Schritte Leben - Landkreis Deggendorf
Transcription
Schritte Leben - Landkreis Deggendorf
Erste Schritte ins Leben Das Elternbegleitbuch Landkreis Deggendorf Sehr geehrte Eltern, zur Geburt Ihres Kindes gratuliere ich Ihnen sehr herzlich. Eine Elternschaft ist eine wunderbare aber auch nicht ganz einfache Aufgabe, meistens auch eine Lebensaufgabe. Schon im Laufe des ersten Lebensjahres Ihres Babys werden vermutlich Fragen und Probleme auftauchen, die Sie verunsichern können und wo Sie Unterstützung suchen. Kinder sind unser größter Schatz und unser wichtigstes Zukunftskapital. Es liegt also auch im öffentlichen Interesse, Eltern Hilfestellungen bei der Erziehung Ihrer Kinder zur Verfügung zu stellen. Auch für mich persönlich hat die gesunde Entwicklung unserer jüngsten Landkreisbewohner einen zentralen Stellenwert. Ich begrüße es deshalb sehr, dass die vom Landkreis installierte „KoKi – Netzwerk frühe Kindheit“ die Initiative zu dieser Infobroschüre ergriffen hat. Sie entstand in Zusammenarbeit mit weiteren Fachstellen, wie der Frühförderstelle, der Erziehungsberatung, den Kinderärzten, dem Klinikum Deggendorf, dem Bunten Kreis, der Beratungsstellungsstelle Donum Vitae sowie den Schwangerenberatungsstellen des Landratsamtes und der Caritas. Dieses Elternbegleitbuch „Erste Schritte ins Leben“ gibt Ihnen wertvolle Informationen zur Entwicklung Ihres Babys im ersten Lebensjahr, informiert über die Partnerschaft mit Kind, das Elterngeld und vieles mehr. Sie finden ebenfalls nützliche Kontaktdaten von Ärzten, Behörden, Beratungsstellen und Kinderbetreuungseinrichtungen im Landkreis Deggendorf. Empfehlen darf ich Ihnen, sich bei allen möglichen Fragen rund ums Kind vertrauensvoll an unsere Fachkraft, Frau Dipl. Sozialpädagogin (FH) Roswitha Strangmüller, bei der KoKi – Netzwerk frühe Kindheit“ zu wenden. Herzlich danke ich allen, die an dieser Info-Broschüre mitgearbeitet haben und wünsche mir, dass die geballten Tipps und Hinweise rege beachtet und genutzt werden. Alles Gute für Sie als junge Eltern und für Ihren Nachwuchs! Ihr Christian Bernreiter Landrat Inhaltsverzeichnis 1. Das erste Lebensjahr gesund groß werden 6 2. Finanzielle Unterstützung 8 • Schreibaby 14 4 14 3. Wenn alles zuviel wird… • Elternzeit 8 • Mütterliche Depressionen 15 • Elterngeld 9 • Zweifel an der Vaterschaft 15 • Landeserziehungsgeld 10 • Partnerschaft 15 • Mutterschaftsgeld 10 • Trennung und Scheidung 16 • Kindergeld und Kinderfreibetrag 10 • Alleinerziehende Eltern 17 • Kinderzuschlag 11 • Entlastung für Alleinerziehende 11 • Unterhalt 11 • Kliniken 17 • Betreuungsunterhalt 11 • Kinderärzte 18 • Unterhaltsvorschuss 12 • Hebammen 19 • Stiftungen 12 • Frauenärzte 19 • Betreuungskosten 12 • Babyklappen und anonyme Geburt 21 • Die Tafel 12 • Günstig einkaufen 13 17 4. Rund um die Gesundheit Erste Schritte ins Leben 5. Beratungsstellen 22 6. Betreuung von Kindern 26 • AIDS-Beratung 22 • Kinderkrippe 26 • Erziehungsberatung 22 • Krippengruppen in Kindergärten 26 • Elterntalk 22 • Tagespflege 28 • Ehe- und Familienberatung 23 • Mutter-Kind-Gruppen 28 • Frühförderstelle 23 • Kinderschutzbund e. V. 29 • Gewaltschutz 24 • KoKi – Netzwerk frühe Kindheit 24 • Schuldnerberatung 24 • Beratung 29 • Schwangerenberatungsstellen 25 • Leistungen 30 • Sozialberatung 26 • Suchtberatung 26 Das Elternbegleitbuch 7. Amt für Jugend und Familie 29 8. Agentur für Arbeit 30 9. Quellen 31 5 1.Das erste Lebensjahr gesund groß werden Die nachfolgenden Inhalte sollen Ihnen lediglich eine Orientierung für den Entwicklungsstandes des Kindes im jeweiligen Alter bieten. Jedes Kind entwickelt sich individuell, sodass Abweichungen auftreten können. Die ersten Wochen Nach der Geburt sieht Ihr Kind noch unscharf; die Stimme der Mutter erkennt es jedoch gut. Legen Sie einen Finger in die Hand des Kindes, wird es ganz von selbst zugreifen Was Sie tun können: Lassen Sie Ihr Kind in keinem Alter alleine auf dem Wickeltisch liegen (Sturzgefahr!) Ich geh´ zur U - und du? Neun Chancen für ihr Kind . U-Untersuchungen sind für alle Kinder verpflichtend. Sie dienen dem Kind, da derArzt wichtige Erkrankungen oder Fehlentwicklungen etc. frühzeitig feststellen kann! 6 U1: U2: U3: U4: U5: U6: U7: U7a: U8: U9: 02. – 04. 03. – 10. 04. – 06. 03. – 04. 06. – 07. 10. – 12. 21. – 24. 34. – 36. 43. – 48. 60. – 64. Lebensstunde Lebenstag Lebenswoche Lebensmonat Lebensmonat Lebensmonat Lebensmonat Lebensmonat Lebensmonat Lebensmonat Nehmen Sie das Angebot ihrer Hebamme wahr, Sie zu Hause zu besuchen. Wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Arzt, Hebamme oder andere Beratungsstellen. Stillen oder Flasche? Diese Entscheidung liegt ganz bei Ihnen. Eine Beratung erhalten Sie bei Ihrem Arzt oder Hebamme. 2 – 3 Monate Ihr Kind lächelt Sie bewusst an. Liegt Ihr Kind auf den Bauch kann es sich auf die Unterarme stützen und somit Kinn und Schulter leicht anheben. Im Sitzen kann Ihr Kind den Kopf schon sehr gut aufrecht halten. Schlafund Wachperioden werden differenzierter, länger und regelmäßiger. Erste Schritte ins Leben Was Sie tun können: Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über die notwendigen Schutzimpfungen. Was Sie tun können: Fördern Sie die Sprachentwicklung, indem Sie regelmäßig mit ihrem Kind sprechen. Rauchen Sie in keinem Alter des Kindes in Räumen, in denen sich Ihr Baby aufhält. 6 – 8 Monate Das Baby kann sich nun vom Rücken auf den Bauch drehen. Es spielt z. B. gerne das Kuck-Kuck-Spiel (Eltern halten die Hände vor das Gesicht und zeigen sich dann dem Kind). In diesem Alter verspürt ihr Kind Empfindungen wie Furcht und ist Fremden gegenüber abweisend. Zwischen 8 und 36 Monaten ist diese Fremdelphase am stärksten ausgeprägt. 3 – 4 Monate Ihr Baby beginnt räumlich zu sehen und erkennt weiter entfernte Gegenstände und Personen. In der Schwebelage kann es den Kopf kräftig anheben und die Beine strecken. Im Sitzen kann das Baby den Kopf aufrecht halten und ihn in beide Richtungen drehen. Was Sie tun können: Regen Sie die Sinne Ihres Kindes an, indem Sie mit ihm spielen. Teure Spielsachen sind dafür nicht notwendig. Achten Sie beim Spielen auf die Reaktionen Ihres Kindes und gehen Sie darauf ein (z. B. wenn ihr Kind lächelt, lachen Sie zurück). 5 Monate Ihr Kind kann nun schon bewusste, willentliche Bewegungen ausüben. Es beginnt, gezielt nach Gegenständen zu greifen und beherrscht mehrere Laute. Es kann sein, dass Ihr Kind anfängt, erste Fremdelreaktionen zu zeigen. Das Elternbegleitbuch Was Sie tun können: Lassen Sie Ihr Kind eine Beziehung zum Babysitter aufbauen, indem Sie die erste halbe Stunde noch beim Babysitter mit dabei bleiben. Ihrem Kind hilft es, an fremden Orten vertraute Gegenstände bei sich zu haben. Gehen Sie auf das Bedürfnis Ihres Kindes nach Nähe ein und nehmen Sie es in den Arm etc.. 9 – 10 Monate Das Kind kann nun schon länger als eine Minute frei sitzen und beginnt, sich krabbelnd oder robbend fortzubewegen. 7 Was Sie tun können: Loben Sie ihr Kind häufig für Sprach- und Fortbewegungsversuche. Ein Sprach- oder Lauftraining kann gewünschte Erfolge nicht schneller herbeiführen. Ein gesundes Kind entwickelt sich von sich aus und zeigt Ihnen, wann es soweit ist, erste Fortbewegungsversuche zu machen. Eltern müssen dazu „nur“ Gelegenheiten schaffen und den nächsten Zeitpunkt erfassen, wann das Kind den nächsten Entwicklungsschritt machen möchte. 11 – 12 Monate Bis zu seinem ersten Geburtstag können viele Kinder an der Hand laufen oder sogar die ersten Schritte alleine schaffen. Ihr Kind kann sich mühelos hinsetzen und an Gegenständen hochziehen. Die meisten Kinder sprechen in dieser Zeit auch Ihre ersten Worte und erfüllen die Eltern mit Stolz, wenn das erste „Mama“ oder „Papa“ ausgesprochen wird. Was Sie tun können: Da sich Ihr Kind nun schon alleine fortbewegen kann, schaffen Sie unbedingt eine gefahrenfreie Umgebung mit Hilfe von Kindersicherungen an Schränken, Herd und Türe. Chemikalien u. a. dürfen nicht in der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. 8 2.Finanzielle Unterstützung Elternzeit Berufstätige Eltern haben einen gesetzlichen Anspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber auf Elternzeit zur Betreuung und Erziehung ihres Kindes bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. Das Arbeitsverhältnis bleibt in dieser Zeit bestehen. Somit besteht ein Anspruch darauf, nach Ablauf der Elternzeit an den ursprünglichen Arbeitsplatz zurückzukehren bzw. auf einen, der mit dem vorherigen vergleichbar ist. Spätestens 7 Wochen vor der Geburt muss die Elternzeit schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden. Der jeweilige Elternteil muss sich verbindlich entscheiden, wie lange er die Elternzeit in Anspruch nehmen möchte. Gemeinsame Elternzeit und Teilzeitarbeit Beide Elternteile können auch gleichzeitig bis zu drei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen. In vielen Fällen ist es auch möglich, Teilzeit zu arbeiten. Dieses Einkommen wird jedoch auf das Elterngeld angerechnet. Unter bestimmten Voraussetzungen (Betrieb mit mehr als 15 Mitarbeitern) kann die Arbeitszeit auf 15 – 30 Wochenstunden reduziert werden. Bei gemeinsamer Elternzeit können die Eltern insgesamt 60 Wochenstunden arbeiten (30 + 30). Erste Schritte ins Leben Elterngeld Anspruch auf Elterngeld Elterngeld gibt es für Arbeitnehmer(innen), Beamte und Beamtinnen, Selbstständige, Studierende, Auszubildende und erwerbslose Elternteile. Neben den leiblichen Eltern können Adoptiveltern und in Ausnahmefällen auch Verwandte bis dritten Grades Elterngeld erhalten. Der Antrag auf Elterngeld kann mit dem Tag der Geburt bei der ZBFS, Friedhofstr. 7 in 84028 Landshut, gestellt werden. Antragsformulare erhalten Sie auch im Internet, bei Standesämtern und Gemeindeverwaltungen. Wird der Antrag später gestellt, gilt es zu beachten, dass das Elterngeld für nicht mehr als drei Monate vor der Antragsstellung rückwirkend gezahlt wird. Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die: ÆÆ ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, ÆÆ nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind, ÆÆ mit ihren Kindern in einem Haushalt leben ÆÆ und einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Hinweis: Die Regierung beabsichtigt das Elterngeld für ALG-II-Empfänger zu streichen sowie künftig statt 67% nur noch 65% des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate zu zahlen. Höhe und Bezugsdauer Als Unterstützung zahlt der Bund dem betreuenden Elternteil 67% des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt, mindestens 300 €, höchstens 1.800 € monatlich. Wer vor der Geburt nicht erwerbstätig war erhält 300 €. Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien (bis zu einem bestimmten Kindesalter) und Familien mit Mehrlingen wird das Elterngeld erhöht. Elterngeld wird höchstens für 12 Monate gezahlt; bei den sogenannten Partnermonaten werden zusätzlich zwei weitere Monate gezahlt. Die Vorraussetzung dafür ist auch gegeben, wenn der jeweilige Partner z. B. durch Teilzeitarbeit sein Arbeitseinkommen reduziert hat. Alleinerziehende können die ganzen 14 Monate Elterngeld beziehen, wenn das Kind nur beim alleine Das Elternbegleitbuch 9 sorgeberechtigten Elternteil lebt und wenn für die zusätzlichen zwei Monate das Arbeitseinkommen wegfällt. Die Bezugsdauer kann auf 24 Monate verlängert werden, wenn die Eltern sich monatlich nur die Hälfte des zustehenden Betrages auszahlen lassen. Bei ALG-II, Sozialhilfe, Wohngeld und Kinder zuschlag bleibt das Elterngeld bis zur Höhe von 300 € anrechnungsfrei. Landeserziehungsgeld Das Landeserziehungsgeld können Sie unmittelbar nach dem Lebensmonat des Kindes, für den Sie zuletzt das Elterngeld erhalten haben, beziehen. Das Landeserziehungsgeld wird für das erste Kind max. 6 Monate und ab dem zweiten Kind für max. 12 Monate und längstens bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres bezahlt. Ab dem ersten Kind erhalten Sie max. 150 €, ab dem zweiten Kind max. 200 € und ab dem dritten Kind max. 300 €. Übersteigt Ihr Einkommen eine bestimmte Höhe, wird der Betrag gemindert oder entfällt ganz. Voraussetzung für den Erwerb ist der Nachweis über die U6 bzw. U7. Den Antrag erhalten Sie beim Standesamt auf Vorlage der Geburtsurkunde und des Elterngeldantrages (Neues Rathaus, Franz-Josef-Strauß-Str. 3, 94469 Deggendorf). 10 Mutterschaftsgeld Frauen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind erhalten 6 Wochen vor der Geburt und 8 bzw. 12 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld. Die Leistung setzt sich i. d. R. zusammen aus dem Mutterschaftsgeld der Krankenkasse (13,- € kalendertäglich) und dem Arbeitgeberzuschuss. Das Mutterschaftsgeld wird jedoch durch den Arbeitgeber vom Lohn oder Gehalt abgezogen. Frauen, die sich in keinem Arbeitsverhältnis befinden, aber Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld sind, können das Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes beantragen. Es gibt auch einmaliges Mutterschaftsgeld für geringfügig beschäftige i. H. v. 210 € auf Antrag beim Bundesversicherungsamt. Kindergeld und Kinderfreibetrag Kindergeld können alle erhalten, die in Deutschland ihren Hauptwohnsitz haben. In Deutschland lebende ausländische Familien können Kindergeld beziehen, wenn sie eine gültige Niederlassungserlaubnis besitzen. Das Kindergeld kann bei der Familienkasse bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Wer im Öffentlichen Dienst beschäftigt ist, beantragt das Kindergeld bei seiner Personalstelle (aus der Familienkasse des Öffentlichen Dienstes). Das Kindergeld gibt es für alle Kinder bis zum 18. Erste Schritte ins Leben Lebensjahr, für Kinder in der Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr, für Kinder ohne Arbeitsplatz bis zum 21. Lebensjahr und zeitlich unbegrenzt für Kinder, die wegen einer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Die Höhe des Kindergeldes beträgt 99 für die ersten 2 Kinder je 99 für ein drittes Kind 99 für jedes weitere Kind 184 € 190 € 215 € Leben die Eltern getrennt oder sind geschieden können sie unabhängig voneinander den Kinderfreibetrag geltend machen. In diesem Fall wird jeweils das halbe Kindergeld angerechnet. Kinderzuschlag Eltern mit niedrigen Einkommen, die kein ALG II oder Sozialhilfe beziehen, können einen Kinderzuschlag von maximal 140 € monatlich erhalten. Informationen erhalten Sie bei den Familienkassen und Agenturen für Arbeit. Entlastung für Alleinerziehende Alleinerziehende, die mit einem minderjährigen Kind alleine in einem Haushalt wohnen, haben Anspruch auf einen steuerlichen Entlastungsbetrag. Im Tarif der Steuerklasse 2 ist dieser bereits eingerechnet. Dieser Entlastungsbetrag muss im Steuerbescheid ausgewiesen sein. Unterhalt Jedes Kind hat gegenüber seinen Eltern einen Anspruch auf Unterhalt. Dieser Anspruch beinhaltet die Betreuung, Versorgung und Erziehung des Kindes sowie die Übernahme der Kosten dafür. Leben die Eltern getrennt oder sind geschieden, leistet der Elternteil, bei dem das Kind lebt den sogenannten Naturalunterhalt (also Betreuung des Kindes etc.). Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, leistet den Barunterhalt. Die Höhe des Kindesunterhalts können sich die Mütter und Väter beim zuständigen Amt für (Kinder) Jugend und Familie kostenlos errechnen und eine Urkunde ausstellen lassen. Betreuungsunterhalt Seit dem 1. Januar 2008 gibt es den sogenannten Betreuungsunterhalt für Mütter und Väter, die ein gemeinsames Kind betreuen, gleich, ob sie miteinander verheiratet waren oder nicht. Das Elternbegleitbuch 11 Betreut ein Elternteil ein gemeinsames Kind, so kann er vom anderen Elternteil Unterhalt für mindestens 3 Jahre nach der Geburt verlangen. Unterhaltsvorschuss Ein Unterhaltsvorschuss kann beim zuständigen Jugendamt beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind von dem Elternteil, bei dem es nicht lebt, keinen, einen unregelmäßigen oder zu geringen Unterhalt erhält. Der Unterhaltsvorschuss wird für maximal 72 Monate und höchstens bis zum 12. Lebensjahr bezahlt, und beträgt für Kinder unter 6 Jahren 117 € monatlich; für Kinder von 6 bis 12 Jahren 158 € monatlich. Bitte beachten Sie, den Antrag rechtzeitig zu stellen, da der Unterhaltsvorschuss rückwirkend nur für einen Monat geleistet wird. Stiftungen Für werdende Mütter in Not, Alleinerziehende oder kinderreiche Familien gibt es finanzielle Unterstützung z. B. durch die Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“. Unter bestimmten Vorraussetzungen erhalten Sie z. B. die Anschaffungskosten für die Erstausstattung eines Kindes etc.. Informationen erhalten Sie in allen Schwangerenberatungsstellen (siehe Seite 25). 12 Betreuungskosten Berufstätige Eltern können für jedes Kind bis zum 14. Lebensjahr zwei Drittel aller Betreuungskosten (z. B. für Kindergarten, Hort) steuerlich geltend machen – bis zu 4.000 € jährlich. Die Kosten müssen von den Eltern durch Rechnungen, Quittungen und / oder Gebührenbescheide belegt werden. In manchen Kindertageseinrichtungen gibt es für einkommensschwache Eltern eine Beitrags entlastung. Weiter kann beim Jugendamt ein Antrag auf eine Kostenübernahme gestellt werden. Die Tafel Die Tafel erhält von Supermärkten Lebensmittel, die kurz vor dem Verfallsdatum stehen, aber noch einwandfrei genießbar sind. Sie werden in der jeweiligen Tafel zu einem symbolischen, sehr günstigen Preis angeboten. Voraussetzungen für die Tafel: ÆÆ Bezug von Arbeitslosengeld ÆÆ Bezug von Arbeitslosengeld II ÆÆ Rentenbezug Erste Schritte ins Leben Deggendorfer Tafel Frau Huber Tel.: 0991 2960 – 116 Osterhofener Tafel AWO Kreisverband Deggendorf e. V. Luitpoldplatz 18 94486 Osterhofen Ausgabe donnerstags von 13:30 bis 15:00 Uhr Günstig einkaufen Kaufhaus Wahren Wert Hier erhalten Sie gebrauchte Möbel uvm. zu einem günstigen Preis Stadtfeldstr. 11 94469 Deggendorf Tel. 0991 2705285, 0991 40220077 (Verkauf) Öffnungszeiten Mo – Mi 8:30 – 16:00 Uhr Do – Fr 8:30 – 16:30 Uhr Jeden 1. Sa im Monat 8:30 – 16:30 Uhr Das Elternbegleitbuch Kleiderladen Chic & Günstig Hier erhalten Sie gut erhaltene gebrauchte Kleidung für Frauen, Männer und Kinder in allen Größen zum kleinen Preis. Bahnhofstraße 7 (im Arcohaus) in Deggendorf Öffnungszeiten Mo – Fr 09:00 – 11:30 Uhr Mo – Fr 14:00 – 17:00 Uhr Second Hand Shop Deggendorf Pfleggasse 26 94469 Deggendorf Tel.: 0991 30244 Second Hand Shop Rappelkiste Osterhofen Marienplatz 7 94486 Osterhofen Tel.: 09932 4025827 Tagwerk Plattling Hier erhalten Sie gebrauchte Möbel, Kleidung uvm. Reiterstraße 24 94447 Plattling Tel.: 09931 920398 Öffnungszeiten: Mo – Do 08:00 – 17:00 Uhr Fr 08:00 – 12:30 Uhr 13 3.Wenn alles zuviel wird… Schreibaby Neugeborene schreien in der Regel wegen körperlicher Bedürfnisse wie Hunger, bei Schmerzen oder weil ein anderer Säugling weint. Eltern interpretieren das Schreien nicht immer gleich richtig, aber das ändert sich oft mit zunehmender Erfahrung. Das Schreien nimmt typischerweise von der ersten bis zur sechsten Woche zu und nimmt dann ab. Manche Kinder lassen sich jedoch gar nicht beruhigen. Von einem sogenannten Schreibaby wird gesprochen, wenn Ihr Kind über einen Zeitraum von mindestens drei Wochen und an mindestens drei Tagen pro Woche drei Stunden oder länger schreit. Schreibabys neigen zu hohem, krächzend klingendem Schreien. Die Ursachen dafür sind nicht immer gleich ausfindig zu machen. 14 Was Sie tun können: Die meisten Eltern reagieren auf das Schreien eines Babys mit Zuwendung. Manchmal hört das Kind aber trotzdem nicht auf zu schreien und die Eltern werden wütend und frustriert. Diese Gefühle sind völlig normal. Sie dürfen nicht versuchen, ihr Kind mit Schlägen zur Ruhe zu bringen und keinesfalls Ihr Kind schütteln, da dies dauerhafte schwerste Schädigungen zur Folge haben kann oder gar zum Tod des Kindes führt! Ihr Kind sucht durch das Schreien Hilfe bei seinen Eltern – bestrafen will es sie jedoch nie damit. Suchen Sie sich Unterstützung in einer Schreibabyberatung (siehe Seite 23). Was helfen kann: ÆÆ Das Baby an die Schulter heben, schaukeln, herumtragen (bei Säuglingen immer den Kopf stützen!) ÆÆ Sanft mit dem Kind sprechen ÆÆ Ein Lied vorsingen ÆÆ Den Bauch massieren ÆÆ Einen Schnuller anbieten ÆÆ Stabile Tagesstruktur ÆÆ Kind in Wachperioden aktiv beschäftigen Erste Schritte ins Leben Mütterliche Depressionen Etwa 8 – 10 % aller Frauen leiden unter chronischen Depressionen. Sie fühlen sich ängstlich, antriebslos, überfordert und traurig. Dieser Zustand kann über Wochen oder Jahre bestehen bleiben. In manchen Fällen verfällt die Mutter nach der Geburt ihres Kindes in Depressionen oder eine schon bestehende Depression wird verstärkt. Die Ursachen sind unterschiedlicher Art, z. B. mangelnde Unterstützung durch den Partner etc.. Die depressive Grundstimmung bleibt bestehen und wird als Postpartum-Depression bezeichnet. Die Kinder leiden ebenfalls unter der Depression: sie schlafen schlechter, bringen ihrer Umgebung weniger Aufmerksamkeit entgegen, haben einen erhöhten Pegel an Stresshormonen und die positive Beziehung zur Mutter wird erheblich beeinträchtigt. Was Sie tun können: Sie sollten sich so früh wie möglich in ärztliche Behandlung begeben. Die Erkrankung kann zur Schädigungen in der Entwicklung ihres Kindes führen. Sprechen Sie mit ihrem Hausarzt. In den meisten Fällen bei Postpartum-Depressionen kann auch schon eine kurzzeitige Behandlung zum Erfolg führen. Das Elternbegleitbuch Holen Sie sich Unterstützung bei Ihrem Partner, Freunden oder Verwandten. Eine vertrauens volle Beziehung ihres Kindes zu einer anderen Bezugsperson kann in dieser Zeit die Entwicklung des Kindes schützen. Zweifel an der Vaterschaft Wenn Sie sich nicht sicher sind, wer der Vater Ihres Kindes ist, sollten Sie sich schnellstmöglich Klarheit verschaffen, da Sie und Ihr Kind grundsätzlich einen finanziellen Anspruch auf Unterstützung durch den Vater haben. Was Sie tun können: Wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Hausarzt oder an die Beistände des Jugendamtes (siehe Seite 29). Sprechen Sie mit dem möglichen Kindsvater. Partnerschaft Eins plus eins ergibt gleich drei! So einfach dies auch klingen mag – in der Realität ist dies oft viel schwieriger. Vor der Geburt eines Kindes hatten die Paare noch viel Zeit für gemeinsame und eigene Interessen. Ist Ihr kleiner Schatz erst einmal da, steht er im absoluten Mittelpunkt. Nicht nur, weil Ihr Kind hilflos ist und seine Bedürfnisse lautstark zur Geltung bringen kann, sondern auch, weil so ein kleines Wesen überaus liebenswürdig und reizend ist. 15 Vor allem in der Anfangszeit gilt es, viele Herausforderungen gemeinsam zu meistern. Beide Partner sind aufeinander angewiesen und müssen sich auf die neue Situation einstellen. Das Gefühl der Überforderung, Frustration und damit auch Konflikte in der Partnerschaft sind keine Seltenheit. Die meisten Paare benötigen einige Zeit, um sich an die neue Lebenssituation zu gewöhnen und ihren Zeitplan aufeinander, und natürlich auch auf das Kind, abzustimmen. Was Sie tun können: Bleiben Sie miteinander im Gespräch und tauschen Sie sich über ihre Wünsche und Bedürfnisse aus. Gönnen Sie sich in regelmäßigen Abständen Zeit für sich als Paar. Sie sind deshalb keine schlechten Eltern – ganz im Gegenteil: Sie pflegen ihre Beziehung zum Partner und das tut auch Ihrem Kind gut. Die Betreuung eines Kindes kann von Zeit zu Zeit beispielsweise durch einen Babysitterdienst oder von Freunden, die Sie für geeignet halten, übernommen werden. Bei alleine nicht lösbaren Partnerschaftskonflikten erhalten Sie kostenlose Hilfe bei Ehe- und Familien beratungsstellen (siehe Seite 23). 16 Trennung und Scheidung Alle Kinder erleben eine Trennung oder Scheidung ihrer Eltern als einen belastenden Lebenseinschnitt. Die meisten Kinder hegen lange den Wunsch, dass sich die Eltern wieder vereinen. Manche Kinder kommen aufgrund der problematischen Beziehung der Eltern in starke Loyalitätskonflikte wenn es z. B. darum geht, bei wem das Kind leben soll. Viele Eltern sind in dieser Trennungsphase sehr mit ihren eigenen, erlebten Enttäuschungen und Gefühlen beschäftigt, so dass die Kinder in den Hintergrund geraten und sich noch mehr alleine fühlen. Häufig suchen Kinder bei sich die Schuld für die Trennung, haben Angst, einen Elternteil zu verlieren und zeigen Verhaltensauffälligkeiten. Was Sie tun können: Ein Kind braucht beide Eltern. Der Kontakt sollte deshalb erhalten bleiben, solange der Umgang für das Kind förderlich ist. Schieben Sie in Bezug auf Ihr Kind Ihre Paarprobleme beiseite – Sie beide sind und bleiben für Ihr Kind verantwortlich! Nutzen Sie rechtzeitig die Beratungsangebote des Jugendamtes, der Erziehungsberatung oder der Ehe- und Lebensberatungsstelle (siehe Seite 29, 22, 23). Nehmen Sie sich bewusst Zeit für Ihr Kind und sprechen Sie mit ihm gemeinsam als Eltern über die Trennung. Erste Schritte ins Leben Alleinerziehende Eltern 4.Rund um die Gesundheit Alleinerziehende Mütter und Väter haben viele Aufgaben zu bewältigen: Kliniken Für die Existenzsicherung sorgen. Versorgung und Betreuung des Kindes. Erfüllung von Haushaltsaufgaben. Klinik Angermühle Am Stadtpark 1-39 94469 Deggendorf Tel.: 0991 37 0550 – 0 Für viele Alleinerziehende ist es eine schwierige Aufgabe, die eigenen Bedürfnisse mit denen des Kindes in Einklang zu bringen. Somit können Gefühle der Überforderung entstehen. Damit Sie nicht alleine sind, können Sie Kontakte zu Freunden aufnehmen oder sich einer Gruppe von alleinerziehenden Eltern (wird z. B. bei der Schwangerenberatung des Landratsamtes Deggendorf angeboten - siehe Seite 25) aufnehmen. Haben Sie Schwierigkeiten mit der Versorgung Ihrer Familie, können Sie sich an das Jugendamt wenden (siehe Seite 29). Was Sie tun können: Knüpfen Sie Kontakte zu anderen Alleinerziehenden oder Freunden. Klären Sie, ob Sie alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um eine ausreichende Versorgung Ihrer Familie sicherzustellen (z. B. ALG II, Elterngeld, Kindergeld, Wohngeld, Unterhaltsvorschussleistungen). Hilfe bietet Ihnen die Sozialberatung des Caritasverbandes Deggendorf (siehe Seite 26). Das Elternbegleitbuch Klinikum Deggendorf Perlasberger Str. 41 94469 Deggendorf Tel: 09 91 3 80-0 Email: direktion@klinikum-deggendorf.de Der Bunte Kreis am Klinikum Deggendorf Hilfe für Familien mit Frühgeborenen, chronisch und schwerstkranken Kindern. Tel.: 0991 3802152 bunter-kreis@klinikum-deggendorf.de Bezirksklinikum Mainkofen Mainkofen 4 94469 Deggendorf Tel.: 09931 87 - 0 Email: info@mainkofen.de 17 Kinderklinik Passau Dritter Orden Bischof-Altmann-Str. 9 94032 Passau Tel.: 0851 72050 Email: info@kinderklinik-passau.de Sozialpädiatrisches Zentrum Passau, Kinderklinik Bischof-Altmann-Str. 9 94032 Passau Tel.: 0851 7205 - 164 Bezirkskrankenhaus Passau Institutsambulanz & Tagklinik für Kinder - & Jugendpsychiatrie und Psychotherapie Rudolf-Guby-Straße 3 94032 Passau Tel.: 0851 98849 – 0 Bezirkskrankenhaus Landshut Kinder- u. Jugend psychiatrie Prof.-Buchner-Str. 22 84034 Landshut Tel.: 0871 6008 – 0 18 Kinderärzte Dr. von Eichhorn & Dr. Müller & Dr. Loibl-Keimer Am Pferdemarkt 7a 94469 Deggendorf Tel.: 0991 8018 Fr. Dr. Lemberger Landrat-Krug-Str. 7b 94447 Plattling Tel.: 09931 3092 Hr. Dr. Rauch Streiblstraße 47 94491 Hengersberg Tel.: 09901 3564 Hr. Dr. Renner Pfleggasse 31 94469 Deggendorf Tel.: 0991 31450 Hr. Dr. Resheq Bahnhofstraße 5 94486 Osterhofen Tel. 09932 1036 Erste Schritte ins Leben Hr. Dr. Scholz / Fr. Dr. Scholz-Kühn Egger Str. 2 94469 Deggendorf Tel.: 0991 22588 Email: info@kinderarzt-scholz.de Hebammenpraxis „Bauchgefühl“ der Hebammen am Klinikum Bahnhofstraße26 94469 Deggendorf (Telefonische Terminvereinbarung!) Fr. Dr. Speer Aufeldstr. 35 94554 Moos Tel.: 09938 680 Hebammenpraxis „Herztöne“ Frau Gaminek Land Au 25 94469 Deggendorf Frau Gaminek Tel.: 09905 705908 Frau Kress Tel. 0991 30555 Hebammen Geburtshilfe am Klinikum Deggendorf Frau Bielmeier Tel.: 0991 31639 Frau Burmeister Tel.: 0991 27684 Frau Gschwentner Tel.: 08541 968181 Frau Häring Tel.: 0991 6644 Frau Haselsteiner Tel.: 0170 8070188 Frau Kirgil Tel.: 09951 5503 Frau Leopardi Tel.: 09961 911964 Frau Mayer Tel.: 08549 8022 Frau Rüth Tel.: 0991 9913368 Frau Schwab Tel.: 09952 2245 Frau Vollkommer Tel.: 09931 71575 Das Elternbegleitbuch Freiberufliche Hebammen Frau Helmbrecht Tel.: 0991 9912676 Frau Klingler Tel.: 09937 229 Frau Palecek Tel.: 09951 1005 Frauenärzte Deggendorf Hr. Dr. Ebner Stadtfeldstraße 50 94469 Deggendorf Tel.: 0991 26807 Tel.: 0991 26206 19 Dres. Lodermeier, Bornhofen-Pöschke, Wallner, Dürr, Drs, Holzinger, Gruber, Netzer Michael-Fischer-Platz 3 94469 Deggendorf Tel.: 0991 31005425 Hr. Jauernik Walchstraße 4 94469 Deggendorf Tel.: 0991 33533 Dres. Kroiss, Bernhardt Stadtfeldstraße 50 94469 Deggendorf Tel.: 0991 29799332 Hr. Dr. Reitberger Bahnhofstr. 7 94469 Deggendorf Tel.: 0991 8686 Hr., Fr. Dr. Thanner Westlicher Stadtgraben 20 94469 Deggendorf Tel.: 0991 7600 20 Fr. Dr. Rainer-Hutter Pferdemarkt 7 94469 Deggendorf Tel.: 0991 5687 Hengersberg Hr. Dr. Schober Streiblstraße 47 94491 Hengersberg Telefon: 09901 3939 Osterhofen Fr. Dr. Saller Stadtplatz 24 94486 Osterhofen Tel.: 09932 8360 Plattling Fr. Dr. Appinger Straubinger Str. 1b 94447 Plattling Tel.: 09931 3985 Erste Schritte ins Leben Babyklappen und anonyme Geburt Bei Babyklappen können Babys anonym abgegeben werden. Eine Versorgung des Kindes wird sofort mit der Abgabe gewährleistet. Bei einer anonymen Geburt hat die Mutter die Möglichkeit, ihr Kind unter ärztlicher Betreuung zur Welt zu bringen. Nach der Geburt verlässt die Mutter das Krankenhaus und überlässt ihr Kind der Obhut des Krankenhauses. Landshut Kinderkrankenhaus St. Marien Grillparzerstraße 9 84036 Landshut Tel.: 0871 – 852 - 1193 Babyklappe: Eingang im Schwesternwohnheim Klinikum Deggendorf Perlasberger Str. 41 94469 Deggendorf Tel.: 0991 380 - 0 Kelheim Bayern Kreiskrankenhaus Traubenweg 3 93309 Kelheim Tel.: 09441 702 - 348 Anonyme Geburt Straubing Straubing Bayern Klinikum St. Elisabeth Elisabeth-Straße 23 94315 Straubing Tel.: 09421 710 - 0 Eingang Babyklappe: Patientengarten an der Südseite des Klinikums Regensburg St. Hedwig Klinik Steinmetzstr. 1-3 93049 Regensburg Tel.: 0941 2080-0 Anonyme Geburt Anonyme Geburt Das Elternbegleitbuch 21 5.Beratungsstellen AIDS-Beratung AIDS-Beratung im Gesundheitsamt Dr. Zeindl (auch anonyme Tests) Herrenstraße 18 94469 Deggendorf Tel.: 0991 3100 - 155 Email: ZeindlH@lra-deg.bayern.de AIDS-Informations- und Beratungsstelle Bahnhofstraße 16 b 94032 Passau Tel.: 0851 71065 Email: Aids-Passau@t-online.de Erziehungsberatung Kostenlose Beratung von Eltern, Kindern und Jugendlichen mit Erziehungsschwierigkeiten, Trennung und Scheidung, Schulproblemen, “Schreibbabys“ etc. Erziehungs-, Jugend- u. Familienberatung Deggendorf Caritas Deggendorf Detterstr. 35 94469 Deggendorf Tel. 0991 2905510 Email: erziehungsberatung@degnet.de Homepage: www.erziehungsberatung-deggendorf.de Elterntalk Elterntalks sind kostenlose Elterngesprächsrunden über Erziehungsfragen in der Familie z. B. über Konsum und dienen dem Austausch der Eltern untereinander Frau Ögütmen In Zusammenarbeit mit der Erziehungsberatungsstelle Deggendorf Tel.: 0991 3882177 22 Erste Schritte ins Leben Ehe- und Familienberatung Kostenlose Beratung von Paaren und Familien bei Partnerschaftskonflikten, schwierigen Lebenslagen etc. Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen Graflinger Straße 37 94469 Deggendorf Tel.: 0991 371340 Fax: 0991 3713415 Email: eheberatung-deggendorf@bistum-regensburg.de Homepage: www.eheberatung-regensburg.de Frühförderstelle Die Frühförderstelle bietet eine Förderung von Kindern mit Entwicklungsverzögerungen (sprachlich oder motorisch) sowie mit (drohenden) Behinderungen in der Frühförderstelle, bei den Eltern oder in Kindergärten an. Die Hilfe wird von der Geburt bis zum Schuleintritt geleistet und in der Regel von den Krankenkassen bezahlt. Frühförderstelle St. Raphael Irlfeldstraße 2 94469 Deggendorf Tel.: 0991 371997 – 0 „Tausend und Keine Nacht“ Schreibaby-Beratung Schreibbabyberatung Deggendorf (siehe Seite 22, Erziehungsberatung) Jugend- und Familientherapeutische Beratungsstelle Stadt Regensburg Ostengasse 35 93047 Regensburg Tel.: 0941 507 – 27762 Caritasverband Passau e. V. Schreibabyberatung der Frühförderstelle Neuburgerstraße 129 94036 Passau Tel.: 0851 951688 – 14 Das Elternbegleitbuch 23 Gewaltschutz Frauennotruf e. V. Bietet kostenlose Hilfe und Beratung von Frauen und Mädchen bei Gewalt oder Missbrauchserfahrungen etc. Östlicher Stadtgraben 35 94469 Deggendorf Tel.: 0991 382460 Frauenhaus Deggendorf Das Frauenhaus bietet einen Zufluchtsort für bedrohte und körperlich oder seelisch misshandelten Frau und deren Kindern. Das Frauenhaus ist kein Heim. Die aufgenommenen Frauen organisieren für sich und ihre Kinder ihr Leben und den Aufenthalt selbst. Die Hilfe ist kostenlos. Tel.: 0991 382020 Email: Frauenhaus@caritas-deggendorf.de KoKi – Netzwerk frühe Kindheit Kostenloses und vertrauliches Beratungsangebot für werdende Eltern und Eltern mit Kindern bis zu 3 Jahren (insbesondere in schwierigen Lebenslagen). Hier erhalten Sie weiter Auskunft über die aktuellen Angebote und Hilfen im Landkreis Deggendorf. KoKi – Netzwerk frühe Kindheit Herrenstraße 18 94469 Deggendorf Tel.: 0991 3100 – 308 Email: koki@lra-deg.bayern.de Schuldnerberatung Menschen mit Schulden erhalten bei der Schuldnerberatung kostenlose Hilfe in Form von Rat und Unterstützung in finanziell-rechtlicher, lebenspraktischer Beratung sowie psychosoziale Hilfen. Ziel ist die Lebensqualität der Schuldner zu erhalten sowie die Schulden¬last zu minimieren. Caritasverband für den Landkreis Deggendorf e. V. Am Pferdemarkt 20 94469 Deggendorf Tel.: 0991 3897-13 24 Erste Schritte ins Leben Schwangerenberatungsstellen Staatl. anerkannte Beratungsstellen f. Schwangerschaftsfragen ÆÆ Allgemeine Schwangerenberatung Informationen und praktische Hilfestellungen bei allen Frage, die Schwangerschaft, Geburt und Leben mit Kind (bis zum 3. Lebensjahr) betreffen. ÆÆ Schwangerschaftskonfliktberatung Ausstellen des Beratungsscheins. Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Ziel ist, die Schwangere zu unterstützen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. Die Beratung ist ergebnisoffen zu führen. ÆÆ Prävention Sexualpädagogische Arbeit mit Jugendlichen in Schulen und Jugendgruppen zum Thema „Liebe, Sexualität Freundschaft (Partnerschaft)“ Beratungsstelle f. Schwangerschaftsfragen am Landratsamt Herrenstraße 18 94469 Deggendorf Tel.: 0991 3100 -311, -316, -382 Homepage: www.schwanger-in-deggendorf.de Besondere Angebote: Schwangerenfrühstück, Alleinerziehendengruppe, Sichere Ausbildung für Eltern (SAFE) Das Elternbegleitbuch Donum Vitae in Bayern e.V. Pferdemarkt 14 94469 Deggendorf Tel.: 0991 371966 Homepage: http://deggendorf.donum-vitae-bayern.de Email: deggendorf@donum-vitae-bayern.de Außensprechtag in Landau und Straubing Besondere Angebote: Mutter-Kind-Gruppe, Trauergruppe „Lichtblick“ (Selbsthilfegruppe für Eltern die ihr Kind während der Schwangerschaft, nach der Geburt oder in den ersten Lebensjahren verloren haben ab 06.10.2010), Sichere Ausbildung für Eltern (SAFE). Kath. Beratungsstelle f. Schwangerschaftsfragen Kostenlose und vertrauliche Beratung vor, während und nach der Schwangerschaft bis zum vollendeten 3. Lebensjahr unabhängig von der Konfession. Wir unterstützen bei der Vorbereitung auf die neue Lebenssituation und informieren über gesetzliche und finanzielle Hilfen, wie z. B. Elternzeit oder die Vermittlung von Stiftungsgeldern. Caritas Schwangerschaftsberatung Detterstraße 35 94469 Deggendorf Tel. 0991 29055 - 40 Email: deggendorf@caritas-schwangerschaftsberatung.de Besondere Angebote: Integrative Mutter-Kind-Gruppe 25 Sozialberatung Kostenlose Beratung bei Problemen mit Behörden, Finanzen, Organisation von Umzügen, Wohnungseinrichtungsbeschaffung, Trennung und Scheidung; Hilfe bei der Beantragung von ALG II, Obdachlosigkeit etc. Allgemeine Sozialberatung Caritasverband für den Landkreis Deggendorf e.V. Pferdemarkt 20 94469 Deggendorf Tel.: 09 91 3 897 - 0 Email: Sozialberatung@caritas-deggendorf.de Suchtberatung Caritas - Fachambulanz für Suchtprobleme -Psychosoziale Beratung und BehandlungBahnhofstr. 7 94469 Deggendorf Tel. 0991 3741000 Email: beratung@suchtambulanz-deggendorf.de Landratsamt - Suchtberatung Herrenstraße 18 94469 Deggendorf Tel.: 0991 3100 - 310 Email: KrausW@lra-deg.bayern.de 26 6.Betreuung von Kindern Kinderkrippe Deggendorf, Caritas-Kinderkrippe Starzenbachweg 40 94469 Deggendorf Tel.: 0991 33390 Krippengruppen in Kindergärten Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren Deggendorf, Aman-Kindergarten Hindenburgstraße 38 94469 Deggendorf Tel.: 0991 340400 Hengersberg, St. Gotthard Rohrberg 3 94491 Hengersberg Tel.: 09901 7272 Außernzell, St. Leonhard Schulstr. 13 94532 Außernzell Tel.: 09903 8370 Erste Schritte ins Leben Bernried Birket 25 94505 Bernried Tel.: 09905 707139 Email: Kiga.Bernried@t-online.de Grafling, St. Andreas Kirchenstr. 5 94539 Grafling Tel.: 0991 25186 Künzing-Forsthart, St. Michael Badstr. 2 94550 Künzing Tel.: 08547 537 Plattling, BRK Kindergarten Dr.-Kiefl-Str. 12 94447 Plattling Tel.: 09931 8957450 Schöllnach, St. Maria Talstraße 2 94508 Schöllnach Tel.: 09903 942988 Wallerfing, St. Michael Bergweg 2 94574 Wallerfing Tel.: 09936 303 Offenberg, St. Vitus Rathausplatz 2 904560 Offenberg Tel.: 0991 9837 Osterhofen, St. Maria Bischof-Otto-Str. 3 94486 Osterhofen-Altenmarkt Tel.: 09932 2101 Das Elternbegleitbuch 27 Tagespflege Landratsamt Deggendorf Tagespflegevermittlungsstelle Herrenstraße 18 94469 Deggendorf Tel.: 0991 3100 – 0 Mutter-Kind-Gruppen Angebote von Einrichtungen Deggendorf, Evangelische Kirche Hindenburgstraße 53 94469 Deggendorf Tel.: 0991 6813 Deggendorf, Donum Vitae Pferdemarkt 14 94469 Deggendorf Tel.: 0991 371966 Deggendorf, Kinderschutzbund Amastraße 21 94469 Deggendorf Tel.: 0991 4556 oder 0991 2705144 Fax: 0991 2715144 Winzer, Rotes Kreuz Frau Burmberger Tel.: 0991 5630 Informationen zu Angeboten von Privatpersonen in den verschiedenen Gemeinden erhalten Sie bei: Kath. Erwachsenenbildung Hengersberger Straße 10 94557 Niederalteich Tel.: 09901 6228 Deggendorf, Pfarrei Mariä Himmelfahrt Pfarrgasse 1 94469 Deggendorf Tel.: 0991 371660 Deggendorf, Pfarrei St. Martin Egger Straße 11 94469 Deggendorf Tel.: 0991 29650 28 Erste Schritte ins Leben Kinderschutzbund e. V Der Kinderschutzbund bietet Eltern kostenlose Hilfe und Unterstützung bei finanziellen Problemen, bei der Betreuung des Kindes durch die Vermittlung eines Babysitterdienstes, bei schwierigen Lebens¬lagen durch Familienpaten etc. . Deggendorf, Kinderschutzbund Frau Beer Amanstr. 21 94469 Deggendorf Tel.: 0991 4556 Tel.: 0991 2705144 Fax: 0991 2715144 Osterhofen, Kinderschutzbund Frau Treichl Luitpoldplatz 18 94486 Osterhofen Tel.: 09932 400 9205 oder 0151 25202329 Plattling, Kinderschutzbund Frau Jensch Kulturamt (10 – 12 Uhr) 94447 Plattling Tel.: 0151 17224018 Das Elternbegleitbuch 7.Amt für Jugend und Familie Das Jugendamt bietet allen Familien und deren Angehörigen Beratung und Unterstützung an. Der Auftrag des Jugendamtes ist es, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen sowie Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen. Weiter werden Eltern in ihrer Erziehungskompetenz und in der Wahrnehmung der Erziehungsverantwortung (Betreuung, Förderung des Kindes etc.) gefördert. Die Leistungsangebote können beim Jugendamt beantragt werden und sind in vielen Fällen (z. B. bei Bezug von ALG II) kostenlos. Amt für Jugend und Familie Herrenstraße 18 94469 Deggendorf Tel.: 0991 3100 - 0 Beratung Das Jugendamt bietet kostenlose Beratung zu den Themen Trennung und Scheidung, in allen Erziehungsfragen, Sorgerechts- und Umgangsregelung etc. an. 29 Leistungen Sozialpädagogische Familienhilfe Die Sozialpädagogische Familienhilfe leistet intensive Betreuung und Begleitung von Familien in Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Kurzzeit- und Vollzeitpflege und Heimerziehung Eltern, die (vorübergehend) nicht in der Lage sind, die Erziehung und Versorgung ihrer Kinder zu übernehmen, haben die Möglichkeit, ihre Kinder in einer Pflegefamilie oder in einem Heim unterzubringen. Gründe sind z. B. ein längerer Krankenhausaufenthalt eines oder beider Elternteile, starke Überforderung in der Erziehung etc.. Erziehungsbeistand Kinder und Jugendliche sollen durch die Begleitung eines Erziehungsbeistandes Entwicklungsund Autonomieprobleme lösen. Dabei wird das familiäre Umfeld miteinbezogen. Erziehung in einer Tagesgruppe Kinder und Jugendliche werden nach der Schule betreut. Sie nehmen dort ihr Mittagsessen ein, können an gelenkten Gruppenaktivitäten teilnehmen und erhalten Unterstützung bei den schulischen Anforderungen. Soziale Gruppenarbeit Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsschwierigkeiten oder schwierigem Verhalten werden bei der Bewältigung dieser Probleme durch soziales Lernen in der Gruppe unterstützt. 8.Agentur für Arbeit Agentur für Arbeit Hindenburgstr. 32 94469 Deggendorf Tel.: 0180 1664466 Familienkasse Hindenburgstr. 32 94469 Deggendorf Tel.: 0991 31010 30 Erste Schritte ins Leben 9.Quellen Beck-Texte (2008) (Hrsg.), Jugendrecht. München Berk (2005) (Hrsg.), Entwicklungspsychologie. München u. a. Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei Änderungen oder Ergänzungen wenden Sie sich bitte an koki@lra-deg.bayern.de. Fthenakis & Textor (2004) (Hrsg.), Knaurs Handbuch Familie. München Largo (2008), Babyjahre: Entwicklung und Erziehung in den ersten vier Lebensjahren. München Peter Pelikan e. V. (Hrsg.), Schwangerschaft & erstes Lebensjahr. Stadt Dormagen (Hrsg.), Willkommen im Leben – Babybegrüßungspaket. Homepage: http://www.dormagen.de/1286.html Das Elternbegleitbuch 31 Erste Schritte ins Leben - Das Elternbegleitbuch Stand: Mai 2010 1. Auflage Impressum: Landratsamt Deggendorf KoKi Herrenstraße 18 94469 Deggendorf Telefon: 0991 3100 308 Email: koki@lra-deg.bayern.de Fotos: Microsoft Office Online Torbz - Fotolia.com