Aufwandsreduzierung durch Anwendung eines

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Aufwandsreduzierung durch Anwendung eines
Aufwandsreduzierung durch
Anwendung eines
Qualitätssicherungssystems
in der Netzdokumentation
Dipl.-Geol. U. Peth
Referent Technische GIS
1
Gliederung
ƒ
Netzdokumentation in Versorgungsunternehmen
ƒ
GIS-gestützte Geschäftsprozesse
ƒ
Rechtlicher Rahmen
ƒ
Qualitätssicherung in der Netzdokumentation
– Motivation aus den Versorgungsunternehmen
– PQM-NIS Projekt der Universität der Bundeswehr München
– DVGW-Regelwerk GW 130
ƒ
Anwendungsbeispiel in einem Versorgungsunternehmen
ƒ
Ausblick
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Netzdokumentation in
Versorgungsunternehmen
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Netzdokumentation in
Versorgungsunternehmen
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Netzdokumentation in
Versorgungsunternehmen
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Netzdokumentation in
Versorgungsunternehmen
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Netzdokumentation in
Versorgungsunternehmen
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Netzdokumentation in
Versorgungsunternehmen
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Netzdokumentation in
Versorgungsunternehmen
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GIS-gestützte Geschäftsprozesse
Kernprozess
(KP)
Hauptprozess
(HP)
Teilprozesse
(TP)
KP Marketing und
Vertrieb
KP Planen und
Bauen
KP Betreiben und
Instandhalten
HP Verdichtungsaktion
HP Planen und Bauen
von Netzleitungen
HP Störmanagement
HP Kundenbetreuung
HP Hausanschluss
einrichten
HP Instandhaltung
HP Planen und Bauen
von Anlagen
HP Netzführung
TP Auskunft
TP Vermessung
und Dokumentation
TP Netzberechnung
TP Wegerechte
TP Leckstellenmanagement
TP Adressverwaltung
TP Bauausführung
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Rechtlicher Rahmen
ƒ Gesetzlicher Versorgungsauftrag
Das Unternehmen muss sicherstellen, dass bei Betriebssituationen, in
denen die Versorgungssicherheit gefährdet ist, eine unmittelbare
Handlungsfähigkeit gegeben ist. Dies kann nur durch ein schnelles
und zuverlässiges Wiederauffinden von Leitungen und den damit
verbundenen Betriebsmitteln (Schieber, Klappen, Druckregelanlagen
etc.) gewährleistet werden.
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Rechtlicher Rahmen
ƒ
Verpflichtung zur Leitungsdokumentation
– Eine gesetzlich verankerte Verpflichtung der Versorgungsunternehmen
erdverlegte Leitungen zu dokumentieren, besteht nicht unmittelbar.
– Die gesetzlich bedingte Notwendigkeit resultiert aus § 823 BGB im Rahmen
der Schadensersatzpflicht. Dort ist festgelegt:
§823 [Schadensersatzpflicht]
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die
Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich
verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens
verpflichtet.
Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz des
anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalte des Gesetzes
ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die
Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
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Rechtlicher Rahmen
ƒ Energiewirtschaftsgesetzt
§ 20 Abs. 1 EnWG
Zugang zu den Energieversorgungsnetzen
Betreiber von Energieversorgungsnetzen haben jedermann nach
sachlich gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfrei Netzzugang zu
gewähren sowie die Bedingungen, einschließlich Musterverträge, und
Entgelte für diesen Netzzugang im Internet zu veröffentlichen. Sie
haben in dem Umfang zusammenzuarbeiten, der erforderlich ist, um
einen effizienten Netzzugang zu gewährleisten. Sie haben ferner den
Netznutzern die für einen effizienten Netzzugang erforderlichen
Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Netzzugangsregelung
soll massengeschäftstauglich sein.
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Qualitätssicherung in der Netzdokumentation
ƒ Motivation aus den Versorgungsunternehmen
– Zunehmender Wettbewerb
– Steigende Anforderungen an die Datenqualität
– Zwang unterschiedliche Systeme miteinander zu koppeln
– Notwendigkeit der Konsistenz der Daten
– Wertschöpfungspotentiale
– Grundlagen für Instandhaltungsstrategie
– Auswirkungen auf Geschäftsprozesse
ƒ PQM-NIS Projekt der Universität der Bundeswehr München
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Qualitätssicherung in der Netzdokumentation
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Qualitätssicherung in der Netzdokumentation
ƒ DVGW-Regelwerk GW 130
– Festlegung zu Datenlieferanten und Datennutzer
– Wesentliche Aussagen zum Qualitätssicherungssystem
– Einführung der Qualitätssicherung
– Allgemeine Anforderungen an die Datenqualität
– Konkrete Festlegungen von Qualitätskriterien
– Methoden und Werkzeuge zur Messung der Qualität
– Definition messbarer Kennzahlen
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Anwendungsbeispiel in einem
Versorgungsunternehmen
Quelle: nbb-Berlin
Netzgebiet EVU 2
Anzahl Aufnahmeskizzen
600
500
400
300
200
100
0
Eingang
Aufnahmeskizzen
Eintragung in das
Planwerk
Eintragung in das
Planwerk offen
Fehlerhafte
Aufnahmeskizzen
vom RBU des
aktuellen M onats,
lageunsicher
abgebildet
Eintragung in das
Eintragung in das
Planwerk in Ordnung Planwerk fehlerhaft
(Stichprobe)
(Stichprobe)
Dokumentenstatus
ƒ
Die Fehlerquote der zur Verfügung gestellten Aufnahmeskizzen ist zu hoch. Es
werden Maßnahmen zur Qualitätssicherung eingeleitet.
ƒ
Zurzeit wird durch die Abteilung Dokumentation ein Abgleich der Hausanschlüsse
zwischen GIS und SAP durchgeführt.
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Anwendungsbeispiel in einem
Versorgungsunternehmen
Quelle: nbb-Berlin
Aufnahmeskizzen, die noch nicht bearbeitet sind (Anzahl der Tage
nach Eingang)
70
Stückzahl
60
50
40
EVU 1
30
EVU 2
20
EVU 3
10
e
Ta
g
11 e
Ta
ge
12
Ta
ge
13
Ta
g
14 e
Ta
ge
>
14
Ta
ge
10
Ta
g
9
8
Ta
g
e
e
e
Ta
g
Ta
g
7
6
5
Ta
g
e
e
e
Ta
g
4
e
e
Ta
g
Ta
g
3
2
1
Ta
g
0
Ta
g
0
Ziel der Fortführung: Sieben Wochentage
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Anwendungsbeispiel in einem
Versorgungsunternehmen
Quelle: nbb-Berlin
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Anwendungsbeispiel in einem
Versorgungsunternehmen
Quelle: nbb-Berlin
ƒ Zehn Prüfkriterien für eine Leitungsanfrage
ƒ Festlegung von Fehlergrenzen bei Mängel und
Fehler
Einhaltung des
Prozessablaufes
für Sondermaßnahmen
Fehler
(Ausgangsschreiben)
Vollständigkeit
der Unterlagen
Mängel
(Ausgangsschreiben)
Fehler
Korrekte Planunterlagen
(Anfragebereich)
Einhaltung der
Aktualität der Datenbank
(tagesaktuell)
Einhaltung
Vorgegebener
Termine
Mängel
Bearbeitung von
NBB-Reklamationen
innerhalb von 15 Arbeitstagen
Einhaltung der Frist
von 20 Arbeitstagen
Einhaltung der Frist
von 10 Arbeitstagen
in Abhängigkeit der Art
und Umfang des
Auskunftsersuchens
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Anwendungsbeispiel in einem
Versorgungsunternehmen
Quelle: nbb-Berlin
Qualitätsauswertung August 2008, Prüfung von
835 Vorgängen
1,2
1,0
[% ]
0,8
0,6
0,4
0,2
0,0
Einhalt ung der
Einhalt ung des
Einhalt ung
Einhalt ung der 10
Einhalt ung der 4
Vollst ändigkeit der
Akt ualit ät der
Prozeßablauf es f ür
vorgegebener
Tage-Frist
Wochenf rist
Unt erlagen
Dat enbank
Sondermaßnahmen
Termine
Planunt erlagen
Bearbeit ung von
Ausgangsschreiben Ausgangsschreiben
Gesamt Mängel
Gesamt Fehler
NBB-Reklamat ionen
14 Tage
Mängel/Fehler
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Qualitätssicherung in der Netzdokumentation
Herkunft
♦Abstammung
•Verarbeitung
Vollständigkeit
♦Überschuss
•Mangel
Logische Konsistenz
•Konzeptionelle Konsistenz
•Einhaltung von Wertebereichen
♦Formatkonsistenz
♦Topologische Konsistenz
Lagegenauigkeit
♦Absolute Genauigkeit
♦Relative Genauigkeit
♦Genauigkeit von Gitter- und Rasterdaten
Zeitliche Genauigkeit
•Genauigkeit einer Zeitmessung
•Konsistenz zeitlicher Angaben
♦Gültigkeit von Zeitangaben
Thematische Genauigkeit
♦Richtigkeit der Klassifizierung
•Richtigkeit von nicht-quantitativen Attributen
•Genauigkeit von quantitativen Attributen
Quelle: PQM-NIS Leitfaden der Universität der Bundeswehr München
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Qualitätssicherung in der Netzdokumentation
Quelle: PQM-NIS Leitfaden der Universität der Bundeswehr München
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Qualitätssicherung in der Netzdokumentation
Auskunft
+
Verdichtungsaktion
-
Rechtliche Sicherung
der Leitungen
+
Kundenbetreuung
o
Vermessung und
Dokumentation
+
Planen und Bauen von
Netzleitungen
+
Schadensdokumentation
+
Hausanschluss einrichten
+
Netzberechnung
o
Störfallmanagement
+
Adressenverwaltung
o
Instandhaltung
+
Bauausführung
+
Netzführung
o
+ (hohes Potential), - (niedriges Potential), o (Prozess wurde nicht untersucht)
Quelle: PQM-NIS Leitfaden der Universität der Bundeswehr München
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Ausblick
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Ausblick
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Ausblick
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Ausblick
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