Fahrdienstleiter außerhalb Betriebszentralen Nicht alle in diesem Teil der regionalen Zusätze der BZ Leipzig enthaltenen Abschnitte sind für Fahrdienstleiter außerhalb der Betriebszentralen von Relevanz. Die nachfolgende Übersicht stellt dar, welche Abschnitte den Fahrdienstleitern außerhalb der BZ bekanntgegeben werden. Inhalte in Abschnitt 1 Abschnitt 2 Abschnitt 3 Abschnitt 4 Abschnitt 5 Abschnitt 6 Abschnitt 7 DB Netz AG, RB Südost, Betriebszentrale Regionale Zusätze Ril 420 Teil 1 gültig 11.12.2016 – 09.12.2017 Bekanntgabe an Fdl außerhalb BZ ja nein X X X X X X X Seite 2 von 10 1 Übersicht der Bereiche der BZ Leipzig 1.1 Territorialer Zuständigkeitsbereich der BZ DB Netz AG, RB Südost, Betriebszentrale Regionale Zusätze Ril 420 Teil 1 gültig 11.12.2016 – 09.12.2017 Seite 3 von 10 1.2 Zuständigkeitsbereich des Netzkoordinators (Nk) Entspricht den territorialen Zuständigkeiten der BZ Leipzig, d.h. dem Regionalbereich Südost außer dem Betriebsführungsbereich der BZ Berlin (siehe 1.1) 1.3 Zuständigkeitsbereich der Bereichsdisponenten (Bd) Im Regionalbereich Südost, außer dem Betriebsführungsbereich der BZ Berlin, werden die Aufgaben nach 2.3 durch die Bd Mitte, Bd Nord, Bd Ost und Bd Südwest im Rahmen der räumlichen Zuständigkeit (farbliche Hinterlegung) nach Punkt 1.1wahrgenommen. 2 Erreichbarkeit und Aufgaben der BZ 2.1 Erreichbarkeit der BZ Bereich Telefon-Nr. Fax-Nr. Email-Adresse NK (0341) 968 1058 (0341) 968 6619 LPZ.XX-BZNK@deutschebahn.com Bd Mitte (0341) 968 6627 (0341) 968 6729 Bd Nord (0341) 968 6628 Bd Ost (0341) 968 6624 Bd Südwest (0341) 968 6625 Zd 1 (0341) 968 6701 Zd 2 (0341) 968 6702 Zd 5 (0341) 968 6705 Zd 8 (0341) 968 6708 Zd 9.1 (0341) 968 6709 Zd 9.2 (BK Dresden) (0341) 968 6899 Zd 11 (0341) 968 6711 BK Leipzig (0341) 968 6849 (0341) 968 6629 2.2 Aufgaben des Netzkoordinators Wahrnehmung des Letztentscheides gem. 420.0200 Wahrnehmung der Schichtleiterfunktion Ansprechpartner der EVU bei schwierigen Betriebsverhältnissen 2.3 Aufgaben der Bereichsdisponenten Ansprechpartner für die EVU in seinem Bereich (operativer Kundeninformationsservice) Bearbeiten von Abweichungen von Fahrplandaten (Erstellen von Fahrplanmitteilungen mit Vergabe einer Genehmigungsnummer) Entscheiden über Abweichungen von der WZR (siehe auch Punkt 2.4) Meldungen an EVU (Störungen und Unregelmäßigkeiten) Veranlassen dispositiver Maßnahmen im Störungsfall zur Aufrechterhaltung des Zugbetriebs DB Netz AG, RB Südost, Betriebszentrale Regionale Zusätze Ril 420 Teil 1 gültig 11.12.2016 – 09.12.2017 Seite 4 von 10 Federführung bei der Erstellung von Betriebsprogrammen in Abstimmung mit den EVU bei kurzfristig auftretenden Einschränkungen der Eisenbahninfrastruktur Festlegen und Veranlassen von Umleitungen bei Unregelmäßigkeiten Durchführung der Maßnahmen der EBuLa-Rückfallebene Veranlassen geeigneter Maßnahmen bei Ausfall/Störung von Zugfunk-Fahrzeuggeräten Entscheiden über zulaufsteuernde Maßnahmen mit den Verantwortlichkeiten der Güterverkehrsanlagen / Nachbarbahnen 2.3.1 Disposition des Zugverkehrs über Horka/Görlitz Grenze und Bad Schandau Grenze Disposition des Grenzverkehrs über Horka/Görlitz Grenze: Bereichsdisponent Ost Disposition des Grenzverkehrs über Bad Schandau Grenze: Zd 9.2 (Betriebskoordinator Dresden) 2.3.2 Disposition des Zugverkehrs für Leipzig Hbf Für den Bahnhof Leipzig Hbf (inkl. Leipzig Hbf tief) nimmt der Betriebskoordinator (BK) Leipzig teilweise Aufgaben der Bereichsdisposition wahr. 2.4 Anschlussbearbeitung Die Anträge werden durch den jeweilig zuständigen Bereichsdisponenten bearbeitet. Technikunterstützte Anträge werden auf nicht überwachten Strecken durch den jeweils zuständigen Bereichsdisponenten, überwachten Strecken durch den jeweils zuständigen Zugdisponenten bzw. Betriebskoordinator bearbeitet. 2.5 Validierung gem. Ril 420.9001 Die Validierung gem. Ril 420.9001 Abs. 5 Pkt. 4 und Umkodierung gem. 420.9001 Abs. 6 Pkt. 2 wird seitens der BZ vom Mitarbeiter „Betriebsprozessdatenmanager – Bpdm 2“ - Telefon (0341) 968 6618 wahrgenommen. 2.6 Aufgaben und Erreichbarkeit der Netzleitzentrale (NLZ) 2.6.1 Aufgaben der Netzleitzentrale Die Netzleitzentrale prüft und koordiniert bei Ereignissen mit überregionalen und die Bahngrenzen überschreitenden Auswirkungen die erforderlichen Maßnahmen. In dieser Funktion ist die NLZ zusätzlicher Ansprechpartner der Leitstellen aller EVU für deren überregionalen und internationalen Verkehre, sowie für Eisenbahninfrastrukturbetreiber (EIU) im Ausland. Im Falle der Anschlussgewährung im überregionalen Verkehr ist die NLZ primärer Ansprechpartner für die EVU. 2.6.2 Aufgaben des Netzkoordinators (NK) Gesamtkoordination auf dem Streckennetz der DB Netz AG Wahrnehmung der Schichtleiterfunktion Entscheidung bei Konfliktfällen mit überregionalen Auswirkungen (Letztentscheid) Ansprechpartner der EVU bei schwierigen Betriebsverhältnissen mit überregionalen Auswirkungen DB Netz AG, RB Südost, Betriebszentrale Regionale Zusätze Ril 420 Teil 1 gültig 11.12.2016 – 09.12.2017 Seite 5 von 10 2.6.3 Aufgaben der Bereichskoordinatoren Ansprechpartner für die EVU im jeweiligen Bereich (operativer Kundeninformationsservice) Meldungen an EVU (Störungen und Unregelmäßigkeiten mit überregionalen Auswirkungen) Veranlassen koordinierender und BZ-übergreifender Maßnahmen im Störungsfall zur Aufrechterhaltung des Zugbetriebs Entscheiden über sämtliche Anträge auf Anschlüsse im Fernverkehr ab einer Absolutverspätung von mehr als 5 Minuten 2.6.4 Erreichbarkeit der NLZ Frankfurt am Main Bereich Telefon-Nr. Fax-Nr. NK (069) 265 19758 (069) 265 19773 DB Netz AG, RB Südost, Betriebszentrale Regionale Zusätze Ril 420 Teil 1 gültig 11.12.2016 – 09.12.2017 Email-Adresse FFM.XX-NLZNK@deutschebahn.com Seite 6 von 10 3 Lagebesprechungen 3.1 Regelmäßige Lagebesprechung Ort: DB Netz AG, Regionalbereich Südost, Betriebszentrale, Brandenburger Straße 1, 04103 Leipzig Zeitpunkt: Montag-Freitag (außer Feiertage), um 8.00 Uhr Zweck: Regelmäßiger Informationsaustausch Anmeldung: Leiter Netzdisposition der BZ Leipzig (0341) 968 1057 3.2 Anlassbezogene Lagebesprechungen Zu anlassbezogenen Lagebesprechungen (z.B. Baumaßnahmen, Großstörungen) kann kurzfristig eingeladen werden. Interessierte EVU geben Ihre Kontaktdaten (Faxnummer/E-Mail Adresse) an das Kundenmanagement der DB Netz AG. 3.3 Dokumentation Alle Lagebesprechungen werden nach Möglichkeit protokolliert. Die Protokolle sowie ggf. weitere während der Lagebesprechung verteilte Unterlagen werden auf Anforderung auch an EVU versandt, die nicht an der Besprechung teilgenommen haben. Ansprechpartner: Leiter Netzdisposition der BZ Leipzig, Tel: (0341) 968 1057. 4 Ausführungsbestimmungen zu streckenspezifischen Regelungen Auszug aus den SNB 2016 2.9.5 Leipziger Citytunnel Der Einsatz von Dieseltriebfahrzeugen ist nur in Ausnahme- und Notfällen (Abschleppen eines havarierten elektrisch betriebenen Triebfahrzeuges, Abschleppen eines von einer Oberleitungsstörung betroffenen Zuges und Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, die nur bei abgeschalteter Oberleitung stattfinden können) zugelassen, DIN 5510-1 Brandschutzstufe 3 oder EBA-Brandschutzvorgabe E2 oder DIN/EN 45545-1 Betriebsklasse 2 oder TSI SRT „Sicherheit in Eisenbahntunnel“ Brandschutzkategorie A, Kein Güterverkehr, Geschlossenes System der Toilettenanlagen. 2.9.7 Dresdner Flughafentunnel (Abschnitt Dresden-Grenzstraße – Dresden Flughafen) Es dürfen nur Fahrzeuge verkehren, welche die Brandschutzstufe 3 nach DIN 5510-1 erfüllen. DB Netz AG, RB Südost, Betriebszentrale Regionale Zusätze Ril 420 Teil 1 gültig 11.12.2016 – 09.12.2017 Seite 7 von 10 5 Besondere Schienenwege gemäß Schienennetzbenutzungsbedingungen (SNB) Ziffer 3.4.1 Schnellfahrstrecke Leipzig – Erfurt Streckenabschnitt Gröbers/Ammendorf - Erfurt Vorrang für den Schienenpersonenfernverkehr Alternativstrecke (Leipzig Hbf – Leipzig-Leutzsch) / (Halle Hbf – Merseburg) – Großkorbetha – Naumburg – Erfurt DB Netz AG, RB Südost, Betriebszentrale Regionale Zusätze Ril 420 Teil 1 gültig 11.12.2016 – 09.12.2017 Seite 8 von 10 6 Vereinbarungen zur Disposition Grundsatz: EVU haben gemäß 420.0202 die Möglichkeit, untereinander Vereinbarungen zur betrieblichen Disposition zu treffen. Ansprechpartner: Leiter Netzdisposition der BZ Leipzig, Tel: (0341) 968 1057. 6.1 Zugfolgevereinbarungen für die Strecke 6340 im Bahnhof Großkorbetha Gültig Thema Anschlussgewährung 11.12.16 in Naumburg zwischen bis RE 30 von Halle und 09.12.17 ICE 28 Richtung München Anmerkungen Beteiligte EVU Die RE-Linie 30 hat für die ICE-Linie 28 Zubringerfunktion. Bei Verspätung der Linie RE 30 Richtung Naumburg und DB Regio AG, gleichzeitigem Eintreffen mit der ICE-Linie 28 in Großkor- DB Fernverkehr betha ist die ICE-Linie 28 nachrangig zu führen, jedoch AG um maximal 5 Minuten zu verspäten. 6.2 Zugfolgevereinbarungen für die Strecke 5919 im Bahnhof Gröbers Gültig Thema Anschlussgewährung 11.12.16 in Leipzig zwischen IC bis 56 von Halle und ICE 09.12.17 50 Richtung Dresden Anmerkungen Bei Verspätung der IC-Linie 56 Richtung Leipzig und gleichzeitigem Eintreffen mit der ICE-Linie 50 in Gröbers, ist die ICE-Linie 50 nachrangig zu führen, jedoch um maximal 5 Minuten zu verspäten. DB Netz AG, RB Südost, Betriebszentrale Regionale Zusätze Ril 420 Teil 1 gültig 11.12.2016 – 09.12.2017 Beteiligte EVU DB Fernverkehr AG Seite 9 von 10 7 Streckenabschnitte auf denen als Vorsichtsmaßnahme bei Vorliegen einer Sturmwarnung die Geschwindigkeiten der Züge auf 80 km/h begrenzt wird Bleibt frei DB Netz AG, RB Südost, Betriebszentrale Regionale Zusätze Ril 420 Teil 1 gültig 11.12.2016 – 09.12.2017 Seite 10 von 10 Regelwerk Regionale Zusätze zur Ril 420 Betriebszentrale Hannover Teil 1 Gesamtausgabe −−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−− Version 1.0 gültig ab 11.12.2016 −−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−− Inhaltsverzeichnis 0 Vorwort 4 0.1 Zweck 4 0.2 Zielgruppe und Gültigkeit 4 1 Übersicht der Bereiche der BZ Hannover 5 1.1 Territorialer Zuständigkeitsbereich der BZ Hannover 5 1.2 Zuständigkeitsbereich des Netzkoordinators (NK) 5 1.3 Zuständigkeitsbereich der Bereichsdisponenten (Bd) 7 2 Erreichbarkeit und Aufgaben der BZ Hannover 9 2.1 Erreichbarkeit der BZ Hannover 9 2.2 Aufgaben des Netzkoordinators 9 2.3 Aufgaben der Bereichsdisponenten 9 2.4 Aufgaben und Erreichbarkeit der NLZ 2.4.1 Aufgaben der Netzleitzentrale 2.4.2 Aufgaben des Netzkoordinators (NK) 2.4.3 Aufgaben der Bereichsdisponenten 2.4.4 Erreichbarkeit der NLZ Frankfurt am Main 10 10 10 10 10 3 Lagebesprechungen 11 3.1 Regelmäßige Lagebesprechung 11 3.2 Anmeldung zu regelmäßigen Lagebesprechungen 11 3.3 Anlassbezogene Lagebesprechungen 11 3.4 Dokumentation 11 4 Ausführungsbestimmungen zu streckenspezifischen Regelungen 12 5 Besondere Schienenwege gemäß Schienennetzbenutzungsbedingungen (SNB) 13 6 Vereinbarungen zur Disposition 16 6.1 Steuerung der S-Bahn-Züge zwischen Weetzen und Haste 16 6.2 Steuerung der Reisezüge zwischen Oldenburg und Osnabrück 16 6.3 Steuerung der Reisezüge zwischen Hamburg-Neugraben und Stade 16 6.4 Steuerung des ICE/EC zwischen Lübeck und Hamburg im Verspätungsfall 17 6.5 Steuerung der IC 208 und 2028/2328 zwischen Hamburg und Kiel im Verspätungsfall 17 6.6 Steuerung RB/RE zwischen Lübeck und Hamburg im Verspätungsfall 18 6.7 Zulaufsteuerung zur Hamburger Verbindungsbahn von Abzw. Rainweg und von Hamburg Hbf ab dem 11.12.2016 für das gesamte Fahrplanjahr 2017 18 6.8 Steuerung bestimmter Reisezüge zwischen Hannover und Uelzen 21 6.9 Steuerung von Zügen der RB-Linie 33 und Zügen der RE-Linien 8 und 9 zwischen Bremerhaven-Lehe und Bremerhaven Hbf 22 6.10 Parktausch zwischen den Linien RE 74 und RB 75 zwischen Rendsburg und Kiel Hbf 23 BZ Hannover – Regionale Zusätze 420 Teil 1 Gesamtausgabe 11.12.2016 Seite 2 6.11 Steuerung von Zügen der RE-Linie 9 und der IC/ICE-Linien 30/31 zwischen Osnabrück Hbf und Gegenrichtung 23 7 Streckenabschnitte auf denen als Vorsichtsmaßnahme bei Vorliegen einer Sturmwarnung die Geschwindigkeiten der Züge auf 80 km/h begrenzt wird 25 BZ Hannover – Regionale Zusätze 420 Teil 1 Gesamtausgabe 11.12.2016 Seite 3 0 Vorwort 0.1 Zweck Mit diesem Dokument gibt die Betriebszentrale (BZ) Hannover regionale Ergänzungen zur Modulgruppe 420.02 heraus. 0.2 Zielgruppe und Gültigkeit Dieser Teil der Regionalen Zusätze richtet sich gleichermaßen an EVU und Mitarbeiter der DB Netz AG und gilt für die Netzfahrplanperiode 2016 vom 13.12.2015 bis 10.12.2016. Bei notwendigen Änderungen wird dieses Dokument unterjährig aktualisiert. Bekanntgabe an Fahrdienstleiter außerhalb Betriebszentralen Nicht alle in diesem Teil der regionalen Zusätze der BZ Hannover enthaltenen Abschnitte sind für Fahrdienstleiter außerhalb der Betriebszentralen von Relevanz. Die nachfolgende Übersicht stellt dar, welche Abschnitte den Fahrdienstleitern außerhalb der BZ bekanntgegeben werden. Inhalte in Abschnitt 1 Abschnitt 2 Abschnitt 3 Abschnitt 4 Abschnitt 5 Abschnitt 6 Abschnitt 7 BZ Hannover – Regionale Zusätze 420 Teil 1 Gesamtausgabe Bekanntgabe an Fdl außerhalb BZ ja nein X X X X X X X 11.12.2016 Seite 4 1 Übersicht der Bereiche der BZ Hannover 1.1 Territorialer Zuständigkeitsbereich der BZ Hannover Der territoriale Zuständigkeitsbereich der BZ Hannover erstreckt sich auf das Gebiet des Regionalbereiches Nord der DB Netz AG und ist in der folgenden Karte dargestellt. Karte ist auf der nächsten Seite eingefügt. 1.2 Zuständigkeitsbereich des Netzkoordinators (NK) Der Zuständigkeitsbereich des Netzkoordinators der BZ Hannover ist mit dem Zuständigkeitsbereich der BZ Hannover identisch – wir verweisen auf Punkt 1.1. Karte ist auf der nächsten Seite eingefügt. BZ Hannover – Regionale Zusätze 420 Teil 1 Gesamtausgabe 11.12.2016 Seite 5 RB Nord mit Produktionsdurchführungen Grenzen des Regionalbereiches Nord Grenzen der Produktionsdurchführungen Kiel, Hamburg, Bremen, Hannover und Osnabrück BZ Hannover – Regionale Zusätze 420 Teil 1 Gesamtausgabe 11.12.2016 Seite 6 1.3 Zuständigkeitsbereich der Bereichsdisponenten (Bd) BZ Hannover – Regionale Zusätze 420 Teil 1 Gesamtausgabe 11.12.2016 Seite 7 Bereichsdisponenten Reisezug in der BZ Hannover In der BZ Hannover gibt es eine produktbezogene und eine territoriale Aufteilung der Zuständigkeiten der Bereichsdisponenten. Produktbezogene Zuständigkeit: Reisezugverkehr: Bereichsdisponenten R 1 bis R 4 Güterverkehr: Bereichsdisponent G 1 Territoriale Zuständigkeit: Für den Reisezugverkehr sind die Aufgaben auf vier Bereichsdisponenten territorial aufgeteilt. Die Zuständigkeiten können Sie der Karte auf der vorangehenden Seite entnehmen. Für den Güterverkehr nimmt der Bereichsdispo G 1 die Aufgaben für den gesamten Regionalbereich wahr. Er wird zeitweise von einem zweiten Disponenten (Dispo G 2) unterstützt. Für den Güterverkehr gilt somit die Karte zu Punkt 1.1. (siehe Seite 5). BZ Hannover – Regionale Zusätze 420 Teil 1 Gesamtausgabe 11.12.2016 Seite 8 2 Erreichbarkeit und Aufgaben der BZ Hannover 2.1 Erreichbarkeit der BZ Hannover Der Netzkoordinator bzw. die Bereichsdisponenten der BZ Hannover sind wie folgt erreichbar: Bereich Telefon-Nr. Fax-Nr. Email-Adresse NK 0511-286- 1058 0511-286-49 980 Han.XX-BZNK@deutschebahn.com Bd Rz 1 Ost 0511-286-49 561 0511-286-49 980 Bd Rz 2 West 0511-286-49 562 0511-286-49 980 Bd Rz 3 Mitte 0511-286-49 563 0511-286-49 980 Bd Rz 4 Nord 0511-286-49 564 0511-286-49 980 Bd Güterzug 0511-286-49 571 0511-286-49 499 2.2 Aufgaben des Netzkoordinators Gesamtkoordination auf dem Streckennetz des BZ-Bereichs Wahrnehmung der Schichtleiterfunktion Entscheidung bei Konfliktfällen (Letztentscheid) Ansprechpartner der EVU bei schwierigen Betriebsverhältnissen Veranlassen von Maßnahmen beim Liegenbleiben von Reisezügen 2.3 Aufgaben der Bereichsdisponenten Ansprechpartner für die EVU in seinem Bereich (operativer Kundeninformationsservice ) Bearbeiten der Abweichungen von der Zugcharakteristik (Erstellen von Fahrplanmitteilungen Grund-Nr. 2 - 6 – mit Vergabe einer Genehmigungsnummer) Meldungen an EU (Störungen und Unregelmäßigkeiten) Federführung bei der Erstellung von Betriebsprogrammen in Abstimmung mit den EVU bei kurzfristig auftretenden Einschränkungen der Eisenbahninfrastruktur Veranlassen dispositiver Maßnahmen im Störungsfall zur Aufrechterhaltung des Zugbetriebs Festlegen und Veranlassen von Umleitungen bei Unregelmäßigkeiten Durchführung der Maßnahmen der EBuLa-Rückfallebene Veranlassen geeigneter Maßnahmen bei Ausfall/Störung von Zugfunk-Fahrzeuggeräten BZ Hannover – Regionale Zusätze 420 Teil 1 Gesamtausgabe 11.12.2016 Seite 9 2.4 Aufgaben und Erreichbarkeit der NLZ 2.4.1 Aufgaben der Netzleitzentrale Die Netzleitzentrale prüft und koordiniert bei Ereignissen mit überregionalen und die Bahngrenzen überschreitenden Auswirkungen die erforderlichen Maßnahmen. In dieser Funktion ist die NLZ zusätzlicher Ansprechpartner der Leitstellen aller EVU für deren überregionale und internationale Verkehre, sowie für Eisenbahninfrastrukturbetreiber (EIU) im Ausland. Im Falle der Anschlussgewährung im überregionalen Verkehr ist die NLZ primärer Ansprechpartner für die EVU. 2.4.2 Aufgaben des Netzkoordinators (NK) Gesamtkoordination auf dem Streckennetz der DB Netz AG Wahrnehmung der Schichtleiterfunktion Entscheidung bei Konfliktfällen mit überregionalen Auswirkungen (Letztentscheid) Ansprechpartner der EVU bei schwierigen Betriebsverhältnissen mit überregionalen Auswirkungen 2.4.3 Aufgaben der Bereichsdisponenten Ansprechpartner für die EVU im jeweiligen Bereich (operativer Kundeninformationsservice ) Meldungen an EVU (Störungen und Unregelmäßigkeiten mit überregionalen Auswirkungen) Veranlassen koordinierender und BZ-übergreifender Maßnahmen im Störungsfall zur Aufrechterhaltung des Zugbetriebs Entscheiden über sämtliche Anträge auf Anschlüsse im Fernverkehr ab einer Absolutverspätung von mehr als 5 Minuten 2.4.4 Erreichbarkeit der NLZ Frankfurt am Main Bereich Telefon-Nr. Fax-Nr. Email-Adresse NK (069) 265 19758 (069) 265 19773 FFM.XX-NLZNK@ deutschebahn.com BZ Hannover – Regionale Zusätze 420 Teil 1 Gesamtausgabe 11.12.2016 Seite 10 3 Lagebesprechungen 3.1 Regelmäßige Lagebesprechung Regelmäßige Lagebesprechungen finden in der BZ Hannover in der Form einer Telefonkonferenz statt. Ort: DB Netz AG – Regionalbereich Hannover Büro des Arbeitsgebietsleiters Netzdisposition der BZ Hannover Lindemannallee 3 30173 Hannover Art: Telefonkonferenz Zeitpunkt: jeden Montag 10:00 Uhr Zweck: Regelmäßiger Informationsaustausch 3.2 Anmeldung zu regelmäßigen Lagebesprechungen Kunden, welche an der wöchentlichen Telefonkonferenz (siehe 3.1) teilnehmen möchten, werden gebeten, sich an das Kundenmanagement des Regionalbereiches Nord zu wenden, um die Zugangsparameter zu erhalten. (Frau Bartsch – Tel: 0511 – 286 – 49108 – Mail: Marita.Bartsch@deutschebahn.com). 3.3 Anlassbezogene Lagebesprechungen Anlassbezogene Lagebesprechungen werden z.B. bei vorher bekannten absehbaren Großereignissen mit erheblichen Auswirkungen auf den Bahnbetrieb (Demonstrationen, Bombenentschärfungen, Großbaustellen), Großstörungen sowie besonderen Winterlagen durchgeführt. Interessierte EVU geben Ihre Kontaktdaten (Faxnummer / E-Mail Adresse) an das Kundenmanagement der DB Netz AG (Frau Bartsch, Tel.: 0511 – 286 – 49108 – Mail: Marita.Bartsch@deutschebahn.com). 3.4 Dokumentation Alle Lagebesprechungen werden nach Möglichkeit protokolliert. Die Protokolle sowie ggf. weitere während der Lagebesprechung verteilte Unterlagen werden auf Anforderung an EVU versandt. Ansprechpartner: Leiter Netzdisposition der BZ Hannover (Tel: 0511 - 286 - 1057). BZ Hannover – Regionale Zusätze 420 Teil 1 Gesamtausgabe 11.12.2016 Seite 11 4 Ausführungsbestimmungen zu streckenspezifischen Regelungen S N B 2017 - Gültig ab 12.04.2016 (Auszüge) Besondere Zugangs- und Nutzungsbedingungen (gem. 2.9 SNB) SFS Hannover – Würzburg und Mannheim – Stuttgart (gem. 2.9.3 SNB) BZ Hannover – Regionale Zusätze 420 Teil 1 Gesamtausgabe 11.12.2016 Seite 12 5 Besondere Schienenwege gemäß Schienennetzbenutzungsbedingungen (SNB) S N B 2017 - Gültig ab 12.04.2016 (Auszüge) Besondere Schienenwege (gem. 3.4.1 SNB) Tunnelrestriktionen (gem. 3.4.4 SNB) Anmerkung BZ Hannover: In den Tunnelbereich der Station Langenhagen-Flughafen darf mit Verbrennungstriebfahrzeugen nicht eingefahren werden (Strecke 1713). BZ Hannover – Regionale Zusätze 420 Teil 1 Gesamtausgabe 11.12.2016 Seite 13 Längere Güterzüge (gem. 3.3.2.5 SNB) BZ Hannover – Regionale Zusätze 420 Teil 1 Gesamtausgabe 11.12.2016 Seite 14 BZ Hannover – Regionale Zusätze 420 Teil 1 Gesamtausgabe 11.12.2016 Seite 15 6 Vereinbarungen zur Disposition Entsprechend der Regelung in der Ril 420.0202 sind die folgenden Vereinbarungen zur Disposition geschlossen worden. 6.1 Steuerung der S-Bahn-Züge zwischen Weetzen und Haste Verspätete S-Bahn – Züge der Richtung Egestorf – Haste dürfen Züge der Richtung Haste – Egestorf nur bis maximal 5 Minuten aufhalten. Abweichungen sind nur mit Zustimmung des Bereichsdispo R 2 der BZ Hannover (933-49562) zulässig. Unterzeichnet von DB Regio Niedersachsen/Bremen – Herrn Frank Etzold 6.2 Steuerung der Reisezüge zwischen Oldenburg und Osnabrück Reisezüge der Nord / Süd – Richtung haben allgemein Vorrang. Sie dürfen durch Reisezüge der Gegenrichtung bis zu 5 Min (max. +5‘) verspäten. Abweichungen hiervon sind nur mit Zustimmung des Bereichsdispo R 2 der BZ Hannover (933-49562) zulässig. Unterzeichnet durch die NWB (Nord-West-Bahn) – Herrn Jürgen Recker 6.3 Steuerung der Reisezüge zwischen Hamburg-Neugraben und Stade S-Bahn Züge in Richtung Stade dürfen durch verspätete Metronomzüge in Hamburg-Neugraben max. bis zu 3 Minuten verspätet werden. Abweichungen hiervon sind nur mit Zustimmung des Bereichsdisponenten R3 der BZ Hannover (933-49563) zulässig. Unterzeichnet von S-Bahn Hamburg GmbH - Herr Frank Holtmann und „metronom“ Eisenbahngesellschaft mbH - Herr Mathias Hoff BZ Hannover – Regionale Zusätze 420 Teil 1 Gesamtausgabe 11.12.2016 Seite 16 6.4 Steuerung des ICE/EC zwischen Lübeck und Hamburg im Verspätungsfall Regelungen zur dispositiven Durchführung der Züge von DB Fernverkehr und der DB Regio Regionalbahn Schleswig-Holstein: Im Verspätungsfall eines der im nachfolgenden genannten ICE/EC hat die südwärts fahrende RE80 Vorrang vor dem Richtung Hamburg fahrenden ICE/EC. Dispositive Regelungen DB Fernverkehr / DB Regio: ICE/EC ab Lübeck Hbf +9 bis +13 Min: RE80 21463, 21467, 21471, 21475, 21479 und 21483 fahren vor 238*, 38, 36**, 34, 232*, 32*** und 1232* bis AAHR. ICE/EC folgt bis AAHR, dort Überholung 21463, 21467, 21471, 21475, 21479 und 21483. ICE ab Lübeck Hbf >/= +14 Min: 21463, 21467, 21471, 21475, 21479 und 21483 fahren bis AH vor ICE/EC ICE/EC folgt bis AH. *= Zeitraum täglich 23.06.-13.08.2017 ** = Zeitraum täglich 17.12.2016 – 31.12.2016 *** = Zeitraum täglich 16.12.2016 – 01.01.2017, 31.03. – 22.06.17, 14.08. – 09.12.2017 Unterzeichnet von DB Fernverkehr – Herrn Sven Meyer und DB Regio AG - Herrn Bernd Frahm (03.11.2016) 6.5 Steuerung der IC 208 und 2028/2328 zwischen Hamburg und Kiel im Verspätungsfall Regelungen zur dispositiven Durchführung der Züge von DB Fernverkehr und der DB Regio Regionalbahn Schleswig-Holstein: Grundsatz: Im Verspätungsfall (ab 10 Min.) haben die nordwärts fahrenden RE70 (Zug.-Nr. 21012 und 21020) Vorrang vor den Richtung Kiel fahrenden IC 208, 2028/2328. Dispositive Regelungen DB Fernverkehr / DB Regio: IC 208 bzw 2028/2328 ab Hamburg Hbf >/= +10: 21012 bzw. 21020 fährt planmäßig ab AH bis AK, 2224 bzw. 2226 folgen bis AK. Bei entsprechender Vormeldung ist der Anschluss aus IC 208 an RE83 (Zug.-Nr. 21619) nach AL in AK bis max. +3 Min. sicherzustellen. Unterzeichnet von DB Fernverkehr – Herrn Sven Meyer DB Regio AG - Herrn Bernd Frahm (03.11.2016) BZ Hannover – Regionale Zusätze 420 Teil 1 Gesamtausgabe 11.12.2016 Seite 17 6.6 Steuerung RB/RE zwischen Lübeck und Hamburg im Verspätungsfall Regelungen zur dispositiven Durchführung der Züge von DB Regio Regionalbahn SchleswigHolstein Grundsatz: Im Verspätungsfall (bis +8 Min) hat die südwärts fahrende RB81 Vorrang vor dem Richtung Hamburg fahrenden RE8 bis Ahrensburg. Dispositive Regelungen DB Regio: RE ab Reinfeld +8 bis +15 Min: RB81 (Zug-Nr. 213xx) fährt vor RE8 (Zug-Nr. 214xx) von AO bis AAHR. RE8 (Zug-Nr. 214xx) folgt bis AAHR, dort Überholung RB81 (Zug-Nr. 213xx). RE8 ab Bad Oldesloe > +15 Min: RB81 (Zug-Nr. 213xx) fährt bis AH vor RE8 RE8 (Zug-Nr. 214xx) folgt bis AH. Unterzeichnet von DB Regio AG - Herrn Bernd Frahm (20.11.2014) 6.7 Zulaufsteuerung zur Hamburger Verbindungsbahn von Abzw. Rainweg und von Hamburg Hbf ab dem 11.12.2016 für das gesamte Fahrplanjahr 2017 Hinweis: Überarbeitung im nächsten Fahrplanjahr vorgesehen, Abstimmung der Beteiligten zu möglichen Änderungen erforderlich. Deshalb werden zunächst weiterhin die bestehenden Regelungen übernommen. I. Vorbemerkungen: 1. Entscheidung über dauerhafte Anwendung Im Rahmen des Projektes „Knotenpünktlichkeit Hamburg“ wurde nach Abschluss der Auswertung und Bewertung der Ergebnisse des vom 29.09.-14.11.2014 durchgeführten Betriebsversuches dieser Dispositionsvereinbarung von den beteiligten Konzernvorständen am 14.11.2014 der Auftrag über ihre dauerhafte Anwendung erteilt. Aufgrund der Bedeutung dieser Dispovereinbarung für die Pünktlichkeitswirkung wird neben der Aufnahme in die regionalen Zusatzbestimmungen zur Ril 420 des RB Nord (DB Netz AG) eine regelmäßige Erfolgsspiegelung vorgenommen (s. IV.). 2. Verbindung mit der Maßnahme „Steuerung des Knotens Hamburg aus einer Hand“ Diese Dispositionsvereinbarung wird ab dem 01.09.2015 mit der Maßnahme „Steuerung des Knotens Hamburg aus einer Hand“ verbunden und bis zum 12.12.2015 als Pilot durchgeführt. Zum 13.12.2015 erfolgt der Übergang zum Regelverfahren. Diese Maßnahme beinhaltet die Steuerung des Abschnittes Hamburg Hbf – Hmb-Rainweg durch die Bü Hamburg, d.h. für diesen Abschnitt werden Aufgaben vom Zugdispo 8 auf die Betriebsüberwachung verlagert. Die Zuständigkeit für den Südlauf dieser Dispovereinbarung wird von der BZ auf den Bü Hamburg verlagert. Außerdem wird als Entscheidungspunkt Pinneberg neu festgesetzt. Diese Anpassung ist in der technischen Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Zuglauf durch den Fdl Hamburg-Altona Nord bedingt. BZ Hannover – Regionale Zusätze 420 Teil 1 Gesamtausgabe 11.12.2016 Seite 18 II. Gegenstand der Dispositionsvereinbarung 1. Von Abzw Rainweg in Richtung Hamburg Hbf Unter der Prämisse „Verspätungsvermeidung in den Knoten Hamburg Hbf und ins Netz hinein (südlich Hamburg Hbf)“ wird von den Dispositionsstellen der DB Netz AG sowie in der Betriebsdurchführung der PD Hamburg nach folgendem Grundsatz verfahren, ohne dass es einer zusätzlichen Rücksprache mit den beteiligten EVU bedarf: 1.1 Ist davon auszugehen, dass sich ein von Pinneberg kommender Regionalzug (RE / RB) im Zulauf auf Hamburg Hbf mit mehr als 2 Minuten und 30 Sekunden (Zeitwert wegen der Rundung in der Leittechnik der BZ) verzögert gegenüber seiner Planlage am maßgeblichen Bezugspunkt Abzw. Rainweg befinden wird, so fährt der zur Planabfahrt in Hmb-Altona bereit stehende Fernverkehrszug vor dem Zug des Regionalverkehrs auf die Verbindungsbahn ab Abzw. Rainweg in Richtung Hamburg Hbf ein. Die ursprünglich vorgesehene Reihenfolge dieser beiden Zugfahrten ist damit gedreht, so dass ein planmäßig angebotener Reisendenübergang in Hmb-Dammtor bzw. Hamburg Hbf damit i.d.R. nicht mehr sichergestellt werden kann. Wird für den Fernverkehrszug in Altona eine Abfahrtsverspätung prognostiziert, erhöht sich der genannte Wert von 2:30 Minuten um die Höhe der Prognose („dynamische Regelung“). 1.2 Die Anwendung dieses Grundsatzes bezieht sich jeweils auf ein Zugpaar („Vor- / Nachfahrer“) und darf nicht dazu führen, dass die Reihenfolge der Züge gegenüber dem Plan so verändert wird, dass zunächst mehrere Fernverkehrszüge hintereinander von Hmb-Altona abfahren und so ein deutlicher Verspätungsaufbau des DB Regio - Zuges entsteht. 1.3 Die Entscheidung über die betreffende Einfädelsituation in Abzw. Rainweg wird unmittelbar nach Abfahrt des RE / RB aus Bf Pinneberg vom Fdl Hmb-Altona Nord getroffen, um die Reisendeninformation im Zug sicherzustellen. 1.4 Für die EVU bleibt der Bereichdispo R 4 weiterhin Ansprechpartner. Rückfragen zu Einzelfällen zur Dispovereinbarung können von den EVU direkt an die Bü Hamburg gestellt werden. 1.5 Zur Vermeidung von Anschlussverlusten in Hamburg für „letzte Züge“ ist die Anwendung für den Nord-Süd-Lauf bis 18:30 Uhr beschränkt. 1.6 In Einzelfällen besonders abgestimmte Anschlussregelungen zwischen TP/VL und BZDispo haben Vorrang vor diesen Vereinbarungsinhalten. 1.7 Eine Auswahl von Beispielen für die korrekte Anwendung findet sich in Anhang 1. Eine Entscheidungsmatrix zur Erleichterung der Entscheidungsfindung ist in Anhang 2 enthalten. 2. Von Hamburg Hbf in Richtung Abzw Rainweg (und Elmshorn / Kiel / Flensburg / Itzehoe) Unter der Prämisse „Verspätungsvermeidung in die Strecken von Schleswig Holstein hinein (nördlich Hamburg)“ wird von den Dispositionsstellen der DB Netz AG sowie in der Betriebsdurchführung der PD Hamburg nach folgendem Grundsatz verfahren, ohne dass es einer zusätzlichen Rücksprache mit den beteiligten EVU bedarf: BZ Hannover – Regionale Zusätze 420 Teil 1 Gesamtausgabe 11.12.2016 Seite 19 2.1 Bei der Ausfahrt von Hamburg Hbf in Richtung Hmb-Dammtor verkehren die Regionalzüge (RE / RB) zur Planabfahrt prioritär gegenüber einem Fernverkehrszug, der Hamburg Hbf mit mehr als 1 Minute und 59 Sekunden verspätet verlassen würde und nur noch mit Ausstiegshalten oder als Leerfahrt bis zum Endbahnhof verkehrt. 2.2 Die ursprünglich vorgesehene Reihenfolge der Zugfahrten wird damit verändert, so dass ein ggf. planmäßig angebotener Reisendenübergang in Hamburg Hbf bzw. Hmb-Dammtor damit i.d.R. nicht mehr sichergestellt werden kann. 2.3 Ist ein FV – Zug mit einer Verspätung von ca. 50 Minuten in Hamburg Hbf eingefahren, und es droht ein Überschreiten der 60 Minuten – Verspätungsgrenze für die Halte HmbDammtor und Hmb-Altona (Folge: Entschädigungszahlung gem. Fahrgastrechtebestimmungen), so ist der FV-Zug - entgegen dem o.g. Grundsatz - prioritär abzufahren. 2.4 Zur Vermeidung von Anschlussverlusten in Hamburg für „letzte Züge“ ist die Anwendung im Süd-Nord-Lauf auf 21:00 Uhr beschränkt! 2.5 Die Anwendung dieses Grundsatzes bezieht sich jeweils auf ein Zugpaar („Vor- / Nachfahrer“) und darf nicht dazu führen, dass die Reihenfolge der Züge gegenüber dem Plan so verändert wird, dass zunächst mehrere DB Regio - Züge hintereinander von Hamburg Hbf abfahren und so ein deutlicher Verspätungsaufbau der nachfolgenden Fernverkehrszüge entsteht. 2.6 In Einzelfällen besonders abgestimmte Anschlussregelungen zwischen TP/VL und BZDispo haben Vorrang vor diesen Vereinbarungsinhalten. III. Durchführung bei betrieblichen Besonderheiten und Infrastruktureinschränkungen 1. DB Netz kann aufgrund von besonderen betrieblichen Bedingungen (gravierende Störungen, massive Einschränkungen durch unterjährig geplante Bauarbeiten auf der Verbindungsbahn oder ihrer unmittelbaren Umgebung etc.) die Anwendung dieser Dispovereinbarung für die Dauer dieser Besonderheiten – auch richtungsbezogen - temporär aussetzen. Hierfür ist eine Information des zuständigen Disponenten an die TP/VL erforderlich. Die Wiederaufnahme ist ebenso mitzuteilen. 2. Es sind von DB Netz Regelungen zu treffen, die die Umsetzung der Dispovereinbarung auch bei kurzfristiger Nichtbesetzung von geplanten Funktionen sicherstellen. IV. 1. Pünktlichkeitsauswertungen, Monitoring, Ergebnisspiegelung Die an dieser Dispositionsvereinbarung beteiligten Geschäftsfelder nehmen ihre Aufgaben im Sinne des Auftrags wie folgt wahr: 1.1. DB Netz AG (Bü Hamburg): Notieren der Fälle, in denen trotz Vorliegen der Voraussetzung bewusst gegen eine Anwendung der Dispovereinbarung entschieden wurde (betroffene Zugnummern, tagesscharf). Hierfür wird den Mitarbeitern ein Vordruck mit verschiedenen Begründungen zur Verfügung gestellt (s. Anhang 3). Die Übermittlung von der BZ Hannover – Regionale Zusätze 420 Teil 1 Gesamtausgabe 11.12.2016 Seite 20 Bü Hamburg bzw. dem Fdl Hamburg-Altona Nord erfolgt wöchentlich am Montag. 1.2. DB Regio AG: Information der Reisenden über die Anschlussstation auf den Hamburger Bahnhöfen nach Verlassen von Pinneberg. 1.3. DB Fernverkehr AG: Beobachtung der Betriebssituation und interessenwahrende zielgerichtete Kommunikation mit den Dispostellen DB Netz. 2. Das Ergebnis wird in Form einer gesonderten Auswertung (siehe Anhang 4) erstellt und als Bestandteil dieser Vereinbarung geführt. Die Performance ist Teil der regelmäßigen Besprechungen im Rahmen des LK Qualität Region Nord unter Führung des GL Bremen/Niedersachsen. Die Aufbereitung erfolgt b.a.w. vom Kernteam TQ Knoten Hamburg. 3. Die Auswertung der Performance wird den Mitarbeitern aller Geschäftsfelder regelmäßig vermittelt, mit ihnen besprochen und auf etwaige Verbesserungsmöglichkeiten im Sinne des Auftrags hingewiesen. V. Laufzeit und Beendigung der Dispositionsvereinbarung 1. Durch die Aufnahme des Textes der Dispovereinbarung in die regionalen Zusatzbestimmungen wird die Gültigkeit zunächst für die Fahrplanperiode 2016 festgelegt. Zur Vorbereitung auf den jeweiligen Fahrplanwechsel wird ein gemeinsames Review durchgeführt und über die Fortführung entschieden. Die Verlängerung um jeweils eine Fahrplanperiode tritt automatisch in Kraft, sofern keine Gründe entgegensprechen. 2. Darüber hinaus kann jedes der beteiligten Geschäftsfelder diese Vereinbarung ohne Angabe von Gründen zu jedem Zeitpunkt für beendet erklären. Hierzu bedarf es einer schriftlichen Nachricht an die jeweils anderen Unterzeichner. Unterzeichnet von DB Fernverkehr – Herrn Thorsten Toerlitz DB Regio AG - Herrn Johannes Krumm, Herrn Bernd Frahm DB Netz PD Hamburg – Herrn Peter Wulf DB Netz AG - Herrn Harald Rekort (28.08.2015) 6.8 Steuerung bestimmter Reisezüge zwischen Hannover und Uelzen Regelung zur dispositiven Durchführung der Züge von DB Fernverkehr und der Metronom Eisenbahngesellschaft: Die Vereinbarung gilt täglich und über den gesamten Kalendertag für alle Fernverkehrszüge der Linie 25 und 91 Fahrtrichtung Süd/Nord die in Taktzeiten verkehren. Die Zugpaare fahren planmäßig um xx:36 Uhr (Fv) / xx:40 Uhr (DPN) ab Hannover Hbf. Vereinbarte Regelungen: Bei bis zu 8 Min. Verspätung des ICE wartet der DPN in Hannover Hbf den Anschluss und die Überholung ab. Messpunkt ist hier Ritterkamp. BZ Hannover – Regionale Zusätze 420 Teil 1 Gesamtausgabe 11.12.2016 Seite 21 Bei 9 bzw. 10 Min Verspätung des ICE fährt der DPN in Hannover pünktlich ab und wird in Isernhagen vom ICE überholt. Messpunkt ist hier Ritterkamp. Bei 11 - 15 Min Verspätung des ICE fährt der DPN in Hannover pünktlich ab und wird in Celle vom ICE überholt. Messpunkt ist die Abfahrt in Hannover Hbf. Ab 16 Min Verspätung des ICE fährt der DPN mind. bis Eschede vor dem ICE. Messpunkt ist die Abfahrt in Hannover Hbf. Ab 23 Min Verspätung des ICE fährt der DPN bis Uelzen vor dem ICE. Messpunkt ist die Durchfahrt in Celle. Die Züge der Linie 26 bzw. der Linie 16 bleiben bis Uelzen hinter dem DPN, wenn der DPN seine Verspätung ausschließlich aus der Überholung durch die ICE-Linie 25 erhalten hat. Abweichungen hiervon sind nur mit Zustimmung des Bereichsdisponenten R1-3 der BZ Hannover (933-49561-3 bzw. 0511-286-49561-3) zulässig. Unterzeichnet von DB Fernverkehr – Herrn Sven Meyer Metronom Eisenbahngesellschaft – Herrn Matthias Hoff (10.11.2016) 6.9 Steuerung von Zügen der RB-Linie 33 und Zügen der RE-Linien 8 und 9 zwischen Bremerhaven-Lehe und Bremerhaven Hbf DB Regio Niedersachsen und die Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH (evb) schließen folgende Dispositionsvereinbarung zur Steuerung von Zügen der RB-Linie 33 und Zügen der RE-Linien 8 und 9 zwischen Bremerhaven-Lehe und Bremerhaven Hbf ab: 1.) Bremerhaven-Lehe: Züge der RE-Linien 8 und 9 in Richtung Bremen Hbf – planmäßige Abfahrt zur Minute 23 – warten auf verspätete Züge der RB 33 aus Richtung Cuxhaven – planmäßige Ankunft zur Minute 18 – in Bremerhaven-Lehe maximal 3 Minuten. Nach erfolgtem Fahrgastwechsel fahren Züge der RE-Linien 8 und 9 als erste Züge nach Bremerhaven Hbf. Ausnahme RB 82653 verkehrt vor RE 4409. 2.) Bremerhaven Hbf: Züge der RB-Linie 33 in Richtung Cuxhaven – planmäßige Abfahrt zur Minute 36 – warten auf verspätete Züge der RE-Linien 8 und 9 aus Richtung Bremen Hbf – planmäßige Ankunft zur Minute 25 – in Bremerhaven Hbf maximal 3 Minuten. Nach erfolgtem Fahrgastwechsel fahren Züge der RB-Linie 33 als erste Züge nach Bremerhaven-Lehe. Unterzeichnet von Eisenbahn- und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser (evb) – Herrn Andreas Wagner DB Regio Niedersachsen – Herrn Frank Etzold (03.11.2016) BZ Hannover – Regionale Zusätze 420 Teil 1 Gesamtausgabe 11.12.2016 Seite 22 6.10 Parktausch zwischen den Linien RE 74 und RB 75 zwischen Rendsburg und Kiel Hbf Bei einer Verspätung der Linie RE 74 zwischen 10 und 30 Min – gemessen in Schleswig – werden folgende Maßnahmen durchgeführt: Die TP Kiel beantragt beim Dispo R 4 den Übergang des Parks aus der Linie RE 74 auf den RB 75. Die RB 75 wird dafür von Rendsburg bis Kiel mit einer Ersatzzugnummer (Vergabe durch die TP Kiel) durchgeführt. Der Dispo R 4 erstellt dazu einen Fahrplan (in den Fahrzeiten der RB 75). Nachrichtlich: RE 74 = Husum – Rendsburg – Kiel und RB 75 = Rendsburg – Kiel Hintergrund: Durch den Tausch bleibt die Linie RB 75 stabil und die Verspätungen aus dem RE 74 werden nicht auf die Linien RE 72 (Kiel - Flensburg) und RB 73 (Kiel – Eckernförde) übertragen. Vereinbarung zwischen DB Regio AG – Herrn Bernd Frahm DB Netz AG, BZ Hannover – Herrn Wilhelm Kehe (20.11.2015) 6.11 Steuerung von Zügen der RE-Linie 9 und der IC/ICE-Linien 30/31 zwischen Osnabrück Hbf und Gegenrichtung 1.) Richtung Osnabrück – Bremen Hbf, Verspätungen der IC-Linien 30 und 31 in/ab Osnabrück Hbf Verspätung IC in Osnabrück Hbf 15 – 20 Minuten: Abfahrt RE-Linie 9 in Osnabrück planmäßig zur Minute 34 bis Bohmte , Überholung RE durch verspäteten IC in Bohmte. Verspätung IC in Osnabrück Hbf 21 – 30 Minuten: Abfahrt RE-Linie 9 in Osnabrück planmäßig zur Minute 34 bis Diepholz, Überholung RE durch verspäteten IC in Diepholz. Verspätung IC in Osnabrück Hbf 31 – 39 Minuten: Abfahrt RE-Linie in Osnabrück planmäßig zur Minute 34 bis Syke, Überholung RE durch verspäteten IC in Syke. Verspätung IC in Osnabrück Hbf =/> 40 Minuten: RE-Linie 9 verkehrt vorweg bis Bremen Hbf. 2.) Richtung Bremen Hbf – Osnabrück Hbf, Verspätungen der IC-Linien 30 und 31 in/ab Bremen Hbf Verspätung IC in der Ankunft in Bremen Hbf bis 19 Minuten: Abfahrt RE-Linie 9 in Bremen Hbf nach den verspäteten IC-Zügen. Verspätung IC in Bremen Hbf 20 – 29 Minuten: Abfahrt RE-Linie 9 planmäßig ab Bremen Hbf bis Kirchweyhe, Überholung RE durch verspäteten IC in Kirchweyhe. Verspätung IC in Bremen Hbf 30 – 39 Minuten: Abfahrt RE-Linie in Bremen Hbf planmäßig bis Bassum, Überholung RE durch verspäteten IC in Bassum. Verspätung IC in Bremen Hbf =/> 40 Minuten: RE-Linie 9 verkehrt vorweg bis Osnabrück Hbf. BZ Hannover – Regionale Zusätze 420 Teil 1 Gesamtausgabe 11.12.2016 Seite 23 3.) Richtung Bremen Hbf – Osnabrück Hbf, Verspätungen der RE-Linie 9 Haben Züge der RE-Linie 9 im Zulauf auf Osnabrück Hbf eine Verspätung bis 10 Minuten, bleiben diese bis Osnabrück Hbf vor den planmäßigen Zügen der RELinien 30 und 31. Bei größeren Baumaßnahmen zwischen Bremen Hbf und Osnabrück Hbf mit qualifizierter Schätzung sind die genannten Dispositionsregeln außer Kraft. Vereinbarung zwischen DB Regio AG – Herrn Frank Etzold DB Fernverkehr AG – Herrn Thorsten Toerlitz (02.11.2016) BZ Hannover – Regionale Zusätze 420 Teil 1 Gesamtausgabe 11.12.2016 Seite 24 7 Streckenabschnitte auf denen als Vorsichtsmaßnahme bei Vorliegen einer Sturmwarnung die Geschwindigkeiten der Züge auf 80 km/h begrenzt wird Streckennummer zwischen Betriebsstelle und Betriebsstelle Landkreis 1720 Deutsch Evern Lüneburg Lüneburg BZ Hannover – Regionale Zusätze 420 Teil 1 Gesamtausgabe 11.12.2016 Seite 25 Regelwerk Regionale Zusätze zur Ril 420 Betriebszentrale Duisburg Teil 1 gültig ab 11.12.2016 Inhaltsverzeichnis 0 Vorwort 2 0.1 Zweck 2 0.2 Zielgruppe und Gültigkeit 0.2.1 Bekanntgabe an Fahrdienstleiter außerhalb Betriebszentralen 2 2 1 Übersicht der Bereiche der BZ Duisburg 3 1.1 Territorialer Zuständigkeitsbereich der BZ 3 1.2 Zuständigkeitsbereich des Netzkoordinators (NK) 3 1.3 Zuständigkeitsbereich der Bereichsdisponenten (Bd) 3 2 Erreichbarkeit und Aufgaben der BZ 4 2.1 Erreichbarkeit der BZ 4 2.2 Aufgaben des Netzkoordinators 4 2.3 Aufgaben der Bereichsdisponenten 2.3.1 Bd 1, 2 und S (Reisezugverkehr) 2.3.2 Bd 3 (Güterzugverkehr) 2.3.3 Bd 4 (Güterzugverkehr) 2.3.4 Grenzdisponent 4 4 4 5 5 2.4 Aufgaben und Erreichbarkeit der Netzleitzentrale (NLZ) 2.4.1 Aufgaben der Netzleitzentrale 2.4.2 Aufgaben des Netzkoordinators (NK) 2.4.3 Aufgaben der Bereichskoordinatoren (BK) 2.4.4 Erreichbarkeit der NLZ Frankfurt am Main 6 6 6 6 6 3 Lagebesprechungen 7 3.1 Regelmäßige Lagebesprechung 7 3.2 Anmeldung 7 3.3 Anlassbezogene Lagebesprechungen 7 3.4 Dokumentation 7 4 Ausführungsbestimmungen zu streckenspezifischen Regelungen 8 5 Besondere Schienenwege gemäß Schienennetzbenutzungsbedingungen (SNB) Ziffer 3.3.6 5.1.1 Schnellfahrstrecke Köln – Frankfurt 5.1.2 Strecke Gremberg – Troisdorf – Oberlahnstein – Wiesbaden 9 9 9 6 Vereinbarungen zur Disposition 6.1.1 Disposition der Züge der NWB auf der Sennebahn 6.1.2 Festlegung der betrieblichen Disposition bezüglich des vorzeitigen Wendens in Gronau (Westf) bei größeren Verspätungen der Linien RB 51 und RB 64 (DB Regio NRW) 6.1.3 Festlegung der betrieblichen Disposition von Zügen der Linien RE 9 und RB 93 zwischen Betzdorf und Siegen (sowie Gegenrichtung) bei Verspätungen in den Zugläufen 7 Streckenabschnitte auf denen als Vorsichtsmaßnahme bei Vorliegen einer Sturmwarnung die Geschwindigkeiten der Züge auf 80 km/h begrenzt wird I.NP-W-B (N) La 9481 - 1502 Seite 1 10 10 11 13 14 29.11.2016 0 Vorwort 0.1 Zweck Mit diesem Dokument gibt die Betriebszentrale (BZ) Duisburg regionale Ergänzungen zur Modulgruppe 420.02 heraus. 0.2 Zielgruppe und Gültigkeit Dieser Teil der Regionalen Zusätze richtet sich gleichermaßen an EVU und Mitarbeiter der DB Netz AG und gilt für die Netzfahrplanperiode 2016/2017 vom 11.12.2016 bis 09.12.2017. Bei notwendigen Änderungen wird dieses Dokument unterjährig aktualisiert. 0.2.1 Bekanntgabe an Fahrdienstleiter außerhalb Betriebszentralen Nicht alle in diesem Teil der regionalen Zusätze der BZ Duisburg enthaltenen Abschnitte sind für Fahrdienstleiter außerhalb der Betriebszentralen von Relevanz. Die nachfolgende Übersicht stellt dar, welche Abschnitte den Fahrdienstleitern außerhalb der BZ bekanntgegeben werden. Inhalte in Abschnitt 1 Abschnitt 2 Abschnitt 3 Abschnitt 4 Abschnitt 5 Abschnitt 6 Abschnitt 7 I.NP-W-B (N) La 9481 - 1502 Bekanntgabe an Fdl außerhalb BZ ja nein X X X X X X X Seite 2 29.11.2016 1 Übersicht der Bereiche der BZ Duisburg 1.1 Territorialer Zuständigkeitsbereich der BZ 1.2 Zuständigkeitsbereich des Netzkoordinators (NK) Entspricht den territorialen Zuständigkeiten der BZ Duisburg (siehe 1.1) 1.3 Zuständigkeitsbereich der Bereichsdisponenten (Bd) Bereichsdisponent Zuständigkeitsbereich Bd 1 Bd 2 Bd 3 Bd 4 Bd S Grenzdisponent I.NP-W-B (N) La 9481 - 1502 Entspricht der gelb markierten Fläche (siehe Karte 1.1) im Reisezugverkehr (Nah- und Fernverkehr) Entspricht der blau markierten Fläche (siehe Karte 1.1) im Reisezugverkehr (Nah- und Fernverkehr) Entspricht den territorialen Zuständigkeiten der BZ Duisburg (siehe Karte 1.1) im Güterzugverkehr Übernimmt innerhalb seiner Besetzungszeit vom Bd3 die Zuständigkeit für den rotschraffierten Bereich innerhalb der gelben Fläche (siehe Karte 1.1) im Güterzugverkehr, sowie weitere Aufgaben in Absprache mit dem Bd 3 und dem NK Entspricht den territorialen Zuständigkeiten der BZ Duisburg (siehe Karte 1.1) im S-Bahn-Verkehr. Die Zuständigkeit für die Linie S23 (Bonn-Euskirchen) verbleibt beim Bd2 Grenzübergänge Emmerich-Zevenaar und Kaldenkirchen-Venlo Seite 3 29.11.2016 2 Erreichbarkeit und Aufgaben der BZ 2.1 Erreichbarkeit der BZ Bereich Telefon-Nr. Fax-Nr. Email-Adresse NK 0203-3017-1058 0203-3017-1530 DUI.XX-BZNK@deutschebahn.com Bd 1 0203-3017-1531 0203-3017-1530 Bd 2 0203-3017-1532 0203-3017-1530 Bd 3 0203-3017-1543 0203-3017-1530 Bd 4 0203-3017-1544 0203-3017-1530 Bd S 0203-3017-1560 0203-3017-1530 Grenzdisponent 0203-3017-1534 0203-3017-1530 2.2 Aufgaben des Netzkoordinators Gesamtkoordination auf dem Streckennetz des BZ-Bereichs Wahrnehmung der Schichtleiterfunktion Entscheidung bei Konfliktfällen (Letztentscheid) Ansprechpartner der EVU bei schwierigen Betriebsverhältnissen Veranlassen von Maßnahmen beim Liegenbleiben von Reisezügen 2.3 Aufgaben der Bereichsdisponenten Ansprechpartner für die EVU in seinem Bereich (operativer Kundeninformationsservice) Bearbeiten bei Abweichungen von Fahrplandaten (Erstellen von Fahrplanmitteilungen Grund-Nr. 2 - 6 mit Vergabe einer Genehmigungsnummer) Meldungen an EVU (Störungen und Unregelmäßigkeiten) Federführung bei der Erstellung von Betriebsprogrammen in Abstimmung mit den EVU bei kurzfristig auftretenden Einschränkungen der Eisenbahninfrastruktur Veranlassen dispositiver Maßnahmen im Störungsfall zur Aufrechterhaltung des Zugbetriebs Festlegen und Veranlassen von Umleitungen bei Unregelmäßigkeiten Durchführung der Maßnahmen der EBuLa - Rückfallebene Veranlassen geeigneter Maßnahmen bei Ausfall/Störung von Zugfunk-Fahrzeuggeräten 2.3.1 Bd 1, 2 und S (Reisezugverkehr) Bearbeitung von Anträgen auf Anschlüsse 2.3.2 Bd 3 (Güterzugverkehr) Der Bd 3 nimmt zusätzlich die nach Ril 420.0104 beschriebenen Aufgaben des Baubetriebsdisponenten wahr I.NP-W-B (N) La 9481 - 1502 Seite 4 29.11.2016 2.3.3 Bd 4 (Güterzugverkehr) Der Bd 4 übernimmt innerhalb seiner Besetzungszeiten folgende Aufgaben und Zuständigkeiten regelmäßig vom Bd 3 Übernahme aller Zuständigkeiten gem. Punkt 2.3 für den Güterzugverkehr im Bereich der Produktionsdurchführungen Hamm und Hagen, sowie der dort anschließenden Strecken des Bergisch-Märkischen- und des MOW-Regionalnetzes. Übernahme der Aufgaben des Baubetriebsdisponenten gemäß Ril 420.0104 für den Bereich der BZ Duisburg Bearbeitung von Zügen mit großen Planabweichungen gem. Ril 420.0214 (20-Std-Züge) für alle Züge des Güterverkehrs im Bereich der BZ Duisburg 2.3.4 Grenzdisponent Überwachung der betrieblichen Durchführung des grenzüberschreitenden SGV sowohl von/nach den Niederlanden Durchführen der Zulaufsteuerung bei Abweichungen von den Fahrplandaten in Zusammenarbeit mit den EVU und dem Bereichsdisponenten Güterzug Koordination des Grenzübertritts zwischen den Leitstellen der EVU (sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland) und den Disponenten ProRail in Eindhoven und Utrecht, wenn wegen hoher Verspätung Abweichungen vom Regelprozess erforderlich werden. (U.a. neuer Fahrplan bei ProRail bei höherer Verspätung) Veranlassen dispositiver Maßnahmen bei Rückstau auf den Grenzbahnhöfen Kaldenkirchen/Venlo und Emmerich/Zevenaar in Zusammenarbeit mit den EVU und dem Bereichsdisponenten Güterverkehr. Ansprechpartner für den Netzkoordinator und die Bereichsdisponenten bei Störungen und Unregelmäßigkeiten auf den Grenzstrecken. Ansprechpartner für alle im grenzüberschreitenden Verkehr tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen. Ansprechpartner für die Fdl Emmerich und Kaldenkirchen I.NP-W-B (N) La 9481 - 1502 Seite 5 29.11.2016 2.4 Aufgaben und Erreichbarkeit der Netzleitzentrale (NLZ) 2.4.1 Aufgaben der Netzleitzentrale Die Netzleitzentrale prüft und koordiniert bei Ereignissen mit überregionalen und die Bahngrenzen überschreitenden Auswirkungen die erforderlichen Maßnahmen. In dieser Funktion ist die NLZ zusätzlicher Ansprechpartner der Leitstellen aller EVU für deren überregionale und internationale Verkehre, sowie für Eisenbahninfrastrukturbetreiber (EIU) im Ausland. Im Falle der Anschlussgewährung im überregionalen Verkehr ist die NLZ primärer Ansprechpartner für die EVU. 2.4.2 Aufgaben des Netzkoordinators (NK) Gesamtkoordination auf dem Streckennetz der DB Netz AG Wahrnehmung der Schichtleiterfunktion Entscheidung bei Konfliktfällen mit überregionalen Auswirkungen (Letztentscheid) Ansprechpartner der EVU bei schwierigen Betriebsverhältnissen mit überregionalen Auswirkungen 2.4.3 Aufgaben der Bereichskoordinatoren (BK) Ansprechpartner für die EVU im jeweiligen Bereich (operativer Kundeninformationsservice) Meldungen an EVU (Störungen und Unregelmäßigkeiten mit überregionalen Auswirkungen) Veranlassen koordinierender und BZ-übergreifender Maßnahmen im Störungsfall zur Aufrechterhaltung des Zugbetriebs Entscheiden über sämtliche Anträge auf Anschlüsse im Fernverkehr ab einer Absolutverspätung von mehr als 5 Minuten 2.4.4 Erreichbarkeit der NLZ Frankfurt am Main Bereich Telefon-Nr. Fax-Nr. Email-Adresse NK (069) 265 19758 (069) 265 19773 FFM.XX-NLZNK@deutschebahn.com I.NP-W-B (N) La 9481 - 1502 Seite 6 29.11.2016 3 Lagebesprechungen 3.1 Regelmäßige Lagebesprechung Es finden regelmäßige Lagebesprechungen statt, an denen alle EVU, deren Züge im Zuständigkeitsbereich der BZ Duisburg verkehren, teilnehmen können. Ort: DB Netz AG – Regionalbereich West Lagezentrum der BZ Duisburg (Raum E.1.37) Hansastr. 15 47058 Duisburg Zeitpunkt: täglich (Mo-Fr) um 09:00 Uhr (nicht an Feiertagen) Zweck: Regelmäßiger Informationsaustausch Die Teilnahme an den Lagebesprechungen ist auch per Telefonkonferenz möglich. Die Einwahldaten werden bei der Anmeldung (siehe 3.2) bekanntgegeben. 3.2 Anmeldung Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung am Vortag bis spätestens 14:00 Uhr unter der Rufnummer 0203-3017-1057 erforderlich. 3.3 Anlassbezogene Lagebesprechungen Anlassbezogene Lagebesprechungen werden z.B. bei vorher bekannten absehbaren Großereignissen mit erheblichen Auswirkungen auf den Bahnbetrieb (Demonstrationen, Bombenentschärfungen, Großbaustellen) und Großstörungen durchgeführt. Interessierte EVU geben Ihre Kontaktdaten (Faxnummer/E-Mail Adresse) an das Kundenmanagement der DB Netz AG. 3.4 Dokumentation Alle Lagebesprechungen werden nach Möglichkeit protokolliert. Die Protokolle sowie ggf. weitere, während der Lagebesprechung verteilte, Unterlagen werden auf Anforderung auch an EVU versandt, die nicht an der Besprechung teilgenommen haben. Ansprechpartner: Leiter Netzdisposition der BZ Duisburg (Tel: 0203-3017-1057). I.NP-W-B (N) La 9481 - 1502 Seite 7 29.11.2016 4 Ausführungsbestimmungen zu streckenspezifischen Regelungen - bleibt frei - I.NP-W-B (N) La 9481 - 1502 Seite 8 29.11.2016 5 Besondere Schienenwege gemäß Schienennetzbenutzungsbedingungen (SNB) Ziffer 3.3.6 Bestimmte Strecken können nach § 19 EIBV als „Besondere Schienenwege“ für die Nutzung von bestimmten Arten von Verkehrsleistungen ausgewiesen werden. Im Bereich der BZ Duisburg sind folgende Streckenabschnitte gemäß § 19 EIBV als „Besondere Schienenwege“ ausgewiesen: 5.1.1 Schnellfahrstrecke Köln – Frankfurt Streckenabschnitte Abzw. Steinstraße – Limburg Süd – Frankfurt a.M. Flughafen-Fernbahnhof Vorrang für den Schienenpersonenfernverkehr Alternativstrecken: Köln – Koblenz – Mainz – Frankfurt-Flughafen Fernbf – Frankfurt („linksrheinisch“) Köln – Troisdorf – Oberlahnstein – Wiesbaden – Mainz – Frankfurt (Außerhalb Zeitraum Vorrang SGV) (Köln) – Ruhr – Siegen – Dillenburg – Friedberg – Frankfurt/Hanau 5.1.2 Strecke Gremberg – Troisdorf – Oberlahnstein – Wiesbaden Streckenabschnitte Troisdorf – Neuwied – Oberlahnstein – Wiesbaden Ost Vorrang für Schienengüterverkehr zwischen 23:00 Uhr und 05:00 Uhr Alternativstrecken: Köln – Koblenz – Mainz – Frankfurt-Flughafen Fernbf - Frankfurt („linksrheinisch“) I.NP-W-B (N) La 9481 - 1502 Seite 9 29.11.2016 6 Vereinbarungen zur Disposition 6.1.1 Disposition der Züge der NWB auf der Sennebahn gültig ab dem 11.12.2016 für den Jahresfahrplan 2017 Betroffene Strecke: VzG Strecke 2960 (Paderborn – Sennelager – Brackwede) Betroffenes EVU: NordWestBahn GmbH Es besteht Einvernehmen, dass Kreuzungsverschiebungen nur zweckmäßig sind, - wenn dadurch die Gesamtpünktlichkeit aller auf der Senne Bahn verkehrenden Züge verbessert werden kann oder - wenn dadurch schnellstmöglich die Planmäßigkeit in der Betriebsdurchführung wieder hergestellt werden kann. Wenn es sinnvoll erscheint, können Kreuzungen in Richtung des verspätet verkehrenden Zuges verschoben werden. Dies betrifft alle Bahnhöfe der Sennebahn, in denen die Infrastruktur die Kreuzung zweier besetzter Reisezüge zulässt Erst wenn die Abfahrtszeit des planmäßigen verkehrenden Zuges auf dem Kreuzungsbahnhof erreicht ist, kommen Kreuzungsverschiebungen in Frage Bei der Verlegung von Kreuzungen sind die Belange der NWB zu berücksichtigen. Die Kommunikation der Fahrdienstleiter mit der Betriebsleitzentrale (BLZ) der NWB ist sicherzustellen. Nur in Zweifelsfällen ist die BZ Duisburg zu beteiligen (Letztentscheid). An die BZ Duisburg sind (wie bisher auch) alle Störungen und Ausfälle durch die beteiligten Fahrdienstleiter wie auch durch die NWB zu melden. Ein vorzeitiges Wenden hat die BLZ der NWB mit der BZ Duisburg frühzeitig abzustimmen (Initiator NWB). Anschließend unterrichtet die BZ Duisburg den Fdl, die BLZ der NWB die Tf. Müssen Züge z.B. aufgrund einer unvorhergesehenen Streckensperrung gebrochen werden, spricht die BZ Duisburg die Maßnahmen mit der BLZ der NWB ab (Initiator BZ); die Unterrichtung der Fdl und Tf erfolgt wie vor. Unterzeichnet durch: für die NordWestBahn GmbH gez. Sebastian Schreier (Gruppenleiter Betriebssteuerung) I.NP-W-B (N) La 9481 - 1502 Seite 10 29.11.2016 6.1.2 Festlegung der betrieblichen Disposition bezüglich des vorzeitigen Wendens in Gronau (Westf) bei größeren Verspätungen der Linien RB 51 und RB 64 (DB Regio NRW) –gültig vom 11.12.2016 bis zum 09.12.2017Betroffene Strecke: VZG Strecke 2100 (Coesfeld – Gronau -> RB 51) VZG Strecke 2014 (Münster – Gronau -> RB 64) Betroffenes EVU: DB Regio NRW GmbH (RB 51) DB Regio NRW GmbH (RB 64) Sind Züge der RB 51 oder der RB 64 im Zulauf auf Gronau (Westf) verspätet, kommt es auf dem eingleisigen Streckenabschnitt zwischen Gronau (Westf) und Enschede zu Kreuzungskonflikten mit den Zügen der Gegenrichtung. Dies hat folgende Auswirkungen: Zusätzliche Kreuzungsverspätung für den schon verspätet ankommenden Zug und für den Zug der Gegenrichtung Verspätete Abfahrt der Folgeleistung in Enschede Diese Festlegung regelt die Vorgehensweise bei verspäteten Zügen der beiden Linien. VZG Strecke 2100 (Coesfeld – Gronau): RB 51 >= 15 Minuten Verspätungen bei der Abfahrt in Ahaus und RB 64 = planmäßig (bis 5 Minuten Verspätung) Wendung der RB 51 in Gronau (Westf) auf ihre planmäßige Rückleistung Reisende für den Streckenabschnitt Gronau (Westf) - Enschede sind auf die nachfolgende RB 64 zu verweisen Der Bereichsdisponent 1 (Tel.: 9481-1531) ist durch den Fdl Coesfeld zeitnah über den Teilausfall der RB 51 zu informieren. Dieser gibt den Teilausfall zur Dokumentation in die Leitsysteme ein. oder RB 64 = ebenfalls verspätet oder im Ausfall Fdl Coesfeld erfragt beim Bereichsdisponenten 1 (Tel.: 9481-1531) die weitere Verfahrensweise Der Bereichsdisponent 1 stimmt mit der Leitstelle des EVU (gem. Ril 420.0200 2 (3-4) und 420.0200 3 (3)) ab, ob eine Wendung der verspäteten RB 51 oder RB 64 sinnvoll ist. Der Bereichsdisponent 1 gibt die Entscheidung an den Fdl Coesfeld zur Umsetzung weiter und gibt die ggf. stattfindenden Teilausfälle zur Dokumentation in die Leitsysteme ein. I.NP-W-B (N) La 9481 - 1502 Seite 11 29.11.2016 VZG Strecke 2014 (Münster – Gronau): RB 64 >= 15 Minuten Verspätung bei der Abfahrt in Ochtrup und RB 51 = planmäßig (bis 5 Minuten Verspätung) Wendung der RB 64 in Gronau (Westf) auf ihre planmäßige Rückleistung Reisende für den Streckenabschnitt Gronau (Westf) – Enschede sind auf die nachfolgende RB 51 zu verweisen Der Bereichsdisponent 1 (Tel.: 9481-1531) ist durch den Fdl Coesfeld zeitnah über den Teilausfall der RB 64 zu informieren. Dieser gibt den Teilausfall zur Dokumentation in die Leitsysteme ein. oder RB 51 = ebenfalls verspätet oder im Ausfall Fdl Coesfeld erfragt beim Bereichsdisponenten 1 (Tel.: 9481-1531) die weitere Verfahrensweise Der Bereichsdisponent 1 stimmt mit der Leitstelle des EVU (gem. Ril 420.0200 2 (3-4) und 420.0200 3 (3)) ab, ob eine Wendung der verspäteten RB 51 oder RB 64 sinnvoll ist und gibt dies dann an den Fdl Coesfeld bekannt. Der Bereichsdisponent 1 gibt die Entscheidung an den Fdl Coesfeld zur Umsetzung weiter und gibt die ggf. stattfindenden Teilausfälle zur Dokumentation in die Leitsysteme ein. Unterschriften: für die DB Regio AG, Region NRW: gez. i.V. Deckers gez. i.A. Jordans V.R-NW-B 2 V.R-NW-B 2 Jm I.NP-W-B (N) La 9481 - 1502 Seite 12 29.11.2016 6.1.3 Festlegung der betrieblichen Disposition von Zügen der Linien RE 9 und RB 93 zwischen Betzdorf und Siegen (sowie Gegenrichtung) bei Verspätungen in den Zugläufen –gültig vom 11.12.2016 bis zum 09.12.2017Betroffene Strecke: VzG Strecke 2880 (Betzdorf - Siegen) Betroffene EVU: DB Regio NRW GmbH (RE 9) Hessische Landesbahn GmbH (RB 93) Zur Stabilisierung der Zugläufe von Zügen der Linien RE 9 und RB 93 haben o.g. Eisenbahnverkehrsunternehmen die nachstehende Dispositionsvereinbarung geschlossen: 1. Zugfolgeregelung für Zügen der Relation Köln – Siegen Sobald der RE 9 in Betzdorf aus Richtung Köln eine Verspätung von größer oder gleich fünf Minuten hat, fährt die RB 93 in Betzdorf vor dem RE 9 ab. Der RE 9 verkehrt bis Siegen hinter der RB 93, und überholt diese auf dem Restlaufweg bis Siegen nicht mehr. 2. Zugfolgeregelung für Züge der Relation Siegen – Köln Sobald die RB 93 aus Richtung Bad Berleburg in der Ankunft in Siegen eine Verspätung von größer oder gleich fünf Minuten hat, fährt der RE 9 in Siegen vor der RB 93 ab. Unterschriften: für die Hessische Landesbahn GmbH – HLB: gez. ppa. Peter Runge gez. i.V. Stefan Altmann Leiter Geschäftsfeldentwicklung Verkehrsplanung für die DB Regio AG, Region NRW: gez. i.V. Dirk Staymann gez. i.A. Markus Jordans Leiter der Transportleitung (V.R-NW-B 2) Sb Dispositionsgrundsätze (V.R-NW-B 2 Jm) I.NP-W-B (N) La 9481 - 1502 Seite 13 29.11.2016 7 Streckenabschnitte auf denen als Vorsichtsmaßnahme bei Vorliegen einer Sturmwarnung die Geschwindigkeiten der Züge auf 80 km/h begrenzt wird Regionalnetz Eifel-Rhein-Mosel Streckennummer 2631 2631 2631 2631 zwischen Betriebsstelle Mechernich Kall Nettersheim Schmidtheim I.NP-W-B (N) La 9481 - 1502 und Betriebsstelle Landkreis Kall Nettersheim Blankenheim (Wald) Jünkerath Euskirchen Euskirchen Euskirchen Euskirchen/ Daun Seite 14 29.11.2016 ! 1 $ 22 3 % 4 % !" - $ $% $% 5 / ( +( , $% %& $% 2 ' " / + , / # ( $% 6 ( 56 5 5 $% $% $% 2 2 6 6 6 56 " 2 3 " $% ( ( $% (7 $% )* ( +(7 , 8 8 8 8 8 +(9, 2 : + 5 , : 4 5 # 7 2 $% 0 6 : 0 556 5 7 ; 2 $% 0 : 0 5/' 0 - .. 6 / ( < " ( + / 0 / . 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Bei notwendigen Änderungen wird dieses Dokument unterjährig aktualisiert. 0.3 Bekanntgabe an Fahrdienstleiter außerhalb Betriebszentralen Nicht alle in diesem Teil der regionalen Zusätze der BZ Karlsruhe enthaltenen Abschnitte sind für Fahrdienstleiter außerhalb der Betriebszentralen von Relevanz. Die nachfolgende Übersicht stellt dar, welche Abschnitte den Fahrdienstleitern außerhalb der BZ bekanntgegeben werden. Inhalte in Abschnitt 1 Abschnitt 2 Abschnitt 3 Abschnitt 4 Abschnitt 5 Abschnitt 6 I.NP – SW – B (N) Uwe Haeusler 0721 9387855 Bekanntgabe an Fdl außerhalb BZ ja nein X X X X X X Regionale Zusätze Teil 1 Ril 420 November 2016 3 Übersicht der Bereiche der BZ Karlsruhe 1.1 Territorialer Zuständigkeitsbereich der BZ Karlsruhe 1.2 Zuständigkeitsbereich des Netzkoordinators (NK) Entspricht den territorialen Zuständigkeiten der BZ Karlsruhe (siehe 1.1) 1.3 Zuständigkeitsbereich der Bereichsdisponenten (Bd) 1.3.1 Schienenpersonenfern- und Güterverkehr nach Übersicht Punkt 1.1. Bereichsdisponent 1: Fernverkehr im gesamten Bereich RB Südwest Bereichsdisponent 2: Güterverkehr im gesamten Bereich RB Südwest I.NP – SW – B (N) Uwe Haeusler 0721 9387855 Regionale Zusätze Teil 1 Ril 420 November 2016 4 2 Erreichbarkeit und Aufgaben der BZ 2.1 Erreichbarkeit der BZ Bereich Telefon-Nr. Fax-Nr. Email-Adresse NK (0721) 938 1058 (0721) 9384385 KAR.XXBZNK@deutschebahn.com Bereichs- (0721) 938 4372 (0721) 9384385 (0721) 938 4376 (0721) 9384385 disponent 1 Bereichsdisponent 2 2.2 Aufgaben des Netzkoordinators ❚ Gesamtkoordination auf dem Streckennetz des BZ-Bereichs ❚ Wahrnehmung der Schichtleiterfunktion ❚ Entscheidung bei Konfliktfällen (Letztentscheid) ❚ Ansprechpartner der EVU bei schwierigen Betriebsverhältnissen ❚ Veranlassen von Maßnahmen beim Liegenbleiben von Reisezügen 2.3 Aufgaben der Bereichsdisponenten ❚ Ansprechpartner für die EVU im jeweiligen Bereich (operativer Kundeninformationsservice ) ❚ Meldungen an EVU (Störungen und Unregelmäßigkeiten) ❚ Veranlassen dispositiver Maßnahmen im Störungsfall zur Aufrechterhaltung des Zugbetriebs ❚ Federführung bei der Erstellung von Betriebsprogrammen in Abstimmung mit den EVU bei kurzfristig auftretenden Einschränkungen der Eisenbahninfrastruktur ❚ Festlegen und Veranlassen von Umleitungen bei Unregelmäßigkeiten ❚ Bearbeitung von Anträgen auf Abweichungen von der Regelwartezeit 2.3.1 Bereichsdisponenten Personenfern- und Güterverkehr ❚ Bearbeiten bei Abweichungen von Fahrplandaten (Erstellen von Fahrplanmitteilungen Grund-Nr. 2 - 6 – mit Vergabe einer Genehmigungsnummer ❚ Durchführung der Maßnahmen der EBuLa-Rückfallebene ❚ Veranlassen geeigneter Maßnahmen bei Ausfall/Störung von Zugfunk-Fahrzeuggeräten ❚ Entscheiden über zulaufsteuernde Maßnahmen in Absprache mit den Verantwortlichen der Güterverkehrsanlagen / Nachbarbahnen ❚ Erstellen von Umleitungsfahrplänen anhand der Umleitungsdatenbank/Ersatzfahrplanhefte ❚ Veranlassen von Maßnahmen bei Wind-Warnmeldungen auf SFS-Abschnitten ❚ I.NP – SW – B (N) Uwe Haeusler 0721 9387855 Regionale Zusätze Teil 1 Ril 420 November 2016 5 2.4 Aufgaben und Erreichbarkeit der NLZ 2.4.1 Aufgaben der Netzleitzentrale Die Netzleitzentrale prüft und koordiniert bei Ereignissen mit überregionalen und die Bahngrenzen überschreitenden Auswirkungen die erforderlichen Maßnahmen. In dieser Funktion ist die NLZ zusätzlicher Ansprechpartner der Leitstellen aller EVU für deren überregionalen und internationalen Verkehre, sowie für Eisenbahninfrastrukturbetreiber (EIU) im Ausland. Im Falle der Anschlussgewährung im überregionalen Verkehr ist die NLZ primärer Ansprechpartner für die EVU. 2.4.2 Aufgaben des Netzkoordinators (NK) ❚ Gesamtkoordination auf dem Streckennetz der DB Netz AG ❚ Wahrnehmung der Schichtleiterfunktion ❚ Entscheidung bei Konfliktfällen mit überregionalen Auswirkungen (Letztentscheid) ❚ Ansprechpartner der EVU bei schwierigen Betriebsverhältnissen mit überregionalen Auswirkungen 2.4.3 Aufgaben der Bereichsdisponenten ❚ Ansprechpartner für die EVU im jeweiligen Bereich (operativer Kundeninformationsservice ) ❚ Meldungen an EVU (Störungen und Unregelmäßigkeiten mit überregionalen Auswirkungen) ❚ Veranlassen koordinierender und BZ-übergreifender Maßnahmen im Störungsfall zur Aufrechterhaltung des Zugbetriebs ❚ Entscheiden über sämtliche Anträge auf Anschlüsse im Fernverkehr ab einer Absolutverspätung von mehr als 5 Minuten 2.4.4 Erreichbarkeit der NLZ Frankfurt am Main Bereich Telefon-Nr. Fax-Nr. Email-Adresse NK (069) 265 19758 (069) 265 19773 FFM XXNLZNK@deutschebahn.com I.NP – SW – B (N) Uwe Haeusler 0721 9387855 Regionale Zusätze Teil 1 Ril 420 November 2016 6 3 Lagebesprechungen 3.1 Regelmäßige Lagebesprechung Es findet wöchentlich eine Lagebesprechung statt. Ort: DB Netze AG – Regionalbereich Südwest Lagezentrum der BZ Raum 0 A 080 Schwarzwaldstraße 86 76137 Karlsruhe Termin: jeden Mittwoch um 08:15 Uhr neu 3.2 Anmeldung Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung bis zum jeweiligen Montag 14:00 Uhr unter 0721-938-7136 erforderlich. 3.3 Anlassbezogene Lagebesprechungen Zu anlassbezogenen Lagebesprechungen, z. B. bei Großstörungen, kann kurzfristig eingeladen werden. Interessierte EVU geben Ihre Kontaktdaten (Faxnummer/E-Mail Adresse) an das Kundenmanagement der DB Netz AG. 3.4 Dokumentation Alle Lagebesprechungen werden nach Möglichkeit protokolliert. Die Protokolle sowie ggf weitere während der Lagebesprechung verteilte Unterlagen werden auf Anforderung auch an EVU versandt, die nicht an der Besprechung teilgenommen haben. Ansprechpartner: Leiter Netzdisposition der BZ Karlsruhe (0721 – 938 7854). I.NP – SW – B (N) Uwe Haeusler 0721 9387855 Regionale Zusätze Teil 1 Ril 420 November 2016 7 4 Ausführungsbestimmungen zu streckenspezifischen Regelungen 4.1 Besondere Zugangsbedingungen für die Schnellfahrstrecke (SFS) Mannheim – Stuttgart (Auszugsweise): ❚ Das Wagenzuggewicht für Züge des kombinierten Verkehrs (KV) auf der SFS Mannheim Stuttgart im Streckenabschnitt Abzw. Rollenberg - Stuttgart-Zuffenhausen ist auf maximal 1600 t begrenzt. ❚ Die strukturelle Festigkeit der Fahrzeuge einschließlich der Ladung muss für die Belastung aus der Begegnung mit anderen Fahrzeugen, deren Geschwindigkeit bis zu 250 km/h betragen kann, ausgelegt sein. Hierbei ist die Belastung bei Tunnelbegegnungen besonders zu berücksichtigen. I.NP – SW – B (N) Uwe Haeusler 0721 9387855 Regionale Zusätze Teil 1 Ril 420 November 2016 8 5 Besondere Schienenwege gemäß Schienennetzbenutzungsbedingungen (SNB) Ziffer 3.3.6 5.1 SFS Mannheim Hbf – Kraichtal – Stuttgart-Zuffenhausen Bestimmte Strecken können gemäß § 19 EIBV als „Besondere Schienenwege“ für die Nutzung durch bestimmte Arten von Verkehrsleistungen ausgewiesen werden. Für den Fall, dass im Rahmen eines Koordinierungsverfahrens eine Einigung über zeitgleiche, miteinander nicht zu vereinbarende Anträge auf Zuweisung von Zugtrassen gemäß § 9 Abs. 3 EIBV nicht zustande kommt, ist – abweichend von § 9 Abs. 4 EIBV und vorbehaltlich § 13 EIBV – den nach § 19 EIBV auf den nachfolgend genannten Strecken ausgewiesenen Arten von Verkehrsleistungen bei der Zuweisung von Zugtrassen Vorrang einzuräumen. Für die nachrangigen Verkehre können, abweichend vom Antrag auf Zuweisung, Zugtrassen auf derselben Strecke, solange Schienenkapazität verfügbar ist oder auf Alternativstrecken angeboten werden. Im Einzelnen werden folgende, sich im Regionalbereich Südwest befindliche Streckenabschnitte gemäß § 19 EIBV als „Besondere Schienenwege“ ausgewiesen: Streckenabschnitt Mannheim – Abzw. Saalbach – Vaihingen (Enz) – Stuttgart Vorrang für den Schienenpersonenfernverkehr zwischen 04:30 und 23:50 Uhr Vorrang für Schienengüterverkehr zwischen 23:50 Uhr und 04:30 Uhr Alternativstrecke: Mannheim - Graben-Neudorf - Bruchsal - Bretten - Mühlacker - Vaihingen (Enz)- Kornwestheim – Stuttgart 5.2. Bremstafel Strecke Stuttgart Wolframstraße – Stuttgart-Vaihingen (VZG ) **** Gültig ab 11.12.2016 Benötigte Bremshundertstel R/P für zulässige Höchstgeschwindigkeit Zug Streckenabschnitt 141 - 127126 -108 107 - 97 96 - 86 85 - 71 70 - 64 63 - 54 53 - 43 Brh Stg-Vaihingen Asig km 15,4 - Stg Wolfram Zsig R918/R917 km 0,0 80 20 20 20 20 0 0 0 km/h Bft Wendeanlage 50 20 20 20 20 0 0 0 km/h 50 20 20 20 20 0 0 0 km/h 50 50 50 50 40 40 30 20 km/h 80 80 80 80 70 70 60 60 km/h 90 80 80 70 60 60 50 40 km/h 90 80 80 70 60 60 50 40 km/h 80 80 70 70 60 60 50 50 km/h Stg Wolfram Zsig S907/S913 km 0,2 - Stg Vaihingen Esig km 14,7 Stg Wolfram ZSigR 918/R917 km 0,0 - Stg Nord / Stg West / Bft Marbach - Benningen und Gegenrichtung Bft Rohr - Flughafen und Gegenrichtung Flughafen - Filderstadt und Gegenrichtung übrige Strecken Richtung und Gegenrichtung Die Angaben sind in die Richtlinien der S-Bahnen Stuttgart in geänderter Darstellung übernommen worden. Für die Bereiche der Bremstafel mit verbliebener HG 0 km/h wird beim EBL z.Zt. ein Verfahren geprüft, mit dem die Fahrzeuge aus dem Tunnelbereich geschleppt werden können. I.NP – SW – B (N) Uwe Haeusler 0721 9387855 Regionale Zusätze Teil 1 Ril 420 November 2016 9 6 Vereinbarungen zur Disposition Disposition Nei-Tech-Linie Sigmaringen – Tübingen –Stuttgart Der IRE kann in Plochingen vor den Zug der ICE Linie 42 eingereiht werden, wenn der ICE max 3 Minuten (absolut) Verspätung erhält. Disposition Nei-Tech-Linie Stuttgart – Tübingen -Sigmaringen Der IRE fährt bei Verspätung der ICE Linie 42 von mehr als 6 Minuten, ohne Anschlussaufnahme bis Plochingen voraus. Eine weitere Zusatzverspätung bei den ICE von 2 Minuten bis Plochingen wird hingenommen. Disposition RE-Linie Stuttgart – Schorndorf – Aalen *** Der RE fährt bei Verspätung der ICE Linie 42/11 von mehr als 12 Minuten (Ankunft Minute 21 und später) ohne Anschlussaufnahme ab. Die Zusatzverspätung bei den ICE von ca. einer Minute bis Bad Cannstatt wird hingenommen. IRE-Linie Friedrichshafen – Ulm – Stuttgart Im Hinblick auf die Kurzwende in Stuttgart und der HG von 160 km/h fahren die IRE ab einer Verspätung von mehr als 4 Minuten der ICE-Linie 42 in Ulm ohne Anschluss ab. Dabei kann der entgegenkommende IC/EC 2 Minuten Hp0 erhalten. Der ICE hat ab Günzburg 2 Minuten Kürzungspotential, das berücksichtigt werden muss. Die Überholung erfolgt je nach Verspätung des ICE in Geislingen oder Göppingen. Anschließend verkehrt der IRE vor dem Zug der IC-Linie 62 bis Stuttgart, wenn keine zusätzlichen betriebliche Einschränkungen bestehen. In der Richtung Stuttgart – Ulm gilt unter der Voraussetzung einer planmäßigen Zugbildung mit BR 146 : IRE-Linie Stuttgart - Ulm (Abfahrt Minute 02) fährt bei Verspätungen der IC/EC_Linie 62/32 (Minute 54 / 58) zwischen 8 und 11 Minuten nach der Ankunft des IC/EC ab und wird in Plochingen überholt. Beträgt die Verspätung des IC/EC mehr als 11 Minuten, fährt IRE vor Einfahrt des IC/EC in Stuttgart ohne Anschluss ab und bleibt bis Göppingen voraus. Beläuft sich die Verspätung des IC/EC im Raum Plochingen auf noch mehr als 12 Minuten, bleibt der IRE bis Ulm voraus. In Fahrtrichtung Stuttgart – Ulm wird IRE ohne Anschluss an Linie 62 bzw. 32 abgefahren Disposition Riedbahn abgestimmt NLZ/BZ Frankfurt *** Der Fernverkehr wird auf der Riedbahn unter folgenden Rahmenbedingungen disponiert: - <6 Min: Planmäßige und pünktliche Fv-Züge werden mit höchster Priorität auf Planmäßigkeit disponiert. - 6-8 Min: Fv-Züge werden auf das Ziel der Erreichung der Pünktlichkeit disponiert. - 9-15 Min: Disposition erfolgt nach Regel „schnell vor langsam“ - >15 Min: Fv-Züge können bis zu 3 Min Zusatzverspätung durch Regiozüge erhalten. Absprachen Bereich Karlsruhe Einfädelung Linie 82(Paris-Frankfurt) in Mannheim-Waldhof - Bei Verspätung der L 82 zwischen 10 und 14 Min fährt L 12 vor; L 82 wird vor L 42 eingefädelt. - Bei Verspätung der L 82 >14 Min fahren L 12 und L 42 vor. I.NP – SW – B (N) Uwe Haeusler 0721 9387855 Regionale Zusätze Teil 1 Ril 420 November 2016 10 Mannheim Hbf Richtung Mannheim-Waldhof - RE 70 fährt bei zu erwartender Verspätung >5 Min. bis Mannheim-Waldhof (und ggf. weiter) vor L 11/12 bzw. L 42/43. Disposition RE-Linie Karlsruhe – Offenburg – Konstanz Die IRE-Linie hat in Karlsruhe „keine Wartezeit“ und in Baden-Baden „3 Minuten“ Wartezeit. Die Disposition zwischen Rastatt und Baden-Baden erfolgt nach folgenden Randbedingungen: • Der RE wird bis Rastatt Süd vor einem einzelnen verspäteten ICE dann durchgeführt, wenn die ICE L12 bzw. L43 mehr als 12 Minuten Verspätung haben. • Haben die ICE 71 – 75 und ICE 77 Fr (ICE L20) bei ansonsten störungsfreien Betrieb in Graben-Neudorf bis zu 6 Minuten Verspätung fährt der ICE bis Baden-Baden vor dem RE. Hat der ICE in Graben-Neudorf mehr als 6 Minuten Verspätung, fährt der Zugdisponent 7 den IRE vor bzw. parallel zu dem ICE nach Rastatt Süd/Baden-Baden. Bei der Konstellation zu ICE 79 besteht eine Wartezeit von 10 Minuten in Baden-Baden für den RE. Bei ICE 77 gibt es Montag – Donnerstag eine Alternative mit IC 2313. Beträgt die Verspätung des ICE (71-77) in Graben-Neudorf zwischen 7 und 10 Minuten wird für den ICE ein zusätzlicher Halt in Offenburg eingerichtet. Bei Verspätungen im Bereich 11 bis 15 Minuten des ICE steht die Reisekette in die Schweiz im Vordergrund und ein zusätzlicher Halt in Offenburg unterbleibt. Bei Verspätungen bis 20 Minuten wird die TP einen zusätzlichen Halt in Offenburg beantragen, wobei DB Regio in diesen Fällen eine Anschlussübertragung auf den RE nach Villingen/Konstanz von 6 Minuten akzeptiert. TP Fernverkehr muss bei dieser Verspätungshöhe das Verfahren beim Zugdisponent 7 anstoßen. Beträgt die Verspätung der ICE mehr als 20 Minuten, wird die TP Fernverkehr einen zusätzlichen Halt in Offenburg ohne Anschluss auf den RE Konstanz durchführen. Bei Fahrt des RE über Ettlingen wird der RE über Gleis 3 Rastatt zwischen zwei ICE durchgeführt, wenn deren Abstand mind. 5 Minuten beträgt. Der zusätzliche Zugfolgeabstand des zweiten ICE wird akzeptiert. Der Tf des RE ist unbedingt von der vsl. Fahrtstellung des Einfahrsignals zu verständigen. • • • Anschlussregelung TGV 9580 Richtung Marseille • In Karlsruhe Hbf besteht eine Regelwartezeit von 5 Minuten auf ICE 75. • Läuft der ICE 75 mit einer Verspätung von 6 bis 15 Minuten auf den Bf Karlsruhe Hbf zu, wird TGV 9580 planmäßig nach Rastatt vorgefahren. Er wartet dort die Vorbeifahrt des ICE 75 ab und folgt hinterher, so dass der Anschluss in Baden-Baden sichergestellt werden kann. • Läuft der ICE 75 mit mehr als 15 Minuten Verspätung auf Karlsruhe zu, wird im Regelfall der TGV 9580 planmäßig durchgeführt und die VL Karlsruhe organisiert eine Ersatzverbindung für die Reisenden. Dispositionen ICE- und Regionalverkehr im Oberrheintal ab Offenburg *** Die Nachtzüge (471 – 479, 1498, 1499) müssen bei Verspätung zwischen Offenburg und Basel hinter den Regionalzügen herlaufen. Daraus resultierende zusätzliche Überholungen durch planlaufende ICE werden vom Fernverkehr akzeptiert. Der VL Neckar ist nur über die vsl. Verspätung in Basel vor ab zu informieren. Haben ICE/EC in Offenburg in Richtung Basel Bad Bf noch mehr als 20 Minuten Verspätung ist einerseits kein Pünktlichkeitsgewinn mehr zu erreichen und andererseits in der Schweiz keine Anschlüsse mehr herstellbar. In diesen Fällen stimmt der Fernverkehr zu, dass sein Zug geringe I.NP – SW – B (N) Uwe Haeusler 0721 9387855 Regionale Zusätze Teil 1 Ril 420 November 2016 11 zusätzliche Verspätungen durch den Regionalverkehr erhält. Der Überholbahnhof so gewählt werden, dass der Regionalverkehr 5, max 6 Minuten Zusatzverspätung erhält. Offenburg Ein vor verspäteten ICE/EC abgefahrener RB wird frühestens in Lahr(Schwarzw) auf die Überholung genommen. Verkehren beide ICE höher verspätet und verdrängen dadurch den RB, muss es trotzdem Ziel sein, die Abgangsverspätung des RB auf +6 zu begrenzen. Liegt der ICE Linie 43 sogar hinter dem ICE Linie 20 sollte der RB zwischen den beiden ICE abfahren. Kurze Verzögerung an der Einfahrt für den ICE wird hingenommen. Letzteres gilt auch, wenn der ICE Linie 20 zusätzlich in Offenburg halten soll. RB fährt mit Minute 34 nach ICE Linie 12 bzw. ICE-Linie 43 ab: RB fährt in Offenburg vor ICE-Linie 12/ Linie 43 ab, wenn ICE in Baden-Baden mehr als 10 Minuten Verspätung hat. Der Verspätungswert geht von einem Kürzungspotential des ICE von 2 Minuten bis Offenburg aus, so dass der RB max. +6 in der Abfahrt verspätet wird. RB fährt zweistündlich mit Minute 34 vor dem ICE Linie 20 (Durchfahrt Minute 40) bis Lahr planmäßig vor. Die Halte bis Riegel sind ggf. ebenfalls früher gelegt, um Verspätungen der ICE nutzen zu können. S-Bahn-Linie Zürich Flughafen – Thayngen (S24) mit Regelungen bis Singen *** Die Züge benötigen in Thayngen nur eine Wendezeit von 5 Minuten, da sie nur noch einteilig gefahren werden; folgende Dispomaßnahmen sind mit der SBB abgesprochen: Fahrtrichtung Basel - Singen: • IRE wird bis +5 der S24-Linie voraus gefahren • hat der IRE mehr als 6 Minuten wird er hinter S24 eingereiht . Hat der IRE Singen als Ziel und gerät hinter die S24, wird die Einheit in Schaffhausen auf Gegenleistung gewendet. • Die S24 wird in Schaffhausen auf Gegenleistung ab +7 möglicher Abfahrtsverspätung gewendet. Ein zusätzlicher Halt des IRE in Richtung Schaffhausen kann nur in Ausnahmefällen gewährt werden. Fahrtrichtung Singen - Schaffhausen: • Die IRE-Linie bleibt bis zu einer Verspätung von 7 Minuten vor der S22 bei der Abfahrt in Singen. • Der IRE 3062 wird abweichend in Erzingen (statt Schaffhausen) mit RE 3059 vereinigt, sofern der 3059 bei Abfahrt Lauchringen mehr als 7 Minuten verspätet ist. In diesem Fall endet 3059 in Erzingen Gleis 3 West und wird mit IRE 3062 vereinigt. ***M Absprache zwischen SBB GmbH und DB Regio Südbaden Konstellation IRE Basel – Ulm und SBB GmbH in Singen(Htw) Hat der IRE der Fahrtrichtung von Basel nach Ulm in Singen (Htw) bis zu 10 Minuten Verspätung bleibt der DPN Richtung Konstanz in Singen auf Zugfolge stehen und folgt dem IRE. Strecke Tübingen – Sigmaringen *** Eine Dispovereinbarung für diesen Streckenabschnitt befindet sich noch in Abstimmung; vsl in 2017 kann sie fertig abgestimmt sein und wird nachträglich bekannt gegeben. I.NP – SW – B (N) Uwe Haeusler 0721 9387855 Regionale Zusätze Teil 1 Ril 420 November 2016 12 Dispositive Ersatzvarianten bei Verspätungen ICE-W Linie Bei Zulaufverspätung der ICE-W Linie 43 Richtung Basel Bad Bf von mehr als 30‘ wird das Zugpaar bereits in Basel Bad Bf auf Folgeleistung gewendet. Reisende Richtung Basel SBB nutzen die „Rote Linie“. In Basel SBB Pb wird der Zug der Linie 20 auf die Abfahrtszeit des ausfallenden Zuges zurückgestellt. Die Reisenden können in Basel Bad Bf wieder in ihren Zug umsteigen. IRE-Linie Basel – Singen – Ulm Plankreuzung in Erzingen wird verlegt nach Lauchringen, wenn IRE von Basel mehr als 7 Minuten Verspätung hat Verknüpfung IRE-Linie Ulm – Basel / Kreuzlingen – Karlsruhe Der IRE 3040/3078 wartet auf RE 4710 in Radolfzell bis zu 5 Minuten. TP Regio stellt die Reisendenlenkung sicher. IRE-Linie Ulm – Basel (Abschnitt Schaffhausen – Basel) *** Bei Verspätungen von 5 und mehr Minuten im Zulauf auf Schaffhausen gerät der IRE hinter den DPN Schaffhausen - Erzingen und wird mit mind 10 Minuten Verspätung nach Erzingen kommen. Für die Verspätungshöhen zwischen 10 und 15 Minuten gilt folgende Absprache. Regelung ab Erzingen für IRE 3048 (täglich) --> IRE verkehrt mit oberster Priorität Richtung Basel (Wende auf 3071) • RB nach Lauchringen wartet in Waldshut Kreuzung mit IRE ab (Abfahrt vsl. Minute 53) und verkehrt ohne Halt Lauchringen West (Regelung durchTP) . Wendeverspätung auf die RB-Folgeleistung wird akzeptiert. • Falls Zwischentakt Waldshut Basel Bad (Abfahrt Minute 48) verkehrt, wartet dieser die Zugfolge IRE in Waldshut ab. Regelung ab Erzingen für IRE 3042, 3044, 3046, 3050 und 3052 Diese IRE verbleiben aufgrund der hohen Verspätung ab Waldshut hinter der vorausfahrenden RB (Waldshut – Basel Bad Bf). Ab Basel Bad Bf kommt täglich (bei Bedarf) das Ersatzfahrzeug (VT 611) für die Folgeleistung (IRE Basel Bad Bf – Singen) zum Einsatz. I.NP – SW – B (N) Uwe Haeusler 0721 9387855 Regionale Zusätze Teil 1 Ril 420 November 2016 13 7 Streckenabschnitte auf denen als Vorsichtsmaßnahme bei Vorliegen einer Sturmwarnung die Geschwindigkeiten der Züge auf 80 km/h begrenzt wird Streckennummer zwischen Betriebsstelle und Betriebsstelle Landkreis 4540 Mengen Sigmaringen Sigmaringen 4953 Satteldorf Schrozberg Schwäbisch – Hall 5400 Memmingen Illertissen Unterallgäu 5400 Illertissen Neu Ulm Neu Ulm Stand 03.11.16 I.NP – SW – B (N) Uwe Haeusler 0721 9387855 Regionale Zusätze Teil 1 Ril 420 November 2016 14 [BILD 210mm x 105mm - Diesen Hinweis markieren und Bild einfügen !] Betriebszentrale München Regionale Zusätze zur Ril 420 Betriebszentrale München Teil 1 Netzfahrplanperiode 2017 Gültig ab 11.12.2016 Neuherausgabe I.NP-S-B(N) Inhaltsverzeichnis Vorwort 4 Zweck 4 Zielgruppe und Gültigkeit 4 Bekanntgabe an Fdl außerhalb BZ 4 1 Übersicht der Zuständigkeitsbereiche BZ München 5 1.1 Territorialer Zuständigkeitsbereich der BZ 5 1.2 Zuständigkeitsbereich des Netzkoordinators (NK) 6 1.3 Zuständigkeitsbereich der Bereichsdisponenten (Bd) 6 2 Erreichbarkeit und Aufgaben der BZ 7 2.1 Erreichbarkeit der BZ 7 2.2 Aufgaben des Netzkoordinator 7 2.3 Aufgaben des Bereichsdisponenten 2.3.1 Bereichsdisponent Nord 2.3.2 Bereichsdisponent Süd 2.3.3 Bereichsdisponent S-Bahn München 2.3.4 Knotendisponent 7 8 8 8 8 2.4 Erreichbarkeit und Aufgaben der NLZ 2.4.1 Erreichbarkeit der NLZ 2.4.2 Aufgaben der Netzleitzentrale 8 8 8 3 Inhalte der Lagebesprechung in der BZ 9 3.1 Regelmäßige Lagebesprechung 9 3.2 Anmeldung 9 3.3 Anlassbezogene Lagebesprechungen 9 3.4 Dokumentation 9 4 Ausführungsbestimmungen zu streckenspezifischen Regelungen 10 4.1 SFS Nürnberg – Ingolstadt 10 4.2 SFS Hannover – Würzburg 10 4.3 S-Bahngleise München-Pasing 11 4.4 Regelungen Südostbayernbahn (SOB) und DB Netz AG 11 5 Besondere Schienenwege gemäß Schienennetz-Benutzungsbedingungen (SNB) Ziffer 3.4.1 12 5.1 Schnellfahrstrecke Hannover – Fulda – Würzburg 12 5.2 Schnellfahrstrecke Nürnberg – Ingolstadt 12 5.3 Strecke München – Augsburg 12 6 Vereinbarungen zur Disposition mit EVU nach Zustimmung aller betroffenen EVU 13 6.1 Vereinbarung zur Reihenfolgeregelung auf der Strecke München - Freising zwischen S-Bahn München, DB Regio AG und Die Länderbahn 13 I.NP-S-B(N), Michael Ehrsam Regionale Zusätze zur Ril 420 Teil 1 gültig ab 11.12.2016 2 7 Übersicht der Streckenabschnitte, auf denen bei Sturmwarnungen als Vorsichtsmaßnahme die Geschwindigkeit der Züge auf Weisung des Fahrdienstleiters (Fdl) auf 80 km/h begrenzt wird I.NP-S-B(N), Michael Ehrsam Regionale Zusätze zur Ril 420 Teil 1 14 gültig ab 11.12.2016 3 Vorwort Zweck Mit dem Teil 1 der regionalen Zusätze werden die netzzugangsrelevanten Regeln der Betriebszentrale München zur Modulgruppe 420.02 ergänzt und sämtlichen Zugangsberechtigten zur Infrastruktur der DB Netz AG zur Verfügung gestellt. Zielgruppe und Gültigkeit Dieser Teil der regionalen Zusätze richtet sich gleichermaßen an die Zugangsberechtigten zur Infrastruktur der DB Netz AG und Mitarbeiter der DB Netz AG. Die regionalen Zusätze zur Ril 420 gelten für die Netzfahrplanperiode 2017 vom 11.12.2016 bis 09.12.2017. Unterjährige Änderungen können bedarfsweise vorgenommen werden. Bekanntgabe an Fdl außerhalb BZ Die Zusätze 1, 2, 5 und 6 werden an die Fdl außerhalb BZ bekannt gegeben. Die Inhalte der nicht genannten Zusätze sind im Druckstück für Fdl außerhalb BZ durch nachstehenden Text ersetzt: „Inhalte für Fahrdienstleiter außerhalb von Betriebszentralen nicht relevant.“ I.NP-S-B(N), Michael Ehrsam Regionale Zusätze zur Ril 420 Teil 1 gültig ab 11.12.2016 4 1 Übersicht der Zuständigkeitsbereiche BZ München 1.1 Territorialer Zuständigkeitsbereich der BZ I.NP-S-B(N), Michael Ehrsam Regionale Zusätze zur Ril 420 Teil 1 gültig ab 11.12.2016 5 1.2 Zuständigkeitsbereich des Netzkoordinators (NK) Der Zuständigkeitsbereich des Netzkoordinators entspricht dem territorialen Zuständigkeitsbereich der BZ München nach Pkt. 1.1 1.3 Zuständigkeitsbereich der Bereichsdisponenten (Bd) I.NP-S-B(N), Michael Ehrsam Regionale Zusätze zur Ril 420 Teil 1 gültig ab 11.12.2016 6 2 Erreichbarkeit und Aufgaben der BZ 2.1 Erreichbarkeit der BZ Funktion Telefon Fax E-Mail Extern: +49 89/ 1308- Extern: +49 89/1308Intern: 962 Intern: 962- Netzkoordinator 71 100 71 109 Mue.XX-BZNK @deutschebahn.com Bereichsdisponent Nord 71 101 71 109 - Bereichsdisponent Süd 71 103 71 109 - Bereichsdisponent S-Bahn München 71 121 71 109 - Knotendisponent 72 908 71 109 - 2.2 Aufgaben des Netzkoordinator Gesamtkoordination auf dem Streckennetz des BZ-Bereichs Wahrnehmung der Schichtleiterfunktion Entscheidung bei Konfliktfällen Ansprechpartner der EVU bei schwierigen Betriebsverhältnissen Veranlassen von Maßnahmen beim Liegenbleiben von Reisezügen 2.3 Aufgaben des Bereichsdisponenten Ansprechpartner für die Eisenbahnverkehrsunternehmen in seinem Bereich (operativer Kundeninformationsservice) Bearbeitung von Anträgen bei Abweichungen der Zugcharakteristik mit Vergabe einer Bearbeitungsnummer Meldungen von operativen Einschränkungen der Infrastruktur an die Eisenbahnverkehrsunternehmen. Federführung bei der Erstellung von Betriebsprogrammen in Abstimmung mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen bei operativer Einschränkung der Infrastruktur. Veranlassen von dispositiven Maßnahmen im Störungsfall zur schnellstmöglichen Wiederherstellung der Planmäßigkeit bzw. des Regelzustandes in der Betriebsdurchführung Festlegen und Veranlassen von Umleitungen aufgrund von operativ aufgetretenen Störungen Infrastruktureinschränkungen Durchführen der Maßnahmen bei Ausfall EBuLa Durchführung von Maßnahmen bei Unregelmäßigkeiten Zugfunk I.NP-S-B(N), Michael Ehrsam Regionale Zusätze zur Ril 420 Teil 1 gültig ab 11.12.2016 7 2.3.1 Bereichsdisponent Nord Der Bereichsdisponent Nord übernimmt die Aufgaben in seinem territorialem Zuständigkeitsgebiet Nordbayern 2.3.2 Bereichsdisponent Süd Der Bereichsdisponent Süd übernimmt die Aufgaben in seinem territorialem Zuständigkeitsgebiet Südbayern. 2.3.3 Bereichsdisponent S-Bahn München Der Bereichsdisponent S-Bahn übernimmt die Aufgaben innerhalb der Endbahnhöfe der SBahn München. Er ist Ansprechpartner für die S-Bahn München 2.3.4 Knotendisponent Der Zuständigkeitsbereich des Knotendisponenten entspricht der territorialen Zuständigkeit der BZ München. Er bearbeitet Anträge bei Abweichungen der Zugcharakteristik mit Vergabe einer Bearbeitungsnummer 2.4 Erreichbarkeit und Aufgaben der NLZ 2.4.1 Erreichbarkeit der NLZ Funktion Telefon Fax E-Mail Netzkoordinator +49 69 / 265 – 19 758 +49 69 / 265 – 19 773 Ffm.XX-NLZNK @deutschebahn.com 2.4.2 Aufgaben der Netzleitzentrale Die Netzleitzentrale prüft und koordiniert bei Ereignissen mit überregionalen und die Bahngrenzen überschreitenden Auswirkungen die erforderlichen Maßnahmen. In dieser Funktion ist die NLZ zusätzlicher Ansprechpartner der Leitstellen aller EVU für deren überregionalen und internationalen Verkehre, sowie für Eisenbahninfrastrukturbetreiber (EIU) im Ausland. Im Falle der Anschlussgewährung im überregionalen Verkehr ist die NLZ primärer Ansprechpartner für die EVU. I.NP-S-B(N), Michael Ehrsam Regionale Zusätze zur Ril 420 Teil 1 gültig ab 11.12.2016 8 3 Inhalte der Lagebesprechung in der BZ 3.1 Regelmäßige Lagebesprechung Zum regelmäßigen Informationsaustausch zwischen Zugangsberechtigten zur Infrastruktur der DB Netz AG im Regionalbereich Süd und der DB Netz AG finden regelmäßige Lagebesprechungen statt. DB Netz AG Regionalbereich Süd Lagezentrum der BZ München Richelstraße 1 80634 München Zeitpunkt: Dienstags, 10:00 Uhr 3.2 Anmeldung Eine Anmeldung ist nicht erforderlich 3.3 Anlassbezogene Lagebesprechungen Anlassbezogene Lagebesprechungen werden bei vorher absehbaren Großereignissen mit voraussichtlich erheblichen Auswirkungen auf den Bahnbetrieb und Großstörungen durchgeführt. Interessierte Zugangsberechtigte zur Infrastruktur der DB Netz AG geben Ihre Kontaktdaten an das Kundenmanagement der DB Netz AG. 3.4 Dokumentation Alle Lagebesprechungen werden nach Möglichkeit protokolliert. Die Protokolle sowie ggf. weitere, während der Lagebesprechung, verteilte Unterlagen werden auf Anforderung auch an Zugangsberechtigte zur Infrastruktur der DB Netz AG versandt, die nicht an der Besprechung teilgenommen haben. Ansprechpartner: Leiter Arbeitsgebiet Netzdisposition der BZ München (Tel.: +49 89/ 13 08 – 71 020) I.NP-S-B(N), Michael Ehrsam Regionale Zusätze zur Ril 420 Teil 1 gültig ab 11.12.2016 9 4 Ausführungsbestimmungen zu streckenspezifischen Regelungen Besondere Zugangsbedingungen sind grundsätzlich im netzzugangsrelevanten Regelwerk enthalten (vgl. Ziffer 2.4.2 der SNB). Regelungen zur Abwicklung des Bahnbetriebes auf den Schienenwegen der DB Netz AG enthält grundsätzlich das betrieblich-technische Regelwerk (vgl. Ziffer 2.4.3 der SNB). Darüber hinaus sind folgende bisher nicht in diesen Regelwerken enthaltene Bestimmungen verbindlich: 4.1 SFS Nürnberg – Ingolstadt Die strukturelle Festigkeit der Fahrzeuge muss für die Belastung aus der Begegnung mit anderen Fahrzeugen, deren Geschwindigkeit bis zu 300 km/h betragen kann, ausgelegt sein. Hierbei ist die Belastung bei Tunnelbegegnungen besonders zu berücksichtigen, Kein Güterverkehr, Geschlossenes System der Toilettenanlagen, DIN 5510-1 Brandschutzstufe 2 oder EBA-Brandschutzvorgaben E3 oder DIN/EN 45545-1 Betriebsklasse 3 oder TSI SRT „Sicherheit in Eisenbahntunneln“ Brandschutzkategorie B. 4.2 SFS Hannover – Würzburg Das Wagenzuggewicht für Züge des KV auf der SFS Hannover – Würzburg ist auf maximal 1.600 t begrenzt, Die strukturelle Festigkeit der Fahrzeuge einschließlich der Ladung muss für die Belastung aus der Begegnung mit anderen Fahrzeugen, deren Geschwindigkeit bis zu 250 km/h betragen kann, ausgelegt sein. Hierbei ist die Belastung bei Tunnelbegegnungen besonders zu berücksichtigen Geschlossenes System der Toilettenanlagen, Auf der SFS Hannover – Würzburg dürfen im Personenverkehr nur besonders auf Seitenwindverträglichkeit untersuchte Zugeinheiten zugelassen, Auf der SFS Hannover – Würzburg dürfen im Personenverkehr ohne die besondere Untersuchung auf die Seitenwindverträglichkeit nur Züge mit folgenden Zugbildungen verkehren: Triebzüge der BR 401,402, 403/406, 407, 409 (Thalys), 411, 415, 605 Lokbespannte Züge aus Fahrzeugen Vzul < 160 km/h (auch mit führendem Steuerwagen) sowie Sonstige lokbespannte Züge mit Triebfahrzeug an der Spitze. I.NP-S-B(N), Michael Ehrsam Regionale Zusätze zur Ril 420 Teil 1 gültig ab 11.12.2016 10 4.3 S-Bahngleise München-Pasing Im Bereich der S-Bahngleise 5 – 8 im Bahnhof München-Pasing sind gemäß Arbeitsanweisung „Zugfahrten im Bf München-Pasing planen, disponieren und durchführen“ nur Triebzüge der Baureihe 420,423 als Rangierfahrt oder Zugfahrt mit Hauptsignal zugelassen. Andere Fahrten, im Zuge von Instandhaltungsarbeiten oder im Zuge eines gefährlichen Ereignisses gemäß Ril 423 (nur nach Zustimmung des Notfallmanagers) dürfen nicht mit Fahrt zeigendem Hauptsignal zugelassen werden. Für diese Fahrten ist das Vorsichtssignal oder ein Befehl Nr. 2 erforderlich. 4.4 Regelungen Südostbayernbahn (SOB) und DB Netz AG Im Kernbereich des RNI-Netzes der SOB sind Entscheidungen zur Kreuzungsverlegung und Anschlussverbindungen einvernehmlich mit den Fahrdienstleitern der SOB herzustellen. Die Kompetenzen des Disponenten erstrecken sich auf alle Vorgänge, die sich 1. Ausschließlich innerhalb des Kernbereichs RNI SOB befinden und 2. Ausschließlich Produkte des RNV betreffen. Für den Bereich der Strecke München – Mühldorf obliegt die Regelung der Zugfolge gemäß Richtlinie 420 (nicht ständig überwachte Strecke) grundsätzlich den Fahrdienstleitern. Der Disponent SOB gibt lediglich direkt an die Fdl Informationen weiter und übermittelt Kundenwünsche der SOB bezüglich Zugfolgeregelungen und Anschlusssicherung. Die Umsetzung durch die Fdl erfolgt nach den oben genannten Kriterien, d.h. bei Unsicherheiten oder vermuteten Auswirkungen über die Produkte der SOB hinaus ist eine Abstimmung mit dem Bereichsdisponenten oder Netzkoordinator der Betriebszentrale herbeizuführen. Der Disponent SOB besitzt gegenüber Fahrdienstleiter keine Weisungsbefugnis. I.NP-S-B(N), Michael Ehrsam Regionale Zusätze zur Ril 420 Teil 1 gültig ab 11.12.2016 11 5 Besondere Schienenwege gemäß SchienennetzBenutzungsbedingungen (SNB) Ziffer 3.4.1 Bestimmte Strecken können gem. § 19 EIBV als „Besondere Schienenwege“ für die Nutzung durch bestimmte Arten von Verkehrsleistungen ausgewiesen werden. Im Einzelnen werden folgende Streckenabschnitte gem. § 19 EIBV als „Besondere Schienenwege“ ausgewiesen: 5.1 Schnellfahrstrecke Hannover – Fulda – Würzburg Streckenabschnitte Hannover – Göttingen – Fulda – Würzburg Vorrang für den Schienenpersonenfernverkehr zwischen 05:30 Uhr und 23:00 Uhr Vorrang für Schienengüterverkehr zwischen 23:00 Uhr und 05:30 Uhr. Alternativstrecke: Hannover – Kreiensen – Göttingen – Eichenberg – Bebra – Fulda – Flieden – Gemünden (Main) – Würzburg 5.2 Schnellfahrstrecke Nürnberg – Ingolstadt Streckenabschnitt Abzw. Nürnberg-Reichswald – Ingolstadt Nord Vorrang für den Schienenpersonenfernverkehr Alternativstrecke: Nürnberg – Treuchtlingen – Ingolstadt 5.3 Strecke München – Augsburg Streckenabschnitt Olching – Augsburg-Hochzoll (Strecke 5503) Vorrang für den Schienenpersonenfernverkehr zwischen 05:00 Uhr und 24:00 Uhr Alternativstrecke: Olching – Augsburg (Strecke 5581) I.NP-S-B(N), Michael Ehrsam Regionale Zusätze zur Ril 420 Teil 1 gültig ab 11.12.2016 12 6 Vereinbarungen zur Disposition mit EVU nach Zustimmung aller betroffenen EVU 6.1 Vereinbarung zur Reihenfolgeregelung auf der Strecke München - Freising zwischen S-Bahn München, DB Regio AG und Die Länderbahn Die beteiligten Eisenbahnverkehrsunternehmen vereinbaren folgende Reihenfolgeregelungen auf der Strecke München – Freising. Im Folgenden werden Reisezüge von DB Regio und Länderbahn als „SPNV“ bezeichnet Fahrtrichtung Freising – München (stadteinwärts) Bahnhof Freising Bei Verspätung eines SPNV bis zu 2 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtszeit einer SBahn ist der SPNV vorzufahren. Bahnhof Neufahrn bei Freising Bei Abfahrt eines verspäteten SPNV in Freising 2-4 Minuten hinter einer planmäßigen SBahn ist der SPNV in Neufahrn bei Freising vorzufahren. Fahrtrichtung München – Freising (stadtauswärts) Bahnhof Neufahrn bei Freising Bei voraussichtlicher gleicher Abfahrts-/Durchfahrtszeit einer pünktlichen S-Bahn bzw. eines verspäteten SPNV in Neufahrn bei Freising (entspricht Auflaufen des SPNV auf SBahn vor Durchfahrt Neufahrn bei Freising) ist SPNV in Neufahrn bei Freising vorzufahren. Bahnhof Oberschleißheim Bei Überholung einer S-Bahn durch einen SPNV ist die S-Bahn vorzugsweise durch Gleis 2 (Mittelüberholung), der durchfahrende SPNV durch Gleis 3 zu fahren. I.NP-S-B(N), Michael Ehrsam Regionale Zusätze zur Ril 420 Teil 1 gültig ab 11.12.2016 13 7 Übersicht der Streckenabschnitte, auf denen bei Sturmwarnungen als Vorsichtsmaßnahme die Geschwindigkeit der Züge auf Weisung des Fahrdienstleiters (Fdl) auf 80 km/h begrenzt wird Streckennummer Zwischen Betriebsstelle Und Betriebsstelle Landkreis 4953 Niederstetten Hp WeikersheimLaudenbach Main-Tauber 5050 Weiden (Oberpf) Reuth Neustadt (Waldnaab) 5050 Reuth Weiden (Operpf) Neustadt (Waldnaab) 5050 Windischeschenbach Marktredwitz Tirschenreuth 5050 Marktredwitz Windischeschenbach Tirschenreuth 5050 Pechbrunn Marktredwitz Wunsiedel 5050 Marktredwitz Pechbrunn Wunsiedel 5051 Kirchenlaibach Bayreuth Hbf Bayreuth 5051 Bayreuth Hbf Kirchenlaibach Bayreuth 5240 Schweinfurt Ebenhausen Schweinfurt 5240 Ebenhausen Schweinfurt Schweinfurt 5302 Westheim (nur Bf) 5370 Mering 5381 Höchstädt (Do) (nur Bf) 5382 Bf Seehof (ausschl.) Bf Schrobenhausen (ausschl.) NeuburgSchrobenhausen, Ingolstadt 5400 Heimertingen Kellmünz Unterallgäu 5400 Kellmünz Heimertingen Unterallgäu 5453 Tutzing Unterzeismering Kreis Starnberg, Kreis Weilheim Schongau 5501 Solnhofen (nur Bf) 5504 Tutzing I.NP-S-B(N), Michael Ehrsam Augsburg Geltendorf Aichach-Friedberg, Landsberg Dillingen an der Donau WeißenburgGunzenhausen Unterzeismering Regionale Zusätze zur Ril 420 Teil 1 Kreis Starnberg, gültig ab 11.12.2016 14 Streckennummer Zwischen Betriebsstelle Und Betriebsstelle Landkreis 5622 Westerham Bruckmühl Kreis Rosenheim 5800 Schwandorf Neubäu Schwandorf 5800 Neubäu Schwandorf Schwandorf 5800 Neubäu Furth im Wald Cham 5800 Furth im Wald Neubäu Cham 5860 Nabburg Wernberg Schwandorf 5860 Wernberg Nabburg Schwandorf I.NP-S-B(N), Michael Ehrsam Regionale Zusätze zur Ril 420 Teil 1 gültig ab 11.12.2016 15 Regionale Zusätze zur Ril 420 Betriebszentrale S-Bahn Berlin Teil 1 −−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−− gültig ab 11.12.2016 −−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−−− 0 Vorwort 0.1 Zweck 0.2 Zielgruppe und Gültigkeit 0.2.1 Besonderheiten des S-Bahn-Betriebes 0.2.2 Bekanntgabe an Fahrdienstleiter außerhalb von Betriebszentralen 3 3 3 3 3 1 Übersicht der Bereiche der BZ S-Bahn Berlin 1.1 Territorialer Zuständigkeitsbereich der BZ 1.2 Zuständigkeitsbereiche der Bereichsdisponenten 1.2.1 Schnnittstellen zwischen den Dispositionsbereichen 1.2.2 Zuständigkeit bei Mischverkehr 4 4 4 4 4 2 Erreichbarkeit und Aufgaben der BZ 2.1 Erreichbarkeit der BZ 2.2 Aufgaben des Netzkoordinators 2.3 Aufgaben der Bereichsdisponenten 2.4 Erreichbarkeit und Aufgaben der Netzleitzentrale 5 5 5 5 5 3 Lagebesprechungen 3.1 Termin 3.2 Anmeldung 3.3 Themen 3.4 Dokumentation 6 6 6 6 6 4 Ausführungsbestimmungen zu streckenspezifischen Regelungen 4.1 Einschränkungen im Fahrzeugeinsatz 4.1.1 Ausfall der Fahrplan-Führerstandsanzeige 4.2 Meldeplan 4.2.1 Störungen an stationären Abfertigungsanlagen 4.2.2 EVU-Sonderüberwacher 4.3 Disposition 4.3.1 Pendelbetrieb 4.3.2 Gleise zur Disposition 4.4 Anschlußgewährung 4.5 Außerplanmäßige Fahrplantrassen 7 7 8 8 8 8 9 9 9 9 9 5 Besondere Schienenwege (SNB 3.4.1) 10 6 Vereinbarungen zur Disposition 6.1 Dispositionsvereinbarungen 10 10 7 Dispositionskonzepte 7.1 Störfallprogramme 10 10 8 Streckenabschnitte mit Sturmwarnung 10 0 Vorwort 0.1 Zweck Mit diesem Dokument gibt die Betriebszentrale S-Bahn Berlin regionale Ergänzungen zur Modulgruppe 420.02 heraus. 0.2 Zielgruppe und Gültigkeit Dieser Teil der Regionalen Zusätze richtet sich vorrangig an Eisenbahnverkehrsunternehmen und Stationsbetreiber. Er gilt für die Netzfahrplanperiode 2017 bis zum 9.12.2017, und wird bei notwendigen Änderungen unterjährig aktualisiert. 0.2.1 Besonderheiten des S-Bahn-Betriebes Einige im vorliegenden Modul dargestellte Regelungen ergeben sich aus den besonderen Anforderungen des S-Bahn-Betriebes und sind daher verschieden zu vergleichbaren Regelungen in anderen Betriebszentralen der DB Netz AG. Weitere S-Bahn-spezifische Hinweise mit Bezug zur Zusammenarbeit zwischen BZ S-Bahn Berlin und EVU werden den betroffenen EVU durch die Kundenbetreuung der DB Netz AG mitgeteilt. 0.2.2 Bekanntgabe außerhalb von Betriebszentralen Dieser Teil der Regionalen Zusätze wird nicht an Fahrdienstleiter außerhalb von Betriebszentralen bekanntgegeben. Die für Fahrdienstleiter relevanten Regelungen sind im Teil 2 der Regionalen Zusätze enthalten. 3 1 Übersicht der Bereiche der BZ S-Bahn Berlin 1.1 Territorialer Zuständigkeitsbereich der BZ Der Zuständigkeitsbereich der BZ S-Bahn Berlin umfaßt das Gesamtnetz der S-Bahn Berlin (gemäß Übersichtskarte). An allen Gleisverbindungen zwischen S-Bahn- und Fernbahn-Netz endet die Zuständigkeit der BZ S-Bahn Berlin am Grenzzeichen der aus dem S-Bahn-Netz abzweigenden Weiche. Die S-Bahn-Strecke Warschauer Straße – Treptower Park ist derzeit außer Betrieb. 1.2 Zuständigkeitsbereiche der Bereichsdisponenten Die Zuständigkeitsbereiche der Bereichsdisponenten sind der Farbdarstellung in der Übersichtskarte in Punkt 1.1 zu entnehmen. Alle Strecken im Netz der S-Bahn Berlin sind überwachte Strecken. Die Überwachungsaufgaben werden von den Bereichsdisponenten (in der Rolle als Zugdisponenten) wahrgenommen. 1.2.1 Schnittstellen zwischen den Dispositionsbereichen Der Bahnhofsteil Gesundbrunnen gehört zum Dispositionsbereich Nord-Süd. Züge von/nach Schönhauser Allee bzw. von/nach Wedding disponiert der Bereichsdisponent Ring. Die Grenze zwischen den Dispositionsbereichen Nord-Süd und Süd befindet sich am Tunnelmund des Nord-Süd-Tunnels aus/in Richtung Yorckstraße (Großgörschenstraße). Die Grenze zwischen den Dispositionsbereichen Ost-West und Süd befindet sich am Ein- bzw. Ausfahrsignal des Bahnhofs Westkreuz (Stadtbahn) aus/in Richtung Grunewald. Die Grenze zwischen den Dispositionsbereichen Ring und Süd befindet sich am Ein- bzw. Ausfahrsignal des Bahnhofs Baumschulenweg aus/in Richtung Plänterwald bzw. Köllnische Heide. Die Grenze zwischen den Dispositionsbereichen Ring und Ost-West befindet sich an den Signalen 452, 866 der eingleisigen Strecke Charlottenburg – Halensee. Die Grenze zwischen den Dispositionsbereichen Ring und Nord-Süd befindet sich an den Zwischensignalen 4403, 4404, 4406, 4407 des Bahnhofs Gesundbrunnen (zwischen den Bahnhofsteilen Schönhauser Allee und Bornholmer Straße). 1.2.2 Zuständigkeit bei Mischverkehr Grundsätzlich disponieren die Bereichsdisponenten der BZ S-Bahn Berlin auf Strecken des SBahn-Netzes, die als Gemeinschaftsstrecken1 definiert sind, und in Bahnhöfen, in denen Bahnsteiggleise bzw. Gleiskreuzungen planmäßig im Mischbetrieb S-Bahn/Fernbahn befahren werden2, alle Produkte/Trassen. Hiervon abweichend erfolgt die Ein- und Auslegung von Trassen, die in das Netz der S-Bahn Berlin ein- bzw. aus diesem herausfahren, durch den zuständigen Zugkoordinator der BZ Berlin. 1 2 Lichtenberg – Ostkreuz, Abzw Mariendorf – Mahlow, Reinickendorf – Tegel, Strausberg – Strausberg Nord Birkenwerder, Karow, Strausberg 4 2 Erreichbarkeit und Aufgaben der BZ 2.1 Erreichbarkeit der BZ Netzkoordinator 00:00-24:00 (030) 297 51120 Bln.Xx-BZNKS@deutschebahn.com Bereichsdisponent Ost-West 00:00-24:00 (030) 297 51173 Bln.Xx-BDS@deutschebahn.com Bereichsdisponent Nord-Süd 00:00-24:00 (030) 297 51175 Bln.Xx-BDS@deutschebahn.com Bereichsdisponent Ring 00:00-24:00 (030) 297 51177 Bln.Xx-BDS@deutschebahn.com Bereichsdisponent Süd 00:00-24:00 (030) 297 51171 Bln.Xx-BDS@deutschebahn.com Lagezentrum* zeitweise (030) 297 48223 * bei Einrichtung des Arbeitsstabes nach Modul 420.1000 3(3) 2.2 Aufgaben des Netzkoordinators ❚ ❚ Gesamtkoordination auf dem Streckennetz des BZ-Bereichs Wahrnehmung der Schichtleiterfunktion ❚ Entscheidung bei Konfliktfällen (Letztentscheid) ❚ Ansprechpartner der EVU bei schwierigen Betriebsverhältnissen ❚ Veranlassen von Maßnahmen beim Liegenbleiben von Reisezügen 2.3 Aufgaben der Bereichsdisponenten ❚ Ansprechpartner für die EVU im jeweiligen Bereich ❚ Bearbeiten von Abweichungen zu Fahrplandaten, Erstellen von Fahrplanmitteilungen ❚ Abgabe und Entgegennahme von Meldungen an/von EVU (Störungen und Unregelmäßigkeiten) ❚ Veranlassen dispositiver Maßnahmen im Störungsfall zur Aufrechterhaltung des Zugbetriebs ❚ Abstimmung, Entscheidung und Veranlassung von Abweichungen zum Regelfahrplan bei Störungen im Betriebsablauf bzw. aus verkehrlichen Gründen auf Antrag der EVU ❚ Festlegen und Veranlassen von Umleitungen bei Unregelmäßigkeiten ❚ Erstkodierung von Verspätungsminuten nach Modul 420.9001 ❚ Bearbeitung von EVU-Anträgen zur verspätungsbedingten Anschlußsicherung 2.4 Erreichbarkeit und Aufgaben der Netzleitzentrale Netzkoordinator NLZ 00:00-24:00 (069) 265 19756 Ffm.Xx-NLZNK@deutschebahn.com Die Netzleitzentrale prüft und koordiniert bei Ereignissen mit überregionalen und die Bahngrenzen überschreitenden Auswirkungen die erforderlichen Maßnahmen. In dieser Funktion ist die NLZ zusätzlicher Ansprechpartner der Leitstellen aller EVU für deren überregionalen und internationalen Verkehre, sowie für Eisenbahninfrastrukturbetreiber (EIU) im Ausland. ❚ Gesamtkoordination auf dem Streckennetz der DB Netz AG ❚ Entscheidung bei Konfliktfällen mit überregionalen Auswirkungen (Letztentscheid) ❚ Ansprechpartner der EVU bei schwierigen Betriebsverhältnissen mit überregionalen Auswirkungen ❚ ❚ Ansprechpartner für die EVU im jeweiligen Bereich (operativer Kundeninformationsservice) Veranlassen koordinierender und BZ-übergreifender Maßnahmen im Störungsfall zur Aufrechterhaltung des Zugbetriebs 5 3 Lagebesprechungen 3.1 Termin Regelmäßige Lagebesprechungen finden jeden Dienstag um 10:30 Uhr als Telefonkonferenz unter Leitung des Arbeitsgebiets Netzdisposition statt. Terminänderungen aus organisatorischen Gründen bzw. aufgrund außergewöhnlicher Betriebslage sowie zusätzliche anlaßbezogene Lagebesprechungen werden gesondert bekanntgegeben. 3.2 Anmeldung Die Einwahldaten werden den eingeladenen Teilnehmern vom Arbeitsgebiet Netzdisposition zur Verfügung gestellt. Weitere Stellen, die eine Teilnahme wünschen, melden sich jeweils bis Montag 14:00 Uhr an. Ansprechpartner: Arbeitsgebietsleiter Netzdisposition (Telefon 030 297 51084). 3.3 Themen Zweck der regelmäßigen Lagebesprechungen ist der Informationsaustausch zu zurückliegenden und bevorstehenden Dispositionsschwerpunkten im Netz der S-Bahn Berlin. Als Diskussionsgrundlage wird ein Wochenlagebericht mit Angaben zur Pünktlichkeitsentwicklung und zu Schwerpunktstörungen der vorhergehenden Kalenderwoche jeweils am Montag an die eingeladenen/angemeldeten Teilnehmer versendet. Themen und Unterlagen zu anlaßbezogenen Lagebesprechungen werden mit der jeweiligen Einladung versendet. 3.4 Dokumentation Die regelmäßigen Lagebesprechungen werden nicht protokoliert. Relevante Informationen können dem Wochenbericht (siehe Punkt 3.3) entnommen werden. 6 4 Ausführungsbestimmungen zu streckenspezifischen Regelungen 4.1 Einschränkungen im Fahrzeugeinsatz Zugfahrten sind im Netz der S-Bahn Berlin – in Abhängigkeit von Fahrzeugbauart und Ausrüstung des führenden Fahrzeuges mit Fahrsperreneinrichtung (FSP) bzw. S-Bahn-spezifischem Zugbeeinflussungssystem (ZBS) – mit den in der nachfolgenden Übersicht dargestellten Bedingungen zugelassen (Rangierfahrten sind nicht von Einschränkungen betroffen). 1 2 3 4 BR 480, 481, 485; S-Bahn-HGZ, URG, Panoramazug, historische Fahrzeuge ehemaliger S-Bahn-Baureihen bei Zügen mit am führenden Fahrzeug vorhandener, aber störungsbedingt auf ZBS-Strecken ausgefallener ZBSAusrüstung und bei Zügen in S-Bahn-Bauart mit am führenden Fahrzeug vorhandener, aber störungsbedingt auf FSPStrecken ausgefallener FSP-Ausrüstung ist die Fahrt zur Streckenräumung/Werkstattzuführung mit Zustimmung des Bereichsdisponenten mit 40 km/h statthaft; über den Ausfall muß der Tf den Fdl und dieser den BD informieren Streckenabschnitte, die sowohl mit ZBS- als auch mit FSP-Streckenausrüstung ausgestattet sind, gelten für Züge, deren führendes Fahrzeug mit FSP ausgerüstet ist, als FSP-Strecke, für alle übrigen Züge als ZBS-Strecke der Einsatz des S-Bahn-HGZ ist auf ZBS-strecken entweder mit 40 km/h + Tfz-Begleiter oder mit 30 km/h statthaft ** * Bedingungen : max. 40 km/h + Triebfahrzeugbegleiter zur Ansage des Signalbildes + Fahren im Abstand einer oder mehrerer Zugmeldestellen (das Hauptsignal am Ende der zugelassenen Zugfahrt muß Halt zeigen und gesperrt sein und der anschließende Abschnitt bis zum nächsten Hauptsignal muß frei von Fahrzeugen sein; die Sicherungsmaßnahmen dürfen erst aufgehoben werden, wenn der Tf dem Fdl den Halt am haltzeigenden Signal bestätigt hat); es ist die kürzestmögliche Fahrstrecke über nicht-PZB-90-ausgerüstete Strecken zu wählen; in der Fplo ist ein Vermerk für Fdl + EVU erforderlich, daß es sich um eine Zugfahrt ohne ZBS/FSP handelt (Fdl + EVU sind über die durch sie einzuhaltenden Bedingungen im Streckenbuch/Betriebsstellenbuch informiert), in einer Betra bzw. durch das AG Fahrplan herausgegebenen Fplo können abweichende Regeln gegeben sein ** auf Streckenabschnitten, die mit PZB 90 ausgerüstet sind (Lichtenberg – Ostkreuz, Abzw Mariendorf – Mahlow, Reinickendorf – Tegel, Strausberg – Strausberg Nord; gemeinsam von S-Bahn und Fernbahn befahrene Bahnhofsgleise in Birkenwerder, Karow, Strausberg, Königs Wusterhausen), ist die Fahrt ohne Einschränkungen statthaft Auf den Strecken Gesundbrunnen* – Nordbahnhof – Anhalter Bahnhof – Südkreuz (Vorort)*, Anhalter Bahnhof – Schöneberg (Vorort)* und Schönefeld* – Flughafen BER dürfen wegen eingeschränkten Regellichtraums bzw. Brandschutzklassenbeschränkung nur Fahrzeuge der Baureihe 481 sowie der S-Bahn-Hilfsgerätezug fahren. Fahrzeuge der Baureihen 480 und 485 dürfen die Strecke Gesundbrunnen* – Nordbahnhof bei betrieblicher Notwendigkeit ausnahmsweise befahren**, sie dürfen im Streckenabschnitt Humboldhain* – Nordbahnhof nicht mit Reisenden besetzt sein. * (ausschließlich) ** unter Beachtung der für die ZBS-Fahrzeugausrüstung festgelegten Restriktionen Fahrzeuge der Baureihe 485 dürfen beim Befahren der Strecken Blankenburg*,** – Birkenwerder*,**, Blankenburg* – Bernau, Schönholz* – Hohen Neuendorf, Schönholz* – Hennigsdorf, Hoppegarten* – Strausberg Nord, Ostkreuz* – Erkner, Südkreuz – Blankenfelde, Priesterweg – Teltow Stadt, Schöneberg (Vorort) – Wannsee, Friedrichstraße – Charlottenburg*, Charlottenburg* – Potsdam und Westkreuz – Spandau wegen eingeschränkter Fahrstromversorgung nicht mit Reisenden besetzt sein und dürfen nur am führenden Viertelzug die Stromabnehmer in Arbeitsstellung halten; die für die ZBS-Fahrzeugausrüstung festgelegten Restriktionen sind ggf. zusätzlich zu beachten. * (ausschließlich) ** gilt nicht bei Zugbildung „Halbzug“ Für mit Reisenden besetzte Züge, die aus Fahrzeugen der Baureihen 480, 481, 485 gebildet sind, müssen die durch EBA-Manteldokument verfügten Bestimmungen zur ZAT-FM-Fahrzeugausrüstung beachtet und eingehalten werden. 7 4.1.1 Ausfall der Fahrplan-Führerstandsanzeige Ist bei im Netz der S-Bahn Berlin verkehrenden Zügen mit elektronischer Fahrplananzeige auf dem Führerstand die Anzeige der gültigen Fahrplanangaben vor Beginn oder während der Zugfahrt nicht (mehr) möglich, und steht dem Tf kein Geschwindigkeitsheft (Druckstück als Rückfallebene) zur Verfügung, wird der Zug unter sinngemäßer Anwendung von Modul 420.0242 bis zum nächsten geeigneten Bahnhof* durchgeführt bzw. (wenn sich der Zug bei Störungseintritt in einem geeigneten Bahnhof* befindet) zurückgehalten. * Als geeigneter Bahnhof gilt eine Betriebsstelle, in der der Zug so umgebildet werden kann, daß die Anzeige aktueller Fahrplanangaben auf dem Führerstand wieder möglich wird. Führt die Umbildung des Zuges zu keinem Erfolg oder wird aufgrund der konkreten Störungsumstände durch den Bereichsdisponenten (ggf. auf Antrag des EVU) der Verzicht auf die Umbildung angeordnet, muß der Zug auf einem durch den Bereichsdisponenten bestimmten Bahnhof** abgestellt werden und dort vom EVU mit schriftlichen Fahrplanunterlagen ausgestattet, oder instandgesetzt werden. **Als Abstellbahnhof soll der nächstgelegene Bahnhof mit Anbindung an ein Instandhaltungswerk des jeweiligen EVU festgelegt werden, sofern dem nicht konkrete Hinderungsgründe aufgrund der aktuellen Betriebssituation entgegenstehen. 4.2 Meldeplan Zur Sicherstellung von Funktionen der Fahrgastinformation, die von der BZ S-Bahn Berlin im Auftrag des Stationsbetreibers wahrgenommen werden, müssen die EVU alle Abweichungen der Zugcharakteristik gegenüber den Trassenparametern (Änderung von Baureihe, Zuglänge, Höchstgeschwindigkeit, Zugsicherungs- oder Abfertigungssystem) mit Beginn und Ende der Einschränkung melden. Bei Fahrzeugstörungen, die zu Verspätungen oder Zugausfällen führen, und bei Fahrzeugen, die an Ereignissen nach Ril 423 (Notfallmanagement) beteiligt sind, ist durch die Leitstelle des EVU die Fahrzeugnummer des betroffenen Fahrzeuges an den Bereichsdisponenten zu melden. Der auf den Triebfahrzeug-Bündelfunkgeräten vorhandene Personennotruf („LDS-Ruf“) darf durch die Tf nicht für fahrdienstliche Meldungen, für die Anforderung von Hilfe oder für die Meldung von Betriebsgefahren genutzt werden. Die Information der Triebfahrzeugführer über Dispositionsmaßnahmen erfolgt, außer in den im Regelwerk ausdrücklich anders geregelten Fällen, durch die Leitstellen der EVU. 4.2.1 Störungen an stationären Abfertigungsanlagen Störungen an ZAT-FM-Stationsanlagen muß die Leitstelle Stationen den betroffenen EVU und dem zuständigen Bereichsdisponenten mit Beginn und Ende melden. Sind Auswirkungen auf die Pünktlichkeit zu erwarten oder ist durch das EVU ein Wechsel des Abfertigungsverfahrens (ZAT ohne technische Unterstützung, Abfertigungsunterstützung durch die Stammaufsicht, Einsatz einer mobilen Aufsicht, Beantragung des Haltausfalls beim Netzkoordinator) beabsichtigt, muß die Leitstelle des betroffenen EVU dies zusätzlich an den Bereichsdisponenten melden. Der Bereichsdisponent kann mit dem Ziel der Verspätungsreduzierung ein anderes als das von der EVULeitstelle vorgesehene Abfertigungsverfahren fordern. 4.2.2 EVU-Sonderüberwacher Bei umfangreichen Sonderverkehren kann im Lagezentrum des Bahnhofs Olympiastadion oder eines anderen vorab bekanntzugebenden Bahnhofes ein Sonderüberwacher der Leitstelle des den Sonderverkehr bestellenden EVU zum Einsatz kommen. Dieser muß sich zu Beginn und Ende seiner Tätigkeit beim Netzkoordinator melden und kann (ohne Zwischenschaltung der EVU-Leitstelle) direkt mit der Netzdisposition der BZ S-Bahn Berlin kommunizieren und dabei für den beginnenden und endenden Sonderverkehr (einschließlich des Zu-/Ablaufs aus dem/ in das Streckennetz) die vollständigen verkehrsdispositiven Aufgaben einer EVU-Leitstelle wahrnehmen. Er ist – außer bei Ereignissen nach Ril 423 (Notfallmanagement) – im Zusammenhang mit dem Sonderverkehr der alleinige Ansprechpartner und Informationsübermittler von/zur Bundes- bzw. Landespolizei. Bei Gefahr im Verzug kann er der Gefahrenabwehr dienende Gleissperrungen direkt mit dem Fahrdienstleiter absprechen. Bei erforderlicher minutengenauer Abfahrtssteuerung von Schwerpunktzügen vermittelt der Sonderüberwacher den Kontakt zwischen Polizei und BZ. 8 4.3 Disposition Bei Betriebsstörungen soll das Stehenbleiben von Zügen außerhalb von Bahnsteigen wegen der Gefahr des eigenmächtigen Aussteigens von Fahrgästen und der damit einhergehenden Gefährdung durch die Stromschiene vermieden werden. Spätestens nach 30 Minuten Standzeit sollen für außerhalb von Bahnsteigen stehende besetzte Reisezüge Maßnahmen wirksam werden, die den Fahrgästen das Aussteigen ermöglichen (Vorziehen/Zurücksetzen, Abschieben/ Abziehen, Evakuieren). Diese Zielstellungen haben sowohl für die BZ S-Bahn Berlin als auch für die Leitstellen der betroffenen EVU im Störungsfall Priorität vor anderen Dispositionsaufgaben. In Konfliktfällen entscheidet der Netzkoordinator mit Letztentscheid. Beim störungsbedingt erforderlichen Abschieben/Abziehen von Zügen erfolgt die Festlegung des Bahnhofes, bis zu dem abgeschoben/abgezogen werden soll, durch den Netzkoordinator. Sind aufgrund von planmäßigen Abstellungen alle Betriebsführungsgleise eines Bahnhofes blockiert, muß im Bedarfsfall innerhalb von 90 Minuten nach Aufforderung durch den Netzkoordinator mindestens ein abgestellter Zug durch das EVU an einen anderen, durch die BZ benannten Standort gefahren werden. Die Forderungsfrist kann dabei schon vor Beginn der Abstellung beginnen. Wenn aufgrund anhaltend schlechter Wettersituation bereits Züge zum Halten gekommen sind und/oder von Tf bzw. Fahrdienstleitern unbefahrbare Abschnitte gemeldet werden, kann der Netzkoordinator den betroffenen EVU-Leitstellen vorschlagen, keine Züge mehr in risikobehaftete Abschnitte einzufahren. Über die Umsetzung entscheiden die EVU. 4.3.1 Pendelbetrieb Bei Betriebsstörungen kann durch den Netzkoordinator, vorrangig zur besseren Ausnutzung der verbliebenen Infrastruktur, im Netz der S-Bahn Berlin auch ohne vorliegende Betra in Abstimmung mit der EVU-Leitstelle Pendelbetrieb eingerichtet werden. Die wechselnde Nutzung von Gleisabschnitten durch den Pendelzug und andere Züge (auch Pendelzüge) ist dabei nicht zulässig. 4.3.2 Gleise zur Disposition Im Netz der S-Bahn Berlin werden mehrere „Verfügungsgleise“ vorgehalten, die nicht für regelmäßige Abstellungen des Jahresfahrplans beplant werden dürfen. Bei Nutzungskonflikten im Dispositionsfall entscheidet der Netzkoordinator. Nordbahnhof Lichterfelde Ost Karlshorst Schöneberg (Vorort) Südkreuz (Vorort) Tempelhof Gleis 415 Gleis 613 Gleis 815 Gleis 833 Gleis 503 Gleise 514, 535 4.4 Anschlußgewährung Die mit den im Netz der S-Bahn Berlin verkehrenden EVU vereinbarten Wartezeitregelungen (Abweichungen von den Regelwartezeiten) sind im Abschnitt 8 des Moduls 420.0401Z01 aufgeführt. Auf die einzelfallweise Verständigung der BZ über die Inanspruchnahme der vereinbarten Wartezeitregelungen durch die Leitstelle des EVU gemäß 420.0401Z01 3(3) wird verzichtet. Nicht in dieser Auflistung enthaltene Anschlüsse bzw. die Überschreitung der bekanntgegebenen Wartezeit unterliegen dem regulären Antragsverfahren nach Absatz 4 des Moduls 420.0401Z01. Anträge zu Wartezeiten von Zügen, die außerhalb des Netzes der S-Bahn Berlin verkehren bzw. aus diesem herausfahren, sind an die BZ Berlin zu stellen. Anträge zu Wartezeiten von S-BahnZügen können abweichend zu Absatz 4 sowohl von der Leitstelle des Zubringer-EVU als auch von der Leitstelle des Abbringer-EVU an die BZ S-Bahn Berlin gestellt werden. 4.5 Außerplanmäßige Fahrplantrassen Für das Netz der S-Bahn Berlin ist die 24-h-Funktion „Mitarbeiter Gelegenheitsverkehr“ gemäß 420.0510 (1) nicht eingerichtet. Regelungen zur Anmeldung außerplanmäßiger Fahrplantrassen außerhalb der Regelarbeitszeiten des Arbeitsgebietes Fahrplan S-Bahn Berlin (Ansprechpartner, erforderliche Bestellangaben, Anmeldungsfristen, Bekanntgabe) werden durch das Arbeitsgebiet Fahrplan S-Bahn Berlin bekanntgegeben. 9 5 Besondere Schienenwege (SNB 3.4.1) - bleibt frei – 6 Vereinbarungen zur Disposition 6.1 Dispositionsvereinbarungen Wenn die Verspätungsdifferenz eines auf Schichauweg zulaufenden Zuges der Linie S2/W zu dem in Blankenfelde abfahrenden Zug der Linie S2/W zwischen 4,0 und 8,0 Minuten beträgt und gleichzeitig die Verspätung des in Blankenfelde abgefahrenen Zuges nicht höher als 1,5 Minuten ist, soll der stadtauswärts fahrende Zug solange in Schichauweg zurückgehalten werden, daß die Begegnung beider Züge im Abschnitt Schichauweg – Lichtenrade erfolgt.* (vom EVU S-Bahn Berlin GmbH hinterlegte Dispositionsvereinbarung) * vorbehaltlich Ausschlußgründe nach Modul 420.0202 1(5) 7 Dispositionskonzepte 7.1 Störfallprogramme Zwischen der BZ S-Bahn Berlin und den Leitstellen der sich beteiligenden EVU wurden für nachfolgend aufgeführte Strecken (abschnittsweise) standardisierte Störfallprogramme vereinbart und durch die BZ im Handbuch für Dispositionskonzepte veröffentlicht: Westkreuz – Stadtbahn – Biesdorfer Kreuz – Springpfuhl / Wuhletal Schönholz – Nord-Süd-Tunnel – Anhalter Bf – Yorckstraße / Yorckstraße (Großgörschenstraße) Ringbahn sowie Treptower Park / Neukölln – Baumschulenweg – Schöneweide Diese sollen bei Störungen der betreffenden Streckenabschnitte (nicht/eingeschränkt nutzbare Infrastruktur) vorrangig als Grundlage für die Disposition des Zugverkehrs herangezogen werden. Störfallprogramme werden nur zum Fahrplanwechsel, nicht jedoch aus Anlaß unterjähriger Bauarbeiten berichtigt und müssen im Anwendungsfall daher ggf. tagesaktuell angepaßt werden. 8 Streckenabschnitte mit Sturmwarnung - bleibt frei – 10