Schritte Leben - Landkreis Deggendorf

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Schritte Leben - Landkreis Deggendorf
Erste
Schritte
ins
Leben
Das Elternbegleitbuch
Landkreis
Deggendorf
Sehr geehrte Eltern,
zur Geburt Ihres Kindes gratuliere ich Ihnen sehr herzlich.
Eine Elternschaft ist eine wunderbare aber auch nicht ganz
einfache Aufgabe, meistens auch eine Lebensaufgabe.
Schon im Laufe des ersten Lebensjahres Ihres Babys
werden vermutlich Fragen und Probleme auftauchen,
die Sie verunsichern können und wo Sie Unterstützung
suchen.
Kinder sind unser größter Schatz und unser wichtigstes
Zukunftskapital. Es liegt also auch im öffentlichen
Interesse, Eltern Hilfestellungen bei der Erziehung
Ihrer Kinder zur Verfügung zu stellen. Auch für mich
persönlich hat die gesunde Entwicklung unserer jüngsten
Landkreisbewohner einen zentralen Stellenwert.
Ich begrüße es deshalb sehr, dass die vom Landkreis
installierte „KoKi – Netzwerk frühe Kindheit“ die Initiative
zu dieser Infobroschüre ergriffen hat. Sie entstand
in Zusammenarbeit mit weiteren Fachstellen, wie
der Frühförderstelle, der Erziehungsberatung, den
Kinderärzten, dem Klinikum Deggendorf, dem Bunten
Kreis, der Beratungsstellungsstelle Donum Vitae sowie
den Schwangerenberatungsstellen des Landratsamtes
und der Caritas.
Dieses Elternbegleitbuch „Erste Schritte ins Leben“ gibt
Ihnen wertvolle Informationen zur Entwicklung Ihres Babys
im ersten Lebensjahr, informiert über die Partnerschaft
mit Kind, das Elterngeld und vieles mehr. Sie finden
ebenfalls nützliche Kontaktdaten von Ärzten, Behörden,
Beratungsstellen und Kinderbetreuungseinrichtungen im
Landkreis Deggendorf.
Empfehlen darf ich Ihnen, sich bei allen möglichen Fragen
rund ums Kind vertrauensvoll an unsere Fachkraft, Frau
Dipl. Sozialpädagogin (FH) Roswitha Strangmüller, bei
der KoKi – Netzwerk frühe Kindheit“ zu wenden.
Herzlich danke ich allen, die an dieser Info-Broschüre
mitgearbeitet haben und wünsche mir, dass die geballten
Tipps und Hinweise rege beachtet und genutzt werden.
Alles Gute für Sie als junge Eltern und für Ihren
Nachwuchs!
Ihr
Christian Bernreiter
Landrat
Inhaltsverzeichnis
1. Das erste Lebensjahr gesund groß werden
6
2. Finanzielle Unterstützung
8
•
Schreibaby
14
4
14
3. Wenn alles zuviel wird…
•
Elternzeit
8
•
Mütterliche Depressionen
15
•
Elterngeld
9
•
Zweifel an der Vaterschaft
15
•
Landeserziehungsgeld
10
•
Partnerschaft
15
•
Mutterschaftsgeld
10
•
Trennung und Scheidung
16
•
Kindergeld und Kinderfreibetrag
10
•
Alleinerziehende Eltern
17
•
Kinderzuschlag
11
•
Entlastung für Alleinerziehende
11
•
Unterhalt
11
•
Kliniken
17
•
Betreuungsunterhalt
11
•
Kinderärzte
18
•
Unterhaltsvorschuss
12
•
Hebammen
19
•
Stiftungen
12
•
Frauenärzte
19
•
Betreuungskosten
12
•
Babyklappen und anonyme Geburt
21
•
Die Tafel
12
•
Günstig einkaufen
13
17
4. Rund um die Gesundheit
Erste Schritte ins Leben
5. Beratungsstellen
22
6. Betreuung von Kindern
26
•
AIDS-Beratung
22
•
Kinderkrippe
26
•
Erziehungsberatung
22
•
Krippengruppen in Kindergärten
26
•
Elterntalk
22
•
Tagespflege
28
•
Ehe- und Familienberatung
23
•
Mutter-Kind-Gruppen
28
•
Frühförderstelle
23
•
Kinderschutzbund e. V.
29
•
Gewaltschutz
24
•
KoKi – Netzwerk frühe Kindheit
24
•
Schuldnerberatung
24
•
Beratung
29
•
Schwangerenberatungsstellen
25
•
Leistungen
30
•
Sozialberatung
26
•
Suchtberatung
26
Das Elternbegleitbuch
7. Amt für Jugend und Familie
29
8. Agentur für Arbeit
30
9. Quellen
31
5
1.Das erste Lebensjahr
gesund groß werden
Die nachfolgenden Inhalte sollen Ihnen lediglich eine
Orientierung für den Entwicklungsstandes des Kindes
im jeweiligen Alter bieten. Jedes Kind entwickelt sich
individuell, sodass Abweichungen auftreten können.
Die ersten Wochen
Nach der Geburt sieht Ihr Kind noch
unscharf; die Stimme der Mutter
erkennt es jedoch gut. Legen
Sie einen Finger in die Hand des
Kindes, wird es ganz von selbst
zugreifen
Was Sie tun können:
Lassen Sie Ihr Kind in keinem
Alter alleine auf dem Wickeltisch
liegen (Sturzgefahr!)
Ich geh´ zur U - und du?
Neun Chancen für ihr Kind .
U-Untersuchungen sind für alle Kinder verpflichtend.
Sie dienen dem Kind, da derArzt wichtige Erkrankungen
oder Fehlentwicklungen etc. früh­zeitig feststellen kann!
6
U1:
U2:
U3:
U4: U5:
U6:
U7:
U7a:
U8:
U9:
02. – 04.
03. – 10. 04. – 06. 03. – 04. 06. – 07.
10. – 12.
21. – 24. 34. – 36. 43. – 48. 60. – 64. Lebensstunde
Lebenstag
Lebenswoche
Lebensmonat
Lebensmonat
Lebensmonat
Lebensmonat
Lebensmonat
Lebensmonat
Lebensmonat
Nehmen Sie das Angebot ihrer Hebamme wahr, Sie
zu Hause zu besuchen.
Wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Arzt, Hebamme
oder andere Beratungsstellen.
Stillen oder Flasche? Diese Entscheidung liegt ganz
bei Ihnen. Eine Beratung erhalten Sie bei Ihrem Arzt
oder Hebamme.
2 – 3 Monate
Ihr Kind lächelt Sie bewusst an. Liegt Ihr Kind auf den
Bauch kann es sich auf die Unterarme stützen und somit
Kinn und Schulter leicht anheben. Im Sitzen kann Ihr
Kind den Kopf schon sehr gut aufrecht halten. Schlafund Wachperioden werden differenzierter, länger und
regelmäßiger.
Erste Schritte ins Leben
Was Sie tun können:
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über die notwendigen
Schutzimpfungen.
Was Sie tun können:
Fördern Sie die Sprachentwicklung, indem Sie
regelmäßig mit ihrem Kind sprechen.
Rauchen Sie in keinem Alter des Kindes in Räumen,
in denen sich Ihr Baby aufhält.
6 – 8 Monate
Das Baby kann sich nun vom Rücken auf den Bauch
drehen. Es spielt z. B. gerne das Kuck-Kuck-Spiel (Eltern
halten die Hände vor das Gesicht und zeigen sich dann
dem Kind).
In diesem Alter verspürt ihr Kind Empfindungen wie
Furcht und ist Fremden gegenüber abweisend. Zwischen
8 und 36 Monaten ist diese Fremdel­phase am stärksten
ausgeprägt.
3 – 4 Monate
Ihr Baby beginnt räumlich zu sehen und erkennt
weiter entfernte Gegenstände und Personen. In der
Schwebelage kann es den Kopf kräftig anheben und
die Beine strecken. Im Sitzen kann das Baby den Kopf
aufrecht halten und ihn in beide Richtungen drehen.
Was Sie tun können:
Regen Sie die Sinne Ihres Kindes an, indem Sie
mit ihm spielen. Teure Spielsachen sind dafür nicht
notwendig.
Achten Sie beim Spielen auf die Reaktionen Ihres
Kindes und gehen Sie darauf ein (z. B. wenn ihr Kind
lächelt, lachen Sie zurück).
5 Monate
Ihr Kind kann nun schon bewusste, willentliche
Bewegungen ausüben. Es beginnt, gezielt nach
Gegenständen zu greifen und beherrscht mehrere
Laute. Es kann sein, dass Ihr Kind anfängt, erste
Fremdelreaktionen zu zeigen.
Das Elternbegleitbuch
Was Sie tun können:
Lassen Sie Ihr Kind eine Beziehung zum Babysitter
aufbauen, indem Sie die erste halbe Stunde noch
beim Babysitter mit dabei bleiben.
Ihrem Kind hilft es, an fremden Orten vertraute
Gegenstände bei sich zu haben.
Gehen Sie auf das Bedürfnis Ihres Kindes nach
Nähe ein und nehmen Sie es in den Arm etc..
9 – 10 Monate
Das Kind kann nun schon länger als eine Minute
frei sitzen und beginnt, sich krabbelnd oder robbend
fortzubewegen.
7
Was Sie tun können:
Loben Sie ihr Kind häufig für Sprach- und
Fortbewegungsversuche.
Ein Sprach- oder Lauftraining kann gewünschte
Erfolge nicht schneller herbeiführen. Ein gesundes
Kind entwickelt sich von sich aus und zeigt Ihnen,
wann es soweit ist, erste Fortbewegungsversuche
zu machen. Eltern müssen dazu „nur“ Gelegenheiten
schaffen und den nächsten Zeitpunkt erfassen, wann
das Kind den nächsten Entwicklungsschritt machen
möchte.
11 – 12 Monate
Bis zu seinem ersten Geburtstag können viele Kinder an
der Hand laufen oder sogar die ersten Schritte alleine
schaffen. Ihr Kind kann sich mühelos hinsetzen und an
Gegenständen hochziehen. Die meisten Kinder sprechen
in dieser Zeit auch Ihre ersten Worte und erfüllen die
Eltern mit Stolz, wenn das erste „Mama“ oder „Papa“
ausgesprochen wird.
Was Sie tun können:
Da sich Ihr Kind nun schon alleine fortbewegen
kann, schaffen Sie unbedingt eine gefahren­freie
Umgebung mit Hilfe von Kinder­sicherungen an
Schränken, Herd und Türe.
Chemikalien u. a. dürfen nicht in der Reichweite von
Kindern aufbewahrt werden.
8
2.Finanzielle Unterstützung
Elternzeit
Berufstätige Eltern haben einen gesetzlichen Anspruch
gegenüber ihrem Arbeitgeber auf Elternzeit zur Betreuung
und Erziehung ihres Kindes bis zur Vollendung des dritten
Lebens­jahres. Das Arbeitsverhältnis bleibt in dieser Zeit
bestehen. Somit besteht ein Anspruch darauf, nach
Ablauf der Elternzeit an den ursprünglichen Arbeitsplatz
zurückzukehren bzw. auf einen, der mit dem vorherigen
vergleichbar ist.
Spätestens 7 Wochen vor der Geburt muss die Elternzeit
schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden. Der
jeweilige Elternteil muss sich verbindlich entscheiden,
wie lange er die Elternzeit in Anspruch nehmen möchte.
Gemeinsame Elternzeit und Teilzeitarbeit
Beide Elternteile können auch gleichzeitig bis zu
drei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen. In vielen
Fällen ist es auch möglich, Teilzeit zu arbeiten. Dieses
Einkommen wird jedoch auf das Elterngeld angerechnet.
Unter bestimmten Voraussetzungen (Betrieb mit mehr
als 15 Mitarbeitern) kann die Arbeitszeit auf 15 – 30
Wochenstunden reduziert werden.
Bei gemeinsamer Elternzeit können die Eltern insgesamt
60 Wochenstunden arbeiten (30 + 30).
Erste Schritte ins Leben
Elterngeld
Anspruch auf Elterngeld
Elterngeld gibt es für Arbeitnehmer(innen), Beamte
und
Beamtinnen,
Selbstständige,
Studierende,
Auszubildende
und
erwerbs­lose
Elternteile.
Neben den leiblichen Eltern
können
Adoptiveltern
und in Ausnahmefällen
auch
Verwandte
bis
dritten Grades Elterngeld
erhalten. Der Antrag auf
Elterngeld kann mit dem
Tag der Geburt bei der
ZBFS, Friedhofstr. 7 in
84028 Landshut, gestellt werden. Antragsformulare
erhalten Sie auch im Internet, bei Standesämtern und
Gemeinde­verwaltungen. Wird der Antrag später gestellt,
gilt es zu beachten, dass das Elterngeld für nicht mehr
als drei Monate vor der Antragsstellung rückwirkend
gezahlt wird.
Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die:
ÆÆ ihre Kinder nach der Geburt selbst
betreuen und erziehen,
ÆÆ nicht mehr als 30 Stunden pro
Woche erwerbstätig sind,
ÆÆ mit ihren Kindern in einem Haushalt leben
ÆÆ und einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen
Aufenthalt in Deutschland haben.
Hinweis: Die Regierung beabsichtigt das Elterngeld
für ALG-II-Empfänger zu streichen sowie künftig
statt 67% nur noch 65% des durchschnittlichen
Nettoeinkommens der letzten 12 Monate zu zahlen.
Höhe und Bezugsdauer
Als Unterstützung zahlt der Bund dem betreuenden
Elternteil 67% des durchschnittlichen Netto­einkommens
der letzten 12 Monate vor der Geburt, mindestens 300 €,
höchstens 1.800 € monatlich.
Wer vor der Geburt nicht erwerbstätig war erhält 300
€. Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien (bis zu einem
bestimmten Kindesalter) und Familien mit Mehrlingen
wird das Elterngeld erhöht.
Elterngeld wird höchstens für 12 Monate gezahlt; bei den
sogenannten Partnermonaten werden zusätzlich zwei
weitere Monate gezahlt. Die Vorraussetzung dafür ist
auch gegeben, wenn der jeweilige Partner z. B. durch
Teilzeitarbeit sein Arbeitseinkommen reduziert hat.
Alleinerziehende können die ganzen 14 Monate
Elterngeld beziehen, wenn das Kind nur beim alleine
Das Elternbegleitbuch
9
sorgeberechtigten Elternteil lebt und wenn für die
zusätzlichen zwei Monate das Arbeits­einkommen
wegfällt.
Die Bezugsdauer kann auf 24 Monate verlängert
werden, wenn die Eltern sich monatlich nur die Hälfte
des zustehenden Betrages auszahlen lassen.
Bei ALG-II, Sozialhilfe, Wohngeld und Kinder­
zuschlag bleibt das Elterngeld bis zur Höhe von 300 €
anrechnungsfrei.
Landeserziehungsgeld
Das Landeserziehungsgeld können Sie unmittelbar nach
dem Lebensmonat des Kindes, für den Sie zuletzt das
Elterngeld erhalten haben, beziehen.
Das Landeserziehungsgeld wird für das erste Kind
max. 6 Monate und ab dem zweiten Kind für max.
12 Monate und längstens bis zur Vollendung des dritten
Lebensjahres bezahlt.
Ab dem ersten Kind erhalten Sie max. 150 €,
ab dem zweiten Kind max. 200 € und
ab dem dritten Kind max. 300 €.
Übersteigt Ihr Einkommen eine bestimmte Höhe, wird
der Betrag gemindert oder entfällt ganz.
Voraussetzung für den Erwerb ist der Nachweis über die
U6 bzw. U7. Den Antrag erhalten Sie beim Standesamt auf
Vorlage der Geburtsurkunde und des Elterngeldantrages
(Neues Rathaus, Franz-Josef-Strauß-Str. 3, 94469
Deggendorf).
10
Mutterschaftsgeld
Frauen, die Mitglied einer gesetzlichen Kranken­kasse
sind erhalten 6 Wochen vor der Geburt und 8 bzw. 12
Wochen nach der Geburt Mutter­schaftsgeld.
Die Leistung setzt sich i. d. R. zusammen aus
dem
Mutterschaftsgeld
der
Krankenkasse
(13,- € kalendertäglich) und dem Arbeitgeberzuschuss.
Das Mutterschaftsgeld wird jedoch durch den Arbeitgeber
vom Lohn oder Gehalt abgezogen.
Frauen, die sich in keinem Arbeitsverhältnis befinden, aber
Mitglied einer gesetzlichen Kranken­kasse mit Anspruch
auf Krankengeld sind, können das Mutterschaftsgeld
in Höhe des Kranken­geldes beantragen. Es gibt auch
einmaliges Mutterschaftsgeld für geringfügig beschäftige
i. H. v. 210 € auf Antrag beim Bundesversicherungsamt.
Kindergeld und Kinderfreibetrag
Kindergeld können alle erhalten, die in Deutschland
ihren Hauptwohnsitz haben. In Deutschland lebende
ausländische Familien können Kindergeld beziehen,
wenn sie eine gültige Niederlassungs­erlaubnis besitzen.
Das Kindergeld kann bei der Familienkasse bei der
Agentur für Arbeit beantragt werden. Wer im Öffentlichen
Dienst beschäftigt ist, beantragt das Kindergeld bei seiner
Personalstelle (aus der Familienkasse des Öffentlichen
Dienstes).
Das Kindergeld gibt es für alle Kinder bis zum 18.
Erste Schritte ins Leben
Lebensjahr, für Kinder in der Ausbildung bis zum
25. Lebensjahr, für Kinder ohne Arbeitsplatz bis zum
21. Lebensjahr und zeitlich unbegrenzt für Kinder, die
wegen einer Behinderung außerstande sind, sich selbst
zu unterhalten.
Die Höhe des Kindergeldes beträgt
99 für die ersten 2 Kinder je
99 für ein drittes Kind
99 für jedes weitere Kind
184 €
190 €
215 €
Leben die Eltern getrennt oder sind geschieden können
sie unabhängig voneinander den Kinderfreibetrag
geltend machen. In diesem Fall wird jeweils das halbe
Kindergeld angerechnet.
Kinderzuschlag
Eltern mit niedrigen Einkommen, die kein ALG II oder
Sozialhilfe beziehen, können einen Kinder­zuschlag
von maximal 140 € monatlich erhalten. Informationen
erhalten Sie bei den Familienkassen und Agenturen für
Arbeit.
Entlastung für Alleinerziehende
Alleinerziehende, die mit einem minderjährigen Kind
alleine in einem Haushalt wohnen, haben Anspruch
auf einen steuerlichen Entlastungsbetrag. Im Tarif der
Steuerklasse 2 ist dieser bereits eingerechnet. Dieser
Entlastungsbetrag muss im Steuerbescheid ausgewiesen
sein.
Unterhalt
Jedes Kind hat gegenüber seinen Eltern einen Anspruch
auf Unterhalt. Dieser Anspruch beinhaltet die Betreuung,
Versorgung und Erziehung des Kindes sowie die
Übernahme der Kosten dafür.
Leben die Eltern getrennt oder sind geschieden, leistet
der Elternteil, bei dem das Kind lebt den sogenannten
Naturalunterhalt (also Betreuung des Kindes etc.).
Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, leistet den
Barunterhalt.
Die Höhe des Kindesunterhalts können sich die Mütter
und Väter beim zuständigen Amt für (Kinder) Jugend
und Familie kostenlos errechnen und eine Urkunde
ausstellen lassen.
Betreuungsunterhalt
Seit dem 1. Januar 2008 gibt es den sogenannten
Betreuungsunterhalt für Mütter und Väter, die ein
gemeinsames Kind betreuen, gleich, ob sie miteinander
verheiratet waren oder nicht.
Das Elternbegleitbuch
11
Betreut ein Elternteil ein gemeinsames Kind, so kann er
vom anderen Elternteil Unterhalt für mindestens 3 Jahre
nach der Geburt verlangen.
Unterhaltsvorschuss
Ein Unterhaltsvorschuss kann beim zuständigen
Jugendamt beantragt werden. Voraussetzung dafür
ist, dass das Kind von dem Elternteil, bei dem es nicht
lebt, keinen, einen unregelmäßigen oder zu geringen
Unterhalt erhält.
Der Unterhaltsvorschuss wird für maximal 72 Monate und
höchstens bis zum 12. Lebensjahr bezahlt, und beträgt
für Kinder unter 6 Jahren 117 € monatlich; für Kinder von
6 bis 12 Jahren 158 € monatlich.
Bitte beachten Sie, den Antrag rechtzeitig zu stellen,
da der Unterhaltsvorschuss rückwirkend nur für einen
Monat geleistet wird.
Stiftungen
Für werdende Mütter in Not, Alleinerziehende oder
kinderreiche Familien gibt es finanzielle Unter­stützung
z. B. durch die Landesstiftung „Hilfe für Mutter und
Kind“. Unter bestimmten Vorraus­setzungen erhalten Sie
z. B. die An­schaffungs­kosten für die Erstausstattung
eines Kindes etc.. Informationen erhalten Sie in allen
Schwangeren­beratungsstellen (siehe Seite 25).
12
Betreuungskosten
Berufstätige Eltern können für jedes Kind bis zum 14.
Lebensjahr zwei Drittel aller Betreuungskosten (z. B. für
Kindergarten, Hort) steuerlich geltend machen – bis zu
4.000 € jährlich. Die Kosten müssen von den Eltern durch
Rechnungen, Quittungen und / oder Gebührenbescheide
belegt werden. In manchen Kindertageseinrichtungen
gibt es für einkommensschwache Eltern eine Beitrags­
entlastung. Weiter kann beim Jugendamt ein Antrag auf
eine Kostenübernahme gestellt werden.
Die Tafel
Die Tafel erhält von Supermärkten Lebensmittel, die kurz
vor dem Verfallsdatum stehen, aber noch einwandfrei
genießbar sind. Sie werden in der jeweiligen Tafel zu
einem symbolischen, sehr günstigen Preis angeboten.
Voraussetzungen für die Tafel:
ÆÆ Bezug von Arbeitslosengeld
ÆÆ Bezug von Arbeitslosengeld II
ÆÆ Rentenbezug
Erste Schritte ins Leben
Deggendorfer Tafel
Frau Huber
Tel.: 0991 2960 – 116
Osterhofener Tafel
AWO Kreisverband Deggendorf e. V.
Luitpoldplatz 18
94486 Osterhofen
Ausgabe donnerstags von 13:30 bis 15:00 Uhr
Günstig einkaufen
Kaufhaus Wahren Wert
Hier erhalten Sie gebrauchte Möbel uvm. zu einem
günstigen Preis
Stadtfeldstr. 11
94469 Deggendorf
Tel. 0991 2705285, 0991 40220077 (Verkauf)
Öffnungszeiten Mo – Mi 8:30 – 16:00 Uhr
Do – Fr 8:30 – 16:30 Uhr
Jeden 1. Sa im Monat 8:30 – 16:30 Uhr
Das Elternbegleitbuch
Kleiderladen Chic & Günstig
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Kleidung für Frauen, Männer und Kinder in allen
Größen zum kleinen Preis.
Bahnhofstraße 7 (im Arcohaus) in Deggendorf
Öffnungszeiten Mo – Fr 09:00 – 11:30 Uhr
Mo – Fr 14:00 – 17:00 Uhr
Second Hand Shop Deggendorf
Pfleggasse 26
94469 Deggendorf
Tel.: 0991 30244
Second Hand Shop Rappelkiste Osterhofen
Marienplatz 7
94486 Osterhofen
Tel.: 09932 4025827
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Hier erhalten Sie gebrauchte Möbel, Kleidung uvm.
Reiterstraße 24
94447 Plattling
Tel.: 09931 920398
Öffnungszeiten: Mo – Do 08:00 – 17:00 Uhr
Fr
08:00 – 12:30 Uhr
13
3.Wenn alles zuviel wird…
Schreibaby
Neugeborene schreien
in der Regel wegen
körperlicher Bedürfnisse
wie
Hunger,
bei
Schmerzen oder weil ein
anderer
Säugling weint. Eltern
interpretieren
das
Schreien nicht immer gleich richtig, aber das ändert sich
oft mit zunehmender Erfahrung. Das Schreien nimmt
typischerweise von der ersten bis zur sechsten Woche zu
und nimmt dann ab. Manche Kinder lassen sich jedoch
gar nicht beruhigen.
Von einem sogenannten Schreibaby wird gesprochen,
wenn Ihr Kind über einen Zeitraum von mindestens drei
Wochen und an mindestens drei Tagen pro Woche drei
Stunden oder länger schreit. Schreibabys neigen zu
hohem, krächzend klingendem Schreien. Die Ursachen
dafür sind nicht immer gleich ausfindig zu machen.
14
Was Sie tun können:
Die meisten Eltern reagieren auf das Schreien eines
Babys mit Zuwendung. Manchmal hört das Kind
aber trotzdem nicht auf zu schreien und die Eltern
werden wütend und frustriert. Diese Gefühle sind
völlig normal. Sie dürfen nicht versuchen, ihr Kind
mit Schlägen zur Ruhe zu bringen und keinesfalls
Ihr Kind schütteln, da dies dauerhafte schwerste
Schädigungen zur Folge haben kann oder gar zum
Tod des Kindes führt!
Ihr Kind sucht durch das Schreien Hilfe bei seinen
Eltern – bestrafen will es sie jedoch nie damit.
Suchen Sie sich Unterstützung in einer
Schreibabyberatung (siehe Seite 23).
Was helfen kann:
ÆÆ Das Baby an die Schulter heben, schaukeln,
herumtragen (bei Säuglingen immer den Kopf
stützen!)
ÆÆ Sanft mit dem Kind sprechen
ÆÆ Ein Lied vorsingen
ÆÆ Den Bauch massieren
ÆÆ Einen Schnuller anbieten
ÆÆ Stabile Tagesstruktur
ÆÆ Kind in Wachperioden aktiv beschäftigen
Erste Schritte ins Leben
Mütterliche Depressionen
Etwa 8 – 10 % aller Frauen leiden unter chronischen
Depressionen. Sie fühlen sich ängstlich, antriebslos,
überfordert und traurig. Dieser Zustand kann über
Wochen oder Jahre bestehen bleiben.
In manchen Fällen verfällt die Mutter nach der Geburt
ihres Kindes in Depressionen oder eine schon
bestehende Depression wird verstärkt. Die Ursachen
sind unterschiedlicher Art, z. B. mangelnde Unterstützung
durch den Partner etc..
Die depressive Grundstimmung bleibt bestehen und wird
als Postpartum-Depression bezeichnet.
Die Kinder leiden ebenfalls unter der Depression: sie
schlafen schlechter, bringen ihrer Umgebung weniger
Aufmerksamkeit entgegen, haben einen erhöhten Pegel
an Stresshormonen und die positive Beziehung zur
Mutter wird erheblich beeinträchtigt.
Was Sie tun können:
Sie sollten sich so früh wie möglich in ärztliche
Behandlung begeben. Die Erkrankung kann zur
Schädigungen in der Entwicklung ihres Kindes
führen.
Sprechen Sie mit ihrem Hausarzt. In den meisten
Fällen bei Postpartum-Depressionen kann auch
schon eine kurzzeitige Behandlung zum Erfolg
führen.
Das Elternbegleitbuch
Holen Sie sich Unterstützung bei Ihrem Partner,
Freunden oder Verwandten. Eine vertrauens­
volle Beziehung ihres Kindes zu einer anderen
Bezugsperson kann in dieser Zeit die Entwicklung
des Kindes schützen.
Zweifel an der Vaterschaft
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wer der Vater Ihres
Kindes ist, sollten Sie sich schnellstmöglich Klarheit
verschaffen, da Sie und Ihr Kind grundsätzlich einen
finanziellen Anspruch auf Unterstützung durch den Vater
haben.
Was Sie tun können:
Wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Hausarzt oder
an die Beistände des Jugendamtes (siehe Seite 29).
Sprechen Sie mit dem möglichen Kindsvater.
Partnerschaft
Eins plus eins ergibt gleich drei! So einfach dies auch
klingen mag – in der Realität ist dies oft viel schwieriger.
Vor der Geburt eines Kindes hatten die Paare noch viel
Zeit für gemeinsame und eigene Interessen. Ist Ihr kleiner
Schatz erst einmal da, steht er im absoluten Mittelpunkt.
Nicht nur, weil Ihr Kind hilflos ist und seine Bedürfnisse
lautstark zur Geltung bringen kann, sondern auch, weil
so ein kleines Wesen überaus liebenswürdig und reizend
ist.
15
Vor allem in der Anfangszeit gilt es, viele
Herausforderungen gemeinsam zu meistern. Beide
Partner sind aufeinander angewiesen und müssen sich
auf die neue Situation einstellen.
Das Gefühl der Überforderung, Frustration und damit
auch Konflikte in der Partnerschaft sind keine Seltenheit.
Die meisten Paare benötigen einige Zeit, um sich an
die neue Lebenssituation zu gewöhnen und ihren
Zeitplan aufeinander, und natürlich auch auf das Kind,
abzustimmen.
Was Sie tun können:
Bleiben Sie miteinander im Gespräch und tauschen
Sie sich über ihre Wünsche und Bedürfnisse aus.
Gönnen Sie sich in regelmäßigen Abständen Zeit für
sich als Paar. Sie sind deshalb keine schlechten Eltern
– ganz im Gegenteil: Sie pflegen ihre Beziehung zum
Partner und das tut auch Ihrem Kind gut.
Die Betreuung eines Kindes kann von Zeit zu Zeit
beispielsweise durch einen Babysitter­dienst oder von
Freunden, die Sie für geeignet halten, übernommen
werden.
Bei alleine nicht lösbaren Partnerschaftskonflikten
erhalten Sie kostenlose Hilfe bei Ehe- und Familien­
beratungsstellen (siehe Seite 23).
16
Trennung und Scheidung
Alle Kinder erleben eine Trennung oder Scheidung ihrer
Eltern als einen belastenden Lebenseinschnitt. Die
meisten Kinder hegen lange den Wunsch, dass sich
die Eltern wieder vereinen. Manche Kinder kommen
aufgrund der problematischen Beziehung der Eltern
in starke Loyalitätskonflikte wenn es z. B. darum geht,
bei wem das Kind leben soll. Viele Eltern sind in dieser
Trennungsphase sehr mit ihren eigenen, erlebten
Enttäuschungen und Gefühlen beschäftigt, so dass
die Kinder in den Hintergrund geraten und sich noch
mehr alleine fühlen. Häufig suchen Kinder bei sich die
Schuld für die Trennung, haben Angst, einen Elternteil zu
verlieren und zeigen Verhaltensauffälligkeiten.
Was Sie tun können:
Ein Kind braucht beide Eltern. Der Kontakt sollte
deshalb erhalten bleiben, solange der Umgang für
das Kind förderlich ist. Schieben Sie in Bezug auf
Ihr Kind Ihre Paarprobleme beiseite – Sie beide sind
und bleiben für Ihr Kind verantwortlich!
Nutzen Sie rechtzeitig die Beratungsangebote
des Jugendamtes, der Erziehungsberatung oder
der Ehe- und Lebensberatungsstelle (siehe
Seite 29, 22, 23).
Nehmen Sie sich bewusst Zeit für Ihr Kind und
sprechen Sie mit ihm gemeinsam als Eltern über die
Trennung.
Erste Schritte ins Leben
Alleinerziehende Eltern
4.Rund um die Gesundheit
Alleinerziehende Mütter und Väter haben viele Aufgaben
zu bewältigen:
Kliniken
Für die Existenzsicherung sorgen.
Versorgung und Betreuung des Kindes.
Erfüllung von Haushaltsaufgaben.
Klinik Angermühle
Am Stadtpark 1-39
94469 Deggendorf
Tel.: 0991 37 0550 – 0
Für viele Alleinerziehende ist es eine schwierige
Aufgabe, die eigenen Bedürfnisse mit denen des Kindes
in Einklang zu bringen. Somit können Gefühle der
Überforderung entstehen. Damit Sie nicht alleine sind,
können Sie Kontakte zu Freunden aufnehmen oder
sich einer Gruppe von alleinerziehenden Eltern (wird z.
B. bei der Schwangerenberatung des Landratsamtes
Deggendorf angeboten - siehe Seite 25) aufnehmen.
Haben Sie Schwierigkeiten mit der Versorgung Ihrer
Familie, können Sie sich an das Jugendamt wenden
(siehe Seite 29).
Was Sie tun können:
Knüpfen Sie Kontakte zu anderen Alleinerziehenden
oder Freunden.
Klären Sie, ob Sie alle Möglichkeiten ausgeschöpft
haben, um eine ausreichende Versorgung Ihrer Familie
sicherzustellen (z. B. ALG II, Elterngeld, Kindergeld,
Wohngeld, Unterhaltsvorschussleistungen). Hilfe
bietet Ihnen die Sozialberatung des Caritasverbandes
Deggendorf (siehe Seite 26).
Das Elternbegleitbuch
Klinikum Deggendorf
Perlasberger Str. 41
94469 Deggendorf
Tel: 09 91 3 80-0
Email: direktion@klinikum-deggendorf.de
Der Bunte Kreis am Klinikum Deggendorf
Hilfe für Familien mit Frühgeborenen, chronisch
und schwerstkranken Kindern.
Tel.: 0991 3802152
bunter-kreis@klinikum-deggendorf.de
Bezirksklinikum Mainkofen
Mainkofen 4
94469 Deggendorf
Tel.: 09931 87 - 0
Email: info@mainkofen.de
17
Kinderklinik Passau Dritter Orden
Bischof-Altmann-Str. 9
94032 Passau
Tel.: 0851 72050
Email: info@kinderklinik-passau.de
Sozialpädiatrisches Zentrum Passau,
Kinderklinik
Bischof-Altmann-Str. 9
94032 Passau
Tel.: 0851 7205 - 164
Bezirkskrankenhaus Passau
Institutsambulanz & Tagklinik für Kinder - &
Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
Rudolf-Guby-Straße 3
94032 Passau
Tel.: 0851 98849 – 0
Bezirkskrankenhaus Landshut Kinder- u. Jugend­
psychiatrie
Prof.-Buchner-Str. 22
84034 Landshut
Tel.: 0871 6008 – 0
18
Kinderärzte
Dr. von Eichhorn & Dr. Müller & Dr. Loibl-Keimer
Am Pferdemarkt 7a
94469 Deggendorf
Tel.: 0991 8018
Fr. Dr. Lemberger
Landrat-Krug-Str. 7b
94447 Plattling
Tel.: 09931 3092
Hr. Dr. Rauch
Streiblstraße 47
94491 Hengersberg
Tel.: 09901 3564
Hr. Dr. Renner
Pfleggasse 31
94469 Deggendorf
Tel.: 0991 31450
Hr. Dr. Resheq
Bahnhofstraße 5
94486 Osterhofen
Tel. 09932 1036
Erste Schritte ins Leben
Hr. Dr. Scholz / Fr. Dr. Scholz-Kühn
Egger Str. 2
94469 Deggendorf
Tel.: 0991 22588
Email: info@kinderarzt-scholz.de
Hebammenpraxis „Bauchgefühl“
der Hebammen am Klinikum
Bahnhofstraße26
94469 Deggendorf
(Telefonische Terminvereinbarung!)
Fr. Dr. Speer
Aufeldstr. 35
94554 Moos
Tel.: 09938 680
Hebammenpraxis „Herztöne“
Frau Gaminek
Land Au 25
94469 Deggendorf
Frau Gaminek Tel.: 09905 705908
Frau Kress Tel. 0991 30555
Hebammen
Geburtshilfe am Klinikum Deggendorf
Frau Bielmeier Tel.: 0991 31639
Frau Burmeister Tel.: 0991 27684
Frau Gschwentner
Tel.: 08541 968181
Frau Häring Tel.: 0991 6644
Frau Haselsteiner Tel.: 0170 8070188
Frau Kirgil Tel.: 09951 5503
Frau Leopardi
Tel.: 09961 911964
Frau Mayer
Tel.: 08549 8022
Frau Rüth Tel.: 0991 9913368
Frau Schwab Tel.: 09952 2245
Frau Vollkommer
Tel.: 09931 71575
Das Elternbegleitbuch
Freiberufliche Hebammen
Frau Helmbrecht
Tel.: 0991 9912676
Frau Klingler
Tel.: 09937 229
Frau Palecek
Tel.: 09951 1005
Frauenärzte
Deggendorf
Hr. Dr. Ebner
Stadtfeldstraße 50
94469 Deggendorf
Tel.: 0991 26807‎
Tel.: 0991 26206‎
19
Dres. Lodermeier, Bornhofen-Pöschke,
Wallner, Dürr, Drs, Holzinger, Gruber, Netzer
Michael-Fischer-Platz 3
94469 Deggendorf
Tel.: 0991 31005425
Hr. Jauernik
Walchstraße 4
94469 Deggendorf
Tel.: 0991 33533‎
Dres. Kroiss, Bernhardt
Stadtfeldstraße 50
94469 Deggendorf
Tel.: 0991 29799332‎
Hr. Dr. Reitberger
Bahnhofstr. 7
94469 Deggendorf
Tel.: 0991 8686
Hr., Fr. Dr. Thanner
Westlicher Stadtgraben 20
94469 Deggendorf
Tel.: 0991 7600
20
Fr. Dr. Rainer-Hutter
Pferdemarkt 7
94469 Deggendorf
Tel.: 0991 5687
Hengersberg
Hr. Dr. Schober
Streiblstraße 47
94491 Hengersberg
Telefon: 09901 3939
Osterhofen
Fr. Dr. Saller
Stadtplatz 24
94486 Osterhofen
Tel.: 09932 8360
Plattling
Fr. Dr. Appinger
Straubinger Str. 1b
94447 Plattling
Tel.: 09931 3985
Erste Schritte ins Leben
Babyklappen und anonyme Geburt
Bei Babyklappen können Babys anonym
abgegeben werden. Eine Versorgung des Kindes
wird sofort mit der Abgabe gewährleistet.
Bei einer anonymen Geburt hat die Mutter die
Möglichkeit, ihr Kind unter ärztlicher Betreuung
zur Welt zu bringen. Nach der Geburt verlässt die
Mutter das Krankenhaus und überlässt ihr Kind
der Obhut des Krankenhauses.
Landshut
Kinderkrankenhaus St. Marien
Grillparzerstraße 9
84036 Landshut
Tel.: 0871 – 852 - 1193
Babyklappe: Eingang im Schwesternwohnheim
Klinikum Deggendorf
Perlasberger Str. 41
94469 Deggendorf
Tel.: 0991 380 - 0
Kelheim
Bayern Kreiskrankenhaus
Traubenweg 3
93309 Kelheim
Tel.: 09441 702 - 348
Anonyme Geburt
Straubing
Straubing Bayern Klinikum St. Elisabeth
Elisabeth-Straße 23
94315 Straubing
Tel.: 09421 710 - 0
Eingang Babyklappe: Patientengarten
an der Südseite des Klinikums
Regensburg
St. Hedwig Klinik
Steinmetzstr. 1-3
93049 Regensburg
Tel.: 0941 2080-0
Anonyme Geburt
Anonyme Geburt
Das Elternbegleitbuch
21
5.Beratungsstellen
AIDS-Beratung
AIDS-Beratung im Gesundheitsamt
Dr. Zeindl
(auch anonyme Tests)
Herrenstraße 18
94469 Deggendorf
Tel.: 0991 3100 - 155
Email: ZeindlH@lra-deg.bayern.de
AIDS-Informations- und Beratungsstelle
Bahnhofstraße 16 b
94032 Passau
Tel.: 0851 71065
Email: Aids-Passau@t-online.de
Erziehungsberatung
Kostenlose Beratung von Eltern, Kindern und
Jugendlichen mit Erziehungsschwierigkeiten,
Trennung und Scheidung, Schulproblemen,
“Schreibbabys“ etc.
Erziehungs-, Jugend- u.
Familienberatung Deggendorf
Caritas Deggendorf
Detterstr. 35
94469 Deggendorf
Tel. 0991 2905510
Email: erziehungsberatung@degnet.de
Homepage: www.erziehungsberatung-deggendorf.de
Elterntalk
Elterntalks sind kostenlose Elterngesprächsrunden über Erziehungsfragen in der Familie z. B.
über Konsum und dienen dem Austausch der
Eltern untereinander
Frau Ögütmen
In Zusammenarbeit mit der
Erziehungsberatungsstelle Deggendorf
Tel.: 0991 3882177
22
Erste Schritte ins Leben
Ehe- und Familienberatung
Kostenlose Beratung von Paaren und Familien
bei
Partnerschaftskonflikten,
schwierigen
Lebenslagen etc.
Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und
Lebensfragen
Graflinger Straße 37
94469 Deggendorf
Tel.: 0991 371340
Fax: 0991 3713415
Email: eheberatung-deggendorf@bistum-regensburg.de
Homepage: www.eheberatung-regensburg.de
Frühförderstelle
Die Frühförderstelle bietet eine Förderung
von Kindern mit Entwicklungsverzögerungen
(sprachlich oder motorisch) sowie mit (drohenden)
Behinderungen in der Frühförderstelle, bei den
Eltern oder in Kindergärten an. Die Hilfe wird von
der Geburt bis zum Schuleintritt geleistet und in
der Regel von den Krankenkassen bezahlt.
Frühförderstelle St. Raphael
Irlfeldstraße 2
94469 Deggendorf
Tel.: 0991 371997 – 0
„Tausend und Keine Nacht“ Schreibaby-Beratung
Schreibbabyberatung Deggendorf
(siehe Seite 22, Erziehungsberatung)
Jugend- und Familientherapeutische
Beratungsstelle Stadt Regensburg
Ostengasse 35
93047 Regensburg
Tel.: 0941 507 – 27762
Caritasverband Passau e. V.
Schreibabyberatung der Frühförderstelle
Neuburgerstraße 129
94036 Passau
Tel.: 0851 951688 – 14
Das Elternbegleitbuch
23
Gewaltschutz
Frauennotruf e. V.
Bietet kostenlose Hilfe und Beratung von Frauen und
Mädchen bei Gewalt oder Missbrauchserfahrungen
etc.
Östlicher Stadtgraben 35
94469 Deggendorf
Tel.: 0991 382460
Frauenhaus Deggendorf
Das Frauenhaus bietet einen Zufluchtsort
für bedrohte und körperlich oder seelisch
misshandelten Frau und deren Kindern. Das
Frauenhaus ist kein Heim. Die aufgenommenen
Frauen organisieren für sich und ihre Kinder ihr
Leben und den Aufenthalt selbst. Die Hilfe ist
kostenlos.
Tel.: 0991 382020
Email: Frauenhaus@caritas-deggendorf.de
KoKi – Netzwerk frühe Kindheit
Kostenloses und vertrauliches Beratungsangebot
für werdende Eltern und Eltern mit Kindern bis zu 3
Jahren (insbesondere in schwierigen Lebenslagen).
Hier erhalten Sie weiter Auskunft über die aktuellen
Angebote und Hilfen im Landkreis Deggendorf.
KoKi – Netzwerk frühe Kindheit
Herrenstraße 18
94469 Deggendorf
Tel.: 0991 3100 – 308
Email: koki@lra-deg.bayern.de
Schuldnerberatung
Menschen mit Schulden erhalten bei der
Schuldnerberatung kostenlose Hilfe in Form von
Rat und Unterstützung in finanziell-rechtlicher,
lebenspraktischer Beratung sowie psychosoziale
Hilfen. Ziel ist die Lebensqualität der Schuldner zu
erhalten sowie die Schulden¬last zu minimieren.
Caritasverband für den Landkreis Deggendorf e. V.
Am Pferdemarkt 20
94469 Deggendorf
Tel.: 0991 3897-13
24
Erste Schritte ins Leben
Schwangerenberatungsstellen
Staatl. anerkannte Beratungsstellen
f. Schwangerschaftsfragen
ÆÆ Allgemeine Schwangerenberatung
Informationen und praktische Hilfestellungen
bei allen Frage, die Schwangerschaft, Geburt
und Leben mit Kind (bis zum 3. Lebensjahr)
betreffen.
ÆÆ Schwangerschaftskonfliktberatung
Ausstellen des Beratungsscheins. Beratung
dient dem Schutz des ungeborenen Lebens.
Ziel ist, die Schwangere zu unterstützen,
eine verantwortliche und gewissenhafte
Entscheidung zu treffen. Die Beratung ist
ergebnisoffen zu führen.
ÆÆ Prävention
Sexualpädagogische Arbeit mit Jugendlichen
in
Schulen
und
Jugendgruppen
zum
Thema
„Liebe,
Sexualität
Freundschaft
(Partnerschaft)“
Beratungsstelle f. Schwangerschaftsfragen am
Landratsamt
Herrenstraße 18
94469 Deggendorf
Tel.: 0991 3100 -311, -316, -382
Homepage: www.schwanger-in-deggendorf.de
Besondere Angebote: Schwangerenfrühstück, Alleinerziehendengruppe, Sichere Ausbildung für Eltern (SAFE)
Das Elternbegleitbuch
Donum Vitae in Bayern e.V.
Pferdemarkt 14
94469 Deggendorf
Tel.: 0991 371966
Homepage: http://deggendorf.donum-vitae-bayern.de
Email: deggendorf@donum-vitae-bayern.de
Außensprechtag in Landau und Straubing
Besondere Angebote: Mutter-Kind-Gruppe,
Trauergruppe „Lichtblick“ (Selbsthilfegruppe für Eltern
die ihr Kind während der Schwangerschaft, nach der
Geburt oder in den ersten Lebensjahren verloren haben
ab 06.10.2010), Sichere Ausbildung für Eltern (SAFE).
Kath. Beratungsstelle f. Schwangerschafts­fragen
Kostenlose und vertrauliche Beratung vor, während
und nach der Schwangerschaft bis zum vollendeten
3. Lebensjahr unabhängig von der Konfession. Wir
unterstützen bei der Vorbereitung auf die neue
Lebenssituation und informieren über gesetzliche
und finanzielle Hilfen, wie z. B. Elternzeit oder die
Vermittlung von Stiftungsgeldern.
Caritas Schwangerschaftsberatung
Detterstraße 35
94469 Deggendorf
Tel. 0991 29055 - 40‎
Email:
deggendorf@caritas-schwangerschaftsberatung.de
Besondere Angebote: Integrative Mutter-Kind-Gruppe
25
Sozialberatung
Kostenlose
Beratung
bei
Problemen
mit
Behörden, Finanzen, Organisation von Umzügen,
Wohnungseinrichtungsbeschaffung,
Trennung
und Scheidung; Hilfe bei der Beantragung von
ALG II, Obdachlosigkeit etc.
Allgemeine Sozialberatung
Caritasverband für den Landkreis Deggendorf e.V.
Pferdemarkt 20
94469 Deggendorf
Tel.: 09 91 3 897 - 0
Email: Sozialberatung@caritas-deggendorf.de
Suchtberatung
Caritas - Fachambulanz für Suchtprobleme
-Psychosoziale Beratung und BehandlungBahnhofstr. 7
94469 Deggendorf
Tel. 0991 3741000
Email: beratung@suchtambulanz-deggendorf.de
Landratsamt - Suchtberatung
Herrenstraße 18
94469 Deggendorf
Tel.: 0991 3100 - 310
Email: KrausW@lra-deg.bayern.de
26
6.Betreuung von Kindern
Kinderkrippe
Deggendorf, Caritas-Kinderkrippe
Starzenbachweg 40
94469 Deggendorf
Tel.: 0991 33390
Krippengruppen in Kindergärten
Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren
Deggendorf, Aman-Kindergarten
Hindenburgstraße 38
94469 Deggendorf
Tel.: 0991 340400
Hengersberg, St. Gotthard
Rohrberg 3
94491 Hengersberg
Tel.: 09901 7272
Außernzell, St. Leonhard
Schulstr. 13
94532 Außernzell
Tel.: 09903 8370
Erste Schritte ins Leben
Bernried
Birket 25
94505 Bernried
Tel.: 09905 707139
Email: Kiga.Bernried@t-online.de
Grafling, St. Andreas
Kirchenstr. 5
94539 Grafling
Tel.: 0991 25186
Künzing-Forsthart, St. Michael
Badstr. 2
94550 Künzing
Tel.: 08547 537
Plattling, BRK Kindergarten
Dr.-Kiefl-Str. 12
94447 Plattling
Tel.: 09931 8957450
Schöllnach, St. Maria
Talstraße 2
94508 Schöllnach
Tel.: 09903 942988
Wallerfing, St. Michael
Bergweg 2
94574 Wallerfing
Tel.: 09936 303
Offenberg, St. Vitus
Rathausplatz 2
904560 Offenberg
Tel.: 0991 9837
Osterhofen, St. Maria
Bischof-Otto-Str. 3
94486 Osterhofen-Altenmarkt
Tel.: 09932 2101
Das Elternbegleitbuch
27
Tagespflege
Landratsamt Deggendorf
Tagespflegevermittlungsstelle
Herrenstraße 18
94469 Deggendorf
Tel.: 0991 3100 – 0
Mutter-Kind-Gruppen
Angebote von Einrichtungen
Deggendorf, Evangelische Kirche
Hindenburgstraße 53
94469 Deggendorf
Tel.: 0991 6813
Deggendorf, Donum Vitae
Pferdemarkt 14
94469 Deggendorf
Tel.: 0991 371966
Deggendorf, Kinderschutzbund
Amastraße 21
94469 Deggendorf
Tel.: 0991 4556 oder 0991 2705144
Fax: 0991 2715144
Winzer, Rotes Kreuz
Frau Burmberger
Tel.: 0991 5630
Informationen zu Angeboten von Privatpersonen in
den verschiedenen Gemeinden erhalten Sie bei:
Kath. Erwachsenenbildung
Hengersberger Straße 10
94557 Niederalteich
Tel.: 09901 6228
Deggendorf, Pfarrei Mariä Himmelfahrt
Pfarrgasse 1
94469 Deggendorf
Tel.: 0991 371660
Deggendorf, Pfarrei St. Martin
Egger Straße 11
94469 Deggendorf
Tel.: 0991 29650
28
Erste Schritte ins Leben
Kinderschutzbund e. V
Der Kinderschutzbund bietet Eltern kostenlose Hilfe
und Unterstützung bei finanziellen Problemen, bei
der Betreuung des Kindes durch die Vermittlung
eines
Babysitterdienstes,
bei
schwierigen
Lebens¬lagen durch Familienpaten etc.
.
Deggendorf, Kinderschutzbund
Frau Beer
Amanstr. 21
94469 Deggendorf
Tel.: 0991 4556
Tel.: 0991 2705144
Fax: 0991 2715144
Osterhofen, Kinderschutzbund
Frau Treichl
Luitpoldplatz 18
94486 Osterhofen
Tel.: 09932 400 9205 oder 0151 25202329
Plattling, Kinderschutzbund
Frau Jensch
Kulturamt (10 – 12 Uhr)
94447 Plattling
Tel.: 0151 17224018
Das Elternbegleitbuch
7.Amt für Jugend und Familie
Das Jugendamt bietet allen Familien und deren
Angehörigen Beratung und Unterstützung an. Der
Auftrag des Jugendamtes ist es, junge Menschen
in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu
fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen
zu vermeiden oder abzubauen sowie Kinder und
Jugendliche vor Gefahren zu schützen.
Weiter werden Eltern in ihrer Erziehungskompetenz
und
in
der
Wahrnehmung
der
Erziehungsverantwortung (Betreuung, Förderung
des Kindes etc.) gefördert. Die Leistungsangebote
können beim Jugendamt beantragt werden und
sind in vielen Fällen (z. B. bei Bezug von ALG II)
kostenlos.
Amt für Jugend und Familie
Herrenstraße 18
94469 Deggendorf
Tel.: 0991 3100 - 0
Beratung
Das Jugendamt bietet kostenlose Beratung zu
den Themen Trennung und Scheidung, in allen
Erziehungsfragen, Sorgerechts- und Umgangs­regelung
etc. an.
29
Leistungen
Sozialpädagogische Familienhilfe
Die
Sozialpädagogische
Familienhilfe
leistet
intensive Betreuung und Begleitung von Familien
in Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von
Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen
sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen.
Kurzzeit- und Vollzeitpflege und Heimerziehung
Eltern, die (vorübergehend) nicht in der Lage sind, die
Erziehung und Versorgung ihrer Kinder zu übernehmen,
haben die Möglichkeit, ihre Kinder in einer Pflegefamilie
oder in einem Heim unterzubringen. Gründe sind z. B.
ein längerer Krankenhausaufenthalt eines oder beider
Eltern­teile, starke Überforderung in der Erziehung etc..
Erziehungsbeistand
Kinder und Jugendliche sollen durch die Begleitung
eines
Erziehungsbeistandes
Entwicklungsund
Autonomieprobleme lösen. Dabei wird das familiäre
Umfeld miteinbezogen.
Erziehung in einer Tagesgruppe
Kinder und Jugendliche werden nach der Schule betreut.
Sie nehmen dort ihr Mittagsessen ein, können an
gelenkten Gruppenaktivitäten teilnehmen und erhalten
Unterstützung bei den schulischen Anforderungen.
Soziale Gruppenarbeit
Kinder und Jugendliche mit Entwicklungs­schwierigkeiten
oder schwierigem Verhalten werden bei der Bewältigung
dieser Probleme durch soziales Lernen in der Gruppe
unterstützt.
8.Agentur für Arbeit
Agentur für Arbeit
Hindenburgstr. 32
94469 Deggendorf
Tel.: 0180 1664466
Familienkasse
Hindenburgstr. 32
94469 Deggendorf
Tel.: 0991 31010
30
Erste Schritte ins Leben
9.Quellen
Beck-Texte (2008) (Hrsg.), Jugendrecht. München
Berk (2005) (Hrsg.), Entwicklungspsychologie. München
u. a.
Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Bei Änderungen oder Ergänzungen wenden Sie sich
bitte an koki@lra-deg.bayern.de.
Fthenakis & Textor (2004) (Hrsg.), Knaurs Handbuch
Familie. München
Largo (2008), Babyjahre: Entwicklung und Erziehung in
den ersten vier Lebensjahren. München
Peter Pelikan e. V. (Hrsg.), Schwangerschaft & erstes
Lebensjahr.
Stadt Dormagen (Hrsg.),
Willkommen im Leben – Babybegrüßungspaket.
Homepage: http://www.dormagen.de/1286.html
Das Elternbegleitbuch
31
Erste Schritte ins Leben - Das Elternbegleitbuch
Stand: Mai 2010
1. Auflage
Impressum:
Landratsamt Deggendorf
KoKi
Herrenstraße 18
94469 Deggendorf
Telefon: 0991 3100 308
Email: koki@lra-deg.bayern.de
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