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ver di sicherheitsnadel Bundesweiter Report für das Wach- und Sicherheitsgewerbe · SONDERAUSGABE JUNI 2010 Ein Teil des Weges ist geschafft! ver.di und der BDWS haben den Mindestlohntarifvertrag unterzeichnet Liebe Kolleginnen und Kollegen, Das Positive: Durch den Tarifvertrag tarifvertrag werden Lohnuntergrenzen festgelegt, Für alle, die sie noch nicht kennen: der Paragraph 2 des Mindestlohn TV enthält die Lohntabelle für Objektschützer und Separatwachleute seite 3 ver.di und der BDWS haben am 15. die künftig weder durch ausländische April in Hannover den Mindestlohn- Konkurrenz, noch durch - eine nicht tarifvertrag für das Wach– und Sicher- geringe Zahl - schwarzer Schafe, die heitsgewerbe unterzeichnet. sich auf dem deutschen Sicherheitsmarkt tummeln, unterboten werden Bis dahin war es ein langer, steini- dürfen. Hier greift die ordnungspoli- ger Weg mit teils heftigen und auch tische Funktion des Tarifvertrages. Für kontrovers geführten Diskussionen auf die Unternehmen bietet sich die Chan- beide Seiten. ce, den Wettbewerb künftig mehr über die Qualität der Dienstleistungen statt Ar b eitn ehm erent sen degesetz Arbeitnehmerentsendegesetz und Mindestlohntarifvertrag aus juristischer Sicht seite 4 Sachs en , Sachs en- Anh alt, Thüri ngen über den Preis zu führen. Wie ein Projektsekretär den Mindestlohnabschluss für seine betriebliche Arbeit nutzt SEITE 6 nicht das Wünschenswerte, sondern Es sind gleiche Rahmenbedingungen INNEN EI NSI CH TEN H AMBURG das derzeit Machbare. für ausländische Unternehmen gesetzt, Wie der Mindestlohn auf den Hamburger Tarifabschluss wirkt seite 7 Was jetzt als Tarifvertrag vorliegt, ist sowohl für den BDWS als auch für ver.di Fortsetzung auf Seite 2 sicherheitsnadel SEITE 2 · Bundesweiter Report für das Wach- und Sicherheitsgewerbe · Nr. 12 · September 2009 die im Zuge der Arbeitnehmerfreizügigkeit Mehrarbeit etc. sind nicht Teil des Mindest- ab Mai 2011 verstärkt auf den deutschen lohnes und bleiben erhalten. Markt strömen werden. Sie müssen die Löhne zahlen, die am Arbeitsort dem Min- DIE SENDUNG ZUR ARBEIT: Wie geht es weiter destlohntarifvertrag entsprechen. Mit dem Abschluss des Tarifvertrages Für unsere vielen Kolleginnen und Kolle- haben ver.di und BDWS das ihre getan, gen, die in kleinen und mittleren Unterneh- um den Mindestlohn nach dem Entsen- men ihren Dienst tun, bedeutet es, dass degesetz auf den Weg zu bringen. Auch Lohndumping und extrem langen Arbeits- ein gemeinsamer Antrag auf Allgemein- zeiten ein Riegel vorgeschoben wird. verbindlichkeit beim Bundesministerium ist gestellt. Die neuen Mindestentgelte führen insbe- Weitere Anstrengungen sind nötig, um sondere für Separatwachleute und Objekt- den Tarifvertrag über den Tarifausschuss schützer in den neuen Ländern zu Loh- ins Bundeskabinett zu bringen, damit der nerhöhungen um bis zu 33 Prozent. Der Mindestlohn tatsächlich zum 01.07.2010 Mindestlohntarifvertrag führt über meh- in Kraft gesetzt wird und die Tariferhöhun- rere Stufen auch in den Tarifgebieten mit gen wirksam werden. den niedrigsten Untergrenzen zu einem WIR BERICHTEN RUND UM DAS THEMAARBEIT UND ZEIGEN POLITISCHE ZUSAMMENHÄNGE AUF. IMMERIM NETZ UNTER: WWW.STREIK.TV einheitlichen Branchenmindestlohn von Der Mindestlohn gilt dann für alle Beschäf- 7,50 Euro spätestens zum 01. Januar 2013. tigten. Er bindet alle Arbeitgeber mit Sitz Die höchsten Mindestlöhne liegen bei im Inland oder im Ausland, wenn sie 8,46 Euro in Baden–Württemberg und Arbeitnehmer nach Deutschland entsen- 8,00 Euro in Bayern. Diese steigen bis den. zum 01. Januar 2013 auf 8,90 Euro, beziehungsweise 8,42 Euro. Jetzt gilt’s Schwung zu holen, damit der Mindestlohn kommt – und für weitere Ganz wichtig: Bessere landestarifliche Lohnerhöhungen zu kämpfen. Mach mit! Regelungen in den Ländern gelten wei- Werde ver.di-Mitglied! ter und können auch in Zukunft vereinbart werden. Zulagen und Zuschläge zum PETRA GERSTENKORN Beispiel für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Mitglied des ver.di Bundesvorstandes sicherheitsnadel Bundesweiter Report für das Wach- und Sicherheitsgewerbe · Nr. 12 · September 2009 · SEITE 3 TARIFVERTRAG Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für Sicherheitsdienstleistungen § 2 Mindestlöhne (1) Die Stundenlöhne für Sicherheitsmit- (2) Die Stundenlöhne gemäß Absatz 1 fallenden Arbeitnehmer dar. Ansprüche arbeiter im Objektschutz- / Separatwach- stellen zugleich die untersten Vergütungen auf höhere Stundenlöhne bleiben unbe- dienst betragen: für alle unter den Geltungsbereich nach § 1 rührt. Bundesland ab 1.1.2011 ab 1.5.2011 ab 1.3.2012 ab 1.1.2013 Baden-Württemberg 8,46 Euro 8,60 Euro 8,75 Euro 8,90 Euro Bayern 8,00 Euro 8,14 Euro 8,28 Euro 8,42 Euro Nordrhein-Westfalen 7,82 Euro 7,95 Euro 8,09 Euro 8,23 Euro Hessen 7,50 Euro 7,50 Euro 7,63 Euro 7,76 Euro Niedersachsen 7,14 Euro 7,26 Euro 7,38 Euro 7,50 Euro Bremen 6,99 Euro 7,16 Euro 7,38 Euro 7,50 Euro Hamburg 6,94 Euro 7,12 Euro 7,33 Euro 7,50 Euro Sachsen 6,53 Euro 6,53 Euro 7,31 Euro 7,50 Euro Sachsen-Anhalt 6,53 Euro 6,53 Euro 7,00 Euro 7,50 Euro Thüringen 6,53 Euro 6,53 Euro 7,00 Euro 7,50 Euro Berlin 6,53 Euro 6,53 Euro 7,00 Euro 7,50 Euro Brandenburg 6,53 Euro 6,53 Euro 7,00 Euro 7,50 Euro Mecklenburg-Vorpommern 6,53 Euro 6,53 Euro 7,00 Euro 7,50 Euro Rheinland-Pfalz 6,53 Euro 6,53 Euro 7,00 Euro 7,50 Euro Saarland 6,53 Euro 6,53 Euro 7,00 Euro 7,50 Euro Schleswig-Holstein 6,53 Euro 6,53 Euro 7,00 Euro 7,50 Euro ver di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Besondere Dienstleistungen sicherheitsnadel SEITE 4 · Bundesweiter Report für das Wach- und Sicherheitsgewerbe · Nr. 12 · September 2009 Arb ei tne hme r en t s e n d e g ese t z Mindesarbeitsbedingungen durch allgemeinverbindliche Tarifverträge und Rechtsverordnungen Im April 2009 ist die Neufassung des ze sind in ihrem Nebeneinander nicht leicht häufig auch nicht erreicht. Die Tarifbindung Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zu verstehen. der Arbeitgeber in den prekären Branchen ist in Kraft getreten. rückläufig. Allgemeinverbindlichkeit nach § 5 Offiziell trägt das Gesetze einen ande- TVG ren, etwas umständlichen Namen: Gesetz Weiteres Problem bei der Allgemeinverbindlichkeit nach dem TVG ist die Konkurrenz zu über zwingende Arbeitsbedingungen Eine Tarifvertragspartei kann bei der Bundes- anderen Tarifverträgen. Wie oben beschrie- für grenzüberschreitend entsandte und arbeitsministerin (oder von ihr legitimierter ben wird der Tarifvertrag auf gar nicht tarif- für regelmäßig im Inland beschäftigte obersten Landesbehörde) die Allgemeinver- gebundene Arbeitgeber erweitert. Besteht Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. bindlicherklärung beantragen. Durch die All- hingegen ein Haustarifvertrag oder schließt gemeinverbindlichkeit wird die Tarifbindung der Arbeitgeberverband einen Flächentarif Das AEntG wurde durch die aktuelle Min- erweitert. Tarifverträge gelten auf Arbeit- mit einer anderen Gewerkschaft ab, bleiben destohndebatte populär. Das eigentlich nur geberseite an sich nur für die Mitgliedsun- diese trotz allgemeinverbindlichem Tarifver- für den Schutz inländischer Unternehmen- ternehmen des tarifschließenden Arbeitge- trag in Kraft. Sie werden durch diesen nicht gedachte Gesetz mutierte zu einem ech- berverbandes oder, wenn sie selbst einen verdrängt, sondern finden als die spezielleren ten Mindestlohngesetz. Es zielt nicht mehr Haustarifvertrag abgeschlossen haben. Der Vorschriften weiterhin Anwendung. Dies gilt vorrangig auf aus dem Ausland kommende Tarifvertrag kommt dann zur Anwendung für selbst dann, wenn sie den allgemeinverbind- Arbeitnehmer, sondern nunmehr auf den die Arbeitnehmer, die Mitglied der tarifschlie- lich erklärten Tarifvertrag unterbieten. Lohnwettbewerb inländischer Unternehmen. ßenden Gewerkschaft sind. Die Allgemeinver- Das AEntG wurde in den vergangenen Jahren bindlicherklärung erweitert die Anwendung Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag nach mehrfach ergänzt und nach saftiger Kritik auf alle nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer § 5 TVG kommt grundsätzlich in Gänze zur durch die Verwaltungsgerichte im Zusam- und Arbeitgeber. Der allgemein verbindliche Anwendung. Die Ministerin kann jedoch menhang mit der Postmindestlohnverord- Tarifvertrag gilt damit zwingend auch für einzelne Regelungen ausnehmen und den nung 2009 grundlegend neu gefasst. Arbeitgeber, die keinen Tarifvertrag geschlos- Geltungsbereich einschränken. sen haben oder nicht Mitglied in einem tarifBisher verwandtes Werkzeug zur Schaffung schließenden Arbeitgeberverband sind. Die von Mindestarbeitsbedingungen war die All- Gewerkschaftsmitgliedschaft der Mitarbeiter gemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertra- spielt dann keine Rolle mehr. ges nach dem Tarifvertragsgesetz (TVG). Die Die Regelungen des AEntG Das Gesetz stellt zunächst klar, dass allgemeine gesetzliche Mindeststandards auch dortigen Vorschriften wurden vom Gesetzge- Voraussetzung der Allgemeinverbindlicher- für aus dem Ausland entsandte Arbeitneh- ber unangetastet gelassen und bleiben neben klärung nach TVG ist, dass die vor der mer zwingend gelten. Dies sind z.B. das dem AEntG weiterhin uneingeschränkt in Erklärung an den Tarifvertrag gebundenen Arbeitszeitgesetz, Arbeitssicherheitsgesetze, Kraft. Zu fragen ist, was das neue AEntG Arbeitgeber mindestens 50% der Mitarbei- der Mutterschutz und berufsgenossenschaft- über die klassische Allgemeinverbindlicher- ter der Branche beschäftigen. Zudem muss liche Arbeitsschutzvorschriften. Weiter sind klärung hinaus ermöglicht, insbesondere, wie die Allgemeinverbindlichkeit im öffentlichen im Gesetz für acht Branchen (nunmehr auch die Instrumente von AEntG und TVG bei der Interesse geboten sein, was regelmäßig im Sicherheitsdienstleistungen) zwei Varianten Schaffung von Mindestarbeitsbedingungen Niedriglohnsektor gegeben ist. Die Hürde von geregelt: Es gibt bereits einen für allge- miteinander verzahnt sind. Die beiden Geset- 50% ist nicht immer leicht zu belegen und meinverbindlich erklärten Tarifvertrag nach Bundesweiter Report für das Wach- und Sicherheitsgewerbe · Nr. 12 · September 2009 · SEITE 5 sicherheitsnadel § 5 TVG oder die Tarifpartner stellen einen Gibt es keinen allgemeinverbindlichen Tarif- beschränkt auf die absoluten tariflichen Kern- gemeinsamen Antrag auf Allgemeinverbind- vertrag nach § 5 TVG, gilt etwas anderes. Es rechte – Entgelt und Urlaub. Urlaub ist letzt- lichkeit nach § 5 TVG. bedarf einer Rechtsverordnung. Grundvor- lich auch Entgelt, da bezahlte Freistellung. aussetzung ist, dass die Tarifpartner einen Dem ist dann wohl auch der Name „Mindest- Gibt es bereits einen allgemeinverbindlichen gemeinsamen Antrag auf Allgemeinverbind- lohntarifvertrag“ geschuldet. Tarifvertrag, dann gilt dieser innerhalb der lichkeit innerhalb einer der acht Branchen acht im Gesetz aufgezählten Branchen zwin- gestellt haben. Dieser scheitert zum Beispiel gend für alle Arbeitsverhältnisse. Ob und an der oben genannten 50%-Quote. Die wie die Arbeitgeber tarifgebunden waren, Arbeitsministerin kann dennoch die Anwen- Die Möglichkeiten des AEntG sind zu begrü- ist dabei irrelevant. Der über das AEntG gel- dung der Mindestbedingungen aus dem ßen. Der Schutz des TVG war nicht mehr tende Tarifvertrag verdrängt in Bezug auf die Tarifvertrag auf alle Arbeitsverhältnisse im hinreichend. Ein nach § 5 TVG für Allge- Mindestbedingungen alle anderen Tarifver- Wege der Rechtsverordnung erstrecken. meinverbindlich erklärter Tarifvertrag kann träge. Er gilt zudem zwingend auch für alle aus dem Ausland entsandten Arbeitnehmer. Zusammenfassung durch einen anderen Tarifvertrag mit einer Die Quote von 50% ist dafür nicht zwin- anderen Gewerkschaft unterboten werden. gend; die Rechtsverordnung muss lediglich Das AEntG regelt für acht Branchen, dass Es gilt jedoch nicht das gesamte Tarifwerk im öffentlichen Interesse geboten sein (siehe im Bereich bestimmter Mindestbedingungen über das AEntG. Das Gesetz beschränkt die oben). Allerdings erstreckt sich der Tarif- eine Verdrängung durch andere Tarifverträge zulässigen Inhalte auf bestimmte Gegenstän- vertrag kraft Rechtsverordnung ebenfalls nun nicht mehr möglich ist. Im Wege der de. Geregelt werden dürfen der Mindest- nicht auf den gesamten Tarifvertrag. Nicht klassischen Allgemeinverbindlichkeit für die lohn (einschließlich der Zuschläge), Dauer umfasst sind ausdrücklich tarifliche Arbeits- tariflichen Kernrechte, im Wege der Rechts- des Urlaubs und Höhe des Urlaubsgeldes schutzvorschriften wie Höchstarbeits- und verordnung für die absoluten tariflichen (einschließlich tariflicher Urlaubskassen), tarif- Ruhezeiten, Bedingungen zur Überlassung Kernrechte. Tarifliche Regelungen, die nicht liche Arbeitsschutzvorschriften wie Höchst- von Arbeitnehmern, Arbeitsschutz und der im Mindestlohntarifvertrag enthalten oder arbeits- und Ruhezeiten, Bedingungen zur Schutz bestimmter Personen. Hier existieren für die Arbeitnehmer besser sind, bleiben Überlassung von Arbeitnehmern und der bereits zwingende gesetzliche Mindeststan- daneben bestehen. Dies ist selbstverständlich. Arbeitsschutz. Kurz gesagt: Die tariflichen dards. Diese sind dennoch zu den tariflichen Kernrechte können in einem allgemeinver- Kernrechten zu zählen, die stetig den Schutz Tobias Wolters bindlichen „Mindestlohntarifvertrag“ gere- der Arbeitnehmer verbessern. Kurz gesagt: Fachanwalt für Arbeitsrecht und gelt werden. Ein Tarifvertrag kraft Rechtsverordnung ist Mediator, Kanzlei Hummel.Kaleck, Berlin ver di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Besondere Dienstleistungen sicherheitsnadel FACHB EREIC H SADRE S S E N SEITE 6 · Bundesweiter Report für das Wach- und Sicherheitsgewerbe · Nr. 12 · September 2009 S achs en, Sa chsen -Anh alt, Thüri nge n Bundesverwaltung Paula-Thiede-Ufer 10 · 10179 Berlin Rolf Lemm Bundesfachgruppenleiter Tel.: 030 / 6956 - 2880 rolf.lemm@verdi.de Gerald Richter Tel.: 030 / 6956 - 2862 gerald.richter@verdi.de Wie weiter im Landesbezirk Sachsen, Sachsen- Anhalt, Thüringen Landesbezirk Baden-Württemberg Königstr. 10a · 70173 Stuttgart Seit April diesen Jahres gibt es nun sich. Einige Fragen kann man derzeit nur Marcus Borck endlich einen gemeinsamen Vorschlag im Konjunktiv beantworten. Wie werden Landesfachbereichsleiter ver.di/ BDWS zu einem Mindestlohnta- dann die Ländertarifverträge aussehen, Tel.: 0711 / 887 88 - 1300 · Fax: - 44 40 rifvertrag für Sicherheitsdienstleistun- wann und in welcher Höhe werden die marcus.borck@verdi.de gen. Vorausgegangen waren eben- anderen Tarifgruppen tarifiert, werden alle solchige Tarifverhandlungen Anfang Dienstleistungsaufträge bleiben? Landesbezirk Bayern 2008, welche die ver.di- Tarifkommis- Schwanthaler Str. 64 · 80336 München sion für gescheitert erklärte und dann Fast alle KollegInnen mit denen ich sprach, Dagmar Rüdenburg der nachfolgende MiloTV Abschluss haben sich deutlich gegen eine wie auch Landesfachbereichsleiterin zwischen dem BDWS und der Hun- immer geartete Kompensation der diesbe- Tel.: 089 / 599 77 - 1130 · Fax: - 1139 gerlohnorganisation GÖD, der die züglichen Lohnerhöhung durch die Strei- dagmar.ruedenburg@verdi.de Streichung der Zeitzuschläge für die chung der Zeitzuschläge ausgesprochen. meisten neuen Bundesländer vorsah. Im Mindestlohntarifvertrag ist dies zwar Landesbezirk Berlin-Brandenburg Glücklicherweise erlangte dieses Werk per Protokollnotiz ausgeschlossen, doch Köpenicker Str. 30 · 10179 Berlin nicht die Mehrheit im zuständigen existiert immer noch die Tarifpartnerschaft Jürgen Stahl Tarifausschuss beim Bundesarbeitsmi- BDWS mit der GÖD auf Bundesländere- komm. Landesfachbereichsleiter nisterium, so dass die notwendige All- bene und hier gilt es weiterhin Lohn- und Tel.: 030 / 88 66 - 5618 · Fax: - 5944 gemeinverbindlichkeit versagt blieb. Manteltarifverträge abzuschließen. Nie- juergen.stahl@verdi.de mand von uns kann so richtig einschätzen, Sicherlich ist der jetzige Mindestlohntarif- ob dann nicht doch Leistungen durch die Landesbezirk Hamburg vertag auch ein Kompromiss, jedoch ein GÖD in den Ländertarifverträgen gestri- Besenbinderhof 60 · 20097 Hamburg mit dem Mensch etwas besser leben kann, chen werden. Ich glaube, die KollegInnen Peter Bremme zumal per Protokollnotiz vereinbart wurde, in den Betrieben haben sehr wohl verstan- Landesfachbereichsleiter dass die Zeitzuschläge nicht in die Berech- den, dass dieser Gefahr nur dadurch zu Tel.: 040 / 28 58 - 4131 · Fax: - 9131 nung des Mindestlohnes fallen. Sofern begegnen ist, wenn wir einen wesentlich peter.bremme@verdi.de man mit etwas Zuversicht davon ausgeht, höheren Organisationsgrad bei den Sepa- dass dieser Tarifvertrag per Rechtsverord- ratwachleuten erzielen und unsere Akti- Landesbezirk Hessen nung in Kraft tritt, bedeutet dies, es gibt onsfähigkeit deutlich erhöhen. Am 3. Juni Wilhelm-Leuschner-Str. 69-77 eine erste Lohnerhöhung im Januar 2011 wird die Tarifkommission darüber beraten 60329 Frankfurt/M. von bis zu 30 % für einen Separatwach- was wir jetzt tun müssen, um genau das Gerhard König mann im Landesbezirk Sachsen, Sachsen- zu erreichen. Landesfachbereichsleiter Anhalt, Thüringen. Tel.: 069 / 25 69 - 1460 · Fax: - 1469 gerhard.koenig@verdi.de Denn jetzt gilt es umso mehr: Die LändertaDa ich als Projektsekretär sehr oft in den rifverträge wollen und müssen wir als ver.di Bewachungsobjekten mit den Beschäftig- wieder verhandeln! ten zusammen komme, um über die Notwendigkeit sich in ver.di zu organisieren Torsten Furgol zu diskutieren, weiß ich, das Thema Min- Projektsekretär, ver.di Landesbezirk destlohn ist derzeit das heiße Thema an Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen sicherheitsnadel Bundesweiter Report für das Wach- und Sicherheitsgewerbe · Nr. 12 · September 2009 · SEITE 7 INNEN EIN S I C HTE N H AM B U RG FACHB EREI CHS ADRE SS EN Landesbezirk Niedersachsen-Bremen Goseriede 10 · 30159 Hannover Sonja Brüggemeier Landesfachbereichsleiterin Mindestens Mindestlohn – Innenansichten zum aktuellen Abschluss aus Hamburger Sicht Tel.: 0511 / 124 00 - 240 · Fax: - 153 sonja.brueggemeier@verdi.de Landesbezirk Nord Dänische Str. 3-9 · 24103 Kiel Dieter Altmann "Kein Vormarsch ist so schwer wie der Abschluss niemand (außer wir selbst) in den Landesfachbereichsleiter zurück zur Vernunft." (Berthold Brecht) Ländern höhere Abschlüsse durchzusetzen. Tel.: 0431 / 66 08 - 160 · Fax: - 110 Der Mindestlohntarif fesselt nicht die regio- dieter.altmann@verdi.de Kaum jemand hatte noch daran geglaubt, nalen Löhne. Wir können darauf aufsatteln. Landesbezirk Nordrhein-Westfalen dass es zwischen dem Arbeitgeberverband BDWS und verdi einen Tarifver- Und auch die Arbeitgebervertreterinnen Karlstr. 123-127 · 40210 Düsseldorf trag geben könnte, der die untersten geben zu bedenken: Angelika Hecker Löhne auf das Mindestniveau von 7,50 · Steigerungen um 30 Prozent sind dem Kun- Landesfachbereichsleiterin Euro festschreibt. Zu tief schienen die den gegenüber nicht darstellbar. Tel.: 0211 / 6 18 24 - 390 · Fax: - 451 Gräben. Zu polarisiert die Ansichten. · Festgesetzte untere Löhne beeinflussen die angelika.hecker@verdi.de Und dennoch – am Ende war beiden freie Marktwirtschaft negativ. Parteien klar: wir müssen über unseren · Das wird etliche Firmenpleiten und damit Landesbezirk Rheinland-Pfalz, Saar Schatten springen. 2011 das Jahr in dem Arbeitslosigkeit hervorrufen. Münsterplatz 2-6 · 55116 Mainz Jürgen Jung auch die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Europa Ja richtig! Diese Lohnsteigerungen sind nicht Landesfachbereichsleiter umgesetzt wird, darf nicht zum Fiasko alltäglich und eine Herausforderung in Kun- Tel.: 06131 / 97 26 - 200 · Fax: - 288 für die Löhne in der Bewachungsbranche denkommunikation. Nur wer die letzten j.jung@verdi.de werden. Fast 180.000 Beschäftigte dür- Jahre nicht genutzt hat, um Kunden auf die fen nicht ins Bodenlose fallen. Es muss 7,50 Euro vorzubereiten, der oder die hat Landesbezirk Sachsen, für die Löhne eine untere europäische Wesentliches verschlafen. Und wer weiterhin Sachsen-Anhalt, Thüringen Haltelinie geben. glaubt, nur auf dem schmalen Verdienst der Karl-Liebknecht-Str. 30-32 Kolleginnen und Kollegen sein Geschäft auf- 04107 Leipzig Nun wenden die Kritiker und Kritikerinnen im bauen zu müssen, denen müssen wir sagen: Christel Tempel Gewerkschaftslager ein: Gut dass ihr vom Markt verschwindet. Landesfachbereichsleiterin Tel.: 0341 / 52 901-330 · Fax: -690 · viel zu wenig - Der DGB fordert schon 8,50 Euro Mindestlohn. Wenn die Koalitionsvertreter in der Bundes- · viel zu spät – zwei Jahre nach der ersten regierung weiterhin so handeln wie sie es Verhandlungsrunde gibt es jetzt erst dieses bei den anderen Mindestlohntarifen getan Ergebnis. haben (Dachdecker, ambulante Pflegedien- · für den Osten ja ganz gut – nur der Westen ste), dann haben wir im Herbst den Mindest- profitiert nicht davon. lohn im Bewachungsbereich. Ja richtig! „Mehr Geld und zwar sofort“ In Hamburg wollen wir diesen Lohn als ist eine immer konsequente Forderung im Sprungbrett für weitere Steigerungen nut- Niedriglohnbereich. Nur wann haben wir Ver- zen. 7,50 soll es nicht erst 2012 geben. Wir dianerinnen und Verdianer auch im Westen wollen den Lohn ein Jahr eher. In den vor- diese Höhe von Lohnsteigerungen in den herigen Tarifrunden sind die unteren Löhne letzten 10 Jahren aufweisen können? Und überdurchschnittlich angehoben worden. das Schöne ist: uns hindert mit diesem Mit der Marke von 7,50 Euro wird ein wei- ver di christel.tempel@verdi.de IMPRESSUM sicherheitsnadel Sicherheitsnadel SONDERAUSGABE JUNI 2010 Herausgeber: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Bundesvorstand: Frank Bsirske, Petra Gerstenkorn Verantwortlich i.S.d.P.: Gerald Richter Anschrift: ver.di-Bundesverwaltung, Fachbereich Besondere Dienstleistungen, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin Druck: alpha print medien AG, Darmstadt Konzeption + Herstellung: PLATOON.ORG Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Besondere Dienstleistungen sicherheitsnadel SEITE 8 · Bundesweiter Report für das Wach- und Sicherheitsgewerbe · Nr. 12 · September 2009 terer Schritt getan. Dabei wird das Gefüge wenn er in Niedersachsen eingesetzt wird. des Tarifvertrages durcheinander gewirbelt. Diese Art des halblegalen Lohnraubs wird es Gelernte Sicherheitsberufe sind plötzlich vom mit einem Nordtarif nicht mehr geben. Geld her betrachtet weniger attraktiv. Wer weiß, ist die erste Hürde zu größeDie gelernte Fachkraft für Schutz und ren Tarifgebieten erst genommen, vielleicht Sicherheit bekommt in Hamburg 8,70 Euro. kommt dann in einigen Jahren der Bundesta- Nur 1,20 Euro mehr in der Stunde als der rif Bewachung zum Vorschein. Separatwachdienst. Das muss wieder ins Lot. Deshalb wollen wir kräftige Lohnsteigerun- Der Mindestlohntarif ist auch ein klarer Schritt gen auch für die ausgebildeten Kräfte. zur Tarifführerschaft von verdi. Wir sind die Kraft im Bewachungsbereich. Gelbe Gewerk- Unser Ziel ist es die Tarife Niedersachsens geschaffen. Einheitliche Laufzeiten sind jetzt schaften wie die GÖD müssen jetzt draußen von über 11 Euro auch in Hamburg abzu- einfacher zu erreichen. Auch weitergehende bleiben. Wenn wir diese positive Entwicklung bilden. Dazu hilft uns der jetzige Mindest- Optionen sind möglich. Wir kennen alle das mit dem BDWS unumkehrbar machen, dann lohnabschluss als Argumentation und die Spiel: Die Fachkraft aus Hamburg wird in haben wir wieder in allen Bundesländern Kampfkraft der Kolleginnen und Kollegen. Niedersachen eingesetzt. Der Arbeitgeber verdi Tarife und haben eine wesentliche Insgesamt müssen auch die anderen Löhne rechnet mit der Kollegin den Hamburger Tarif Handlungsmöglichkeit mitwachsen, damit das ausgehandelte Gefü- ab, berechnet dem Kunden gegenüber den verdi Qualitätstarife überall abzuschließen. ge wieder greift. Oder wollen Arbeitgeber Niedersachentarif. Was hindert uns daran, jetzt den Einheitslohn einführen? größere Tarifgebiete zu schaffen, damit die Peter Bremme Dumpinggefahr eingedämmt wird. Mit einem Fachbereichsleiter Mit dem Mindestlohntarif haben wir auch Nordtarif müsste niemand sich mit niedri- Besondere Dienstleistungen, tarifpolitisch eine neue Handlungsoption uns geren Hamburger Löhnen zufrieden geben, Hamburg zurückgewonnen: Beitrittserklärung Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Ich möchte Mitglied werden ab: Monat/Jahr Erwerbslos Einzugsermächtigung: Monatsbeitrag: Euro Wehr-/Zivildienst bis Ich bevollmächtige die ver.di, den satzungsgemäßen Beitrag bis auf Widerruf im Lastschrifteinzugsverfahren Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach § 14 der ver.diSatzung pro Monat 1% des regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes. Für Rentner/innen, Pensionär/innen, Vorruheständler/innen, Krankengeldbezieher/innen und Erwerbslose beträgt der Monatsbeitrag 0,5% des regelmäßigen Bruttoeinkommens. Der Mindestbeitrag beträgt € 2,50 monatlich. Für Hausfrauen/Hausmänner, Schüler/innen, Studierende, Wehr-, Zivildienstleistende, Erziehungsgeldempfänger/innen und Sozialhilfeempfänger/innen beträgt der Beitrag € 2,50 monatlich. Jedem Mitglied steht es frei, höhere Beiträge zu zahlen. Azubi-Volontär/inReferendar/in bis Persönliche Daten: Schüler/in-Student/in bis (ohne Arbeitseinkommen) Name Praktikant/in bis zum Monatsende monatlich halbjährlich vierteljährlich jährlich oder im Lohn-/Gehaltsabzugsverfahren* monatlich bei meinem Arbeitgeber einzuziehen. *(nur möglich in ausgewählten Unternehmen) Altersteilzeit bis Vorname/Titel zur Monatsmitte Sonstiges Straße/Hausnr. PLZ Bin/war beschäftigt bei (Betrieb/Dienststelle/Firma/Filiale) Wohnort Straße/Hausnummer im Betrieb Geburtsdatum PLZ Telefon Bankleitzahl Ort Name Kontoinhaber/in (Bitte in Druckbuchstaben) Datum/Unterschrift Kontoinhaber/in Branche Staatsangehörigkeit weiblich männlich Datum/Unterschrift Tarifvertrag ausgeübte Tätigkeit ich bin Meister/in-Techniker/in-Ingenieur/in W-2256-03-0305 Beschäftigungsdaten Arbeiter/in Angestellte/r Beamter/in DO-Angestellte/r Selbstständige/r freie/r Mitarbeiter/in Vollzeit Teilzeit Kontonummer Personalnummer im Betrieb E-Mail Geschlecht Name des Geldinstituts/Filiale (Ort) Datenschutz Ich erkläre mich gemäß § 4a Abs. 1 und 3 BDSG einverstanden, dass meine mein Beschäftigungs- und Mitgliedschaftsverhältnis betreffenden Daten, deren Änderungen und Ergänzungen, im Rahmen der Zweckbestimmung meiner Gewerkschaftsmitgliedschaft und der Wahrnehmung gewerkschaftspolitischer Aufgaben elektronisch verarbeitet und genutzt werden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung. Anzahl Wochenstd. Tarifl. Lohn- oder Gehaltsgruppe bzw. Besoldungsgruppe Name Tätigkeits-/Berufsjahr, Lebensalterstufe Vorname regelmäßiger monatlicher Bruttoverdienst Telefon Euro Mitgliedsnummer Ich war Mitglied der Gewerkschaft: von: Werber/in: bis: Monat/Jahr Monat/Jahr