Die Regulierung des Schattenbankensektors
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Die Regulierung des Schattenbankensektors
Die Regulierung des Schattenbankensektors Eine Information der privaten Banken Berlin, Januar 2014 bankenverband Die Regulierung des Schattenbankensektors Berlin, Januar 2014 Bundesverband deutscher Banken Dieser Eindruck ist aber vollkommen falsch. Bereits vor der Erteilung des Auftrags an den FSB wurden Finanzmarktregulierungen umgesetzt, die das Schattenbankensystem betreffen. Und auch während der Arbeit des Vorwort FSB erfolgten weitere Regulierungen. Dass dies alles von der Öffentlichkeit kaum wahrgenom- Im Zuge der Finanzkrise wurde ein neues Wort popu- men wurde, liegt vor allem an dem zu regulierenden Fi- lär, das bei vielen intuitiv Unbehagen auslöst: Schatten- nanzmarktsegment selbst. Die Aktivitäten des „Shadow banken! Schon der Begriff suggeriert, dass hier etwas Banking“ sind sehr vielfältig und können von unter- Halbseidenes stattfände – abseits des Lichtes der Öf- schiedlichen Institutionen des Finanzmarktes durchge- fentlichkeit, ein Bankgeschäft fernab jeder Regel oder führt werden. Ein einziges Schattenbankengesetz wird Aufsicht. Hinzu kommt, dass dem Schattenbankensys- und kann es daher nicht geben. Die Regulierung des tem ein erheblicher Anteil am Entstehen der Finanzkrise Schattenbankensystems erfolgte bisher in einer Vielzahl zugeschrieben wird. Von Beginn der Krise an gab es an Gesetzen, die weder im Titel noch im Wortlaut den daher hohe Erwartungen, diesen bis dahin weitgehend Begriff Schattenbank verwenden. Die Regulierung des außerhalb der öffentlichen Wahrnehmung agierenden Schattenbankensektors erfolgte daher geräuschlos und Bereich der Finanzmärkte streng und konsequent zu für die Öffentlichkeit kaum wahrnehmbar. Wir haben in regulieren und zu beaufsichtigen. dieser Broschüre alle uns bekannten gesetzgeberischen Aktivitäten bis Ende 2013 in einem Überblick zusam- Erst auf dem G20-Gipfel in Seoul im November 2010 mengefasst. erhielt der Financial Stability Board (FSB) den Auftrag, Regulierungsvorschläge zum Schattenbankensystem zu erarbeiten. Dadurch erhielten Vermutungen Auftrieb, dass das Schattenbankensystem auch weiterhin im Dunkeln bleiben werde. Als der FSB knapp zwei Jahre später zum G20-Gipfel in St. Petersburg seine Ergebnisse vorstellte, wurde dies in der Öffentlichkeit so aufgenom- Dr. Michael Kemmer men, als begänne die Regulierung des Schattenbanken- Hauptgeschäftsführer, Mitglied des Vorstands systems erst in diesem Augenblick. Bundesverband deutscher Banken 4 Die Regulierung des Schattenbankensektors bankenverband InhaltStand: 31.12.2013 1 Zusammenfassende Darstellung der Regulierungsmaßnahmen in der EU und den USA 7 2 Stand der Regulierung des Schattenbankensektors in der EU und den USA 3 Die legislative Rahmensetzung 8 13 4 Workstream I: Regulierung der Beziehungen zwischen Banken und Schattenbankensektor 15 EU 16 USA 16 Bewertung 17 5 Workstream II: Geldmarktfonds 19 EU 20 USA 20 Bewertung 21 6 Workstream III: Regulierung von Schattenbankeneinheiten 23 EU 24 USA 25 Bewertung 26 7 Workstream IV: Verbriefungen 27 Selbstbehalt 27 EU 27 USA 27 Veröffentlichungspflichten 28 EU 28 USA 28 Initiativen zur Standardisierung von Veröffentlichungen 28 Bewertung 29 8 Workstream V: Repo-Geschäfte und Wertpapierleihe 30 EU 31 USA 32 Bewertung 32 9Anhang 34 Die Regulierung des Schattenbankensektors 5 6 Die Regulierung des Schattenbankensektors bankenverband 1 Zusammenfassende Darstellung der Regulierungsmaßnahmen in der EU und den USA Umgesetzte oder in Umsetzung befindliche Regulierungen Workstream I Workstream II Workstream III Workstream IV Workstream V EU (Seite 16) CRD II, CRD III, CRD IV, CRR, IFRS 7, 10, 11, 12, EMIR EU (Seite 20) AIFMD, UCITS, EMIR, EU (Seite 24) AIFMD, EMIR EU (Seite 27) CRD II, CRD III, Regulierungen wurden auf AIFMD und UCITS übertragen EU (Seite 31) Noch keine Maßnahmen ergriffen USA (Seite 25) Bestimmung von NonBank-SIFIs nach Section 113 des DFA USA (Seite 27/29) Section 941 des DFA sowie Section 15G der Securities Exchange Act von 1934 (Exchange Act) USA (Seite 32) Tri-party Repo Infrastructure Reform Task Force der Fed Verordnungsentwurf für Geldmarktfonds USA (Seite 16) Änderung der Bilanzierungsregeln zur Konsolidierung (FAS) 166 und 167, Section 165 DFA, Section 619 des DFA (Volcker Rule) USA (Seite 20) Ergänzungen zu Rule 2a-7 des Investment Company Act, Einführung von Rule 22e-3 Regulation AB, Section 15(d) der Exchange Act Vorschläge des FSOC nach Section 120 des DFA Monatlicher Bericht über die Marktgröße, die Zusammensetzung der Sicherheiten und die Margining-Praktiken Vorschlag der SEC Noch ausstehende Regulierungen Aufsichtliche Limite für Bankforderungen an den Schattenbankensektor (Großkredite) Erhöhung von Eigenkapitalanforderungen von Bankforderungen mit dem Schattenbankensektor (z. B. Anrechnung von Investments in Fonds) Umsetzung der Regulierungsvorschläge steht noch aus Regulierungsempfehlungen des FSB sind offen gestaltet. Kaum einzuschätzen, welche weiteren Regulierungsschritte in EU oder den USA ergriffen werden. Entwicklung eines Prozesses zum internationalen Informationsaustausch zu Aktivitäten und Einheiten des Schattenbankensektors. Keine Entwicklung von Standards zur Datensammlung und -aggregation Einführung von MindestHaircuts EU EU EU Bankenstrukturreform Regulierung von ETF ist zu erwarten. Bestimmung von NonBank-SIFIs, Abwicklung und Restrukturierung von Nichtbanken-Finanzinstituten. Einführung eines zentralen Registers EU-Wertpapiergesetz Die Regulierung des Schattenbankensektors 7 2 Stand der Regulierung des Schattenbankensektors in der EU und den USA Hintergrund Regulierungen noch verfügen sie über den Zu- Dem Schattenbankensektor wird ein erheblicher An- gang zu Einlagensicherung und Zentralbankgeld. teil am Entstehen der Finanzkrise zugeschrieben. Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen drängt sich die Erschwerend für die Regulierung erwies sich der Frage auf, in welcher Form ein Schattenbankensystem Umstand, dass zwischen Banken und Schattenban- in Zukunft fortbestehen sollte. Da dieser Bereich der kensystem zahlreiche Verbindungen bestehen. Da Finanzmärkte gerne als vollkommen unreguliert be- wären zunächst die Geldmarktfonds zu erwähnen, zeichnet wird, bestanden von Beginn der Krise an hohe die sowohl Banken als auch Schattenbanken finan- öffentliche Erwartungen an die nationalen und interna- zieren. Conduits und Special Investment Vehicles tionalen Gesetzgeber. Im Zentrum der Regulierungsan- (SIV) wurden von Banken mit Kreditgarantien unter- strengungen stand zunächst jedoch der Bankensektor, stützt. Kredite, die verbrieft werden, kommen häufig, so dass die Regulierung des Schattenbankensektors auf wenn auch nicht immer, von Banken. Und schließlich internationaler Ebene erst mit Verspätung startete. So agieren sowohl Banken als auch Schattenbanken im erhielt der Financial Stability Board (FSB) erst auf dem Markt für Wertpapierpensionsgeschäfte (Repo) und G20-Gipfel in Seoul im November 2010 den Auftrag, Wertpapierleihe. Regulierungsvorschläge zu erarbeiten . 1) Der Schattenbankensektor hat sich von Beginn des Der FSB betrat mit dieser Aufgabe völliges Neuland. Jahrhunderts bis zum Beginn der Finanzkrise im Jahr Zunächst galt es, „Shadow Banking“ – einen erst 2007 2007 mehr als verdoppelt und erreichte ein Volumen eingeführten Begriff – überhaupt erst zu definieren. von rund 60 Bill. US-$. Die Vermögenswerte des tra- Konsens ist heute, dass unter einem Schattenbanken- ditionellen Bankensektors beliefen sich zu diesem system, “a system of credit intermediation that involves Zeitpunkt auf etwas mehr als 100 Bill. US-$. Mit dem entities and activities outside the regular banking sys- Beginn der Finanzkrise ist der Schattenbankensektor tem” zu verstehen ist . Shadow Banking umfasst damit zunächst geschrumpft, liegt aber nach dem jüngsten drei Charakteristika: Monitoringbericht des FSB im Jahr 2012 mit mehr als 2) 71 Bill. US-$ in absoluten Zahlen deutlich über dem Es erfüllt mit der Kreditintermediation eine mit den Banken vergleichbare Aufgabe. Vorkrisenniveau. Relativ gesehen, das heißt gemessen am Bruttoinlandsprodukt wurde das Vorkrisenniveau Diese Leistung wird erstellt, indem häufig mehrere aber noch nicht wieder erreicht. Berücksichtigt wer- Akteure – in der Regel über den Finanzmarkt – mit- den sollte dabei, dass der Anstieg zu einem großen einander interagieren. Teil der positiven Wertentwicklung der Finanzaktiva Und schließlich gelten für die Akteure des Schattenbankensektors weder die bankaufsichtlichen 1) www.g20.utoronto.ca/2010/g20seoul-doc.pdf 2) www.financialstabilityboard.org/publications/r_111027a.pdf 3) www.financialstabilityboard.org/publications/r_131114.pdf 8 Die Regulierung des Schattenbankensektors zuzuschreiben ist3). bankenverband Um das rasche Wachstum des Schattenbankensektors zu spielsweise Verbriefungen eine überaus sinnvolle und verstehen, müssen sowohl angebotsseitige als auch nach- effiziente Möglichkeit dar, die Vorteile der Kreditfinan- frageseitige Aspekte berücksichtigt werden. Angebotssei- zierung mit denen der Kapitalmarktfinanzierung zu tig sind vor allem Regulierungsarbitrage und Effizienzge- kombinieren und damit den Kreditnehmern indirekt winne von Bedeutung. Regulierungsarbitrage wird für die den Weg zum Kapitalmarkt zu öffnen. Gleichzeitig sind Stabilität des Finanzmarktes dann zur Gefahr, wenn daraus Verbriefungen für die Banken ein wichtiges Instrument, systemische Risiken entstehen. Die Forderung, dass glei- das sie zur Refinanzierung, zur Portfoliosteuerung so- che Geschäfte am Finanzmarkt auch gleicher Regulierung wie zum Risikomanagement und zur Bepreisung von unterworfen sein müssen, hat nach den Erfahrungen in Kreditrisiken einsetzen können. der Finanzkrise nichts an ihrer Aktualität eingebüßt. Das Schattenbankensystem bietet also Investoren Aber nicht alles am Schattenbankensektor beruht auf Möglichkeiten, Risiken auf ein größeres Produktspek- Regulierungsarbitrage. Die rasche Folge von Finanz trum zu verteilen und dadurch insgesamt zu verrin- marktinnovationen hat auch zu Spezialisierungsvor- gern. Umgekehrt eröffnet sich Banken und anderen teilen und Effizienzgewinnen geführt. So stellen bei- Kreditnehmern die Chance, die Quellen ihrer Refinan- Assets von Nichtbank-Finanzinstituten – 20 Länder und die Eurozone % des BIP US-$ Billionen 123 % 124 % 118 % 120 % 114 % 112 % 117 % 107 % 98 % 93 % 71,2 61,2 58,7 62,9 66,5 66,6 51,5 42,9 37,5 31,9 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Quelle: Financial Stability Board. Die Regulierung des Schattenbankensektors 9 2 zierung und Liquiditätsbeschaffung zu diversifizieren. Der Schattenbankensektor hätte sich jedoch nicht so dy- Wachsende Bedeutung wird in diesem Zusammenhang namisch entwickeln können, hätte es nicht auch nach- Wertpapierpensionsgeschäften und Wertpapierleihe frageseitige Impulse gegeben. Dieser Impuls kam vor zufallen. Die neuen regulatorischen Anforderungen, allem von einer stark steigenden Nachfrage nach hoch- insbesondere bei Kapitalunterlegung und Derivaten, liquiden und sicheren Anlagemöglichkeiten – haupt- werden die Nachfrage nach hochliquiden Wertpa- sächlich von Nachfragern außerhalb des Finanzsektors. pieren mit herausragender Qualität zur Besicherung Da Einlagensicherungssysteme im internationalen Kon- beispielsweise beim CCP-Clearing oder bei bilateralen text überwiegend auf Privatkunden zugeschnitten sind, OTC-Transaktionen signifikant ansteigen lassen. konnten Banken das wachsende Interesse von institutionellen Investoren an solchen Anlageformen nicht be- Assets aller Finanzintermediäre – 20 Länder und die Eurozone 140 Banken Andere Finanzinstitute (Schattenbanken) Versicherungen und Pensionsfonds 120 Notenbanken Öffentliche Finanzinstitutionen US-$ in Billionen 100 80 60 40 20 0 2002 2003 2004 Quelle: Financial Stability Board. 10 Die Regulierung des Schattenbankensektors 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 bankenverband friedigen. Insbesondere in den USA hat deshalb die Su- abschiedeten die G20 eine Roadmap, in der sich die che von Unternehmen und institutionellen Investoren Mitglieder über den Zeitplan der noch ausstehenden nach einem sicheren Cash Management erheblich zum Arbeiten zur Regulierung des Schattenbankensektors Wachstum beigetragen. Aber auch Finanzintermediäre verständigten (siehe Tabelle 2 im Anhang Seite 35)5). wie Versicherungen und Pensionseinrichtungen haben ihre Nachfrage nach kurzfristigen, sicheren und liqui- Obwohl die Arbeit des FSB damit fast als abgeschlossen den Wertpapieren erhöht, um in ihren Anlagestrategien angesehen werden kann, gilt dies für die Regulierung flexibler agieren zu können. des Schattenbankensystems selbstverständlich nicht. Denn die Veröffentlichungen des FSB sind lediglich Die Finanzkrise hat nun die zahlreichen Mängel des Empfehlungen, die von den nationalen Gesetzgebern Schattenbankensektors offengelegt. Gleichwohl gibt es in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Den- starke Indizien dafür, dass das Schattenbankensystem ei- noch wäre nun falsch, anzunehmen, diese Umsetzung nen positiven Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung begänne erst jetzt, also sechs Jahre nach Beginn der sowie zu globalen Finanzierungsanforderungen leisten Finanzkrise. Tatsächlich wurden in den zurückliegenden kann. Allerdings wird es notwendig sein, dem Schatten- Jahren sowohl in Europa als auch in den USA zahlrei- bankensystem einen Ordnungsrahmen zu geben, der ein che Regulierungen in Angriff genommen, die Prozesse risikobewusstes Verhalten sicherstellt. Denn nur dann des Schattenbankensystems erfassten, die sich in der können Schattenbankenaktivitäten die Effizienz des Fi- Finanzkrise als systemisch relevant erwiesen hatten. nanzsystems erhöhen, eine größere Produktvielfalt er- Diese Regulierungen tragen allerdings nicht das Etikett zeugen sowie Wettbewerb und Innovation intensivieren. Schattenbank und sind deshalb für die Öffentlichkeit nur schwer als Regulierung des Schattenbankensektors Die Gestaltung dieses Ordnungsrahmens ist jedoch erkennbar. eine echte Herausforderung. Denn das Schattenbankensystem ist ein Element der globalen und weniger Vor allem in den USA erfolgt die Regulierung des Schat- der nationalen Finanzmärkte. Die einzelnen Marktak- tenbankensektors zudem weitgehend unabhängig vom teure sind zudem in hohem Maße miteinander und G20-Prozess. Dort wurde bereits im Juni 2010 – also mit dem Bankensystem verflochten. In Zusammenar- bevor der G20-Gipfel den FSB beauftragte – mit dem beit mit dem Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht „Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Pro- (BCBS) und der International Organization of Securi- tection Act“ (DFA) ein umfassendes Gesetz zur Regu- ties Commissions (IOSCO) erarbeitete der FSB Regu- lierung der Finanzmärkte als Reaktion auf die Finanz- lierungsempfehlungen zu fünf Schwerpunktbereichen krise verabschiedet6). Obwohl in dem gesamten Gesetz und veröffentlichte diese schrittweise ab 2012. Zu allen der Begriff „Shadow Banking“ nicht erscheint, sind fast Bereichen liegen inzwischen Regulierungsempfehlun- alle US-amerikanischen Regulierungen mit Bezug zum gen vor (siehe Tabelle 1 im Anhang Seite 34). Schattenbankensystem in diesem Gesetz enthalten oder gehen aus diesem hervor. Der FSB veröffentlichte zum G20-Gipfel in St. Petersburg im September 2013 einen Überblick über die In der EU wurden zwar unabhängig von den Empfeh- Regulierungsempfehlungen . Auf deren Basis ver- lungen des FSB in den zurückliegenden Jahren Regulie- 4) 4) www.financialstabilityboard.org/publications/r_130829a.pdf 5) www.g20.utoronto.ca/2013/2013-0906-roadmap.html 6) www.sec.gov/about/laws/wallstreetreform-cpa.pdf Die Regulierung des Schattenbankensektors 11 2 rungen der Banken und der Finanzmärkte vorgenommen, die auch auf Schattenbankenprozesse zielten. Jedoch erfolgte der gesamte Regulierungsprozess hier stärker im Zusammenhang mit der konzeptionellen Arbeit, die der FSB für die Formulierung seiner Empfehlungen geleistet hat. So griff die EU-Kommission das Thema offiziell erst im März 2012 mit der Veröffentlichung eines Grünbuchs zum Schattenbankensektor auf, das sich inhaltlich sehr stark an der Konzeption des FSB orientierte7). Im September 2013 folgte eine Mitteilung zur Regulierung des Schattenbankensystems, in der die bisherigen Regulierungsschritte dargestellt und die weiteren Vorhaben erläutert wurden8). Es ist deshalb ein guter Zeitpunkt, um die Fortschritte bei der Regulierung des Schattenbankensektors zusammenzufassen. Die fünf Schwerpunktbereiche des FSB werden dabei als Richtschnur gelten. 7) http://ec.europa.eu/internal_market/bank/docs/shadow/green-paper_de.pdf 8) http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2013:0614:FIN:DE:PDF 12 Die Regulierung des Schattenbankensektors bankenverband 3 Die legislative Rahmensetzung Die Schattenbankensysteme in den USA und Europa un- lehnen, muss dies aber begründen. Für die Regulierung terscheiden sich stark sowohl hinsichtlich ihrer Struk- des Schattenbankensektors ist diese Möglichkeit rele- tur als auch ihrer Bedeutung für die Finanzmärkte . Es vant, weil im November 2012 Section 120 für Vorschläge verwundert daher nicht, dass die Rahmensetzung für zur Regulierung von Geldmarktfonds benutzt wurde. 9) eine Regulierung und Überwachung des Schattenbankensektors durch FSB und EU auf der einen Seite und Für die Regulierung des Schattenbankensektors dürf- die USA auf der anderen Seite auf sehr unterschiedli- te es keinen Ansatz geben, der allein für sich richtig chem Wege erfolgte. FSB und EU untersuchten zunächst wäre. Dazu sind die Ausprägungen international zu Schattenbanken und ihre Aktivitäten daraufhin, inwie- unterschiedlich. Beide praktizierten Ansätze besitzen weit von ihnen systemische Risiken ausgingen. Darauf Stärken und Schwächen. So birgt der Ansatz von FSB aufbauend wurden Regulierungsempfehlungen erarbei- und EU das Risiko, dass nur ein Teil des Nichtbanken- tet, die sich am Charakter der Risiken orientierten. Die Finanzsektors beobachtet wird und unter Umständen EU profitiert dabei erkennbar von den systematischen Institutionen und Aktivitäten mit systemischem Risiko, Vorarbeiten des FSB. die nicht dem Schattenbankensektor zugerechnet werden, übersehen werden. Da FSB und EU jedoch zusätz- Die USA haben dagegen den Schattenbankensektor lich die Überwachung von Clearinghäusern, CCPs und nicht gesondert als Teil des Nichtbanken-Finanzsektors anderen Finanzmarktunternehmen planen, dürfte diese adressiert. Schattenbanken und ihre Aktivitäten werden Gefahr tatsächlich nur gering sein. bislang vornehmlich in ihrer Eigenschaft als Non-BankSIFIs behandelt10). Auch das Financial Stability Oversight Der amerikanische Ansatz ist vom Grundprinzip breiter Council (FSOC) verwendet in seinen Berichten die Voka- angelegt. Er leidet jedoch unter dem Aspekt, dass trotz bel „Shadow Banking“ nicht, beschäftigt sich allerdings der breit angelegten Prüfung der Systemrelevanz am mit seinen Risiken, wie Tri-Party-Repo-Geschäften und Ende die Größe eines Nichtbanken-Finanzinstituts der Geldmarktfonds. ausschlaggebende Parameter zur Einstufung als SIFI ist. Die bisherige Praxis in den USA ist leider ein Beleg Ferner verfügt das FSOC unter Section 120 des DFA über für diese Vermutung. Der amerikanische Ansatz könn- die Möglichkeit, einzelne Aktivitäten an den Finanz- te daher blind sein für systemische Risiken, die aus märkten als systemrelevant zu kennzeichnen. Jedoch kleineren, aber stark vernetzten Finanzinstitutionen werden einer solchen als riskant gekennzeichneten erwachsen. Es ist eher unwahrscheinlich, dass es den Aktivität dadurch nicht automatisch aufsichtsrechtli- amerikanischen Aufsichtsbehörden gelingen könnte, che Beschränkungen auferlegt. Das FSOC muss Regu- mit einer einzigen Klassifikation von Non-Bank-SIFIs lierungsempfehlungen formulieren und diese der Auf- die Vielfalt der Institutionen im Nichtbanken-Finanz- sichtsbehörde vorschlagen, die für die Überwachung sektor angemessen zu überwachen. Deshalb sind die dieser Aktivitäten verantwortlich ist. Dieser Aufsichtsbe- Möglichkeiten des FSOC unter Section 120 des DFA, hörde steht es dann frei, die Vorschläge des FSOC abzu- beim Erkennen systemischer Risiken den zuständigen 9) Vgl. hierzu den Monitoringbericht des FSB vom November 2013, www.financialstabilityboard.org/publications/r_131114.pdf 10) Zu diesem Aspekt haben FSB und IOSCO erst im Januar 2014 eine Konsultation gestartet, www.financialstabilityboard.org/publications/r_140108.pdf Die Regulierung des Schattenbankensektors 13 3 Aufsichtsbehörden eine Regulierung vorzuschlagen, vermutlich von größerer Bedeutung für die Regulierung des Schattenbankensystems. Ein gravierender Nachteil von Section 120 besteht allerdings darin, dass die zuständigen Aufsichtsbehörden den Empfehlungen des FSOC nicht folgen müssen. Es bleibt zudem abzuwarten, ob die neuen Institutionen der makroprudentiellen Aufsicht wie ESRB und FSOC – aber auch der FSB – in der Lage sein werden, solche potentiellen Risiken zu entdecken und entsprechende Handlungsempfehlungen sowohl an die nationalen Aufsichtsbehörden als auch die Politik zu geben. Eine zusätzliche Herausforderung für diese Gremien dürfte die Form ihrer internationalen Zusammenarbeit bilden. Denn nur bei einer effizienten globalen makroprudentiellen Politik können mögliche systemische Risiken und Regulierungsarbitrage aufgrund unterschiedlicher nationaler Regulierungen des Schattenbankensystems erkannt und eliminiert werden. 14 Die Regulierung des Schattenbankensektors bankenverband 4 Workstream I: Regulierung der Beziehungen zwischen Banken und Schattenbankensektor Im Workstream I verfolgt der FSB das Ziel, die systemi- pflichten Banken für Eigenkapitalinvestitionen in allen schen Risiken des Schattenbankensektors durch indi- Arten von Fonds zu höheren Eigenkapitalhinterlegun- rekte Regulierung in den Griff zu bekommen. Mit Hilfe gen. Den Banken stehen drei Ansätze zur Auswahl. Im der Regulierung von Banken soll eine Verringerung „look-through approach“ (LTA) muss eine Bank das der systemischen Risiken des Schattenbankensektors Risikogewicht der Wertpapierengagements des Fonds gelingen. Der FSB hat hierfür drei Bereiche in den Blick so anwenden, als ob diese Wertpapierengagements genommen: von ihr selbst gehalten würden. Den „mandate-based approach“ (MBA) können Banken anwenden, wenn die 1. Die aufsichtliche Konsolidierung von Interaktionen der Banken mit dem Schattenbankensystem. Bedingungen für den LTA nicht erfüllt sind. Im MBA werden Risikogewichte auf Basis der Anlagevorschriften 2. Die Einführung von aufsichtlichen Limiten für Bank- des Fonds angewendet. Wenn keiner der beiden Ansät- forderungen an den Schattenbankensektor (Groß- ze anwendbar ist, muss der „fall-back approach“ (FBA) kredite). genutzt werden. Der FBA verpflichtet zur Anwendung 3. Eine mögliche Erhöhung der Eigenkapitalanfor- eines Risikogewichts von 1.250 % auf die Eigenkapital- derungen von Bankforderungen gegenüber dem investition einer Bank. Diese Standards müssen nun in Schattenbankensektor (zum Beispiel Anrechnung nationale Gesetze übertragen werden. von Investments in Fonds). Damit befinden wir uns allerdings nicht am Beginn der Der BCBS veröffentlichte erst im Verlauf des Jahres indirekten Regulierung des Schattenbankensektors. Au- 2013 mit der Konsultation zu „Supervisory framework ßerhalb des FSB-Ansatzes zur Regulierung des Schatten- for measuring and controlling large exposures“ und bankensystems wurden bereits zuvor sowohl in der EU „Capital requirements for banks’ equity investments in als auch in den USA die Anforderungen an Kreditinstitu- funds“ Regulierungsvorschläge zu den Punkten zwei te hinsichtlich ihrer Transaktionen mit Schattenbanken- und drei . Zu beiden Punkten waren abschließende einheiten sowie die Rechnungslegungsregeln für eine Regulierungen bis zum Jahresende 2013 angekündigt, Konsolidierung dieser Transaktionen verschärft. 11) doch nur für „Capital requirements for banks’ equity investments in funds“ wurden Mitte Dezember Stan- So verabschiedete der BCBS bereits im Juli 2009 mit Ba- dards vorgelegt . Auch der für das vierte Quartal 2013 sel II.5 eine Regulierungsverschärfung, die vor allem angekündigte Konsultationsentwurf zur aufsichtlichen für Verbriefungen und Wiederverbriefungen höhere Konsolidierung von Schattenbankeneinheiten wurde Eigenkapitalanforderungen für Banken beinhaltete. bislang nicht veröffentlicht. Seitdem unterliegen Collateralized Debt Obligations 12) (CDO), basierend auf Asset-Backed-Securitites (ABS), Die ab 2017 gültigen Standards für „Capital requi- einer stärkeren Risikogewichtung. rements for banks’ equity investments in funds“ ver11) Vgl. hierzu den Monitoringbericht des FSB vom November 2013, www.financialstabilityboard.org/publications/r_131114.pdf 12) Zu diesem Aspekt haben FSB und IOSCO erst im Januar 2014 eine Konsultation gestartet, www.financialstabilityboard.org/publications/r_140108.pdf Die Regulierung des Schattenbankensektors 15 4 Eine indirekte Regulierung erfolgte auch durch eine An- enthält außerdem die Aufforderung an die Aufsichtsbe- passung der Rechnungslegungsvorschriften zur Konso- hörden in Säule zwei, Reputationsrisiken für komplexe lidierung sowohl durch den International Accounting Verbriefungen einzuführen. Standards Board (IASB) in Europa als auch durch den Financial Accounting Standards Board (FASB) in den Innerhalb der EU werden verschiedene Ansätze zu einer USA. Und schließlich dürften auch die verschiedenen Bankenstrukturreform verfolgt. So sieht der Liikanenbe- Initiativen zur Bankenstrukturreform einen Einfluss auf richt vor, dass Kreditinstituten die Vergabe von Kredit- die Beziehungen zwischen Kreditinstituten und Schat- zusagen oder unbesicherten Krediten an Hedge-Fonds tenbankensektor haben. (einschließlich des Prime Brokerage für Hedge-Fonds), SIVs und anderen vergleichbaren Schattenbankenein- EU heiten sowie Investitionen in Private Equity untersagt In der EU wurden diese Regulierungsempfehlungen werden. Diese Aktivitäten sollen in wirtschaftlich eigen- wie folgt aufgegriffen. Im Großkreditregime wurden ständige Finanzhandelsinstitute ausgelagert werden, mit der CRR besondere Meldepflichten bei der Kre- die sich vollkommen unabhängig von der Bank refinan- ditvergabe an Schattenbanken eingeführt. So haben zieren müssen. Die EU-Kommission legte Ende Januar Institute für ihre zehn größten Kredite an Finanzunter- 2014 einen daraus abgeleiteten Regulierungsvorschlag nehmen umfangreiche und dezidierte Angaben an die vor. In Deutschland und Frankreich wurden auf Basis Aufsichtsbehörden zu melden. Die europäische Ban- des Liikanenberichts bereits entsprechende Gesetze ver- kenaufsichtsbehörde (EBA) prüft zudem bis Ende 2014, abschiedet. In ähnlicher Weise wird in Großbritannien ob für Schattenbanken strengere Großkreditgrenzen die Umsetzung des Vickers-Reports die Verbindungen sachgerecht wären und erarbeitet dementsprechende zwischen Kreditinstituten und Schattenbankensektor Leitlinien. einschränken. Im Vordergrund der Veränderungen der Rechnungsle- USA gungsgrundsätze stand die Verbesserung der Transpa- In den USA erfolgte eine indirekte Regulierung zunächst renz. Dies soll durch die bilanzielle Konsolidierung der durch eine Änderung der Bilanzierungsregeln zur Kon- Positionen von Banken im Schattenbankensektor und die solidierung. Ziel war eine strengere Behandlung von Ausweitung der Angabepflichten für nicht konsolidier- implizitem Support von Institutionen des Schattenban- te strukturierte Einheiten erreicht werden. Diesem Ziel kensektors, sodann eine Erhöhung des Risikogewichts dienen die Änderungen bei IFRS 10, 11 und 12, die in offener Positionen gegenüber dem Schattenbankensys- Europa ab 2014 verpflichtend anzuwenden sind. 2010 tem sowie eine Beschränkung der offenen Positionen hat der IASB darüber hinaus mit IFRS 7 die Anhanganga- von Banken gegenüber Schattenbanken nach Art und ben zum Transfer von Finanzaktiva zu Off-Balance-Sheet- Größe. Positionen verschärft. Mit diesen Maßnahmen wurde die Transparenz für Investoren und Aufsichtsbehörden Die Reform der Bilanzierungsregeln wurde im Juni hinsichtlich der Risiken, die Banken im Schattenbanken- 2009 durch den Financial Accounting Standards Board sektor eingegangen sind, erheblich verbessert. (FASB) mit der Einführung der Financial Accounting Standards (FAS) 166 und 167 umgesetzt. Dadurch wur- Weiterhin wurden mit der CRD III in den EU-Ländern den die Banken gezwungen, die überwiegende Zahl strengere Eigenkapitalanforderungen für Verbriefun- der SPVs und Conduits auf die eigene Bilanz zu über- gen eingeführt. Damit wurden entsprechende Vor- nehmen, mit den daraus resultierenden Auswirkungen schläge des BCBS vom Juli 2009 umgesetzt. Die CRD III auf Kapitalanforderungen und Leverage Ratios. Für 16 Die Regulierung des Schattenbankensektors bankenverband nicht konsolidierte Einheiten sieht Section 165(k) des 2014, sondern erst ein Jahr später. Folgen für die Ban- DFA vor, dass bestimmte Off-Balance-Sheet-Aktivitäten ken hat das Gesetzesvorhaben gleichwohl bereits ge- bei der Bemessung der Kapitalanforderungen einer habt. Die Handelsabteilungen der US-amerikanischen Bank berücksichtigt werden müssen. Großbanken sind inzwischen alle geschlossen oder zu Hedge-Fonds – die Eigenhandel weiterbetreiben dür- Section 165 des DFA beschränkt außerdem die offenen fen – abgewandert. Positionen zwischen Banken und Schattenbanken. Bei Bank Holding Companies und Non-Bank-SIFIs mit mehr als 500 Mrd. US-$ Bilanzsumme darf gemäß einem Um- Bewertung setzungsvorschlag der Fed vom Dezember 2011 die Die indirekte Regulierung des Schattenbankensek- Nettoposition gegenüber einer Bank mit einer Bilanz- tors durch eine verschärfte Regulierung der Banken summe von mehr als 500 Mrd. US-$ oder gegenüber setzt an mehreren Stellen an. Reformen in der Bilan- einem Non-Banks-SIFI jedweder Größe nicht mehr als zierung verringerten für Banken die Möglichkeiten, 10 % des Kapitals betragen. durch den Einsatz von Schattenbankeneinheiten die Größe ihrer Bilanz zu beeinflussen. In einem zwei- Ein weniger restriktives „Single Counterparty Exposu- ten Schritt wurde die Eigenkapitalunterlegung für re Limit“ (25 % des Kapitals) soll für kleinere Banken, Geschäfte mit dem Schattenbankensektor erhöht. mit einer Bilanzsumme zwischen 50 Mrd. US-$ und Ein dritter Schritt ist schließlich die Größenbegren- 500 Mrd. US-$, sowie Non-Bank-SIFIs gegenüber jegli- zung des Geschäfts mit den Schattenbanken. Und cher Gegenpartei gelten . Die finale Umsetzung der schließlich sollen durch eine Bankenstrukturreform Limite durch die Fed wurde für Ende 2013 oder das erste riskantere Bankgeschäfte vom vermutet sicheren Quartal 2014 erwartet. Einlagengeschäft getrennt werden. Schließlich beinhaltet Section 619 des DFA (Volcker Obwohl eine indirekte Regulierung zweifelsohne Rule) eine Bankenstrukturreform. Ihr Ziel ist die Tren- einen Beitrag zu einer größeren Transparenz leis- nung von „sicherem“ Einlagengeschäft der Banken tet und die Anreize zur Verfolgung risikoreicher und „riskantem“ Handelsgeschäft. Neben dem Eigen- Geschäftsmodelle dämpft, so bestehen doch auch handel verbietet die Volcker Rule Banken das Eigentum größere Bedenken gegen einen solchen Ansatz. an und Sponsoring von Hedge-Fonds und Private-Equi- So ist die Gefahr nicht von der Hand zu weisen, ty-Fonds. Die Volcker Rule ist auch dreieinhalb Jahre dass eine stärkere Regulierung der Banken zu einer nach Verabschiedung des DFA noch nicht umgesetzt. Abwanderung von Geschäften in den Schattenban- Die Trennung zwischen Eigenhandel und Market kensektor führen kann. Eine übermäßige indirekte Making, das den Banken erlaubt bleiben soll, hat sich Regulierung kann somit dazu beitragen, dass der als schwieriger erwiesen als ursprünglich gedacht. Am Schattenbankensektor wächst und dass entgegen 10. Dezember 2013 haben sich die Aufsichtsbehörden der Absichten systemische Risiken aus dem Ban- in den USA auf eine Regulierung verständigt. Ihre kensektor in den Schattenbankensektor wandern. 13) Umsetzung erfolgt jedoch nicht wie geplant im Juli 13) Vgl. Analyse des Umsetzungsvorschlages der Fed zu Section 165 für US-Finanzinstitute; www.davispolk.com/sites/default/files/files/ Publication/c459b8b4-3b0f-4411-b2a9-5262b793b081/Preview/PublicationAttachment/811fc1a8-ab09-4fb4-aaed58eff57d315f/122311_Summary_Federal_Reserve_Proposed_Rules.pdf (S. 7 ff.). Diese Umsetzungsregel wie auch die für Auslandsbanken sind noch nicht fi nalisiert. Eine Aufweichung/Erhöhung des 10 %-Limits erscheint angesichts der Protestflut seinerzeit denkbar. Die Regulierung des Schattenbankensektors 17 4 Zu bedenken ist ferner auch, dass im Falle unzureichender internationaler Koordination der Reformen ein internationales Wettbewerbsgefälle entstehen kann. Dies gilt zum einen sicherlich hinsichtlich der unterschiedlichen Ansätze der regionalen Pläne einer Bankenstrukturreform (Vickers, Volcker, Liikanen). Hier tritt zusätzlich das Problem auf, dass Kreditinstitute aufgrund sich überlagernder extraterritorialer Effekte mehrfach durch diese Reformen belastet werden. Obwohl die Reformbemühungen zur indirekten Regulierung des Schattenbankensektors auf den ersten Blick einen einheitlichen Eindruck erwecken – FSB, EU und die USA sind aus der Makroperspektive den gleichen Prämissen gefolgt –, so dürften sich im Detail zum Teil bedeutsame Unterschiede ergeben. Die Bilanzierungsreformen folgen diesseits und jenseits des Atlantiks zwar der gleichen Idee, jedoch bestehen nach wie vor Unterschiede zwischen US-GAAP und IFRS, so dass die Vorschriften zur Konsolidierung von SPVs nicht vollkommen identisch sind. 18 Die Regulierung des Schattenbankensektors bankenverband 5 Workstream II: Geldmarktfonds Geldmarktfonds galten bis zur Finanzkrise vor allem liquidity, while offering returns in line with money für institutionelle Investoren als risikolose Alternativen market rates“. Die IOSCO empfiehlt gleichzeitig jedoch zu Bankeinlagen („Geldparkplatz“). Sie investieren die den Aufsichtsbehörden, Investmentfonds, die ähnliche jederzeit fälligen Einlagen ihrer Kunden in qualitative Finanzdienstleistungen wie Geldmarktfonds anbieten, hochwertige Wertpapiere am Geldmarkt. Zusätzlich ver- streng zu überwachen, um eine Regulierungsarbitrage fügen Geldmarktfonds in der Regel über Garantiezusa- zu verhindern. gen ihrer Muttergesellschaften. Geldmarktfonds sind daher archetypische Schattenbankeneinheiten und am Die IOSCO schlägt folgende Regulierungen vor: ehesten mit Banken zu vergleichen. Geldmarktfonds haben jedoch eine inhärente strukturelle Instabilität, Geldmarktfonds sollen ein Mindestvolumen von li- da sie weder Zugang zu Zentralbankgeld besitzen noch quiden Wertpapieren halten, um unerwartete Aus- über ein Einlagensicherungssystem verfügen. zahlungen und „Fire Sales“ verkraften zu können. Sie sollten regelmäßig Stresstests durchführen. Diese Instabilität kam in der Finanzkrise zum Tragen, Sie sollten über angemessene Instrumente verfü- als Einleger begannen, der Qualität der Wertpapiere gen, um in unruhigen Marktphasen Geldabflüssen zu misstrauen, in welche die Geldmarktfonds inves- widerstehen zu können (zum Beispiel Aussetzung tiert hatten. Ein zweiter Grund bestand in wachsenden von Auszahlungen). Zweifeln an der Werthaltigkeit von Garantien durch die Die Anlagemöglichkeiten von Geldmarktfonds soll- Muttergesellschaften der Geldmarktfonds. Diese Zwei- ten auf Wertpapiere mit hoher Qualität und nied- fel führten zu einem Run auf Geldmarktfonds durch die riger Duration mit klarer Beschränkung der durch- Einleger. In der Folge musste in den USA das Finanz- schnittlichen Restlaufzeit des Portfolios begrenzt ministerium eine Garantie aussprechen und die Fed den werden. Zugang zu Zentralbankgeld ermöglichen. Da in der Finanzkrise vor allem Geldmarktfonds für eiAls Reaktion auf diese Ereignisse soll eine schärfere nen Run anfällig gewesen waren, die ihren Anlegern Regulierung von Geldmarktfonds die Wiederholung einen Constant Net Asset Value (CNAV) gewährten, eines solchen Runs in Zukunft verhindern. Im Oktober stehen die Regulierungsvorschläge für diesen Geld- 2011 erging daher vom FSB der Auftrag an die IOSCO, markttyp im Mittelpunkt des öffentlichen Interes- Regulierungsempfehlungen zu erstellen. Die IOSCO ses. Die IOSCO fordert in ihren Empfehlungen eine veröffentlichte im April 2012 zunächst ein Konsultati- Einschränkung, jedoch kein prinzipielles Verbot von onspapier, dem der abschließende Bericht mit Regulie- Geldmarktfonds mit CNAV. Sie fordert jedoch, dass rungsempfehlungen im Oktober 2012 folgte14). Geldmarktfonds zu einem variablen Net-Asset-ValueModell (VNAV) wechseln – „where such a move is Zur Abgrenzung von anderen Investmentfonds de- workable“. Geldmarktfonds, die einen CNAV beibe- finierte die IOSCO Geldmarktfonds als „investment halten wollen, sollen weiteren Einschränkungen un- funds that seek to preserve capital and provide daily terliegen. 14) www.iosco.org/library/pubdocs/pdf/IOSCOPD379.pdf; http://www.iosco.org/library/pubdocs/pdf/IOSCOPD392.pdf Die Regulierung des Schattenbankensektors 19 5 EU (Artikel 8 ff.). Dazu gehören Geldmarktinstrumente, Ein- In der EU wurden Geldmarktfonds bereits vor Aus- lagen, Derivate und Reverse Purchase Agreements. Hinzu bruch der Finanzkrise in der UCITS-Richtlinie reguliert. treten Vorschriften zur Diversifizierung, um Klumpenri- Diese Richtlinie betrifft jedoch den gesamten Sektor siken zu vermeiden, sowie Vorgaben zur Kreditqualität. der Investmentfonds und ist nicht speziell auf Geld- Flankiert werden diese Regelungen von umfangreichen marktfonds ausgerichtet. Deshalb hat im Mai 2010 das Vorgaben zum Risikomanagement (Artikel 21 ff.) und Committee of European Securities Regulators (CESR, Bewertungsvorgaben. Vorgänger von ESMA) nicht bindende Richtlinien zur Etablierung gemeinsamer Standards für Geldmarkt- Soweit der Geldmarktfonds die Constant-Net-Asset- fonds veröffentlicht. Diese traten im Juli 2011 in Kraft Value-Methode (CNAV) nutzen möchte, sind spezielle und vereinheitlichten die Definition eines Geldmarkt- Vorgaben zu beachten. Anders als vom ESRB gefor- fonds, schufen strengere Standards hinsichtlich Qualität dert, werden CNAV-Geldmarktfonds nicht verboten. der Portfolios, ihrer Laufzeit, Risikomanagement, Ver- Sie erhalten allerdings die Auflage, einen NAV-Puffer öffentlichungspflichten und des Gebrauchs von CNAV. von mindestens 3 % des Gesamtwerts der vom CNAV- Die Empfehlung unterschied außerdem in kurzfristige Geldmarktfonds gehaltenen Vermögenswerte vorzuhal- Geldmarktfonds, die entweder einen CNAV oder einen ten. Damit soll der Fonds in die Lage versetzt werden, VNAV haben können, und längerfristigen Geldmarkt- stets die Differenz zwischen dem garantierten CNAV fonds, die grundsätzlich einen VNAV haben müssen. und dem tatsächlichen NAV ausgleichen zu können. Dieser Puffer darf nur in Form von Barmitteln gehalten Im Juni 2012 veröffentlichte der ESRB ein Occasional Pa- werden. Eine darüber hinausgehende Unterstützung per zu Geldmarktfonds. Darin fordert er das Verbot von für CNAV-Geldmarktfonds ist nicht erlaubt. Marktteil- CNAV in der EU, die Einführung von NAV-Puffern sowie nehmer haben diese Regelung heftig angegriffen, da detaillierte Liquiditätsanforderungen. Außerdem sprach unter diesen Bedingungen CNAV-Geldmarktfonds nicht sich der ESRB für eine indirekte Regulierung aus. Ban- mehr rentabel zu betreiben seien. Der Vorschlag käme ken sollte demzufolge nur ein explizites Sponsoring mit damit einem kompletten Verbot dieser Form von Geld- korrespondierender Kapitalunterlegung erlaubt sein15). marktfonds gleich. Im Juli 2012 veröffentlichte die EU-Kommission ein USA UCITS-Konsultationspapier . Regulierungsvor- Eine Regulierung der Geldmarktfonds erschien nach schläge orientierten sich stark am IOSCO-Papier sowie den Erfahrungen in der Finanzkrise in den USA drin- an der SEC und betrafen Kapitalpuffer, Auszahlungsbe- gend. Bereits im Januar 2010 hatte die SEC daher Er- schränkungen, Beschränkungen oder Verbot von CNAV. gänzungen zu Rule 2a-7 des Investment Company Act Im September 2013 veröffentlichte die EU-Kommission von 1940 veranlasst18). Diese Änderungen hatten eine schließlich einen Verordnungsentwurf für Geldmarkt- Verbesserung der Liquidität und der Qualität der Port- fonds17). Neben einer allgemeinen Genehmigungspflicht folios der Geldmarktfonds zum Ziel. Dazu gehörten die als UCITS oder AIF werden detaillierte Regelungen für Einschränkung zulässiger Investitionen, eine Verringe- die Produkte vorgeschlagen: So soll ein Geldmarkt- rung der Laufzeiten und neue Liquiditätsanforderun- fonds nur in bestimmte Produkte investieren dürfen gen. Erstmals mussten Geldmarktfonds nun auch Stress- 16) Die 15) www.esrb.europa.eu/pub/pdf/occasional/20120622_occasional_paper_1.pdf?65145691e33d9a4e904b5c9bab643f4d 16) http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/docs/2012/ucits/ucits_consultation_en.pdf 17) http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2013:0615:FIN:DE:PDF 18) www.sec.gov/rules/final/21837.txt 20 Die Regulierung des Schattenbankensektors bankenverband tests durchlaufen. Mit der neu eingeführten Rule 22e-3 wurde den Geldmarktfonds erstmals die Aussetzung Drittens: schlug das FSOC vor, den CNAV mit einem 3%-NAV-Puffer zu verknüpfen. von Auszahlungen erlaubt19). Um zukünftig Moral Hazard zu verhindern, wurden zusätzlich Gesetze erlassen, Die Schwäche von Section 120 des DFA besteht darin, die eine staatliche Unterstützung von Geldmarktfonds dass die SEC, die ja eine Regulierung bereits abgelehnt in Zukunft einschränken. hatte, nicht verpflichtet ist, die Regulierungsvorschläge des FSOC zu übernehmen. Gleichwohl veröffentlichte Die weitere Regulierung der Geldmarktfonds in den die SEC im Juni 2013 die folgenden Regulierungsvor- USA wirft ein Licht auf die Probleme einer komplemen- schläge zur Konsultation22). tären internationalen Umsetzung der Vorschläge von FSB/IOSCO. Denn im Frühjahr 2012 wies die Mehrheit Erstens: Durch eine Änderung der Rule 2a-7 müssen der SEC-Commissioners den Zwischenbericht der IOSCO Prime Institutional Money Market Funds von CNAV zu als nicht im Einklang mit der Meinung des SEC zurück. variablen NAVs umgewandelt werden. Government Ende August 2012 scheiterte Chairman Mary Schapiro Money Market Funds sind hiervon ausgenommen. mit dem Versuch, die geplanten Regulierungen zur Kon- Zweitens: Alternativ dürfen Geldmarktfonds als sultation zu veröffentlichen, an der Mehrheit der SEC- CNAV weitergeführt werden, soweit sie eine Liqui- Commissioners . Der abgelehnte Vorschlag enthielt ditätsgebühr und Auszahlungsverzögerungen für ein Verbot von CNAVs oder alternativ die Verpflichtung Perioden mit Stress einführen. 20) zum Halten einer Barreserve, um unerwartet hohe Auszahlungen leisten zu können. Ende September 2012 Obwohl der Regulierungsvorschlag der SEC deutlich hin- beauftragte deshalb Finanzminister Geithner das FSOC ter dem des FSOC zurückblieb, waren die Meinungsäuße- gemäß Section 120 des DFA mit dem Entwurf einer Re- rungen in der Konsultation kontrovers. Gegenwärtig ist gulierungsempfehlung für die SEC. Diese wurde Mitte noch nicht abzusehen, ob der Vorschlag umgesetzt wird. November 2012 veröffentlicht und zur Konsultation freigegeben21). Das FSOC empfahl drei Reformalternativen. Bewertung Erstens: den verpflichtenden Wechsel zu variablen NAV-Geldmarktfonds. In der jüngeren Vergangenheit konnte in der Branche eine Konsolidierung beobachtet werden. Zweitens: die Beibehaltung von CNAVs, jedoch die Geldmarktfonds sind somit größer geworden und Einführung eines NAV-Puffers von 1 % der Bilanzsum- stärker miteinander vernetzt als vor der Finanzkrise. me, um tägliche Schwankungen aufzufangen. Au- Es muss deshalb davon ausgegangen werden, dass ßerdem soll eine „Minimum Balance at Risk“ (MBR) die systemischen Risiken fortbestehen. Es stellt sich eingeführt werden (3 % des höchsten Guthabens daher die Frage nach einer angemessenen Form eines Investors im Verlauf der letzten 30 Tage über der Regulierung. Sowohl in den USA als auch in 100.000 US-$ werden nur mit Verzögerung ausge- der EU wurden zunächst die Vorschriften für die zahlt). Damit soll der Anreiz reduziert werden, in un- Zusammensetzung der Portfolios verschärft. Die ruhigen Marktsituationen schnell eine Auszahlung Regulierungsvorschläge umfassen darüber hinaus zu verlangen. 19) www.law.uc.edu/sites/default/files/CCL/InvCoRls/rule22e-3.html 20) www.sec.gov/News/PressRelease/Detail/PressRelease/1365171484078 21) www.treasury.gov/press-center/press-releases/Pages/tg1764.aspx 22) www.sec.gov/rules/proposed/2013/33-9408.pdf Die Regulierung des Schattenbankensektors 21 5 NAV-Puffer, ein Verbot von CNAV, Auszahlungsbe- wird, dass der Geldmarktfonds keinen Geldersatz schränkungen und einen Risikobehalt für Investo- darstellt, also nicht risikofrei ist. ren. Sowohl in den USA als auch in der EU wird kontrovers über die Regulierungsvorschläge diskutiert. Der First-Mover Advantage würde alleine durch Maßgebliche politische Kreise, wie das Europäische eine „Minimum Balance at Risk“ (MBR) adressiert Parlament in der EU, die Regierungen Deutschlands werden. Denn nur in diesem Fall entstünde ein Dis- und Frankreichs und Mitglieder des Federal Reserve incentive für die Investoren, weil jene, die als erste Board in den USA, fordern eine Verschärfung der Geld abziehen, einen Nachteil erleiden würden. Regulierung, insbesondere ein generelles Verbot von CNAV-Geldmarktfonds. Tatsächlich weisen die Die Notwendigkeit einer stärkeren Regulierung von Regulierungsvorschläge in der EU und in den USA Geldmarktfonds ist unzweifelhaft. Allerdings soll- für Geldmarktfonds aber gravierende Unterschiede ten die politisch Verantwortlichen darauf achten, auf. Insbesondere durch die Einführung eines NAV- dass durch die Regulierungsmaßnahmen Investitio- Puffers in der EU sind Wettbewerbsnachteile zu be- nen nicht in weniger regulierte und weniger trans- fürchten. Die Gefahr einer Regulierungsarbitrage parente Marktbereiche abgedrängt werden. Es in diesem wichtigen Marktsegment für kurzfristige wäre wünschenswert, dass die Kompatibilität der Verschuldung ist daher nicht auszuschließen, sollten Regulierung in den USA und der EU im Verlauf des die Regulierungsunterschiede Bestand haben. Gesetzgebungsprozesses vergrößert werden kann. Ziel der Regulierung von Geldmarktfonds soll es sein, die Wiederholung eines Runs wie 2008 zu vermeiden. Die in Europa und den USA veröffentlichten Vorschläge sollten vornehmlich unter der Prämisse beurteilt werden, inwieweit sie geeignet sein können, dieses Ziel zu erreichen. NAV-Puffer und das Verbot von CNAV sind hierfür nur bedingt geeignet. Sie tangieren nämlich nicht das Hauptproblem eines Runs im Finanzsektor – den „First-Mover Advantage“. Ein Eigenkapitalpuffer stärkt zwar die Widerstandsfähigkeit des Geldmarktfonds, ändert aber nichts an den Anreizen für den Investor, im Falle einer heranziehenden Krise möglichst rasch sein Geld abzuziehen. Gleiches gilt für einen obligatorischen Übergang von CNAV zu VNAV. Zwar büßen dann die Investoren Geld ein, wenn der Wert des Fondsanteils unter die Parität sinkt, aber jene die zuerst reagieren, werden im Falle eines Runs die geringsten Verluste erleiden. Der Vorteil der VNAV-Geldmarktfonds besteht allerdings darin, dass für die Investoren deutlich 22 Die Regulierung des Schattenbankensektors bankenverband 6 Workstream III: Regulierung von Schattenbankeneinheiten Die Regulierung des Schattenbankensektors wäre 1. Kredit-Investment-Fonds; ohne eine Regulierung der Schattenbankeneinheiten 2. Exchange-Traded Funds (ETFs); selbst nicht vollständig. Jedoch hat sich diese Aufga- 3. Kredit-Hedge-Fonds; be als ausgesprochen schwierig erwiesen. Zum einen 4. Private-Equity-Fonds; zeichnen sich Schattenbankeneinheiten außerhalb des 5. Wertpapierhändler (Securities Broker-Dealer); Bereichs der Geldmarktfonds als außerordentlich viel- 6. Verbriefungsgesellschaften (Securitisation Entities); fältig und wandelbar aus. Außerdem variieren sie in 7. Anbieter von Kreditversicherungen und Finanz- ihren Erscheinungsformen sehr stark in Abhängigkeit garantien (Credit Insurance Providers/Financial von einzelnen nationalen gesetzlichen Rahmenbe- Guarantors); dingungen. Die Schwierigkeit einer Regulierung wird 8. Finanzunternehmen (Finance Companies) und zum anderen aber entscheidend durch den Umstand 9. Trust Companies. erschwert, dass im Schattenbankensektor nicht die institutionelle Form, sondern die ausgeführte Aktivität Diese Schattenbankeneinheiten waren jedoch noch ausschlaggebend für die zu regulierenden Tatbestän- immer sehr heterogen und wiesen eine große Vielfalt de ist. Eine reine Regulierung bekannter Formen von an Geschäftsmodellen mit stark divergierenden Risi- Schattenbanken würde also zu kurz greifen, da durch koprofilen auf. Dies betraf einerseits die Geschäftsmo- institutionellen Wandel rasch neue Wege gefunden delle in unterschiedlichen Bereichen des Schattenban- werden könnten, um die mit systemischen Risiken kensektors, aber auch innerhalb einzelner Typen von behafteten Aktivitäten weiterhin auszuüben. Dies hat Schattenbankeneinheiten. Verstärkt wurde diese Hete- auch der FSB erkannt und in der Folge ein Regulie- rogenität noch durch unterschiedliche rechtliche und rungskonzept entwickelt, das sich an den ausgeführ- regulatorische Rahmenbedingungen in den einzelnen ten ökonomischen Aktivitäten orientiert. Es ist vor Ländern. Auch der beständige Innovationsprozess trug allem den genannten Schwierigkeiten zuzuschreiben, zu dieser Heterogenität bei. dass die daraus abgeleiteten Empfehlungen erst im August 2013 veröffentlicht werden konnten23). Auf dieser Basis schien eine Regulierung wenig Erfolg versprechend. Der FSB analysierte deshalb die Aktivi- Den Veröffentlichungen gingen umfangeiche Untersu- täten der Schattenbankeneinheiten und entwickelte chungen zum Schattenbankensektor voraus. Mit Hilfe einen darauf aufbauenden Regulierungsansatz. Um einer umfangreichen Datensammlung kategorisierte die Einbindung eines Nichtbanken-Finanzinstituts in der FSB zunächst eine Vielzahl unterschiedlicher Nicht- den Schattenbankensektor zu beurteilen und nachfol- b anken-Finanzinstitute. Diese unterzog er sodann gend zu regulieren, wird demzufolge nicht das Insti- einer Priorisierung, um jene herauszufiltern, für die tut selbst oder seine rechtliche Form untersucht, son- eine Regulierung für erforderlich gehalten wurde. Die- dern der FSB schaut auf die von diesem Finanzinstitut ser Prozess führte zu einer Liste von Schattenbanken ausgeführten Aktivitäten (Economic Functions). Mit institutionen. diesem Ansatz ist es auch möglich, zusätzliche oder 23) www.financialstabilityboard.org/publications/r_130829c.pdf Die Regulierung des Schattenbankensektors 23 6 neue Unternehmensformen zu überwachen, die diese Den zweiten Teil bilden die „Policy Toolkits“, die aus vier Aktivitäten ausüben und dadurch zum systemischen überspannenden Grundsätzen (siehe Tabelle) und je ei- Risiko beitragen. nem Instrumentenkasten für jede ökonomische Funktion bestehen. Diese Instrumente sollen den Aufsichtsbehör- Die fünf ökonomischen Funktionen sind: den ermöglichen, die systemischen Risiken zu dämpfen. 1. Management kollektiver Investmentinstrumente mit Den dritten Teil des Regulierungsvorschlags bildet der Eigenschaften, die sie für einen Run anfällig machen. Informationsaustausch der Aufsichtsbehörden inner- 2. Kreditgeschäfte mit kurzfristiger Refinanzierung. halb des FSB-Prozesses. Dadurch soll die globale Kon- 3. Vermittlung von Marktaktivitäten, die von kurzfris- sistenz der Anwendung der Regulierungsempfehlungen tiger Refinanzierung oder einer Besicherung mit gewährleistet werden. Wertpapieren von Kunden abhängig sind. Obwohl die Empfehlungen des FSB erst im August 2013 4. Erleichterung der Kreditschöpfung. 5. Verbriefungsbasierte Kreditintermediation und Finanzierung von Finanzinstituten. veröffentlicht worden sind, wurden sowohl in den USA als auch in der EU bereits zuvor Maßnahmen zur Regulierung von Schattenbankeneinheiten ergriffen. Diese ökonomischen Funktionen sind der erste Teil des Regulierungsrahmenwerks, das der FSB für Schatten- EU bankeneinheiten vorschlägt. Den Aufsichtsbehörden Die EU-Kommission hat nach dem Ausbruch der Fi- soll damit die Möglichkeit gegeben werden, die Quel- nanzkrise relativ rasch Schritte zur Regulierung zuvor len der Risiken aus Nichtbanken-Finanzinstituten aus unregulierter Finanzinstitutionen ergriffen. Mit der der Finanzstabilitätsperspektive zu identifizieren. „Alternative Investment Fund Managers Directive“ (AIFMD) wurden bereits im Juni 2011 harmonisierte Regulierungsanforderungen für Institutionen eingeführt, Überspannende Grundsätze Grundsatz 1: Aufsichtsbehörden sollten einen regulatorischen Rahmen definieren und diesen aktuell halten. Grundsatz 2: Aufsichtsbehörden sollten die erforderlichen Informationen sammeln, um den Umfang der Risiken beurteilen zu können, die vom Schattenbankensystem ausgehen. Grundsatz 3: Aufsichtsbehörden sollten die Auskunftspflicht von Schattenbankeneinheiten erhöhen, damit die Marktteilnehmer die von diesen ausgehenden Risiken verstehen. Grundsatz 4: Aufsichtsbehörden sollten ihre Nichtbanken-Finanzinstitute anhand der ökonomischen Funktionen prüfen und die notwendigen Maßnahmen mit Hilfe der Instrumente aus dem „Policy Toolkit“ ergreifen. Quelle: Financial Stability Board. 24 Die Regulierung des Schattenbankensektors bankenverband die für das Management und die Verwaltung solcher in erster Linie damit begründet, dass seine Autorität Fonds verantwortlich sind24). Seit Juli 2013 müssen diese zur Veränderung von Aktivitäten beschränkt ist, da Regeln auf alle Hedge-Fonds, Private-Equity-Fonds und das FSOC nur nichtbindende Veränderungsvorschläge sonstigen Fonds angewandt werden. an andere Regulierer oder den Kongress unterbreiten kann. Dieses Problem wurde bei der Regulierung der Um eine Zulassung innerhalb der EU zu erhalten, muss Geldmarktfonds nur allzu deutlich. ein Manager verschiedene Anforderungen in den Bereichen Kapital-, Risiko- und Liquiditätsmanagement, bei Dagegen kann das FSOC nach Section 113 des DFA ein der Wahl einer Depotbank sowie Transparenzregeln Nichtbanken-Finanzinstitut dem Federal Reserve Board hinsichtlich der Aufsichtsbehörden und der Investoren zur verstärkten Überwachung und Regulierung vor- erfüllen. Der Verschuldungsgrad eines AIFM (Leverage) schlagen, wenn es der Ansicht ist, dass dieses Institut unterliegt einer gesonderten Überwachung. Wenn die systemisch relevant ist. In Section 106 ist festgelegt, Verschuldung im Verhältnis zum systemischen Risiko dass alle inländischen und ausländischen Finanzinsti- den Aufsichtsbehörden zu hoch erscheint, können sie tute, die in den USA nicht als Bank Holding Company auf Empfehlung der European Securities and Markets registriert sind, als Nichtbanken-Finanzinstitute gelten. Authority (ESMA) den Verschuldungsgrad begrenzen. Im April 2012 legte das FSOC einen dreistufigen ProUSA zess fest, um Non-Bank-SIFIs zu bestimmen25). In der Die USA haben mit dem Dodd-Frank Act (DFA) sehr zeitig ersten Stufe wurden alle Institute ausgewählt mit einer und umfassend auf die Finanzkrise reagiert. Auch weil Bilanzsumme von mehr als 50 Mrd. US-$ und entweder der DFA zeitlich vor den konzeptionellen Überlegungen mehr als 30 Mrd. US-$ an auf das Unternehmen bezo- des FSB zum Schattenbankensektor entstanden ist, be- genen Gross Notional CDS, 3,5 Mrd. US-$ an Derivaten, fasst er sich nicht explizit mit dem Schattenbankensektor, 20 Mrd. US-$ an ausstehender Verschuldung und einer sondern nimmt den gesamten Nichtbanken-Finanzbe- Minimum Leverage Ratio von 15 : 1. reich in den Blick. Das Gesetz umfasst daher zwar Komponenten des Schattenbankensystems, wie es vom FSB Auf der zweiten Stufe untersuchte das FSOC das Risiko- beschrieben worden ist, geht jedoch darüber hinaus. profil der auf diese Art ausgewählten Unternehmen. Dazu zählen Faktoren, Substituierbarkeit, Interconnectedness, Die Regulierung von Nichtbanken-Finanzinstitutionen Leverage, Liquiditätsrisiko und Maturity Mismatch sowie erfolgt in den USA in einem gänzlich anderen als dem die bestehende aufsichtliche Überwachung. vom FSB vorgeschlagenen Kontext. Der Dodd-Frank Act ermächtigt das Financial Stability and Oversight Council Unternehmen, die vom FSOC für die dritte Stufe ausge- (FSOC), Nichtbanken-Finanzinstitutionen und Nichtban- wählt wurden, wurden darüber unterrichtet und hat- ken-Finanzaktivitäten als systemisch relevant zu definie- ten anschließend 30 Tage Zeit, die Analyse des FSOC ren und zu regulieren. Das FSOC hat sich bislang darauf zu ergänzen. Am Ende des Prozesses entscheidet das konzentriert, systemisch relevante Institutionen zu iden- FSOC, ob ein Unternehmen als Non-Banks-SIFI benannt tifizieren, dabei aber die Identifikation von Aktivitäten wird. Im Sommer 2013 hat das FSOC drei Non-Bank-SIFI weitgehend vernachlässigt. Diese Vorgehensweise ist benannt (AIG, GE Capital, Prudential Financial)26). Das 24) http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32011L0061&from=DE 25) www.treasury.gov/press-center/press-releases/Pages/tg1521.aspx 26) www.treasury.gov/press-center/press-releases/Pages/jl2169.aspx. http://www.treasury.gov/press-center/press-releases/Pages/ jl2004.aspx Die Regulierung des Schattenbankensektors 25 6 Office of Financial Research (OFR) hat im September den als Bank behandelt wird. Unabhängig von der 2013 eine Studie vorgelegt, in der die Systemrelevanz bisherigen Aufsichtsstruktur werden Non-Bank- großer Investmentfonds untersucht wird27). Mit der Ein- SIFIs automatisch vom Federal Reserve Board über- stufung von Unternehmen wie Blackrock als Non-Bank- wacht. Die ohnehin unübersichtliche Aufsichts- SIFI ist daher zu rechnen. struktur des US-amerikanischen Finanzmarktes dürfte damit noch unübersichtlicher werden. Der Nach Section 165 und 166 des DFA ist der Federal Re- Federal Reserve Board besitzt keine Erfahrung mit serve Board auch verpflichtet, verbesserte Aufsichts- der Überwachung von Nichtbanken, daher sind standards und Sanierungsanforderungen sowohl für Konflikte mit der zuständigen Fachaufsicht durch- Bankholdings mit einer Bilanzsumme von mehr als 50 aus vorstellbar. Mrd. US-$ als auch für Non-Bank-SIFIs festzulegen. Der Federal Reserve Board veröffentlichte Ende 2011 eine Der Ansatz des FSB und auch der EU erscheint „Rule“, die diese Anforderungen umsetzen soll. Dem- dagegen sehr viel methodischer. Anders als in den nach gäbe es keinen Unterschied in der Behandlung USA hat man hier zunächst die Risiken untersucht, von Bankholdings und Non-Bank-SIFIs. Es können aller- die aus dem Schattenbankensektor entstehen dings Abweichungen festgelegt werden. Diese „Rule“ können, und erst dann Regulierungen erlassen. ist aber noch nicht umgesetzt. Die EU hat mit der AIFMD ein eigenes Instrument für die Regulierung unter anderem von Schatten- Für Non-Bank-SIFIs würde dies jedoch bedeuten, dass bankeneinheiten geschaffen. Vergleichbar mit den sie den gleichen Kapital- und Leverageanforderungen Vorschriften des Baseler Ausschusses für Banken unterliegen wie Banken. Section 165d des DFA schreibt werden hier auch Kapital-, Liquiditäts- und Lever- vor, dass jede Non-Bank-SIFIs der Federal Deposit In- ageanforderungen definiert, jedoch abgestimmt surance Corporation (FDIC) und dem Federal Reserve auf AIFM. Board ein Testament vorlegen muss. Die Vorschläge des FSB gehen nun weit über die bereits ergriffenen Regulierungen von SchattenBewertung bankeneinheiten hinaus. Nicht nur aufgrund der In den USA wird der regulatorische Rahmen für Vielfalt der Schattenbankeneinheiten, sondern Non-Bank-SIFIs also dadurch gestaltet, dass man auch aufgrund der bestehenden rechtlichen die Regulierungsanforderungen für Banken auf Unterschiede, nicht zuletzt aber auch aufgrund diese überträgt. Dieser eher ungewöhnliche An- wachsender politischer Gegenwehr bleiben die satz mit dem Schattenbankensektor umzugehen, Empfehlungen sehr unverbindlich. Es wird daher erklärt sich überwiegend aus der Tatsache, dass der auf den Gestaltungswillen jeder einzelnen Juris- DFA als unmittelbare Reaktion auf die Finanzkrise diktion ankommen, ob sie Empfehlungen des FSB entstanden ist. aufgreift und in eigene Gesetze überführt. Spannend wird dann auch sein, ob der Informations- Das Konzept der Non-Bank-SIFIs des DFA sieht auch austausch zwischen den Regulierungsbehörden vor, dass mit der Identifikation als Non-Bank-SIFI ein ausreichendes Instrument ist, um schädliche ein solches Unternehmen von den Aufsichtsbehör- Regulierungsdivergenzen zu vermeiden. 27) www.treasury.gov/initiatives/ofr/research/Documents/OFR_AMFS_FINAL.pdf 26 Die Regulierung des Schattenbankensektors bankenverband 7 Workstream IV: Verbriefungen Verbriefungen sind eine wichtige Technik zur Refinan- EU zierung von Finanzinstitutionen und Unternehmen. In der CRD II29), die Ende 2010 in Kraft trat, werden Kre- Sie sind ein effizientes Instrument zur Diversifizierung ditinstitute dazu verpflichtet, zu überprüfen, ob der von Risiken. Gleichwohl wurden in der Finanzkrise ei- Originator oder Sponsor der Transaktion einen Eigen- nige gravierende Probleme offenbart wie mangelhafte behalt von mindestens 5 % der verbrieften Forderungen Kreditvergabeprozesse (eine Folge der „Originate-To- besitzt. Die in der CRD II festgelegten Anforderungen Distribute-Strategie“), ein übermäßiges Vertrauen in für Kreditinstitute wurden in ähnlicher Weise auf Ver- Ratings, eine fehlende Sorgfalt bei Investoren, eine un- sicherungen (Solvency II), Alternative Investment Fund zureichende Bepreisung von Risiken sowie insgesamt Managers (AIFMD) und kollektive Investmentfonds ein Mangel an Transparenz. (UCITS) übertragen. Verbriefungen stehen daher zu Recht auf der Agenda Mit der CRD III30) wurden zusätzlich die Eigenkapitalan- des FSB zur Regulierung des Schattenbankensektors. forderungen für die aus Verbriefungen resultierenden Allerdings waren sowohl in Europa als auch in den USA Risiken verschärft. Dies gilt insbesondere für Wiederver- bereits vor der Beauftragung des FSB durch die G20 Re- briefungen. Außerdem wurden die aufsichtlichen Anfor- gulierungsmaßnahmen ergriffen worden. Im Juli 2011 derungen für Garantien an Verbriefungsgesellschaften beauftragte der FSB in Zusammenarbeit mit dem BCBS verschärft. die IOSCO mit einer Bestandsaufnahme der Regulierungsvorhaben zu Selbstbehalten, Maßnahmen zur Die EU-Kommission betont in ihrer Mitteilung zur Verbesserung der Transparenz sowie der Standardisie- Schattenbankenregulierung vom September 2013 aus- rung von Verbriefungsprodukten. Soweit notwendig, drücklich, dass die in der EU getroffenen Maßnahmen sollten daraus Regulierungsempfehlungen abgeleitet zur Regulierung von Verbriefungen im Einklang mit werden. Die von der IOSCO in ihrem Abschlusspapier den Empfehlungen der IOSCO vom November 2012 im November 2012 unterbreiteten Vorschläge bauen stehen31). daher weitgehend auf den bereits vorgefundenen Regulierungen auf28). USA In den USA wird eine Regulierung von Verbriefun- Selbstbehalt gen durch Section 941 des DFA sowie Section 15G Ein Selbstbehalt bei Verbriefungen galt bereits unmit- der Securities Exchange Act von 1934 (Exchange Act) telbar nach Ausbruch der Finanzkrise als ein mögliches angestrebt. Die im März 2011 veröffentlichten Regu- Element, um die Anreize für eine angemessene Risiko- lierungsvorschläge besitzen allerdings noch keine bewertung zu verbessern. Gesetzeskraft. Im August 2013 wurde ein revidierter Regulierungsvorschlag veröffentlicht, der den Sponsoren von Verbriefungen eine größere Wahlmöglichkeit 28) www.iosco.org/library/pubdocs/pdf/IOSCOPD394.pdf 29) http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32009L0111&qid=1395750558531&from=DE 30) http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32010L0076&rid=2 31) http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2013:0614:FIN:DE:PDF Die Regulierung des Schattenbankensektors 27 7 zur Erfüllung des Selbstbehalts ermöglichen soll32). Die die Emittenten zu einer laufenden Berichterstattung Vorschläge sehen einen Selbstbehalt bei ABS-Transakti- verpflichtet sind. onen vor33). Der Sponsor einer Verbriefung muss mindestens 5 % des Kreditrisikos der verbrieften Wertpa- Des Weiteren verpflichtet die CRD II Kreditinstitute, die piere selbst tragen. Die Verpflichtung zum Selbstbehalt in Verbriefungen investieren, zu regelmäßigen Stress- ist in den USA damit dem Sponsor direkt auferlegt. tests. Alle diese Vorschriften gelten auch für Versicherungen unter Solvency II und für Alternative Investment Veröffentlichungspflichten Fund Managers unter der AIFMD. Mit einer erhöhten Offenlegungspflicht bezüglich der in einer Verbriefung enthaltenen Forderungen USA und des Kaskadeneffekts der Tranchierung kann ein In den USA verpflichtet die Regulation AB34), die 2004 Beitrag zur Rückgewinnung des Vertrauens der In- in Kraft trat, Emittenten von ABS zu detaillierten Ver- vestoren geleistet werden. Zusätzliche Informationen öffentlichungen sowohl bei der Emission als auch in führen auch dazu, dass externe Ratings an Bedeutung Form einer laufenden Berichterstattung. Regulierungen verlieren. der SEC verlangen außerdem, dass die Emittenten von Verbriefungen Auskunft über die zu erwartenden Zah- Sowohl in den USA als auch in der EU bestehen lungsströme geben, einschließlich vereinbarter Priori- umfangreiche Veröffentlichungspflichten oder wurden täten und Bonitätsverbesserungen. Über alle Gebühren im Zuge der Regulierungen nach der Finanzkrise ein- und Ausgaben, die aus den Zahlungsströmen zu bestrei- geführt. ten sind, ist laufend zu berichten. EU Unter der überarbeiteten Section 15(d) des Exchange Zunächst beinhaltet die Prospektrichtlinie spezifische Act35) müssen Emittenten von ABS für die gesamte Lauf- Anforderungen in Bezug auf die Emission von ABS in zeit eines Wertpapiers eine laufende Berichterstattung regulierten Märkten. Außerdem verlangt die Prospekt- sicherstellen. Zusätzlich hat die SEC vorgeschlagen, richtlinie eine Erläuterung der Zahlungsströme. standardisierte Informationen über einzelne Wertpapiere der ABS zu veröffentlichen. Der Vorschlag zur Regu- Unter der CRD II kann ein Kreditinstitut nur dann in lation AB II sieht des Weiteren vor, dass die Emittenten eine Verbriefung investieren, wenn es ein umfassendes von Verbriefungen ein Computerprogramm erstellen, Verständnis der Risikocharakteristika der Verbriefung mit dessen Hilfe die Investoren die Angaben zu den belegen kann. Jeder Emittent einer Verbriefung, der Zahlungsströmen überprüfen können. diese an ein Kreditinstitut verkaufen möchte, ist daher verpflichtet, im Voraus ausreichende Informationen zur Initiativen zur Standardisierung von Verfügung zu stellen, damit der Investor die Vorgaben Veröffentlichungen der CRD II erfüllen kann. Da die CRD II von den Inves- Die EZB und die Bank of England haben mit ihrer „Loan- toren diesen Nachweis auch während der gesamten Level Initiative“ zu einer weiteren Standardisierung in Laufzeit einer Verbriefung verlangt, bedeutet dies, dass der Dokumentation und zu einer größeren Datentrans- 32) www.sec.gov/rules/proposed/2013/34-70277.pdf 33) www.gpo.gov/fdsys/pkg/FR-2011-04-29/pdf/2011-8364.pdf 34) www.sec.gov/interps/telephone/cftelinterps_regab.pdf 35) www.sec.gov/about/laws/sea34.pdf 28 Die Regulierung des Schattenbankensektors bankenverband parenz beigetragen36). Diese Informationsanforderun- ten Einfluss auf einzelne grenzüberschreitende gen sind für Residential Mortgage-Backed Securities Transaktionen haben. So gelten die EU-Regelun- (RMBS) und für ABS, die auf KMU-Krediten basieren, gen für alle Verbriefungen, unabhängig von der seit Januar 2013 in Kraft und für Commercial Mortgage- Ursprungsjurisdiktion. Backed Securities (CMBS) seit März 2013. Die Veröffentlichungspflichten für alle anderen Verbriefungsklassen Eine generelle Inkompatibilität der Ansätze be- sind zum Jahresbeginn 2014 gestartet. steht nach Auffassung der IOSCO jedoch nicht. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass es innerhalb der Wahlmöglichkeiten zur Er- Bewertung füllung des Selbstbehalts in ausreichendem Maße Bei der Regulierung von Verbriefungsmärkten Überschneidungen gibt. Der Originator einer Ver- sollte berücksichtigt werden, dass diese sowohl briefung wird dadurch in die Lage versetzt, die Re- national als auch international sehr heterogen gulierungsvoraussetzungen sowohl in der EU als sind. Es bestehen innerhalb und zwischen ein- auch in den USA zu erfüllen. Gleichwohl schlägt zelnen Jurisdiktionen Unterschiede hinsichtlich die IOSCO eine Roadmap vor, um eine internatio- der verbrieften Aktiva und der Form der Emis- nale Angleichung der Vorschriften zum Selbstbe- sion. Häufig ist die Emission von Verbriefungen halt zu erreichen. grenzüberschreitend, eine Kompatibilität der verschiedenen nationalen Regulierungen ist daher unabdingbar, um die Integration der Märkte zu unterstützen und Wettbewerbsnachteile zu verhindern. Eine Regulierung von Verbriefungen kann zur Vertrauensbildung beitragen, wenn die durch sie gesetzten Standards von den Marktteilnehmern eingehalten werden und diese Standards die in der Krise aufgetretenen Fehlanreize beseitigen. Ein Vergleich der Regulierung bezüglich eines Selbstbehalts in der EU und den USA offenbart, dass sich die Adressaten der Regulierung unterscheiden. Während in den USA der Originator oder Arrangeur zum Selbstbehalt verpflichtet wird, enthält die europäische Regelung ein an die Investoren gerichtetes Investitionsverbot für Transaktionen, bei denen es an einem Selbstbehalt fehlt. Nach Einschätzung der IOSCO können die Regulierungsunterschiede einen signifikan- 36) www.ecb.europa.eu/mopo/assets/loanlevel/html/index.en.html Die Regulierung des Schattenbankensektors 29 8 Workstream V: Repo-Geschäfte und Wertpapierleihe Repo-Geschäfte und Wertpapierleihe werden an den Die Regulierungsvorschläge des FSB lassen sich grob in Finanzmärkten vielseitig genutzt. Sie sind ein unver- drei Gruppen unterteilen: zichtbares Element zur Refinanzierung von Banken, zur 1. Verbesserung der Transparenz. Finanzierung von Unternehmen und zur Liquiditätssi- 2. Regulierung der wertpapiergedeckten Finanzierung. cherung. Weiterhin sind sie ein elementarer Bestandteil 3. Strukturelle Aspekte der wertpapiergedeckten Finan- des geldpolitischen Transmissionsmechanismus. Des- zierung. halb müssen alle Regulierungen in diesem Bereich, die auf den Schattenbankensektor zielen, auch die darüber Um eines der wichtigsten Probleme einer Regulierung hinausgehende Verwendung von Repo-Geschäften und von Repo-Geschäften und Wertpapierleihe – die man- Wertpapierleihe im Auge behalten. Andernfalls könnte gelhafte Datenverfügbarkeit – zu lösen, hat der FSB zu- die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte in unbeabsich- sätzlich eine Gruppe von Datenexperten eingesetzt. In tigter Weise beeinträchtigt werden. der Frage nach der Einführung eines Mindest-Haircuts besteht nach wie vor Uneinigkeit zwischen den Markt- Den Veröffentlichungen des FSB ist zu entnehmen, dass teilnehmern und dem FSB. Aus diesem Grund wurde man sich der hohen Komplexität der Aufgabe einer Re- bis Ende November 2013 eine erneute Konsultation gulierung von Repo-Geschäften und Wertpapierleihe durchgeführt. Der FSB plant, die Vorschläge für Min- durchaus bewusst war. So wurde im April 2012 zunächst dest-Haircuts dann bis zum Frühjahr 2014 abschließend ein Bericht veröffentlicht, der die globalen Märkte für vorlegen zu können. Repo-Geschäfte und Wertpapierleihe beschrieb und kategorisierte37). Diesem folgte im November 2012 ein Aus Sicht des FSB bestehen folgende Risiken des Repo- 38) erstes Konsultationspapier . Der FSB verfolgte mit die- Geschäfts und der Wertpapierleihe, die die Finanzsta- sem Vorgehen das Ziel, zunächst die Risiken zu identifi- bilität gefährden können und zu deren Verringerung zieren, die für die Finanzstabilität aus Repo-Geschäften folglich eine Regulierung erforderlich ist. Diese sind: und Wertpapierleihe entstehen können, unterbreitete aber gleichzeitig Regulierungsempfehlungen. Reine Schattenbankenrisiken Mit Repo-Geschäften werden geldähnliche Verbind- Im Bewusstsein, dass die Repo-Märkte für die Finanz- lichkeiten geschaffen, die das Kreditwachstum sowie märkte eine grundsätzliche Bedeutung über die Frage die Fristen- und Liquiditätstransformation außerhalb einer Regulierung des Schattenbankensektors hinaus be- des Bankensystems erleichtern. sitzen, war der FSB von Beginn an bemüht, Verwerfungen Mit der Reinvestition von Cash Collateral aus der zu vermeiden. Zu diesem Zweck wurde im April 2013 Wertpapierleihe entstehen Liquiditäts- und Lever- die erste Stufe einer zweistufigen quantitativen Auswir- agerisiken. kungsstudie (QIS) gestartet. Die endgültigen Regulierungsvorschläge einschließlich einer zusätzlichen Kon- Risiken, die Banken und Schattenbanken verbinden sultation zur Einführung von Mindest-Haircuts wurden Finanzierung mit Hilfe von Wertpapieren erhöht die Ende August 2013 veröffentlicht. Auf diese Vorschläge bezieht sich die zweite QIS, die im November 2013 folgte. 37) www.financialstabilityboard.org/publications/r_120427.pdf 38) www.financialstabilityboard.org/publications/r_121118b.pdf 30 Die Regulierung des Schattenbankensektors Prozyklizität des Finanzsystems. Risiko eines „Fire Sales“ von Sicherheiten. bankenverband Risiken aus Rehypothecation, das als Weiterverwen- Finanzintermediärs einschätzen kann. Auch über eine dung von in Kundeneigentum stehenden Wertpapie- Zweckgebundenheit der Sicherheiten sowie über eine ren definiert wird. Beschränkung auf Unternehmen, die hinsichtlich Liqui- Verstärkung der Vernetzung durch das Entstehen ditätsrisiken reguliert sind, wird nachgedacht. Der FSB von Kreditketten durch die Weiterverwendung von regt in diesem Zusammenhang auch die Bildung einer Sicherheiten (Reuse). Expertengruppe an, die sich mit dem Schutz von Kun- Unangemessene Verfahren zur Bewertung von denvermögen (Client Assets) beschäftigen soll. Sicherheiten. Bezüglich Reuse schlägt der FSB die Einführung von Zur Verbesserung der Transparenz schlägt der FSB vor, Mindest-Haircuts vor. Die Festlegung der Methodologie dass die Aufsichtsbehörden die Sammlung von Daten zur Berechnung dieser Haircuts ist jedoch noch nicht über Repo-Geschäfte und Wertpapierleihe merklich abgeschlossen. Bis Ende November 2013 fand hierzu ausweiten. Erhebungen sollen auf Trade-Level erfolgen eine Konsultation statt. Die Mindest-Haircuts sollen eine und auch die Daten aus CSDs und CCPs sollen genutzt mögliche prozyklische Wirkung des Reuse verhindern. werden. Die auf nationaler Ebene erhobenen Daten sollen anschließend vom FSB zu einem globalen Über- Schließlich schlägt der FSB Mindeststandards zur Bewer- blick zusammengefasst werden. Dieser soll Informati- tung und zum Management von Sicherheiten (Collateral) onen über die Marktgröße, die Zusammensetzung der für alle Repo- und Wertpapierleihe-Markteilnehmer vor. Sicherheiten und Haircuts enthalten. Der FSB verweist ferner auf die Vorteile von CCPs, insEine Enhanced Disclosure Task Force (EDTF) soll die besondere für Inter-Dealer Repo-Märkte und fordert die Veröffentlichungen bezüglich der durchgeführten Aufsichtsbehörden auf, über die Vor- und Nachteile von Repo-Geschäfte und der Wertpapierleihe verbessern. CCPs auch für weitere Marktsegmente nachzudenken. Desgleichen sollen die Berichtspflichten der Fondsma- Trotz gegenwärtiger Diskussion über Änderungen im nager gegenüber ihren Endkunden verschärft werden. Insolvenzrecht oder die Einführung von Repo-Abwicklungsbehörden (RRA) spricht sich der FSB gegen eine Die Regulierungsempfehlungen des FSB umfassen Priorisierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus. Maßnahmen zu Cash Collateral und Rehypothecation. Beim Reinvestment von Cash Collateral aus Wertpapier- EU leihetransaktionen möchte der FSB Mindeststandards Die EU-Kommission hat in ihrer Mitteilung zu Shadow für Nichtbanken festlegen. Die für diese Unternehmen Banking die Notwendigkeit einer größeren Transparenz verantwortlichen Aufsichtsbehörden sollen diese Min- sowie die Sammlung zusätzlicher Daten anerkannt. Die deststandards umsetzen. Der Handlungsbedarf ist je- Kommission folgt der Initiative der EZB zur Einführung doch je nach Jurisdiktion recht unterschiedlich. eines zentralen Registers, um detaillierte Daten über Repo-Geschäfte in der EU zu erfassen. Zu diesem Zweck Für die Weiterverwendung von Sicherheiten schlägt der soll zunächst herausgefunden werden, welche Daten FSB zunächst Definitionen für die Begriffe „Reuse“ und für eine Überwachung dieser Transaktionen erforder- „Rehypothecation“ vor. Bezüglich Rehypothecation sol- lich sein werden, und danach sollen die bereits verfüg- len weitere Sicherungsmaßnahmen eingeführt werden. baren Daten analysiert werden. Die EU-Kommission Grundsätzlich wird angestrebt, dass der jeweilige Kunde wird sich dabei an den Vorgaben der Empfehlungen ausreichende Informationen erhält, so dass er jederzeit des FSB orientieren. die Risiken seiner Position im Falle einer Schieflage des Die Regulierung des Schattenbankensektors 31 8 Die EU-Kommission hat sich auch der Problemstellun- des Intra-Day-Kredits merklich geschrumpft ist – ist das gen, die sich aus Rehypothecation oder Reuse erge- Ziel noch nicht erreicht. Derzeit beträgt das Volumen ben können, angenommen. An einer regulatorischen der Intra-Day-Kredite noch etwa 30 % des Vorkrisenvo- Lösung wird derzeit gearbeitet. Sie könnte in das ge- lumens und es soll bis Ende 2014 auf 10 % reduziert plante Wertpapiergesetz (Securities Law Legislation) werden. J.P. Morgan Chase (JPMC) und Bank of New einfließen. Die Veröffentlichung dieses Gesetzentwurfes York Mellon (BNYM), die beiden Abwicklungsbanken, wurde jedoch mehrmals verschoben. Ein Termin für die werden deshalb bis dahin weitere wichtige Änderungen Veröffentlichung ist derzeit nicht absehbar. in ihrem Abwicklungsprozess vornehmen. Die Fed erwartet jedoch auch von Händlern und Investoren, dass USA sie ihre Geschäftsabläufe verändern, damit dieses Ziel In den USA besitzt der Tri-Party Repo-Markt eine große erreicht werden kann. Bedeutung. Ein wichtiges Element dabei ist ein unbesicherter Intra-Day-Kredit der Clearingbanken. Dieser hat Zusätzlich ist die Task Force bestrebt, die Transparenz sich während der Finanzkrise als Schwachstelle erwie- des Tri-Party Repo-Marktes zu erhöhen. Zu diesem sen. Die drei wesentlichen Probleme waren: Zweck veröffentlicht sie einen monatlichen Bericht über Ein übermäßiges Vertrauen der Marktteilnehmer in die Marktgröße, die Zusammensetzung der Sicherhei- die Intra-Day-Kredite der Abwicklungsbanken. Ein Risikomanagement das anfällig war für prozykli- ten und der Margining-Praktiken. Diese Publikation ist nur durch eine enge Zusammenarbeit mit den Abwicklungsbanken, der Fixed Income Clearing Corporation sche Entwicklungen. Das Fehlen eines transparenten Prozesses für die ordnungsgemäße Liquidation im Fall eines Ausfalls (FICC) sowie den Kreditnehmern und Kreditgebern möglich. von Sicherheiten. Um diese Schwachstelle zu beseitigen und die Stabi- Bewertung lität des Tri-Party Repo-Marktes zu sichern, hatte die Repo-Geschäfte und Wertpapierleihe sind so- Fed eine Tri-party Repo Infrastructure Reform Task Force wohl für Kreditinstitute als auch für andere eingesetzt. Diese veröffentlichte im Mai 2010 ein White Marktteilnehmer von großer Bedeutung, um ihre Paper – die darin enthaltenen Vorschläge zur Lösung Liquidität sicherzustellen. Diese Bedeutung wird der Probleme sollten bis Ende 2011 umgesetzt werden. in Folge neuer Regulierungen, wie der neuen Dieses Ziel wurde nicht erreicht . Eigenkapitalanforderungen und der Regulierung 39) für Derivate, noch zunehmen. Durch diese wird Im Februar 2012 legte die Task Force schließlich einen die Nachfrage nach hochliquiden und qualitativ Abschlussbericht vor und die Fed intensivierte die Auf- hochwertigen Wertpapieren insbesondere zur sicht über die Marktteilnehmer. Der gänzliche Verzicht Befriedigung von Sicherungsanforderungen (CCP- auf den Intra-Day-Kredit der Abwicklungsbanken ist Clearing, OTC-Derivate-Transaktionen) weiter stei- das Ziel der Fed. Obwohl einige Verbesserungen in der gen. Gleichzeitig wird die verfügbare Menge re- Zwischenzeit durchgesetzt worden sind, – den Markt- gulatorisch oder im Markt als liquide anerkannter teilnehmern gelingt es immer besser, die Handelsab- Vermögensgegenstände tendenziell kleiner. schlüsse zu koordinieren, so dass die benötigte Dauer 39) www.newyorkfed.org/banking/tpr_infr_reform.html 32 Die Regulierung des Schattenbankensektors bankenverband Die weiteren Regulierungsschritte erfordern zwin- den, sollten die möglichen Auswirkungen vorher gend bessere Informationen über Umfang und überprüft werden. Die QIS 1 und QIS 2 des FSB die- Struktur des Repo-Geschäfts und der Wertpapierlei- nen dazu und sollten daher zu einer sachgerechten he. Dabei wird es jedoch wichtig sein, nicht wahllos Regulierung beitragen. Daten zu erheben, sondern sich in der Breite und Tiefe der Erhebungen auf jene Daten zu beschrän- Die Höhe möglicher Mindest-Haircuts darf nur ken, aus denen Informationen über systemische als Rückfallregime ausgestaltet werden. Andern- Risiken abgeleitet werden können. Gelingt es, auf falls wären sämtliche Marktteilnehmer praktisch diese Weise ausreichend Transparenz herzustellen, gezwungen, die Mindest-Haircuts zu nutzen und lassen sich die erforderlichen weiteren Regulie- damit von einer individuellen Risikobetrachtung rungsschritte in Angriff nehmen. abzusehen. Aus Perspektive einer optimalen Risiko steuerung wäre dies ein klarer Rückschritt. Die empfohlenen Regulierungen, insbesondere in den Bereichen Rehypothecation und Reuse, dürften sich aufgrund großer Unterschiede in den Rechtssystemen als schwierig erweisen. So konnte offenbar bislang noch keine Einigung über eine einvernehmliche Verwendung der Begriffe „Rehypothecation“ und „Reuse“ und des hiermit ebenfalls zusammenhängenden, zentralen Begriffs „Client Assets“ erzielt werden. Auch bei der beabsichtigten Einschränkung bzw. bei den Voraussetzungen für den Einsatz von Rehypothecation wird Vorsicht geboten sein, da neben der Unklarheit, welche Instrumente erfasst werden sollen, auch negative Auswirkungen auf die Marktliquidität zu befürchten sind. Ungeklärt ist bislang, ob die Regulierung rein aufsichtsrechtliche Maßnahmen vorsehen oder auch gravierende zivilrechtliche Änderungen nach sich ziehen wird. Die Absicht hinter der geplanten Einführung von Mindest-Haircuts für Repo-Geschäfte zwischen regulierten Marktteilnehmern und Schattenbankeneinheiten soll dem Ziel dienen, die Prozyklizität der Repo-Geschäfte zu begrenzen. Ein eindeutiger Beleg für die prozyklische Wirkung von Haircuts wurde zumindest aus Sicht der Marktteilnehmer bislang aber nicht erbracht. Da auch durch diese Maßnahme Liquidität und Verfügbarkeit von Wertpapieren für Repo-Geschäfte beeinträchtigt wür- Die Regulierung des Schattenbankensektors 33 9 Anhang Tabelle 1 Der FSB-Ansatz November 2010: G20 beauftragt FSB, Regulierungsempfehlungen zusammen mit IOSCO und BCBS zu entwickeln. April 2011: FSB veröffentlicht Hintergrundbericht und definiert Shadow Banking. Legt dabei fest, dass nur bestimmte Elemente einer Regulierung bedürfen. Oktober 2011: FSB veröffentlicht Bericht, in dem fünf Schwerpunktgebiete zur Regulierung festgelegt werden. Außerdem soll ein jährliches Monitoring erfolgen. April 2012: FSB veröffentlicht ersten Fortschrittsbericht. April 2012: Task Force veröffentlicht Zwischenbericht zu Wertpapierleihe und Repogeschäften einschließ lich eines Marktüberblicks (WS V). Juni 2012: IOSCO und BCBS veröffentlichen den „Consultation Report on Global Developments in Securitization Regulation“. Oktober 2012: IOSCO veröffentlicht Abschlussbericht zu Geldmarktfonds (WS II). November 2012: IOSCO veröffentlicht Abschlussbericht „Global Developments in Securitization Regulation“ (WS IV). November 2012: FSB veröffentlicht Konsultationspapier zu (WS V). November 2012: FSB veröffentlicht Konsultationspapier zu WS III. Aufgrund der Heterogenität der Schattenbankeneinheiten verwirft der FSB eine Regulierung der Einheiten und schlägt stattdessen eine Regulierung der Aktivitäten vor. März 2013: BCBS-Konsultation zu Großkrediten (WS I). Juli 2013: BCBS-Konsultation zur Eigenkapitalunterlegung für Investitionen in Fonds (WS I). August 2013: FSB veröffentlicht Überblick über Regulierungsempfehlungen. August 2013: FSB veröffentlicht Empfehlungen für die Regulierung von Wertpapierleihe und Repo-Geschäften sowie Konsultation zu Mindest-Haircuts (WS V). August 2013: FSB veröffentlicht Empfehlungen zur Regulierung von Schattenbankeneinheiten (WS III). 34 Die Regulierung des Schattenbankensektors bankenverband Tabelle 2 G20 Roadmap towards strengthened oversight and regulation of shadow banking November 2013: International Organization of Securities Commissions (IOSCO) will contribute its analysis of the global hedge fund sector to the Financial Stability Board (FSB) within the scope of the FSB‘s regular shadow banking monitoring exercise so as to enhance transparency and risk monitoring. November 2013: FSB to publish results of its third shadow banking monitoring exercise. 2013 Q4: End of 2013: March 2014: FSB to conduct its comprehensive quantitative impact assessment on haircut proposals for non-centrally cleared securities financing transactions. Basel Committee on Banking Supervision (BCBS) to develop a supervisory framework for con trolling large exposures (including exposures to shadow banking entities). BCBS to develop internationally consistent, risk-sensitive rules for capital treatment for banks’ investments in equity of funds (including funds engaged in shadow banking). 2014 Q2: FSB to complete recommendations on minimum standards on methodologies for c alculating haircuts on non-centrally cleared securities financing transactions and for the proposed framework of numerical haircut floors. 2014: FSB to develop information-sharing process within its policy framework for other shadow banking entities by March 2014, start information sharing thereafter, and report its progress to the G20 FM and CBG in late 2014. 2014: IOSCO to launch peer review on member states’ implementation of its recommendations regarding money market funds (2012) and report its progress to the G20 in late 2014. 2014: IOSCO to launch peer review on member states’ implementation of incentive alignment regimes (including risk retention requirements) and report its progress to the G20 in late 2014. 2014: BCBS to provide update on progress made in implementing policy reforms to mitigate risks in banks’ interactions with shadow banking entities. End of 2014: FSB data experts group to propose standards and processes for global data collection and aggregation regarding repo and securities lending markets. 2015: BCBS to report on the progress made in implementing the supervisory framework for controlling large exposures and rules for capital treatment for banks’ investment in funds. 2015: FSB to launch a peer review regarding member states’ implementation of its policy framework for other shadow banking entities. Based on the findings, the FSB should evaluate the case for developing further policy recommendations for relevant shadow banking entities and report the results to G20 FM and CBG in 2015. Die Regulierung des Schattenbankensektors 35 bankenverband Impressum Herausgeber Bundesverband deutscher Banken e. V. Postfach 040307, 10062 Berlin Verantwortlich Iris Bethge Druck druckpunkt GmbH, Berlin Gestaltung doppel:punkt redaktionsbüro janet eicher, Bonn Fotos Titel: ddp images Seite 4: Hoffotografen Erschienen Januar 2014 So erreichen Sie den Bankenverband Per Post: Bundesverband deutscher Banken Postfach 040307 10062 Berlin Per Telefon: +49 30 1663-0 Per Fax: +49 30 1663-1399 Per E-Mail: bankenverband@bdb.de Im Internet: bankenverband.de Scannen Sie diesen QR-Code für weitere Publikationen des Bankenverbandes. Social Media: twitter.com/bankenverband www.youtube.com/user/bankenverb www.flickr.com/photos/bankenverband